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Heute — 03. Februar 2026

Erzbischof Viganò wirft globaler Elite „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vor

03. Februar 2026 um 07:10

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Der katholische Rebell Erzbischof Carlo Maria Viganò meldet sich wieder zu Wort und nennt weltweite Eliten, die an einem koordinierten Plan zur totalitären Kontrolle beteiligt sind. Von Fauci bis Gates, von Soros bis Schwab – er beschuldigt sie aller Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vorige Woche gab Erzbischof Carlo Maria Viganò – ehemaliger Apostolischer Nuntius in [...]

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Alles Müller, oder was? –  Theo Müller zieht vor Gericht!

31. Januar 2026 um 14:58

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Der Kult-Slogan wird zur Hetze umgedreht: Die linke NGO „Campact“ versucht Müller-Milch mit Millionen Aufklebern und Plakaten zu boykottieren. Eine Hassmethode wie „Kauft nicht bei Juden“, nur linksgrün im neuen Kleide. Ein Skandal!

„Campact“ überschwemmt Deutschland mit 2,2 Mio. Aufklebern und 28.000 Plakaten gegen Theo Müller: „Alles AfD oder was?“, weil er Weidel mag. Das ist Boykott-Terror am Regal wie in dunklen Zeiten. Ab April 1933 hat man den Hass an Schaufensterscheiben gemalt, um Kunden vom Kauf abzuhalten.

Linker Boykott-Terror im Supermarkt  

„Alles Müller, oder was?“, der alte Werbe-Ohrwurm wird von Campact zur Waffe: „Alles AfD oder was?“ prangt auf 28.000 Plakaten in 14 Städten und 2,2 Millionen Stickern, die Verbraucher auf Müller-Produkte kleben sollen. Ziel: Kauft nicht bei Müller! Weil der Milliardär AfD-Chefin Alice Weidel als „Freundin“ bezeichnet, mit ihr posiert (Bayreuth, Cannes) und die AfD nicht verteufelt. Beweise für Spenden oder Mitgliedschaft? Fehlanzeige! Trotzdem: Diffamierung als „Unterstützer der AfD“. Das Traurige: „Kauft nicht bei Juden“ wird heute zurecht verurteilt, hier taucht die Methode wieder auf, nur gegen politisch Andersdenkende.

Mit Steuergeld finanzierte Hetze

Campact tarnt sich als NGO, pumpt aber Millionen in die Kampagne. Pikant: eng verflochten mit HateAid (50 %-Beteiligung). Deren Chefs Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sind seit Dezember 2025 mit einem US-Einreiseverbot, als „radikale Aktivisten“ und Zensur-Treiber gebrandmarkt. HateAid kassierte 2024 über 699.000 € vom Familienministerium. Das ist unser Steuergeld in Kampagnen gegen die AfD.

Theo Müller schlägt zurück  

Der 86-Jährige lässt das nicht auf sich sitzen: Via Anwalt Christian Schertz Unterlassungsaufforderung an Campact  Die AfD, seit sechs Monaten in Umfragen vor der CDU, wird im Supermarkt bek#mpft,. Und nun wird der Wahlkampf ans Joghurt-Regal verlagert: Wer nicht links ist, soll boykottiert werden. Wenn das durchgeht, ist morgen jeder dran, der Fleisch von Bauern aus Thüringen, Sachsen oder Sachsen-Anhalt kauft. Sind dann im nächsten Schritt auch die Brauereien am Pranger?

Gegen 9,5 Milliarden Euro Jahrsumsatz kann niemand anstinken

Das ist kein Protest, das ist roter Mob 2.0!. Theo Müller, der in Deutschland 33.000 Menschen an 20 Produktionsstandorten beshäftigt, kämpft nicht nur für seine Milch, er kämpft für deine Freiheit, frei zu denken, frei zu kaufen. Buttermilch im Magen soll ja die geistige Klarheit fördern. Ein Werbegag wäre, wenn Campact 10.000 Flaschen Buttermilch vor die Bürotür gestellt bekäme. Ob man sie wegschütten oder an bedürftige SPD-Genossen verschenken würde?

Was sagt ihr: Ist das noch Demokratie oder schon DDR- und Nazi-Methoden?  

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Offizielle Erklärung des russischen Außenministeriums zur Meinungs- und Pressefreiheit in der EU

31. Januar 2026 um 06:00

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Maria Sacharowa, die Sprecherin des russischen Außenministeriums, wurde bei ihre regulären Pressekonferenz nach ihrer Einschätzung der Meinungs- und Pressefreiheit in der EU gefragt und ich habe die Frage und Sacharowas Antwort übersetzt. Beginn der Übersetzung: Frage: Der serbische Präsident Aleksandar Vučić sagte, der Regierungschef eines europäischen Landes habe ihm im Gegenzug für die Schließung russischer […]
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Eine Prise Mitleid – staatsfinanzierte HateAid-Chefinnen jammern über US-Sanktionen

30. Januar 2026 um 14:15

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Wenn staatlich alimentierte NGOs plötzlich selbst Gegenwind bekommen, ist das Entsetzen groß. Im Digitalausschuss des Deutscher Bundestag präsentierten sich die Geschäftsführerinnen der umstrittenen NGO HateAid nun als Opfer geopolitischer Willkür – ausgelöst durch US-Sanktionen, wie (hib) berichtet. Dabei bleibt die entscheidende Frage unbeantwortet: Warum existieren solche Organisationen überhaupt – und wieso werden sie mit Steuergeld finanziert, um als politische Hilfstruppe im Netz zu agieren?

Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon zeichneten vor den Abgeordneten ein dramatisches Bild. Die gegen sie verhängten US-Einreiseverbote seien ein Angriff auf die „digitale Souveränität Europas“, verbunden mit massiver persönlicher Unsicherheit. Dass eine NGO, die sich aktiv an der Meldung und Vorfilterung missliebiger Inhalte beteiligt, nun selbst Grenzen aufgezeigt bekommt, wird dabei kurzerhand zum Skandal umgedeutet.

HateAid wurde 2018 gegründet und hat sich als fester Bestandteil des staatlich-vorfeldigen NGO-Komplexes etabliert. Beratung, Prozesskostenfinanzierung und das „Einklagen von Nutzerrechten“ gehören zum Selbstbild – de facto agiert die Organisation aber als verlängerter Arm politisch gewünschter Regulierung. Besonders brisant ist die Rolle als sogenannter „Trusted Flagger“ nach dem Digital Services Act: HateAid meldet Inhalte, Plattformen müssen reagieren. Die formale Entscheidung über Löschungen liege bei den Konzernen, betonen die Geschäftsführerinnen zwar gebetsmühlenartig – der politische Druck entsteht jedoch längst vorher.

Genau auf diese Tätigkeit bezogen sich die Sanktionen des US State Department. Einreiseverbote, der Widerruf eines ESTA-Visums und der deutliche Verweis auf den Magnitsky Act machten klar: Washington betrachtet diese Form der staatlich unterstützten Zensurhilfe nicht als harmloses Engagement für „digitale Menschenrechte“, sondern als politisches Instrument.

Statt Selbstkritik folgte Empörung. Man könne den DSA kritisieren, hieß es, dürfe aber nicht diejenigen angreifen, die ihn „erfüllen“. Eine bemerkenswerte Logik: Wer sich freiwillig in den Dienst eines hochumstrittenen Regulierungsapparats stellt und dabei mit staatlicher Rückendeckung arbeitet, reklamiert plötzlich Unantastbarkeit. Der Zensurvorwurf werde lediglich genutzt, um wirtschaftliche Interessen der Plattformen zu schützen – so die Lesart der Betroffenen. Dass Millionen Nutzer genau diese Melde-NGOs als Problem sehen, bleibt unerwähnt.

Im Ausschuss überwog erwartungsgemäß die politische Rückendeckung. Die US-Maßnahmen wurden mehrheitlich verurteilt, flankiert von Detailfragen zu Löschpraxis, Meldekriterien und möglichen Nachschärfungen des DSA. Statt die grundsätzliche Existenz und Finanzierung solcher NGOs zu hinterfragen, drehte sich die Debatte darum, wie man sie künftig besser vor ausländischer Kritik schützen könne. Hauptsache, die Finanzierung auf dem Rücken der Steuerzahler bleibt gesichert.

Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon sind von HateAid, einer gemeinen Organisation, die sich für digitale Hetze im Netz einsetzen. "Pfui Teufel"
Kürzlich von Steinmeier mit der Blechmedaille ausgezeichnet und von Trump zu unerwünschten Personen in den USA geehrt wurden. pic.twitter.com/QwHbMFPbTU

— Larry Landshut (@LarryLandshut) January 14, 2026
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Scharfe Kritik von US-Republikanern an EU-Kommission wegen DSA-Zensur-Gesetz und Geldstrafe gegen X

29. Januar 2026 um 16:27

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Die Republikaner im Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses haben ihre scharfe Kritik am Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union verstärkt und dabei eine ihrer Meinung nach „geheime Zensurverordnung“ aufgedeckt. In einem langen, viral gegangenen Thread auf X bezeichnen sie die Maßnahmen der EU als regelrechten Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Souveränität der USA. Sie veröffentlichten einen [...]

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Zensiertes TikTok wankt: Konkurrent Rumble wittert Morgenluft

29. Januar 2026 um 16:00

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In Zeiten von Zensur, Shadowbanning und politischen Eingriffen in Sachen Meinungsfreiheit und -vielfalt suchen die Menschen nach Alternativen. Nun versucht Rumble, dem Platzhirsch TikTok mit der Einführung von “Shorts” Konkurrenz zu machen.

Während TikTok in den USA erneut ins Straucheln gerät, schlägt Rumble-Chef Chris Pavlovski gnadenlos zu. In einer Mischung aus Provokation und Marketingoffensive rief er Nutzer dazu auf, die App zu löschen und sich Rumble zuzuwenden – wo ab dem 4. Februar die neuen “Shorts” starten sollen, Rumbles Antwort auf die allgegenwärtigen TikTok-Vertikalvideos. Die Botschaft ist klar: Wer genug von Ausfällen, Zensurgerüchten und politischen Eingriffen hat, soll umsteigen.

TikTok selbst steht unter massivem Druck. Technische Ausfälle, die zeitweise Uploads blockierten und Views auf Null sanken, sorgten für Aufregung. Parallel häufen sich Vorwürfe von Nutzern, Inhalte über ICE, Jeffrey Epstein und andere heikle Themen würden algorithmisch unterdrückt. Nachdem Rumble schon als freie Alternative zu YouTube aufgestellt wurde, will sich das Unternehmen nun auch den TikTok-Nutzern öffnen.

Gerade weil die Linken und die Brüsseler Eurokraten den Druck auf die sozialen Medien erhöhen, um ihre Narrative durchzudrücken und jeglichen Dissens weitestgehend zu unterdrücken, wächst der Wunsch nach möglichst freien Plattformen. Der Erfolg von X nach der Übernahme durch Elon Musk bestätigt, dass eine entsprechende Nachfrage besteht.

In den Vereinigten Staaten sorgt diese Ankündigung bereits für Aufregung, während Rumble selbst im deutschsprachigen Raum noch ein Nischendasein führt. Doch je umfangreicher der Zensurwahn in Europa wird, desto eher wird sich das auch dort ändern.

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Nach Bendels-Urteil: AfD beantragt Abschaffung von Majestätsbeleidigungs-Paragraf 188

28. Januar 2026 um 15:00

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Die AfD will am morgigen Donnerstag einen Gesetzentwurf im Dienste der Meinungsfreiheit in Deutschland einbringen: Die Partei will die Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 erwirken. Im Gesetzantrag nimmt die AfD konkret Bezug auf den Prozess wegen des Faeser-Memes gegen Deutschlandkurier-Chefredakteur David Bendels.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

Stunde der Wahrheit im Deutschen Bundestag: Am Donnerstag (29. Januar) bringt Stephan Brandner für die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 StGB im Parlament ein. Dann heißt es für CDU und CSU Farbe bekennen, nachdem Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) ebenfalls gefordert hatte, diesen verschärften Sonderschutz im Strafgesetzbuch für Politiker vor Beleidigung/Verleumdung aufzuheben.

Der AfD-Gesetzesantrag, der dem Deutschland-Kurier vorliegt, nimmt ausdrücklich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme). Dazu liegt inzwischen das schriftliche Urteil des Landgerichts Bamberg (Freispruch Erster Klasse) vor.

Weil für die formelle Aufhebung (Abschaffung) eines Gesetzes grundsätzlich ein Rechtsakt in Gestalt eines neuen Gesetzes erforderlich ist, will die AfD-Bundestagsfraktion am Donnerstagnachmittag einen entsprechenden Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages einbringen. Der Gesetzesantrag steht unter der Überschrift: „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“. Die Einbringungsrede hält Stephan Brandner, Justitiar und Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion. Er hat die Initiative federführend ausgearbeitet.

Der Gesetzentwurf der AfD nimmt ausführlich Bezug auf die Causa David Bendels (Faeser-Meme): „Auch Journalisten geraten immer mehr ins Visier von Politikern, die den § 188 nutzen, um ihnen unliebsame Journalisten abzuschrecken und zu bestrafen. So wurde im April 2025 David Bendels, der Herausgeber und Chefredakteur des ‚Deutschland-Kuriers‘, vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Da er nicht vorbestraft war, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Bendels hatte Ende Februar 2024 eine Fotomontage der Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf dem X-Kanal des ‚Deutschland-Kuriers‘ gepostet. Darauf trug Faeser ein Schild mit der Aufschrift: ‚Ich hasse die Meinungsfreiheit.‘ Ein Urteil, das national als auch international hohe Wellen schlug…“

Was nun, Herr Spahn?

Für die CDU/CSU heißt es in dieser Woche: Butter bei die Fische! Denn auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat sich öffentlich für eine Abschaffung des hoch umstrittenen „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter ein drastisch verschärftes Strafmaß im Vergleich zu den allgemeinen Beleidigungsparagrafen.

„Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, sagte Spahn kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“ zur erweiterten Neufassung aus dem Jahr 2021. Entstanden sei aber der Eindruck, dass die Mächtigen sich ein Sonderrecht geschaffen hätten. Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, betonte Spahn und unterstrich: „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle.“

Schriftliche Begründung

Unterdessen liegt in der Causa David Bendels die schriftliche Urteilsbegründung des Landgerichts Bamberg zur Berufungsverhandlung am 14. Januar 2026 vor. Der Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier war vor zwei Wochen aus „rechtlichen Gründen“ komplett freigesprochen worden vom Vorwurf der Politiker-Verleumdung.

In der jetzt den Anwälten von Bendels zugestellten schriftlichen Urteilsbegründung betont das Landgericht Bamberg, der in Rede stehende Beitrag (Faeser-Meme) sei unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des konkreten Einzelfalls „vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt und als solcher straflos.“

Was folgt ist eine einzige Ohrfeige für das Amtsgericht Bamberg und die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Berufung eingelegt hatte, um sogar noch eine Strafverschärfung (acht Monate) zu erreichen. Das Landgericht Bamberg hält dem entgegen: „Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Deutung einer Äußerung und der Einordnung, ob diese Äußerung ihrem Schwerpunkt nach als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung anzusehen ist, gehört, dass sie unter Einbeziehung ihres Gesamtkontextes ausgelegt wird. Maßgeblich für die Deutung einer Äußerung ist dabei weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, der ihr nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zukommt. Um diesen objektiven Sinngehalt einer Äußerung abzugrenzen, darf nicht allein der Wortlaut und die Form, sondern muss vielmehr auch Sinn und Gesamtzusammenhang der Äußerung, wie sie beim angesprochenen Adressaten verstanden werden muss, berücksichtigt werden.“

Zur Erinnerung: Das Amtsgericht Bamberg (Richter Martin Waschner) hatte allen Ernstes argumentiert, das Faeser-Meme sei nicht als satirisch-kritischer Beitrag erkennbar gewesen – vielmehr habe der durchschnittliche Betrachter meinen können, die Ex-Innenministerin hätte wirklich so ein Schild („Ich hasse die Meinungsfreiheit!“) vor sich hergetragen.

David Bendels: „Elementares Grundsatzurteil für die Meinungsfreiheit“

Rechtsanwalt (RA) Peter Richter, einer von drei Verteidigern (Weitere Verteidiger: RA Ulrich Vosgerau; RA Michael Baitinger), die DK-Chef Bendels im „Faeser-Meme“-Verfahren vertraten, erklärte zur schriftlichen Urteilsbegründung: „Das Urteil des Landgerichts Bamberg beendet mit erfrischender Deutlichkeit die rechtsdogmatische Geisterfahrt des Amtsgerichts. Unter Anwendung der einschlägigen bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung wird das Faeser-Meme zutreffend als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung eingestuft. Zugleich wird klargestellt, dass bei Meinungsäußerungen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage eine Vermutung für das Recht auf Freiheit der Rede streitet. Frau Faeser ist die aufmerksame Lektüre dieses Urteils dringend anzuempfehlen.“

DK-Chef David Bendels erklärte zum Abschluss des Verfahrens und zur Urteilsbegründung: 

„Wir haben couragiert, stabil und hartnäckig für die Meinungsfreiheit gekämpft — und wir haben für die Meinungsfreiheit gesiegt! Dieses Urteil ist ein elementareres Grundsatzurteil im Sinne des künftigen Schutzes der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Ich bezweifele jedoch sehr stark, dass Nancy Faeser intellektuell befähigt ist, die verfassungsrechtliche Bedeutung dieses wichtigen Grundsatzurteils zu erfassen. Frau Faeser ist meines Erachtens nach nicht nur eine gefährliche und dreiste Politikerin, sie ist zudem eine unfähige und furchtbare Juristin.“

Abschließend bekräftigte Bendels: „Das Bamberger Faeser-Meme-Urteil zeigt ganz eindeutig: Der „Majestätsbeleidigungs“-Paragraph muss im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit vollumfänglich und rasch abgeschafft werden. Ich freue mich sehr, dass die AfD an diesem Donnerstag nun einen entsprechenden Abschaffungsantrag im Deutschen Bundestag einbringen wird.“ 

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Buchrezension: „Mut zum Widerspruch“ | Von Rainer Johannes Klement

27. Januar 2026 um 12:43

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Buchrezension: „Mut zum Widerspruch“ | Von Rainer Johannes Klement

Dissidenten der Alternativlosigkeit berichten

Eine Rezension von Rainer Johannes Klement zum Buch von Wolfgang Stölzle und Günter Roth.

Als Jesus in einer der Städte war, kam ein Mann, der am ganzen Körper Aussatz hatte. Sobald er Jesus sah, warf er sich vor ihm zu Boden und bat ihn: Herr, wenn du willst, kannst du machen, dass ich rein werde. Da streckte Jesus die Hand aus, berührte ihn und sagte: Ich will es – werde rein! Im gleichen Augenblick verschwand der Aussatz. Lk 5, 12-13

Er sagte zu ihnen: Warum habt ihr solche Angst? Habt ihr noch keinen Glauben? Mk 4,40

An diese beiden Stellen aus der Bibel musste ich während der sogenannten Corona-Pandemie oft denken, denn sie zeigen meiner Meinung nach eindeutig, was Jesus während dieser Zeit im Unterschied zu einem Großteil der Bevölkerung gemacht hätte: nicht mit! Doch wer nicht mitmachte bei dem Einhalten von (grundgesetzwidrigen) Kontaktverboten, dem Tragen von (in den meisten Situationen sinnbefreiten) Masken, und der allgemeinen Bereitschaft zu (ebenfalls sinnlosen) Massentests und Massenimpfungen, der erfuhr in vielen Fällen mehr oder weniger starke Repressalien.

Ähnliches galt bereits für die, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauchten und sich einfach nur kritisch gegenüber all diesen Maßnahmen äußerten. Einige traf es besonders hart – sie verloren ihre Anstellung, Reputation, wichtige soziale Beziehungen und/oder finanziellen Mittel. In dem Ende 2025 erschienenen Buch "Mut zum Widerspruch. Dissidenten der Alternativlosigkeit berichten" sind einige dieser Fälle gesammelt [1]. Das Buch ist das erste von der neu gegründeten discorso Verlagsgenossenschaft herausgegebene Buch und – um es gleich vorwegzunehmen – es ist ein gelungenes Debüt mit dem Potenzial, ein wichtiges Zeitdokument insbesondere für die Sozialforschung zu werden.

Das Buch beinhaltet 400 Seiten und besteht dabei vor allem aus insgesamt 15 persönlichen Erlebnisgeschichten von Menschen aus dem universitären, medizinischen, staatlichen oder kirchlichen Bereich, die sich einzeln in ca. 30-60 Minuten durchlesen lassen. Der Schwerpunkt bei der Auswahl der Autoren lag dabei klar auf habilitierten Wissenschaftlern, was auch auf die Herausgeber (Wolgang Stölzle und Günter Roth) und die beiden Forscherinnen Heike Egner und Anke Uhlenwinkel zutrifft, die im letzten Kapitel des Buches eine Reflexion der 15 persönlichen Geschichten anstellen und dabei ihre eigenen Forschungserkenntnisse zu den politisch motivierten Entlassungen von Professorinnen und Professoren während der Coronazeit einfließen lassen [2].

