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Gestern — 05. Juni 2026Featured

Wohin damit? Deutschland lagert immer noch 7,6 Millionen Corona-Impfdosen

05. Juni 2026 um 12:00

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Die Impfstoffvorräte im zentralen Lager des Bundes quellen immer noch über: 7,6 Millionen Dosen des BioNTech / Pfizer-Präparats Comirnaty LP.8.1 liegen dort laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums. Damit verschlingen sie weiterhin öffentliche Mittel.

Für die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum ist das volle Lager „nicht nur ein logistisches Problem, sondern ein politisches Symbol für Verschwendung, Intransparenz und mangelnde Aufarbeitung.“ Laut Gesundheitsministerium sei die Erfüllung laufender Verträge zwar abgeschlossen, doch wer sich angesichts der geringen Nachfrage die Millionen überschüssigen Dosen spritzen lassen soll, bleibt offen. Die Mär der Impfung als ultimativem Heilsbringer ist hinlänglich widerlegt.

Millionenkosten auch für Pandemiebereitschaftsverträge

Mangelnde Aufarbeitung ist allerdings ein interessantes Stichwort: Auffällig ist, dass laut Deutscher Apotheker Zeitung bei den Grünen bereits um die sogenannten Bereitschaftsverträge für immer neue Pandemien gebangt wird. Die Bundesregierung hat Verträge mit drei in Deutschland ansässigen Firmen, die im Fall einer neuen „Krise“ den Abruf vorgehaltener Produktionskapazitäten für Impfstoffe sichern: BioNTech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma. BioNTech will seine deutschen Produktionsstätten allerdings schließen, was für die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta die Frage aufwirft, ob man das Unternehmen über das Einfordern der Verträge nicht zum Erhalt deutscher Produktionsstätten zwingen könnte.

Dies gelte auch, wenn die Versuchung groß sei, angesichts der Haushaltslage dafür vorgesehene Millionen einfach einzusparen, wird Piechotta zitiert. Im Etat 2026 sind demnach für die Finanzierung von sogenannten Pandemiebereitschaftsverträgen insgesamt 336 Millionen Euro veranschlagt. Für 2027 sind es rund 175 Millionen Euro. Zwischen 2027 und 2029 laufen die Verträge aus.

Auch die Lagerung verschlingt weiterhin Steuergeld

Angesichts der verheerenden Fehler der Corona-Jahre mutet das wie ein Hohn an. Die Folgen sind bis heute zu spüren – wirtschaftlich, gesellschaftlich, bei vielen Menschen auch gesundheitlich. „Die Bürger mussten jahrelang erleben, wie unter massivem politischem und gesellschaftlichem Druck für eine sogenannte Impfung geworben wurde, deren langfristige Folgen und Nebenwirkungen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet sind. Gleichzeitig wurden enorme Mengen Impfstoff bestellt, bezahlt, gelagert und am Ende teilweise vernichtet. Bezahlt hat das alles der Steuerzahler“, kritisiert AfD-Bundestagsabgeordnete Baum.

Besonders bitter ist laut Baum: „Die Kosten laufen weiter. Lagerung, Verwaltung, Vertragsabwicklung und mögliche Vernichtung dieser Impfdosen verschlingen weitere öffentliche Mittel. Während Rentner Flaschen sammeln, Familien kaum noch wissen, wie sie Strom, Heizung und Lebensmittel bezahlen sollen, und mittelständische Betriebe unter Abgabenlast und Bürokratie ächzen, verbrennt die Bundesregierung weiter Geld für eine gescheiterte Impfstoffpolitik.“

Baum bekräftigt die Forderungen der AfD nach einer schonungslosen Aufarbeitung: „Die Corona-Politik war geprägt von Zwang, Ausgrenzung, Panikmache und Steuergeldverschwendung. Genau das muss endlich parlamentarisch aufgearbeitet werden. Wir brauchen keine weiteren Verschleierungsmanöver, sondern Transparenz, Verantwortung und Konsequenzen.“

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Homburg: Der Corona-Mythos darf nicht ins Schulbuch

05. Juni 2026 um 08:13

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Stefan Homburg warnt vor einer staatlich geglätteten Corona-Geschichte für kommende Schülergenerationen. Sein Vorwurf: Grundrechtseingriffe, Schäden bei Kindern und offene Impffragen werden verdrängt.
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Universität: Erster Impfstoff von KI entwickelt

