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Heute — 03. Februar 2026

13-Jähriger rettet Familie nach stundenlangem Schwimmen im Meer

03. Februar 2026 um 15:30

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„Meine Familie ist draußen auf dem Meer“ – ein australischer Teenager legte vier Kilometer im offenen Meer zurück, um einen Hilferuf für seine im Meer abgetriebene Familie abzugeben. Mutter und beide Geschwister konnten gerettet werden.
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„Generation Corona“: Junge Menschen sollen vor Enquete-Kommission über ihre Pandemie-Erfahrungen sprechen

03. Februar 2026 um 14:59

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Die Enquete-Kommission Corona des Bundestags lädt für Ende April 2026 junge Menschen ein, um sie über ihre Erfahrungen während der Corona-Pandemie sprechen zu lassen. Studien zeigen massive psychische Schäden bei jungen Menschen während dieser Zeit auf.
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Durchsuchung der X-Büros in Paris: Musk und Ex-CEO vorgeladen

03. Februar 2026 um 14:40

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Durchsuchung der X-Büros in Paris: Musk und Ex-CEO vorgeladen

Französische Behörden haben am Dienstag die Pariser Büros der Plattform X (ehemals Twitter) von Elon Musk durchsucht. Die Razzia wurde von der Abteilung für Cyberkriminalität der Pariser Staatsanwaltschaft durchgeführt, unterstützt von Europol und der französischen Internetpolizei.

Die Ermittlungen laufen seit Januar 2025 und drehen sich zunächst um Vorwürfe, dass Algorithmen von X verändert wurden, um rechtsextremen Inhalten mehr Reichweite zu geben. Neu hinzugekommen sind Anklagen wegen Holocaust-Leugnung, Verbreitung von Kinderpornografie und sexualisierter Deepfakes, die der KI-Chatbot Grok von Frauen und Kindern erzeugt hat.

Elon Musk und die ehemalige X-CEO Linda Yaccarino wurden zu freiwilligen Befragungen am 20. April 2026 in Paris vorgeladen. Die Staatsanwaltschaft betonte, die Untersuchungen seien "konstruktiv" und zielen auf die Einhaltung französischer Gesetze ab. X hat sich nicht geäußert.

Die Pariser Staatsanwaltschaft kündigte zudem an, X als Kommunikationskanal aufzugeben und stattdessen LinkedIn und Instagram zu nutzen – ironischerweise per Post auf X.

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Bildquelle: Kemarrravv13 / shutterstock

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Gewalt in Kitas: Meldungen in NRW binnen eines Jahres um fast 80 Prozent gestiegen

03. Februar 2026 um 14:15

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Gewalt und Mobbing werden nicht nur an deutschen Schulen zunehmend als ernstes Problem wahrgenommen. Schon in Kitas steigt die Zahl gemeldeter körperlicher und psychischer Übergriffe deutlich an. Aktuelle Zahlen aus NRW zeigen einen starken Zuwachs innerhalb weniger Jahre.
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Ältere Beiträge

Die Ungeheuerlichkeiten der Eliten

01. Februar 2026 um 13:21

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Freigegebene Epstein-Akten enthüllen angeblich begangene Grausamkeiten, die sich wie aus dem Drehbuch eines Horrorfilms lesen. Wobei die schlimmsten Dinge laut Aussage der Behörde zurückgehalten wurden. Zusammen mit den Entwicklungen der letzten Jahre stellen sich grundsätzliche Fragen, ob "Demokratie" das ist, was uns versprochen wurde. Langsam versteht man, warum die Epstein-Akten zurückgehalten wurden. Der Inhalt ist [...]

Der Beitrag Die Ungeheuerlichkeiten der Eliten erschien zuerst unter tkp.at.

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US-Grenzbeauftragter: Über 145.000 Migrantenkinder gefunden

01. Februar 2026 um 13:19

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Nach verstärkten Bemühungen der US-Behörden konnten erneut Hunderttausende illegal eingewanderte Kinder aufgefunden werden. Heimatschutzministerin Kristi Noem erklärte bereits im Dezember, man werde nicht aufgeben, „bis jedes einzelne Kind gefunden ist“.
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Die Linke, die Reichsacht und die Kallas

01. Februar 2026 um 12:18

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Unsere meistgelesenen Artikel des Monats Januar. Unterschiedliche Themen, ein roter Faden: In den folgenden Artikeln geht es um das Auseinanderdriften von Anspruch und Wirklichkeit – [...]

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Babymilchskandal: Rückruf in Deutschland - Frankreich kündigt strengere Vorschrift an

31. Januar 2026 um 15:15

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Der Lebensmittelriese Danone hat wegen möglicher Verunreinigung mit dem Giftstoff Cereulid Babymilch der Marke Aptamil in Deutschland zurückgerufen. Es handelt sich um drei Chargen mit bestimmtem Mindesthaltbarkeitsdatum.
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Danone ruft Baby-Nahrung Aptamil wegen möglicher Giftstoffe zurück

31. Januar 2026 um 09:28

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Der Lebensmittelriese Danone hat wegen möglicher Verunreinigung mit dem Giftstoff Cereulid Babymilch der Marke Aptamil in Deutschland zurückgerufen. Es handelt sich um drei Chargen mit bestimmtem Mindesthaltbarkeitsdatum.
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Krebsbehandlung bei Kindern: Heilung unerwünscht?

30. Januar 2026 um 06:00

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Nicht nur die explodierende Zahl an Kinderimpfungen hat sich zur Katastrophe ausgewachsen. Auch die Leugnung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse der Biochemie durch Onkologen und Kinderärzte gefährdet die Gesundheit der Kinder wie die folgende Geschichte zeigt. In den vergangenen Wochen gab es Auseinandersetzungen rund um die American Academy of Pediatrics (AAP), stellvertretend wohl für ähnliche Vereinigungen in anderen [...]

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Alle mal lachen! Ausgerechnet diese Regierung will den Sozialstaat besser machen

29. Januar 2026 um 11:47

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Die „Kommission zur Sozialstaatsreform“ hat ihre Empfehlungen vorgelegt. Das System werde „moderner, digitaler und bürgernäher“, heißt es, und das alles ohne Leistungskürzungen. Das klingt einfach zu schön, um wahr zu sein, findet Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) schlug am Dienstag vor Pressevertretern den ganz großen Bogen. Die Demokratie stehe unter Feuer, Russland und die USA stellten alles auf den Kopf, und die Europäer müssten besser werden. „Und darum soll es heute irgendwie auch gehen. Um den deutschen Sozialstaat und wie er besser werden kann“, sprich „gerechter, einfacher und digitaler“. Hört, hört! Deutschlands Sozialstaat: Alleinstellungsmerkmal und Bollwerk gegen die Despotie. Darauf muss man erst einmal kommen – irgendwie.

Bas mag man solche Worte noch abnehmen – einer Frau, die meint, erkannt zu haben, „gegen wen wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“, also die Herren Wirtschaftslobbyisten. Bei ihrem Chef, dem Bundeskanzler, bis vor Kurzem selbst noch BlackRock-Lobbyist, liegen die Dinge anders. Jedenfalls bemerkte auch Friedrich Merz (CDU) gleichentags zu dem, was die SPD-Frau so belobigte, seine Erwartungen seien übertroffen worden, „weil hier wirklich eine grundlegende Strukturreform in den sozialen Sicherungssystemen vorgenommen wird“.

Worum geht es? Nach fünfmonatiger Schaffenszeit hat die sogenannte Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Auf 50 Seiten finden sich 26 Empfehlungen auf vier Handlungsfeldern, mit denen das System der steuerfinanzierten Sozialleistungen „moderner, digitaler und weniger bürokratisch“ werden soll. Das Gremium aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden war im September eingesetzt worden und hat ziemlich zügig geliefert.

Skepsis ist Bürgerpflicht

Im Zentrum steht der Ansatz, das Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld in einem einzigen Sozialleistungssystem zusammenzuführen, den Verwaltungsvollzug zu vereinfachen und die Apparate „konsequent“ zu digitalisieren. Die Anlaufstellen zur Beantragung und Betreuung sollen von derzeit vier auf zwei reduziert werden. Die Jobcenter hätten sich um erwerbsfähige, die Sozialämter um nicht arbeitsfähige Personen zu kümmern. Sämtliche Leistungen sollen über ein einheitliches, digitales Portal beantragt werden können, womit das „lästige Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln“ entfalle. Ferner soll es „wohnortnahe Beratungsangebote“, „weniger Schnittstellen und verkürzte Bearbeitungszeiten“ und „einheitlichere Rechtsbegriffe“ geben. Und das Kindergeld solle künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.

Vieles davon klingt fraglos vielversprechend, und gerade deshalb ist Skepsis oberste Bürgerpflicht. Tatsächlich führt die Koalition seit ihrem Amtsantritt eine Art Generalangriff gegen so ziemlich jede sozialstaatliche Errungenschaft. Diskutiert wird, das Arbeitszeitgesetz zu schleifen, den Pflegegrad 1 abzuschaffen, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu beschränken, das Renteneintrittsalter zu erhöhen, die telefonische Krankschreibung zu kippen, und neuerdings will Merz auch die Axt an die Teilzeitbeschäftigung anlegen. Praktisch beschlossen sind das Ende des Bürgergelds und dessen Degradierung zur einer „neuen Grundsicherung“ mit verschärfter Sanktionierung vermeintlicher „Arbeitsverweigerer“ bis hin zur Kappung der Unterstützung auf null.

Gerechtigkeit kostet Milliarden

Die Frage drängt sich auf: Wenn bei praktisch allen sozialpolitischen Einzelvorstößen aus Reihen der Regierungsparteien Rigorismus, Rückschritt und der Rotstift bestimmend sind, warum sollte dies ausgerechnet bei einem Mammutvorhaben wie dem, den Sozialstaat zu „erneuern“, anders laufen? Denn ums liebe Geld dreht es sich natürlich auch hier. „Ein Ziel der Kommission ist, durch einen effizienteren Leistungsvollzug Kosteneinsparungen zu erreichen“, heißt es in der Vorlage. Das wirkt wie ein Widerspruch in sich. Allein der Aufbau einer reibungslosen Administration und die Errichtung einer alle Ämter und Behörden einschließenden digitalen Infrastruktur dürfte zunächst einmal Unsummen verschlingen.

Aber auch das wären nur Kleinigkeiten verglichen mit dem, was ein im besten Sinne funktionierender Sozialstaat kosten würde. Viele Menschen nehmen ihre Leistungsansprüche gar nicht in Anspruch, sei es aus Unwissenheit, Scham oder wegen Sprachbarrieren. Für die Grundsicherung im Alter wird der Kreis der Haushalte, die trotz Berechtigung leer ausgehen, auf 60 Prozent geschätzt, beim Bürgergeld auf ein Drittel und beim „Bildungs- und Teilhabepaket“ für Kinder auf bis zu 85 Prozent. „Gerecht“ wäre das System erst, wenn alle Bedürftigen zu ihrem Recht gelangten. Hier aber schlummern Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe, die sich der Staat alle Jahre spart, weil die Zugänglichkeit zu den sozialen Sicherungssystemen aus unterschiedlichen Gründen erschwert wird, auch wegen „fragmentierter Zuständigkeiten“. Und genau diese Hürden nimmt die Kommission ins Visier, zumindest erklärtermaßen.

Kindergrundsicherung

Man darf sicher sein, dass wenigstens die Union das nicht will. Man erinnere sich an die kläglich gescheiterte Kindergrundsicherung, die die abgewählte Ampel-Regierung eigentlich fest eingeplant hatte. Auch dabei ging es um Zusammenlegung von Leistungen und automatisierte Inanspruchnahme. Als sich die Ausgaben dafür abzeichneten – die grüne Familienministerin Lisa Paus rechnete mit jährlich zwölf Milliarden Euro extra – löste sich das Projekt in Luft auf, mit dem stillen Einverständnis der SPD übrigens, die es dann auch in der neuen Koalition nicht mehr anpacken wollte.

So könnte es auch den KSR-Empfehlungen ergehen, denn selbstredend ist ein noch so guter Plan kein Garant dafür, auch realisiert zu werden. Der Politologe und Armutsforscher Christoph Butterwegge hat in einem Kommentar für die junge Welt darauf hingewiesen, dass von den Ratschlägen der Hartz-Kommission seinerzeit auch nicht alle den Weg in Gerhard Schröders „Agenda 2010“ fanden. So sei etwa der Punkt, die Hartz-IV-Bedarfssätze am Leistungsniveau der Arbeitslosenhilfe zu orientieren, im Gesetzgebungsprozess ignoriert worden. Im KSR-Papier steht dieser schöne Satz: „Das einheitliche Sozialleistungssystem hat in jedem Fall die Deckung der individuellen Bedarfe zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums sicherzustellen.“ Für Butterwegge ist das nur ein Beispiel für „hehre Versprechen“, die bei der Umsetzung entsprechender Reformen „oft auf der Strecke“ blieben.

