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Heute — 14. April 2026

Europäische Bürgerinitiative für die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens erreicht eine Million Unterschriften


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Die Europäische Bürgerinitiative zur Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens hat europaweit die Marke von einer Million Unterschriften überschritten und damit eine wichtige Hürde im EU-Verfahren genommen. Wie geht es danach weiter, und kann diese Bürgerinitiative der Außenpolitik der EU in Bezug auf Israel endlich den entscheidenden Schub verpassen? Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 8. April veröffentlichte der spanische Präsident Pedro Sanchez folgende Erklärung auf X (übersetzt aus dem Englischen):

Ausgerechnet heute startet Netanjahu seinen schärfsten Angriff auf den Libanon seit Beginn der Offensive.

Seine Missachtung für Leben und das Völkerrecht ist unerträglich.

Es ist an der Zeit, klare Worte zu finden:

  • Der Libanon muss in den Waffenstillstand einbezogen werden.
  • Die internationale Gemeinschaft muss diesen erneuten Verstoß gegen das Völkerrecht verurteilen.
  • Die Europäische Union muss ihr Assoziierungsabkommen mit Israel aussetzen.
  • Und diese kriminellen Handlungen dürfen nicht ungestraft bleiben.“

Von dem deutschen Bundeskanzler Friedrich Merz kamen erwartbar weniger deutliche Worte. Erst einen Tag nach den jüngsten massiven Angriffen Israels auf die Zivilbevölkerung am 8. April äußerte er sich laut ntv folgendermaßen:

„Die Härte, mit der Israel dort Krieg führt, könnte den Friedensprozess als Ganzes zum Scheitern bringen. Und das darf nicht geschehen.“

Hier wird also mit „Härte“ „Krieg geführt“ und nicht „Kriegsverbrechen begangen“. In der deutschen Berichterstattung ist auch immer noch die Rede davon, dass die Bombardierung Israels „Hisbollah-Zielen“ galt, obwohl nachweisbar zivile Ziele getroffen wurden, wie Wohngebiete und Einkaufszentren im Zentrum von Beirut. Man fragt sich manchmal, was Israel noch tun muss, damit auch die Bundesregierung klare Konsequenzen aus den fortwährenden Kriegsverbrechen zieht. Eigentlich hätte sie dazu alle Mittel. Insbesondere das von Sanchez erwähnte Assoziierungsabkommen der EU mit Israel könnte ein starkes Druckmittel sein, um ein Signal an Israel und die Welt zu senden, dass die internationale Gemeinschaft das Vorgehen Israels nicht mehr akzeptiert.

Für die, die davon noch nicht gehört haben: Das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel aus dem Jahr 1995 bildet u.a. die Grundlage für einen jährlichen Handelsumsatz von ca. 45 Milliarden Euro zwischen der EU und Israel. Die EU ist damit der wichtigste Handelspartner Israels. Zusätzlich erhalten israelische Unternehmen, Universitäten und öffentliche Einrichtungen im Rahmen des Horizon Europe (Horizont Europa)-Programms jährlich 1,11 Milliarden Euro (mehr dazu hier).

Artikel 2 des Assoziierungsabkommens mit Israel schreibt vor, dass „die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ebenso wie alle Bestimmungen des Abkommens (…) auf der Achtung der Menschenrechte (… beruhen), von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens sind“. Aber auch bereits das EU-Primärrecht (Art. 21 EUV) selbst verpflichtet die EU zu völkerrechtskonformem Handeln.

Eine von der EU im Juni 2025 auf der Grundlage von Artikel 2 des Abkommens durchgeführte Überprüfung ergab laut Amnesty International, dass Israel aufgrund schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen gegenüber Palästinensern und Verstößen gegen das Kriegsrecht sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, gegen seine Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen hat.

Jetzt hat die Ende letzten Jahres von Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Aktivisten ins Leben gerufene Europäische Bürgerinitiative zur Aussetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und Israel die nötige eine Million Unterschriften erreicht. Wie geht es dann weiter? Natürlich ist eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) kein direktes Entscheidungsinstrument, d.h. die Politik der EU ändert sich dadurch nicht automatisch. Aber die Europäische Kommission ist nun verpflichtet, die Initiative zu prüfen, die Organisatoren anzuhören und eine offizielle Mitteilung hierzu zu veröffentlichen. Die Kommission muss also reagieren. Sie kann entweder die Forderung übernehmen und z.B. dem Rat der EU die vollständige Aussetzung des Abkommens vorschlagen oder (das ist sehr viel wahrscheinlicher) nur einzelne Aspekte oder eine abgeschwächte Variante davon übernehmen. Sie kann allerdings auch keine politische Initiative unternehmen, dann muss sie dies aber ausführlich begründen. Eine Europäische Bürgerinitiative kann also Druck erzeugen und eine öffentliche Debatte erzwingen. Das klingt erstmal nach einem sehr schwachen Instrument, aber: Wie ähnliche Bürgerinitiativen und Aktivitäten gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA vor etwa zehn Jahren gezeigt haben, können eine solche Bürgerinitiative und begleitende Kampagnen durchaus genug politischen Druck erzeugen, um die Politik stark umzulenken.

Die Rolle Deutschlands bisher

Deutschland hatte bisher in dem Verfahren um die Aussetzung des EU-Israel-Abkommens eine besonders bremsende Rolle gespielt. Auch nachdem die EU-Überprüfung Indizien für schwere Menschenrechtsverbrechen und Kriegsverbrechen durch Israel festgestellt hat, hat es sich im Rat der EU – zusammen mit Ungarn – im Juni 2025 erfolgreich gegen eine Aussetzung eingesetzt und diese so verhindert.

Zudem ist es eine weitere Deutsche in der EU, die Europäische Koordinatorin für die Bekämpfung von Antisemitismus, Katharina von Schnurbein, die sich laut Berichterstattung der israelischen Zeitung Haaretz und geleakten Dokumenten immer wieder hinter den Kulissen gegen Sanktionen gegen Israel einsetzt – über die Grenzen ihres Mandates hinaus, das sich nicht auf die Außenpolitik der EU erstreckt.

Überhaupt verdient die Rolle der Antisemitismusbeauftragten, in der EU und in Deutschland, bei der Abschirmung Israels vor Konsequenzen für seine Verbrechen unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Antisemitismus noch eine getrennte, ausführliche Untersuchung.

Die Hoffnung stirbt zuletzt

So sehr sich die Bevölkerung inzwischen daran gewöhnt hat, dass Mehrheitsmeinungen von Politikern – sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene – oft ignoriert werden, so sehr bleibt dennoch zu hoffen, dass die erfolgreiche Bürgerinitiative einen Kipppunkt darstellen kann und dazu beiträgt, dass sich EU und Deutschland endlich auf die ‚richtige Seite der Geschichte‘ bewegen.

Titelbild: Francesco Tarini / Unsplash

(Auszug von RSS-Feed)
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Belgiens Kautschukreich im Kongo: Demokratie im Inland, Terror im Dschungel

05. April 2026 um 10:00

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Adam Hochschilds Buch „Schatten über dem Kongo“ rekonstruiert eines der größten und zugleich am wenigsten erinnerten Massenverbrechen der modernen Geschichte und zeigt, wie die liberale Monarchie Belgiens im Kongo einen Sklavenstaat errichtete, der Millionen Menschen das Leben kostete. Eine Buchvorstellung von Michael Holmes.

Das Werk erschien erstmals 1998 auf Englisch und liegt seit 2012 in deutscher Übersetzung vor. In einer Zeit, in der westliche Politiker und Kommentatoren die Weltpolitik häufig als moralischen Kampf zwischen tugendhaften Demokratien und barbarischen Autokratien darstellen, wirkt Hochschilds Studie wie eine ernüchternde historische Mahnung. Mit akribischer Detailfülle zeigt er, wie ausgerechnet eine der verfassungsrechtlich fortschrittlichsten Monarchien Europas ein Regime organisierte, das auf Zwangsarbeit, Verstümmelung, Vergewaltigung, Folter und massenhaftem Sterben beruhte – in einem Ausmaß, das als eines der brutalsten Kolonialregime der Neuzeit gilt.

Hochschild, ein amerikanischer Historiker und Journalist, der lange als Redakteur bei Mother Jones tätig war, verbindet gründliche Archivarbeit mit einer erzählerisch dichten Darstellung. Seine zentrale These ist ebenso schlicht wie erschütternd: Zwischen etwa 1885 und 1908 wurde die persönliche Kolonie des belgischen Königs Leopold II. durch systematischen Terror regiert – mit der Folge eines demographischen Zusammenbruchs, der die Bevölkerung des Kongobeckens wahrscheinlich halbierte.

Die Bedeutung dieser Geschichte beschränkt sich nicht auf die Kolonialzeit. Der Kongo-Freistaat war weder ein entgleistes Randprojekt noch eine kurzfristige Ausnahmeerscheinung. Er entstand im Rahmen der ganz normalen imperialen Diplomatie des späten 19. Jahrhunderts. Belgien verfügte damals über ein funktionierendes Parlament, eine lebendige Presse und konkurrierende politische Parteien. Zwar war das Wahlrecht nach heutigen Maßstäben eingeschränkt, doch gehörte Belgien zu den politisch fortschrittlicheren Staaten Europas. Während die Kongolesen in Brüssel keinerlei Stimme hatten, galt Belgien selbst als verfassungsrechtliches Erfolgsmodell. Hochschilds Darstellung stellt damit eine beruhigende historische Annahme infrage: dass politische Freiheit im Inneren automatisch zu moralischer Zurückhaltung nach außen führt.

Das Buch beginnt mit Leopolds persönlicher Obsession für ein Kolonialreich. Anders als Großbritannien oder Frankreich besaß Belgien keine überseeischen Gebiete. Leopold empfand dies als nationale Schwäche und suchte, durch eine Mischung aus privater Diplomatie, humanitärer Rhetorik und gezielter Täuschung Territorium in Afrika zu erwerben. Er gründete Organisationen, die vorgaben, den arabischen Sklavenhandel zu bekämpfen und die „Zivilisation“ nach Zentralafrika zu bringen. Diese scheinbar philanthropischen Initiativen überzeugten europäische und amerikanische Eliten, seine territorialen Ambitionen zu unterstützen. Auf der Berliner Kongokonferenz von 1884/85 erkannten die europäischen Mächte schließlich seinen Anspruch auf ein riesiges Gebiet rund um den Kongo an – etwa 67-mal so groß wie Belgien selbst. Dieses Territorium wurde nicht belgischer Staatsbesitz, sondern persönliches Eigentum des Königs.

Sobald seine Herrschaft gesichert war, errichtete Leopold – der den Kongo selbst nie besuchte – ein System, das auf maximale Ausbeutung von Elfenbein und später vor allem von Kautschuk ausgerichtet war. Mit dem Boom der Fahrrad- und Automobilindustrie stieg in den 1890er-Jahren die weltweite Nachfrage nach Naturkautschuk rasant. Die wilden Kautschuklianen der kongolesischen Regenwälder versprachen enorme Gewinne, doch ihre Ernte erforderte enorme Mengen an Arbeitskraft. Die Kolonialverwaltung führte daher ein System verpflichtender Kautschuksammlung ein. Dörfer erhielten feste Abgabelasten, gemessen in Kilogramm getrockneten Kautschuks. Männer wurden gezwungen, wochenlang im Wald zu arbeiten, oft unter Androhung brutaler Gewalt. In vielen Regionen waren die Quoten so hoch, dass sie nur durch nahezu vollständige Arbeitszeit im Wald zu erfüllen waren, was den Dorfbewohnern kaum noch Zeit ließ, Felder zu bestellen oder Nahrung zu beschaffen.

Durchgesetzt wurde dieses System von der Force Publique, einer Kolonialarmee aus europäischen Offizieren und afrikanischen Rekruten. Hochschild dokumentiert, wie diese Truppe mit Geiselnahmen, Dorfverbrennungen und öffentlichen Hinrichtungen operierte. Soldaten nahmen Frauen und Kinder als Geiseln und sperrten sie in provisorische Lager, bis die Männer die geforderten Kautschukmengen lieferten. Nahrung war in diesen Lagern knapp, Krankheiten verbreiteten sich schnell, und die Sterblichkeit war entsprechend hoch. Diese Praxis war kein vereinzelter Exzess, sondern ein routinemäßiges Mittel, das in offiziellen Anweisungen für Kolonialbeamte empfohlen wurde.

Besonders berüchtigt wurde das systematische Abschlagen von Händen. Europäische Offiziere verlangten von ihren Soldaten Beweise dafür, dass Munition nicht verschwendet worden war. Als solcher Beweis galt die rechte Hand eines Erschossenen. Dieses System schuf einen perversen Anreiz: Um die geforderten Belege zu erbringen, wurden Hände nicht nur von Toten, sondern auch von Lebenden abgeschnitten. Hochschild zitiert Berichte von Missionaren und Überlebenden, die schildern, wie Soldaten Körbe voller abgetrennter Hände mit sich führten.

Einer der erschreckendsten Aspekte des kongolesischen Systems war die Normalisierung extremer Gewalt unter den Kolonialoffizieren. Tagebücher und Briefe zeigen eine Kultur, in der Töten, Verstümmeln und Vergewaltigen zu alltäglichen Handlungen wurden. Offiziere beschrieben das Niederbrennen von Dörfern oder die Erschießung von Gefangenen in nüchterner Verwaltungssprache, als handele es sich um gewöhnliche administrative Aufgaben. Hochschild dokumentiert auch den routinemäßigen Einsatz von Peitschenstrafen, Folter und öffentlichen Exekutionen sowie zahlreiche Aufstände gegen die Kautschukabgaben, die jeweils mit überwältigender Gewalt niedergeschlagen wurden.

Die Gewalt beschränkte sich nicht auf einzelne Übergriffe. Tagebücher von Offizieren der Force Publique berichten von wiederholten Strafexpeditionen, bei denen ganze Dörfer niedergebrannt und ihre Bewohner getötet oder verschleppt wurden. In einem Bericht heißt es, dass in einer einzigen Region innerhalb weniger Monate mehr als fünfhundert Menschen starben, als das Kautschukregime durchgesetzt wurde. Strafaktionen gegen aufständische Gebiete konnten Tausende Opfer fordern; in einem Fall kostete die Niederschlagung des Widerstands im Gebiet der Budja mehr als dreizehnhundert Menschen das Leben. Solche Zahlen sind fragmentarisch, doch sie veranschaulichen ein Muster von Gewalt, das sowohl weit verbreitet als auch strukturell in das koloniale Wirtschaftssystem eingebettet war.