Dieser Schwerpunkt auf die persönlichen Erlebnisse von Professorinnen und Professoren ist deshalb nachvollziehbar, könnte die potenzielle Leserschaft des Buches aber einschränken. Auch bei der Auswahl der kritischen Vertreter aus der Wissenschaft stellt man ein Ungleichgewicht fest, denn die Geisteswissenschaften sind überproportional häufig vertreten, während aus dem Bereich der Naturwissenschaften kein einziger Vertreter als Autor vorkommt – ob das daran liegt, dass dem Corona-Narrativ gegenüber kritisch eingestellte Naturwissenschaftler nur selten von stärkeren Repressalien betroffen waren, weiß ich nicht. Damit sehe ich die potenzielle Leserschaft vor allem bei Sozial-, Politik- und anderen Geisteswissenschaftlern, aber grundsätzlich auch allen Menschen, die während der Coronazeit den Maßnahmen und der offiziellen Berichterstattung kritisch gegenüberstanden.

Diejenigen, welche bis heute noch nicht verstanden haben, dass die sogenannte Corona-Pandemie geplant war, um möglichst viele Menschen mit einer experimentellen Gentherapie zu „impfen“ und letztlich dem Krieg einer kleinen technokratischen Elite gegen die globale Bevölkerung entsprach [3–5], würden zwar besonders von der Lektüre dieses Buches profitieren, werden sich aber wohl kaum dafür öffnen, um ihr Weltbild zu bewahren.

Wenn man von den vielleicht verzerrten Auswahlkriterien der Autoren absieht und sich unvoreingenommen auf alle Berichte einlässt, wird einem beim Lesen nicht langweilig. Denn die Einzelschicksale sind zum einen sehr variantenreich geschildert, zum anderen auch spannend zu lesen – spannend deshalb, weil jede Geschichte nicht nur teils sehr tiefe persönliche Einblicke in die Privatsphäre und Gefühlswelt der Autoren bietet, sondern auch oft überraschende Wendepunkte, die leider oft nicht zugunsten der einzelnen Autoren verliefen.

Spätestens mit der Lektüre dieses Buches dürfte jedem Leser klarwerden: Die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz haben in der bzw. seit der Coronazeit ganz offen autoritäre, totalitäre und faschistische Züge angenommen, wie Prof. Dr. Günter Roth, einer der beiden Herausgeber des Buches, in seinem einleitenden Kapitel durch einen Rückblick auf diese Zeit darstellt. Auch andere Wissenschaftler betonten bereits das autoritäre Verhalten von Staaten während der Coronazeit und insbesondere das breite Versagen von Sozialwissenschaftlern und der „kritischen Linken“, auf diese Missstände hinzuweisen [6].

Demnach ist auch der Untertitel gerechtfertigt, denn laut Politiklexikon versteht man unter Dissidenten solche Personen, „die eine vorgegebene politische oder religiöse Ordnung infrage stellen, von ihr abweichen oder ihr widersprechen; [der Begriff] wird v. a. für politische Gegner in autoritären und diktatorischen Regimen verwendet“ [7]. Nach Günter Roth’s Einleitung folgen drei Kapitel, welche die Einzelgeschichten von 15 Persönlichkeiten erzählen: Kapitel 2 namens „Widerspruch in der Wissenschaft“, Kapitel 3 namens „Widerspruch in der Medizin“ und Kapitel 4 namens „Widerspruch in Staat und Kirche“. Im 5. Kapitel namens „Wer – Was – Wie – Warum“ begeben sich die beiden Wissenschaftlerinnen Heike Egner und Anke Uhlenwinkel wie bereits erwähnt auf eine Spurensuche nach den „Kernelementen und Strukturen, die neben allen Unterschieden der einzelnen Biographien und Persönlichkeiten Gemeinsamkeiten offenbaren“ [1, Seite 373].

Das zweite Kapitel beinhaltet sechs Einzelschicksale von Wissenschaftlern, die Zweifel an dem Corona-Narrativ oder anderen Narrativen, die in einem autoritären System eben nicht infrage gestellt werden dürfen, geäußert hatten. Im Einzelnen handelt es sich um die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alessandra Asteriti, den Historiker Dr. Daniele Ganser, den Medienforscher Prof. Dr. Michael Meyen, die Politikforscherin Dr. Ulrike Guérot, und die beiden Wirtschaftswissenschaftler Enno Schmidt und Dr. Wolfgang Stölzle, seines Zeichens auch Mitherausgeber dieses Buches.

Ihre Geschichten zeigen, dass sich universitär Angestellte offenbar nicht erlauben können, sich öffentlich (z.B. in sozialen Medien oder Blogs) oder wissenschaftlich zu kritischen Themen zu äußern, die nur eine offiziell von der Regierung genehmigte Sichtweise erlauben. Die Fälle offenbaren ein gemeinsames Muster. Fast immer gab es einen oder mehrere Journalisten, welche – teilweise durch Denunzianten angestachelt – die jeweilige Persönlichkeit in Zeitungsartikeln in ein schlechtes Licht rückt. Das geschieht, wie es Ortwin Rosner in seiner Schilderung des Falls Guérot (dem einzigen Fall, der nicht primär aus der Ich-Perspektive erzählt wird) herausstreicht, durch Verwirrung von Begriffen:

Traditionelle Machtkritik oder wissenschaftlich neugieriges Hinterfragen werden als Verschwörungstheorien, legitime Kritik an der Politik Israels oder das Sprechen auf einer Coronademonstration werden als Antisemitismus und das Wahrnehmen faschistoider Strukturen wird als Verharmlosung des Nationalsozialismus ausgelegt [1, Seite 115]. Die Wirkung solcher Zeitungsartikel war in den geschilderten Fällen stets eine Isolation innerhalb der eigenen Universität und des erweiterten Forschungsnetzwerks, nicht selten sogar die Kündigung oder Nicht-Verlängerung der Anstellung.

Ein weiteres Instrument, mit dem einem offenen wissenschaftlichen Diskurs geschadet wird, wird in Kapitel 3 („Widerspruch in der Medizin“) von Prof. Dr. Dr. Harald Walach geschildert, der eigentlich auch in das 2. Kapitel gepasst hätte. Er beschreibt zwei Fälle von politisch motivierten Zensuren von bereits begutachteten und publizierten Fachartikeln, die ohne eine rechtfertigende Begründung erfolgten. Bei einem dieser Artikel war ich selbst Koautor [8] und wir konnten den Artikel nach nochmaliger Begutachtung in einem anderen Journal erneut publizieren [9]. Auch Walach erlitt die Ächtung seiner Universitäten aufgrund von in den sozialen Medien erzeugten Druck und verlor seine Anstellung an der medizinischen Universität Poznan sowie seine Gastprofessur an der Universität Witten-Herdecke.

Wir haben diese Erlebnisse und was sie über die Verstrickungen von Wissenschaft, Konzernen und Medien aussagen später in einem anderen Artikel in der Fachzeitschrift Journal of Scientific Exploration verarbeitet [10]. Daneben schildern in Kapitel 3 vier Ärzte ihre Erlebnisse während der Coronazeit. Die beiden Landärzte Dr. Andreas Heisler und Dr. Carola Javid-Kistel widersetzten sich den Vorgaben, Patienten nur mit Maske zu behandeln, nahmen an Corona-Demonstrationen teil und engagierten sich gegen die Massenimpfungen der Bevölkerung, was in beiden Fällen stärkste Repressalien zur Folge hatte. Beide wurden in Zeitungsartikeln diffamiert, beide mussten Razzien in ihren Praxen erdulden, beiden wurde die Praxis auch geschlossen und beide erhielten Bußgelder und mussten vor Gericht. Dr. Javid-Kistel musste sogar ins Gefängnis und schildert, wie diese Demütigungen sie gesundheitlich ruiniert haben und ins Exil nach Mexiko zwangen.

Auch die ebenfalls wissenschaftlich tätigen Ärzte Univ.-Prof. Dr. Dr. Christian Schubert und Dr. Andreas Sönnichsen engagierten sich öffentlich in Sachen Corona-Aufklärung und Maßnahmenkritik, was bei Prof. Schubert zu einer Ermahnung, bei Dr. Sönnichsen zu einer Kündigung seitens der Universität führte.

In Kapitel 4 erfährt man dann („Widerspruch in Staat und Kirche“), wie auch Soldaten, Beamte, Richter und Pfarrer bestraft werden können, wenn sie nicht „in der Spur“ laufen. Dazu dienen die Geschichten von jeweils einem Vertreter dieser Berufsgruppen:

Der Soldat Alexander Bittner, der sich dem Befehlt widersetzte, sich die sogenannte Corona-Impfung spritzen zu lassen; der Richter Christian Dettmar, der das berühmte Urteil von Weimar fällte und daraufhin wie ein Verbrecher mit Hausdurchsuchungen und Verurteilung zu 2 Jahren Gefängnis auf Bewährung bestraft wurde; der Beamte Lucian Michaelis, der für seine Teilnahme an Coronademonstrationen mit einem Disziplinarverfahren, Versetzung an einen weit entfernten Dienstort und schließlich der Entlassung bestraft wurde; und schließlich der evangelische Pfarrer Martin Michaelis, der mit viel Humor schildert, wie man innerhalb der Kirche gegen jemanden vorgeht, der sich in einer Krise an seine Vorbilder Jesus und Martin Luther anstelle von antichristlichen Regierungsvorgaben hält.

Im fünften und letzten Kapitel gehen Heike Egner und Anke Uhlenwinkel nochmals auf Gemeinsamkeiten der in dem Buch vorgestellten Fälle, insbesondere aus der Wissenschaft, ein und stellen dabei fest, dass das Vergehen in allen Fällen daraus bestand, den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis zu folgen. Diese lässt sich durch drei Merkmale kennzeichnen: (i) Realitätsbezug; (ii) Rückgriff auf bereits vorhandenes Wissen; (iii) differenziertes Denken.

Wiederum muss man hier fragen, warum nicht viel mehr Wissenschaftler sich dieser etablierten Prinzipien bedient haben, was zwangsläufig zu einer Infragestellung der Coronamaßnahmen hätte führen müssen [6]. Denn die angebliche wissenschaftliche Fundiertheit dieser Maßnahmen entsprang eher einem Fundamentalismus im Sinne von Wissenschaft als Kult oder Pseudo-Religion, was man tatsächlich auch als Szientismus bezeichnet [11].

Ein Kennzeichen einer solch falsch verstandenen Wissenschaft ist auch eine eingeschränkte, reduktionistische Denk- und Sichtweise, die nur einen kleinen Ausschnitt der Wirklichkeit beleuchtet [12,13]. Selbst wenn vielen Wissenschaftlern und anderen Menschen dieser Reduktionismus, die Irrationalität und Realitätsferne der Coronamaßnahmen aufgefallen sein sollte – warum hat der Großteil (mal wieder) geschwiegen? Dies ist wohl die Kernfrage, die in diesem Buch adressiert und zusammenfassend so beantwortet wird, dass die Hauptgemeinsamkeit aller vertretenen Autoren in einem inneren Kompass besteht, der es erlaubt, kritisch zu denken und richtig von falsch zu unterscheiden.

Dieser innere Kompass kann durch „regelmässige Praxis der Innerlichkeit“ gestärkt werden, wie es Harald Walach auf Seite 280 ausdrückt, kann aber auch durch fehlende Motivation, Betäubung und Ablenkung durch permanenten Konsum von Nachrichten, Neuigkeiten, Junk Food oder Drogen sowie – und hier wären wir wieder bei den einleitenden Worten Jesu – durch Angst außer Kraft gesetzt werden. Und das ist die wichtigste Botschaft, die das Buch Mut zum Widerspruch vermittelt:

Es lohnt sich, mutig für seine Überzeugungen einzutreten, denn in jeder einzelnen persönlichen Geschichte wird am Ende deutlich: wo äußere Umstände gegen einen bewussten Menschen arbeiten, entstehen persönliches Wachstum, neue Verbindungen und viele positive Möglichkeiten. Habt also keine Angst!

Buchrezension: „Mut zum Widerspruch“ | Von Rainer Johannes Klement

Quellen und Anmerkungen

[1] Stölzle W, Roth G, Hrsg. Mut zum Widerspruch. Dissidenten der Alternativlosigkeit berichten. 1. Aufl. Basel: discorso Verlagsgenossenschaft; 2025

[2] Egner H, Uhlenwinkel A. Wer stört, muss weg! Die Entfernung kritischer Professoren aus Universitäten. 1. Aufl. Neu-Isenburg: Westend

[3] Kyrie V, Broudy D. Cyborgs R Us: The Bio-Nano Panopticon of Injected Bodies? Int J Vaccine Theory, Pract Res 2022; 2: 355–383. doi:10.56098/ijvtpr.v2i2.49

[4] Röper T. Inside Corona. Die Pandemie, das Netzwerk & die Hintermänner. 3. Aufl. Gelnhausen Hailer, Germany: J.K.Fisher-Verlag; 2022

[5] Hughes DA. “Covid-19,” Psychological Operations, and the War for Technocracy. 1. Aufl. Cham, Switzerland: Palgrave Macmillan; 2024

[6] Simandan D, Rinner C, Capurri V. The academic left, human geography, and the rise of authoritarianism during the COVID-19 pandemic. Geogr Ann Ser B, Hum Geogr 2023; doi:10.1080/04353684.2023.2168560

[7] Bundeszentrale für politische Bildung. Das Politiklexikon. Dissidenten. Im Internet: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/296306/dissienten/; Stand: 26.01.2026

[8] Walach H, Klement RJ, Aukema W. Retracted: The Safety of COVID-19 Vaccinations — We Should Rethink the Policy. Vaccines 2021; 9: 693. doi:10.3390/vaccines9070693

[9] Walach H, Klement RJ, Aukema W. The safety of Covid-19 vaccinations — should we rethink the policy? Sci Pub Health Pol Law 2021; 3: 87–99

[10] Walach H, Klement RJ. Medicine, money, and media: A case study of how the Covid-19 crisis corrupts disclosure and publishing ethics. J Sci Explor 2024; 38: 122–137. doi:10.31275/20243249 PLATINUM

[11] Milgrom LR. Against Scientism: Corrupted Science and the Fight for Medicine’s Soul. Complement Med Res 2021; 28: 56–63. doi:10.1159/000510229

[12] Klement RJ. Die Angst-Kampagne. Rubikon 2020; Im Internet: https://www.manova.news/artikel/die-angst-kampagne

[13] Klement RJ. The SARS-CoV-2 crisis: A crisis of reductionism? Public Health 2020; 185: 70–71. doi:10.1016/j.puhe.2020.06.019

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Stiefel und gegensätzliche Pfeile auf Asphalt
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Meinungsfreiheit Richard David Precht: Unter Druck

24. Januar 2026 um 12:26

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Philosoph, Publizist, Medienkritiker Richard David Precht

Der ehemals linke Vorzeigeintellektuelle Richard David Precht erlebt immer stärker, was früher nur Konservative erfahren mußten – immer härter stößt er an die Grenze der gewährten Meinungsfreiheit.

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Staatliche Zensur? Behörde verlangt Löschung von Wallasch-Artikeln – und Geld

23. Januar 2026 um 15:08

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Eine goldene Justitia hält eine Waage – Symbolbild für Alexander Wallasch

Die Landesmedienanstalt Niedersachsen verlangt Geld und droht mit weiteren Gebühren, falls Alexander Wallasch mehrere Artikel zur Kriminalstatistik nicht löscht. Der Journalist spricht von systematischem staatlichem Druck und kündigt rechtliche Schritte an.

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Zivilgesellschaft Neues „Bündnis Redefreiheit“ nimmt Arbeit auf

22. Januar 2026 um 16:08

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Grafische Darstellung einer weißen Sprechblase auf blauem Hintergrund, die von einem dunklen Drahtzaun überlagert wird. Symbolbild für Einschränkungen der freien Meinungsäußerung und öffentlichen Rede. Symbol für eingeschränkte Meinungsfreiheit: Das Bündnis Redefreiheit will die freie Rede verteidigen. Foto: picture alliance / ZB | Sascha Steinach

Das neu gegründete „Bündnis Redefreiheit“ will in Deutschland und der Schweiz Menschen unterstützen, die wegen öffentlicher Äußerungen unter Druck geraten. Getragen wird es von bekannten Juristen, Wissenschaftlern und Publizisten.

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Medienaufsicht als Machtinstrument? Wallasch klagt – und rechnet mit den Landesmedienanstalten ab

22. Januar 2026 um 06:00

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Die Landesmedienanstalten geraten unter massiven Druck: Der Journalist Alexander Wallasch zieht vor Gericht und erhebt schwere Vorwürfe gegen die staatliche Medienaufsicht. In einer umfangreichen Klageschrift wird detailliert dargelegt, warum Beanstandungen, Untersagungen und Zwangsgelder gegen sein Portal nicht nur überzogen, sondern verfassungswidrig sein sollen. Im Kern geht es um nichts weniger als die Frage, ob staatliche Stellen journalistische Inhalte bewerten, sanktionieren und damit faktisch steuern dürfen.

Auslöser ist ein Bescheid der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) vom 21. Oktober 2025, der drei Artikel auf alexander-wallasch.de beanstandet und deren weitere Verbreitung untersagt. Hinzu kommen Zwangsgeldandrohungen von jeweils 500 Euro pro Beitrag sowie eine Verwaltungsgebühr von 2.500 Euro. Begründet wird dies mit angeblichen Verstößen gegen „anerkannte journalistische Grundsätze“ nach dem Medienstaatsvertrag. Die Klage, eingereicht am 19. Januar 2026 beim Verwaltungsgericht Braunschweig, zerlegt diesen Ansatz Punkt für Punkt.

Zentraler Angriffspunkt: Der unbestimmte Begriff der „journalistischen Sorgfaltspflicht“. Laut Klageschrift wird hier ein dehnbarer Maßstab geschaffen, den Behörden nach Belieben auslegen können. Besonders brisant ist der Vorwurf, dass Landesmedienanstalten mittlerweile KI-gestützte Screenings einsetzen, um Inhalte massenhaft zu überwachen. Das führe zu permanentem Rechtfertigungsdruck für kritische Medien und laufe auf eine funktionale Vorzensur hinaus – ein klarer Konflikt mit der Pressefreiheit und dem Zensurverbot des Grundgesetzes.

Hinzu kommt die selektive Vollzugspraxis: Während etablierte Medien, die dem Deutschen Presserat angehören, von staatlichen Sanktionen weitgehend verschont bleiben, geraten unabhängige Online-Medien ins Visier. Die Klage spricht von einer faktischen Zweiklassengesellschaft im Journalismus. Wer sich der „richtigen“ Selbstkontrolle unterwirft, bleibt unbehelligt – wer unabhängig bleibt, riskiert Untersagungen und Gebühren. Das sei ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Besonders scharf fällt die Kritik an den verhängten Maßnahmen aus. Statt präziser Korrektur- oder Klarstellungsauflagen werde gleich die Verbreitung ganzer Artikel untersagt, obwohl sich die Beanstandungen auf einzelne Passagen beziehen. Diese Praxis erzwinge faktisch die Depublikation und überschreite jedes Maß. Die Medienanstalten, so der Tenor der Klage, agierten damit nicht mehr als neutrale Aufsichtsbehörden, sondern als inhaltliche Kontrolleure.

Wallasch macht deutlich, dass es hier nicht um Detailfragen geht, sondern um die Grundarchitektur der Medienfreiheit. Die Klageschrift kommt zu dem Schluss, dass § 19 und § 109 des Medienstaatsvertrags in der aktuellen Anwendung gegen mehrere Verfassungsartikel verstoßen – darunter Pressefreiheit, Zensurverbot, Bestimmtheitsgebot und Gleichbehandlung. Sollte das Gericht dieser Argumentation folgen, hätte das Signalwirkung weit über den Einzelfall hinaus.

Quelle: Klageschrift ungekürzt: Was Landesmedienanstalten machen, ist Verfasssungsbruch!

Bescheid der NLM – komplett als PDF [2,2 MiB]
Klageschrift – ungekürzt als PDF [510,6 KiB]

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FP-Generalsekretär: Weiß nicht, wozu wir herkömmliche Medien noch brauchen

18. Januar 2026 um 10:00

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FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker erläutert im Report24-Interview die Beweggründe für einen eigenen Radiosender und übt scharfe Kritik an ORF, Zwangsgebühren, Medienförderungen und EU-Eingriffen. Im Zentrum stehen Fragen der Meinungsfreiheit, der politischen Einflussnahme auf Medien sowie die Rolle alternativer Plattformen nach den Erfahrungen der Corona-Jahre.

Der Radiosender der FPÖ – mittlerweile unter dem Namen “Austria First” am 17. Jänner sehr erfolgreich gestartet – wurde als lineares Angebot konzipiert, das Musik und Information verbindet und bewusst auf redaktionelle Filter verzichtet. Hafenecker begründet das Projekt mit einem tiefen Vertrauensverlust vieler Bürger gegenüber etablierten Medien. Diese würden Inhalte vorstrukturieren und kommentieren, statt nüchtern zu informieren. Ziel sei es, den Hörern zu ermöglichen, sich selbst ein Bild über politische Entwicklungen und gesellschaftliche Konflikte zu machen.

Nach der Ankündigung des Projekts seien kritische Reaktionen aus dem linken Medienspektrum erwartbar gewesen. Hafenecker spricht von Neid und Verunsicherung, da alternative Medienangebote europaweit an Bedeutung gewinnen. Ursache dafür sei das verlorene Vertrauen in die Berichterstattung der vergangenen Jahre, insbesondere während der Corona-Zeit. Viele Bürger suchten gezielt nach Informationsquellen ohne ideologische Vorprägung.

