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„Deutscher Boden“ im Libanon und einstürzende Wohnhäuser

25. Februar 2026 um 09:00

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Montag, 16. Februar 2026. Es ist früh am Morgen, als der Wagen Beirut in Richtung Norden verlässt. Ziel der Fahrt ist die nordlibanesische Hafenstadt Tripoli, wo vor wenigen Tagen weitere Wohnhäuser eingestürzt sind und 13 Menschen unter ihren Trümmern begraben wurden. Eine Reportage von Karin Leukefeld.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Weg führt über die Corniche, die Küstenpromenade der libanesischen Hauptstadt, entlang des östlichen Mittelmeers. Wie immer absolvieren dort Frühaufsteher zügigen Schrittes ihr morgendliches Walking-Programm. Landeinwärts ist die Corniche von Soldaten gesäumt, die eine Art Schutzkette bilden, dazwischen stehen ihre Militärfahrzeuge. Besonders dicht stehen die Soldaten gegenüber dem militärischen Teil des Hafens von Beirut. Der Fahrer konzentriert sich auf den dichter werden Verkehr, prüft die Außenspiegel, die Hupe verschafft ihm immer wieder Durchfahrt.

Auf „deutschem Boden“ im Libanon

Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist an diesem Morgen in Beirut aufgewacht. Dem Kurzprogramm des Bundespräsidialamtes war zu entnehmen, dass er am Abend zuvor auf dem Flughafen von Beirut gelandet war. Steinmeier soll an diesem Montag die Regierungsspitze des Libanon treffen: Präsident Joseph Aoun, Ministerpräsident Nawaf Salam und Parlamentspräsident Nabih Berri.

Einem Videoclip auf der Webseite des Bundespräsidialamtes sind wenige Sätze Steinmeiers in Anwesenheit von Aoun zu entnehmen: Er freue sich, in diesem „wunderbaren Land“ zu sein, und er freue sich auf seine Termine. Zudem „wisse (er) um die Bedeutung eines unabhängigen souveränen Libanon (…) in einem anspruchsvollen regionalen Sicherheitsumfeld“. Deutschland werde den Libanon auch nach dem Ende der UNIFIL-Mission weiter unterstützen, um das „Gewaltmonopol der libanesischen Armee zu stärken“. Man teile „ein überragendes gemeinsames Interesse“, man wolle, „dass endlich dauerhafter Frieden und Stabilität in der Region einkehren“.

Am Montagabend traf der Bundespräsident Soldatinnen und Soldaten auf der deutschen Fregatte Sachsen-Anhalt, wo er an Bord eine Rede hielt. Es sei ihm „eine Ehre“, die Gäste „an Bord der ‚Sachsen-Anhalt‘ willkommen zu heißen“, so Steinmeier: Man stehe „hier, wenn man so will, auf einem Stück deutschen Bodens im Libanon – Schiffsboden genauer gesagt –, fest vertäut im Hafen von Beirut.“

Gemeinsam anstoßen

Das „deutsche Schiff“ hat es dem Bundespräsidenten so sehr angetan, dass er seine Rede damit auch wieder schließt. Mit diesem „deutschen Schiff unter den Füßen und dem libanesischen Sternenhimmel über uns“ wolle man „gemeinsam anstoßen (…) auf die deutsch-libanesische Freundschaft, auf Verlässlichkeit und auf eine gemeinsame und geteilte Zukunft“, so Steinmeier, der am folgenden Tag nach Jordanien reiste, zu einem „Stabilitätsanker“, wie er dort sagen sollte.

Die deutsche Fregatte ist Teil der seeseitigen UN-Friedensmission für den Libanon UNIFIL, was Steinmeier auch erwähnte. Sie sollte Waffenschmuggel verhindern, was ihr allerdings, so libanesische Sicherheitskräfte gegenüber Journalisten, nur teilweise gelungen war. Die Waffen, die während des Syrienkrieges seeseitig in den Norden des Libanon geschmuggelt worden waren, um von Söldnern verschiedener Kampfverbände im Krieg gegen die syrische Armee im Nachbarland eingesetzt zu werden, wurden von den deutschen Fregatten immer wieder übersehen.

In Zukunft, nach dem von Israel und den USA geradezu erzwungenen Ende der UNIFIL-Mission im Südlibanon Ende 2026, könnte – möglicherweise neben den USA und Frankreich – auch die deutsche Marine mit deutschen Bodentruppen im Libanon in diesem „anspruchsvollen Sicherheitsumfeld“ stationiert werden.

Mit Libanon und Jordanien besuche der Bundespräsident „zwei Nachbarländer Israels“, hieß es in den Nachrichten des Deutschlandfunks. Der Fokus der Reise Steinmeiers lag also auf der „Sicherheit Israels“, die seit der Adenauerzeit in den 1950er-Jahren im alles überragenden Interesse jeder bisherigen Bundesregierung ist. Zwar spricht Steinmeier von der „Sicherheit der Region“, doch die Sicherheit der Länder, die wie Libanon, Syrien und die besetzten palästinensischen Gebiete täglich von Israel attackiert werden, wird Israels Interessen untergeordnet. Gemäß der UN-Charta hat jedes Land das gleiche Recht auf territoriale Integrität und Souveränität, die israelische Straffreiheit allerdings hat Vorrang.

Deutschland ist der zweitgrößte Waffenlieferant an Israel und rühmt sich, „strategischer Partner Israels“ zu sein, „an Bedeutung nur von den Vereinigten Staaten übertroffen“. Deutsche Waffen und Panzerersatzteile werden in Gaza, im Westjordanland, in Syrien und im Libanon eingesetzt. Doch so sehr ins Detail geht Steinmeier – zumindest nach offiziellen Darstellungen – nicht. Und im Libanon ist man zu höflich, um das in einem offiziellen Rahmen gegenüber dem Bundespräsidenten anzusprechen. Zumal man froh über die deutsche Unterstützung für die libanesische Armee ist.

Mit zweierlei Maß

Die Mühen der Ebenen gehören nicht in das Programm eines solchen Auftritts. Es ging dem deutschen Bundespräsidenten weder um die schlechten Lebensverhältnisse vieler Libanesen noch um EU-Sanktionen gegen das Land. Diese wurden 2025 um ein weiteres Jahr bis Juli 2026 verlängert. Neben den EU-Sanktionen gibt es weitere Sanktionen der Vereinten Nationen, Großbritanniens und der Vereinigten Staaten. Auch die Probleme der „neuen“ Flüchtlinge aus Syrien – vor allem syrische Alawiten – waren kein Thema. Zwar wurde der 218 Opfer der Explosion im Hafen von Beirut (2020) gedacht, nicht aber der mehr als 3.000 Libanesen, die bei einer ferngesteuerten Explosion ihrer persönlichen Funkrufempfänger, sogenannte Pager, im September 2024 schwer verletzt, verstümmelt oder getötet wurden. Israel übernahm damals fast stolz die Verantwortung für die Mossad-Aktion und wurde bis heute für den nach internationalem Recht verbotenen Angriff auf die Zivilbevölkerung nicht zur Rechenschaft gezogen.

Dafür mahnte der deutsche Bundespräsident in Beirut, Libanon und Israel müssten „ihre Verpflichtungen aus dem Waffenstillstandsabkommen von 2024“ erfüllen. Der Libanon müsse die Entwaffnung der Hisbollah sicherstellen, um die Voraussetzungen für einen israelischen Rückzug zu schaffen, so Steinmeier.

Das ist die israelisch-amerikanische Interpretation der Vereinbarung. Die Einhaltung der UN-Sicherheitsratsresolution 1701 – von der Hisbollah erfüllt – wird von Israel ignoriert. Demnach sollen sich bis auf UNIFIL und die libanesische Armee keine bewaffneten Kräfte mehr im Süden des Libanon – zwischen der „Blauen Linie“ und dem Litani-Fluss – aufhalten, weder Kämpfer der Hisbollah oder palästinensische Einheiten noch die israelische Armee. Die aber bombt, zerstört, tötet ungestraft im Libanon und hält im Süden des Landes fünf Hügel besetzt, mit umgebenden „Pufferzonen“ sind das laut UNIFIL 4.000 Quadratkilometer. Weder die UNIFIL noch die libanesische Armee und auch nicht die Bewohner des Südlibanon sind vor israelischen Angriffen sicher.

Zumindest laut Protokoll des Bundespräsidialamtes Berlin blieb unerwähnt, dass Israel seit dem „Waffenstillstand“ mehr als 10.000 Angriffe auf den Libanon geflogen hat, wie aus UNIFIL-Zahlen hervorgeht. Israel hat ganze Landstriche und Dörfer dem Erdboden gleichgebombt, fast täglich werden bei den Angriffen Menschen getötet. Auch am Tag des Steinmeier-Besuches bombardierte Israel den Süden des Libanon. Am vergangenen Samstag, wenige Tage nach dem Ende der Steinmeier-Reise, bombardierte Israel nahezu gleichzeitig drei Wohnhäuser in der Umgebung der Stadt Baalbek in der nordöstlichen Bekaa-Ebene. Mindestens zehn Personen wurden getötet und 30 Personen verletzt. Die Orte in Baalbek wurden von israelischen Kampfjets gezielt attackiert. Bei den Toten in Baalbek handelte es sich nach Angaben der Hisbollah um acht ihrer Kämpfer, darunter zwei Kommandeure.

Zwei der Toten wurden aus dem palästinensischen Flüchtlingslager Ain al Hilwa gemeldet, das bei Sidon im Süden des Libanon liegt. Bei dem Angriff auf Ain al Hilwa waren Drohnen im Einsatz, die Berichten zufolge von israelischen Kriegsschiffen vor der Küste des Libanon gesteuert wurden. Die Raketen schlugen im Hittin Viertel des Lagers ein und trafen das Gebäude der ehemaligen palästinensischen Sicherheitsbehörde. Das Gebäude wird aktuell als Zentrum für Hilfsgüter benutzt. Bei den Toten handelte es sich um zwei Mitglieder der Hamas-Jugendorganisation.

Einstürzende Wohnhäuser

Auch die Opfer der zahlreichen eingestürzten Wohnhäuser im Libanon waren laut öffentlichen Verlautbarungen – kein Thema bei den deutsch-libanesischen Gesprächen. Der mangelhafte Zustand libanesischer Gebäude sorgt immer wieder für Tote und Obdachlosigkeit. In Tripoli, der einst blühenden nordlibanesischen Hafenstadt, sind in diesem Winter mindestens 15 Personen beim Einsturz ihrer Wohnhäuser ums Leben gekommen. Ende Januar starben ein Vater und seine Tochter, als zwei Häuser zusammenbrachen. Am 8. Februar stürzten erneut zwei Häuser in Bab al-Tabbaneh ein, 13 Menschen starben. Seit Winterbeginn mussten zahlreiche Evakuierungen von Wohnhäusern in Tripoli vorgenommen werden, weil sie einsturzgefährdet waren. Nach Angaben der Stadtverwaltung müssten weitere 114 Wohngebäude geräumt werden, doch für die 600 davon betroffenen Familien gibt es keinen alternativen Wohnraum.

© Karin Leukefeld

In Bab al-Tabbaneh, einem der ärmsten Stadtviertel von Tripoli, traf die Autorin Bewohner der eine Woche zuvor eingestürzten Wohnhäuser. Die Häuser standen einst oberhalb einer viel befahrenen Straße mit Geschäftshäusern, Cafés und einer Tankstelle. Zu dem höher gelegenen Viertel gelangt man über eine steile Straße, die zu dem dicht bebauten Hang hinaufführt. Man passiert einen Kontrollposten der libanesischen Armee.

