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Auf dem Weg zum Zerfall Deutschlands

03. Juni 2026 um 10:10

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von Thierry Meyssan (voltairenet)

Während das Vereinigte Königreich und die Ukraine Deutschland dazu drängen, einen Krieg gegen Russland vorzubereiten, erleben wir den Zusammenbruch des wiedervereinigten Deutschlands. Das Land ist tief in zwei unterschiedliche Volksgruppen gespalten. Seine Identität steht nun in Frage. Die Auflösung der Bundesrepublik Deutschland ist nun unausweichlich. Unterdessen wird der zwischen Washington und Moskau geschlossene Frieden dazu führen, dass ein Teil der Ukraine und Transnistrien an Russland angegliedert werden. Während die Abkehr der Europäischen Union von ihren Werten ihr Ende herbeiführen wird.

Mykhailo Fedorov und Boris Pistorius, der ukrainische und der deutsche Verteidigungsminister, unterzeichnen ein Abkommen über die Produktion von Drohnen. Wolodymyr Selenskyj, der nicht gewählte Präsident der Ukraine, und Friedrich Merz, der deutsche Bundeskanzler, begrüßen diese Annäherung ihrer Rüstungsindustrien.

Auch wenn wir uns dessen nicht bewusst sind, dürfte der Sturz der Selenskyj-Regierung in der Ukraine zum Zerfall Moldawiens, Deutschlands und der Europäischen Union führen. Das ist die Arbeitshypothese Russlands, Chinas und der Vereinigten Staaten. Wir sind jedoch absolut nicht darauf vorbereitet, und unsere Politiker und Medien haben sich diese Frage bislang noch nicht einmal gestellt.

Die Spaltung der beiden deutschen Staaten

Wir haben nicht erkannt, dass die von Bundeskanzler Helmut Kohl und Präsident François Mitterrand angestrebte deutsche Wiedervereinigung unter Verletzung des Völkerrechts vollzogen wurde: Das Volk der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurde zu keinem Zeitpunkt befragt. Wir haben dies akzeptiert, weil wir den Eindruck hatten, dass es logisch sei, und weil Angela Merkel, die kommunistische Propagandaleiterin der Kommunistischen Jugend der DDR, innerhalb von 14 Monaten zur christdemokratischen Jugendministerin der BRD wurde [1].

Doch der persönliche Werdegang dieser Politikerin ist keineswegs repräsentativ für ihr Volk. Wir nehmen nur die Sichtweise des Westens wahr (62 Millionen Einwohner zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung) und nicht die des Ostens (16 Millionen Einwohner zur gleichen Zeit).

Die Industrie im Osten wurde zugunsten des Westens ausgeplündert. Die Arbeitslosigkeit liegt dort heute bei 7,5 %, während sie im Westen nur 5,7 % beträgt. Das durchschnittliche Bruttogehalt beträgt im Osten 3.973 Euro und im Westen 4.810 Euro. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf liegt in den fünf östlichen Bundesländern im Durchschnitt bei 37.711 Euro, gegenüber 54.162 Euro in den westlichen Bundesländern.

Bei den letzten Bundestagswahlen standen sich die beiden Länder gegenüber: Die Ostdeutschen, geprägt durch die sowjetische Besatzung, stimmten massiv für die Alternative für Deutschland (AfD), während die Westdeutschen, geprägt durch die US-Besatzung und die von ihnen wiedereingegliederten Nazis, für die Christdemokraten und die Sozialdemokraten stimmten. Tatsächlich gibt es nicht ein einziges Deutschland, sondern zwei [2].

Heute wird das wiedervereinigte Deutschland von seinem zahlenmäßig stärksten Teil, dem westlichen, regiert, der versucht, die politische Meinungsäußerung seines östlichen Teils zu unterbinden. Am 2. Mai 2025 wurde die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) vom Verfassungsschutzamt als „rechtsextreme“ Organisation eingestuft. Dabei ist diese Partei lediglich eine Reaktion auf das Projekt einer europäischen Konföderation; ein Projekt, das seine Wurzeln in der Neuordnung Europas hat, die Walter Hallstein im Auftrag von Reichskanzler Adolf Hitler entwarf, bevor er Erster Generalsekretär der EGKS (der späteren EWG und Europäischen Union) wurde. Ebenso überwacht das Münchner Verfassungsschutzamt, das in den 1950er Jahren dazu diente, Gestapo-Polizisten umzuschulen, die Unterdrückung von Journalisten und Denkern, die die Stereotype der Deutschen ändern könnten [3].

Wir sind uns zwar der Gräueltaten der Staatssicherheit (Stasi) in Ostdeutschland bewusst, doch wissen wir nichts von denen, die in Westdeutschland gegen Kommunisten und Homosexuelle verübt wurden. Dabei handelte es sich um eine düstere Realität.

Das heutige wiedervereinigte Deutschland steht unter dem Einfluss einer kleinen Gruppe von Nachkommen der Nazis, die nach dem Krieg mit den angelsächsischen Besatzern kollaborierten. Bundeskanzler Friedrich Merz selbst ist der Enkel eines Nazi-Würdenträgers, dessen antislawische Vorurteile er übernommen hat. Er hat keinerlei Probleme damit, mit den ukrainischen „integralen Nationalisten“ zusammenzuarbeiten, die sich als Nachfahren der Waräger-Wikinger und vor allem nicht als Slawen bezeichnen. Während die germanische Tradition eine Zusammenarbeit mit den Russen ablehnte (daher das Schisma von 1054, das das Heilige Römisch-Deutsche Reich von Konstantinopel trennte, also ein Jahrhundert, nachdem die Ukraine und Russland zum Christentum konvertiert waren), so hatten nur die Nazis das Ziel, alle Slawen auszurotten und sich ihr Land anzueignen (den Lebensraum, also den Lebensraum Deutschlands).

Wie dem auch sei, das wiedervereinigte Deutschland hat seit der Unabhängigkeit im Jahr 1991 bis hin zum Staatsstreich des Euromaidan im Jahr 2014 nicht den geringsten Einwand gegen die Nazifizierung der Ukraine erhoben. Es bemüht sich, die Hunderte von Denkmälern zu ignorieren, die in der Ukraine zum Gedenken an die Nazis und ihre Kollaborateure errichtet wurden. Es ignoriert das Vorhaben der Selenskyj-Regierung, ein Pantheon der ukrainischen Helden zu errichten, und hat sich im Gegensatz zur Gedenkstätte Yad Vashem geweigert, sich zur staatlichen Umbettung des Verbrechers gegen die Menschlichkeit Andriy Melnyk am 25. Mai 2026 zu äußern [4]

Der Zerfall Moldawiens und Transnistriens

Im Zuge des Zerfalls der Sowjetunion erklärte Transnistrien am 2. September 1990 seine Unabhängigkeit. Es handelt sich um ein kleines Tal am Dnjepr mit einem erstaunlichen Mikroklima, das die Sowjets zu einer Wissenschafts-Standort ausgebaut hatten. Fast ein Jahr später, am 27. August 1991, erklärte auch Moldawien seine Unabhängigkeit. Nun bildeten diese beiden Staaten bis dahin jedoch eine einzige Region, die Moldauische Sozialistische Sowjetrepublik. Am 28. Februar 1992 nahmen die Vereinigten Staaten jedoch acht unabhängige Sowjetrepubliken in die Vereinten Nationen auf, darunter auch Moldawien. Transnistrien jedoch nicht. In den Augen der UNO ist dieses Gebiet lediglich ein Teil Moldawiens. Unmittelbar danach versuchte die CIA, Transnistrien in einem Krieg, den wir vergessen haben, unter Kontrolle zu bringen [5].

Seitdem haben sich Moldawien und Transnistrien getrennt voneinander entwickelt. Die Lage ist umso komplexer, als Transnistrien nach wie vor sowjetisch geprägt ist und Michail Gorbatschows Traum von der Vereinbarkeit von Kommunismus und Demokratie verwirklicht hat. Allerdings ist das System nicht perfekt und es ist nicht gelungen, das Problem der Mafia zu lösen, wie es Russland unter Wladimir Putin getan hat.