Die demographischen Folgen waren katastrophal. Anders als bei den Völkermorden des 20. Jahrhunderts zielte Leopolds Regime nicht auf die Auslöschung einer bestimmten ethnischen Gruppe, sondern auf die maximale Ausbeutung von Arbeitskraft. Doch die Kombination aus Mord, Zwangsarbeit, Hunger, Krankheiten und sinkenden Geburtenraten führte zu einem Bevölkerungseinbruch von außergewöhnlichem Ausmaß. Eine belgische Regierungskommission kam 1919 zu dem Schluss, dass sich die Bevölkerung während Leopolds Herrschaft etwa halbiert habe. Spätere demographische Rekonstruktionen auf Grundlage von Missionsberichten, mündlichen Überlieferungen und lokalen Erhebungen gelangten zu ähnlichen Ergebnissen. Die erste landesweite Volkszählung in den 1920er-Jahren zählte rund zehn Millionen Einwohner – was darauf hindeutet, dass in den vorangegangenen Jahrzehnten möglicherweise ebenso viele Menschen gestorben oder gar nicht erst geboren worden waren. Einige Schätzungen gehen sogar von bis zu dreizehn Millionen Opfern aus.

Zur Zeit dieser Verbrechen lebten in Belgien selbst nur rund sieben Millionen Menschen. Der Umstand, dass das von Leopold II. errichtete Herrschaftssystem im Kongo wahrscheinlich mehr Menschenleben kostete, als das Mutterland Einwohner hatte, verdeutlicht das extreme Machtgefälle des imperialen Zeitalters. Selbst konservative Schätzungen von mehreren Millionen Opfern lassen den Kongo-Freistaat zu den größten Massentötungen der Moderne zählen. Nach den am häufigsten genannten Zahlen dürfte er sogar zu den zehn Gewaltverbrechern der Moderne mit den höchsten Opferzahlen gehören.

Die Brutalität, die Hochschild beschreibt, weist eine auffällige Ähnlichkeit zu den fiktiven Schrecken auf, die Joseph Conrad in seiner berühmten Novelle Herz der Finsternis schildert. Conrad hatte 1890 selbst als Kapitän eines Flussdampfers den Kongo bereist, und sein Werk beruhte auf persönlichen Beobachtungen kolonialer Gewalt. Jahrzehntelang wurde seine Darstellung von einigen Kritikern als übertrieben oder symbolisch abgetan. Hochschilds archivalische Recherchen zeigen jedoch, dass die von Conrad geschilderten Gräueltaten, wenn überhaupt, eher untertrieben waren. Zeitgenössische Fotografien, Missionsberichte und offizielle Korrespondenz zeichnen ein Bild von niedergebrannten Dörfern, verstümmelten Körpern und traumatisierten Überlebenden, das Conrads literarischer Vision erschreckend nahekommt.

Der Kongo-Freistaat war zudem kein isolierter Ausreißer innerhalb des europäischen Imperialismus. Hochschild weist darauf hin, dass in den benachbarten französischen Kolonien in Äquatorialafrika auffallend ähnliche Muster von Zwangsarbeit und Gewalt zu beobachten waren. Französische Konzessionsgesellschaften erhielten riesige Landgebiete und wurden ermächtigt, Kautschuk durch Zwangsmaßnahmen zu gewinnen. Auch dort wurden Quoten auferlegt, Geiseln genommen und Strafexpeditionen gegen widerständige Gemeinschaften durchgeführt; die Sterblichkeitsraten in diesen Gebieten waren mit denen im Herrschaftsbereich Leopolds vergleichbar. Britische Kolonialherrschaft in anderen Teilen Afrikas war häufig in ein dichteres Netz aus Gesetzen und administrativen Verfahren eingebettet, doch auch sie stützte sich auf Zwangsarbeit, brutale Repressalien und die routinemäßige Anwendung von Gewalt, um wirtschaftliche Forderungen durchzusetzen und Widerstand zu unterdrücken. Die Portugiesen in Angola und die Deutschen in Südwestafrika bedienten sich ebenfalls Systemen der Zwangsarbeit und kollektiven Bestrafung, die schließlich im deutschen Völkermord an den Herero und Nama gipfelten.

Hochschild zeigt darüber hinaus, dass ähnliche Methoden der Folter, Geiselnahme, Verstümmelung und Massenmorde später auch im Amazonasgebiet dokumentiert wurden, wo die Anglo-Peruvian Rubber Company ein System extremer Gewalt gegen indigene Bevölkerungen errichtete, um die steigende Nachfrage nach Kautschuk zu bedienen. Die Gewalt im Kongo war somit kein singuläres Ereignis, sondern Teil eines globalen Kautschukbooms, der auf Zwang und Terror in verschiedenen Weltregionen beruhte.

Diese Parallelen relativieren Leopolds Verbrechen nicht, sondern machen deutlich, dass die Schrecken des Kongo in einer breiteren imperialen Ordnung wurzelten, in der europäische Mächte unterschiedlichster politischer Ausrichtung afrikanische Bevölkerungen als austauschbare Arbeitskräfte betrachteten.

Ein besonders entlarvender Aspekt dieser Ordnung war die öffentliche Ausstellung von Kolonisierten in sogenannten „Völkerschauen“. Hochschild schildert, wie kongolesische Männer, Frauen und Kinder in Europa und den Vereinigten Staaten auf Ausstellungen präsentiert wurden, wo sie in künstlichen Dörfern leben mussten und als exotische Kuriositäten einem zahlenden Publikum vorgeführt wurden. Diese „menschlichen Zoos“ veranschaulichen in drastischer Weise das Ausmaß der rassistischen Entmenschlichung, die es europäischen Gesellschaften erleichterte, die Gewalt in den Kolonien zu akzeptieren oder zu ignorieren.

Da der Kongo formal nicht belgischer Staatsbesitz, sondern persönliches Eigentum Leopolds war, hatten Kritiker zunächst große Schwierigkeiten, die Verantwortung des belgischen Staates geltend zu machen. Leopold nutzte die enormen Gewinne aus dem Kautschukhandel, um in Belgien prächtige öffentliche Bauwerke zu finanzieren und zugleich eine weitreichende Propagandakampagne zu betreiben, die sein Kolonialprojekt als humanitäre Mission darstellte. Er umwarb Journalisten, bestach Politiker und engagierte PR-Spezialisten, um die öffentliche Meinung in Europa und den Vereinigten Staaten zu beeinflussen. Diese gezielte Manipulation von Informationen verzögerte eine internationale Auseinandersetzung mit den Zuständen im Kongo um Jahre und erlaubte es dem System der Zwangsarbeit, sich zu verfestigen.

Die Aufdeckung der Verbrechen war schließlich vor allem das Werk einer kleinen Gruppe von Aktivisten, Missionaren und Diplomaten. Persönlichkeiten wie Edmund Dene Morel und der britische Konsul Roger Casement sammelten Zeugenaussagen, Fotografien und Handelsstatistiken, um zu belegen, dass aus dem Kongo enorme Mengen an Kautschuk exportiert wurden, während kaum andere Güter als Waffen und Munition in die Kolonie gelangten. Diese Diskrepanz deutete eindeutig auf ein System hin, das nicht auf freiwilligem Handel, sondern auf Zwang beruhte. Die Kampagne dieser Aktivisten entwickelte sich zu einer der ersten internationalen Menschenrechtsbewegungen der Geschichte. Durch Zeitungsartikel, Pamphlete, Vortragsreisen und öffentliche Proteste gelang es ihnen, breite Teile der europäischen und amerikanischen Öffentlichkeit zu mobilisieren.

Der wachsende internationale Druck zwang die belgische Regierung schließlich 1908 dazu, den Kongo vom König zu übernehmen und als staatliche Kolonie zu verwalten, womit Leopolds persönliche Herrschaft endete. Hochschild bewertet diese Reformbewegung als einen frühen Erfolg transnationaler zivilgesellschaftlicher Mobilisierung, betont jedoch zugleich ihre Grenzen. Die Empörung in Europa und Nordamerika wurde erst laut, als bereits über Jahre hinweg unzählige Menschen gestorben waren, und selbst danach blieben viele Strukturen der Ausbeutung bestehen. Leopold selbst starb 1909 als reicher Mann, ohne jemals juristisch für das von ihm geschaffene System zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Hochschild beschränkt sich nicht auf die Beschreibung unmittelbarer Gewalt, sondern untersucht auch die kulturellen und psychologischen Folgen des Kautschukterrors. Überlebende trugen die Erinnerungen an Verstümmelungen, Vergewaltigungen und Zwangsarbeit über Jahrzehnte mit sich. Mündliche Überlieferungen, die noch im 20. Jahrhundert gesammelt wurden, beschreiben diese Epoche als eine Zeit von Geistern und Dämonen, in der ganze Gemeinschaften verschwanden und vertraute soziale Strukturen zerbrachen. Das Trauma wurde von einer Generation an die nächste weitergegeben und prägte das kollektive Gedächtnis vieler Regionen nachhaltig.

In der Bewertung von Hochschilds Werk ist entscheidend, dass es nicht nur eine Chronik vergangener Gräuel darstellt, sondern auch einen Eingriff in die historische Erinnerungskultur. Über weite Teile des 20. Jahrhunderts blieb die Geschichte des Kongo-Freistaats in europäischen Darstellungen des Imperialismus marginalisiert und wurde von den späteren Verbrechen des Nationalsozialismus und des Stalinismus überlagert. Indem Hochschild die Ereignisse im Kongo in lebendigen und detailreichen Schilderungen rekonstruiert, zwingt er seine Leser, sich mit einem Kapitel westlicher Geschichte auseinanderzusetzen, das nur schwer mit den gängigen Erzählungen von Fortschritt, Aufklärung und Humanität vereinbar ist.

Die Aktualität des Buches zeigt sich in heutigen Debatten über koloniale Reparationen, über die Herkunft von Museumsbeständen und über die moralische Bilanz europäischer Imperien. In Belgien sind Statuen Leopolds II. in den vergangenen Jahren wiederholt zum Ziel von Protesten geworden. Hochschilds Recherchen liefern die historische Grundlage für diese Auseinandersetzungen, indem sie belegen, dass ein erheblicher Teil des in Europa sichtbaren Reichtums auf der erzwungenen Arbeit und dem Tod von Kolonisierten beruhte.

Eine besondere Stärke von „Schatten über dem Kongo“ liegt in der Verbindung individueller Lebensgeschichten mit struktureller Analyse. Der Leser begegnet nicht nur Statistiken und Verwaltungsakten, sondern auch Missionaren, Händlern und kongolesischen Dorfbewohnern als konkreten Personen. Diese persönlichen Berichte verhindern, dass die enorme Zahl der Opfer zu einer abstrakten Größe wird. Wenn Hochschild etwa ein Dorf beschreibt, in dem Frauen als Geiseln festgehalten und wiederholt vergewaltigt wurden, während ihre Männer im Wald Kautschuk sammelten, oder das Schicksal eines Jungen schildert, dem zur Abschreckung die Hand abgeschlagen wurde, wird die menschliche Dimension imperialer Politik unmittelbar erfahrbar.

Leopolds System funktionierte nicht allein aufgrund seiner persönlichen Ambitionen, sondern auch durch die aktive oder passive Unterstützung europäischer Regierungen, Investoren und Konsumenten. Der im Kongo unter Zwang gewonnene Kautschuk gelangte auf die Weltmärkte und wurde in Fahrrädern, Automobilen und industriellen Maschinen in Europa und Nordamerika verarbeitet. Das Leid kongolesischer Arbeiter war somit in den Alltag von Menschen integriert, die Tausende Kilometer entfernt lebten und sich der Herkunft dieser Rohstoffe oft nicht bewusst waren.

Mit dem Ende von Leopolds persönlicher Herrschaft endete die Gewalt im Kongo keineswegs. Zwangsarbeit, hohe Steuern und ein streng rassistisch geprägtes Apartheidsystem bestanden auch unter belgischer Kolonialverwaltung in verschiedenen Formen fort. Die ökonomischen Strukturen, die während des Kautschukbooms geschaffen worden waren, hinterließen tiefe Spuren in der kongolesischen Gesellschaft. Offene Massaker wurden seltener, doch die politische Ordnung blieb autoritär. Die Infrastruktur diente in erster Linie dem Abtransport von Rohstoffen, nicht der Entwicklung lokaler Wirtschaft oder sozialer Dienste. Bildung blieb weitgehend europäischen Siedlern vorbehalten, während Afrikanern politische Mitsprache vollständig verweigert wurde. Als der Kongo 1960 die Unabhängigkeit erlangte, verfügte das Land über kaum ausgebildete Verwaltungsbeamte und ein äußerst fragiles politisches System – Bedingungen, die maßgeblich zu den Krisen der nachkolonialen Zeit beitrugen.

Nur wenige Wochen nach der Machtübergabe geriet der neu gegründete Staat in eine tiefe Krise, deren Ursachen nicht ohne die direkte Rolle Belgiens und seiner westlichen Verbündeten verstanden werden können. Der erste demokratisch gewählte Premierminister Patrice Lumumba versuchte, die Kontrolle über den immensen Rohstoffreichtum des Landes zu behaupten und die Einheit des Staates gegen die Abspaltung der rohstoffreichen Provinz Katanga zu verteidigen. Belgien, das seinen Zugang zu Kupfer, Uran und Diamanten gefährdet sah, unterstützte die Sezession Katangas und entsandte Truppen unter dem Vorwand, europäische Bürger schützen zu müssen. Belgische Offiziere behielten die Kontrolle über zentrale militärische Einheiten, und belgische Bergbauunternehmen finanzierten das sezessionistische Regime.

Die Vereinigten Staaten betrachteten Lumumba im Kontext des Kalten Krieges zunehmend als potenziellen Verbündeten der Sowjetunion. Amerikanische Geheimdienste arbeiteten deshalb mit belgischen Stellen und kongolesischen Rivalen Lumumbas zusammen, um ihn aus dem Amt zu entfernen. Lumumba wurde verhaftet, an seine Gegner in Katanga ausgeliefert und 1961 ermordet – unter Beteiligung belgischer Offiziere und mit Wissen sowie stillschweigender Billigung westlicher Regierungen.

Im Machtvakuum, das darauf folgte, unterstützten westliche Staaten zunehmend den Aufstieg von Joseph-Désiré Mobutu, einem Offizier, der sich als Bollwerk gegen den Kommunismus präsentierte. Mit finanzieller, militärischer und diplomatischer Hilfe der Vereinigten Staaten, Belgiens, Frankreichs und anderer westlicher Staaten konsolidierte Mobutu seine Macht durch mehrere Staatsstreiche und errichtete eine Diktatur, die mehr als drei Jahrzehnte andauerte. Während dieser Zeit häufte er ein enormes Privatvermögen an, während er gleichzeitig die systematische Plünderung der nationalen Ressourcen und die brutale Unterdrückung politischer Gegner überwachte. Trotz weit verbreiteter Kenntnis von Korruption, Folter und massiven Menschenrechtsverletzungen hielten westliche Regierungen an ihrer Unterstützung fest, weil Mobutus Regime Stabilität versprach und westliche Interessen während des Kalten Krieges schützte.

