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Heute — 27. Februar 2026

Gegen die Wehrpflicht: Staatsbürgerliche Pflichten und ihre legitimen Grenzen

27. Februar 2026 um 09:58

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Die Debatte um eine mögliche Rückkehr der Wehrpflicht wird lauter – doch was bedeutet es, wenn ein Staat das Leben seiner Bürger beansprucht?

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Gestern — 26. Februar 2026

Ist Deutschland wirklich kriegstüchtig? | Von Hermann Ploppa

26. Februar 2026 um 12:44

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Ist Deutschland wirklich kriegstüchtig? | Von Hermann Ploppa
Standpunkte 20260226 apolut
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Ist Deutschland wirklich kriegstüchtig? | Von Hermann Ploppa

Aller guten Dinge sind drei. Nach zwei verlorenen Kriegen muss der dritte Krieg doch wohl für Deutschland zu gewinnen sein?! Vielleicht mit KI?

Ein Standpunkt von Hermann Ploppa.

Geboostert und geplustert strotzt unsere Bundesregierung vor Kriegslust.

Auch wenn die Regierung der USA gerade ein bisschen die Kriegslust, zumindest was Russland angeht, verdirbt, soll der Germanenzug gen Osten wieder seinen Schwung aufnehmen, den er jetzt über achtzig Jahre so schmerzlich vermissen ließ. Unser geliebter „Verteidigungs“minister Boris Pistorius, der einzige Minister, der den Wechsel von Scholz dem Kahlen zum Merz dem Langen politisch überlebt hat, sagte schon im Jahre 2024 männlich-entschlossen der staunenden Öffentlichkeit des Bundestags: „Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein!“ (1) Dreimal Hurra!

An das Serum „kriegstüchtig“ haben wir uns nach zwei Jahren nun schon ganz gut gewöhnt. Aber keiner fragt, wie der Pistorius Boris eigentlich auf die Zielmarke des Jahres 2029 gekommen ist? War das locker über den Daumen gepeilt? Oder haben die Berater des wackeren Niedersachsen zur Ermittlung des genauen Knalljahres eine uns geheime Formel verwendet?

Wie auch immer. Wir sollen also ab 2029 in den Krieg gegen die bösen Russen ziehen. Die bösen Russen sind bis jetzt, so zeigt der Ukraine-Krieg uns nur allzu deutlich, erstaunlich leidensbereit und resilient. Der böse Putin musste bislang noch kaum junge Männer zum Kriegsdienst in der Ukraine zwingen. Die jungen Männer melden sich sogar freiwillig für den Dienst an der Waffe in der Ukraine. Werden unsere jungen deutschen Männer auch freiwillig und jauchzend zu den Waffen eilen, wenn der Boris sie im Jahre 2029 herbeiruft? Das darf bezweifelt werden. Während bei einer Umfrage unter Menschen zwischen 18 und 80 Jahren im Jahre 2025 sage und schreibe 58 Prozent die Wiedereinführung der Wehrpflicht begrüßten, sah das nach dem Grad der persönlichen Betroffenheit doch recht unterschiedlich aus (2). Während die Alten begeistert der Wehrpflicht zustimmen („Also, mir hat das ja auch nicht geschadet!“), haben die jungen Leute keinen Bock auf Mord und Totschlag. Nur 14 Prozent der Youngster können sich vorstellen, Soldat zu werden. Kaum ein Lebensanfänger möchte im Frost und im Schlamm der Ukraine irgendwelche Projektile um die Ohren gepfiffen bekommen.

Das ersehnte Ziel der Kriegstauglichkeit in schon drei Jahren wirkt auf wache Beobachter wie eine Episode aus Don Quixote und Sancho Pansa. Hat Pistorius womöglich wichtige Komponenten einer professionellen Kriegsvorbereitung vernachlässigt? Ich erinnere mich, dass Kriegsvorbereitungen für den Ersten und den Zweiten Weltkrieg nach gewissen Grundsätzen abliefen. Erstmal muss die Verkehrsinfrastruktur topp in Schuss sein. Und zwar in alle Himmelsrichtungen. Man weiß ja nie, wie sich die Feindlage ändert. Zweitens muss das Humankapital, wie es manche zynische Kreise zu nennen pflegen; also die real existierenden Menschen, mit der Regierung einverstanden sein. Zumindest jedoch mit der Regierung kooperieren können. Die Menschen müssen zudem gesund und gut motiviert sein. Sie müssen gebildet und kooperativ sein. Sie müssen wissen, wie man am besten in der Gruppe zusammenwirkt. Oftmals lässt sich dieser Konsens über verfeindete Gruppen hinweg nur durch die Erfindung eines gemeinsamen Feindes herstellen. Die Untertanen werden derweil durch gute Laune von Heinz Rühmann und Hans Albers bespaßt.

Neben der gesellschaftlichen Harmonie, der intakten Infrastruktur und dem nötigen Wir-Gefühl ist es aber auch wichtig, dass die Finanzen einigermaßen im Lot sind. Geld muss einen Wert repräsentieren. Geld war damals zwischen den beiden Kriegen noch vornehmlich für Produktion und Handel da. Nicht so sehr, um damit wie heute, Roulett zu spielen. In diesen Fahrwassern der Geldbeschaffung wären die Nazis mit ihrer Hyper-Aufrüstung alleine sicher gescheitert. Wenn ihnen nicht der transatlantisch vernetzte Hjalmar Schacht mit den so genannten Mefo-Wechseln eine gleichermaßen geheime wie parallele Währung hingestellt hätte. Mit seinen Mefo-Wechseln heizte Schacht die Konjunktur an, ohne jemals eine Inflation lostreten zu müssen.

Und was ist anders für Boris P.?

Ich sehe diese gerade aufgezählten Erfolgsmomente vergangener Kriegsvorbereitungen in der Jetztzeit nirgendwo in Anwendung befindlich.

Wie ist es mit der Manpower? Also, ich fragte mal einen russischen Freund, ob die Russen nicht Angst hätten vor den Deutschen. Mein Freund lachte und erwiderte:

„Die Deutschen sind doch mRNA-geimpft. Die sind doch geschwächt. Wie sollen die denn noch eine Waffe tragen können?“

Nun, erstens haben die Russen aus bitterer Erfahrung wohl durchaus Angst vor Waffen tragenden Deutschen. Zweitens dürften nicht nur mRNA-Spritzen Wehrkraft zersetzend wirken. Von dem, was bei den Nazis Pflege der „Volksgesundheit“ genannt wurde, ist im Merzenland der Gegenwart nicht viel zu erkennen. Die großen Nahrungskonzerne dürfen ungestraft jede Menge Kristallzucker in die Venen der Deutschen pumpen. Rauchen schadet zwar der Gesundheit, wird aber trotzdem mit Hochdruck beworben und vermarktet. Der Staat ist ja als Steuereinnehmer der größte Hehler in diesem Spiel. Mit dem Handy organisch verschmelzen, und das schon vor der Geschlechtsreife, ist allgemein akzeptiert. Dass dabei massive kognitive Schädigungen eingepreist sind, stört nicht weiter. Bezahlt ja die Solidargemeinschaft.

Und? Wo sollen die Panzer unserer ruhmreichen Recken ostwärts rattern? Sage und schreibe 130.000 Brücken sind in Deutschland schrottreif (3). So mancher Abrams-Schlitten könnte vor seinem Einsatz bereits von einer kollabierenden Brücke kullern. Ja, und 84 Prozent aller deutschen Unternehmer beklagen sich über besagte verrottete Infrastruktur, die sie massiv einengt und manchmal sogar existentiell bedroht (4). Den Deutsche-Bahn-Blues wollen wir heute mal nicht anstimmen. Sie kennen die Melodie schon aus eigenem Passions-Erleben. Forschung und Bildung: Exzellenz-Unis saugen alles ab. Die Zweite Liga der Unis, mit Abstiegsängsten: tropfende Hörsaaldecken und Drittmittel - im Kniegang nach Karossa, zum spendablen Autokonzern.

Und erst die armen Kinder. Was tun wir ihnen an? Von Geburt an erfahren sie die Welt als diabolische Bedrohung. Die Medien erschlagen die Lebensanfänger mit ausschließlich negativen Botschaften. Ist es da ein Wunder, dass unser Nachwuchs autodestruktiv auf diese Attacke reagiert? Jedes sechste Kind ist übergewichtig oder adipös. Im Laufe des Lebens wird zumindest auf diesem Gebiet immer weiter aufgerüstet, so dass dann zwei Drittel der Erwachsenen übergewichtig oder adipös sind (5). Rund zehn Millionen Deutsche sind in stärkerem Umfang depressiv (6). Ihre Anzahl hat sich im Laufe der Jahre deutlich vermehrt. Und die Kinder zahlen einen besonders hohen Tribut an den vorherrschenden Negativitäts-Mainstream, wie eine wissenschaftliche Untersuchung zu berichten weiß:

„Die Anzahl stationärer Behandlungen bei Kindern/Jugendlichen unter 15 Jahren hat sich von 2000 bis 2017 verzehnfacht (2000: 410, 2017: 5.790). Im Jahr 2022 waren über 22.600 Jugendliche (10-17 Jahre) stationär.“ (7)

Das tut weh. Besonders die Corona-Kampagne hat den Leuten, ob sie es nun zugeben oder nicht, massive Angst eingebläut. Eine Studie unter britischen Zahnärzten zeigt, wie die Menschen ihre massive Angst in die Zähne pressen: „Beispielsweise stieg die Häufigkeit von Zähneknirschen und Kieferpressen von 35 % vor der Pandemie auf 47 %. Zähneknirschen tagsüber nahm von etwa 17 % auf 32 % zu. Auch nächtliches Zähneknirschen stieg von 10 % auf 36 %.“ (8)

Und die marktkonforme Zerschredderung des öffentlichen Bildungssektors hat nun schon stolze sechs Millionen funktionale Analphabeten produziert (9). Und wenn Schmalhans Küchenmeister ist, sprich: wenn das Streichorchester des Finanzministers oder Stadtkämmerers wieder die Säge schwingt, verrotten Schwimmbäder und Sportplätze. Kein Geld für Sport, Spiel, Spannung. In über sechzig Prozent aller deutschen Gemeinden ist kein Geld mehr da auch nur für die Erhaltung und Sanierung von Sporthallen und Schwimmbädern (10). Den noch verbliebenen Sportunterricht verrichten immer mehr nicht dafür ausgebildete Personen. Kein Wunder, dass schon im Jahre 2010 die Hälfte aller damals noch gemusterten Jungmänner als wehruntauglich wieder nach hause geschickt wurde.

Um schließlich noch einmal zum Faktor des Gemeinschaftsgefühls als Voraussetzung einer erfolgreichen Kriegsvorbereitung zurückzukommen: es wurde schließlich noch nie so viel gespalten und gegeneinander aufgehetzt wie in den letzten fünfzehn Jahren. Junge gegen Alte. Reiche gegen Arme. Corona-Gläubige gegen Corona-Skeptiker. Impffreunde und Impfgegner. Arbeitende gegen Bürgergeldempfänger. Ein visuelles Boulevardblatt erfindet jeden Tag neue Hassobjekte.

Also, kurz und wenig appetitlich: Deutschland erfüllt keine Voraussetzungen, um im Jahre 2029 „kriegstüchtig“ zu sein. Es ist weiter entfernt von kollektiven Großanstrengungen als jemals zuvor in seiner Geschichte.

Bis hier hatten wir eine unausgesprochene Grundannahme: dass der nächste Krieg von Menschen erdacht und von Menschen ausgefochten wird. Können wir uns dieser Annahme jetzt noch so ganz sicher fühlen?

Der Kniegang zum Kriegsminister

Die USA sind da schon weiter. Nicht nur, dass der bisherige Verteidigungsminister jetzt ehrlicherweise wieder wie früher „Kriegsminister“ heißt. Das ist offenherzig, klopft aber fest, dass der einzige Zweck der Streitkräfte ihr Einsatz im Krieg sein soll.

Der Kriegsminister Pete Hegseth ist ein zackiger Kerl. Auf seiner bisweilen nackten Brust hat sich Hegseth biblische Motive eintätowieren lassen. Unter anderem das „Gott will es!“, was auf den von Papst Urban dem Zweiten geprägten Werbeslogan für den Kreuzzug gen Osten verweist. Man sieht dem Hegseth an, dass er es gerne mal ballern hören möchte. Während wehruntaugliche Gestalten wie Senator Lindsay Graham den Pete Hegseth sabbernd anfeuern zu immer neuen kriegerischen Taten, sind die Militärs da deutlich vorsichtiger. Schließlich ist es das Risiko der Militärs, wenn ein Militäreinsatz schief gehen sollte.

Jener besagte schneidige Kriegsminister Hegseth hat nun den ehrgeizigen Plan, die nächsten dreiundneunzig Angriffskriege gegen unschuldige Opferstaaten zunehmend von Künstlicher Intelligenz machen zu lassen. Die USA haben es schon seit dem schmählichen Ende des Vietnamkriegs unterlassen, allzu große letale Verluste an Soldaten im eigenen Feldlager zu riskieren. Kriege wurden von nun an nur noch gegen hoffnungslos unterlegene Gegner geführt. Um dabei immer häufiger mit dem Feuereisen von ihnen angestiftete Brände anzufassen. So wurden die Militär-Abenteuer der Amerikaner seitdem immer ziemlich verlustfrei für die eigene Seite entschieden. Wenn man aber gleichwertige Gegner besiegen will, muss man die eigene Manpower durch autonom arbeitende Kombattanten ersetzen. Soll heißen: intelligente Marschflugkörper, die selbständig ihr Ziel auswählen. Aber langfristig eben auch immer mehr Soldaten durch Roboter ersetzen. Diese Roboter kann man dann auch gegen die eigene revoltierende Bevölkerung einsetzen.

Und so hat Hegseth bereits seit längerer Zeit mit den führenden KI-Anbietern wie zum Beispiel OpenAi oder Gemini oder Grok von Elon Musk kooperiert. Favorit war allerdings die von OpenAI-Dissidenten gegründete Firma Anthropic. Das System von Anthropic mit dem Namen Claude machte das Rennen um die Gunst des eifernden Kriegsministers Hegseth. Das System hat entscheidend dabei geholfen, den venezolanischen Präsidenten Nicolàs Maduro in Caracas zu entführen. Diese Aktion, bei der Anthropic mit dem Globalschnüffler Palantir kooperiert hat, war für Anthropic-Chef Dario Amodei eigentlich schon grenzwertig. Anthropic entwickelte eine Rote Linie, was gar nicht gehen darf in der KI-Anwendung. Demzufolge darf die Anthropic-KI nicht für die Überwachung der Bevölkerung eingesetzt werden. Weiterhin darf sie nicht eingesetzt werden für autonom agierende Waffensysteme und Roboter. Der Mensch muss nach dieser Richtlinie immer noch die letzte Entscheidungsgewalt haben.

Das passt dem Hegseth nun gar. In beiden Sektoren, Massenüberwachung und Roboter-Kämpfer, will der Kriegsminister tatsächlich auch alles machen was technisch möglich ist. Ethisch und moralisch motivierte Selbstbeschränkung ist die Sache von Hegseth nicht. Hegseth und seine Leute wollen den modernen KI-Krieg am liebsten mit Anthropic-KI möglich machen. Ein Mitarbeiter im Kriegsministerium bekannte dem Medium Axios bezüglich Anthropic:

„Der einzige Grund, warum wir noch mit diesen Leuten sprechen, ist, dass wir sie brauchen, und zwar sofort. Das Problem für diese Jungs ist, dass sie einfach so gut sind.“ (11)

Eine delikate Hassliebe. Man könnte auch sagen: „Willst Du nicht mein Bruder sein, dann hau’ ich Dir den Schädel ein.“ Wenn Anthropic sich dem Liebeswerben von Hegseth verweigert, hat der geprellte Liebhaber schon gedroht, Anthropic mit allerlei Hemmnissen das Leben schwer zu machen. Andere KI-Unternehmen stehen bereits Schlange, um Anthropic bei den Kriegsspielen des Pete Hegseth zu ersetzen.

Eine schaurige Vorstellung, als fleischlicher Homo Sapiens einem vollkommen seelentoten Kampf-Roboter ausgeliefert zu sein. Doch das Wettrüsten in der Künstlichen Intelligenz wird solche Tendenzen geradezu erzwingen. Wer als Mittelmacht auf den forschen Fortschritt in der kriegerischen Anwendung der Künstlichen Intelligenz nobel verzichtet, landet, wie es kürzlich der kanadische Regierungschef Carney so trefflich in Worte zu fassen wusste, „auf der Speisekarte der Großmächte“.

Kommen wir also zu unserer Eingangsfrage zurück: warum glaubt unser noch-Verteidigungs- und noch-nicht Kriegsminister Boris Pistorius, dass dieses missbrauchte Stück Deutschland mit seinen gleichermaßen kriegsuntauglichen wie kriegsunlustigen Deutschen schon in drei Jahren in irgendeiner Weise „kriegstüchtig“ sein könnte? Glaubt er daran, wenn schon das „Humankapital“ kriegsuntüchtig bleibt, dann doch den ersehnten Krieg gegen Russland mit Robotersoldaten bestreiten zu können?

Wir haben gesehen: gehen tut beides nicht. Weder ist Deutschland ohne gravierende Kurskorrekturen für einen Krieg zu gebrauchen, noch stehen uns in drei Jahren irgendwelche KI-Roboter zur Verfügung. Wir haben es also hier lediglich mit einer gigantischen Fehlkalkulation der Bundesregierung zu tun. Deutschland rast munter gegen die Mauer. Und ebenso munter geht es auf die dritte Niederlage in einem Krieg zu. Oder wenn es uns doch mal gelingen sollte, den Zug in das Nirgendwo irgendwo aufzuhalten, wird der volkswirtschaftliche Schaden durch den Kriegsirrsinn dennoch gewaltig bleiben. 

