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Heute — 14. April 2026

Brandmauer Beamtenbund beschließt Kontaktverbot zur AfD

14. April 2026 um 15:03

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Verbietet den Kontakt zur AfD: Volker Geyer, Bundesvorsitzender des Beamtenbund. Foto: picture alliance/dpa | Michael Bahlo

Der Beamtenbund zieht eine scharfe Trennlinie: Mit der AfD soll es auf Bundesebene keine Einladungen, keine Podien und keinen politischen Austausch mehr geben. Aus der Partei kommt heftige Kritik.

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Roma-Großfamilie aus 25 Personen randaliert in Klinik – jetzt wird gegen Polizisten ermittelt

14. April 2026 um 07:00

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Ein Vorfall in der Uniklinik Köln sorgt für Wirbel: Eine Roma-Großfamilie ist am 5. Dezember 2025 mit großem Aufgebot in das Foyer der Frauenklinik eingefallen, um eine frisch entbundene Mutter und ihr Neugeborenes zu besuchen – geplant war auch noch ein gemeinsames Essen. Statt Rücksicht auf Patientinnen, Neugeborene und den sensiblen Klinikbetrieb zu nehmen, kam es zu Konflikten, einem Polizeieinsatz und nun zu Ermittlungen gegen sechs Beamte wegen „Volksverhetzung“.

Ein Polizeieinsatz wegen einer 25-köpfigen Roma-Familie in der Uniklinik Köln (Frauenklinik/Geburtshilfe) könnte für die sechs Kölner Polizisten ein Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Köln hat einen Anfangsverdacht der Volksverhetzung bestätigt. Nun werden Zeugen vernommen und Bodycam-Aufnahmen des Einsatzes ausgewertet. Die Ermittlungen führt aus Neutralitätsgründen die Polizei Bonn (nicht Köln selbst).

Dabei liegt der eigentliche Skandal woanders: Eine Großfamilie marschiert mit 25 Leuten ins Foyer einer Frauenklinik, will dort nicht nur die frisch entbundene Mutter und ihr Neugeborenes besuchen, sondern gleich ein gemeinsames Essen veranstalten – als wäre der offene Eingangsbereich einer Uniklinik ein Festsaal oder Picknickplatz.

Die Familie hatte offenbar mit dem Betreiber des Klinik-Kiosks abgesprochen, dort zu essen. Doch dann soll eine leitende Ärztin die Gruppe laut und ohne nähere Begründung aufgefordert haben, das Gebäude zu verlassen, und die Polizei gerufen haben. Die Beamten sollen in scharfem Ton ohne vorherige Klärung des Sachverhalts aufgetreten sein und sofort gefragt haben, ob sie zu einer bekannten Roma-Großfamilie gehören würden. Zudem sollen die Polizisten angeblich Aussagen getätigt haben, die von der Roma-Familie als „rassistisch und antiziganistisch“ empfunden worden seien. Behauptet wird außerdem: Auf den Hinweis, das Vorgehen erinnere an die NS-Zeit, soll ein Beamter der Erzählung nach geantwortet haben: „Was war so schlecht im Nationalsozialismus?“

Der Verein Rom e.V. (Interessenvertretung von Sinti und Roma) machte den Fall öffentlich, verständigte die Melde- und Informationsstelle für Antiziganismus (MIA), stellte eine Strafanzeige und Dienstbeschwerde beim Polizeipräsidium Köln und reichte zudem eine Beschwerde bei der Uniklinik Köln ein.

Die Uniklinik widerspricht der Darstellung deutlich: So soll es zu mehreren Situationen gekommen sein, „die von Mitarbeitenden sowie von Patientinnen, Patienten und weiteren Besuchenden ‚als belastend‘ empfunden wurden“. Die Familie sei dann „wiederholt und in respektvoller Weise“ gebeten worden, die Hausordnung zu beachten. Da sich die Situation trotz dieser Hinweise nicht entspannt habe, sei die Familie gebeten worden, den Foyerbereich der Klinik zu verlassen. Doch statt der Bitte zu folgen, sei es zu „angespannten Wortwechseln“ gekommen, weshalb schließlich die Polizei verständigt worden sei. Die Klinik betont, sie lehne Diskriminierung ab, erwarte aber Respekt für alle anderen Anwesenden. Intern sei der Vorfall aufgearbeitet worden – man sehe das eigene Handeln als korrekt an.

Die Klinik wird als Täterin dargestellt, obwohl sie nur ihr Hausrecht durchsetzen wollte. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen die sechs Polizisten wegen Volksverhetzung. Dabei hat das Verhalten der Familie – eine Großgruppe, die ein Klinik-Foyer okkupiert, trotz mehrfacher Hinweise nicht geht und dann mit Rassismusvorwürfen um sich wirft – den Einsatz erst nötig gemacht. Hausrecht gilt für alle. Es gibt keine Sonderregelung für Großfamilien oder bestimmte Herkunftsgruppen…

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Gestern — 13. April 2026

Die Transformation der Automobil- in die Rüstungsindustrie – das VW-Werk in Osnabrück ist kein Einzelfall

13. April 2026 um 08:00

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Das VW-Werk in Osnabrück ist innerhalb des gesamten Volkswagen-Konzerns ein relativ unbedeutender Standort. Von den fast 300.000 Konzern-Mitarbeitern in Deutschland arbeiten dort lediglich 2.300. Geblieben ist diesen auch nur noch die Produktion des T-Roc Cabrio, laut VW-Eigenwerbung ein „Unikat“, das dem Kunden sowohl SUV-Komfort als auch Cabrio-Feeling vermittelt. Doch selbst damit soll 2027 Schluss sein. Danach will VW in Osnabrück keine Autos mehr bauen. Und doch steht der Standort derzeit im Fokus wie selten zuvor. Er ist nämlich zum Symbol der Transformation der Automobil- in die Rüstungsindustrie geworden. Kaum eine Branche baut derzeit so viel Personal ab wie die Autoindustrie und keine so viele Stellen auf wie die Rüstungsindustrie. In Osnabrück laufen diese beiden Entwicklungen gerade diametral zusammen. Von Thomas Trares.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutlich wurde dies einmal mehr Ende März, als ein Bericht der britischen Zeitung Financial Times für Furore sorgte.[1] Demnach soll VW gerade mit dem israelischen Rüstungsunternehmen Rafael Advanced Defense Systems über eine mögliche Produktion von Militärgütern in Osnabrück verhandeln. Dabei soll es um Fahrzeuge für das Raketenabwehrsystem „Iron Dome“ gehen, das in Israel zum Schutz vor Kurzstreckenraketen, Artillerie und Mörsergranaten eingesetzt wird. Genau ein Jahr zuvor, Ende März 2025, ist die Fabrik schon einmal in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Damals hatte eine Delegation des Rüstungskonzerns Rheinmetall inklusive des Vorstandsvorsitzenden Armin Papperger das VW-Werk in Osnabrück besichtigt. Es soll dabei um eine mögliche Übernahme gegangen sein. Das Medienecho war damals ähnlich groß wie heute.[2]

Conti liefert Mitarbeiter

VW ist freilich kein Einzelfall. Inzwischen gibt es etliche solcher Beispiele. In puncto Mitarbeiterübernahme tut sich beispielsweise gerade der Rüstungselektronik-Hersteller Hensoldt aus dem bayerischen Taufkirchen hervor. 2025 hat Hensoldt rund 1.200 Mitarbeiter eingestellt, 2026 sind weitere 1.600 Neueinstellungen geplant. Nun hat das Unternehmen eine Kooperation mit dem Autozulieferer Aumovio vereinbart. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Geschäftsbereich Automotive des Hannoveraner Zulieferkonzerns Continental, der seit der Abspaltung im September 2025 eigenständig agiert. Die Mitte März geschlossene Kooperation umfasst die süddeutschen Aumovio-Standorte Ulm, Lindau und Markdorf, bis zu 600 Beschäftigte sind betroffen.[3] Von Conti selbst hatte Hensoldt bereits im vergangenen Jahr nach der Werksschließung im hessischen Wetzlar ein ganzes Mitarbeiterteam angeworben.[4]

Auf Seiten der Autozulieferer hat sich Schaeffler inzwischen eine klare Transformationsstrategie auf die Fahnen geschrieben. Das Unternehmen aus dem fränkischen Herzogenaurach will sich nun zu einer „Motion Technology Company“ wandeln, also zu einem Lieferanten von Komponenten und Systemen für alles, was sich bewegt, sprich Autos, Windräder, Roboter und eben auch Drohnen für das Militär. Auf der Jahrespressekonferenz im März ist Schaeffler schon gar nicht mehr als ein Autozulieferer aufgetreten.[5] In München hat das Unternehmen unterdessen die Schaeffler Defense GmbH gegründet. Mit dem Drohnenhersteller Helsing wurde auch schon eine Kooperation vereinbart. Schaeffler soll die Schlüsselkomponenten im Elektronikbereich beisteuern.[6]

Produktion von Dual-Use-Gütern

Dass sich Automobil- und Rüstungsindustrie nun verstärkt aneinander ausrichten, liegt auf der Hand. Etliche Produkte lassen sich sowohl zivil als auch militärisch nutzen (Dual Use). „Viele Kompetenzen aus der Automobilindustrie – etwa in Systementwicklung, Software oder Elektronik – passen hervorragend zu den Technologien, die wir entwickeln“, sagte dazu der Hensoldt-Vorstandsvorsitzende Oliver Dörre. Und der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV), also die Interessenvertretung der Rüstungsindustrie, erklärte bereits vor einem Jahr, dass in anderen Bereichen frei werdende Ressourcen künftig eine wichtige Rolle im Rüstungssektor spielen sollen. Ausdrücklich wurde dabei die Automobil- und Automobilzulieferindustrie genannt. „Das Motto ‚Autos zu Rüstung‘ oder ‚Auto2Defence‘ weist hier den Weg“, hieß es in einer Pressemitteilung des Verbandes.[7]

Kooperationen zwischen beiden Branchen gibt es freilich schon lange. So betreiben Rheinmetall und die VW-Nutzfahrzeugtochter MAN seit 2010 das Gemeinschaftsunternehmen Rheinmetall MAN Military Vehicles, das Lastwagen für das Militär herstellt. Seinen bisher größten Auftrag hat das Unternehmen im Juli 2024 mit der Bundeswehr geschlossen. Dieser sieht die Lieferung von bis zu 6.500 Fahrzeugen im Wert von bis zu 3,5 Milliarden Euro vor.[8] Umgekehrt ist Rheinmetall nicht nur ein Rüstungsproduzent, sondern auch ein Autozulieferer. An den Standorten Neuss und Berlin hat das Unternehmen bislang auch Autoteile gefertigt. Inzwischen steht die Sparte jedoch zum Verkauf. Rheinmetall will sich nun auf das deutlich rentablere Rüstungsgeschäft konzentrieren.[9]

Rüstung hält Niedergang nicht auf

Dass sich mit mehr Rüstungsproduktion der Niedergang der Autoindustrie aufhalten lässt, glaubt allerdings noch nicht einmal die Branche selbst. So erklärte der Verband der Automobilhersteller (VDA) kürzlich, dass „die öffentlich debattierten Erwartungen an die Schaffung von alternativen Arbeitsplätzen sich mit hoher Wahrscheinlichkeit als überhöht herausstellen werden“.[10] Ein Grund dafür ist die höchst unterschiedliche volkswirtschaftliche Bedeutung der beiden Sektoren. Dazu sagte Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: „Die Automobilindustrie hat in Deutschland vor kurzem noch fast 800.000 Menschen beschäftigt. Die Verteidigungsindustrie vielleicht 100.000: Also, so stark werden wir absehbar die Verteidigungsausgaben zum Glück nicht ausweiten, dass wir all diese Menschen, die da möglicherweise bei einem Kollaps der Automobilindustrie freigesetzt würden, dort verwenden könnten.“[11]

Einen anderen Weg hat nun der Sportwagenbauer Porsche eingeschlagen. Dieser will zwar auch vom Rüstungsboom profitieren, dies allerdings nicht als Fahrzeugproduzent, sondern als Finanzinvestor. Ende März gab Porsche nämlich bekannt, sich mit 100 Millionen Euro an dem neu aufgelegten DTCP Defense Fund beteiligt zu haben. „Insgesamt sieht die Porsche SE im Verteidigungs- und Sicherheitssektor ein erhebliches Wachstumspotenzial“, erklärte der Konzern.[12] Bei dem DTCP Defense Fund handelt es sich um einen neuen Venture-Capital-Fonds der Hamburger Investmentfirma Digital Transformation Capital Partners (DTCP). Der Fonds investiert mit einem Zielvolumen von 500 Millionen Euro in europäische Rüstungs-Start-ups.[13]

Zukunft des VW-Werks Osnabrück weiter offen

Unterdessen hat sich rund um das VW-Werk in Osnabrück schon eine Frage geklärt. Rheinmetall jedenfalls wird den Standort nicht übernehmen. „Eine Übernahme des Werkes in Osnabrück ist unter den gegebenen Voraussetzungen kein Thema für Rheinmetall“, erklärte ein Unternehmenssprecher kürzlich. Der Standort hätte sich zur Produktion von sechsrädrigen Radpanzern angeboten. „Hier werden jedoch aktuell keine weiteren Kapazitäten benötigt“, fuhr der Sprecher fort.[14]

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz


[«1] handelsblatt.com/unternehmen/industrie/ruestung-volkswagen-koennte-iron-dome-teile-in-osnabrueck-herstellen/100211392.html

[«2] faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ruestungsproduktion-rheinmetall-denkt-ueber-die-uebernahme-eines-vw-werks-nach-110386497.html

[«3] hensoldt.net/de/news/hensoldt-and-aumovio-partner-to-support-job-to-job-transitions

[«4] handelsblatt.com/unternehmen/industrie/autozulieferer-hensoldt-bietet-continental-mitarbeitern-die-uebernahme-an-01/100104661.html

[«5] automobilwoche.de/automobilzulieferer/schaeffler/amw-schaeffler-jahrespressekonferenz-neue-fokusthemen

[«6] produktion.de/ruestung-aerospace/schaeffler-und-helsing-starten-drohnenkooperation/2533036

[«7] bdsv.eu/aktuelles/pressemitteilungen/bdsv-zum-joint-white-paper-for-european-defence-readiness-2030.html (PDF zum Herunterladen)

[«8] rheinmetall.com/de/media/news-watch/news/2024/07/2024-07-01-rahmenvertrag-ueber-6-500-lkw-fuer-3-5-mrd-eur

[«9] handelsblatt.com/unternehmen/industrie/uebergangsregelung-rheinmetall-trifft-vorbereitungen-fuer-verkauf-des-autogeschaefts/100200144.html

[«10] n-tv.de/wirtschaft/Warum-der-Ruestungsboom-die-gebeutelte-Autobranche-nicht-rettet-article25985976.html

[«11] deutschlandfunk.de/deutsche-autobauer-streichen-50000-stellen-interview-sebastian-dullien-imk-100.html

[«12] cash.ch/news/top-news/vw-grossaktionar-porsche-se-steigt-in-verteidigungsfonds-ein-922511

[«13] manager-magazin.de/unternehmen/dtcp-investmentfirma-startet-groessten-start-up-ruestungsfonds-europas-a-007c2d91-7ee8-41c6-bb31-a2a71eaf515d

[«14] sueddeutsche.de/wirtschaft/rheinmetall-uebernahme-vw-werks-osnabrueck-li.3451960

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Wie von Agenten des Gegners gesteuert

13. April 2026 um 07:00

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Zum Niedergang der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Unter der Reichstagskuppel sitzen ratlos die Sozialdemokraten und wissen nicht, warum sie seit Jahren eine Wahl nach der anderen verlieren. Dabei könnten sie schon bei dem deutschen Dichterfürsten fündig werden. Johann Wolfgang von Goethe lässt seinen Faust im Dialog mit dem naiven Gelehrten Wagner sagen: „Was ihr den Geist der Zeiten heißt, das ist im Grund der Herren eigner Geist, in dem die Zeiten sich bespiegeln.“ Nun muss nicht jedes Mitglied des SPD-Präsidiums den „Faust“ gelesen haben, aber einige wichtige Sätze von Marx und Engels sollte es schon kennen. „Die herrschenden Gedanken sind immer die Gedanken der Herrschenden“, schrieben die Gründerväter der Arbeiterbewegung. Von Oskar Lafontaine.

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Deutschland und Russland

Aber was hat das mit unserem Niedergang zu tun, könnte jetzt der Vorsitzende der SPD, Lars Klingbeil, fragen. Die Antwort liegt auf der Hand. Wenn Lars Klingbeil oder andere führende Sozialdemokraten sich äußern und Reformen vorschlagen, dann sind das immer Gedanken der Herrschenden.

In einer Grundsatzrede im Oktober 2022 entsorgte der glücklose SPD-Vorsitzende Klingbeil die Ost- und Entspannungspolitik Willy Brandts und Egon Bahrs. Die These, Sicherheit und Stabilität in Europa könne es nur mit und nicht gegen Russland geben, habe keinen Bestand mehr, sagte er. Vielmehr gehe es heute darum, „Sicherheit vor Russland zu organisieren“. Ob es ihm bewusst war oder nicht, er erklärte damit einen Leitgedanken der in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg herrschenden Vereinigten Staaten zur Richtschnur der sozialdemokratischen „Außenpolitik“. Ob Zbigniew Brzeziński, Henry Kissinger, Paul Wolfowitz oder George Friedman, alle hatten sie in ihren Büchern oder Reden darauf hingewiesen, dass es Ziel der US-Außenpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg war und ist, zu verhindern, dass Deutschland und Russland zusammenarbeiten. Eine enge Partnerschaft dieser beiden großen europäischen Länder würde die Vorherrschaft der USA auf dem eurasischen Kontinent unmöglich machen. Die Zerstörung der Außenpolitik des Friedensnobelpreisträgers Willy Brandt fand den Beifall der CDU, deren Außenminister Wadephul mit dem Satz „Russland wird immer unser Feind sein“ noch einmal zu Protokoll gab, dass die Außenpolitik der Christdemokraten seit Jahrzehnten von den USA gesteuert wird.

Am 25. März 2026 hielt Lars Klingbeil bezeichnenderweise in der konzernnahen Bertelsmann-Stiftung eine programmatische Rede. Unter der Überschrift „Reformen für ein starkes Land“ sagte er: „2026 wird uns Mut abverlangen.“ Wenn ein Sozialdemokrat heute von Mut spricht, weiß das Publikum, was ihm blüht: Sozialabbau. Brav betete er altbekannte Forderungen der Wirtschaftsverbände herunter: Wir müssen alle länger arbeiten, behauptete er, völlig unbeeindruckt von steigenden Arbeitslosenzahlen und dem täglichen Verlust von Industriearbeitsplätzen. Besonders die Frauen, die viel zu oft Teilzeitarbeit in Anspruch nähmen, hatte er im Visier. Das Ehegattensplitting will er streichen und ebenso die Mitversicherung der Ehefrauen in der Krankenversicherung. Dass so das Einkommen vieler Ehepaare der Mittelschicht schrumpft, muss ein „mutiger Sozialdemokrat“ in Kauf nehmen. Auch den Beitragssatz für die Rentenversicherung stabil zu halten, sei oberstes Gebot. Auf die Idee, wie in anderen Ländern allein den Beitragssatz der Arbeitgeber anzuheben, um ein höheres Rentenniveau zu finanzieren, kommt ein Sozialdemokrat in Deutschland nicht mehr.

Die Verwahrlosung der sozialpolitischen Vorstellungen der ehemaligen Arbeitnehmerpartei macht nichts deutlicher als der Stolz darauf, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu halten. Die dem Zeitgeist Tribut zollenden Sozialdemokraten der heutigen Tage verteidigen mannhaft eines der schlechtesten Rentenniveaus in Europa. Der Gedanke, dass die deutschen Rentner genauso gute Renten haben wollen wie ihre europäischen Nachbarn, kommt ihnen nicht mehr in den Sinn. In Österreich hat ein Standardrentner 800 Euro mehr im Monat! Trotz der schlechten Erfahrungen mit der Riester-Rente haben sich die Sozis mit den Christdemokraten darauf verständigt, die Rente weiter zu privatisieren.

Die Finanzindustrie freut sich, aber viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner werden deshalb nicht SPD wählen, vor allem weil die Rentenprivatisierung im Ergebnis immer zu Lasten der gesetzlichen Rente geht.

Selbstschädigende Politik

Zu allem Überfluss diskutieren Christ- und Sozialdemokraten jetzt darüber, ob man die großen Haushaltslöcher nicht mit einer saftigen Mehrwertsteuererhöhung stopfen könnte. Zwar gibt es Widerspruch, aber vom Tisch ist diese glänzende Idee, die die schwergebeutelte Partei weitere Wählerstimmen kosten würde, noch lange nicht.

Mit stolzgeschwellter Brust verkündete Klingbeil bei seiner Rede in der Bertelsmann-Stiftung, man wolle in Zukunft viel mehr Geld für die Rüstung ausgeben. Selbstverständlich werde man, statt in Deutschland soziale Leistungen zu verbessern, auch in Zukunft mit vielen Milliarden die Ukraine unterstützen, wohl zum Dank dafür, dass die Ukrainer im Verbund mit den USA Deutschlands wichtigste Energieleitung Nord Stream gesprengt, so die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zerstört und die Lebensbedingungen der deutschen Bevölkerung nachhaltig verschlechtert haben.

Die Erklärung für eine solche unglaublich selbstschädigende Politik liefert eine angelsächsische Weisheit: Manche Organisationen verhalten sich so, als seien sie von Agenten des Gegners gesteuert. Die Agenten, die die Sozialdemokratie seit Jahrzehnten steuern, sind bekannt: der Geist der Zeiten, die herrschenden Gedanken, die der Absicherung der Herrschaft derjenigen dienen, die am meisten von der heutigen Gesellschaftsstruktur profitieren. Vielleicht hilft ja Einstein weiter: Die höchste Form des Wahnsinns ist es, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. Nur wenn sich die heutige Sozialdemokratie dem Zeitgeist des die Demokratie untergrabenden Finanz- und Überwachungskapitalismus verweigert, wenn sie sich auf ihre Ursprünge besinnt und zu den Leitgedanken der überaus erfolgreichen Sozialdemokratie Willy Brandts zurückkehrt, wenn sie Krieg, Aufrüstung, Sozialabbau und Einschränkung der Meinungsfreiheit eine Absage erteilt, hat sie wieder eine Chance, das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen.

Wer Geld sucht, findet es in der wahnsinnigen Aufrüstung. Und in den Ukraine-Milliarden, die nur zu Tod und Zerstörung führen. Wer die Zukunft gewinnen will, muss in Forschung und Bildung investieren. Wer weiß, dass ein gutes Bildungswesen Voraussetzung für wirtschaftlichen Aufstieg ist, muss die unkontrollierte Migration stoppen, weil man in Klassen, in denen die Hälfte der Schüler kein Deutsch spricht, nicht mehr unterrichten kann. Wer die Deindustrialisierung aufhalten will, braucht wieder preiswerte Energie, und das geht nur mit Russland. Wer von Demokratie redet, muss die die Gesellschaft zerstörenden Algorithmen von Big Tech einer demokratischen Kontrolle unterwerfen. Wer die Arbeiter zurückgewinnen will, muss ihre Sprache wieder lernen und nicht „Kolleg:innen“ säuseln. Kurz: Mit Luther muss man wieder lernen, dem Volk aufs Maul zu schauen und, was noch wichtiger ist, mit ihm zu fühlen.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Weltwoche Nr. 15.26.

Titelbild: photocosmos1/shutterstock.com

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Statistisches Bundesamt Bereits jeder Vierte in Deutschland hat Migrationshintergrund

13. April 2026 um 03:41

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Eine Gruppe von etwa 520 Menschen wurde am frühen Mittwoch in der Nähe von Kreta gerettet und ging im Athener Hafen Lavrio von Bord. Nach Angaben der Küstenwache haben in diesem Jahr 7.300 Asylsuchende Kreta und die nahe gelegene Insel Gavdos erreicht, gegenüber weniger als 5.000 im Vorjahr. Allein seit Juni wurden mehr als 2.500 Ankünfte registriert. Um den Zustrom zu bewältigen, könnte die Regierung die nach der Migrationskrise 2015 auf dem Festland errichteten Lager wieder öffnen. Migranten erreichen Athen: Hunderttausende beantragen trotz Schutzstatus in Griechenland erneut in Deutschland Asyl. Foto: picture alliance / SIPA | VAFIADAKIS ARISTIDIS

Deutschland verändert sich weiter: 21,8 Millionen Menschen haben inzwischen einen Migrationshintergrund. Besonders brisant sind die Unterschiede bei Ausbildung und Berufsabschlüssen.

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Zerfall des Sozialstaats

12. April 2026 um 09:55

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Wir schaffen das! (cdu/csu, spd, gruene,fdp)


Sozialbilanz zu Ostern

Von Wilhelm Neurohr (gewerkschaftsforum)

Nachdem an Ostern die jüngste Sonntagsfrage die AfD mit 26% auf Platz 1 vor der CDU sieht und doppelt so stark wie die SPD, hier in der untenstehenden Tabelle ein Klärungsversuch für die langjährigen Ursachen als Aufwach- oder Auferstehungserlebnis.

Hier sind die ergänzten Daten mit konkreten Zahlenwerten und Schätzungen für die jeweiligen Zeitpunkte. Da es sich um verschiedene statistische Erhebungen handelt (Mikrozensus, Armutsberichte, Verband der Tafeln), stellen diese Werte die jeweils offiziellsten verfügbaren Datenpunkte dar.

Zusammenfassung der „Aufwärtskurve“

Wenn man die Zahlen nebeneinanderlegt, sieht man: Die Kurve der Tafelkunden ist die dynamischste. Sie spiegelt den unmittelbaren Mangel wider, während die Altersarmut die Kurve mit der größten langfristigen Beständigkeit nach oben ist. Die Phase Scholz markiert durch die Inflation den bisherigen numerischen Höchststand bei allen vier Indikatoren.

Analyse der Kurvenpunkte

• Kinderarmut (Sprung unter Schröder): Mit der Einführung von Hartz IV (SGB
II) im Jahr 2005 wurde statistisch deutlicher sichtbar, wie viele Kinder in
Haushalten mit Grundsicherung leben. Die Zahl stieg von ca. 1,1 Millionen
(1995) auf über 2,1 Millionen (2005). Heute liegt sie bei fast 3 Millionen.
• Altersarmut (Die „schleichende“ Kurve): Während die Quote 1990 noch bei
etwa 5% lag, hat sie sich bis heute auf fast 19% fast vervierfacht. Besonders
unter den Regierungen Merkel III und IV wurde deutlich, dass die
Rentenreformen der frühen 2000er Jahre (Riester/Niveausenkung) die Kurve
nach oben trieben.
• Tafelkunden (Die steilste Kurve):
1993: 1 Tafel
2005: ca. 500.000 Kunden (Ende Schröder)
2023: ca. 2.000.000 Kunden (Mitte Scholz)
Dies entspricht einer Steigerung von 300% innerhalb von weniger als 20
Jahren.
• Wohnungsnot & Obdachlosigkeit: Hier gab es unter Merkel (ab 2015) eine
statistische Trendwende. Die Zahl der Menschen ohne eigene Wohnung stieg
von ca. 248.000 (2010) auf über 600.000 (heute). Hier fließen sowohl die
klassische Obdachlosigkeit als auch die verdeckte Wohnungslosigkeit
(Unterbringung in Heimen) ein.

———–

Detaillierte Datenanalyse mit Zahlenwerten (1990–2026)

Phase / Regierung Kinderarmut (Quote/Anzahl) Altersarmut (Quote ab 65 J.) Wohnungslose (Schätzung) Tafelkunden (Anzahl)
Kohl (1990–1998) 1990: ca. 10–12% (nach der Wende steigend) 1990: ca. 4–5% (sehr stabil) 1990: ca. 250.000 (starker Zuzug Ost-West) 1993: < 10.000 (Gründungsphase)
Schröder (1998–2005) 2005: ca. 19,0% (~2,1 Mio. Kinder) 2005: ca. 10,7% 2005: ca. 230.000 2005: ca. 500.000
Merkel I–IV (2005–2021) 2021: ca. 20,8% (~2,8 Mio. Kinder) 2021: ca. 17,9% (massiver Anstieg) 2020: ca. 417.000 (inkl. Geflüchtete) 2019: ca. 1.650.000
Scholz (2021–2025) 2024: ca. 21,8% (fast jedes 4. Kind) 2024: ca. 18,5% 2023: ca. 607.000 (neue Zählweise/Anstieg) 2023/24: ca. 2.000.000
Merz (2025–2026*) 2026: Prognose > 22% 2026: Prognose ~ 19% 2026: Prognose > 650.000 2026: Prognose ~ 2,1 Mio.

Quelle und weitere Infos: Startseite – Wilhelm Neurohr

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Gesund genug für die Erhöhung des Renteneintrittsalters? (4/4)

11. April 2026 um 12:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil ging es um die ‚demographische Katastrophe‘, damit ist der Anstieg des Anteils der Älteren an der Bevölkerung gemeint, und um die politischen Reaktionen und die aktuelle und zukünftige demographische Situation. In diesem vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 69 Jahre.

1835

Es geht in diesem vierten und letzten Teil um die Gesundheit der Älteren und das Renteneintrittsalter. Das Renteneintrittsalter soll mit der gestiegenen Lebenserwartung verknüpft werden, also steigen. Nun ist die Lebenserwartung, oder etwas präziser die ‚wahrscheinliche Lebensdauer‘, eben nicht die gleiche unter allen Lebensbedingungen. Das war allerdings schon vor rund 200 Jahren relativ gut bekannt. Schauen wir auf ein Fazit aus einem Buch des Jahres 1835.

In diesem Jahr publizierte J.L. Casper, ein Arzt aus Berlin und Mitglied diverser wissenschaftlicher Akademien von Paris über Berlin bis Moskau, das Buch ‚Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht.‘[2] Ihm geht es um genaueres Wissen über die Lebenserwartung und das Sterbealter und um den Einfluss verschiedener Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Er kommt zu Schlussfolgerungen, deren Gültigkeit offensichtlich die letzten 190 Jahre überdauert hat. Etwa folgende:

Abbildung 4.1: J.L. Casper, 1835, Beginn der Seite 179

Ihr Alten seht so gesund aus und werdet auch noch so uralt!

Ja, die Lebenserwartung ist gestiegen. Wir Alten wollten einfach die Vorteile des medizinischen Fortschritts und die besseren Lebensumstände (Ernährung, Hygiene, Wohnen, Umwelt) in mehr Lebenserwartung umsetzen. Ist das ein Vergehen gegen die jüngeren Generationen?

1960 betrug das durchschnittliches Sterbealter noch 72 Jahre (Frauen) bzw. 68 Jahre (Männer).[3] Es ist sicherlich selbstverständlich, dass die statistische Lebenserwartung nicht bedeutet, dass Menschen in diesem Alter bis drei Wochen vor dem Tod etwa die Ausdauer, Kraft und die wunderbar arbeitenden Körperfunktionen 25-Jähriger haben. Lebenserwartung heißt nicht Gesundheit bis zum Tod. Eine Krankheit, eine Einschränkung gesellt sich zur anderen, und das Leben vieler alter Menschen sieht oft gesundheitlich und psychisch sehr trübselig aus – Bilder, die bei den Stellungnahmen für die Erhöhung des Renteneintrittsalters seltener vorkommen.

Und noch schneller schwindet die Gesundheit bei emotional oder/und körperlich besonders aufreibenden Berufen. Und das sind bei Weitem nicht nur die von den Befürwortern der Erhöhung des Renteneintrittsalter gern zitierten Dachdecker. Sie werden nur ständig zitiert, weil es vergleichsweise wenige sind, sodass man darüber leicht hinwegsehen und hinweggehen kann.

Für historisch Interessierte: 1890 war die Rentenversicherung eine Versicherung für Arbeiter und ’kleine Angestellte‘ (unter 2.000 Mark Jahresverdienst). Das Zugangsalter für eine Altersrente war, wer rät es: ja, 70 Jahre. Das hat kaum jemand geschafft. Die Lebenserwartung bei der Geburt für Männer betrug 40,5 Jahre, für Frauen 44 Jahre. Ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung, allerdings sehr selten die Arbeiter, schafften es bis zum 65. Lebensjahr, also 31 von 100 Männern und 38 von 100 Frauen. Der Hauptgrund für den Rentenbezug war deshalb Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung, hier

Wie wird die Lebenserwartung bestimmt?

Wie kann eigentlich ein statistisches Amt, im Fall Deutschlands das Statistische Bundesamt (auch offiziell und kurz ‚Destatis‘ genannt), im Fall der Europäischen Union das Statistische Amt der EU (Eurostat), bei der Geburt eines Kindes schätzen: Dieses Kind wird voraussichtlich 80 oder 83 oder 85 Jahre leben! Woher wollen die das wissen? Für die einzelne Person, das ist klar, geht das sowieso nicht, alle sind unterschiedlich und werden unterschiedliche Lebensbedingungen haben. Aber wieso glaubt ein solches Amt, dass es den Durchschnitt der Lebenserwartung für Neugeborene bestimmen könnte? Und wie macht es das?

