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Dresscode-Streit in Salzburger Restaurant: Musliminnen fühlen sich diskriminiert

19. Februar 2026 um 11:00

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Der strenge Dresscode im Sky-Restaurant des Hotels Cool Mama sorgt derzeit für hitzige Diskussionen in Salzburg und darüber hinaus. Mehrere muslimische Frauen empören sich darüber, dass ihnen der Zutritt verweigert wurde – wegen ihres Kopftuchs. Kopfbedeckungen sind im Restaurant nämlich generell untersagt. Die Betroffenen fühlen sich diskriminiert, das Hotel verweist hingegen auf einheitliche Regeln für alle Gäste.

Laut einem Bericht der “Salzburger Nachrichten” wollte eine Frau mit Familie und Freunden in dem Restaurant ihren Geburtstag feiern. Bei der telefonischen Reservierung erwähnte der Ehemann, dass sie einen Hijab trägt, woraufhin die Reservierung abgelehnt wurde. Das Lokal verwies auf den geltenden Dresscode: “Jegliche Art von Kopfbedeckungen” ist untersagt.

Die Muslima zeigte sich prompt empört. “Das kann es doch nicht sein”, sagte sie gegenüber dem Medium. “Ich fühle mich diskriminiert.” Nach eigenen Angaben bewertete sie das Restaurant in der Folge negativ auf Google, woraufhin ihr mit einer Klage gedroht worden sei. Sie habe sich nun an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt.

In den vergangenen Monaten soll es mehrere ähnliche Vorfälle gegeben haben, bei denen Frauen mit Kopftuch keinen Zutritt zu dem Restaurant erhalten haben.

Auf der Website des Restaurants schreiben die Betreiber, dass der Dresscode “einen wesentlichen Teil zum gewünschten Ambiente und der kollektiven Stimmung” beitrage. Dort sind noch weitere Kleidervorschriften aufgelistet. Verboten sind demnach nicht nur Kopfbedeckungen, sondern auch:

  • Sportbekleidung, insbesondere Trainingsanzüge, Jogginghosen und Muskelshirts
  • Kurze Freizeithosen, Badebekleidung, Arbeitskleidung (bspw. Bau-Bekleidung, Latzhosen…)
  • Hotelslipper, Flip-Flop und dergleichen
  • Vernachlässigte bzw. ungepflegte bzw. ausgewaschene Kleidung/Schuhe
  • Brauchtumsmäßig ausgeführte Junggesellenabschiede/Poltern
  • Das Mitbringen jeglicher Art von Speisen und Getränken, Luftballons und Sprühkerzen
  • Fotografieren und Videografieren für kommerzielle Zwecke ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Hotelmanagements (ausnahmslos)
  • Haustiere

Die Verbote werden mit durchgestrichenen Symbolen verdeutlicht und es wird zudem auf das Verbot der Gesichtsverhüllung, das seit 1. Oktober 2017 in Österreich gilt, hingewiesen. Dieses besagt, dass das Verhüllen oder Verbergen der Gesichtszüge an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden verboten ist.

Restaurant hält fest: Gleiche Regeln für alle

Auf Anfrage erklärte die Geschäftsführung: „Auf Wunsch unserer Gäste haben wir im Laufe der Jahre hausinterne Regeln entwickelt, zu denen auch ein Dresscode für die Gäste des Sky-Restaurants zählt.“ Und weiter: „Die Regelungen gelten ausnahmslos für alle Gäste, unabhängig von ihrer Herkunft, religiösen Zugehörigkeit oder Ethnie. Die Ausnahmslosigkeit der Regelung sichert die Umsetzung unseres gastronomischen Konzeptes.“ Bisher sei es nur in Einzelfällen zu Diskussionen gekommen. Dann habe man den Gästen die Bestimmungen erläutert – diese hätten die Regeln anschließend akzeptiert. 

Der aktuelle Streit um das Kopfbedeckungsverbot im Restaurant wirft ein Schlaglicht auf einen tieferen gesellschaftlichen Wandel. Früher galten derartige Kleidervorschriften in gehobenen Restaurants, Hotels oder bei gesellschaftlichen Anlässen als selbstverständlich, ebenso wie Höflichkeit und Anstand. Heute werden solche Regeln vernachlässigt oder stoßen gar auf Empörung und Widerstand – vor allem, wenn sie mit individuellen oder religiösen Ansprüchen kollidieren. Und fällt nicht immer wieder dieselbe Klientel damit auf, Sonderbehandlungen zu fordern und ‚Diskriminierung!‘ zu schreien, statt sich – wie alle anderen auch – an geltende Regeln anzupassen?

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Bekannte Dachgeste auf Plakat: Gericht verhängt Strafe wegen Hitlergruß gegen AfD-Politiker

18. Februar 2026 um 15:30

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Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt – die Staatsanwaltschaft hatte die bekannte Dachgeste, die von anderen Parteien problemlos genutzt werden darf, auf einem AfD-Wahlplakat als Hitlergruß ausgelegt und Anklage erhoben. Möller will Rechtsmittel einlegen.

Konkret geht es um ein Wahlplakat aus dem Landtagswahlkampf 2024. Darauf ist eine Familie zu sehen: Die beiden Erwachsenen bilden mit ihren Armen ein Dach über den drei sitzenden Kindern. “Wir schützen eure Kinder” steht darüber. In dieser Schutzgeste sah die Staatsanwaltschaft eine Ähnlichkeit mit einem Hitlergruß und nahm die Ermittlungen auf. Anzeige erstattet hatte die Frankfurter Linken-Politikerin Anja Kreisel.

