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Gestern — 02. Februar 2026

„Majestätsbeleidigung“ bleibt in Deutschland strafbar

02. Februar 2026 um 07:11

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Ein Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch ist gescheitert: Es bleibt dabei, dass die Beleidigung von Politikern bis hinunter zur Kommunalebene unter Umständen besonders hart bestraft werden kann.
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Die Bürgergeldreform – der gefährliche Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat

30. Januar 2026 um 10:00

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Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden.

Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese.

Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat.

Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben.

Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“

In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen.

Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung.

Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche.

Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung.

Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist.

Titelbild: Dueringerto/shutterstock.com

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Kein Shutdown? Einigung von US-Demokraten und Republikanern

30. Januar 2026 um 05:26

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Um einen Stillstand der US-Regierungsgeschäfte abzuwenden, bleibt nur noch wenig Zeit. Nun ist die Rede von einer Einigung. Aber es bleiben offene Fragen. Es geht auch um Trumps Abschiebe-Politik.
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Nach Bendels-Urteil: AfD beantragt Abschaffung von Majestätsbeleidigungs-Paragraf 188

28. Januar 2026 um 15:00

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Die AfD will am morgigen Donnerstag einen Gesetzentwurf im Dienste der Meinungsfreiheit in Deutschland einbringen: Die Partei will die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 erwirken. Im Gesetzantrag nimmt die AfD konkret Bezug auf den Prozess wegen des Faeser-Memes gegen Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29. Januar) bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.

Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.

Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.

Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“

Was nun, Herr Spahn?

Für die CDU/CSU heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.

„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Schriftliche Begründung

Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.

In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“

Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“

Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.

David Bendels: „Elementares Grundsatzurteil für die Meinungsfreiheit“

Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA Ulrich Vosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“

DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung: 

„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“

Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“ 

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Der Staat beansprucht erweiterte Kontroll-, Zugriffs- und Sanktionsrechte

22. Januar 2026 um 12:23

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Die Bundesrats-Drucksache 766/25 hat es in sich. Das darin enthaltene Gesetzesvorhaben verschiebt die Grenzen staatlicher Kontrolle.

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Neue Grundsicherung: Kein Bürger mehr, kein Geld mehr!

15. Januar 2026 um 13:00

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Heute behandelt der Bundestag erstmals das Gesetz zur Abschaffung des Bürgergeldes. Langzeitarbeitslosen soll mit noch mehr Härte begegnet werden als zu Zeiten von Hartz-IV. Wer nicht spurt, verliert schnell alle Unterstützung bis hin zum Dach über dem Kopf. Möglich macht‘s SPD-Chefin Bärbel Bas, die vor Kurzem noch den Kapitalistenschreck markierte. Für Parteirebellen schlägt ihr Herz allerdings nicht. Von Ralf Wurzbacher.

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Hat es jemand mitbekommen? Bei der SPD läuft ein Mitgliederbegehren gegen die sogenannte Reform des Bürgergeldes. „Als Sozialdemokrat*innen kämpfen wir schon immer gegen all jene, die eine Entsolidarisierung vorantreiben und den Sozialstaat zurückdrängen wollten“, heißt es im entsprechenden Aufruf. Der Vorstoß dazu liegt schon fast drei Monate zurück. Anfang November hatten die Initiatoren dem Parteivorstand mehr als 4.000 Unterschriften übergeben. Damit war die Schwelle von mindestens einem Prozent der Mitgliederschaft erreicht und hätte es richtig losgehen können mit der Sammelei. „Erfolgreich“ wäre das Begehren, sobald ein Fünftel aller Mitglieder mitziehen.

Aber die Führung im Berliner Willy-Brandt-Haus hatte es nicht allzu eilig in Sachen innerparteilicher Demokratie, womit sich prompt eine Ahnung der Antragsteller bewahrheiten sollte. Die hatten schon ganz am Anfang davor gewarnt, das Anliegen „durch Verfahrensfragen kleinzureden und auf die lange Bank zu schieben“. Jedenfalls bestand die Chefetage penibelst auf Einhaltung aller Formalitäten. Dadurch erfolgte der Start der Abstimmung erst am 23. Dezember, wobei das Prozedere von da an innerhalb von drei Monaten über die Bühne gehen muss. Irgendwie dumm gelaufen: Denn bis dahin hat sich das Thema aller Voraussicht nach bereits erledigt. Planmäßig wird der Bundestag das fragliche Gesetz Anfang März verabschieden und der Bundesrat drei Wochen später den Deckel draufmachen. Man stelle sich vor, die Sozis stürmten kurz darauf nach vorne und proklamierten: „Stopp! Wir wollen das doch gar nicht!“ Das wäre ein Spaß.

