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Heute — 14. April 2026

Gesundheitsreform Warken will Krankenkassen-Familienversicherung einschränken

14. April 2026 um 16:24

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Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU): „Die anstehende Krankenkassenreform wird ein Kraftakt.“ (Themenbild)

Mit einem neuen Reformpaket will Bundesgesundheitsministerin Warken Milliarden einsparen und Krankenkassen entlasten. Dabei hat die CDU-Politikerin nicht nur kinderlose Ehepaare im Blick.

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Warken will kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern einschränken

14. April 2026 um 13:15

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Die Gesundheitsministerin will mit Kürzungen und strengeren Regeln die Kassenfinanzen stabilisieren und die Finanzierungslücke schließen. Kritik kommt von der DAK wegen angeblich ungleicher Belastung der Versicherten.
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Gestern — 13. April 2026

Krise im Wahlkampf Dauerkranke SPD-Kandidatin tritt nun doch nicht an

13. April 2026 um 11:13

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Dauerhaft krank schreiben lassen, aber als Bürgermeisterin kandidieren: Uta Francisco Dos Santos von der SPD.

Nach parteiinternem Druck zieht Uta Francisco Dos Santos ihre Kandidatur für das Bürgermeisteramt in Berlin-Mitte zurück. Die Vorwürfe rund um ihre Krankschreibung bestreitet die SPD-Frau dennoch.

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Entlastung oder Täuschung? Warum 17 Cent kaum etwas ändern | Von Günther Burbach

13. April 2026 um 10:50

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Entlastung oder Täuschung? Warum 17 Cent kaum etwas ändern | Von Günther Burbach

Ein Meinungsbeitrag von Günther Burbach.

17 Cent weniger pro Liter Kraftstoff, es ist eine Zahl, die auf den ersten Blick nach Entlastung klingt. Eine Zahl, die politisch verwertbar ist, die sich in Überschriften eignet und die den Eindruck vermittelt, die Regierung habe auf die wachsende Belastung der Bevölkerung reagiert. Doch wer sich nicht mit der Oberfläche zufriedengibt, erkennt schnell: Diese Maßnahme ist weniger eine wirtschaftliche Korrektur als vielmehr ein politisches Signal und möglicherweise sogar ein Beispiel dafür, wie Entlastung inszeniert wird, ohne die grundlegenden Mechanismen anzutasten.

Denn während die Politik über Centbeträge spricht, hat sich im Hintergrund ein System etabliert, in dem der Staat strukturell von steigenden Preisen profitiert. Der Mechanismus ist simpel: Die Mehrwertsteuer steigt automatisch mit dem Preis. Je teurer Energie, Lebensmittel oder Dienstleistungen werden, desto höher fallen die Einnahmen aus, ohne dass darüber politisch entschieden werden müsste. Inflation wirkt damit wie eine indirekte Steuererhöhung, die nicht beschlossen, sondern hingenommen wird.

Gerade beim Kraftstoff lässt sich dieser Effekt besonders deutlich beobachten. Der Literpreis setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Energiesteuer, CO₂-Abgabe, Mehrwertsteuer und natürlich dem eigentlichen Produktpreis. Steigt letzterer, wächst der absolute Steueranteil automatisch mit. Das bedeutet: Während Verbraucher mehr bezahlen, steigen gleichzeitig die Einnahmen des Staates. In dieser Logik erscheinen 17 Cent Entlastung nicht als großzügige Maßnahme, sondern eher als begrenzte Rückgabe eines Teils dessen, was zuvor zusätzlich abgeschöpft wurde.

Die politische Kommunikation setzt dennoch auf ein anderes Narrativ. Es wird von Entlastung gesprochen, von Verantwortung, von einem „wichtigen Signal“. Doch genau hier beginnt das Problem: Die Diskrepanz zwischen Darstellung und Realität wird für viele Menschen immer offensichtlicher. Denn die tatsächliche Belastung liegt nicht in einzelnen Centbeträgen, sondern in der Summe der Entwicklungen: steigende Energiepreise, wachsende Abgaben, höhere Sozialbeiträge, zunehmende Unsicherheit.

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass es auch anders geht. Staaten wie Polen haben zeitweise deutlich stärker eingegriffen, etwa durch umfassende Steuersenkungen oder temporäre Aussetzungen bestimmter Abgaben. Diese Maßnahmen sind nicht unumstritten, aber sie zeigen, dass politischer Spielraum existiert. Die Frage ist also weniger, ob Entlastung möglich wäre, sondern warum sie in Deutschland so begrenzt ausfällt.

Ein zentraler Faktor ist die politische Prioritätensetzung. Einnahmen aus Energie und Verbrauch werden zunehmend als stabile Finanzierungsquelle betrachtet, gerade in Zeiten wachsender staatlicher Ausgaben. Infrastruktur, Sozialstaat, Transformation, Verteidigung: All das kostet Geld. Doch anstatt offen zu diskutieren, wie diese Kosten verteilt werden sollen, entsteht der Eindruck, dass steigende Preise stillschweigend genutzt werden, um Haushaltslücken zu schließen.

Damit verschiebt sich die Debatte. Es geht nicht mehr nur um Energiepreise, sondern um die grundlegende Frage, wie staatliche Finanzierung organisiert wird und wer letztlich die Last trägt. Wenn steigende Preise automatisch zu steigenden Einnahmen führen, ohne dass dies politisch thematisiert wird, entsteht ein System, das sich weitgehend selbst stabilisiert, allerdings auf Kosten derjenigen, die die Preise bezahlen müssen.

Parallel dazu verschärfen sich die sozialen Spannungen. Für viele Haushalte ist die Belastungsgrenze längst erreicht oder überschritten. Energie ist kein optionaler Konsum, sondern Grundvoraussetzung für Alltag und Arbeit. Wer im ländlichen Raum lebt, ist häufig auf das Auto angewiesen. Wer pendelt, kann steigenden Spritpreisen kaum ausweichen. Und wer ohnehin mit knappen Budgets kalkuliert, spürt jede zusätzliche Belastung unmittelbar.

Gleichzeitig wird auf politischer Ebene über weitere Einschnitte diskutiert. Vorschläge wie unbezahlte Karenztage im Krankheitsfall, steigende Krankenkassenbeiträge oder Reformen im Sozialbereich verstärken das Gefühl, dass Entlastung und Belastung nicht im gleichen Verhältnis stehen. Während an einer Stelle wenige Cent zurückgegeben werden, entstehen an anderer Stelle neue Kosten.

Hinzu kommt die europäische Dimension. Viele Entscheidungen im Bereich Energie und Klima entstehen im Rahmen der Europäischen Union. Vorgaben zur CO₂-Bepreisung oder zur Energiepolitik setzen nationale Regierungen unter Druck, bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig bleibt die konkrete Ausgestaltung in vielen Bereichen national, was bedeutet, dass politische Verantwortung nicht vollständig delegiert werden kann. Dennoch entsteht in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend der Eindruck, dass Entscheidungen „von oben“ vorgegeben werden, ohne dass nationale Interessen ausreichend berücksichtigt werden.

Diese Gemengelage führt zu einem wachsenden Vertrauensverlust. Nicht unbedingt, weil einzelne Maßnahmen grundsätzlich falsch wären, sondern weil das Gesamtbild für viele Menschen nicht mehr stimmig erscheint. Wenn Entlastung als solche angekündigt wird, im Alltag aber kaum spürbar ist, entsteht der Eindruck politischer Inszenierung. Wenn gleichzeitig Belastungen weiter steigen, verstärkt sich dieser Eindruck. Es wäre nur recht und billig, wenn beispielsweise die Bundesregierung, das was sie in den letzten Monaten, wegen viel zu hoher Preise, mehr eingenommen hat, wieder an die ausschüttet, die keinen Fahrdienst in Anspruch nehmen können.

Dabei wäre eine offenere Debatte möglich und notwendig. Eine Debatte darüber, wie viel staatliche Einnahmen tatsächlich durch Inflation entstehen. Darüber, wie diese Einnahmen verwendet werden. Und darüber, in welchem Umfang eine Rückgabe an die Bevölkerung sinnvoll und gerecht wäre.

Stattdessen dominiert eine Politik der kleinen Schritte. 17 Cent hier, eine Anpassung dort, Maßnahmen, die für sich genommen nicht bedeutungslos sind, aber in ihrer Gesamtheit nicht ausreichen, um die strukturellen Probleme zu lösen. Sie wirken wie punktuelle Eingriffe in ein System, das insgesamt auf steigende Belastung ausgelegt ist.

Die eigentliche Frage bleibt damit unbeantwortet: Soll die Politik lediglich reagieren, oder ist sie bereit, die Mechanismen grundsätzlich zu hinterfragen, die zu dieser Situation geführt haben?

Denn genau hier entscheidet sich, wie die Entwicklung weitergeht. Bleibt es bei symbolischen Entlastungen, während die strukturellen Belastungen bestehen bleiben, dürfte sich die Unzufriedenheit weiter verstärken. Kommt es hingegen zu einer ehrlichen Neubewertung der politischen Prioritäten, könnte sich auch das Vertrauen langsam wieder stabilisieren.

Die 17 Cent pro Liter sind damit mehr als nur eine Zahl. Sie sind ein Symbol für eine Politik, die versucht, zwischen unterschiedlichen Interessen zu balancieren und dabei zunehmend Gefahr läuft, den Kontakt zur Realität vieler Menschen zu verlieren.

Und genau darin liegt das eigentliche Risiko: nicht in der einzelnen Maßnahme, sondern in der wachsenden Diskrepanz zwischen politischer Darstellung und gelebter Wirklichkeit.

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Bildquelle: Pawel Michalowski / shutterstock

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Quellen:

Statistisches Bundesamt (Destatis) – Zusammenhang zwischen Preisentwicklung und Steuereinnahmen / Inflationseffekte
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html

Statistisches Bundesamt (Destatis) – Zusammenhang zwischen Preisentwicklung und Steuereinnahmen / Inflationseffekte
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html

Umweltbundesamt – CO₂-Preis & nationaler Emissionshandel (offizieller Einstiegspunkt)
https://www.umweltbundesamt.de

EU-Kommission – Energiepreise & Maßnahmen der Mitgliedstaaten (zentrale Seite)
https://energy.ec.europa.eu

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Ältere Beiträge

Krankenversicherung Nur eine Radikalreform hilft wirklich

12. April 2026 um 13:04

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Ein Oberarzt führt in einem Operationssaal in der Ambulanz der Abteilung Plastische und Handchirurgie am Universitätsklinikum Dresden eine Implantation einer Daumensattelgelenksprothese durch und arbeitet dabei mit Hammer und Meißel. Im Gesundheitssektor bedarf es groben Werkzeugs, um Radikalreformen zu erzielen.

Das Finanzloch der Gesetzlichen Krankenversicherung wird immer größer. 2030 könnte das Defizit bei mehr als 40 Milliarden Euro liegen. Nicht weniger als eine Radikalreform ist nötig, um die Beiträge für Sozialversicherte einzudämmen.

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Gesund genug für die Erhöhung des Renteneintrittsalters? (4/4)

11. April 2026 um 12:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil ging es um die ‚demographische Katastrophe‘, damit ist der Anstieg des Anteils der Älteren an der Bevölkerung gemeint, und um die politischen Reaktionen und die aktuelle und zukünftige demographische Situation. In diesem vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 69 Jahre.

1835

Es geht in diesem vierten und letzten Teil um die Gesundheit der Älteren und das Renteneintrittsalter. Das Renteneintrittsalter soll mit der gestiegenen Lebenserwartung verknüpft werden, also steigen. Nun ist die Lebenserwartung, oder etwas präziser die ‚wahrscheinliche Lebensdauer‘, eben nicht die gleiche unter allen Lebensbedingungen. Das war allerdings schon vor rund 200 Jahren relativ gut bekannt. Schauen wir auf ein Fazit aus einem Buch des Jahres 1835.

In diesem Jahr publizierte J.L. Casper, ein Arzt aus Berlin und Mitglied diverser wissenschaftlicher Akademien von Paris über Berlin bis Moskau, das Buch ‚Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht.‘[2] Ihm geht es um genaueres Wissen über die Lebenserwartung und das Sterbealter und um den Einfluss verschiedener Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Er kommt zu Schlussfolgerungen, deren Gültigkeit offensichtlich die letzten 190 Jahre überdauert hat. Etwa folgende:

Abbildung 4.1: J.L. Casper, 1835, Beginn der Seite 179

Ihr Alten seht so gesund aus und werdet auch noch so uralt!

Ja, die Lebenserwartung ist gestiegen. Wir Alten wollten einfach die Vorteile des medizinischen Fortschritts und die besseren Lebensumstände (Ernährung, Hygiene, Wohnen, Umwelt) in mehr Lebenserwartung umsetzen. Ist das ein Vergehen gegen die jüngeren Generationen?

1960 betrug das durchschnittliches Sterbealter noch 72 Jahre (Frauen) bzw. 68 Jahre (Männer).[3] Es ist sicherlich selbstverständlich, dass die statistische Lebenserwartung nicht bedeutet, dass Menschen in diesem Alter bis drei Wochen vor dem Tod etwa die Ausdauer, Kraft und die wunderbar arbeitenden Körperfunktionen 25-Jähriger haben. Lebenserwartung heißt nicht Gesundheit bis zum Tod. Eine Krankheit, eine Einschränkung gesellt sich zur anderen, und das Leben vieler alter Menschen sieht oft gesundheitlich und psychisch sehr trübselig aus – Bilder, die bei den Stellungnahmen für die Erhöhung des Renteneintrittsalters seltener vorkommen.

Und noch schneller schwindet die Gesundheit bei emotional oder/und körperlich besonders aufreibenden Berufen. Und das sind bei Weitem nicht nur die von den Befürwortern der Erhöhung des Renteneintrittsalter gern zitierten Dachdecker. Sie werden nur ständig zitiert, weil es vergleichsweise wenige sind, sodass man darüber leicht hinwegsehen und hinweggehen kann.

Für historisch Interessierte: 1890 war die Rentenversicherung eine Versicherung für Arbeiter und ’kleine Angestellte‘ (unter 2.000 Mark Jahresverdienst). Das Zugangsalter für eine Altersrente war, wer rät es: ja, 70 Jahre. Das hat kaum jemand geschafft. Die Lebenserwartung bei der Geburt für Männer betrug 40,5 Jahre, für Frauen 44 Jahre. Ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung, allerdings sehr selten die Arbeiter, schafften es bis zum 65. Lebensjahr, also 31 von 100 Männern und 38 von 100 Frauen. Der Hauptgrund für den Rentenbezug war deshalb Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung, hier

Wie wird die Lebenserwartung bestimmt?

Wie kann eigentlich ein statistisches Amt, im Fall Deutschlands das Statistische Bundesamt (auch offiziell und kurz ‚Destatis‘ genannt), im Fall der Europäischen Union das Statistische Amt der EU (Eurostat), bei der Geburt eines Kindes schätzen: Dieses Kind wird voraussichtlich 80 oder 83 oder 85 Jahre leben! Woher wollen die das wissen? Für die einzelne Person, das ist klar, geht das sowieso nicht, alle sind unterschiedlich und werden unterschiedliche Lebensbedingungen haben. Aber wieso glaubt ein solches Amt, dass es den Durchschnitt der Lebenserwartung für Neugeborene bestimmen könnte? Und wie macht es das?

