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Heute — 14. April 2026

Europäische Bürgerinitiative für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens erreicht eine Million Unterschriften


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Die Europäische Bürgerinitiative zur Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens hat europaweit die Marke von einer Million Unterschriften überschritten und damit eine wichtige Hürde im EU-Verfahren genommen. Wie geht es danach weiter, und kann diese Bürgerinitiative der Außenpolitik der EU in Bezug auf Israel endlich den entscheidenden Schub verpassen? Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 8. April veröffentlichte der spanische Präsident Pedro Sanchez folgende Erklärung auf X (übersetzt aus dem Englischen):

Ausgerechnet heute startet Netanjahu seinen schärfsten Angriff auf den Libanon seit Beginn der Offensive.

Seine Missachtung für Leben und das Völkerrecht ist unerträglich.

Es ist an der Zeit, klare Worte zu finden:

  • Der Libanon muss in den Waffenstillstand einbezogen werden.
  • Die internationale Gemeinschaft muss diesen erneuten Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilen.
  • Die Europäische Union muss ihr Assoziierungsabkommen mit Israel aussetzen.
  • Und diese kriminellen Handlungen dürfen nicht ungestraft bleiben.“

Von dem deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz kamen erwartbar weniger deutliche Worte. Erst einen Tag nach den jüngsten massiven Angriffen Israels auf die Zivilbevölkerung am 8. April äußerte er sich laut ntv folgendermaßen:

„Die Härte, mit der Israel dort Krieg führt, könnte den Friedensprozess als Ganzes zum Scheitern bringen. Und das darf nicht geschehen.“

Hier wird also mit „Härte“ „Krieg geführt“ und nicht „Kriegsverbrechen begangen“. In der deutschen Berichterstattung ist auch immer noch die Rede davon, dass die Bombardierung Israels „Hisbollah-Zielen“ galt, obwohl nachweisbar zivile Ziele getroffen wurden, wie Wohngebiete und Einkaufszentren im Zentrum von Beirut. Man fragt sich manchmal, was Israel noch tun muss, damit auch die Bundesregierung klare Konsequenzen aus den fortwährenden Kriegsverbrechen zieht. Eigentlich hätte sie dazu alle Mittel. Insbesondere das von Sanchez erwähnte Assoziierungsabkommen der EU mit Israel könnte ein starkes Druckmittel sein, um ein Signal an Israel und die Welt zu senden, dass die internationale Gemeinschaft das Vorgehen Israels nicht mehr akzeptiert.

Für die, die davon noch nicht gehört haben: Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel aus dem Jahr 1995 bildet u.a. die Grundlage für einen jährlichen Handelsumsatz von ca. 45 Milliarden Euro zwischen der EU und Israel. Die EU ist damit der wichtigste Handelspartner Israels. Zusätzlich erhalten israelische Unternehmen, Universitäten und öffentliche Einrichtungen im Rahmen des Horizon Europe (Horizont Europa)-Programms jährlich 1,11 Milliarden Euro (mehr dazu hier).

Artikel 2 des Assoziierungsabkommens mit Israel schreibt vor, dass „die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ebenso wie alle Bestimmungen des Abkommens (…) auf der Achtung der Menschenrechte (… beruhen), von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens sind“. Aber auch bereits das EU-Primärrecht (Art. 21 EUV) selbst verpflichtet die EU zu völkerrechtskonformem Handeln.

Eine von der EU im Juni 2025 auf der Grundlage von Artikel 2 des Abkommens durchgeführte Überprüfung ergab laut Amnesty International, dass Israel aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen gegenüber Palästinensern und Verstößen gegen das Kriegsrecht sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, gegen seine Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen hat.

Jetzt hat die Ende letzten Jahres von Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Aktivisten ins Leben gerufene Europäische Bürgerinitiative zur Aussetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und Israel die nötige eine Million Unterschriften erreicht. Wie geht es dann weiter? Natürlich ist eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) kein direktes Entscheidungsinstrument, d.h. die Politik der EU ändert sich dadurch nicht automatisch. Aber die Europäische Kommission ist nun verpflichtet, die Initiative zu prüfen, die Organisatoren anzuhören und eine offizielle Mitteilung hierzu zu veröffentlichen. Die Kommission muss also reagieren. Sie kann entweder die Forderung übernehmen und z.B. dem Rat der EU die vollständige Aussetzung des Abkommens vorschlagen oder (das ist sehr viel wahrscheinlicher) nur einzelne Aspekte oder eine abgeschwächte Variante davon übernehmen. Sie kann allerdings auch keine politische Initiative unternehmen, dann muss sie dies aber ausführlich begründen. Eine Europäische Bürgerinitiative kann also Druck erzeugen und eine öffentliche Debatte erzwingen. Das klingt erstmal nach einem sehr schwachen Instrument, aber: Wie ähnliche Bürgerinitiativen und Aktivitäten gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA vor etwa zehn Jahren gezeigt haben, können eine solche Bürgerinitiative und begleitende Kampagnen durchaus genug politischen Druck erzeugen, um die Politik stark umzulenken.