Die Bestimmung der Lebenserwartung bei der Geburt erfolgt durch die Fortschreibung (Projektion) der Entwicklung der Lebensdauer der bereits Gestorbenen, die man an den sogenannten ‚Sterbetafeln‘ ablesen kann (nationale Sterbetafeln gibt es seit 1871). Mit großer Sicherheit ist bekannt, in welchem Alter die Menschen in den vergangenen ca. 150 Jahren gestorben sind. Diese Sterbetafeln zeigen, dass die Menschen immer älter werden. Dieser Trend wird auf Basis von Annahmen über die zukünftige Entwicklung fortgeschrieben, basierend vor allem auf der Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte. Es ist eine ‚Projektion‘, keine ‚Prognose‘.[4]

Diese Fortschreibung der Vergangenheit in die Zukunft berücksichtigt wesentliche Faktoren wie allgemeine wirtschaftliche Lage, Frieden, gesundheitliche Risiken und medizinische Versorgung, Lebensstil und Arbeitsbedingungen, Umwelteinflüsse und Hygieneentwicklung etc. Dabei geht man wie auch in den vergangenen 150 Jahren davon aus, dass derzeit fast alle Indikatoren darauf hinweisen, dass das Lebensalter ansteigt. Daraus wird dann auf die wahrscheinliche Lebenserwartung für Neugeborene geschlossen.

Unvorhersehbare Ereignisse wie starke weltweite Grippewellen führen für eine begrenzte Periode zur Senkung der Lebenserwartung, weil in kurzer Zeit viel mehr Personen eines Jahrgangs und auch Jüngere sterben (‚Übersterblichkeit‘). Das war in Deutschland bei vergangenen Grippewellen und auch der Covid-19 Epidemie der Fall (Corona).[5] Es lässt sich kaum voraussagen, ob und wie oft solche Pandemien (oder Kriege[6] und Naturkatastrophen) im Laufe eines Lebens, also praktisch in den nächsten 80 Jahren, auftreten werden. Auch bei anderen Faktoren ist die Abschätzung schwierig. So sind bekannte ‚lebensverkürzende‘ Umwelteinflüsse zurückgegangen, etwa die Schadstoff- und Staubemissionen großer Industriebetriebe, aber neue mögliche Gefährdungen für die Gesundheit sind hinzugekommen, etwa die mittlerweile in allen menschlichen Geweben nachgewiesenen Nano- und Mikroplastikpartikel.[7]

Lebenserwartung – Entwicklung

Wie sieht es aus mit der Lebenserwartung? Im Durchschnitt der Jahre 2024 lag die Lebenserwartung bei der Geburt für Frauen bei 83,4 Jahren und für Männer bei 78,9 Jahren.[8] Seit dem Jahr 2000 ist die Lebenserwartung um 2,4 Jahre bei den Frauen und um rund 3,7 Jahre bei den Männern gestiegen.[9]

Tabelle 4.1: Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren – Vergleich 2000/2024/2050/2070

Die Lebenserwartung wird laut Destatis in Zukunft voraussichtlich langsamer ansteigen als in früheren Jahrzehnten.[10] Im Jahr 2050 soll sie bei Frauen bei 86 Jahren (2,6 Jahre mehr als 2024) und bei Männern bei 82,4 Jahren (3,5 Jahre mehr als 2024) liegen.[11] Bis zum Jahr 2070 soll die Lebenserwartung bei den Frauen um ca. 4,2 Jahre und bei den Männern um 5,7 Jahre ansteigen (im Vergleich zu 2024).

Interessant ist, dass die Prognosen der Lebenserwartung zu Beginn des Jahrtausends einen erheblich höheren Anstieg vorhersagten. Diese Prognosen waren ein wesentliches Argument, das den Beschluss zur Erhöhung des Renteneintrittsalter im Jahr 2007 beförderte (siehe die nächste Textbox ‚Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert‘).

Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert
In der 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2006 hieß es:

„In der Basisannahme ergibt sich für das Jahr 2050 für Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt von 83,5 Jahren und für Frauen von 88,0 Jahren. Das ist ein Zuwachs von 7,6 beziehungsweise 6,5 Jahren im Vergleich zur Lebenserwartung in Deutschland 2002/2004. …
In der hohen Lebenserwartungsannahme können Männer bei Geburt im Jahr 2050 eine durchschnittliche Lebenserwartung von 85,4 Jahren und Frauen von 89,8 Jahren erreichen. Das sind für Männer 9,5 Jahre und für Frauen 8,3 Jahre mehr als 2002/2004.“

Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt 2006: Bevölkerung Deutschlands bis 2050. 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse, S.41/42

Im Dezember 2025 hat das Statistische Bundesamt die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung publiziert (siehe auch die vorhergehende Tabelle 4.1) und diese Berechnungen kommen zu Lebenserwartungen von ca. ein bis zwei Jahren unterhalb der Basisannahme von 2006 und von rund drei bis vier Jahren weniger als in der damaligen Annahme eines hohen Anstiegs der Lebenserwartung.

Aus der Lebenserwartung – in Verbindung mit dem realen Renteneintrittsalter – ergibt sich dann auch die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs. Aktuell (2024) beziehen Männer 18,9 Jahre Rente und Frauen 22,1 Jahre, d.h., etwa von der Mitte des sechsten Lebensjahrzehnts bis Anfang oder Mitte des achten Lebensjahrzehnts.[12] (Durchschnittszahlen für Altersrenten, ohne Erwerbsunfähigkeitsrenten).

Fernere Lebenserwartung ab 65 oder 67

Von besonderem Interesse für die Rente ist die sogenannte ‚Fernere Lebenserwartung‘. Das ist nicht die Lebenserwartung bei der Geburt, sondern im fortgeschrittenen Alter, ob im Alter von 10, 20 oder 40 Jahren. Für das Thema Rente sind besonders die Lebenserwartungen im Alter 65, 67, 69 und 70 von Interesse.

Zur Verdeutlichung: Wer im Jahr 1925 geboren wurde (männlich), hatte eine Lebenserwartung von 60 Jahren. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit starben viele unter Zehnjährige in diesen ersten Lebensjahren. Kinder, die das zehnte Lebensjahr erreichten, hatten schon eine um sieben Jahre höhere Lebenserwartung, eben 67 Jahre. Die Säuglingssterblichkeit ist mittlerweile fast auf null gesunken. Das war der Hauptgrund für den steilen Anstieg der Lebenserwartung bis in die 50er-Jahre hinein.

Je mehr Jahre man also ohne Krankheit oder Unfall erreicht, desto mehr ‚Sterberisiken‘ hat man überstanden und desto höher sind die Chancen, älter zu werden als bei der Geburt errechnet. So ergibt sich, dass die fernere Lebenserwartung generell höher ist als die Lebenserwartung bei der Geburt.

Die folgende Tabelle 4.2 zeigt den Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und ‚Fernerer Lebenserwartung‘ am Beispiel des Jahrgangs 1958.

Tabelle 4.2: Fernere Lebenserwartung (LE) mit 65 und 67 in Jahren[13] [14]

Männer, die 1958 geboren wurden, hatten eine Lebenserwartung von 73,6 Jahren. Im Jahr 2023 mit 65 Jahren betrug die fernere Lebenserwartung noch 18 Jahre, also das wahrscheinliche Sterbealter war bereits auf 83,2 gestiegen und damit 9,6 Jahre höher als bei der Geburt. Frauen hatten eine erheblich höhere Lebenserwartung, im Geburtsjahr 1958 waren dies 80 Jahre. Die ‚Fernere Lebenserwartung’ mit 65 beträgt rund 21,5 Jahre, das geschätzte Sterbealter somit 86,5 Jahre. Der Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und mit 65 beträgt betragt somit etwa 6,5 Jahre (von 80,05 auf 86,52).

Wie viele erreichen denn das Alter 65 / 67 / 69 / 70?

Nun kann man leicht denken, dass eine Lebenserwartung von ca. 80 Jahren bei der Geburt doch ‚ausreichen‘ sollte, dass die allermeisten das Rentenalter von 65 oder 67 erreichen. Das ist aber ein Trugschluss: Ein nicht unbeträchtlicher Teil verstirbt vor dem Erreichen des Rentenalters, einige in der Mitte des Lebens, aber ein nicht unbedeutender Teil auch kurz vor Erreichen des Rentenalters, also zwischen 60 und 65/67.[15]

Schaut man im Jahr 2023 (letztes verfügbares Jahr) auf den Geburtsjahrgang 1954, so erreichten 86,2 Prozent der Frauen das Alter 65, 84,7 Prozent erreichten das Alter 67 und 83 Prozent das Alter 69, knapp 82 Prozent das Alter 70. Bei den Männern sieht es deutlich schlechter aus, 65 Jahre wurden nur von 76,9 Prozent, 67 Jahre nur 74,4 Prozent, 69 Jahre erreichten 71,5 Prozent und knapp 70 Prozent erreichten das Alter 70.

Tabelle 4.3: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die das vollendete 65./ 67./ 69./ 70. Lebensjahr erreicht haben/erreichen werden[16]

Umgekehrt heißt das auch: das Renteneintrittsalter von 65 erreichen 14 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer nicht. Das Renteneintrittsalter 67 Jahre erreichen 15 Prozent der Frauen und mehr als 25 Prozent der Männer nicht. Mit 69 wären bereits 17 Prozent der Frauen und rund 28,5 Prozent der Männer gestorben. Wäre das Renteneintrittsalter 70, wären bereits 18 Prozent der Frauen und rund 30 Prozent der Männer gestorben.[17]

Tabelle 4.4 zeigt, dass etwa 10,6 Prozent der Frauen und 17,5 Prozent der Männer das 60. Lebensjahr nicht erreichen. Zwischen dem 60. und dem 69. Lebensjahr sterben dann weitere 5,5 Prozent der Frauen und weitere elf Prozent der Männer. Würde man – wie etwa vom Sachverständigenrat vorgeschlagen[18] – das Renteneintrittsalter schrittweise auf 69 Jahre erhöhen, würden auf Basis der Sterbewahrscheinlichkeiten des Jahres 1954 etwa 28,5 Prozent der Männer und 16,1 Prozent der Frauen dieses Alter nicht erreichen, also niemals eine einzige reguläre Altersrente beziehen.

Tabelle 4.4: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die NICHT das 65./ 67./ 69. Lebensjahr erreicht haben[19]

Es ist also bei Weitem nicht so, dass eine Lebenserwartung von mehr als 80 Jahren bedeutet, dass 15 bis 20 Jahre Rente sicher sind.[20]

Das ‚Einsparungspotenzial’ ist zynischerweise am höchsten, wenn das Sterbealter zwischen 60 und 67 liegt, also nach langer Erwerbstätigkeit und vielen Beitragszahlungen kurz vor Rentenbeginn.

Ein höheres Renteneintrittsalter hat auch andere wesentliche Einsparungseffekte. So könnte im Rahmen der Erhöhung des Renteneintrittsalters beschlossen werden, dass die Durchschnittsrente nicht mehr nach 45 Beitragsjahren erreicht wird, sondern nach 47 Jahren. Das wird noch schwieriger zu erreichen sein als 45, weil in den allermeisten Fällen die Versicherten Unterbrechungen/Verringerungen der Beitragszahlungen durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, längere Ausbildung oder Erwerbsjahre mit geringem Einkommen aufweisen.

Der Bundesrechnungshof und die CDU/CSU haben 2025 die Erhöhung der Beitragsjahre auf 47 Jahre vorgeschlagen:

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die CDU/CSU in der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Definition der Standardrente an die laufende Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze perspektivisch auf 47 Beitragsjahre bis zum Jahr 2031 anzupassen.“[21]

Durchschnitt – oder was ist wichtig?

Bisher ging es immer um ‚Die Rentner und ‚Die Alten‘. Ja, es gibt bei den allermeisten Älteren gesundheitliche Entwicklungen, die ganz generell mit dem Alter einhergehen, z.B. die alterstypischen Verschlechterungen der Sinne (Hören, Sehen). Besonders interessant wird die Frage nach Lebenserwartung und Renteneintrittsalter aber dann, wenn man Gruppen nach bestimmten Merkmalen unterscheidet, z.B. Einkommensunterschiede.

In der Wissenschaft und auch von den vielen bisher einberufenen Sachverständigen- und Rentenkommissionen wird nicht bezweifelt, dass die soziale und finanzielle Lebenssituation die Gesundheit beeinflusst und damit zu unterschiedlichen Lebenserwartungen führt.

Kurz gesagt entspricht das Ergebnis aller dieser Studien etwa dem Ergebnis von Casper im Jahr 1835: Wer arm ist, ist kränker und stirbt früher.

Zwei in diesem Zusammenhang oft zitiert Studien stammen von Brussig und Schulz mit dem Titel ‚Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung‘[22], sowie von Lampert, Hoebel und Kroll mit dem Titel: ‚Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends‘.[23]

Sie vergleichen die Lebenserwartung je nach Einkommensgruppen aufgeteilt in fünf Gruppen (unter 60 Prozent des Durchschnitts, 60 bis 80 Prozent des Durchschnitts, 80 bis 100 Prozent des Durchschnitts, 100 bis 150 Prozent und mehr als 150 Prozent). Wie die Abbildung 4.2 von Brussig und Schulz zeigt, steigt die Lebenserwartung stetig von der untersten zur obersten Einkommensgruppe.

Abbildung 4.2: Fernere Lebenserwartung und Einkommenssituation (Brussig/Schulz)

Lampert, Hoebel und Kroll fassen diese Ergebnisse wir folgt zusammen:

Bei Frauen beträgt die Spannweite zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe 3,7 Jahre, bei Männern 6,6 Jahre. Die Ergebnisse der Trendanalysen sprechen dafür, dass die sozialen Unterschiede in der Lebenserwartung über die letzten 25 Jahre relativ stabil geblieben sind.“[24]

Das Fazit dieser und noch vieler andere Studien ist eindeutig: Die Lebenserwartung wird stark von der Einkommenssituation beeinflusst. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würde den unteren Einkommensgruppen also am meisten ‚wehtun‘.

Die gewandelte Politik gegenüber Älteren – nicht mehr frühzeitig aussortiert, sondern endlos arbeitsfähig

Bis etwa zur Jahrtausendwende herrschte zur Frage ‚Alter und Arbeit‘ die sogenannte ‚Defizitannahme‘. Kurz gesagt: Im Alter nehmen alle wichtigen Vorbedingungen für gute oder auch nur ausreichende Arbeitsleistung ab.

Angesichts hoher Arbeitslosigkeit in dieser Zeit drehten sich politische Debatten darum, wie es gelingen könnte, dass die Älteren – doch bitte – früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden und den Jungen nicht die Arbeitsplätze wegnehmen. Frühverrentungsprogramme waren das Instrument, möglichst viele Ältere möglichst schnell aus dem Erwerbsleben in die Rente zu schicken. 1984 wurde mit dem Vorruhestandsgesetz diese Frühverrentung sogar staatlich gefördert.[25] Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu:

Vorruhestandsregelungen

Der Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum Beginn der individuellen Alterssicherung. Er dient als Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zur Auflösung der Arbeitsverträge veranlasst. Den Beschäftigten wird dabei im Rahmen eines Sozialplans ein bestimmtes Nettoeinkommen im Vorruhestand (in der Regel 65 Prozent des bisherigen Einkommens) garantiert. Zwar lief die staatliche Förderung durch das 1984 beschlossene Vorruhestandsgesetz bereits 1988 aus. Aber dennoch wurden beim Stellenabbau in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre die Vorruhestandsregelungen, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandelten (in der Regel mit 65 Prozent des Nettoeinkommens), zu einem bewährten Instrument des sozialverträglichen Stellenabbaus.“[26]

Damit war oft auch eine Abwertung der Älteren in vielen Betrieben verbunden. In dieser Zeit verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation ILO den Entwurf einer internationalen Vereinbarung, die überwiegend den Schutz älterer Beschäftigter vor Altersdiskriminierung zum Ziel hatte. Verschiedene Staaten erließen Gesetze gegen diese Diskriminierung der Älteren im Arbeitsleben, darunter die USA schon im Jahr 1967 für alle Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre waren.[27] Noch heute gibt es viele Unternehmen, in denen das Überschreiten eines bestimmten Alters ein Beschäftigungshindernis ist. Informationstechnik gilt als eine solche Branche, viele handwerkliche Berufe mit körperlicher Schwerarbeit, aber auch die Gastronomie. Hier soll laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits 35 das Alter sein, in dem man entweder Manager ist oder besser gehen sollte.[28]

Die Situation hat sich vollständig umgedreht. ‚Populärpolitisch‘ ausgedrückt, war die Botschaft an die Älteren damals:

1985: Macht endlich die Arbeitsplätze für die Jungen frei, wir geben euch noch Geld dazu!

Heute lautet die Devise:

2025: Arbeitet, solange ihr müsst, also bis zum regulären Rentenbeginn. Wenn nicht, kürzen wir die Rente!

Will man heutzutage vor dem regulären Renteneintrittsalter von aktuell nahezu 67 Jahren in Rente gehen, werden von der Rente Abschläge abzogen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden je nach Jahrgang zwischen 0,3 Prozent Abschlag fällig, also pro Jahr 3,6 Prozent. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Rentenzeit (Ausnahmen hier nicht berücksichtigt). Wer aus dem Jahrgang 1964 statt mit 67 mit 63, also nicht im Jahr 2031, sondern 2027 in Rente gehen möchte, muss 14,4 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Eine wesentliche Frage in dieser Debatte ist: Geht ein höheres Renteneintrittsalter gesundheitlich überhaupt?

Die Arbeitsfähigkeit – eingeschränkt, ja oder nein?

Es gibt – bekanntermaßen[29] – im Alter typische physiologische, psychische und neurologische Veränderungen. Am wichtigsten sind die folgenden altersbedingten physiologischen Entwicklungen:[30]

  • die Veränderungen der Sinnesfähigkeiten wie Sehen und Hören.
    Relevant für alle Arbeitstätigkeiten;
  • der Rückgang der Muskelkraft, der Geschicklichkeit und Flexibilität. Wichtig für alle Arten von manueller Arbeit;
  • der Rückgang der Vitalkapazität und der Sauerstoffaufnahme. Erforderlich für alle körperlich anstrengenden Arbeiten;
  • der Rückgang der Nervenleitgeschwindigkeit. Relevant, wenn schnelle Reaktionen entscheidend sind, z.B. im Transport- und Verkehrsbereich;
  • der altersbedingte Anstieg des sogenannten ‚essentiellen Tremors‘, vereinfacht des Zitterns der Hände, laut AOK ca. 4,5 Prozent aller über 65-Jährigen [31];
  • eine weniger effektive Thermoregulation und eine Verringerung der Nierenfunktionen, was zu einem höheren Risiko der Dehydrierung führt. Wichtig bei Belastungen durch hohe Temperaturen und bei Arbeiten im Freien in warmem Klima;
  • ein weniger widerstandsfähiges Immunsystem. Erhöht das Risiko in Berufen, in denen man biologischen ‚Agenzien‘ ausgesetzt ist;
  • eine Abnahme des Gleichgewichts und der Mobilität. Erhöht das Unfallrisiko.
  • eine geringere Knochendichte. Das führt zu einer höheren Anfälligkeit für Knochenbrüche. Wichtig für alle Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko.

Die altersbedingten Veränderungen der psychischen „Fähigkeiten“ und die Entwicklung der psychischen Gesundheit weisen ebenfalls einige typische Merkmale auf, jedoch keineswegs einen allgemeinen Rückgang im Alter. Mit zunehmendem Alter passiert vereinfacht ausgedrückt folgendes:

  • die sogenannte ‚fluide Intelligenz‘ nimmt ab, was zu einer langsameren Informationsaufnahme, einer geringeren selektiven Konzentration und einer längeren Anpassungszeit an neue Aufgaben führt.[32]
  • die ‚kristalline Intelligenz‘ nimmt zu, d.h. Allgemeinwissen, Verständnis der Gesamtsituation, verbaler Ausdruck und Wortschatz.[33] Weiterhin: Bei emotionalen Herausforderungen am Arbeitsplatz kann Alter von Vorteil sein.[34]

Man sieht die Folgen der altersbedingt abnehmenden Gesundheit auch deutlich an der Erwerbsquote, die ab dem 60. Lebensjahr drastisch sinkt. So sind im Jahr 2024 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren 90,4 Prozent aller Männer und 84,6 Prozent aller Frauen in Deutschland erwerbstätig. Zwischen 60 und 64 sind es noch 70,5 Prozent bzw. 62,9 Prozent. Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend: Im Wesentlichen sind dies Krankheit, Arbeitslosigkeit oder vorzeitiger Rentenbeginn bzw. eine Kombination dieser drei Gründe.

Tabelle 4.4.: Erwerbsquoten (BMAS/BAuA)[35]

Die Statistik der Krankheitstage zeigt ein ähnliches Bild. Nimmt man als Basis 100 Versicherte zwischen 60 und 65, so sind diese pro Jahr 196-mal krank (also jeder ca. zweimal), die Krankheitsdauer pro Fall beträgt 20 Tage.

Abbildung 4.3.: Arbeitsunfähigkeitstage nach Altersgruppen (BMAS/BAuA) [36]

Verglichen mit den Jüngeren sind die Krankheiten offensichtlich ernster geworden bzw. die Behandlung und Heilung dauert länger. In der Summe sind das 3.920 Krankheitstage für 60 bis 65-jährige auf 100 Versicherte, also 39 Tage pro Beschäftigen pro Jahr. Dagegen sind – wieder berechnet auf der Basis von 100 Versicherten – die 40- bis 45-Jährigen 2.180 Tage krank, also 21,8 Tage pro Person und Jahr. Die noch jüngeren Altersgruppen sind erheblich häufiger krank, aber jeder Krankheitsfall ist kürzer bzw. schneller ‚beendet‘.

Das Fazit dieser Statistiken und Studien ist, dass mit der Alterung die Leistungsfähigkeit wesentlicher Körperfunktionen gegenüber der Jugendzeit abnimmt, dass Krankheiten zunehmen und die Gesundheit nachlässt – und dies auch noch statistisch ungleich verteilt ist. Das wird alles auch nicht ernsthaft bestritten – obwohl die Bilder der gesunden Rentnerehepaare an sonnigen Stränden doch etwas anderes suggerieren (sollen).

Aber: Ein Argument der Befürworter eines höhen Renteneintrittsalters bleibt, nämlich dass es trotz der unterschiedlichen gesundheitlichen Situation und der generellen Verringerung körperlicher Leistungsfähigkeit selbstverständlich auch gesunde Ältere gibt – Ältere, die zumindest so gesund sind, dass sie viele Arbeiten, die heute Jüngere ausführen, ebenso ausführen könnten.[37]

Ein prominentes Beispiel stammt von Axel Börsch-Supan, Mitglied der Rentenkommission ‚Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) und bekannt durch viele Stellungnahmen und Expertisen zur deutschen Rentenpolitik. Er hat zwei Studien zur Arbeitsproduktivität Älterer in einem großen Automobilwerk und einer internationalen Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Das Ergebnis fasst er so zusammen:

Das Klischee einer bis ins dritte Lebensjahrzehnt ansteigenden und danach stetig abfallenden Arbeitsproduktivität lässt sich also weder in einem typischen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes noch in einem typischen Betrieb des Dienstleistungssektors bestätigen. Betont werden muss dabei, dass es sich hier nicht um Spitzenleistungen, sondern Durchschnittsleistungen bei stark standarisierten Tätigkeiten handelt, die repräsentativ für einen Großteil der Arbeitnehmerschaft sind.‘[38]

Er weist darauf hin, dass diese Beobachtungen auf Basis seiner Studien nur bis zum Alter 60 gültig sind. Der Hauptmaßstab für die Messung der Arbeitsproduktivität in diesen Studien war die Anzahl und Schwere von Fehlern.[39] Aufgrund der Erfahrung und der stabilen oder sogar zunehmenden ‚kristallinen Intelligenz‘ ist die Erkennung und Beseitigung von Fehlern eine bekannte Stärke Älterer.

In der Versicherungsgesellschaft – also Büroarbeit – diagnostiziert er altersbedingt abnehmende Leistungen der Älteren bei eher einfachen standardisierten Tätigkeiten; und entgegengesetzt sogar zunehmende Produktivität der Älteren bei schwierigen Aufgabenstellungen.

Im wegweisenden, immer wieder zitierten Aufsatz der Psychologen Ruth Kanfer und Phillip Ackermann ,Altern, Entwicklung im Erwachsenenalter und Arbeitsmotivation) (‚Aging, adult development and work motivation‘) wird das so erklärt:[40]

Da die kristalline Intelligenz mit zunehmendem Alter zunimmt, kann man erwarten, dass Personen, die Tätigkeiten ausüben, die ein hohes Maß an Wissen und/oder Erfahrung erfordern, ihre Leistung ohne erhöhten Aufwand aufrechterhalten können.“

Anders gesagt: Wenn Fähigkeiten gefragt sind, die breites und spezialisiertes Wissen und große Erfahrung erfordern, sind ältere Arbeitnehmer zumindest ebenbürtig, wenn nicht überlegen. Aber: Wie viele solcher Tätigkeiten stehen denn auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Und wie viele, die eher im Alter abnehmende Fähigkeiten wie Körperkraft und Reaktionsfähigkeit sowie gutes Sehen und Hören erfordern? Auch hier ist sehr wahrscheinlich das Einkommen ein guter Indikator: Je höher das Einkommen, desto eher sind spezielles Wissen und langjährige Erfahrung bei der Arbeit gefragt.

Die Arbeitsbedingungen sind immer besser geworden – Fragezeichen?

Grundsätzlich: Die Arbeitsbedingungen aller Erwerbstätigen sind so vielfältig, dass es für alle pauschalen Aussagen immer Gegenbeispiele geben wird. Dennoch lassen sich einige wichtige Trends beschreiben.

Generell gilt die Ansicht: Es ist fast alles besser geworden in der Arbeitswelt, weniger Unfälle, besseres Betriebsklima, mehr Bewusstsein für krankmachende Faktoren, Verschlechterungen sind eher Ausnahmen. Eine wesentliche Grundlage dieser Ansicht ist die (extrem) weit verbreitete Aufteilung der Wirtschaft in die drei Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung. Da gemäß diesem Konzept mittlerweile mehr als 75 Prozent der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor arbeiten, folgt als nächste Schlussfolgerung: Landwirtschaft und Industrie sind belastend und gesundheits’unverträglich‘, Dienstleistung ist im Wesentlichen Bürotätigkeit, und Büroarbeit ist wiederum normalerweise eine Tätigkeit mit geringer Belastung und wenigen Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Zu dieser Auffassung gibt es im Wesentlichen zwei Gegenargumente.

Erstens, die statistische Einteilung ist in vielen Fällen unsinnig. Einige Beispiele:

  • Ein Buchhalter in einem Stahlwerk wird als Beschäftigter dem Sektor Industrie zugerechnet. Ein externer Handwerker, der im gleichen Stahlwerk Reparaturarbeiten durchführt, ist ein Dienstleister. Wäre der Handwerker im Werk angestellter Reparaturschlosser, wäre er ‚Industriearbeiter‘. Wäre die Buchhaltung an eine externe Firma ausgegliedert, wäre der Buchhalter ‚Dienstleister‘.
  • Wer in einem Kraftwerk oder einem Chemiewerk in der Überwachung tätig ist und praktisch den ganzen Tag vor dem Bildschirm sitzt, ist ein Industriearbeiter. Wer im Krankenhaus Patienten hebt und trägt, ist ein Dienstleister.

Das will sagen: Die Sektorbetrachtung ist für die Beurteilung der konkreten Arbeitsbelastungen und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ungeeignet.

Das zweite Gegenargument ist noch wichtiger: Arbeitsbedingungen im Dienstleistungssektor umfassen bei Weitem nicht nur Büroarbeit, sondern sind extrem vielfältig – und oft auch nach klassischen Maßstäben der ‚Schwerarbeit‘ körperlich hochbelastend.

Einige typische Urteile über die gegenwärtige Arbeitswelt sollen im Folgenden mit Beispielen gegenläufiger Entwicklungen in Frage gestellt werden:

  • Man muss nicht mehr so viel Heben und Tragen. Genau, sagen die Lieferdienstfahrer und die Arbeiter in den großen Verteilzentren der Onlinehändler, das merken wir jeden Tag. Übrigens eine der neuen Boombranchen!
  • In der Pflege gibt es mittlerweile so viele Hilfsmittel. Ja, in der stationären Pflege (kommt auch drauf an). Und in der mobilen Pflege?
  • Die psychische Belastung wird angeblich immer größer, das sehe ich nicht so.
    Frag mal die Erwerbstätigen in der Pflege, Lehrkräfte an Schulen, auch in der Gastronomie oder Call Centern nach ‚schwierigen Kunden‘ (‚Kunden‘ steht hier für alle diejenigen, um die sich diese Berufe kümmern müssen). Gerade in den Wirtschaftszweigen Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Tourismus gab und gibt es einen starken Beschäftigungszuwachs. Das bedeutet: mehr kommunikative und emotional anspruchsvolle sowie kunden- bzw. personenorientierte Berufe (Mensch-zu-Mensch statt Mensch-zu-Maschine). Mehr Beschäftigte in diesen Berufen und die damit verbundenen psychosozialen und emotionalen Herausforderungen haben die psychischen Erkrankungen an die Spitze der Gründe für Erwerbsunfähigkeitsrenten ‚katapultiert‘.
  • Büroarbeit ist gesundheitlich unbedenklich. Es ist richtig, dass die größte Gruppe der Erwerbstätigen ‚im Büro‘ arbeitet. Aber auch im Büro hat es enorme Veränderungen gegeben. Diverse Managementsysteme zur Erfassung und Steigerung der Arbeitsleistung wurden eingeführt, der Zeitdruck hat nachweislich stark zugenommen.[41] Einschneidende organisatorische Veränderungen haben zur Absenkung von gesundheitsbewahrenden Regelungen geführt: Schlagwörter sind: Betriebsaufspaltungen, Auslagerungen, Privatisierungen, neue Vertragsformen, erzwungene Selbständigkeit.
  • Arbeitszeitregelungen sind nicht mehr so strikt, die meisten arbeiten doch von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einer Stunde Pause am Tag. Immer mehr Arbeitskräfte arbeiten in Unternehmen und Wirtschaftszweigen, in denen genau das nicht der Fall ist und die sogar aller Voraussicht nach wachsen: z.B. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Gesundheitsversorgung und Pflege, Gütertransport, Tourismus, Hotels, Gastronomie, Sicherheitsdienste, Überwachung, Reparatur und Wartung.

Auch außerhalb des Dienstleistungssektors gibt es unzählige Beispiele für vergessene, verdrängte oder ausgelagerte Belastungen:

  • Man muss sich nicht mehr so viel bücken und auf dem Boden herumkrauchen wie früher in der Landwirtschaft. Ja, sagen die osteuropäischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft (die im Übrigen sehr wahrscheinlich auch keine Rente aus Deutschland bekommen werden): Ihr merkt es nicht, weil ihr es nicht mehr selbst macht. Und weil ihr Lebensmittel überwiegend importiert. Überhaupt werden viele Produkte, die früher in Deutschland in eher ‚schmutzigen’ Branchen mit hohen Gesundheitsgefährdungen produziert wurden, jetzt aus anderen Ländern importiert (Landwirtschaft, Bergbau, Textilien, Werften, Recycling etc.).
  • Schädliche Stoffe und Staub bei der Arbeit sind viel besser unter Kontrolle. Ja, in der Produktion vielleicht, aber beim Einsatz auf dem Bau, bei Reparaturen und Instandhaltung, und am Ende der Kette in der – boomenden – Recyclingbranche tauchen sie wieder auf.
  • Seit 2005 bleibt der Anteil der Beschäftigten, die traditionellen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, auf einem stabilen Niveau. Das sind Unfälle, Lärm, Vibrationen, Staub, chemische und biologische Stoffe, hohe oder niedrige Temperaturen, elektrischer Schock.[42]

In bestimmten Berufen ist die Lebenserwartung deshalb deutlich niedriger. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, der eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordert, bezweifelt das nicht:

Darüber hinaus ist die Lebenserwartung in Deutschland und auch in anderen Ländern wie den USA positiv mit dem individuellen Einkommen korreliert … Eine sehr hohe körperliche oder psychische Arbeitsbelastung während des Erwerbslebens ist sowohl für Männer als auch für Frauen mit einer geringeren ferneren Lebenserwartung korreliert…. Die empirische Evidenz zeigt, dass sich die Lebenserwartung zwischen einzelnen Berufsgruppen um bis zu fünf Jahre unterscheidet, auch unabhängig von Einkommen und sozio-ökonomischem Status.“[43]

Was heißt das alles für das Renteneintrittsalter?

Zu allen Rentenreformen der vergangenen 40 Jahre haben in der Regel sowohl Verbände (Unternehmen und Gewerkschaften), Parteien als auch Expertenkommissionen Vorschläge gemacht. Nach der kontroversen Rentendebatte von Ende 2025 (Stichwort ‚Haltelinie 48 Prozent‘) wurde wieder eine Expertenkommission eingerichtet, weil die regierenden Parteien (CDU/SPD) über die künftigen Reformschritte uneinig sind.

Mehrere vorhergehende Expertenkommissionen haben bereits die Erhöhung des Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Der Wissenschaftliche Beirat beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie schreibt 2021:

Der Beirat betont, dass eine Anpassung des Rentenzugangsalters an die Lebenserwartung auch nach 2031 unerlässlich ist, und empfiehlt, diese 2:1 Aufteilung als explizite Regel zu verankern und ab 2031 weiterzuführen.[44]

Die ‚fünf Weisen‘[45] halten die Erhöhung des Renteneintrittsalter für den Kern einer zukünftigen Rentenreform.[46] Wörtlich heißt es: „Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

Sie favorisieren die Zwei-zu-eins-Regel, d.h., wenn sich die Lebenserwartung um drei Jahre erhöht, wird dieser Zuwachs nach der Formel 2:1 aufgeteilt: Das Renteneintrittsalter steigt um zwei Jahre, die Rentenbezugszeit um ein Jahr. Also spätestens, wenn die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist, soll das Renteneintrittsalter bei 69 Jahren liegen. Die Annahme ist, dass sich ab 2031 die Lebenserwartung alle zehn Jahre um 8,4 Monate erhöht. So dauert es vermutlich bis ins Jahr 2076 (45 Jahre ab 2031), bis die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist. Das heißt, die im Jahr 2007 Geborenen gehen ca. 2076 mit 69 Jahren in Rente.[47] In der Zwischenzeit werden die Renteneintrittsalter in gewissen Abständen um einen Monat erhöht. Zitat: Gemäß 2:1-Regel sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter dementsprechend ab dem Jahr 2031 alle 10 Jahre um knapp 6 Monate steigen (Werding, 2023)‘[48]

Was ist daran auszusetzen?