Die Bestimmung der Lebenserwartung bei der Geburt erfolgt durch die Fortschreibung (Projektion) der Entwicklung der Lebensdauer der bereits Gestorbenen, die man an den sogenannten ‚Sterbetafeln‘ ablesen kann (nationale Sterbetafeln gibt es seit 1871). Mit großer Sicherheit ist bekannt, in welchem Alter die Menschen in den vergangenen ca. 150 Jahren gestorben sind. Diese Sterbetafeln zeigen, dass die Menschen immer älter werden. Dieser Trend wird auf Basis von Annahmen über die zukünftige Entwicklung fortgeschrieben, basierend vor allem auf der Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte. Es ist eine ‚Projektion‘, keine ‚Prognose‘.[4]

Diese Fortschreibung der Vergangenheit in die Zukunft berücksichtigt wesentliche Faktoren wie allgemeine wirtschaftliche Lage, Frieden, gesundheitliche Risiken und medizinische Versorgung, Lebensstil und Arbeitsbedingungen, Umwelteinflüsse und Hygieneentwicklung etc. Dabei geht man wie auch in den vergangenen 150 Jahren davon aus, dass derzeit fast alle Indikatoren darauf hinweisen, dass das Lebensalter ansteigt. Daraus wird dann auf die wahrscheinliche Lebenserwartung für Neugeborene geschlossen.

Unvorhersehbare Ereignisse wie starke weltweite Grippewellen führen für eine begrenzte Periode zur Senkung der Lebenserwartung, weil in kurzer Zeit viel mehr Personen eines Jahrgangs und auch Jüngere sterben (‚Übersterblichkeit‘). Das war in Deutschland bei vergangenen Grippewellen und auch der Covid-19 Epidemie der Fall (Corona).[5] Es lässt sich kaum voraussagen, ob und wie oft solche Pandemien (oder Kriege[6] und Naturkatastrophen) im Laufe eines Lebens, also praktisch in den nächsten 80 Jahren, auftreten werden. Auch bei anderen Faktoren ist die Abschätzung schwierig. So sind bekannte ‚lebensverkürzende‘ Umwelteinflüsse zurückgegangen, etwa die Schadstoff- und Staubemissionen großer Industriebetriebe, aber neue mögliche Gefährdungen für die Gesundheit sind hinzugekommen, etwa die mittlerweile in allen menschlichen Geweben nachgewiesenen Nano- und Mikroplastikpartikel.[7]

Lebenserwartung – Entwicklung

Wie sieht es aus mit der Lebenserwartung? Im Durchschnitt der Jahre 2024 lag die Lebenserwartung bei der Geburt für Frauen bei 83,4 Jahren und für Männer bei 78,9 Jahren.[8] Seit dem Jahr 2000 ist die Lebenserwartung um 2,4 Jahre bei den Frauen und um rund 3,7 Jahre bei den Männern gestiegen.[9]

Tabelle 4.1: Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren – Vergleich 2000/2024/2050/2070

Die Lebenserwartung wird laut Destatis in Zukunft voraussichtlich langsamer ansteigen als in früheren Jahrzehnten.[10] Im Jahr 2050 soll sie bei Frauen bei 86 Jahren (2,6 Jahre mehr als 2024) und bei Männern bei 82,4 Jahren (3,5 Jahre mehr als 2024) liegen.[11] Bis zum Jahr 2070 soll die Lebenserwartung bei den Frauen um ca. 4,2 Jahre und bei den Männern um 5,7 Jahre ansteigen (im Vergleich zu 2024).

Interessant ist, dass die Prognosen der Lebenserwartung zu Beginn des Jahrtausends einen erheblich höheren Anstieg vorhersagten. Diese Prognosen waren ein wesentliches Argument, das den Beschluss zur Erhöhung des Renteneintrittsalter im Jahr 2007 beförderte (siehe die nächste Textbox ‚Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert‘).

Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert
In der 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2006 hieß es:

„In der Basisannahme ergibt sich für das Jahr 2050 für Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt von 83,5 Jahren und für Frauen von 88,0 Jahren. Das ist ein Zuwachs von 7,6 beziehungsweise 6,5 Jahren im Vergleich zur Lebenserwartung in Deutschland 2002/2004. …
In der hohen Lebenserwartungsannahme können Männer bei Geburt im Jahr 2050 eine durchschnittliche Lebenserwartung von 85,4 Jahren und Frauen von 89,8 Jahren erreichen. Das sind für Männer 9,5 Jahre und für Frauen 8,3 Jahre mehr als 2002/2004.“

Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt 2006: Bevölkerung Deutschlands bis 2050. 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse, S.41/42

Im Dezember 2025 hat das Statistische Bundesamt die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung publiziert (siehe auch die vorhergehende Tabelle 4.1) und diese Berechnungen kommen zu Lebenserwartungen von ca. ein bis zwei Jahren unterhalb der Basisannahme von 2006 und von rund drei bis vier Jahren weniger als in der damaligen Annahme eines hohen Anstiegs der Lebenserwartung.

Aus der Lebenserwartung – in Verbindung mit dem realen Renteneintrittsalter – ergibt sich dann auch die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs. Aktuell (2024) beziehen Männer 18,9 Jahre Rente und Frauen 22,1 Jahre, d.h., etwa von der Mitte des sechsten Lebensjahrzehnts bis Anfang oder Mitte des achten Lebensjahrzehnts.[12] (Durchschnittszahlen für Altersrenten, ohne Erwerbsunfähigkeitsrenten).

Fernere Lebenserwartung ab 65 oder 67

Von besonderem Interesse für die Rente ist die sogenannte ‚Fernere Lebenserwartung‘. Das ist nicht die Lebenserwartung bei der Geburt, sondern im fortgeschrittenen Alter, ob im Alter von 10, 20 oder 40 Jahren. Für das Thema Rente sind besonders die Lebenserwartungen im Alter 65, 67, 69 und 70 von Interesse.

Zur Verdeutlichung: Wer im Jahr 1925 geboren wurde (männlich), hatte eine Lebenserwartung von 60 Jahren. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit starben viele unter Zehnjährige in diesen ersten Lebensjahren. Kinder, die das zehnte Lebensjahr erreichten, hatten schon eine um sieben Jahre höhere Lebenserwartung, eben 67 Jahre. Die Säuglingssterblichkeit ist mittlerweile fast auf null gesunken. Das war der Hauptgrund für den steilen Anstieg der Lebenserwartung bis in die 50er-Jahre hinein.

Je mehr Jahre man also ohne Krankheit oder Unfall erreicht, desto mehr ‚Sterberisiken‘ hat man überstanden und desto höher sind die Chancen, älter zu werden als bei der Geburt errechnet. So ergibt sich, dass die fernere Lebenserwartung generell höher ist als die Lebenserwartung bei der Geburt.

Die folgende Tabelle 4.2 zeigt den Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und ‚Fernerer Lebenserwartung‘ am Beispiel des Jahrgangs 1958.

Tabelle 4.2: Fernere Lebenserwartung (LE) mit 65 und 67 in Jahren[13] [14]

Männer, die 1958 geboren wurden, hatten eine Lebenserwartung von 73,6 Jahren. Im Jahr 2023 mit 65 Jahren betrug die fernere Lebenserwartung noch 18 Jahre, also das wahrscheinliche Sterbealter war bereits auf 83,2 gestiegen und damit 9,6 Jahre höher als bei der Geburt. Frauen hatten eine erheblich höhere Lebenserwartung, im Geburtsjahr 1958 waren dies 80 Jahre. Die ‚Fernere Lebenserwartung’ mit 65 beträgt rund 21,5 Jahre, das geschätzte Sterbealter somit 86,5 Jahre. Der Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und mit 65 beträgt betragt somit etwa 6,5 Jahre (von 80,05 auf 86,52).

Wie viele erreichen denn das Alter 65 / 67 / 69 / 70?

Nun kann man leicht denken, dass eine Lebenserwartung von ca. 80 Jahren bei der Geburt doch ‚ausreichen‘ sollte, dass die allermeisten das Rentenalter von 65 oder 67 erreichen. Das ist aber ein Trugschluss: Ein nicht unbeträchtlicher Teil verstirbt vor dem Erreichen des Rentenalters, einige in der Mitte des Lebens, aber ein nicht unbedeutender Teil auch kurz vor Erreichen des Rentenalters, also zwischen 60 und 65/67.[15]

Schaut man im Jahr 2023 (letztes verfügbares Jahr) auf den Geburtsjahrgang 1954, so erreichten 86,2 Prozent der Frauen das Alter 65, 84,7 Prozent erreichten das Alter 67 und 83 Prozent das Alter 69, knapp 82 Prozent das Alter 70. Bei den Männern sieht es deutlich schlechter aus, 65 Jahre wurden nur von 76,9 Prozent, 67 Jahre nur 74,4 Prozent, 69 Jahre erreichten 71,5 Prozent und knapp 70 Prozent erreichten das Alter 70.

Tabelle 4.3: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die das vollendete 65./ 67./ 69./ 70. Lebensjahr erreicht haben/erreichen werden[16]

Umgekehrt heißt das auch: das Renteneintrittsalter von 65 erreichen 14 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer nicht. Das Renteneintrittsalter 67 Jahre erreichen 15 Prozent der Frauen und mehr als 25 Prozent der Männer nicht. Mit 69 wären bereits 17 Prozent der Frauen und rund 28,5 Prozent der Männer gestorben. Wäre das Renteneintrittsalter 70, wären bereits 18 Prozent der Frauen und rund 30 Prozent der Männer gestorben.[17]

Tabelle 4.4 zeigt, dass etwa 10,6 Prozent der Frauen und 17,5 Prozent der Männer das 60. Lebensjahr nicht erreichen. Zwischen dem 60. und dem 69. Lebensjahr sterben dann weitere 5,5 Prozent der Frauen und weitere elf Prozent der Männer. Würde man – wie etwa vom Sachverständigenrat vorgeschlagen[18] – das Renteneintrittsalter schrittweise auf 69 Jahre erhöhen, würden auf Basis der Sterbewahrscheinlichkeiten des Jahres 1954 etwa 28,5 Prozent der Männer und 16,1 Prozent der Frauen dieses Alter nicht erreichen, also niemals eine einzige reguläre Altersrente beziehen.

Tabelle 4.4: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die NICHT das 65./ 67./ 69. Lebensjahr erreicht haben[19]

Es ist also bei Weitem nicht so, dass eine Lebenserwartung von mehr als 80 Jahren bedeutet, dass 15 bis 20 Jahre Rente sicher sind.[20]

Das ‚Einsparungspotenzial’ ist zynischerweise am höchsten, wenn das Sterbealter zwischen 60 und 67 liegt, also nach langer Erwerbstätigkeit und vielen Beitragszahlungen kurz vor Rentenbeginn.

Ein höheres Renteneintrittsalter hat auch andere wesentliche Einsparungseffekte. So könnte im Rahmen der Erhöhung des Renteneintrittsalters beschlossen werden, dass die Durchschnittsrente nicht mehr nach 45 Beitragsjahren erreicht wird, sondern nach 47 Jahren. Das wird noch schwieriger zu erreichen sein als 45, weil in den allermeisten Fällen die Versicherten Unterbrechungen/Verringerungen der Beitragszahlungen durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, längere Ausbildung oder Erwerbsjahre mit geringem Einkommen aufweisen.

Der Bundesrechnungshof und die CDU/CSU haben 2025 die Erhöhung der Beitragsjahre auf 47 Jahre vorgeschlagen:

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die CDU/CSU in der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Definition der Standardrente an die laufende Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze perspektivisch auf 47 Beitragsjahre bis zum Jahr 2031 anzupassen.“[21]

Durchschnitt – oder was ist wichtig?

Bisher ging es immer um ‚Die Rentner und ‚Die Alten‘. Ja, es gibt bei den allermeisten Älteren gesundheitliche Entwicklungen, die ganz generell mit dem Alter einhergehen, z.B. die alterstypischen Verschlechterungen der Sinne (Hören, Sehen). Besonders interessant wird die Frage nach Lebenserwartung und Renteneintrittsalter aber dann, wenn man Gruppen nach bestimmten Merkmalen unterscheidet, z.B. Einkommensunterschiede.

In der Wissenschaft und auch von den vielen bisher einberufenen Sachverständigen- und Rentenkommissionen wird nicht bezweifelt, dass die soziale und finanzielle Lebenssituation die Gesundheit beeinflusst und damit zu unterschiedlichen Lebenserwartungen führt.

Kurz gesagt entspricht das Ergebnis aller dieser Studien etwa dem Ergebnis von Casper im Jahr 1835: Wer arm ist, ist kränker und stirbt früher.

Zwei in diesem Zusammenhang oft zitiert Studien stammen von Brussig und Schulz mit dem Titel ‚Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung‘[22], sowie von Lampert, Hoebel und Kroll mit dem Titel: ‚Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends‘.[23]

Sie vergleichen die Lebenserwartung je nach Einkommensgruppen aufgeteilt in fünf Gruppen (unter 60 Prozent des Durchschnitts, 60 bis 80 Prozent des Durchschnitts, 80 bis 100 Prozent des Durchschnitts, 100 bis 150 Prozent und mehr als 150 Prozent). Wie die Abbildung 4.2 von Brussig und Schulz zeigt, steigt die Lebenserwartung stetig von der untersten zur obersten Einkommensgruppe.

Abbildung 4.2: Fernere Lebenserwartung und Einkommenssituation (Brussig/Schulz)

Lampert, Hoebel und Kroll fassen diese Ergebnisse wir folgt zusammen:

Bei Frauen beträgt die Spannweite zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe 3,7 Jahre, bei Männern 6,6 Jahre. Die Ergebnisse der Trendanalysen sprechen dafür, dass die sozialen Unterschiede in der Lebenserwartung über die letzten 25 Jahre relativ stabil geblieben sind.“[24]

Das Fazit dieser und noch vieler andere Studien ist eindeutig: Die Lebenserwartung wird stark von der Einkommenssituation beeinflusst. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würde den unteren Einkommensgruppen also am meisten ‚wehtun‘.

Die gewandelte Politik gegenüber Älteren – nicht mehr frühzeitig aussortiert, sondern endlos arbeitsfähig

Bis etwa zur Jahrtausendwende herrschte zur Frage ‚Alter und Arbeit‘ die sogenannte ‚Defizitannahme‘. Kurz gesagt: Im Alter nehmen alle wichtigen Vorbedingungen für gute oder auch nur ausreichende Arbeitsleistung ab.

