Obwohl es in Österreich durchaus noch Potential zur Nutzung der Wasserkraft – insbesondere durch Kleinwasserkraftwerke – gibt, drückt die Bundesregierung mit Unterstützung der Grünen den beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken durch. Die Alpenrepublik soll den Wetterlaunen noch stärker ausgesetzt werden.
Rund die Hälfte des in Österreich erzeugten Stroms kommt von Wasserkraftwerken. Zusätzliche Kleinwasserkraftwerke könnten die Versorgungssicherheit mit wetter- und tageszeitunabhängigem Strom ebenfalls deutlich verbessern. Werden derzeit jährlich etwa 55 bis 60 Terawattstunden (TWh) Strom aus Wasserkraft gewonnen, könnte man dadurch, sowie durch die Modernisierung der bestehenden Wasserkraftwerke mehr als 70 TWh pro Jahr produzieren. Das wären bis zu 20 Prozent mehr an regelbarer und zuverlässiger Stromversorgung. Doch die österreichische Bundesregierung will noch mehr Wind- und Solarkraftwerke – und das noch rascher – im ganzen Land aufgebaut sehen.
Weil sich die Freiheitlichen gegen die Verschandelung der Landschaften durch riesige Windkraftwerke und großflächige Solarfarmen für eine unzuverlässige Stromversorgung aussprechen, wurden von der Ömpel-Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos die Grünen zur Erreichung der notwendigen Zweidrittelmehrheit ins Boot geholt. Doch um die Grünen zur Zustimmung für das sogenannte „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz“ (EABG) zu gewinnen, mussten die Regierungsparteien deutliche Zugeständnisse machen. Denn der Ökopartei ging der ursprüngliche Entwurf nicht weit genug.
Nun sollen konkrete Ausbauziele pro Bundesland und Technologie (also Windkraftwerke, Solarmodule, Wasserkraftwerke, Geothermie-Projekte und Netzinfrastruktur) festgelegt werden. Zudem kommen beschleunigte Genehmigungsverfahren, was insbesondere bei den Windkraftwerken wegen der negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Infraschalls (Report24 berichtete bereits zu diesem Thema) und der möglichen Schäden für Flora und Fauna vielerorts auf Widerstand stößt.

Und selbstverständlich darf der Klimadiktatur-Ansatz der Grünen nicht fehlen: Denn Grünen-Verhandler Lukas Hammer forderte nicht nur striktere Vorgaben an die Länder ein, sondern auch mehr Eingriffsmöglichkeiten für den Bund – sollten sich diese gegen die Pläne querlegen wollen. Denn einige Länder würden sich in einer Blockadehaltung befinden. Doch was ist, wenn sich die Landesregierungen einfach nur am Willen ihrer Bevölkerung orientieren? Aber so etwas interessiert die Grünen herzlich wenig – Hauptsache, das ganze Land wird mit Windrädern und Solarpanelen zugepflastert.
Das ohnehin schon sehr hoch angesetzte Ausbauziel von 27 Terawattstunden (TWh) Nennleistung auf nunmehr 30 TWh (gegenüber dem Jahr 2020) bis zum Jahr 2030 zu erhöhen, haben die Grünen ebenfalls durchgesetzt. Zusätzlich gibt es nun ein Ausbauziel von 40 TWh bis zum Jahr 2035. Wind und Sonne über alles, über alles in der Welt – und wenn dafür die Stromversorgung im ganzen Land zusammenfällt.
Bürgermeister ohne Macht, Naturschützer ohne Stimme und Anrainer, die man politisch überfährt. Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) hebelt den Widerstand gegen Windindustrie aus, Bürgerinitiativen werden entmachtet. Ein Ja der Grünen am kommenden Donnerstag im Parlament bedeutet, dass Österreichs Energiewende beängstigende Fahrt aufnimmt. Sie rast auf einen Abgrund zu. Welch irrwitzige Politik für Österreich!
Ein Gastkommentar von Angelika Starkl
Egal, ob Sie aus Sorge um seltene Vögel, den Wert Ihres Hauses oder um mehr Demokratie vor Ort kämpfen, am Donnerstag geht es für Windindustriegegner um die Zukunft. Das neue Beschleunigungsgesetz betrifft alle.
Weil dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig ist, entscheidet die Zustimmung der Grünen darüber, ob das Gesetz am Donnerstag endgültig beschlossen werden kann. Kommt dieses Gesetz, werden die bürokratischen Hürden für Ökostrom-Großprojekte wie Windräder oder riesige Solarparks massiv aus dem Weg geräumt. Projektwerber müssen künftig nicht mehr jahrelang von einer Behörde zur nächsten laufen. Ein einziges, schnelles Verfahren ersetzt den Behördenmarathon. Zudem wird der Ausbau erneuerbarer Energien rechtlich als „übergeordnetes öffentliches Interesse“ verankert.
