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Heute — 14. April 2026

Wehrpflicht zum Januar – eine Junge Union, die der CDU die Politur für die Feindbildpflege reicht, braucht das Land nicht


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Wo ist nur die Vernunft in der Politik? Der Chef der Jungen Union hat gerade die Wiedereinführung der Wehrpflicht zum Januar 2027 gefordert. Mit dieser Forderung wird deutlich: Die Jungunionisten drücken von hinten auch noch jene Ideologie des politischen Wahnsinns nach vorne, die die CDU längst zur Grundlage ihrer Politik gemacht hat. „Ich glaube kaum, dass wir Putin damit beeindrucken, indem wir nun Fragebögen durch das Land schicken und mit einem irren bürokratischen Aufwand auswerten“, sagte Johannes Winkel gegenüber der Berliner Morgenpost*. Die CDU poliert das Feindbild Putin – und die Parteijungen reichen gefällig die Politur. Nach Sinn und Unsinn fragt längst keiner mehr kritisch – aber Politik „für“ das Land machen, wollen sie trotzdem. Der Weg eines Landes in den Abgrund ist bedingt vom Realitätsverlust der Politik. Die Fixierung auf ein Feindbild tut ihr Übriges. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Chef der Jungen Union meldet sich zu Wort und was ihm einfällt, ist so einfallslos und sinnentleert wie die Politik, die die CDU der Öffentlichkeit präsentiert. Wenn das, was Winkel gegenüber der Berliner Morgenpost sagt, tatsächlich für die Grundhaltung der Jungen Union steht, dann wäre es besser, wenn die Jungunionisten der Politik den Rücken kehrten.

Da will die Bundesregierung Deutschland kriegstüchtig machen, da will Merz die Bundeswehr zur stärksten Armee Europas machen und den jungen Christdemokraten scheint es gar nicht schnell genug zu gehen. Anstatt den politischen Wahnsinn, den die CDU dem Land zumutet, im Grundsatz zu kritisieren, will der Chef der Jungen Union, dass die Wehrpflicht im Januar 2027 eingeführt wird. Warum er das will, wird schnell klar. „Ich glaube kaum, dass wir Putin damit beeindrucken, indem wir nun Fragebögen durch das Land schicken und mit einem irren bürokratischen Aufwand auswerten“, so Winkel.

Die Gedankenkaskade, die hinter einer solchen Aussage stecken muss, will man sich nicht antun – sie dürfte eine Zumutung für jeden ernsthaften Analysten der politischen Lage sein. Alleine schon die Fixierung auf Putin – das heißt: die Personalisierung einer hochkomplexen politischen Situation auf einen Akteur – wird nicht im Ansatz einer tragfähigen Analyse gerecht; vom Unsinn der Aussage an sich ganz abgesehen.

Putin lasse sich, laut Winkel, nicht von durch das Land geschickten Fragenbögen beindrucken – aber eine echte Wehrpflicht in Deutschland, die wird die Atommacht (!) Russland gewiss „beeindrucken“, oder wie?

Überhaupt: Diese Sprache! Es ist das Niveau von Kindern im Sandkasten, die ihren ungeliebten Spielkameraden mit der größeren Schaufel „beeindrucken“ wollen.

Ist bei der Jungen Union angekommen, dass der Konflikt zwischen Russland und der NATO kein Sandkastenspiel ist? Haben die jungen Christdemokraten verstanden, dass die Fixierung auf Putin in diesem Konflikt von einer gewissen – um es zurückhaltend zu formulieren – Unterkomplexität geprägt ist?

Ist es zu viel von jungen Menschen verlangt, die sich in einer Partei politisch engagieren wollen, etwas weiter als bis zur eigenen Nasenspitze zu denken? Darf man von der Jungen Union erwarten, im Jahr 2026 endlich zu erkennen, dass der Krieg in der Ukraine von weitreichenden geostrategischen und tiefenpolitischen Interessen geprägt ist? Darf man von der Jungen Union erwarten, zu verstehen, dass in politischen Konflikten alle Parteien versuchen, ihre Interessen durch Manipulation und Propaganda durchzusetzen?

Nein, „darf erwartet werden“, das ist an dieser Stelle zu schwach. Es muss erwartet werden!

Wer das Land politisch vertreten will, muss über den Tellerrand hinausblicken. Eine Junge Union, die der CDU die Politur für die Feindbildpflege reicht, braucht das Land nicht.

Die Wiedereinführung der Wehrpflicht zu befürworten, wo gerade die politische Losung „Kriegstüchtigkeit“ heißt, ist verantwortungslos.

Im Übrigen: Es ist bemerkenswert, dass es bisher an einer klaren Kritik der Jungen Union an den furchtbaren Zwangsrekrutierungen auf offener Straße in der Ukraine fehlt (siehe u.a. WELT-Bericht: Ukraine-Krieg: Rabiate Rekrutierungen).

Was sagt uns das?

* Korrektur 14.04.2026 14:15 Uhr: Versehentlich wurde an dieser Stelle Berliner Zeitung statt Berliner Morgenpost geschrieben. Wir haben das berichtigt.

Titelbild: Screenshot / ARD MoMa

(Auszug von RSS-Feed)
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Zerfallsprodukte: „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ in Zeiten forcierter Kriegstüchtigkeit

11. April 2026 um 13:00

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„Öffentlichkeit wandelt sich offenbar nicht nur, sondern sie zerfällt“, heißt es in einem Gastbeitrag, den die NachDenkSeiten an dieser Stelle veröffentlichen. Das Schlaglicht richtet sich auf die an Ostern bekannt gewordene Regelung im Wehrdienstgesetz, nach der sich Männer im Alter zwischen 17 bis 45 vor einer längeren Abwesenheit aus dem Land eine Genehmigung erteilen lassen müssen. „Wenn derartig öffentlich-relevante Rechts-Änderungen (…) kaum bekannt sind und erst recht nicht diskutiert werden, dann funktioniert diese Öffentlichkeit nicht (mehr) im Sinne einer informierten, idealerweise ‚aufgeklärten‘ Gesellschaft“, schreibt Christiane Voges.

„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das … sofort, unverzüglich.“ Manche Antworten bleiben aktuell. Das Original stammt von SED-Politbüromitglied Günter Schabowski, gesagt um 18.53 Uhr am 9. November 1989. Und zwar auf journalistische Nachfrage, wann genau denn die neue DDR-Reiseregelung nun in Kraft trete. Es wurde der Abend von Grenzöffnung und Mauerfall.

Ganz ähnlich wie „sofort, unverzüglich“ hätte auch aktuell die Antwort lauten müssen, und zwar in einer öffentlich gerade äußerst relevanten Angelegenheit.

Wenn denn Regierungssprecher Stefan Kornelius (zuvor Ressortleiter Politik der Süddeutschen Zeitung) oder der Sprecher des Verteidigungsministeriums Michael Stempfle (zuvor Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio) zu Jahresbeginn journalistisch gefragt worden wären, wann eigentlich jene neue gesetzliche Regelung in Kraft trete, der zufolge deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren grundsätzlich eine Genehmigung der Bundeswehr „einzuholen haben“, wenn sie „länger als drei Monate“ diesen Staat verlassen wollen.

Das Ganze ist eine bereits jetzt – und erst recht absehbar, im sogenannten „Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall“ – gravierende Beschränkung bisher grundlegender bürgerlicher Freiheiten, hier der Reise- und Aufenthaltsfreiheit.

Gravierend aber auch, dass über diese tiefgreifende Verschärfung erst mehr als ein Vierteljahr später größere Medien zu berichten begannen, seit die Frankfurter Rundschau Anfang April diese neue Lage erstmals überhaupt mit einiger Reichweite thematisiert hatte. Die allermeisten Menschen hierzulande dürften diese deutliche Regel-Zuspitzung bis dato gar nicht „auf dem Radar“ (gehabt) haben.

Wenn Niklas Luhmann 1995 in „Die Realität der Massenmedien“ recht hatte, dann wissen wir praktisch alles, was wir über die Gesellschaft und über die Welt, in der wir leben, wissen, vor allem „durch die Massenmedien“. Warum aber berichten Leitmedien hierzulande über derart einschneidende Neuigkeiten nicht sehr viel früher, zum Beispiel im Prozess der Gesetzgebung oder aber spätestens mit dem Inkrafttreten solcher Regelung? Zumal das Gesetz auch im Bundestag nicht unumstritten war (Abstimmung am 5. Dezember 2025 mit 323 zu 272 Stimmen) und es in der Gesellschaft wahrscheinlich kaum stärker akzeptiert ist.

Liegt es an immer weiter gekürzten redaktionellen Ressourcen, liegt es an zu viel politisch angesagter Gesinnung und zu wenig journalistisch-professioneller Haltung? Der neuralgische Passus im Gesetz steht ja nicht in irgendeiner Fußnote weit hinten auf zum Beispiel Seite 189, sondern unübersehbar vornedran schon mitten auf Seite 4 von 23, als § 3 Absatz 2.

Wenn Jürgen Habermas 1962 über „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ räsonierte und dabei kritisierte, dass eine (von ihm idealisierte) diskursive bürgerliche Öffentlichkeit des 18./19. Jahrhunderts zu einer „refeudalisierten“ Massenmedien-Öffentlichkeit im 20. Jahrhundert geworden sei, also vom normativen Raum rationaler Debatten zum Schaufenster für PR, Werbung etc., was demokratische Teilhabe schwäche, lässt sich heute festhalten: Öffentlichkeit wandelt sich offenbar nicht nur, sondern sie zerfällt. Wenn derartig öffentlich-relevante Rechts-Änderungen – die nicht nur die von der neuen Musterung betroffenen Geburtsjahrgänge ab 2008 erfassen, sondern auch alle Männer sogar schon ab Jahrgang 2009 bis hinunter zur Geburt ab Anfang der 1980er-Jahre – kaum bekannt sind und erst recht nicht diskutiert werden, dann funktioniert diese Öffentlichkeit nicht (mehr) im Sinne einer informierten, idealerweise „aufgeklärten“ Gesellschaft.

(Massen)-Medien bestimmen die öffentliche Tagesordnung. Was in diesem Agenda-Setting weder thematisiert noch ernsthaft kontrovers diskutiert wird, findet nicht bloß in der Medienrealität nicht statt, sondern auch darüber hinaus in der gesamten Gesellschaft kaum bis gar nicht.

Selbst Der Spiegel, dessen Leserschaft an der Stelle bis vor Kurzem auch nicht „mehr wissen“ konnte, hält sich ungewollt selbstkritisch den Spiegel vor: Diese Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WpflG) sei „am 1. Januar relativ unbemerkt in Kraft getreten und wurde öffentlich kaum diskutiert“. Finde den Fehler. Und damit ist nicht nur gemeint, dass dies lediglich „mehrere Millionen Männer“ beträfe, sondern tatsächlich viele Millionen Männer.

„Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45 (Jahren)“, schreibt Der Spiegel, und auch das verharmlost den verschärften staatlichen Zugriff, insofern im Gesetz nämlich steht: „Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.“ Dann beträfe also das Ganze nochmal viele Millionen Männer mehr.

Und der Spannungsfall in Deutschland ist gar nicht so weit weg: Er kann mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen vom Bundestag ausgerufen werden, basierend auf Artikel 80a des Grundgesetzes. Alternativ kann sogar ein internationales Organ wie die NATO im Rahmen dieses Bündnisvertrages den Spannungsfall ausrufen, wenn auch hierfür die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich ist. Aber da sollte sich niemand hierzulande angesichts von Leuten wie Trump, Rutte oder Merz in Ruhe wiegen.

Ironie der Geschichte (und natürlich keine „Gleichsetzung“, weil die DDR völlig anders organisiert war, als es die BRD war und ist): Beim „sofort, unverzüglich“ von Schabowski 1989 ging es um grundlegende Erweiterungen der Reisefreiheit.

And now for something completely different [Anm. d. Red.: Und jetzt zu etwas ganz anderem]: Ist es vielleicht wichtiger denn je, dass journalistisch Medienschaffende kritisch recherchieren, Wichtiges auf die Tagesordnung bringen und dabei den Mächtigen auch unangenehme Fragen stellen? Fragen und Nachfragen wie einst im November 1989. In Krisenzeiten wie jenen und diesen. Dafür sollte es höchste Zeit sein. Sofort, unverzüglich.

Titelbild: Seita / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Fahnenflucht: Die Dämme brechen


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Deutschland bereitet sich darauf vor, ein Land im Krieg zu werden. Militärisch und wirtschaftlich soll die Republik Kriegstüchtigkeit beweisen. An Ostern berichtete die Frankfurter Rundschau, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel vorgesehen ist, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung benötigen. Gerade forderte der CDU-Politiker Thomas Röwekamp eine Wehrübungspflicht für Reservisten. Die Meldungen reihen sich an eine lange Kette aus Nachrichten, die verdeutlichen: Das politische Großprojekt Kriegstüchtigkeit ist voll am Laufen. Von der Wiedereinführung der Wehrpflicht ist längst die Rede. Sollte es soweit kommen, dann wird es auch um Zwang gehen. Ein Begriff taucht auf, der wie aus einer längst vergangenen Zeit klingt: Fahnenflucht. Bereits kurz vor Weihnachten 2023 lautete die Überschrift eines FAZ-Kommentars in Bezug auf wehrpflichtige Ukrainer: „Kein Recht auf Fahnenflucht“. In seinem Buch „Kriegstüchtig – Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront, hat sich Marcus Klöckner über den Begriff Fahnenflucht Gedanken gemacht. Wir veröffentlichen das Kapitel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wie wird Deutschland mit seinen Soldaten, mit seinen Söhnen und Töchtern und Müttern und Vätern umgehen, die sich dem Töten und Abschlachten auf den Schlachtfeldern entziehen wollen? Wie wird es sein, wenn die Kriegstüchtigkeit nicht mehr nur auf Trainingsebene verstanden wird, sondern wenn tatsächlich Krieg ausbrechen sollte und Marschbefehle auf die Küchentische der Familien flattern? Wie wird es mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung aussehen? Das sind sehr unangenehme Fragen. Leider ist es dringend geboten, über einen Begriff zu sprechen, der verstaubt, alt, aber auch irgendwie seltsam klingt: Fahnenflucht. Fahnenflucht? Es gibt vieles, was wir Menschen und Bürger unter den Teppich kehren können. Aber diesen Dreck, den die »Zeitenwende« aufwirbelt, der sollte nicht ignoriert werden. Das ist ohnehin bereits so viel, der Dreck der Zeitenwende würde nicht unter den größten Teppich in Deutschland passen.

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Manche Begriffe erzählen uns Geschichten, wie es ein Roman auf hunderten von Seiten nicht besser könnte. Ganze Dramen lassen sich in ihnen entdecken. Fahnenflucht, das ist so ein Begriff – der vor allem von Dramen einer längst vergangenen Zeit erzählt. Und so entsteht leicht der Eindruck, als sei der Begriff in der Vergangenheit verwurzelt; als würde er uns nicht mehr tangieren. Doch das täuscht. Er könnte bald für viele in Deutschland wieder sehr aktuell werden. »Kein Recht auf Fahnenflucht« – unter dieser Überschrift veröffentlichte die FAZ ein paar Tage vor Weihnachten 2023 einen Kommentar. Der Redakteur Reinhard Müller fokussierte auf die Ukrainer, die vor dem Wehrdienst nach Deutschland geflüchtet sind. Zunächst ein paar grundsätzliche Gedanken.

