Von Peter Haisenko (anderwelt)
Kann es ein Gericht einfacher haben als einen Rechtsbruch zur Anklage zu bringen, wenn der Täter die Tat zugegeben hat? Auf die letzten vier Kanzler der BRD trifft dieser Umstand zu: Rechtsbruch oder zumindest Rechtsbeugung. Allen voran Kanzlerin Merkel. Sie hat die Vorbereitung eines Angriffskriegs gegen Russland zugegeben.
Zum 1.1.2017 hat Kanzlerin Merkel den § 80 des Strafgesetzbuchs streichen lassen. Dieser § stellte die Vorbereitung eines Angriffskriegs unter schwere Strafen. Der § 80 StGB lautete: „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“ Warum hat sie das getan? Für sie selbst kam das nämlich zu spät. Wie sie selbst und selbstherrlich vor zwei Jahren verkündet hatte, waren die Minsker Abmachungen nicht dafür gedacht, Frieden in die Ukraine zu bringen. Vielmehr dienten diese Abmachungen nur dazu, eingekesselte Einheiten von Kiews Mörderbande zu retten und Zeit zu gewinnen, Kiew für einen Angriffskrieg gegen die Oblaste aufzurüsten, die sich in einem völkerrechtskonformen Verfahren von Kiew losgesagt hatten und der Russischen Föderation beigetreten sind. Das war vor 2017.
Wer jetzt daherkommt und behauptet, dieser Vorgang sei nicht völkerrechtskonform gewesen, der möge sich fragen, warum der Wertewesten nicht in Den Haag Klage eingereicht hat. Allen voran wieder Kanzlerin Merkel, die sich auf Verteidigungskriegsvorbereitungen hätte berufen können, wenn Den Haag die Unrechtmäßigkeit dieses Verfahrens festgestellt hätte.
Der Kanzler trägt immer die Verantwortung
Bundeskanzler, die den Äußerungen ihrer Minister nicht widersprechen, stehen hinter diesen Ansagen, machen sie so zur Regierungspolitik. Kanzler Scholz hat seiner Außenministerin Baerbock nicht widersprochen, als sie sagte, die BRD befinde sich im Krieg mit Russland. Er ging noch weiter, indem er mit England ein Abkommen geschlossen hatte, sich zusammen auf einen Krieg gegen Russland zu verbünden. Das wollte Hitler auch, aber London wollte zuerst Deutschland vernichten und so blieb Hitler diese Allianz verwehrt. Aber es war noch Merkel, die in den letzten Tagen ihrer Kanzlerschaft die Angebote Russlands für Friedensverhandlungen im Dezember 2021 zusammen mit den USA einfach ignoriert und so den Beginn der russischen Sonderoperation im Februar 2022 geradezu zwingend gemacht hat. Es war auch Merkel, die Kiew niemals ermahnt hat, sich an die Vereinbarungen von Minsk zu halten.
Wie ist es zu bewerten, wenn ein Land einer Kriegspartei Waffen liefert, die gegen die andere Seite eingesetzt werden? Waffen, die Soldaten und Zivilisten töten. Ist dieses Land dann schon Kriegsteilnehmer? Oder wenn Geld in immensem Umfang gegeben wird, ohne das dieser Krieg nicht geführt werden kann? Man erinnere sich an WKI und WKII. Alle Staaten, die den Krieg gegen Deutschland unterstützt haben, waren Kriegsparteien. Vergessen wir nicht, die USA haben der UdSSR gigantische Mengen an Kriegsmaterial und Geld geliefert, bevor sich die USA offiziell im Krieg mit Deutschland befanden. Ohne diese Hilfen hätte die SU große Schwierigkeiten gehabt, überhaupt gegen die Wehrmacht bestehen zu können.
Amerika führt Krieg gegen Deutschland ohne Kriegserklärung
Ebenso haben die USA deutsche Schiffe versenkt, so England gerettet, bevor der offizielle Kriegseintritt bestätigt war. Will da jemand behaupten, die USA wären vor Dezember 1941 nicht Kriegspartei gewesen? Waren die USA im WKI von Anfang an Kriegsteilnehmer, weil sie England und Frankreich die Kredite gewährten, große Mengen an Waffen lieferten, ohne die dieser Krieg nicht hätte begonnen werden können? Man vergleiche die Zahlungen an Kiew. Auch hier gilt: Ohne westliches, deutsches, Geld, hätte Kiew den Krieg nicht beginnen können. Ist es also falsch zu sagen, das ein Staat bereits Kriegspartei ist, wenn es Geld an eine Kriegspartei gibt? Darf man da so weit gehen zu sagen, dass es Vorbereitungen für einen Angriffskrieg sind, wenn Geld an eine Partei gegeben wird, das die erklärte Absicht hat, einen Angriff weiterzuführen, den sie bereits seit acht Jahren gegen die Zivilbevölkerung führt? Mit der Friedensverpflichtung im Grundgesetz ist das jedenfalls nicht zu vereinbaren. (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes)
Um auf diese Fragen eine Antwort zu erhalten, sollte man dem US-Außenminister Marco Rubio zuhören:
„Wir sind, um fair und offen zu sein, keine unparteiischen Vermittler in diesem Krieg. Wir liefern keine Waffen an Russland. Wir liefern nur Waffen an die Ukraine. Wir verhängen keine Sanktionen gegen die Ukraine. Wir verhängen nur Sanktionen gegen Russland. Wir haben also eindeutig Partei ergriffen.“
Wie kann man „Partei ergriffen“ anders interpretieren, als aktive Kriegspartei zu sein?