Die Energiewende bringt eine spürbare Verschiebung der Machtverhältnisse. Bisher konnten Gemeinden den Bau von Windrädern oder großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf ihrem Gemeindegebiet über die örtliche Raumordnung (Flächenwidmung) oder durch Verweigerung von Genehmigungen komplett blockieren. Durch das Beschleunigungsgesetz werden spezielle Zonen ausgewiesen. Liegt ein geplantes Wind- oder Sonnenkraftwerk in einem solchen Gebiet, greifen dann vereinfachte Verfahren. Die Gemeinde hat kaum noch rechtliche Handhabe, das Projekt aus lokalen Interessen zu verhindern. Weil alle Genehmigungen in einem einzigen Großverfahren, oft auf Ebene der Landesregierung, gebündelt werden, schrumpft die Rolle der Gemeinde auf die einer bloßen Parteistellung zusammen. Sie kann mitreden, aber nicht mehr Nein sagen. Genau dieser Punkt sorgt für heftige Debatten. Kritiker warnen, dass Großprojekte so über die Köpfe der Menschen vor Ort hinweg entschieden werden.
Bisher konnten Bürgerinitiativen (BI) Projekte stoppen, indem sie den Schutz lokaler Tierarten, wie seltene Vögel, Fledermäuse oder das Landschaftsbild ins Treffen führten. Durch das neue Gesetz wiegt der Klimaschutz rechtlich schwerer als der Naturschutz. Das hat zur Folge, dass Richter bei Einsprüchen im Zweifel fast immer zugunsten des Windindustrieprojekts oder der Stromleitung entscheiden müssen, weil das „überragende öffentliche Interesse“ gesetzlich festgeschrieben ist. Argumente für den lokalen Natur-, oder Landschaftserhalt perlen an den Behörden künftig rechtlich ab.
Die klassische Strategie von Bürgerinitiativen war bisher, Verfahren durch Einsprüche, Gutachten und neue Anträge über Jahre hinweg in die Länge zu ziehen. Vielen Betreibern ging dabei schlicht das Geld oder die Geduld aus. Das neue Gesetz führt nun extrem straffe Fristen ein. Werden Einwände nicht sofort fehlerfrei und zeitnah vorgebracht, verfallen sie komplett.
Bisher war der Gang zum örtlichen Bürgermeister und die Befragung der Bürger oft die Rettung für Bürgerinitiativen. War die Gemeinde gegen ein Projekt, verweigerte sie einfach die Umwidmung des Grundstücks (Flächenwidmungsplan) und das Projekt war tot. Da die Gemeinden in den ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten ihre Vetomacht verlieren, nützt der BI auch ein verbündeter Bürgermeister nichts mehr. Die übergeordnete Landesbehörde kann das Projekt einfach durchwinken, auch über den Kopf der Gemeinde hinweg.
Die Mitsprache verlagert sich zu einem Zeitpunkt, wo die meisten Bürger noch gar nichts von einem konkreten Projekt vor ihrer Haustür wissen. Wenn eine Region erst einmal im Landesplan als „Beschleunigungsgebiet“ festgeschrieben wurde, ist die Grundsatzentscheidung gefallen. Bekommt eine Bürgerinitiative erst dann Wind von der Sache, wenn der Bagger schon anrollt, ist das Verfahren im Beschleunigungsgebiet so stark verkürzt, dass man den Bau rechtlich kaum noch stoppen kann. Ohne die Stimmen der Grünen (oder der FPÖ, die ohnehin ablehnt) ist das Gesetz am Donnerstag im Plenum vorerst zum Scheitern verurteilt. Die Koalitionsparteien versuchen nun in den verbleibenden Stunden, die Grünen doch noch umzustimmen. Am Donnerstag wird das Parlament zum politischen Pulverfass. Da das Gesetz wegen des Verhandlungsstopps auf der Kippe steht, ist genau jetzt der Zeitpunkt, an dem lautstarker Protest maximale Wirkung erzielen kann.
Das neue Gesetz zementiert die veralteten Abstände von Windanlagen zu den Wohnhausanlagen nun für immer ein und nimmt den Gemeinden jede Chance, größere Pufferzonen zum Schutz ihrer Bürger einzufordern. Die Windmonster werden immer höher, aber der Abstand wurde nie gesetzlich nachgebessert. Moderne Megawatt-Anlagen ragen heute mitsamt ihren Spießrotoren bis zu 300 Meter hoch in den Himmel. Dennoch bleibt der gesetzliche Mindestabstand zu Wohngebäuden seit Jahren schon bei 1.200 Metern. Dafür müssten neue Gesetze her! Was für 60 Meter hohe Anlagen vor Jahren festgelegt wurde, ist bei den heutigen Giganten, die vielleicht auch noch als 5- oder 6G-Masten in Zukunft herhalten, ein unkalkulierbares Risiko für die Gesundheit der Anrainer.
Die Organisation BirdLife warnte vor einer erheblichen Verschlechterung des Lebensraums für geschützte Groß- und Greifvögel und kritisierte die Missachtung vogelkundlicher Tabuzonen durch das Land Niederösterreich. Windräder würden in Rußbach im Lebensraum von Kaiseradler, Sakerfalke, Seeadler und Rotmilan gebaut werden. Die Initiative Windpark Tullnerfeld NEIN DANKE und der Club der souveränen Niederösterreicher laden am Freitag, den 19. Juni um 18 Uhr zur Veranstaltung „Windräder in Rußbach. Wollen wir das?“ ins Landgasthaus Salomon nach Absdorf ein.
