Deutschland bereitet sich darauf vor, ein Land im Krieg zu werden. Militärisch und wirtschaftlich soll die Republik Kriegstüchtigkeit beweisen.![]()
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Noch greift für Reservisten, die zu einer Wehrübung geladen werden, ein sogenanntes “doppeltes Freiwilligkeitsprinzip”, sprich: Sowohl Betroffene als auch ihre Arbeitgeber müssen zustimmen. CDU und Reservistenverband wollen die Regeln hier jedoch deutlich verschärfen und im Zuge der ausgerufenen “Kriegsertüchtigung” eine Pflicht zu regelmäßigen Wehrübungen verhängen.
Der folgende Artikel erschien zuerst beim Deutschlandkurier:
Die Reserve der Bundeswehr soll im Rahmen der von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ausgerufenen „Kriegsertüchtigung“ Deutschlands in den nächsten Jahren auf 200.000 Männer und Frauen anwachsen. CDU und Reservistenverband fordern ergänzend eine Pflicht zu regelmäßigen Wehrübungen.
Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), hat sich dafür ausgesprochen, Reservisten zu Wehrübungen zu verpflichten und in diese Pflicht ihre Arbeitgeber einzubeziehen. „Wir können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Wenn man die Bundeswehr ernsthaft stärken wolle, brauche es mehr „Verlässlichkeit und Verbindlichkeit.“
Der Präsident des Reservistenverbandes, der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg, begrüßte den Vorstoß seines Parteifreundes, mahnte als Bedingung aber einen verbesserten Kündigungsschutz an. Eine Pflicht zu Wehrübungen dürfe nicht dazu führen, dass Arbeitgeber keine Reservisten mehr einstellen oder ihnen kündigen.
Bundesverteidigungsminister Pistorius hat unterdessen versichert, dass Männer ungeachtet des neuen Wehrpflichtgesetzes „selbstverständlich ohne bestätigende Genehmigung“ Deutschland verlassen dürfen. Zuvor hatte es in Presseberichten geheißen, dass alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren einen Aufenthalt im Ausland von der Bundeswehr genehmigen lassen müssten, sollte dieser länger als drei Monate andauern.
Der Minister erklärte nun gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass es „in der aktuellen Friedenszeit“ keine Genehmigungsverfahren geben werde. Die Regelung gelte jedoch nur zu „Friedenszeiten“. Im „Spannungsfall“ würden entsprechende Genehmigungsverfahren „etabliert“ werden. Die juristische Website Legal Tribune Online (LTO) kommentierte die allgemeine Verunsicherung mit Blick auf das Agieren der Bundesregierung unter der Überschrift: „Denn sie wissen nicht, was sie tun.“
Die Ruhe im Widerspruch: Wie Deutschland lernt, mit offensichtlichen Fehlentwicklungen zu leben
Die Diskrepanz zwischen Anspruch und Ergebnis und Realität wird immer greifbarer. Steigende Belastungen treffen auf eine Politik, die ihren Kurs nicht verändert und bestehende Probleme weiter verschärft. Die ausbleibende Gegenreaktion verleiht dieser Entwicklung eine fast irritierende Stabilität.
Ein Kommentar von Janine Beicht.
Deutschland ist ein Land, das sich selbst gern erklärt, und zwar mit einer Ausdauer, die beinahe bewundernswert wäre, wenn sie nicht so häufig die Realität übertönen würde. Die Bevölkerung bewältigt ihren Alltag unter zunehmend belastenden Bedingungen, während parallel eine Politik betrieben wird, die weniger an der Behebung realer Probleme interessiert ist als an deren rhetorischer Umlackierung, so lange, bis sich selbst Verschlechterungen als Fortschritt verkaufen lassen.
Dieses Land ist zur Bananenrepublik transformiert worden. Das ist kein Ausrutscher. Es ist System. Die irrsinnigsten Debatten in den Talkshows laufen in Endlosschleife, und die Widersprüche stapeln sich so hoch, dass sie offenbar für alle die Sicht versperren. Die Politiker der staatlichen Lenkung reagieren auf jede Krise mit derselben Mischung aus Symbolhandlungen, moralischen Appellen und ideologischer Starrheit. Sie erinnern dabei weniger an pragmatische Gestalter einer modernen Volkswirtschaft als an die Funktionäre einer vergangenen Epoche, in der die Planwirtschaft der DDR die Wirklichkeit mit ideologischen Parolen übermalte. Pressekonferenzen, Gipfel, Strategiepapiere und Aktionspläne. Es ist eine unendliche Liturgie politischer Selbstvergewisserung entstanden. Damals wie heute wird das System nicht angepasst, sondern die Gesellschaft soll sich anpassen. Die Energiekrise, die geopolitischen Verwerfungen, die wirtschaftliche Schrumpfung und die demografische Zeitbombe werden nicht gelöst, sondern individualisiert, moralisiert und mit weiteren Regulierungen verschlimmbessert.
Und doch liegt über diesem Land eine eigentümliche Ruhe. Nicht die gute, sondern diese seltsam abgeklärte, die entsteht, wenn Anspruch und Wirklichkeit sich so selten begegnen, dass ein Zusammentreffen schon als Ereignis gelten würde, und man sich irgendwann fragt, wer eigentlich beschlossen hat, dass das alles völlig normal ist.
Der Markt eskaliert - Berlin meditiert
Die Ruhe bleibt stabil. Einzig die Preise machen konsequent nicht mit. Vor allem an der Zapfsäule herrscht inzwischen eine gewisse Form von Raketenwissenschaft: Die Spritpreise steigen schneller, als jede politische Erklärung hinterherkommt. Offiziell liegt das an geopolitischen Spannungen im Nahen Osten, Stichwort Iran. Inoffiziell hilft Deutschland aber auch fleißig mit und packt rund 60 Prozent Steuern obendrauf (1), weil Explosionen offenbar erst richtig wirken, wenn der Staat sie zusätzlich begleitet. Zeitgleich warnt die Wirtschaft seit Monaten (2) vor dem großen energetischen Nervenzusammenbruch.
Die politische Reaktion darauf erinnert an einen morgendlichen Stuhlkreis, in dem man sich darauf verständigt, dass Probleme zwar existieren, aber bitte nicht so laut: Tankstellen dürfen Preise nur noch einmal täglich erhöhen (3), als ob der globale Ölmarkt sich künftig höflich an deutsche Bürozeiten hält. Parallel dazu feiert das Thema des Tempolimits (4) ein Comeback, begleitet von Appellen, doch bitte alle ein bisschen weniger zu fahren (5) zu verbrauchen und im Idealfall einfach zu existieren. Das eigentlich Bemerkenswerte ist die intellektuelle Verrenkung dahinter: Eine globale Angebotskrise wird zur moralischen Frage des individuellen Verhaltens umetikettiert. Der Bürger soll’s wieder einmal richten, mit kürzeren Wegen, Verzicht und schlechtem Gewissen an der Kasse.
Die strukturellen und politisch hausgemachten Ursachen hingegen bleiben unberührt wie der Elefant im Raum, der inzwischen offensichtlich als Teil der Einrichtung durchgeht:
Die selbstverschuldete Abhängigkeit von fragilen Importen (6), energiepolitische Selbstbeschränkung und eine bemerkenswerte Abneigung gegen alles, was zuverlässig Strom liefert, ergänzt durch die fast schon absurde Parallelhandlung, dass vor der eigenen Küste durchaus nutzbare Ressourcen liegen (7), die man politisch lieber ignoriert, während man gleichzeitig funktionierende Kernkraftwerke abschaltet und teilweise irreversibel zurückbaut (8). Wind und Sonne liefern nicht nach Bedarf, sondern nach Wetterlage.
Das ist eigentlich kein Geheimnis, das ist Grundwissen der Energietechnik. Und dennoch wurde genau auf dieser Basis ein System konstruiert, das so tut, als ließe sich diese physikalische Realität politisch überlisten. Und als wäre das noch nicht widersprüchlich genug, fließen indirekt auch noch Mittel und industriepolitische Kooperationen in globale Lieferketten, in denen andernorts, etwa in China (9), weiterhin massiv auf Kohlekraft gesetzt und deren Ausbau sogar staatlich gefördert wird. Mit anderen Worten, man verzichtet im Inland auf stabile Energiequellen, erklärt sich moralisch zur Vorreiter-Nation (der erwartungsgemäß niemand folgt) und lagert die weniger eleganten Teile der Energieerzeugung gleich mit aus (9). Effizienz durch Verlagerung oder, weniger freundlich formuliert, man macht sich abhängig, verzichtet freiwillig auf eigene Optionen und wundert sich anschließend über die Rechnung.
In der DDR war Energie ebenfalls knapp. Nicht, weil sie fehlte, sondern weil das System sie nicht effizient bereitstellen konnte (11). Die Antwort war nicht Reform, sondern Appell. Sparsamkeit wurde zur Tugend erklärt, Mangel zur Normalität (12). Der Unterschied zu heute liegt weniger im Mechanismus als im Narrativ. Heute spricht man von Transformation, damals von Planerfüllung. Das Ergebnis bleibt erstaunlich ähnlich, die Realität wird nicht angepasst, sie wird erklärt. In Berlin scheint man tatsächlich der Überzeugung zu sein, dass sich ein globaler Markt durch die deutschen Verhaltensregeln disziplinieren lässt, eine Art links-pädagogischer Ansatz für Rohstoffe. Gerettet wird hier vor allem die Illusion, während die Industrie verschwindet und die Bevölkerung zuverlässig in den Zustand chronischer Zahlungsbereitschaft überführt wird. (Bis kein Geld mehr vorhanden ist?)
Wer nichts mehr produziert, kann auch nichts falsch machen
Die deutsche Wirtschaft sendet seit Monaten Signale, die so deutlich sind, dass man sie eigentlich nur noch ignorieren kann, wenn man es bewusst will, denn Produktionsrückgänge, sinkende Auftragseingänge, Investitionszurückhaltung und die Verlagerung ganzer Kapazitäten ins Ausland sprechen eine klare Sprache, die sich real betrachtet eigentlich nicht mehr schönreden lässt, es sei denn, man hält sich die Ohren zu und singt laut das neueste sozialistische Transformationslied aus dem Wirtschaftsministerium.
Wenn ein Konzern wie BASF beginnt, zentrale Teile seiner Produktion außerhalb Deutschlands auszubauen (14), dann ist das keine Laune eines Vorstands, der plötzlich Fernweh hat, sondern das Ergebnis einer nüchternen Kostenrechnung, bei der die Energiepreise einfach zu hoch, die Regulierung zu dicht und die Planungssicherheit zu gering geworden sind, um hierzulande noch langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben, ohne dass man am Ende selbst für die eigene Stromrechnung betteln muss. Gleichzeitig trifft es längst nicht mehr nur die Schwerindustrie, sondern zunehmend auch das industrielle Herzstück des Landes, die Automobilbranche, wo große Namen wie Porsche (15) und Mercedes (16) Gewinneinbrüche melden, und das nicht, weil plötzlich niemand mehr Autos kaufen will, sondern weil das gesamte Geschäftsmodell politisch so umgebaut wurde wie ein Fahrzeug, bei dem man den Tank entfernt und gleichzeitig höhere Reichweiten verspricht. Die forcierte Elektromobilität (17) ist kein Ergebnis organischer Nachfrageentwicklung aus der Ökonomie heraus, sondern das direkte Resultat politischer Vorgaben, regulatorischer Zwänge und massiver Subventionen, die einen Technologiewechsel erzwingen sollen, unabhängig davon, ob der Markt ihn in diesem Tempo und zu diesen Kosten tatsächlich trägt.
Produktionsentscheidungen folgen damit nicht mehr primär der Nachfrage der Kunden, sondern politischen Zielbildern. Es wird nicht mehr produziert, was sich verkauft, sondern was verkauft werden soll, weil die Klimahysteriker jede Abweichung als rückwärtsgewandte Klimaleugnerbrandmarkung abtun und den Staat zum obersten Dirigenten des technologischen Fortschritts erklären, der mit dem Taktstock wedelt und „Schneller, grüner, teurer!“ ruft. Genau hier beginnt der Moment, in dem aus Marktwirtschaft eine Art betreutes Wirtschaften wird, das sich weiterhin Wettbewerb nennt, aber nur noch innerhalb enger Leitplanken stattfindet, als hätte man den Markt nicht reguliert, sondern domestiziert.