Viele Jahre lang fanden an diesem Hang Kämpfe zwischen den Alawiten des höher gelegenen Jbeil Mohsen und Sunniten aus Bab al-Tabbaneh statt. Der nach außen hin religiöse Konflikt zwischen den beiden Gruppen entstand im Osmanischen Reich, als die herrschenden sunnitischen Osmanen die Alawiten unterdrückten. Die Alawiten sind eine Strömung des schiitischen Islam. In der jüngeren Geschichte geht der auch bewaffnete Konflikt zurück auf die Zeit des libanesischen Bürgerkrieges (1975-1990) und kam auch danach nicht zur Ruhe. Kern der Auseinandersetzung war die Gegnerschaft (der Sunniten) oder Unterstützung (der Alawiten) gegen oder für die Regierung von Hafez, später Bashar al-Assad, die beide aus einer alawitischen Familie stammten. Inzwischen hat sich die Lage beruhigt, zumal die Bewohner beider Viertel unterprivilegiert und arm sind. Die Stabilität der Wohnhäuser in beiden Vierteln hat teilweise schwer unter den Kämpfen gelitten.

Jeder kann den Weg zu der Einsturzstelle der Häuser in Tabbaneh zeigen. Auf einem Gehweg vor noch höher gelegenen Häusern sitzen und stehen einige Menschen, die sich angeregt unterhalten. Alle hatten in den beiden Häuser gewohnt und den Einsturz überlebt, oder sie sind Angehörige der nun obdachlos gewordenen Menschen.

„Wir sind Menschen, wir brauchen eine Wohnung“

Unter den Menschen ist auch die 78-jährige Leyla Mahmud Tishreen. Ganz in schwarz gekleidet sitzt sie gegenüber den Trümmern und wischt sich Tränen aus den Augen. Hier habe sie seit ihrer Heirat vor 56 Jahren mit ihrem Mann gelebt, berichtet die Frau. Ihr Mann sei vor vier Jahren gestorben, sie habe allein dort gewohnt. An diesem Tag hatte sie das Haus verlassen, um bei einem ihrer Kinder, die zumeist in der Nähe wohnten, zum Essen zu gehen, erinnert sie sich. Kaum sei sie dort angekommen, habe sich die Nachricht von den einstürzenden Häusern wie ein Lauffeuer in Tabbaneh verbreitet. Voller Angst sei sie mit ihrem Sohn und dessen Familie zurück zu ihrem Haus gelaufen, doch es sei nicht mehr da gewesen. Nur Trümmer, so die 78-Jährige und zeigt auf eine Kachel, die aus den Trümmern hervorschaut.

© Karin Leukefeld

„Mein Boden hatte diese Kacheln“, sagt sie und schaut wie gebannt auf den Trümmerberg. „Meine Wohnung war ganz oben, im dritten Stock, nach und nach haben wir erneuert, repariert. Immer, wenn wir etwas Geld übrig hatten.“ Alle ihre Ersparnisse, die sie „für ein gutes Leben im Alter“ zurückgelegt hatte, seien mit dem Einsturz verloren gegangen. Sie lebe jetzt bei ihrer Tochter, die im Parterre eines Hauses in der Nähe wohne. Ihr Sohn wohne auch in der Nähe, doch es sei ein hohes Haus. Er wohne im siebten Stock, einen Aufzug gebe es nicht, die Treppen hinauf könne sie nicht mehr steigen. „Und unser Haus ist auch einsturzgefährdet“, sagt ihr Sohn und zeigt auf seinem Handy Fotos und Videos, auf denen tiefe Risse in Boden, Decken und in den Wänden zu sehen sind. Immer wieder habe er beim Stadtrat auf den schlechten Zustand der Häuser aufmerksam gemacht, doch nie sei etwas geschehen. „In unserem Haus leben 170 Menschen, was wird aus uns, wenn es einstürzt?!“

Immer wieder entwickelt sich ein lebhaftes Gespräch unter den Menschen und sie tauschen aus, was ihnen der Stadtrat gesagt hatte. Man habe sie zwar registriert, doch wisse man nicht, wann, wo und wie sie Hilfe erhalten würden. Man habe keine neue Unterkunft zugewiesen bekommen, man wisse nicht, wie viel Geld man erhalten werde. Er habe gehört, dass jeder 1.000 US-Dollar erhalten solle, wirft Mahmud Zaman ein. Er habe wie durch ein Wunder überlebt, weil er rausgegangen sei, um etwas zu besorgen. Sein Freund sei in der Wohnung gewesen, als das Haus einstürzte: „Nun liegt er mit vielen Brüchen und Quetschungen im Krankenhaus.“ 1.000 US-Dollar seien zu wenig, so Zaman. Wie sollte er bezahlen, wenn seine Mutter jetzt sterben sollte und er sie beerdigen müsse? Er habe gespart, weil er heiraten wollte. Doch nun sei alles dahin. „Wir wollen doch nur, dass man sich um uns kümmert“, sagt ein Mann in staubiger Arbeitskleidung. „Wir sind Menschen, wir sind arm. Wir brauchen ein Haus, eine Wohnung, wir brauchen Kleidung, Essen und Medizin.“

In einem gemeinsamen Bericht von UN-Habitat und der UN-Kinderhilfsorganisation UNICEF (2018) wird Tabbaneh als „einkommensschwaches, benachteiligtes Viertel“ beschrieben, mit „schwacher öffentlicher Sozial- und Grundversorgung und „begrenzten Lebensgrundlagen“. Die Einwohnerzahl wird damals mit 20.499 Personen angegeben, rund 17,1 Prozent davon sind Syrer und palästinensische Flüchtlinge aus Syrien. Die meisten der Syrer kamen zwischen 2011 und 2017 nach Tabbaneh, sind also Kriegsflüchtlinge. Die Probleme der Bevölkerung werden ausführlich mit hoher Arbeitslosigkeit und hohen chronischen Erkrankungen beschrieben. Von den 765 Gebäuden waren 74 Prozent Wohnhäuser, die zumeist zwischen 1944 und 1975 gebaut worden waren. Elf Prozent der Häuser waren nicht ans Stromnetz, 26 Prozent der Häuser waren nicht an die Wasserversorgung angeschlossen. 51 Prozent der Wohnhäuser benötigten schon 2018, als der UN-Bericht entstand, umfassende Reparaturmaßnahmen und „Notfallinterventionen“.

Tripoli gilt als die ärmste Stadt im Libanon. Söhne der Stadt sind allerdings der langjährige Ministerpräsident Najib Mikati und sein Bruder Taha, die laut Forbes 2026 mit jeweils 3,1 Milliarden US-Dollar die beiden reichsten Männer des Libanon sind. Ihr auf Telekommunikationsfirmen beruhender Reichtum hat für Tripoli und seine Bewohner ebenso wenig Fortschritt gebracht wie viele Worte verschiedener Regierungen.

Der Wiederaufbau wird dauern

Nur wenige Kilometer entfernt, im Zentrum von Tripoli, ist Bürgermeister Abdul Hamid Kerimeh ein viel beschäftigter Mann. Nur wenige Minuten hat er Zeit, um Fragen der Autorin zu beantworten, dann wartet schon der Nächste, um zu ihm vorgelassen zu werden. Kerimeh ist erst seit sechs Monaten im Amt, sagt er höflich. Er habe eine schwere Last aus den vorherigen Jahren übernommen. „Vor der Finanzkrise hatten wir 60 Millionen US-Dollar auf der Bank, zwei Millionen davon sind uns geblieben.“ Die unsicheren Häuser in Tabbaneh und anderen Stadtteilen seien nicht die einzige Herausforderung für den Stadtrat.

Mit der Regierung in Beirut sei ein Notfallplan ausgearbeitet worden. Vorgesehen seien Zahlungen an die obdachlos gewordenen Menschen für ein Jahr, damit sie eine neue Wohnung finden könnten. Das Gesundheitsministerium habe zugesagt, die Kosten für die medizinische Behandlung aller Verletzten zu übernehmen. Weitere Evakuierungen seien vorgesehen, der Wiederaufbau werde vermutlich erst in zwei Jahren richtig beginnen können, sagt Bürgermeister Karimeh. „Ein Ingenieursteam hat die Aufgabe, die Bausubstanz zu prüfen, dann werden Neubaugebiete ausgesucht.“ Die Koordinierung in Beirut liege in den Händen des Notfallkomitees, das direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt sei. Er habe Hoffnung.

Zumal in Tripoli wieder mehr investiert werde. Der Hafen sei stärker frequentiert, ein nahe gelegener Flughafen werde renoviert, jährlich werde es zukünftig eine Messe geben. Und, fügt er hinzu, eine neue Freihandelszone nahe am Hafen werde eröffnet. „Das wird neue Investoren anlocken, Arbeitsplätze schaffen“, er sei zuversichtlich, dass die Stadt wirtschaftlich wieder auf die Beine komme.

Mittlerweile wurde bekannt, dass die Stiftung des internationalen Container- und Logistikunternehmens CMA, die CMA CGM Stiftung, zugesagt habe, einen Notfallfonds in Höhe von einer Million US-Dollar zur Unterstützung von Tripoli, der zweitgrößten Stadt des Landes, aufzulegen. Schwerpunkt soll die Hilfe für die obdachlos gewordenen Familien sein.

Titelbild: © Karin Leukefeld

(Auszug von RSS-Feed)

Tilo Jung will dafür „kämpfen“, dass Florian Warweg aus der BPK ausgeschlossen wird


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Es gebe „kein Recht“ darauf, Mitglied der Bundespressekonferenz (BPK) zu werden, „insbesondere nicht als ehemaliger Mitarbeiter eines russischen Propagandasenders. Das sagt der Journalist Tilo Jung, der sich gleichzeitig an anderer Stelle als Streiter für die Rechte von Journalisten aufspielen will. Diese Doppelmoral ist ein Zeichen der Zeit. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Journalist Tilo Jung hat – bezogen auf den Journalisten und ehemaligen Redakteur der NachDenkSeiten Florian Warweg – kürzlich auf X mitgeteilt:

Als Mitglied des Vereins der BPK ist es mein gutes Recht gegen die Aufnahme neuer Mitglieder Einspruch einzulegen, da Warweg aus meiner Sicht nichts im Verein zu suchen hat. Das gilt auch weiterhin und dafür kämpfe ich. Befasse dich mit den Tatsachen.“

Er fährt fort:

Es gibt kein Recht Mitglied der BPK zu werden. insbesondere nicht als ehemaliger Mitarbeiter eines russischen Propagandasenders.“

Ein anderer Nutzer fragt: „Mit welchem Recht bist du dann Mitglied?“ Jung: antwortet:

Ich habe die Zugangsvoraussetzungen erfüllt

Ausgelöst wurden die Äußerungen durch Kritik an doppelten Standards: Kürzlich hatte Jung Ausführungen des Filmjournalisten Rüdiger Suchsland kritisiert. Der hatte gesagt, man solle künftig den Zugang zu Pressekonferenzen selektiver gestalten, zu sehen in diesem Ausschnitt. Jung hatte dazu geschrieben:

Manche meiner Kollegen sind sich wirklich für nichts zu dumm: Journalisten fordern die Beschneidung von Rechten von Journalisten.“

Einerseits gegen die Aufnahme von bestimmten Kollegen in die BPK zu trommeln und sich andererseits mit Sprüchen gegen die Zugangsbeschränkung von Pressekonferenzen als Kämpfer für Journalisten-Rechte aufzuspielen, diese Doppelmoral hat die Journalistin Aya Velazquez in diesem Beitrag auf X so illustriert:

In diesem X-Beitrag geht Velazquez näher auf die Vorgänge ein. Florian Warweg hat sich in diesem X-Beitrag dazu geäußert. Der Rechtsanwalt Markus Kompa geht in diesem Interview auf juristische Fragen des Zugangs zur BPK ein. Warweg ist nicht der erste Journalist, dessen Anwesenheit in der BPK Widerstand hervorruft, erinnert sei etwa auch an die Vorgänge um Boris Reitschuster.