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In den Begriff Fahnenflucht ist ein monströses Denken eingeschrieben, das uns tief in jene Bereiche führt, wo Unmenschlichkeit und Grausamkeit auf der Lauer liegen. Eine einfache Betrachtung des Begriffs gibt darüber noch keinen Aufschluss. Im Gegenteil: Dieser so deutsche Begriff, der die Hauptwörter Fahne und Flucht zusammenbringt, hat, naiv betrachtet, etwas Komisches an sich. Fast ließe sich der Begriff mit einer Klamotte in Verbindung bringen, wo menschliche Verhaltensweisen bis ins Groteske überzeichnet werden. Fahnenflucht – wie kann ein Mensch vor einer Fahne flüchten? Also vor einem Stück Stoff? Vor einem Lappen? Flucht ist ein Verhalten, das mit Angst, ja: mit großer Angst einhergeht. Naiv betrachtet ließe sich leicht annehmen, dass doch nur ein Narr vor einem Stück Stoff vor Angst getrieben flüchten würde. Die Realität ist leider eine andere. Von diesem Stück Stoff, das als Fahne bezeichnet wird, ist in der Vergangenheit immer wieder große Gefahr ausgegangen. Menschen sind vor der Fahne, oder genauer: vor dem, was hinter ihr steht, geflüchtet, weil tatsächlich ihr Leben in großer Gefahr war. Wer sich den Begriff Fahnenflucht genauer anschaut, sieht einen Abgrund an Monstrosität. Leid, Todesangst, Tod, Mord – das steckt in ihm.

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Die Soldaten flüchten nämlich vor einer tief in die Fahne eingeschriebenen Gewalt. Es ist die Gewalt der Staatsmacht über die Bürger. Die Fahne war und ist schon immer mehr gewesen als nur ein Lappen. Die Fahne ist ein Symbol. Ein Symbol, das für ein jeweiliges Land, aber auch seinen Staat steht. In diesem Symbol verdichtet sich ein ganzer Komplex an Zuschreibungen, Gedanken und Wahrnehmung, staatlichen Strukturen, Denkweisen, Handlungen und konnotativen Einlagerungen. Die Fahne ist wahrzunehmen als Symbol für das Heimatland. Für die »Mutter Erde«, wo man geboren wurde, wo man hingehört, zu der man sich zugehörig fühlt. Die Fahne wird auf der eher patriotischen Ebene positiv und mit viel heimatverbundener Liebe betrachtet. Die Fahne – sie symbolisiert unser Land, unsere Werte, unsere Identität. Und wenn so eine Fahne, so ein Symbol, so positiv aufgeladen ist, so verstanden wird, dann lässt sich leicht ausrechnen, wie »man« zu so einem Symbol »zu stehen hat«. Sie verdient Anerkennung. Sie verdient Achtung. Sie verdient Respekt. Die Fahne hisst man, also hängt sie hoch, damit sie schon aus der Weite zu erkennen ist. Ein Soldat schwört seinen Fahneneid. Ein Soldat salutiert vor der Fahne – und damit natürlich auch vor seinem Land, vor all dem Guten, wofür sein Land steht. Die Fahne beschmutzt man folglich nicht, weder im physischen, direkten noch im übertragenen Sinne – etwa mit Worten oder Gedanken. Die Fahne sollte kein Mensch mit Achtung gegenüber seinem Land »entehren«. Und, selbstredend, kein anständiger Mensch würde gar vor seiner Fahne flüchten. Schließlich, gerade doch in den dunkelsten Stunden eines Landes, wo Krieg herrscht, wo es darum geht zu kämpfen, das Land zu schützen, hat doch ein jeder aufrichtige Bürger die Pflicht, zu dieser Fahne, zu diesem Land zu stehen.

All das sind Ansichten, Vorstellungen und Zuschreibungen, die mitunter sehr tief bei einem Teil der Bürger verankert sind.

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Doch dann ist da auch der Staat. Dieses Gebilde, das sich mit seinen Strukturen, mit seinen Regeln, mit seinen Gesetzen, mit seinen Forderungen und Ansprüchen in die Fahne legt. Ohne an dieser Stelle in die Geschichte des Staatswesens einzutauchen und darüber zu sprechen, was eigentlich ein Staat im Detail ist, wie er sich konstituiert, wie er ausgeformt wird und sich weiter entwickelt: Das Land bzw. der Staat sowie die Vorstellungen, die wir von beiden haben oder haben sollen, spiegeln sich in den Landesfahnen dieser Welt wider. Das Elend ist vorprogrammiert. Positive Attributionen und negative Herrschaft verbinden sich. Sie werden zu einem sehr machtvollen, manipulativen Instrument, das sich gegen den Menschen richtet, der sich nicht einer Fahne, sondern seinem freien Willen in Verpflichtung sieht.

Auch wenn der Begriff Fahnenflucht alt und verstaubt anmutet: Er existiert. Er wurde nicht etwa mit den Schrecken des Zweiten Weltkrieges abgeschafft.

»Fahnenflucht ist in Deutschland nach § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar. Schutzgut des Straftatbestandes ist die Schlagkraft der Truppe. Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft, wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen. Bereits der Versuch der Fahnenflucht ist strafbar.«

Um zu verstehen, was hier steht, gilt es, sich zunächst das Warum vor Augen zu führen. Warum betrachtet es der Staat in Form des Wehrstrafgesetzes als strafbar, Fahnenflucht zu begehen?

Die Antwort liegt auf der Hand: Wenn ein Soldat seine Truppe verlässt, wird deren Schlagkraft gemindert. Je schwieriger die Lage ist, etwa bei einem Krieg, bei einer direkten Konfrontation mit feindlichen Truppen an der Front, umso weitreichender kann Fahnenflucht sein. Ein Fahnenflüchtiger mag in vielen Situationen zwar nicht wirklich die Effektivität seines Regiments vor Ort schwächen, andererseits: Wenn hier nicht sofort hart bestraft wird, dann kommen vielleicht noch mehr Soldaten auf die Idee, Fahnenflucht zu begehen. Und, je nach Situation, je nach Kampfstärke, wird die Truppe tatsächlich geschwächt, vielleicht bis zu einem Punkt, wo der Feind sie schlagen kann. Anders gesagt: Der Fahnenflüchtige kann also, entsprechend der Situation, seine Kameraden durch seine Flucht gefährden. Deshalb wird Fahnenflucht in wohl jeder Armee auf dieser Welt mehr oder weniger hart bestraft.

Die Bestrafung der Fahnenflucht richtet ihren Fokus zwar stark auf die konkret-abstrakte verminderte Schlagkräftigkeit einer Armee, aber sie baut ihre gesellschaftliche Akzeptanz oder den fehlenden gesellschaftlichen Widerspruch vor allem auf eine verlogene, böstäuschende Moral und verquere Vorstellungen von Richtig und Falsch. Viele Staaten auf dieser Welt maßen sich an, über einen Soldaten, das heißt eben auch: einen Menschen!, eine solche Gewalt auszuüben, die ihn, wenn es hart auf hart kommt, dazu zwingt, gegen seinen ausdrücklichen Willen zu kämpfen und gegebenenfalls auch zu töten.

Die rechtliche Legitimation, um Fahnenflucht zu bestrafen, zieht der Staat in Deutschland formal aus dem Wehrstrafgesetz, aber die moralische Legitimation erfolgt über die Vorstellung, dass in seiner Grundsätzlichkeit, aber erst recht in einer Krisensituation, der Soldat kämpfen muss. Weiter vorne im Buch ist thematisiert, was der »Dienst am Vaterland« auch bedeuten kann oder faktisch bedeutet, wenn die schönen Sonntagsreden der Realität weichen, nämlich: die Aufgabe des eigenen Willens und die Unterwerfung unter die Autorität der Armee.

Im Umgang des Staates mit Fahnenflüchtigen zeigt sich, was die formale Unterwerfung des eigenen Willens bedeuten kann. Sie heißt, auch wenn sich plötzlich der Wille bemerkbar macht, nicht in einen Krieg einzutreten, nicht an die Front zu fahren, nicht gegen den als Feind bestimmten Gegner zu kämpfen, es trotzdem zu machen. Machen zu müssen! Denn das sieht die Unterwerfung, das sieht die Pflicht, das sieht das Gesetz vor. Der Soldat muss eben kämpfen. Er muss töten (wenn nicht morden, auch wenn es natürlich nicht so genannt werden soll). Und er muss bereit sein, sich töten zu lassen. Davon kann ausgegangen werden. All der schönen Sonntagsreden und den eigentlich im Recht festgehaltenen Ausnahmen zum Trotz: Wenn es knallt, wird Befehl Befehl sein.

In Deutschland gilt zwar: »Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz« (Artikel Art. 4, Abs. 3 Grundgesetz). Und:

»Auch ein Soldat auf Zeit hat noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen.«

Doch wie wird das im Kriegsfalle sein? Wie tragfähig und widerstandsfähig wird das Papier sein, auf dem die Kriegsdienstverweigerung steht? Gesetze können geändert werden. Auch das Grundgesetz.

*

Soldat sein zu müssen, widerspricht elementar jenen hehren Grundsätzen, die wir als Menschen und Bürger in einer Demokratie verinnerlicht haben sollten. So wie kein Mensch einen anderen Menschen zwingen kann, ihn zu lieben, so kann auch keiner einen anderen zwingen, für ihn zu kämpfen. Staaten maßen sich diese Macht an. In Deutschland ist das Strafmaß von heute für Fahnenflucht von bis zu fünf Jahren Gefängnis noch als »milde« zu betrachten, wenn man sich vor Augen hält, wie während des Zweiten Weltkrieges Fahnenflucht in der Praxis zum Teil bestraft wurde. Auf Fahnenflucht stand die Todesstrafe. Das war also der maximale Druck. Entweder bleibt der Soldat auf Gedeih und Verderb bei seiner Einheit oder er wird exekutiert. Das Monströse wird sichtbar.

*

Das Folgende erzähle ich aus meiner Erinnerung. Es geht um einen alten Soldaten der Wehrmacht, der zu einem Jahrestag der Landung der Alliierten in der Normandie von einem Radiosender interviewt wurde. Wenn ich mich richtig erinnere, war es zum 75. Jahrestag.

Als der Beitrag mit dem ehemaligen Soldaten gesendet wurde, wollte ich zuerst einen anderen Sender aufrufen, weil mich das Thema nicht sonderlich interessierte. Aus irgendeinem Grund habe ich dennoch weitergehört und dann etwas sehr Bewegendes miterlebt. Manches ist klar in meiner Erinnerung sichtbar, manches verschwommen, manches vergessen. Aber die Geschichte kann trotz der Unschärfen auch so kurz nacherzählt werden. Dieser alte Mann, er war, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, in seinen 90er Jahren, erzählte vom Krieg, von der Schlussphase und auch etwas von seinem Leben. Seine Worte ließen den Zuhörer erkennen, dass er trotz des hohen Alters über einen klaren Blick und Verstand verfügte. An irgendeiner Stelle erzählte er hörbar emotional, dass es da etwas gibt, was er sich nicht verzeihen könne. Er tat etwas, wovon er spürte, dass es falsch war. Aber was damals getan werden musste. Es ging um Deserteure. Ich weiß nicht mehr, ob er von einem oder von mehreren sprach. Aber mindestens einer seiner Kameraden war geflüchtet. Nach der Ergreifung und Festnahme des oder der Deserteure wurde kurzer Prozess gemacht. Der Befehl zur Exekution wurde erteilt. Der alte Mann war einer der Auserwählten, die das Todesurteil vollstrecken sollten. Anlegen, zielen, abdrücken. Er tat, was ihm befohlen wurde. Mir sind die Stimme und die Art, wie der alte Mann schluchzend von dieser Begebenheit erzählte, noch gut im Ohr. Er sagte zum Ende seiner Ausführungen, dass das damals so war. Das sagte er aber nicht auf eine Weise, als wollte er sein Handeln rechtfertigen. Vielmehr lag eine tiefe Verzweiflung in seiner Stimme und seinen Worten.

*

In Deutschland ist es leider seit langem so: Wer denkt, noch tiefer könnten Politik und Journalismus nicht sinken, den belehrt das gut harmonisierende Zweigespann kurze Zeit darauf eines Besseren.

Einerseits spielen sich Journalismus und Politik als die »Helfer« der Ukraine auf, denen einzig und allein das Wohl der Ukrainer am Herzen liege. Andererseits sind von Medien und Journalisten Aussagen zu hören, die fassungslos machen. Da wollen Ukrainer nicht die Waffe in die Hand nehmen, sie wollen nicht töten oder den Kriegstod sterben und flüchten nach Deutschland. Anstatt diese Menschen hier in Ruhe leben zu lassen, versetzen Medien und Politik sie in Angst und Schrecken. Versetzen wir uns in die Lage von Menschen, die vor dem Krieg flüchten. Wir sehen uns einer Situation ausgesetzt, in der wir das Leben unserer Familie und unser eigenes Leben existenziell bedroht sehen. Wir sehen uns zur Flucht genötigt. Aus Gewissensgründen lehnen wir es ab, mit der Waffe auf den Feind zu schießen. Wir flüchten. Wir lassen unsere Heimat und nahezu alle unsere Habseligkeiten zurück. Wir flüchten also in ein Land, in das wir die Hoffnung setzen, dass es uns Schutz gewährt. Wir wollen in Ruhe und Frieden leben. Doch benötigt unser Heimatland immer mehr Soldaten. Die Politik lässt verkünden, dass sie die Geflüchteten zurückhaben möchte, damit sie als Soldaten in den Krieg geschickt werden können. Wir hören das mit Entsetzen. Aber haben die Hoffnung, dass der Schutz hier in diesem Land, wo wir Geflüchteten unterkommen, hält. Doch dann bröckelt die Schutzmauer. Schließlich ist da: die FAZ.

»Kein Recht auf Fahnenflucht« lautet, wie eingangs schon angesprochen, die Überschrift eines FAZ-Kommentars. Der Tenor: Wehrfähige Ukrainer müssen ihrem Land »helfen«. Kurzum: Ab mit ihnen in ihre »Heimat« oder genauer: An die Front!

An die intellektuelle Schlichtheit in den Kommentaren unserer »Leitmedien« hat man sich ja längst gewöhnt. Wie groß allerdings das Maß an Empathielosigkeit ist, kam erst so richtig in der Coronazeit zum Vorschein. Und wird nun weiter unter Beweis gestellt. In der Sinnwelt des Kommentars verkommt der Wert des einzelnen Menschen zur Bedeutungslosigkeit.

FAZ-Redakteur Müller schreibt:

»Am Anfang des Krieges war es Männern im wehrfähigen Alter untersagt, das Land zu verlassen. Gleichwohl befinden sich mittlerweile offenbar Hunderttausende außer Landes, viele davon in Deutschland. Sosehr man das im Einzelfall nachvollziehen kann: Das ist weder im Interesse der Ukraine noch Deutschlands. Wenn man den Kampf gegen Putins Russland, der die Auslöschung der Ukraine zum erklärten Ziel hat, für gerechtfertigt und gerecht hält – und ist das nicht der klassische Fall des gerechten Krieges? –, dann muss Deutschland ein sicherer Hafen für Schutzbedürftige sein – aber nicht für wehrpflichtige Männer, die sich ihrer Pflicht entziehen.«

Der Wert und die Würde des einzelnen ukrainischen Mannes, der, wie jeder Mensch, ein ureigenes Recht auf Willens- und Gewissensfreiheit haben muss und darf – weggestrichen mit ein paar Zeilen, die in ihrer Eindimensionalität nur noch von ihrer emotionalen Kälte übertroffen werden. So stellt man sich den eiskalten technokratischen Blick vor. Der Mensch wird zum »Ding«, zum »Objekt« degradiert, das gefälligst zu tun hat, was seine »Pflicht« ist, nämlich zu funktionieren, und jenen Dienst, den sein Besitzer von ihm erwartet, erfüllt. Und wenn »das Ding« Mensch eben für den Zweck des größeren Ganzen an der Front eingesetzt und dort sein Körper auseinandergesprengt wird: Dann ist dem eben so. Haben nicht wir alle Opfer zu bringen? Der Zynismus springt dem Leser schon förmlich aus der Überschrift ins Gesicht.

