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Heute — 03. Februar 2026

Ein großer Verlust für die Demokratie – zum Tod von Marco Bülow

03. Februar 2026 um 08:00

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Am Freitag erfuhren wir, dass der Politiker und langjährige Bundestagsabgeordnete Marco Bülow (früher SPD, dann Die Partei) im Januar 2026 im Alter von 54 Jahren verstorben ist. Nach Angaben seiner Familie erkrankte er am Wochenende vor seinem Tod und starb plötzlich und unerwartet. Die Nachricht hat mich – wie viele andere – sehr erschüttert. Das stärkste Gefühl ist eines von Verlust. Politiker wie Marco Bülow haben wir nicht viele in der Bundespolitik. Ein Artikel von Maike Gosch.

Persönlich kennengelernt haben wir uns 2017, vor der Bundestagswahl. Bei einem Abendessen in Berlin-Mitte, nahe der Volksbühne, sprachen wir über viele der Themen, die er auch in seinen Büchern und späteren Interviews behandelte: Lobbyismus und Korruption, Demokratie und Parteipolitik. Er erzählte mir von seinem schweren Stand in der SPD-Fraktion, da er sich bei vielen Themen aus Überzeugung nicht der Fraktionsdisziplin unterordnen wollte, über seine Desillusionierung über die Arbeit im Bundestag. Er war persönlich freundlich, höflich, intelligent und unprätentiös – und wirkte etwas überarbeitet und müde.

Sein Austritt aus der SPD im November 2018 überraschte mich daher nicht, ebenso wenig wie seine prinzipientreuen Äußerungen und klugen Bücher in den Jahren danach zu Lobbyismus und dem Zustand unseres demokratischen Systems. Offizieller Anlass seines Austritts war das Eingehen der SPD einer großen Koalition mit der CDU, die sie noch im Wahlkampf ausgeschlossen hatte. Aber die Entfremdung war lange vorher passiert. Bis 2021 war Bülow dann fraktionsloser Abgeordneter. 2020 trat er in „Die Partei“ ein und war ihr erster Abgeordneter. Darüber hinaus war er als Publizist und Podcaster tätig. Die letzte Folge seines Podcasts „Lobbyland“ wurde noch wenige Tage vor seinem Tod gesendet. Marco Bülow schrieb mehrere Bestseller, darunter das 2021 im Verlag Das Neue Berlin erschienene Buch „Lobbyland. Wie die Wirtschaft unsere Demokratie kauft“ und aktuell im Westend Verlag das Buch „Korrumpiert. Wie ich fast Lobbyist wurde und jetzt die Demokratie retten will“.

Marco Bülow war ein Idealist, aber kein Träumer. Er sah genau, was im Parlamentarismus falsch lief, aber er weigerte sich, es zu akzeptieren. Er nahm noch nicht einmal den einfachen Ausweg des Zynismus. Stattdessen hielt er beharrlich an unserem demokratischen System fest, so wie es in unserem Grundgesetz vorgesehen ist. Immer wieder wies er in Interviews und seinen Büchern darauf hin, dass es eigentlich das Parlament ist, das im Zentrum der politischen Macht stehen sollte, und nicht die Regierung; dass Volksvertreter die Interessen des Volkes vertreten sollten und nicht die von Parteien, ihrer eigenen Karriere oder die von Lobbyisten. Er rieb sich an einem System auf, in dem vieles nicht mehr so lief, wie es von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes und ihren historischen Vorbildern gedacht war und wie es im Interesse der Bevölkerung funktionieren sollte. In einem Interview vom letzten Jahr mit den NachDenkSeiten warnte er schließlich, dass wir aufgrund der vielen Fehlentwicklungen in den letzten Jahren inzwischen drauf und dran seien, unsere Demokratie abzuschaffen, und wies darauf hin, dass es sich in diesen Zeiten keiner mehr leisten könne, sich nicht für Politik zu interessieren.

Durch seine Haltung, seine Intelligenz, seine Offenheit und Aufrichtigkeit war er ein Ein-Mann-Mittel gegen Politikverdrossenheit. Das wurde ihm vom System nicht gedankt. Im Gegenteil, er wirkte oft wie ein einsamer Rufer in der Wüste. Denn er störte – indem er zeigte, was möglich war: Ein ehrlicher Politiker zu sein, der im Interesse der Bürger handelte, sich nicht verbog, nicht log, keine Kompromisse machte; der viel mehr Transparenz und Kontrolle einforderte – und zwar zur Kontrolle der Mächtigen, nicht der Bürger, wie wir es aktuell verstärkt erleben.

Dafür wurde er von den Menschen umso mehr geschätzt. Zum Beispiel von den Bürgern in seinem Wahlkreis Dortmund, die ihn immer wieder als Direktkandidaten in den Bundestag wählten, insgesamt 19 Jahre lang – egal, wie tief er auf der SPD-Listenaufstellung stand oder wie sehr er im Parteibetrieb isoliert wurde.

Es ist schwer, seinen Tod nicht auch als ein Symbol zu empfinden in diesem langen und kalten Winter, in dem die Demokratie uns langsam durch die Finger zu gleiten scheint wie ein nur halb erinnerter Traum. Wie viele solcher Menschen, solcher Stimmen bleiben uns denn noch unter Berufspolitikern? Das Scheitern seiner Karriere (wenn man es so sehen will) war nicht Folge von irgendwelchen Schwächen oder Fehlern seinerseits, im Gegenteil: Es zeigte den fatalen Niedergang unseres politischen Systems der parlamentarischen Demokratie.

Marco Bülow selbst empfahl den Bürgern gegen die Erosion unseres politischen Systems eine „permanente Revolte“ im Sinne Camus‘ – in Abgrenzung zur Revolution, in der seiner Ansicht nach nur neue Eliten an die Macht kämen und die Fehler der Vergangenheit wiederholten. Damit meinte er den dauerhaften, wachsamen Widerstand gegen Machtmissbrauch durch permanentes Kontrollieren der Mächtigen und den Widerspruch gegen Ungerechtigkeit, aber auch eine klare Erweiterung der Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung, zum Beispiel durch Bürgerräte. Oft erwähnte er eine „kooperative Demokratie“ als sein Ideal- und Zukunftsbild. So schwer es in solchen Momenten fällt: Lassen wir seinen Traum nicht sterben!

Titelbild: lobbyland.de, © Julia Bornkessel

(Auszug von RSS-Feed)
Gestern — 02. Februar 2026

Die EU gegen Jacques Baud

02. Februar 2026 um 14:00

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Die Kritik an den Maßnahmen der Europäischen Union (und der folgeverpflichteten Nationalstaaten) gegen den Schweizer Autor und Publizisten Jacques Baud entzündet sich daran, dass mit den gegen Baud verhängten „Sanktionen“ die Normalität des Rechtsstaats auf den Kopf gestellt werde. Die Tätigkeit und das Verhalten von Jacques Baud seien nicht – wie verfassungsrechtlich als Grundlage staatlicher Bestrafung zwingend notwendig – gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt – im Gegenteil gelte in der EU das Recht auf freie Meinungsäußerung und – soweit hinsichtlich der Tätigkeit von Jacques Baud überhaupt einschlägig – das Recht auf freie politische Betätigung. Die Maßnahmen gegen Jacques Baud seien daher innerhalb des Rahmens rechtsstaatlicher Normalität illegal. Von Erik Jochem.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was diese auf rechtstaatliche Normalität gegründete Argumentation freilich übersieht, ist die Tatsache, dass sich – Kinder und Narren sagen die Wahrheit – die EU, jedenfalls aber die sie repräsentierende politische Klasse einschließlich des EU-Parlaments, seit längerem „im Krieg mit Russland“ befindet und die Zeiten der Normalität nach Auffassung der EU-Verantwortlichen damit gerade hinter uns liegen. Die Maßnahmen gegen Jacques Baud geschehen daher offenbar gerade außerhalb der Normalität, die mit ihnen uno actu außer Kraft gesetzt ist.

Die entscheidende Frage ist also: Darf die EU die Normalität außer Kraft setzen? Wenn ja, handelt es sich bei der EU um das weltweite Unikum eines Nichtstaates mit Souveränitätsrechten (Carl Schmitt), was unmittelbar die Frage nach den verbleibenden Souveränitätsrechten der ihn konstituierenden Nationalstaaten aufwirft. Je nach Blickwinkel wird man einen Nichtstaat mit Souveränitätsrechten als institutionelles Wunderwerk oder als Monstrum betrachten. Der amtierende amerikanische Präsident jedenfalls nennt die EU das Problem Europas (was ihm die EU niemals vergeben wird).

Die Unterscheidung in Freund und Feind ist nach Carl Schmitt der Kern des Politischen. Es ist personell die Unterscheidung zwischen denen, für die die Normalität, und denjenigen, für die der Ausnahmezustand gilt. Das gilt nach innen wie nach außen.

Für Jacques Baud gilt mit den über ihn verhängten Maßnahmen, die keineswegs nur symbolisch seine soziale Ausgrenzung – seinen sozialen Tod – bezwecken, zweifellos der Ausnahmezustand. Jacques Baud ist qua Edikt Staatsfeind (Paria) der EU und Deutschlands.

So wie die Sanktionen gegen Russland und die militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine nach der Identifikation Russlands als Feind des Guten schlechthin (der Demokratie, des Völkerrechts, der Menschenrechte etc.) zweifellos Kriegshandlungen unmittelbar unterhalb der Schwelle des eigentlichen Waffengangs darstellen (sollen), sind die Sanktionen gegen Jacques Baud – mehr freilich noch die gegen deutsche Staatsbürger und Bürger anderer Mitgliedstaaten gerichteten Maßnahmen – steigerungsfähige Akte der Gewalt im Innern.

All das ist nicht ohne historische Vorbilder. Im historischen Griechenland und Rom galten in Kriegszeiten für die zeitweiligen Führer des Staates diktatorische Rechte, um der kriegerischen Gefahr nach innen und außen zu begegnen. Selbst in Friedenszeiten konnte der „innere Feind“ verbannt, für vogelfrei erklärt oder notfalls hingerichtet werden. Sokrates soll der Legende nach den Freitod der Verbannung als Feind der öffentlichen Ordnung vorgezogen haben.

Auf einer noch tieferen Ebene funktioniert die Identitätsbildung von Gruppen nicht so sehr über positive Gemeinsamkeit, die immer unbestimmt bleibt, sondern über Ab- und Ausgrenzung.

Für das Homogenitätsgefühl der Gruppe und ihren inneren Frieden ist ursprünglich konstituierend die körperliche Gewalt bis zur Tötung/Opferung gegen Außenseiter.

Der Krise aller gegen alle folgt die tödliche Erlösung aller gegen einen und der Umschlag des Getöteten in die Heiligkeit eines Gottes, ein archaisches Muster, das die Geschichte Jesu Christi menschheitsgeschichtlich offenbart (René Girard) und dazu geführt hat, dass Texte wie der vorliegende inhaltlich verfasst und darüber hinaus auch im Rahmen jedenfalls formell bestehender Meinungsfreiheit geäußert werden können.

Der Weiterentwicklung des Kulturprinzips des Sündenbocks (Menschenopfer unter der Ägide von Priestern lösen das spontane Ereignis ab und werden im Zuge der „Humanisierung“ der Menschheit, die zweifellos stattfindet, durch andere Opfer ersetzt – die „Bindung“ Isaacs in der Bibel) verdankt sich auch der moderne Fall Jacques Baud – was kein Trost ist.

Tatsächlich gilt, dass Jacques Baud der stellvertretende Sündenbock für das ist, was die EU-Verantwortlichen als illegitime Bedrohung ihrer selbstempfundenen Mission der Weltmoralität (Annalena Baerbock) im Sinne einer woken „civil religion“ (Hans-Georg Moeller) durch die öffentliche Meinung empfinden.

Nicht umsonst nehmen sie mit Jacques Baud den fundiertesten und sachlichsten Analytiker des Kriegs in der Ukraine mit vergangener erfolgreicher Friedensvermittlertätigkeit für die UNO in Afrika ins Visier.

Tatsächliches Motiv der Sanktionen ist nicht Parteinahme für Russland und dessen Präsidenten Putin im Ukrainekrieg – diese liegt bei Jacques Baud genau nicht vor. Das wahre Vergehen lautet auf Blasphemie. Jacques Baud glaubt explizit nicht an eine moralische Bewertung des Konflikts, sondern kritisiert deren Prinzip – sein Vergehen ist seine öffentlich vertretene A-Moral (Hans-Georg Moeller), das Bestehen auf rationaler Bewertung und der Möglichkeit der Eindämmung des Konflikts durch rationalen Dialog. Niemand hasst Abtrünnige mehr als die Kirche. Der moralische Wokismus, der angeblich nur den Hass anderer verfolgt, steckt selbst voller Hass.

Dass mit Jacques Baud ein im Sinne der „Anklage“ geradezu offensichtlich Unschuldiger geopfert wird, offenbart aber nicht nur die zugrundeliegende zivilreligiöse Irrationalität. Die Wahl eines unparteiischen Unschuldigen gemahnt als Echo an die christliche Metapher der Opferung des Unschuldslamms und die davon ausgehende besondere Erschütterung, die den Kern des christlichen Glaubenserlebnisses und die damit untrennbar verbundene Rebellion gegen die Gewalt der Opferung ausmacht.

Mit der Wahl Jacques Bauds als Opfer erscheint damit ein Wendepunkt erreicht.

In der Zwischenzeit ist die Frage nach dem Monstrum ungeklärt, während die Idee des Nationalstaats der chauvinistischen Rechten überlassen bleibt.

Titelbild: Jacques Baud beim 36. Pleisweiler Gespräch / NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Stirbt die Demokratie? Drei Gründe sprechen dafür

02. Februar 2026 um 10:00

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In der antiken griechischen Welt entstand die Idee der Demokratie. Das Volk sollte über sein eigenes Schicksal entscheiden. Und Perikles, der athenische Staatsmann, nannte auch das entscheidende Kriterium einer demokratischen Gesellschaft: Die Interessen der Mehrheit müssen sich durchsetzen. Von Oskar Lafontaine.

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Heute wird die Demokratie von drei Kräften unterwandert, wenn nicht unmöglich gemacht:

  • von der zunehmenden Ballung wirtschaftlicher Macht;
  • von der zunehmenden Zerstörung der eigenen Urteilsbildung durch Propaganda und der Steuerung der Meinungsbildung durch psychosoziale und verhaltenspsychologische Techniken;
  • von der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Cancel-Culture, Regierungen und Institutionen des Staates.