Unten gegen ganz unten

Wahrscheinlich ist, dass die Verantwortlichen nur solche Anregungen aufgreifen, die ihnen in den Kram passen. Hier hat die Vorlage manches zu bieten, darunter das Rezept, „zielgenaue Erwerbsanreize“ zu setzen. Gemünzt ist das auf die sogenannten Transferentzugsraten, also darauf, dass Bürgergeldempfängern von ihren begleitenden Erwerbseinkünften häufig kaum etwas übrig bleibt. Das ist in der Tat nicht fair und kann durchaus ein Hemmschuh sein, der sozialen Bedürftigkeit zu entkommen. Fragwürdig ist gleichwohl, wie die Kommission dem Problem beikommen will. Sie strebt nämlich eine Staffelung dahingehend an, dass „sehr geringe“ Einkommen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden sollten und höhere Verdienste „weniger stark“.

Das bedient nicht nur die Mär vom sogenannten Leistungsprinzip, sondern schafft wieder nur neue Ungerechtigkeiten, weil es ein Mehrklassensystem innerhalb der Gruppe sozial Abhängiger wäre, und damit noch mehr Spaltung. „Die vorgeschlagene Kürzung von Freibeträgen für Erwerbseinkommen droht gerade die Menschen zu treffen, die sich bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit nach Kräften um Arbeit und Einkommen bemühen“, monierte der Paritätische Gesamtverband in einer Medienmitteilung. Zu Verlierern gerieten insbesondere Haushalte mit wenig Geld, Alleinerziehende, Menschen mit Sorgeverpflichtungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, erklärte Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Wenn unter dem Deckmantel sozialpolitischer Modernisierung am Ende aber gekürzt wird, wäre das verheerend.“

Ausländer raus?

Dabei war es der offizielle Arbeitsauftrag an die Kommission, Ideen „unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus“ zu entwickeln und eben nicht Empfehlungen zu „Leistungskürzungen oder -ausweitungen“. Die Vorgabe wurde nicht durchgehend erfüllt, etwa da, wo die Experten der Regierung raten, die Arbeitnehmerfreizügigkeit auf dem Wege einer Initiative auf EU-Ebene einzuschränken. Demnach sei diese „an eine vollzeitnahe oder Vollzeitbeschäftigung und an eine ausreichende Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen“. Damit mag man vielleicht den rechten Demagogen der AfD das Wasser abgraben wollen, für sich betrachtet zeugt der Vorstoß aber von massivem Realitätsverlust. Gerade im sozialen Sektor und im Gesundheitsbereich, aber auch in der Gastronomie sind sehr viele Menschen mit Migrationshintergrund tätig, wovon wiederum sehr viele in Teilzeit arbeiten. Ohne sie würde der Laden sofort zusammenbrechen.

Auf diesen Umstand wies am Dienstag auch der Caritas-Verband hin. Dort sorgt man sich zudem, „dass über die Kostenentwicklung bei Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe und Hilfe zur Pflege im Kommissionsbericht so gesprochen wird, als seien hier große Einsparungen möglich“. Auch das sei angesichts der demografischen Entwicklung und der inflationsbedingten Lohnsteigerungen „unrealistisch“.

VdK-Chefin alarmiert

Auch beim Sozialverband VdK gibt man sich misstrauisch. So dürfe etwa die Zusammenführung von Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen, erklärte Verbandspräsidentin Verena Bentele. Ferner berge die geplante Pauschalisierung von Leistungen „das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken“. Gefahren sieht sie auch im Fall einer Digitalisierung auf Teufel komm raus. Zu oft schon seien durch solche Prozesse „Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung“ erzeugt worden. Das dürfe sich nicht wiederholen. „Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, sind daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.“

Man darf gespannt sein, was Schwarz-Rot aus der Vorlage macht und wie zügig sie dabei vorgeht. Zahlreiche der Maßnahmen seien bereits durch Ausschöpfung des geltenden verfassungsrechtlichen Rahmens zu verwirklichen, heißt es. Rechtsvereinfachungen und die Digitalisierung der Verwaltung sollen planmäßig schon bis Mitte 2027 abgeschlossen sein, die Neuordnung der Sozialleistungen bis Ende 2027. Für die ganz große Reform, eine „vollständig einheitliche Verwaltungsstruktur für erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige“, bedürfte es wegen des bestehenden Verbots von Mischverwaltungen einer Grundgesetzänderung, also der Unterstützung durch die Opposition.

Merz spricht Klartext

Die Grünen haben bereits ihre Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Lösung im „Reformgeist statt Regierungsstreit“ signalisiert, wie am Mittwoch die Rheinpfalz (hinter Bezahlschranke) berichtete. Die Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, Ines Schwerdtner, will sich dafür – Stand jetzt – nicht hergeben. Sie wittert einen „Angriff auf den Sozialstaat“, wie sie der Rheinischen Post sagte. „Bärbel Bas trifft mit diesem Vorhaben mehr Menschen als Hartz IV je erreicht hat. Es droht eine massive Ausweitung sozialer Abwertung.“ AfD-Chefin Alice Weidel behauptet das glatte Gegenteil. Wer heute finanzielle Hilfen vom Staat erhalte, solle diese „künftig noch einfacher beziehen können“. Damit ist sie auf Linie mit der Jungen Union (JU). „Reformen ohne Einschnitte werden am Ende des Tages nicht funktionieren“, befand deren Chef Johannes Winkel.

Augenscheinlich lässt das KSR-Konzept allerhand Raum für Interpretationen. Den schöpft auch der Bundeskanzler aus. Das sei „zunächst einmal eine Strukturreform. Das heißt alles noch nicht, dass das Leistungsniveau damit infrage gestellt wird“, beschied er vor zwei Tagen als Redner beim Wirtschaftsgipfel von Springers Welt. Genau das will er aber und bekennt sich dazu ohne Blatt vorm Mund. An dieses Leistungsniveau werde die Bundesregierung mit den Ergebnissen einer weiteren Reformkommission herangehen, die im ersten Halbjahr 2026 ihre Arbeit abschließen soll, setzte Merz mit Nachdruck hinzu. Dann wird ja ein Schuh draus.

Titelbild: EUS-Nachrichten/shutterstock.com

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JF-Exklusiv Rekord-Kindergeld ins Ausland: Das sagt die Bundesregierung dazu

28. Januar 2026 um 14:32

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Was will die Bundesregierung gegen die Rekordzahlungen ins Ausland beim Kindergeld tun? Die Junge Freiheit hat nachgefragt.

2025 überwies Deutschland mehr als eine halbe Milliarde Euro Kindergeld ins Ausland. Ist das für die Bundesregierung ein Problem? Falls ja, was will sie dagegen tun? Die JF hat bei der zuständigen Ministerin Karin Prien nachgefragt.

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Jeder fünfte Minderjährige auf der Welt leidet unter extremer Armut, Tendenz steigend

28. Januar 2026 um 10:00

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In einer Zeit, in der die Militärausgaben die exorbitante Summe von 2,72 Billionen Dollar* erreicht haben, fehlt es Hunderten Millionen Kindern weiterhin an grundlegenden Gütern wie Bildung, sauberes Wasser und angemessener Wohnraum, so der jüngste UNICEF-Bericht. Von Sergio Ferrari.

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In den Ländern mit geringen Ressourcen überleben derzeit mehr als 412 Millionen Mädchen und Jungen mit weniger als drei Dollar am Tag. Der vor wenigen Wochen von UNICEF (United Nations Children’s Fund) veröffentlichte Bericht über die Lage der Kinder weltweit stellt jedoch fest, dass „Kinderarmut nicht auf die ärmsten Regionen der Welt beschränkt ist”.

Tatsächlich betrifft sie auch Länder mit mittlerem und hohem Einkommen. Dem Bericht zufolge würde sich, wenn für diese Länder eine realistischere Armutsgrenze zugrunde gelegt würde – beispielsweise 8,30 statt drei Dollar am Tag –, die Zahl der Kinder, die weltweit in „monetärer Armut“ leben, auf zwei von drei, also etwa 1,4 Milliarden, erhöhen.

„In einer Zeit, in der die Militärausgaben die exorbitante Summe von 272 Billionen Dollar erreicht haben“, betonen die Autoren der UNICEF-Studie, „fehlen Hunderten Millionen Kindern weiterhin so grundlegende Güter wie Bildung, sauberes Wasser und angemessener Wohnraum.“*

Die Verschuldung und ihre tödlichen Folgen für Kinder

Viele Entwicklungsländer sehen sich mit einer komplexen wirtschaftlichen Lage konfrontiert, deren Folge fast immer eine Verschlechterung ihres Wachstums ist, was sich direkt auf Programme zur Bekämpfung der Armut und auf öffentliche Dienstleistungen für Kinder auswirkt. Dies wird durch erhebliche Kürzungen der Entwicklungshilfe noch verschärft. Bis zum Jahr 2030 könnte diese tödliche Formel zum Tod von etwa 4,5 Millionen Kindern unter fünf Jahren führen.

Die für 2026 vorgesehene Hilfe für Bildung wird um 25 Prozent geringer ausfallen als 2025, wodurch zweifellos sechs Millionen Kindern der Verlust ihrer Schulbildung droht. Diese Realität wird durch die direkten Folgen der Auslandsverschuldung noch verschärft. Tatsächlich wenden 45 Entwicklungsländer mehr Mittel für die Zahlung von Zinsen auf diese Schulden auf als für das Gesundheitsbudget.

„Die aktuellen Zahlen zur Situation der Kinder sind so dramatisch wie alarmierend”, sagt der Theologe Beat Wehrle, Schweizer Fachmann für Kinderrechte und Mitglied der Leitung von Terre des Hommes in Deutschland. Aber, so argumentiert Wehrle, diese Zahlen sind nicht „unschuldig“, im Gegenteil, sie „spiegeln den systematischen neoliberalen Angriff auf die öffentliche Politik wider”.

Mit seiner langjährigen Erfahrung in verschiedenen Ländern Lateinamerikas erklärt Wehrle, dass sich diese neoliberale Aggression „in einem signifikanten Anstieg der Verschuldung nicht nur auf staatlicher Ebene, sondern auch in den Haushalten der Familien“ manifestiert. Und das mit dramatischen Folgen, da die neoliberale Logik das Angebot an öffentlichen Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen reduziert.

Diese Reduzierung, betont Wehrle, wird zusätzlich verschärft „durch den ungerechtfertigten Rückgang der Mittel für die internationale Zusammenarbeit, dessen deutlichstes Beispiel der vollständige Abbau von USAID Anfang 2025 ist”. Er weist darauf hin, dass derselbe Trend auch in den meisten europäischen Ländern zu beobachten ist. Dies lässt sich anhand der Analyse der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe der Alten Welt nachweisen.

Die gravierenden Folgen dieser Kürzungen, die bereits 2025 so stark zu spüren waren, werden sich im nächsten UNICEF-Bericht 2026 widerspiegeln. „Es ist sicher, dass sich die ohnehin schon dramatische globale Situation der Kinder noch weiter verschärfen wird“, schließt Wehrle.

Marginalisierte Kinder

Die höchsten Armutsraten für Kinder weltweit sind bei den jüngsten Kindern zu verzeichnen. Im Jahr 2024 lebten 22,3 Prozent der Kinder unter vier Jahren in extremer finanzieller Armut, fast doppelt so viele wie bei den Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren.

Neben den Folgen der Verschuldung und den Verzerrungen der nationalen Politik gibt es noch weitere, nicht weniger wichtige Faktoren zu berücksichtigen.