Angesichts hoher Arbeitslosigkeit in dieser Zeit drehten sich politische Debatten darum, wie es gelingen könnte, dass die Älteren – doch bitte – früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden und den Jungen nicht die Arbeitsplätze wegnehmen. Frühverrentungsprogramme waren das Instrument, möglichst viele Ältere möglichst schnell aus dem Erwerbsleben in die Rente zu schicken. 1984 wurde mit dem Vorruhestandsgesetz diese Frühverrentung sogar staatlich gefördert.[25] Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu:

Vorruhestandsregelungen

Der Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum Beginn der individuellen Alterssicherung. Er dient als Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zur Auflösung der Arbeitsverträge veranlasst. Den Beschäftigten wird dabei im Rahmen eines Sozialplans ein bestimmtes Nettoeinkommen im Vorruhestand (in der Regel 65 Prozent des bisherigen Einkommens) garantiert. Zwar lief die staatliche Förderung durch das 1984 beschlossene Vorruhestandsgesetz bereits 1988 aus. Aber dennoch wurden beim Stellenabbau in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre die Vorruhestandsregelungen, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandelten (in der Regel mit 65 Prozent des Nettoeinkommens), zu einem bewährten Instrument des sozialverträglichen Stellenabbaus.“[26]

Damit war oft auch eine Abwertung der Älteren in vielen Betrieben verbunden. In dieser Zeit verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation ILO den Entwurf einer internationalen Vereinbarung, die überwiegend den Schutz älterer Beschäftigter vor Altersdiskriminierung zum Ziel hatte. Verschiedene Staaten erließen Gesetze gegen diese Diskriminierung der Älteren im Arbeitsleben, darunter die USA schon im Jahr 1967 für alle Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre waren.[27] Noch heute gibt es viele Unternehmen, in denen das Überschreiten eines bestimmten Alters ein Beschäftigungshindernis ist. Informationstechnik gilt als eine solche Branche, viele handwerkliche Berufe mit körperlicher Schwerarbeit, aber auch die Gastronomie. Hier soll laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits 35 das Alter sein, in dem man entweder Manager ist oder besser gehen sollte.[28]

Die Situation hat sich vollständig umgedreht. ‚Populärpolitisch‘ ausgedrückt, war die Botschaft an die Älteren damals:

1985: Macht endlich die Arbeitsplätze für die Jungen frei, wir geben euch noch Geld dazu!

Heute lautet die Devise:

2025: Arbeitet, solange ihr müsst, also bis zum regulären Rentenbeginn. Wenn nicht, kürzen wir die Rente!

Will man heutzutage vor dem regulären Renteneintrittsalter von aktuell nahezu 67 Jahren in Rente gehen, werden von der Rente Abschläge abzogen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden je nach Jahrgang zwischen 0,3 Prozent Abschlag fällig, also pro Jahr 3,6 Prozent. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Rentenzeit (Ausnahmen hier nicht berücksichtigt). Wer aus dem Jahrgang 1964 statt mit 67 mit 63, also nicht im Jahr 2031, sondern 2027 in Rente gehen möchte, muss 14,4 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Eine wesentliche Frage in dieser Debatte ist: Geht ein höheres Renteneintrittsalter gesundheitlich überhaupt?

Die Arbeitsfähigkeit – eingeschränkt, ja oder nein?

Es gibt – bekanntermaßen[29] – im Alter typische physiologische, psychische und neurologische Veränderungen. Am wichtigsten sind die folgenden altersbedingten physiologischen Entwicklungen:[30]

  • die Veränderungen der Sinnesfähigkeiten wie Sehen und Hören.
    Relevant für alle Arbeitstätigkeiten;
  • der Rückgang der Muskelkraft, der Geschicklichkeit und Flexibilität. Wichtig für alle Arten von manueller Arbeit;
  • der Rückgang der Vitalkapazität und der Sauerstoffaufnahme. Erforderlich für alle körperlich anstrengenden Arbeiten;
  • der Rückgang der Nervenleitgeschwindigkeit. Relevant, wenn schnelle Reaktionen entscheidend sind, z.B. im Transport- und Verkehrsbereich;
  • der altersbedingte Anstieg des sogenannten ‚essentiellen Tremors‘, vereinfacht des Zitterns der Hände, laut AOK ca. 4,5 Prozent aller über 65-Jährigen [31];
  • eine weniger effektive Thermoregulation und eine Verringerung der Nierenfunktionen, was zu einem höheren Risiko der Dehydrierung führt. Wichtig bei Belastungen durch hohe Temperaturen und bei Arbeiten im Freien in warmem Klima;
  • ein weniger widerstandsfähiges Immunsystem. Erhöht das Risiko in Berufen, in denen man biologischen ‚Agenzien‘ ausgesetzt ist;
  • eine Abnahme des Gleichgewichts und der Mobilität. Erhöht das Unfallrisiko.
  • eine geringere Knochendichte. Das führt zu einer höheren Anfälligkeit für Knochenbrüche. Wichtig für alle Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko.

Die altersbedingten Veränderungen der psychischen „Fähigkeiten“ und die Entwicklung der psychischen Gesundheit weisen ebenfalls einige typische Merkmale auf, jedoch keineswegs einen allgemeinen Rückgang im Alter. Mit zunehmendem Alter passiert vereinfacht ausgedrückt folgendes:

  • die sogenannte ‚fluide Intelligenz‘ nimmt ab, was zu einer langsameren Informationsaufnahme, einer geringeren selektiven Konzentration und einer längeren Anpassungszeit an neue Aufgaben führt.[32]
  • die ‚kristalline Intelligenz‘ nimmt zu, d.h. Allgemeinwissen, Verständnis der Gesamtsituation, verbaler Ausdruck und Wortschatz.[33] Weiterhin: Bei emotionalen Herausforderungen am Arbeitsplatz kann Alter von Vorteil sein.[34]

Man sieht die Folgen der altersbedingt abnehmenden Gesundheit auch deutlich an der Erwerbsquote, die ab dem 60. Lebensjahr drastisch sinkt. So sind im Jahr 2024 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren 90,4 Prozent aller Männer und 84,6 Prozent aller Frauen in Deutschland erwerbstätig. Zwischen 60 und 64 sind es noch 70,5 Prozent bzw. 62,9 Prozent. Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend: Im Wesentlichen sind dies Krankheit, Arbeitslosigkeit oder vorzeitiger Rentenbeginn bzw. eine Kombination dieser drei Gründe.

Tabelle 4.4.: Erwerbsquoten (BMAS/BAuA)[35]

Die Statistik der Krankheitstage zeigt ein ähnliches Bild. Nimmt man als Basis 100 Versicherte zwischen 60 und 65, so sind diese pro Jahr 196-mal krank (also jeder ca. zweimal), die Krankheitsdauer pro Fall beträgt 20 Tage.

Abbildung 4.3.: Arbeitsunfähigkeitstage nach Altersgruppen (BMAS/BAuA) [36]

Verglichen mit den Jüngeren sind die Krankheiten offensichtlich ernster geworden bzw. die Behandlung und Heilung dauert länger. In der Summe sind das 3.920 Krankheitstage für 60 bis 65-jährige auf 100 Versicherte, also 39 Tage pro Beschäftigen pro Jahr. Dagegen sind – wieder berechnet auf der Basis von 100 Versicherten – die 40- bis 45-Jährigen 2.180 Tage krank, also 21,8 Tage pro Person und Jahr. Die noch jüngeren Altersgruppen sind erheblich häufiger krank, aber jeder Krankheitsfall ist kürzer bzw. schneller ‚beendet‘.

Das Fazit dieser Statistiken und Studien ist, dass mit der Alterung die Leistungsfähigkeit wesentlicher Körperfunktionen gegenüber der Jugendzeit abnimmt, dass Krankheiten zunehmen und die Gesundheit nachlässt – und dies auch noch statistisch ungleich verteilt ist. Das wird alles auch nicht ernsthaft bestritten – obwohl die Bilder der gesunden Rentnerehepaare an sonnigen Stränden doch etwas anderes suggerieren (sollen).

Aber: Ein Argument der Befürworter eines höhen Renteneintrittsalters bleibt, nämlich dass es trotz der unterschiedlichen gesundheitlichen Situation und der generellen Verringerung körperlicher Leistungsfähigkeit selbstverständlich auch gesunde Ältere gibt – Ältere, die zumindest so gesund sind, dass sie viele Arbeiten, die heute Jüngere ausführen, ebenso ausführen könnten.[37]

Ein prominentes Beispiel stammt von Axel Börsch-Supan, Mitglied der Rentenkommission ‚Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) und bekannt durch viele Stellungnahmen und Expertisen zur deutschen Rentenpolitik. Er hat zwei Studien zur Arbeitsproduktivität Älterer in einem großen Automobilwerk und einer internationalen Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Das Ergebnis fasst er so zusammen:

Das Klischee einer bis ins dritte Lebensjahrzehnt ansteigenden und danach stetig abfallenden Arbeitsproduktivität lässt sich also weder in einem typischen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes noch in einem typischen Betrieb des Dienstleistungssektors bestätigen. Betont werden muss dabei, dass es sich hier nicht um Spitzenleistungen, sondern Durchschnittsleistungen bei stark standarisierten Tätigkeiten handelt, die repräsentativ für einen Großteil der Arbeitnehmerschaft sind.‘[38]

Er weist darauf hin, dass diese Beobachtungen auf Basis seiner Studien nur bis zum Alter 60 gültig sind. Der Hauptmaßstab für die Messung der Arbeitsproduktivität in diesen Studien war die Anzahl und Schwere von Fehlern.[39] Aufgrund der Erfahrung und der stabilen oder sogar zunehmenden ‚kristallinen Intelligenz‘ ist die Erkennung und Beseitigung von Fehlern eine bekannte Stärke Älterer.

In der Versicherungsgesellschaft – also Büroarbeit – diagnostiziert er altersbedingt abnehmende Leistungen der Älteren bei eher einfachen standardisierten Tätigkeiten; und entgegengesetzt sogar zunehmende Produktivität der Älteren bei schwierigen Aufgabenstellungen.

Im wegweisenden, immer wieder zitierten Aufsatz der Psychologen Ruth Kanfer und Phillip Ackermann ,Altern, Entwicklung im Erwachsenenalter und Arbeitsmotivation) (‚Aging, adult development and work motivation‘) wird das so erklärt:[40]

Da die kristalline Intelligenz mit zunehmendem Alter zunimmt, kann man erwarten, dass Personen, die Tätigkeiten ausüben, die ein hohes Maß an Wissen und/oder Erfahrung erfordern, ihre Leistung ohne erhöhten Aufwand aufrechterhalten können.“

Anders gesagt: Wenn Fähigkeiten gefragt sind, die breites und spezialisiertes Wissen und große Erfahrung erfordern, sind ältere Arbeitnehmer zumindest ebenbürtig, wenn nicht überlegen. Aber: Wie viele solcher Tätigkeiten stehen denn auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Und wie viele, die eher im Alter abnehmende Fähigkeiten wie Körperkraft und Reaktionsfähigkeit sowie gutes Sehen und Hören erfordern? Auch hier ist sehr wahrscheinlich das Einkommen ein guter Indikator: Je höher das Einkommen, desto eher sind spezielles Wissen und langjährige Erfahrung bei der Arbeit gefragt.

Die Arbeitsbedingungen sind immer besser geworden – Fragezeichen?

Grundsätzlich: Die Arbeitsbedingungen aller Erwerbstätigen sind so vielfältig, dass es für alle pauschalen Aussagen immer Gegenbeispiele geben wird. Dennoch lassen sich einige wichtige Trends beschreiben.

Generell gilt die Ansicht: Es ist fast alles besser geworden in der Arbeitswelt, weniger Unfälle, besseres Betriebsklima, mehr Bewusstsein für krankmachende Faktoren, Verschlechterungen sind eher Ausnahmen. Eine wesentliche Grundlage dieser Ansicht ist die (extrem) weit verbreitete Aufteilung der Wirtschaft in die drei Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung. Da gemäß diesem Konzept mittlerweile mehr als 75 Prozent der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor arbeiten, folgt als nächste Schlussfolgerung: Landwirtschaft und Industrie sind belastend und gesundheits’unverträglich‘, Dienstleistung ist im Wesentlichen Bürotätigkeit, und Büroarbeit ist wiederum normalerweise eine Tätigkeit mit geringer Belastung und wenigen Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Zu dieser Auffassung gibt es im Wesentlichen zwei Gegenargumente.

Erstens, die statistische Einteilung ist in vielen Fällen unsinnig. Einige Beispiele:

  • Ein Buchhalter in einem Stahlwerk wird als Beschäftigter dem Sektor Industrie zugerechnet. Ein externer Handwerker, der im gleichen Stahlwerk Reparaturarbeiten durchführt, ist ein Dienstleister. Wäre der Handwerker im Werk angestellter Reparaturschlosser, wäre er ‚Industriearbeiter‘. Wäre die Buchhaltung an eine externe Firma ausgegliedert, wäre der Buchhalter ‚Dienstleister‘.
  • Wer in einem Kraftwerk oder einem Chemiewerk in der Überwachung tätig ist und praktisch den ganzen Tag vor dem Bildschirm sitzt, ist ein Industriearbeiter. Wer im Krankenhaus Patienten hebt und trägt, ist ein Dienstleister.

Das will sagen: Die Sektorbetrachtung ist für die Beurteilung der konkreten Arbeitsbelastungen und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ungeeignet.

Das zweite Gegenargument ist noch wichtiger: Arbeitsbedingungen im Dienstleistungssektor umfassen bei Weitem nicht nur Büroarbeit, sondern sind extrem vielfältig – und oft auch nach klassischen Maßstäben der ‚Schwerarbeit‘ körperlich hochbelastend.

Einige typische Urteile über die gegenwärtige Arbeitswelt sollen im Folgenden mit Beispielen gegenläufiger Entwicklungen in Frage gestellt werden:

  • Man muss nicht mehr so viel Heben und Tragen. Genau, sagen die Lieferdienstfahrer und die Arbeiter in den großen Verteilzentren der Onlinehändler, das merken wir jeden Tag. Übrigens eine der neuen Boombranchen!
  • In der Pflege gibt es mittlerweile so viele Hilfsmittel. Ja, in der stationären Pflege (kommt auch drauf an). Und in der mobilen Pflege?
  • Die psychische Belastung wird angeblich immer größer, das sehe ich nicht so.
    Frag mal die Erwerbstätigen in der Pflege, Lehrkräfte an Schulen, auch in der Gastronomie oder Call Centern nach ‚schwierigen Kunden‘ (‚Kunden‘ steht hier für alle diejenigen, um die sich diese Berufe kümmern müssen). Gerade in den Wirtschaftszweigen Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Tourismus gab und gibt es einen starken Beschäftigungszuwachs. Das bedeutet: mehr kommunikative und emotional anspruchsvolle sowie kunden- bzw. personenorientierte Berufe (Mensch-zu-Mensch statt Mensch-zu-Maschine). Mehr Beschäftigte in diesen Berufen und die damit verbundenen psychosozialen und emotionalen Herausforderungen haben die psychischen Erkrankungen an die Spitze der Gründe für Erwerbsunfähigkeitsrenten ‚katapultiert‘.
  • Büroarbeit ist gesundheitlich unbedenklich. Es ist richtig, dass die größte Gruppe der Erwerbstätigen ‚im Büro‘ arbeitet. Aber auch im Büro hat es enorme Veränderungen gegeben. Diverse Managementsysteme zur Erfassung und Steigerung der Arbeitsleistung wurden eingeführt, der Zeitdruck hat nachweislich stark zugenommen.[41] Einschneidende organisatorische Veränderungen haben zur Absenkung von gesundheitsbewahrenden Regelungen geführt: Schlagwörter sind: Betriebsaufspaltungen, Auslagerungen, Privatisierungen, neue Vertragsformen, erzwungene Selbständigkeit.
  • Arbeitszeitregelungen sind nicht mehr so strikt, die meisten arbeiten doch von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einer Stunde Pause am Tag. Immer mehr Arbeitskräfte arbeiten in Unternehmen und Wirtschaftszweigen, in denen genau das nicht der Fall ist und die sogar aller Voraussicht nach wachsen: z.B. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Gesundheitsversorgung und Pflege, Gütertransport, Tourismus, Hotels, Gastronomie, Sicherheitsdienste, Überwachung, Reparatur und Wartung.