Dass wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährdet und die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung stark beeinflusst, ist bekannt. Schon Marx und Engels analysierten: „Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken.“

Technik beherrscht Mensch

Nach dem Zweiten Weltkrieg warnten die Ökonomen der Freiburger Schule um Walter Eucken, dass zu große wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährde. Das zeigt sich mittlerweile in allen Industriestaaten, besonders in den USA. Schon 2015 bezeichnete der ehemalige Präsident Jimmy Carter die Vereinigten Staaten als eine „Oligarchie mit grenzenloser politischer Bestechung“.

Großen Einfluss hat die Rüstungsindustrie, die Kongress und Senat steuert, mit dem Ergebnis, dass die USA den mit Abstand größten Militärhaushalt der Welt haben. Ehrlicherweise nennen sie ihr Ministerium jetzt nicht mehr Verteidigungsministerium, sondern Kriegsministerium. Seit ihrem Bestehen haben die Vereinigten Staaten zahllose Kriege geführt. Die amerikanische Verteidigungsindustrie hat nicht zuletzt die Nato-Osterweiterung durchgesetzt. Wie von dem langjährigen Doyen der US-Diplomatie, George Kennan, vorausgesagt, führte diese zum Ukraine-Krieg und bescherte den amerikanischen Rüstungsbetrieben Milliardengewinne.

Ebenso großen Einfluss hat die Energiewirtschaft, die für die Ölkriege der USA mitverantwortlich ist. Die Interventionen im Interesse der Energiekonzerne begannen 1953 mit dem Sturz des demokratisch gewählten Ministerpräsidenten des Iran, Mohammad Mossadegh, und setzten sich fort mit der Ermordung Saddam Husseins 2006 und Muammar al-Gaddafis 2011 sowie der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro 2025.

Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss hat selbstverständlich auch die amerikanische Finanzindustrie. Als ich Ende der neunziger Jahre in den USA Gespräche führte und für eine Regulierung der Finanzmärkte warb, antwortete mir der damalige stellvertretende Finanzminister Larry Summers: „Das können wir nicht machen, die Wall Street hat den Wahlkampf Bill Clintons finanziert.“ Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzkrise das Weltfinanzsystem erschütterte.

Die Techgiganten der USA haben die Welt in einem noch nicht absehbaren Ausmaß verändert. Sie beeinflussen die Politik Washingtons nicht nur, weil sie große finanzielle und wirtschaftliche Macht haben. Noch entscheidender ist ihre zunehmende Fähigkeit, die Urteile und Meinungen der Menschen zu formen und zu steuern. Der Philosoph Günther Anders veröffentlichte schon 1956 sein philosophisches Werk über die „Antiquiertheit des Menschen“. Er sei moralisch, emotional und in seiner Vorstellungskraft nicht mehr auf der Höhe seiner technischen Möglichkeiten.

Enteignung des Privatlebens

Der Mensch beherrsche nicht mehr die Technik, sondern die Technik beherrsche ihn. Er könne mit den Folgen seiner eigenen technischen Schöpfungen nicht mehr Schritt halten.

Es sieht immer mehr so aus, als werde das „Cogito, ergo sum“ („Ich denke, also bin ich“) des René Descartes durch ein von Algorithmen und Mikrotargeting gesteuertes Denken ersetzt.

Das Microtargeting, das Manipulieren der Menschen durch maßgeschneiderte Botschaften, beruht auf der ständigen psychosozialen Ausforschung des Einzelnen. Er hat kein Privatleben mehr. Unzählige Daten werden über ihn gesammelt, und stolz heißt es aus der Branche: „Wir wissen mehr über dich als du selbst.“

Früher kämpften linke Parteien gegen die Enteignung der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess, also dagegen, dass sie durch ihren Lohn zu wenig von dem bekamen, was sie an Reichtum geschaffen hatten.

Die Enteignung des Privatlebens ist vielleicht ein noch viel größeres gesellschaftliches Problem. Aber sie ist kaum ein Thema der Politik, und es gibt noch keine Antwort darauf, wie man diesen zerstörerischen Prozess begrenzen und steuern kann. Wenn das so weitergeht, dann ist das Gerede über Demokratie, über die Herrschaft des Volkes, nur noch ein wirklichkeitsfremdes Geschwätz.

Was uns blüht, hatte schon Edward Bernays, der Neffe von Sigmund Freud, vor hundert Jahren aufgeschrieben. In seinem Buch mit dem Titel „Propaganda“ lesen wir:

Die bewusste und zielgerichtete Manipulation der Verhaltensweisen und Einstellungen der Massen ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie sind die eigentlichen Regierungen in unserem Land. Wir werden von Personen regiert, deren Namen wir noch nie gehört haben. Sie beeinflussen unsere Meinungen, unseren Geschmack, unsere Gedanken [. . .]. Wenn viele Menschen möglichst reibungslos in einer Gesellschaft zusammenleben sollen, sind Steuerungsprozesse dieser Art unumgänglich.

Einen täglich spürbaren Einfluss auf Meinungsbildung und Meinungsäußerungen hat die aus den USA stammende Cancel-Culture. Eine Sprachpolizei ist entstanden, die wie die staatlichen Ordnungshüter darüber wacht, ob sich jemand korrekt verhält. Tut er das nicht, folgt ein Shitstorm. Im schlimmsten Fall werden Leute entlassen, weil sie etwas angeblich Falsches gesagt haben.

Tägliche Einschüchterung ist das Programm dieser Demokratieverächter. Ohne einander widersprechende Meinungen aber gibt es keine demokratische Gesellschaft. Daher sollte es eine vorrangige Aufgabe des Staates sein, eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Das Gegenteil geschieht. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, wird die Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa in immer größerem Maße eingeschränkt. Denunziation und Ausgrenzung anderer bis zur Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz waren Merkmale des Faschismus. „Bestrafe einen, erziehe hundert“, mit dieser Methode versuchte auch Mao Zedong die Bevölkerung zur Konformität zu zwingen.

So als gäbe es kein Grundgesetz

Ein empörendes Beispiel, in welchem Ausmaß freie Meinungsäußerungen unterdrückt werden, sind die Sanktionen des EU-Ministerrates gegen Einzelpersonen, die in einem einmaligen Akt der Willkür, ohne rechtliches Gehör und Gerichtsverfahren, wie im Mittelalter für vogelfrei erklärt werden. Die Vermögenswerte werden eingefroren, die Konten gesperrt, die Sanktionierten dürfen in der EU nicht mehr reisen, und niemand in der EU darf diesen Menschen Geld oder wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Derartige staatliche Willkür hat man lange Zeit für unmöglich gehalten.

Eine brutale Form der Ausgrenzung wurde in Deutschland aber schon während der Corona-Zeit eingeübt. So als gäbe es kein Grundgesetz, wurden Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Ohne überzeugende wissenschaftliche Begründung waren Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Maskenpflicht, Schulschließungen, Beschränkung der Reisefreiheit und ein unglaublicher Druck, sich impfen zu lassen, an der Tagesordnung. Nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die gesetzliche Impfpflicht für alle eingeführt werden, und die Leute durften sogar ihre sterbenden nächsten Verwandten nicht mehr besuchen – eine unglaubliche Grausamkeit.

Spitzenreiter der beleidigten Politiker

Die deutsche Justiz versagte. Selbst das Bundesverfassungsgericht enttäuschte, weil es dieser Politik nicht in den Arm fiel. Das Ergebnis war, dass das Vertrauen in das höchste deutsche Gericht von 81 auf 63 Prozent sank.

Die Politik setzt auf Angst, um die Bürger zum richtigen Verhalten zu zwingen. Mehr als die Hälfte der Deutschen sagen mittlerweile, sie könnten ihre Meinung nicht mehr frei äußern, weil sie Nachteile befürchten. Als sei ihnen das völlig gleichgültig, lassen Politiker in Berlin und Brüssel sich immer wieder neue Gesetze einfallen, um die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken und vor allem die sozialen Medien zu regulieren. Legendär ist in Deutschland mittlerweile der neue Paragraf 188 StGB, der den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung wiederaufleben ließ und die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellte.

Spitzenreiter der beleidigten Politiker ist Friedrich Merz, der laut Welt am Sonntag auf 4.999 Strafanträge kam. Auf Platz 2 folgte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit 1.900, noch vor den grünen Ex-Ministern Robert Habeck und Annalena Baerbock mit 800 beziehungsweise 500 Strafanträgen. Dass dieselben Politiker an der Spitze derjenigen stehen, die Russland im Stellvertreterkrieg mit der Ukraine bestrafen und mit deutschen Taurus-Raketen angreifen wollen, ist ein interessanter Fall für eine psychologische Interpretation.

In der Cancel-Culture-Gesellschaft kommt auch die Denunziation wieder in Mode. Um aufmüpfige Bürger an die Kandare zu nehmen, werden Denunziationsportale eingerichtet. Als der Journalist Henryk M. Broder einmal gefragt wurde, warum die Deutschen das Aufkommen des Nationalsozialismus nicht verhindert hätten, antwortete er: „Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“ Da müssten doch alle Alarmglocken klingeln.

Eine neue Art von Faschismus, so scheint es, kommt auf leisen Sohlen. Der Geist der Aufklärung ist nicht mehr lebendig. „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen können“, sagte Voltaire. Heute bestimmen Dauerempörte, Beleidigte, Canceller, sogenannte Faktenchecker, autoritäre Zeitgenossen, die jede Abweichung als Bedrohung empfinden, die Debatte. Demokratie aber beruht auf Toleranz und Freiheit, und Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.

Dieser Artikel erschien zuerst am 29. Januar 2026 in der Weltwoche Deutschland Nr. 05.26.

Titelbild: Ian Dyball/shutterstock.com

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Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen


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Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz gemäß einer EU-Richtlinie verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft: Zuwendungen an sanktionierte Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Droğru könnten für Unterstützer sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das ganze Konstrukt der Sanktionen ist ein Skandal. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die EU sanktioniert auch zahlreiche Einzelpersonen und inzwischen auch deutsche Staatsbürger wie den Journalisten Hüseyin Doğru. Über den Fall haben wir ausführlich berichtet, einige Artikel finden sich unter diesem Text – ebenso zu den EU-Sanktionen gegen den Schweizer Jacques Baud. Personen wie Baud oder Doğru in ihrer von den EU-Sanktionen verursachten Notlage (über reine „humanitäre Hilfe“ hinaus) zu unterstützen, könnte nun gravierende Strafen nach sich ziehen.

Denn der Bundestag hat am 14. Januar gemäß einer EU-Richtlinie ein Gesetz verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft, wie ND oder Berliner Zeitung berichten. Overton geht in diesem Artikel auf den Vorgang ein. Nach einer rund halbstündigen Debatte stimmten demnach CDU/CSU und SPD für das Vorhaben, die AfD dagegen; Grüne und Linke enthielten sich. Norbert Häring schreibt zu diesem Abstimmungsverhalten:

„Nur die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Die sich demokratisch nennenden Parteien meinen, Demokratie sei damit vereinbar, dass die Regierenden Bürger mit unerwünschten Ansichten ohne Anklage, Verteidigung und Urteil drakonisch bestrafen dürfen. Ein neuer Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus wurde erreicht.“

Lange Haftstrafen möglich

ND schreibt zu den beschlossenen Verschärfungen:

„Künftig sind neben Honoraren oder Spenden sämtliche direkten oder verschleierten Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Nach dem neuen Gesetz werde auch die Beihilfe zur Einreise von sanktionierten Personen in ein anderes EU-Land mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet, es würden außerdem Fristen verkürzt und Meldepflichten verschärft.

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die seit Mai 2024 in Kraft ist und einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt. Bislang seien diese in den EU-Ländern mal als Ordnungswidrigkeiten, mal als Straftaten gewertet worden, mit einer Bußgeld-Spanne zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro. Deutschland hätte die Richtlinie bereits bis Mai 2025 umsetzen müssen, hole dies wegen des Regierungswechsels erst jetzt nach.

Weitere Verschärfungen auch für Unternehmen werden in den oben verlinkten Artikeln beschrieben. Der Wortlaut des Entwurfs des neuen Gesetzes findet sich unter diesem Link (relevant sind unter anderem die Seiten 10 und 13). Er wurde mit einigen Änderungen (etwa zur treuhänderischen Verwaltung von Unternehmen) am 14. Januar beschlossen.

Das Parlament nickt ab

Die Verschärfungen und die zunehmende Kriminalisierung von Unterstützungsleistungen für Betroffene sind skandalös: Die Mehrheit des Bundestags praktiziert durch ihre Zustimmung zu dieser EU-Richtlinie das Gegenteil von dem, was ihr die eigenen Phrasen zur Meinungsfreiheit eigentlich vorschreiben würden. Denn dass die Sanktionierung von einzelnen Bürgern wegen einer „falschen“ Meinung über die Betroffenen hinaus einschüchternd wirken soll und die Meinungsfreiheit schwer beschädigt, steht außer Zweifel. Auf eine auch durch die EU-Sanktionen befeuerte Selbstzensur geht der Artikel „EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?

Die ausbleibende Solidarität mit willkürlich EU-sanktionierten Bürgern vonseiten des Bundestags sowie vonseiten großer deutscher Medien ist zusätzlich zum Akt der Sanktionierung bitter. Das (mutmaßlich vorsätzliche) „Versagen“ vieler Medien bei dem Thema EU-Sanktionen wurde auch im Artikel „Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“” thematisiert. Die Schweiz hat inzwischen immerhin in Brüssel für Jacques Baud interveniert, wie die NZZ berichtet. Die (gegenteilige) Haltung der Bundesregierung wird in den Artikeln „Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud“ und Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ beschrieben.

„Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos“

Ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten mit einem vernichtenden Urteil über die EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link. Laut Multipolar wurden zahlreiche weitere Politikwissenschaftler und Journalisten wegen Kritik an NATO-Erweiterung in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, propalästinensischen Positionen oder „Fehlinformationen“ zu Corona mit EU-Sanktionen belegt. Zu erwähnen sind auch die Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper.

Der mit EU-Sanktionen belegte deutsche Journalist Hüseyin Doğru berichtet auf seinem X-Account über die Entwicklungen in seinem Fall und die Auswirkungen der Sanktionen auf sein Leben. Dort schreibt er aktuell, dass ihm seine Versicherung EnivAs die Reisekrankenversicherung kündigen wolle, was auch seine Familie betreffen würde. Immerhin kommt Doğru inzwischen wieder an das ihm zugestandene, aber zwischenzeitlich ebenfalls gesperrte Existenzminimum von 506 Euro pro Monat, wie sein Anwalt in der Jungen Welt erklärt. Zum inakzeptablen Prozedere bei den Sanktionen sagt der Anwalt:

Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen »Akte« im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun. Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos und offensichtlich politisch motiviert.“

Fazit: Der willkürliche und mutmaßlich illegale Charakter der EU-Sanktionen sowie die Härte in der Umsetzung lassen einen gruseln.

