The FCC on Wednesday launched a proceeding that seeks to review the agency's nearly $3 billion E-Rate program to ensure that E-Rate-funded networks are being used to protect America's children.
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Vom Ende der Vereinten Nationen. Die Völker unseres Planeten schufen sich eine Institution, die Souveränität für alle gewährleisten und den Frieden bewahren soll – so will es die Legende von den Vereinten Nationen. Tatsächlich hat sich die Weltorganisation in den letzten 30 Jahren gravierend verändert und ist zu einem Instrument der Globalisten geworden. Dieser Artikel [...]
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Mobile tower and sensors developed by Weizmann Institute in Revohot sent to measure impact of land use changes on climate, starting in Kenya
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Javier Milei hat beste Chancen, in Sachen Geldwäsche einen neuen Rekord aufzustellen. Die offiziellen Institutionen wie der Internationale Währungsfond (IWF) und die Europäische Kommission schweigen, die private Bankenwelt nimmt weniger Rücksicht und hat das Land auf ihre Sanktionsliste gesetzt, heimlich.![]()
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Rentner in Ostdeutschland erhalten deutlich weniger Geld als die im Westen, wie das Statistische Bundesamt auf Nachfrage des BSW mitteilt. Parteigründerin Wagenknecht reagiert empört und bringt „Rentenproteste“ ins Spiel.
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Kaum ist Péter Magyar Ungarns Regierungschef, droht der erste Streit mit Brüssel: Die EU-Kommission will ihn mit einer Klage dazu bewegen, eine Steuer aus der Orbán-Zeit abzuschaffen. Doch er beharrt auf der Maßnahme.
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Ein tiefes Brummen raubt vielen Menschen rund um Mukran den Schlaf – und immer mehr Anwohner dokumentieren die Nächte selbst. Auf Rügen wächst das Gefühl, mit den Belastungen des LNG-Terminals allein gelassen zu werden.![]()
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Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.
Zwischen dem politischen Versprechen der Aufarbeitung und der tatsächlichen Praxis klafft eine enorme Lücke. Während Gremien tagen, Protokolle geschrieben und Experten angehört werden, stellt sich die zentrale Frage: Geht es wirklich um Aufklärung – oder wieder einmal nur um die Verwaltung der Vergangenheit? Es mangelt den Inszenierenden – die zu einem Teil auch die Entscheider in der Corona-Zeit waren – nicht an Themen, sondern an der Bereitschaft, die unbequemen Konsequenzen daraus zu ziehen.
Vermeintlich großer Anspruch – mangelnde Umsetzung
Sechs Jahre nach Beginn der Corona-Plandemie ist die Aufarbeitung scheinbar politisch angekommen. Bundestag, Landtage, Expertenrunden, Anhörungen: Überall wird gesprochen, bilanziert, eingeordnet. Es ist die Zeit der Enquete-Kommissionen.
Auf den ersten Blick wirkt das wie ein Fortschritt, auf den zweiten wie ein vertrautes Muster. Parlamente, die seinerzeit die Coronamaßnahmen initiierten, beauftragen sich selbst mit der Aufarbeitung, damalige Entscheider treten heute als Sachverständige auf, und zentrale Behörden sagen Termine ab oder nehmen nur selektiv teil. Die Frage, die man in Politikerkreisen offenbar vermeiden möchte, lautet: Wird hier wirklich aufgearbeitet – oder wird hier die Vergangenheit lediglich verwaltet? Bis jetzt: Letzteres.
Die bisherigen Entwicklungen lassen einen klaren Befund zu: Die gegenwärtige Form der Aufarbeitung wird nicht an mangelndem Wissen scheitern, sondern an mangelndem Willen zur Konsequenz. Eine Scharade, ein Täuschungsmanöver! Manche fordern ein 2.0 der Nürnberger Prozesse, von dem dieser Beweihräucherungsakt „Enquete-Kommission“ meilenweit entfernt ist.
Enquete-Kommissionen: Analyse ohne Risiko
Die Enquete-Kommissionen in Bund und Ländern haben einen klar definierten Auftrag: Sie sollen die Pandemie analysieren, Lehren ziehen und Empfehlungen für die Zukunft formulieren.
Das klingt erst einmal vernünftig. Man sollte sich aber darüber im Klaren sein, was diese Gremien im Vergleich zu Untersuchungsausschüssen nicht leisten können:
Eine Enquete-Kommission ist ein Instrument der folgelosen Reflexion – nicht der Rechenschaft.
Darin liegt das Problem. Die Corona-Politik war nicht die Reaktion auf eine Naturkatastrophe, auf ein Virus, das drauf und dran ist, die Weltbevölkerung zu vernichten, sondern das Ergebnis konkreter, willentlicher und wissentlicher eliteinstruierter Entscheidungen, die nichts mit der Gesundheit der Bevölkerung zu tun hatten, sondern – ganz im Gegenteil – den Menschen massiven Schaden zufügten in Form von Schulschließungen, Lockdowns, Impfkampagnen – auch „gegen“ Kinder, Zugangsbeschränkungen, Beschränkung der Versammlungsfreiheit, Beschränkung der Bewegungsfreiheit, wirtschaftspolitische Eingriffe und dergleichen. Diese Entscheidungen während der Coronadiktatur hatten reale Folgen: gesundheitlich, sozial, wirtschaftlich, psychologisch.
Trotz der menschenschädigenden – in meinen Augen – kriminellen Maßnahmen wird ihre Bewertung heute in ein Format überführt, das darauf ausgelegt ist, zu relativieren und nicht aufzuklären. Friede, Freude, Eierkuchen!
Wenn ich mir so überlege, dass beispielsweise in Sachsen von ruchlosen Entscheidern Vorbereitungen für Internierungen getroffen wurden, also Menschen weggesperrt werden sollten, und die sächsische Regierung Quarantäneverweigerer angeblich in psychiatrische Einrichtungen stecken wollte, wird mir regelrecht übel. Hatten wir das nicht schon einmal vor gut 80 Jahren? Mehr hierzu unter https://www.youtube.com/watch?v=2Ltcpw5iIkY.
Nachfolgend eine diesbezügliche Verfahrensanweisung für ein sächsisches Krankenhaus, die die Schwere der antidemokratischen und bürgerverachtenden Linie der Coronadiktatur beleuchtet:
„Verfahrensanweisung nicht medizinischer Quarantäne-Verweigerer Corona positiv oder dringender Verdacht auf Infektion
Mit Erlass vom 08.04.2020 nachmittags beauftragte uns das SMS, 6 Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer einzurichten und ab dem 09.04.2020 vorzuhalten. Die Unterbringung erfolgt auf der Station A 6/3 in Einzelzimmern. Die Bewachung erfolgt durch die Sächsische Polizei, ebenso die Überstellung. Der Pflegedienst übernimmt Aufgaben des Gesundheitsamtes. Der Ärztliche Dienst nimmt die Personen in Empfang und visitiert täglich (Details siehe unten)“
Reicht bei einer Bestätigung solcher Vorfälle die Lachnummer „Enquete-Kommission“ aus?
Aufarbeitung in Brandenburg, Bund, Sachsen, Thüringen
Ein Blick in die Bundesländer legt die Defizite der aktuellen Aufarbeitung schonungslos offen: fehlende Konsequenz, begrenzte Befugnisse und eine auffällige Zurückhaltung bei der Frage nach politischer Verantwortung – die will keiner der Delinquenten dieser Zeit übernehmen.
Brandenburg
Die Enquete-Kommission arbeitet auf breiter Basis: soziale und wirtschaftliche Folgen, Auswirkungen auf Bildung und Gesundheitssystem werden behandelt. Kritische Stimmen werden gehört, etwa Datenanalysten wie Marcel Barz. Die Struktur der Enquete-Kommission – nicht nur in Brandenburg – verhindert jedoch eine echte Konfrontation. Die Vielfalt der Themen und Stimmen ersetzt nicht die Tiefe der Aufklärung. Was als Offenheit der Mitwirkenden dargestellt wird, ist lediglich ein Nebeneinander von Ansichten – es war okay, es war nicht okay – ohne zwingende Konsequenz für die Entscheidungsträger in der Corona-Zeit. Kritische Perspektiven werden zugelassen – aber sie stehen gleichberechtigt neben Positionen, die das damalige Regierungshandeln rechtfertigen. Eine Klärung findet so nicht statt, sondern ein gleichberechtigtes Nebeneinander. Das Prozedere ist in meinen Augen vergleichbar mit einem Mordprozess, in dem der Mörder die Richtigkeit seiner Beweggründe vorbringt, und der Richter ihm mitteilt, dass das Gesetz das aber anders sieht, und es letztendlich zu keinem Urteil kommt, Hauptsache man hat einmal darüber geredet. Und beide gehen nach diesem Schauprozess wieder ihrer Wege. Vielleicht mordet der Mörder auch erneut, und tauscht sich dann in einem netten Plausch wieder mit einem Richter aus. Passieren kann ihm ja nichts!
Wenn zentrale Institutionen wie das Robert Koch-Institut sich aus Terminen zurückziehen oder ihre Beteiligung begrenzen, verstärkt sich diese Schieflage zusätzlich: Diejenigen, deren Rolle kritisch beleuchtet werden müsste, bestimmen mit, wie intensiv diese Beleuchtung ausfällt.
Ein weiterer Punkt: Was nützt die Möglichkeit zur Aufklärung, wenn das Material, auf dem diese Aufklärung basiert, lückenhaft oder methodisch fragwürdig ist? An diesem Punkt wird deutlich, warum Beiträge von echten Experten wie zum Beispiel Marcel Barz eine zentrale Rolle spielen. Seine Kritik zielt nicht nur auf einzelne politische Entscheidungen, sondern auf das Fundament, auf dem diese Entscheidungen getroffen wurden – und auf dem sie heute bewertet werden sollen. Selbst dort, wo Untersuchungsausschüsse – wie in Sachsen und Thüringen – existieren, stoßen sie an eine strukturelle Grenze. Sie können nur das prüfen, was ihnen an Daten zur Verfügung steht. Ein Untersuchungsausschuss ist nur so stark wie die Datenbasis, auf der er arbeitet.
