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Heute — 06. Juni 2026Report24

Staat fordert Corona-Hilfsmillionen zurück: OGH bringt Förderkarussell ins Wanken

06. Juni 2026 um 14:00

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Jahre nach den Corona-Lockdowns landen die milliardenschweren Förderprogramme erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rückforderung von 1,42 Millionen Euro an Corona-Hilfen von einer Raststätten-Gruppe. Gleichzeitig prüft das Finanzministerium weitere Förderfälle und spricht von möglichen Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro. Kritiker halten diese Summe für deutlich zu niedrig und verlangen eine umfassendere Überprüfung der während der Pandemie vergebenen Gelder.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vergabe von Corona-Hilfen über die staatliche Fördergesellschaft COFAG. Wie zahlreiche andere Unternehmen beantragte auch die betroffene Raststätten-Gruppe finanzielle Unterstützung für die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns und Einschränkungen während der Pandemie. Die Förderungen wurden zunächst bewilligt und ausbezahlt. Später kamen die zuständigen Stellen jedoch zum Ergebnis, dass die nach europäischem Beihilfenrecht zulässigen Obergrenzen überschritten worden seien. Zentral war dabei die Frage, ob die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns gelten oder für den gesamten Konzern als wirtschaftliche Einheit.

Die Unternehmensgruppe verwies darauf, dass die Förderungen auf Basis der damaligen Vorgaben beantragt und von den zuständigen Stellen genehmigt worden seien. Nach Auffassung der Behörden und später auch der Gerichte war jedoch das europäische Beihilfenrecht maßgeblich. Dieses betrachtet verbundene Gesellschaften grundsätzlich als ein Unternehmen. Dadurch ergaben sich niedrigere zulässige Fördergrenzen als ursprünglich angenommen.

Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte jetzt in der Entscheidung 1 Ob 23/26b die Rückforderung. Im konkreten Verfahren ging es um rund 1,42 Millionen Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach unionsrechtswidrige Beihilfen grundsätzlich zurückzufordern sind.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren haben. Zahlreiche Corona-Förderungen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vergeben. Damit stellt sich die Frage, ob weitere Förderfälle mit ähnlicher Struktur überprüft werden. Parallel dazu laufen Nachprüfungen bereits ausbezahlter Corona-Hilfen. Nach Angaben des Finanzministeriums stehen derzeit Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro im Raum.

Die Prüfungen werden seit der Auflösung der COFAG durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Geprüft werden mögliche Überschreitungen europäischer Beihilfegrenzen ebenso wie die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, Umsatzangaben und Berechnungsgrundlagen. Das Finanzministerium verweist darauf, dass rechtswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern seien.

Kritiker wie das linke Momentum Institut halten die bisher genannten 118 Millionen Euro für zu niedrig. Sie verweisen auf das gesamte Fördervolumen der Corona-Jahre und vertreten die Ansicht, dass weitere Fälle von Überförderungen identifiziert werden könnten. Das ist interessant, da die SPÖ den gesamten Corona-Zirkus bislang stets ohne jegliche Eigen­denkleistung oder Widerstände mitgetragen hat.

Während der Pandemie wurden innerhalb kurzer Zeit Milliardenbeträge an Unternehmen ausbezahlt. Die Programme sollten die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns abfedern. Die Förderlandschaft bestand aus einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse und Ausfallsboni. Die rechtliche Beurteilung einzelner Förderfälle erfolgt nun erst Jahre später. Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird so jedenfalls nicht gestärkt. Manche betroffene Unternehmen könnten dadurch wohl in die Insolvenz gezwungen werden.

Quellen

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Italien: Sexualkundeunterricht nur noch mit Erlaubnis der Eltern

06. Juni 2026 um 10:04

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Angesichts dessen, dass der klassische Sexualkundeunterricht an den Schulen oftmals nur noch zu einer Genderwahn-Porno-Propagandashow mutiert, greift die italienische Regierung nun durch. Ohne ausdrückliche Erlaubnis der Eltern dürfen Kinder daran nicht mehr teilnehmen. Es gibt noch weitere Einschränkungen.

Die italienische Rechtsregierung stellt den Schutz der Kinder vor woker Gender-Indoktrination an oberste Stelle. Ein neu verabschiedetes Gesetz sieht nicht nur ein generelles Verbot des Sexualkundeunterrichts in Kindergärten und Grundschulen vor, sondern legt auch die ausdrückliche Zustimmung der Eltern von Schülern zur Teilnahme fest, wenn eine Schule so einen Unterricht anbietet. Damit will die von Giorgia Meloni geführte Koalition das seelische Wohl der Minderjährigen besser schützen.

Zwar gibt es in Italien – im Unterschied zu vielen anderen europäischen Ländern – keinen Sexualkundeunterricht als fixen Bestandteil des Curriculums, dennoch können italienische Schulen diesen gesondert anbieten. Im Gegensatz zum klassischen Unterricht über die Funktion der Sexualorgane und die allgemeine Aufklärung, wie es früher der Fall war, werden solche Unterrichtsstunden mittlerweile immer öfter zu Trans-Propaganda-Veranstaltungen, in denen den Kindern und Jugendlichen der Umgang mit Dildos, Analsexpraktiken und dergleichen vermittelt wird. Report24 berichtete beispielsweise bereits hier, hier und hier über solche Vorfälle.

Während die italienische Regierung dieses Gesetz vor allem mit einer stärkeren Einbindung der Familien und dem Schutz der Kinder vor Gender-Propaganda begründet, kommt erwartungsgemäß Kritik von der linken Opposition. Man würde die Kinder „aus ideologischen Gründen“ mit ihren Fragen zur Sexualität alleine lassen. Doch schlussendlich ist man seitens der Linken nur unglücklich darüber, dass man die links-woke Trans-Agenda nicht mehr so einfach in die Schulen tragen kann.

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„Immunisierung“ gegen Falschinformationen – Google mischt sich in Wahlen ein

06. Juni 2026 um 08:00

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In einer funktionierenden Demokratie sollte eigentlich Informationsfreiheit herrschen. Doch mittlerweile dominiert das Prinzip der Informationskontrolle. Jedoch nicht nur Regierungen verfolgen dieses Ziel, sondern ganz offensichtlich auch Big Tech.

Lange Zeit galt in den westlichen Demokratien das Prinzip, wonach man den Bürgern eine relativ umfangreiche Meinungsfreiheit zugestand, die nur durch wenige begrenzende Gesetze (z. B. zum Schutz vor Verächtlichmachung, Beleidigung und dergleichen) eingeschränkt wurde. Wer Falschnachrichten – also offensichtliche Lügen – verbreitete, musste sich entsprechend verantworten. Es war das System des sogenannten „Debunking“. Man wurde für solche Falschnachrichten oder gezielte Desinformation getadelt und gegebenenfalls auch juristisch belangt.

Mittlerweile jedoch gewinnt das Prinzip des sogenannten „Prebunking“ an Popularität. Dabei handelt es sich um eine Idee, die Menschen bereits vorab gegen bestimmte nicht erwünschte Narrative und Behauptungen quasi zu „immunisieren“. Man könnte dies auch eine gezielte Indoktrination nennen. Dies soll laut einem aktuellen Whitepaper zur Bekämpfung von „Desinformationen“ im Vorfeld von Wahlen des European Media and Information Fund (EMIF) durchgeführt werden, welches auch die deutsche Nachrichtenagentur dpa verbreitet.

Diese Institution ist jedoch keineswegs unabhängig oder neutral, sondern Teil eines „Faktenchecker“-Netzwerks ganz im Dienste des herrschenden Systems – und erhielt zudem von Google eine Anschubfinanzierung von 25 Millionen Euro. Mehr noch hat sich diese Organisation ganz offen der Bekämpfung von angeblicher „Desinformation“ verschrieben – wobei die Definitionen darüber, was als solche gelten soll und was nicht, von Leuten mit ganz bestimmten Vorstellungen dazu vorgegeben werden.

Derselbe Konzern also, der über die im Westen dominierende Suchmaschine und das größte Videoportal (YouTube) verfügt, sowie mit dessen eigenen Ranking-Algorithmen über die Sichtbarkeit von Webseiten und anderen Webinhalten bestimmt, beteiligt sich nun also auch an Projekten, welche zunehmend proaktiv die Meinungen und Ansichten der Bürger lenken wollen. Das Ziel lautet: umfassende Informationskontrolle. Eigentlich würde man solche Maßnahmen eher in autoritären Staaten vermuten, doch nun werden diese auch in den sogenannten „liberalen, westlichen Demokratien“ immer stärker umgesetzt.

Künftig sollen nicht nur reaktive „Faktenchecks“ über den angeblichen Wahrheitsgehalt von konkreten Informationen, Behauptungen und Meldungen urteilen, sondern die Menschen bereits vorab ganz gezielt darauf „vorbereitet“ werden, ganz bestimmte Argumente, Zweifel oder Narrative als potentiell „problematisch“ wahrzunehmen. Darunter laut dem Whitepaper unter anderem in Bezug auf Wahlen die Zweifel an Briefwahlen, jegliche Diskussionen über Wahlpannen, die Kritik an Umfragen oder auch Behauptungen über Wahlmanipulationen. Dies wird von den EMIF-Leuten als „typische Desinformationsmuster“ bezeichnet.

Damit werden jedoch fundamentale Grundprinzipien der Demokratie verletzt. Wie kann es nämlich sein, dass man den Bürgern kritische Fragen zu den Wahlabläufen, den Auszählungen, den Umfrageergebnissen, oder auch zu den Parteien und Kandidaten quasi untersagen will? Jedes System ist fehlerhaft, doch irgendwelche potentiellen Probleme und Missstände anzusprechen, soll nun problematisch sein? Damit degradiert man das Wahlvolk zum bloßen Stimmvieh, das zwar seine Stimme (möglichst im Sinne des Establishments) abgeben soll, jedoch keine kritischen Fragen mehr stellen darf. Nicht die Demokratie selbst soll dabei geschützt werden, sondern die vorherrschenden Narrative.

Dazu wurde quasi eine geschlossene Informationsarchitektur errichtet, in der die Algorithmen der Suchmaschine entscheiden, was die Menschen zu finden haben, die „Faktenchecker“ über den angeblichen Wahrheitsgehalt entscheiden, solche Prebunking-Projekte wie jenes von EMIF festlegen, was als „verdächtig“ gilt und natürlich die Social-Media-Portale darüber bestimmen, was überhaupt verbreitet werden darf. Denn ungeachtet dessen, dass es durchaus Desinformation und Falschmeldungen gibt, bleiben wichtige Fragen offen: Wer stellt die Definition darüber auf und wer kontrolliert denn eigentlich die Kontrolleure? Und mehr noch: Warum mischt sich Google überhaupt in die Wahlprozesse ein?

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Gestern — 05. Juni 2026Report24

Schweiz: Elektrobusse überhitzen auf Bergstrecke

05. Juni 2026 um 15:45

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In der Schweiz sorgen Elektrobusse wieder einmal für Schlagzeilen. Der Grund dafür: Offensichtlich sind die Elektromotoren nicht für Bergfahrten gemacht und überhitzen, so dass die Fahrgäste aussteigen und laufen müssen. Mit Dieselmotoren können die Stromer wohl einfach nicht mithalten.

Immer mehr Nahverkehrsbetriebe setzen auf Elektrobusse. Doch diese haben ihre Macken und Probleme. So auch die neuen elektrisch betriebenen Busse der Autobetriebe Sernftal im Kanton Glarus. Das relativ kleine Unternehmen betreibt seit Anfang des Jahres zwei solcher Busse mit 28 Sitzplätzen, 12 Stehplätzen und einem Rollstuhlplatz in den Bergtälern, wo diese jedoch rasch an ihre Grenzen stoßen, wie Schweizer Medien berichten.

Obwohl dem Betreiberunternehmen eigentlich bewusst hätte sein müssen, dass solche elektrisch betriebenen Busse weltweit immer wieder für Negativschlagzeilen sorgen, wurden diese für gebirgige Strecken angeschafft, für welche sie einfach nicht geschaffen sind. So sorgten beispielsweise kürzlich erst die Elektrobusse von Rhein-Neckar-Verkehr (RNV) in Heidelberg für Aufsehen, weil sie mit dem Frost nicht klarkamen. Im US-Bundesstaat Colorado musste ein grüner Schulbezirk wieder auf Dieselschulbusse umsteigen, weil die elektrischen Modelle für die weiten Bergstrecken einfach nicht gemacht waren.

Doch bei den Eidgenossen scheint man sich davon nicht abschrecken lassen zu wollen. Anstatt sich vor der Anschaffung über die technischen Grenzen zu informieren, scheint wohl auch dort das Prinzip „Ideologie statt gesunder Menschenverstand“ zu gelten. Das „Vorzeige-Beispiel für Zukunft der Mobilität“, wie das Projekt bei der feierlichen Einweihung noch gelobt wurde, entpuppt sich nämlich als Rohrkrepierer. Die etwa 180 Höhenmeter auf rund fünf Kilometer Distanz lassen nämlich die Elektromotoren überhitzen. Fahrgäste berichten, dass sie aussteigen und den Rest der Strecke laufen mussten, weil der Bus eine Abkühlung brauchte.

Zwar musste bislang noch keiner der beiden Busse abgeschleppt werden, doch das Überhitzungsproblem könnte noch eine andere Gefahr mit sich bringen: Feuer. Elektrofahrzeuge sind wegen des thermischen Durchgehens und der raschen Ausbreitung von Feuer nämlich im Ernstfall geradezu Todesfallen. Report24 berichtete darüber. Wer sich nämlich in solch einem Fall nicht innerhalb weniger Sekunden aus dem Fahrzeug retten kann, wird es kaum mehr lebendig heraus schaffen.

Wie üblich heißt es seitens der Betreiberfirma, man suche gemeinsam mit dem Hersteller nach Lösungen, doch offensichtlich sind die Busse einfach nur völlig untermotorisiert für solche stark ansteigenden Strecken. Ein weiteres Problem könnten in wenigen Monaten die kalten Schweizer Winter sein. Und dann wird es wohl wieder heißen, dass man an einer Lösung dafür arbeitet.

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Ausschreitungen in Brüssel: „Studentenproteste“ oder Migrantenrandale?

05. Juni 2026 um 14:00

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In der belgischen Hauptstadt Brüssel kam es am Donnerstag zu heftigen Ausschreitungen. Grund dafür sind geplante Sparmaßnahmen im französischsprachigen Bildungswesen. Während der Mainstream beschönigend von „Studentenprotesten“ schreibt, wird unterschlagen, dass fast drei Viertel der Jugendlichen einen außereuropäischen Migrationshintergrund haben.

Rund 2.000 junge Leute haben am Donnerstag in der belgischen Hauptstadt protestiert. Doch nicht etwa friedlich, sondern mit Gewalt und Brandstiftungen. Ursache dieser Krawalle sind demnach geplante Kürzungen der Regierung im französischsprachigen Bildungswesen des Landes. Laut der belgischen Nachrichtenagentur Belga setzten die „Demonstranten“ Fahrradständer und andere Gegenstände auf der Straße in der Nähe des Brüsseler Hauptbahnhofs in Brand und zündeten Feuerwerkskörper. Die Randalierer blockierten zudem der Feuerwehr die Zufahrt, um einen Brand am Carrefour de l’Europe zu löschen.

Die Jugendlichen warfen zudem Absperrgitter auf die Gleise und entleerten Feuerlöscher auf den Bahnsteigen. Zudem waren weitere Demonstranten aus anderen Teilen Walloniens auf dem Weg in die Hauptstadt, um sich den Protesten anzuschließen. Es kam dabei auch zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, die versuchte, die Lage unter Kontrolle zu bringen.

Doch während die Mainstreammedien lediglich von „Studentenprotesten“ berichten, sieht die Realität in der belgischen Hauptstadt doch ein wenig anders aus. Denn bei den 0- bis 17-Jährigen haben rund 73 Prozent einen außereuropäischen Migrationshintergrund bzw. stammen selbst oder über ihre Familie aus Nicht-EU-Ländern. Nur etwa 10,6 Prozent gelten als Belgier belgischer Herkunft ohne Migrationshintergrund. Insgesamt sind in der Region Brüssel-Hauptstadt nur noch 22 Prozent der Bevölkerung belgischer Herkunft, während 78 Prozent einen ausländischen Ursprung haben (eingebürgerte Belgier mit ausländischen Wurzeln plus Ausländer). Wobei die Marokkaner, Kongolesen, Türken und Algerier die größten Gruppen stellen.

Ähnlich wie in Frankreich, wo solche Ausschreitungen mittlerweile geradezu eine neue Normalität darstellen, sind es vor allem Migrantengruppen, die ganze Straßenzüge in Schutt und Asche legen. Da stellt sich die Frage, ob dies die „Buntheit“ ist, von der die linken Politiker so gerne sprechen.