Zwar heißt es einschränkend in dem zitierten Passus, dass sich die Flucht vor dem Wehrdienst »im Einzelfall« ja nachvollziehen lasse: Aber die Gesamtausrichtung des Kommentars lässt erahnen, dass es sich bei der Aussage eher um eine Art taktisches Zugeständnis handelt, um etwas Empathie zu simulieren. Die Aussage kann als »falscher Fuffziger« verstanden werden. Ich kann nicht als Autor einem Menschen ins Gesicht sagen, dass ich Verständnis für seine Flucht habe, um dann der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass es »kein Recht auf Fahnenflucht« gibt. Einerseits die Hand auf die Schulter des Geflüchteten legen und andererseits die Geflüchteten mit Worten in Richtung Front treiben? Oh ja! Tief sind die Tiefpunkte in der deutschen Presse.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein in den Kriegsdienst geschickter Ukrainer schwer verletzt oder getötet wird, ist real. Umso bizarrer wirkt ein Kommentar, in dem ein Redakteur aus sicherer Umgebung die Auffassung vertritt, »Kiew kämpft einen Kampf ums Überleben gegen den russischen Aggressor – dazu braucht es jeden. Auch hier muss Deutschland helfen.«

Nach Ansicht Müllers sei es nur »konsequent, dass alle, die der Wehrpflicht unterliegen, nun herangezogen werden sollen, um ihrem Land im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu dienen«.

Wo sind hier der Wert und die Würde des einzelnen Ukrainers? Unter die Räder der Schreibtischstrategien sind sie geraten.

Erinnern wir uns an Immanuel Kant. In Bezug auf den Wert und die Würde des singulären menschlichen Lebens heißt es bei der Bundeszentrale für politische Bildung:

»Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Schuhe sind zum Beispiel wertvoll, wenn sie passen und man gut in ihnen laufen kann. Wenn die Schuhe kaputt sind und niemand mehr in ihnen laufen kann, haben sie keinen Wert mehr. Bei Menschen ist das anders. Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann. Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist.«

Mit gutem Grund beginnt dieser Beitrag zur Würde des Menschen mit Artikel 1, Grundgesetz:

»Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«

Kant schilderte in seiner Arbeit eindrucksvoll, dass der Mensch nie nur »Mittel zum Zweck« sein darf. In seinem Werk »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« legt Kant die Grundprinzipien der Menschenwürde dar. Diese Prinzipien umfassen die »Achtung vor dem Anderen«, die Anerkenntnis, dass Menschen ein Recht zu existieren haben, und die »prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen, die anerkannt werden müsse«. Kant, so heißt es erläuternd zu seinen Darstellungen, »geht davon aus, dass der Mensch ein Zweck an sich sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden darf. Das heißt: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn ein Mensch einen anderen bloß als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt – etwa durch Sklaverei, Unterdrückung oder Betrug (…).« Denken wir an die Angabe, dass 50–70 Prozent der an die Front kommenden Soldaten in den ersten Tagen den Tod finden. Wie gesagt, es ist egal, ob diese Zahlen stimmen. Selbst wenn es »nur« 10 Prozent wären: Wenn Soldaten gegen ihren Willen in den Krieg geschickt werden: Wo ist hier die Anerkennung, dass Menschen ein Recht zu leben haben? Und: Wie sehr wird ein Bürger, der kein Soldat ist, aber im Zuge einer Mobilisierung und der Wehrpflicht gegen seinen Willen zum Kriegseinsatz gezwungen wird, einem ihm fremden Zweck unterworfen? Ist die Menschenwürde hier nicht unantastbar? Doch, denn anders als bei anderen Grundrechten darf sie nicht abgewogen werden.

*

Neben den publizistischen Spitzmarken zur Fahnenfluchtdebatte haben sich auch Politiker zu der vorhersagbaren Stoßrichtung entschieden.

»Das Mindeste«, so der bayerische Innenminister Herrmann, »ist, dass wir kein solches Bürgergeld zahlen und insbesondere nicht an Männer, die eigentlich zum Wehrdienst in ihrer ukrainischen Heimat verpflichtet sind. (…) Wir wollen die Ukraine bestmöglich unterstützen, aber es kann nicht gleichzeitig sozusagen auch noch Prämien geben für diejenigen, die fahnenflüchtig sind.«

Mit anderen Worten: Auch in der Politik ist der Begriff Fahnenflucht angekommen. Eine furchtbare Denkweise breitet sich in Medien und Politik aus, die auch schon bei Corona sichtbar wurde, nämlich, dass der Mensch zum Verfügungsobjekt wird.

*

Mein Eindruck ist, dass sich bei allem, was sich hier im öffentlichen Diskurs offenbart, ein sehr rauer Wind bemerkbar machen wird, sollte Deutschland direkt in einen Krieg verwickelt werden. Wenn jetzt schon Medien und Politik gegen Fahnenflüchtige eines anderen Landes wettern, kann sich jeder vorstellen, was im Ernstfall in Deutschland los wäre. Die Reihen der Fraktion »Kampf« würden sich schließen. Würden junge Menschen, Teenies, 18, 19, die eben noch mit der Playstation gespielt haben und sich nun dem Dienst an der Waffe widersetzten, öffentlich zum »Abschaum des Landes« erklärt?

*

Werfen wir noch einen Blick in die »Berichterstattung«.

Der Spiegel schreibt:

»Ukrainischer Grenzschutz erschießt Deserteur.

Die ukrainische Armee hat auch mit Fahnenflucht zu kämpfen. Der Grenzschutz hat nach eigenen Angaben nun das Entkommen einer Gruppe von Deserteuren verhindert – und dabei einen Mann erschossen.«

Und der Tagesspiegel schreibt zu dem Vorfall:

»Von Truppenübungsplatz geflohen: Ukrainischer Grenzschutz erschießt Deserteur an Grenze zu Moldau. Die ukrainische Armee kämpft im Krieg mit Russland auch mit Fahnenflucht. Der Grenzschutz hat nun die Flucht einer Gruppe von Deserteuren nach Moldau verhindert – mit tödlichen Folgen.«

Beide Artikel gehen auf Nachrichtenagenturen zurück.

Erschreckend nüchtern beschreiben die Agenturen bzw. die Medien den Vorfall. Keine kritische Einordnung. Kein kollektiver Aufschrei, dass in Europa unsere »Brüder«, unsere Mitmenschen erschossen werden, weil sie desertieren. Welch eine moralische Bankrotterklärung.

Das sollen »unsere« Werte sein?

Lesetipp: Marcus Klöckner – Kriegstüchtig! Deutschlands Mobilmachung an der Heimatfront. Verlag Fifty Fifty, 6. Januar 2025, 160 Seiten, broschiert, ISBN 978-3946778431, 16 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

Dienst an der Waffe: Von Zwang, Pflicht und der brutalen Realität


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„Wenn es notwendig wäre, wäre ich auch für Zwang“, sagte vor kurzem Johannes Varwick bei einer Diskussionsrunde am Berliner Schadow-Gymnasium zum Thema Wehrdienst. Varwick gehört zu jenen mutigen Wissenschaftlern, die sich immer wieder kritisch zum Ukraine-Krieg und dem Verhalten der NATO äußern. Seine Aussage zum Thema Wehrpflicht erschreckt jedoch. Immer wieder ist festzustellen, dass selbst kritische Geister unter bestimmten Umständen einen Zwang beim Wehrdienst befürworten. Dafür haben sie bestimmt Gründe. Doch begreifen sie, was Zwang bei diesem Thema in letzter Konsequenz bedeuten kann? Zur Erinnerung: Die Politik hat die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgeben. Von Marcus Klöckner.

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Kein Staat darf das Recht haben, einen Menschen dazu zu zwingen, einen anderen Menschen zu töten. Kein Staat darf einen anderen Menschen in eine Situation bringen, in der er gezwungen ist, sich selbst töten zu lassen. Beides passiert in einem Krieg. Beides ist barbarisch. Beides ist unmenschlich. Und genau das kann in letzter Konsequenz passieren, wenn ein Staat Bürger gegen ihren Willen mit der Waffe in der Hand in den Krieg schickt.

Dass diese Zeilen gleich zu Beginn dieses Textes stehen, hat einen Grund. Doch der Reihe nach.

Werfen wir zuerst einen Blick in die Ukraine.

Die Ukraine ist im Krieg. In der Ukraine gibt es eine Wehrpflicht. Und es gibt Ukrainer, die nicht in den Krieg ziehen wollen. Wohl jeder dürfte mittlerweile die furchtbaren Videos aus der Ukraine kennen, die zeigen, wie Männer, die sich dem Wehrdienst entziehen wollen, behandelt werden. Die Szenen ähneln sich immer wieder. Mitarbeiter der staatlichen Behörde wollen Männer auf der Straße kontrollieren, um zu sehen, ob sie zur Ableistung des Wehrdienstes ausgeschrieben sind. Je nach Umstand sollen die Männer sofort mitgenommen werden. Widersetzen sich die Kontrollierten, kommt es zum Einsatz körperlicher Gewalt. Unter Schlägen, Tritten und dem Einsatz von Pfefferspray werden die Männer in Autos gezerrt.

Die Videos können nicht immer verifiziert werden. Doch die mittlerweile tausenden Beschwerden beim Ombudsman des ukrainischen Parlaments, die Rekrutierungen betreffend, lassen erahnen: Hier geht es um ein reales Problem. Die Berichte von etwa der BBC, der Deutschen Welle, Le Monde, zahlreicher anderer Medien sowie die vielen auf der zivilgesellschaftlichen Plattform Bussification veröffentlichten Videos führen den Schrecken vor Augen.

Der ukrainische Botschafter in Deutschland veröffentlichte die Tage einen Tweet auf der Plattform X mit den Worten:

Ein Land im Krieg organisiert seine Verteidigung. Das heißt Generalmobilmachung, nicht „Zwangsrekrutierung“.

Der ukrainische Botschafter mag den Begriff „Zwangsrekrutierungen“ ablehnen: Es ändert nichts an der Realität. In der Ukraine ist zu beobachten, was man als Menschenfängerei bezeichnen muss. Allerdings, das gilt es hervorzuheben: Die Mitarbeiter der Behörde dürfen, wenn Personen sich bei der Kontrolle widersetzen, legal auch Gewalt anwenden, wenngleich nicht exzessiv. Schließlich: Die Männer, die sich dem Wehrdienst widersetzen wollen, verstoßen gegen das Gesetz.

Ein grundlegendes Problem wird sichtbar.

Was das mit der aktuellen Debatte in Deutschland zum Thema Wehrpflicht zu tun hat, liegt auf der Hand. Ein Recht, das den Wehrdienst zur Pflicht macht, kann gefährlich werden. Denn: Wo Pflicht ist, ist Zwang nicht weit. Und wo Zwang ist, droht Gewalt.

In Deutschland gab es lange eine Wehrpflicht. Das war in der Praxis kein größeres Problem. Niemand wurde in Deutschland zum Dienst an der Waffe gezwungen. Wer nicht „zum Bund“ wollte, konnte einen Ersatzdienst im zivilen Bereich ableisten.

Sollte demnächst – was nicht unwahrscheinlich ist – wieder eine Wehrpflicht eingeführt werden, wird es diese Option wieder geben. Und, sehr wichtig:

In Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es:

Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Damit ist doch alles Ordnung, oder? Zwangsrekrutierungen, wie sie in der Ukraine zu beobachten sind, haben doch nichts mit Deutschland zu tun, oder?

Die Beobachtung der Realität verdeutlicht: Das Grauen, das am Ende einer Entwicklung zu beobachten ist, zeigt sich eher selten am Anfang. Zu Beginn eines Krieges ziehen gesunde, muntere Männer los. Schwer traumatisiert, verstümmelt und für den Rest ihres Leben gezeichnet, kommen sie danach zurück – wenn sie überhaupt lebend das Schlachtfeld verlassen.

Ein Wehrpflicht heißt gewiss nicht automatisch, dass irgendwann Zwangsrekrutierungen auf offener Straße unter dem Einsatz massiver Gewalt stattfinden werden. Dass das Eine aber die Tür für das Andere öffnen kann, sollte jedem klar sein. Genauso einleuchtend sollte sein, dass es einen großen Unterschied zwischen einem Land gibt, das sich im Frieden befindet, und einem Land, das im Krieg ist.

In Deutschland gibt es den Schutzschild Grundgesetz. Doch dieser Schutzschild kam noch nie in einer Kriegssituation zum Einsatz.

Die Politik hat die Losung Kriegstüchtigkeit ausgegeben. In dem propagandistisch verseuchten Begriff steckt das Wort – um es deutlich hervorzuheben – Krieg. Politiker, die ein Land kriegstüchtig machen wollen, fassen den Begriff Krieg ins Auge. Diese gegenwärtige Situation gilt es, bei der Diskussion um den Dienst an der Waffe zu berücksichtigen.

Alle kennen die Binsenweisheit: Papier ist geduldig. Auch das Grundgesetz steht auf Papier. In der Coronakrise wurde deutlich, das schwerste Grundrechtseingriffe vorgenommen wurden. Viele waren im Hinblick auf eine gesunde Grundrechtsauffassung untragbar. Menschen aus unserer Mitte mussten alleine, ohne ihre Lieben, in Krankenhäusern und Heimen sterben. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, lautet der erste, wichtigste Satz im Grundgesetz. Die Politik hat die Würde des Menschen angetastet – freilich, für ein „höheres Gut“, nur im „besten Sinne“ für unser Gemeinwesen.

Wenn Politiker schon von Kriegstüchtigkeit sprechen, dann gibt es guten Grund, die Frage aufzuwerfen: Wie wird es im Kriegsfall in Deutschland sein?

Wer sich mit Macht auseinandersetzt, weiß: Macht vermag unter bestimmten Bedingungen alles. Gesetze können zu Wachs in den Händen der Politik werden. Und: Zu scheinbar unverrückbaren „roten Linien“ sagte vor gar nicht so langer Zeit der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz: „Für meine Regierung gibt es keine roten Linien mehr”.

Einen großen Aufschrei der Demokratie gab es nicht.

Es gibt keinen vernünftigen Grund anzunehmen, dass in einer extremen Ausnahmesituation wie etwa im Kriegsfall Politiker mit dem ehrenwerten Grundgesetz anders umgehen werden wie in der Coronazeit. Die Annahme, dass im „Falle eines Falles“ das Grauen auch in Deutschland einziehen wird, hat ihre Berechtigung.

Im Krieg greifen Staaten nach den Bürgern. Die Politik will und braucht dann Bürger, die als Soldaten kämpfen.

Noch gibt es keinen Krieg. Doch schon jetzt ist der Griff des Staates nach den Männern zu erkennen. Das neue Wehrgesetz, das zum 1. Januar gültig wurde, zeigt es. An Ostern wurde bekannt, dass im neuen Wehrgesetz eine Regel steht, nach der Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren eine längere Abwesenheit außerhalb des Landes sich genehmigen lassen müssen. Nach heftiger Kritik äußerte sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mit den Worten: „Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“.

Das Schlüsselwort lautet: „derzeit“ – das in dem Zitat gleich zwei Mal Verwendung findet.

Das Wort hat den Charakter eines Scheunentors. Wehe, wenn die Politik dieses „Tor“ öffnet.

Anfang 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss dargelegt, warum die Auslieferung eines ukrainischen Kriegsdienstverweigerers aus Deutschland zulässig ist. Auch wenn es hier nicht um deutsche Wehrpflichtige geht, lässt die Argumentation des Gerichts tief blicken. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung sei demnach nicht absolut, es könne in einer außerordentlichen Lage eingeschränkt werden, die Aussetzung des Kriegsdienstverweigerungsrechts sei nicht von vornherein undenkbar. Kritiker des BGH-Beschlusses sagen: „Im Kriegsfall wird es in Deutschland kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geben.“

Ob dem so sein wird oder nicht, sei dahingestellt. Die Gesamtentwicklung bietet Anlass zu großer Sorge.