So wurde der Wirtschaftsinformatiker Marcel Barz zur 10. Sitzung der Enquete-Kommission am 27. März 2026 eingeladen, in der es um die Bewertung von Zutrittsbeschränkungen sowie Geschäfts- und Gastronomieschließungen ging. Dort brachte er – neben anderen Sachverständigen – eine Perspektive ein, die über reine Beschreibung hinausgeht: die Forderung nach einer methodisch sauberen, datenbasierten Aufarbeitung „nach Goldstandard“, also nach klaren Kriterien, nachvollziehbaren Datensätzen und überprüfbaren Schlussfolgerungen. Nachfolgend eine Zusammenfassung seiner schriftlichen Stellungnahme, die auch für alle anderen Kommissionen und Ausschüsse exemplarisch gelten sollte:
„Kontakt- und Zutrittsbeschränkungen, Geschäfts- und Gastronomieschließungen sowie Ausgangsbeschränkungen – Effektivität und Folgen“
Enquete-Kommission 8/1 des Landes Brandenburg
Sachverständigenanhörung am 27. März 2026
Marcel Barz, Wirtschaftsinformatiker
Zusammenfassung der relativ langen Stellungnahme:
Das Dokument beschreibt methodische Prinzipien und Empfehlungen für eine wissenschaftlich fundierte, quellenbasierte Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen in Brandenburg, insbesondere im Hinblick auf Kontakt- und Zutrittsbeschränkungen sowie Geschäfts- und Gastronomieschließungen, mit Fokus auf Transparenz, Datenhierarchie und Kontrollmechanismen.
Grundprinzipien der Aufarbeitung nach Goldstandard
Prozess- und Entscheidungsrekonstruktion
Kontroll- und Risikoanalyse
Archivierung und Beweissicherung
Professionelle Aufarbeitung und Selbstprüfung
Fazit
Die Aufarbeitung nach Goldstandard erfordert eine quellenbasierte, widerspruchsoffene, transparente und methodisch strenge Herangehensweise. Nur so kann eine ehrliche, belastbare Rückschau entstehen, die das Vertrauen der Bürger in die politische Verantwortlichkeit stärkt.
Dito, Herr Barz, und Hut ab vor Ihrem wahrheitsorientierten Engagement!
Eben diese „belastbare Rückschau“, die das Vertrauen der Bürger in die politische Verantwortlichkeit stärkt und Konsequenzen für die Entscheidungsträger hat, ist durch eine selbstbeweihräuchernde Enquete-Kommission nicht gegeben. Somit steht zu befürchten, dass in einer ähnlichen zukünftigen Situation wieder massives Fehlverhalten der Fall sein wird, da es keine spürbaren Konsequenzen nach sich zieht. Der zahnlose Tiger Enquete-Kommission muss für das notwendige kollektive Gedächtnis der Bürger auf Bundes- und Länderebene durch eine Untersuchungskommission ersetzt werden.
Deutschland hatte und hat erhebliche Defizite in der Datengrundlage. Die Schwachstellen ergeben sich unter anderem aus einer absolut unzureichenden Vernetzung von Gesundheitsdaten, einer unvollständigen Erfassung von Nebenwirkungen und einer methodischen Unsicherheit bei zentralen Kennzahlen wie Intensivbetten-Auslastung, Hospitalisierungsrate, Reproduktionszahl oder 7-Tage-Inzidenz. Entschuldigen Sie, wenn ich das so sage, aber: Wir wurden mit diesen zusammengebastelten, nicht den wahren Gegebenheiten entsprechenden, von angeblichen Experten kommunizierten Kennzahlen in der Corona-Zeit regelrecht verarscht!
Diese Defizite in der Datengrundlage haben zwei Konsequenzen: Viele Entscheidungen wurden unter angeblicher Unsicherheit getroffen, und diese Unsicherheit wird heute genutzt, um Verantwortung zu relativieren, obwohl sie in der Corona-Zeit den Bürgern als Sicherheit verkauft wurde. Wer heute sagt: „Wir wussten es damals nicht besser“ – was größtenteils nachweislich nicht stimmt – entzieht sich den Fragen: Warum wussten wir es nicht besser? und: Warum wurden kritische Daten oder alternative Analysen nicht systematisch einbezogen? sowie: Warum wurden Meinungen Andersdenkender wie beispielsweise die von Sucharit Bhakdi oder Wolfgang Wodarg nicht einbezogen, sondern diffamiert und diskreditiert?
Enquete-Kommission auf Bundesebene
Sie zeigt besonders deutlich die Grenzen dieses Formats, dieses Blendwerks. In den Anhörungen stehen sich gegensätzliche Positionen gegenüber:
In dieser Gegenüberstellung wird ein Muster sichtbar, das mit einer notwendigen, aufklärenden Debatte nichts zu tun hat. Viele der damaligen Entscheidungsträger argumentieren heute entlang einer Linie, die weniger auf Aufklärung als auf nachträgliche Rechtfertigung hinausläuft. Typische Formulierungen lauten:
Diese Behauptungen entsprechen definitiv nicht der Wahrheit. Die nur durch enormen öffentlichen Druck erfolgte Offenlegung der RKI-Protokolle zeigt eindeutig, dass die Entscheidungsträger trotz der bekannten Unwirksamkeit und Schädlichkeit diverser Maßnahmen, diese dennoch wissentlich und willentlich gegen das Wohl der Bürger umgesetzt haben. Die eliteinstruierten Entscheidungsträger folgten einer politischen Agenda und nicht ihrem Auftrag, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.
Die Behauptung damaliger Entscheidungsträger, Deutschland wäre „gut durch die Pandemie gekommen“ ist eine Farce. Diese Aussage ist nicht neutral, sie ist eine Rahmung. Wer mit dieser Prämisse arbeitet, stellt nicht mehr die Frage: Was ist schiefgelaufen? sondern: Was lief gut – und wie können wir es beim nächsten Mal noch besser machen? Das vermittelt der Bevölkerung einen völlig falschen Eindruck! Es ging überhaupt nicht darum, etwas gut oder weniger gut, richtig oder weniger richtig zu machen, sondern darum, eine Agenda durchzusetzen, koste es was es wolle. Einige haben diese Verfehlungen der Politik mit ihrer nicht mehr intakten Gesundheit oder auch mit ihrem Tod bezahlt.
Eine echte Aufarbeitung müsste mit einer offenen Frage beginnen. Die aktuelle Aufarbeitung beginnt jedoch mit der stillen Antwort: Wir sind gut durch die Pandemie gekommen. Das erzählen sie mal den zahlreichen Opfern bewusster „Fehlentscheidungen“ in der Coronazeit! Und heute lassen genau diese Delinquenten die Opfer im Regen stehen. Einfach widerlich!
Im internationalen Vergleich ist beispielsweise Schweden, das im Gegensatz zu Deutschland keine diktatorischen und unverhältnismäßig freiheitsberaubenden Maßnahmen ergriff und eher auf Empfehlungsbasis agierte, wesentlich besser durch die „Pandemie“ gekommen. Das schwedische Modell wurde seinerzeit von eben diesen Politikern diffamiert und angegriffen, die jetzt feige ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen.
Zudem ist die Übersterblichkeit in Ländern mit niedriger Impfquote niedriger als in Ländern mit hoher Impfquote, was in meinen Augen zweifellos auf die schädliche Wirkung der Impfung hinweist, und damit auf das Fehlverhalten der Entscheidungsträger bezüglich der verfassungswidrigen einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der lange Zeit forcierten allgemeinen Impfpflicht.
Karl Lauterbach erklärte wiederholt, die Impfkampagne sei „sehr erfolgreich gewesen“ und habe „viele Leben gerettet“. Es darf gelacht werden. Die Zahlen zeigen ohne jeden Zweifel das Gegenteil!
Ähnlich äußerte sich Lothar Wieler, der betonte, Entscheidungen seien unter enormem Zeitdruck und mit begrenzten Daten getroffen worden. Diese Darstellung greift jedoch zu kurz. Denn die offengelegten internen Protokolle des Robert Koch-Instituts zeigen, dass zentrale Fragen bereits während der Pandemie deutlich differenzierter diskutiert wurden. In den Protokollen wird mehrfach festgehalten, dass die Wirkung einzelner Maßnahmen (z. B. Lockdowns, Schulschließungen) nicht eindeutig quantifizierbar war und es keine klare Evidenzbasis für bestimmte Eingriffe gab.
Unsicherheiten über die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen, Diskussionen über mögliche Kollateralschäden und methodische Probleme bei der Datengrundlage waren also bereits während der Pandemie bekannt. Die internen Einschätzungen waren dabei meist vorsichtiger und abwägender als die öffentliche Kommunikation verantwortungsloser Politiker, die vielfach den Eindruck klarer Notwendigkeiten und fehlender Alternativen vermittelte. Es ging nicht nur darum, dass Wissen fehlte. Es ging auch darum, wie mit vorhandenem – aber unsicherem oder widersprüchlichem Wissen umgegangen wurde. Das heißt, die Unsicherheit war bekannt – wurde aber politisch meist als Sicherheit kommuniziert.
Angela Merkel hatte bereits während der Pandemie den Grundton gesetzt, der heute in der Aufarbeitung fortwirkt: Man habe es mit einer „außergewöhnlichen Notlage“ zu tun gehabt, in der schnelles Handeln erforderlich gewesen sei. Humbug, von einer Notlage keine Spur! Es lag bezüglich der Gefährlichkeit des Virus eine Situation wie die einer „normalen“ Grippe vor! Man ist einer politischen Agenda gefolgt, zu dessen Untermauerung menschenschädigende Entscheidungen getroffen wurden. Die Globalisten und ihre politischen, medialen und wirtschaftlichen Handlanger haben diese Chance erkannt, diese zur Pandemie aufgebauschte Situation für den großen Umbruch, den „Great Reset“ zu nutzen. So sieht es aus, Frau Merkel! Und das wissen Sie!
Diese Argumentationsmuster damaliger Entscheidungsträger entsprechen allesamt nicht der Wahrheit, denn sie verschieben den Fokus, weg von der Frage, ob Entscheidungen richtig oder falsch waren, hin zu der Frage, ob sie unter den damaligen Umständen nachvollziehbar waren. Und diese Entscheidungen sind heute – nach damaliger bekannter Faktenlage – weder nachvollziehbar, noch waren sie richtig, was das Wohl der Bürger angeht! Diese Fehlentscheidungen wurden meines Erachtens überwiegend wissentlich und willentlich getroffen.
Wer sich auf den Standpunkt zurückzieht, man habe „nicht anders handeln können“, entzieht sich der weitergehenden Prüfung mit Fragen wie:
Gerade in den Anhörungen zeigt sich deshalb ein strukturelles Problem: Diejenigen, die damals entschieden haben, treten heute als Erklärende auf – nicht als Verantwortliche. Ihre Aussagen sind nachträgliche Plausibilisierungen des damals bereits feststehenden Narrativs, dass die Maßnahmen notwendig gewesen seien, dass Fehler, wenn überhaupt, unvermeidbar waren, und dass im Großen und Ganzen richtig gehandelt wurde. Lächerlich!
Die Farce „Enquete-Kommission“ dient der rechtfertigenden Darstellung – nicht der Klärung. Sie wird zu einem Ort, an dem sich politische Verantwortung in Erklärungen auflöst, und damit letztlich auch zu einem Ort, an dem die damaligen Entscheidungsträger die Möglichkeit erhalten, ihre Rolle selbst zu deuten – ohne dass daraus zwingend Konsequenzen entstehen. Was für ein Sch…!