  • Das Bildungsniveau der Personen, die für ihre jeweiligen Familien verantwortlich sind. In Haushalten, in denen die Familienvorstände keine Grundschulbildung haben, liegt die Rate der extremen Armut bei 32,9 Prozent. In Familien, in denen der Haushaltsvorstand eine Hochschulausbildung abgeschlossen hat, liegt sie bei 5,8 Prozent.
  • Bezeichnenderweise leben etwa 79 Prozent der Kinder in extremer Armut in ländlichen Gemeinden. In städtischen Gebieten ist die Armutsquote in informellen Siedlungen und Slums ebenfalls deutlich höher über dem Durchschnitt.
  • Kinder mit Behinderungen haben ein höheres Armutsrisiko, da die Gesundheitskosten für ihre Familien viel höher sind. Außerdem hindert die Betreuung dieser Kinder ihre Eltern oder Sorgeberechtigten in der Regel daran, außerhalb des Hauses zu arbeiten.
  • Vertriebene oder geflüchtete Kinder, deren Zahl oft unterschätzt wird, sind nicht nur während der Flucht von einem Ort zum anderen, sondern auch nach ihrer Ankunft am neuen Zielort einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt. Studien aus Kolumbien, dem Libanon und Uganda weisen auf hohe Armutsraten unter der vertriebenen Bevölkerung hin.
  • Auch indigene Kinder weisen deutlich höhere Armutsraten auf. In den 23 Ländern, die das Übereinkommen über indigene und in Stämmen lebende Völker ratifiziert haben, lebten 2024 18,7 Prozent dieser Gemeinschaften in extremer finanzieller Armut, verglichen mit 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung.
  • Nicht weniger bedeutend sind die Auswirkungen von Kriegen und anderen Konfliktsituationen. Die Hälfte der Kinder in Konfliktsituationen (und der daraus resultierenden Instabilität) leidet unter extremer Armut. In nicht betroffenen Kontexten sind es nur 11,4 Prozent.

Kriege als verschärfende Faktoren

Weltweit ist ein erheblicher Anstieg bewaffneter Konflikte zu beobachten: In den Jahren 2024 und 2025 wurde die höchste Zahl an Ländern seit dem Zweiten Weltkrieg registriert, die in bewaffnete Konflikte verwickelt waren.

Im Jahr 2024 lebten etwa 19 Prozent der Kinder in Konfliktgebieten, was fast doppelt so viel ist wie Mitte der 1990er-Jahre.

Die Vereinten Nationen identifizierten 41.370 Fälle schwerer Verstöße gegen Kinderrechte in Konfliktgebieten, was einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Die Verweigerung des Zugangs zu humanitärer Hilfe setzt Kinder einer hohen Gefahr von Misshandlung, Ausbeutung, Krankheiten und Hunger aus.

Zwischen 2014 und 2024 stieg die Rate der extremen monetären Armut in Kontexten von Instabilität und Konflikt von 46 auf 50,2 Prozent; außerhalb von Konfliktgebieten sank die Rate von 19,9 auf 11,4 Prozent. Mit anderen Worten: Die Hälfte aller Kinder in Konfliktgebieten sind betroffen, nur eines von neun Kindern in Gebieten ohne Konflikte.

Die Konflikte erzeugen Armut, weil sie die wirtschaftliche Stabilität untergraben, die Infrastruktur zerstören und öffentliche Dienstleistungen wie Wasser, Bildung und Energieversorgung zum Erliegen bringen. Unterbrechungen in der Bildung verletzen das Recht der Kinder auf Bildung und Entfaltung und untergraben infolgedessen sowohl das individuelle Potenzial als auch den gemeinsamen Wohlstand.

Laut Wehrle zeigen die von UNICEF analysierten Daten zwei besonders besorgniserregende Realitäten: Einerseits die Kürzung öffentlicher Investitionen für die frühe Kindheit und andererseits den deutlichen Anstieg der Zahl der Kinder, die bewaffneten Konflikten und Gewalt ausgesetzt sind. Das Zusammentreffen dieser beiden Faktoren, so Wehrle, mache Kinder zu den Hauptopfern der Irrationalität der Erwachsenen.

Kinder als Akteure des Wandels

Obwohl die UNICEF-Studie ein recht klares Bild der dramatischen Realität der Kinder vermittelt, weist Wehrle darauf hin, dass „es auffällt, dass es sich weiterhin um einen Bericht über die Kinder handelt”. Die Frage der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden wird in dem Dokument nur am Rande behandelt. „Auf diese Weise bleiben sowohl die Darstellung dieser dramatischen Realität als auch die Reflexion darüber allein den Erwachsenen überlassen.“

Dies ist zweifellos eine bedauerliche Tatsache, denn wie der Schweizer Experte argumentiert, sind oder sollten Kinder viel mehr als nur Opfer sein: Sie müssen auch als Subjekte mit Rechten und Akteure des Wandels betrachtet werden. Das Nichtvorhandensein einer direkten Perspektive und der konkreten Beteiligung von Kindern bei der Definition der Prioritäten in der öffentlichen Politik ist etwas, das dringend hinterfragt und gelöst werden muss.

Wenn die Einschränkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft weltweit bereits ein ernstes Problem darstellt, so ist „das Fehlen der Stimmen und des Handelns von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden ein noch gravierenderer Fehler“. Daher, so betont er, „sollte nichts, was Kinder betrifft, ohne die direkte Beteiligung der Kinder selbst akzeptiert werden“.

Obwohl die globale Lage der Kinder heute schwierig, komplex und wenig hoffnungsvoll ist, gibt es laut Wehrle dennoch unzählige positive Erfahrungen mit der Durchsetzung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf lokaler Ebene und weltweit. Diese Erfahrungen, so sein Fazit, müssen stärker miteinander verknüpft werden, damit sie zu einer Stimme werden, die immer weniger ignoriert werden kann.

* Anmerkung der Redaktion: In einer älteren Version hieß es, die weltweiten Verteidigungsausgaben betragen 272 Billionen US-Dollar. Diese Zahl steht im verlinkten Unicef-Bericht, ist aber falsch. Laut Sipri beträgt die Summe 2.718 Milliarden, also 2,72 Billionen US-Dollar. Offenbar haben die Autoren ein Komma vergessen. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Der Beitrag erschien im Original auf dem kubanischen Onlineportal Prensa Latina – Firmas selectas. Übersetzung aus dem Spanischen von Marta Andujo.

Über den Autor: Sergio Ferrari, argentinischer Journalist, lebt in der Schweiz, wo er regelmäßig für Schweizer, europäische und lateinamerikanische Medien arbeitet.

Titelbild: Tinnakorn jorruang/shutterstock.com

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Vereinigung für Kinderheilkunde besteht auf 77 Impfungen bis zum 18. Lebensjahr

28. Januar 2026 um 10:38

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Die American Academy of Pediatrics widersetzt sich den Impfstoffreformen der Bundesregierung und drängt trotz der Bedenken der Eltern auf einen aggressiven Impfplan. Und das trotz der Entscheidung der Behörde, die den empfohlenen Impfplan für Kinder von 77 Dosen auf durchschnittlich 32 Dosen drastisch reduziert hatte. Im Dezember hatte ein reformiertes Beratungsgremium der CDC, das von [...]

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TriggerFM: Nachrichten der Freien Medien vom 27.01.2026

27. Januar 2026 um 17:15

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TriggerFM: Nachrichten der Freien Medien vom 27.01.2026

Aus dem Klappentext:

Trigger. FM - „Das Radio der FREIEN“
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Trigger. FM - APP
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Dieser Beitrag wurde auf dem Kanal „TriggerFM“ am 27.01.2026 auf YouTube veröffentlicht.

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Bildquelle: TriggerFM

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Hauptsache weg von Mutti – Bildung gibt‘s beim Ganztag ganz am Rande

27. Januar 2026 um 09:00

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Ganztagsschulen werden als Allheilmittel gegen die Bildungsmisere gepriesen. Demnächst gibt es sogar einen Rechtsanspruch darauf. In der tristen Wirklichkeit strotzt das Modell mit Quantität und geizt mit Qualität. Angesichts von Spardiktaten und eines historischen Lehrermangels geht der Trend Richtung Verwahranstalt. Das Kindeswohl stand ohnehin nie hoch im Kurs. Viel wichtiger ist, dass endlich alle Eltern arbeiten können – oder müssen. Von Ralf Wurzbacher.

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Alle preisen sie, alle wollen sie, alle brauchen sie: die Ganztagsschule. Ob Eltern, Pädagogen, Politiker, Ökonomen, Gewerkschafter oder Unternehmer – wenn über eine Sache in der Gesellschaft Einigkeit herrscht, dann darüber, dass Kinder den lieben langen Tag in einer Lehranstalt verbringen sollten. Hier, so heißt es, lernt der Nachwuchs schneller und besser, erhält optimale Förderung, dazu gibt es Gemeinschaft, Struktur und geregelte Ernährung. Also vieles dessen, was vor gar nicht so langer Zeit ein gutes und lebendiges Elternhaus ausgemacht hat.

Doch selbst unter Konservativen, namentlich bei CDU und CSU, schaut man nicht wehmütig zurück. Nahezu über alle Parteigrenzen hinweg gilt es heutzutage als „Fortschritt“, dass die Sprösslinge die längste Zeit des Tages von Mama und Papa getrennt verbringen. Grundsätzliche Einwände vernimmt man lediglich auf Seiten der AfD. Das Modell diene „in erster Hinsicht der Förderung der Erwerbstätigkeit beider Elternteile, besonders von Frauen“, was einer kindgerechten Erziehung zuwiderlaufe. Das werden viele nicht gerne hören. Grundfalsch ist die Einschätzung aber gewiss nicht.

Gleichstellung mit Haken

Man sollte sich nichts vormachen: Bei der „Erfindung“ des Ganztags stand das Kindeswohl nicht an erster Stelle. Ausgangspunkt war vielmehr das verstärkte Streben der Ernährer in die Erwerbsarbeit, das, was so schön in die Formel „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ gefasst ist. Dabei ist dieses Interesse selbst zu einem gewichtigen Teil aus ökonomischen Zwängen erwachsen. Jahrzehntelang war es selbstverständlich, dass pro Familie ein Alleinverdiener genügte, in aller Regel der Mann. Heute braucht es vielfach auch eine berufstätige Mutter, um einen Haushalt zu finanzieren. Diese Bestandsaufnahme stellt die Errungenschaften der Emanzipation nicht in Abrede. Gleichwohl ist zu fragen, wer davon noch und vor allem profitiert. Kurz gesagt: Die heute gängige Berufstätigkeit der Frau ist auch und vor allem Ergebnis des neoliberalen Umbaus der Gesellschaft in Gestalt forcierter Lohndrückerei zwecks Umverteilung von unten nach oben. Die Gleichstellung der Geschlechter ist dabei allenfalls eine schöne Randerscheinung.

Aus dem Wunsch oder der Notwendigkeit, Geld zu verdienen, entstand erst das Arrangement, die Kinder andernorts versorgen zu lassen. Der PISA-Schock Anfang der 2000er-Jahre lieferte schließlich so etwas wie den ideellen Überbau zur erweiterten Selbstverwertung. Die Rechnung ging so: Wenn Deutschlands Schulen in überkommener Form derart miese Leistungen bringen, müsse der Unterricht dringend besser, sprich „länger“ werden, eben nach dem Vorbild der skandinavischen Staaten, wo Ganztagsschulen Tradition haben und folgerichtig die PISA-Sieger heimisch sind. So passte eines zum anderen und ließ sich Mamas Lust auf Karriere trefflich mit der Erzählung von einer überfälligen Bildungsrevolution kombinieren. Jedenfalls mündete der Hype zu einer Art Glaubensbekenntnis: Mit dem Ganztag wird alles gut, selbst das Gewissen der Erzeuger, denen die Zeit zum Erziehen abgeht.

„Parkplatz“

In einer idealen Welt, also unter Bedingungen finanziell und vor allem personell optimal aufgestellter Schulen, mag da sogar etwas dran sein. Allerdings ist Deutschland vom Ideal weit entfernt und entfernt sich immer weiter. Zwar schießen Ganztagsschulen seit Jahren förmlich aus dem Boden. Die Statistik der Kultusministerkonferenz (KMK) zählte im Schuljahr 2022/23 bundesweit über 19.000 Einrichtungen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I, was rund 72 Prozent entsprach. Allerdings bilden Schulen mit „voll gebundener“ und „teilweise gebundener“ Form eine deutliche Minderheit. Hierbei nehmen entweder „alle“ Schüler oder „ein Teil“ der Schülerschaft an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an ganztägigen Angeboten teil.

Nach Meinung von Experten wie denen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) gilt nur der „voll gebundene“ Ganztag als pädagogisch hochwertig, weil er sämtliche Schüler verpflichtend als Klassengemeinschaft und auf Basis eines rhythmisierten Konzepts am Nachmittag einbindet. Vor allem schaffe dies bessere Rahmenbedingungen, um jedes Kind einzeln zu fördern. Das Modell ist indes die große Ausnahme. Nach den KMK-Zahlen waren vor drei Jahren lediglich 3,8 Prozent aller Grundschulen mit Ganztagszweig als „voll gebunden“ konzipiert. Bei den Hauptschulen waren es 13,6 Prozent, bei den Realschulen unter 16 Prozent und den Gymnasien knapp über 18 Prozent.