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Linke „Bürgerrechtsgruppe“ erstattete KKK-Mitgliedern Kosten für Kreuzverbrennungen

05. Juni 2026 um 13:00

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In den USA flossen mehrere Millionen Dollar von einer linken „Bürgerrechtsorganisation“ an den Ku-Klux-Klan und auch an andere Neonazigruppen. Ziel war es offensichtlich, die rassistische Organisation weiter wachsen zu lassen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Aussteigewillige wurden sogar dafür bezahlt, weiter Mitglied zu bleiben.

Wie Report24 bereits im April berichtete, wurde gegen die linke „Bürgerrechtsorganisation“ Southern Poverty Law Center (SPLC) wegen Betrugs, Geldwäsche und systematischer Täuschung von Spendern ermittelt und Anklage erhoben. Nun wurde laut der New York Post im US-Bundesstaat Alabama eine ergänzende Anklageschrift eingereicht. Darin werden die Fälle mehrerer Informanten aus dem Ku-Klux-Klan (KKK) geschildert, die mit Geldern bezahlt wurden, welche das SPLC von Spendern unter dem Vorwand eingesammelt hatte, „Hass und Ungerechtigkeit aufzudecken“ sowie um „Diskriminierung zu bekämpfen“.

Zwei Klan-Mitglieder, die in der Anklageschrift lediglich als F-31 und F-32 bezeichnet werden, wandten sich demnach im Jahr 2010 aus Angst um ihre Sicherheit an das SPLC und wollten den Ku-Klux-Klan verlassen. Anstatt ihnen beim Ausstieg zu helfen, sollen sie laut Staatsanwaltschaft über eine Scheinfirma namens „Rare Books Warehouse“ monatlich 1.200 Dollar plus Spesen erhalten haben, damit sie im Klan blieben. Doch das ist noch nicht alles: So wurde ein Teil des Geldes laut der Anklage dazu verwendet, neue Mitglieder für die rassistische Organisation anzuwerben und die berüchtigten weißen Klan-Kapuzengewänder herzustellen.

Mehr noch wurden von der SPLC auch sämtliche Kosten für die Kreuzverbrennungsveranstaltungen erstattet – Holz und Brennstoff inklusive. Hinzu kommen Gelder zur Begleichung von Kosten für Versammlungen, die Gründung neuer Ortsgruppen, die Veröffentlichung rassistischer Propagandamaterialien sowie anderer extremistischer Literatur. Dies alles soll bereits seit den 1980er-Jahren dazu gedient haben, solche Gruppen zu infiltrieren. Nach Angaben der Bundesbehörden nutzte die Organisation dabei gezielt fiktive Unternehmen, um vor ihren Spendern zu verschleiern, dass zwischen 2014 und 2023 insgesamt 4,1 Millionen Dollar an sogenannte „Feldquellen“ gezahlt wurden.

Darunter befinden sich auch ein „Imperial Wizard“ des KKK, sowie ein Leiter einer Chatgruppe, die die rechte Demonstration „Unite the Right“ im Jahr 2017 in Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia geleitet hatte. Eine weitere Quelle – die sich angeblich in einer romantischen Beziehung mit einem SPLC-Mitarbeiter befand – erhielt 1,2 Millionen Dollar für Aktivitäten, darunter den Diebstahl von 25 Kisten mit Dokumenten der neonazistischen Organisation National Alliance. Im selben Zeitraum, in dem die Informanten mit gewaschenem Geld bezahlt worden sein sollen, stiegen die Einnahmen des SPLC laut Staatsanwaltschaft um 233 Prozent – von 38,7 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf 129,1 Millionen Dollar im Jahr 2023. Auch das Nettovermögen der Organisation wuchs in diesem Zeitraum erheblich: von mehr als 238 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf über 786 Millionen Dollar im Jahr 2023.

Zwar behaupten die Anwälte, die gesammelten Informationen durch diese Informanten hätten auch zu Verurteilungen von „gewalttätigen Extremisten“ geführt – doch eigentlich ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, solche Informanten zu gewinnen oder Undercover-Polizisten zu platzieren. Mehr noch hat die finanzielle Unterstützung den Ku-Klux-Klan auch noch stärker gemacht, anstatt ihn zu schwächen. Und das alles nur, um noch mehr Spendengelder im „Kampf gegen rechts“ zu kassieren und diesen in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu können.

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Wohin damit? Deutschland lagert immer noch 7,6 Millionen Corona-Impfdosen

05. Juni 2026 um 12:00

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Die Impfstoffvorräte im zentralen Lager des Bundes quellen immer noch über: 7,6 Millionen Dosen des BioNTech / Pfizer-Präparats Comirnaty LP.8.1 liegen dort laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums. Damit verschlingen sie weiterhin öffentliche Mittel.

Für die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum ist das volle Lager „nicht nur ein logistisches Problem, sondern ein politisches Symbol für Verschwendung, Intransparenz und mangelnde Aufarbeitung.“ Laut Gesundheitsministerium sei die Erfüllung laufender Verträge zwar abgeschlossen, doch wer sich angesichts der geringen Nachfrage die Millionen überschüssigen Dosen spritzen lassen soll, bleibt offen. Die Mär der Impfung als ultimativem Heilsbringer ist hinlänglich widerlegt.

Millionenkosten auch für Pandemiebereitschaftsverträge

Mangelnde Aufarbeitung ist allerdings ein interessantes Stichwort: Auffällig ist, dass laut Deutscher Apotheker Zeitung bei den Grünen bereits um die sogenannten Bereitschaftsverträge für immer neue Pandemien gebangt wird. Die Bundesregierung hat Verträge mit drei in Deutschland ansässigen Firmen, die im Fall einer neuen „Krise“ den Abruf vorgehaltener Produktionskapazitäten für Impfstoffe sichern: BioNTech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma. BioNTech will seine deutschen Produktionsstätten allerdings schließen, was für die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta die Frage aufwirft, ob man das Unternehmen über das Einfordern der Verträge nicht zum Erhalt deutscher Produktionsstätten zwingen könnte.

Dies gelte auch, wenn die Versuchung groß sei, angesichts der Haushaltslage dafür vorgesehene Millionen einfach einzusparen, wird Piechotta zitiert. Im Etat 2026 sind demnach für die Finanzierung von sogenannten Pandemiebereitschaftsverträgen insgesamt 336 Millionen Euro veranschlagt. Für 2027 sind es rund 175 Millionen Euro. Zwischen 2027 und 2029 laufen die Verträge aus.

Auch die Lagerung verschlingt weiterhin Steuergeld

Angesichts der verheerenden Fehler der Corona-Jahre mutet das wie ein Hohn an. Die Folgen sind bis heute zu spüren – wirtschaftlich, gesellschaftlich, bei vielen Menschen auch gesundheitlich. „Die Bürger mussten jahrelang erleben, wie unter massivem politischem und gesellschaftlichem Druck für eine sogenannte Impfung geworben wurde, deren langfristige Folgen und Nebenwirkungen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet sind. Gleichzeitig wurden enorme Mengen Impfstoff bestellt, bezahlt, gelagert und am Ende teilweise vernichtet. Bezahlt hat das alles der Steuerzahler“, kritisiert AfD-Bundestagsabgeordnete Baum.

Besonders bitter ist laut Baum: „Die Kosten laufen weiter. Lagerung, Verwaltung, Vertragsabwicklung und mögliche Vernichtung dieser Impfdosen verschlingen weitere öffentliche Mittel. Während Rentner Flaschen sammeln, Familien kaum noch wissen, wie sie Strom, Heizung und Lebensmittel bezahlen sollen, und mittelständische Betriebe unter Abgabenlast und Bürokratie ächzen, verbrennt die Bundesregierung weiter Geld für eine gescheiterte Impfstoffpolitik.“

Baum bekräftigt die Forderungen der AfD nach einer schonungslosen Aufarbeitung: „Die Corona-Politik war geprägt von Zwang, Ausgrenzung, Panikmache und Steuergeldverschwendung. Genau das muss endlich parlamentarisch aufgearbeitet werden. Wir brauchen keine weiteren Verschleierungsmanöver, sondern Transparenz, Verantwortung und Konsequenzen.“

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Die Erde wird grüner, die Wüsten schrumpfen – dank CO2!

05. Juni 2026 um 11:00

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Während CO2 in der öffentlichen Debatte häufig als zentrales Problem für das Klima gilt, zeigen Satellitenbeobachtungen und andere detaillierte Analysen ein anderes Bild. Die Vegetation auf der Erde nimmt zu, vor allem durch höhere atmosphärische CO2-Konzentrationen. Gleichzeitig zeigen die Auswertungen realer Temperaturdaten, dass CO2 die Erwärmung des Planeten nicht antreibt.

Seit den 1980er Jahren hat sich die Sahara um etwa acht Prozent verkleinert. Satellitendaten belegen eine weitreichende Begrünung, die sich über weite Teile der Erde erstreckt. Rund die Hälfte der bewachsenen Landflächen ist deutlich grüner geworden, eine Fläche, die etwas mehr als zweimal so groß ist wie die Vereinigten Staaten. Der dominante Treiber ist der Anstieg des atmosphärischen CO2. Höhere Konzentrationen ermöglichen Pflanzen eine effizientere Fotosynthese. Sie verlieren weniger Wasser durch ihre Spaltöffnungen, tolerieren Trockenheit und Hitze besser und wachsen insgesamt kräftiger. Der Effekt zeigt sich besonders deutlich an Wüstenrändern, im Sahel, im Nahen Osten, im australischen Binnenland und am südlichen Sahara-Rand.

Eine 2016 in „Nature Climate Change“ veröffentlichte Studie mit Beteiligung von NASA-Forschern wertete Satellitendaten über 35 Jahre aus. Zwischen einem Viertel und der Hälfte der bewachsenen Regionen der Erde wiesen signifikante Zunahmen der Blattfläche auf. Die CO2-Düngung erklärte etwa 70 Prozent dieses Effekts. Weitere Analysen bestätigen, dass der Anstieg des Spurengases die globale Photosynthese seit 1982 um rund zwölf Prozent gesteigert hat, mit spürbaren Auswirkungen auf die globale Biomasse und potenzielle landwirtschaftliche Erträge.

Der CO2-Effekt wirkt am stärksten dort, wo Wasser knapp ist. In trockenen Randzonen profitieren Ökosysteme und lokale Landwirtschaft von der verbesserten Wassereffizienz der Pflanzen. CO2 erweist sich hier wieder als unverzichtbarer Baustein pflanzlichen Lebens, dem Fundament der gesamten Nahrungskette. Darum wird in Gewächshäusern CO2 gezielt zugeführt, um die Ernten zu steigern. Die globale Begrünung folgt demselben Prinzip, nur im großen Maßstab.

Doch zum CO2 gibt es noch mehr zu sagen. Es ist nicht verantwortlich für die Temperatur auf dem Planeten. Eine auf realen Beobachtungen basierende Analyse von Ole Humlum aus dem Jahr 2025/2026 unterstreicht diese Einschätzung. In „The State of the Climate 2025“ stellt der Autor klar, dass CO2 zwar für Pflanzen und Tiere essenziell ist, jedoch für das Verständnis von Meteorologie und Klima keine besondere Bedeutung hat. Die zeitliche Abfolge von Temperaturänderungen zeigt: Die Erwärmung setzt zuerst an der Ozeanoberfläche ein. Erst mit Verzögerung folgen die Atmosphäre, das Land und schließlich die tieferen Ozeanschichten. Dieses Muster passt nicht zu einem Szenario, in dem atmosphärisches CO2 die Temperatur treibt. In diesem Fall müsste die Temperatur zuerst in der oberen Troposphäre ansteigen und sich dann abwärts ausbreiten. Stattdessen steuern die Ozeanoberflächentemperaturen – beeinflusst von Sonne und Wolkenbedeckung – die atmosphärischen Bedingungen. Der CO2-Effekt ist den anderen Faktoren völlig untergeordnet.

Humlums Auswertung globaler und arktischer Daten zeigt keine Anzeichen einer herannahenden Klimakrise. Die Temperaturen lagen 2025 sogar leicht unter dem Durchschnitt der vorangegangenen zehn Jahre. Die Trends bei Meereis, küstennahen Meeresspiegeln oder Niederschlägen bewegen sich innerhalb bekannter natürlicher Schwankungen. Rechenmodelle und Prognosen, die starke, CO2-getriebene Veränderungen vorhersagen, weichen hingegen spürbar von den echten Messungen ab. Die politische Führung der EU bezeichnet in Verkennung oder Verweigerung der Wirklichkeit CO2 pauschal als „Verschmutzung“ und „Klimakiller“. Europa soll deindustrialisiert werden, um kein CO2 mehr auszustoßen. Was erstens angesichts der physikalischen Realitäten unmöglich und zweitens sinnlos ist. Weil CO2 kein Schadstoff ist. Und der Rest des Planeten bei der Deindustrialisierung sowieso nicht mitmacht. Europa entleibt sich selbst für einen linksgrünen Wahnwitz.

Aber natürlich darf nicht vergessen werden, dass im Namen des Klimas Steuern eingehoben und umverteilt werden. Dass im Namen des Klimas in alle Lebensbereiche eingegriffen wird. Macht und Geld haben unsere selbsternannten Eliten immer schon magisch angezogen.

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Totale Kontrolle aus der Steckdose? Wie unser Leben in Zukunft gesteuert werden könnte

05. Juni 2026 um 10:00

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Grund- und Freiheitsrechte standen in den vergangenen Jahren zunehmend unter Beschuss. Wo wird das enden? Wie könnten Instrumente wie KI oder Smart Meter gegen den Bürger eingesetzt werden? Was heute als Komfort, Effizienz und Sicherheit verkauft wird, könnte morgen zur Grundlage einer Gesellschaft werden, in der zu jeder Zeit die verschiedensten Daten erfasst werden, um umfassende Profile aller Menschen zu erstellen. Unser Gastautor wagt einen fiktiven Blick in eine dystopische Zukunft. Alles Science-Fiction – oder doch näher an der Realität, als uns lieb ist?

Eine dystopische Zukunftsvision von Rudolf Alethia:

Sie sind mit den Begriffen Dystopie, Smart Meter, Rechenzentren und Künstlicher Intelligenz sicherlich bestens vertraut. Vielleicht lohnt es sich dennoch, für einen Moment bei der Dystopie zu verweilen.

Sie eröffnet einen Blick auf mögliche Zukunftsentwicklungen, die von Kontrollverlust, Überwachung oder gesellschaftlichen Umbrüchen geprägt sind. Dystopische Betrachtungen bieten uns die Möglichkeit, der Gesellschaft einen Spiegel vorzuhalten, in dem ihre Ängste und Zweifel sichtbar werden, um diese in einer erzählerischen Form zu bearbeiten und zu reflektieren. Sie schaffen Raum für Diskussionen über ethische, soziale und politische Grenzen und Möglichkeiten. Sie sollen uns wachrütteln und sensibilisieren, indem sie zeigen, was passieren könnte, wenn Entwicklungen aus dem Ruder laufen.

Dystopische Betrachtungen fordern uns dazu auf, kritisch über Gegenwart und Zukunft nachzudenken, gesellschaftliche Strukturen zu hinterfragen und uns gegen Unrecht oder Gleichgültigkeit zu engagieren. Sie regen uns dazu an, Verantwortung für das eigene Handeln und für die Gesellschaft zu übernehmen, um negative Entwicklungen hintanzuhalten. Sie zeigen, oft in erschreckender Weise, Missstände und Gefahren gesellschaftlicher, politischer oder technologischer Entwicklungen auf. Sie dienen uns als Warnung vor einer möglichen Zukunftsentwicklung, in der die Menschlichkeit, die Freiheit oder grundlegende Rechte verloren gehen könnten.

Eine dystopische Betrachtung

Stellen Sie sich vor, Sie duschen an einem warmen Frühlingsmorgen, als das Wasser plötzlich kalt wird. Ihr Smart Meter blinkt. Tageslimit erreicht: Warmwasser gesperrt zur Netzstabilisierung. Ihr Handy meldet, dass im Fernsehen ein Programmwechsel vorgeschrieben wird. Währenddessen rattert im Hintergrund eine unsichtbare KI, aggregiert Ihre Stromdaten, verknüpft sie mit Ihrem Fernsehverhalten, Ihrer Heizungs-App, Google Health und dem Kontoverlauf. Alles, damit Sie das werden, was die Mächtigen wollen und die neue Gesellschaft angeblich braucht: ein transparenter Verbraucher, effizient, angepasst, gläsern.

Überwachungsbaustein 1: Der Smart Meter – das Gehirn im Zählerkasten

Der Einbau von Smart Metern ist in österreichischen Haushalten und Betrieben nahezu flächendeckend erfolgt. Sie messen längst nicht mehr nur den Energieverbrauch für den Jahresabschluss, sondern melden, wann Ihre Kaffeemaschine morgens läuft, wann das Licht ausgeht, wie viele Stunden das Fernsehgerät oder der Computer eingeschaltet sind. Die Übertragung der Daten geschieht in sehr kurzen Intervallen bis hin zu Echtzeit, und speist zusammen mit Wasser-, Gas- und Bewegungsmeldern das große Datenmeer der Cloud. Smartgeräte werden gesetzlich vorangetrieben, Software-Updates sind verpflichtend. Im Wartungsvertrag Ihres Energieanbieters steht längst, dass die Smart Meter zur Effizienzsteigerung aus der Ferne administriert werden dürfen.

