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Heute — 13. Juni 2026

Brüsseler Parteienaufsicht Wie eine EU-Behörde die rechte ESN-Partei schikaniert

13. Juni 2026 um 12:28

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France, Strasbourg, 10-09-2024. Member of the European Parliament Rene Aust in the meeting of European Parliament Plenary session Council and Commission statements Presentation of the program of activities of the Hungarian Presidency in European Parliament. France, Strasbourg, 10-09-2024. Membre du Parlement europeen Rene Aust a la reunion de la session pleniere du Parlement europeen Declarations du Conseil et de la Commission Presentation du programme activites de la presidence hongroise au Parlement europeen. ESN-Fraktionsvorsitzender im Europäischen Parlament, René Aust (AfD): Aus einer europäischen Partei soll eine Aufsichts- und Disziplinierungsinstanz werden. Foto: picture alliance / Hans Lucas | POOL UNION EUROPEENNE / AGENCE HANS LUCAS

Brüssel prüft, ob eine europäische Rechtspartei die Grundwerte der EU verletzt. Betroffen ist ausgerechnet die ESN-Partei, der auch die AfD angehört.

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Gestern — 12. Juni 2026

Merz: Heutige Reformen „viel schwieriger, als ein Land nach Krieg wieder aufzubauen“

12. Juni 2026 um 20:36

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In Berlin fand der Tag des Familienunternehmens statt. Dessen Vorstand kritisiert unter anderem hohe Kosten, langwierige Genehmigungsverfahren sowie übermäßige Bürokratie in Deutschland. Der Kanzler verteidigt seinen Kurs und fordert zusätzliches Engagement von den Unternehmern, in die Öffentlichkeit zu gehen.
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Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt

12. Juni 2026 um 14:30

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Weil eine Frau den ehemaligen Oberbürgermeister von Aschaffenburg „Faschingsprinz“ und „Opferbürgermeister“ nannte, verurteilte das Amtsgericht im unterfränkischen Aschaffenburg sie zu 90 Tagessätzen. Der Vorfall ereignete sich bereits 2022/2023.
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Polnischer Investigativjournalist drei Monate in U-Haft – weil er Tusk-Vertrauten zu genau unter die Lupe nahm

12. Juni 2026 um 12:21

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Überall dort, wo EU-konforme Politiker an der Macht sind, zeigt sich das gleiche Bild: Ein unabhängiger Investigativjournalist sitzt seit Wochen ohne richtiges Verfahren in Untersuchungshaft – nur weil er die Verbindungen und Machenschaften eines engen Tusk-Verbündeten beleuchtet hat. Leszek Kraskowski, ein preisgekrönter Journalist mit über 20 Jahren Erfahrung, der Korruption und Machtmissbrauch bei allen Regierungen [...]

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Bundestag Jugend im Parlament: Jetzt erhebt auch die AfD schwere Vorwürfe

12. Juni 2026 um 08:56

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Beim Planspiel des Bundestags kommt es zu Wirbel um die AfD. Foto: IMAGO / HMB-Media

Eskalation beim Planspiel „Jugend im Parlament“: Erst zeigt ein von der AfD nominierter Jugendlicher ein angebliches „White-Power“-Zeichen, nun erhebt die Fraktion ihrerseits heftige Vorwürfe.

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Ältere Beiträge

Der letzte Brief von Michael Fritsch | Von Andrea Drescher

11. Juni 2026 um 19:01

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Der letzte Brief von Michael Fritsch | Von Andrea Drescher

Auf Telegram kursiert ein Brief, der von Johannes Heyder in dem inzwischen archivierte Kanal der Unterstützer von Michael Fritsch veröffentlicht wurde. Er ist ein Zeugnis dafür, was "Rechtsstaat" in Deutschland heute noch bedeutet. 

Ein Meinungsbeitrag von Andrea Drescher

Wer Michael Fritsch nicht kennt: der Ex-Schutzmann mit Herz und Hirn gilt als einer der "Reichsbürger" und Mitglied der vermeintlichen "Rollator-Gang", die in Deutschland angeblich die Regierung "wegputschen" wollte. Die Dauer der "Untersuchungshaft" und die bestenfalls mehr als dürftigen Beweise, die gegen ihn und seine Mitangeklagten bis jetzt vorliegen, sprechen eine deutliche Sprache über den Fall, auf den hier aber nicht näher eingegangen werden soll. Details zur Situation von Michael Fritsch findet man im Artikel von Johannes Heyder.