Die Rolle Deutschlands bisher

Deutschland hatte bisher in dem Verfahren um die Aussetzung des EU-Israel-Abkommens eine besonders bremsende Rolle gespielt. Auch nachdem die EU-Überprüfung Indizien für schwere Menschenrechtsverbrechen und Kriegsverbrechen durch Israel festgestellt hat, hat es sich im Rat der EU – zusammen mit Ungarn – im Juni 2025 erfolgreich gegen eine Aussetzung eingesetzt und diese so verhindert.

Zudem ist es eine weitere Deutsche in der EU, die Europäische Koordinatorin für die Bekämpfung von Antisemitismus, Katharina von Schnurbein, die sich laut Berichterstattung der israelischen Zeitung Haaretz und geleakten Dokumenten immer wieder hinter den Kulissen gegen Sanktionen gegen Israel einsetzt – über die Grenzen ihres Mandates hinaus, das sich nicht auf die Außenpolitik der EU erstreckt.

Überhaupt verdient die Rolle der Antisemitismusbeauftragten, in der EU und in Deutschland, bei der Abschirmung Israels vor Konsequenzen für seine Verbrechen unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Antisemitismus noch eine getrennte, ausführliche Untersuchung.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

So sehr sich die Bevölkerung inzwischen daran gewöhnt hat, dass Mehrheitsmeinungen von Politikern – sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene – oft ignoriert werden, so sehr bleibt dennoch zu hoffen, dass die erfolgreiche Bürgerinitiative einen Kipppunkt darstellen kann und dazu beiträgt, dass sich EU und Deutschland endlich auf die ‚richtige Seite der Geschichte‘ bewegen.

Titelbild: Francesco Tarini / Unsplash

(Auszug von RSS-Feed)
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Reden vom Ostermarsch: „Bedrückend ist, wie seit Februar 2022 eine schleichende Militarisierung unsere Gesellschaft durchzieht“

07. April 2026 um 13:00

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Bei der Essener Auftaktkundgebung des Ostermarsches Rhein/Ruhr am Ostersonntag zitierten die Aktivisten vor hunderten Demonstranten unterstützende Grußworte bekannter Persönlichkeiten. Wir geben hier einige Zitate von Rolf Mützenich, Margot Käßmann und Peter Brandt wieder. Von Bernhard Trautvetter.

Margot Käßmann schrieb dem Essener Friedensforum ein Grußwort, in dem sie die Wichtigkeit der Gegenaufklärung im Klima der Militarisierung hervorhob:

Bedrückend ist, wie seit Februar 2022 eine schleichende Militarisierung unsere Gesellschaft durchzieht. Das ist von Sprache, über Medien und Schulen bis hin zu Häfen, Flughäfen und Zivilschutz zu beobachten. Dass nun in der Messe Essen die EURO DEFENCE EXPO an die Leitmesse für zivile Sicherheit angegliedert wird und so zivile und militärische Sicherheitstechnologien zusammengebracht werden, zudem gleichzeitig mehr als 400 hochrangige Militärvertreter der Nato tagen, ist ein weiterer, eklatanter Schritt. Es ist so wichtig, dass die Friedensbewegung in diesen Tagen wachsam bleibt, die Zivilgesellschaft informiert und hoffentlich aufrüttelt!…“

Rolf Mützenich ermutigte die Friedensaktivisten, die sich den zugespitzten Bedrohungen entgegenstellen, folgendermaßen: 

Mit dem Auslaufen des New-START-Vertrags am 5. Februar 2026 ist der letzte große Rüstungskontrollvertrag zwischen den USA und Russland Geschichte. Damit wächst die Gefahr eines neuen unkontrollierten atomaren Wettrüstens. Gleichzeitig wird wieder offen über Abschreckung, Machtpolitik und militärische Stärke gesprochen. Und selbst bei uns in Deutschland werden Stimmen lauter, die über eine eigene atomare Bewaffnung nachdenken. Die bittere Realität ist: Die Gefahr eines atomaren Konflikts ist heute wohl so groß wie noch nie zuvor. Wir stehen an der Schwelle eines neuen nuklearen Zeitalters, das noch komplexer, unberechenbarer und unsicherer ist als das sogenannte ‚Gleichgewicht des Schreckens‘ während des Kalten Krieges. … Ihr Engagement für Frieden, Dialog und internationale Verständigung ist heute wichtiger und notwendiger denn je.“

Peter Brandt erklärte seine persönliche Betroffenheit mit einem Rückblick auf über 60 Jahre Zeitgeschichte zwischen Kriegsgefahr und Frieden:

Liebe Freundinnen und Freunde!