Gefordert wird dennoch eine Wirtschaft, die gleichzeitig robust, flexibel, innovativ und hochproduktiv ist (18), während man die Parameter real so setzt, dass genau diese Eigenschaften immer schwerer entstehen können. Das hat weniger von Strategie als mehr von einer Versuchsanordnung, bei der das Scheitern bereits einkalkuliert ist.
Das ist kein bloßer Zielkonflikt mehr, das ist ein offener, systemischer Widerspruch, denn wirtschaftliche Logik ist simpel: Wer höhere Kosten hat als seine internationale Konkurrenz, der verliert, wer keine Planungssicherheit hat, der investiert nicht, und wer beides gleichzeitig erlebt, der zieht sich zurück oder verlagert, und zwar nicht einfach nur ins schöne Sachsen, sondern gleich nach China oder in die USA, wo man offenbar noch nicht ganz so weit ist mit der grünen Erleuchtung. Ach, und währenddessen soll natürlich zeitgleich alles auf Kriegsindustrie umgebaut (19) werden, weil plötzlich die Rüstung der neue Hoffnungsträger ist. Die große Frage lautet nur, ob plötzlich der klimafreundliche Panzer existiert oder die nachhaltige Bombe?
Genau das alles passiert gerade, sichtbar, messbar und mit Ansage, und die politische Reaktion darauf besteht nicht in einer ehrlichen Korrektur der Rahmenbedingungen, sondern in einer neuen, besonders hübschen Erzählung. Man spricht von Transformation, von Strukturwandel und von Zukunft, als wären das Naturgesetze und keine politisch gestalteten Prozesse, die man jederzeit auch anders gestalten könnte, wenn man nur wollte. Doch Veränderung funktioniert nicht durch Verkündung und Appelle, sondern durch konsistente, verlässliche Rahmenbedingungen, und genau diese fehlen hierzulande, weil die Ideokraten der Klimapolitik die Idee für unveränderlich halten und die Realität sich gefälligst anzupassen hat, notfalls mit einem kleinen Schubs aus den Medien oder dem Ministerium. Stattdessen erleben wir einen Realitätsbiegefetischismus in Reinform, bei dem die Idee feststeht, die Wirklichkeit hat sich anzupassen, und wenn sie das nicht tut, wird sie nicht hinterfragt, sondern rhetorisch umgebaut, bis sie wieder ins gewünschte Narrativ passt wie ein besonders widerspenstiges Lego-Teil. Gleichzeitig nimmt die direkte Einmischung in wirtschaftliche Prozesse weiter zu, durch immer neue Vorgaben, durch Förderstrukturen, durch Verbote und durch politische Zielkorridore – alles im Namen der großen grünen Wende, die offenbar nur dann funktioniert, wenn die Wirtschaft vorher ein bisschen leidet. Das ist der entscheidende Punkt, an dem sich die Denkweise verschiebt. Sie glauben ernsthaft, ein komplexes, global vernetztes Wirtschaftssystem zentral steuern zu können, obwohl es auf Millionen dezentraler Entscheidungen von Unternehmern und Verbrauchern basiert, die sich nicht per Bundestagsbeschluss umprogrammieren lassen.
Das Ergebnis ist zwangsläufig eine Fehlallokation von Ressourcen, Investitionen fließen nicht mehr dorthin, wo sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Und genau an diesem Punkt drängt sich der Vergleich zur DDR auf, nicht als platte Gleichsetzung, sondern als klare strukturelle Parallele, denn auch dort wurde zentral festgelegt, was produziert werden soll (20), auch dort wurde der Markt durch Vorgaben und Fünfjahrespläne ersetzt, auch dort entstand ein System, das formal noch funktionierte und real immer weiter an der tatsächlichen Nachfrage vorbeiproduzierte, bis die Regale leer (21) und die Bürger tatsächlich genervt waren. Die Folge war nicht mehr Effizienz, sondern ein permanentes Hinterherlaufen hinter der eigenen Fehlsteuerung, bis das Ganze schließlich zusammenbrach wie ein Kartenhaus.
Deutschland ist noch nicht dort angekommen, aber die Richtung ist unverkennbar, und das eigentlich Erstaunliche ist nicht einmal diese Entwicklung selbst, sondern die Tatsache, dass sie kaum noch ernsthaft hinterfragt wird, weil die Versessenen jede Kritik als rückwärtsgewandt und unsolidarisch abtun, als wäre der freie Markt plötzlich der Klassenfeind. Warum bleibt es trotz dieser charmanten Form der Wohlstandsvermeidung so auffallend still, oder haben einfach alle beschlossen, dass Empörung auch nur unbezahlte Mehrarbeit ist?
Bunt gedacht, schiefgelaufen
Die offizielle Linie behandelt Migration wie die Antwort auf alles, Fachkräfte (22), Wachstum (23), Demografie, man muss nur genug Menschen ins System kippen und schon läuft der Laden von selbst. Das Problem ist nur, dass die Wirklichkeit sich weigert, mitzuspielen. Ein erheblicher Teil der Zuwanderung taucht im Arbeitsmarkt gar nicht erst auf (24), dafür aber zuverlässig im Sozialsystem. Eingezahlt wurde wenig, ausgezahlt wird viel (25), während die Beitragszahler zunehmend die Rolle des Dauerfinanziers übernehmen und das System unter der Last ächzt.
Die politischen Gegenmaßnahmen folgen einer bemerkenswert konsistenten Logik: Mehr Belastung für die Leistungsträger, bei gleichzeitig sinkender Gegenleistung (26). Die strukturellen Probleme bleiben dabei zuverlässig ausgespart. Das Türkei-Abkommen wirkt in diesem Kontext wie ein sakrosanktes Relikt, das jeder kennt, aber keiner anzufassen wagt (27). Parallel dazu steigen die Kriminalitätszahlen (28), die öffentliche Erzählung konzentriert sich auffällig wenig auf die Betroffenen, während Täter oft erstaunlich glimpflich davonkommen (29). Veranstaltungen werden abgesagt, weil Sicherheit zu teuer ist (30), andere finden statt und werden als kultureller Gewinn verkauft (31), obwohl die Schieflage immer offensichtlicher wird. Dennoch wird diese Form der Migration weiterhin mit eiserner ideologischer Konsequenz verteidigt und die Politik verkauft. das Ganze als besonders großzügiges Gruppenprojekt der Vielfalt. Die Problemlage ist offensichtlich, aber wer sie benennt, wird sofort als Nazi gebrandmarkt. Was man jedoch zuverlässig ausblendet, ist der kleine Schönheitsfehler im Konzept: Die propagierte Vielfalt hat die charmante Angewohnheit, sich mit den eigenen Maßstäben anzulegen. So kollidieren liberale Errungenschaften wie die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTQ (32) oder auch andersreligiöse Lebensweisen (33) mit kulturellen Prägungen, in denen genau diese Lebensrealitäten nicht nur abgelehnt, sondern teils offen feindlich betrachtet werden. Der Widerspruch wird umso offensichtlicher, wenn man bedenkt, dass ein Teil derjenigen, die heute in Europa Schutz suchen, ursprünglich auch vor genau solchen repressiven gesellschaftlichen Strukturen geflohen ist. Nun importiert man diese Konfliktlinien in eine Gesellschaft, die sich gleichzeitig als besonders tolerant und progressiv versteht, ohne ernsthaft zu klären, wie diese gegensätzlichen Wertsysteme langfristig zusammen funktionieren sollen. Stattdessen wird die Existenz dieses Spannungsfeldes rhetorisch eingeebnet, als ließe sich ein kultureller Grundkonflikt durch ein lautes Schweigen einfach ausblenden.
In der DDR importierte man keine Personen von außen, sondern propagierte die Überlegenheit des Systems trotz chronischem Personalmangel und ständiger Republikflucht (34) der eigenen Bürger, und heute importiert man Menschen und propagiert die Überlegenheit der multikulturellen Ökonomie trotz Integrationsrealität und wachsender Belastung, nur dass man diesmal statt „Brüderlichkeit der Werktätigen“ „Vielfalt als Chance“ sagt und dabei genauso überzeugt und ideologisch rein klingt. Sie setzen weiter auf glaubensbasierte Narrative statt auf harte Zahlen, weil das Dogma der offenen Gesellschaft unbedingt aufrechterhalten werden muss. Sie sind besonders eifrige Gärtner, die Unkraut mit grüner Farbe übermalen und dann behaupten, der Garten sei jetzt bunter. Es bleibt auffallend still im Land der Widersprüche, weil man lieber weiter von Fachkräftemangel spricht, statt zuzugeben, dass der eigentliche Mangel an einer realistischen Politik liegt, die endlich mal die Realität statt die Ideologie bedient.
Willkommen rein, raus nur mit Antrag
Während man über Jahre hinweg die Öffnung der Grenzen mit der Ernsthaftigkeit einer moralischen Pflichtübung zelebriert hat und staatliche Zurückhaltung gegenüber Migration fast schon wie ein politisches Gütesiegel vor sich hergetragen wurde, läuft im Inneren längst eine Entwicklung, die erstaunlich leise daherkommt für das, was sie eigentlich bedeutet. Regelungen aus dem Umfeld von Wehrpflicht und staatlicher Verfügbarkeit greifen plötzlich ziemlich beherzt in ein Recht hinein, das man bis vor kurzem noch unter eine Art politischen Glassturz gestellt hatte: Anschauen erlaubt, anfassen bitte nicht, die Bewegungsfreiheit der eigenen Bürger. Es geht dabei längst nicht mehr um theoretische Gedankenspiele für Podiumsdiskussionen, sondern um gesetzlich festgeschriebene Möglichkeiten, die am Ende ziemlich praktisch werden können, längere Auslandsaufenthalte nur noch unter Vorbehalt (35), Rückkehr nicht mehr ganz so freiwillig, und dazwischen ein wachsender Dschungel an Formularen, Genehmigungen und Zuständigkeiten, der so elegant daherkommt, dass man fast übersieht, wie effektiv er genau diese Freiheit einhegt.
Auf der einen Seite ein Staat, der seine Grenzen nach außen über Jahre hinweg mit einer Gelassenheit geöffnet hat (36), die selbst im europäischen Vergleich auffällt, oft ohne ernsthafte Kontrolle, ohne durchgehende Identitätsfeststellung, ohne klare Linie, wer eigentlich kommt und warum er bleibt. Auf der anderen Seite exakt derselbe Staat, der nun beginnt, die Bewegungsfreiheit der eigenen Bürger neu zu vermessen, natürlich nicht als Einschränkung, das wäre ja zu direkt, sondern fein säuberlich verpackt in Verwaltungslogik, Zuständigkeitsfragen und Genehmigungsarchitektur, die am Ende alle denselben Effekt haben: Der Bürger wird zur planbaren Ressource. Das ist kein beiläufiges Detail, das ist ein ziemlich grundlegender Bruch in der inneren Dramaturgie staatlichen Handelns. Denn eine offene Gesellschaft definiert sich nicht nur darüber, wie großzügig sie nach außen wirkt, sondern darüber, wie konsequent sie nach innen mit Rechten umgeht. Wenn Grenzen für Zuwanderung politisch relativiert werden, während sie für die eigene Bevölkerung plötzlich wieder an Gewicht gewinnen, entsteht eine bemerkenswerte Umkehr der Maßstäbe. Freiheit ist dann kein Prinzip mehr, sondern eher eine Art situatives Angebot.
Der Vergleich zur DDR kommt hier nicht als rhetorischer Reflex daher, sondern aus der Struktur selbst. Auch dort war Ausreise kein selbstverständlicher Vorgang (37), sondern ein verwaltetes Ereignis. Der Staat entschied, wer gehen durfte, wie lange und unter welchen Bedingungen. Die Begründungen klangen anders, die Funktionsweise hatte jedoch einen vertrauten Kern. Bewegungsfreiheit war kein Ausdruck individueller Souveränität, sondern Teil staatlicher Planung. Deutschland bewegt sich sichtbar in eine Richtung, die dieses Prinzip wieder aufnimmt, nur deutlich eleganter verpackt, technokratischer, mit besserem Wording und ohne das unangenehme Gefühl, es laut aussprechen zu müssen. Es heißt nicht Verbot, sondern Regelung, nicht Einschränkung, sondern Organisation, was in etwa so beruhigend klingt wie ein freundlicher Hinweis kurz bevor die Tür zufällt. Am Ende bleibt der Effekt derselbe, ein Staat, der beginnt, die Verfügbarkeit seiner Bürger zu definieren. Das ist keine besonders stringente Politik, das wirkt eher wie ein System, das seine eigenen Maßstäbe verlegt hat und sie je nach Bedarf neu zusammensetzt. Und wieder fügt es sich erstaunlich reibungslos in das Gesamtbild eines Landes ein, das sich mit großer Ausdauer selbst erklärt, während es sich gleichzeitig immer weiter von seiner eigenen Logik entfernt und dabei eine fast bewundernswerte Ruhe bewahrt.