Doppelte Standards

Was soll das eigentlich heißen, wenn Jung schreibt, Warweg „hat dort nichts zu suchen“? Und wer definiert eigentlich, wer ein „echter“ Journalist ist und wer nicht? Und würde sich eine restriktive Auslegung dieser Definition nicht auch gegen Jung selber wenden?

Auffällig ist die offensive Art, mit der Jung seine doppelten Standards verteidigt. Das ist ein Zeichen der Zeit: Dinge wie freie Meinungsäußerung, gleichberechtigter Zugang zur Monopolveranstaltung BPK etc. werden ganz offen bekämpft, ohne Scham zu empfinden – und dabei wird auch noch so getan, als würde man für eine gute Sache streiten.

Die Beurteilung des Vorgangs hat nichts mit inhaltlichen Standpunkten zu tun: Alle Journalisten müssen Zutritt zur BPK erhalten – egal, welche Meinung sie vertreten und wo sie vorher gearbeitet haben, solange sich das im Rahmen der Verfassung bewegt. Wenn einigen Journalisten die Anwesenheit von kritischen Kollegen nicht gefällt, weil das auch ein peinliches Licht auf ihre eigenen angepassten Fragen wirft, dann ist das deren persönliches Problem. Ein Problem für das Prinzip Meinungsfreiheit entsteht erst, wenn schon das Stellen von (bestimmten) Fragen skandalisiert wird.

Welpenschutz für Regierungssprecher

Die NachDenkSeiten üben viel Kritik an Inhalten in den „etablierten“ Medien – aber wir fordern doch nicht den Ausschluss von deren Personal oder dass sie im Meinungskampf benachteiligt werden.

Ich würde nie auf die Idee kommen, für den Ausschluss von Tilo Jung aus der BPK zu trommeln. Viele seiner Inhalte (nicht alle) widersprechen meiner Meinung, z.B. sein angepasstes Verhalten während der Corona-Zeit. Trotzdem wäre auch sein Ausschluss natürlich eine Art der Zensur. Und dafür zu werben, würde ich zusätzlich als unkollegial empfinden. Dass Jung anscheinend denkt, dass er mit diesem Verhalten irgendwo Punkte machen kann, ist bedenklich.

Der „Kampf“ dafür, kritischen Journalisten den Zugang zur BPK zur verwehren, erscheint auch wie ein übertriebener Schutz-Reflex für die Regierungssprecher, die auf deren Fragen antworten müssen. Können die sich nicht mit Argumenten „wehren“? Wenn ihre Position so unangreifbar wäre, dann sollte es doch ein Leichtes sein, sie in der BPK zu verteidigen.

Der von Tilo Jung und Anderen „bekämpfte“ Florian Warweg hat in der BPK für die NachDenkSeiten guten und seriösen Journalismus gemacht, davon können sich die Leser unter diesem Link überzeugen. Seit seinem Wechsel zur OAZ führt er diese Arbeit dort fort – man kann für die Meinungsfreiheit nur hoffen, dass der „Kampf“ des Tilo Jung keinen Erfolg hat.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Medien, Moral und Maßstäbe: Warum Venezuela anders bewertet wird (Serie zu Venezuela, Teil 5)

14. Februar 2026 um 12:00

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Wenn deutsche Leitmedien über Venezuela berichten, geschieht dies seit Jahren mit einer auffälligen sprachlichen und moralischen Eindeutigkeit. Begriffe wie „Diktatur“, „Regime“ oder „Failed State“ strukturieren die Berichterstattung und prägen nachhaltig die Wahrnehmung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen. Sie erscheinen dabei weniger als erklärungsbedürftige Zuschreibungen denn als feststehende Deutungen, die kaum noch erläutert oder hinterfragt werden. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link, den dritten unter diesem Link und den vierten unter diesem Link.

Die oben genannten Begriffe entfalten ihre Wirkung nicht allein durch ihre Häufigkeit, sondern durch ihre Funktion. Sie ordnen ein Land moralisch ein, delegitimieren politische Akteure und begrenzen den Raum dessen, was als erklärungsbedürftig, vergleichbar oder diskussionswürdig gilt. Wer als „Regime“ beschrieben wird, erscheint nicht mehr als Akteur innerhalb eines politischen Konflikts, sondern als dessen Ursache. Wer als „Failed State“ gilt, muss nicht mehr verstanden, sondern verwaltet werden.

Dabei steht außer Frage, dass Venezuela sich seit Jahren in einer tiefen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise befindet. Die entscheidende Frage ist nicht, ob diese Krise real ist, sondern wie sie medial gedeutet wird. Auffällig ist, dass deutsche Leitmedien Venezuela mit einer Konsequenz moralisch delegitimieren, die in der Berichterstattung über andere Staaten mit vergleichbarer oder teils deutlich schlechterer Menschenrechtslage so nicht zu beobachten ist. Während dort häufig von „Stabilität“, „Reformen“ oder „strategischer Partnerschaft“ die Rede ist, dominiert im Fall Venezuelas ein nahezu geschlossenes Negativnarrativ.

Diese Asymmetrie verweist auf die Funktionsweise medialer Frames. Berichterstattung bildet politische Realität nicht einfach ab, sondern wählt aus, gewichtet und kontextualisiert. Bestimmte Aspekte werden hervorgehoben, andere marginalisiert oder ausgeblendet. Durch Wiederholung verfestigen sich Deutungen, bis sie als selbstverständlich erscheinen. Auf diese Weise entstehen narrative Strukturen, die politische Konflikte nicht nur beschreiben, sondern vorstrukturieren.

Besonders deutlich wird dies dort, wo vermeintliche moralische Eindeutigkeit analytische Offenheit ersetzt. Komplexe Ursachenketten werden verkürzt, Verantwortung externalisiert, alternative Perspektiven an den Rand gedrängt. Politische Akteure erscheinen entweder als legitime Vertreter von Demokratie oder als illegitime Machthaber jenseits des akzeptablen Diskurses. Diese binäre Logik erleichtert Orientierung, erschwert jedoch ein vertieftes Verständnis politischer Zusammenhänge.

Damit berührt die Berichterstattung über Venezuela eine grundsätzliche Frage demokratischer Öffentlichkeit. Leitmedien reklamieren für sich, Macht zu kontrollieren, Interessen offenzulegen und politische Entscheidungen kritisch zu begleiten. Wo Berichterstattung jedoch primär exekutive Narrative reproduziert und moralische Deutungen verabsolutiert, verschiebt sich diese Rolle. Medien werden dann weniger zu Instanzen kritischer Kontrolle als zu Akteuren der Stabilisierung bestehender Deutungsrahmen.

Venezuela ist in diesem Zusammenhang kein Sonderfall, aber an ihm lässt sich exemplarisch zeigen, wie Framing wirkt, wie selektive Empörung entsteht und welche Folgen dies für politische Urteilsfähigkeit hat. Nicht die Verteidigung oder Verurteilung eines Staates steht im Zentrum, sondern die Frage, wie viel demokratische Offenheit eine mediale Öffentlichkeit zulässt – und wo sie sich selbst begrenzt.

I. Was „Framing“ ist

Medien berichten nicht einfach über Ereignisse. Sie entscheiden, was gezeigt wird, wie es benannt wird und in welchem Zusammenhang es erscheint. Genau dieser Deutungsrahmen wird in der Kommunikationswissenschaft als „Framing“ bezeichnet. Ein Frame (zu deutsch: „Rahmen“) ist dabei weder Kommentar noch offene Meinungsäußerung, sondern die strukturierende Perspektive, innerhalb der Informationen präsentiert und verstanden werden.

Framing beginnt oft unscheinbar: mit der Wortwahl in Überschriften, mit wiederkehrenden Begriffen, mit der Auswahl von Bildern oder Gesprächspartnern. Ob von einer „Regierung“ oder einem „Regime“ die Rede ist, ob ein Staat als „Partner“ oder als „Problemfall“ erscheint, beeinflusst die Einordnung politischer Entwicklungen – häufig, noch bevor Leserinnen und Leser sich bewusst mit den Inhalten auseinandersetzen.

Wichtig ist: Framing bedeutet nicht, dass Medien lügen. Die berichteten Fakten können durchaus korrekt sein. Der Effekt entsteht allein durch Gewichtung, Kontextualisierung und Wiederholung. Bestimmte Aspekte werden kontinuierlich hervorgehoben, andere treten in den Hintergrund oder verschwinden vollständig aus dem Blickfeld. Auf diese Weise entsteht ein konsistentes Gesamtbild, das mit der Zeit als selbstverständlich wahrgenommen wird.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht diese Wirkung: Wird über ein Land überwiegend in Begriffen wie „Krise“, „Chaos“, „Notstand“ oder „Diktatur“ berichtet, entsteht der Eindruck eines dauerhaften Ausnahmezustands. Politische Konflikte erscheinen dann nicht mehr als Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Akteuren und Ursachen, sondern als Ausdruck eines grundsätzlich gescheiterten Systems. In einem solchen Deutungsrahmen wirken Wörter wie Sanktionen, Isolation oder externe Eingriffe schnell plausibel – unabhängig von der tatsächlichen Situation.

Framing entfaltet ja seine besondere Macht gerade deshalb, weil es selten als Bewertung wahrgenommen wird. Es tarnt sich als unauffällige Normalität der Berichterstattung. Wer diesen Rahmen nicht bewusst reflektiert, übernimmt ihn häufig unbemerkt – nicht aus Zustimmung, sondern aus Gewöhnung.

Für eine demokratische Öffentlichkeit ist das von erheblicher Bedeutung. Medien sollen eigentlich nur informieren, einordnen und politische Macht kritisch begleiten. Wenn Framing jedoch bestimmte Deutungen dauerhaft und unbemerkt festschreibt und alternative Perspektiven systematisch ausblendet, verengt sich der Raum eigenständigen Urteilens. Die Frage ist dann nicht mehr nur, was berichtet wird, sondern vor allem auch, was nicht berichtet wird.

In der politischen Berichterstattung entscheidet daher nicht allein, welche Fakten genannt werden, sondern in welchem sprachlichen und narrativen Zusammenhang sie stehen. Wortwahl, Metaphern, wiederkehrende Zuschreibungen und die Auswahl politischer Akteure strukturieren die Wahrnehmung politischer Realität und prägen langfristig öffentliche Deutungsmuster.

Diese Muster entstehen nicht punktuell, sondern – wie bereits erwähnt – durch Wiederholung über Zeit und Medien hinweg. Sie verfestigen sich zu Hintergrundannahmen, vor denen politische Ereignisse interpretiert und bewertet werden. Im Fokus stehen dabei nicht einzelne Beiträge oder journalistische Entscheidungen, sondern stabile Darstellungsweisen, die sich in Überschriften, Teasern, Bildunterschriften und der Gewichtung von Stimmen wiederfinden.

Vergleiche mit der Berichterstattung über andere Staaten machen solche Muster sichtbar. Sie erlauben es, zu prüfen, ob vergleichbare politische oder menschenrechtliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Maßstäben beschrieben werden und welche Deutungsrahmen dabei dominieren. Es geht dabei nicht um die Gleichsetzung politischer Systeme, sondern um die Vergleichbarkeit journalistischer Rahmung.

Diese Perspektive versteht Medienkritik als Bestandteil demokratischer Öffentlichkeit. Sie fragt nicht nach Absicht oder Schuld, sondern nach der Wirkung etablierter Darstellungsweisen – und danach, welche politischen Vorannahmen sie nahelegen, ohne ausdrücklich benannt zu werden.

Framing in deutschen Leitmedien

In der Berichterstattung deutscher Leitmedien über Venezuela lassen sich wiederkehrende Framing-Muster erkennen, die sich auf drei Ebenen beschreiben lassen:

  • die Gestaltung von Überschriften und Anmoderationen,
  • die verwendete Wortwahl sowie
  • die moralische Zuschreibung politischer Akteure und Prozesse.