Der verantwortliche, mitangeklagte Werbegrafiker soll für das Wahlplakat ein Bild gespiegelt haben, damit es so aussehe, als ob der Mann den rechten Arm hebt, so der Vorwurf. In Deutschland sind Hitlergruß, NS-Symbole und verwandte Gesten oder Darstellungen verboten (§ 86a Strafgesetzbuch). Möller soll das Plakat trotz des Verbots wissentlich genehmigt haben.

Die Verteidigung argumentierte, dass die Haltung einem Hitlergruß nicht ähnlich sehe und die abgebildeten Personen auch niemanden grüßen würden. Das Gericht ging jedoch von einer bewussten Provokation aus und entsprach den Forderungen der Staatsanwaltschaft: Möller wurde zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 116 Euro, also 11.600 Euro, verurteilt.

Der mitangeklagte Werbegrafiker wurde freigesprochen. Laut der ZEIT hatte die Staatsanwaltschaft gefordert, ihn wegen der Anstiftung zum Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 2.800 Euro zu verurteilen, doch das Gericht sah hier keine Straftat. Apollo News berichtet dagegen, der Grafiker sei aufgrund eines Verstoßes bei seiner Vernehmung freigesprochen worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Möller kündigte an, sich juristisch dagegen wehren zu wollen. Sein Rechtsanwalt, Hans-Christoph Jahr, ist überzeugt, dass die Entscheidung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als rechtsextremistisch ein. AfD-Landeschef René Springer zweifelt – offenbar zu Recht – die Unabhängigkeit der Justiz an.

In einer Pressemitteilung kommentierte er das Urteil:

„Im politischen Schauprozess gegen Wilko Möller liegt nun ein Urteil vor: Wegen eines Plakats, auf dem Eltern mit ihren Armen ein schützendes Dach über ihren Kindern bilden, soll er 11.600 Euro Strafe zahlen. Vergleichbare Motive anderer Parteien – etwa der CDU – waren nie ein Fall für Staatsanwaltschaft oder Gerichte. Das zeigt: Es geht hier nicht um ein Plakat. Es geht um die AfD. Der ganze Vorgang erinnert an den Umgang mit Oppositionellen in der DDR. Dieses Urteil beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit unserer Justiz massiv.“

Tatsächlich hat die CDU im Jahr 2021 ein nahezu identisches Motiv verwendet, das einen Vater zeigte, der seinen Arm über seine Kinder hob – ohne dass dies rechtliche Konsequenzen nach sich zog. Diese Art Stockfoto wird auch von Banken und Versicherungen genutzt, etwa um die Finanzierung des Eigenheims oder den Schutz der Familie darzustellen. Die “Dachgeste” ist obendrein aus den Corona-Jahren aus offiziellen Kampagnen bekannt – auch “Promis” wie Günther Jauch posierten so. Kein Dach ist also illegal, außer, es kommt von der AfD?

Es wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Und nicht nur das: Es stellt sich die Frage, wie weit die Auslegung reichen darf, wenn kein eindeutiges Symbol gezeigt wird, sondern lediglich eine Geste, die unterschiedlich interpretiert werden kann und deren Deutung maßgeblich vom Betrachter abhängt. Während die einen Eltern sehen, die mit ihren Armen eine Art Dach formen, sehen andere, beispielsweise die B.Z., einen “Mann mit strammem Kurzhaarschnitt”, der den “rechten Arm himmelwärts streckt” und mit dem linken Arm einer Frau ein Dach über drei blonden Kindern bildet.

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Wahn-Programm der Berliner Grünen: 86 Millionen „Klima-Flüchtlinge“ aufnehmen?

17. Februar 2026 um 15:30

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Die Berliner Grünen haben auf ihrem Landesparteitag am 14./15. Februar 2026 ihr Wahlprogramm für die Abgeordnetenhauswahl am 20. September beschlossen. Eine Kernforderung ist die Ausweitung der Migrationsagenda. Während die Stadt bereits jetzt an der Belastungsgrenze taumelt, fordern die Grünen neue Aufnahmekategorien – so sollen künftig „Klima-Flüchtlinge“ aufgenommen werden.

„Berlin lebt Vielfalt“ lautet der Titel des vierten Kapitels des Wahlprogramms der Öko-Partei, in dem es in weiten Teilen um Migration geht. Die Grünen wollen zum einen das Landesaufnahmeprogramm für Afghanistan wiederbeleben und dieses Modell gleich noch auf den Gazastreifen ausweiten. Zum anderen soll eine neue Aufnahmekategorie geschaffen werden, neben den bestehenden Asyl- und Schutzformen. „Außerdem möchten wir die Aufnahme von Personen, die von Klimakatastrophen betroffen sind, neu einführen“, heißt es in dem Programm. Die Grünen verweisen dabei auf UN-Zahlen: Rund 86 Millionen Menschen leben weltweit „in den Brennpunkten der Klimakrise”.

