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Australien: Premierminister nach Bombendrohung evakuiert

25. Februar 2026 um 17:16

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Australiens Premierminister Anthony Albanese wurde nach einer Bombendrohung aus seiner Residenz in Canberra evakuiert. Die Drohungen standen im Zusammenhang mit der Australien-Tournee des New Yorker Künstlerensembles Shen Yun Performing Arts und waren in chinesischer Sprache formuliert.
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Traditionelle Rede zur Lage der Nation 2026: Trump spricht im US-Kongress

24. Februar 2026 um 12:58

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Die Rede zur Lage der Nation ist Tradition in den USA: Dienstag Nacht wird Präsident Donald Trump vor beiden Kammern des Kongresses sprechen. Er hat die olympischen Eishockeymannschaften der Männer und Frauen zu dieser Veranstaltung eingeladen.
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EU schwächt Lieferkettengesetz deutlich ab

24. Februar 2026 um 11:01

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Die EU-Staaten haben die Reform des Lieferkettengesetzes endgültig beschlossen. Weniger Unternehmen sind betroffen, Pflichten werden gelockert und der Start verschiebt sich auf 2029.
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Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche: Europarat mahnt zur Vorsicht

23. Februar 2026 um 14:17

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Laut dem Menschenrechtskommissar des Europarats sollten eher die Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden, bevor ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche zum Einsatz kommt.
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Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche: Europarat mahnt zur Vorsicht

23. Februar 2026 um 14:17

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Laut dem Menschenrechtskommissar des Europarats sollten eher die Plattformen stärker in die Pflicht genommen werden, bevor ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche zum Einsatz kommt.
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Amnestiegesetz in Venezuela: Mehr als 1.500 politische Gefangene beantragen Freilassung

22. Februar 2026 um 12:50

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Venezuelas Nationalversammlung hat ein Amnestiegesetz gebilligt. Es gilt nur für 13 bestimmte Ereignisse zwischen 2002 und dem Sommer 2024 – und es sieht keine automatische Amnestie für politische Gefangene vor. Auch Friedensnobelpreisträgerin Machado dürfte nicht davon betroffen sein.
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„A Moon Will Rise from the Darkness“

21. Februar 2026 um 13:00

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„Ein Mond wird aus meiner Dunkelheit aufsteigen“. Die leicht geänderte Zeile stammt aus einem Gedicht von Mahmoud Darwish, dem großen palästinensischen Dichter und einem der wichtigsten arabischen Autoren. Der 1941 in dem palästinensischen Dorf Al Birwa, östlich von Acre geborene Darwish hat Flucht und Vertreibung, Verlust und Exil mit Hunderttausenden von Palästinensern geteilt. Für ihr Leid, ihre Trauer, ihr Dasein in der Fremde und die Verbundenheit mit ihrer Heimat fand er Worte, die jeder verstand, die stärkten. Eine Rezension von Karin Leukefeld.

„Ein Mond wird aus der Dunkelheit aufgehen“ ist der Titel eines Buches, das „Berichte von Israels Völkermord in Palästina“ enthält, wie der Untertitel sagt. Das Buch ist im Herbst 2025 in englischer Sprache bei Pluto Press in London erschienen und hat 224 Seiten. Das Titelbild „Kinder von Gaza träumen vom Frieden“ wurde von Malak Mattar gemalt, einer palästinensischen Künstlerin aus Gaza. Sie ging als Kind in die UNRWA-Schulen, wo ihre Mutter als Lehrerin unterrichtete. Das Buch erschien parallel in Großbritannien und in den USA. Alle Erlöse aus dem Verkauf gehen an das UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge, UNRWA.

Autorin des Buches ist Francesca Albanese, die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT). Es dokumentiert die drei Berichte der Sonderberichterstatterin, die sie während des israelischen Krieges gegen Gaza für den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vollversammlung verfasste: „Die Anatomie eines Völkermordes“; „Völkermord als koloniale Auslöschung“; „Von der Besatzungsökonomie zur Ökonomie des Völkermordes“.

Den Berichten und einer von Albanese verfassten Einleitung vorangestellt ist das Vorwort der Herausgeber Mandy Turner und Lex Takkenberg sowie ein Vorwort der drei Vorgänger von Albanese im Amt: Richard Falk, Professor für Internationales Recht (Emeritus) an der Princeton Universität, der von 2008 bis 2012 UN-Sonderberichterstatter OPT war; John Dugard, Professor für Recht an der Universität Witwatersrand und Leiden (Emeritus), der UN-Sonderberichterstatter OPT von 2001 bis 2008 war; Michael Lynck, unterrichtete Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Western Universität London 1999 bis 2022, Professor Emeritus (2023), der von 2016 bis 2022 UN-Sonderberichterstatter OPT war.

Ergänzt wird das Buch von einem umfangreichen Anhang mit Anmerkungen und Quellen zu den einzelnen Kapiteln, die zu eigenen Recherchen auffordern.

Beigegeben sind dem Buch zu Beginn auf fünf Seiten Stimmen hochrangiger, mit der Region und den Palästinensern vertrauter Persönlichkeiten, darunter Ilan Pappé, Prinz Hassan Bin Talal von Jordanien, Craig Mukhiber, Andrew Feinstein, Avi Shlaim, Ramzy Baroud und viele andere mehr. Stellvertretend seien hier zwei der Kommentare wiedergegeben.

Raz Segal, außerordentlicher Professor für Studien des Holocaust und Völkermordes an der staatlichen Stockton Universität der Gemeinde Galloway in New Jersey, schreibt:

Der Mond wird aufgehen in der Dunkelheit“ spiegelt das furchtlose Streben von Francesca Albanese nach Wahrheit, ihren Kampf für Rechenschaftspflicht und ihren Glauben an eine andere Welt wider, die tatsächlich schon aufgeht.“

Und Ghassan Abu Sitta, Professor für Chirurgie an der Amerikanischen Universität von Beirut und leitender Rektor der Universität von Glasgow. Er schreibt:

Als ich Ende November 2023 aus Gaza zurückkam, wurde mir klar, dass Israel nur die Spitze des völkermörderischen Eisbergs war. Der Rest war ein Apparat, der das möglich machte. Ein System aus Staaten, Institutionen und Einzelpersonen sicherte die Fortdauer eines Völkermordprojekts, das nun bereits in seinem dritten Jahr ist. Dieses Buch analysiert diesen Apparat und beleuchtet seine konstitutiven Komplizen.“

Den Nerv getroffen

„Sieht aus, als hätte ich einen Nerv getroffen.“ So reagierte Francesca Albanese im Juli 2025 auf die Erklärung von US-Präsident Donald Trump, die US-Administration habe sie auf die Sanktionsliste gesetzt. Vorangegangen war ein „vertrauliches Schreiben“, das Albanese an mehrere der mächtigsten Unternehmen im Frühjahr desselben Jahres geschrieben hatte. Unter den Empfängern waren u.a. Alphabet, Amazon, Caterpillar, Chevron, Hewlett Packard, IBM, Lockheed Martin, Microsoft und Palantir.

Albanese informierte sie darüber, dass ihre Namen bald in einem UN-Bericht stehen würden, weil sie „zu schweren Menschenrechtsverletzungen beitragen“ würden, die Israel in Gaza und im Westjordanland verübe. Die Unternehmen wandten sich hilfesuchend an das Weiße Haus, berichtete später die Nachrichtenagentur Reuters. Die Trump-Administration verhängte gegen Albanese Sanktionen, weil sie „Drohbriefe geschrieben“ habe.

Die Verleumdungen, der Hass, die Verfolgung, mit der die UN-Sonderberichterstatterin überzogen wird, erinnern an mittelalterliche Verfolgungsjagden. Dass der Vergleich nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigen Äußerungen des israelischen UN-Botschafters Danny Danon in der UN-Vollversammlung im Oktober 2025. In ihrem Bericht „Gaza Völkermord: Ein kollektives Verbrechen“ hatte Albanese die internationale Gemeinschaft der Komplizenschaft beschuldigt, weil sie den Krieg Israels gegen die Palästinenser unterstützten und geschehen ließen. Danon beschuldigte sie, „Israel mit Lügen und Hass zu verfluchen“. Sie sei „eine Hexe“, und ihr Bericht sei eine weitere Seite in ihrem „Buch der Verwünschungen“. Wenn sie das könnte, so Albanese, würde sie dafür sorgen, dass Israels Verbrechen „ein für alle Mal ein Ende hätten“.

Der breiten Kampagne gegen Francesca Albanese schlossen sich kürzlich auch die Außenminister Frankreichs und Deutschlands an. Jean-Noel Barrot und Johann Wadephul forderten ihren Rücktritt. Albanese habe sich bereits „mehrfach Ausfälle“ geleistet, nach den „jüngsten Ausfällen gegenüber Israel“ sei sie „in ihrer Position unhaltbar“, so Wadephul. Barrot warf ihr „Antisemitismus“ vor und erklärte für die französische Regierung, man verurteile „vorbehaltlos die übertriebenen und schuldhaften Äußerungen von Frau Francesca Albanese, die sich nicht gegen die israelische Regierung richten, deren Politik man kritisieren darf, sondern gegen Israel als Volk und Nation, was absolut inakzeptabel ist”.

Auslöser war eine angebliche Aussage, die Albanese bei einem kurzen Videobeitrag anlässlich eines Podiums auf der Doha Konferenz des Senders Al Jazeera gemacht haben sollte. Laut einer Übersetzung von Amnesty International (London) sagte sie: „Die Tatsache, dass die meisten Länder der Welt Israel nicht gestoppt, sondern bewaffnet, ihm politische Ausreden, politischen Schutz, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung gegeben haben […] Wir, die wir keine großen Finanzmittel, Algorithmen und Waffen kontrollieren, sehen jetzt, dass wir als Menschheit einen gemeinsamen Feind haben und dass Freiheiten, die Achtung der Grundfreiheiten, der letzte friedliche Weg, das letzte friedliche Instrument sind, das wir haben, um unsere Freiheit zurückzugewinnen.“ Die Minister dagegen hatten Albanese vorgeworfen, sie habe Israel als „gemeinsamen Feind“ der Menschheit bezeichnet.

Die Organisation forderte die Minister in Österreich, Tschechien, Frankreich, Deutschland und Italien auf, sich öffentlich für die Falschaussagen zu entschuldigen und alle Forderungen gegen sie zurückzunehmen. Einige hätten ihre Kommentare in den sozialen Medien gelöscht, das reiche nicht, so Amnesty. Die Regierungen müssten untersuchen, wie es zu diesen Falschinformationen gekommen sei und warum ein „absichtlich gekürztes Video“ mit dem die Aussagen von Albanese falsch dargestellt und grob verdreht wurden, nicht überprüft wurde.

France 24 (englisch) hat mittlerweile ebenfalls in seiner Sendung „Wahrheit oder Lüge“ (Truth or Fake) nachgewiesen, dass die ihr gemachten Vorwürfe nicht stimmen.

Den Ministern und ihren Mitarbeitern sei das Buch von Francesca Albanese empfohlen. Eigentlich sollten sie – in dem Amt, in dem sie sich aufhalten – sämtliche Berichte der UN-Sonderberichterstatterin gelesen haben. Eigentlich wäre das ihr Job, und eigentlich hätten sie längst ihre Unterstützung für Israel einstellen müssen, wenn das internationale Recht und die UN-Charta für sie noch eine Bedeutung hätten.

Gerade darauf hat Francesca Albanese unermüdlich aufmerksam gemacht: Regierungen, Unternehmen und Einzelpersonen machen sich mitschuldig, wenn sie der Auslöschung der Palästinenser in Gaza und im Westjordanland, der Vernichtung ihrer Lebensgrundlagen und ihrer Rechte nicht entgegentreten und wenn sie nicht die eigene Hilfe, Finanzierung, Waffenlieferungen an und Waffenkäufe von Israel einstellen.

Das Buch „Ein Mond wird aufsteigen aus der Dunkelheit“ wurde im Oktober 2025 fertiggestellt. Zu diesem Zeitpunkt dauerte der Vernichtungskrieg gegen die Palästinenser in Gaza seit zwei Jahren an und habe sich „mit Gewalt, ethnischer ‚Säuberung‘, Apartheid und drohender Annexion des verbliebenen historischen Palästinas beschleunigt“, heißt es im Vorwort der Herausgeber Mandy Turner und Lex Takkenberg. Die Zeile aus dem Gedicht von Mahmud Darwish sei „eine Metapher für Hoffnung und Kraft selbst in den dunkelsten Zeiten“. Man widme das Buch „den vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Kämpfen des palästinensischen Volkes um Freiheit, Gerechtigkeit und Würde“. Bis dieser Tag der Freiheit komme, werde man „reden und sich allen Versuchen widersetzen, Stimmen für Palästina zum Schweigen zu bringen“.

Francesca Albanese widmet ihre kurze Einführung vor den drei ausführlichen Berichten, die den Kern des Buches ausmachen, denjenigen, die sie während der Ausbildung auf einen Weg gebracht haben, der sie an den Punkt brachte, an dem sie heute steht. Sie bedankt sich bei allen, die seit Oktober 2023 ihre Arbeit unterstützt haben, besonders auch bei ihren Vorgängern im Amt, die sie bestätigt haben.

