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Report: Bill Cassidy Risks Missing Runoff as Letlow, Fleming Surge in Louisiana Senate Race

10. April 2026 um 23:46

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Sen. Bill Cassidy’s reelection effort is under mounting pressure as Louisiana’s Republican Senate primary enters its final weeks, with the incumbent lashing out at GOP allies and facing the possibility of missing the runoff altogether in an increasingly volatile three-way race.

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Julian Castro: GOP's Trump 'Rebellion' Putting Texas, Ohio in Play for Dems

10. April 2026 um 17:57

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On Friday, on MS NOW's "Chris Jansing Reports," former Obama Administration Secretary of Housing and Urban Development Julián Castro claimed a "rebellion" among Republican voters could help Democrats win in Texas and Ohio in the midterms.

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

Externer Inhalt

Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) übertragen.

Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

„Versuch eines medialen Staatsstreichs“ – O-Töne zum Medienrummel um den „Fall Fernandes“

31. März 2026 um 10:00

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Eigentlich war der „Fall Collien Fernandes“ ursprünglich ein optimaler Stoff für die Klatschpresse. Diese hat über die pikante Geschichte um die Schauspielerin und ihren (Ex-)Mann auch längst berichtet. Doch plötzlich wurde der Stoff zum Top-Thema für „Tagesthemen“ und den Spiegel. Die „Leitmedien“ haben die Story auf die Titelseiten gebracht, weil die Regierung auf einmal ein Gesetz über den Kampf gegen Straftaten im Internet durchbringen wollte. Nun wird allerdings befürchtet, dass die Novelle als neue Waffe gegen Meinungsfreiheit missbraucht wird. Eine neue Ausgabe der O-Töne. Von Valeri Schiller.


Externer Inhalt

Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen.


RBB 24 am 22. März 2026

„Es sind dann doch deutlich mehr Teilnehmende als die 500 Angemeldeten: Die Polizei spricht von fast 7.000 Menschen auf dem Pariser Platz, die gegen sexualisierte digitale Gewalt demonstrieren.“

(Quelle: rbb24)


Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes 13. März 2026

„Darüber habe ich dann erst mitbekommen, dass sich jemand seit Jahren sich auf Social Media unter meinem Namen angemeldet hat. Ich war lange nicht auf Social-Media-Portalen, also hatte die Person eben freie Fahrt und hat da anscheinend in meinem Namen angefangen, mit meinem beruflichen Umfeld zu schreiben. Es wurde dann immer flirtiver. Man hat miteinander telefoniert, das ging in Telefonsex über, dann wurden Nacktfotos verschickt von mir, die so wirkten, wie selber aufgenommen. Dann Videos, als hätte ich mich so heimlich beim Sex gefilmt – und das alles in meinem Namen eben mit wahnsinnig vielen Männern.“

(Quelle ARD, ab Minute 1:38:57)


Bundesinnenministerin Stefanie Hubig am 25. März 2026

„Das neue Gesetz kann den Betroffenen auf zwei Wegen helfen. Erstens mit dem Strafrecht: Wir schließen Strafbarkeitslücken. Ein neuer Straftatbestand erfasst umfassend bildbasierte sexualisierte Gewalt. Was heißt das? Das sind voyeuristische Aufnahmen. Das sind pornographische Deepfakes, das sind Vergewaltigungsvideos. Und zweitens hilft das neue Gesetz bei der Durchsetzung: Betroffene können sich künftig besser wehren. Sie erhalten leichter Zugang zu Informationen über die Inhaber der Accounts, die rechtswidriges Material verbreiten. Sie können ihre Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen und sie können sogar Account-Sperren durchsetzen und verhindern, dass sich schwere Persönlichkeitsverletzungen wiederholen.“

(Quelle: WELT, ab Minute 0:52)


SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil am 23. März 2026

„Aber natürlich ist ein solcher öffentlicher Fall jetzt auch noch mal eine Beschleunigung dafür, dass alle auch in der Regierung sehen: Das muss jetzt schnell entschieden werden, wir brauchen jetzt schnell eine Gesetzgebung.“

(Quelle: ntv Nachrichten, ab Minute 39:10)


TV-Moderatorin Sarah Bosetti am 25. März 2026

„Ich will lieber darüber reden, wie abgefahren es ist, dass das Ganze jetzt so viel Aufmerksamkeit bekommt. Collien Fernandes‘ Insta-Post zu dem Thema hat über 800.000 Likes. Das Internet explodiert, Tausende Menschen demonstrieren, die Tagesthemen berichten, Gesetze gegen digitale Gewalt sollen plötzlich im Bundestag schneller verabschiedet werden. (…)

Und nicht falsch verstehen: Ich finde das ja alles gut. Ich frage mich nur: Wieso erst jetzt?“

(Quelle: Bosetti will reden!, ab Minute 1:41 und ab Minute 2:10)


Spiegel-Journalistin Juliane Löffler am 23. März 2026

„Wir wussten, dass Stefanie Hubig ein digitales Gewaltschutzgesetz plant, das hatte sie auch schon angekündigt, und es natürlich dadurch diese politische Dimension gab. Und deshalb haben wir sie dann natürlich auch dazu befragt, was sie da eigentlich genau plant.“

(Quelle: Politik mit Anne Will, ab Minute 19:43)


Sebastian Geisler, BILD-Politik-Redakteur, am 24. März 2026

„Und was ich jetzt auch schlimm finde, ist, dass das Ganze doch wie eine konzertierte Aktion zunehmend wirkt. (…)

Stefanie Hubig, die Bundesjustizministerin, will jetzt auch rechtliche Verschärfungen hier machen. Das finde ich doch alles ganz ganz bemerkenswert, wie schnell das jetzt plötzlich gehen soll, obwohl es hier doch um ein sehr individuelles Vergehen dieses Herrn geht. Und wenn das durchgeht, was Frau Hubig machen will: Sie will zum Beispiel, dass nicht nur Deepfakes mit sexuellem Kontext, die irgendwie versendet werden, dann strafbewährt sein sollen, sondern sogar so was wie, wenn ich mit Photoshop irgendwie, was weiß ich, meinem Nachbarn irgendwie einen lustigen Hut aufsetze oder so, am eigenen Rechner, dann kann schon das, wenn es die Würde dieses Menschen angreift, möglicherweise ein potenzieller Fall für die Staatsanwaltschaft sein.“

(Quelle: WELT, ab Minute 1:42 und ab Minute 2:08)


NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt am 25. März 2026

„Sie wollen diesen Fall missbrauchen, um das, was sie immer gewollt haben: ein Zensurgesetz zur Einschränkung von Meinungsfreiheit und zum Schutz ihrer mächtigen Milieus, zum Schutz von Mächtigen gegen Machtkritik mit moralischer Überlegenheit durchzudrücken. (…)

Der Versuch eines medialen Staatsstreichs gegen die Meinungsfreiheit. Denn das, was Collien Fernandes widerfahren ist, könnte man mit drei Sätzen im Gesetz regeln. Das ist nicht das, was sie wollen. Sie wollen etwas vollkommen anderes regeln, und das, was sie regeln wollen, heißt: Jeder Versuch der Machtkritik kann in Zukunft mit Gefängnis bestraft werden.“

(Quelle: NIUS, ab Minute 47:44 und ab Minute 51:16)


Titelbild: Screenshots ARD, WELT, ntv Nachrichten, Bosetti will reden!, Politik mit Anne Will, NIUS

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Scharfe Kritik aus Tschechien: Deutsches Steuergeld für linksextremen Terror im Ausland?

30. März 2026 um 15:00

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In Deutschland sind die Geldhähne für linke bis linksradikale Organisationen weit aufgedreht. Das bringt der BRD nun Kritik aus dem Ausland ein: Der tschechische Abgeordnete Libor Vondráček (Vorsitzender der liberal-libertären Partei Svobodní, „Die Freien“) hat heute einen Brief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner veröffentlicht, in dem er hinterfragt, ob die steuergeldfinanzierte Rosa-Luxemburg-Stiftung linksradikale Strukturen in Tschechien fördert, die mit einem aktuellen Terroranschlag in Verbindung stehen.

Hintergrund des Briefs ist ein Anschlag auf eine Produktionshalle der Rüstungsfirma LPP Holding am 20. März in Pardubice: Sie wurde durch Brandstiftung weitgehend zerstört. Eine propalästinensische Untergrundgruppe namens „The Earthquake Faction“ bekannte sich per E-Mail und begründete die Tat mit der angeblichen Zusammenarbeit des Unternehmens mit israelischen Waffenschmieden.

Kurz darauf wurden erste Festnahmen publik: darunter Youssef M., ein Ägypter mit tschechischer Staatsbürgerschaft, und Anežka B., Tschechin. Beide gelten als pro-palästinensische Linksradikale und LGBT-Aktivisten. Vondráček erörtert in seinem Schreiben: Das Milieu, aus dem diese beiden wegen Terrorismus angeklagten Personalien stammen, ist mit Einrichtungen verbandelt, die von der linken Rosa-Luxemburg-Stiftung in Deutschland gefördert werden. Diese Stiftung erhält Steuergelder – womit das Geld der Deutschen indirekt dazu beitragen könnte, dass Menschen im Ausland radikalisiert werden und schließlich in ihrem Fanatismus Terroranschläge begehen.

Freundlicher Gruß an “unsere Demokratie”: “Der politische Export von Radikalismus und die Destabilisierung von Nachbarstaaten stehen im Widerspruch zu den Prinzipien des gegenseitigen Respekts zwischen souveränen Demokratien”, schreibt Vondráček. Er fordert von Klöckner, die Auslandsaktivitäten der Stiftung zu untersuchen, Kontrollmechanismen für die Verteilung von Steuergeld zu hinterfragen und vollständige Transparenz über Finanzströme zwischen deutschen staatlichen Stiftungen und Organisationen herzustellen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und anderer Nachbarländer tätig sind.

Nachfolgend lesen Sie den offenen Brief von Libor Vondráček:

Betreff: Terroranschlag in der Tschechischen Republik und das Risiko einer Verbindung der Tatverdächtigen zur aus dem deutschen Bundeshaushalt geförderten Rosa-Luxemburg-Stiftung

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

als Abgeordneter des Parlaments der Tschechischen Republik wende ich mich an Sie mit der dringenden Bitte um Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung bei der Überprüfung der Finanzierungsmechanismen deutscher politischer Stiftungen, deren öffentliche Mittel zur Verbreitung radikaler Ideologien beitragen, welche die innere Stabilität und Sicherheit der Nachbarländer gefährden.

Die Bundesregierung Deutschlands stellt der Rosa-Luxemburg-Stiftung jährlich zweistellige Millionenbeträge zur Verfügung. Im Jahr 2024 betrug diese Unterstützung über 71 Millionen Euro. Diese Stiftung ist seit langem auch in der Tschechischen Republik tätig, wo sie finanzielle Unterstützung für Einrichtungen leistet, die eine extrem linke, antikapitalistische und radikal internationalistische Agenda verfolgen, die in direktem Widerspruch zu den Prinzipien der liberalen Demokratie, der Souveränität von Nationalstaaten und der Sicherheit unserer BürgerInnen steht.

Zu den EmpfängernInnen dieser Mittel gehörte in der Vergangenheit auch die gemeinnützige Organisation Druhá : směna, z. ú. (Identifikationsnummer 21039992), die Teil der radikalen linken Szene ist. Die Rosa-Luxemburg-Stiftung war wahrscheinlich auch an ihrer Gründung beteiligt. Zu den weiteren EmpfängernInnen von Mitteln dieser Stiftung gehörten beispielsweise die radikal linken gemeinnützigen Organisationen Sdruženy, z. s. oder Socialistická solidarita.

Mit großer Besorgnis verfolge ich die aktuellen Ermittlungen zu dem Brandanschlag auf eine Produktionshalle eines Rüstungsunternehmens in Pardubice, den die tschechischen Behörden als terroristischen Akt einstufen. Wegen des Anschlags sind Personen (u. a. Youssef M. und Anežka B.) angeklagt, die öffentlich mit radikal linkem und pro-palästinensischem Aktivismus in Verbindung gebracht werden – einem Milieu, das ideologisch den von der Rosa-Luxemburg-Stiftung unterstützten Einrichtungen nahesteht. Einschließlich der gemeinnützigen Organisation Druhá : směna, z. ú. Auch wenn über die Schuld erst ein Gericht entscheiden wird, darf die Tatsache nicht übersehen werden, dass deutsche öffentliche Mittel langfristig zum Aufbau eines ideologischen Nährbodens für Radikalisierung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik beitragen, aus dem auch die Verdächtigen für dieses schwere Gewaltverbrechen hervorgegangen sind.