In der Praxis dominiert dagegen der „offene“ Ganztag. Hier können die Schüler auf freiwilliger Basis an Nachmittagsangeboten teilnehmen, wobei sich diese oft in einem Mittagessen und einer Hausaufgabenbetreuung erschöpfen. Faktisch sind viele Ganztagsschulen gewöhnliche Schulen geblieben, ergänzt um einen „Parkplatz“ für Kinder, bei denen zu Hause elterliche Aufsicht und Betreuung zu kurz kommen.

Augenwischerei

Demnächst gibt es dafür sogar einen Rechtsanspruch. Losgehen soll es damit ab 1. August 2026 für alle neuen Erstklässler. Planmäßig bis zum Schuljahr 2029/30 soll dann der ganze Primarbereich auf Früh-bis-spät-Betreuung umgestellt sein. Nach Verlautbarungen der politisch Verantwortlichen werde damit ein großer Schritt in Richtung mehr Bildungsgerechtigkeit getan. Von einem „echten Meilenstein“ schwärmt Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). „Im Ganztag liegt eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen.“ Gesagt hatte sie dies anlässlich der Vorlage des dritten Berichts zum „Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote“ Anfang Dezember. Der zeichnet ein durchweg positives Bild. Die Entwicklung schreite „dynamisch voran“, und bei Beibehaltung des Tempos könne der Bedarf „perspektivisch gedeckt werden“.

Mit der Realität hat das wenig tun. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat im Rahmen einer Forsa-Erhebung bei bundesweit über 1.300 Schulleitungen nachgefragt, wie die Dinge vor Ort vorangehen. Ergebnis: Es hakt an so ziemlich allem. Der Rechtsanspruch könne „zum momentanen Zeitpunkt nicht überall eingelöst werden“, äußerte am Freitag der Bundesvorsitzende Tomi Neckov in einer Medienmitteilung. Es drohten „herbe Probleme mit der Qualität des Angebots“, und man sehe „eine Gefahr für die Bildungsgerechtigkeit und logistische Herausforderungen“.

Quantität vor Qualität

Die Umfrage wurde im September und Oktober 2025 durchgeführt. Ein Viertel der Befragten gab an, dass nicht für alle Kinder, die vor der Einschulung stehen, die Ganztagsbetreuung gewährleistet werden kann. Unter ihnen verwiesen 74 Prozent auf den Mangel an Räumlichkeiten, 67 Prozent auf Lücken beim Fachpersonal, 15 Prozent auf Probleme mit dem Mittagessen. Die Hälfte beklagte fehlende finanzielle Mittel. Neckov hält es deshalb für dringlich, in die „Qualitätsdiskussion“ einzusteigen. Der Rechtsanspruch suggeriere pädagogische Angebote, „aber am Ende wird nur die Verwahrung von Kindern zugesichert“ und die Gelegenheit für mehr Bildungschancen vertan.

Das ganze Projekt ist eines der Sorte „Augen zu und durch“, bei dem das Interesse der Wirtschaft an allzeit frei disponiblen Arbeitskräften über allem steht und „mehr Bildungsgerechtigkeit“ nur rhetorisches Beiwerk ist. Hierzulande kann ein Viertel aller Schüler nach Ende der vierten Klasse nicht richtig lesen. Jedes Jahr bleiben 50.000 junge Menschen ohne Schulabschluss. In keinem anderen der führenden Industriestaaten hängt Bildungserfolg so sehr von der sozialen Herkunft ab wie in der „Bildungsrepublik“. Und selbst bei der internationalen Schulleistungsstudie PISA schnitt Deutschland nach einem Zwischenhoch zuletzt noch miserabler ab als bei der ersten Auflage vor 26 Jahren. Wie kann all das sein, wo doch mit dem Vormarsch der Ganztagsschulen so viel Gutes verhießen wurde?

Grassierender Personalmangel

Der große Haken ist der: Unter den Vorzeichen eines kaputtgekürzten Bildungssystems kann selbst die bestgemeinte Reform nicht funktionieren. Deutschland erlebt seit Jahren einen historischen Lehrmangel, dem mehr schlecht als recht mit massenhaft Quer- und Seiteneinsteigern, also Amateuren, begegnet wird. Dabei ist sich die Wissenschaft seit Vorlage der Meta-Metaanalyse „Visible Learning“ des neuseeländischen Pädagogen John Hattie weitgehend einig, dass eine professionelle Lehrkraft der entscheidende Faktor für den allgemeinen Lernerfolg ist, insbesondere durch „sichtbares Lehren und Lernen“.

In Deutschland verschwinden die Profis hingegen zusehends von der Bildfläche, sprich aus dem Klassenzimmer. Nach Berechnungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) werden bis 2030 bundesweit zirka 60.000 Lehrkräfte fehlen. Unter Mitberücksichtigung des Bedarfs an zusätzlicher Grundschulbetreuung, Inklusion und Personal an Schulen in schwierigen Lagen summiere sich der Mangel auf bis zu 140.000 Personen. Schon länger gelingt es nicht einmal mehr, nur das Unterrichtspensum am Vormittag zu decken. Wie will man bei der Personallage den Nachmittag anders als mit Notnägeln stemmen? Laut besagter VBE-Erhebung sehen 53 Prozent der befragten Schulleiter die pädagogische Mindestqualifikation für angehende Mitarbeiter in der Ganztagsbetreuung nicht erfüllt. Der Verband verlangt deshalb eine extra dafür qualifizierende Fortbildung. Ein polizeiliches Führungszeugnis allein sage „noch nichts über die pädagogische Eignung aus“, so Neckov.

Schlecht, Herr Specht!

Folgenschwer und typisch für den deutschen Bildungsföderalismus ist die politische Planlosigkeit. Richtig in Fahrt war der Ganztagsschulausbau 2003 mit einem Bundesprogramm über vier Milliarden Euro durch die Regierung Gerhard Schröder (SPD) gekommen. Worauf sich Bund und Länder damals nicht verständigten, war ein einheitliches pädagogisches Konzept. Die Folge: Jedes Land macht sein eigenes Ding, und wo es – wie fast überall – an Geld mangelt, wird an Personal und Inhalten gespart. Den kleinsten gemeinsamen Nenner bildet ein Beschluss der KMK: Eine Ganztagsschule muss demnach an mindestens drei Tagen pro Woche sieben Stunden Unterricht anbieten. Ob dabei nur eine Klasse pro Jahrgang ein Nachmittagsprogramm hat und der Rest leer ausgeht, ist so egal wie die Frage, ob die Teilnahme freiwillig oder verpflichtend ist und ob ein echter Pädagoge oder nur eine Hilfskraft die Kurse leitet.

Bei einem solchen Maximum an Unverbindlichkeit musste fast zwingend ein Minimum an Qualität herausspringen. Wobei gerade von den beschworenen individuellen Förderkonzepten, insbesondere für lernschwache und sozial benachteiligte Kinder, oft jede Spur fehlt. Eine „reine Betreuungsbilligvariante“ konstatiert Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Bundestagsfraktion Die Linke. Wegen der Bildungshoheit der Bundesländer gebe es keine einheitlichen Standards für Personalschlüssel, Qualifizierung oder pädagogische Inhalte, befand sie am Freitag in einer Medienmitteilung. „Solange Bund, Länder und Kommunen nicht dauerhaft zusammenarbeiten dürfen, werden all diese Probleme nicht gelöst.“

Wer erinnert sich noch an Robert Atzorns Rolle als „Unser Lehrer Dr. Specht“ und Lieblingspauker der Deutschen Mitte der 1990er-Jahre! Damals war die Schulwelt noch halbwegs in Ordnung und echte Pädagogen keine Mangelerscheinung. Zeiten ändern sich, selten zum Besseren. Heute gibt‘s die Penne mithin bis 17 Uhr. Viel Zeit, um sie buchstäblich beim Wort zu nehmen. Demnächst sogar mit Rechtsanspruch. Herr Schlecht macht das Rollo runter.

Titelbild: Elena Medoks/shutterstock.com

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Betrugsverdacht Deutschland überweist halbe Milliarde Euro Kindergeld ins Ausland

27. Januar 2026 um 06:00

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Neuer Rekord: Immer mehr Kindergeld fließt direkt auf ausländische Konten.

Die zum Teil unter Betrugsverdacht stehenden Kindergeldzahlungen ins Ausland erreichen einen neuen Rekord. Deutschland überwies im vergangenen Jahr 528 Millionen Euro. Zwei Nationen liegen dabei weit vorn.

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Das Kinsey-Dossier: Sexuelle Baby- und Kinderfolter verkauft als “Wissenschaft”

23. Januar 2026 um 16:00

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Bis heute gilt Alfred Kinsey als Ikone der modernen Sexualforschung. Doch hinter dem Mythos verbirgt sich ein Abgrund: Zentrale Teile seiner »Studien« basierten auf Protokollen pädokrimineller Täter – dokumentierte sexuelle Gewalt an Säuglingen und Kindern, umgedeutet zu angeblich »normaler Kindersexualität«. Tabellen, Stoppuhren und Diagramme hielten fest, was nichts anderes war als sexualisierte Kinderfolter. Dieser Artikel rekonstruiert die erschütternden Fakten …

Von Guido Grandt

Lesen Sie die vorherigen Teile dieser Artikelserie:

Judith Ann Reisman, US-amerikanische Kommunikationswissenschaftlerin, ehemalige Präsidentin des Institute for Media Education und Beraterin mehrerer US-amerikanischer Justiz-, Bildungs- und Gesundheitsbehörden, machte als eine der Ersten öffentlich geltend, dass ein Teil der Datengrundlage des ehemaligen Zoologen, Gallwespen-Spezialisten und späteren Sexualforscher Alfred Charles Kinsey (1894-1956) aus Aufzeichnungen von pädokriminellen Tätern stammte.

Nach Reisman handelte es sich dabei um Protokolle, in denen Täter die Misshandlungen und Qualen ihrer Opfer detailliert festhielten und diese später als vermeintlich »wissenschaftliche Daten« an den ehemaligen Zoologen, Gallwespen-Spezialisten und späteren Sexualforscher Kinsey weitergaben.

Diese Vorwürfe trug Reisman 1981 auf einer internationalen sexualwissenschaftlichen Tagung in Jerusalem erstmals öffentlich vor.

Diese Tatsachen bildeten dann auch den Mittelpunkt einer 1998 ausgestrahlten BBC-Dokumentation.

Kinsey: »Jungen und Mädchen sollen so früh wie möglich Orgasmen haben«

In der TV-Dokumentation Secret History: Kinsey’s Pedophiles (Geheime Geschichte: Kinseys Pädophile) heißt es unter anderem:

»Seine (Kinseys) Arbeit brachte auch die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Säuglingsalter mit sich, da Kinsey Beziehungen zu gewohnheitsmäßigen Kinderschändern pflegte. In ihrem Buch Sexual Sabotage: How One Mad Scientist Unleashed a Plague of Corruption and Contagion on America (Sexuelle Sabotage: Wie ein verrückter Wissenschaftler eine Seuche der Korruption und Ansteckung in Amerika auslöste) erwähnt Judith Reisman Ph.D: ‚In Pädophile in der Gesellschaft erklärt Professor Goode, dass die Beweise aus seinen Büchern belegten, dass ‚seine Arbeit auf der Vergewaltigung von Kindern beruhte.‘ Kinsey sagt, dass der einzige ‚abnormale‘ Sex kein Sex ist; dass das ‚menschliche Tier‘ Orgasmen braucht; und dass es für Jungen und Mädchen umso besser ist, je früher sie Orgasmen haben.‘“

Und: „Beide Bücher stützen sich auf diese Behauptungen, die durch ‚umfangreiche Daten‘ gestützt werden, von denen einige aus der Erinnerung Erwachsener stammen, die meisten aber laut Gebhard von Männern: Manipulation von Kindern im Alter von der Geburt bis zur Pubertät. Sowohl nach nationalem als auch nach internationalem Recht ist (und war) dies sexueller Missbrauch von Kindern. Wenn es sich dabei um Penetration handelt, was in einigen Fällen eindeutig der Fall war, handelt es sich um Vergewaltigung (und war es auch damals).“

Und weiter: »Zumindest sind Kinseys beunruhigende Behauptungen und Schlussfolgerungen unlogisch und widersprechen der konservativen Natur unserer Generation des Zweiten Weltkriegs. Schlimmer noch, Kinseys ‚Arbeit‘ über die Sexualität von Teenagern, vorpubertären Kindern und Säuglingen ist erschreckend. Sexual Behavior in the Human Male und Sexual Behavior in the Human Female liefern reichlich Beweise für die sexuelle Folter von Kindern durch Kinseys ‚Forscher‘, die brutale sexuelle Experimente an Kindern durchführten. Diese ‘Arbeit’ ist von entscheidender Bedeutung für die Auswirkungen der Kinsey-Berichte auf unsere Gesellschaft, unsere Gesetze und die Kinsey-Lobby heute.«

Insbesondere hat Kinsey Daten der Säuglinge, Kinder und Jugendlichen durch sexualisierte Gewalt erzwungen! Übrigens: Das Kinsey-Institute verweigerte der Öffentlichkeit den Zugang zu zahlreichen Kinsey-Akten. 