Aktuell sind in Berlin ca. 38.000 „Geflüchtete“ erfasst. Die Unterkünfte sind seit Jahren hoffnungslos überfüllt, Turnhallen, Container und Hotels werden zweckentfremdet, die Kosten explodieren – und die Integration stockt massiv. Da kommt es wohl nach Ansicht der Öko-Sozialisten auf weitere 86 Millionen sicher auch nicht mehr an. Auch Ausreisepflichtige – zurzeit sind es fast 20.000 – sollen einfach bleiben dürfen: frei nach dem Motto: “Legal? Illegal? Scheißegal!” Abschiebungen in Krisenregionen (Afghanistan, Syrien, Iran etc.) sollen grundsätzlich gestoppt werden. Und Abschiebehaft lehnen die Grünen generell ab.

Eine Vorstellung, wo all die Migranten wohnen sollen, haben die Grünen auch schon. Sie unterstützen ein „soziales Wohnungsbauprogramm für Geflüchtete“ – also priorisierten Wohnungsbau für diese Gruppe, während Tausende Berliner auf Wartelisten schmoren. Zahlmeister ist natürlich der Steuerzahler. Massenunterkünfte lehnt die Partei ab; stattdessen sollen Migranten in normalen Wohnungen in allen Bezirken untergebracht werden. Wie das bei explodierenden Mieten und akutem Wohnungsmangel funktionieren soll, bleibt offen.

Und es werden noch weitere Forderungen aufgelistet wie etwa kostenlose Menstruationsartikel auf öffentlichen Toiletten, ein „Gedenktag gegen antimuslimischen Rassismus“ oder die verbindliche Aufnahme der Sinti- und Roma-Geschichte in den Schul-Lehrplan.

Über 180 Delegierte der Öko-Partei haben am Samstag über das Programm zur Abgeordnetenhauswahl beraten. „Das wird unsere Regierungspolitik“, kündigte Landes-Chef Philmon Ghirmai (42) an. Na, bravo!

Das ist kein Wahlprogramm mehr, das ist ideologie-getriebenes Wunschdenken. Die Berliner Grünen haben den Kontakt zur Realität offenbar vollständig verloren. Während deutsche Familien verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum suchen, während die Gewaltkriminalität – insbesondere Messerattacken – in den Städten neue Höchststände erreicht, während die Wirtschaft lahmt und die Infrastruktur zerfällt, fantasiert die grüne Führungsriege von der Aufnahme zig Millionen weiterer Menschen aus aller Welt.

Diese Politik richtet sich aktiv gegen die Interessen der eigenen Bürger. Die steigende Kriminalität, die Überlastung der Sozialsysteme, die wachsenden Spannungen in den Vierteln – all das sind direkte Konsequenzen einer jahrelang von Grünen und ähnlichen Kräften forcierten Migrationspolitik. Dass ein Großteil der Bevölkerung diese Linie längst ablehnt, scheint die ideologischen Realitätsverweigerer auf ihren Parteitagen völlig kaltzulassen.

Aktuell liegen die Grünen in Umfragen bei etwa 16 Prozent, die SPD bei 15 Prozent und die Linken bei 17 Prozent. Auch wenn die CDU mit 22 Prozent vorn liegt (die AfD liegt bei 16 Prozent), wäre tatsächlich rechnerisch eine rot-rot-grüne Koalition möglich. Wenn die Berliner ihren eigenen Untergang wählen möchten, bitteschön…

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Üble Kettenreaktion: E-Auto fängt Feuer – dann kommt es zu mehreren Explosionen

17. Februar 2026 um 11:00

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In Schwaigern im Kreis Heilbronn verursachte ein in Brand geratenes E-Auto immensen Sachschaden: Das Fahrzeug fing beim Ladevorgang plötzlich Feuer. Verheerend: Die Flammen griffen auf ein Wohnmobil über, in dem Gasflaschen gelagert wurden.

Am Montagmorgen geriet in Schwaigern ein vor einem Wohnhaus geparktes E-Auto während des Ladens an einer Ladesäule in Brand. “Beim Eintreffen der Einsatzkräfte kam es zu Explosionen”, so die Feuerwehr: Die Flammen griffen nämlich auf ein nahe geparktes Wohnmobil über. In diesem waren mehrere Gasflaschen gelagert, die daraufhin explodierten.

Die Folge: Weitere umstehende Autos wurden durch herunterfallende Trümmerteile beschädigt. Der Brand weitete sich obendrein auf ein angrenzendes Wohnhaus aus und beschädigte auch noch ein gegenüberliegendes Gebäude.

Drei Menschen wurden verletzt, darunter eine Zeugin und zwei Bewohner des Hauses. Wegen Verdachts auf Rauchgasvergiftungen wurden sie ins Krankenhaus gebracht. 

Nach ersten Schätzungen entstand ein Schaden von rund einer halben Million Euro. Während des Einsatzes soll eine hohe Rauchsäule über der Gemeinde zu sehen gewesen sein. Das brennende E-Auto hatte so massiv gequalmt, dass sogar der Verkehr auf der B293 beeinträchtigt war. Auf eine Sperrung verzichtete man jedoch. 

Als Ursache wird ein “technischer Defekt” vermutet. Angeblich sei das Löschen des E-Autos aber kein größeres Problem gewesen, so die Feuerwehr. Nicht auszudenken, wenn wegen derartiger Fälle noch jemand auf den Umstieg vom verpönten Verbrenner verzichtet!

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SPD will Social-Media-Verbot für Kinder unter 14: Zwangsweise Registrierung über Digital ID

16. Februar 2026 um 15:00

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Die SPD hat am 15. Februar 2026 ein Positionspapier veröffentlicht bzw. an Medien durchgestochen, in dem sie ein gestaffeltes Verbot bzw. eine starke Regulierung von Social-Media-Plattformen für Minderjährige fordert. Für Jugendliche unter 14 Jahren wird ein komplettes Social-Media-Verbot gefordert. Angeblich geht es dabei um den Schutz von Kindern und Jugendlichen – praktisch steuert man hier aber auf eine Abschaffung der Anonymität in den sozialen Netzen hin.