Auch außerhalb des Dienstleistungssektors gibt es unzählige Beispiele für vergessene, verdrängte oder ausgelagerte Belastungen:

  • Man muss sich nicht mehr so viel bücken und auf dem Boden herumkrauchen wie früher in der Landwirtschaft. Ja, sagen die osteuropäischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft (die im Übrigen sehr wahrscheinlich auch keine Rente aus Deutschland bekommen werden): Ihr merkt es nicht, weil ihr es nicht mehr selbst macht. Und weil ihr Lebensmittel überwiegend importiert. Überhaupt werden viele Produkte, die früher in Deutschland in eher ‚schmutzigen’ Branchen mit hohen Gesundheitsgefährdungen produziert wurden, jetzt aus anderen Ländern importiert (Landwirtschaft, Bergbau, Textilien, Werften, Recycling etc.).
  • Schädliche Stoffe und Staub bei der Arbeit sind viel besser unter Kontrolle. Ja, in der Produktion vielleicht, aber beim Einsatz auf dem Bau, bei Reparaturen und Instandhaltung, und am Ende der Kette in der – boomenden – Recyclingbranche tauchen sie wieder auf.
  • Seit 2005 bleibt der Anteil der Beschäftigten, die traditionellen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, auf einem stabilen Niveau. Das sind Unfälle, Lärm, Vibrationen, Staub, chemische und biologische Stoffe, hohe oder niedrige Temperaturen, elektrischer Schock.[42]

In bestimmten Berufen ist die Lebenserwartung deshalb deutlich niedriger. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, der eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordert, bezweifelt das nicht:

Darüber hinaus ist die Lebenserwartung in Deutschland und auch in anderen Ländern wie den USA positiv mit dem individuellen Einkommen korreliert … Eine sehr hohe körperliche oder psychische Arbeitsbelastung während des Erwerbslebens ist sowohl für Männer als auch für Frauen mit einer geringeren ferneren Lebenserwartung korreliert…. Die empirische Evidenz zeigt, dass sich die Lebenserwartung zwischen einzelnen Berufsgruppen um bis zu fünf Jahre unterscheidet, auch unabhängig von Einkommen und sozio-ökonomischem Status.“[43]

Was heißt das alles für das Renteneintrittsalter?

Zu allen Rentenreformen der vergangenen 40 Jahre haben in der Regel sowohl Verbände (Unternehmen und Gewerkschaften), Parteien als auch Expertenkommissionen Vorschläge gemacht. Nach der kontroversen Rentendebatte von Ende 2025 (Stichwort ‚Haltelinie 48 Prozent‘) wurde wieder eine Expertenkommission eingerichtet, weil die regierenden Parteien (CDU/SPD) über die künftigen Reformschritte uneinig sind.

Mehrere vorhergehende Expertenkommissionen haben bereits die Erhöhung des Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Der Wissenschaftliche Beirat beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie schreibt 2021:

Der Beirat betont, dass eine Anpassung des Rentenzugangsalters an die Lebenserwartung auch nach 2031 unerlässlich ist, und empfiehlt, diese 2:1 Aufteilung als explizite Regel zu verankern und ab 2031 weiterzuführen.[44]

Die ‚fünf Weisen‘[45] halten die Erhöhung des Renteneintrittsalter für den Kern einer zukünftigen Rentenreform.[46] Wörtlich heißt es: „Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

Sie favorisieren die Zwei-zu-eins-Regel, d.h., wenn sich die Lebenserwartung um drei Jahre erhöht, wird dieser Zuwachs nach der Formel 2:1 aufgeteilt: Das Renteneintrittsalter steigt um zwei Jahre, die Rentenbezugszeit um ein Jahr. Also spätestens, wenn die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist, soll das Renteneintrittsalter bei 69 Jahren liegen. Die Annahme ist, dass sich ab 2031 die Lebenserwartung alle zehn Jahre um 8,4 Monate erhöht. So dauert es vermutlich bis ins Jahr 2076 (45 Jahre ab 2031), bis die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist. Das heißt, die im Jahr 2007 Geborenen gehen ca. 2076 mit 69 Jahren in Rente.[47] In der Zwischenzeit werden die Renteneintrittsalter in gewissen Abständen um einen Monat erhöht. Zitat: Gemäß 2:1-Regel sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter dementsprechend ab dem Jahr 2031 alle 10 Jahre um knapp 6 Monate steigen (Werding, 2023)‘[48]

Was ist daran auszusetzen?

Erstens: Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung und der Fixierung auf die Lebenserwartung die in Zukunft zu erwartenden Rentenhöhen. Waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsmarkt zwischen 1990 und 2025 wirklich so gut, dass viele Erwerbstätige das Ziel 45 oder evtl. 47 Beitragsjahre mit dem Durchschnittseinkommen erreicht haben bzw. erreichen werden?[49]

Es gab eine relativ hohe Arbeitslosigkeit bis ca. 2006, die Entwicklung eines großen Niedriglohnsektors ab 2000 und die niedrigeren Löhne in den Neuen Ländern. Bisher ist das nicht leicht zu berechnen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die Renten im Schnitt niedriger ausfallen werden. Simone Scherger und Gert Wagner schreiben skeptisch:

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen (und im Zusammenspiel mit der größeren Verbreitung von Niedriglöhnen in Ostdeutschland) zeichnen sich insbesondere für ostdeutsche Männer der Babyboomer (Altersjahrgänge 1956 bis 1965) im nächsten Jahrzehnt geringere Rentenanwartschaften ab als bei vorherigen Geburtskohorten … Bei Betrachtung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 40. Lebensjahr unter Einschluss noch jüngerer Geburtskohorten (bis 1972 – 1976) ergeben sich für die jüngsten Geburtskohorten sowohl im Westen als auch im Osten Rückgänge, die bei westdeutschen Frauen jedoch nur sehr gering, bei ostdeutschen Frauen und vor allem Männern aber viel deutlicher ausfallen.“[50]

Die Höhe der Renten hängt von den erreichten Entgeltpunkten ab. Zur Erinnerung: Für einen Entgeltpunkt muss in jedem dieser Jahre ein Bruttojahreseinkommen von 50.493 Euro erzielt werden (dieser Betrag gilt für 2025). Damit erreicht man nach 45 Jahren eine Rente von 1.800 Euro vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und vor Steuern, und nach diesen Abzügen von etwas über 1.500 Euro. Ein höheres Renteneintrittsalter bedeutet auch, wer vorzeitig in Rente gehen will oder muss, wird noch viel höhere Abschläge hinnehmen müssen.

Zweitens muss man berücksichtigen, dass selbst wenn man weiteren medizinischen Fortschritt berücksichtigt, zwischen 15 bis 25 Prozent eines Altersjahrgangs gestorben sein werden, bevor sie das Renteneintrittsalter von 69 überhaupt erreicht haben. Der Anteil der Gestorbenen läge bei einer sofortigen Erhöhung des Renteneintrittsalters im Jahr 2026 auf 69 Jahre bei rund 22 Prozent eines Altersjahrgangs.

Drittens: Angesichts der unterschiedlichen gesundheitlichen Lage ist ein höheres Rentenalter am ehesten für die höheren Einkommensgruppen in ‚guten‘ Berufen machbar. Ein höheres Renteneintrittsalter wird für diejenigen am ehesten zu bewältigen sein, die keine übermäßigen psychischen oder körperlichen Belastungen und im Grunde eine gute Arbeit hatten. Das heißt: ein überdurchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens, auch im Alter, basierend auf einer guten Ausbildung, viel Erfahrung und Spezialwissen.

Ein höheres Renteneintrittsalter würde für noch mehr in ‚nicht so guten Berufen‘ das Aus für die Chance auf eine reguläre Altersrente bedeuten. Ihnen bleibt als ‚letzte Haltelinie‘ überwiegend die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu noch einmal die Meinung von Thomas Ebert:

Der Schlüssel für jede Erhöhung der Altersgrenze liegt also in der flankierenden umfassenden Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Unter der Voraussetzung einer vollwertigen und lückenlosen Sicherung bei Erwerbsminderung – aber auch nur unter dieser Bedingung – ist es vertretbar, die Altersgrenze in dem Umfang zu erhöhen, in dem die Lebenserwartung älterer Menschen steigt.[51]

Insgesamt wäre die Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Einsparung auf Kosten und Lebenszeit aller, aber zuallererst auf Kosten der unteren Einkommensgruppen. Für die eher Gutverdienenden ist die Fortführung der Erwerbstätigkeit bis 69 eine Option, die in vielen Fällen gesundheitlich machbar ist.

Es ist allerdings zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht Ungleichheiten ausgleichen kann, die während des Erwerbslebens in anderen Politikfeldern nicht ausgeglichen bzw. erzeugt wurden. So schreiben Simone Scherger und Gert Wagner schon 2020 im Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘:

Nicht zuletzt der politische Streit um die Grundrente macht deutlich, dass die nachträgliche ‚Korrektur‘ von Ungleichheiten und Nachteilen in Erwerbsverläufen in der Rentenversicherung an ihre Grenzen stößt. Vielmehr muss hier eine nachhaltige, allzu große Ungleichheiten bekämpfende Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Betriebs-, Gesundheits-, Familien- und Migrationspolitik ansetzen. Maßnahmen in diesen Politikbereichen können nicht nur dazu beitragen, durchgängigere Erwerbsverläufe zu unterstützen und individuelle Renteneinkommen zu verbessern, sondern auch die Finanzierungsbasis der kollektiven Alterssicherungssysteme stärken.[52]

Dem ist wenig hinzuzufügen. Angesichts der gestiegenen Mieten und Immobilienpreise müsste man heute sicher noch die Wohnungsbaupolitik ergänzen.

Wie immer: Viele weitere Vorschläge für eine bessere Rentenpolitik in ‚Rentenzukunft‘!

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Casper, J.L., 1835: Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht. Berlin hier

[«3] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle – Durchschnittliche weitere Lebenserwartung nach Altersstufen hier

[«4] In den statistischen Fachveröffentlichungen wird immer wieder betont, dass es sich bei der Schätzung der Lebenserwartung nicht um eine Voraussage handelt, sondern um eine Projektion aus der Vergangenheit. Das heißt, eine Annahme über die Einwicklung in die Zukunft auf Basis der Daten aus der Vergangenheit. Um ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung zu nehmen: Wenn alle Autos eines bestimmten Modells nach einer Laufzeit zwischen 250.000 km und 300.000 km verschrottet werden, kann man das für die Zukunft auch annehmen. Aber niemand kann genau wissen, was die Ingenieure an möglichen Verbesserungen erfinden und in aktualisierte Modelle einbauen. Weil es aber in der Vergangenheit immer wieder Verbesserungen gab, die die Laufzeit erhöht haben, nimmt man das auch für die Zukunft an. So kann auch ein statisches Amt keine medizinischen Durchbrüche, etwa in der Krebsbehandlung, voraussagen; ebenso keine Naturkatastrophen, Kriege, gesundheitsschädlichen Umwelteinflüsse oder Pandemien.

Immer wieder zitiert wird hier der Satz des amerikanischen Statistikers Keyfitz aus dem Jahre 1972 “… a demographer makes a projection, and his reader uses it as a forecast” (‚Ein Demograf macht eine Projektion, und der Leser benutzt es als Vorhersage‘) Keyfitz, N.: On Future Population. In: Journal of the American Statistical Association. 1972, Ausgabe 338, S. 347.

Die Quintessenz ist, dass solche Abschätzungen der Lebenserwartung bis 2050 oder 2070 ständig aktualisiert und korrigiert wurden, also der realen Entwicklung angepasst werden mussten. So ist in den letzten zwei Jahrzehnten der Anstieg der Lebenserwartung erheblich geringer ausgefallen als vor der Jahrtausendwende erwartet.

[«5] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 22. Juli 2025: Lebenserwartung bei Geburt erreichte 2024 wieder Vor-Corona-Niveau, hier

[«6] Destatis berücksichtigt bei der Ermittlung der Lebenserwartung nur die zivilen Kriegsopfer. Wörtlich: „Dabei ist zu beachten, dass in dieser Rechnung während der Kriegsjahre nur die zivile Kriegssterblichkeit einbezogen wurde.“ Destatis: Sterbefälle und Lebenserwartung. Lebenserwartung einzelner Geburtsjahrgänge (Kohortensterbetafeln), hier

[«7] Janzik, R. u.a. 2025: Mikroplastik: Evidenzlage zu gesundheitlichen Auswirkungen und öffentlicher Wahrnehmung, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 122, Heft 20, 3. Oktober 2025, hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«9] Daten zur Lebenserwartung 2000, 2024, 2050 und 2070 (für 2050 und 2070: Mittlere Variante). Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle und Lebenserwartung. Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland seit 1871/1881, hier

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Mittlere Variante L2, Grafik 10, hier

[«12] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, DRV-Schriften Band 22, hier, S. 147 -Zitiert als: DRV Zeitreihen 2025

[«13] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«14] ebenda

[«15] Es ist selbstverständlich, dass durchschnittliche Lebenserwartung eben auch bedeutet, dass Personen vor und nach diesem Datum sterben.

[«16] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier, (Überlebende mit 70 Jahren von Destatis geschätzt)

[«17] Auf die Gesamtbevölkerung eines Altersjahrgangs bezogen, also alle Erwerbstätigen, Selbstständigen, Beamten, niemals Erwerbstätigen etc.

[«18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.348. Wörtlich heißt es dort:Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

[«19] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«20] Es sollte klar sein, dass es außer diesen frühzeitig Gestorbenen auch entsprechende Anteile eines Altersjahrgangs gibt, die die Lebenserwartung erreichen, der bei der Geburt berechnet wurde, und auch entsprechende Anteile, die die fernere Lebenserwartung erreichen und darüber hinaus.

[«21] Bundesrechnungshof 2025: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S.21 hier

[«22] Brussig, M., Schulz S.E., 2019: Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung, IAQ-Report 6/2019, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation, Duisburg.

