Das Phänomen Trump ist widersprüchlich – und dennoch hat er eine weiterhin treue Anhängerschaft. Wie kann man das erklären?![]()
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In Europa wird vor einem baldigen Angriff Russlands gewarnt, um die Einheit der Nato und die Aufrüstung zu gewährleisten. Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Brauer, bleibt dabei: "2029, darauf kommt es an!"![]()
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Der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß, der wissen will, wie viele Menschen tatsächlich "an" dem Virus gestorben sind, scheitert nach sechs Jahren endgültig an der Mauer, die Behörden und Gerichte errichtet haben.![]()
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Die Berliner Zeitung, die Weltwoche und die NachDenkSeiten veröffentlichten im Zeitraum von Ende Mai bis Anfang Juni einen Offenen Brief des für kritische Analysen der internationalen Politik bekannten US-Ökonom Jeffrey D. Sachs an Bundeskanzler Merz. Mit dem zweiten Brief unterstreicht Sachs die absolut dringende Handlungsnotwendigkeit, einen immer wahrscheinlicher werdenden Krieg zwischen EU-Europa/europäischen NATO-Staaten mit Russland abzuwenden. In diesem Kontext benennt Sachs die seiner Meinung nach sechs Fehlentscheidungen in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, die zu der gegenwärtigen Lage geführt hätten. Die Argumente von Sachs sollen im Folgenden einem ideologiefreien Faktencheck unterzogen werden. Dabei verweise ich primär auf Quellentexte, also auf Texte, die nicht zuvor „eingeordnet“ wurden. Die ersten drei in den Augen von Sachs gemachten Fehlentscheidungen sind bereits im ersten Teil abgehandelt. Im Folgenden werden die drei übrigen Fehlentscheidungen vorgestellt und auf ihre Faktizität hin geprüft. Von Alexander Neu.
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„Viertens – Minsk II“
„Im Februar 2015 verhandelte Bundeskanzlerin Merkel persönlich das Minsker Abkommen II im Normandie-Format und sicherte in der am 12. Februar 2015 in Minsk verabschiedeten Unterstützungserklärung Deutschlands politische Unterstützung zu. Sieben Jahre lang wurde die zentrale politische Bestimmung – die Autonomie der Donbass-Regionen innerhalb einer souveränen Ukraine – von Kiew nicht umgesetzt. Deutschland übte keinen Druck auf Kiew aus, die von ihm selbst geforderte Autonomiebestimmung umzusetzen. Merkel räumte später ein, dass das Abkommen als Druckmittel genutzt worden war, um der Ukraine die Wiederbewaffnung zu ermöglichen. Präsident Hollande äußerte sich ähnlich. Die Garantie war also in Wirklichkeit keine Garantie. Sie war eine Strategie – wiederum auf Geheiß Washingtons. Wieder einmal lautete die Botschaft an Moskau: Westlichen Unterschriften kann man nicht trauen.“
Faktencheck:
Die Altkanzlerin Merkel äußerte im Dezember 2022 folgenden Satz in einem Interview bei Zeit-Online:
„Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben. Sie hat diese Zeit hat auch genutzt, um stärker zu werden, wie man heute sieht.“
Bedauerlicherweise befindet sich das Interview hinter einer Bezahlschranke. Daher ein weiterer Link, in dem die Aussage als O-Ton zu finden ist.
Merkels Aussage ist eindeutig: Sie hatte einen klaren und singulären Subjekt (Minsker Abkommen)-Objekt (Versuch, Zeit zu geben, die für die Aufrüstung erforderlich war)-Bezug. Dennoch wurde von einigen Medien und Experten versucht, Merkels Aussage anders einzuordnen. Das war erwartbar. So wurde versucht, aus dem von Merkel formulierten Zweck des Minsker Abkommens, nämlich dem „Versuch, der Ukraine Zeit zu geben (…)“, einen bloßen Nebeneffekt zu interpretieren, das heißt, die Aufrüstung sei nur ein Nebeneffekt gewesen. Nur, dann hätte Merkel anders formulieren müssen, beispielsweise: Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben, um dies und jenes zu tun und daneben auch ihre militärischen Fähigkeiten auszubauen. Aber genau das war nicht Merkels Formulierung.
