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Heute — 03. Februar 2026

Trotz steigender Zahlen: Abschiebungen bleiben rechtlich und praktisch schwierig

03. Februar 2026 um 17:40

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In mehreren Bundesländern scheitert trotz rechtskräftiger Bescheide mehr als jede zweite geplante Abschiebung. Neue Zahlen aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen zeigen, dass rechtliche, organisatorische und praktische Hürden die Durchsetzung geltenden Rechts weiterhin behindern.
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Gewalt in Kitas: Meldungen in NRW binnen eines Jahres um fast 80 Prozent gestiegen

03. Februar 2026 um 14:15

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Gewalt und Mobbing werden an deutschen Schulen zunehmend als ernstes Problem wahrgenommen. Auch in Kitas steigt die Zahl der gemeldeten körperlichen und psychischen Übergriffe deutlich an. Aktuelle Zahlen aus Nordrhein-Westfalen zeigen einen starken Zuwachs innerhalb weniger Jahre.
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Altersarmut droht - Audretsch warnt vor Merz’ Rentenplänen

03. Februar 2026 um 10:34

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Grünen-Politiker Audretsch kritisiert Merz für Pläne, die gesetzliche Rente zu schwächen. Er fordert Reformen sowie einen öffentlichen Bürgerfonds und Schweden soll das Vorbild liefern.
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Gestern — 02. Februar 2026

Grüne Planwirtschaft: Heizungsverkauf eingebrochen – Branche bangt ums Überleben

02. Februar 2026 um 16:00

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Nachdem die Politik mit dem Gebäudeenergiegesetz den Heizungsmarkt in die Planwirtschaft gezwungen hat, verzeichnet die deutsche Heizungsindustrie für 2025 einen massiven Einbruch bei den Verkäufen. Der Absatz von Heizsystemen ist auf den niedrigsten Stand seit 2010 abgestürzt. Die Branche fürchtet ums Überleben.

Die deutsche Heizungsindustrie erlebt 2025 ihren schlimmsten Einbruch seit Beginn vergleichbarer Statistiken: Nur noch 627.000 Heizsysteme wurden bundesweit verkauft – ein Minus von 12 Prozent gegenüber dem ohnehin schwachen Vorjahr 2024, in dem der Absatz von Heizanlagen bereits um 25 Prozent eingebrochen war, und der niedrigste Stand seit 2010. Das meldet der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) in seiner Jahresbilanz. Besonders dramatisch trifft es die klassischen Technologien: Ölheizungen brachen um 74 Prozent ein (nur noch 22.500 Geräte) und Gas-Brennwertkessel, die bisherigen Bestseller der Branche, verloren 36 Prozent (229.000 Stück).

Gleichzeitig legten Wärmepumpen um 55 Prozent zu und erreichten 299.000 verkaufte Einheiten – damit waren sie 2025 erstmals die meistverkaufte Heizart. Auch Biomasseheizungen wuchsen um 23 Prozent (29.000 Geräte). Doch selbst dieses Plus reicht bei weitem nicht, um den Gesamteinbruch auszugleichen: Der Markt liegt nach dem Boom-Jahr 2023 (über 1,3 Millionen Geräte) inzwischen bei weniger als der Hälfte.

Die Gründe für den Kaufstreik lassen sich auf einen Nenner bringen: totale Verunsicherung durch die Politik. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der früheren Ampel-Regierung (umgangssprachlich „Habeck-Heizungsgesetz“) mit seiner 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien sorgte 2023 für einen Vorzieheffekt – viele kauften noch schnell eine Gas- oder Ölheizung. Danach folgte die Ernüchterung bei den gehypten Wärmepumpen: hohe Preise, komplizierte Förderung, lange Handwerker-Wartezeiten und Zweifel an der Wirtschaftlichkeit (insbesondere in unsanierten Altbauten).

Wärmepumpen bleiben ein Flop

Trotz des Zuwachses beim Verkauf bleiben Wärmepumpen ein Flop im Vergleich zu den grünen Träumen, denn die Ampel-Regierung hatte sich den Einbau von jährlich mindestens 500.000 Wärmepumpen als Ziel gesetzt. Das Ergebnis jahrelanger ideologischer Experimente à la Habeck: Viele Hausbesitzer und Vermieter warten ab. BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt fordert “endlich stabile gesetzliche Vorgaben und Förderbedingungen”. Andernfalls sei mit “personellen Maßnahmen” wie Stellenabbau und Kurzarbeit zu rechnen.

Seit der Regierungsänderung 2025 verspricht die neue Koalition (CDU/CSU-SPD) eine grundlegende Reform des GEG. Bis Ende Januar sollen Eckpunkte des neuen “Gebäudemodernisierungsgesetzes” vorliegen. Ob damit Planungssicherheit geschaffen wird, bleibt abzuwarten. Ein Ende des Klimawahns ist jedenfalls nicht absehbar, an dem Irrsinn wird auch ohne die Grünen in der Regierung festgehalten.

Klimaschutzminister Carsten Schneider (SPD) will die Regeln des Heizungsgesetzes nicht aufweichen. „Für mich ist entscheidend, dass wir die CO2-Einsparungen erreichen. Das ist nicht nur fürs Klima wichtig, es ist auch fairer für die Haushalte“, so Schneider. „Denn das Verfeuern von Gas und Öl wird immer teurer. Und wenn wir die Leute nicht jetzt dazu bringen, auf erneuerbare Heizquellen umzusteigen, lassen wir sie in die Kostenfalle laufen.“

Die Kostenfalle besteht nach Ansicht der Verbraucher vielmehr im Einbau einer massiv überteuerten Heiztechnologie, die angesichts der Konsequenzen der grünen Energiewende weder Zuverlässigkeit noch preisgünstiges Heizen erwarten lässt. Dass politisch eine Heizart nicht nur gefördert, sondern praktisch vorgeschrieben wird, sorgt natürlich obendrein dafür, dass sich die Preisspirale immer weiter dreht.

Vielleicht erlebt die Branche ja zumindest in Berlin ein wenig Aufwind: Dort befürchtete ein Sachverständiger kürzlich, dass ein hoher Prozentsatz der Wärmepumpen durch den Blackout schweren Schaden genommen haben dürfte. Hier dürften Reparaturen und Ersatzgeräte fällig werden. Als Verkaufsargument für diese Technologie dürfte das dem Rest der Deutschen allerdings nicht dienen. Im Zuge der grünen Transformation steigt die Blackout-Gefahr nämlich nicht nur durch Linksterroristen.

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„Majestätsbeleidigung“ bleibt in Deutschland strafbar

02. Februar 2026 um 07:11

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Ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch ist gescheitert: Es bleibt dabei, dass die Beleidigung von Politikern bis hinunter zur Kommunalebene unter Umständen besonders hart bestraft werden kann.
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Dank Trump: Venezuela will hunderte politische Gefangene freilassen

01. Februar 2026 um 12:00

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Die Entmachtung Maduros durch US-Spezialeinheiten bringt einige positive Entwicklungen in Venezuela mit sich. Hunderte politische Gefangene dürfen sich auf eine Amnestie freuen. Trumps Aktion scheint eine politische Wende in dem von sozialistischer Misswirtschaft geprägten Land einzuläuten.

Venezuelas von den USA unterstützte und durch die CIA installierte Interimspräsidentin Delcy Rodríguez hat ein weitreichendes Amnestiegesetz angekündigt, das den Weg für die Freilassung hunderter politischer Gefangener ebnen könnte. “Wir haben beschlossen, ein allgemeines Amnestiegesetz voranzutreiben, das den gesamten Zeitraum politischer Gewalt von 1999 bis zum heutigen Tag abdeckt”, erklärte Rodríguez am Freitag. Ihre Ansprache hielt sie vor einem hochrangigen Publikum aus Regierungsvertretern, darunter Richter und Bundesstaatsanwälte. Die Nationalversammlung werde das Gesetz “mit Dringlichkeit” behandeln.

“Möge dieses Gesetz dazu dienen, die Wunden zu heilen, die durch politische Konfrontation, Gewalt und Extremismus entstanden sind”, sagte Rodríguez in ihrer im Fernsehen übertragenen Rede. “Möge es dazu beitragen, die Gerechtigkeit in unserem Land neu auszurichten, und möge es das Zusammenleben der Venezolaner neu ordnen”, fügte sie hinzu. Berichten zufolge könnten mehr als 700 Regimegegner ihre Freiheit wieder erlangen.

Weiters kündigte die Interimspräsidentin des Landes an, das berüchtigte Gefängnis El Helicoide zu schließen. Diese Haftanstalt wird vom Geheimdienst betrieben. Dort sollen Gefangene systematischen Misshandlungen und Folter ausgesetzt sein. Geplant ist, das Gelände in einen Sport-, Sozial- und Kulturkomplex für die umliegenden Stadtviertel umzuwandeln.

Unter dem Druck Washingtons befand sich unter den Freigelassenen auch ein prominenter Name: Rocío San Miguel, eine scharfe Kritikerin Madurós und Verteidigungsexpertin, war die erste bestätigte Gefangene, die freikam. Ihre Familie erklärte, sie sei zur spanischen Botschaft in Caracas gebracht worden. San Miguel war 2024 verhaftet worden. Ihr wurde vorgeworfen, an einem Komplott zur Ermordung des damaligen Präsidenten Maduro beteiligt gewesen zu sein. Gegen sie lagen Anklagen wegen Hochverrats, Verschwörung und Terrorismus vor.

Bislang sind demnach bereits rund 300 politische Gefangene freigelassen worden. Weitere sollen folgen. Ein erster Schritt in Richtung politische Öffnung und vielleicht auch hin zu einer Rückkehr der Demokratie. Trumps gezielter Schlag gegen Maduro, ohne einen umfassenden Regime-Change durchzuführen, sorgte dafür, dass eine Transition ohne Chaos und Gewalt durchgeführt werden kann.

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Ganze Abteilung des Paul-Ehrlich-Instituts legt während Corona-Impfkampagne kein Protokoll an

31. Januar 2026 um 11:00

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Angeblich soll nicht nur der für die Impfstoffsicherheit zuständige Fachbereich, sondern auch die gesamte übergeordnete Abteilung des PEI über Jahre hinweg kein einziges Protokoll angelegt haben. Von Bastian Barucker.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist die zuständige Bundesbehörde für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit. Es war an der Zulassung der Corona-Impfstoffe beteiligt, hat die Impfstoffchargen vor der Markteinführung geprüft und sollte die Sicherheit neuartiger mRNA-Produkte überwachen. Bis heute hat das PEI jedoch wichtige, teilweise gesetzlich vorgeschriebene Auswertungen hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen versäumt zu veröffentlichen. Während eines presserechtlichen Gerichtsverfahrens teilte das PEI mir außerdem mit, dass die eingesetzten Instrumente zur Überwachung der Sicherheit nicht in der Lage sind, Alarmsignale zu detektieren.

Die Veröffentlichung der Corona-Protokolle des Robert-Koch-Instituts hat aufgedeckt, dass die Pandemiepolitik nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen fußte. Anstatt der Wissenschaft zu folgen, konstruierte die Politik ein Corona-Management, welches keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen hatte und explizit gegen die Empfehlungen der Wissenschaftler im RKI war.

Auf der Suche nach Protokollen

Diese Sachlage war der Ausgangspunkt meiner Bestrebungen, ähnliche Protokolle aus dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu erhalten. Daher forderte ich mittels des Informationsfreiheitsgesetzes zuerst die Protokolle des Fachgebiets „Pharmakovigilanz” (SBD 1) aus den Jahren 2019 bis 2025 an, das explizit für die Überwachung der Arzneimittelsicherheit zuständig ist. Es gehört zur Abteilung „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” (SBD).

Organigramm des Paul-Ehrlich-Instituts

Nur mit anwaltlicher Unterstützung erhielt ich stark verzögert und massiv geschwärzte Teile der Protokolle. Der wirklich wichtige Zeitraum, nämlich die Jahre der Corona-Impfkampagne, war nicht Teil der Dokumentensammlung. Das PEI hatte eigenen Aussagen zufolge in all den Jahren auf die freiwillige Anlegung von Protokollen verzichtet. Es sei zu stark belastet gewesen, um Protokolle anzulegen.

„Für den Zeitraum vom 20.02.2020 bis zum 19.06.2023 liegen dem Paul-Ehrlich-Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”

Mehrere Juristen erachteten das Nichtvorhandensein der Protokolle als höchst unwahrscheinlich und kamen zu dem Ergebnis, dass das Anlegen von Protokollen nicht freiwillig, sondern Teil der Amtsaufgaben ist. Die Nichtanfertigung würde dann einer Pflichtverletzung gleichkommen.

Die Protokolle der übergeordneten Abteilung

IFG-Bescheid

Am 1. November 2025 forderte ich das PEI auf, mir die Protokolle der Abteilung SBD aus den Jahren 2019 bis 2025 zu schicken. Ich ging davon aus, dass sich die Fachgebietsleiter regelmäßig mit der Abteilungsleitung trafen, um über ihre Arbeit zu berichten. Während der Corona-Impfkampagne müsste die Pharmakovigilanz-Abteilung der Abteilungsleitung doch mitteilen, welche potenziellen Alarmsignale hinsichtlich unerwünschter Nebenwirkungen erkannt wurden. Am 21. Januar 2026 erhielt ich dann mit erneuter Verzögerung eine Antwort des PEI. Die kaum zu glaubende Mitteilung auf meine Anfrage lautete:

„Die im Anhang übermittelten amtlichen Unterlagen umfassen die Protokolle für den Zeitraum vom 11.05.2023 bis zum 20.11.2025. Für den Zeitraum ab 2019 bis zum 10.05.2023 liegen dem Paul-Ehrlich Institut keine schriftlichen Protokolle vor. Auf die Erstellung schriftlicher Protokolle wurde innerhalb dieses Zeitraums verzichtet, u. a. da aufgrund der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung während der Pandemie die Ressourcen vorrangig auf die Erledigung der Amtsaufgaben konzentriert wurden und die fakultative Dokumentation der Sitzungen daher zurückgestellt wurde.”

Demnach hat die gesamte Abteilung für „Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika” also mehr als vier Jahre lang kein einziges Protokoll angelegt. Das gilt auch für das Jahr 2019, in dem es keinen durch Corona bedingten Notstand gab. Diese Vorgehensweise erscheint höchst dubios. Wie soll es möglich sein, nachzuvollziehen, ob und wie die Abteilung ihren Arbeitspflichten nachgekommen ist? Wie hat die Kommunikation in all den Jahren funktioniert, wenn keine Niederschriften über die Treffen der Fachgebietsleiter mit der Abteilung erstellt wurden? Wurde allen nicht Anwesenden erzählt, was dort besprochen wurde?

Ein Blick in die Protokolle

Download Protokolle (PDF)

Was steht in den Protokollen nach dem 11. Mai 2023? Es handelt sich dabei um 19 Dokumente mit insgesamt 49 Seiten. Beginnen wir mit einer Gesprächsnotiz, die weitere Fragen zur Protokollierung von Arbeitstreffen aufwirft.

Am 20. November 2025 geht es um einen „Bericht AL” (AL = Abteilungsleiter). Damit ist Dr. Dirk Mentzer gemeint, der seit 2004 die Abteilung SBD leitet. Dort steht: „Protokolle der AL-Sitzungen sind in Kopie abgelegt, inkl. der vergangenen Protokolle. Detaillierte Inhalte sind den jeweiligen Protokollen zu entnehmen.”

Nun ist leider nicht klar, welcher Zeitraum mit „vergangenen Protokollen” gemeint ist. Sollte damit auch die Zeit vor dem 11. Mai 2023 gemeint sein, so liegen Protokolle der Abteilungsleitung vor. Dann hätten Sie mir zugeschickt werden müssen.

In den Protokollen wird außerdem immer wieder das Fachgebiet für Rechtsangelegenheiten (SBD 4) erwähnt. Es klagt fast permanent über einen „Overload” und „hohe Arbeitsbelastung durch Klageverfahren”. Immer wieder wird betont, wie viel Zeit und Energie in die Beantwortung von Anfragen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) investiert werden muss. Im Oktober 2025 heißt es dazu: „SBD 4: hohes Arbeitsaufkommen – IFG bindet viele Kapazitäten, daneben viele umfangreiche Presseanfragen.” Am 20. November 2025 heißt es: „SBD 4: weiterhin hohes Arbeitsaufkommen durch IFG- und Presseanfragen, die zum Teil auch durch Gerichtsverfahren begleitet werden müssen.”

Protokoll vom 14. August 2025

Damit könnte auch das Eilverfahren gemeint sein, welches ich ab August 2025 einige Monate lang mit dem PEI geführt habe. Es ging dabei um die Herausgabe relevanter Zahlen der SafeVac2.0-App, die als Instrument zur aktiven Überwachung der Corona-Impfstoffe genutzt werden sollte. Bis heute gibt es dazu keine Veröffentlichung, was wiederum zu vermehrten Presseanfragen führt. Die hohe Arbeitsbelastung im Bereich Rechtsangelegenheiten ist also eine Konsequenz der seit Jahren verfolgten intransparenten Arbeitsweise des PEI. In den Protokollen erfährt man, dass für diese Arbeit im PEI „4 ½ Juristinnen-Stellen besetzt” sind.