Ich halte es für inakzeptabel, dass Gelder der deutschen SteuerzahlerInnen – wenn auch indirekt – zur Fanatisierung junger Menschen beitragen, die im Extremfall zu Gewalt gegen das Privateigentum und die Sicherheit der BürgerInnen eines souveränen Mitgliedstaates der Europäischen Union ausarten kann.

Daher bitte ich Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, als höchste Repräsentantin des deutschen Parlaments dringend, folgende Schritte im Bundestag zu unterstützen oder zu initiieren:

  •  Eine Interpellation der Bundesregierung zu den bestehenden Kontrollmechanismen und der Aufsicht über die Auslandsaktivitäten der Rosa-Luxemburg-Stiftung und anderer politischer Stiftungen,
  •  Eine Verschärfung der Regeln für die Gewährung öffentlicher Zuschüsse, damit diese Mittel nicht bei Einrichtungen landen, die Radikalismus und hasserfüllte Ideologien propagieren oder Gewalt rechtfertigen,
  •  Die Durchsetzung vollständiger Transparenz der Finanzströme zwischen deutschen staatlichen Stiftungen und Organisationen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und anderer Nachbarländer tätig sind.

Ich bin davon überzeugt, dass der Schutz der demokratischen Ordnung, der inneren Sicherheit und der guten nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen unseren Ländern in unser beider Interesse liegt. Der politische Export von Radikalismus und die Destabilisierung von Nachbarstaaten stehen im Widerspruch zu den Prinzipien des gegenseitigen Respekts zwischen souveränen Demokratien. Ich freue mich auf Ihr aktives Engagement in dieser Angelegenheit und bin bereit, alle weiteren Informationen oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die nützlich sein könnten.

Libor Vondráček
Parteivorsitzender Svobodní (Die Freien)
Abgeordneter des Parlaments der Tschechischen Republik

[Quelle: svobodni.cz]

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»Wir sind nicht reißerisch – wir nehmen die Mächtigen in den Blick«

30. März 2026 um 06:31

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Ist NIUS einseitig – oder schließt es eine Lücke im Mediensystem? Pauline Voss verteidigt im Gespräch die Linie ihrer Redaktion und geht auf Kritik aus Politik und Medien ein.

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Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

27. März 2026 um 11:17

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Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

(Auszug von RSS-Feed)

Vom Kollateralschaden zum Doppelschlag – Kriegsverbrechen als Routine

24. März 2026 um 09:34

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Was vor etlichen Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Die Länder und Regierungen, die Kriegsverbrecher nicht isolieren und ächten – wie das internationale Recht und die UN-Charta es vorsehen, sind Mittäter. Das gilt für den Völkermord gegen die Palästinenser im Gazastreifen und im Westjordanland, das gilt auch für den aktuellen Angriff auf Iran und Libanon. Von Karin Leukefeld.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 28. Februar 2026 griffen Israel und die USA den Iran an. Der Angriff ist völkerrechtswidrig und illegal. Iran hatte die beiden Staaten weder bedroht noch angegriffen. Im Gegenteil: Iran und die USA hatten durch die Vermittlung des Oman am 26. Februar eine weitere Verhandlungsrunde in Genf beendet, die zu weitreichenden Ergebnissen geführt hatte. Ein neues Treffen war für den 2. März in Wien am Sitz der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) geplant.

Der Angriff wurde und wird bis heute von der Bundesregierung und anderen europäischen Regierungen, auch von der EU-Kommission oder im EU-Parlament nicht verurteilt. Bundesminister und andere deutsche Politiker erklären, „fest an der Seite Israels“ zu stehen. Dessen Regierung droht neben der anhaltenden Zerstörung des Iran mit Einmarsch und Besetzung des Libanon, der trotz einer Waffenruhe mit Israel Ende November 2024 täglich von Israel bombardiert wurde. Dabei wurden täglich Menschen getötet.

Trotz der aggressiven Drohungen, die israelische Minister gegen den Libanon richten, werden deutsche Waffen und deutsches Geld an die israelische Regierung nicht gestoppt. Das Auswärtige Amt bestellt nicht die Vertreter von Israel und den USA ein, um gegen deren Angriffe zu protestieren. Kein Wort darüber, dass der libanesischen Bevölkerung damit gedroht wird, ihre Lebensgrundlagen in Grund und Boden zu bomben. Südbeirut – dass auch in deutschen Medien als „Hochburg der Terrororganisation Hisbollah“ bezeichnet wird – werde bald „aussehen wie Khan Younis und Rakka“, so das israelische Regierungsmitglied Smotrich. Und die israelische Armeeführung ordnet die komplette Zerstörung von Dörfern im südlichen Libanon an.

Leben unter Bomben

Seit drei Wochen beherrscht nun der völkerrechtswidrige US-israelische Krieg das Leben der Menschen zwischen dem östlichen Mittelmeer und weit über die Persische Golfregion hinaus. Obwohl klar ist, dass der Krieg von Israel und den USA begonnen wurde, während Iran sein Recht auf Verteidigung ausübt und vor jedem neuen US-israelischen Angriff warnt, man werde auf gleicher Ebene zurückschlagen, wurde unmittelbar nach Kriegsbeginn der Iran für den Krieg verantwortlich gemacht. Diese Anschuldigung wird von EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich und von England (E3) verbreitet, auf Antrag des Golfkooperationsrates wurde diese Anschuldigung in einem Resolutionsentwurf dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt. Die Resolution wurde – bei Enthaltung von China und Russland – angenommen. 130 UN-Mitgliedsstaaten sollen die Resolution unterstützt haben. Der Iran wies die Resolution zurück und betonte sein Recht, sich gegen die US-israelischen Angriffe zu verteidigen.

Die dort lebenden Muslime feiern das Ende des Fastenmonats Ramadan, die Christen befinden sich in der vorösterlichen Fastenzeit, und im Iran und angrenzenden Gebieten wird das Neujahrsfest Newroz oder Newruz gefeiert.

Millionen Menschen in der Region sind auf der Flucht. Mehr als 1,2 Millionen Inlandsvertriebene sind im Libanon registriert, mehr als drei Millionen Vertriebene werden aus dem Iran gemeldet. Die zwei Millionen Palästinenser im Gazastreifen und Zehntausende Vertriebene im besetzten Westjordanland finden kaum noch Erwähnung in westlichen Medien.

Die Zahl der Toten steigt täglich. Mehr als 1.500 Tote werden offiziell im Iran gemeldet, darunter hochrangige Politiker und Militärs. Wissenschaftler, Journalisten, Rettungshelfer, Feuerwehrleute, Angehörige des Zivilschutzes und der Rote-Kreuz/Rote-Halbmond-Organisationen wurden getötet. Ärzte, Krankenhelfer und ihre Gesundheitszentren und Kliniken werden bombardiert. In Schulen sterben Kinder und Lehrer.