Die große Ruhe vor der Einsicht, die niemand haben will
Was hier sichtbar wird, ist lediglich ein kleines Fragment. Die Widersprüche politischer Entscheidungen der letzten Jahre hätten längst das Volumen einer eigenen Enzyklopädie erreicht. Am Ende bleibt also weniger die Frage, ob all diese Paradoxien existieren, sondern warum sie offenbar kaum Reibung erzeugen. Ein System, das gleichzeitig moralisch überhöht, ökonomisch ausgehöhlt und administrativ verdichtet wird, müsste eigentlich Widerstand produzieren wie ein überlasteter Stromkreis Funken. Stattdessen passiert etwas anderes: Es wird hingenommen, rationalisiert, wegmoderiert oder schlicht in den privaten Alltag ausgelagert, wo es dann möglicherweise als persönliches Pech durchgeht.
Das eigentlich Interessante liegt damit nicht mehr im politischen Handeln selbst, sondern in der gesellschaftlichen Reaktion darauf, oder präziser gesagt, im Ausbleiben dieser Reaktion. Denn die Mechanik dahinter ist keine besonders komplizierte. Wer permanent mit widersprüchlichen Signalen konfrontiert wird, wer erlebt, dass offensichtliche Brüche folgenlos bleiben und Kritik sozial sanktioniert wird, der passt sich nicht aus Überzeugung an, sondern aus Effizienz. Man spart Energie, indem man nichts mehr hinterfragt. Eine Art erlernte Gleichgültigkeit, die nicht laut ist, sondern erstaunlich funktional.
Und genau hier wird es unerquicklich: Warum gehen Menschen für symbolische Konflikte auf die Straße, für ferne Krisen, für identitätspolitische Stellvertreterdebatten oder private Lebensentwürfe, während die eigenen materiellen und rechtlichen Grundlagen mit bemerkenswerter Gelassenheit behandelt werden? Warum entsteht Empörung dort, wo sie kulturell erwartet wird, aber nicht dort, wo sie existenziell naheliegend wäre?
Das hier ist kein Ausrutscher, kein isolierter Fehler im System, sondern lediglich ein Ausschnitt eines größeren Musters, eines Zustands, der sich stabilisiert hat, weil er nicht ernsthaft infrage gestellt wird. Das sogenannte Bananenland ist damit kein plakativer Vorwurf, sondern eher eine nüchterne Beschreibung eines Systems, das sich selbst genügt, solange niemand ernsthaft daran rüttelt. Die vielleicht unbequeme Erkenntnis ist, dass die größte Stabilität dieses Systems nicht aus politischer Stärke entsteht, sondern aus gesellschaftlicher Passivität. Und solange sich daran nichts ändert, bleibt es genau so still, wie es ist.
(4) https://taz.de/Wirtschaftsweise-fuer-Tempolimit/!6168752/
(7) https://apollo-news.net/nordsee-gas-deutschlands-energie-liegt-vor-der-eigenen-haustr/
(8) https://apollo-news.net/nordsee-gas-deutschlands-energie-liegt-vor-der-eigenen-haustr/
(10) https://klimareporter.de/international/abfall-exporte-nach-afrika
(11) https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/513381/alles-nach-plan/
(13) https://de.statista.com/themen/26/bip/
(14) https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/basf-china-werk-zhanjiang-100.html
(16) https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/mercedes-gewinn-2025-100.html
(18) https://bmds.bund.de/themen/digitale-wirtschaft
(19) https://bmds.bund.de/themen/digitale-wirtschaft
(20) https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/513381/alles-nach-plan/
(27) https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1005066
(30) https://coredinate.de/blog/karneval-sicherheitskosten-2026
(33) https://www.blz.bayern.de/islamistischer-antisemitismus.html
(36) https://www.cicero.de/innenpolitik/grenzoeffnung-fuer-fluechtlinge-die-kanzlerin-und-das-recht
(37) https://www.bundesarchiv.de/themen-entdecken/online-entdecken/staatssicherheit/flucht-und-ausreise/
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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Deutschland Flagge in Brand mit Flammen und Funken auf gebrochenen Betonmauer. Wirtschaftskrise.
Bildquelle: Alones / shutterstock
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Es war die Nachricht der letzten Tage: Wer länger als drei Monate ausreisen will, muss die Bundeswehr um Erlaubnis bitten. Doch ist das tatsächlich so? Eine Einordnung von JF-Politikchef Christian Vollradt.
Dieser Beitrag
Wehrpflichtgesetz Was es mit dem Ausreise-Paragraphen wirklich auf sich hat wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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CDU-Politiker Thomas Röwekamp fordert ein Ende des doppelten Freiwilligkeitsprinzips. Verbindliche Wehrübungen seien notwendig, um die Einsatzbereitschaft der Truppe im Ernstfall sicherzustellen.
Dieser Beitrag Bundeswehr Reservisten sollen zu Wehrübungen verpflichtet werden wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Ein Kommentar von Claudia Töpper.
Am 19. Dezember 2025 stimmte der deutsche Bundesrat der Neufassung des seit 2011 nicht mehr geänderten Wehrdienstgesetzes zu. (1) Am 22. Dezember 2025 kam es mit der Unterschrift des Bundespräsidenten, Frank Walter Steinmeier zur Ausfertigung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz — WDModG). (2)
In der vergangenen Woche machte dieses neue Wehrdienstgesetz, das offiziell seit dem 01. Januar 2026 gilt, Furore. (3) Besonders die Paragraphen 2 und 3 stehen hierbei im Mittelpunkt. Diese beiden Paragraphen sind in dem Wehrpflichtgesetz (WPflG) unter dem Abschnitt 1 Wehrpflicht, Unterabschnitt 1, Umfang der Wehrpflicht zu finden. Unter dem Paragraphen 2 Anwendung des Gesetzes stehen nach der Neuerung folgende zwei Sätze.
„(2) Die §§ 3 bis 52 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
(3) Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten die §§ 3, 8a bis 20b, 25, 32 bis 35, 44 und 45.“ (4)
Der dritte Satz wurde 2025 neu hinzugefügt und gilt seit Januar 2026. In demselben Abschnitt ist auch der genannte Paragraph 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht zu finden. Unter diesem Paragraphen besagen Satz 2 und 3 wörtlich:
„(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.[…]“ (5)
„(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.“ (6)
Diese vier Sätze aus den Paragraphen 2 und 3 bedeuten, dass die Einholung der Erlaubnis für männliche Personen, die länger als 3 Monate die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen, auch im Friedensfall gilt und nicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Dies wiederum bedeutet, dass männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren bereits seit vier Monaten eine Erlaubnis bei der Bundeswehr einholen müssten.
Ob dies tatsächlich bereits praktiziert wurde, ist eher unwahrscheinlich, da die Öffentlichkeit offensichtlich nicht ausreichend über diese Neuerung informiert wurde. Anderenfalls wäre die Furore, die diese Neuerung in den letzten Tagen hervorgerufen hat, etwas verspätet. Wie genau sich die Bundesregierung die Umsetzung dieser Neuregelung vorstellt, ist unklar. (7) Denn, man kann sich kaum vorstellen, dass an allen deutschen Grenzen und Flugzeugschaltern eine Überprüfung der Erlaubnis vorgenommen wird. Dies wäre wahrscheinlich logistisch kaum möglich. Zumal sich nicht entlang der Grenzen überall Kontrollpunkte befinden.
Reaktionen aus der Politik
Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU, Thomas Erndl erklärte Welt.de, dass er für eine „pragmatische Umsetzung des neuen Rechts sei.“ (8)
Dies bedeute, „solange der Wehrdienst freiwillig sei, solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben. Denkbar sei stattdessen eine bloße Mitteilungspflicht“, so Erndl.
Des Weiteren betrachte er die Vorschrift als „Teil der Wehrfassung“, die „formal unabhängig von einer verpflichtenden Heranziehung im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht“ sei. (9)
Von der Oppositionspartei Die Linke erklärte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Desirée Becker Welt.de, dass sie die Neuerungen in einem klaren Zusammenhang mit der Wehrpflicht sehen und auch aus diesem Grund vor ihrer Wiedereinführung und den damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen warnen. (10)
Die sicherheitspolitische Sprecherin der Grünen, Sara Nanni erklärte:
„Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums. Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben.“ (11)
Auch der verteidigungspolitische Sprecher der AfD, der größten Oppositionspartei im Deutschen Bundestag, Rüdiger Lucassen äußerte sich zu diesem Thema. Er erklärte, dass die Regelung nicht nur im Spannungs- und Verteidigungsfall eintritt, sondern auch dann,
„wenn der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Bedarfswehrpflicht beschließt.“ (12)
Ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte:
„Die Genehmigung ist grundsätzlich erteilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist. Es werde dazu eine Verwaltungsvorschrift geben. Die Regelung galt bereits in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“ (13)
Kommentar
Zum einen macht es den Anschein, als ob die Regierungspartei, die dieses Gesetz vorgeschlagen und an den Bundesrat übergeben hat, selbst keine Ahnung davon hat, was sie da eigentlich sagt, welche Konsequenzen diese Regelung hat und ob und wie diese überhaupt angewendet werden soll. Die Aussagen des Herrn Erndl lassen eher vermuten, dass die CDU/CSU versucht, zurück zu rudern, zu beschwichtigen oder schlicht und ergreifend zu lügen. Denn, im Gesetz steht eindeutig, dass es sich hier nicht um eine Mitteilungspflicht handelt, sondern um eine Erlaubnis, die erteilt werden muss. Diesen Unterschied hat offenbar die Tagesschau, die am vergangenen Freitag, den 04. April 2026 ausgestrahlt wurde, auch nicht verstanden. (14) Zum anderen stellt sich die Frage, warum diese Regelung nicht entfernt wurde, sondern stattdessen noch auf Friedenszeiten bzw. den Normalfall ausgeweitet wurde, wenn sie doch praktisch nie eine Umsetzung erfahren hat. In diesem Zusammenhang lösen vor allem die Aussagen des Sprechers vom Bundesverteidigungsministerium und dem Sprecher der Union Misstrauen aus.
Gleichzeitig stellt sich auch die Frage, welchen Personen die Menschen in Deutschland eigentlich die Macht über ihr körperliches Wohl anvertrauen und die Frage nach der Mitbestimmung oder sogar des Souverän. Sollten Personen, die offensichtlich keine Ahnung von dem haben, was sie da eigentlich tun, über das Leben und im Ernstfall über Leben und Tod der Menschen in Deutschland entscheiden dürfen? Laufen die Menschen in Deutschland nun Gefahr, auch Opfer des sogenannten Soldaten-Fishings zu werden, wie es in der Ukraine seit zwei Jahren praktiziert werden soll? Hier werden Männer im wehrfähigen Alter von Soldaten auf offener Straße gegen ihren Willen in Transporter gezogen, um an die Front geschickt zu werden. Ist es nicht an der Zeit, sich seine Souveränität und Selbstbestimmung zurück zu holen?
Die Frage nach dem Souverän wurde in den letzten Jahrzehnten immer wieder gestellt. Doch richtig beantwortet wurde sie nie und eine Lösung wurde auch nicht gefunden. Fakt ist, so, wie die Bundesrepublik Deutschland momentan funktioniert, haben die Menschen, die in dieser Republik leben, kein Recht mitzuentscheiden und somit auch kein Recht, Politikern zu kündigen, wenn diese ihrer Pflicht nicht nachkommen oder ihre Macht missbrauchen. Es existiert kein VETO-Recht.