Dass der tatsächliche Zweck laut Merkel der Zeitgewinn für die Militarisierung der Ukraine gewesen ist, ist nicht nur mit der Nichtumsetzung des Abkommens auch und besonders durch die Ukraine belegbar, sondern auch durch entsprechende Äußerungen des damaligen ukrainischen Präsidenten Poroschenko und des französischen Präsidenten Hollande, die beide als Co-Verhandler des Minsker Abkommens Merkels Aussage bestätigten.
Hinzu kommt: In dem Zeitraum des Minsker Abkommens von 2015 bis 2022 wurde die Ukraine auf NATO-Standards (Anpassung der militärischen Strukturen, der Ausbildung- und Führungsverfahren) gebracht und mit Waffen vollgepumpt. Im Dezember 2015 wurde der „NATO-Ukraine Defence-Technical Co-operation-Fahrplan“ unterzeichnet.
All dies diente dem Ziel der weiteren Heranführung der Ukraine an die NATO bis zur Vollmitgliedschaft.
„Fünftens – Nord Stream“
„Am 7. Februar 2022 verkündete Präsident Biden im East Room des Weißen Hauses – in Anwesenheit des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz: „Wenn Russland (in der Ukraine) einmarschiert, wird es Nord Stream 2 nicht mehr geben. Wir werden dem ein Ende setzen.“ Auf die Frage nach dem Wie antwortete er: „Ich verspreche Ihnen, wir werden dazu in der Lage sein.“ Sieben Monate später wurden die Pipelines durch einen Sabotageakt in der Ostsee zerstört. Die vorliegenden Beweise – investigative Recherchen in den USA und Deutschland, die Ermittlungen der deutschen Bundesanwaltschaft und öffentliche Aussagen ehemaliger Beamter – deuten überwältigend auf eine gemeinsame ukrainisch-amerikanische Operation hin. Die deutsche Bundesregierung wusste dies schon lange. Und dennoch hat Deutschland zugelassen, dass die öffentliche Schuld entgegen den eindeutigen Beweisen Russland zugeschoben wird, während ein Akt industrieller Sabotage gegen die deutsche Wirtschaft ungestraft und unbeantwortet blieb.“
Faktencheck:
Wer tatsächlich hinter den Anschlägen auf die deutsch-russische Infrastruktur steckt – sowohl als Auftraggeber als auch als ausführende Kraft –, wird hinter einem Schleier unterschiedlichster Versionen versteckt. Ich habe meine Vermutung, die aber eher auf gesundem Menschenverstand und jahrelanger Beobachtung und Analysen internationaler Politik denn auf konkreten Hinweisen beruht. Aufschlussreich hierbei der Tweet des heutigen polnischen Außenministers und damaligen EP-Abgeordneten Sikorski, in dem er sich für die Sprengung bei den USA bedankt („Thank you USA“). Kurz danach löschte er den Tweet.
Dass ich bei der Literaturangabe auf ein türkisches Medium zurückgreifen muss, ist wohl damit zu erklären, dass deutsche Medien Sikorskis Danksagung lieber nicht publizieren wollten, um das heimische Publikum in der Freund-Feind-Dichotomie nicht zu überfordern.