Waffen und verbale Aufrüstung
Scholz und Merz machen da munter weiter, werden sogar immer skrupelloser mit Waffenlieferungen und verbaler Aufrüstung. Weder Merkel, noch Scholz oder Merz haben ihre Minister, ihre Weisungsbefohlenen zurechtgewiesen, zurückgepfiffen, wenn diese zumindest verbal Kriegerklärungen gegen Russland ablassen. Sind es Kriegsvorbereitungen, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der BRD zur Regierungspolitik gemacht wird? Ja sogar gesagt wird, die BRD müsse wieder die stärkste Militärmacht Europas werden. Aufrüstung hat noch nie zu Frieden geführt. Betrachten wir dazu die USA, das Land mit dem größten Militär. Die führen beinahe pausenlos Krieg, auch, weil es billiger ist, Waffen am Haltbarkeitsdatum auf wehrlose Länder zu werfen, als sie teuer zu de-laborieren. Und nochmals: Ist ein Land Kriegsteilnehmer, das Waffen an eine Kriegspartei liefert? Oder die Lieferungen von Drittländern finanziert.
Blicken wir noch kurz auf Kanzler Schröder und seinen Außenminister Fischer. Schröder hat zugegeben, dass sein Befehl zum Angriff auf Jugoslawien ein Verstoß gegen das Völkerrecht war. Hat das irgendwelche Folgen? Ja, Schröder ist in der BRD „persona nongrata“, aber nicht wegen seines Angriffs auf Jugoslawien, sondern weil er den Ausgleich mit Russland sucht.
Der NATO-Artikel 5 kann nicht angewendet werden
Nimmt man das Grundgesetz ernst, den 2+4-Vertrag, das deutsche Recht, dann müssten sich alle diese Kriegstreiber vor Gericht verantworten. Alle Kanzler und die notorischen Kriegstreiber wie Strack-Zimmermann, Wadephul und Pistorius und alle, die weiterhin Waffen und Geld an Kiew geben wollen. Dafür braucht es keinen § 80, den Merkel zwar wohlweislich, aber zu spät für ihre persönliche Absolution abgeschafft hat. Die antirussische Kriegspolitik bringt die BRD in akute Gefahr von Vergeltungsschlägen aus Russland und die sind gerechtfertigt nach allen internationalen Regeln. Ganz abgesehen von der Feindstaatenklausel, der Deutschland noch immer unterliegt. Und die NATO, die USA? Nicht einmal der NATO-Artikel 5 kann zur Anwendung kommen, denn es war die BRD, die die Feindseligkeiten gegen Russland begonnen hat. Abgesehen davon ist das ein „Kann-Artikel“ und die USA werden den Teufel tun, Deutschland zu verteidigen. Das wäre das erste mal.
Wie sollte die BRD auch von der NATO verteidigt werden? Russland wird keine Bodenoffensive starten. Um Deutschland zu desavouieren, zur Vernunft oder gar auf die Knie zu zwingen, bedarf es nur weniger gezielter Angriffe mit Raketen auf die Stromversorgung. Mit Raketen, die nicht abgefangen werden können. Wir können sicher sein, dass die USA deswegen keine Raketen auf Russland schießen werden.
Die deutschen Regierungen seit Merkel setzen Deutschland der Gefahr aus, in einem veritablen Krieg mit Russland zu landen. § 80 hin oder her, schon das Grundgesetz stellt das unter strenge Strafen. Kann da noch von einem Rechtsstaat gesprochen werden, wenn der Generalstaatsanwalt keine Klagen anstrengt, ja nicht einmal ermittelt? Stehen folglich Kanzler und Minister oder andere illustre Befürworter von Kriegsvorbereitungen über dem Gesetz? Nach dem Motto: Der Krieg heiligt alle Mittel und exkulpiert die Täter im Voraus. So fordere ich die Justiz auf, Ermittlungen zu (bereits zugegebenen) Straftaten unverzüglich aufzunehmen, ohne Ansehen der Person oder seiner politischen Position. Nur das kann Deutschland retten. Alles andere wird zum endgültigen Untergang führen. Aber vielleicht ist es genau das, was diese Hasardeure wirklich wollen.
Behalten wir dazu im Gedächtnis:
Die Verhängung von Sanktionen ohne UN-Mandat ist schon ein völkerrechtswidriger kriegerischer Akt. Und wie ist das mit dem GG Artikel 26(2), der in dieser Weise ergänzt gehört? Siehe Bild oben.