BirdLife Österreich äußerte massive Bedenken gegen die Windkraft-Zonierung in Rußbach und stufte das Gebiet zwischen Niederrußbach und Stranzendorf als vogelkundlich höchst sensibel ein. Werden die Windräder trotzdem gebaut? Für den Bereich Niederrußbach weist BirdLife darauf hin, dass ein weitgehend unbelastetes Nahrungs-, Brut- und Überwinterungsgebiet von Greifvögeln für die Windkraft erschlossen werde. Die betreffende Fläche sollte daher gestrichen werden, um den Lebensraum und den Charakter des Naturraumes zu wahren, verlangt BirdLife.
Dazu kommt noch, dass im nur einige Kilometer entfernten Großweikersdorf im Kirchturm die Bechsteinfledermaus beheimatet ist, eine geschützte Art, die in Europa einzigartig ist und durch die geplanten Windräder höchst gefährdet wäre.
Sechs Windräder sollte der Windpark in Rußbach umfassen. Die Meinungsumfrage (keine gültige Bürgerbefragung!) von 2023 wies damals 59 Prozent Pro-Stimmen aus. Informiert wurden die Bürger nie über die Nachteile der Windindustrie, der Betreiber ging von Haus zu Haus und verteilte Werbegeschenke. Der damalige BGM Hermann Pöschl machte sogar auf der Gemeindehomepage von Rußbach Werbung für den Betreiber. Ein Umstand, der noch Konsquenzen haben könnte. Man munkelte damals, Hermann Pöschl hätte den Vertrag im Alleingang unterschrieben. In den Protokollen von 2023 findet sich offiziell tatsächlich kein Beschluss des Gemeinderats.
Seit damals sind drei Jahre vergangen. Pöschl trat als Bürgermeister zurück und Manfred Punz übernahm. Der Wind in Rußbach hat sich in den letzten Jahren gedreht. Die Menschen sind heute besser über die Nachteile der Windindustrie informiert. Im Jahr 2023 waren der Abrieb der Rotorblätter und die heute existierenden Studien zur Gefahr von Infraschall noch kein großes Thema. Heute ist das anders. Die angrenzende Gemeinde Hausleiten etwa hat den von Rußbach geplanten Propeller auf Gemeindegrund bereits abgelehnt. Bis heute gingen unzählige Stellungnahmen gegen das Projekt bei der Gemeinde Rußbach ein. Es macht Sinn, das neu zu diskutieren.
Bevor die Projektwerber überhaupt einen Antrag auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung beim Land Niederösterreich einreichen können, muss der Gemeinderat von Rußbach die offizielle Änderung der örtlichen Raumordnung beschließen. Dazu müssen Flächen umgewidmet werden. Betreiber ist die Windkraft Simonsfeld. Jetzt müssen sämtliche Auswirkungen auf Mensch, Natur und Tierwelt, inklusive der von BirdLife eingebrachten Bedenken zum Vogelschutz, behördlich und gerichtlich geprüft werden. Ein Anwalt ist aktuell beauftragt, sämtliche Ungereimtheiten zu prüfen, die nicht mit dem Gesetz konform gingen, wie etwa die Anfütterung von Vereinen, die Werbung auf der Gemeindehomepage und der wahrscheinliche Alleingang des vormaligen BGM Hermann Pöschl.
Dieser hat die Kooperationsvereinbarung mit den Projektwerbern im Jahr 2023 unterzeichnet. Es gab und gibt viel Unmut über diesen Vertrag. Kritiker und Teile der Opposition bemängeln vehement, dass er schon unterschrieben hatte, noch bevor die eigentliche Meinungsumfrage der Bevölkerung Ende November 2023 stattfand. Es wurde argumentiert, dass damit vollendete Tatsachen geschaffen worden seien. Die Gemeindeführung unter Pöschl verteidigte den Schritt damals damit, dass im Vertrag ja eh eine Rücktrittsklausel verankert war. Pöschl trat bei der Gemeinderatswahl im Jänner 2025 nicht mehr als Bürgermeister an.
Der Vertrag bindet die Gemeinde zwar politisch an das Projekt, erfordert aber dennoch die rechtliche Anpassung. Bei der Gemeinderatssitzung am kommenden 30. Juni in Rußbach geht es um das rechtliche Fundament für das gesamte Industrieprojekt. Ohne diesen Schritt kann kein einziges Windrad gebaut werden. Die Gemeinderäte müssen die vorgesehenen Grundstücke offiziell als „Sondergebiet Windkraft“ ausweisen und sich auch noch über die Vogelschutzzone und das Gutachten von Birdlife hinwegsetzen. Da das Thema auch in den umliegenden Ortschaften Großweikersdorf, Stetteldorf, Eggendorf, Hausleiten, Sierndorf und Parschenbrunn heftig umstritten ist, gilt die kommende Gemeinderatssitzung als politischer und demokratischer Gradmesser. Mitglieder des Gemeinderats, die ihr Ackerl vielleicht schon dem Betreiber zugesagt haben, dürfen übrigens NICHT mitstimmen! Das wäre Unvereinbarkeit durch klaren Interessenskonflikt.
Setzt die Gemeindeführung jetzt, drei Jahre später, dieses verrückte Projekt, trotz aller Schäden, die es mit sich bringt, gegen den Widerstand der Bevölkerung durch?
Im Jahr 2025 wurde eine EU-Verordnung zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik beschlossen. Jedoch: Eine von der Politik konsequent ignorierte Quelle von Mikroplastik sind Windräder. Eine Studie aus Norwegen geht auf Basis von Hochrechnungen davon aus, dass jeder gepriesene Stahlgigant durch Abrieb bis zu 62 Kilo Mikroplastik pro Jahr emittieren könnte. Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser verortet hier Heuchelei. Er will von der EU-Kommission wissen, wie der massive Windkraftausbau mit den eigenen Umweltzielen zusammenpasst.