Transnistrien, wo seit der Unabhängigkeit ein russisches Waffenarsenal und seit dem Krieg von 1992 eine russische Friedenstruppe stationiert sind, erhält kostenlos russisches Gas, da es den Knotenpunkt mehrerer russischer Gaspipelines nach Ost-, Mittel- und Westeuropa bewacht [6].

Seit 2019 setzt sich der US-amerikanische, militärisch-industrielle Komplex dafür ein, Russland zu schwächen, indem er es in Konflikte in der Ukraine und in Transnistrien verwickelt [7]. Im Jahr 2005 holte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel Ursula von der Leyen als Beraterin an ihre Seite. Die beiden Frauen drängen auf die Gründung der European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine (EUBAM) (Grenzunterstützungsmission der Europäischen Union in Moldawien und der Ukraine). Dieses europäische Gremium wird Transnistrien bedrängen, indem es dessen Grenzen zu Moldawien und der Ukraine umgibt, obwohl keiner dieser beiden Staaten Mitglied der Europäischen Union ist.

Das am 15. August 2025 in Anchorage zwischen den Präsidenten Donald Trump und Wladimir Putin geschlossene Abkommen sieht vor, dass der Donbass und Noworossija als russisch anerkannt werden. Das bedeutet, dass Odessa nicht mit Gewalt befreit, sondern durch einen Friedensvertrag annektiert wird. Odessa grenzt jedoch an Transnistrien. Präsident Putin hat vor zwei Wochen allen Bürgern Transnistriens, die dies beantragen, die russische Staatsbürgerschaft gewährt [8].Transnistrien wird somit nach dem Ende des Krieges in der Ukraine russisch werden, was zum Zerfall Moldawiens führen wird. Die Bevölkerung hat sich bereits zweimal in diesem Sinne geäußert.

Der Zerfall der Europäischen Union

Die Einheit der Europäischen Union scheint für uns nicht in Frage zustehen. Dennoch ist das Vereinigte Königreich 1973 der Union beigetreten und hat sich 2020 wieder aus ihr zurückgezogen. Im Jahr 2005 lehnten die Wähler in Frankreich und den Niederlanden die Referenden zur Europäischen Verfassung ab. Sie wurden nicht beachtet, da die EU von ihren „demokratischen Werten“ abwich. Im Jahr 2013 zwang die europäische Troika (damals bestehend aus Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich) den Zyprioten die schlichte Beschlagnahmung von Bankeinlagen über 100.000 Euro auf; die Europäische Union entfernte sich damit erneut von ihren „demokratischen und liberalen Werten“. Im Jahr 2024 greift die Europäische Kommission heimlich in die rumänischen Präsidentschaftswahlen ein und macht damit endgültig Schluss mit ihren „Werten“. Heute stellen die EU-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Slowenien und Ungarn, die Einstimmigkeitsregel im Europäischen Rat in Frage.

Unterdessen bildet das Vereinigte Königreich, das nicht mehr Teil der EU ist, ein neues Militärbündnis, die „Nordmeerkräfte“. Diese neue Streitmacht setzt sich aus dänischen, estnischen, finnischen, isländischen, litauischen, lettischen, norwegischen und schwedischen Streitkräften zusammen. In Kürze sollen auch die deutschen, polnischen und türkischen Streitkräfte hinzukommen; vielleicht sogar die französischen, doch das Hin und Her zwischen London und Paris im Jahr 2025 ist nicht mehr angebracht. Es scheint, als sollen die Nordmeerkräfte die NATO ersetzen, sobald die Vereinigten Staaten Mitte 2027 aus dem Atlantischen Bündnis ausgetreten sind, so das Team von Präsident Trump.
Dieses Bündnis ist jedoch nicht mit der Existenz der EU vereinbar, die eine Folge der geheimen Klauseln des Marshall-Plans (1948) ist.

Wir stellen fest, dass die deutsche Wiederaufrüstung sowohl von der Europäischen Union als auch vom Vereinigten Königreich finanziert wird. Letzteres hatte in den 1930er Jahren die deutsche Wiederaufrüstung gegen die Sowjets finanziert. Erst nach dem Münchner Abkommen (29. bis 30. September 1938) schloss die UdSSR, in der Überzeugung, das nächste Opfer des Dritten Reiches zu sein, den deutsch-sowjetischen Pakt (23. August 1939), woraufhin sich Berlin gegen London wandte.

Erscheinungsdatum: April 2014

Ein Auszug daraus:

Neben dem Hartz-IV-Gesetz wurden zum Vorteil der Lobby auch noch die Leiharbeit, sowie die geringfügige Beschäftigung (400 Euro Jobs) eingeführt. Mit anderen Worten: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhält-nisse wurden bewusst abgeschafft. Was das für die arbeitende Bevölkerung im Alter bedeutet, wird mittlerweile immer offensichtlicher.

Schon heute ist eine stark steigende Altersarmut zu beobachten, die unter diesen sozialfeindlichen Bedingungen in den kommenden Jahren massiv zunehmen wird. Der Zerfall des Wohlstands ist unter solchen Voraus-setzungen nicht mehr aufzuhalten.

Während die Rente zukünftig immer mehr schrumpfen wird, schöpfen die Polit-Darsteller wie üblich aus den Vollen. Sie haben vor kurzem erst, ein-stimmig ihre Bezüge um zehn Prozent erhöht. Man muss nur ganz oben an den richtigen Fleischtöpfen sitzen, und alles regelt sich von selbst.

Die Elite sitzt an den Schalthebeln und ist voll im Bilde über das, was noch auf uns zu kommt. Sie, die Polit-Darsteller und ihre Medien-Huren gaukeln den Untertanen eine heile Welt vor, die bereits vor dem Zerfall steht. Um Volksaufstände zu verhindern, muss die Wahrheit unter allen Umständen ver-schwiegen werden.

Die Wohlstands-Party, die die Polit-Darsteller über Jahrzehnte auf Pump mit Steuergeldern finanziert haben, geht allmählich dem Ende zu. Es wird nicht nur die Altersarmut sein, die zunimmt, sondern auch die Arbeitslosigkeit und vor allem die Proteste gegen die Europäische Union, die den Menschen in Europa immer mehr abverlangt.

Bei der am 22. bis 25 Mai stattfindenden Europawahl könnten die über-wiegend bürgerfeindlichen Parteien, die nach wie vor an dem EU-Monster, das Steuergelder in Milliarden-Höhe verschlingt, festhalten, herbe Verluste einfahren. Viele kleine Anti-Euro-Parteien hingegen könnten Mandate hinzugewinnen bzw. ins Europäische Parlament einziehen.

Das Problem in Europa wird dadurch aber nicht gelöst. Das EU-Monster selbst ist das Problem. Wie kann das EU-Monster, das mit der Einführung des Euro die Probleme in Europa erst geschaffen hat, jemals lösen? Der Euro hat die Staatsschuldenkrise in Europa beschleunigt, wie weiter oben dargelegt wurde.
War die Krise, in der wir uns bereits seit Jahren befinden, bewusst geplant? Dazu hat sich der französische Wirtschaftswissenschaftler Jacques Attali klar geäußert:(135)

“Die Krise sei nicht nur vorhersehbar gewesen, man habe sie sogar bewusst geplant, um eine starke europäische Haushaltsföderation zu schaffen.”

In dem YouTube-Video wird er weiter zitiert:

„Alle diejenigen, die wie ich das Privileg hatten, bei der Abfassung der ersten Version des Maastrichter Vertrages die Feder zu führen, taten alles, um sicherzustellen, dass ein Austritt unmöglich wäre.“

Ein weiteres Zitat in dem Video von Giuliano Amato, ehemaliger italienischer Ministerpräsident, darf in diesem Kontext hier nicht fehlen:

“Deshalb ziehe ich es vor, langsam vorzugehen und die Souveränität Stück für Stück zu zerbrechen, und dabei plötzliche Übergänge von den nationalen zu Befugnissen des Bundes zu vermeiden … Demokratie braucht keinen Souverän.”