Das Leben in Gaza sei „schmerzhaft und apokalyptisch“, schreibt sie. Apokalypse bedeute im Griechischen allerdings auch „aufdecken“ und „entschleiern“. In Gaza sei nun offen, was lange verborgen gewesen sei, vieles käme ans Licht, fordere Aufmerksamkeit und Handeln. Veränderung werde vorbereitet und jede Veränderung bringe hohe Kosten mit sich. Jeder sei gefragt angesichts dessen, was in Gaza geschehe, jeder Mensch, jede Gesellschaft. „Der Bogen der Geschichte neigt sich nur dann in Richtung Verantwortlichkeit, wenn wir uns weigern, wegzuschauen“, so Albanese. Und sagen, was ist.

Francesca Albanese: A Moon Will Rise from the Darkness: Reports on Israel’s Genocide in Palestine. London 2025, Pluto Press, Taschenbuch, 224 Seiten, ISBN 978-0745352312, 16,99 Euro.

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Amnesty: Nach Protesten im Iran drohen 30 Todesstrafen

21. Februar 2026 um 07:07

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Die Proteste im Iran sind seit mehr als einem Monat verstummt. Menschenrechtler berichten nun über ein hartes Vorgehen der Justiz.
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Medien, Moral und Maßstäbe: Warum Venezuela anders bewertet wird (Serie zu Venezuela, Teil 5)

14. Februar 2026 um 12:00

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Wenn deutsche Leitmedien über Venezuela berichten, geschieht dies seit Jahren mit einer auffälligen sprachlichen und moralischen Eindeutigkeit. Begriffe wie „Diktatur“, „Regime“ oder „Failed State“ strukturieren die Berichterstattung und prägen nachhaltig die Wahrnehmung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen. Sie erscheinen dabei weniger als erklärungsbedürftige Zuschreibungen denn als feststehende Deutungen, die kaum noch erläutert oder hinterfragt werden. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link, den dritten unter diesem Link und den vierten unter diesem Link.

Die oben genannten Begriffe entfalten ihre Wirkung nicht allein durch ihre Häufigkeit, sondern durch ihre Funktion. Sie ordnen ein Land moralisch ein, delegitimieren politische Akteure und begrenzen den Raum dessen, was als erklärungsbedürftig, vergleichbar oder diskussionswürdig gilt. Wer als „Regime“ beschrieben wird, erscheint nicht mehr als Akteur innerhalb eines politischen Konflikts, sondern als dessen Ursache. Wer als „Failed State“ gilt, muss nicht mehr verstanden, sondern verwaltet werden.

Dabei steht außer Frage, dass Venezuela sich seit Jahren in einer tiefen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise befindet. Die entscheidende Frage ist nicht, ob diese Krise real ist, sondern wie sie medial gedeutet wird. Auffällig ist, dass deutsche Leitmedien Venezuela mit einer Konsequenz moralisch delegitimieren, die in der Berichterstattung über andere Staaten mit vergleichbarer oder teils deutlich schlechterer Menschenrechtslage so nicht zu beobachten ist. Während dort häufig von „Stabilität“, „Reformen“ oder „strategischer Partnerschaft“ die Rede ist, dominiert im Fall Venezuelas ein nahezu geschlossenes Negativnarrativ.

Diese Asymmetrie verweist auf die Funktionsweise medialer Frames. Berichterstattung bildet politische Realität nicht einfach ab, sondern wählt aus, gewichtet und kontextualisiert. Bestimmte Aspekte werden hervorgehoben, andere marginalisiert oder ausgeblendet. Durch Wiederholung verfestigen sich Deutungen, bis sie als selbstverständlich erscheinen. Auf diese Weise entstehen narrative Strukturen, die politische Konflikte nicht nur beschreiben, sondern vorstrukturieren.

Besonders deutlich wird dies dort, wo vermeintliche moralische Eindeutigkeit analytische Offenheit ersetzt. Komplexe Ursachenketten werden verkürzt, Verantwortung externalisiert, alternative Perspektiven an den Rand gedrängt. Politische Akteure erscheinen entweder als legitime Vertreter von Demokratie oder als illegitime Machthaber jenseits des akzeptablen Diskurses. Diese binäre Logik erleichtert Orientierung, erschwert jedoch ein vertieftes Verständnis politischer Zusammenhänge.

Damit berührt die Berichterstattung über Venezuela eine grundsätzliche Frage demokratischer Öffentlichkeit. Leitmedien reklamieren für sich, Macht zu kontrollieren, Interessen offenzulegen und politische Entscheidungen kritisch zu begleiten. Wo Berichterstattung jedoch primär exekutive Narrative reproduziert und moralische Deutungen verabsolutiert, verschiebt sich diese Rolle. Medien werden dann weniger zu Instanzen kritischer Kontrolle als zu Akteuren der Stabilisierung bestehender Deutungsrahmen.

Venezuela ist in diesem Zusammenhang kein Sonderfall, aber an ihm lässt sich exemplarisch zeigen, wie Framing wirkt, wie selektive Empörung entsteht und welche Folgen dies für politische Urteilsfähigkeit hat. Nicht die Verteidigung oder Verurteilung eines Staates steht im Zentrum, sondern die Frage, wie viel demokratische Offenheit eine mediale Öffentlichkeit zulässt – und wo sie sich selbst begrenzt.

I. Was „Framing“ ist

Medien berichten nicht einfach über Ereignisse. Sie entscheiden, was gezeigt wird, wie es benannt wird und in welchem Zusammenhang es erscheint. Genau dieser Deutungsrahmen wird in der Kommunikationswissenschaft als „Framing“ bezeichnet. Ein Frame (zu deutsch: „Rahmen“) ist dabei weder Kommentar noch offene Meinungsäußerung, sondern die strukturierende Perspektive, innerhalb der Informationen präsentiert und verstanden werden.

Framing beginnt oft unscheinbar: mit der Wortwahl in Überschriften, mit wiederkehrenden Begriffen, mit der Auswahl von Bildern oder Gesprächspartnern. Ob von einer „Regierung“ oder einem „Regime“ die Rede ist, ob ein Staat als „Partner“ oder als „Problemfall“ erscheint, beeinflusst die Einordnung politischer Entwicklungen – häufig, noch bevor Leserinnen und Leser sich bewusst mit den Inhalten auseinandersetzen.

Wichtig ist: Framing bedeutet nicht, dass Medien lügen. Die berichteten Fakten können durchaus korrekt sein. Der Effekt entsteht allein durch Gewichtung, Kontextualisierung und Wiederholung. Bestimmte Aspekte werden kontinuierlich hervorgehoben, andere treten in den Hintergrund oder verschwinden vollständig aus dem Blickfeld. Auf diese Weise entsteht ein konsistentes Gesamtbild, das mit der Zeit als selbstverständlich wahrgenommen wird.

Ein einfaches Beispiel verdeutlicht diese Wirkung: Wird über ein Land überwiegend in Begriffen wie „Krise“, „Chaos“, „Notstand“ oder „Diktatur“ berichtet, entsteht der Eindruck eines dauerhaften Ausnahmezustands. Politische Konflikte erscheinen dann nicht mehr als Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Akteuren und Ursachen, sondern als Ausdruck eines grundsätzlich gescheiterten Systems. In einem solchen Deutungsrahmen wirken Wörter wie Sanktionen, Isolation oder externe Eingriffe schnell plausibel – unabhängig von der tatsächlichen Situation.

Framing entfaltet ja seine besondere Macht gerade deshalb, weil es selten als Bewertung wahrgenommen wird. Es tarnt sich als unauffällige Normalität der Berichterstattung. Wer diesen Rahmen nicht bewusst reflektiert, übernimmt ihn häufig unbemerkt – nicht aus Zustimmung, sondern aus Gewöhnung.

Für eine demokratische Öffentlichkeit ist das von erheblicher Bedeutung. Medien sollen eigentlich nur informieren, einordnen und politische Macht kritisch begleiten. Wenn Framing jedoch bestimmte Deutungen dauerhaft und unbemerkt festschreibt und alternative Perspektiven systematisch ausblendet, verengt sich der Raum eigenständigen Urteilens. Die Frage ist dann nicht mehr nur, was berichtet wird, sondern vor allem auch, was nicht berichtet wird.

In der politischen Berichterstattung entscheidet daher nicht allein, welche Fakten genannt werden, sondern in welchem sprachlichen und narrativen Zusammenhang sie stehen. Wortwahl, Metaphern, wiederkehrende Zuschreibungen und die Auswahl politischer Akteure strukturieren die Wahrnehmung politischer Realität und prägen langfristig öffentliche Deutungsmuster.

Diese Muster entstehen nicht punktuell, sondern – wie bereits erwähnt – durch Wiederholung über Zeit und Medien hinweg. Sie verfestigen sich zu Hintergrundannahmen, vor denen politische Ereignisse interpretiert und bewertet werden. Im Fokus stehen dabei nicht einzelne Beiträge oder journalistische Entscheidungen, sondern stabile Darstellungsweisen, die sich in Überschriften, Teasern, Bildunterschriften und der Gewichtung von Stimmen wiederfinden.

Vergleiche mit der Berichterstattung über andere Staaten machen solche Muster sichtbar. Sie erlauben es, zu prüfen, ob vergleichbare politische oder menschenrechtliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Maßstäben beschrieben werden und welche Deutungsrahmen dabei dominieren. Es geht dabei nicht um die Gleichsetzung politischer Systeme, sondern um die Vergleichbarkeit journalistischer Rahmung.

Diese Perspektive versteht Medienkritik als Bestandteil demokratischer Öffentlichkeit. Sie fragt nicht nach Absicht oder Schuld, sondern nach der Wirkung etablierter Darstellungsweisen – und danach, welche politischen Vorannahmen sie nahelegen, ohne ausdrücklich benannt zu werden.

Framing in deutschen Leitmedien

In der Berichterstattung deutscher Leitmedien über Venezuela lassen sich wiederkehrende Framing-Muster erkennen, die sich auf drei Ebenen beschreiben lassen:

  • die Gestaltung von Überschriften und Anmoderationen,
  • die verwendete Wortwahl sowie
  • die moralische Zuschreibung politischer Akteure und Prozesse.

Diese Ebenen strukturieren nicht nur Information, sondern prägen – oft unauffällig – den Deutungsrahmen, in dem politische Entwicklungen wahrgenommen werden.

Besonders deutlich treten diese Mechanismen in boulevardnahen Medien zutage. Springer-Titel wie BILD oder WELT fungieren dabei als zugespitzter Verdichtungsfall. Bereits in Überschriften und Anmoderationen kommen dort häufig stark konnotierte Begriffe und eskalierende Motive zum Einsatz, die politische Prozesse früh auf Bedrohung, Ausnahmezustand oder moralische Eindeutigkeit zuschneiden. Wortwahl und Zuschreibung greifen eng ineinander und erzeugen ein geschlossenes, emotional aufgeladenes Deutungsangebot. Diese Zuspitzung ist Teil eines publizistischen Modells, das weniger auf analytische Offenheit als auf klare Positionierung zielt.

Entscheidend für die hier verfolgte Fragestellung ist jedoch die Berichterstattung öffentlich-rechtlicher und anderer sogenannter Qualitätsmedien. Auch dort strukturieren Überschriften und Anmoderationen die Wahrnehmung Venezuelas häufig als dauerhaften Krisen- und Problemfall. Zwar fällt die Sprache insgesamt moderater aus, doch der wiederkehrende Rahmen eines politisch dysfunktionalen Sonderfalls bleibt bestehen. Bereits auf der Einstiegsebene wird damit ein Interpretationsrahmen gesetzt, der alternative Vergleichs- oder Erklärungsperspektiven begrenzt.

Auf der Ebene der Wortwahl dominieren auch in diesen Medien Begriffe wie Krise, Instabilität oder autoritäre Herrschaft. Diese Begriffe sind nicht per se falsch, entfalten jedoch durch ihre kontinuierliche Wiederholung eine normalisierende Wirkung. Politische Konflikte erscheinen dadurch weniger als Ergebnis komplexer historischer, ökonomischer und externer Ursachenketten, sondern als Ausdruck eines grundsätzlich defizitären Systems.

Hinzu kommt die Ebene der moralischen Zuschreibung. Einzelereignisse, politische Entscheidungen oder institutionelle Defizite werden häufig so eingebettet, dass sie über den konkreten Anlass hinaus die politische Ordnung Venezuelas insgesamt charakterisieren. Diese Form der Rahmung reduziert analytische Offenheit zugunsten moralischer Eindeutigkeit. Differenzierungen, Vergleichsperspektiven oder konkurrierende Erklärungsansätze treten in den Hintergrund.

Der zentrale Unterschied zwischen Boulevard-, „Qualitäts“- und öffentlich-rechtlichen Medien liegt damit weniger im grundlegenden Deutungsrahmen als in seiner sprachlichen Ausgestaltung. Während boulevardnahe Medien bestehende Frames emotional verdichten und zuspitzen, reproduzieren öffentlich-rechtliche Medien ähnliche Rahmungen in eher zurückhaltenderer, sachlicherer Form. Gerade darin liegt ihre besondere Wirkung: Der Deutungsrahmen erscheint weniger als Zuspitzung, sondern als selbstverständliche Beschreibung politischer Realität.

II. Vergleichende Perspektive

Ein vergleichender Blick auf Venezuela und andere Staaten zeigt, dass mediale Empörung nicht proportional zur dokumentierten Schwere von Menschenrechtsverbrechen verteilt wird. Um diese Asymmetrie sichtbar zu machen, werden im Folgenden identische forensische Maßstäbe angelegt. Entscheidend ist dabei nicht politische Einordnung oder Systemvergleich, sondern die konkrete, belegte Praxis staatlicher Gewalt und Repression.