Es ist 60 Jahre her, dass ich erstmals an einem Ostermarsch teilgenommen habe: 1966, zuerst im Ruhrgebiet, dann in Frankfurt. Das war dreieinhalb Jahre nach der wohl gefährlichsten Konfrontation der beiden damaligen Supermächte USA und Sowjetunion vor Kuba. Die USA beantworteten die Stationierung atomarer Mittelstreckenraketen auf der Karibikinsel durch die UdSSR mit einer Seeblockade, und es drohte eine militärische Invasion.

Nur weil die Führer der Weltmächte, US-Präsident Kennedy und KPdSU-Chef Chruschtschow, die Nerven behielten und hinter den Kulissen den Weg zu einem beiderseits akzeptablen Kompromiss fanden – wobei das amerikanische Zugeständnis, nach dem Abzug der sowjetischen Raketen aus Kuba die amerikanischen aus der Türkei zu entfernen, aus US-innenpolitischen Gründen zunächst geheim bleiben musste – , konnte die akute Krise entschärft, dann überwunden werden. 

Der Oktober 1962 wurde zu einem Wendepunkt in den Ost-West-Beziehungen. Mit ersten Rüstungskontrollabkommen begann eine Übergangsphase zum Entspannungsjahrzehnt der 1970er mit den bundesdeutschen Ostverträgen und der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

Obwohl auch in diesen Jahren in der damals so genannten Dritten Welt weiterhin Interventions- und Befreiungskriege tobten, an erster Stelle in Vietnam, entstand auf der Nordhalbkugel eine Staatenordnung, die, obgleich unter der geteilten Hegemonie der Supermächte, auf sukzessive Sicherung des Friedens bei wachsendem Spielraum für die in die Paktsysteme eingebundenen staatlichen Akteure mittlerer und kleinerer Größe gerichtet war. 

Und als um 1980 die Spannungen zwischen den USA und der Sowjetunion samt den von ihnen geführten Militärpakte erneut eine gefährliche Dimension annahmen – viele der heute Älteren erinnern sich lebhaft an die Massenproteste gegen die sog. Nachrüstung, erneut stand die Problematik der atomaren Mittelstreckenraketen im Zentrum – , trugen die in den Vorjahren geschaffenen vertraglichen Strukturen dazu bei, dass der erneuerte Kalte Krieg nicht auf Europa durchschlug. 

Eine ähnlich gefährliche Situation wie 1962 entstand im November 1983 infolge der NATO-Übung Able Archer, die die sowjetische Führung zunächst für die unmittelbare Vorbereitung eines atomaren Großangriffs hielt.

Erst diese Erfahrung machte dem strikt antikommunistischen US-Präsidenten Reagan klar, dass sich die andere Seite tatsächlich bedroht sah. Diese Erkenntnis war die Voraussetzung dafür, dass es 1987 auf Initiative Michail Gorbatschows zur bedeutendsten Abrüstungsmaßnahme seit 1946 kam: der Null-Lösung im Bereich der atomaren Mittelstreckenraketen, der Eliminierung einer ganzen Waffengattung in Europa.

Mit dem Ende des alten Ost-West-Konflikts kamen um 1990 weitere Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen hinzu.

Wir mussten jedoch erleben, dass anstelle der Weiterführung dieses Prozesses, insbesondere im Hinblick auf ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem, spätestens seit der Jahrtausendwende, eine Tendenz zur erneuten Verschärfung der Spannungen, jetzt zwischen der nach Osten erweiterten NATO und Russland, sich geltend machte, nicht allein, aber hauptsächlich forciert durch die westliche Führungsmacht.

Der Angriff Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 und der Antritt der zweiten Regierung Trump im Januar 2025 stehen am vorläufigen Ende einer langen Ereigniskette, die die Weltordnung der vorangegangenen drei Jahrzehnte zerstört hat. 

Ich erinnere hier an die zurückliegenden Epochen, um die reale politische Bedeutung der europäischen blockübergreifenden Friedensbewegung mit dem Höhepunkt in den frühen 1980er-Jahren hervorzuheben: Obwohl die Stationierung der Pershing 2 und der Cruise Missiles nicht verhindert werden konnte, hat damals der Massenprotest, einschließlich seiner Resonanz im anderen Teil Deutschlands und Europas, etwas bewirkt, indem er, bis auf die Ebene der staatlichen Entscheidungsträger, das Bewusstsein und namentlich das politisch-programmatische Denken verändert hat.

Hieran gilt es anzuknüpfen: So offensichtlich damals die besondere Gefahr für die Menschen weltweit war, so wichtig war und ist das Engagement für den Frieden bis heute.

Ihr Prof. i. R. Dr. Peter Brandt“

Titelbild: FooTToo / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Wir wünschen Ihnen frohe Ostertage. Ihre NachDenkSeiten.

03. April 2026 um 06:00

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Wir wünschen allen unseren Leserinnen und Lesern frohe Ostern und erholsame Feiertage mit Momenten der Ruhe, Zeit in der Natur sowie mit Familie und Freunden, um neue Kraft und Zuversicht zu schöpfen – für den Frieden im Inneren und Äußeren.