Die RKI-Protokolle wurden nur durch den mutigen Einsatz eines Whistleblowers oder einer Whistleblowerin im Juli 2024 öffentlich. Sie brachten das Narrativ einer wissenschaftsbasierten Pandemiepolitik zum Einsturz. Auch das PEI beschäftigte sich mit potenziellen Whistleblowern: „Frage, ob das PEI ein Verfahren zum Umgang mit Whistleblowern hat. Soll mit der Leitung besprochen werden.” Es wird auf ein bereits bestehendes Vorgehen bei der Europäischen Arzneimittelagentur hingewiesen. In den Protokollen ist vermerkt, dass dieser Punkt ins nächste Treffen mit der Leitung aufgenommen wird. Später ist diesbezüglich nichts mehr vermerkt.

Außerdem erfährt man, dass ein Projekt zur KI-gestützten „effizienten Bewertung und Regulierung von biomedizinischen Arzneimitteln” weitergeführt werden soll und das PEI als „WHO Collaborating Centre for Vaccine Safety” aufgenommen wurde. Hinsichtlich des Personals, das über befristete Corona-Mittel eingestellt wurde, ist Ende 2024 vermerkt, dass diese Verträge auslaufen. Während der Pandemiepolitik gab es also Mittel, um den Mehraufwand an Arbeit – sicherlich auch im Bereich der Impfstoffüberwachung – personell zu stemmen. Trotzdem sind wesentliche Veröffentlichungen bis heute nicht getätigt worden.

Fun Fact: Bei Fragen zur internen Nutzung von Microsoft-Produkten ist vermerkt, dass die Nutzung von MS Office 365 aufgrund von Sicherheitsrisiken vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) „nicht mitgetragen” wird.

Weiteres Vorgehen

Als nächsten Schritt fordere ich nun die Protokolle der Jahre 2019 bis 2025 der übergeordneten, höchsten Ebene des Paul-Ehrlich-Instituts, also der Leitung des Paul-Ehrlich-Instituts. Vielleicht sind dort Protokolle abgelegt, die den damaligen Wissensstand der Fachleute im PEI festgehalten haben.

Dieser Text ist zuerst bei Bastian Barucker erschienen.

Titelbild: nitpicker / Shutterstock

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Die Bürgergeldreform – der gefährliche Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat

30. Januar 2026 um 10:00

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Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden.

Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese.

Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat.

Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben.

Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“

In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen.

Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung.

Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche.

Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung.

Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist.

Titelbild: Dueringerto/shutterstock.com

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Berlin rutscht aus: CDU drängt auf Ausnahmen beim Streusalz-Einsatz

30. Januar 2026 um 10:28

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Extreme Eisglätte sorgt in Berlin für gefährliche Zustände auf Gehwegen und Treppen. Während die Berliner Stadtreinigung auf bestimmten Fahrbahnen Streusalz einsetzen darf, ist dessen Verwendung abseits davon strikt verboten. Angesichts steigender Unfallzahlen wächst der politische Druck, das Gesetz kurzfristig zu ändern.
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Kein Shutdown? Einigung von US-Demokraten und Republikanern

30. Januar 2026 um 05:26

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Um einen Stillstand der US-Regierungsgeschäfte abzuwenden, bleibt nur noch wenig Zeit. Nun ist die Rede von einer Einigung. Aber es bleiben offene Fragen. Es geht auch um Trumps Abschiebe-Politik.
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Nach Bendels-Urteil: AfD beantragt Abschaffung von Majestätsbeleidigungs-Paragraf 188

28. Januar 2026 um 15:00

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Die AfD will am morgigen Donnerstag einen Gesetzentwurf im Dienste der Meinungsfreiheit in Deutschland einbringen: Die Partei will die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 erwirken. Im Gesetzantrag nimmt die AfD konkret Bezug auf den Prozess wegen des Faeser-Memes gegen Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29. Januar) bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.

Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.

Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.

Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“

Was nun, Herr Spahn?

Für die CDU/CSU heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.

„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Schriftliche Begründung

Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.

In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“

Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“

Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.

David Bendels: „Elementares Grundsatzurteil für die Meinungsfreiheit“

Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA Ulrich Vosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“

DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung: 

„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“

Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“ 

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Spotlight: Jörg Drieselmann über "Teile und Herrsche"

28. Januar 2026 um 12:38

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Spotlight: Jörg Drieselmann über "Teile und Herrsche"

Ausschnitt aus dem Interview mit Jörg Drieselmann | Feinde "unserer" Demokratie ‒ Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-joerg-drieselmann-2/

Jörg Drieselmann vergleicht im Gespräch mit Markus Fiedler Phänomene und die Politik der jüngsten Vergangenheit mit den Strukturen der DDR.

Drieselmann, der Direktor des Stasi-Museums Berlin war, nennt in einigen Fällen bestürzende Übereinstimmungen des Demokratieverständnisses der heutigen Politik zur DDR-Politik.

Typische Formulierungen wie "unsere Demokratie" finden sich laut Drieselmann schon im Buch von Erich Honecker, dem damaligen Generalsekretär des Zentralkommitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrats der DDR.

Hier der Link zum ersten Interview mit Jörg Drieselmann: Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Methoden des Machterhalts – damals und heute: https://apolut.net/im-gespraech-joerg-drieselmann/

Quelle:

Erich Honecker: "...und darin ist sich die überwältigende Mehrheit unseres Volkes einig -, unsere Demokratie gegen solche Kräfte zu schützen, die sie anzutasten oder gar zu zerstören versuchen."

Studienjahr der FDJ 1987/88. Abteilung Propaganda beim Zentralrat der FDJ. Seite 48. https://archive.org/details/StudienjahrFDJ198788/page/n49/mode/2up

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Reichsacht 2.0: Wer hilft, macht sich strafbar

28. Januar 2026 um 07:29

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Mit der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben verschärft Deutschland das EU-Sanktionsrecht. Was bislang als Ordnungswidrigkeit galt, wird strafbewehrt – es drohen hohe Freiheits- und Geldstrafen und eine weitreichende Ausdehnung der Pflichten auf das gesamte Umfeld sanktionierter Personen.

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Der Fall Martin Wagener Der Hochschullehrer in der permanenten Revolution

27. Januar 2026 um 17:38

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Ulrich Vosgerau spricht Recht: Jede Woche am Dienstag. Diesesmal geht es um Recht und Unrecht. Heute geht es um das Urteil gegen den Hochschullehrer Martin Wagener.

Früher war juristisch klar: Relevant ist, was im Grundgesetz steht. Heute kann man sich selbst als Berufsbeamter nicht mehr auf den Wortlaut der Verfassung verlassen, weil Massenmedien und staatlich mitfinanzierte NGOs eine systematische Umdeutung vorantreiben. Die Rechtskolumne von Ulrich Vosgerau.

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Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Feinde "unserer" Demokratie

26. Januar 2026 um 16:29

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Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Feinde "unserer" Demokratie
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Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Feinde "unserer" Demokratie

Jörg Drieselmann vergleicht im Gespräch mit Markus Fiedler Phänomene und die Politik der jüngsten Vergangenheit mit den Strukturen der DDR.

Drieselmann, der Direktor des Stasi-Museums Berlin war, nennt in einigen Fällen bestürzende Übereinstimmungen des Demokratieverständnisses der heutigen Politik zur DDR-Politik.

Typische Formulierungen wie "unsere Demokratie" finden sich laut Drieselmann schon im Buch von Erich Honecker, dem damaligen Generalsekretär des Zentralkommitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrats der DDR.

Hier der Link zum ersten Interview mit Jörg Drieselmann: Im Gespräch: Jörg Drieselmann | Methoden des Machterhalts – damals und heute: https://apolut.net/im-gespraech-joerg-drieselmann/

Quelle:

Erich Honecker: "...und darin ist sich die überwältigende Mehrheit unseres Volkes einig -, unsere Demokratie gegen solche Kräfte zu schützen, die sie anzutasten oder gar zu zerstören versuchen."

Studienjahr der FDJ 1987/88. Abteilung Propaganda beim Zentralrat der FDJ. Seite 48. https://archive.org/details/StudienjahrFDJ198788/page/n49/mode/2up

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Neuer Rechtsextremismusbericht Marschieren Springerstiefel durch Österreich – oder nur durch die Medien?

23. Januar 2026 um 06:56

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Medien. Der aktuelle Rechtsextremismusbericht des Dokumentationsarchives des österreichischen Widerstands soll einen massiven Anstieg rechtsextremer Straftaten in Österreich beweisen. Symbolbild: picture alliance / teutopress

Ein Bericht meldet einen dramatischen Anstieg rechtsextremer Straftaten in Österreich. Leitmedien sprechen von wachsender Gefahr und neuen Neonazi-Strukturen. Doch ein genauer Blick wirft die Frage auf: Stimmt das überhaupt? Eine Analyse unseres Korrespondenten.

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Der Staat beansprucht erweiterte Kontroll-, Zugriffs- und Sanktionsrechte

22. Januar 2026 um 12:23

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Die Bundesrats-Drucksache 766/25 hat es in sich. Das darin enthaltene Gesetzesvorhaben verschiebt die Grenzen staatlicher Kontrolle.

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Neue Grundsicherung: Kein Bürger mehr, kein Geld mehr!

15. Januar 2026 um 13:00

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Heute behandelt der Bundestag erstmals das Gesetz zur Abschaffung des Bürgergeldes. Langzeitarbeitslosen soll mit noch mehr Härte begegnet werden als zu Zeiten von Hartz-IV. Wer nicht spurt, verliert schnell alle Unterstützung bis hin zum Dach über dem Kopf. Möglich macht‘s SPD-Chefin Bärbel Bas, die vor Kurzem noch den Kapitalistenschreck markierte. Für Parteirebellen schlägt ihr Herz allerdings nicht. Von Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hat es jemand mitbekommen? Bei der SPD läuft ein Mitgliederbegehren gegen die sogenannte Reform des Bürgergeldes. „Als Sozialdemokrat*innen kämpfen wir schon immer gegen all jene, die eine Entsolidarisierung vorantreiben und den Sozialstaat zurückdrängen wollten“, heißt es im entsprechenden Aufruf. Der Vorstoß dazu liegt schon fast drei Monate zurück. Anfang November hatten die Initiatoren dem Parteivorstand mehr als 4.000 Unterschriften übergeben. Damit war die Schwelle von mindestens einem Prozent der Mitgliederschaft erreicht und hätte es richtig losgehen können mit der Sammelei. „Erfolgreich“ wäre das Begehren, sobald ein Fünftel aller Mitglieder mitziehen.

Aber die Führung im Berliner Willy-Brandt-Haus hatte es nicht allzu eilig in Sachen innerparteilicher Demokratie, womit sich prompt eine Ahnung der Antragsteller bewahrheiten sollte. Die hatten schon ganz am Anfang davor gewarnt, das Anliegen „durch Verfahrensfragen kleinzureden und auf die lange Bank zu schieben“. Jedenfalls bestand die Chefetage penibelst auf Einhaltung aller Formalitäten. Dadurch erfolgte der Start der Abstimmung erst am 23. Dezember, wobei das Prozedere von da an innerhalb von drei Monaten über die Bühne gehen muss. Irgendwie dumm gelaufen: Denn bis dahin hat sich das Thema aller Voraussicht nach bereits erledigt. Planmäßig wird der Bundestag das fragliche Gesetz Anfang März verabschieden und der Bundesrat drei Wochen später den Deckel draufmachen. Man stelle sich vor, die Sozis stürmten kurz darauf nach vorne und proklamierten: „Stopp! Wir wollen das doch gar nicht!“ Das wäre ein Spaß.

Bärbel gegen Basis

Die BILD-Leser durften schon zum Jahresende lachen. „Parteispitze trickst Kritiker aus: Die Luftnummer der SPD-Rebellen beim Bürgergeld“, titelte da das Springer-Blatt und lieferte das passende Bild dazu. Innig herzen sich darauf die beiden Parteivorsitzenden: Lars Klingbeil und Bärbel Bas, ihres Zeichens Bundesfinanzminister und Bundesarbeitsministerin. Man erinnert sich: Bas war es, die sich anfangs betont renitent gegeben hatte angesichts des maßgeblich durch die Union forcierten Projekts, die Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose weiter zu verschärfen; und die sich vor sieben Wochen beim Juso-Kongress in Rosa-Luxemburg-Pose als Kapitalistenschreck präsentierte und auf die „Herren im Maßanzug“ schimpfte, gegen die „wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“. Wer hätte gedacht, dass die wackere Bärbel zum selben Zeitpunkt eifrig gegen die eigene Parteibasis kämpft, um ihr Gesetzeswerk gegen leidige Weltverbesserer zu verteidigen.

Am heutigen Donnerstag behandelt der Deutsche Bundestag das fragliche „13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ in erster Lesung. Als federführende Ministerin hat Bas keinesfalls das Schlimmste verhindert, was regierende Sozialdemokraten seit Langem als ihren einzig verbliebenen Daseinszweck begreifen. Vielmehr markiert ihr Gesetz ein historisches Rollback, nicht bloß zurück in die Zeit vor dem Bürgergeld. Es stellt sogar die Hartz-IV-Regelungen in den Schatten, die die SPD als Teil der Ampelkoalition eigentlich ein für alle Mal überwinden wollte. Getilgt wird nicht nur der Name Bürgergeld, der den Betroffenen wenigstens ein Stück weit Würde und das Gefühl zurückgeben sollte, gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft zu sein. Auch in puncto Versorgung geht es alsbald noch rauer zu, wenn die staatliche Unterstützung nur mehr als „neue Grundsicherung“ daherkommt, oder eben nicht.

Ab auf die Straße

Denn wer künftig nur einmal ein Arbeitsangebot ausschlägt, kann sofort mit Totalsanktion belegt werden, das heißt der Streichung der kompletten Regelleistung. Bisher gilt das erst ab der zweiten Ablehnung. Kein Geld mehr soll es auch dann geben, sobald drei Termine beim Jobcenter verpasst werden. Nach dem vierten Mal können außerdem die Kosten der Unterkunft gestrichen werden. Für die Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, Helena Steinhaus, ist das „kalkulierter Verfassungsbruch“. Die Regierung wisse um die einschlägigen Urteile aus Karlsruhe, mit denen viele der mit Hartz-IV erfolgten Grundrechtsverstöße gerichtlich gekippt wurden, erläuterte sie im Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR). Jetzt aber konstruiere man eine „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann“. Dadurch würden Menschen „in die Obdachlosigkeit sanktioniert“. Diese Sorge teilen Sozial- und Mieterverbände. Sie warnen nicht nur vor einem weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit, sondern zudem vor steigenden Kosten bei den Kommunen durch Bereitstellung und Unterhaltung von Notunterkünften.

Neu auch: Während bisher die Miete im ersten Jahr auch dann vom Amt übernommen wird, wenn sie zu hoch ist, wird künftig beim Anderthalbfachen der lokal angemessenen Mietobergrenze gedeckelt. Was darüber hinausgeht, muss aus dem Regelbedarf gedeckt werden, andernfalls steht der Zwangsumzug an. Zudem sollen die Betroffenen auf eigene Faust im Falle ungebührend hoher Kosten aktiv werden. In diesem Fall müssten sie ihrem Vermieter gegenüber eine sogenannte Rüge aussprechen. Nach Angaben von Mietervereinen wagen selbst Mieter ohne staatliche Unterstützung diesen Schritt nur sehr selten aus Angst, ihre Wohnung zu verlieren.

„Ein Risiko, das für Empfänger der Grundsicherung noch existenzbedrohender erscheinen dürfte“, hielt zuletzt der Südkurier fest.

Weg mit dem Ersparten

Selbst auf Seiten der Immobilienwirtschaft fürchtet man „unerwartete Nebenwirkungen“. Bisher sind Bürgergeld-Empfänger eine „sichere Bank“ für Vermieter, weil die Kosten der Unterkunft (KdU) automatisch vom Staat beglichen werden. Die neuen Regeln drohten dagegen zu einer zusätzlichen Belastung des Wohnungsmarktes zu werden, schrieb am Montag das Branchenportal Immowelt.de. Vermieterverbände rechneten mit einem Ketteneffekt: „Wenn Mietausfälle zunehmen, könnte die Bereitschaft sinken, an Menschen mit geringem Einkommen zu vermieten – und das in einem Markt, in dem günstiger Wohnraum ohnehin knapp ist.“ Nach einer Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) haben schon heute bundesweit über eine Million Menschen keine feste Bleibe. Kennt Bas die Misere nicht?