Robert Cooper, Sonderberater der Europäischen Kommission und Mitglied des „European Council on Foreign Relations“ schrieb 2003 in seinem Buch, „The Breaking of Nations: Ordnung und Chaos in der Twenty First Century“, für das er 2004 den Orwell-Preis erhielt:

„Die weitreichendste Form imperialistischer Ausdehnung ist die der Europäischen Union… Die postmoderne europäische Antwort auf Bedrohungen besteht darin das System eines kooperativen Imperiums immer weiter auszudehnen.“

(Auszug von RSS-Feed)

Hat die Demokratie noch eine Zukunft, Frau Guérot?

27. Mai 2026 um 09:04

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Krise der Demokratie, wachsender Autoritarismus, schwindendes Vertrauen in Institutionen: Steht unser politisches System vor einem grundlegenden Umbruch?

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(Auszug von RSS-Feed)

Die großen Lügen (Teil 16): Corona XV – Aushebelung des Grundgesetzes | Von Uwe Froschauer

19. Mai 2026 um 14:31

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Die großen Lügen (Teil 16): Corona XV – Aushebelung des Grundgesetzes | Von Uwe Froschauer

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben. Er war außer Kraft gesetzt, das Grundgesetz versagte. Die Verfassung war teilweise nur noch bedrucktes Papier. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit seine Schutzfunktion für die Bevölkerung in Deutschland nicht erfüllt. Das ist das Ergebnis einer wachsenden Zahl juristischer Analysen.

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass rechtsstaatliche Maßstäbe während der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident solche Worte wählt, dann ist klar: Hier geht es nicht um Detailkritik, sondern um Grundsätzliches.

Das Grundgesetz – Schutzschild oder Fassade?

Das Grundgesetz ist ein Schutzmechanismus. Es soll den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht den Staat vor dem Bürger. Grundrechte sind Abwehrrechte. Sie sind dazu da, staatliche Macht zu begrenzen. Diese Logik wurde in der Corona-Zeit in ihr Gegenteil verkehrt. Grundrechte galten nicht mehr als unverrückbare Grenzen staatlichen Handelns, sondern als temporäre Privilegien, die je nach politischer Lage gewährt oder entzogen werden konnten. Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein Systembruch, ein Bruch mit jedem demokratischen Verständnis.

Der „Verfassungsblog“ sprach in diesem Zusammenhang vom möglichen „Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien“. Der Verfassungsblog ist eine renommierte Online-Plattform für Verfassungsrecht, auf der Professoren, Richter, Wissenschaftler und Juristen publizieren. Es handelt sich um einen zentralen Ort der rechtswissenschaftlichen Debatte im deutschsprachigen Raum – eine Instanz, die man nicht einfach als „abweichende Meinung“ abtun kann. In einem Beitrag mit dem Titel „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“, veröffentlicht im Jahr 2020, wurde eine Entwicklung beschrieben, die weit über einzelne Maßnahmen hinausgeht.

Der Verfassungsblog stellte fest, dass sich nicht nur konkrete Eingriffe häuften, sondern dass sich das Denken über Grundrechte selbst verschoben hat. Was bedeutet das im Klartext?

Bis dahin galt im deutschen Verfassungsrecht ein klarer Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat muss Eingriffe rechtfertigen – nicht der Bürger seine Freiheit. Dieses Verhältnis begann sich in der Corona-Zeit umzukehren. Die Freiheit wurde nicht mehr als Ausgangspunkt betrachtet, sondern als etwas, das unter Vorbehalt steht. Nicht mehr der Staat musste jeden Eingriff strikt begründen – sondern der Bürger musste implizit rechtfertigen, warum er seine Rechte überhaupt wahrnehmen will. In meinen Augen sind das Kennzeichen einer Diktatur. Der Verfassungsblog beschreibt diesen Wandel als Erosion klassischer grundrechtlicher Denkkategorien. Das ist eine juristisch äußerst gewichtige Aussage. Denn „Denkkategorien“ sind keine Nebensache. Sie sind das Fundament, auf dem jede verfassungsrechtliche Bewertung aufbaut. Wenn sich diese Kategorien verschieben, dann verschiebt sich der gesamte Rechtsrahmen.

Konkret bedeutet das:

  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde zunehmend ausgehebelt
  • Pauschale Maßnahmen traten an die Stelle individueller Abwägungen
  • Freiheitsrechte wurden nicht mehr als Grenze staatlichen Handelns verstanden, sondern als Variable innerhalb politischer Steuerung

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz war nur noch eine Hülle – seine Schutzlogik wurde aufgeweicht.

Wenn eine etablierte juristische Plattform wie der Verfassungsblog feststellt, dass nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern die gesamte Denkweise über Grundrechte ins Rutschen geraten ist, dann kann man nicht mehr von Einzelfehlern sprechen, dann geht es um einen strukturellen Wandel. Nicht nur das Grundgesetz wurde unter Druck gesetzt – sondern das Verständnis dessen, was es überhaupt bedeutet.

Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen wurde angetastet

… auch wenn es im Grundgesetz heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

So steht es im Grundgesetz. Ein absoluter Satz, ohne Einschränkung, ohne Fußnote, ohne Ausnahmezustand. In der Praxis zeigte sich ein anderes Bild. Bei Demonstrationen – in denen Bürger ihre Grundrechte wahrnehmen – kam es wiederholt zu Szenen, die dieses Prinzip mehr als in Frage stellten. Menschen wurden zu Boden gerissen, teilweise auch ältere Teilnehmer, Maßnahmen wurden mit einer unverhältnismäßigen Härte durchgesetzt.

Ich erinnere mich noch an mehrere Bilder in Videoaufnahmen, die ich nicht mehr aus dem Kopf bekomme: Ein älterer Bürger steht auf der Straße, hält das Grundgesetz sichtbar in der Hand – das Symbol der freiheitlichen Ordnung Deutschlands – und wird von staatlichen Ordnungskräften niedergerungen. Für mich haben diese Bilder – die selbstverständlich in den Mainstreammedien, den Propagandaorganen der Regierung nicht gebracht wurden – symbolische Kraft: Das Grundgesetz existierte zwar auf dem Papier, aber in dem Moment, in dem man sich darauf berief, bot es keinen wirksamen Schutz mehr. Das Ende der Demokratie.

Das ist die eigentliche Zäsur. Denn ein Grundrecht entfaltet seine Bedeutung nicht auf dem Papier, sondern in der konkreten Situation. Wenn ein Bürger sich auf seine Rechte beruft, und dafür mit staatlicher Gewalt konfrontiert wird, dann stellt sich die fundamentale Frage: Gilt dieses Grundrecht überhaupt noch als Abwehrrecht gegen den Staat? In der Corona-Zeit wurde der Staat übergriffig, und das nicht nur einmal. Die Übergriffigkeit wurde zur Dauerhaltung des Staates.

Das Grundgesetz war nur noch ein theoretisches Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Der Staat hat in der Krise nicht nur eingegriffen, er hat den Bürgern – sozusagen mit dem Gummiknüppel in der Hand – signalisiert, dass ihre Rechte nicht mehr „grund“sätzlich, sondern nur noch situativ verfügbar sind, je nachdem, ob man sich den Repressionen des Staates fügte oder nicht. Diktatur.

Das ist mit dem absoluten Anspruch des Artikels 1 nicht vereinbar, denn „unantastbar“ bedeutet nicht „solange es politisch opportun ist“.

Ebenfalls unvereinbar mit Artikel 1 GG ist, dass Menschen in „geimpft“ und „ungeimpft“ oder in „solidarisch“ – was fälschlicherweise gleichgesetzt wurde mit verantwortungsvoll – und „unsolidarisch“ – was als verantwortungslos verstanden und auch so kommuniziert wurde, kategorisiert wurden. Das war keine beiläufige, eigendynamische gesellschaftliche Entwicklung, sondern eine politisch gesteuerte, medial verstärkte und juristisch durchgewunkene, zutiefst antidemokratische Vorgehensweise. Mit dieser Einteilung gingen konkrete Konsequenzen einher: Ausschluss vom öffentlichen Leben, Zugangsbeschränkungen zu Restaurants, Kultur, Reisen (2G, 3G), berufliche Nachteile bis hin zum faktischen Ausschluss aus bestimmten Tätigkeiten (z.B. verfassungswidrige einrichtungsbezogene Impfpflicht). Das Entscheidende dabei ist nicht die Maßnahme im Detail, sondern das dahinterstehende Prinzip. Nicht mehr das Individuum mit seinen Rechten stand im Mittelpunkt, sondern seine Einordnung in eine politisch definierte Kategorie.