Ende März lud das Berliner Schadow-Gymnasium zu einer Diskussion zum Thema Wehrpflicht. Auch Johannes Varwick war zu Gast. In einem Videoausschnitt sagt der Politikwissenschaftler:

Wenn es notwendig wäre, dann wäre ich auch für Zwang.

Auf Nachfrage auf der Plattform X, wie die Aussage zu verstehen sei, antwortete er:

Genau so, wie ich es sagte: ein Staat kann und darf Zwang ausüben – soweit zwingend erforderlich (und legitim)

Und er fügt an:

Wir können (und müssen) über Legitimität streiten. Aber bei der Frage des Zwangs haben wir vermutlich Bewertungsunterschiede.

Angesprochen in einem NachDenkSeiten-Interview auf seine Positionierung konkretisierte Varwick mit folgenden Worten:

Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende.

Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen.

Diese Sätze gilt es, sacken zu lassen. Aussagen sind zu hören, die vielleicht vordergründig vernünftig und rational nachvollziehbar scheinen. Und Aussagen wie diese sind – auf die eine oder andere Weise – immer mal wieder auch von kritischen Leuten zu hören, die mit aktuellen Entwicklungen ebenfalls nicht einverstanden sind, aber unter Umständen einen Zwang in Sachen Landesverteidigung für angebracht halten. Doch was hier vernünftig und nachvollziehbar klingt, hält einer kritischen Betrachtung nicht stand.

Schmidt gehörte noch zu jener Generation Politiker, die den Krieg und seinen Schrecken erlebt haben. Von Schmidt stammt auch die Aussage: „Lieber 100 Stunden umsonst verhandeln, als 1 Minute schießen.“ So klingt eine von tiefer Einsicht auf Vernunft basierende Aussage.

Doch wo gibt es diese Vernunft heute noch auf politischer Seite? Aufseiten der Regierungsparteien?

Helmut Schmidt – das war, mehr oder weniger, noch die „alte Bonner Republik“. Die alte Bonner Republik, das war damals auch: Willy Brandt. Das war Kniefall. Das war die Zeit persönlicher Diplomatie zwischen Brandt und Breschnew. Das war die Zeit der „Neuen Ostpolitik“. Das war auch die Zeit einer starken Friedensbewegung. Und später war es dann die Zeit einer echten Entspannungspolitik.

Die von Varwick zitierten Schmidt-Worte stammen aus dem Jahr 2008.

2008 – das war viele Jahre vor dem Maidan. 2008 – das war lange vor den demokratischen Zumutungen der Coronazeit. 2008 – da waren es noch 14 Jahre bis zum Krieg in der Ukraine. 2008 – damals wagte es noch kein deutscher Politiker, von Kriegstüchtigkeit zu sprechen. 2008 – da hatte auch noch kein Johann Wadephul als Außenminister gesagt: „Russland wird immer ein Feind für uns bleiben.“ 2008 – da sagte auch noch kein deutscher Politiker: „Der Krieg muss nach Russland getragen werden.

Dass Varwick an der zitierten Stelle gerade Schmidt anführt, mag im Hinblick auf eine romantisierte Vorstellung bundesrepublikanischer Demokratieverhältnisse der Gegenwart nett erscheinen. Es klingt sogar sympathisch, an die Haltung Schmidts zu erinnern und sie zum Maßstab zu nehmen. Nur: Wird das der Realität gerecht?

Halten wir uns vor Augen: Damals stand da Helmut Schmidt. Heute steht da der Ex-BlackRocker Friedrich Merz.

Im Grunde genommen sagt dies bereits alles.

Wenn Varwick davon spricht, dass er für Zwang sei, „wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich mache“, tappt er in eine Art Denkfalle, in die viele seit Urzeiten immer und immer und immer wieder tappen.

Wir alle kennen diese schier unendlich und furchtbar ermüdende Diskussion, wenn ein Pazifist und ein Befürworter des bewaffneten Kampfes diskutieren. Mit allen möglichen herbeifantasierten Vorstellungen wird versucht, den Pazifisten aus der Reserve zu locken. „Würdest du nicht einmal zur Waffe greifen, wenn ein Feind deine Frau töten wollte?“ „Würdest du nicht einmal dann zur Verteidigung bereit sein, wenn der böse Feind vergewaltigend und mordend durch dein Land, deine Heimat zöge?

Nicht alle, die solche Fragen stellen, meinen das böse. Aber bei manchen schimmert – warum auch immer – ein schier teuflisches Vergnügen durch, doch endlich, endlich diesen Pazifisten dazu zu bringen, „Ja!“ zu sagen.

Bei Varwick ist das nicht der Fall. Seine Aussagen bewegen sich auf der rationalen Ebene. Schließlich: Der Gedanke, dass es doch vielleicht tatsächlich eine wie auch immer geartete „sicherheitspolitische Lage“ geben mag, die aus seiner Sicht nun mal einen „Zwang“ erforderlich machte, darf doch gedacht werden. Denn: Könnte es nicht tatsächlich einmal soweit kommen?

Hier ist sie, die Falle.

Erstens gibt es keine „sicherheitspolitischen Lagen“. Was es gibt, sind Politiker, die oft katastrophale Entscheidungen treffen und im Vorfeld von Kriegen an vielen Stellen die Möglichkeit hätten, ihr Land vor einem Krieg zu bewahren – selbst wenn es auf der Basis eines schlechten Kompromisses wäre. Nach allem, was über Kriege bekannt ist, weiß man, das Kriege nicht vom Himmel fallen. Sie haben oft eine lange Vorlaufzeit. Nach allem, was man über Kriege weiß, sollte jedem klar sein, dass die hehren Ziele, die sowohl Angreifer als auch Angegriffener immer wieder vor sich hertragen, um ihren Krieg als „gerecht“, „unabdingbar“, „notwendig“ für das „Gute“ usw. zu verkaufen, oft von schamlosen Lügen und tiefenpolitischen Interessen durchzogen sind.

Zweitens zerschellt die Annahme, dass Deutschland ja vielleicht doch angegriffen werden könnte, an der Realität. Wer sollte Deutschland angreifen? Dänemark? Holland? Schweden?

Drittens: Selbst unter der irrigen Annahme, dass Russland Deutschland angreifen würde: Unter einer derartigen „sicherheitspolitischen Lage“ wäre es irrelevant, ob Deutschland nun über 150.000, 200.000 oder 300.000 und mehr Soldaten verfügt. Bei einem Angriff Russlands auf Deutschland sprächen wir von einem Krieg mit der NATO inklusive einer sehr raschen nuklearen Eskalation.

Viertens: Selbst unter der Annahme, dass die NATO zerbricht und Deutschland allein dastünde: Einen Krieg mit einer Atommacht zu führen, wäre Wahnsinn. Auch in dieser Situation wäre die Anzahl der Soldaten und die Wehrfähigkeit allenfalls etwas für der Realität trotzende politisch-militärische Gedankenspiele, nach denen Deutschland doch eine „Chance“ im Kampf haben werde.

Fünftens, um Varwick entgegenzukommen: Selbst wenn man die Annahme einer für Deutschland schwerwiegenden „sicherheitspolitischen Lage“ im Vagen lässt und auf der theoretischen Ebene die Annahme durchexerziert, dass ein böser Feind X irgendwann zu einer Bedrohung werden könnte, und dann eben ein Staat im Hinblick auf eine Wehrpflicht zu Zwang greifen müsste: Was ist das nur für eine Auffassung? Haben wir als Gesellschaft denn gar nichts gelernt? Haben wir als ein dem Humanismus und den universellen Menschenrechten sich verpflichtet fühlendes Gemeinwesen denn gar nichts begriffen? Wollen wir wirklich Menschenleben gegen Menschenleben aufwiegen? Wollen wir wirklich sagen: Wenn eine Horde zerstörender, vergewaltigender, mordender Feinde das Land überfällt, zwingen wir Männer zur Verteidigung? Weil die alte Frau und das wehrlose Kind sich nicht verteidigen können, zwingt der Staat den 20-jährigen Michael und den 30-jährigen Stefan gegen seinen Willen dazu, ein Gewehr in die Hand zu nehmen und zu töten – oder sich selbst töten zu lassen?

Wenn die Menschheit doch etwas gelernt haben sollte, dann das: Ein Staat darf seine Bürger bitten, die Waffen zu ergreifen. Er darf an das „Pflichtgefühl“, an „Mut“, an „Kampfgeist“ appellieren, wenn es nötig ist (auf Propaganda achten!), aber einen Menschen (Bürger!) zum Kampf gegen seinen Willen zu zwingen: Das ist barbarisch, unmenschlich. Das „Pflichtgefühl“, die Bereitschaft, das eigene Leben für einen Anderen zu opfern, darf nur auf einer freien, individuellen Willensentscheidung beruhen.

Wenn wir das als zivilisiertes, demokratisches Gemeinwesen nicht begriffen haben, haben wir nichts begriffen.

Ist es nicht so, dass Menschen im Grunde genommen über ein relativ gut ausgeprägtes Gespür für Gerechtigkeit verfügen? Menschen brauchen keine Politiker, die ihnen sagen, dass da ein „Feind“ steht, der „böse“ ist.

Im Falle eines Falles entscheiden mündige Staatsbürger selbst, ob da ein Feind ist und ob sie bereit sind, gegen ihn zu kämpfen.

In dem einen Fall mag ein Land einen Krieg gut überstehen, in dem anderen Fall mag es untergehen. Vielleicht wollen die Bürger kämpfen, vielleicht auch nicht. Vielleicht sind sie mutig, feige, ehrenhaft, unehrenhaft, dumm oder klug. Die Entscheidungen mögen „richtig“, „falsch“, „tragisch“ oder was auch immer sein: Dann ist es eben so, wie es ist. Doch Zwang in Bezug auf einen Krieg ist durch nichts gerechtfertigt.

Vor einigen Jahren war in einem Radiosender ein Beitrag über das Ende des 2. Weltkriegs zu hören. Es war ein Jahrestag und ein alter Wehrmachtssoldat erzählte. Er sprach über die letzten Tage im Krieg und seine Zeit danach. Im Großen und Ganzen brachte er den Krieg gut hinter sich und hatte ein geordnetes Leben. Während er erzählte, stockte seine Stimme. Er berichtete davon, dass es da aber ein Erlebnis gibt, das ihn bis heute nicht loslasse. Er erzählte davon, wie ein Kamerad desertierte. Der Kamerad begang „Fahnenflucht“. Nach einer kurzen Flucht wurde er eingefangen und die Exekution angeordnet. Er, der gerade im Radio erzählt, wurde mit ausgesucht, um den Kameraden zu erschießen. Sein Gewissen sagte ihm, dass das falsch ist. Aber es gab da diese Pflicht. Es gab da diesen Befehl. Er legte, zusammen mit anderen Soldaten, an. Und schoss. Mit den Tränen kämpfend, berichtete der ehemalige Soldat von diesem Vorfall.

Fliegende Standgerichte, summarische Exekutionen ohne ordentliches Verfahren: So war das. Die genaue Zahl der exekutierten Fahnenflüchtigen aufseiten der Wehrmacht ist nicht leicht in Erfahrung zu bringen. Von Zehntausenden ist auszugehen.

„Es gibt kein Recht auf Fahnenflucht“ – so lautet die Überschrift eines Kommentars der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der im Dezember 2023 erschienen ist. Der Redakteur richtet seine Aufmerksamkeit auf wehrpflichtige Ukrainer, die sich dem Wehrdienst durch Flucht entziehen. Von einem „gerechten Krieg“ ist die Rede. Und davon, dass Deutschland kein „sicherer Hafen“ für wehrpflichtige Ukrainer sein solle. Der Autor schreibt, man müsse den ukrainischen Verteidigungsminister verstehen und es drohe doch die „Auslöschung“ der Ukraine.

Obwohl dieser Text hier von der Wehrpflicht in Deutschland handelt, beginnt und endet er mit dem, was in der Ukraine passiert. Wie anschaulich braucht man es hierzulande noch? Ein Blick in die Ukraine genügt, um das Grauen, das sich aus einer Wehrpflicht in Kriegszeiten ergeben kann, zu sehen.

Wehrpflicht, Zwang, Fahnenflucht und die gesetzliche Gewalt, die auf sie folgt: Sie sind miteinander verklammert.

Es darf nicht der Denkfehler begangen werden, auf hypothetische Bedrohungsszenarien und auf angebliche, für das Land gefährliche „sicherheitspolitische Lagen“ Gesetze und Regeln aufzubauen, die eine Schande für ein gesundes Freiheitsverständnis sind und am langen Ende Unmenschlichkeit bedingen können.

Deutschland tut gut daran, jetzt wach zu sein. Wenn schon jetzt von Kriegstüchtigkeit die Rede ist, ist die Gefahr groß, dass es irgendwann zu spät ist. Mögen im Zusammenhang mit dem Gerede um einen neuen Wehrdienst niemals mehr die Begriffe Pflicht und Zwang gebraucht werden.

Titelbild: Mahmoud Mahdi Photo / Shutterstock

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Wehrpflichtgesetz Was es mit dem Ausreise-Paragraphen wirklich auf sich hat

09. April 2026 um 09:18

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Das Bild zeigt Verteidigungsminister Boris Pistorius. Aktuell gibt es viel Verwirrung um vermeintliche Ausreise-Anträge.

Es war die Nachricht der letzten Tage: Wer länger als drei Monate ausreisen will, muss die Bundeswehr um Erlaubnis bitten. Doch ist das tatsächlich so? Eine Einordnung von JF-Politikchef Christian Vollradt.

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Neues Wehrdienstgesetz: Männer dürfen an Ausreise gehindert werden – diese Regelung muss sofort gestrichen werden


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Männer in Deutschland im Alter von 17 bis 45 Jahren sollen sich bei längeren Reisen eine Genehmigung erteilen lassen – so sieht es das neue Wehrdienstgesetz vor. Als am Karfreitag die Frankfurter Rundschau berichtete, war es auf der politischen Ebene mit der Osterruhe vorbei. Da lautet die politische Losung „Kriegstüchtigkeit“ – und dann wird eine derartige Regelung bekannt. In der Gesellschaft gehen die Alarmsirenen an. Richtig so. Eine große Gefahr lauert. Die Politik hat nur eine Möglichkeit, die einer Demokratie gerecht wird: Diese Regelung muss abgeschafft werden – so schnell es nur geht. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Feuer muss gelöscht werden, wenn es anfängt zu brennen. Wenn der ganze Dachstuhl in Flammen steht, ist es zu spät. Die Bundesrepublik befindet sich gerade in einer solchen Situation. Es geht um viel.

„Drastische Wehrpflicht-Änderung: Männer, die Deutschland länger verlassen wollen, brauchen eine Genehmigung“ – so lautet die Überschrift eines Artikels, den die Frankfurter Rundschau am Karfreitag veröffentlichte. Karfreitag – das war der 3., nicht der 1. April. Die Nachricht war kein Aprilscherz. Was sich anhört wie aus der Schreckenskammer eines totalitären Staates entsprungen, ist Realität. So steht es im neuen Wehrpflichtgesetz. Dieses Gesetz wurde am 5. Dezember 2025 vom Bundestag beschlossen. Am 19. Dezember stimmte der Bundesrat zu. Am 1. Januar 2026 trat es in Kraft. 3 Monate später – in Worten: drei! – erfährt die deutsche Öffentlichkeit von einer schier unfassbaren Regelung, die in dem Gesetz enthalten ist. So wie diese Regelung ein Skandal ist, ist die Nichtberichterstattung eine Katastrophe.