Diese Ebenen strukturieren nicht nur Information, sondern prägen – oft unauffällig – den Deutungsrahmen, in dem politische Entwicklungen wahrgenommen werden.

Besonders deutlich treten diese Mechanismen in boulevardnahen Medien zutage. Springer-Titel wie BILD oder WELT fungieren dabei als zugespitzter Verdichtungsfall. Bereits in Überschriften und Anmoderationen kommen dort häufig stark konnotierte Begriffe und eskalierende Motive zum Einsatz, die politische Prozesse früh auf Bedrohung, Ausnahmezustand oder moralische Eindeutigkeit zuschneiden. Wortwahl und Zuschreibung greifen eng ineinander und erzeugen ein geschlossenes, emotional aufgeladenes Deutungsangebot. Diese Zuspitzung ist Teil eines publizistischen Modells, das weniger auf analytische Offenheit als auf klare Positionierung zielt.

Entscheidend für die hier verfolgte Fragestellung ist jedoch die Berichterstattung öffentlich-rechtlicher und anderer sogenannter Qualitätsmedien. Auch dort strukturieren Überschriften und Anmoderationen die Wahrnehmung Venezuelas häufig als dauerhaften Krisen- und Problemfall. Zwar fällt die Sprache insgesamt moderater aus, doch der wiederkehrende Rahmen eines politisch dysfunktionalen Sonderfalls bleibt bestehen. Bereits auf der Einstiegsebene wird damit ein Interpretationsrahmen gesetzt, der alternative Vergleichs- oder Erklärungsperspektiven begrenzt.

Auf der Ebene der Wortwahl dominieren auch in diesen Medien Begriffe wie Krise, Instabilität oder autoritäre Herrschaft. Diese Begriffe sind nicht per se falsch, entfalten jedoch durch ihre kontinuierliche Wiederholung eine normalisierende Wirkung. Politische Konflikte erscheinen dadurch weniger als Ergebnis komplexer historischer, ökonomischer und externer Ursachenketten, sondern als Ausdruck eines grundsätzlich defizitären Systems.

Hinzu kommt die Ebene der moralischen Zuschreibung. Einzelereignisse, politische Entscheidungen oder institutionelle Defizite werden häufig so eingebettet, dass sie über den konkreten Anlass hinaus die politische Ordnung Venezuelas insgesamt charakterisieren. Diese Form der Rahmung reduziert analytische Offenheit zugunsten moralischer Eindeutigkeit. Differenzierungen, Vergleichsperspektiven oder konkurrierende Erklärungsansätze treten in den Hintergrund.

Der zentrale Unterschied zwischen Boulevard-, „Qualitäts“- und öffentlich-rechtlichen Medien liegt damit weniger im grundlegenden Deutungsrahmen als in seiner sprachlichen Ausgestaltung. Während boulevardnahe Medien bestehende Frames emotional verdichten und zuspitzen, reproduzieren öffentlich-rechtliche Medien ähnliche Rahmungen in eher zurückhaltenderer, sachlicherer Form. Gerade darin liegt ihre besondere Wirkung: Der Deutungsrahmen erscheint weniger als Zuspitzung, sondern als selbstverständliche Beschreibung politischer Realität.

II. Vergleichende Perspektive

Ein vergleichender Blick auf Venezuela und andere Staaten zeigt, dass mediale Empörung nicht proportional zur dokumentierten Schwere von Menschenrechtsverbrechen verteilt wird. Um diese Asymmetrie sichtbar zu machen, werden im Folgenden identische forensische Maßstäbe angelegt. Entscheidend ist dabei nicht politische Einordnung oder Systemvergleich, sondern die konkrete, belegte Praxis staatlicher Gewalt und Repression.

Venezuela – Folter, Misshandlung und Repression

In Venezuela dokumentieren Human Rights Watch [1] und Amnesty International systematische Folter, Misshandlung und andere inhumane Praktiken im Kontext staatlicher Repression. Laut dem Bericht wurden nach der Präsidentenwahl 2024 über 2.000 Personen im Zusammenhang mit Protesten, oppositioneller Aktivität oder Menschenrechtsarbeit festgenommen. Viele der Betroffenen wurden ohne Zugang zu Rechtsbeistand oder Kontakt zu Angehörigen inhaftiert.

Human Rights Watch berichtet von körperlicher und psychologischer Folter, darunter schwere Schläge, elektrische Schocks, herbeigeführte Atemnot mit Plastiktüten, lang anhaltende Einzelhaft sowie weitere Praktiken, die nach internationalem Recht als Folter oder grausame, unmenschliche Behandlung gelten.

Zusätzlich dokumentiert Amnesty International [2] mindestens 15 Fälle von erzwungenem Verschwindenlassen seit Juli 2024. In mehreren Fällen wurden die Betroffenen über Wochen oder Monate ohne bestätigten Aufenthaltsort festgehalten. Angehörige erhielten keinerlei verlässliche Auskunft über ihr Schicksal – ein Vorgehen, das Amnesty als schwere Menschenrechtsverletzung und als Verletzung des absoluten Folterverbots einstuft. Venezolanische Menschenrechtsorganisationen wie Provea [3] berichten ergänzend von Hunderten dokumentierten Fällen grausamer, erniedrigender oder entwürdigender Behandlung in Haft.

Saudi-Arabien – Todesstrafe, Folter und staatliche Repression

In Saudi-Arabien dokumentiert Amnesty International [4] eine der weltweit höchsten Zahlen staatlich vollstreckter Todesurteile. Im Bericht „Death Sentences and Executions 2024“ weist die Organisation mindestens 345 bestätigte Exekutionen allein im Jahr 2024 aus – ein historischer Höchststand seit Beginn der systematischen Erfassung. Ein erheblicher Teil dieser Hinrichtungen erfolgte wegen Drogendelikten, vielfach nach Verfahren, die grundlegenden rechtsstaatlichen Mindeststandards widersprechen.

Amnesty International [5] belegt zudem, dass Todesurteile regelmäßig auf Geständnissen beruhen, die unter Folter oder Misshandlung erzwungen wurden, und dass Angeklagten der Zugang zu wirksamer Verteidigung systematisch verwehrt wird. Besonders betroffen sind ausländische Arbeitsmigranten, die einem erhöhten Risiko willkürlicher Strafverfolgung und extremer Strafen ausgesetzt sind.

Darüber hinaus dokumentieren Amnesty International und Human Rights Watch die Inhaftierung politischer Dissidenten, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern allein aufgrund friedlicher Meinungsäußerung, langjährige Haftstrafen wegen Social-Media-Posts sowie umfassende Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Ägypten – Masseninhaftierung, Folter und Todesurteile

In Ägypten dokumentiert Amnesty International eine anhaltende und systematische staatliche Repressionspraxis gegen politische Opposition, Zivilgesellschaft und unabhängige Medien. Im Länderbericht „Egypt: Human Rights in 2024“ [6] beschreibt die Organisation die fortgesetzte willkürliche Inhaftierung von zehntausenden politischen Gefangenen, darunter Oppositionspolitiker, Journalistinnen, Anwälte, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten.

Amnesty International und Human Rights Watch [7] berichten übereinstimmend von der systematischen Anwendung von Folter, Misshandlung und erzwungenem Verschwindenlassen. Betroffene werden häufig über Wochen oder Monate ohne Kontakt zu Angehörigen oder Rechtsbeistand festgehalten. Unter Zwang erlangte Geständnisse dienen regelmäßig als Grundlage für Anklagen und Verurteilungen.

Darüber hinaus setzt der ägyptische Staat weiterhin die Todesstrafe nach grob unfairen Massenverfahren ein. Auch 2024 wurden Todesurteile verhängt und vollstreckt, häufig nach Verfahren vor Sonder- oder Militärgerichten, ohne rechtsstaatliche Mindestgarantien und unter Verwertung erzwungener Geständnisse. Weitere dokumentierte Tatkomplexe umfassen die Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerung, massive Einschränkungen der Presse- und Versammlungsfreiheit sowie den systematischen Einsatz von Anti-Terror-Gesetzen zur Unterdrückung legitimer Opposition.

Israel / Palästina (Gaza) – Vertreibung, Tötungen, Hunger, Zerstörung und Folter

Im Gaza-Krieg dokumentiert Human Rights Watch [8] die gewaltsame Vertreibung von rund 1,9 Millionen Palästinenserinnen und Palästinensern, also von über 80 Prozent der Bevölkerung des Gazastreifens. In ihrem Bericht „Hopeless, Starving, and Besieged“ (2024) bewertet HRW diese Praxis als völkerrechtswidrige Zwangsvertreibung, auch als „ethnische Säuberung“ bekannt.

Parallel dazu berichten UN-Organisationen [9] über ein Ausmaß tödlicher Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, das in der jüngeren Konfliktgeschichte ohne Vergleich ist. Nach Angaben von UN-OCHA und UNICEF wurden bis zum 23. Dezember 2025 mindestens 20.179 Kinder getötet. Diese Zahl bezieht sich ausschließlich auf identifizierte Todesopfer und schließt eine unbekannte Zahl von Kindern, die unter Trümmern verschüttet oder bislang nicht registriert wurden, ausdrücklich nicht ein.

Darüber hinaus dokumentieren UN-Organisationen, Human Rights Watch und Amnesty International weitere klar belegte Tatkomplexe:

  • Hunger als Kriegswaffe [10], umgesetzt durch die systematische Belagerung des Gazastreifens, massive Einschränkungen humanitärer Hilfe und die Zerstörung der lokalen Nahrungsmittelversorgung;
  • die Abriegelung von Wasser-, Strom- und Gesundheitsinfrastruktur, die von den Vereinten Nationen als kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung eingeordnet wird;
  • die weitgehende Zerstörung ziviler Infrastruktur, darunter Krankenhäuser, Schulen, Universitäten und Wohngebiete, wodurch grundlegende Lebensbedingungen dauerhaft zerstört wurden;
  • Folter, Misshandlung und inhumane Behandlung von Palästinenserinnen und Palästinensern in israelischer Haft, einschließlich Incommunicado-Haft ohne Kontakt zu Rechtsbeistand [11] oder Angehörigen, systematischer Misshandlung durch Hunde und Menschen während Verhören sowie Todesfällen in Gewahrsam, wie von Amnesty International, dem UN-Menschenrechtsbüro und israelischen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert.

Vergleicht man diese Befunde entlang identischer menschenrechtlicher Kriterien, zeigt sich keine Entsprechung zwischen der dokumentierten Schwere und Systematik der Verbrechen und der Intensität, Wortwahl und moralischen Zuspitzung westlicher Medienberichterstattung.

Diese Diskrepanz lässt sich nicht mit Unkenntnis, fehlenden Informationen oder mangelnder Quellenlage erklären. Die relevanten Befunde sind seit Monaten öffentlich dokumentiert, international zugänglich und journalistisch verwertbar. Entscheidend ist daher nicht das Ob der Berichterstattung, sondern das Wie: welche Befunde hervorgehoben, welche relativiert, welche kontextualisiert und welche sprachlich zugespitzt werden.

Die unterschiedliche Intensität medialer Empörung verweist damit auf strukturelle Muster der außenpolitischen Berichterstattung selbst. Sie legt nahe, dass moralische Rahmung weniger aus der Schwere dokumentierter Verbrechen entsteht als aus der politischen Einordnung der betroffenen Akteure innerhalb westlicher Macht-, Bündnis- und Ordnungslogiken.