Im Libanon werden die Menschen von den israelischen Bomben- und Drohnenangriffen in ihren Häusern, Höfen, Dörfern und Wohnungen getötet, die Israel als „Hisbollah-Stellungen“ beschreibt. Mehr als 1.000 Tote wurden bisher gemeldet, darunter Rettungshelfer, Zivilschutz, Journalisten, Ärzte, Universitätsprofessoren und Familien mit ihren Kindern, die von Israel als „Hisbollah“ bezeichnet werden. Der stellvertretende Leiter von UNICEF-Libanon erklärte, die „Eskalation hat so viele getötet oder verletzt“, als töte man „eine Schulklasse Kinder jeden Tag“.

Die mehr als 72.000 Toten, die von Israel in Gaza getötet worden sind, scheinen vergessen. Unklar ist, wie viele Tote unter den Trümmern der zivilen Infrastruktur verschüttet sind, 11.000 Menschen wurden aus Gaza von der israelischen Armee verschleppt und werden in israelischen Gefängnissen und Lagern vermisst.

Lebensgrundlagen werden zerstört, wenige Tage vor dem Eid al-Fitr Fest hat die israelische Besatzungsarmee die Al-Aksa-Moschee in Ostjerusalem für die Gebete am Ende des Ramadans gesperrt. Die Moschee gilt als das drittwichtigste Heiligtum für die Muslime nach Mekka und Medina.

Die Drohungen der angreifenden US-israelischen Koalition überschlagen sich täglich in Wort und Tat. Nach der Zerstörung von Öldepots im Norden von Teheran bombardiert Israel das iranische Pars-Gasfeld im Persischen Golf. Die USA bombardieren die Khargh Insel, Flughäfen und einen Ölverladehafen vor der Westküste des Irans. US-israelische Raketen bombardieren die Atomanlagen Busheir und Natanz im Iran.

US-Präsident Donald Trump droht schließlich, sämtliche Energieanlagen des Iran zu zerstören, sollte dieser die Straße von Hormus nicht für die Schifffahrt freigeben. Der Iran erklärt, Schiffe befreundeter Staaten hätten freie Fahrt durch die Meerenge, andere müssten die Durchfahrt mit Iran verhandeln, wenn sie nicht beschossen werden wollten. 20 Prozent des weltweiten Nachschubs von Öl und (Flüssig-)Gas werden täglich durch die Straße von Hormus transportiert.

Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaventum, Nichtwissen ist Stärke (1984, George Orwell)

Israel bezeichnete den Luftangriff auf den Iran als „präventiven Schlag”: Der israelische Verteidigungsminister Israel Katz erklärte, Ziel der Operation sei es, „Bedrohungen gegen den Staat Israel zu beseitigen“. Mittlerweile haben zahlreiche US-Politiker, darunter auch Außenminister Marco Rubio und der Leiter der Anti-Terror-Abteilung Joe Kent, erklärt, die USA hätten sich dem Angriff angeschlossen, weil Israel ihn sowieso geplant habe. Eine konkrete Gefahr aus dem Iran habe nicht vorgelegen.

Der Angriff besiegelt das Scheitern der Diplomatie. In der UN-Charta gibt es ein „Nichtangriffsgebot“, dass Israel nie respektiert hat. Mehr als ein Jahr hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu die USA zu dem Angriff auf den Iran gedrängt. In der ersten Trump-Amtszeit konnte Israel erfolgreich durchsetzen, dass die USA 2018 aus dem lange verhandelten Atomabkommen mit dem Iran (JCPOA) ausstiegen.

Wiederholt hatte Israel die Verhandlungen torpediert und verurteilt. Netanjahu kritisierte nicht nur die Verhandlungen über das israelische Atomprogramm, er wollte auch die Agenda möglicher Verhandlungen bestimmen. Dazu gehörten neben dem Atomprogramm die Einstellung des iranischen Raketenprogramms sowie ein Ende der iranischen Kooperation mit regionalen Verbündeten. Bei dem aktuellen Angriff handelt es sich um das zweite Mal, dass Iran aus bilateralen Verhandlungen mit den USA heraus angegriffen wurde.

Die Frage, warum die USA sich dem Krieg angeschlossen haben, wird vielfältig beantwortet. Das oder zumindest ein Ziel ist, die komplette Kontrolle über Westasien zu erlangen. Das iranische Atomprogramm ist ein Vorwand, zumal es bereits beim Angriff im Juni 2025 hieß, man habe sämtliche Kapazitäten des Iran, Atomwaffen zu entwickeln, zerstört. Der Iran hat unter dem obersten Revolutionsführer Ali Khamenei immer betont, keine Atomwaffen anzustreben. Die Urananreicherung sei ein Recht des Iran, zumal das Land den Nichtverbreitungspakt unterschrieben und seitens der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA auf Druck der USA und der israelischen Partner Deutschland, Frankreich und Großbritannien (E3) intensive Überwachung und Kontrollen durchgeführt wurden. Das unterscheidet den Iran vollständig von Israel, der einzigen Atommacht in der Region. Israel schweigt über sein Atomwaffenprogramm, dementiert aber nicht, Atomwaffen zu haben.

Israel will sich zu einem „Groß-Israel“ auf ein Gebiet ausweiten, das mit dem Kerngebiet eines „Größeren Mittleren Ostens“ übereinstimmen soll. Als „jüdischer Staat“ sei man „auserwählt“, über den anderen Völkern der Region zu stehen. Die EU-Kommission und europäische Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien bewaffnen und finanzieren Israel und dessen Armee, um „die Drecksarbeit zu erledigen“. Der Plan, Westasien unter westlich-israelische Kontrolle zu bringen, ist ein Griff nach den Rohstoffen der Region und richtet sich politisch gegen China und Russland, die in Westasien – mit BRICS und dem neuen Seidenstraßenprojekt – eine erfolgreiche Politik der Kooperation begonnen hatten.

Gemäß der Kriegsregeln

Was vor 20 Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Beispiel: Der völkerrechtswidrige Krieg gegen den Irak 2003.

Bagdad, 12. Juli 2007. Zwei US-Kampfhubschrauber der Marke Hughes AH-64 ‚Apache‘ flogen an diesem Morgen Angriffe auf eine Gruppe von bis zu zwölf Männern, die eine Straße im Stadtteil Neu-Bagdad, Baghdad al Jedideh, entlangliefen.