Bärbel gegen Basis

Die BILD-Leser durften schon zum Jahresende lachen. „Parteispitze trickst Kritiker aus: Die Luftnummer der SPD-Rebellen beim Bürgergeld“, titelte da das Springer-Blatt und lieferte das passende Bild dazu. Innig herzen sich darauf die beiden Parteivorsitzenden: Lars Klingbeil und Bärbel Bas, ihres Zeichens Bundesfinanzminister und Bundesarbeitsministerin. Man erinnert sich: Bas war es, die sich anfangs betont renitent gegeben hatte angesichts des maßgeblich durch die Union forcierten Projekts, die Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose weiter zu verschärfen; und die sich vor sieben Wochen beim Juso-Kongress in Rosa-Luxemburg-Pose als Kapitalistenschreck präsentierte und auf die „Herren im Maßanzug“ schimpfte, gegen die „wir eigentlich gemeinsam kämpfen müssen“. Wer hätte gedacht, dass die wackere Bärbel zum selben Zeitpunkt eifrig gegen die eigene Parteibasis kämpft, um ihr Gesetzeswerk gegen leidige Weltverbesserer zu verteidigen.

Am heutigen Donnerstag behandelt der Deutsche Bundestag das fragliche „13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ in erster Lesung. Als federführende Ministerin hat Bas keinesfalls das Schlimmste verhindert, was regierende Sozialdemokraten seit Langem als ihren einzig verbliebenen Daseinszweck begreifen. Vielmehr markiert ihr Gesetz ein historisches Rollback, nicht bloß zurück in die Zeit vor dem Bürgergeld. Es stellt sogar die Hartz-IV-Regelungen in den Schatten, die die SPD als Teil der Ampelkoalition eigentlich ein für alle Mal überwinden wollte. Getilgt wird nicht nur der Name Bürgergeld, der den Betroffenen wenigstens ein Stück weit Würde und das Gefühl zurückgeben sollte, gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft zu sein. Auch in puncto Versorgung geht es alsbald noch rauer zu, wenn die staatliche Unterstützung nur mehr als „neue Grundsicherung“ daherkommt, oder eben nicht.

Ab auf die Straße

Denn wer künftig nur einmal ein Arbeitsangebot ausschlägt, kann sofort mit Totalsanktion belegt werden, das heißt der Streichung der kompletten Regelleistung. Bisher gilt das erst ab der zweiten Ablehnung. Kein Geld mehr soll es auch dann geben, sobald drei Termine beim Jobcenter verpasst werden. Nach dem vierten Mal können außerdem die Kosten der Unterkunft gestrichen werden. Für die Gründerin des Vereins Sanktionsfrei, Helena Steinhaus, ist das „kalkulierter Verfassungsbruch“. Die Regierung wisse um die einschlägigen Urteile aus Karlsruhe, mit denen viele der mit Hartz-IV erfolgten Grundrechtsverstöße gerichtlich gekippt wurden, erläuterte sie im Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR). Jetzt aber konstruiere man eine „Nicht-Erreichbarkeits-Fiktion, die eigentlich nachgewiesen werden muss, die in dem Sinne aber nicht nachgewiesen sein kann“. Dadurch würden Menschen „in die Obdachlosigkeit sanktioniert“. Diese Sorge teilen Sozial- und Mieterverbände. Sie warnen nicht nur vor einem weiteren Anstieg der Wohnungslosigkeit, sondern zudem vor steigenden Kosten bei den Kommunen durch Bereitstellung und Unterhaltung von Notunterkünften.

Neu auch: Während bisher die Miete im ersten Jahr auch dann vom Amt übernommen wird, wenn sie zu hoch ist, wird künftig beim Anderthalbfachen der lokal angemessenen Mietobergrenze gedeckelt. Was darüber hinausgeht, muss aus dem Regelbedarf gedeckt werden, andernfalls steht der Zwangsumzug an. Zudem sollen die Betroffenen auf eigene Faust im Falle ungebührend hoher Kosten aktiv werden. In diesem Fall müssten sie ihrem Vermieter gegenüber eine sogenannte Rüge aussprechen. Nach Angaben von Mietervereinen wagen selbst Mieter ohne staatliche Unterstützung diesen Schritt nur sehr selten aus Angst, ihre Wohnung zu verlieren.

„Ein Risiko, das für Empfänger der Grundsicherung noch existenzbedrohender erscheinen dürfte“, hielt zuletzt der Südkurier fest.