„Sechstens – das Istanbul-Abkommen vom April 2022, das zum Greifen nah war“
„Nur wenige Wochen nach Russlands Invasion im Februar 2022 trafen sich russische und ukrainische Unterhändler in Istanbul, um die Bedingungen eines Friedensabkommens auszuhandeln: Neutralität der Ukraine außerhalb der NATO, multilaterale Sicherheitsgarantien, vereinbarte Truppenbegrenzungen und die schrittweise politische Lösung der Donbass- und Krim-Frage. Das Abkommen stand kurz vor der Unterzeichnung. Der ehemalige israelische Ministerpräsident Naftali Bennett, einer der Vermittler, bestätigte öffentlich, dass die Einigung kurz bevorstand und dass der Westen – insbesondere die Vereinigten Staaten und Großbritannien – versucht hatte, sie zu verhindern. Die Mission von Premierminister Boris Johnson nach Kiew im April 2022, um die Ukraine anzuweisen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, ist aktenkundig. Hunderttausende ukrainische und russische Menschenleben sowie die gesamte europäische Ordnung haben den Preis für diese US-amerikanisch-britische Intervention bezahlt. Deutschland hat dazu geschwiegen – obwohl Deutschland wie kein anderes europäisches Land die wirtschaftlichen Folgen zu tragen hatte.“
Faktencheck:
Der israelische Ministerpräsident Bennet vermittelte mit Unterstützung des türkischen Präsidenten Erdogan und des deutschen Altkanzlers Schröder zwischen der Ukraine und Russland in Istanbul. Bennet sowie auch der türkische Außenminister Cavusoglu und Altkanzler Schröder bestätigten den Abbruch der Verhandlungen auf westlichen Druck hin. Als Anlass diente das Massaker an Zivilisten in Butscha.
Interessant die Info der „Tagesschau“, auf der ein ARD-„Faktenfinder“ ein mehrstündiges Interview des israelischen Premierministers Bennet mit einem Journalisten „analysiert“ und zu der Aussage gelangt:
„Auf die Nachfrage des Journalisten, ob der Westen den möglichen Waffenstillstand blockiert hätte, antwortet Bennett: ‚Grundsätzlich ja.‘“
Der ARD-„Faktenfinder“ gelangt dann erwartungsgemäß, weil vermutlich sein Auftrag, dem er gerecht werden muss, zum gegenteiligen Urteil. Und sein Urteil wird bereits in der Überschrift des „Tageschau“-Beitrages bekannt gegeben: „Westen hat Waffenstillstand nicht verhindert“. Wie gut, dass die ARD über seriöse „Faktenfinder“ verfügt.
Der türkische Außenminister Cavusoglu, der als Gastgeber der Verhandlungen im Gegensatz zum ARD-„Faktenfinder“ an den Verhandlungen teilnahm, erklärte hingegen:
„Einige Nato-Staaten wollten, dass der Ukraine-Krieg weitergeht, um Russland zu schwächen.“
Und Altkanzler Schröder äußerte:
„Bei den Friedensverhandlungen im März 2022 in Istanbul mit Rustem Umjerow [damals Sicherheitsberater von Selenskyj, heute ukrainischer Verteidigungsminister] haben die Ukrainer keinen Frieden vereinbart, weil sie es nicht durften. Die mussten bei allem, was sie berieten, erst bei den Amerikanern nachfragen. (…) Doch am Ende [der Friedensverhandlungen] passierte nichts. Mein Eindruck: Es konnte nichts passieren, denn alles Weitere wurde in Washington entschieden. Das war fatal.“
(Berliner Zeitung und Weltwoche).
Fazit
Alle sechs von Sachs genannten Punkte sind mit Verweis auf die Originalquellen belastbar.
Die Fehler der deutschen und auch europäischen Außen- und Sicherheitspolitik sind alle auf einen Grundfehler zurückzuführen: die exklusive transatlantische Ausrichtung bis hin zur Nibelungentreue gegenüber den USA. Die exklusive Orientierung an der NATO als institutionellem Bündnis mit den USA nach dem Ende der Bipolarität 1989/91 hat dazu geführt, dass Europa nun am Rande eines großen Krieges mit Russland steht. Eine eigenständige und multivektoral ausgerichtete Außen- und Sicherheitspolitik Deutschlands und Europas, orientiert an den tatsächlichen deutschen und europäischen Interessen, hat nicht stattgefunden und findet immer noch nicht statt.
Ob die Nibelungentreue gegenüber den USA dazu führt, dass sie tatsächlich im Falle eines europäisch-russischen Krieges militärischen Beistand leisten, oder ob der Beistand sich auf warme Solidaritätserklärungen reduziert, was übrigens auch durch Artikel 5 des NATO-Statuts möglich wäre, ist mehr als offen. Noch ist es nicht zu spät für eine grundlegende Korrektur deutscher und europäischer Sicherheitspolitik. Das Schlüsselwort heißt „gesamteuropäische Sicherheitsarchitektur“. Und wenn diese nur den Mindestanspruch einer friedlichen Koexistenz mit Russland erfüllt, ist das immer noch besser als ein aus dem Ruder laufender Konflikt, an dessen Ende auch die nukleare Zerstörung Europas stünde.