Auch der Sturz Mobutus in den späten 1990er-Jahren brachte keinen dauerhaften Frieden. Stattdessen löste der Zusammenbruch seines Staates eine Reihe verheerender Bürgerkriege aus, an denen mehrere Nachbarländer und zahlreiche bewaffnete Gruppen beteiligt waren, die um die Kontrolle über mineralreiche Regionen kämpften. Westliche Unternehmen und ausländische Regierungen waren in diese Konflikte vielfach indirekt verwickelt, indem sie Mineralien von Warlords aufkauften, verbündete Regime in der Region unterstützten und den Zugang zu Kobalt, Coltan und Diamanten häufig höher bewerteten als die Stabilität der kongolesischen Gesellschaft. Obwohl sich die Gewalt dieser späteren Kriege in ihrer Form von dem Kautschukterror der Leopold-Zeit unterschied, blieb das grundlegende Muster erstaunlich ähnlich: Der enorme natürliche Reichtum des Kongos zog immer wieder ausländische Interventionen an, und externe Mächte waren bereit, das Leben und die politische Selbstbestimmung der kongolesischen Bevölkerung zugunsten strategischer und wirtschaftlicher Vorteile zu opfern.

Die Verbrechen im Kongo-Freistaat führen uns eindringlich vor Augen, wie eine konstitutionelle Monarchie im Ausland ein Regime des Terrors errichten konnte, während sie im Inland Institutionen aufrechterhielt, die damals zu den liberalsten und demokratischsten in aller Welt zählten. So erreicht Belgien auf dem historischen V-Dem-Electoral Democracy Index im Jahr 1908 höhere Werte als das Vereinigte Königreich und die USA. Diese Diskrepanz zwingt uns, das Verhältnis zwischen Liberalismus und imperialer Gewalt neu zu überdenken. Der Kongo-Freistaat macht deutlich, dass liberale Strukturen innerhalb eines Staates keine Garantie dafür sind, dass dieser Staat jenseits seiner Grenzen keine Massenverbrechen begeht.

Mehr als ein Jahrhundert nach dem Höhepunkt des Kautschukterrors tragen die Wälder des Kongos noch immer Spuren jener Zeit – verlassene Siedlungen, überwucherte Pfade, die einst von Kautschuksammlern benutzt wurden, und Regionen, deren Bevölkerungsdichte sich bis heute nicht vollständig erholt hat. Die Narben von Leopolds Herrschaft sind daher nicht nur historischer, sondern auch geographischer, demographischer und psychologischer Natur. Hochschilds Buch sorgt dafür, dass diese Narben nicht aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden, und erinnert daran, dass einige der größten Katastrophen der modernen Geschichte nicht von isolierten Schurkenregimen, sondern von Staaten und Herrschern verursacht wurden, die in ihrer eigenen Zeit als respektable Mitglieder der internationalen Gemeinschaft galten.

Adam Hochschild: Schatten über dem Kongo. Die Geschichte eines der großen, fast vergessenen Menschheitsverbrechen. Stuttgart 2012, Klett-Cotta, gebundenes Buch, 508 Seiten, ISBN 978-3608947694, 32 Euro

Titelbild: Hispalois / commons.wikimedia.org / Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International license

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EU-Barbarei: Plädoyer für eine Verteidigung von Menschlichkeit und Meinungsfreiheit

04. April 2026 um 10:00

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Bekanntermaßen schnürt die EU ein Sanktionspaket nach dem anderen, die der Unterstützung der Ukraine dienen sollen. Diese betrafen zunächst hauptsächlich Waren, Dienstleistungen und Organisationen, aber inzwischen werden immer häufiger auch Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt. Die daraus resultierenden Folgen möchte ich am Beispiel des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru erläutern. Zu diesem Zweck zitiere ich nachfolgend eine (bislang unbeantwortet gebliebene) E-Mail, die ich einem in Berlin ansässigen Mitarbeiter von ver.di geschrieben habe. Magda von Garrel.

Beginn E-Mail and ver.di

„Bei dieser Gelegenheit möchte ich Dich fragen, ob sich ver.di mit den personenbezogenen EU-Sanktionen bereits befasst hat. Anlass meiner Frage ist die Tatsache, dass in Berlin der Journalist Dogru sanktioniert worden ist. Konkret bedeutet das, dass er keinen Zugriff auf sein Konto mehr hat und seitdem mit etwas mehr als 500 Euro eine fünfköpfige Familie (mit drei kleinen Kindern) ernähren muss. Das ist (schon allein wegen der Mietzahlungen) völlig unmöglich, weshalb ihm und seiner Familie eine baldige Obdachlosigkeit droht.

Hinzu kommt, dass die Familie in keiner Weise unterstützt werden darf. Jede Person, die es dennoch versucht, macht sich sofort selbst strafbar. Das gilt sogar für Dogrus Ehefrau, die ihn wegen der festgestellten „Nähebeziehung“ erst recht nicht unterstützen darf. Kurzum: Personenbezogene EU-Sanktionen werden mit modernsten Mitteln durchgeführt (De-Banking) und stellen zugleich einen Rückfall ins Mittelalter dar („Vogelfreiheit“).

Dieser absolut menschenrechtswidrige Bannstrahl beruht weder auf einer Anklage noch auf einem Gerichtsverfahren und ist somit völlig illegal. Als einzige Begründung wird Dogrus Parteinahme für die Palästinenser angegeben. Mit anderen Worten haben wir es hier mit einem früher nicht für möglich gehaltenen Fall von Zensur zu tun, dem eine enorme gesellschaftspolitische Sprengkraft innewohnt.

Selbstverständlich kann man völlig anderer Meinung als Herr Dogru sein, aber das rechtfertigt auf keinen Fall die Zerstörung der Familie. Wer das auch nur stillschweigend hinnimmt, trägt zum Abbau der Meinungsfreiheit bei. Die Angst vor derartigen Repressalien wird dazu führen, dass sich zukünftig immer weniger Menschen trauen werden, sich offen zu ihrer Meinung zu bekennen.

Davon können auch friedenspolitische Positionen betroffen sein, die der EU nicht genehm sind. Schon allein deshalb erwarte ich von ver.di, sich für eine Rücknahme aller personenbezogenen Sanktionen einzusetzen, die eine existenzvernichtende Bestrafung unliebsamer Meinungen zum Ziel haben.“

Ende E-Mail an ver.di

Inzwischen habe ich erfahren, dass die von Herrn Dogru selbst ausgesandten Hilferufe an die Adresse von ver.di, DJU und NGOs unbeantwortet geblieben sind. Der von der Tageszeitung junge Welt unternommene Versuch, Herrn Dogru einzustellen, wurde von der Bundesbank als wirtschaftliche Beihilfe eingestuft. In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, dass es in der BRD eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) gibt, die dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) untersteht.

Der von Herrn Dogru gestellte Eilantrag, mit dem er eine Lockerung der Nutzungseinschränkung seines eigenen Kontos bei der Comdirect erwirken wollte, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, ist ebenfalls gescheitert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main befand, dass die ihm genehmigten 506 Euro für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Familie ausreichen.

Auch die „christlichen“ Parteien und die Kirchen halten sich bedeckt. Dabei könnten die Letztgenannten der Familie doch zumindest ein vorübergehendes Kirchenasyl anbieten, um die Familie wenigstens für eine gewisse Zeit vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren.

Zu den ermutigenden Ausnahmen gehört Frau Dagdelen vom BSW, die sich für eine Initiative gegen die Sanktionen einsetzen will. Insgesamt ist das Schweigen und Wegducken aber so groß, dass ich mich frage, ob die Menschlichkeit schon völlig auf der Strecke geblieben ist. Möglich ist natürlich auch, dass derartige Vorgänge noch weitgehend unbekannt sind, aber dann wird es höchste Zeit, das zu ändern. Eine größere Bekanntheit würde auf jeden Fall die Chance erhöhen, die Familie Dogru durch einen kraftvollen und uns alle zugutekommenden Einsatz für Menschlichkeit und Meinungsfreiheit vor einer Zerstörung zu bewahren.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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Über die ‚Zerstörung‘ des Völkerrechts

03. April 2026 um 14:05

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Die jüngsten Militäraktionen der USA und einiger ihrer Verbündeten gegen Venezuela und den Iran motivierten zahlreiche Kommentatoren dazu, nicht mehr lediglich Verletzungen des internationalen öffentlichen [...]

Der Beitrag Über die ‚Zerstörung‘ des Völkerrechts erschien zuerst auf .

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

Externer Inhalt

Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) übertragen.

Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter


Vorschau ansehen

Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Dialog zur Gewaltspirale im Nahen Osten | Von C. Hamann und U. Froschauer

01. April 2026 um 07:14

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Dialog zur Gewaltspirale im Nahen Osten | Von C. Hamann und U. Froschauer

Ein Meinungsbeitrag von Christian Hamann und Uwe Froschauer.

Die politischen Ansichten im Thema Nahostkonflikt waren schon immer sehr kontrovers. Aber mit dem Krieg im Gazastreifen und noch mehr mit dem im Iran erreicht die Uneinigkeit Höchstwerte. Weitere Steigerungen sind mit dem Fortgang der Ereignisse vorprogrammiert, was die demokratischen Gesellschaften des Westens zu destabilisieren droht.

Am 20. März schickte mir mein Autoren-Kollege Christian Hamann, der den Blog Frieden – Freiheit – Fairness betreibt, eine E-Mail. Es schloss sich ein Meinungsaustausch an, der in diesem Artikel wiedergegeben wird. Er zeigt, wie wichtig es ist, miteinander zu reden, ohne sich den Verstand durch Parteilichkeit und Emotionen vernebeln zu lassen. Politiker scheinen das verlernt zu haben. Meinungspluralismus ist ein Kennzeichen von Demokratie, die Ausgrenzung von Meinungen ein Kennzeichen von Diktatur.

Erste Mail von Christian Hamann vom 20. März:

Hallo Uwe,

ich hoffe, es geht Dir gut – trotz der verrückten Kriegslage!

wir beide haben ja die Kette militärischer Gewalt vom Ukrainekrieg bis zum jetzigen Irankrieg lange vorhergesehen. Sieh Dir mal meine unten folgende Analyse durch. Die Thesen 1 bis 5 sind alle von KI als korrekt und faktenbasiert bestätigt. Sie müssen natürlich auf Mainstream-Junkies befremdlich wirken, geben diesen aber bei näherem Hinsehen genau die Orientierung, die auf den NOCH offenen Ausweg aus dem zunehmend komplexen Gewaltchaos leitet. 

Mit besten Wünschen,
Christian 

Den Iran befreien – nicht erobern!

Präsident Trump hat die Iran-Intervention korrekt als Weg zur Befreiung vom repressiven Regime der Ayatollahs präsentiert – ein Ziel, das bei all jenen, die Demokratie und Menschenrechte schätzen, Anklang findet. Die ersten Kriegstage haben auch tatsächlich die Wirksamkeit entschlossener, gezielter Aktionen zur Schwächung des Regimes bei gleichzeitig begrenztem Leid der Zivilbevölkerung unter Beweis gestellt.

Doch nach mehr als zwei Wochen und dem offensichtlichen Erreichen der militärischen Ziele ist eine konsequente Strategie zur Realisierung des propagierten Regimewechsels erforderlich, um das Land in eine positive und stabile Nachkriegslösung zu führen. Angesichts der zunehmenden Luftangriffe auf zivile Ziele, darunter Industriegebiete, besteht die Gefahr, dass die Befreiung in einen langwierigen, zermürbenden Krieg abgefälscht wird, ähnlich den kontraproduktiven Interventionen im Irak und in Afghanistan.

Um die Wiederholung eines solchen Desasters im Iran unbedingt zu vermeiden, müssen die ursächlichen Fehler identifiziert werden. Diese Fehler lassen sich teilweise auf den Vietnamkrieg (1955–1975) und den guatemaltekischen Bürgerkrieg (1960–1997) zurückführen. Doch im Klima unkritischer Mainstream-Medien konnte eine aufrichtige Analyse nicht zustande kommen. So wiederholten sich die Fehler und verschärften sich sogar in Somalia, Afghanistan, im Irak und in den Ländern des ‚Arabischen Frühlings‘ 2010/2011. Zu den Hauptfehlern zählten:

  1. Militärisch sinnlose Zerstörung ziviler Wohngebäude und Infrastruktur, die kollaterale Zivilopfer forderte. (https://yalelawjournal.org/pdf/134.8.HathawayKhanRevkin_kkq3vsqj.pdf)
  2. Eine nicht empathische Behandlung der Zivilbevölkerung, die gegen psychologische Prinzipien verstieß. Eine Solidarisierung mit dem US-Militär wurde dadurch vereitelt und dessen Ruf wurde ruiniert. (https://www.hoover.org/research/hearts-and-minds-and-force)
  3. Die damit einhergehende Vernachlässigung einer seriösen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung, die die auf Befreiung ausgerichteten Militäraktionen hätte erklären müssen; stattdessen schönfärbende Zensur durch das Militär. (https://www.pewresearch.org/journalism/2006/10/26/the-vanishing-embedded-reporter-in-iraq/)

    Diese ‚Tradition‘ reicht bis in den Spanisch-Amerikanischen Krieg (1898–1899) zurück. (https://www.youtube.com/watch?v=SbH8D381J-I)
  4. Eine unzureichende demokratische Kontrolle des eigenen Militärs und der Geheimdienste, die, im MIC eng verflochten mit der Rüstungsindustrie und dem Finanzsektor, stets auf verstärkte militärische Interventionen und Ausgaben drängten. Während der Präsidentschaft von George W. Bush ebneten zwei notorische Vertreter des militärisch-industriellen Komplexes, Dick Cheney und Donald Rumsfeld, den Weg für den Beginn und die Verschleppung der Kriege im Irak und in Afghanistan.
    (https://www.commondreams.org/views/2021/08/18/taliban-surrendered-2001)
  5. Die Bewaffnung und Ausbildung angeblich prowestlicher Milizen, die regelmäßig mit brutaler Behandlung von Zivilisten einherging (siehe Punkt 2) trug zur Rufschändung bei und führte zur Proliferation von Waffen an den Feind. (https://www.nytimes.com/2012/10/15/world/middleeast/jihadists-receiving-most-arms-sent-to-syrian-rebels.html)

Diese grundlegenden Fehler spielen radikalen Islamisten direkt in die Hände. Sie profitieren von den Schäden an zivilen Einrichtungen und kollateralen Zivilopfern, da so die von NGOs, der UNO, den Mainstream-Medien und Internetplattformen geschürte Opferrolle der Muslime weiter befeuert wird.

Diese islamische Opferrolle führt zu Schuldgefühlen im Westen, unter denen europäische Politiker Grenzen öffnen und die Flüchtlinge aufnehmen, welche langdauernde Kriege in Bewegung bringen. Die damit vorangetriebene Islamisierung vertieft die destabilisierende Spaltung zwischen linken und konservativen Bürgern im Westen. Wie der Gazakrieg zeigt, bringt eine israelische Beteiligung zusätzlich einen gefährlichen Anstieg des Antisemitismus.