Überwachungsbaustein 2 und 3: Rechenzentren und KI – das neue Herz der Verwaltung

In anonymen Anlagen, überwacht, abgeschirmt und rund um die Uhr klimatisiert, stehen Europas größte Datenzentren. Riesige Serverhallen, betrieben von wenigen Konzernen. Hier verschmilzt, was Privatwirtschaft und Politik an Daten zusammentragen können. KI-Systeme, angeblich rational und unbestechlich, übernehmen die Regie: Sie erkennen abweichende Verbrauchsmuster, berechnen diese aufgrund vorgegebener Bewertungsmodelle und machen Vorschläge zur Rationierung, Sperrung und/oder Priorisierung. Die Vorgabe der Mächtigen: Keine Überlastung des Netzes mehr, dafür harte Lastabschaltungen zu den von den Mächtigen selbst festgelegten Krisensituationen; personalisierte Vorschriften für Warmwasserbereitstellung, Heizung, Ladestrom für E-Autos, bis hin zu Medienkonsum, alles KI-gestützt beschlossen und automatisch durchgesetzt.

Die neue Architektur der Kontrolle

Was als Kostenargument und Klimainnovation verkauft wird, verwandelt sich nach und nach in ein engmaschiges Kontrollnetz. Strom als Machtmittel: Wer das Grenzprofil überschreitet, bekommt Lastspitzen teurer vergütet oder wird zwangsabgeschaltet. Wer zu viel surft, das »falsche« Programm streamt oder nachts Licht brennen lässt, erhält Warnungen, wird mit automatischen Abbuchungen konfrontiert oder erlebt eine sekundengenaue Einschränkung der Nutzungsrechte.

Doppelte Falle für die Bürger

Einen Widerspruch einzulegen, ist umständlich, und der digitale Kundendienst besteht nur noch aus automatischen Antworten. Jede Beschwerde wird als Minuspunkt in Ihrem persönlichen Nutzerprofil gespeichert. Haben Sie zu oft widersprochen, werden wichtige Funktionen für Sie vorübergehend gesperrt.

Gesundheit, Finanzen, Lebensweise 

Unter dem Vorwand der Vorbeugung werden Bewegungsdaten mit Smart-Meter-Profilen und Gesundheitsinformationen zusammengeführt. Wer zu wenig Sport treibt, bekommt einen Niedrigverbrauchsbonus abgezogen. Die Bank verweigert Überweisungen, wenn die Versorgungskriterien nicht erfüllt sind. Die Grenzen zwischen privater Dienstleistung, öffentlicher Ordnung und staatlicher Kontrolle werden algorithmisch verwischt.

Der neue Grundsatz: Transparenz ist Sicherheit

Der gesellschaftliche Diskurs ist abgewürgt; Sicherheit und Nachhaltigkeit dienen als Vorwand, Bürgerrechte werden als Altlast verspottet. Die Verweigerung eines Smart Meters gilt als Ordnungswidrigkeit. Abweichler geraten in den digitalen Schatten, ihre Kinder erhalten schlechtere Kita- und Schulanmeldungen. Offene Debatte findet nur noch in überwachten, KI-moderierten Foren statt. Ausnahmen bestätigen die Regel und werden systematisch kontrolliert.

Alltag in der digitalisierten Zwangsenergie

Die Toleranzschwelle liegt niedrig. Nachbarn denunzieren auffälliges Verhalten, in App-Gruppen kursieren Rankings zur Strom-Solidarität. Wer Umwege findet über alte Solarinseln, Eigenbau-Batterien oder analoge Geräte, gilt als revolutionär. Die Energieunternehmen entwickeln Belohnungssysteme für Bürger, die der KI besonders detaillierte Haushaltsgewohnheiten preisgeben. Gemäß dem Motto »Wer nichts zu verbergen hat, hat Vorteile«, heißt das neue Lockmittel.

Widerstand und Hoffnung

Es gibt sie, die heimlichen Untergrundnetzwerke: Hacker, Verbundgruppen, Nachbarschaften mit Analogtechnik, aber sie agieren im Verborgenen, unter ständiger KI-Beobachtung, von kargen Ressourcen und Misstrauen geprägt. Denn jede Abweichung ist verdächtig, jede Eigenständigkeit riskant.

Ausblick: Die unausweichliche Frage

Das System, so scheint es, hat gesiegt: Zu effizient, zu bequem und für viele schlicht unwiderstehlich.

Aber muss das tatsächlich in dieser Form, in dieser dystopischen Ausprägung sein? Gibt es kein Entrinnen aus diesem System? Natürlich ist es möglich. Denn das System braucht uns, also nicht uns persönlich, sondern unsere Daten. Denn was soll eine KI auswerten, wenn sie nichts zum Auswerten bekommt? Wenn wir elektrische Geräte verwenden, die keine Information über sich selbst ins Netz senden, wenn wir statt täglichem Fernsehkonsum ein Buch lesen würden, mit dem Nachbarn reden, Kontakte von Mensch zu Mensch pflegen, in der Natur spazieren gehen, und nicht auf die Lockangebote der Mächtigen hereinfallen, dann bestünde die Möglichkeit, dass wir bereits einen Großteil unserer persönlichen Daten nicht dem System freiwillig bereitstellen.

Ein Aspekt, den die Mächtigen dieser Welt möglicherweise unterschätzen, ist, dass auch sie Teil des gleichen Systems sind. Dass alles, was für den Bürger gilt, auch für sie selbst gilt. Denn die KI unterscheidet nicht zwischen Bürger A und Bürger B, sondern aufgrund vorgegebener Kriterien. Das mögen viele Mächtige vermutlich noch verdrängen und hoffen, dass sie davon ausgenommen sind, aber für die KI hat eben der Bürger B auch kein »Mascherl«. Es wäre, wie Sie richtig vermuten, naiv anzunehmen, dass sie zumindest versuchen werden, für sich selbst eine Besserstellung zu erreichen. Aber auch das würde irgendwann wieder jemand aufdecken.

Die große Frage bleibt

Wie viel Komfort, wie viel Sicherheit ist individuelle Freiheit uns noch wert? Und wer entscheidet eigentlich, welches Verhalten »richtig« oder »falsch« ist: die KI, der Staat, oder am Ende doch das Volk, weil es einfach aufgehört hat, »bequem« zu sein? Denn eines sollten wir immer in Erinnerung behalten: »Alle Macht geht vom Volke aus«. Denn:

Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

Quelle: Benjamin Franklin (1706 bis 1790), 1755 
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Todesstrafe verhängt! Das blüht Gruppenvergewaltigern in Pakistan

05. Juni 2026 um 08:00

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In Pakistan wurden zwei Männer zum Tode verurteilt: Sie hatten eine pakistanisch-französische Frau vor den Augen ihrer Kinder brutal vergewaltigt, nachdem sie mit dem Auto auf einer Autobahn liegen geblieben war. In Pakistan steht darauf der Tod durch Hängen.

Ursprünglich wurde das Urteil schon im Jahr 2021 verhängt: Die beiden Männer Abid Malhi und Shafqat Ali wurden wegen Gruppenvergewaltigung, Entführung, Raub und Terrorismusdelikten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. In Pakistan ist die Hinrichtungsmethode der Tod durch den Strick.

Beide Männer legten damals Berufung ein. Wie aktuell die Daily Mail berichtet, wurde die Berufung aber am Mittwoch von zwei Richtern zurückgewiesen.

Die Vergewaltigung ereignete sich am 9. September 2020. Das Opfer war mit ihren drei Kindern im Auto unterwegs, als ihr der Sprit ausging. Sie blieb auf der Autobahn außerhalb von Lahore liegen, verriegelte die Türen und wartete auf Hilfe, die sie telefonisch gerufen hatte.

Diese kam jedoch zu spät. Malhi und Ali schlugen eine Scheibe des Autos ein, zerrten die Frau nach draußen und vergewaltigten sie vor den Augen ihrer Kinder mit vorgehaltener Waffe. Sie stahlen obendrein Geld, Schmuck und Bankkarten, bevor sie die Flucht ergriffen.

Die Frau konnte die Täter trotz ihres Traumas beschreiben. Sie wurden über Mobilfunkdaten ausfindig gemacht und mehrere Tage nach der Attacke verhaftet. DNA-Proben vom Tatort stimmten mit denen der Männer überein und das Opfer identifizierte die beiden. Zumindest Ali war den Berichten nach geständig.

Frau sollte laut Polizist selbst schuld sein: Empörte Proteste

Der Fall sorgte für erhebliche mediale Aufmerksamkeit und verursachte wütende Proteste in ganz Pakistan, nachdem ein Polizist öffentlich eine Mitschuld des Opfers implizierte: Er prangerte nach der Tat in TV-Auftritten an, dass die Frau eine stärker befahrene Straße hätte wählen müssen. Außerdem kritisierte er, dass das Opfer, das eigentlich in Frankreich lebte, Pakistan wohl fälschlicherweise für ähnlich sicher wie Frankreich gehalten hätte. Tatsächlich leben Frauen in Pakistan gefährlich – die Daily Mail weist darauf hin, dass pakistanische Frauen sexuelle Übergriffe aber häufig nicht anzeigen würden. In einer Gesellschaft, in der viele Vergewaltiger ungeschoren davonkommen (was angesichts der Einstellungen, die der Polizist nach der Gruppenvergewaltigung der Mutter offenbarte, nicht verwundert), wäre das oft auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Bei vielen Pakistanis verfing dieses „Victim Blaming“ durch den Polizisten aber nicht: Es kam zu empörten Protesten. Was zu denken geben darf, denn im modernsten und besten Deutschland aller Zeiten geht niemand für die Opfer von Gruppenvergewaltigungen auf die Straße. Höchstens treffen sich ein paar NGO-Mitarbeiter und Linke in Berlin, um auf politischen Zuruf für Zensur und Verbote in den sozialen Netzen zu demonstrieren (Stichwort „digitale Vergewaltigung“).

Die Wut der Europäer brodelt

Auf Plattformen wie X sorgt das Urteil für emotionale Reaktionen. Während viele Menschen im Westen der Todesstrafe stark ablehnend gegenüberstehen und gerade der Tod durch den Strick als mittelalterlich und unmenschlich wahrgenommen wird, werden in Fällen brutalster Übergriffe wie Gruppenvergewaltigungen doch Forderungen nach härteren und mitunter drakonischen Strafen laut. Der Zorn kocht hier auch und gerade angesichts der mehrheitlich pakistanischen Grooming bzw. Rape Gangs im Vereinigten Königreich hoch.

Mehrere Kommentatoren ziehen online Vergleiche und posten Sprüche wie „Pass auf, Keir Starmer – so sollte man mit Vergewaltigern umgehen“. Viele User prangern an, dass solche Täter in europäischen Ländern kaum oder keine Strafen befürchten müssten und zur Belohnung für ihre Verbrechen noch vom Steuerzahler alimentiert werden müssten.

„Wenn das in Großbritannien passieren würde, würde Starmer ihnen kostenlose Häuser schenken! Dieses Land ist erbärmlich!“

Solche Kommentare sollten Regierungen nachdenklich stimmen, denn Wut und Verrohung sind eine direkte Folge einer Politik, die Täter schützt und die Sicherheit der eigenen Bürger an letzte Stelle stellt. Unvergessen ist der Fall aus Deutschland, wo eine Frau länger in Haft musste als mehrere Männer, die gemeinschaftlich eine 15-Jährige im Hamburger Stadtpark vergewaltigt hatten. Das so viel schlimmere Verbrechen der Frau? Ein Wutkommentar gegen die Täter (Report24 berichtete).

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München: Migrant schreit „Allahu Akbar“ – und schlägt mit Verkehrsschild zu

04. Juni 2026 um 15:45

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„Stadtbild“-Eskalation in München: Ein 39-jähriger Migrant schlägt mit einem Verkehrsschild um sich und verletzt dabei einen 60-Jährigen – zudem soll er mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen haben. Der zuvor Verletzte revanchierte sich mit Tritten. Jetzt wird gegen beide Männer wegen Körperverletzung ermittelt.

Nach Angaben der Polizei begann die Auseinandersetzung am Dienstag, 02.06.2026, gegen 19:40 Uhr. In der Landwehrstraße in der Isarvorstadt soll der 39-Jährige – ein Mann mit marokkanischer und italienischer Staatsangehörigkeit ohne festen Wohnsitz in Deutschland – zunächst einen 32-jährigen Deutschen von hinten umschlungen und ihm dann zwei Bierflaschen aus der Hand gerissen haben, wobei dieser sich eine leichte Schnittverletzung am Finger zuzog.

Kurz darauf riss der Migrant ein Verkehrsschild aus seiner Verankerung und schlug damit im Bereich eines Imbisses auf mehrere anwesende Personen ein. Dabei verletzte er einen 60-Jährigen mit irakischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in München am Unterarm. Zudem beschädigte er eine Hausfassade.

Mehrere Passanten überwältigten den tobenden Mann schließlich und hielten ihn bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei fest. Währenddessen soll der Tatverdächtige mehrfach „Allahu Akbar“ gerufen haben. Der zuvor verletzte 60-Jährige revanchierte sich derweil: Er trat dem bereits am Boden fixierten Mann gegen den Kopf und verletzte ihn dabei.

Der 39-Jährige wurde vorläufig festgenommen und sollte einem Haftrichter vorgeführt werden. Gegen ihn und den 60-Jährigen wird nun wegen eines Körperverletzungsdelikts ermittelt. Aufgrund der religiösen Parolen hat der Staatsschutz der Münchner Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen.

Deutschland verkommt immer mehr zu einem Land, in dem nicht wir, sondern andere gut und gerne leben – und in dem derartige Vorfälle an der Tagesordnung sind. Wie gewählt, so geliefert…

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Fürst: UN-Sitz im Sicherheitsrat ist „Nagelprobe für Österreichs Neutralität“

04. Juni 2026 um 15:00

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Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich sich einen Sitz als nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat sichern können. Ein Grund für Selbstbeweihräucherung ist das jedoch nicht, mahnt FPÖ-Außenpolitiksprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst: Sie sieht darin vielmehr eine „Nagelprobe für die Standfestigkeit der österreichischen Neutralität“.

„Dieser Sitz im Sicherheitsrat, für den die Österreicher mit 20 Millionen Euro teuer bezahlt haben, darf nicht zur Bühne für die Selbstdarstellung einzelner Personen und ihrer brandgefährlichen politischen Irrwege werden“, warnte Fürst in einem aktuellen Statement. „Jede einzelne Abstimmung wird zeigen, wessen Interessen diese Regierung tatsächlich vertritt: die der immerwährenden Neutralität und damit jene der eigenen Bevölkerung, oder die fremder Mächte und Interessen“, erklärte die Freiheitliche.

Dass die Bürger hinter Österreichs immerwährender Neutralität stehen, haben sie in Umfragen immer wieder verdeutlicht. Die herrschende Politik dagegen fiel wiederholt damit auf, ins allgemeine europäische Kriegsgetöse einzustimmen. „Es ist jetzt die Aufgabe der österreichischen Vertreter, in diesem Gremium Vermittlung, Diplomatie und vor allem Neutralität im besten Sinne mit Leben zu erfüllen. Alles andere wäre ein Verrat an den Bürgern und unserer Heimat“, formulierte Fürst überdeutlich.

Skeptisch äußerte sich Fürst insbesondere im Hinblick auf jene Kräfte, die in der Vergangenheit immer wieder eine Aufweichung der Neutralität gefordert hatten. Eine Personalie hat sie dabei besonders im Blick: „Man kann nur hoffen, dass sich auch eine bisher außenpolitische Geisterfahrerin wie Frau Meinl-Reisinger dieser Verantwortung bewusst ist und sich vorerst in diplomatischer Zurückhaltung übt, bevor sie sich in die nächste außenpolitische Sackgasse versteigt!“

Die FPÖ-Außenpolitiksprecherin sieht Österreich im Sicherheitsrat in einer bedeutenden Rolle. Sie fordert von der Bundesregierung daher ein klares Bekenntnis zur Neutralität: „Österreichs Platz ist der eines ehrlichen und respektierten Vermittlers. Wir fordern von der Regierung ein unmissverständliches Bekenntnis, diese Rolle aktiv auszuüben und die Neutralität als unseren größten außenpolitischen Schatz zu hüten.“

Dr. Susanne Fürst warnt die Verantwortlichen, dass die FPÖ ihre Rolle als Kontrollkraft ernst nimmt: „Als patriotische Kontrollkraft werden wir ganz genau darauf achten, dass im UN-Sicherheitsrat nicht gegen die Interessen Österreichs gehandelt wird. Wir werden jeden Verrat an unserer Souveränität aufdecken und bekämpfen!“ Ein Ausverkauf heimischer Interessen auf der Weltbühne werde keinesfalls toleriert.