Kinsey: »Kinder vom Babyalter sollen sexuell aktiv sein und ihre sexuellen Bedürfnisse von Erwachsenen fördern lassen«

Tatsächlich meinte Kinsey, dass Kinder vom »Babyalter« an »sexuell aktiv und orgasmusfähig seien« und bei der Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse von »Erwachsenen gefördert« werden sollten. Das ist nichts anderes als die Normalisierung von Pädophilie und sexuellem Kindesmissbrauch!

Reisman berichtete diesbezüglich konkret, wie bereits erwähnt, dass Kinsey Pädophile (Pädokriminelle) in den USA und im Ausland dazu anhielt, Kinder zu missbrauchen. »Er forderte sie dazu auf, Säuglinge und Kinder sexuell zu missbrauchen, weil er dadurch zu seinen Daten über angeblich normale ‘Kindersexualität’ kommen konnte. Insgesamt handelte es sich dabei um zwischen 317 und 2035 Kinder und Säuglinge.« 

Viele dieser Verbrechen gegen Kinder, sprich oraler und analer Sex, genitaler Geschlechtsverkehr und manueller Missbrauch, seien ausdrücklich für Kinsey und seine Forschungen begangen worden, die dieser dann auch in seinen Diagrammen und Tabellen auswertete.

Die Schandtabellen über Kinseys pädokriminelle Experimente

»’Tabelle 34’ (Tabelle 18 in der deutschen Übersetzung/GG) in seinem Buch über Männer (auf Seite 181 im englischen Original Sexual Behavior in the Human Male) enthält die ‘wissenschaftliche’ Aufzeichnung von ‘multiplen Orgasmen bei Jungen vor der Pubertät’«, so Reisman weiter. »Die Tabelle beinhaltet Aufzeichnungen über Säuglinge im Alter von fünf Monaten, deren ‘Orgasmen’ von Kinseys ‘technisch ausgebildeten Helfern’ mit der Stoppuhr gemessen wurden. Bei einem vierjährigen Kind wurden während 24-stündiger Messungen angeblich 26 Orgasmen gezählt. 

Screenshot/Bildzitat: Alfred C. Kinsey: Das sexuelle Verhalten des Mannes, Frankfurt am Main 1967, S. 158

Dementsprechend also könnten Kinsey zufolge schon Säuglinge »im Alter von 5 Monaten« wiederholte Orgasmen erreichen! 

Seine diesbezüglichen Ergebnisse in den Tabellen 30-34 von 317 männlichen Säuglingen und Kindern sahen so aus: »32 % der Jungen im Alter zwischen 2 und 12 Monaten (…) kamen zum Höhepunkt.« 

Gleichzeitig beklagte Kinsey »Die Beobachter stellen mit Nachdruck fest, dass es einige prä-adoleszente (vorpubertäre/GG) Jungen gibt (…) die den Höhepunkt selbst unter anhaltender, verschiedener und wiederholter Stimulation nicht erreichten.«

Man beachte, dass diese »Beobachter« eigentlich die im wissenschaftlichen Gewand daherkommenden Kinderschänder sind, die die Babys und Kinder mit Gewalt stimulierten. Denn so etwas geht nur mit Gewalt. Diese Kinderfolter erfolgte dann auch noch »anhaltend« und »wiederholt«. Was für ein sadistischer Wahnsinn! 

Doch Kinsey und sein Team gingen noch weiter, stoppten gar die »Geschwindigkeit des kindlichen Orgasmus« mit Sekundenzeiger oder Stoppuhr, wie die nachfolgende Tabelle beweist:

Screenshot/Bildzitat: Alfred C. Kinsey: Das sexuelle Verhalten des Mannes, Frankfurt am Main 1967, S. 156

Sadomasochist Kinsey und multiple Baby-Orgasmen 

So sind also »Beispiele multipler Orgasmen« von Jungen im Alter zwischen 5 Monaten und 14 Jahren aufgelistet, die über 24 Stunden »beobachtet« wurden. Diesbezüglich sind bei einem gerade mal elfmonatigen Säugling 14 Orgasmen in 38 Minuten angegeben und bei einem zweijährigen Kleinkind 7 Orgasmen in 9 Minuten. 

Sadist Kinsey dazu: »Es ist sicher, dass ein noch höherer Anteil der Jungen multiple Orgasmen hätte haben können, wenn die Situation es erlaubt hätte (…) Sogar die jüngsten Säuglinge, 5 Monate alt, sind zu solch wiederholten Reaktionen in der Lage (…) Das Maximum, das beobachtet wurde, waren 26 Höhepunkte in 24 Stunden [ein 4-jähriger und ein 13-jähriger Junge Anm. d.Ü.] und der Bericht weist darauf hin, dass in derselben Zeiteinheit noch mehr möglich gewesen wäre.«

Sadomasochist Kinseys »Orgasmus-Typen«

Dem nicht genug, spricht Kinsey auch noch von »sechs Orgasmus-Typen« bei prä-adoleszenten, also vorpubertären Jungen, die er mitunter so beschreibt: 

»(…) Extreme Spannung mit heftiger Konvulsion: Oft mit plötzlichem Heben und Werfen des ganzen Körpers verbunden (…) dass die Beine oft steif werden, wobei die Muskeln kontrahiert und hart sind, Schultern und Nacken steif und oft nach vorn gebeugt, der Atem angehalten wird oder keuchend ist, die Augen starr sind oder fest geschlossen, die Hände klammernd, der Mund verzerrt, wobei manchmal die Zunge hervordringt, der ganze Körper oder Teile in spastische Zuckung geraten, manchmal synchron mit der Pulsation oder den heftigen Stößen des Penis (…) noch heftigere Konvulsionen des gesamten Körpers (…), schwerer Atem, Seufzen, Schluchzen oder heftige Schreie, manchmal mit einem Tränenausbruch (besonders bei kleineren Kindern). Der Orgasmus [ist] häufig verlängert (…) bis zu mehreren Minuten (in einem Fall bis zu fünf Minuten mit wiederholten Spasmen) (…)

(…) Wie in (…) obigen Formen, kulminiert aber in extremem Zittern, Kollaps, Erbleichen und manchmal in einer Ohnmacht (…)

(…) Schmerzen oder Furcht bei Annäherung an den Orgasmus (…) einige männliche Probanden leiden extreme Schmerzen und schreien möglicherweise, wenn die Bewegung andauert oder der Penis auch nur berührt wird (…)«

Sadomasochist Kinseys »sexualisierte Kinderfolter«

Das, was der Sadomasochist hier beschreibt, ist nichts anderes als übelste sexualisierte Folter von Kindern! Doch Kinsey hielt das alles für »normalen Kindersex«. Seine »wissenschaftlichen Daten« würden aufzeigen, dass Kinder Sex schon von Geburt an genießen könnten.

Letztlich belegen diese sadistischen, pädokriminellen Experimente Kinseys pathologisches Interesse an der »Orgasmusfähigkeit« vor allem von männlichen Kindern, sprich bei den vorpubertären Jungen ohne Samenerguss.

Das war wohl auch den Kinsey-Jüngern bewusst. Tatsächlich sagte Dr. John Bancroft, Direktor des Kinsey-Instituts, auf der an den 50. Jahrestag von Kinseys Studien erinnernden Konferenz im Jahr 1998, dass er »betete«, dass eine britische Fernsehsendung mit dem Titel »Secret History: Kinsey Pädophile« niemals in den Vereinigten Staaten gezeigt würde. Denn die Öffentlichkeit würde die »Wissenschaft«, die in Kinseys Veröffentlichung der Tabellen stecke, nicht verstehen. Er glaubte, dass der gesamte Bereich der menschlichen Sexualität und der menschlichen Sexualerziehung zerstört würde, wenn diese Tabellen in den Vereinigten Staaten weit verbreitet würden.

FORTSETZUNG IN TEIL 4

Guido Grandt (geb. 1963) ist investigativer Journalist, Publizist, TV-Redakteur und freier Produzent. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen auf Recherchen zu organisierter Kriminalität, Geheimgesellschaften sowie auf brisanten Themen aus Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär und Sicherheit. Darüber hinaus widmet er sich der Aufdeckung verborgener oder tabuisierter Hintergründe zeitgeschichtlicher Ereignisse. Guido Grandt veröffentlichte bisher über 40 Sachbücher und verfasste rund 6.000 Artikel. 

Quellen

  1. https://www.dijg.de/paedophilie-kindesmissbrauch/alfred-c-kinsey-report/
  2. Siehe u.a. auch Begleittext: »Kinsey’s Pedophiles« (https://www.youtube.com/watch?v=Ok7mXoGjhKc)
  3. Gabriele Kuby: Die globale sexuelle Revolution – Zerstörung der Freiheit im Namen der Freiheit, Kißlegg 2016, S. 61
  4. Reisman, Kinsey: Crimes and Consequences,1998, S. 14
  5. https://www.dijg.de/paedophilie-kindesmissbrauch/reisman-paedophil-pansexuell-kinsey/
  6. Reisman, Kinsey: Crimes and Consequences,1998, S. 140 sowie Kapitel 7
  7. Alfred C. Kinsey: Das sexuelle Verhalten des Mannes, Frankfurt am Main 1967, S. 153-158
  8. Alfred C. Kinsey: Sexual Behavior of the Male, S. 179-180. Die Tabelle 34 ist im deutschen Buch Tabelle 18, siehe dort S. 158.
  9. Siehe dazu auch: Huber, Michaela: „Gequält, verkauft und im Netz angeboten“, in: Brisch, K., et al., Bindung, Angst und Aggression, Klett, Stuttgart 2010, S. 138-147
  10. https://www.lifesitenews.com/news/sexual-anarchy-the-kinsey-legacy/
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US-Akademie für Kinderheilkunde angeklagt wegen Betrugs im Zusammenhang mit Impfstoffsicherheit 

22. Januar 2026 um 11:21

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Der American Academy of Pediatrics wird vorgeworfen, jahrzehntelang ein kriminelles System betrieben zu haben, das die amerikanische Bevölkerung über die Sicherheit von Impfstoffen getäuscht hat, um maximale Gewinne für die Pharmaindustrie zu erzielen. Children's Health Defense (CHD) und mehrere Kläger haben gerade eine Bundesklage eingereicht, in der sie behaupten, dass die AAP jahrzehntelang ein kriminelles [...]

Der Beitrag US-Akademie für Kinderheilkunde angeklagt wegen Betrugs im Zusammenhang mit Impfstoffsicherheit  erschien zuerst unter tkp.at.

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Vorbild Australien Großbritanniens Oberhaus will Social-Media für Kinder verbieten

22. Januar 2026 um 11:19

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Für die Alterskontrollen sollen die Plattformen selbst sorgen. Foto: picture alliance / Wolfgang Maria Weber | Wolfgang Maria Weber

In Großbritannien stimmt das Oberhaus mit deutlicher Mehrheit für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren und erhöht damit den Druck auf die Labour-Regierung und Premierminister Starmer.

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Das Kinsey-Dossier: Wie Pseudowissenschaft Moral, Recht und Kinderschutz zerstörte 

22. Januar 2026 um 11:00

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Als Sexualforscher gefeiert, erklärte Alfred Charles Kinsey die Schutzgesetze für Frauen, Kinder und Familie für überholt. Unter dem Etikett »Wissenschaft« propagierte er Promiskuität als Norm und trieb eine radikale Umformung von Recht, Bildung und Moral voran. Kritiker warnten vor einer »sexuellen Anarchie«, deren Folgen bis heute nachwirken – vor allem für Kinder.

Von Guido Grandt

Der ehemalige Zoologe, Gallwespen-Spezialist und spätere Sexualforscher Alfred Charles Kinsey (1894-1956) verfolgte von Beginn an ein Ziel, das weit über akademische Forschung hinausging: die systematische Demontage des moralischen und rechtlichen Wertefundaments der westlichen Kultur.

Nach Auffassung seiner Anhänger belegte Kinseys »Wissenschaft«, dass Menschen ihr Sexualverhalten seit jeher wie Tiere – vergleichbar mit Insekten oder Primaten – auslebten, dieses jedoch aus gesellschaftlicher Heuchelei verleugneten. Erwachsene erklärten sich zu Jungfrauen oder gaben eheliche Treue vor, obwohl die Realität angeblich eine andere sei: Promiskuität sei weit verbreitet, normal – und für die Zivilgesellschaft folgenlos.