Das Problem, das in diesem letzten Brief resultierte: jedwede Kommunikation mit Michael führt dazu, dass er nicht aus der Haft entlassen wird. Daher schrieb er nach 1.280 Tagen, das entspricht über 30.700 Stunden verlorener Freiheit in Untersuchungshaft, seinen letzten Brief, mit dem er jegliche Kommunikation nach außen beendet. 

Im Folgenden werden dieser Brief und das Statement des Kanalbetreibers 1:1 weiter gegeben. Möge sich jeder Leser selbst seine Gedanken machen, was man von einem derartigen "Rechtsstaat" halten kann. 

Der Brief 

Liebe Herzensmenschenfamilie,

DIESER KANAL WIRD GESCHLOSSEN! 

Mit dieser letzten Nachricht möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen / Euch bedanken und auch erklären WARUM: 

Nach nunmehr fast 3½ Jahren Untersuchungshaft stellten meine Anwälte einen Haftprüfungsantrag. Begründet wurde dieser mit der Infragestellung der Verhältnismäßigkeit im Falle einer zu erwartenden Freiheitsstrafe im Fall einer Verurteilung.

Der Antrag wurde mit Beschluss vom OLG Frankfurt am 8. Mai 2026 abgelehnt und die Haftfortdauer angeordnet. 

Begründet wurde eine FLUCHTGEFAHR u.a. wie folgt: 

„[…] Hochwahrscheinlich keine nennenswerte fluchthemmende Wirkung haben dürfte und ein Untertauchen im In- und Ausland möglich scheint, ergibt sich auch aus dem Umstand, dass der Angeklagte Fritsch weiterhin sein bestehendes Netzwerk Gleichgesinnter, die den Angeklagten zahlreich durch finanzielle Zuwendungen in nicht unerheblicher Höhe unterstützen, pflegt. So unterhält er fortlaufend umfangreich brieflichen Kontakt, aber verbreitet auch Nachrichten […] über Social-Media-Kanäle.“

Und weiter heißt es etwas später:

„Inwieweit hier mit einer Abkehr des Angeklagten von der Szene der sog. ‚Coronaleugner‘, ‚Reichsbürger‘ und ‚Selbstverwalter‘ verbunden ist, ist fraglich und bleibt abzuwarten.“ 

Bei dieser Begründung sehe ich mich in diesem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat und trotz der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit leider dazu veranlasst, Sie/Euch alle darum zu bitten, jegliche Form der Kontaktaufnahme und auch der finanziellen Unterstützung einzustellen! 

Aus dem vorgenannten Grunde werde ich auch keine Briefe mehr beantworten! Weiterhin werde ich veranlassen, dass alle nach der Veröffentlichung dieser Botschaft im Telegram-Kanal auf meinem Haftkonto bei der JVA Weiterstadt / dem VCC Südhessen eingehenden finanziellen Zuwendungen vollständig zurückgebucht werden, auch wenn das mit einem recht hohen bürokratischen Aufwand verbunden sein dürfte.. 

Mein Wunsch wäre es, dass diese Information als letzte Nachricht im dann geschlossenen Kanal sichtbar bleibt und diese vielleicht auch an weitere Herzensmenschen weitergeleitet wird, damit auch diese sich an die „erforderlichen Bedingungen“ halten:

Bitte behaltet mich in positiver Erinnerung – WIR SEHEN UNS EINES TAGES WIEDER AUF DEN STRASSEN, SCHULTER AN SCHULTER FÜR FRIEDEN, FREIHEIT, WAHRHEIT, GERECHTIGKEIT UND NÄCHSTENLIEBE UND FÜR DEMOKRATIE!

Bevor ich nun „unsichtbar“ werde, möchte ich Ihnen/Euch noch einige Zitate aus meiner mittlerweile beachtlich angewachsenen Sammlung mit auf den Weg geben: 

„Durch die Aufspaltung der Wähler in das politische Parteiensystem können wir sie dazu bringen, ihre Energie für Kämpfe aufzubrauchen, für Fragen, die keinerlei Bedeutung haben.“ (Montagu Norman, von 1920–1944 Gouverneur der Bank of England, bei einer Rede vor der Bankiersvereinigung der USA in New York)... 