In diesem Zusammenhang hat man schon oft gehört, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Firma sein soll und sogar im Handelsregister der USA gelistet sei. Nun, nach einer Überprüfung muss man eingestehen, dass dies scheinbar der Wahrheit entspricht. Und dies betrifft nicht nur Deutschland. Es betrifft auch die Schweiz und Österreich. Auf der Internetseite der dnb.com ist nicht nur die Bundesrepublik Deutschland als Firma eingetragen, sondern auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der Deutsche Bundestag inklusive der Parteien AfD, SPD, FDP und einige mehr, sowie Polizeidirektionen wie z. B. die Polizeidirektion Hannover oder Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Auch die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist zu finden. (15) Zwar sind die D-U-N-S Nummern nach einem Umbau der Interseite nicht mehr offiziell einsehbar.(16) Jedoch, allein die Tatsache, dass all dies in einem Handelsregister für Firmen eingetragen und zu finden ist, muss zumindest misstrauisch machen.
Die Frage danach, wie lange die Menschen in Deutschland „ihre“ Politiker noch walten lassen wollen, bleibt. Und bisher wartet sie noch immer auf eine Antwort. Zumal die jetzigen Politiker schon lange nicht mehr „ihre“ Politiker sind. Denn die, die tatsächlich gewählt werden, stellen schon lange nicht mehr die Regierung. Stattdessen tun sich die nicht gewählten Parteien zusammen, um eine Mehrheit zu kreieren. Faktisch ist die Regierung also eine Minderheitsregierung, die all das umsetzt, was die Mehrheit der Menschen in Deutschland nicht will und nicht gewählt hat.
(1) https://www.bmvg.de/de/neuer-wehrdienst
(2) https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/370/VO.html
(3) https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst
(4) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html
(5) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html
(6) https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html
(14) https://www.youtube.com/watch?v=1_Uv1TIXjSU
(16) https://t.me/patriotischestimmedeutschlands/29684
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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Vilnius, Litauen - 29. März 2022: Soldaten der Deutschen Armee mit Waffen, Helmen und Militärfahrzeugen, Truppen für Übungen oder Krieg in der Stadt
Bildquelle: Michele Ursi / shutterstock
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Eine neue Regelung zur Genehmigungspflicht für längere Auslandsreisen für 17- bis 45jährige Männer sorgt für Chaos. Während die SPD bestreitet, dass es eine solche Pflicht überhaupt gibt, verteidigt die Union sie ausdrücklich. Die Opposition übt heftige Kritik.
Dieser Beitrag Bundeswehr „Erinnert an DDR-Zeiten“: Heftige Kritik an neuer Wehrdienstregel wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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Aufregung ums neue Wehrpflichtgesetz: Männer zwischen 17 und 45 müssen sich längere Ausreisen von der Bundeswehr erlauben lassen. Stimmt das alles nicht, wie die SPD behauptet? Oder steht eine „Mobilmachung“ bevor, wie andere meinen? Die JF ordnet die Fakten.
Dieser Beitrag
Neues Wehrpflichtgesetz Das bedeutet die Ausreiseantrags-Pflicht wirklich wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Auch ohne Wehrpflicht benötigen jetzt männliche Personen ab 17 Jahren eine Genehmigung des "Karrierecenter" für längere Auslandsaufenthalte. Die Kontrolle des sich kriegstüchtig machenden Staates schlägt zu. Gibt es Auswege?![]()
Der Beitrag Auf dem Weg in die Wehrpflicht erschien zuerst auf .
Haben Sie geglaubt, Sie leben in einem freien Land? In einem Staat, in dem Sie und Ihre Kinder selbst entscheiden können, wo sie leben, studieren oder reisen? Dann wachen Sie besser schnell auf. Denn während die Mainstream-Medien das Thema möglichst kleinhalten, zieht das Berliner Establishment munter die Daumenschrauben an. Mit dem sogenannten “Neuen Wehrdienst” kommt durch die politische Hintertür eine Maßnahme, die dem gelernten DDR-Bürger noch unheilvoll im Gedächtnis sein dürfte: die Ausreisegenehmigung.
Ein Kommentar von Heinz Steiner
Ja, Sie haben richtig gelesen. Potenziell wehrpflichtige Männer ab 17 Jahren – also Jugendliche, die noch nicht einmal volljährig sind – müssen inzwischen beim großen Bruder Bundeswehr brav „Bitte, bitte“ machen, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Ob Work & Travel in Australien, ein Auslandssemester in den USA oder einfach nur die Flucht vor der desaströsen Wirtschaftspolitik der Bundesregierung: Wer weg will, braucht quasi einen Passierschein. Und das wohlgemerkt ganz ohne existierenden Spannungs- oder Verteidigungsfall. Man will schließlich, so eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums, “für den Ernstfall wissen, wer sich im Ausland aufhält”.
Wie unfassbar tiefgreifend dieser Eingriff in das Grundrecht auf Freizügigkeit ist, dämmert offenbar nicht einmal den Planern im Ministerium selbst. Man gesteht zwar achselzuckend ein, dass die Folgen “tiefgreifend” seien, versucht die Bürger aber sogleich mit den üblichen Schlaftabletten-Phrasen ruhigzustellen: Genehmigungen würden “grundsätzlich” erteilt, man wolle “überflüssige Bürokratie” vermeiden.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Erst führt man ein monströses, völlig unvorbereitetes Melde- und Genehmigungs-Korsett für Millionen Männer ein, und im selben Atemzug lügt man sich in die eigene Tasche, man wolle Bürokratie vermeiden. Wie genau dieser Überwachungs-Apparat funktionieren soll, das weiß im Ministerium natürlich niemand. Laut der Sprecherin ist eine “endgültige Skizzierung des Prozesses” derzeit noch “nicht möglich”. Also, man sperrt die Leute erst einmal pro forma ein und überlegt sich später, wie man das überhaupt umsetzt. Auf die Frage, was den “Verweigerern” blüht, hüllt man sich lieber gleich ganz in Schweigen. Einschüchterung funktioniert eben am besten, wenn der Bürger nicht weiß, wie hart der Knüppel zuschlägt.
Es ist die klassische Salamitaktik der Obrigkeit. Erst hieß es, der Dienst sei freiwillig. Dann kam im Januar plötzlich der Zwangsbrief mit dem Fragebogen zur “Fitness und Fähigkeit” – und wehe dem 18-Jährigen, der dieses staatliche Schnüffel-Dokument nicht pflichtgemäß ausfüllt, dann droht nämlich ein Bußgeld. Für die Frauen bleibt das Ganze natürlich freiwillig. Und ab Juli 2027 fällt dann auch das letzte Feigenblatt: Die “verpflichtende Musterung” kommt zurück. Sollten sich nicht genügend Freiwillige finden lassen, die für die desaströse Außenpolitik dieser Regierung den Kopf hinhalten wollen, wird eben kurzerhand per Losverfahren rekrutiert.
Verteidigungsminister Pistorius schwadroniert derweil davon, dass Deutschland eine „gut aufgestellte Reserve“ brauche und eine „starke Armee“ das effektivste Mittel sei, um Kriege zu verhindern. Wie friedenssichernd solche rhetorischen und realen Mobilmachungen wirklich sind, darf angesichts der permanenten Kriegshetze der Politeliten und der Mainstream-Medien (“Der Russe kommt!!!”) selbstverständlich bezweifelt werden.
Eines aber ist sicher: Das Gängelband für die Bürger wird immer kürzer. Wer heute 17 Jahre alt ist, ist in den Augen des Staates offenbar kein freies Individuum mehr, sondern in erster Linie Verfügungsmasse. Menschenmaterial für einen von größenwahnsinnigen Politikern im Fiebertraum herbeifantasierten Krieg gegen Russland (und vielleicht auch noch China). Und wer sich unerlaubt (!) ins Ausland begibt, wird vielleicht bald schon als Deserteur betrachtet.
Zum 1. Januar 2026 trat das neue Wehrpflichtgesetz in Kraft. Das neue Gesetz beinhaltet eine folgenschwere Verpflichtung, die bislang kaum Beachtung fand.
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen möchten – unabhängig vom Grund, ob Auslandssemester, Jobwechsel oder längere Reise.
Die Änderung trat im Rahmen des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes weitgehend unbemerkt in Kraft und wurde durch eine Neufassung von Paragraph 2 des Wehrpflichtgesetzes umgesetzt. Das Bundesverteidigungsministerium begründet die Maßnahme damit, dass man „für den Ernstfall wissen" müsse, „wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält".
Paragraph 3 des Wehrpflichtgesetzes sieht vor, dass Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen sind – eine Ablehnung ist nicht vorgesehen. Dennoch bleibt die Antragstellung verpflichtend. Welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung drohen, ließ das Ministerium unbeantwortet.
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Bildquelle: Wenig Boese / shutterstock
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Wer zum Wehrdienst eingezogen werden kann, muss nun für längere Auslandsreisen einen Schein bei der Bundeswehr holen. Das Verteidigungsministerium versucht dennoch, die Betroffenen zu beruhigen.
Dieser Beitrag „Tiefgreifende Folgen“ Mit dem „Neuen Wehrdienst“ kommt die Ausreiseantrag-Pflicht wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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Aus einem Rosenkrieg zweier Promis ist ein Kampf um die Meinungsfreiheit geworden. Für die üblichen Verdächtigen dient der Fall Fernandes als neuer Vorwand, um Zensurideen zu forcieren. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
Dieser Beitrag
Der Fall Fernandes Eine Schmierenkampagne als Vorwand für Zensur wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Die Öffentlich-Rechtlichen sind dafür bekannt, Impfnarrative unkritisch und ohne jede Einordnung zu verbreiten. Eine Sabotage der Impfpflicht hätte weitreichende Folgen, monierte man so auch in der Sendung “Panorama” vom 26. Februar 2026: Die Krankheit Masern wäre so nicht “totzukriegen”. Impfkritische Mediziner würden die Impfpflicht “unterlaufen”. Als ein solcher geriet dabei auch Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen in den Fokus. Gegenüber Johannes Clasen vom MWGFD demontierte Sönnichsen diesen Bericht nun als “reine Propagandasendung”.
Der folgende Artikel erschien zuerst beim MWGFD:
Sönnichsen wurde in dem Beitrag als ein Arzt aus Österreich vorgestellt, der Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt — ohne jede weitere differenzierte Einordnung: kein Hinweis darauf, dass er Internist ist, ehemaliger Professor an mehreren Universitäten und ein ausgewiesener Vertreter der evidenzbasierten Medizin. Genau das kritisiert Clasen zu Beginn des Gesprächs.
Sönnichsen erklärt zunächst die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin, die auf drei Säulen stehe: der Qualität wissenschaftlicher Studien, der ärztlichen Entscheidung und den individuellen Vorstellungen und der Eigenverantwortung der Patienten. Studien müssten transparent und frei von finanziellen Interessen sein. Leitlinien seien lediglich Orientierungshilfen für Ärzte, keine bindenden Vorschriften. Entscheidend sei die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen Arzt und Patient, die Sönnichsen als „partizipative informierte Entscheidung“ bezeichnet.
Im Mittelpunkt des Gesprächs steht die Frage der Impfentscheidung, konkret bei der MMR-Impfung. Sönnichsen bezweifelt, dass Patienten heute in der Regel ausreichend informiert sind, um wirklich frei entscheiden zu können. Masern seien heute selten, ein epidemiologischer Grund für eine Impfpflicht sei daher nicht erkennbar. Außerdem verweist er darauf, dass die Masernsterblichkeit bereits vor Einführung der Impfung stark gesunken war.
Sönnichsen äußert sich auch zur Studienlage: Bei bestimmten Fragestellungen sei die Datenbasis aus seiner Sicht unzureichend. Nebenwirkungen würden systematisch untererfasst: Er geht von einem Faktor von 10 bis 20 aus. Daneben spricht er über die Konzepte des Herdenschutzes und des sogenannten Nestschutzes bei Neugeborenen.
Sönnichsen erläutert sein Vorgehen: Er stelle sogenannte „relative Impfunfähigkeiten“ aus, da das Infektionsschutzgesetz nicht zwischen relativer und absoluter Impfunfähigkeit unterscheide. Die Anerkennung dieser Bescheinigungen durch Behörden sei jedoch unterschiedlich.
Am Ende des Gesprächs wird Sönnichsen deutlich: Den Panorama-Beitrag bezeichnet er als Propagandasendung, die nicht ausgewogen gewesen sei. Zudem spricht er sich für eine Abschaffung des Masernschutzgesetzes aus und ermutigt Eltern, ihre Position selbstbewusst zu vertreten.
veröffentlicht am 31.03.2026 von Team Redaktion Johannes Clasen im Gespräch mit Prof. a.D. Dr. Andreas Sönnichsen über einen Beitrag der Sendung „Panorama“ vom 26. Februar 2026. Sönnichsen wurde in dem Beitrag als ein Arzt aus Österreich vorgestellt, der Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellt — ohne jede weitere differenzierte Einordnung: kein Hinweis darauf, dass er Internist ist, ehemaliger Professor […]
Der Beitrag Der Panoramabeitrag war eine reine Propagandasendung erschien zuerst auf MWGFD.