Sachsen und Thüringen – Aufklärung mit begrenzter Reichweite
Hier zeigt sich ein wichtiger Unterschied zur Aufarbeitung in Brandenburg. Neben Enquete-Kommissionen existieren Untersuchungsausschüsse, das eigentlich relevante Instrument für das kollektive Gedächtnis der Gesellschaft in Deutschland.
Denn anders als Enquete-Kommissionen sind Untersuchungsausschüsse keine zahnlosen „Diskussionsforen“, auf denen nett miteinander geplaudert wird, sondern Instrumente parlamentarischer Aufklärung mit echter Eingriffstiefe:
Damit entsteht überhaupt erst der Rahmen, in dem politische Entscheidungen nachträglich überprüfbar werden. Doch selbst diese schärfere Form der Aufarbeitung hat eine klare Grenze:
Untersuchungsausschüsse können aufdecken – aber sie urteilen nicht selbst. Sie sprechen keine Schuldsprüche und verhängen keine Strafen. Doch sie schaffen die Grundlage dafür, dass juristische Konsequenzen überhaupt möglich werden. Wo Widersprüche offengelegt, Versäumnisse dokumentiert oder problematische Entscheidungen sichtbar gemacht werden, können daraus Ermittlungen entstehen. Anders formuliert: Untersuchungsausschüsse ersetzen kein Gericht – aber sie liefern die Fakten, die ein Gericht überhaupt erst beschäftigen könnten.
Darin liegt seine Bedeutung – aber auch seine Grenze, weil ein Untersuchungsausschuss nicht unmittelbar zu einer – in diesem Fall notwendigen – juristischen Verfolgung führt.
Aufklärung ohne anschließende Konsequenz bleibt politisch folgenlos – und ist gesellschaftlich alles andere als befriedigend.
Fazit
Die aktuelle Entwicklung zeigt eine klare Tendenz: Die Corona-Aufarbeitung bewegt sich in Richtung Dokumentation, nicht in Richtung Konsequenz. Das ist politisch bequem, aber demokratisch unzureichend.
Das eigentliche Problem der aktuellen Aufarbeitung lässt sich mit einer doppelten Schieflage erklären:
Selbst wenn Widersprüche offengelegt, Versäumnisse benannt und Fehlentscheidungen sichtbar gemacht werden: Es folgt daraus nicht automatisch eine juristische oder politische Konsequenz. Das ist jedoch entscheidend für das historische Bewusstsein einer Gesellschaft.
Auf der Seite Achgut wird aufgezeigt, wie teilweise mit Betroffenen und Kritikern der Coronapolitik umgegangen wird. Hier eine Zusammenfassung:
Der Mediziner Dr. Gunter Frank wirft Teilen des Heidelberger Gemeinderats vor, Kritiker der Corona-Politik gezielt lächerlich zu machen. Vertreter vor allem aus Grünen, SPD und Linken würden sich laut Frank einer ernsthaften Aufarbeitung verweigern und stattdessen Andersdenkende verspotten.
In obigem Beitrag auf Achgut.tv spricht Frank von einem unwürdigen Umgang mit Bürgern und Betroffenen. Er erklärt, Kritiker der Corona-Maßnahmen würden im Rat regelmäßig angepöbelt, ausgelacht und ausgegrenzt, obwohl sie lediglich eine sachliche Aufarbeitung forderten.
Der Vorstand der Initiative für Demokratie und Aufklärung (IDA), Dr. Kay Klapproth, berichtet von ähnlichen Vorfällen. Bürger seien wiederholt beschimpft worden, wenn sie auf Schäden der Corona-Politik oder der Impfkampagne aufmerksam gemacht hätten.
Frank sieht darin ein bewusstes Blockieren der Debatte trotz bekannter interner Probleme. Die inzwischen veröffentlichten Krisenstabprotokolle zeigten seiner Darstellung nach, dass den Verantwortlichen viele Nebenfolgen der Maßnahmen früh bekannt gewesen seien.
Diese Ausführungen zeigen, dass die Verantwortlichen der Corona-Zeit nicht nur ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen, sondern sich in ihrer Hybris auch noch lustig über Geschädigte und Kritiker machen. Miese Charaktere! Sodom und Gomorra!
Durch eine Enquete-Kommission entsteht eine Pseudo-Aufarbeitung, die formal umfassend wirkt – aber weder institutionell noch inhaltlich die Kraft entfaltet, die notwendig wäre, um Vertrauen in die Politik und die Entscheidungen ihrer Träger wiederherzustellen.
Auch viele Mainstreammedien wie ARD und ZDF sollten zur Rechenschaft gezogen werden. Anstatt die verwerflichen politischen Entscheidungen zu kritisieren und eine objektive Meinungsbildung zu unterstützen, haben sie einseitig staatliche Maßnahmen unterstützt, abweichende Meinungen delegitimiert, die einseitige Corona-Debatte moralisch aufgeladen, und manipulativ mitgeholfen, die Spaltung der Gesellschaft zum Beispiel in Kategorien wie Coronamaßnahmen-Befürworter – selbstverständlich die „Guten“ – und Coronaleugner – natürlich die Bösen –, oder Geimpfte und Ungeimpfte voranzutreiben.
Kritische Perspektiven – etwa zu Nebenwirkungen, Datengrundlagen oder Verhältnismäßigkeit – wurden in der Corona-Zeit gar nicht erst aufgegriffen. Mitarbeiter der Medien, die anderer Meinungen waren, wurden mundtot gemacht oder gefeuert. Eine dunkle Epoche der Mediengeschichte! Schämt euch, ihr Redakteure, Journalisten und sonstigen Medienmitarbeiter, die ihr mitgeholfen habt, die Coronadiktatur, diese gesellschaftliche Zäsur aufrechtzuerhalten.
Aufarbeitung ist nicht nur eine organisatorische oder juristische Frage. Sie ist eine Frage der politischen Kultur. Eine Gesellschaft, die ihre Fehler nicht klar benennt, riskiert, sie zu wiederholen. Eine Politik, die Verantwortung nicht klärt, verliert Vertrauen. Und eine Aufarbeitung, die ohne Konsequenzen bleibt, wird zur Symbolhandlung, und führt zu Ungerechtigkeit.
Die Enquete-Kommission schließt ein Kapitel, das nicht wirklich gelesen wurde.
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Zwei Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit; Genre politisches Sachbuch) und „Reise zum höheren Selbst“ (Genre Ratgeber) nehme ich gerade in Angriff und sollen demnächst veröffentlicht werden. Als Basis für diese Bücher werden bestehende, diesbezügliche Artikel von mir herangezogen. Wenn Sie in einem dem Genre entsprechenden Verlag arbeiten – oder eine entsprechende Person in einem infrage kommenden Verlag kennen, der eines meiner beiden Bücher veröffentlichen könnte, wäre ich Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.
Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
„Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht. Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Frau in medizinischer Montur hält sich Finger vor den Mund
Bildquelle: Mix and Match Studio / shutterstock
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-Mitgliedsstaaten
Ein Kommentar von Tilo Gräser.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.
Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.
Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:
„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“
Das wirkt mit Blick auf die sonstige Ignoranz gegenüber Menschenrechtsverstößen durch die EU-Politik, zum Beispiel die lebensbedrohenden Sanktionen gegen Publizisten wie Hüseyin Doğru und Jacques Baud, geradezu absurd. Das ungarische Gesetz stehe „im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet“, heißt es weiter vom EuGH. Ungarn könne sich „nicht mit Erfolg auf seine nationale Identität berufen, um die Verabschiedung eines Gesetzes zu rechtfertigen, das die oben angeführten Werte missachtet“. Zudem verstoße es gegen den Datenschutz, weil der „Zugang zu den im Strafregister gespeicherten Informationen über Personen, die eine Kinder verletzende Straftat gegen die sexuelle Freiheit oder die Sexualmoral begangen haben“, erweitert wurde.
„Heimlicher Putsch“
Ungarn, nun mit neuer Regierung, muss dem Urteil „unverzüglich“ nachkommen und das Gesetz zurücknehmen. Geschieht das aus Sicht der EU-Kommission nicht, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen gegen Budapest beantragen. Falls Budapest aber Brüssel nicht mitteilt, wie es das Urteil umsetzt, kann der Gerichtshof auf Vorschlag der Kommission „bereits mit dem ersten Urteil Sanktionen verhängen“.
In Berichten zu dem Urteil vom 21. April wird unter anderem hervorgehoben, dass damit erstmals ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrages festgestellt wird. „In dieser Norm sind die gemeinsamen Werte niedergelegt, auf die sich die EU gründet und die allen Mitgliedstaaten gemein sind“, erklärte dazu das Online-Fachmagazin Legal Tribune Online. Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß das Urteil begrüßt – und hat damit eine weitere Handhabe, um die neue Regierung in Budapest auf Kurs zu bringen.
Der EU-Parlamentarier Marc Jongen von der AfD sprach dagegen in einem kürzlich veröffentlichten Video-Kommentar von einem „heimlichen Putsch“ der EuGH-Richter in Luxemburg. Mit deren Urteil sei es „keine düstere Science-Fiction, sondern potenziell Realität“, dass die EU ab sofort über jedes deutsche Gesetz entscheide. Damit könne die EU-Kommission gegen jedes Gesetz in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Der EuGH lege die Werte als „Gummibegriffe“ allein letztgültig und ohne jede Kontrolle aus.
Jongen verwies auf den Augsburger Rechtswissenschaftler Franz Josef Lindner. Der hatte am 10. Mai in einem Beitrag auf der Plattform X das EuGH-Urteil als „EU-Revolution von oben“ bezeichnet. Er warnte:
„Die EU-Kommission kann künftig im Hinblick auf jeden (!) Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH mit der Begründung einleiten, der Mitgliedstaat verstosse gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskrimnierung etc.). Der EuGH legt diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus.“
EU-Kommission und EuGH würden damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen können. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte laut Lindner im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht steht zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Artikels 2 des EU-Vertrages. Das sei „ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates“. Der Rechtswissenschaftler wundert sich, dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt wird. „Das ist nichts anderes als die kalte Übernahme Deutschlands durch einen europäischen Richterstaat“, kommentierte AfD-Politiker Jongen den Vorgang. „Unsere Souveränität wird zur Makulatur, unser Grundgesetz zur Verhandlungsmasse“, fügte er hinzu.
