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Der „CORRECTIV“-Artikel über einen „Geheimplan gegen Deutschland“ gerät immer mehr unter Druck. Nachdem das Landgericht Berlin II im März der Plattform die Verbreitung mehrerer Aussagen über das Potsdamer Treffen verbot, liegt nun die Urteilsbegründung vor. Die „Masterplan“-Ausführung sei „im Wesentlichen unwahr, unklar, ungenau und unvollständig“. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. „CORRECTIV“ kündigt Berufung an.
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