Weg mit dem Ersparten

Selbst auf Seiten der Immobilienwirtschaft fürchtet man „unerwartete Nebenwirkungen“. Bisher sind Bürgergeld-Empfänger eine „sichere Bank“ für Vermieter, weil die Kosten der Unterkunft (KdU) automatisch vom Staat beglichen werden. Die neuen Regeln drohten dagegen zu einer zusätzlichen Belastung des Wohnungsmarktes zu werden, schrieb am Montag das Branchenportal Immowelt.de. Vermieterverbände rechneten mit einem Ketteneffekt: „Wenn Mietausfälle zunehmen, könnte die Bereitschaft sinken, an Menschen mit geringem Einkommen zu vermieten – und das in einem Markt, in dem günstiger Wohnraum ohnehin knapp ist.“ Nach einer Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) haben schon heute bundesweit über eine Million Menschen keine feste Bleibe. Kennt Bas die Misere nicht?

Die Sozialministerin rühmt sich damit, „bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist“, zu gehen. Zum Beispiel will sie die Karenzzeit bei der Berücksichtigung von Schonvermögen abschaffen. Aktuell dürfen Bürgergeld-Empfänger im ersten Jahr Rücklagen bis zu 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner einbehalten. Damit will Schwarz-Rot Schluss machen. Überdies sollen die Sätze vom Lebensalter abhängen. Bis zum 30. Geburtstag sind es 5.000 Euro, bis zum 40. Geburtstag 10.000 Euro, bis zum 50. Geburtstag 12.500 Euro und nach dem 50. Geburtstag 20.000 Euro.

Alles ist zumutbar

Als zumutbare Jobs gelten demnächst auch befristete und ungenügend bezahlte Arbeitsstellen und Tätigkeiten, für die die Betroffenen keine Ausbildung absolviert haben. Da der „Vermittlung in Arbeit“ Priorität einräumt wird, haben Betroffene kaum noch Verhandlungsspielraum gegenüber ihren Sachbearbeitern, geschweige denn ihren Arbeitgebern. Sie müssen in jeden noch so sauren Apfel beißen. Besonders perfide: Eltern, auch Alleinerziehende, müssen einen Job oder eine arbeitspolitische Maßnahme annehmen, sobald ihr Kind ein Jahr alt ist. Nach geltendem Recht liegt die Grenze beim Alter von drei Jahren. Alles in allem bilanziert Steinhaus von Sanktionsfrei: „Man dreht nicht nur zurück, sondern es wird ja schlimmer als zu Hartz-IV-Zeiten (…). Dabei hat man Hartz-IV ja nicht umsonst abschaffen wollen – es hat nicht funktioniert.“

Zur Frage der Verhältnismäßigkeit: Die Abschaffung des Bürgergelds war der Wahlkampfschlager von CDU/CSU. Insbesondere im Sommerloch des Vorjahres beherrschte das Thema die Schlagzeilen. Wiederholt schoss Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gegen sogenannte Arbeitsverweigerer und rechnete mit einem Sozialstaat ab, den sich Deutschland angeblich nicht mehr leisten könne. Dabei beläuft sich der Kreis der sogenannten Totalverweigerer nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf unter ein halbes Prozent der arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger. Übers Jahr 2024 hinweg ergingen demnach für rund 23.000 Menschen entsprechende Leistungsminderungen. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lag die Zahl derer, denen zwischen April 2024 und Juni 2025 die Leistungen komplett gestrichen wurden, in einem „niedrigen zweistelligen Bereich“, also wohl unter der Marke von 50.

Spareffekt nahe null – oder darunter

Was sollte eine Reform des Systems nicht alles an Segnungen bringen? CDU-Mann Thorsten Frei tönte einst davon, eine Million Erwerbslose zurück auf den Arbeitsmarkt zu holen und so 30 Milliarden Euro einzusparen. Kanzler Merz fabulierte von zehn Milliarden Euro, sein Generalsekretär Carsten Linnemann von 15 Milliarden Euro. Zuletzt war immerhin noch von fünf Milliarden Euro die Rede. Und nun? Laut Gesetzentwurf rechnet das Arbeitsministerium nur mehr mit Minderausgaben von knapp 400 Millionen Euro – gestreckt über vier Jahre. Im Vortext zum Gesetz steht immerhin etwas von jährlich 850 Millionen Euro, jedoch unter der Prämisse, dass die Zahl der Regelleistungsberechtigten um 100.000 sinkt. Offenbar hält Bas das für kein realistisches Szenario, womit sie richtigliegt. Die Erwerbslosenzahlen gehen seit Monaten nur in eine Richtung: nach oben. Identisch verhält es sich mit den Firmenpleiten. Man kann jetzt schon sicher sein, dass die „neue Grundsicherung“ bei anhaltender Wirtschaftsflaute noch mehr Geld kosten wird als das Bürgergeld.