Begründete Kritik
Jongen fordert, die Kompetenzen des EuGH müssten „radikal beschnitten“ werden. Zudem müsse nationale Souveränität „endlich wieder Vorrang haben“. Seine deutliche Kritik an dem Urteil und dessen Folgen werden durch Aussagen von Rechtswissenschaftlern gestützt. Der EuGH sichere sich mit dem Urteil vom 21. April „eine neue große Machtfülle“. Das stellt die Wiener Rechtsprofessorin Monika Polzin in einem online veröffentlichten Fachbeitrag vom 7. Mai fest. Sie sieht eine „neue Wertejudikatur“ und eine „Selbstermächtigung“ des EU-Gerichtshofes. „Judikatur“ erinnert passenderweise durchaus an „Diktatur“. Es bedeutet aber nichts weiter als Rechtsprechung beziehungsweise richterliche Praxis.
Polzin meint, dass der EuGH den Artikel 2 des EU-Vertrages mit einem „groben und inhaltlich unklaren Prüfungsmaßstab“ auslegt. Deutlich werde, „dass sich der EuGH das Recht vorbehält, auch Kompetenzbereiche der Mitgliedstaaten zu prüfen, die nicht vom Anwendungsbereich des Unionsrechts umfasst sind“. Er könne im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren prüfen, ob ein Mitgliedstaat „gegen die in Art. 2 EUV geregelten, vagen und unbestimmten Werte verstoßen hat“.
„Die finale Inhaltsbestimmung obliegt dem EuGH, der von einem autonomen und zentralistischen Werteverständnis ausgeht. Selbst im Rahmen des Art. 4 Abs. 2 EUV sind keine unterschiedlichen Auslegungen dieser Werte möglich.“
Die Rechtsprofessorin sieht einen „fundamentalen Machtzuwachs“ des Gerichtshofes. Diese umfassende Machtfülle werde nicht begrenzt und bleibe „wenig greifbar“, stellt sie fest. Die Selbstermächtigung des EuGH stelle nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes „einen offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzverstoß“ dar. Die neue Machtfülle des EuGH führe zu einer „fundamentalen Machtverschiebung“. Damit werde der „Grundstein für eine supranationale Juristokratie zulasten des demokratischen Prozesses in den Mitgliedstaaten“ gelegt. Polzin warnt ebenfalls:
„Die neu etablierte, umfassende Verfassungsaufsicht über die Mitgliedstaaten geht weit über eine Kontrolle nationaler Verfassungsgerichte selbst im Rahmen von Ewigkeitsklauseln hinaus, da diese auf den Schutz eines demokratischen und rechtsstaatlichen Minimums gerichtet sind.“
Sie fordert dazu auf, der Rechtsprechung des EuGH „klar und eindeutig zu widersprechen“, damit dieser sie wieder zurücknimmt und nicht weiter ausbaut.
Massives Demokratiedefizit
Solcher Widerspruch kommt vom Politikwissenschaftler Martin Höppner vom Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), online am 29. April veröffentlicht, machte er klar:
„Im neuen EuGH-Urteil Kommission/Ungarn geht es nur oberflächlich um LGBTQ-Rechte. Das skandalöse ungarische Kinderschutzgesetz hätte sich als unionsrechtswidrig qualifizieren lassen, ohne Artikel 2 EUV auch nur zu erwähnen. Unter der Oberfläche verbirgt sich eine Tiefengrammatik, in der die Machtverhältnisse in der Europäischen Union verhandelt werden.“
Er sieht im Urteil aus Luxemburg einen „Wendepunkt im EU-Recht“. Auch Höppner stellt fest, der EuGH nehme eine „neue Deutung der in Artikel 2 des EU-Vertrags (EUV) aufgelisteten Unionswerte vor und weitet damit seinen eigenen Zuständigkeitsbereich aus“. Bisher habe der Gerichtshof keine Rolle gespielt, wenn es nach Artikel 7 des EUV um die Einhaltung der EU-Werte ging. Die nun deutlich gewordene Veränderung habe sich schrittweise vollzogen. Der Einflussbereich des EuGH auf die Justizordnungen der Mitgliedsstaaten sei zunehmend ausgebaut worden. Nun seien „Unionswerte in isolierter Betrachtung Maßstäbe, an denen sich die Mitgliedstaaten messen lassen müssen“.
Höppner vermutet, dass es sich bei dem Urteil vom 21. April lediglich um „eine Durchgangsstation“ handelt. Das Endergebnis der Entwicklung könne „eine umfassende, die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auf den Kopf stellende Werteaufsicht der EU über mitgliedstaatliche Institutionen, Gesetze und Praktiken“ sein. Der Wissenschaftler warnt, dass damit das Demokratiedefizit in der EU vertieft wird. Wenn der Gerichtshof über die Bedeutung der „vagen und interpretationsoffenen“ Werte entscheide, entstehe „das Gegenteil von Rechtssicherheit“. Er bestätigt die Warnung des AfD-Politikers Jongen, dass mit Urteilen wie dem vom 21. April die demokratische Kontrolle des Geschehens in der EU – soweit sie denn überhaupt vorhanden ist – beschädigt wird. Die Entscheidungsmacht in der EU werde auf diese Weise zentralisiert. Und das, ohne dass die Mitgliedsstaaten diesen nationalen Kompetenzverlust vereinbart haben.
„Klare Ansage“
Das Urteil des EuGH gegen Ungarn ist eine „klare Ansage“ an die EU-Mitgliedsstaaten. So sieht es auch der Rechtswissenschaftler Luke Dimitrios Spieker vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Das Urteil könne „die Kontrolle mitgliedstaatlichen Handelns deutlich ausweiten“, erklärte er in einem Online-Beitrag vom 21. April auf der Webseite des Institutes. Er hält es zwar für „sehr unwahrscheinlich“, dass die EU nun Details der Rechtsordnungen ihrer Mitgliedsstaaten flächendeckend auf den Prüfstand stellt. Aber er stellt fest:
„Mitgliedstaaten dürfen künftig bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Verfassungen und Gesetze bestimmte ‚rote Linien‘ nicht überschreiten. Zwar schreibt die EU kein exaktes Gesellschaftsmodell vor – sie gebietet aber eine Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet.“
Also entscheiden die Herrschenden in der EU, undemokratisch in ihre Ämter gekommen, am Ende darüber, wie die Mitgliedsländer ihre Gesellschaftsordnungen gestalten. Wer sich dem widersetzt, bekommt die selbst zugeschriebene Machtfülle der EU-Kommission und ihrer juristischen Helfershelfer zu spüren. Spieker meint, die Auslegung der „EU-Werte“ durch den EuGH dürfte aber „erhebliche Breitenwirkung“ entfalten. Ein solches Urteil „warnt damit alle Mitgliedstaaten davor, dass die systematische Ausgrenzung von Minderheiten – egal ob LGBTI+, Migranten oder andere – oder der systematische Abbau der Demokratie künftig direkt zum Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH werden können“.
Rechtswissenschaftler Höppner bezeichnete in der FAZ das Demokratiedefizit der neuen EU-Rechtsprechung als „paradox“. Die dadurch bedrohte Demokratie sei doch eigentlich gerade einer jener Werte“, die durchgesetzt werden solle. Höppner stellte fest, außerhalb der akademischen Fachdiskurse sei die Aufmerksamkeit für das Problem gering. Das sei „angesichts der Komplexität der Materie verständlich, demokratiepolitisch aber gefährlich“. Allerdings geht seine berechtigte Kritik wie die anderer von einem Irrtum aus: Die EU habe etwas mit Demokratie zu tun, nur weil sie diese als einen ihrer Werte bezeichnet.
„Die EU ist eine demokratiefreie Herrschaftsarchitektur“, hatte der Politikwissenschaftler Andreas Wehr bereits vor Jahren festgestellt. In dem 2017 erschienenen Sammelband „Fassadendemokratie und Tiefer Staat. Auf dem Weg in ein autoritäres Zeitalter“ schrieb er in seinem Beitrag über die EU: „Hervorgegangen aus einer Wirtschaftsgemeinschaft, die die Schaffung einer Zollunion und eines unbegrenzten Binnenmarktes als Ziele hatte, ist sie längst zu einem Gebilde mutiert, das sich anmaßt, immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Mitgliedsländer zu regulieren.“ Diese Entwicklung wird fortgesetzt – mit allen Mitteln und bei kaum vorhandenem Widerstand, wie das EuGH-Urteil vom 21. April zeigt. Es steht für etwas, was der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker noch als luxemburgischer Premierminister schon 1999 beschrieb:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Urteilsspruch des EU-Gerichtshofs
Bildquelle: Daniel Tadevosyan / shutterstock
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veröffentlicht am 20.05.2026; Autor: Peter Bickel Eine Analyse von Sophie Rohrmeiers BR24-Beitrag vom 24. April 2026: „AfD-Sachverständiger verbreitet haltlose Zahl zu Impftoten“ Offener Brief an die Redaktion BR24 #Faktenfuchs, an die Autorin und an die Intendanz des Bayerischen Rundfunks Kurzinhalt / Abstract Der BR24 #Faktenfuchs hat am 24. April 2026 eine pharmakovigilanzbasierte Schätzung des ehemaligen […]
Der Beitrag Was der Faktenfuchs nicht prüft erschien zuerst auf MWGFD.
WUWT, Gastautor Paul Homewood
Die Automobilhersteller stehen unter politischem Druck, auf Elektromobilität umzusteigen, um massive finanzielle Strafen zu vermeiden. Regierungen, insbesondere in Europa, verschärfen die Emissionsvorschriften und zwingen etablierte Marken, ihre Produktions- und Vertriebsmethoden zu überdenken. Für Konzerne wie den Volkswagen-Konzern wird es immer teurer und schwieriger wettbewerbsfähig zu bleiben.
Trotz massiver Bemühungen um Elektromobilität kommt VW nicht schnell genug voran, um die regulatorischen Vorgaben zu erfüllen. Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit könnte das Unternehmen nun Strafzahlungen in Höhe von bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar kosten. Es ist eine deutliche Erinnerung daran, dass der Übergang zur Elektromobilität nicht so reibungslos und profitabel verläuft wie erwartet.
Im Kern des Problems liegt ein grundlegendes Ungleichgewicht. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind nach wie vor profitabler, während Elektrofahrzeuge für die Reduzierung von Flottenemissionen unerlässlich sind. Beides in Einklang zu bringen, ohne dabei Verluste zu erleiden, ist zu einer der größten Herausforderungen der modernen Automobilindustrie geworden.
Die Volkswagen-Führung hat sich überraschend offen zu der Situation geäußert. Anstatt so zu tun, als sei alles unter Kontrolle, räumen die Manager ein, dass sie vor der Wahl stehen, entweder Verluste mit Elektrofahrzeugen in Kauf zu nehmen oder Strafzahlungen zu leisten. So oder so häufen sich die Kosten.
Warum VW mit hohen Geldstrafen konfrontiert ist
Das Problem liegt in den strengen Emissionsvorschriften der Europäischen Union. Autohersteller müssen flottenweite CO₂-Ziele erreichen, das heißt, jedes verkaufte benzinbetriebene Auto muss durch emissionsärmere Modelle wie Elektrofahrzeuge oder Hybridfahrzeuge kompensiert werden. Werden diese Ziele verfehlt, drohen finanzielle Strafen.