IV. Warum diese Selektivität kein Zufall ist

Die beobachtete Selektivität medialer Empörung ist kein Zufall. Sie entsteht aus einem Zusammenspiel struktureller Zwänge und bewusster redaktioneller Entscheidungen, in denen journalistisches Wissen über Sprache, Framing und Wirkung gezielt eingesetzt wird. Insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik greifen gut erforschte Mechanismen der politischen Berichterstattung, die Deutungsräume ordnen, gewichten und begrenzen. Diese Mechanismen wirken jedoch nicht abstrakt oder automatisiert, sondern durch konkret handelnde Akteure in Redaktionen, die politische Relevanz und Legitimität sprachlich herstellen, stabilisieren oder in Frage stellen. Strukturen wirken dabei nicht als Zwang, sondern als Rahmen und Anreizsysteme journalistischen Handelns – sie erklären Entscheidungen, heben Verantwortung jedoch nicht auf.

Ein für Journalisten entlastender und zentraler Erklärungsansatz ist die sogenannte Indexing-Hypothese. [12] Sie beschreibt ein wiederkehrendes Muster: In außenpolitischen Fragen orientieren sich Leitmedien häufig an dem Spektrum von Positionen, das innerhalb der politischen Entscheidungseliten als akzeptabel gilt. Je geschlossener der Konsens zwischen Regierung, Ministerien und etablierten Parteien, desto enger fällt in der Regel auch der mediale Deutungsrahmen aus. Fundamentale Kritik bleibt dann selten – nicht, weil sie objektiv unrealistisch oder politisch unverantwortlich wäre, sondern weil sie außerhalb jenes Rahmens liegt, den mächtige Akteure definieren und dessen Akzeptanz für journalistischen Zugang, Exklusivität und Nähe funktional ist.

Journalismus steht in diesem Feld nicht außerhalb der Macht, sondern in einem symbiotischen Verhältnis zu ihr. Politische und militärische Entscheidungsträger gewähren Informationen, Hintergrundgespräche und exklusive Einblicke; Medien verschaffen im Gegenzug Reichweite, Deutungshoheit und öffentliche Präsenz. Dieses Austauschverhältnis begünstigt die Übernahme diplomatischer Deutungsrahmen und sicherheitspolitischer Sprachmuster, etwa wenn Menschenrechtsverletzungen als Teil komplexer Interessenlagen eingeordnet oder relativiert werden, und begünstigt so eine Berichterstattung, die zentrale Prämissen der Macht nicht grundsätzlich infrage stellt. Im Gegenteil – es überlässt damit faktisch den politischen Akteuren die Definitionsmacht darüber, was als „verantwortbar“, „realistisch“ oder „alternativlos“ gilt.

Ein weiterer Faktor liegt in der sozialen Struktur journalistischer „Eliten“ selbst. „Spitzenjournalismus“ rekrutiert sich überwiegend aus akademischen, bürgerlichen Milieus und bewegt sich in sozialen Räumen, die jenen politischer und wirtschaftlicher Entscheidungsträger ähneln. [13] Gemeinsame Bildungswege, ähnliche kulturelle Selbstverständlichkeiten und geteilte Ordnungsvorstellungen prägen Wahrnehmung und Bewertung politischer Konflikte. Medienorganisationen tendieren daher dazu, journalistische Karrieren zu fördern, deren politische und kulturelle Selbstverständlichkeiten mit den Erwartungen politischer und wirtschaftlicher Eliten kompatibel sind. Diese Kompatibilität ist daher als das Ergebnis struktureller Passung zwischen sozialer Herkunft, professionellem Habitus und den „Anforderungen“ außenpolitischer Berichterstattung zu betrachten.

Zusammengenommen entsteht so ein System, in dem bestimmte Deutungen wahrscheinlicher werden als andere, weil sie im bestehenden Gefüge aus Quellenabhängigkeit, professionellen Routinen und sozialer Nähe Resonanz finden. Selektive Empörung ist also kein bloßes Nebenprodukt struktureller Zwänge, sondern das Ergebnis bewusster journalistischer Entscheidungen innerhalb dieser Strukturen, die sich am Maßstab des eigenen Berufsethos messen lassen müssen.

Gerade deshalb ist selektive Empörung demokratietheoretisch relevant. Wenn sich mediale Legitimität dauerhaft an politischer Regierungsfähigkeit orientiert und nicht an der Schwere dokumentierter Menschenrechtsverbrechen, verschiebt sich der Maßstab öffentlicher Urteilsbildung. Die Analyse der Venezuela-Berichterstattung macht dieses Spannungsverhältnis sichtbar – nicht als Ausnahme, sondern als exemplarischer Fall einer breiteren Logik außenpolitischer Gegebenheiten.

V. Ein Schlusskommentar:

Framing, Verantwortung und demokratische Selbstverteidigung

Framing/Rahmung ist kein beiläufiges Stilmittel journalistischer Arbeit, sondern ein machtvoller Eingriff in demokratische Urteilsbildung. Wer entscheidet, welche Konflikte moralisch aufgeladen werden, welche als komplexe Interessenlagen erscheinen und welche Staaten dauerhaft als Abweichung markiert werden, beeinflusst nicht nur Wahrnehmung, sondern politische Handlungsmöglichkeiten.

Framing strukturiert Realität – und damit Verantwortung. Aus dieser Einsicht erwächst eine besondere Pflicht für journalistische Medien, insbesondere für Leitmedien mit hoher Reichweite. Journalistische Freiheit bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Wer über Außen- und Sicherheitspolitik berichtet, kann sich nicht darauf zurückziehen, lediglich zu informieren oder bestehende Deutungsrahmen weiterzugeben. Journalisten und Chefredaktionen tragen Verantwortung dafür, ob sie Macht kontrollieren und einhegen oder ob sie die Interessen der Mächtigen gegen eine Mehrheit der Bevölkerung stabilisieren.

Aber auch als Leser und Konsumenten journalistischer Erzeugnisse sind wir immer wieder herausgefordert. Als Teil der demokratischen Öffentlichkeit nehmen wir idealerweise Informationen im Modus kritischer Aneignung auf. Leider ist das nicht der Regelfall, und viele Menschen übernehmen den medial vorgegebenen Deutungsrahmen ungeprüft und werden so zum Teil ihrer Reproduktion. Noam Chomsky [14] sprach in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit „intellektueller Selbstverteidigung“, also der Fähigkeit, Sprache zu hinterfragen, Interessen zu erkennen, Vergleichsmaßstäbe einzufordern und moralische Asymmetrien sichtbar zu machen. Diese Fähigkeiten sind keine akademische Übung, sondern Voraussetzung demokratischer Mündigkeit.

Der Fall Venezuela macht diese Zusammenhänge exemplarisch deutlich. Er zeigt, dass mediale Schärfe nicht allein aus der Schwere dokumentierter Menschenrechtsverletzungen resultiert, sondern aus ihrer Einbettung in politische und normative Ordnungen. Wer diesen Mechanismus erkennt, relativiert weder autoritäre Praktiken noch Menschenrechtsverbrechen. Im Gegenteil: Nur wer Maßstäbe vergleichbar anlegt, kann sie auch glaubwürdig vertreten.

Demokratie erodiert nicht nur durch offene Zensur oder autoritäre Gewalt, sondern auch durch unsichtbare Verschiebungen öffentlicher Deutungsrahmen. Framing verschwindet nicht, aber es verliert seine Macht, sobald es von uns erkannt, benannt und kritisch reflektiert wird. Wir, die Konsumenten, die Journalisten und die Medienschaffenden im erweiterten Sinne, sind das demokratische Korrektiv – und darin liegt die gemeinsame Verantwortung von Journalismus und Öffentlichkeit. Echte demokratische Öffentlichkeit beginnt dort, wo Framing sichtbar gemacht wird, oder wie es Albrecht Müller in seinem Buchtitel so treffend formulierte:

„Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst“

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Human Rights Watch (2025) Punished for Seeking Change: Killings, Enforced Disappearances and Arbitrary Detention Following Venezuela’s 2024 Election

[«2] Amnesty International (2025) Venezuela: Enforced disappearances constitute crimes under international law / Human Rights in Venezuela 2024/25

[«3] PROVEA (2024/2025) Situación de los Derechos Humanos en Venezuela

[«4] Amnesty International (2025) Death Sentences and Executions 2024

[«5] Amnesty International (2024/2025) Saudi Arabia: Human Rights Report

[«6] Amnesty International (2025) Egypt: Human Rights in 2024

[«7] Human Rights Watch (2024/2025) Egypt – World Report

[«8] Human Rights Watch (2024) Hopeless, Starving, and Besieged

[«9] United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UN-OCHA) – Reported Impact Snapshot

[«10] HRW (2023) Israel: Starvation Used as Weapon of War in Gaza

[«11] Amesty International (2024) Dokumentationen zu Incommunicado-Haft, Folter und Misshandlung palästinensischer Häftlinge

[«12] W. Lance Bennett (1990) Toward a Theory of Press–State Relations in the United States

[«13] Pierre Bourdieu (1996) Sur la télévision Paris: Liber/Raisons d’agir.

[«14] Chomsky, N. (2002): Media Control – Wie die Medien uns manipulieren. Hamburg: Europa Verlag.
„Auf welche Weise sorgen die nationalen Medien […] mit ihnen zusammenhängende Elemente der elitären intellektuellen Kultur für die Kontrolle der Gedanken? […] ich habe das lebhafte Empfinden, dass die Bürger demokratischer Gesellschaften Unterricht in intellektueller Selbstverteidigung nehmen sollten, um sich vor Manipulation und Kontrolle schützen und substanziellere Formen von Demokratie anstreben zu können.“

(Auszug von RSS-Feed)

Nur der Gegner indoktriniert seine Kinder – wir bereiten unsere Kleinen doch nur „auf den Ernstfall“ vor


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Die Kinder in Deutschland sind längst im Visier der militaristischen „Zeitenwende“ – eine aktuelle Meldung unter vielen: Das Rote Kreuz in Nordrhein-Westfalen fordert, dass auch Kinder in Kitas und Schulen auf den Kriegsfall vorbereitet werden. Die Kleinen sollten etwa „spielerisch lernen, wie man eine Wunde verbindet“, Schüler sollten sich mit der Versorgung von „Kriegsverletzungen“ befassen. Die militaristische Einflussnahme auf Kinder und Jugendliche ist strikt abzulehnen. Der Verweis auf noch härtere Praktiken in anderen Ländern verfängt nicht – schließlich sind wir doch „die Guten“! Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bereits Kinder in Kitas und in der Schule in Nordrhein-Westfalen sollen gezielt auf den Katastrophen- oder Kriegsfall vorbereitet werden. Das fordert der NRW-Landesbeauftragte des Roten Kreuzes für den Bevölkerungsschutz, Uwe Krischer, gegenüber der WAZ, wie die DPA meldet. Krischer warnt demnach davor, dass weite Teile der Bevölkerung trotz „der ernsten Sicherheitslage“ nicht auf Krieg und Krisen vorbereitet seien. „In Erste-Hilfe-Kursen für den Führerschein und im schulischen Wiederbelebungsunterricht sollte ergänzend auch Selbstschutz gelehrt werden, also Eigenvorsorge mit Vorräten, Notfallgepäck oder auch die Versorgung von Schusswunden und anderen Kriegsverletzungen“, sagte der DRK-Beauftragte. „Das Thema gehört schon in die Kitas“, sagte er weiter. „Kita-Kinder können spielerisch lernen, wie man einen Notruf absetzt und eine Wunde verbindet. Alle Kita- und Schulkinder in NRW müssten verpflichtend Selbstschutz lernen.“

Das ist nur eine Meldung unter vielen in der jüngeren Vergangenheit, die den zunehmenden Zugriff der aktuellen militaristischen Propaganda auf die Kinder in Deutschland illustrieren. Ein weiteres Beispiel ist etwa der kürzliche Vorstoß von Innenminister Alexander Dobrindt, der forderte, dass Kinder in der Schule auf Krisen und Krieg vorbereitet werden, wie wir in diesem Artikel beschrieben haben. Oder manche Beiträge der Kinder-Nachrichtensendung „Logo“, auf die wir hier oder hier eingegangen sind. Oder auch Beiträge auf der Kinderseite einer großen Zeitung. Und so weiter.