05. Juni 2026 um 06:04

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Wissenschaftler der Universität Cambridge haben mithilfe von Künstlicher Intelligenz einen neuartigen Impfstoff entworfen. Er soll gegen zahlreiche Coronaviren schützen und künftig bei der Vorbeugung von Pandemien helfen.
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CEPI fördert Ebola-Impfstoffe: 60 Millionen US-Dollar für drei Kandidaten

03. Juni 2026 um 15:32

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Die Impfstoffinitiative CEPI hat dem Pharmaunternehmen Moderna sowie zwei weiteren Forschungsgruppen insgesamt rund 60 Millionen US-Dollar zugesagt. Damit soll die Entwicklung von drei möglichen Impfstoffen gegen den Ebola-Bundibugyo-Stamm beschleunigt werden.
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Millionen Corona-Impfdosen ungenutzt: AfD nennt es ein Mahnmal politischer Verantwortungslosigkeit

02. Juni 2026 um 14:00

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Millionen Corona-Impfdosen wurden bestellt, gelagert und am Ende nicht genutzt. Die AfD spricht von politischer Verantwortungslosigkeit und fordert Aufarbeitung der Corona-Beschaffungspolitik.
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Niederösterreichs Corona-Zahlen zerlegen die Game-Changer-Erzählung

01. Juni 2026 um 14:00

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Gerald Hauser verweist auf offizielle Zahlen aus Niederösterreich und attackiert das alte Versprechen der COVID-19-Impfungen. Die politische Bilanz der Impfkampagne wird damit unbequemer.
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Prof. Haditsch relativiert Ebola-Panik – und weist auf möglichen großen Kriminalfall hin

31. Mai 2026 um 18:26

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Der jüngste Ebola-Ausbruch im Kongo sorgt erneut für internationale Schlagzeilen. Während Medien und internationale Organisationen vor einer möglichen Ausweitung warnen, mahnt der österreichische Infektiologe Prof. DDr. Martin Haditsch zu einer sachlichen Betrachtung der tatsächlichen Risiken. Nach seiner Einschätzung werde die Gefährlichkeit des Virus häufig verzerrt dargestellt, weil zentrale wissenschaftliche Fakten in der öffentlichen Berichterstattung zu kurz kämen.

Ebola zählt zweifellos zu den gefährlichsten bekannten Viruserkrankungen. Die Sterblichkeit kann je nach Virenstamm und medizinischer Versorgung sehr hoch sein. Dennoch sei für die Bewertung eines Erregers nicht allein die Tödlichkeit entscheidend. Ebenso wichtig sei die Frage, wie leicht sich ein Virus überhaupt verbreiten kann. Genau hier liege der entscheidende Unterschied zu Krankheiten, die tatsächlich ein globales Pandemiepotenzial besitzen.

Hohe Sterblichkeit, geringe Übertragbarkeit

Nach den Ausführungen Haditschs zeichnet sich Ebola zwar durch eine hohe Pathogenität aus, die Ansteckungsfähigkeit sei jedoch vergleichsweise gering. Eine Übertragung erfolge nicht über die Luft, sondern in der Regel nur durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten symptomatischer Personen. Bereits einfache Hygienemaßnahmen würden das Risiko einer Ansteckung massiv reduzieren.

Der Mediziner verweist darauf, dass seit den 1970er Jahren rund 40 Ebola-Ausbrüche in Afrika registriert wurden. Trotz teils dramatischer Verläufe habe sich keiner dieser Ausbrüche zu einer weltweiten Pandemie entwickelt. Selbst die große Ebola-Epidemie in Westafrika zwischen 2014 und 2016 mit rund 28.000 Erkrankten und mehr als 11.000 Todesfällen blieb regional begrenzt.

Fragen zum aktuellen Ausbruch

Besonders bemerkenswert erscheint Haditsch der zeitliche Zusammenhang zwischen dem aktuellen Ausbruch des Bundibugyo-Stammes und kürzlich angekündigten Förderprogrammen zur Entwicklung neuer Impfstoffe. Nur wenige Monate vor dem Ausbruch seien von der durch Bill Gates mitbegründeten CEPI finanzielle Mittel für Forschungsprojekte zur Entwicklung von mmRNA- und Vektorimpfstoffen gegen genau diesen Virusstamm bereitgestellt worden.

Der Professor betont, dass dieser Umstand zumindest Fragen aufwerfe und einer transparenten Untersuchung bedürfe. Gerade nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre sei eine kritische Betrachtung von Interessensverflechtungen im Bereich der Gesundheitsindustrie notwendig.