Für den Volkswagen-Konzern könnten zwischen 2025 und 2027 Strafzahlungen in Höhe von insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro (etwa 1,7 Milliarden US-Dollar) anfallen. Dabei handelt es sich nicht um eine einmalige Belastung, sondern um eine Zahlung, die sich über mehrere Jahre erstreckt und potenziell jährliche Verluste in dreistelliger Millionenhöhe zur Folge hat. Selbst für ein Unternehmen von der Größe des VW-Konzerns bedeutet dies einen erheblichen Gewinnrückgang.
Das Rentabilitätsproblem der Elektrofahrzeuge
Theoretisch klingt die Lösung ganz einfach: Man muss einfach mehr Elektroautos verkaufen. In der Realität ist es jedoch weitaus komplizierter, da Elektrofahrzeuge – vor allem aufgrund der Batteriekosten und Entwicklungskosten – immer noch weniger rentabel sind als herkömmliche Verbrenner.
VW-Finanzchef Arno Antlitz brachte es auf den Punkt: Das Unternehmen steht im Grunde vor der Wahl zwischen zwei Verlustsituationen: sinkenden Gewinnmargen durch den Verkauf von Elektrofahrzeugen oder Strafen für die Überschreitung von Emissionsgrenzwerten. Solange Elektrofahrzeuge nicht preislich mit Verbrennern gleichziehen, wird dieser Balanceakt anhalten.
Die Kunden kümmern sich zu wenig um die Regulierungen der Politiker.
[Formulierung der Überschrift verdeutlicht – der Übersetzer]
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Verbrauchernachfrage nicht immer mit den regulatorischen Zielen übereinstimmt. Zwar nimmt die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu, aber nicht schnell genug, um die Emissionsziele auf natürliche Weise zu erreichen. Das zwingt die Autohersteller, Elektromodelle stärker zu forcieren, als der Markt es sonst vielleicht zulassen würde.
In Europa machten Elektrofahrzeuge Anfang 2026 etwa 20 % der Neuwagenverkäufe aus. Das ist beachtlich, reicht aber für Unternehmen wie VW noch nicht aus, um ihre Ziele problemlos zu erreichen. Daher verkaufen sie effektiv mehr Elektrofahrzeuge, als der Markt organisch nachfragt.
VWs Elektroauto-Offensive gewinnt weiter an Boden
Fairerweise muss man sagen, dass Volkswagen nicht untätig ist. Das Unternehmen verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr ein Wachstum der Elektrofahrzeugverkäufe um über 11 Prozent und lieferte allein im ersten Quartal mehr als 176.000 Elektrofahrzeuge aus. Das ist ein beachtlicher Zuwachs, insbesondere in einem schwierigen Marktumfeld.
In Westeuropa ist mittlerweile etwa jedes fünfte verkaufte VW-Fahrzeug vollelektrisch. Das ist ein deutliches Zeichen für Fortschritt, gleicht aber die Emissionen der übrigen Modellpalette noch nicht vollständig aus, sodass die Rechnung für VW derzeit einfach nicht aufgeht.
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Die Verkäufe von Elektrofahrzeugen in der EU hinken den Verkäufen in Großbritannien hinterher – im vergangenen Jahr machten sie 17,4 % der Gesamtverkäufe aus.
Eigene Bemerkung des Übersetzers:
Mir ist unklar, wer das Strafgeld kassiert und was dadurch „am Wetter“ – ähh, Klima verbessert werden kann.
Insgesamt sind die neuen Autos (alleAntriebsarten) sehr teuer geworden, auch in der Wartung und Reparatur. Es geht der Spruch rum, von Mobile-Phones auf Rädern. Überwachung mit „Black-Box und automatische Meldung an Hersteller und Versicherung beinahe immer. Freie Werkstätten nutzen oder gar Selbsthilfe geht kaum noch, durch die Notwendigkeit, einen Hersteller-Zugang zu haben. Bei vielen Autos müssen inzwischen sogar neue (12V) Batterie „angelernt“ werden. Mal sehen, wie das in 10 Jahren mit den E-Autos ist. Ich bin froh, ältere Autos zu haben und werde die auch weiterfahren.
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Pressestimmen zu obigem Vorfall, von E-Auto Befürwortern
Gelockerte CO2-Regeln ersparen vor allem VW Milliarden-Strafe
Insbesondere Volkswagen profitiert von der Lockerung der Emissionsvorgaben durch die EU, zeigen neue Berechnungen von Dataforce und ICCT. Je nach Berechnung hätten die Wolfsburger gemäß den ursprünglichen Regelungen zwischen 1,7 und 2,2 Milliarden Euro Strafe zahlen müssen – aber auch andere Hersteller wären mit hohen Summen betroffen.
…. Mock schätzt, dass die Hersteller bei der ursprünglichen Regelung bis zu 500.000 E-Autos mehr zugelassen hätten, um die Strafzahlungen zu vermeiden. Das wäre dann in Form von Eigenzulassungen oder mit Rabatten geschehen, hätte also tendenziell etwas Marge gekostet. So bleibt festzuhalten, dass die angepasste Regelung der EU sehr wohl Auswirkungen auf die Bemühungen der Branche hatte, mehr Elektroautos zu verkaufen.
spiegel.de (ICCT-Zahlen), automobilwoche.de (Dataforce-Berechnungen)
https://www.electrive.net/2026/01/26/gelockerte-co2-regeln-ersparen-vor-allem-vw-milliarden-strafe/
CO2: Abgeschwächte Grenzwerte ersparen VW eine Milliardenstrafe
BMW dagegen hielt seine CO2-Emissionsziele im Jahr 2025 ein, und das sogar ohne Pool.
https://insideevs.de/news/785524/abgeschw%C3%A4chte-co2-grenzwerte-milliardenstrafen/
Der Beitrag Volkswagen droht Strafe von 1,7 Milliarden Dollar wegen Nichterreichens der Emissionsziele. erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.
„Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein“: Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach versucht aktuell als Mitglied einer WHO-Kommission, seine Drohung von 2022 mit dem Schlagwort „Klima-Notstand“ mit Leben zu füllen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Eine vergangenes Jahr von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingesetzte „Paneuropäische Kommission Klima und Gesundheit“ hat vor einigen Tagen einen „Call to Action“ (eine Handlungsaufforderung) veröffentlicht. Darin fordert sie die WHO auf, wegen des Klimawandels den „internationalen Gesundheitsnotstand“ zu erklären und (unter vielem anderen) den Kampf gegen „Desinformation“ zu verstärken. Mitglied der Kommission ist auch der deutsche Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach – da werden Erinnerungen wach an einige seiner destruktiven Äußerungen während der Corona-Politik etwa zu Ausnahmezuständen, dazu unten mehr.
Vorlage für Zensur?
Der Journalist Norbert Häring hat in diesem Artikel beschrieben, wie ein von der WHO erklärter Notstand der EU-Kommission laut Digital Services Act erweiterte Rechte geben könnte, um digitalen Medienplattformen indirekt zu sagen, „was sie zu löschen, auszubremsen und bevorzugt zu verbreiten haben“, so Häring. Mehr Infos zu solchen möglichen Folgen eines durch die WHO ausgerufenen Gesundheitsnotstands finden sich in seinem Artikel.
Die „Paneuropäische Kommission Klima und Gesundheit“ ist ein elfköpfiges und nach Mediendarstellung „unabhängiges“ Gremium, das vom Europa-Büro der WHO einberufen wurde. Geleitet wird es von Katrín Jakobsdóttir, die bis April 2024 Premierministerin von Island war. Zu seinen Mitgliedern zählen unter anderem noch Karl Lauterbach und die dänische Ex-EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard.
Kommunikationshilfen gegen „Klimaleugner“
Am Wochenende wurde der Appell an WHO-Chef Tedros übergeben. Seit Montag kommt die Weltgesundheitsversammlung in Genf zusammen, das höchste Entscheidungsgremium der WHO. Gesandte der 193 Mitgliedstaaten tagen bis einschließlich kommenden Samstag und legen die Ausrichtung der Organisation für die nächsten Jahre fest.
Um die Folgen des Klimawandels zu lindern, mache die Kommission weitreichende Vorschläge, „die das angestammte WHO-Terrain um neue Politikfelder erweitern würden“, so der Spiegel in diesem Artikel. Unter anderem werde der Aufbau eines Informationszentrums für Klima und Gesundheit gefordert, das Regierungen „verlässliche“ Daten und „wissenschaftlich fundierte Kommunikationshilfen“ in der Auseinandersetzung mit (laut Spiegel) „Klimaleugnern“ liefern soll. Außerdem soll die WHO den Mitgliedstaaten alle zwei Jahre „Zeugnisse“ ausstellen und bewerten, wie gut oder schlecht sie ihre Gesundheitssysteme auf den Klimawandel vorbereiten. Das ehemalige Nachrichtenmagazin erwähnt auch diesen interessanten Punkt:
„Damit die WHO allerdings eine ‚gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite’ erklären kann, ist bislang laut ihrer Regularien zwingend eine akute Bedrohung durch gefährliche Krankheiten erforderlich. Das will Lauterbach geändert sehen.“
Gefahr totalitärer Tendenzen
Eine Handlungsaufforderung, um die Folgen des Klimawandels zu lindern, ist nicht grundsätzlich falsch. Es ist ja ein Unterschied, ob die Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit besser verwaltet werden oder ob die teils kuriose reale Politik, die aktuell unter dem Label „Klimaschutz“ verkauft wird, in der erlebten Form so fortgeführt oder gar forciert wird. Was sollte man gegen bessere internationale Koordination von Gesundheitsdiensten etwa bei katastrophalen Hitzewellen einzuwenden haben?
Aber: Da ist zum einen die gravierende potenzielle Problematik mit der Bekämpfung von „Desinformation“, die etwa Norbert Häring beschreibt. Zum anderen ist zu fragen, wie „unabhängig“ eine Kommission ist, die von der WHO eingesetzt wurde und die dann wiederum dazu aufruft, der WHO über einen internationalen Notstand mehr Macht zu verleihen. Außerdem sind zahlreiche Begriffe im Appell viel zu ungenau definiert und es geht auch nicht nur um Gesundheit. Die Gefahr, dass ein leichtfertig ausgerufener „Klima-Notstand“ international totalitäre Tendenzen fördert, ist sehr real. Es ist meiner Meinung nach auch bereits ganz prinzipiell abzulehnen, dass eine teilweise durch private Geldgeber finanzierte Organisation wie die WHO internationale Regeln aufstellen soll.