Erstens: Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung und der Fixierung auf die Lebenserwartung die in Zukunft zu erwartenden Rentenhöhen. Waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsmarkt zwischen 1990 und 2025 wirklich so gut, dass viele Erwerbstätige das Ziel 45 oder evtl. 47 Beitragsjahre mit dem Durchschnittseinkommen erreicht haben bzw. erreichen werden?[49]

Es gab eine relativ hohe Arbeitslosigkeit bis ca. 2006, die Entwicklung eines großen Niedriglohnsektors ab 2000 und die niedrigeren Löhne in den Neuen Ländern. Bisher ist das nicht leicht zu berechnen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die Renten im Schnitt niedriger ausfallen werden. Simone Scherger und Gert Wagner schreiben skeptisch:

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen (und im Zusammenspiel mit der größeren Verbreitung von Niedriglöhnen in Ostdeutschland) zeichnen sich insbesondere für ostdeutsche Männer der Babyboomer (Altersjahrgänge 1956 bis 1965) im nächsten Jahrzehnt geringere Rentenanwartschaften ab als bei vorherigen Geburtskohorten … Bei Betrachtung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 40. Lebensjahr unter Einschluss noch jüngerer Geburtskohorten (bis 1972 – 1976) ergeben sich für die jüngsten Geburtskohorten sowohl im Westen als auch im Osten Rückgänge, die bei westdeutschen Frauen jedoch nur sehr gering, bei ostdeutschen Frauen und vor allem Männern aber viel deutlicher ausfallen.“[50]

Die Höhe der Renten hängt von den erreichten Entgeltpunkten ab. Zur Erinnerung: Für einen Entgeltpunkt muss in jedem dieser Jahre ein Bruttojahreseinkommen von 50.493 Euro erzielt werden (dieser Betrag gilt für 2025). Damit erreicht man nach 45 Jahren eine Rente von 1.800 Euro vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und vor Steuern, und nach diesen Abzügen von etwas über 1.500 Euro. Ein höheres Renteneintrittsalter bedeutet auch, wer vorzeitig in Rente gehen will oder muss, wird noch viel höhere Abschläge hinnehmen müssen.

Zweitens muss man berücksichtigen, dass selbst wenn man weiteren medizinischen Fortschritt berücksichtigt, zwischen 15 bis 25 Prozent eines Altersjahrgangs gestorben sein werden, bevor sie das Renteneintrittsalter von 69 überhaupt erreicht haben. Der Anteil der Gestorbenen läge bei einer sofortigen Erhöhung des Renteneintrittsalters im Jahr 2026 auf 69 Jahre bei rund 22 Prozent eines Altersjahrgangs.

Drittens: Angesichts der unterschiedlichen gesundheitlichen Lage ist ein höheres Rentenalter am ehesten für die höheren Einkommensgruppen in ‚guten‘ Berufen machbar. Ein höheres Renteneintrittsalter wird für diejenigen am ehesten zu bewältigen sein, die keine übermäßigen psychischen oder körperlichen Belastungen und im Grunde eine gute Arbeit hatten. Das heißt: ein überdurchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens, auch im Alter, basierend auf einer guten Ausbildung, viel Erfahrung und Spezialwissen.

Ein höheres Renteneintrittsalter würde für noch mehr in ‚nicht so guten Berufen‘ das Aus für die Chance auf eine reguläre Altersrente bedeuten. Ihnen bleibt als ‚letzte Haltelinie‘ überwiegend die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu noch einmal die Meinung von Thomas Ebert:

Der Schlüssel für jede Erhöhung der Altersgrenze liegt also in der flankierenden umfassenden Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Unter der Voraussetzung einer vollwertigen und lückenlosen Sicherung bei Erwerbsminderung – aber auch nur unter dieser Bedingung – ist es vertretbar, die Altersgrenze in dem Umfang zu erhöhen, in dem die Lebenserwartung älterer Menschen steigt.[51]

Insgesamt wäre die Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Einsparung auf Kosten und Lebenszeit aller, aber zuallererst auf Kosten der unteren Einkommensgruppen. Für die eher Gutverdienenden ist die Fortführung der Erwerbstätigkeit bis 69 eine Option, die in vielen Fällen gesundheitlich machbar ist.

Es ist allerdings zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht Ungleichheiten ausgleichen kann, die während des Erwerbslebens in anderen Politikfeldern nicht ausgeglichen bzw. erzeugt wurden. So schreiben Simone Scherger und Gert Wagner schon 2020 im Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘:

Nicht zuletzt der politische Streit um die Grundrente macht deutlich, dass die nachträgliche ‚Korrektur‘ von Ungleichheiten und Nachteilen in Erwerbsverläufen in der Rentenversicherung an ihre Grenzen stößt. Vielmehr muss hier eine nachhaltige, allzu große Ungleichheiten bekämpfende Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Betriebs-, Gesundheits-, Familien- und Migrationspolitik ansetzen. Maßnahmen in diesen Politikbereichen können nicht nur dazu beitragen, durchgängigere Erwerbsverläufe zu unterstützen und individuelle Renteneinkommen zu verbessern, sondern auch die Finanzierungsbasis der kollektiven Alterssicherungssysteme stärken.[52]

Dem ist wenig hinzuzufügen. Angesichts der gestiegenen Mieten und Immobilienpreise müsste man heute sicher noch die Wohnungsbaupolitik ergänzen.

Wie immer: Viele weitere Vorschläge für eine bessere Rentenpolitik in ‚Rentenzukunft‘!

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Casper, J.L., 1835: Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht. Berlin hier

[«3] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle – Durchschnittliche weitere Lebenserwartung nach Altersstufen hier

[«4] In den statistischen Fachveröffentlichungen wird immer wieder betont, dass es sich bei der Schätzung der Lebenserwartung nicht um eine Voraussage handelt, sondern um eine Projektion aus der Vergangenheit. Das heißt, eine Annahme über die Einwicklung in die Zukunft auf Basis der Daten aus der Vergangenheit. Um ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung zu nehmen: Wenn alle Autos eines bestimmten Modells nach einer Laufzeit zwischen 250.000 km und 300.000 km verschrottet werden, kann man das für die Zukunft auch annehmen. Aber niemand kann genau wissen, was die Ingenieure an möglichen Verbesserungen erfinden und in aktualisierte Modelle einbauen. Weil es aber in der Vergangenheit immer wieder Verbesserungen gab, die die Laufzeit erhöht haben, nimmt man das auch für die Zukunft an. So kann auch ein statisches Amt keine medizinischen Durchbrüche, etwa in der Krebsbehandlung, voraussagen; ebenso keine Naturkatastrophen, Kriege, gesundheitsschädlichen Umwelteinflüsse oder Pandemien.

Immer wieder zitiert wird hier der Satz des amerikanischen Statistikers Keyfitz aus dem Jahre 1972 “… a demographer makes a projection, and his reader uses it as a forecast” (‚Ein Demograf macht eine Projektion, und der Leser benutzt es als Vorhersage‘) Keyfitz, N.: On Future Population. In: Journal of the American Statistical Association. 1972, Ausgabe 338, S. 347.

Die Quintessenz ist, dass solche Abschätzungen der Lebenserwartung bis 2050 oder 2070 ständig aktualisiert und korrigiert wurden, also der realen Entwicklung angepasst werden mussten. So ist in den letzten zwei Jahrzehnten der Anstieg der Lebenserwartung erheblich geringer ausgefallen als vor der Jahrtausendwende erwartet.

[«5] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 22. Juli 2025: Lebenserwartung bei Geburt erreichte 2024 wieder Vor-Corona-Niveau, hier

[«6] Destatis berücksichtigt bei der Ermittlung der Lebenserwartung nur die zivilen Kriegsopfer. Wörtlich: „Dabei ist zu beachten, dass in dieser Rechnung während der Kriegsjahre nur die zivile Kriegssterblichkeit einbezogen wurde.“ Destatis: Sterbefälle und Lebenserwartung. Lebenserwartung einzelner Geburtsjahrgänge (Kohortensterbetafeln), hier

[«7] Janzik, R. u.a. 2025: Mikroplastik: Evidenzlage zu gesundheitlichen Auswirkungen und öffentlicher Wahrnehmung, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 122, Heft 20, 3. Oktober 2025, hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«9] Daten zur Lebenserwartung 2000, 2024, 2050 und 2070 (für 2050 und 2070: Mittlere Variante). Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle und Lebenserwartung. Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland seit 1871/1881, hier

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Mittlere Variante L2, Grafik 10, hier

[«12] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, DRV-Schriften Band 22, hier, S. 147 -Zitiert als: DRV Zeitreihen 2025

[«13] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«14] ebenda

[«15] Es ist selbstverständlich, dass durchschnittliche Lebenserwartung eben auch bedeutet, dass Personen vor und nach diesem Datum sterben.

[«16] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier, (Überlebende mit 70 Jahren von Destatis geschätzt)

[«17] Auf die Gesamtbevölkerung eines Altersjahrgangs bezogen, also alle Erwerbstätigen, Selbstständigen, Beamten, niemals Erwerbstätigen etc.

[«18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.348. Wörtlich heißt es dort:Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

[«19] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«20] Es sollte klar sein, dass es außer diesen frühzeitig Gestorbenen auch entsprechende Anteile eines Altersjahrgangs gibt, die die Lebenserwartung erreichen, der bei der Geburt berechnet wurde, und auch entsprechende Anteile, die die fernere Lebenserwartung erreichen und darüber hinaus.

[«21] Bundesrechnungshof 2025: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S.21 hier

[«22] Brussig, M., Schulz S.E., 2019: Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung, IAQ-Report 6/2019, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation, Duisburg.

[«23] Lampert, T., Hoebel, J., Kroll, L.-E., 2019: Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends, in. Journal of Health Monitoring · 2019 4(1), hier

[«24] Ebenda, S. 3

[«25] Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen (Vorruhestandsgesetz – VRG) vom 13.04.1984 gesetze-im-internet.de/vrg/VRG.pdf

[«26] Bundeszentrale für Politische Bildung, Glossar der Transformation: Vorruhestandsregelungen hier

[«27] United States Equal Employment Opportunity Commission, 2021: The Age Discrimination in Employment Act of 1967, hier
International Arbeitsorganisation (ILO),1980): R162 – Older Workers Recommendation, 1980. hier

[«28] Guhlemann, K., Best, C., 2021: Vom Sternerestaurant in die Kantine? Möglichkeiten und Grenzen für ein berufliches Altern im Gastgewerbe. In: Richter, G.: Arbeit und Altern. Eine Bilanz nach 20 Jahren Forschung und Praxis. S. 77-92, hier

[«29] EU-OSHA, European Agency for Safety and Health at Work, 2016: The ageing workforce: implications for occupational safety and health. A research review. hier

[«30] Morrison, S., & Newell, K. M., 2012: Aging, Neuromuscular Decline, and the Change in Physiological and Behavioral Complexity of Upper-Limb Movement Dynamics. Journal of Aging Research.

Preston, J., Biddell, B., 2021: The physiology of ageing and how these changes affect older people. Medicine in older adults, Volume 49, Issue 1, 1 – 5, hier

Young, A., 1995: Ageing and physiological functions, in: Philos Trans R Soc Lond B Biol Sci (1997) S. 1837-1843. hier

[«31] AOK Gesundheitsmagazin: Essentieller Tremor: Wenn Hände oder Kopf unkontrollierbar zittern, hier , aufgerufen im Januar 2026

[«32] Murman, D., 2015: The Impact of Age on Cognition. Seminars in Hearing, 36(3), Seite 111-121. hier

[«33] Kanfer, R., & Ackerman, P., 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 440-458, hier

[«34] Doerwald, F., u.a. , 2016: Emotional competencies across adulthood: State of knowledge and implications for the work context. Work, Aging and Retirement, 2, S. 159-216, hier

[«35] Destatis: Erwerbstätigkeit, Erwerbsbeteiligung, 2024 hier

[«36] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund. hier, S. 61

[«37] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) zeichnete in seinem Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) ein sehr positives Bild des Gesundheitszustandes von Älteren (Kapitel VIII.1). Dieses positive Bild beruht vor allem auf zwei Studien eines Mitglieds der Kommission, Prof Börsch-Supan, zu den Arbeitsleistungen Älterer in zwei großen Betrieben. hier

[«38] Ebenda, S. 47

[«39] Börsch-Supan, A., M. Weiss, M., 2016: Productivity and age: Evidence from work teams at the assembly line,

Journal of the Economics of Ageing 7: 30-42. Dort heißt es wörtlich auf Seite 3/4: ‚We therefore use the number and severity of production errors during the assembly process as a precise and well-observed measure of productivity.‘ (Übersetzung: ‚Wir verwenden daher die Anzahl und Schwere der Produktionsfehler während des Montageprozesses als präzises und gut erfasstes Maß für die Produktivität.‘)

[«40] Kanfer, R., & Ackerman, P. , 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 449, hier, wörtlich im Original: ‚As Gc increases with age (gain), individuals engaged in jobs that demand high levels of knowledge and/or experience (high-Gc jobs) are expected to maintain their performance without increased effort.‘

[«41] Eurofound, 2009: Working conditions in the European Union: Working time and work intensity. Office for Official Publications of the European Communities,

Niazi, A., u.a.: Work intensification: A systematic review of studies from 1989 to 2022. Work, Volume 77, Issue 3, S. 769-787, hier

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?, hier

[«42] Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund, S. 60/61, Abbildung 16 und Abbildung 17, hier,

Lieck, L. u.a., 2023: Occupational safety and health in Europe: state and trends 2023, EU-OSHA Publications Office of the European Union, Luxembourg hier

[«43] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 23/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, S. 317

[«44] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) 2021 Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ , S. 53 Hier

[«45] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen hier

[«46] Ebenda, S. 348

[«47] Der Bundesrechnungshof hat das vorgeschlagen. Bundesrechnungshof 2025: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S. 8 hier

[«48] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.315

[«49] Im Jahr 1992 wurde mit dem Rentenreformgesetz 1992 die Zahl der Versicherungsjahre, die für das Erreichen der Standardrente notwendig war, von 40 auf 45 Jahre erhöht.

Schmähl, W., 2007: Die Einführung der ‘dynamischen Rente’ 1957: Gründe, Ziele und Maßnahmen; Versuch einer Bilanz. (ZeS-Arbeitspapier, 3/2007). Bremen: Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik, S. 14, hier

[«50] Scherger, S. Wagner , G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

[«51] Ebert, Th., 2018: ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, S.237, hier,

[«52] Scherger, S. Wagner, G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

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Strategiewechsel VW stoppt Elektroproduktion in den USA und setzt auf Verbrenner

10. April 2026 um 03:45

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VW stellt die Produktion von Elektroautos in den USA ein. Symbolbild: IMAGO / Kirchner-Media

In den USA bricht die Nachfrage nach Elektroautos ein. VW reagiert und richtet sein Werk in Chattanooga neu aus.

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Revision eingelegt Hebt der BGH den Freispruch für den Polizistenmord auf?

10. April 2026 um 00:27

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Der wegen Polizistenmordes angeklagte Ahmet G. betritt den Gerichtssaal. Den Freispruch muss nun der Bundesgerichtshof überprüfen.

Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch für Ahmet G. nicht hinnehmen. Der 19jährige gab 17 Schüsse auf einen am Boden liegenden Polizisten ab und tötete ihn. Nun landet der Fall vor dem BGH.

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18-monatige Haftstrafe Die Posse um Marla-Svenja aka Sven Liebich endet mit der Festnahme

09. April 2026 um 22:43

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Der Festgenommene als Marla-Svenja und Sven Liebich – jeweils vor Gericht.

Nach acht Monaten auf der Flucht nimmt die Polizei den wegen Volksverhetzung verurteilten Sven Liebich, der sich zuletzt Marla-Svenja nannte, in Tschechien fest. Dabei trägt er Kleidung, die nicht wirklich überrascht.

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Religion beschimpft? Staatsanwaltschaft nimmt YouTuber wegen christlichen Videos ins Visier

09. April 2026 um 11:48

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Ein christlicher YouTuber sieht sich wegen eines islamkritischen Videos mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg konfrontiert.

In einem Video setzen sich bekennende Christen kritisch mit dem Islam auseinander. Sie verweisen auf den Hass, der im Menschen wohnt – und haben nun seit Monaten die Staatsanwaltschaft am Hals.

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Panik und Wahnsinn im Weißen Haus! | Von Rainer Rupp

09. April 2026 um 09:15

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Panik und Wahnsinn im Weißen Haus! | Von Rainer Rupp

Die unkontrollierten Wutausbrüche eines Mannes, der aktuell im Weißen Haus tobt, erinnern an den deutschen „Größten Feldherrn aller Zeiten“, ebenso wie Trumps offene Völkermord-Drohungen gegen den Iran.

Ein Meinungsbeitrag von Rainer Rupp.

Während der Iran-Krieg in sein katastrophales Chaos abgleitet, zeigt sich Donald Trump in voller Panik – ein Mann, der den Krieg aus reiner Machtgier angezettelt hat und nun keinen Ausweg mehr findet. Niemand kommt ihm zu Hilfe. Stattdessen irrt er auf seinem Trump National Golf Club in Virginia herum, wo er wie gewohnt auf Kosten der Steuerzahler absahnt, und lässt seiner Wut auf Social Media freien Lauf.

Entweder ist Trump bereits im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz, sodass die für einen sozialen Umgang mit anderen Menschen erworbenen Hemmschwellen für ihn nicht mehr existieren. Oder er befindet sich in einem Stadium der Panik, weil er zu begreifen beginnt, dass er von seinem angeblich besten Freund Netanjahu mit dem Iran-Angriff reingelegt wurde. Denn zunehmend spielen „böse Zungen“ in den „Sozialen Medien“ der USA, selbst bekannte Betreiber von Diskussionskanälen, darauf an, dass Netanjahu dank des erpresserischen Fotos des geselbstmordeten israelischen Geheimdienstagenten Epstein gegenüber Trump die besseren Karten hatte. Denn im Interesse der USA ist Trumps Krieg ganz bestimmt nicht.

Der Krieg war nicht, wie Netanjahu versprochen hatte, nach wenigen Tagen zu Ende. Im Gegenteil: Bereits nach einer Woche war klar, dass Trump seine Ziele nicht mehr erreichen konnte. Ganz anders sieht das für das Zionistenregime in Israel aus. Dessen Ziel ist nicht nur die nachhaltige Zerstörung bzw. Schwächung des Iran, sondern auch der arabischen Staaten in der Region. Und da scheint Netanjahus Kalkül aufzugehen.

Für Trump sieht es dagegen düster aus. Sein Krieg hat bereits seine MAGA-Bewegung gespalten bzw. weitgehend zerstört. Und selbst in seinem eigenen reichen Wahlkreis (Mar-a-Lago) in Florida wenden sich die Superreichen von ihm ab. Denn kürzlich hat bei einer Kommunalwahl – nach vielen Jahrzehnten republikanischer Kontrolle – ein Demokrat gewonnen.

So langsam könnte es Trump dämmern, dass ihm sein verbrecherischer Angriffskrieg gegen Iran an der Seite des Zionistenregimes nicht nur die Präsidentschaft kosten wird, sondern ihm auch Gefängnis drohen könnte. Und niemand kommt ihm zu Hilfe. Am Sonntag zeigten Bilder, wie Trump im National Golf Club in Virginia herumirrte. Nur um später seiner Wut auf alles Iranische vor Journalisten und auch auf seinem Media Kanal „Truth Social“ freien Lauf zu lassen.

Die Rhetorik, die er dabei an den Tag legt, ist ein erschreckendes Gemisch aus Widersprüchen, vulgärer Hysterie, religiöser Verhöhnung und offenen Vernichtungsdrohungen gegen das iranische Volk. Trump, der noch vor Kurzem behauptet hatte, die Straße von Hormus sei ihm und den USA völlig egal – „Wir brauchen die Straße nicht. Warum sollten wir sie brauchen? Wir haben doch alles Öl.“ –, schreit nun wie ein Besessener ausgerechnet am christlichen Osterfest: „Preist Allah! Öffnet die verdammte Straße [von Hormus], ihr verrückten [iranischen] Bastarde, sonst wird die Hölle auf Euch runterregnen. Wartet nur ab!“

Wenige Stunden später legte er mit seiner Drohung nach, die gesamte Infrastruktur im Iran zu zerstören:

„Dienstag wird der Tag der Kraftwerke und der Tag der Brücken in einem sein – alles im Iran. So etwas hat es noch nie gegeben.“

Und weiter:

„Die Hölle wird auf sie niederregnen, wenn sie nicht sofort verhandeln.“

Das angekündigte Ende der bereits zweimal verlängerten Frist – ursprünglich für den gleichen Tag um 10:15 Uhr Ostküstenzeit – schob er dann kurzerhand auf „Dienstag, 20:00 Uhr Ostküstenzeit“ hinaus. Ein klassischer Trump: Erst prahlt er, die Straße von Hormus sei unwichtig, dann tobt er, weil sie geschlossen bleibt.

Seine Drohungen werden immer unverhohlener. Gegenüber der Reporterin Rachel Scott sagte er wortwörtlich: „Wenn kein Deal zustande kommt, sprengen wir das ganze Land in die Luft.“ Auf die Nachfrage, ob es überhaupt noch Tabus gebe, antwortete er lapidar: „Sehr wenig.“ Dann erkennt man seine offene Vernichtungsfantasie: „Kein vernünftiges Volk könnte die Strafe ertragen, die auf sie niedergehen wird.“ Und schließlich die klare Völkermord-Ankündigung:

„Wenn sie keinen Deal wollen, ist ihr ganzes Land weg.“

Das ist keine Diplomatie. Das ist die Sprache eines Mannes, der offen mit der totalen Zerstörung eines ganzen Landes und seiner Bevölkerung droht. Trump selbst gab zu, er wisse nicht, ob es überhaupt zu einem Deal kommen werde:

„Ich habe keine Ahnung bei diesen Leuten. Es könnte einen Deal geben, es könnte auch keinen geben. Ich habe keine Ahnung bei diesen Leuten. Die kriegen gerade die Scheiße aus dem Leib geprügelt.“ Und weiter: „Kein Land hat je so eine Tracht Prügel bezogen wie dieses.“

Die Widersprüche in seiner Rhetorik sind atemberaubend. Eben noch erklärte er, amerikanische Bodentruppen seien „nicht nötig – aber ich schließe nichts aus“. Dann testet er angeblich die NATO, nur um festzustellen, dass die Alliierten nicht mitmachen wollen – was er achselzuckend hinnimmt: „Ich wollte sie testen. Ich habe gesagt, ich würde mich freuen, wenn ihr mitmacht. Und sie haben gesagt: Na ja, das können wir nicht. Ich habe nicht mal richtig Druck gemacht.“

Während Papst Leo XIV. an Ostern mahnte: „Lasst diejenigen, die Waffen tragen, sie niederlegen. Lasst diejenigen, die die Macht haben, Kriege zu entfesseln, den Frieden wählen. Jesus ist der König des Friedens, der den Krieg ablehnt“, und betonte, Gott höre nicht die Gebete der Kriegshetzer, weil „eure Hände voller Blut sind“, tobte Trump weiter mit seinem spöttischen „Preist Allah!“-Geschrei. Der Sprecher der iranischen Revolutionsgarde antwortete trocken:

„Der Skandal, der den bedrängten amerikanischen Präsidenten und seine geschlagene Armee getroffen hat, lässt sich nicht durch hohle Erklärungen, Propaganda oder psychologische Operationen reparieren.“

Trump hat den Krieg begonnen. Nun weigert er sich, die bittere Ernte einzufahren und sich aus Iran zurückzuziehen. Und Iran gibt nicht nach, die Finanzmärkte brechen ein, die US-Streitkräfte erleiden schwere Verluste bei einer gescheiterten Spezialoperation über Ostern in der Nähe von Isfahan (elf Flugzeuge zerstört), und die Welt schaut fassungslos zu, wie dieser offenbar dem Wahnsinn verfallene Machthaber mit immer neuen Fristen und immer brutaleren Drohungen um sich wirft.

Seine Rhetorik offenbart tiefe Panik und Kontrollverlust. Er verwechselt Stärke mit Geschrei, Diplomatie mit Beleidigungen und strategisches Denken mit pubertärem Getöse. Die Drohung, „das ganze Land in die Luft zu sprengen“, ist keine Verhandlungsstrategie – sie ist die offene Ankündigung eines Völkermords an einem souveränen Volk. Ein Präsident, der selbst weithin als Betrüger und Krimineller gilt, bedroht nun ein ganzes Land mit der totalen Vernichtung.

Wer noch Zweifel hatte, dass dieser Mann eine Gefahr für den Weltfrieden darstellt, dem liefert seine eigene Sprache den endgültigen Beweis. Die Medien der USA und die selbsternannten Qualitätsmedien Europas und Deutschlands haben die Pflicht, endlich diese Schande beim Namen zu nennen: mit moralischer Klarheit und ohne jede Beschönigung. Denn wer bei Trumps Androhungen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit schweigt, macht sich mitschuldig.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Puppen-Parodie von US-Präsident Donald Trump
Bildquelle: Anton Watman / shutterstock

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Israel und die Todesstrafe: Wenn Recht nach Herkunft tötet

09. April 2026 um 07:00

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Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und  Vergeltung zu entfesseln. Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt es israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dieses Gesetz sollte verworfen werden. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

  1. Einleitung

    Die Knesset hat Ende März 2026 das „Death Penalty for Terrorists Law, 5786–2026“[1] in zweiter und dritter Lesung angenommen. Nach den offiziellen Knesset-Angaben stimmten 62 Abgeordnete dafür, 48 dagegen; eine Stimme enthielt sich. Die Vorlage wird auf der offiziellen Gesetzesseite bereits als in dritter Lesung angenommen geführt.

    Der politische Symbolwert ist offenkundig. Juristisch liegt die Sache jedoch nicht in der Parole, sondern im Bauplan. Der Text erweitert nicht bloß einen Strafrahmen. Er zieht Zuständigkeiten in eine bestimmte Richtung, senkt Hürden, trennt Adressaten, regelt Vollstreckung und Geheimhaltung und nennt im Zweckartikel ausdrücklich auch „Vergeltung“ als Ziel. Wer die Tragweite dieses Gesetzes verstehen will, muss deshalb beim Gesetzestext beginnen.

  2. Der historische Rahmen – eine kurze Rückblende

    Israel kennt die Todesstrafe im Recht seit Staatsgründung, auch wenn sie seit langem nicht mehr zur normalen Strafpraxis gehört. Im offiziellen israelischen Staatenbericht an den UN-Menschenrechtsausschuss heißt es, sie sei seit Staatsgründung nur in zwei Fällen vollzogen worden:[2] im Fall Meir Tobianski 1948 und im Fall Adolf Eichmann 1962. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter hat Ende 2025 diesen historischen Befund in seiner Staatenprüfung so zusammengefasst.

    Tobianski steht nicht für einen geordneten Präzedenzfall, sondern für das Gegenbild[3]. Die offizielle staatliche Gedenkseite beschreibt, wie er nach einer vorgefertigten Feldgerichtsverhandlung ohne Verteidiger und ohne geordnetes Verfahren zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde. Später wurde er vollständig rehabilitiert; David Ben-Gurion sprach der Familie in einem Schreiben die völlige Entlastung aus.

    Eichmann steht für etwas grundsätzlich Anderes. Yad Vashem dokumentiert ein lang vorbereitetes reguläres Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Jerusalem, die Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof, ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten und erst danach die Vollstreckung durch Hängen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962. Yad Vashem hebt ausdrücklich hervor, dass Juristen weltweit die Fairness des Verfahrens und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Standards betonten.[4]

    Gerade deshalb trägt der schlichte Satz, Israel habe „die Todesstrafe ja schon immer gehabt“, analytisch nicht. Tobianski ist das Lehrstück des Ausnahmezustands und des Fehlurteils. Eichmann ist der historisch singuläre, bis zuletzt verfahrensförmig durchgehaltene Ausnahmefall. Aus beidem zusammen lässt sich keine Normalität der Todesstrafe ableiten.

  3. Das neue Gesetz und was es bedeutet

    Der Zweck des neuen Gesetzes ist ungewöhnlich offen. Er nennt den „Kampf gegen den Terrorismus“, den Schutz Israels, seiner Bürger und Bewohner, die „Stärkung der Abschreckung“, die Verhinderung von Geiselnahmen und ausdrücklich auch die „Vergeltung[5] für die abscheulichen Taten der Terroristen“. Schon an dieser Stelle zeigt sich: Die Vorlage wird nicht nur als Sicherheitsrecht, sondern auch als Strafrecht der Vergeltung formuliert. Für den behaupteten Zweck der Geiselprävention enthält der Gesetzestext allerdings keinen eigenen Mechanismus; geregelt werden vor allem Todesstrafe, Gerichtsstand und Vollstreckung.

    Der Text adressiert zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Westbank. Der Verteidigungsminister soll den Kommandeur der israelischen Streitkräfte im „Gebiet“ anweisen, binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten das militärische Sicherheitsrecht zu ändern.[6] Danach soll ein „Bewohner des Gebiets“, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht und dabei einen nach dem israelischen Anti-Terror-Gesetz definierten Terrorakt begeht, mit dem Tod bestraft werden. Nur wenn das Militärgericht besondere Umstände feststellt und besondere Gründe protokolliert, darf es stattdessen lebenslange Haft verhängen. Entscheidend ist die Definition des Adressaten: „Bewohner des Gebiets“ ist, wer dort registriert ist oder dort lebt – ausdrücklich ausgenommen sind israelische Staatsbürger und israelische Bewohner.

    Diese Ausnahme ist der juristische Kern der personellen Asymmetrie. Was politisch häufig als allgemeines Gesetz gegen „Terror“ präsentiert wird, ist im Gebiet unter Militärverwaltung gezielt gerade kein allgemeines Gesetz, sondern zieht eine Grenze entlang ethnischer Zugehörigkeit in Verbindung mit lokalem Status. Es erfasst nach seinem Wortlaut nicht die israelische Siedlerbevölkerung im Westjordanland. Die Trennung ist nicht nur Folge der Praxis. Sie ist in die Definition eingebaut.

    Der zweite Bereich betrifft Israel selbst und damit auch den Raum, in dem israelisches Strafrecht gilt. Dort fügt das Gesetz dem Strafgesetzbuch § 301A(c) hinzu. Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, soll – in den bereits in § 301A(a)(10) geregelten Umständen – entweder mit dem Tod oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Anders als im Bereich unter militärischer Verwaltung ist die Todesstrafe hier nicht als zwingende Regelfolge formuliert; der Text eröffnet formal eine Alternative zwischen Tod und lebenslanger Haft.

    Die prozessualen Hürden werden in den Gebieten unter Militärverwaltung gezielt gesenkt. Die militärische Todesstrafe soll nicht davon abhängen, dass die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder unterstützt. Sie soll auch nicht mehr Einstimmigkeit voraussetzen. Und sie soll nicht daran gebunden sein, dass alle Richter des Spruchkörpers mindestens den Rang eines Oberstleutnants haben. Genau dies war bisher aber ein wesentlicher Sicherungsmechanismus: Im geltenden militärischen Recht konnte ein Todesurteil nur einstimmig von einem hochrangigen Dreiergremium verhängt werden.

    Hinzu kommt die Verschiebung des Gerichtsstands in die Exekutive. Nach § 3(b) soll der Verteidigungsminister per Verfahrensanordnung die interne Richtlinie der Strafverfolgungsbehörden (prosecution-venue policy) für diese Fälle festlegen. Das wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich zieht es die Entscheidung über den justiziellen Weg näher an die politische und militärische Leitung heran.

    Die Vollstreckungsarchitektur ist eigens ausgebaut. Todesurteile sollen binnen 90 Tagen nach Rechtskraft vollstreckt werden. Zuständig ist der israelische Strafvollzug. Die Vollstreckungsart ist Aufhängen am Hals, bis der Tod eintritt. Der Premierminister kann zwar Aufschub beantragen, aber insgesamt nur bis zu 180 Tage. Der Verurteilte wird gesondert untergebracht; Zugang haben im Kern Vollzugsbeamte, Geistliche, Ärzte, offizielle Besucher und höchstens zwei Anwälte. Bei der Vollstreckung können Vertreter der Opferfamilien anwesend sein. Das Gesetz ordnet zudem an, dass die Tatsache der Vollstreckung samt Angaben zur hingerichteten Person auf der Website des Strafvollzugs veröffentlicht wird, während Namen der Vollstreckungsbeamten und wesentliche Vollzugsinformationen geheim bleiben und die unbefugte Offenlegung strafbewehrt wird.

  4. Völkerrechtliche Einordnung

    Der menschenrechtliche Maßstab ist klar. Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt das Recht auf Leben (IPbpR)[7]. Von Israel ratifiziert, trat der Pakt für Israel am 3. Januar 1992 in Kraft. In Staaten, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf sie nur für die „schwersten Verbrechen“ vorgesehen werden, nur nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, nur aufgrund eines endgültigen Urteils eines zuständigen Gerichts und nur bei bestehender Möglichkeit von Begnadigung oder Umwandlung. Art. 14 verlangt ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Schuldspruch und Strafe durch ein höheres Gericht. Art. 26 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.

    Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Der Menschenrechtsausschuss hält ausdrücklich fest, dass Zivilpersonen nicht vor Militärtribunalen wegen Kapitaldelikten stehen dürfen. Zudem ist es nach der maßgeblichen Auslegung von Art. 6 mit Sinn und Zweck des Pakts unvereinbar, den tatsächlichen Rückgriff auf die Todesstrafe auszuweiten oder Begnadigungs- und Umwandlungsmöglichkeiten zurückzunehmen. Letztlich sind zwingende Todesstrafen, die richterliches Ermessen über Person und Tat verkürzen, nach derselben Auslegung willkürlich.[8]

    Beim Betrachten der Gleichbehandlungsfrage wird die Asymmetrie der Rechtslage noch deutlicher. Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt der Gesetzestext israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dass Art. 26 nicht nur formale, sondern wirksame Gleichbehandlung verlangt und dass die Todesstrafe nicht diskriminierend verhängt werden darf, macht diese Konstruktion besonders problematisch. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben genau darin bereits 2025 einen strukturellen Diskriminierungseffekt gesehen.

    Hinzu tritt das Problem des Terrorbegriffs. Die neue Todesstrafe ist in Gebieten unter Militärverwaltung eng an die Definition des Anti-Terror-Gesetzes gebunden. Schon 2022 warnten mehrere UN-Sonderberichterstatter, die dortigen Definitionen seien in zentralen Punkten unpräzise und würden Risiken für Legalität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung bergen. Zudem sind sie zu weit gefasst. Wer an einen bereits als überbreit kritisierten Begriff die unwiderruflichste Sanktion hängt, verschärft nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Reichweite eines fatalen Justizirrtums.

    Im besetzten Westjordanland tritt zusätzlich das humanitäre Völkerrecht hinzu. Der Internationale Gerichtshof hat 2024 nochmals festgehalten, dass das Westjordanland und Ost-Jerusalem besetzte Gebiete sind und dass die Vierte Genfer Konvention dort anwendbar ist. Die Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in einem Besatzungsverhältnis „in den Händen“ der Gegenpartei befinden, als „protected persons“. Das Besatzungsrecht ist damit hier kein fernes Hintergrundrauschen, sondern der einschlägige Rechtsrahmen.

    Art. 68 der Vierten Genfer Konvention hängt die Hürde für die Todesstrafe gegen geschützte Personen sehr hoch. Sie kommt nur in wenigen Fallgruppen überhaupt in Betracht, unter anderem bei Spionage, schweren Sabotageakten gegen militärische Anlagen der Besatzungsmacht oder vorsätzlichen Delikten mit Todesfolge – und auch dann nur, wenn solche Taten bereits nach dem vor der Besatzung geltenden Recht „todesfähig“ waren. Art. 75[9] garantiert in jedem Fall das Recht auf Gesuch um Begnadigung oder Strafaufschub und untersagt die Vollstreckung vor Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Mitteilung des endgültigen Urteils. Art. 76[10] verlangt zudem, dass geschützte Personen im besetzten Land festgehalten werden und dort auch ihre Strafe verbüßen.

    Gerade an diesen Punkten kollidiert die neue Regelung am deutlichsten mit dem übergeordneten Recht. Die 90-Tage-Frist unterschreitet die in Art. 75 genannte Sechs-Monats-Sperre deutlich. Der Ausschluss von Begnadigung oder Umwandlung in den Gebieten unter Militärverwaltung widerspricht dem dort ausdrücklich garantierten Petitionsrecht. Die Vollstreckung durch den israelischen Strafvollzug steht jedenfalls dann in scharfem Kontrast zu Art. 76, wenn palästinensische Verurteilte dafür in Anstalten im israelischen Kernland verbracht würden – eine Praxis, die UN-Sonderberichterstatter bereits für andere Haftfälle als Verstoß gegen Art. 76 bezeichnet haben.

    Die Asymmetrie erschöpft sich dabei nicht in einer einzelnen Definition. Zwei Rechtswege operieren über demselben Raum: ziviles israelisches Strafrecht für Israelis, Militärrecht für die palästinensische Bevölkerung unter Besatzung. UN-Sonderberichterstatter beschrieben 2024 diese Ordnung ausdrücklich als duales, nach Status und Nationalität getrenntes System[11]; Richter und Staatsanwälte seien in die militärische Hierarchie eingebunden, die Verurteilungsquote palästinensischer Angeklagter liege seit Jahren bei über 99 Prozent.

    Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten von 2024 Israels Gesetzgebung und Maßnahmen im besetzten Gebiet ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt verbotener Diskriminierung geprüft und die rechtliche Trennung zwischen Siedler- und palästinensischer Gemeinschaft als strukturbildend beschrieben. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Todesstrafenarchitektur nicht als isolierte Strafrechtsnovelle. Sie fügt sich in einen bereits getrennten Rechtsraum ein und verschärft genau dort die schärfste aller Sanktionen. Aus menschenrechtlicher und besatzungsrechtlicher Sicht verdichten sich die Einwände daher an einem Punkt: Das Gesetz macht aus der Ausnahme eine Struktur.

    Der Beschluss steht in erheblicher Spannung zu Art. 6, 14, 15 und 26 ICCPR. Besonders problematisch erscheinen die militärische Zuständigkeit für Zivilpersonen, die Absenkung der bisherigen Verfahrenshürden, die personelle Asymmetrie in den Gebieten unter Militärverwaltung und der ausdrückliche Ausschluss von Gnade oder Strafumwandlung. Am deutlichsten ist die Kollision im Recht der Besatzung: bei Frist, Gnadenrecht und Haftort. Ergänzend haben UN-Sonderberichterstatter und der UN-Ausschuss gegen Folter genau vor diesen Punkten bereits gewarnt.

Fazit

Rechtlich ist der Kern dieses Problems schnell umrissen. Die Knesset hat nicht einfach ein Strafmaß verschärft. Sie hat ein besonderes Todesstrafen-Prozedere für Terrorfälle ersonnen, es im Westjordanland an die Militärgerichtsbarkeit gekoppelt und die Sicherungen um Urteil und Vollstreckung gezielt ausgedünnt.[12] Die Bruchlinien verlaufen entlang von Leben, Verfahren, Gleichheit und Besatzungsrecht.

Abschließender Kommentar

Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche Grenzüberschreitung. Dabei geht es überhaupt nicht um die Debatte „Todessstrafe – JA oder NEIN“. Die Grenzüberschreitung findet statt, weil die unwiderruflichste Sanktion gerade dort Anwendung findet, wo das Recht auf Basis ethnischer Zugehörigkeit bereits geteilt ist, die Zuständigkeit asymmetrisch organisiert und die Verfahrensumgebung im Kern umstritten ist. Das ist nicht Stärke. Das ist ein Missbrauch des Rechts und eine Form der Apartheit, wie sie selbst in Südafrika unter Frederik Willem de Klerk unbekannt war.

Der Verweis auf Eichmann entlastet diesen ungeheuren Vorgang nicht. Er belastet das Gewissen herzensgebildeter Menschen. Eichmann war der singuläre Fall eines bis zum Ende überprüften Verfahrens, mit Berufung und Gnadengesuch, vor zivilen Gerichten und unter weltweiter Beobachtung. Tobianski ist die eigentliche Warnung: Wo militärische Logik, ideologische Aufladung, Eile und existenzielle Sprache zusammenfallen, wird die Möglichkeit des Fehlurteils nicht kleiner, sondern größer. Wer beides verwechselt, verwechselt Ausnahme mit Norm.

Nicht nur demokratische Staaten, sondern auch Ethnokratien wie Israel werden dort geprüft, wo sie über ihre Feinde urteilen. Israel besteht diese Prüfung nicht dadurch, dass es den Weg zum Töten verkürzt, richterliche Sicherungen absenkt und die ultimative Sanktion in einen ohnehin ungleichen Rechtsraum verlagert. Dass der Gesetzestext Vergeltung ausdrücklich ausspricht, nimmt der Vorlage den letzten Rest rhetorischer Tarnung. Recht soll Macht einhegen. Dieses Gesetz benutzt Recht, um den Rachegeist der Vergeltung mit Macht zu entfesseln. Gerade deshalb gehört es nicht verteidigt, sondern verworfen und als Zivilisationsbruch verurteilt.

Titelbild: Lightspring / Shutterstock


[«1] Die Zahlen 5786–2026 beziehen sich auf den jüdischen und gregorianischen Kalender

[«2] STATE OF ISRAEL 5Th Periodic Report by the State of Israel Presented to the U.N. Human Rights Committee Concerning the IMPLEMENTATION OF THE INTERNATIONAL CONVENTION ON CIVIL AND POLITICAL RIGHTS

[«3] Die Tobianski Affaire: Generalstaatsanwalt Jaakow Schimshon Schapira bestand darauf, dass Richter Beeri wegen der rechtswidrigen Tötung Tobjanskis vor Gericht gestellt werde, stieß aber auf Widerstand. Schapira blieb hartnäckig, und Beeri wurde verurteilt. Er wurde zu einem Tag Haft verurteilt, aber noch am selben Abend vom Präsidenten begnadigt.

[«4] Adolf Eichmann Prozess

[«5] Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe (Link mit VPN Region Israel)

[«6] „Der Verteidigungsminister weist den Befehlshaber der israelischen Verteidigungsstreitkräfte in dem Gebiet an, innerhalb von 30 Tagen Folgendes zu ändern…“ […] „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht… sofern die Handlung einen terroristischen Akt darstellt… wird zum Tode verurteilt…“

[«7] General Comment No. 36 (Artikel 6 – Recht auf Leben)

[«8] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

[«9] Artikel 75 – Strafverfahren: Todesurteil

[«10] Artikel 76 – Behandlung von Inhaftierten

[«11] UN-Experten verurteilen jahrzehntelange unfaire Gerichtsverfahren gegen Palästinenser im besetzten Westjordanland.

[«12] Der parlamentarische Beschluss ist durch die offiziellen Knesset-Quellen belegt, aber in den amtlichen Veröffentlichung im Gesetzblatt (Reshumot) noch nicht veröffentlicht.

(Auszug von RSS-Feed)

„Mit Kriegstreibern haben wir nichts zu bereden.“

08. April 2026 um 12:06

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Während hierzulande über „Werte“ und „regelbasierte Ordnung“ debattiert wird, lohnt ein Blick auf die Perspektive derjenigen, die unter den Bomben leben. In einem Interview mit Mawuena Martens und Dominik Wetzel zeichnet Irans Botschafter Majid Nili Ahmadabadi ein Bild, das den gängigen Erzählungen widerspricht: von gebrochenem Völkerrecht, doppelten Standards und einer westlichen Politik, die eher eskaliert als befriedet. Ein Gespräch, das Fragen aufwirft – und Gewissheiten erschüttert. Das Interview wurde am Wochenanfang geführt, beinhaltet also noch nicht den „Waffenstillstand“.

Martens/Wetzel: Danke, dass Sie sich Zeit für dieses Gespräch genommen haben. Sie sind vermutlich gerade jeden Tag im Gespräch mit der Öffentlichkeit?

Majid Nili Ahmadabadi: Das ist unsere Aufgabe. Wir sind nicht glücklich mit der Situation, denn das Leben unseres Volkes ist nicht normal derzeit. Das Fehlverhalten des israelischen Regimes und der USA bereitet uns Kopfschmerzen. Sie greifen Zivilisten an. Allein bei der Bombardierung der Mädchengrundschule in Minab wurden mehr als 175 Mädchen getötet. Sie haben uns angegriffen, als unser Volk gefastet hat. Diese Menschen anzugreifen, zeigt das Fehlen von Moral. Doch zur selben Zeit haben wir Hoffnung. Das ist die iranische Kultur, wir schauen alle auf das Morgen.

Im Iran ist noch immer eine Internetblockade in Kraft. Dadurch gelangen kaum Bilder vom menschlichen Leid an die Weltöffentlichkeit. Gleichzeitig sind Kriege immer auch Informationskriege. Der Vietnam-Krieg konnte unter anderem deswegen gestoppt werden, weil die Grausamkeiten ans Licht kamen und Menschen in den USA auf die Straße gingen. Warum ist das Internet blockiert, und ist das nicht kontraproduktiv, um den Menschen in den USA und Europa zu vermitteln, was geschieht?

Sicherlich ist es kontraproduktiv, aber es ist nun mal Fakt, dass wir im Krieg sind. Und künstliche Intelligenz spielt heutzutage eine viel bedeutendere Rolle als zu Zeiten des Vietnam-Kriegs. Sie führt Attentate auf Politiker aus, auf unsere Leute. Wie? Mithilfe des Internets. Sie haben recht, dass durch das Internet und durch ausländische Medien Menschen sehen würden, was im Iran geschieht. Außerdem hat es seinen zivilen Nutzen. Doch Sicherheit ist viel wichtiger. Die Israelis nutzen das Internet, um Attentate auf unsere Leute auszuführen. Die Iraner, die hier leben, wissen sehr gut, dass die Situation nicht gut ist. Das Hauptproblem ist KI, deshalb müssen wir vorsichtig sein.

Sind Sie regelmäßig in Kontakt mit der deutschen Regierung? Wie nehmen Sie Deutschlands Rolle im Iran-Krieg wahr?

Zu diesem Thema sind wir nicht in ständigem Austausch. Nein. Mit Kriegstreibern haben wir nichts zu bereden. Wenn sich Konzerne wegen wirtschaftlicher Vorteile einen Krieg wünschen, sind sie Kriegstreiber. Doch wenn einige in Deutschland für einen lang anhaltenden Frieden sind, auf internationales Recht und Moral pochen, dann sprechen wir mit ihnen. Leider ist das, was gerade geschieht, ein klarer Bruch internationalen Rechts. Wir waren mitten in den indirekten Verhandlungen mit den USA in Genf. Die Gespräche waren sehr produktiv. Das sind nicht meine Worte. Das waren die Worte des deutschen Außenministers, als er in Washington war. ‚Es war sehr produktiv und sehr positiv. Macht weiter mit den Gesprächen‘, das hat er gesagt. Doch was war das Ergebnis? Angriffe des israelischen Regimes und der Vereinigten Staaten. Laut der Charta der Vereinten Nationen, Artikel 2 Paragraph 4, ist dies eine klare Verletzung des internationalen Rechts. Dann wurden die Schulkinder ins Visier genommen, unser Militär, unsere Krankenhäuser. Hunderte Gesundheitseinrichtungen sind getroffen worden. Unsere Politiker wurden gezielt getötet.

Eines unserer Marineschiffe hat an dem internationalen Manöver Milan 2026 teilgenommen. Es war unbewaffnet und es ist dennoch angegriffen worden. Das war ein Bruch des Völkerrechts. Und wir haben keine Stimmen gehört, die diese Art der Kriegsführung verurteilen, außer die des Bundespräsidenten – und das, obwohl über 60 Prozent der Deutschen der Meinung ist, dass es ein Verbrechen ist.

Also: Wir haben keine Erwartungen an Deutschland. Wenn deutsche Politiker glauben, dass mit Blick auf diesen Krieg internationales Recht keinen Platz hat, welche Erwartungen an sie sollten wir dann haben? Doch bei Menschen, die den Frieden bevorzugen, Politiker, die denken, dass dieser Krieg nicht nur gegen internationales Recht verstößt, sondern auch gegen die Moral, dann sind wir bereit, ihnen zuzuhören.

Sie befinden sich in einem Krieg gegen Länder wie Israel und die Vereinigten Staaten, die derzeit einen Völkermord in Gaza begehen. Was macht das mit ihnen, solchen mächtigen Armeen gegenüberzustehen, die offensichtlich gar keine Achtung vor dem internationalen Recht oder grundlegenden Menschenrechten haben?

Menschen, Politiker, Entscheider sollten verurteilen, was in Gaza geschieht. Mehr als 75.000 Menschen sind dort getötet worden. Wenn die internationale Gemeinschaft das Richtige getan hätte, diese Tat zu verurteilen, dann wären wir nicht in der Situation, in der wir jetzt sind. Eine Verurteilung ist das Mindeste, was man erwarten kann. Denn wenn wir den Bruch des internationalen Rechts nicht verurteilen, dann haben wir morgen das Gesetz des Dschungels. Das bereitet nicht nur uns Iranern Kopfschmerzen, sondern auch sonst jedem in der internationalen Gemeinschaft. Wenn keine internationalen Regeln mehr eingehalten werden, wird das ins Chaos führen.

Von iranischer Seite sind Berichte über Verhandlungen mit den USA bisher dementiert worden. Gibt es wirklich keine Gespräche? Welche Sicherheitsgarantien fordern sie in einem solchem Fall bzw. welche Bedingungen bräuchte es für einen Waffenstillstand oder einen Friedensvertrag?

Welche Verhandlungen meinen Sie? Wir waren im vergangenen Juni mitten in den indirekten Verhandlungen mit den USA. Ich sage indirekt, denn wir können uns auf US-amerikanische Politiker oder Entscheidungsträger nicht verlassen. Seit dem Beginn der Revolution vor 47 Jahren haben sie sich meinem Land gegenüber falsch verhalten. Sie haben Saddam Husseins Aggression gegen mein Land über mehr als acht Jahre lang mit ausgeklügelten Waffen unterstützt. Auch deutsche Konzerne lieferten Hussein chemische Waffen. Aufgrund unserer Kultur, aufgrund unserer Zivilisation, unserer Religion und unseres Glaubens haben wir nicht mit chemischen Waffen geantwortet. Nichtsdestotrotz haben wir keine guten Erinnerungen, wenn es um Amerika geht. Also begannen wir indirekte Verhandlungen, doch es waren nicht wir, sondern die andere Seite, die darum bat. Was war das Ergebnis? Das israelische Regime attackierte Teheran im Juni und die USA folgten ihm.

Bei den jüngsten Gesprächen im Februar waren es wieder die Amerikaner, die Verhandlungsbereitschaft gezeigt hatten. Und wieder waren die Gespräche mit Witkoff und Kushner sehr positiv. Was war das Ergebnis? Wieder Angriffswellen gegen ganz Iran durch das israelische Regime und Amerika. Also sitzen wir da am Tisch und verhandeln, doch sie interessieren sich nicht für Verhandlungen. Sie verfolgen ein anderes Ziel. Wenn das so ist, warum sollten wir mit ihnen weiter verhandeln?

Bis heute bezweifle ich, dass beide Seiten um einen Tisch sitzen werden. Verhandlungen sind klar definiert und auf ein konkretes Ziel ausgerichtet. Sie bedeuten nicht, dass man sich Zeit nimmt und diese verschwendet, damit am Ende Bombardierungen stehen, sondern Austausch von Perspektiven nicht direkt, aber durch andere Länder. Wir antworten auf Nachrichten. Wir teilen unsere Meinung mit. Deren Kern ist: Wir werden uns mit allen konventionellen Mitteln verteidigen. Wir werden der anderen Seite nicht gestatten, eine solche Aggression gegen Iran zu wiederholen. Wir benötigen jetzt objektive Garantien, dass die Angreifer nicht noch einmal eine solche Welle der Aggression durchführen können. Denn wir haben dieses Spiel nicht gestartet. Sie haben angefangen. Eine weitere Grundlage für die Verhandlungen sind Reparationen. Ich denke, dass das fair ist. Sie haben angegriffen, also müssen sie dafür zahlen. Das sind die beiden Grundbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit es Verhandlungen geben kann.

Was muss also geschehen, damit der Krieg endet?

Die Angriffe müssen aufhören. Wir brauchen einen lang anhaltenden Frieden. Wir wollen keinen Waffenstillstand, damit hatten wir im Juni schlechte Erfahrungen.

Wenn es keine Verhandlungen gibt, dann folgt daraus wohl, dass Iran diesen Krieg gewinnen will. Wie würde ein Sieg aussehen? Es scheint doch, als würde der Konflikt jeden Tag mehr Parteien haben.

In Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ist das Recht verankert, sich zu verteidigen. Wir haben unseren Nachbarstaaten vor dem Krieg klargemacht: Wenn das israelische Regime und die Vereinigten Staaten angreifen, werden wir US-amerikanische Militärstützpunkte und israelische Soldaten in der Region attackieren. Das ist eine angemessene Antwort, wir haben nicht gegen internationales Recht verstoßen, indem wir unsere Nachbarländer angreifen. Wir respektieren ihre territoriale Integrität. Wir haben immer noch sehr gute Beziehungen zu ihnen, und der Präsident ist weiterhin in Kontakt mit einigen Ministern am Persischen Golf.

Schafft sich Iran mit dieser Politik nicht immer neue Feinde?

Verstehen Sie, wenn man sich verteidigt, muss man sich verteidigen. Wenn es keine Garantie für einen dauerhaften Frieden gibt, wenn die Angreifer die Region für ihre Zwecke missbrauchen möchten, hat man keine andere Option. Wenn wir mit unseren Nachbarstaaten sprechen, sagen wir: ‚Seht, die Kampfflugzeuge nutzen alle euren Luftraum, warum?‘ Die Raketen, die Tomahawks, die in unsere Schulen einschlagen, werden in der Region abgefeuert. Wir haben Beweise dafür.

Wie ist derzeit die Situation in Iran? Wie geht es den Menschen – auch nach der Bombardierung der Öldepots in Teheran?

Letzteres ist ein weiteres Beispiel für das Fehlverhalten und das Fehlen von Moral. Teheran ist eine gewaltige Hauptstadt mit mehr als zehn Millionen Menschen. Die Attacke auf diese Öllager bedeutet drastische ökologische Konsequenzen. Unsere Freunde in Europa haben das nicht verurteilt.

Warum? Wo ist der Unterschied zwischen uns und der Ukraine? Deutschland sollte diese Angriffe mit Blick auf die ökologische Katastrophe und die Zukunft aller Lebewesen verurteilen. Wichtiger noch als Frieden ist die Moral. In diesem Krieg sind die größten Opfer das Völkerrecht und die Moral.

Stichwort Moral. Wenn sich Ihr Gegner unmoralisch verhält, halten Sie sich dann an moralische Standards? Die israelische Seite wirft Ihnen beispielsweise vor, Sie würden Streubomben verwenden – wobei man dazusagen muss, dass Tel Aviv und Teheran die Konvention zur Ächtung dieser Waffe beide nicht unterzeichnet haben.

Wissen Sie, Streubomben haben eine spezifische Definition. Die Bomben und Raketen, die der Iran verwendet, enthalten keine Streumunition. Wir verwenden nur konventionelle Mittel zur Verteidigung.

Anfang Januar gab es große Demonstrationen und Proteste in Teheran und anderen Städten. Westliche Politiker haben eine gewaltsame Niederschlagung verurteilt. Was geschah aus Sicht der iranischen Regierung?

Ich denke, der Westen ist nicht in der Position, über Menschenrechte oder die Ereignisse im Iran zu sprechen. Warum? Weil Sie immer noch nicht verurteilt haben, dass die Amerikaner die Schule in Minab bombardiert haben. Wo ist der Unterschied zwischen den Menschen die im Dezember gelitten haben, und denen jetzt? Es sind zudem dieselben Regierungen, die immer noch zögern, die Ermordung von über 75.000 unschuldigen Menschen in Gaza zu verurteilen.

Doch um auf Ihre Frage einzugehen: Ja, Ende Dezember gab es Demonstrationen mit wirtschaftlichen Forderungen. Das ist normal bei einer Wirtschaftsblockade – normal, wenn es Sanktionen gegen ein Land gibt und eine Blockade von harten Währungen. Geschäftsleute können dann nichts kaufen oder verkaufen. Meine Regierung akzeptierte zu dieser Zeit die Argumente und Forderungen der Demonstranten, und bis zum 8. Januar gab es keine Probleme. Doch vom 8. bis 10. Januar gab es ernst zu nehmende Aktivitäten im Iran, größtenteils aus dem Ausland gesteuert, besonders von Israel aus. Wissen Sie, dass der Chef des Mossad meinte: ‚Unsere Agenten sind mit euch auf den Straßen Irans.‘?

Vor Kurzem hatte ich ein Gespräch mit einem Journalisten. Er sagte mir, mehr als 30.000 Menschen seien bei den Protesten getötet worden. Ich meinte: ‚Woher wissen Sie das? Warum nicht 40.000? Warum nicht eine Million? Was ist ihre Quelle?‘ Er antwortete mir, er sei im Kontakt mit einigen Menschen im Iran und die Mehrheit im Iran sei gegen die iranische Regierung. Doch ich erwiderte: ‚Sind Sie im Iran, oder sind Sie hier?‘

Sogar heute sind sehr viele Menschen auf den Straßen, um laut zu sagen, dass wir unsere territoriale Integrität respektieren. Wir können anderen Staaten nicht erlauben, dagegen etwas zu unternehmen. Das ist die Mehrheit. Und glauben Sie mir, auch jetzt erhalte ich viele Anfragen von Iranern, die hier leben und sagen, sie würden gerne nach Hause zurückkehren, um das Land zu verteidigen. Wenn es eine Krise gibt, tendieren die Menschen dazu, zu fliehen. Im Iran ist das etwas ganz anderes. Hier kommen die Iraner zur Verteidigung zurück. Das hat etwas mit der Mentalität zu tun, mit der Kultur, der Zivilisation, der Religion. Ein weiterer Punkt: Im Juni 2025 haben wir einen Angriff vom israelischen Regime und Amerika erlebt, später am 8. bis zum 10. Januar wieder. Dann kurz darauf Anfang März eine andere Form des Angriffs. Wer ist der Hauptverursacher? Das israelische Regime und Amerika.

Sie sagen also, die Aufstände waren eine andere Form der Aggression?

Es gibt einige Verbindungen und wir haben gute Beweise. Sie begannen mit der Illusion, dass das System am Ende sei und die Balkanisierung Irans vor uns läge. Im Juni 2025 haben sie es nicht geschafft. Dann änderten sie ihre Strategie mit dem Geschehen vom 8. bis 10. Januar. Das ist fehlgeschlagen. Dann haben sie auf die jüngsten Angriffe hingearbeitet. Es gibt also einen Zusammenhang.

Was sind die Gründe für die Angriffe?

Wenn sie sich einen runden Tisch als Feld der Aggressionen vorstellen, dann steht ein Teil für Israel, ein anderer für die USA und noch ein anderer Teil für Iran. Die Mentalität der Amerikaner ist nicht eindeutig. Nicht einmal Donald Trump weiß wahrscheinlich, was der Hauptgrund dafür war, dass er den Iran angegriffen hat, denn er hat zu diesem Zeitpunkt nicht einmal eine Ausstiegsmöglichkeit. So viel zu Amerika. Der Iran ist hier eindeutig. Wir werden uns mit allen konventionellen Mitteln verteidigen. Hier unterscheiden wir uns. Die Mentalität von Israel ist auch eindeutig.

Ich unterscheide zwischen Netanjahu und Israel. Er will weitermachen und Probleme für die ganze Region verursachen. Er will eine Balkanisierung der Region erreichen, angefangen beim Libanon und Syrien. Was ist das Ergebnis? Das Fortbestehen seines politischen Lebens. Solange Chaos herrscht, kann Netanjahu als Premierminister weiterregieren. Doch wenn Stabilität herrscht, muss er ins Gefängnis, denn es gibt sowohl Anklagen gegen ihn im Land als auch durch den Internationalen Strafgerichtshof. Also wird er weiter mit aller Macht Chaos über die Region bringen. Die Konsequenzen bedeuten ihm nichts. Das ist ein Problem, das unsere Freunde in Europa in Betracht ziehen müssen.

Europa spielt keine Rolle in diesem Spiel. Das ist schade, denn wegen seiner direkten Interessen sollte Europa etwas tun, kann aber nicht. Warum? Durch die Position, die seine Länder eingenommen haben, also der Nichtverurteilung der Angriffe, senden sie kein Zeichen guten Willens aus, um einen langfristigen Frieden zu erreichen. Auch der Iran kann sich nicht auf sie verlassen. Früher konnten wir den USA nicht trauen, jetzt können wir auch Europa nicht trauen. Sie sind also nicht in der Position, irgendeine Rolle einzunehmen.

Und doch ist die EU betroffen von diesem Krieg. Wie der Rest der Welt leiden ihre Mitgliedsstaaten unter der Schließung der Straße von Hormus.

Es ist nicht unsere Absicht, wirtschaftliche Probleme für die Menschen zu erzeugen, ungeachtet dessen, wo sie leben. Bei sicherem Leben, sozialen Perspektiven, wirtschaftlichen Überlegungen und sogar bei der Frage von Flüchtlingen geht es um eure Sicherheit. Eure Sicherheit ist unsere Sicherheit. So ist das generelle Denken. Sehen Sie, die Menschen in Gaza sind vornehmlich Sunniten. Wir sind Schiiten. Wir unterstützen sie. Warum? Weil ihr Leben so wichtig ist wie unser eigenes. Dasselbe gilt auch für Menschen in Deutschland, die Menschen in Europa und Amerika. Doch wenn jemand Probleme erzeugen möchte und Krieg ins Spiel bringt, müssen wir uns verteidigen. Da gibt es keine Alternative. Wenn jemand unser Volk mit Raketen angreift oder Soldaten dazu bringt, die Insel Kharg einzunehmen, müssen wir uns verteidigen. Die Straße von Hormus liegt in unserer direkten Nachbarschaft und ist Teil unserer territorialen Integrität und Souveränität. Es ist nicht unsere Absicht, wirtschaftliche Probleme für die Menschen zu erzeugen. Es ist eine Sünde, eine Katastrophe für alle. Aber die Hauptverursacher dafür sind Israel und Amerika. Wir verteidigen uns nur.

Was ist die Strategie dahinter, die Straße von Hormus geschlossen zu halten?

Die Straße von Hormus ist offen.

Aber nicht für jeden.

Für Staaten, die die Aggressoren nicht unterstützen und die sich nicht an den Angriffen beteiligen, ist sie offen. Es gibt einige Schiffe, die den Golf schon verlassen haben und die die Straße durchfahren. Aber den Angreifern können wir das nicht erlauben. Wenn ein Land ausgefeilte Waffensysteme an Israel liefert, das uns angreift, warum sollten wir ihnen dann erlauben, unsere Souveränität für ihren Vorteil auszunutzen? Es ist nur logisch, gewisse Vorkehrungen zu treffen. Wir bereiten den Menschen in Deutschland nicht gerne Probleme, denn ihr Wohlstand ist auch Wohlstand für die Menschen im Iran. Wissen Sie, was das Problem ist? Das Problem sind einige Länder in Europa und Amerika, die sich verrechnet haben. Unsere beachtliche Zurückhaltung gab ihnen das Gefühl, der Iran sei schwach. Das ist nicht der Fall. Seit dem Beginn des Systems vor 47 Jahren haben wir mit aller Macht versucht, gute Beziehungen mit anderen zu führen: durch das Offenhalten der Straße von Hormus, indem wir die Sicherheit der Europäer gewährleistet haben, indem wir den Islamischen Staat (IS) bekämpft haben. Iran war an vorderster Front im Kampf gegen den IS. Doch leider glauben einige in Westeuropa und Amerika, dass unsere beachtliche Zurückhaltung Schwäche bedeutet. Das ist nicht der Fall. Und ich denke, diese ist jetzt vorbei.

(Auszug von RSS-Feed)

Wehrpflichtgesetz Volk ohne „Vaterland“ soll kriegstüchtig werden

08. April 2026 um 08:46

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Das Bild zeigt den Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius von der SPD. Das aktuelle Wehrpflichtgesetz befeuert eine Debatte über Patriotismus und den Sinn von Volk und Vaterland und wozu es eine starke Armee für Deutschland braucht.

Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht die Bundeswehr informieren, wenn sie länger als drei Monate das Land verlassen wollen. Doch wer will noch für diese Regierung kämpfen? Ein Kommentar von Laila Mirzo.

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“Ausnahmsweise”: Staatsanwaltschaft stellt zwei Ermittlungen wegen Volksverhetzung ein

08. April 2026 um 07:00

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Von “guten Nachrichten” berichtet aktuell Rechtsanwalt Markus Haintz: Die Staatsanwaltschaft in Traunstein (Bayern) hat in zwei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt, nun aber beide Verfahren eingestellt. Auslöser waren erboste Kommentare in den sozialen Netzen gewesen, die als Reaktion auf Gewaltverbrechen gepostet worden waren.

Die stetigen Schlagzeilen über gewalttätige Übergriffe im besten Deutschland erhitzen immer wieder die Gemüter. Wegen zweier Kommentare auf Facebook, die zu Beiträgen eines Nachrichtenportals abgesetzt worden waren, hatte die Staatsanwaltschaft im bayerischen Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.

Der erste Fall bezog sich auf einen Beitrag über eine brutale Attacke auf einem Spielplatz: Zwei unbekannte Täter hatten erst mit Softair-Waffen auf Kinder geschossen und sie dann angegriffen. Der Beschuldigte kommentierte:

„Meine erste Frage, waren da am Sonntagnachmittag keine Erwachsenen? Und diesen netten Fachkräften würd ich gern die softair in den Ar… schieben und mal schauen ob die Kugel oben wieder rauskommt. Weg mit dem ganzen Dreck hier. Unglaublich was die sich hier erlauben.“

Der zweite beanstandete Kommentar drehte sich um einen Bericht über einen 76-jährigen Radfahrer, der von einem Rollerfahrer bewusstlos geschlagen wurde:

„Und natürlich hat niemand was bemerkt. Alle Augen waren plötzlich woanders. Es wird Zeit für Waffen!!!! Dieses eldendige kanackenpack braucht mal bissl Zündstoff im Arsch.“

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Markus Haintz argumentierte, dass es in beiden Fällen an einem Bezug zu einer konkreten Bevölkerungsgruppe mangele: Der erste Kommentar beziehe sich nur auf die beiden Täter; beim zweiten sei unklar, welche Gruppe überhaupt gemeint sein soll, weil die Nationalität des Täters nicht bekannt ist.

Weiterhin wurde argumentiert, dass es sich bei den Kommentaren nicht um Angriffe auf die Menschenwürde handele. Damit seien sie auch nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Das wäre aber eine Voraussetzung für Volksverhetzung.