Kritik an ORF, Zwangsgebühren und Medienförderung

Besonders scharf fällt die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus. Der ORF verfüge über ein Milliardenbudget und sei dennoch politisch einseitig ausgerichtet. Hafenecker verweist auf Fälle, in denen politische Hintergründe von sogenannten Experten nicht offengelegt worden seien, etwa bei Diskussionen zur Neutralität Österreichs. Dadurch entstehe der Eindruck systematischer Meinungsmache.

Als zentralen Reformschritt nennt Hafenecker die Abschaffung der verpflichtenden Rundfunkgebühr. Ein Opt-out-Modell würde den ORF zwingen, sich am Markt zu behaupten und Vertrauen zurückzugewinnen. Alternativ könne man öffentlich-rechtliche Leistungen klar definieren und ausschreiben, sodass verschiedene Medien diese Aufgaben übernehmen. Damit ließe sich ein pluraler Medienmarkt fördern und politische Abhängigkeiten reduzieren.

Auch das System staatlicher Inserate steht in der Kritik. Diese dienten aus seiner Sicht weniger der Information als der finanziellen Bindung von Medien an die Regierung. Inserate in Zielgruppen ohne sachlichen Bezug wertet Hafenecker als Indiz für verdeckte Medienfinanzierung. Die Corona-Zeit habe gezeigt, dass hohe Werbebudgets nicht zur offenen Debatte, sondern zur Stabilisierung einer einheitlichen Linie eingesetzt worden seien.

Meinungsfreiheit, EU-Politik und wachsende Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs ist die Lage der Pressefreiheit in Europa. Hafenecker äußert Sorge über neue gesetzliche Maßnahmen, die unter dem Vorwand der Desinformationsbekämpfung Eingriffe in Redaktionen ermöglichen könnten. Entwicklungen in Deutschland sieht er als Warnsignal für Österreich, da EU-Regelungen oft zeitversetzt übernommen würden.

Besonders kritisch beurteilt er EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen, die mit massiven Einschränkungen wirtschaftlicher und sozialer Rechte verbunden sind. Solche Maßnahmen kämen faktisch einer gesellschaftlichen Ausgrenzung gleich und widersprächen grundlegenden Freiheitsrechten. Die FPÖ lehne derartige Instrumente entschieden ab und sehe darin eine gefährliche Annäherung an autoritäre Praktiken.

Im Zusammenhang mit der Europäischen Union warnt Hafenecker vor einer fortschreitenden Entmachtung nationaler Parlamente. Pläne für einen europäischen Bundesstaat bezeichnet er als verfassungsfeindlich, da sie die staatliche Souveränität Österreichs infrage stellten. Diese Diskussionen würden zunehmend offen geführt, ohne Rücksicht auf den Willen der Bevölkerung.

Politische Ausblicke und Medien als Machtfaktor

Spekulationen über personelle Wechsel bei ÖVP und SPÖ hält Hafenecker für zweitrangig. Entscheidend sei nicht die Person an der Spitze, sondern die Bereitschaft, Politik im Interesse der eigenen Bevölkerung zu machen. Rückgriffe auf frühere Parteiführungen wertet er als Zeichen struktureller Schwäche der ehemaligen Großparteien.

Medien hätten sich seiner Ansicht nach längst selbst zu politischen Akteuren entwickelt. Die klare Trennung zwischen Bericht und Kommentar sei vielfach verschwunden. Das trage weiter zur Erosion des Vertrauens bei und verstärke den Wunsch nach alternativen Angeboten. Der geplante FPÖ-Radiosender versteht sich in diesem Kontext als Gegenmodell zu einer als einseitig empfundenen Medienlandschaft.

Zum Abschluss betont Hafenecker, dass unabhängiger Journalismus nur durch Vielfalt und wirtschaftliche Unabhängigkeit möglich sei. Politische und finanzielle Verflechtungen zwischen Staat und Medien müssten reduziert werden, um eine echte Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Der neue Radiosender soll dazu einen Beitrag leisten.

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Britische Regierung verlangt, dass Provider präventiv „illegale Inhalte“ erkennen und blockieren

17. Januar 2026 um 17:35

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Auch Cyberflashing, das Herstellen und Verbreiten von sexuellen Deepfakes im Stil von Grok, gilt nun als "prioritärer illegaler Inhalt" wie Terrorismus, Desinformation und zahlreiche andere von Nutzern gepostete Inhalte. Provider sind verpflichtet, präventiv das Posten durch Überwachen und Erkennen zu verhindern

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Australien greift zur Zensurkeule: So will die Regierung Meinungen noch schärfer kriminalisieren

17. Januar 2026 um 08:00

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Unter dem moralisch aufgeladenen Vorwand der „Hassbekämpfung“ plant die australische Regierung einen massiven Angriff auf Meinungsfreiheit und politische Opposition. Das sogenannte „Combatting Antisemitism, Hate and Extremism Bill 2026“ ist kein Schutzgesetz, sondern ein Machtinstrument. Darauf weist der australische Bürgerrechtler und liber-net-CEO Andrew Lowenthal in einem offenen Brief an das Parlament hin, der auf der Webseite von liber-net veröffentlicht wurde.

Der Gesetzentwurf schafft einen gefährlichen Präzedenzfall: Ein Minister erhält weitreichende Befugnisse, um Gruppen und Inhalte als „Hass“ einzustufen – ohne zwingende richterliche Kontrolle, ohne echtes Berufungsrecht und ohne effektive parlamentarische Aufsicht. Wer ins Visier gerät, hat kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Das Gesetz öffnet damit Tür und Tor für politische Säuberungen unter dem Deckmantel der Sicherheit.

Besonders perfide ist die absichtlich schwammige Definition dessen, was künftig strafbar sein soll. Nicht mehr nur konkrete Gewaltaufrufe stehen im Fokus, sondern Meinungen, Bewertungen und Aussagen, die angeblich ein „inakzeptables Risiko“ darstellen könnten. Schon das bloße Billigen oder Diskutieren unbequemer Positionen reicht aus, um kriminalisiert zu werden. Die Grenze zwischen strafbarer Handlung und unerwünschter Meinung wird gezielt verwischt.

Damit wird ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats ausgehebelt: Strafrecht basiert nicht mehr auf realen Taten, sondern auf vermuteten Wirkungen und subjektiven Gefühlen. Texte, Bilder oder Social-Media-Beiträge können künftig verfolgt werden, wenn sich irgendjemand „eingeschüchtert“ fühlt. Die Strafen reichen bis zu mehrjährigen Haftstrafen – für Worte, nicht für Gewalt.

Lowenthal erinnert daran, dass Australien bereits heute über eines der schärfsten Sicherheits- und Überwachungsregime westlicher Demokratien verfügt. Terrorgesetze, Präventivhaft, Überwachung, Geheimdienstbefugnisse – all das existiert längst. Dass dennoch Gewaltverbrechen geschehen, liegt nicht an fehlenden Gesetzen, sondern an politischem Versagen, Fehlprioritäten und mangelnder Verantwortungsübernahme.

Statt diese Missstände offen zu adressieren, greift die Politik lieber zur Zensur. Meinungsregulierung ersetzt Problemlösung. Gesellschaftliche Spannungen werden nicht gelöst, sondern unterdrückt. Australien folgt damit dem britischen Vorbild, wo Polizeieinsätze gegen „beleidigende Tweets“ inzwischen Alltag sind.

Besonders entlarvend ist das Verfahren: Für dieses weitreichende Gesetz wurde eine öffentliche Anhörung von gerade einmal 48 Stunden angesetzt. Kritik soll gar nicht erst entstehen. Debatte ist unerwünscht. Kontrolle der Sprache ist das Ziel.

Was hier entsteht, ist kein Schutz vor Extremismus, sondern ein Werkzeug zur Disziplinierung der Bevölkerung. Australien macht sich erneut zum Experimentierfeld für autoritäre Zensurmodelle – und zeigt, wie schnell demokratische Grundrechte geopfert werden, wenn Regierungen ihre Macht sichern wollen.

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Reza Pahlavi stellt Fahrplan für einen politischen Neuanfang im Iran vor

16. Januar 2026 um 18:21

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Reza Pahlavi, Sohn des letzten iranischen Schahs, hat in einer Pressekonferenz in Washington klare Worte zur Lage im Iran gefunden und zugleich einen politischen Fahrplan für die Zeit nach dem möglichen Sturz der Islamischen Republik skizziert. In dem rund einstündigen Auftritt, der auf seinem offiziellen YouTube-Kanal veröffentlicht wurde, bezeichnete Reza Pahlavi das derzeitige Regime nicht als legitime Regierung, sondern als eine „Besatzungsmacht“, die sich gegen das eigene Volk richte.

Pahlavi zeichnete ein düsteres Bild der aktuellen Situation im Land. Er sprach von systematischer Gewalt, Massenverhaftungen und gezielten Tötungen von Demonstranten. Nach seinen Angaben seien in kurzer Zeit tausende Menschen ums Leben gekommen, viele weitere verletzt oder verschwunden. Krankenhäuser würden überwacht, Angehörige unter Druck gesetzt, Leichen teils nur gegen Geld herausgegeben. Diese Zustände, so Pahlavi, seien Ausdruck eines Systems, das sich nur noch durch rohe Gewalt an der Macht halte.

Zugleich machte der im Exil lebende Oppositionspolitiker deutlich, dass er sich nicht nur als Mahner, sondern als aktiver Teil eines möglichen politischen Übergangs versteht. Er erklärte seine Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und den Weg in eine Übergangsphase zu begleiten, sollte das Regime zusammenbrechen. Dabei betonte er mehrfach, kein Interesse an persönlicher Machtausübung zu haben. Ziel sei eine demokratische Ordnung, die von den Iranern selbst bestimmt werde.

Konkret stellte Pahlavi einen Maßnahmenkatalog vor, der sich vor allem an westliche Staaten richtet. Dazu gehören ein gezielter wirtschaftlicher Druck auf die Führung in Teheran, das Einfrieren von Auslandsvermögen sowie die internationale Isolation zentraler Machtstrukturen wie der Revolutionsgarden. Gleichzeitig forderte er technische Unterstützung, um der Bevölkerung trotz staatlicher Zensur freien Zugang zum Internet zu ermöglichen. Ausländische Militärinterventionen lehnte er ausdrücklich ab.

Bemerkenswert war auch sein Ton gegenüber Teilen des iranischen Militärs und der Sicherheitskräfte. Pahlavi sprach diesen direkt an und rief sie dazu auf, sich nicht länger an der Unterdrückung der Bevölkerung zu beteiligen. Es gehe nicht um Vergeltung oder Abrechnung, sondern um einen geordneten Übergang ohne Chaos, Bürgerkrieg oder Rachefeldzüge, wie sie andere Staaten nach Regimewechseln erlebt hätten.

Für die Zeit nach einem möglichen Umbruch stellte Pahlavi einen klaren Ablauf in Aussicht. In einer Übergangsphase solle die öffentliche Ordnung gesichert, die Verwaltung funktionsfähig gehalten und die wirtschaftliche Stabilisierung eingeleitet werden. Anschließend seien ein verfassungsgebender Prozess und freie Wahlen vorgesehen, begleitet von internationaler Beobachtung. Iran solle künftig ein säkularer Rechtsstaat werden, der die Trennung von Religion und Politik respektiert und seinen Bürgern gleiche Rechte garantiert.

Ob und wann es zu einem Machtwechsel kommt, bleibt offen. Doch Pahlavi vermittelte den Eindruck, dass die Protestbewegung im Land eine neue Qualität erreicht habe. Teile des Sicherheitsapparates würden bereits Befehle verweigern, der Rückhalt für das Regime schwinde sichtbar. Seine Botschaft an die internationale Gemeinschaft war unmissverständlich: Ein politischer Wandel im Iran sei möglich – und wer ihn unterstützen wolle, müsse jetzt handeln, nicht erst im Nachhinein.

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Zensurkomplex: So zerstört ein staatlich gefüttertes NGO-Netzwerk die Meinungsfreiheit

15. Januar 2026 um 14:00

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Die Vertreter von “Unsere Demokratie™” behaupten immer wieder, Deutschland sei ein Vorzeigeschüler bei Demokratie und Meinungsfreiheit. Doch hinter dieser öffentlich vermittelten Fassade sieht es gänzlich anders aus.

Deutschland, ein Hort von Demokratie, Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt? Nun, das ist es, was das Parteienkartell von “Unsere Demokratie™” den Menschen gerne verkaufen möchte. Doch wer genauer hinsieht, entdeckt ein völlig anderes Bild: ein engmaschiges Geflecht aus Behörden, Stiftungen, NGOs, Faktencheckern und akademischen Arbeitsgruppen, das sich anmaßt, Wahrheit und “Desinformation” bzw. “Fake News” verbindlich zu definieren. Der australisch-amerikanische Bürgerrechtler Andrew Lowenthal nennt in einem Interview mit der “Neuen Zürcher Zeitung” dieses Gebilde beim Namen: einen Zensur-Industrie-Komplex.

Lowenthal, bekannt geworden durch die Enthüllungen der “Twitter Files”, hat sich nach seinen Recherchen in den USA nun Deutschland vorgenommen. Was er fand, sprengt jede Vorstellung von vereinzelten Aktivisten oder einzelnen Initiativen. Rund 330 Organisationen, staatliche Stellen und staatsfinanzierte Akteure bilden laut seinen Recherchen ein dicht verwobenes Netzwerk, das in industriellem Maßstab Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung nimmt. Berlin fungiert dabei als europäische NGO-Hauptstadt, von der aus Narrative nicht nur national, sondern europaweit orchestriert werden.

Der Kern des Problems liegt nicht nur in der offenen Zensur, sondern auch in einem ideologischen Grundirrtum. Viele dieser Akteure glauben ernsthaft, Wahrheit und Lüge ließen sich objektiv und eindeutig trennen. Meinungen werden als Fakten behandelt und abweichende Positionen als “Desinformation” etikettiert. Lowenthal beschreibt eine epistemische Blase, in der die Beteiligten gar nicht mehr bemerken, wie politisch und umstritten ihr eigenes Handeln ist. Was sie für neutral halten, ist in Wahrheit oft nichts weiter als die eigene (links-woke) Weltsicht.

Besonders kritisch wird es dort, wo diese höchst einseitige Weltsicht mit staatlicher Macht verschmilzt. In Deutschland fließen Hunderte Millionen Euro Steuergeld in Projekte zur sogenannten Inhalts- und Narrativkontrolle. Programme wie “Demokratie leben” oder EU-Fördertöpfe speisen Organisationen wie Hate Aid, Respect oder die Amadeu-Antonio-Stiftung. Einige dieser NGOs arbeiten offen mit Polizei und Sicherheitsbehörden zusammen, melden Inhalte oder liefern Einschätzungen, die faktisch Ermittlungen auslösen. Früher galten NGOs als kritische Kontrollinstanzen des Staates. Heute agieren manche von ihnen als ausgelagerte Vorfeldorganisationen der Regierung.

Lowenthal verweist auf Fälle, die international für Kopfschütteln sorgen. Eine Frau wird in Hamburg zu Haft verurteilt, weil sie einen verurteilten Vergewaltiger als “ehrloses Vergewaltigerschwein” bezeichnet. Ein Mädchen wird wegen politisch unkorrekter Tiktok-Posts von der Polizei aus dem Unterricht geholt. Ein US-Autor wird in Deutschland wegen eines Buchcovers mit Corona-Maske und Hakenkreuzsymbol verurteilt, seine Wohnung durchsucht. Das sind Symptome eines Systems, das Meinungsäußerungen zunehmend kriminalisiert.

Auffällig ist dabei die Selbstgerechtigkeit der Akteure. Viele sehen sich als Idealisten, als Verteidiger des Guten gegen Hass und Populismus. Doch genau hier liegt laut Lowenthal der Denkfehler. Initiativen wie “Machine Against the Rage” erklären offen, dass sie nicht nur Hassrede, sondern auch politischen Widerspruch eindämmen wollen. Wer Populismus bekämpft, kriminalisiert zwangsläufig oppositionelle Meinungen. Damit wird nicht die Demokratie gestärkt, sondern der herrschende Meinungskorridor zementiert.

Der Vergleich mit den USA fällt für Deutschland unerquicklich aus. Während dort das First Amendment enge Grenzen für staatlich-private Zensurkooperationen setzt, gilt in Deutschland eine solche Zusammenarbeit als völlig normal. Offen, legal, selbstverständlich. Dass die Vereinigten Staaten nun deutsche NGOs wie Hate Aid sanktionieren, weil sie die Meinungsfreiheit untergraben, ist hierbei nur konsequent.

Lowenthal diagnostiziert in seinem Interview eine typisch deutsche Übersteuerung: den technokratischen Glauben, komplexe gesellschaftliche Debatten administrativ ordnen und “sauber” machen zu können. Das Internet wird nicht als Raum pluralistischer Auseinandersetzung verstanden, sondern als Problemzone, die kontrolliert, moderiert und normiert werden muss. Was als Ordnungspolitik beginnt, endet in Einschüchterung, Diskussionsvermeidung und politischer Lethargie.

Ob Deutschland auf totalitäre Zeiten zusteuert, lässt Lowenthal offen. Klar ist für ihn jedoch: Dieses Netzwerk stellt eine reale Bedrohung für die Demokratie dar. Die Akteure handeln im festen Glauben, sie würden sie retten. Tatsächlich, so seine bittere Diagnose, stehen sie auf derselben Stufe wie jene, die sie angeblich zu bekämpfen vorgeben.

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Totalüberwachung von Smartphones! Britische Sozialisten drehen durch

14. Januar 2026 um 15:00

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Die sozialistische Regierung Großbritanniens will die Überwachung von Smartphones direkt im Betriebssystem implementiert sehen. Man beruft sich dabei auf den “Kinderschutz”. Der linke Totalitarismus-Wahn setzt sich durch.

Das Vereinigte Königreich soll zu einer digitalen Kontrollgesellschaft werden. Mittels entsprechender Gesetzesinitiativen wollen die regierenden Sozialisten sämtliche Smartphones und Tablets künftig mit einer fest integrierten und nicht entfernbaren Überwachungssoftware ausstatten. Dabei will man Inhalte direkt auf den Geräten selbst analysieren, bevor Verschlüsselungsmaßnahmen (z. B. durch Messenger-Dienste) greifen.

Durchgesetzt werden soll diese Maßnahme über eine Änderung des Gesetzes über das kindliche Wohlbefinden und Schulen. Damit will man angeblich verhindern, dass Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch aufgenommen, gespeichert, angesehen oder übertragen werden. Dies gelte auch für Livestreams. Doch damit würde man prinzipiell jede Aufnahme durch die Kameras dieser Geräte einer Analyse unterwerfen und die generelle Privatsphäre der Nutzer verletzen.

Ganz zu schweigen davon, dass die Täter problemlos auf alternative Möglichkeiten – also klassische Fotoapparate und Kameras, sowie Laptops und PCs – umsteigen können, um ihren abscheulichen Trieben zu folgen. Zudem sind die vorgeschlagenen automatisierten Inhaltskontrollen extrem fehleranfällig, wie unter anderem die Daten des deutschen Bundeskriminalamts zeigen.

Das Ergebnis wären unzählige Falschmeldungen an die Polizeibehörden, automatische Sperren, Hausdurchsuchungen und die Weitergabe von privaten Daten, die eigentlich sonst niemanden etwas angehen. Die dadurch überlasteten Ermittlungsbehörden würden sich an unzähligen unschuldigen Bürgern abarbeiten, während Kapazitäten für wirkliche Straftaten fehlen.

Mehr noch würde ein solcher softwaretechnischer Eingriff die Türen für noch mehr Überwachung und Kontrolle öffnen. Kleine Eingriffe über Updates genügen, um künftig auch gegen Oppositionelle, Regierungskritiker und sogar gegen Journalisten vorgehen zu können. Ist dies wirklich das, was die Bürger wollen?

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Das neue deutsche Zensurgesetz bedeutet das Ende von Meinungs- und Pressefreiheit

14. Januar 2026 um 05:00

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Ich habe am Montag bereits ein Video von NuoViso über das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz veröffentlicht. Nun will ich auch in einem Artikel erklären, worum es dabei geht und wie die Bundesregierung die Meinungs- und Pressefreiheit endgültig begraben will. Die EU gibt die Richtung vor Im Oktober hat die EU die Verordnung über die Transparenz und das Targeting […]
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Cloudflare gegen Italien: Wie ein EU-Land das ganze Internet zensieren will

13. Januar 2026 um 15:00

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In Europa ist der Zensurwahn besonders stark ausgeprägt. Dies zeigt sich auch in einem aktuellen Fall: Die italienischen Behörden setzen den Internetdienstanbieter Cloudflare unter Druck. In Italien illegale Inhalte sollen nämlich weltweit gesperrt werden. Wenn das Schule macht …

Der Internetdienstanbieter Cloudflare wurde laut dem CEO und Gründer des Unternehmens, Matthew Prince, in Italien mit einer Geldstrafe von 17 Millionen US-Dollar belegt. Grund dafür sei, dass das Unternehmen sich geweigert habe, an einem italienischen Zensurmechanismus teilzunehmen. In diesem spezifischen Fall ging es um ein von der italienischen Medienaufsicht AGCOM (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni) kontrolliertes System mit dem Namen “Piracy Shield”.

