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Die Landesmedienanstalt Niedersachsen verlangt Geld und droht mit weiteren Gebühren, falls Alexander Wallasch mehrere Artikel zur Kriminalstatistik nicht löscht. Der Journalist spricht von systematischem staatlichem Druck und kündigt rechtliche Schritte an.
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Daniel Günther attackiert „bestimmte Medien“ als Demokratiefeinde und relativiert die Freiheit der Presse. Der Auftritt zeigt, wie schnell aus Kritik Verachtung wird. Ein Kommentar von JF-Chefredakteur Dieter Stein.
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Die Bundesrats-Drucksache 766/25 hat es in sich. Das darin enthaltene Gesetzesvorhaben verschiebt die Grenzen staatlicher Kontrolle.
Der Beitrag Der Staat beansprucht erweiterte Kontroll-, Zugriffs- und Sanktionsrechte erschien zuerst auf .
Die Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU, ein Schritt, den die deutsche Bundesregierung explizit unterstützte, hat dazu geführt, dass seine Bücher mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen. Jenes „Bereitstellungsverbot“ bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen dürfen. Ebenso hatten zahlreiche deutsche Medien nach der Sanktionierung sämtliche Videos und Interviews mit ihm präventiv entfernt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, ob sich Verlage und Medien tatsächlich mit der Veröffentlichung von Büchern und Interviews Bauds strafbar machen. Von Florian Warweg.
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Hintergrund
Die Bundesregierung hatte am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen: Für den in Brüssel lebenden Analysten gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.
Als einzige Begründung für diesen massiven Grundrechtseingriff wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile:
Das Schweizer Außenamt greift ein
Mittlerweile hat das Schweizer Außenministerium (Außendepartement), nachdem es zuvor einen Monat zu den Sanktionen gegen den eigenen Staatsbürger geschwiegen hat, gegenüber der NZZ offiziell bestätigt, dass man Ende letzter Woche bei der EU interveniert und „das Recht auf ein faires Verfahren“ sowie „Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit“ eingefordert hat.
Mitte Dezember 2025 hatte das deutsche Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten in der BPK, ob die Bundesregierung der Sanktionierung von Baud bewusst zugestimmt hat, erklärt:
„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann. (…) Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.“
Die EU-Sanktionierung und die innere Zensurschere bei Verlagen und Medienportalen
In Folge der Sanktionierung und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit hatte beispielsweise der Westend-Verlag, welcher in Deutschland die Bücher Bauds verlegt, auf Anraten seiner Anwälte sämtliche Bücher des Schweizer Analysten mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft vom Markt genommen. Denn vom weiteren Buchverkauf hätte Baud wirtschaftlich profitiert und der Verlag folglich gegen das schon erwähnte „Bereitstellungsverbot“ verstoßen. Seit Anfang Januar bietet der Verlag die Bücher wieder an, muss aber sicherstellen, dass der entsprechende Anteil am Verkauf der Bücher nicht an Baud weitergeleitet wird. Was wiederum aus anderen Gründen den Verlag in rechtlich schwierige Fahrwasser bringt.
Ähnlich präventiv agierten auch viele Medien-Portale mit Artikeln und Interviews, in denen der Schweizer Analyst zu Wort kam. Um von vornherein in einer rechtlich unklaren Lage Probleme zu vermeiden, wurden Dutzende Artikel und Interviews von Baud zunächst offline gestellt. Auch die NachDenkSeiten griffen zunächst auf Anraten zu dieser Maßnahme. Mittlerweile haben die NDS die Interviews von Baud aber wieder online gestellt.
Die Antworten der verantwortlichen Ministerien auf die entsprechende Nachfrage der NachDenkSeiten zu den rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf Buchverkauf und Veröffentlichung von Aussagen Bauds zeigen aber nachdrücklich auf, dass auch die Bundesregierung höchstselbst nicht weiß, wie sich die rechtliche Lage des von ihr mitsanktionierten Militäranalysten für Verlage und Medienhäuser darstellt:
„Das kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.“
„Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.“
„Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.“
Auch die Sanktionierung deutscher Journalisten wird weiter vorangetrieben
Zuvor hatte die EU im 19. Sanktionspaket auf Initiative Deutschlands drei deutsche Journalisten und Staatsbürger vollumfänglich sanktioniert. Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. (Die NachDenkSeiten hatten umfänglich z.B. hier, hier und hier darüber berichtet und es auf der BPK thematisiert.)
Wie hanebüchen auch in diesen Fällen die „Begründung“ für die Sanktionierung ausfiel, haben wir unter anderem in dem Artikel „EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz“ dargelegt.
Im Falle des in Berlin lebenden deutschen Staatsbürgers, Journalisten und Vater von drei Kindern wurde die Daumenschrauben Anfang Januar noch stärker angezogen und ihm wurde die letzte Möglichkeit genommen, noch Lebensmittel zu kaufen.
Doğru war bereits im Mai 2025 von der EU mit der Begründung sanktioniert worden, seine Berichterstattung zu propalästinensischen Protesten in Deutschland würde angeblich „indirekt“ (!) „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ unterstützen. Allerdings hatte er über die Bundesbank die „Sondererlaubnis“ – monatlich 506 Euro zum Erwerb von Lebensmitteln für sich und seine Familie, inklusive zwei neugeborene Zwillinge, abzuheben. Doch auch diese letzte Möglichkeit zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen überlebenswichtigen Gütern wurde Anfang Januar 2026 laut seiner Aussage blockiert:
„DRINGEND: Derzeit habe ich KEINEN Zugang zu Geldmitteln. Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, darunter zwei Neugeborene, nicht ernähren. Zuvor hatte ich Zugang zu 506 Euro, um zu überleben, doch auch diese Mittel sind nun gesperrt. Meine Bank hat sie blockiert. Die EU hat de facto auch meine Kinder mit Sanktionen belegt.“
URGENT: As of now, I have ZERO access to any money.
I can’t provide food for my family, incl. 2 newborns, due to EU sanctions.
Previously, I was granted access to €506 to survive which is now also inaccessible. My bank blocked it.
The EU de facto sanctioned my children too.… https://t.co/3KgV7W5Ypm
— Hüseyin Dogru (@hussedogru) January 8, 2026
Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026
Frage Warweg
Das Auswärtige Amt hatte letzten Monat hier in der BPK erklärt, dass die Bundesregierung der umfassenden Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt hat diese Sanktionierung in direkter Konsequenz dazu geführt, dass die Bücher von Jacques Baud mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen, welches bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen, auch nicht aus Buchverkäufen. Da sich die Bundesregierung ja sicherlich mit den Auswirkungen ihrer Zustimmung zu der Sanktionierung befasst hat, würde mich die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums interessieren. Machen sich deutsche Verlage tatsächlich mit dem Verkauf von Büchern von Jacques Baud im Sinne Übertretung des Bereitstellungsverbots strafbar?
Ungrad (BMWE)
Dass kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.
Zusatzfrage Warweg
Neben den erwähnten Reaktionen diverser Verlage in der EU haben auch zahlreiche deutsche Medien, um präventiv Problemen aus dem Weg zu gehen, sämtliche Videos von Jacques Baud nach dessen EU-Sanktionierung entfernt. Wie ist denn laut Bundesregierung die rechtliche Lage für Medien, die Interviews von Jacques Baud nach wie vor online halten? Droht da auch Strafverfolgung? Wer fühlt sich zuständig?
Vorsitzende Wefers
Vielleicht die Strafverfolgungsbehörde, würde ich jetzt einmal vermuten.
Kirschner (BMJV)
Die sitzt nicht hier. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.
Frage Dr. Rinke (Reuters)
Dann würde ich zumindest das Auswärtige Amt fragen, ob Sie jetzt im Nachhinein finden, dass die EU und vielleicht auch die Bundesregierung mit diesem Sanktionsschritt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.
Giese (AA)
Wir haben das hier ja schon mehrfach besprochen. Wie Sie der Sanktionierung entnehmen können, hat die Bundesregierung ihr auch zugestimmt. Alle Menschen, die sanktioniert werden, finden eine Begründung dieser Sanktionierung in der Sanktionsbegründung. Die kann man online einsehen. Jeder, der sich zu Unrecht sanktioniert fühlt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten. Das ist auch in diesem Fall der Fall, soweit ich weiß.
Frage Warweg
Herr Giese, das erzählen Sie ja immer.
Giese (AA)
Das ist auch so.
Zusatz Warweg
Aber die Grundrechtecharta greift ja erst, nachdem der Schaden eingetreten ist, und damit wird ja eigentlich das klassische rechtsstaatliche Prinzip, hinter dem das Auswärtige Amt, denke ich, sonst auch steht, dass nicht der Staat die Schuld beweisen muss, sondern der Betroffene seine Unschuld – – – Da sind wir ja jetzt angelangt. Das kann ja auch nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes sein.
Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns hier schon wirklich sehr, sehr häufig über dieses Thema ausgetauscht. Ich glaube, wir werden da nicht auf einen grünen Zweig kommen. Ich habe die Meinung der Bundesregierung hier vertreten, die wir auch in Brüssel bei den Abstimmungen klargemacht haben, und dabei bleibt es.
Zusatzfrage Warweg
Aber ich hätte noch eine Verständnisfrage, Herr Giese. Ich habe jetzt zwei Fälle aufgezählt, in denen deutsche Unternehmen, Verlage, deutsche Medien in der völligen rechtlichen Unsicherheit gelandet sind, wie sie damit umgehen, sozusagen infolge dieser Sanktionierung, der die Bundesregierung sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt war bisher niemand in der Lage, mir zu sagen, wie sich diese rechtliche Lage dann darstellt. Kann ich davon ausgehen oder sehe ich es richtig, dass die Bundesregierung da zugestimmt hat, ohne in irgendeiner Form zu antizipieren, was das für direkte Auswirkungen hat, etwa auf deutsche Verlage, die im Fall von Jacques Baud dessen Bücher hier in Deutschland – mehrere Bestseller darunter – verlegen?
Giese (AA)
Die Rechtsfolgen sind ebenfalls in dieser Sanktionierung enthalten. In der zugrunde liegenden EU-Regulierung kann man die Rechtsfolgen einsehen. In Deutschland wird das über verschiedene Stellen abgewickelt und überwacht. Sie haben gerade gehört, was es mit der strafrechtlichen Verfolgung auf sich hat. Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026
Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud
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Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hin zu einem paternalistischen Verständnis, indem der Staat meint, die Demokratie vor ihren eigenen Bürgern und vor Kritik schützen zu müssen. Ein Artikel von Maike Gosch.
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Was Daniel Günther bei Lanz gesagt hat
Gegen Ende eines Gesprächs bei Lanz über die CDU und ihren Umgang mit der AfD in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026 übte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther scharfe Kritik an bestimmten Online-Medien und publizistischen Akteuren, wobei er konkret Nius nannte.
