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Heute — 14. April 2026

Smart-Meter-Zwang nicht umgesetzt: Bundesnetzagentur verhängt Strafzahlungen

14. April 2026 um 15:45

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Der gesetzliche Zwang zum Smart Meter hat bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht: Gegen Netzbetreiber, die die vorgegebenen Quoten an bei Haushalten eingebauten Smart Metern verfehlt haben, verhängt die Bundesnetzagentur jetzt Zwangsgelder. So soll die maximale Überwachung der Bürger vorangetrieben werden.

Die Bundesnetzagentur unter dem grünen Habeck-Freund Klaus Müller hat Verfahren gegen 77 Stromnetzbetreiber eingeleitet: Sie hätten die gesetzlich vorgegebene 20-Prozent-Quote für den Smart-Meter-Rollout nicht eingehalten – heißt: Sie haben zu wenige Haushalte dazu gezwungen, ihren Stromverbrauch über die „intelligenten Stromzähler“ genauestens überwachbar machen zu lassen. Als Konsequenz sollen den Netzbetreibern nun Zwangsgelder drohen, damit sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.

Smart Meter messen alle paar Minuten den Stromverbrauch eines Haushalts und übermitteln die Daten dann an die Netzbetreiber und Energielieferanten. Einen Vorteil für die Haushalte bringt das nicht, auch wenn über die Öffentlich-Rechtlichen sogenannte „dynamische Stromtarife“ als großer Vorteil beworben werden. (Man könnte schließlich von der Arbeit nach Hause eilen, um die Waschmaschine anzuwerfen, wenn gerade viel Wind weht oder die Sonne auf Solaranlagen scheint!) Aber die exakte Erfassung des Verbrauchs erlaubt Rückschlüsse über Abläufe und Lebensführung der Bürger, die weder Netzbetreiber noch andere Stellen etwas angehen. Von potenziellen Eingriffen in die Energieversorgung der Haushalte ganz zu schweigen: Im besten Deutschland wurden Stromrationierungen für E-Auto- und Wärmepumpen-Besitzer bereits angekündigt.

Zumindest weist die Tagesschau in ihrer Berichterstattung ehrlicherweise darauf hin, dass mit dynamischen Stromtarifen das Risiko stark schwankender Strompreise auf Verbraucher zukommt. Davor warnt die Verbraucherzentrale. Kritik am forcierten Einbau der Smart Meter äußert man im Bericht trotzdem nicht. In Deutschland lag die Smart-Meter-Quote zum Jahresende 2025 bei nur 5,5 Prozent (das entspricht knapp 3,1 Millionen Geräten). Bislang sind die Netzbetreiber nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Umrüstung bei privaten Kunden verpflichtet, beispielsweise wenn eine Wärmepumpe betrieben wird oder eine größere PV-Anlage angeschlossen ist. Dass es der grün geführten Bundesnetzagentur mit dem Umrüsten kaum schnell genug gehen kann, darf jedenfalls durchaus zu denken geben.

Scharfe Kritik aus der AfD

Kritik am Smart-Meter Zwang kommt vom AfD-Bundestagsabgeordneten Edgar Naujok, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung: „Die aktuellen Entwicklungen rund um den durch die Bundesnetzagentur forcierten Einbau von Smart Metern zeigen einmal mehr das grundlegende Problem der deutschen Energie- und Digitalpolitik: Statt auf Freiwilligkeit und marktwirtschaftliche Lösungen zu setzen, greift der Staat immer tiefer in das Leben unserer Bürger und Unternehmen ein.“

Naujok prangert an, dass mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ein rechtlicher Rahmen geschaffen wurde, der es ermöglicht, Millionen Haushalte faktisch zur Installation intelligenter Stromzähler zu verpflichten. Ein echtes Wahlrecht bestehe nicht. „Das halten wir für einen schwerwiegenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Denn Smart Meter sind Datenschnittstellen, die detaillierte Rückschlüsse auf das Verhalten von Menschen in ihren eigenen vier Wänden zulassen“, so Naujok. Auch für Unternehmen ergebe sich kein realer Mehrwert.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordere daher die ersatzlose Streichung des Gesetzes: „Unser Staat muss wieder zu einer technologieoffenen, bürgerfreundlichen und wirtschaftlich sinnvollen Energiepolitik zurückkehren“, betont Naujok.

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Infrastruktur und Dienstleistungen Zahl der Beschwerden bei der Post erreicht Allzeitrekord

08. April 2026 um 09:30

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29.03.2026, Wirtschaft v.l. Beispiel, Beispielfoto, Symbolbild, Briefkasten, Deutsche Post, Briefe, Briefversand, Briefsammlungen, Postsendung

Noch nie gab es so viele Beschwerden über die Deutsche Post wie 2025. Mehr als 55.000 Fälle gingen vergangenes Jahr bei dem Unternehmen ein. Wie der Konzern das Ganze erklärt.

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„Ein Angriff auf den Iran ist ein Angriff auf die BRICS und die multipolare Welt“

07. April 2026 um 12:00

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Nach Auffassung von Mohammad Marandi, Professor für englische Literatur an der Universität Teheran und politischer Analyst, versuchen die USA verzweifelt, ihr Imperium zu erhalten. Das brasilianische Onlineportal Brasil de Fato sprach mit ihm über die aktuellen Verhandlungen zwischen dem Iran und den USA, die jüngsten Proteste im Land, das politische System im Iran sowie die Folgen der jahrzehntelangen Sanktionen und die dennoch erreichten Errungenschaften für die Bevölkerung und die Entwicklung des Landes. Das Gespräch führte Marco Fernandes.

Kurz nach der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro und seiner Frau Cilia Flores Anfang des Jahres richtete das Weiße Haus seine „Regime Change“-Maschinerie auf eine weitere Energiemacht: den Iran.