Lauterbach 2022: „Die Katastrophe wird die neue Normalität“
Es gibt noch weitere inhaltliche Kritikpunkte an dem Appell. Zu guter Letzt soll hier aber auf einen der Protagonisten des Vorstoßes eingegangen werden: Karl Lauterbach. Wenn von ihm nun indirekte Forderungen nach internationaler Koordination der Kommunikation etc. kommen, dann fühlt man sich in der Zeit zurückversetzt – einige „Corona-Szenen“ mit Lauterbach, die auch für die heutige Beurteilung seiner Person und seiner Handlungen noch relevant sind, finden sich in diesem Video auf ‚X’.
In dem Video sieht man etwa, dass Lauterbach es 2021 noch als Verschwörungstheorie bezeichnete, dass die Corona-Politik mal als Blaupause etwa für die Durchsetzung der aktuellen Klima-Politik dienen könnte. Festgehalten ist dort auch diese Drohung von ihm von 2022, die er nun durch den Appell an die WHO mutmaßlich mit Leben füllen will:
„Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein. Die Katastrophe wird die neue Normalität.“
Dass Lauterbach immer noch große Bühnen bekommt, zeigt, wie gut es gelungen ist, die Aufarbeitung der unangemessenen und unseriösen Corona-Politik zu verhindern. Dass ein Akteur, der sich während der Corona-Zeit so destruktiv verhalten hat wie Lauterbach, jetzt immer noch aus privilegierter Position heraus Panikmache und Notstands-Fantasien verbreiten kann, ist ein Skandal.
Titelbild: Screenshot/X
Klimapolitik paradox: LNG-Gas aus den USA ist bis zu dreimal so klimaschädlich wie Kohle
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Das offizielle Wortprotokoll der Sitzung vom 23. April steht bisher nach wie vor nicht auf der Homepage des Bundestags. Wir haben ein eigenes kommentiertes Protokoll erstellt.![]()
Der Beitrag „Es ist kein Komplott durch die militärische Seite…“ – Corona und die Bundeswehr erschien zuerst auf .
veröffentlicht am 09.05.2026 von Team Redaktion Am 19. April 2026 veranstaltete die MWGFD in Landshut eine Vortragsveranstaltung mit anschließender Diskussionsrunde zum Thema „Sachstand der Corona-Aufarbeitung in Deutschland“. Ein Einspielervideo mit Originalzitaten und Ausschnitten aus authentischen Beiträgen setzte einen ersten Impuls und eröffnete die Veranstaltung. Unter der Moderation der freien Journalistin Claudia Jaworski, die mit einem […]
Der Beitrag Sachstand der Corona-Aufarbeitung in Deutschland erschien zuerst auf MWGFD.
Ein Meinungsbeitrag von Günther Burbach.
Die Versprechen klingen vertraut: nahezu unbegrenzte Energie, keine CO₂-Emissionen, kaum radioaktive Abfälle, eine Technologie, die gleich mehrere der drängendsten Probleme moderner Industriegesellschaften auf einmal lösen könnte. Kernfusion gilt seit Jahrzehnten als eine Art energetischer Heilsbringer. Und doch ist sie bis heute vor allem eines geblieben: ein Projekt der Zukunft.
Der physikalische Ansatz ist im Grunde einfach beschrieben, auch wenn seine Umsetzung alles andere als trivial ist. Anders als bei der Kernspaltung, bei der schwere Atomkerne zerlegt werden, setzt die Fusion auf das Verschmelzen leichter Kerne, meist Isotope des Wasserstoffs. Dabei wird Energie frei, wie sie auch in der Sonne entsteht. Das Problem liegt nicht im Prinzip, sondern in der Kontrolle dieses Prozesses. Temperaturen von mehreren Millionen Grad, instabile Plasmazustände und enorme technische Anforderungen machen die Fusion zu einer der komplexesten Herausforderungen der modernen Forschung.
Seit Jahren wird an verschiedenen Orten der Welt daran gearbeitet, diese Hürde zu überwinden. Das prominenteste Projekt ist der internationale Versuchsreaktor ITER in Südfrankreich, an dem neben der Europäischen Union auch die USA, China, Russland, Indien, Japan und Südkorea beteiligt sind. ITER soll erstmals zeigen, dass ein Fusionsreaktor mehr Energie liefern kann, als zu seiner Erzeugung notwendig ist. Noch handelt es sich dabei ausdrücklich nicht um ein Kraftwerk, sondern um eine Forschungsanlage.
Parallel dazu verfolgen einzelne Staaten eigene Programme. Auch Deutschland investiert weiterhin in die Fusionsforschung, etwa über Einrichtungen wie das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik. Hinzu kommt eine wachsende Zahl privater Unternehmen, insbesondere in den USA, die mit neuen Konzepten und deutlich ambitionierteren Zeitplänen arbeiten. Einige dieser Firmen versprechen bereits in den 2030er-Jahren erste kommerzielle Anwendungen.
Auf politischer Ebene wird diese Entwicklung zunehmend als strategische Chance interpretiert. In einer Zeit, in der Energieversorgung nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine geopolitische Frage ist, erscheint die Aussicht auf eine nahezu autarke Energiequelle besonders attraktiv. Entsprechend wird die Forschung mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt. Allein das ITER-Projekt hat inzwischen Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe erreicht, mit weiter steigender Tendenz.
Gleichzeitig wächst der Druck, konkrete Ergebnisse zu liefern. Die Energiekrise der vergangenen Jahre, steigende Preise und die Unsicherheiten globaler Lieferketten haben den Bedarf nach langfristigen Lösungen verstärkt. In diesem Kontext wird die Fusion zunehmend als möglicher Ausweg dargestellt, nicht als kurzfristige Antwort, wohl aber als strategische Option.
Doch genau hier beginnt die eigentliche Debatte. Denn während die physikalischen Grundlagen unbestritten sind, bleibt die Frage offen, wann und ob, aus dieser Technologie tatsächlich eine wirtschaftlich nutzbare Energiequelle wird. Der Weg von einem experimentellen Reaktor zu einem stabilen, bezahlbaren Kraftwerk ist lang und mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.
Was die Kernfusion so politisch attraktiv macht, ist nicht nur ihr technisches Potenzial, sondern ihre narrative Kraft. Sie verspricht eine Zukunft, in der sich zentrale Konflikte der Gegenwart scheinbar auflösen: Energieknappheit, Klimadruck, geopolitische Abhängigkeiten. Genau darin liegt jedoch auch ein Problem. Denn je größer die Erwartung, desto größer die Gefahr, dass sie als Ersatz für konkrete Lösungen im Hier und Jetzt dient.
Ein Blick auf die Zeitachsen zeigt, wie vorsichtig diese Versprechen zu bewerten sind. Seit den 1950er-Jahren wird an der Kernfusion geforscht und seit ebenso langer Zeit begleitet sie die Prognose, der Durchbruch sei nur noch wenige Jahrzehnte entfernt. Diese „20-Jahre-Formel“ hat sich über Generationen hinweg erstaunlich stabil gehalten. Auch heute finden sich wieder ambitionierte Ankündigungen, insbesondere aus dem privaten Sektor. Start-ups und Technologiefirmen sprechen von ersten marktfähigen Reaktoren in den 2030er-Jahren. Doch zwischen einem experimentellen Energiegewinn unter Laborbedingungen und einem wirtschaftlich tragfähigen Kraftwerksbetrieb liegt eine erhebliche Lücke.
Selbst wenn es gelingt, mehr Energie zu erzeugen als in das System hineingesteckt wird, bleiben grundlegende Fragen offen: Wie stabil lässt sich der Betrieb über lange Zeiträume aufrechterhalten? Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten pro erzeugter Kilowattstunde? Und wie aufwendig ist die notwendige Infrastruktur? Bislang gibt es auf all diese Fragen keine belastbaren Antworten aus dem praktischen Betrieb.
Hinzu kommt die finanzielle Dimension. Großprojekte wie ITER haben sich nicht nur verzögert, sondern auch massiv verteuert. Aus ursprünglich kalkulierten Kosten sind über die Jahre Summen im zweistelligen Milliardenbereich geworden, mit offenem Ende. Kritiker sehen darin ein strukturelles Muster: Eine Technologie, die wissenschaftlich faszinierend ist, aber in ihrer praktischen Umsetzung immer wieder hinter den Erwartungen zurückbleibt, während gleichzeitig die Investitionen weiter steigen.
Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter, dass genau solche langfristigen Forschungsprojekte notwendig seien, um echte technologische Sprünge zu ermöglichen. Ohne erhebliche Vorleistungen gebe es keinen Fortschritt. Diese Perspektive ist nicht von der Hand zu weisen. Doch sie beantwortet nicht die Frage, welche Rolle die Fusion in der aktuellen Energiepolitik tatsächlich spielt und spielen kann.
Denn während Milliarden in die Entwicklung zukünftiger Technologien fließen, stehen viele der gegenwärtigen Probleme ungelöst im Raum. Steigende Energiepreise, strukturelle Belastungen für Industrie und Haushalte sowie die Frage nach kurzfristig verfügbaren, stabilen Energiequellen lassen sich nicht mit Verweis auf mögliche Durchbrüche in 10 oder 20 Jahren beantworten. Hier entsteht ein Spannungsfeld, das zunehmend politisch aufgeladen ist.
In diesem Kontext wirkt die Kernfusion für manche Beobachter wie eine Projektionsfläche. Sie steht für die Hoffnung, dass sich komplexe Probleme durch technologische Innovation letztlich doch lösen lassen, ohne tiefgreifende Veränderungen bestehender Strukturen. Diese Hoffnung ist verständlich, aber sie kann auch dazu führen, dass notwendige Entscheidungen vertagt werden.
Das bedeutet nicht, dass die Forschung an der Kernfusion sinnlos wäre. Im Gegenteil: Sie gehört zweifellos zu den spannendsten und anspruchsvollsten Feldern moderner Wissenschaft. Doch zwischen wissenschaftlicher Möglichkeit und politischer Instrumentalisierung verläuft eine Linie, die nicht immer klar gezogen wird.
Am Ende bleibt eine nüchterne Feststellung: Die Kernfusion könnte eines Tages eine wichtige Rolle in der globalen Energieversorgung spielen. Ob und wann dieser Punkt erreicht wird, ist jedoch offen. Sicher ist nur, dass sie die aktuellen Herausforderungen nicht lösen wird. Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr, nicht in der Technologie selbst, sondern in den Erwartungen, die an sie geknüpft werden.