Regierungen mögen Epidemien, genauso wie sie den Krieg mögen. Es ist eine Chance, uns ihren Willen aufzuzwingen und uns alle in Angst und Schrecken zu versetzen, damit wir uns zusammenkauern und das tun, was uns gesagt wird.“ (Dr. Damian Downing, Präsident der Britischen Gesellschaft für ökologische Medizin [Al Jazeera, 2009])

„Du kannst die Verhältnisse nicht ändern, indem du die existierende Realität bekämpfst. Um etwas zu verändern, erschaffe ein neues Modell, das das alte obsolet macht.“ (Buckminster Fuller) 

„Die Bürger werden eines Tages nicht nur die Worte und Taten der Politiker zu bereuen haben, sondern auch das furchtbare Schweigen der Mehrheit.“ (Bertolt Brecht)

„Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben.“ (Friedrich von Schiller) – vermutlich wörtlich so geschrieben, Quelle/Zitat unsicher.

„Was war Ihre größte Enttäuschung?“ – „Die Erkenntnis, dass auch intelligente Menschen Feiglinge sein können und dass Mut eine viel seltenere Eigenschaft ist als Intelligenz.“ (Julian Assange)

„Sie fürchten die Liebe, weil sie eine Welt schafft, die sie nicht kontrollieren können.“ (George Orwell) 

„Glaubt nicht, ihr hättet Millionen Feinde. Ein einziger Feind heißt – Krieg.“ (Erich Kästner)

„Verbunden werden auch die Schwachen mächtig.“ (Friedrich von Schiller) 

„Auf einfache Wege schickt man nur die Schwachen.“ (Hermann Hesse)

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, Frieden ist der Weg.“ (Mahatma Gandhi)

In diesem Sinne:

FRIEDE SEI MIT EUCH / IHNEN!

Michael Fritsch

Ex-Schutzmann mit Herz und Hirn

Weiterstadt, den 25. Mai 2026

Die Erklärung des Kanalbetreibers

Der Fall Michael Fritsch: Wenn Solidarität zur Gefahr wird – Wie das System kriminalisiert.

Bereits vor längerer Zeit habe ich in diesem Artikel beschrieben, warum ich den Fall Michael Fritsch als Beispiel dafür sehe, wie ein System Menschen kriminalisieren kann:

Michael Fritsch und ich kannten uns lange, bevor er bei der Basis aktiv wurde.

Wir lernten uns über das FWO-Konzept kennen. Er besuchte mich, wir diskutierten stundenlang über friedlichen Wandel, Basisdemokratie, Recht, Freiheit und die Frage, wie man eine bessere Gesellschaft aufbauen kann. In Berlin standen wir zusammen auf der Bühne.

Michael war kein geborener Basisdemokrat. Er war zutiefst Polizist. Ein Mensch mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden. Er hoffte, innerhalb des Systems etwas verändern zu können. Diese Hoffnung wurde enttäuscht.

Seit dem 07.12.2022 sitzt Michael nun in Untersuchungshaft.

Heute sind das 1.280 Tage.

Das entspricht über 30.700 Stunden verlorener Freiheit. 

Zudem wurde Michael nicht nur seiner Freiheit beraubt. Er wurde belogen, betrogen, ausgebeutet, enteignet und beklaut. Die Folgen reichen weit über die Haft hinaus und betreffen sein gesamtes Leben. 

Dieses Unrecht brachte mich dazu, trotz der Erkenntnisse, die ich bereits in meinem früheren Artikel beschrieben hatte, meine Unterstützung fortzusetzen. Zudem war alles mit Michael abgesprochen.

Mir/uns war bewusst, dass dies Risiken mit sich bringen könnte. Was ich jedoch nicht erkannt habe, war, wie weitreichend die Auswirkungen tatsächlich werden würden und wie groß die Unterstützung werden würde, die dadurch ausgelöst wurde. 

Für diese Unterstützung bin ich zutiefst dankbar. Gleichzeitig bedaure ich heute zutiefst, dass ich aus den Erkenntnissen meines eigenen Artikels nicht früher die notwendigen Konsequenzen gezogen habe.

Natürlich folge ich seinen Wünschen und stelle den aktiven Betrieb dieses Kanals ein.

Der Kanal bleibt als Archiv bestehen. 

Ich werde jegliche Brücken zu Michael abbrechen. Ich werde keinen Kontakt mehr zu ihm halten, nicht mehr über ihn schreiben, ihn weder unterstützen noch Fragen zu ihm beantworten.

Diese Entscheidung bedeutet nicht, dass ich meine grundsätzliche Kritik aufgebe. Im Gegenteil: Ich bin weiterhin überzeugt, dass das bestehende System Menschen kriminalisiert und dass wir neue Wege schaffen müssen. Die einzige Möglichkeit, die ich derzeit sehe, um Michael langfristig zu rehabilitieren und ähnliche Entwicklungen künftig zu verhindern, liegt im FWO-Konzept. Deshalb werde ich diesen Weg weiterverfolgen.