Dabei geht es um die Bekämpfung von illegalen Streamingdiensten, welche den finanziellen Interessen italienischer und europäischer Medienkonzerne schaden. Das Problem dabei ist, dass private Akteure im Auftrag dieser Unternehmen Webseiten, IP-Adressen und Domains an das “Piracy Shield”-System melden, welches daraufhin Internetdienstleister wie Cloudflare dazu verpflichtet, diese innerhalb von nur einer halben Stunde zu blockieren.

Prince kritisiert, dass dies ohne richterliche Anordnung und ausreichende vorherige Prüfungen geschieht. Man umgehe rechtsstaatliche Verfahren. Zudem greife man tief in die technische Infrastruktur des Internets ein. Die betreffenden Seiten würden nicht nur in Italien selbst zensiert, sondern weltweit. Damit würde Rom darauf bestehen, dass eine “undurchsichtige europäische Medienkungelei diktieren soll, was online erlaubt ist und was nicht”.

Sein Unternehmen würde deshalb “die Beendigung der Cybersecurity-Leistungen im Wert von Millionen US‑Dollar, die wir den kommenden Olympischen Spielen Mailand–Cortina pro bono bereitstellen”, in Betracht ziehen. Auch steht “die Einstellung von Cloudflares kostenlosen Cybersecurity-Diensten für alle Nutzer mit Sitz in Italien” zur Disposition. Weiters überlege man “den Abzug aller Server aus italienischen Städten” und stampfe sämtliche Pläne ein, “ein Cloudflare-Büro in Italien aufzubauen oder irgendwelche Investitionen im Land zu tätigen”. Er erklärte weiter:

Wer dumme Spiele spielt, gewinnt dumme Preise. Auch wenn es Dinge gibt, die ich anders handhaben würde als die aktuelle US-Regierung, schätze ich @JDVance, weil er eine Führungsrolle dabei übernimmt anzuerkennen, dass diese Art von Regulierung ein grundlegendes Thema unfairer Handelspraktiken ist – und zugleich demokratische Werte bedroht. Und in diesem Fall hat @ElonMusk recht: #FreeSpeech ist entscheidend und wird von einer realitätsfernen Kungelei sehr verstörter europäischer Entscheidungsträger angegriffen.

Cloudflare sei der Ansicht, dass Italien genauso wie alle Länder das Recht habe, Inhalte auf Netzwerken innerhalb seiner eigenen Grenzen zu regulieren. Doch dies müsse nach den Grundsätzen des Rechtsstaates und eines ordnungsgemäßen Verfahrens geschehen. “Und Italien hat ganz sicher kein Recht, zu regulieren, was im Internet in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Kanada, China, Brasilien, Indien oder irgendwo außerhalb seiner Grenzen erlaubt ist oder nicht”, so Prince abschließend.

Dabei trifft er einen wichtigen Punkt. Man stelle sich beispielsweise vor, Saudi-Arabien und andere Moslem-Staaten würden die Sperre sämtlicher Bilder und Videos von nichtverschleierten Frauen fordern – und das nicht nur im eigenen Land, sondern global. Auch andere Staaten könnten bestimmte, in ihrem Land illegale, aber woanders legale Inhalte global sperren lassen. Das Ergebnis wäre ein weltweites Zensurregime, welches die Freiheit des Internets grundlegend erschüttert.

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Wie die Bundesregierung die Presse- und Meinungsfreiheit nun ganz abschaffen will

12. Januar 2026 um 18:30

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Die Bundesregierung will im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie das Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) einführen, das politische Werbung im Netz regeln soll. Da in dem Gesetz nicht definiert ist, was genau politische Werbung ist, bedeutet das Gesetz reine Willkür, bei der nicht Richter, sondern einzelne Beamte beschließen, was strafbewährte politische Werbung sein soll. Da das Gesetz außerdem […]
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Ist die NATO schon tot? | Von Thomas Röper

12. Januar 2026 um 13:44

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Ist die NATO schon tot? | Von Thomas Röper
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Ist die NATO schon tot? | Von Thomas Röper

Wer Trumps Pläne verstehen will, muss seine Sicherheitsstrategie lesen.

Ein Standpunkt von Thomas Röper.

Die Aufregung um Trumps Aktionen ist groß und sie wächst fast täglich, dabei kommen sie nicht überraschend. Wer seine Sicherheitsstrategie vom November verstanden hat, der kann nicht überrascht sein - und kann sich denken, was noch kommen dürfte.

Viele glauben immer noch, Trump habe keine Strategie, gehe chaotisch vor, ändere ständig seine Meinung und so weiter. Ich habe das nie gedacht und auch oft gesagt, dass ich der Meinung bin, dass Trump sehr genau weiß, was er tut, und dass er einer festgelegten Strategie folgt. Man darf nicht allen seinen Erklärungen vor der Presse und Posts auf TruthSocial allzu viel Bedeutung beimessen, denn seine Erklärungen und Posts wirken in der Tat chaotisch.

Aber das ist seine Verhandlungsstrategie: Er will seine Gegner und Verhandlungspartner verunsichern und ihnen auch Angst machen, weil er dann in Verhandlungen mehr erreichen kann. Viele seiner Erklärungen und Posts sind eher als Psychoterror gegen seine Gegner und Verhandlungspartner zu verstehen.

Wer diese, oft wirr erscheinenden Erklärungen und Posts aber ausblendet und nur auf das schaut, was Trump tatsächlich tut, der kann eine recht klare Linie in seiner Politik erkennen.

Es steht alles in Trumps Sicherheitsstrategie

Und diese Linie hat Trump in seiner Nationalen Sicherheitsstrategie vom November zu Papier bringen lassen. Ich habe bereits in einem Artikel erklärt, dass weder Trumps Vorgehen bei Venezuela noch seine Sanktionen gegen EU-Bürger wegen Zensur von amerikanischen Internetplattformen überraschend kamen, denn beides konnte man Wochen vorher mehr oder weniger deutlich in seiner Sicherheitsstrategie nachlesen.

Bei Europa war Trump in der Sicherheitsstrategie besonders deutlich, denn darin hieß es unmissverständlich:

„Die USA werden ihre Souveränität unmissverständlich verteidigen. Dies schließt ein, deren Aushöhlung durch transnationale und internationale Organisationen sowie Versuche ausländischer Mächte oder Akteure zu verhindern, unsere Meinungsäußerung zu zensieren oder die Meinungsfreiheit unserer Bürger einzuschränken.“

Da Trump die EU in der Sicherheitsstrategie als eine der „größeren Herausforderungen für Europa“ bezeichnet hat, weil sie „die politische Freiheit und Souveränität“ unter anderem durch „die Zensur der Meinungsfreiheit und die Unterdrückung der politischen Opposition“ untergrabe, konnte wahrlich niemand überrascht sein, als die Trump-Regierung Ende Dezember die ersten EU-Bürger wegen „Zensur der Meinungsfreiheit“ zensiert hat. Das wurde in der Sicherheitsstrategie mehr als offen angekündigt.

Auch bei Venezuela brauchte niemand überrascht sein, denn Nord- und Südamerika, die in den USA als „westliche Hemisphäre“ bezeichnet werden, wurde in der Sicherheitsstrategie als die für die Trump-Regierung wichtigste Region der Welt genannt, die Trump wieder unter die Kontrolle der USA zu bringen will, weshalb er sich ausdrücklich auf die Monroe-Doktrin beruft. In der Sicherheitsstrategie konnte man nachlesen, dass Trump die Monroe-Doktrin wieder aufleben lassen will, in der die USA vor 200 Jahren festgeschrieben haben, dass die beiden Amerikas ihr Hinterhof sind, in dem sie schalten und walten, wie sie wollen, und aus dem sich alle anderen Länder der Welt fernzuhalten haben.

Dass es ihm damit ernst ist, hat er in Venezuela gezeigt. Dass er Venezuela unter die totale Kontrolle der USA bringen will, war also absehbar. Auch die Tatsache, dass die Trump-Regierung von Venezuela nun fordert, die dort anwesenden Berater aus Russland und China auszuweisen, kommt daher nicht überraschend, denn die Monroe-Doktrin will jeden Einfluss anderer Mächte in der “westlichen Hemisphäre” unterbinden.

Die Frage war nicht, ob Trump Venezuela unter seine Kontrolle bringen würde, die Frage war nur, wann und mit welchen Mitteln er das umsetzen würde. Andere Länder der Region, die die US-Regierung kritisieren und sich ihr widersetzen, sollten sich nun ernsthafte Gedanken machen, ich erinnere nur an Trumps Ambitionen auf Kanada oder den Dauerstreit mit Kuba.

Und ganz wichtig: Zur „westlichen Hemisphäre“ gehört für die USA auch Grönland. Es sollte sich also in Europa niemand Illusionen machen, ob Trumps Rhetorik zu Grönland ernst gemeint ist. Die ist sehr ernst gemeint und die Europäer können nur noch entscheiden, ob sie nachgeben und einen gesichtswahrenden Ausweg finden wollen, aber dass die USA die Kontrolle über Grönland übernehmen werden, ist in meinen Augen beschlossene Sache. Die Frage ist auch hier nicht, ob, sondern die Frage ist nur noch, wann und wie.

Und damit kommen wir zum eigentlichen Thema dieses Artikels.

Was bedeutet das für die NATO?

Um herauszufinden, was das für die NATO bedeutet, habe ich mir Trumps Sicherheitsstrategie noch einmal angeschaut, und zwar habe ich nachgeschaut, ob und wie oft und in welchen Zusammenhang die NATO darin erwähnt wird. Die Antwort war sogar für mich überraschend, denn auf den 33 Seiten ergibt der Suchbegriff „nato“ nur sechs Treffer, wobei ein Treffer auf das Wort „discriminatory“ verweist, also nichts mit der NATO zu tun hat.

Die NATO, einst das wichtigste außen- und machtpolitische Instrument der USA, wird in Trumps neuer Nationalen Sicherheitsstrategie also nur fünf Mal erwähnt. Und auch damit nicht genug, denn wenn wir uns jetzt anschauen, in welchem Zusammenhang die NATO erwähnt wird, wird deutlich, wie unwichtig sie für Trump ist.

Die ersten beiden Male wird die NATO in einem Satz auf Seite 12 der Sicherheitsstrategie erwähnt. Dort lobt sich Trump selbst dafür, dass er die NATO-Länder dazu verpflichtet hat, künftig 5 Prozent des BIP für Rüstung auszugeben. Dabei ging es darum, dass die Europäer diese Gelder an US-Rüstungskonzerne bezahlen, was bedeutet, dass Trump die NATO nur als Instrument ansieht, um den Europäern mehr Geld aus dem Kreuz zu leiern.

Das ist keine Übertreibung von mir, denn einen anderen Sinn hat die NATO in Trumps Sicherheitsstrategie nicht.

Die nächsten zwei Erwähnungen der NATO finden sich in diesem Absatz oben auf Seite 27 der Sicherheitsstrategie:

„Langfristig ist es mehr als plausibel, dass spätestens in einigen Jahrzehnten bestimmte NATO-Mitglieder mehrheitlich nicht-europäisch sein werden. Daher ist es eine offene Frage, ob sie ihre Rolle in der Welt oder ihr Bündnis mit den USA weiterhin so sehen werden wie die Unterzeichner der NATO-Charta.“

Hier werden also klare Zweifel an der Zukunft der NATO geäußert, weil Trumps Regierung der Meinung ist, dass vor allem die westeuropäischen Staaten wegen der Massenmigration „in einigen Jahrzehnten“ keine mehrheitlich von Europäern bewohnten Staaten mehr sein werden, die mit den USA gemeinsame kulturelle Wurzeln verbinden, sondern dass dort dann die muslimischen Migranten aus afrikanischen und arabischen Ländern die Bevölkerungsmehrheit stellen werden, die eine andere Mentalität haben und sich kulturell weniger dem Westen als Arabien oder Afrika zugehörig fühlen werden.

Daran sieht man, dass Trump keineswegs kurzfristig denkt, sondern sehr langfristig und strategisch. Wenn die westeuropäischen Staaten in 20 Jahren ohnehin von ihrer Mentalität her nicht mehr zum Westen, sondern zu Arabien oder Afrika gehören werden, macht es aus geostrategischer Sicht, also langfristig, keinen Sinn mehr, noch auf diese Länder als Verbündete zu setzen, denn sie werden ohnehin irgendwann abspenstig.

Das letzte Mal wird die NATO in Trumps Sicherheitsstrategie unten auf der gleichen Seite 27 erwähnt, als die Prioritäten der Politik der USA in Bezug auf Europa aufgelistet werden. Über die NATO steht dort:

„Das Beenden des Eindrucks und die Verhinderung der Realität der NATO als ständig expandierende Allianz“

Im Klartext ist das eine klare Absage an weitere NATO-Erweiterungen, es soll sogar der Eindruck verhindert werden, die NATO könne sich weiter ausdehnen.

Das war’s, mehr steht in Trumps Nationaler Sicherheitsstrategie nicht über die NATO. Trump sieht die NATO als Instrument dafür, von den Europäern möglichst viel Geld für amerikanische Waffen zu bekommen, ansonsten sieht er in der NATO keine langfristige Zukunft mehr und er spricht sich folgerichtig gegen weitere NATO-Erweiterungen aus.

Mit anderen Worten: Die NATO ist für Trump schon tot, und er will nur noch so viel Geld wie möglich aus den NATO-Ländern herauspressen, solange das noch geht.

Das erklärt auch, warum Trump mit seinen kompromisslosen Forderungen nach der Annexion von Grönland den Fortbestand der NATO riskiert: Er will das strategisch aus mehreren Gründen wichtige Grönland bekommen – und wenn daran die NATO zerbricht, dann ist das eben so, denn langfristig ist die NATO sowieso erledigt, weil große Teile Europas, also Westeuropa, sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten so verändern werden, dass die NATO sich dann von selbst erledigt.

Dass Trump das so sieht, kann man auch an folgender Priorität von Trumps Sicherheitsstrategie ablesen:

„Aufbau der gesunden Nationen in Mittel-, Ost- und Südeuropa durch Handelsbeziehungen, Waffenverkäufe, politische Zusammenarbeit sowie Austausch in Kultur und Bildung.“

Merken Sie was? Westeuropa erwähnt Trump hier nicht, das hat er offensichtlich abgeschrieben. Er setzt durchaus noch auf andere Teile Europas, aber eben nicht mehr auf Westeuropa, weshalb die NATO automatisch hinfällig wird.

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Thomas Röper, geboren 1971, hat als Experte für Osteuropa in Finanzdienstleistungsunternehmen in Osteuropa und Russland Vorstands- und Aufsichtsratspositionen bekleidet. Heute lebt er in seiner Wahlheimat St. Petersburg. Er lebt über 15 Jahre in Russland und spricht fließend Russisch. Die Schwerpunkte seiner medienkritischen Arbeit sind das (mediale) Russlandbild in Deutschland, Kritik an der Berichterstattung westlicher Medien im Allgemeinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.

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Danke an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags. 

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Dieser Beitrag erschien am 08. Januar 2026 auf dem Blog anti-spiegel.

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Bild: Kerzen zum Gedenken und zur Solidarität. Dunkler Hintergrund mit kurzer Tiefe von Feld für Trauer und Beileid.

Bildquelle: Gudrun Muenz / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Glücksspielgesetz unter Druck: Was andere Länder besser machen und was wir daraus lernen können

12. Januar 2026 um 09:00

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Die Debatte über die deutsche Glücksspielregulierung hat in den vergangenen Monaten deutlich an Intensität gewonnen. Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Juli 2021 verfügt Deutschland erstmals über ein einheitliches Regelwerk für den Online-Glücksspielmarkt. Ziel war es, einen zuvor weitgehend unregulierten Bereich zu ordnen, Spielerschutz zu stärken und illegale Angebote zurückzudrängen. Gleichzeitig sollte ein legaler Markt entstehen, der für Anbieter wirtschaftlich tragfähig ist und für Nutzer eine attraktive Alternative darstellt.

Genau an diesem Spannungsfeld entzündet sich die politische und gesellschaftliche Diskussion, gerade da das Jahr 2026 eines der Neujustierung sein wird. Kritiker bezweifeln, dass das derzeitige System diese Balance erreicht, doch Befürworter verweisen auf die Notwendigkeit strenger Regeln, um problematisches Spielverhalten wirksam einzudämmen.

Der Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass viele Staaten mit ähnlichen Zielkonflikten ringen, einige jedoch andere regulatorische Wege eingeschlagen haben, die in der Praxis als vergleichsweise stabil gelten.

Hohe Kontrolle, umstrittene Akzeptanz

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde ein stark zentralisiertes Aufsichtsmodell etabliert. Kern des Ansatzes ist die länderübergreifende Regulierung durch eine gemeinsame Behörde, die Zulassungen erteilt, Auflagen überwacht und gegen im Ausland lizenzierte Angebote vorgeht. 

Hinzu kommen technische Instrumente, die anbieterübergreifend greifen sollen, wie zum Beispiel zentrale Systeme zur Überwachung von Einzahlungslimits oder zur Verhinderung paralleler Nutzung mehrerer Angebote.

Aus regulatorischer Sicht verfolgt dieses Modell eine klare Logik. Wer Limits nicht nur bei einem Anbieter, sondern marktweit durchsetzt, reduziert Umgehungsmöglichkeiten. In der politischen Debatte wird jedoch zunehmend die Frage gestellt, ob die hohe Regeldichte unbeabsichtigte Nebenwirkungen erzeugt. Denn Regulierung wirkt im digitalen Raum immer auch über Nutzerverhalten. Wird der legale Markt als zu restriktiv oder technisch fehleranfällig wahrgenommen, steigt die Bereitschaft, auf Alternativen auszuweichen, wie sie bei https://www.hochgepokert.com/casino/ohne-lugas/ verglichen werden.

Dänemark als Lizenzsystem mit hoher Marktdurchdringung

Dänemark gilt in vielen europäischen Fachkreisen als Beispiel für ein funktionierendes Online-Glücksspielmodell. Das Land liberalisierte seinen Markt frühzeitig und setzte auf ein klares Lizenzsystem, das privaten Anbietern den Marktzugang erlaubt, sie aber zugleich strengen Auflagen unterwirft. Entscheidend ist dabei weniger die formale Ausgestaltung der Regeln als ihre konsequente Durchsetzung.

Die dänische Glücksspielaufsicht veröffentlicht regelmäßig Berichte über den legalen und illegalen Markt. Diese Transparenz ist ein zentraler Unterschied zu vielen anderen Ländern. Die Daten zeigen, dass ein Großteil der Online-Spielaktivität über lizenzierte Anbieter abgewickelt wird. Im Ausland lizenzierte Angebote existieren zwar weiterhin, verlieren jedoch durch gezielte Maßnahmen an Sichtbarkeit und Reichweite.

Gleichzeitig verschweigt das dänische Modell seine Schwächen nicht. Studien belegen, dass auch dort Minderjährige mit Online-Glücksspiel in Kontakt kommen und dass Spielerschutz kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Der entscheidende Punkt ist jedoch, dass Regulierung als lernender Prozess verstanden wird. Anpassungen erfolgen auf Basis von Daten und nicht allein aus politischem Druck heraus.

Das Vereinigte Königreich mit Reform statt radikaler Neuordnung

Das Vereinigte Königreich verfolgt einen anderen Ansatz. Dort bildet der Gambling Act aus dem Jahr 2005 bis heute die gesetzliche Grundlage. Angesichts der rasanten Digitalisierung wurde jedoch erkannt, dass dieses Regelwerk nicht mehr alle Realitäten des Online-Marktes abbildet. Anstatt ein komplett neues System zu schaffen, setzt die britische Politik auf eine umfassende Reform bestehender Strukturen.

Im Zentrum steht ein stärker risikobasierter Ansatz. Nicht alle Spieler oder Produkte werden pauschal gleichbehandelt, sondern differenziert nach Gefährdungspotenzial. Ergänzt wird dies durch modernisierte Aufsichtsmechanismen, strengere Anforderungen an Produktdesign und Werbung sowie eine stärkere finanzielle Beteiligung der Branche an Präventions- und Hilfsangeboten.

Für die deutsche Diskussion ist dieses Modell deshalb interessant, weil es weniger auf zentrale technische Kontrollsysteme setzt und stärker auf abgestufte Eingriffe. Der Fokus liegt auf problematischen Mustern und Hochrisikobereichen, nicht auf einer vollständigen Vereinheitlichung aller Spielangebote.

Niederlande und Schweden mit intensiver Liberalisierung

Auch die Niederlande bieten ein aufschlussreiches Beispiel. Mit der Einführung eines Lizenzsystems wurde der Online-Glücksspielmarkt geöffnet, nachdem viele Jahre lang faktisch ein Graubereich existierte. Ziel war es, Spieler in regulierte Angebote zu lenken und staatliche Kontrolle herzustellen. Die ersten Jahre zeigten jedoch, dass Öffnung allein keine Garantie für hohe Kanalisierung ist.

Das ist auch in Deutschland zu spüren. Laut offiziellen Berichten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder lag die Kanalisierungsquote im deutschen Online-Glücksspielmarkt auch 2024 deutlich unter den ursprünglich angestrebten 90 Prozent. Schätzungen aus der Branche gehen je nach Segment von Werten zwischen 60 und 70 Prozent aus.