„Die EU-Kommission redet permanent von Umweltschutz, Nachhaltigkeit und der Bekämpfung von Mikroplastik. Gleichzeitig verschweigt sie eines der größten Umweltprobleme der sogenannten Energiewende: den Abrieb von Rotorblättern bei Windkraftanlagen und die damit verbundene Freisetzung von Mikroplastik in Luft, Böden, Gewässer und letztlich auch in die Nahrungskette“, moniert der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser in einem aktuellen Statement.
Er kritisiert eine Doppelmoral in der EU-Politik: „Während Bürger und Unternehmen mit immer neuen Vorschriften, Verboten und Auflagen drangsaliert werden, herrscht beim Mikroplastik aus Windrädern plötzlich betretenes Schweigen.“ Offenbar lasse man unliebsame Informationen zu Nachteilen des Windkraftausbaus zugunsten des politischen Narrativs unter den Tisch fallen: „Die Einheitsparteien aus Schein-Konservativen, Sozialisten, Grünen und Liberalen sowie die Mainstream-Medien wollen darüber offenbar nicht sprechen, denn diese Fakten passen nicht zum Märchen von der angeblich sauberen und völlig ungefährlichen Windkraft“, so Hauser.
Der Freiheitliche verweist darauf, dass die EU-Kommission bereits 2021 im Rahmen des Green Deals ihr Null-Schadstoff-Ziel für das Jahr 2050 beschlossen habe. Außerdem trat 2025 eine EU-Verordnung zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik in Kraft. Für Unternehmen bedeutet das Einschränkungen für Regularien – aber in der Energiebranche ist das nicht von Relevanz. „Einerseits werden Hersteller von Kunststoffprodukten mit immer neuen Auflagen überzogen, andererseits ignoriert man die Umweltbelastung durch Windkraftanlagen“, prangert Hauser an. Seine Einschätzung: „Diese Doppelmoral ist an Heuchelei kaum zu überbieten.“
Hauser weist darauf hin, dass Regen, Wind, Hagel sowie Sandpartikel in der Atmosphäre bei Rotorgeschwindigkeiten von deutlich über 300 km/h wie Schleifpapier wirken und laufend Material von den Rotorblättern abtragen würden. „Die Folge sind Mikroplastikpartikel und zahlreiche chemische Bestandteile der Verbundwerkstoffe, die großflächig in der Umwelt verteilt werden. Darüber wird die Bevölkerung bewusst im Unklaren gelassen“, so der Freiheitliche.
Besonders brisant sei seiner Ansicht nach, dass selbst die verfügbaren Studien erhebliche Mengen an Abrieb dokumentieren würden. „Eine norwegische Studie kommt zum Ergebnis, dass pro Windkraftanlage jährlich bis zu 62 Kilogramm Mikroplastik entstehen können“, mahnt er. „Hochgerechnet auf die zehntausenden Windräder in Europa sprechen wir von gewaltigen Mengen, die Jahr für Jahr in die Umwelt gelangen. Luft, Gewässer, Böden, Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere und letztlich der Mensch selbst werden damit belastet“, warnt Hauser.
Interessant: Als Reaktion auf die starke Verbreitung der Studie in den sozialen Netzen sah man sich prompt zu Faktenchecks genötigt, die die Schlussfolgerungen der Arbeit als unbewiesen abtun. Die Studie arbeitet mit Hochrechnungen. Der Abrieb ist aber Fakt; unklar bzw. nicht ausreichend erforscht ist das genaue Ausmaß an Mikroplastik, das freigesetzt wird. Fragt sich: Wie groß ist das Interesse der Politik an unabhängigen Untersuchungen in diesem Bereich? Pikant ist, dass solche Faktenchecks zur Beschwichtigung auch von der EU unterstützt werden:

Der freiheitliche EU-Abgeordnete Hauser kündigte eine parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission an. „Ich will wissen, warum die EU-Kommission die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik von Windkraftanlagen systematisch ausblendet und wie gleichzeitig der massive Ausbau der Windkraft zu den Umweltzielen passt!“, erklärte Hauser. „Die EU-Kommission muss endlich Farbe bekennen. Geht es ihr tatsächlich um den Schutz von Umwelt und Gesundheit oder um die Verteidigung eines ideologischen Green-Deal-Narrativs?“, fragt Hauser.
Diese konkreten Fragen will er von der Kommission beantwortet sehen:
1. Warum verschweigt die EU-Kommission die Umweltverschmutzung durch Mikroplastik von Windrädern?
2. Wie will die EU-Kommission ihr Ziel einer Null-Umweltverschmutzung bis 2050 erreichen, wenn die Windenergie weiterhin massiv ausgebaut werden soll?
3. Hat für die EU-Kommission der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und einer intakten Umwelt Priorität, oder steht das Festhalten am Narrativ der „sicheren“ und „ungefährlichen“ Windkraft im Vordergrund?