Venezuela – Folter, Misshandlung und Repression

In Venezuela dokumentieren Human Rights Watch [1] und Amnesty International systematische Folter, Misshandlung und andere inhumane Praktiken im Kontext staatlicher Repression. Laut dem Bericht wurden nach der Präsidentenwahl 2024 über 2.000 Personen im Zusammenhang mit Protesten, oppositioneller Aktivität oder Menschenrechtsarbeit festgenommen. Viele der Betroffenen wurden ohne Zugang zu Rechtsbeistand oder Kontakt zu Angehörigen inhaftiert.

Human Rights Watch berichtet von körperlicher und psychologischer Folter, darunter schwere Schläge, elektrische Schocks, herbeigeführte Atemnot mit Plastiktüten, lang anhaltende Einzelhaft sowie weitere Praktiken, die nach internationalem Recht als Folter oder grausame, unmenschliche Behandlung gelten.

Zusätzlich dokumentiert Amnesty International [2] mindestens 15 Fälle von erzwungenem Verschwindenlassen seit Juli 2024. In mehreren Fällen wurden die Betroffenen über Wochen oder Monate ohne bestätigten Aufenthaltsort festgehalten. Angehörige erhielten keinerlei verlässliche Auskunft über ihr Schicksal – ein Vorgehen, das Amnesty als schwere Menschenrechtsverletzung und als Verletzung des absoluten Folterverbots einstuft. Venezolanische Menschenrechtsorganisationen wie Provea [3] berichten ergänzend von Hunderten dokumentierten Fällen grausamer, erniedrigender oder entwürdigender Behandlung in Haft.

Saudi-Arabien – Todesstrafe, Folter und staatliche Repression

In Saudi-Arabien dokumentiert Amnesty International [4] eine der weltweit höchsten Zahlen staatlich vollstreckter Todesurteile. Im Bericht „Death Sentences and Executions 2024“ weist die Organisation mindestens 345 bestätigte Exekutionen allein im Jahr 2024 aus – ein historischer Höchststand seit Beginn der systematischen Erfassung. Ein erheblicher Teil dieser Hinrichtungen erfolgte wegen Drogendelikten, vielfach nach Verfahren, die grundlegenden rechtsstaatlichen Mindeststandards widersprechen.

Amnesty International [5] belegt zudem, dass Todesurteile regelmäßig auf Geständnissen beruhen, die unter Folter oder Misshandlung erzwungen wurden, und dass Angeklagten der Zugang zu wirksamer Verteidigung systematisch verwehrt wird. Besonders betroffen sind ausländische Arbeitsmigranten, die einem erhöhten Risiko willkürlicher Strafverfolgung und extremer Strafen ausgesetzt sind.

Darüber hinaus dokumentieren Amnesty International und Human Rights Watch die Inhaftierung politischer Dissidenten, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern allein aufgrund friedlicher Meinungsäußerung, langjährige Haftstrafen wegen Social-Media-Posts sowie umfassende Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Ägypten – Masseninhaftierung, Folter und Todesurteile

In Ägypten dokumentiert Amnesty International eine anhaltende und systematische staatliche Repressionspraxis gegen politische Opposition, Zivilgesellschaft und unabhängige Medien. Im Länderbericht „Egypt: Human Rights in 2024“ [6] beschreibt die Organisation die fortgesetzte willkürliche Inhaftierung von zehntausenden politischen Gefangenen, darunter Oppositionspolitiker, Journalistinnen, Anwälte, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten.

Amnesty International und Human Rights Watch [7] berichten übereinstimmend von der systematischen Anwendung von Folter, Misshandlung und erzwungenem Verschwindenlassen. Betroffene werden häufig über Wochen oder Monate ohne Kontakt zu Angehörigen oder Rechtsbeistand festgehalten. Unter Zwang erlangte Geständnisse dienen regelmäßig als Grundlage für Anklagen und Verurteilungen.

Darüber hinaus setzt der ägyptische Staat weiterhin die Todesstrafe nach grob unfairen Massenverfahren ein. Auch 2024 wurden Todesurteile verhängt und vollstreckt, häufig nach Verfahren vor Sonder- oder Militärgerichten, ohne rechtsstaatliche Mindestgarantien und unter Verwertung erzwungener Geständnisse. Weitere dokumentierte Tatkomplexe umfassen die Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerung, massive Einschränkungen der Presse- und Versammlungsfreiheit sowie den systematischen Einsatz von Anti-Terror-Gesetzen zur Unterdrückung legitimer Opposition.

Israel / Palästina (Gaza) – Vertreibung, Tötungen, Hunger, Zerstörung und Folter

Im Gaza-Krieg dokumentiert Human Rights Watch [8] die gewaltsame Vertreibung von rund 1,9 Millionen Palästinenserinnen und Palästinensern, also von über 80 Prozent der Bevölkerung des Gazastreifens. In ihrem Bericht „Hopeless, Starving, and Besieged“ (2024) bewertet HRW diese Praxis als völkerrechtswidrige Zwangsvertreibung, auch als „ethnische Säuberung“ bekannt.

Parallel dazu berichten UN-Organisationen [9] über ein Ausmaß tödlicher Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, das in der jüngeren Konfliktgeschichte ohne Vergleich ist. Nach Angaben von UN-OCHA und UNICEF wurden bis zum 23. Dezember 2025 mindestens 20.179 Kinder getötet. Diese Zahl bezieht sich ausschließlich auf identifizierte Todesopfer und schließt eine unbekannte Zahl von Kindern, die unter Trümmern verschüttet oder bislang nicht registriert wurden, ausdrücklich nicht ein.

Darüber hinaus dokumentieren UN-Organisationen, Human Rights Watch und Amnesty International weitere klar belegte Tatkomplexe:

  • Hunger als Kriegswaffe [10], umgesetzt durch die systematische Belagerung des Gazastreifens, massive Einschränkungen humanitärer Hilfe und die Zerstörung der lokalen Nahrungsmittelversorgung;
  • die Abriegelung von Wasser-, Strom- und Gesundheitsinfrastruktur, die von den Vereinten Nationen als kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung eingeordnet wird;
  • die weitgehende Zerstörung ziviler Infrastruktur, darunter Krankenhäuser, Schulen, Universitäten und Wohngebiete, wodurch grundlegende Lebensbedingungen dauerhaft zerstört wurden;
  • Folter, Misshandlung und inhumane Behandlung von Palästinenserinnen und Palästinensern in israelischer Haft, einschließlich Incommunicado-Haft ohne Kontakt zu Rechtsbeistand [11] oder Angehörigen, systematischer Misshandlung durch Hunde und Menschen während Verhören sowie Todesfällen in Gewahrsam, wie von Amnesty International, dem UN-Menschenrechtsbüro und israelischen Menschenrechtsorganisationen dokumentiert.

Vergleicht man diese Befunde entlang identischer menschenrechtlicher Kriterien, zeigt sich keine Entsprechung zwischen der dokumentierten Schwere und Systematik der Verbrechen und der Intensität, Wortwahl und moralischen Zuspitzung westlicher Medienberichterstattung.

Diese Diskrepanz lässt sich nicht mit Unkenntnis, fehlenden Informationen oder mangelnder Quellenlage erklären. Die relevanten Befunde sind seit Monaten öffentlich dokumentiert, international zugänglich und journalistisch verwertbar. Entscheidend ist daher nicht das Ob der Berichterstattung, sondern das Wie: welche Befunde hervorgehoben, welche relativiert, welche kontextualisiert und welche sprachlich zugespitzt werden.

Die unterschiedliche Intensität medialer Empörung verweist damit auf strukturelle Muster der außenpolitischen Berichterstattung selbst. Sie legt nahe, dass moralische Rahmung weniger aus der Schwere dokumentierter Verbrechen entsteht als aus der politischen Einordnung der betroffenen Akteure innerhalb westlicher Macht-, Bündnis- und Ordnungslogiken.

IV. Warum diese Selektivität kein Zufall ist

Die beobachtete Selektivität medialer Empörung ist kein Zufall. Sie entsteht aus einem Zusammenspiel struktureller Zwänge und bewusster redaktioneller Entscheidungen, in denen journalistisches Wissen über Sprache, Framing und Wirkung gezielt eingesetzt wird. Insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik greifen gut erforschte Mechanismen der politischen Berichterstattung, die Deutungsräume ordnen, gewichten und begrenzen. Diese Mechanismen wirken jedoch nicht abstrakt oder automatisiert, sondern durch konkret handelnde Akteure in Redaktionen, die politische Relevanz und Legitimität sprachlich herstellen, stabilisieren oder in Frage stellen. Strukturen wirken dabei nicht als Zwang, sondern als Rahmen und Anreizsysteme journalistischen Handelns – sie erklären Entscheidungen, heben Verantwortung jedoch nicht auf.

Ein für Journalisten entlastender und zentraler Erklärungsansatz ist die sogenannte Indexing-Hypothese. [12] Sie beschreibt ein wiederkehrendes Muster: In außenpolitischen Fragen orientieren sich Leitmedien häufig an dem Spektrum von Positionen, das innerhalb der politischen Entscheidungseliten als akzeptabel gilt. Je geschlossener der Konsens zwischen Regierung, Ministerien und etablierten Parteien, desto enger fällt in der Regel auch der mediale Deutungsrahmen aus. Fundamentale Kritik bleibt dann selten – nicht, weil sie objektiv unrealistisch oder politisch unverantwortlich wäre, sondern weil sie außerhalb jenes Rahmens liegt, den mächtige Akteure definieren und dessen Akzeptanz für journalistischen Zugang, Exklusivität und Nähe funktional ist.

Journalismus steht in diesem Feld nicht außerhalb der Macht, sondern in einem symbiotischen Verhältnis zu ihr. Politische und militärische Entscheidungsträger gewähren Informationen, Hintergrundgespräche und exklusive Einblicke; Medien verschaffen im Gegenzug Reichweite, Deutungshoheit und öffentliche Präsenz. Dieses Austauschverhältnis begünstigt die Übernahme diplomatischer Deutungsrahmen und sicherheitspolitischer Sprachmuster, etwa wenn Menschenrechtsverletzungen als Teil komplexer Interessenlagen eingeordnet oder relativiert werden, und begünstigt so eine Berichterstattung, die zentrale Prämissen der Macht nicht grundsätzlich infrage stellt. Im Gegenteil – es überlässt damit faktisch den politischen Akteuren die Definitionsmacht darüber, was als „verantwortbar“, „realistisch“ oder „alternativlos“ gilt.

Ein weiterer Faktor liegt in der sozialen Struktur journalistischer „Eliten“ selbst. „Spitzenjournalismus“ rekrutiert sich überwiegend aus akademischen, bürgerlichen Milieus und bewegt sich in sozialen Räumen, die jenen politischer und wirtschaftlicher Entscheidungsträger ähneln. [13] Gemeinsame Bildungswege, ähnliche kulturelle Selbstverständlichkeiten und geteilte Ordnungsvorstellungen prägen Wahrnehmung und Bewertung politischer Konflikte. Medienorganisationen tendieren daher dazu, journalistische Karrieren zu fördern, deren politische und kulturelle Selbstverständlichkeiten mit den Erwartungen politischer und wirtschaftlicher Eliten kompatibel sind. Diese Kompatibilität ist daher als das Ergebnis struktureller Passung zwischen sozialer Herkunft, professionellem Habitus und den „Anforderungen“ außenpolitischer Berichterstattung zu betrachten.

Zusammengenommen entsteht so ein System, in dem bestimmte Deutungen wahrscheinlicher werden als andere, weil sie im bestehenden Gefüge aus Quellenabhängigkeit, professionellen Routinen und sozialer Nähe Resonanz finden. Selektive Empörung ist also kein bloßes Nebenprodukt struktureller Zwänge, sondern das Ergebnis bewusster journalistischer Entscheidungen innerhalb dieser Strukturen, die sich am Maßstab des eigenen Berufsethos messen lassen müssen.

Gerade deshalb ist selektive Empörung demokratietheoretisch relevant. Wenn sich mediale Legitimität dauerhaft an politischer Regierungsfähigkeit orientiert und nicht an der Schwere dokumentierter Menschenrechtsverbrechen, verschiebt sich der Maßstab öffentlicher Urteilsbildung. Die Analyse der Venezuela-Berichterstattung macht dieses Spannungsverhältnis sichtbar – nicht als Ausnahme, sondern als exemplarischer Fall einer breiteren Logik außenpolitischer Gegebenheiten.

V. Ein Schlusskommentar:

Framing, Verantwortung und demokratische Selbstverteidigung

Framing/Rahmung ist kein beiläufiges Stilmittel journalistischer Arbeit, sondern ein machtvoller Eingriff in demokratische Urteilsbildung. Wer entscheidet, welche Konflikte moralisch aufgeladen werden, welche als komplexe Interessenlagen erscheinen und welche Staaten dauerhaft als Abweichung markiert werden, beeinflusst nicht nur Wahrnehmung, sondern politische Handlungsmöglichkeiten.

Framing strukturiert Realität – und damit Verantwortung. Aus dieser Einsicht erwächst eine besondere Pflicht für journalistische Medien, insbesondere für Leitmedien mit hoher Reichweite. Journalistische Freiheit bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Wer über Außen- und Sicherheitspolitik berichtet, kann sich nicht darauf zurückziehen, lediglich zu informieren oder bestehende Deutungsrahmen weiterzugeben. Journalisten und Chefredaktionen tragen Verantwortung dafür, ob sie Macht kontrollieren und einhegen oder ob sie die Interessen der Mächtigen gegen eine Mehrheit der Bevölkerung stabilisieren.