Die Sozialministerin rühmt sich damit, „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, zu gehen. Zum Beispiel will sie die Karenzzeit bei der Berücksichtigung von Schonvermögen abschaffen. Aktuell dürfen Bürgergeld-Empfänger im ersten Jahr Rücklagen bis zu 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner einbehalten. Damit will Schwarz-Rot Schluss machen. Überdies sollen die Sätze vom Lebensalter abhängen. Bis zum 30. Geburtstag sind es 5.000 Euro, bis zum 40. Geburtstag 10.000 Euro, bis zum 50. Geburtstag 12.500 Euro und nach dem 50. Geburtstag 20.000 Euro.

Alles ist zumutbar

Als zumutbare Jobs gelten demnächst auch befristete und ungenügend bezahlte Arbeitsstellen und Tätigkeiten, für die die Betroffenen keine Ausbildung absolviert haben. Da der „Vermittlung in Arbeit“ Priorität einräumt wird, haben Betroffene kaum noch Verhandlungsspielraum gegenüber ihren Sachbearbeitern, geschweige denn ihren Arbeitgebern. Sie müssen in jeden noch so sauren Apfel beißen. Besonders perfide: Eltern, auch Alleinerziehende, müssen einen Job oder eine arbeitspolitische Maßnahme annehmen, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Nach geltendem Recht liegt die Grenze beim Alter von drei Jahren. Alles in allem bilanziert Steinhaus von Sanktionsfrei: „Man dreht nicht nur zurück, sondern es wird ja schlimmer als zu Hartz-IV-Zeiten (…). Dabei hat man Hartz-IV ja nicht umsonst abschaffen wollen – es hat nicht funktioniert.“

Zur Frage der Verhältnismäßigkeit: Die Abschaffung des Bürgergelds war der Wahlkampfschlager von CDU/CSU. Insbesondere im Sommerloch des Vorjahres beherrschte das Thema die Schlagzeilen. Wiederholt schoss Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen sogenannte Arbeitsverweigerer und rechnete mit einem Sozialstaat ab, den sich Deutschland angeblich nicht mehr leisten könne. Dabei beläuft sich der Kreis der sogenannten Totalverweigerer nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf unter ein halbes Prozent der arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger. Übers Jahr 2024 hinweg ergingen demnach für rund 23.000 Menschen entsprechende Leistungsminderungen. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Zahl derer, denen zwischen April 2024 und Juni 2025 die Leistungen komplett gestrichen wurden, in einem „niedrigen zweistelligen Bereich“, also wohl unter der Marke von 50.

Spareffekt nahe null – oder darunter

Was sollte eine Reform des Systems nicht alles an Segnungen bringen? CDU-Mann Thorsten Frei tönte einst davon, eine Million Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu holen und so 30 Milliarden Euro einzusparen. Kanzler Merz fabulierte von zehn Milliarden Euro, sein Generalsekretär Carsten Linnemann von 15 Milliarden Euro. Zuletzt war immerhin noch von fünf Milliarden Euro die Rede. Und nun? Laut Gesetzentwurf rechnet das Arbeitsministerium nur mehr mit Minderausgaben von knapp 400 Millionen Euro – gestreckt über vier Jahre. Im Vortext zum Gesetz steht immerhin etwas von jährlich 850 Millionen Euro, jedoch unter der Prämisse, dass die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 100.000 sinkt. Offenbar hält Bas das für kein realistisches Szenario, womit sie richtigliegt. Die Erwerbslosenzahlen gehen seit Monaten nur in eine Richtung: nach oben. Identisch verhält es sich mit den Firmenpleiten. Man kann jetzt schon sicher sein, dass die „neue Grundsicherung“ bei anhaltender Wirtschaftsflaute noch mehr Geld kosten wird als das Bürgergeld.

Lohnend ist das Projekt aus Sicht der Neoliberalen trotzdem. Wer keine Arbeit hat, hat auch kein Mitleid, keine Würde und Rechte verdient, lautet ihr Mantra. Mehr Schikane gegen die ganz unten macht auch die gefügiger, die noch darüber stehen – und bescheidener, wenn es um die Frage ihrer Bezahlung geht. Letztlich dreht sich alles um Umverteilung und darum, dass man die Menschen gegeneinander ausspielt und die Spaltung der Gesellschaft vertieft. Und wie immer geht die SPD bei all dem voran, mit Bauschmerzen zwar, aber in bester staatstragender Manier.

Aber könnte die Basis ihrer Parteispitze nicht doch die Tour vermasseln? Mit einem verspäteten, aber geglückten Bürgerbegehren? Ach was! Bindend wäre das Votum gemäß Statuten sowieso nicht – wie so ziemlich alles, was von sozialdemokratischem Herzen kommt. Neuerdings trommelt die SPD für eine gerechte Besteuerung von „Super-Erben“. Jede Wette, dass das nix wird.

Titelbild: DesignRage/shutterstock.com

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Neues deutsches Zensurgesetz: Ende von Meinungs- und Pressefreiheit | Von Thomas Röper

14. Januar 2026 um 13:01

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Neues deutsches Zensurgesetz: Ende von Meinungs- und Pressefreiheit | Von Thomas Röper
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Neues deutsches Zensurgesetz: Ende von Meinungs- und Pressefreiheit | Von Thomas Röper

In Deutschland soll im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie nun das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz eingeführt werden, das nicht nur die Meinungs- und Pressefreiheit, sondern auch den journalistischen Quellenschutz und damit den kritischen Journalismus selbst endgültig begraben wird.

Ein Standpunkt von Thomas Röper.

Ich habe am Montag bereits ein Video von NuoViso über das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz veröffentlicht. Nun will ich auch in einem Artikel erklären, worum es dabei geht und wie die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit endgültig begraben will.

Die EU gibt die Richtung vor

Im Oktober hat die EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung in Kraft gesetzt, die laut der EU „andere EU-Initiativen zum Schutz unserer Demokratie und zur Förderung freier und fairer Wahlen“ ergänzen soll. Deutschland muss so eine EU-Verordnung in deutsches Recht umsetzen, was die Bundesregierung mit dem Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz tun will.

Frank Höfer hat in dem NuoViso-Video bereits darauf hingewiesen, dass es hier ein Problem mit gewissen Begriffen gibt. Die EU spricht vom „Schutz unserer Demokratie“, wobei das, was da beschlossen wurde, mit dem, was in Deutschland im Grundgesetz als Demokratie gemeint ist, jedoch wenig zu tun hat. Denn zumindest in dem deutschen Gesetz sind Bestimmungen enthalten, die dem Grundgesetz und den darin garantierten Grundrechten klar widersprechen. Es gibt also offensichtlich einen Unterschied zwischen „unserer Demokratie“ und der im deutschen Grundgesetz beschriebenen Demokratie.

Worum es geht

Mit den Bestimmungen soll politische Werbung in Wahlkämpfen reguliert werden. Die offizielle Idee dahinter ist, dass politische Werbung gekennzeichnet werden muss, um zu verhindern, dass irgendwelche NGOs, Medien, Influencer und so weiter ihre Follower politisch beeinflussen, ohne dass diese erkennen können, dass diese NGOs, Medien, Influencer und so weiter dies im Auftrag anderer und für Geld tun.

Das klingt sinnvoll, aber schon die Definition dessen, was demnach „politische Werbung“ sein soll, zeigt, dass es hier in Wahrheit um Willkür und die Unterdrückung von Meinungen geht, die der EU oder der Bundesregierung nicht gefallen. Das deutsche Gesetz beruft sich dabei auf die Definition der EU-Verordnung, die in Artikel 3 Nummer 2 der EU-Verordnung genannt ist. Darin heißt es unter anderem, „politische Werbung“ sei:

„die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels, die in der Regel gegen Entgelt oder im Rahmen interner Tätigkeiten oder als Teil einer politischen Werbekampagne erfolgt, die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, ein Abstimmungsverhalten oder einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess auf Unionsebene oder auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zu beeinflussen“

Nehmen wir das mal auseinander.

Erstens geht es damit um alles, was man mithilfe eines beliebigen Mittels veröffentlicht, es können also auch Posts in sozialen Netzwerken sein, deren politischer Inhalt der Bundesregierung nicht gefällt, der aber nicht strafbar ist. Zweitens wird eingeschränkt, dass es sich gar nicht um bezahlte Werbung handeln muss, denn es heißt, es gehe um „der Regel gegen Entgelt“ platzierte Inhalte. Drittens geht es um Inhalte, die das Ergebnis einer Wahl beeinflussen sollen.

Wenn man das wörtlich nimmt, müsste in Wahlkampfzeiten jeder Zeitungsartikel, der klar eine Partei lobend hervorhebt oder eine andere Partei kritisiert unter diese Bestimmung fallen, denn dass Medien mit ihren Artikeln das Ergebnis einer Wahl beeinflussen wollen, ist die Regel und nicht die Ausnahme. Insbesondere müsste das für alle Medien des Medienimperiums der SPD gelten.

Und erst recht müsste es für alle (überwiegend vom Staat finanzierte) NGOs und Vereine wie correctiv, Omas gegen Rechts, Greenpeace, Volksverpetzer und so weiter gehen, die alle eines eint, nämlich, dass sie die Ergebnisse von Wahlen beeinflussen wollen, damit beispielsweise die AfD oder das BSW weniger Stimmen bekommen.

Aber so ist das natürlich nicht gemeint und es ist nicht zu erwarten, dass die Mainstream-Medien oder die vom Staat geförderten NGOs und Vereine wegen dieses Gesetzes behelligt werden. Anders dürfte es mit oppositionellen Medien wie NuoViso, Compact, apolut und anderen aussehen, die nicht die Positionen der etablierten Parteien unterstützen.

Kein Schutz der Presse mehr

Noch vor wenigen Jahren waren Presse und Journalisten in Deutschland juristisch besonders geschützt. Sie durften nur in absoluten Ausnahmefällen abgehört oder durchsucht werden, weil die Pressefreiheit in Deutschland mal ein wichtiges Gut war. Und zur Pressefreiheit gehört beispielsweise auch der Quellenschutz, denn kein Whistleblower würde sich an einen Journalisten wenden, um beispielsweise über Missstände in einem Ministerium zu berichten, wenn er befürchten müsste, dass der Journalist abgehört wird und der Staat so erfährt, wer hier Missstände aufdeckt.

Dieser Quellenschutz ist nun Vergangenheit, denn in dem neuen deutschen Gesetz steht unter dem Paragrafen 6 „Auskunftserteilung und Durchsuchungen“ unter anderem, dass die Aufsichtsbehörden jederzeit bei Redaktionen auftauchen und Einsicht in so ziemlich alles nehmen dürfen. Und das sogar ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl, wie im Gesetzentwurf steht:

„Bei Gefahr im Verzug dürfen die Personen, die die Nachprüfung auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde durchführen, während der Geschäftszeit die erforderlichen Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung vornehmen. An Ort und Stelle ist von ihnen ein Protokoll über die Durchsuchung und ihr wesentliches Ergebnis zu erstellen, aus dem sich, falls keine richterliche Anordnung ergangen ist, auch die Tatsachen ergeben, die zur Annahme einer Gefahr im Verzug geführt haben. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.“

Was „Gefahr im Verzug“ bedeutet, ist im Gesetz natürlich nicht klar geregelt, sondern das entscheiden die Beamten nach eigenem Gusto. Sie müssen das zwar im Protokoll vermerken, aber wer damit nicht einverstanden ist, der muss dagegen klagen. Und was das kostet und wie lange das dauert, ist allgemein bekannt.

Hier wird also totale Willkür eingeführt, die noch dazu kaum mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird mit diesem Gesetz quasi für alle Fälle vorsorglich eingeschränkt.

Im Gegensatz zu früher, als die Presse in Deutschland durch Gesetze unter besonderem Schutz stand, wird sie nun sogar weitaus schlechter gestellt als alle anderen Berufsgruppen.

Mehr noch: Die Beamten dürfen sogar „Gegenstände, die als Beweismittel für die Ermittlung von Bedeutung sein können, beschlagnahmen“. Das bedeutet, dass die Beamten, die ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl in Wohnungen und Redaktionen eindringen, alle Computer und Handys mitnehmen dürfen, womit sie einer Redaktion die Weiterarbeit erst einmal unmöglich machen. Und ganz nebenbei landet der Quellenschutz damit natürlich auch auf dem Müllhaufen der Geschichte.

Ganz neue Möglichkeiten der Unterdrückung

Da die EU dazu übergangen ist, kritische Journalisten auf Sanktionslisten zu setzen, ohne dass diesen in der Begründung irgendein Gesetzesverstoß vorgeworfen wird, sondern einfach nur, weil der EU deren Meinung nicht gefällt, eröffnen sich in Kombination mit dem neuen Gesetz ganz neue Möglichkeiten für Unterdrückung und Repression.

Die EU-Sanktionen bedeuten, dass das gesamte Vermögen des Sanktionierten eingefroren wird, dass ihm niemand mehr irgendeinen wirtschaftlichen Vorteil zukommen lassen darf und so weiter. Der Sanktionierte muss danach beim Staat darum betteln, aus seinem eigenen Vermögen Gelder für den Kauf von Lebensmitteln oder die Zahlung von Miete, Versicherungen und so weiter zugeteilt zu bekommen, wobei die Summen, die der Staat dafür genehmigt, natürlich auf dem Niveau der Grundsicherung liegen.

Es heißt zwar, als Sanktionierter könne man sich dagegen juristisch wehren, aber das ist in der Praxis fast unmöglich, weil man auch dazu beim Staat um die Freigabe von Geld aus dem eigenen, eingefrorenen Vermögen betteln muss und der Staat festlegt, was angemessen ist. Hinzu kommt, dass solche Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zehntausende Euro kosten und dass die dafür nötigen Spezialanwälte Stundensätze von mehreren hundert Euro nehmen.

Und wenn sich ein Anwalt findet, der trotzdem bereit ist, den Fall zu übernehmen, kann es dem Anwalt passieren, dass seine Konten gesperrt werden, wenn er beispielsweise um Spenden für die Kosten des Verfahrens bittet. Das ist kein Scherz, das ist mir und meiner Anwältin passiert, als sie gegen die gegen mich verhängten Sanktionen klagen wollte.

Es ist kein Geheimnis, dass kritische Journalisten nicht auf Initiative der EU-Kommission auf der Sanktionsliste landen, sondern dass EU-Mitgliedsstaaten diese Sanktionen initiieren. In meinem Fall steckt also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Bundesregierung hinter meiner Sanktionierung durch die EU, weil meine Kritik an der Politik der EU und der Bundesregierung und meine Berichterstattung über vieles, was deutsche Medien gerne verschweigen, die Bundesregierung nervt.

Nun braucht man nicht mehr viel Fantasie, um sich vorzustellen, wie diese Instrumente – das neue Gesetz und die Sanktionen – in Kombination wirken.

Wenn ein Journalist oder ein Portal die Bundesregierung nervt, dann kann sie dafür sorgen, dass der Journalist oder die Journalisten eines Portals von der EU sanktioniert werden, damit sie ohne Geld dastehen und ihre Zeit damit verbringen müssen, beim Staat um Geld zu betteln, anstatt ihre journalistische Arbeit zu machen. Parallel dazu lässt die Regierung ihre Beamten ausrücken und die Redaktion oder Wohnung durchsuchen und die Computer und Handys beschlagnahmen.

Wie sollen sich die betroffenen Journalisten dagegen wehren, wenn sie keine modernen Kommunikationsmittel und auch kein Geld mehr haben, um sich ein neues Handy zu kaufen? Wie sollen sie einen Anwalt finden? Und wie sollen sie ihn bezahlen? Schließlich ist ihr Geld eingefroren und neues Geld dürfen sie nicht verdienen, weil niemand ihnen einen wirtschaftlichen Vorteil, also eine Bezahlung, zukommen lassen darf.

In Kombination sind das neue Gesetz und die Sanktionen der EU das ultimative Mittel, um kritische Stimmen auszuschalten, die zwar gegen kein Gesetz verstoßen haben, aber deren Meinung und Berichterstattung der Bundesregierung nicht gefällt.

Das bezeichnet die EU als Maßnahmen zum „Schutz unserer Demokratie“. Da bekommt der Begriff „unsere Demokratie“ eine ganz neue Bedeutung.

Die rhetorische Frage, ob das noch Demokratie ist, spare ich mir an dieser Stelle.

+++

Dieser Beitrag erschien zuerst am 14. Januar 2026 auf anti-spiegel.ru.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Holzstück mit EU-Flagge und Vorhängeschloss auf Laptop
Bildquelle: stockwerk-fotodesign / shutterstock

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Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek: »Die EU ist seit einiger Zeit auf der schiefen Bahn«

14. Januar 2026 um 07:56

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Die EU greift zunehmend zu präventiven Maßnahmen gegen Einzelpersonen – ohne Gerichtsverfahren und ohne Anhörung. Wo endet legitime Gefahrenabwehr und wo beginnt politische Repression?