Wenn meine Solidarität, meine Veröffentlichungen oder mein Engagement auch nur einen kleinen Beitrag dazu geleistet haben sollten, seine Situation zu verschlechtern, dann bedaure ich das zutiefst.

Michael bleibt mein Freund.

Er ist in meinen Gedanken.

Ich wünsche ihm Kraft, Gesundheit und dass er eines Tages wieder in Freiheit leben kann.

Johannes Heyder @ZielFWO

+++

Dieser Beitrag erschien zuerst am 11. Juni 2026 auf tkp.at.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: schwarzer Briefumschlag
Bildquelle: Salamahin / shutterstock

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Der letzte Brief von Michael Fritsch

11. Juni 2026 um 14:58

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Auf Telegram kursiert ein Brief, der von Johannes Heyder in dem inzwischen archivierten Kanal der Unterstützer von Michael Fritsch veröffentlicht wurde. Er ist ein Zeugnis dafür, was "Rechtsstaat" in Deutschland heute noch bedeutet. Wer Michael Fritsch nicht kennt: der Ex-Schutzmann mit Herz und Hirn gilt als einer der "Reichsbürger" und Mitglied der sogenannten "Rollator-Gang", die [...]

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Jean Ziegler im Gespräch mit Kayvan Soufi-Siavash

11. Juni 2026 um 06:30

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Jean Ziegler im Gespräch mit Kayvan Soufi-Siavash

Der Soziologe und Menschenrechtsaktivist Jean Ziegler ist im Alter von 92 Jahren verstorben. Ziegler gehörte zu den schärfsten Globalisierungskritikern, prangerte Kapitalismus und Profitgier an.

In Gedenken an Jean Ziegler verweisen wir auf das Interview, das Kayvan Soufi-Siavash im Mai 2015 mit ihm geführt hat.

Hier die schriftliche Anmoderation zum damaligen Interview:

Jean Ziegler ist eine lebende Legende. Der Professor für Soziologie kann als der bekannteste deutschsprachige Globalisierungskritiker bezeichnet werden. Trotz seiner 81 Jahre strotzt der Mann nur so vor Optimismus. Sein Ziel bleibt es, den entfesselten Raubtierkapitalismus endlich in die Mülltonne der Geschichte zu schicken.

Ziegler hat sich in all den Jahren, auch als UN-Sonderbotschafter für das Recht auf Nahrung, nie mit der globalen Ungerechtigkeit des vorherrschenden Wirtschaftssystems abgefunden.

Er schrieb zahlreiche Bücher, in denen er Ross und Reiter benannte, und wurde dafür von Konzernen und Banken in den wirtschaftlichen Ruin geklagt. Doch Jean Ziegler gibt nie auf.

Alle 5 Sekunden verhungert ein Kind, obwohl der Planet heute locker 12 Milliarden Menschen ernähren könnte. Ziegler nennt diesen Umstand Mord, doch er glaubt an die Empathie des Menschen.

Ziegler hatte große Lehrer. Er war mit Jean-Paul Sartre und Simone de Beauvoir befreundet, arbeitete vorübergehend als Chauffeur von Che Guevara, erlebte den Freiheitskampf des Thomas Sankara, und hat sich von der Aufrichtigkeit dieser Idole anstecken lassen.

Wir trafen den Schweizer Menschenrechtsaktivisten an seiner Universität in Genf und erlebten einen Mann, dessen aktuelles Buch „Verändere die Welt - Warum wir die kannibalische Weltordnung stürzen müssen“ als Kampfschrift gedacht ist.

Ziegler zieht im Buch Bilanz, stellt die Frage: "Was soll ein Intellektueller?“, um die Antwort nachzureichen. Ein Intellektueller soll bewaffnen! Mit Argumenten, denen Taten folgen. Taten gegen Untaten.

Ziegler ruft im Gespräch mit KenFM mehr denn je zum Widerstand, zum zivilen Ungehorsam gegen ein Wirtschaftssystem auf, das für seinen Profit ohne Skrupel über Leichen geht.

„Besetzt Ramstein!“ und „Kommt nach München zum Anti-G7-Gipfel“ sind Botschaften, die wir aus Genf mitgenommen haben, um sie der Community, der „Genration @“, ans Herz zu legen.