Die Propagandamaschine von Politik und Mainstream-Medien preist den Ausbau von „erneuerbaren Energien“ unermüdlich als Lösung aller Probleme an. Doch eine neue wissenschaftliche Untersuchung belegt: Wind- und Solarenergie weisen eine Ausfallquote von bis zu 62 Prozent auf. Ein Land, das sich bei der Stromversorgung auf das Wetter stützt, riskiert laut den Forschern verheerende Blackouts und treibt die Bürger und die Wirtschaft in den Ruin.
Immer deutlicher zeigt sich das fundamentale Problem der grünen Träumereien von einer rein „erneuerbaren“ Stromversorgung durch Wind und Sonne. Eine neue Forschungsarbeit von Sargentis et al. (2026), veröffentlicht unter dem Titel „Stochastic Assessment of Renewable Energy Reliability: A Case Study of North Euboea, Greece“ im Journal of Energy and Power Technology, nutzt stochastische Analysen, um die tatsächliche Wirksamkeit und Verlässlichkeit erneuerbarer Energiequellen (RES) am Fallbeispiel Griechenlands zu untersuchen.
Die Ergebnisse haben es in sich. In der Studie heißt es unmissverständlich: „Im Gegensatz zu steuerbaren fossilen Brennstoffen oder der nuklearen Stromerzeugung variiert die Leistung von Sonnen- und Windkraft unvorhersehbar mit den Wetterbedingungen, was zu Ungleichgewichten zwischen Angebot und Nachfrage führt.“ Dies verdeutlichen auch die realen Daten. Photovoltaik-Anlagen (PV) können den jährlichen Energiebedarf nur in kläglichen 32 Prozent der Zeit decken. Die Windkraft schneidet mit 44 Prozent kaum besser ab.
Besonders dramatisch ist die Situation, wenn die Verbraucher tatsächlich auf den Strom angewiesen sind: Immer dann, wenn Elektrizität primär zum Heizen (im Winter) oder zum Kühlen (im Hochsommer) benötigt wird, liefern Wind- und Solarkraft in den allermeisten Fällen einfach keinen Strom. Die kombinierte Ausfallquote (Failure Rate) dieser angeblichen „Zukunftstechnologien“ liegt laut den dokumentierten Daten bei sage und schreibe 62 Prozent. Die Studie räumt zudem auch mit der politischen Illusion auf, dass ein sturer „Weiter so“-Ausbau dieses Problem lösen würde. Ganz im Gegenteil: Ein noch höherer Anteil an Wind- und Solarstrom im Netz erhöht demnach das Risiko eines katastrophalen Blackouts massiv – oder zwingt die Stromversorger dazu, erst recht wieder auf fossile Kraftwerke zurückzugreifen, um das Netz überhaupt noch irgendwie am Laufen zu halten.
So halten die Forscher fest, dass PV-Anlagen zwar auf dem Papier theoretisch den Pro-Kopf-Jahresbedarf produzieren könnten, aber ohne gigantische – und bislang nicht existierende – Speicherkapazitäten praktisch nutzlos sind, um das System stabil zu halten. Das paradoxe Fazit für reine PV-Systeme: Sie decken die Nachfrage nur in etwa einem Drittel der Zeit, produzieren aber an sonnigen Tagen extreme Überschüsse, die abgeregelt und weggeworfen werden müssen, weil die Netze sie nicht aufnehmen können.
Der kontinuierliche Umbau der sicheren Energieversorgung durch Kohle-, Gas- und Atomkraftwerke hin zu flatterhaftem „Zufallsstrom“ hat auch gravierende wirtschaftliche Folgen. Die Untersuchung bestätigt, dass eine stärkere Abhängigkeit von Wind- und Solarkraft auch zwingend mit höheren Strompreisen verbunden ist. Die Gleichung „Sonne und Wind stellen uns keine Rechnung“ entpuppt sich als die wohl teuerste Lüge der Energiewende. Demnach treibt der Ausbau die Preise aus drei Gründen unweigerlich in die Höhe:
Erstens entsteht ein Zwang zu einer völlig absurden Doppelstruktur mit Backup-Kraftwerken. Diese „Schattenkraftwerke“ müssen aufwendig und teuer im permanenten Standby-Modus bereitgehalten werden, um rasch einspringen zu können. Hinzu kommen als zweiter Punkt sündhaft teure Not-Eingriffe zur Netzstabilisierung (Redispatch-Maßnahmen), indem Wind- und Solarkraftwerke immer wieder abgeregelt werden. Die Betreiber erhalten aber dennoch Gelder aus Subventionen und Abnahmegarantien – und werden für den „Geisterstrom“ bezahlt. Drittens kommen noch die für ein solches System notwendigen Stromspeicher hinzu, die im Notfall (z. B. bei tage- oder gar wochenlangen Dunkelflaute-Zeiten) die Versorgung aufrechterhalten können. Das wären im Falle Deutschlands nicht nur Milliarden- sondern Billionenbeträge.
Am Ende zahlen wir in Sachen Wind- und Solarstrom dadurch immer mehr Geld dafür, schlussendlich immer weniger Versorgungssicherheit zu bekommen. Wenn das eigentliche Ziel der sogenannten Energiewende und des milliardenschweren Ausbaus von Wind- und Solarparks eine verlässliche Deckung der Stromnachfrage sein soll, dann bescheinigt diese Studie den völligen Realitätsverlust dieser Politik und ihrer medialen Handlanger.