Strenge Werbevorgaben und komplexe Zulassungsverfahren erschwerten es legalen Anbietern, schnell Marktanteile zu gewinnen. Gleichzeitig blieben nicht lizenzierte Plattformen für viele Nutzer erreichbar. Die niederländische Erfahrung verdeutlicht, dass Regulierung immer auch marktwirtschaftliche Effekte erzeugt: Sichtbarkeit, Produktvielfalt und Nutzerfreundlichkeit beeinflussen maßgeblich, ob der legale Markt angenommen wird.

Schweden wiederum liberalisierte seinen Markt bereits 2019 und formulierte klare Kanalisierungsziele. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass diese Ziele nicht vollständig erreicht wurden. Insbesondere im Bereich Online Casino wird öffentlich diskutiert, ob die regulatorischen Rahmenbedingungen ausreichend attraktiv sind, um Spieler dauerhaft im legalen Segment zu halten. Auch hier wird deutlich, dass Regulierung kein statischer Zustand ist, sondern kontinuierlicher Anpassung bedarf.

Fünf Lehren aus internationalen Modellen

Der internationale Vergleich zeigt keine perfekte Lösung, wohl aber wiederkehrende Muster, die für die deutsche Reformdiskussion relevant sind. Erstens muss Kanalisierung messbar und transparent sein. Länder wie Dänemark veröffentlichen regelmäßig Daten zur Marktstruktur. Ohne vergleichbare Kennzahlen bleibt die Bewertung des eigenen Systems spekulativ.

Zweitens ist die Durchsetzung entscheidend. Ein Regelwerk entfaltet nur dann Wirkung, wenn illegale Angebote tatsächlich an Reichweite verlieren. Dazu gehören rechtssichere Sperrmaßnahmen ebenso wie Kooperationen mit Zahlungsdienstleistern und Werbeplattformen.

Drittens ist Akzeptanz ein regulatorischer Faktor. Technisch durchsetzbare Instrumente verlieren an Wirkung, wenn sie von großen Teilen der Nutzerschaft als unverhältnismäßig empfunden werden. Regulierung im digitalen Raum konkurriert immer mit alternativen Angeboten.

Viertens gewinnen risikobasierte Ansätze an Bedeutung. Pauschale Regeln für alle Marktteilnehmer stoßen zunehmend an Grenzen. Internationale Beispiele zeigen, dass differenzierte Modelle flexibler auf problematisches Verhalten reagieren können.

Fünftens muss Regulierung lernfähig bleiben. Staaten, die regelmäßig evaluieren, nachjustieren und ihre Entscheidungen öffentlich begründen, schaffen mehr Vertrauen und erhöhen die langfristige Stabilität des Systems.

Die Diskussion um das deutsche Glücksspielgesetz ist damit mehr als eine juristische Detailfrage. Sie berührt grundlegende Fragen moderner Regulierung in digitalen Märkten. Andere Länder zeigen, dass funktionierende Modelle nicht zwingend weniger streng sind, sondern oft klarer, transparenter und näher an der Realität der Nutzer orientiert. Ob Deutschland diesen Weg einschlägt, wird maßgeblich darüber entscheiden, ob der legale Markt seine zentrale Aufgabe erfüllen kann.

(Auszug von RSS-Feed)

Pressekonferenz zum Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung von Jacques Baud: „Es reicht!“

12. Januar 2026 um 09:00

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Am 8. Januar stellten der Journalist Patrik Baab, die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen sowie die Friedensaktivistin Laura von Wimmersperg den internationalen Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung des in Belgien lebenden Schweizer Militäranalysten Jacques Baud vor. Dieser wurde von zahlreichen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Medien unterzeichnet. Die politische Breite der Unterzeichner reicht vom Vorsitzenden der DKP über prominente BSW-Vertreter bis zum ehemaligen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Auch der Politikwissenschaftler Prof. Dr. John J. Mearsheimer sowie der Pink-Floyd-Musiker Roger Waters setzten ihre Unterschrift unter den Aufruf. Die NachDenkSeiten kommentieren die Pressekonferenz in voller Länge.

Hintergrund

In ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee sowie des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes mit umfassenden Sanktionen belegt: Ein- und Ausreiseverbot aus dem EU-Raum, das heißt, er darf Belgien nicht mehr verlassen und alle seine Konten in der EU wurden blockiert. Begründung: Seine Analysen zur Entwicklung des Ukraine-Krieges stimmen nicht mit den etablierten Narrativen in der EU einher.

Unterzeichnen kann man den Aufruf hier: free-baud.org

Hier finden Sie den Aufruf „Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU“ im Wortlaut:

„Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.“

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a.D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Sebastian Bahlo, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brüssel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Max Blumenthal, Journalist und Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic. Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus, California State University Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehem. Berater im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Historisches Institut, Universität Montreal, Kanada
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B. Sc., Hobart, Australien
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a.D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star, USA
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler, Universität Südostnorwegen
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slowakei
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Kanada
  • Dr. Renate Dillmann, Bochum
  • Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
  • Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
  • Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Heike Egner, Immunbiologin
  • Ralf Eger, Filmemacher, München
  • Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
  • Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bukarest
  • Thomas Fazi, Autor, Italien
  • Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
  • Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatssekretär im BMF
  • Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
  • Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
  • Thomas Fasbender, Journalist
  • Dr. Markus Fiedler, Soziologe
  • Marcel Fischer, Radio Marabu
  • David C. Fisher, Houston, Texas, USA
  • Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Schweiz
  • Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockholm
  • Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
  • Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
  • Harald Friese, Historiker, Köln
  • Elena Fritz, geopolitische Analystin
  • George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, UK
  • Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
  • Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
  • Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
  • Magda von Garrel, Politologin und Autorin
  • J. R. Gipple, Des Moines, Iowa, USA
  • Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
  • Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, USA
  • Hans-Wolff Graf, Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Vermögensverwalter und Journalist
  • Urs Graf, Psychologe, Sirnach, Schweiz
  • Tilo Gräser, Journalist, Berlin
  • Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Norbert Häring, Publizist und Autor
  • Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies, USA
  • Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor MPI für ethnologische Forschung
  • Klaus Hartmann, Präsident der Weltunion der Freidenker
  • Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
  • Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
  • Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, USA
  • Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
  • Elisabeth Hills, Memphis, Tennessee, USA
  • Diana Hohenthal, Kunstmanagerin und Kuratorin
  • Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
  • Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
  • Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist und Verleger
  • Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
  • Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
  • Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm
  • Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
  • Markus J. Karsten, Verleger, Westend-Verlag
  • Alexander King, MdA, BSW
  • Dr. Lasha Kazradze, International Relations Analyst, Georgien
  • Leo Keller, Managing Director, Blue Ocean SWS GmbH, Zürich
  • Friedhelm Klinkhammer, Jurist
  • Marcus Klöckner, Journalist und Autor
  • Lucy Komisar, Investigative Journalist, New York, USA
  • Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
  • Volker Krannich, Projektmanager i.R.
  • Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
  • Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaftler, Humboldt-Universität i.R.
  • Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
  • Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
  • Markus Kompa, Fachanwalt für Medienrecht
  • Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
  • Generalmajor a.D. Dennis Laich, US Army
  • Dr. Anatol Lieven, Direktor Eurasien-Programm, Quincy Institute, USA
  • Andrew Lowenthal, Gründer und CEO liber-net, Australien
  • Prof. Dr. Pascal Lottaz, Universität Kyoto, Japan
  • Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
  • Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
  • Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
  • Gisela Liebe, Dipl.-Sozialwirtin, Schweiz
  • Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
  • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BfV a.D.
  • Aaron Maté, Journalist, Kanada
  • Ray McGovern, CIA-Analyst i.R., USA
  • Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
  • Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
  • Ursula Mathern, Merxheim
  • Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
  • Stefania Maurizi, Journalistin, Rom
  • Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava
  • Dr. Krishen Mehta, Yale University, USA
  • Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
  • Antje Meyen, Journalistin, München
  • Steven Milosevski, Sydney, Australien
  • Vernon Moat, Exeter, UK
  • Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist
  • Gisela von Mutius, Politologin
  • Hans-Reimar von Mutius, Politologe
  • Peter Mertens, Generalsekretär PVDA, Belgien
  • Oberstleutnant a.D. Peter Misch, Verleger
  • Albrecht Müller, Gründer Nachdenkseiten
  • Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
  • Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm
  • Agneta Norberg, ehem. Vorsitzende Friedensrat Schweden
  • Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
  • Stephan Ossenkopp, Publizist
  • Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
  • Prof. Dr. Nikolai Petro, University of Rhode Island, USA
  • Didier Pfirter, Botschafter a.D., Schweiz
  • Prof. Dr. Theodore A. Postol, MIT, USA
  • Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
  • Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
  • Vladimir Palko, ehem. Innenminister, Slowakei
  • Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a.D.
  • Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
  • Doris und George Pumphrey, Berlin
  • Éva Péli, Journalistin, Berlin
  • Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm
  • Licia Ponno, Business Developer, Mailand
  • Scott Ritter, ehem. UN-Waffeninspektor, USA
  • Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor
  • Dr. Alexander Rahr, Osteuropa-Experte
  • Arnulf Rating, Kabarettist
  • Prof. Dr. Christopher Read, European History, UK
  • Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
  • Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor
  • Dr. Günter Rexilius, Psychotherapeut
  • Torsten Rexin, stellv. Vorsitzender Deutsch-Russische Freundschaft
  • Steffi Rist, Unternehmerin
  • Jan Ristau, Rechtsanwalt und Publizist
  • Prof. Dr. Geoffrey Roberts, Historiker
  • Jesús Rodríguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune
  • Coleen Rowley, FBI Special Agent a.D., USA
  • Dr. Werner Rügemer, Publizist
  • Darryl Rush, Singer-Songwriter, USA
  • Theo Russell, Vorsitzender New Communist Party, UK
  • Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, UK
  • Michael von der Schulenburg, MdEP
  • Vizeadmiral a.D. Kay-Achim Schönbach
  • Gabriel Shipton, The Information Rights Project
  • Lord Robert Skidelsky, House of Lords, UK
  • Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Max-Planck-Institut
  • Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, USA
  • Peter Schindler, Rechtsanwalt, Wien
  • Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
  • Major a.D. Dr. Lothar Schröter, Militärhistoriker
  • Barbara Schwegler, Chirurgin, IPPNW
  • Prof. Bernd Seegers, Stadtplaner
  • Yves Smith, Financial Analyst
  • Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller
  • Anette Sorg, Nachdenkseiten
  • Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Autor
  • Oberfeldarzt d.R. Dr. Berthold Spahlinger
  • Peter Stevkov, stellv. Chefredakteur Marker.sk
  • Prof. Dr. Ola Tunander, PRIO, Norwegen
  • Rosalie Tyler Paul, USA
  • Raymond Unger, Schriftsteller und Künstler
  • Gert Ewen Ungar, Journalist
  • Ron Unger, US Marine Corps i.R.
  • Prof. Dr. mult. Dr. h.c. mult. László Ungvári
  • Gary Villapiano, Executive Producer
  • Erika Vögeli, Psychologin
  • Alexander Wallasch, Journalist
  • Roger Waters, Musiker
  • Elisabeth Fürstin zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee
  • Margot und Willy Wahl, Seniora.org
  • Prof. Dr. Harald Wallach, Psychologe
  • Dr. Bettina Warwitz, Medizinerin
  • Edelgard und Horst Weber, Landwirte
  • Dr. phil. Tatjana Weber
  • Kay Weir, Herausgeber
  • Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte
  • Julia Wille, Filmausstatterin
  • Dr. Volker Wirth, Wirtschaftswissenschaftler
  • Winfried Wolk, Künstler
  • Russell Woodward, Lehrer i.R.
  • Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a.D.
  • Wenzel, Musiker und Autor
  • Oberst a.D. Lawrence Wilkerson, USA
  • Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
  • Achim Winter, Journalist und Satiriker
  • Flavio von Witzleben, Journalist

Titelbild: Valeri Schiller

(Auszug von RSS-Feed)

Basiert der Kurs der Bundesregierung und der EU auf Lügen?

07. Januar 2026 um 13:02

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Die außen- und innenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung und der EU hinsichtlich Russlands werden fast ausschließlich mit Behauptungen begründet, die sich reihenweise als falsch oder nicht belegt herausgestellt haben. So existiert kein einziger handfester Beleg dafür, dass Russland nach einem Sieg in der Ukraine NATO-Staaten angreifen will oder bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen die EU führt. Auf Nachfragen bei entsprechenden Regierungsstellen geben diese Geheimdienstinformationen an, die nicht öffentlich bereitstehen. Auch die derzeit ausgesetzte Einschätzung des Verfassungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“, basiert ausschließlich auf einem nicht öffentlichen Gutachten. Von Karsten Montag.

Es deutet alles darauf hin, dass die vielen Behauptungen, die derzeit den maßgeblichen Kurs der EU und vieler europäischer Regierungen – darunter insbesondere auch der deutschen – bestimmen, frei erfunden sind. Ob Aufrüstung, Wehrpflicht, Wahlannullierungen oder das angestrebte Verbotsverfahren gegen die AfD – alles wird letztendlich mit Geheimdienstinformationen begründet, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Die wenigen öffentlichen Informationen haben sich hingegen ausschließlich als nicht bestätigt oder sogar als falsch herausgestellt. Statt dies einzugestehen, zensiert der Rat der EU nun mit rechtlich äußerst fragwürdigen Mitteln und fadenscheinigen Begründungen Stimmen, die auf diesen Missstand hinweisen.

Nachfolgend werden die drei herausstechenden Behauptungen – Russland will weitere EU-Staaten angreifen und befindet sich bereits jetzt schon in einem hybriden Krieg mit der EU sowie die „gesicherte“ Rechtsextremität der AfD – genauer analysiert. Die Umgehung national verankerter Grundrechte mithilfe des Sanktionsregimes des EU-Rates stellt dabei derzeit die bei Weitem am meisten angsteinflößende Entwicklung dar.

Behauptung Nr. 1: Russland will nach der Ukraine weitere europäische Staaten angreifen

Auf dem CSU-Parteitag Mitte Dezember verglich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem ehemaligen deutschen Diktator Adolf Hitler. Merz behauptete, dass – ähnlich, wie dem Deutschen Reich 1938 das Sudetenland nicht gereicht habe – auch Putin nicht aufhören würde, wenn die Ukraine fällt. Es ginge ihm um die „grundlegende Veränderung der Grenzen in Europa“ und die „Wiederherstellung der alten Sowjetunion“ in deren Grenzen, so Merz.

Im Juni behauptete Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag, man dürfe nicht glauben, dass Putin an den Grenzen der Ukraine haltmachen werde. Russland sei auch für Georgien, Moldawien und letztlich für die NATO eine Bedrohung. Da Putins Kriegswirtschaft auf einen weiteren Konflikt zuarbeiten würde, müsse Deutschland bis 2029 „kriegstüchtig“ sein, erklärte der Minister.

Dies sind nur zwei Stimmen in einem breiten Kanon ähnlich lautender Aussagen deutscher und europäischer Politiker, Militärs und Geheimdienste. Doch gibt es irgendwelche Belege, die diese Behauptungen bestätigen könnten?

Die Sichtweise des Kremls auf den Konflikt in der Ukraine

Bereits auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest hatte Russlands Präsident Putin die Mitgliedsstaaten des Bündnisses gewarnt, dass Moskau eine weitere Ausweitung des Bündnisses Richtung Osten als „direkte Bedrohung“ ansehen werde. Auf dem Treffen wurde die zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgiens in das Verteidigungsbündnis diskutiert und eine zukünftige Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.

Am 24. Februar 2022 nannte Putin laut der Nachrichtenagentur Reuters folgende Gründe für den Einmarsch in die Ukraine:

„Ich habe beschlossen, eine spezielle Militäroperation durchzuführen. Ihr Ziel ist es, Menschen zu schützen, die in den letzten acht Jahren Opfer von Mobbing und Völkermord geworden sind. Und dafür werden wir uns für die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine einsetzen. Und um diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen Zivilisten begangen haben, darunter auch gegen Bürger der Russischen Föderation.“

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in der Zeit des Bürgerkriegs im ukrainischen Donbass-Becken in der Zeit von 2014 bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen ums Leben gekommen – davon circa 3.400 Zivilisten, 4.400 Angehörige der ukrainischen Armee sowie 6.500 Angehörige der bewaffneten Truppen der Separatisten. Ausgelöst wurde der Konflikt durch den gewaltsamen Umsturz des demokratisch gewählten und in der Region Donezk geborenen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 – dem sogenannten „Euromaidan“.

Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass der Umsturz vom Westen – insbesondere von den USA – unterstützt worden ist. Das Magazin Der Spiegel berichtete 2015, dass der ukrainische „Rechte Sektor“ eine der „treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ gewesen ist. An der nachfolgenden Übergangsregierung war unter anderem auch die ukrainische rechtsextreme Partei „Swoboda“ beteiligt. Das „Regiment Asow“, von der Frankfurter Rundschau als ukrainische „Eliteeinheit“ bezeichnet, verwendet nachweislich rechtsextreme Symbole. Dies wird unter anderem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags bestätigt.

Die Ergebnisse einer Volkszählung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass ethnische Russen 17 Prozent der ukrainischen Bevölkerung ausmachen. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass für 30 Prozent der Bevölkerung Russisch die Muttersprache darstellt. Insbesondere in den südlichen und östlichen Regionen der Ukraine ist der Anteil ethnischer Russen und russischer Muttersprachler besonders hoch. Dieser bewegt sich zwischen einem Anteil von 14 Prozent ethnischer Russen (25 Prozent russische Muttersprachler) in der Region Cherson und 58 Prozent ethnische Russen (77 Prozent russische Muttersprachler) auf der Halbinsel Krim.

In diesen Regionen hatte in der Präsidentschaftswahl 2010 – der letzten Wahl unter Beteiligung aller ukrainischen Wahlkreise – der aus dem Donbas stammende Viktor Janukowitsch, Sohn eines polnischstämmigen weißrussischen Vaters und einer russischen Mutter, teilweise weit mehr als 50 Prozent der Stimmen erlangt.


Abbildung 1: Ergebnisse der ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2010, Quelle: Vasyl Babych – Eigenes Werk, CC BY 3.0

In westlichen Medien finden sich fast ausschließlich nur Hinweise darauf, dass die Separatisten von Russland unterstützt worden sind. Aus einem aufwendig recherchierten Bericht der New York Times vom März 2025 geht jedoch hervor, dass die ukrainische Armee bereits unter US-Präsident Barack Obama ab 2014 mit militärischer Aufklärung von den USA unterstützt wurde. In der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ab 2017 erhielt die Ukraine demnach auch Waffenlieferungen aus den Vereinigten Staaten. Ein ähnlich umfangreicher weiterer Beitrag der britischen Tageszeitung The Times vom April 2025 enthüllt, dass britische Ausbildungstruppen bereits seit 2015 in der Ukraine stationiert waren. Damit erfüllt der Bürgerkrieg im Donbass zwischen 2014 und 2022 die Kriterien eines Stellvertreterkriegs zwischen den USA sowie Großbritannien auf der einen und Russland auf der anderen Seite.

Am 14. Juni 2024 nannte Putin laut Reuters als Bedingungen für einen Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen den vollständigen Abzug der ukrainischen Truppen aus dem gesamten Gebiet der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie das Zugeständnis der ukrainischen Regierung, ihre Pläne für einen NATO-Beitritt aufzugeben. Diese Bedingungen haben sich bis heute nicht geändert.

In einer Rede am 17. Dezember 2025 kündigte der russische Präsident jedoch an, Russland werde weitere Gebiete in der Ukraine mit Gewalt einnehmen, wenn Kiew und die europäischen Politiker sich nicht auf die Vorschläge der USA für eine Friedenslösung einlassen würden. Dabei ging er auch auf die westlichen Warnungen ein, Russland könne eines Tages ein Land des NATO-Militärbündnisses angreifen:

„Ich habe wiederholt gesagt: Das ist eine Lüge, Unsinn, reiner Unsinn über eine imaginäre russische Bedrohung für europäische Länder. Aber das geschieht ganz bewusst.“

Der US-amerikanische Politikwissenschaftler John Mearsheimer geht davon aus, dass Russland bis zu 40 Prozent des Territoriums der Ukraine erobern wird, darunter auch die beiden Großstädte Odessa und Charkiw, wenn die ukrainische Armee „kollabieren“ sollte. Hintergrund sei die Annahme Putins, dass es nicht zu einem dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen wird und Russland das Land so weit schwächen müsse, dass nur noch ein dysfunktionaler Reststaat übrigbleibt. Mearsheimer geht jedoch nicht davon aus, dass Russland die ganze Ukraine einnehmen wird.

Fazit: keine handfesten Belege, sondern nur Behauptungen und angebliche Geheimdienstinformationen

Die hier erfolgte Darstellung dient nicht dazu, das direkte Eingreifen der russischen Armee in den Bürgerkrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, sondern um Belege für die Behauptung vieler europäischer Führungspolitiker zu finden, dass Russland nicht nur die ganze Ukraine einnehmen, sondern auch weitere europäische Länder angreifen wird. Weder aus den Aussagen des russischen Präsidenten noch aus der Historie des Konfliktes in der Ukraine lassen sich diese Behauptungen ableiten.