Tatsächlich folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation: Es bestehe kein hinreichender Tatverdacht im Sinne einer überwiegenden Verurteilungswahrscheinlichkeit; damit fehle die Voraussetzung für die Erhebung der öffentlichen Klage oder für die Beantragung eines Strafbefehls. Wie in der Strafprozessordnung vorgesehen, wurden die Ermittlungen eingestellt (§ 170 Abs. 2 StPO).

Es bleibt sicherlich dabei, dass man im besten Deutschland aufpassen muss, was man in den sozialen Netzen postet – insbesondere im Eifer des Gefechts, wenn Schocknachrichten und die Hilflosigkeit angesichts der Zustände im Land einen in Zorn versetzen. In der Kommentarspalte auf X mutmaßt ein Nutzer, dass die Staatsanwaltschaft vielleicht auch nur überlastet sein könnte. Doch so oder so: Der Bevölkerung wird am meisten geholfen sein, wenn die Justiz sich auf tatsächliche Gewalttäter konzentrieren kann, statt jene zu verfolgen, die diese Täter kritisieren. Unvergessen ist der Fall einer Frau, die wegen eines zornigen Kommentars länger in Haft musste als die Vergewaltiger, auf die sie sich bezogen hatte. Wir berichteten:

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SOS-Kinderdorf, Caritas, UNICEF und Co.: Skandale und Vertrauenskrise der “Guten”

07. April 2026 um 15:00

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Nach Publikwerden schwerwiegender Missbrauchsvorwürfe gegen SOS-Kinderdörfer im Herbst ist der Ruf der Organisation schwer beschädigt. Österreichweit sind die Spendeneinnahmen eingebrochen. Über das Angebot sogenannter Pfandboxen läuft die Unterstützung freilich weiter: Ein Blick auf die Partner dieses Unternehmens offenbart neben den SOS-Kinderdörfern noch weitere skandalgebeutelte Organisationen. Unseren Gastautor erinnert das an ein Zitat, das Goethe zugeschrieben wird: “Sage mir, mit wem du umgehst, so sage ich dir, wer du bist.” Oder auch: Gleich und gleich gesellt sich gern …

Gastbeitrag von Bernd Stracke

Der Klick auf einen zufälligen Netzfund (siehe hier) kann erstaunliche Querverbindungen offenbaren. Zum Beispiel, wer – etwa über die Wiener Standup-Firma pfandbox.at – mit SOS-Kinderdorf zumindest indirekt als Partner verbandelt ist, und das auch noch Monate nach Ausbruch des Skandal-Super-Gaues rund um die einstige Vorzeige-Hilfsorganisation Hermann Gmeiners. So stößt man im Netz auf folgende SOS-Kinderdorf-„Pfandbox-Partner“ (alphabetische Reihenfolge, kein Anspruch auf Vollständigkeit): Caritas, Hami, Johanniter, Rote Nasen, Unicef, Ute Bock und Volkshilfe.

Screenshot der Website SOS-Kinderdorf.at
Partnerorganisationen von “Pfandbox” – Screenshots von pfandbox.at

Caritas

Der im aktuellen OGM-Vertrauensindex weiter nach hinten gerutschte und sogar noch schlechter als „Licht ins Dunkel“ und „Nachbar in Not“ abschneidende Sozialkonzern Caritas lebt zu zwei Dritteln von der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden) und muss sich mit unschönen Attributen wie Profitgier und Asylindustrie-Nähe herumschlagen. Massiven Gegenwind verspürt die Caritas aber nicht nur im Inland, wo ihr sogar konservative Medien dringenden Reformbedarf attestieren, sondern auch im deutschen Nachbarland. Dort hat die Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa mit ihrer Forderung nach Rentenzugeständnissen älterer Menschen einen veritablen Shitstorm ausgelöst.

Hami

Bei weitem nicht an den Bekanntheitsgrad der Caritas reicht die SOS-Partnerin „Hami“ heran. Hier offeriert das Netz zwei Fundstellen (hier und hier). Im ersten Link stellt sich die 37-jährige Iranerin Atena Adineh als „Vorsitzende des Vereins Hami“ vor. Das Farsi-Wort Hami stehe „für leidenschaftliche Unterstützung in den Bereichen Gesundheit, Bildung und kulturellem Austausch“. Der zweite Link hat einen anderen Fokus: „Hamadan Hasun, in den sozialen Medien kurz Hami.hsn, ist eine Influencerin, Aktivistin und Künstlerin, die sich für Frauenrechte, gegen Sexismus und für soziale Gerechtigkeit einsetzt. Ihre medialen Feldzüge richten sich nicht vorrangig gegen Kindesmissbrauch, Schlagen und Einsperren von Kinderdorfkindern à la Hermann Gmeiner, sondern zeitgeistig gegen das Catcalling (Anm.: deutsch etwa „Katzen-Rufen“, also sexuell anzügliches Nachrufen, Reden und Nachpfeifen).

Johanniter

Die Sinnhaftigkeit einer über die „Pfandbox“ laufenden SOS-Kinderdorf-Partnerschaft mit den österreichischen Johannitern, die in ihrem Netzauftritt als „unsere Aufgaben“ u. a. Flüchtlingshilfe, Auslandshilfe, Organtransport (!) und Vermisstensuche durch Rettungshunde definiert, mag sich vielleicht nicht jedermann auf den ersten Blick erschließen.

Rote Nasen

Die mit SOS-Kinderdorf via Pfandbox verpartnerten „Roten Nasen“ haben es sich zur Aufgabe gemacht, in Spitälern kranken Menschen mittels speziell ausgebildeter Clowns „wieder Hoffnung und Lebensmut zu schenken“. Das deutsche DZI (Zentralinstitut für soziale Fragen) bewertet die Spaßmacher jedenfalls als „nicht förderungswürdig, da sie (…) gegen wichtige Grundsätze der Geschäftspraxis vertrauenswürdiger Spendenorganisationen verstoßen – wie zum Beispiel sparsame Mittelverwendung sowie wahre, klare und sachliche Spendenwerbung“. Auch das Minus im jüngsten OGM-Vertrauensindex dürfte den Clowns kein Lächeln auf die Lippen zaubern.

Unicef

Auch die – ebenso wie SOS-Kinderdorf – um Spenden buhlende, aber kurioserweise über die Pfandbox-Nebenschiene eine „Partnerschaft“ just mit dem potentiellen SOS-Konkurrenten pflegende internationale Organisation UNICEF (8,2 Mrd. Dollar Budget, weltweit 13.000 Mitarbeiter) hat Reputationsprobleme, wie u.a. die „Zeit“ unter dem Titel „Beschmutztes Image“ aufzeigte und sogar als „absoluten Supergau“ bezeichnete: Der Organisation wurde „Misswirtschaft, Verschwendung von Spendengeldern und horrende Vermittlungsprovisionen“ vorgeworfen. Statt hungernden Kindern in Afrika zu helfen, sollen Spendeneintreiber fürstlich entlohnt worden sein. Von gesammelten 97,3 Millionen Spendengeldern hätten angeblich 17,5 Millionen die Kinder gar nicht erreicht. Unicef dementiert(e) freilich heftigst.

Trotzdem waren Medien alarmiert, Spender irritiert und etwa 8000 ehrenamtliche Unicef-Helfer in Deutschland schockiert. Die „Zeit“ wagte jedenfalls keine optimistische Vorausschau: „Dass sich daran in absehbarer Zeit etwas ändern wird, ist bei der Unicef nicht zu erkennen.“ Auch die Frankfurter Rundschau prognostizierte „Folgen“ des „anrüchigen Geschäftsgebarens“. Die Zustände seien „vorsichtig gesagt unappetitlich“. Die Organisation sei von einem Geschäftsführer geführt worden, der „weitgehend frei und unkontrolliert schalten und walten kann. Er nutzt diese Freiheit, um sich und seiner Seilschaft Einfluss und Einkommen zu sichern (…). Aufträge werden an gute Bekannte vergeben, Provisionen an Leute gezahlt, die dafür keinerlei Leistung erbrachten. Das Arbeitsprinzip ist banal: Eine Hand wäscht die andere, aber keine wird dabei sauber.“

Das alles, jedenfalls das meiste davon, sei „juristisch nicht einmal anfechtbar“. Und: Unicef stehe hier nicht allein da: „Der Fall wirft ein Schlaglicht auf eine Branche (…), ob Aktion Mensch, Caritas oder Diakonisches Werk (…) Sorgsam verschweigen sie allesamt, dass der Spendenmarkt ein Markt wie andere auch ist; ein Markt, auf dem der Wettbewerb um jeden einzelnen Euro mit harten Bandagen ausgetragen wird. Ehrenamtliches Engagement fließt zusammen mit professionellem Marketing, prominente Unterstützer verleihen dem Geschäft Glaubwürdigkeit und Sympathie.“

Derartige schlechte Nachrichten färben nicht nur direkt auf die Unicef-Mutter, also die Vereinten Nationen, ab, sondern zweifellos auch auf die vergleichsweise winzige Unicef Österreich. Das „Österreichische Komitee für Unicef“ versucht seit Jahren u. a. mit Hilfe seines „Unicef-Botschafters“, des Moderators Thomas Brezina, nach Kräften gegenzusteuern. Zumindest teilweise erfolgreich, wie üppig sprudelnde „freiwillige Beiträge von Regierungen, Gemeinden, privaten Spendern und Firmen“ belegen: Das offizielle Spendenvolumen betrug 2022 zehn Mio. Euro, was den Staat, pardon: den Normalbürger, durch die Steuerabsetzbarkeit „unsichtbar“ weiteres Geld kostet. Im jüngsten APA/OGM-Vertrauensindex musste übrigens auch die Unicef zuletzt ein herbes Minus von 15 Punkten hinnehmen.

Ute Bock

Auch die Nachfolger der verstorbenen Flüchtlings- und Asylwerberhelferin Ute Bock sind mit SOS-Kinderdorf über eine „Pfandbox“-Partnerschaft liiert. Die zeitweise am Rand des finanziellen Ruins operierende Ute Bock war seinerzeit glücklicherweise von Neos-Financier und Neos-Ex-ORF-Stiftungsrat Hans Peter Haselsteiner über dessen Privatstiftung Concordia gerettet worden. Außerdem erhielt Ute Bock, nachdem sie im Zusammenhang mit Mietgeld-Missbrauchsvorwürfen rund um den „Fonds Soziales Wien“ unter schlimmen Verdacht geraten war, sowohl von der Justiz als auch, wenig verwunderlich, vom linken „Standard“ einen glatten „Persilschein“.

Als „Schwester im Geiste“ mancher SOS-Kindesmisshandler hatte Ute Bock öffentlich zugegeben, als Heimmutter im Wiener Gesellenheim Zohmanngasse selbst „auch Detschn (Anm.: Ohrfeigen) ausgeteilt“ zu haben, denn: „Das war damals so üblich“. Was in- und ausländische Preisverleiher nicht davon abhielt, die „gute Ute“ mit Auszeichnungen zu überhäufen bzw. ihr solche nicht, wie etwa aktuell den SOS-Granden, nachträglich abzuerkennen. Zu Ute Bocks Orden-Highlights zählen der Bruno-Kreisky-Preis, der ORF-Seniorenpreis, der Preis des Österreichischen Roten Kreuzes, der Weltmenschpreis, der Interkulturpreis Oberösterreich, und, quasi als Krönung, das Goldene Verdienstzeichen der Republik Österreich.

Ute Bock verbindet mit Hermann Gmeiner übrigens auch den „Leider-Nein-Friedensnobelpreis“: Sie war eine von fünf Österreicherinnen, die beim Projekt „1000 Frauen für den Friedensnobelpreis“ ausgewählt wurden. Am posthumen „Lichtermeer für Ute Bock“ in Wien nahmen 2018 die Bundespräsidenten Heinz Fischer und Alexander Van der Bellen teil. Durch den Abend führte Hans Peter Haselsteiner. In einem herzzerreißenden Nachruf würdigte die Israelitische Kultusgemeinde Wien die Kindesmisshandlerin als „Symbol für Menschlichkeit“ und rief zur Lichterketten-Teilnahme auf.

Volkshilfe

Die – zumindest über die „Pfandbox“-Schiene – mit SOS-Kinderdorf auf Augenhöhe agierende Wohlfahrtsorganisation Volkshilfe (9.000 Beschäftigte, 300 Mio. Euro Umsatz) sieht die Unterstützung für die vom „russischen Angriffskrieg“ betroffene Ukraine offenbar für vorrangig an, zumal sie dem Thema sogar ihre virtuelle Titelseite widmet. Natürlich soll dazu der Steuerzahler ran: Während in Zeiten wie diesen einige mutige Regierende in Österreich für die Kürzung der Mindestsicherung für „subsidiär Schutzberechtigte“ eintreten, fordert Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger sogar eine diesbezügliche Mittelaufstockung. Wenngleich die Volkshilfe mit dem aktuellen erdrutschartigen SOS-Kinderdorf-Vertrauensabsturz bei weitem nicht mithalten kann, attestiert auch ihr das aktuelle OGM-Barometer einen empfindlichen Abschwung.

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Donald Trump und die neue Weltordnung – eine verstörende Bilanz

07. April 2026 um 07:06

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Am 20. Januar 2017 hielt Donald Trump nach seiner ersten Wahl zum Präsidenten der USA eine Antrittsrede, die es in sich hatte, aber schon bald wieder vergessen war. Nachdem er zuvor mehrmals seinen Aufruf „America First“ erneuert hatte, wandte er sich an die Bevölkerung der Vereinigten Staaten und versprach gutwillig mit der ihm eigenen Naivität und politischen Unbedarftheit: „Wir übertragen die Macht von Washington zurück an euch, das Volk.“ Von Wolfgang Bittner.

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Gewandt an die anwesenden und auch an die aus Protest nicht zur Vereidigung erschienenen Machteliten erklärte er zu deren stiller Empörung:

„Zu lange hat eine kleine Gruppe hier, in der Hauptstadt unseres Landes, die Früchte eingefahren, während die Menschen da draußen dafür bezahlt haben. Washington ging es gut, aber die Menschen konnten an diesem Wohlstand nicht teilhaben; den Politikern ging es gut, aber die Arbeitsplätze wanderten ab und die Fabriken wurden geschlossen. Das Establishment hat sich nur selbst geschützt, aber nicht die Bürger unseres Landes. Ihre Siege waren nicht die Siege des Volkes, ihre Siege waren nicht eure Siege. Während sie hier gefeiert haben, in der Hauptstadt eures Landes, gab es für ganz viele Familien da draußen im ganzen Land wenig zu feiern. Das alles ändert sich gerade hier und jetzt.“ [1]

Besondere Aufmerksamkeit verdient Trumps Ankündigung, das „amerikanische Schlachten“ zu beenden, und er fuhr fort: „Wir werden die Freundschaft und das Wohlwollen aller Nationen auf der Welt suchen, aber wir machen das in dem Wissen, dass es das Recht aller Nationen ist, ihre eigenen Interessen an die erste Stelle zu setzen. Wir möchten unsere Lebensart niemandem vorschreiben, aber wir lassen sie als leuchtendes Beispiel dastehen, wir werden als leuchtendes Beispiel ausstrahlen, dem alle folgen können. Wir werden alte Allianzen wiederherstellen, neue Allianzen bilden … Die Bibel lehrt uns, wie schön es ist, wenn die Völker Gottes friedlich zusammenleben.“

Anwesend waren die Ex-Präsidenten Carter, Clinton, Bush und Obama sowie zahlreiche der saturierten und miteinander verstrickten Politiker, Wirtschaftsmagnaten und Medienvertreter. Sie mussten die demütigende Philippika Trumps hinnehmen, denn vor ihnen stand ein amerikanischer Milliardär, der soeben in das höchste Amt der USA gewählt worden war und vollmundig seinen Machtanspruch geltend machte.

In den Medien, die bereits monatelang gegen Trump polemisiert hatten, wurde dessen Antrittsrede mit Hass und Häme kommentiert. „Die hässliche Grimasse der Demokratie“, titelte der Stern; „Trump sucht Feindschaft“, hieß es unreflektiert in der Süddeutschen Zeitung; „Bitter, angeberisch und banal“, schrieb der britische Guardian; die Neue Zürcher Zeitung konstatierte „Ein riskantes Experiment“; der Spiegel wertete Trumps Rede als eine „Unanständigkeitserklärung“ und so weiter in diesem Sinne.[2]

Dass zu diesem Zeitpunkt eine neue Ära in der Weltpolitik beginnen sollte, blieb unter den europäischen Eliten, die weiter den Netzwerken der Clinton-Obama-Biden-Politik verbunden blieben, unverstanden – zum Schaden Europas, insbesondere Deutschlands. Der damalige deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte Trump schon während des Wahlkampfs einen „Hassprediger“ genannt, und Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich vehement für die russophobe Gegenkandidatin Hillary Clinton eingesetzt. In der ARD-Tagesschau wurde nun von weltweiten Demonstrationen gegen den neuen US-Präsidenten berichtet und dass Hillary Clinton den Demonstranten dafür danke, „dass sie ‚für unsere Werte‘ einstünden.“[3] Immerhin stand in der Washington Post: „Trump schwört, ‚amerikanisches Gemetzel‘ zu beenden.“

Trump im Netz der Bellizisten und der Wallstreet

Doch Trump, der sich gegen den tiefen Staat seiner Vorgänger wandte, um seine politischen Vorstellungen durchzusetzen, befand sich schon bald im Netz der Finanzeliten der Wallstreet, die seinen Wahlkampf unterstützt hatten. In seiner ersten Präsidentschaft war er umstellt von Hardlinern wie dem fundamentalistisch-evangelikalen Vizepräsidenten Mike Pence, dem ehemaligen CIA-Direktor Mike Pompeo als Außenminister und dem „Architekten“ des Irak-Kriegs, John Bolton, als Sicherheitsberater.[4] In seiner zweiten Präsidentschaft sind es Bellizisten wie der Kriegsminister Pete Hegseth und der Außenminister Marco Rubio.

Hegseth, ein evangelikaler Nationalist und Ex-Major der Heeres-Nationalgarde, hatte 2018 auf dem National Coucil of Young Israel erklärt: „Zionismus und Amerikanismus sind die Frontlinien der westlichen Zivilisation und Freiheit in der heutigen Welt.“[5] Der ehemalige Senator Marco Rubio, Sohn kubanischer Exilanten, vertritt eine aggressive Kuba-Politik und ist bekennender Katholik, nachdem er in jungen Jahren Mormone und zeitweise auch Baptist war. Er betreibt eine Anwaltskanzlei sowie das Beratungsunternehmen Rubio Consulting und ist Partner des Beratungsunternehmens Florida Strategic Consultants.

Beraten und in vielen seiner Entscheidungen offenbar auch gesteuert von solchen in den Vordergrund drängenden Ministern und anderen Einflusspersonen, hat Donald Trump sich von seinen ursprünglichen Zielen, Freundschaft mit allen Nationen zu suchen, Frieden zu halten und für das Wohl der US-amerikanischen Bevölkerung einzustehen, immer weiter entfernt.

Auch in seiner Antrittsrede zu seiner zweiten Präsidentschaft am 20. Januar 2025 versprach Donald Trump noch: „Wir werden das Vorbild für jede Nation sein“, und er wiederholte seine Anschuldigungen vom 20. Januar 2017: „Viele Jahre lang hat eine radikale und korrupte Elite unsere Bürger an Macht und Reichtum beraubt.“ Das sollte sich, so Trump, unter seiner Präsidentschaft unverzüglich ändern. Er sprach von Kriegen, „die wir beenden“, und von Kriegen, „in die wir nie geraten“. Er wolle „ein Friedensstifter und Einiger“ sein, die ganze Welt werde den USA, „der größten Zivilisation der Geschichte, … Ehrfurcht und Bewunderung“ erweisen.

Allerdings sagte Trump auch, er werde die USA an die erste Stelle setzen, „… andere Länder besteuern, um unsere Bürger zu bereichern“, und er beschwor zum wiederholten Mal den amerikanischen Exzeptionalismus. Gott habe ihn vor einem Attentat „gerettet, um Amerika wieder großartig zu machen“, mit seinem Regierungsantritt habe für die USA ein „goldenes Zeitalter“ begonnen.

Trumps Chaos-Politik

Obwohl sich Donald Trump in seinen Antrittsreden und in der Folgezeit immer wieder gegen seine Vorgänger gewandt hat, hält er doch den imperialen Anspruch der USA aufrecht und tut das der Welt auf seine polternde Art unmissverständlich kund. Im ersten Jahr seiner zweiten Amtszeit hat er rigorose völkerrechtswidrige Maßnahmen angekündigt, zum Beispiel will er die BRICS-Staaten abstrafen und Kanada, Grönland und Panama annektieren.[6] Er hat neue Sanktionen verhängt, erhebt hohe Einfuhrzölle, was zu großen Problemen in den Lieferketten führt, und er verlangt von den europäischen NATO-Staaten, ihre Verteidigungsausgaben auf fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen, was ohne erhebliche Einschnitte in die Etats für Soziales, Bildung, Kultur, Wissenschaft usw. nicht zu leisten ist.

Des Weiteren beliefert er – ebenso wie Deutschland – Israel mit Waffen und duldet den Genozid an den Palästinensern. Er ließ den venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro entführen und veranlasste Luftangriffe auf den Jemen, wo Saudi-Arabien mit Unterstützung der USA, Großbritanniens und Frankreichs einen Stellvertreterkrieg gegen den Iran führt.[7] Im Juni 2025 unterstützte er den völkerrechtswidrigen Überfall Israels („Zwölftagekrieg“) gegen den Iran und am 28. Februar 2026 begann er zusammen mit Israel einen mörderischen Krieg gegen den Iran.

Hinzu kommt, dass Donald Trump weltweit Chaos an den Börsen und in der Wirtschaft verursacht. Nicht auszuschließen ist, dass er damit seine Gegner verwirren und einen bevorstehenden Zusammenbruch des US-Finanz- und Wirtschaftssystems verschleiern, hinauszögern oder abwenden will. Seinen Hauptgegner sieht er in China, wobei er offensichtlich eine militärische Auseinandersetzung, die sich zu einem Mehrfrontenkrieg oder sogar einem Atomkrieg entwickeln könnte, vermeiden will. Vielmehr setzt er auf eine Schwächung der Wirtschaftskraft durch Isolierung, hohe Zölle und Sanktionen.[8]

Positiv zu bewerten sind hingegen Trumps Gesprächsbereitschaft gegenüber Russland und die Beendigung der permanenten Provokationen, die sein Vorgänger Joseph Biden auf die Spitze getrieben hatte. Zudem wurden durch die anfängliche Abkehr von der Kriegspolitik seiner Vorgänger und ihrer Instruktoren verkrustete Strukturen aufgebrochen und es hatten sich reale Chancen für die Entwicklung einer neuen internationalen Sicherheits- und Friedensarchitektur aufgetan, die jedoch von den nach wie vor in den US- und NATO-Netzwerken verfangenen europäischen Regierungspolitikern und Medien zum Schaden Europas, insbesondere Deutschlands, nicht wahrgenommen wurden.

Trump scheint schon länger erkannt zu haben, dass für die Pläne, die russischen Ressourcen zu vereinnahmen und China einzudämmen, eine Verständigung mit Russland einem Krieg mit Russland vorzuziehen sei. Deshalb die Verhandlungen zum Ukraine-Konflikt und die sukzessive Zurückweisung Selenskyjs, den Trumps Vorgängerregierungen gegen Russland in Stellung gebracht hatten. Offenbar beabsichtigte er, mit „Deals“ das Ergebnis zu erreichen, das seine Vorgänger mit ihrer Aggressionspolitik nicht durchsetzen konnten.

Der Iran-Krieg

Trumps wohl größter Fehler war der Eintritt der USA, zusammen mit Israel, in den Krieg gegen den Iran. Seither sind seine Äußerungen noch wirrer geworden als zuvor, und er laviert zwischen verstärkt aggressivem Vorpreschen und verhaltenem Einlenken. Prahlerisch erklärte er, „Tod, Feuer und Zorn“ werde über den Iran kommen, der nie wieder eine Nation sein würde, „wir brechen ihre Knochen.”[9] Und entlarvend: „Um ehrlich zu sein, am liebsten würde ich mir das Öl im Iran nehmen“.[10]

Direkter, und mit einem extrem heuchlerischen Fanatismus, agiert sein Kriegsminister Pete Hegseth, der einen „amerikanischen Kreuzzug“ gegen den Iran führt. In einem Interview mit CBS News sagte er am 8. März 2026, die US-Truppen würden von der „höheren Macht“ unterstützt. Die Truppen „brauchen in diesen Momenten eine Verbindung zu ihrem allmächtigen Gott“. Auf einer Pressekonferenz im Pentagon zitierte Hegseth aus Psalm 144: „Gesegnet sei der Herr, mein Fels, der meine Hände für den Krieg und meine Finger für den Kampf trainiert.“[11] Der Extremismus der US-Politik und das daraus entstehende weltweite Chaos nehmen verheerende Ausmaße an.

Offensichtlich teilt Trump die Ansichten seines Kriegsministers, vielleicht ist er auch inzwischen auf dem Weg in eine Altersdemenz. In seiner Rede an die Nation vom 1. April 2026 drohte er dem Iran: „Wir werden sie in die Steinzeit zurückversetzen, wo sie hingehören.“[12] Darauf antwortete der Kommandeur der Luft- und Raumfahrtstreitkräfte der iranischen Revolutionsgarden, Madschid Mussawi, am 2. April 2026 im sozialen Netzwerk X stolz und selbstbewusst: „Gerade ihr treibt eure Soldaten ins Grab, nicht Iran, den ihr ins Steinzeitalter zurückwerfen wollt. Eure Hollywood-Illusionen haben euer Denken so sehr verzerrt, dass ihr mit eurer unbedeutenden 250-jährigen Geschichte einer Zivilisation droht, die mehr als sechstausend Jahre alt ist.“[13]

Am 4. April kündigte Trump an, über die Iraner werde „die Hölle hereinbrechen“, wenn sie nicht einem Abkommen zustimmten oder die Straße von Hormus öffneten.[14] Aber Verhandlungen lehnte Teheran zunächst ab, stattdessen folgten Drohnenangriffe auf Israel, mehrere Golfstaaten und auf US-Stützpunkte in der Golf-Region. Es wird immer offensichtlicher, dass Trump die Widerstandskraft des Iran unterschätzt hat,[15] dass er aber auch versucht, aus der für ihn unhaltbaren Situation ohne Gesichtsverlust herauszukommen – höchst fraglich, ob ihm das gelingen wird. Es sieht eher danach aus, dass er angeschlagen ist und sich von seinem Iran-Fehlschlag nicht mehr erholen wird.

Ausblick

Donald Trump hat alle Verbündeten verprellt und einen riesigen Schuldenberg angehäuft. Und er hat die Gegner der USA in ihrer Abwehrbereitschaft bestärkt. Der Iran hat mit seinen Angriffen auf US-Stützpunkte eine neue strategische Lage geschaffen: Wer die USA in ihren illegalen Feldzügen unterstützt, indem er ihre Militärbasen toleriert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Die Folge wird sein, dass sich noch mehr Staaten als bisher von den USA mit ihrer egozentrischen völkerrechtswidrigen Politik abwenden werden. Die Raketen Chinas sind jetzt auf die US-Basen im Pazifik gerichtet, die von Russland auf die Militärbasen in Europa, insbesondere in Deutschland. Damit hat Trump das Gegenteil dessen bewirkt, was er ursprünglich angestrebt hat – von einem friedlichen Miteinander der Völker der Welt kann keine Rede mehr sein.

Es stellt sich immer deutlicher heraus: Was sich zurzeit abspielt, ist traurig, beschämend, entsetzlich. Aber es ist weder Zufall noch Schicksal. Bei den derzeitigen ausufernden globalen Konflikten, hinter denen die westlichen Kapital- und Wirtschaftseliten stehen, handelt es sich um eine grundlegende Auseinandersetzung zwischen dem Kollektiven Westen und dem Globalen Süden einschließlich Russlands, Der Ausweg wäre BRICS, und es ist zu hoffen, dass die führenden Politiker Europas endlich begreifen, dass eine Abkehr von der zerstörerischen Politik der USA und der NATO alternativlos ist.

Titelbild: carlos110/shutterstock.com

Der Schriftsteller und Publizist Dr. jur. Wolfgang Bittner lebt in Göttingen. Er ist Autor zahlreicher Bücher, u.a. „Der neue West-Ost-Konflikt“, „Deutschland – verraten und verkauft“, „Ausnahmezustand“ und „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“.


[«1] Zit. wie Welt Netzreporter, 20.1.2017, youtube.com/watch?v=GMfGfhUNyLw (3.4.2026)

[«2] Stern, Pressestimmen zu Trump: Die hässliche Grimasse der Demokratie, 21.1.2017, stern.de/politik/ausland/pressestimmen-zu-trump—-bitter–angeberisch-und-banal–7292694.html

[«3] ARD-Tagesschau, „Rebellion in Pink“, 22.2.2017, tagesschau.de/ausland/anti-trump-proteste-107.html

[«4] Dazu Wolfgang Bittner, „Die Eroberung Europas durch die USA – Eine Strategie der Destabilisierung, Eskalation und Militarisierung“, erweiterte Neuausgabe, Westend 2017, S. 222 ff.

[«5] Zit. wie de.wikipedia.org/wiki/Pete_Hegseth, Fn. 63 (2.4.2026)

[«6] Vgl. tagesschau.de/ausland/europa/groenland-daenemark-unabhaengigkeit-usa-trump-100.html. Inzwischen soll der US-Finanzinvestor BlackRock die Kontrolle über die Häfen an beiden Enden des Panamakanals übernommen haben.

[«7] Dazu welthungerhilfe.de/aktuelles/gastbeitrag/2019/hintergrundanalyse-jemen-konflikt

[«8] Dazu Wolfgang Bittner, „Geopolitik im Überblick. Deutschland-USA-EU-Russland“, Hintergrund Verlag, Berlin 2025, S. 139 f.

[«9] youtube.com/watch?v=jqZoSqnm5Uo (2.4.2026)

[«10] Zit. wie handelsblatt.com/politik/international/fuenfte-kriegswoche-trump-prueft-us-bodenoffensive-und-griff-nach-irans-oel/100212934.html

[«11] Zit. wie edition.cnn.com/2026/03/13/politics/hegseth-iran-israel-war-american-crusade-analysis

[«12] Zit. wie tagesschau.de/ausland/amerika/trump-rede-nation-102.html

[«13] Zit. wie freeassange.tech/der-nahe-osten/269469-liveticker-us-israel-krieg-gegen/, 17:53

[«14] Vgl. zdfheute.de/politik/ausland/trump-usa-iran-krieg-drohung-ultimatum-strasse-von-hormus-100.html

[«15] Dazu Peter Hänseler, forumgeopolitica.com/de/artikel/ein-lgenbaron-verkehrt-die-welt-und-verliert

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Polizeistaat Russland: Behörden kontrollieren Handys auf verbotene Apps und VPNs und zwingen Bürger zur Nutzung der Überwachungs-App MAX

07. April 2026 um 10:58

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Von The Winepress

„Wir haben jetzt keine andere Wahl – wenn man zum Beispiel einen Arzttermin vereinbaren oder Steuern zahlen will, muss man das über Max erledigen. Den Code für den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen bekommt man nirgendwo anders.“

Die Meinungs- und Informationsfreiheit in Russland wird immer weiter eingeschränkt, da der Kreml weiterhin restriktive Maßnahmen ergreift, um Bürger daran zu hindern, auf Informationen oder Plattformen zuzugreifen, die vom Staat nicht genehmigt sind.

Ein Video eines russischen Mannes aus der Region Rostow ging viral, nachdem er gefilmt hatte, wie er von der Polizei angehalten und durchsucht wurde, um zu prüfen, ob sich auf seinem Handy verbotene Apps oder VPNs (Virtual Private Networks) befanden.

Ansehen:

Etwas ist schiefgelaufen

The WinePress berichtete im November, dass Russland seine neue All-in-One-App namens MAX eingeführt hat, die digitale ID, soziale Medien, Bankgeschäfte, Krankenakten und mehr in einer einzigen App vereint. MAX wurde – laut dem Wortlaut des von Präsident Wladimir Putin unterzeichneten Gesetzesentwurfs – ausdrücklich in Anlehnung an Chinas WeChat-App entwickelt. WeChat wird zur Durchsetzung des sozialen Kredit-Scores der Kommunistischen Partei Chinas genutzt.

Um die Russen zur Nutzung der App zu zwingen, verschärfte Russland sein Vorgehen gegen soziale Medien und andere nicht vom Westen genehmigte Plattformen und begann, VPNs zu verbieten.

Der Abgeordnete der Staatsduma, Andrej Swinzow, erklärte gegenüber der Gazeta, dass die Anonymität im Internet vollständig aufgehoben würde, sollten solche Protokolle zur digitalen Identitätsprüfung eingeführt werden.

„Eine riesige Zahl von Lobbyisten der Plattformen bremst jegliche Veränderungen zur Wiederherstellung der Ordnung im Internet. Aber in nicht allzu ferner Zukunft – in drei, höchstens fünf Jahren – wird alles, was wir im Internet tun, de-anonymisiert sein, das heißt, jeder Internetnutzer wird sich über einen speziellen Identifikator registrieren, der sein Alter und bestimmte andere Zugangsvoraussetzungen bestätigt.

„Ein Analogon zu ‚State Services‘ – wenn man ein verifizierter Nutzer ist, eröffnet sich einem ein möglichst breites Spektrum an Funktionen. Ich denke, es ist an der Zeit, etwas Ähnliches einzuführen, um alle sozialen Netzwerke und Plattformen von diesen Bots und der unendlichen Menge an generierten Inhalten zu säubern.