Lohnend ist das Projekt aus Sicht der Neoliberalen trotzdem. Wer keine Arbeit hat, hat auch kein Mitleid, keine Würde und Rechte verdient, lautet ihr Mantra. Mehr Schikane gegen die ganz unten macht auch die gefügiger, die noch darüber stehen – und bescheidener, wenn es um die Frage ihrer Bezahlung geht. Letztlich dreht sich alles um Umverteilung und darum, dass man die Menschen gegeneinander ausspielt und die Spaltung der Gesellschaft vertieft. Und wie immer geht die SPD bei all dem voran, mit Bauschmerzen zwar, aber in bester staatstragender Manier.

Aber könnte die Basis ihrer Parteispitze nicht doch die Tour vermasseln? Mit einem verspäteten, aber geglückten Bürgerbegehren? Ach was! Bindend wäre das Votum gemäß Statuten sowieso nicht – wie so ziemlich alles, was von sozialdemokratischem Herzen kommt. Neuerdings trommelt die SPD für eine gerechte Besteuerung von „Super-Erben“. Jede Wette, dass das nix wird.

Titelbild: DesignRage/shutterstock.com

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Was Russland tun könnte

24. Dezember 2025 um 10:53

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Was Russland tun könnte
Der Bär kann sich durchaus gegen Hyänen wehren

Seit Jahren sind Russland, Russen und Menschen mit Kontakt zu Russland Opfer eines beispiellosen Raubzugs durch den Westen. Was, wenn Russland den Spiess umdreht? – Ein Gedankenspiel. 

Peter Hänseler (forumgeopolitica)

Krimineller geht es nicht mehr

Die Zahlen

Laut verschiedenen Institutionen, darunter die Europäische Kommission, sind weltweit rund 300 Milliarden Dollar (257 Milliarden Euro) an russischen Staatsvermögen eingefroren. In dieser Zahl sind eingefrorene Vermögenswerte russischer Oligarchen nicht enthalten.

Davon sind 210 Milliarden Euro in Europa, und 185 Milliarden Euro davon sind bei Euroclear.

Etwa 176 Milliarden Euro der russischen Vermögenswerte bei Euroclear sind inzwischen in Bargeld umgewandelt worden, und die restlichen Wertpapiere im Wert von neun Milliarden Euro werden 2026 und 2027 fällig.

Eine Riesenschlappe für Merz und von der Leyen

Reparations- oder „Reparationskredit“-Modell der EU-Kommission

Die EU-Kommission beabsichtigte bis am 18. Dezember, die in der EU eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank für ein spezielles Darlehens-Instrument („Reparationsdarlehen“) zu nutzen: Danach sollten angeblich diese Gelder formal russisches Eigentum bleiben, aber genutzt werden, um der Ukraine langfristige Kredite zu gewähren, die die Ukraine für die Kriegsführung gegen Russland und für die Finanzierung ihrer Staatsausgaben nutzt. Russland sollte diese Kredite erst zurückbekommen, wenn es nach einem Ende des Krieges Reparationszahlungen an die Ukraine leistet. Dadurch versucht die EU, eine direkte Enteignung zu vermeiden und Rechtsstreitigkeiten zu umgehen.

Merz legte sein gesamtes (Feder-)Gewicht in die Schale und dachte, dass er in gut deutscher arroganter und überheblicher Art, seine europäischen Kollegen dazu zwingen könnte, den grössten Raubzug der geopolitischen Neugeschichte loszutreten. Unter anderem gab er folgenden an Überheblichkeit, Hybris und an Wahnvorstellung grenzenden erinnernden Ausspruch von sich:

„Um es hier sehr klar und sehr deutlich zu sagen: Wir tun das nicht, um den Krieg zu verlängern. Im Gegenteil: Wir tun das, um diesen Krieg so schnell wie möglich zu beenden, meine Damen und Herren. Denn dies sendet an Moskau das klare Signal, dass eine Fortsetzung dieses Krieges für Moskau sinnlos ist.“
Friedrich Merz, 15. Dezember 2025

Man erinnere sich mit Schauer an die Rede Adolf Hitlers vom 2. November 1942 im Münchner Löwenbräukeller, wo er den bevorstehenden Sieg in Stalingrad beschwor. 20 Tage später war die 6. Armee im Zuge der Operation Uranus komplett eingeschlossen und verloren.

Und genau so erging es Merz: Er setzte alles auf eine Karte – und verlor jämmerlichst. Das berichten auch die deutschen Zeitungen – praktisch unisono.

Seine X-Nachricht nach verlorener Schlacht, indem er die komplette Schlappe als Sieg beschrieb, „Finanzpaket steht – wie von mir gefordert“, ist an Pitoyabilität nicht zu übertreffen.