Er sprach zunächst von der Gefahr von Social Media und der Macht großer Technologiekonzerne, die unseren Diskurs „infiltrieren“ würden und „die es nicht gut mit unserer Demokratie meinen“. Hier wurde er geradezu antiamerikanisch:
„Man merkt doch, dass die Vereinigten Staaten ihre politischen Ziele nicht erreichen im Moment, um Demokratie zu stärken, sondern um schlicht und ergreifend ihre Machtinteressen zu vertreten. Und so ist es ja nicht so, dass sie auch in Europa daran interessiert sind, dass wir Stabilität haben, dass demokratische Parteien in unseren Ländern …“ –
An dieser Stelle wurde er von der einflussreichen Journalistin Melanie Amann (Funke Mediengruppe, vormals Der Spiegel) unterstützt, die ergänzte: „An Meinungsvielfalt sind sie auch nicht interessiert.“
Dem stimmte Günther zu. So weit, so noch weitgehend unproblematisch. Dann sprach er aber über die Unzuverlässigkeit von Informationen aus sozialen Medien:
„Selbst Politiker, die im Bundestag sitzen, selbst Abgeordnete unserer Fraktion, die gucken sich so’n Quatsch an. Und merken auch nicht, dass bestimmte Medien auch darauf einsteigen.“
Auf Nachfrage von Lanz, was und wen er damit genau meinte, wurde Günther konkreter: Viele Medien stiegen darauf ein, indem sie selbst „politische Agitation“ betrieben und nicht mehr „Journalismus machen“. Auf weitere Nachfrage von Lanz erklärte er, dass es bei „Schieflagen“ in der großen Koalition (schwarz-rot), wie zum Beispiel bei der Diskussion um die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf an das Verfassungsgericht, immer auch daran gelegen habe, dass sich Politik von Medienkampagnen beeinflussen ließe und dass bestimmte Medien auch ihre eigenen politischen Ziele … (durchzusetzen versuchten). Hier nannte er konkret Nius. Und dann legte er los, kritisierte, dass sogar seine eigenen Parteigenossen diese Medien konsumieren würden und sogar in WhatsApp-Gruppen teilten. Und dann fielen die Worte:
„Wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde der Demokratie sind.“
Lanz hakte nach und bat um Klärung: „Also, was sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Woraufhin Günther antwortete: „Ja.“ Er ergänzte dann und schwenkte dabei zu einem vorigen Diskussionsinhalt um: „Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden“, und sprach vom australischen Vorbild, wo eine solche Regelung kürzlich eingeführt wurde. Lanz lenkte ihn aber wieder zurück zu seiner Kritik an Nius und ähnlichen Portalen, indem er fragte, wie denn hier ein Vorgehen mit der Meinungsfreiheit vereinbar wäre. Günther sprach davon, es wäre nicht nur die Aufgabe der Politik, die Demokratie zu schützen, sondern auch alle zivilen Organisationen müssten sich zur Demokratie bekennen. Dann sprach er von Qualitätskriterien, die die Medien erfüllen müssten. Am Beispiel von Nius kritisierte er, dass in den Artikeln, die er dort gesehen habe, in der Regel nichts stimmen würde, sie im Grunde faktenfrei seien und reine Meinungsmache betreiben würden und die Macher von Nius dann so auftreten würden, als wäre das im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, das man in unserem Land sagen dürfe.
Seine Aussagen lösten breite Kritik aus.
Wohl am schärfsten formulierte es Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel in der Welt:
„Er ist ein Brandstifter im Kostüm eines Biedermanns, der der Pressefreiheit den Krieg erklärt hat. Offenbar betrachtet er die Presse als sicherheitspolitisches Risiko, das vom Staat gemanagt werden soll.“
Inzwischen hat Steinhöfel für das Online-Portal Nius rechtliche Schritte (zunächst in Form einer Abmahnung) gegen die Äußerungen des Ministerpräsidenten eingeleitet.
Auch Wolfgang Kubicki (FDP) fand harte Worte auf X:
„Das ist absolut inakzeptables, autoritäres Geschwurbel von Daniel Günther. Finger weg von der Pressefreiheit! WK“
Es gab auch Stimmen, die Günthers Aussagen verteidigten, wie Rüdiger Suchsland von Telepolis. Er scheint Günther in weiten Teilen recht zu geben und kritisiert wiederum die Kritiker unter den Journalisten, die „allesamt in das gleiche Horn tröten“ würden und jegliche Kritik als „Majestätsbeleidigung“ empfänden. Seiner Einschätzung nach richtet sich Günthers Kritik hauptsächlich gegen US-amerikanische Technologiekonzerne und die mit ihnen verbündete US-Regierung, die die Demokratie nicht stärken wollten und – aus Suchlands Sicht ebenfalls berechtigt – gegen „jenen Teil der deutschen Medienlandschaft (…), die seit Jahren an der Zersetzung des politischen Diskurses mitwirken, die faktenfreie Meinungsmache betreiben, oberflächliche Quatschthemen hochkochen, bewusst missverstehen und jedes Sachproblem personalisieren“. (Hervorhebung durch die Autorin)
Auch der Politiker Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte Günther auf X gegen die Kritik:
„Daniel Günther will, dass Medien auf Qualitätskriterien achten. FDP-Leute, wie Kubicki oder Dürr verstehen ihn absichtlich falsch und sagen, er wolle die Pressefreiheit einschränken. Das ist ein verzweifelter Versuch der FDP, Aufmerksamkeit zu gewinnen.“
Das ist natürlich eine Verkürzung der Aussagen von Günther. Allein über den Wunsch, auf Qualitätskriterien zu achten, hätte sich sicher niemand aufgeregt. Es ist zunächst kein Problem, mehr Qualitätskriterien einzufordern beziehungsweise die in Deutschland presserechtlich bereits bestehenden Sorgfaltspflichten und Standards einzufordern und notfalls einzuklagen.
Was an Günthers Aussagen ist nun so problematisch, dass sie zu solch starken Reaktionen geführt haben und z.B. vom Journalisten und ehemaligen Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb (SPD) im Cicero als „ungeheuerlich“ bezeichnet wurden?
Es ist aus meiner Sicht die gefährliche Selbstgewissheit von Politikern wie Günther, insbesondere drei Punkte für die Gesellschaft definieren zu können:
Was ist Demokratie? Und wer gehört dazu?
Die Tatsache, dass Günther glaubt, definieren zu dürfen, welche Meinungen und Medienportale „demokratisch“ seien, offenbart aus meiner Sicht sein problematisches Demokratieverständnis. Er glaubt, das Schutzgut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei die von ihm definierte „Demokratie“ (unter Ausschluss z.B. der AfD oder rechter Medienportale). Er hätte genauso gut sagen können: „Wir sind die Demokratie“ – im Sinne des absolutistischen Selbstverständnisses „l’état c’est moi“ (der Staat bin ich) – d.h. jeder Angriff auf mich oder uns „wirkliche Demokraten“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Kritik wird nicht mehr als demokratischer Widerspruch, sondern als Angriff auf die Demokratie selbst gedeutet.
Er nimmt sich also heraus, definieren zu dürfen, was „Demokratie“ sei und Politiker, Bürger und Journalisten aus dieser Definition auszugrenzen. Damit missversteht er die Systematik unseres demokratischen Systems. Wie Harald Neuber in der Berliner Zeitung richtig sagte:
„Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, nicht ein vom Staat zu verwaltendes Privileg.“
Wie kommen Günther und viele seiner „Gesinnungsgenossen“ dazu, diese grundsätzliche Systematik unseres demokratischen Systems zu verkennen, wenn nicht sogar in ihr Gegenteil zu verkehren? Es ist die Umdeutung, die seit einigen Jahren stattfindet. (Siehe hierzu auch hier und hier.) Der Staat ist bedroht von den „Feinden der Demokratie“, d.h. der Staat und „unsere Demokratie“ sind die zu Schützenden. Daher kommt es auch zu solchen massiven Fehlschlüssen, in denen angenommen wird, die Grundrechte seien Abwehrrechte des Staates gegen seine Bürger und nicht umgekehrt. In der tiefen Überzeugung, selbst „die Guten“ zu sein, übersehen sie, wie arrogant und übergriffig es ist, als Politiker zu definieren, wer zur Demokratie gehören darf und wer nicht.
Die Militarisierung des Informationsraums
Wenn aber zunächst in der Corona-Zeit – von vielen sicher aus Angst und in einem Notstandsgefühl – Grundrechte missachtet wurden und Widerspruch zur Gefahr erklärt wurde und dann in den letzten Jahren ständig „hybride Bedrohungen“, „Feindespropaganda“ und „Desinformation“ beschworen werden, hat das nicht nur in der Gesellschaft viel kaputt gemacht, sondern offensichtlich auch bei Politikern wie Günther große Verschiebungen in der Wahrnehmung demokratischer Prozesse ausgelöst:
Kritik an Regierungshandeln wird nicht mehr als notwendiger Bestandteil demokratischer Kontrolle wahrgenommen, sondern als potenziell feindlicher Akt. Diese „militärische Brille“ beim Blick auf den Informationsraum führt dazu, dass Widerspruch delegitimiert wird. Es ist besonders auffällig, wie martialisch Günthers Sprache in dem Interview ist. Er spricht von „Infiltrieren“, von „Zersetzung“, „Propaganda“, „Feinden der Demokratie“ und – als es um den Umgang mit der AfD geht – von „Kampf“ und davon, „sich den Feinden der Demokratie Aug‘ in Aug‘ entgegenzustellen“. Er sieht sich im Informationskrieg, und es müssen aus seiner Sicht deshalb harte Bandagen angezogen werden.
Was ist Journalismus? Und wer definiert das?
Ein weiteres Problem ist, mit welch einer Leichtfertigkeit Günther in der Diskussion Journalisten ihre Eigenschaft als Journalist aberkennt, sich also herausnimmt, entscheiden zu dürfen, wer ein richtiger „Journalist“ sei (seiner Meinung nach wohl nur die bei den „etablierten Medien“, die er ja positiv nennt und stärken will) und wer lediglich „an der Zersetzung des politischen Diskurses“ mitwirke oder „faktenfreie Meinungsmache“ betreibe.
Jetzt ist es vielleicht so beziehungsweise es ist möglich, dass in manchen Medien und auf sozialen Kanälen „faktenfreie Meinungsmache“ betrieben wird oder es einige Akteure gibt, die aktiv und bewusst und gewollt nur den politischen Diskurs „zersetzen“ wollen, aber: Wer entscheidet und definiert das? Es liegt doch auf der Hand, dass zumindest das Erste (Unterstellung einer zersetzenden Absicht) fast unmöglich zu beweisen ist. Und vor allem: wie leicht sich dieses Kriterium missbrauchen lässt (wie aktuell z.B. im Fall Jacques Baud durch die EU-Kommission), um Kritiker und unbequeme Journalisten und Experten mundtot zu machen und vom Diskurs auszuschließen.
Wenn Politiker und andere staatliche Stellen definieren dürfen, wer ein Journalist ist und wer nicht, und denen, denen sie diese Eigenschaft absprechen, das Recht auf Pressefreiheit und Meinungsfreiheit absprechen: Liegt es dann nicht auf der Hand, dass das von Politikern und dem Staat missbraucht werden kann (ob nun bewusst oder nicht bewusst), um Kritiker und Menschen mit anderer Meinung vom öffentlichen Diskurs auszuschließen?
Da hat jemand das Grundprinzip der Pressefreiheit nicht verstanden.
In Deutschland dürfen Politiker, Behörden oder der Staat insgesamt gerade nicht definieren, wer Journalist ist und wer nicht – und erst recht niemandem den Schutz der Pressefreiheit „aberkennen“. Das ist aus historischen Gründen ganz bewusst ausgeschlossen und verfassungsrechtlich sehr klar geregelt. Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, sie ist kein staatlich zu verleihender Status und der Staat darf nicht festlegen, wer „richtiger Journalist“ ist. Journalist ist, wer publizistisch tätig ist; ob jemand einen wie auch immer definierten „Qualitätsjournalismus“ betreibt, ist dafür irrelevant. Ob Inhalte gefallen oder von Politikern als „demokratiefördernd“, „zersetzend“ oder „russische Talking Points wiedergebend“ angesehen werden oder nicht, ebenfalls. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Wenn es nicht so geregelt wäre, wäre nichts leichter für die Regierung als die Aberkennung des Journalistenstatus unter einem Vorwand, wie es aktuell durch die EU im Fall des ehemaligen Chefredakteurs von Red Media, Hüseyin Doğru, und anderen geschieht.