Werdet Aktivisten. Übernehmt Verantwortung für die Ungerechtigkeit auf diesem Globus. Solidarität statt Konkurrenz!

Ändert die Welt. Heute!

Hier der Link zum Buchkauf: https://c.kopp-verlag.de/kopp,verlag_4.html?1=1056&3=0&4=&5=&d=https%3A%2F%2Fwww.kopp-verlag.de%2FAendere-die-Welt%2521.htm%3Fwebsale8%3Dkopp-verlag%26pi%3DB3978058

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Überfall, Schüsse, Todesdrohung: Afghane wollte 800.000 Euro von Anwalt erpressen

10. Juni 2026 um 08:00

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Mehrere maskierte Täter dringen in die Räume eines Berliner Geschäftsmanns ein, schlagen ihn brutal zusammen und rauben eine teure Uhr. Wenige Wochen danach hagelt es Schüsse auf sein Wohnhaus und später auf ein Auto von Angehörigen – eine klare Warnung. Dann folgt die Forderung: 800.000 Euro, sonst drohe der Tod. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 21-jährigen Afghanen erhoben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 21-jährigen Afghanen erhoben. Ihm werden Raub, versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Opfer: ein 45-jähriger Geschäftsmann – nach B.Z.-Informationen soll es sich um einen Rechtsanwalt handeln.

Am 31. Oktober 2025 drangen der beschuldigte Afghane und drei unbekannte Mittäter, mit Sturmhauben maskiert, in die Geschäftsräume des Unternehmens ein. Sie fixierten einen Mitarbeiter am Boden und stürmten das Büro des Anwalts. Einer der Komplizen schlug den 45-Jährigen brutal ins Gesicht und brach ihm Joch- und Nasenbein. Dabei raubte er eine hochwertige Armbanduhr im Wert von rund 80.000 Euro. Weitere Mitarbeiter, die zu Hilfe eilten, wurden ebenfalls angegangen und bedroht. Die Täter flüchteten anschließend.

Nach dem Raubüberfall soll der 21-Jährige mit weiteren Mittätern beschlossen haben, den Anwalt zu erpressen. In der Nacht zum 25. November 2025 soll daher das Wohnhaus des Anwalts beschossen worden sein: Mindestens 12 Projektile sollen die Fassade getroffen haben. Auch das Nachbarhaus wurde getroffen. Am 14. Dezember 2025 sollen die Täter zudem auf ein Auto von Angehörigen des Anwalts geschossen haben. In beiden Fällen wurde niemand verletzt.

Nach dem Überfall sollen der Beschuldigte und seine Mittäter den Anwalt per Telefon und Messenger-Dienst wiederholt kontaktiert und 800.000 Euro gefordert haben. Sie drohten dem 45-Jährigen mit dem Tod und verwiesen auf die Schüsse auf sein Haus und das Auto als Beweis ihrer Entschlossenheit.

Die Ermittlungsgruppe „Telum“ (zuständig für Waffendelikte und organisierte Kriminalität) der Staatsanwaltschaft Berlin übernahm den Fall. Am 7. Januar 2026 wurde der 21-Jährige aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls festgenommen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde nun Anklage erhoben. Die Suche nach den übrigen Mittätern läuft weiter.

Berlin kämpft mit einer Schussserie auf Gewerbe, Anwaltskanzleien und Wohnhäuser. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei-Sondereinheit „Ferrum“ ermitteln in zahlreichen Fällen, oft mit Verdacht auf Schutzgelderpressung oder organisierte Kriminalität. Ob dieser Fall auch darunterfällt, bleibt abzuwarten.

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Kriminalitätsbericht als Obduktionsbericht: Wenn der Staat seinen eigenen Niedergang verwaltet

09. Juni 2026 um 13:51

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Es ist ein trauriges Ritual der Gegenwart: Das Bundeskriminalamt veröffentlicht die aktuellen Zahlen zur sogenannten „politisch motivierten Kriminalität“ (PMK), und die etablierten Medien verkünden den …

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Politisch motivierte Kriminalität Linksextreme Gewalttaten explodieren

09. Juni 2026 um 11:24

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): weiß, dass Linksextreme Gewalttaten auf dem Vormarsch sind. Foto: picture alliance / ABBfoto | Frederik Kern

Die Zahl linksextremer Gewaltdelikte steigt rasant. Dennoch beschwört Innenminister Dobrindt weiter den Rechtsextremismus, von dem die größte Gefahr ausgehe. Wird das von der Statistik gedeckt?