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Pressekonferenz zum Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung von Jacques Baud: „Es reicht!“

12. Januar 2026 um 09:00

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Am 8. Januar stellten der Journalist Patrik Baab, die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen sowie die Friedensaktivistin Laura von Wimmersperg den internationalen Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung des in Belgien lebenden Schweizer Militäranalysten Jacques Baud vor. Dieser wurde von zahlreichen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Medien unterzeichnet. Die politische Breite der Unterzeichner reicht vom Vorsitzenden der DKP über prominente BSW-Vertreter bis zum ehemaligen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Auch der Politikwissenschaftler Prof. Dr. John J. Mearsheimer sowie der Pink-Floyd-Musiker Roger Waters setzten ihre Unterschrift unter den Aufruf. Die NachDenkSeiten kommentieren die Pressekonferenz in voller Länge.

Hintergrund

In ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee sowie des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes mit umfassenden Sanktionen belegt: Ein- und Ausreiseverbot aus dem EU-Raum, das heißt, er darf Belgien nicht mehr verlassen und alle seine Konten in der EU wurden blockiert. Begründung: Seine Analysen zur Entwicklung des Ukraine-Krieges stimmen nicht mit den etablierten Narrativen in der EU einher.

Unterzeichnen kann man den Aufruf hier: free-baud.org

Hier finden Sie den Aufruf „Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU“ im Wortlaut:

„Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.“

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a.D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Sebastian Bahlo, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brüssel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Max Blumenthal, Journalist und Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic. Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus, California State University Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehem. Berater im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Historisches Institut, Universität Montreal, Kanada
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B. Sc., Hobart, Australien
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a.D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star, USA
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler, Universität Südostnorwegen
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slowakei
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Kanada
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Titelbild: Valeri Schiller

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Boehme-Neßler im Interview: „Deutschland ist auf dem Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat“

12. Januar 2026 um 08:00

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„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.

Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler, mit Ihrem aktuellen Buch „Angst-Politik“ legen Sie den Finger in die Wunde des Grundgesetzes. Sagen Sie uns: Was passiert in Deutschland?

Volker Boehme-Neßler: Deutschland ist auf einem unguten Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die auf der Menschenwürde basiert und die den Menschen weitgehende Freiheiten garantiert. Seit Corona ist der Respekt für diese Verfassung verloren gegangen. Die Politik agiert immer wieder so, als ob das Grundgesetz nur gilt, wenn es gerade passt. Das ist fatal: Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde. Ein zweites Problem ist aus meiner Sicht: Die Politik hat auch den Respekt vor den Bürgern verloren. Nur so lässt sich erklären, wie sie immer wieder den Willen der Mehrheit ignoriert. Die politische Agenda in der Berliner Blase sieht viel zu oft völlig anders aus, als es sich die politische Mehrheit wünscht. Und wenn die Bürger das kritisieren, werden sie wegen Kleinigkeiten von Spitzenpolitikern angezeigt oder mit völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen eingeschüchtert. In einer echten Demokratie braucht die Politik ein Mindestmaß an Demut vor dem Souverän, dem Volk. Demokratische Demut kann ich im Augenblick immer weniger sehen.

Ihr Buch bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen der Coronazeit und heute, zwischen den grundgesetzlichen Verwerfungen von damals und dem Agieren der Politik heute. Sehen Sie eine Verbindungslinie zwischen den Auswüchsen der Coronapolitik und den aktuellen Entwicklungen?

Ja, die sehe ich tatsächlich. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund. In der Coronazeit ist der Respekt vor der Verfassung und den Grundrechten verloren gegangen. In der Krise war die Verfassung – man muss es so deutlich sagen – plötzlich mehr oder weniger irrelevant. Es war schockierend zu sehen, wie massenhaft Freiheiten eingeschränkt wurden, ohne dass die Politik Zweifel hatte oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mäßigend eingegriffen hätte. Das hat Spuren hinterlassen. Die Verfassung hat – nach meiner Beobachtung – nicht mehr denselben Stellenwert wie vor Corona – sowohl bei den Politikern als auch bei den Bürgern. Und ich sehe eine zweite, unselige Kontinuität seit Corona. Die Politik kommuniziert nicht auf Augenhöhe mit den Bürgern. Das wäre in einer funktionierenden Demokratie aber zwingend nötig. Die Politiker setzen immer wieder auf Angst als Mittel der Politik. Das begann während Corona mit dem berüchtigten „Angst-Papier“ aus dem Innenministerium während der Anfangszeit der Pandemie. Und es geht jetzt weiter mit vielfältigen Ängsten, die die Politik immer wieder schürt: Angst vor dem Klimawandel, vor der russischen Militärmacht, die Angst vor „Rechts“… Das ist fatal. In einer Demokratie darf Angst kein Mittel der Politik sein.

Im Allgemeinen gilt Rechtssicherheit als Merkmal eines stabilen Landes. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Unternehmer in ein Land der Dritten Welt geht, mag es gewisse Vorteile geben – aber auch viele Unsicherheitsfaktoren, sprich: Was heute Gesetz ist, kann morgen schon zu seinem Nachteil geändert sein. Wie ist das bei uns? Bei uns gibt es die Rechtsprechung in der Breite, an den Gerichten quer durch das Land, es gibt das Grundgesetz samt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter. Aber irgendetwas stimmt nicht mehr, oder?

Ja, seit Corona hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Bürger haben viel Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz verloren. Die Erfahrung während Corona war: Karlsruhe ist nicht der Hüter der Verfassung, der es sein sollte. Das Verfassungsgericht hat viel zu viele der überzogenen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen Coronamaßnahmen kritiklos akzeptiert. Die Richter in Karlsruhe haben keine „roten Linien der Freiheit“ gezogen, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt hätte. Und das gilt auch für die anderen Gerichte in ähnlicher Weise. Es war kein Verlass auf den Rechtsstaat in dieser Krisenzeit. Früher war es ein geflügeltes Wort: „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – und spätestens dort finde ich Gerechtigkeit. Das würden heute viel weniger Bürger sagen, nach den Erfahrungen der Coronazeit. Da hat eine tiefe Erschütterung stattgefunden.

Es gibt in Ihrem Buch einen bemerkenswerten Satz, der ganz schlicht geschrieben ist. Sie sagen: „Angstpolitik ist nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz vereinbar.“ Lassen Sie uns über diese Angstpolitik sprechen. In der Coronazeit war sie allgegenwärtig. Können Sie diese derzeit auch beobachten?

Nach aktuellen Umfragen hat knapp die Hälfte der Bürger Bedenken, ihre Meinung frei zu äußern. Für eine Demokratie ist das ein katastrophaler Wert. Das sind Auswirkungen der Angstpolitik. Während der Coronazeit ist es unheilvolle Normalität geworden, Angst zu verbreiten. Die Politik hat immer wieder Ängste geschürt; die meisten Medien haben willig mitgemacht. Wer kritisch war oder Meinungen abseits des Mainstreams äußerte, wurde ganz schnell stigmatisiert und ausgegrenzt. Stigmatisieren und ausgrenzen – das weckt Urängste im Menschen. Seit Corona geht das einfach weiter. Wer sich kritisch mit dem Meinungsmainstream auseinandersetzt, wird als rechts diffamiert, persönlich herabgesetzt und ausgegrenzt. Kritik an Spitzenpolitikern wird völlig unverhältnismäßig geahndet: Für freche Memes gibt es nicht selten Hausdurchsuchungen. Dabei lebt Demokratie von der Kritik, von der Meinung, die der Mehrheit widerspricht. Und natürlich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in der Verfassung. Trotzdem erstatten Spitzenpolitiker Hunderte, teilweise über 1.000 Strafanzeigen wegen kritischer Bemerkungen, von denen sie sich beleidigt fühlen. Natürlich schüchtert das dann weiter ein. Die Traumata der Pandemiezeit werden immer wieder auf neue aktualisiert. Das ist Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört.

In welchem Zusammenhang stehen die Würde des Menschen, des Staatsbürgers und eine Politik der Angst?

Angstpolitik verletzt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert in unserem Rechtssystem. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz, das in Artikel 1 ganz prägnant formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde wird immer dann verletzt, wenn der Staat einen Menschen als Objekt behandelt, nicht als individuelles Subjekt mit eigenem Willen. Einen Menschen einzuschüchtern, in Angst zu versetzen, macht genau das: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Manipulationen, zum leicht zu beeinflussenden Untertanen. Das Grundgesetz will aber selbstbewusste Bürger mit Zivilcourage, keine eingeschüchterten Untertanen. Das hat die Politik völlig aus dem Blick verloren.

Vor Kurzem hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs Angela Merkel eine Goldmedaille verliehen. Es ging um die Würdigung der Coronapolitik der Ex-Kanzlerin. Bei einer Rede sagte Merkel: „Wir haben von den Menschen verlangt, sich nicht menschlich zu verhalten (…).“

Wir haben also eine Angstpolitik, wir sehen ein Problem in Bezug auf die Würde, und da ist nun das Eingeständnis der Kanzlerin, wonach ihre Politik von den Bürgern ein nicht menschliches Verhalten verlangt habe. Mit anderen Worten: Es geht um eine Politik der Unmenschlichkeit. Wie sehen Sie das? Was macht dieser Satz mit Ihnen?

Er macht mich fassungslos. Und er belegt – ebenso wie das schon erwähnte Angstpapier aus dem Innenministerium –, dass die Angstpolitik kein Zufall war: Die Merkel‘sche Coronapolitik zielte darauf, die Menschen in Angst zu versetzen – damit sie den Anordnungen der Regierung ohne Kritik einfach folgen. Das war durch und durch autoritär und undemokratisch. Der demokratische Ansatz wäre gewesen: Merkel kommuniziert offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern, welche Gefahren es gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welchen Preis man zahlen will. Und der Satz zeigt auch: Die Akteure von damals haben keine Spur von Unrechtsbewusstsein. Sie bescheinigen sich gegenseitig immer wieder: Wir haben alles richtig gemacht. Einsicht, Selbstkritik oder gar Reue? Undenkbar für Merkel und die anderen. Das macht es schwer, die Folgen dieser Angstpolitik aufzuarbeiten.

Auf dem Reißbrett lassen sich die verschiedenen Säulen der Demokratie und die unterschiedlichen Teilbereiche des Staates wunderbar trennen. Die Realität sieht oft anders aus. In der Theorie steht da die Politik und hier das Recht. Beide sind voneinander getrennt. Entweder gibt es keinen Einfluss, oder aber, wenn es Einfluss gibt, läuft er ins Leere, denn: Die Justiz ist ja schließlich weltanschaulich neutral, unabhängig und objektiv. Wie sieht die Realität aus?

Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Coronazeit hat das Verhalten der Justiz insgesamt geprägt. Das ist kein Wunder; Karlsruhe ist ja die oberste Instanz. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sieht eine eindeutige Aufgabe für die Justiz vor: Sie kontrolliert unabhängig und kritisch die anderen Staatsgewalten. Das hätte das Bundesverfassungsgericht machen müssen. Es hätte unabhängig und kritisch prüfen müssen, ob die Coronamaßnahmen der Regierung und die Gesetze, die das Parlament gemacht hat, den Anforderungen der Verfassung entsprechen. Es hätte der Regierung in den Arm fallen dürfen und ihr verfassungsrechtliche „rote Linien“ ziehen müssen. Kritische Distanz zur Regierung wäre dafür zwingend notwendig gewesen. Das Gericht hat sich stattdessen eine andere Rolle gesucht. Es hat sich als juristische Unterstützung der Politik in Zeiten der Krise verstanden. Statt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung gab es einen Schulterschluss zwischen Justiz und Exekutive. Symbolisch verdichtet zeigt sich das im berüchtigten Abendessen der Richter mit der Merkel-Regierung im Kanzleramt im Spätsommer 2021 wenige Wochen vor der Entscheidung des Gerichts zur Bundesnotbremse. Gemeinsame Abendessen fördern Nähe und Vertrautheit. Ein Gericht braucht aber kritische Distanz, um unvoreingenommen urteilen zu können. Nicht ohne Grund gibt es deshalb die Regel: Befangene Richter sind vom Prozess auszuschließen. Das gilt nicht für das Bundesverfassungsgericht? Hier ist viel Vertrauen in eine unabhängige und unparteiische Justiz verspielt worden.

Gerade kam eine Nachricht raus, wonach immer mehr Bürger dem Bundesverfassungsgericht nicht vertrauen. 2021 gaben 81 der Bürger bei einer Umfrage an, dem hohen Gericht zu vertrauen, aktuell sind es noch 63 Prozent. Würden Sie das Ergebnis für uns einordnen?

Von 81 Prozent auf 63 Prozent innerhalb von vier Jahren – das ist ein krasser Absturz. Die Umfrage belegt, wie viel Vertrauen das Gericht in der Coronakrise verspielt hat. Und der Vertrauensverlust geht ja auch nach Corona weiter. Die Bürger nehmen Karlsruhe nicht mehr als das Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat wahr. Das hat einen guten Grund: Karlsruhe war nicht der überzeugende Hüter der Verfassung, als es wirklich darauf ankam. Das haben natürlich auch die Bürger gemerkt. Es braucht viele klare und mutige Urteile, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Von selbst geht das nicht.

Würden Sie Ihre Kernkritikpunkte an der Justiz bitte kurz zusammenfassen?

Die Justiz im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen waren zu sehr bemüht, die Regierung während der Coronazeit zu unterstützen. Sie hatten regelrecht Angst, Pandemiemaßnahmen der Behörden aus rechtlichen Gründen zu stoppen. Dachten sie wirklich, ihnen werden Coronatote zur Last gelegt, wenn sie manche Coronaregelungen aufheben? Im Zweifel für den autoritären Kurs, war die Devise. Das war falsch. Die rechtsstaatliche Linie wäre selbstverständlich gewesen: Rechtswidrige Maßnahmen werden aufgehoben. Die Justiz hätte die Bürger vor den autoritären Auswüchsen der Regierung schützen müssen. Ihre Aufgabe ist der Rechtsschutz – der Schutz durch Recht.

Nun ist da die Justiz und da ist die Politik. Es gibt auch noch die Gesellschaft. Sie sprechen in Ihrem Buch davon, dass die Gesellschaft nach Corona regelrecht „vergiftet“ sei. Sehen Sie die Möglichkeit einer Entgiftung?

Wenn man sich die Post-Corona-Gesellschaft anschaut, sieht man viel Verbitterung, Einschüchterung, Aggression und Misstrauen. Eine aktuelle Studie des renommierten Rheingold-Instituts belegt das. 89 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass unsere Gesellschaft gespalten und ein gemeinsames Wir-Gefühl verloren gegangen ist. Kaum weniger, nämlich 84 Prozent sagen: Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gehen kaum noch aufeinander zu. Fast drei Viertel der Bevölkerung, nämlich 74 Prozent, haben heute weniger Vertrauen in andere Menschen als früher. Wir haben ein Problem. Denn für eine Gesellschaft, die sich als offene und pluralistische und freie Demokratie versteht, sind das alarmierende Zahlen. Das meine ich, wenn ich sage, dass die Gesellschaft seit Corona regelrecht vergiftet ist.

Wir brauchen dringend eine Versöhnung der Gesellschaft. Das wäre – um im Bild zu bleiben – die Entgiftung. Eine Versöhnung halte ich für möglich, aber sie ist sehr schwer. Denn sie setzt zuallererst eine vollständige und schonungslose Aufarbeitung der Coronapolitik voraus. Sie muss auch Täter und Opfer benennen. Sie muss klar sagen, wo, wann und wem Unrecht geschehen ist. Das Unrecht muss– soweit es überhaupt möglich ist – wiedergutgemacht werden. Ein Amnestiegesetz ist deshalb unbedingt nötig. Das wäre immerhin ein Anfang auf dem langen Weg zur Versöhnung. Ob die Entgiftung gelingen kann? Ich bin skeptisch, aber hoffnungsvoll.

Lesetipp: Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik: Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. München 2025, Europa Verlag, gebundene Ausgabe, 160 Seiten, ISBN 978-3958906686, 24 Euro.

Titelbild: r.classen/shutterstock.com

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Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU

08. Januar 2026 um 10:12

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Es folgt ein Aufruf zugunsten von Jacques Baud, den eine große Zahl von engagierten Menschen unterzeichnet hat. Hier ist auch der Link zum Aufruf: free-baud.org.