Der Jurist und Autor Wolfgang Bittner veröffentlichte 2021 auf der Plattform Manova seinen Beitrag „Ausgerupfte Grundrechte“. In diesem Artikel beschreibt er diese Entwicklung als eine Form der Entkernung des Grundrechtsschutzes. Seine These: Der Staat hat den Bürger zunehmend nicht mehr als Träger unveräußerlicher Rechte behandelt, sondern als Objekt politischer Steuerung. Das ist eine fundamentale Verschiebung, denn Artikel 1 GG schützt nicht Gruppen, sondern den einzelnen Menschen vor einem übergriffigen Staat – unabhängig von Verhalten, Meinung oder Status.

Der Begriff „Würde“ ist nicht an eine Bedingung geknüpft, er ist nicht abhängig von „Solidarität“ und „Konformität“. Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Menschen unterschiedlich behandeln – nicht aufgrund konkreter individueller Gefährdung, sondern aufgrund abstrakter, politisch definierter Kategorien? Die meisten Politiker des Altparteienkartells (CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne) haben diese Frage bejaht, und damit den Artikel 1 GG nicht mehr als absolute Grenze verstanden, sondern als abwägbares Prinzip. Schande über diese Rechtsbeuger! Sie haben aus einem Abwehrrecht ein Steuerungsinstrument gemacht.

Die praktische Folge dieser Kategorisierung war nicht nur rechtlicher Natur,
sondern hatte auch soziale Auswirkungen. Menschen wurden öffentlich abgewertet, moralisch eingeordnet, in eine Rolle gedrängt, die sie aus der Gemeinschaft herauslöste. Andersdenkende und Kritiker dieser Vorgehensweise wurden diffamiert, diskreditiert, etikettiert und teilweise politisch verfolgt. Gegen diese Ausgegrenzten wurde gehetzt und ein moralisch völlig unbegründeter Hass in der Bevölkerung systematisch aufgebaut, weil diese Hetze und dieser Hass halfen, die antidemokratische, elitengesteuerte Agenda durchzusetzen. Und genau diese Leute erlassen heute Gesetze gegen Hass und Hetze. Was für eine Scharade! Das Imperium der Lügen ist in Höchstform – aber nicht mehr lange, denke ich. Letztendlich wird sich so etwas wie Wahrheit durchsetzen.

Die in Artikel 1 formulierte Würde des Menschen schützt nicht nur vor physischer Gewalt, sondern auch vor staatlich begünstigter, sozialer Entwertung. Wenn der Staat – direkt oder indirekt – Rahmenbedingungen schafft, in denen Menschen systematisch ausgegrenzt werden, dann stellt sich die Frage, ob der Schutz des Artikels 1 noch wirksam ist. Wenn die Würde des Menschen nicht mehr unantastbar, sondern verhandelbar ist, hat Artikel 1 seine Wirkung verloren, und jedes demokratische Verständnis wird begraben. Und das ist in der Corona-Zeit geschehen. Diktatur.

Artikel 2 GG – Körperliche Unversehrtheit unter Druck und indirektem Zwang

Artikel 2 schützt Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Grundrecht, das zu den zentralen Schutzgarantien des Grundgesetzes gehört. Kein Eingriff darf ohne zwingenden Grund erfolgen. Es gab in der Corona-Zeit keinen zwingenden medizinischen Grund, nur einen politisch motivierten. Jede Maßnahme ist auf deren Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben, der Staat war übergriffig. Es soll keine staatliche Einflussnahme ohne klare rechtliche Grundlage erfolgen. Die rechtliche Grundlage war nicht gegeben, sondern lediglich eine fragwürdige, im Nachhinein nicht haltbare Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die das Grundgesetz aushebelte.

Die verfassungsrechtliche Leitlinie wurde gebrochen. Die Einführung indirekter Impfpflichten – über 2G-Regelungen, Zugangsbeschränkungen, berufliche Konsequenzen und massiven gesellschaftlichen Druck – hat ein Klima geschaffen, in dem die freie Entscheidung vieler Menschen faktisch zur Fiktion wurde. Formal gab es keine allgemeine Impfpflicht – darauf berufen sich die feigen damaligen Entscheider, die aktuell ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen – faktisch entstand aber ein erheblicher Anpassungsdruck, der den Begriff Impferpressung nahelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Eingriffe in Grundrechte rechtlich relevant sind. Und das war in der Corona-Zeit gegeben. Dessen sind sich die damaligen Entscheider bewusst, und wollen sich aus diesem Grund auch lediglich einer Enquete-Kommission stellen, die keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht, und nicht einer Untersuchungskommission, welche die Grundlage für eine juristische Verfolgung sein kann.

Der Staat kann sich nicht hinter formaler Freiwilligkeit verstecken, wenn die tatsächlichen Umstände faktisch Zwang erzeugen. Diese Problematik wurde auch in kritischen Beiträgen der NachDenkSeiten aufgegriffen – etwa in dem Artikel „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (erschienen 2020). Dort wird die zentrale Kritik formuliert:

Der Staat hat einen Rahmen geschaffen, in dem Grundrechte nicht offen eingeschränkt, sondern indirekt unter Druck gesetzt wurden – und damit die eigentliche verfassungsrechtliche Prüfung umgangen.

Besonders deutlich wird dieses Problem bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen – Pflegekräfte, medizinisches Personal – standen vor einer folgenschweren Entscheidung: Impfen lassen – oder den Beruf nicht mehr ausüben. Formal war auch hier alles „freiwillig“. Niemand wurde physisch gezwungen. Aber wer seine Existenz sichern wollte, hatte faktisch keine Wahl. Diese Maßnahme berührt den Kern von Artikel 2 GG, denn die Entscheidung über einen medizinischen Eingriff ist eine höchstpersönliche. Sie gehört zum Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit. Wenn diese Entscheidung unter massiven äußeren Druck gestellt wird – etwa durch den drohenden Verlust der beruflichen Existenz –, ist das in meinen Augen nicht mehr Freiwilligkeit, sondern Zwang: eine Impferpressung! Einige meiner Bekannten haben ihren Beruf im Gesundheitswesen aufgegeben, andere haben sich gegen ihren Willen impfen lassen und kämpfen zum Teil mit den massiven Nebenwirkungen.

Medizinische Eingriffe sind selbstverständlich niemals risikofrei. Bei den Corona-Impfstoffen traten jedoch massive Nebenwirkungen in großer Zahl auf, wie bei keinem Impfstoff zuvor. Für die verfassungsrechtliche Bewertung ist jedoch nicht nur entscheidend, wie groß ein Risiko ist, sondern generell, dass ein Risiko besteht. Artikel 2 schützt vor Eingriffen in die körperliche Integrität – unabhängig davon, ob diese Eingriffe politisch gewollt oder medizinisch empfohlen sind. Im Klartext: Wenn ich mich nicht impfen lassen will, kann mich keiner dazu zwingen, und hat mich auch niemand dazu zu erpressen, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und Konsorten! Wenn der Staat Maßnahmen etabliert, die faktisch dazu führen, dass Menschen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen müssen, dann trägt er dafür die Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass diese Eingriffe nicht nur medizinisch vertretbar, sondern auch verfassungsrechtlich sauber legitimiert sind.

Bringen Sie Ihr Gewissen ins Reine, Herr Söder, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und andere Entscheider der Corona-Zeit – oder haben Sie keines? – und stellen Sie sich einem Untersuchungsausschuss.

Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit unter Vorbehalt

Die Versammlungsfreiheit ist kein Luxusrecht, sondern Kernbestandteil jeder funktionierenden Demokratie. Wer sich nicht versammeln darf, dem wird eine Möglichkeit genommen, seine Meinung wirksam zu zeigen und zu artikulieren, und wer seine Meinung nicht artikulieren kann, lebt nicht mehr in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde in der Corona-Zeit über weite Strecken massiv eingeschränkt.