Aus dieser Prämisse leitete Kinsey einen radikalen Schluss ab. Sämtliche Gesetze zur Begrenzung sexuellen Verhaltens – jene Regelwerke, die über Generationen hinweg Frauen, Kinder und die Familie schützen sollten – seien nichts weiter als überholte Relikte einer angeblich uninformierten und moralisch verlogenen Epoche.

In einer von Kinsey propagierten »sexuell aufgeklärten und ehrlichen Zeit« hätten solche Normen und Schutzgesetze folglich keinen Platz mehr.

Kinseys »Sexuelle Anarchie«

Dass Kinsey mit dieser Agenda Erfolg hatte, zeigt sein erheblicher Einfluss auf die US-amerikanische Justiz. Unter Berufung auf seine Thesen wurden bestehende Gesetze systematisch ausgehöhlt und an das Ideal einer »freien Liebe« angepasst – jenes Lebensstils, von dem Kinsey behauptete, die Amerikaner hätten ihn ohnehin seit jeher praktiziert.

Judith Ann Reisman (1935-2021), US-amerikanische Kommunikationswissenschaftlerin, ehemalige Präsidentin des Institute for Media Education in Sacramento und Beraterin verschiedener US-amerikanischer Justiz-, Erziehungs- und Gesundheitsbehörden sowie eine der schärfsten Kritikerinnen von Kinsey, schrieb zusammen mit Mary E. McAlister auf lifesitenews einen Artikel mit dem Titel: »Sexuelle Anarchie: Das Kinsey-Erbe«, erschienen am 24. August 2011. Darin gehen sie konkret wie nachfolgend darauf ein.

Verharmlosung von Vergewaltigungen, Zulassung von Unzucht, Sodomie und Ehebruch

»So wurden mit dem Musterstrafgesetzbuch des American Law Institute aus dem Jahr 1955 die ‘Common Law’-Sexualnormen, die auf biblischer Autorität/Präzedenzfall beruhten, für ‚wissenschaftliches Recht‘ auf der Grundlage von Kinseys angeblich ‘objektiven Daten’ über Bord geworfen. 

Die ALI empfahl Gesetze, die Vergewaltigung verharmlosen und Unzucht, Zusammenleben, Sodomie und Ehebruch zulassen. Kurz darauf wurden Unzucht, Zusammenleben und Ehebruch entkriminalisiert, so dass sie üblich, normal und harmlos wurden, wie Kinsey sagte, sie seien es schon immer gewesen. Im Jahr 1957 gelangte das US-Verteidigungsministerium anhand von Kinsey und seinem Team zu dem Schluss, dass Homosexuelle kein Sicherheitsrisiko darstellen.« 

Schon vier- oder fünfjährige sollen »verführerische Provokateure« sein

Weiter:  »Das ALI empfahl außerdem, die Definition von Obszönität zu ändern, was der Oberste Gerichtshof 1960 tat. Im selben Jahr wurde Kinseys Behauptung, dass 10 bis 37 % der männlichen Bevölkerung zumindest manchmal homosexuell seien, zur Förderung der ‘Rechte von Homosexuellen’ in Eliteberufen wie Medizin, Psychiatrie, Sozialarbeit, Bildung usw. genutzt. Im Jahr 1961 legalisierte Illinois als erster Staat heterosexuelle Sodomie. 

Im Jahr 1962 schrieb Ralph Slovenko in der Vanderbilt Law Review, dass Vier- oder Fünfjährige Provokateure seien: ‘Selbst im Alter von vier oder fünf Jahren kann diese Verführungskraft so stark sein, dass sie den Erwachsenen dazu überfordert, die Straftat zu begehen.’« 

Kinseys Beseitigung des sexuell »repressiven« Rechts- und Verhaltenserbes des jüdischen Christentums

Zudem halten Reisman/McAlister fest: »Im selben Jahr erklärte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten das Gebet an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig und erklärte im darauffolgenden Jahr das Bibellesen an öffentlichen Schulen für verfassungswidrig. Die jüdisch-christliche Weltanschauung wurde aus dem Klassenzimmer verbannt. 

Die Schulen konnten nicht länger lehren, dass Unzucht, Ehebruch oder Zusammenleben illegal seien, und die Gesundheitslehrer konnten auch nicht implizieren, dass Sex auf die Ehe beschränkt werden sollte, weil dies eine ‘religiöse’, also angeblich unwissenschaftliche Weltanschauung widerspiegeln würde. Der einzige verbleibende Weg für die Lehre der menschlichen Fortpflanzung war die ‘wissenschaftliche’, das heißt kinseyanische, säkulare Weltanschauung.

Dementsprechend, so Reisman/McAlister weiter, sei Kinseys Mission, »das sexuell ‘repressive’ Rechts- und Verhaltenserbe des jüdischen Christentums zu beseitigen. Er behauptete, dass dieses ‘repressive’ sexuelle Erbe für soziosexuelle Krankheiten wie Scheidung, Vergewaltigung, Illegitimität, Geschlechtskrankheiten, Jugendkriminalität, Promiskuität, Homosexualität, Ehebruch und sexuellen Kindesmissbrauch verantwortlich sei.«

Eliten-Gehirnwäsche durch Kinseys pansexuelle, säkulare Weltanschauung

Die beiden Autorinnen erklärten zudem, dass Kinseys Mission »größtenteils, größtenteils posthum, von seiner Legion wahrer Gläubiger erfüllt wurde – Eliten, die ihre intellektuellen Eliten systematisch einer Gehirnwäsche unterzogen haben, um Kinseys pansexuelle, säkulare Weltanschauung zu übernehmen und die jüdisch-christliche Weltanschauung, auf der dieses Land gegründet wurde und florierte, über Bord zu werfen.

Zudem: »(…) die Umsetzung der Kinsey-Weltanschauung hat die bestehenden globalen sexuellen Traumata verstärkt und gleichzeitig eine Vielzahl neuer Übel hervorgebracht, die objektiv als sexuelle Anarchie definiert werden. Wie ein Krebs, der sich im ganzen Körper ausbreitet, hat sich die sexuelle Anarchie im gesamten Gefüge der Gesellschaft ausgebreitet und jeden Aspekt des amerikanischen Lebens sowie jeden Mann, jede Frau und jedes Kind beeinträchtigt.«

Kinseyanische Sexualerziehung in Schulen

Schon zu jener Zeit liefen dieselben oder zumindest ähnliche Mechanismen ab, wie heute: Bis 1968 wurden über 51.000 Sexualprofis vom nicht akkreditierten IASHS (Institute for the Advanced Study of Human Sexuality) ausgebildet, um kinseyanische Sexualität an Schulen und medizinischen Fakultäten zu lehren und Lehrpläne für Sexualerziehung in Schulen zu entwerfen. 

Schon 1965 war Empfängnisverhütung legalisiert worden, 1973 folgte die Legalisierung der Abtreibung.

»Sex aus Spaß« – Der Multimilliarden-Dollar-Markt

Nachdem sozusagen das Recht auf Sex aus »Spaß« ausgerufen wurde, diente dieser als Rechtfertigung einer Sexindustrie auch aus Profitgründen (Kinder- und Erwachsenenpornografie, Exhibitionismus, Prostitution und Stripclubs etc.) 

Ein Multimilliarden-Dollar-Markt. Nicht zu vergessen die Zuschüsse für Forschungsgruppen und Organisationen im Bereich Sexualwissenschaft (wie etwa Planned Parenthood, den Sex Information & Education Council of the United States (SIECUS), das Kinsey Institute und andere „Sexologie“-Institutionen), die mitunter die Sexualerziehungslehrpläne für die Schulen des Landes (mit-)erstellen. 

Zudem verschaffte er sich Zugang zu Lobbyisten sowie – vermutlich – auch zu staatlichen und bundesstaatlichen Gesetzgebern, um Gesetzesänderungen voranzutreiben, die bestimmten Interessen der Sexindustrie entgegenkamen.

Playboy-Gelder für Drogen, freien Sex, Abtreibung und reduzierte Strafen für Sexualstraftäter

Judith Ann Reisman und Mary E. McAlister: »Im Jahr 1967 stellte der Playboy der ACLU (American Civil Liberties Union) den ersten von vielen Zuschüssen zur Verfügung, um Drogenkonsum, Pornografie, Abtreibung, Homosexualität, sexuelle Aufklärung in der Schule und die Abschaffung oder Reduzierung von Strafen für Sexualstraftäter zu unterstützen. 

Ab 1970 gewährte der Playboy offiziell Gelder an NORML, die Nationale Organisation zur Aufhebung der Marihuana-Gesetze. 

Liberalisierung der Homosexualität

Das Jahr 1969 brachte bedeutende Ereignisse im Zusammenhang mit den systematischen Bemühungen zur Normalisierung der Homosexualität, wie sie Kinsey 21 Jahre zuvor verfochten hatte. 

Die Gay Liberation Front wurde an der New York Alternative University gegründet. Die American Sociological Association erklärte offiziell, dass Homosexualität normal sei, und berief sich dabei auf Kinseys ‘Forschung’. 

Die National Institutes of Mental Health Task Force on Homosexuality empfahl unter Berufung auf Kinseys ‘Daten’ die Legalisierung privater einvernehmlicher homosexueller Handlungen (Sodomie). 1972 drängte die NIMH Task Force unter der Leitung von Kinseyan-Schülern darauf, Homosexualität als normale sexuelle Variante in den Schulen des Landes zu lehren.«

Auch für heterosexuelle Ehen hatte dieser Paradigmenwechsel konkrete Folgen: Mit der Einführung der verschuldensunabhängigen Scheidung in Kalifornien im Jahr 1970 begann eine rechtliche Zäsur, die bis 1985 in 49 US-Bundesstaaten umgesetzt wurde.

Die gefährliche und bis heute anhaltende ideologische Sexualisierung des Kindes

Noch gravierender waren die Folgen für Kinder. Alfred Charles Kinsey definierte Übergriffe älterer Kinder auf jüngere in seinen Arbeiten als angeblich »harmloses« sexuelles Spiel unter Gleichaltrigen – eine Neubewertung, die Schutzgrenzen relativierte und von Kritikern scharf zurückgewiesen wurde.

In diese Richtung argumentierte später auch Dr. Mary Steichen Calderone (1904-1998), Präsidentin von SIECUS und frühere medizinische Direktorin von Planned Parenthood. Sie erklärte 1981 öffentlich, Kinder seien bereits vor der Geburt sexuell – eine These, die selbst Kinseys Behauptung, Sexualität beginne mit der Geburt, noch überbot.

Calderone betonte zudem, die Sensibilisierung für die kindliche Sexualität sei ein zentrales Ziel ihrer Organisation. In diesem Kontext wurden auch medizinische Maßnahmen wie Impfungen gegen sexuell übertragbare Krankheiten für Kinder im Grundschulalter als präventive Schutzmaßnahmen diskutiert und befürwortet. Kritiker sahen darin jedoch eine problematische Vorverlagerung erwachsener Sexualkonzepte auf Kinder.

Zeitgleich tauchten ähnliche Argumentationsmuster in radikalen Publikationen der 1970er-Jahre auf, wie etwa in einem pädophilen Manifest »Kinderrechte«, die heute als Ausdruck einer extremen ideologischen Grenzverschiebung gelten.

Vom Wespenspezialisten zur Sexualautorität 

Skandalöserweise warben große US-Zeitschriften wie etwa Life, Time, Look und andere für Kinseys unverfrorene »Forschungsergebnisse« auf dem Gebiet der Sexualität als seien es heldenhafte, wissenschaftliche Wahrheiten. 

An vorderster Front die Universität Indiana, die den Zoologen und »Wespenspezialisten« Kinsey als konservativen Gelehrten, Anhänger der Republikaner und Familienmenschen darstellte, der mehr oder weniger zufällig in die Sexualforschung geraten sei. 