Die Islamische Revolution war schon immer ein Dorn im Auge der USA und insbesondere Israels. Teheran ist der größte Unterstützer der palästinensischen Sache weltweit und in der Praxis das größte Hindernis für das zionistische Projekt „Groß-Israel”, das die Vertreibung oder Auslöschung des palästinensischen Volkes aus seinem Land voraussetzt. Aus diesem Grund gehörte der Sturz der iranischen Revolutionsregierung zu den Prioritäten Washingtons und Tel Avivs.

Wie Kuba war auch der Iran seit der Revolution, die die Diktatur von Schah Reza Pahlevi stürzte, Ziel harter Sanktionen des Westens, die in mehreren Wellen verhängt wurden. Diese Sanktionen haben der Wirtschaft und der Bevölkerung des Landes unermesslichen Schaden zugefügt und wurden seit Oktober 2025 durch eine neue Runde von Sanktionen verschärft, die über die UNO verhängt wurden.

Erschwerend kommt hinzu, dass die USA eingeräumt haben, in den letzten Monaten finanzielle Angriffe durchgeführt zu haben, um die iranische Währung abzuwerten, was einen enormen wirtschaftlichen Druck verursacht hat. Dieser löste zunächst legitime und friedliche Proteste der Bevölkerung aus. Nach einigen Tagen wurden diese Proteste jedoch von Kräften infiltriert, die von den USA und Israel organisiert wurden – wie beide Länder öffentlich zugegeben haben. Dies führte zu Zerstörungen und Todesfällen auf den Straßen des Landes und wurde von den iranischen Sicherheitskräften hart unterdrückt. Am 12. Januar fanden massenhafte Straßendemonstrationen zur Unterstützung der Regierung statt.

Seitdem haben die USA zahlreiche Streitkräfte in die Region entsandt, und Trump hat mehrfach damit gedroht, den Iran zu bombardieren. Doch nach iranischen Warnungen, ein Angriff der USA würde zu einem regionalen Krieg führen, scheint er einen Rückzieher gemacht zu haben. Eine erste Verhandlungsrunde zwischen den USA und dem Iran fand am 6. Februar in den Vereinigten Arabischen Emiraten statt, offenbar ohne nennenswerte Ergebnisse. Beide Länder haben jedoch erklärt, dass sie die Möglichkeit weiterer Verhandlungsrunden diskutieren.[*]

Um diese Situation einzuschätzen, sprach der geopolitische Analyst Marco Fernandes von Brasil de Fato mit Mohammad Marandi, Professor für englische Literatur an der Universität Teheran und einer der führenden Experten für geopolitische Analysen des Iran in westlichen Medien.

Marco Fernandes: In den letzten Tagen haben die USA ihre Marine in die Persische Golfregion entsandt und Trump hat mit einem Angriff auf den Iran gedroht, um Verhandlungen zu erzwingen. Iran soll sein Atomprogramm einstellen, seine ballistischen Raketen aushändigen und die Unterstützung des palästinensischen Widerstands in der Region einstellen. Wie stehen die Chancen für Verhandlungen unter diesen Bedingungen? Worüber ist die iranische Regierung bereit zu verhandeln?

Mohammad Marandi: Die iranische Position ist ganz klar. Tatsächlich ist völlig klar, dass der Iran nicht über seine militärischen Kapazitäten verhandeln wird. Daher steht sein Raketenprogramm außer Frage. Auch über seine regionalen Allianzen wird er nicht verhandeln. Daher stehen auch diese außer Frage. Das Atomprogramm ist etwas, worüber der Iran bereit ist, zu diskutieren, aber nicht die Anreicherung selbst. Auch das steht außer Frage. Verhandelt werden kann ein Mechanismus, der sicherstellt, dass das iranische Atomprogramm friedlich ist. Dies haben wir bereits zuvor getan, und Trump selbst hat es zunichtegemacht.

Das Atomabkommen von 2015 (Joint Comprehensive Plan of Action, JCPOA) ist das, worüber der Iran bereit ist, zu verhandeln. Selbstverständlich wird der Iran am Verhandlungstisch ein deutlich besseres Abkommen als das von 2015 erwarten. Denn der Iran hat sich seitdem weiterentwickelt und wurde durch den Verstoß der USA gegen dieses Abkommen getäuscht. Und der Iran hat darunter gelitten. Daher ist das Einzige, worüber wirklich verhandelt werden kann, ein Rahmen, in dem das iranische Urananreicherungsprogramm funktionieren kann und der die Bedenken oder potenziellen Bedenken der westlichen Länder berücksichtigt.

Die iranische Regierung hat in den letzten Tagen gewarnt, dass jeder Angriff auf das Land mit einem regionalen Krieg gegen die USA und ihre Verbündeten beantwortet wird. Wenn das passiert, was sind dann die möglichen militärischen und wirtschaftlichen Folgen eines regionalen Konflikts? Laut einem Artikel des Wall Street Journal hat Trump aufgrund unzureichender Verteidigungsmöglichkeiten für seine Verbündeten in der Region im Falle eines iranischen Gegenschlags von einem Angriff zum jetzigen Zeitpunkt Abstand genommen hat. Wie schätzen Sie diese Aussage ein?

Ja, diese Position vertreten die Iraner, und sie werden definitiv das tun, was sie angekündigt haben. Wenn die USA den Iran angreifen, selbst wenn es sich um einen begrenzten Angriff handelt, werden die Iraner mit voller Kraft reagieren. Der Iran wird keine Aggression akzeptieren und nicht zulassen, dass die USA ermutigt werden, eine Aggression zu begehen. Sollten sich die USA also entscheiden, den Iran anzugreifen, besteht kein Zweifel daran, dass die USA einen sehr starken Angriff erleiden werden.