Neben John Mearsheimer halten eine ganze Reihe internationaler geopolitischer Analysten und Beobachter die NATO-Ostererweiterung für den ursächlichen Grund des Konfliktes in der Ukraine – darunter die US-Amerikaner Jeffrey Sachs und Daniel L. Davis, der Norweger Glenn Diesen und der Brite Alexander Mercouris. Mearsheimer nennt explizit die Entscheidung auf dem NATO-Gipfel 2008, die Ukraine und Georgien in das Verteidigungsbündnis aufzunehmen, als Ursache für das „Desaster“ in der Ukraine. Er geht davon aus, dass Historiker eines Tages diese Entscheidung als eine der „schicksalhaftesten“ der Weltgeschichte bezeichnen werden.

Was in die vorliegende Betrachtung nicht einfließen kann, sind etwaige Geheimdienstinformationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Erst kürzlich hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, laut Tagesschau geäußert, Deutschland dürfe sich nicht „zurücklehnen“ und denken, ein russischer Angriff käme frühestens 2029. Deutschland stände „schon jetzt im Feuer“. Allerdings nennen weder Jäger noch das Nachrichtenformat einen einzigen Beleg für diese Behauptung. Zudem ließe sich nicht ausschließen, dass Russland irgendwann in der Zukunft doch noch weitere europäische Länder angreift – beispielsweise unter einer neuen Regierung im Kreml, die dem westlichen Ausland weniger wohlgesonnen ist als der langjährige russische Präsident Wladimir Putin.

Behauptung Nr. 2: Russland führt bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen Europa

Auch die Einschätzung, Russland führe einen „hybriden Krieg“ gegen die EU, lässt sich mit öffentlich verfügbaren Informationen so gut wie nicht bestätigen. Das hindert jedoch beispielsweise Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nicht daran, wiederholt von „hybriden Angriffen“ Russlands zu sprechen. Konkrete Belege dazu fehlen – im Gegenteil. Die Behauptungen einer „hybriden Bedrohung“ Russlands, beispielsweise aufgrund von Drohnensichtungen, GPS-Störung und Wahlbeeinflussungen, können häufig widerlegt werden oder stellen sich als nicht nachweisbar heraus. Das hält diejenigen, die mit derartigen Aussagen eine angebliche Bedrohungslage dramatisieren, nicht davon ab, weiterzumachen und nicht öffentliche Geheimdienstinformationen als vermeintliche Belege anzuführen.

So behauptete Dobrindt erst kürzlich in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, das Innenministerium mitsamt seinen unterstellten Behörden würde beobachten, dass Linksextremisten versuchen, „Staat und Institutionen zu delegitimieren“. Themen wie Wehrpflicht und NATO-Aufrüstung spielten dabei eine Rolle. Es sei nicht auszuschließen, dass „ausländische Mächte“ solche Aktivitäten unterstützen. Auffällig sei, so Dobrindt weiter, wie häufig linksextreme Gruppen „russische Narrative“ im Kontext des Ukraine-Kriegs übernehmen. Konkrete Belege dafür nannte er nicht.

Weitgefasste und schwammige Definition von „hybriden Bedrohungen“ öffnen die Büchse der Pandora

Auffällig ist jedoch, wie die Definition von „hybrid“ so weit gefasst wird, dass selbst die Sichtweise der russischen Regierung auf den Konflikt in der Ukraine als „hybride Bedrohung“ dargestellt wird. Mit den rechtlich äußerst schwammigen Begriffen „Desinformation“ und „Propaganda“ hat der EU-Rat bereits im März 2022 die russischen, vom Kreml finanzierten Auslandssender Russia Today und Sputnik sanktioniert. So heißt es in der zugehörigen Verordnung:

„Um ihre Aggressionen gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.“

Dass in den westlichen Medien diesbezüglich offensichtlich ein Doppelstandard angewandt wird, kann man an der Reaktion der Intendantin der Deutschen Welle (DW), ein von der Bundesregierung aus Steuergeldern finanzierter Auslandssender, auf dessen Einschränkungen in Russland erkennen. So heißt es in einem Mitte Dezember veröffentlichten Bericht der Tagesschau mit dem Titel „Deutsche Welle in Russland ‚unerwünschte Organisation‘:

„DW-Intendantin Barbara Massing kritisierte die Verschärfung des Vorgehens gegen freie Medien durch die russische Justiz. Der Schritt zeige, ‚wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet‘, erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Die Deutsche Welle werde sich nicht abschrecken lassen durch den ‚Versuch, freie Medien zum Schweigen zu bringen‘, so Massing in einer Mitteilung des Senders. ‚Trotz Zensur und Blockade unserer Angebote durch die russische Regierung erreicht die DW mit ihrem Russisch-Angebot heute mehr Menschen als zuvor‘, erklärte sie. ‚Wir werden weiterhin unabhängig berichten – über den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere Themen, über die in Russland kaum Informationen verfügbar sind. Damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können.‘“

In der Meldung der „Tagesschau“ findet sich kein Wort darüber, dass bereits seit März 2022 ein Sendeverbot der Deutschen Welle in Russland herrscht – und dass dieses als Reaktion auf das Sendeverbot von RT Deutsch erfolgte. Zudem fehlt jegliche Reflexion darüber, dass jedes Medium – insbesondere staatlich finanzierte – seinen Mitarbeitern inhaltliche Vorgaben macht. Beiträge, wie sie von den NachDenkSeiten veröffentlicht werden und welche die russische Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine ohne Voreingenommenheit analysieren, sucht man bei der Deutschen Welle vergeblich.

An den beiden Textauszügen ist zu erkennen, dass bei der Sanktionierung russischer Medien in der EU alles davon abhängt, was Verdrehungen und Verzerrungen von Fakten und was unabhängige Berichterstattungen von freien Medien sind. An dieser Stelle wird es rechtlich heikel, denn bei den Maßnahmen ist die EU laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden – insbesondere an Artikel 11, der die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit garantiert.

RT France hatte stellvertretend für die anderen europäischen Ableger des Senders gegen die EU-Sanktion geklagt. Das zuständige Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch im Juli 2022 ab. In ihrer Urteilsbegründung argumentierten die Richter, dass mit der Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden sind, die bei „audiovisuellen Medien“ wie RT France besondere Bedeutung hätten. Für „Propagandatätigkeiten zur Rechtfertigung und Unterstützung des illegalen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ könne der verstärkte Schutz, den die Pressefreiheit nach Artikel 11 der Grundrechtscharta genießt, nicht in Anspruch genommen werden. Dies gelte insbesondere deshalb, da RT France unter der „direkten oder indirekten Kontrolle des Aggressorstaats“ steht.

In der Urteilsbegründung pflichtet das Gericht dem EU-Rat bei, dass er RT France zu Recht aufgrund der Propagandaaktionen zugunsten des militärischen Angriffs der Russischen Föderation „restriktiven Maßnahmen“ unterworfen hat, definiert jedoch an keiner Stelle, was Propaganda überhaupt ist oder wer dafür zuständig ist, zu definieren, was Propaganda sein soll. Auch sucht man vergeblich nach konkreten Belegen für die „Propagandaaktionen“ von Russia Today – sowohl im Sanktionstext des EU-Rats als auch in der Urteilsbegründung des Gerichts der Europäischen Union.

Damit hat der Rat der EU mit Unterstützung des Gerichts der Europäischen Union die Büchse der Pandora geöffnet, was weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Denn mit dem Vorwurf, russische Propaganda zu betreiben oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, kann der EU-Rat nun beliebige Unternehmen und Einzelpersonen sanktionieren, ohne rechtlichen Widerspruch fürchten zu müssen.

Trotz dünner Beweislage geht der EU-Rat mit rechtlich äußerst fragwürdigen und drastischen Mittel gegen kritische Stimmen vor

Dass der Rat, bestehend aus den Außenministern der EU-Mitgliedsstaaten, von diesem Instrument reichlich Gebrauch macht, ist an den Sanktionen selbst gegen Journalisten und Publizisten aus der EU und den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation zu erkennen. Da die Sanktionen einstimmig beschlossen werden, ist jede einzelne Regierung der EU-Mitgliedsstaaten letztendlich dafür verantwortlich.

Besonders hervorzuheben sind die bereits im Mai verhängten Sanktionen gegen die deutschen Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Doğru. Die Entscheidung, Jacques Baud, Oberst der Schweizer Armee a. D. und strategischer Analyst, auf die Sanktionsliste zu setzen, zeigt nicht nur, dass der EU-Rat gewillt ist, dieses Instrument weiter zu nutzen. Auch die Rechtfertigungen für die Zensurmaßnahmen werden immer fadenscheiniger. So heißt es in der offiziellen Begründung der EU, Baud sei regelmäßig zu Gast in „prorussischen Fernseh- und Radiosendungen“ und fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“.

Wenn man weiß, in welchen angeblichen „prorussischen“ YouTube-Kanälen der ehemalige Schweizer Geheimdienstoffizier seine ausschließlich auf westlichen Quellen beruhenden geopolitischen Analysen darlegt, wird deutlich, welche Personen zukünftig mit weiteren Sanktionsmaßnahmen der EU zu rechnen haben. Es handelt sich dabei um genau diejenigen, die das Narrativ der EU und vieler ihrer Mitgliedsstaaten eines unprovozierten, brutalen russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Frage stellen.

Dazu gehören unter anderem der norwegische Politologe und Professor an der Universität von Südost-Norwegen Glenn Diesen, der pensionierte und mehrfach ausgezeichnete Oberst der US-Armee Daniel L. Davis, die beiden geopolitischen Analysten Alexander Mercouris und Alex Christoforou vom YouTube-Kanal The Duran, der aus dem Iran stammende Professor für Geotechnik an der Universität von Brasília, Nima R. Alkhorshid, sowie der in Japan lehrende Schweizer Historiker Patrick Lottaz. In einer eigenen Sendung behandeln Lottaz und Diesen die Konsequenzen, die sich aus der Sanktionierung von Jacques Baud ergeben. Auch die eher die EU-Narrative unterstützende Neue Zürcher Zeitung kommentiert die Maßnahmen gegen den Schweizer Analysten vornehmlich kritisch.

Was machen diese Sanktionen mit einem regierungskritischen Journalisten in Deutschland?

Ich möchte für die folgende Passage meinen sachlichen Stil beim Schreiben zurückstellen und darüber berichten, wie sich jemand fühlt, der vielleicht nicht im nächsten Sanktionspaket der EU, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in einem der darauffolgenden mit ähnlichen Einschränkungen konfrontiert sein könnte. Mir gefriert das Blut in den Adern, wenn ich sehe, mit welcher Willkür und Hemmungslosigkeit die EU-Außenminister die Meinungs- und Pressefreiheit unter Umgehung der jeweils nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, die über Jahrzehnte elementare Grundrechte garantiert haben, kurzerhand zu Grabe tragen.

Hier findet eine Kommunikation mit einer eindeutigen Nachricht statt: „Wer mit seiner Meinung nicht auf unserer Seite steht, ist gegen uns und wird mit aller Härte der außerordentlichen Macht bestraft, die das Instrument der Sanktionen den Regierungen der EU-Staaten verleiht.“ Auf ein funktionierendes Rechtssystem, das die Betroffenen zeitnah vor dieser Willkür schützt, ist kein Verlass mehr. Dahinter steckt ein Schwarz-Weiß-Denken, das keine Zwischentöne mehr zulässt.

Diese Zwischentöne sind jedoch keine russische Propaganda – was immer das auch sein soll –, sondern bilden eine fundamentale Kritik an der Politik der EU-Kommission, dem Rat der EU sowie an den jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ab. Es handelt sich um eine Sichtweise von innen, die weder von der russischen Regierung finanziert noch von ihr beeinflusst wird. Sie zielt auch nicht darauf ab, die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, sondern sie vor einer übergriffigen EU-Kommission samt ihrer nationalen Unterstützer zu bewahren. Jedenfalls spiegelt dies meine persönliche Motivation wider, weiterhin Kritik auf Basis sachlicher Informationen und meines logischen Denkvermögens zu üben. Das halte ich auch für die wichtigste Funktion des Journalismus.

Mit Hüseyin Doğru und Jacques Baud versucht der EU-Rat, Stimmen dieser Zwischentöne von innen mundtot zu machen. Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Außenminister zukünftig an dieser Stelle einfach aufhören und im Auftrag ihrer Regierungschefs nicht weitere unliebsame Kritik unterbinden – zumal sie bisher vom Gericht der EU Rückendeckung erhalten haben. Es handelt sich auch bei Weitem nicht um die erste Maßnahme, die in diese Richtung abzielt. Man denke nur an die Kontokündigungen von kritischen Journalisten sowie die Drohschreiben der Landesmedienanstalten an unabhängige Nachrichtenplattformen. Damit müssen Herausgeber, Redaktionen und Journalisten umgehen.

Bei mir erzeugt der Gedanke einer offensichtlichen staatlichen Zensur ein ganzes Spektrum an Gefühlen – von Ohnmacht und Wut über Angst und Trauer bis hin zu Trotz. Wenn ich höre, wie Hüseyin Doğru im Interview mit den NachDenkSeiten darüber berichtet, wie wenig er von Gewerkschaften und Journalistenverbänden unterstützt wird, verlässt mich sogar der Glaube an die Menschheit. Ich frage mich, ob die Politiker, Richter, Journalisten und Funktionäre, die diese, die Grundrechte verachtenden, Maßnahmen vorantreiben – beziehungsweise aus Angst vor persönlichen Konsequenzen keinen Widerstand dagegen leisten –, sich den Folgen ihres Handelns bewusst sind.

Das einzig Positive, das ich an dieser Entwicklung erkennen kann, ist die Tatsache, dass sich die derzeit verantwortlichen Politiker auf Bundes- und EU-Ebene offensichtlich von der Kritik der bisher eher unbedeutenden „alternativen“ Nachrichtenszene bedroht fühlen. Augenscheinlich führen sie ihre schlechten Umfragewerte darauf zurück. Dass sie darauf mit Methoden reagieren, die sie ihren politischen Gegnern vorwerfen und die an das Vorgehen von Autokraten in Unrechtsregimen erinnern, ist ein deutliches Zeichen von Schwäche.

Doch das mindert die Hoffnungslosigkeit und den Weltschmerz, die mich an manchen Tagen heimsuchen, nur kaum. Denn Alphatiere – und dazu gehören nun einmal Menschen, die sich dazu berufen fühlen, Macht auszuüben – haben die Tendenz, ihre Position mit allen ihnen verfügbaren Mitteln zu verteidigen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Insbesondere die deutsche Geschichte zeigt, dass sie sich mit „nationalen Bedrohungslagen“ – mögen sie noch so konstruiert sein – schon mehrfach die Rückendeckung in der Bevölkerung absichern konnten.

Was mich als Silberstreif am Horizont vor dem Versinken in Fatalismus bewahrt, ist ein offensichtlich wachsendes qualifiziertes Medienpublikum, das sich von den autokratischen Bestrebungen nicht einschüchtern lässt. Wenn ich nur einen einzigen weiteren Menschen davon überzeugen kann, aktiv in der größten Wissensdatenbank, die der Welt bisher zur Verfügung stand, nach sachlichen, vertrauenswürdigen und konsistenten Informationen zu suchen, um daraus mit dem gesunden Menschenverstand eigene Schlüsse zu ziehen, anstatt sich das selbstständige Denken von Meinungsjournalisten abnehmen zu lassen, hat meine Arbeit für mich einen Erfolg gehabt.

Keine öffentlich zugänglichen Belege für Wahleinmischungen Russlands in Europa

Die bisherige Aufdeckung von falschen oder mangelnden Belegen, die eine angebliche „hybride Bedrohung“ Russlands dokumentieren sollen, ist beeindruckend und zeigt, dass eine kritische Haltung gegenüber den „offiziellen“ Narrativen begründet ist.

So hat sich herausgestellt, dass die angeblich von russischen Geheimdiensten gesteuerte TikTok-Kampagne, die zur Annullierung der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende 2024 geführt hat, nach Recherchen des rumänischen Investigativportals Snoop in Wirklichkeit von der damals amtierenden liberalkonservativen Präsidenten- und Regierungspartei Partidul Național Liberal (PNL) initiiert und bezahlt worden ist. Das hat die rumänische Wahlkommission nicht davon abgehalten, den Gewinner der annullierten Wahlrunde, einen Kritiker der westlichen Unterstützung der Ukraine, von der Wiederholung der Wahl auszuschließen.

Auch die wenigen öffentlich einsehbaren Belege, die deutsche Politiker und Geheimdienste dazu verleitet haben, von einer Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 zu sprechen, basieren ausschließlich nur auf Vermutungen. Fragt man beispielsweise beim deutschen Auslandsgeheimdienst nach, woran die Behauptungen festgemacht werden, lautet die Antwort lapidar:

„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht.“

Aus einem Interview mit einer Wahlbeobachterin der Parlamentswahlen in Moldawien geht sogar hervor, dass diese nicht etwa hauptsächlich von Russland manipuliert worden seien, sondern von der EU und der amtierenden prowestlichen moldawischen Regierung. Im Gegensatz zu diesem Zeugenbericht, der in der deutschen Presselandschaft schlichtweg ignoriert wird, hat der Auslandssender Deutsche Welle im Vorfeld der Wahlen einseitig von „massiven Sabotageaktionen“ Russlands berichtet.

Drohnensichtungen in Europa stehen fast ausnahmslos nicht mit Russland in Verbindung

Noch dünner und widersprüchlicher stellt sich die Beweislage für angeblich von Russland gesteuerte Drohnen dar, die an europäischen Flughäfen und Militäreinrichtungen gesichtet worden sein sollen. So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober in einem ARD-Interview, dass „wahrscheinlich“ ein „wesentlicher Teil“ der vermeintlichen Drohnen, die unter anderem zur Sperrung des Flughafen Münchens geführt haben, „aus Russland gesteuert“ würden.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius brachte auf einer Bundeswehrtagung Anfang November Drohnensichtungen in Belgien unmissverständlich mit Russland in Verbindung. Es handele sich dabei um eine „Maßnahme“, die der „Verunsicherung“ und der „Angstmache“ in Belgien diene, um die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen für die Finanzierung der Ukraine zu verhindern, sagte der Minister.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Sichtung von Drohnen am Flughafen in Kopenhagen im Rahmen einer Videobotschaft Ende November als „vorsätzliche Versuche, die europäischen Bürger einzuschüchtern“ und die „Entschlossenheit“ der EU zu untergraben, „der Ukraine beizustehen“. Auch hierbei handelt es sich nur um drei prominente Stimmen aus einer ganzen Flut von Behauptungen, die russischen Drohnen in Europa seien Teil der „hybriden Kriegsführung“ Russlands.

Aus einer Untersuchung zweier niederländischer Nachrichtenplattformen geht jedoch hervor, dass bis auf drei Vorfälle an den Ostgrenzen Polens, Rumäniens und Moldawiens alle diese Drohnensichtungen nicht mit Russland in Verbindung standen. Entweder hat sich der Verdacht nicht erhärtet, oder die Behauptungen haben sich sogar als falsch herausgestellt. Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen und auf Nachfrage auf der Bundespressekonferenz, welche konkreten Belege eigentlich für die Behauptungen vorliegen, antwortete ein Regierungssprecher lapidar:

„Wir nutzen für ein Gesamtlagebild natürlich eine vielfältige Informationsbreite. Dazu gehören auch Nachrichten und Erkenntnisse unserer Partner und unserer eigenen Quellen, die andere nicht haben. (…) Ich sehe aktuell keinen Grund, aus dem wir unsere Bewertungen der letzten Monate korrigieren müssten.“

Schlussendlich hat sich auch eine angebliche russische GPS-Störung, die zu einer verspäteten Landung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Bulgarien geführt haben soll, als reine Zeitungsente herausgestellt. Die Aufklärungsarbeit findet dabei nicht in den etablierten Medien mit großer Reichweite statt – im Gegenteil. Dort wird jede noch so vage Behauptung einer russischen Bedrohung als Sensationsmeldung verkündet. Eine Aufarbeitung oder Korrektur der Falschmeldungen findet so gut wie nicht statt. Stattdessen erscheint das Narrativ einer „hybriden russischen Kriegsführung“ durch die ständige Wiederholung nicht bestätigter Behauptungen wie ein Fakt. Tatsächlich gibt es abseits von nicht öffentlichen Geheimdienstinformationen keinen einzigen handfesten Beleg, der die Behauptung einer hybriden russischen Kriegsführung in den Mitgliedsländern der EU rechtfertigen würde.

Behauptung Nr. 3: AfD und BSW sind rechts- beziehungsweise linksextreme Parteien – oder sogar beides zugleich

Die Einschätzung, dass die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist, beruht auf einem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Hier setzt sich das Muster fort, das schon aus der angeblichen russischen Bedrohungslage bekannt ist. Obwohl öffentlich nachvollziehbare Belege fehlen, werden die Beurteilungen von Politikern und Medien übernommen, als handele es sich dabei um einen Fakt.