Aber auch als Leser und Konsumenten journalistischer Erzeugnisse sind wir immer wieder herausgefordert. Als Teil der demokratischen Öffentlichkeit nehmen wir idealerweise Informationen im Modus kritischer Aneignung auf. Leider ist das nicht der Regelfall, und viele Menschen übernehmen den medial vorgegebenen Deutungsrahmen ungeprüft und werden so zum Teil ihrer Reproduktion. Noam Chomsky [14] sprach in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit „intellektueller Selbstverteidigung“, also der Fähigkeit, Sprache zu hinterfragen, Interessen zu erkennen, Vergleichsmaßstäbe einzufordern und moralische Asymmetrien sichtbar zu machen. Diese Fähigkeiten sind keine akademische Übung, sondern Voraussetzung demokratischer Mündigkeit.

Der Fall Venezuela macht diese Zusammenhänge exemplarisch deutlich. Er zeigt, dass mediale Schärfe nicht allein aus der Schwere dokumentierter Menschenrechtsverletzungen resultiert, sondern aus ihrer Einbettung in politische und normative Ordnungen. Wer diesen Mechanismus erkennt, relativiert weder autoritäre Praktiken noch Menschenrechtsverbrechen. Im Gegenteil: Nur wer Maßstäbe vergleichbar anlegt, kann sie auch glaubwürdig vertreten.

Demokratie erodiert nicht nur durch offene Zensur oder autoritäre Gewalt, sondern auch durch unsichtbare Verschiebungen öffentlicher Deutungsrahmen. Framing verschwindet nicht, aber es verliert seine Macht, sobald es von uns erkannt, benannt und kritisch reflektiert wird. Wir, die Konsumenten, die Journalisten und die Medienschaffenden im erweiterten Sinne, sind das demokratische Korrektiv – und darin liegt die gemeinsame Verantwortung von Journalismus und Öffentlichkeit. Echte demokratische Öffentlichkeit beginnt dort, wo Framing sichtbar gemacht wird, oder wie es Albrecht Müller in seinem Buchtitel so treffend formulierte:

„Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst“

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Human Rights Watch (2025) Punished for Seeking Change: Killings, Enforced Disappearances and Arbitrary Detention Following Venezuela’s 2024 Election

[«2] Amnesty International (2025) Venezuela: Enforced disappearances constitute crimes under international law / Human Rights in Venezuela 2024/25

[«3] PROVEA (2024/2025) Situación de los Derechos Humanos en Venezuela

[«4] Amnesty International (2025) Death Sentences and Executions 2024

[«5] Amnesty International (2024/2025) Saudi Arabia: Human Rights Report

[«6] Amnesty International (2025) Egypt: Human Rights in 2024

[«7] Human Rights Watch (2024/2025) Egypt – World Report

[«8] Human Rights Watch (2024) Hopeless, Starving, and Besieged

[«9] United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UN-OCHA) – Reported Impact Snapshot

[«10] HRW (2023) Israel: Starvation Used as Weapon of War in Gaza

[«11] Amesty International (2024) Dokumentationen zu Incommunicado-Haft, Folter und Misshandlung palästinensischer Häftlinge

[«12] W. Lance Bennett (1990) Toward a Theory of Press–State Relations in the United States

[«13] Pierre Bourdieu (1996) Sur la télévision Paris: Liber/Raisons d’agir.

[«14] Chomsky, N. (2002): Media Control – Wie die Medien uns manipulieren. Hamburg: Europa Verlag.
„Auf welche Weise sorgen die nationalen Medien […] mit ihnen zusammenhängende Elemente der elitären intellektuellen Kultur für die Kontrolle der Gedanken? […] ich habe das lebhafte Empfinden, dass die Bürger demokratischer Gesellschaften Unterricht in intellektueller Selbstverteidigung nehmen sollten, um sich vor Manipulation und Kontrolle schützen und substanziellere Formen von Demokratie anstreben zu können.“

(Auszug von RSS-Feed)

Maduro: Autoritäre Drift, ökonomischer Kollaps und externe Verantwortung (Serie zu Venezuela, Teil 4)

07. Februar 2026 um 13:00

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Seit dem Amtsantritt Nicolás Maduros im Jahr 2013 hat sich die politische, ökonomische und menschenrechtliche Lage Venezuelas deutlich verschärft. Zahlreiche nationale und internationale Organisationen dokumentieren seitdem einen wirtschaftlichen Einbruch, einen Rückgang institutioneller Funktionsfähigkeit sowie eine Zunahme staatlicher Eingriffe in politische und gesellschaftliche Prozesse. Gleichzeitig wuchs der internationale Druck auf die Regierung durch diplomatische Maßnahmen und Sanktionen. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link, den dritten unter diesem Link.

In der politikwissenschaftlichen und journalistischen Analyse wird die oben beschriebene Entwicklung häufig als Ausdruck einer autoritären Verfestigung und einer fortschreitenden sozialen Erosion interpretiert. Wirtschaftlicher Zusammenbruch, externer Sanktionsdruck, Veränderungen demokratischer Verfahren und Einschränkungen grundlegender Rechte erscheinen dabei nicht als isolierte Phänomene, sondern als miteinander verflochtene Dynamiken, deren Wechselwirkungen für das Verständnis der Maduro-Phase zentral sind.

Dieser Beitrag behandelt die Präsidentschaft Maduros als eigenständigen analytischen Untersuchungsgegenstand. Er rekonstruiert innerstaatliche wirtschafts- und machtpolitische Entscheidungen ebenso wie externe Einflussnahmen und fragt nach deren wechselseitigen Wirkungen. Für ein vertieftes Verständnis der historischen und strukturellen Hintergründe kann die Lektüre der vorangegangenen Teile der Serie hilfreich sein; der Text ist jedoch so angelegt, dass er auch ohne Vorkenntnisse verständlich bleibt.

  1. Einleitung: Die Maduro-Phase als analytisches Problem

    Die Präsidentschaft Nicolás Maduros stellt keinen abrupten Bruch mit der vorherigen politischen Ordnung Venezuelas dar, wird jedoch in Forschung und Berichterstattung häufig als Phase einer veränderten politischen und institutionellen Dynamik beschrieben. Seit 2013 lassen sich eine anhaltende wirtschaftliche Krise, zunehmende institutionelle Spannungen sowie eine Verschärfung staatlicher Kontrollmechanismen beobachten. Diese Entwicklungen betreffen sowohl ökonomische Steuerungsprozesse als auch politische Verfahren und gesellschaftliche Konfliktlinien.

    In der politikwissenschaftlichen Analyse wird diese Phase vielfach als Ausdruck eines autoritären Krisenregimes interpretiert, in dem ökonomische Fehlsteuerung, institutionelle Schwächung und politische Repression miteinander verknüpft sind. Der Staat reagierte auf wirtschaftliche Schocks und soziale Erosion demnach weniger mit strukturellen Reformen als mit administrativen Eingriffen, Machtkonzentration und veränderten Formen politischer Steuerung. Diese Einordnung ist jedoch Gegenstand kontroverser Debatten und keineswegs unumstritten.

    Parallel dazu geriet Venezuela in den Fokus einer eskalierenden internationalen Konfrontation. Ab der zweiten Hälfte der 2010er-Jahre intensivierten insbesondere die Vereinigten Staaten, später auch die Europäische Union, ihre Sanktionspolitik gegenüber der Maduro-Regierung. Diese Maßnahmen wurden mit Verweis auf dokumentierte Menschenrechtsverletzungen, umstrittene Wahlprozesse und autoritäre Regierungspraktiken begründet. Zugleich wirkten sie in eine bereits geschwächte Wirtschafts- und Versorgungsstruktur hinein und beeinflussten die soziale Entwicklung des Landes erheblich.

    In der öffentlichen Debatte werden diese beiden Ebenen – innerstaatliche Verantwortung und externer Druck – häufig gegeneinander ausgespielt. Venezuela erscheint entweder primär als Opfer externer Interventionen und wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen, oder die Krise wird nahezu ausschließlich auf das autoritäre Handeln der Regierung Maduro zurückgeführt. Beide Deutungen greifen analytisch zu kurz, da sie die Wechselwirkungen zwischen internen politischen Entscheidungen und externen Einflussnahmen ausblenden.

    Vor diesem Hintergrund rekonstruiert der vorliegende Beitrag zentrale politische und ökonomische Entscheidungen der Maduro-Regierung sowie deren Folgen für Wirtschaft, Institutionen und Gesellschaft. Zugleich analysiert er Reichweite, Wirkungen und Grenzen internationaler Sanktionspolitik einschließlich ihrer völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Implikationen. Ziel ist es, die Krise Venezuelas nicht moralisch zu vereinfachen, sondern analytisch zu entflechten und damit die Voraussetzungen für eine differenzierte Bewertung von Verantwortung, Kausalität und politischer Handlungsmacht zu schaffen.

  2. Wirtschaftliche Fehlsteuerungen unter Maduro

    Die ökonomische Krise Venezuelas erreichte unter der Präsidentschaft Nicolás Maduros ein Ausmaß, das in Lateinamerika seit Jahrzehnten ohne Parallele ist. Zwar wurzeln zentrale Strukturprobleme – insbesondere die extreme Abhängigkeit von Erdöleinnahmen – in der politischen Ökonomie der Chávez-Jahre und darüber hinaus. Gleichwohl ist der wirtschaftliche Kollaps seit 2014 nicht als bloße Fortschreibung eines ungünstigen Erbes zu erklären. Vielmehr verschärften sich unter Maduro bestehende Fehlanreize, während notwendige Kurskorrekturen systematisch unterblieben.

    Im Zentrum steht die fortgesetzte Fixierung auf die Rentenökonomie. Trotz sinkender Ölpreise und rückläufiger Fördermengen blieb die staatliche Einnahmestruktur nahezu unverändert. Anstatt die Krise als Anlass für eine produktive Reorientierung zu nutzen, reagierte die Regierung mit einer weiteren Zentralisierung ökonomischer Steuerung. Der Staat versuchte, den Verlust realer Einnahmen durch administrative Eingriffe zu kompensieren – insbesondere durch Preisregulierungen, Devisenkontrollen und direkte Eingriffe in Produktions- und Handelsprozesse.

    Diese Politik erwies sich als strukturell dysfunktional. Das System der staatlichen Devisenzuteilung, ursprünglich als Instrument zur Stabilisierung gedacht, entwickelte sich zu einem Kernmechanismus ökonomischer Verzerrung. Der Zugang zu Fremdwährungen wurde politisch kontrolliert, bürokratisiert und selektiv vergeben. Dies begünstigte nicht nur Korruption und Arbitragegeschäfte, sondern untergrub zugleich die produktive Wirtschaft. Importorientierte Akteure mit privilegiertem Zugang zu Devisen wurden gegenüber inländischer Produktion systematisch bevorzugt. Kapitalflucht, Schattenwirtschaft und informelle Märkte waren keine unbeabsichtigten Nebenfolgen, sondern integrale Bestandteile dieses Arrangements.

    Parallel dazu setzte sich der Prozess der Deindustrialisierung beschleunigt fort. Produktionskapazitäten in Industrie und Landwirtschaft schrumpften dramatisch, nicht allein aufgrund externer Rahmenbedingungen, sondern infolge fehlender Investitionssicherheit, politischer Interventionen und des fortschreitenden institutionellen Verfalls. Enteignungen, administrative Eingriffe und eine zunehmend unklare Rechtslage wirkten abschreckend auf private wie öffentliche Investitionen. Der Staat war weder willens noch in der Lage, die Rolle eines strategischen Entwicklungsakteurs zu übernehmen.

    Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung am staatlichen Ölkonzern PDVSA. Während der Konzern bereits zuvor unter politischer Instrumentalisierung litt, erreichte der Verlust professioneller Autonomie unter Maduro eine neue Qualität. Managemententscheidungen folgten zunehmend politischen Loyalitätskriterien, nicht betriebswirtschaftlicher oder technischer Rationalität. Wartung, Instandhaltung und Investitionen wurden vernachlässigt, erfahrenes Fachpersonal wanderte ab oder wurde entlassen.

    Der Einbruch der Fördermengen und der damit verbundene wirtschaftliche Einbruch Venezuelas setzte vor den umfassenden sektoralen Sanktionen der Vereinigten Staaten ein. Denn schon bereits ab 2014 wirkten eine Reihe vorgelagerter externer Einschränkungen auf die venezolanische Wirtschaft. Formal hatte das noch nicht den Charakter eines Sanktionsregimes, entfaltete faktisch jedoch sanktionsähnliche Effekte. Dazu zählten die schrittweise Verweigerung von Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten, der Rückzug internationaler Versicherer und Dienstleister, informelle Lieferstopps bei technologisch kritischen Komponenten sowie eine zunehmende politische und institutionelle Isolation.

    Diese Entwicklungen wurden durch früh einsetzende Overcompliance westlicher Finanz- und Handelsakteure verstärkt, die Transaktionen selbst dort vermieden, wo keine expliziten Verbote bestanden. Für ein hochgradig import-, technologie- und finanzierungsabhängiges System wie die venezolanische Rentenökonomie hatten diese Vorwirkungen erhebliche reale Konsequenzen.