Quellen und Anmerkungen

(1) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-regierungsbefragung-1002264

(2) https://www.dezim-institut.de/presse/junge-generation-lehnt-wehrdienst-klar-ab-aber-breite-unterstuetzung-fuer-ein-pflicht-gesellschaftsjahr/

(3) https://www.deutschlandfunk.de/infrastruktur-sanierungsstau-bruecke-strasse-strom-schiene-100.html

(4) https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/thomas-puls-edgar-schmitz-marode-infrastruktur-bremst-wirtschaft-staerker-denn-je.html

(5) https://adipositas-gesellschaft.de/bekaempfung-der-adipositas-muss-zentrales-gesundheitspolitisches-anliegen-werden/

(6) (7) https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2024/gesundheitsatlas-depressionen/

(8) https://dentistry.co.uk/2020/11/26/covid-pandemic-increased-bruxism/

(9) www.swr.de/swrkultur/wissen/millionen-analphabeten-wie-erwachsene-richtig-lesen-und-schreiben-lernen-das-wissen-2025-09-06-100.html

(10) https://www.deutschlandfunk.de/studie-belegt-schlechten-zustand-vieler-sportstaetten-in-deutschland-investitionsoffensive-gefordert-100.html?utm_source=chatgpt.com

(11) https://www.axios.com/2026/02/24/anthropic-pentagon-claude-hegseth-dario

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Hermann Ploppa ist Politologe und Publizist. Kürzlich erschien von Ploppa das Buch „Der Neue Feudalismus – Privatisierung, Blackrock, Plattformkapitalismus“. Da Amazon das Buch noch nicht führt, kann es am besten beim Autor bestellt werden unter: [email protected]

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Boris Pistorius (SPD)

Bildquelle: blue spruce media / shutterstock

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Emissionen, Freiheit, Wettbewerbsfähigkeit: Das Dilemma der Klimapolitik

26. Februar 2026 um 10:26

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Ein Gerichtsurteil zwingt die Bundesregierung zum Nachsteuern beim Klimaschutz. Doch zwischen juristischer Pflicht, wirtschaftlichen Risiken und sozialer Akzeptanz droht aus der Klimapolitik eine gefährliche Vollbremsung zu werden.
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Bundeswehr Der geplante Aufwuchs des Heeres – schwierig, aber notwendig

26. Februar 2026 um 10:25

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Soldaten zum Gelöbnis angetreten: Die Bundeswehr braucht nicht nur Material, gerade das Heer braucht Personal.

Die Bundeswehr denkt beim Thema Aufrüstung des Heeres in großen Dimensionen. Das ist angesichts der weltpolitischen Lage dringend notwendig. Die vorgegebenen Zahlen an Menschen und Material machen Dringlichkeit und Größenordnung des Vorhabens deutlich.

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Rund 8.000 Ausländer 2025 von Ausweisungen betroffen

25. Februar 2026 um 05:41

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Im Jahr 2025 wurde etwas weniger Menschen das Aufenthaltsrecht für Deutschland entzogen als 2024. Meist sind Männer aus Georgien, Albanien und der Türkei betroffen.
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Corona-Impfung verweigert: Nächste “unehrenhafte Entlassung” aus der Bundeswehr

24. Februar 2026 um 11:00

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Auch im Jahr 2026 geht die Sanktionierung von widerständigen Menschen, die die Corona-Zwangsmaßnahmen ablehnten, weiter: Gerade erst wurde erneut ein Soldat der Bundeswehr unehrenhaft entlassen. Er verliert damit sein Einkommen und seine Pensionsansprüche.

Der folgende Artikel ist eine Übernahme einer Meldung des Multipolar-Magazins:

Münster.(multipolar) Das Truppendienstgericht Nord in Münster hat am Dienstag (17.2.) nach zweitägiger Verhandlung die Beendigung des Dienstverhältnisses des ehemaligen Stabsunteroffiziers Dmitrij Heidel bestätigt. Er verliert damit alle Dienst- und Sachbezüge, was informell als „unehrenhafte Entlassung“ bezeichnet wird. Heidels Fall ist eines von 131 gerichtlichen Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen des Vorwurfs einer Gehorsamsverweigerung im Zusammenhang mit der Aufforderung sich die mRNA-Corona-Präparate injizieren zu lassen („Corona-Impfung“). Die Entscheidung ist die mittlerweile 34. gerichtliche Disziplinarmaßnahme wegen einer Verweigerung der Corona-Impfung. Das Urteil bedeutet für den zweifachen Familienvater Heidel, der zwölf Jahre gedient hat, nicht nur das Ende seiner bisherigen Einkünfte, sondern auch den Verlust von etwaigen Übergangszahlungen sowie seiner Pensionsansprüche.

Heidel ist einer der wenigen wegen Impfverweigerung verurteilten Soldaten, die damit an die Öffentlichkeit gegangen sind. Wie seine beiden Kameraden, Ex-Oberfeldwebel Alexander Bittner sowie Ex-Oberstabsgefreiter Jan Reiners, war er zuvor von einem Zivilgericht wegen Befehlsverweigerung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung mit der Auflage einer Geldzahlung verurteilt worden. Alle drei haben die Zahlung der Geldauflage aus Prinzip verweigert und mussten deshalb eine Haftstrafe antreten. Auch der ehemalige Hauptfeldwebel Michael Woitalla war wegen seiner Impfverweigerung „unehrenhaft entlassen“ worden. In einem Interview mit „Epoch Times“ stellt er die Hintergründe seiner Entscheidung und den Ablauf seiner Entlassung dar.

Bittner verbüßte zu dem Zeitpunkt seine Freiheitsstrafe, als der damalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach unter Beifall von Abgeordneten der SPD, der Grünen und der FDP im Bundestag bestritt, dass „irgendein Soldat (…) im Gefängnis sitzt, weil er sich nicht hat impfen lassen“.

Rechtliche Grundlagen der Zivilklagen wegen Befehlsverweigerung sowie der Disziplinarverfahren waren eine im November 2021 von der damaligen geschäftsführenden Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer verfügte Anweisung sowie unter anderem eine von einem Regierungsdirektor in der Bundeswehr namens Schart unterzeichnete „Handlungshilfe“ vom Dezember 2021. In der erst Mitte 2024 öffentlich bekannt gewordenen Anweisung erbittet Kramp-Karrenbauer die „Umsetzung der einstimmig im Schlichtungsausschuss beschlossenen Empfehlungen insbesondere der unverzüglichen Aufnahme der SARS-CoV-2-Impfung – einschließlich der Boosterimpfungen – in das duldungspflichtige Basisimpfschema“ der Bundeswehr.

In der „Handlungshilfe Schart“ heißt es, dass selbst die „bis dahin“ besten Soldaten „bei einer vehementen und fortgesetzten Gehorsamsverweigerung“ zur Impfung „alles“ riskieren würden. Nach zweimaliger Verweigerung sollten die zu verhängenden Disziplinarverfahren „signifikant höher ausfallen“ – beispielsweise ein „volles Monatsgehalt“ und „gerne auch Arrest“. Zur rechtlichen Legitimierung beruft sich die „Handlungshilfe Schart“ auf Paragraf 17a, Absatz 2, Satz 1 des Soldatengesetzes. Dort steht, ein Soldat müsse ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen „nur dann dulden“, wenn sie „der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen“.

Rechtsanwalt Edgar Siemund, der mehrere Soldaten vor Gericht in ihren Verfahren wegen der Impfverweigerung vertreten hat, bezweifelt, dass die Duldungspflicht mit einem Impfbefehl gleichzusetzen ist und stellt damit die angelastete Befehlsverweigerung in Frage. Die Impfung habe zu keinem Zeitpunkt vor einer Übertragung des Virus geschützt. Zudem dürfe auch einem Truppenarzt als Soldaten nicht befohlen werden, einen Patienten gegen seinen Willen zu behandeln. Des Weiteren kritisiert Siemund, dass eine fachliche Evaluation der Corona-Impfungen, die im Rahmen der Beschlussempfehlung des Schlichtungsausschusses vorgesehen war, bis heute nicht vorliegt. Einen Tag vor einem Gerichtstermin, an dem die Ergebnisse der Evaluation hätten veröffentlicht werden müssen, habe Verteidigungsminister Boris Pistorius die Duldungspflicht suspendiert. Mit dieser Begründung sei das „Fortsetzungsfeststellungsinteresse“ seines Mandanten vom zuständigen Richter abgelehnt worden.

Die Filmemacherin Christiane Müller hat zwei Filme zur Duldungspflicht der Corona-Impfung produziert. Darin fordert der Wissenschaftler und Arzt Andreas Sönnichsen in einem Interview aufgrund der Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme und der Erkenntnisse aus den RKI-Protokollen die Aufhebung aller Urteile, die im Rahmen der Duldungspflicht gefällt wurden. Im Rahmen von Müllers Filmen kommen zudem neben den verurteilten Betroffenen auch Soldaten anonym zu Wort, die nach eigener Darstellung unter Impfnebenwirkungen und Impfschäden leiden. Rechtsanwalt Siemund hält in einem weiteren Interview die Verurteilung der Soldaten rechtsstaatlich für „höchstgradig kritisch“ und fordert eine Verurteilung der Richter wegen „klarer Rechtsbeugung“.

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Ungeprüft “abgeschrieben”? Plagiatsjäger Weber zerlegt Doktorarbeit von Alena Buyx

24. Februar 2026 um 09:00

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“Plagiatsjäger” Stefan Weber hat sich die Doktorarbeit von Ex-Ethikrat-Chefin Alena Buyx, vermeintlich moralische Instanz in den Corona-Jahren, vorgenommen: 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente identifizierte er bei seiner Prüfung ihrer Dissertation. Im Gutachten ist von einer “Täuschung über die Eigenständigkeit der Literaturarbeit” die Rede.

Alena Buyx war von 2020 bis 2024 Vorsitzende des Deutschen Ethikrats und erhob das Impfen mit experimentellen Gentherapeutika allen potenziellen Schadwirkungen zum Trotz zur moralischen Pflicht. Der Ethikrat befürwortete einen allgemeinen Impfzwang Anfang 2022, als längst ausreichend kritische Fakten zum fehlenden Fremdschutz auf dem Tisch lagen, mehrheitlich.

Wer als moralische Instanz ins Feld geführt wird, sollte in seiner wissenschaftlichen Arbeit besser über alle Zweifel erhaben sein – sollte man meinen. Ein Report24 vorliegendes Plagiatsgutachten von Stefan Weber zu Buyx’ Dissertation “Lateralisierung von Aufmerksamkeit bei gesunden Linkshändern und Rechtshändern. Eine Studie mit funktioneller transkranieller Dopplersonografie (fTCD)” von 2005 beschreibt jedoch ganze 73 Text- und Quellenplagiatsfragmente.

Abgeschrieben, ohne Quellen zu prüfen?

Die Doktorarbeit, eingereicht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, soll demnach deutliche Anzeichen aufweisen, dass Forschungsergebnisse und Literaturreferenzen aus älteren Arbeiten praktisch “abgeschrieben” wurden, ohne offenbar die Originalquellen zu konsultieren.

Das Gutachten beginnt mit einer Einordnung: “Das Vorgehen von Alena Buyx, zahlreiche Textstellen mitsamt der Literaturreferenzen ungeprüft und ohne Kennzeichnungen als Sekundärzitate aus älteren Doktorarbeiten zu übernehmen, mag vielleicht in der Medizin weiter verbreitet sein als angenommen, es ist aber dennoch nicht lege artis.” Laut der in der Medizin international gültigen ICMIE-Zitierregeln sei es vielmehr explizit verboten.

Die identifizierten Text- und Quellenplagiate werden im Gutachten aufgeführt und mit den Originalquellen gegenübergestellt. Pikant: Mitunter sollen demnach gar Fehler übernommen worden sein. Auch angesprochen wird ein ungewöhnliches Verhältnis von Fließtext und Literaturverzeichnis: 83 Manuskriptseiten Fließtext stehen weiteren 30 Seiten Literaturverzeichnis gegenüber. Zahlreiche Literaturtitel fänden sich nur im Literaturverzeichnis, zwei Werke wurden zitiert, die gar nicht veröffentlicht wurden, also auch nicht nachprüfbar sind.

Das Fazit in der Gesamtbeurteilung: ein “schwerwiegender Plagiatsverdacht”. Der Gutachter sei sich demnach zwar der Tatsache bewusst, dass es sich bei den Plagiatsfragmenten überwiegend um Wissen reproduzierende Passagen handele, doch die Verfasserin Buyx sei “eine unzulässige Abkürzung gegangen”: Sie habe “zitierte Literatur vielfach wohl kaum jemals im Original aufgesucht und rezipiert”, sondern der Einschätzung nach einfach Quellenangaben von älteren Dissertationen “abgeschrieben”.

Das Gutachten attestiert eine “Täuschung über die Eigenständigkeit der Literaturarbeit” und legt auf Basis der Ordnungen der Universität Münster ein Verfahren zur Überprüfung nahe:

Die Verpflichtung zur Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung, ob eine Entziehung des Doktorgrades von Alena Buyx auf Basis einer festgestellten erheblichen Täuschung in der Literaturarbeit gerechtfertigt ist, folgt aus den Ordnungen der Universität Münster (heutige PromO, damalige Regeln guter wissenschaftlicher Praxis) sowie aus der Methodenliteratur für die medizinische Promotionsschrift zum Zeitpunkt vor dem Verfassen der Dissertation.

Ob Buyx angesichts des Plagiatsverdachts Konsequenzen drohen, muss sich zeigen. Das Gutachten wirft jedenfalls auch angesichts der Corona-Jahre Fragen auf. Wie eigenständig hat man beim Ethikrat unter Buyx’ Vorsitz die Datenlage evaluiert und wissenschaftliche Studien geprüft? Fand eine kritische Auseinandersetzung mit verfügbaren Forschungsarbeiten und Einschätzungen zur SARS-CoV-2-Gefährlichkeit, der Effektivität von Maßnahmen und der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe statt, oder hat man von der Politik vorgeschriebene Narrative und Vorgaben übernommen? Die Bevölkerung dürfte hohe Erwartungen an die wissenschaftliche Arbeitsweise im Ethikrat haben. Wurden diese erfüllt? Auch das müsste im Rahmen einer echten Corona-Aufarbeitung überprüft werden.

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Neue „Koalition für medizinische Freiheit“ will Impfpflicht in den USA verbieten

22. Februar 2026 um 10:31

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Die Initiative richtet sich gegen Maßnahmen, die nach Ansicht der Gruppe die medizinische Freiheit verletzen, darunter Impf- und Maskenpflichten. Zu den 15 beteiligten Organisationen gehört auch Children's Health Defense, eine von Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. gegründete Vereinigung.
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Dobrindt will Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben

22. Februar 2026 um 12:08

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Wer nach Deutschland kommt, soll hier nach drei Monaten arbeiten dürfen – auch wenn sein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Das strebt Innenminister Alexander Dobrindt an. Eine Arbeitspflicht soll es nicht geben. Die SPD unterstützt die Pläne, die Grünen sind skeptisch.
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Gleichbehandlungspflicht: Gericht kippt Verbot von Höcke-Auftritt im Dortmunder Rathaus

21. Februar 2026 um 14:31

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Die Stadt Dortmund wollte den Neujahrsempfang der AfD-Ratsfraktion mit Björn Höcke im Rathaus untersagen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stoppte das Verbot jedoch. Dieser Fall reiht sich in eine Serie juristischer Niederlagen von Kommunen ein, die parteipolitische Veranstaltungen in öffentlichen Räumen verhindern wollten.
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Wer wagt es, das System zu kritisieren? Merz will Klarnamenpflicht in sozialen Netzen

20. Februar 2026 um 08:00

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Nieder mit der Anonymität im Internet: Friedrich Merz möchte ganz genau sehen, wer genau es wagt, sich online zu Wort zu melden. Wer sich kritisch äußert, müsste dafür mit seinem Klarnamen gerade stehen. Dann lässt er sich nämlich viel leichter politisch verfolgen, könnte man hinzufügen. Dass Politiker besonderen Schutz genießen und die Bürger schon für kleinste Lappalien (“Schwachkopf”) mit scharfen Erziehungsmaßnahmen durch die Staatsgewalt bedacht werden, ignoriert Merz dabei geflissentlich.

Der folgende Artikel von Janine Beicht erschien zuerst bei Haintz.Media:

Beim politischen Aschermittwoch der CDU in Trier formulierte Bundeskanzler Friedrich Merz einen Anspruch, der es in sich hat. Er will das Internet von der Anonymität befreien. Nicht mit leiser Skepsis, sondern mit demonstrativer Entschlossenheit. Friedrich Merz hat in jüngster Zeit eine Reihe von Forderungen gestellt, die den Umgang mit dem Internet grundlegend verändern sollen. Seine Äußerungen, die er in verschiedenen Kontexten vortrug, zielen auf eine vermeintliche Stärkung der Demokratie ab, enthüllen jedoch tiefe Mängel in seiner Haltung zur Freiheit. Merz, der sich als Verteidiger liberaler Werte präsentiert, fordert Klarnamen im Netz und Verbote für Minderjährige auf Social-Media-Plattformen. Diese Initiativen, die er mit Warnungen vor innerer Zersetzung der Gesellschaft untermauert, ignorieren asymmetrische Machtverhältnisse und bereiten den Boden für mehr Kontrolle.

Während Merz von angeblichen Feinden der Demokratie spricht, die mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz die Gesellschaft unterwandern, zeigt sich, dass Politiker wie er selbst die eigentliche Gefahr darstellen. Nun erklärte er wörtlich:

„Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet.“

Merz beließ es nicht bei diesem Satz. Er stellte seine Forderung in einen moralischen Rahmen, der aus seiner Sicht selbstverständlich erscheint. Wer Kritik übt, soll sich zu erkennen geben. Wer Transparenz fordert, soll selbst transparent sein. Und wer sich politisch äußert, soll dies mit offenem Visier tun. Er führte weiter aus:

„Das sind doch häufig genug Leute, die im Schatten der Anonymität, großmöglichste Transparenz von anderen fordern. Ich möchte das wir das auf gleicher Augenhöhe miteinander unternehmen.