Ein Element, das viele dieser Vorstöße gemeinsam haben, ist, dass die angebliche Bedrohung Deutschlands durch Russland oder die vom Roten Kreuz angeführte „ernste Sicherheitslage“, die die Handlungen gegenüber unseren Kindern rechtfertigen sollen, nicht nachvollziehbar mit Fakten unterfüttert werden. Der Vorstoß des Roten Kreuzes illustriert zusätzlich, dass sich auch Personen und Institutionen jenseits von Politik und Medien gerne in den Dienst der militaristischen „Zeitenwende“ stellen wollen.

„Russland: Die Indoktrination beginnt jetzt schon im Kindergarten

Es besteht kein Zweifel: Der Nachwuchs wird auch in Deutschland von interessierter Seite als begehrtes Ziel von politisch-militaristischer Indoktrination betrachtet und behandelt. Diese Tendenz ist skandalös, ja geradezu skrupellos.

Eine Ebene der Heuchelei entsteht zusätzlich dadurch, dass die (ebenfalls strikt abzulehnende) militaristische Indoktrination von Kindern etwa in Russland regelmäßig in deutschen Mainstreammedien scharf verurteilt wird. So meldet der Deutschlandfunk: „Russland: Die Indoktrination beginnt jetzt schon im Kindergarten“. Das ZDF schreibt: „Wie der Kreml die Jugend auf Linie bringt“. Amnesty International schreibt: „Neues Schulbuch indoktriniert Schulkinder mit russischer Propaganda“. Die taz beklagt bezüglich Russland „Ideologie im Sandkasten“. Und die Tagesschau berichtet: „Kriegspropaganda in russischen Klassenräumen“.

Es gibt eine weitere Ebene der Heuchelei: Während Teile der deutschen Politik einerseits fordern, dass deutsche Kinder zunehmend „kriegstüchtig“ aufwachsen, würden so manche Volksvertreter ihre Kinder wohl nicht so gerne im Schützengraben sehen wollen, wie wir in diesem Artikel oder in diesem Artikel beschrieben haben.

„Wir sind die Guten!“

Fazit: Die politisch-militaristische Indoktrination von wehrlosen Kindern ist überall strikt abzulehnen – in Deutschland ebenso wie in anderen Ländern. Ich würde nicht bezweifeln, dass die Kriegspropaganda in manchen anderen Ländern momentan den aktuellen Militarismus in Deutschland sogar noch übertrifft. Aber diese Verweise verfangen bezüglich der Kritik an hiesigen Zuständen nicht: Man kann nicht die Propaganda gegenüber Kindern anderswo verteufeln und gleichzeitig eine ähnliche Tendenz in Deutschland einfordern.

Und wenn westliche Politiker und Journalisten mit Verweis auf die Kinder-Indoktrination in anderen Ländern die eigene Kinder-Propaganda verniedlichen wollen, müsste man sie an ihr eigenes Mantra erinnern: „Wir sind die Guten!“

Titelbild: FGC / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

US-Interventionismus: Sanktionen, Regime-Change-Strategien und Völkerrecht (Serie zu Venezuela, Teil 3)

31. Januar 2026 um 15:00

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Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link.

  1. Einleitung

    Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv.

    Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht.

  2. Venezuelas Leiden unter US-Sanktionspolitik von 1999 bis 2026

    Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften.

    Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung.

    2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein.

    Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden.

    Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste.

    Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus.

    Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft.

    Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen.

    Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8].

    Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird.

  3. Regime-Change-Strategien

    Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück.

    Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen.

    In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11].

    Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus.

    Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff.

    Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich.

    Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden.

    Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft.

  4. Völkerrechtliche Bewertung

    Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt:

    • 4.1 Das Interventionsverbot und Prinzip der Souveränität (Art. 2 Ziff. 1 und 7 UN-Charta). Dieses untersagt Staaten die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, insbesondere in deren politisches System. Die gezielte Unterstützung eines Staatsstreichs (wie 2002 versucht) und die Anerkennung einer Alternativregierung (wie 2019 bei Guaidó) stellen zweifellos Eingriffe in den Hoheitsbereich Venezuelas dar. Zwar argumentierten die USA und Verbündete, Guaidó berufe sich auf die venezolanische Verfassung – doch aus völkerrechtlicher Sicht bleibt die Regierung Maduro trotz Wahlzweifeln die De-facto- und De-jure-Regierung, solange keine innerstaatliche Ablösung erfolgt. Die Kollektive Anerkennung Guaidós war ein politischer Akt, der von Ländern wie Mexiko, Uruguay, Russland, China und vielen anderen explizit als Bruch der Nichteinmischung verurteilt wurde. Der ständige Vertreter Russlands Wassili Nebensja etwa mahnte im Sicherheitsrat, Washington solle „aufhören, in die Angelegenheiten anderer Staaten zu intervenieren“[12]. Lateinamerikanische Regionalorganisationen wie die CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) bekräftigten wiederholt das Prinzip, dass jede Änderung in Venezuela friedlich und vom venezolanischen Volk selbst ausgehen müsse – eine klare Absage an äußeren Regimewechsel.
    • 4.2 Das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) verbietet nicht nur den direkten Einsatz von Waffengewalt, sondern bereits die Drohung mit Gewalt. Schon Trumps wiederholte Andeutung einer „militärischen Option“ könnte man als Drohkulisse werten, die völkerrechtlich problematisch ist. Der am 3. Januar 2026 tatsächlich durchgeführte Militärschlag und die Entführung des Staatsoberhauptes ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats stellt einen eindeutigen Akt der Aggression dar. Schon vor der Entführung wurden ein Teilstreitkräftemarineeinsatz mit Blockadecharakter in der südlichen Karibik und punktuelle Luftschläge auf angebliche Drogentransporte von der US-Regierung initiiert. UN-Experten verurteilten im Dezember 2025 die von Washington verkündete Blockade venezolanischer Öltanker als klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot und grundlegende Normen des Völkerrechts.

      Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren.

    • 4.3 Unilaterale Wirtschaftssanktionen außerhalb des UN-Rahmens sind aus völkerrechtlicher Sicht nicht per se verboten aber umstritten, wenn sie bestimmte Normen wie etwa die Grundrechte verletzen oder humanitäre Auswirkungen haben. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan stellte 2021 fest, die US-/EU-Sanktionen gegen Venezuela hätten „verheerende Auswirkungen“ auf die Bevölkerung und seien „möglicherweise völkerrechtswidrig“ [14]. Das ist nachvollziehbar, sind die Maßnahmen doch völlig unverhältnismäßig, und ihr strafender Charakter zieht ein ganzes Volk in Mitleidenschaft. Man könnte sogar von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, sollten Sanktionen gezielt Tod und Leid in Kauf nehmen – ein Vorwurf, den Caracas erhebt.

      Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf.

      Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt.

    • 4.4 Die selektive Auslegung des Völkerrechts: Die USA berufen sich einerseits auf demokratische Prinzipien und Menschenrechte, um Druck auf Venezuela zu rechtfertigen, ignorieren aber andere Normen (wie das Gewaltverbot oder die Souveränität) im eigenen Handeln. Dieses doppelte Spiel wird auch in Lateinamerika kritisiert. Uruguay erklärte gemeinsam mit Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Spanien, dass sie einseitige militärische Aktionen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen, ablehnen. Organisationen wie CELAC und UNASUR betonten das Prinzip der Nichteinmischung als Grundpfeiler einer neuen lateinamerikanischen Eigenständigkeit. ALBA-Staaten[16] sprachen von einer „Rückkehr zur Kanonenboot-Diplomatie“ des 19. Jahrhunderts unter neuem Vorwand.

    Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider.

  5. Schluss / Fazit

    Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten.

    Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten.

    Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt.

In diesem PDF finden sich weitere Dokumente und Leaks.

Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps?

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten.

[«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt.

[«3] AI-Report – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY

[«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

[«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights

[«6] Council Regulation (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela

[«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen.
Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb.

[«8] Venezuela sanctions harm human rights of innocent people

[«9] CIA wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid

[«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können.

[«11] Hintergrundanalyse, inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen

[«12] Erklärung des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela

[«13] Resolution 3314 (XXIX) am 14. Dezember 1974

[«14] VI. Conclusions 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung.

[«15] Effects of International Sanctions on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis

[«16] ALBA Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América

(Auszug von RSS-Feed)

Krieg gegen die Zivilbevölkerung ist schändlich – das gilt für Russland, das gilt aber auch für die NATO


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Wenn in diesen Tagen über den Ukrainekrieg berichtet wird, geht es meistens um die russischen Angriffe auf die zivile Infrastruktur der Ukraine. Offiziellen Angaben zufolge sind derzeit über eine Million ukrainischer Haushalte ohne Strom, in vielen Gebäuden sind dadurch die Heizungen außer Betrieb – und dies bei knackigen Minusgraden. Keine Frage – die russische Kriegsführung, die sich gegen die Zivilbevölkerung richtet, ist schändlich und muss scharf verurteilt werden. Dies tun zahlreiche Stimmen aus der deutschen Politik und den Medien. Dabei scheinen sie jedoch zu vergessen, dass eine Kriegsführung, die sich gezielt gegen die Zivilbevölkerung richtet, kein Alleinstellungsmerkmal Russlands ist. Gerade die NATO hat sich in der Vergangenheit in dieser Frage auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Von Jens Berger.

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Um es vorwegzunehmen: Wenn ich in diesem Artikel an die Kriegsverbrechen der NATO erinnere, ist dies keinesfalls das, was man Neudeutsch gerne als „Whataboutism“ bezeichnet. Es geht nicht darum, die Verbrechen der russischen Kriegsführung zu relativieren, nur weil die NATO in der Vergangenheit auch aus sehr ähnlichen Motiven Krieg gegen die Zivilbevölkerung geführt hat. Es soll hier vielmehr darum gehen, doppelte Standards als solche bloßzustellen. In Kriegen leidet immer die Zivilbevölkerung, so etwas wie „saubere Kriege“ gibt es nicht. Daher ist nicht der Gegner, sondern der Krieg selbst der eigentliche Feind, den es zu bekämpfen gilt. Und dies gilt immer – im Osten wie im Westen, im Süden wie im Norden. Die Verbrechen des Einen relativieren ohnehin niemals die Verbrechen des Anderen.

Solange der Mensch Kriege führt, richten sich diese Kriege auch mal indirekt, mal direkt gegen die Zivilbevölkerung. Dies war in grauer Vorzeit so, dies war in der jüngeren Vergangenheit so. Die Westalliierten verfolgten im Zweiten Weltkrieg ihre „Moral Bombing“-Doktrin, mit der sie mit gezielten Flächenbombardements auf Wohngebiete die Moral der Deutschen untergraben wollten, und hofften, dass sie den Kriegsgegner Deutschland so zur Kapitulation treiben könnten. Spätestens mit der Neuregelung im Genfer Abkommen von 1949 und speziell durch Artikel 51 des Zusatzprotokolls I von 1977 gelten derartige Flächenbombardements allgemein als Kriegsverbrechen. Selbstverständlich haben auch die Deutschen im Zweiten Weltkrieg vor allem an der Ostfront gezielt einen Vernichtungskrieg gegen die Zivilbevölkerung geführt. Wie gesagt, es geht hier nicht um Relativierung.