«Das Finanzpaket für die Ukraine steht: ein zinsloser Kredit über 90 Milliarden Euro, wie von mir gefordert. Ein klares Signal an Putin aus Europa. Der Krieg wird sich nicht lohnen. Wir lassen die russischen Vermögenswerte eingefroren, bis Russland die Ukraine entschädigt hat.»
 Friedrich Merz, 19. Dezember 2025

Den Geschichtskundigen kommt umgehend die Sportpalastrede von Joseph Goebbels vom 18. Februar 1943 in den Sinn, als er nach der bis dann grössten Niederlage der Deutschen im Zweiten Weltkrieg schrie:

«Wollt Ihr den total Krieg?»
Joseph Goebbles, 18. Februar 1943
15.000 Zuschauer füllten den Berliner Sportpalast bis auf den letzten Platz, als Propagandaminister Joseph Goebbels am 18. Februar 1943 – Foto: Das Bundesarchiv/ Ernst Schwahn

Wir dürfen gespannt sein auf das nächste Bonmot des neuen Kriegskanzlers, denn diese Niederlage schwächt ihn nicht nur in Deutschland, sondern hat seinen Einfluss in Europa empfindlich geschmälert.

Geschlossene Vereinbarung ist ebenfalls illegal

In der Nacht auf den 19. Dezember wurde ein Kompromiss geschlossen, der nur auf den ersten Blick nicht-kriminell scheint: Das russische Staatsvermögen wurde lediglich, aber immerhin, indirekt genutzt: Konkret nimmt die Kommission am Kapitalmarkt 90 Milliarden Euro auf und leitet diese als zinsloses Darlehen an die Ukraine weiter. Gemäss der Vereinbarung muss die Ukraine das Darlehen zurückzahlen, sobald sie von Russland Reparationszahlungen für die durch den Aggressionskrieg verursachten Schäden erhalten hat. Falls Russland nicht bezahlen wird – was meines Erachtens als sicher gilt, denn Verlierer und nicht die Gewinner eines Krieges zahlen Reparationen – behält sich die EU «das Recht vor», die eingefrorenen Gelder zur Rückzahlung des Kredits zu verwenden.

Dieser Verzweiflungstat gingen bereits zwei kriminelle Akte voran: Einfrierung für immer und der Diebstahl der bereits aufgelaufenen Zinsen der russischen Vermögen.

Weniger als die Hälfte geht an die Ukraine – man bedient sich in Brüsseler Art

Die G7-Staaten (USA, Kanada, Japan, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien) hatten sich im Juni 2024 beim G7-Gipfel in Apulien darauf geeinigt, der Ukraine ein gemeinsames Darlehen von bis zu 50 Milliarden USD zur Verfügung zu stellen.

Diese Kredite sollten im Zeitverlauf mit Einnahmen aus den „außerordentlichen Erträgen“ der eingefrorenen russischen Staatsvermögen bedient und zurückgezahlt werden – also mit den Gewinnen aus den «zurückgehaltenen» russischen Zentralbank-Reserven.

Jetzt scheint es so, dass sich jedoch die Damen und Herren zuerst selbst bedienen, um dieses Darlehen, zurückzuholen. Von den 90 Milliarden würden somit bereits 50 gar nicht in die Ukraine gehen. Von den verbleibenden 40 Milliarden würden dann wohl ein grosser Teil in die deutsche und amerikanische Rüstungsindustrie fliessen und ein dann sich ergebender Rest, würde dann wohl von Selenski und seinen Kumpanen unter sich aufgeteilt.

Dauerhafte Einfrierung bereits ein Verbrechen

Am 12. Dezember wurden die russischen Vermögenswerte von der EU dauerhaft eingefroren.

Es gab bereits keine Rechtsgrundlage für die Einfrierung der Auslandvermögen der russischen Zentralbank vom 26. Februar 2026. Das hat es in der Wirtschaftsgeschichte noch nie gegeben – mit gutem Grund. Unser jetziges System beruht darauf, dass die verschiedenen Zentralbanken verschiedene Devisen halten, um die in verschiedenen Währungen anfallenden Kosten einer Volkswirtschaft begleichen zu können. Die Damen und Herren in Brüssel scheinen zu dumm zu sein, die Konsequenzen ihres Tuns abschätzen zu können oder wer würde bei einem Dieb Geld hinterlegen?

Abgesehen von diesem Grundsatz, dass Zentralbankgelder sakrosankt sind, verletzt Brüssel bei der dauerhaften Einfrierung auch noch sein eigenes EU-Recht. Die zeitlich unbegrenzte Einfrierung, welche bereits einer Konfiskation gleichkommt, wäre unter Anwendung der geltenden Regeln in der EU gar nicht durchsetzbar gewesen, da Ungarn, Italien, Malta, Belgien, Tschechien, die Slowakei und Bulgarien das Plazet für diesen Diebstahl verweigern würden.