Ermittlungen gegen Ebola-Forscher

Zusätzliche Aufmerksamkeit erregt ein Fall aus den Vereinigten Staaten. Dort wird laut den von Haditsch zitierten Berichten gegen die Virologen Vincent Munster und Claude Kwe Yinda ermittelt. Die Forscher sollen nach einer Reise in die Demokratische Republik Kongo biologische Proben in die USA eingeführt haben, ohne die dafür erforderlichen Deklarationen und Genehmigungen vorzulegen. Im Kongo wären sie an Feldforschung beteiligt.

Munster war in der Vergangenheit an Forschungsprojekten beteiligt, die sich mit Krankheitserregern wie Covid-19 beschäftigten. Die Ermittlungen des FBI sowie seine vorläufige Suspendierung hätten deshalb erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit ausgelöst. Nach Ansicht Haditschs müsse vollständig aufgeklärt werden, welche Proben transportiert wurden und ob dabei alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Er weist ebenso auf eine Verbindung zu Anthony Fauci hin.

Kritik an Medien und Behörden

Haditsch sieht in der aktuellen Berichterstattung erneut ein Beispiel für eine aus seiner Sicht überzogene mediale Dramatisierung. Bereits bei früheren Gesundheitsereignissen habe sich gezeigt, dass alarmistische Schlagzeilen oft nicht durch die tatsächliche Risikolage gedeckt gewesen seien. Eine sachliche Analyse müsse stets sowohl die Gefährlichkeit eines Erregers als auch dessen reale Übertragbarkeit berücksichtigen.

Der Mediziner fordert deshalb einen kritischeren Umgang mit öffentlichen Gesundheitswarnungen. Bürger sollten Informationen prüfen, unterschiedliche Quellen vergleichen und sich nicht ausschließlich auf mediale Schlagzeilen verlassen. Nur auf dieser Grundlage sei eine nüchterne Bewertung gesundheitlicher Risiken möglich. Systemmedien hätten jegliches Vertrauen verspielt.

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Neue Viren-Panikmache: Und täglich röhrt der Zombiehirsch

31. Mai 2026 um 15:00

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Angst. Sie sollen Angst haben. Verzweifeln Sie ruhig, aber zweifeln Sie nicht (#allesdichtmachen, Jan Josef Liefers). In der endlosen Angstmaschinerie unserer Herrschenden hat der Zombiehirsch nun seinen großen Auftritt. Das Systemblatt „Der Standard“ liefert die passende Horrorstory.

Kommentar von Chris Veber

Unsere Regierenden und ihre Hofberichterstatter haben einen bevorzugten Modus operandi. Das Volk muss permanent in Angst gehalten werden. Früher war es das Virus, das uns alle umbringen würde. Dann das Klima, das uns verkochen lässt. Der böse Russe, der jeden Moment angreift. Und neuerdings auch noch die Wasserknappheit, die uns bald verdursten lässt. Wir sollen uns andauernd fürchten, damit wir brav alle Maßnahmen der Regierung schlucken, die uns unsere Freiheit nehmen und die Taschen der richtigen Leute füllen.

Einer der amüsanteren Versuche dieser Panikproduktion war kürzlich im von der Regierung finanzierten Systemblatt „Der Standard“ zu lesen. Die Zombie-Hirsch-Krankheit könnte „womöglich doch“ auf den Menschen überspringen. Der Artikel berichtet von einer neuen Studie mit Makaken, die angeblich zeigt, dass die Prionen der „Zombiehirsch“ Krankheit Chronic Wasting Disease (CWD) bei Primaten nachweisbar sind.

Das klingt natürlich dramatisch. Zombiehirsch – das hat was. Origineller als die alte „Wir werden alle an Corona sterben“-Nummer oder die „Das Klima kocht uns“-Apokalypse. Aber keine Sorge, solange man nicht gerade einen frisch verstorbenen Zombiehirsch verspeist, dürfte man von der Krankheit verschont bleiben. Sie gleicht dem Rinderwahn der 2000er Jahre – beide werden von Prionen ausgelöst, falsch gefalteten Proteinen, die das Gehirn in eine schwammartige Masse verwandeln.

Corona-mRNA-Injektionen führen zu Prionenerkrankungen

Apropos Prionen. Zur guten alten Corona-mRNA-Spritze gab es mehrere Studien, die genau davor warnten. Nämlich dass die Impfung, die den Körper dazu bringt, das toxische Spike-Protein selbst in seinen eigenen Zellen zu produzieren, beim Menschen zu Rinderwahn-ähnlichen Erkrankungen führen könnte. Eine der bemerkenswertesten dieser Studien entstand unter Mitwirkung des Virologen und Medizinnobelpreisträgers Luc Montagnier, der bereits früh und unmissverständlich vor der Impfung warnte.