    Gleichwohl erklären diese externen Einschränkungen den Kollaps nicht hinreichend. Ihre Wirkung entfalteten sie vor allem deshalb mit solcher Wucht, weil sie auf eine innenpolitisch erzeugte strukturelle Verwundbarkeit trafen. Die fehlende Diversifizierung der Wirtschaft, das dysfunktionale Devisen- und Preiskontrollregime, die politische Instrumentalisierung staatlicher Unternehmen und der fortschreitende institutionelle Vertrauensverlust hatten Venezuela bereits vor 2017 in eine Lage gebracht, in der selbst moderate externe Schocks existenzielle Folgen hätten.

    Ab 2014/2015 lässt sich die US-Politik analytisch so beschreiben, dass die USA die Gunst der Stunde nutzten und eine Art externe monetäre Schockverstärkung beschlossen, die bestehende strukturelle Schwächen systematisch verschärft, beschleunigt und in einen sich selbst verstärkenden Kollaps überführt. Die Wirkung, noch vor den formellen Sanktionen 2017, ließ nicht lange auf sich warten. Internationale Banken zogen sich zurück, Refinanzierung wurde verweigert, Kreditlinien wurden konsequent eingefroren, und aus Angst vor US-Strafen und mit vorauseilendem Gehorsam wurden restriktive Maßnahmen übererfüllt („Overcompliance“).

    Im Ergebnis konnte Venezuela seine Schulden nicht mehr zahlen und die Devisenreserven schrumpften rapide. Damit verlor der Bolívar seine Deckungserwartung.

    Die Eskalation der Inflation bis hin zur Hyperinflation lässt sich vor diesem Hintergrund nicht als bloßes Resultat wirtschaftspolitischer Inkompetenz oder ideologischer Verblendung erklären. Sie war vielmehr Ausdruck einer in der ökonomischen Analyse als von den USA instigierte monetäre Zwangslage beschriebenen Entwicklung, die sich aus dem Zusammenbruch der Devisenzuflüsse, dem frühzeitigen Ausschluss von internationalen Kredit- und Refinanzierungsmärkten sowie dem faktischen Ausschluss vom Zahlungsverkehr ergab. Für einen Staat mit hohen importabhängigen Grundausgaben in US-Dollar und gleichzeitig schrumpfenden Devisenreserven bedeutete dies eine drastische Einengung des fiskalischen Handlungsspielraums.

    Die monetäre Finanzierung (Gelddrucken) staatlicher Ausgaben war unter diesen Bedingungen weniger Ausdruck politischer Präferenz als der Versuch, einen abrupten Zusammenbruch staatlicher Zahlungsfähigkeit und sozialer Transfers zu verhindern. Die daraus resultierende Explosion der Geldmenge, der Vertrauensverlust in die nationale Währung und die Flucht in den Dollar folgten einer klassischen monetären Abwärtsspirale, wie sie in ökonomischen Krisen unter von außen angeregtem Devisenentzug nur logisch ist.

    Reallöhne und Ersparnisse wurden entwertet, staatliche Sozialtransfers verloren ihre Wirkung, während sich die soziale Ungleichheit weiter vertiefte. Die informelle Dollarisierung großer Teile des Alltags war weniger Ausdruck wirtschaftlicher Liberalisierung als ein Überlebensmechanismus in einem kollabierenden Währungssystem.

  3. Korruption, Repression und Wahlverfahren

    Parallel zur ökonomischen Krise entwickelte sich unter Maduro ein politisches System, das analytisch als zunehmend auf Machtabsicherung statt Legitimation ausgerichtet beschrieben werden kann. Korruption fungierte dabei in der politikwissenschaftlichen Analyse nicht primär als individuelles Fehlverhalten, sondern als Systemmerkmal. Der Zugang zu Ressourcen, Devisen und staatlichen Positionen wurde zum zentralen Loyalitätsmechanismus.

    Eine Schlüsselrolle spielte das Militär, das nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch ökonomisch eingebunden wurde. Militärische Akteure übernahmen Funktionen in Schlüsselindustrien, Logistik und Rohstoffsektoren. Informelle Ökonomien, Schmuggel und Schattenstrukturen wurden toleriert oder aktiv integriert, solange politische Loyalität gesichert blieb.

    Gleichzeitig intensivierte sich die Repression gegen Proteste, Medien und Opposition. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit 2014 systematische Muster willkürlicher Festnahmen, Folter, extralegaler Gewalt und Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.[1] Diese Repression wird von Menschenrechtsorganisationen nicht als episodisch, sondern als institutionell verankert beschrieben.

    Besonders sichtbar wird dies im Bereich der Wahlverfahren. Seit 2013 veränderte sich die institutionelle Architektur schrittweise zugunsten der Exekutive: Entmachtung der Nationalversammlung, Instrumentalisierung des Obersten Gerichtshofs, Ausschluss oppositioneller Kandidaten, Einschränkung internationaler Wahlbeobachtung[2]. Die Frage der demokratischen Legitimität verschiebt sich damit von einzelnen Wahlen hin zur Systemfrage.

    Analytisch ist entscheidend, zwischen belegbaren Befunden – etwa dokumentierten Wahlunregelmäßigkeiten – und politischer Bewertung zu trennen. Analytisch jedoch lässt sich festhalten, dass Wahlen unter Maduro zunehmend funktionalisiert wurden, um Macht zu stabilisieren, nicht um politische Konkurrenz zu ermöglichen.

  4. Wirkung der Sanktionen auf Versorgung, Gesundheit und Migration

    Ab 2017 verschärften sich die internationalen Sanktionen gegen Venezuela erheblich. Zunächst als gezielte Maßnahmen gegen Einzelpersonen konzipiert, entwickelten sie sich zu sektoralen Sanktionen, die Finanzströme, Ölhandel und staatliche Zahlungsfähigkeit massiv einschränkten.

    Die zeitliche Abfolge ist dabei zentral: Die ökonomische Krise begann zwar vor den umfassenden Sanktionen 2017, wird jedoch in der Analyse bereits durch den Ausschluss vom Zahlungsverkehr durch die USA mitverantwortet gesehen. Diesen Quasi-Sanktionsmaßnahmen vor 2017 konnte die venezolanische Regierung kaum etwas Wirksames entgegensetzen.

    Besonders gravierend waren die Auswirkungen auf Gesundheitsversorgung und Ernährungssicherheit. Internationale Organisationen dokumentieren Engpässe bei Medikamenten, medizinischer Ausrüstung und Grundversorgung. Gleichzeitig wird Migration in der Analyse als Überlebensstrategie für Millionen sozial mobiler Venezolaner beschrieben – die Armen mussten im Land bleiben.

  5. Interne Verantwortung versus externer Druck

    Die zentrale analytische Herausforderung liegt in der Gegenüberstellung interner Verantwortung und externer Einflussnahme. Die Maduro-Regierung trägt nach überwiegender Einschätzung in Forschung und Berichterstattung die Mitverantwortung für autoritäre Machtkonsolidierung, wirtschaftliche Fehlsteuerung und Menschenrechtsverletzungen. Zugleich verfolgten insbesondere die USA – teilweise unterstützt von der EU – eine Politik, die in der Analyse als explizit auf Regimewechsel abzielend beschrieben wird.

    Die Anerkennung paralleler Exekutiven, offene Umsturzrhetorik, wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen und in einzelnen Fällen als völkerrechtlich problematisch bewertete Handlungen (etwa Entführungs- oder Blockadeszenarien) werfen grundlegende Fragen auf. Die UN-Charta verbietet die Einmischung in innere Angelegenheiten souveräner Staaten sowie die Androhung oder Anwendung von Gewalt.

    Unilaterale Sanktionen bewegen sich in einem völkerrechtlichen Graubereich, insbesondere wenn sie massive Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben. UN-Sonderberichterstatter haben wiederholt darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen menschenrechtlich problematisch sind und bestehende Krisen verschärfen.

    Damit entsteht ein paradoxes Verhältnis: Autoritäre Politik im Inneren wird in der Analyse durch externen Druck nicht gebrochen, sondern kalkuliert stabilisiert. Die Regierung wird in der Analyse durch die Sanktionen zu undemokratischen repressiven Aktionen verleitet, während externe Akteure wie die EU und die USA ihre Politik mit dem Hinweis auf ebendiese Repression rechtfertigen.

  6. Fazit:

    Aus journalistischer Perspektive steht die Venezuela-Politik der letzten Jahre exemplarisch für die Erosion des Völkerrechts durch unilaterale Machtpolitik der USA. Während die autoritäre Entwicklung unter Maduro zu bedauern und scharf zu verurteilen ist, haben externe Akteure durch Sanktionen und Regime-Change-Strategien zur sozialen und politischen Destabilisierung maßgeblich beigetragen und so die demokratischen Bestrebungen in Venezuela untergraben und zerstört. Auch dies ist aus meiner journalistischen Bewertung heraus auf das Schärfste zu verurteilen.

    Trotz der problematischen Maduro-Regierung möchte ich festhalten, dass hegemoniales Machtstreben der USA nicht nur die Lebensbedingungen der venezolanischen Bevölkerung untergräbt, sondern auch internationale Normen des friedlichen Zusammenlebens der Völker beschädigt. Wo durch wirtschaftliche Strangulierung das Selbstbestimmungsrecht souveräner Staaten zerstört wird und dabei Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden, haben Staaten – ebenso wie die sogenannte westliche Wertegemeinschaft – nach meiner Einschätzung ihre Glaubwürdigkeit längst verloren.

    Für die internationale Ordnung bedeutet dies eine gefährliche Verschiebung: weg von multilateralen Verfahren, hin zu machtpolitischer Durchsetzung. Für Medien und Öffentlichkeit ergibt sich daraus aus meiner Sicht eine besondere Verantwortung, vereinfachende Narrative zu vermeiden und analytische Komplexität auszuhalten.

    Die Analyse der Maduro-Phase zeigt, wie eng ökonomische Fehlsteuerung, autoritäre Machtpraktiken und externe Zwangsmaßnahmen miteinander verschränkt sind. Im fünften Teil der Serie richtet sich der Blick auf die öffentliche Deutung dieser Entwicklungen: auf mediale Frames, moralische Maßstäbe und politische Vergleichshorizonte, die in der Analyse bestimmen, warum Venezuela im westlichen Diskurs anders bewertet wird als andere Staaten mit vergleichbarer menschenrechtlicher Lage.

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Human Rights Watch (HRW) Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in Venezuela am 28. Juli verschärften die Behörden die Repressionen, indem sie Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle mit Verhaftungen und Disqualifizierungen ins Visier nahmen und die Beschränkungen des zivilgesellschaftlichen Raums verschärften.

[«2] Serious human rights violations in connection with the elections

(Auszug von RSS-Feed)

US-Interventionismus: Sanktionen, Regime-Change-Strategien und Völkerrecht (Serie zu Venezuela, Teil 3)

31. Januar 2026 um 15:00

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Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link.

  1. Einleitung

    Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv.

    Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht.

  2. Venezuelas Leiden unter US-Sanktionspolitik von 1999 bis 2026

    Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften.

    Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung.

    2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein.

    Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden.

    Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste.

    Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus.

    Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft.

    Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen.

    Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8].

    Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird.

  3. Regime-Change-Strategien

    Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück.

    Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen.

    In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11].

    Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus.

    Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff.

    Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich.

    Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden.

    Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft.

  4. Völkerrechtliche Bewertung

    Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt:

    • 4.1 Das Interventionsverbot und Prinzip der Souveränität (Art. 2 Ziff. 1 und 7 UN-Charta). Dieses untersagt Staaten die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, insbesondere in deren politisches System. Die gezielte Unterstützung eines Staatsstreichs (wie 2002 versucht) und die Anerkennung einer Alternativregierung (wie 2019 bei Guaidó) stellen zweifellos Eingriffe in den Hoheitsbereich Venezuelas dar. Zwar argumentierten die USA und Verbündete, Guaidó berufe sich auf die venezolanische Verfassung – doch aus völkerrechtlicher Sicht bleibt die Regierung Maduro trotz Wahlzweifeln die De-facto- und De-jure-Regierung, solange keine innerstaatliche Ablösung erfolgt. Die Kollektive Anerkennung Guaidós war ein politischer Akt, der von Ländern wie Mexiko, Uruguay, Russland, China und vielen anderen explizit als Bruch der Nichteinmischung verurteilt wurde. Der ständige Vertreter Russlands Wassili Nebensja etwa mahnte im Sicherheitsrat, Washington solle „aufhören, in die Angelegenheiten anderer Staaten zu intervenieren“[12]. Lateinamerikanische Regionalorganisationen wie die CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) bekräftigten wiederholt das Prinzip, dass jede Änderung in Venezuela friedlich und vom venezolanischen Volk selbst ausgehen müsse – eine klare Absage an äußeren Regimewechsel.
    • 4.2 Das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) verbietet nicht nur den direkten Einsatz von Waffengewalt, sondern bereits die Drohung mit Gewalt. Schon Trumps wiederholte Andeutung einer „militärischen Option“ könnte man als Drohkulisse werten, die völkerrechtlich problematisch ist. Der am 3. Januar 2026 tatsächlich durchgeführte Militärschlag und die Entführung des Staatsoberhauptes ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats stellt einen eindeutigen Akt der Aggression dar. Schon vor der Entführung wurden ein Teilstreitkräftemarineeinsatz mit Blockadecharakter in der südlichen Karibik und punktuelle Luftschläge auf angebliche Drogentransporte von der US-Regierung initiiert. UN-Experten verurteilten im Dezember 2025 die von Washington verkündete Blockade venezolanischer Öltanker als klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot und grundlegende Normen des Völkerrechts.

      Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren.

    • 4.3 Unilaterale Wirtschaftssanktionen außerhalb des UN-Rahmens sind aus völkerrechtlicher Sicht nicht per se verboten aber umstritten, wenn sie bestimmte Normen wie etwa die Grundrechte verletzen oder humanitäre Auswirkungen haben. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan stellte 2021 fest, die US-/EU-Sanktionen gegen Venezuela hätten „verheerende Auswirkungen“ auf die Bevölkerung und seien „möglicherweise völkerrechtswidrig“ [14]. Das ist nachvollziehbar, sind die Maßnahmen doch völlig unverhältnismäßig, und ihr strafender Charakter zieht ein ganzes Volk in Mitleidenschaft. Man könnte sogar von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, sollten Sanktionen gezielt Tod und Leid in Kauf nehmen – ein Vorwurf, den Caracas erhebt.

      Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf.

      Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt.

    • 4.4 Die selektive Auslegung des Völkerrechts: Die USA berufen sich einerseits auf demokratische Prinzipien und Menschenrechte, um Druck auf Venezuela zu rechtfertigen, ignorieren aber andere Normen (wie das Gewaltverbot oder die Souveränität) im eigenen Handeln. Dieses doppelte Spiel wird auch in Lateinamerika kritisiert. Uruguay erklärte gemeinsam mit Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Spanien, dass sie einseitige militärische Aktionen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen, ablehnen. Organisationen wie CELAC und UNASUR betonten das Prinzip der Nichteinmischung als Grundpfeiler einer neuen lateinamerikanischen Eigenständigkeit. ALBA-Staaten[16] sprachen von einer „Rückkehr zur Kanonenboot-Diplomatie“ des 19. Jahrhunderts unter neuem Vorwand.

    Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider.

  5. Schluss / Fazit

    Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten.

    Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten.

    Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt.

In diesem PDF finden sich weitere Dokumente und Leaks.

Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps?

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten.

[«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt.

[«3] AI-Report – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY

[«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

[«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights

[«6] Council Regulation (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela

[«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen.
Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb.

[«8] Venezuela sanctions harm human rights of innocent people

[«9] CIA wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid

[«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können.

[«11] Hintergrundanalyse, inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen

[«12] Erklärung des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela

[«13] Resolution 3314 (XXIX) am 14. Dezember 1974

[«14] VI. Conclusions 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung.

[«15] Effects of International Sanctions on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis

[«16] ALBA Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América

(Auszug von RSS-Feed)

Die Bürgergeldreform – der gefährliche Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat

30. Januar 2026 um 10:00

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Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus.

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Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden.

Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese.

Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat.

Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben.

Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“

In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen.

Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung.

Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche.

Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung.

Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist.

Titelbild: Dueringerto/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

„Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen“ – Interview mit Shir Hever zum deutsch-israelischen Cyberpakt


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Mit einem neuen „Cyber- und Sicherheitspakt“ vertieft die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Israel in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Polizei und Geheimdienste. Das Abkommen wurde am 11. Januar 2026 vom deutschen Innenminister Dobrindt mit Israels Premierminister Netanjahu abgeschlossen – trotz breit dokumentierter völkerrechtswidriger Taten der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten, u.a. Massentötung von Zivilisten, und der Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird (ausführlich zum Abkommen und den Hintergründen hier. Im Interview sprechen wir mit dem israelischen Politökonomen und Friedensforscher Shir Hever über die politische, rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser verstärkten Kooperation. Das Interview führte Maike Gosch.

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Zur Person: Shir Hever arbeitet unter anderem zur politischen Ökonomie der israelischen Besatzung, zu Rüstungs- und Sicherheitskooperationen sowie zu den Auswirkungen von Militär- und Überwachungstechnologien auf demokratische Gesellschaften. Er lebt in Deutschland und ist regelmäßiger kritischer Analytiker der deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen.

Maike Gosch: Laut Presseberichten haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am 11. Januar 2026 in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet. Der sogenannte „Cyber- und Sicherheitspakt“ sieht eine engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor, darunter die gemeinsame Drohnenabwehr, die Bekämpfung von Cyberangriffen, der Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Dobrindt äußerte sich dazu folgendermaßen: „Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“ Was ist Ihre Einschätzung hierzu, auch aus völkerrechtlicher Sicht?

Shir Hever: Solche Abkommen hat es bereits viele gegeben, und dies ist keineswegs das erste seiner Art. In der Regel stellen Regierungen diese Vereinbarungen weit größer dar, als sie inhaltlich tatsächlich sind. Man möchte öffentlich verkünden: „Wir haben ein neues, wichtiges Abkommen geschlossen.“ Für Israel ist das besonders wichtig, weil es damit signalisieren kann: „Wir sind noch kein Paria-Staat, es gibt noch Staaten in der Welt, die bereit sind, mit uns zu sprechen – wie Deutschland.“ – nur Deutschland eigentlich. Entsprechend wird das Abkommen als etwas Großes inszeniert. Aber ich glaube, inhaltlich ist es nicht besonders neu und auch nicht besonders innovativ. Seine eigentliche Bedeutung erhält es erst durch den politischen Kontext, in dem es geschlossen wurde.

Vor allem hat sich die Kriegsführung verändert. Cyberaspekte von Sicherheit spielen heute eine zentrale Rolle in Kriegen, für die Sicherheit von Staaten und für ihre Souveränität. Israel nutzt Cyberinstrumente, um Menschen im Iran, im Libanon und in Palästina zu töten – es geht dabei um konkrete Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anachronismus, dass auf deutscher Seite ein Innenminister, Alexander Dobrindt, dieses Abkommen unterzeichnet hat, denn tatsächlich geht es hier um Verteidigung und um Waffen, nicht um klassische Polizeiarbeit. Das ist ein grundlegender Punkt, den man klar benennen muss.

In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.“

Bezogen auf Ihre konkrete Frage: Dieses Abkommen ist illegal. Was Deutschland hier tut, verstößt gegen das Völkerrecht. Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung insgesamt illegal ist – nicht nur in Bezug auf Gaza, sondern grundsätzlich. Daraus folgt, dass es Drittstaaten und Unternehmen verboten ist, mit israelischen Firmen oder staatlichen Institutionen zu kooperieren, wenn diese Zusammenarbeit die Besatzung betrifft. Jeder Cyber- oder Sicherheitstechnologieeinsatz, den Israel im Westjordanland, in Gaza oder auf den Golanhöhen nutzt, fällt darunter. Deutschland darf sich daran nicht beteiligen. In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.

Zweitens: Minister Dobrindt musste nach Jerusalem reisen, um dieses Abkommen zu unterzeichnen. Warum ist Netanjahu nicht zu ihm nach Deutschland gereist? Der Grund ist klar: Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Dieser Haftbefehl ist auch in Deutschland gültig, also auf deutschem Staatsgebiet vollstreckbar. Das bedeutet: Was Dobrindt hier tut, ist Komplizenschaft. Er ermöglicht, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, obwohl es – auf deutschem Staatsgebiet – seine Pflicht als Innenminister wäre, genau das zu tun. Statt Netanjahu festzunehmen, reist er nach Jerusalem, um ihn dort zu treffen. Aus juristischer Perspektive ist das äußerst problematisch. Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen.

Ein zusätzlicher Aspekt ist noch interessant: In den internationalen Beziehungen gibt es bestimmte Normen und Traditionen, wie solche Treffen ablaufen. Wenn ein Minister einen diplomatischen Termin wahrnimmt, sollte dieser auch auf Ministerebene stattfinden. Das heißt: Dobrindt hätte sich offiziell mit seinem israelischen Amtskollegen treffen müssen. Der israelische Polizeiminister Itamar Ben-Gvir jedoch war Mitglied einer Organisation, die in Israel als terroristisch verboten ist. Er hat genozidale, rassistische und menschenverachtende Äußerungen getätigt und wird dafür in verschiedenen Ländern sanktioniert, unter anderem in der Europäischen Union. In Deutschland würde man für solche Äußerungen im Gefängnis landen – das ist sehr klar. Er hatte auch damals öffentlich zur Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin aufgerufen und immer wieder zu Gewalt – nicht nur gegen Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch gegen Jüdinnen und Juden. Damals wurde er nicht bestraft, weil er minderjährig war. Heute erhält er weiterhin Unterstützung von Personen wie Meir Kahane und Baruch Goldstein, also den schlimmsten Vertretern jüdischer Vorherrschaftsideologie und terroristischer Gewalt in der Geschichte. Das ist seine politische Linie. Hätte Dobrindt sich mit Itamar Ben-Gvir getroffen und wäre davon ein Foto veröffentlicht worden, wäre das vermutlich für Dobrindt das Ende seiner politischen Karriere gewesen.

Innerhalb Israels gibt es zudem erhebliche Probleme: Der Oberste Gerichtshof erwägt, Ben-Gvir aus seinem Amt zu entlassen, weil er seine Macht als Polizeiminister missbraucht hat. Er benutzt die israelische Polizei wie seine eigene Nationalgarde, um seine politischen Ziele zu erreichen – etwa, um oppositionelle Proteste anzugreifen. Er erlaubt nur Demonstrationen, die ihm politisch genehm sind, nicht aber linke oder Anti-Kriegs-Proteste.

Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht.“

Vielleicht dachte Dobrindt deshalb, es sei politisch weniger problematisch, sich mit Netanjahu fotografieren zu lassen statt mit Ben-Gvir. Das war, glaube ich, eine Fehleinschätzung. Netanjahu hat ebenfalls zu Völkermord aufgerufen, und auch gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht. Aber innerhalb Israels kann Netanjahu nun sagen: ‚Seht her, ich kann weiterhin internationale Abkommen abschließen, obwohl ich unter massiven Vorwürfen stehe und obwohl der Internationale Strafgerichtshof gegen mich vorgeht.‘ Insofern ist dieses Abkommen politisch sehr nützlich für Netanjahu.

Aus deutscher Perspektive fällt es mir schwer, zu verstehen, warum Dobrindt sich auf ein solches Abkommen eingelassen hat. Ich glaube, Israel hat hier gezielt einen Hype, also Propaganda genutzt, um sich als weltweiten Experten für Cybertechnologie darzustellen. Dabei muss man sehr konkret fragen: Worin besteht diese angebliche Expertise eigentlich? Es geht um Spionagesoftware, um Programme wie Pegasus. Das sind Technologien, die faktisch Waffen darstellen. Pegasus und ähnliche Programme verschiedener israelischer Firmen sind Technologien, die sich kaum auf demokratische Weise einsetzen lassen.

Können Sie das erläutern?

Die USA haben diese Technologie. China und Russland haben diese Technologie. Aber Israel ist der einzige Staat, der bereit ist, solche Technologie zu verkaufen. Pegasus wurde sogar an Deutschland verkauft – an das Bundeskriminalamt (BKA). Es gibt einen Bericht darüber von der PEGA-Kommission. Diese wurde vom EU-Parlament eingesetzt, um zu untersuchen, ob und wie diese Technologie Menschen- und Bürgerrechte in Europa gefährdet, und die PEGA-Kommission hat entschieden, dass das BKA diese Technologie nicht hätte kaufen dürfen, weil es sich um Spionagesoftware handelt, die extrem tief in die Rechte der Bürger eingreift und das Recht auf Datenschutz verletzt. Da es keine Achtung vor dem Datenschutz gibt, ist es so: Wenn ein Richter sagt, die Polizei hat das Recht, eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum zu überwachen, dann gilt das nur in diesem Rahmen. Wenn man jedoch diese Programme nutzt, bekommt man alle Informationen – auch von anderen Menschen und auch über einen viel größeren Zeitraum –, und das ist rechtswidrig.

Das geht also weit über das hinaus, was der richterliche Beschluss erlaubt hat. Deswegen hat das BKA am Anfang gesagt, dass das BKA dieses Programm so nicht kaufen könne. Die israelische Firma, die NSO Group heißt, hat jedoch gesagt, dass sie die Technologie nicht ändern könne. Die Technologie ist im Kern so gefährlich.

Am Ende wurde trotzdem ein Abkommen geschlossen, bei dem die NSO Group eine technische Kontrolllösung entwickelt hat, um zu erreichen, dass ein Teil der Informationen, die über den richterlich genehmigten Rahmen hinaus gesammelt werden, für die deutsche Polizei nicht sichtbar ist. Das bedeutet, dass die Regulierung der deutschen Polizei durch private israelische Firmen erfolgt – und das ist natürlich eine antidemokratische Entscheidung. Deshalb hat sich auch die PEGA-Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments damit befasst und darüber berichtet. Das stellt eine große Gefahr für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland dar.

Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.“

Pegasus wurde sogar in Deutschland, auf deutschem Boden, verwendet – zum Beispiel in Berlin gegen eine russische Journalistin, die kritisch gegenüber Putin ist und in Berlin Zuflucht gefunden hatte. Trotzdem wurde sie dort mit dieser Cyberwaffe angegriffen, die von einer israelischen Firma verkauft wurde. Das heißt, Deutschland macht dieses Geschäft mit dem falschen Partner. Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.

Und was wir Mitte September 2024 gesehen haben – also in genau der Zeit, nachdem der Internationale Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Besatzung illegal ist und die Vereinten Nationen das in der Generalversammlung bestätigt haben und Konsequenzen gefordert haben –, ist Folgendes: Israel hat im Libanon die Pager-Angriffe durchgeführt.