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Grüne Energie, dreckige Entsorgung: Windrad-Schrott-Skandal endet vor Gericht

04. Juni 2026 um 14:00

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Ein Windkraft-Entsorgungspionier, der wegen der illegalen Entsorgung ausgedienter Rotorblätter in Untersuchungshaft gesteckt wurde, muss sich in wenigen Tagen vor Gericht verantworten. Anstatt den Windrad-Schrott ordentlich zu entsorgen, ließ er diesen nämlich – vom Steuerzahler subventioniert – illegal im Ausland verklappen.

Die fachgerechte Entsorgung von Windrad-Schrott ist nicht billig. Schon jetzt sind es jährlich etwa 20.000 Tonnen, die von abgebauten Anlagen anfallen. Dank des von der Politik vorangetriebenen Windkraft-Booms dürften es in wenigen Jahren bereits um die 50.000 Tonnen pro Jahr sein. Eine Entsorgung solcher ausgedienter Anlagen kostet bis zu 350.000 Euro. Geld, das sich ein einst gepriesener Recycling-Spezialist für Windrad-Schrott, Michael Roth, den Vorwürfen nach womöglich sparen wollte.

Wie Report24 bereits berichtete, flog die illegale Verklappung der ausgedienten Rotorblätter in der tschechischen Wildnis auf und sorgte für eine Festnahme des Unternehmers. Laut einem Bericht der „Welt“ soll der Gerichtsprozess gegen ihn am 11. Juni vor dem Oberlandesgericht Weiden in der Oberpfalz beginnen. Mitangeklagt ist auch einer seiner Mitarbeiter, der jedoch derzeit auf freiem Fuß ist.

Laut der Anklage wurden Rotorblätter illegal auf einer Halde am Ortsrand der tschechischen Gemeinde Jirikov abgeladen – und die Bürgermeisterin war es, die sich mit ihrem Auto dem letzten Transport von Roths Firma in den Weg stellte und so faktisch den Stein ins Rollen brachte. Auch wirft ihm die Anklage vor, giftige Batterieabfälle illegal nach Tschechien und Polen gebracht zu haben. Ein weiterer Anklagepunkt ist die angeblich vorsätzliche Gesundheitsgefährdung und -schädigung seiner Mitarbeiter. Er habe es unterlassen, eine Anlage zur Trennung von Batteriebestandteilen abzuschalten, obwohl es zur Kontamination und zur Verletzung von Mitarbeitern kam.

Mehr noch schienen vor allem lediglich öffentliche Gelder dazu beigetragen haben, dass Roths Unternehmen überhaupt überleben konnte. Kurz vor der Eröffnung des Konkursverfahrens seien zudem noch Subventionen geflossen. Denn aufgrund des politisch erwünschten Ausbaus von Windkraftwerken ist der Bedarf an Unternehmen, die sich um die abgewirtschafteten Windkraftwerke kümmern, durchaus groß. Doch wo ein permanenter Geldfluss aus Regierungskassen winkt, könnte die Versuchung groß sein, die Gewinnmargen durch die illegale Verklappung im Ausland in die Höhe zu treiben. Michael Roth muss sich nun vor Gericht verantworten. Das Urteil bleibt abzuwarten.

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Der UN-Contest: Herbe Pleite für Deutschland – Österreich immerhin etwas beliebter

04. Juni 2026 um 13:00

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Die Verkündung der Stimmenanzahl erinnerte im UN-Hauptquartier in New York etwas an das Song-Contest-Finale: Portugal und Österreich dürfen nun Sitze als „nicht-ständige Mitglieder im UN-Sicherheitsrat“ für zwei Jahre übernehmen, Deutschlands Außenminister Johann Wadephul (CDU) scheiterte total.

Von Richard Schmitt

Portugal und Österreich sicherten sich die beiden Sitze der Regionalgruppe „Westeuropa und andere Staaten“ (WEOG) für die Amtszeit 2027 und 2028. Deutschland, eine der größten Volkswirtschaften der Welt und bisher sechsmaliges Ratsmitglied, scheiterte bereits im ersten Wahlgang krachend. Die Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock, verkündete in der Nacht auf heute (MEZ) das Ergebnis: Portugal erhielt 134 Stimmen, Österreich 131 – beide deutlich über der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit von 127 Stimmen bei 193 Mitgliedstaaten (Afghanistan und Venezuela waren nicht stimmberechtigt). Deutschland kam nur auf magere 104 Stimmen. Weitere gewählte Mitglieder sind nun Trinidad und Tobago, Simbabwe und erstmals Kyrgyzstan.

Für die Bundesrepublik ist dies eine bittere Premiere. Seit Gründung der UN hatte Berlin bei jeder Kandidatur – traditionell alle acht Jahre – erfolgreich reüssiert, zuletzt für 2019 und 2020. Diesmal kandidierte Deutschland erst spät (offiziell Ende 2024), während Portugal bereits 2011 und Österreich 2013 ihre Bewerbungen angekündigt hatten. Diplomaten sprechen von einem „Staffellauf“, bei dem Deutschland als Schlussläufer chancenlos blieb.

In Wien wird kommentiert, dass nun auch offiziell bestätigt sei, dass Österreich etwas beliebter als Deutschland sei. Was bei diesen Sticheleien auf Social-Media-Plattformen unerwähnt bleibt: Die österreichische Bundesregierung investierte 20 Millionen Euro Steuergeld in die Wahlkampagne, und Beate Meinl-Reisinger, die etwas schrille Außenministerin der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition, ließ zwei ihrer Spitzenbeamten sogar auf die Malediven jetten, um auch dort für eine Stimme für Österreich zu werben.

Wadephul: „Herbe Niederlage“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) räumte nach der Niederlage in New York auf X ein: „Wir haben uns mit Überzeugung beworben. Das Ziel wurde nicht erreicht.“ Dennoch betonte er: „Deutschland bleibt ein verlässlicher Stützpfeiler des multilateralen Systems.“ Außenminister Johann Wadephul (CDU) nannte das Resultat eine „herbe Niederlage“ und „echte Enttäuschung“. Persönliche Konsequenzen schloss er aus und verwies auf den späten Start der Kampagne. Vor der Abstimmung hatte er noch Selfies mit den Konkurrenten Beate Meinl-Reisinger (Österreich) und Paulo Rangel (Portugal) gemacht und von einer „fairen Auseinandersetzung“ gesprochen.

Österreich änderte für den UN-Sitz auch Nahost-Kurs

Ein Grund des Scheiterns Deutschlands seien angeblich auch geopolitische Spannungen: Wadephul machte eine russische Einflussnahme verantwortlich, die durch Deutschlands klare Haltung im Ukraine-Krieg und seine Unterstützung Israels geschürt worden sei. Kritiker verweisen zudem auf Berlins Position zum Gaza-Konflikt, die bei manchen UN-Mitgliedern auf Ablehnung gestoßen sei. Österreich punktete mit seinem Image als neutraler, kleiner Staat, der von der Außenministerin auch beim Nahost-Thema auf einen anderen, in Wien durchaus kritisierten pro-palästinensischen Kurs gebracht worden ist.

In Hessen stellt CDU-Minister Manfred Pentz die hohen deutschen UN-Beiträge infrage: „Wenn wir nicht den Einfluss haben, der uns zusteht, warum dann so viel Geld investieren?“ Deutschland sei immerhin einer der größten Geldgeber der Weltorganisation.

Ein Sitz im Sicherheitsrat hätte Deutschland mehr Gewicht bei Konflikten wie in der Ukraine oder im Nahen Osten verliehen. Der Rat kann bindende Resolutionen fassen, Sanktionen verhängen, Blauhelme entsenden oder Militäreinsätze autorisieren. Wadephul und Merz hatten genau diese stärkere Stimme erhofft.

Doch: Die Macht im UN-Sicherheitsrat liegt ohnehin bei den fünf ständigen Mitgliedern (China, Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich, USA), die auch ein Veto-Recht haben.

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„Lügenfritz“ strafbar: Das nächste Politiker-Eigentor nach dem Streisand-Effekt

04. Juni 2026 um 12:00

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Für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ muss ein Facebook-Nutzer ein volles Monatsgehalt zahlen. Das Amtsgericht Öhringen verhängte einen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, bei einem Durchschnittseinkommen sind das also etwa 2.000 Euro Strafe. Das Urteil sorgt nun für heftige Debatten – und dürfte die Bezeichnung für den Kanzler im Volksmund eher verfestigen.

Von Richard Schmitt

Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Posting der Polizei zum Flugverbot während des Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober 2025. Unter dem Beitrag wurden 39 Kommentare gepostet, die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach § 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) geprüft worden sind, 15 Verfahren wurden eingestellt.

Während „Lügenfritz“ und „Ftzn Frieder“ als strafbar gelten, weil sie angeblich „das Vertrauen in die Integrität des Opfers erschüttern“ und „Aggressionen schüren“ könnten, wurden Verfahren wegen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt: Das sei „zulässige Machtkritik“. Im „Lackaffe“-Fall endete das Verfahren nach einem Einspruch mit einer Geldauflage von 100 Euro.

Die ganze Causa erinnert an die „Schwachkopf“-Debatte um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Damals führte ein Meme zu einer Hausdurchsuchung und einem Strafbefehl. Schon damals sorgte die Justiz so für breite Kritik an § 188 StGB, der von vielen Social-Media-Usern als Paragraph zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung gesehen wird.

Die deutsche Justiz provoziert mit ihrem Handeln auch den bekannten Streisand-Effekt: Die Verfolgung von Usern, die mit Spottnamen Politiker kritisieren, sorgt erst recht für Aufmerksamkeit, verbreitet die unliebsamen Bezeichnungen und nährt nebenbei den Verdacht, dass die Justiz kritische Bürger einschüchtern will. Mehrere kritische Stimmen setzen nun auf maximale Provokation – so hat Rechtsanwalt Markus Haintz sich wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lügenfritz“ kurzerhand selbst angezeigt.

Der Streisand-Effekt entstand 2003 durch einen klassischen Eigentor der US-Sängerin Barbra Streisand: Die Künstlerin verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sie ein Luftbild ihrer kalifornischen Küstenvilla aus dem Internet entfernen lassen wollte. Das Foto stammte aus einem harmlosen wissenschaftlichen Projekt zur Dokumentation der Küstenerosion. Vor der Klage hatte es das Bild gerade einmal auf sechs Downloads gebracht. Nach dem Rechtsstreit wurde es weltberühmt: Millionen Menschen wollten es plötzlich sehen und es wurde zum Symbol für genau das, was Streisand verhindern wollte.

Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass politische Amtsträger besonders zu schützen seien.

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Inder sticht Rewe-Mitarbeiter ab – SPD wirbt derweil in Indien für Arbeitsmigration

04. Juni 2026 um 11:00

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Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) wirbt in Indien für „Einladungskultur“ – und in Hamburg sticht ein Inder einen Rewe-Mitarbeiter ab. Ein perfektes Sinnbild für das Deutschland des Jahres 2026. Sind die indischen Parallelgesellschaften in Großbritannien ein Vorbild für die deutschen Sozialdemokraten?

In einer Hamburger Rewe-Filiale bot sich den Menschen am Montagabend eine Szene des Grauens. Ein 31-jähriger Inder und ein 29-jähriger Mitarbeiter gerieten gegen halb 10 vor dem Supermarkt in Altona aneinander. Der Streit verlagerte sich dann in die Filiale hinein. Und dort stach der indische Staatsbürger (im Mainstream in den Schlagzeilen wie üblich „ein Mann“) vor den Augen der Mitarbeiter und Kunden mit einem Kampfmesser auf sein Opfer ein. Dabei wurde dieser tödlich im Oberkörperbereich verletzt.

Die sofort alarmierte Polizei und die Rettungskräfte kamen zwar zu spät an, um das Opfer des blutigen Angriffs zu retten, doch der Täter ließ sich zumindest widerstandslos von den Beamten festnehmen. Nun wird zu den Hintergründen der Tat ermittelt. Doch dieser blutige Messer-Angriff ist nur einer von vielen, die sich beinahe tagtäglich in Deutschland ereignen. Während die Schlagzeilen zu dieser Horrortat viele Menschen in Deutschland erschüttern, sorgt die SPD auf einer Delegationsreise nach Indien für andere Headlines.

Die rote Gesundheitsministerin Thüringens, Katharina Schenk, plädierte nämlich in der indischen Hauptstadt Neu-Delhi für eine offenere Einwanderungspolitik in Deutschland. „Ich finde generell, dass die Deutschen ein viel zu restriktives Einwanderungsrecht haben. Ich kann nicht nachvollziehen, warum wir denken, dass alle nach Deutschland wollen“, so die SPD-Politikerin, die Teil einer Politiker-Reisegruppe des thüringischen Ministerpräsidenten Mario Voigt ist. Sie forderte sogar, Deutschland brauche „keine Willkommenskultur mehr, wir brauchen eine Einladungskultur.“

Wo ein Jürgen Rüttgers (CDU) noch im Jahr 2000 auf Bundeskanzler Schröders „Green Card“-Modell für indische IT- und Computerspezialisten mit „Statt Inder an die Computer müssen unsere Kinder an die Computer“ reagierte, gilt heute wohl das Gegenteil. Man müsse – gerade wegen der Sprachbarriere – deshalb (und zwar auf Unternehmenskosten) Deutschkurse anbieten. Insbesondere weil im Freistaat bis zum Jahr 2035 mehr als 28.000 Pflegekräfte fehlen würden. Die Deutschkurse sollen, so die Vorstellungen der Ministerin, mit einer verbindlichen Zusage für die Aufnahme in Thüringen verbunden sein.

Wie zu erwarten wurden bei dem Besuch im bevölkerungsreichsten Land der Welt gleich Kooperationsvereinbarungen zur Anwerbung von Pflegepersonal unterzeichnet und die baldige Ankunft von 20 indischen Pflegekräften in Deutschland verkündet. Dies verbunden mit einer Ankündigung, den Familiennachzug erleichtern zu wollen, weil dies sowohl die Integration als auch die Anwerbung erleichtern würde. Mit Blick auf die indischen Stadtviertel in Großbritannien darf man jedoch bezweifeln, dass es mit der Integration gut funktionieren wird, sobald erst einmal eine kritische Masse an Indern erreicht wurde.

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Magyar macht der Ukraine den Weg in die EU frei

04. Juni 2026 um 10:00

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Bislang blockierte Ungarn den Beitrittsprozess der Ukraine insbesondere wegen der Benachteiligung der ungarischen Minderheit im Nachbarland. Nun scheinen sich Budapest und Kiew geeinigt zu haben. Premierminister Magyar will kein Veto mehr einlegen.

Der Weg für die Ukraine in die Europäische Union soll freigemacht werden. Weil sich die neue ungarische Regierung und die Führung in Kiew hinsichtlich der Rechte der rund 100.000 Menschen zählenden ungarischen Minderheit in der Ukraine einig wurden, verkündete der neue ungarische Premierminister, das seit nunmehr rund zwei Jahren geltende Veto gegen einen EU-Beitritt der Ukraine aufheben zu wollen. „Wir haben mit der Ukraine eine umfassende Vereinbarung über die Ausweitung der sprachlichen, bildungsbezogenen, kulturellen und politischen Rechte der rund 100.000 Angehörigen der ungarischen Minderheit erreicht“, sagte Magyar am Mittwoch in einem auf Facebook veröffentlichten Video.

Auch wenn Kiew den Inhalt der Vereinbarung noch nicht offiziell bestätigt hat, zeigen sich die Brüsseler Eurokraten erfreut darüber. Man änderte sogar kurzfristig die Tagesordnung einer Sitzung, die die Einleitung des Verfahrens durch die 27 Mitgliedsstaaten erlaubte. Der EU-Beitrittsprozess umfasst, wie das Sprachrohr der EU-Kommission Euronews erklärt, 33 Verhandlungskapitel, die in sechs thematische Cluster gegliedert sind. Das erste Cluster trägt den Namen „Grundlagen“, da es zentrale Themen wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und das Justizwesen behandelt. Es wird als Erstes eröffnet und als Letztes geschlossen.

Die Ukraine und Moldawien (beide sind im Beitrittsprozess informell gekoppelt) versuchen bereits seit zwei Jahren, die Verhandlungen über dieses erste Cluster zu beginnen. Blockiert wurde dies jedoch durch die ungarische Regierung unter Premierminister Viktor Orbán, der vor allem die Unterdrückung der ungarischen Minderheit durch die nationalistische Politik der Ukraine scharf kritisierte. Seither versuchte Brüssel auf verschiedenen Wegen, die Blockade zu umgehen – und das ohne Erfolg.

Ungarn mag zwar den eigentlichen Beitrittsprozess für die Ukraine (und auch für die Republik Moldau) damit zwar nicht mehr behindern, doch eine Unterstützung für einen beschleunigten EU-Beitritt des korruptesten Landes Europas – wie ihn manche EU-Länder anstreben, viele jedoch auch ablehnen – darf man nicht erwarten. Zudem plädiert auch Magyar dafür, eine Volksabstimmung über eine etwaige Mitgliedschaft der Ukraine abhalten zu wollen, sollte seine Partei auch in Zukunft noch die Regierung des Landes stellen. „Sollte es der Ukraine gelingen, innerhalb von zehn oder fünfzehn Jahren alle 33 Beitrittskapitel abzuschließen, wird unser Land ein rechtlich bindendes Referendum zu dieser Frage durchführen“, sagte Magyar.