Um die islamistische Diktatur im Iran zu beenden, ist es nun notwendig, die geschätzten 80 Prozent der Iraner, die das Regime ablehnen, auf der Seite der US-israelischen Koalition zu halten. Daher muss jede Aktion vermieden werden, die als Absicht interpretiert werden könnte, das Land zu schädigen und zu erobern, anstatt es zu befreien. Die gezielten Angriffe auf wichtige militärische Einrichtungen in den ersten Kriegstagen entsprachen der erfolgreichen Strategie Israels im Sechstagekrieg von 1967 und waren geeignet, die Ayatollah-Diktatur schnell zu beenden. Die Ausschaltung der für die Erschießung friedlicher Demonstranten verantwortlichen Regimeführer war ein moralisch gerechtfertigtes Signal gegen Staatsterror.

Doch immer mehr Berichte häufen sich über Angriffe auf wichtige zivile Infrastruktur (Stromnetze, Öllager in besiedelten Gebieten, pharmazeutische Anlagen usw.). Ein weiterer strategischer Fehler ist die Bewaffnung der Kurden durch die CIA (siehe Punkt 5 der obigen Liste). Eine solche Unterstützung einer Minderheit könnte als Angriff auf die territoriale Integrität des iranischen Staates wahrgenommen werden und den Widerstand iranischer Patrioten provozieren.

Dies und die gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur drohen, die propagierte Befreiung in eine brutale Eroberung wie im Irakkrieg (2003–2011) zu verwandeln. Auch dieser Krieg begann mit dem Versprechen der Befreiung, führte das Land aber in eine Tragödie mit Hunderttausenden zivilen Opfern, gigantischen Gebäudeschäden und einer zusammengebrochenen Wirtschaft.

Die massive und vermeidbare Verwicklung von Zivilisten schuf eine emotionale Barriere gegen die US-Streitkräfte und ihre Koalition. Die Schäden und der allgemeine Mangel an Sensibilität im Umgang mit der irakischen Bevölkerung führten dazu, dass die vermeintlichen Befreier zunehmend als feindliche Invasoren wahrgenommen wurden. Der Widerstand wuchs bis zum Terrorismus.

Daher muss das oberste Ziel des Westens im Iran darin bestehen, eine Wiederholung der Fehler im Irak und in Afghanistan konsequent zu vermeiden.

Antwort von Uwe Froschauer vom 21. März

Hallo Christian, 

Guter Artikel,  sehe ich zu  – sagen wir mal – 80 Prozent ebenso, nur:

"Präsident Trump hat die Iran-Intervention korrekt als Weg zur Befreiung vom repressiven Regime der Ayatollahs präsentiert – ein Ziel, das bei all jenen, die Demokratie und Menschenrechte schätzen, Anklang findet."

Das sehe ich völlig anders. Menschenrechte haben die USA in ihren mittlerweile knapp 500 militärischen Auseinandersetzungen seit ihrem Bestehen nie interessiert. Es geht um Hegemonie, MAGA und ähnliche imperialistische Sichtweisen. Es geht Ihnen darum, ein zusammenwachsendes Eurasien zu verhindern, das Ihre Unipolarität beenden würde – hier ein Artikel von mir, wie ich die Irankrise und die Rolle der USA darin sehe

Es ehrt Dich, dass Du das Gute in den Aktionen der USA siehst. Ich sehe das nicht, und das israelische Regime sehe ich als ein Terrorregime und Israel als einen Schurkenstaat. Hier ein weiterer Artikel von mir zu diesem Thema.

Was ich wie Du sehe, ist das Unrechtsregime im Iran – aber darum geht es USA und Israel nicht –, und die negativen Folgen einer zunehmenden Islamisierung. 

Beste Grüße 

Antwort Christian Hamann vom 21. März

Hi Uwe,

Deine fundierten Manova-Artikel habe ich gelesen und sehe eine ähnliche Übereinstimmung unserer Sichtweisen wie Du. Die 20 Prozent Abweichung werden sich mit fortschreitenden Ereignissen weiter reduzieren, solange wir unsere gemeinsam gesehenen Fakten im Fokus behalten: 

  • Linke und Rechte werden durch die Medienwelt und andere geldgesteuerte Machtorgane wie NGOs in immer schärfere Gegensätze gesteuert, indem jede Gruppe mit auf sie zugeschnittenen Narrativen gefüttert wird.
  • Beide Narrativsammlungen lenken aber vom internationalen Hauptproblem, der Geldherrschaft ab.
  • Stattdessen führen sie auf zwei Selbstmordkurse, grob gesagt das linke Lager auf den eines Appeasement, eines einseitigen Nachgebens gegenüber dem Gegner und die Rechte auf den Weg des verantwortungslosen Militarismus.
  • Auf dem militaristischen Kurs verdienen MIC-Kräfte und das Finanzimperium, während die Reputation der westlichen Staaten und deren Demokratie (ich sage: mittels eines Fehlmanangements des Militärs) zerstört werden. 
  • Amerika hat Trump gewählt, weil Biden gegenüber der islamischen Welt den suizidalen Appeasementkurs und gegenüber der Ukraine den militaristischen Selbstmordkurs gesteuert ist. 
  • Trump wollte Frieden, wollte es ganz anders machen, aber ihm fehlt klare Orientierung und die reale Kontrolle über das Militär, die viel stärker beim MIC-Finanzzirkel liegt.
  • Die israelische Regierung verfolgt seit 2008 (Dein Artikel-Beispiel aus 2008 spiegelte das wider) die Dahiya-Doktrin, nach der vorsätzlich zivile Infrastruktur und Wohnsubstanz zerstört wird.
  • Davon wird jedoch die israelische Bevölkerung nicht korrekt unterrichtet und die übrige westliche überhaupt nicht.
  • Diese Info-Lücke wird durch 100-Prozent-Filterung seitens der Nachrichtenagenturen systematisch offengehalten.

Was unsere Sichtweisen momentan noch trennt, ist dies: Die Infolücke ist (durch 100 Prozent Nachrichtenangenturen-Filterung) so konsequent, dass sie von Islamisten mit dem Genozid-Narrativ gefüllt werden kann. – Meine These: Die Finanzmächtigen und ihre Werkzeuge führen einen Krieg mit allen Mitteln gegen die westliche Zivilisation und ihre Demokratie, auch diesen Infokrieg.

Neulich irritierte mich eine Meldung, dass weniger als 10 Prozent der Öleinnahmen des besiegten Irak an westliche Ölmultis gehen. Aber dann fand ich, dass die riesigen staatlichen Öleinnahmen des Irak direkt über die Federal Reserve in NY fließen – alles klar. 

Mit besten Grüßen!
Christian

Antwort Uwe Froschauer vom 22. März

Hi Christian, 

sehr gute Thesen. Über die Hintergründe in Israel weißt Du westlich besser Bescheid als ich. 

Die USA sehe ich nach wie vor in einem anderen Licht. Ich habe sie in keinem Konflikt als "Befreier" oder Verteidiger der Menschenrechte gesehen. Sie verfolgen imperialistische, eigennützige Ziele, und kaschieren das damit verbundene Morden als Gutmenschentum. Die USA verletzen regelmäßig massiv das Völkerrecht, und praktizieren das Recht des Stärkeren. Insofern hätte ich gerne eine mulipolare Weltordnung, welche die Vormachstellung der USA abbaut.

Israel tut seinen Nachbarn das Gleiche an, was Hitler den Juden angetan hat. Sie sehen beispielsweise die Palästinenser als "Tiere" an, und maßen sich deshalb an, mit den Palästinensern machen zu können, wie es ihnen beliebt. Sie führen sich wie Herrenmenschen auf. Ich bin zu sehr Humanist, um auch nur ein Fünkchen Gutes an der Vorgehensweise des israelischen Regimes sehen zu können.

Was das iranische Regime seinen eigenen Bürgern angetan hat, das Ermorden von Andersdenkenden, ist ebenso verdammenswert, und ist mit meiner humanistischen Denk- und Fühlweise ebenso wenig vereinbar wie das israelische Abschlachten von Menschen. Dennoch ist es kein gerechtfertigtes "Signal" den geistigen und politischen Führer Irans und weitere Gefolgsleute und Verwandte zu ermorden. Was würde der "Wertewesten" sagen, wenn der IS den Papst und ein paar Kardinäle ermorden würde? Es gibt keine Rechtfertigung für Mord, auch wenn man sich auf der Seite der "Guten", der "Richtigen" fühlt. Das westliche Bedürfnis nach moralischer Überlegenheit hat in der Vergangenheit zu Millionen von Toten und zur Rechtfertigung von Gräueltaten geführt.

Ich bin ich der Meinung, dass es keine gerechten Kriege gibt. Kein Krieg – sei es Blitzkrieg oder langwieriger Krieg – ist gerechtfertigt. Krieg ist in meinen Augen ein Verbrechen, und diejenigen, die ihn anzetteln oder befeuern, sind Verbrecher. Soldaten, junge Menschen, werden zu Mördern auf Befehl gemacht. Auch das Töten im Krieg ist für mich Mord. Krieg ist, wenn junge Menschen, die sich nicht kennen und nicht hassen, aufeinander schießen, weil alte Säcke, die sich kennen und hassen, das so wollen. Wie Du vielleicht gemerkt hast, bin ich ein kompromissloser Pazifist. Wirtschaftskrieg ist okay, aber kein militärischer.

Deswegen hat auch der zweifellos geführte Informationskrieg relativ wenig Einfluss auf meine Sichtweise. Ich folge meinem humanistischen Gewissen. Ich habe kein autoritäres Gewissen, das irgendeiner Doktrin, Religion oder Ideologie folgt, sondern mache mir Gedanken über die Auswirkungen von Entscheidungen, bevor ich sie treffe. Das machen Gesinnungsethiker leider nicht. Sie treffen ihrer Gesinnung entsprechende Entscheidungen, egal wie unmenschlich und grausam die Folgen auch sein mögen. Ich sehe mich als Verantwortungsethiker, und verurteile deshalb die israelisch-amerikanische Vorgehensweise im Iran auf das Schärfste. 

Du kannst das gerne anders sehen.

Beste Grüße, Uwe.

Antwort von Christian Hamann vom 22. März

Hallo Uwe,

danke für Deine ausführliche Antwort und die auch dieses Mal klare Beleuchtung der kleinen Unterschiede und generellen Gemeinsamkeiten unserer Ansichten.

Die Verstöße früherer amerikanischer Regierungen (seit 1898) und ebenso der israelischen (im Wesentlichen nach dem Yom-Kippur-Krieg von 1973) gegen den Geist der humanitären Kriegsführung sind in der Tat mit nichts zu rechtfertigen. Das sehe ich genauso wie Du. Nur werden die wichtigen Entscheidungen in den USA schon lange nicht mehr im Interesse der demokratischen Nation gefällt, in deren Namen das alles geschieht. Den Israelis geht es inzwischen nicht anders.

Deshalb kommt dann wirklich Licht in die Gemeinsamkeiten unserer Ansichten, wenn wir diese Regierungen großenteils als Marionetten des Finanzimperiums sehen, das uns westliche Nationen schon sehr, sehr lange als Rivalen um die Ressourcen der Erde betrachtet und mit perfiden Mitteln bekämpft. Namentlich sind das die beiden Selbstmordkurse feiges Appeasement und Hau-drauf-Militarismus, auf die wir mit aller Medienmacht geleitet werden. Vernunft und Fairness werden systematisch übergemangelt.

Ich habe in meinem Buch, das ich fast tagesgenau mit Beginn des Ukrainekrieges fertiggestellt habe, die gesamte schon angelaufene und auch die ohne Kurskorrektur noch vorausliegende Gewaltpalette vorhergesehen. Die Grundprämisse aller meiner Thesen war eben diese inoffizielle Geldherrschaft – die sich jetzt mit jedem neuen Krieg und Bürgerkrieg als treibende Kraft bestätigt. Selbst der m.E. sehr schwache Papst Franziskus hatte 2014 festgestellt, dass "der Kapitalismus den Krieg benötigt".

Dementsprechend war 2022 meine erste und größte Hoffnung, dass die Linke gegen das Finanzimperium aufstehen und den ganzen Schwindel aufdecken würde. Leider ist die Mehrheit aber Gregor Gysi gefolgt, der während des Afghanistankrieges noch bemerkenswert mutige und intelligente Reden gegen den dortigen Wahnsinn gehalten hatte. Dann muss er wohl irgendwann gegen einen Laternenpfahl gerannt sein, denn von dem profilstarken mentalen Kämpfer ist nur ein angepasster Mitläufer geblieben, der die unfairen Mainstream-Narrative von der russischen Alleinschuld bedient.

Die anderen Politiker sind dann mangels Mut zum eigenen Urteil wie die Lemminge gefolgt. Wagenknecht mit ein paar guten Leuten ist da als einzige ausgewogen denkende Profilperson ausgeschert, aber vom herrschenden System gemobbt und wahrscheinlich betrogen worden. 

Was bleibt? Erstens die Hoffnung, die Linke noch rechtzeitig zu aktivieren – und zweitens die Rest-Chance, dass Trump im Iran eine Lösung erreicht. Denn, auch wenn er uns beiden nicht ganz gefällt, so hat er wenigstens den Mut und den Willen zu tiefgreifenden Reformen gegen die Herrschaft der Finanzaristokratie. (Ich kenne die Denke seiner Republikaner aus erster Hand. Die wollen zurück zur Original-Demokratie von Thomas Jefferson und weg von dem woken Unsinn der Demokratischen Partei. Davon bekommen medial abgeschirmte Deutsche leider gar nichts mit.)

Beste Grüße von der Südhalbkugel – ab jetzt seid Ihr im Sommerhalbjahr
Christian

Antwort von Uwe Froschauer vom 23. März

Servus Christian, 

ich habe mir überlegt, unseren Dialog als Artikel zu bringen – im Sinne von: "Gelebter Meinungspluralismus zum Thema aktuelle militärische Gewalt". Was hältst Du davon? Das soll den Lesern zeigen, dass man durchaus in einigen Punkten unterschiedlicher Meinung sein kann – und auch sein sollte –, zumal es keine objektive Wahrheit gibt, und dass es wichtig ist, dass man miteinander redet, dass man Meinungen austauscht, und nicht auf der absoluten Richtigkeit der eigenen Aussagen beharrt. 

Beste Grüße, Uwe

Antwort von Christian vom 23. März

Ja, Servus Uwe, prima Idee!