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

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„In den Leitmedien herrscht eine ungeheure Kriegshysterie, die völlig übertrieben ist“


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Angst, Corona, Journalismus, Krieg, Politik: Das sind einige der Themen, mit denen sich Eugen Zentner in seinem neuen Buch auseinandersetzt – in Gedichtform. Warum der Autor gerade diesen Weg gewählt hat, sich mit den schweren politischen Themen auseinanderzusetzen, erzählt er im NachDenkSeiten-Interview. Ein Gespräch über die Ereignisse in der Corona-Zeit, Kriegshysterie und die politische Lyrik. Von Marcus Klöckner.

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Marcus Klöckner: Gleich in Ihrem ersten Gedicht geht es um die Zeitenwende. Ich zitiere:

Zeitenwende

Ein Beben dröhnt vom Meeressand
Ein neuer Geist besteigt die Riffe
Er deutet an mit strenger Hand
Autoritäre Übergriffe
Ein Umbruch, eine wilde Zeit
Verwirrung dringt in jede Pore
Die Luft schmeckt ätzend, schmeckt nach Leid
Urplötzlich schließen sich die Tore
Institutionen bündeln sich
Um eine herrschende Agenda
Man unterwirft sich brüderlich
Und drückt die Störer an die Ränder

Sie thematisieren hier ein ganzes Bündel an Problemen, mit denen die Gesellschaft konfrontiert ist. Was würden Sie jemandem antworten, der zu Ihnen sagt, dass Sie zu „schwarz“ sehen und eigentlich doch alles ganz harmlos ist?

Eugen Zentner: Dieses Gedicht thematisiert im Zeitraffer die Corona-Zeit, die für viele Menschen eine Zeitwende darstellte – auch für mich. Für viele aber auch nicht, und die werden in jener Zeit keine Dramatik finden, erst recht nicht nach so viel zeitlichem Abstand. Solche Menschen kenne ich persönlich. Ich würde empfehlen, sich intensiver mit den Ereignissen zwischen 2020 und 2023 zu beschäftigen, möglichst jenseits von offiziellen Erzählungen. Bücher und Erfahrungsberichte gibt es mittlerweile genug. Wer das tut, wird verstehen, dass alles nicht so harmlos war. Das macht auch das Gedicht deutlich, indem es die damaligen Ereignisse sehr realistisch darstellt, in objektiver Weise, so, dass sich darin wie unter einem Brennglas Zivilisationsbrüche zeigen, die vielen leider entgangen sind. Möglicherweise auch deswegen, weil das Abdriften von demokratischen Prinzipien in langsamen Schritten erfolgte. Der Schnelldurchlauf im Gedicht macht die gesellschaftspolitischen Veränderungen umso sichtbarer.

Viele Ihrer Gedichte handeln von der Corona-Zeit und tragen Titel wie „Testpflicht“, „Berufsbezogene Impfpflicht“ oder „Lockdown“. Das hört sich erstmal überhaupt nicht literarisch an. Warum diese Titel, die auch bei den anderen Themen ähnlich sachlich, eher nachrichtlich angelegt sind?

Das ergibt sich ebenfalls aus der Form bzw. aus dem Genre. Zur politischen Lyrik passt weder eine schmachtende, gefühlsbetonte Sprache noch ein abstrakter Titel, der erst einmal nichts über den Inhalt sagt. Im Gegenteil: Ich wollte bereits im Titel klar benennen, warum es in dem jeweiligen Gedicht geht. Wobei es natürlich auch Titel gibt, in denen ich mich zu Wortschöpfungen hingerissen habe. Aber auch sie umreißen ein Thema, ein Ereignis oder ein Zeitphänomen. Der ganze Gedichtband ist eine Sammlung gesellschafts- und manchmal tagespolitischer Gegebenheiten. Diese Art der literarischen Bestandsaufnahme drückt sich formal eben auch in den Titeln aus. Das hat zudem praktische Vorteile für die Leser. Sie können leichter Gedichte zu bestimmten Themen herausgreifen, die sie besonders interessieren – oder bewegen.

Das Schöne an der Lyrik ist ja, dass jeder seinen eigenen Zugang und seine eigenen Interpretationen finden kann. Was ist es, was Sie da für sich lyrisch aus diesem Themenfeld „Corona“ herausziehen können? Können Sie das zusammenfassen?

Das Interessante ist es wohl, dass man als Gedichtproduzent einen Gegenstand von mehreren Seiten betrachten und dadurch noch mehr Facetten entdecken kann, eben weil man mit Reimen, Versmaß und Metaphern arbeiten muss. Diese filigrane Arbeit schärft das Bewusstsein für gewisse Situationen. In dem Gedicht „Coronale Geburt“ zum Beispiel geht es um die Erfahrung vieler Frauen während der Maßnahmenzeit. Ich als Mann ohne Kinder habe sie nicht gemacht und konnte sie auch gar nicht machen. Ich habe darüber nur indirekt erfahren. Als ich diese Situation lyrisch verarbeitete, konnte ich mich in sie besser einfühlen und dadurch auch das ganze Ausmaß der Tragik begreifen. Bei anderen Gedichten wie zum Beispiel „Lockdown“ war es anders. Da schöpfte ich aus eigenen unmittelbaren Erfahrungen und hatte daher auch einen viel expressiveren Zugang zum Gegenstand.

Dann ist da auch noch der Krieg. Im Inhaltsverzeichnis stehen Titel wie „Kriegspropaganda“, „Kriegstüchtig“, „Spannungsfall“, „Sondervermögen“. Was passiert in Deutschland?

Konkret müsste man fragen: Was passiert in der politmedialen Arena? Denn die scheint von der Gesellschaft abgekoppelt zu sein. In den Leitmedien und in den Verlautbarungen politischer Entscheidungsträger herrscht eine ungeheure Kriegshysterie, eine Panik, die völlig übertrieben und nicht zu begreifen ist. Die von Ihnen genannten Gedichte geben diese Stimmung wieder, teilweise in dem gleichen sarkastischen, ja zynischen Duktus jener Meinungsmacher. Diese Stimmung ist in Deutschland stärker ausgeprägt als in anderen europäischen Ländern, das ist zumindest mein Eindruck. Ich war kürzlich in Spanien und hatte nicht das Gefühl, dass man dort immerfort mit Kriegspropaganda beschallt wird.

Ich zitiere aus Ihrem Gedicht „Kriegstüchtig“:

Tüchtig sollen alle sein
Tüchtig in der Kunst des Krieges
Groß sich denken, bloß nicht klein
(…)
Neu zu denken wird verlangt
Menschlichkeit ganz abzuschaffen
Reife, sagt man, wird erlangt
Nicht mit Reden, nur mit Waffen

Mit anderen Worten: Verstand ausschalten und im Sinne des politischen Großvorhabens „Kriegstüchtigkeit“ agieren. Welche Beobachtungen machen Sie in Ihrem Umfeld? Was ist Ihr Eindruck? Verstehen die Leute, was gerade passiert?

Ich bin vielleicht nicht sonderlich repräsentativ. Mein Umfeld besteht größtenteils aus Leuten, die spätestens seit der Corona-Krise kritisch auf Politik, Medien und die sogenannte Zivilgesellschaft schauen. Sie wissen natürlich, was passiert; sie durchschauen die Propaganda und halten die Aufrüstung für hochgefährlich. Viele haben Angst, dass der Ukraine-Konflikt eskaliert und es tatsächlich zu einem dritten Weltkrieg kommt. Nicht wenige engagieren sich genauso wie in der Corona-Zeit, indem sie Demonstrationen, Aufklärungsveranstaltungen oder Diskussionsabende organisieren oder daran teilnehmen. Auch Künstler bemühen sich, mit ihren Arbeiten auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Insofern herrscht auch im Bereich der Gegenöffentlichkeit viel Bewegung. Ich hoffe, dass diese Bemühungen einen größeren Krieg verhindern.

Ist Ihr Gedichtband auch für Schüler und Lehrer geeignet?

Ja, natürlich. Die Gedichte sind ja weder radikal noch agitatorisch. Sie beschäftigen sich in kritischer Weise mit dem Zeitgeschehen und betrachten die Dinge aus einer anderen Perspektive als literarische Werke, die normalerweise in der Schule oder in den Medien Erwähnung finden. Zudem können die Gedichte nicht nur im Deutschunterricht behandelt werden, sondern auch im Geschichts- oder Politikunterricht. Sie lassen sich auf den literarischen Gehalt hin analysieren, bilden aber auch eine probate Grundlage für Diskussionen über die Probleme der Gegenwart. Im besten Fall regen sie zum Nach- und Umdenken an. Generell ist zu wünschen, dass Bücher aus dem Bereich der Gegenöffentlichkeit in der Schule häufiger durchgenommen werden. In der Breite sind sie weitaus interessanter als Werke, die etablierte Verlage derzeit herausbringen.

Angst, Corona, Journalismus, Krieg, Politik: Das sind einige der Themen, mit denen Sie sich in Ihrem neuen Buch auseinandersetzen – in Gedichtform! Warum haben Sie den Weg zu diesen schweren, politischen Themen über die Lyrik gewählt?

Als Schriftsteller versuche ich generell, mit verschiedenen Ausdrucksformen zu spielen. Es hat einen gewissen Reiz, einen Inhalt auf je unterschiedliche Weise zu transportieren. In dem Sachbuch „Kunst und Kultur gegen den Strom“ habe ich die Form der journalistischen Prosa gewählt. In „Corona-Schicksale“ habe ich die Zeit der Maßnahmenpolitik in Kurzgeschichten verarbeitet. Die wiederum müssen anders geschrieben werden als ein Roman – mein nächstes Buch. Dieses beschäftigt sich mit der allgemeinen Unzufriedenheit in Deutschland und dem damit verbundenen Wunsch, auszuwandern. Der vorliegende Lyrikband thematisiert hingegen verschiedene Aspekte der Krisenzeit sowie die Veränderungen der letzten Jahre. Die kurze Form macht es möglich, auf viele Missstände und Ereignisse einzugehen, ohne dass es überladen wirkt wie zum Beispiel in einem Roman. Zugleich ergibt sich aus der kurzen Form die Notwendigkeit, den Inhalt prägnant zuzuspitzen und zu pointieren. In der politischen Lyrik ist das sehr effektvoll, insbesondere in der Vermittlung der Botschaft.

Lesetipp: Eugen Zentner: Die Welt steht Kopf. Gedichte zur Zeit. München 2026, Massel Verlag, Taschenbuch, 100 Seiten, ISBN 978-3948576295, 12,90 Euro. (Erscheinungstermin 28. Februar 2026)

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Die Bürgergeldreform – der gefährliche Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat

30. Januar 2026 um 10:00

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Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus.

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Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden.

Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese.

Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat.

Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben.

Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“

In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen.

Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung.

Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche.

Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung.

Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist.

Titelbild: Dueringerto/shutterstock.com

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Windindustrieprojekt Linaberg: Traurige Bilanz der Verhandlung in Groß-Schweinbarth

30. Januar 2026 um 11:00

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Die „Presse“ wurde von der Verhandlung vom Land NÖ ausgeschlossen. Ich wohnte als ganz stilles Mäuschen am 28. Jänner 2026 und als interessierte Bürgerin bei. Es war ein „elektrizitätsrechtliches Bewilligungsverfahren“ über die Errichtung von 4 Windrädern im Hochleithenwald im Weinviertel, dem Privatgrund von Benedikt Arbensperg-Traun. Die Stimmung? Spannungsgeladen. Wegen des beachtlichen Zustroms der Bürger hat man die Verhandlung noch geschwind ins Feuerwehrhaus verlegt, in einen großen Saal.

Erlebnisbericht von Angelika Starkl

Als Journalistin nicht zur Verhandlung zugelassen, schreibe ich diesmal als Privatmensch in Form eines Erlebnisberichtes. Ich war überrascht, wie man diese Verhandlung organisierte. An der Saalfront – die Beamten des Landes NÖ mit den Sachverständigen. An der Fensterseite – die Phalanx der Projektwerber mit Rechtsanwälten und Experten. Gegenüber – die Gegner des Projektes Linaberg: besorgte Anrainer aus Groß-Schweinbarth und den angrenzenden Gemeinden, Gemeindevertreter aus Bad Pirawarth, der Landesabgeordnete Dieter Dorner von der FPÖ und ein Entsandter der Landesrätin Susanne Rosenkranz, die seit 2023 für Arbeit, Tierschutz, Konsumenten-, und Naturschutz in NÖ zuständig ist. Das ganze Projekt wurde nur als „elektrizitätsrechtliches Bewilligungsverfahren“ abgehandelt, bei dem die Kriterien Umweltschutz, Tierschutz, Landschaftsschutz, Waldschutz, Kulturschutz und Menschenschutz außen vor blieben.

Denn es gibt einen Bescheid!

Bescheid der Landesregierung zum Projekt Linaberg

Im Bescheid vom Juni 2025, Bearbeitung Mag. Michael Lackenbucher, heißt es: „Es wird festgestellt, dass das Vorhaben „Windpark Linaberg“ der Linaberg GmbH, vertreten durch Sattler & Schanda Rechtsanwälte, nämlich die Errichtung und der Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) der Type Vestas V172-7.2 MW (Gesamtnennleistung 28,8 MW) mit einer Nabenhöhe von jeweils 199 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von 282 m im Hochleitenwald der Gemeinde Groß-Schweinbarth auf einer mittleren Seehöhe von etwa 250 m keinen Tatbestand im Sinn des § 3 oder § 3a UVP-G 2000 iVm Anhang 1 zum UVP-G 2000 erfüllt und damit nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.“

Vier 282 Meter hohe Ungetüme sollen wirklich nicht auf Verträglichkeit für die Umwelt geprüft werden? Kaum zu fassen!

Linaberg ist der höchste Punkt des Hochleithenwaldes

Bevor das Projekt Linaberg am 28. Jänner in Groß-Schweinbarth überhaupt erst präsentiert werden konnte, gabs schon Einwände und Einsprüche. Mehrere Anträge wurden dagegen eingebracht und ein wenig unprofessionell protokolliert. Die Projektwerber haben wohl auch nicht mit so großem Andrang und Widerstand gerechnet! Wie denn auch? Die ganze Verhandlung war lediglich auf der Amtstafel angeschlagen gewesen, die Bürgermeisterin hat über den Verhandlungstermin gar nicht öffentlich informiert, nicht einmal der Gemeinderat wusste Bescheid und es gab auch keine Bürgerbefragung.

So wie es aussieht, geht das Projekt aber dennoch glatt durch. Und es wird auch nicht nur bei vier Windrädern am Linaberg bleiben. In ein paar Jahren könnte in dieser Region sukzessive ein ganzes Windradareal mit 40 Windrädern entstehen und auch diesen wunderschönen Landstrich des Weinviertels, so wie anderswo, zur hässlichen Fratze umgestalten. Die Verträge mit Wolkersdorf sind längst unterzeichnet. Es geht um sehr, sehr viel Geld.