Man verkauft den Menschen die sogenannten „erneuerbaren“ Energien als Rettung der Erde vor einer angeblichen „Klimakatastrophe“. Doch Windkraftwerke, Solarfarmen & Co schaden der Biodiversität und damit ausgerechnet all dem, was man vorgeblich zu „retten“ versucht. Eine Studie australischer Wissenschaftler belegt dies schwarz auf weiß.
Das von den Klimafanatikern vermittelte Bild ist eigentlich ganz simpel: Man müsse nur sämtliche Kohle-, Gas- und Ölkraftwerke auf der Welt abschalten und diese durch Wind- und Solarkraftwerke ersetzen – und schon habe man einen wichtigen Beitrag zur Rettung der Welt vor der angeblich drohenden Klimaapokalypse geleistet. Ein äußerst simples Weltbild, das zwar mit der komplexen klimatischen Realität unseres Planeten nicht viel gemein hat, sich aber offensichtlich gut verkaufen lässt.
Doch wenn man sich die mittlerweile bereits zu Dutzenden veröffentlichten Studien und Berichte über die immensen negativen Auswirkungen auf die Flora und Fauna ansieht, wird auch deutlich: Mit Umweltschutz hat der angebliche Klimaschutz nicht sonderlich viel am Hut. Dies wird auch in der bereits im Jahr 2020 im Fachjournal Global Change Biology unter dem Titel „Renewable Energy Development Threatens Many Globally Important Biodiversity Areas“ veröffentlichten Studie deutlich (vielen Dank an dieser Stelle an die Kollegen von ScienceFiles, für den Hinweis auf diese bislang wenig beachtete Arbeit).
In dieser umfassenden Arbeit, kommen die Autoren nämlich trotz des Versuchs der politischen Korrektheit nicht darum herum, die extrem negativen Auswirkungen von Solarparks, Windfarmen und auch Wasserkraftwerken in Naturschutzgebieten und anderen für die globale Biodiversität wichtigen Habitaten (die sogenannten „Key Biodiversity Areas“, KBAs) zu thematisieren.
Doch dabei beschränkten sich die Studienautoren nicht etwa nur auf ein paar exemplarische Naturschutzgebiete bzw. die sogenannten KBAs, sondern auf insgesamt 41.083 Naturschutzgebiete, 18.268 Schlüsselgebiete für Biodiversität, 93 Prozent der zu der Zeit vorhandenen Kapazität an Stromerzeugung durch Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke, sowie 99 Prozent der sich damals in Bau befindlichen solcher Anlagen. Dabei beschränkten sie sich jedoch auf Kraftwerksanlagen mit mindestens 10 Megawatt an Nennleistung, weshalb lediglich 29 Prozent der bereits errichteten, aber 78 Prozent der sich im Bau befindlichen Kraftwerke erfasst wurden.
Auch wenn die Studie selbst keine Quantifizierung der Auswirkungen auf die Biodiversität vornimmt, verweisen die Autoren darin auf eine erhebliche Anzahl von anderen Studien, in denen andere Forscher auf die entsprechenden negativen Entwicklungen durch Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke, sowie des damit verbundenen Ausbaus der Infrastruktur hinweisen. Sehr viele solcher Studien und Berichte haben auch wir bei Report24 in den letzten Jahren thematisiert:
Unter dem Deckmantel, angeblich „das Klima“ retten zu wollen, zerstören die Apologeten des Klimakults die natürliche Artenvielfalt. Wie diese „Weltrettung“ funktionieren soll, indem man die Biodiversität unseres Planeten sukzessive zerstört, ist eine Frage, die man sich weder seitens der verantwortlichen Politiker, noch seitens der Mainstreammedien stellt.
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Endlich wieder Sonne – und auch die Solarstrombetreiber durften sich über das Wetter freuen. Doch eine Entlastung für die Bürger entstand dadurch nicht. Eine Analyse von Rüdiger Stobbe.
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Energiezahlen-Auswertung Dürre gab es nur beim Windstrom wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Ein Windkraft-Entsorgungspionier, der wegen der illegalen Entsorgung ausgedienter Rotorblätter in Untersuchungshaft gesteckt wurde, muss sich in wenigen Tagen vor Gericht verantworten. Anstatt den Windrad-Schrott ordentlich zu entsorgen, ließ er diesen nämlich – vom Steuerzahler subventioniert – illegal im Ausland verklappen.
Die fachgerechte Entsorgung von Windrad-Schrott ist nicht billig. Schon jetzt sind es jährlich etwa 20.000 Tonnen, die von abgebauten Anlagen anfallen. Dank des von der Politik vorangetriebenen Windkraft-Booms dürften es in wenigen Jahren bereits um die 50.000 Tonnen pro Jahr sein. Eine Entsorgung solcher ausgedienter Anlagen kostet bis zu 350.000 Euro. Geld, das sich ein einst gepriesener Recycling-Spezialist für Windrad-Schrott, Michael Roth, den Vorwürfen nach womöglich sparen wollte.
Wie Report24 bereits berichtete, flog die illegale Verklappung der ausgedienten Rotorblätter in der tschechischen Wildnis auf und sorgte für eine Festnahme des Unternehmers. Laut einem Bericht der „Welt“ soll der Gerichtsprozess gegen ihn am 11. Juni vor dem Oberlandesgericht Weiden in der Oberpfalz beginnen. Mitangeklagt ist auch einer seiner Mitarbeiter, der jedoch derzeit auf freiem Fuß ist.