Wir liegen mit unserer Gedankenintegration voll auf der Linie der überfälligen Umkehr eines schon viel zu lange anhaltenden Trends der Parteiendemokratie hin zu einer destabilisierenden Polarisierung. Dieser Trend war nicht progressiv, sondern stellte eine Degeneration des Demokratiegedankens dar. Folgerichtig knüpft unsere neue Linie wieder an den Geist der amerikanischen Gründerväter an, die schon vor fast 250 Jahren vor der Verfälschung der Demokratie zu einer Zuschauerveranstaltung im Schatten mächtiger Parteien und vor wachsender Machtkonzentration in den Händen weniger gewarnt haben. Unter anderem betrifft das die undemokratische Macht des Finanzsystems und die Meinungsbeeinflussung durch nicht ausgewogene Medienberichterstattung.

Vor allem aber haben die Gründerväter vor einem bellizistischen, das Recht des Stärkeren beschwörenden Kurs der USA gewarnt. Der 6. Präsident John Quincy Adams kleidete die Warnung in die Worte: "She (America) might become the dictatress of the world. She would be no longer the ruler of her own spirit..." – Amerika könnte zum Diktator der Welt werden. Doch würde es nicht länger der Herrscher über seinen eigenen Geist sein.

Das Ignorieren dieser Warnungen hat die freiheitlich-demokratische Zivilisation auf einen Selbstmordkurs geführt, der bereits Millionen von Menschenleben gekostet hat. Doch diesen Kurs zu identifizieren und zu verlassen, wird den Bürgern durch ein Ambiente des selektiven historischen Vergessens und der hypokritischen Voreingenommenheit in den Mainstream-Medien sehr schwer gemacht.

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Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: zwei Mikrophone an einem Tisch
Bildquelle: Norb_KM / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

27. März 2026 um 11:17

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Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

(Auszug von RSS-Feed)

Vom Kollateralschaden zum Doppelschlag – Kriegsverbrechen als Routine

24. März 2026 um 09:34

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Was vor etlichen Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Die Länder und Regierungen, die Kriegsverbrecher nicht isolieren und ächten – wie das internationale Recht und die UN-Charta es vorsehen, sind Mittäter. Das gilt für den Völkermord gegen die Palästinenser im Gazastreifen und im Westjordanland, das gilt auch für den aktuellen Angriff auf Iran und Libanon. Von Karin Leukefeld.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 28. Februar 2026 griffen Israel und die USA den Iran an. Der Angriff ist völkerrechtswidrig und illegal. Iran hatte die beiden Staaten weder bedroht noch angegriffen. Im Gegenteil: Iran und die USA hatten durch die Vermittlung des Oman am 26. Februar eine weitere Verhandlungsrunde in Genf beendet, die zu weitreichenden Ergebnissen geführt hatte. Ein neues Treffen war für den 2. März in Wien am Sitz der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) geplant.

Der Angriff wurde und wird bis heute von der Bundesregierung und anderen europäischen Regierungen, auch von der EU-Kommission oder im EU-Parlament nicht verurteilt. Bundesminister und andere deutsche Politiker erklären, „fest an der Seite Israels“ zu stehen. Dessen Regierung droht neben der anhaltenden Zerstörung des Iran mit Einmarsch und Besetzung des Libanon, der trotz einer Waffenruhe mit Israel Ende November 2024 täglich von Israel bombardiert wurde. Dabei wurden täglich Menschen getötet.

Trotz der aggressiven Drohungen, die israelische Minister gegen den Libanon richten, werden deutsche Waffen und deutsches Geld an die israelische Regierung nicht gestoppt. Das Auswärtige Amt bestellt nicht die Vertreter von Israel und den USA ein, um gegen deren Angriffe zu protestieren. Kein Wort darüber, dass der libanesischen Bevölkerung damit gedroht wird, ihre Lebensgrundlagen in Grund und Boden zu bomben. Südbeirut – dass auch in deutschen Medien als „Hochburg der Terrororganisation Hisbollah“ bezeichnet wird – werde bald „aussehen wie Khan Younis und Rakka“, so das israelische Regierungsmitglied Smotrich. Und die israelische Armeeführung ordnet die komplette Zerstörung von Dörfern im südlichen Libanon an.

Leben unter Bomben

Seit drei Wochen beherrscht nun der völkerrechtswidrige US-israelische Krieg das Leben der Menschen zwischen dem östlichen Mittelmeer und weit über die Persische Golfregion hinaus. Obwohl klar ist, dass der Krieg von Israel und den USA begonnen wurde, während Iran sein Recht auf Verteidigung ausübt und vor jedem neuen US-israelischen Angriff warnt, man werde auf gleicher Ebene zurückschlagen, wurde unmittelbar nach Kriegsbeginn der Iran für den Krieg verantwortlich gemacht. Diese Anschuldigung wird von EU-Staaten wie Deutschland, Frankreich und von England (E3) verbreitet, auf Antrag des Golfkooperationsrates wurde diese Anschuldigung in einem Resolutionsentwurf dem UN-Sicherheitsrat vorgelegt. Die Resolution wurde – bei Enthaltung von China und Russland – angenommen. 130 UN-Mitgliedsstaaten sollen die Resolution unterstützt haben. Der Iran wies die Resolution zurück und betonte sein Recht, sich gegen die US-israelischen Angriffe zu verteidigen.

Die dort lebenden Muslime feiern das Ende des Fastenmonats Ramadan, die Christen befinden sich in der vorösterlichen Fastenzeit, und im Iran und angrenzenden Gebieten wird das Neujahrsfest Newroz oder Newruz gefeiert.

Millionen Menschen in der Region sind auf der Flucht. Mehr als 1,2 Millionen Inlandsvertriebene sind im Libanon registriert, mehr als drei Millionen Vertriebene werden aus dem Iran gemeldet. Die zwei Millionen Palästinenser im Gazastreifen und Zehntausende Vertriebene im besetzten Westjordanland finden kaum noch Erwähnung in westlichen Medien.

Die Zahl der Toten steigt täglich. Mehr als 1.500 Tote werden offiziell im Iran gemeldet, darunter hochrangige Politiker und Militärs. Wissenschaftler, Journalisten, Rettungshelfer, Feuerwehrleute, Angehörige des Zivilschutzes und der Rote-Kreuz/Rote-Halbmond-Organisationen wurden getötet. Ärzte, Krankenhelfer und ihre Gesundheitszentren und Kliniken werden bombardiert. In Schulen sterben Kinder und Lehrer.

Im Libanon werden die Menschen von den israelischen Bomben- und Drohnenangriffen in ihren Häusern, Höfen, Dörfern und Wohnungen getötet, die Israel als „Hisbollah-Stellungen“ beschreibt. Mehr als 1.000 Tote wurden bisher gemeldet, darunter Rettungshelfer, Zivilschutz, Journalisten, Ärzte, Universitätsprofessoren und Familien mit ihren Kindern, die von Israel als „Hisbollah“ bezeichnet werden. Der stellvertretende Leiter von UNICEF-Libanon erklärte, die „Eskalation hat so viele getötet oder verletzt“, als töte man „eine Schulklasse Kinder jeden Tag“.

Die mehr als 72.000 Toten, die von Israel in Gaza getötet worden sind, scheinen vergessen. Unklar ist, wie viele Tote unter den Trümmern der zivilen Infrastruktur verschüttet sind, 11.000 Menschen wurden aus Gaza von der israelischen Armee verschleppt und werden in israelischen Gefängnissen und Lagern vermisst.

Lebensgrundlagen werden zerstört, wenige Tage vor dem Eid al-Fitr Fest hat die israelische Besatzungsarmee die Al-Aksa-Moschee in Ostjerusalem für die Gebete am Ende des Ramadans gesperrt. Die Moschee gilt als das drittwichtigste Heiligtum für die Muslime nach Mekka und Medina.

Die Drohungen der angreifenden US-israelischen Koalition überschlagen sich täglich in Wort und Tat. Nach der Zerstörung von Öldepots im Norden von Teheran bombardiert Israel das iranische Pars-Gasfeld im Persischen Golf. Die USA bombardieren die Khargh Insel, Flughäfen und einen Ölverladehafen vor der Westküste des Irans. US-israelische Raketen bombardieren die Atomanlagen Busheir und Natanz im Iran.

US-Präsident Donald Trump droht schließlich, sämtliche Energieanlagen des Iran zu zerstören, sollte dieser die Straße von Hormus nicht für die Schifffahrt freigeben. Der Iran erklärt, Schiffe befreundeter Staaten hätten freie Fahrt durch die Meerenge, andere müssten die Durchfahrt mit Iran verhandeln, wenn sie nicht beschossen werden wollten. 20 Prozent des weltweiten Nachschubs von Öl und (Flüssig-)Gas werden täglich durch die Straße von Hormus transportiert.

Krieg ist Frieden, Freiheit ist Sklaventum, Nichtwissen ist Stärke (1984, George Orwell)

Israel bezeichnete den Luftangriff auf den Iran als „präventiven Schlag”: Der israelische Verteidigungsminister Israel Katz erklärte, Ziel der Operation sei es, „Bedrohungen gegen den Staat Israel zu beseitigen“. Mittlerweile haben zahlreiche US-Politiker, darunter auch Außenminister Marco Rubio und der Leiter der Anti-Terror-Abteilung Joe Kent, erklärt, die USA hätten sich dem Angriff angeschlossen, weil Israel ihn sowieso geplant habe. Eine konkrete Gefahr aus dem Iran habe nicht vorgelegen.

Der Angriff besiegelt das Scheitern der Diplomatie. In der UN-Charta gibt es ein „Nichtangriffsgebot“, dass Israel nie respektiert hat. Mehr als ein Jahr hat der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu die USA zu dem Angriff auf den Iran gedrängt. In der ersten Trump-Amtszeit konnte Israel erfolgreich durchsetzen, dass die USA 2018 aus dem lange verhandelten Atomabkommen mit dem Iran (JCPOA) ausstiegen.

Wiederholt hatte Israel die Verhandlungen torpediert und verurteilt. Netanjahu kritisierte nicht nur die Verhandlungen über das israelische Atomprogramm, er wollte auch die Agenda möglicher Verhandlungen bestimmen. Dazu gehörten neben dem Atomprogramm die Einstellung des iranischen Raketenprogramms sowie ein Ende der iranischen Kooperation mit regionalen Verbündeten. Bei dem aktuellen Angriff handelt es sich um das zweite Mal, dass Iran aus bilateralen Verhandlungen mit den USA heraus angegriffen wurde.

Die Frage, warum die USA sich dem Krieg angeschlossen haben, wird vielfältig beantwortet. Das oder zumindest ein Ziel ist, die komplette Kontrolle über Westasien zu erlangen. Das iranische Atomprogramm ist ein Vorwand, zumal es bereits beim Angriff im Juni 2025 hieß, man habe sämtliche Kapazitäten des Iran, Atomwaffen zu entwickeln, zerstört. Der Iran hat unter dem obersten Revolutionsführer Ali Khamenei immer betont, keine Atomwaffen anzustreben. Die Urananreicherung sei ein Recht des Iran, zumal das Land den Nichtverbreitungspakt unterschrieben und seitens der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA auf Druck der USA und der israelischen Partner Deutschland, Frankreich und Großbritannien (E3) intensive Überwachung und Kontrollen durchgeführt wurden. Das unterscheidet den Iran vollständig von Israel, der einzigen Atommacht in der Region. Israel schweigt über sein Atomwaffenprogramm, dementiert aber nicht, Atomwaffen zu haben.

Israel will sich zu einem „Groß-Israel“ auf ein Gebiet ausweiten, das mit dem Kerngebiet eines „Größeren Mittleren Ostens“ übereinstimmen soll. Als „jüdischer Staat“ sei man „auserwählt“, über den anderen Völkern der Region zu stehen. Die EU-Kommission und europäische Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien bewaffnen und finanzieren Israel und dessen Armee, um „die Drecksarbeit zu erledigen“. Der Plan, Westasien unter westlich-israelische Kontrolle zu bringen, ist ein Griff nach den Rohstoffen der Region und richtet sich politisch gegen China und Russland, die in Westasien – mit BRICS und dem neuen Seidenstraßenprojekt – eine erfolgreiche Politik der Kooperation begonnen hatten.

Gemäß der Kriegsregeln

Was vor 20 Jahren weltweit für Entsetzen sorgte, wird heute hingenommen. Die absichtliche Tötung von Zivilisten und die absichtliche Zerstörung ziviler Infrastruktur sind Kriegsverbrechen und brechen internationales und humanitäres Recht. Beispiel: Der völkerrechtswidrige Krieg gegen den Irak 2003.

Bagdad, 12. Juli 2007. Zwei US-Kampfhubschrauber der Marke Hughes AH-64 ‚Apache‘ flogen an diesem Morgen Angriffe auf eine Gruppe von bis zu zwölf Männern, die eine Straße im Stadtteil Neu-Bagdad, Baghdad al Jedideh, entlangliefen.

Die Soldaten an Bord der Hubschrauber feuerten mit 30-Millimeter-Bordkanonen und töteten die Männer, darunter der Fotograf Namir Nour El Deen und der Fahrer Saeed Chmagh, zwei irakische Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters. Später sollten die Soldaten sagen, sie hätten die Kameras, die die beiden Journalisten auf der Schulter trugen, für Granatwerfer, eine RPG (rocket-propelled grenade) gehalten. Eine Bordkamera nahm das Geschehen auf. Kommentar der Soldaten: „Diese toten Bastarde. Schön.“

Einer der beiden Mitarbeiter von Reuters überlebte schwer verletzt. Er bewegte sich, versuchte aufzustehen. Die Hubschrauberkamera zeichnete das auf. Kommentar der Soldaten: „Trägt er eine Waffe? Ich habe noch keine gesehen. Hey Leute, seht ihr den Typen, der da am Bordstein entlangkriecht? Ja, ich habe ihn.“

Das Zielkreuz der Hubschrauberkamera schob sich langsam über den Verletzten. Dann hörte man einen der Soldaten sagen: „Wir haben hier einen schwarzen Van, der den Typ einsammelt. Bitte um Erlaubnis, anzugreifen.“

Die Kamera des Hubschraubers schwenkte, und zu sehen ist, wie der Fahrer des Vans versuchte, den Verletzten zu bergen. Ein anderer Mann half ihm, beide trugen den Verletzten zur Seitentür des Fahrzeugs, legten ihn hinein. Zu hören ist die Stimme eines Soldaten: „Ja, Roger, greift an.“ „Verstanden“, sagte ein anderer Soldat.

Gerade, als der Van losfahren wollte, griff der US-Kampfhubschrauber den Wagen an und feuerte 120 Schuss Munition auf das Fahrzeug und auf die zwei Männer, die versuchten, sich nahe einer Mauer in Sicherheit zu bringen. Die Hubschrauberkamera hielt alles fest. Die Soldaten verständigten sich: „Ich habe sie verloren. Ich habe sie. Oh ja, schaut Euch das an. Direkt in die Windschutzscheibe.“

Die Hubschrauberkamera hielt das Bild fest. Der Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters, der gerettet werden sollte, lag leblos am Boden. Der Van war vermutlich durch den Druck der Geschosse rückwärts gegen eine Mauer gedrückt worden. Die beiden Männer lagen tot daneben. Die US-Armee erklärte später, die beiden Hubschrauber hätten eine „Gefahr für die Truppen“ identifiziert, gesichert und sich den „Kriegsregeln entsprechend“ verhalten.