Windparkprojekte werden von der EU mit viel Geld massiv gefördert

Die Landesregierung unter Stefan Pernkopf und Johanna Mikl-Leitner lässt von ihren Plänen des Windradausbaues in NÖ nicht ab. Koste es auch Naturerholungsraum, so weit das Auge blicken kann. Niederösterreich ist schon jetzt ein Windrad-Reich. Es ist das Bundesland mit den meisten Windkraftanlagen. Ende 2024 gab es in Niederösterreich 826 Windräder. Im Jahr 2025 wurden noch weitere Anlagen errichtet, Berichte sprechen von 23 bis 37 neuen Anlagen. Sie konzentrieren sich auf das Weinviertel und das Industrieviertel.

Eine traurige Bilanz

Meine Heimfahrt nach dieser Verhandlung ist eine traurige Reise durch ein in Nebel getauchtes Weinviertel. Mit sanfthügeliger Landschaft, in der Windradmonster mit bedrohlichen Spitzen wie präpotente Speere der Landnahme im kalten Dunst des Jänners an den Augen vorbeiziehen. Die ganze Traurigkeit dieses Anblicks lässt mich schaudern und sinnieren. Ja, ich empfinde die technischen Windkraft-Anlagen als Bedrohung. Ihr Dasein verletzt und verstört meine Seele. Sie wirken wie utopische Errichtungen einer im Geiste fehlgeleiteten Architektur und Politik, die mit Ästhetik oder Schönheit gar nichts zu tun haben. Aufgepflanzt ragen sie in den Himmel, wie monströse Pfähle einer technischen Autokratie, in ihrer Anhäufung aufdringlich giftig hingespuckt in die Fluren, Felder und Wälder. Markant auf die höchsten Erhebungen gepfropft, stellen sie den Machtanspruch der Technokratie in die Landschaft.

Ich kann nicht verstehen, dass es Menschen gibt, die bei ihrem Anblick Freude, Ehrfurcht oder gar Dankbarkeit empfinden. So wie ich etwa Ehrfurcht empfinde, beim Anblick eines schönen Domes, einer Kirche auf höchstem Berg, einer Burg, eines prächtigen Schlosses. Das ganze Wesen der Landschaft wird von Kultur-Bauwerken in unserer Heimat seit Jahrhunderten geprägt. Sie zeugen durch ihre Substanz auch von der Gesinnung ihres Eigners, und des Volkes, das in der Region lebt.

Landschaft sekundär, Tiere und Vögel egal, Mensch wurscht

Das Landschaftsbild als sekundär für die Windraderrichtung zu erachten, empfinde ich als Vergehen. Den kritischen Menschen nicht zuzuhören, die Windräder in ihrer Sichtweite als Einbuße ihrer Lebensqualität sehen, halte ich für arrogant. Die Tiere in einem Wald – das Gebiet Hochleithenwald ist ein Jagdgatter – nicht zu schützen, empfinde ich als lebensverachtend. Die Brutvorkommen von Vögeln wie Rotmilan und Sakerfalke zu verschweigen, empfinde ich als unachtsam. Den Infraschall und den giftigen Abrieb der Rotorblätter, die sich mit einer Geschwindigkeit von 300 km drehen, anzuzweifeln, halte ich für ignorant. Und ich kann gar nicht verstehen, dass im Hochleithenwald, in dem schon seit langem Erdöl gefördert wird, eine Bohrung von 9 Meter tiefem Beton und Stahl in den Boden – für den Halt der extrem hohen Windmaschinen – dann auch noch frech als „Bodenverbesserung“ verkauft wird.

Ich kann es einfach nicht verstehen

Durch die Wind-Ungetüme und ihre über alle legitimen Interessen der naturverbundenen Bevölkerung hinwegtrampelnden Profiteure, wird die Gesellschaft gespalten. Ich frage mich nach dieser traurigen Verhandlung, wie lange es noch dauern wird, bis Bewusstsein und Aufklärung die Gräben dieser Spaltung überwinden. Vielleicht sogar nie?

Solange der Windradwahn in den Köpfen der Mächtigen geistert und der Mammon die Gier befeuert, wird diesem Spuk kein Ende sein. Vielleicht muss noch viel Zeit vergehen, bis es auch der Verstockteste begreift. Muss erst der Wald zerstört, die Felder ausgetrocknet, die Fluren verseucht, der Windradmüll sich zu Bergen auftürmen? Müssen erst die Betonklötze der Windräder als dicke Brocken in der Erde für immer steckenbleiben? Wie lange werden sie brauchen, um zu erkennen, dass die ganze „erneuerbare Energie“ und der „Klimawandel“ nur ein politisches Märchen war, das ein einst blühendes, fruchtbares Land zerstörte?

Wird der „neue Mensch“ den Lärm der brummenden Rotorblätter als angenehme Musik empfinden und sich im Schattenwurf eines monströsen Windrades, vom Infraschall am Kopf massiert, dann wirklich wohlig ausruhen? Seine Seele getrost baumeln lassen können, wie einst der Schubert Franzl unter dem mächtigen Lindenbaum? Ich glaube es nicht!

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Trump: US-Regierung entzieht kanadischen Flugzeugen die US-Zulassung

30. Januar 2026 um 06:35

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Vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen den USA und Kanada hat Washington nach Angaben von US-Präsident Donald Trump kanadischen Flugzeugen die US-Zulassung entzogen. Trump drohte Ottawa zudem mit Zöllen in Höhe von 50 Prozent auf Flugzeuge.
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Bundesbildungsministerin Prien will über „Zersetzung“ reden – Bitte, dann tun wir das!


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Bundesbildungsministerin Karin Prien hat der taz ein Interview gegeben – herausgekommen ist dabei ein Blick in das Innenleben einer Politik, die im Kampf um die Deutungshoheit zu immer härteren Bandagen greift. Da spricht die CDU-Politikerin von „Zersetzung“, von „Delegitimierung“ und den „Feinden der Demokratie“. Damit sind allerdings jene gemeint, die – bei Lichte betrachtet – gerade keine Feinde der Demokratie sind. Im Kern geht es nämlich um eine Gegenöffentlichkeit und alternative Medien, die sich das demokratische Recht herausnehmen, ihre Meinung so zu artikulieren, wie sie es für angebracht halten. Doch gut, wenn Prien von „Zersetzung“ und „Delegitimierung“ reden will: Bitte! Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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„Was es jetzt braucht, ist nicht mehr Offenheit, sondern ein scharfer Keil. Einer, der die Gesellschaft spaltet. Wenn davon die Rede ist, entsteht schnell ein Zerrbild im Kopf, als würde das Land in zwei gleich große Teile zerfallen. Doch so ist es nicht. Richtig und tief eingeschlagen, trennt er den gefährlichen vom gefährdeten Teil der Gesellschaft.“

So sieht es aus, wenn die Gesellschaft gespalten wird. Diese Zeilen stammen allerdings nicht etwa aus einem von Politikern und Mainstreamjournalisten viel gescholtenen „alternativen“ Medium – nein, sie sind der „liberalen“ Zeitung DIE ZEIT entnommen. Der Artikel trägt das Datum 19. November 2021.

Wie wir uns sicher alle erinnern: Es war die Coronazeit. Damals haben viele von jenen, die gerade mit ihren gesalbten Worten vorgeblich die Demokratie hochhalten, den Geist der Demokratie ausgesperrt. Unter den schwersten Grundrechtseinschränkungen seit dem Bestehen der Republik verlangten „gute“ Demokraten von den Bürgern: Gehorchen und den Verstand ausschalten! Das war autoritär – und der Moment des Faschistoiden war spürbar. An jenen Stellen, wo dringend – dringend! – Meinungsfreiheit, Diskussion und echter demokratischer Streit hätten vorhanden sein müssen, setzten die „Wächter“ der Demokratie im Verbund mit der Politik auf „Zersetzung“ und „Delegitimierung“. Die Aberkennung von Status, Verächtlichmachung und Herablassung waren gegenüber Kritikern der Pandemiepolitik Programm. Wer die „falsche“ Meinung oder Expertise vertrat, war öffentlicher Zersetzung ausgesetzt, und Kompetenzen wurden in Abrede gestellt. Und überhaupt waren all diejenigen öffentlichen Angriffen ausgesetzt, die sich der neuen Konformität nicht unterordnen wollten.

Der Journalist Nikolaus Blome durfte im Spiegel mit der vollen symbolischen Kraft eines reichweitenstarken Mediums die folgenden Zeilen schreiben:

Ich hingegen möchte an dieser Stelle ausdrücklich um gesellschaftliche Nachteile für all jene ersuchen, die freiwillig auf eine Impfung verzichten. Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen.

Eine „gesamte Republik“, die mit dem Finger auf eine Gruppe von Mitmenschen zeigen soll? Das ist Spaltung! – und von publizistischer Zerstörungskraft getrieben. Mitbürger öffentlich durch einen Fingerzeig zu beschämen, weil sie bei einer hochkomplexen medizinischen Entscheidung nicht bereit sind, „mitzuziehen“, wie es die Politik will? In der Geschichte der Bundesrepublik gab es leider den einen oder anderen demokratischen Tiefpunkt – die zitierten Zeilen gehören dazu, und eine Frage drängt sich auf: Wo war Karin Prien, als eine Gruppe von Mitmenschen über ein Medium, das mit zu den reputiertesten der Republik zählt, erniedrigt wurden? Diese Frage drängt sich deshalb auf, weil die CDU-Politikerin gerade in einem Interview mit der taz etwas gesagt hat, was nicht unkommentiert gelassen werden darf – im besten Sinne der Demokratie.

In einer Frage, die den „Komplex Günther“ thematisiert, sagt Prien:

Das andere sind die sogenannten alternativen Medien, die rechtspopulistische und rechtsextreme Positionen immer stärker in den Diskurs bringen. Ein Teil dieser Medien will zur Delegitimierung und Zersetzung unseres freiheitlichen, demokratischen Systems beitragen, das ist offenkundig.

Hier tauchen sie nun auf, die Signalwörter „Zersetzung“ und „Delegitimierung“ – auf der Basis einer Behauptung!

An dieser Stelle wäre es aus journalistischer Sicht zwingend angebracht gewesen, nach konkreten, belastbaren Beweisen zu fragen. Welche alternativen Medien wollen nachweisbar und gerichtsfest zur „Zersetzung unseres freiheitlich-demokratischen Systems beitragen“? Stattdessen folgt die Frage der taz: „Was sollte man dagegen tun?“, worauf Prien antwortet:

Das meiste muss man aushalten. Anders, als behauptet wird, findet Zensur eben gerade nicht statt. Auch die Feinde der Freiheit sind weitgehend durch die Meinungs- und Pressefreiheit, die das Grundgesetz garantiert, geschützt.

Auch hier greift die Bundesbildungsministerin zu einer scharfen Formulierung: „Feinde der Freiheit“. Erinnern wir uns: In der Coronazeit mussten Menschen aus unserer Mitte allein, ohne ihre Angehörigen, in Krankenhäusern und Heimen sterben. Kinder konnten von ihren Eltern und Eltern konnten von ihren Kindern nicht Abschied nehmen – welch ein Grauen. Diejenigen, die aus guten Gründen diese Zustände kritisiert haben, waren alternative Medien. Jeder echte Demokrat sollte diesen Medien dankbar sein.

Zu dem Interview mit Prien gäbe es noch mehr zu sagen, etwa wenn sich die Politikerin über „Häme“ und „Beleidigungen“ beklagt, der sie ausgesetzt sei, oder aber, wenn sie von einer „zunehmenden Polarisierung“ und „Radikalisierung“ spricht.

„Radikalisiert“, so viel sei gesagt, hat sich die Politik aus der „demokratischen Mitte“ – und sie polarisiert mit Nachdruck, etwa wenn sie von „Feinden der Demokratie“ spricht, ohne überzeugende Belege zu liefern. Doch allein die hier angeführten Stellen reichen aus, um zu verdeutlichen: Es geht nicht um reale Gefahren für die Demokratie, die von alternativen Medien angeblich ausgehen. Es geht, bei Lichte betrachtet, um einen Kampf um die Deutungshoheit, den die etablierte Politik mit immer härteren Bandagen führt. Die Vertreter jener Parteien, die in den letzten Jahrzehnten die Politik der Bundesrepublik geprägt haben (Staatsverschuldung von über 2,5 Billionen Euro), spüren, dass ihnen von den alternativen Medien ein anderer Wind ins Gesicht weht als von jenen etablierten Medien, die der Politik mit Kuscheljournalismus begegnen.

Da spricht die Ministerin von „rechtspopulistischen“ Positionen (was soll das sein?), die alternative Medien angeblich immer stärker in den Diskurs brächten, und als Leser darf man sich so allgemein die Frage stellen, wie weit die Kenntnisse einer Bundesbildungsministerin im Hinblick auf die Grundprinzipien demokratisch-freiheitlicher Diskussionen reichen mögen.

Auch „rechtspopulistische“ Positionen (wie auch immer man diese definiert) dürfen von Medien in die öffentliche Diskussion eingespeist werden. Wer als demokratischer Politiker damit ein Problem hat, darf so darauf reagieren, wie es die Demokratie verlangt: mit der Kraft der besseren Argumente. Von Argumenten – von überzeugenden erst gar nicht zu reden – ist an den entscheidenden Stellen in diesem Interview allerdings nichts zu sehen. Und das ist: bezeichnend!

Titelbild: penofoto/shutterstock.com

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„Der Mensch ist des Menschen Wolf“ – und Staaten als Wölfe unter sich?

27. Januar 2026 um 08:00

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Auf dem Gipfel in Davos erklärte der kanadische Premierminister Mark Carney, die alte Ordnung, in der der Westen den Rest der Welt durch eine suggerierte Rechtsordnung – die ominöse „regelbasierte internationale Ordnung“ – dominiere, sei vorüber. Die Feststellung des Wesensmerkmals dieser „regelbasierten internationalen Ordnung“ ist an sich für den interessierten Beobachter internationaler Politik zwar keine neue Erkenntnis, für den normalen Michel jedoch schon. Mehr noch: Dass ein westlicher Staatschef dies so unverblümt einräumt, ist schon von besonderer Bedeutung und macht den Bruch in der bisherigen Weltpolitik deutlich. Bedauerlicherweise ging seine mehr als beachtenswerte Rede in dem Zirkus um den rabaukenhaften US-Präsidenten Donald Trump unter. Die Rede des kanadischen Premierministers verdient eine besondere Aufmerksamkeit, da sie einerseits das westliche Verständnis von internationaler Politik, so wie es in den letzten Dekaden geprägt wurde, gegenüber der Öffentlichkeit nun manifestiert. Aber andererseits hat Mark Carney auch diskussionswerte Vorschläge unterbreitet, wie sich Europa aufstellen könnte. Von Alexander Neu.