(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

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Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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Mit Kontokündigungen gegen die deutsch-russische Freundschaft

20. März 2026 um 11:00

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Die Hamburger Sparkasse hat dem Russland-Korrespondenten Ulrich Heyden das Konto gekündigt. Der Herausgeber der NachDenkSeiten, Albrecht Müller, hat über diesen Vorgang mit Ulrich Heyden gesprochen. Man spürt in dem hiermit veröffentlichten Video etwas von der langen und bitteren Erfahrung mit Aktionen und mit der Propaganda gegen ein gutes und friedliches Verhältnis zwischen unseren Völkern. Schon zu Beginn der Existenz der alten Bundesrepublik Deutschland war das Verhältnis zur damaligen Sowjetunion und damit eng verknüpft die Propaganda gegen Russland und die Russen ein ergiebiges Thema für die innenpolitische Auseinandersetzung. Diese Pflege der Feindseligkeit hat die Verständigung von 1990, den Fall der Mauer und den Deutschland-Besuch des russischen Präsidenten Putin im Jahr 2001 überdauert. Die Feindseligkeit lebt und die Freundschaft leidet. Nicht zu fassen!

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Anlässlich der Kontokündigung hat Ulrich Heyden einen Offenen Brief an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier verfasst. Wir dokumentieren hiermit den Wortlaut des Briefes und das Kündigungsschreiben der Bank.


Offener Brief

Moskau, 13.03.26

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier,

ich bin Russland-Korrespondent und schreibe ihnen, weil ich seit heute von einer Kontokündigung betroffen bin. Diese Maßnahme ist nicht nur geeignet meine Existenz zu zerstören, sie widerspricht auch den Grundsätzen der Demokratie und der Pressefreiheit. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Kontokündigung rückgängig gemacht wird.

Mein Konto bei der Hamburger Sparkasse habe ich seit Anfang der 1990er. Am Telefon erklärte mir gestern ein Mitarbeiter der Sparkasse, die Kündigung habe mit den EU-Sanktionen gegen Russland zu tun. Der Mitarbeiter der Sparkasse meinte, ich würde in einem „Hochrisiko-Land“ leben.

Wenn ich in einem „Hochrisiko“-Land lebe, müsste die Bundesregierung und die EU-Kommission mich dann nicht unterstützen? Stattdessen wirft man mir Knüppel zwischen die Beine.

In dem Kündigungsschreiben, das ich heute erhielt, ist nur die Rede von einer „Überprüfung“ aller unserer „Geschäftsverbindungen zu Kunden, die ihren Wohnsitz in Russland haben.“ Konkrete Vorwürfe gegen mich werden nicht erhoben.

Ich bin nicht der Erste, in Russland lebende deutsche Journalist, der von einer Kontokündigung betroffen ist. Vor mir wurde schon meinen Kollegen Thomas Röper und Alina Lipp die Konten gekündigt und damit die Existenzgrundlage entzogen.

Dass man ausgerechnet uns drei für Kontokündigungen auswählt und nicht die Moskau-Korrespondenten der Zeit, der FAZ, des ZDF und der ARD liegt auf der Hand. Wir drei berichten über Russland mit Verständnis und nicht mit Schaum vor dem Mund. Doch Verständnis passt nicht zu der von der Bundesregierung geforderten Kriegsertüchtigung.

Wie geht das an, Herr Steinmeier? Projekte russischer Oppositioneller und Journalisten, die in Deutschland leben, werden durch Förderprogramme des Auswärtigen Amtes unterstützt und ein deutscher Journalist, wie ich, der in Moskau lebt und seit 34 Jahren für deutsche Leser und Radiohörer, Informationen und Hintergrundberichte aus Russland, der Ukraine und Zentralasien und dem Kaukasus liefert, wird die Existenzgrundlage entzogen?

Ich lebe ausschließlich von Einkünften deutscher, Schweizer und österreichischer Medien, die ich auf meinem Konto bei der Hamburger Sparkasse sammelte. In den letzten zwei Jahren ließ die Hamburger Sparkasse online-Überweisungen nach Moskau schon nicht mehr zu, mit der Begründung, sie sei eine „Regionalbank“.

Ich werde in diesem Jahr 72 Jahre alt. Was soll ich meinem Großonkel, Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld, sagen, wenn ich ihn im Himmel treffe? Er wurde im September 1944 in Berlin-Plötzensee als Widerstandskämpfer gegen das Hitler-Regime mit einer Drahtschlinge ermordet. Ich trage meinen Vornamen zu seinen Ehren. Was wird mein Großonkel sagen? Er wird sagen, dass es Mord und Terror gegen Andersdenkende auch in der Nazizeit gab, und dass er sich nicht hätte vorstellen können, dass sich so etwas in Deutschland wiederholt.