Der Sprecher des Auswärtigen Amtes äußerte Folgendes auf eine Nachfrage der NachDenkSeiten zu den Sanktionen gegen Doğru:
„Sie bezeichnen den Betreffenden als Journalisten. Er wurde unter dem Sanktionsregime für Desinformation gelistet. Das heißt, es geht um einen Desinformationsakteur. Die EU hat im Rahmen dessen in diesem Listungspaket festgestellt, diese Listungsbegründungen sind auch öffentlich einsehbar, dass die betreffende Person im Auftrag mutmaßlich russischer Stellen Desinformation verbreitet. Insofern betrachten wir das, was Sie hier öfter als Kollegen bezeichnen, als Desinformationsakteur.“
So schnell ließe sich dann bzw. lässt sich Pressefreiheit einkassieren. Eine schlichte Bezeichnung als „Desinformationsakteur“ genügt, und vorbei ist es mit dem Schutz der Pressefreiheit. Das sollte uns als Warnung dienen.
Diskurshoheit und Wahrheitsanspruch
Hier offenbart sich noch ein tiefer liegendes, weit verbreitetes Missverständnis. Die Vorstellung bei vielen Politikern: Wir verbreiten keine Narrative, sondern die Wahrheit. Alle, die von unserer Version abweichende Erklärungen und Deutungen veröffentlichen (sei es zu Migration, Ukraine/Russland, Israel, Corona oder sonstigen umstrittenen Themen), verbreiten dann logischerweise „Desinformation“. Denn: Narrative verbreiten immer nur die anderen.
Doch Wahrheit ist kein starrer Gegenstand und keiner hat sie gepachtet. Sie entsteht im offenen Diskurs innerhalb der Gesellschaft, durch Widerspruch, Überprüfung und immer wieder auch Korrektur. Wenn eine bestimmte Deutung staatlich oder medial zur Wahrheit erklärt wird, obwohl sie falsch oder unvollständig ist – wie in der Coronakrise vielfach geschehen –, und Kritik daran sofort delegitimiert wird, wird Korrektur unmöglich. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keinen Erkenntnisfortschritt.
Natürlich gibt es Manipulation und Einflussnahme auf diesen Diskursraum – hier hat Günther recht –, aber zu glauben, diese finde nur von einer Seite statt und wäre damit auszuräumen, die Sicht der selbsternannten einzigen „Demokraten“ absolut zu setzen, wird uns nicht weiterführen, sondern direkt in einen autoritären Staat, den er ja gerade verhindern will.
Internationale Beobachtung
Jetzt muss man fairerweise sagen, dass Günther mit dieser Haltung überhaupt in Deutschland leider nicht allein steht, sondern seine Sichtweise inzwischen immer mehr um sich greift. Dass diese Entwicklungen auch international wahrgenommen werden, zeigt der angekündigte Besuch der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 wird sie die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland untersuchen. Allein dieser Umstand sollte Anlass zu kritischer Selbstreflexion unserer Politiker sein. Aber darauf können wir vermutlich lange warten.
Fazit
Daniel Günthers Aussagen sind kein Ausrutscher, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Problems. In Zeiten multipler Krisen steigt der Druck auf politische Systeme – und mit ihm die Versuchung, Kontrolle über den Diskurs zu gewinnen. Große Spannungen wirken auf Deutschland durch die Krise der westlichen Weltordnung und die Risse und Kontinuitäten in der transatlantischen (Zwangs-)Partnerschaft (siehe dazu z.B. hier) und natürlich auch innerhalb von Deutschland durch sich immer weiter verschärfende wirtschaftliche und soziale Probleme.
Je mehr dieser Druck steigt, desto härter, binärer und autoritärer wird der Diskurs. Günther und viele andere Politiker und Menschen in Deutschland halten Trump, Musk, Russland und die AfD für die große Gefahr, die der Demokratie droht. Sie sehen sich als kriegerische Verteidiger der Demokratie und merken dabei vermutlich nicht, wie sehr sie diese gerade selbst gefährden.
Doch ein politisches System, das das Infragestellen seiner eigenen Narrative und Prämissen verbietet, hat bereits begonnen, seinen demokratischen Anspruch selbst aufzugeben. Pressefreiheit ist kein Privileg, das der Staat gewährt. Sie ist ein Schutzschild gegen Machtmissbrauch und für einen freien gesellschaftlichen Diskurs. Wer daran rüttelt, rüttelt an den Fundamenten der Demokratie – egal, wie gut die Absicht dahinter vielleicht auch ist.
Titelbild: Screenshot ZDFheute Nachrichten auf YouTube
Jetzt wird sogar Jacques Baud sanktioniert – Die EU bekämpft weiter die Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit und politischer Kampf
Die Demokratie und ihre Feinde
Wie aus „Zensur“ der „Kampf gegen Desinformation“ wurde: Eine deutsche Geschichte in sechs Schritten
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Am 8. Januar stellten der Journalist Patrik Baab, die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen sowie die Friedensaktivistin Laura von Wimmersperg den internationalen Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung des in Belgien lebenden Schweizer Militäranalysten Jacques Baud vor. Dieser wurde von zahlreichen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Medien unterzeichnet. Die politische Breite der Unterzeichner reicht vom Vorsitzenden der DKP über prominente BSW-Vertreter bis zum ehemaligen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Auch der Politikwissenschaftler Prof. Dr. John J. Mearsheimer sowie der Pink-Floyd-Musiker Roger Waters setzten ihre Unterschrift unter den Aufruf. Die NachDenkSeiten kommentieren die Pressekonferenz in voller Länge.
Hintergrund
In ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee sowie des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes mit umfassenden Sanktionen belegt: Ein- und Ausreiseverbot aus dem EU-Raum, das heißt, er darf Belgien nicht mehr verlassen und alle seine Konten in der EU wurden blockiert. Begründung: Seine Analysen zur Entwicklung des Ukraine-Krieges stimmen nicht mit den etablierten Narrativen in der EU einher.
Unterzeichnen kann man den Aufruf hier: free-baud.org
Hier finden Sie den Aufruf „Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU“ im Wortlaut:
„Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.
Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.
Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.
Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.
Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.
Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.
Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.
Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.
Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.
Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.“
Erstunterzeichner:
Titelbild: Valeri Schiller
Ausschnitt aus dem Interview mit Jacques Baud | Sanktioniert, entrechtet und festgesetzt! ‒ Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-jacques-baud-3/
Der geopolitische Analyst Jacques Baud ist schweizer Staatsbürger. Er lebt in Belgien. Mitte Dezember 2025 wurde Baud von der EU-Kommission mit Sanktionen belegt. Ein offizielles Dokument der EU hat er nie erhalten. Das selbe Schicksal teilen mit ihm etwa 60 Personen unter ihnen auch Thomas Röper und Alina Lipp.
Die Übergriffigkeiten der EU-Kommission werden immer unverschämter, immer unerträglicher. Wer andere Meinungen vertritt als die offizielle Propagandalinie und nichtgewählte EU-Bürokraten es gestatten, landet schnell im existentiellen Abseits.
Jacques Baud arbeitete für den Schweizer Strategischen Nachrichtendienst und war in der Zeit des Ersten Kalten Krieges für die Ostblockstaaten und den Warschauer Pakt zuständiger Analyst. Auch befasste er sich mit friedenserhaltenden Operationen der Vereinten und war an der Bekämpfung der Proliferation von Kleinwaffen bei der NATO sowie an NATO-Missionen in der Ukraine beteiligt.
Sein letztes Buch „Putin - Herr des Geschehens?“ ist im Westend Verlag erschienen.
In dem Gespräch mit Jacques Baud geht es um die Sanktionierung durch die EU, deren Hintergründe sowie um geopolitische Zusammenhänge.
Hier der Link zu einem Interview mit Jacques Baud, das wir im März 2024 mit ihm zum Ukraine-Konflikt geführt haben. Im Gespräch: Jacques Baud (Hintergrundanalyse zum Ukraine-Konflikt) https://apolut.net/im-gespraech-jacques-baud-2/
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Die außen- und innenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung und der EU hinsichtlich Russlands werden fast ausschließlich mit Behauptungen begründet, die sich reihenweise als falsch oder nicht belegt herausgestellt haben. So existiert kein einziger handfester Beleg dafür, dass Russland nach einem Sieg in der Ukraine NATO-Staaten angreifen will oder bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen die EU führt. Auf Nachfragen bei entsprechenden Regierungsstellen geben diese Geheimdienstinformationen an, die nicht öffentlich bereitstehen. Auch die derzeit ausgesetzte Einschätzung des Verfassungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“, basiert ausschließlich auf einem nicht öffentlichen Gutachten. Von Karsten Montag.
Es deutet alles darauf hin, dass die vielen Behauptungen, die derzeit den maßgeblichen Kurs der EU und vieler europäischer Regierungen – darunter insbesondere auch der deutschen – bestimmen, frei erfunden sind. Ob Aufrüstung, Wehrpflicht, Wahlannullierungen oder das angestrebte Verbotsverfahren gegen die AfD – alles wird letztendlich mit Geheimdienstinformationen begründet, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Die wenigen öffentlichen Informationen haben sich hingegen ausschließlich als nicht bestätigt oder sogar als falsch herausgestellt. Statt dies einzugestehen, zensiert der Rat der EU nun mit rechtlich äußerst fragwürdigen Mitteln und fadenscheinigen Begründungen Stimmen, die auf diesen Missstand hinweisen.
Nachfolgend werden die drei herausstechenden Behauptungen – Russland will weitere EU-Staaten angreifen und befindet sich bereits jetzt schon in einem hybriden Krieg mit der EU sowie die „gesicherte“ Rechtsextremität der AfD – genauer analysiert. Die Umgehung national verankerter Grundrechte mithilfe des Sanktionsregimes des EU-Rates stellt dabei derzeit die bei Weitem am meisten angsteinflößende Entwicklung dar.
Behauptung Nr. 1: Russland will nach der Ukraine weitere europäische Staaten angreifen
Auf dem CSU-Parteitag Mitte Dezember verglich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem ehemaligen deutschen Diktator Adolf Hitler. Merz behauptete, dass – ähnlich, wie dem Deutschen Reich 1938 das Sudetenland nicht gereicht habe – auch Putin nicht aufhören würde, wenn die Ukraine fällt. Es ginge ihm um die „grundlegende Veränderung der Grenzen in Europa“ und die „Wiederherstellung der alten Sowjetunion“ in deren Grenzen, so Merz.
Im Juni behauptete Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag, man dürfe nicht glauben, dass Putin an den Grenzen der Ukraine haltmachen werde. Russland sei auch für Georgien, Moldawien und letztlich für die NATO eine Bedrohung. Da Putins Kriegswirtschaft auf einen weiteren Konflikt zuarbeiten würde, müsse Deutschland bis 2029 „kriegstüchtig“ sein, erklärte der Minister.
Dies sind nur zwei Stimmen in einem breiten Kanon ähnlich lautender Aussagen deutscher und europäischer Politiker, Militärs und Geheimdienste. Doch gibt es irgendwelche Belege, die diese Behauptungen bestätigen könnten?
Die Sichtweise des Kremls auf den Konflikt in der Ukraine
Bereits auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest hatte Russlands Präsident Putin die Mitgliedsstaaten des Bündnisses gewarnt, dass Moskau eine weitere Ausweitung des Bündnisses Richtung Osten als „direkte Bedrohung“ ansehen werde. Auf dem Treffen wurde die zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgiens in das Verteidigungsbündnis diskutiert und eine zukünftige Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.