Das Papier ist (bisher) noch kein Gesetzentwurf, sondern ein Impuls aus Bundestagsfraktion, Partei, Länderebene (Medienaufsicht ist in Deutschland Ländersache) und Europaparlament. Die Kernforderung ist eine nach drei Altersgruppen gestaffelte Regelung: Für Kinder bis 14 Jahre wird demnach ein vollständiges Verbot von Social-Media-Plattformen gefordert. Plattformen wie TikTok, Instagram, Snapchat, YouTube, X (Twitter) und Co. sollen verpflichtet werden, den Zugang für unter 14-Jährige “technisch wirksam zu unterbinden”. Das bedeutet: effektive Altersprüfungen und Blockaden.

Für 14- bis 16-Jährige soll eine verpflichtende „Jugendversion“ gelten, die keine algorithmisch personalisierten Feeds, keine Empfehlungssysteme und auch keine personalisierte Inhalteausspielung enthalten darf. Auch suchtverstärkende Funktionen wie etwa Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen von Inhalten oder Anreizsysteme, die intensive oder dauerhafte Nutzung belohnen, sollen verboten werden. Zugang soll nur über die EUDI-Wallet der Erziehungsberechtigten gewährt werden. Bei dieser App (EU Digital Identity Wallet) handelt es sich um eine Art digitales Portemonnaie, in dem etwa Personalausweis und Führerschein gespeichert sind.

Bei Verstößen gegen die Altersverifikationsregeln drohen den Plattformanbietern Strafen “von sofortigen Anordnungen und empfindlichen Sanktionen bis hin zu temporären Einschränkungen oder Netzsperren als Ultima Ratio”.

Für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene sollen algorithmische Empfehlungssysteme, also personalisierte Empfehlungen der Plattform auf Grundlage der bisherigen Daten, standardmäßig deaktiviert werden – und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer von den Anbietern freigeschaltet werden. Auch diese Altersgruppe soll sich mit ihrer eigenen EUDI-Wallet-App anmelden.

Die SPD sieht ihren Vorschlag als “Rückkehr zum klassischen Social-Media-Prinzip”. Alle Nutzer sozialer Medien sollten angeblich künftig wieder selbst entscheiden können, was sie sehen wollen und was nicht. „Ich sage ganz offen, die Selbstregulierung funktioniert nicht“, sagte Alexander Schweitzer (52, SPD), Ministerpräsident des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, am Sonntagabend in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. „Wir bekommen es auch im Elternhaus nicht mehr reguliert.“

Digitale ID als Voraussetzung zur Nutzung von Social Media

Diese angebliche Motivation ist angesichts der weitreichenden Konsequenzen des Vorstoßes kaum von Bedeutung. Die Digitale ID der EU würde im Rahmen dieser Pläne zum Tor zur Nutzung von Social Media werden – wer sich nicht darüber verifiziert, könnte ja minderjährig sein und darf somit auf den Plattformen nicht aktiv werden. Big Tech wird durch Sanktionen zum Gehorsam gezwungen. Die Anonymität im Internet wird auf diese Weise abgeschafft. Welch ein Fest für Politiker, die an Kritik auf X und Co. regelmäßig verzweifeln.

Innerhalb der SPD gibt es breite Unterstützung für die Vorschläge (u. a. von Fraktionschef Lars Klingbeil, bekannt für seine Antifa-Vergangenheit). Auch vom Koalitionspartner kommen befürwortende Stimmen – die CDU hatte kürzlich sogar ein Verbot unter 16 Jahren beantragt. Teils Zustimmung zum Grundansatz, teils Kritik an der Machbarkeit und am Datenschutz kommt von der Opposition (Grüne und Linke). AfD-Chefin Alice Weidel nannte die Forderung nach einem Verbot “falsch und gefährlich” und betonte, dass es zu den Erziehungsaufgaben der Eltern gehöre, dem Nachwuchs einen verantwortungsvollen Umgang mit den sozialen Medien beizubringen – das sei wesentlich wirkungsvoller und zielführender als ein generelles staatliches Verbot.

Im Ausland wollen gleich mehrere Länder dem Vorbild Australiens folgen, das vor zwei Monaten als erstes Land der Welt ein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat. In europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich und Großbritannien werden ähnliche Schritte diskutiert. Die US-Regierung warnt vor einer Regulierung der US-Plattformen.

Dass es bei den Verbotsfantasien um Schutz geht, wird allgemein massiv bezweifelt. Es drängt sich der Gedanke auf, dass der Staat, hier vertreten durch die SPD, keinen “Schutz” für die Bürger will (warum auch, vor importierter Kriminalität werden sie ja auch nicht geschützt), sondern Kontrolle über die Inhalte und Narrative, mit denen Kinder aufwachsen – bevor sie sich noch von unerwünschten Meinungen überzeugen lassen. Ein Staat, der die Frühsexualisierung von Kindern im Rahmen der LGBTQ-Agenda politisch forciert, schert sich kaum um Kinder- und Jugendschutz. Durch die mit den Plänen einhergehende Aufhebung der Anonymität auf den Plattformen dürften sich aber praktischerweise noch viel mehr Menschen selbst zensieren, während die übrigen für die Staatsgewalt noch leichter zu identifizieren wären. “Schutz” will das System eben gemeinhin nur für sich selbst.