Der erwähnte Artikel 51 des Genfer Abkommens hat jedoch einen Haken. Er verbietet ausdrücklich wahllose Angriffe auf die Zivilbevölkerung, beinhaltet jedoch auch den „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“. So sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung nicht generell verboten, sondern nur dann, wenn die zu erwartenden zivilen Kollateralschäden im Verhältnis zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Vorteil „übermäßig“ sind. Doch was nun konkret verhältnismäßig ist und was nicht, wird wohl jede kriegsführende Partei anders bewerten. Ist beispielsweise die Bombardierung eines Stromkraftwerks nun ein Angriff auf die zivile oder die militärische Infrastruktur? Mit dem produzierten Strom werden ja nicht nur Heizungen und Kühlschränke betrieben, sondern vielleicht auf Waffen produziert. Ist diese Argumentation zynisch? Ja, denn Krieg ist nun einmal zynisch. Und das gilt auch für die Kriege, die der Westen führt. Man denke nur an die Kriege in Vietnam und im Irak.

Um dies vor allem für die deutsche Debatte zu verdeutlichen, gehen wir doch einmal ins Jahr 1999 zurück. Kosovokrieg. Deutschland führte zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg wieder aktiv einen Angriffskrieg; einen Angriffskrieg, der – da gibt es keine Diskussion – völkerrechtswidrig war. Während der Bombardierung Rest-Jugoslawiens warf die NATO – darunter auch deutsche Jagdbomber – damals in ihrem 78-tägigen Bombenkrieg ganze 28.018 Bomben und Raketen ab – einen Großteil davon auf die zivile Infrastruktur wie Strom- und Wasserversorgung.

Insgesamt gab es in den 78 Tagen rund 35.000 Lufteinsätze seitens der NATO – mehr als 400 pro Tag. Unterstützt wurde diese massive Luftoperation durch einen ebenso massiven Beschuss durch Cruise-Missiles, die vor allem von den Seestreitkräften der USA und Großbritanniens abgefeuert wurden. Bereits fünf Wochen nach Kriegsbeginn sorgte sich die US Army um ihre Raketenvorräte – von rund 2.000 Tomahawk-Flugkörpern waren zu diesem Zeitpunkt bereits 430 auf Rest-Jugoslawien abgefeuert worden – hunderte weitere sollten folgen, die Rüstungskonzerne konnten gar nicht so schnell produzieren, wie die NATO feuerte.

In den ersten beiden Wochen des Bombenkrieges nahm die NATO in der Tat hauptsächlich militärische Ziele ins Visier – vor allem die jugoslawische Luftabwehr wurde in dieser frühen Kriegsphase förmlich pulverisiert, wodurch eine Ausweitung des Bombenkriegs ohne hohe Risiken für die eigenen Bomber ermöglicht wurde. Dann gingen der NATO jedoch schon bald die militärischen Ziele aus, ohne dass die Belgrader Regierung an eine Kapitulation dachte. Also änderte die NATO ihre Strategie und verfolgte nun das Ziel, die Zivilbevölkerung zu zermürben und zu demoralisieren. Im Zweiten Weltkrieg nannte man das „Moral Bombing“, ein Begriff, der der NATO-Führung 1999 freilich nicht direkt über die Lippen kam. Aber wir wissen ja: „Wenn es aussieht wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und quakt wie eine Ente, dann ist es wahrscheinlich eine Ente.“

In einem Interview mit der New York Times formulierte der damalige oberste Luftwaffenkommandeur General Michael C. Short die neuen Ziele folgendermaßen:

Ich denke, kein Strom für ihren Kühlschrank, kein Gas für ihren Herd, sie können nicht zur Arbeit kommen, weil die Brücke zusammengebrochen ist – die Brücke, auf der sie ihre Rockkonzerte abhielten – und sie alle standen mit Zielscheiben auf dem Kopf. Das muss um 3 Uhr nachts verschwinden.

In den folgenden Wochen folgte die Pulverisierung (O-Ton General Short) der jugoslawischen Infrastruktur – Straßen, Brücken, Strom-, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Jugoslawen hatte lediglich das „Glück“, dass die Bombardements im Frühsommer stattfanden – sonst hätten wir in Belgrad damals ähnliche Bilder von frierenden Zivilisten gesehen wie heute in Kiew.

Die deutsche Öffentlichkeit lernte damals den Begriff „Kollateralschäden“. Wobei dieser Begriff damals schon falsch war. Flüchtlingstrecks wurden – wie spätere Recherchen ergaben – vorsätzlich bombardiert. „Humanitär“ war an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO, der der eigenen Bevölkerung als „humanitäre Intervention“ verkauft wurde, nichts.

Die Kriegsverbrechen des Westens sind bis heute nicht aufgearbeitet. Eine juristische Verfolgung hat es nie gegeben und wird es auch nie geben. Nicht nur darin unterscheidet sich der NATO-Bombenkrieg gegen Rest-Jugoslawien wohl nicht von dem Bombenkrieg, den Russland aktuell gegen die Ukraine verfolgt.

Militärs sprechen dabei schulterzuckend von „C´est la guerre“ – so ist der Krieg nun einmal. Ist das so? Eine Kriegsführung, die auf die Zerstörung der zivilen Infrastruktur abzielt, ist ohne Wenn und Aber zu kritisieren; egal ob es sich um die „guten“ Bomben der NATO oder die „bösen“ Bomben Russlands handelt. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn diese Erkenntnis sich auch bis zur deutschen Regierung und bis zu den Kommentatoren in den Medien herumsprechen würde. Denn hier hat man den Eindruck, dass der NATO-Bombenkrieg gegen Rest-Jugoslawien aus den Erinnerungen getilgt wurde. Getreu der Bergpredigt könnte man fragen: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“

Und wo wir bereits beim Zynismus sind. Verteidiger der russischen Kriegsführung werden nun sagen, dass diese Form der Kriegsführung ja gezielt eingesetzt werde, um die Zivilbevölkerung zu zermürben und den Druck auf die ukrainische Regierung zu erhöhen, einem Friedensvertrag zuzustimmen. Sollen sie doch kapitulieren, dann haben sie auch wieder Strom. Richtig. Exakt so begründete die NATO ja 1999 auch ihre Kriegsführung gegen die jugoslawische Zivilbevölkerung. Was damals falsch und zynisch war, ist aber auch heute falsch und zynisch. Doppelte Standards sind verwerflich, egal welche Seite sie anführt.

Titelbild: Sodel Vladyslav/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

„Der Mensch ist des Menschen Wolf“ – und Staaten als Wölfe unter sich?

27. Januar 2026 um 08:00

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Auf dem Gipfel in Davos erklärte der kanadische Premierminister Mark Carney, die alte Ordnung, in der der Westen den Rest der Welt durch eine suggerierte Rechtsordnung – die ominöse „regelbasierte internationale Ordnung“ – dominiere, sei vorüber. Die Feststellung des Wesensmerkmals dieser „regelbasierten internationalen Ordnung“ ist an sich für den interessierten Beobachter internationaler Politik zwar keine neue Erkenntnis, für den normalen Michel jedoch schon. Mehr noch: Dass ein westlicher Staatschef dies so unverblümt einräumt, ist schon von besonderer Bedeutung und macht den Bruch in der bisherigen Weltpolitik deutlich. Bedauerlicherweise ging seine mehr als beachtenswerte Rede in dem Zirkus um den rabaukenhaften US-Präsidenten Donald Trump unter. Die Rede des kanadischen Premierministers verdient eine besondere Aufmerksamkeit, da sie einerseits das westliche Verständnis von internationaler Politik, so wie es in den letzten Dekaden geprägt wurde, gegenüber der Öffentlichkeit nun manifestiert. Aber andererseits hat Mark Carney auch diskussionswerte Vorschläge unterbreitet, wie sich Europa aufstellen könnte. Von Alexander Neu.

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„(…) Heute werde ich über den Bruch in der Weltordnung sprechen, über das Ende einer schönen Geschichte und über den Beginn einer brutalen Realität, in der die Geopolitik zwischen den Großmächten keinen Beschränkungen mehr unterliegt. (…) Über Jahrzehnte prosperierten Länder wie Kanada unter dem, was wir die regelbasierte internationale Ordnung nannten. Wir traten Institutionen bei, priesen ihre Prinzipien und profitierten von ihrer Berechenbarkeit. (…). Wir wussten, dass die Geschichte der regelbasierten internationalen Ordnung teilweise falsch war; dass die Stärksten sich ausnahmen, wenn es ihnen passte; dass Handelsregeln asymmetrisch durchgesetzt wurden und dass internationales Recht je nach Identität des Beschuldigten oder des Opfers unterschiedlich streng angewandt wurde. Diese Fiktion war nützlich, und die amerikanische Hegemonie lieferte insbesondere öffentliche Güter, offene Seewege, ein stabiles Finanzsystem, kollektive Sicherheit und Unterstützung für Rahmen zur Streitbeilegung. (…) Dieses Geschäft funktioniert nicht mehr. Lassen Sie mich direkt sein: Wir befinden uns mitten in einem Bruch, nicht in einem Übergang.“

Die Rede Carneys an sich war von dem Willen motiviert, zu verdeutlichen, dass die demokratischen Mittelmächte sich angesichts des großen weltpolitischen Bruchs gegen die räuberischen Großmächte zusammenschließen müssten. Nur gemeinsam könne man die Souveränität gegen diese Großmächte erfolgreich verteidigen. Gewissermaßen zur Einführung in das Thema konzediert Carney so ganz nebenbei, die „regelbasierte internationale Ordnung“ sei „teilweise falsch gewesen“. Falsch, weil sie selektiv und letztlich instrumentell im Sinn der westlichen Führungsmächte genutzt worden sei, um ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen.

Regelbasierte internationale Ordnung

Die sogenannte „regelbasierte internationale Ordnung“ tauchte im politischen Diskurs irgendwann in den 2010er-Jahren als neue Wortschöpfung auf. Aus dem Englischen wurde die „ruled based international Order“ ins Deutsche als „regelbasierte internationale Ordnung“ wortgetreu übersetzt und zunehmend auch im politischen Berlin zur Standardformulierung – eine Formulierung, die es zu hinterfragen gilt: Was ist die „regelbasierte internationale Ordnung“ eigentlich? Wer versucht, sie mit welcher Legitimation zu etablieren? Warum wird der Begriff des Internationalen Rechts, des Völkerrechts plötzlich nicht mehr oder nachrangig verwendet? Der Begriff „regelbasiert“ hört sich ja erst einmal gut und richtig an: Eine Ordnung, die auf Regeln basiert, ist besser als anarchische Zustände. Aber eine regelorientierte Ordnung hatten wir ja bereits: das Internationale Recht – auf globaler Ebene mit der UNO-Charta und den entsprechenden internationalen Regierungsorganisationen und Unterorganisationen. Also, warum eine begriffliche Neuschöpfung? Ist es denn nur eine begriffliche Neuschöpfung, oder steckt da auch etwas Neues drin?

Die Antwort lautet: Das Völkerrecht, das Internationale Recht also, sollte äußerst geschickt durch die „regelbasierte internationale Ordnung“ ersetzt werden – nicht nur begrifflich, sondern auch inhaltlich. Während das herkömmliche Internationale Recht im Wesentlichen ein konsensuales Recht ist – die Rechtsetzenden (die Staaten) auch die Rechtsunterworfenen sind –, handelt es sich bei dem neuen Geschöpf um eine westliche Ordnungsvorstellung, bei der das Rechte-und-Pflichten-Prinzip auf den Kopf gestellt wird. Es handelt sich also um eine asymmetrische Rechtskonstruktion zur Wahrung und zum Ausbau einer asymmetrischen, hegemonialen Weltordnung. Das bislang herrschende Internationale Recht, insbesondere die UNO-Charta, erfüllt diese Zielsetzung der hegemonialen oder auch imperialen Absicherung eben nicht in ausreichendem Maße.