Titelbild: lev radin / Shutterstock![]()
Firm says government apparently 'believes it has become aware' of method to bypass Fable 5, a locked-down version of Mythos 5 that was held back from public over unprecedented abilities
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Brüssel prüft, ob eine europäische Rechtspartei die Grundwerte der EU verletzt. Betroffen ist ausgerechnet die ESN-Partei, der auch die AfD angehört.
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Brüsseler Parteienaufsicht Wie eine EU-Behörde die rechte ESN-Partei schikaniert wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Was nützt der Krieg, außer den wenigen, für die der Krieg riesige Gewinne bedeutet?![]()
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Die sogenannte „Beziehungs-Rezession“ bei jungen Erwachsenen hat dramatische Ausmaße angenommen – weit mehr, als bisher angenommen. Eine neue Studie zeigt auf: Die Generation Z findet immer seltener zu festen Partnerschaften. Die Gründe dafür sind hausgemacht: Von zerstörerischen Corona-Lockdowns über einen ruinösen Wohnungsmarkt bis hin zur digitalen Dauer-Isolation. Die ohnehin schon katastrophalen Geburtenraten dürften angesichts dieser Entwicklung weiter in den Keller stürzen.
Der tiefe demografische Winter Europas wird wohl noch weiter anhalten und die Zukunft des Kontinents nachhaltig negativ beeinflussen. Die Forscherin Katherine Twamley vom University College London (UCL) und ihr Team haben Beziehungsdaten von jungen Menschen aus Großbritannien verglichen. Dabei präsentierten sie auf einer Konferenz im schottischen Edinburgh kürzlich alarmierende Zahlen: Nur noch 49 Prozent der Generation Z (in diesem Fall die 16- bis 29-Jährigen im Zeitraum 2022 bis 2024) leben in einer festen Partnerschaft.
Zum Vergleich: Bei den Millennials in genau derselben Altersgruppe (gemessen zwischen 2010 und 2012) waren es noch 57 Prozent. Mehr noch: Wenn man genauer hinsieht, ist der Rückgang vor allem darauf zurückzuführen, dass immer weniger junge Leute mit ihren Partnern zusammenziehen. Der Beziehungs-Kollaps ist folglich noch umfassender, als es oberflächliche Erhebungen bisher vermuten ließen.
Doch wie konnte es so weit kommen, dass eine ganze Generation offenbar verlernt, tiefgreifende menschliche Bindungen einzugehen? Die Forscher nennen verschiedene Ursachen, die ein bezeichnendes Licht auf unsere aktuelle gesellschaftliche Lage werfen:
Manche Forscher werfen zwar auch ein, junge Menschen seien einfach nur „vorsichtiger“ geworden, da sie hohe Scheidungsraten bei ihren eigenen Eltern miterlebten – den damit verbundenen Stress inklusive. Doch die psychologischen Folgen sind deutlich: Die UCL-Analyse weist darauf hin, dass diejenigen ohne stabile Beziehung oft ein deutlich schlechteres psychisches Wohlbefinden aufweisen. Die Jugend leidet unter einer beispiellosen Einsamkeits-Epidemie.
Was in der Studie gar nicht beleuchtet wird, ist die logische, aber für unsere Gesellschaft gefährliche Konsequenz dieser Entwicklung: Wo keine stabilen Paare vorhanden sind, da entstehen nämlich auch keine Familien. Der aktuelle Beziehungsschwund der Gen Z ist der direkteste Vorbote eines weiteren, massiven Einbruchs der Geburtenraten. Schon heute kämpfen fast alle westlichen Industrienationen mit Geburtenraten weit unter dem Reproduktionsniveau von 2,1 Kindern pro Frau. Wenn nun aber nicht einmal mehr das Fundament für die Familiengründung – das Zusammenziehen und der Aufbau einer dauerhaften, stabilen Partnerschaft – gelegt wird, darf man auch keinen Nachwuchs mehr erwarten.
Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche werden dieses Problem nicht lösen, wohl aber vielleicht die Schaffung von wirklich leistbarem Wohnraum für junge Paare neue Möglichkeiten eröffnen. Ungarn versuchte beispielsweise während der Regierung Orbán, eine aktive Familienpolitik zu betreiben. Gleichzeitig stellt sich angesichts der zunehmenden Überfremdung durch die Massenzuwanderung – insbesondere bei den jüngeren Generationen – die Frage, wem solche Förderprogramme schlussendlich zugutekommen würden. Bei der Generation Z sind es in Deutschland und Österreich mittlerweile bereits um die 30 bis 40 Prozent Anteil mit Migrationshintergrund – mit noch höheren Werten bei den jüngeren Generationen.
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Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Siegmund und CDU-Fraktionschef Heuer liegen sich lachend in den Armen, das Foto geht viral. Wackelt etwa die Brandmauer? Jetzt äußert sich Siegmund gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
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In Deutschland soll der Bundesparteitag der AfD Anfang Juli in Erfurt durch Straßenblockaden „linker Aktivisten“ verhindert werden. Das ist der offene Versuch, einer legalen Partei die politische Arbeit komplett zu verunmöglichen, mit offener Unterstützung aus dem linken Parteienspektrum und regierungsnaher Strukturen. Das ist es, was die Einheitsparteien meinen, wenn sie von UnsererDemokratie
reden.
Von Chris Veber
Das Bündnis „widersetzen“ hat die Blockade des AfD-Parteitags in den Messehallen Erfurt am 4. und 5. Juli 2026 zu seinem zentralen Ziel erklärt. Auf ihrer Website rufen die „Aktivisten“ zu Blockaden der Zufahrtswege auf, damit die AfD-Delegierten den Veranstaltungsort nicht erreichen können. Die „Aktivisten“ verstehen sich als „antifaschistisches“ Aktionsnetzwerk und sprechen offen davon, den AfD-Parteitag verhindern zu wollen. Die „Demonstranten“ werden bundesweit mit Bussen herangekarrt und in „Aktionstrainings“ geschult.
Die „Aktivisten“ werden offen von der politischen Konkurrenz der AfD unterstützt. Die Linke hat wiederholt Gelder für die Proteste bereitgestellt, hier 5.000 Euro für die jetzige Erfurt-Aktion, da 3.000 Euro für eine frühere Veranstaltung. Heidi Reichinnek, die Co-Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, wirbt öffentlich auf Social Media für die Teilnahme an den Blockaden und ruft zu Spenden für „widersetzen“ auf. Auch die regierungsnahe Gewerkschaft ver.di, besonders der Landesverband NRW, ruft ihre Mitglieder zur Teilnahme auf und organisiert kostenlose Busfahrten nach Erfurt.
In früheren Bündnissen waren zudem die Grüne Jugend und die Jusos vertreten. Ergänzt wird das Spektrum der „NGOs“ durch Gruppen wie „Omas gegen Rechts“, „antifaschistische“ Initiativen und das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“, also die üblichen Verdächtigen der regierungsfinanzierten „Zivilgesellschaft“.
Die politische Opposition systematisch an der Ausübung ihrer Rechte zu hindern, ist kein Merkmal einer funktionierenden Demokratie. In Demokratien zeichnet sich das politische System gerade dadurch aus, dass eine starke, aktive Opposition die Regierung kontrolliert und kritisiert. In totalitären oder autoritären Systemen hingegen wird die Opposition verfolgt, ihre Versammlungen werden verboten oder gewaltsam gestört. Die SA der Nationalsozialisten wurde unter anderem dazu gegründet, die Veranstaltungen politischer Gegner zu sprengen. Das Ziel war, mit Gewalt gegen den politischen Gegner Terror auf den Straßen zu verbreiten. Es ist fraglich, in wessen Tradition „Antifaschisten“ stehen, wenn sie zur Gewalt gegen AfD‑Mitglieder aufrufen.