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

Erstunterzeichner:

Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
Eva Maria Adler, Unternehmerin
Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
Hauptmann a.D. Ralf Anders, Projektmanager
Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
Volker Braun, Schriftsteller
Sebastian Bahlo, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
Cécile Barbier, Brüssel
Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
Hans Bauer, Rechtsanwalt
Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
Volker Bräutigam, Journalist und Autor
Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
Jon Brown, Drehbuchautor, USA
Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
Max Blumenthal, Journalist und Dokumentarfilmer, USA
Oberstleutnant i. G. a. D. Lic. Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus, California State University Channel Islands, USA
Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
Michael Brie, Philosoph, Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung
James W. Carden, Journalist und Autor, ehem. Berater im US-Außenministerium, USA
Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Historisches Institut, Universität Montreal, Kanada
Richard Carter, Lehrer, USA
Robert Cibis, Journalist, Berlin
Hugo M. Connery, B. Sc., Hobart, Australien
Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
Daniela Dahn, Schriftstellerin
Oberstleutnant a.D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star, USA
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Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slowakei
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Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
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EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen als Symptom eines strukturellen Demokratiedefizits

06. Januar 2026 um 13:00

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Die Europäische Union versteht sich als Rechtsgemeinschaft. Doch gerade dort, wo sie besonders entschlossen handelt, wird diese Selbstbeschreibung brüchig. Die Sanktionspraxis gegenüber Einzelpersonen zeigt exemplarisch, wie politischer Durchgriff schrittweise rechtsstaatliche Sicherungen verdrängt. Die Europäische Union leidet nicht primär an mangelnder Zustimmung, sondern an einer institutionellen Struktur, in der zentrale Entscheidungen außerhalb von demokratisch legitimierten Verfahren getroffen werden. Von Torsten Küllig.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Grundübel der EU besteht nach wie vor darin, dass es sich bei dem Europäischen Parlament eben um keinen vollwertigen Gesetzgeber handelt. Entscheidende Initiativen mit grundsätzlicher Bedeutung liegen bei den Exekutivorganen Europäische Kommission und Europäischer Rat.

Bereits 2018 habe ich in einem Interview im Buch „Brauchen wir Europa – Sachsen in der EU?“ das Demokratiedefizit der EU als strukturell beschrieben. Zentrale Entscheidungen werden in Gremien getroffen, die nur mittelbar demokratisch legitimiert sind, während das Europäische Parlament keine vollwertige Gesetzgebungshoheit besitzt. Diese Struktur wirkt sich nicht nur auf politische Akzeptanz, sondern erkennbar bedrohlich zunehmend auch negativ auf den Grundrechtsschutz aus.

EU-Sanktionen gegen natürliche Personen greifen tief in Eigentum, Bewegungsfreiheit und wirtschaftliche Existenz ein. Sie sind zwar keine Strafverfahren, dennoch werden sie ohne vorgelagerte gerichtliche Kontrolle verhängt und beinhalten erhebliche Grundrechtseinschränkungen für die Betroffenen. Der Rechtsschutz nach Art. 47 der EU-Grundrechtecharta greift erst, nachdem der Schaden eingetreten ist. Damit wird das klassische rechtsstaatliche Prinzip umgekehrt: Nicht der Staat muss Schuld beweisen, sondern der Betroffene seine Unschuld.

Ein zentraler Aspekt des römischen Rechts war und ist, dass die Beweislast bei der anklagenden Partei lag, nicht beim Angeklagten. Schon vor über 2.000 Jahren musste der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Anklage musste seine Schuld belegbar nachweisen. Der berühmte lateinische Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) fasst diesen Gedanken prägnant zusammen. Er besagt, dass ein Gericht eine Person nicht verurteilen darf, wenn nach der Beweisaufnahme noch ernsthafte Zweifel an ihrer Schuld bestehen.

Diese Sanktionspraxis der Europäischen Union ist kein juristischer Betriebsunfall, sondern Ausdruck einer systemischen Schieflage der EU. Das Akronym „EU“ steht hier offensichtlich nicht für Europäische, sondern für „Exekutiv-Union“.

Wo aber demokratische Kontrolle schwach ist, wird Rechtsschutz funktionalisiert. Für die Bürger entsteht so der Eindruck, dass Grundrechte verhandelbar sind – abhängig von geopolitischer Lage, politischem Willen und dem jeweiligen Zeitgeist.

Die Europäische Union braucht nicht weniger, sondern mehr Rechtsstaatlichkeit. Und diese ist ohne echte (basis)demokratische Rückbindung nicht zu haben.

Die EU von oben als ein Elitenprojekt wird und muss scheitern. Wer Europa liebt, muss diese „Exekutiv-Union“ ablehnen.

Was wir brauchen, ist eine EU von unten – ein Europa der Freien Bürger!

Titelbild: photoibo / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Der christliche Lügner

05. Januar 2026 um 13:00

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Konrad Adenauers Weg vom deutschen zum US-Kapital. Eine Skizze aus Anlass seines 150. Geburtstages am 5.1.2026. Von Werner Rügemer.

Der deutsche Bundeskanzler und CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sich dem mächtigsten Rechtsextremisten der Erde, dem US-Präsidenten Donald Trump, unterworfen: Dazu gehört Verarmung der Bevölkerungsmehrheit und noch mehr Aufrüstung mit Gefahr der nuklearen Vernichtung. Dies hat eine Vorgeschichte, sie begann mit dem ersten Bundeskanzler und CDU-Vorsitzenden Konrad Adenauer. Sein heutiger Nachfolger Friedrich Merz hat bekräftigt: Adenauer hat „die entscheidenden Weichen für die Bundesrepublik gestellt“.

I. Katholischer Aufstieg im protestantischen Kaiserreich

Der Aufstieg des Katholiken Adenauer begann im protestantischen Kaiserreich.
Nach dem Ende der kurzen Herrschaft Napoleons konnte das Königreich Preußen sich auch Ruhrgebiet und Rheinland einverleiben, mit der größten Stadt: Köln. Preußen und der aufsteigende Kapitalismus hatten den alt-feudalen Katholizismus als Ideologie abgeworfen: Der Protestantismus wurde zur Staatsreligion: Nach den katholisch gesegneten Feudalherren ging es jetzt um die protestantisch gesegneten Gewinne der neuen Privat-Mächtigen, der Kapitalisten.

Die protestantischen Preußen vollenden den katholischen Kölner Dom

Deshalb waren die Preußen auch im Einsatz von Religion hochflexibel: Weil das Rheinland und Köln mit Erzbistum und romanischen Kirchen katholisch war, förderten die preußischen Protestanten hier auch den Katholizismus ihrer neuen Untertanen.

So wurden die preußischen Könige barmherzig und finanzierten ab 1842 die Vollendung der 157 Meter hohen Domtürme. Was das reiche katholische Kölner Bistum 600 Jahre lang nicht geschafft hatte – die protestantischen Preußen schafften es in wenigen Jahren. Und die Katholiken mussten nun den Preußen dankbar sein.

Übrigens schafften es die Preußen nicht alleine. Auch die mit Preußen aufstrebenden jüdischen Bankiers von Sal. Oppenheim machten politische Landschaftspflege, bekehrten sich teilweise zum Katholizismus, mehrheitlich aber zum Protestantismus: Sie wurden die zweitgrößten Spender für die Vollendung des „katholischen“ Doms. Diese ideologisch hochflexible Bank wird wichtig werden für den Aufstieg Adenauers, als Oberbürgermeister (OB) in Köln und dann als Kanzler der Bundesrepublik.

Aufstieg im katholischen Milieu, mit preußischer Protektion

Konrad, dritter Sohn eines vom Handwerker durch Militärdienst zum preußischen Justizbeamten aufgestiegenen Vaters, durfte aufs Gymnasium, nämlich in das katholische Königliche Apostel-Gymnasium: Es wurde vom Königreich Preußen finanziert und direkt neben die katholische Apostel-Kirche gebaut. Hier sollten aus dem katholischen Milieu Aufsteiger gefördert werden, um in der preußischen Verwaltung, in Unternehmen und Banken zu dienen. So gratulierte 1894 Ex-Kanzler Bismarck dem Abiturienten persönlich: Der 18-jährige Konrad war jetzt „einer von uns“.

Nach dem Abitur blieb Konrad im katholischen Milieu, wurde während seines Jurastudiums in Bonn, München und Freiburg Mitglied der jeweiligen katholischen Burschenschaft. Er wurde danach in der Kölner Kanzlei von Hermann Kausen angestellt: Der Chef war zugleich Königlich-preußischer Notar und auch noch Vorsitzender der katholischen Zentrumspartei im Stadtrat. Damit Konrad 1906 Beigeordneter und schon 1909 Erster Beigeordneter werden konnte, trat er ins Zentrum ein. Gewählt wurde der Aufsteiger mit Zustimmung der Liberalen Partei, also der Partei der Unternehmer, Banker und z.B. der Chefs des beherrschenden Medien-Clans DuMont Schauberg mit der in ganz Preußen verbreiteten Kölnischen Zeitung. Der Aufsteiger war so im ungewöhnlich jungen Alter von 33 Jahren Chef der Stadtverwaltung – der ebenfalls katholische OB Max Wallraf, ebenfalls von der Zentrumspartei, war nur ehrenamtlich tätig.

Nach preußischem Drei-Klassen-Wahlrecht durften in Köln nur bessergestellte Männer wählen. Die reichen Kapitalisten waren in der Liberalen Partei, die Handwerker und Beamten im Zentrum. Die SPD konnte kommunal gar nicht gewählt werden, nur im Reichstag in Berlin hatte sie einen Sitz.

Adenauer sorgte auch für seinen Vermögens-Aufstieg. Er wurde Mitglied im Tennisclub „Pudelnaß“ – nicht weil er Tennis spielen konnte oder wollte. Aber: Hier traf sich die Jugend der katholischen High Society. Hier lernte er seine erste Frau kennen, Emma Weyer, Tochter des Direktors der Kölner Rückversicherung. So konnte sich der Aufsteiger mit günstigem Kredit im aufblühenden katholischen Villen-Viertel Köln-Lindenthal bald ein großes Grundstück kaufen und eine 14-Zimmer-Villa bauen lassen, mit Weinkeller.

Verwaltungschef der Frontstadt Köln im 1. Weltkrieg

Adenauer hatte als Verwaltungschef den von den Banken Oppenheim, Levy, Seligmann und J.H.Stein finanzierten Aufstieg der Kölner Industrie gefördert. Sie waren gleichzeitig auch die Finanziers der Industrie im Ruhrgebiet, in benachbarten Städten wie Wuppertal und der Eisenbahnen.

Der Kölner OB unterstand dem preußischen Militärgouverneur und den von Preußen eingesetzten Kölner Regierungspräsidenten. Mit Kriegsbeginn 1914 galt das Kriegsrecht. So wurde Köln im 1. Weltkrieg sofort die Frontstadt des Deutschen Reiches gegen die nahen Feindstaaten Belgien, Frankreich und England.

Adenauer hatte vor dem Krieg neben dem Flugplatz Butzweiler Hof noch einen weiteren für die Zeppeline bauen lassen und auch die Zeppelin-Produktion nach Köln geholt: Zeppeline warfen sofort zu Kriegsbeginn Bomben auf Städte in Belgien, Holland, Polen, Litauen, auch auf London: Die menschheitsgeschichtlich erste Bombardierung feindlicher Städte und ihrer Zivilisten aus der Luft.

Stinnes und Krupp verlagerten Munitionsproduktion nach Köln, Bayer aus Wuppertal produzierte Giftgas: Die tödlichen Waffen sollten so schnell wie möglich an die Front. Köln war auch Durchgangsstation für Soldaten an die Front und von der Front, ebenso für Nachschub und Kriegsgefangene. Auch das besetzte Belgien wurde von Köln aus verwaltet. Adenauer befreundete sich eng mit den führenden Industriellen und leitete die kriegswirtschaftliche Steuerung der Frontstadt – die dafür zuständige städtische Behörde hatte 4.500 Beschäftigte.

Köln: Hinrichtung christlicher Matrosen

Nicht zufällig wurde Köln ausgewählt, um 1917 die wegen „Meuterei“ zum Tode verurteilten, gegen den Krieg protestierenden Matrosen Albin Köbis und Max Reichpietsch hier hinrichten zu lassen. Beide waren Christen, aber Mitglieder der Neuapostolischen Kirche: Die hatte sich wegen des offenen Bekenntnisses von Papst Leo XIII zum Kapitalismus gegründet. Die „Meuterer“ folgten dem Urchristentum – gegen die Hinrichtung solcher Christen hatte der Kapital-Christ Adenauer nichts einzuwenden.

Weil der bisherige Kölner OB Wallraf als (vor-)letztes Aufgebot zur strauchelnden Reichsregierung nach Berlin geholt wurde, wurde Adenauer sein Nachfolger – kein anderer kam infrage. Gerade weil für die Frontstadt Köln im nicht mehr gewinnbaren Krieg ein Durchhalte-Politiker gebraucht wurde, bekam Adenauer auf seine Forderung hin sofort das höchste Gehalt aller OB im Kaiserreich. Er beendete seine Antrittsrede im Oktober 1917 „mit dem von heißer Dankbarkeit durchglühten Schwur der Treue zu Kaiser und Reich, dem Rufe: Seine Majestät, unser allergnädigster Kaiser und König, er lebe hoch, hoch, hoch!“

„Gestorben für Deutschland“

Auch Adenauer mit seinen Konzernfreunden lehnte 1917 Friedensverhandlungen ab. Die Millionen toten Soldaten und Zivilisten waren für den gut versorgten, christlich-beamteten Politiker ein gnadenlos einkalkulierter Kollateralschaden.

„Alle Unbilden des Krieges“ sollen die Deutschen „mit Ausdauer und Vaterlandsliebe ertragen, wie die Kölner Bevölkerung diese Unbilden bis jetzt ertragen hat“, so erklärte er im letzten Kriegsjahr im Stadtrat. So rechtfertigte er auch die 41 Toten, die bei einem britischen Luftangriff auf Köln im Mai 1918 verursacht wurden: „Auch sie sind gestorben für Deutschland.“

„Deutschland“ – das wird für Adenauer ein leitender Wert bleiben: Die abhängig Beschäftigten werden ausgebeutet und dürfen geopfert werden, auch im Krieg, zugunsten der als „Deutschland“ verkleideten Kapitalisten und ihrer privilegierten Mit-Täter.

Kriegsende: Die Revolutionäre umschmeicheln – und vernichten

Den aufkommenden demokratischen Widerstand bekämpfen, den Kapitalismus retten: Das war zum Kriegsende Adenauers Aufgabe.

Deshalb gestand er anpassungsfähigen SPD-Politikern schon ab 1916 in Verwaltung und Stadtrat Funktionen zu, obwohl nach preußischem Wahlrecht die SPD gar nicht zur Wahl antreten durfte. Sein besonderer Helfer wurde der SPD-Politiker Wilhelm Sollmann.

Als sich auch in Köln ein Arbeiter- und Soldatenrat gründete, stellte Adenauer ihm im Rathaus Räume, Telefon, Schreibkräfte zur Verfügung. Gleichzeitig sorgte er dafür, dass Sollmann Vorsitzender dieses Rates wurde und auf Großkundgebungen den Kapitalismus als Kriegstreiber anklagen durfte.

Der christliche Lügner Adenauer lief mit einer Revolutionsbinde am Arm herum, gründete aber gleichzeitig den „Wohlfahrtsausschuss“: Hier versammelte er seine befreundeten Banker und Unternehmer – und Sollmann war auch hier dabei. Der Kaiser belohnte Adenauer im letzten Kriegsjahr mit dem Roten Adlerorden und der Berufung ins Preußische Herrenhaus, das Oberhaus des Reichstages.

Staat und Stadt vor dem „Bolschewismus“ retten!

Als dann Kaiser Wilhelm II. im November 1918 kurz vor Kriegsende ins Ausland flüchtete, hielt Adenauer weiter an seinem Eid fest und verurteilte scharf die „schändliche, verhängnisvolle Flucht“ des Kaisers. Nun könne „das Land dem Bolschewismus in die Arme treiben“.

Aber Adenauers Wohlfahrtsausschuss ließ die politisch ungeübten und mittellosen Aktivisten des Arbeiter- und Soldatenrats leerlaufen. So hatte Adenauer stellvertretend für den geflüchteten Kaiser die „Gefahr des Bolschewismus“ abgewendet. Er rühmte sich später, mit Sollmann den Arbeiter- und Soldatenrat ausgetrickst und damit „die Rettung der Stadt aus der Revolution“ geleistet zu haben.

Seinen gnadenlosen ideologischen Opportunismus wie seine gnadenlose Verteidigung des Kapitalismus hatte er hier gelernt. Damit wird er weiter aufsteigen, als Politiker, schon bald auch als Multimillionär.

II. Weiterer Aufstieg in der verhassten Republik

Die Beschwörung der „bolschewistischen Gefahr“ blieb Adenauers Leitmotiv. Er rettete möglichst viel Monarchie hinüber in die Republik von Weimar: Die Beziehungen zu den Spitzen des Privatkapitals, die Fortführung des Freistaats Preußen innerhalb des Deutschen Reiches. So wird er bis 1933 dazu beitragen, die NSDAP in die Regierung zu bringen.