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Max-Planck-Institut für Plasmaphysik – Grundlagen der Fusionsforschung
https://www.ipp.mpg.de/
ITER Projekt – Offizielle Projektseite und Fortschritt
https://www.iter.org/
IAEA – World Fusion Outlook 2024, Überblick zu Stand, Projekten und Kommerzialisierung der Fusion
https://www.iaea.org/publications/15777/iaea-world-fusion-outlook-2024
BMFTR – Förderprogramm Fusion 2040
https://www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/fusion2040_programm.pdf?__blob=publicationFile&v=3
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: KI-generiertes Bild: Illustration der Kernfusion
Bildquelle: Shutterstock AI Generator / shutterstock
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Befürworter und Gegner der Coronamaßnahmen sind weiterhin derart gespalten wie seit sechs Jahren. Sie argumentieren mit unterschiedlichen Tatsachen. Es gibt es kein Eingeständnis von Fehlern, kein Zurückweichen, kein Aufgeben. Ein Wortprotokoll.![]()
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Brüsseler Doppel-Standards gegenüber China nur noch übertroffen von Inkompetenz der Eurokraten.
Ein Kommentar von Rainer Rupp.
Kirill Dmitriew, Chef des Russischen Direktinvestitionsfonds, kommentierte die Entscheidung Brüssels, chinesische Unternehmen in das 20. Sanktionspaket gegen Russland einzubeziehen, mit beißendem Spott:
„Die EU hat China den Sanktionskrieg erklärt – den sie bereits verloren hat.“
Diese Feststellung wirkt vor dem Hintergrund der jüngsten EU-Industrial Acceleration Directive geradezu prophetisch. Mit diesem Gesetz vom März 2026 der demokratisch nicht gewählten Eurokraten der EU-Kommission, das für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend ist (selbst der Deutsche Bundestag kann nichts dagegen tun, weil Deutschland Entscheidungen über den Außenhandel an die EU ausgelagert hat), also mit dieser IA-Direktive, errichtet Brüssel strenge Restriktionen für ausländische Investitionen in vier strategischen Schlüsselbranchen: Batterien, Elektrofahrzeuge, Photovoltaik und kritische Rohstoffe. Zusätzlich werden „EU-Ursprungs“-Klauseln in der öffentlichen Auftragsvergabe und bei Wirtschaftsförderprogrammen eingeführt – ein Paradebeispiel für ganz unverhüllte, institutionelle Diskriminierung ausländischer, vor allem chinesischer Konzerne.
Mit der Einbeziehung namhafter chinesischer Unternehmen in das 20. Sanktionspaket gegen Russland und mit dem Aufbau einer protektionistischen Mauer, um die chinesische Präsenz in entscheidenden Technologie- und Industriezweigen in Europa zu marginalisieren, begehen die Intelligenzbolzen in Brüssel einen doppelten Fehler. Diese Kombination aus feindseligen Maßnahmen dürfte Peking kaum ignorieren und sie fordern asymmetrische Reaktionen geradezu heraus.
Während Europa weiterhin massiv von China abhängig ist – bei essenziellen Komponenten, kritischen Rohstoffen und Lieferketten –, kann sich Peking leisten, seine Einkäufe europäischer Waren schrittweise zu drosseln und mit gezielten Gegenmaßnahmen zu antworten. Indem man chinesische Unternehmen ins Visier nimmt, riskiert man einen mächtigen Bumerang-Effekt, der der bereits auf dem Zahnfleisch kriechenden europäischen Industrie weitere empfindliche Verluste bescheren wird. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die intellektuellen Überflieger in Brüssel müssen jedoch ein ganz anderes Bild von der globalen geo-politische Lage und Europas Rolle darin haben.
Wenn die Führung einer Wirtschaftsregion wie der EU sich entschließt, aus einer nachweislichen Position der Schwäche gegen die stärkste Industriemacht der Welt protektionistische Mauern aufzubauen und Sanktionen gegen deren Firmen zu verhängen, dann dürfte man doch davon ausgehen, dass diesem Entschluss eine sorgfältige Analyse vorausgegangen ist, die vor allem die Auswirkungen auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung, vor allem der Arbeitsmärkte im Inneren der EU im Fokus gehabt hätte.
Man muss jedoch keinen Nobelpreis in Ökonomie haben, um zu erkennen, dass diese anti-chinesischen Maßnahmen und Sanktionen der EU-Kommission nicht weniger fatale Folgen für die Menschen in Europa haben werden als die katastrophalen Energie-Sanktionen gegen Russland. Wieso sind dann die Brüsseler Eurokraten zu dem Schluss gekommen, dass jetzt genau der richtige Zeitpunkt gekommen ist, um auch noch mit China in einen Wirtschaftskrieg einzutreten. Für wen machen die diktatorischen Eurokraten in Brüssel diese Politik, die unsere Wirtschaften und unsere Sozialsysteme in Europa zerstört?
Im Grunde wiederholt die EU mit China exakt denselben Fehler wie zuvor mit Russland: Sie macht sich vor, sie könnte einem viel größeren und resilienteren Wirtschaftsriesen mit Beschränkungen und Sanktionen beikommen, der zu effektiven asymmetrischen Antworten fähig ist. Einmal mehr stürmt die EU an die vorderste Front eines Krieges, den Washington entfesselt hat, um dann die direkten wirtschaftlichen und sozialen Kosten auf die eigene Bevölkerung abzuwälzen.
Kommen wir nun zu den eingangs erwähnten Brüsseler Doppelstandards in Bezug auf erlaubte und böse Industrie-Subventionen. Sie, liebe Leser, haben sicher bereits erraten, dass die chinesischen Subventionen böswillige Verzerrungen des fairen Wettbewerbs sind und Milliarden schwere EU-Subventionen der guten und erstrebenswerten „Strategischen Autonomie“ der EU dienen und somit in die Kategorie der von Brüssel „unerlaubten“ Subventionen fallen.
Es ist immer wieder ein Vergnügen zu sehen, mit welchen intellektuellen Pirouetten die EU-Kommission in Brüssel sich als internationale Vorreiterin des freien Marktes, als Hüterin der fairen Wettbewerbsregeln und als Meister der strategischen Autonomie präsentiert, und dabei ihre eigene Öffentlichkeit mächtig hinters Licht führt.
Als die EU im Jahr 2024 ihre Anti-Subventionsuntersuchung zu chinesischen Elektrofahrzeugen abschloss, hagelte es Zölle: bis zu 38,1 Prozent zusätzlich zum normalen Einfuhrzoll von 10 Prozent. Die chinesischen Firmen BYD, Geely, SAIC – alle mussten dran glauben. Die Begründung: Unfaire staatliche Unterstützung aus Peking, die den europäischen Autobauern das Leben schwer macht. Dabei zählte Tesla mit seiner Shanghai-Gigafactory jahrelang zu den größten Empfängern chinesischer Subventionen (allein über 325 Millionen Dollar im Jahr 2020).
Doch wenn man genauer hinschaut, dann erkennt man, dass auch die EU selbst Milliarden in strategische Industrien pumpt, zuvor in E-Autos und in den letzten Jahren vor allem zur Unterstützung taiwanesischer Unternehmen in der Chip-Branche. Dann sind das keine Subventionen mehr, sondern Investitionen in die „strategische Autonomie“ der EU. Nehmen wir als Beispiel das ESMC-Projekt in Dresden: Das Joint Venture des taiwanesischen TSMC-Konzerns (70 Prozent) mit Bosch, Infineon und NXP erhielt im August 2024 von der EU-Kommission grünes Licht für satte 5 Milliarden Euro deutscher Staatshilfe.
Das Gesamtvolumen der Hilfen für das Chip-Werk liegt bei über 10 Milliarden Euro – der größte Förderfall unter der EU-Chips-Direktive bisher. In diesem Fall musste sogar die Ukraine zurückstehen, die sonst bei der Geldverteilung in Brüssel und Berlin immer an erster Stelle steht, weshalb bei den verschwenderischen Ausgaben für Krankenvorsorge, Schulen und sonstigem „Sozialen Gedöns“ der Gürtel enger geschnallt werden muss.
Der Bau des Dresdener Chip-Werks liegt angeblich im Zeitplan: Erste Betonarbeiten sind abgeschlossen, Strukturbau läuft, Ausrüstung soll 2026 einziehen, Produktionsstart Ende 2027. Ein Meilenstein für die europäische Halbleiter-Souveränität, jubeln offizielle Stellen. Allerdings gibt es auch hier Probleme, befinden wir uns doch in Deutschland: Bürokratische Hürden und Lieferketten-Schwierigkeiten bei taiwanesischen Zulieferern.
Aber schauen wir zur Abwechslung nach Frankreich: Dort hat die Regierung 1,5 Milliarden Euro für ProLogium, eine taiwanesische Startup-Firma, in eine Solid-State-Batterie-Fabrik in Dünkirchen gesteckt. Wieder eine „strategische“ Investition in die Zukunft der E-Mobilität. Subventionen? Ja, aber für den richtigen Zweck, eine Investition in die Zukunft. Sie soll Europa unabhängiger von Zulieferern aus China machen, weshalb wir die den langfristig absolut zuverlässigen Zulieferer aus Taiwan ersetzen. Selbst in einer Comedy-Show kann man sich sowas nicht ausdenken.
Während die EU Peking vorwirft, mit subventionierten Produkten die Märkte zu fluten, gießt sie selbst Milliarden in ausländische Player, um ihre eigene Industrie zu „retten“. Der EU Chips Act hat bereits über 80 Milliarden Euro an Investitionen katalysiert, d.h. in öffentlich-private Mittel umgewandelt, die angeblich Resilienz und digitale Souveränität schaffen sollen. Bei taiwanesischen Halbleiter-Giganten oder Batterie-Pionieren aus Taipeh ist plötzlich alles erlaubt. Subventionen verzerren den Markt? Allerdings nur wenn Peking das macht. Wenn Brüssel oder Berlin dieselben Branchen subventionieren, dann ist das ein Ausdruck vorausschauender Sorgfalt.
Es ist immer ein Vergnügen, die Doppelmoral zu sehen, mit der die Eurokraten in Brüssel Moral und Fairness predigen, um dann aber doch nach ihrer eigenen geo-politischen Zweckmäßigkeit zu handeln.
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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Dialog zwischen China und der Europäischen Union
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Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.
Erst große Worte, dann der nächste Rückzieher? Eine deutsche Beteiligung an einer Hormus-Mission wäre eine Beteiligung an einer völkerrechtswidrigen Aktion der USA und Israels und politisch eine weitere Kehrtwende des Bundeskanzlers.
Friedrich Merz sollte sich sehr genau überlegen, was er da andeutet. Truppen zur Sicherung der Straße von Hormus? Nach allem, was gesagt wurde? Nach allem, was versprochen wurde? Denken Sie nicht einmal daran, Herr Bundeskanzler!
Noch vor kurzer Zeit klang das ganz anders. Keine Beteiligung an diesem Krieg – klare Worte, eine klare Linie. Doch wie so oft bei Ihnen, Herr Merz, scheint auch diese Position bereits wieder zu wackeln. Wenn man sich die politische Bilanz dieses Kanzlers ansieht, ist ein Muster zu erkennen: Ankündigung, dann Relativierung, dann Rückzieher. Der Begriff „Wendehalskanzler“ kommt nicht von ungefähr.