In Deutschland wird die AfD in den Systemmedien entweder ignoriert oder dämonisiert. Die meisten dokumentierten politischen Gewalttaten richten sich gegen ihre Mitglieder und Repräsentanten. Nun soll der Partei nicht einmal mehr ein ordentlicher Bundesparteitag zugestanden werden, zumindest wenn es nach dem Willen der regierungsnahen „Zivilgesellschaft“ geht. Eine Demokratie, die einer Oppositionspartei die elementarsten Versammlungsrechte versagen will, hat ihren Wesenskern längst verloren. Wer die Arbeit der AfD mittels Gewalt auf der Straße verhindern will, betreibt nicht die Verteidigung der Demokratie, sondern deren Aushöhlung.
Die Gesinnungsgenossen der deutschen Demokratiefeinde betreiben das gleiche Spiel – allerdings mit weit weniger Erfolg – in Österreich. Nina Horaczek fragte im Falter rhetorisch: „Soll die FPÖ verboten werden?“, der linke Coronist und Babler-Fan Robert Misik sehnsüchtelte: „Könnte die FPÖ verboten werden?“. Der Wille zur Verfolgung der Opposition wäre auch unter Österreichs Linksfront da, vor allem, weil sie der FPÖ politisch nichts entgegenzusetzen hat. Die grünlinken Wokoharam sind wahrlich nicht die Freunde der Demokratie.
Dazu ein Gedankenspiel. Stellen Sie sich vor, vermummte Schwarzgekleidete würden dazu aufrufen, den Parteitag der Sozialisten oder der Grünen zu stürmen oder zu verhindern, und Busse voller Gewalttäter herankarren. Was wäre wohl die Reaktion der Regierung und ihrer Medien? Würden die „Aktivisten“ immer noch mit Staatsmitteln unterstützt und als Verteidiger der Demokratie abgefeiert?
Barbaren gelten als rohe und unzivilisierte Menschen. Bar jeder Menschlichkeit gehören sie auf die unterste Stufe lebendiger Existenz.![]()
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US Justice Department: Deal unlikely to harm competition, consumers; Democrats concerned Saudi Arabia, Qatar, UAE sovereign wealth funds investing in company that would control CBS stations, CNN
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Wie ist die Beziehung zwischen beiden Kategorien zu verstehen?![]()
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British emblem of swinging 60s depicted California's sun-drenched suburbs, wooded-hills of Yorkshire; out as a gay man before it was common, his work also explored erotic themes
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With 1 in 4 Israelis likely to ask AI for voting guidance, a tech startup tests how leading models handle such queries, warns chatbots rely on biased sources and prioritize pleasing users over stating facts
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Die Klagen und Belege über zunehmende Leseschwäche und kognitive Beeinträchtigungen dürften nicht nur den üblichen Vorbehalte gegenüber den jungen Generationen entspringen. Die Nutzung von KI verstärkt die Tendenz zur Schwächung des Denkens, die wiederum Rechtspopulisten zugutekommt.![]()
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Wie werden die heutigen Eliten zu Eliten? Was lehrt man sie? Wer legitimiert sie?![]()
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Welche Position würde Merz in der Nationalelf spielen? Und welche Strack-Zimmermann? Wie wird der rechte Ausputzer Chrupalla auf dem Platz gerufen? Welcher Politiker ist der „Hooligan“ und wer „Cheerleader“? Die JF-Sammelkarten geben nicht immer ernstgemeinte Antworten.