Zu meiner Person: Zehn Jahre lieferte ich als freier Mitarbeiter Radio-Features zu Russland-Themen für den Deutschlandfunk. 13 Jahre war ich Moskau-Korrespondent der Sächsischen Zeitung. 30 Jahre berichtete ich für die Wochenzeitung „der Freitag“. Außerdem schrieb ich für den Tagesspiegel, den Rheinischen Merkur, die Financial Times, die Märkische Allgemeine, die Thüringer Allgemeine und die Mittelbayerische Zeitung. Heute arbeite ich für die Nachdenkseiten und andere deutsche Internetportale. Ich bin Autor mehrerer Bücher zu den Themen Russland, Ukraine und deutsche Nachkriegsgeschichte. 2024 erschien von mir im Promedia-Verlag das Buch „Mein Weg nach Russland. Erinnerungen eines Reporters.“

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Heyden
Mail: [email protected]
Telefon: +7 916 165 25 50


Titelbild: NachDenkSeiten

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Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

18. März 2026 um 13:00

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Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

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Organisationen in Haiti verurteilen die Blockade gegen Kuba

15. März 2026 um 11:00

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Port-au-Prince. Mehr als 40 Vertreter zivilgesellschaftlicher Vereinigungen, Gewerkschaften und Bewegungen haben sich am Dienstag in der kubanischen Botschaft in Port-au-Prince eingefunden. Dort bekräftigten sie in Anwesenheit des kubanischen Botschafters Ricardo García Nápoles ihre Solidarität und „historische Schuld“ gegenüber Kuba, das Haiti seit Jahrzehnten vor allem im Gesundheits-, Landwirtschafts- und Bildungssektor unterstützt. Von Rico Espinoza.

In einem offenen Brief wandten sich die Vertreter an soziale Bewegungen, Organisationen und Menschen weltweit mit der Aufforderung, ihre politische und moralische Unterstützung für das kubanische Volk kundzutun. Dieser Schritt sei notwendig, um die Souveränität des Inselstaates zu bewahren und die wichtige Rolle Kubas in der internationalen Gesundheitsversorgung anzuerkennen. Damit stellen sie sich gegen die durch US-Präsident Donald Trump veranlasste Exekutivanordnung, die die kubanische Regierung seit dem 29. Januar als „außerordentliche Bedrohung“ für die Sicherheit der Vereinigten Staaten erklärt und Washington ermächtigt, Strafzölle gegen Länder zu erheben, die Öl an die Inselrepublik liefern (amerika21 berichtete).

Auch die Organisation in Kuba ausgebildeter Fachkräfte (APROHFOC) richtete sich mit einem Schreiben an die Öffentlichkeit. In diesem verurteilt sie die Politik der Vereinigten Staaten, die den Zugang der kubanischen Bevölkerung zu Nahrungsmitteln, medizinischer Versorgung und Bildung behindert. Der Brief endet mit einer Bekräftigung der Solidarität und des Rechts der Kubaner, ihr politisches System frei zu wählen.

Durch Institutionen wie die lateinamerikanische Medizinhochschule (ELAM – Escuela Latinoamericana de Medicina) konnte Kuba Zehntausenden Studierenden aus Lateinamerika und der Karibik, aber auch aus anderen Ländern des Globalen Südens ein Medizinstudium ermöglichen. Auch in Bereichen wie der Technologie, Buchhaltung, Agronomie konnte Kuba Tausenden jungen Menschen Bildungsmöglichkeiten bieten.

Botschafter García Nápoles beteuerte seine Dankbarkeit bezüglich der Zeichen der Anerkennung und Unterstützung und hob hervor, dass diese die historische Beziehung der Brüderlichkeit zwischen den beiden Nationen erneut untermauerten.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Amerika21.

Titelbild: angelbada.photography / Shutterstock

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Demos gegen Wehrpflicht: 20 Euro Verwarngeld gegen Schüler in Stuttgart – Wo ist das Rückgrat der Schulen?


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20 Euro Strafe für Schüler, die vom Unterricht fernbleiben, weil sie an einer Demonstration gegen die Wehrpflicht teilnehmen? Darüber berichtet der SWR. Demnach haben Stuttgarter Schüler Post vom Ordnungsamt bekommen. Betroffen sind Schüler des Eschbach-Gymnasiums. 14 Schüler seien zur Schulleitung zitiert worden, der Schulleiter habe laut SWR „massive Konsequenzen“ angedroht. „Der SWR kontaktiert mehrfach das Eschbach-Gymnasium, erhält aber keine Antwort“, heißt es in dem Bericht. Mal abgesehen von der Rechtslage: Verstehen Schulen überhaupt, was in Deutschland passiert? Das politisches Großprojekt „Kriegstüchtigkeit“ wird umgesetzt, über die Bundeswehr greift der Staat nach jungen Bürgern. Und Schulen fallen protestierenden Schülern in den Rücken? Könnten Lehrer bitte mal ihren Rücken gerade machen und nicht vor der Politik kuschen? Oder gehen sie selbst der Propaganda auf den Leim? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Vielleicht ist es in den Schulen noch nicht angekommen: Deutschland soll „kriegstüchtig“ werden. Es war im Herbst 2023, als Boris Pistorius sagte: „Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte, und das heißt, wir müssen kriegstüchtig werden – wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen.“