  • Wo war der milliardenschwere öffentliche Rundfunk?
  • Wo waren die großen, gut vernetzten sogenannten Qualitätsmedien?
  • Wo war eine hochgerüstete deutsche Medienlandschaft, die doch gerade bei einem derartigen Gesetz genau hinschauen müsste?
  • Wo waren die Oppositionsparteien?
  • Wo waren all die Politiker im Parlament, die doch hätten Alarm schlagen müssen?

Die Wächter der Demokratie waren im Tiefschlaf. Nun brennt es.

Immerhin: Jetzt sind Politik und Medien aufgewacht. Sahra Wagenknecht fordert den Rücktritt von Verteidigungsminister Boris Pistorius. Der Rapper Finch rät: „Wenn ihr die Möglichkeit habt, verlasst dieses Land“. Bis zur BBC hat sich die Nachricht ausgebreitet.

Politische Beschwichtigungsversuche sind zu beobachten. Im alten Wehrdienstgesetz von 1956 habe es eine Meldepflicht gegeben. Medien zitieren einen Sprecher des Verteidigungsministeriums: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“

Das Wörtchen „solange“ sticht ins Auge.

Hier darf es kein „solange“ geben. Diese Regelung muss die Politik so schnell es nur geht ersatzlos streichen. Es gilt, sich vor Augen zu halten: Die Politik hat die Losung „Kriegstüchtigkeit“ ausgegeben. Ein „Operationsplan Deutschland“ soll umgesetzt werden. Und nun soll die Möglichkeit bestehen, Männer an der Ausreise zu hindern? Es brennt. Das Feuer muss gelöscht werden. Bevor es zu spät ist.

Titelbild: Frankfurter Rundschau

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Der Kriegsminister sendet eine Botschaft – an die Menschen im Land

07. April 2026 um 13:47

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Ein Schlachtruf: 1 Billion Euro - What ever it takes! An der Unterwerfung der Nation mit Kind und Kegel unter den Imperativ der Kriegstüchtigkeit und Kriegsvorbereitung haben die politischen Entscheidungsträger seit ihrer Ausrufung einer Zeitenwende zu keinem Zeitpunkt auch nur den Hauch eines Zweifels aufkommen lassen.

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Wehrpflichtgesetz: Wird Deutschland Kriegspartei? | Von Claudia Töpper

07. April 2026 um 09:34

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Wehrpflichtgesetz: Wird Deutschland Kriegspartei? | Von Claudia Töpper
Tagesdosis 20260407 apolut
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Wehrpflichtgesetz: Wird Deutschland Kriegspartei? | Von Claudia Töpper

Ein Kommentar von Claudia Töpper.

Am 19. Dezember 2025 stimmte der deutsche Bundesrat der Neufassung des seit 2011 nicht mehr geänderten Wehrdienstgesetzes zu. (1) Am 22. Dezember 2025 kam es mit der Unterschrift des Bundespräsidenten, Frank Walter Steinmeier zur Ausfertigung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz — WDModG). (2)

In der vergangenen Woche machte dieses neue Wehrdienstgesetz, das offiziell seit dem 01. Januar 2026 gilt, Furore. (3) Besonders die Paragraphen 2 und 3 stehen hierbei im Mittelpunkt. Diese beiden Paragraphen sind in dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) unter dem Abschnitt 1 Wehrpflicht, Unterabschnitt 1, Umfang der Wehrpflicht zu finden. Unter dem Paragraphen 2 Anwendung des Gesetzes stehen nach der Neuerung folgende zwei Sätze.

„(2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
(3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.“ (4)

Der dritte Satz wurde 2025 neu hinzugefügt und gilt seit Januar 2026. In demselben Abschnitt ist auch der genannte Paragraph 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht zu finden. Unter diesem Paragraphen besagen Satz 2 und 3 wörtlich:

„(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.[…]“ (5)
„(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.“ (6)

Diese vier Sätze aus den Paragraphen 2 und 3 bedeuten, dass die Einholung der Erlaubnis für männliche Personen, die länger als 3 Monate die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen, auch im Friedensfall gilt und nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Dies wiederum bedeutet, dass männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren bereits seit vier Monaten eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssten.

Ob dies tatsächlich bereits praktiziert wurde, ist eher unwahrscheinlich, da die Öffentlichkeit offensichtlich nicht ausreichend über diese Neuerung informiert wurde. Anderenfalls wäre die Furore, die diese Neuerung in den letzten Tagen hervorgerufen hat, etwas verspätet. Wie genau sich die Bundesregierung die Umsetzung dieser Neuregelung vorstellt, ist unklar. (7) Denn, man kann sich kaum vorstellen, dass an allen deutschen Grenzen und Flugzeugschaltern eine Überprüfung der Erlaubnis vorgenommen wird. Dies wäre wahrscheinlich logistisch kaum möglich. Zumal sich nicht entlang der Grenzen überall Kontrollpunkte befinden.

Reaktionen aus der Politik

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU, Thomas Erndl erklärte Welt.de, dass er für eine „pragmatische Umsetzung des neuen Rechts sei.“ (8)

Dies bedeute, „solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße Mitteilungspflicht“, so Erndl.

Des Weiteren betrachte er die Vorschrift als „Teil der Wehrfassung“, die „formal unabhängig von einer verpflichtenden Heranziehung im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht“ sei. (9)

Von der Oppositionspartei Die Linke erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Desirée Becker Welt.de, dass sie die Neuerungen in einem klaren Zusammenhang mit der Wehrpflicht sehen und auch aus diesem Grund vor ihrer Wiedereinführung und den damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen warnen. (10)

Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni erklärte:

„Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums. Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben.“ (11)

Auch der verteidigungspolitische Sprecher der AfD, der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, Rüdiger Lucassen äußerte sich zu diesem Thema. Er erklärte, dass die Regelung nicht nur im Spannungs- und Verteidigungsfall eintritt, sondern auch dann,

„wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Bedarfswehrpflicht beschließt.“ (12)

Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte:

„Die Genehmigung ist grundsätzlich erteilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Es werde dazu eine Verwaltungsvorschrift geben. Die Regelung galt bereits in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“ (13)

Kommentar

Zum einen macht es den Anschein, als ob die Regierungspartei, die dieses Gesetz vorgeschlagen und an den Bundesrat übergeben hat, selbst keine Ahnung davon hat, was sie da eigentlich sagt, welche Konsequenzen diese Regelung hat und ob und wie diese überhaupt angewendet werden soll. Die Aussagen des Herrn Erndl lassen eher vermuten, dass die CDU/CSU versucht, zurück zu rudern, zu beschwichtigen oder schlicht und ergreifend zu lügen. Denn, im Gesetz steht eindeutig, dass es sich hier nicht um eine Mitteilungspflicht handelt, sondern um eine Erlaubnis, die erteilt werden muss. Diesen Unterschied hat offenbar die Tagesschau, die am vergangenen Freitag, den 04. April 2026 ausgestrahlt wurde, auch nicht verstanden. (14) Zum anderen stellt sich die Frage, warum diese Regelung nicht entfernt wurde, sondern stattdessen noch auf Friedenszeiten bzw. den Normalfall ausgeweitet wurde, wenn sie doch praktisch nie eine Umsetzung erfahren hat. In diesem Zusammenhang lösen vor allem die Aussagen des Sprechers vom Bundesverteidigungsministerium und dem Sprecher der Union Misstrauen aus.

Gleichzeitig stellt sich auch die Frage, welchen Personen die Menschen in Deutschland eigentlich die Macht über ihr körperliches Wohl anvertrauen und die Frage nach der Mitbestimmung oder sogar des Souverän. Sollten Personen, die offensichtlich keine Ahnung von dem haben, was sie da eigentlich tun, über das Leben und im Ernstfall über Leben und Tod der Menschen in Deutschland entscheiden dürfen? Laufen die Menschen in Deutschland nun Gefahr, auch Opfer des sogenannten Soldaten-Fishings zu werden, wie es in der Ukraine seit zwei Jahren praktiziert werden soll? Hier werden Männer im wehrfähigen Alter von Soldaten auf offener Straße gegen ihren Willen in Transporter gezogen, um an die Front geschickt zu werden. Ist es nicht an der Zeit, sich seine Souveränität und Selbstbestimmung zurück zu holen?

Die Frage nach dem Souverän wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder gestellt. Doch richtig beantwortet wurde sie nie und eine Lösung wurde auch nicht gefunden. Fakt ist, so, wie die Bundesrepublik Deutschland momentan funktioniert, haben die Menschen, die in dieser Republik leben, kein Recht mitzuentscheiden und somit auch kein Recht, Politikern zu kündigen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen oder ihre Macht missbrauchen. Es existiert kein VETO-Recht.

In diesem Zusammenhang hat man schon oft gehört, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Firma sein soll und sogar im Handelsregister der USA gelistet sei. Nun, nach einer Überprüfung muss man eingestehen, dass dies scheinbar der Wahrheit entspricht. Und dies betrifft nicht nur Deutschland. Es betrifft auch die Schweiz und Österreich. Auf der Internetseite der dnb.com ist nicht nur die Bundesrepublik Deutschland als Firma eingetragen, sondern auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Deutsche Bundestag inklusive der Parteien AfD, SPD, FDP und einige mehr, sowie Polizeidirektionen wie z. B. die Polizeidirektion Hannover oder Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Auch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zu finden. (15) Zwar sind die D-U-N-S Nummern nach einem Umbau der Interseite nicht mehr offiziell einsehbar.(16) Jedoch, allein die Tatsache, dass all dies in einem Handelsregister für Firmen eingetragen und zu finden ist, muss zumindest misstrauisch machen.

Die Frage danach, wie lange die Menschen in Deutschland „ihre“ Politiker noch walten lassen wollen, bleibt. Und bisher wartet sie noch immer auf eine Antwort. Zumal die jetzigen Politiker schon lange nicht mehr „ihre“ Politiker sind. Denn die, die tatsächlich gewählt werden, stellen schon lange nicht mehr die Regierung. Stattdessen tun sich die nicht gewählten Parteien zusammen, um eine Mehrheit zu kreieren. Faktisch ist die Regierung also eine Minderheitsregierung, die all das umsetzt, was die Mehrheit der Menschen in Deutschland nicht will und nicht gewählt hat.

 Quellen und Anmerkungen

(1) https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst

(2) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/370/VO.html

(3) https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst

(4) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

(5) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

(6) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html

(7) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(8) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(9) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(10) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(11) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(12) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(13) https://www.msn.com/de-at/nachrichten/other/wehrpflicht-gesetz-emp%C3%B6rung-%C3%BCber-regel-zu-auslandsreisen/ar-AA20cYm8

(14) https://www.youtube.com/watch?v=1_Uv1TIXjSU

(15) https://www.dnb.com/business-directory.html#BusinessDirectoryPageNumber=1&ContactDirectoryPageNumber=1&MarketplacePageNumber=1&SiteContentPageNumber=1&tab=Business%20Directory

(16) https://t.me/patriotischestimmedeutschlands/29684

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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Vilnius, Litauen - 29. März 2022: Soldaten der Deutschen Armee mit Waffen, Helmen und Militärfahrzeugen, Truppen für Übungen oder Krieg in der Stadt

Bildquelle: Michele Ursi / shutterstock

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„Tiefgreifende Folgen“ Mit dem „Neuen Wehrdienst“ kommt die Ausreiseantrag-Pflicht

03. April 2026 um 16:02

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Ein Gelöbnis Berliner Soldaten: Mit dem neuen Wehrdienst will Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) mehr junge Leute dafür gewinnen. (Themenbild)

Wer zum Wehrdienst eingezogen werden kann, muss nun für längere Auslandsreisen einen Schein bei der Bundeswehr holen. Das Verteidigungsministerium versucht dennoch, die Betroffenen zu beruhigen.

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„Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront“ – Johannes Varwick über die Wehrpflicht am Schadow-Gymnasium

31. März 2026 um 09:25

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Ein olivgrüner Zeitgeist zieht in die Klassenzimmer ein: Während die Politik erbittert über die Wehrpflicht streitet, wird die Schule zum Schauplatz einer neuen Militarisierungsdebatte. Am 26. März 2026 diskutierten Thomas Röwekamp, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Dr. Pia Fuhrhop von der Stiftung Wissenschaft und Politik und der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Johannes Varwick am Berliner Schadow-Gymnasium über staatlichen Zwang und die Neuausrichtung der Bundeswehr auf den Ernstfall. Dient dieser Austausch noch der politischen Bildung oder schon der moralischen Mobilmachung? Éva Péli sprach mit Johannes Varwick, Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Universität Halle-Wittenberg, über den Zustand der politischen Bildung – und warum er den aktuellen Aufrüstungswahn sowie den herrschenden Kriegskurs für einen fatalen Irrweg hält.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Herr Prof. Varwick, am Donnerstag haben Sie im Schadow-Gymnasium gemeinsam mit dem Unionspolitiker Thomas Röwekamp (MdB, CDU) und Pia Fuhrhop von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) über die Wehrpflicht diskutiert – an einem Ort der Bildung und freien Entfaltung. Wie haben Sie die Rolle der Schule in diesem Kontext wahrgenommen: Ging es dort primär um die politische Bildung mündiger Bürger oder sahen Sie Tendenzen, eine junge Generation moralisch auf künftige Pflichtdienste vorzubereiten?

Die Veranstaltung war aus meiner Sicht wohltuend anders: Es ging um den offenen Austausch von Argumenten auf einem Panel, bei dem sehr unterschiedliche Standpunkte zu Wort kamen. Agitiert hat da niemand, die freie Rede und Gegenrede war jederzeit möglich und gewollt. Das entsprach in vorbildlicher Weise dem so genannten Beutelsbacher Konsens der politischen Bildungsarbeit, dessen Kern das „Überwältigungsverbot“ und auch die Maßgabe ist, dass Dinge, die kontrovers sind, auch kontrovers dargestellt werden müssen.

Sie saßen dort einer Generation gegenüber, die durch die Krisen der letzten Jahre bereits stark belastet ist. Welchen Eindruck hatten Sie von der Resonanz der Jugendlichen im Saal? Überwog das kritische Hinterfragen staatlicher Eingriffe oder nehmen Sie eher eine wachsende Akzeptanz für militärische Themen im Schulalltag wahr?

Die Aula des Schadow-Gymnasiums war bis auf den letzten Platz gefüllt und sowohl der Applaus als auch die Nachfragen waren breit und bunt: Von sehr kritischen Positionen und deutlicher Kritik an der Bundesregierung bis hin zur Unterstützung der Regierungslinie bei der Wiedereinsetzung der Wehrpflicht war nahezu alles dabei.

In der aktuellen Debatte fällt oft der Begriff der „Ehrenpflicht“. Wie gewichten Sie das Verhältnis zwischen staatlicher Verteidigungsfähigkeit und dem Recht des Einzelnen auf eine Lebensgestaltung ohne Zwang? Wo verläuft für Sie hier die rote Linie?

Das ist eine zentrale Frage: Wann und unter welchen Voraussetzungen darf ein Staat eine so drastische Maßnahme wie einen Zwangsdienst für junge Menschen vorsehen? Das Grundgesetz ist da eindeutig. Es heißt dort: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden. Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden“.

Die Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt – nicht abgeschafft. Begründung war einerseits, dass die sicherheitspolitische Lage einen derartigen Grundrechtseingriff nicht mehr erfordere. Andererseits war die sogenannte Wehrgerechtigkeit nicht mehr gegeben. Das bedeutet schlicht: Ein solcher Zwang ist rechtlich nur haltbar, wenn er fast alle eines Jahrgangs trifft. Da aber nur noch ein sehr kleiner Teil tatsächlich herangezogen wurde, wurde der Dienst zu reiner Zufallssache und damit zur unzulässigen Belastung Einzelner. Ich sehe nicht, dass sich daran etwas geändert hätte – eine Rückkehr zur Wehrpflicht wäre heute wie damals ein massiver und ungerechtfertigter Eingriff in die Lebensgestaltung junger Menschen. Auch wenn sich die sicherheitspolitische Lage natürlich mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine deutlich verschlechtert hat.