Laut der Anklage wurden Rotorblätter illegal auf einer Halde am Ortsrand der tschechischen Gemeinde Jirikov abgeladen – und die Bürgermeisterin war es, die sich mit ihrem Auto dem letzten Transport von Roths Firma in den Weg stellte und so faktisch den Stein ins Rollen brachte. Auch wirft ihm die Anklage vor, giftige Batterieabfälle illegal nach Tschechien und Polen gebracht zu haben. Ein weiterer Anklagepunkt ist die angeblich vorsätzliche Gesundheitsgefährdung und -schädigung seiner Mitarbeiter. Er habe es unterlassen, eine Anlage zur Trennung von Batteriebestandteilen abzuschalten, obwohl es zur Kontamination und zur Verletzung von Mitarbeitern kam.
Mehr noch schienen vor allem lediglich öffentliche Gelder dazu beigetragen haben, dass Roths Unternehmen überhaupt überleben konnte. Kurz vor der Eröffnung des Konkursverfahrens seien zudem noch Subventionen geflossen. Denn aufgrund des politisch erwünschten Ausbaus von Windkraftwerken ist der Bedarf an Unternehmen, die sich um die abgewirtschafteten Windkraftwerke kümmern, durchaus groß. Doch wo ein permanenter Geldfluss aus Regierungskassen winkt, könnte die Versuchung groß sein, die Gewinnmargen durch die illegale Verklappung im Ausland in die Höhe zu treiben. Michael Roth muss sich nun vor Gericht verantworten. Das Urteil bleibt abzuwarten.
Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.
Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?
Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.
Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.
Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.
Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.
Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.
Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.
Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.
Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.
Die 16 Energieminister der Bundesländer trafen sich auf Norderney, um ihren Klimakult-Vorstellungen zu frönen. Anstelle von Realismus und Fakten dominierte auf der Konferenz das gängige Narrativ der angeblichen Klimakatastrophe, der man mit „grünen“ Energien entgegenwirken wolle. Die echten Probleme interessierten wohl niemanden.
In Sachen Klima- und Energiepolitik scheint es in Deutschland innerhalb der Gruppe der Brandmauerparteien kaum Dissens zu geben. Auch wenn der Weltklimarat die globale Klimaapokalypse quasi vorerst auf Eis gelegt hat, scheint dies bei den Politikern noch nicht angekommen zu sein. Denn die 16 Energieminister der Länder bleiben stramm auf Kurs, die Stromversorgung Deutschlands noch stärker den Wetterlaunen auszusetzen. Dafür sollen weiterhin Unsummen an staatlichen Subventionen fließen, auch wenn man sich im Bund mittlerweile zusehends dagegen sträubt.
Laut einem Bericht von „Tichys Einblick“ betonte der Vorsitzende der Konferenz, der niedersächsische grüne Umweltminister Christian Meyer, dass die Länder „bei der Energiewende auf Kurs in Richtung Unabhängigkeit mit heimischen Energien, Speichern und Netzausbau“ bleiben würden. Dabei kündigten vor allem die grünen Landespolitiker – wie Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt – mehr Widerstand gegen die Bundesregierung und insbesondere gegen die Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) an. Man sei dem Bund gegenüber „sehr deutlich geworden“.
Seitens der Länder befürchtet man nämlich, dass Reiche die Förderung der Windenergie einstellen könnte. Entsprechende Einschnitte in Sachen Solarstromeinspeisung gab es ja bereits. Da der Bund gerade beim Ausbau der Stromnetze auf die Kooperation der Bundesländer angewiesen ist, wollen diese den Druck über den Bundesrat erhöhen. Man könnte auch sagen: Man mag die Grünen zwar aus der Bundesregierung gewählt haben, doch dank ihrer Regierungsbeteiligungen in den Ländern haben sie noch einen großen Einfluss auf die Bundespolitik. Immerhin 6 der 16 Minister kommen von den Grünen, 7 von der ebenfalls stark grünisierten SPD. Jeweils einer von CDU, BSW und FW.
Übrigens: Während Vertreter der konventionellen Energiewirtschaft offensichtlich unerwünscht waren, saßen zig Vertreter des Klimakultes (darunter Robert Habeck und Luisa Neubauer, sowie AGORA-Leute, DUH-Vertreter usw.) mit am Tisch. Immerhin sollte ja auch niemand auf die dumme Idee kommen, diese Irrsinnspolitik infragezustellen. Wen interessieren schon Themen wie Versorgungssicherheit, niedrige Energiepreise, Deindustrialisierung und dergleichen? Stattdessen geben die Klimawahn-Lobbyisten den Ton an. Doch wer weiß, wie lange dieses Spiel noch so weitergeht. Denn wenn im Osten die ersten Länder eine AfD-Regierung erhalten, verschieben sich die Mehrheitsverhältnisse doch auch ein wenig. Und vielleicht kehrt dann langsam auch etwas mehr Vernunft in Sachen Energiepolitik ein.
Eine neue Universitätsstudie und erste Gerichtsurteile entlarven den Infraschall von Windkraftanlagen als massive Gesundheitsgefahr für Anrainer. Jahrelang haben Politik und Mainstream-Medien die körperlichen Auswirkungen dieser niederfrequenten Schallwellen unter den Teppich gekehrt. Der EU-Abgeordnete Gerald Hauser rückt diese Vertuschung nun in den Fokus und verlangt konkretes Handeln der EU-Kommission.
