NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Gestern — 05. Juni 2026

40-Jähriger bei Streit in bayerischer Flüchtlingsunterkunft erstochen

05. Juni 2026 um 08:16

Vorschau ansehen
In einer Flüchtlingsunterkunft in Herrsching am Ammersee ist ein 40-Jähriger nach einer Messerattacke gestorben. Die Polizei nahm einen 36-jährigen Tatverdächtigen fest, die Ermittlungen laufen.
(Auszug von RSS-Feed)
Ältere Beiträge

Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

04. Juni 2026 um 16:15

Vorschau ansehen
Der EuGH hat Leistungskürzungen für Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen enge Grenzen gesetzt. Laut einem Urteil aus Luxemburg dürfen Mitgliedstaaten Betroffenen nicht pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf entziehen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Abschiebungsbescheid vorliegt.
(Auszug von RSS-Feed)

EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

04. Juni 2026 um 15:30

Vorschau ansehen
Bett, Brot und Seife aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage.
(Auszug von RSS-Feed)

Moscow, Taliban forge military alliance in power grab after US Afghanistan exit: reports

29. Mai 2026 um 00:26

Vorschau ansehen

Russia and the Taliban government in Afghanistan have signed a military cooperation pact, cementing an alliance that further solidifies Moscow’s influence in Central Asia, according to reports.

The deal, finalized Wednesday at an international security forum in Russia, followed a meeting between Russian Security Council Secretary Sergei Shoigu and Afghan Defense Minister Mohammad Yaqoob.

The Taliban Defense Ministry announced on X that Yaqoob had traveled to Russia to attend the conference.

Yaqoob is the Taliban’s former military chief and the son of Taliban founder Mullah Mohammad Omar.

AL QAEDA REMAINS MOST DANGEROUS TERRORIST GROUP 24 YEARS AFTER 9/11, EXPERT WARNS

Omar had formed a close alliance with Osama bin Laden and provided a safe haven from which al Qaeda planned the 9/11 terrorist attacks.

As of Thursday, neither Russia nor the Afghan side had shared the further details of the new military agreement.

"Afghanistan and Russia have long and historical relations. In this direction, we want to move further. We have expanded bilateral relations," Yaqoob said at the meeting.

The pact follows statements from a senior Russian security official who noted that Moscow has established a "full-fledged partnership" with Afghanistan's ruling Taliban and is encouraging other countries in the region to expand cooperation with Kabul, Reuters reported.

The Taliban had regained power in August 2021, after overthrowing the U.S.-backed Afghan government run by President Ashraf Ghani.

In 2021, Russian President Vladimir Putin acknowledged the possibility of dropping Russia’s classification of the Taliban as a terrorist organization.

FORMER AFGHAN TRANSLATOR WARNS OF STARVATION, HUMANITARIAN CRISIS: 'BACK TO WHERE WE STARTED IN 2001'

In 2024, he called the Taliban "allies in the fight against terrorism" and Russia became the first country to formally recognize the Islamic Emirate of Afghanistan.

"After several years of vacillation, Russia has become the first country in the world to officially recognize the Taliban government in Afghanistan," Nikita Smagin, an expert on Iranian foreign and domestic policies, Islamism and Russia's policy in the Middle East, said in a report from the Carnegie Endowment for International Peace.

"It’s more of a symbolic gesture than something driven by trade or economic considerations," Smagin added, describing how when Taliban militants entered the Afghan capital in August 2021, "Russia was already deemed eligible for special treatment."

"Its diplomatic mission was immediately provided with security, and Russian Ambassador Dmitry Zhirnov became the first foreign diplomat to meet with the new rulers of Afghanistan," he explained.

On Wednesday, Shoigu also called for Western countries to unfreeze sanctioned Afghan assets.

AFGHANISTAN'S ONLY WOMEN-LED RADIO STATION TO RESUME OPERATIONS AFTER TALIBAN LIFTS SUSPENSION

"We are convinced that Western countries should unfreeze blocked Afghan assets, fully recognize their responsibility for their 20-year presence in Afghanistan, and bear the burden of the country's post-conflict reconstruction," Shoigu said, according to reports.