Seitdem geht das Wort „kriegstüchtig“ in den Medien hoch und runter. Dass Lehrer und Schulleitungen von diesem politischen Unterfangen nichts mitbekommen haben, kann ausgeschlossen werden. Die begründete Annahme lautet: Das Lehrpersonal weiß Bescheid. Im Hinblick auf das Wohl der Schüler müssten die Schulen in Alarmbereitschaft sein. Denn die Hand des Staates greift im Zuge der angestrebten Kriegstüchtigkeit nach jungen Staatsbürgern. Stichwort: Neuer Wehrdienst! Längst reden Politiker ganz offen von der „Ostfront“ und von der Bereitschaft Deutschlands, sich in einem Krieg gegen Russland zu „verteidigen“.

Schulen sind der Ort, wo Geschichte gelehrt wird. Lehrer wissen von der furchtbaren Vernichtungskraft, die sich im Krieg entfaltet. Sie wissen, dass Kriege von Propaganda durchtränkt sind und Politiker bereits in Vorkriegszeiten Feindbildaufbau betreiben. Lehrer wissen, was mit jungen Soldaten in Deutschland in 2 Weltkriegen passiert ist. Sie wissen, ja, sie müssen wissen, dass Kriege nicht vom Himmel fallen, sondern dass Politiker dafür verantwortlich sind.

In unserer Zeit ist das Wort „Haltung“ schnell zur Stelle. Wo ist die „Haltung“ der Schulen? Der Lehrer? Der Direktoren?

Wo heißt es: „Nein zur Kriegstüchtigkeit!“?

Schüler und Eltern in Deutschland scheinen mehr Verstand zu haben, als die Schulen, die sie unterrichten.

Schüler in Deutschland versammeln sich, um gegen die verpflichtende Musterung bei der Bundeswehr zu demonstrieren. Sie machen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch, auf der Straße gegen eine drohende neue Wehrpflicht ihre Stimme zu erheben.

Schüler und Schülerinnen wollen verständlicherweise nicht, dass sie vielleicht früher oder später an einer Front den Tod finden oder dass sie für den Rest ihres Lebens mit amputierten Gliedmaßen klarkommen müssen. Das ist: Verständlich!

Nicht verständlich ist es, wenn Schulen ihren Schülern „massive Konsequenzen“ androhen, weil Schüler sich im besten Sinne des zivilen Ungehorsams herausnehmen, während ihrer Schulzeit gegen diesen Wahnsinn zu demonstrieren.

Nun wurden in Stuttgart also Verwarngelder gegen Schüler verhängt, wie der SWR berichtete. 20 Euro sollen Schüler bezahlen. Der Grund: Sie haben den Schulunterricht geschwänzt. Schüler vom Eschbach-Gymnasium sind betroffen. Die Stuttgarter Zeitung zitiert den Rektor des Gymnasiums, Christian Brust, mit den Worten: „Demokratie bedeutet, für seine Überzeugung einzustehen – im Rahmen der rechtlichen Ordnung.“

Bei diesem Satz dürfte die Politik applaudieren. Es bedarf an dieser Stelle aber keines Applauses vonseiten der Politik. Es braucht Rückgrat. Es braucht Mut. Es braucht von Schulen die Bereitschaft, der Politik entgegenzutreten – und nicht Schülern, die eine große Gefahr wahrnehmen, in den Rücken zu fallen.

Das Eschbach-Gymnasium hat ein Leitbild.

„Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler bei ihrer fachlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung auch im Hinblick auf ihre Zukunft“, ist auf der Internetseite der Schule zu lesen. Und weiter heißt es: „Wir stärken ihnen den Rücken, ohne Druck zu machen, und nehmen uns Zeit für Gespräche.“

Gut, so soll das sein. Nur: Wenn ein Land kriegstüchtig werden und 18-Jährige für den „Dienst an der Waffe“ begeistern will, dann sieht es im Hinblick auf die Zukunft der Schüler düster aus.

Die furchtbaren Zwangsrekrutierungen in der Ukraine, teils unter dem Einsatz enormer körperlicher Gewalt, lassen erahnen, was in kriegsführenden Ländern passiert.

Was ist nur mit den Schulen in Deutschland los? Ist es zu viel vom Eschbach-Gymnasium verlangt, mit klarer Kante für das Anliegen der Schüler einzustehen? Lassen sich hier denn nicht mit Verstand und gutem Willen vernünftige Lösungen finden, die sich im rechtlichen Rahmen bewegen, aber dennoch nicht dem Protest seine Spitze nehmen? Ist es wirklich zu viel von Lehrern und Rektoren verlangt, in aller Deutlichkeit gegen Kriegstüchtigkeit und Feindbildaufbau ihre Stimme zu erheben? Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein. Wenn Schulen damit aber überfordert sind, dann sollten sie besser nicht für sich die Pflicht beanspruchen, junge Menschen zu politisch mündigen Staatsbürgern erziehen zu wollen.