[«23] Lampert, T., Hoebel, J., Kroll, L.-E., 2019: Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends, in. Journal of Health Monitoring · 2019 4(1), hier

[«24] Ebenda, S. 3

[«25] Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen (Vorruhestandsgesetz – VRG) vom 13.04.1984 gesetze-im-internet.de/vrg/VRG.pdf

[«26] Bundeszentrale für Politische Bildung, Glossar der Transformation: Vorruhestandsregelungen hier

[«27] United States Equal Employment Opportunity Commission, 2021: The Age Discrimination in Employment Act of 1967, hier
International Arbeitsorganisation (ILO),1980): R162 – Older Workers Recommendation, 1980. hier

[«28] Guhlemann, K., Best, C., 2021: Vom Sternerestaurant in die Kantine? Möglichkeiten und Grenzen für ein berufliches Altern im Gastgewerbe. In: Richter, G.: Arbeit und Altern. Eine Bilanz nach 20 Jahren Forschung und Praxis. S. 77-92, hier

[«29] EU-OSHA, European Agency for Safety and Health at Work, 2016: The ageing workforce: implications for occupational safety and health. A research review. hier

[«30] Morrison, S., & Newell, K. M., 2012: Aging, Neuromuscular Decline, and the Change in Physiological and Behavioral Complexity of Upper-Limb Movement Dynamics. Journal of Aging Research.

Preston, J., Biddell, B., 2021: The physiology of ageing and how these changes affect older people. Medicine in older adults, Volume 49, Issue 1, 1 – 5, hier

Young, A., 1995: Ageing and physiological functions, in: Philos Trans R Soc Lond B Biol Sci (1997) S. 1837-1843. hier

[«31] AOK Gesundheitsmagazin: Essentieller Tremor: Wenn Hände oder Kopf unkontrollierbar zittern, hier , aufgerufen im Januar 2026

[«32] Murman, D., 2015: The Impact of Age on Cognition. Seminars in Hearing, 36(3), Seite 111-121. hier

[«33] Kanfer, R., & Ackerman, P., 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 440-458, hier

[«34] Doerwald, F., u.a. , 2016: Emotional competencies across adulthood: State of knowledge and implications for the work context. Work, Aging and Retirement, 2, S. 159-216, hier

[«35] Destatis: Erwerbstätigkeit, Erwerbsbeteiligung, 2024 hier

[«36] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund. hier, S. 61

[«37] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) zeichnete in seinem Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) ein sehr positives Bild des Gesundheitszustandes von Älteren (Kapitel VIII.1). Dieses positive Bild beruht vor allem auf zwei Studien eines Mitglieds der Kommission, Prof Börsch-Supan, zu den Arbeitsleistungen Älterer in zwei großen Betrieben. hier

[«38] Ebenda, S. 47

[«39] Börsch-Supan, A., M. Weiss, M., 2016: Productivity and age: Evidence from work teams at the assembly line,

Journal of the Economics of Ageing 7: 30-42. Dort heißt es wörtlich auf Seite 3/4: ‚We therefore use the number and severity of production errors during the assembly process as a precise and well-observed measure of productivity.‘ (Übersetzung: ‚Wir verwenden daher die Anzahl und Schwere der Produktionsfehler während des Montageprozesses als präzises und gut erfasstes Maß für die Produktivität.‘)

[«40] Kanfer, R., & Ackerman, P. , 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 449, hier, wörtlich im Original: ‚As Gc increases with age (gain), individuals engaged in jobs that demand high levels of knowledge and/or experience (high-Gc jobs) are expected to maintain their performance without increased effort.‘

[«41] Eurofound, 2009: Working conditions in the European Union: Working time and work intensity. Office for Official Publications of the European Communities,

Niazi, A., u.a.: Work intensification: A systematic review of studies from 1989 to 2022. Work, Volume 77, Issue 3, S. 769-787, hier

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?, hier

[«42] Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund, S. 60/61, Abbildung 16 und Abbildung 17, hier,

Lieck, L. u.a., 2023: Occupational safety and health in Europe: state and trends 2023, EU-OSHA Publications Office of the European Union, Luxembourg hier

[«43] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 23/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, S. 317

[«44] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) 2021 Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ , S. 53 Hier

[«45] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen hier

[«46] Ebenda, S. 348

[«47] Der Bundesrechnungshof hat das vorgeschlagen. Bundesrechnungshof 2025: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S. 8 hier

[«48] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.315

[«49] Im Jahr 1992 wurde mit dem Rentenreformgesetz 1992 die Zahl der Versicherungsjahre, die für das Erreichen der Standardrente notwendig war, von 40 auf 45 Jahre erhöht.

Schmähl, W., 2007: Die Einführung der ‘dynamischen Rente’ 1957: Gründe, Ziele und Maßnahmen; Versuch einer Bilanz. (ZeS-Arbeitspapier, 3/2007). Bremen: Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik, S. 14, hier

[«50] Scherger, S. Wagner , G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

[«51] Ebert, Th., 2018: ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, S.237, hier,

[«52] Scherger, S. Wagner, G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

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Warum wir ständig krank werden

12. April 2026 um 04:30

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Viele Menschen werden ständig krank. Erkältung folgt auf Erkältung. Kaum ist man wieder fit, kommt der nächste Infekt. Der Körper wirkt schwach, anfällig, ausgelaugt. Und viele glauben: Das ist einfach so. Doch das ist es nicht. Ständig krank zu sein ist kein Zufall. Es ist ein Zeichen. Unser Körper zeigt uns, dass etwas aus dem [...]

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Uta Francisco Dos Santos Dauerkranke SPD-Politikerin: „Ich bin nicht zurückgetreten“

11. April 2026 um 05:54

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Dauerhaft krank schreiben lassen, aber als Bürgermeisterin kandidieren: Uta Francisco Dos Santos von der SPD.

Trotz der Rückzugsforderung ihrer eigenen Partei hält Uta Francisco Dos Santos an ihrer Kandidatur für das Amt des Bezirksbürgermeisters von Berlin-Mitte fest. Wie die SPD-Politikerin ihren Dauerkrankenstand erklärt.

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Deutsche als Zahlonkel: Eheleute müssen blechen, Türken bleiben kostenlos krankenversichert

09. April 2026 um 15:45

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Während die große Gesundheitsreform Millionen deutscher Familien mit neuen Beiträgen zu belasten droht, bleibt eine alte Sonderregelung aus der Gastarbeiter-Zeit unangetastet. Die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen in der Türkei läuft weiter – auf Kosten der deutschen Beitragszahler.

Die Finanzkommission Gesundheit, die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzt wurde, hat 66 Sparvorschläge vorgelegt, um das Milliardenloch von ca. 15 Milliarden Euro der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stopfen (Report24 berichtete). Einer der zentralen Punkte: Die kostenlose Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern ohne kleine Kinder (unter sechs Jahren) soll weitgehend abgeschafft werden. Betroffene sollen Beiträge von rund 225 Euro pro Monat zahlen – das ist etwa der Betrag, den Selbstständige mindestens zahlen müssen, wenn sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.

Doch genau diese Regelung gilt nicht für eine große Gruppe: die Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer in Deutschland. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964 bleibt von der Reform komplett verschont. In Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Personen – oft Nachkommen der einstigen Gastarbeiter – können ihre nicht erwerbstätigen Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Bedingungen sogar Eltern oder Großeltern in der Türkei weiterhin beitragsfrei mitversichern.

Die Angehörigen erhalten Leistungen der türkischen Krankenversicherung, die Kosten erstattet Deutschland pauschal an die Türkei – früher um die 5 Millionen Euro jährlich, in den letzten Jahren ca. 13 Millionen Euro pro Jahr laut GKV-Angaben. Das Abkommen war damals ein Lockmittel für die Anwerbung türkischer Arbeitskräfte: Wer in Deutschland arbeitete, sollte seine Familie in der Heimat sozial abgesichert wissen. Für viele Beitragszahler bedeutet das, dass eine deutsche Ehefrau oder ein deutscher Ehemann ohne Kleinkind in Gelsenkirchen, Berlin oder München künftig tiefer in die Tasche greifen muss – während der türkische Kollege aus derselben Firma seine Frau in Istanbul oder Antalya kostenlos mitversichern lässt. Die gleiche Regelung gilt für Versicherte aus den jugoslawischen Nachfolgestaaten. Die AfD hatte bereits 2018 die Kündigung des Abkommens gefordert, war damit jedoch gescheitert.

Bisher soll es sich noch um eine „Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit“ handeln. Sollte diese Regelung kommen, wäre das eine massive Ungleichbehandlung: Während bei inländischen Ehepartnern der Rotstift ansetzt wird, bleibt das alte Abkommen mit der Türkei unberührt, obwohl es in Zeiten von Haushaltskrise und Rekorddefizit längst auf den Prüfstand gehört. Eine Anpassung oder Kündigung steht jedoch nicht auf der Agenda.

Für viele Bürger dürfte sich die Frage stellen: Warum nimmt die finanzielle Belastung für deutsche Familien immer weiter zu, während überholte internationale Sonderregelungen tabu bleiben – besonders wenn gleichzeitig auch noch über höhere Zuzahlungen, Leistungskürzungen oder Steuern auf ungesunde Produkte diskutiert wird?

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Umfragen zeigen Tendenz Praxismitarbeiter beklagen immer mehr Gewalt im Dienst

09. April 2026 um 13:32

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Ein Rettungswagen vom Bayerischen Roten Kreuz fährt auf einer Einsatzfahrt mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn am 25.03.2026 über eine Straße in München (Bayern). Gewalt gegen medizinisches Personal nimmt zu.(Aufnahme mit langer Verschlusszeit)

Die Ausschreitungen und Übergriffe in medizinischen Einrichtungen nehmen zu. Teilweise werden die Mitarbeiter sogar geschlagen. Die Verantwortung sieht ein Ärztevertreter bei der gesamten Gesellschaft.

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Uta Francisco Dos Santos Seit 2024 dienstunfähig: Jetzt will sie Bürgermeisterin von Berlin-Mitte werden

08. April 2026 um 23:04

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Dauerhaft krank schreiben lassen, aber als Bürgermeisterin kandidieren: Uta Francisco Dos Santos.

Sie hat einen hochbezahlten Job in der Berliner Finanzverwaltung. Doch sie lässt sich dauerkrankschreiben. Nun tritt Uta Francisco Dos Santos für die SPD als Bürgermeister-Kandidatin an – und kommt weiter nicht zum Dienst.

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Gesundheitsreform Türken könnten von der Familienversicherungs-Änderung verschont bleiben

07. April 2026 um 13:43

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Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU, rechts) mit den Mitgliedern der „Finanzkommission Gesundheit“: Mit den geplanten Familienversicherung-Reformen sollen mehr als vier Milliarden Euro eingespart werden. (Themenbild)

Mit einem Vorschlag zur Familienversicherung will eine Reformkommission Milliarden einsparen. Doch Türken, die in ihrer Heimat davon profitieren, würden wohl nicht darunter fallen – dank einer uralten Regelung.

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Sie wollte beim Osterspaziergang Blumen fotografieren: Frau brutal niedergemessert

07. April 2026 um 13:00

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Am Ostersonntag (05.04.2026) wurde in Breuberg (Südhessen) eine 48 Jahre alte Frau, die mit Freundinnen spazieren ging, unvermittelt von einem Unbekannten mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Der Täter konnte inzwischen festgenommen werden und wieder einmal steht eine psychische Erkrankung des Mannes als Tatmotiv im Raum.

Nach Angaben der Polizei ereignete sich die Tat gegen 16 Uhr, als die 48-Jährige mit drei Freundinnen auf einem Osterspaziergang im Stadtteil Hainstadt war. Die Frau blieb stehen, um eine Blume zu fotografieren – und lag Sekunden später schwer verletzt am Boden. Ein unbekannter Mann, der kurz zuvor mit dem Fahrrad an der Gruppe vorbeigefahren und dann zu Fuß zurückgekommen war, hatte sie unvermittelt mit einem Messer attackiert. Erst als ihre Begleiterinnen zu Hilfe eilten, ließ der Täter von ihr ab und flüchtete mit dem Fahrrad. Die Frau musste mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.

Nach Hinweisen und umfangreichen Fahndungsmaßnahmen konnte die Polizei den Tatverdächtigen am Montagabend (06.04.2026) festnehmen. Er wurde bei Angehörigen in Sandbach angetroffen. Im Rahmen der richterlich angeordneten Durchsuchung der Wohnung wurde ein Fahrrad sichergestellt, bei dem es sich um das von dem Mann genutzte Fahrrad handeln dürfte.

Die Hintergründe des Angriffs sind noch unklar. Keine Beziehungstat, kein Streit – einfach ein zufälliger Angriff im öffentlichen Raum. In der neuesten Polizeimeldung heißt es, das Tatmotiv könnte in Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung des Mannes stehen. Die Ermittler werten den Angriff als versuchtes Tötungsdelikt. Weitere Auskünfte zu dem mutmaßlichen Täter werden dort nicht gegeben, aber eine psychische Erkrankung wird bereits vermutet – man kann sich nur wundern. Wie die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News mitteilte, soll es sich um einen “32-jährigen Deutschen” handeln.

Auch dieser brutale Angriff zeigt: Das Leben ist nicht mehr so sicher und unbeschwert wie noch vor zehn Jahren. Es ist Zeit, ehrlich zu sein. Schönreden hilft nicht. Die Statistik zeigt steigende Gewalt, die Umfragen zeigen sinkendes Vertrauen. Und die Gefahr lauert nicht nur in dunklen Gassen. Schon ein harmloser Spaziergang an einem sonnigen Feiertag kann im buntesten Deutschland aller Zeiten zum Risiko werden.

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Moralisches Dilemma Pränataldiagnostik als Test für die Menschlichkeit


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Das Bild zeigt liebende Eltern eines Kindes mit Downsyndrom. Pränataldiagnostik und Tests werden immer gefragter.

Ein Test spaltet die Gesellschaft: Pränataldiagnostik ist eine ethische Grundsatzfrage zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung. Wie stehen die Parteien im Bundestag zu dem Thema?

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Verdreifachung seit der Wiedervereinigung Gesundheitsausgaben klettern auf Rekordhoch

02. April 2026 um 12:15

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Ankunft eines Patienten an der Triage-Station des Klinikums Nuernberg, die fuer die ICAO-Grossschadensuebung in einem Behandlungszelt dargestellt wurde. Medizinisches Personal uebernimmt die Sichtung und weitere Versorgung im Rahmen eines MANV-Szenarios am Flughafen Nuernberg. ICAO Volluebung - Notfalluebung am Airport Nuernberg, Nuernberg, 28.02.2026 Foto:Eibner/Ardan Fuessmann. Die Gesundheitsausgaben steigen.

Jahr für Jahr steigen die Kosten im Gesundheitsbereich. Nachdem sich dieser Trend auch 2024 fortsetzte, hat das Statistische Bundesamt die Ausgaben für 2025 geschätzt: Die Zahlen sehen nicht besser aus.