"Moscow needs to take steps that will restore its image as an influential power that holds the initiative, and recognition of the Taliban regime serves precisely that purpose," Smagin added.

"The status of the first country to establish official diplomatic relations with the Taliban government should ensure Russia has a leading role in discussions of regional security issues."

The recognition of the Taliban, he said, was an attempt by Russia to "prove itself as a leading global force that is not afraid to break established norms and set precedents for other countries."

Moscow continues to emphasize the need to work directly with Kabul as it faces severe, ongoing security threats from various rival Islamist militant groups operating throughout Central Asia and the Middle East, Reuters said.

Shoigu also said Moscow was building a "pragmatic dialogue" with the Taliban that included security, trade, culture and humanitarian support, the outlet reported May 14.

(Auszug von RSS-Feed)

BBC-Propaganda: Islamischer Kinderhandel als wirtschaftliche Notwendigkeit verklärt

21. Mai 2026 um 14:00

Vorschau ansehen

Ein aktueller Bericht der BBC sorgt für massive Kritik, da er den innerislamischen Verkauf von Kleinkindern in Afghanistan zu einer rein wirtschaftlichen Notlage umdeutet. Anstatt die brutale Tradition der Kinderheirat zu verurteilen, werden die verkaufenden Väter als weinende Opfer harter Umstände inszeniert. Die eigentliche Schuld wälzt der Sender indirekt auf den Westen und ein gestrichenes Hilfsprogramm der US-Regierung ab.

Im Zentrum der medialen Kontroverse steht eine BBC-Reportage, in der afghanische Väter offen darüber sprechen, kleine Töchter ab einem Alter von fünf oder sieben Jahren gegen Bezahlung an Verwandte oder ältere Männer abzugeben. Die britische Rundfunkanstalt begleitet diese Recherchen jedoch nicht mit der notwendigen kulturkritischen Distanz, sondern wählt einen geradezu empathischen Ansatz gegenüber den afghanischen Männern. Sie werden als verzweifelte Eltern porträtiert, die unter Tränen handeln, um ihre restliche Familie zu ernähren.

Dass diese Mädchen in ein Leben voller Missbrauch und Ausbeutung als Kinderbräute verkauft werden, gerät dabei völlig zur Randnotiz. Den Männern, die ihre eigenen Töchter wie Ware auf dem Markt veräußern, wird durch diese Rahmung faktisch jegliche persönliche und kulturelle Eigenverantwortung abgesprochen.

Diese mediale Darstellung ignoriert konsequent die tiefen religiösen und historischen Wurzeln der Kinderheirat im islamischen Kulturkreis. Die theologische Rechtfertigung für derartige Eheschließungen leitet sich direkt aus den Überlieferungen der Hadithe ab, die Mohammeds Vollzug der Ehe mit der damals neunjährigen Aischa beschreiben. Auch wenn die linken Medien oft behaupten, solche Verkäufe seien lediglich ein Phänomen extrem armer, afghanischer Randgebiete, ist die Praxis in moslemischen Ländern wie dem Iran, Pakistan, dem Jemen, dem Irak oder Ägypten weit verbreitet. Durch die konsequente Auslegung der Scharia unter den Taliban wird Mädchen der Zugang zu Bildung verwehrt, wodurch ihr einziger wirtschaftlicher Nutzwert auf den Status einer handelbaren Sklavin für die Fortpflanzung reduziert wird. Dass sie dabei oftmals in inzestuösen Beziehungen landen, wird dabei geflissentlich ignoriert.

Die BBC nutzt diese menschenverachtenden Zustände, um eine politische Agenda zu bedienen und die Schuld gezielt auf den Wegfall ausländischer Gelder zu schieben. Von 2021 bis Anfang 2025 pumpte die US-Regierung über die Behörde USAID knapp vier Milliarden Dollar in das afghanische System. Erst durch den Regierungswechsel zu Donald Trump und das Eingreifen der neuen Effizienzbehörde DOGE wurden diese stetigen Zahlungen aus US-Steuermitteln gestoppt. Die unausgesprochene Kernbotschaft des BBC-Berichts lautet nun, die neue US-Regierung trage somit die direkte Schuld für das Elend der Mädchen. Doch solche religiös-kulturell tief verwurzelten Praktiken lassen sich auch nicht einfach so mit einem Geldregen aberziehen.