Titelbild: schulstreikgegenwehrpflicht.com

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Unerhört! Ein Bündnis trommelt für gerechten Sozialstaat, aber keiner kriegt‘s mit

12. März 2026 um 10:00

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Eine Allianz aus Sozialverbänden und Gewerkschaften will die staatlichen Sicherungssysteme vor Übergriffen bewahren und der Entsolidarisierung der Gesellschaft entgegentreten. Das ist richtig, wichtig und höchste Zeit. Allerdings hat die Sache zwei Haken: Die Initiatoren schweigen zur forcierten Militarisierung und die deutschen Leitmedien berichten nicht. Echter Widerstand geht anders. Von Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Wenn der Bundeskanzler poltert, der deutsche Sozialstaat sei „nicht mehr finanzierbar“, läuft das über alle Kanäle. Sagen Sozialverbände und Gewerkschaften das Gegenteil, geht dies praktisch unter. Dieser Tage ist ein neu gegründetes Bündnis aus 14 zivilgesellschaftlichen Organisationen auf den Plan getreten, um dem leidigen Geschrei der Sozialkürzer und -kahlschläger aus Politik und Wirtschaft Paroli zu bieten. Am Dienstagmorgen gab in der Bundespressekonferenz die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, den Ton vor: „Der von uns allen gemeinsam getragene, genutzte und finanzierte Sozialstaat ist ein Gewinner- und kein Auslaufmodell.“

Der Vorstoß erfolgte auf immer neue Attacken seitens Politik und Kapitallobbyisten gegen die sozialen Sicherungssysteme, angeführt von Friedrich Merz (CDU), der seit seinem Amtsantritt pausenlos gegen „Arbeitsverweigerer“, „Lifestyle-Teilzeit“ und vermeintlich ausufernde Kosten beim Bürgergeld agitiert. Die ewig gleiche Leier: Deutschland kann sich das Versorgungsniveau bei Renten, Gesundheit und Pflege nicht länger leisten, weniger soziale Sicherheit und Mehrarbeit sind die Gebote der Stunde. „Gefühlt wird jedes Wochenende eine neue Sau durchs Dorf gejagt, und es gibt immer neue Vorschläge, Leistungen abzuschaffen oder Risiken von der Gemeinschaft auf den Einzelnen zu verlagern“, bemerkte Bentele, die „zunehmende Verleumdungen“ beklagte. So seien anders als vielfach dargestellt die staatlichen Zuschüsse für die Rentenkassen in den vergangenen Jahrzehnten nicht gestiegen, sondern gemessen an der Wirtschaftsleistung sogar gesunken.

Geschlossene Verteidigungslinie?

Die ständigen Übergriffe hätten auch mit der schlechten Wirtschaftslage zu tun, befand Hans-Jürgen Urban, Sozialvorstand bei der Industriegewerkschaft Metall (IGM) in einer Medienmitteilung. „Vor allem aber damit, dass Arbeitgeber sich aus der Verantwortung stehlen wollen. Sie wittern eine gute Gelegenheit, um Kosten zu senken und Schutzregeln für Arbeitnehmer loszuwerden.“ Neben Bentele auf dem Podium saß der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Werneke. Er sprach von einem „Trommelfeuer“ durch Unternehmerverbände und neoliberale Wirtschaftsinstitute. „Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz, Rentenniveau, das Recht auf Teilzeit, alles wird angegriffen.“ Aber: „Der Sozialstaat ist kein Bremsklotz, sondern die Voraussetzung für eine leistungsfähige Wirtschaft.“

Es wurde höchste Zeit, dass sich gegen die Phalanx der Miesmacher eine geschlossene Verteidigungslinie formiert. Der neuen Sozialallianz gehören alle namhaften Sozialverbände an: neben dem VdK der Caritasverband, der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Volkssolidarität, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Arbeiterwohlfahrt, die Diakonie, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Dazu kommen ver.di, die IG Metall, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Zusammen repräsentieren die Mitstreiter über 20 Millionen Mitglieder, Beschäftigte, ehrenamtlich Aktive und Ratsuchende, also rund ein Viertel der Bevölkerung. Bis dato beschränkten sich die Proteste auf einzelne Stimmen zu diesem und jenem Thema, das gerade die Runde machte. Nun wird aus der Kakophonie ein Orchester konzertierter Widerworte. Zumindest ist das zu hoffen.

Mehrheit will Zusammenhalt

„Der Sozialstaat ist die beste Idee, die wir je hatten“, äußerte sich DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel in einem Pressestatement. Er sei „essentiell für sozialen Frieden, wirtschaftliche Teilhabe und demokratische Stabilität“. Die Mehrheit der Menschen im Land sieht das offenbar genauso. Die Initiatoren haben beim Meinungsforschungsinstitut YouGov eine Umfrage beauftragt.