Die Soldaten an Bord der Hubschrauber feuerten mit 30-Millimeter-Bordkanonen und töteten die Männer, darunter der Fotograf Namir Nour El Deen und der Fahrer Saeed Chmagh, zwei irakische Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters. Später sollten die Soldaten sagen, sie hätten die Kameras, die die beiden Journalisten auf der Schulter trugen, für Granatwerfer, eine RPG (rocket-propelled grenade) gehalten. Eine Bordkamera nahm das Geschehen auf. Kommentar der Soldaten: „Diese toten Bastarde. Schön.“

Einer der beiden Mitarbeiter von Reuters überlebte schwer verletzt. Er bewegte sich, versuchte aufzustehen. Die Hubschrauberkamera zeichnete das auf. Kommentar der Soldaten: „Trägt er eine Waffe? Ich habe noch keine gesehen. Hey Leute, seht ihr den Typen, der da am Bordstein entlangkriecht? Ja, ich habe ihn.“

Das Zielkreuz der Hubschrauberkamera schob sich langsam über den Verletzten. Dann hörte man einen der Soldaten sagen: „Wir haben hier einen schwarzen Van, der den Typ einsammelt. Bitte um Erlaubnis, anzugreifen.“

Die Kamera des Hubschraubers schwenkte, und zu sehen ist, wie der Fahrer des Vans versuchte, den Verletzten zu bergen. Ein anderer Mann half ihm, beide trugen den Verletzten zur Seitentür des Fahrzeugs, legten ihn hinein. Zu hören ist die Stimme eines Soldaten: „Ja, Roger, greift an.“ „Verstanden“, sagte ein anderer Soldat.

Gerade, als der Van losfahren wollte, griff der US-Kampfhubschrauber den Wagen an und feuerte 120 Schuss Munition auf das Fahrzeug und auf die zwei Männer, die versuchten, sich nahe einer Mauer in Sicherheit zu bringen. Die Hubschrauberkamera hielt alles fest. Die Soldaten verständigten sich: „Ich habe sie verloren. Ich habe sie. Oh ja, schaut Euch das an. Direkt in die Windschutzscheibe.“

Die Hubschrauberkamera hielt das Bild fest. Der Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters, der gerettet werden sollte, lag leblos am Boden. Der Van war vermutlich durch den Druck der Geschosse rückwärts gegen eine Mauer gedrückt worden. Die beiden Männer lagen tot daneben. Die US-Armee erklärte später, die beiden Hubschrauber hätten eine „Gefahr für die Truppen“ identifiziert, gesichert und sich den „Kriegsregeln entsprechend“ verhalten.

„Collateral Murder“

Whistleblower aus der US-Armee hatten die Aufnahmen Wikileaks zugespielt, veröffentlicht wurde das Video unter dem Titel „Collateral Murder“ (Kollateralmorde), im April 2010, drei Jahre nach dem eigentlichen Vorfall.

Das militärische Vorgehen wurde schon damals als „Doppelschlag“, als Double Tap bezeichnet. Der erste Angriff attackiert dabei das eigentliche Ziel – ein Gebäude, Personen oder eine Personengruppe. Der zweite, zeitlich verzögerte Angriff gilt Ersthelfern, Rettungskräften, hinzugeeilten Angehörigen, möglichen Überlebenden des ersten Angriffs, die helfen wollen. Nach Einschätzung der juristischen Fachzeitschrift Florida Law Review handelt es sich bei Double Taps „wahrscheinlich“ um Kriegsverbrechen, da sie grob gegen das Humanitäre Internationale Recht und die Genfer Konventionen verstoßen. Diese verbieten, Zivilisten, Verwundete oder solche, die nicht mehr kämpfen können, anzugreifen.

Als der Film „Collateral Murder“ 2010 veröffentlicht wurde, war die internationale Öffentlichkeit schockiert über die Brutalität, mit der die US-Soldaten in den US-Kampfhubschraubern wehrlose Menschen angriffen und töteten. Die aufgezeichneten Kommentare zeigten zudem eine tiefe Verachtung für die Opfer und eine Überheblichkeit der US-Soldaten nicht nur gegenüber diesen Opfern, sondern auch gegenüber dem Humanitären Internationalen und dem Kriegsrecht, wonach Zivilisten nicht getötet werden dürfen. Unbekannt blieb, ob die Soldaten davon schon jemals gehört hatten. Keiner wurde angeklagt, keiner wurde verurteilt.

Auch die US-Administration war über die Veröffentlichung schockiert. Nicht wegen des Verhaltens ihrer Soldaten, sondern weil jemand es gewagt hatte, die Kriegsverbrechen, die die US-Armee verübte, in aller Öffentlichkeit anzuprangern. Es war nicht das erste Mal, denn zuvor waren bereits Informationen über das US-Gefangenenlager Guantanamo veröffentlicht worden.

Damals hatte Wikileaks internationale Medienpartner, die die Veröffentlichungen unterstützten und davon profitiert hatten. Auf der Wikileaks-Internetseite finden sich u.a. die Namen von The Washington Post, McClatchy Company, El Pais, The Telegraph, Der Spiegel, Le Monde, Aftonbladet, La Repubblica, L’Espresso. Genannt wird auch Andy Worthington, Journalist und Aktivist, der die „Guantanamo Files“ in einem Buch veröffentlichte, das 2007 von Pluto Press veröffentlicht wurde. Später folgte der Film „Außerhalb des Rechts“, in dem die Geschichten einiger Guantanamo-Gefangenen dokumentiert werden. Worthington setzte sich nicht nur für die Freilassung der Gefangenen, sondern auch für die Schließung des Guantanamo-Gefängnisses ein. Anfang 2025 ließ die US-Regierung noch einmal elf Gefangene frei, die mehr als 20 Jahre ohne Anklage in Guantanamo festgehalten worden waren. Sie wurden an den Oman überstellt. In dem Gefängnis auf der US-Marinebasis Guantanamo Bay werden bis heute noch 15 Gefangene ohne Anklage seit mehr als 20 Jahren festgehalten.