Die Menschen in den derzeitigen EU-Mitgliedsstaaten haben nun ein paar Jahre Zeit, sich mental auf den Beitritt zweier wirtschaftlich maroder Länder einzustellen, die als Nettoempfänger von EU-Geldern eine komplette Neuordnung des EU-Budgets verursachen werden. Ohne eine massive Ausweitung der Einnahmen Brüssels – entweder durch erhöhte Mitgliedsbeiträge und/oder durch eigene direkte Einnahmen – wird dies kaum zu stemmen sein.

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Auch in Österreich: „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ bleibt straffrei

04. Juni 2026 um 09:00

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Österreichs Justiz überrascht: Die Staatsanwaltschaft Wels stellte das Ermittlungsverfahren gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend ein. Diese hatten Ende November 2025 in einem Gasthaus in Gosau betrunken den Hit „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino mit dem Text „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ gesungen.

Von Richard Schmitt

Laut Staatsanwaltschaft erfüllt der Gesang weder den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) noch den der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Die Entscheidung basiert auf einer detaillierten Prüfung von Videoaufnahmen und Zeugenaussagen. Die Justiz betont, dass „allein durch das lautstarke Singen des zitierten Textes zur Melodie eines politisch an sich unbedenklichen Liedes weder zu Gewalt aufgerufen noch zu Hass angestachelt oder eine geschützte Personengruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft wird“.

Ebenso angezeigte Hitlergrüße stuften die Ermittler als bloße „Tanzbewegungen“ ein. Das Verfahren wurde gemäß § 190 StPO eingestellt.

Der Vorfall ereignete sich nach einem Seminar der FPÖ-Jugend im Salzkammergut. Zeugen filmten die Szenen, die auf Social-Media-Kanälen schnell die Runde machten und bei einigen Usern für Empörung sorgten. Die FPÖ-Jugend distanzierte sich formal: Der Lokalbesuch sei kein offizieller Programmpunkt gewesen.

Das Singen patriotischer Parolen ist also kein Verbrechen, solange keine konkreten Gewaltaufrufe erfolgen. Die Causa reiht sich in eine Serie ähnlicher Vorfälle ein – darunter das Mensafest an der Johannes Kepler Universität Linz, wo vergleichbare Texte gesungen wurden, dazu laufen noch die Ermittlungen des Landesamts für Staatsschutz. Die Staatsanwaltschaft Wels stellte nun jedenfalls klar: Nicht jeder laute Gesang, der politisch links angesiedelten Menschen missfällt, ist automatisch strafbar.

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Erst Aufrüstung, jetzt Energie: EU lockert erneut die Schuldenbremse

04. Juni 2026 um 07:00

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Nachdem im Zuge des Krieges in der Ukraine bereits die Schuldenregeln für Rüstungsausgaben aufgeweicht wurden, soll dies künftig auch für den Energiesektor gelten. Doch anstatt Entlastungen zu ermöglichen, soll in ökosozialistischer Manier mehr Geld in die „Energiewende“ gepumpt werden.

Die Maastricht-Kriterien, die bei der Einführung des Euro beschlossen wurden, galten ohnehin eher als grobe Richtlinie denn als starre Zielwerte. Dies zeigte sich nicht nur bereits bei der Einführung der Gemeinschaftswährung, sondern auch während der Schulden-, Euro-, Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009. Und weil der Kontinent ja irgendwie nie aus irgendwelchen Krisen herauskommt (z. B. Migrationskrise 2015, dann Corona 2020/2021, dann die Ukraine und nun der Iran), gibt es immer wieder Möglichkeiten, sich vor der Einhaltung dieser Kriterien zu drücken.

Nach der Möglichkeit, sich für Militärausgaben um 1,5 Prozent zusätzlich (also über die Marke von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts hinaus) neu zu verschulden, sollen nun 0,3 Prozent an Spielraum für die Energiekrise erlaubt werden. Laut Presseberichten erwägt Brüssel (nachdem Rom Druck ausübte), dies für Investitionen und nicht für Subventionen zu erlauben. Angesichts dessen, dass die Eurokraten unter Führung von Ursula von der Leyen den „Green European Deal“ vorantreiben, ist klar, in welche Richtung dies geht: mehr Ausgaben für die „Energiewende“.

Das heißt, die EU-Staaten sollen zwar mehr Schulden machen dürfen – aber nicht zur temporären Entlastung der Bürger (denn irgendwer muss für die Schulden ja auch wieder aufkommen), sondern für Investitionen in Klimawahn-Maßnahmen wie Batteriespeicher, Wasserstoffprojekte und alles, was irgendwie unter dem Dach der „erneuerbaren Energien“ Platz findet. Zwar ändert dies nichts an den hohen Energiepreisen, aber dafür regnet es mehr Geld für die Energiewendeprofiteure.

Die italienische Regierung bittet Brüssel also darum, etwas mehr Spielraum zur Abfederung der Kosten für die Bürger und die Industrie zu erhalten – und die Apparatschiks in Brüssel kommen mit Optionen daher, die zwar mehr Schulden ermöglichen, aber keine Entlastungen bei den Energiekosten mit sich bringen. Man könnte einem Ertrinkenden auf hoher See auch einen Ikea-Bausatz für ein Rettungsboot zuwerfen, das zwar potentiell oben schwimmt, ihn aber nirgends hinbringt. Sofern er überhaupt noch in der Lage ist, das Boot überhaupt fertig zu bauen.

Anstatt über den eigenen Schatten zu springen, um beispielsweise ausnahmsweise mal konstruktive Gespräche mit Moskau zu führen, und damit vielleicht auch die bestehenden Lieferengpässe zu beheben, hält man es in Brüssel lieber mit abstrakten, weltfremden Vorgaben. Weltweit setzen immer mehr Länder auf Pragmatismus statt Moralismus, wenn es um die eigene Energiesicherheit geht. Außer in Europa, da spielen die Interessen der eigenen Bürger und der eigenen Wirtschaft keine sonderlich große Rolle. Vielleicht wäre es angesichts dieser ökosozialistischen EU-Politik an der Zeit, die EU-Flagge von Blau in Grün und die Sterne von Gelb in Rot zu ändern.

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Das liebe Völkerrecht als Spielball von Globalisten und Islamisten

03. Juni 2026 um 14:30

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Europäische Politiker verurteilen den Irankrieg als „völkerrechtswidrig“. Der französische Präsident sagt dasselbe über das israelische Vorgehen gegen die Hisbollah. Die Argumentation ist politisch motiviert: Das „Völkerrecht“ ist insgesamt eine höchst problematische Angelegenheit.

Ein Kommentar von Eric Angerer

Israel im Libanon

Die schiitische Terrormiliz Hisbollah ist im Libanon ein Staat im Staat. Sie attackiert seit Jahrzehnten Israel mit Raketen; zehntausende wurden auf den jüdischen Staat abgeschossen. Die Bewohner Nordisraels leben seit Langem in ständiger Gefahr, von einem Hisbollah-Geschoss getroffen zu werden.

Die libanesische Regierung und ihre Armee sind seit Jahren nicht willens oder in der Lage, diesen ständigen Beschuss von ihrem Territorium aus zu unterbinden. Nun wird Israel selbst aktiv und versucht, die Hisbollah-Strukturen möglichst weitgehend zu zerstören und im Südlibanon eine Sicherheitszone zu schaffen, aus der die Terroristen nicht mehr agieren können.

Und wie reagiert die globalistische proislamische Regierung Frankreichs darauf? Präsident Emmanuel Macron erklärte, nichts rechtfertige diese „Eskalation“. „Nichts kann die Fortsetzung der israelischen Militäroperationen im Libanon und eine immer tiefere Besetzung libanesischen Territoriums rechtfertigen“, sagte Außenminister Jean-Noël Barrot dem Sender BFMTV. Es handle sich um einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Frankreich forderte eine Dringlichkeitssitzung des UN-Sicherheitsrats.

Man stelle sich folgendes Szenario vor: Frankreich wird seit Jahrzehnten von Terroristen aus Spanien, die erklärtermaßen Frankreich als Staat auslöschen wollen, massenhaft mit Raketen beschossen. Die spanische Regierung unternimmt nichts dagegen. Irgendwann reicht es Frankreich und es geht selbst gegen die Terroristen vor. Und dann regen sich andere Regierungen über einen Völkerrechtsbruch auf. Die Franzosen würden dazu vermutlich „Je vous emmerde!“ sagen. 

Irankrieg

Bezüglich des Irankrieges überschlagen sich globalistische und insbesondere linke Politiker und Medien in Westeuropa und Nordamerika vor Empörung, dass der Angriff der USA und Israels das Völkerrecht verletze. Die üblichen „Experten“ werden entsprechend bemüht. Die Militärschläge als „völkerrechtswidrig“ bezeichneten der deutsche Präsident Frank-Walter Steinmeier und der notorische Israel-Feind Pedro Sanchez in Spanien.

Nun mögen irgendwelche globalistischen Experten der Meinung sein, dass es sich um einen illegitimen „Angriffskrieg“ handle. Mit einem sinnvollen Rechtsempfinden hat eine solche Auslegung wenig zu tun. Tatsächlich hat die Führung der Islamischen Republik Iran seit 1979 die Vernichtung des „kleinen Satans“ Israel und den Kampf gegen den „großen Satan“ USA zum Staatsziel erklärt – und dem auch immer wieder Taten folgen lassen.

General Qassem Soleimani war der prominenteste Vertreter und das bekannteste Gesicht des iranischen Militärs im Ausland. Er befehligte die Al-Kuds-Brigaden, Spezialeinheiten der berüchtigten Revolutionsgarden (IRGC), einer Art dschihadistischer SS. Sie agierten in Syrien und im Irak an der Seite schiitischer Milizen, die vom Iran unterstützt werden. Der General und die Al-Kuds-Brigaden waren verantwortlich für den Tod von Hunderten Amerikanern und Verbündeten, erklärte das Pentagon.

Auf diese Weise steuerte das iranische Regime immer wieder Angriffe auf US-Einrichtungen. Der größte davon war der LKW-Anschlag auf die US-Botschaft in Beirut 1983, der von Terroristen der proiranischen Hisbollah durchgeführt wurde und bei dem 63 Menschen ums Leben kamen und etwa 120 verletzt wurden. Im Bekenner-Anruf war von einem „Teil der iranischen Revolutionskampagne gegen imperialistische Ziele auf der ganzen Welt“ die Rede.

Der Iran hat also wiederholt Attacken auf die USA durchgeführt, was militärische Antworten logisch macht. Noch eindeutiger ist das bezüglich Israels. Der jüdische Staat wurde seit Jahrzehnten von der Hisbollah und der Hamas mit Raketen und anderen Methoden angegriffen; nur durch die gute Luftverteidigung Israels sind die Opfer nicht zahllos.

Hisbollah und Hamas sind militärische Verbände, die vom Iran aufgerüstet, finanziert, organisiert und angewiesen wurden. In diesem Sinne führt der Iran seit Jahrzehnten Krieg gegen Israel. Und in diesem Sinne übt Israel nun Selbstverteidigung gegen diese ständigen Angriffe, die 2023 eskaliert waren.

Grundlegendes zum Völkerrecht

Neben den Kommentatoren, die von Katar gekauft sind, den linken und neonazistischen Israel-Hassern gibt es auch in den kritisch-oppositionellen Milieus etliche Menschen, die den Angriff auf die Mullah-Herrschaft mit Verweis auf das Völkerrecht ablehnen. Der Krieg gegen die Islamische Republik Iran habe kein Mandat der UNO und sei deshalb illegal. Das ist ein formalistischer Standpunkt, der unbrauchbar ist.

War die Operation „Desert Storm“, der Krieg gegen die säkulare Diktatur im Irak 1991, besser als der gegenwärtige Angriff auf den Iran, weil ersterer ein Mandat der UNO hatte? Sind Kriege also immer dann legitim, wenn sich die Großmächte im UNO-Sicherheitsrat darauf einigen?

Der Angriff der NATO auf Serbien 1999 hatte kein Mandat der UNO und war demnach völkerrechtswidrig. Die Globalisten und ihre grünen Handlanger hatten damit aber kein Problem, hatte man doch wahrheitswidrig behauptet, Slobodan Milošević würde im Kosovo „Konzentrationslager“ betreiben. Obwohl die serbische Polizei sicherlich nur einen Bruchteil der Menschen zu Tode brachte wie die Mullahs im Iran, sind trotzdem damals keine Heerscharen an „Völkerrechtsexperten“ in den Mainstreammedien aufgetreten, um die NATO zu attackieren.

Der Internationale Gerichtshof der UNO stellt später fest, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kosovaren höher wiege als die territoriale Integrität Serbiens. Wenn das so ist, müsste auch das Selbstbestimmungsrecht der Russischsprachigen im Osten und Süden der Ukraine mehr gelten als die ukrainische territoriale Integrität – dann wäre das russische militärische Vorgehen ein Schutz dieses Rechts (wie im Kosovo) und nicht ein „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Wir sehen also vor allem, dass wir es beim Völkerrecht der UNO stets mit Auslegungen durch die Mächtigen zu tun haben, bei denen es mehr um Interessen als um Prinzipien geht.

Darüber hinaus ist die UNO eine ausgesprochen zweifelhafte Institution. Es handelt sich um eine globalistische Struktur mit einer starken Tendenz in Richtung „global governance“, mit der eine selbsternannte globale Elite ihre Agenden den Völkern der Welt aufzwingen will. Beispiele dafür sind das von der WHO vorangetriebene Corona-Zwangsregime, die in der UN-Agenda 2030 festgeschriebene „replacement migration“, durch die Europäer mehr und mehr durch Afrikaner und Araber „ersetzt“ werden, sowie die globalistische Klima-Panikmache.

Dass Menschen, die diesen Agenden ablehnend gegenüberstehen, nun das UN-Völkerrecht wie eine Monstranz vor sich hertragen, ist schon reichlich seltsam. In Wahrheit ist jede Schwächung der UNO und ihrer Teilorganisationen (etwa durch den Austritt von Staaten) positiv, letztlich eine Auflösung der UNO wünschenswert.

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Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

03. Juni 2026 um 14:00

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

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Studie: Vitamin D kann das Diabetes-Risiko bei bestimmten Menschen senken

03. Juni 2026 um 12:00

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Der ungesunde moderne Lebensstil sorgt dafür, dass immer mehr Menschen an Diabetes erkranken. Auch wenn sich dies ohne eine Ernährungsumstellung und mehr Bewegung kaum verhindern lässt, könnte hochdosiertes Vitamin D zumindest bei einigen bestimmten Prädiabetes-Patienten zu einer Verlangsamung des Prozesses führen. Darauf lassen neue Studiendaten schließen.

Diabetes gilt mittlerweile als „Volkskrankheit“. In Deutschland sind es aktuellen Schätzungen zufolge rund 11 Millionen Menschen – plus weiteren 20 Millionen Menschen (etwa ein Fünftel aller Erwachsenen) mit Prädiabetes. Ähnlich sieht es auch in Österreich aus, während die Schweizer (wohl auch dank eines gesünderen Lebensstils und deutlich geringerer Adipositas-Raten) deutlich weniger von Diabeteserkrankungen betroffen sind. Das sind zwar keine so erschreckend hohen Zahlen wie in den Vereinigten Staaten, wo mittlerweile rund 115 Millionen Amerikaner (also etwa zwei Fünftel) eine Prädiabetes aufweisen und einer von acht Amerikanern (etwa 40 Millionen Personen) bereits an Diabetes erkrankt ist.

Doch zumindest für einen nicht unerheblichen Teil jener Menschen, die offiziell mit Prädiabetes diagnostiziert wurden, gibt es einen Hoffnungsschimmer, eine Erkrankung an Diabetes Typ 2 zumindest hinauszögern zu können. Denn eine genetische Besonderheit, die bei etwa 70 Prozent der Erwachsenen mit Prädiabetes vorhanden ist, könnte dazu beitragen, dass hochdosiertes Vitamin D das Erkrankungsrisiko deutlich reduziert. Darauf weist eine bei Jama Network Open veröffentlichte Studie mit dem Titel „Vitamin D Receptor Polymorphisms and the Effect of Vitamin D Supplementation on Diabetes Risk Among Adults With Prediabetes“ hin.

Die Untersuchungen der Forscher bauen dabei auf der sogenannten D2d-Studie auf. Mehr als 2.000 US-amerikanische Erwachsene mit Prädiabetes wurden zufällig entweder einer Gruppe zugeteilt, die 4.000 Einheiten Vitamin D einnahm, oder einer Placebo-Gruppe – und das über bis zu 3,5 Jahre. Zunächst zeigte die Studie insgesamt keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen. Die empfohlene Tagesdosis liegt für Erwachsene bei 600 bis 800 Einheiten.