Ziviler Ungehorsam und Demonstrationen
Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.
„Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten“.
Dieser Satz – unabhängig von seiner nicht geklärten Urheberschaft – bringt ein zentrales Problem der Corona-Zeit auf den Punkt: die Erwartung, dass „die Dinge sich schon irgendwie regeln“, während man selbst passiv bleibt. Doch gesellschaftliche Entwicklungen korrigieren sich nicht von allein. Sie werden von Menschen gestaltet – oder eben nicht.
Wer in einer Krise lediglich auf bessere Entscheidungen „von oben“ hofft, ohne selbst Verantwortung zu übernehmen, verzichtet auf genau jene Rolle, die ihm in einer Demokratie zukommt: die des mündigen Bürgers. Ziviler Ungehorsam beginnt genau dort, wo das Warten auf das „Es passiert schon“ endet.
Bertolt Brecht soll einmal gesagt haben:
„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.
Dieser Zustand ist in der Corona-Zeit eingetreten. Die in meinen Augen einzig richtige Betrachtungsweise Brechts relativiert den absoluten Vorrang der Rechtssicherheit, der Widerstand grundsätzlich ausschließt, und akzeptiert ein begründetes Gerechtigkeitsempfinden. Sie fordert sogar den Widerstand als letztes Mittel. Diese rote Linie, sich als Bürger dem staatlichen Gewaltmonopol unterwerfen zu müssen, ist von den Regierenden in der Coronazeit weit überschritten worden. Widerstand war während der Coronadiktatur nicht nur richtig, sondern erforderlich.
Die Regierenden ließen in ihrem Machtrausch ihrer Willkür – beeinflusst, gesteuert und belohnt durch ein Heer von Lobbyisten – freien Lauf. Unsere weitblickende und intelligente Verfassung – wenn sie denn von Politikern, die auf sie geschworen haben, ernst genommen werden würde – hat für eine Überschreitung dieser roten Linie mit dem Artikel 20 GG entsprechend vorgesorgt.
Nachfolgend die ersten drei Absätze des Artikels 20 GG:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Damit Deutschland auch ein Rechtsstaat im Sinne der ersten drei Absätze bleibt, und der Staat sein Gewaltmonopol nicht missbraucht, haben die klugen Verfasser dieser Verfassung noch Absatz 4 zum Artikel 20 GG hinzugefügt, um einer Diktatur nicht Tür und Tor zu öffnen.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Bei der Gedenkfeier zum Hitler-Attentat mahnte Angela Merkel am 20. Juni 2019 mit klaren Worten:
„Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten, Rekrutinnen und Rekruten (…), es gibt Momente, in denen Ungehorsam eine Pflicht sein kann – Momente, in denen man nur dann Anstand und Menschlichkeit wahrt, wenn man sich gegen einen Befehl, gegen den Druck von Vorgesetzten oder auch den Druck der Masse auflehnt und gegenhält. Es gibt Momente, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen. Das erkennt auch unsere Verfassung an. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist das Recht zum Widerstand festgeschrieben, und zwar 'gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (…), wenn andere Abhilfe nicht möglich ist'.“
Diese Worte wirken im Rückblick wie ein Maßstab – einer, an dem sich politisches Handeln in der Corona-Zeit messen lassen muss.
Von einem vergleichbaren Maß an Haltung war bei vielen politischen Verantwortungsträgern jedoch wenig zu erkennen. Besonders deutlich wurde dies an einer zentralen Frage: der Impfpflicht. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 wurde eine allgemeine Impfpflicht von führenden Politikern wiederholt ausgeschlossen. So erklärte Olaf Scholz im Dezember 2020:
„Ich bin gegen eine Impfpflicht.“
Noch im Wahlkampf 2021 betonte er, eine solche sei nicht vorgesehen. Auch Christian Lindner äußerte sich im Jahr 2021 skeptisch und verwies darauf, dass eine Impfpflicht nicht notwendig sei und man auf Freiwilligkeit setzen solle. Robert Habeck wiederum sprach sich vor der Wahl ebenfalls gegen eine allgemeine Impfpflicht aus und stellte die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs infrage. Auch Karl Lauterbach zeigte sich zunächst zurückhaltend gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht und betonte, dass diese politisch und gesellschaftlich gut abgewogen werden müsse.
Nach der Wahl verschob sich das Bild deutlich. Bundeskanzler Scholz sprach sich Ende 2021 ausdrücklich für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigte an, im Bundestag dafür zu werben. Auch Habeck unterstützte eine solche Maßnahme. Selbst dort, wo keine klare Zustimmung erfolgte, wich die vorherige Ablehnung zumindest einer neuen Offenheit. Als neu ernannter Bundesgesundheitsminister entwickelte sich Karl Lauterbach zu einem der entschiedensten Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht und setzte sich öffentlich mit teils hanebüchenen Argumenten für deren Einführung ein.
Diese Kehrtwenden sind politisch (falsch) begründet worden, und markieren einen Bruch zwischen vorherigen Zusagen und späterem Handeln. Vertrauen, einmal beschädigt, lässt sich nicht beliebig wiederherstellen.
Vor diesem Hintergrund wirkt der Verweis von Angela Merkel auf moralischen Ungehorsam fast wie ein Echo aus einer anderen politischen Wirklichkeit. Während historischer Widerstand gewürdigt wird, wurde der Widerspruch in der Corona-Zeit diffamiert und diskreditiert. Während Bürger zur Anpassung an die vermeintlich gefährliche Situation angehalten wurden, erwiesen sich politische Zusagen selbst als bemerkenswert flexibel.
Eine freiheitliche Ordnung lebt nicht von passiver Erwartung, sondern von aktiver Mitwirkung – und im Zweifel auch vom Widerspruch. Ziviler Ungehorsam ist daher kein Störfaktor, sondern ein notwendiges Korrektiv. Er zeigt sich dort, wo Bürger nicht länger bereit sind, Verantwortung vollständig an staatliche Stellen zu delegieren, sondern beginnen, eigenständig zu urteilen und entsprechend zu handeln.
Widerstand von Teilen der Bevölkerung in der Corona-Zeit: Zwischen Mut und Anpassung
Die Corona-Jahre waren ein Stresstest für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. In kurzer Zeit wurden Grundrechte eingeschränkt, neue Verhaltensnormen etabliert und ein erheblicher gesellschaftlicher Anpassungsdruck erzeugt. Widerspruch galt schnell als unsolidarisch und wurde bestraft, Anpassung hingegen als verantwortungsbewusst und wurde belohnt, siehe 3G, 2G und dergleichen. Diese Haltung verkennt jedoch das Wesen einer offenen Gesellschaft. Demokratie erschöpft sich nicht im Befolgen von Regeln, sie lebt davon, dass Bürger Maßnahmen hinterfragen, ihre Verhältnismäßigkeit prüfen und im Zweifel auch widersprechen.
In der Corona-Zeit war weniger der Widerstand auffällig als vielmehr die Bereitschaft zur Anpassung – ein vorauseilender Gehorsam, der staatliche Vorgaben nicht nur akzeptierte, sondern häufig unkritisch verstärkte und sozial weitertrug. Was zunächst den Anschein von Verantwortungsgefühl weckte, entwickelte sich meist zu Konformität. Kritik wurde moralisch delegitimiert, Zweifel gesellschaftlich sanktioniert. Darin liegt die eigentliche Gefahr in einer Demokratie: Eine Gesellschaft, die Gehorsam über Urteilskraft stellt, verliert schleichend ihre demokratische Substanz. Wenn Menschen Regeln befolgen, ohne sie zu hinterfragen, entsteht keine Stabilität, sondern Abhängigkeit. Eine lebendige Demokratie braucht daher nicht nur Zustimmung, sondern auch den Mut zum begründeten Widerspruch.
In diesem Sinne ist ziviler Ungehorsam kein Ausdruck von Rücksichtslosigkeit, sondern von Verantwortung. Er erfordert Urteilsvermögen, Standhaftigkeit und die Bereitschaft, persönliche Konsequenzen zu tragen. Krisenzeiten wie die Coronajahre machten sichtbar, wer diese Verantwortung übernimmt – und wer sich ihr entzieht.
Weltweit regte sich teils erheblicher Widerstand, dem vielerorts mit harten Maßnahmen begegnet wurde. Ob politische Sanktionen gegen Andersdenkende als letztes Aufbäumen einer überdehnten staatlichen Kontrolle oder als schrittweise Verschiebung hin zu autoritäreren Strukturen zu deuten ist, sei einmal dahingestellt. Sicher ist jedoch: Die Richtung „Unserer Demokratie“ hängt entscheidend vom Verhalten der Bürger selbst ab. Menschen sollten nicht alles, was ihnen Politiker vorsetzen, mit Ja und Amen akzeptieren.
In Deutschland dominierte während der Corona-Jahre die Bereitschaft zur Anpassung – während offener Widerstand vergleichsweise selten blieb. Nach den großen Demonstrationen im Jahr 2020 in Städten wie Berlin, Stuttgart oder Leipzig flaute die sichtbare Protestbewegung im Jahr 2021 zunächst ab. Erst gegen Jahresende gewann sie – unter anderem in Form sogenannter „Spaziergänge“ – wieder an Dynamik.
Der Widerstand wurde sichtbar, anhaltend und vielerorts getragen von Bürgern aus der Mitte der Gesellschaft. Besonders prägend waren die sogenannten „Montagsspaziergänge“. Dass diese häufig montags stattfanden, war kein Zufall: Die Anlehnung an die Montagsdemonstrationen des Jahres 1989, bei denen Bürger der DDR für ihre Freiheit auf die Straße gingen, ist offensichtlich. Der historische Bezug verlieh diesen Protesten eine symbolische Dimension, die über das unmittelbare politische Geschehen hinauswies.
Im Winter 2021/2022 nahmen diese Proteste deutlich an Umfang zu. In zahlreichen Städten – von Leipzig über München bis Hamburg – versammelten sich regelmäßig Menschen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Auch wenn offizielle Zahlen und mediale Darstellung weit hinter der tatsächlichen Dynamik dieser Bewegungen zurückblieben, registrierten Behörden ein wachsendes Protestgeschehen. Die Bewegung war dabei keineswegs auf einzelne Regionen beschränkt, zeigte jedoch insbesondere in Ostdeutschland eine stärkere Ausprägung.
Eine mögliche Erklärung hierfür liegt in unterschiedlichen historischen Erfahrungen. Während in Ostdeutschland die Erinnerung an den Verlust und die Wiedergewinnung von Freiheit noch vergleichsweise präsent war, schien in westlichen Teilen des Landes eine größere Bereitschaft zur Anpassung an staatliche Vorgaben vorzuherrschen.
Mein eigenes Erleben dieser zunehmenden Dynamik des Protests in meiner Heimatstadt München möchte ich nachfolgend beschreiben. Seit Dezember 2021 war in München spürbar, dass sich etwas verändert hatte: Immer mehr Menschen gingen auf die Straße – auch ich –, viele davon erkennbar aus der gesellschaftlichen Mitte, aus unterschiedlichen Altersgruppen und Lebensbereichen. Die häufig bemühte Einordnung der Demonstranten von Politikern und ihren medialen Unterstützern als „rechtes“ Randphänomen wurde dieser von mir als Zeitzeugen erlebten Realität in keiner Weise gerecht. Viele meiner Freunde und mich sehe ich in politischer Hinsicht Mitte-links. Rechtsradikale habe ich bei keinem meiner „Spaziergänge“ bemerkt. Vielmehr beteiligten sich zahlreiche Bürger, die sich selbst als Teil der gesellschaftlichen Mitte verstehen. Diese Entwicklung deutete auf ein wachsendes Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungen und deren Kommunikation quer durch alle Bevölkerungsschichten hin.
Was sich entwickelte, war kein vereinzeltes Aufflackern von Protest, sondern eine wachsende Bewegung. Menschen, die über Monate hinweg Einschränkungen hingenommen hatten, begannen, ihren Unmut öffentlich zu artikulieren. Der Wunsch, grundlegende Freiheitsrechte wieder uneingeschränkt wahrnehmen zu können, wurde zunehmend sichtbarer – und hörbarer.