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Niedersachsen „Würde der NS-Opfer verletzt“: Gedenkstätte kritisiert AfD-Parteitag

09. Juni 2026 um 10:24

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Die KZ-Gedenkstätte in Moringen, fotografiert am 09.03.2017 in Moringen (Niedersachsen). Die Ausstellung zur Geschichte der Moringer Konzentrationslager wurde modernisiert. Zudem wurde der Eingangsbereich der ehemaligen Kommandantur des KZ Moringen umgestaltet.(zu dpa "KZ-Gedenkstätte Moringen präsentiert sich in neuer Form" vom 10.03.2017) Foto: Holger Hollemann/dpa ++

Weil ein AfD-Parteitag in einer öffentlichen Halle angeblich zu nahe an einer KZ-Gedenkstätte stattfindet, fliegen in Moringen jetzt die Fetzen. Die staatlich geförderte Institution erhebt heftige Vorwürfe gegen die Partei. Auch die „Omas gegen Rechts“ schalten sich ein.

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Strafe für „Lügenfritz“: Rechtsanwältin stellt Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft

08. Juni 2026 um 09:00

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Die Causa „Lügenfritz“ sorgt weiterhin für Kopfschütteln – auch und gerade unter Juristen. Die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gestellt: Sie verortet im Verfahren und dem Strafbefehl gegen den Facebook-Nutzer eine Verfolgung Unschuldiger sowie Rechtsbeugung.

Schon nachdem die Strafe von 30 Tagessätzen gegen den Kommentator auf Facebook publik wurde, äußerten Juristen scharfe Kritik und verwiesen auf die Meinungsfreiheit (Report24 berichtete). Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von der Kanzlei Haintz.Legal hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 Abs. 1 StGB und wegen des Verdachts der Rechtsbeugung nach § 339 StGB gestellt. Das zugehörige Schreiben publizierte sie am 5. Juni auf X.

Dannenmaier nimmt darin Bezug auf die Begründung der Strafverfolgung des Facebook-Users, der Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte: Die Äußerung sei laut Staatsanwaltschaft angeblich „geeignet, das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Dannenmaier lässt diese Argumentation nicht stehen:

Damit unternimmt die Staatsanwaltschaft den Versuch, aus § 188 StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt zu kreieren. § 188 StGB ist aber kein abstraktes Gefährdungsdelikt, wie z.B. § 130 StGB. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft erweckt den Eindruck, dass sie die Tatbestandsvoraussetzung der Eignung zur Friedensstörung des § 130 StGB auf § 188 SIGB übertragen möchte und dies auch getan hat. Das ist jedoch völlig abwegig. Eine solche Eignung ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 188 StGB. Im Rahmen des § 188 StGB muss die Äußerung lediglich geeignet sein, das öffentliche Wirken des Politikers erheblich zu erschweren.

Die Äußerung sei dazu laut Dannenmaier „sicherlich nicht geeignet“: „Wenn der Bundeskanzler derart lügt, wie es Merz getan hat, muss er sich diese Äußerung auch gefallen lassen“, konstatiert sie. Er selbst habe auch keinen Strafantrag gestellt, sondern die Staatsanwaltschaft habe „in ihrem Verfolgungseifer“ eine Strafbarkeit nach § 188 StGB angenommen und einen Strafbefehl diesbezüglich beantragt, so die Rechtsanwältin.

Dannenmaier betrachtet die Äußerung des Facebook-Users als von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt. Er habe sich in keiner Weise strafbar gemacht, zumal auch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 188 StGB nicht vorliegen würden. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt und sogar einen Strafbefehl beantragt, der den Berichten nach bereits rechtskräftig sein soll. Die Juristin äußert daher zusätzlich einen Verdacht auf Rechtsbeugung gegen den zuständigen Dezernenten.

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Selektive Atemnot: Wenn das „I can’t breathe“ den falschen Namen trägt

06. Juni 2026 um 17:35

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Während der Fall George Floyd die Welt in einen medialen Ausnahmezustand versetzte und ganze Gesellschaften transformierte, offenbart der Tod des 18-jährigen Henry Nowak in Southampton …

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Die Herrschaft der Pinscher Eine bunt angemalte Oligarchie

06. Juni 2026 um 13:23

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor seinem Vize Lars Klingbeil (SPD): Symbolfiguren der neuen selbstgerechten Oligarchie. (Themenbild/Collage)

Der Staat als Beute im permanenten „Kampf gegen Rechts“: Dank Fehlern, die Deutschland nach der Wende beging, mutierte die Demokratie zu einer selbstzerstörerischen Oligarchie. Ein Essay von Thorsten Hinz.