Am 24. Februar 2022 nannte Putin laut der Nachrichtenagentur Reuters folgende Gründe für den Einmarsch in die Ukraine:
„Ich habe beschlossen, eine spezielle Militäroperation durchzuführen. Ihr Ziel ist es, Menschen zu schützen, die in den letzten acht Jahren Opfer von Mobbing und Völkermord geworden sind. Und dafür werden wir uns für die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine einsetzen. Und um diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen Zivilisten begangen haben, darunter auch gegen Bürger der Russischen Föderation.“
Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in der Zeit des Bürgerkriegs im ukrainischen Donbass-Becken in der Zeit von 2014 bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen ums Leben gekommen – davon circa 3.400 Zivilisten, 4.400 Angehörige der ukrainischen Armee sowie 6.500 Angehörige der bewaffneten Truppen der Separatisten. Ausgelöst wurde der Konflikt durch den gewaltsamen Umsturz des demokratisch gewählten und in der Region Donezk geborenen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 – dem sogenannten „Euromaidan“.
Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass der Umsturz vom Westen – insbesondere von den USA – unterstützt worden ist. Das Magazin Der Spiegel berichtete 2015, dass der ukrainische „Rechte Sektor“ eine der „treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ gewesen ist. An der nachfolgenden Übergangsregierung war unter anderem auch die ukrainische rechtsextreme Partei „Swoboda“ beteiligt. Das „Regiment Asow“, von der Frankfurter Rundschau als ukrainische „Eliteeinheit“ bezeichnet, verwendet nachweislich rechtsextreme Symbole. Dies wird unter anderem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags bestätigt.
Die Ergebnisse einer Volkszählung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass ethnische Russen 17 Prozent der ukrainischen Bevölkerung ausmachen. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass für 30 Prozent der Bevölkerung Russisch die Muttersprache darstellt. Insbesondere in den südlichen und östlichen Regionen der Ukraine ist der Anteil ethnischer Russen und russischer Muttersprachler besonders hoch. Dieser bewegt sich zwischen einem Anteil von 14 Prozent ethnischer Russen (25 Prozent russische Muttersprachler) in der Region Cherson und 58 Prozent ethnische Russen (77 Prozent russische Muttersprachler) auf der Halbinsel Krim.
In diesen Regionen hatte in der Präsidentschaftswahl 2010 – der letzten Wahl unter Beteiligung aller ukrainischen Wahlkreise – der aus dem Donbas stammende Viktor Janukowitsch, Sohn eines polnischstämmigen weißrussischen Vaters und einer russischen Mutter, teilweise weit mehr als 50 Prozent der Stimmen erlangt.
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Abbildung 1: Ergebnisse der ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2010, Quelle: Vasyl Babych – Eigenes Werk, CC BY 3.0
In westlichen Medien finden sich fast ausschließlich nur Hinweise darauf, dass die Separatisten von Russland unterstützt worden sind. Aus einem aufwendig recherchierten Bericht der New York Times vom März 2025 geht jedoch hervor, dass die ukrainische Armee bereits unter US-Präsident Barack Obama ab 2014 mit militärischer Aufklärung von den USA unterstützt wurde. In der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ab 2017 erhielt die Ukraine demnach auch Waffenlieferungen aus den Vereinigten Staaten. Ein ähnlich umfangreicher weiterer Beitrag der britischen Tageszeitung The Times vom April 2025 enthüllt, dass britische Ausbildungstruppen bereits seit 2015 in der Ukraine stationiert waren. Damit erfüllt der Bürgerkrieg im Donbass zwischen 2014 und 2022 die Kriterien eines Stellvertreterkriegs zwischen den USA sowie Großbritannien auf der einen und Russland auf der anderen Seite.
Am 14. Juni 2024 nannte Putin laut Reuters als Bedingungen für einen Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen den vollständigen Abzug der ukrainischen Truppen aus dem gesamten Gebiet der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie das Zugeständnis der ukrainischen Regierung, ihre Pläne für einen NATO-Beitritt aufzugeben. Diese Bedingungen haben sich bis heute nicht geändert.
In einer Rede am 17. Dezember 2025 kündigte der russische Präsident jedoch an, Russland werde weitere Gebiete in der Ukraine mit Gewalt einnehmen, wenn Kiew und die europäischen Politiker sich nicht auf die Vorschläge der USA für eine Friedenslösung einlassen würden. Dabei ging er auch auf die westlichen Warnungen ein, Russland könne eines Tages ein Land des NATO-Militärbündnisses angreifen:
„Ich habe wiederholt gesagt: Das ist eine Lüge, Unsinn, reiner Unsinn über eine imaginäre russische Bedrohung für europäische Länder. Aber das geschieht ganz bewusst.“
Der US-amerikanische Politikwissenschaftler John Mearsheimer geht davon aus, dass Russland bis zu 40 Prozent des Territoriums der Ukraine erobern wird, darunter auch die beiden Großstädte Odessa und Charkiw, wenn die ukrainische Armee „kollabieren“ sollte. Hintergrund sei die Annahme Putins, dass es nicht zu einem dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen wird und Russland das Land so weit schwächen müsse, dass nur noch ein dysfunktionaler Reststaat übrigbleibt. Mearsheimer geht jedoch nicht davon aus, dass Russland die ganze Ukraine einnehmen wird.
Fazit: keine handfesten Belege, sondern nur Behauptungen und angebliche Geheimdienstinformationen
Die hier erfolgte Darstellung dient nicht dazu, das direkte Eingreifen der russischen Armee in den Bürgerkrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, sondern um Belege für die Behauptung vieler europäischer Führungspolitiker zu finden, dass Russland nicht nur die ganze Ukraine einnehmen, sondern auch weitere europäische Länder angreifen wird. Weder aus den Aussagen des russischen Präsidenten noch aus der Historie des Konfliktes in der Ukraine lassen sich diese Behauptungen ableiten.
Neben John Mearsheimer halten eine ganze Reihe internationaler geopolitischer Analysten und Beobachter die NATO-Ostererweiterung für den ursächlichen Grund des Konfliktes in der Ukraine – darunter die US-Amerikaner Jeffrey Sachs und Daniel L. Davis, der Norweger Glenn Diesen und der Brite Alexander Mercouris. Mearsheimer nennt explizit die Entscheidung auf dem NATO-Gipfel 2008, die Ukraine und Georgien in das Verteidigungsbündnis aufzunehmen, als Ursache für das „Desaster“ in der Ukraine. Er geht davon aus, dass Historiker eines Tages diese Entscheidung als eine der „schicksalhaftesten“ der Weltgeschichte bezeichnen werden.
Was in die vorliegende Betrachtung nicht einfließen kann, sind etwaige Geheimdienstinformationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Erst kürzlich hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, laut Tagesschau geäußert, Deutschland dürfe sich nicht „zurücklehnen“ und denken, ein russischer Angriff käme frühestens 2029. Deutschland stände „schon jetzt im Feuer“. Allerdings nennen weder Jäger noch das Nachrichtenformat einen einzigen Beleg für diese Behauptung. Zudem ließe sich nicht ausschließen, dass Russland irgendwann in der Zukunft doch noch weitere europäische Länder angreift – beispielsweise unter einer neuen Regierung im Kreml, die dem westlichen Ausland weniger wohlgesonnen ist als der langjährige russische Präsident Wladimir Putin.
Behauptung Nr. 2: Russland führt bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen Europa
Auch die Einschätzung, Russland führe einen „hybriden Krieg“ gegen die EU, lässt sich mit öffentlich verfügbaren Informationen so gut wie nicht bestätigen. Das hindert jedoch beispielsweise Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nicht daran, wiederholt von „hybriden Angriffen“ Russlands zu sprechen. Konkrete Belege dazu fehlen – im Gegenteil. Die Behauptungen einer „hybriden Bedrohung“ Russlands, beispielsweise aufgrund von Drohnensichtungen, GPS-Störung und Wahlbeeinflussungen, können häufig widerlegt werden oder stellen sich als nicht nachweisbar heraus. Das hält diejenigen, die mit derartigen Aussagen eine angebliche Bedrohungslage dramatisieren, nicht davon ab, weiterzumachen und nicht öffentliche Geheimdienstinformationen als vermeintliche Belege anzuführen.
So behauptete Dobrindt erst kürzlich in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, das Innenministerium mitsamt seinen unterstellten Behörden würde beobachten, dass Linksextremisten versuchen, „Staat und Institutionen zu delegitimieren“. Themen wie Wehrpflicht und NATO-Aufrüstung spielten dabei eine Rolle. Es sei nicht auszuschließen, dass „ausländische Mächte“ solche Aktivitäten unterstützen. Auffällig sei, so Dobrindt weiter, wie häufig linksextreme Gruppen „russische Narrative“ im Kontext des Ukraine-Kriegs übernehmen. Konkrete Belege dafür nannte er nicht.
Weitgefasste und schwammige Definition von „hybriden Bedrohungen“ öffnen die Büchse der Pandora
Auffällig ist jedoch, wie die Definition von „hybrid“ so weit gefasst wird, dass selbst die Sichtweise der russischen Regierung auf den Konflikt in der Ukraine als „hybride Bedrohung“ dargestellt wird. Mit den rechtlich äußerst schwammigen Begriffen „Desinformation“ und „Propaganda“ hat der EU-Rat bereits im März 2022 die russischen, vom Kreml finanzierten Auslandssender Russia Today und Sputnik sanktioniert. So heißt es in der zugehörigen Verordnung:
„Um ihre Aggressionen gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.“
Dass in den westlichen Medien diesbezüglich offensichtlich ein Doppelstandard angewandt wird, kann man an der Reaktion der Intendantin der Deutschen Welle (DW), ein von der Bundesregierung aus Steuergeldern finanzierter Auslandssender, auf dessen Einschränkungen in Russland erkennen. So heißt es in einem Mitte Dezember veröffentlichten Bericht der Tagesschau mit dem Titel „Deutsche Welle in Russland ‚unerwünschte Organisation‘:
„DW-Intendantin Barbara Massing kritisierte die Verschärfung des Vorgehens gegen freie Medien durch die russische Justiz. Der Schritt zeige, ‚wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet‘, erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Die Deutsche Welle werde sich nicht abschrecken lassen durch den ‚Versuch, freie Medien zum Schweigen zu bringen‘, so Massing in einer Mitteilung des Senders. ‚Trotz Zensur und Blockade unserer Angebote durch die russische Regierung erreicht die DW mit ihrem Russisch-Angebot heute mehr Menschen als zuvor‘, erklärte sie. ‚Wir werden weiterhin unabhängig berichten – über den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere Themen, über die in Russland kaum Informationen verfügbar sind. Damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können.‘“
In der Meldung der „Tagesschau“ findet sich kein Wort darüber, dass bereits seit März 2022 ein Sendeverbot der Deutschen Welle in Russland herrscht – und dass dieses als Reaktion auf das Sendeverbot von RT Deutsch erfolgte. Zudem fehlt jegliche Reflexion darüber, dass jedes Medium – insbesondere staatlich finanzierte – seinen Mitarbeitern inhaltliche Vorgaben macht. Beiträge, wie sie von den NachDenkSeiten veröffentlicht werden und welche die russische Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine ohne Voreingenommenheit analysieren, sucht man bei der Deutschen Welle vergeblich.