Die Gnomen in Brüssel zauberten daher zu diesem Zwecke ein «Notrecht» aus dem Zylinder und berufen sich auf Art. 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Dieser lautet wie folgt:

(1) Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.
(2) Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren. Der Präsident des Rates unterrichtet das Europäische Parlament über den Beschluss.
Quelle: Eurolex

Absatz 1 von Art 122 gibt dem Rat, auf Vorschlag der Kommission, das Recht einem Mitglied zur Hilfe zu eilen, falls bei einem Mitglied Versorgungsengpässe auftauchen, wobei das Gesetz ausdrücklich den Energiebereich anführt.

In Absatz 2 spricht die Notrechtsklausel 122 von Naturkatastrophen und aussergewöhnlichen Ereignissen in einem Mitgliedsstaat, wo der Rat auf Vorschlag der Kommission finanzielle Hilfe für einen Mitgliedsstaat erlassen kann.

Der kommende Raubzug ist in keiner Weise unter den von Brüssel aufgerufenen Art. 122 subsumierbar, d.h. der Sachverhalt passt nicht zum Gesetz. Es scheitert schon am einfachen Umstand, dass dieses Notrecht für die Hilfe von Mitgliedsstaaten legifieriert wurde – und zwar ausschliesslich. Die Ukraine ist kein Mitglied der EU. Somit ist die Aufrufung dieses Artikels 122 kompletter juristischer Unsinn.

Die Damen und Herren in Brüssel, Berlin, Paris – und wohl auch aus London – welche diesen Raubzug zu legalisieren suchen, verletzen somit nicht nur internationale Rechtsgrundsätze, deren Verletzung ein Funktionieren des internationale Bankensystems verunmöglicht, sondern treten ebenfalls jenes Recht mit Füssen, das die Grundlage der gesamten EU und ihrer Mitgliedstatten bildet.

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass ein paar Verbrecher – nota bene ungewählte – die Institution EU dafür missbrauchen, Raubzüge gegen souveräne Staaten zu führen, wobei die Meinungen jener Mitglieder, welche sich ans Recht halten wollen, einfach bei Seite geschoben werden.

Rechtlich gesehen befinden wir uns somit wieder in den dunklen 30-er Jahren des letzten Jahrhunderts in Deutschland als Dr. Hans Frank auf dem Deutschen Juristentag 1933 folgendes Bonmot von sich gab:

«Recht ist, was dem deutschen Volk nützt.»
Hans Frank, 1933

Hans Frank, welcher während des Zweiten Weltkriegs als Generalgouverneur Polens agierte, wurde übrigens am 16. Oktober 1946 in Nürnberg hingerichtet.

Neben der Tatsache, dass dieses Verhalten einer Institution eines Staatenbundes bzw. einiger seiner Mitglieder aus juristischer und ethischer Sicht sprachlos macht, gefährden diese Menschen die gesamte Existenz der EU selbst und jener Mitgliedstaaten, welche ein solches Vorgehen als Haupt- und Mittäter umsetzen, als Gehilfen fördern oder als schweigende Gruppe konkludent akzeptieren. Ich verweise hier auf einen Aufsatz unseres Autors Tony Deden, welcher im Juli bei uns einen Artikel über die Gründe des Entstehens und Untergangs von Nationen schrieb («Warum Nationen entstehen und untergehen: Ein Überblick»). Unter anderem erachtet er die Rechtsstaatlichkeit und die unbedingte Sicherung des Eigentums als essentiell für das Gedeihen einer Nation. Falls diese – und andere – Essentialia in einer Gesellschaft nicht vorhanden sind, gehen Nationen unter.

Der Diebstahl ist bereits vollendet

Wir haben somit bis jetzt gehört, dass die Einfrierung vom 26. Februar 2022 bereits illegal war, die zeitlich unbegrenzte Einfrierung vom 12. Dezember 2025 kommt einer Konfiskation gleich, wobei die Entscheidart – die Aufrufung von Art. 122 – ebenfalls EU-intern illegal ist.

Vielen ist nicht bewusst, dass die Überweisung von Milliardenbeträgen aus Erlösen der eingefrorenen russischen Vermögenswerten, die seit September 2024 vor sich gehen, den Diebstahl bereits vollendet.

Einfaches Beispiel: Wenn Sie 1 Million Euro auf ihrem Konto anlegen und Ende Jahr 50’000 Euro Zins gutgeschrieben bekommen und sich ihr Banker bedient und diese auf sein Konto überweist, ist das vollendeter Diebstahl, im Falle des Bankers, der vertraglich Zugriff auf die Gelder hat, Unterschlagung. Dies wohl in jeder Rechtsordnung. Die Schwachköpfe in Brüssel verstehen nicht einmal den Eigentumsbegriff und den Grundsatz, dass die Früchte aus dem Eigentum dem Eigentümer zustehen.

Was könnte Russland tun?