Die jüngsten Proteste, die aufgrund eines legitimen wirtschaftlichen Problems – der Abwertung des Rial – begannen, wurden eindeutig von externen Kräften wie dem Mossad ausgenutzt, um die Regierung der Islamischen Revolution zu destabilisieren. Dies haben sowohl Mike Pompeo als auch israelische Behörden bestätigt. Die westlichen Medien haben einen „Skandal“ um die angeblich Tausenden von Todesfällen im Zusammenhang mit der Niederschlagung der Proteste inszeniert, aber über die Zahl der von ausländischen Geheimdienstagenten ermordeten Polizisten und Beamten wird mit keinem Wort berichtet. Was ist in diesen Tagen wirklich passiert?

Es ist ganz klar, was passiert ist. Der Westen erfindet eine Geschichte. Sie haben eine Verschwörung gegen das Land angezettelt, zuerst, indem sie Druck auf den Rial ausgeübt haben, was der US-Finanzminister bereits zweimal zugegeben und womit er sogar geprahlt hat. Dann gab es friedliche Proteste, die nicht zu Verhaftungen oder polizeilicher Verfolgung führten.

Aber nach ein paar Tagen der Proteste, die nicht sehr groß waren, sahen wir einen plötzlichen Zulauf von sehr gut trainierten Demonstranten, Provokateuren und Terroristen. Sie töteten in der Nacht vom Donnerstag, dem 8. Januar, eine große Anzahl von Polizisten. Und am 9. Januar kam es zu Zusammenstößen zwischen der Polizei, den Sicherheitskräften und ihnen. 3.117 Menschen wurden getötet, unter ihnen Polizisten und viele unbeteiligte Passanten, die von diesen Terroristen ins Visier genommen wurden, weil sie die Zahl der Opfer erhöhen wollten, um eine US-Intervention zu rechtfertigen.

Und wie Sie richtig bemerkt haben, hat der Mossad seine Rolle zugegeben. In einer Erklärung auf Persisch gab er bekannt, dass er vor Ort ist. Mike Pompeo [ehemaliger Außenminister in Trumps erster Amtszeit] erklärte zweimal in einem Tweet und auch im israelischen TV-Sender Kanal 13, dass die USA und Israel mit den Demonstranten auf den Straßen sind. Er sagte, dass die USA involviert sind. Darüber hinaus berichtete Israels Channel 14, dass sie Waffen in den Iran gebracht haben, was zum Tod von Hunderten von Polizisten geführt hat.

Danach sahen wir diese westliche Medienkampagne mit lächerlichen Zahlen, im Grunde genommen sollte damit der Krieg gerechtfertigt werden. Aber die iranische Regierung veröffentlichte die Zahl der Opfer und die Namen jeder einzelnen Person zusammen mit ihren Identitätsangaben. Im Allgemeinen ignorierten die westlichen Medien dies, sie hatten auch keine Antwort darauf. Aber die USA und der Westen sind nicht in der Lage, alternative Zahlen zu liefern, weil sie diese einfach erfinden.

Kürzlich prahlte US-Finanzminister Scott Bessent öffentlich mit einem finanziellen Angriff auf die iranische Währung, der zu einer starken Abwertung des Rial geführt habe. Abgesehen von diesem mutmaßlichen „Finanzangriff”: Haben die neuen Sanktionen, die die USA und die EU über die UNO im Rahmen des Snapback-Mechanismus im Zusammenhang mit dem Ende der JCPOA-Verhandlungen seit Oktober verhängt haben, irgendwelche Auswirkungen gehabt und den Außenhandel für den Iran noch schwieriger gemacht? Wie sehr hat der vom Westen verhängte Wirtschaftskrieg der iranischen Wirtschaft geschadet?

Der Snapback-Mechanismus scheiterte vor allem daran, dass Russland und China sich weigerten, ihn anzuerkennen. Die USA und die Europäer koordinieren sich untereinander und auch mit bestimmten Ländern in der Region, um Druck auf andere Akteure, andere Länder auszuüben. Wir haben also jahrzehntelange Sanktionen und Sanktionen mit maximalem Druck, die gibt es auch schon seit Jahren.

Aber dies war eine koordinierte Maßnahme, um die Währung plötzlich abstürzen zu lassen mit dem Ziel, gewalttätige Unruhen auszulösen und anzufachen. Wie ich bereits sagte, verhielten sich Demonstranten während dieser Unruhen wie ISIS [Islamischer Staat]. Sie verbrannten 15 Menschen bei lebendigem Leib. Sie zerstörten Hunderte von Banken. Innerhalb von 48 Stunden zerstörten sie buchstäblich Hunderte sehr kostspielige Krankenwagen und Feuerwehrautos, öffentliche Busse, Hunderte von Bildungszentren und Bibliotheken sowie Hunderte von Moscheen. Es war außergewöhnlich, wie schnell und wie gut ausgebildet sie waren, um diese Operation durchzuführen.

Warum bestehen die USA darauf, die Islamische Revolutionsregierung nach fast 50 Jahren stürzen zu wollen, obwohl sie bisher dabei gescheitert sind?

Tatsächlich gibt es zwei Gründe. Der eine ist, dass der Iran nach der Revolution sowohl vom westlichen als auch vom östlichen Block unabhängig wurde, und diese Unabhängigkeit gefiel weder dem von den USA angeführten Block noch der Sowjetunion und ihrem Block. Deshalb kooperierten sie gemeinsam gegen das Land. Nach dem Fall der Sowjetunion setzten die USA ihre Feindseligkeiten gegenüber dem Iran fort. Ein weiterer wichtiger Grund für ihre Feindseligkeit ist die Unterstützung des Iran für Befreiungsbewegungen auf der ganzen Welt gewesen, sei es in Südafrika, Lateinamerika oder natürlich Palästina. Die Befreiungsbewegung, die den US-Amerikanern am meisten zu schaffen macht, ist die des palästinensischen Volkes.