An den beiden Textauszügen ist zu erkennen, dass bei der Sanktionierung russischer Medien in der EU alles davon abhängt, was Verdrehungen und Verzerrungen von Fakten und was unabhängige Berichterstattungen von freien Medien sind. An dieser Stelle wird es rechtlich heikel, denn bei den Maßnahmen ist die EU laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden – insbesondere an Artikel 11, der die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit garantiert.
RT France hatte stellvertretend für die anderen europäischen Ableger des Senders gegen die EU-Sanktion geklagt. Das zuständige Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch im Juli 2022 ab. In ihrer Urteilsbegründung argumentierten die Richter, dass mit der Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden sind, die bei „audiovisuellen Medien“ wie RT France besondere Bedeutung hätten. Für „Propagandatätigkeiten zur Rechtfertigung und Unterstützung des illegalen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ könne der verstärkte Schutz, den die Pressefreiheit nach Artikel 11 der Grundrechtscharta genießt, nicht in Anspruch genommen werden. Dies gelte insbesondere deshalb, da RT France unter der „direkten oder indirekten Kontrolle des Aggressorstaats“ steht.
In der Urteilsbegründung pflichtet das Gericht dem EU-Rat bei, dass er RT France zu Recht aufgrund der Propagandaaktionen zugunsten des militärischen Angriffs der Russischen Föderation „restriktiven Maßnahmen“ unterworfen hat, definiert jedoch an keiner Stelle, was Propaganda überhaupt ist oder wer dafür zuständig ist, zu definieren, was Propaganda sein soll. Auch sucht man vergeblich nach konkreten Belegen für die „Propagandaaktionen“ von Russia Today – sowohl im Sanktionstext des EU-Rats als auch in der Urteilsbegründung des Gerichts der Europäischen Union.
Damit hat der Rat der EU mit Unterstützung des Gerichts der Europäischen Union die Büchse der Pandora geöffnet, was weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Denn mit dem Vorwurf, russische Propaganda zu betreiben oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, kann der EU-Rat nun beliebige Unternehmen und Einzelpersonen sanktionieren, ohne rechtlichen Widerspruch fürchten zu müssen.
Trotz dünner Beweislage geht der EU-Rat mit rechtlich äußerst fragwürdigen und drastischen Mittel gegen kritische Stimmen vor
Dass der Rat, bestehend aus den Außenministern der EU-Mitgliedsstaaten, von diesem Instrument reichlich Gebrauch macht, ist an den Sanktionen selbst gegen Journalisten und Publizisten aus der EU und den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation zu erkennen. Da die Sanktionen einstimmig beschlossen werden, ist jede einzelne Regierung der EU-Mitgliedsstaaten letztendlich dafür verantwortlich.
Besonders hervorzuheben sind die bereits im Mai verhängten Sanktionen gegen die deutschen Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Doğru. Die Entscheidung, Jacques Baud, Oberst der Schweizer Armee a. D. und strategischer Analyst, auf die Sanktionsliste zu setzen, zeigt nicht nur, dass der EU-Rat gewillt ist, dieses Instrument weiter zu nutzen. Auch die Rechtfertigungen für die Zensurmaßnahmen werden immer fadenscheiniger. So heißt es in der offiziellen Begründung der EU, Baud sei regelmäßig zu Gast in „prorussischen Fernseh- und Radiosendungen“ und fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“.
Wenn man weiß, in welchen angeblichen „prorussischen“ YouTube-Kanälen der ehemalige Schweizer Geheimdienstoffizier seine ausschließlich auf westlichen Quellen beruhenden geopolitischen Analysen darlegt, wird deutlich, welche Personen zukünftig mit weiteren Sanktionsmaßnahmen der EU zu rechnen haben. Es handelt sich dabei um genau diejenigen, die das Narrativ der EU und vieler ihrer Mitgliedsstaaten eines unprovozierten, brutalen russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Frage stellen.
Dazu gehören unter anderem der norwegische Politologe und Professor an der Universität von Südost-Norwegen Glenn Diesen, der pensionierte und mehrfach ausgezeichnete Oberst der US-Armee Daniel L. Davis, die beiden geopolitischen Analysten Alexander Mercouris und Alex Christoforou vom YouTube-Kanal The Duran, der aus dem Iran stammende Professor für Geotechnik an der Universität von Brasília, Nima R. Alkhorshid, sowie der in Japan lehrende Schweizer Historiker Patrick Lottaz. In einer eigenen Sendung behandeln Lottaz und Diesen die Konsequenzen, die sich aus der Sanktionierung von Jacques Baud ergeben. Auch die eher die EU-Narrative unterstützende Neue Zürcher Zeitung kommentiert die Maßnahmen gegen den Schweizer Analysten vornehmlich kritisch.
Was machen diese Sanktionen mit einem regierungskritischen Journalisten in Deutschland?
Ich möchte für die folgende Passage meinen sachlichen Stil beim Schreiben zurückstellen und darüber berichten, wie sich jemand fühlt, der vielleicht nicht im nächsten Sanktionspaket der EU, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in einem der darauffolgenden mit ähnlichen Einschränkungen konfrontiert sein könnte. Mir gefriert das Blut in den Adern, wenn ich sehe, mit welcher Willkür und Hemmungslosigkeit die EU-Außenminister die Meinungs- und Pressefreiheit unter Umgehung der jeweils nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, die über Jahrzehnte elementare Grundrechte garantiert haben, kurzerhand zu Grabe tragen.
Hier findet eine Kommunikation mit einer eindeutigen Nachricht statt: „Wer mit seiner Meinung nicht auf unserer Seite steht, ist gegen uns und wird mit aller Härte der außerordentlichen Macht bestraft, die das Instrument der Sanktionen den Regierungen der EU-Staaten verleiht.“ Auf ein funktionierendes Rechtssystem, das die Betroffenen zeitnah vor dieser Willkür schützt, ist kein Verlass mehr. Dahinter steckt ein Schwarz-Weiß-Denken, das keine Zwischentöne mehr zulässt.
Diese Zwischentöne sind jedoch keine russische Propaganda – was immer das auch sein soll –, sondern bilden eine fundamentale Kritik an der Politik der EU-Kommission, dem Rat der EU sowie an den jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ab. Es handelt sich um eine Sichtweise von innen, die weder von der russischen Regierung finanziert noch von ihr beeinflusst wird. Sie zielt auch nicht darauf ab, die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, sondern sie vor einer übergriffigen EU-Kommission samt ihrer nationalen Unterstützer zu bewahren. Jedenfalls spiegelt dies meine persönliche Motivation wider, weiterhin Kritik auf Basis sachlicher Informationen und meines logischen Denkvermögens zu üben. Das halte ich auch für die wichtigste Funktion des Journalismus.
Mit Hüseyin Doğru und Jacques Baud versucht der EU-Rat, Stimmen dieser Zwischentöne von innen mundtot zu machen. Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Außenminister zukünftig an dieser Stelle einfach aufhören und im Auftrag ihrer Regierungschefs nicht weitere unliebsame Kritik unterbinden – zumal sie bisher vom Gericht der EU Rückendeckung erhalten haben. Es handelt sich auch bei Weitem nicht um die erste Maßnahme, die in diese Richtung abzielt. Man denke nur an die Kontokündigungen von kritischen Journalisten sowie die Drohschreiben der Landesmedienanstalten an unabhängige Nachrichtenplattformen. Damit müssen Herausgeber, Redaktionen und Journalisten umgehen.
Bei mir erzeugt der Gedanke einer offensichtlichen staatlichen Zensur ein ganzes Spektrum an Gefühlen – von Ohnmacht und Wut über Angst und Trauer bis hin zu Trotz. Wenn ich höre, wie Hüseyin Doğru im Interview mit den NachDenkSeiten darüber berichtet, wie wenig er von Gewerkschaften und Journalistenverbänden unterstützt wird, verlässt mich sogar der Glaube an die Menschheit. Ich frage mich, ob die Politiker, Richter, Journalisten und Funktionäre, die diese, die Grundrechte verachtenden, Maßnahmen vorantreiben – beziehungsweise aus Angst vor persönlichen Konsequenzen keinen Widerstand dagegen leisten –, sich den Folgen ihres Handelns bewusst sind.
Das einzig Positive, das ich an dieser Entwicklung erkennen kann, ist die Tatsache, dass sich die derzeit verantwortlichen Politiker auf Bundes- und EU-Ebene offensichtlich von der Kritik der bisher eher unbedeutenden „alternativen“ Nachrichtenszene bedroht fühlen. Augenscheinlich führen sie ihre schlechten Umfragewerte darauf zurück. Dass sie darauf mit Methoden reagieren, die sie ihren politischen Gegnern vorwerfen und die an das Vorgehen von Autokraten in Unrechtsregimen erinnern, ist ein deutliches Zeichen von Schwäche.
Doch das mindert die Hoffnungslosigkeit und den Weltschmerz, die mich an manchen Tagen heimsuchen, nur kaum. Denn Alphatiere – und dazu gehören nun einmal Menschen, die sich dazu berufen fühlen, Macht auszuüben – haben die Tendenz, ihre Position mit allen ihnen verfügbaren Mitteln zu verteidigen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Insbesondere die deutsche Geschichte zeigt, dass sie sich mit „nationalen Bedrohungslagen“ – mögen sie noch so konstruiert sein – schon mehrfach die Rückendeckung in der Bevölkerung absichern konnten.
Was mich als Silberstreif am Horizont vor dem Versinken in Fatalismus bewahrt, ist ein offensichtlich wachsendes qualifiziertes Medienpublikum, das sich von den autokratischen Bestrebungen nicht einschüchtern lässt. Wenn ich nur einen einzigen weiteren Menschen davon überzeugen kann, aktiv in der größten Wissensdatenbank, die der Welt bisher zur Verfügung stand, nach sachlichen, vertrauenswürdigen und konsistenten Informationen zu suchen, um daraus mit dem gesunden Menschenverstand eigene Schlüsse zu ziehen, anstatt sich das selbstständige Denken von Meinungsjournalisten abnehmen zu lassen, hat meine Arbeit für mich einen Erfolg gehabt.
Keine öffentlich zugänglichen Belege für Wahleinmischungen Russlands in Europa
Die bisherige Aufdeckung von falschen oder mangelnden Belegen, die eine angebliche „hybride Bedrohung“ Russlands dokumentieren sollen, ist beeindruckend und zeigt, dass eine kritische Haltung gegenüber den „offiziellen“ Narrativen begründet ist.
So hat sich herausgestellt, dass die angeblich von russischen Geheimdiensten gesteuerte TikTok-Kampagne, die zur Annullierung der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende 2024 geführt hat, nach Recherchen des rumänischen Investigativportals Snoop in Wirklichkeit von der damals amtierenden liberalkonservativen Präsidenten- und Regierungspartei Partidul Național Liberal (PNL) initiiert und bezahlt worden ist. Das hat die rumänische Wahlkommission nicht davon abgehalten, den Gewinner der annullierten Wahlrunde, einen Kritiker der westlichen Unterstützung der Ukraine, von der Wiederholung der Wahl auszuschließen.
Auch die wenigen öffentlich einsehbaren Belege, die deutsche Politiker und Geheimdienste dazu verleitet haben, von einer Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 zu sprechen, basieren ausschließlich nur auf Vermutungen. Fragt man beispielsweise beim deutschen Auslandsgeheimdienst nach, woran die Behauptungen festgemacht werden, lautet die Antwort lapidar:
„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht.“
Aus einem Interview mit einer Wahlbeobachterin der Parlamentswahlen in Moldawien geht sogar hervor, dass diese nicht etwa hauptsächlich von Russland manipuliert worden seien, sondern von der EU und der amtierenden prowestlichen moldawischen Regierung. Im Gegensatz zu diesem Zeugenbericht, der in der deutschen Presselandschaft schlichtweg ignoriert wird, hat der Auslandssender Deutsche Welle im Vorfeld der Wahlen einseitig von „massiven Sabotageaktionen“ Russlands berichtet.