BRICS-Pol – als Gegenstück zu Interpol – Strafanträge gegen verantwortliche Politiker

Interpol mit seinen 196 Mitgliedsländern wäre dazu da, die internationale Zusammenarbeit der nationalen Polizeiorganisationen zu verbessern. Diese Organisation ist jedoch, wie so viele andere des Kollektiven Westens, zu einem politischen Organ verkommen. Dies zeigte sich bereits in aller Klarheit 2018. Bill Browder wurde im Mai 2018 in Spanien aufgrund eines von Russland ausgestellten Interpol-Haftbefehls festgenommen, aber schnell wieder freigelassen, weil Interpol den Haftbefehl als politisch motiviert einstufte.

In unserem Beitrag «Bill Browder: Der sogenannte «Menschenrechtsaktivist» – selbst mit undurchsichtigen Geschäften reich geworden» wiesen wir nach, dass Browder nichts anderes ist als ein krimineller Steuerhinterzieher, der dafür in Russland zu 9 Jahren Haft verurteilt wurde.

Interpol ist somit für Russland – und wohl auch für den gesamten Globalen Süden – zu einem wertlosen Werkzeug verkommen; untauglich, um nach Straftätern international zu fahnden und sie den zuständigen nationalen Behörden zuzuführen.

Die Mitglieder, Partner und Kandidaten von BRICS und SCO, den beiden Hauptorganisationen des Globalen Südens, sollten eine auf Strafrecht und nicht auf Politik beruhende Parallelorganisation zu Interpol gründen, damit die Zusammenarbeit der nationalen Polizeiorganisationen im Globalen Süden besser funktioniert. Die Systeme von Interpol würden ja funktionieren, wenn die Politiker Strafrecht nicht durch Politik austauschen würden.

Verbrecher wie Bill Browder fühlen sich heute sicher, denn er wird faktisch für seine Straftaten nicht belangt, da er aus politischen Gründen geschützt wird – es ist keine erstrebenswerte Situation für eine Gesellschaft, wenn Verbrecher nicht belangt werden.

Auf jeden Fall sollte der russische Staat, ohne Zeit zu verlieren, seine zuständigen Staatsanwaltschaften auffordern, Strafverfahren gegen alle jene europäischen Politiker einzuleiten, welche mit dem Raubzug etwas zu tun haben, denn – wie wir oben gesehen haben – hat dies nichts mehr mit anderer Auslegung eines Gesetzes zu tun, sondern diese Leute sind Kriminelle und sollten auch als solche behandelt werden.

Weiter sollte man in Betracht ziehen, dass die gegenwärtigen Bemühungen von Merz & Co. der letzte Schritt sind, auch das gesamte Kapital zu stehlen. Bereits wurden Milliarden (Zinsen auf dem Kapital) gestohlen. Teile des Delikts sind somit bereits vollendet.

Ich gehe davon aus, dass ein BRICS-Pol, wo Länder des Globalen Südens teilnehmen werden, hinter verschlossenen Türen bereits besprochen werden. Falls dies umgesetzt wird – und daran habe ich keine Zweifel – werden die Damen und Herren sich nur noch im müden EU-Raum bewegen können. Ausserhalb dieser untergehenden Zone der Welt werden sie Gefahr laufen, verhaftet und nach Russland ausgeliefert zu werden.

Zivilklagen gegen alle, die mitgemacht haben

Die russische Zentralbank hat bereits Klage beim Arbitration Court in Moskau gegen Euroclear über einen Betrag von 230 Milliarden US-Dollars eingereicht. Ein vorläufiger Gerichtstermin ist für den 16. Januar 2026 angesetzt worden. Das wird erst der Anfang sein, denn man sollte alle Institutionen – die EU, jedes EU-Mitglied – sowie jede mit der Angelegenheit befasste Person einklagen und dann diese Urteile überall dort vollstrecken, wo dementsprechende Vermögenswerte liegen.

Man könnte dies sogar noch eine Stufe aggressiver gestalten, falls man die gleichen Massstäbe für Enteignungen ansetzen würde, wie dies der Westen mit Russland gemacht hat. Es genügte, dass ein reicher Russe auf einem Foto mit Präsident Putin zu sehen war. Allein aufgrund eines gemeinsamen Fotos mit Präsident Putin wurde diesen Menschen alles weggenommen; sie wurden entrechtet und enteignet (konkrete Fälle hier, hier und hier).

Falls die gleichen Massstäbe angesetzt werden, wie dies der Westen tat, wird dies zu einem Festschmaus für die Russen.

Schritt 1:

Gemeinsam auf einem Foto, etwa mit dem kriminellen Kanzler, was die «Nähe» dokumentiert.