»Manipulation statt Wissenschaft« – So unseriös arbeitete Kinsey wirklich

  • Alfred Kinsey und sein Team zwangen die Studien-Probanden dazu, die gewünschten Antworten auf ihre Fragen zu geben. Heimlich vernichteten sie drei Viertel der Forschungsdaten.
  • Kinsey gründete seine Aussagen über das Verhalten des »normalen Mannes« auf Befragungen mit Männern, von denen 86 Prozent ein abweichendes Sexualverhalten aufwiesen. Dazu gehörten 200 sexuelle Psychopathen, 1.400 Sexualstraftäter (darunter auch solche, die wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen verurteilt waren) von Gefangenen, Strichern und promiskuitiv, also sexuell sehr wechselhaft lebenden Homosexuellen. 
  • Außerdem weigerten sich die meisten Frauen, sich vom Kinsey-Team befragen zu lassen, deshalb wurden alle, die länger als ein Jahr mit einem Mann zusammenlebten, einfach als »verheiratet« eingestuft. Die Daten über Prostituierte und andere unkonventionell lebende Frauen änderten sie zu Daten »gewöhnlicher Hausfrauen«. 
  • Und selbst 317 (oder mehr) männliche Kinder vom Kleinkindalter bis fünfzehn Jahre, die sexuell missbraucht wurden, sollen für die Datenerhebung befragt worden sein. Ebenso 350 »jugendliche Schüler mit abweichendem Verhalten« sowie eine Gruppe von Kriminellen, die unter der Rubrik »Unterwelt« zusammengefasst wurde.
  • »In Kinseys Statistiken taucht keine einzige verheiratete Frau auf, die gleichzeitig Mutter ist, stellt das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft (DIJG) fest. »Obwohl es ursprünglich um ‚Ehevorbereitungskurse‘ gehen sollte, schreibt der Soziologe Geoffrey Gorer über Kinseys Forschung: ‘Es ist fast nicht zu fassen, aber dennoch wahr: Schwangerschaft, Geburt und Stillen von Kindern sind komplett außer Acht gelassen. Für Dr. Kinsey hat Mutterschaft keinerlei Verbindung mit Sexualität.‘“  
  • Und: „In Kinseys Fragebogen wurde niemand gefragt, ob er diese oder jene sexuelle Erfahrung gemacht habe. Er wurde nur gefragt, wann er diese oder jene Praktik ausgeübt, wann er außereheliche oder gewalttätige oder sadistische Erfahrungen gemacht und wann er mit Personen des eigenen Geschlechts, mit Kindern und Tieren sexuell experimentiert habe.«

Kinseys Schockzahlen ohne wissenschaftliche Grundlage

Kein Wunder also, dass Kinsey und sein Team aufgrund ihrer unseriösen Befragungen zu folgenden, völlig absurden Schlussfolgerungen kamen: 

  • 95 Prozent aller US-amerikanischen Männer wären Sexualstraftäter, 
  • 69 Prozent Stammkunden bei Prostituierten, 
  • 37 Prozent hätten schon mindestens eine homosexuelle Erfahrung bis zum Orgasmus gemacht, 
  • 17 Prozent der Farmer hätten Sex mit einem Tier gehabt.

Aber alles sollte sich noch schlimmer herausstellen, als es schon war! 

FORTSETZUNG IN TEIL 3

Guido Grandt (geb. 1963) ist investigativer Journalist, Publizist, TV-Redakteur und freier Produzent. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen auf Recherchen zu organisierter Kriminalität, Geheimgesellschaften sowie auf brisanten Themen aus Politik, Wirtschaft, Finanzen, Militär und Sicherheit. Darüber hinaus widmet er sich der Aufdeckung verborgener oder tabuisierter Hintergründe zeitgeschichtlicher Ereignisse. Guido Grandt veröffentlichte bisher über 40 Sachbücher und verfasste rund 6.000 Artikel. 

Quellen:

  1. https://www.lifesitenews.com/news/sexual-anarchy-the-kinsey-legacy/
  2. https://www.dijg.de/paedophilie-kindesmissbrauch/reisman-paedophil-pansexuell-kinsey
  3. Reisman, J., Kinsey: Crimes and Consequences, insbesondere in Kapitel 3, 5 und 6
  4. Kinsey, Fußnote 161, Seite 53; Reisman, Kinsey: Crimes and Consequences, S. 54, 60, 104, 114
  5. https://www.dijg.de/paedophilie-kindesmissbrauch/alfred-c-kinsey-report/
  6. Gorer, G.: Nature, Science and Dr. Kinsey, in: Himmelhoch und Fava, Sexual Behavior in American Society, W.W. Norton und Co., New York 1955, S. 52,  zit. nach Reisman, KCC, S. 106.
  7. Reisman, J.: Kinsey, Crimes and Consequences, The Institute for Media Education, Crestwood, 2000, S. 87
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Britisches Oberhaus votiert für Social-Media-Verbot unter 16 Jahren

22. Januar 2026 um 10:10

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Britisches Oberhaus votiert für Social-Media-Verbot unter 16 Jahren

Das britische Oberhaus hat sich mit deutlicher Mehrheit für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausgesprochen. Die Abstimmung endete mit 261 zu 150 Stimmen zugunsten des Änderungsantrags zum „Children's Wellbeing and Schools Bill". Der Antrag sieht vor, dass Social-Media-Anbieter innerhalb von zwölf Monaten nach Verabschiedung des Gesetzes hochwirksame Altersüberprüfungen durchführen müssen.

Der Änderungsantrag wurde vom konservativen Politiker John Nash eingebracht und erhielt Unterstützung von Abgeordneten der Labour-Partei und der Liberalen. Nach der Abstimmung erklärte Nash, das Parlament habe „die Zukunft unserer Kinder an erste Stelle" gesetzt und einen „Prozess begonnen, der den katastrophalen Schaden stoppen soll, den Onlinedienste einer ganzen Generation zufügen".

Der Antrag geht nun an das von der Labour-Partei dominierte Unterhaus, wo die endgültige Entscheidung fällt. Die Regierung von Premierminister Keir Starmer hatte vor der Abstimmung angekündigt, die Änderung nicht zu akzeptieren. Starmer kündigte an, zunächst die Ergebnisse einer für den Sommer geplanten Beratung abwarten zu wollen. Allerdings haben bereits mehr als 60 Labour-Abgeordnete Starmer aufgefordert, das Verbot zu unterstützen.

Ein Muster für das geplante britische Verbot ist Australien, wo seit Dezember ein entsprechendes Gesetz gilt. Dort wurden bereits mehr als 4,7 Millionen Konten von Kindern und Jugendlichen deaktiviert, gelöscht oder eingeschränkt.

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Bild: Britischer Premierminister Keir Starmer

Bildquelle: Fred Duval / shutterstock

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Verdeckte Armut: Wenn Sozialleistungen nicht ankommen

09. Januar 2026 um 10:00

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In Deutschland beziehen Millionen Menschen trotz bestehender Ansprüche keine Sozialleistungen – ein verstecktes Phänomen mit weitreichenden Folgen. Viele dieser Fälle bleiben unsichtbar, da die Betroffenen aus verschiedenen Gründen auf zustehende Hilfe verzichten. Dieses Problem der Nichtinanspruchnahme (oder der „verdeckten Armut“) ist weit verbreitet – deutlich weiter als etwa bekannt gewordene Missbrauchsfälle von Sozialleistungen. Von Detlef Koch.

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In der öffentlichen Debatte dominieren oft Berichte über Leistungsbetrug und „Sozialschmarotzer“. Tatsächlich ist die Zahl der Menschen, die auf zustehende Leistungen verzichten, um ein Vielfaches höher. Dennoch fristet das Thema bisher ein Schattendasein. Bereits jetzt beantragt rund ein Drittel der eigentlich berechtigten Haushalte in der Grundsicherung (Bürgergeld) keine Leistungen. Bei einzelnen Hilfen bleibt sogar die Mehrheit ungenutzt. Hier zeigt sich ein Paradox des Sozialstaats: Formale Rechte sind vorhanden, werden aber von vielen nicht in Anspruch genommen.

Was sagen die Fakten?

Studien [1] zeigen durchgängig erhebliche Nichtinanspruchnahmequoten quer über verschiedene Leistungen, insbesondere bei bedürftigkeitsgeprüften Hilfen. Nahezu jede Studie zeigt, dass ein erheblicher Teil der Anspruchsberechtigten keine Leistungen bezieht. Beim Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) lag die Dunkelziffer der Nichtbezieher aktuellen Schätzungen zufolge bei über einem Drittel. In der Grundsicherung im Alter nehmen rund 60 Prozent der Berechtigten die Leistung nicht wahr [2].

Noch dramatischer ist es bei einigen ergänzenden Familienleistungen: Vom Kinderzuschlag (KIZ) etwa werden nach aktuellen Daten nur 12–36 Prozent der möglichen Fälle tatsächlich ausgeschöpft; 64–88 Prozent der anspruchsberechtigten Familien rufen diese Leistung nicht ab. Beim Wohngeld variierten die Schätzungen je nach Methode und Jahr zwischen grob 50 Prozent und 80 Prozent Nichtinanspruchnahme – die Bandbreite zeigt Unsicherheiten, doch selbst die vorsichtigsten Annahmen lassen auf einen erheblichen Anteil unversorgter Haushalte schließen. Zum Vergleich: Universelle Leistungen ohne Bedürftigkeitsprüfung (etwa das Kindergeld) weisen nahezu 100 Prozent Inanspruchnahme auf. Das Problem konzentriert sich also auf die Hilfen, bei denen ein Antrag und Bedarfsnachweis erforderlich sind.

Zur Erklärung: Definition und Methodik

Nichtinanspruchnahme („Non-Take-up“) bezeichnet den Anteil der formal Leistungsberechtigten, die eine Sozialleistung nicht beziehen, obwohl ein Anspruch bestünde. Umgangssprachlich wird dies auch als verdeckte Armut bezeichnet, da die Betroffenen unter dem Existenzminimum leben, ohne in der Sozialstatistik aufzutauchen.

Die Ermittlung dieser Quoten erfolgt meist durch Mikrosimulationen auf Basis von Haushaltssurveys, da amtliche Statistiken nur die Leistungsempfänger erfassen, nicht aber die Nichtbezieher. Abhängig von Daten und Annahmen ergeben sich Bandbreiten: So wurde die Nichtinanspruchnahme beim Wohngeld für 2013 je nach Datengrundlage auf 63 Prozent bis 87 Prozent geschätzt. Unterschiedliche Annahmen etwa zu Wohnkosten oder Mehrbedarfen können die Quote spürbar beeinflussen.

Experten weisen jedoch darauf hin, dass selbst konservative Schätzungen die reale Nichtinanspruchnahme eher unterschätzen. Klar ist: Obwohl die exakte Höhe im Einzelfall variiert, bestätigt jede Studie, dass ein erheblicher Teil der Berechtigten keine Leistung erhält.

Warum verzichten Berechtigte?

Die Gründe für die Nicht-Inanspruchnahme liegen in einem Mix aus individuellen Barrieren und systembedingten Hürden. Viele Leistungsberechtigte wissen schlicht nicht, dass ihnen Hilfe zusteht, oder unterschätzen ihren Anspruch. Andere schrecken vor dem Antragsaufwand zurück: komplexe Formulare, lange Behördengänge und die Offenlegung privater Lebensverhältnisse wirken abschreckend. Hinzu kommt eine, besonders durch bestimmte Boulevard-Medien betriebene Stigmatisierung der finanziellen Hilfe für arme Menschen: Schamgefühle oder die Angst, als „Bittsteller“ dazustehen, halten Menschen davon ab, Unterstützung zu beantragen.

Zyniker argumentieren gerne, wer auf eine angebotene Leistung verzichtet, braucht sie offenbar nicht wirklich oder tut es aus freien Stücken. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Untersuchungen zeigen, dass Verzicht meist unfreiwillig ist – bedingt durch Unkenntnis, Scham oder objektive Hürden und nicht durch mangelnden Bedarf. In einer Befragung [3] gaben über 50 Prozent der Teilnehmer an, im Falle eigener Bedürftigkeit aus Angst vor Stigmatisierung eher auf Sozialleistungen verzichten zu wollen; sogar ein Drittel meinte, andere sollten lieber ebenfalls keinen Antrag stellen. Ein solcher Wertekontext (verschämte Armut) untergräbt das Solidarprinzip des Sozialstaats und verstetigt Armut.

Auch systemische Faktoren spielen hinein: Wer keinen festen Wohnsitz oder keine lückenlosen Nachweise hat, kann trotz Not durchs Raster fallen. In der Fachdebatte wird entsprechend zwischen primärer Nicht-Inanspruchnahme (Berechtigte stellen gar keinen Antrag) und sekundärer Nicht-Inanspruchnahme (Antrag gestellt, aber Leistung nicht bewilligt oder nicht voll ausgeschöpft) unterschieden.

Wie sich das konkret auswirken kann, illustriert der folgende „Fall“ – „Frau M.“ ist eine fiktive Person, die hier geschilderten Lebensumstände und Geschehnisse haben aber einen sehr realen Hintergrund:

Frau M. ist 72 Jahre alt. Sie lebt allein in einer kleinen Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus, irgendwo zwischen Durchgangsstraße und Hinterhof. Die Wohnung ist sauber, ordentlich, still – zu still.