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Justizskandal in Berlin: Verurteilter afghanischer Vergewaltiger wieder auf freiem Fuß

12. Februar 2026 um 14:00

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In Berlin ereignete sich ein Fall, der das Vertrauen in die Justiz erneut erschüttert: Ein brutaler, mehrfach verurteilter Vergewaltiger läuft wieder frei herum – wegen eines Formfehlers. Das Urteil von fast acht Jahren Haft steht, die Gefährlichkeit des Täters bleibt unbestritten, doch das Opfer muss nun erneut um sein Leben fürchten. Wieder einmal wird der Schutz des Täters über den Schutz des Opfers gestellt.

Nach einem Bericht des “Tagesspiegel” wurde der Afghane Mahmood D. (27) im Juni 2025 vom Landgericht Berlin zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Doch nun läuft der gefährliche Vergewaltiger wieder frei durch Berlin. Grund: Der Vorsitzende Richter hat nach der Urteilsverkündung kein Verhandlungsprotokoll verfasst, dadurch konnte das schriftliche Urteil den Verteidigern nicht rechtswirksam zugestellt werden.

Zwischen Winter 2022/23 und Februar 2024 hat Mahmood D. seine damalige Partnerin in Berlin-Hellersdorf systematisch terrorisiert. Unter anderem soll er sie immer wieder geschlagen, mit einem heißen Bügeleisen und einem Messer bedroht und mehrfach vergewaltigt haben. Im Februar 2024 zeigte die Frau ihren Peiniger an. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn am 26. Juni 2025 wegen Vergewaltigung in drei Fällen, schwerer Körperverletzung und weiterer Gewaltdelikte.

Nach dem Urteil legte die Verteidigung Revision ein. Dafür braucht es zwingend die schriftlichen Verhandlungsprotokolle aller 33 Verhandlungstage. Der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer lieferte sie nicht. Fast sieben Monate lang nicht. Der Richter leidet nach Medienberichten an einer Suchtkrankheit, ist seit Mitte Dezember 2025 krankgeschrieben und vom Vorsitz entbunden.

Das Kammergericht entschied am 19. Januar 2026 aufgrund einer Beschwerde der Anwälte des Afghanen: Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei wegen dieser „gravierenden, der Justiz zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen“ unverhältnismäßig. Dass weder das schriftliche Urteil zugestellt noch die Protokolle zu den Verhandlungstagen rechtzeitig fertiggestellt wurden, verstößt gegen das „Beschleunigungsgebot“ – wonach die Justiz bei Untersuchungshaft immer zügig und verhältnismäßig arbeiten muss.

Daher wurde der Afghane nach über 1½ Jahren U-Haft freigelassen – trotz nach wie vor bestehender Gefährlichkeit und Fluchtgefahr. Das Urteil selbst steht noch, es ist nur nicht rechtskräftig. Aber das Opfer muss jetzt wieder mit Polizeischutz leben, denn D. hatte angekündigt, sich wegen der Strafanzeige rächen zu wollen. Das Landeskriminalamt habe die Frau daher an einen sicheren Ort gebracht. Auch eine elektronische Fußfessel oder Abschiebung nach Afghanistan werden in Betracht gezogen.

Wieder einmal steht Täterschutz über Opferschutz. Die Rechte des verurteilten Täters (Beschleunigungsgebot, Revision) werden mit letzter Konsequenz durchgesetzt. Die Sicherheit des Opfers wird zur Nebensache erklärt. Absurderweise führt das Beschleunigungsgebot in Haftsachen in diesem Fall dazu, dass ein verurteilter Vergewaltiger und Gewalttäter wegen eines richterlichen Versagens wieder auf sein Opfer losgelassen wird.

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Er hatte bloß um Ruhe gebeten: Migranten schlagen Deutschen zusammen

11. Februar 2026 um 16:00

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In Zeiten, in denen öffentliche Räume immer öfter Schauplatz von Eskalationen werden, reicht manchmal ein einziger höflicher Satz – und alles kippt. Am frühen Morgen des 8. Februar 2026 wurde diese bittere Realität am Bahnhof Rosenheim erneut deutlich: Ein 38-jähriger Mann bat drei lautstark sprechende Migranten um etwas mehr Rücksicht – und erntete dafür brutale Schläge ins Gesicht. Die Polizei ließ die Täter prompt wieder frei.

Der Polizei zufolge wurde am Bahnhof Rosenheim am frühen Sonntagmorgen ein 38-jähriger Deutscher von drei Migranten angegriffen und verprügelt. Er hatte in der Bahnhofshalle drei lautstark diskutierende migrantische Männer angesprochen und sie gebeten, ihre Unterhaltung etwas leiser zu führen. Statt einer Entschuldigung kam es zum Streit – und dann zu massiven Schlägen, die von dem Trio ausgingen.

Die alarmierte Bundespolizei fand bei ihrem Eintreffen zwei Personen, die in eine Rangelei verwickelt waren, am Boden vor und trennte die Beteiligten. Zeugen wiesen die Beamten darauf hin, dass ursprünglich drei Männer auf das Opfer eingeprügelt hätten. Die beiden Flüchtigen konnten wenig später von Streifen der Landespolizei festgenommen werden – einer im Umfeld des Bahnhofs und der andere im angrenzenden Stadtgebiet. Der 38-Jährige erlitt durch die Schläge mehrere Platzwunden im Gesicht.