Drohnensichtungen in Europa stehen fast ausnahmslos nicht mit Russland in Verbindung
Noch dünner und widersprüchlicher stellt sich die Beweislage für angeblich von Russland gesteuerte Drohnen dar, die an europäischen Flughäfen und Militäreinrichtungen gesichtet worden sein sollen. So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober in einem ARD-Interview, dass „wahrscheinlich“ ein „wesentlicher Teil“ der vermeintlichen Drohnen, die unter anderem zur Sperrung des Flughafen Münchens geführt haben, „aus Russland gesteuert“ würden.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius brachte auf einer Bundeswehrtagung Anfang November Drohnensichtungen in Belgien unmissverständlich mit Russland in Verbindung. Es handele sich dabei um eine „Maßnahme“, die der „Verunsicherung“ und der „Angstmache“ in Belgien diene, um die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen für die Finanzierung der Ukraine zu verhindern, sagte der Minister.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Sichtung von Drohnen am Flughafen in Kopenhagen im Rahmen einer Videobotschaft Ende November als „vorsätzliche Versuche, die europäischen Bürger einzuschüchtern“ und die „Entschlossenheit“ der EU zu untergraben, „der Ukraine beizustehen“. Auch hierbei handelt es sich nur um drei prominente Stimmen aus einer ganzen Flut von Behauptungen, die russischen Drohnen in Europa seien Teil der „hybriden Kriegsführung“ Russlands.
Aus einer Untersuchung zweier niederländischer Nachrichtenplattformen geht jedoch hervor, dass bis auf drei Vorfälle an den Ostgrenzen Polens, Rumäniens und Moldawiens alle diese Drohnensichtungen nicht mit Russland in Verbindung standen. Entweder hat sich der Verdacht nicht erhärtet, oder die Behauptungen haben sich sogar als falsch herausgestellt. Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen und auf Nachfrage auf der Bundespressekonferenz, welche konkreten Belege eigentlich für die Behauptungen vorliegen, antwortete ein Regierungssprecher lapidar:
„Wir nutzen für ein Gesamtlagebild natürlich eine vielfältige Informationsbreite. Dazu gehören auch Nachrichten und Erkenntnisse unserer Partner und unserer eigenen Quellen, die andere nicht haben. (…) Ich sehe aktuell keinen Grund, aus dem wir unsere Bewertungen der letzten Monate korrigieren müssten.“
Schlussendlich hat sich auch eine angebliche russische GPS-Störung, die zu einer verspäteten Landung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Bulgarien geführt haben soll, als reine Zeitungsente herausgestellt. Die Aufklärungsarbeit findet dabei nicht in den etablierten Medien mit großer Reichweite statt – im Gegenteil. Dort wird jede noch so vage Behauptung einer russischen Bedrohung als Sensationsmeldung verkündet. Eine Aufarbeitung oder Korrektur der Falschmeldungen findet so gut wie nicht statt. Stattdessen erscheint das Narrativ einer „hybriden russischen Kriegsführung“ durch die ständige Wiederholung nicht bestätigter Behauptungen wie ein Fakt. Tatsächlich gibt es abseits von nicht öffentlichen Geheimdienstinformationen keinen einzigen handfesten Beleg, der die Behauptung einer hybriden russischen Kriegsführung in den Mitgliedsländern der EU rechtfertigen würde.
Behauptung Nr. 3: AfD und BSW sind rechts- beziehungsweise linksextreme Parteien – oder sogar beides zugleich
Die Einschätzung, dass die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist, beruht auf einem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Hier setzt sich das Muster fort, das schon aus der angeblichen russischen Bedrohungslage bekannt ist. Obwohl öffentlich nachvollziehbare Belege fehlen, werden die Beurteilungen von Politikern und Medien übernommen, als handele es sich dabei um einen Fakt.
So äußerte Bundeskanzler Merz Mitte 2024 im Nachgang der Europawahl im Hinblick auf die Parteien AfD und BSW:
„Wir arbeiten mit solchen rechtsextremen und linksextremen Parteien nicht zusammen. Für Frau Wagenknecht gilt ja beides. Sie ist in einigen Themen rechtsextrem und in anderen wiederum linksextrem.“
Bei einem Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 stellt sich jedoch heraus, dass die Programme der Union und der AfD in vielen Punkten übereinstimmen. Insbesondere beim Thema Migration fällt auf, dass die im Wahlprogramm der AfD formulierten Forderungen hinsichtlich der Zuwanderung sowie der Rückführung von Migranten bei Weitem nicht so radikal sind, wie dies in den Medien überwiegend dargestellt wird. Erstaunlicherweise stimmen die diesbezüglichen Positionen der Unionsparteien im Grunde mit denen der AfD überein und sind in einigen Punkten sogar rigoroser als die der AfD. Dagegen lassen sich wesentliche Unterschiede dieser Parteien bei der Außenpolitik und der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen finden. Im Gegensatz zur Union stellt sich die AfD gegen eine weitere Unterstützung der Ukraine sowie gegen die Ausweitung der Sanktionen gegen Russland. Zudem ist die AfD gegen eine Aufnahme der Ukraine in die EU und die NATO.
Ähnlich verhält es sich am linken Rand des politischen Spektrums. In vielen Punkten stimmen auch die Wahlprogramme vom BSW und der Linkspartei überein. Wesentliche Unterschiede sind auch hier hauptsächlich bei der Außenpolitik zu finden. Im Gegensatz zur Linkspartei setzt sich das BSW gegen eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland ein. Zudem ist das BSW – anders als die Linkspartei – für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie eine schärfere Migrationspolitik.
Aus den Wahlprogrammen kann man daher lediglich schließen, dass die AfD – ähnlich wie CDU und CSU – gesichert rechts und das BSW gesichert links ist. Gemessen an den Positionen zur Migration müsste man die Unionsparteien als noch rechtsextremistischer einstufen als die AfD. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur Darstellung in den etablierten Medien, welche die Union häufig als „konservativ“ und die AfD als „rechtsextrem“ oder wahlweise als „rechtspopulistisch“ bezeichnen.
Da man den vermeintlichen Rechtsextremismus der AfD nicht am Wahlprogramm festmachen kann, müssen die Aussagen einiger Politiker der Partei für die Einschätzung des Verfassungsschutzes herhalten. So wird das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem Bericht der Tagesschau wie folgt zitiert:
„‚Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes‘, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder.“
Allerdings gerieten auch CDU- und SPD-Politiker in der Vergangenheit aufgrund rechtsextremer Äußerungen immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Beispiele dazu sind im NDR, in der taz, in der Welt und im Deutschlandfunk zu finden.
Es stellt sich daher die Frage, warum der Verfassungsschutz bisher nicht auch gegen die Union und die SPD ermittelt hat. Ein Hinweis darauf lässt sich anhand der jeweiligen Parteizugehörigkeit der Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der letzten 30 Jahre finden: Peter Frisch (1996 – 2000), SPD, Heinz Fromm (2000 – 2012), SPD, Hans-Georg Maaßen (2012 – 2018), CDU, und Thomas Haldenwang (2018 – 2024), CDU.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die etablierten Parteien den deutschen Inlandsgeheimdienst missbrauchen, um die größte und bei einigen Umfrageinstituten derzeit vorne liegende Oppositionspartei zu verbieten und damit von der nächsten Bundestagswahl auszuschließen. Der eigentliche Grund für das Verbot dürfte eher in der Haltung der AfD zu Russland und dem Krieg in der Ukraine liegen als in der vorgeworfenen Rechtsextremität.
Was bringt die Zukunft?
Es bestehen begründete Befürchtungen, dass sich die europäischen Gesellschaften angesichts des derzeitigen Kurses der EU und dessen nationalen Unterstützer in den nächsten Jahren drastisch verändern werden. Eine offene, angstfreie und friedliche Haltung der EU-Länder weicht derzeit einer auf Krieg und Zensur ausgerichteten Politik. Da das Gericht der Europäischen Union bisher keiner Klage gegen die Russlandsanktionen des EU-Rates stattgegeben hat, ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich eher beschleunigen wird.
Spätestens dann, wenn es dazu kommen sollte, dass das Gericht auch Klagen der sanktionierten deutschen Journalisten oder des Schweizer Publizisten Jacques Baud abweist, dürften sich die Sanktionen rapide ausweiten. Selbst wenn es den Klagen stattgibt, bleibt das Instrument äußerst wirksam. Denn welche Journalisten, die eher aus Idealismus statt aufgrund der beschränkten Einkommensmöglichkeiten für regierungskritische Magazine tätig sind, können es sich schon leisten, Monate auf Gehalt zu verzichten und dann auch noch teure Anwälte zu finanzieren, die sie vor dem EU-Gerichtshof vertreten?
Titelbild: Nicoleta Ionescu/shutterstock.com![]()
Was bleibt von einer Demokratie übrig, wenn sie Andersdenkende nicht verbietet, sondern juristisch zermürbt?
In diesem Gespräch geht es um den Hebel eines autoritär agierenden Staates, der aufmüpfige Bürger trotz festgestellter Unschuld finanziell ruiniert, um ein Exempel zu statuieren. Wer – wie seinerzeit Michael Ballweg – einmal im Apparat steckt, kommt massiv beschädigt wieder heraus, selbst dann, wenn er unschuldig ist. Der Staat schließt die Akte und lässt das Opfer zurück. Schaden erledigt.
Die Corona-Zeit erscheint hier als Probelauf: Andersdenken wurde nicht widerlegt, sondern einer Sonderbehandlung unterzogen. Der Rechtsstaat blieb formell intakt, während Existenzen ausgelöscht wurden.
Von dort führt der Weg zur schwindenden Pressefreiheit. Zu einem Gesetz, das sie beim Namen nennt – und zugleich Ausnahmen definiert, in denen Journalisten überwacht oder festgesetzt werden dürfen. Im „öffentlichen Interesse“. Bestimmt von einer Macht, die eigentlich kontrolliert werden soll. Kafka lässt grüßen.
Und die Fragen, die offenbleiben: Warum ermittelt niemand gegen jene, die den Kern von Artikel 5 des Grundgesetzes aushöhlen – obwohl er als unantastbar gilt?
Warum ist Ursula von der Leyen immer noch auf freiem Fuß?
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Ohne großen Aufschrei und Protest ist der Besuch von Kanzler Merz Anfang Dezember 2025 bei Benjamin Netanjahu vonstattengegangen. Nur wenige Medien haben daran erinnert, dass es einen internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Premier gibt und dass Israel wegen des Genozids in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt ist. Es gibt „keinerlei Differenzen mit Israel“, so Merz und kündigte eine engere wirtschaftliche und militärische Zusammenarbeit mit Israel an. Business as usual. Das wird die Israel-Lobby freuen, die seit vielen Jahren darauf hinarbeitet. Von Annette Groth.
Eine der einflussreichsten Lobbyverbände ist die Organisation European Leadership Network (ELNET), die 2007 von Raanan Eliaz gegründet wurde. Dieser stammt aus der Siedlung Beit Horon im Westjordanland, arbeitete für zwei israelische Premierminister und „studierte“ Lobbyismus bei der amerikanischen Organisation AIPAC, der größten israelischen Lobbyorganisation, die neben der Sammlung von Spenden auch Reisen von US-Abgeordneten nach Israel organisiert und finanziert. Eine ähnliche Initiative wollte Eliaz in Europa aufbauen, um das Image Israels zu verbessern und um die Beziehungen zu europäischen Staaten zu intensivieren.