Wir stellen uns in der Politik auch mit Klarnamen und offenem Visier einer Auseinandersetzung in unserer Gesellschaft, dann erwarte ich das auch von allen anderen, die sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen.“

Damit ist die Linie gezogen. Regierung und Bürger, so die Lesart des Kanzlers, sollen sich auf gleicher Augenhöhe begegnen. Beide tragen Namen, beide tragen Verantwortung, beide sollen sich exponieren.

Die Illusion der gleichen Augenhöhe

Formal klingt das nach Fairness. In der Realität ist es eine strukturelle Verdrehung. Ein Kanzler verfügt über staatliche Ressourcen, Sicherheitsapparate, professionelle Öffentlichkeitsarbeit und eine dauerhafte Medienpräsenz. Er ist durch sein Amt geschützt und privilegiert. Der normale Bürger besitzt nichts davon. Er trägt das volle Risiko seiner öffentlichen Äußerung selbst. Berufliche Nachteile, soziale Ächtung, digitale Pranger, Meldestrukturen, die zur Sperrung führen, all das trifft nicht den Regierungschef, sondern den Angestellten, den Selbstständigen, den Studenten. Demokratie bedeutet Machtkontrolle durch Bürger. Sie bedeutet nicht Gleichheit der Verwundbarkeit. Wer staatliche Macht ausübt, muss sich mehr gefallen lassen als derjenige, der sie kontrolliert. Der Rechtsanwalt Markus Haintz bringt diese Asymmetrie auf den Punkt:

„Wer in einem Amt tatsächlich staatliche Macht ausgeübt, muss sich mehr gefallen lassen, Herr @bundeskanzler Daraus eine Klarnamenpflicht für alle abzuleiten, ist nicht nur juristischer Nonsens. Sie möchten schlicht, dass ihr vorsätzliches, politisches Versagen weniger kommentiert wird.“

Markus Haintz | 𝕏

Das ist keine Nebensächlichkeit. Es ist der Kern der Debatte.

Anonymität ist Schutz und kein Makel

Anonyme politische Rede ist kein moralischer Defekt. Sie ist historisch ein Schutzinstrument. Whistleblower, Oppositionelle, Minderheiten, sie alle waren auf Anonymität angewiesen, um Repression zu vermeiden. Das Grundgesetz schützt die Meinungsfreiheit. Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. […] Eine Zensur findet nicht statt.“

Dieser Schutz entfaltet seine Wirkung nur, wenn Menschen ihre Ansichten ohne Angst vor sozialen oder beruflichen Konsequenzen äußern können. Genau deshalb kennt die Demokratie das Prinzip der freien und geheimen Wahl. Niemand soll Nachteile erleiden, weil er politisch anders und unerwünscht denkt. Eine Klarnamenpflicht würde diesen Schutz faktisch aushebeln. Regierungskritische und unliebsame Stimmen wären plötzlich identifizierbar und damit leichter angreifbar. Bereits heute erleben Menschen, dass abweichende Positionen gemeldet, sanktioniert oder gesellschaftlich isoliert werden.

Dies wird besonders deutlich bei einem Fünftel der Wähler, die eine politisch unliebsame Partei unterstützen: Politiker und Anhänger stehen massiv unter sozialem Druck, werden öffentlich diffamiert, bedroht, verlieren Jobs, sehen sich Anzeigen ausgesetzt, erfahren Ausgrenzung und gesellschaftliche Ächtung. Dieses Ungleichgewicht offenbart, wie selektiv und brüchig der Schutz politischer Positionen in unserer Gesellschaft längst geworden ist. Eine Pflicht zur Identifizierung würde diesen Druck massiv erhöhen. Menschen würden schweigen, nicht aus Überzeugung, sondern aus Angst. Das schwächt die wahrhaftige Demokratie, denn diese lebt eigentlich vom offenen Streit, von Debatten und Meinungsunterschieden, jedoch nicht vom konformen Konsens. Wer Anonymität abschafft, bekämpft nicht Extremismus. Er bekämpft die Voraussetzung freier politischer Beteiligung.

Die Rhetorik der Bedrohung

Merz begründet seinen Vorstoß mit einer dramatischen Diagnose. Er spricht von einer freiheitlichen Gesellschaft in Gefahr. Er räumt ein, den Einfluss von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz unterschätzt zu haben. »Wie NIUS dokumentiert«, formulierte er seine Aussage so:

„Wollen wir es zulassen, dass über Social Media Falschmeldungen kommen? Wollen wir es zulassen, dass unsere Gesellschaft auf diese Art und Weise nach innen zersetzt wird und in dieser Art und Weise zerstört wird? […] Dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen.“

Er spricht von Feinden „unserer Freiheit und unserer Demokratie“, von Kräften, die gezielt die Grundlagen einer offenen, liberalen Gesellschaft untergraben und deren Pluralismus bedrohen. Seinen Worten zufolge handelt es sich um Akteure, die mit allen Mitteln versuchen, die Meinungsvielfalt einzuschränken, demokratische Strukturen zu destabilisieren und die freie Entfaltung des Einzelnen zu behindern. Feinde also, die seiner Darstellung nach die Grundfesten unserer freiheitlichen Ordnung in Frage stellen. Angesichts deren Aktivitäten »müsse man sich deshalb die Frage stellen«:

„Wollen wir es zulassen, dass unsere Gesellschaft auf diese Art und Weise im Inneren zersetzt wird und in dieser Art und Weise unsere Jugend, unsere Kinder gefährdet werden?“

Diese Wortwahl ist kein Zufall. Sie erzeugt ein Bedrohungsszenario, in dem Regulierung als Notwehr erscheint. Doch sie verschiebt den Fokus von Inhalten auf Identitäten. Wer kritisiert, wird nicht nur als Gegner in der Meinung, sondern als potenzieller Teil einer Zersetzung markiert. Das öffnet einer Logik Tür und Tor, in der die totale Kontrolle als Schutz verkauft wird.

Vom Jugendschutz zur Identitätspflicht

Parallel zur Klarnamenforderung zeigt sich Merz offen für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Im »Podcast „Machtwechsel“« erklärte er, bei gesetzlichen Verboten zwar „sehr, sehr, sehr zurückhaltend“ zu sein, sehe aber angesichts von „Fake News, KI-gefälschte Bilder und Nachrichten, TikTok“ erheblichen Handlungsbedarf. Er habe viel Sympathie für entsprechende Anträge auf dem CDU-Parteitag. Merz lehnt die Vorstellung ab, Kinder sollten von Anfang an den Umgang mit sozialen Medien lernen. Er nennt einen Vergleich mit Alkohol in der Grundschule:

„Aber das Argument, man muss Kinder heranführen, damit sie es können, trägt ehrlich gesagt nicht. […] Dann müssten sie auch Alkohol schon in der Grundschule ausgeben, damit sie sich daran gewöhnen.“ 


Auch für den SPD Vorschlag, den Zugang für unter 14-Jährige ganz zu verbieten, zeigte er sich aufgeschlossen. Man werde sich dem Thema nähern. Er folgt damit der Linie von Daniel Günther und Hendrik Wüst, die ein Verbot für unter 16-Jährigen fordern. Auch technische Lösungen wie Altersverifikation per App oder elterliche Freigaben brachte er ins Gespräch. In Frankreich und Großbritannien werden ähnliche Modelle diskutiert. In Deutschland erarbeitet eine Kommission im Familienministerium derzeit konkrete Vorschläge, während parallel Vertreter der Bundesländer für eine fälschungssichere Altersprüfung mittels einer EU-Identitäts-App werben. »Die sogenannte EUDI-Wallet«, geplant ab 2027, soll sowohl Personalausweis als auch Führerschein digital speichern und künftig als Nachweis für Altersfreigaben dienen.

Ein Verbot funktioniert technisch tatsächlich nur mit verbindlicher Altersprüfung. Jede Anmeldung, jede Interaktion müsste einer überprüfbaren Person zugeordnet werden. Was als Schutz für Minderjährige beginnt, schafft die Infrastruktur für ein Netz mit Ausweispflicht. Heute heißt es unter 16. Morgen unter 18. Übermorgen nur mit Identitätsnachweis bei sensiblen Inhalten. Ausgerechnet der Kulturstaatsminister »Wolfram Weimer plädierte dafür«, nicht Kindern den Zugang zu verbieten, sondern „den Social Media den Zugang zu unseren Kindern“. Plattformen müssten das Alter verifizieren, Bund, Länder und EU seien gleichermaßen gefordert. Die SPD spricht von klaren Regeln. Die AfD reagiert scharf. Der digitalpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, »Ruben Rupp«, nennt die Vorschläge ein Bürokratiemonster und warnt:

„Vielmehr werden Kinder und Jugendliche um die Chance gebracht, selbstständig einen soliden und gesunden Umgang mit den sozialen Netzwerken, ihren Möglichkeiten und Versprechen zu finden. Dabei hilft es nicht, Kinder und Jugendliche in Watte zu packen; sie müssen vielmehr altersgerecht darin bestärkt werden, ihre eigenen medialen und kommunikativen Grenzen zu ziehen. […] Ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige hätte keinen heilenden Effekt: Kinder und Jugendliche könnten nicht mehr zwischen Gut und Böse, Richtig und Falsch, Chancen und Gefahren in der Online-Welt unterscheiden.“

Parallel verschärft die EU mit dem Digital Services Act den Druck auf Plattformen. Hohe Bußgelder führen dazu, dass im Zweifel eher gelöscht oder gedrosselt wird.

Moralischer Anspruch und gebrochene Versprechen

Merz erhebt den Anspruch, dass Bürger sich transparent äußern sollen, doch genau diese Transparenz zeigt er selbst nur selektiv. Im Wahlkampf machte er Versprechen, die er nach der Wahl brach. Anstatt Verantwortung für eigenes politisches Handeln zu übernehmen, lenkt der Kanzler den Blick auf diejenigen, die ihn kritisch hinterfragen. Die Auseinandersetzung über Inhalte wird so durch einen moralischen Appell an die Bürger ersetzt, während die eigene Glaubwürdigkeit in der Schwebe bleibt. Dieser Versuch, Macht über enttäuschte Wähler und kritische Stimmen auszuüben, offenbart eine hierarchische Haltung, die in einer funktionierenden Demokratie eigentlich nicht vorkommen darf.

Politische Auseinandersetzung gehört zur Demokratie. Doch wenn sie mit einer Infrastruktur der Identifizierbarkeit verknüpft wird, verschiebt sich das Kräfteverhältnis. die echte Demokratie lebt davon, dass auch unbequeme Minderheiten sprechen können. Sie lebt vor allem davon, dass Macht kritisiert werden darf, ohne dass der Kritiker sich persönlich exponieren muss. Der Kanzler fordert gleiche Augenhöhe. Tatsächlich steht er auf der Seite staatlicher Macht. Bürger stehen auf der Seite der Kontrolle dieser Macht. Diese Rollen sind nicht symmetrisch und sie dürfen es auch nicht sein.

Eine freiheitliche Ordnung braucht Transparenz der Regierung, nicht Totalerfassung der Bürger. Wer das verwechselt, betreibt keine Stärkung der Demokratie, sondern eine Verschiebung ihrer Grundlagen.

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Stuttgarter Umweltministerium Wie eine Behörde permanent Wahlkampf für die Grünen macht

18. Februar 2026 um 01:04

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Wahlkampf an der Laterne – und auf Social Media: Das baden-württembergische Umweltministerium von Thekla Walker als Außenstelle der Grünen-Wahlkampfzentrale.

In zweieinhalb Wochen wird in Baden-Württemberg gewählt. Das Umweltministerium nutzt seinen Social-Media-Auftritt, um die Grünen zu pushen. Ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht.

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Zentrale Server kennen keine Schweigepflicht

15. Februar 2026 um 13:00

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Neues vom Europäischen Gesundheitsdatenraum.

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Ärzteverfolgung in Deutschland: Dr. med. Bianca Witzschel ist der lebende Beweis

12. Februar 2026 um 10:08

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Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt – ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung.

Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates.

Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten.

Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung.

Nach bereits 476 Tagen in Untersuchungshaft und insgesamt 27 Verhandlungstagen im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 16.06.2024 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde sie mit Urteil vom 17.06.2024 zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Fast sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden während der sich über ein halbes Jahr hinziehenden Hauptverhandlung durch das Gericht abgewiesen. Man kennt diese Vorgehensweise der Gerichte schon aus anderen Verfahren gegen Corona-kritische Ärzte oder auch andere politisch Verfolgte seit der Zeit der Pandemie, u.a. Rechtsanwälte wie Dr. Reiner Füllmich.

Des weiteren wurde mit dem Urteil die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 47.000,00 € angeordnet. Auch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten musste Bianca Witzschel selbst tragen. Rechtskräftig wurde das Urteil schließlich am 19.09.2025 durch Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofes per Beschluss ohne erneute mündliche Verhandlung.

Eine weitere Folge des Urteils ist darüber hinaus der Ausspruch des Ruhens der Approbation von Dr. Bianca Witzschel für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 19.09.2025.

In dem Urteil des LG Dresden wird die Ärztin beschuldigt, in insgesamt 1003 Fällen angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben – im Einzelnen geht es dabei um Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht, um Impfunfähigkeitsbescheinigungen sowie um Bescheinigungen zur Durchführung von Spucktests anstatt von Nasenabstrichen im Rahmen der Corona-Tests.

Darüber hinaus wurde sie wegen angeblichen Betruges und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe für schuldig befunden. Bei letzterer soll es sich um ein sogenanntes „Elektroimpulsgerät“ gehandelt haben. Tatsächlich aber handelte es sich lediglich um eine Taschenlampe mit entsprechender Zusatzfunktion, die laut Gutachter zudem im vorgefundenen Zustand nicht einmal funktionsfähig war. Frau Dr. med. Bianca Witzschel bestreitet, wissentlich jemals eine solche Taschenlampe in ihrem Besitz gehabt zu haben und verweist auf ehemalige Mieter, welche nach ihrem Auszug auf ihrem Grundstück noch einige Dinge hinterlassen hätten.

Dem separaten Betrugsvorwurf liegt letztendlich eine Bestellung ganzer drei Bücher im Gesamtwert von knapp 48 € (!) zugrunde, die Frau Dr. Witzschel angeblich vorsätzlich bestellt habe, obwohl sie gewusst habe, finanziell nicht in der Lage zu sein, diese später zu bezahlen. Dieser Vorwurf erscheint besonders konstruiert: Zum einen handelt es sich allein aufgrund des geringen Betrages um eine absolute Lappalie, zum anderen dürfte ein derartiger Vorwurf in keiner Weise nachweisbar gewesen sein – hierzu findet sich im Übrigen auch nichts Substantielles in den Urteilsgründen –, denn wie häufig werden in Deutschland und auch weltweit täglich Bestellungen ausgelöst, die schließlich in einem Mahnverfahren enden, weil Betroffene möglicherweise schlicht vergessen haben, was sie bestellt haben, oder Zahlungen verspätet anweisen. Zum anderen erinnert dieser Vorwurf und die konstruierten Anschuldigungen gegen Michael Ballweg, der schließlich gerade aufgrund seiner Inhaftierung in der Untersuchungshaft sowie der Beschlagnahme seines gesamten Vermögens nicht mehr in der Lage war, seine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, oder – wie hier vorliegend im Fall von Dr. Witzschel -, die aufgrund der Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden ebenfalls vollständig finanziell ruiniert wurde und ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen konnte.

Darüber hinaus lesen sich insbesondere die ersten Seiten des Urteils wie ein Denunziationspapier; so wird sie dort auch noch in die rechte Reichsbürger-Ecke gerückt. Und als wäre all das nicht bereits genug, leitete das Gericht aus ihrem eigenen Schlusswort als Angeklagte schließlich auch noch eine politische Motivation ab: Sie sei bereits grundsätzlich infolge ihrer inneren Einstellung gegen das Tragen von Masken, die Durchführung von Corona-Tests und Impfungen gewesen – unabhängig von den getroffenen medizinischen Befunden, die als reine Makulatur dargestellt worden seien.

Insgesamt musste Frau Dr. Witzschel ganze 5 (!) Haus- und Praxisdurchsuchungen über sich ergehen lassen. In deren Rahmen wurde zudem ihre gesamte IT sowie ihre sämtlichen Bioresonanz-Therapiegeräte eingezogen und bis heute von den Behörden nicht wieder an sie herausgegeben. Aufgrund der Einziehung einer Summe von 47.000,00 € sowie der durch die 27 Verhandlungstage entstandenen, entsprechend hohen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren wurde das Wohnhaus, in dem sich auch die Arztpraxis befand, im Februar 2025 für weniger als die Hälfte seines tatsächlichen Wertes zwangsversteigert. Am Verkauf des Hauses durfte sich Frau Dr. Witzschel aus der U-Haft nicht beteiligen, dem von ihr beauftragten Anwalt wurde die Beteiligung ebenfalls verweigert.

Parallel wurde Bianca Witzschel bereits 2022 die Approbation entzogen, die Praxis geschlossen und ihre gesamte berufliche Existenz vernichtet. Sämtliche IT-Systeme, Patientenakten und Datenträger wurden beschlagnahmt und gelöscht. Sie verlor ihren gesamten Patientenstamm. Konten und Krankenversicherung wurden gekündigt. Dies entspricht in Summe einem Approbations-Entzug für mehr als 6 Jahre!

Nachdem Frau Dr. med. Witzschel bereits 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, drohen ihr nun aktuell mit dem rechtskräftigen Urteil weitere 498 Tage im Gefängnis in Strafhaft.