Afghanische Tagebücher

Nach der Veröffentlichung der Guantanamo Files folgte die Veröffentlichung der Afghan War Diaries, im April 2010 folgte „Collateral Murder“. Die US-Regierung war besonders wegen geheimer Unterlagen zu Afghanistan alarmiert und warnte vor weiteren Veröffentlichungen. In deutschen Medien folgten kritische Berichte nach dem Motto: „Wikileaks und Afghanistan – Pressefreiheit oder Kampagne?“

Dann wurde Wikileaks gejagt. Julian Assange als Stimme und Gesicht von Wikileaks wurde mit konstruierten Vorwürfen diffamiert und in Schweden angeklagt, es folgte ein EU-Haftbefehl. Sieben Jahre verbrachte Assange im Exil in der Botschaft von Ecuador in London. Dort sagte man ihm politisches Asyl in Ecuador zu. Die US-Administration forderte seine Auslieferung wegen „Spionage und Geheimnisverrat“. 2019 wurde Assange von der britischen Polizei aus der ecuadorianischen Botschaft verschleppt, nachdem die neue Regierung Ecuadors die Asylzusage zurückgenommen hatte. Assange wurde in das britische Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gebracht. Wiederholt wurde über das US-Auslieferungsverfahren verhandelt. Das wurde schließlich vom australischen Ministerpräsidenten Anthony Albanese gestoppt, der Julian Assange, einen Staatsbürger Australiens, nach Australien zurückholte.

Im Juni 2024 kam Assange frei. Nach einer Pro-forma-Verhandlung vor einem US-Gericht auf der Insel Saipan im Pazifik konnte er nach Australien zurückkehren. Er hatte sich der Spionage schuldig bekannt mit den Worten, er sei davon ausgegangen, dass seine Arbeit für Wikileaks vom ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt gewesen sei, dem Recht auf Meinungsfreiheit. In den NachDenkSeiten hieß es damals, die Freiheit von Assange sei „das Ergebnis des Engagements von Menschen auf der ganzen Welt“.

Die libanesische Tageszeitung Al Akhbar feierte die Freiheit von Julian Assange mit einem ganzseitigen Titelbild und dem Satz: „Einer der besten Wege, Gerechtigkeit zu erreichen, ist es, Ungerechtigkeit aufzudecken.“ Heute muss man allerdings vielen Medien weitgehend Versagen bescheinigen, wenn es um die Aufdeckung von Ungerechtigkeit geht. Die Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak, in Afghanistan, die Menschenrechtsverbrechen an Gefangenen in Guantanamo, die vor 16 Jahren für einen internationalen Aufschrei sorgten, sind heute Routine.

Israel hat die Liste der Kriegsverbrechen noch mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausgeweitet. Für den Angriff auf mehr als 3.000 Personen im Libanon, die 2024 bei der gleichzeitigen Explosion von Funksprechgeräten schwer verletzt oder getötet wurden, gab es mancherorts etwas wie Anerkennung für einen „kühnen und einfallsreichen Angriff“. Die Ermordung von politischen Führungspersonen gehört schon lange zum Arsenal israelischer Sonderkommandos. In deutschen Medien wird das inzwischen als „Enthauptungsschlag“ bezeichnet. Der deutsch-israelische Historiker Michael Wolffsohn erklärte dazu in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, das Völkerrecht dürfe „für gezielte Tötungen im Iran gebrochen werden“. Der Bruch des internationalen Rechts – und das sind „gezielte Tötungen“ – soll offenbar „normalisiert“ werden und im Alltag ankommen.

Der „Doppelschlag“

Sucht man über diese militärische „Taktik“ Informationen im Internet, wird man auf Artikel gelenkt, die von der russischen und der syrischen Armee im Syrienkrieg (seit 2011) berichten. Beide Armeen hätten „Doppelschläge“ gegen die bewaffnete dschihadistische Opposition verübt, heißt es.

Die Autorin erinnert sich allerdings daran, dass diese Taktik von der Nusra Front, damals Al-Qaida-Vertretung in Syrien, eingesetzt wurde. Einer der ersten dieser Angriffe fand in Damaskus im Januar 2012 statt. Damals war die russische Armee gar nicht in Syrien aktiv. Ziel des Anschlags war ein Bus mit Polizei- und Geheimdienstangehörigen im Ortsteil Al Midan, kurz darauf folgte eine zweite Detonation. Ähnlich ein Anschlag auf ein Polizeikrankenhaus außerhalb der Hauptstadt. Als Rettungssanitäter eintrafen, folgte der nächste Anschlag.

Der Gründer und Führer der Nusra Front – Abu Mohamed Al Jolani, heute bekannt als Ahmed al Sharaa – hatte die Taktik offenbar aus dem Irak-Krieg übernommen und nach Syrien gebracht. Im Irak hatte der Islamische Staat im Irak Autobomben per Fernzündung auf Märkten, an Busbahnhöfen, vor Kirchen oder Moscheen explodieren lassen. Fast immer folgte ein zweiter Anschlag, eine zweite Explosion, wenn Menschen herbeieilten, um Verletzten zu helfen.

In Gaza, im Libanon und im Iran gehören diese militärischen „Doppelschläge“ inzwischen zu den alltäglichen Angriffen der israelischen und US-Armee.

25. August 2025, Gaza. Kameras halten einen israelischen Angriff auf das Al Nasser Hospital in Gaza fest. Der erste Angriff tötet einen Journalisten von Reuters. Als Journalisten und Sanitäter kommen, um zu helfen, wird eine zweite Rakete auf die Gruppe gefeuert. Bei diesem „Doppelschlag“ sterben 20 Menschen, darunter fünf Journalisten.

28. Februar 2026, Minab. Zu Beginn des Angriffs auf den Iran wurde Revolutionsführer Ali Khamenei in seinem Wohn- und Amtssitz getötet. Am gleichen Tag wurde im Süden des Iran in der Stadt Minab, Provinz Hormozghan, die Shajar-e Tayyeb Grundschule für Mädchen mit einer US-Tomahawk-Bombe zerstört. 168 Kinder seien getötet worden, hieß es in einem Schreiben des iranischen Justizministers Amin Hosein Rahimi an UNICEF am 11. März 2026. Als Angehörige und Rettungssanitäter helfen wollten, folgte eine zweite Rakete. Über diesen „Doppelschlag“ wurde in deutschen Medien tagelang so berichtet, als handele es sich um eine Propagandameldung der iranischen Führung. Selbst die Bilder der frisch ausgehobenen Gräber und der großen Menschenmenge, die den Särgen folgte, wurden als „Fake“ dargestellt. Seit dem 28. Februar seien bereits 50 Schulen direkt angegriffen worden, hieß es in dem Schreiben an UNICEF. Die Angriffe seien ein „klares Beispiel für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