Als die Forscher jedoch die DNA der Teilnehmer analysierten, ergab sich ein differenzierteres Bild: Personen mit bestimmten Varianten – bekannt als AC oder CC – in einem Gen namens ApaI reagierten nämlich deutlich positiv auf die Supplementierung. Über den Zeitraum von 3,5 Jahren hatten Träger dieser Varianten ein um 19 Prozent geringeres Risiko, an Diabetes zu erkranken. Die rund 30 Prozent mit der AA-Variante zeigten dagegen keinerlei positive Ergebnisse durch das zusätzliche Vitamin D.

Vitamin D im Blut wird im Körper in seine aktive Form umgewandelt. Vitamin-D-Rezeptoren kommen in vielen Zellen des Körpers in hoher Dichte vor. Wenn Vitamin D an diese Rezeptoren bindet, unterstützt es die Zellen bei ihren jeweiligen Funktionen. In den Zellen der Bauchspeicheldrüse fördert Vitamin D die Ausschüttung von Insulin zur Regulierung des Blutzuckers. Menschen mit den AC- und CC-Varianten reagierten empfindlicher auf Vitamin D und profitierten daher stärker von der Supplementierung als jene mit der AA-Variante.

Das heißt: Ärzte können nach der Feststellung, ob ein Prädiabetes-Patient über die entsprechenden Genvarianten (AC bzw. CC) verfügt, als Präventionsmaßnahme eine Supplementierung mit Vitamin D (wegen potentieller Nebenwirkungen unter ärztlicher Aufsicht) anordnen. Insbesondere während der dunklen Jahreszeit und bei einer eventuell ohnehin vorhandenen Unterversorgung. Nicht zu vergessen, dass die offiziellen Empfehlungswerte ohnehin wahrscheinlich viel zu niedrig angesetzt sind. Übrigens zeigte Vitamin D schon bei früheren Untersuchungen bei jungen Patienten mit Diabetes Typ 1 (also der angeborenen Variante) einige Erfolge. Report24 berichtete darüber. Insofern scheint das Sonnenvitamin noch deutlich mehr positive Auswirkungen auf unsere Gesundheit zu besitzen, als viele Menschen denken.

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Energiekrise: EU plant Aufweichung der Fiskalregeln – aber nicht im Sinne der Bürger

03. Juni 2026 um 11:00

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Für die Aufrüstung wurden die Fiskalregeln bereits aufgeweicht, jetzt sollen ähnliche Ausnahmen zur Bewältigung der Energiekrise folgen – aber nicht so, wie die EU-Steuerzahler es sich erhoffen, moniert die FPÖ. Denn: Konkrete Entlastungen für die Bevölkerung sieht man in Brüssel kritisch. So steht aktuell die italienische Regierung unter Beschuss, die die eigenen Bürger mit Steuersenkungen auf Kraftstoffe unterstützt.

Die EU-Kommission plant eine weitere Aufweichung der EU-Fiskalregeln. So soll es laut Berichten der Financial Times Mitgliedstaaten künftig erlaubt werden, bis zu 0,3 Prozent des BIP für energiebezogene Maßnahmen auszugeben, ohne dass diese Ausgaben in die Berechnung des Maastricht-Defizits von drei Prozent einfließen. Die Maßnahme soll als temporärer „Energy Buffer“ dienen, um höhere Energiepreise infolge des Nahost-Konflikts abzufedern.

Allerdings zeigt sich in den Prioritäten Brüssels bei der Aufweichung der EU-Fiskalregeln nach Ansicht der FPÖ eine klare politische Schlagseite: Während Investitionen gemäß politischer Agenden wie dem Green Deal begünstigt werden, stoßen direkte Entlastungen für Bürger und Unternehmen auf Widerstand aus Brüssel.

„Es ist schon bemerkenswert, dass die Europäische Kommission die Einhaltung der Maastricht-Kriterien offenbar noch regelmäßig überprüft. Angesichts der zahlreichen Defizite der Haushalte seiner Mitgliedsstaaten hätte man beinahe vergessen können, dass diese Regeln überhaupt noch existieren“, kommentierte der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament, Harald Vilimsky, die geplante Lockerung.

Dass Brüssel bei solchen Zugeständnissen einen grünen Fokus setzt, ist keineswegs neu. Bereits 2024 wurden die Fiskalregeln reformiert, um den Mitgliedstaaten längere Anpassungszeiträume (bis zu sieben Jahre) zu gewähren, wenn sie Reformen und Investitionen in EU-Prioritäten – insbesondere die grüne Transition, aber auch in die Verteidigung – nachweisen.

„Wenn es um die Menschen geht, pocht Brüssel auf Budgetdisziplin“

Besonders scharf kritisiert die FPÖ, dass die neue fiskalische Flexibilität offenbar vor allem für strukturierte Green-Deal-Investitionen wie den Ausbau von Solar- und Windkraft, Netzen oder Dekarbonisierungsprojekten gelten soll – nicht jedoch für unmittelbare Entlastungen der Bürger. Am Ende wird so womöglich noch mehr Geld ausgegeben, ohne dass die, die das bezahlen müssen, davon konkrete Vorteile hätten.

„Immer noch befremdlich bleibt der Umstand, dass ausgerechnet die EU-Kommission zum Hüter der Haushaltsdisziplin der Mitgliedsstaaten gemacht wurde, denn der Beamtenapparat unter von der Leyen hat für den kommenden EU-Haushalt 2.000 Milliarden Euro veranschlagt und begibt sich wie ein Süchtiger auf die ständige Suche nach neuen EU-Eigenmitteln – der direkten Besteuerung des alltäglichen Lebens der Bürger und der Unternehmer“, so Vilimsky in einer ersten Reaktion auf die für Mittwoch geplante Vorstellung der neuen Ausnahmeregelungen.

Der oberösterreichische Europaabgeordnete Roman Haider, innerhalb der FPÖ-Delegation für die Themen des Europäischen Green Deals zuständig, kritisierte die politische Schlagseite der Maßnahme: „Besonders problematisch ist, dass diese budgetäre Ausnahme ausdrücklich nicht für Maßnahmen gilt, die den Bürgern unmittelbar helfen würden. Weder eine Senkung der Mineralölsteuer noch eine Reduktion der Mehrwertsteuer auf Energie oder andere Entlastungen für Haushalte und Unternehmen sollen darunterfallen. Wenn es um die Menschen geht, pocht Brüssel auf Budgetdisziplin. Geht es um Green Deal-Projekte, werden die Fiskalregeln plötzlich flexibel ausgelegt.“

Vilimsky erkennt darin ein klares Muster: „Bereits vor wenigen Monaten wurden die Defizitregeln gelockert, um zusätzliche Ausgaben für Rüstungsgüter zu ermöglichen. Jetzt sollen weitere Ausnahmen für Green-Deal-Investitionen geschaffen werden. Für niedrigere Energiepreise oder steuerliche Entlastungen der Bevölkerung findet sich hingegen keine vergleichbare Flexibilität. Das zeigt deutlich, wo die Prioritäten in Brüssel liegen.“

Tatsächlich war es die italienische Regierung unter Giorgia Meloni, die zuerst mehr finanzielle Spielräume wegen der gestiegenen Energiepreise forderte. Nachdem Flexibilität für Verteidigungsausgaben gewährt wurde, hielt Meloni es für nicht vermittelbar, dass solche Regeln nicht auch im Sinne der Bevölkerung in der Energiekrise greifen sollten. In Italien wurden Steuern auf Kraftstoffe gesenkt, um die Bürger zu entlasten – doch das sorgt bereits für scharfe Kritik aus Brüssel, denn das wäre „nicht zielgerichtet“. Die EU fordert die Erhaltung von „Sparanreizen“ und toleriert nur befristete, gezielte Vergünstigungen für besonders vulnerable Haushalte und energieintensive Unternehmen. Der gemeine Bürger soll also demnach ruhig deutlich mehr zahlen müssen, denn er soll ja „sparen“.

Gewinne für Shareholder, Schulden für Steuerzahler

Bei dieser Prioritätensetzung stellt sich die Frage, wer tatsächlich von gelockerten Regelungen profitiert. Die Mär von Energiesouveränität durch grüne Investitionen verfängt dabei nicht. Haider und Vilimsky kritisieren: „Die EU will Geld ausgeben lassen, das die Mitgliedsstaaten nicht mehr haben, um Solarpaneele zu fördern, die außerhalb Europas gefertigt werden, oder Batterietechnologien aufzubauen, deren Rohstoffe ebenfalls großteils aus China kommen. Das als strategische Unabhängigkeit zu verkaufen, ist absurd“, so Haider.

Für Vilimsky offenbart die Entwicklung einen grundlegenden Missstand: „Immer dann, wenn Brüssel bestimmte Branchen oder politische Projekte fördern will, werden die Fiskalregeln aufgeweicht. Geht es hingegen um Entlastungen für die Bürger, werden dieselben Regeln als unantastbar dargestellt.“

„Am Ende profitieren von dieser Politik vor allem jene Unternehmen, die an den milliardenschweren Förderprogrammen verdienen. Die Gewinne landen bei den Shareholdern, die Schulden bei den europäischen Steuerzahlern“, so das Fazit von Vilimsky und Haider.

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NRW-Klimainstitut: Industrie soll bei Dunkelflaute abgeregelt werden

03. Juni 2026 um 07:00

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Gerade Nordrhein-Westfalen, einer der wichtigen Industriestandorte Deutschlands, soll dem Klimawahn geopfert werden. Das Wuppertal Institut, welches direkt dem grün geführten Wirtschaftsministerium des Bundeslands unterstellt ist, fordert dazu auf, bei Dunkelflauten einfach die Industrie abzuregeln. Aber die AfD soll eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland sein?

Ein Kommentar von Heinz Steiner

In Nordrhein-Westfalen zeigt es sich wieder einmal deutlich, dass im Falle grüner Regierungsbeteiligungen zur Not eben auch die Klimawahnpläne wichtiger sind als die wirtschaftliche Entwicklung. Während man also einerseits davor warnt, dass eine Beteiligung der Alternative für Deutschland (AfD) so schlecht für die Bundesrepublik als Wirtschaftsstandort sei, sind es nämlich gerade die Ökosozialisten der Grünen, die dem Standort tatsächlich schaden.

Das aktuellste Beispiel ist die irrsinnige Empfehlung des Wuppertal Instituts über eine Studie, wonach man bei Dunkelflauten und damit bei einer Unterversorgung mit Strom mangels Wind und Sonne eben die Industrie und notfalls auch private Verbraucher abregeln solle. Dies, bevor man überhaupt daran denkt, Backup-Kraftwerke einspringen zu lassen. Dieses Institut, welches dem Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalens – und damit der Grünen Mona Neubaur (Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes) – unterstellt ist, fordert dies tatsächlich ein. Und zwar in der (bezeichnenderweise von Greenpeace in Auftrag gegebenen) Studie mit dem Titel „Flexibilität statt fossiles Gas“.

Das bisherige Modell einer dauerhaft hohen und gleichmäßigen Stromabnahme durch die Industrie, welche den Netzbetreibern Planungssicherheit verschaffte und den Unternehmen günstigere Tarife, soll nach den Vorschlägen des Instituts ein Ende haben. Denn diese sogenannte „Bandlast“ würde gegenüber der sogenannten „Demand Response“ nämlich „negative Anreize“ setzen. Weil Wind und Sonne nämlich unregelmäßig Strom liefern, müsse sich eben die Wirtschaft anpassen, so die Kernforderung.

Dieser ökosozialistische Wahn, der seit der Ampel-Regierung auch von der Bundesnetzagentur unterstützt wird, stellt jedoch die Industrie unter die Knute des Klimawahns. Anstatt die ohnehin schon Zusatzkosten (auch fürs Nicht-Produzieren) verursachenden Backup-Gaskraftwerke anzuschalten, sollen die Unternehmen eben ihre Produktion herunterfahren. Nun, bei solchen Forderungen müsste man der Industrie wohl lange Winterferien verordnen, weil es in der kalten Jahreszeit eben nicht genügend Strom durch Wind und Sonne gibt. Ausgeglichen werden sollen die wirtschaftlichen Schäden dann durch Subventionen.

Jawohl, der Steuerzahler (also auch die Unternehmen, die tatsächlich noch so masochistisch sind und in Deutschland produzieren) soll also für die finanziellen Schäden aufkommen, welche die Klimawahnsinnigen mit ihren Abregelungsfantasien verursachen. Das sind Ideen, auf die man eigentlich nur kommen kann, wenn man von der Realwirtschaft und der Wirtschaftspolitik absolut keine Ahnung hat, sondern lediglich abstrusen Ideen auf dem Papier folgt. Denn Unternehmen müssen dann produzieren, wenn sie entsprechende Aufträge haben, und auch Liefertermine einhalten.

Doch weil die Abregelung der Wirtschaft im Ernstfall nicht ausreicht, soll die Ausrollung von „Smart Metern“ weiter vorangetrieben werden. Eine Messung der Last jede Viertelstunde soll demnach „zur Steuerung genutzt werden können“. Oder, auf gut Deutsch gesagt: Wenn die Industrie nicht genügend abregelt, wird’s eben auch bei den Privathaushalten dunkel. Und das alles natürlich „fürs Klima“. Wenn der Arbeitsplatz wegen solcher Irrsinnsmaßnahmen wegfällt und die eigene Wohnung im Winter täglich stundenlang ohne Stromversorgung ist, dürfen die Betroffenen dann ganz herzlich allen Wählern der Grünen und deren Steigbügelhaltern an der Macht (also SPD, Union, Linke und FDP) dafür danken. Denn mit der AfD in Regierungsverantwortung wäre ja Deutschland als Wirtschaftsstandort in Gefahr…

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Rape Gangs in UK: Erschütternde Aussagen – Überlebende beschreiben ihr Martyrium

02. Juni 2026 um 15:45

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Der britische Abgeordnete Rupert Lowe, der sich der unabhängigen Untersuchung der pakistanischen Grooming- bzw. Rape-Gangs widmet, hat im Parlament entsetzliche Aussagen von Überlebenden vorgelesen. Die jungen Opfer der moslemischen Serientäter berichten von unvorstellbarem Missbrauch und brutalsten Vergewaltigungen durch mitunter hunderte Männer.

Die Vergewaltigungsgangs in etlichen Städten im Vereinigten Königreich setzen sich überwiegend aus Pakistanis zusammen und sind entsprechend ein politisch unbequemes Thema, dürfte hier doch Islamkritik in der Bevölkerung weiter befeuert werden. Wie organisiert diese Gruppen vorgehen und wie schwerwiegend und weitverbreitet ihre Verbrechen sind, rückte erst im Laufe der letzten Jahre in den Fokus – die Behörden sahen in derartigen Fällen immer wieder weg oder gingen Hinweisen nicht nach, sodass der systematische Missbrauch von jungen Mädchen über Jahrzehnte weitgehend ungestört stattfinden konnte. Die Täter erschleichen sich das Vertrauen ihrer Opfer („Grooming“), verschleppen sie und missbrauchen sie reihenweise, und das teilweise über Jahre.

„Ich will, dass die Welt hört, was wir gehört haben“, kommentierte der Abgeordnete Rupert Lowe (vormals „Reform UK“, nun „Restore Britain“) sein aktuelles Video auf X, in dem er im Rahmen des „Rape Gang Inquiry“ am Montag die schockierenden Zeugenaussagen von mehreren Opfern im Parlament vorlas. Lowe arbeitet die Verbrechen der Grooming Gangs mit einer unabhängigen Untersuchungskommission auf: Die Anhörungen von Überlebenden endeten bereits im Februar. Gestern konfrontierte er anwesende Abgeordnete mit dem Martyrium, das die linke Anbiederungspolitik über die Briten und ihre Kinder gebracht hat.

„Ich wurde von um die 600 oder 700 verschiedenen Männern vergewaltigt“, hat ein Opfer demnach berichtet. Ein anderes beschrieb, wie sie mit 12 oder 13 Jahren von einem Täter mit einer Flasche Jack Daniel’s vergewaltigt wurde. Die Flasche zerbrach dabei. Eine andere hatte mit angesehen, wie eine Zigarette im Gesicht eines Babys ausgedrückt wurde. Einer anderen Aussage nach wurden weiße Mädchen in einem Van in Hundekäfige gesperrt. Die Überlebende beschrieb, von einem Mann festgehalten und von einem Hund vergewaltigt worden zu sein. Eine Überlebende schilderte außerdem, dass Polizeibeamte in den Missbrauch involviert waren.

Die Aussagen sind schwer erträglich und handeln von unvorstellbarer Gewalt und Missbrauch. Immer wieder wurde dabei auf die Rolle von Religion und Ethnie hingewiesen: Nicht nur, dass Gewalt und Gruppenvergewaltigungen während islamischer Feierlichkeiten noch extremer ausarteten („Die Lage spitzte sich rund um Eid zu. Schlimmer. Gewalttätiger. Die Partys waren größer. Mehr Leute waren beteiligt.“).

Gezielter Missbrauch von Weißen

Die Opfer beschreiben auch, wie die Übergriffe sich speziell gegen weiße Mädchen richteten („Es wurde immer wieder kommentiert, dass weiße Mädchen weniger Wert hätten als muslimische Mädchen“, „Die anderen Mädchen, denen ich begegnete oder die zusammen mit mir missbraucht wurden, waren fast alle ausschließlich weiß.“). Der christliche Glaube der Opfer wurde genutzt, um sie während der Taten zu verhöhnen („Als Christin ist das Tragen meines Kreuzes etwas Besonderes für mich. Aber es wurde benutzt, um mich zu brechen. Sie schrien: ‚Wo ist dein Gott jetzt? Hat dein Gott dich verlassen?‘“).