Diese Studie wurde 2023 im „International Journal of Vaccine Theory, Practice, and Research“ veröffentlicht und trägt den Titel „Emergence of a New Creutzfeldt-Jakob Disease: 26 Cases of the Human Version of Mad-Cow Disease, Days After a COVID-19 Injection“. Die Autoren Jean-Claude Perez, Claire Moret-Chalmin und Luc Montagnier dokumentierten 26 Fälle einer extrem beschleunigten Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung (CJD, aka Rinderwahn), bei denen die ersten Symptome im Durchschnitt nur 11 Tage nach der mRNA-Impfung auftraten.

Zwanzig der Betroffenen starben innerhalb weniger Monate, ein Verlauf, der mit der klassischen, jahrelang schleichenden CJD nichts gemein hat. Die Forscher identifizierten eine Prion-Region im Spike-Protein der ursprünglichen Wuhan-Variante und in den darauf basierenden „Impfstoffen“ und schlossen daraus, dass die mRNA-Injektionen diese neue, aggressive Form der Prionenerkrankung ausgelöst haben. Siehe auch: Tödliches Turbo-Creutzfeldt-Jakob nach Impfung: Sequenz gegen Omikron modifiziert, Creutzfeldt-Jakob nach Impfung: Fallstudie sorgte für Aufsehen – und wurde eilig gelöscht

Eine weitere Studie von Stephanie Seneff und Kollegen erschien 2023 in „Cureus“. Die Autoren untersuchten, wie die prionenähnlichen Sequenzen des Spike-Proteins die Bildung der Protein-Fehlfaltungen begünstigen können. Sie argumentieren, dass mRNA-Impfungen durch die massive und anhaltende Produktion des Spike-Proteins in körpereigenen Zellen, kombiniert mit den entzündungsfördernden Lipid-Nanopartikeln, ein ideales Milieu für die Bildung toxischer, prion-ähnlicher Fibrille schaffen. Diese Proteine könnten über den Nervus vagus oder Exosomen ins Gehirn gelangen und langfristig zu neurodegenerativen Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson, ALS oder CJD-ähnlichen Symptomen führen. Die Studie liefert eine plausible biochemische Erklärung, warum die mRNA-Impfungen Prionenrisiken mit sich bringen könnten.

Davon hat man im „Standard“ natürlich nichts gelesen. Die einzig wirklich sinnvolle Angst, die Angst vor den Maßnahmen der Herrschenden, kommt in den Regierungsmedien natürlich nicht vor.
Der Zombiehirsch röhrt also weiter. Täglich. Und wir sollen weiter in Angst gehalten werden. Fürchten sollten wir uns aber nur vor denen, die uns durch Angst gefügig halten wollen. Sie haben nicht unser Bestes im Sinn.

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Pandemien und der Vormarsch des Totalitarismus (Teil 2 von 2)

31. Mai 2026 um 09:31

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Pandemien und totalitäre Herrschaft gehen Hand in Hand, und ihre Anstifter sind die Banker. In Teil 1 dieses Berichts haben wir uns mit den Besonderheiten des „Ausbruchs“ des Anden-Hantavirus befasst, vor dem Hintergrund jüngster Signale westlicher Regierungen, dass weitere Plandemien in Vorbereitung seien. In diesem Teil ist es mir gelungen, das Video hochzuladen (allerdings nur, [...]

Der Beitrag Pandemien und der Vormarsch des Totalitarismus (Teil 2 von 2) erschien zuerst unter tkp.at.

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Ausbrüche in Afrika Droht uns eine globale Ebola-Pandemie?

30. Mai 2026 um 13:30

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(260525) -- MONGBWALU, 25. Mai 2026 (Xinhua) -- Ein medizinischer Mitarbeiter zieht vor der Beerdigung eines Ebola-Opfers in Mongbwalu in der Provinz Ituri im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DRK) am 24. Mai 2026 Schutzanzüge an. Der Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, erklärte am Sonntag, dass im Zuge der verstärkten Überwachung im Rahmen der Ebola-Bekämpfung in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) bislang mehr als 900 Verdachtsfälle identifiziert wurden, darunter 101 bestätigte Fälle. (Str/Xinhua)

Ebola ist aktuell in aller Munde. Zwischen berechtigter Vorsicht und medialer Dramatisierung stellt sich die Frage, wie groß das Risiko durch das Virus tatsächlich ist.