12. Februar 2026, Beirut. Im Libanon attackiert die israelische Luftwaffe Zelte von Inlandsvertriebenen im Ortsteil Ramle el Baida. Es ist ein Strand an der Beiruter Uferpromenade. Später heißt es, das Ziel sei ein Fahrzeug gewesen. Es war früh am Morgen und noch dunkel, als Dalal, eine von Hunderten Menschen, Essen vorbereitete, das im Ramadan vor Beginn der Morgendämmerung eingenommen wird. Dalal sei nicht der richtige Name, heißt es in dem Bericht der Zeitung The National. Plötzlich bebte der Boden und die Luft füllte sich mit Rauch. Ein Angriff, erinnerte sich die Frau. Sie lief los, um ihre Kinder zu finden, und sah viele Körper auf dem Boden liegen, berichtete sie. „Ein Mann lebte noch, konnte aber nicht aufstehen. Er kroch … Dann gab es einen zweiten Angriff und er wurde getötet. Immer, wenn ich meine Augen schließe, sehe ich ihn vor mir, wie er am Boden kriecht.“ Kinder wurden durch die Wucht des Einschlags in die Luft geschleudert, berichtet Dalal. „Es war so wie das, was wir in Gaza gesehen haben.“ Zwölf Personen wurden getötet, 28 weitere wurden verletzt.

Titelbild: ercanevcimen / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Krieg im Iran: Ich habe Fragen | Von Andrea Drescher

03. März 2026 um 18:28

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Krieg im Iran: Ich habe Fragen | Von Andrea Drescher

An Trump- und USA-Versteher, die ernsthaft glauben, es ginge im Iran um die Menschen oder die Menschenrechte, habe ich ein paar Fragen. 13 Fragen um genau zu sein, auf deren Antworten ich sehr neugierig bin.

Ein Meinungsbeitrag von Andrea Drescher.

  1. Warum wird Saudi-Arabien nicht niedergebombt? Da werden u.a. Schwule zu Tode gesteinigt. Von Frauenrechten will ich gar nicht erst anfangen.
  2. Warum ist der für 10 Millionen Dollar gesuchter Islamist Al Jolani jetzt unter anderem Namen der beste Freund des Wertewestens, geschätzer Präsident von Syrien und darf ungestört Alewiten, Drusen und andere ermorden?
  3. Wo und wann spielten Menschenrechte irgendeine Rolle für die USA? Gibt es irgendeinen anderen Grund für deren Kriege als "Schürf"rechte – sprich Bodenschätze oder sonstige Vorteile?
  4. Seit wann führt die Ermordung von Kindern zu einer verbesserten Situation für die Menschen im Land – im Irak war es den USA lt. Madeleine Albreight "wert", dass 500.000 Kinder gestorben sind?
  5. Seit wann bzw. wo hat das Demokratie-Bringen in Form von Regime Changes zu etwas anderem geführt als zu "Failed States"?
  6. Seit wann spielen Frauenrechte für die USA irgendeine Rolle – außer zur Begründung ihrer völkerrechtswidrigen Angriffskriege?
  7. Wie weit hat sich die Situation in Afghanistan für Frauen in der Zeit der Besatzung durch die USA verbessert. na ja – sie haben natürlich besser durch den massiv gestiegenen Drogenanbau verdient, der nach der Machtübernahme der Taliban wieder zurückgefahren wurde?
  8. Seit wann sind "Verletzung von Menschenrechten" ein Angriff auf die USA?
  9. Wie viele Kriege hat der Iran seit seiner Gründung als islamische Republik begonnen? Also BEGONNEN, nicht geführt, weil er sich hat verteidigen müssen?
  10. Seit wann verhindert man den Bau von Atomwaffen, indem man den wichtigsten religiösen Führer, der das schon 2003 öffentlich durch eine Fatwa strikt verboten hat, umbringt?
  11. Wer hat islamistische Terrororganisationen wie den "Islamischen Staat", "ISIS", "Al Qaida" und wie sie alle heißen, gegründet bzw. zumindest kurz nach ihrer Gründung "übernommen" und finanziert?
  12. In welchem Land des Nahen bzw. Mittleren Ostens lebt die größte jüdische Gemeinschaft, die auch noch an der Regierung beteiligt ist?
  13. Seit wann wird in Israel behauptet, dass Iran direkt vor dem Einsatz von Atomwaffen stünde: 1984 – 1995 – 2006 – 2012 – 2015 – 2018 – 2025 oder 2026?

Wie eingangs erwähnt: auf die Antworten bin ich gespannt.

Nicht, dass ich die Mullah-Regierung in irgendeiner Form schätze oder die dortigen Umstände verteidigen will. Dass Exil-Iraner von dieser Regierung nicht begeistert sind und sich freuen, ist nachvollziehbar. Darum leben sie ja im Exil. Sie werden aber auch nicht von den Bomben be- bzw. genauer getroffen – wie die inzwischen über 150 Kinder in der Mädchenschule, denen man mit guten amerikanischen oder israelischen Bomben die Freiheit – ähm pardon – den Tod gebracht hat.

Dass viele davon allerdings einen Shah zurück wollen, der 1953 von den USA per Putsch inthronisiert wurde und ein blutiges Regime mithilfe des durch den Mossad ausgebildeten Savak gegen die eigenen Menschen geführt hat – zeugt von wenig historischem Wissen – bestenfalls.

Historisches Wissen könnte man sich aneignen

Spannende Hintergrundinformationen zur Situation im Iran, aber auch zu der Geschichte des Landes findet man im Video "Geo-Strategy #1: Iran's Strategy Matrix" von Jiang Xueqin im Kanal "Predictive History" vom 24.4.2024.

Jiang Xueqin ist – lt. ChatGPT – ein chinesischer Pädagoge, Bildungsreformer und Autor, der vor allem für seine Kritik am traditionellen chinesischen Prüfungssystem bekannt ist. Seine damaligen Prognosen zur Wahl des US-Präsidenten, zu einem möglichen Krieg mit dem Iran – aber auch zu dessen möglichen Ausgang – zeigen, dass "Predictive History" also die Analyse von historischen Daten, um zukünftige Ereignisse oder Trends vorherzusagen – wirklich sinnvoll sein kann.

Dass der "systemkritische" rechte Mainstream wie Achgut, Nius, Apollo News, Junge Freiheit & Co, der sich treu der Staatsräson ergeben hat – Stichwort "Israel darf alles und die USA fast alles" – den Tod Khameneis lautstark feiert, überrascht nicht.