Gemäß den Ergebnissen stimmten 79 Prozent der Aussage zu, dass ein leistungsfähiger Sozialstaat den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. 73 Prozent sprachen sich dafür aus, Reiche und Wohlhabende steuerlich stärker zu belasten. 95 Prozent plädierten für eine menschenwürdige stationäre und ambulante Versorgung, die niemanden finanziell überfordert. Ferner wären 55 Prozent der Befragten bereit, für eine bessere Alterssicherung höhere Rentenbeiträge zu zahlen. 77 Prozent wünschen sich eine strikte Gleichbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten. Für 91 Prozent sollte der Staat mehr dafür tun, dass es bezahlbaren Wohnraum für alle gibt. Und 56 Prozent lehnen Pläne der Bundesregierung ab, die tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen.

Statt Sozialabbau müsse es darum gehen, den Sozialstaat durch „kluge Reformen zu stabilisieren“, sagte die Präsidentin des Caritasverbands, Eva Maria Welskop-Deffaa. Vor allem brauche es erreichbare Angebote der sozialen Daseinsvorsorge in Stadt und Land, in der Schuldner- und Erziehungsberatung, in der ambulanten Pflege und in der Kinderbetreuung. „Wer hier in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Anspannungen, ökonomischer Unsicherheiten und demographischer Herausforderungen spart, nimmt der Feuerwehr den Rüstwagen bei akuter Brandgefahr.“

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier sekundierte: „Die eigentliche Ungerechtigkeit ist doch, dass große Vermögen immer weiter wachsen, während viele Menschen jeden Euro zweimal umdrehen müssen.“ Deshalb müssten Erstere „stärker zum Gemeinwohl beitragen“.

Mainstream nicht interessiert

Konkret setzt sich die Initiative für Verbesserungen auf fünf Handlungsfeldern ein. Dazu zählen ein gerechteres Steuersystem, eine leistungsfähige öffentliche Daseinsvorsorge „von Bildung, über Gesundheit bis Wohnraum“, eine „verlässliche Finanzierung guter Renten, Gesundheitssysteme und Pflege“, Stärkung der Tarifbindung, faire Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen, Unterstützung beim industriellen Wandel, die Bekämpfung von Armut und eine sozial gerecht gestaltete ökologische Transformation „mit fairer Lastenverteilung und sicheren Übergängen für Beschäftigte und Regionen“. Mit Argwohn blicken die Beteiligten dagegen auf die von Union und SPD eingesetzten Reformkommissionen, in denen etwa bei der Frage nach der Zukunft der staatlichen Altersvorsorge Sozialpartner und Verbände nicht einmal vertreten sind.

Großen Stellenwert genießen die Kritiker auch in der öffentlichen Wahrnehmung nicht. Obwohl die Akteure zum Gründungstermin gewiss die gesamte Hauptstadtpresse eingeladen hatten, blieb ihr Auftritt in der Medienberichterstattung nahezu unberücksichtigt. Von den großen Häusern nahm sich lediglich der Stern ihrer Sache an. Für Spiegel, Süddeutsche Zeitung und Handelsblatt ist der Vorgang wohl schlicht zu unwichtig, als dass man die Leser damit irritieren müsste.

Schließlich diktiert der Zeitgeist ja aktuell, der Sozialstaat sei am Ende, gehöre umgebaut, abgebaut, aber mitnichten ausgebaut. Regierungsuntreue wollen sich auch und gerade die Öffentlich-Rechtlichen nicht nachsagen lassen. Einzig der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat sich zu einem 100-Sekunden-Videobeitrag herabgelassen. Anders „Tagesschau“ und „Heute“, die journalistischen Flaggschiffe des ÖRR. Dort findet das vielleicht größte Sozialstaatsbündnis, das Deutschland je (nicht) gesehen hat, einfach nicht statt.

Geschäfte über Moral

Und noch etwas fehlt: Zur mit Vehemenz forcierten Militarisierung der Gesellschaft verloren die Sozialstaatsbewahrer von Sozialverbänden und Gewerkschaften kein Wort, weder vor der Kamera noch in den vielen begleitenden Erklärungen. So als hätte das eine mit dem anderen nichts zu tun und wären die Abrissarbeiten bei Rente, Gesundheit und Pflege nicht auch der Preis, den die Hunderte Milliarden Euro teure Aufrüstungskampagne für die Bundeswehr kostet. Den Gewerkschaften, vorneweg der Rheinmetall zugeneigten IG-Metall-Führung, gehen die Geschäfte, sprich „Beschäftigungssicherung“, mithin eben doch über die Moral.

Und dass die Initiatoren bereit sind, zur Durchsetzung ihrer Forderungen Massen zu mobilisieren, muss ohnehin bezweifelt werden. „20 Millionen gegen Sozialkahlschlag und Kriegsertüchtigung“ – das hätte einen fetzigen Slogan abgegeben. Nicht mit dieser „Zivilgesellschaft“.

Titelbild: Shutterstock AI

(Auszug von RSS-Feed)
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