Demonstrationen wurden verboten, aufgelöst, oder mit Auflagen versehen, die ihre Durchführung faktisch unmöglich machten. Gesundheitsschutz ist zweifellos ein legitimes Ziel. Aber die Notwendigkeit hierfür war in der Corona-Zeit definitiv nicht gegeben. Die staatlichen Maßnahmen waren unverhältnismäßig, und das wissentlich und willentlich, wie die RKI-Protokolle beweisen. Der Staat muss differenzieren und muss im Einzelfall prüfen. Er darf nicht pauschal Grundrechte unterdrücken. Doch das ist in dieser diktatorischen Zeit vielfach geschehen.

Der Verfassungsblog hat die Entwicklung während der Pandemie nicht nur punktuell, sondern grundsätzlich kritisiert. In Beiträgen wie „Freiheitsrechte ade?“ (April 2020) und „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“ (2020) wurde deutlich gemacht, dass sich das Verständnis von Grundrechten insgesamt verschoben hat.

Diese Kritik zielte nicht nur auf einzelne Maßnahmen, sondern auf die grundsätzliche Bereitschaft, Freiheitsrechte – und damit auch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG – zugunsten staatlicher Steuerungsinteressen zurückzustellen. In weiteren Beiträgen wurde zudem betont, dass gerade die Versammlungsfreiheit nicht pauschal eingeschränkt werden darf, sondern eine konkrete Einzelfallprüfung erforderlich ist.

Gleiches Recht – beziehungsweise Unrecht – galt aber nicht für alle. Während Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen häufig mit strengen Auflagen belegt oder untersagt wurden – Abstandsregeln, Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen – zeigte sich bei anderen Versammlungen ein deutlich anderes Bild. Ein prominentes Beispiel sind die Black-Lives-Matter-Demonstrationen im Jahr 2020, ausgelöst durch den Tod von George Floyd in den USA. Hier versammelten sich auch in deutschen Städten – darunter München und Berlin – Tausende Menschen. Meine daran teilnehmende Tochter erzählte mir, dass weder Abstandsregeln, Maskenzwang und so weiter eingehalten wurden, und die Ordnungskräfte auch nicht darauf pochten. Bei den großen Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen, an denen auch ich mich mehrmals beteiligte, schauten die Polizisten sehr wohl auf die Einhaltung der Regeln.

Unabhängig davon, wie man diese Demonstrationen politisch bewertet, stellt sich hier die verfassungsrechtliche Frage: Gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle gleich – oder wird es abhängig vom Inhalt der Versammlung unterschiedlich behandelt? Wenn identische Regeln unterschiedlich angewendet werden, dann ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn der Staat bei bestimmten Demonstrationen streng durchgreift, und bei anderen großzügig wegschaut, gilt dieses Grundrecht des Artikels 8 nicht mehr neutral, sondern vom politischen Kontext abhängend. Grundrechte sind keine Belohnung für erwünschtes Verhalten, sie gelten auch – und gerade – für unbequeme Meinungen. Ansonsten: Rechtsstaat Ade, Frau Faeser und Konsorten! Der Willkür des Staates waren während der Coronadiktatur keine Grenzen gesetzt.

Demonstrationen sind das Korrektiv einer Demokratie. Sie sind das Mittel, mit dem Bürger sichtbar widersprechen können. Wenn dieses Mittel eingeschränkt wird – pauschal, langfristig und teilweise selektiv –, dann verliert die Demokratie einen großen Teil ihrer Substanz. Wer nicht mehr demonstrieren darf, kann auch nicht mehr wirksam widersprechen.

Artikel 12 GG – Die Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen

Besonders deutlich wird der zuvor beschriebene Eingriff in Artikel 2 GG – die körperliche Unversehrtheit – dort, wo er mit existenziellen Konsequenzen verknüpft wurde. In dem Moment, in dem die Entscheidung über den eigenen Körper zur Voraussetzung für die berufliche Existenz wird, verlässt der Eingriff den rein gesundheitlichen Bereich und greift unmittelbar in ein weiteres Grundrecht ein: die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Was zunächst wie zwei getrennte Problembereiche wirkt, gehört untrennbar zusammen. Ein medizinischer Eingriff wird nicht direkt erzwungen, aber indirekt zur Bedingung gemacht, um den eigenen Beruf weiter ausüben zu dürfen.

Im Gesundheitswesen zeigte sich das besonders deutlich. Pflegekräfte, medizinisches Personal, Beschäftigte in Arztpraxen und dergleichen mussten sich entscheiden, ob sie sich impfen lassen, oder ihren Beruf verlieren. Die Erwerbsfähigkeit wird an die körperliche (Un-)Versehrtheit gekoppelt.

Artikel 12 GG wurde in der Corona-Zeit nicht nur im Zusammenhang mit Impfentscheidungen massiv verletzt, sondern in seiner vollen Breite. Während der Pandemie wurden ganze Branchen lahm bzw. stillgelegt wie Gastronomie, Kulturbetriebe oder der Einzelhandel. Millionen Existenzen wurden per Verordnung eingeschränkt oder zerstört, nicht im Einzelfall, nicht differenziert, sondern flächendeckend. War das verhältnismäßig? War es notwendig, geeignet und angemessen, ganze Wirtschaftszweige pauschal stillzulegen?

Kritische Stimmen – unter anderem auf den NachDenkSeiten – haben diesen Punkt früh thematisiert. In bereits erwähnten Beiträgen wie „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (2020) wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Kontrolle staatlicher Eingriffe ausreichend stattgefunden hat.

In meinem 2022 erschienenen Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“ habe ich die rechtliche Problematik in Coronazeiten umfänglich angeprangert.

Wer schützt eigentlich die Berufsfreiheit, wenn staatliche Maßnahmen die Existenzen von Millionen Menschen betreffen? Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen ein wiederkehrendes Muster.

Maßnahmen wurden verlängert, obwohl ihre Wirksamkeit nicht eindeutig belegt war – und obwohl sie laut den RKI-Protokollen intern durchaus kontrovers diskutiert wurden.

Notwendige Differenzierungen – etwa nach regionaler Lage, tatsächlichem Infektionsgeschehen oder konkretem Risiko – blieben häufig aus. Ein Grundrecht, das eigentlich im Einzelfall sorgfältig hätte abgewogen werden müssen, wurde stattdessen pauschal eingeschränkt.

Aus meiner Sicht hätten derartige Eingriffe in die Berufsfreiheit grundsätzlich gar nicht beschlossen werden dürfen, da bereits in einem sehr frühen Stadium erkennbar gewesen ist, dass das Coronavirus keine besondere Gefährdung darstellte und in der Coronaplandemie primär einer politischen und nicht einer gesundheitlichen Agenda gefolgt wurde.

Existenzen – über Jahre aufgebaut – wurden in wenigen Monaten zerstört. In der Gastronomie wurde das besonders sichtbar. Viele Betriebe konnten die wiederholten Lockdowns nicht überstehen. Rücklagen wurden aufgebraucht, Kredite aufgenommen, Hoffnungen aufrechterhalten – und am Ende stand dennoch das Aus. Ich selbst kenne zahlreiche Fälle von Menschen aus der Gastronomie, die in dieser Zeit ihre wirtschaftliche Grundlage verloren haben. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Lebenswerke, das sind Millionen von Einzelschicksalen. Dass die Entscheider seinerzeit heute noch ruhig schlafen können, entsetzt mich. Ich könnte es bei einem derartigen Fehlverhalten nicht mehr. Da geht bei mir stückweise der Glauben an die Menschheit verloren.

Artikel 12 GG schützt nicht nur die Freiheit, einen Beruf zu wählen. Er schützt auch die Möglichkeit, ihn tatsächlich auszuüben. Wenn diese Möglichkeit über Monate oder Jahre entzogen wird, dann ist das kein „Eingriff“ mehr im klassischen Sinne, sondern eine willkürliche Zerstörung von Existenzen. Nicht die Arbeit der betroffenen Bevölkerung hätte man suspendieren sollen, sondern die Träger dieser unverantwortlichen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen und menschenverachtenden Entscheidungen.