„Sehr schnell verwandelt sich das Internet in ein totes Internet, in dem Bots Inhalte generieren, Bots diese auf verschiedenen gefälschten Seiten platzieren und der Feed bereits mit generierten Inhalten gefüllt ist, die keinen echten, lebenden Autor haben. Das heißt, all dies sind Bot-Farmen.

„All dies wird in den kommenden Jahren zunehmen, und natürlich werden sowohl die Plattformen selbst als auch die Gesellschaft einfach von allen verlangen, solche Schutzsysteme gegen unerwünschte Inhalte, illegale Inhalte und Inhalte zu implementieren, die keinen menschlichen Autor haben, sondern lediglich ein System zur Produktion von Inhalten. Dies muss eingeschränkt werden, sonst verliert die Nutzung sozialer Netzwerke jeglichen Sinn, da 99 % der Inhalte aus Robotern, Bots und Seiten bestehen werden.“

In den letzten Wochen hat sich dieser Informationskrieg verschärft. Trotz des VPN-Verbots haben immer mehr Russen, insbesondere die jüngeren Generationen, die Nutzung von VPNs zu einer Selbstverständlichkeit gemacht und trauen sich ohne ein solches Netzwerk nicht mehr, online etwas zu sagen oder zu tun.

The Moscow Times berichtete am 3. April:

„Jeder in der Schule hat ein VPN“, erzählte ein Teenager der Moscow Times unter der Bedingung der Anonymität. „Nicht nur für Messenger, sondern auch zum Zocken.“

Virtuelle private Netzwerke (VPNs) sind für Millionen von Russen zu einer alltäglichen Notwendigkeit geworden, da die Regierung ausländische Social-Media-Plattformen, Messaging-Apps und unabhängige Medien eingeschränkt hat. Die Behörden haben ihre Bemühungen zur Blockierung von VPNs verstärkt, da deren Beliebtheit gewachsen ist – doch die Zahl der Nutzer steigt weiter an.

Eine Moskauerin sagte, sie müsse ihr VPN sogar einschalten, um einen Kommentar abzugeben. „Fragen Sie mich lieber, wie sich das auf meine Nerven auswirkt“, sagte sie.

Russische Internetnutzer müssen sich heute mit immer weiterreichenden Einschränkungen auseinandersetzen, wobei die Gesamtzahl der auf der Sperrliste stehenden Websites mittlerweile bei 4,7 Millionen liegt.

Eine 29-jährige Social-Media-Marketing-Expertin aus der fernöstlichen Republik Sacha berichtete der „Moscow Times“, dass sie für ihre Arbeit VPNs nutzen muss, um auf Instagram und andere gesperrte Plattformen wie YouTube zuzugreifen. Normalerweise lade sie alle sechs Monate einen neuen VPN-Dienst herunter, sobald ihr aktueller blockiert werde, sagte sie.

Es ist schwierig, genau zu bestimmen, wie viele Menschen in Russland VPNs nutzen. App-Downloadzahlen sind kein verlässlicher Maßstab für die Nutzerzahlen, da viele Menschen mehrere VPNs als Backup herunterladen. Einige Schätzungen legen nahe, dass Russland weltweit an zweiter Stelle bei der VPN-Nutzung steht, wobei etwa 37,6 % der Internetnutzer darauf zurückgreifen.

Bis Mitte Januar hatte [die staatliche Kommunikationsaufsichtsbehörde] Roskomnadzor den Zugan gzu mehr als 400 VPNs eingeschränkt. Russlands App Store hat diesen Monat auf Anfrage von Roskomnadzor ebenfalls mehrere VPN-Apps entfernt. Das russische Gesetz verbietet die Werbung für VPN-Dienste und sieht Geldstrafen von bis zu 150.000 Rubel (1.846 $) für Einzelpersonen und 500.000 Rubel (6.153 $) für Unternehmen vor.

Seit Mittwoch haben die Behörden blockiert, dass Apple-ID-Guthaben über Mobilfunkkonten aufgeladen werden können – eine der beliebtesten Zahlungsmethoden im Apple Store, seit internationale Zahlungsdienste wie Visa und MasterCard 2022 ihren Betrieb in Russland eingestellt haben. Moskauer Einwohner bestätigten gegenüber der Moscow Times, dass sie kein Geld von ihrem Mobilfunkguthaben auf ihre Apple-ID-Konten überweisen konnten.

Unabhängig davon könnten Mobilfunkbetreiber laut Berichten von Forbes Russia und BBC Russian bis zu 150 Rubel (1,80 $) pro Gigabyte für die Nutzung von mehr als 15 GB internationaler Daten verlangen, die monatlich über VPNs geleitet werden.

„Das Internet wird zu etwas, das sich nur noch die Reichen leisten können“, sagte der Experte Eldar Murtazingegenüber der kremlfreundlichen Boulevardzeitung Komsomolskaja Prawda. „Höchstwahrscheinlich werden unerschwingliche Preise eingeführt, damit die Menschen aus finanziellen Gründen auf [VPNs] verzichten. Dies wird dazu führen, dass alle auf das russische Internet beschränkt sind.“

Das Ministerium für digitale Entwicklung hat große Plattformen, darunter Banken und Marktplätze, aufgefordert, Nutzer zu blockieren, die über VPNs auf Dienste zugreifen, oder sie riskieren, ihren Platz auf der staatlichen „weißen Liste“der unverzichtbaren Websites zu verlieren, auf die während Ausfällen zugegriffen werden kann, berichtete Kommersant.

Der Vorstoß zur Einschränkung von Informationen und des Internets wurde laut dem Abgeordneten der russischen Staatsduma, Michail Matwejew, als „Hysterie“ bezeichnet; er fügte hinzu, dass der Kreml ein „digitales Konzentrationslager“ errichte.

„Unsere Regierung legt eine Menge Heuchelei an den Tag. Zum Beispiel, wenn Beamte, die dazu aufrufen, auf alle Importe zu verzichten, selbst Importwaren bevorzugen, oder wenn Abgeordnete die neuesten iPhone-Modelle kaufen. Oder wenn Leute, die Telegram als Feind bezeichnen, selbst dort angemeldet sind, oder wenn der Chef des größten heimischen Automobilwerks selbst ein ausländisches Auto fährt.

„Wenn all das zusammenbricht, werden die Leute, die sich das alles ausgedacht haben, beiseite treten und so tun, als hätten sie nichts damit zu tun.“

In einigen Regionen kommt es weiterhin zu Ausfällen und „Drosselungen“ – also zur künstlichen Verlangsamung der Ladezeiten, damit der Nutzer das Warten auf die Seitenwechsel der Website aufgibt –, und manche vermuten, dass dies darauf zurückzuführen ist, dass die Regierung den Zugriff der Russen einschränkt.

„Wir haben im Moment praktisch kein mobiles Internet“, sagte Diana, eine Lehrerin aus St. Petersburg Mitte 30, gegenüber Al Jazeera.

„Das bedeutet, dass man keine Karten, Apps oder sonst irgendetwas nutzen kann. Und in Moskau kann man nicht einmal aus der Innenstadt telefonieren. Das Handy ist einfach nur noch ein Klotz. Ja, und man kann nur noch bar bezahlen. Kurz gesagt, man fühlt sich, als wäre man 20 Jahre in der Vergangenheit.“

Diana sagte, sie und andere Russen würden dazu gedrängt, MAX zu nutzen.

„Wir haben jetzt keine andere Wahl – wenn man zum Beispiel einen Arzttermin vereinbaren oder Steuern zahlen will, muss man das über Max erledigen. Den Code für den Zugang zu staatlichen Dienstleistungen bekommt man nirgendwo anders.“

Anastasiya Zhyrmont, Referentin für Osteuropa und Zentralasien bei der Digitalrechtsorganisation Access Now, sagte gegenüber Al Jazeera:

„Durch die Einschränkung des Zugangs zu externen Plattformen verringert der Staat die Konfrontation mit unabhängiger Berichterstattung und alternativen Standpunkten und stärkt so seine Fähigkeit, die öffentliche Meinungsbildung zu Propagandazwecken zu steuern.“

„Dadurch entsteht ein streng kontrollierter digitaler Raum, in dem der Zugang zu Informationen gefiltert, kontrolliert und bei Bedarf unterdrückt wird. In diesem Sinne geht es beim ‚souveränen Internet‘ nicht nur um digitale Autonomie – es geht um Informationskontrolle, die Propaganda, Überwachung und Zensur in großem Maßstab ermöglicht.

„Auf Ersuchen von Roskomnadzor hat Apple stillschweigend Dutzende von VPN-Diensten aus dem russischen App Store entfernt, und unabhängige Überwachungen ergaben, dass fast 100 Apps praktisch nicht mehr verfügbar waren. Auf technischer Ebene kann die russische Filterinfrastruktur viele gängige VPN-Protokolle erkennen und blockieren.“

Sie warnte davor, dass MAX ein Instrument zur Massenüberwachung sei.

„MAX zeichnet nicht nur Benutzernachrichten oder Metadaten auf. MAX kann Ihre Bewegungen in Echtzeit melden – ein Tool, das unter repressiven Bedingungen die Teilnahme an Protesten oder politischen Versammlungen offenlegen oder einfach Ihre persönlichen Kontakte und Ihre Mobilität nachverfolgen kann. Berichten zufolge ist die App zu noch weitergehenden Eingriffen fähig: Sie kann das Mikrofon, die Kamera oder die Bildschirmaufzeichnung unbemerkt aktivieren, selbst wenn der Nutzer glaubt, die App sei inaktiv.“

Aufgrund dieser Razzien nutzt die Regierung die Situation, um ihre eigenen Hintergedanken durchzusetzen.

Wie von Edward Slavsquat dokumentiert:

Um eine lange (und noch andauernde) Geschichte kurz zu machen: Die Behörden töten in mehreren Regionen Sibiriens das Vieh kleiner Bauernhöfe, angeblich um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern (ohne sich die Mühe zu machen, die Tiere vor der Tötung zu testen). Die Landwirte wurden mit lächerlichen Summen entschädigt, die nur einen Bruchteil des tatsächlichen Marktwerts ihrer Tiere ausmachen. Viele können sich keine neuen Tiere leisten und sind nun finanziell ruiniert.

Als Landwirte begannen, Videos zu teilen, in denen ihre Kühe ohne Grund geschlachtet wurden, griffen die Behörden auf traditionelle Terror- und Einschüchterungstaktiken zurück.

Quelle: https://www.yaplakal.com/forum28/topic3056814.html

Als das nicht funktionierte, behauptete die Regionalregierung,die Videos, die die wahnsinnige Kuhschlachtung dokumentierten, seien KI-generierte Fälschungen.

Quelle: https://www.yaplakal.com/forum1/topic3057771.html

Unterdessen blieb der Viehbestand großer und politisch gut vernetzter landwirtschaftlicher Großbetriebe in der Region unberührt.

Unterdessen schlägt das Ministerium für digitale Entwicklung, Kommunikation und Massenkommunikation laut Izvestia, vor, eine Reihe von Internetdienstanbietern (ISPs) zu verbieten, was kleinere Unternehmen im Land praktisch ruinieren würde.

Zu den neuen Anforderungen gehören höhere Lizenzgebühren, eine höhere Mindestbetriebsliquidität und die obligatorische Installation der SORM-Abhörgeräte des FSB.

Insgesamt werden die vorgeschlagenen Maßnahmen zu einem Rückgang der Zahl kleiner Kommunikationsunternehmen und zu einer Marktkonsolidierung führen, sagt Alkhas Mirzabekov, Generaldirektor des Moskauer Betreibers ESK.

„Einerseits wird es für den Staat einfacher sein, die Einhaltung der Lizenzbedingungen und anderer Branchenanforderungen – wie beispielsweise derjenigen im Zusammenhang mit der Anbindung an SORM – durch die verbleibenden Betreiber zu überwachen. Andererseits wird dies zu einem Rückgang des Wettbewerbs auf dem Markt und letztlich zu einer Erhöhung der Tarife für Privatkunden-Internet und Pay-TV führen“, merkte er an.

KOMMENTAR DES AUTORS

„Freies“ Russland, was?

Wenn man all den Pro-BRICS- und pro-russischen Handlangern in den sogenannten alternativen Medien zuhört – Leuten wie Tucker Carlson, Jeffrey Sachs, Jimmy Dore, Scott Ritter, Oberst Douglas MacGregor, Pepe Escobar, Richter Andrew Napolitano usw. – müsste man meinen, wie großartig Russland ist, mit seinem stolzen Nationalismus und seiner historischen christlich-orthodoxen Tradition, und dass es ein Leuchtfeuer gegen die „Great Reset“-Klasse in Brüssel, Davos und Washington D.C. ist.

Ach wirklich? Dann erklären Sie das doch mal.

Das werden sie nicht tun. Sie werden weiterhin mit ihren hegelianisch-dialektischen Narrativen als Torwächter fungieren, ein wenig Wahrheit erzählen und auf westliche Probleme hinweisen (von denen es viele gibt; und ja, die Vereinigten Staaten sind ein böses Imperium), aber dann so tun, als seien Russland, China, Indien, Iran, Brasilien usw. völlig unschuldig und frei von Schuld, und alle Probleme, die auftreten, seien auf westliche Einmischung zurückzuführen.

Die Wahrheit ist, dass diese Experten, bezahlten Handlanger und Agenten dazu da sind, die Menschen in die „liebevollen“ Arme der Vereinten Nationen, des Internationalen Währungsfonds, der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und anderer globalistischer Institutionen zu treiben.

Das ist keine Übertreibung: Man muss nur die von den BRICS-Staaten unterzeichneten Erklärungen von Kasan und Rio de Janeiro lesen, denn sie lesen sich eindeutig wie die Erklärungen der G20 und erklären, dass die UNO und der IWF an der Spitze der globalen Regierungs- und Finanzpolitik stehen sollen.

Das ist der Köder: Alle dazu bringen, die aktuelle Lage im Westen zu hassen (und das aus gutem Grund), sie zum Einsturz bringen und dann Globalisierung 2.0 in Form von Multipolarität anbieten; Massenüberwachung, symbolische Ketten- und Fesselsklaverei, Ernährungs- und Fleischrestriktionen, SMART-alles, soziale Bonitätsbewertungen, CO2-Steuern usw. usw.

Es gab noch andere, die ich früher empfohlen habe, bevor mir klar wurde, dass sie eine UN-freundliche Rhetorik verbreiten. Werden sie jemals über die Dinge sprechen, die ich gerade aufgezählt habe? Natürlich nicht.

Was Al-Jazeera über MAX berichtet hat, sollte nicht übersehen werden, denn wie ich bereits letztes Jahr berichtet habe, ist MAX darauf ausgelegt, Chinas WeChat nachzuahmen; und hier in den USA hat Elon Musk gesagt, dass er X in eine App verwandeln will, genau wie WeChat, mit tokenisiertem Geld und allem Drum und Dran.

Es passiert überall…

Es wird immer schwieriger zu erkennen, was in Russland vor sich geht, da sowohl Russland als auch westliche Länder gegenseitig Medien und den Zugang zu Informationen sperren, aber es gibt immer noch einige russische Kanäle, die ich abonniere, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie man dort denkt.

Es ist nicht so schwarz-weiß, wie uns die vom Westen kontrollierten Medien glauben machen wollen. Manche in Russland schlucken alles, was Putin sagt, aber es gibt auch viele, die erkennen, dass sie in einem totalitären Staat leben. 1420 von Daniil Orain bietet einige gute Interviews, die eine andere Perspektive auf das Geschehen dort vermitteln. Edward Slavsquatist ein weiterer guter Autor.

Doch diese unterschiedlichen Meinungen kommen in diesen gefälschten „alternativen“ Mediensendungen nicht zur Sprache. Sie stopfen uns UN-Propaganda auf, in der sich Wahrheit mit Lügen und Falschdarstellungen vermischt. Aber man soll ihnen vertrauen, denn sie sind ja die „Experten“. Oder wie steht es mit diesen militärischen „Experten“, die uns wiederholt versicherten, der Krieg in der Ukraine sei „in einer Woche vorbei“ – und nun sind wir schon im vierten Jahr, und diese Leute erzählen uns immer noch, der Krieg werde bald endgültig enden.

Wenn „die Wahrheit“ auf lineare Weise dargestellt wird – rechts oder links, so oder so –, ist das fast immer ein eindeutiges Zeichen dafür, dass man an der Nase herumgeführt wird.

Aber stell dir vor, du fährst die Straße entlang und die Polizei hält dich an, um dein Handy zu durchstöbern und zu prüfen, ob du verbotene Apps und VPNs hast. Das ist der pure Wahnsinn.

Der vierte Verfassungszusatz in den USA soll genau das verhindern, aber die Trump-Regierung hat gezeigt, dass ihr das egal ist.

Und was ist mit dem Vieh, das nach Russland geht? Klingt nach dem gleichen Vogelgrippe-Quatsch, den sie in den USA verbreiten. Klingt für mich ziemlich nach WEF…

Unter dem Strich läuft die ganze Welt nach diesem „Great Reset“. Nichts ist jemals so, wie es scheint, besonders heutzutage. Nehmen Sie das, was Sie hören und sehen, nicht für bare Münze.

(Auszug von RSS-Feed)

‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ Demographie – Die Altenflut und die Jungenebbe (3/4)

06. April 2026 um 10:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Situation. Der erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Es gibt so viele Alte, und es werden immer mehr – das kann keiner mehr finanzieren

Es gab zu Beginn der 80er-Jahre – und auch bis heute – die ersten Katastrophenmeldungen zur Rente – Berichte und Bilder, die immer noch nachwirken.[2] Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ging davon aus, dass die aktiven Erwerbstätigen für die Jugend und für zwei Rentengenerationen arbeiten müssen; und dass in Zukunft nicht vier Kinder um eine Oma herumwuseln, sondern vier Omas um ein Kind. Starke Bilder, die bis heute wirken.

Nun stand Frank Schirrmacher mit den demographischen Daten auf Kriegsfuß, und Drama verkauft sich auch immer besser als langweilige Abwägungen auf Basis von Zahlen.

Die politische Auseinandersetzung dreht sich in der Regel um zwei verschiedene Zeithorizonte. Einmal geht es um den Zeitraum von 2025/27 bis ca. 2035/40, in dem die geburtenstarken Jahrgänge des Zeitraums zwischen 1954 bis 1969 in Rente gehen werden bzw. bereits in Rente gegangen sind. Zweitens geht es um die langfristige Perspektive mit Zeithorizonten bis 2050/60 und auch 2070. Solche Zeiträume sind in der Rentenpolitik nicht ungewöhnlich, es ist nötig, in Jahrzehnten zu denken. So war bzw. ist bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters ein Zeitraum von 18 Jahren vorgesehen (2012 bis 2031), die Einführung der vollständigen Besteuerung der Renten wird von 2005 bis 2058 dauern. Allerdings ist das Risiko falscher Annahmen umso größer, je weiter die Maßnahmen in die Zukunft wirken sollen.

Die Entwicklung bis 2035/2040

Der unter dem Schlagwort ‚Babyboom‘[3] berühmt gewordene Zeitraum reicht praktisch von 1954 bis 1969, in diesem Zeitraum wurden jährlich jeweils mehr als 1,1 Millionen Kinder geboren. Im Jahr 1972 war diese Zahl (Schlagwort ‚Pillenknick‘) bereits auf 800.000 gefallen, und sie bewegt sich seitdem zwischen 800.000 (etwa 1974 und 2022) und 650.000 (2010 und 2024).

Abbildung 3.1.: Geburten in Deutschland 1950 – 2024[4]

In der aktuellen Debatte um die kurzfristigen Auswirkungen auf die Rentenversicherung stehen diese Jahrgänge im Mittelpunkt.

Als Folge der vergangenen ‚Demographiedebatten‘ wurde das Rentenzugangsalter bereits schrittweise von 65 auf 67 erhöht, im Jahr 2031 ist dieser Prozess vollständig abgeschlossen, im Jahr 1964 Geborene werden dann regulär erst mit 67 in Rente gehen. Aktuell – im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 – liegt der reale Beginn einer Altersrente bei 64,7 Jahren (Männer und Frauen). Das reale durchschnittliche Alter bei Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei 54,5 Jahren (Männer) und bei 53,5 Jahren (Frauen).[5]


Der Nachhaltigkeitsfaktor,

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist eine der Zahlen, die bei der jährlichen Rentenanpassung in die Rentenanpassungsformel eingesetzt wird und mitbestimmt, wie sich die Renten verändern. Mit diesem Faktor wird berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern entwickelt. Allein auf den Nachhaltigkeitsfaktor bezogen können sich folgende Auswirkungen auf die Rentenanpassung ergeben:

  • Verändert sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern nicht, dann ist der Wert der Zahl 1 und die Rentenanpassung wird nicht beeinflusst.
  • Wird die Gruppe der Rentenempfänger im Vergleich zu den Beitragszahlern dagegen größer, so fällt der Wert unter 1 und die Rentenanpassung fällt rechnerisch niedriger aus.
  • Wächst dagegen die Gruppe der Beitragszahler – zum Beispiel bei einem Wirtschaftsaufschwung –, ergibt sich ein Wert größer als 1. Das führt in der Regel zu einer Rentenerhöhung.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon)


Wie werden mehr Rentenbezieher ohne Mehrausgaben ‚bezahlt‘? Im Wesentlichen geschieht die Verringerung der Ausgaben pro Kopf durch verschiedene Dämpfungsfaktoren, demographisch ist vor allem der sogenannte ‚Nachhaltigkeitsfaktor‘ von Bedeutung (siehe Textfeld).[6] Insgesamt ist der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt sogar gesunken. (siehe Teil 2)

Und aufgrund dieser (und einiger anderer) ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DRV-Berechnung).[7]

Die langfristige Entwicklung bis 2050/2027

Zur demographischen Entwicklung: Das gegenwärtige ‚Maß aller Dinge‘ ist die neueste 16. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamts vom Dezember 2025. Am einfachsten zu handhaben und zu verstehen ist die moderne interaktive Darstellung.[8] Man kann einfach und interaktiv die möglichen Varianten der drei entscheidenden Einflussfaktoren Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo (Einwanderung minus Auswanderung) selbst einstellen (‚Wählen Sie eine Annahme!‘). Das sieht im Jahr 2025 bei Auswahl der mittleren Varianten für alle drei Einflussfaktoren so aus:

Abbildung 3.2.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2025 (Destatis)[9]

Für 2050 bei Einstellung auf die mittlere Variante für Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo sieht es so aus:

Abbildung 3.3.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2050 (Destatis)[10]

Gemäß dieser Bevölkerungsvorausschätzung wird der Anteil der Personen 67+ von heute 20 Prozent um sechs Prozent auf 26 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bis 2050 bleibt es bei 26 Prozent, also bei rund einem Viertel der Bevölkerung. Das heißt, dass sich das Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter von 19/61/20 im Jahr 2025 in den darauffolgenden 25 Jahren auf 17/57/26 verschiebt. Wie glaubwürdig ist es, dass damit sicher ein ‚Kollaps‘ eintritt?

Nun erhöht sich nicht nur die Zahl der Älteren über 65/67, sondern auch das Alter der Erwerbstätigen. Und der Hauptgrund sind längere Ausbildungsdauern, um ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau zu erreichen. In den meisten demographischen (Horror-)Szenarien wird allerdings noch davon ausgegangen, dass die Erwerbstätigkeit mit 20 beginnt.

Da mittlerweile nahezu 40 Prozent eines Jahrgangs studieren und die Ausbildung damit oft bis zum 25. Lebensjahr dauert, ist das Alter 20 vielleicht nicht mehr das richtige ‚finanziell kritische Enddatum‘ der Jugend.[11] Verschiebt man das Enddatum der Jugendzeit von 20 auf 24 Jahre (das heißt, die mittlere Lebensphase beginnt mit 25), dann ergibt sich im Jahr 2025 folgendes Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter: 24/56/20. Im Jahr 2040 wäre dieses Verhältnis 22/52/26. Im Jahr 2050 wäre es nur noch leicht verändert, 21/53/26, der Altenquotient bleibt stabil.

Abbildung 3.4: Jugendquotient und Altenquotient 2025, 2040 und 2050, Altersgruppen <25, 25 bis 66 und 67+[12][13]

2025

2040

2050

Die Veränderungen beim Jugend- und Altenquotient bedeuten: Im Jahr 2040 sollen dann 100 Erwerbstätige 43 Jugendliche (weil längere Ausbildung) und 49 Ältere (weil längere Lebenserwartung) versorgen. Also 100 Erwerbstätige versorgen zusammen 92 Junge und Alte. Und um Frank Schirrmachers Bild aus seinem Buch „Methusalemkomplott“ aufzugreifen: im Jahr 2025 kümmern sich nicht – wie er geschrieben hat – vier Omas um ein Enkelkind, sondern fünf Omas teilen sich vier Enkelkinder.

Was bedeutet das für die Jahre bis 2040? Die Altersgruppe 67+ wird um 3,9 Millionen Personen wachsen, die der Jungen um 1,7 Millionen sinken, zusammengerechnet für beide Gruppen sind das 2,2 Millionen oder sechs Prozent mehr. In der mittleren Generation wird es 4,4 Millionen weniger Personen geben, die Zahl wird von 46,7 Millionen auf 42,3 Millionen sinken, ca. 9,5 Prozent weniger. Rein rechnerisch heißt das, dass die aktive erwerbstätige Generation in 15 Jahren bis 2040 knapp 9,5 Prozent mehr pro Person erwirtschaften müsste, wenn sie das gleiche Bruttoinlandsprodukt (BIP) erzeugen will wie heute.

Insgesamt wäre also eine Steigerung von 15 bis 16 Prozent erforderlich. Sollte dies möglich sein, wäre das Bruttoinlandsprodukt insgesamt gleich, aber pro Erwerbstätigen um 9,5 Prozent höher. Die weiteren sechs Prozent würden ausreichen, die gewachsene Anzahl an Alten und Jungen auf gleichem Niveau wie heute zu versorgen (also ohne Verbesserung des Lebensstandards, der Bildung etc.).

Eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts pro Erwerbstätigen bei abnehmender Zahl von Erwerbstätigen ist im Wesentlichen durch Produktivitätssteigerung zu erreichen. Um 15 bis 16 Prozent Produktivitätssteigerung bis 2040 zu erreichen, wäre eine Produktivitätssteigerung von ziemlich genau ein Prozent pro Jahr nötig. Das war bis 2019 nicht problematisch, ein Prozent wurden mindestens erreicht.[14] Allerdings kann das derzeit niemand für die nächsten Jahre sicher voraussagen, weil die letzten Jahre viele extreme Besonderheiten aufwiesen (Covid-19-Pandemie, Russland-Ukraine-Krieg, Wirtschaftssanktionen, US-amerikanische Zollpolitik).

In einer Langfristprognose aus dem Jahr 2024 geht die Europäische Kommission von 1,3 Prozent realem Wachstum (des BIP) pro Jahr zwischen 2002 und 2070 für die gesamte EU und auch für Deutschland aus.[15] Und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen (der sogenannte ‚Labour input‘) jedes Jahr um 0,2 Prozent sinkt. Der Produktivitätszuwachs soll zwar langsamer erfolgen, im Schnitt aber immer noch 1,3 Prozent pro Jahr betragen.

Aufschlussreich in Bezug auf dieses Thema ist die Debatte im Sachverständigenrat. Die Mehrheit schreibt im Abschnitt über ‚Mögliche Einwände gegen die Analysen und Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates‘:

„Ein stärkeres Wachstum von Arbeitsproduktivität und BIP kann die demografisch bedingte Anspannung der Finanzen der GRV ohne alle Reformen verringern oder sogar ausgleichen.

Diese Erwartung ist falsch. Ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität erhöht das BIP und geht in der Regel mit einem entsprechend stärkeren Wachstum der Löhne einher. Unter dem geltenden Recht werden in Deutschland in diesem Fall die gesetzlichen Renten ebenfalls entsprechend stärker angepasst. Daher müssen auch die Beitragseinnahmen und die Bundesmittel, die zur Finanzierung der höheren Renten erforderlich sind, stärker steigen. Gemessen an Kennziffern wie dem Beitragssatz und dem Sicherungsniveau der Renten bleibt die finanzielle Anspannung der GRV bei einem höheren Produktivitätswachstum unverändert.‘[16]

Das ist einem Mitglied des Sachverständigenrats, Achim Truger, zu wenig gesamtwirtschaftlich gedacht. Er vertritt eine Minderheitsmeinung und schreibt:

‚Für die gesamtwirtschaftliche Belastung sind daher die Rentenausgaben in Relation zum BIP (Rentenausgabenquote) die relevantere Kennziffer. Denn nur diese erlaubt eine plausible Abschätzung darüber, ob die staatlichen Rentenausgaben gesamtwirtschaftlich ohne inakzeptable Nebenwirkungen leistbar erscheinen.‘[17]

Die EU schätzt in ihrer Studie zu den finanziellen Auswirkungen der demographischen Entwicklung bis 2070 , dass der Anteil der Renten und Pensionen am Bruttoinlandsprodukt von 10,2 Prozent im Jahr 2022 (das entspricht dem OECD-Wert) auf 11 Prozent im Jahr 2045 und auf 11,4 Prozent im Jahre 2070 steigen wird.[18] Auch dies ist kein Grund für Katastrophenalarm.

Fazit

Trotz der Einführung von neuen Leistungen (erhöhte Mütterrente) wurde zwischen 2009 und 2024 nicht einmal der Anteil der Ausgaben für die Altersrenten am BIP erhalten (siehe auch Teil 2) , geschweige denn, dass er mit dem steigenden Anteil der Rentenbezieher gestiegen wäre. Kann es sein, dass die gesamten demographischen und Katastrophenszenarien nur den Zweck haben, die Rentenbezieher und die gesetzliche Rente ständig unter Druck zu setzen, individuell und auf gesellschaftlichem Niveau?

Dabei wirkt das Argument, man wolle ja nur das Land mit Rentensenkungsvorschlägen vor der kommenden Rentenkatastrophe a) insgesamt retten und b) der Jugend noch eine Zukunft geben, wie eine Inszenierung.

Solche Szenarien funktionieren allerdings nie ohne einen wahren Kern. Natürlich erfordert die Veränderung der Altersstrukturen Anpassungen. Aktuell werden die Veränderungen aber nicht offen gemacht. Sie sind nicht so einfach zu verstehen wie etwa eine Rentensenkung oder -erhöhung. Rentensenkungen oder -erhöhungen werden in erster Linie durch Anwendung komplizierter Dämpfungsfaktoren beeinflusst.

Wie schreibt Jochen Steffens im Portal Sozialpolitik zutreffend: ‚Insgesamt hat das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte über die vergangenen Jahre eine Komplexität erreicht, die den Rahmen öffentlicher Kommunizierbarkeit endgültig sprengt.‘[19] Anders ausgedrückt: Das versteht niemand, der sich nur mal auf die Schnelle damit befassen will.

Weiterhin rückt durch diese Dramatisierung eine gelassene Betrachtung über das ganze Katastrophengerede in den Hintergrund. Wer die schönsten Begriffe erfindet und die wildesten Vorschläge macht, bekommt am meisten Aufmerksamkeit. Was hatten wir alles schon: ‚Kein Wahlrecht mehr für Alte über 70‘, ‚Gerontokratie‘, ‚Methusalemkomplott‘, ‚Verpflichtendes Jahr für alle Rentnerinnen und Rentner‘. Ziemlich viel Feindbild! Dabei könnten wir Alten ebenfalls sehr viel Gehässiges über die Jugend beitragen, allein, wenn wir an so manch beklopptes Verhalten in unserer eigenen Jugendzeit zurückdenken. Also wenn ihr jung seid: Nicht darauf hereinfallen, dass ihr als ‚die Zukunft‘ umschmeichelt werdet, so viel seid ihr den Politikern auch nicht wert. Sonst sähe es in den Schulen anders aus.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«3] Das Wort ‚Babyboom‘ empfinde ich persönlich als geringfügig abwertend (diskriminierend), oft wird es auch im Sinne eines individuellen Vorwurfs gebraucht. Die ‚geburtenschwache‘ Zeit danach heißt auch nicht ‚Baby-Flaute‘, oder vielleicht sogar in bestem Ökonomieenglisch ‚Baby depression‘.

[«4] Destatis – Datenbank Genesis, Statistik der Geburten, Deutschland insgesamt: Geschlecht, Jahr hier

[«5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit Dortmund. hier, S. 68

[«6] § 154 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), § 154a Sicherungsniveau vor Steuern

gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154a.html Originalzitat:

‚(1) Das Sicherungsniveau vor Steuern für das jeweilige Kalenderjahr ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt des jeweils betreffenden Kalenderjahres.

(2) Die verfügbare Standardrente des jeweiligen Kalenderjahres ist die Standardrente, gemindert um die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten, die sich berechnet unter Zugrundelegung des ab dem 1. Juli des betreffenden Kalenderjahres geltenden aktuellen Rentenwerts für zwölf Monate. Die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich, indem die Standardrente des betreffenden Kalenderjahres multipliziert wird mit der Summe des von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Anteils des allgemeinen Beitragssatzes sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung und des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung des betreffenden Kalenderjahres. Dabei ist die jeweilige Höhe der Beitragssätze der Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches im Bundesanzeiger zu entnehmen.

(3) Das verfügbare Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2) und mit der Veränderung der Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr multipliziert wird. Die Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem der Wert 100 Prozent vermindert wird um den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil des im Bundesanzeiger nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches bekannt gegebenen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes des betreffenden Kalenderjahres.‘

[«7] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

[«9] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«11] Laut Destatis sind in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen 31% erwerbstätig, ohne gleichzeitig in einer Ausbildung oder einem Studium zu sein.