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GKV-Horror-Reformen: So sollen Beitragszahler für Leistungsempfänger bluten

31. März 2026 um 14:00

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Die “Experten”-Kommission der Bundesregierung hat 66 Reformvorschläge für die “Stabilisierung” der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Alle müssten ihren Beitrag leisten, fabulierte Gesundheitsministerin Nina Warken im ZDF. Stimmt nicht: Wer noch nie einen Beitrag geleistet hat, muss im besten Deutschland auch weiterhin keinen leisten. Alle anderen müssen einfach noch stärker für ihn bluten.

15 Milliarden Euro Minus soll die gesetzliche Krankenversicherung im besten Deutschland 2027 voraussichtlich machen. Die Belastungen für Beitragszahler steigen stetig – während die Gegenleistung rapide abnimmt, denn Arzttermine werden vorzugsweise von anderen blockiert (die haben mangels beruflicher Tätigkeit ja auch mehr Zeit dafür, könnte ein Zyniker anmerken).

Die Finanzkommission Gesundheit hat nun 66 Reformideen vorgestellt, um das System zu stabilisieren. 2027 könnten auf diese Weise bis zu 42 Milliarden Euro eingespart werden, so die Berechnungen (die freilich Theorie sind). Einige vorgeschlagene Einschnitte im Überblick:

  • Ende der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner (Ersparnis: 3,5 Mrd. Euro)
  • Höhere Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente (Ersparnis: 1,9 Mrd. Euro)
  • Reduzierung des Krankengelds (Ersparnis: 1,3 Mrd. Euro), Senkung der maximalen Bezugsdauer des Krankengelds auf 78 Wochen (Ersparnis: 100 Mio. Euro)
  • Erhöhung der Tabaksteuer und der Alkoholsteuer auf Spirituosen (“Ersparnis” insgesamt: 1,8 Mrd. Euro)
  • Zuckersteuer auf Getränke (“Ersparnis”: 100 Mio. Euro)
  • Leistungsstreichungen (Homöopathie, Erstattung von Cannabisblüten, Hautkrebs-Screenings, Begrenzung von potenzieller Über- und Fehlversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung) – Ersparnisse je zwischen 100 und 300 Millionen Euro im Jahr
  • Big Pharma soll höhere Rabatte bei Medikamenten gewähren (Ersparnis: 2,3 Mrd. Euro)
  • Verpflichtende Zweitmeinung bei häufigen Operationen (Ersparnis: 200 Mio. Euro)
  • Änderungen bei Ärzte-Honoraren und Budgets, u.a. bei Zuschlägen für Termine für Akutfälle (Ersparnis: 1,3 Mrd. Euro)
  • Deckelung des Anstiegs der Vergütungen im Gesundheitswesen (Ersparnis: 5,5 Mrd. Euro)
  • Vollständige Finanzierung der Krankenkassen-Beiträge von Bürgergeld-Empfängern durch den Staat (Ersparnis für Krankenkassen: 12 Mrd. Euro im Jahr)

Gute Nachricht für Nutznießer des deutschen Gesundheitssystems aus aller Welt: Für sie ändert sich nichts. Schlechte Nachricht für die, die das bezahlen dürfen: Ihnen blühen noch weniger Leistungen bei noch höheren Kosten. Umso absurder mutet die Aussage von Nina Warken im ZDF an, es müsse “ein Paket sein, das alle betrifft, bei dem alle mit im Boot sind, bei dem alle ihren Beitrag leisten”.

Scharfe Kritik aus der AfD

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, hat das Reformpaket prompt scharf kritisiert. „Was sich seit Wochen abgezeichnet hatte, ist nun Gewissheit: Künftig sollen die Beitragszahler für das Versagen der Gesundheitsminister Spahn (CDU), Lauterbach (SPD) und Warken (CDU) büßen. Deren Gesundheitspolitik hat die jetzt vorliegende, desaströse Finanzlage der GKV bewirkt, bei gleichzeitig immer schlechter werdenden Leistungen für Millionen Versicherte.”

Sichert sprach in seinem Statement deutlich aus, wer profitiert – und wer noch mehr leiden muss: “Wer arbeitet, ist der Dumme. Für den Wirtschaftsstandort Deutschland bedeutet das den finalen Todesstoß, denn Leistung lohnt sich nicht mehr. Die Abwanderung einheimischer Facharbeiter wird noch stärker werden, während gleichzeitig Millionen weiterer Leistungsempfänger einwandern.”

Der Abgeordnete kündigte Widerstand aus der AfD an: Man wolle den geforderten Kahlschlag nicht mitmachen. Stattdessen pocht man auf eine tiefgreifende Reform im Gesundheitswesen, “mit Maßnahmen, die langfristig für echte Gesundheitspolitik im Sinne der Bürger in Deutschland sorgen”.

Er kritisierte zudem die übermäßige Bürokratie, die als Kostentreiber wirke: “Zu viele Krankenkassen und zu viel Lobbyismus haben dafür gesorgt, dass wir in Deutschland ein völlig überbürokratisiertes Gesundheitssystem haben, eines der ineffizientesten der Welt. Hier muss der Hebel angesetzt werden.”

Und er legte den Finger direkt in die Wunde: “Zudem müssen Krankenkassenbeiträge so gehandhabt werden, wie es in anderen Ländern längst Standard ist: Jeder Ausländer, der nie in unser Gesundheitssystem eingezahlt hat, muss seine Behandlungskosten selbst tragen”, so Sichert. Die vollständige Übernahme der Kosten für Bürgergeld-Empfänger durch den Staat fordert er als Selbstverständlichkeit – so wie es Kassenchefs und Fachleute seit Jahren tun.

“Wie schon während der Corona-Willkür wird unsere Fraktion im Parlament das Versagen der Regierung aufzeigen und alles dafür tun, dass die Regierungskoalition den Gegenwind aus der Gesellschaft Tag für Tag spürt“, so Sichert abschließend. In den sozialen Netzen kocht der Frust der Bürger spürbar hoch. Auf den Straßen freilich tut sich nichts. Der Deutsche ist für seine Obrigkeitshörigkeit eben hinreichend bekannt …

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Milliarden-Raubzug: Krankenkassen werden für Bürgergeld geplündert – Sie bezahlen!

29. März 2026 um 10:01

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Die gesetzlichen Krankenkassen steuern auf den Kollaps zu, die Beiträge explodieren. Dies deshalb, weil sich die Bundesregierung weigert, die wahren Kosten für die Bürgergeldempfänger zu tragen. Stattdessen greift der Staat schamlos in die Taschen der hart arbeitenden Beitragszahler!

Auch wenn es eigentlich ohnehin einen Großteil der Bürger trifft, weil das Geld ja schlussendlich von irgendwem geholt (ob nun vom Beitragszahler oder Steuerzahler) werden muss, weist das aktuelle Krankenkassen-Problem auf eine tiefgreifende strukturelle Krise hin. Denn Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger schlägt nicht umsonst Alarm. Bis zu 15 Milliarden Euro Defizit drohen den Kassen im Jahr 2026. Die Ausgaben schießen durch die Decke, die Reserven sind weggeschmolzen. Bezahlt wird das alles nicht etwa von der Bundesregierung, die die Kosten durch ihre verfehlte Politik verursacht, sondern Sie! Der Arbeitnehmer, der jeden Morgen aufsteht und ohnehin schon unter einer der höchsten Abgabenlasten der Welt ächzt.

Für jeden Bürgergeldempfänger überweist der Bund derzeit mickrige 140 Euro im Monat an die gesetzlichen Krankenkassen. Doch dieses Geld reicht bei weitem nicht aus, um die Kosten zu decken. Die Folge ist eine gigantische Unterdeckung von zehn Milliarden Euro pro Jahr. Während also die Mitglieder der privaten Krankenkassen weitestgehend von diesen Eskapaden verschont bleiben, müssen jene der gesetzlichen Krankenkassen mit zusätzlichen Finanzmitteln dafür bluten.

Die Regierung inszeniert sich dabei als sozial und verteilt großzügig Wohltaten, weigert sich aber, die ehrliche Rechnung dafür aus dem Bundeshaushalt zu begleichen. Die Sozialkassen werden dafür als heimliche Ausweichkasse missbraucht. Kein Wunder also, dass die Krankenkassen inzwischen den juristischen Weg gegen den Bund eingeschlagen haben. Der GKV-Spitzenverband spricht offen von Milliarden, die der Staat den Kassen schuldet.

Und es kommt noch schlimmer: Weil das Geld an allen Ecken und Enden fehlt, tauchen in der unfähigen Bundesregierung nun Pläne auf, an die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ranzugehen. Ein Mindestbeitrag von 225 Euro im Monat steht im Raum! Die Politik bestiehlt die deutschen Familien, um Millionen von zugewanderten Menschen aus aller Welt, die nie einen einzigen Cent in unser System eingezahlt haben, eine Vollkasko-Versorgung zu finanzieren.

Dabei sind es nicht die deutschen Patienten (Beitragszahler) selbst, welche die Krankenkassen so extrem belasten, sondern vor allem die Migranten. Denn rund die Hälfte der Bürgergeldempfänger hat keinen deutschen Pass und die allermeisten von ihnen haben auch noch nie in ihrem Leben etwas in die Sozialkassen einbezahlt. Für diese Menschen ist das deutsche Sozialsystem sozusagen der Jackpot, während die Beitrags- und Steuerzahler die Zeche dafür bezahlen.

Die Ausrede der Politik, die Medizin werde eben teurer und deshalb müssten die Beiträge steigen, ist am Ende auch nicht mehr als eine glatte Lüge. Würde der Bund endlich ehrlich für die Bürgergeld-Kosten aufkommen, wäre sofort der Druck von zehn Milliarden Euro weg. Doch die Regierung verschleiert die wahren Kosten ihrer verfehlten Migrations- und Sozialpolitik und jubelt sie den Beitragszahlern unter. Hinzu kommt ein völlig aufgeblähter Verwaltungsapparat von über 26 Milliarden Euro jährlich. Oben wächst der bürokratische Wasserkopf, unten zahlt der Bürger.

Der Staat lädt die halbe Welt zu sich ein, zahlt beim Bürgergeld zu wenig an die Krankenkassen und holt sich die Differenz von denen zurück, die nicht auf private Krankenkassen ausweichen können. Genauso wird aus Sozialpolitik eine schleichende Enteignung der arbeitenden Mitte.

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Turbo-Krebs und die “sichere” Spritze: 69 Studien zeigen, was der Mainstream krampfhaft ignoriert

28. März 2026 um 14:15

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Wie “sicher” sind die mRNA-Genspritzen gegen Covid tatsächlich? Eine umfassende Analyse von 69 Studien legt nahe, dass es einen direkten, kausalen Zusammenhang zwischen den Corona-“Impfungen” und Krebserkrankungen gibt. Wie lange wollen Politik und Mainstream das noch ignorieren?

Es ist das ultimative Totschlagargument der Gesundheitsbehörden und selbsternannten Faktenchecker: “Es gibt keine Studien, die einen Kausalzusammenhang zwischen den Covid-19-Impfungen und Krebs untersuchen.” Warum eigentlich nicht? Die Antwort ist an logischer Brillanz kaum zu überbieten: “Weil es noch keine Studien gibt, die einen Kausalzusammenhang belegen.” Ein absurder Zirkelschluss, der nur einem einzigen Zweck dient: Wegsehen, Vertuschen und das Narrativ der angeblich “sicheren und wirksamen” Impfung um jeden Preis aufrechterhalten.

Während die Behörden also fröhlich im Kreis argumentieren und sich die Augen zuhalten, zeigt die wissenschaftliche Realität längst die Wahrheit. Ein aktueller, umfassender im Fachjournal Oncotarget veröffentlichter Review mit dem Titel “Covid vaccination and post-infection cancer signals: Evaluating patterns and potential biological mechanisms” hat sich die Mühe gemacht, die weltweite Literatur von Januar 2020 bis April 2025 zu durchforsten. Das Ergebnis ist eindeutig. Denn ganze 69 Publikationen aus 27 Ländern, beschreiben detailliert, was nicht sein darf: Krebserkrankungen, die in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung (und teils Infektion) geradezu explodieren.

Wir sprechen hier von 333 detailliert dokumentierten Patienten und riesigen Bevölkerungsstudien (darunter 8,4 Millionen Südkoreaner und 1,3 Millionen US-Soldaten). Die Berichte lesen sich wie ein Gruselkabinett der Onkologie: Lymphome, Leukämien, Brustkrebs, Melanome, Sarkome und aggressive Hirntumore (Glioblastome).

Was den Ärzten in diesen Studien immer wieder auffällt, sind drei wiederkehrende, alarmierende Muster:

  • Der Turbo-Gang: Ein ungewöhnlich schnelles Fortschreiten, Wiederauftreten oder Erwachen von eigentlich kontrollierten oder schlummernden Tumoren.
  • Der Tatort: Atypische Befunde, bei denen der Krebs ausgerechnet direkt an der Einstichstelle oder in den regionalen Lymphknoten (z.B. in der Achsel) wuchert.
  • Das kaputte Immunsystem: Offensichtliche immunologische Zusammenhänge, bei denen die Impfung die körpereigene Krebsabwehr offenbar komplett aus dem Tritt bringt.

Wie die Spritze den Krebs befeuern könnte: drei plausible Mechanismen

Da der Mainstream sich weigert, die Kausalität zu untersuchen, haben die Forscher in diesem Review die biologisch plausiblen Mechanismen zusammengetragen. Und die haben es in sich:

  1. Immun-Dysregulation (Die schlafende Polizei)

Die modifizierte mRNA und die Lipid-Nanopartikel (LNP) lösen im Körper einen massiven Entzündungssturm aus (IL-6, TNF-α, IL-1β). Diese Zytokine sind wie Dünger für Krebszellen. Gleichzeitig scheint die Impfung die zytotoxischen T-Zellen – quasi die Krebspolizei unseres Körpers – vorübergehend lahmzulegen. Das Resultat sind schlummernde Krebszellen oder latente onkogene Viren (wie Epstein-Barr oder das Kaposi-Sarkom-Virus), die aufwachen und eine ungestörte Party feiern.

  1. Die Biologie des Spike-Proteins

Man hat uns versprochen, das Spike-Protein bleibe im Arm und verschwinde nach ein paar Tagen. Das war von Anfang an eine glatte Lüge. Studien zeigen, dass es Wochen, Monate, ja sogar Jahre im Körper zirkuliert. Und dieses Protein ist toxisch. Es interagiert mit Zellrezeptoren, stört die DNA-Reparatur und manipuliert das p53-Gen – den “Wächter des Genoms”, der uns eigentlich vor Krebs schützen soll. In einem Fall von Brustkrebs, der nach der sechsten Pfizer-Dosis plötzlich in der Haut metastasierte, fanden Pathologen das Spike-Protein direkt in den Krebszellen. Das ist wohl kaum ein Zufall.

  1. DNA-Verunreinigungen (Das schmutzige Geheimnis)

Die mRNA-Impfstoffe sind voll von DNA-Verunreinigungen aus dem Herstellungsprozess, verpackt in hochwirksame Lipid-Nanopartikel. Diese DNA-Fragmente (teils mit SV40-Promotoren) können in die Zellen eindringen. Die Gefahr einer genomischen Integration – also einer dauerhaften Veränderung des menschlichen Erbguts, die Krebs auslösen kann – ist real. Nicht umsonst gelten für Gentherapien extrem strenge Regeln bezüglich Krebsrisiken. Doch die Covid-Genspritzen wurden einfach als “Impfung” deklariert und an diesen wichtigen Sicherheitsprüfungen vorbeigeschleust.