Die Proteste in München entwickelten eine gewisse Anpassungsfähigkeit: Wo Versammlungen untersagt wurden, wichen die Teilnehmer auf andere Formen des Zusammenkommens aus. Dies verdeutlicht, dass sich gesellschaftlicher Widerspruch nicht beliebig regulieren lässt, und Ausdruck tiefer liegender Spannungen ist.
In München erreichten die Proteste eine beachtliche Größenordnung. Mitte Dezember 2021 versammelten sich mehrere Tausend Menschen zu Demonstrationen im Stadtzentrum. Eine Woche später, nachdem eine geplante Kundgebung nur unter erheblichen Einschränkungen genehmigt worden war, verlagerten sich die Proteste dezentral in die Stadt. Tausende Menschen bewegten sich aus unterschiedlichen Richtungen durch die Straßen und fanden schließlich zusammen – friedlich, aber entschlossen. Die Situation zeigte deutlich die Grenzen ordnungsrechtlicher Steuerungsversuche auf, wenn eine Bewegung eine gewisse Größenordnung erreicht.
Die Dimension dieser Entwicklung in deutschen Orten zeigte sich auch in konkreten Zahlen. So wurden Anfang Januar 2022 bundesweit in rund 1.390 Orten sogenannte „Spaziergänge“ registriert; nur wenige Tage später lag die Zahl der gemeldeten Versammlungen bereits bei nahezu 1.900. Diese Entwicklung unterstreicht, dass es sich nicht um vereinzelte oder lokale Ereignisse handelte, sondern um eine flächendeckende Bewegung.
Auch international blieb diese Form des Protests kein isoliertes Phänomen. In mehreren europäischen Ländern entstanden ähnliche Bewegungen, die – wenn auch unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen – vergleichbare Anliegen artikulierten.
Diese Entwicklungen zeigen: Der Widerstand war real, sichtbar und in Teilen der Gesellschaft breit verankert. Und dennoch bleibt die Frage, warum der Widerstand in Deutschland – gemessen an der Tragweite der Maßnahmen – nicht noch umfassender ausfiel. Eine mögliche Erklärung für das relativ geringe Mobilisierungsvolumen liegt in einer historisch gewachsenen Neigung der deutschen Bevölkerung zur Orientierung am Staat und an bestehenden Regeln. Was als Stabilität in „ruhigen“ Jahren zurecht geschätzt wurde, schlug in der Corona-Zeit bei einem Großteil der Bevölkerung in politische Passivität um, nach dem Motto: Der Staat kann mir doch nichts Böses wollen. Weit gefehlt!
Der Umgang staatlicher Stellen mit diesen Protesten fiel unterschiedlich aus. Neben der Beobachtung und Begleitung durch die Polizei kam es mancherorts auch zu Einschränkungen, Verboten und einem teils harten ordnungsrechtlichen Vorgehen – insbesondere gegenüber nicht angemeldeten Versammlungen. Einzelne Maßnahmen und öffentliche Verlautbarungen, in denen auch der Einsatz unmittelbaren Zwangs in Aussicht gestellt wurde, warfen dabei Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf und erinnerten mich an problematische historische Parallelen in Deutschland.
Oberbürgermeister Christof Bolay (SPD) von Ostfildern drohte am 27. Januar 2022 mit folgenden Worten – entnommen aus dem Polizeigesetz § 66 Abs. 4 i.V. mit Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz §2 Nr. 2:
„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“
Bolay meinte, dies sei nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig – an dieser Stelle darf gelacht werden, Humor ist, wenn man trotzdem lacht – und
„Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind."
Warum nicht gleich Schießbefehl? dachte ich mir damals, als ich das mitbekam.
Auch der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer erinnerte mit folgender Mitteilung vom 17. Dezember 2021 an die sächsischen Bürger – Untertanen wären Kretschmer vermutlich lieber – doch sehr an vergangene totalitäre Zeiten:
„… hat der Freistaat Sachsen (…) eine Regelung getroffen, dass Ansammlungen von Menschen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das ist eine harte Ansage (…).“
Trotz aller Drohungen antidemokratischer Kräfte des zunehmend hilflos wirkenden Staates zeigte sich, dass die anhaltenden Proteste nicht ohne Wirkung blieben. Die politische Kommunikation wurde stellenweise vorsichtiger, die Tonlage differenzierter. Offenkundig hatten viele Entscheidungsträger die Intensität und Ausdauer dieses friedlichen Widerstands unterschätzt.
Die Proteste zeigten Wirkung. Deswegen mein Appell an die schwer bewegbaren Couchpotatoes: Runter von der Couch, wenn der Staat Mist baut – wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Buddha soll einmal gesagt haben:
„Es gibt nur eine Zeit, in der es wesentlich ist aufzuwachen. Diese Zeit ist Jetzt!“
Es bleibt festzuhalten: Eine Demokratie muss Widerspruch aushalten – und sie muss ihn ernst nehmen. Wenn Vertrauen schwindet und immer mehr Menschen den Eindruck gewinnen, durch die Politik nicht mehr ausreichend repräsentiert zu werden, entsteht ein Spannungsfeld, das sich nicht durch Appelle oder Einschränkungen allein auflösen lässt.
Es gab auch Gegendemonstrationen – im Namen der „Solidarität“. Das Demonstrationsrecht ist ein grundlegendes Element jeder Demokratie und muss unabhängig vom jeweiligen Anliegen für alle gelten. Gerade deshalb sind auch Gegendemonstrationen selbstverständlich zu akzeptieren. Umso widersprüchlicher erscheint es jedoch, dass ausgerechnet jene politischen Entscheidungsträger, deren Maßnahmen bei diesen Gegendemonstrationen unterstützt wurden, das Demonstrationsrecht gleichzeitig durch Auflagen, Einschränkungen und Verbote erheblich beschnitten.
Doch wofür genau wurde hier demonstriert? Für Maßnahmen, die tief in Grundrechte eingriffen, für eine Politik, die Kinder und Jugendliche erheblich belastete, und für Entscheidungen, deren Verhältnismäßigkeit schon damals zunehmend infrage stand.
Gerade der Umgang mit jungen Menschen wirft im Rückblick besonders drängende Fragen auf. Berichte über stark gestiegene psychische Belastungen bis hin zu stark zunehmenden suizidalen Krisen standen einer vergleichsweise geringen direkten gesundheitlichen Gefährdung durch das Virus gegenüber. Relationen, die zumindest Anlass zu einer deutlich kritischeren Abwägung hätten geben müssen.
Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, wenn selbst weitreichende Maßnahmen wie Quarantäneauflagen für gesunde Kinder oder Diskussionen über eine Impfpflicht für Minderjährige kaum hinterfragt wurden. Während andere Länder bereits Lockerungen einleiteten, hielt man in Deutschland lange an einem besonders restriktiven Kurs fest. Danke an dieser Stelle nochmals an Herrn Lauterbach für seine unsinnigen Maßnahmen in der Corona-Zeit. Hauptsache, Sie können noch gut schlafen, Herr Lauterbach!
Nochmals: Womit genau erklärte man sich solidarisch bei diesen Gegendemonstrationen? Mit dem Schutz von Gesundheit – oder mit einem politischen Kurs, dessen Nebenwirkungen zunehmend sichtbar wurden?
In diesem Zusammenhang richtet sich meine nachdenkliche Frage – ausdrücklich nicht als persönliche Herabsetzung gemeint – auch an jene, die im Namen der „Solidarität“ für den damaligen Kurs der Regierung auf die Straße gegangen sind. Vielleicht hilft folgende Unterscheidung, die damalige Situation noch einmal kritisch zu reflektieren:
Quarantäne bezeichnet den Zustand, wenn Kranke in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.
Tyrannei bezeichnet den Zustand, wenn Gesunde in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.
Dummheit ist es, wenn man zwischen beiden Zuständen nicht unterscheiden kann!
Diese zugespitzte Gegenüberstellung mag provozieren, sie zielt jedoch auf einen zentralen Punkt: die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. In einer freiheitlichen Ordnung darf die Einschränkung von Grundrechten kein Selbstzweck sein – und schon gar nicht zur Gewohnheit werden, ohne dass ihre Notwendigkeit und Differenzierung fortlaufend kritisch hinterfragt werden.
Eine Demokratie lebt davon, dass solche Fragen gestellt werden. Denn Einschränkungen von Freiheit bedürfen stets einer besonders sorgfältigen Begründung – und dürfen nicht zur neuen Normalität werden, ohne dass ihre Notwendigkeit fortlaufend überprüft wird.
Die entscheidende Frage bleibt daher bestehen: Werden die Signale aus der Gesellschaft von der Politik als Anlass zur Korrektur verstanden – oder als Störung, die es zu begrenzen gilt? Davon hängt ab, ob eine freiheitliche Ordnung gestärkt aus einer Krise hervorgeht – oder ob sie schleichend an Substanz verliert.
Fazit
Die Lehre aus der Corona-Zeit ist wie die aus der Nazi-Zeit eine unbequeme: Nicht der Widerspruch bedarf der Rechtfertigung, sondern die widerspruchslose Anpassung. Eine freiheitliche Ordnung wird nicht in dem Moment gefährdet, in dem Menschen „Nein“ sagen – sondern in dem Moment, in dem sie es verlernen. Deshalb bleibt die Frage entscheidend: Ist eine Gesellschaft bereit, ihre Freiheit aktiv zu verteidigen – oder begnügt sie sich damit, sie verwalten zu lassen? Die Antwort darauf entscheidet nicht nur über den Umgang mit vergangenen Krisen, sondern auch über den Charakter und Verlauf zukünftiger. Deswegen ist für das kollektive Gedächtnis eine echte, eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse in Form eines Untersuchungsausschusses anstelle des Papiertigers „Enquete-Kommission“ dringend nötig.
Freiheitsrechte sind nicht Geschenke der Politik, die uns weggenommen, und später als Leckerli zum Teil wieder eingeräumt werden, wenn wir artig waren. Freiheitsrechte sind das Vermächtnis von Menschen, die in der französischen Revolution 1789 mit vollem Einsatz und ihrem Blut dafür gekämpft haben. Ihnen haben wir es zu verdanken, dass wir heute relativ freiheitlich leben können. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das so bleibt. Freiheitsrechte gehören uns Menschen, und nicht irgendwelchen Regierungen und ihren Drahtziehern, die glauben darüber verfügen zu können, und auch nicht irgendwelchen Parteien, die sich den Staat zur Beute machen. Das Volk ist der Souverän, nicht der Staat. Der Staat dient dem Souverän, dafür wurde er geschaffen. Kein demokratischer Staat hat Ihnen, geschätzte Leserin, geschätzter Leser oder mir vorzuschreiben, wen ich treffe, wen ich berühre, wen meine Kinder treffen und berühren, wie lange ich mich außer Haus aufzuhalten habe, mit was ich meinen Lebensunterhalt legal verdiene sowie sonstige antidemokratische Vorschriften zu erlassen – solange es nicht nachweislich und dringend erforderlich ist. Und es war in der Coronapandemie, die eine Plandemie war, nicht erforderlich. Die offengelegten RKI-Protokolle beweisen diesen Sachverhalt.
Ziviler Ungehorsam ist kein Betriebsunfall der Demokratie, sondern ihr Prüfstein. Er beginnt dort, wo Bürger sich weigern, Maßnahmen widerspruchslos hinzunehmen, die sie als unverhältnismäßig oder inkonsistent empfinden. Gerade in einer Ausnahmesituation ist diese Form des Widerspruchs kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Macht, die nicht hinterfragt wird, neigt dazu, sich auszudehnen.
Das Grundgesetz hat die Möglichkeit zum Widerstand nicht zufällig vorgesehen. Artikel 20 Absatz 4 formuliert ein Widerstandsrecht als letzte Konsequenz, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet ist und andere Mittel versagen. Diese Schwelle wurde während der Corona-Zeit überschritten.
Bürger sind nicht nur Adressaten staatlicher Anordnungen, sondern Träger der verfassungsmäßigen Ordnung. Deshalb erschöpft sich ihre Rolle nicht im Gehorsam, sondern umfasst auch das Recht – und mitunter die Pflicht –, staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen. Wenn in der politischen Debatte zunehmend vor einer „Delegitimierung des Staates“ gewarnt wird, entsteht der Eindruck, dass Kritik selbst bereits unter Rechtfertigungsdruck gerät. Doch eine Demokratie lebt nicht von der Immunisierung staatlichen Handelns gegen Widerspruch, sondern von der Fähigkeit, zwischen fundierter Kritik und tatsächlicher Ablehnung der Ordnung zu unterscheiden. Diese Unterscheidung konsequent zu wahren, bleibt eine zentrale Herausforderung politischer Verantwortung.