[«12] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«13] Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und andere wissenschaftliche Institute und Gremien benutzen oft einen anderen Quotienten, der nicht das Verhältnis der Älteren zur Gesamtbevölkerung, sondern das Verhältnis der Älteren zu den (potenziell) Erwerbstätigen, also der 20- bis 64-Jährigen wiedergibt. Dann ist der Altenquotient entsprechend höher. Bei Anwendung dieser Berechnungsmethode kamen 2025 auf 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 33 Personen über 65. 2040 werden es 50 sein, und 2050 werden es 52 sein.

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt, Kuntze, P., Mai Ch.: Arbeitsproduktivität – Nachlassende Dynamik in Deutschland und Europa, in: WISTA 2, 2020 hier

[«15] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18.April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, S. 4 unten, hier Daten für Deutschland, S. 176

‚Für den Zeitraum 2022 – 2070 wird für die EU ein durchschnittliches reales BIP-Wachstum von 1,3% prognostiziert (siehe Tabelle 5). Einerseits wird erwartet, dass der Beitrag der Arbeit zum BIP-Wachstum ab Ende der 2020er-Jahre negativ wird und im Prognosezeitraum um durchschnittlich 0,2% zurückgeht. Dieser Rückgang ist auf einen geringeren Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter an einer bereits schrumpfenden Gesamtbevölkerung zurückzuführen, wobei eine höhere Beschäftigungsquote den Rückgang etwas ausgleicht. Andererseits wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität im Prognosezeitraum um durchschnittlich 1,4% steigen wird, wovon 0,9 Prozentpunkte auf die totale Faktorproduktivität (TFP) und 0,5 Prozentpunkte auf die Kapitalintensivierung zurückzuführen sind.‘

Englisches Original: Annual real GDP growth of 1.3% on average is projected for the EU in the period 2022-2070 … On the one hand, the contribution of labour to GDP growth is expected to turn negative as of the late 2020s, decreasing by 0.2% on average over the projection period. This decline results from a lower share of working-age people in an already shrinking total population, with a higher employment rate somewhat offsetting the decline. On the other hand, labour productivity growth is assumed to grow by 1.4% on average over the projection period, of which 0.9 pps comes from total factor productivity (TFP) and 0.5 pps from capital deepening.

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S. 353

[«17] Ebenda, S. 357

[«18] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18. April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, Country fiche for Germany S. 18 hier

[«19] Steffen, J., 2024: Die Anpassung der Renten in den Jahren 2014 bis 2024, Portal Sozialpolitik, hier

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Über die ‚Zerstörung‘ des Völkerrechts

03. April 2026 um 14:05

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Die jüngsten Militäraktionen der USA und einiger ihrer Verbündeten gegen Venezuela und den Iran motivierten zahlreiche Kommentatoren dazu, nicht mehr lediglich Verletzungen des internationalen öffentlichen [...]

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Britische Regierung entwickelt Echtzeit-Kontaktverfolgungssystem für die nächste Pandemie

03. April 2026 um 10:01

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Die britische Regierung gibt mehr als eine Milliarde Euro für die Entwicklung eines Kontaktverfolgungssystems für die nächste Pandemie und für das Einlagern von Schutzausrüstung aus. Außerdem arbeitet sie an einem Pandemiegesetz, das flexible Maßnahmen je nach Art der Pandemie ermöglichen soll.

Diesen Plan hat das Gesundheitsministerium am 26. März vorgestellt

Die Regierung geht davon aus, dass eine neue Pandemie „mit Sicherheit“ eintreten wird. Sie werde sich aber ebenso sicher von

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„Völlig dämonisch“: Catherine Austin Fitts warnt vor einem finanziellen Tsunami durch programmierbares Geld

02. April 2026 um 15:12

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Catherine Austin Fitts (CAF), Herausgeberin von „The Solari Report“, empfiehlt seit einigen Jahren Gold (und Silber) als Investition.

Der Rekordhochpreis – auch wenn beide inzwischen etwas zurückgekommen sind – hat ihr erneut Recht gegeben. Nun steht laut CAF jedoch eine überwältigende Veränderung bevor, die die Welt treffen wird. CAF sagt:

„Was ich das Rothschild-Syndikat nenne, will programmierbares Geld, und sie wollen nicht, dass irgendjemand es aufhält…

Das ist Nummer eins.

Die zweite Sache ist, dass die meisten Menschen nicht verstehen, was im Zusammenhang mit der Distributed-Ledger-Technologie auf uns zukommt – was sie mit den Währungsmärkten, den Aktien- und Anleihemärkten machen wird. Es ist Blasenökonomie und zugleich Kontrolle.

…Wir sprechen hier von etwas, das völlig dämonisch ist.

Lassen Sie mich ein paar Beispiele geben: Herr Smith, hier ist die Regierung am Apparat, und wir wissen, dass Sie drei Kinder haben. Wir wollen, dass eines von ihnen transgender wird. Sie können wählen, welches, aber wenn Sie keines von ihnen transgender machen lassen, schalten wir Ihr Geld ab, und Sie werden Ihre anderen Kinder nicht ernähren können.“

CAF fährt fort: „Sie nehmen die Covid-Impfung oder wir schalten Ihr Geld ab…

Programmables Geld bedeutet auch räumliche Kontrolle.

Wenn wir zu einer 15-Minuten-Stadt übergehen, würde Ihr programmierbares Geld außerhalb dieser 15-Minuten-Stadt nicht funktionieren. Es geht nicht nur um programmierbares Geld.

Wenn Sie ein Elektroauto haben und versuchen, die 15-Minuten-Stadt zu verlassen, wird Ihr Auto nicht funktionieren.“

Deshalb arbeitet CAF unermüdlich mit mehreren Parlamente der Bundesstaaten zusammen, um programmierbares Geld zu stoppen, bevor es zu spät ist.

CAF sagt: „Wir sagen: Setzt jetzt die Leitplanken, und wartet nicht bis zum letzten Kilometer der Autobahn…

Seht euch an, wie der Markt explodiert. Wenn ihr wartet, könnte es zu spät sein.

Das Pferd ist ohne Zaumzeug und ohne Sattel aus dem Stall gelaufen…

Jeder in einer Landesregierung, der daran arbeitet, die Freiheit zu schützen – wir wollen alles tun, um euch dabei zu helfen.

Ihr könnt das tun, indem ihr Bargeld schützt oder jetzt Leitplanken einzieht, damit eine Distributed-Ledger-Technologie nicht benutzt werden kann, um menschliche und verfassungsmäßige Rechte zu zerstören. Darauf konzentrieren wir uns jetzt.“

CAF spricht auch darüber, dass Energiepreise der wichtigste Kostenfaktor für die Produktion von fast allem sind.

CAF ist besorgt, dass der Krieg mit Iran die Düngemittelproduktion behindern könnte. CAF sagt:

„Wir könnten enorme Verwerfungen auf dem Lebensmittelmarkt sehen, mit gestörten Lieferketten und steigenden Preisen. … Wenn das so weitergeht, könnten wir – besonders in Ländern mit niedrigerem Einkommen – von einer echten Hungersnot im großen Maßstab sprechen.“

Zum Abschluss sagt CAF: „Gold ist derzeit als Anlageposition sehr attraktiv…

…Jeder sollte eine Kernposition haben. … Für den allgemeinen Trend und die Richtung kenne ich im Moment keinen besseren Trend und keine bessere Richtung als Gold und Silber.“

In dem 52-minütigen Interview gibt es noch viel mehr.

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Rechtsnihilismus – wachsender Widerstand in Deutschland?

02. April 2026 um 09:00

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Allmählich bewegt sich was. Die vor unseren Augen stattfindende endgültige Zerstörung des Internationalen Rechts erzeugt zunehmend Aufmerksamkeit und Kritik. Offensichtlich wird es doch so einigen Zeitgenossen in Medien, Politik und Wissenschaft allmählich mulmig, wohin die Welt abdriftet. Andere hingegen wollen den Kurs unbeeindruckt fortgesetzt wissen und kritisieren oder diffamieren gar die „Abweichler“. Von Alexander Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Bundespräsident Steinmeier hat es gewagt: Er hat den US-israelischen Angriffskrieg als das qualifiziert, was er ist: Der Krieg sei „nach meinem Dafürhalten völkerrechtswidrig“, konzedierte er auf einer Festveranstaltung zum 75. Jahrestag der Wiedergründung des Auswärtigen Amtes.

Mit dieser Aussage hat er Bewegung in eine gelähmte, geradezu bleierne Debatte oder besser gesagt Nicht-Debatte gebracht. Bislang galt die Doktrin, so ganz im Sinne der „regelbasierten internationalen Ordnung“, mithin der westlichen Ordnung: Rechtsbrüche begehen immer nur die anderen, wir bewegen uns immer innerhalb des gesetzten Rechts – gemeint war das eigene Recht, nicht die UN-Charta. Mit seinem Tabubruch hat Steinmeier Zustimmung wie auch Kritik geerntet.

Politisches Berlin

Die Entscheidungsfunktionäre der Union (Merz, Wadephul und Spahn) bleiben dabei, die völkerrechtliche Frage sei „ein Dilemma“, sehr „komplex“ und bewertungsintensiv oder der Iran könne sich nicht auf das Völkerrecht zurückziehen. Diese Argumente sind sehr abenteuerlich, zeugen sie doch davon, dass die Bundesregierung den USA keinen Völkerrechtsbruch anhängen will. Es wird dasselbe Muster wiederholt, wie in der Vergangenheit hinsichtlich der rechtswidrigen Angriffskriege gegen Jugoslawien und den Irak sowie die Angriffe auf Syrien – zumal Deutschland in diesen militärischen Abenteuern in unterschiedlicher Ausprägung durch die eigenen Regierungen beteiligt wurde. Während also in der Union die brave transatlantische Parole, wir sind im Recht und daher können westliche Kriege per definitionem nicht rechtswidrig sein, geblasen wird, sehen das die übrigen Parteien mittlerweile anders – selbst in der SPD sowie bei den Grünen, und das soll schon was heißen. Ob die Neubewertung der US-Außenpolitik in der SPD und bei den Grünen an den ausgeprägten Antipathien gegenüber dem US-Präsidenten Trump ihren Ursprung haben oder ob es tatsächlich eine politische Metamorphose ist, sei einmal dahingestellt.

Mainstreammedien

Die Mainstreammedien scheinen gespalten zu sein. Schnell waren die transatlantischen Hofschranzen dabei, Steinmeier zu tadeln: Zunächst die Frankfurter Allgemein Zeitung, die „Zeitung für Deutschland“, wie sie sich gerne selbst beschreibt. Die FAZ versucht, die Äußerung Steinmeiers auf persönliche Motive plus Seitenhieb für dessen angebliche Russlandfreundlichkeit zu degradieren und damit zu entwerten:

Der Jurist Steinmeier hat seine Äußerungen nicht gemacht, weil er oder seine Rechtsabteilung zu der wissenschaftlich begründeten Erkenntnis gekommen wäre, der Irankrieg der Amerikaner und Israelis sei völkerrechtswidrig. Da kämpft ein Politiker, der viel für seine zu russlandfreundliche Politik gescholten wurde und wird, in seinem letzten Amtsjahr um sein Vermächtnis. Steinmeier, ein Diplomat durch und durch, nahm bewusst die Provokation des Kanzlers in Kauf, um darauf hinzuweisen, welche Verdienste er sich als Außenminister um eine friedliche Lösung des Atomstreits mit Teheran gemacht habe.“

Darüber hinaus ist die FAZ bemüht, die transatlantische Nibelungentreue zu pflegen, indem sie versucht, den Leser mit einem raffinierten Schachzug in die Irre zu führen, demnach eine Völkerrechtswidrigkeit des Krieges seitens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht festgestellt worden sei: Unter dem Titel „Ein Linker bestellt ein Gutachten“ verweist sie darauf, die Wiedergabe eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages sei unzutreffend.

Mal davon abgesehen, dass bereits der Titel suggerieren soll, wenn es sich um einen LINKEN handelt, sind ohnehin Zweifel anzubringen, bezieht sich die FAZ zwar auf ein Gutachten. Es handelt sich aber um zwei, genau genommen sogar um drei Gutachten, was die FAZ indes lieber verschweigt:

In dem zweiten Gutachten vom März 2026 mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“ wird tatsächlich die Frage nach der Legalität des US-israelischen Angriffskrieges (Ius ad bellum) zu klären versucht. Hierbei wird auch auf die herrschende rechtswissenschaftliche Debatte verwiesen. Das Ergebnis ist laut Wissenschaftlichem Dienst sehr eindeutig:

Nach herrschender Ansicht stellen die amerikanischen und israelischen Angriffe einen völkerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar, da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt noch vom VN-Sicherheitsrat gem. Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.

Zu den von den USA und Israel sowie Kommentatoren vorgetragenen Begründungen der Angriffe – u. a. das Argument der präventiven Selbstverteidigung oder der Verweis auf ein Agieren in einem andauernden bewaffneten Konflikt – wird auf die Arbeit der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom 3. Juli 2025 verwiesen (bundestag.de/resource/blob/1098542/WD-2-029-25.pdf).

Über die Ausführungen in der vorgenannten Arbeit hinaus ist bezüglich möglicher Rechtfertigungsversuche der Militärangriffe mit den atomaren Ambitionen Irans darauf hinzuweisen, dass diese Argumentationslinie angesichts der Militäroperationen Rising Lion und Midnight Hammer im Sommer 2025 neue Tatsachenfragen aufwirft. US-Präsident Trump hatte nach den Operationen 2025 erklärt, dass die iranischen Nuklearanlagen hierdurch „vollständig zerstört“ worden seien.

In der öffentlichen Debatte gibt es auch Ansätze, die amerikanischen und israelischen Angriffe als „humanitäre Intervention“ zu definieren – wenngleich weder die USA noch Israel ihre Militärangriffe mit Verweis hierauf gerechtfertigt haben. Die humanitäre Intervention stellt einen potenziellen Rechtfertigungsgrund für die Durchbrechung des in Art. 2 Abs. 4 der VN-Charta verankerten Gewaltverbots für den Fall dar, dass besonders gravierende Menschenrechtsverletzungen gegen die lokale Bevölkerung begangen werden und eine humanitäre Katastrophe beendet oder abgewendet werden soll.

Sie ist allerdings weder in der VN-Charta noch in anderen völkerrechtlichen Verträgen ausdrücklich anerkannt. Auch eine völkergewohnheitsrechtliche Geltung ist tendenziell abzulehnen, da sich die Rechtsfigur in der Staatenpraxis trotz vereinzelter Bezugnahmen bislang nicht durchsetzen konnte. Auch in der völkerrechtlichen Literatur sind Existenz und Inhalte der humanitären Intervention umstritten.

Wie man es auch drehen und wenden mag, alle vorgebrachten Motive (Selbstverteidigung und Humanitäre Intervention) für den Angriff sind weder stichhaltig noch überzeugend, sodass eine völkerrechtliche Legalität seitens des Wissenschaftlichen Dienstes schlichtweg nicht festgestellt werden kann.

Dieses Gutachten stellt eine Fortsetzung eines Gutachtens aus dem Jahre 2025 vor dem Hintergrund des ersten Angriffs der USA und Israel auf den Iran dar, in dem für alle Politmoralisten und sonstigen Rechtsrelativierer das vernichtende Urteil gefällt wird:

Es besteht insoweit auch kein „Zielkonflikt“ zwischen der Pflicht zur Einhaltung des Völkerrechts und der Durchsetzung legitimer sicherheitspolitischer Interessen. Die Völkerrechtsordnung wird in ihrem normativen Geltungsanspruch in Frage gestellt, wenn Rechtsregeln moralisch „nachjustiert“ und die juristische Argumentation durch Aspekte der „Moral“ oder der „Legitimität“ aufgeladen bzw. überlagert werden. Genau dies erleichtert es Aggressoren, Völkerrechtsbrüche oder Angriffskriege jenseits des Rechts zu legitimieren.“

Kurzum: Das Völkerrecht gilt ausnahmslos für alle oder für keinen.

Das von der FAZ ausschließlich hervorgehobene dritte Gutachten mit dem Titel „Rechtsfragen zu Handlungen von Drittstaaten im Kontext der US-amerikanischen Militäroperation Epic Fury“ wurde am selben Tag, also am 19. März 2026, vom Wissenschaftlichen Dienst veröffentlich, ebenso wie das zweite Gutachten mit dem Titel „Die Militäroperationen Epic Fury and Roaring Lion der USA und Israels im Lichte des Völkerrechts“.

Es handelt sich also um drei Gutachten, eines vom Sommer 2025 und zwei vom März 2026. Dass der „Zeitung für Deutschland“ eine journalistische Unaufmerksamkeit widerfahren sein könnte, ist zu bezweifeln. Eher ist eine Vernebelungstaktik zu vermuten.

DIE WELT platziert ihre Kritik an Steinmeier anders: Sie unterstellt dem Bundespräsidenten eine punktuelle Nähe zum Iran und der AfD: „Irans Außenminister und AfD loben Steinmeiers Rede zum Krieg“.

Das Motto lautet: Wenn Du dich kritisch äußerst, bist Du gesichert im Lager der Gegner, übernimmst deren propagandistische Narrative. So primitiv, aber auch durchaus wirkmächtig ist diese Technik, die notwendige Debatte im Keim zu ersticken, indem die Kritiker mit unterstellter Feindesnähe mundtot gemacht werden sollen.

Ein weiterer Vorwurf der WELT ist Steinmeiers „moralische Überheblichkeit“. Diese Kritik ist doppelt perfide: Erstens, Steinmeier hat mit seiner Feststellung eben nicht moralisiert, sondern rational politisch und rechtlich argumentiert. Und zweitens, gerade der Vorwurf der „moralischen Überlegenheit“ ist ein kaum zu übertreffendes Indiz für die Verkommenheit des Blattes. Sind es doch gerade deutsche Mainstreammedien, die vor lauter moralbasiertem Politikverständnis kaum noch laufen können.

Auch das Handelsblatt geht in die Richtung, die Aussage Steinmeiers liege auf der Linie mit der AfD und dem Iran und er ecke damit an: „Iran-Krieg ,völkerrechtswidrig‘: Steinmeier eckt an“ und „Dass er Beifall von ungewollter Seite bekommen würde, nahm er in Kauf. So erklärte Irans Außenminister Abbas Araghtschi auf der Plattform X, Steinmeier gebühre Anerkennung dafür, ‚dass er die Verstöße gegen die Iraner verurteilt hat‘. Vergiftet wirkte das Lob des AfD-Co-Vorsitzenden Tina Chrupalla: ‚Da hat er mal recht gehabt, so oft kommt das ja beim Bundespräsidenten nicht vor.‘“

Die Berliner Zeitung hingegen thematisiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und kritisiert die Tabuisierung unliebsamer Themen und Positionierungen zu ihnen.

Was diese Mainstreamhofschranzen vermutlich nicht verstehen: Sie fordern Deutschland auf, Rechtsbrüche mindestens zu tolerieren für die angeblich gerechte Sache, schlimmstenfalls sogar, sich daran aktiv zu beteiligen. Aber vielleicht verstehen sie es auch und es ist ihnen gleichgültig. Nur dann reden und schreiben sie einen rechtsfreien Zustand in der internationalen Politik herbei, ohne die strategischen Konsequenzen für Deutschland und Europa auch nur ansatzweise zu verstehen.

Überfällige Reaktionen in der deutschen Rechts- und Politikwissenschaft

Am 17. März wurde eine „Stellungnahme zur deutschen Außenpolitik im Zuge der Angriffe der USA und Israels auf den Iran“ via Verfassungsblog veröffentlicht. 113 Wissenschaftler (Stand 1. April 2026) fordern darin eine Kurskorrektur und Klarstellung der Bundesregierung im Hinblick auf die Bewertung des US-israelischen Angriffskrieges:

Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Völkerrecht und den internationalen Beziehungen befassen, sind wir besorgt über die Reaktionen der deutschen Politik auf den am 28.Februar 2026 gestarteten Angriff der USA und Israels auf die Islamische Republik Iran. Die bisherigen Stellungnahmen der deutschen Bundesregierung lassen keine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Vorgehens erkennen und tragen damit zur weiteren Aushöhlung der regelbasierten und institutionellen Ordnung in Europa und der Welt bei. (…).

Die Bundesregierung hat der Rechtswidrigkeit dieses Angriffs bei der Entscheidung über die Nutzung von Militärbasen auf deutschem Territorium Rechnung zu tragen, um nicht Gefahr zu laufen, sowohl das Völkerrecht als auch das Grundgesetz zu verletzen.

Die historische Verantwortung Deutschlands sowie die daran anknüpfende Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes verpflichten die Bundesregierung, völkerrechtliche Grundnormen als Grundlage deutscher Außenpolitik zu respektieren und zu stärken. (…).

Wir fordern daher eine Rückkehr zur Grundlage der deutschen Außenpolitik, die auf der UN-Charta und dem Grundgesetz basiert sowie eine Verregelung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen anstrebt.“

Diese überfällige Stellungnahme zahlreicher Wissenschaftler ist ein Alarmruf. Denn, bis Wissenschaftler sich von der Politik ihrer Regierung offen per Stellungnahme distanzieren, muss schon vieles im Argen sein. Siehe hierzu auch meinen Beitrag aus 2025 und das Originalpapier der Wissenschaftler.

Titelbild: tanitost/shutterstock.com

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Notfallplan für globale Krise still veröffentlicht: „Macht euch bereit für Lockdown 2.0“

01. April 2026 um 05:35

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Ein Bericht der Internationalen Energieagentur (IEA) sorgt weltweit für Aufsehen – und für Unruhe. Darin skizziert die Organisation einen Notfallplan für den Fall einer schweren Störung der globalen Ölversorgung. Zehn konkrete Maßnahmen sollen helfen, den Energieverbrauch rasch zu senken und die wirtschaftlichen Folgen einer Krise abzufedern.

Auslöser ist die angespannte Lage im Nahen Osten. Insbesondere mögliche Störungen in der Straße von Hormus – einer der wichtigsten Verkehrsadern des globalen Ölhandels – beunruhigen die Märkte. Rund ein Fünftel des weltweiten Ölverbrauchs wird täglich über diese Route transportiert.

Ein Plan für den Ernstfall – oder mehr?

Offiziell bezeichnet die IEA die Vorschläge als vorübergehendes Instrument zur Krisenvorsorge. Doch die Tragweite der Maßnahmen, die tief in Mobilität und Alltag eingreifen, hat eine heftige Debatte ausgelöst. In sozialen Netzwerken ziehen Kommentatoren bereits Parallelen zur Corona-Zeit und sprechen von einem möglichen „Lockdown 2.0“ – auch wenn die IEA selbst ausdrücklich von einem reinen Notfallszenario spricht.

Weniger Autofahren, mehr Einschränkungen

Im Zentrum der Empfehlungen steht der Verkehrssektor, einer der größten Ölverbraucher weltweit. Die IEA schlägt vor, das Arbeiten von zu Hause aus deutlich auszuweiten – etwa um mehrere zusätzliche Tage pro Woche. Allein dadurch ließe sich der Ölverbrauch im Personenverkehr spürbar senken.

Hinzu kommen klassische Eingriffe: niedrigere Tempolimits auf Autobahnen, eine stärkere Verlagerung vom Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel sowie die gezielte Förderung von Fuß- und Radverkehr bei kurzen Strecken.

In Städten könnten noch drastischere Maßnahmen greifen. Diskutiert werden Fahrbeschränkungen auf Basis von Kennzeichen – also Systeme, bei denen Autos nur an bestimmten Tagen genutzt werden dürfen.

Verhaltensänderung als Schlüssel

Neben regulatorischen Eingriffen setzt die IEA auch auf individuelle Anpassungen: sparsameres Fahren, verstärktes Carsharing und bessere Wartung von Fahrzeugen sollen den Verbrauch zusätzlich drücken.

Auch der Güterverkehr bleibt nicht außen vor. Hier empfiehlt der Bericht effizientere Fahrtechniken und optimierte Logistik. Zudem soll die Nutzung von Flüssiggas (LPG) im Verkehr eingeschränkt werden, damit es für grundlegende Anwendungen wie Kochen und Heizen verfügbar bleibt.

Flugverkehr und Industrie im Fokus

Schnelle Einsparpotenziale sieht die IEA auch im Luftverkehr. Unternehmen könnten Geschäftsreisen deutlich reduzieren und stattdessen verstärkt auf digitale Meetings setzen.

Darüber hinaus nennt der Bericht Maßnahmen für Haushalte und Industrie – etwa alternative Kochmethoden und effizientere Energienutzung in Produktionsprozessen.

Zwischen Vorsorge und Angst vor neuen Eingriffen

Die starken Reaktionen zeigen, wie sensibel Eingriffe in den Alltag inzwischen wahrgenommen werden. Die Erinnerung an weitreichende Einschränkungen während der Pandemie ist noch präsent – und verstärkt die Sorge, dass Notfallmaßnahmen schneller Realität werden könnten, als vielen lieb ist.

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Thailand macht den Anfang: Regierung veröffentlicht Notfallplan wegen Energiekrise

31. März 2026 um 14:55

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Thailand bereitet sich mit einem dreistufigen Notfallplan auf eine mögliche schwere Treibstoffkrise vor, der im Ernstfall weitreichende Eingriffe in Wirtschaft und Alltag vorsieht. Wie die Bangkok Post berichtet, reagiert die Regierung damit auf wachsende Risiken durch geopolitische Spannungen und mögliche Störungen der globalen Ölversorgung.

In der ersten Phase setzt die Regierung auf Stabilisierung: strategische Reserven werden genutzt, Preise überwacht und Lieferketten abgesichert, um Engpässe möglichst zu vermeiden. Doch bereits in der zweiten Phase greifen deutlich stärkere Maßnahmen. Dazu gehören gezielte Eingriffe in den Verbrauch, Priorisierung bestimmter Sektoren sowie Einschränkungen bei der Nutzung von Treibstoffen, um kritische Bereiche wie Transport, Energieversorgung und Sicherheit aufrechtzuerhalten.

Besonders brisant ist die dritte Phase des Plans. Sollte es zu ernsthaften Versorgungsunterbrechungen kommen, sieht die Regierung explizit drastische Schritte vor. Dazu zählen mögliche Rationierungen, staatliche Kontrolle über Verteilung und Nutzung von Treibstoffen sowie Eingriffe, die den normalen Wirtschaftsablauf erheblich einschränken könnten. Ziel wäre es, verbleibende Ressourcen strikt zu steuern und lebenswichtige Infrastruktur zu sichern.

Die Regierung macht damit deutlich, dass sie nicht nur mit Preisschocks rechnet, sondern auch mit realen physischen Engpässen. Dass ein solcher Plan öffentlich vorgestellt wird, zeigt, wie ernst die Lage eingeschätzt wird: Es geht nicht mehr nur um wirtschaftliche Schwankungen, sondern um Szenarien, in denen Energie zu einem knappen, staatlich verwalteten Gut wird.

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That‘s something different – „Ja, nee, is’ klar!“ oder: Die Rückkehr zur Barbarisierung des Krieges

31. März 2026 um 12:00

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Der US-israelische Angriffskrieg gegen den Iran unterstreicht einmal mehr das Ende des Völkerrechts und somit die Barbarisierung der Politik und des Krieges selbst. Von Alexander Neu.

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Bereits in der römischen Antike setzte man sich mit dem Rechtsverhältnis im Krieg auseinander. So konstatierte Cicero: „Inter arma silent leges“, was so viel heißen soll wie: „Unter Waffen schweigen die Gesetze“.

Der Krieg wurde mithin als rechtsfreier Zustand begriffen – alles war erlaubt: Auch das Töten von Zivilisten, das Vergewaltigen, Verschleppen, Brandschatzen, die Zerstörung der Infrastruktur etc.

Dass die Gesetze im Krieg schweigen, und zwar nicht nur mit Blick auf das Gewaltverbot, sondern auch hinsichtlich jener Rechtsnormen, die festhalten, was im Krieg nicht erlaubt ist, können wir derzeit täglich auch durch das dröhnende Schweigen in Politik und Mainstreammedien angesichts der US-israelischen Angriffe auf die Infrastruktur und die Tötung von Zivilisten (gern als „Kollateralschäden“ bezeichnet) zur Kenntnis nehmen.

That´s something different

Jüngst erklärten zwei „eifrige Schreiberlinge“ (Zvi Smith und Michael R. Gordon) im Wall Street Journal:

Laut Militärexperten können Energieinfrastrukturen unter bestimmten Umständen rechtmäßig angegriffen werden“.

Auf X postete Gordon, einer der Autoren, diese Einschätzung, um sie in der Welt noch weiter zu verbreiten. Woraufhin in der Kommentarleiste einer seiner Follower eine sehr kluge rhetorische Frage formulierte, um die Doppelstandards zu erfragen:

Kann in unseren Ländern auch die Energieinfrastruktur rechtmäßig angegriffen werden? Oder handelt es sich dabei nur um bequeme Feinde, für die wir das Gesetz rechtmäßig außer Kraft setzen können?“

Und damit die Russen, nachdem sie Gordons Beitrag in seinem intellektuellen Tiefgang verstanden haben, nicht auf die geniale Idee kommen, ihre Angriffe auf die zivile (Energie-)Infrastruktur der Ukraine auch noch rechtfertigen zu können, hat der überaus smarte Mr. Gordon gleich nachgelegt:

Ziel der russischen Infrastrukturangriffe in der Ukraine ist es, der Zivilbevölkerung Schaden und Leid zu zufügen, nicht sie zu mindern. Das ist ein entscheidender Unterschied. (…)

Also, ich fasse zusammen: Russlands Angriffe auf die zivile Infrastruktur schadeten der Zivilbevölkerung. Das ist wohl richtig, denn genau das ist das eigentliche Ziel rechtswidriger Angriffe auf die zivile Infrastruktur – die Moral der Bevölkerung zu brechen.

Die USA wiederum, so der Umkehrschluss von Gordons Aussage: Die USA, bombardieren nur, um das Leid und den Schaden der Zivilbevölkerung zu mindern, „das ist ein entscheidender Unterschied“.

Ja, nee, is’ klar!“, so kommentierte der Kabarettist Atze Schröder in seinen Sendungen gern und treffend abstruse oder hirnrissige Aussagen seines Gegenübers. Und ob die Opfer US-amerikanischer Bomben Gordons Lovebombs-Ausführung, dass das alles zu ihrem Besten sei, so unterschreiben würden, ist doch eher zu bezweifeln.

Entweder glaubt der Autor selbst an diesen Unfug, was sein intellektuelles Unvermögen hervorheben würde. Oder aber er glaubt, dass seine Leser kognitiv unterbelichtet sind. Viel mehr Optionen gibt es nicht. Die Kommentare auf seinen Tweet lassen eher weniger auf die vermeintliche Dummheit der Leser schließen.

Wer solche „Experten“ zu Wort kommen lässt, darf sich nicht wundern, wenn der Rest der Welt sich angesichts solch demonstrativ-dämlich formulierter Doppelstandards von uns abwendet. Zur Problematik der Doppelstandards: Analyse: Wenn das Völkerrecht zur Waffe wird

Ius ad bellum (Recht zum Krieg), Gewaltverbot und Ius in bello (Recht im Krieg)

Das Jahrhunderte währende ius ad bellum, das Recht zum Krieg, wurde normativ mit der UN-Charta (Art. 2) – abgesehen der zwei Ausnahmen (Art. 43 Entscheidung des UN-Sicherheitsrates und Art. 51 Selbstverteidigungsrecht der UN-Charta) – strikt verboten. Diese Weiterentwicklung des Völkerrechts war der konkrete Ausdruck aus den Lehren zweier verheerender Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Hinzu kam das Recht im Kriege (ius in bello), welches im Wesentlichen kodifiziert und vereinbart wurde im „Haager Recht“ – landläufig bekannt als „Haager Landkriegsordnung“ – von 1907. Ziel war es, unnötiges Leid im Krieg einzudämmen. Dies hört sich sarkastisch an, war und ist indessen eine Errungenschaft, um die dem Krieg inhärente grenzenlose Brutalität wenigstens etwas einzuhegen.

Umfassende humanitäre Aspekte und Regeln im Krieg wurden jedoch erst durch die Genfer Konventionen von 1949 und die späteren Zusatzprotokolle 1978 beschlossen, sodass das Gesamtpaket zwar als humanitäres Recht gilt. Jedoch werden nur die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle als humanitäres Völkerrecht im engeren Sinne bezeichnet.

Auf den ersten Blick wirkt es wie ein Widerspruch, warum es kodifizierte Rechtsnormen für den Krieg, d.h. für die Kriegsführung selbst gibt, aber zugleich der Krieg an sich verboten ist. Unter rein rechtlichem Gesichtspunkt mag der Widerspruch deutlich sein. Weitet man jedoch den Blick über den rechtlichen Horizont hinaus auf die reale Welt, die reale Politik, so wird deutlich, dass das Gewaltverbot bislang Angriffskriege nicht verhindert hat – siehe als jüngstes Beispiel den Angriff auf den Iran. Aufgrund dessen ist das ius in bello (Recht im Krieg, also humanitäres Völkerrecht), welches unter anderem Grenzen der operativen Kriegsführung festlegt, mehr als sinnvoll. Kurzum: Wenn das Verbot des Krieges nicht durchsetzbar ist, dann sollen wenigstens die grausamsten Kriegsfolgen eingehegt werden. Aber auch genau dieses Recht, das humanitäre Völkerrecht, wird sukzessive entsorgt.

NATO-Krieg gegen Jugoslawien

Denkt man 27 Jahre zurück, der rechtswidrige Angriffskrieg der NATO gegen Jugoslawien begann am 24. März 1999, so bleiben zwei Begriffe im historischen Gedächtnis: „humanitäre Intervention“ und „Kollateralschäden“.