Blindflug mit Ansage

Wussten Sie, dass in den offiziellen Beipackzetteln der FDA (z.B. bei Pfizer und Moderna) schwarz auf weiß steht, dass diese Impfstoffe nie auf Karzinogenität (Krebserregung) oder Genotoxizität getestet wurden? Man hat Milliarden Menschen eine experimentelle Substanz gespritzt, ohne auch nur den Hauch einer Ahnung zu haben, ob sie Krebs auslöst oder nicht.

Und nun, da die Fallzahlen von “Turbo-Krebs” bei jungen, gesunden Menschen steigen, da die US-Militärdaten einen massiven Anstieg von Lymphomen nach Einführung der Impfmandate zeigen, stellt sich das Establishment hin und sagt: “Es gibt keine Studien, die das beweisen.” Natürlich gibt es die nicht, wenn man sich weigert, sie durchzuführen! Wenn man Gewebeproben von Krebspatienten nicht standardmäßig auf das Spike-Protein untersucht, wird man es auch nicht finden.

Umso deutlicher wird es, warum man diese 69 Studien ernst nehmen muss. Hier geht es immerhin um die Gesundheit und vielmehr noch um das Leben von unzähligen Menschen. Menschen, denen man die Genspritzen als “Wunderwaffe” gegen das Coronavirus verkauft bzw. mit massivem Druck aufgezwungen hat, obwohl man es eigentlich besser wusste. Wie lange wollen die Verantwortlichen weiterhin einfach wegsehen und die Augen vor den Tatsachen verschließen?

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Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

27. März 2026 um 11:17

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Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

(Auszug von RSS-Feed)

Raubzug gegen deutsche Bürger | Von Janine Beicht

26. März 2026 um 11:39

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Raubzug gegen deutsche Bürger | Von Janine Beicht
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Raubzug gegen deutsche Bürger | Von Janine Beicht

Der Destabilisierungsstaat mutiert zum Reformplünderungsapparat

Die großen Abkassierer – Schwarz-Rot macht den Bürger zur Melkkuh, während der Staat im Geld ertrinkt.

Ein Kommentar von Janine Beicht.

Die politische Elite in Berlin hat inzwischen jede Scham verloren. Die Ausgangslage wirkt wie ein ökonomischer Offenbarungseid, der jedoch politisch als Normalzustand verkauft wird. Der Staat erzielt historische Rekordeinnahmen, gleichzeitig wird ein milliardenschweres Schuldenpaket aufgenommen, und dennoch bleibt ein Haushaltsloch bestehen, das in seiner Größenordnung kaum noch als temporäre Schieflage bezeichnet werden kann. Diese Gleichzeitigkeit von maximalen Einnahmen, wachsender Verschuldung und strukturellem Defizit verweist nicht auf ein Einnahmenproblem, sondern auf ein System, das sich an steigende Ausgaben gewöhnt hat und diese nicht mehr hinterfragt. Statt Prioritäten zu setzen oder ineffiziente Strukturen zu korrigieren, wird das Defizit konsequent externalisiert, indem es an diejenigen weitergereicht wird, die durch ihre Arbeit und ihren Konsum den Staat überhaupt erst finanzieren. Der Bürger, der noch arbeitet und konsumiert, wird zum ewigen Zahlmeister degradiert, ohne dass die politische Architektur selbst infrage gestellt wird.

Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz und Finanzminister Lars Klingbeil legt gerade die Karten auf den Tisch. Zwei Tage nach der verheerenden Landtagswahl in Rheinland-Pfalz kommen die ersten knallharten Pläne ans Licht. Drei massive Eingriffe in Steuern, Sozial- und Gesundheitssystem, ebenso die Rente, sollen her. Auf dem Papier klingt das nach Entlastung für normale Einkommen. In Wirklichkeit ist es eine kalte Umverteilung nach oben, die den Alltag verteuert, Existenzen zerstört und Familien systematisch ausblutet. 

Die Mehrwertsteuer als lautloses Instrument der Umverteilung

Innerhalb dieses Staatsgefüges gewinnt eine Steuer besondere strategische Bedeutung, weil sie technisch simpel, politisch relativ geräuscharm und fiskalisch enorm ergiebig ist. Die Mehrwertsteuer erfüllt genau diese Kriterien und wird daher in den aktuellen Reformüberlegungen als zentrales Instrument behandelt. (1) In der schwarz-roten Koalition werden konkrete Modelle diskutiert, die eine Anhebung des regulären Satzes von derzeit 19 Prozent auf 21 oder sogar 22 Prozent vorsehen. Die finanzpolitische Dimension dieser Maßnahme ist eindeutig und lässt sich kaum relativieren, da bereits ein Prozentpunkt mehr als 15 Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen generiert, während zwei Prozentpunkte etwa 31 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen würden. (2) Diese Größenordnung verdeutlicht, dass es sich nicht um eine marginale Anpassung handelt, sondern um einen massiven Eingriff in die Konsumstruktur der gesamten Bevölkerung, der sämtliche Preisniveaus entlang der Wertschöpfungskette beeinflusst. Das ist kein kleiner Justierungsversuch. Das ist eine breite Konsumsteuer, die jeden Einkauf, jeden Liter Benzin, jede Dienstleistung und jede Tankfüllung sofort teurer macht.

Die politische Verpackung dieser Maßnahme folgt einem bekannten Muster, indem sie als Bestandteil eines umfassenden Reformpakets dargestellt wird, das im Gegenzug Entlastungen bei der Einkommensteuer oder den Sozialabgaben vorsieht. (3) Die schöne Verpackung täuscht. In der praktischen Wirkung verschiebt sich die Belastung von der direkten Besteuerung hin zu einer flächendeckenden Konsumbesteuerung, die unabhängig von individueller Leistungsfähigkeit wirkt und damit gerade Haushalte mit geringeren Einkommen überproportional trifft. Während auf dem Papier eine Entlastung konstruiert wird, entsteht im Alltag eine permanente Zusatzbelastung, die sich nicht in einer einzelnen Steuerzahlung manifestiert, sondern in jeder Transaktion des täglichen Lebens.

Verantwortungsdiffusion als politisches Prinzip

Sobald die Diskussion über eine mögliche Mehrwertsteuererhöhung öffentlich wurde, trat ein Muster zutage, das weniger mit Sachpolitik als mit strategischer Kommunikation zu tun hat. Die beteiligten Akteure distanzierten sich voneinander: Die SPD verwies auf die Union, die Union wiederum auf die SPD, und das Finanzministerium bemühte sich, jede direkte Verantwortung von sich zu weisen (2), obwohl gleichzeitig auf Arbeitsebene längst konkrete Berechnungen durchgeführt werden. Diese Diskrepanz zwischen öffentlicher Darstellung und interner Planung untergräbt die Glaubwürdigkeit der politischen Kommunikation und lässt den Eindruck entstehen, dass Entscheidungen vorbereitet werden, bevor sie überhaupt offen diskutiert werden.

Parallel dazu wird die inhaltliche Linie zunehmend aufgeweicht, indem bislang klare politische Zusagen durch bewusst offen gehaltene Formulierungen ersetzt werden. So wurde der Bundeskanzler im Bundestag konkret mit der Frage konfrontiert, ob eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgeschlossen werden könne, und vermied eine klare Absage. Stattdessen äußerte er:

„Wir schließen nichts aus.“ (3)

Merz stellte die gesamte Debatte in einen erweiterten Rahmen möglicher Reformschritte und betonte, dass innerhalb der Koalition verschiedene Optionen diskutiert würden. Seine Aussage soll dabei ausdrücklich nicht als konkrete Ankündigung präsentiert werden, entfaltet jedoch genau jene politische Wirkung, die zuvor vermieden werden sollte, nämlich die Normalisierung einer Maßnahme, die offiziell noch bestritten wird. Flankiert wird diese Haltung durch zusätzliche Überlegungen, etwa den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Lebensmittel zu senken, um Haushalte mit geringem Einkommen punktuell zu entlasten, während gleichzeitig an anderer Stelle höhere Belastungen vorbereitet werden. Diese Gleichzeitigkeit aus Relativierung, Öffnung und selektiver Entlastung fügt sich nahtlos in ein Gesamtbild ein, in dem politische Verantwortung nicht klar benannt, sondern strategisch verteilt wird.

Gleichzeitig steht diese Entwicklung im Widerspruch zu früheren politischen Zusicherungen, die eine Erhöhung von Steuern ausdrücklich ausgeschlossen haben und damit einen Referenzpunkt bilden, an dem sich die aktuelle Politik messen lassen muss.

„Wir haben einen Koalitionsvertrag und wir haben uns in diesem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Steuern nicht erhöht werden.“ (4)

Besonders aufschlussreich ist die nahezu deckungsgleiche Beziehung zwischen dem bestehenden Haushaltsdefizit und den potenziellen Mehreinnahmen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Das Haushaltsloch wird auf rund 30 Milliarden Euro beziffert, während eine Anhebung des Steuersatzes genau diesen Betrag generieren würde, was eine direkte steuerlastorientierte Entsprechung darstellt, die kaum als zufällig interpretiert werden kann. Diese Parallelität legt nahe, dass die Maßnahme weniger als Teil eines umfassenden Reformkonzepts zu verstehen ist, sondern vielmehr als gezielte Einnahmequelle zur Schließung eines konkreten Defizits dient. Lars Klingbeil formulierte gegenüber der Kölnischen Rundschau bereits Ende des vergangenen Jahres:

„Wir haben enorme Haushaltskonsolidierungen für die Jahre 2027, 28 und 29 vor uns. Dafür reicht es nicht, an der ein oder anderen kleinen Schraube zu drehen, sondern auch dafür braucht es Mut. Ich werde zum richtigen Zeitpunkt meine Vorschläge für ein gerechtes Gesamtpaket machen und dann werden wir auch diesen Knoten gemeinsam durchschlagen. Das ist fest vereinbart. Je früher wir das schaffen, desto besser. Denn wir sollten die Grundsatzentscheidungen treffen, bevor die regulären Haushaltsberatungen für 2027 starten.“ (6)

Preisentwicklung, Kaufkraftverlust und die gezielte Verstärkung des Drucks

Diese steuerpolitischen Überlegungen treffen auf eine bereits angespannte wirtschaftliche Realität, in der die Kaufkraft der Bevölkerung in den vergangenen Jahren deutlich erodiert ist. (7) Zwischen 2020 und 2025 sind die Verbraucherpreise um 21,8 Prozent gestiegen, während die Einkommen lediglich um gut elf Prozent zulegen konnten, was zu einem realen Wohlstandsverlust geführt hat, der sich im Alltag durch steigende Lebenshaltungskosten und sinkende finanzielle Spielräume bemerkbar macht. Vor diesem Hintergrund wirkt eine zusätzliche Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht wie eine isolierte Maßnahme, sondern wie ein weiterer Verstärker eines bereits bestehenden Trends, der die finanzielle Belastung kontinuierlich erhöht und die Anpassungsfähigkeit vieler Haushalte zunehmend überfordert.

Parallel dazu entwickeln sich zentrale Kostenfaktoren wie Energie (8) und Mobilität in eine Richtung, die die Situation weiter verschärft. Steigende Spritpreise, wachsende Kosten für Strom und Gas sowie eine zusätzliche steuerliche Belastung durch eine höhere Mehrwertsteuer bilden eine kumulative Dynamik, die nicht nur private Haushalte betrifft, sondern auch ganze Wirtschaftssektoren unter Druck setzt. Besonders betroffen sind Branchen mit geringer Marge und hoher Abhängigkeit vom Konsum, darunter Logistikunternehmen, Taxiunternehmen, Gastronomie und Handwerk, deren wirtschaftliche Stabilität direkt an die Kaufkraft der Bevölkerung und an günstige Energiekosten gekoppelt ist. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. warnt:

„Die wirtschaftliche Situation der mittelständischen Transport- und Logistikunternehmen ist existenzbedrohend: Aufträge fehlen, Frachtraten sinken und gleichzeitig steigen die Kosten.“ (9)

Doch während die Bürger und Unternehmen immer tiefer in die Tasche greifen müssen, fließen Milliarden in andere Kanäle. Zum Beispiel in das neue Klimaschutzprogramm der Regierung, das mit acht Milliarden Euro subventioniert werden soll. (10) Der Haushalt des Entwicklungsministeriums betrug 2025 etwa 10 Milliarden Euro. (11) Ein erheblicher Teil davon wurde über NGOs umgesetzt. 24,3 Milliarden Euro waren für flüchtlings- bzw. asylbezogene Ausgaben des Bundes eingeplant. (12)

Internationaler Vergleich als Kontrastfolie

Während der Einnahmeuntergangsmechanismus der amtierenden Bundesregierung in Deutschland vorangetrieben wird, zeigt der Blick ins Ausland ein konträres Bild, das die politische Entscheidungslage nicht nur zuspitzt, sondern in ihrer Grundausrichtung entlarvt. Länder wie Italien (13), Österreich (14) und Portugal setzen gezielt auf steuerliche Entlastungen, insbesondere im Bereich der Energie, um die unmittelbaren Belastungen für Bevölkerung und Wirtschaft abzufedern und die wirtschaftliche Aktivität nicht zusätzlich auszubremsen. In Spanien (15) geht die Debatte sogar noch weiter. Dort wird ernsthaft darüber nachgedacht, die Mehrwertsteuer auf Kraftstoffe von 21 Prozent auf etwa 10 Prozent zu senken, um die Kosten für Mobilität spürbar zu reduzieren und damit sowohl private Haushalte als auch Unternehmen direkt zu entlasten.

Diese Maßnahmen folgen einer klar erkennbaren Prioritätensetzung, bei der politische Entscheidungen darauf ausgerichtet sind, Kaufkraft zu stabilisieren, wirtschaftliche Dynamik zu erhalten und die Belastungsgrenzen der Bürger nicht weiter auszureizen. Der Staat versteht sich in diesen Fällen zumindest noch als Korrektiv gegenüber Marktverwerfungen und nicht als deren zusätzlicher Verstärker. Im direkten Vergleich wirkt die deutsche Debatte wie das Gegenmodell, denn hier wird trotz steigender Preise und nachweislich gesunkener Kaufkraft nicht über Entlastung, sondern über zusätzliche Belastung nachgedacht. Der internationale Vergleich fungiert damit nicht als beiläufige Beobachtung, sondern als scharfer Kontrast, der sichtbar macht, dass politische Alternativen existieren, dass sie praktiziert werden und dass sie bewusst nicht gewählt werden, was die Prioritäten der hiesigen Politik umso deutlicher hervortreten lässt.