„Collateral Murder“

Whistleblower aus der US-Armee hatten die Aufnahmen Wikileaks zugespielt, veröffentlicht wurde das Video unter dem Titel „Collateral Murder“ (Kollateralmorde), im April 2010, drei Jahre nach dem eigentlichen Vorfall.

Das militärische Vorgehen wurde schon damals als „Doppelschlag“, als Double Tap bezeichnet. Der erste Angriff attackiert dabei das eigentliche Ziel – ein Gebäude, Personen oder eine Personengruppe. Der zweite, zeitlich verzögerte Angriff gilt Ersthelfern, Rettungskräften, hinzugeeilten Angehörigen, möglichen Überlebenden des ersten Angriffs, die helfen wollen. Nach Einschätzung der juristischen Fachzeitschrift Florida Law Review handelt es sich bei Double Taps „wahrscheinlich“ um Kriegsverbrechen, da sie grob gegen das Humanitäre Internationale Recht und die Genfer Konventionen verstoßen. Diese verbieten, Zivilisten, Verwundete oder solche, die nicht mehr kämpfen können, anzugreifen.

Als der Film „Collateral Murder“ 2010 veröffentlicht wurde, war die internationale Öffentlichkeit schockiert über die Brutalität, mit der die US-Soldaten in den US-Kampfhubschraubern wehrlose Menschen angriffen und töteten. Die aufgezeichneten Kommentare zeigten zudem eine tiefe Verachtung für die Opfer und eine Überheblichkeit der US-Soldaten nicht nur gegenüber diesen Opfern, sondern auch gegenüber dem Humanitären Internationalen und dem Kriegsrecht, wonach Zivilisten nicht getötet werden dürfen. Unbekannt blieb, ob die Soldaten davon schon jemals gehört hatten. Keiner wurde angeklagt, keiner wurde verurteilt.

Auch die US-Administration war über die Veröffentlichung schockiert. Nicht wegen des Verhaltens ihrer Soldaten, sondern weil jemand es gewagt hatte, die Kriegsverbrechen, die die US-Armee verübte, in aller Öffentlichkeit anzuprangern. Es war nicht das erste Mal, denn zuvor waren bereits Informationen über das US-Gefangenenlager Guantanamo veröffentlicht worden.

Damals hatte Wikileaks internationale Medienpartner, die die Veröffentlichungen unterstützten und davon profitiert hatten. Auf der Wikileaks-Internetseite finden sich u.a. die Namen von The Washington Post, McClatchy Company, El Pais, The Telegraph, Der Spiegel, Le Monde, Aftonbladet, La Repubblica, L’Espresso. Genannt wird auch Andy Worthington, Journalist und Aktivist, der die „Guantanamo Files“ in einem Buch veröffentlichte, das 2007 von Pluto Press veröffentlicht wurde. Später folgte der Film „Außerhalb des Rechts“, in dem die Geschichten einiger Guantanamo-Gefangenen dokumentiert werden. Worthington setzte sich nicht nur für die Freilassung der Gefangenen, sondern auch für die Schließung des Guantanamo-Gefängnisses ein. Anfang 2025 ließ die US-Regierung noch einmal elf Gefangene frei, die mehr als 20 Jahre ohne Anklage in Guantanamo festgehalten worden waren. Sie wurden an den Oman überstellt. In dem Gefängnis auf der US-Marinebasis Guantanamo Bay werden bis heute noch 15 Gefangene ohne Anklage seit mehr als 20 Jahren festgehalten.

Afghanische Tagebücher

Nach der Veröffentlichung der Guantanamo Files folgte die Veröffentlichung der Afghan War Diaries, im April 2010 folgte „Collateral Murder“. Die US-Regierung war besonders wegen geheimer Unterlagen zu Afghanistan alarmiert und warnte vor weiteren Veröffentlichungen. In deutschen Medien folgten kritische Berichte nach dem Motto: „Wikileaks und Afghanistan – Pressefreiheit oder Kampagne?“

Dann wurde Wikileaks gejagt. Julian Assange als Stimme und Gesicht von Wikileaks wurde mit konstruierten Vorwürfen diffamiert und in Schweden angeklagt, es folgte ein EU-Haftbefehl. Sieben Jahre verbrachte Assange im Exil in der Botschaft von Ecuador in London. Dort sagte man ihm politisches Asyl in Ecuador zu. Die US-Administration forderte seine Auslieferung wegen „Spionage und Geheimnisverrat“. 2019 wurde Assange von der britischen Polizei aus der ecuadorianischen Botschaft verschleppt, nachdem die neue Regierung Ecuadors die Asylzusage zurückgenommen hatte. Assange wurde in das britische Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gebracht. Wiederholt wurde über das US-Auslieferungsverfahren verhandelt. Das wurde schließlich vom australischen Ministerpräsidenten Anthony Albanese gestoppt, der Julian Assange, einen Staatsbürger Australiens, nach Australien zurückholte.

Im Juni 2024 kam Assange frei. Nach einer Pro-forma-Verhandlung vor einem US-Gericht auf der Insel Saipan im Pazifik konnte er nach Australien zurückkehren. Er hatte sich der Spionage schuldig bekannt mit den Worten, er sei davon ausgegangen, dass seine Arbeit für Wikileaks vom ersten Zusatzartikel der US-Verfassung geschützt gewesen sei, dem Recht auf Meinungsfreiheit. In den NachDenkSeiten hieß es damals, die Freiheit von Assange sei „das Ergebnis des Engagements von Menschen auf der ganzen Welt“.

Die libanesische Tageszeitung Al Akhbar feierte die Freiheit von Julian Assange mit einem ganzseitigen Titelbild und dem Satz: „Einer der besten Wege, Gerechtigkeit zu erreichen, ist es, Ungerechtigkeit aufzudecken.“ Heute muss man allerdings vielen Medien weitgehend Versagen bescheinigen, wenn es um die Aufdeckung von Ungerechtigkeit geht. Die Kriegsverbrechen der US-Armee im Irak, in Afghanistan, die Menschenrechtsverbrechen an Gefangenen in Guantanamo, die vor 16 Jahren für einen internationalen Aufschrei sorgten, sind heute Routine.

Israel hat die Liste der Kriegsverbrechen noch mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausgeweitet. Für den Angriff auf mehr als 3.000 Personen im Libanon, die 2024 bei der gleichzeitigen Explosion von Funksprechgeräten schwer verletzt oder getötet wurden, gab es mancherorts etwas wie Anerkennung für einen „kühnen und einfallsreichen Angriff“. Die Ermordung von politischen Führungspersonen gehört schon lange zum Arsenal israelischer Sonderkommandos. In deutschen Medien wird das inzwischen als „Enthauptungsschlag“ bezeichnet. Der deutsch-israelische Historiker Michael Wolffsohn erklärte dazu in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, das Völkerrecht dürfe „für gezielte Tötungen im Iran gebrochen werden“. Der Bruch des internationalen Rechts – und das sind „gezielte Tötungen“ – soll offenbar „normalisiert“ werden und im Alltag ankommen.

Der „Doppelschlag“

Sucht man über diese militärische „Taktik“ Informationen im Internet, wird man auf Artikel gelenkt, die von der russischen und der syrischen Armee im Syrienkrieg (seit 2011) berichten. Beide Armeen hätten „Doppelschläge“ gegen die bewaffnete dschihadistische Opposition verübt, heißt es.

Die Autorin erinnert sich allerdings daran, dass diese Taktik von der Nusra Front, damals Al-Qaida-Vertretung in Syrien, eingesetzt wurde. Einer der ersten dieser Angriffe fand in Damaskus im Januar 2012 statt. Damals war die russische Armee gar nicht in Syrien aktiv. Ziel des Anschlags war ein Bus mit Polizei- und Geheimdienstangehörigen im Ortsteil Al Midan, kurz darauf folgte eine zweite Detonation. Ähnlich ein Anschlag auf ein Polizeikrankenhaus außerhalb der Hauptstadt. Als Rettungssanitäter eintrafen, folgte der nächste Anschlag.

Der Gründer und Führer der Nusra Front – Abu Mohamed Al Jolani, heute bekannt als Ahmed al Sharaa – hatte die Taktik offenbar aus dem Irak-Krieg übernommen und nach Syrien gebracht. Im Irak hatte der Islamische Staat im Irak Autobomben per Fernzündung auf Märkten, an Busbahnhöfen, vor Kirchen oder Moscheen explodieren lassen. Fast immer folgte ein zweiter Anschlag, eine zweite Explosion, wenn Menschen herbeieilten, um Verletzten zu helfen.

In Gaza, im Libanon und im Iran gehören diese militärischen „Doppelschläge“ inzwischen zu den alltäglichen Angriffen der israelischen und US-Armee.

25. August 2025, Gaza. Kameras halten einen israelischen Angriff auf das Al Nasser Hospital in Gaza fest. Der erste Angriff tötet einen Journalisten von Reuters. Als Journalisten und Sanitäter kommen, um zu helfen, wird eine zweite Rakete auf die Gruppe gefeuert. Bei diesem „Doppelschlag“ sterben 20 Menschen, darunter fünf Journalisten.

28. Februar 2026, Minab. Zu Beginn des Angriffs auf den Iran wurde Revolutionsführer Ali Khamenei in seinem Wohn- und Amtssitz getötet. Am gleichen Tag wurde im Süden des Iran in der Stadt Minab, Provinz Hormozghan, die Shajar-e Tayyeb Grundschule für Mädchen mit einer US-Tomahawk-Bombe zerstört. 168 Kinder seien getötet worden, hieß es in einem Schreiben des iranischen Justizministers Amin Hosein Rahimi an UNICEF am 11. März 2026. Als Angehörige und Rettungssanitäter helfen wollten, folgte eine zweite Rakete. Über diesen „Doppelschlag“ wurde in deutschen Medien tagelang so berichtet, als handele es sich um eine Propagandameldung der iranischen Führung. Selbst die Bilder der frisch ausgehobenen Gräber und der großen Menschenmenge, die den Särgen folgte, wurden als „Fake“ dargestellt. Seit dem 28. Februar seien bereits 50 Schulen direkt angegriffen worden, hieß es in dem Schreiben an UNICEF. Die Angriffe seien ein „klares Beispiel für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

12. Februar 2026, Beirut. Im Libanon attackiert die israelische Luftwaffe Zelte von Inlandsvertriebenen im Ortsteil Ramle el Baida. Es ist ein Strand an der Beiruter Uferpromenade. Später heißt es, das Ziel sei ein Fahrzeug gewesen. Es war früh am Morgen und noch dunkel, als Dalal, eine von Hunderten Menschen, Essen vorbereitete, das im Ramadan vor Beginn der Morgendämmerung eingenommen wird. Dalal sei nicht der richtige Name, heißt es in dem Bericht der Zeitung The National. Plötzlich bebte der Boden und die Luft füllte sich mit Rauch. Ein Angriff, erinnerte sich die Frau. Sie lief los, um ihre Kinder zu finden, und sah viele Körper auf dem Boden liegen, berichtete sie. „Ein Mann lebte noch, konnte aber nicht aufstehen. Er kroch … Dann gab es einen zweiten Angriff und er wurde getötet. Immer, wenn ich meine Augen schließe, sehe ich ihn vor mir, wie er am Boden kriecht.“ Kinder wurden durch die Wucht des Einschlags in die Luft geschleudert, berichtet Dalal. „Es war so wie das, was wir in Gaza gesehen haben.“ Zwölf Personen wurden getötet, 28 weitere wurden verletzt.

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US- und NATO-Militärbasis in Ramstein schließen

12. März 2026 um 08:00

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Die US- und NATO-Basis Ramstein ist ein zentraler Knotenpunkt US-amerikanischer Militärpolitik in Europa. Von hier aus werden Kriege koordiniert, die nicht nur das Völkerrecht infrage stellen, sondern auch Deutschland politisch und sicherheitspolitisch in Haftung nehmen. Die Debatte über Ramstein führt deshalb zu einer grundsätzlichen Frage: Welche Rolle spielen US-Militärbasen und die NATO im globalen Machtsystem der Vereinigten Staaten – und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Frieden und Sicherheit in Deutschland? Von Sevim Dagdelen.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ramstein und die Verantwortung Deutschlands

Zur Führung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der USA und Israels gegen den Iran nutzen die Vereinigten Staaten insbesondere auch die US- und NATO-Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein. Obwohl der Verstoß der USA gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes offenkundig zu sein scheint, kann die Bundesregierung keinerlei Fehlverhalten Washingtons erkennen. Dabei ist Artikel 26 Abs. 1 GG, der besagt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig“, denkbar klar.

Die US-Militärbasen in Deutschland, obwohl formal im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes, sind de facto Enklaven. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 15. Juli 2025 ( – 2 BvR 508/21 – ) zum Drohneneinsatz über Ramstein in seinen Leitsätzen ausdrücklich festgehalten: Der Bundesrepublik Deutschland „obliegt ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend, dass der Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung gewahrt bleibt“.

Das Gericht sah eine „Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG“, die „sich auf die Einhaltung des anwendbaren Völkerrechts zum Schutz des Lebens“ beziehe. Diese Schutzpflicht, so Karlsruhe, „erfasst auch Gefährdungen, die von einem anderen Staat ausgehen“, sprich den USA. Während die New York Times berichtet, die USA hätten eine Mädchenschule im Iran angegriffen, wobei 170 Kinder getötet wurden, so muss man von einem schweren Kriegsverbrechen ausgehen. Das Rückgrat der USA aber sowohl für das Kriegsverbrechen des Angriffskrieges als auch für die völkerrechtswidrigen Tötungen unschuldiger Zivilisten ist Ramstein.

Wie bei der NATO insgesamt hält sich auch bei den US-Basen in Deutschland die Legende, diese Basen dienten der Verteidigung einer Wertegemeinschaft. Für die NATO hatte bereits Generalsekretär Mark Rutte diesen Mythos zerstört. „Die NATO ist für die USA eine Plattform, um ihre Macht zu projizieren“, soweit ein ehrlicher Herr Rutte. Diese Feststellung muss in besonderer Weise auch für die weltweiten US-Basen gelten. Dabei aber kommt der NATO wiederum eine ganz besondere Rolle zu.

NATO: Infrastruktur US-amerikanischer Macht

Durch die NATO erhalten die USA garantierten Zugang zu einem Netzwerk von Luft-, Marine- und Landstützpunkten in ganz Europa. Diese dienen als „Sprungbretter“ für US-Operationen in Afrika, dem Nahen Osten und Zentralasien, da Europa geographisch näher an globalen Krisengebieten liegt.