Die Demokratie in Deutschland hat die Bewährungsprobe Corona nicht bestanden. Die Politiker der Altparteien, die heute wieder – oft und gerne – die Worte „Unsere Demokratie“ in den Mund nehmen, haben auf ganzer Linie versagt.
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Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!
Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.
Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Corona-Demonstration in Berlin am 29. August 2020
Bildquelle: Jaz_Online / shutterstock
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Von der Politik vorangetriebene Gesetzesverschärfungen zur Herstellung von Deepfakes rütteln an den Grundfesten unserer Rechtsordnung.![]()
Der Beitrag Der digitale Generalverdacht gefährdet die Rechtsstaatlichkeit erschien zuerst auf .
Pressemitteilung des Friedensnetzwerkes "Zusammen für Frieden! JETZT!" in Kooperation mit diversen Bürgerinitiativen der Regionen.
Das Netzwerk Zusammen für Frieden! JETZT! ruft alle Menschen in Deutschland dazu auf, sich an den vielfältigen Friedensaktionen zu Ostern und darüber hinaus zu beteiligen – mit der gemeinsamen Forderung „Frieden schaffen ohne Waffen“. Zugleich wird dazu eingeladen, neben bekannten Friedenssymbolen bewusst die weiße Fahne zu zeigen – als politisch neutrales und weltweit anerkanntes Zeichen für sofortigen Waffenstillstand und die Bereitschaft zu Verhandlungen.
„Wir fordern von der Politik die Einhaltung der Friedensgebote von Grundgesetz, EU-Verträgen und UN-Charta, ein Ende von Waffenlieferungen in Kriegsgebiete sowie Abrüstung statt der Einführung einer Wehrpflicht und der Stationierung neuer Mittelstreckenwaffen. Eine ausführliche Darstellung aller Forderungen findet sich auf unserer Webseite.“, erklärt das Friedensnetzwerk.
Die Friedensaktionen finden bundesweit an verschiedenen Orten statt. Eine Auswahl zentraler Termine:
3.-6.04.26 Norddeutschland Ostermärsche im Norden
04.04.26 Frankfurt Weltweites Friedenszeichen Römerberg 13
04.04.26 München Ostermarsch Max-Joseph-Platz 13 Uhr
04.04.26 Augsburg Ostermarsch Ladehofstraße 14 Uhr
06.04.26 Dresden Oster-Friedensmarsch Postplatz 11:30 Uhr
06.04.26 Kamenz Ostermarsch Kamenz/Bautzen Marktplatz Kamenz 15 Uhr
06.04.26 Viernheim Friedenszug Bergstraße Apostelplatz Viernheim 14 Uhr
26.04.26 Torgau 80 Jahre Begegnung an der Elbe – Elbstraße/Rosengarten 15 Uhr
08.05.26 Bundesweit Schulstreik gegen Wehrpflicht
09.05.26 Europaweit European Peace Project
Weitere Informationen zu den Aktionen sind auf der Webseite: www.zusammen-fuer-frieden-jetzt.de zu finden, weitere Ostermärsche auf der Webseite der Friedenskooperative.
Das Friedensnetzwerk sieht angesichts der Zuspitzungen im Irankrieg sowie zunehmender militärischer Präsenz auch in Deutschland die Gefahr weiterer Eskalation. Diese Entwicklung wird als Folge politischer Entscheidungen bewertet, die verstärkt auf Konfrontation statt auf Diplomatie setzen. Zugleich werde die Gesellschaft schrittweise auf einen möglichen Spannungs- oder Verteidigungsfall vorbereitet – mit weitreichenden Folgen bis hin zu Notstandsmaßnahmen und Einschränkungen grundlegender Rechte. Vor diesem Hintergrund ruft das Netzwerk dazu auf, die Politik öffentlich an die Einhaltung nationaler und internationaler Friedensverpflichtungen zu erinnern und eine weitere Eskalation zu verhindern.
"Der öffentliche Einsatz für Frieden ist für uns die dringendste Aufgabe unserer Zeit – wichtiger als alles, was uns trennt. Über politische Lager hinweg rufen wir zu mutigem Handeln auf: Es ist Zeit, gemeinsam für Frieden und Diplomatie einzustehen,“ erklärt das Netzwerk Zusammen für Frieden! JETZT!.
Informationen zur Initiative
„Zusammen für Frieden! JETZT!" ist ein bundesweites Netzwerk von eigenverantwortlichen Friedensinitiativen, zivilgesellschaftlichen Gruppen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern – für Frieden ohne Waffen. Das Bündnis wurde im Oktober 2024 angesichts der eskalierenden weltweiten Konflikte gegründet und fordert eine klare Wende hin zu friedenschaffendem Handeln, Gewaltfreiheit und Menschlichkeit: Statt weiterer Aufrüstung, kriegstreiberischer Eskalation und der Unterstützung völkerrechtswidriger Interventionen müsse die Politik ihre Verantwortung wahrnehmen und – im Einklang mit den Friedensgeboten des nationalen und internationalen Rechts – konsequent auf Dialog, Diplomatie und Verständigung setzen. Das Zeichen des Netzwerks ist die weiße Fahne – weltweit verstanden als Symbol für Waffenstillstand und faire Verhandlungen. Mit vielfältigen Aktionen sollen Bewusstsein geschaffen, Menschen zum Mitwirken ermutigt und Termine der Friedensbewegung sichtbar gemacht werden. Ein zentrales Anliegen ist dabei, alle Friedensgruppen im gemeinsamen Protest zusammenzuführen.
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veröffentlicht am 24.03.2026; Gastautor: Peter Bickel Der NDR und die Masern-Impfpflicht: Ein Lehrstück in selektivem Journalismus Am 26. Februar 2026 strahlte die ARD-Sendung Panorama den Beitrag „Masern: Wie Impfgegner die Impfpflicht sabotieren“ aus. Der Beitrag des Journalisten Timo Robben porträtiert Ärzte, die Impfbefreiungsatteste ausstellen oder Masernimpfungen nicht durchführen, als Teil eines Systems zur Umgehung der gesetzlichen Impfpflicht. Die Süddeutsche Zeitung griff […]
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Heute gehen junge Leute auf die Straße, um gegen die Wehrpflicht zu protestieren. Dabei ist eine Wehrpflicht nötiger denn je!![]()
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Die erneute Inhaftierung von Dr. med. Bianca Witzschel markiert eine weitere Eskalationsstufe staatlicher Repression gegen kritische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Nur zwölf Tage nach dem öffentlichen Appell von US-Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr., diese politische Verfolgung zu beenden, folgte die Ladung zum Haftantritt – ein provokant wirkender Akt staatlicher Missachtung.
Das offizielle Dementi aus dem Bundesgesundheitsministerium, es gebe keine Ärzteverfolgung, entpuppte sich binnen Tagen erneut als Falschmeldung. Die Chronologie kommt wie blanker Zynismus daher und wirft einmal mehr ein schlechtes Licht auf den Zustand des Rechtsstaates.
Das dabei offen zutage tretende Maß an Verachtung gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit sowie den rechtsstaatlichen Normen, die diese sichern, ist durch dieses rigide Vorgehen der staatlichen Behörden kaum noch zu überbieten.
Dr. med. Bianca Sabine Witzschel, 69, war bis zu ihrer ersten Inhaftierung in Untersuchungshaft am 28.02.2023 im Rahmen einer der insgesamt fünf (!) Durchsuchungen ihrer Arztpraxis über einen Zeitraum von insgesamt 23 Jahren als niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin sowie Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie in Moritzburg tätig und verfügte über 40 Jahre Berufserfahrung.
Nach bereits 476 Tagen in Untersuchungshaft und insgesamt 27 Verhandlungstagen im Zeitraum vom 14.11.2023 bis 16.06.2024 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wurde sie mit Urteil vom 17.06.2024 zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Fast sämtliche Beweisanträge der Verteidigung wurden während der sich über ein halbes Jahr hinziehenden Hauptverhandlung durch das Gericht abgewiesen. Man kennt diese Vorgehensweise der Gerichte schon aus anderen Verfahren gegen Corona-kritische Ärzte oder auch andere politisch Verfolgte seit der Zeit der Pandemie, u.a. Rechtsanwälte wie Dr. Reiner Füllmich.
Des weiteren wurde mit dem Urteil die Einziehung von Wertersatz in Höhe von über 47.000,00 € angeordnet. Auch die Rechtsanwalts- und Verfahrenskosten musste Bianca Witzschel selbst tragen. Rechtskräftig wurde das Urteil schließlich am 19.09.2025 durch Bestätigung seitens des Bundesgerichtshofes per Beschluss ohne erneute mündliche Verhandlung.
Eine weitere Folge des Urteils ist darüber hinaus der Ausspruch des Ruhens der Approbation von Dr. Bianca Witzschel für einen Zeitraum von weiteren 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils am 19.09.2025.
In dem Urteil des LG Dresden wird die Ärztin beschuldigt, in insgesamt 1003 Fällen angeblich unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben – im Einzelnen geht es dabei um Bescheinigungen zur Befreiung von der Maskenpflicht, um Impfunfähigkeitsbescheinigungen sowie um Bescheinigungen zur Durchführung von Spucktests anstatt von Nasenabstrichen im Rahmen der Corona-Tests.
Darüber hinaus wurde sie wegen angeblichen Betruges und vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe für schuldig befunden. Bei letzterer soll es sich um ein sogenanntes „Elektroimpulsgerät“ gehandelt haben. Tatsächlich aber handelte es sich lediglich um eine Taschenlampe mit entsprechender Zusatzfunktion, die laut Gutachter zudem im vorgefundenen Zustand nicht einmal funktionsfähig war. Frau Dr. med. Bianca Witzschel bestreitet, wissentlich jemals eine solche Taschenlampe in ihrem Besitz gehabt zu haben und verweist auf ehemalige Mieter, welche nach ihrem Auszug auf ihrem Grundstück noch einige Dinge hinterlassen hätten.
Dem separaten Betrugsvorwurf liegt letztendlich eine Bestellung ganzer drei Bücher im Gesamtwert von knapp 48 € (!) zugrunde, die Frau Dr. Witzschel angeblich vorsätzlich bestellt habe, obwohl sie gewusst habe, finanziell nicht in der Lage zu sein, diese später zu bezahlen. Dieser Vorwurf erscheint besonders konstruiert: Zum einen handelt es sich allein aufgrund des geringen Betrages um eine absolute Lappalie, zum anderen dürfte ein derartiger Vorwurf in keiner Weise nachweisbar gewesen sein – hierzu findet sich im Übrigen auch nichts Substantielles in den Urteilsgründen –, denn wie häufig werden in Deutschland und auch weltweit täglich Bestellungen ausgelöst, die schließlich in einem Mahnverfahren enden, weil Betroffene möglicherweise schlicht vergessen haben, was sie bestellt haben, oder Zahlungen verspätet anweisen. Zum anderen erinnert dieser Vorwurf und die konstruierten Anschuldigungen gegen Michael Ballweg, der schließlich gerade aufgrund seiner Inhaftierung in der Untersuchungshaft sowie der Beschlagnahme seines gesamten Vermögens nicht mehr in der Lage war, seine Steuererklärung fristgerecht abzugeben, oder – wie hier vorliegend im Fall von Dr. Witzschel -, die aufgrund der Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden ebenfalls vollständig finanziell ruiniert wurde und ihre Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen konnte.
Darüber hinaus lesen sich insbesondere die ersten Seiten des Urteils wie ein Denunziationspapier; so wird sie dort auch noch in die rechte Reichsbürger-Ecke gerückt. Und als wäre all das nicht bereits genug, leitete das Gericht aus ihrem eigenen Schlusswort als Angeklagte schließlich auch noch eine politische Motivation ab: Sie sei bereits grundsätzlich infolge ihrer inneren Einstellung gegen das Tragen von Masken, die Durchführung von Corona-Tests und Impfungen gewesen – unabhängig von den getroffenen medizinischen Befunden, die als reine Makulatur dargestellt worden seien.