Infraschall ist ein physikalisches Phänomen tief unterhalb der menschlichen Hörgrenze, das insbesondere auch bei künstlicher Erzeugung durch rotierende Windräder verheerende Folgen entfaltet. Diese Schallwellen durchdringen problemlos selbst dicke Hauswände und wandern nahezu ohne Energieverlust über immense Entfernungen. Der menschliche Körper fungiert dabei unfreiwillig als Resonanzkörper, wodurch zelluläre Prozesse massiv gestört werden. Eine aktuelle Untersuchung der Arbeitsgruppe Infraschall der Johannes Gutenberg-Universität Mainz liefert nun neue Beweise für die Folgen.
In Gemeinden, die sich mit einen massiven Ausbau der Windenergie konfrontiert sehen, verzeichnen Mediziner ein signifikant erhöhtes Risiko für schwere Neuerkrankungen. Dazu zählen unter anderem auch gefährliche Herzrhythmusstörungen und Herzinsuffizienz. Die künstliche Dauerbeschallung verursacht zudem Störungen des Gleichgewichts, Schwindel, permanente Übelkeit, Veränderungen des Blutflusses sowie Blutdruckanstiege. Neben Schäden an der Lunge und anderen inneren Organen treten häufig psychische Beeinträchtigungen auf, die sich durch Konzentrationsausfälle und quälende Schlafstörungen bemerkbar machen.
Diese medizinischen Befunde finden mittlerweile auch eine Bestätigung vor europäischen Gerichten. In Belgien und Frankreich haben Richter betroffenen Anrainern bereits in drei Fällen finanziellen Schadenersatz zugesprochen, nachdem die ruinierte Gesundheit auf benachbarte Windparks zurückzuführen war. Besonders richtungsweisend ist ein kürzlich ergangenes Urteil aus Straßburg, das juristisch eindeutig von einer direkten und sicheren Ursache spricht.
Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser findet für diese Entwicklung klare Worte. „Die möglichen Gesundheitsschäden durch den von Windrädern produzierten Infraschall wurden bisher von der Windkraftlobby, der Einheitspartei aus sogenannten Konservativen, Sozialisten, Grünen und Liberalen sowie den Mainstream-Medien konsequent verschwiegen“, erklärte er. Die Verschleierung bröckelt jedoch angesichts der erdrückenden Faktenlage. „Damit ist nun Schluss, denn die Gefahren dieses Infraschalls sind nicht mehr zu leugnen“, stellt der FPÖ-Politiker fest. Er kritisiert die weiterhin vorherrschende ideologische Ausrichtung im eigenen Umfeld, denn in Österreich und Deutschland würden nach wie vor faktisch die „Windkraft-Taliban“ regieren.
Die Gefährlichkeit dieser unsichtbaren Emissionen geht weit über bloße Unannehmlichkeiten hinaus. Hauser verweist auf die enormen negativen Auswirkungen dieser niederfrequenten Wellen, die den gesamten Organismus attackieren. „Es gibt wissenschaftliche Beweise dafür, dass Infraschall gefährlich ist. Er kann sogar als Waffe verwendet werden“, betonte der Abgeordnete. Um auf politischer Ebene endlich Schutzmaßnahmen zu erzwingen, hat Hauser die zuständigen Gremien mittels einer detaillierten Anfrage in die Pflicht genommen.
Er fordert von der EU-Kommission präzise Antworten darauf, mit welchen Aktionen Brüssel die Emission des gefährlichen Infraschalls bei Windkraftanlagen künftig stoppen will. Zudem muss sich die Kommission rechtfertigen, weshalb sie die Gefahren bisher bagatellisiert hat und wie die Bürger künftig aufgeklärt werden sollen. Die fortlaufende Ignoranz gegenüber den wegweisenden Gerichtsurteilen aus Frankreich und Belgien ist für ihn unhaltbar. „Gesundheit der Bürger steht für uns Freiheitliche auf der ersten Stelle!“, resümiert Hauser abschließend.
Ein Blick in das Betriebssystem der Zellen, das von Handys, WLAN, 5G und Windrädern gleichermaßen attackiert wird — und ein simples Molekül, das den Unterschied zwischen Gesundheit und Katastrophe bedeuten kann. Der Calcium-Kanal in der menschlichen Zelle ist die gemeinsame Achillesferse bei Mobilfunkstrahlung und Infraschall — und warum Coenzym Q10 die Notfallapotheke der Zukunft ist. [...]
Der Beitrag Warum Mobilfunkstrahlung und Infraschall von Windrädern auf gleichem Weg der Gesundheit schaden erschien zuerst unter tkp.at.
Die Energiewende gilt als alternativlos und ist für einige Wenige ein tolles Geschäft, finanziert teils aus Steuergeld und von den Strombeziehern. Vor allem bei Windkraft mehren sich die Beweise für die gesundheitlichen und ökologischen Schäden der Windkraftanlagen. Wie die Schäden entstehen und welche schädlichen Folgen Windparks noch haben, diskutiere ich im Interview mit Milena Preradovic. [...]
Der Beitrag Im Interview bei PUNKT.PRERADOVIC: Wie Windkraftanlagen durch Infraschall zur tödlichen Gefahr werden erschien zuerst unter tkp.at.