Das ist die rechtliche Theorie. Mein Kollege Marcus Klöckner stellt hier jedoch die moralische Grundsatzfrage: Darf ein Staat den Einzelnen überhaupt dazu zwingen, gegen seinen Willen zu töten oder selbst getötet zu werden? Ist dieser „legitime Zwang“ nicht am Ende schlicht „Menschenfängerei“, die das Individuum zum bloßen Staatsmaterial degradiert? Zumal Juristen warnen, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung im Ernstfall faktisch ausgehebelt werden könnte. Wo ziehen Sie die moralische Grenze, wenn der Staat das Recht auf Leben des Einzelnen seiner Logik komplett unterordnet?

Das ist keine Theorie, sondern Verfassungspraxis. Ein Staat hat auch meines Erachtens grundsätzlich das Recht auf Zwangsmaßnahmen, das gilt etwa für die Steuerpflicht wie auch für die in der Verfassung vorgesehene Wehrpflicht beziehungsweise einen Ersatzdienst. Natürlich ist das ein Grenzbereich und nur dann verantwortbar, wenn der Staat damit verantwortlich umgeht. Das ist in Demokratien wahrscheinlicher als in anderen Staatsformen.

Und genau das ist der entscheidende Punkt. Der Altkanzler Helmut Schmidt hat mal bei einem öffentlichen Gelöbnis vor Bundeswehrrekruten gesagt: Ihr könnt euch darauf verlassen, dieser Staat wird euch nicht missbrauchen. Das ist für mich der Maßstab. Anders formuliert: Wenn die sicherheitspolitische Lage eine Wehrpflicht zur Landesverteidigung erforderlich machen würde, dann wäre ich dafür, zumal das Recht auf zivilen Ersatzdienst ebenso Verfassungsrang hat. Beides würde aber auch Zwangselemente beinhalten. Wenn das nicht möglich wäre, wäre ein Staat am Ende.

Und die moralische Grenze muss jeder für sich selbst ausloten – wer sich dem System entziehen will, der kann dies tun, muss aber dann die Konsequenzen tragen. Im Übrigen: Im Krieg würden auch Zivilisten gegen ihren Willen getötet und wir müssen darüber streiten, wie sich das verhindern lässt. So weit sind wir glücklicherweise in Deutschland derzeit nicht, aber deshalb brauchen wir zugleich eine politische Debatte über die richtige Sicherheitspolitik. Das kann man einfach nicht von der Beurteilung zur Legitimität einer Wehrpflicht trennen.

Politiker wie Ex-Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) fordern einen Abschied vom bundesdeutschen Pazifismus. Ist die wachsende Präsenz der Bundeswehr an den Schulen nicht eher ein Weg zu mehr „Kriegstüchtigkeit“ statt zur Friedensfähigkeit durch Diplomatie und Interessenausgleich?

Ja, das ist sie leider. Der Zeitgeist ist derzeit olivgrün. Wir brauchen aber meines Erachtens keine Militarisierung des Denkens, sondern die Rückkehr zu einer ausgewogenen Sicherheitspolitik, die Verteidigungsfähigkeit mit ordentlich ausgestatteten und auskömmlich finanzierten Streitkräften sicherstellt. Wer jetzt die alte Wehrpflicht wieder aus der Mottenkiste holt, der gibt nicht die richtigen Antworten auf eine Lage, in der Sicherheitspolitik breiter als in militärischen Kategorien gedacht werden sollte.

Hatten Sie den Eindruck, dass in der Diskussion im Schadow-Gymnasium alternative Wege – etwa Deeskalation und diplomatische Konfliktlösung –überhaupt ausreichend Raum fanden?

Über „ausreichend“ lässt sich streiten, aber dort wurde weniger einseitig diskutiert als oft bei anderen Veranstaltungen. Schön wäre es natürlich gewesen, noch einen klassischen Friedensforscher oder eine Friedensforscherin dabei zu haben – die sind inzwischen aber rar gesät. Auch ein Pazifist oder eine Pazifistin hätte dem Panel gutgetan.

Welchen tatsächlichen Sicherheitsgewinn versprechen Sie sich von einer reaktivierten Wehrpflicht? Wir beobachten derzeit den Abschied von einer Friedensfähigkeit, für die auch die deutsche Ostpolitik stand, hin zu einer Militarisierung fast aller gesellschaftlichen Bereiche. Welche „Kosten-Nutzen-Rechnung“ für die Gesellschaft sehen Sie dabei?

Ich sehe keinen Nutzen, sondern nur weitere Verschwendung von finanziellen Mitteln und eben eine erhebliche Freiheitsbeschneidung einer Generation, die ohnehin vor sehr großen Problemen und Belastungen steht. Von den rund 700.000 jungen Menschen pro Jahrgang leisten aktuell bereits etwa 95.000 einen freiwilligen Gesellschaftsdienst, der von vielen als sinnstiftend empfunden wird – und für den es mehr Nachfrage als Angebot gibt. Für einen Dienst bei den Streitkräften gilt das offenkundig nicht.

Über die Einführung eines besser ausgestatteten Freiwilligendienstes, der entweder bei der Bundeswehr oder bei anderen Einrichtungen geleistet werden könnte, ließe sich reden. Aber die klassische Wehrpflicht, deren Gegenpol dann selbstverständlich auch ein Zivildienst sein müsste, ist eben ein Grundrechtseingriff, der Vielen zupasskäme, der aber für mich nicht in die Zeit passt. Der jungen Generation zudem pauschal vorzuwerfen, sie interessiere sich nicht für die Gesellschaft, weil sie keinen Kriegsdienst leisten wolle, ist neben der Spur. Und selbst wenn es so wäre: Mir wäre für meine Kinder Party lieber als Ostfront.

Ein Argument der Wehrpflicht-Befürworter ist die schiere Masse. Wenn wir aber den aktuellen Drohnenkrieg und die hochtechnisierte Kriegsführung betrachten: Ist die Idee, Zehntausende ungelernte junge Menschen zwangsweise einzuziehen, nicht ein militärischer Anachronismus? Wurde im Gymnasium thematisiert, dass moderne Kriege Spezialisten brauchen und keine Masse an unfreiwilligen Soldaten?

Darüber haben wir auf dem Panel gesprochen und es kamen auch Schülerfragen zu diesem Aspekt. Für mich in der Tat eine wichtige Frage: Die Wehrpflichtigen wären wohl eher Kanonenfutter in Kriegen, die besser niemals stattfinden sollten. Das heißt nicht unbedingt, dass die Bundeswehr als Berufsarmee nicht moderat erhöht werden muss – die derzeitige Personalstärke von etwa 186.000 Soldaten ist wohl tatsächlich eine Untergrenze. Aber das ließe sich dann erreichen, wenn die Bedingungen bei der Bundeswehr besser und vor allem die politischen Konzepte überzeugender wären. Es ist nachvollziehbar und sogar gut, dass Viele nicht zu einer Bundeswehr wollen, die kriegstüchtig statt verteidigungsfähig gemacht werden soll.

Der Auftrag der Bundeswehr ist laut Grundgesetz die Verteidigung des Landes. Laut Einschätzung verschiedenster Analysen droht der Bundesrepublik derzeit kein Angriff von außen mit militärischen Mitteln wie Panzern oder Raketen. Welchen Interessen und Zielen dient der Ausbau der Bundeswehr durch eine neue Wehrpflicht angesichts dieser Lage tatsächlich?

Ich bin sehr für Landesverteidigung, aber was dafür notwendig ist und woher die Bedrohungen für Stabilität und Sicherheit kommen, darüber muss man streiten. Ich vertrete in der Tat die Auffassung, die derzeit mehrheitlich vertretene Bedrohungsanalyse ist alarmistisch und beruht in dem Sinne auf wenig rationalen Annahmen. Wir sollten in der Sicherheitspolitik wieder zu Maß und Mitte zurückkehren, die weitere Militarisierung der Gesellschaft beenden, die teure Aufrüstungsorgie und das überzogene 5-Prozent-Ziel deutlich zurückschrauben und vor allem den Kriegstüchtigkeitsdiskurs einmotten.

Über den Interviewpartner: Prof. Dr. Johannes Varwick ist Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Beziehungen und europäische Politik an der Universität Halle-Wittenberg. Er gilt als einer der profiliertesten deutschen Experten für Sicherheitspolitik und die Rolle der NATO. Varwick war unter anderem Präsident der Gesellschaft für Sicherheitspolitik und lehrt regelmäßig an internationalen Militärakademien. In seinem aktuellen Buch „Stark für den Frieden“ (2025/2026) setzt er sich kritisch mit der zunehmenden Militarisierung der europäischen Außenpolitik auseinander und wirbt für eine Rückkehr zu realpolitischen diplomatischen Ansätzen sowie das Konzept einer „bewaffneten Neutralität“ für die Ukraine.

Titelbild: Valeri Schiller

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Das Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit (XXVII) – Heute: „Pestbeule auf dieser Erde“, „zu neuem Leben erwecken“ sowie „Welt in Harmonie, Sicherheit und ewigem Frieden“

29. März 2026 um 11:00

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Vokabelkritik ist zu Kriegszeiten das Gebot der Stunde. Ich veröffentliche, nicht zuletzt aus hygienischen Gründen, in unregelmäßigen Abständen eine Sammlung teils verharmlosender, teils lügenhafter Wörter oder Formulierungen, deren Sinn und Funktion es ist, unsere Gesellschaft – uns alle – an das Undenkbare zu gewöhnen und möglichst geräuschlos in Richtung „Kriegstüchtigkeit“ umzukrempeln. Von Leo Ensel.

Pestbeule auf dieser Erde
Neulich bei „Maischberger“: „Wir dürfen nicht vergessen, dass der Iran kein unschuldiges Land ist. Der Iran ist die Pestbeule auf dieser Erde.“ So die beliebte „Eurofighterin“ und Trägerin des „Janusz-Korczak-Preises für Menschlichkeit“, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, in der ihr eigenen Klarheit Verständnis für den US-israelischen Angriff auf den Iran äußernd. (vgl. „Hunderte von Millionen Menschen“, „Ladehemmung“, „macht-erotisches Verhältnis“)

Plattform für die militärische Machtprojektion
Kein Fachterminus aus dem „Wörterbuch der machtpolitischen Psychoanalyse“! NATO-Generalsekretär Marc Rutte wollte nur sagen, dass ohne die „wichtigen unterstützenden Beiträge“ der europäischen Verbündeten es für die USA deutlich schwieriger gewesen sei, den Irak zu überfallen. (Letzteres drückte er etwas gewählter aus.) In diesem Sinne sei das Bündnis auch der verlängerte Arm – ähh: eine Plattform für die militärische Machtprojektion der USA.

potenziell auch, falls notwendig
„Dies kann potenziell auch, falls notwendig, das Ermöglichen von verhältnismäßigen militärischen Defensivmaßnahmen einschließen, um die Fähigkeit des Iran, Raketen und Drohnen abzufeuern, an der Quelle zu zerstören.“ So die Staatschefs Merz, Macron und Starmer in ihrer E3-Erklärung vom 1. März 2026. – Die frohe Botschaft: Die „militärischen Defensivmaßnahmen“ wären (1) „potenziell“, (2) auch das nur „falls notwendig“, und es wären (3) eben lediglich „militärische Defensivmaßnahmen“! (Wenn auch „an der Quelle“.)

PR-Berater
„Vor einigen Jahren war zu lesen, dass allein das Pentagon über 27.000 PR-Berater verfügt, die versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Das Budget bewegt sich im Bereich von 4,7 Milliarden Dollar, auch die gezielte Beeinflussung ausländischer Gruppen ist für die USA Programm.“ So Marcus Klöckner bei den NachDenkSeiten. – Im Zeitalter der „Cognitive Warfare“ sollte man diese PR-Berater wohl treffender („Des-)Informationskrieger“ nennen! (Also eigentlich ein Fall für das „Desinformationssanktionsregime der EU“ – oder?)

präventive atomare Vergeltungsschläge
Ein Kriegs-Oxymoron der Extraklasse: Der Feind wird nicht für das bestraft, was er getan hat, sondern für das, was er tun könnte! (Der Konjunktiv erzwingt den Indikativ.) – Diese atemberaubende Wortkreation verdanken wir, wie die „aktive Abschreckung“, dem stets wie aus dem Ei gepellt gekleideten russischen Neugläubigen (für den Atombomben nichts weniger als „die Waffen Gottes“ sind), dem prominenten Politikberater mit exzellenten Kreml-Kontakten, Sergej Karaganow. Gemeint sind frühzeitige atomare Schläge auf das Territorium europäischer NATO-Staaten – namentlich genannt werden wahlweise Posen oder Frankfurt am Main –, um ein „Abgleiten in einen thermonuklearen Weltkrieg zu verhindern“. Logik: (Lokale) Atomkriege verhindern den (globalen) Atomkrieg!

Puffer
„Es geht darum, dass wir [die USA] nicht überall gleichzeitig mit voller Kraft sein können. Wir planen so, dass wir einen guten Puffer der Versicherung haben. Natürlich werden die Amerikaner überall präsent sein, aber auf eine Weise, die mit praktischer militärischer Planung verknüpft ist.“ So Elbridge Colby, US-Unterstaatssekretär für Verteidigung und einer der einflussreichsten Strategen im Pentagon, auf der Münchner Sicherheitskonferenz 2026. – Übersetzt lautet das laut Nel Bonilla: „Europa dient als ‚Puffer‘, der die Stellung hält und die Kosten trägt, damit die USA ihre eigentliche militärische Macht in den Indopazifik verlagern können.“ Bis es in Europa mal irgendwann ganz laut „Puff“ macht! (vgl. „Lastenteilung“)

Riesenfehler
„Das heißt, es ist ein Riesenfehler von Russland, überhaupt in diese militärische Auseinandersetzung reingegangen zu sein?“ Fragte am 13. März 2026 DLF-Redakteur Dirk-Oliver Heckmann Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer. – Sorry, Fake News! Der DeutschlandfunkJournalist meinte selbstverständlich die „militärische Spezialoperation“ Israels und der USA gegen das faschistische Mullahregime im Iran.

schuldenfinanziertes Sondervermögen
„Zum schuldenfinanzierten Sondervermögen bemerkt die Frankfurter Allgemeine Zeitung …“ Dieses bemerkenswerte – immerhin zur Hälfte richtige – Oxymoron schenkte uns am 18. März in seiner Presseschau der Deutschlandfunk!

sehr schlechte Zukunft
US-Präsident Trump forderte die NATO auf, die USA dabei zu unterstützen, die Straße von Hormus wieder für die Schifffahrt zu öffnen. Andernfalls drohe der NATO eine – wie er der Financial Times sagte – „sehr schlechte Zukunft“. – Eine Drohung, die der Deutschlandfunk gar nicht mehr in leichte Sprache übersetzen musste. (vgl. „alles damit machen, was ich will“)

übernehmen
Er glaube, dass er „die Ehre haben werde“, Kuba „in irgendeiner Form zu übernehmen“ oder zu „befreien“, verkündete am 16. März 2016 US-Präsident Trump vor Journalisten im Weißen Haus. – Nannte man früher mal „Annexion“. (Bleibt nur noch die Frage: feindliche oder freundliche Übernahme?) (vgl. „alles damit machen, was ich will“)

vom Euphrat bis zum Nil
Von Bagdad bis nach Kairo. Reichen die Grenzen von Großisrael. So zumindest nach dem US-Botschafter in Israel, Mike Huckabee. (Steht ja schließlich in der Bibel.)