Die Schläger (35, 31, 28) stammen aus dem Jemen, Eritrea und Sierra Leone. Laut Polizei sind sie in der Vergangenheit in Deutschland ausländerbehördlich registriert worden. Ein Alkoholtest ergab bei jedem einen Wert zwischen rund einem und knapp zwei Promille. Gegen die drei Männer wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Unfassbar: „Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie aus dem Gewahrsam entlassen. Sie müssen mit einem Strafverfahren rechnen“, heißt es in der Polizeimeldung. Das brutale Schläger-Trio wurde also wieder auf die Bürger losgelassen. Bis es zu einem Strafverfahren kommt – wenn es überhaupt dazu kommt – können sie längst untergetaucht sein.

Der Vorfall am Rosenheimer Bahnhof ist kein Einzelfall. Die Sicherheit im öffentlichen Raum erodiert zusehends. Im buntesten Deutschland aller Zeiten reicht inzwischen schon eine banale Höflichkeitsbitte, um Gewalt auszulösen. Solange die Täter binnen kürzester Zeit wieder auf freien Fuß gesetzt werden, wird sich an diesen unhaltbaren Zuständen nichts ändern.

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E-Autos sind nicht gefragt: Batterie-Gigafactory in Kaiserslautern gestrichen

11. Februar 2026 um 11:00

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Das Batterie-Gemeinschaftsunternehmen ACC hat seine geplante Gigafactory in Kaiserslautern nun endgültig gestrichen. Hunderte Millionen Euro Steuergeld sollten fließen – doch die Nachfrage nach E-Autos bleibt weit hinter den Erwartungen zurück und das Unternehmen lohnt sich im teuren Deutschland schlichtweg nicht. Der grüne Traum einer unabhängigen europäischen Batterieproduktion verpufft.

Das europäische Batterie-Joint-Venture Automotive Cells Company (ACC) hat die Pläne für eine große Batteriezellenfabrik in Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) offiziell aufgegeben. Auch das Schwesterprojekt in Termoli (Italien) ist vom Tisch. Das Unternehmen gab am Samstag (7. Februar) bekannt, dass die Voraussetzungen für einen Neustart der seit Mai 2024 pausierten Vorhaben voraussichtlich nicht erfüllt werden. Gespräche mit Betriebsräten und Gewerkschaften über eine Einstellung der Projekte seien bereits angelaufen.

ACC – ein Gemeinschaftsunternehmen von Stellantis (größter Anteilseigner), Mercedes-Benz und TotalEnergies – wollte mit den Gigafactories die europäische Abhängigkeit von asiatischen Batterieherstellern reduzieren. Ursprünglich waren drei Fabriken geplant. In Kaiserslautern sollten Batterien für rund 600.000 Elektroautos pro Jahr produziert werden. 2000 neue Arbeitsplätze sollten entstehen. Doch bereits im Mai 2024 hatte ACC den Bau in Deutschland und Italien vorläufig gestoppt. Nur das Werk in Billy-Berclau/Douvrin (Nordfrankreich), das bereits produziert, soll als „primärer Innovationshub“ bestehen bleiben.

Der Grund: Die Nachfrage nach Elektroautos in Europa entwickelt sich deutlich schwächer als erwartet. Dazu kommt der starke Aktienkurseinbruch bei Stellantis. Der Autobauer hatte in der vergangenen Woche Abschreibungen von 22,2 Milliarden Euro verbucht und angekündigt, seine Pläne für die Entwicklung von Elektrofahrzeugen deutlich zurückzufahren. Daraufhin waren die Aktien des Konzerns um 25,2 Prozent eingebrochen.

Eingestampft trotz Subventionen

Deutschland und Frankreich hatten der ACC Fördermittel in Höhe von 1,3 Milliarden Euro zugesagt – allein der deutsche Standort sollte mit Steuergeld in Höhe von rund 437 Millionen Euro unterstützt werden. Im September 2021 hatten der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) den entsprechenden Förderbescheid überreicht.

Die Nachricht traf die Region Kaiserslautern hart. Die Batteriefabrik galt als große Hoffnung auf zukunftsfähige Industrie-Jobs. Der Betriebsratsvorsitzende von ACC Deutschland, Florian Krapf, erklärte, er sei “sehr enttäuscht und frustriert” – immerhin seien bereits 90 Mitarbeiter für den Aufbau des Werks eingestellt worden.

Jörg Köhlinger, Bezirksleiter der IG Metall Mitte, nannte die Entscheidung “irrational und verantwortungslos”. Die ganze Region sei schockiert. Resiliente Lieferketten würden so nicht entstehen.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) nannte die Entscheidung von ACC “bedauerlich – auch für den Standort Deutschland und Rheinland-Pfalz”. Und das sicherlich auch im Hinblick darauf, dass der Chemiekonzern BASF, der größte Arbeitgeber des Bundeslandes, gerade rund 8,7 Milliarden Euro in ein Werk in China investiert hat – der neue Verbundstandort soll im März eröffnet werden.