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„(…) Heute werde ich über den Bruch in der Weltordnung sprechen, über das Ende einer schönen Geschichte und über den Beginn einer brutalen Realität, in der die Geopolitik zwischen den Großmächten keinen Beschränkungen mehr unterliegt. (…) Über Jahrzehnte prosperierten Länder wie Kanada unter dem, was wir die regelbasierte internationale Ordnung nannten. Wir traten Institutionen bei, priesen ihre Prinzipien und profitierten von ihrer Berechenbarkeit. (…). Wir wussten, dass die Geschichte der regelbasierten internationalen Ordnung teilweise falsch war; dass die Stärksten sich ausnahmen, wenn es ihnen passte; dass Handelsregeln asymmetrisch durchgesetzt wurden und dass internationales Recht je nach Identität des Beschuldigten oder des Opfers unterschiedlich streng angewandt wurde. Diese Fiktion war nützlich, und die amerikanische Hegemonie lieferte insbesondere öffentliche Güter, offene Seewege, ein stabiles Finanzsystem, kollektive Sicherheit und Unterstützung für Rahmen zur Streitbeilegung. (…) Dieses Geschäft funktioniert nicht mehr. Lassen Sie mich direkt sein: Wir befinden uns mitten in einem Bruch, nicht in einem Übergang.“

Die Rede Carneys an sich war von dem Willen motiviert, zu verdeutlichen, dass die demokratischen Mittelmächte sich angesichts des großen weltpolitischen Bruchs gegen die räuberischen Großmächte zusammenschließen müssten. Nur gemeinsam könne man die Souveränität gegen diese Großmächte erfolgreich verteidigen. Gewissermaßen zur Einführung in das Thema konzediert Carney so ganz nebenbei, die „regelbasierte internationale Ordnung“ sei „teilweise falsch gewesen“. Falsch, weil sie selektiv und letztlich instrumentell im Sinn der westlichen Führungsmächte genutzt worden sei, um ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen.

Regelbasierte internationale Ordnung

Die sogenannte „regelbasierte internationale Ordnung“ tauchte im politischen Diskurs irgendwann in den 2010er-Jahren als neue Wortschöpfung auf. Aus dem Englischen wurde die „ruled based international Order“ ins Deutsche als „regelbasierte internationale Ordnung“ wortgetreu übersetzt und zunehmend auch im politischen Berlin zur Standardformulierung – eine Formulierung, die es zu hinterfragen gilt: Was ist die „regelbasierte internationale Ordnung“ eigentlich? Wer versucht, sie mit welcher Legitimation zu etablieren? Warum wird der Begriff des Internationalen Rechts, des Völkerrechts plötzlich nicht mehr oder nachrangig verwendet? Der Begriff „regelbasiert“ hört sich ja erst einmal gut und richtig an: Eine Ordnung, die auf Regeln basiert, ist besser als anarchische Zustände. Aber eine regelorientierte Ordnung hatten wir ja bereits: das Internationale Recht – auf globaler Ebene mit der UNO-Charta und den entsprechenden internationalen Regierungsorganisationen und Unterorganisationen. Also, warum eine begriffliche Neuschöpfung? Ist es denn nur eine begriffliche Neuschöpfung, oder steckt da auch etwas Neues drin?

Die Antwort lautet: Das Völkerrecht, das Internationale Recht also, sollte äußerst geschickt durch die „regelbasierte internationale Ordnung“ ersetzt werden – nicht nur begrifflich, sondern auch inhaltlich. Während das herkömmliche Internationale Recht im Wesentlichen ein konsensuales Recht ist – die Rechtsetzenden (die Staaten) auch die Rechtsunterworfenen sind –, handelt es sich bei dem neuen Geschöpf um eine westliche Ordnungsvorstellung, bei der das Rechte-und-Pflichten-Prinzip auf den Kopf gestellt wird. Es handelt sich also um eine asymmetrische Rechtskonstruktion zur Wahrung und zum Ausbau einer asymmetrischen, hegemonialen Weltordnung. Das bislang herrschende Internationale Recht, insbesondere die UNO-Charta, erfüllt diese Zielsetzung der hegemonialen oder auch imperialen Absicherung eben nicht in ausreichendem Maße.

Da stehen so seltsame Dinge wie souveräne Gleichheit und Souveränität, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und so weiter drin – also Schutznormen, auf die sich kleine Staaten berufen, um ihre ohnehin begrenzte Unabhängigkeit zu schützen. Solche Schutznormen stören Großmächte, da sie ihre Machtpolitik auf Kosten kleinerer Staaten möglichst ungestört verfolgen wollen. Aufgrund dessen benötigte man ein neues Rechtsmodell, das die Umsetzung westlicher Interessen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Scheins einer Ordnung ermöglicht. An den Erfolg dieses neuen Rechtsmodells haben allerdings nur die westlichen Staaten geglaubt. Der Rest der Welt hat das Wesen der regelbasierten internationalen Ordnung erkannt und diese nicht akzeptiert, was bereits als Führungsschwäche des Westens im Kontext des globalen Multipolarisierungsprozesses zu verstehen ist.

Internationales Recht

Aber selbst die Normen der UNO-Charta wurden seitens der Großmächte zunehmend selektiv genutzt – auch durch Russland. Man denke nur an die an Lächerlichkeit grenzenden Argumentationen zur territorialen Integrität und Souveränität versus Selbstbestimmungsrecht der Völker:

Externes Selbstbestimmungsrecht versus Souveränität/territoriale Integrität – zwei Matrizen
Matrix 1 = Aus westlicher Perspektive

Souveränität/
territoriale Integrität Gesamtstaat
Externes Selbstbestimmungsrecht
Gliedstaat od. Volksgruppe
Jugoslawien – Sezession Slowenien+
Jugoslawien – Sezession Kroatien+
Jugoslawien – Sezession Bosnien-Herzegowina+
Bosnien-Herzegowina Sezessionsinteresse Republika Srpska (serbische Entität)+
Jugoslawien – Sezession Makedonien+
Jugoslawien – Sezession Montenegro+
Jugoslawien – Serbien bleibt übrig+
Serbien – Sezession Kosovo (Provinz in Südserbien)+
Kosovo – gewünschte Sezession/Rückführung Nordkosovo (serbisch besiedelt)+
Georgien – Sezession Süd-Ossetien+
Georgien – Sezession Abchasien-+
Ukraine – Sezession Ost- und Südukraine+
Ukraine – Sezession Krim+
Spanien – versuchte Sezession Kataloniens+

Matrix 2 = Aus russischer Perspektive

Souveränität/
territoriale Integrität Gesamtstaat
Externes Selbstbestimmungsrecht
Gliedstaat od. Volksgruppe
Jugoslawien – Sezession Slowenien+
Jugoslawien – Sezession Kroatien+
Jugoslawien – Sezession Bosnien-Herzegowina+
Bosnien-Herzegowina Sezessionsinteresse Republika Srpska (serbische Entität)+
Jugoslawien – Sezession Makedonien+
Jugoslawien – Sezession Montenegro+
Jugoslawien – Serbien bleibt übrig+
Kroatien – Sezession Krajina und West-Slawonien+
Serbien – Sezession Kosovo (Provinz in Südserbien)+
Kosovo – gewünschte Sezession/Rückführung Nordkosovo (serbisch besiedelt)+
Georgien – Sezession Süd-Ossetien+
Georgien – Sezession Abchasien+
Ukraine – Sezession Ost- und Südukraine+
Ukraine – Sezession Krim+
Spanien – versuchte Sezession Kataloniens??

Widersprüchlicher und instrumenteller könnten die Argumentationen kaum sein mit Blick auf Jugoslawien/Republiken als Nachfolgestaaten einerseits und Georgien/Abchasien und Süd-Ossetien, die Ukraine/Ost-Ukraine und Krim, China/Taiwan oder Dänemark/Grönland andererseits. Die Rechtsnormen der Souveränität/territorialen Integrität versus Selbstbestimmungsrecht wurden je nach Interessenlage unterschiedlich gewichtet. Und genau dieser missbräuchliche Umgang mit dem Internationalen Recht sowie letztlich dessen Ersetzungsversuch durch die „regelbasierte Internationale Ordnung“ konzediert der kanadische Premierminister so ganz nebenbei.

Postnormatives Zeitalter und die Hobbes‘schen Wölfe

Das Völkerrecht ist weitgehend tot. Die „regelbasierte internationale Ordnung“ des liberalen Westens ist nun auch gescheitert, wie Carney es in seiner Rede einräumt. Der internationale Naturzustand ist offiziell zurück – personifiziert durch den US-Präsidenten Donald Trump. Der bekannte Staatsphilosoph Thomas Hobbes (1588 – 1679) prägte die Formulierung des „homo homini lupus“, der „Mensch ist des Menschen Wolf“. In seinem berühmten Werk „Leviathan“ formuliert er ein negatives Menschenbild, nämlich des Menschen, dessen Leidenschaften sein Handeln bestimmen. Die Leidenschaft eines jeden Meschen sei es, genau wie die eines jeden Tieres, zu überleben.

Der Mensch unterscheide sich durch das Tier nur dadurch, dass die Leidenschaft durch die Vernunft ergänzt werde. Diese Vernunft mache den Menschen im Gegensatz zum Tier noch räuberischer, gefährlicher und unberechenbarer, weil der Mensch nicht nur im Augenblick überleben will, wie das Tier, sondern sein Überleben langfristig plane. Und die beste planbare Überlebensstrategie sei es, durch Machtakkumulation andere Menschen zu unterwerfen. „Der Mensch ist des Menschen Wolf“, so Hobbes. Und ist er nicht Wolf, so werde er Hase (homo homini lepus). Ob man dieses negative Menschenbild nun teilen mag oder nicht, es ist eine Charakterisierung der menschlichen Natur, die zumindest nicht gänzlich der empirischen Grundlage entbehrt. Warum sonst gibt es Kriminalität, warum sonst verschließen wir nachts die Haus- oder Wohnungstür – etwa, weil wir nur von Hasen umgeben sind?

Und genau deshalb gibt es Staaten, deren konstitutive Aufgabe die Schaffung der inneren Sicherheit ist. Das ist der grundlegende Gesellschaftsvertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Staat. Ein Staat hingegen, der die innere Sicherheit nicht als zentrale Aufgabe versteht, entledigt sich seines Daseinsrechts.

Und die Wölfe im Sinne Hobbes‘ existieren auch im internationalen Bereich, nämlich die Staaten. Warum sonst gibt es Kriege? Weil es im Wesentlichen um ökonomische und strategische Interessen geht. Die USA überfallen Venezuela, um sich die dortigen Bodenschätze zu sichern (ökonomisches Motiv) und Russland und China aus der „westlichen Hemisphäre“ zu verdrängen (geostrategisches Motiv).

Wenn in der Hobbes‘schen Weltinterpretation Menschen Wölfe sind, so sind es auch Staaten, da ihre Staatenlenker Menschen sind. Und Donald Trump verkörpert den hungrigen und rücksichtslosen Alphawolf wie vermutlich kein anderer Staatenlenker der letzten 80 Jahre.

Großmächte und Mittelmächte

Die westliche Entwicklung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges folgte einem hegemonialstrukturierten Modell: Die USA führten politisch, ökonomisch und militärisch, stellten Westeuropa, und ab den späten 1990er-Jahre auch Teile Osteuropas, unter ihren Schutzschirm. Die Europäer akzeptierten die absolute Dominanz der USA, sie akzeptierten also den Alphawolf USA im gemeinsamen Rudel. Im Gegenzug konnte sich Europa ökonomisch entwickeln. Die EU steht für die ökonomische Integration und den Erfolg – zumindest bis vor wenigen Jahren –, die US-geführte NATO steht für die Sicherheit – zumindest für das, was sie als Sicherheit betrachtete. Die Europäer akzeptierten auch die Völkerrechtsbrüche des Alphawolfs, sei es Regime Change oder auch umfassende Kriege wie Vietnam, Jugoslawien, Irak oder Libyen.

Insgesamt seien es seit Ende des Kalten Krieges allein 251 militärische Unternehmungen, so eine Studie des US-Kongresses (zitiert nach Jonas Tögel, „Kognitive Kriegsführung“). Bisweilen beteiligten sich die Europäer auch aktiv, übernahmen eins zu eins das Rechtfertigungswording aus Washington, um aus einem offensichtlichen Völkerrechtsbruch einen lupenreinen rechtskonformen und altruistischen Akt herbeizufabulieren. Und wenn europäische Staaten, wie im Falle Irak 2003, nicht mitziehen wollten, wurden sie nicht nur von den USA gemaßregelt („altes Europa“), sondern auch von den europäischen Partnerstaaten kritisiert. Wenn nun von einem „Bruch“ gesprochen wird, wie es beispielsweise Mark Carney in Davos formuliert hat, so sind damit faktisch zwei Ebenen gemeint, die wegbrechen.

  1. Der US-Präsident legt als Alphawolf, um bei der Hobbes‘schen Begrifflichkeit zu bleiben, den allzu strapazierten Schafspelz beiseite. Er formuliert ganz klar in Anlehnung an die (neo-)realistischen Theorie seine Interessen und deren Durchsetzungsabsichten unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Seine Vorgänger hingegen trugen demonstrativ den Schafspelz (Völkerrecht, regelbasierte Ordnung und Werte). Die Europäer wiederum schlüpften unter diesen Schafspelz, um ihre Interessen gewissermaßen trittbrettfahrend und nach außen hin moralisch integer verfolgen zu können. Mit Trumps Ablegen des Schafspelzes entfällt all das – inklusive der gern formulierten wertebasierten Außenpolitik. Und nichts weniger erklärt der kanadische Premierminister in seiner Rede in Davos, so ganz nebenbei.
  2. Der Alphawolf beginnt, sein eigenes Rudel zu fressen, weil er glaubt, er könne es. Egal, wie eine Grönlandregelung letztlich ausschauen wird, sie wird die Handschrift Trumps tragen. Und die Europäer werden sich nur noch um eine gesichtswahrende Formulierung bemühen.