Gegen das „Diktat von Versailles“
Adenauer wetterte gegen das „Diktat von Versailles“: Durch diese „unerträgliche Knechtschaft und Sklaverei“ werde „die nationale und staatliche Existenz vernichtet“, die deutsche Wirtschaft zerstört, „unsere Kinder welken“, Millionen Deutsche werden „einem langsamen Tode preisgegeben“. So Adenauer als Präsident des Deutschen Katholikentags 1922 in München – aber den Urheber des Diktats, den US-Präsidenten Wilson, der mit der Festlegung der Alleinschuld Deutschlands die Kriegskredite der Wall Street und die Gewinne der US-Rüstungskonzerne sicherte, nannte er nie.

Adenauer geißelte aber den sich ausbreitenden Sozialismus, der das deutsche Volk „entchristlichen“ wolle. Er geißelte die „Sitten- und Autoritätslosigkeit“, die im „gemarterten Volk“ genauso entstünden wie „Materialismus und Mammonismus“.

Was Adenauer vom Rechtsradikalismus und der NSDAP unterschied, zunächst, war sein Lösungskonzept: Katholisches Christentum und als Partei das katholische Zentrum. Weil er aber die grundsätzliche Kritik am Versailler Diktat teilte, wird seine christlich lackierte Lösung schrittweise sich mit der rechtsradikalen treffen. Und er wird sich nicht einmal an seine eigene Partei binden, sondern an die führenden Kapitalisten, wie schon in der Monarchie.

So erweiterte Adenauer die persönlichen wie institutionellen Beziehungen zu den führenden Kapitalisten nun auf das ganze Deutsche Reich – und auf die USA.

Im Kölner Rotary Club

Mit den Kölner Bankiers Hagen (Bank Levy), den Oppenheims, Pferdmenges (Schaafhausen, dann Oppenheim) und Freiherr von Schröder (J.H.Stein), mit den Industriellen Silverberg (Rheinbraun), Stollwerck (Schokolade), Clouth (Gummi), mit Tietz (Kaufhäuser) und dem Verleger Neven DuMont (Kölnische Zeitung) war Adenauer 1928 in kleiner Männerrunde Mitbegründer des Kölner Rotary-Clubs, nach US-Vorbild. Präsident war Pferdmenges.

Pferdmenges’ Einfluss reichte längst über Rheinland und Ruhrgebiet hinaus: 1929 ging sein Schaafhausen’scher Bankverein in die Deutsche Bank ein. Er beriet 1931 die Reichsregierung von Kanzler Brüning (Zentrumspartei) bei der Verstaatlichung der bankrotten Dresdner Bank und Commerzbank und rückte dabei auch in den Aufsichtsrat der Dresdner Bank und in den Verwaltungsrat der Reichsbank auf.

Umworben im Kreis der Ruhrindustriellen

Die Chefs der vier Kölner Investmentbanken waren Mitglied in Dutzenden Aufsichtsräten der Ruhr-Konzerne von Flick, Klöckner, Thyssen, Stinnes und auch der IG Farben.

So wurde Adenauer auch umworbenes Mitglied in deren Lobby-Bünden:

  • Bund zur Erneuerung des Reiches: Mit Parolen wie „Volk ohne Raum“, „Stärkung des Führergedankens“, Notwendigkeit eines „Dritten Reiches“, „Überwindung von Streit“ durch eine einheitliche „Nation in gesunder Gliederung“ bildete dieser Bund eine programmatische Querfront mit Hitlers NSDAP.
  • Reichswirtschaftsrat: Er koordinierte reichsweit die Industriellen und Großgrundbestzer, mit dem Reichsverband der Deutschen Industrie, RDI.
  • Ruhrlade: Der Geheimbund finanzierte die „konservativen“ Parteien DVP, DNVP und Adenauers Zentrum, schließlich auch die NSDAP.

Adenauer wurde hier zum politischen Wunschkandidaten. 1925 schrieb ihm Stahlbaron August Thyssen: „Hoffentlich kommt bald die Stunde, wo Sie mit tüchtigen Leuten an die Spitze der Regierung treten, die unsere Bedürfnisse verstehen.“

„Deutschlands Anspruch auf Kolonien“

1885 war die Deutsche Kolonialgesellschaft (DKG) gegründet worden. Aber in Versailles waren Deutschland die Kolonien abgenommen und den US-Alliierten übergeben worden. Danach kämpfte die DKG für die Rückgabe der Kolonien. Das gehörte auch zum Programm der NSDAP. Nur die KPD und die USPD lehnten das eindeutig ab.

1931 wurde Adenauer Vizepräsident der DKG. Präsident war Heinrich Schnee, ehemaliger Gouverneur von Deutsch-Ostafrika. Adenauer kritisierte im Gürzenich, dem großen Festsaal der Stadt Köln, „die Haltlosigkeit der kolonialen Schuldlüge“ der Siegermächte.

Separatismus: Preußischer Staat, Rheinstaat
Innerhalb der Weimarer Republik wurde der Freistaat Preußen als halbmonarchischer Wurmfortsatz beibehalten, mit eigenem Parlament (Landtag) und eigener Regierung, Er umfasste zwei Drittel des Deutschen Reiches und war ein Gegengewicht gegen die Demokratie der Weimarer Reichsverfassung.

Präsident des Preußischen Staatsrates

Der Preußische Landtag hatte ab 1920 als Oberhaus den preußischen Staatsrat. Adenauer war Präsident von 1921 bis 1933 und nahm an 222 Sitzungen teil. Dafür bekam er in Berlin eine freie Residenz. Die Aufwandsentschädigung betrug 12.000 Reichsmark pro Jahr, hinzu kamen Tagegelder.

In Berlin traf er Botschafter anderer Staaten, den Vatikan-Vertreter Eugenio Pacelli und späteren Papst Pius XII. genauso wie Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, traf auch Vorstandsmitglieder der Deutschen Bank, zu dessen Aufsichtsrat er gehörte. Er traf den Wallstreet-Banker Thomas McKittrick von der Investmentbank Lee Higginson, führender Kreditgeber des Deutschen Reiches.

Auch von daher erweist sich die von Adenauer und seinen Lügenverwaltern gepflegte Attitüde, er sei ein Anti-Preuße gewesen und habe die preußische Hauptstadt nicht gemocht, als Lüge.

Westlicher Separatstaat: Kapital direkt

Adenauer und seine Freunde sahen ihre bisherigen Freiheiten nicht nur durch Versailles, sondern auch durch die neumodische Demokratie der Weimarer Republik verletzt: Jetzt durften alle Erwachsenen wählen, sogar die Frauen, unabhängig von ihrem Vermögen! Zuviel Einfluss von Gewerkschaften und SPD und noch gefährlicheren Linken! Ein kapitalfreundlicher Separatstaat erschien ihnen als Lösung, zusätzlich zum preußischen Staat.

Wortführer war der milliardenschwere Ruhrbaron Hugo Stinnes. Adenauer experimentierte für dieses Ziel mit Konzepten namens „Rheinische Republik“, „Rheinstaat“ oder „Rheinisch-Westfälische Republik“ oder auch mal „Westdeutsche Republik“: In der einen Variante sollte sie Teil des Deutschen Reiches bleiben, in einer anderen Variante nicht.

Ein solcher Separatstaat sollte auch das französische, meist deutschsprachige Elsass umfassen, das 1870 vom Deutschen Reich erobert worden war und mit dem Versailler Vertrag an Frankreich zurückgegeben werden musste. Am deutschen Außenministerium vorbei nahm Stinnes 1923 Adenauer mit nach Paris, ob die dortige Regierung an einer westeuropäischen Wirtschaftsunion interessiert sei. Die französische Regierung und die Bank of England lehnten ab: Ende des Projekts.

Geheime Steuervorteile für Prestigeprojekte
Zudem hatten sich nach dem Krieg in Westeuropa auch die USA festgesetzt. Sie organisierten für das Deutsche Reich den Dawes-Plan, benannt nach Charles Dawes von der National City Bank in New York. US-Konzerne gründeten Filialen in Deutschland und öffneten es für ihre Produkte.

US-Anleihen und Ford nach Köln!

Adenauer nutzte das mehr als die OBs anderer Städte. Über Wall-Street-Banken ließ er Kölner Kommunalanleihen mit 7,5-Prozent-Rendite an US-Anleger verkaufen, zur Finanzierung seiner Großprojekte wie Industriegebiet Niehl, Flughafen, Nürburgring, Stadion, Rheinbrücke, Universität – und den ersten Autobahnabschnitt in Deutschland.

Der Autokonzern Ford hatte 1926 seine erste Niederlassung in Berlin eröffnet. Adenauer holte 1930 die zweite Ford-Niederlassung nach Köln, auch die Deutschlandzentrale des US-Konzerns. Dafür gewährte der OB geheime Steuervorteile, am Stadtrat vorbei.

Adenauer hatte keine Bedenken, damit den wirkmächtigsten Finanzier Adolf Hitlers und den weltweit führenden Antisemiten zu umwerben. Die deutsche Ausgabe seines Buches „Der internationale Jude“ war 1926 schon in der 26. Auflage erschienen.

Neue Albertus-Magnus-Universität!

Die Kölner Universität wurde im 14. Jahrhundert gegründet, aber durch Napoleon 1798 wegen „Dunkelmännertums“ geschlossen worden: Hier war der „Hexenhammer“ entstanden, die theologische Begründung für Folter und öffentliche Verbrennung tausender Frauen („Hexen“) bis ins 18. Jahrhundert.

Adenauer ließ die Universität neu bauen, beschwor zur Eröffnung 1919 ihre große Vergangenheit, erwähnte aber nicht die teuflischen Abwege. Er benannte die Universität wieder nach ihrem Gründer, dem Mittelalter-Theologen Albertus Magnus. Finanziert wurde sie von Adenauers christlich lackierten Kapitalfreunden: z.B. Bayer-Chef Carl Duisberg spendete 200.000 RM. Bankier Pferdmenges sammelte zwei Millionen. Er wird auch nach 1945 der wichtigste Sammler legaler wie illegaler Spenden für Adenauer sein.

Werbung um Hitlers zukünftigen Kronjuristen

Adenauer setzte 1932 die Berufung des Staatsrechtlers Carl Schmitt an die alt-neue Universität durch. Seit 1925 hatte Adenauer sich an diesem Vordenker des autoritären „Führerstaates“ orientiert.

Beide bewunderten Mussolini. Schon im Sommersemester 1933 wurde Schmitt an die Universität Berlin berufen, um Hitler nahe zu sein – und wurde „Hitlers Kronjurist“.

Vielgestaltige Selbstbereicherung
Adenauers Einkommen und Vermögen waren die höchsten aller Politiker im Deutschen Reich.

Gehalt, Nebenleistungen, Aufsichtsratsmandate, zinslose Kredite

Er hatte das höchste OB-Gehalt, doppelt höher als der Reichspräsident, verbunden mit den höchsten öffentlichen und geheimen Nebenleistungen. Stand 1930: Jahresgehalt 41.250 RM, dazu pensionsfähiges Wohngeld 37.000 und 6.000 für Strom und Heizung. (Zum Vergleich: Jahresgehalt eines Arbeiters: 1.680 RM, Angestellte 2.520 RM)

Dazu kamen Gewinne aus Aktiengeschäften, zinslose Kredite der Stadtkasse und von befreundeten Bankern und vor allem: Einnahmen aus elf Aufsichtsratsmandaten: Deutsche Bank, Lufthansa, RWE, Rheinische Braunkohle usw.

Millionenkredit für Aktienspekulation: Nie zurückgezahlt

Die Glanzstoff AG mit der Niederlassung im Kölner Gewerbegebiet Niehl ließ im Frühjahr 1928 neue Aktien der neugegründeten US-Kunstseide-Tochter American Glanzstoff Corporation an die New Yorker Börse bringen.

Adenauer kaufte ein Aktienpaket – mithilfe eines Millionen-Kredits der Deutschen Bank. 1928 betrug der Kurswert 1,33 Millionen Mark, im Oktober 1929 wegen der Finanzkrise in den USA nur noch 110.000 Mark. Die Deutsche Bank forderte die Rückzahlung des Kredits.

Adenauer zahlte den Kredit nie zurück – er wollte nicht, und er musste nicht, unter keinem Regime: So wird Adenauer dann 1949 seine Ämter als CDU-Vorsitzender und BRD-Gründungskanzler auch als hochverschuldeter Spekulant antreten, verschuldet bei der Deutschen Bank.

Auf dem Weg zum Faschismus
1929 schloss Diktator Mussolini den Lateranvertrag mit dem Vatikan: Der Katholizismus wurde Staatsreligion. Mussolini-Fan Adenauer gratulierte: „Der Name Mussolini wird in goldenen Buchstaben in die Geschichte der katholischen Kirche eingetragen!“ Mussolini dankte dem „dottor h.c. adenauer primo borgomastro Koeln“ im Namen aller Katholiken und aller Italiener.

Kultur-Institut mit Mussolini

So unterschrieb der Kölner OB 1931 mit dem führenden Ideologen des italienischen Faschismus, Kulturminister Giovanni Gentile („Grundlagen des Faschismus“), den Vertrag zwischen Köln und Italien: Gründung des Italienischen Kultur-Instituts, gegen den Willen der Reichsregierung und mit faschismusfreundlicher Leitung.

Erlaubnis für das Hissen der Hakenkreuzfahnen

Adenauer verbreitete später erfolgreich die Lüge, dass er sich im Februar 1933 gegen die Beflaggung der Stadt mit Hakenkreuzfahnen gewehrt habe. In Wirklichkeit war es so: Die NSDAP hatte an der Mülheimer Brücke heimlich Fahnen aufgehängt, als Werbung für die Veranstaltung mit Hitler in den Kölner Messehallen. Adenauer ließ die Fahnen entfernen, denn die Brücke ist städtisches Eigentum! Aber der OB erlaubte der NDSAP, die Fahnen an den städtischen Messehallen aufzupflanzen: So log Adenauer auch mit Teilwahrheiten.

NSDAP in die preußische und die Reichsregierung!

Das Zentrum verlangte schon im August 1932 „die offene und volle Mitverantwortung der Nationalsozialisten“ sowohl in der preußischen Regierung als auch in der Reichsregierung.

Adenauer suchte am selben Tag in Köln seinen Rotary-Bruder Freiherr von Schröder auf, der zwischen Zentrum und NSDAP vermittelte. In der benachbarten Villa des Bankiers in Köln-Lindenthal gab Adenauer dem Hausherrn schriftlich auf einem von dessen Briefbögen die Garantieerklärung: Das Zentrum wird „Hitler unvoreingenommen nur nach dessen Leistungen beurteilen und als Reichskanzler tolerieren“.

Für den preußischen Staatsrat erklärte Adenauer im Februar 1933, dass in Preußen „eine Regierungsbildung zwischen NSDAP und Zentrum sofort möglich“ sei, mit Hermann Göring als Ministerpräsident. Zwei Monate später war Göring preußischer Ministerpräsident. Hitler war schon Reichskanzler.

III. Im NS: Luxusleben mit Staatspension

Während des NS-Regimes konnte Adenauer mit hoher Staatspension und als Multimillionär ein luxuriöses, privilegiertes und freies Leben führen, Auslandsreisen inbegriffen. Er schaute dem Unrecht hochinformiert und erbarmungslos zu. Doch nichts im Leben ist weniger unschuldig, als dem sichtbaren Unrecht seinen Lauf zu lassen. Er hatte den Nazis zur Regierung verholfen und leistete trotz – besser: wegen – seiner höchst privilegierten Position keinen Widerstand. Er machte sich dauerhaft mitschuldig – für ewig.

Abwahl eines politisch Ruinierten
Adenauers Zentrum wurde bei den Kommunalwahlen im März 1933 abgewählt, denn sein Ruf war wegen der hohen städtischen Verschuldung längst ruiniert. Die Mehrheit für den NSDAP-Kandidaten kam allerdings nur dadurch zustande, dass die 10 Mandate der Kommunisten für ungültig erklärt wurden – Adenauer und seine Zentrums-Partei protestierten nicht.

Zuflucht bei begeisterten Nazi-Christen: Kloster Maria Laach

Adenauer wurde von der NS-Gauleitung aus Köln verbannt. Er fand schnell Unterkunft bei seinem Freund Ildefons Herwegen, Abt des Benediktiner-Klosters Maria Laach in der Eifel.

In den Wochen, als Herwegen Adenauer aufnahm, begrüßte der Abt die Hitler-Regierung begeistert: „Volk und Staat sind wieder eins geworden durch die Tat des Führers Adolf Hitler“. Der Abt flehte den Segen Gottes auf den Führer herab, so in der Gedenkfeier für den NSDAP-Märtyrer Arnold Schlageter am 26. Mai 1933 im Kölner städtischen Festsaal Gürzenich.