Ob Schuldenpolitik oder Außenpolitik – die Beispiele häufen sich. Vor der Wahl keine neuen Schulden in diesem Ausmaß, danach ein Finanzpaket in historischer Dimension. Nun droht der nächste Richtungswechsel in einer Frage, die weit über Haushaltsdebatten hinausgeht: Krieg und Frieden.
Der Angriff auf Iran durch die USA und Israel ist völkerrechtswidrig – ein klarer Bruch des Gewaltverbots der UN-Charta. Wer sich in dieses Umfeld militärisch hineinbegibt, handelt ebenfalls völkerrechtswidrig.
Druck aus Washington erhöht sich
Donald Trump hat die NATO-Partner offen aufgefordert, diesen Krieg politisch und militärisch zu unterstützen. Er bezeichnete europäische Verbündete, die zögern, als „cowards“ – Feiglinge. Auch aus dem US-Außenministerium kommen unmissverständliche Signale: Marco Rubio stellte in den Raum, man müsse nach den Iran-Aktionen das Verhältnis zu den NATO-Partnern neu bewerten.
Diese kaum verhüllte Drohung, beinhaltet den möglichen Abzug amerikanischer Truppen aus Staaten, die sich nicht fügen. Die USA – unser „Bündnispartner“ in der NATO – benutzen Sicherheit als Druckmittel und Bündnistreue als Erpressungsinstrument. Das ist keine Partnerschaft auf Augenhöhe, das ist politische Nötigung. So funktioniert kein Bündnis, so funktioniert Machtausübung.
Wer darauf eingeht, macht sich zum Erfüllungsgehilfen dieser Logik. Denn was hier faktisch verlangt wird, ist die Unterstützung eines militärischen, völkerrechtswidrigen Vorgehens, die Unterstützung eines Größenwahnsinnigen, der droht „eine ganze Zivilisation auszulöschen“ und damit – in meinen Augen – indirekt mit Atombomben. Mit anderen Worten: Amerika verlangt, sich an einem großen Unrecht zu beteiligen – und erwartet Gefolgschaft.
Andererseits: Deutschland ist längst involviert – indirekt, aber real. Die US-Airbase Ramstein in Rheinland-Pfalz spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination militärischer Operationen, auch im aktuellen Iran-Konflikt. Von hier aus werden Datenströme geleitet, Einsätze koordiniert, militärische Operationen unterstützt. Ohne diese Infrastruktur wären viele Einsätze technisch kaum möglich. Während politisch betont wird, Deutschland sei „nicht beteiligt“, läuft ein Teil der militärischen Maschinerie ohnehin schon über deutsches Territorium. Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig, demnach ist auch seine logistische Unterstützung auf deutschem Boden nicht rechtmäßig.
Andere Länder ziehen Konsequenzen. Spanien etwa verweigerte den USA die Nutzung eigener Militärbasen für Angriffe auf Iran. Deutschland hingegen schaut zu – wie so oft – und unterstützt völkerrechtswidrige Handlungen der USA. Die Frage müsste also nicht lauten, Herr Merz, ob Deutschland Truppen in die Krisenregion schickt, sondern ob völkerrechtswidrige Aktionen auf deutschem Boden weiter geduldet werden können. Einrichtungen wie Ramstein in dieser Form sind nicht mehr tragbar. Meines Erachtens, sollen die Amerikaner ihre Sachen packen, und Ramstein sowie die anderen Militärbasen verlassen. Nicht von Russland geht die Gefahr für den Weltfrieden aus – auch wenn viele indoktrinierte, manipulierte Deutsche das glauben mögen –, sondern von den USA, die ihre imperialistischen Bestrebungen nicht zügeln wollen.
Die einzig richtige Antwort auf die Erpressung der USA lautet in meinen Augen: nicht nachgeben, ganz im Gegenteil, sondern eine klare Abgrenzung zur Vorgehensweise der USA. Ein souveräner Staat lässt sich nicht erpressen – schon gar nicht, wenn es um Krieg geht. Bedenken Sie das, Herr Merz, auch wenn Sie sich als Transatlantiker diesen Erpressern verpflichtet fühlen!
Auf die Forderungen der USA einzugehen, wäre nicht nur außenpolitisch kurzsichtig, sondern würdelos. Deutschland ist kein Vasall, sondern ein souveräner Staat mit eigener Verfassung und eigenem Recht. Wer sich von einem solchen Druck leiten lässt und daraus militärische Konsequenzen ableitet, macht sich die Verwerflichkeit dieser Politik zu eigen. Was aus Washington kommt, ist in diesem Fall verwerflich. Und wer es übernimmt, handelt um keinen Deut besser.
Den Abzug amerikanischer Truppen aus Europa sollte man als eine Chance betrachten, außenpolitische Eigenständigkeit zurückzugewinnen, und weniger als Gefahr.
Das verfassungsrechtliche Problem
Artikel 26 Grundgesetz ist eindeutig: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig und strafbar. Das ist keine politische Floskel, sondern harte Norm.
Ebenso zentral ist Artikel 87a Grundgesetz. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Sie darf nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Kein politischer Spielraum, kein Interpretationsspielraum nach Gutdünken. Der Einsatz bewaffneter Streitkräfte ist die absolute Ausnahme, nicht die Regel. Diese Ausnahme ist klar begrenzt: Die Bundeswehr darf nur eingesetzt werden, wenn Deutschland sich selbst verteidigt, wenn ein System kollektiver Sicherheit wie die UNO oder NATO greift – oder wenn ein Einsatz völkerrechtlich eindeutig legitimiert und parlamentarisch beschlossen ist. Eine diffuse „Sicherung der Schifffahrt“ in einem geopolitischen Spannungsgebiet, das gerade erst Schauplatz eines mutmaßlich völkerrechtswidrigen Angriffs war, fällt nicht darunter.
Hinzu kommen die sogenannten Wehrkraftgesetze, insbesondere das Wehrstrafgesetz. Dort ist geregelt, dass Soldaten rechtswidrige Befehle nicht befolgen dürfen. Die „Befehlsbindung“ endet dort, wo die Rechtswidrigkeit offensichtlich ist. Was bedeutet das für den einzelnen Soldaten, wenn Deutschland sich an einer Mission beteiligt, die im Kontext eines völkerrechtswidrigen Krieges steht? Was, wenn sich später herausstellt – beziehungsweise zugegeben wird –, dass diese Mission nicht der Friedenssicherung diente, sondern faktisch Teil einer militärischen Eskalation war? Dann stehen nicht nur Politiker in der Verantwortung, sondern auch diejenigen, die den Einsatz ausführen – die Soldaten. Diese Dimension wird in der politischen Debatte bewusst ausgeblendet.
Der Einsatz von Truppen ist rechtlich möglich nach einem Waffenstillstand, mit UN-Mandat, und unter klar definierten Bedingungen. Das ist die offizielle Linie. Diese Voraussetzungen sind in diesem Fall nicht gegeben. Die Realität internationaler Politik ist jedoch eine andere: Mandate werden gedehnt, Begriffe werden ausgelegt, Einsätze verändern sich schleichend. Für was überhaupt noch irgendwelche Regelungen vereinbaren, wenn sie von Politikern ständig umgangen werden? Israel und die USA verstoßen regelmäßig gegen international geltendes Recht. Deutschland sollte sich nicht daran beteiligen. Diesen Fehler hat es im Jugoslawienkrieg unter rot-grüner Führung schon einmal gemacht.
Politisch wäre ein solcher Schritt ein fatales Signal. Während Kritiker – darunter auch Sahra Wagenknecht – bereits vor einer Eskalation warnen, scheint die Bundesregierung erneut in Versuchung zu geraten, sich außenpolitisch zu profilieren, statt Zurückhaltung zu üben. Auf Facebook schrieb Wagenknecht:
„Wie unverantwortlich! Kaum gibt es eine brüchige Waffenruhe im Iran, stellt Kanzler Merz eine Entsendung der Bundeswehr in die Kriegsregion Aussicht: Deutschland werde 'in geeigneter Weise dazu beitragen, die freie Schifffahrt in der Hormus-Straße zu gewährleisten'. Ein Einsatz der Bundeswehr wäre ein Himmelfahrtskommando!
Selbst wenn es eine Verhandlungslösung geben sollte, könnte der Konflikt jederzeit wieder aufflammen – und dann wären wir mitten im Krieg. Wir dürfen uns nicht in die Harakiri-Mission des größenwahnsinnigen US-Präsidenten hineinziehen lassen, der die Europäer per Ultimatum zu einer militärischen Beteiligung zwingen will. Der Kanzler muss klarstellen, dass Deutschland keine Soldaten in dieses Pulverfass schickt.
Stattdessen sollte Merz ankündigen, den USA die Nutzung der Militärbasen in Deutschland zu untersagen, wenn Washington die Waffenruhe bricht und seinen Angriffskrieg fortsetzt. Das wäre ein tatsächlicher Beitrag für Frieden und Energiesicherheit! Schließlich sind die Angriffe gegen den Iran ohne Ramstein und Co. nicht in dieser Form führbar. Und es wäre ein wichtiges Zeichen, dass die Bundesregierung die Vernichtungsrhetorik Trumps, der dem Iran mit Zerstörung 'einer ganzen Zivilisation' droht, nicht länger toleriert.“
Dito, Frau Wagenknecht, dem ist nichts hinzuzufügen!
Fazit
Wenn ein Kanzler erklärt, Deutschland werde sich nicht an einem Krieg beteiligen, dann darf daraus nicht wenige Tage später eine „aber vielleicht doch“-Position werden. Außenpolitik braucht Glaubwürdigkeit. Wer sie verspielt, verliert mehr als nur Vertrauen – er verliert die Grundlage verantwortungsvoller Regierungsführung.
Herr Merz, Sie stehen an einem Scheideweg. Bleiben Sie bei Ihrer Linie und halten Sie Deutschland aus diesem hochriskanten Konflikt heraus. Sollte es zu einem weiteren Rückzieher Ihrerseits kommen, Herr Merz, handeln Sie gegen die Verfassung. Die Verfassung ist keine Verhandlungs- und Knetmasse. Und Soldaten sind keine Spielsteine geopolitischer Ambitionen. Zeigen Sie Rückgrat und den völkerrechtswidrigen Amerikanern und Israelis die rote Karte. Truppen in dieses Konfliktgebiet zu senden ist völkerrechtswidrig.
Herr Merz, tun Sie es nicht!
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Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!
Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.
Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.
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Bild: Bundeskanzler Friedrich Merz
Bildquelle: Mahmoud Mahdi Photo / shutterstock
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