Dabei wurden Sprengsätze in zivile elektronische Geräte eingebaut. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Waffen in zivilen Objekten zu verstecken, wie es sich aus Artikel 7 Absatz 2 des geänderten Protokolls II (1996) zum VN-Waffenübereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ergibt.

Und dann können wir sehen, dass die CDU so zynisch geworden ist, dass sie nicht sagen: ‚Solche Technologien sind illegal und gefährlich, wir müssen uns dagegen wehren und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor solchen Technologien schützen.‘ Stattdessen wirkt dieser Schritt so, als würden sie sagen: ‚Wir wollen das auch haben.‘ Also: ‚Wir sind begeistert, dass Israel das tun kann, wie toll, dass Israel Attentate gegen Menschen durchführen kann.‘ Das finde ich besorgniserregend und traurig.

Weiter hieß es in der Berichterstattung, dass das Abkommen die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für KI- und Cyberinnovation vorsieht. Außerdem hat Alexander Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste angekündigt. Dabei soll es um den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und den deutschen Bundesnachrichtendienst gehen. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung, denn mehrere Punkte erscheinen mir hier problematisch: Zum einen geht es um den Grundrechtsschutz in Deutschland für deutsche Bürgerinnen und Bürger, gerade wenn man bedenkt, wie israelische Geheimdienste im Bereich Menschenrechte und Grundrechte agieren. Zum anderen stellt sich für mich die Frage der deutschen Souveränität: Machen wir uns nicht sehr abhängig von Israel, wenn wir uns militärisch, technisch und geheimdienstlich so stark vernetzen und die Systeme miteinander verflochten werden? Wir haben solche Verflechtungen ja bereits auch schon stark mit den USA und im Rahmen der NATO. Dadurch entsteht jedoch ein politischer „Lock-in“: Wenn es demokratisch einmal zu einem Kurswechsel gegenüber Israel kommen sollte, ließe sich das nur noch sehr schwer wieder entflechten. Also: Einerseits der Grundrechtsschutz, andererseits Souveränität und politischer Lock-in – wie sehen Sie das?

Lock-in ist ein großes Problem, vor allem bei komplexen Waffensystemen. Die Tatsache, dass die deutsche Armee Radarsysteme oder Raketen aus Israel kauft, bedeutet: Wenn die militärische Zusammenarbeit gestoppt wird – und das ist nur eine Frage der Zeit, das muss geschehen, denn deutsche Beamtinnen und Beamte machen sich meiner Ansicht nach mitschuldig an Kriegsverbrechen –, dann wird zum Beispiel die deutsche Luftwaffe am Ende ohne Radare dastehen. Schade – aber mir ist wichtiger, dass das internationale Völkerrecht beachtet wird. Also eigentlich nicht schade. Mir ist egal, wie viele Radare sie haben. Wichtig ist, dass Menschen nicht ermordet werden, mit israelischer Technologie oder mit irgendeiner anderen Technologie.

Die Zusammenarbeit von deutschen mit israelischen Geheimdiensten ist an sich nichts Neues – das gibt es schon seit Langem.

Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.“

Zu dem geplanten Cyber-Zentrum: Es geht hier nicht um ein Geheimdienstbüro in irgendeinem Keller an einer unbekannten Adresse. Es geht um akademische Forschung. Und so macht die deutsche Regierung Universitäten in Deutschland möglicherweise zu Komplizen bei Verbrechen gegen das internationale Völkerrecht – und ich vermute, genau das ist es, was Israel will.

Israel will, dass an Universitäten, an denen es Professorinnen und Professoren für internationales Völkerrecht gibt, die wissen, dass das illegal ist und nicht sein darf, trotzdem mitgemacht wird. Es gibt Studierendengruppen, die sagen: „Wir wollen das nicht.“ Es gibt Proteste. Aber durch solche Kooperationsprojekte mit israelischen wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es Jobs, es gibt Geld, es gibt Forschungsgelder. Und dann gibt es Professorinnen und Professoren und Studierende, deren Karriere oder Studium von dieser Zusammenarbeit abhängt. Sie wollen dann keine Proteste auf dem Campus. Sie wollen lieber nicht hören, was die Ergebnisse israelischer Forschung und Entwicklung in Gaza anrichten. Und das ist ein echtes Problem. Das ist nicht nur eine einfache Zusammenarbeit, das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.

Es gibt Universitäten mit Zivilklauseln, und es gibt leider auch Universitäten, die ihre Zivilklauseln nicht respektieren – wenn es um Israel geht. Und es gibt Druck auf Universitäten, diese Zivilklauseln aufzuheben, damit sie neue Forschungsprojekte und Gelder bekommen können. Die Universitäten brauchen dieses Geld, diese Forschungsgelder, und der Druck ist sehr groß.

Zum Beispiel meine eigene Alma Mater, die Freie Universität Berlin – ich schäme mich sehr, das zu sagen –, hat sehr viele Kooperationen mit israelischen archäologischen Projekten in den besetzten Gebieten, aber auch mit Projekten zu Waffenentwicklung, zu Geheimdienstthemen und Cyberthemen, und sogar juristischer Forschung, bei der es – meiner Meinung nach – darum geht, Rechtfertigungen oder Argumentationslinien zu entwickeln, um israelische Kriegsverbrechen in Gaza zu relativieren oder die israelische Position vor dem Internationalen Gerichtshof zu stärken. Dazu gibt es ein ganzes Dossier, das auflistet, was die Freie Universität aus meiner Sicht falsch macht.

Und auch an vielen anderen Universitäten in Deutschland gibt es Studierendengruppen oder Fakultäten, die an solchen Forschungen beteiligt sind: an der Universität Hamburg zum Beispiel. Ich lebe jetzt in Karlsruhe, und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine sehr technische Universität – arbeitet sehr viel mit israelischer Rüstungsforschung zusammen. Hier geht es nicht nur um theoretische Fragen wie Jura oder Geheimdienstforschung, sondern um Forschung mit sehr praktischen Konsequenzen: etwa die Entwicklung optischer Systeme für Raketen oder Fernsteuerungen für Bulldozer, die Häuser in Gaza zerstören. Diese Bulldozer werden ferngesteuert, sodass der Soldat die Menschen nicht sieht, die er vielleicht tötet, während der Bulldozer Wohnhäuser zerstört.

Noch ein letzter Punkt aus der Berichterstattung. Da stand: Die Kooperation erstrecke sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. Laut Medienberichten soll die deutsche Spezialeinheit GSG 9 künftig enger mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam gehört zur israelischen Grenzpolizei, arbeitet mit dem Militär und Geheimdiensten zusammen. Was können Sie uns zu dieser Einheit sagen, und was ist die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit?

Man muss hier einen Punkt klären: Was ist eigentlich mit der sogenannten „israelischen Grenzpolizei“ gemeint? Wenn man „Grenzpolizei“ hört, denkt man an Polizei, an Staatsgrenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die sogenannte „Grenzpolizei“ trägt nur diesen Namen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine paramilitärische Einheit, bestehend aus jungen Menschen, die keine ordentliche Ausbildung wie Polizisten erhalten haben. Offiziell sind sie zwar dem Polizeiministerium unterstellt, aber sie sind mit automatischen Gewehren ausgestattet, mit gepanzerten Fahrzeugen. Das entspricht nicht dem, was man üblicherweise unter Polizei versteht. Normalerweise haben sie nichts mit israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu tun, obwohl sie offiziell als Polizei gelten. In Extremfällen jedoch – zum Beispiel, wenn Palästinenserinnen und Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit protestieren und die Regierung diese Proteste sehr hart unterdrücken will – werden Einheiten wie Yamam oder andere Grenzpolizei-Einheiten geschickt. Denn diese Einheiten kommen mit militärischer Gewalt. Sie sind viel brutaler als die zivile Polizei. Sie tragen andere Uniformen, und man sieht sofort: Sie sehen aus wie Soldaten.

Ich kann hier eine kurze Anekdote erzählen: Es gab eine Demonstration in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft. Eine kleine Gruppe von Israelis – vor allem jüdische Israelis – protestierte gegen die deutsche Botschaft wegen Beihilfe zum Völkermord. Sie kritisierten Deutschland dafür, dass es seiner Pflicht – insbesondere aus Artikel 25 des Grundgesetzes – nicht nachkomme. Daraufhin schickten die israelischen Behörden die Grenzpolizei. Das ist sehr ungewöhnlich, weil die Grenzpolizei normalerweise nicht im Zentrum von Tel Aviv eingesetzt wird. Aber hier wollten sie die Protestierenden mit großer Gewalt angreifen. Das war sehr brutal. Es gibt Videos von diesen Grenzpolizisten. Ich glaube allerdings, dass es in diesem Fall nicht Yamam war, sondern eine andere Einheit.

Yamam ist eher dafür bekannt, mit Motorrädern zu operieren, zum Beispiel bei Razzien in Beduinendörfern: Sie brechen in Häuser ein, verhaften Menschen oder werfen sie gewaltsam aus ihren Häusern – und anschließend werden die Häuser zerstört.

Zusätzlich zu dieser geplanten Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und Yamman wurde Folgendes angekündigt, ich zitiere den Spiegel:

Deutschland werde zudem erstmals beim US-geführten Büro des Sicherheitskoordinators für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde (OSC) in Jerusalem »mit in die Führung« gehen, erklärte Dobrindt weiter. Diese Funktion werde der bisherige Präsident der Spezialkräfte der Polizei in Deutschland, Olaf Lindner, übernehmen. (…) Deutschland unterstützt schon seit vielen Jahren die Polizei in den palästinensischen Gebieten, um dort zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Deutschland wolle Israels Sicherheit mit gewährleisten, sagte Dobrindt.“

Ich stelle mal eine etwas provokante Frage: Glauben Sie, dass diese Zusammenarbeit zwischen israelischen und deutschen Polizeikräften zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte durch die israelischen Kräfte führt oder eher zu einer Verrohung der deutschen Polizei, die dort vielleicht andere und härtere Vorgehensweisen lernt?

Hierzu eine Anekdote: Im Mai 2022 haben israelische Sicherheitskräfte die Al-Jazeera- Journalistin Shireen Abu Akleh ermordet. Wahrscheinlich wurde sie durch einen Scharfschützen in den Kopf geschossen. An demselben Tag, als das geschehen ist, war Doron Turgeman, damaliger Chef der israelischen Polizei in Ostjerusalem, gerade in Berlin und leitete dort ein Seminar für die Berliner Polizei. Von Berlin aus gab er den Befehl, dass auf der Beerdigung von Shireen Abu Akleh keine palästinensischen Fahnen gezeigt werden dürften. Daraufhin stürmte die israelische Polizei – hier ging es um Grenzpolizei – die Leichenhalle bei der Beerdigung, um zu überprüfen, ob sich eine Fahne auf dem Sarg befand. Und dann, während der anschließenden Trauerprozession mit dem Sarg, griffen sie die Trauernden an, um palästinensische Fahnen zu entfernen. Doron Turgeman wurde dann später in Israel kritisiert, dass er diesen Befehl gegeben hat, obwohl er in Berlin war und von dort aus nicht einschätzen konnte, wie provokativ und gefährlich dieser Befehl war und wie schlecht das in den internationalen Medien aussah.

Aber die Berliner Polizei hat von ihm viel gelernt. Genau in dieser Zeit – wir sprechen immer noch vom Mai 2022 – hat die Berliner Polizei in der ganzen Stadt „Racial Profiling“ praktiziert. Wenn jemand mit einer Kufija oder einer palästinensischen Fahne gesehen wurde, wurde diese Person von der Polizei angegangen. Ich kenne sogar jemanden, der im Krankenhaus gelandet ist, nur weil er eine Kufija trug. Er war allein. Die Polizei behauptete, das sei eine illegale „Demonstration“ einer einzelnen Person gewesen.

Das ist das Ergebnis davon, wenn jemand wie Doron Turgeman ein Seminar für die Berliner Polizei geben darf. Ich sage nicht, dass die deutsche Polizei oder die Berliner Polizei kein „Racial Profiling“ angewendet hat, bevor sie sich mit Israelis getroffen hat – es gibt meiner Meinung nach schon seit Langem Rassismus innerhalb der Polizei. Aber der Einfluss der Rechtfertigung durch die israelische Polizei ist entscheidend. Es wird vermittelt: ‚Natürlich müssen wir Menschen, die verdächtig aussehen – wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Kleidung oder ihrer Religion –, anders behandeln. Wenn man das nicht tut, dann ist man naiv.‘ Eine solche Haltung, die bei der israelischen Polizei sehr üblich ist, hat – meiner Ansicht nach – negative Auswirkungen auf die Demokratie in Deutschland.

Wir müssen hier sicher dazu sagen, dass daran viel Spekulation ist, weil wir nicht wissen, welche Inhalte das Seminar hatte, das Turgeman in Berlin gegeben hat und ob und wie es sich auf das Polizeiverhalten ausgewirkt hat.

Vielleicht. Die israelischen Firmen sagen aber offen: Wir müssen „Racial Profiling“ betreiben. In Bezug auf sie ist das gar keine Spekulation. Sie sagen: „In Deutschland glaubt man, man müsse Menschenrechte achten, das ist naiv, und deshalb hat man keine Sicherheit. Man braucht uns.“ Aus israelischer Sicht wird das sehr klar geäußert.