So äußerte Bundeskanzler Merz Mitte 2024 im Nachgang der Europawahl im Hinblick auf die Parteien AfD und BSW:

„Wir arbeiten mit solchen rechtsextremen und linksextremen Parteien nicht zusammen. Für Frau Wagenknecht gilt ja beides. Sie ist in einigen Themen rechtsextrem und in anderen wiederum linksextrem.“

Bei einem Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 stellt sich jedoch heraus, dass die Programme der Union und der AfD in vielen Punkten übereinstimmen. Insbesondere beim Thema Migration fällt auf, dass die im Wahlprogramm der AfD formulierten Forderungen hinsichtlich der Zuwanderung sowie der Rückführung von Migranten bei Weitem nicht so radikal sind, wie dies in den Medien überwiegend dargestellt wird. Erstaunlicherweise stimmen die diesbezüglichen Positionen der Unionsparteien im Grunde mit denen der AfD überein und sind in einigen Punkten sogar rigoroser als die der AfD. Dagegen lassen sich wesentliche Unterschiede dieser Parteien bei der Außenpolitik und der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen finden. Im Gegensatz zur Union stellt sich die AfD gegen eine weitere Unterstützung der Ukraine sowie gegen die Ausweitung der Sanktionen gegen Russland. Zudem ist die AfD gegen eine Aufnahme der Ukraine in die EU und die NATO.

Ähnlich verhält es sich am linken Rand des politischen Spektrums. In vielen Punkten stimmen auch die Wahlprogramme vom BSW und der Linkspartei überein. Wesentliche Unterschiede sind auch hier hauptsächlich bei der Außenpolitik zu finden. Im Gegensatz zur Linkspartei setzt sich das BSW gegen eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland ein. Zudem ist das BSW – anders als die Linkspartei – für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie eine schärfere Migrationspolitik.

Aus den Wahlprogrammen kann man daher lediglich schließen, dass die AfD – ähnlich wie CDU und CSU – gesichert rechts und das BSW gesichert links ist. Gemessen an den Positionen zur Migration müsste man die Unionsparteien als noch rechtsextremistischer einstufen als die AfD. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur Darstellung in den etablierten Medien, welche die Union häufig als „konservativ“ und die AfD als „rechtsextrem“ oder wahlweise als „rechtspopulistisch“ bezeichnen.

Da man den vermeintlichen Rechtsextremismus der AfD nicht am Wahlprogramm festmachen kann, müssen die Aussagen einiger Politiker der Partei für die Einschätzung des Verfassungsschutzes herhalten. So wird das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem Bericht der Tagesschau wie folgt zitiert:

„‚Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes‘, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder.“

Allerdings gerieten auch CDU- und SPD-Politiker in der Vergangenheit aufgrund rechtsextremer Äußerungen immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Beispiele dazu sind im NDR, in der taz, in der Welt und im Deutschlandfunk zu finden.

Es stellt sich daher die Frage, warum der Verfassungsschutz bisher nicht auch gegen die Union und die SPD ermittelt hat. Ein Hinweis darauf lässt sich anhand der jeweiligen Parteizugehörigkeit der Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der letzten 30 Jahre finden: Peter Frisch (1996 – 2000), SPD, Heinz Fromm (2000 – 2012), SPD, Hans-Georg Maaßen (2012 – 2018), CDU, und Thomas Haldenwang (2018 – 2024), CDU.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die etablierten Parteien den deutschen Inlandsgeheimdienst missbrauchen, um die größte und bei einigen Umfrageinstituten derzeit vorne liegende Oppositionspartei zu verbieten und damit von der nächsten Bundestagswahl auszuschließen. Der eigentliche Grund für das Verbot dürfte eher in der Haltung der AfD zu Russland und dem Krieg in der Ukraine liegen als in der vorgeworfenen Rechtsextremität.

Was bringt die Zukunft?

Es bestehen begründete Befürchtungen, dass sich die europäischen Gesellschaften angesichts des derzeitigen Kurses der EU und dessen nationalen Unterstützer in den nächsten Jahren drastisch verändern werden. Eine offene, angstfreie und friedliche Haltung der EU-Länder weicht derzeit einer auf Krieg und Zensur ausgerichteten Politik. Da das Gericht der Europäischen Union bisher keiner Klage gegen die Russlandsanktionen des EU-Rates stattgegeben hat, ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich eher beschleunigen wird.

Spätestens dann, wenn es dazu kommen sollte, dass das Gericht auch Klagen der sanktionierten deutschen Journalisten oder des Schweizer Publizisten Jacques Baud abweist, dürften sich die Sanktionen rapide ausweiten. Selbst wenn es den Klagen stattgibt, bleibt das Instrument äußerst wirksam. Denn welche Journalisten, die eher aus Idealismus statt aufgrund der beschränkten Einkommensmöglichkeiten für regierungskritische Magazine tätig sind, können es sich schon leisten, Monate auf Gehalt zu verzichten und dann auch noch teure Anwälte zu finanzieren, die sie vor dem EU-Gerichtshof vertreten?

Titelbild: Nicoleta Ionescu/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Die Falschinformationen-Inquisition: Wie Zensur anerkannte Narrative vor kritischer Prüfung schützt

07. Januar 2026 um 11:00

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Tilak Doshi aus Tilak’s Substack

Zum Jahresende haben die Hüter der Klimaorthodoxie erneut ihr rituelles Aufschreien der Empörung über die Maßnahmen der Trump-Regierung losgelassen. In einem Kommentar in The Guardian verglichen Bob Ward und Michael Mann – die Kampfhunde des alarmistischen Establishments – die Entscheidung der US-Regierung, das Nationale Zentrum für Atmosphärenforschung (NCAR) aufzulösen, mit Tyrannei, die von den Interessen der fossilen Brennstoffindustrie „bezahlt“ werde. Ihr Kommentar beginnt mit der erstaunlichen Behauptung, dass der sowjetische Diktator Josef Stalin Trumps Maßnahmen „verstanden und sogar geschätzt hätte“.

Sie werfen Präsident Trump vor, die Klimawissenschaft zu unterdrücken, und beschwören damit das Schreckgespenst des Lysenkoismus herauf, jener berüchtigten Episode, in der unter Stalins Regime Ideologie über empirische Forschung triumphierte. Die Ironie ist exquisit, auch wenn sie ihren Urhebern entgeht. Hier sind zwei Persönlichkeiten, die ihre Karriere damit verbracht haben, die Auslöschung von Andersdenkenden zu fordern, und nun ihre eigenen Sünden auf einen politischen Führer projizieren, der darauf bedacht ist, die Wissenschaft aus ideologischer Gefangenschaft zu befreien.

Eine Orwell’sche Bösartigkeit

Diese jüngste Salve ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern Symptom einer tieferen Krankheit. Die Klima-pessimistische Sichtweise, ähnlich wie ihr Pendant in der COVID-19-Hysterie, stützt sich auf einen Zensurkomplex, der jede Abweichung als „Fehlinformation” brandmarkt. Ward, eine feste Größe im Kreis der Umwelt-NGOs, hat sich seit langem auf persönliche Angriffe auf angesehene Wissenschaftler wie Richard Lindzen und Richard Tol spezialisiert und deren von Fachkollegen geprüfte Kritik als Ketzerei abgetan. Mann, berüchtigt für seine „Hockeyschläger”-Graphik, die historische Klimaschwankungen bequem ausblendet, um eine Krise zu konstruieren, wurde wegen seines prozesssüchtigen Eifers vor Gericht gerügt. In seinen Verleumdungsklagen haben Richter ihn und sein Anwaltsteam wegen irreführender Taktiken angeklagt und damit die Betrügerei seiner Behauptungen unterstrichen. Doch auf den Seiten des Guardian – diesem zuverlässigen Sprachrohr für grüne Ideologen – kehren die beiden die Realität um und stellen Trumps Kürzung der Mittel für aktivistische Institutionen als Zensur dar, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist.

Betrachten wir einmal die wirtschaftlichen und institutionellen Realitäten, die dieser Farce zugrunde liegen. Nach über fünf Jahrzehnten hat sich das NCAR zu einer von Steuergeldern finanzierten Propagandamaschine entwickelt, die Modelle produziert, die apokalyptische Zukunftsszenarien prophezeien, während sie die hartnäckigen Fakten der Atmosphärenphysik und der menschlichen Anpassung ignoriert. Der Schritt der Trump-Regierung, das NCAR zu schließen, steht im Einklang mit einer umfassenderen Initiative zur Wiederherstellung der wissenschaftlichen Integrität, wie sie in der Verordnung „Gold Standard Science“ des Präsidenten dargelegt ist. Diese Verordnung schreibt Transparenz bei staatlich finanzierter Forschung vor und stellt sicher, dass Modelle und Daten reproduzierbar und frei von den Verzerrungen sind, die alarmistische Prognosen prägen. Weit entfernt von stalinistischer Unterdrückung handelt es sich hierbei um eine Rückeroberung der Wissenschaft aus den Fängen nicht gewählter Bürokraten und ihrer NGO-Verbündeten, die Milliarden in „Klimabildungs“-Stipendien stecken, die ausnahmslos einseitige Interessen vertreten. Die NOAA beispielsweise vergab regelmäßig Millionenbeträge an gemeinnützige Organisationen, die unter dem Deckmantel des Umweltschutzes grüne Dogmen verbreiteten.

Die Parallelen zum COVID-19-Debakel sind auffällig und zeigen, wie das Etikett „Fehlinformation” als stumpfes Instrument dient, um Debatten in wissenschaftlichen Bereichen zum Schweigen zu bringen. Genauso wie Klimaskeptiker als „Leugner“ gebrandmarkt werden, wurden COVID-Kritiker als Verbreiter von Unwahrheiten abgestempelt. Jay Bhattacharya von der Stanford University, ein führender Epidemiologe, hat kürzlich in einem Beitrag auf X auf diese Hybris hingewiesen: Die Vorstellung, dass eine Clique von Bürokraten und aktivistischen Wissenschaftlern in komplexen Fragen unfehlbar Wahrheit von Irrtum unterscheiden kann, ist nicht nur arrogant, sondern auch wahnhaft. Bhattacharya selbst wurde Opfer der Zensur durch Anthony Fauci, der zusammen mit anderen Vertretern der medizinischen Establishment Social-Media-Plattformen unter Druck setzte, Beiträge zu unterdrücken, die Lockdowns und Impfpflichten in Frage stellten.

Auf der anderen Seite des Atlantiks ist das Zensurregime der Europäischen Union unter der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen ein Beispiel für diese technokratische Übergriffigkeit. Die nicht gewählte Eurokratin rühmt sich damit, mit ihrem Gesetz über digitale Dienste die Meinungsfreiheit vor „schädlichen und illegalen Aktivitäten“ im Internet zu schützen. Damit sollen Medienplattformen eingeschränkt werden, die „Desinformation“ und kritische Meinungen zu Masseneinwanderung, dem Ukraine-Konflikt oder den ruinösen Kosten der grünen Agenda in Europa verbreiten.

In einer Tirade, die Orwell beeindrucken würde, spricht Frau Von der Leyen darüber, dass „Pre-Bunking“ dem „Debunking“ angeblicher Unwahrheiten vorzuziehen sei und dass angebliche „Fehlinformationen“ ein Virus seien:

„… müssen wir eine gesellschaftliche Immunität gegen Informationsmanipulation aufbauen, denn Untersuchungen haben gezeigt, dass Pre-Bunking viel erfolgreicher ist als Debunking. Pre-Bunking ist im Grunde das Gegenteil von Debunking. Kurz gesagt: Vorbeugen ist besser als heilen. Wenn man sich Informations-Manipulation als Virus vorstellt – anstatt eine Infektion zu behandeln, sobald sie sich festgesetzt hat, also Debunking –, ist es vielleicht viel besser, zu impfen, damit der Körper immunisiert ist.“

Wo haben wir diese Geschichte über Impfungen schon einmal gehört? Vielleicht sollten wir nicht auf die fehlenden SMS-Nachrichten von Frau Von der Leyen eingehen, die den EU-Deal über 1,8 Milliarden Dosen Corona-„Impfstoff” im Wert von 35 Milliarden Euro besiegelten, der mit Pfizer-CEO Albert Bourla ausgehandelt worden war.

In Neuseeland ging die ehemalige Premierministerin Jacinda Ardern noch weiter und erklärte Regierungsquellen zu den einzigen Schiedsrichtern der COVID-Wahrheit, wodurch sie legitime Kritik von skeptischen Ärzten und Wissenschaftlern effektiv kriminalisierte, weil diese ihren hippokratischen Eid einhalten. Diese Orwell’sche Haltung – bei der staatlich genehmigte Vorgaben unantastbar sind – findet sich auch im Klimabereich, wo das Hinterfragen von Netto-Null-Phantastereien den beruflichen Ruin bedeutet.

Der Trump’sche Gegenangriff

Der Digital Services Act der EU sieht vor, Social-Media-Giganten zu zwingen, Inhalte zu unterdrücken, die den Orthodoxien Brüssels widersprechen, was zu einer einschüchternden Wirkung auf den offenen Diskurs in der ganzen Welt führen würde. Anfang des Monats verhängte die Europäische Kommission gegen Elon Musks X eine Geldstrafe in Höhe von 140 Millionen Dollar wegen „Nichteinhaltung” der Vorschriften. Aber es ist jetzt eine Trump’sche Welt, welche die Eurokraten bis zum Äußersten frustriert. Das Bekenntnis der USA zu den Grundsätzen des Ersten Verfassungszusatzes steht im Widerspruch zu Europas Abgleiten in einen regulatorischen Autoritarismus. Der Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses bezeichnet die digitalen Vorschriften als Zensur, die „weitgehend einseitig ist und fast ausschließlich politische Konservative ins Visier nimmt“.

US-Außenminister Marco Rubio konterte letzte Woche:

„Viel zu lange haben Ideologen in Europa organisierte Bemühungen unternommen, um amerikanische Plattformen dazu zu zwingen, amerikanische Standpunkte zu bestrafen, die ihnen nicht gefallen. Die Trump-Regierung wird diese ungeheuerlichen Akte extraterritorialer Zensur nicht länger tolerieren. Heute wird das Außenministerium Maßnahmen ergreifen, um führenden Persönlichkeiten des globalen Zensur-Industriekomplexes die Einreise in die Vereinigten Staaten zu verweigern. Wir sind bereit und willens, diese Liste zu erweitern, wenn andere ihren Kurs nicht ändern.“

Die Sanktionen des US-Außenministeriums gegen NGO-Führungskräfte und einen ehemaligen EU-Beamten, die an diesen Bemühungen beteiligt waren, unterstreichen die geopolitische Kluft. Unterstaatssekretärin Sarah Rogers nannte die Namen der Personen und die Gründe für ihre Sperrung. Auf der Verbotsliste der USA stehen Imran Ahmed (Centre for Countering Digital Hate), Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg (HateAid), Thierry Breton (ehemaliger EU-Kommissar) sowie Clare Melford (Global Disinformation Index).

Sehen wir uns diese Zensoren einmal genauer an. Thierry Breton war einer der Hauptarchitekten des Digital Services Act. Im August 2024 verschickte er als EU-Kommissar für Binnenmarkt und digitale Dienste einen Brief, in dem er Elon Musk vor dessen Live-Stream-Interview mit dem Kandidaten Trump drohte, der für seine zweite Amtszeit kandidierte. Die Hybris eines EU-Beamten, Herrn Musk zu warnen, dass seine Plattform wegen der Verbreitung schädlicher Inhalte in der EU angeklagt werden könnte, kann nur als bizarr bezeichnet werden.

Unterstaatssekretärin Rogers beschuldigte den britischen Staatsbürger Imran Ahmed in einem Social-Media-Beitrag vom 23. Dezember, „mit den Bemühungen der Biden-Regierung, die Regierung gegen US-Bürger einzusetzen“, zu kollaborieren, und schrieb, dass seine Organisation den „berüchtigten ‚Disinformation Dozen‘-Bericht“ veröffentlicht habe, der eine Kampagne zur De-Plattformierung derjenigen ausgelöst habe, die die Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen in Frage stellen, darunter der derzeitige Minister für Gesundheit und Soziales, Robert F. Kennedy Jr. „Aus durchgesickerten Dokumenten des CCDH geht hervor, dass die Organisation ‚Musk von Twitter verbannen‘ und ‚regulatorische Maßnahmen der EU und UK auslösen‘ als Prioritäten aufgeführt hat… Die Organisation unterstützt den Online Safety Act von UK und den Digital Services Act der EU, um die Zensur in Europa und weltweit auszuweiten.“

Anna Lena von Hodenberg ist die Leiterin und Gründerin von Hate Aid, einer deutschen Nichtregierungsorganisation, die nach den Bundestagswahlen 2017 gegründet worden ist, um konservativen Gruppen wie der AfD entgegenzuwirken. Frau von Hodenberg und ihre Nichtregierungsorganisation sind offizielle „vertrauenswürdige Melder” im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste.

Es ist interessant und kein Zufall, dass Imran Ahmeds CCDH von Morgan Sweeny gegründet worden war, dem Chefberater von Kier Starmer. Clare Melford ist die Gründerin des Global Disinformation Index, einer weiteren britischen NGO, die sich energisch für die Bekämpfung von „Hassreden” einsetzt und tatsächlich jeden verfolgt, der andere Ansichten als das offizielle Dogma zum Klimawandel vertritt, oder sogenannte Impfgegner. Ahmed ist der CEO des Center for Countering Digital Hate und Melford ist die Gründerin des Global Disinformation Index, beides Organisationen, die sich sehr aktiv gegen „Hassreden” einsetzen und tatsächlich jeden verfolgen, der andere Ansichten als das offizielle Dogma zum Klimawandel vertritt, oder sogenannte Impfgegner.

Moralischer Bankrott der Eurokraten

Von der Leyens Äußerungen zu „geimpften Informationen“ klingen angesichts der Deindustrialisierung Europas hohl, wo durch klimapolitisch motivierte Energiepolitik Fabriken geschlossen und Strompreise in die Höhe getrieben wurden sowie die Wettbewerbsfähigkeit untergraben haben. Die deutsche Energiewende, einst als Vorbild gepriesen, ist heute ein warnendes Beispiel für wirtschaftliche Selbstzerstörung, mit einem Einbruch der Produktionsanteile im verarbeitenden Gewerbe und stagnierendem BIP-Wachstum.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Im Zentrum dieses von der EU angeführten Zensurkomplexes steht ein moderner Lysenkoismus, bei dem Ideologie als Wissenschaft getarnt wird. Die heutigen Klima-Lysenkoisten lehnen empirische Unannehmlichkeiten ebenfalls ab: Satellitendaten, die keine Beschleunigung des Meeresspiegelanstiegs zeigen, historische Aufzeichnungen über global wärmere Perioden wie die mittelalterliche Warmzeit oder Wirtschaftsmodelle, die belegen, dass Netto-Null-Ziele Billionen kosten würden, während sie nur vernachlässigbare Klimavorteile bringen würden. Aber die Eurokraten verurteilen selbstverständliche Argumente als „Fehlinformationen”, dass billige, zuverlässige Energie die Grundlage für das Wohlergehen der Menschen ist. Man beachte den Aufstieg Asiens, wo Kohle, Öl und Gas über Jahrzehnte hinweg ein durchschnittliches BIP-Wachstum von 7 % befeuert und die Armut in Regionen wie Ostasien von 60 % unter 5 % gesenkt haben.

Die institutionellen Anreize hinter dem Klimaalarmismus sind verhängnisvoll. Multilaterale Organisationen wie der IWF und die Weltbank sowie grüne Lobbygruppen verbreiten weiterhin den Mythos der „Subventionen für fossile Brennstoffe“, der die Märkte verzerrt, indem er Kohlenwasserstoffe benachteiligt und gleichzeitig intermittierende erneuerbare Energien weltweit mit jährlich 1,3 Billionen Dollar subventioniert. In Afrika ignoriert das Streben nach einem „Sprung in die Erneuerbarkeit“ den dringenden Bedarf des Kontinents an Grundlaststrom und verurteilt Millionen Menschen unter dem Banner der Klimagerechtigkeit zu Energiearmut. Westliche Eliten, die von den Folgen abgeschirmt sind, predigen „Degrowth“, während die Entwicklungsländer der BRICS+ einen solchen Masochismus ablehnen und sich für einen pragmatischen Energiemix entscheiden, der Wachstum vor moralischer Selbstdarstellung priorisiert.

Die Widersprüche der Zensoren von „Fehlinformationen“ sind offensichtlich: Alarmisten prangern „Fehlinformationen“ an, während sie Weltuntergangsszenarien propagieren, die sich nicht bewahrheiten – man denke nur an die 50 Jahre apokalyptischer Vorhersagen. Der rasante industrielle Niedergang Europas offenbart die Torheit, die Energiepolitik der Ideologie unterzuordnen. In den USA bröckelt die von Larry Fink von BlackRock und anderen vorangetriebene ESG-Investitionskampagne, die Billionen in unterdurchschnittlich rentable grüne Anlagen fließen ließ, weil die Renditen hinter den Erwartungen zurückbleiben und die Klagen wegen Verletzung der Treuhänderpflichten zunehmen.

[Hervorhebung vom Übersetzer]

Ein Neujahrsgeschenk

Dennoch gibt es Grund zum Optimismus in dieser Dämmerstunde technokratischer Hybris. Die Wiederwahl von Präsident Trump signalisiert eine Hinwendung zu einer evidenzbasierten Politik, welche die Wissenschaft von der Inquisition der Fehlinformationen befreit. Durch die Streichung der Mittel für Aktivisten-Enklaven wie NCAR und die Durchsetzung von Transparenz per Durchführungsverordnung ebnet die Regierung den Weg für echte Forschung. Stellen Sie sich eine Welt vor, in der Debatten über Klimasensitivität, die Rolle von Sonnenzyklen oder die Kosten der Anpassung offen geführt werden, ohne Angst vor Zensur.