Sowohl westliche Regierungen als auch Medien haben den Sohn des ehemaligen Schahs Reza Pahlavi als „Option” für eine eventuelle Operation zum Regime Change propagiert. Herr Pahlavi ist seit der Revolution nicht mehr im Iran. Wie beliebt ist er heute im Land?

Er ist bei den Iranern nicht beliebt. Er hat in den letzten 50 Jahren nie im Land gelebt. Sein Vater und sein Großvater waren extrem korrupt, und sein Vater gründete die gefürchtete Geheimpolizei SAVAK. Als die Revolution stattfand, stahlen sie Milliarden von Dollar und brachten sie ins Ausland.

Heute ist er regelmäßig mit Netanjahu zu sehen und ruft die Israelis und Amerikaner dazu auf, den Iran zu bombardieren. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Person keine Unterstützung in der Bevölkerung findet.

Er ist auch eine etwas lächerliche Figur, und seine Familie hat viele Probleme, über die sich normale Iraner ständig lustig machen. Daher hat er keine Legitimität und keine Unterstützung in der Bevölkerung. Er ist nur ein Werkzeug des Imperiums, um seine Ressourcen gegen das Land zu mobilisieren.

Welche Rolle spielen die strategischen Partner des Iran, China und Russland, in den letzten angespannten Wochen der Angriffe durch die USA und Israel? Unterstützen sie den Iran wirtschaftlich oder militärisch? Inwieweit kann ein Angriff auf den Iran zum jetzigen Zeitpunkt als Angriff auf die BRICS-Staaten interpretiert werden?

Die Russen, Chinesen und Iraner arbeiten eng zusammen. Sie unterhalten umfangreiche Handels- und Geschäftsbeziehungen. Sie leisten keine Unterstützung in dem Sinn, dass sie dem Iran etwas kostenlos zur Verfügung stellen. Der Iran kauft das, was er braucht, von Russland und China, zu einem großen Teil vor allem von Russland. Die Zusammenarbeit ist sehr eng. Russland kauft ebenfalls, was es braucht, von den Iranern – sowohl militärische als auch zivile Güter. Handelswege zwischen den drei Ländern werden ebenfalls ausgebaut, wie der Nord-Süd-Korridor zwischen Iran und Russland und die Neue Seidenstraße mit China. All dies schreitet voran.

Die Beziehungen zu Russland haben sich in mancher Hinsicht schneller entwickelt, da beide Länder umfassenden Sanktionen unterliegen, und das erleichtert die Zusammenarbeit. Aber aufgrund des Gewichts Chinas sind die Beziehungen zu China ganz offensichtlich sehr wichtig.

Und ja, es besteht kein Zweifel daran, dass ein Angriff auf den Iran ein Angriff auf die BRICS ist. Es ist ein Angriff auf eine multipolare Welt. Die USA versuchen verzweifelt, ihr Imperium zu erhalten.

Eine häufige Kritik am Iran aus progressiven und antiimperialistischen Kreisen in Lateinamerika besteht darin, das Land als sogenannte „Theokratie“ zu bezeichnen, da das Staatsoberhaupt der Oberste Führer, ein Ayatollah ist. Gleichzeitig gibt es im Iran demokratische Wahlen sowohl für den Präsidenten – mit einem Wechsel verschiedener politischer Orientierungen – als auch für das Parlament. Wie würden Sie das iranische politische System charakterisieren?

Ich denke, dass die Linke in Lateinamerika oft von westlichen Narrativen beeinflusst ist. Und deshalb irren sie sich in Bezug auf den Iran sehr. Der Iran ist eine Islamische Republik und daher keine Theokratie, sondern eine islamische Demokratie. Alle Demokratien haben ihre Begrenzungen, und die islamische Demokratie hat sie auch. Ich halte westliche Länder natürlich nicht für demokratisch. Und ich denke, seit Epstein ist sehr deutlich geworden, dass der Westen von der „Epstein-Klasse“ regiert wird – und Demokratie nur eine Fassade ist.

Aber im Iran wird der Oberste Führer selbst von einem Expertenrat gewählt. Und er kann vom Expertenrat abgesetzt werden. Wir haben den Präsidenten und das Parlament, die vom Volk gewählt werden, und wir haben Lokalwahlen für Städte und Gemeinden.

Es ist kein Utopia, aber der Iran ist viel offener und demokratischer als die Verbündeten der USA in unserer Region. Und wie ich bereits sagte, hat sich der Westen als das entlarvt, was er wirklich ist, insbesondere seit Epstein.

Die Revolution im Iran begeht ihr 47-jähriges Bestehen. Sie ist seit dem ersten Tag der Volksbewegung, die zur Revolution führte, von den USA ins Visier genommen worden und hat eine beeindruckende Widerstandsfähigkeit gezeigt. Nehmen wir zum Beispiel die Entwicklung der Wissenschaft, wo der Iran trotz der harten Sanktionen des Westens viele wichtige Erfolge erzielt hat (Pharmazeutika, Militär, Atomprogramm usw.). Was sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten Errungenschaften der Revolution für die iranische Bevölkerung nach fast einem halben Jahrhundert des Widerstands und der Bemühungen, einen souveränen Weg für ihr Land zu gehen?

Der Iran hat unter den härtesten Sanktionen und dem Krieg, den die USA und der Westen dem Land durch Saddam Hussein und in jüngerer Zeit durch Israel aufgezwungen haben, und trotz des Terrorismus, den der Westen dem Land auferlegt hat, viel erreicht.