Darüber hinaus stehen noch zwei weitere Strafverfahren mit identischen Tatvorwürfen an – eines ist bereits per Gerichtsbeschluss eröffnet, das andere befindet sich noch in der Ermittlungsphase der Strafverfolgungsbehörden.

Was das Gericht verschweigt: In jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation, also kein Attest ohne Patientenkontakt.

Frau Dr. med. Witzschel arbeitete mit Bioresonanzdiagnostik – einer in naturheilkundlichen Kreisen durchaus verbreiteten Methode. Das Landgericht erklärte die Bioresonanzmessung jedoch kurzerhand zu einer nicht wissenschaftlich anerkannten Methode, die eingesetzten Geräte zu reinen „Lifestyleprodukten“. Dass diese Methode in der Naturheilkunde seit rund 50 Jahren erfolgreich genutzt wird, wurde dabei nicht berücksichtigt.

Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige – der Leiter des Rechtsmedizinischen Institutes der Universität Dresden – erstellte nachträglich im Prozess ein Gutachten dazu, dass die Bioresonanzmessung seiner Ansicht nach keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Diagnostik- und Behandlungsmethode sei. Begründet wurde dies von ihm mit den angeblich vielen Fehldiagnosen, welche in Studien gemessen worden seien, die Bioresonanzmethode sei daher eine „bloße Suggestion“.

So habe das verwendete Messgerät beispielsweise bei Versuchen an einem Leichnam diesen nicht als solchen erkannt bzw. ihn für gesund befunden; oder es seien für einen Leberkäse und ein Tuch die gleichen Befunde gemessen worden, welche zum Teil mit denen von lebenden Probanden übereingestimmt hätten.

All dies erinnert in seiner Ausprägung jedoch stark an die in gleicher Art fehlerhaften Messungen mit dem PCR-Test – dem angeblich „wissenschaftlichen Gold-Standard der Medizin“ laut Prof. Drosten – welcher in Versuchen an Lebensmitteln wie z.B. Kiwis oder Coca-Cola oder an einer Ziege ebenfalls zu den gleichen Ergebnissen kam wie bei menschlichen Probanden. Dies änderte am großflächigen Einsatz des PCR-Tests weltweit während der Corona-Krise als Gold-Standard hingegen nichts. Trotz dieser offensichtlichen Messfehler beruhten darauf sämtliche Grundrechtseinschränkungen weltweit, wie Lockdowns, wochenlange Schließungen von Geschäften, Kindergärten, Schulen etc., monatelange Verpflichtungen zum Tragen von Gesichtsmasken, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Deutschland und vieles mehr.

Deutlicher kann man die völlig willkürliche Beschränkung der Therapiefreiheit von Ärzten und das sprichwörtliche Messen mit zweierlei Maß wohl kaum ausdrücken als durch das Urteil gegen die Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel.

Während ihrer bereits in U-Haft verbrachten 476 Tage wurde Dr. med. Bianca Witzschel behandelt wie eine Schwerverbrecherin oder Terroristin und war wiederholt Maßnahmen ausgesetzt, die als „weiße Folter“ bezeichnet werden können, wie die permanente Vorführung in Hand- und Fußfesseln, auch vor Gericht, oder die teilweise wochenlange Beschränkung und Untersagung telefonischer Kontakte oder die Verbringung in Einzelhaft. Willkürlich durfte sie beispielsweise über längere Zeit weder ihre Tochter noch ihre Verteidigung telefonisch kontaktieren, was keine übliche und vor allem keine rechtliche zulässige Praxis in Deutschland ist.

In ihrem Fall wurde – wie in anderen bekannten Fällen auch – ein absehbarer finanzieller, sozialer und beruflicher Ruin augenscheinlich in Kauf genommen. Es erinnert stark an ein möglicherweise sogar beabsichtigtes sogenanntes „Defunding“ als politische Vernichtungsmethode von Dissidenten in diktatorisch geführten Staaten.

Der Fall von Bianca Witzschel scheint jedenfalls genau das zu bestätigen, was Kennedy kritisierte: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Dissens wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Gesinnung gewertet, Fürsorge für Patienten zu einem Delikt pervertiert.

Die zeitliche Abfolge ist bezeichnend:

Kennedys Brief am 10. Januar. Warkens Dementi unmittelbar danach. Die Ladung zum Haftantritt nur zwölf Tage später. Ist das Zufall?

Die deutsche Regierung antwortet auf internationale Kritik ein weiteres Mal nicht mit ernstzunehmender Aufklärung, sondern mit Repression – und dem faktischen Beweis des Gegenteils: der eigenen Leugnung stattfindender Ärzteverfolgung durch das Bundesgesundheitsministerium, aktuell unter der Zuständigkeit von BGM Warken.

Dr. med. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Sie ist das Opfer eines Systems, das während der Coronakrise errichtet wurde – und bis heute fortwirkt: Juristische Verfolgung, wirtschaftliche Zerstörung, soziale Auslöschung – auch und gerade von kritischen Ärzten, die sich dem ärztlichen Grundprinzip „zuerst nicht schaden“, dem Genfer Gelöbnis und dem Nürnberger Kodex verpflichtet haben.

Was hier als Rechtsstaat verkauft wird, ist politische Justiz. Und der Fall Bianca Witzschel zeigt, wie weit Deutschland bereit ist zu gehen, um abweichende Ärzte und auch deren Patienten mundtot zu machen.

Die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit ist eine Lüge und leere Worthülse, solange Ärzte wie Dr. med. Bianca Witzschel explizit wegen ihres Handelns aufgrund der gesetzlich garantierten Therapiefreiheit eingesperrt, verfolgt, sanktioniert und bestraft werden.

Dies ist ein Aufruf an uns alle, für die umgehende Änderung dieser Zustände einzustehen und die gesetzlich gegebenen Garantien vehement einzufordern.


Unterzeichnet von

Katja Wörmer | Rechtsanwältin

Kontakt: [email protected]

Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin

Kontakt: [email protected]

Kerstin Heusinger | Freie Journalistin

https://www.facebook.com/kerstin.heusinger

Dr. med. Bianca Witzschel


Weitere Informationen und Updates:

https://t.me/freeDrBiancaWitzschel


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Friedensnetzwerk ruft zu Protesten gegen Kriegskurs der Münchner Sicherheitskonferenz auf

11. Februar 2026 um 07:40

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Friedensnetzwerk ruft zu Protesten gegen Kriegskurs der Münchner Sicherheitskonferenz auf

Eine Pressemitteilung des Netzwerkes „Zusammen für Frieden! JETZT!"

Am Samstag, den 14. Februar 2026, findet in München die jährliche Sicherheitskonferenz statt. Gegen ihren Kriegskurs protestieren in ganz Deutschland zahlreiche Bürgerinitiativen unter dem Dach des Netzwerkes „Zusammen für Frieden! JETZT!“. Sie fordern von der deutschen Politik eine konsequente Friedenspolitik im Sinne des Grundgesetzes – mit aktiver Diplomatie auch gegenüber Russland, mit Abrüstung, einer ausgewogenen und multiperspektivischen Berichterstattung sowie einer Abkehr von der Wiedereinführung der Wehrpflicht. 

In München wird es erneut zwei getrennte Protestveranstaltungen geben. Ein zentrales Anliegen ist es für das Friedensnetzwerk, dass alle Friedensgruppen im gemeinsamen Protest zusammenstehen. Die angeschlossenen Bürgerinitiativen rufen daher alle friedensbewegten Menschen auf, sich auf Grundlage des gemeinsamen Nenners – dem Einsatz für Frieden ohne Waffen – mit einer weißen Fahne als weltweit verstandenem Zeichen für die Niederlegung der Waffen und faire Verhandlungen an den Protesten am 14. Februar sowie am Schulstreik gegen Wehrpflicht am 5. März zu beteiligen.

An folgenden Orten und Tagen finden die Friedensaktionen statt:

München: 14.2., 13 Uhr

Macht Frieden-Demo, Odeonsplatz


Anti-SIKO-Demo, Stachus


13.-15.2. Friedenskonferenz


15.2., 18 Uhr, Friedensgebet der Religionen, Hansa-Haus, Brienner Str. 39 RG

Berlin: 14.02., 13 Uhr, Potsdamer Platz: 
Kundgebung gegen den Staatsterrorismus der USA
 & Aktion "Eine Million Stimmen für den Frieden"

15.02., 15-18 Uhr, Rathaus Friedrichshagen/Treptow
 "Eine Million Stimmen für den Frieden"

Dresden: Im Schmerz vereint – Gedenken an den 13.2.1945


14.2.26, 12 Uhr, Antreteplatz (Ausstellung), 14 Uhr Gedenkmarsch


13.2.26 Ausstellung Dr.-Külz-Ring/Nähe Altmarkt-Galerie

Hambach/Neustadt a.d.W.: 14.2.26 – Für den Frieden! Hinauf aufs Schloss!

13:00 Uhr Parkplatz Dammstraße OT Hambach


14:00 Uhr Kundgebung am Hambacher Schloss

Außerdem bundesweit: Do., 5.3.2026: Schulstreik gegen die Wehrpflicht

Links:
https://macht-frieden.org/
https://sicherheitskonferenz.de/https://friedenskonferenz.info/https://t.me/eineMillionStimmenFrieden
https://dresden-gedenken.de/
https://freieinig.de/
https://schulstreikgegenwehrpflicht.com/

Pressekontakt:
Katja Knoch für das Team von
Zusammen für Frieden! JETZT!
Kontakt: [email protected], 
Mobil: 0171-4774773
www.zusammen-fuer-frieden-jetzt.de

Wer wir sind
 „Zusammen für Frieden! JETZT!" ist ein bundesweites Netzwerk von eigenverantwortlichen Friedensinitiativen, zivilgesellschaftlichen Gruppen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern – für Frieden ohne Waffen. Das Bündnis wurde im Oktober 2024 angesichts der eskalierenden weltweiten Konflikte gegründet und fordert eine klare Wende hin zu friedenschaffendem Handeln, Gewaltfreiheit und Menschlichkeit: Statt weiterer Aufrüstung, kriegstreiberischer Eskalation und der Unterstützung völkerrechtswidriger Interventionen müsse die Politik ihre Verantwortung wahrnehmen und – im Einklang mit den Friedensgeboten des nationalen und internationalen Rechts – konsequent auf Dialog, Diplomatie und Verständigung setzen. Das Zeichen des Netzwerks ist die weiße Fahne – weltweit verstanden als Symbol für Waffenstillstand und faire Verhandlungen. Mit vielfältigen Aktionen sollen Bewusstsein geschaffen, Menschen zum Mitwirken ermutigt und Termine der Friedensbewegung sichtbar gemacht werden. Ein zentrales Anliegen ist dabei, alle Friedensgruppen im gemeinsamen Protest zusammenzuführen. 
https://www.zusammen-fuer-frieden-jetzt.de/

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ÖRR zu Gewalt in Zügen: Trump, Hass im Netz und unsensible Zugbegleiter sollen Schuld sein

09. Februar 2026 um 16:45

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Die zunehmende Gewalt an Bahnhöfen und in Zügen im besten Deutschland ist kein neues Phänomen, doch durch den grausamen Tod des Zugbegleiters Serkan C. rückt die Lage wieder in den Fokus. Als Ursache verortet man in den Staatsmedien die allgemeine Verrohung der Gesellschaft. Massenmigration, der damit einhergehende Werteverfall und die aggressive Spaltung der Gesellschaft durch die Politik sind gewiss nicht verantwortlich – eher sind Zugbegleiter selbst schuld, weil sie interkulturell unsensibel sind, oder Donald Trump ist verantwortlich. Auch eine Lösung hat man parat: die Regulierung der sozialen Netzwerke!

Ein Schaffner wird totgeschlagen, weil er seinen Job macht – und Politik und Medien rätseln darüber, warum die Gesellschaft in den vergangenen Jahren so “verroht” ist. Für das Establishment steht zweifelsfrei fest: Die Armuts- und Massenmigration aus gewaltbereiteren Kulturkreisen hat ganz gewiss nichts damit zu tun. Die damit einhergehende Zersetzung von Kultur und Werten und die durch die Politik forcierte Spaltung der Gesellschaft in den letzten Jahren auch nicht. Eher ist Donald Trump schuld, der “das Recht des Stärkeren” lebe und “nicht mehr aufs Völkerrecht” setze, wie etwa eine WDR-Moderatorin postuliert.

Im Zuge der aktuellen Meldungen und Berichte rückte auch ein etwas älterer Beitrag des NDR wieder ins Rampenlicht, der jüngst erneut ausgestrahlt wurde. In ihm machte ein “Rechtsextremismusforscher” (und Professor an einer Polizeiakademie) kurzerhand Zugbegleiter selbst dafür verantwortlich, dass ihnen Gewalt angetan wird: Sie wären unzureichend geschult, es mangele ihnen an „interkultureller Kompetenz“ und sie hätten bei der Fahrkartenkontrolle vielleicht eine autoritäre Körperhaltung, die als diskriminierend wahrgenommen werden könne. Er plädierte dafür, über Gewalt weniger zu berichten, nicht zuletzt, weil “Kriminalitätsängste” sich “kapitalisieren” ließen und auch in Wahlergebnissen widerspiegeln würden.

Im selben Beitrag fand ein anderer “Experte” vom Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung übrigens einen weiteren Erklärungsansatz: Weil es so schwer wäre, sich an einem fremden Bahnhof zu orientieren, geriete man eher in Stress – und werde deswegen schneller gewalttätig.

Beim “Sonntags-Stammtisch” im BR sinnierte man derweil kürzlich über die Notwendigkeit einer Klarnamenpflicht und einer Abschaffung der Anonymität im Internet, um vermeintlich die Verrohung der Gesellschaft zu stoppen. Immer wieder ging es in der Debatte auch um Politiker-Beleidigungen. Der Tod des Schaffners, der brutal erschlagen wurde, wurde dabei zwischenzeitlich als direkte Konsequenz von “Hass und Hetze” im Netz bewertet. Nach der Logik dieser Runde wird also bestimmt kein Mensch mehr zu Tode geprügelt, wenn nur endlich eine Ricarda Lang nicht mehr anonym auf X beleidigt werden kann.

Fragt sich freilich eher, wie viel Hass in der Gesellschaft lodern wird, wenn die Politik und ihr Apparat aus Medienschaffenden und sonstigen Hofnarren sich weiter so massiv von den Normalbürgern entfernen, die wahren Probleme negieren und als einzige, “alternativlose” Lösung noch mehr Verbote, Zensur und Unterdrückung durchsetzen. Das Problem kommt nämlich – mitsamt aller Faktoren, die diese Negativspirale in Gang gesetzt haben – nicht von unten (aus der Gesellschaft), sondern von oben (aus der Politik). Und es wird kaum von den Personalien, die es verursacht haben, gelöst werden können.

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Eltern von künftigen Soldaten: Entscheidet Euch!

06. Februar 2026 um 15:15

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Mütter und Väter haben es irgendwie geschafft, ihre Kinder bis zu deren 18. Geburtstag auf das Leben vorzubereiten. Doch nun droht der Einsatz in einem Krieg. Eltern sind hin- und hergerissen zwischen patriotischem Pflichtgefühl und der Angst um ihren Nachwuchs. Ein offener Brief mit einem leider unbequemen Rat.

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Zwangsimpfung mit Nachspiel: 131 Bundeswehr-Verfahren wegen Corona-Gehorsamsverweigerung

04. Februar 2026 um 15:30

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Während die Corona-Impfpflicht inzwischen selbst bei der Bundeswehr Geschichte ist, holt sie viele Soldaten erst jetzt richtig ein. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, wurden 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldaten eingeleitet, weil sie die COVID-19-Impfung verweigerten. In 33 Fällen endete das mit einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme – alles im Namen des damaligen „Gehorsams“ .

Parallel verteidigt die Bundesregierung ihr damaliges Vorgehen weiter mit bekannten Floskeln. Die Entscheidung, die Corona-Impfung lange Zeit im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr zu belassen, sei auf Basis des „anerkannten wissenschaftlichen Wissens- und Informationsstands“ erfolgt. Zur Absicherung verweist man auf die Ständige Impfkommission und das Robert Koch-Institut – also genau jene Institutionen, deren Einschätzungen während der Corona-Zeit politisch nie infrage gestellt werden durften  .

Erst im Mai 2024 wurde die Impfpflicht für Soldaten kassiert und in eine bloße Empfehlung umgewandelt. Diesen Schritt begründet die Bundesregierung mit Verweis auf eine Antwort aus der vorherigen Legislaturperiode (20/12427). Da sprach man noch von einer ausführlichen „Abwägung des Nutzens einer Impfung gegen SARS-CoV-2 und der Risiken von Nebenwirkungen unter Berücksichtigung neuster Erkenntnisse unter anderem zur Entwicklung des Bedrohungspotenzials einer COVID-19-Erkrankung, der Spezifika der Bundeswehr hinsichtlich Gesundheits- und Altersstruktur sowie der unter anderem durch die Duldungspflicht erreichten hohen Quote der sogenannten hybriden Immunität in der Bundeswehr“.

Übersetzt heißt das: Was zuvor angeblich zwingend notwendig war, war plötzlich verzichtbar – für viele Betroffene jedoch zu spät.

Besonders brisant bleibt, dass die Bundesregierung bis heute keine vollständige Erfassung einfacher Disziplinarmaßnahmen vorlegt. Man weiß also offiziell nur von den gerichtlichen Verfahren – nicht aber vom gesamten Ausmaß der Sanktionen innerhalb der Truppe. Transparenz sieht anders aus.

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Stell dir vor, es ist Krieg … | Von Friedrich Fellrocker

03. Februar 2026 um 08:04

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Stell dir vor, es ist Krieg … | Von Friedrich Fellrocker

In Vorkriegszeiten sind junge Menschen gut damit beraten, sich mit den Formalitäten der Kriegsdienstverweigerung zu befassen und vorsorglich die Tücken der Gewissensprüfung zu kennen.