Die Eingriffe in Artikel 12 GG waren kein Nebeneffekt. Sie waren ein zentraler Bestandteil der Plandemiepolitik. Die Freiheit, einen Beruf auszuüben, stand unter dem Vorbehalt und der Willkür staatlicher Maßnahmen.

Artikel 20 GG – Der Aufstieg des Verordnungsstaates

Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die nicht verfassungskonforme Verschiebung von Macht. Das Parlament – eigentlich das Herz der Demokratie – trat in den Hintergrund und die Exekutive – Regierung und Verwaltung – übernahm das Ruder. Regiert wurde per Verordnung. Was als kurzfristige Reaktion auf eine Krise begann, entwickelte sich über Monate zu einem strukturellen Muster: Entscheidungen von erheblicher Tragweite wurden nicht mehr primär im parlamentarischen Verfahren getroffen, sondern im Wege exekutiver Regelungen umgesetzt.

Der Beitrag „Verfassungswidrige Rechtspraxis“ auf Manova (erschienen 2021) beschreibt diese Entwicklung als problematische Ausweitung exekutiver Macht auf Grundlage von Artikel 80 GG.

Artikel 20 GG legt die Grundstruktur des Staates fest – Demokratie, Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz. Wenn aber wesentliche Entscheidungen nicht mehr im Parlament getroffen werden, sondern durch Verordnungen der Regierung, dann gerät genau dieses Gefüge verfassungsrechtlich ins Wanken.

Deutlich wurde diese Entwicklung im Rahmen der sogenannten Ministerpräsidentenkonferenzen. Dort trafen sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über Maßnahmen zu entscheiden, die anschließend bundesweit oder landesweit umgesetzt wurden. Formal handelte es sich dabei um ein politisches Abstimmungsgremium, und nicht um ein verfassungsrechtlich normiertes Entscheidungsorgan. Diese Konferenzen trafen faktisch Entscheidungen von erheblicher Tragweite – für Millionen Bürger, für ganze Wirtschaftszweige, für grundlegende Freiheitsrechte. Die eigentliche gesetzgeberische Legitimation erfolgte häufig erst nachgelagert oder in Form von Verordnungen oder gar nicht.

Ein Gremium ohne direkte gesetzgeberische Funktion entwickelte also eine faktische Steuerungswirkung für staatliches Handeln. Der Willkür war Tür und Tor geöffnet. Wo bleibt bei einem solchen Verfahren die demokratische Kontrolle? Wo bleibt die öffentliche parlamentarische Debatte? Wo bleibt die transparente Abwägung, die gerade bei Grundrechtseingriffen zwingend erforderlich ist? Klar, die damaligen Entscheider argumentieren heute, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden mussten. Das wäre eventuell einsehbar gewesen, wenn es eine unmittelbare Gefahr gegeben hätte. Hat es aber nicht, und die meisten Entscheidungsträger wussten das.

Hans-Jürgen Papier betonte im Rahmen einer Veranstaltung (18. September 2023),
dass rechtsstaatliche Maßstäbe in der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden. Diese zurückhaltende Formulierung hatte jedoch eine schwerwiegende Bedeutung, denn der Rechtsstaat lebt nicht nur von Ergebnissen, sondern vor allem von Verfahren mit Merkmalen wie klare Zuständigkeiten, transparente Entscheidungsprozesse, parlamentarische Kontrolle und gerichtliche Überprüfbarkeit. Wenn solche Elemente geschwächt werden, verschiebt sich das Machtgefüge. Diese wissentliche und willentliche Verschiebung war während der angeblichen Pandemie zu beobachten. Es regierte ein diktatorischer Unrechtsstaat mit zunehmender Dominanz der Exekutive.

Zu dieser Verschiebung tritt ein weiterer Aspekt, der für das Vertrauen in den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist: die Rolle der Judikative. Die Gewaltenteilung – die in Deutschland aufgrund der Unterstellung der Staatsanwaltschaft unter das Justizministerium ohnehin nicht richtig vollzogen ist – lebt davon, dass die Gerichte – deren Richter ernannt oder vom Parlament gewählt werden – staatliches Handeln unabhängig überprüfen. Sie sollen das Korrektiv sein. Sie sind die letzte Instanz, wenn Grundrechte unter Druck geraten. Kritisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Kontrolle nicht mit der gebotenen Distanz erfolgt. In diesem Zusammenhang sorgte ein Vorgang für besondere Aufmerksamkeit.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ehemalige CDU-Abgeordnete (!), Stephan Harbarth, traf sich im Juni 2021 – also zu einem Zeitpunkt, als bereits mehrere Verfahren zu Corona-Maßnahmen beim Gericht anhängig waren – zu einem Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU!). Zu diesem Zeitpunkt standen zentrale verfassungsrechtliche Fragen im Raum, unter anderem zur sogenannten Bundesnotbremse, über die das Gericht kurze Zeit danach entscheiden sollte.

Auch wenn ich keine unzulässige Einflussnahme ausdrücklich unterstelle, wirft der Zeitpunkt zumindest Fragen auf. Wenn ein Gericht über Maßnahmen entscheiden muss, die von eben jener Regierung verantwortet werden, mit der gleichzeitig informelle Treffen stattfinden, dann sind diese Fragen nicht ganz unberechtigt, oder?

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt von Kontrolle, und die Justiz ist dazu da, staatliches Handeln zu überprüfen. Hier setzt meine Kritik an, die auch unter anderem auf den NachDenkSeiten formuliert wurde: Viele Gerichte haben Maßnahmen bestätigt, statt sie kritisch zu hinterfragen. Die erwartete starke, sichtbare, konsequente Korrektur staatlicher Eingriffe blieb weitgehend aus. Wenn alle Gewalten – Exekutive, Legislative und Teile der Judikative – in die gleiche Richtung laufen, dann fehlt das Korrektiv. Das war während der Coronaplandemie der Fall.

Die abnorme Entwicklung rund um Artikel 20 GG in der Corona-Zeit zeigt kein isoliertes Problem. Sie zeigt ein Muster: Die Verschiebung von Entscheidungsprozessen, die Konzentration von Macht und die Schwächung parlamentarischer Kontrolle. Ein Rechtsstaat wird nicht erst dann beschädigt, wenn Gesetze offen gebrochen werden, er wird bereits dann geschwächt, wenn seine Verfahren ausgehöhlt werden.

Deshalb möchte ich Ihnen werte Leserinnen und Leser, Artikel 20 Absatz 4 GG nochmals näherbringen, der daran erinnert, dass Bürger das Recht – und meines Erachtens fast schon die Pflicht – haben, sich gegen Bestrebungen zu wehren, die geeignet sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

Artikel 19 GG – Wenn Grundrechte ihren Kern verlieren

Artikel 19 Absatz 2 GG ist eine stille, aber in diesem Zusammenhang wichtige Norm:

„In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Das bedeutet: Man darf Grundrechte einschränken, aber nicht entleeren – was jedoch in der Corona-Zeit in großem Umfang passierte. Wenn Versammlungen dauerhaft eingeschränkt werden (Artikel 8 GG), wenn Berufsausübung flächendeckend unmöglich wird (Artikel 12 GG), wenn gesellschaftliche Teilhabe an Bedingungen geknüpft wird, die mittelbar in die körperliche Selbstbestimmung eingreifen (Artikel 2 GG), dann stellt sich doch die Frage:

Was bleibt vom Grundrecht noch übrig?

Ein Recht, das nur unter Vorbehalt gilt, ist kein Recht mehr – sondern ein Instrument. Artikel 19 schützt nicht ein einzelnes Grundrecht, sondern die Substanz aller Grundrechte. Wenn diese Substanz verloren geht, verlieren auch die einzelnen Freiheitsrechte ihre Schutzwirkung.

Fazit

Die Corona-Zeit war ein Stresstest für den Rechtsstaat, den er nicht bestanden hat. Dieser Test hat Schwächen offengelegt, die man nicht ignorieren darf. Viele derjenigen, die heute gerne die Worte „Unsere Demokratie“ benutzen, haben in der Coronazeit eben diese mit Füßen getreten. Grundrechte wurden massiv eingeschränkt – und das pauschal, langandauernd, in großen Strecken unbegründet, menschenfeindlich und begleitet von einer Verschiebung staatlicher Machtstrukturen hin zu einer Diktatur. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit nicht als wirksamer Schutz gegen staatliche Eingriffe funktioniert. Wer im Grundgesetz Schutz suchte, stand allein im Regen.