Wir sehen, dass das Land große Fortschritte in Bereichen der Hochtechnologie gemacht hat, und ich denke, seine Verteidigungsfähigkeiten spiegeln dies wider. Die Tatsache, dass der Iran sich gegen die gemeinsamen Angriffe der USA und Israels verteidigen und sie zum Rückzug zwingen konnte, zeigt meiner Meinung nach die weitreichenden Fähigkeiten des Iran als technologisch fortschrittliches Land.

Die allgemeine Bildung im Iran, die insbesondere für Frauen vor der Revolution sehr niedrig war, gehört heute weltweit zu den höchsten, sowohl auf Schul- als auch auf Universitätsebene. Und wenn es keine Sanktionen gäbe, läge der Iran heute wahrscheinlich vor den meisten der weiter entwickelten Länder im Globalen Süden und sogar vor vielen Ländern im Westen. Unter den Bedingungen von Krieg, Terrorismus und Sanktionen hat der Iran dies erreicht.

Ich denke daher, dass die kommenden Jahre mit dem Aufstieg der BRICS und dem Niedergang des westlichen Imperiums für die Iraner einfacher sein werden, um sich weiterzuentwickeln. Und wir hoffen, dass wir die Möglichkeit haben werden, die Missstände zu beheben, die wir heute aufgrund der Feindseligkeit globaler Mächte haben.

Der Beitrag erschien im Original im brasilianischen Onlineportal Brasil de Fato. Übersetzung aus dem Englischen von Marta Andujo.

Titelbild: Yau Ming Low / Shutterstock


[«*] Ergänzung durch die Redaktion der NachDenkSeiten: Nach Angaben eines Mitarbeiters des Außenministeriums des Oman sowie Aussagen des iranischen Außenministers Abbas Araghchi (siehe auch NachDenkSeiten O-Töne Nr. 76) existierte am 26. Februar 2026 ein unterschriftsreifes Abkommen zwischen dem Iran und den USA. Trotzdem griffen zwei Tage später Israel und die USA den Iran militärisch an.

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Prozess in Frankreich: Freimaurer, Agenten und Polizisten bildeten mörderische Mafia-Bande

31. März 2026 um 13:00

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In Frankreich stehen derzeit 22 Personen vor Gericht. Die Angeklagten sind keine gewöhnlichen Kriminellen, sondern die angebliche Elite des Landes: Freimaurer, hochrangige Geheimdienstler, Militärs und Polizisten. Sie sollen eine skrupellose Killer-Truppe gebildet haben.

Frankreich wird derzeit von einem weitreichenden Skandal einer mafiösen Verbindung unter dem Dach einer Geheimgesellschaft erschüttert. Unter den Angeklagten befinden sich vier Militärs des französischen Auslandsgeheimdienstes (DGSE), zwei Polizisten und ein pensionierter Offizier des Inlandsgeheimdienstes (DGSI). Sie alle sollen Teil eines mafiösen Netzwerks gewesen sein, das aus dem Herzen der elitären Freimaurerloge “Athanor” im schicken Pariser Vorort Puteaux heraus operierte.

Die Vorwürfe sind an Brutalität kaum zu überbieten: Mord an einem Rennfahrer, versuchter Mord an einer Unternehmensberaterin und an einem Gewerkschafter, schwere Körperverletzung und kriminelle Verschwörung. 13 der 22 Angeklagten droht nun lebenslange Haft. Das Erschreckende: Die meisten dieser Männer, im Alter zwischen 30 und 73 Jahren, hatten eine blütenweiße Weste. Keine Vorstrafen. Biedere Bürger am Tag, eiskalte Auftragskiller in der Nacht?

Als mutmaßliche Köpfe der Bande gelten die Freimaurer Jean-Luc Bagur (69, der „ehrwürdige Meister“ der Loge), der Unternehmer Frederic Vaglio (53) und der Ex-Geheimdienstler Daniel Beaulieu (72). Aufgeflogen ist das mörderische Netzwerk nur durch einen stümperhaften Fehler: Im Juli 2020 wurden zwei Militärs schwer bewaffnet in der Nähe des Hauses der Unternehmensberaterin Marie-Helene Dini geschnappt. Ihre irre Ausrede bei der Polizei: Sie dachten, sie würden im offiziellen Auftrag des französischen Staates handeln, weil Dini angeblich für den israelischen Geheimdienst Mossad arbeite!

Die schmutzige Wahrheit sah laut Ermittlern ganz anders aus: Logen-Meister Bagur wollte offenbar einfach nur eine unliebsame berufliche Konkurrentin aus dem Weg räumen lassen – für ein Blutgeld von schlappen 70.000 Euro. Was als Einschüchterung begann, eskalierte völlig. Die Truppe um Beaulieus rechte Hand, den Sicherheitsmann Sebastien Leroy, schreckte vor nichts zurück. Leroy gab bei der Polizei unumwunden zu, die Drecksarbeit für die Freimaurer-Mafia erledigt zu haben.

Eine Geschäftsfrau wurde auf offener Straße überfallen und ausgeraubt, das Auto einer anderen Frau wurde abgefackelt, nachdem sie einen Finanzbetrug aufgedeckt hatte. Und 2018 fand man die Leiche des Rennfahrers Laurent Pasquali verscharrt in einem Wald. Er musste sterben, weil er angeblich Schulden bei Freunden der Freimaurer hatte.

Leroy behauptet bis heute, er sei von dem Ex-Geheimdienstler Beaulieu manipuliert worden und habe geglaubt, für die Regierung zu morden. Man habe ihm sogar eine Karriere als Informant in Aussicht gestellt. Beaulieu selbst wird vor Gericht wohl kaum zur Aufklärung beitragen: Er versuchte sich in Polizeigewahrsam das Leben zu nehmen und leidet laut seinem Anwalt nun an schweren Konzentrationsstörungen.