Musterung, Wehrdienst und vielleicht demnächst ein tatsächlicher Kriegseinsatz — für die Älteren unter uns sind das eher theoretische Debatten. Viele entrüsten sich, können sich aber in dem beruhigenden Gefühl wiegen, selbst nicht betroffen zu sein. Anders als junge Menschen, an die jetzt ein Fragebogen zu ihrer Einstellung gegenüber der Bundeswehr quasi als Begrüßungsgeschenk des Staates zur Volljährigkeit in den Briefkasten flattert. Mit der mentalen Kriegstüchtigkeit der Jugend ist es zum Glück trotz massiver Propaganda noch nicht so weit her. Bedrängende Maßnahmen der Obrigkeit oder gar eine Wehrpflicht wie in der Nachkriegszeit könnten aber durchaus auf sie zukommen, sollten nicht „genügend“ junge Männer und Frauen auf die Kasernenhöfe drängen. Da nicht jeder und jede das Land auf der Flucht vor dem Militärdienst verlassen oder für sein Gewissen ins Gefängnis gehen möchte, stellt sich in diesen Tagen eine schwierige Frage: Wie kann man dem Zugriff einer Politikerkaste, die sich zunehmend in ein friedensfernes Milieu verwandelt, entkommen und dabei im Rahmen der Gesetze bleiben? Der Artikel stellt praktische Tipps zusammen, die auf den Auskünften von Rechtsanwälten beruhen. In einem weiteren Schwerpunkt wird die Einfangmethode der früher vorgeschriebenen mündlichen „Gewissensprüfung“ analysiert und eine Gegenstrategie entwickelt. Ferner werden Kriegsgründe und Motive der eigentlichen Kriegsverursacher und -profiteure aufgezeigt, die sich hinter dem Propagandagetöse verbergen.

Ein Meinungsbeitrag von Friedrich Fellrocker.

In Deutschland und der EU wurde eine „Zeitenwende“ ausgerufen: Wir seien noch nicht im Krieg mit Russland, aber auch nicht mehr im Frieden, das behauptet zumindest der Bundeskanzler. Deshalb müssen wir bis 2030 unbedingt „kriegstüchtig“ werden, so der Verteidigungsminister. Ganz bestimmt ist der Putin so nett, mit seinem Angriff auf uns so lange zu warten, bis wir so weit sind, nicht wahr? Zur Bereitstellung einer halben Billion „Sondervermögen“, also Schulden, für die Aufrüstung wurden Wahlversprechen gebrochen und sogar das Grundgesetz geändert.

Die propagandistische Militarisierung der Gesellschaft macht auch nicht vor den Schulen halt, die zwecks Werbung für die Bundeswehr von ebendieser heimgesucht werden. Die gute Nachricht: Wir sind nicht wehrlos. „Wenn die Bundeswehr in die Schulen marschiert, dann sollten wir als Eltern auch dort präsent sein und ihnen sagen: Hallo, mit uns müsst ihr reden! Denn das, wovon ihr redet, kennt ihr doch höchstens aus den Videospielen. Liebe Soldaten, ihr wart doch noch nie an der Front!“ (1). Und aufgezeichnete Interviews mit schwerversehrten Kriegsheimkehrern könnten unsicheren Schülern ein realistischeres Bild vom Krieg vermitteln. Der Unterrichtsstreik gegen die Wehrpflicht hat immerhin gezeigt, dass viele Schüler diese nicht mitmachen wollen.

Doch das individuell wichtigste Mittel zur Gegenwehr ist die Verweigerung des Dienstes an der Waffe. Da im „Verteidigungsfall“ alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren, sogar die Ausgemusterten, zum Kriegsdienst eingezogen werden können, betrifft das Thema nicht nur die 18-jährigen.

Kriegsdienstverweigerung — das Procedere einfach gemacht

Vorab: Die Bezeichnung „Antrag auf Kriegsdienstverweigerung“ ist insofern etwas irreführend, als es eigentlich eine persönliche Willenserklärung bezüglich der Verweigerung des Dienstes mit der Waffe ist, für deren Anerkennung staatlicherseits eine korrekte rechtliche Form und eine plausible Begründung gefordert wird. Bezeichnenderweise ist kein entsprechendes Antragsformular auf irgendeiner behördlichen Seite zu finden. Diese wohl beabsichtigte Lücke wurde inzwischen durch privates Engagement geschlossen: Der Rechtsanwalt Markus Bönig und sein Team haben mit der Website www.kriegsdienstblocker.de ein KI-gestütztes Tool gebaut, mit dessen Hilfe jeder Nutzer kostenlos und unkompliziert innerhalb einer Viertelstunde seine persönliche Kriegsdienstverweigerung erstellen kann. Ein paar wichtige Hinweise dazu und zum weiteren Procedere fasse ich nachfolgend zusammen (2):

Auf Kriegsdienstblocker werden alle für die Kriegsdienstverweigerung notwendigen Angaben abgefragt. Für die Begründung findet man einige vorgefertigte Beispiele zur Auswahl. Diese müssen glaubhaft in eigenen Worten durch individuelle Gründe ergänzt werden, weil es eine persönliche Gewissensentscheidung ist und deshalb eine wörtliche Übernahme vorgefertigter Muster für die Begründung nicht ausreicht.

Deshalb noch besser: die gesamte Begründung als Kurztext selbst formulieren und sich möglichst auf einen Grund konzentrieren, wobei die vorgefertigten Beispiele oder die später in diesem Artikel vorgestellten Argumentationslinien lediglich als gedankliche Anregungen verwendet werden sollten.

Das Ganze wird mit Hilfe einer KI zu einem individuellen Schreiben umgebaut und in einen rechtlichen Rahmen — mit Bezugnahme auf die entsprechenden Paragraphen — eingefügt. Dann noch ausdrucken und unterschreiben — und fertig ist der Antrag. Diesem muss unbedingt ein Kurzlebenslauf beigefügt werden, das Ganze ist an das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr (früher: Kreiswehrersatzamt) zu senden.

Wichtig: Es sollte beweissicher dokumentiert sein, dass und wann der Antrag an den richtigen Empfänger abgeschickt wurde und dort angekommen ist. Daher kommt nur ein Postversand per Einschreiben in Frage. Einschreiben-Einwurf würde möglicherweise nicht ausreichen, weil hier nur der Zusteller unterschreiben würde. Erst die unterschriftliche Empfangsbestätigung durch einen Postbevollmächtigten beziehungsweise Mitarbeiter der Behörde verschließt jegliche Möglichkeit zur Behauptung eines Verlustes auf dem Postweg. Daher lohnt es sich, die 30 Cent mehr für den Versand per Einschreiben Standard (frühere Bezeichnung: Übergabe-Einschreiben) zu investieren.

Auch wichtig: Der Kriegsdienstverweigerungsantrag hat nur dann für den Wehrdienst aufschiebende Wirkung, wenn er noch vor Erhalt der Musterungsvorladung gestellt wurde. Bei späterer Antragstellung kann man erst einmal eingezogen werden bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag. Daher sollte man besser heute als morgen loslegen — ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung kann schon mit 17,5 Jahren gestellt werden.

Der Eingang des Antrags auf Kriegsdienstverweigerung mit dessen Weiterleitung sollte innerhalb von vier Wochen schriftlich bestätigt worden sein, sonst nachhaken. Oft lautet die trickreiche Antwort der Bundeswehr: Ja, aber zuerst Musterung, dann Antrag, denn so würde die aufschiebende Wirkung entfallen. Jedoch wurde bereits im oben genannten vorformulierten Antragsschreiben eine Musterung abgelehnt, denn für diese gibt es bei Abgabe der Kriegsdienstverweigerung keinen Grund mehr, weil man sonst über diesen Umweg Teil der Kriegsmaschinerie würde. Auch für diesen Fall bietet kriegsdienstblocker.de Hilfe durch die kostenlose Erstellung einer schriftlichen Erwiderung mit Ablehnung der Musterung und vierwöchiger Fristsetzung unter Androhung einer Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht würde dieser Klage ohne Anwalt stattgeben, das einmalige Kostenrisiko von 114 Euro Gerichtsgebühren dürfte gering wiegen im Vergleich zum Kriegsdienstrisiko.

Derzeit sollte damit bis zum abschließenden Bescheid normalerweise alles gelaufen sein. Doch das war nicht immer so einfach. Vor Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht war die Prüfung und Bewertung der persönlichen Beweggründe des Kriegsdienstverweigerers (damalige Bezeichnung: Wehrdienstverweigerer) zwingend nötig — mit Unterbrechungen 1977/78 und 1983 bis 2003, ab 1983 nur noch für bereits einberufene und ehemalige Soldaten. Es steht zu erwarten, dass nach Wiedereinführung der Wehrpflicht die Kriterien einer solchen „Gewissensprüfung“ wieder verschärft werden, um den auch aufgrund der vorläufigen Freiwilligkeit absehbaren Mangel an neuen Rekruten zu beheben oder zumindest zu verringern. Man wird dabei wohl auf „bewährte“ Strukturen und Arbeitsweisen bauen, weshalb hier ein Blick auf die Erfahrungen früherer Kriegsdienstverweigerer den zukünftigen weiterhelfen könnte.

Der Fallstrick „Gewissensprüfung“

Zwar wird nach der heute gültigen Fassung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) vom 9. August 2003 auf eine mündliche Anhörung in der Regel verzichtet, doch auch die schriftliche Begründung der eigenen Gewissensentscheidung sollte sehr plausibel sein. Daher kann es sinnvoll sein, mögliche Denk- und Argumentationslinien der Gegenseite zumindest zu kennen. Besonders deutlich treten diese in den bis 1983 praktizierten mündlichen Gewissensprüfungen zutage: Zu Beginn durfte der Prüfling vortragen, dass und warum er die Tötung anderer Menschen mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne. Danach musste er der Prüfungskommission, meistens ein Offizier und mehrere Zivilisten, Rede und Antwort stehen. Dabei wurde nachgefragt, wie er sich in fiktiven Extremsituationen verhalten würde. Im Zentrum stand hierbei offenbar die Absicht, damit den Verweigerer beziehungsweise dessen Begründung in eine argumentative Zwickmühle zu treiben. Diese Methode soll nun beispielhaft aufgezeigt werden.

Besonders beliebt war damals die Frage, was der Wehrdienstverweigerer denn tun würde, wenn seine Freundin, Frau oder Mutter angegriffen würde und er diese nur durch möglicherweise tödliche Gewaltanwendung retten könne. Damit saß er meistens in der Falle: Wenn er nicht eingreifen würde, konnte die Glaubwürdigkeit seiner Angaben von der Kommission in Zweifel gezogen werden — außer bei strikt religiöser Begründung oder Mitgliedschaft in einer konsequent pazifistischen Glaubensgemeinschaft. Ein ehrenamtlich tätiger Gewissensprüfer verriet mir damals, dass er hier praktisch nur religiöse Gründe anerkennen würde.

Wenn der Geprüfte aber zur Rettung einer ihm besonders nahestehenden Person eingreifen und dabei den Tod des Angreifers in Kauf nehmen würde, bot sich den Prüfern die Chance, die Lauterkeit seiner Gesinnung hinsichtlich grundsätzlicher Ablehnung des Tötens anzuzweifeln. Denn die gesinnungsethische Aussage „Ich will nicht töten“ bietet eine Angriffsfläche, sobald sie eine Ausnahme vom als absolut gesetzten Tötungsverbot für sich einfordert. Wenn also der Kriegsdienstverweigerer bereit ist, zum Schutz seiner Freundin/Frau/Mutter einen Angreifer zu töten, warum könnte er das nicht auch zum Schutz anderer ihm etwas weniger nahestehenden Personen wie Geschwister, Freunde, Nachbarn, Verwandte und so weiter tun? Und warum dann nicht auch für die größeren Teile seiner Lebens- oder Schicksalsgemeinschaft wie Gemeinde/Stadt, Volk oder Staat?
Erst ziemlich spät wurde „gerichtlich festgestellt, dass die Bereitschaft zur persönlichen Notwehr und Nothilfe nicht zu Ungunsten des Antragstellers ausgelegt werden darf und die Glaubwürdigkeit einer Gewissensentscheidung nicht mindert“ (3). Aber bis dahin waren schon viele mit diesem Argumentationsschema abgelehnte Verweigerer zum Wehrdienst gezwungen worden.

Grundsätzlich können sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung neuen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst werden. Insoweit macht es Sinn, bereits im Vorfeld über weitere Argumentationslinien nachzudenken, um dann einen Schritt voraus zu sein, obwohl natürlich nicht exakt vorhersehbar ist, welche Winkelzüge staatlicherseits bei entsprechendem Bedarf an Wehrpflichtigen noch in Zukunft zur Erschwerung der Kriegsdienstverweigerung gemacht werden. Ein alternativer, in sich stimmiger Ansatz muss dabei vor allem das Dilemma der Ausnahmen von einem in gesinnungsethischer Hinsicht eigentlich absoluten Tötungsverbot entschärfen, um Angriffen auch bei neuen Rechtslagen nicht nur argumentativ standzuhalten, sondern diese möglichst ins Leere laufen zu lassen.

Nicht gesinnungsethisch, sondern verantwortungsethisch denken und argumentieren

Der gegenüber der Gesinnungsethik konträre Denkansatz ist die Verantwortungsethik. Gesinnungsethik ist gegründet auf subjektive, oft emotionale Einstellungen, die absolut immer gelten und Ausnahmefälle eigentlich nicht zulassen. Die daraus resultierende persönliche oder auch kollektive Haltung lässt sich kaum hinterfragen und zeigt daher auch kein wirkliches Interesse an Folgeabwägungen.

Verantwortungsethik hingegen geht Sachfragen und Problemstellungen auf eher rationale Weise an und urteilt differenziert nach konkreten Situationen. Hierbei sucht sie nicht nur nach gangbaren Lösungen, sondern bemüht sich, anhand der daraus resultierenden Konsequenzen stetig auch die eigenen Einstellungen und Handlungen zu bedenken und auf ihre Richtigkeit zu hinterfragen (4).

Übertragen wir nun den verantwortungsethischen Denkansatz auf die Situation beziehungsweise Problemstellung „Gewissensprüfung“. Ausgangspunkt der Überlegungen kann hier die trotz aller internationalen Regelungen gegenüber der Zivilbevölkerung rücksichtslose Art moderner Kriegsführung seit dem Zweiten Weltkrieg sein: In praktisch allen seitherigen Kriegen — insbesondere denen mit führender Beteiligung westlicher Länder, beispielsweise in Korea und in Vietnam, später in Afghanistan, Irak, Somalia, Libyen, Syrien, um nur einige zu nennen — bestand der größte Anteil der Kriegsopfer aus unbeteiligten, also unschuldigen Zivilisten — durchschnittlich circa 90 Prozent sogenannte „Kollateralschäden“.

Der „Fun-Fact“, dass im Ukraine-Krieg das Verhältnis getöteter Kriegsteilnehmer zu zivilen Opfern wegen der russischen Methode, diesen Krieg zu führen, genau umgekehrt ist, sollte aber in diesem Gesprächskontext vielleicht besser unerwähnt bleiben, da es kontraproduktiv sein könnte.

Ausgehend von dieser Faktenlage lässt sich die argumentative Falle eines selektiven Pazifismus gut umschiffen: Wenn ich es nicht verantworten beziehungsweise nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, an einem Krieg teilzunehmen, bei dem ich bereits jetzt weiß, dass erfahrungsgemäß neun unschuldige Opfer für die Eliminierung eines einzigen „schuldigen“ feindlichen Kämpfers in Kauf genommen werden müssen, läuft auch die früher so beliebte Fangfrage, ob ich meine Freundin/Frau/Mutter nicht notfalls auch mit tödlichen Konsequenzen für den Angreifer verteidigen würde, ins Leere. Denn nur der unmittelbare „schuldige“ Angreifer würde hier getroffen nicht aber unbeteiligte Unschuldige, wobei da die Frage nach der individuellen Schuld eines ausführenden Befehlsempfängers nicht geklärt werden muss. Darüber hinaus kann es als unterlassene Hilfeleistung gesehen werden, wenn man schwächere Opfer nicht gegen Angriffe zu schützen versucht; die Wahl der Mittel muss der jeweiligen Situation und Sachlage entsprechen, notfalls eben auch Gegengewalt, aber möglichst ohne inakzeptable „Kollateralschäden“. Man muss also nicht einmal Pazifist sein — ich selbst war das nie —, um in einer „Gewissensprüfung“ kaum widerlegbar auf verantwortungsethischer Basis zu argumentieren.

Nun wird jeder damit rechnen müssen, dass die Gegenseite Beispielsituationen irgendwann (er)finden wird, die zur Fangfrage führen, welche Art oder Höhe an Kollateralschäden denn noch akzeptabel beziehungsweise mit dem eigenen Gewissen vereinbar wäre. Einerseits könnten die hierfür angeführten fiktiven Fälle so willkürlich konstruiert sein, dass sie in der Realität schwer vorstellbar sind. Wenn dieser Einwand nicht ausreicht, sollte man seine bisherige verantwortungsethische Argumentationslinie am vorgegebenen Beispiel konsequent weiterverfolgen. Im Zweifelsfall sollte man für eine Antwort um ausreichend Bedenkzeit bitten, die durchaus ein paar Tage oder Wochen umfassen kann, weil man ja vor einer ehrlichen Antwort das eigene Verhalten in dieser fiktiven Beispielsituation besonders im Hinblick auf die eigene Verantwortung mit allen Folgeabwägungen erst überdenken müsse. Gesinnungsethisches Denken würde spontane Antworten provozieren oder zumindest zulassen, glaubwürdiges verantwortungsethisches Argumentieren erfordert gründliche Reflexion.