Um mal in die andere Richtung zu schauen: Es wird gemeinsam trainiert, das heißt, es kann einen Einfluss in Richtung Deutschland geben, aber es werden auch Deutsche dort ausbilden und an Übungen teilnehmen. Glauben Sie, dass das irgendeine positive Auswirkung auf die israelischen Sicherheitskräfte haben kann? Könnte das nicht auch der Gedanke auf deutscher Seite gewesen sein, zu sagen: Wir helfen dabei, bessere Standards in Israel durchzusetzen?

Ich verstehe, warum Sie diese Frage vorhin provokativ genannt haben. Ich will hier kein großes Lob auf die demokratischen Werte der deutschen Polizei singen. Es gibt natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Polizeieinheiten in Deutschland. In Karlsruhe zum Beispiel ist die Polizei ganz anders als in Berlin, das merkt man deutlich.

Aber es gibt einen anderen Punkt, der für deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig ist, die nach Israel gehen, um dort mit israelischen Polizeikräften zu trainieren. Diese Übungen finden nicht nur an einem neutralen Ort oder in einem Klassenzimmer statt. Es gibt auch physische Trainings, die in besetzten Gebieten durchgeführt werden. Für die israelische Polizei gibt es viele wichtige Stützpunkte im Westjordanland und natürlich in Ostjerusalem. Wenn ein deutscher Polizist an einer solchen Übung teilnimmt, dann begeht dieser Polizist selbst möglicherweise eine Straftat im Sinne des Völkerrechts. Die Israelis werden den deutschen Polizeibeamten nicht mitteilen, wo die Grenze verläuft. Es liegt in der Verantwortung der Deutschen, sich zu weigern, mit ihren israelischen Kollegen im Bus über die „Grüne Linie“ zu fahren, aber die Grenze ist nicht markiert [Anm. d. Red.: „Grüne Linie“ wird in Israel die völkerrechtlich maßgebliche Grenze zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten genannt].

Wie waren denn die Reaktionen innerhalb Israels zu diesem Abkommen und zu der Zusammenarbeit? Wie wurde es dort besprochen?

Es gab sehr wenig inhaltliche Reaktionen oder Kommentierungen dazu in den israelischen Medien. Das passiert übrigens auch in Deutschland. Viele Journalistinnen und Journalisten sind müde, haben sehr viel Arbeit und nicht genug Zeit, gründlich zu recherchieren. Wenn die Regierung eine Presseerklärung verschickt, werden manchmal nur ein paar Worte geändert, und dann wird das veröffentlicht, als wäre es ein Artikel. Das sehe ich hier ganz deutlich.

Das israelische Außenministerium und das israelische Polizeiministerium wollten sagen: Schaut her, wir haben dieses wichtige Abkommen mit Deutschland geschlossen. Genau so wurde das dann auch in israelischen Zeitungen veröffentlicht. Aber viele Israelis – ich glaube, die große Mehrheit – verstehen, dass die Regierung damit Propaganda macht und einfach sagen will: ‚Wir sind so wichtig, wir sind so gut.‘ Deswegen gab es zu dieser Meldung kaum eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Es gab aber eine andere Form der Zusammenarbeit, die tatsächlich eine Reaktion ausgelöst hat. Das war eine KI-Konferenz für Bildungssysteme – also nicht für Sicherheit, sondern für den Bildungsbereich. Der israelische Bildungsminister hat für diese Konferenz hochrangige Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ländern eingeladen, um darüber zu sprechen, wie KI in Schulen genutzt werden soll. Er hat sehr viele Länder eingeladen, etwa hundert oder so, aber nur sehr wenige haben zugesagt. Länder wie Togo oder Mikronesien haben bestätigt, dass sie kommen. Dazu kamen noch zwei Länder, die nicht so klein oder weit entfernt sind: Österreich und Deutschland. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb dann sinngemäß: Die einzigen Länder, die zu dieser Konferenz kommen wollen, sind unwichtige Länder wie Togo und die „Schamstaaten“ Österreich und Deutschland. Viele Israelis sehen Deutschland also als einen „Schamstaat“, der also aus dem Gefühl historischer Schuld alles für Israel tun würde. Das heißt: Wenn Israel sagt, „Wir haben ein Sicherheitsabkommen mit Deutschland unterschrieben“, hat das für viele in Israel keine große Bedeutung.

In einem großen Teil der deutschen Berichterstattung dazu und in der Art, wie das Abkommen auch vom Ministerium für Inneres kommuniziert wird, entsteht der Eindruck, dass dieses Abkommen eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland einleiten soll – so, als wären die letzten zwei oder drei Jahre gar nicht passiert. Es wird relativ deutlich, dass sowohl der Anschlag in Berlin auf das Stromnetz als auch die Unruhen im Iran genutzt werden, um einerseits ein starkes Bedrohungsszenario innerhalb Deutschlands zu zeichnen und andererseits Israel gewissermaßen von allem reinzuwaschen, was zuvor geschehen ist, und es wieder als verlässlichen Partner gegen „Mullah-Regimes“ und „islamistische Terroristen“ darzustellen. Glauben Sie, dass diese Normalisierung funktionieren wird? Und wie sehen Sie die weitere Entwicklung hierzu?

Aus meiner Sicht hat die Normalisierung Israels von deutscher Seite eigentlich nie aufgehört hat. Bei Jung & Naiv gab es ein Interview mit Olaf Scholz vor den letzten Wahlen, mitten in dem, was ich als Völkermord bezeichne. Er wurde gefragt, was mit den Kriegsverbrechen in Gaza sei, und Olaf Scholz hat seine Augen geschlossen und mit geschlossenen Augen in Bezug auf den Völkermord-Vorwurf gegen Israel gesagt: „Davon gehe ich nicht aus.“

Also: Normalisierung wovon? Das ist die eigentliche Frage. Wenn auf der politischen Ebene in Deutschland – also bei Behörden – Gesetze ignoriert werden, Fakten ignoriert werden und die Realität ignoriert wird. Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Es geht nicht nur um den Vorwurf des Völkermords. Es geht darum, dass der Internationale Gerichtshof von einem plausiblen Völkermord gesprochen hat. Die Vereinten Nationen haben das im Rahmen von Resolutionen und Debatten aufgegriffen. Das ist nicht nur ein Vorwurf, die Mehrheit aller Länder der Welt sieht das so. Deutschland behauptet trotzdem immer, man müsse noch besser informiert werden. Aber was bedeutet das, wenn so viele andere Länder das bereits als plausiblen Völkermord einordnen? Wie kann man über Normalisierung sprechen, wenn es von deutscher Seite auch zuvor schon keine Anerkennung dafür gab, dass das, was Israel tut, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist?

Maike Gosch: Vielen Dank für das Gespräch.

Titelbild: FOTOGRIN / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Venezuela: eine Kriegserklärung der USA an die ganze Welt!

06. Januar 2026 um 11:19

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Von Fred Schumacher (globalbridge)

(Red.) Was die USA jetzt in Venezuela mit reiner Gewalt – und, wie vermutet wird, mit der Bestechung einflussreicher Leute – realisiert hat, ist deutlich mehr als ein regionales Ereignis. Die Welt – die ganze Welt, der Westen, die BRICS-Staaten, der Globale Süden – muss zur Kenntnis nehmen, dass der jetzige US-Präsident Donald Trump sich an keine Regeln hält, sondern einfach macht, was ihm gerade gefällt. Die wirtschaftlichen Interessen der USA rechtfertigen ihm jede Schandtat. Das muss als Warnung deshalb auch weltweit wahrgenommen werden. (cm)

Der unprovozierte militärische Angriff von US Streitkräften auf Venezuela verbunden mit der terroristischen Aktion einer Entführung des Staatspräsidenten des Landes am Morgen des 3. Januar ist kein Ausrutscher einer ansonsten weltweit in Richtung Frieden orientierten Politik des US-Präsidenten. Letzteres lässt Donald Trump als Behauptung seit Beginn seiner zweiten Amtszeit wie eine Monstranz vor sich hertragen und strebt dabei, wie internationale Presseerzeugnisse immer wieder betonen, die Verleihung des Friedens-Nobelpreises an sich selbst an.

Fakt ist demgegenüber: Schon am 8. Januar 2025, also vor einem Jahr, machte das Boulevardblatt  New York Post  die Titelseite mit einer Trump-Collage über seine Vision für die Hemisphäre auf: Kanada als 51. Staat der USA, Grönland als Teil der USA, Panama mit seinem Kanal ebenso und einer Umbenennung des Golfs von Mexiko in Golf von Amerika. Unter Verwendung des Trump Vornamens Donald lautete die fette Überschrift The Donroe Doctrine.

In der Karibik kreuzt seit Monaten eine seit Jahrzehnten nicht mehr dagewesene Flotte von US-Kriegsschiffen inklusive Flugzeugträger und Luftwaffe. Sie bedroht Venezuela unter dem Vorwand einer plakativen Beschuldigung der Staatsführung des „Drogenhandels“ bis hin zum Aufbringen gegen jegliches internationale Recht von Tankern mit venezolanischem Öl. Dieser seit Monaten geführte Krieg hat bereits ohne Gerichtsurteile hunderte Todesopfer von Schiffsbesatzungen in der Region gefordert.

Unverholen äußerte Trump nach der Entführung Maduros und seiner Ehefrau, die USA werden die Staatslenkung des Landes übernehmen, die vor Jahrzehnten durch Venezuela verstaatlichte Erdölförderung wieder in die „vertrauten“ Hände der US-Konzerne legen, welche genau dort früher schon an der Quelle gesessen haben.

Ein kurzer Blick auf die Historie an kolonialistischen Verbrechen unter dem Namen der sogenannten Monroedoktrin macht klar, wie das aktuelle Geschehen einzuordnen ist, und vor allem, womit zukünftig zu rechnen ist:

1846 – 48 Angriffskrieg der USA gegen Mexiko, dabei Massaker an Zivilisten, Enteignung indigener und mexikanischer Bevölkerung, Ergebnis Annexion von ca. 55 % des mexikanischen Staatsgebiets (heute Kalifornien, Nevada, Utah, Arizona u.a.).

1893 – 98 Sturz der legitimen hawaiianischen Monarchie durch US-Unterstützung, Ergebnis Einverleibung Hawais in die USA.

Ab 1901 mehrere militärische Aktionen gegen Kuba, Ergebnis ein Protektorat über Jahrzehnte bis zur heute noch andauernden Besetzung eines Teils Kubas (Guantanamo).

Es folgten langjährige Militärbesetzungen mit Installation US-höriger Regime in Nicaragua, Haiti, der Dominikanischen Republik, dabei Massaker an Aufständischen und Aufbau repressiver Nationalgarden.

1954 CIA-Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung (Jacobo Árbenz) in Guatemala, dabei Völkermord an Maya-Bevölkerung (über 200.000 Tote).

1970 – 73 Destabilisierung und Herbeiführung eines Militärputsches gegen Salvador Allende. Ergebnis Diktatur Pinochets, Tausende Ermordete, Verschwundene, Gefolterte.

1980er: Nicaragua (Contra-Krieg), Finanzierung und Bewaffnung der Contras, dabei Terror gegen Zivilbevölkerung, Zerstörung ziviler Infrastruktur. Der Internationale Gerichtshof (1986) verurteilte die USA wegen Völkerrechtsverletzungen.

Es folgten eine US-Invasion in Panama mit tausenden ziviler Opfer, Wirtschaftssanktionen und Unterstützung von Putschen in Venezuela, Bolivien, Ecuador, Honduras, dabei generell systematische Missachtung der staatlichen Souveränität, Unterdrückung demokratischer Bewegungen, Beihilfe zu Folter, Mord und Verschwindenlassen von Menschen, ökonomischer Zwang mit massiven zivilen Folgeschäden.

Die „Donroedoktrin“ reiht sich also nahtlos ein in eine von Kapitalinteressen beispielsweise der US-Erdölindustrie und der großen US-Agrarkonzerne gesteuerten Internationalen Politik, und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige US-Präsident ein „Demokrat“ oder ein „Republikaner“ ist. Über Jahrzehnte bereits vertrauen europäische, aber auch Politiker Asiens und Afrikas der angeblichen Tatsache, dass die Kreise, welche die US-Politik bestimmen, sich mit der Hegemonie über einen Teil der westlichen Welt, vornehmlich ganz Amerika, zufriedengeben würden.

Erweitern wir den Blick auf das Agieren der US-Regierungen auch nach Auflösung des Warschauer Paktes und der von ihnen dominierten NATO in Europa und zudem auf die jüngst wieder stark forcierte Präsenz im chinesischen Ozean:  Es deutet alles darauf hin, dass die als Monroedoktrin bezeichnete Hegemonialpolitik eher auf die ganze Welt ausgedehnt wird, als zurückgefahren. Das geschieht selbstverständlich unter ständ

ig geäußerten Friedensbekundungen. Donald Trump ist Meister darin, derartige Widersprüche verbal wegzuwischen. Wer garantiert eigentlich, dass der kürzliche als versuchter Enthauptungsschlag gegen den russischen Staatsführer Wladimir Putin durch die Ukraine-Soldateska zu deutende Angriff auf dessen Domizil nicht zeitlich genau abgestimmt war mit dem Geschehen in Venezuela?

Präsidenten, generell Politiker aller Staaten weltweit, müssen jetzt wissen: Wer mittels staatsterroristischer Aktionen einen Staatslenker beseitigt hat, ist in der Versuchung, das mit anderen, die im Wege stehen, ebenso zu tun.     

(Auszug von RSS-Feed)
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