Jean-William Vezinet, der Anwalt eines der Opfer, erklärte: “Das Erschreckende ist, dass die Schlüsselfiguren in diesem Fall – Polizisten, Ex-Agenten und Freimaurer – genau die Menschen sind, die eigentlich für das Wohl der Gesellschaft handeln sollten.” Doch wo Macht und Geld sich konzentrieren, wird es mit der Moral nicht so genau genommen.

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Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

27. März 2026 um 11:17

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Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

(Auszug von RSS-Feed)

Iran‑Konflikt: Rückschläge für Mossad und CIA – Geheimdienste im Blindflug? | Von Felix Abt

17. März 2026 um 07:46

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Iran‑Konflikt: Rückschläge für Mossad und CIA – Geheimdienste im Blindflug? | Von Felix Abt

Ein Meinungsbeitrag von Felix Abt.

Der undurchsichtige Status des Kommandeurs der iranischen Quds-Einheit könnte auf einen entscheidenden Rückschlag für jahrzehntelange tiefe ausländische Infiltration in Teherans Sicherheitsapparat hindeuten.

Die Grenze zwischen Gerücht und nachrichtendienstlicher Information verschwimmt, während die Spekulationen über Esmail Qaani zunehmen und die Komplexität der Überwachung des inneren iranischen Zirkels unterstreichen.

Ein weit verbreitetes Video auf dem YouTube-Kanal Mole Hunt hat eine Welle der Spekulationen unter Nahost-Analysten und Beobachtern der Nachrichtendienste ausgelöst. Die zentrale Behauptung ist dramatisch: Esmail Qaani, Kommandeur der Quds-Einheit der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC), sei von iranischen Behörden verhaftet – oder möglicherweise hingerichtet – worden, weil er als hochrangiger Informant für die CIA und den Mossad gearbeitet haben soll.

Diese Vorwürfe tauchten erstmals Anfang März auf, in den chaotischen Tagen nach Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen Iran durch Israel und die Vereinigten Staaten am 28. Februar. Trotz der Intensität der Spekulationen hat die iranische Regierung jedoch keine Bestätigung über Qaanis Verhaftung, seinen Aufenthaltsort oder seinen Status abgegeben.

In einem Umfeld, in dem Teheran wenig überprüfbare Informationen preisgibt, um die eigene Sicherheit zu wahren, wird die Unterscheidung zwischen Gerücht und Tatsache zunehmend schwierig. Nirgends zeigt sich diese Ambiguität deutlicher als in der sich entfaltenden Geschichte um Mojtaba Khamenei, Irans neu ernannten Obersten Führer.

Von Soleimanis Nachfolger zum mutmaßlichen Informanten

Qaani stieg als Nachfolger von Qassem Soleimani auf, der 2020 von den USA bei einem Besuch in Bagdad auf Einladung des irakischen Premierministers ermordet wurde. Soleimani spielte eine entscheidende Führungsrolle im Kampf gegen den IS und andere von Irans Gegnern unterstützte Terrororganisationen.

Unter Qaanis Führung erlitt Irans Netzwerk verbündeter Gruppen in Irak, Syrien und Libanon jedoch wiederholte schwere Schläge – viele davon werden einer beispiellosen Infiltration durch israelische und westliche Nachrichtendienste zugeschrieben.

Das Mole-Hunt-Video geht noch weiter und argumentiert, Qaani sei nicht nur ineffektiv gewesen, sondern die zentrale undichte Stelle. Dem Video zufolge fiel seine Anwesenheit – oder auffällige Abwesenheit – bei sensiblen Treffen mit führenden Persönlichkeiten wie Hassan Nasrallah und Ali Khamenei stets mit präzisen Angriffen zusammen, bei denen diese Personen getötet wurden.

Falls auch nur teilweise wahr, würde dies einen der schwerwiegendsten Sicherheitsbrüche in der Geschichte des iranischen Apparats darstellen.

Der Wechsel von westlichen Internet-Netzwerken zum chinesischen Beidou-System hat die Fähigkeit ausländischer Dienste, Spione zu rekrutieren und Unruhen in Iran anzuzetteln, dramatisch eingeschränkt. China und Russland haben vermutlich auch geholfen, Schwachstellen im Sicherheitsapparat zu identifizieren und Operationen für Gegner zu erschweren. Dennoch gibt es keine unabhängige Bestätigung von Qaanis Schicksal, und der iranische Staat schweigt fast vollständig.

Ein Muster, das interne Verdachtsmomente weckte

Die Vorwürfe im Mole-Hunt-Video stützen sich auf ein längeres Muster verdächtiger Zeitpunkte bei Qaanis Bewegungen:

  • Beirut-Angriff 2024: Qaani wurde bei einem Kommandotreffen der Hisbollah im Dahiyeh-Viertel Beiruts erwartet, verließ jedoch Minuten vor israelischen Luftangriffen, die Hassan Nasrallah und mehrere hochrangige Figuren töteten. Berichte deuten darauf hin, dass er sich abrupt für seinen Aufbruch entschuldigte – ein Detail, das im Nachhinein interne Zweifel weckte.
  • Wiederholte „Tode“ und Wiederauftauchen: Qaani wurde mehrmals für tot erklärt:
    • Oktober 2024, nach einer angeblichen Vernehmungsperiode, bevor er im Staatsfernsehen wieder auftauchte.
    • Juni 2025, während des 12-tägigen Iran-Israel-Konflikts, nur um öffentlich in Teheran wieder aufzutauchen, unauffällig in Zivilkleidung gekleidet.
    • Am 28. Februar 2026 waren hochrangige Militärkommandanten in der Residenz von Ayatollah Khamenei anwesend, als ein Angriff stattfand und sie getötet wurden. Qaani, der zweithöchste im Land, war jedoch auffällig abwesend.