Das ACC-Aus ist auch nicht der einzige Rückschlag bei europäischen Batterieprojekten: Northvolt ist insolvent und Porsche Cellforce hat seine Pläne für Hochleistungszellen eingestampft. Die europäische Industrie kämpft mit hohen Energiepreisen, bürokratischen Hürden und der übermächtigen Konkurrenz aus China, wo Batteriezellen deutlich günstiger produziert werden – und das gilt nicht nur für Batteriezellen …

(Auszug von RSS-Feed)

Terrorprozess in München: 28-jähriger Syrer wollte “möglichst viele Menschen töten”

11. Februar 2026 um 09:00

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Am Landgericht München I hat am 9. Februar der Prozess gegen einen 28-jährigen Syrer begonnen, der 2015 als sogenannter Flüchtling nach Deutschland kam. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm die Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags vor. Als Auslöser für seine Radikalisierung gab der Migrant eine gescheiterte Ehe an – er beteuert aber, anfangs nur so getan zu haben, als wäre er IS-Anhänger.

Laut Anklage hat Mohammad S., der 2015 als Flüchtling mit seiner Familie aus Aleppo nach Deutschland kam und zuletzt als Koch in Unterfranken arbeitete, im Herbst 2024 begonnen, sich intensiv mit der Herstellung von Spreng- und Brandsätzen zu beschäftigen. Auf seinem Smartphone sollen Bombenbau-Anleitungen gespeichert gewesen sein.

In seiner Wohnung in Kolitzheim (Landkreis Schweinfurt) fanden Ermittler unter anderem 9 Flaschen Brenngel und selbst hergestelltes Kaliumchlorat (aus abgeschabten Streichholzköpfen gewonnen). Zudem wurden ein Butterflymesser und ein Schlagstock gefunden.

Der Plan sei gewesen, eine unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung herzustellen, um damit möglichst viele Menschen zu töten. Als mögliches Anschlagsziel nannte die Anklage eine Diskothek oder sonstige Orte, “an denen sich viele Menschen aufhalten”.

Der Syrer ist unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe angeklagt.

Der Angeklagte gestand, sich nach einer gescheiterten Ehe zur Ablenkung ins Internet geflüchtet zu haben. Über soziale Medien sei er mit Frauen in Kontakt gekommen, die IS-Kämpfer verehrten. Um ihnen zu imponieren, habe er sich als überzeugter IS-Anhänger ausgegeben. Für diese Frauen seien IS-Kämpfer wie Popstars, denen sie sich an den Hals werfen wollten. „Ich fühlte mich, ehrlich gesagt, wie ein Mafioso.“

Einige dieser Frauen hätten sich in Videochats sogar entblößt, wenn sie davon ausgingen, einem IS-Anhänger gegenüberzusitzen. Mit der Zeit sei aus dem angeblichen Rollenspiel für ihn Realität geworden: Er habe angefangen, selbst wie ein IS-Anhänger zu denken, und die Grenze zwischen der digitalen Fantasiewelt und der tatsächlichen Wirklichkeit nicht mehr klar unterscheiden können.

Er räumte ein: „Ich weiß nicht, wie weit ich noch abgedriftet wäre, wenn die Polizei mich nicht gestoppt hätte.“ Er hätte jedoch nie einen konkreten Anschlagsplan gehabt, behauptete er. Die Festnahme erfolgte bereits im Dezember 2024 durch eine Spezialeinheit in der Nähe von Gerolzhofen. Seitdem sitzt der 28-Jährige in Untersuchungshaft.

Der Angeklagte erklärte, er bereue sein Verhalten zutiefst und wolle sich bei der deutschen Bevölkerung entschuldigen. In der Untersuchungshaft habe er sich angeblich dem Christentum zugewandt.

Deal schon am ersten Prozesstag

Im Prozess kam es zu einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Verteidigung schlug eine Verständigung vor und deutete an, dass eventuell auch ein anderer (milderer) Straftatbestand infrage kommen könnte. Ein umfassendes Geständnis würde das Verfahren deutlich beschleunigen. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe.

Nach interner Beratung teilte das Gericht mit: Bei einem umfassenden Geständnis komme eine Strafe zwischen zwei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und vier Monaten in Betracht. Eine Bewährung sei ausgeschlossen. Der Angeklagte stimmte diesem Vorschlag zu.

Das Urteil wird Ende des Monats gefällt. Schon jetzt zeichnet sich jedoch eine milde Strafe ab: Im besten Deutschland ist man eben voll des Vertrauens für die blumigen Erzählungen von migrantischen Verbrechern und angehenden Terroristen.

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Tübingen: Achtköpfige Gruppe attackiert AfD-Wahlhelfer mit Pfefferspray

10. Februar 2026 um 11:00

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In der Nacht zum Sonntag, 8. Februar 2026, sind zwei ehrenamtliche Wahlhelfer der Alternative für Deutschland (AfD) in Tübingen Opfer eines feigen Angriffs geworden. Die beiden Männer (21 und 54 Jahre alt) wurden beim Aufhängen von Wahlplakaten für die anstehende Landtagswahl in Baden-Württemberg von einer großen Gruppe attackiert.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Angriff gegen Mitternacht in der Stuttgarter Straße, im Abschnitt zwischen Schweickhardtstraße und der Auffahrt zur Bundesstraße 28. Kurz vor Mitternacht kam eine achtköpfige Gruppe auf die Wahlhelfer zu, es gab einen kurzen Wortwechsel. Anschließend bedrängten die Unbekannten die beiden Männer und setzten Pfefferspray gegen sie ein. Dann nahmen die Angreifer die AfD-Wahlplakate an sich und flüchteten in Richtung einer Tankstelle in der Reutlinger Straße.