Jay Bhattarcharya erinnert uns daran, dass freie Meinungsäußerung und Reproduzierbarkeit als Maßstab für Wahrheit notwendige Voraussetzungen für das Gedeihen der Wissenschaft sind. Wir brauchen rationale Argumente und Daten, nicht die Zensur staatlich definierter „Fehlinformationen”. Dass das US-Außenministerium die Zensoren zensiert, ist eine gute Nachricht zum Jahreswechsel.

A version of this article was published in the Daily Sceptic https://dailysceptic.org/2025/12/31/the-misinformation-boondoggle-how-the-eu-led-censorship-industrial-complex-shields-approved-narratives-from-scrutiny/

Link: https://wattsupwiththat.com/2026/01/01/the-misinformation-inquisition-how-censorship-shields-approved-narratives-from-scrutiny/

Übersetzt von Christian Freuer für das EIKE

 

Der Beitrag Die Falschinformationen-Inquisition: Wie Zensur anerkannte Narrative vor kritischer Prüfung schützt erschien zuerst auf EIKE - Europäisches Institut für Klima & Energie.

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rbb24 sperrt die Kommentarfunktion: Zensur im Blackout

07. Januar 2026 um 08:40

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Ganz unbekümmert schreibt rbb24 (ÖRR Berlin-Brandenburg) unter seinem Artikel zum Berliner Stromausfall vom 3. Januar den Hinweis:

„Die Kommentarfunktion wurde geschlossen.“

Dazu die Erklärung:

„Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können.“

Zu Deutsch heißt das: Wir kommen mit dem Zensieren nicht hinterher. Also Mund zu für alle.

Mitten im Stromausfall.

Mitten im Winter.

Mitten in einer Lage, in der es für Menschen um Kälte, Gesundheit und Sicherheit geht.

Schon das, was die Zensoren überhaupt noch freigegeben haben, zeigt, wie ernst die Lage war. Menschen berichten von Pflegeheimen ohne Aufzug. Von alten Bewohnern, die festsitzen. Von Sauerstoffgeräten, die Strom brauchen. Von Wohnungen, die auskühlen. Von Fernwärme, die ebenfalls weg ist. Von Mobilfunk, der zusammenbricht. Von Angehörigen, die ihre Mutter oder Oma nicht erreichen und nicht wissen, was los ist.

Das sind keine Meinungen.

Das sind Zustandsmeldungen.

Und jetzt kommt der Punkt, der alles entlarvt: Kommentieren können überhaupt nur jene, die noch Strom haben. Oder die mit dem letzten Rest Akku auf dem Handy zufällig in der Nähe eines funktionierenden Funkmasten stehen. Wer wirklich im Dunkeln sitzt, ohne Netz, ohne Heizung, ohne Aufzug, kommt gar nicht mehr zu Wort.

Genau dort, wo es am schlimmsten ist, herrscht bereits Schweigen.

Diese Menschen erleben den Stromausfall nicht als Nachricht, sondern als Frontereignis. Wie im Krieg. Abgeschnitten. Orientierungslos. Wartend.

Andere fragen, warum eine einzige Kabelbrücke reicht, um zehntausende Haushalte tagelang lahmzulegen. Warum es keine Ersatzleitung gibt. Warum niemand sagt, welche Kliniken betroffen sind. Warum es keine Liste der Straßen gibt. Warum man Tage einplant, statt sofort ein Provisorium zu bauen.

Und genau in dem Moment, in dem diese Fragen dichter werden, wird abgeschaltet.

Die Begründung lautet: nicht mehr moderierbar.

Die Wirkung lautet: Zensur im Ernstfall.

Man löscht nicht einzelne Beiträge.

Man schaltet gleich alle Stimmen ab.

Berlin hatte keinen Strom.

Und dann durfte Berlin auch nicht mehr reden.

Der Link führt direkt zum Kommentarbereich. Nach dem Laden der Seite nach unten scrollen.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2026/01/berlin-sueden-massiver-stromausfall-nikolassee-zehlendorf-wannsee-lichterfelde-verteilerstation-brand.html#comments

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Bundesregierung bringt Zensurgesetz auf den Weg – Angriff auf freie Medien und Opposition

06. Januar 2026 um 09:49

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Mit dem sogenannten Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz (PWTG) will die Bundesregierung die EU-Verordnung 2024/900 zur Transparenz und zum Targeting politischer Werbung in deutsches Recht gießen. Was offiziell als Beitrag zur „Demokratie“ verkauft wird, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in Meinungsfreiheit, Wahlkampf und digitale Öffentlichkeit. Grundlage ist die Bundesrat-Drucksache 766/25 vom 19. Dezember 2025, eingebracht vom Kanzleramt und federführend betreut vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.

Bereits zuvor hatte NIUS über das Vorhaben berichtet und frühzeitig Alarm geschlagen. In einem Kommentar wurde das Gesetz als direkter Angriff auf freie Medien und die Opposition kritisiert. Die Warnung: Unter dem Deckmantel von Transparenz und Datenschutz entstehe ein neues Instrument staatlicher Kontrolle, das vor allem unabhängige Medien, alternative Plattformen und nicht-etablierte politische Akteure treffen werde. Während große Parteien und systemnahe Akteure über gewachsene Strukturen und rechtliche Absicherung verfügen, geraten kritische Stimmen zunehmend ins Visier staatlicher Aufsichtsbehörden.

Ein Blick in den Gesetzentwurf bestätigt diese Befürchtungen. Schon in der Begründung heißt es, politische Online-Werbung ermögliche eine „große und unmittelbare Reichweite zu relativ geringen Kosten“ und könne auf Basis von Daten zur gezielten Ansprache genutzt werden. Genau diese Möglichkeiten werden nun als Problem dargestellt, obwohl sie seit Jahren selbstverständlicher Bestandteil moderner politischer Kommunikation sind. Weiter heißt es, es gebe bislang „kein einheitliches Verständnis davon, was politische Werbung darstellt“. Diese angebliche Unklarheit dient nun als Vorwand, um dem Staat eine weitreichende Definitionsmacht zu verschaffen.

Zu den wichtigsten Änderungen und Eingriffen gehören eine extrem weit gefasste Definition politischer Werbung, die weit über klassische Wahlwerbung hinausgeht, eine zentrale staatliche Aufsicht durch Bundesnetzagentur, Datenschutzbehörde und Bundeswahlleitung sowie umfangreiche Melde-, Registrierungs- und Offenlegungspflichten. Anbieter politischer Werbedienstleistungen müssen künftig detaillierte Informationen vorhalten, jahrelang archivieren und auf Verlangen an Behörden herausgeben. Politische Online-Anzeigen sollen in einem EU-weiten Archiv gespeichert und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Besonders brisant sind die vorgesehenen Sanktionen. Schon formale Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet werden, bei größeren Unternehmen drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich dürfen Behörden Verstöße öffentlich machen und die Verantwortlichen namentlich benennen. Ermittlungs- und Durchsuchungsbefugnisse sind ausdrücklich vorgesehen, selbst Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung werden im Gesetzestext in Kauf genommen.

Offiziell betont die Bundesregierung, das Gesetz enthalte keine inhaltlichen Vorgaben für politische Werbung. Doch die Vielzahl an Pflichten, Kontrollen und Strafandrohungen zeigt das Gegenteil. Wer politisch wirbt, muss künftig ständig mit behördlicher Überprüfung rechnen und trägt ein erhebliches rechtliches und wirtschaftliches Risiko. Besonders kleinere Medien, alternative Plattformen und oppositionelle Initiativen werden sich zweimal überlegen müssen, ob sie politische Inhalte noch offensiv verbreiten.

Am Ende bleibt ein ernüchterndes Fazit. Unter dem Schlagwort Transparenz entsteht ein neues Regime der Überwachung und Regulierung politischer Kommunikation. Das PWTG stärkt nicht die Demokratie, sondern schwächt den offenen politischen Diskurs. Opposition wird nicht verboten, aber systematisch erschwert, kontrolliert und sanktioniert. Die frühe Warnung von NIUS erweist sich damit als zutreffend: Dieses Gesetz ist kein Schutz der Meinungsfreiheit, sondern ein weiterer Schritt in Richtung staatlich gelenkter Öffentlichkeit.

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Administrative Tyrannei | Alvaro Zapata

02. Januar 2026 um 12:33

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Administrative Tyrannei | Alvaro Zapata
Standpunkte 20260102 apolut
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Administrative Tyrannei | Alvaro Zapata

Wie die EU Kritiker einer Sonderbehandlung unterzieht

Ein Standpunkt von Alvaro Zapata.

Man muss sich dieses System wie einen endlosen Flur vorstellen. Türen ohne Beschriftung. Formulare ohne Absender. Entscheidungen ohne Verantwortliche. Niemand sagt „Du bist schuldig“. Niemand sagt „Du darfst das nicht“. Aber alles, was du tust, zerrt dich ins Fadenkreuz eines Staates, der sich hinter willkürlich eingeführten Drillmaßnahmen verschanzt hat.

Willkür ist die neue Ordnung in der EU.
Und mit ihr die EU-Sonderbehandlung für jene Bürger, die nicht bereit sind, sich jede neue Einschränkung als alternativlos verkaufen zu lassen. Dabei spielt es inzwischen keine Rolle mehr, ob die drangsalierten Bürger aus der EU stammen.

Die Europäische Union ist nicht autoritär geworden, weil sie Panzer auffahren lässt oder Parteien verbietet. Sie ist autoritär geworden, weil sie gelernt hat, Kritik administrativ zu erledigen. Leise. Technokratisch.

Ohne Urteil.
Ohne nachgewiesene Schuld.
Ohne Recht, als Beschuldigter gehört zu werden.

Was hier entstanden ist, ist keine Diktatur alter Bauart. Es ist eine Verwaltungstyrannei. Ein System, das Abweichung nicht verbietet, sondern durch Behördenschikane versucht, maximal unattraktiv zu machen. Wer kritisiert, landet nicht im Gefängnis. Er landet im Labyrinth nicht enden wollender Verfahren. Er landet in der Kontensperre. In der Ausladung. In der Unsichtbarkeit. Der Staat bleibt sauber, während er die Existenz der Opfer zerstört.

Der Kern dieser neuen Ordnung lautet:
Nicht was du sagst, ist entscheidend, sondern dass du die Schreibtischtäter störst.

Sonderbehandlung statt Rechtsgleichheit

Demokratie lebt von Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Die administrative Tyrannei lebt von Ausnahmen. Kritiker werden nicht angehört, sondern zum Staatsfeind erklärt. Ab diesem Moment gelten andere Regeln. Andere Maßstäbe. Andere Konsequenzen. Und die zur Anwendung kommenden Verfahren sind perfide und bösartig.

Keine Anklage.
Kein Urteil.
Kein Freispruch.

Aber volle Wirkung.

Konten verschwinden.
Auftritte werden verboten.
Einladungen bleiben aus.
Verfahren laufen „vorsorglich“ in Dauerschleife.
Reisen werden so „kompliziert“, dass sie unmöglich werden.
Solidarität wird zur Komplizenschaft erklärt.

Niemand verbietet dir dein Leben.
Aber wer dich unterstützt, wird selbst attackiert.

Das ist kein Fehler im System.
Das ist das System.

Corona als Generalprobe

Corona war nicht der Ursprung, sondern der Beschleuniger dieser administrativen Tyrannei. Die auf einem Labor-Virus basierende Pandemie bot den perfekten Rahmen, um Grundrechte innerhalb der Demokratie abzubauen. Staatlich geförderte Angst ersetzte Argumente. Moral ersetzte Recht.

Wer damals sagte, die Impfung schütze weder sicher den Geimpften noch andere vor Ansteckung, wurde nicht widerlegt. Er wurde aus dem Diskurs entfernt.

Der Mikrobiologe Sucharit Bhakdi z. B. war einer der Maßnahmenkritiker. Er verwies auf fehlende Evidenz für einen belastbaren Fremdschutz, auf offene Datenlagen, auf bekannte Risiken. Die Antwort war keine wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern öffentliche Diffamierung. Bhakdi wurde nicht widerlegt, sondern zum „Gefährder“ erklärt. Er kam nur noch auf alternativen Presseportalen zu Wort. Diese aber wurden dann schon mal für immer gesperrt.

Der Arzt und frühere Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wodarg warnte früh vor Überreaktionen, vor politisch getriebenen Maßnahmen ohne solide Datengrundlage. Auch er wurde nicht widerlegt. Er wurde medial unsichtbar gemacht. Talkshows luden ihn nicht ein, Leitmedien erklärten ihn für erledigt. Ein Schwurbler.

Das Ziel war nie Aufklärung.
Das Ziel war Einschüchterung.

Corona wurde zum Test, wie weit sich Opposition unter Ausnahmebedingungen kontrollieren lässt.

Die späte Wahrheit – und das Schweigen

Heute, im Dezember 2025, räumt der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn auf einem von der AfD initiierten Corona-Symposium öffentlich ein, dass die Impfung keinen verlässlichen Schutz vor Ansteckung und Weitergabe bot. Genau jener Punkt, für dessen frühe Benennung Existenzen zerstört wurden.

Diese Aussage ist dokumentiert.
Und sie wird von den Massenmedien totgeschwiegen. Schon wieder.

Kein Leitartikel.
Keine Aufarbeitung.
Keine Entschuldigung.

Nicht einmal der Versuch, Verantwortung zu klären.

Das Schweigen ist kein Versehen.
Es ist Systemschutz.
Es erinnert stark an den Widerstand während der Nürnberger Prozesse, die Verantwortlichen nicht benennen zu wollen. Die meisten von ihnen wollten damals wie heute verdrängen und vergessen. Sie waren noch immer oder schon wieder in Top-Positionen.

Von der Pandemie zur Opposition

Nach Corona hätte der Ausnahmezustand beendet werden müssen. Durch offene Debatten. Echte Aufarbeitung. Stattdessen wurde der Ausnahmezustand verstetigt. Die Instrumente blieben. Die Logik blieb. Das Totschweigen hält an.

Der Fall Michael Ballweg zeigt die juristische Seite dieser Corona-Sonderbehandlung. Untersuchungshaft, jahrelange Verfahren, massive Kosten, wirtschaftliche Zerstörung – trotz festgestellter Unschuld. Der Freispruch kam. Der Schaden blieb. Das Verfahren selbst war die Strafe.

Fakt ist: Ballweg wurde nicht verurteilt.
Er wurde zermürbt und finanziell ruiniert.

Assange als Blaupause

Was heute europäischer Standard ist, wurde aber schon weit vor Corona erprobt. An Julian Assange. Kein Schuldspruch wegen Spionage, keine verurteilte Spionage, aber jahrelange Isolation, rechtliche Zermürbung, wirtschaftliche Vernichtung. Europa agierte als verlängerter Arm der USA, sprach von Werten und demonstrierte Abschreckung.

Die Lehre war eindeutig:
Man muss Kritiker nicht verurteilen.
Man muss sie nur isolieren.

Guantánamo ist überall.

Baud – die neue Stufe

Kommen wir ganz aktuell zu Jacques Baud. Der ehemalige NATO-Analyst ist Schweizer Staatsbürger. Kein EU-Bürger. Kein verurteilter Straftäter. Seine „Tat“ besteht in Analysen zur NATO-Osterweiterung, zur Vorgeschichte des Ukraine-Krieges, zu westlichen Mitverantwortlichkeiten. Baud vertritt ein anderes Narrativ, als es die EU vorgibt.

Die Reaktion von Brüssel ist bezeichnend: keine Anklage, kein Urteil, keine Debatte – sondern faktische Berufsblockade, wirtschaftliche Neutralisierung, politische Ausgrenzung im EU-Raum. Ohne Rechtsweg. Ohne Begründung.

Baud zeigt, wie weit das System inzwischen reicht:
Nicht einmal die Schweizer Staatsbürgerschaft schützt in der EU vor Übergriffen.
Baud lebt in Belgien, darf die EU Richtung Heimat Schweiz nicht verlassen, bekommt aber innerhalb der EU keinen Cent mehr, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ausnahmslos sämtliche Konten und Karten eingefroren.

Journalismus unter Vorbehalt

Parallel dazu wird unabhängiger Journalismus ökonomisch diszipliniert. Konten werden gekündigt. Zahlungswege blockiert. Kooperationen beendet. Es reicht, wenn ein unabhängiger Journalist die falsche Person interviewt, um ihre Sichtweise zu verstehen. Es reicht also, wenn ein Journalist seinen Beruf ausübt.

Auch der Journalist Flavio von Witzleben steht dafür. Weil er mit als „umstritten“ etikettierten Personen spricht – etwa Ulrike Guérot, Björn Höcke oder Sahra Wagenknecht –, wurde er selbst zum Risiko erklärt. Nicht das Gesagte zählt. Das Gespräch selbst gilt als Grenzüberschreitung. Konto gekündigt.

Das ist der neue Soft-Terror ohne direkte Gewalt. Ohne großes Aufsehen. Vernichtung der Existenz im Stillen.

Lowenthal und die Infrastruktur der Kontrolle

Kommen wir zur Struktur des neuen Staatsterrors. Besonders im besten Deutschland aller Zeiten.

Im Hintergrund wirkt ein dichtes Netz aus staatlich finanzierten NGOs, Meldestellen, Medien und Plattformen. Der Forscher Andrew Lowenthal beschreibt dieses Gefüge innerhalb der EU 2025 als Zensur-Industrie-Komplex: NGOs markieren unbeugsame Oppositionelle, Medien übernehmen die öffentliche Diffamierung, digitale Plattformen drosseln Reichweite. Der Staat hält formell Abstand – und zieht im Hintergrund die Fäden.

In Deutschland ist dieses Netz besonders eng. Besonders teuer. Besonders effektiv. Historisch besonders verinnerlicht.

Opposition wird in Deutschland nicht sofort verboten. Sie wird zersetzt.

Der Beleidigungsparagraf – Strafrecht als Einschüchterungsinstrument

Zur administrativen Tyrannei tritt ein weiteres Werkzeug: das Strafrecht. Nicht gegen Gewalt. Nicht gegen Korruption. Sondern gegen aufmüpfige Bürger.

Der Beleidigungsparagraf ist längst kein Schutz der persönlichen Ehre mehr. Er ist zu einem asymmetrischen Machtinstrument geworden: Staat gegen Bürger, Amt gegen Einzelnen, Apparat gegen Meinungsäußerung.

Politiker mit öffentlicher Macht, PR-Stäben und Pressestellen treten als angeblich „Beleidigte“ auf und lassen Strafanzeigen serienweise stellen. Besonders auffällig sind Anzeigen aus dem Umfeld von Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Annalena Baerbock, Habeck – und inzwischen in rekordverdächtiger Zahl aus dem Kanzleramt selbst.

Allein durch Kanzler Merz wurden 4.999 Anzeigen gestellt.
Nicht privat bezahlt.
Nicht aus eigener Tasche.
Sondern aus Steuergeldern über das Kanzleramt.

Der Bürger finanziert damit die juristische Verfolgung seiner eigenen Kritik.

Das ist keine Gleichheit vor dem Gesetz.
Das ist institutionalisierte Einschüchterung.

Hausdurchsuchungen wegen Tweets.
Strafbefehl wegen Zuspitzung.
Vorladung wegen klar erkennbarer Satire.

Nicht jede Anzeige endet mit Verurteilung.
Aber jede Anzeige wirkt. Sie schüchtert ein.

Schon das Verfahren genügt.

Der internationale Maßstab

Würden Iran oder Russland Kritiker ohne Urteil wirtschaftlich ruinieren, Journalisten überwachen, Bewegungsfreiheit einschränken, spräche die EU von Tyrannei. Tut sie es selbst, heißt es Resilienz, Sicherheitslage, Demokratieschutz.

Ausgerechnet aus den USA kommt inzwischen offene Kritik. Politiker wie J. D. Vance werfen Europa – insbesondere Deutschland – Zensur, Unterdrückung der Opposition und Aushöhlung der Meinungsfreiheit vor. Zu Recht.

Böses Fazit

Dieses System ist nicht entgleist.
Es ist bösartig funktionsfähig. Die Züge für die Abweichler von morgen sind geistig schon wieder aufgegleist, wartend auf den scharfen Pfiff zum Abtransport von jenen, die es wagten, den Staat zu delegitimieren.

Corona war der Testlauf.
Die Opposition war das Ziel.
Die Sonderbehandlung ist die Methode.
Der Beleidigungsparagraf ist die Keule.

Die Opfer haben Namen:
Sucharit Bhakdi.
Wolfgang Wodarg.
Kayvan Soufi-Siavash.
Michael Ballweg.
Julian Assange.
Flavio von Witzleben.
Jaques Baud.

Und am Ende wir alle. Die Bürger, die sich nicht wie Untertanen ducken, wenn die administrative Tyrannei und ihre Vertreter es einfordern.

Administrative Tyrannei braucht keine Verbote.
Sie braucht Ausnahmen, Verfahren und einen Staat, der gelernt hat, sich selbst nicht mehr zu begrenzen.

Genau dort steht Deutschland.
Und genau dort steht Europa heute.

+++

Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

+++

Bild: Flagge der Europäischen Union hinter Stacheldrahtzaun und Fernsehkameras. Konzept der Schließung der Grenzen von Flüchtlingen, Diskriminierung und Verletzung der Menschenrechte und der Freiheit in der EU. 3D-Illustration

Bildquelle: Maxx-Studio/ shutterstock

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