Dieses wiederkehrende Muster des „Mannes mit neun Leben“ – Qaani überlebt, während alle um ihn herum sterben – hat die Wahrnehmung in Iran zwangsläufig von Zufall zu Verdacht auf Warnungen oder Lecks verschoben.

Wie ausländische Geheimdenste iranische Assets kultivieren

Ehemalige CIA-Offiziere betonen, dass die Rekrutierung iranischer Assets oft langfristige, unauffällige Infiltration statt dramatischer Spionage beinhaltet. Eine Methode nutzt Personen aus der iranischen Diaspora – oft westlich ausgebildet, voll legitime Profis –, um echte Geschäfte in Bereichen wie Sanktionskonformität, Schattenmarkt-Logistik oder internationaler Beschaffung aufzubauen.

Da diese Karrieren wirklich real und nicht erfundene „Legenden“ sind, bieten sie organische Zugangspunkte zu Irans wirtschaftlichen und militärischen Netzwerken, einschließlich der Beschaffungskanäle, die Quds-Aktivitäten in Libanon, Irak und Jemen unterstützen.

Falls Qaani durch solche langfristigen Ansätze kompromittiert wurde, würde dies mit etabliertem CIA- und Mossad-Vorgehen übereinstimmen.

Ein gerüchtegetriebenes Aufklärungsbild

Nach den Verdachtsmomenten gegen Qaani hat sich ein auffälliger Wandel ergeben: US-Kommentare zur iranischen Führung erfolgen in der Sprache des Gerüchts, nicht der Nachrichtendienstinformation.

Nach dem Tod von Ayatollah Ali Khamenei am 28. Februar – ein Ereignis, das in westlichen Medien anerkannt wurde – ernannte ein geistliches Gremium am 8. März 2026 seinen Sohn Mojtaba Khamenei zum neuen Obersten Führer Irans.

Dennoch bezieht sich Präsident Donald Trump öffentlich auf Gerüchte über den Zustand des neuen Führers und deutet an, er könne tot oder schwer handlungsunfähig sein. Trump erklärte diese Woche, er „höre“, Mojtaba sei möglicherweise nicht mehr am Leben, und betonte das Fehlen jeglichen Lebensbeweises.

Entscheidend ist, dass Trump dies nicht als klassifizierte Nachrichtendienstinformation oder privilegiertes Wissen darstellte – sondern als Spekulation. Dieser Unterschied ist bedeutsam. Er signalisiert ein US-Nachrichtendienstbild, das möglicherweise nicht mehr die klaren, zuverlässigen internen iranischen Informationsströme umfasst, die vor Qaanis mutmaßlichem Verschwinden existierten.

Diese Dynamik verstärkt eine der Kernbehauptungen des Mole-Hunt-Videos: Falls Qaani tatsächlich der zentrale Informant war, hätte seine Entfernung einen nachrichtendienstlichen blinden Fleck für Washington und Jerusalem geschaffen.

Ein Verlust eines hochrangigen Insiders in Teheran?

Das Fehlen Qaanis als eine hochrangige Quelle mit Zugang zu iranischen Entscheidungsprozessen hätte unmittelbare Konsequenzen:

  • Weniger Einblicke in interne IRGC-Meinungsverschiedenheiten
  • Weniger Klarheit über den Status des neuen Obersten Führers
  • Geringere Frühwarnung für operative Planung
  • Erhöhte Abhängigkeit von Gerüchten und Satelliten-Schlussfolgerungen statt menschlicher Aufklärung
  • Der Verlust einer einflussreichen Figur bei Bemühungen um Regimewechsel zugunsten Irans Gegner

Dies erklärt, warum selbst große Entwicklungen – wie der Zustand des neuen Obersten Führers – in westlichen politischen Kreisen als Gerüchte und nicht als bekannte Fakten diskutiert werden.

Der anhaltende Konflikt hat verheerende Verluste über die Region gebracht, doch das strategische Bild aus Teheran bleibt ungewöhnlich undurchsichtig. In diesem Vakuum wuchern Gerüchte.

Was dies über den Schattenkrieg enthüllt

Zwei Schlussfolgerungen stechen hervor:

  1. Falls Qaani tatsächlich ein Informant war, hat seine Entfernung die nachrichtendienstliche Landschaft umgestaltet. Die USA und Israel könnten ihren wertvollsten Zugang in Irans Sicherheits-Hierarchie verloren haben – einen Zugang, auf den sie offenbar stark angewiesen waren.
  2. Die Abhängigkeit von Gerüchten spiegelt den Nebel des Krieges wider. Sowohl Iran als auch seine Gegner formen Narrative ebenso aggressiv wie sie militärische Operationen durchführen, was ein strategisches Umfeld erzeugt, das mehr durch Ambiguität als durch Klarheit definiert ist. Selbst wenn Iran Qaani hingerichtet hätte, hätte es starke Anreize, dies zu verbergen – um die Feinde im Ungewissen zu halten und eigene Kräfte nicht zu demoralisieren, insbesondere in einem Existenzkampf gegen zwei Militärs, deren Fähigkeiten seine bei Weitem übertreffen und die über Atomwaffen verfügen.

Ein strategischer blinder Fleck im ungünstigsten Moment

Unabhängig von der Wahrheit über Esmail Qaani – ob er verhaftet, hingerichtet oder weiterhin aktiv in der IRGC ist – wird eine Realität immer klarer: Der einst stetige Fluss interner Informationen über Irans Führung scheint dramatisch eingeschränkt.