In diesem Beitrag soll jedoch nicht die modernisierte Legitimationsfigur zum vermeintlich „gerechten Krieg“, die „humanitäre Intervention“, thematisiert werden, sondern ausschließlich die Gewaltanwendung gegen Zivilisten und gegen die zivile Infrastruktur.

Der damalige berühmt-berüchtigte NATO-Pressesprecher J. Shea sprach bei der 78-tägigen Bombardierung der Bundesrepublik Jugoslawien bei zivilen Opfern und zerstörter Infrastruktur von „Kollateralschäden“, mithin „Nebenschäden“. Diese waren gravierend, und das kam nicht von ungefähr. Vieles spricht dafür, dass die NATO die Infrastruktur des Landes gezielt zerstörte und sie dabei auch fahrlässig zivile Opfer in Kauf nahm. „Wir werden Jugoslawien in die Steinzeit bomben“, so Shea auf seinen täglichen Pressebriefings. Damit wurde wissentlich und willentlich das humanitäre Völkerrecht gebrochen, um das Ziel des Krieges zu erreichen. Unter den zivilen Objekten waren Krankenhäuser, Energieinfrastruktur, Kirchen, Schulen, Denkmäler, Fabriken, Brücken – also auch zivile Objekte, deren militärische Nutzung gar nicht oder nicht überwiegend gegeben war, sodass sie ein legitimes Ziel militärischer Angriffe hätten darstellen können. Es ging darum, Serbien in die Knie („in die Steinzeit bomben“) zu zwingen, und dazu waren nahezu alle Mittel recht.

Russlands Angriffe auf die Energieinfrastruktur

Der rechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine spielt sich zwar hauptsächlich im Grabenkrieg ab, aber auch Russland ist seit Mitte 2023 verstärkt dazu übergegangen, die Energieinfrastruktur der Ukraine durch Luftangriffe zu zerstören. Obendrein kommen, ob „Kollateralschäden“ oder gezielt, auch Zivilisten ums Leben, werden Wohnhäuser und weitere zivile Infrastruktur zerstört. Die Ukraine schlägt mit Kampfdrohen auf russische zivile Infrastruktur sowie militärische Objekte zurück und hat dabei für Moskau schmerzhafte Erfolge zu verbuchen. Es scheint so, dass beide Seiten die Frage des Schutzstatus ziviler Infrastruktur nicht einmal mehr aufwerfen – das Ignorieren des humanitären Völkerrechts gehört offensichtlich auf beiden Seiten zur Normalität der Kriegsführung.

US-Israelischer Angriffskrieg auf die zivile Infrastruktur des Iran

US-Präsident Trump kündigte jüngst an, vorerst keine Atomkraftwerke und weitere Energieinfrastruktur des Iran anzugreifen, wie der Deutschlandfunk (DLF) zu berichten weiß. Was das Mainstreammedium DLF wie auch andere Massenmedien tunlichst vermeiden zu thematisieren, ist:

Die Angriffe auf die zivile Infrastruktur sowie auf Zivilisten stellen unzweifelhaft einen eklatanten Bruch des humanitären Völkerrechts dar. Und Angriffe auf Atomkraftwerke sind ohnehin ein absolutes Tabu. Das gilt im Übrigen auch für Israel und die USA.

Handelt es sich um journalistische Fahrlässigkeit, Ignoranz oder Vorsatz? Denn auch bei der Bombardierung Jugoslawiens spielte die rechtliche Einordnung des NATO-Krieges im Hinblick auf die Zerstörung ziviler Infrastruktur keine – der rechtlichen Qualität angemessene – Rolle in der Berichterstattung; ganz so, als gäbe es das humanitäre Völkerrecht nicht.

Die rechtswidrige Zerstörung ukrainischer Infrastruktur durch russische Angriffe und die rechtswidrige Zerstörung der Infrastruktur der Golfstaaten durch iranische Angriffe werden zwar regelmäßig von unseren Mainstreammedien thematisiert – entweder als Hinweise oder als Kritik an der russischen respektive iranischen Kriegsführung. Jedoch zumeist ohne Bezugnahme auf die Rechtswidrigkeit derartiger Angriffe, sondern eher als politische Empörung. Und rechtswidrige Angriffe Israels und der USA auf die zivile Infrastruktur des Iran werden kaum thematisiert, obschon der Schaden an der zivilen Infrastruktur des Iran um ein Vielfaches umfangreicher sein dürfte als der in Israel und in den Golfstaaten zusammen. Bereits ein oberflächlicher Blick auf die massenmedialen Beiträge reicht, um das Ungleichgewicht zu erkennen.

Sowohl das auffällige Ausblenden der rechtlichen Komponente als auch die ungleiche Verteilung der Nennung von zerstörter ziviler Infrastruktur und getöteten Zivilisten könnte nahelegen, dass das Problem nicht in einer fachlichen Inkompetenz der Journalisten, sondern wohl eher an einer ideologisierten massenmedialen Berichterstattung liegt.

Humanitäres Völkerrecht – gleichermaßen verbindlich

Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle stellen umfangreiche Bestimmungen zur Einhegung des Leids sowie zu den Rechten und Pflichten von Kombattanten und Zivilsten sowie der kriegführenden Staaten dar. Die Rechte und Verpflichtungen der Konfliktparteien sind gleichermaßen verbindlich – ungeachtet, wer Aggressor- und wer Opferstaat ist und ungeachtet der Motivation zum Kriege. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass keine Hintertürchen für das Unterlaufen von Pflichten und Rechten, wie beispielsweise unangemessene Gewaltanwendung, dergestalt genutzt werden können, als dass beide Konfliktparteien jeweils für sich beanspruchen, Opferstaat zu sein oder ein „ehrwürdiges Motiv“ ausgeben und daraus das Recht ableiten, besonders grausame „Verteidigungsmaßnahmen“ zu ergreifen.

Auch akzeptieren die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle keine weiteren Interpretationen, wie das Nichtvorliegen einer Kriegserklärung oder das Bestreiten eines Kriegszustandes (NATO 1999 „Air Campaign“ und Russland 2022 bis heute „Sonderoperation“), um die Rechte und Pflichten des humanitären Völkerrechts auszuhebeln. Als allgemeingültige Definition im humanitären Völkerrecht findet daher die Formulierung „Bewaffneter Internationaler Konflikt“ Anwendung, anstelle des interpretationsoffenen Begriffs „Krieg“.

Grundlegende Regelungen zum Zwecke der Einhegung unnötigen Leidens

Teil III Methoden und Mittel der Kriegführung Kombattanten- und Kriegsgefangenenstatus
Abschnitt I Methoden und Mittel der Kriegführung
Art. 35
Grundregeln

  1. In einem bewaffneten Konflikt haben die am Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung.
  2. Es ist verboten, Waffen, Geschosse und Material sowie Methoden der Kriegführung zu verwenden, die geeignet sind, überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen.
  3. Es ist verboten, Methoden oder Mittel der Kriegführung zu verwenden, die dazu bestimmt sind oder von denen erwartet werden kann, dass sie ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt verursachen.

Mit Angriffen auf die Energieinfrastruktur wird der Bevölkerung, insbesondere in kalten Jahreszeiten, ein „unnötiges Leiden“ zugefügt. Dies wird nochmals verstärkt, wenn Ölraffinerien oder Chemiewerke zerstört und auf diese Weise die Luft und der Boden dauerhaft belastet werden, was sich auf die Gesundheit der Bevölkerung auswirkt. In allen drei Kriegen – NATO-Angriff auf Jugoslawien, russischer Angriff auf Ukraine (beide Seiten greifen entsprechende Objekte an) und US-israelischer Angriff auf den Iran (auch hier greifen beide Seiten entsprechende Objekte an) – wird genau gegen diese Grundregeln eklatant verstoßen.

Teil IV
Zivilbevölkerung
Abschnitt I
Allgemeiner Schutz vor den Auswirkungen von Feindseligkeiten
Kapitel I Grundregel und Anwendungsbereich
Art. 48 Grundregel

Um Schonung und Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Objekte zu gewährleisten, unterscheiden die am Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen; sie dürfen daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten.

Dass in allen drei genannten Kriegen die Zivilbevölkerungen mindestens als „Kollateralschäden“ in Kauf genommen wurden und werden, ist ganz offensichtlich. Nicht minder offensichtlich ist, dass die zivile Infrastruktur in allen drei Fällen sehr häufig keine „bedauerlichen Kollateralschäden“, sondern intendierte Angriffsziele gewesen waren bzw. sind, um die Moral der Bevölkerung zu brechen und auf diese Weise möglichst den Unmut gegen ihre Regierung zu fördern.

Kapitel II
Zivilpersonen und Zivilbevölkerung

Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung
4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind
a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden,
b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder
c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt werden können und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können.

5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen:
a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln –, bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden, und
b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen.

Die Formulierung unter 5.b) schafft allerdings einen Interpretationsspielraum, der auch von allen Konfliktparteien gerne genutzt wird: Denn die Frage der Verhältnismäßigkeit ist eben eine zutiefst subjektive Frage. So wurde beispielsweise die Bombardierung des Fernsehsenders in Belgrad seitens der NATO damit begründet, dieser ermögliche die Verbreitung serbischer Propaganda und sei sodann kriegsrelevant, mithin ein legitimes militärisches Ziel für die NATO. Neben der Zerstörung des Medienhauses wurde eine Vielzahl an zivilen Mitarbeitern getötet. Die getöteten Zivilisten waren sodann „Kollateralschäden“.

Zivile Objekte
Art. 52
Allgemeiner Schutz ziviler Objekte

1. zivile Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden. Zivile Objekte sind alle Objekte, die nicht militärische Ziele im Sinne des Absatzes 2 sind.
2. Angriffe sind streng auf militärische Ziele zu beschränken. Soweit es sich um Objekte handelt, gelten als militärische Ziele nur solche Objekte, die auf Grund ihrer Beschaffenheit, ihres Standorts, ihrer Zweckbestimmung oder ihrer Verwendung wirksam zu militärischen Handlungen beitragen und deren gänzliche oder teilweise Zerstörung, deren Inbesitznahme oder Neutralisierung unter den in dem betreffenden Zeitpunkt gegebenen Umständen einen eindeutigen militärischen Vorteil darstellt.
3. Im Zweifelsfall wird vermutet, dass ein in der Regel für zivile Zwecke bestimmtes Objekt, wie beispielsweise eine Kultstätte, ein Haus, eine sonstige Wohnstätte oder eine Schule, nicht dazu verwendet wird, wirksam zu militärischen Handlungen beizutragen.

Art. 53
Schutz von Kulturgut und Kultstätten
Unbeschadet der Bestimmungen des Haager Abkommens vom 14. Mai 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten und anderer einschlägiger internationaler Übereinkünfte ist es verboten,

  1. feindselige Handlungen gegen geschichtliche Denkmäler, Kunstwerke oder Kultstätten zu begehen, die zum kulturellen oder geistigen Erbe der Völker gehören,
  2. solche Objekte zur Unterstützung des militärischen Einsatzes zu verwenden oder
  3. solche Objekte zum Gegenstand von Repressalien zu machen.

Dass die Artikel 52 und 53 in der modernen Kriegsführung tatsächlich in allen drei genannten Kriegen nicht nur keine Beachtung finden, sondern bewusst und gewollt und somit vorsätzlich gebrochen werden, ist mehr als offensichtlich.

Denn in den genannten Artikeln, wie im Übrigen im gesamten humanitären Völkerrecht und in der UN-Charta, steht nicht geschrieben, diese oder jene Artikel gelten für Staat A oder Staat B nicht oder nur eingeschränkt (also Zwei-Klassen-Völkerrecht im Sinne der zweifelhaften „regelbasierten Ordnung“), so wie es derzeitige Äußerungen aus Politik und Medien uns nahelegen möchten.

Der Iran ist eine Theokratie mit repressiven Machtstrukturen und einem uns fremden und zweifelhaften Legitimationsverständnis. Das bedeutet jedoch keine Konditionierung völkerrechtlicher Rechte und Pflichten des Iran – und schon gar nicht durch Drittstaaten, die diese Konditionierung unilateral aussprechen.

Fazit

Der Rechtsnihilismus hinsichtlich des Internationalen Rechts ist so weit vorangeschritten, dass nicht nur das Gewaltverbot faktisch nicht mehr existiert, wir es also mit einem zunehmenden anarchischen Weltzustand, einer Rückkehr zum Naturzustand im Sinne des Rechts des Stärkeren zu tun haben; sondern auch, dass alle Hemmschwellen zur Einhegung exzessiver Gewaltanwendung erodieren und einer Barbarisierung des Krieges Tür und Tor offenstehen. Wenn unsere Mainstreammedien und unsere politische Klasse diese Entwicklungen nicht kritisch hinterfragen, sondern ideologisch motiviert sogar unterstützen, dann beteiligen sie sich an der Zerschlagung grundlegender humanitärer Errungenschaften. Ob ihnen ihre gesinnungsethisch basierte Verantwortungslosigkeit überhaupt bewusst ist?

Titelbild: Billion Photos / Shutterstock

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Ostermarsch München 2026 am Karsamstag

31. März 2026 um 12:29

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Ostermarsch München 2026 am Karsamstag

Völkerrecht statt Faustrecht: Münchner Friedensbewegung warnt vor Eskalationsspirale – Diplomatie jetzt!

Pressemitteilung des Münchner Friedensbündnisses.

Auf einen Blick

  • Anlass: Ostermarsch München 2026 unter dem Motto „Völkerrecht statt Faustrecht“.
  • Warnung: Die Erosion des Völkerrechts senkt Hemmschwellen – Eskalationsspiralen bis hin zu einem großen Krieg werden wahrscheinlicher.
  • Globaler Impact: Schon die Drohung selektiver Einschränkungen zentraler Seewege (u. a. Straße von Hormus/Route Richtung Suez) kann Energiepreise und Lieferketten weltweit destabilisieren.
  • Forderungen: UN-gestützte Diplomatie und Waffenruhen, keine Einflusszonen-/Annexions- und Regime-Change-Politik, Abrüstung statt Aufrüstung; keine neuen US-Raketensysteme in Deutschland.

Die Münchner Friedensbewegung sieht die internationale Sicherheitslage an einem gefährlichen Kipppunkt: Die Eskalation im Nahen und Mittleren Osten und der anhaltende Krieg in der Ukraine drohen sich gegenseitig zu verstärken. Wo das Gewaltverbot der UN-Charta missachtet und Diplomatie durch militärische Logik ersetzt wird, steigt das Risiko einer regionalen Kettenreaktion bis hin zu einem großflächigen Krieg.

Vor dem Ostermarsch 2026 fordert die Friedensbewegung eine konsequente Rückkehr zu Völkerrecht und Verhandlungen. Das Münchner Friedensbündnis, Veranstalter des Ostermarsches 2026, stellt seinen Aufruf unter das Motto „Völkerrecht statt Faustrecht“. Maßstab ist die Charta der Vereinten Nationen: Gewaltverbot, Schutz der Zivilbevölkerung und das Gebot, Konflikte friedlich beizulegen. Wenn diese Regeln zur Verhandlungsmasse werden, wird auch kollektive Sicherheit zur Illusion. Mit großer Sorge beobachten wir, dass die militärische Eskalation im Nahen und Mittleren Osten weitere Staaten und nichtstaatliche Akteure erfassen kann.

Der Ökonom Prof. Jeffrey Sachs hat in einem Interview mit Glenn Diesen vor einer Entwicklung „in Richtung Dritter Weltkrieg“ gewarnt, wenn Deeskalationsmechanismen versagen. Entscheidend ist: Je mehr das Völkerrecht politisch relativiert wird, desto geringer werden die Hemmschwellen für Gewalt – und desto schwerer wird es, Eskalationen wieder einzufangen. Zur militärischen Zuspitzung kommt eine gefährliche politische Rhetorik: Ankündigungen von „Regime Change“, Überlegungen zu Annexionen oder die Idee, die Welt erneut in Einflusszonen aufzuteilen, stehen im Widerspruch zu zentralen Prinzipien des Völkerrechts – der souveränen Gleichheit der Staaten, der territorialen Integrität und der Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung. Solche Signale senken international die Schwelle für Gewaltanwendung und erhöhen das Risiko, dass Konflikte „durchgezogen“ statt verhandelt werden.

Die Erfahrung aus früheren Krisen zeigt: Wenn Regeln durch Macht ersetzt werden, greifen Automatismen – Bündnislogiken, Vergeltungsschläge, Missverständnisse, Fehleinschätzungen. In einer Lage mit mehreren parallel laufenden Kriegen und hoher Aufrüstung kann das schneller als erwartet in einen großen Krieg münden. Deshalb rückt beim Ostermarsch 2026 eine Botschaft in den Mittelpunkt: Völkerrecht statt Faustrecht – als Voraussetzung für Deeskalation, Waffenruhe und politische Lösungen.

Hinzu kommt ein weltwirtschaftlicher Risikofaktor: Schon die Ankündigung oder selektive Einschränkung sicherer Seewege in der Region – etwa in der Straße von Hormus – kann Energiepreise, Versicherungen und Lieferketten weltweit unter Druck setzen. Auch im Roten Meer ist die Lage fragil: In der Vergangenheit konnten Angriffe auf die Schifffahrt den Verkehr Richtung Suez-Kanal erheblich beeinträchtigen. Eine erneute Zuspitzung wäre ein zusätzlicher Eskalations- und Krisentreiber – mit globalen Folgen weit über die Region hinaus. Das Münchner Friedensbündnis fordert:

  • Konsequente Rückkehr zum Völkerrecht und zur UN-Charta: Keine Rechtfertigung von Angriffen durch Machtpolitik, „rote Linien“ oder Bündnislogik.
  • Keine Politik der Einflusszonen, keine Annexionen, keine „Regime Change“-Drohungen: Außenpolitik muss sich an UN-Charta und territorialer Integrität orientieren – auch gegenüber Kuba, Venezuela und in der Arktis.
  • Sofortige Deeskalation und ein belastbarer diplomatischer Prozess unter UN-Vermittlung – für Waffenruhen und Verhandlungen in der Ukraine, im Nahen und Mittleren Osten sowie in weiteren Konfliktregionen.
  • Schutz der Zivilbevölkerung und uneingeschränkter Zugang für humanitäre Hilfe; Aufklärung möglicher Völkerrechtsverstöße durch unabhängige internationale Instanzen.
  • Abrüstung und Rüstungskontrolle statt Aufrüstungsspiralen – inklusive Deeskalationskanälen, Transparenz und Krisenkommunikation, um Fehlkalkulationen zu verhindern.
  • Keine Stationierung neuer US-Raketensysteme in Deutschland; keine Schritte, die Deutschland weiter zur Zielscheibe machen.

In den letzten Jahrzehnten wurden völkerrechtliche Strukturen gestärkt – darunter der Internationale Strafgerichtshof und weitere internationale Mechanismen zur Aufklärung schwerer Verbrechen. Diese Institutionen müssen unabhängig arbeiten können und dürfen nicht politisch unter Druck gesetzt werden. Wer das Völkerrecht als „Hindernis“ diskreditiert, bereitet eine Normalisierung militärischer Gewalt vor.

Heinz Michael Vilsmeier, Pressesprecher des Münchner Friedensbündnis: „Wer Frieden will, muss das Völkerrecht stärken – nicht umgehen. Jede weitere militärische Eskalation im Nahen und Mittleren Osten erhöht die Gefahr, dass immer mehr Staaten hineingezogen werden. Deutschland und Europa dürfen nicht Teil einer Eskalationslogik werden, sondern müssen auf Waffenruhe, Verhandlungen und UN-Vermittlung drängen.“

Brigitte Obermayer: „Wenn das Völkerrecht fällt, fällt die wichtigste Brandmauer gegen den großen Krieg. Darum lautet unsere zentrale Botschaft: Völkerrecht statt Faustrecht.“

Ostermarsch München 2026

Unter dem Motto „Völkerrecht statt Faustrecht – Gemeinsam für Frieden und Gerechtigkeit!“ lädt das Münchner Friedensbündnis zum Ostermarsch am Karsamstag, 04.04.2026 ein: 10.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst (Dreifaltigkeitskirche, Pacellistr. 6), 11.15 Uhr Auftaktkundgebung (Marienplatz), 12.00 Uhr Demonstration, 13.15 Uhr Abschluss mit Infomarkt und Kulturprogramm (Marienplatz).

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Pressekontakt

Heinz Michael Vilsmeier – Pressesprecher Münchner Friedensbewegung
Telefon: +49 171 6827695
E-Mail: [email protected] 
Web: https://muenchner-friedensbuendnis.de 
Newsletter: https://interview-online.blog/newsletter/

Für Rückfragen steht die Koordinatorin des Münchner Friedensbündnisses Brigitte Obermayer zur Verfügung. Sie erreichen sie unter [email protected]

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Im Sanktionsrausch – Notizen zu Brüssels vormodernem Strafregime

30. März 2026 um 10:28

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Der Fall Jacques Baud erregt zumindest in der Schweiz öffentliches Aufsehen. Hüseyin Doğru hingegen sitzt weitgehend unbemerkt in einer Berliner Wohnung fest. Von Jozef Hambálek hat in Deutschland kaum jemand gehört. Nathalie Yamb wiederum ist nur französischsprachigen Antiimperialisten ein Begriff. Und über Alina Lipp und Thomas Röper schweigt sich die deutsche Linke aus. Von Hannes Hofbauer.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Mehr als 2.700 Menschen und Organisationen hat die Europäische Union seit März 2014 auf sogenannte Sanktionslisten gesetzt. Damit wurde ihnen der Zugriff auf ihr Vermögen entzogen, Konten gesperrt und die Annahme einer bezahlten Arbeit verboten. Wenn sie aus Drittstaaten – meist aus Russland oder der Ukraine, vermehrt auch aus afrikanischen Ländern – kommen, ist ihnen die Einreise in die EU verwehrt; wenn sie in der EU leben, sind sie an ihrem Aufenthaltsort blockiert. Ihnen zu helfen, ist strafbar.

Sie alle haben keine gerichtliche Vorladung erhalten, es wurde keine Anklage erhoben, es gab keine Verteidigung und keinen Schuldspruch. Ein einfacher, außergerichtlicher Verordnungsweg macht sie völlig rechtlos. Mit der Sanktionskeule hat sich Brüssel ein Werkzeug geschaffen, das Willkür über Rechtsstaat und Gewaltenteilung stellt.

Wüstes Gerangel um die Sanktionslisten

Wie genau so ein Verfahren abläuft, das zur Entrechtung von Personen führt, bleibt Außenstehenden verschlossen. Wer auf die Idee kommt, die frankophone Schweizerin Nathalie Yamb auf die Liste zu setzen, obwohl – oder weil? – die Schweiz sich an solchen Personensanktionen nicht beteiligt, darüber kann nur spekuliert werden. Warum ausgerechnet die junge Hamburgerin Alina Lipp ins Fadenkreuz der Sanktionierer geriet, bleibt rätselhaft. Jedenfalls müssen der Sanktionierung an einem Moment alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, die auf Ebene des EU-Rats der Außenminister bzw. deren beamteter Vertreter die Strafmaßnahme verhängen. Unterzeichnet werden die Verordnungen von der Außenbeauftragten Kaja Kallas persönlich oder von jemandem aus ihrem Umfeld.

Dass es mitunter zu heftigem Gerangel um die Listung Einzelner kommt, wird nur in seltenen Fällen, und oft erst nach Jahren, publik. So stritt man sich beispielsweise über längere Zeit um die Auslistung – also die Streichung von der Sanktionsliste – von Arkadij Wolosch. Dieser hatte 1997 zusammen mit Ilja Segalowitsch das russische Gegenstück zu Google, Yandex, gegründet und wurde mit der Suchmaschine sowie einem digitalen Taxidienst zum Milliardär. Im Juni 2022 landete Wolosch auf der EU-Sanktionsliste, weil Brüssel Yandex vorwarf, russische Propaganda zu verbreiten.

Obwohl Wolosch bereits am Tag seiner Sanktionierung als CEO von Yandex zurücktrat und nach Israel übersiedelte, verblieb der Russe auf der Liste. Erst als er eineinhalb Jahre nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine diesen Akt als „barbarisch“ bezeichnete, meldeten sich Stimmen aus dem EU-europäischen Establishment, die meinten, man habe möglicherweise den falschen Mann gelistet. Um sichtbar allem Russischen vollständig zu entsagen, gab Wolosch dann noch seine russische Staatsbürgerschaft zurück. Das war der Moment, an dem ihn Brüssel von der Liste streichen ließ und er wieder in die Gemeinschaft der EU-Oligarchen aufgenommen wurde.

Heftig wurde auch um die Listung bzw. Auslistung des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow und seines russisch-israelischen Kollegen Michail Fridman gestritten. Spätestens am 15. März 2026 mussten EU-Sanktionen, die in der Regel auf ein Jahr verhängt werden, routinemäßig verlängert werden. Doch diesmal spießte es sich gewaltig. Ungarn und die Slowakei legten sich quer. Und die zwei erwähnten Oligarchen wurden zu Spielbällen der Auseinandersetzung. Bratislava blieb bis zwei Tage vor Fristende standhaft und erregte mit der Forderung, die beiden Oligarchen von der Liste zu streichen, international Aufsehen.

Usmanow kam unter der Nummer 673 am 28. Februar 2022 auf die EU-Sanktionsliste. Als einer der reichsten Russen unterhält er enge Beziehungen zum Kreml, was als Grund für die Brüsseler Zwangsmaßnahme ausreicht. Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico legte sich für ihn ins Zeug, weil ihn der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darum gebeten hatte. Usmanow gilt in der turksprachigen Welt als Förderer kultureller Einrichtungen und seine Sanktionierung stößt dort auf Unverständnis.

Der aus Lviv/Lemberg stammende Fridman wiederum, der u.a. dem Bankensektor verbunden ist, steht unter dem Schutzschirm der israelischen Regierung. Zudem hat er vor dem Europäischen Gericht erfolgreich gegen seine Sanktionierung geklagt, was allerdings nicht zur deren Aufhebung führte. Gerichtssprüche werden regelmäßig von Brüssel ignoriert, indem einfach die Person neuerlich auf die nächste Sanktionsliste gesetzt wird oder sich ein Staat findet – wie Lettland im Fall von Fridman –, der Revision einlegt. Der frühere ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch gewann zwei Verfahren gegen seine Listung beim Europäischen Gericht und wurde immer wieder neu gelistet. Dies zeigt, dass der Vorgang kein rechtlicher, sondern ein rein politischer ist.

In letzter Minute vor dem Auslaufen der Verlängerungsfrist gab die Slowakei nach; Usmanow und Fridman blieben sanktioniert, ihr Vermögen eingefroren. Stattdessen strich Brüssel am 14. März 2026 den niederländischen Geschäftsmann Niels Troost von der schwarzen Liste. Auf Basis welchen Deals dies geschah, bleibt dem Beobachter verborgen. Das Gerangel um Vermögen und Blockaden geht indes weiter. Es erinnert teilweise an Streitereien unter Vorschulkindern, wird allerdings mit harten Bandagen geführt und kann durchaus Sprengkraft innerhalb der Europäischen Union entwickeln.

Mit Riesenschritten ins autoritäre Zeitalter

Ende März 2026 halten wir beim 19. EU-Sanktionspaket, das bereits in Arbeit befindliche 20. wird seit Wochen von Ungarn und der Slowakei blockiert. Gezählt wird allerdings erst ab dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine, obwohl bereits seit März 2014 solche Personenlisten erstellt werden.

Die Sanktionierung im EU-Format ist ebenso völkerrechtswidrig wie die russische Landnahme; nur mit UN-Mandat hätte sie eine entsprechende Grundlage. Nach elfeinhalb Sanktionsjahren blieb den Herren aus Brüssel, die von den zwei Damen Ursula von der Leyen und Kaja Kallas geführt werden, kaum mehr etwas übrig, was aus ihrer Sicht auszuschalten wäre. Mit der Listung von hunderten russischen und ukrainischen Oligarchen griff man – erfolglos – in ökonomische Strukturen ein; Politikern von Putin und Lawrow abwärts bis zu 351 Duma-Abgeordneten wurde die Einreise ins Brüsseler Reich verwehrt; selbstverständlich wurden auch russische Militärs zu personae non gratae erklärt; zudem landeten Künstler und Sportler auf EU-Sanktionslisten; wer also blieb noch übrig, den man Mitte Dezember 2025 auf das 19. Paket setzen konnte?

Brüssel gefiel sich darin, es diesmal mit Proponenten der „falschen Analyse“ zu versuchen. Zwölf hochkarätige geo- und wirtschaftspolitische Experten mussten dran glauben. Mit der Listung der führenden Köpfe des Waldai-Klubs – Fjodor Lukjanow und Iwan Timofejew – sprach man sich gegenseitig Mut zu, um im selben Atemzug den Schweizer Strategieexperten Jacques Baud rechtlos zu stellen. Während Mitglieder russischer Think Tanks mit der Sanktionierung durch die EU leben können, kämpft Baud im wahrsten Sinn des Wortes ums Überleben. Er, der sein Leben lang als Krisenmanager für die UNO und die NATO durch Afrika und den Nahen Osten gezogen war, um zwischen Konfliktparteien zu vermitteln, verlor mit dem 15. Dezember 2025 alles: Er sitzt ohne Zugriff auf Konten und Vermögen in seiner Brüsseler Wohnung fest, darf Belgien nicht verlassen, ist mit Erwerbsverbot belegt und wer ihm hilft, begeht Sanktionsbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Schweiz macht zwar bei dieser Art von Personensanktionen nicht mit, hat es aber bisher nicht geschafft, ihren Bürger aus den Klauen des EU-Sanktionsregimes zu befreien.

Mindestens ein halbes Dutzend weiterer Schweizer und EU-BürgerInnen sind bislang mit der völligen Entrechtung durch Brüsseler Verordnungen konfrontiert. Ein Einziger von ihnen, der Slowake Jozef Hambálek, schaffte es, von der Liste wieder gestrichen zu werden. Hambálek war der Europa-Präsident der russischen Motorrad-Gruppe „Nachtwölfe“, die im Juli 2022 als gesamte Organisation von Brüssel auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Nach dem Wahlsieg von „Smer“ im September 2023 setzte sich der neue Ministerpräsident Robert Fico für seinen Landsmann Hambálek ein, blieb beharrlich und schaffte seine Befreiung vom unmenschlichen Zwangsregime.

Die drei gelisteten deutschen Staatsbürger Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru würden sich einen ähnlichen Einsatz für sie von der Berliner Staatsspitze wünschen. Doch diese steht auf der Gegenseite und hat dies auch Mitte Februar 2026 durch Außenamtssprecher Josef Hinterseher zum Ausdruck gebracht. Dieser antwortete auf die Frage, was denn die Bundesregierung zur Sanktionierung deutscher Staatsbürger durch die EU sage, mit dem Hinweis, dass sich die EU-Sanktionen gegen Desinformation richten und dies Teil der deutschen Politik und gewollt sei: „Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik. Das ist gewollt,“ wird Hinterseher auf der Homepage der Bundesregierung zur Bundespressekonferenz vom 13. Februar 2026 zitiert.

Während Lipp und Röper in Russland leben und ihre Sanktionierung als eine Art von indirekter Ausbürgerung verstehen müssen, trifft es Doğru, der in Berlin lebt, besonders hart. Er weiß buchstäblich nicht, wie er am nächsten Tag Essen besorgen oder Windeln für seine zwei Babys beschaffen, geschweige denn, woher er die Mittel für die Wohnungsmiete hernehmen soll. Besonders das mit der Sanktionierung einhergehende Verbot, ihm zu helfen, führt zu einer Art „gesellschaftlichem Tod“; denn wer getraut sich schon, ihm per Strafandrohung finanziell zur Seite zu stehen?

Ein Lichtblick

Die Sanktionspolitik der Europäischen Union erinnert an vormoderne Strafregime wie die mittelalterliche Vogelfreiheit oder die neuzeitliche Acht. Mit dem Zeitalter der Aufklärung schien derlei Willkür überwunden. Nun kommt sie in neuem Gewand zurück. Was wir jedoch aus der Geschichte wissen, ist die Tatsache, dass unmenschliche Repressionsinstrumente immer mit menschlicher Kreativität umgangen oder bekämpft werden können; vor allem dann, wenn sie sichtbare Zeichen der herrschaftlichen Schwäche und des Niedergangs sind.

Das neue Brüsseler Zwangsregime ist ganz offensichtlich ein solches Schwächezeichen. Denn würden sich die FührerInnen in Brüssel ihrer Sache – in diesem Fall des Kampfes gegen Russland, der die Sanktionsmaschine antreibt – sicher sein, dann wären Repressionsmaßnahmen in diesem Ausmaß nicht nötig; dann könnte man Thomas Röper, Alina Lipp und/oder Hüseyin Doğru in Talk-Shows des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einladen und sie als Gegenstimmen zu den heute einzig gültigen Narrativen anhören. Oder man könnte ihnen den Prozess machen und sie anklagen, z.B. wegen „Desinformation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“ – so die meist wortgleichen Anschuldigungen, die zu ihrer Sanktionierung führten. Strafwürdig sind derlei „Anklagen“ vor deutschen Gerichten eher nicht. Und die Angeklagten könnten sich verteidigen.

Solche Gerichtsverfahren mit mühsam formulierten Klagschriften, Verteidigung, Einsprüchen und wenig bis keine Aussicht auf Verurteilung erspart sich der deutsche Staat, wenn er missliebige Bürger von Brüssel widerspruchslos sanktionieren lässt.

Seine Schwäche liegt genau darin, kein rechtskräftiges Argument bei der Hand zu haben, dass die beschriebene Vorgangsweise gegen „Desinformanten“ rechtfertigt. Diese Schwäche gilt es zu nutzen.

Von Hannes Hofbauer ist dieser Tage zum Thema erschienen: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ (Promedia Verlag)

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

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