Das Präsidium des VCI mit dem Bundeskanzler. Vordere Reihe von links: VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup; VCI-Vizepräsident Christian Hartel, Wacker Chemie; Sabine Herold, Delo Industrie Klebstoffe; VCI-Präsident Markus Steilemann, Covestro; Bundeskanzler Friedrich Merz; VCI-Vizepräsident Carsten Knobel, Henkel; Julia S. Schlenz, Dow Europe. Hintere Reihe von links: Daniel Steiners, Roche Pharma; Matthias Zachert, Lanxess; VCI-Vizepräsident Markus Kamieth, BASF; Bill Anderson Bayer; Reinhold von Eben-Worlée, Worlée-Chemie; Hubertus von Baumbach, C.H. Boehringer Sohn; VCI-Schatzmeister Henrik Follmann, Follmann Chemie; Martin Babilas, Altana. (Weitere, nicht abgebildete Präsidiumsmitglieder sind: Belén Garijo, Merck; Christian Kullmann, Evonik)

Wir picken uns hier als Beispiel Herrn Markus Kamieth, Vorstandsvorsitzender, BASF, aus der Gruppe.

Schritt 2:

Damit ist die kriminelle Energie von Herrn Kamieth und somit auch von seiner Arbeitgeberin, der BASF, hinlänglich nachgewiesen, und somit sind alle privaten Vermögenswerte von Herrn Kamieth und alle Vermögenswerte der BASF vogelfrei, d.h. stehen zum Raub bereit.

Viele Leser werden jetzt denken, dass das unfair und unmöglich ist, aber wir wenden bei diesem Gedankenspiel nur die gleichen Massstäbe an, die die EU, die Schweiz und die Amerikaner gegenüber Russland angewandt haben. Wir sind uns sicher, dass alle betroffenen Personen und Firmen keinerlei Einwendungen gegen ein Vorgehen haben, das sie selbst anwandten. Zugegebenmassen ist man bei diesem Vorgehen lieber der Agierende als der Erhaltende.

Schritt 3:

Jetzt sucht Russland in Russland selbst und in jenen Ländern, welche die Entscheide vollstrecken werden, nach Vermögenswerten, in unserem Beispiel von BASF. Eine Perle liegt in China, wo BASF 10 Milliarden Euro investiert hat.

Das Verbundwerk in Zhanjiang soll der weltweit drittgrößte Standort von BASF werden – Quelle: Die Welt

Würde Russland somit so vorgehen, wie das der Westen seit Jahren macht, wird sich der russische Bär jahrelang vollfressen können, denn er kann sich seine Honigtöpfe aussuchen.

Fazit

Die Europäer entpuppen sich als dümmliche, arrogante und kurzsichtige Kriminelle – allen voran Friedrich Merz, der seine komplette Schlappe letzte Woche dennoch als Sieg verkaufen wollte.

„Der Letzte löscht das Licht.“

Mit ihrem Agieren verlieren die EU, die Mitgliedsländer, welche solche Raubzüge unterstützen, jede noch verbliebene Glaubwürdigkeit, vernünftige Gesprächspartner zu sein. Die Einzelpersonen laufen Gefahr, im gesamten Globalen Süden verhaftet zu werden und an Russland ausgeliefert zu werden – als Diebe von Milliarden von Euros.

In unserem Gedankenspiel setzten die Russen die gleichen Massstäbe an wie dies der Westen seit Jahren tut; diesmal sind jedoch nicht die Russen, sondern die Europäer die betroffenen. Ergebnis: Der Letzte löscht das Licht.


Es wird höchste Zeit, dass Lobbyagenten – im Volksmund auch Politiker genannt – für ihre Entscheidungen haftbar gemacht werden. Stattdessen aber werden sie für ihren Volksverrat auch noch von der gehirngewaschenen Masse legitimiert, was wiederum Auftrag der Medien-Huren ist. Tolle Demokratie!

(Auszug von RSS-Feed)

Bundesregierung plant IP-Adressenspeicherung für drei Monate

22. Dezember 2025 um 01:28

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Bundesregierung plant IP-Adressenspeicherung für drei Monate

Die Bundesregierung unter Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Internetanbieter verpflichtet, IP-Adressen vorsorglich drei Monate zu speichern, um Kriminalität im Netz besser zu bekämpfen. Dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD soll eine Lücke schließen, da die Vorratsdatenspeicherung seit 2017 aufgrund richterlicher Entscheidungen ausgesetzt ist.

Hubig betonte, die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt, Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen. Die Polizei fordert sogar längere Fristen von sechs bis zwölf Monaten, wie in Nachbarländern üblich.

Opposition kritisiert scharf: Grüne sprechen von "anlassloser Massenüberwachung" und warnen vor Verfassungsgerichtsurteilen, Linke vor "Grundrechtsaushöhlung". Der Entwurf ist noch nicht abgestimmt und muss Bundestag und Bundesrat passieren.

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Bildquelle: K2L Family Stock / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)
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