Und hier kommt Carneys eigentliche, durchaus kluge Botschaft seiner Rede ins Spiel: „Mittelmächte müssen gemeinsam handeln, denn wenn Du nicht mit am Tisch sitzt, stehst du auf der Speisekarte.“ Er ruft aber nicht nur nach einer Koalition der Mittelmächte gegen die Großmächte auf, sondern flexibilisiert die Außenpolitik, indem er sich gegen monolithisches Blockdenken wendet: „Um globale Probleme zu lösen, verfolgen wir die ‚variable Geometrie‘ – unterschiedliche Koalitionen für unterschiedliche Themen, basierend auf Werten und Interessen.“ Dementsprechend verkündet er: „In den letzten Tagen haben wir neue strategische Partnerschaften mit China und Katar abgeschlossen.“

Ob die Europäer diesen klugen strategischen Neuansatz Carneys überhaupt kapieren und erst recht auch umzusetzen versuchen, wage ich zu bezweifeln. Die ersten europäischen Staaten laufen bereits wieder in die Arme Trumps:

Der in Davos von US-Präsident Trump ausgerufene und unter seiner auf Lebenszeit alleinigen Leitung gegründete „Friedensrat“, der de facto die UNO ersetzen soll, hat bereits erste Zusagen und sogar Beitrittsstaaten. Darunter sind die EU-Staaten Ungarn und Bulgarien sowie der EU-Beitrittskandidat Albanien und das EU- und NATO-Protektorat Kosovo. So wird das nichts mit einem starken Europa. Die EU und die westeuropäischen Führungsnationen schauen derweil wie ein Kaninchen auf die Schlange – geschockt vom neuesten Coup des Alphawolfs, der sein Rudel ratlos und in Angstzuständen zurücklässt. Vermutlich werden Berlin, Paris und London sich genötigt sehen, auf den Trump-Zug spätestens dann aufzuspringen, wenn Italien unter der Führung Giorgia Melonis die Seiten wechselt.

Wir sind wahrlich Zeitzeugen eines weltpolitischen Umbruchs, dessen Ende wir noch nicht erkennen können – ein Umbruch, der weit über den Fall der Berliner Mauer und das Ende des Kalten Krieges hinausgeht.

Titelbild: Morphart Creation/shutterstock.com

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Zerstörung des Hochleithenwaldes durch Windräder: Verhandlung am 28. Jänner

26. Januar 2026 um 16:00

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Der einzigartige Hochleithenwald im niederösterreichischen Weinviertel ist der größte Eichenmischwald der Region. Er liegt 10 km nördlich von Wien. Das ausgedehnte Waldgebiet hat eine unglaubliche Vielfalt von Tieren und Pflanzen. Unzählige Wander- und Radwege erschließen dieses wunderbare Naherholungsgebiet. Das sanfthügelige, poesievolle, stadtnahe Paradies wird durch die Geldgier der Windindustrie zerstört.

Ein Gastkommentar von Angelika Starkl

Mag. Benedikt Abensperg-Traun plant, 300 Meter hohe Windtürme mitten im Wald zu errichten. Diese Türme sind 30 km weit sichtbar, erzeugen Zappelstrom und keiner denkt an die notwendige Stromspeicherung bei Flauten. Ein typisches „Saurierprojekt“, das den Stromkunden viel Geld kostet, den Errichter reich macht und die Energiewirtschaft belastet.

Das Weinviertel ist jetzt schon eine der Windindustrie geopferte Landschaft. Man hat das Weinviertel in ein Windradviertel zerstörerisch umgewandelt. Laut der niederösterreichischen Landesregierung passiert das alles nur zum Wohl von Land und Leuten. Doch Menschen, Tiere und Umwelt sind der Kollateralschaden dieser verfehlten Energiepolitik. Sieht so das geistige und kulturelle Erbe aus, das wir unseren Nachkommen hinterlassen wollen?

Adel, der die Natur vernichtet, statt sich ihr verpflichtet?

Abensperg-Traun – das ist der Name einer alten österreichischen Adelsfamilie. Die Gemeinde Wolkersdorf hat einen Vertrag mit dem Großgrundbesitzer Mag. Benedikt Abensperg-Traun geschlossen, um Flächen im Hochleithenwald im Weinviertel für den Ausbau von Windkraftanlagen zu sichern. Mag. Benedikt Abensperg und Traun ist aber nicht nur ein bekannter Großgrundbesitzer. Er ist auch der Chef der Abensperg und Traun Energie GmbH mit Sitz in Groß Schweinbarth. Tätigkeitsbereich: Planung, Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen sowie Erzeugung und Abgabe von elektrischer Energie. Die Grafen von Abensperg und Traun sind ein altes österreichisches Adelsgeschlecht mit umfangreichem Grundbesitz, insbesondere in Niederösterreich. Zu den historischen und aktuellen Kernbesitzungen zählen Schloss Traun (seit 1120), Schloss Maissau (seit 1526), Schloss Groß-Schweinbarth (seit 1661) und die Burg Rappottenstein (seit 1664). Die Familie bewirtschaftet heute rund 8.000 Hektar Land- und Forstwirtschaft. 

Schirmherren von Naturschutz, Denkmalschutz und Tourismus?

Der Verband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe Niederösterreichs widmet sich den spezifischen Anliegen von Forst- und Gutsbetrieben, um Privateigentum von Grund und Boden und dessen Nutzung. Gegenüber der Landespolitik, Verwaltung und Öffentlichkeit sollen Themen wie Naturschutz, Wasser, ländlicher Raum, Tourismus, Denkmalschutz und die Jagd vertreten werden. Der niederösterreichische Verband vertritt mit 187 Forst- und Gutsbetrieben 150.000 Hektar in Niederösterreich. Das zentrale Motto der Land&Forst-Betriebe ist: „Natur nützen – Natur schützen“ Ob alle die ihm zugehörigen Adeligen und honorigen Persönlichkeiten für die Errichtung von hässlichen Windrädern und die Zerstörung der schönsten Landschaften in Niederösterreich sind, ist mehr als fraglich.

Die Verseuchung von Fluren, Feldern, Wäldern und Quellen durch den giftigen Abrieb der Rotorblätter ist belegt. Es braucht eine Rückbesinnung auf die gottgefälligen Werte, auf die Schönheit und Gesundheit eines Lebensraumes und den Schutz der Natur, statt kurzfristigem Profitdenken und maßloser Geldgier.

Eine Waldinsel im Weinviertel fällt der Geldgier anheim

Um sich den üblichen Behördenweg zur Errichtung von Windkraftanlagen zu sparen und ein UVP-Verfahren (Umweltprüfungsverfahren) weitgehend zu umgehen, gibt es ein juristisches Hintertürl. Benedikt Abensperg-Traun strebte ein vereinfachtes Verfahren nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz von 2005 an. Umweltamt und somit der Naturschutz sind außen vor, ebenso genaue Prüfverfahren über die dortige Fauna und Flora.

Das vereinfachte Verfahren ist für Stromerzeugungsanlagen vorgesehen, die eine Engpassleistung von höchstens 500 kW aufweisen. Wenn der Antrag vollständig ist, wird das Projekt lediglich durch einen Anschlag an der Amtstafel der Standortgemeinde und Auflage der Projektsunterlagen bei der Gemeinde während einer festgesetzten Frist öffentlich bekannt gemacht. Die Eingabe für das Projekt von Abensperg-Traun lautet:

Linaberg GmbH|Windpark Linaberg|4 Windkraftanlagen je 7,2 MW| KG Groß-Schweinbarth| Verfahren nach dem NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005|Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, Öffentliche Bekanntmachung. Termin: Mittwoch, 28. Jänner 2026, um 9 Uhr, am Gemeindeamt Groß- Schweinbarth

Parteistellung im Genehmigungsverfahren haben

  • der/die Genehmigungswerberin
  • vom Bauvorhaben direkt betroffene Grundeigentümer
  • Nachbarn, das sind Personen, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb einer Erzeugungsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden können
  • die NÖ Umweltanwaltschaft
  • die Standortgemeinde
  • unmittelbar angrenzende Gemeinden, wenn die Engpassleistung der Stromerzeugungsanlage mehr als 500 kW beträgt

Die mündliche Verhandlung ist am kommenden Mittwoch, dem 28. Jänner, um 9 Uhr vormittags am Gemeindeamt Groß Schweinbarth.

Da das Projekt weitestgehend nicht publik gemacht wurde, keiner UVP unterliegt und auch keine Befragung der Bevölkerung unternommen wurde, ist es höchst notwendig, dass sowohl betroffene Bürger als auch kritische Stimmen gegen das Windindustrieprojekt im Naherholungsraum von Wien bei dieser Verhandlung erscheinen und ihren Unmut kundtun. Je größer und fundierter der Protest gegen weitere Windräder im Weinviertel ist, desto eher lässt sich der monströse Schaden für die Bevölkerung verhindern.

Der Schutz unseres Lebensraumes geht alle etwas an!

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Die große Macht der Big Tech: Sechs Milliardäre kontrollieren die sozialen Medien

24. Januar 2026 um 10:00

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Die Technologien, die Milliarden Menschen auf der ganzen Welt miteinander verbinden, befinden sich real in den Händen einer winzigen Gruppe von Superreichen. Laut dem neuen Oxfam-Bericht, der am vergangenen Sonntag während des Weltwirtschaftsforums veröffentlicht wurde, kontrollieren sechs Milliardäre neun der zehn größten Social-Media-Plattformen der Welt. Zugleich vereinen drei Milliardäre fast 90 Prozent des globalen Marktes für Chatbots mit künstlicher Intelligenz auf sich. Von Rodrigo Chagas.

Die Organisation warnt davor, dass diese von einer kleinen Minderheit angehäufte Macht nicht nur enorme Profite generiert, sondern auch dazu genutzt wird, Freiheiten einzuschränken, Gegner zu überwachen und die öffentliche Debatte zu manipulieren.

Für Oxfam fördert die zunehmende Verbreitung künstlicher Intelligenz und digitaler Plattformen weder mehr Freiheit noch mehr Inklusion. „Wenn sie von einer Milliardärs-Elite kontrolliert werden, sind diese Technologien nicht länger demokratische Instrumente, sondern sie werden zu Mechanismen für die Konzentration von Reichtum und Macht“, heißt es in dem Bericht „Resisting the rule of the rich“ (Widerstand gegen die Herrschaft der Reichen).

Die Geschäftsführerin von Oxfam Brasilien, Viviana Santiago, beschreibt diesen Prozess als konkrete Bedrohung der Demokratie. „Es ist dringend notwendig, neu zu überdenken, wem Soziale Medien und KI-Tools gehören, denn es gibt einen permanenten Versuch, Narrative zu kontrollieren, Geschichte neu zu interpretieren und den Zugang zu Informationen zu beschränken“, sagte sie gegenüber Brasil de Fato. Laut Santiago schafft die fehlende Regulierung im Technologie- und KI-Sektor ein ideales Umfeld für die Vergrößerung von Ungleichheiten. „Dies sind hochprofitable, stark umweltverschmutzende Sektoren mit enormer Macht zur Zensur und Überwachung.“

Der Bericht hebt hervor, dass die Milliardäre, die die größten Social-Media-Plattformen kontrollieren, auch kontrollieren, was Milliarden von Menschen sehen, sagen und hören. Oxfam lenkt die Aufmerksamkeit auf die Rolle dieser Plattformen bei der Überwachung und Unterdrückung politischer Opposition und nennt Kenia als Beispiel: Während der Proteste gegen neue Steuergesetze nutzten die kenianischen Behörden X (ehemals Twitter), um Demonstranten zu orten.

Die Plattform, die Elon Musk gehört, wird in dem Bericht als Beispiel dafür genannt, wie private Macht kollektive Rechte bedrohen kann. Eine in dem Dokument angeführte Studie der University of California kam zu dem Ergebnis, dass Hassreden um 50 Prozent zugenommen haben, seit Musk X im Jahr 2022 übernommen hatte.

Oxfam prangert auch die Nutzung von Plattformen zur Verbreitung von Desinformation, zur Einschüchterung von Kritikern und zur Aufrechterhaltung von Privilegien an. „Diese Netzwerke, unter der Kontrolle von Milliardären, sind nicht nur Unternehmen. Sie sind zu politischen Akteuren geworden, die fähig sind, die öffentliche Debatte zu unterdrücken, zu zensieren und zu verzerren“, schlussfolgert der Bericht.

Abgesehen von den sozialen Medien ist die Kontrolle über künstliche Intelligenz noch stärker konzentriert: Drei Milliardäre kontrollieren fast 90 Prozent des globalen Chatbot-Marktes, also von Software, die menschliche Interaktion simuliert und weit verbreitet im Kundenservice, auf Suchplattformen und in sozialen Netzwerken eingesetzt wird. Oxfam warnt, dass diese Konzentration das Risiko für groß angelegte Manipulationen erhöht, insbesondere mangels klarer Regeln für diese Tools.

Für Viviana Santiago dient die Aneignung dieser Technologien durch große Vermögen einer langfristigen Strategie: der Gestaltung der kollektiven Vorstellungskraft und dem Schutz von Herrschaftsstrukturen. Sie kritisiert, dass diese Sektoren weitgehend ohne Regulierung operieren, und warnt zugleich vor den Folgen ihrer Geschäftsmodelle für die Umwelt.

„Diese Sektoren konzentrieren Macht, erzeugen Ungleichheit und haben einen enormen CO2-Fußabdruck. Wir können die Tatsache, dass Milliardäre diese Tools und Kommunikationsmittel kontrollieren, nicht als neutrales Phänomen behandeln“, sagte sie.

Oxfam hat den Bericht zeitgleich mit der Eröffnung des Weltwirtschaftsforums veröffentlicht, das vom 19. bis 23. Januar in Davos, Schweiz, stattfindet. In diesem Jahr nehmen rund 400 hochrangige Politiker und 850 CEOs großer Unternehmen sowie fast 100 bedeutende Einhörner[1] und Technologiepioniere teil. Das offizielle Thema des Forums lautet „A spirit of dialogue” (Geist des Dialogs).

Der Beitrag erschien im Original im brasilianischen Onlineportal Brasil de Fato. Übersetzung aus dem Englischen von Marta Andujo.

Titelbild: gguy / Shutterstock


[«1] Einhorn (englisch Unicorn) wird ein Start-up-Unternehmen mit einer Bewertung von über einer Milliarde US-Dollar (weltweit) oder Euro (in Europa) genannt, das nicht an einer Börse gelistet ist.