2014 gründet Eliaz zusammen mit dem ehemaligen deutschen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und seinem Geschäftspartner Ulf Gartzke den deutschen Zweig von ELNET. Seit 2019 ist der „bestens vernetzte CDU-Politiker“ Carsten Ovens Leiter von ELNET, der bis 2020 der Hamburgischen Bürgerschaft angehörte, wo er Anfang 2017 eine der ersten Anti-BDS-Resolutionen in deutschen Landesparlamenten initiierte.
„ELNET engagiert sich als Denkfabrik und Netzwerkorganisation im Kontext der europäisch-israelischen Beziehungen“, heißt es auf der Webseite, und weiter: „Wir arbeiten unabhängig und parteiübergreifend auf Grundlage gemeinsamer demokratischer Interessen und Werte.“
Am 25. November 2025 vergab ELNET zum fünften Mal die ELNET Awards, mit denen Personen ausgezeichnet werden, die sich „gegen Antisemitismus und für europäisch-israelische Beziehungen“ engagieren.
In seiner Eröffnungsrede betonte Carsten Ovens: „Auch über zwei Jahre nach dem Überfall der Hamas auf Israel bleibt der kontinuierliche Einsatz gegen Antisemitismus und israelbezogenen Hass in Europa von größter Dringlichkeit. Der im Oktober dieses Jahres beschlossene Friedensplan und die Rückkehr der lebenden Geiseln aus den Tunneln der Hamas geben Anlass zur Hoffnung. Der Kampf gegen Antisemitismus und der Schutz jüdischen Lebens in Europa ist jedoch dringlicher denn je.“ [1]
Laut dem Lobbyregister hat ELNET 2024 gut eine Million Euro für Interessenvertretung im Bundestag aufgewendet, verschickt Positionspapiere, lädt zu parlamentarischen Frühstücken ein und pflegt engen Kontakt zu Abgeordneten und ihren Mitarbeitenden.
In Deutschland wird ELNET von einer Vielzahl von Privatpersonen, Stiftungen, institutionellen Partnern und Unternehmen unterstützt”, heißt es im Registereintrag. ELNET erhielt im Geschäftsjahr 2024 öffentliche Gelder von deutschen Bundes- und Landesregierungen in Höhe von 190.000 bis 230.000 Euro für Konferenzen und Projekte. Welche Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen ebenfalls Beträge beisteuern, bleibt verborgen. Nur einzelne Spenden müssen im Lobbyregister offengelegt werden.
Zum ELNET-Beirat gehört auch Bildungsministerin Karin Prien, die einen deutschen Ableger von Yad Vashem in Berlin plant und sicherlich ganz im Sinne von ELNET agiert. Dies trifft sicher auch auf die zahlreichen Abgeordneten zu, die auf Einladung von ELNET nach Israel reisen.
Eine Reise der besonderen Art war die sogenannte Rüstungsreise im Frühling 2022. Damals besuchten zehn Bundestagsabgeordnete von SPD, CDU und FDP Israel – sieben von ihnen ordentliche Mitglieder im Verteidigungsausschuss –, posierten vor dem Raketenabwehrsystem Arrow und wurden vom staatseigenen Hersteller Israeli Aerospace Industries (IAI) über die Vorzüge der Kampfdrohne Heron-TP informiert. Kurz darauf standen beide Rüstungsgüter im Verteidigungsausschuss auf der Tagesordnung, der eine Vorlage zur Beschaffung von Munition für die Heron-TP-Drohnen freigibt. Eineinhalb Jahre später stimmte der Bundestag dem Einkauf von Arrow 3 zu. Das Raketenabwehrsystem allein kostet rund vier Milliarden Euro.
Zu den Reisenden gehörten Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), damalige Vorsitzende des Verteidigungsausschusses (!) und Thomas Röwekamp (CDU), der heutige Ausschussvorsitzende.
2022 ist im Lobbyregistereintrag eine einzige Unternehmensspende für ELNET eingetragen. Sie stammte von Israeli Aerospace Industries, über die Höhe bewahrt ELNET Stillschweigen.
Anfang Dezember 2025 hat die Bundeswehr ihr erstes Luftabwehrsystem Arrow 3 auf dem Luftwaffenstützpunkt Schönewalde/Holzdorf, ca. 80 Kilometer südlich von Berlin, in Betrieb genommen. Arrow 3 dient der Abwehr von feindlichen Mittel- und Langstreckenraketen und kann diese außerhalb der Erdatmosphäre abfangen. Mit einer Reichweite von bis zu 2.400 Kilometern und Flughöhen von bis zu 100 Kilometern verschafft das System der Bundeswehr erstmals die Fähigkeit zur Frühwarnung und Abwehr ballistischer Bedrohungen. Ab dem Jahr 2030 soll es – als Teil des geplanten europäischen Raketenabwehrschirms „European Sky Shield Initiative“ – vollständig einsatzbereit sein.
Die Ausgaben für die „Rüstungsreise“ der zehn Abgeordneten hat sich also für ELNET und für die israelische Waffenindustrie gelohnt!
Seit 2017 flogen mindestens 96 Mitglieder des Bundestags, 14 Landtagsabgeordnete und vier deutsche Mitglieder des Europaparlaments mit ELNET nach Israel, einzelne von ihnen sogar mehrmals. Keine andere Lobbyorganisation hat in diesem Zeitraum so viele Auslandsreisen für deutsche Abgeordnete organisiert.
Außer der AfD waren unter den Teilnehmern Vertreter aller Fraktionen, wobei SPD und CDU zahlenmäßig am stärksten vertreten sind. Mit dabei sind auch der Grüne Anton Hofreiter und Martina Renner von den Linken. Ebenso kommen Bürgermeister, Militärexperten und Journalisten in den Genuss dieser Reisen. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung Felix Klein reiste mit ELNET zum jährlichen AIPAC-Treffen in Washington.
Felix Klein soll übrigens den gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (19/10191) vom Mai 2019 verfasst haben.
Eliaz brüstet sich mit der Rekrutierung zahlreicher führender Persönlichkeiten aus allen wichtigen politischen Lagern in Deutschland für ELNET, die dazu beitrugen, „dass Deutschland eine entschiedene Politik gegen die Boykottbewegung gegen Israel annahm“. [2]
Aus dem Kreis der ELNET-Reisenden kam auch scharfe Kritik an dem löchrigen Waffenexportverbot nach Israel durch Kanzler Merz im August 2025. Dieses Verbot beschränkte sich aber nur auf Waffen, die in Gaza verwendet werden könnten, und wurde am 10. Oktober 2025 wieder aufgehoben.
Am selben Tag der Ankündigung des Verbots betonte Außenpolitiker Stephan Mayer (CSU) in der BILD, es sei „unsere Pflicht, unmissverständlich an der Seite Israels zu stehen“. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses Carsten Müller (CDU) verurteilte die „erhebliche Fehlentscheidung“ der Bundesregierung „aufs Schärfste“.
Carsten Müller reiste 2019, 2022 und 2024 mit ELNET nach Israel, Stephan Mayer im Jahr 2024. Letzterer wurde zweimal als Redner auf Konferenzen von ELNET eingeladen.
Intensivere militärische und rüstungspolitische Zusammenarbeit
Wie Kanzler Friedrich Merz strebt auch der ELNET-Leiter Carsten Ovens eine intensivere militärische und rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen der BRD und Israel an. Er schwadroniert von einem German-Israeli Defense Tech Hub, das die Bundeswehr, Start-ups und die Rüstungsindustrien der BRD und Israel zusammenbringen soll. Diesen Hub erwähnte ebenfalls der Generalinspekteur der Bundeswehr Carsten Breuer im Rahmen des Kick-Offs der „Security & Defense Initiative“ (EDSI), die wohl eine wichtige Rolle im geplanten Cyber- und Sicherheitspaket spielen wird. Ovens träumt von einer bilateralen Verteidigungsakademie für Technologie und Innovation für die Bundeswehr und das israelische Militär. [3]
Komplementär plant auch Innenminister Dobrindt den Ausbau der Cyber- und Sicherheitskooperation mit Israel. Ziel sei es, von „der Innovationskraft Israels“ zu profitieren. Dobrindt spricht von einem „Gesamtverteidigungsansatz“, den die BRD übernehmen solle: „Das ist ein Gesamtverteidigungsansatz, den wir verfolgen müssen. Gesamtverteidigung heißt: militärische Verteidigung und zivile Verteidigung kombinieren.” Hierfür sieht Dobrindt einen Fünf-Punkte-Plan für die Schaffung eines „Cyberdomes“ vor:
Ist das die „Israelisierung“ der deutschen Politik, wovor der bekannte jüdische Aktivist und Autor Jeff Halper schon lange warnt?
Laut dem Genozid-Forscher Omer Bartov ist „das israelische Militär bereits seit einem Jahr nicht mehr hauptsächlich mit dem Kampf gegen eine ‚organisierte militärische Einheit‘ beschäftigt, sondern ‚mit einer Operation der Zerstörung und ethnischen Säuberung‘“. [5]
Diffamierung von Kritikern
Parallel zu der starken Lobbytätigkeit verschiedener Organisationen wie ELNET und der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG) ist eine schärfere Gangart der Diffamierung von Kritikern der israelischen Besatzungspolitik zu beobachten.
Zielscheibe herber israelischer Kritik und Verleumdung war insbesondere die ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann, die am 4. Dezember 2025 den renommierte Hanns-Joachim-Friedrichs-Medienpreis für ihre Nahost-Berichterstattung erhielt.
Der israelische Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, behauptete, Sophie von der Tann würde aktivistisch aufwiegeln, statt faktisch und neutral zu berichten. Im Juli schrieb Prosor: „Wenn @sophie_tann lieber Aktivistin wäre, sollte sie den Job wechseln.” [6] Anlass war ein Gastbeitrag des Genozid-Forschers Omer Bartov in der New York Times, den von der Tann auf ihrem Instagram-Kanal geteilt hatte. Bartov hatte Israel einen Genozid in Gaza vorgeworfen.
Die Publizistin und frühere leitende ARD-Redakteurin Esther Schapira betrachtet von der Tann als Speerspitze der im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angeblich dominierenden „Palästina-Solidarität“. Und der ehemalige Sprecher der israelischen Armee, Arye Sharuz Shalicar, nannte die Journalistin auf der Plattform X „das Gesicht vom neu-deutschen Juden- und Israelhass“. Der deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, bezeichnete diesen beispiellosen verbalen Angriff als „üble Diffamierung“, die „maßlos” sei. [7]
Zeev Avrahami, der Berlin-Korrespondent der auflagenstarken Zeitung Yedioth Ahronoth, insinuierte, „von der Tann stamme vielleicht aus einer Nazi-Familie und wolle sich durch einseitige Berichterstattung davon reinwaschen. Es sei kaum zu fassen, wie „dreist“ von der Tann sei, schreibt Avrahami. „Sie lebt und geht in Tel Aviv spazieren, spricht frei Deutsch und genießt alle Vorzüge der Stadt, ohne dass es jemanden stört.“ [8]
Aber auch andere Journalisten sind Zielscheibe von Diffamierungen und Verleumdungen.
Nach einem Bericht des TAZ-Autors Daniel Bax über einen in Gaza getöteten Journalisten schrieb die israelische Botschaft auf ihrem offiziellen X-Account: „Übrigens: 713064 lautete seine Hamas-Mitgliedschaft-Nummer. Aber verwirren Sie Bax bloß nicht mit den Fakten.“ [9]
Das ist in der Tat eine höchst gefährliche Lüge, weil sie Daniel Bax in die Nähe der „radikal-islamistischen Terrororganisation“, wie die Hamas in den Medien immer bezeichnet wird, rückt.