Das Zentrum unterstützte Hitlers Konkordat mit dem Vatikan. Papst Pius XI. hatte Hitler als „zuverlässigen Vorkämpfer gegen den „Bolschewismus“ gelobt. Vizekanzler Franz von Papen, vor kurzem noch in der Zentrumspartei, kam am 21. Juli 1933 nach Maria Laach: Man feierte das Konkordat. Jetzt galt: Ihr dürft gleichzeitig Mitglied der katholischen Kirche und der NSDAP sein, mit Gottes und Hitlers Segen!

Juni 1933: „Meinetwegen auch Hitler“

Adenauer schrieb im Juni 1933 aus dem Kloster an die befreundete Bankiersgattin Dora Pferdmenges: Meine Partei, das Zentrum, hat versagt, weil sie sich „in den letzten Jahren nicht rechtzeitig mit neuem Geiste erfüllt“ hat, und: „Meines Erachtens ist unsere einzige Rettung ein Monarch, ein Hohenzoller oder meinetwegen auch Hitler, erst Reichspräsident auf Lebenszeit, dann kommt die folgende Stufe. Dadurch würde die Bewegung in ein ruhigeres Fahrwasser kommen.“

Adenauer konstatierte, dass auch die anderen bürgerlichen Parteien nicht in der Lage gewesen waren, angesichts der Stärke der Arbeiterbewegung und der Massendemokratie die bisherige „Ordnung“ zu retten. So bejahte er Krieg und Faschismus als notwendige Kollateralschäden – übrigens kam für Adenauers Klientel ein erheblicher Kollateralnutzen heraus, wie für Adenauer selbst.

Pferdmenges: „Wir folgen dem Willen des Volkskanzlers“

1933, also sofort mit Beginn der Hitler-Regierung, erklärte Adenauers wichtigster Berater und Geldbeschaffer Pferdmenges, damals gleichzeitig im Aufsichtsrat von Dresdner Bank und Bank Oppenheim: „Wir folgen dem Willen des Volkskanzlers, den Arbeitslosen Arbeit und Brot zu schaffen.“

Ab 1932 war Pferdmenges Presbyter und Schatzmeister im Vorstand der evangelischen Kirchengemeinde des Kölner Millionärsviertels Marienburg: Sie hatte sich zur neugegründeten Nazi-Kirche „Deutsche Christen“ bekannt. Deshalb musste ein neues, viel größeres Gemeindehaus gebaut werden, mit Räumen auch für die Hitlerjugend und den NS-Frauenbund.

Im Eingangsportal wurde überlebensgroß nicht nur Martin Luther mit dem christlichen Kreuz, sondern auch ein SA-Mann mit Hakenkreuz und Reichsadler in Stein verewigt. 1934 weihte Pferdmenges das Gemeindehaus ein. So ging also nicht nur, wie in Köln, die katholische, sondern auch die evangelische Kirche im Milieu der Banker und Industriellen eine demonstrative, öffentliche Verbindung mit Hitler ein.

Freie, luxuriöse Beweglichkeit unter dem NS-Regime
Adenauer wurde 1933 als Kölner OB nicht entlassen, wie er später log, sondern er wurde mit hoher Pension in den Ruhestand versetzt.

Hohe Pension, Abfindung, Vermögenserhalt

Er bekam zunächst ein jährliches Ruhegehalt von 12.165 Reichsmark, dann ab 1937 endgültig 15.000 RM, dazu eine Abfindung zum Marktwert für die Kölner Villa. Sein Vermögen blieb ihm voll erhalten. Zum Deal gehörte, daß Adenauer 1936 einer Nazi-Organisation beitrat, der NS-Volkswohlfahrt.

Villen-Aufenthalt in Berlin

So konnte Adenauer 1934, nach dem Aufenthalt in Maria Laach, in Berlin die Villa eines emigrierten jüdischen Eigentümers mieten, im Prominentenviertel am Griebnitzsee/Neubabelsberg. Er konnte die Familie mitnehmen und wollte Bankdirektor werden.

Am 20. Juni 1934 wurde Adenauer während Hitlers Mordaktion gegen die SA-Führung (Röhm-Putsch) in Hausarrest genommen, aber nach zwei Tagen war das schon vorbei. Bequem konnte er mit seiner Frau Urlaub im Schwarzwald machen.

Grundstückskauf und Villen-Neubau in Rhöndorf

Mit der Abfindung für seine Kölner Villa konnte er sich dann südlich von Köln im Kur- und Villenort Rhöndorf ein 6.000 Quadratmeter großes Grundstück kaufen. Er ließ sich eine Hausanlage bauen wie seine bisherige 14-Zimmer-Villa: Vier Wohnebenen, Privat- und Repräsentationsräume, Weinkeller, in den Berg hineingebauter Vorratskeller sowie ein Luftschutzraum, mehrere Terrassen und Eingänge sowie ein Wirtschaftshof für Tiere und ein weitläufiger Garten. Auch während der NS-Zeit wurde Hauspersonal beschäftigt. Hier residierte er später auch als Kanzler der Bundesrepublik.

Im regen Austausch mit Organisatoren des NS-Regimes
Er bewegte sich weiter im vermögenden Milieu.

Besuche bei Ruhr-Industriellen

1939 war Adenauer mit Ehefrau eingeladen vom Stahlindustriellen und Hitler-Finanzier Peter Klöckner. Man traf sich in dessen Villa Hartenfels bei Duisburg in großer Runde. Auch das Ehepaar Pferdmenges war da.

Mit General Hans Günther Kluge diskutierte man lange über den Vergleich der deutschen und US-amerikanischen Rüstungskapazitäten – der General kannte sich gut aus: 1941 wurde er Chef der Heeresgruppe Süd beim Vernichtungskrieg der Wehrmacht gegen die Sowjetunion.

Die Gesellschaft übernachtete in der geräumigen Villa und verbrachte das Wochenende miteinander. Für die Rückfahrt stellte Klöckner den Adenauers einen Wagen zur Verfügung und schickte eine Sendung „der vorzüglichen Weine“ hinterher, „welche Sie bei uns probiert haben“, wie es im Dankesbrief des Gastgebers hieß. Im selben Jahr war Adenauer auch beim familiären Empfang bei einem anderen Freund, dem Hitler-Finanzier Fritz Thyssen.

Freiherr Kurt von Schröder

Der Kölner Bankier und Rotary-Bruder hatte am 4.1.1933 Hitlers Kanzlerschaft eingefädelt. Er trat in die SS und in die NSDAP ein, im Mai 1933 wurde er Präsident der Kölner IHK. Dazu schickte ihm Adenauer „einen ehrlich gemeinten Glückwunschbrief“. Der Bankier wurde weit über Köln hinaus bis zum Ende ein Akteur des NS-Systems: Organisator des SS-Freundeskreises aus drei Dutzend Industriellen, Sprecher der Reichsgruppe Privatbanken, Mitglied im Verwaltungsrat der Reichsbank, Mitglied im Verwaltungsrat der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel/Schweiz, geführt von Thomas McKittrick, den Adenauer vor 1933 in Berlin getroffen hatte.

Robert Pferdmenges

Adenauers Spendensammler Pferdmenges war auch wichtiger Bankier im NS-Finanzsystem. Adenauer erkundigte sich bei ihm z.B., ob der gemeinsame Freund Friedrich Flick („als Mensch und Geschäftsmann anständig und ehrlich“) schon seine RWE-Aktien habe verkaufen und wieder eine neue Firma habe erwerben können. Die von Pferdmenges geführte Bank Oppenheim, 1938 in Bank Pferdmenges umbenannt, war dann bis 1945 eine „kriegswichtige“ Bank.

Goebbels und Abs schützen Adenauers Spekulationsverluste

Hermann Josef Abs hatte 1923 im Kölner Bankhaus Delbrück angefangen. In der Nazizeit stieg er in den Vorstand der Deutschen Bank auf: Bis 1945 organisierte er Kriegskredite, war im Aufsichtsrat von drei Dutzend systemwichtiger Banken und Konzerne und organisierte Arisierungen. Den Überfall auf die Sowjetunion begrüßte der überzeugte Katholik euphorisch, denn sie sei „der größte Feind der Freiheit und der Menschlichkeit“.

Bei Aktionärsversammlungen forderte ein Kleinaktionär wiederkehrend: Adenauer soll seinen Millionenkredit zurückzahlen, sonst sei das ein Schaden für die Deutsche Bank und auch die Aktionäre! Aber Abs setzte durch: Antrag nicht behandeln! NS-Propagandaminister Goebbels wies die Medien an, Berichte darüber nicht zu veröffentlichen.

Adenauer: Bestinformiert über Krieg und Judenvernichtung
Franz-Rudolph von Weiss, seit 1920 im Generalkonsulat der Schweiz in Köln tätig, ab 1936 Konsul, wurde 1943 Schweizer Generalkonsul für das Rheinland. Weiss war seit Adenauers OB-Zeit eng befreundet mit ihm und wird nach 1945 wichtiger Berater für Adenauer Beziehungen in die Schweiz sein.

Auch während der NS-Zeit verkehrten die beiden regelmäßig und familiär. Adenauers Ehefrau nannte Weiss „lieber guter Onkel“. Der gute Onkel schickte seine Berichte regelmäßig an seinen Chef, den Schweizer Botschafter in Berlin, Hans Frölicher, einen begeisterten NS-Sympathisanten, der die Rüstungslieferungen Schweizer Unternehmen und die Finanztransaktionen deutscher Unternehmen über die Schweiz absicherte. Zugleich hatte Weiss seit Kriegsbeginn eine international hochbedeutsame Stellung: Er übernahm die konsularische Vertretung der USA und Großbritanniens, die mit ihrem militärischen Eintritt in den Krieg die diplomatischen Beziehungen mit Deutschland abgebrochen hatten.

Von Weiss unterhielt „ein feines Netz mit Politikern, Bankiers, Wirtschaftsführern und hochrangigen Vertretern der katholischen Kirche“. Er berichtete seiner Regierung ab 1941 z.B. über das Warschauer Ghetto, über den Abtransport Kölner Juden, über die Vernichtung von Juden in Osteuropa, berichtete über Zwangsarbeiter in Unternehmen des Rheinlands.

Hitlers Geheimpolizei Gestapo bescheinigte Weiss, er sei „wegen seiner hervorragenden Verbindungen zu den verschiedensten Gesellschafts- und Wirtschaftskreisen“ eine der „für das Ausland besten Nachrichtenquellen“: Adenauer saß an einer der besten Geheimdienstquellen im NS-Staat.

Gute US-Beziehungen

US-Konzerne rüsteten Hitlers Wehrmacht auf, auch Ford Köln produzierte jetzt Kriegsfahrzeuge. Adenauers zweite Ehefrau kam aus einer Banker-Familie der Wall Street. Er empfing US-Besuche in Rhöndorf. Sohn Max bekam an der US-Elite-Universität Georgetown in Washington 1937/38 ein Stipendium.

Adenauers längstjähriger Freund, seit 1920, war der US-Unternehmer Daniel Heineman. Er leitete seit 1905 den Elektrokonzern SOFINA mit Europa-Sitz in Brüssel. Er baute Straßenbahnen in Europa, auch in Köln, als Adenauer OB war. Wegen seiner jüdischen Abstammung lenkte er wegen der deutschen Besetzung Belgiens ab 1940 SOFINA von New York aus, die Zusammenarbeit mit der NS-Besatzung verlief dann weiter ohne Störung.

Heineman schenkte Adenauer allein von 1933 bis 1937 in 1000er-Stückelung insgesamt 20.000 RM, nach heutiger Kaufkraft gut 100.000 Euro. So kam Adenauer auch an Devisen für seine Urlaube in der Schweiz, ohne die sonst so scharfe Devisenkontrolle des NS-Staats. Heineman wird für den späteren Bundeskanzler wichtiger Dauer-Berater in Sachen USA bleiben.

Aus Prinzip: Kein Widerstand, mit niemandem!
Adenauer konnte ungestört zahlreiche Besuche empfangen. Aber alle Versuche, ihn für eine Form des Widerstands zu gewinnen, lehnte er ab. 1934 versuchte es Karl Mewis von der Kölner KPD über einen katholischen Industriellen. Der kam mit der Antwort Adenauers zurück: „Widerstand – absoluter Unsinn!“

1936 kam der christliche Gewerkschafter Jakob Kaiser von einem dreistündigen Gespräch zurück: „Es ist mit ihm nicht zu rechnen.“ Ebenso lehnte Adenauer den Kontakt zum konservativen Leipziger Oberbürgermeister Carl Goerdeler ab, der mit Offizieren einen Widerstandskreis gegen Hitler aufbaute.

1944 versuchte es der christliche Gewerkschafter Heinrich Körner. Adenauer lehnte wieder ab: „Ich will damit nichts zu tun haben.“ Mit seinem Besucher Franz Thedieck, Oberkriegsverwaltungsrat beim Militärbefehlshaber im besetzten Belgien, machte er sich über jede Form des Widerstands lustig.

Luxus-Haft 1944

1944 wurde er aus Anlass des Attentats der konservativen Militärs auf Hitler zeitweise verhaftet. Es war eine Haft de luxe: Im Messelager der Stadt Köln mussten russische Kriegsgefangene eine Wanne säubern, damit er ein Bad nehmen konnte. Ein Mithäftling musste ihm die Hose bügeln.

Tochter und Ehefrau brachten ihm Socken und Hemden und besseres Essen und konnten sich stundenlang mit ihm unterhalten. Im Unterschied zu Mitgefangenen der SPD, der KPD und des Zentrums wurde er nicht zu Arbeitseinsätzen herangezogen oder in ein KZ eingeliefert. Mit ärztlichem Attest wurde er schließlich in das von ihm gewünschte Krankenhaus Köln-Lindenthal verlegt: Nach dem Krieg log er, „ich war im KZ“. (Auch Adenauer-Stiftung, Wikipedia usw. und auch KI pflegen heute weiter solche Lügen.)

Ohne Reue und Buße: Er wird schuldig für immer

Nach dem NS-Regime wird er, der verschuldete Millionär, als CDU-Vorsitzender und als Bundeskanzler seine Schuld in neuer Form fortsetzen.

Er wird Menschen, die Widerstand gegen das Unrechtssystem geleistet hatten, verfolgen helfen, auch ins Gefängnis bringen, und wird seine Mitschuldigen decken. Er wird sich als „Gegner des NS-Systems“ ausgeben. Er wird das Christentum und das christliche Abendland predigen, aber die christliche Forderung nach Reue und Buße nie befolgen.

Im Gegenteil: Er wird lügen. Er wird sich selbst belügen und er wird die von ihm Geführten und Regierten belügen und neuem Unrecht aussetzen, auch neuer Kriegsgefahr.

IV. Nach Hitler und Weltkrieg: „Die Politik der Demut“

Nach dem Krieg regelten die westlichen Militärregierungen unter US-Führung das abgetrennte Westdeutschland neu. Sie verhalfen dem schon früh ausgesuchten Adenauer zum Vorsitz der CDU, schalteten Konkurrenten und Antifaschisten aus. Viele Entscheidungen fielen in der Schweiz, wohin der Ausgesuchte häufig anreiste, verkleidet als Urlauber, auch zur teuren Frischzellen-Therapie in einer Spezialklinik am Genfer See.

In dem 1949 mit Adenauer gegründeten Separatstaat BRD galt das Besatzungsrecht weiter. Es lag zunächst beim führenden US-Banker John McCloy in seiner Funktion als US-Hochkommissar: Seine Behörde in Frankfurt/Main hatte mehr Personal als Adenauers Regierung, die zudem in den ersten Jahren kein eigenes Außenministerium haben durfte, und der Geheimdienst war noch eine CIA-Abteilung. Mit dem Zangengriff von Marshall-Plan und NATO wurde der Adenauer-Staat zur vorgeschobenen US-Bastion und zum „Schaufenster“ Richtung „Osten“.

Kissinger: Adenauers „Politik der Demut“
Henry Kissinger, wichtigster Berater von US-Präsidenten im 20. Jahrhundert, veröffentlichte kurz vor seinem Tod seine Lebensbilanz: „Staatskunst. Sechs Lektionen für das 21. Jahrhundert“ (New York und München 2022). Kissinger hatte auch den Bundeskanzler Adenauer beraten: Ihm ist im Buch das erste Kapitel gewidmet, unter dem Titel „Die Politik der Demut“.

Das heißt: Die deutschen Kapitalisten durften ihre Kriegsgewinne und auch die Gewinne aus tausenden Arisierungen jüdischer Banken, Unternehmen und Aktien behalten, nicht nur die in Deutschland, sondern auch in den besetzten Staaten Österreich, Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Italien, Griechenland, Polen, Dänemark, Norwegen und auch in der Sowjetunion, der Slowakei, Jugoslawien und Nordafrika. Auch die juristischen, medialen, wissenschaftlichen usw. Mit-Täter wurden zu 98 Prozent nicht bestraft – aber sie mussten ihr bewährtes antikommunistisches, antirussisches, wirtschaftliches, technisches usw. Potential nun demütig einer höheren Macht unterstellen: den USA.