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Im kommenden Oktober stimmt die Bevölkerung Albertas darüber ab, ob die Provinz weiterhin im kanadischen Staatsverband bleiben soll. Und bei den Provinzwahlen in Québec, die noch in diesem Jahr stattfinden müssen, zeichnet sich ein Sieg des separatistischen „Parti Québécois“ ab.![]()
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Two surveys, one by ToI's sister site, find Yashar and Together slates would tie, trail Likud if Knesset vote held today; separate poll has Eisenkot pulling ahead
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Nicht nur, dass Rettungskräfte sich immer häufiger mit Bedrohungen und gewalttätigen Übergriffen durch das immer gleiche Klientel konfrontiert sehen: Auch der Behördenapparat macht ihnen das Leben schwer. So wurde gegen einen Feuerwehrmann bei einer Einsatzfahrt (!) ein Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit verhängt. Der Fall musste nun vor Gericht geklärt werden. Rechtsprofessor Martin Schwab griff ihn auf und betrachtete die Rechtslage: Ihm drängt sich der Verdacht auf, dass die Behörden bis zum bitteren Ende versuchten, mit dem Bußgeldbescheid durchzukommen.
Nachfolgend lesen Sie das Posting von Prof. Dr. Martin Schwab (via Facebook):
Liebe Community,
Es gibt einen schönen Cartoon, der einen Beamten in seinem Dienstzimmer und einen Bürger zeigt, der mit jenem Beamten – offenbar im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung um den Umgang des Amtes mit seinem Fall – diskutiert.
Der Bürger zum Beamten: „So nehmen Sie doch Vernunft an!“
Antwort des Beamten: „Tut mir leid, ich darf nichts annehmen!“
An diesen Cartoon fühlte ich mich bei dieser Meldung im SPIEGEL vom 9.6.2026 erinnert: „Geblitzter Feuerwehrmann muss doch kein Bußgeld zahlen„
Da hatte doch tatsächlich ein übermotivierter Beamter einen Bußgeldbescheid wegen zu hoher Geschwindigkeit verhängt – gegen einen Feuerwehrmann bei einer Einsatzfahrt! Zwar hat das Amtsgericht Eilenburg den Feuerwehrmann freigesprochen. Aber es ist eine peinliche Schande für die Verkehrsbehörde, dass der Bußgeldbescheid (1.) überhaupt verhängt und (2.) nach Einspruch des Feuerwehrmanns auch noch aufrechterhalten wurde. Spätestens im Einspruchsverfahren hätte die Behörde einen Rückzieher machen müssen (§ 69 Abs. 2 OWiG). Dann wäre es gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung gekommen. Ich vermute sogar, dass die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung über den Einspruch vertreten war und einer Einstellung des Verfahrens widersprochen hat. Denn andernfalls hätte das Gericht das Verfahren ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen können (§ 75 Abs. 2 OWiG). Für mich sieht der Fall also so aus, als hätten die Behörden bis zum bitteren Ende versucht, mit dem Bußgeldbescheid vor Gericht durchzukommen.
Im besten Deutschland aller Zeiten muss man also selbst als Feuerwehrmann oder Rettungssanitäter, wenn man zu einem Notfall gerufen wird und Tempo macht, damit man schnellstens helfen kann, befürchten, dass man hinterher gnadenlos als Verkehrssünder verfolgt wird.
Der Feuerwehrmann, der jetzt vom Amtsgericht Eilenburg freigesprochen wurde, ist aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgetreten, und mit ihm einige seiner Kameraden. Wenn das der Dank unseres Staates für das segensreiche Wirken von Feuerwehrleuten und Rettungssanitätern ist, müssen wir uns nicht wundern, wenn noch mehr Rettungskräfte den Bettel hinschmeißen – und wir dann nicht mehr versorgt werden, wenn wir z.B. Opfer eines Verkehrsunfalls werden oder uns ein Schlaganfall ereilt. Und wenn niemand mehr zur Hilfe eilt, wenn unsere Häuser brennen.
Falls irgendein Verkehrsbeamter in Eilenburg und Umgebung diesen Text liest, hier eine kleine juristische Fortbildung. Zunächst lesen wir § 35 Abs. 1 StVO:
„(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr und die von ihr beauftragten gewerblichen Transportdienstunternehmen, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“
Und dann lesen wir § 35 Abs. 5a StVO:
„(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“
Vielleicht möchten die Beamten der städtischen Verkehrsbehörde in Zukunft ins Gesetz gucken, bevor aus Rettungseinsätzen Bußgeldfallen machen.
Herzliche Grüße
Ihr und Euer
Martin Schwab