Auch die Spiegel-Redakteurin Dunja Ramadan wurde über den offiziellen Botschaftskanal angegriffen. Die Organisation Reporter ohne Grenzen erklärte, sie habe viele Fälle dokumentiert, in denen einzelne Journalisten von Amtsträgern angegangen wurden. Allein auf X seien es in den vergangenen vier Jahren mehr als ein Dutzend Posts gewesen. Dies seien „Einschüchterungsversuche“, und sie bedrohen die Presse- und Meinungsfreiheit erheblich.
In einem Artikel über die Schwierigkeiten in der Nahost-Berichterstattung hinterfragt der Journalist Christian Meier die Hintergründe für die Fokussierung der Diffamierungen auf von der Tann. Ihm und den ARD-Kollegen sei aufgefallen, „dass die israelische Botschaft in Berlin bei gemeinsamen oder inhaltsgleichen Beiträgen verschiedener Korrespondenten stets nur Von der Tann kritisierte“. [10]
Dass Frauenfeindlichkeit ein Grund dafür sein könnte, glaubt er nicht. Vielmehr ist er davon überzeugt, dass die „junge, telegene Journalistin das Gesicht des Gazakriegs im deutschen Fernsehen geworden ist“, da sie in den vergangenen zwei Jahren als einzige Korrespondentin durchgehend für die ARD mit der meisten Sendezeit tätig war. „Die Angriffe auf Von der Tann sind Teil von Bestrebungen, kritische Berichterstattung insgesamt zu delegitimieren und Journalisten zu diskreditieren. Wie gefährlich diese Entwicklung ist, kann man in Israel studieren, wo die Polarisierung weiter vorangeschritten ist als in Deutschland.“ [11]
Die Meinungsfreiheit steht in Israel auch darum viel stärker unter Druck, weil etliche Gesetze vorbereitet werden, die der Presse einen Maulkorb verpassen will.
Laut Anat Saragusti, Mitglied der israelischen Journalistengewerkschaft, arbeitet die Regierung derzeit an der Aufweichung von Mediengesetzen. Falls die Berichterstattung „die Sicherheit des Staates Israel“ gefährdet, sollen in Zukunft Büros ausländischer Medien geschlossen werden können. Der Sender Al Jazeera wurde in Israel bereits verboten und seine Webseite blockiert. Am beunruhigendsten findet sie aber nicht die Gesetzesvorhaben, sondern die individuellen Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten. „Einzelne Kollegen würden durch Hetze im Netz angegangen oder auch persönlich von regierungsnahen Aktivisten bedroht.“ [12]
Christian Meier von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung warnte, dass „jede Hasskampagne … irgendwann den Punkt“ erreichen kann, „an dem sie in tatsächliche Gewalt umschlagen kann“. Beispiele dafür gibt es genug.
Ein Grund für die Diffamierungen und Einschüchterungen dürfte in dem Vernichtungsfeldzug in Gaza liegen, der zunehmend auch in Deutschland kritisiert wird. Die israelischen Regierungsvertreter und ihre damit verbandelten Journalisten wehren sich gegen eine Berichterstattung, die das Ausmaß des Genozids enthüllt. Sie versuchen alles, Israel in einem guten Licht stehen zu lassen, und diffamieren jegliche Kritik an den monströsen Verbrechen als Antisemitismus und als Israelhass. „Israel muss sich verteidigen“, ist ihr Mantra.
Genozid will keine Zeugen
Nahezu 260 Journalisten wurden in Gaza gezielt ermordet. Ausländische Journalisten lässt Israel nicht einreisen, übrig bleiben palästinensische Journalisten, die ihr Leben für ihre Berichterstattung riskieren und die einzigen Zeugen des Genozids sind. Die gilt es zu eliminieren.
Dazu passt die Löschung von mehr als 700 Videos auf YouTube, die Menschenrechtsverletzungen durch Israel dokumentierten. YouTube, das zu Google gehört, bestätigte gegenüber The Intercept, dass die Konten der Menschenrechtsgruppen nach einer Überprüfung als direkte Folge der Sanktionen des US-Außenministeriums gelöscht wurden.
Bereits Anfang Oktober 2025 löschte YouTube heimlich die Videos, indem es die Konten, die sie gepostet hatten, zusammen mit den Archiven ihrer Kanäle von seiner Website entfernte. Die Konten gehörten drei prominenten palästinensischen Menschenrechtsgruppen: Al-Haq, Al Mezan Center for Human Rights und dem Palestinian Centre for Human Rights.
Laut dem Portal The Intercept war die Löschung „eine Reaktion auf eine Kampagne der US-Regierung mit dem Ziel, Israels Verantwortlichkeit für mutmaßliche Kriegsverbrechen an Palästinenser:innen im Gazastreifen und in der Westbank zu vertuschen“. [13] Die Videos zeigen mutmaßliche Verstöße der israelischen Regierung gegen das Völkerrecht sowohl im Gazastreifen als auch in der Westbank, darunter die Tötung palästinensischer Zivilisten.
Ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Al-Haq ließ verlautbaren: „Die ohne vorherige Warnung erfolgte Löschung der Plattform einer Menschenrechtsorganisation durch YouTube stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen Grundsätze und einen alarmierenden Rückschlag für die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit dar. Die US-Sanktionen werden dazu genutzt, die Rechenschaftspflicht in Bezug auf Palästina zu untergraben und palästinensische Stimmen und Opfer zum Schweigen zu bringen. Dies hat einen Dominoeffekt auf andere Plattformen, die ebenfalls unter solchen Maßnahmen stehen, und so werden die Stimmen der Palästinenser weiter zum Schweigen gebracht.“ [14]
Zwar sind einige Videos weiterhin über Kopien verfügbar, gespeichert in der Wayback Machine des Internetarchivs oder auf alternativen Plattformen wie Facebook und Vimeo. Aber es wird befürchtet, dass Videos, die an anderer Stelle im Internet veröffentlicht wurden, bald gelöscht werden könnten, da viele der Plattformen, auf denen sie gehostet werden, ebenfalls in den USA ansässig sind. Al-Haq sucht jetzt nach Alternativen außerhalb von US-Unternehmen, um seine Arbeit zu veröffentlichen.
Die leitende Anwältin beim US-Center for Constitutional Rights, Katherine Gallagher, kommentiert die klammheimliche Löschung: „Es ist empörend, dass YouTube die Agenda der Trump-Regierung unterstützt, um Beweise für Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen der Öffentlichkeit zu entziehen. Der Kongress hatte nicht vor, dem Präsidenten zu gestatten, den Informationsfluss an die amerikanische Öffentlichkeit und die Welt zu unterbinden – diese Informationen, einschließlich Dokumente und Videos, sind hingegen ausdrücklich von dem Gesetz ausgenommen, auf das sich der Präsident für die Verhängung der ICC-Sanktionen [ICC – International Criminal Court, Internationaler Strafgerichtshof, IStGH] berufen hat.“ [15]
Aber wie in Deutschland verstärkte die Trump-Regierung ihre Verteidigung der israelischen Maßnahmen nach den Haftbefehlen und Anklagen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Benjamin Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant. So wurden Mitarbeiter des Gerichtshofs sanktioniert sowie Personen und Organisationen ins Visier genommen, die mit dem IStGH zusammenarbeiten.
Sarah Leah Whitson, Geschäftsführerin von Democracy for the Arab World Now, warnte, dass die Kapitulation von YouTube einen Präzedenzfall schaffen und andere Technologieunternehmen dazu veranlassen könnte, sich der Zensur zu beugen. „Im Grunde genommen lassen sie zu, dass die Trump-Regierung vorschreibt, welche Informationen sie der Weltöffentlichkeit zugänglich machen. Das wird nicht bei Palästina bleiben.“ [16]
Die Shitstorms und die haltlosen Lügen und Verleumdungen, mit denen Journalisten wie Daniel Bax und Journalistinnen wie Sophie von der Tann konfrontiert sind, wirken mehr als einschüchternd und signalisieren anderen Medienschaffenden, extrem vorsichtig in ihrer Berichterstattung zu sein, wenn sie nicht ähnlichen Beschimpfungen – wenn nicht Schlimmerem – ausgesetzt sein wollen. Wenn dann noch eigene Kollegen auf Distanz gehen, wenn israelische Vertreter offizieller Stellen Lügen in die Welt setzen und einen ermordeten Journalisten als Hamas-Mitglied bezeichnen, ohne Beweise vorzulegen, ist das einfach nur schändlich.
Es ist ein absolutes Versagen von Politikern, Journalisten, Wissenschaftlern und Menschen aus der Zivilgesellschaft, wenn sie solche Verleumdungen frag- und kritiklos übernehmen. Journalistische Sorgfalt sieht anders aus. Lügen und offene Lobbyarbeit „interessierter Kreise“ für die israelische Besatzungspolitik müssen entlarvt und als solche bezeichnet werden.
Denn, wie Hannah Arendt sagte: ‚Meinungsfreiheit ist eine Farce, wenn die Informationen über die Fakten nicht garantiert sind.‘ … Dort stehen wir heute.
Titelbild: Dave Hoeek / Shutterstock
[«1] elnet-deutschland.de/themen/politik/statement/pressemitteilung-elnet-awards-2025-auszeichnungen-fuer-herausragendes-engagement-zum-fuenften-mal-verliehen/
[«2] Leon Holly, Yossi Bartal, Guli Dolev-Hashiloni: Lobbyorganisation Elnet, Meinungsbildungsreisen nach Israel, TAZ 29.11.2025, taz.de/Lobbyorganisation-Elnet/!6130001/
[«3] IMI-Analyse 2025/20, 18. Juli 2025, Jacqueline Andres: „Bundeswehr soll vom Horror in Gaza profitieren“, imi-online.de/2025/07/18/bundeswehr-soll-vom-horror-in-gaza-profitieren/
[«4] ebenda
[«5] ebenda
[«6] Süddeutsche Zeitung, 2. Dezember 2025, Kristiana Ludwig: „ARD-Israel-Korrespondentin Sophie von der Tann: Geschichte eines Eklats“, sueddeutsche.de/medien/sophie-von-der-tann-eklat-kritik-preis-li.3344754
[«7] ebenda
[«8] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. Dezember 2025, Christian Meier: „Aus Israel berichten – Die ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann wird wegen ihrer Beiträge zu Israel und Gaza kritisiert. In überschießender Weise, zeitung.faz.net/data/553/reader/reader.html?t=1764837982842#!preferred/0/package/553/pub/739/page/15/alb/94833
[«9] Süddeutsche Zeitung, 2. Dezember 2025, Kristiana Ludwig
[«10] FAZ, 4. Dezember 2025, Christian Meier
[«11] ebenda
[«12] Süddeutsche Zeitung, 2.Dezember 2025, Kristiana Ludwig
[«13] Nikita Mazurov, Jonah Valdez: „YouTube Quietly Erased More Than 700 Videos Documenting Israeli Human Rights Violations“, 4. November 2025, theintercept.com/2025/11/04/youtube-google-israel-palestine-human-rightscensorship/, übersetzt vom Palästina Komitee Stuttgart, „YouTube löscht mehr als 700 Videos mit dokumentierten Menschenrechtsverletzungen durch den Staat Israel“, senderfreiespalaestina.de/infoblatt-archiv/PAKO-Stuttgart-Infoblatt-11.2025.htm
[«14] ebenda
[«15] ebenda
[«16] ebenda