Welt in Harmonie, Sicherheit und ewigem Frieden
„It will bring the World together toward Harmony, Security, and Everlasting Peace!“ Versprach am 14. März 2026 auf seiner Plattform Truthsocial Donald Trump. Der komplette Post: „Die Vereinigten Staaten von Amerika haben den Iran besiegt und militärisch, wirtschaftlich und in jeder anderen Hinsicht völlig zerschlagen, doch die Länder der Welt, die Öl über die Straße von Hormus beziehen, müssen sich um diese Passage kümmern, und wir werden dabei helfen – und zwar MASSIV! Die USA werden sich auch mit diesen Ländern abstimmen, damit alles schnell, reibungslos und gut verläuft. Dies hätte schon immer eine Teamleistung sein sollen, und jetzt wird es das auch sein – es wird die Welt in Richtung Harmonie, Sicherheit und ewigen Frieden zusammenbringen!“ – Dumm nur, dass die unzuverlässigen NATO-Verbündeten mit dem Schlachtruf „Dies ist nicht unser Krieg“ die zum Greifen nahe „Welt in Harmonie, Sicherheit und ewigem Frieden“ gerade wieder vermasseln!

wie Gras
Nein, hier ist nicht die Rede von – „Denn alles Fleisch, es ist wie Gras“ – Brahms‘ „Deutschem Requiem“. Hier prahlen im SpiegelOnline-Weekender (Motto: „Große Geschichten, gute Aussichten – immer samstags“) die ukrainischen Deserteure Taras, Lew und Maksym mit ihren Heldentaten an der Front: „Ich habe sie mit dem Maschinengewehr gemäht wie Gras.“ – Wie geht es bei Brahms weiter? „Das Gras ist verdorret / Und die Blume abgefallen.“ Kurz: Alles nur noch „Dünger“!

zerreißt Europa, zerreißt Deutschland
Genau, Herr Merz! Und: „Scheitert der Euro, scheitert Europa“!

zerstören
Terroristen. „Selbstverteidigung bedeutet natürlich, dass man Terroristen nicht nur angreift, sondern zerstört.“ So die luzide Völkerrechtlerin Annalena Baerbock am 10. Oktober 2024 im Deutschen Bundestag. Warum sie nicht die üblichen Vokabeln „ausschalten“, „liquidieren“ oder „neutralisieren“ wählte, wird wohl auf immer ihr Geheimnis bleiben.

zivile Qualifikationen
„Muss der Soldat den 20-Kilometer-Marsch mit 15 Kilogramm Gepäck laufen können? Oder können wir die, die das nicht können, zu was anderem brauchen?“ Fragt einfühlsam wie pragmatisch der künftige Kommandeur der neuen Heimatschutzdivision, Generalmajor Andreas Henne, im Tagesspiegel. Auf „zivile Qualifikationen zurückzugreifen“ bedeute nicht nur, „schwere LKW“ oder im „Baumaschinenbereich“ zu requirieren. Denn: „Jeder hat spezielle Fähigkeiten und nahezu jede Fähigkeit kann uns nutzen.“ – Genau. „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seinen Bedürfnissen.“ Die ehrwürdige Marx‘sche Losung des Kommunismus erfährt eine bemerkenswerte Auferstehung – als sozialintegratives Motto für die geschlechter-, alters- und sonstwiegerechte postmoderne Volksgemeinschaft im kommenden totalen Krieg. „Junge Wilde“ aller Geschlechter und Orientierungen (mit und ohne Einwanderungsgeschichte) im Stellungs- und Häuserkampf, Best Ages kommandieren und die Greise schälen Kartoffeln oder programmieren wenigstens Drohnen. Für ein Deutschland, das nicht nur „standhält“, sondern auch „gewinnt“! (vgl. „‚Fight tonight‘-Modus“, „Generationengerechtigkeit“)

zumindest in Friedenszeiten
„Trotz der neuen Verpflichtung zur Datenerfassung und der grundsätzlichen Pflicht zur Musterung betont das Ministerium den Aspekt der individuellen Entscheidung.“ So die Berliner Zeitung vom 31. Januar 2026. „Das neue Wehrdienstgesetz soll zwar dazu dienen, die personelle Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte in Krisenzeiten sicherzustellen, setzt zumindest in Friedenszeiten jedoch weiterhin auf Motivation statt auf Zwang. ‚Niemand muss zur Bundeswehr, wenn er oder sie nicht will‘, erklärte Pistorius im Interview.“ – Zumindest in Friedenszeiten!

zunehmend sichtbar schlechter
Wird laut Boris Pistorius – endlich – die wirtschaftliche Situation in Russland. – Man beachte: Nicht nur zunehmend schlechter, sondern auch zunehmend sichtbar schlechter!

zu neuem Leben erwecken
„Wir erwecken unsere Verteidigungsindustrie zu neuem Leben. Neue Werke eröffnen, neue Arbeitsplätze entstehen, neue Technologien kommen hinzu.“ Jubelt der Kanzler. – Kurz: Wir haben die Tötungsindustrie zu neuem Leben erweckt.

zurück auf der internationalen Bühne
Ist Deutschland endlich wieder, wie Bundeskanzler Merz am 17. Dezember 2025 im Bundestag wiederholte. (By the way: Wann war es dort eigentlich zuletzt?) Und dazu gehöre – selbstverständlich – auch eine entsprechende Wehrfähigkeit. Schließlich gehe es, so Merz in dem ihm eigenen Angebersound, um nichts weniger als den „deutschen Führungsanspruch beim Schutz Europas“. (vgl. „neue Entschlossenheit“)

Zustand der tiefsten Barbarei
In diesem befindet sich laut Kanzler Merz natürlich – Russland! O-Ton Merz: „Wir erleben im Augenblick dieses Land in einem Zustand der tiefsten Barbarei.“ (Darunter macht es der Kanzler – war er je schon mal dort? – nicht.) Besonders wichtig: „Das wird sich in absehbarer Zeit auch nicht ändern, und damit müssen wir uns abfinden.“ Das hatte sein Außenminister schon zehn Monate früher vorhergesehen und die logische Konsequenz gezogen: „Russland wird immer ein Feind für uns bleiben, wie auch immer der Krieg in der Ukraine enden möge.“ – Insinuierte Logik der beiden Staatsmänner: Gegen solch einen barbarischen Dauerfeind ist so gut wie alles erlaubt! (Bereits vier Tage später hatte Merz, wortgewaltig wie immer, es bereits geschafft, selbst diesen Superlativ nochmal zu toppen: Am 23. Februar 2026 sprach er – aus aktuellen Gründen – vom „tiefsten Tiefpunkt der Barbarei“.) (vgl. „blindwütiger Terror“)

zwei Seiten derselben Medaille
Sind laut Friedrich Merz Verteidigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Dazu der Journalist Björn Hendrig: „Der Zusammenhang von Gewalt und Geschäft wird selten in einer solchen Deutlichkeit von Politikern dargestellt. Nur ein Staat mit Respekt einflößendem Militär kann die Geschäfte seiner Wirtschaft überall auf der Welt befördern.“ (By the way: „Fähigkeiten“…)

zynischer, wertevergessener Irrsinn
Ist laut Marcus Pindur (Deutschlandfunk, 13. Dezember 2025) die neue amerikanische Sicherheitsstrategie. Genauer: die Tatsache, dass für Donald Trump Russland „keine strategische Bedrohung, sondern ein potenzieller Stabilitätsfaktor“ ist. – Merke: Wenn Argumente fehlen, übernehmen die Werte. Reichen selbst die nicht mehr, bleibt nur noch – der Irrsinn!

(wird fortgesetzt)

Alle bisher erschienenen Folgen der Serie „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit“ von Leo Ensel können Sie in dieser Übersicht finden und diese auch einzeln darüber aufrufen.

Dieses Frühjahr erscheint vom Autor der Band „Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit – oder: Krieg heißt Töten“ im Promedia Verlag, Wien.

Titelbild/Bilder: © Tina Ovalle

(Auszug von RSS-Feed)

Wie sagt man „NEIN“ zum Kriegsdienst?


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Während die politische Klasse einmütig die neue deutsche „Kriegstüchtigkeit” beschwört und die Musterung junger Männer vorbereitet, haben wir uns nach Hilfsangeboten umgesehen, die junge Menschen bei der Verweigerung des Wehrdienstes unterstützen. Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung – und es sollte von den Interessierten so schnell wie möglich in Anspruch genommen werden, bevor die „Spannungsfall-Falle“ zuschnappt. Ein Artikel von Maike Gosch.

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Seit dem 1. Januar 2026 gilt das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Alle 18-jährigen Männer müssen einen Fragebogen der Bundeswehr ausfüllen. Ab Juli 2027 sollen die Musterungen beginnen. Die Politiker sprechen von „Bedarfswehrpflicht”, von „Zeitenwende”, von der Notwendigkeit, „kriegstüchtig” zu werden. In den Talkshows überbieten sich „Sicherheitsexperten“ mit martialischen Forderungen. Was in diesem medialen Trommelfeuer der Aufrüstungsrhetorik allerdings zu wenig vorkommt: Es gibt ein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes lautet unmissverständlich:

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“

Dass dieses Grundrecht in der gegenwärtigen Debatte so selten erwähnt wird, ist sicher kein Zufall. Wer sich die Berichterstattung der vergangenen Monate anschaut, stellt fest: Über die Ausweitung der Rüstungsausgaben auf über 100 Milliarden Euro wird ausführlich berichtet. Über den neuen Wehrdienst ebenso. Aber über die konkreten Möglichkeiten der Kriegsdienstverweigerung? Weitgehend Schweigen. Oder schlimmer noch: Wer über Verweigerung spricht und gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht demonstriert, wird als „Drückeberger“ dargestellt, als jemand, der sich seiner „Verantwortung” entzieht. Die Diffamierung derjenigen, die ihr Grundrecht wahrnehmen werden, wird damit schon vorbereitet.

Wer füllt die Lücke?

Wo finden also junge (und nicht so junge) Menschen Unterstützung bei der Kriegsdienstverweigerung? Hier einige Angebote. Die Auflistung ist selbstverständlich nicht abschließend. Teilen Sie uns gern in den Leserbriefen mit, welche Angebote und sonstige Unterstützung es darüber hinaus gibt.

Die Deutsche Friedensgesellschaft (DFG-VK) bietet Informationen für verschiedene Situationen (je nach Alter, Status – Reservist oder Zivilist, etc.) und informiert ausführlich über die Antragstellung und die rechtliche Situation. Sie bietet an, formulierte Anträge zu überprüfen, und ermöglicht Beratung durch persönliche Ansprechpartner in allen Bundesländern.

Die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK) informiert über das Verfahren und bietet ebenfalls persönliche Beratungsgespräche und Unterstützung bei der Antragstellung durch die Friedensbeauftragten der Landeskirchen.

Die Internationale der Kriegsdienstgegner (IDK) bietet persönliche Beratungsgespräche in verschiedenen Städten an. Außerdem kann man bei ihnen Referenten für Vorträge und Diskussionsveranstaltungen in Schulen buchen, die ein Gegengewicht zu den umstrittenen verstärkten Auftritten von Bundeswehrvertretern an Schulen liefern.

Bildquelle: bsw-vg.de

Besonders nutzerfreundlich ist das Angebot des Bündnis Sahra Wagenknecht: Unter der Adresse grundrecht-kdv.de bietet das BSW eine kostenlose Web-Anwendung, die jungen Männern – und nicht nur ihnen – Schritt für Schritt zeigt, wie ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt wird. Die App bietet einen Schnell-Check, bei dem Nutzer nach Geburtsjahr, Geschlecht und Musterungsstatus eine persönliche Einschätzung erhalten. Sie führt durch den Prozess der Gewissensreflexion, hilft bei der Strukturierung der persönlichen Begründung und generiert am Ende die notwendigen Dokumente: Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf und die vom Nutzer formulierte Begründung.

Der Antrag wird dabei selbstverständlich nicht von der App erstellt. Sie ist ausdrücklich kein Textgenerator und warnt sogar davor, KI-generierte Texte zu verwenden – das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben erkenne solche Texte und lehne sie ab. Die App gibt jungen Menschen aber die Informationen an die Hand, die sie brauchen, um ihr Grundrecht eigenständig wahrzunehmen. Die BSW-App enthält kein persönliches Beratungsangebot, sondern berät, informiert und unterstützt inhaltlich beim Verfassen der persönlichen Begründung. Alle Daten, die Nutzer eingeben, sollen dabei auf dem eigenen Gerät verbleiben – es werden keine Informationen an einen Server übertragen. In einer Zeit, in der der Staat zunehmend Daten über Wehrpflichtige sammelt, ist das sicher vielen Nutzern wichtig.

Die „Spannungsfall-Falle” – ein Begriff, den man kennen sollte

Wichtig ist für junge Menschen, die einen Antrag stellen wollen, die Beachtung der sogenannten „Spannungsfall-Falle”: Wird in Deutschland ein „Spannungsfall“ gemäß Artikel 80a des Grundgesetzes vom Bundestag festgestellt, entfällt nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (KDVG) grundsätzlich die aufschiebende Wirkung eines laufenden Kriegsdienstverweigerungsantrags. Dasselbe gilt im Verteidigungsfall. Das bedeutet: Wer seinen Antrag erst stellt, wenn die Lage eskaliert, kann unter Umständen trotz eines gestellten Antrags während des laufenden Verfahrens zum Wehrdienst eingezogen werden.

Allerdings – und das ist ein wichtiger Aspekt, der in der öffentlichen Debatte bislang kaum vorkommt – hat das Wehrdienstmodernisierungsgesetz mit dem neuen § 13 KDVG eine Schutzklausel eingeführt: Für ungediente Wehrpflichtige, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, gilt diese „Spannungsfall-Falle“ ausdrücklich nicht. § 13 Abs. 3 KDVG bestimmt, dass § 11 Abs. 1 Nr. 1 auf diese Fälle nicht anzuwenden ist. Ihre Anträge behalten also auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall die aufschiebende Wirkung. Das bestätigt auch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf seiner offiziellen Website.

Das bedeutet: Die Hauptzielgruppe des neuen Wehrdienstes – die Jahrgänge 2008 und 2009 – ist durch diese Regelung geschützt. Die „Spannungsfall-Falle” betrifft in ihrer aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung vor allem die nachrückenden Jahrgänge ab 2010 sowie Reservisten und aktive Soldaten.

Dennoch wäre es naiv, sich allein auf diese Schutzklausel zu verlassen. Denn Gesetze können geändert werden – und zwar schnell. Wer die parlamentarische Dynamik der vergangenen Monate beobachtet hat, weiß: Wenn es um Aufrüstung und „Kriegstüchtigkeit” geht, kennt die Große Koalition wenig Zurückhaltung. Eine bereits erfolgte Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bietet daher den stärksten Schutz – daran ändert auch § 13 KDVG nichts. Die aktuelle Bearbeitungsdauer liegt bei mehreren Monaten. Angesichts steigender Antragszahlen – 2024 gab es einen Anstieg von 45 Prozent gegenüber dem Vorjahr – dürfte sich diese Frist weiter verlängern. Die Anerkennungsquote sank im selben Zeitraum, die Behörden prüfen also strenger. Wer wartet, riskiert längere Verfahren und härtere Prüfungen – und den Verlust der aufschiebenden Wirkung.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern: Kriegsdienstverweigerung ist kein Gnadenakt des Staates, sondern ein eigenständiges Grundrecht. Es steht im Grundgesetz, weil die Mütter und Väter der Verfassung aus den Erfahrungen zweier Weltkriege gelernt haben. Zehntausende Todesurteile hatte die NS-Militärjustiz gegen Deserteure, „Wehrkraftzersetzer” und „Kriegsverräter” verhängt. Diese Geschichte sollte man bedenken, bevor man die Verweigerung in ein schlechtes Licht rückt.