Praktiken der bundesdeutschen Demut vor dem Herrn
Diese Demut, diese Unterwerfung dann aber lügenhaft mit „neuem Selbstbewusstsein“ und „Wir sind wieder wer“ zu überdecken: Diese Art Demut wird an führender Stelle der gelernte christliche Lügner und Politikdarsteller Konrad Adenauer verkörpern, durchexerzieren, prägend für seine Nachfolger und die Bundesrepublik bis heute – so wie dies heute der Adenauer-Nachfolger, Kanzler und CDU-Vorsitzende Merz weiter inszeniert: Der US-Regierung alle wesentlichen Forderungen erfüllen und wachsende europäische Souveränität vorspielen, lügenhaft.

  • Das von den westlichen Militärregierungen unter US-Führung genehmigte Grundgesetz enthält gerade nicht die als Konsequenz aus dem Weltkrieg von der UNO beschlossenen Rechte: kein Verweis auf das Völkerrecht, etwa die UN-Charta, kein Verweis auf die Arbeits- und Sozialrechte der UNO bzw. ihrer Unterorganisation ILO – stattdessen ein diffuses, unverbindliches Gelaber von der „Würde des Menschen“, das konkret millionenfach verletzt wird.
  • Die von Unternehmen und Banken ausgesuchten, zur Regierung geeigneten und dauerfinanzierten Parteien waren und sind bis heute offen bis ganz nach rechtsaußen, CDU und CSU vorneweg, auch international, etwa mit ihren Parteistiftungen.
  • Kein anderer europäischer Staat „beherbergt“ auch nur annähernd so viele US-Militärstützpunkte wie die BRD: Hier werden Atombomben gelagert, von hier werden global Drohnenmorde exekutiert, von hier werden Kriege in anderen Staaten beliefert, ohne Beteiligung der deutschen Regierung, und das Militärpersonal unterliegt nicht deutschem Recht.
  • Adenauer hat zugestimmt: Wenn die USA entscheiden, dann wird in Europa der Atomkrieg mit Russland ausgetragen; das gilt jetzt erneut, wenn der kaputte US-Stellvertreter-Krieger Ukraine nach Befehl des jetzigen US-Präsidenten Trump durch die europäischen NATO-Staaten ersetzt wird, die zum ungleich größeren US-Stellvertreter-Krieger aufrüsten.
  • Mit Adenauer gilt bis heute: Die Bundesrepublik ist kein souveräner Staat, weder militärisch noch wirtschaftlich noch digital, sondern ein den USA unterliegendes Provisorium, vor allem in der Außen- und Geopolitik; dies gilt auch für das Gebilde Europäische Union.
  • Die westlichen Militärregierungen und dann ab 1949 der US-Hochkommissar haben die bis heute führenden Leitmedien – Spiegel, ZEIT, Süddeutsche, Springer, FAZ, auch regionale wie Kölner Stadt-Anzeiger – mit ihrem NS-Leitungspersonal lizensiert, auch die prägende Meinungs„forschung“ (= Meinungsmache: Institut für Demoskopie Allensbach, gegründet von der Goebbels-Schülerin Noelle-Neumann, mit Dauerauftrag der Bundesregierungen bis heute).
  • ArbeitsUnrecht: Die BRD bis heute ist der einzige westliche Staat, in dem der politische Streik praktisch verboten ist (für Beamte und in den Kirchen-Konzernen sowieso); Millionen vielfach illegale migrantische NiedrigstlöhnerInnen arbeiten in der Prostitution (Deutschland: „Das Bordell Europas“), am Bau, in der häuslichen Pflege, in Security, Gastronomie usw., während Beamte seit Adenauer immer zahlreicher und immer höher privilegiert wurden, im öffentlichen Dienst, Ministerien, ausgelagerten Behörden, Bundeswehr, Geheimdiensten, Diplomatie.
  • Weil seit Adenauer/McCloy die Ex-NS-Banker und NS-Unternehmer mit ihren alten Privilegien weitermachen durften, erwies sich schon das „Wirtschaftswunder“ als Lüge: Bereits 1967 gab es 670.000 Arbeitslose, ab 1975 über eine Million Arbeitslose, ab 1983 über zwei Millionen, 1989 drei Millionen; mit den US-Beratern in der Treuhand-Anstalt bei Adenauer-Nachfolger Helmut Kohl wurde dann ab 1990 Ostdeutschland zugunsten westlicher Banken und Unternehmer verarmt; dann wurde das ganze Deutschland wieder „zum armen Mann Europas“, wurde ab 2000 mithilfe von US-„Heuschrecken“-Investoren noch mehr de-industrialisiert, v.a. im Mittelstand; und dann kamen mit Adenauers Nachfolgern Merkel und Merz die ganz großen US-Investoren wie BlackRock, Vanguard und State Street, sie sind jetzt die führenden Aktionärsgruppen in den wichtigsten Unternehmen Deutschlands wie im DAX – und bauen mit hohen Gewinnen hier Arbeitsplätze ab und investieren in den USA und China. Und jetzt spielt sich für den „neuen kranken Mann Europas“ der Adenauer-Nachfolger der Mit-Täter Merz als großer Retter der Wirtschaft auf, lügenhaft.

Die Erfüllung des Adenauer-Erbes: Demut vor Donald Trump!
Die BRD hat bis heute keine gültige Verfassung, sondern nur ein provisorisches und ständig umgebasteltes „Grundgesetz“; und unter Führung der USA gibt es mit und seit dem technokratisch benannten „2+4-Vertrag“ von 1991 wieder keinen Friedensvertrag in Europa, keine Reparations-Regelungen: Damit gilt auch das von den USA angeführte weitere Vorrücken von NATO weiter gegen Russland: Deutschland bleibt weiter ein Provisorium.

So wird das Erbe Adenauers heute erfüllt: Sein jetziger Nachfolger als CDU-Vorsitzender und Bundeskanzler erfüllt alle wichtigen Forderungen des mächstigsten und gefährlichsten Rechtsextremen der „freien Welt“: Demut vor Donald Trump.

Deshalb: Auch die Zerstörung der Adenauer-Legenden gehört zum Aufbau eines demokratischen, friedlichen, sicheren, wohlständigen Deutschland und Europa – im Kontext einer multipolaren Weltordnung, zu deren Menschenrechten auch die Arbeits- und Sozialrechte gehören.

Titelbild: (c) Werner Rügemer: Adenauers Denkmal im Zentrum Kölns an der Apostelkirche wurde von Kölner Unternehmern in Auftrag gegeben und 1995 unter der Schirmherrschaft des CDU-Vorsitzenden und Bundeskanzlers Helmut Kohl eingeweiht.

P.S. des Autors Werner Rügemer:
Im Herbst 2026 erscheint die ausführliche Adenauer-Biografie im Kölner Papyrossa-Verlag, mit zahlreichen, auch neuen Quellenangaben, viele aus den USA.

(Auszug von RSS-Feed)

Bis hierher und nicht weiter!

04. Januar 2026 um 08:00

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Gegen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Jacques Baud hat eine große Zahl von Menschen protestiert. Wir geben im Folgenden den Aufruf zum Protest wieder. Albrecht Müller.

Bis hierher und nicht weiter!
Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen
gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrunde liegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Max Blumenthal, Journalist u. Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic.Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus an der California State University, Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Mitglied des Vorstandes der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehemaliger Berater des Sonderbeauftragten für zwischenstaatliche Angelegenheiten im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Histroisches Institut der Universität Montreal, Kanada
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a. D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star für Tapferkeit im Irak und für Verdienste in Afghanistan, USA
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler an der Universität Südostnorwegen, Norwegen
  • Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
  • Thomas Fazi, Autor, Italien
  • Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
  • Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatsekretär im Bundesfinanzministerium u. ehem. Chefvolkswirt der UNCTAD
  • Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
  • Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
  • George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, Vereinigtes Königreich
  • Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
  • Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
  • Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
  • Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
  • Markus J. Karsten, Verleger, Westend Verlag
  • Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaften, Humboldt Universität i.R.
  • Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
  • Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
  • Holger Friedrich, Verleger, Berliner Zeitung
  • Markus Kompa, Anwalt für Medienrecht
  • Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
  • Generalmajor a. D. Dennis Laich, US Army
  • Dr. Anatol Lieven, Direktor des Eurasien-Programms am Quincy Institute for Responsable Statecraft, Washington D.C., USA
  • Prof. Dr. Pascal Lottaz, Professor an der Universität Kyoto, Japan
  • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a. D.
  • Aaron Maté, Journalist, Kanada
  • Ray McGovern, Mitgründer der Veteran Intelligence Professionals for Sanity, CIA-Analyst i.R., USA
  • Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
  • Peter Mertens, Generalsekretär Partij van de Arbeid (PVDA), Mitglied der Abgeordnetenkammer, Belgien
  • Oberstleutnant a. D. Peter Misch, Verleger
  • Albrecht Müller, Gründer und Herausgeber Nachdenkseiten
  • Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
  • Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
  • Prof. Dr. Nikolai Petro, Politikwissenschaftler an der University of Rhode Island, USA
  • Didier Pfirter, Botschafter a. D., Vertreter der Schweiz bei der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs und ehem. Berater des UN-Generalsekretärs Kofi Annan, Schweiz
  • Prof. Dr. Theodore A. Postol, Emeritus für Wissenschaft, Technologie und Nationale Sicherheitspolitik am Massachusetts Institute of Technology, USA
  • Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
  • Scott Ritter, ehemaliger UN-Waffeninspektor und Militärexperte, USA
  • Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, Vereinigtes Königreich
  • Michael von der Schulenburg, MdEP, ehem. UN- und OSZE-Diplomat
  • Vizeadmiral a. D. Kay-Achim Schönbach, stellv. Vors. Bündnis Deutschland
  • Gabriel Shipton, The Information Rights Project, Australien
  • Lord Robert Skidelsky, Historiker, House of Lords, Vereinigtes Königreich
  • Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Direktor em. am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln
  • Prof. Dr. Ola Tunander, Forschungsdirektor em. am Peace Research Intitute Oslo (PRIO), Norwegen
  • Raymond Unger, Schriftsteller und Bildender Künstler
  • Ron Unger, Soldat i.R. des US Marine Corps, Mitglied von Veterans for Peace, USA
  • Prof. Dr. mult. Dr. h.c. mult. László Ungvári, Geschäftsführer der Development in Relations of Industrial and Education Management GmbH
  • Alexander Wallasch, Schriftsteller und Journalist
  • Roger Waters, Musiker, USA
  • Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a. D. und Historiker
  • Wenzel, Musiker und Autor
  • Oberst a. D. Lawrence Wilkerson, ehemaliger Stabschef von US-Außenminister Colin Powell, USA
  • Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
  • Achim Winter, Journalist und Satiriker
  • Flavio von Witzleben, Journalist

Weitere Unterzeichner:

  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a. D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brussel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B Sc., Hobart, Australia
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slovakia
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Canada
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Dr. Renate Dillmann, Bochum
  • Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
  • Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
  • Prof. Dr. Heike Ebner, Immunbiologin
  • Ralf Eger, Filmemacher, München
  • Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
  • Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bucharest
  • Thomas Fasbender, Journalist
  • Dr. Markus Fiedler, Soziologe
  • Marcel Fischer, Radio Marabu
  • David C. Fisher, Houston, Texas
  • Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Sirnach CH
  • Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockhom
  • Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
  • Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
  • Harald Friese, Historiker, Köln
  • Elena Fritz, geopolitische Analystin
  • Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
  • Magda von Garrel, Politologin und Autorin
  • J.R. Gipple, Des Moines, IA, USA
  • Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
  • Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, Providence, Rhode Island
  • Hans-Wolff Graf, Dipl. Psych., Dipl. Päd., Vermögensverwalter und Journalist
  • Urs Graf, Psychologe, Sirnach CH
  • Tilo Gräser, Journalist, Berlin
  • Norbert Häring, Publizist, Autor “Der Wahrheitskomplex – Wie NGO’s im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen”
  • Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies at Monterey, USA
  • Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung, Halle
  • Klaus Hartmann, Vors. der Freidenker-Bewegung
  • Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
  • Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
  • Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, Colorado College, USA
  • Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
  • Elisabeth Hills, Memphis TN
  • Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist, Verleger
  • Diana Hohenstein, Kunst-Managerin und Kuratorin
  • Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
  • Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
  • Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm, SE
  • Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
  • Dr. Lasha Kazradze, International relations analyst, Sokhumi State University Tbilissi, Georgia
  • Leo Keller, Managing Director Blue Ocean SWS GmbH Zürich
  • Friedhelm Klinkhammer, Jurist
  • Marcus Kloeckner, Journalist und Autor
  • Lucy Komisar, investigative journalist, New York
  • Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
  • Volker Krannich, Projektmanager i. R.
  • Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
  • Miriam Kühsel-Hussaini, Schriftstellerin, Berlin
  • Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
  • Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
  • Gisela Liebe, Dipl. Sozialwirtin, Sirnach, CH
  • Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
  • Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
  • Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
  • Ursula Mathern, Rentnerin, Merxheim
  • Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
  • Stefania Maurizi, Journalistin, Rom, IT
  • Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava, Slovakia
  • Dr. Krishen Mehta, Senior Global Justice Fellow, Yale University, USA
  • Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
  • Antje Meyen, Journalistin, München
  • Steven Milosevski, Sydney, Australia
  • Vernon Moat, Exeter, Devon, UK
  • Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist, Deutschland
  • Gisela von Mutius, Politologin, Bonn
  • Hans-Reimar von Mutius, Politologe, Bonn
  • Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm, SE
  • Agneta Norberg, ehem. Vors. Friedensrat in Schweden
  • Stephan Ossenkopp, Publizist, Berlin
  • Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
  • Vladimir Palko, Ehem. Minister des Inneren, Slovakei
  • Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a. D., Historikern u. Autorin
  • Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
  • Rosalie Tyler Paul, Brunswick/Maine, USA
  • Doris und George Pumphrey, Berlin
  • Éva Péli, Journalistin, Berlin
  • Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm, SE
  • Licia Ponno, Business Developer, Milano, Italien
  • Dr. Alexander Rahr, Schriftsteller und Osteuropa-Experte, Berlin
  • Arnulf Rating, Kabarettist, Berlin
  • Prof. Dr. Christopher Read, Prof. em. for European History, UK
  • Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
  • Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor, Schweiz
  • Dr. Günter Rexilius, Psychotherapeut, Mönchengladbach
  • Torsten Rexin, stellv. Vositzender d. Gesellschaft f. deutsch-russische Freundschaft
  • Steffi Rist, Unternehmerin
  • Jan Ristau, Rechtsanwalt und Publizist
  • Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor, Berlin
  • Prof. Dr. Geoffrey Roberts, Historian, Member of the Royal Irish Academy, University College Cork
  • Jesús Rodriguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune, Venezuela
  • Coleen Rowley, ret. FBI Special Agent and former Minneapolis Division Legal Counsel, a 2002 TIME Person of the Year along with fellow whistleblowers Cynthia Cooper and Sherron Watkins
  • Dr. Werner Rügemer, Publizist
  • Darryl Rush, Singer and Songwriter, Texas, USA
  • Theo Russel, Vositzender New Communist Party, GB
  • Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, Universitäten Princeton und Berkeley, USA
  • Peter Schindler, Rechtsanwalt, Wien
  • Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
  • Major a. D. Dr. Lothar Schröter, Militärhistoriker, Potsdam
  • Barbara Schwegler, Chirurgin, IPPNW, Braunschweig
  • Prof. Bernd Seegers, Stadtplaner, Berlin, China Intelligent Urbanization Center
  • Yves Smith, Financial analyst, Institute for New Economic Thinking, New York
  • Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller, Portugal
  • Anette Sorg, Nachdenkseiten
  • Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Buchautor
  • Oberfeldarzt d. R. Dr. Berthold Spahlinger, Vors. des NAV-Virchowbund BW, Sachsenheim
  • Peter Stevkov, stellv. Chefredakteur, Marker.sk, Slovakei
  • Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
  • Gert Ewen Ungar, Journalist, Moskau
  • Gary Villapiano, Executive Producer Daniel Davis Deep Dive, New York
  • Erika Vögeli, Psychologin, Sirnach CH
  • Elisabeth Fürstin zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee, Bad Waldsee
  • Margot u. Willy Wahl, Herausgeber des Portals Seniora.org
  • Prof. Dr. Harald Wallach, Psychologe, Discorso-Verlag
  • Dr. Bettina Warwitz, Medizinerin, Berlin
  • Edelgard u. Horst Weber, Landwirte
  • Dr. phil. Tatjana Weber
  • Kay Weir, Herausgeber, Wellington, Neuseeland
  • Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte, Ann Arbor, Michigan, USA
  • Julia Wille, Filmausstatterin, St. Peters, Nova Scotia, Canada
  • Dr. Volker Wirth, Wirtschaftwissenschaftler, Berlin
  • Winfried Wolk, freier Künstler
  • Russell Woodward, Lehrer i.R., New Mexico, USA
(Auszug von RSS-Feed)
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