Mehr noch importieren die westlichen Länder solche Gepflogenheiten mit der Aufnahme von Asylforderern aus diesen Ländern. Die gekauften Bräute werden dann einfach nachgeholt. Und die damit verbundenen Probleme gleich mit. Denn Kinder aus solchen inzestuösen Ehen kommen eher mit Geburtsdefekten (geistigen bzw. körperlichen Behinderungen) zur Welt und werden so auch eine gesellschaftliche Zusatzbelastung – zusätzlich zu den Integrationsproblemen. Doch damit beschäftigt man sich bei der BBC lieber nicht.

(Auszug von RSS-Feed)

Islamabad denies sheltering Iran jets, Trump praises Pakistan's mediation as 'absolutely great'

12. Mai 2026 um 23:56

Vorschau ansehen

Pakistan rejected reports Tuesday that it allowed Iranian aircraft to use its airfields amid tensions with the United States—claims suggesting the move could have shielded the planes from potential airstrikes—even as Islamabad positioned itself as a high-profile mediator between the two sides.

According to the report May 11, Tehran was also said to have possibly sent a civilian aircraft to Afghanistan during the conflict. 

Pakistan said Tuesday the CBS report was "misleading and sensationalized. Such speculative narratives appear aimed at undermining ongoing efforts for regional stability and peace," the Ministry of Foreign Affairs said in a statement.

"Following the ceasefire and during the initial round of the Islamabad Talks, a number of aircraft from Iran and the United States arrived in Pakistan to facilitate the movement of diplomatic personnel, security teams, and administrative staff associated with the talks process," the ministry said before clarifying that "some aircraft and support personnel remained temporarily in Pakistan in anticipation of subsequent rounds of engagement."

JD VANCE RETURNS TO WASHINGTON AFTER 16 HOURS OF IRAN PEACE TALKS COLLAPSE IN PAKISTAN

The alleged Iranian asset movements had also suggested there was an effort by Iran to conceal some of its remaining aerial assets as Pakistan worked behind the scenes to broker a ceasefire between Iran and the United States.

President Donald Trump also confirmed Tuesday he was satisfied with the mediation work carried out by Pakistan, telling reporters ahead of his trip to China that they were "great."

"I think the Pakistanis have been great. The field marshal and the prime minister of Pakistan have been absolutely great," Trump clarified.

In April, Pakistan had emerged as a key mediator in efforts to de-escalate tensions between Washington and Tehran amid the Strait of Hormuz crisis and the regional conflict.

Islamabad hosted senior delegations for talks on April 11–12 after helping secure a temporary two-week ceasefire.

IRAN COVERTLY REPOSITIONS STRIKE DRONES AMID RUSSIA DRILLS IN STRAIT OF HORMUZ, EXPERT SAYS

Pakistan’s position was unique, given its geographic proximity to Iran and its longstanding strategic partnership with the United States. 

Mediation efforts were led by Prime Minister Shehbaz Sharif, Army Chief Gen. Asim Munir and Foreign Minister Ishaq Dar.

Officials told CBS that, days after Trump announced a ceasefire with Iran in early April, Tehran sent multiple aircraft to Pakistan Air Force Base Nur Khan.

Nur Khan Airbase, located near Rawalpindi, is said to be a key installation of the Pakistan Air Force and serves as a major logistical and operational hub. 

Among the aircraft reportedly moved there was an Iranian Air Force RC-130, a reconnaissance and intelligence-gathering variant of the Lockheed C-130 Hercules, the outlet said.

TRUMP ANNOUNCES 'PROJECT FREEDOM,' IRAN THREATENS ATTACKS, PAKISTAN ANNOUNCES US RELEASE OF SEIZED CARGO SHIP

Despite initial progress between the U.S. and Iran, talks in Islamabad on April 11 ultimately collapsed. 

However, Pakistani leadership said it felt optimistic. "We are very optimistic that the current momentum will lead to a lasting agreement," Prime Minister Shehbaz Sharif said.