Der Umbau des Sozialstaats im Hintergrund

Parallel zur steuerpolitischen Debatte entfaltet sich ein umfassender Umbau zentraler sozialstaatlicher Strukturen, der weit über einzelne Reformprojekte hinausgeht und in seiner Gesamtheit eine tiefgreifende Verschiebung der Lasten erkennen lässt. Im Bereich der Altersvorsorge zeichnet sich ein grundlegender Systemwechsel ab, der nicht als isolierte Anpassung, sondern als strategische Neuausrichtung verstanden werden muss. Die bislang garantiebasierte Riester-Rente (16) soll in ein Modell überführt werden, das stärker auf Kapitalmarktmechanismen setzt und bewusst auf feste Zusagen verzichtet, um höhere Renditen zu ermöglichen, gleichzeitig jedoch auch Risiken stärker auf die Sparer selbst verlagert. Vorgesehen sind staatlich geförderte Vorsorgedepots, Zuschüsse von bis zu 50 Cent pro eingezahltem Euro für kleinere Beträge, gedeckelte Kostenstrukturen sowie erstmals auch eine Einbeziehung von Selbstständigen in die Förderung. Ergänzt wird dieses Modell durch ein staatliches Standarddepot für Einsteiger, das ab 2027 starten soll und den Übergang in ein stärker marktorientiertes Vorsorgesystem flankiert.

Diese Veränderungen gehen einher mit einer politischen Diskussion über längere Lebensarbeitszeiten (17), bei der nicht nur das Renteneintrittsalter faktisch weiter nach hinten verschoben wird, sondern auch das frühere Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zunehmend unattraktiver gestaltet werden soll. Bereits jetzt wird darüber nachgedacht, wie Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt weiter verschärft werden können, während gleichzeitig Anreize geschaffen werden, über das reguläre Rentenalter hinaus zu arbeiten. In der politischen Argumentation wird dies als notwendige Anpassung an demografische Realitäten dargestellt, tatsächlich jedoch verschiebt sich die Verantwortung für die Sicherung des Lebensstandards im Alter immer stärker auf den Einzelnen. Zugleich entstehen unter diesem Verweis politische Rahmenbedingungen, die Familiengründung und Kinder finanziell zunehmend unattraktiv machen und die strukturellen Probleme langfristig weiter verschärfen.

Auch im Steuersystem vollzieht sich parallel eine Veränderung, die in ihrer Tragweite kaum geringer ist. Das Ehegattensplitting, ein zentrales Element der steuerlichen Behandlung von Ehepaaren seit den 1950er Jahren, steht zur Disposition und soll zumindest für zukünftige Ehen in seiner bisherigen Form abgeschafft oder grundlegend umgebaut werden. Begründet wird dieser Schritt mit angeblichen Fehlanreizen im Arbeitsmarkt, insbesondere mit der These, dass das bestehende System dazu beitrage, dass vor allem Frauen in Teilzeit verbleiben oder ganz auf Erwerbsarbeit verzichten, weil sich zusätzliche Arbeit finanziell kaum lohne. (18) Tatsächlich profitieren insbesondere Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen von diesem Modell, da die gemeinsame Veranlagung die Steuerlast deutlich senken kann, in Einzelfällen um mehrere tausend Euro jährlich. Die geplante Reform zielt darauf ab, diese Effekte zu reduzieren und damit das Arbeitsangebot zu erhöhen, was nach Einschätzung von Ökonomen zur Besetzung von zehntausenden zusätzlichen Vollzeitstellen führen könnte. Was als Korrektur vermeintlicher Fehlanreize etikettiert wird, entfaltet bei näherer Betrachtung die Logik einer systematischen Ausweitung staatlicher Zugriffsmöglichkeiten auf bislang begünstigte Einkommenskonstellationen. Der Verweis auf zusätzliche Erwerbsanreize fungiert dabei weniger als analytische Notwendigkeit denn als politisch anschlussfähige Rahmenerzählung, die eine Maßnahme legitimiert, deren eigentliche Attraktivität in ihrem beträchtlichen Einnahmepotenzial liegt. In dieser Perspektive erscheint die Reform nicht als isolierter Eingriff, sondern als Bestandteil eines umfassenderen Paradigmenwechsels, in dem individuelle Lebensmodelle zunehmend unter den Vorbehalt gesamtwirtschaftlicher Verwertungslogiken gestellt werden, eine Entwicklung, die sich auch in der politischen Sprache von Lars Klingbeil selbst unverblümt niederschlägt:

„Wenn ich über grundlegende Veränderungen spreche, dann heißt das auch: Wir werden als Gesellschaft insgesamt mehr arbeiten müssen.“ (19)

So wird parallel eine Einkommensteuerreform angekündigt, die 95 Prozent der Beschäftigten spürbar entlasten soll, während im Gegenzug höhere Einkommen und Vermögen stärker belastet werden sollen. Diese Kombination aus Entlastungsversprechen und Gegenfinanzierung erzeugt ein Spannungsfeld, in dem die tatsächliche Verteilungswirkung erst im Zusammenspiel aller Maßnahmen sichtbar wird, während einzelne Reformelemente isoliert betrachtet ein verzerrtes Bild vermitteln.

Der brutale Krankenversicherungs-Hammer trifft Millionen Familien

Noch härter schlägt der Hammer in der Krankenversicherung zu. Die bisher kostenlose Mitversicherung von nicht-arbeitenden Ehepartnern soll gestrichen werden. Bisher konnten Kassenpatienten ihre Ehe- oder Lebenspartner beitragsfrei mitversichern, wenn diese in Deutschland leben, weniger als 565 Euro monatlich verdienen oder einen Minijob haben. Künftig soll das vorbei sein, außer bei Betreuung von Kindern unter sechs Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen. Rund 2,5 Millionen Menschen wären betroffen (20) und müssten mindestens 225 Euro im Monat zahlen. 200 Euro an die Kranken- und 25 Euro an die Pflegekasse. Den klammen Kassen würde das einen niedrigen, einstelligen Milliardenbetrag zusätzlich einbringen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erklärt:

„Nach dem ersten Angriff auf Frauen in Teilzeit folgt jetzt der Frontalangriff auf Millionen Familien – und geht wieder zulasten der Frauen, die wegen Kindererziehung und Pflege in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen und deshalb auf die Mitversicherung angewiesen sind. (…) Soziale Leistungen zu kürzen und damit Frauen für Care-Arbeit zu bestrafen spaltet die Gesellschaft und ist ein Irrweg.“ (21)

Während die Einnahmeseite kontinuierlich erweitert wird, bleibt das zentrale Problem unangetastet, das von den Krankenkassen selbst klar benannt wird, nämlich die strukturell steigenden Ausgaben, die seit Jahren schneller wachsen als die Einnahmen und damit ein dauerhaftes Ungleichgewicht erzeugen. Die Gesundheitsausgaben haben sich zwischen 2000 und 2020 mehr als verdoppelt (22), während gleichzeitig Bürokratie, ineffiziente Steuerungsmechanismen und politische Eingriffe die Kosten weiter antreiben, ohne die Versorgung entsprechend zu verbessern. Diese Entwicklung zeigt, dass zusätzliche Einnahmen allein das System nicht stabilisieren können, solange die strukturellen Ursachen der Kostensteigerung nicht adressiert werden. Die Dynamik ist nicht punktuell, sondern in der Logik des Systems begründet. Sprecher des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Florian Lanz betonte in diesem Zusammenhang:

„Im Kern liegt die dauerhafte Lösung nicht in einer Erhöhung der Einnahmen, sondern in Strukturreformen, die die extreme Ausgabendynamik der letzten Jahre stoppen. Wir brauchen ein mutiges und umfassendes Paket an Struktur- und Sparmaßnahmen, das bei den Ausgaben ansetzt.“ (23)

Ein Blick auf die finanzielle Entwicklung (24) stützt diese Einschätzung. Zwar verzeichneten die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2025 einen Überschuss von rund 3,5 Milliarden Euro, doch floss dieser im Wesentlichen in den Wiederaufbau zuvor aufgebrauchter Rücklagen. Parallel dazu wachsen die Leistungsausgaben in einem Tempo, das den langjährigen Durchschnitt deutlich übersteigt. Besonders augenfällig ist die Dynamik im Krankenhaussektor, wo sich die Ausgaben innerhalb eines Jahres um nahezu zehn Milliarden Euro erhöht haben.

Umverteilung als wiederkehrendes politisches Muster

Auch im Rentensystem setzt sich diese Logik fort, indem Vorschläge zur Umverteilung innerhalb der Rentner diskutiert werden, die das grundlegende Prinzip der Beitragsäquivalenz infrage stellen und damit in die Eigentumsrechte der Versicherten eingreifen würden. Die Idee, von Karl Lauterbach (25), Rentenansprüche von Besserverdienenden zu kürzen, um andere Gruppen zu entlasten, wird als Gerechtigkeitsmaßnahme präsentiert, steht jedoch im Spannungsfeld rechtlicher und ökonomischer Konsequenzen, die das gesamte System destabilisieren könnten. Er führt dies mit dem Verweis an, das bestehende System sei in seiner derzeitigen Ausgestaltung ungerecht:

„Unser Rentensystem gibt jeden Monat Geld von den Ärmeren an die Einkommensstärkeren, weil ich mit den kurzen Renten der Ärmeren die langen Renten der Gutverdienenden subventioniere.“ (25)

Was Lauterbach in seiner einseitigen Darstellung ausklammert: Die Ansprüche von Gutverdienern stoßen im Rentensystem an fest definierte gesetzliche Grenzen. Gleichzeitig zeigt ein Blick auf die tatsächlichen Rentenhöhen, dass wirklich hohe Renten in Deutschland die Ausnahme darstellen, während andere Versorgungssysteme, insbesondere im Bereich der Beamtenpensionen, deutlich höhere Leistungen vorsehen, ohne in vergleichbarer Weise in die politische Debatte einbezogen zu werden.

Ein System ohne Korrektiv

In der Gesamtschau entsteht das Bild eines Systems, das seine Stabilität nicht durch Effizienz oder strukturelle Reformen erreicht, sondern durch kontinuierliche Ausweitung der Einnahmen und Verschiebung der Lasten. Die Mehrwertsteuer fungiert dabei als zentrales Instrument, weil sie flächendeckend wirkt und politisch vergleichsweise leicht durchsetzbar ist, während gleichzeitig tiefgreifende Veränderungen im Sozialstaat vorbereitet werden, die langfristig zu einer höheren Eigenbelastung der Bevölkerung führen. Offiziell ist vieles noch in der Diskussion, faktisch jedoch deutet alles darauf hin, dass die Richtung bereits feststeht, hin zu einem Staat, der seine finanziellen Probleme nicht durch Begrenzung seiner Ausgaben löst, sondern durch einen immer weiter intensivierten Zugriff auf die Einkommen und den Konsum der Bürger.

Quellen und Anmerkungen

[1] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/haushalt-bundesregierung-prueft-hoehere-mehrwertsteuer/100210914.html 

[2] https://archive.ph/20260325124851/https://www.bild.de/politik/inland/knallhart-ideen-der-regierung-geld-hammer-das-kommt-jetzt-auf-deutschland-zu-69c2c83f8f5761671715e2e5

[3] www.welt.de/politik/deutschland/article69c3e276b48f4241ac08c0b6/reformplaene-von-schwarz-rot-klingbeil-will-ehegattensplitting-abschaffen-merz-schliesst-erhoehung-der-mehrwertsteuer-nicht-aus.html 

[4] https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/koalition-kanzler-machtwort-schwarz-rot-streitet-ueber-steuererhoehungen/100151831.html

[5] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw39-de-einbringung-1104108

[6] https://www.rundschau-online.de/debatte-kr/lars-klingbeil-im-interview-der-status-quo-ist-unser-gegner-1174089

[7] https://apollo-news.net/deutlicher-kaufkraftverlust-einkommen-wachsen-in-deutschland-langsamer-als-verbraucherpreise/

[8] https://www.dihk.de/de/newsroom/energiesteuern-noch-vor-ostern-auf-eu-mindestniveau-senken-175372

[9] https://www.bgl-ev.de/

[10] https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/bundesregierung-beschliesst-klimaschutzprogramm-100.html

[11] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw39-de-entwicklung-1104112?utm_source=chatgpt.com

[12] https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265776/asylbedingte-kosten-und-ausgaben/

[13] https://www.handelsblatt.com/politik/international/iran-krieg-italien-senkt-steuern-auf-sprit-per-dekret/100209843.html

[14] https://www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/oesterreich-und-italien-senken-steuern-auf-sprit-69bba3a91434ac1011951623

[15] https://www.n-tv.de/politik/Spanien-will-den-Benzinpreis-druecken-und-senkt-Steuern-id30492240.html

[16] https://www.versicherungsbote.de/id/4949009/Altersvorsorgedepot-Bundesregierung-einigt-sich-auf-Nachfolger-fuer-Riester-Rente/

[17] https://www.chip.de/news/geld-finanzen-recht/rente-mit-70-dieser-jahrgang-muesste-erstmals-so-lange-arbeiten_f9b75ea9-c023-44b6-b470-324b8d20e0c5.html

[18] https://archive.ph/20260325132256/https://www.welt.de/wirtschaft/plus69c39f58d7e3ae1384c15066/jetzt-wankt-der-vorteil-fuer-hausfrauenehe-was-eine-ehegattensplitting-reform-bringt.html

[19] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Reden/2026/2026-03-25-lars-klingbeil-bei-bertelsmann-stiftung.html

[20] https://archive.ph/20260325124851/https://www.bild.de/politik/inland/knallhart-ideen-der-regierung-geld-hammer-das-kommt-jetzt-auf-deutschland-zu-69c2c83f8f5761671715e2e5 

[21] https://www.dgb.de/presse/pressemitteilungen/agenturzitat/mitversicherung-nicht-abschaffen-care-arbeit-darf-nicht-bestraft-werden/

[22] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/04/PD22_153_236.html

[23] https://www.bz-berlin.de/ticker/gkv-kassen-sehen-ausgaben-und-nicht-einnahmeproblem

[24] https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/finanzentwicklung-krankenkassen_242_538630.html

[25] https://rentenbescheid24.de/werden-renten-von-gutverdienern-gekuerzt-vorschlag-von-karl-lauterbach/

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Wir danken der Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Hand mit Geldbeutel, in dem nur wenige Münzen sind.

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Transmedizin verliert vor Gericht – aber hat die Vernunft jetzt wirklich gewonnen?

21. März 2026 um 09:46

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Die Vize-Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Deutschlands hat auf einer Fortbildung Teilnehmern nahegelegt, Krankenkassenregeln zu umgehen, um mehr Trans-Operationen zu ermöglichen. Den Videomitschnitt wollte sie nicht im Netz sehen. Daher klagte sie.

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US-Entwicklungshilfe: „Wir bestehen im Rahmen unserer ‚America First‘-Außenpolitik auf greifbaren Nutzen“

20. März 2026 um 18:04

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Die für Menschen in armen Ländern lebenswichtigen Hilfen von USAID wurden von der Trump-Regierung gekürzt und gestrichen. Am Beispiel Sambia kann man sehen, wie Deals über die Ausbeutung von Bodenschätzen durch US-UNternehmen mit Hilfen für HIV-Kranke verbunden oder erpresst werden sollen.

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