Die beiden Betroffenen erlitten leichte Verletzungen. Sie wurden vor Ort vom Rettungsdienst versorgt und mussten nicht ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die Wahlplakate wurden später unter einem geparkten Pkw aufgefunden.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach Zeugen. Zu den Tätern liegen bislang nur spärliche Beschreibungen vor: Die Gruppe soll dunkel gekleidet gewesen sein und rote Schlauchschals getragen haben.

Der Übergriff ereignet sich gut einen Monat vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März 2026. Führende AfD-Politiker haben den Angriff auf X scharf verurteilt. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Lukas Rehm spricht von „feiger Antifa-Gewalt“. Er fragt rhetorisch, wer die „wahren Faschisten“ seien, und betont: „Wir lassen uns nicht einschüchtern!“

Markus Frohnmaier (Landesvorsitzender der AfD Baden-Württemberg, stellv. Fraktionsvorsitzender im Bundestag) beschreibt den Vorfall als „Zustände wie in finstersten Zeiten“. Er sieht darin Angst vor einem starken AfD-Ergebnis bei der Landtagswahl und ruft dazu auf, „jetzt erst recht“ zu mobilisieren und AfD zu wählen – „für ein blaues Wunder!“ am 8. März.

Die Polizei Reutlingen/Tübingen wollte bislang trotz allem keine politische Motivation bestätigen.

Durch die stetige Hetze der Systemparteien gegen die unliebsame Opposition werden derartige Angriffe provoziert. Dennoch sind es jene, die politische Gegner körperlich attackieren, die sich selbst als die lupenreinen Demokraten identifizieren…

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Kriminelle “Kinderbande” terrorisiert Leipzig: Über 200 Straftaten – Staat schaut zu

09. Februar 2026 um 16:00

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Eine Bande aus Kindern und Jugendlichen terrorisiert seit Herbst 2025 ganze Stadtteile von Leipzig (Sachsen). Über 200 Straftaten, von Raubüberfällen bis zu Körperverletzungen, gehen inzwischen auf ihr Konto. Die Anführer sollen zwei zwölfjährige Zwillinge sein, deren Familie aus dem Sudan eingewandert ist. Das System gibt sich machtlos.

Die Taten häufen sich vor allem in den Stadtteilen Grünau und Leipzig-West. Zu den Hotspots zählen das Allee-Center, das Paunsdorf Center, die Höfe am Brühl sowie das Umfeld mehrerer Schulen – darunter die Montessori-Schule in Grünau. Dort hat die Bande bereits mehrfach zugeschlagen. Mehrere Schüler wurden auf dem Schul- oder Heimweg bedroht oder sogar überfallen – erbeutet wurde unter anderem ein Fahrrad und ein Roller. Die Eltern sind besorgt, viele haben Briefe an die Schule geschrieben, es gab Gespräche mit den Lehrern. Inzwischen werden immer mehr Kinder zur Schule gebracht und wieder abgeholt.

Auch Geschäftsleute leben in Angst. Ein Kiosk-Betreiber im “Allee-Center” schilderte seine Beobachtungen gegenüber dem FOCUS: “Seit dem letzten Herbst ist die Gruppe immer wieder hier, sie kommen vor allem am Nachmittag, manchmal sind es sogar 20. Sie machen Krach, schubsen selbst ältere Menschen sogar auf der Rolltreppe, sodass sie hinfallen, rutschen auf der Mittelkonsole der Rolltreppe runter und pöbeln Kunden an. Und wer sich dagegenstellt, bekommt als Antwort dann Sätze wie ‘Ich ficke deine Mutter’ zu hören. Es ist zum Verzweifeln!”

Laut Polizei besteht die Bande aus mindestens 14 Kindern und Jugendlichen – Migrantenkinder und Einheimische, größtenteils aber mit ausländischen Wurzeln – von denen mehrere noch nicht strafmündig sind. Tonangebend sollen zwei Tschetschenen, aber vor allem zwei zwölfjährige Brüder, deren Familie aus dem Sudan eingewandert ist, sein. Die Zwillinge wurden in Leipzig geboren, haben die doppelte Staatsbürgerschaft. Ihre Mutter ist alleinerziehend und spricht noch immer kaum Deutsch. Beide Jungen sollen von der Schule suspendiert sein – und haben damit noch mehr Zeit, ihre kriminellen Neigungen auszuleben. Die Familie soll unter behördlicher Betreuung stehen.

Der Bande werden mittlerweile über 200 Straftaten zugerechnet (Stand Anfang Februar 2026). Dabei geht es vor allem um Raubüberfälle und Körperverletzung, aber auch um Sachbeschädigung und Diebstahl. Die Opfer sind in der Regel Gleichaltrige, aber auch junge Erwachsene wurden bereits angegriffen – und in einem Fall auch schwer verletzt.

Die Polizei Leipzig hat eigens eine Sonderermittlungsgruppe eingerichtet. Drei ältere Bandenmitglieder (ab 14) sitzen in U-Haft. Die Kern-Täter aber? Strafunmündig unter 14. Die Jugendlichen brauchen keine Strafen zu fürchten, und das wissen sie auch. Der Fall entlarvt somit erneut ein System, das Täter schützt und Opfer im Stich lässt. Solange Zwölfjährige als Bandenchefs ungestraft Raubzüge veranstalten und Menschen verletzen können, ist der Rechtsstaat in Deutschland ein Witz.

(Auszug von RSS-Feed)
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