Ein Staat, der seine Grundrechte in der Krise relativiert, schafft einen Präzedenzfall. Und Präzedenzfälle verschwinden nicht. Sie bleiben.

Eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse im Rahmen eines Untersuchungsausschusses – und nicht mit dem Papiertiger Enquete-Kommission –, eventuell gefolgt von juristischen Konsequenzen ist für das historische Bewusstsein der Gesellschaft ein Muss, damit so etwas nie, nie wieder… Aber wen interessiert das schon ... wenn ich mir beispielsweise die erneut erstarkte „Kriegstüchtigkeit“ so ansehe?

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Anmerkungen und Quellen

Zwei Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit; Genre politisches Sachbuch) und „Reise zum höheren Selbst“ (Genre Ratgeber) nehme ich gerade in Angriff und sollen demnächst veröffentlicht werden. Als Basis für diese Bücher werden bestehende, diesbezügliche Artikel von mir herangezogen. Wenn Sie in einem dem Genre entsprechenden Verlag arbeiten – oder eine entsprechende Person in einem infrage kommenden Verlag kennen, der eines meiner beiden Bücher veröffentlichen könnte, wäre ich Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.

Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht. Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Lupe über Schriftzug "Grundgesetz"
Bildquelle: DesignRage / shutterstock

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Fördermittel im Rahmen der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien übersteigen 100 Milliarden Pfund

19. Mai 2026 um 06:00

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Paul Homewood, NOT A LOT OF PEOPLE KNOW THAT

Nach kürzlich veröffentlichten Regierungsstatistiken haben die Kosten für die Fördermittel im Rahmen der „Renewables Obligation“ inzwischen die Marke von 100 Milliarden Pfund überschritten.

Die Subventionszahlungen werden jedes Jahr entsprechend dem RPI erhöht, doch zu Preisen von 2025 beläuft sich die Rechnung seit 2010 nun auf 101,2 Milliarden Pfund. Allein im letzten Jahr erhielten Erzeuger erneuerbarer Energien Subventionen in Höhe von 7,7 Milliarden Pfund. Zwei Drittel davon gehen an Wind- und Solarparks, die uns als die günstigsten Energieformen verkauft werden.

Bis zum letzten Monat wurden all diese Subventionen über unsere Stromrechnungen finanziert. (Ab April 2026 wird ein Teil der Kosten nun aus allgemeinen Steuereinnahmen bestritten – aber so oder so müssen wir immer noch zahlen!).

Dazu kommt, dass Erzeuger erneuerbarer Energien zusätzlich zu diesen Subventionen ihren Strom auch auf dem Markt verkaufen. Tatsächlich zahlen wir also doppelt für den von ihnen erzeugten Strom.

Das Renewables Obligation Scheme (RO) gilt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die vor 2017 gebaut wurden; seitdem wurde das System für neue Anlagen durch die Differenzvertrags-Subvention (Contracts for Difference) ersetzt. Das Programm hat für jede Anlage eine Laufzeit von zwanzig Jahren, so dass wir noch viele Jahre lang Milliardenbeträge zahlen werden.

Jedes Jahr legt Ofgem ein Ziel für lizenzierte Stromversorger fest. Die Versorger müssen einen bestimmten Anteil des Stroms, den sie an ihre Kunden liefern, aus erneuerbaren Quellen beziehen, ausgedrückt als Anzahl von Renewables Obligation Certificates (ROCs) pro gelieferter Megawattstunde (MWh).

Im Gegenzug erhalten Windparks und andere im Rahmen des RO-Systems akkreditierte Erzeuger erneuerbarer Energien ROCs. Die Versorger können diese entweder von den Erzeugern kaufen oder in den „Buy-Out-Fonds“ der OFGEM einzahlen, und zwar zu einem festen Preis, der zu Jahresbeginn festgelegt und jedes Jahr entsprechend dem RPI erhöht wird. (Ab April 2026 wird stattdessen der CPI herangezogen.) Damit legt die OFGEM faktisch den Marktpreis für ROCs fest.

Soweit ich mich erinnern kann, hat niemand jemals dafür gestimmt, 100 Milliarden Pfund an Windparks und andere zu zahlen! Diese Politik war nie Teil des Wahlprogramms einer Partei. Stattdessen wurde sie per Regierungsdiktat durchgesetzt.

Das RO-System wurde ursprünglich 2002 vom DTI (Ministerium für Handel und Industrie) über eine Rechtsverordnung eingeführt, zu der es auf der Website des Parlaments heißt:

„Verordnungen sind die häufigste Form der sekundären (oder delegierten) Gesetzgebung.

Die Befugnis zum Erlass einer Verordnung ist in einem Gesetz des Parlaments festgelegt und wird fast immer einem Minister der Krone übertragen. Der Minister ist dann befugt, in den im Gesetz genannten Angelegenheiten und unter Anwendung des darin festgelegten parlamentarischen Verfahrens Rechtsvorschriften zu erlassen.“

Mit anderen Worten: Ein Minister kann mittels einer SI Gesetze erlassen, ohne dass es eines Parlamentsgesetzes bedarf. Die ursprüngliche Rechtsgrundlage war im harmlos klingenden „Utilities Act 2000“ verankert, einem weitreichenden Gesetzentwurf zur Regulierung der Gas- und Stromwirtschaft. Es war niemals die Absicht dieses Gesetzes, Ministern die Befugnis zu erteilen, Dutzende Milliarden von den Rechnungszahlern einzutreiben, um ihre verzerrte politische Agenda voranzutreiben.

Und im Jahr 2010 wurde die Regelung von 2027 bis 2037 verlängert, bis dahin wird sich die Rechnung wahrscheinlich verdoppelt haben, wiederum unter Verwendung einer SI.

Und das sind nicht die einzigen Subventionen für erneuerbare Energien, die wir über unsere Stromrechnungen bezahlen. Die oben erwähnten Differenzverträge haben seit 2016 bereits 13 Milliarden Pfund gekostet.

Unterdessen wurden im Rahmen der Einspeisevergütung, die kleinere Stromerzeuger abdeckt, seit 2011 mehr als 17 Milliarden Pfund ausgezahlt.

Für all dies gab es nie ein demokratisches Mandat. Zu keinem Zeitpunkt wurde die Öffentlichkeit konsultiert, geschweige denn, dass sie die Möglichkeit erhalten hätte, über die Politik im Bereich der erneuerbaren Energien, Ed Milibands Klimaschutzgesetz von 2008 oder Theresa Mays selbstmörderisches Netto-Null-Gesetz abzustimmen.

Aber wir alle zahlen die Rechnung.

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/05/12/renewables-obligation-subsidies-top-100-billion/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Fördermittel im Rahmen der Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien übersteigen 100 Milliarden Pfund erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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8,6 Milliarden Euro bis 2034 – Brüssel diktiert Deutungshoheit über „vertrauenswürdige Medien“

15. Mai 2026 um 20:03

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Das EU-Geldmonster schlägt wieder zu und nimmt Euch noch mehr weg – bis nichts mehr da ist. Alles selbstverständlich nur zum Wohle des Volkes. Das haben sich diese Diebe geschworen.


„AgoraEU“ nennt Brüssel die jüngste milliardenschwere Initiative im Kampf gegen „Desinformation“. Offiziell deklariert als neues Programm „zur Förderung von Kultur, Medien und demokratischen Werten“. Ins Leben gerufen wird das Programm dieses Mal vom Europäischen Rat.