Dass hier auch wenig historisches Wissen vorhanden zu sein scheint, machen die meisten Berichte beim schnellen Lesen deutlich.

Wie weit manche dabei den Fakten "treu" bleiben, erinnert an die Corona-Aussagen von Tagesschau & Co ... Eine gute Analyse zu den Aussagen eines dieser "Systemkritiker" hat der junge Betreiber des Youtube-Kanals "Die sekundäre Agitation und Agitor live" im Video "So dreist belügt euch Julian Reichelt! Die dümmste Kriegspropaganda gegen den Iran entlarvt" sehr gut aufbereitet.

Eine zuverlässige und mutige Einordnung dieses völkerrechtswidrigen Krieges bietet – wie immer – Dr. Michael Lüder in seinem Video "Angriff auf den Iran: Armageddon im Orient?" – wobei er die Inhalte deutlich emotionaler präsentiert als ich es sonst von ihm gewohnt bin.

In Anbetracht der Tatsache, was in Folge dieser Angriffe auf die Menschen und die Menschheit zukommen kann, ist das mehr als nachvollziehbar.

Auch dieser Text entstand originär in einem Wutanfall meinerseits in Anbetracht der Aussagen mancher sogenannter Systemkritiker.

Stimmen der Vernunft

Auf Facebook fand ich folgendes Statement der KPÖ:

Unsere Solidarität gilt den Menschen im Iran – nicht den Mullahs und nicht den Kriegsverbrechern in Washington und Tel Aviv

Günther Hopfgartner KPÖ Vorsitzender

Wir verurteilen jede militärische Intervention von USA und Israel im Iran. Solche Angriffe dienen nicht den Interessen der Menschen im Iran, sondern sind Ausdruck einer imperialistischen Machtpolitik, die unter dem Vorwand von Sicherheit und Atomverhandlungen Krieg führt und destabilisiert.

Die Repression des Mullah-Regimes im Iran darf nicht instrumentalisiert werden, um außenpolitische oder imperialistische Ziele zu legitimieren. Bereits zuvor hat die KPÖ die entscheidende Rolle der iranischen Bevölkerung betont. Die Proteste im Iran entspringen der wirtschaftlichen Verelendung, sozialen Ungleichheiten und der politischen Unterdrückung durch das herrschende Regime. Sie sind nicht Produkt externer Inszenierung.

Unsere Solidarität gilt den Menschen im Iran, den demokratischen, fortschrittlichen Bewegungen im Iran – nicht den autoritären Machthabern noch äußeren Militärinterventionen.

Die Lösung der tiefen sozialen, wirtschaftlichen und politischen Krisen im Iran kann nur aus dem Land selbst und von unten kommen. Jegliche ausländische Intervention – ob durch die USA, durch Israel oder durch andere Mächte – zerstört Menschenleben und Lebensgrundlagen, verschärft Krisen und schürt nationalistische Spannungen.

Wir lehnen einen neuen Krieg im Nahen Osten entschieden ab.

Militärische Strategien, ob unter dem Deckmantel der nuklearen Nicht-Verbreitung, der Terrorbekämpfung oder „Umgestaltung autoritärer Regime“, führen in der Praxis zu katastrophalen humanitären und politischen Konsequenzen – nicht zu Frieden, Demokratie oder sozialen Fortschritt.

Dieses verbreite ich sehr gerne, auch wenn die KPÖ während der Pandemie in meinen Augen versagt hat.

Aber der Fairness halber: auch im patriotischen und konservativen Lager der Systemkritiker gibt es derartige Stimmen der Vernunft. Dafür ein paar Beispiele.

Stefan Magnet von AUF1 schrieb öffentlich "NEIN zum Krieg ist nicht verhandelbar. Es heisst nicht 'aber nur ein paar Raketen' oder 'aber die Bösen darf ich schon hauen'". Auch von Jürgen Elsässer von Compact und bei Info-Direkt waren schnell kritische Worte zu hören bzw. zu lesen. Dass mich mit diesen drei Medien politisch wenig verbindet, ist jedem, der mich kennt, bekannt.

Tucker Carlson veröffentlichte, dass Mossad-Agenten in Katar und Saudi Arabien verhaftet wurden, weil diese Bomben in diesen Ländern platzieren wollten. Oliver Janich  macht auf die Zusammenhänge zwischen Rothschilds und dem Iran aufmerksam.

Beim Der Status  liest man "Destabilisierung bedroht auch Europa – Iran-Konflikt: Flächenbrand droht – AfD & FPÖ fordern Deeskalation" – nachdem sehr schnell einzelne Abgeordnet der AfD wie Robert Teske MdB AfD Thüringen oder Torben Braga, MdB AfD Thüringen auf X klare Haltung gegen den Völkerrechtsbruch zeigten, von ihrer Fanbase dafür aber teilweise einen heftigen Shitstorm ernteten.

Heute lese ich beim Stern : "AfD-Chef Chrupalla kritisiert Angriffe auf den Iran – und nennt Trump „Kriegspräsident“ AfD-Chef Tino Chrupalla hat die Angriffe der USA und Israels auf den Iran kritisiert. „Ich feiere nicht Raketenangriffe, egal auf welches Land und von wem sie kommen. Das kann man nicht feiern, weil immer Zivilisten getötet werden und das kann man nur verurteilen“, sagte Chrupalla in der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“.

Roger Köppel von "Die Weltwoche" positioniert sich bereits in seiner Titelzeile eindeutig: Mongolensturm des Abendlandes: Bibi Netanjahu und Trump bomben die Mullahs weg und zertrümmern, wieder einmal, das Völkerrecht. Ziel ist die Machtübernahme im Nahen Osten sowie Geld und Öl für Washington. Seine heutige "Weltwoche Daily" war ein ganz klares Statement für das Völkerrecht.

Allen genannten und ungenannten Stimmen der Vernunft gilt mein Dank.

Und jetzt?

Wie es im Iran weitergeht, weiß keiner. Eines ist – in meinen Augen – aber unumstößlich: wenn wir zulassen, dass "Die Guten dürfen Bomben werfen" zur akzeptierten Regel in der „regelbasierten internationalen Ordnung“ wird, mit dem die NATO und die Vereinigten Staaten häufig ihr außenpolitisches und militärisches Vorgehen begründen, hat sich die NWO endgültig durchgesetzt.

Wollen wir es so weit kommen lassen?

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 3. März 2026 auf tkp.at.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Benjamin Netanjahu (Ministerpräsident Israels) und Donald Trump (Präsident der USA)

Bildquelle: Lucas Parker / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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