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Vor den Augen der Welt

23. Januar 2026 um 13:00

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Während internationale Empörung zur wohlfeilen Pflichtübung verkommt, wird im besetzten Ostjerusalem eine rote Linie überschritten: Israel zerstört das Hauptquartier der UNRWA – und der Westen schaut zu. Der Bruch des Völkerrechts wird benannt, aber folgenlos abgeheftet. Was sagt dieses Schweigen über die „regelbasierte Ordnung“ wirklich aus? Von Karin Leukefeld

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Lesen Sie dazu auch: Florian Warweg – Bundesregierung zur Zerstörung des UNRWA-Hauptquartiers: „Gazastreifen, Westjordanland und Ostjerusalem sind von Israel besetztes palästinensisches Gebiet“

Die westlichen Nachrichtenagenturen liefern Bildmaterial mit kurzen Texten. Für „humanitäre Angelegenheiten“ zuständige Beauftragte westlicher UN-Mitgliedsstaaten und der EU verurteilen den Bruch internationalen Rechts mit vorgefertigten Textbausteinen. Das Bundesentwicklungsministerium veröffentlichte wenige Sätze. Die Zerstörung der UNRWA-Gebäude sei eine „besorgniserregende Eskalation“, hieß es. UNRWA solle „handlungsunfähig“ gemacht werden, sei aber „für die Versorgung der palästinensischen Flüchtlinge unverzichtbar“, die „Lebensmittel, sauberes Wasser und medizinische Versorgung“ benötigten. Die Angriffe auf die UNRWA-Struktur sollten „sofort aufhören“.

Ansonsten wird die Sache zur Kenntnis genommen. Keine Rede von Sanktionen, nicht mal ein israelischer Diplomat wird in die „regel-basierten“ Außenministerien von USA, der EU-Kommission oder den E3-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien einbestellt. Sie alle pflegen beste Beziehungen mit Israel, das für ihre Interessen einen „neuen Mittleren Osten“ schaffen soll. Das geschieht nicht auf der Basis der UN-Charta und internationaler Abkommen, sondern „regel-basiert“. Die Basis dieser Regeln sind die eigenen geopolitischen Interessen und die Regeln werden – natürlich in Absprache – von Israel festgelegt.

Die westlichen Demokratien, wie sie sich gern nennen, zahlen militärische und wirtschaftliche Unterstützung für einen Staat, der seit Bestehen (1948) die Verpflichtungen der UN-Charta und des internationalen Rechts missachtet hat. Sie liefern Waffen an Israel, damit es sich „verteidigen“ kann. Sie liefern Waffen an Israel, das sich nach Aussagen des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu in einem „Wiederauferstehungskrieg an sieben Fronten“ befindet. Im Gegenzug kaufen sie das Neueste, was die israelische Rüstungsindustrie zu bieten hat. Besonderes Interesse haben sie an den KI-gestützten Waffensystemen, die die israelische „Verteidigungs“-Armee im jüngsten Vernichtungskrieg gegen die Palästinenser im Gazastreifen, im Libanon, Syrien und Iran getestet hat.

Zu Beginn des neuen Jahres unterzeichnete der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt in Israel mit Netanyahu einen deutsch-israelischen „Cyber- und Sicherheitspakt“, der auch den Aufbau eines gemeinsamen „KI- und Cyberinnovationszentrums“ beinhaltet. Der bekennende Katholik Dobrindt ist Jahrgang 1970 und damit offenbar ausgestattet mit der „Gnade der späten Geburt“. Unbeschwert von der deutschen und der Geschichte des zionistischen Siedlerprojekts des Staates Israel trifft er sich mit Netanyahu, gegen den ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes (IstGH) vorliegt, wegen mutmaßlicher „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit”. Die Fotos und Filmaufnahmen von der Zerstörung der zivilen Infrastruktur, Wohnhäusern, Kindergärten, Flüchtlingsunterkünften, von den Massengräbern im Gazastreifen haben den deutschen Innenminister offenbar so von der Schlagkraft der israelischen Armee überzeugt, dass er Israel als „Premiumpartner“ bezeichnet.

Schon Anfang 2025 hatte die Bundesregierung die 60-jährigen diplomatischen Beziehungen mit Israel gewürdigt. Deutschland sei „strategischer Partner Israels, an Bedeutung nur von den Vereinigten Staaten übertroffen“, hieß es. Beide Länder seien „vereint in ihrem Engagement für gemeinsame Werte und ihrer Entschlossenheit, gemeinsam den Herausforderungen der Gegenwart zu begegnen“. Für Israel ist eine dieser „Herausforderungen“ das UN-Hilfswerk für die palästinensischen Flüchtlinge, UNRWA.

Bei verschiedenen Debatten in 2025, um das Mandat für die UNRWA für die Jahre 2027 bis 2029 zu verlängern, hatte Deutschland sich dagegen ausgesprochen. Bei der entscheidenden Abstimmung am 5. Dezember stimmten 151 Staaten für die Verlängerung des Mandats um drei Jahre. 10 Staaten, darunter die USA und Israel, stimmten dagegen und 14 Staaten, darunter auch Deutschland, enthielten sich.

Die israelische Zerstörung

Für Israel ist es ohne Bedeutung, wenn zwei Drittel der UN-Mitgliedsstaaten sein Handeln in die Schranken weisen und es an seine Verpflichtungen als UN-Mitgliedsstaat erinnern. Also verschaffte sich das israelische Militär am 20. Januar 2026 zu dem UNRWA-Gelände in Sheikh Jarrah im besetzten Ostjerusalem Zugang. Das war ein Verstoß gegen die Verpflichtungen Israels aus dem Übereinkommen über die Vorrechte und Immunität der Vereinten Nationen. Danach müssen die UN-Mitgliedsstaaten die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten der Vereinten Nationen achten und schützen. Israel tat genau das Gegenteil. Die Soldaten entfernten die UN-Fahne und hissten stattdessen die israelische Fahne. Mindestens zwei schwere Abrissbagger begannen mit dem Abriss. Wieder und wieder schlugen die schweren Hämmer auf Hallen und weitere Gebäude ein, bis sie in Staubwolken zusammenbrachen. Fotografen und Reporter internationaler Nachrichtenagenturen eilten zum Ort des Geschehens und dokumentierten die Zerstörung. Abgeordnete der Knesset und mindestens ein Regierungsvertreter schauten zu. Niemand griff ein, um die Zerstörung zu stoppen.

Seit Bestehen der Vereinten Nationen sei das nirgends geschehen, verurteilte der UNRWA-Sprecher Adnan Abu Hasna das Vorgehen der israelischen Armee vor Journalisten. Es sei ein „Weckruf für die gesamte internationale Gemeinschaft“, die Immunität der UNRWA werde missachtet. Das israelische Vorgehen gefährde die Hilfe für alle palästinensischen Flüchtlinge in den besetzten palästinensischen Gebieten, in Gaza und in anderen Ländern der Region. Man sei von Israel informiert worden, dass Wasser, Strom und Telekommunikationsverbindungen in UNRWA-Einrichtungen abgeschaltet würden, auch in Schulen und Krankenhäusern, so der UNRWA-Sprecher.

Im Oktober 2024 hatte das israelische Parlament, die Knesset, die UNRWA für illegal erklärt und verfügt, dass sie nicht mehr in den besetzten palästinensischen Gebieten des Westjordanlandes, im Gazastreifen und in Ostjerusalem arbeiten dürfe. Alle Mitarbeiter mussten Ostjerusalem und die besetzten Gebiete verlassen, inzwischen arbeitet die UNRWA aus der jordanischen Hauptstadt Amman. In einem Bericht von Helga Baumgarten, der emeritierten Professorin für Politikwissenschaften an der Bir Zeit Universität in Ramallah (1993-2019), wird der stellvertretende Bürgermeister von Jerusalem, Arieh King, anlässlich der Abrissarbeiten auf dem UNRWA-Gelände mit den Worten zitiert, Israel habe „den Feind besiegt, ihn aus Jerusalem hinausgeworfen und mit Gottes Hilfe (….) werden wir alle UNRWA-Mitarbeiter rauswerfen, vernichten und töten“. Arieh King hat eine doppelte israelisch-britische Staatsangehörigkeit.

Ein Blick zurück

Im Zuge des Krieges um die Staatsgründung Israels im Mai 1948 und schon davor wurden Dörfer zerstört, Menschen massakriert und vertrieben. Die Palästinenser sprechen von der Nakba, der Katastrophe. Die UN-Vollversammlung verabschiedete am 11. Dezember 1948 die UN-Resolution 194 (III), in der den Flüchtlingen das Recht auf Rückkehr in ihre Heimat „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ zugesprochen wird. Wer nicht zurückkehren wolle, müsse „von der verantwortlichen Regierung oder Verwaltung“ entschädigt werden. Verantwortlich waren zionistische Milizen und der Staat Israel. Der ignorierte die Resolution.

Am 8. Dezember 1949 verabschiedete die UN-Vollversammlung die Resolution 302 (IV), mit der die UNRWA gegründet wurde, um die palästinensischen Flüchtlinge mit „direkter Hilfe und Arbeitsprogrammen“ zu versorgen. Ziel war, die Menschen „vor dem Verhungern und vor Not“ zu bewahren und um „Frieden und Stabilität“ zu schaffen. UNRWA war die Folgeorganisation für UNRPR, der UN-Hilfe für Palästinensische Flüchtlinge, die 1948 gegründet worden war.

Die Existenz von UNRWA erinnert Israel an seine Wurzeln und daran, dass zionistische Milizen schon vor der Gründung des Staates Israel nicht nur Anschläge auf die britische Mandatsverwaltung verübt, sondern auch die Dörfer der Palästinenser zerstört, Einwohner ermordet und mehr als 700.000 Palästinenser vertrieben hatten. Ihre Wurzeln hatten die Milizen unter anderem in der Jüdischen Legion, die im Ersten Weltkrieg in Palästina – auch in Gaza – in den Reihen der britischen Armee gegen die Osmanen und Deutschen kämpfte. Gründer dieser Truppe war Wladimir Zeev Jabotinsky, der 1923 in einem Beitrag für eine zionistische Zeitung im Exil (Rasswet) eine „Eiserne Mauer aus Bajonetten gegen die Araber“ gefordert hatte. Jabotinsky gründete 1931 die „Irgun“, die – bewaffnet und im Kampf ausgebildet – Terror gegen jeden verübte, der sie in die Schranken weisen wollte. Im Juli 1946 sprengte die „Irgun“ das britische Hauptquartier im King David Hotel in Jerusalem in die Luft, im April 1948 wurde das palästinensische Dorf Deir Yassin überfallen. Die Bevölkerung wurde ermordet oder vertrieben, die Häuser zerstört. Beide Angriffe gingen auf das Konto der „Irgun Zwai Leumi“ (deutsch: Nationale Militärorganisation), deren Kommandeur seit 1943 Menachem Begin hieß.

1948 wurde „Irgun“ wie alle anderen zionistischen Kampfverbände aufgelöst, um den Kern der neu gegründeten israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) zu bilden. Die Anführer der Milizen zogen sich Anzug und Krawatte an, Menachem Begin wurde Politiker. Er gründete die rechte nationalistisch-zionistische Partei „Herut“ (oder auch Cherut, deutsch: Freiheit), die 1988 in die Likud-Partei überging.

Als Begin 1948 in die USA reiste, um dort für seine „Freiheitspartei“ Geld einzuwerben, wurde in der New York Times ein Offener Brief veröffentlicht. Die Unterzeichner, darunter auch Hannah Arendt und Albert Einstein, warnten vor der Begin-Partei Herut, die „in ihrer Organisation, ihren Methoden, ihrer politischen Philosophie und ihrer sozialen Anziehungskraft den nationalsozialistischen und faschistischen Parteien sehr ähnlich“ sei. Die „terroristische Partei verrät in ihren Handlungen ihren wahren Charakter“, hieß es. „Aus ihren vergangenen Handlungen können wir beurteilen, was von ihr in Zukunft zu erwarten ist.“ Die Autoren gingen in ihrem Schreiben auf den Angriff der „Irgun“ auf das Dorf Deir Yassin ein. Die „Terrorbanden“ hätten das Dorf überfallen, die meisten seiner Bewohner „wurden getötet. Männer, Frauen und Kinder.“ Einige habe man am Leben gelassen, um sie „als Gefangene durch die Straßen von Jerusalem marschieren zu lassen“.  Viele der jüdischen Gemeinschaft seien „schockiert“ gewesen, doch die „Terroristen“ seien „stolz auf das Massaker“ gewesen und sorgten für breite Öffentlichkeit. Sie luden die im Land anwesenden Korrespondenten ein, „sich die Leichenberge und Verwüstungen in Deir Yassin anzusehen“.

Menachem Begin war von 1977 bis 1983 Ministerpräsident und teilweise gleichzeitig Außen- und Verteidigungsminister. In seine Amtszeit fiel 1982 der Einmarsch der israelischen Streitkräfte in den Libanon und die Besetzung der Hauptstadt Beirut. Begin war informiert über die Massaker in den palästinensischen Flüchtlingslagern Sabra und Schatila. Zwischen dem 16. und 18. September 1982 wurden dort bis zu 2.000 Menschen von christlichen Milizen (Falangisten) ermordet. Unter dem Kommando von General Ariel Scharon hatte die israelische Armee die Lager umstellt und ließ das Massaker geschehen. Aus der Herut-Partei Begins ging die Likud-Partei von Benjamin Netanyahu hervor. Begin gilt als Mentor Netanyahus. Nach der Ermordung von Yitzhak Rabin (1995) gab es Neuwahlen, Netanyahu wurde 1996 Ministerpräsident. Er hatte gegen die Friedens- und Versöhnungspolitik von Rabin gehetzt.

Insofern ist die Zerstörung der Gebäude des UNRWA-Hauptquartiers am 20. Januar 2026 im besetzten Ostjerusalem schlüssig. Sie reiht sich ein in die lange Geschichte der Zerstörung palästinensischer Existenz, der Rechte der Palästinenser. Sie reiht sich ein in die Verweigerung Israels, das Existenzrecht derjenigen zu respektieren, die lange vor der Einwandererbewegung der Aschkenasim, der europäischen Juden, die unter dem Banner des Zionismus nach Palästina zogen, um dort einen „jüdischen Staat“ zu gründen. Palästina, das andere vor ihnen seit Jahrhunderten bebaut und kultiviert hatten: palästinensische Christen, Muslime, Mizrachim, die arabischen Juden.

Der Staat Israel will diese Geschichte zerstören, also zerstört er diejenigen, die darüber berichten können, die sie erlebt haben. Und weil sie das Erlebte ihren Kindern und Enkeln berichten, werden auch diese bedroht, verhaftet, gequält, gejagt, getötet. Darum werden auch Schulen und Universitäten zerstört, die mit Hilfe der UNRWA und UNRWA-Lehrpersonal die Geschichte von Palästina vermitteln. Wer seine Geschichte kennt, hat eine Zukunft.