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Die Wirtschaft benötigt eine Trendwende: Ausgaben für das Militär helfen nicht, Probleme zu lösen

27. Mai 2026 um 10:00

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Die deutsche Wirtschaft sieht sich mit großen Herausforderungen konfrontiert. Die von Bundeskanzler Merz forcierte Erhöhung der Militärausgaben hat bislang keine positiven Effekte gezeigt und wird voraussichtlich auch in Zukunft kaum zur Stabilisierung beitragen. Die Regierung muss sich auf eine längere Krisensituation einstellen, deren Bewältigung eine Neupositionierung der Beziehungen zu den USA erforderlich machen könnte. Rüstungsaufträge […]
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Hantavirus im Epidemiegesetz: FPÖ warnt vor „Corona 2.0“

24. Mai 2026 um 20:11

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Österreich erfasst bestimmte Hanta-Virus-Infektionen im Epidemiegesetz-Umfeld. Die FPÖ warnt vor Corona 2.0, Behörden sprechen von Vorsorge für einen seltenen Sonderfall.
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Die 4 wichtigsten Nachrichten heute Morgen?

23. Mai 2026 um 06:08

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Schauen wir auf die vier wichtigsten Meldungen dieses Morgens — und versuchen zu verstehen, was hinter ihnen steckt. Denn wie Nachrichten gerahmt werden, verrät oft mehr über den Zustand der Politik als die Nachrichten selbst. Iran-Verhandlungen: Waffenstillstand als eingefrorener Krieg: Die USA und Iran führen weiterhin indirekte Gespräche über ein mögliches Friedensabkommen. Ein neuer amerikanischer Vorschlag [...]

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Dieses Volk macht mir Angst

22. Mai 2026 um 13:30

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Es ist Freitag. Die Corona-Pandemie scheint für viele längst vergessen, aber die Furcht vor Mikroben ist immer noch da. Und dann schlägt sie wieder zu die Panik, die einige Fehlgeleitete ergriffen hat, deren Angstdiktat sich nun jeder beugen soll. Das klingt nach einem gewaltigen Sockenschuss. Aber damit ist Story keineswegs zu Ende. Ich versuchte mich […]
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Corona-Ärztin Bianca Witzschel im Gefängnis: Der Staat rechnet ab

22. Mai 2026 um 06:00

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Dr. Bianca Witzschel sitzt wegen Corona-Attesten in Haft. Ein Besuchsbericht aus der JVA Chemnitz zeigt, wie hart der Staat mit einer Ärztin abrechnet, die dem Pandemie-Druck widersprach.
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Corona-Ärztin Bianca Witzschel im Gefängnis: Der Staat rechnet ab

22. Mai 2026 um 06:00

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Dr. Bianca Witzschel sitzt wegen Corona-Attesten in Haft. Ein Besuchsbericht aus der JVA Chemnitz zeigt, wie hart der Staat mit einer Ärztin abrechnet, die dem Pandemie-Druck widersprach.

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Hantavirus? Geht es schon wieder los?

20. Mai 2026 um 06:27

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Ist das der Beginn der Volksverarschung 2.0?

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Moderna und die nächste „Pandemie“: Wenn der mRNA-Impfstoff vor dem „Ausbruch“ fertig wird

18. Mai 2026 um 06:42

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Es ist ein Muster, das wir aus der jüngeren Vergangenheit nur allzu gut kennen: Kaum taucht ein neuer, gefährlicher Krankheitserreger in den Schlagzeilen auf, steht die Pharmaindustrie bereits mit einer fertig entwickelten „Lösung“ parat. Moderna startet Bundibugyo-Ebola-mRNA-Impfstoff – genau vier Monate vor der WHO-Notstandserklärung. Wie nun bekannt wurde, hat Moderna bereits an einem Impfstoff gegen [...]

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Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)


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„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?

Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.

Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.

Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme.

Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.

Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.

Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.

Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.

Was sind Ihre Schlüsse?

Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.

Was wäre dann gewesen?

Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.

Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.

Wie meinen Sie das?

Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.

Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.

Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?

Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.

Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.

Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.

Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?

Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.

Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.

Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.

Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?

Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.

Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.

Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.

Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?

Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.

Selbstmorde?

Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.

Was war nun das Problem?

Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Das war aber nicht so?

Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.

Was heißt das?

Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.

Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?

Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.

Und mit 2G …

… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.

Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.

Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.

Was heißt das konkret?

Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.

All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.

Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.

Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.

Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.

Mit welcher Begründung?

Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.

Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.

Stimmte das denn?

Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.

Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.

Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.

Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

(Auszug von RSS-Feed)
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