Das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung existiert. Und es sollte rechtzeitig wahrgenommen werden, weil eine rechtskräftige Anerkennung den stärksten und zukunftssichersten Schutz bietet – auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Titelbild: Filmbildfabrik / Shutterstock

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Demos gegen Wehrpflicht: 20 Euro Verwarngeld gegen Schüler in Stuttgart – Wo ist das Rückgrat der Schulen?


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20 Euro Strafe für Schüler, die vom Unterricht fernbleiben, weil sie an einer Demonstration gegen die Wehrpflicht teilnehmen? Darüber berichtet der SWR. Demnach haben Stuttgarter Schüler Post vom Ordnungsamt bekommen. Betroffen sind Schüler des Eschbach-Gymnasiums. 14 Schüler seien zur Schulleitung zitiert worden, der Schulleiter habe laut SWR „massive Konsequenzen“ angedroht. „Der SWR kontaktiert mehrfach das Eschbach-Gymnasium, erhält aber keine Antwort“, heißt es in dem Bericht. Mal abgesehen von der Rechtslage: Verstehen Schulen überhaupt, was in Deutschland passiert? Das politisches Großprojekt „Kriegstüchtigkeit“ wird umgesetzt, über die Bundeswehr greift der Staat nach jungen Bürgern. Und Schulen fallen protestierenden Schülern in den Rücken? Könnten Lehrer bitte mal ihren Rücken gerade machen und nicht vor der Politik kuschen? Oder gehen sie selbst der Propaganda auf den Leim? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Vielleicht ist es in den Schulen noch nicht angekommen: Deutschland soll „kriegstüchtig“ werden. Es war im Herbst 2023, als Boris Pistorius sagte: „Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte, und das heißt, wir müssen kriegstüchtig werden – wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen.“

Seitdem geht das Wort „kriegstüchtig“ in den Medien hoch und runter. Dass Lehrer und Schulleitungen von diesem politischen Unterfangen nichts mitbekommen haben, kann ausgeschlossen werden. Die begründete Annahme lautet: Das Lehrpersonal weiß Bescheid. Im Hinblick auf das Wohl der Schüler müssten die Schulen in Alarmbereitschaft sein. Denn die Hand des Staates greift im Zuge der angestrebten Kriegstüchtigkeit nach jungen Staatsbürgern. Stichwort: Neuer Wehrdienst! Längst reden Politiker ganz offen von der „Ostfront“ und von der Bereitschaft Deutschlands, sich in einem Krieg gegen Russland zu „verteidigen“.

Schulen sind der Ort, wo Geschichte gelehrt wird. Lehrer wissen von der furchtbaren Vernichtungskraft, die sich im Krieg entfaltet. Sie wissen, dass Kriege von Propaganda durchtränkt sind und Politiker bereits in Vorkriegszeiten Feindbildaufbau betreiben. Lehrer wissen, was mit jungen Soldaten in Deutschland in 2 Weltkriegen passiert ist. Sie wissen, ja, sie müssen wissen, dass Kriege nicht vom Himmel fallen, sondern dass Politiker dafür verantwortlich sind.

In unserer Zeit ist das Wort „Haltung“ schnell zur Stelle. Wo ist die „Haltung“ der Schulen? Der Lehrer? Der Direktoren?

Wo heißt es: „Nein zur Kriegstüchtigkeit!“?

Schüler und Eltern in Deutschland scheinen mehr Verstand zu haben, als die Schulen, die sie unterrichten.

Schüler in Deutschland versammeln sich, um gegen die verpflichtende Musterung bei der Bundeswehr zu demonstrieren. Sie machen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch, auf der Straße gegen eine drohende neue Wehrpflicht ihre Stimme zu erheben.

Schüler und Schülerinnen wollen verständlicherweise nicht, dass sie vielleicht früher oder später an einer Front den Tod finden oder dass sie für den Rest ihres Lebens mit amputierten Gliedmaßen klarkommen müssen. Das ist: Verständlich!

Nicht verständlich ist es, wenn Schulen ihren Schülern „massive Konsequenzen“ androhen, weil Schüler sich im besten Sinne des zivilen Ungehorsams herausnehmen, während ihrer Schulzeit gegen diesen Wahnsinn zu demonstrieren.

Nun wurden in Stuttgart also Verwarngelder gegen Schüler verhängt, wie der SWR berichtete. 20 Euro sollen Schüler bezahlen. Der Grund: Sie haben den Schulunterricht geschwänzt. Schüler vom Eschbach-Gymnasium sind betroffen. Die Stuttgarter Zeitung zitiert den Rektor des Gymnasiums, Christian Brust, mit den Worten: „Demokratie bedeutet, für seine Überzeugung einzustehen – im Rahmen der rechtlichen Ordnung.“

Bei diesem Satz dürfte die Politik applaudieren. Es bedarf an dieser Stelle aber keines Applauses vonseiten der Politik. Es braucht Rückgrat. Es braucht Mut. Es braucht von Schulen die Bereitschaft, der Politik entgegenzutreten – und nicht Schülern, die eine große Gefahr wahrnehmen, in den Rücken zu fallen.

Das Eschbach-Gymnasium hat ein Leitbild.

„Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler bei ihrer fachlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung auch im Hinblick auf ihre Zukunft“, ist auf der Internetseite der Schule zu lesen. Und weiter heißt es: „Wir stärken ihnen den Rücken, ohne Druck zu machen, und nehmen uns Zeit für Gespräche.“

Gut, so soll das sein. Nur: Wenn ein Land kriegstüchtig werden und 18-Jährige für den „Dienst an der Waffe“ begeistern will, dann sieht es im Hinblick auf die Zukunft der Schüler düster aus.

Die furchtbaren Zwangsrekrutierungen in der Ukraine, teils unter dem Einsatz enormer körperlicher Gewalt, lassen erahnen, was in kriegsführenden Ländern passiert.

Was ist nur mit den Schulen in Deutschland los? Ist es zu viel vom Eschbach-Gymnasium verlangt, mit klarer Kante für das Anliegen der Schüler einzustehen? Lassen sich hier denn nicht mit Verstand und gutem Willen vernünftige Lösungen finden, die sich im rechtlichen Rahmen bewegen, aber dennoch nicht dem Protest seine Spitze nehmen? Ist es wirklich zu viel von Lehrern und Rektoren verlangt, in aller Deutlichkeit gegen Kriegstüchtigkeit und Feindbildaufbau ihre Stimme zu erheben? Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein. Wenn Schulen damit aber überfordert sind, dann sollten sie besser nicht für sich die Pflicht beanspruchen, junge Menschen zu politisch mündigen Staatsbürgern erziehen zu wollen.

Titelbild: schulstreikgegenwehrpflicht.com

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In Deutschland kann der dritte Weltkrieg aufgehalten werden

09. März 2026 um 14:00

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Etwa 50.000 Schüler versammelten sich laut Angaben der Veranstalter am letzten Donnerstag auf den Straßen der Bundesrepublik beim „Schulstreik gegen Wehrpflicht“. Als junge Generation erleben sie eine Mobilmachung, welche vorerst freiwillig genannt wird, die aber – für alle ersichtlich – auf lange Sicht auf eine neue Wehrpflicht hinausläuft. Ein Artikel von Pablo Krappmann.

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Seit Januar 2026 besteht das neue Wehrdienstgesetz. Danach werden alle 18-Jährigen einen Fragebogen zur Eignung für den Wehrdienst erhalten. Ab Juli 2027 sollen die verpflichtenden Musterungen ab Jahrgang 2008 beginnen. Sollten sich nicht ausreichend Freiwillige zum Wehrdienst melden, wird die Verpflichtung zum Gang in die Kasernen angestrebt. Nur das Parlament muss dem noch seine Zustimmung geben.

Niemand kann zum Dienst an der Waffe gezwungen werden – so das Grundgesetz. Damit besitzt jeder das Recht, den Wehrdienst zu verweigern, um auch im Kriegsfall vor einer Zwangsrekrutierung beschützt zu bleiben. Die Kriegsdienstverweigerung (KDV) bedarf ab diesem Jahr nur noch eines schriftlichen Antrags, welcher eine ausführliche Begründung über die Gewissensgründe beinhalten soll. Eine persönliche Gewissensprüfung in Präsenz findet nicht mehr statt.

Dieses Gesetz wurde mit der Begründung einer militärischen Bedrohung durch Russland verabschiedet, wobei ein solcher Angriff recht präzise für die Jahre 2028 oder 2029 vorausgesagt wird. Diese These stützt sich allerdings auf keine Quellen direkt aus dem Kreml, sondern auf wilde Interpretationen einiger sich selbstverwirklichender Politiker. Der öffentliche Rundfunk gibt sein Bestes dazu, indem er Stimmen, die diese Bedrohung ebenfalls herbeireden, in Überzahl zu Wort kommen lässt.

Blick von Russland auf Deutschland

Ich schreibe diesen Text auf Reisen in Russland. Gerade befinde ich mich in Moskau und blicke aus dem Fenster eines Wohnblockes über die Moskauer Dächer. Aus Gesprächen mit jungen Männern hier in Russland erfuhr ich, wie man in Russland allmählich Furcht vor der aggressiven deutschen Außenpolitik bekommt. Es besteht teilweise die umgekehrte Befürchtung, dass ein Angriff von Deutschland ausgehen könnte. Die jungen Männer fragten mich, weshalb es in Deutschland denn keinen Widerstand gebe, wenn die deutsche Bevölkerung diesen antirussischen Krieg nicht wolle.

In Russland besteht ein weitsichtigeres Verhältnis zur Vergangenheit. Hier besteht ein klareres Bewusstsein für die eigene Geschichte, als es in Deutschland der Normalfall ist. In Russland wird das Erinnern an die vergangenen Jahrhunderte gepflegt und ein kulturelles Bewusstsein aufrechterhalten. Dabei erinnert man sich in Russland auch an die Verbrechen Nazi-Deutschlands gegenüber der russischen, respektive der sowjetischen Bevölkerung. Entlang der damaligen Kriegsschauplätze an der Ostfront wurden unvorstellbare Verbrechen an Menschen der Sowjetunion begangen.

Wenn in den Nachrichten von einem einzelnen Mord berichtet wird, gibt es einen öffentlichen Aufschrei. Doch dieses Mitgefühl sollte sich auch auf die unvorstellbare Zahl von 27 Millionen ermordeter sowjetischer Menschen im Zweiten Weltkrieg ausweiten, ein Erbe, welches als historische Verantwortung auf den Schultern der deutschen Bevölkerung lastet.*

Umso schwerer fällt mir die Antwort gegenüber russischen jungen Männern auf die Frage, weshalb es in Deutschland keinen entschlossenen Widerstand gegen die russlandfeindliche Außenpolitik gibt.

In Deutschland kann der dritte Weltkrieg aufgehalten werden

Wir sind das Drehkreuz, an dem das amerikanische Vordringen in den Osten operiert wird. Wir in Deutschland können uns aufmachen in eine Zukunft, in der wir uns aus der amerikanischen Vasallenrolle befreien, das eigene europäische Neutralitätsinteresse festigen und Nein sagen zu dem Krieg gegen Russland.

Als wirtschaftlich stärkste Nation im europäischen Raum haben wir in Deutschland die Möglichkeit, diese Entwicklung zu einem neutralen und friedlichen Europa anzustoßen. Der Frieden in Europa hängt auch von den Beziehungen zu Russland ab. Wir sind uns nicht nur kulturell näher, sondern auch aus historischer Sicht tiefer verbunden als mit den USA. Dazu kommt die Vereinigung von technischem Wissen mit preiswerten Rohstoffen, diese Kooperation zwischen Deutschland und Russland würde für die USA das Abtreiben als einsame Insel bedeuten. Die Kooperation zwischen Deutschland und Russland könnte nicht nur zu einem friedlichen europäischen Raum beitragen, sondern auch zu einer versöhnenden Zusammenarbeit mit den Ländern des Globalen Südens, eine Entwicklung, die Russland bereits angefangen hat.

Die Streiks

Die Streiks gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht haben das Potenzial, eine solche Bewegung anzustoßen, die dem Raubtierkapitalismus, der aus einem weiteren europäischen Krieg Profite zu schlagen versucht, ein entschlossenes „Nein“ entgegensetzt. Stattdessen könnte Deutschland den Weg einer multipolaren Weltordnung mitgestalten, eine Perspektive, die kulturelle Vielfalt bewahrt, in der sich wirtschaftlich starke und schwächere Nationen gegenseitig fördern und gemeinsam entwickeln.

Wir können uns in Deutschland auf unser historisches und kulturelles Erbe besinnen und daraus eine verantwortliche Außenpolitik anstreben, welche als unermüdlicher Vermittler den Staaten dieser Erde im Dialog für Frieden begegnet.

Die Streiks gegen die Wehrpflicht haben einen historischen Stellenwert, der nicht unterschätzt werden sollte. Sie sind nicht nur Streiks gegen die Bevormundung durch Politiker, sondern sie sind auch das europäische rumorende „Nein“, welches die Machthaber der USA in ihren geopolitischen Albträumen zu hören fürchten. Es könnte auch das „Nein“ einer jungen Generation sein, die aus 80-jähriger Friedenszeit in Europa hervorgegangen ist. Eine Generation, für die der Begriff „Krieg“ kaum abstrakter sein könnte und der die Härte des militärischen Drills von vornherein als fehlerhafter Umgang erscheint.

Diese Sensibilität der jüngeren Generation in Deutschland kann man auch positiv sehen. Neben der mangelnden Belastbarkeit bei Widerständen und einem nachlassenden Streitvermögen hat sie auch zu Folgendem geführt: Dem Willen das Recht des Stärkeren zu überwinden, hin zu einem gesellschaftlichen Leben das auf Mitgefühl und Rücksicht gründet.

Sind wir die letzte „Jugend von heute“?

Die jungen Leute auf der Straße sind Teil einer Generation, die den materiellen Wohlstand in seinem Höhepunkt erlebt und dennoch seiner großen Sinnlosigkeit ausgeliefert ist. Doch aus dieser Leere entsteht auch das Bestreben, einen Lebenssinn zu finden.

Das Misstrauen der „Jugend von heute“ gegenüber ist ein altes Denkmuster aller vorangehender Generationen. Schon im alten Ägypten um 2000 v. Chr. befürchtete man den Untergang des Menschengeschlechts angesichts einer besorgniserregenden Jugend, welche ungeduldig und zuchtlos sei, die über die Errungenschaften und die Weisheiten ihrer Eltern spotte. Auch Aristoteles verzweifelte an der Jugend und fragte sich, wie die Zukunft des Landes aussehen solle, wenn diese jungen Menschen einmal die Erwachsenen von morgen wären. Er urteilte, die Jugend sei verantwortungslos, unerträglich und sogar entsetzlich anzusehen. Heute, 4000 Jahre später, dürfte das Ende der Menschheit demnach endgültig erreicht sein.

Sind wir eine der letzten „Jugenden von heute“? Oder handelt es sich hierbei um einen uralten Generationenkonflikt, bei dem die jungen Generationen die Errungenschaften ihrer Vorgänger kritisieren und weiterentwickeln wollen? Entscheiden wir uns gegen die seit viertausend Jahren behauptete Rückentwicklung der Menschheit und stattdessen für den Glauben an die positiven Effekte eines ewigen Generationenkonflikts, dann stellt sich heute die Frage, worin die zukünftigen Entwicklungen, die die jungen Leute von heute umzusetzen versuchen, bestehen und in welcher Zukunft sie eigentlich leben wollen.

* 09.03.2026 18 Uhr: Hier wurde zuvor eine andere Opferzahl angegeben. Da es nach wie vor unterschiedliche Zahlenangaben zu den Opfern gibt, wurde nun auf die gebräuchliche Opferzahl zurückgegriffen.

Quelle: hessenschau, https://www.youtube.com/watch?v=kkM5sVVhULY, Timecode: 0:00

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