Diese Aussagen zeigen überdeutlich, wo in Europa der wahre Rassismus herrscht: Er richtet sich gegen Weiße, gegen Christen, gegen die autochthone Bevölkerung. Mohammedaner sind nicht die Opfer, zu denen die Politik sie stilisiert. Im Video ist zu sehen, wie Abgeordnete während Lowes Vortrag betreten zu Boden oder zur Seite schauen. In den Kommentarspalten fragen User, ob diesen Personen allmählich bewusst wird, was sie den eigenen Bürgern und den Kindern mit ihrer linken Politik angetan haben.

Lowe richtet klare Ansage an die Täter

Lowe selbst wandte sich in einem weiteren Posting auf X direkt an die Täter und kündigte eine Abrechnung an:

An jene überwiegend pakistanischen Männer, die unschuldigen britischen Kindern das Schlimmste angetan haben, was man sich vorstellen kann: Bitte nehmt Folgendes zur Kenntnis.

Es wird der Tag kommen, an dem sich die Macht des britischen Staates, der eure grausamen Verbrechen so lange vertuscht hat, gegen euch richtet.

Es wird schnell gehen. Es wird brutal sein. Es wird hart sein.

Denn wenn „Restore Britain“ auch nur einen Hauch von Macht bekommt, wird es eine Abrechnung geben. Das verspreche ich euch.

Wir werden euch dieselbe Gnade erweisen, die ihr unseren Mädchen erwiesen habt.

Eure Hautfarbe oder Religion wird euch nicht länger schützen.

Es wird eine Botschaft ausgesendet werden, die auf der ganzen Welt gehört wird.

Wenn ihr unsere Kinder vergewaltigt, werdet ihr dafür bezahlen – und ihr werdet mit allem dafür bezahlen.

Das ist es, was „Restore Britain“ tun wird.

Dieser scharf formulierte Beitrag hat bereits mehr als 100.000 Likes und mehr als 20.000 Retweets gesammelt. Die Menschen fordern Gerechtigkeit. Die Wut der Bevölkerung wird in der Kommentarspalte mehr als deutlich. Sie richtet sich nicht nur gegen die pakistanischen Rape Gangs, sondern auch gegen die Behörden und die Politik, die diese Verbrechen ermöglicht haben.

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Dschihadisten und Nazis: Brüder in Theorie und mörderischer Praxis

02. Juni 2026 um 14:30

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Die politischen Vorläufer der Hamas haben mit NS-Deutschland zusammengearbeitet. Die Grundlage dafür waren nicht nur gemeinsame Interessen gegen Briten und Juden. Vielmehr bestehen große Ähnlichkeiten zwischen der Ideologie und der völkermörderischen Praxis von Nazis und islamischen Extremisten. 

Von Eric Angerer

Vom Mainstream in Medien und Politik wurden in den letzten Jahren diverse Gegner ihrer globalistischen Agenda, Kritiker der neoliberalen Massenmigration oder des Corona-Regimes oder der Klimareligion, als Rechtsextreme oder Nazis punziert. Damit wurde und wird der historische Nationalsozialismus verharmlost.

Gleichzeitig wird dort, wo es in die Agenda der Globalisten passt, tatsächlicher mörderischer Antisemitismus vertuscht oder beschönigt. Das gilt für die Banderisten, die seit 2014 in Kiew herrschen und die gegen Russland benutzt werden. Und das gilt eben für den Islam, der von Kritik weitgehend ausgenommen wird, da die muslimische Massenzuwanderung nach Europa fortgesetzt werden soll.

Ähnlichkeiten

Historisch ist die Zusammenarbeit von islamischen Kräften mit dem NS-Regime offenkundig. Die ägyptische Muslimbruderschaft wurde ab 1937 von den Nazis finanziert und konnte den Einmarsch der Wehrmacht unter Erwin Rommel kaum erwarten. Amin al-Husseini, der politische und religiöse Führer der Araber in Palästina, war mit Adolf Eichmann befreundet, mobilisierte Muslime für NS-Einheiten und spielte in der Durchführung des Holocaust eine aktive Rolle.

Neben der historischen Kooperation gibt es zwischen Nationalsozialismus und Muslimen auch eine ideologische Nähe und eine ähnliche gesellschaftliche Funktion. Der islamische Extremismus trägt zumindest etliche faschistische und nazistische Züge. Auf der ideologischen Ebene sind Gemeinsamkeiten offensichtlich:

Beide beziehen sich gegen die Moderne auf historische Größe, der italische Faschismus auf das Römische Reich, die Nazis auf die germanisch-deutsche Geschichte, die Islamisten auf Mohammed und die islamische Expansion. Faschismus und Mainstream-Islam sind totalitär, antidemokratisch und mörderisch aggressiv gegenüber Gegnern.

Islamischer Faschismus

Hamed Abdel-Samad, der Sohn eines ägyptischen Imams und ehemaliger Anhänger der Muslimbruderschaft, führte 2013 auf einem Vortrag in Kairo aus, dass der Islam von seinen Anhängern unbedingten Gehorsam verlange, keine abweichenden Meinungen dulde und nach der Weltherrschaft strebe. Er sprach von faschistoidem Gedankengut im Islam, von „Islamfaschismus“.

Daraufhin debattierte eine Gruppe islamischer Gelehrter, Muslimbrüder und Salafisten im Fernsehen über diese Thesen, stufte sie als Verunglimpfung des Islam ein und fällte ein einstimmiges Urteil: Hamed Abdel-Samad habe den Propheten beleidigt und sei mit dem sofortigen Tod zu bestrafen. Abdel-Samad kann seitdem auch in Deutschland nur unter Polizeischutz leben.

In seinem Bestseller „Der islamische Faschismus“ sagt Abdel-Samad:

„Und da vergleiche ich Faschismus und Islamismus auf drei Ebenen. Die erste Ebene ist die Ideologie, die Wegbereiter für die Gewalt ist. Die zweite Ebene ist die Organisationsstruktur mit dem charismatischen Führer in der Mitte, mit der Hierarchie, mit den Initiationsritualen, mit den Geheimnissen, mit den Terrormilizen, die auch die Muslimbruderschaft in den 30er Jahren nach dem Vorbild von SA und SS gegründet haben. Die dritte Ebene des Vergleiches sind die Ziele: Weltherrschaft, Sieg über die Ungläubigen, vor allem über die Juden.“

Die faschistoiden Züge seien bereits im Ur-Islam angelegt, so Abdel-Samads zentrale These. Mohamed habe seine politischen Gegner hinrichten, Medina von Juden und Christen säubern lassen – und so die „Saat der Intoleranz in das Herz des Islam“ gepflanzt:

„Es waren nicht die Islamisten, die das Dschihad-Prinzip zum ersten Mal erfunden haben, das hat der Prophet eingeführt. Es waren nicht die Islamisten, die die ersten Eroberungskriege des Islam geführt haben, das waren der Prophet und seine Gefährten. Es waren nicht die modernen Islamisten, die die Welt in Gläubige und Ungläubige aufgeteilt haben und zum Mord an Ungläubigen aufgerufen haben, das ist im Urislam verankert. Dieser Machtanspruch, dieses Gefühl der Auserwähltheit, dass die Muslime dem Rest der Welt gegenüber überlegen sind, die Idee des blinden Gehorsams im Islam, das Gottesbild an sich – ein eifersüchtiger Gott, der keine Götter neben sich duldet, der seine Anhänger 24 Stunden am Tag überwacht: Das ist die Uridee des Islam, das ist der politische Gehalt des Islam.“ (Hamed Abdel-Samad: Der islamische Faschismus. Eine Analyse, München 2014)

Herrenmenschenideologie

Wie der Nazismus ist auch der Islam nicht nur rabiat antisemitisch, sondern stützt sich auch auf eine Herrenmenschenideologie – Arier beziehungsweise gläubige Muslime – zur Begründung von Herrschafts- und Expansionsansprüchen gegenüber „Minderwertigen“. Nazis und islamische Extremisten sind mörderisch militant und haben Ausmerzungskonzepte gegenüber Andersdenkenden – gegenüber „Volksfeinden“ beziehungsweise „Ungläubigen“.

Wie der Faschismus stützen sich die Islamisten – sowohl in ihren Herkunftsländern als auch in Europa – als soziale Basis auf kleinbürgerliche und lumpenproletarisch-deklassierte Schichten. Sie nutzen diese Basis zur Mobilisierung auf der Straße und bewaffnete Gruppen zur Terrorisierung von politischen Gegnern. 

Die woke, grüne Diversity-Linke diffamiert Migrationskritiker oder sogar Gegner des Corona-Regimes mit abstrusen Behauptungen schnell mal als Nazis. Der tatsächliche Faschismus von totalitären, gewalttätigen und rabiat antisemitischen Muslimen wird von diesen Linken hingegen verschwiegen oder bagatellisiert.

Kapital und Islam

Das türkische und saudische Kapital unterstützt seit langem konservativ-islamische Regierungen in den jeweiligen Ländern. Kapital und Staat von Katar haben enge Verbindungen mit den Muslimbrüdern, die in über 70 Ländern aktiv sind und deren Ableger die Hamas ist. Alle drei unterstützen auch islamische Verbände und die Islamisierung in Europa.

Und auch in Ländern wie Pakistan oder Indonesien haben Großkonzerne und Regimes beste Beziehungen zu islamistischen Kräften. Anders als in der Zwischenkriegszeit sind es heute also nicht vorrangig die herrschenden Klassen von westlichen Ländern, die direkt faschistische Kräfte unterstützen, aber doch – wie damals – das Kapital von international zu kurz gekommenen Staaten, das nach Expansion strebt und das im aktuellen Fall dazu Demographie, Religion und islamischen Faschismus benutzt.

Und schließlich kooperiert der globalistische Mainstream des EU-Kapitals mit der Türkei, Katar und den Saudis, denn die EU-Konzerne haben massive ökonomische Interessen in diesen Ländern – und Frankreich auch in Nordafrika. Das ist auch der Grund, warum man im aktuellen Gaza-Konflikt laviert, die muslimischen Staaten nicht verärgern will und ständig Israel attackiert. Mit dieser Kooperation, mit der Förderung muslimischer Massenzuwanderung und mit dem Wohlwollen gegenüber einer zunehmenden Islamisierung Europas unterstützen die Globalisten indirekt ebenfalls den islamischen Faschismus.

„Für Prophet und Führer“

Für das historische Bündnis von arabischen Nationalisten und islamischen Kräften mit den Nazis spielten – neben machtpolitischen Kalkülen auf beiden Seiten – auch ideologische Faktoren eine Rolle. Hitler und Heinrich Himmler waren – wie der Historiker David Motadel in seinem Buch „Für Prophet und Führer. Die Islamische Welt und das Dritte Reich“ ausführt – vom Islam fasziniert und haben wiederholt ihre Sympathie für ihn bekundet.

Wenn Hitler während der Kriegsjahre die katholische Kirche kritisierte, nannte er den Islam als positives Gegenbeispiel. Während er den Katholizismus als schwache, verweichlichte Religion verurteilte, lobte er den Islam oft als starke, aggressive Kriegerreligion. Obwohl Hitler insgesamt nichts von Religion hielt, hat er immer wieder seine Bewunderung für den Islam betont. In Hitlers Worten: „Der Mohammedanismus könnte mich noch für den Himmel begeistern.“

Scham und Freude beim Morden

Und schließlich erinnert das Hamas-Massaker am 7. Oktober an die Nazi-Praktiken im Vernichtungskrieg gegen Juden, Russen und Serben, an denen sich oft besonders bestialisch ihre ukrainischen, tatarischen, kroatischen oder bosnisch-muslimischen Kollaborateure beteiligten. Sie richteten sich jeweils gegen Bevölkerungsgruppen, die von der NS-Rassentheorie oder von der islamischen Herrschaftsideologie als minderwertig, schädlich und lebensunwert betrachtet werden. In dieser Logik haben sie es verdient, getötet zu werden, da ist keine Milde oder Nachsicht angebracht.

Der britische Autor Douglas Murray, der im deutschsprachigen Raum vor allem durch sein Buch „Der Selbstmord Europas“ (Douglas Murray: Der Selbstmord Europas. Immigration, Identität, Islam, München 2018) bekannt wurde, wies in einem von der Grenze Israel-Gaza geführten Interview Anfang November 2023 allerdings auf einen bemerkenswerten Unterschied hin. Er führte darin aus, dass sich selbst SS-Soldaten nach Massakern oft betranken, um damit fertig zu werden, und dass insgesamt das Oberkommando versuchte, seine Verbrechen möglichst zu vertuschen. Die Hamas-Kämpfer hingegen würden mit Freude und Stolz morden.

Und Boris Kotchoubey, Professor für Medizinische Psychologie und Verhaltensneurobiologie, schreibt, er habe viel über die barbarischen Untaten der Nazis gelesen, es „gab allerdings Dinge, von denen ich niemals gelesen habe, zum Beispiel dass deutsche Soldaten bei einer Massenexekution von ‚Untermenschen‘ Freude empfunden hätten. Sie haben ihre berüchtigte ‚Pflicht getan‘, doch ihre emotionalen Reaktionen waren eher negativ. Die einen griffen zum Schnaps, die anderen haben gekotzt, die dritten wollten schnell einen Brief an die Familie schreiben, um durch den Kontakt mit den Verwandten die eigene Untat zu verdrängen. Auch davon habe ich nicht gelesen, dass die Vernichtung von Juden, Sinti und Roma oder schwerkranken Personen auf den Straßen deutscher Städte laut gefeiert wurde. Dass ein Massaker ein Vergnügen sein kann, eine Herzensangelegenheit, war mir bis 2023 nicht bewusst.“

Babyn Jar und Mefalsim

Damit haben Murray und Kotchoubey nicht ganz Unrecht. Sehr wohl kann man auf den Fotos vom Novemberpogrom 1938 in Wien auch in zahlreichen Gesichtern Freude und Sadismus sehen. Dabei ging es aber überwiegend um öffentliche Demütigung, wie sie für Juden als Dhimmis unter islamischer Herrschaft über viele Jahrhunderte üblich war. Folter und Mord standen dabei nicht im Vordergrund. Die NS-Führung versuchte auch, die Zahl der Ermordeten mit offiziell 91 gering zu halten; tatsächlich waren es einige hundert. Die große Mehrheit der deutschen Juden, die damals den Nazi-Schlägern in die Hände fiel, wurde nicht umgebracht. Demgegenüber hat die Hamas am 7. Oktober die große Mehrheit der Juden, derer sie habhaft werden konnte, ermordet.

Die Verbrechen der Nazis in Osteuropa wurden in der Heimat weitgehend verschwiegen, viele Soldaten hielten wohl aus Scham den Mund, um die Angehörigen nicht zu belasten. Das Massaker von Babyn Jar, bei dem in der Nähe von Kiew von ukrainischen Kollaborateuren und von deutschen Verbänden in endlosen Salven 33.771 Juden erschossen wurden, soll den Wehrmachtssoldaten psychisch so zugesetzt haben, dass diese Belastung auf der Wannseekonferenz als Argument für die Einrichtung von Gaskammern vorgebracht wurde. Die deutschen Männer sollten, so wurde ausgeführt, durch solche Massaker nicht zu sehr verrohen, sollten sie nach dem Krieg doch wieder normale Familienväter sein.

Demgegenüber waren Hamas-Mörder tatsächlich voller Freude und Stolz über ihre Taten. Einer der Kämpfer rief noch aus dem überfallenen Kibbuz seine Eltern an und sagte in freudig erregter Stimme: „Hallo Papa, ich rufe dich aus Mefalsim an. Mach mein WhatsApp auf und du wirst all die Getöteten sehen! Schau dir an, wie viele ich mit meinen eigenen Händen getötet habe! Dein Sohn hat Juden getötet!“ Daraufhin der Vater: „Möge Allah dich beschützen!“ Wieder der Kämpfer: „Papa, ich rufe dich vom Handy einer getöteten Frau an. Ich habe sie und ihren Ehemann ermordet. Ich habe zehn mit meinen eigenen Händen ermordet!“ Nun die Mutter des Mörders: „Oh mein Sohn! Allah möge dich segnen!“ (Der Audiomitschnitt des Telefonats findet sich am Beginn dieses Videos.)

Dass es sich bei diesem beklemmenden Telefonat nur um die Spitze des Eisberges handelte, wurde daran deutlich, dass zahlreiche Muslime weltweit Freude über das Massaker am 7. Oktober zeigten. Was ist der Grund für den von Murray beschriebenen Unterschied? Im Wesentlichen hat er damit zu tun, dass der NS-Genozid für die deutsche Gesellschaft ein Zivilisationsbruch war.