Insgesamt musste Frau Dr. Witzschel ganze 5 (!) Haus- und Praxisdurchsuchungen über sich ergehen lassen. In deren Rahmen wurde zudem ihre gesamte IT sowie ihre sämtlichen Bioresonanz-Therapiegeräte eingezogen und bis heute von den Behörden nicht wieder an sie herausgegeben. Aufgrund der Einziehung einer Summe von 47.000,00 € sowie der durch die 27 Verhandlungstage entstandenen, entsprechend hohen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren wurde das Wohnhaus, in dem sich auch die Arztpraxis befand, im Februar 2025 für weniger als die Hälfte seines tatsächlichen Wertes zwangsversteigert. Am Verkauf des Hauses durfte sich Frau Dr. Witzschel aus der U-Haft nicht beteiligen, dem von ihr beauftragten Anwalt wurde die Beteiligung ebenfalls verweigert.
Parallel wurde Bianca Witzschel bereits 2022 die Approbation entzogen, die Praxis geschlossen und ihre gesamte berufliche Existenz vernichtet. Sämtliche IT-Systeme, Patientenakten und Datenträger wurden beschlagnahmt und gelöscht. Sie verlor ihren gesamten Patientenstamm. Konten und Krankenversicherung wurden gekündigt. Dies entspricht in Summe einem Approbations-Entzug für mehr als 6 Jahre!
Nachdem Frau Dr. med. Witzschel bereits 476 Tage in Untersuchungshaft verbracht hat, drohen ihr nun aktuell mit dem rechtskräftigen Urteil weitere 498 Tage im Gefängnis in Strafhaft.
Darüber hinaus stehen noch zwei weitere Strafverfahren mit identischen Tatvorwürfen an – eines ist bereits per Gerichtsbeschluss eröffnet, das andere befindet sich noch in der Ermittlungsphase der Strafverfolgungsbehörden.
Was das Gericht verschweigt: In jedem Fall gab es Anamnese, Untersuchung, Dokumentation, also kein Attest ohne Patientenkontakt.
Frau Dr. med. Witzschel arbeitete mit Bioresonanzdiagnostik – einer in naturheilkundlichen Kreisen durchaus verbreiteten Methode. Das Landgericht erklärte die Bioresonanzmessung jedoch kurzerhand zu einer nicht wissenschaftlich anerkannten Methode, die eingesetzten Geräte zu reinen „Lifestyleprodukten“. Dass diese Methode in der Naturheilkunde seit rund 50 Jahren erfolgreich genutzt wird, wurde dabei nicht berücksichtigt.
Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige – der Leiter des Rechtsmedizinischen Institutes der Universität Dresden – erstellte nachträglich im Prozess ein Gutachten dazu, dass die Bioresonanzmessung seiner Ansicht nach keine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Diagnostik- und Behandlungsmethode sei. Begründet wurde dies von ihm mit den angeblich vielen Fehldiagnosen, welche in Studien gemessen worden seien, die Bioresonanzmethode sei daher eine „bloße Suggestion“.
So habe das verwendete Messgerät beispielsweise bei Versuchen an einem Leichnam diesen nicht als solchen erkannt bzw. ihn für gesund befunden; oder es seien für einen Leberkäse und ein Tuch die gleichen Befunde gemessen worden, welche zum Teil mit denen von lebenden Probanden übereingestimmt hätten.
All dies erinnert in seiner Ausprägung jedoch stark an die in gleicher Art fehlerhaften Messungen mit dem PCR-Test – dem angeblich „wissenschaftlichen Gold-Standard der Medizin“ laut Prof. Drosten – welcher in Versuchen an Lebensmitteln wie z.B. Kiwis oder Coca-Cola oder an einer Ziege ebenfalls zu den gleichen Ergebnissen kam wie bei menschlichen Probanden. Dies änderte am großflächigen Einsatz des PCR-Tests weltweit während der Corona-Krise als Gold-Standard hingegen nichts. Trotz dieser offensichtlichen Messfehler beruhten darauf sämtliche Grundrechtseinschränkungen weltweit, wie Lockdowns, wochenlange Schließungen von Geschäften, Kindergärten, Schulen etc., monatelange Verpflichtungen zum Tragen von Gesichtsmasken, die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen in Deutschland und vieles mehr.
Deutlicher kann man die völlig willkürliche Beschränkung der Therapiefreiheit von Ärzten und das sprichwörtliche Messen mit zweierlei Maß wohl kaum ausdrücken als durch das Urteil gegen die Ärztin Dr. med. Bianca Witzschel.
Während ihrer bereits in U-Haft verbrachten 476 Tage wurde Dr. med. Bianca Witzschel behandelt wie eine Schwerverbrecherin oder Terroristin und war wiederholt Maßnahmen ausgesetzt, die als „weiße Folter“ bezeichnet werden können, wie die permanente Vorführung in Hand- und Fußfesseln, auch vor Gericht, oder die teilweise wochenlange Beschränkung und Untersagung telefonischer Kontakte oder die Verbringung in Einzelhaft. Willkürlich durfte sie beispielsweise über längere Zeit weder ihre Tochter noch ihre Verteidigung telefonisch kontaktieren, was keine übliche und vor allem keine rechtliche zulässige Praxis in Deutschland ist.
In ihrem Fall wurde – wie in anderen bekannten Fällen auch – ein absehbarer finanzieller, sozialer und beruflicher Ruin augenscheinlich in Kauf genommen. Es erinnert stark an ein möglicherweise sogar beabsichtigtes sogenanntes „Defunding“ als politische Vernichtungsmethode von Dissidenten in diktatorisch geführten Staaten.
Der Fall von Bianca Witzschel scheint jedenfalls genau das zu bestätigen, was Kennedy kritisierte: Medizinische Entscheidungen werden politisch sanktioniert. Therapiefreiheit wird kriminalisiert. Dissens wird bestraft. Ärztliches Gewissen wird als politische Gesinnung gewertet, Fürsorge für Patienten zu einem Delikt pervertiert.
Die zeitliche Abfolge ist bezeichnend:
Kennedys Brief am 10. Januar. Warkens Dementi unmittelbar danach. Die Ladung zum Haftantritt nur zwölf Tage später. Ist das Zufall?
Die deutsche Regierung antwortet auf internationale Kritik ein weiteres Mal nicht mit ernstzunehmender Aufklärung, sondern mit Repression – und dem faktischen Beweis des Gegenteils: der eigenen Leugnung stattfindender Ärzteverfolgung durch das Bundesgesundheitsministerium, aktuell unter der Zuständigkeit von BGM Warken.
Dr. med. Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Sie ist das Opfer eines Systems, das während der Coronakrise errichtet wurde – und bis heute fortwirkt: Juristische Verfolgung, wirtschaftliche Zerstörung, soziale Auslöschung – auch und gerade von kritischen Ärzten, die sich dem ärztlichen Grundprinzip „zuerst nicht schaden“, dem Genfer Gelöbnis und dem Nürnberger Kodex verpflichtet haben.
Was hier als Rechtsstaat verkauft wird, ist politische Justiz. Und der Fall Bianca Witzschel zeigt, wie weit Deutschland bereit ist zu gehen, um abweichende Ärzte und auch deren Patienten mundtot zu machen.
Die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit ist eine Lüge und leere Worthülse, solange Ärzte wie Dr. med. Bianca Witzschel explizit wegen ihres Handelns aufgrund der gesetzlich garantierten Therapiefreiheit eingesperrt, verfolgt, sanktioniert und bestraft werden.
Dies ist ein Aufruf an uns alle, für die umgehende Änderung dieser Zustände einzustehen und die gesetzlich gegebenen Garantien vehement einzufordern.
Unterzeichnet von
Katja Wörmer | Rechtsanwältin
Kontakt: [email protected]
Dr. Monika Jiang | Fachärztin für Allgemeinmedizin
Kontakt: [email protected]
Kerstin Heusinger | Freie Journalistin
https://www.facebook.com/kerstin.heusinger
Dr. med. Bianca Witzschel
Weitere Informationen und Updates:
https://t.me/freeDrBiancaWitzschel
Während die Corona-Impfpflicht inzwischen selbst bei der Bundeswehr Geschichte ist, holt sie viele Soldaten erst jetzt richtig ein. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, wurden 131 gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldaten eingeleitet, weil sie die COVID-19-Impfung verweigerten. In 33 Fällen endete das mit einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme – alles im Namen des damaligen „Gehorsams“ .
Parallel verteidigt die Bundesregierung ihr damaliges Vorgehen weiter mit bekannten Floskeln. Die Entscheidung, die Corona-Impfung lange Zeit im verpflichtenden Basisimpfschema der Bundeswehr zu belassen, sei auf Basis des „anerkannten wissenschaftlichen Wissens- und Informationsstands“ erfolgt. Zur Absicherung verweist man auf die Ständige Impfkommission und das Robert Koch-Institut – also genau jene Institutionen, deren Einschätzungen während der Corona-Zeit politisch nie infrage gestellt werden durften .
Erst im Mai 2024 wurde die Impfpflicht für Soldaten kassiert und in eine bloße Empfehlung umgewandelt. Diesen Schritt begründet die Bundesregierung mit Verweis auf eine Antwort aus der vorherigen Legislaturperiode (20/12427). Da sprach man noch von einer ausführlichen „Abwägung des Nutzens einer Impfung gegen SARS-CoV-2 und der Risiken von Nebenwirkungen unter Berücksichtigung neuster Erkenntnisse unter anderem zur Entwicklung des Bedrohungspotenzials einer COVID-19-Erkrankung, der Spezifika der Bundeswehr hinsichtlich Gesundheits- und Altersstruktur sowie der unter anderem durch die Duldungspflicht erreichten hohen Quote der sogenannten hybriden Immunität in der Bundeswehr“.
Übersetzt heißt das: Was zuvor angeblich zwingend notwendig war, war plötzlich verzichtbar – für viele Betroffene jedoch zu spät.
Besonders brisant bleibt, dass die Bundesregierung bis heute keine vollständige Erfassung einfacher Disziplinarmaßnahmen vorlegt. Man weiß also offiziell nur von den gerichtlichen Verfahren – nicht aber vom gesamten Ausmaß der Sanktionen innerhalb der Truppe. Transparenz sieht anders aus.
Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser sieht seine Warnungen im Umgang mit den COVID-19-Impfungen bestätigt. Anlass sind Aussagen des früheren CDC-Direktors Robert Redfield, der den politischen Umgang mit den Impfstoffen scharf kritisiert. Die Impfungen seien „als klassische Impfstoffe verkauft und teilweise verpflichtend verordnet worden“, obwohl früh bekannt gewesen sei, „dass sie weder Infektionen noch die Weitergabe des Virus verlässlich verhindern“.
Besonders brisant ist für Hauser, dass es sich bei mRNA- und DNA-Impfungen medizinisch um Gentherapien handle. Diese seien jedoch bereits 2009 in der EU „auf Druck der Pharmalobby aus der Gentherapie-Regulierung ausgenommen worden“. Hauser stellt klar: „Damit wurden zentrale Schutzmechanismen ausgehebelt.“
Auch Redfield macht unmissverständlich deutlich, dass „nicht die Wissenschaft, sondern politische Entscheidungen das Hauptproblem gewesen seien“. Eine Impfpflicht hätte es nie geben dürfen, ebenso wenig den breiten Einsatz bei Kindern, gesunden Erwachsenen und Schwangeren. Der politische Umgang mit den Impfstoffen sei verantwortungslos gewesen.
Hauser bringt das Kernproblem auf den Punkt: „Jeder Geimpfte wird faktisch zu einer Spike-Protein-Fabrik.“ Weiter warnt er: „Wie viel Spike-Protein wie lange und wo im Körper produziert wird, ist scheinbar nicht steuerbar.“ Während Europa weiterhin abwiegele, hätten die USA ihre allgemeinen Impfempfehlungen bereits vollständig zurückgenommen.
„Die COVID-19-Impfungen sind eine tickende Zeitbombe! Niemand weiß, was langfristig in den Körpern der Geimpften passiert“, warnt Hauser wörtlich. Gleichzeitig verweist er auf alarmierende Entwicklungen: „Gleichzeitig sehen wir sinkende Geburtenzahlen, steigende Notfälle, Rekord-Krankenstände und explodierende Krebszahlen – doch die Politik schweigt.“
Hauser kündigt nun eine Anfrage an die EU-Kommission an: „Es braucht endlich systematische Untersuchungen und eine vollständige politische Aufarbeitung. Die Menschen haben ein Recht auf die Wahrheit!“