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Brüssel hofft, Budapest rechnet: Peter Magyar und das Spiel mit Europa

03. Juni 2026 um 08:19

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Peter Magyar wird in Brüssel und Berlin gerade als Anti-Orbán verkauft, obwohl er politisch aus genau jenem Machtmilieu stammt, das er heute kritisiert. Wer in …

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Klara Klartext: „Omas gegen Rechts“ haben jetzt einen Propaganda-Chatbot

29. Mai 2026 um 15:00

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Eigentlich haben die meisten KI-Chatbots ohnehin schon den Ruf, recht linkslastig zu sein. Doch das reicht den „Omas gegen Rechts“ nicht. Der linkslinke Propaganda-Chatbot „Klara Klartext“ soll bei der „Einordnung“ politischer Aussagen, des AfD-Programms und dergleichen „helfen“.

Was wären die Genossen hinter dem Eisernen Vorhang damals doch froh gewesen, hätten sie die heutigen technologischen Möglichkeiten gehabt, um ihre kollektivistische Propaganda zu verbreiten. Beispielsweise über einen eigens trainierten Chatbot, der brav die eigenen ideologischen Narrative und Dogmen verbreitet. Nun, die linksextremistische Vereinigung „Omas gegen Rechts„, genauer gesagt deren Hürther Ortsgruppe, hat nun genau so einen KI-Chatbot eingerichtet.

Dieser trägt den Namen „Klara Klartext“ und soll demnach den Nutzern unter anderem dabei helfen, „politische Aussagen einzuordnen“, sowie „Parolen zu kontern“ und (wohl auf linke Lehrer zugeschnitten) sogar diverses „Unterrichtsmaterial zu entwickeln“. Das nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in Fremdsprachen wie Türkisch, Russisch, Arabisch und Paschtu. Doch bislang scheint dieser Chatbot noch nicht zu funktionieren, denn ein Testversuch produzierte lediglich Fehlermeldungen.

Technologisch basiert dieser Chatbot dabei auf der KI von OpenAI (ChatGPT), wobei über einen „Agenten“ mit Hilfe von spezifischen Prompts („Deine Aufgabe ist es, Nachrichtenartikel klar, objektiv und mit Blick auf demokratische Werte zu interpretieren“, „Zeige auf, wo mögliche Desinformation, rechte Narrative oder Spaltungsversuche vorkommen könnten“ oder „Schlage Wege zur Überprüfung vor – z. B. durch seriöse Medien, Faktenchecks oder wissenschaftliche Quellen.“) klare Anweisungen zur Suche nach Informationen und zur Auslieferung der erwünschten Ergebnisse gegeben werden.

Die Resultate solcher Prompts bei bestimmten Beispiel-Fragestellungen hat das Portal „Nius“ veröffentlicht. Es zeigt sich dabei, dass die Prompt-Vorgaben klar linke, bzw. links-woke Antworten hervorbringt. Ausgewogenheit ist unerwünscht, genauso wie eine tatsächliche kritische Auseinandersetzung mit Fakten. Kein Wunder also, dass ein ohnehin schon eher linksliberaler Chatbot wie ChatGPT über einen Agenten und „passende“ Prompts noch stärker auf linke Narrative getrimmt wird, um die Nutzer zu beeinflussen.

Das Gute daran ist: Es wird ohnehin kaum jemand diesen Chatbot benutzen. Allerdings, und das ist durchaus problematisch, könnten linke Lehrer damit tatsächlich Unterrichtsmaterial für ihre Schüler erstellen. Eine linke, KI-gestützte Indoktrinierung statt neutraler und faktenbasierter Bildung also, welche mit solchen Materialien vermittelt werden soll.