Trump also praised Pakistan’s mediating role again, stating on May 7, "Pakistan has been fantastic. And its leaders have been fantastic—the marshal and the prime minister."

As part of the next response, Trump also launched "Project Freedom" to guide vessels through the Strait of Hormuz and to help free up shipping.

Trump's initiative to help thousands of stranded crew lasted 48 hours, with the president later acknowledging that it was halted "at the request of Pakistan and other countries," including Saudi Arabia, to avoid jeopardizing ongoing negotiations with Iran.

Sen. Lindsey Graham, R-S.C. said Monday that if Pakistan did shelter Iranian aircraft during mediation then it would force a complete reassessment of Pakistan’s role.

"If this reporting is accurate, it would require a complete reevaluation of the role Pakistan is playing as mediator between Iran, the United States and other parties. Given some of the prior statements by Pakistani defense officials towards Israel, I would not be shocked if this were true," Graham said in a post shared on X.

Fox News Digital has reached out to the Government of Pakistan, The White House and U.S. Central Command for comment.

(Auszug von RSS-Feed)

EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft


Vorschau ansehen

Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.

Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.

Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.

Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.

Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage

Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.

Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Die Fragen an die Adressaten lauteten:

  • Sind die Folgen der Sanktionsmaßnahmen gegen Hüseyin Doğru mit elementaren Grundrechten wie beispielsweise Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar?
  • Halten Sie die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar, wie sie in den Menschenrechten, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind?
  • Inwieweit setzen Sie sich für eine Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und andere Betroffene wie beispielsweise den Schweizer Publizisten Jacques Baud ein?

Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.

Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden

Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.

In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.

Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:

„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“

In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:

„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“

Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.

Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.

Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).

Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.

Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme

Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören

  • Amnesty International (Verweis an „Reporter ohne Grenzen“)
  • Human Rights Watch,
  • der Europarat (Verweis an die „zuständigen Institutionen der Europäischen Union“),
  • die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
  • das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte,
  • der Sozialverband Deutschland,
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB),
  • die Deutsche Bischofskonferenz,
  • die Evangelische Kirche in Deutschland,
  • der Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU),
  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • Die Linke,
  • Die Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,
  • die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und
  • die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:

„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“

In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:

„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“

Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.

Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.

Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.

Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation

Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:

„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“

In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.

Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.

In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.

Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.

Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.

Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,

  • ob der Rechtswissenschaftler eine Definition von „hybrider Kriegsführung“ nennen kann, die eine klare Grenze zwischen neutraler bis hin zu regierungskritischer Berichterstattung – beispielsweise zu den Hintergründen der Konflikte in der Ukraine oder im Nahen Osten – auf der einen und russischer Propaganda auf der anderen Seite zieht,
  • wie Journalisten vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt sind, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass der Rat der EU ihnen aufgrund der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit ohne Gerichtsverfahren und vorherige Anhörung ihre Grundrechte entziehen kann, und
  • wie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist, wenn Journalisten sich vorausschauend selbst zensieren, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden.

Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.

Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.

Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.

Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:

„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“

Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.

Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.

Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt

Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.

Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.

Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.

Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.

Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.

Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.

Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.

Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.

Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?

In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:

„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“

Schlussbemerkung

Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.

Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.

Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

(Auszug von RSS-Feed)

Australia's most decorated veteran walks free on bail on war crimes charges related to Afghan deaths

17. April 2026 um 12:04

Vorschau ansehen

MELBOURNE, Australia (AP) — Australia’s most decorated living veteran, Ben Roberts-Smith, walked free on bail from a Sydney prison on Friday, 10 days after he was charged with war crimes in the killings of five people while serving in Afghanistan.

Judge Greg Grogin granted Roberts-Smith bail in a Sydney court around five hours earlier, ruling the former Special Air Service Regiment corporal had established exceptional circumstances to justify his release from custody. Prosecutors had opposed bail and argued there was a risk that Roberts-Smith would flee Australia or interfere with witnesses and evidence.

Roberts-Smith, 47, was arrested on April 7 and charged with five counts of war crime murder involving the deaths of five Afghans in Uruzgan province in 2009 and 2012.