Eine Möglichkeit zur Totalverweigerung ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Allerdings könnten nun die argumentativen Möglichkeiten in diese Richtung weiter gehen als im gesinnungsethischen Denken, welches sich weitgehend auf die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe fixiert. Eine verantwortungsethische Argumentation mit Folgeabwägung hingegen könnte jegliche Form der Kriegsteilnahme oder -unterstützung ablehnen, somit also auch Sanitätsdienst an der Front et cetera. Lediglich Instandhaltung ziviler Infrastruktur, die Versorgung der Zivilbevölkerung und wohl auch die medizinische Versorgung und Pflege verletzter Soldaten in der Heimat wären hier unstrittige ethisch begründbare Pflichten.

Im Hinblick auf die unbedingte Vermeidung unschuldiger ziviler Opfer geht übrigens meines Wissens eine bereits im Kontext der 9/11-Anschläge erfolgte Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVG) noch weiter: Soweit ich mich erinnere, dürfte beispielsweise ein Verkehrsflugzeug im Fall einer terroristischen Flugzeugentführung nicht einmal bei der Drohung des Absturzes auf ein Atomkraftwerk abgeschossen werden, weil das Leben der betroffenen Flugzeuginsassen nicht Gegenstand von Schadensabwägungen sein könne und die Anzahl der Opfer nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürfe. Auch zur Verhinderung der Gefährdung von Leben und Gesundheit vieler Tausend Menschen durch die Zerstörung eines AKW dürfe der sichere Tod unbeteiligter Passagiere nicht in Kauf genommen werden.

Ob das BVG mit seiner derzeitigen Zusammensetzung die Problematik der bewusst in Kauf genommenen Kollateralschäden für den Kriegsfall ebenso konsequent zugunsten Unbeteiligter beurteilen würde, ist allerdings eine andere Frage.

Versperrung scheinbarer Notausgänge

Das Grundgesetz sieht eine Wehrpflicht nur für Männer vor. Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes gibt nun jedem unabhängig von biologischen Gegebenheiten das Recht, entsprechend seiner sexuellen Orientierung ein beliebiges anderes Geschlecht als bisher für sich eintragen zu lassen. Dieser im Alltagsleben energisch durchgesetzte zivile Rechtsakt gilt jedoch nicht für die Bundeswehr: Für den Kriegsdienst wird dort nicht nur jeder biologische Mann als solcher betrachtet, sondern sogar für Transgender-Männer mit bereits erfolgter Geschlechtsumwandlungs-OP gilt bei der Musterung das ursprünglich männliche Geschlecht. Die Nutzung oder der Missbrauch, je nach Sichtweise des Selbstbestimmungsgesetzes wäre also kein Schutz vor der Wehrpflicht.

Die Bundeswehr will — wie auch andere Staatsorgane — keine politischen Extremisten in ihren Reihen, insbesondere keine „Rechtsextreme“. Nun könnte der eine oder andere junge Mann in Betracht ziehen, durch Eintritt in eine angeblich rechtsextreme Partei um den Wehrdienst herumzukommen. Das kann jedoch nicht nur nachteilige berufliche Konsequenzen haben, sondern dürfte auch den beabsichtigten Zweck nicht nachhaltig erfüllen. Schon manche ursprünglich als extrem eingestufte Partei bewegte sich zur Mitte und Mittelmäßigkeit hin, wenn die Futtertröge der Macht in ihre Reichweite gelangten. Somit wäre dieser vermeintlich einfache Ausweg für Wehrdienstunwillige nur eine weitere Scheinlösung.

Hinsichtlich Hoffnungen auf Ausmusterung wegen gesundheitlicher Defizite ist zu bedenken, dass die Musterungskriterien schon früher relativ flexibel gehandhabt wurden, wenn sie dem jeweiligen Personalbedarf anzupassen waren. Ausmusterung bietet im Kriegsfall keinen sicheren Schutz vor Einberufung. Und auch wenn es für Deutschland niemand erwartet: Wie extrem die Einberufungskriterien und -methoden bei ständigem Nachschubbedarf an Kanonenfutter im Extremfall werden können, zeigt die Praxis der „Bussifizierung“ neuer Rekruten in der Ukraine.

Als erfolgversprechender Weg bleibt hierzulande die Kriegsdienstverweigerung mit konsequent durchzuhaltender Argumentationslinie.

Im Nebel der Propagandalügen

Lügen zur Verschleierung von Macht- und Geldinteressen sind nichts Neues. Schon der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck sagte am 7. April 1888 über das Gebaren europäischer Kolonialmächte, speziell des British Empire: „Menschlichkeit, Frieden und Freiheit ist immer ihr Vorwand, wenn es nicht Christentum und Ausbreitung der Segnungen und Gesittung unter den Wilden und Halbbarbaren sein kann.“ Neben der Beschönigung eigener Motive wird traditionell der Gegner oder Feind verteufelt: Der noch anno 1913 von der internationalen Presse als „Friedenskaiser“ gefeierte Wilhelm II. wurde nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs bereits ab 1914 in der westlichen Presse als blutgieriger und eroberungswütiger „Hunnenkönig“ verunglimpft.

Die emotionalisierende Entmenschlichung des feindlichen Soldaten durch erfundene Gräuelgeschichten ist ebenfalls ein Klassiker: Im Ersten Weltkrieg wurden die deutschen Besatzungstruppen in Belgien von der feindlichen Propagandapresse als blutrünstige Sadisten dargestellt, die mit ihren Bajonetten schwangeren Frauen die Bäuche aufschlitzten und Kinder ermordeten. Auch False-Flag-Inszenierungen zur Rechtfertigung eigener Angriffskriege gab es schon immer. Der angebliche polnische Überfall auf den deutschen Sender Gleiwitz 1939 als Begründung für Hitlers Überfall auf Polen ist nur ein Beispiel.

Ähnlich strukturierte Propagandalügen sind auch aus der Gegenwart bekannt. Selbstverständlich ist das unverhältnismäßige Gemetzel in Gaza für viele unserer „Qualitätsjournalisten“ nur legitime Selbstverteidigung Israels, und natürlich werden die westlichen Demokratien und „Werte“ ausgerechnet vom mit Abstand korruptesten Staat Europas gegen Russland verteidigt. Der von der russischen Bevölkerung mit großer Mehrheit demokratisch gewählte „Autokrat“ Putin will angeblich uns mit russischem Gas erpressen, in seiner Machtgier die Gebiete der ehemaligen Sowjetunion zurückerobern und nach Eroberung der Ukraine in Westeuropa einmarschieren. Da spielt es auch keine Rolle, dass Russland immer alle Lieferverträge erfüllt hat und der russische Präsident geduldig immer wieder Zusammenarbeit zum beiderseitigen Nutzen anbietet und betont, kein Interesse an Eroberung westlicher Länder zu haben. Dem Russen darf man als guter Europäer halt nicht trauen, oder?

Bekannte Nachfolger der beiden letzten oben genannten Beispiele sind die Brutkasten-Lüge aus dem ersten Irak-Krieg und die Massenvernichtungswaffen-Lüge, mit welcher der zweite Irak-Krieg gerechtfertigt wurde.

Manche Dinge scheinen sich nie zu ändern: Immer behauptet der Angreifer edle Motive für sein Vorgehen, und immer wird der Gegner dämonisiert. Wir sind immer die Guten, die Gegner sind immer böse. Schließlich lässt sich die Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit leichter erzeugen, wenn emotionale Botschaften in die Köpfe eingehämmert werden. Und immer wieder scheint propagandistische Dauerbeschallung zumindest vorübergehend die gewünschte Wirkung zu haben. „Wenn man eine große Lüge erzählt und sie oft genug wiederholt, dann werden die Leute sie am Ende glauben“, sagte (angeblich) der damalige Reichspropagandaminister Joseph Göbbels, immerhin ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet.

Wo aber liegen die Ursachen der Kriege? Welche Motive verstecken sich hinter den Propagandalügen beziehungsweise wessen Interessen sollen vorrangig bedient werden? Wie sind die tatsächlichen Machtverhältnisse innerhalb der Eliten?

In „autokratischen Diktaturen“ wie Russland und China haben die Regierungen ihre Oligarchen anscheinend unter Kontrolle. In den globalistisch-kapitalistischen „Demokratien“ westlicher Prägung hingegen haben sich die Politiker mit ihren Parteien offensichtlich vom Wohlwollen und Geld der Banker, Oligarchen und Konzernlenker mit ihren „Qualitätsmedien“ abhängig machen lassen. Wessen Interessen beeinflussen da die Politik wohl am stärksten? Schon Frank Zappa erkannte: „Die Politik ist die Unterhaltungsabteilung des militärisch-industriellen Komplexes.“ Dem sind noch Big Money, Big Pharma und Big Tec als weitere dominierende Interessensbereiche unserer superreichen Oligarchen hinzuzufügen. Entschuldigung, die politisch korrekten Bezeichnungen wären natürlich „Investoren“, „Philantropen“ oder so. Der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte im Fernsehtalk „Pelzig unterhält sich“ am 20. Mai 2010 mit bemerkenswerter Offenheit: „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt; und diejenigen, die gewählt sind, entscheiden nicht.“ Richtig, genau so funktioniert unser System.

Auch das ist nichts Neues. Ökonomische und finanzielle Gründe waren schon immer eine entscheidende Triebfeder von Konflikten. Der Aufstieg des Deutschen Kaiserreichs mit seiner expandierenden Wirtschaft wurde von der damals dominierenden See- und Handelsmacht Großbritannien als konkurrierende Bedrohung ihrer eigenen wirtschaftlichen Hegemonie und somit ihres Reichtums wahrgenommen, was eine wesentliche Ursache des späteren Weltkriegs war. Die USA traten erst 1916 in den Ersten Weltkrieg ein, als die deutschen Truppen im Begriff schienen, die Oberhand zu gewinnen. In diesen Krieg getrieben wurden die USA — natürlich mit entsprechendem Propagandagetöse, siehe oben — von amerikanischen Großbankern, deren Institute den alliierten Ländern in Europa gewaltige Summen als Kriegskredite geliehen hatten, die sie im Fall eines deutschen Sieges hätten abschreiben müssen. Es ging und geht um Kapitalinteressen.

Wir sehen also:

Each war is a Bankers’ (or investors‘) war

Kriege der jüngeren Vergangenheit bis zur Gegenwart zeigen, wie zutreffend dieser Spruch ist. Als Beispiel die beiden Irak-Kriege, in denen es letztlich um die Kontrolle über ein Land mit sehr großen Ölreserven ging. Oder, wie der Kabarettist Volker Pispers sagte:

„Es geht immer um Schürfrechte, nie um Menschenrechte. Merken Sie sich das!“

Natürlich haben westliche, vor allem amerikanische Konzerne an diesen beiden Kriegen gleich mehrfach Kasse gemacht: im Krieg mit der Bewaffnung und Versorgung der eigenen Soldaten, die selbstverständlich während der Besatzungszeit weitergeführt werden musste; nach dem Krieg am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur; alles bezahlt mit irakischem Erdöl zu Vorzugspreisen, an welchem die Ölkonzerne kräftig mitverdienten. Und bei allem waren Banken und Finanzkonzerne als Kreditgeber und Investoren gut mit dabei, sodass sie auch ihren „return of invest“ reichlich abbekamen.

Entgegen dem offiziellen Narrativ verhält sich die Sache im Ukraine-Krieg auch nicht völlig anders: Das Ziel des Maidan-Putsches 2014 war vordergründig die Herbeiführung einer NATO- und EU-Mitgliedschaft der ganzen Ukraine. Im Hintergrund jedoch hatte das Land westlichen Investoren einiges zu bieten: die fruchtbaren Schwarzerde-Böden, große Rohstoff-Vorkommen wie Lithium oder seltene Erden und mehr. Als Kollateralnutzen wurde aber auch eine ökonomische Schwächung Russlands angestrebt, um Unzufriedenheit im Land zu schüren und schließlich auch dort einen Regime-Change mit mehr „Öffnung“ des Landes für die billige Ausbeutung seiner unermesslichen Bodenschätze durch westliche Konzerne zu erreichen. Das sollte mittels einer willigen Ukraine geschehen, die für einen Waffengang mit dem großen Nachbarn seit 2014 hochgerüstet wurde. Die mehrheitlich russischsprachige Bevölkerung im Osten des Landes sah sich seit 2014 zunehmenden Repressionen der radikal nationalistischen Kiewer Zentralregierung ausgesetzt, die alles Russische einschließlich Sprache, Kultur und Religion ausmerzen will. Verständlich, dass deshalb dort fünf Gebiete nach — natürlich vom Westen nicht anerkannten — Referenden ihre Abspaltung erklärten und sich Russland anschlossen.

Über die Vorgeschichte, nämlich die von der UN bestätigten circa 14.000 zivilen Todesopfer bei Übergriffen nationalistischer ukrainischer Milizen in den Jahren 2014 bis 2021 in diesen vier Gebieten, wird im Westen geflissentlich geschwiegen.

Selbstverständlich fühlt sich Russland zum Schutz der ethnischen Russen in der Ostukraine verpflichtet. Doch trotz vieler vorausgegangener Provokationen führte wohl erst die auf der Münchner Sicherheitskonferenz Anfang 2022 unwidersprochene Forderung des ukrainischen Präsidenten Selenskyj nach Stationierung von Atomwaffen und sofortiger NATO-Mitgliedschaft zum „unprovozierten russischen Angriffskrieg“, auf den der Westen auch sofort mit wohl vorbereiteten „Sanktionen“ reagierte. Diese sind inzwischen auf 20 Pakete angewachsen.

Dumm nur, dass die Sanktionspakete der russischen Wirtschaft weit weniger schadeten als der in den EU-Ländern, besonders Deutschland. Dumm auch, dass die russische Armee aus ihren anfänglichen Fehlern gelernt hat und erfolgreich die ukrainischen Truppen immer weiter zurückdrängt. Und besonders dumm, dass die von den westlichen Konzernen und Investoren so heißbegehrten ukrainischen Bodenschätze ausgerechnet im von Russland beanspruchten und besetzten Donbass liegen!

Das ist der Grund für den Slogan „Russland muss diesen Krieg verlieren!“, der aufgrund russischer Erfolge etwas abgeschwächt wurde in „Russland darf diesen Krieg nicht gewinnen!“ Denn wenn Russland diesen Krieg gewinnt, müssen westliche Konzerne ihre bereits erfolgten Milliardeninvestitionen in der Ukraine abschreiben, und das geht natürlich gar nicht. Um diesen Super-GAU zu verhindern, sind BlackRock und Co. sowie die ihnen hörigen Politiker bereit, diesen Stellvertreter-Krieg „solange wie nötig“ weiterführen zu lassen (5), erforderlichenfalls bis zum letzten Ukrainer und danach vielleicht auch Europäer. Davon abgesehen, bringt die Fortsetzung des Krieges auch fortlaufend Gewinne für die Rüstungskonzerne und ihre Aktionäre. Dieses Gesamtbild ist die Realität, welche mit lautem Propagandagetöse zugeschüttet werden soll.

Merke: „Nicht wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt.“ (Nicolo Machiavelli).

Liebe Kinder, jetzt verrate ich euch noch was: Der Russe ist gar nicht böse, und er will uns auch gar nichts Böses! Er will nur mit Respekt auf Augenhöhe behandelt und unter Beachtung seiner Interessen in Ruhe gelassen werden sowie im Idealfall auch mit uns — wie mit den meisten Ländern der Welt — friedlichen Handel zum beiderseitigen Nutzen treiben. Dass Russland als atomare Großmacht eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine mit Stationierung von Atomraketen in 500 km Entfernung zu seiner Hauptstadt nicht dulden kann, zeigt auch das Verhalten der USA in der Kuba-Krise 1962. Aber hat sich etwa Russland seit Auflösung der Sowjetunion immer weiter nach Westen bis an die NATO-Grenzen hin ausgedehnt? Warum auch sollte sich Russland mit immer dysfunktionaleren westeuropäischen Ländern, die durch ideologisierte Politik immer weiter heruntergewirtschaftet wurden und werden, einen Klotz ans Bein binden wollen? Russland hat riesige Ländereien und alle Bodenschätze, auf welche die westlichen Oligarchen/Investoren und ihre Politiker so erpicht sind, bis zum Abwinken. Es ist das autarkste Land der Welt und in weiten Teilen dünn besiedelt. Russland braucht unsere Staatsgebiete nicht. Aber es wird sich bei aller Geduld seiner Führung nicht alles von uns gefallen lassen.

Es ist an der Zeit

Die Kriegstrommeln werden immer lauter: Der französische Präsident Emmanuel Macron hat bereits vor ein paar Monaten angeordnet, dass sich Kliniken in Frankreich bevorzugt auf die Versorgung von Kriegsverletzungen vorzubereiten haben. Im Bundeswehr-Strategiepapier „Operationsplan Deutschland“ wird ausgeführt, dass man in Deutschland als dem logistischen Drehkreuz des nächsten Krieges auch wieder Amputationen und den Umgang mit verstümmelten Frontkämpfern zu lernen habe. Allerdings scheint die größte Sorge zu sein, wie man die einkalkulierten 1.000 Mann Verluste pro Tag durch neue Soldaten wieder ersetzen kann, um die Kampfkraft aufrechtzuerhalten. Weitere Beispiele des Anschwellens propagandistischer Kriegsvorbereitungen sind in german-foreign-policy.de nachzulesen (7).

Der Scharfmacher Roderich Kiesewetter möchte gerne schon mal den Spannungsfall ausrufen, wohl erwünschter Nebeneffekt: während eines Spannungsfalls können keine Wahlen durchgeführt werden, und jede „Störung“ der Bundeswehr wäre verboten. Besonders brisant und tricky könnte jedoch Folgendes sein:

Im Kriegsfall soll das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt werden können, so ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus März 2025. Eine Verfassungsänderung sei hierfür nicht nötig (6). Der Spannungsfall ist nur die letzte Stufe vor dem sogenannten Verteidigungsfall. Zwar wäre auch bei Geltung dieses Urteils eine Kriegsdienstverweigerung im Spannungsfall grundsätzlich noch möglich. Aber was, wenn bald danach der Verteidigungsfall ausgerufen wird und viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung bis dahin noch unbearbeitet beziehungsweise nicht abgeschlossen sind?