Quelle: rtdeutsch

Der Europäische Rat mit Sitz in Brüssel informiert über die nächste Belehrungs- und Erziehungsmaßnahme für die Bürger in der EU-Region. Es handelt sich um die Umsetzung von Plänen zuarbeitender „Think-Tanks“ für die anvisierte „Verordnung zur Einrichtung des neuen Programms AgoraEU für Kultur, Medien und Zivilgesellschaft“, die bereits im Juli 2025 ins Leben gerufen wurde. Laut Mitteilung in dieser Woche soll das Programm im Rahmen eines mehrjährigen Finanzierungsplans final in den Jahren 2028 bis 2034 umgesetzt werden. Vorgesehen und eingeplant werden dafür Mittel in Höhe von 8,6 Milliarden Euro. Politisch verantwortet wird der Vorschlag unter Führung der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Beauftragte Hintergrundakteure haben in dieser Woche das sogenannte „AgoraEU“-Programm final auf den Weg gebracht, einen 8,6 Milliarden Euro schweren Fonds für Nichtregierungsorganisationen, Medienprojekte und „zivilgesellschaftliche“ Organisationen und Gruppen, deren alleinige Aufgabe es ist, die willkürlich deklarierten „Demokratiewerte“ der EU auf dem gesamten Kontinent durchzusetzen.

In der Mitteilung vom 12. Mai heißt es in der wörtlichen Wahrnehmung Brüssels:

„Das Programm AgoraEU zielt darauf ab, gemeinsame Werte wie Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit zu fördern. Es wird die kulturelle Vielfalt Europas und seinen Kultur- und Kreativsektor, einschließlich des audiovisuellen Sektors und der Nachrichtenmedien, unterstützen sowie die Kunst- und Medienfreiheit schützen und die aktive Bürgerschaft stärken.“

Das Ziel laute „bürgerschaftliches Engagement“ in der gesamten EU-Region zu fördern und „gleichzeitig Vielfalt und demokratisches Engagement zu stärken“, so die Pläne des Europäischen Rats. Am Dienstag dieser Woche hat der „EU-Rat für Bildung, Jugend, Sport und Kultur“ den vorgesehenen 57-seitigen Entwurf für die neue Kultur- und Medienförderung in den Jahren bis 2034 final abgesegnet. Zuständig für die Umsetzung in Deutschland wäre der kontrovers wahrgenommene Kulturstaatsminister im Kanzleramt, Wolfram Weimer (parteilos).

Wörtlich sollen mit dem Programm AgoraEU „Kultur, Medien und Bürgerbeteiligung gestärkt werden, um die Resilienz der europäischen Demokratien zu fördern“. Kulturstaatsminister Weimer erklärte am Dienstag dieser Woche parallel zu den Plänen Brüssels im Rahmen eines WeltGastbeitrags unter der Überschrift „Wenn YouTube das neue Fernsehen ist, braucht es neue Regeln“:

„Regulierung ist in der sozialen Marktwirtschaft kein Selbstzweck. Sie bleibt Ultima Ratio. Und doch gehört eine zweite Einsicht ebenso dazu: Freiheit braucht Regeln, damit sie nicht von Macht verdrängt wird.“

In einer aktuellen Regierungspressemitteilung erklärt Weimer die EU-Pläne aktiv unterstützend:

„Mit Blick auf die wachsende Zahl antisemitischer Übergriffe in ganz Europa ist es mir besonders wichtig, in diesem Förderprogramm den Kampf gegen Antisemitismus zu verankern. Allen Formen des Antisemitismus, auch unter dem Deckmantel vermeintlicher Israel-Kritik, müssen wir entschieden entgegentreten. Auch hier haben wir breite Unterstützung gefunden und diesen Aspekt deutlich im Verordnungsentwurf positioniert.“

Die EU-Mitteilung erklärt, dass sich das „AgoraEU“-Programm in drei Hauptaktionsbereiche gliedert. Dazu heißt es aufgelistet:

  • Kreatives Europa – Kultur wird einen Beitrag zur grenzüberschreitenden kulturellen und künstlerischen Zusammenarbeit leisten
  • MEDIA+ wird die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit des audiovisuellen Sektors und der Videospielebranche steigern sowie freien und unabhängigen Journalismus und unabhängige Nachrichtenmedien unterstützen
  • CERV+ wird Grundrechte und Gleichheit, Prävention von Diskriminierung, Stärkung der demokratischen Teilhabe und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit fördern

Im „Mandat des Rates“ ist zudem die Einrichtung eines „AgoraEU-Ausschusses“ vorgesehen, um darüber „die Rolle der EU-Länder in der Durchführungsphase des Programms AgoraEU zu stärken“, also die inhaltliche Umsetzung der Vorgaben engmaschig zu kontrollieren und gegebenenfalls einzufordern.

Zu den vordergründigen Zielen des Programms gehört es demnach, vorgegebene „Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung und Intoleranz“ sowohl online als auch offline zu fördern.

EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen reagierte am Tag nach der Programmbestätigung auf X mit der Behauptung, dass sich die EU unter ihrer Führung „jeden Tag des Jahres dafür einsetzt, Europa zu einem Ort zu machen, an dem jeder frei, offen und authentisch leben kann“.

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Warum Deutschland zugrunde geht (Die 5 fatalen Fehler)

28. April 2026 um 09:54

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Deutschland galt über Jahrzehnte als industrielle Mitte Europas: Exportweltmeister, Maschinenmacht, Chemieriese und das wirtschaftliche Fundament der Eurozone. Doch hinter dem alten Bild von Stabilität, Disziplin und technischer Überlegenheit zeigt sich heute eine viel düsterere Realität: Deutschland verliert nicht nur an Wachstum, sondern die Grundlagen seines gesamten Erfolgsmodells.

In dieser Doku analysieren wir, warum Deutschlands Niedergang kein vorübergehender Abschwung ist, sondern das Ergebnis von fünf strukturellen Fehlentscheidungen, die tief in das wirtschaftliche Rückgrat des Landes schneiden. Eine Energiepolitik, die Ideologie über industrielle Realität stellte. Eine Bürokratie, die Investitionen, Bauen und Produktion immer stärker erstickt. Eine demografische Entwicklung, die das Sozial- und Rentensystem mathematisch unhaltbar macht. Ein Sozialstaat, der immer schwerer auf jener Wirtschaft lastet, die ihn finanzieren soll. Und ein politisches System, das Krisen verwaltet, statt sie zu lösen.

Wir zeigen, wie Deutschland seine industrielle Basis nicht durch äußere Feinde, sondern durch eigene Entscheidungen geschwächt hat. Von billigem russischem Gas und dem Atomausstieg über Standortflucht, Werksschließungen und steigende Lohnnebenkosten bis hin zu Fachkräftemangel, Abwanderung produktiver Leistungsträger und politischer Lähmung entsteht das Bild eines Landes, das nach außen noch immer stark wirkt, im Inneren aber bereits einen strukturellen Bruch erlebt.

Am Ende bleibt nur eine Frage:
Ist Deutschland noch immer der wirtschaftliche Motor Europas – oder erleben wir gerade den langsamen Zerfall der einen Volkswirtschaft, auf der Europas Stabilität jahrzehntelang beruhte?

Und wer hat das alles mit einer erschreckenden Unwissenheit produziert? Der Deutsche selbst, indem er den korrupten Haufen cducsuspdfdpgruene dazu legitimierte. Mit dem Euro und dem Geldverbrennungsmonster EU begann das Dilemma.

Wie sagte einst der Finanzminister Theo Waigel sinngemäß: der Euro werde durch strenge Konvergenzkriterien und einer vollständig unabhängigen Europäischen Zentralbank (EZB) zur Wahrung der Preisstabilität mindestens genauso stabil sein wie die D-Mark.

So habe der Euro innerhalb der EU vielleicht sogar eine größere Preisstabilität als zu Zeiten der D-Mark gebracht, sagte er etwa fünf Jahre später nach der Euro-Einführung.

Wie war das mit dem Euro-Rettungsschirm vor 16 Jahren? Milliarden Euro Steuergelder wurden verheizt, um das EU- und Euromonster am Leben zu halten.

Der Währungsexperte Prof. Dr. Wilhelm Hankel hielt hingegen aller politischen Finanzexperten gar nichts von der Kunstwährung Euro:

„Eine Währung die gerettet werden muss, ist keine Währung“

Ein lesenswertes Interview mit Prof. Dr. Wilhelm Hankel aus dem Jahr 2012. 

Ja, schon lange her das Interview. Wird die Aussage von Prof. Dr. Wilhelm Hankel, „Europa scheitert am Euro“, in naher Zukunft zutreffen?

(Auszug von RSS-Feed)
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