AUSTRALIA’S MOST DECORATED LIVING SOLDIER CHARGED AMID FIERCE DEBATE OVER WAR CRIMES ALLEGATIONS

Australian law defines war crime murder as the intentional killing in a context of armed conflict of a person who is not taking an active part in the hostilities, such as a civilian, a prisoner of war or a wounded soldier.

Roberts-Smith was driven away from Sydney’s Silverwater Correctional Complex late Friday apparently wearing the same clothes he wore when police escorted him from a commercial airliner at Sydney Airport last week, news media images showed.

Roberts-Smith was awarded both the Victoria Cross and Medal of Gallantry for his service in Afghanistan and is only the second Australian veteran of the Afghanistan campaign to be charged with a war crime.

The charges follow a military report released in 2020 that found evidence elite SAS and commando regiment troops unlawfully killed 39 Afghan prisoners, farmers and other noncombatants. Around 40,000 Australian military personnel served in Afghanistan between 2001 and 2021, of whom 41 were killed.

Similar allegations against Roberts-Smith were found credible in a civil court case in 2023 when a judge rejected his claims that newspaper articles defamed him.

AUSTRALIA'S MOST DECORATED WAR VETERAN APPEALS COURT RULING THAT BLAMED HIM FOR UNLAWFUL KILLING OF AFGHANS

At that trial, Roberts-Smith testified he had never killed an unarmed Afghan and denied ever committing a war crime. He claimed he has been the victim of spiteful fellow soldiers’ lies and of others’ envy of his medals.

But while the civil court found the war crimes allegations were mostly proven on a balance of probabilities, the war crime murder charges would have to be proved in a criminal court to a higher standard of beyond reasonable doubt.

Roberts-Smith is accused of personally shooting dead two victims. He allegedly ordered subordinates to shoot the other three victims.

In opposing bail, prosecutor Simon Buchen described the charges against Roberts-Smith as "among the most serious known to the criminal law."

Buchen said Roberts-Smith had been "on the cusp of relocating overseas" without telling authorities when he became aware that prosectors were considering charges.

Roberts-Smith had made "advanced plans to relocate overseas. Consideration was being given to moving to various destinations overseas," Buchen told the court.

Roberts-Smith faces a potential maximum sentence of life in prison on each conviction. He has yet to enter pleas.

JUDGE RULES AUSTRALIA'S MOST DECORATED WAR VETERAN UNLAWFULLY KILLED POWS, COMMITTED WAR CRIMES IN AFGHANISTAN

Defense lawyer Slade Howell told the bail hearing Roberts-Smith’s case "may properly be described as exceptional in the sense that it is out of the ordinary."

"The use of domestic courts to prosecute alleged war crimes committed by a highly decorated Australian soldier deployed overseas repeatedly by the Australian government to fight a war on its behalf is unprecedented and is uncharted legal territory of the common law of this country," Howell said.

Howell also said Roberts-Smith’s "proceedings will be beset by a multitude of delays, many of which are peculiar to these proceeding."

Potential delays could arise if prosecutors decide to charge one or more of Roberts-Smith’s fellow veterans, some of whom now live overseas, Howell said.

Roberts-Smith took part in the bail hearing by video link from prison and spoke only when asked by the judge to confirm that he could see and hear proceedings.

(Auszug von RSS-Feed)

Another Foreign National Arrested in Europe for Attempted Murder

12. April 2026 um 06:00

Vorschau ansehen

On Tuesday 7 April, a 23-year-old Afghan national was arrested for stabbing a man in the neck and shoulder in Austria. Local police are investigating the suspect on suspicion of attempted murder. […]

The post Another Foreign National Arrested in Europe for Attempted Murder first appeared on The Expose.

(Auszug von RSS-Feed)

Afghan Asylum Seeker Jailed for Raping 12-Year-Old Girl After Four Months in UK

29. März 2026 um 09:37

Vorschau ansehen

On Friday, a 23-year-old Afghan asylum seeker was jailed for 15 years after abducting and raping a 12-year-old girl in Nuneaton, just four months after arriving in the UK. Ahmad Mulakhil was […]

The post Afghan Asylum Seeker Jailed for Raping 12-Year-Old Girl After Four Months in UK first appeared on The Expose.

(Auszug von RSS-Feed)
❌