Zwar wird nach derzeitiger Rechtslage — bei rechtzeitiger Antragstellung noch vor Erhalt des Musterungsbescheids — die Einberufung des Verweigerers bis zur Entscheidung über seinen Antrag ausgesetzt. Aber kann man sicher sein, dass das auch im Ernstfall so bleibt?

Ob aber kriegsgeile Führungskräfte wie der Bundeskanzler und die EU-Kommissionsvorsitzende bereit wären, im Kriegsfall ihre eigenen Kinder oder Enkel an die Ostfront zu schicken? Da würde wohl eher die Hölle zufrieren. Die Eliten wollen Profite einfahren — dafür soll gefälligst der Pöbel sterben. „Die Dividenden steigen, die Proletarier fallen“, so Rosa Luxemburg über den Krieg. Oder wie Voltaire es formulierte: „Diejenigen, die den Krieg anzetteln, sind nur selten diejenigen, die ihn führen müssen.“ Und wenn systemtreue Prominente wie Campino, Robert Habeck, Bischof Ernst-Wilhelm Gohl oder andere zur Hebung der Moral öffentlichkeitswirksam kundtun, sie würden den Kriegsdienst heute nicht mehr verweigern — wer hindert sie daran, ihre Verweigerung zu widerrufen und sich freiwillig zum Wehrdienst zu melden?

Wer sich gegen den Krieg mit Russland ausspricht oder gar die Widersprüche und Doppelstandards in der westlichen Börsenwertegemeinschaft anprangert, wird mangels inhaltlicher Gegenargumente zunehmend mit Kampfbegriffen etikettiert und diffamiert, zensiert und inzwischen manchmal sogar sanktioniert. Denn nur die Lüge braucht die Stütze des Staates, aber die Wahrheit steht von selbst aufrecht, wie Peter Hahne treffend sagt.

Lasst euch nicht verarschen! Lasst euch nicht von unsachlichen Beschimpfungen ins Bockshorn jagen oder mit leeren Schlagworten wie dem Kampf für „unsere“ (man beachte das Possesivum!) Werte wie Demokratie und Freiheit (wessen?) unter pseudo-moralischen Druck setzen. Schon Egon Bahr erkannte:

„Wenn ein Politiker anfängt, über ‚Werte‘ zu schwadronieren, anstatt seine Interessen zu benennen, wird es höchste Zeit, den Raum zu verlassen.“

Wer sich zukünftig nicht für Kapital- und Elite-Interessen als Frontsoldat in einem aussichtslosen Krieg verheizen lassen will, sollte besser jetzt als später aktiv werden, auch um rechtzeitig die Verweigerungsbestätigung zu erhalten und unnötige Hängepartien zu vermeiden. Denn bei entsprechender politischer Spannungslage kann alles sehr schnell gehen — schneller als die Gerichte und Behörden arbeiten können oder wollen. Mit zunehmendem Bedarf an Kanonenfutter werden nicht nur die Anforderungskriterien bei der Musterung geringer, sondern gleichzeitig bei der Kriegsdienstverweigerung, insbesondere der Gewissensprüfung, strenger werden, von einer — wenn auch rechtlich nicht unumstrittenen — Möglichkeit der Aussetzung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall ganz zu schweigen. Und selbstverständlich können im Bedarfsfall alle im Alter von 18 bis 60 eingezogen werden, auch Ausgemusterte.

Weniger kampfbereite Soldaten könnten wesentlich zur Friedenstüchtigkeit des Heimatlandes beitragen. Doch lohnt es sich auch für dich ganz persönlich, sich dem Kriegswahn zu verweigern? Lassen wir noch einmal den unverwüstlichen Kayvan Soufi-Siavash zu Wort kommen:

„Wenn du (im Kriegsfall) schon für den Staat arbeiten musst, dann in einem Krankenhaus, denn da landest du ja sowieso später als Soldat; da kannst du auch gleich hingehen!“ (8)

Ich ergänze: Besonders wenn du nicht in einem Sarg oder Leichensack von der Front zurückkehren möchtest.

Quellen und Anmerkungen

(1) https://www.apolut.net/der-kommentar-9-wenn-die-usa-auf-europas-aufmupfige-schauen-von-kayvan-soufi-siavash/ ab Minute 13.55

(2) https://www.youtube.com/watch?v=7nptagSqJBs besonders ab Minute 7.00

(3) Zitiert aus Wikipedia-Artikel „Kriegsdienstverweigerung in Deutschland“, „Kritik“

(4) Wer ein gutes Buch über Verantwortungsethik lesen möchte, dem sei „Das Prinzip Verantwortung“ von Hans Jonas empfohlen.

(5) Vgl. dazu den ehemaligen Seleskyj-Berater Oleksej Arestovich über die EU-Strategie: https://tkp.at/2026/01/02/ex-selenskyj-berater-das-ist-der-weitere-eu-kriegsplan/

(6) https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/10241 der letzte Abschnitt „Die Front ist überall“

(7) https://verfassungsblog.de/kriegsdienstverweigerung-kriegsfall-bundesgerichtshof/ Das Urteil bezog sich wohl auf einen ukrainischen Bürger, weshalb ich die rechtliche Einschätzung der Autorin teile. Trotzdem könnte sich das BVG für ein abschließendes Urteil ggf. viel Zeit nehmen, sofern es ein Verfahren gegen dieses Urteil des BGH überhaupt zulassen würde. Mindestens bis dahin könnten sich andere Gerichte auf das Urteil des BGH beziehen.

(8) https://www.apolut.net/der-kommentar-9-wenn-die-usa-auf-europas-aufmupfige-schauen-von-kayvan-soufi-siavash/ ab Minute 12.25

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 23. Januar 2026 auf Manova.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Demonstration gegen die Wehrpflicht in Trier (Dezember 2025)
Bildquelle: Berit Kessler / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

COVID-19-Impfungen: FPÖ-Abgeordneter Hauser warnt vor „tickender Zeitbombe“

02. Februar 2026 um 15:00

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Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser sieht seine Warnungen im Umgang mit den COVID-19-Impfungen bestätigt. Anlass sind Aussagen des früheren CDC-Direktors Robert Redfield, der den politischen Umgang mit den Impfstoffen scharf kritisiert. Die Impfungen seien „als klassische Impfstoffe verkauft und teilweise verpflichtend verordnet worden“, obwohl früh bekannt gewesen sei, „dass sie weder Infektionen noch die Weitergabe des Virus verlässlich verhindern“.

Besonders brisant ist für Hauser, dass es sich bei mRNA- und DNA-Impfungen medizinisch um Gentherapien handle. Diese seien jedoch bereits 2009 in der EU „auf Druck der Pharmalobby aus der Gentherapie-Regulierung ausgenommen worden“. Hauser stellt klar: „Damit wurden zentrale Schutzmechanismen ausgehebelt.“

Auch Redfield macht unmissverständlich deutlich, dass „nicht die Wissenschaft, sondern politische Entscheidungen das Hauptproblem gewesen seien“. Eine Impfpflicht hätte es nie geben dürfen, ebenso wenig den breiten Einsatz bei Kindern, gesunden Erwachsenen und Schwangeren. Der politische Umgang mit den Impfstoffen sei verantwortungslos gewesen.

Hauser bringt das Kernproblem auf den Punkt: „Jeder Geimpfte wird faktisch zu einer Spike-Protein-Fabrik.“ Weiter warnt er: „Wie viel Spike-Protein wie lange und wo im Körper produziert wird, ist scheinbar nicht steuerbar.“ Während Europa weiterhin abwiegele, hätten die USA ihre allgemeinen Impfempfehlungen bereits vollständig zurückgenommen.

„Die COVID-19-Impfungen sind eine tickende Zeitbombe! Niemand weiß, was langfristig in den Körpern der Geimpften passiert“, warnt Hauser wörtlich. Gleichzeitig verweist er auf alarmierende Entwicklungen: „Gleichzeitig sehen wir sinkende Geburtenzahlen, steigende Notfälle, Rekord-Krankenstände und explodierende Krebszahlen – doch die Politik schweigt.“

Hauser kündigt nun eine Anfrage an die EU-Kommission an: „Es braucht endlich systematische Untersuchungen und eine vollständige politische Aufarbeitung. Die Menschen haben ein Recht auf die Wahrheit!“

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Impfpflicht: Jetzt ruft das Aktionsbündnis freie Schweiz zum Widerstand auf

20. Januar 2026 um 15:37

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Was sich derzeit in der Schweiz zusammenbraut, ist kein Ausrutscher einzelner Kantone, sondern Teil eines größeren Plans: Die Impfpflicht wird schleichend salonfähig gemacht – mit massiven Bussen, politischer Willkür und einem Epidemiengesetz, das der Exekutive Tür und Tor öffnet. Über diese gefährliche Entwicklung haben wir bereits berichtet. Nun geht das Aktionsbündnis freie Schweiz einen Schritt weiter und ruft offen zum Widerstand auf, wie in einer aktuellen Medienmitteilung des Bündnisses dargelegt wird  .

Im Zentrum steht der Kanton St. Gallen, wo eine Impfpflicht mit Bussandrohungen von bis zu 20.000 Franken geplant ist. Doch St. Gallen ist kein Einzelfall: Auch andere Kantone kennen Impfobligatorien, teils mit noch höheren Strafen. Die Grundlage dafür liefert das Epidemiengesetz auf Bundesebene – ein Gesetz, das bewusst vage gehalten ist und damit politische Auslegungsspielräume schafft. Genau hier setzt der Widerstand an: Ohne eine schonungslose Aufarbeitung der Coronazeit dürfe es keine Revision oder Verschärfung dieses Gesetzes geben.

Der öffentliche Druck zeigt Wirkung. Tausende Protestschreiben, massive Kritik aus der Bevölkerung und deutliche Ablehnung in Umfragen belegen, dass viele Bürger diesen Kurs nicht länger hinnehmen wollen. Dennoch verteidigen einflussreiche Akteure offen den Zwang – und sprechen unverblümt davon, mit Strafandrohungen die „letzten Ungeimpften“ zur Impfung bewegen zu wollen. Klarer kann man den autoritären Anspruch kaum formulieren.

Das Aktionsbündnis freie Schweiz warnt eindringlich: Was heute als Ausnahme verkauft wird, kann morgen zur Regel werden. Unklare gesetzliche Definitionen ermöglichen es, ganze Bevölkerungsgruppen ins Visier zu nehmen – unabhängig von individuellem Risiko oder Gesundheitszustand. Die Pandemie hat gezeigt, wie schnell Schwellenwerte gesenkt und Notlagen ausgerufen werden können. Genau deshalb fordert das Bündnis eine wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung und ruft die Bevölkerung dazu auf, jetzt Widerstand zu leisten, bevor Fakten geschaffen werden, die sich nicht mehr zurückdrehen lassen.

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Niemand wird gezwungen – und genau das ist das Problem

20. Januar 2026 um 07:34

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Wie Merz, Klingbeil & Co. eine Gesellschaft auf Krieg einstellen, ohne es offen zu sagen.

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Masern-Zwang vor dem Aus – Ärzte sprechen von verfassungswidrigem Impfgesetz

18. Januar 2026 um 07:00

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Ein Bündnis aus Medizinern, Wissenschaftlern und Juristen fordert die sofortige Abschaffung der Masernimpfpflicht. Der Vorwurf: Das Gesetz verletze Grundrechte, schade Kindern und diene weniger der Gesundheit als wirtschaftlichen Interessen.

Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie wurde im Bundestag das sogenannte Masernschutzgesetz durchgedrückt – ein Gesetz, das faktisch eine Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen bedeutet. Grundlage ist ein Pressesymposium der Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), veröffentlicht am 17. Januar 2026 bei Kla.TV, in dem Ärzte, Wissenschaftler und Juristen die sofortige Aufhebung der Masernimpfpflicht fordern.

Was offiziell als „Schutzmaßnahme“ verkauft wird, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als massiver Eingriff in Grundrechte. Die Experten sprechen von einem verfassungswidrigen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit und das Elternrecht. Kinder werden vom Staat faktisch zur Impfung gezwungen – andernfalls drohen Ausschluss aus Kita oder Schule, Bußgelder und Berufsverbote. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Zwang 2022 dennoch abgesegnet und damit, so die Kritik, die Tür für weitere Impfpflichten weit aufgestoßen.

Mehrere Mediziner weisen darauf hin, dass Masern in Deutschland seit Jahren kein relevantes Gesundheitsrisiko mehr darstellen. Die Sterblichkeit sei bereits Jahrzehnte vor Einführung der Impfung nahezu auf null gesunken – vor allem durch bessere Lebensbedingungen, Hygiene und medizinische Versorgung. Die Impfung sei also nicht die Ursache des Rückgangs, sondern kam schlicht zu spät, um Todesfälle verhindert zu haben. Eine epidemische Notlage, die Grundrechtseingriffe rechtfertigen könnte, existiere nicht.

Besonders brisant: Das Nutzen-Schaden-Verhältnis aus Sicht des einzelnen Kindes falle laut den vorgetragenen Daten negativ aus. Während das Risiko, in Deutschland an Masern zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden, statistisch nahezu null sei, liege das Risiko schwerer Impfnebenwirkungen deutlich höher. Gemeldete Fälle reichten von Fieberkrämpfen und neurologischen Störungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen. Von einer massiven Untererfassung der tatsächlichen Impfschäden sei auszugehen.

Auch das oft bemühte Argument der „Herdenimmunität“ wird frontal angegriffen. Mehrere Referenten erklären, dieser Begriff sei ursprünglich nie für Impfungen gedacht gewesen, sondern für natürlich erworbene Immunität nach durchgemachter Krankheit. Impfungen könnten keinen dauerhaften Schutz garantieren und seien daher ungeeignet, individuelle Zwangsmaßnahmen mit einem angeblichen gesellschaftlichen Nutzen zu rechtfertigen. Der Einzelne werde geopfert, um ein theoretisches Kollektivziel zu bedienen.

Juristisch wird das Masernschutzgesetz als Unrechtsgesetz bezeichnet. Die behaupteten Ziele seien widersprüchlich, bereits erreicht oder schlicht vorgeschoben. Weder Säuglinge noch Schwangere oder immungeschwächte Menschen würden durch die Impfpflicht tatsächlich geschützt – im Gegenteil, sie würden teilweise selbst unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen. Der Vorwurf lautet: Es gehe weniger um Gesundheit als um die Absicherung milliardenschwerer Impfstoffmärkte.

Am Ende steht ein klarer Appell: Die Masernimpfpflicht müsse sofort aufgehoben werden – nicht nur in Deutschland, sondern europaweit. Grundrechte seien kein Luxus und keine Verhandlungsmasse. Wer Eltern zwingt, medizinische Eingriffe an ihren Kindern zu dulden, überschreitet eine rote Linie. Die Experten rufen dazu auf, politischen Druck aufzubauen, Abgeordnete anzusprechen und den Widerstand gegen staatlichen Impfzwang zu organisieren.

Quelle und TV-Sendung: Kla.tv

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Wie Merz, Klingbeil & Co. eine Gesellschaft auf Krieg einstellen | Von Günther Burbach

16. Januar 2026 um 09:10

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Wie Merz, Klingbeil & Co. eine Gesellschaft auf Krieg einstellen | Von Günther Burbach

... ohne es offen zu sagen.

Ein Meinungsbeitrag von Günther Burbach.

Markus Lanz hat in einer seiner Sendungen einen Satz gesagt, der formal korrekt ist und dennoch in die Irre führt: Wehrpflichtige würden nicht in Einsätze geschickt, wenn sie es nicht wollen. Wer in den Einsatz geht, müsse unterschreiben. Das stimmt. Stand heute. Und genau darin liegt das eigentliche Problem dieser Debatte. Denn die politische Linie, die derzeit von Friedrich Merz, Lars Klingbeil und anderen führenden Köpfen der Bundesregierung vorangetrieben wird, zielt nicht auf den heutigen Einsatzbefehl. Sie zielt auf etwas Tieferes: auf die Normalisierung des Militärischen und die Verschiebung dessen, was als selbstverständlich gilt.

Die Rückkehr der Wehrpflicht wird öffentlich als nüchterne Vorsorgemaßnahme verhandelt. Als organisatorische Frage. Als Reaktion auf Personallücken. Als Beitrag zur „Resilienz“. Die beruhigende Botschaft lautet: Niemand muss an die Front. Niemand wird gezwungen. Niemand wird geopfert. Genau diese Rhetorik senkt die Hemmschwelle, nicht für den Einsatz, sondern für den mentalen Umbau der Gesellschaft. Kriegstüchtigkeit wird sprachlich entdramatisiert, militärische Logik in den Alltag eingeschleust, politische Verantwortung verdünnt.

Die Bundesregierung argumentiert, die sicherheitspolitische Lage habe sich grundlegend verändert. Das ist nicht falsch. Falsch ist, was daraus folgt. Statt Diplomatie, Deeskalation und europäische Sicherheitsarchitektur in den Mittelpunkt zu stellen, setzt die politische Führung auf Härte-Signale. Auf Aufrüstung. Auf Durchhalteparolen. Auf den Ruf nach Pflicht und Dienst. Wehrpflicht wird zum Symbol dafür, dass Politik keine tragfähige Strategie mehr hat und das Risiko an die Gesellschaft delegiert.