In einem Konflikt, der durch Präzisionsschläge, verdeckte Aktionen und nachrichtendienstliche Dominanz gekennzeichnet ist, ist der Verlust der Sicht auf die Spitze der iranischen Hierarchie kein Bagatelldelikt. Es handelt sich um ein strategisches Problem – und einen massiven Rückschlag für Irans Gegner.

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Felix Abt ist ein in Asien lebender Unternehmer, Reiseblogger und Autor auf Substack: https://felixabt.substack.com

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Illustration eines Geheimagenten
Bildquelle: TPYXA Illustration / shutterstock

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Deutschland gibt nationale Ölreserven frei

11. März 2026 um 17:03

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Deutschland gibt nationale Ölreserven frei

Aufgrund des Iran-Kriegs und der Blockade der Straße von Hormus hat die Bundesregierung angekündigt, 2,4 Millionen Barrel aus den nationalen Ölreserven freizugeben. Dies folgt einem Aufruf der Internationalen Energieagentur (IEA), die 400 Millionen Barrel von ihren 32 Mitgliedstaaten verlangt, um Preissprünge von rund 30 Prozent zu dämpfen – die größte Freigabe in der IEA-Geschichte.

Deutschland lagert 19,5 Millionen Tonnen Rohöl (ca. 143 Millionen Barrel) in Kavernen und Tanklagern, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte, die Energieversorgung sei gesichert, die Abhängigkeit vom Golf sei gering (unter 4 Prozent im Gasbereich). Auch Japan und Österreich zapfen Reserven an; die G7 prüft weitere Schritte.

Experten wie DIW-Chef Marcel Fratzscher sehen die Maßnahme als sinnvoll, aber begrenzt: Sie deckt drei Wochen Blockade ab, abhängig vom Kriegsverlauf. Die Wirtschaft könnte um 0,1-0,2 Prozent weniger wachsen, Energieintensive Branchen leiden. Finanzminister Lars Klingbeil kritisiert Mineralölkonzerne für "Preistreiberei" und fordert Kartelluntersuchungen sowie tägliche Preisobergrenzen an Tankstellen.

Preise für Benzin und Diesel überschritten zeitweise 2 Euro, Heizöl stieg ebenfalls.

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Bildquelle: ABCDstock / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

10 Billionen Dollar für Klimaneutralität ausgegeben – was erreicht ist, liegt bei 0 %

26. Februar 2026 um 10:00

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Von Jo Nova

Die USA drohen mit dem Austritt aus der Internationalen Energieagentur (IEA).

Die IEA ist eine übermächtige Organisation, die vom hart verdienten Geld vorwiegend westlicher Steuerzahler lebt. Sie wurde während der Ölkrise 1974 gegründet, um ihre 32 Mitgliedstaaten zu Ölreserven zu beraten. Wie alle übermächtigen Organisationen expandierte sie und berät nun zu allen Energiequellen, einschließlich unzuverlässiger und realitätsferner Optionen. Jedes Jahr veröffentlicht sie den Weltenergieausblick und verkündet, dass die Kohle ihren Höhepunkt erreicht hat und ihr Verbrauch bald zurückgehen wird . Und jedes Jahr lag sie falsch.

US-Energieminister Chris Wright kritisierte die Internationale Energieagentur (IEA) scharf und drohte mit dem Entzug der US-amerikanischen Fördermittel (rund 6 Millionen US-Dollar von insgesamt 22 Millionen US-Dollar). Die US-Regierung fordert die IEA auf, sich wieder auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren und das Ziel der Klimaneutralität nicht länger zu forcieren.

Chris Wright spricht die Blasphemie aus, die der Blob nicht aussprechen wird:

„Die Wahrscheinlichkeit, dass die Welt bis 2050 Netto-Null erreicht, liegt bei 0 %.“

Von Energy News Live

Er sagte: „Diese Organisation ist vom Kurs abgekommen und hat fünf Jahre lang Energieszenarien für die Zukunft veröffentlicht, von denen keines irgendeine Relevanz für die Realität hatte.“

„Sie basierten alle nur auf Klimazielen, Politik, lokaler Innenpolitik, machen Sie, was Sie wollen.“

Er behauptete, die Regierungen hätten rund 10 Billionen Dollar (7,9 Billionen Pfund) für die Verfolgung von Netto-Null-Politiken ausgegeben, nur um dem globalen Stromnetz etwa 2,6 % Wind-, Solar- und Batteriestrom hinzuzufügen, während die Strompreise auch damit stark in die Höhe getrieben wurden.

Meine Güte! Stellen Sie sich vor, ein internationaler Mischkonzern müsste sich gegenüber seinen Geldgebern verantworten?

Natürlich beeilte sich die EU, die IEA zu verteidigen. Sie sei eine „vertrauenswürdige Säule der globalen Energiegemeinschaft“. (Der Konzern dient eben immer dem Konzern.) Chris Wright merkte jedoch an, dass die EU zwar weiterhin „zu ehemaligen Industriemächten werden“ könne, dies aber keine gute Wahl sei.

Alle bürokratischen Gebilde sind dazu bestimmt, so lange zu wachsen, bis sie eine Weltregierung bilden. Doch es gibt keine Rechenschaftspflicht, es sei denn, unsere gewählten Vertreter fordern sie ein, bevor sie unser Geld herausgeben.

https://joannenova.com.au/2026/02/10t-spent-and-there-is-a-0-chance-of-the-world-hitting-net-zero-by-2050-us-tells-off-iea/

 

Der Beitrag 10 Billionen Dollar für Klimaneutralität ausgegeben – was erreicht ist, liegt bei 0 % erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

(Auszug von RSS-Feed)
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