Da stehen so seltsame Dinge wie souveräne Gleichheit und Souveränität, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und so weiter drin – also Schutznormen, auf die sich kleine Staaten berufen, um ihre ohnehin begrenzte Unabhängigkeit zu schützen. Solche Schutznormen stören Großmächte, da sie ihre Machtpolitik auf Kosten kleinerer Staaten möglichst ungestört verfolgen wollen. Aufgrund dessen benötigte man ein neues Rechtsmodell, das die Umsetzung westlicher Interessen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Scheins einer Ordnung ermöglicht. An den Erfolg dieses neuen Rechtsmodells haben allerdings nur die westlichen Staaten geglaubt. Der Rest der Welt hat das Wesen der regelbasierten internationalen Ordnung erkannt und diese nicht akzeptiert, was bereits als Führungsschwäche des Westens im Kontext des globalen Multipolarisierungsprozesses zu verstehen ist.

Internationales Recht

Aber selbst die Normen der UNO-Charta wurden seitens der Großmächte zunehmend selektiv genutzt – auch durch Russland. Man denke nur an die an Lächerlichkeit grenzenden Argumentationen zur territorialen Integrität und Souveränität versus Selbstbestimmungsrecht der Völker:

Externes Selbstbestimmungsrecht versus Souveränität/territoriale Integrität – zwei Matrizen
Matrix 1 = Aus westlicher Perspektive

Souveränität/
territoriale Integrität Gesamtstaat
Externes Selbstbestimmungsrecht
Gliedstaat od. Volksgruppe
Jugoslawien – Sezession Slowenien+
Jugoslawien – Sezession Kroatien+
Jugoslawien – Sezession Bosnien-Herzegowina+
Bosnien-Herzegowina Sezessionsinteresse Republika Srpska (serbische Entität)+
Jugoslawien – Sezession Makedonien+
Jugoslawien – Sezession Montenegro+
Jugoslawien – Serbien bleibt übrig+
Serbien – Sezession Kosovo (Provinz in Südserbien)+
Kosovo – gewünschte Sezession/Rückführung Nordkosovo (serbisch besiedelt)+
Georgien – Sezession Süd-Ossetien+
Georgien – Sezession Abchasien-+
Ukraine – Sezession Ost- und Südukraine+
Ukraine – Sezession Krim+
Spanien – versuchte Sezession Kataloniens+

Matrix 2 = Aus russischer Perspektive

Souveränität/
territoriale Integrität Gesamtstaat
Externes Selbstbestimmungsrecht
Gliedstaat od. Volksgruppe
Jugoslawien – Sezession Slowenien+
Jugoslawien – Sezession Kroatien+
Jugoslawien – Sezession Bosnien-Herzegowina+
Bosnien-Herzegowina Sezessionsinteresse Republika Srpska (serbische Entität)+
Jugoslawien – Sezession Makedonien+
Jugoslawien – Sezession Montenegro+
Jugoslawien – Serbien bleibt übrig+
Kroatien – Sezession Krajina und West-Slawonien+
Serbien – Sezession Kosovo (Provinz in Südserbien)+
Kosovo – gewünschte Sezession/Rückführung Nordkosovo (serbisch besiedelt)+
Georgien – Sezession Süd-Ossetien+
Georgien – Sezession Abchasien+
Ukraine – Sezession Ost- und Südukraine+
Ukraine – Sezession Krim+
Spanien – versuchte Sezession Kataloniens??

Widersprüchlicher und instrumenteller könnten die Argumentationen kaum sein mit Blick auf Jugoslawien/Republiken als Nachfolgestaaten einerseits und Georgien/Abchasien und Süd-Ossetien, die Ukraine/Ost-Ukraine und Krim, China/Taiwan oder Dänemark/Grönland andererseits. Die Rechtsnormen der Souveränität/territorialen Integrität versus Selbstbestimmungsrecht wurden je nach Interessenlage unterschiedlich gewichtet. Und genau dieser missbräuchliche Umgang mit dem Internationalen Recht sowie letztlich dessen Ersetzungsversuch durch die „regelbasierte Internationale Ordnung“ konzediert der kanadische Premierminister so ganz nebenbei.

Postnormatives Zeitalter und die Hobbes‘schen Wölfe

Das Völkerrecht ist weitgehend tot. Die „regelbasierte internationale Ordnung“ des liberalen Westens ist nun auch gescheitert, wie Carney es in seiner Rede einräumt. Der internationale Naturzustand ist offiziell zurück – personifiziert durch den US-Präsidenten Donald Trump. Der bekannte Staatsphilosoph Thomas Hobbes (1588 – 1679) prägte die Formulierung des „homo homini lupus“, der „Mensch ist des Menschen Wolf“. In seinem berühmten Werk „Leviathan“ formuliert er ein negatives Menschenbild, nämlich des Menschen, dessen Leidenschaften sein Handeln bestimmen. Die Leidenschaft eines jeden Meschen sei es, genau wie die eines jeden Tieres, zu überleben.

Der Mensch unterscheide sich durch das Tier nur dadurch, dass die Leidenschaft durch die Vernunft ergänzt werde. Diese Vernunft mache den Menschen im Gegensatz zum Tier noch räuberischer, gefährlicher und unberechenbarer, weil der Mensch nicht nur im Augenblick überleben will, wie das Tier, sondern sein Überleben langfristig plane. Und die beste planbare Überlebensstrategie sei es, durch Machtakkumulation andere Menschen zu unterwerfen. „Der Mensch ist des Menschen Wolf“, so Hobbes. Und ist er nicht Wolf, so werde er Hase (homo homini lepus). Ob man dieses negative Menschenbild nun teilen mag oder nicht, es ist eine Charakterisierung der menschlichen Natur, die zumindest nicht gänzlich der empirischen Grundlage entbehrt. Warum sonst gibt es Kriminalität, warum sonst verschließen wir nachts die Haus- oder Wohnungstür – etwa, weil wir nur von Hasen umgeben sind?

Und genau deshalb gibt es Staaten, deren konstitutive Aufgabe die Schaffung der inneren Sicherheit ist. Das ist der grundlegende Gesellschaftsvertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Staat. Ein Staat hingegen, der die innere Sicherheit nicht als zentrale Aufgabe versteht, entledigt sich seines Daseinsrechts.

Und die Wölfe im Sinne Hobbes‘ existieren auch im internationalen Bereich, nämlich die Staaten. Warum sonst gibt es Kriege? Weil es im Wesentlichen um ökonomische und strategische Interessen geht. Die USA überfallen Venezuela, um sich die dortigen Bodenschätze zu sichern (ökonomisches Motiv) und Russland und China aus der „westlichen Hemisphäre“ zu verdrängen (geostrategisches Motiv).

Wenn in der Hobbes‘schen Weltinterpretation Menschen Wölfe sind, so sind es auch Staaten, da ihre Staatenlenker Menschen sind. Und Donald Trump verkörpert den hungrigen und rücksichtslosen Alphawolf wie vermutlich kein anderer Staatenlenker der letzten 80 Jahre.

Großmächte und Mittelmächte

Die westliche Entwicklung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges folgte einem hegemonialstrukturierten Modell: Die USA führten politisch, ökonomisch und militärisch, stellten Westeuropa, und ab den späten 1990er-Jahre auch Teile Osteuropas, unter ihren Schutzschirm. Die Europäer akzeptierten die absolute Dominanz der USA, sie akzeptierten also den Alphawolf USA im gemeinsamen Rudel. Im Gegenzug konnte sich Europa ökonomisch entwickeln. Die EU steht für die ökonomische Integration und den Erfolg – zumindest bis vor wenigen Jahren –, die US-geführte NATO steht für die Sicherheit – zumindest für das, was sie als Sicherheit betrachtete. Die Europäer akzeptierten auch die Völkerrechtsbrüche des Alphawolfs, sei es Regime Change oder auch umfassende Kriege wie Vietnam, Jugoslawien, Irak oder Libyen.

Insgesamt seien es seit Ende des Kalten Krieges allein 251 militärische Unternehmungen, so eine Studie des US-Kongresses (zitiert nach Jonas Tögel, „Kognitive Kriegsführung“). Bisweilen beteiligten sich die Europäer auch aktiv, übernahmen eins zu eins das Rechtfertigungswording aus Washington, um aus einem offensichtlichen Völkerrechtsbruch einen lupenreinen rechtskonformen und altruistischen Akt herbeizufabulieren. Und wenn europäische Staaten, wie im Falle Irak 2003, nicht mitziehen wollten, wurden sie nicht nur von den USA gemaßregelt („altes Europa“), sondern auch von den europäischen Partnerstaaten kritisiert. Wenn nun von einem „Bruch“ gesprochen wird, wie es beispielsweise Mark Carney in Davos formuliert hat, so sind damit faktisch zwei Ebenen gemeint, die wegbrechen.

  1. Der US-Präsident legt als Alphawolf, um bei der Hobbes‘schen Begrifflichkeit zu bleiben, den allzu strapazierten Schafspelz beiseite. Er formuliert ganz klar in Anlehnung an die (neo-)realistischen Theorie seine Interessen und deren Durchsetzungsabsichten unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Seine Vorgänger hingegen trugen demonstrativ den Schafspelz (Völkerrecht, regelbasierte Ordnung und Werte). Die Europäer wiederum schlüpften unter diesen Schafspelz, um ihre Interessen gewissermaßen trittbrettfahrend und nach außen hin moralisch integer verfolgen zu können. Mit Trumps Ablegen des Schafspelzes entfällt all das – inklusive der gern formulierten wertebasierten Außenpolitik. Und nichts weniger erklärt der kanadische Premierminister in seiner Rede in Davos, so ganz nebenbei.
  2. Der Alphawolf beginnt, sein eigenes Rudel zu fressen, weil er glaubt, er könne es. Egal, wie eine Grönlandregelung letztlich ausschauen wird, sie wird die Handschrift Trumps tragen. Und die Europäer werden sich nur noch um eine gesichtswahrende Formulierung bemühen.

Und hier kommt Carneys eigentliche, durchaus kluge Botschaft seiner Rede ins Spiel: „Mittelmächte müssen gemeinsam handeln, denn wenn Du nicht mit am Tisch sitzt, stehst du auf der Speisekarte.“ Er ruft aber nicht nur nach einer Koalition der Mittelmächte gegen die Großmächte auf, sondern flexibilisiert die Außenpolitik, indem er sich gegen monolithisches Blockdenken wendet: „Um globale Probleme zu lösen, verfolgen wir die ‚variable Geometrie‘ – unterschiedliche Koalitionen für unterschiedliche Themen, basierend auf Werten und Interessen.“ Dementsprechend verkündet er: „In den letzten Tagen haben wir neue strategische Partnerschaften mit China und Katar abgeschlossen.“

Ob die Europäer diesen klugen strategischen Neuansatz Carneys überhaupt kapieren und erst recht auch umzusetzen versuchen, wage ich zu bezweifeln. Die ersten europäischen Staaten laufen bereits wieder in die Arme Trumps:

Der in Davos von US-Präsident Trump ausgerufene und unter seiner auf Lebenszeit alleinigen Leitung gegründete „Friedensrat“, der de facto die UNO ersetzen soll, hat bereits erste Zusagen und sogar Beitrittsstaaten. Darunter sind die EU-Staaten Ungarn und Bulgarien sowie der EU-Beitrittskandidat Albanien und das EU- und NATO-Protektorat Kosovo. So wird das nichts mit einem starken Europa. Die EU und die westeuropäischen Führungsnationen schauen derweil wie ein Kaninchen auf die Schlange – geschockt vom neuesten Coup des Alphawolfs, der sein Rudel ratlos und in Angstzuständen zurücklässt. Vermutlich werden Berlin, Paris und London sich genötigt sehen, auf den Trump-Zug spätestens dann aufzuspringen, wenn Italien unter der Führung Giorgia Melonis die Seiten wechselt.

Wir sind wahrlich Zeitzeugen eines weltpolitischen Umbruchs, dessen Ende wir noch nicht erkennen können – ein Umbruch, der weit über den Fall der Berliner Mauer und das Ende des Kalten Krieges hinausgeht.

Titelbild: Morphart Creation/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)
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