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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

25. Mai 2026 um 08:30

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

03. Mai 2026 um 10:52

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!
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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

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Spotlight: Paul Brandenburg über den aktuellen Faschismus in Deutschland

29. April 2026 um 11:36

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Spotlight: Paul Brandenburg über den aktuellen Faschismus in Deutschland

Ausschnitt aus dem Interview mit Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-paul-brandenburg-3/

Dr. med. Paul Brandenburg wird von der deutschen Justiz verfolgt. Brandenburg ist neben zahlreichen Kollegen Corona-Kritiker der ersten Stunde. Er prangert die Verbrechen der politisch Verantwortlichen und ihrer Helfershelfer gnadenlos an: vom Masken- und Injektionszwang mit Experimental-Impfstoffen, Lockdowns, Ausnahmezuständen, Toten und Geschädigten. Zudem betreibt Brandenburg einen eigenen Kanal und engagiert sich leidenschaftlich gegen die Verantwortlichen der herrschenden Zustände. Er adressiert die Verbrechen der politischen „Führer“, ihrer opportunistischen Hilfskräfte sowie der angeschlossenen medialen Entourage, wirft ihnen persönliche Täter- oder Mittäterschaft vor und nimmt bei seiner Kritik kein Blatt vor den Mund. An den Pranger gestellte Täter reagieren darauf sehr empfindlich.

Nach Brandenburg wächst die politische Kaste auf nationaler wie transnationaler Ebene zu einem kriminellen Syndikat zusammen. Für immer mehr Menschen wird offensichtlich, dass Demokratie, Rechtsstaat, Völkerrecht, der innere und äußere Frieden im Sumpf der herrschenden Politik versinken und die politische Klasse ihre Feinde mit wahrem Furor verfolgt. Zu diesem Zweck bringt sie, wie in vergangen geglaubten Zeiten, eine Staatsschutz-Justiz in Stellung, um ihre Feinde zu vernichten.

Das transnationale Syndikat hätte sich von allen rechtlichen Hemmungen befreit, den Staat gekapert und an die Stelle des Souveräns gesetzt. Auf seinem Weg in den totalitären Abgrund bediene sich das Syndikat jeder Lüge, jedes Verbrechens und setzt Raub, Plünderung, Repression, politischen Mord, Völkermord und Krieg zum Selbsterhalt ein.

Brandenburg spricht mit Ullrich Mies über die gegen ihn eingeleiteten Verfahren und seine weiteren Pläne.

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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates

24. April 2026 um 12:47

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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates
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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates

Dr. med. Paul Brandenburg wird von der deutschen Justiz verfolgt. Brandenburg ist neben zahlreichen Kollegen Corona-Kritiker der ersten Stunde. Er prangert die Verbrechen der politisch Verantwortlichen und ihrer Helfershelfer gnadenlos an: vom Masken- und Injektionszwang mit Experimental-Impfstoffen, Lockdowns, Ausnahmezuständen, Toten und Geschädigten. Zudem betreibt Brandenburg einen eigenen Kanal und engagiert sich leidenschaftlich gegen die Verantwortlichen der herrschenden Zustände. Er adressiert die Verbrechen der politischen „Führer“, ihrer opportunistischen Hilfskräfte sowie der angeschlossenen medialen Entourage, wirft ihnen persönliche Täter- oder Mittäterschaft vor und nimmt bei seiner Kritik kein Blatt vor den Mund. An den Pranger gestellte Täter reagieren darauf sehr empfindlich.

Nach Brandenburg wächst die politische Kaste auf nationaler wie transnationaler Ebene zu einem kriminellen Syndikat zusammen. Für immer mehr Menschen wird offensichtlich, dass Demokratie, Rechtsstaat, Völkerrecht, der innere und äußere Frieden im Sumpf der herrschenden Politik versinken und die politische Klasse ihre Feinde mit wahrem Furor verfolgt. Zu diesem Zweck bringt sie, wie in vergangen geglaubten Zeiten, eine Staatsschutz-Justiz in Stellung, um ihre Feinde zu vernichten.

Das transnationale Syndikat hätte sich von allen rechtlichen Hemmungen befreit, den Staat gekapert und an die Stelle des Souveräns gesetzt. Auf seinem Weg in den totalitären Abgrund bediene sich das Syndikat jeder Lüge, jedes Verbrechens und setzt Raub, Plünderung, Repression, politischen Mord, Völkermord und Krieg zum Selbsterhalt ein.

Brandenburg spricht mit Ullrich Mies über die gegen ihn eingeleiteten Verfahren und seine weiteren Pläne.

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Die Anatomie eines geplanten Krieges: Wie Washington und Tel Aviv den Iran ins Visier nahmen

03. März 2026 um 07:35

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Ein Angriffskrieg ohne Legitimation, orchestriert von einer Allianz aus geopolitischen Interessen und ideologischer Verblendung, droht den Nahen Osten in einen Flächenbrand zu verwandeln. Die Eskalation …

Der Beitrag Die Anatomie eines geplanten Krieges: Wie Washington und Tel Aviv den Iran ins Visier nahmen erschien zuerst auf Contra24.

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