Zivilisationsbruch oder Kontinuität

Natürlich gab es in der deutschen und europäischen Geschichte ebenfalls solch barbarisches Verhalten, etwa bei antijüdischen Pogromen im Mittelalter oder durch Söldner im 30-jährigen Krieg. Danach wurde es aber über etliche Jahrhunderte zurückgedrängt. Deutschland wurde zu einem modernen, aufgeklärten Land, galt als Land von Wissenschaft und Kultur, als Vorbild für viele andere.

Der Horror des Grabenkriegs im Ersten Weltkrieg brachte bereits eine gewisse Verrohung, der Holocaust war dann der Bruch, ein Absturz in die schlimmste Barbarei. Er bedeutete ein nachhaltiges Trauma für die deutsche Gesellschaft, es konnte aber nach der Niederlage der Nazis doch bald wieder an die Zivilisation angeknüpft werden.

Beim Islam ist das anders. Entmenschlichung und Aggression gegen Ungläubige sind tief in den Koran und das Leben Mohammeds, die zentralen Bezugspunkte dieser Kultur, eingeschrieben. Es gab im islamischen Kulturraum keine nennenswerte Aufklärung und keine Relativierung dieser religiösen Bezugspunkte, keine Distanzierung von den Mordaufrufen im Koran und den mörderischen Praktiken von Mohammed. Kräfte, die den Islam historisieren und modernisieren wollen, sind marginal und werden oftmals bedroht.

Dementsprechend besteht eine Kontinuität zwischen der Vernichtung der jüdischen Stämme auf der arabischen Halbinsel durch Mohammed und dem Massaker am 7. Oktober. Dazwischen liegen 1400 Jahre islamischer Herrschaft, in denen diese Methoden beibehalten wurden, bis ins 20. Jahrhundert, etwa beim türkischen Völkermord an den kleinasiatischen Griechen. Dementsprechend empfinden Mörder des IS oder der Hamas keine Scham, sondern Freude darüber, dass sie den Auftrag Allahs und seines Propheten umsetzen.

Singularität des Holocaust

Einzigartig am Holocaust war ja auch nicht das Ausmaß an Entmenschlichung und Mordlust. Das gab es auch bei der arabischen Expansion gegen Ungläubige, bei der europäischen Landnahme gegen amerikanische Ureinwohner, bei den Sklavenrazzien islamisierter afrikanischer Raubstaaten gegen ihre Nachbarvölker oder im 30-jährigen Krieg im Deutschen Reich.

Einzigartig war auch nicht die Anzahl der Ermordeten. Die Nazis brachten abseits der Kriegshandlungen wohl zwischen 20 und 25 Millionen Menschen ums Leben. Der Herrschaft des Maoismus werden – je nach Berechnung – 40 bis 80 Millionen Tote zur Last gelegt. Im Zuge der arabischen Expansion wurden nach vielen Schätzungen über 100 Millionen, nach manchen sogar bis zu 200 Millionen Christen, Buddhisten, Hindus, Juden und vor allem Anhänger afrikanischer Naturreligionen ermordet. Von der Ausrottung der Indianer durch die Kolonialisten waren über 80 Millionen Menschen betroffen.

Einzigartig am Holocaust war vielmehr einerseits der bürokratisch geplante und industriell durchgeführte Völkermord, andererseits die Intensität des Mordens in kurzer Zeit. In den vier Jahren, in denen die NS-Massenmorde stattfanden, 1941 bis 1945, wurden jeweils etwa sechs Millionen Menschen ums Leben gebracht. Die islamische Expansion und ihre Massaker an Ungläubigen zogen sich über 1400 Jahre. Selbst wenn man die höchste Schätzung von 200 Millionen Toten hernimmt, sind das 143.000 Ermordete pro Jahr.

Schlussfolgerungen

Die ägyptischen Muslimbrüder waren von Organisationsformen des italienischen Faschismus inspiriert und von den Nazis finanziert. Palästinenserführer Al-Husseini hat den NS-Krieg und den Holocaust tatkräftig unterstützt. Hitlers „Mein Kampf“ erfreut sich in vielen arabischen Ländern erheblicher Beliebtheit. Die Charta der Hamas bezieht sich positiv auf die berüchtigte antisemitische Fälschung der „Protokolle der Weisen von Zion“.

Bild: Amin al Husseini und Adolf Hitler; Quelle: Bundesarchiv, Bild 146-1987-004-09A / Heinrich Hoffmann / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en, via Wikimedia Commons

All diese Anleihen aus Europa gibt es. Der islamische Mainstream braucht sie aber nur als willkommene Ergänzung der eigenen islamischen Tradition. In dieser sind seit dem 7. Jahrhundert eine totalitäre Herrenmenschenideologie, rabiater Judenhass, mörderische Vernichtungsabsichten und aggressive Weltherrschaftspläne eingeschrieben. Nationalsozialismus und muslimischer Extremismus sind aber nicht nur Brüder im Geiste, sondern haben aus ihrer ähnlichen Ideologie auch ähnliche Praxen entwickelt.

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EU verschärft „Sicherheitsregeln“ für Autos: Überwachung per Kamera wird Pflicht

02. Juni 2026 um 10:00

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Ab Juli 2026 wird das Auto zum stillen Beobachter: Die Europäische Union macht das Advanced Driver Distraction Warning (ADDW), ein sogenanntes Ablenkungswarnsystem, zur Pflicht. Mit Kameras im Innenraum sollen Fahrer künftig bei Unaufmerksamkeit gewarnt werden – ein weiterer großer Schritt der EU hin zu angeblich mehr Verkehrssicherheit, oder doch eher zu mehr Überwachung?

Diese Maßnahme wird im Rahmen der „Vision Zero“-Strategie der EU eingeführt, deren Ziel es angeblich sein soll, die Zahl der Todesfälle auf Europas Straßen bis 2050 auf null zu senken, und ist Teil der General Safety Regulation (GSR), die bereits im November 2019 verabschiedet wurde und seit Januar 2020 in Kraft ist. Die Verordnung macht schrittweise immer mehr Assistenzsysteme verpflichtend.

Die erste Phase trat am 6. Juli 2022 in Kraft. Seitdem müssen alle neu entwickelten Fahrzeugtypen unter anderem mit einem Intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA), Rückfahrkameras, Müdigkeitswarnern (DDAW) und Ereignisdatenschreibern (EDR) ausgestattet sein. Für Pkw und leichte Transporter sind zusätzlich Spurhalteassistenten und automatische Notbremssysteme vorgeschrieben. Bei Bussen und schweren Lkw kamen Totwinkelwarner sowie Kollisionswarner für Fußgänger und Radfahrer hinzu.

Die zweite Phase startete am 7. Juli 2024. Seit diesem Datum gelten die Anforderungen für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in der EU. Systeme wie der Intelligente Geschwindigkeitsassistent, der automatische Notbremsassistent und der Notfall-Spurhalteassistent sind nun für jeden Neuwagen verpflichtend.

Ab dem 7. Juli 2026 tritt eine neue Stufe der Überwachung in Kraft: Das ADDW-System, das den Fahrer mithilfe einer Innenraumkamera überwacht, wird zur Pflicht. Dieses System analysiert kontinuierlich die Blickrichtung und die Augen-, Gesichts- und Kopfhaltung des Fahrers. Sobald das System erkennt, dass der Fahrer zu lange von der Straße wegsieht, löst es eine optische oder akustische Warnung aus. Im Gegensatz zur bereits bekannten Müdigkeitserkennung (DDAW) geht es hier gezielt um Ablenkung. Die genauen Zeitgrenzen richten sich nach der Geschwindigkeit.

Neben dem Ablenkungswarnsystem werden weitere Assistenzsysteme verpflichtend: Dazu gehören adaptive Bremslichter, die bei Vollbremsungen ab 50 km/h schnell aufblinken, sowie eine automatische Warnblinkanlage, die sich nach einer Notbremsung im Stillstand aktiviert. Pflicht wird auch der erweiterte Notbremsassistent (AEB) zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern, der eine Gefahrensituation selbstständig erkennt und das Abbremsen des Fahrzeugs veranlassen kann. Neu ist ein verbesserter Kopfschutz für Fußgänger bei Unfällen: Fahrzeuge müssen so konstruiert und gebaut sein, dass sie einen erweiterten Kopfaufprallschutzbereich bieten. Zudem gelten die Vorschriften für den Notfall-Spurhalteassistenten jetzt auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung. Außerdem müssen alle Neufahrzeuge bereits für den Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre (Alcolock) vorbereitet sein.

Ob diese neuen EU-Regeln Leben retten werden, bleibt abzuwarten. In jedem Fall führen sie zu mehr Überwachung. Zum ersten Mal wird in jedem neuen Auto serienmäßig eine Kamera installiert, die den Fahrer permanent beobachtet. Auch wenn die EU strenge Datenschutzregeln vorgibt, bleibt es eine deutliche Zunahme der Überwachung – Fahrer werden zunehmend von ihrem Auto kontrolliert. Dazu kommen die höheren Kosten: Neuwagen werden sich verteuern, aber auch die Reparaturkosten können steigen, denn die vielen Pflichtsysteme können bei einem Unfall beschädigt werden. Fakt ist, dass die EU hart daran arbeitet, den Menschen das Autofahren abzugewöhnen – die neuen Vorschriften sind ein weiterer Schritt dazu.

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Urteil im Fall Luise (†12): Täterinnen müssen Familie 144.400 Euro zahlen

02. Juni 2026 um 08:00

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Mehr als drei Jahre nach dem brutalen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 ein wegweisendes Zivilurteil gesprochen. Die beiden Täterinnen müssen der Familie des Opfers insgesamt 144.400 Euro zahlen. Aufgrund ihres Alters waren die Täterinnen strafunmündig – um zumindest irgendeine Art von Strafe zu erwirken, klagten die Angehörigen des Mädchens nach dem Zivilrecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Im März 2023 hatten zwei damals 12 und 13 Jahre alte Mitschülerinnen die zwölfjährige Luise unter einem Vorwand in einen einsamen Waldweg im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelockt. Dort wollten sie das arglose Mädchen zunächst mit einem Plastikbeutel ersticken. Als Luise sich zur Wehr setzte, griffen die Täterinnen zum Messer und stachen 74 Mal auf sie ein. Die 12-Jährige starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps.

Weil die Täterinnen zur Tatzeit strafunmündig waren, konnte es keinen Strafprozess geben. Luises Eltern und ihre Schwester klagten daher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Täterinnen die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaßen und die Tat „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ begangen hätten.

Am Donnerstag hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Täterinnen den Eltern und der Schwester insgesamt 144.400 Euro zahlen müssen. Diese Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Anwalts- und Beerdigungskosten zusammen.

Von den 125.000 Euro Schmerzensgeld erhalten die Eltern zusammen 55.000 Euro – Luises Mutter 30.000 und ihr Vater 25.000 Euro – und ihre Schwester 30.000 Euro. An Beerdigungs- und Anwaltskosten sprach das Gericht der Familie rund 20.000 Euro zu. Da das Gericht davon ausgeht, dass Luise vor ihrem Tod sehr gelitten hat, wurde ihr selbst eine Entschädigung von 40.000 Euro zugesprochen – dieses Geld steht den Eltern als Erben zu.

Dazu kommen noch Folgekosten in der Zukunft, beispielsweise für psychiatrische Behandlungen. „Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen hat, haben die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einzustehen“, entschied das Gericht. Damit könnten auf die Täterinnen noch deutlich höhere Forderungen zukommen.

Zusätzlich müssen sie 15.300 Euro Schadensersatz für die Beerdigungskosten zahlen und weitere 4.400 Euro für den Anwalt der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall gilt als juristisches Novum. In Deutschland haften Minderjährige ab sieben Jahren zivilrechtlich, wenn sie das Unrecht ihrer Handlung erkennen konnten (§ 828 BGB). Das Gericht bejahte diese Voraussetzung klar.

Die Zahlungspflicht trifft die beiden Täterinnen selbst – nicht automatisch deren Eltern. Die Summe wird fällig, sobald die Verurteilten über entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Die Familie von Luise hatte mit der Klage bewusst ein Zeichen setzen wollen: Auch bei strafunmündigen Tätern darf eine solche Tat nicht folgenlos bleiben. Das Urteil ist ein kleines Zeichen der Genugtuung – die Täterinnen kommen zumindest nicht komplett ungeschoren davon. Auch wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden konnten, haften sie zivilrechtlich, und das lebenslang. Jedoch kann kein Euro der Welt einer Mutter, einem Vater oder einer Schwester die Tochter bzw. Schwester zurückbringen. Es lindert nicht den Schmerz und die lebenslange Trauer und das Loch, das durch diese Tat in die Familie gerissen wurde.

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Mullah-Regime bricht Kontakte zu den USA ab – Teheran stellt sich vor Hisbollah und Hamas

01. Juni 2026 um 17:01

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Teheran ist nicht an einer Lösung des Konflikts mit Washington interessiert, sondern stellt sich lieber vor seine Terror-Schützlinge im Libanon und im Gazastreifen. Das eigene Volk soll weiter leiden, nur damit die Hisbollah und die Hamas weiter Juden töten können.

Das islamistische Mullah-Regime in Teheran hat die indirekten Kontakte mit den Vereinigten Staaten über Vermittler vorläufig eingestellt. Als Begründung nennt Teheran die jüngsten israelischen Angriffe gegen Hisbollah-Stellungen im Libanon sowie die fortgesetzten Militäroperationen gegen die Hamas im Gazastreifen. Damit macht das islamistische Regime deutlich, worum es ihm tatsächlich geht: nicht um Frieden, nicht um Stabilität und schon gar nicht um Diplomatie, sondern um den Schutz jener Terrororganisationen, die seit Jahrzehnten als verlängerter Arm Teherans im Nahen Osten fungieren.

Die Ankündigung kam nur kurze Zeit nach weiteren israelischen Angriffen auf Hisbollah-Stellungen in den südlichen Vororten Beiruts. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu hatte eine Ausweitung der Operationen gegen die vom Iran finanzierte und bewaffnete schiitische Terrormiliz angeordnet. Israel wirft der Hisbollah (auf Deutsch: Partei Allahs) vor, die Waffenruhe wiederholt verletzt zu haben. Die Aussagen iranischer Regierungsvertreter lassen keinen Zweifel daran, dass das Regime die Konflikte in Gaza, im Libanon, im Irak, im Jemen und im Persischen Golf inzwischen als Teil eines gemeinsamen Machtprojekts betrachtet. Außenminister Abbas Araghchi erklärte laut iranischen Medien, Verstöße gegen Waffenstillstände an einer Front würden die Vereinbarungen auf allen anderen Fronten hinfällig machen.

Teheran bestätigt damit faktisch ganz offiziell, dass die Hisbollah, die Hamas und die Huthi-Milizen (Ansar Allah) im Jemen Teil einer großangelegten iranischen Regionaloperation sind. Gleichzeitig scheint es den Mullahs völlig egal zu sein, dass es deren eigene Verbündete und Stellvertreterkräfte sind, welche durch Angriffe auf Israel den vereinbarten Waffenstillstand immer wieder brechen, und Jerusalem lediglich Vergeltungsaktionen durchführt.

Mehr noch: Vor wenigen Tagen schienen die Verhandlungen zwischen Teheran und Washington zumindest einige Fortschritte zu machen. Sogar ein möglicher Rahmenvertrag, der eine Wiederöffnung der Straße von Hormus, eine Verlängerung der Waffenruhe und erste Schritte zur Beendigung des seit Februar andauernden Krieges ermöglichen sollte, war angeblich in Reichweite. Doch nun stellt sich das Mullah-Regime plötzlich quer. Solange Israel gegen Hisbollah und Hamas vorgeht, sollen die Gespräche nicht weitergeführt werden.

Doch dies ist ein altbekanntes Muster. Teheran nutzt regelmäßig Eskalationsdrohungen, um in Verhandlungen bessere Ausgangspositionen zu schaffen. Schon in der Vergangenheit wurden Angriffe auf Tanker, Drohnenabschüsse, Raketenangriffe oder die Bedrohung internationaler Schifffahrtswege als Druckmittel eingesetzt. Die aktuellen Warnungen aus Teheran hinsichtlich der Straße von Hormus sind eindeutig. Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Tasnim prüfen Iran und verbündete Terrorgruppen erneut Maßnahmen gegen die wichtigste Energieroute der Welt. Auch die strategisch wichtige Bab-al-Mandab-Meerenge wird genannt. Die Märkte reagierten sofort. Der Ölpreis sprang innerhalb kurzer Zeit um mehr als sechs Dollar pro Barrel nach oben. Händler kalkulieren inzwischen wieder das Risiko einer längerfristigen Blockade ein.

Die Entscheidung, die Kontakte zu Washington auszusetzen, zeigt jedoch weniger eine diplomatische Krise als vielmehr die unveränderte Natur des Systems. Sobald die militärischen Instrumente der iranischen Regionalpolitik unter Druck geraten, reagiert das Regime nicht mit Deeskalation, sondern mit neuen Drohungen. Doch wie lange kann sich Teheran dieses Eskalationsspiel noch leisten? Washington und Jerusalem werden den militärischen und den wirtschaftlichen Druck auf das Regime nämlich noch weiter erhöhen.

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