Ihre monatliche Rente beträgt rund 800 Euro. Es ist das Ergebnis eines langen Arbeitslebens – unterbrochen von Familienarbeit, Teilzeit, niedrigen Löhnen. Rein rechtlich hätte Frau M. Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Ihr Einkommen liegt deutlich unter dem sozialrechtlich definierten Existenzminimum.

Doch Frau M. stellt keinen Antrag. Nicht, weil sie nichts davon weiß. Sondern weil sie sich schämt. „Ich will niemandem zur Last fallen“, sagt sie. „Ich habe doch mein Leben lang gearbeitet.“ Der Gedanke, staatliche Hilfe zu beantragen, fühlt sich für sie nicht nach einem Recht an, sondern nach einem persönlichen Versagen. Als würde sie eingestehen, dass ihr Leben am Ende „nicht gereicht“ hat.

Hinzu kommt die Angst. Angst vor dem Amt. Angst vor Formularen, vor Nachfragen, vor Briefen, die sie nicht versteht. Vor allem aber die Angst, dass das Sozialamt ihre erwachsenen Kinder kontaktieren könnte – Kinder, die selbst kaum über die Runden kommen. Frau M. fürchtet, ihnen zur Last zu fallen, ihre Beziehungen zu belasten, Schuldgefühle auszulösen. Sie hat gehört, dass Ämter Unterhalt prüfen. Ob das in ihrem Fall zuträfe, weiß sie nicht genau. Aber allein die Vorstellung reicht.

Und dann ist da noch die Wohnung. Seit Jahrzehnten lebt sie hier. Sie kennt jede Macke im Türrahmen, jede kalte Ecke im Winter. In ihrer Vorstellung ist das Sozialamt eine Macht, die über ihr Leben entscheidet – und vielleicht auch darüber, ob sie bleiben darf. Ob diese Angst begründet ist, spielt kaum eine Rolle. Sie ist real.

Also spart Frau M. – nicht an Luxus, sondern am Notwendigen. Sie dreht die Heizung kaum auf. Sie kauft Lebensmittel kurz vor Ladenschluss, wenn sie reduziert sind. Fleisch gibt es selten. Frisches Obst manchmal gar nicht. Arztbesuche schiebt sie hinaus, Medikamente teilt sie ein. „So schlimm ist es schon nicht“, sagt sie dann.

Ihre Armut ist unsichtbar. In keiner Statistik taucht sie auf. Sie gilt nicht als leistungsbeziehend, nicht als hilfsbedürftig. Nach außen wirkt sie unauffällig, angepasst, „ordentlich“. Genau so, wie das System es belohnt.

Was hier sichtbar wird, ist kein individueller Ausnahmefall, sondern ein strukturelles Versagen. Ein Sozialstaat, der Rechte gewährt, sie aber so organisiert, dass ausgerechnet die Schwächsten sie nicht in Anspruch nehmen. Ein System, das auf Antragspflichten, Abschreckung, Angst vor Kontrolle und moralische Stigmatisierung setzt – und sich dann wundert, wenn Hilfe nicht ankommt.

Unsere Frau M. ist eine fiktive Person, aber ihre Situation ist alltägliche Realität für hunderttausende ältere Menschen in Deutschland. Und sie wirft eine unbequeme Frage auf:

Was ist ein Sozialstaat wert, wenn Menschen lieber frieren und hungern, als ihn in Anspruch zu nehmen?

Wem nützt es?

Kurzfristig scheint der Staat finanziell davon zu profitieren, wenn Leistungen nicht abgerufen werden – doch diese Einsparungen gehen mit versteckten Kosten und Risiken einher. Tatsächlich entlastet jede nicht ausgezahlte Sozialleistung zunächst den Haushalt der öffentlichen Hand: Es fließen weniger Transferzahlungen. Im Jahr 2023 etwa wurden – bedingt durch die geringe Inanspruchnahme – nur etwa 800.000 Kinder über den Kinderzuschlag erreicht, was rund 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien entspricht. Der Staat sparte so Hunderte Millionen Euro an Ausgaben. Auch bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) verzichtete etwa ein Drittel der Berechtigten auf die Leistung – rechnerisch blieben dadurch Milliardenbeträge in der Kasse. Und wenn 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren keine Grundsicherung im Alter abrufen, spart der Staat jährlich rund 2 Mrd. Euro.

Diese Nicht-Inanspruchnahme sei doch positiv, da sie den Steuerzahler entlaste, argumentieren neoliberal verbildete Menschen gerne. Aber ihnen sei gesagt: Diese „Ersparnis“ ist trügerisch. Kurzfristig mag der Verzicht der Berechtigten den Sozialetat schonen, doch langfristig kommen Folgekosten auf uns alle zu. Verdeckte Armut führt nämlich zu höheren Belastungen an anderer Stelle: Ungelinderte Not kann gesundheitliche Probleme verschärfen, Bildungschancen von Kindern verringern und die Betroffenen in anhaltender Armut halten. All das erzeugt später Mehrkosten, etwa im Gesundheitswesen, im Bildungssystem oder durch spätere Arbeitslosigkeit. Über die Jahre summieren sich diese indirekten Kosten auf ein Vielfaches der kurzfristig „eingesparten“ Beträge. Anders ausgedrückt: Was der Staat heute an Transfers nicht zahlt, zahlt er morgen oft mit Zinsen – etwa für Notfälle, Reparaturen und Folgemaßnahmen.

Hinzu kommt ein gesamtwirtschaftlicher Effekt, der in der politischen Debatte meist ausgeblendet wird: In einer nachfragegetriebenen Wirtschaft wie der unseren sind einkommensarme Haushalte nicht nur Leistungsempfänger, sondern auch zentrale Konsumenten. Transfers an Arme fließen mit hoher Wahrscheinlichkeit unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurück – für Miete, Lebensmittel, Energie, Mobilität und lokale Dienstleistungen. Ökonomisch gesprochen ist ihre marginale Konsumneigung besonders hoch. Bleiben diese Mittel aus, fehlt Nachfrage genau dort, wo sie konjunkturell am wirksamsten wäre. Während zusätzliche Einkommen bei sehr Vermögenden häufig gespart oder in Finanz- und Kapitalmärkte verschoben werden, stabilisieren Sozialtransfers an einkommensarme Haushalte realwirtschaftliche Nachfrage. Nichtabgerufene Sozialleistungen sind deshalb nicht nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein makroökonomisches Problem: Sie entziehen der Binnenwirtschaft Kaufkraft und verstärken Abschwungstendenzen, statt ihnen entgegenzuwirken.

Folgen für Gesellschaft und Demokratie

Wenn Sozialleistungen ihr Ziel verfehlen, verliert die Gesellschaft auf lange Sicht doppelt – wirtschaftlich durch ungenutztes Potenzial und politisch durch schwindendes Vertrauen. Die Armutsbekämpfung leidet, weil staatliche Hilfen ihre steuernde Wirkung verfehlen: Offizielle Statistiken unterschätzen das tatsächliche Ausmaß der Bedürftigkeit, da Nichtbezieher gar nicht erfasst werden. Dadurch kann eine sinkende Zahl von Leistungsbeziehern trügerisch als sozialpolitischer Erfolg erscheinen, obwohl in Wirklichkeit nur die Dunkelziffer gewachsen ist.

Gesamtgesellschaftlich geht wertvolles Potenzial verloren: Menschen, die mit etwas Unterstützung ein produktiveres, gesünderes Leben führen könnten, bleiben in der Armutsfalle und können ihre Fähigkeiten nicht einbringen. Vor allem bei Kindern bedeutet verdeckte Armut verlorene Chancen – für die Individuen und für die Gesellschaft, die später die Folgen tragen muss. Sozialökonomisch verliert der Staat langfristig Steuereinnahmen und Sozialbeiträge, wenn viele Bürger wegen fehlender Unterstützung in niedrig entlohnten Prekärjobs oder in Arbeitslosigkeit verbleiben.

Und schließlich sind da die demokratiepolitischen Implikationen: Verdeckte Armut untergräbt das Grundvertrauen in den Sozialstaat. Bürger, die erleben, dass ihnen zustehende Hilfe faktisch nicht ankommt, verlieren an Vertrauen in die Institutionen. Rechtspopulistische Narrative, wie etwa „Die Migranten sind schuld!“, finden in so einem Klima immer mehr Zulauf. Auch das soziale Zusammenleben leidet, wenn Teile der Bevölkerung dauerhaft abgehängt bleiben. Der vielbeschworene gesellschaftliche Zusammenhalt wird untergraben und politische Teilhabechancen sind ungleich verteilt. Die Nichtinanspruchnahme ist somit weder aus fiskalischer noch aus gesellschaftlicher Sicht trivial – im Gegenteil, sie kommt uns alle teuer zu stehen.

Fazit

Ein Sozialstaat, in dem Rechte nur auf dem Papier stehen, verliert an Glaubwürdigkeit. Verdeckte Armut bedeutet, dass der Anspruch auf Hilfe zwar formal existiert, praktisch aber ins Leere läuft – eine demokratiepolitisch brisante Schieflage. Wenn erhebliche Teile der Bevölkerung ihr soziales Recht auf Sicherung des Existenzminimums nicht realisieren können, wird das Versprechen gleicher Bürgerrechte ausgehöhlt. Es besteht die Gefahr, dass Betroffene das Vertrauen in die Fairness und Leistungsfähigkeit staatlicher Institutionen immer mehr verlieren.

Mit dem Regierungswechsel ist die zuvor geplante Kindergrundsicherung in ihrer ursprünglichen Form nicht weiterverfolgt worden. Statt eines Systemwechsels hin zu gebündelten und automatisch ausgezahlten Leistungen setzt die Bundesregierung bislang auf punktuelle Vereinfachungen bestehender Instrumente, insbesondere beim Kindergeld. Ob diese Schritte ausreichen, um die hohen Hürden der Nichtinanspruchnahme wirksam zu senken, ist offen.

Unabhängig von der konkreten Reformarchitektur bleibt der Handlungsauftrag bestehen: die Lücke zwischen formalem Rechtsanspruch und sozialer Realität zu schließen. An dieser Frage entscheidet sich nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Sozialstaats – denn ein Versprechen, das viele seiner Adressaten nicht erreicht, bleibt politisch folgenreich. Das darf niemand wollen.

Titeilbild: Berit Kessler / Shutterstock


Quellen & Literatur (Auswahl)

BMAS/ISGBestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nicht-Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Forschungsbericht 668 (Matta & Engels), 2024.
Deutsches Jugendinstitut (DJI)Barrieren der Inanspruchnahme bedarfsgeprüfter Leistungen, Studie (Castiglioni/Boll), 2023.
Buslei, H. et al. (WSI)WSI-Report: Verdeckte Altersarmut, 2019.
Paritätischer WohlfahrtsverbandAuswertung Bildungspaket, 2019.
Sachverständigenrat WirtschaftJahresgutachten 2022/23 (Wohngeld/KiZ), 2022.
Fraunhofer/Max-Planck-InstitutStudie zu BAföG-Nichtnutzung, 2025.


Fußnoten

[«1] Bestandsaufnahme quantitativer Studien zum Ausmaß der Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen
[«2] Buslei, H.; Geyer, J.; Haan, P.; Harnisch, M. (2019): Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung im Alter – trotz steigender Altersarmut, DIW Wochenbericht 49/2019, Berlin.
[«3] BMAS / ISG (2024) – Forschungsbericht 668

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Viele verlieren schon beim Startschuss: Kitas und das neue Klassensystem

02. Januar 2026 um 07:33

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Mehr, länger, flexibler. Bei Kitas beziehen sich die politischen Forderungen eigentlich immer auf Quantität. Wie es um die Qualität bestellt ist, davon will niemand etwas wissen.

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Dobrindt will die Kinder auf den Krieg einschwören

27. Oktober 2025 um 12:31

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Unter dem Deckmantel der „Krisenvorsorge“ dringt die Kriegspropaganda nun bis ins Klassenzimmer vor. Die Jugend soll sich an den Gedanken gewöhnen, dass der Frieden vorbei …

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Das Märchen von den sogenannten „Schutzimpfungen“

22. September 2025 um 09:26

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veröffentlicht am 22.09.2025; Autor: Dr. Ronny Weikl Was Schwangeren und Eltern kleiner Kinder gerne verschwiegen wird – Informationen von Dr. Ronny Weikl Eine Videoreihe in drei Teilen In dieser Videoreihe nimmt Dr. Ronny Weikl, Arzt und stellvertretender Vorsitzender der MWGFD e.V., der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, das Thema „Schutzimpfungen“ […]

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