Ohne diesen stabilen rechtlichen Rahmen müssten die USA bilaterale Abkommen aushandeln, die anfällig für lokale Politik wären und oft „Mietzahlungen“ erfordern würden. In Deutschland ist es so, dass durch indirekte Zahlungen Berlin bis zu 40 Prozent der Stationierungskosten trägt, allein für Ramstein wird von Kosten von bis zu 80 Millionen pro Jahr ausgegangen. Ramstein aber hat seine rechtliche Absicherung nicht nur über das NATO-Zusatzabkommen, sondern auch über den Aufenthaltsvertrag von 1954.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die NATO als „Kraftmultiplikator“ fungiert, der die US-Militärkapazitäten erheblich verstärkt, ohne dass die USA allein die vollen Kosten tragen müssen. Wir erinnern uns, dass auch bei den Gemeinschaftskosten die USA es geschafft haben, insbesondere Deutschland immer mehr Kosten aufzuhalsen. Das gesamte Bestreben der Trump-Administration ist es, den Europäern auch innerhalb der NATO zusätzliche Kosten aufzubürden.

Der Militärpakt ermöglicht zudem gemeinsame Kommando- und Kontrollstrukturen, die die US-Fähigkeiten weltweit erweitern. Der US-Beitrag zum NATO-Haushalt beträgt nur einen Bruchteil des US-Verteidigungsetats (z. B. 0,074 Prozent für 2025), ergibt aber immense Vorteile durch geteilte Ressourcen. Ramstein mit dem Hauptquartier der United States Air Forces in Europe – Air Forces Africa und dem Hauptquartier des Allied Air Command Ramstein, einer NATO-Kommandobehörde zur Führung von Luftstreitkräften, ist ein Paradebeispiel für diese Erweiterung der US-Kriegsfähigkeiten.

Ohne die NATO wäre das US-Stützpunktsystem teurer, instabiler und weniger effizient, da es auf bilaterale Deals angewiesen wäre. Die NATO ist essenziell für das Stützpunktsystem in Europa und die globale Machtprojektion der USA. Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass die NATO und das US-Stützpunktsystem Teil eines kolonialen Weltsystems der USA sind, das auch auf Krisen reagiert. Etwa wenn die US-Basen in den Golfstaaten zunehmend bedroht werden, wird versucht, britische Basen in Zypern, die von den US-Amerikanern genutzt werden, über einen NATO-Beitritt der Insel de facto zu NATO-Basen zu transformieren, die dann wiederum den Vorteil für die USA hätten, dass die Finanzierung stärker von Dritten übernommen würde und einem massiven Ausbau der Militärbasen nichts mehr im Wege stünde.

Im Fall Zypern würde ein NATO-Beitritt mit ziemlicher Sicherheit auf eine Teilung der Insel hinauslaufen, denn der NATO-Partner Türkei, der 37 Prozent Zyperns besetzt hält, würde sich eine Zustimmung zu einem NATO-Beitritt Zyperns sicherlich teuer abkaufen lassen, etwa durch eine Anerkennung der türkischen Besatzung durch die USA.

US-Basen: Neokoloniale Kriegsenklaven

Die Frage, die ich mir oft gestellt habe, insbesondere nach der Münchener Rede des US-Außenministers Rubio, ist, ob man die US-Militärbasen nicht als Teil eines kolonialen oder besser gesagt neokolonialen Weltsystems der USA bezeichnen muss. Die rund 800 US-Militärbasen in über 80 Ländern sind einzigartig für ein einzelnes Land. Zunächst einmal ist hier die funktionale Ähnlichkeit zu klassischen Kolonien zu nennen. Die US-Basen dienen der Machtprojektion, Kontrolle von Ressourcen, Abschreckung und Intervention. Sie ermöglichen es den USA, globale Hegemonie zu erhalten, ohne direkte territoriale Annexion – genau wie das britische Empire mit seinen Stützpunkten (Gibraltar, Singapur, Malta) funktionierte. Der US-Politologe Professor Chalmers Johnson nannte die US-Basen zu Recht wörtlich „Amerikas Version der Kolonie“.

Die US-Basen haben zahlreiche neokoloniale Merkmale. Viele Basen entstehen durch ungleiche Verträge, Druck oder Abhängigkeit (z. B. in Ländern mit US-freundlichen Regimen). Sie verursachen oft Umweltzerstörung, Vertreibungen, Kriminalität, Prostitution und Verletzung der Souveränität – ähnlich wie Kolonialherrschaft. In Okinawa, Guam oder Diego Garcia gibt es starke lokale Widerstandsbewegungen gegen diese „militärische Besatzung“.

Auch der Vertrag über die Stationierung der US-Armee in Deutschland von 1954 ist solch ein ungleicher Vertrag, auch da vergleichbare deutsche Basen in den USA fehlen. Man muss hier im aristotelischen Sinne von einer an sich unfreiwilligen Freiwilligkeit sprechen, die den Abschluss des Vertrages von bundesrepublikanischer Seite aus bedingte.

Mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 gibt Deutschland acht Mitgliedstaaten der NATO (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika) seine völkerrechtliche Zustimmung zum dauerhaften Aufenthalt ihrer Stationierungsstreitkräfte. Mit dem Vertragswerk wurde noch vor dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO das Besatzungsrecht der Truppen der Alliierten fortgeschrieben per allgemeinem Zustimmungsgesetz, während das NATO-Truppenstatut die konkrete Ausgestaltung des Aufenthalts formuliert.

Dieser Aufenthaltsvertrag wurde durch einen Notenwechsel gegenüber den drei Westalliierten 1990 für Gesamtdeutschland bestätigt und gilt allerdings nicht in den neuen Bundesländern. Der Aufenthaltsvertrag ist ein Relikt des Kalten Krieges. Die US-Basen haben infolge dieses Vertrages den Charakter von extraterritorialen Enklaven. Der Zutritt wird allein von den USA kontrolliert. Es gilt de facto eine Straflosigkeit für die Handlungen der USA, auch da die Bundesregierung offenbar nicht Willens ist, das Grundgesetz und Völkerrecht in diesen Enklaven durchzusetzen.

Der Aufenthaltsvertrag muss als ungleicher Vertrag gewertet werden, da er beispielsweise entsprechende Rechte der Bundesrepublik Deutschland auf dem Territorium der USA nicht vorsieht. Die vertraglichen Möglichkeiten zum Aufenthalt deutscher Truppen zur Ausbildung etwa sind mit dem Aufenthaltsvertrag nicht zu vergleichen. Der Vertrag ist ein klassisches Beispiel, wie eine Struktur des Kalten Krieges für das Führen weltweiter Kriege der USA in Anspruch genommen wird. Je stärker aber die USA völkerrechtswidrige Kriege von ihren Basen in Deutschland aus weltweit mitführen und sogar über die geplante US-Raketenstationierung auf US-Basen (Raketen, die Moskau in wenigen Minuten erreichen können) andere Länder von Deutschland aus bedrohen, umso instabiler wird auch die Sicherheitslage der Bevölkerung hier. Deutschland wird ganz praktisch in Haftung genommen werden für Kriegsentscheidungen der USA von deutschem Boden aus.

Es geht inzwischen um viel mehr als die Durchsetzung des Grundsatzes, dass von deutschem Boden aus kein Krieg mehr ausgehen sollte. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland, die eine US-Regierung bereit ist, massiv zu gefährden, indem sie von Deutschland aus Völkerrecht bricht und andere Staaten ins Visier ihrer Raketen nimmt.

Schließen und Austreten: Für Frieden und Sicherheit

Wem Frieden und Sicherheit heute für Deutschland am Herzen liegen, der muss deshalb auf die Schließung der US-Militärbasen wie auch auf einen Austritt aus der NATO drängen. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Austrittsfrage heißt es im letzten Satz verräterisch offen:

Sowohl der Aufenthaltsvertrag als auch das NATO-Truppenstatut können aufgekündigt werden. Nach Nr. 3 der Vereinbarung vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesrepublik Deutschland den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden. Nach Art. XIX Abs. 1 und 3 NATO-Truppenstatut kann jede Vertragspartei das Abkommen mit einer Frist von einem Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der USA kündigen. Obwohl die Möglichkeit einer Kündigung rechtlich besteht, dürfte sie politisch nicht gangbar sein.

Spanien hat gezeigt, dass man den USA die Nutzung ihrer Basen für völkerrechtswidrige Kriege verwehren kann. Es ist höchste Zeit, dass auch wir in Deutschland eine Bewegung zur Schließung dieser Kriegsenklaven der USA und zum Austritt aus einem Militärpakt, der allein helfen soll, die US-Hegemonie auf unsere Kosten abzusichern, verstärken.

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Baden-Württembergs bedenkliche Zusammenarbeit mit Palantir

10. März 2026 um 08:00

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Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg hat das Gotham-System des US-Unternehmens Palantir gekauft, um mit Hilfe Künstlicher Intelligenz Überwachungsdaten im Auftrag der Strafverfolgungsbehörden zu verarbeiten – auch mit den Stimmen der aktuellen Wahlsieger Die Grünen. Die Polizei von Baden-Württemberg gibt zwar an, dass die Software von Palantir streng kontrolliert wird, um Missbrauch oder Datenlecks zu verhindern – dennoch löst die Zusammenarbeit mit Palantir ernsthafte Bedenken aus. Ein Artikel von Shir Hever.

Alex Karp, der Geschäftsführer des US-Softwarekonzerns Palantir, bekannt für die Bereitstellung von Technologien für Polizei, Geheimdienste und Militär, sagte im letzten Jahr bei einer Investorenkonferenz:

Palantir ist hier, um Systeme zu stören und die Institutionen, mit denen wir zusammenarbeiten, zu den besten der Welt zu machen, und wenn es notwendig ist, unsere Feinde einzuschüchtern und gelegentlich zu töten.“

An solchen Zitaten mangelt es bei den Palantir-Gründern Alex Karp und Peter Thiel, zwei Trump-Anhängern, nicht. Thiel war auch ein enger Freund von Jeffrey Epstein. Sie machen keinen Hehl daraus, dass ihr Unternehmen nach Macht, Dominanz und einer Unterscheidung zwischen „uns“ und „ihnen“ strebt.

Und ganz aktuell wird die Technologie von Palantir zum Töten eingesetzt – in Gaza und auch im Iran. In Gaza nutzt Israel Palantir, um internationale Hilfsorganisationen zu überwachen, nachdem diese sich geweigert hatten, personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter weiterzugeben, um Lebensmittellieferungen nach Gaza zu verfolgen und zu stoppen. Und im Iran sammelt Palantir Überwachungsdaten und gleicht diese mit dem KI-Modell von Anthropic ab, um Ziele für Attentate zu generieren.

Kann Technologie an sich böse sein oder kommt es nur darauf an, ob sie für böse Zwecke eingesetzt wird? Mit der Wahl des Firmennamens „Palantir“ haben Karp und Thiel ihre Meinung zu diesem Thema deutlich gemacht. Das Wort „Palantir“ bezieht sich auf eine magische Kristallkugel aus den Büchern „Der Herr der Ringe“ von J. R. R. Tolkien. In den Büchern und auch im Film benutzt der Hobbit Pippin den Palantir aus Neugier und wird dadurch Opfer der böswilligen Überwachung durch den tyrannischen Sauron. Das Logo von Palantir ist eine vereinfachte Kristallkugel, die als Pupille eines Auges dargestellt ist. Dies kann man als Anspielung auf das „Auge von Sauron“ (das ultimative Überwachungsinstrument im Dienst des Bösen in „Der Herr der Ringe“) lesen. In seinem X-Account lautet das Unternehmensmotto „Software, die dominiert“. Eines der von Palantir entwickelten Tools heißt „Gotham“, eine Anspielung auf die fiktive Stadt aus den Batman-Geschichten, in der ein millionenschwerer Rächer namens Batman Kriminelle in der korrupten und von Verbrechen heimgesuchten Stadt Gotham bekämpft. Palantir bezeichnet die Software daher auch als „Waffensystem“.

Die Identifikation mit Schurken der Populärkultur geschieht aber auch durch Andere. Die US-Einwanderungsbehörde ICE verglich sich selbst mit Darth Vader aus Star Wars, Trump sagte in einem Treffen mit Zohran Mamdani, „Sie können mich einen Faschisten nennen“, Benjamin Netanjahu nannte Israels Operation zur Ermordung wichtiger iranischer Führer und Militärkommandanten „Operation Red Wedding“ (Rote Hochzeit), eine Anspielung auf die Massenszene aus den Büchern und der Fernsehserie Game of Thrones, in der unbewaffnete Unschuldige ermordet werden. Israels Krieg gegen den Iran im Juni 2025 wurde „Rising Lion“ genannt, eine biblische Anspielung aus dem Buch Numeri, in dem es weiter heißt: „Er wird sich nicht niederlegen, bis er von der Beute gegessen und das Blut der Erschlagenen getrunken hat.“ Diese Akteure scheuen sich also nicht, sich mit dem Bösen zu assoziieren, aber sie haben noch etwas anderes gemeinsam: Sie sind alle Kunden von Palantir.

Kunden von Palantir

Palantir verkauft nicht nur die Werkzeuge für Überwachung und Herrschaft, die es möglich, ja sogar leicht machen, Menschen- und Bürgerrechte zu verletzen, sondern nutzt auch seine tyrannischen Bilder und Popkultur-Referenzen, um seinen Kunden das Gefühl zu geben, Tyrannen zu sein. Ein Vertrag mit Palantir ist daher nicht nur eine Frage der Überwachungsmacht, sondern auch ein politisches Statement: eine Parteinahme für weiße Vorherrschaft, Militarismus und Kolonialismus gegen progressive Ideale wie Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit.

Nach der pro-kolonialistischen Rede des US-Außenministers Marco Rubio auf dem Münchner Sicherheitsgipfel, die als „unheilvolles Plädoyer für schamlosen westlichen Imperialismus” bezeichnet wurde, sagte Joe Lonsdale, Mitbegründer von Palantir:

„Eine wichtige Rede von Außenminister Rubio. Diese US-Regierung kümmert sich sehr um den Westen und ist für Europa so viel besser, als ihre Führer und die politische Klasse erkennen. Ich hoffe, sie hören zu.”

In einer durchgesickerten Audioaufnahme des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein empfahl er dem ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Ehud Barak, sich „Palantir anzuschauen“. Tatsächlich gehört das israelische Verteidigungsministerium zu den ersten Kunden von Palantir. Palantir stellte seine KI-Tools dem israelischen Militär zur Verfügung. Palantir erweiterte seine Zusammenarbeit mit Israel, als der Völkermord im Gazastreifen begann. Es erklärte, „wir stehen zu Israel“, und hielt seine Vorstandssitzung im Januar 2024 in Tel Aviv ab.

