Der gesetzliche Zwang zum Smart Meter hat bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht: Gegen Netzbetreiber, die die vorgegebenen Quoten an bei Haushalten eingebauten Smart Metern verfehlt haben, verhängt die Bundesnetzagentur jetzt Zwangsgelder. So soll die maximale Überwachung der Bürger vorangetrieben werden.
Die Bundesnetzagentur unter dem grünen Habeck-Freund Klaus Müller hat Verfahren gegen 77 Stromnetzbetreiber eingeleitet: Sie hätten die gesetzlich vorgegebene 20-Prozent-Quote für den Smart-Meter-Rollout nicht eingehalten – heißt: Sie haben zu wenige Haushalte dazu gezwungen, ihren Stromverbrauch über die „intelligenten Stromzähler“ genauestens überwachbar machen zu lassen. Als Konsequenz sollen den Netzbetreibern nun Zwangsgelder drohen, damit sie die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.
Smart Meter messen alle paar Minuten den Stromverbrauch eines Haushalts und übermitteln die Daten dann an die Netzbetreiber und Energielieferanten. Einen Vorteil für die Haushalte bringt das nicht, auch wenn über die Öffentlich-Rechtlichen sogenannte „dynamische Stromtarife“ als großer Vorteil beworben werden. (Man könnte schließlich von der Arbeit nach Hause eilen, um die Waschmaschine anzuwerfen, wenn gerade viel Wind weht oder die Sonne auf Solaranlagen scheint!) Aber die exakte Erfassung des Verbrauchs erlaubt Rückschlüsse über Abläufe und Lebensführung der Bürger, die weder Netzbetreiber noch andere Stellen etwas angehen. Von potenziellen Eingriffen in die Energieversorgung der Haushalte ganz zu schweigen: Im besten Deutschland wurden Stromrationierungen für E-Auto- und Wärmepumpen-Besitzer bereits angekündigt.
Zumindest weist die Tagesschau in ihrer Berichterstattung ehrlicherweise darauf hin, dass mit dynamischen Stromtarifen das Risiko stark schwankender Strompreise auf Verbraucher zukommt. Davor warnt die Verbraucherzentrale. Kritik am forcierten Einbau der Smart Meter äußert man im Bericht trotzdem nicht. In Deutschland lag die Smart-Meter-Quote zum Jahresende 2025 bei nur 5,5 Prozent (das entspricht knapp 3,1 Millionen Geräten). Bislang sind die Netzbetreiber nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Umrüstung bei privaten Kunden verpflichtet, beispielsweise wenn eine Wärmepumpe betrieben wird oder eine größere PV-Anlage angeschlossen ist. Dass es der grün geführten Bundesnetzagentur mit dem Umrüsten kaum schnell genug gehen kann, darf jedenfalls durchaus zu denken geben.
Scharfe Kritik aus der AfD
Kritik am Smart-Meter Zwang kommt vom AfD-Bundestagsabgeordneten Edgar Naujok, Mitglied im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung: „Die aktuellen Entwicklungen rund um den durch die Bundesnetzagentur forcierten Einbau von Smart Metern zeigen einmal mehr das grundlegende Problem der deutschen Energie- und Digitalpolitik: Statt auf Freiwilligkeit und marktwirtschaftliche Lösungen zu setzen, greift der Staat immer tiefer in das Leben unserer Bürger und Unternehmen ein.“
Naujok prangert an, dass mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende ein rechtlicher Rahmen geschaffen wurde, der es ermöglicht, Millionen Haushalte faktisch zur Installation intelligenter Stromzähler zu verpflichten. Ein echtes Wahlrecht bestehe nicht. „Das halten wir für einen schwerwiegenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger. Denn Smart Meter sind Datenschnittstellen, die detaillierte Rückschlüsse auf das Verhalten von Menschen in ihren eigenen vier Wänden zulassen“, so Naujok. Auch für Unternehmen ergebe sich kein realer Mehrwert.
Die AfD-Bundestagsfraktion fordere daher die ersatzlose Streichung des Gesetzes: „Unser Staat muss wieder zu einer technologieoffenen, bürgerfreundlichen und wirtschaftlich sinnvollen Energiepolitik zurückkehren“, betont Naujok.