Wer genau hinhört, erkennt das Muster. Merz spricht von Führungsverantwortung, Klingbeil von Wehrhaftigkeit, Regierungsvertreter von Abschreckung. Was fehlt, ist eine glaubwürdige Antwort auf die Frage, wohin diese Politik führen soll. Es gibt keine Exit-Strategie, keine belastbare diplomatische Initiative, keinen Plan für eine europäische Sicherheitsordnung jenseits permanenter Eskalation. Stattdessen wird ein Zustand vorbereitet, in dem militärische Präsenz und Opferbereitschaft als normal gelten, nicht als Ausnahme.

Die Aussage „Niemand wird gezwungen“ ist dabei kein Schutzversprechen, sondern ein Beruhigungsmittel. Sie signalisiert: Es ist alles unter Kontrolle. Doch Geschichte zeigt, dass Zwang selten abrupt kommt. Er kommt schleichend. Über Begriffe. Über Erwartungen. Über moralische Rahmungen. Heute heißt es „freiwillig“, morgen „verantwortungsvoll“, übermorgen „notwendig“. Der Übergang vollzieht sich nicht per Dekret, sondern über die Verschiebung des Sagbaren.

Besonders problematisch ist die soziale Dimension dieser Politik. Wehrpflicht trifft nicht abstrakt „die Gesellschaft“. Sie trifft konkrete Jahrgänge, konkrete Milieus, konkrete Lebensläufe. Die Kinder von Ministern, Spitzenbeamten und wirtschaftlichen Eliten werden sich auch künftig nicht an der Front wiederfinden. Wehrpflicht wirkt dort, wo Alternativen fehlen. Sie verstärkt soziale Schieflagen und verkauft sie als nationale Pflicht. Das ist keine neue Erkenntnis, aber eine, die in der aktuellen Debatte systematisch ausgeblendet wird.

Gleichzeitig wird die Verantwortung nach unten gereicht. Die politische Führung entscheidet über Kurs, Eskalation und Rhetorik, die Konsequenzen tragen andere. Familien, junge Menschen, die Gesellschaft insgesamt. Diejenigen, die den Ton verschärfen, tragen selbst kein Risiko. Sie reden über Kriegstüchtigkeit, ohne die eigene Politik an diplomatischen Erfolgen messen zu müssen. Das ist keine Führungsstärke, das ist strategische Leere mit martialischem Vokabular.

Dass derzeit niemand gezwungen wird, ist kein Beweis für Entwarnung. Es ist der Beleg dafür, wie der Umbau funktioniert: leise, formal korrekt, moralisch entlastend. Wehrpflicht wird als technische Frage behandelt, nicht als gesellschaftlicher Einschnitt. Dabei ist sie genau das. Sie verändert das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, zwischen Politik und Verantwortung. Sie verschiebt die Grenze dessen, was von Einzelnen erwartet wird, während politische Entscheidungsträger sich hinter Sachzwängen verstecken.

Innen- und Außenpolitik greifen hier ineinander. Nach innen wird Anpassung eingefordert: Resilienz, Durchhalten, Pflichtbewusstsein. Nach außen wird Härte demonstriert, ohne eine glaubwürdige Friedensperspektive zu entwickeln. Beides zusammen ergibt eine gefährliche Mischung. Eine Gesellschaft wird auf Dauerkrise eingestellt, ohne dass klar ist, wofür eigentlich. Wehrpflicht ist in diesem Kontext kein Sicherheitsinstrument, sondern ein Symptom.

Der Verweis auf Freiwilligkeit ist deshalb trügerisch. Er verdeckt, dass politische Entscheidungen heute getroffen werden, die morgen andere Optionen verengen. Wer eine Gesellschaft mental auf Krieg vorbereitet, darf sich nicht damit herausreden, dass heute noch niemand gezwungen wird. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Wehrpflichtige aktuell in Einsätze geschickt werden. Sie lautet, warum die Politik bereit ist, diese Debatte zu führen, ohne ihre eigene Verantwortung grundlegend zu hinterfragen.

Es wäre ehrlicher, offen zu sagen: Diese Regierung hat keine überzeugende Antwort auf die geopolitischen Herausforderungen. Sie setzt auf Eskalationslogik, weil diplomatische Erfolge ausbleiben. Sie fordert Opferbereitschaft, weil sie selbst keinen Ausweg formulieren kann. Stattdessen wird Wehrpflicht als vermeintlich pragmatische Lösung präsentiert, als Ordnungsmaßnahme in unsicheren Zeiten.

Doch Sicherheit entsteht nicht durch Pflicht, sondern durch Politik. Durch kluge Außenpolitik, verlässliche Diplomatie, funktionierende Infrastruktur und soziale Stabilität. Wer diese Grundlagen vernachlässigt und stattdessen nach Wehrpflicht ruft, vertauscht Ursache und Wirkung. Nicht die Gesellschaft ist zu schwach, sondern die politische Strategie.

„Niemand wird gezwungen“ ist deshalb kein beruhigender Satz. Er ist ein Warnsignal. Er zeigt, wie weit sich der Diskurs bereits verschoben hat. Nicht der Zwang steht am Anfang, sondern seine Vorbereitung. Und genau darüber muss gesprochen werden, jetzt, nicht erst dann, wenn Freiwilligkeit zur Fußnote geworden ist.

Was die aktuelle Linie von Merz, Klingbeil und ihren jeweiligen Parteiapparaten so problematisch macht, ist nicht ein einzelner Vorschlag, sondern das Gesamtbild. Innen- und außenpolitisch folgt diese Politik derselben Logik: Probleme werden nicht gelöst, sondern in eine militärische Erzählung überführt. Wo früher politische Gestaltung gefragt war, treten heute Schlagworte wie Abschreckung, Wehrhaftigkeit, Kriegstüchtigkeit. Sie ersetzen Strategie durch Haltung und Haltung durch Zwangslogik.

Außenpolitisch ist diese Entwicklung besonders sichtbar. Deutschland hat seine diplomatische Rolle weitgehend aufgegeben. Statt als vermittelnde Kraft aufzutreten, reiht sich die Bundesregierung in eine Eskalationsrhetorik ein, die keinen eigenen Ausweg mehr formuliert. Merz fordert Führung, Klingbeil spricht von Verantwortung, doch beides bleibt hohl, solange es keine konkrete Vorstellung davon gibt, wie Sicherheit jenseits permanenter Aufrüstung entstehen soll. Diplomatie wird erwähnt, aber nicht betrieben. Friedensinitiativen werden rhetorisch gewürdigt, politisch aber nicht verfolgt. Was bleibt, ist die Behauptung, man habe „keine Alternative“.

Diese Alternativlosigkeit wird nach innen gespiegelt. Die Gesellschaft soll sich an einen Zustand gewöhnen, in dem Unsicherheit normal ist und Opferbereitschaft erwartet wird. Die Wehrpflicht passt exakt in dieses Bild. Sie ist kein militärisches Allheilmittel, sondern ein Signal nach innen: Der Staat fordert wieder Pflichten ein, weil er politisch keine Antworten mehr liefert. Wer keine überzeugende Perspektive bieten kann, setzt auf Disziplin. Wer keinen Plan hat, appelliert an Haltung.

Dabei ist die Wehrpflicht selbst kaum geeignet, die realen Probleme der Bundeswehr zu lösen. Es fehlt nicht an jungen Menschen, sondern an Material, an Ausbildungskapazitäten, an klarer strategischer Ausrichtung. Die Bundeswehr ist über Jahre politisch vernachlässigt worden, quer durch alle Regierungen. Jetzt so zu tun, als ließe sich dieses Versagen durch verpflichtende Jahrgänge kaschieren, ist Augenwischerei. Wehrpflicht kaschiert Mängel, sie behebt sie nicht.

Noch schwerer wiegt die gesellschaftliche Wirkung. Die Debatte verschiebt Verantwortung. Statt zu erklären, warum politische Entscheidungen der letzten Jahre Deutschland in eine sicherheitspolitische Sackgasse geführt haben, wird der Blick auf die Bevölkerung gelenkt. Junge Menschen sollen dienen, während politische Entscheidungsträger sich hinter abstrakten Bedrohungslagen verstecken. Das ist eine klassische Umkehr der Verantwortungslogik. Nicht die Politik steht unter Rechtfertigungsdruck, sondern die Gesellschaft.

Der Verweis auf Freiwilligkeit verschleiert diesen Mechanismus. Natürlich wird heute niemand gezwungen. Aber die Erwartungshaltung verändert sich. Wer sich entzieht, gilt schnell als unsolidarisch. Wer Zweifel äußert, als naiv. Die moralische Aufladung ersetzt die politische Debatte. Genau das ist gefährlich. Denn so wird Zustimmung nicht mehr gewonnen, sondern eingefordert, sozial, nicht rechtlich. Der Druck entsteht nicht durch Gesetze, sondern durch Normen.

Diese Entwicklung fällt in eine Zeit, in der viele Menschen ohnehin das Gefühl haben, dass Politik über ihre Köpfe hinweg entscheidet. Energiepreise, Inflation, soziale Unsicherheit, all das hat Vertrauen erodieren lassen. Statt dieses Vertrauen zurückzugewinnen, setzt die Regierung auf Durchhalteparolen. Sie fordert Loyalität, ohne Gegenleistungen zu liefern. Das ist kein Zeichen von Stärke, sondern von politischer Erschöpfung.

Merz und Klingbeil stehen dabei exemplarisch für eine neue politische Konvergenz. Unterschiedliche Parteien, gleiche Grundhaltung: außenpolitisch härter, innenpolitisch autoritärer Ton, wenig Raum für Alternativen. Die alte Unterscheidung zwischen konservativ und sozialdemokratisch verliert an Bedeutung, wenn beide Lager dieselbe sicherheitspolitische Erzählung bedienen. Das Ergebnis ist eine Verengung des Diskurses. Kritik wird nicht widerlegt, sondern moralisch delegitimiert.

In diesem Klima wird Wehrpflicht zum Testballon. Nicht, weil sie militärisch unverzichtbar wäre, sondern weil sie gesellschaftlich formt. Sie trainiert Akzeptanz. Sie normalisiert den Gedanken, dass politische Fehlentwicklungen durch individuelle Pflichten ausgeglichen werden sollen. Das ist der eigentliche Kern der Debatte. Nicht der Einsatzbefehl, sondern die Verschiebung der Zumutbarkeitsgrenze.

Die Frage ist deshalb nicht, ob Wehrpflichtige heute an die Front geschickt werden. Die Frage ist, warum eine Regierung, die außenpolitisch keine Perspektive und innenpolitisch keine Stabilität schafft, glaubt, sie könne ihre Glaubwürdigkeitskrise durch militärische Symbolpolitik überwinden. Wer so handelt, verwechselt Sicherheit mit Disziplin und Verantwortung mit Gehorsam.

Was diese Entwicklung so gefährlich macht, ist nicht die einzelne Maßnahme, nicht die Wehrpflicht an sich, nicht einmal die militärische Rhetorik. Gefährlich ist die Gleichzeitigkeit von politischer Konzeptlosigkeit und wachsendem Anspruch an gesellschaftliche Pflichterfüllung. Eine Regierung, die keine überzeugenden Antworten mehr liefert, beginnt, Loyalität einzufordern. Nicht, weil sie überzeugt, sondern weil sie muss.

Die aktuelle Linie von Merz, Klingbeil und den mitziehenden Parteien ist deshalb kein sicherheitspolitischer Aufbruch, sondern ein Symptom politischer Überforderung. Außenpolitisch ist Deutschland Teil einer Eskalationsdynamik, die es selbst nicht steuert. Innenpolitisch fehlt der Mut zur Kurskorrektur in zentralen Fragen: Energie, Infrastruktur, soziale Stabilität, Diplomatie. Stattdessen wird der Eindruck erzeugt, als ließe sich politische Führung durch Härte simulieren. Wehrpflicht wird dabei zum Ersatzsymbol für verlorene Steuerungsfähigkeit.

Das ist keine zufällige Entwicklung, sondern eine bekannte politische Reaktion auf Kontrollverlust. Wenn Regierungen nicht mehr erklären können, wohin sie steuern, erhöhen sie den Ton. Wenn Perspektiven fehlen, wird Disziplin beschworen. Wenn Verantwortung nicht mehr überzeugend wahrgenommen wird, wird Pflicht eingefordert. Das ist kein Zeichen von Stärke, sondern von Angst, Angst vor dem eigenen politischen Scheitern.

Besonders perfide ist dabei die moralische Umdeutung. Wer diese Linie kritisiert, gilt schnell als unsolidarisch oder sicherheitspolitisch naiv. Die Debatte wird emotionalisiert, um sie zu entpolitisieren. Fragen nach Diplomatie, Deeskalation oder Alternativen werden nicht beantwortet, sondern diskreditiert. Damit wird genau das verhindert, was eine demokratische Gesellschaft in Krisenzeiten bräuchte: offene, ehrliche, widersprüchliche Diskussion.

Die Wehrpflicht ist in diesem Kontext kein Sicherheitsinstrument, sondern ein Disziplinierungsversuch. Sie soll Ordnung in eine politische Lage bringen, die außer Kontrolle geraten ist. Sie soll Handlungsfähigkeit suggerieren, wo eigentlich Orientierungslosigkeit herrscht. Dass heute noch niemand gezwungen wird, ist dabei kein Beweis für Mäßigung, sondern Teil der Strategie. Der Umbau erfolgt schrittweise, formal korrekt, kommunikativ abgesichert. Zwang entsteht nicht plötzlich, sondern durch Gewöhnung.

Die eigentliche Frage lautet deshalb nicht, ob Wehrpflichtige heute oder morgen in Einsätze geschickt werden. Die entscheidende Frage ist, warum eine Regierung bereit ist, die gesellschaftliche Zumutbarkeitsgrenze zu verschieben, statt ihre eigene Politik grundlegend zu hinterfragen. Wer jungen Menschen Pflichten auferlegen will, muss zuerst erklären, warum seine Außen- und Innenpolitik keinen anderen Ausweg mehr sieht. Diese Erklärung bleibt aus.

Stattdessen wird an die Gesellschaft delegiert, was politisch nicht mehr gelöst wird. Sicherheit wird privatisiert, als individuelle Opferbereitschaft. Verantwortung wird ausgelagert, an Jahrgänge, Familien, soziale Milieus. Die politische Klasse bleibt auf Abstand zu den Konsequenzen ihrer Entscheidungen. Das ist der Kern des Problems. Nicht Wehrpflicht, sondern Verantwortungsflucht.

Eine demokratische Gesellschaft darf sich an diesen Mechanismus nicht gewöhnen. Sie darf sich nicht einreden lassen, dass militärische Pflicht fehlende politische Strategie ersetzt. Sie darf nicht akzeptieren, dass Loyalität eingefordert wird, während politische Führung ausbleibt. Sicherheit entsteht nicht durch Gehorsam, sondern durch kluge Politik. Und kluge Politik beginnt mit der Bereitschaft, eigene Fehler zu benennen.

„Niemand wird gezwungen“ klingt beruhigend. In Wahrheit ist es der Satz, mit dem eine gefährliche Entwicklung beginnt. Nicht, weil er falsch wäre, sondern weil er davon ablenkt, was hier eigentlich vorbereitet wird. Wer jetzt nicht widerspricht, wird sich später erklären müssen, warum er geschwiegen hat, als die Normalität verschoben wurde.

Das ist keine Frage von Wehrpflicht.
Es ist eine Frage von Demokratie.

Quellen und Anmerkungen

Musterungspflicht für 18-jährige Männer wieder eingeführt wird, aber der Dienst zunächst freiwillig bleibt und nur ein Fragebogen verpflichtend ist.
https://www.evangelisch.de/inhalte/250315/05-12-2025/bundestag-beschliesst-fuer-2026-neuer-wehrdienst-bleibt-freiwillig 

Laut Defence News hat der deutsche Bundestag ein Modell beschlossen, in dem 18-jährige heranwachsende Männer einen Fragebogen ausfüllen müssen und Musterungen wieder eingeführt werden sollen; der Militärdienst selbst bleibt vorerst freiwillig, kann aber bei Bedarf in Verpflichtung umgewandelt werden.
https://www.defensenews.com/global/europe/2025/12/05/german-parliament-approves-conscription-scheme-to-boost-the-bundeswehr/

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, dass die Koalition „bei der Zielrichtung“ für den neuen Wehrdienst einig sei; im Gesetz geht es um den Entwurf für einen verpflichtenden Fragebogen und mögliche spätere Verpflichtungsoptionen.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100886050/merz-koalition-bei-wehrdienst-in-der-zielrichtung-einig.html 

Teile der Union (u. a. CDU-Politiker) befürworten eine stärkere Wehrpflicht und kritisieren das freiwillige Modell als zu schwach, da es für die angestrebten Truppenstärken der Bundeswehr nicht ausreichend sei.
https://www.merkur.de/politik/wehrdienst-wehrpflicht-in-deutschland-merz-vertrauter-bemaengelt-zr-94006589.html

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD)

Bildquelle: Juergen Nowak / shutterstock

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Pressesymposium: Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand

17. November 2025 um 07:00

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veröffentlicht am 17.11.2025 von Presseteam MWGFD Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag unter Gesundheitsminister Jens Spahn das „Masernschutzgesetz“ – eine faktische Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Trotz massiver Grundrechtsbedenken erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz 2022 für verfassungskonform. Die von MWGFD ins Leben gerufene „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“ bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern […]

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Pressesymposium: Das Masernschutzgesetz auf dem Prüfstand

27. Oktober 2025 um 14:13

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veröffentlicht am 27.10.2025 von Presseteam MWGFD Kurz vor Beginn der Corona-Pandemie beschloss der Bundestag unter Gesundheitsminister Jens Spahn das „Masernschutzgesetz“ – eine faktische Impfpflicht für Kinder und Beschäftigte in Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen. Trotz massiver Grundrechtsbedenken erklärte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz 2022 für verfassungskonform. Die von MWGFD ins Leben gerufene „Arbeitsgruppe-Masernschutzgesetz“ bestehend aus Ärzten, Wissenschaftlern […]

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