Palantir in Gaza, Libanon und Venezuela

Israel setzte KI als Waffe ein, um eine große Anzahl von „Zielen“ in Gaza zu generieren, wobei bis zu 100 zivile Opfer pro Angriff als „Kollateralschaden“ in Kauf genommen wurden. Der israelische Geheimdienst nutzte KI, um 40.000 Ziele zu generieren, und wenn man den maximalen akzeptierten Kollateralschaden dafür berechnet, ist dieser größer als die Bevölkerung des gesamten Gazastreifens. Microsoft, Google und Amazon stellten Israel Cloud-Dienste, Server und Schnittstellenprogramme zur Verfügung, um die Verwaltung der enormen Mengen an Überwachungsdaten zu unterstützen, die von Drohnen, Soldaten, Gesichtserkennungs-Tools und gehackten Telefonen gesammelt wurden, aber die israelische Armee bestand darauf, dass die Ziele selbst von KI generiert wurden. Alle Tech-Giganten bestritten eine Beteiligung an diesem Teil der Militarisierung der KI. Palantir bleibt aber der Hauptverdächtige für die Bereitstellung der Algorithmen, die das israelische Militär bei der Begehung des Völkermords unterstützt haben.

Darüber hinaus startete Israel am 18. September 2024 einen Pager-Angriff im Libanon. Bei dem Angriff wurden mindestens 32 Menschen getötet, darunter zwei Kinder, und 3.250 Menschen verstümmelt und verletzt. Die UNO verurteilte den Angriff als Verstoß gegen das Völkerrecht. Israel bekannte sich stolz zu dem Angriff und ein Mossad-Agent gab der Sendung „60 Minutes“ hierzu ein Interview. In seiner Autobiografie behauptet Karp, dass Israel sich bei der Durchführung des Angriffs auf die Technologie von Palantir verlassen habe.

Amnesty International wies darauf hin, dass Palantir-Tools in den USA eingesetzt wurden, um die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit palästinensischer und pro-palästinensischer Demonstranten zu verletzen und um Migranten zu überwachen und ihre Rechte zu verletzen. Der UN-Bericht über die Unternehmen, die den Völkermord in Gaza ermöglichen, erwähnt auch Palantir als ein Unternehmen, das die Tötung von Palästinensern in Gaza erleichtert.

Wie der ehemalige griechische Finanzminister Yannis Varoufakis sagte, ist Gaza zu einem Testfeld für gefährliche Technologien geworden, die die gesamte Menschheit bedrohen. Er erwähnt ein Gespräch, das er mit einem Mitarbeiter von Palantir darüber geführt hat, wie Massenüberwachung eingesetzt wird, um den Aufenthaltsort ganzer Bevölkerungsgruppen in Echtzeit zu verfolgen. Zuerst in Gaza, dann aber auch in Europa.

Die militärtaugliche Technologie von Palantir trat auch in Erscheinung, als die USA Palantir-Tools zusammen mit Anthropic (dem KI-Unternehmen, das den Chatbot Claude entwickelt hat) einsetzten, um Präsident Maduro und seine Frau am 3. Januar 2026 aus Venezuela zu entführen. Die USA verfügten über Informationen über den genauen Einsatz der Luftabwehr und sogar über den Standort des Sicherheitsraums im Präsidentenpalast.

Die Trump-Regierung rechtfertigt den Einsatz von Militärtechnologie gegen US-Bürger mit rassistischen Argumenten über Migranten. Die US-Regierung rüstet das Heimatschutzministerium (DHS) und dessen bewaffneten Zweig ICE mit Palantir-Tools aus.

Widerstand gegen Palantir weltweit

Das American Friends Service Committee (AFSC) startete in den USA eine Protestkampagne gegen Palantir mit der einleitenden Zeile: „Der US-Technologiegigant Palantir unterstützt offen den Völkermord Israels in Gaza.“ ICE ist die bewaffnete Organisation, die zur Abschiebung von Migranten in den USA eingesetzt wird und seit September bereits 13 Menschen erschossen hat, darunter zwei US-Bürger, bei der Jagd auf undokumentierte Einwanderer. Die Sicherheitsforscherin Sophia Goodfriend kommentierte, dass die ICE-Operationen in den USA den Taktiken der israelischen Besatzungstruppen in Palästina ähneln und dass dies zu erwarten sei, wenn die Militärtechnologie von Palantir von den Strafverfolgungsbehörden eingesetzt wird.

In Großbritannien erhielt Palantir einen Auftrag des Verteidigungsministeriums im Wert von 240 Millionen Pfund, nachdem es viele ehemalige leitende Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums eingestellt hatte. Palantir unterzeichnete außerdem einen Vertrag über 330 Millionen Pfund mit dem National Health Service (NHS), woraufhin Ärzte davor warnten, dass Patienten das Vertrauen in ein System verlieren würden, das auf so invasive Weise personenbezogene Daten durch ein moralisch so verwerfliches Unternehmen sammelt. Die britische Grüne Partei fordert das Gesundheitsministerium auf, den Vertrag mit Palantir zu kündigen.

Die British Medical Association warnte, dass die von Palantir im Rahmen seines Vertrags mit dem NHS gesammelten medizinischen Informationen für militärische Zwecke und zur Verfolgung von Migranten verwendet werden könnten. Britische zivilgesellschaftliche Organisationen starteten eine Kampagne gegen den Einsatz von Palantir im britischen Gesundheitssystem.

Die New York City Health and Hospital Corporation unterzeichnete ebenfalls einen Vertrag mit Palantir, um Patienten zu verfolgen, die nicht ausreichend versichert sind oder ihre Gesundheitsleistungen nicht bezahlt haben, woraufhin The Intercept warnte, dass das System von Palantir Patienten in New Yorker Krankenhäusern der Überwachung durch US-Geheimdienste wie der NSA und ICE aussetzt.

In der Schweiz lehnten die Regierung und die Armee einen Vertrag mit Palantir ab. Die Zeitung Die Republik enthüllte, dass die Ablehnung durch Bedenken ausgelöst wurde, dass ein Vertrag mit Palantir ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz darstellen und ihre Souveränität untergraben könnte, indem er die Abhängigkeit von einem US-Unternehmen erhöht. Palantir reagierte darauf mit einer Klage gegen Die Republik. Es ist eine bemerkenswerte Ironie, dass ein Unternehmen, das sich der Überwachung und der Gewinnung von Informationen über Menschen gegen deren Willen widmet, empört ist, wenn eine Zeitung wenig schmeichelhafte Informationen über es veröffentlicht. Aber tatsächlich zeigt der Fall deutlich den Unterschied zwischen Überwachung und Journalismus.

In den meisten Teilen Europas hingegen macht Palantir rasch Fortschritte und unterzeichnet Verträge mit Regierungen und privaten Einrichtungen, wodurch das Unternehmen seinen Einfluss ausweitet und immer mehr Daten über europäische Bürger sammelt. Diese Daten verschaffen den USA mehr Macht über Europa. Wie der Einsatz von Palantir bei dem Angriff auf Venezuela und der Entführung seines Präsidenten zeigt, reicht die Datendurchdringung aus, um die Souveränität sofort zu untergraben.

Palantir und Baden-Württemberg

Die grün-schwarze Koalition Baden-Württembergs unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist dennoch eine Zusammenarbeit mit Palantir eingegangen. Der Vertrag wurde im Frühjahr 2025 von Innenminister Thomas Strobl (CDU) unterzeichnet, obwohl das Gesetz es der Regierung nicht erlaubte, die Daten von Bürgern an ein ausländisches Unternehmen weiterzugeben.

Die Grünen in Deutschland sind meilenweit von den britischen Grünen und der Schweizer Regierung entfernt. Dr. Franziska Branter verfasste im November 2025 einen Sechs-Punkte-Plan für digitale Freiheit. Punkt 1 ist die Aufhebung von Monopolen, aber Thomas Strobl rechtfertigte die Beauftragung von Palantir damit, dass sie „führend auf diesem Gebiet“ seien. Punkt 3 lautet, „Trump und neuen Tech-Oligarchen effektiv die Stirn bieten“. Punkt 4 lautet, Europäische Digitale Souveränität entschlossen voranbringen!“.

Sechs Tage nachdem Brantner diese sechs Punkte veröffentlicht hatte, verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg ein Gesetz, um den Vertrag mit Palantir zu ermöglichen. Die Grünen stimmten dafür im Austausch für die Erweiterung eines Schwarzwaldparks um 1.500 Hektar. Das Gesetz stellt sicher, dass die Datenverwaltung Baden-Württembergs nicht im Wettbewerb zwischen verschiedenen Unternehmen erfolgt. Die Daten werden trump-freundlichen Tech-Oligarchen zur Verfügung gestellt, was die digitale Souveränität Europas untergräbt.

Auf die Frage des Autors antwortete die Polizei Baden-Württemberg, dass der Vertrag mit Palantir das Unternehmen daran hindere, auf Daten der Polizei Baden-Württemberg zuzugreifen und Hintertüren zu installieren, dass das Fraunhofer-Institut den Quellcode überprüft habe, um sicherzustellen, dass keine Datenlecks und unbefugte Zugriffe auftreten, dass eine Trennung zwischen dem Palantir-System und dem öffentlichen Netz besteht und dass die Wartung des Systems nur unter polizeilicher Aufsicht durchgeführt werden könne. Der Einsatz von Palantir sei zeitlich begrenzt und diene derzeit dazu, die erforderlichen Fähigkeiten sofort bereitzustellen. Die Polizeisprecherin fügte hinzu, dass zur Gewährleistung der Transparenz in Bezug auf das neue Tool auch die parlamentarische Kontrolle ausgeweitet worden sei. Die Polizei versichert außerdem, dass die von Baden-Württemberg erworbenen Palantir-Tools nicht zur Erfassung von Überwachungsmaterial verwendet werden, sondern zur Aggregation, Analyse und zum Abgleich von Informationen, die aus anderen Quellen stammen.

Dies entspricht allerdings der Art und Weise, wie Palantir-Tools in Gaza und Venezuela eingesetzt wurden, was die Macht demonstriert, die diese Tools den Behörden verleihen.

Palantir in Nordrhein-Westfalen

Auch Nordrhein-Westfalen hat Palantir-Tools zur Überwachung der Bevölkerung angeschafft. Der Vertrag sieht vor, dass die Palantir-Software für „präventive Polizeiarbeit” eingesetzt werden soll – also zur Verfolgung von Personen, die noch keine Straftat begangen haben, bei denen der Computer jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür sieht. Obwohl die Software nur für schwere Straftaten wie Terrorismus und sexuelle Gewalt gegen Kinder eingesetzt werden darf, berichten die Strafverfolgungsbehörden von Nordrhein-Westfalen, dass 2.034 Beamte die Software in den letzten 6 Monaten genutzt haben und dass die Datenschutzbeauftragte Bettina Gayk die Befugnis hat, die Protokolle zu jeder Person einzusehen.

Aktivismus gegen Palantir in Deutschland

Die Gruppe Tadamun („Solidarität“ auf Arabisch) ist eine palästinensische Solidaritätsgruppe in Baden-Württemberg, die sich für den Aufbau einer breiten Allianz für Solidarität mit Palästina, Solidarität mit dem Sudan und Antirassismus einsetzt. Für diesen Artikel sprach der Autor mit Ahmed, einem Mitglied der Gruppe Tadamun. Er erklärte:

Als wir erfuhren, dass Baden-Württemberg beabsichtigt, Palantir-Tools zu kaufen, fanden wir bei unseren Recherchen alarmierende Verbindungen zum andauernden Völkermord in Gaza. Wir glauben, dass es Potenzial für einen gemeinsamen Kampf der baden-württembergischen Zivilgesellschaft gegen Palantir und für Solidarität mit Palästina gibt, aber leider weigerten sich einige Organisationen, die Solidarität mit Palästina in die Kampagne einzubeziehen, und ignorierten die Art und Weise, wie Palantir-Tools an Palästinensern in Gaza getestet wurden. Tadamun ist dennoch Teil der „Anti-Palantir-Koalition“. Obwohl Baden-Württemberg Palantir gekauft hat und damit eine neue Form der politischen Unterdrückung gegen bürgerliche Freiheiten, einschließlich der Solidarität mit Palästina, geschaffen hat, verbreiten wir Informationen und setzen den Protest fort.“

Tadamun veröffentlichte eine umfangreiche Untersuchung über die Gefahren, die der Vertrag in Baden-Württemberg aus ihrer Sicht mit sich bringt. Der Vertrag über 25 Millionen Euro verspricht, „Richtlinien zur Stärkung der Sicherheit, zur Steuerung der Migration und zur Verhinderung von Radikalisierung“ und die Implementierung der Systeme Gotham und Foundry von Palantir. Tadamun warnt davor, dass die Tools von Palantir illegales „Racial Profiling“ durch die Polizei erleichtern würden.

Tadamun engagiert sich weiter gegen den Palantir-Vertrag und stellt folgende Forderungen: KI-gestützte Polizeiarbeit, Massenüberwachung, rassistische Profilerstellung und Datenerfassung durch Palantir und ähnliche Unternehmen zu verbieten und Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen nicht durch die Beauftragung von Unternehmen, die an solchen Verbrechen beteiligt sind, zu normalisieren.

Die Kampagne gegen Palantir in Baden-Württemberg ist gespalten. Die mangelnde Bereitschaft einiger Menschenrechts- und Datenschutzgruppen, mit Palästinensern zusammenzuarbeiten, könnte es der grün-schwarzen Koalition ermöglicht haben, die umstrittene Software zu kaufen. Aus Sicht von Palantir war die Entscheidung, ihre Technologie an Israel zu verkaufen, um sie als Instrument der Apartheid, Besatzung und des Völkermords einzusetzen und sie an Palästinensern zu testen, eine wirksame Strategie, da es vielen Deutschen offensichtlich schwerfällt, die Menschlichkeit der Palästinenser als Opfer der Überwachung durch Palantir zu erkennen. Und nun ist die Polizei von Baden-Württemberg mit dieser Technologie ausgerüstet.

Trotz der Rückschläge in den USA, Großbritannien und Deutschland hat die palästinensische BDS-Bewegung eine weltweite Kampagne gegen Palantir angestoßen. Sie hat eine Übersicht erstellt, in der sie ihre Vorwürfe gegen Palantir, insbesondere die Vorwürfe von Verbrechen gegen die Palästinenser, auflistet. Auch als Warnung, dass die Bevölkerungen anderer Staaten die Nächsten sein könnten. In Ländern, in denen die Rechte der Palästinenser nicht als „kontrovers” gelten, wird die Kampagne gegen Palantir breiter und stärker sein. Deutsche, die sich vor gefährlicher Überwachung schützen wollen, sollten bedenken, dass Rassismus zu Repressionen führen kann, wie es jetzt schon in den USA der Fall ist.

(Aus dem Englischen übersetzt von Maike Gosch)

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Die USA und der Ausverkauf der Menschenrechte in Nahost

05. März 2026 um 09:40

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Während sich der Westen mit Milliardeninvestitionen und politischen Versprechen Einfluss im Südkaukasus und Nahen Osten sichert, zahlen ethnische und religiöse Minderheiten den Preis für eine Machtpolitik, die Menschenrechte dem geopolitischen Kalkül unterordnet.

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