Um die permanente Zerstörung von Menschen und Infrastruktur, die auch mit Geld westlicher Partnerländer immer wieder aufgebaut wurde, zu rechtfertigen, sagt die israelische Regierung, alles sei „regel-basiert“ und im Einklang mit israelischem Gesetz, also völkerrechtskonform. Israel hat dafür das Mittel der Diffamierung meisterhaft ausgebaut. Israel werde bedroht, die Juden sollten „ins Meer getrieben“ und vernichtet werden. Kritik an der israelischen Besatzungspolitik wird als „Antisemitismus“ diffamiert, Widerstand als „Terror“. Der „Krieg gegen den Terror“ bietet die beste Grundlage dafür. Israel kann nicht nur jede Menge „Terroristen“ unter den Palästinensern, Libanesen, Syrern und vor allem im Iran benennen und permanent bekämpfen, Israel wird für seinen „Kampf gegen den Terror“ mit Waffen aller Art und Geld versorgt. Organisationen, die angeblich diesen „Terroristen“ helfen – das wirft Israel der UNRWA und inzwischen auch anderen Hilfsorganisationen vor – werden verboten, vertrieben und gemäß internationaler „Anti-Terror-Gesetze“ verfolgt, alles „regel-basiert“. Und mit „Gottes Hilfe“, wie es der stellvertretende Bürgermeister von Jerusalem sagt, „werden wir alle UNRWA-Mitarbeiter rauswerfen, vernichten und töten“.

Die tägliche Zerstörung

Das Hauptquartier der UNRWA wird am 20. Januar 2026 zerstört. Doch das ist nicht das einzige Vergehen Israels an diesem Tag gegen das internationale und humanitäre Recht und gegen die UN-Charta. Arabische Medien, Hilfs- und UN-Organisationen und OCHA, das UN-Büro für humanitäre Koordination, berichten täglich über das, was sie von Mitarbeitern, Augenzeugen und Betroffenen erfahren:

Am 20. Januar erfrieren Kinder im Gazastreifen, weil Israel die Einfuhr von Zelten, festen Unterkünften, Hilfsgütern und Medikamenten in das Gebiet blockiert. Israelische Kampfjets greifen im Süden des Libanon an; israelische Besatzungstruppen belagern den Süden von Hebron und greifen Bewohner an; die israelische Armee verhaftet sechs Palästinenser östlich von Qalqiliya und zwei Zivilisten werden in Rafah durch den Beschuss eines israelischen Marineschiffs verletzt. Israelische Siedler verhindern die Arbeit der Wahlkommission in Tubas; die israelische Armee und israelische Siedler verhaften palästinensische Bauern und Arbeiter bei Hebron; ein palästinensisches Kind wird in Jerusalem durch gummiummantelte Metallgeschosse verletzt. Zwei ausländische Aktivisten werden von Siedlern in Al Auja, nördlich von Jericho, verletzt, berichten ausländische Medien. Die beiden ausländischen Aktivisten waren in das Dorf gekommen, um den Bewohnern Schutz vor den Angriffen der Siedler zu geben. Ein Al Auja ist eines der letzten Beduinendörfer im besetzten Westjordanland. Die Familien leben hier seit Jahrhunderten, sie haben Schafe und Ziegen, die sie auf ihrem Land weiden. Seit Monaten werden sie von den Siedlern drangsaliert, geschlagen, ihre Häuser werden zerstört, täglich werden sie beschimpft und angegriffen. Schließlich haben die Siedler erreicht, was sie wollten. Sie haben das Leben für die Beduinen und ihre Familien so unerträglich und gefährlich gemacht, dass diese fortgehen. Die Siedler tanzen zwischen den Häusern und auf den Feldern, die Generationen palästinensischer Farmer gebaut und kultiviert haben.

„Euer Dorf soll brennen“

Seit Jahren hat sich die israelische Jugend zu einer ultrarechten Apartheid-Gesellschaft entwickelt, in der kein anderer als ihresgleichen Platz haben soll. Besonders deutlich wird das seit Jahren im alljährlichen Fahnenmarsch, der an die Besetzung von Ostjerusalem durch die israelische Armee 1967 erinnert. Jugendliche drängen sich dann mit extremen rassistischen Parolen gegen die Palästinenser durch die palästinensischen Viertel der Ostjerusalemer Altstadt und schwenken die israelische Fahne. Aus den rassistischen Jugendlichen mit Herrenmenschenmentalität werden eines Tages Soldaten, die in den besetzten palästinensischen Gebieten eingesetzt und auf Krieg vorbereitet werden. Nur wenige von Ihnen verlassen die Armee oder verweigern den Dienst, das würde gesellschaftliche Ächtung bedeuten. Manche schließen sich der Organisation „Breaking the Silence“ an, in der ehemalige Soldaten und Offiziere darüber berichten, was sie tun und was sie getan haben gegen die Palästinenser.

Im letzten Gaza-Krieg, der am 7. Oktober 2023 begann, filmten sich israelische Soldaten dabei, wie sie zivile Einrichtungen in die Luft sprengen, Häuser und Wohnungen verwüsten, persönliche Dinge von Familien zerstören. Sie lachen dabei, feixen herum, machen Erinnerungsfotos. „Euer Dorf soll brennen“, singt eine tanzende Menge zu einem Lied, das eine Band auf der Bühne angestimmt hat. Gemeint sind die Dörfer der Palästinenser. Sie sagen und tun, wozu sie erzogen worden sind: zerstören, vertreiben, töten.

Zerstörung als Geschäftsmodell

Der Staat Israel lebt von der Zerstörung, es ist sein Geschäftsmodell. Seine „Werkzeuge“ sind Kampfjets und Bulldozer, es ist stolz auf seine KI-Technologie, es bereitet ihm Freude, seine arabischen Nachbarn zu verhöhnen und sie zu drangsalieren. Israel droht, bombardiert, zerstört und tötet 24/7, wie es heute heißt, 24 Stunden täglich an 7 Tagen die Woche: rund um die Uhr. Israel droht, bombardiert, zerstört und tötet, als werde es dafür bezahlt. Und tatsächlich wird Israel ja auch dafür bezahlt, dass es Waffen entwickelt, testet und verkauft, denn Krieg ist das große Geschäft. Alle seine Partner investieren in die israelische Rüstungsindustrie. Im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft mit der Europäischen Union entwickelt Israel offiziell Drohnen. Was mit dem Geld sonst noch gemacht wird, wird den europäischen Steuerzahlern vorenthalten. Denn es ist Steuergeld auch aus Deutschland, mit dem Israel seinen Krieg gegen die Palästinenser und seine arabischen Nachbarn finanziert. Der Krieg seit mehr als 100 Jahren wird auch mit großzügigen Spenden von Milliardären und High-Tech-Unternehmen finanziert.

Die Waffen und Waffensysteme, die die israelische Armee entwickelt, werden im Krieg gegen Gaza, gegen die Palästinenser, im „Krieg an sieben Fronten“, im „Krieg gegen den Terror“ getestet. Dann kann Israel damit werben, dass sie sich als „höchst effektiv und zuverlässig“ im Einsatz erwiesen hätten. Israel wird dafür bezahlt, dass es die „Drecksarbeit“ macht, wie der deutsche Bundeskanzler Merz in einem Interview sagte. Schon vergessen?

Täglich werden Menschen durch israelische Angriffe verletzt und getötet. Kliniken werden zerstört, die Kranke heilen sollen. Ärzte, Pfleger, Rettungssanitäter werden getötet oder gefangen genommen, gefoltert, beleidigt, täglich mit dem Tode bedroht. Schulen und Universitäten werden vor laufenden Handykameras israelischer Soldaten gesprengt, die sich und die Zerstörung feiern. Israel vernichtet die Bildung der Jugend, Werkstätten von Arbeitern, Felder von Bauern, Schiffe der Fischer, Gärten und Fußballplätze. Selbst aus den Lagern im Westjordanland, die nach Jahrzehnten fortwährender Flucht und Vertreibung zu Kleinstädten geworden sind, werden die Menschen vertrieben und ihre Häuser werden mit Bulldozern zerstört.

Am 21. Januar, einen Tag nach der Zerstörung des UNRWA-Hauptquartiers in Ostjerusalem, fliegen israelische Kampfjets nachmittags Angriffe auf Dörfer im Süden des Libanon. Mehr als 50 Familien werden bei den Angriffen auf Wohnhäuser in sieben Orten in den Bezirken von Sidon und Nabatieh obdachlos. Bei dem Angriff auf Qanarit werden 19 Personen verletzt, darunter auch Journalisten.

VIDEO | A Sputnik correspondent in south Lebanon shared their perspective as Israeli warplanes bombed near a group of journalists in Qennarit a short while ago.

Journalists at the scene reported injuries among their colleagues, as well as damage to equipment. pic.twitter.com/FUGzXzbQBp

— The Cradle (@TheCradleMedia) January 21, 2026

Am gleichen Tag werden in den Gebieten von Sidon und Tyros zwei Motorradfahrer von Drohnen getötet, eine dritte Person wird verletzt, berichtet die libanesische Tageszeitung L’Orient Today. Im besetzten Westjordanland zerstört Israel drei Wohnhäuser im Dorf Shuqba. Im Gazastreifen werden drei Journalisten bei einem israelischen Luftangriff getötet, darunter auch Abdul Raouf Shaat, der für AFP arbeitete. Israel erklärte, drei „Verdächtige“ getötet zu haben, die mit einer Drohne hantiert hätten.

Seit mehr als 100 Jahren dauert dieser Krieg. Vor den Augen der Welt werden die Menschen täglich bedroht, gejagt, als „Terroristen“ diffamiert, getötet. Von der israelischen Besatzungsmacht und auch von den Staaten und Regierungen, die die Besatzung und den Krieg fördern und finanzieren, werden die menschlichen Lebensgrundlagen verwüstet, Kinder werden getötet. Und dennoch, trotz hochentwickelter Waffensysteme, trotz Mauern und Zäunen, trotz Rund-um-die-Uhr-Überwachung und trotz Drohnen, die die Menschen in ihren Wohnungen bedrohen oder die Wohnungen sprengen – sind sie immer noch da, diese Menschen in Palästina, Libanon, in der Region. Sie halten fest an ihrem Land. Mit Recht.

Titelbild: Anas-Mohammed/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Bundesregierung zur Zerstörung des UNRWA-Hauptquartiers: „Gazastreifen, Westjordanland und Ostjerusalem sind von Israel besetztes palästinensisches Gebiet“


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Israel hat diese Woche damit begonnen, mit schwerem Gerät das Hauptquartier des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNRWA) in Ostjerusalem zu zerstören. Die israelische Regierung erklärte, der Abriss stände im Einklang mit nationalem und internationalem Recht, zudem wäre man „Eigentümer“ des UN-Geländes. UNRWA wiederum nannte das Vorgehen eine „bewusste Missachtung des Völkerrechts“ und der Immunität von UN-Institutionen. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund wissen, wie die Bundesregierung das Vorgehen Tel Avivs bewertet. Für BPK-Verhältnisse fiel die Antwort diesmal recht eindeutig aus. Von Florian Warweg.

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Hintergrund:

Am 20. Januar besetzten israelische Sicherheitskräfte die Zentrale des UN-Palästinenserhilfswerks UNRWA in Ost-Jerusalem und begannen mit dessen Zerstörung. Videoaufnahmen zeigen, dass dabei unter anderem mehrere Bulldozer zum Einsatz kamen.

Beteiligt waren neben israelischen Sicherheitskräften auch Mitarbeiter der sogenannten „Israelischen Bodenbehörde“.

UNRWA-Chef Philippe Lazzarini verurteilte das Vorgehen Israels umgehend in scharfen Worten und sprach von einem „Weckruf“ im Umgang mit der israelischen Regierung und deren ungebremsten Völkerrechtsbrüchen:

„Ein neues Niveau der offenen und bewussten Missachtung des Völkerrechts, einschließlich der Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, durch den Staat Israel.

Heute Morgen stürmten israelische Streitkräfte das UNRWA-Hauptquartier, eine Einrichtung der Vereinten Nationen, in Ostjerusalem.

Bulldozer fuhren auf das Gelände und begannen unter den Augen von Abgeordneten und einem Regierungsmitglied mit dem Abriss der darin befindlichen Gebäude.

Dies stellt einen beispiellosen Angriff auf eine Organisation der Vereinten Nationen und deren Räumlichkeiten dar.

Wie alle UN-Mitgliedstaaten und Länder, die sich der internationalen regelbasierten Ordnung verpflichtet haben, ist auch Israel verpflichtet, die Unverletzlichkeit der UN-Einrichtungen zu schützen und zu respektieren.

Dies geschieht im Anschluss an andere Schritte der israelischen Behörden zur Auslöschung der Identität palästinensischer Flüchtlinge.

Am 12. Januar stürmten israelische Streitkräfte ein UNRWA-Gesundheitszentrum in Ostjerusalem und ordneten dessen Schließung an.

Die Wasser- und Stromversorgung der UNRWA-Einrichtungen – einschließlich der Gesundheits- und Bildungsgebäude – soll in den kommenden Wochen ebenfalls unterbrochen werden.

Dies ist eine direkte Folge der im Dezember vom israelischen Parlament verabschiedeten Gesetzgebung, die die bereits 2024 verabschiedeten Anti-UNRWA-Gesetze verschärft.

Diese Aktionen, zusammen mit früheren Brandanschlägen und einer groß angelegten Desinformationskampagne, widersprechen dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom Oktober, in dem dieser bekräftigte, dass Israel nach internationalem Recht verpflichtet ist, die Arbeit des UNRWA zu unterstützen und nicht zu behindern oder zu verhindern. Der Gerichtshof betonte zudem, dass Israel keine Hoheitsgewalt über Ostjerusalem besitzt.

Es darf keine Ausnahmen geben. Das muss ein Weckruf sein.

Was heute mit dem UNRWA geschieht, wird morgen mit jeder anderen internationalen Organisation oder diplomatischen Vertretung geschehen, sei es im besetzten palästinensischen Gebiet oder irgendwo anders auf der Welt.

Das Völkerrecht ist schon viel zu lange zunehmenden Angriffen ausgesetzt und droht, ohne eine Reaktion der Mitgliedstaaten an Bedeutung zu verlieren.“

A new level of open & deliberate defiance of international law, including of the privileges & immunities of the United Nations, by the State of Israel.

Early this morning, Israeli forces stormed the UNRWA Headquarters, a United Nations site, in East Jerusalem.

Bulldozers…

— Philippe Lazzarini (@UNLazzarini) January 20, 2026

Die „Israelische Bodenbehörde“ teilte zu dem Einsatz mit, sie habe auf gesetzlicher Grundlage den Besitz des über vier Hektar großen Organisationsgeländes übernommen. Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums behauptete im Anschluss, Israel sei Eigentümer des Geländes und daher genieße die UN-Organisation „keinerlei Immunität und die Beschlagnahmung durch die israelischen Behörden erfolgte im Einklang mit israelischem wie auch internationalem Recht“.

Das ist allerdings eine Position, mit der Israel ziemlich alleine dasteht. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die meisten Länder der Welt – darunter Deutschland und eigentlich de jure auch alle anderen EU-Staaten – betrachten Ost-Jerusalem als von Israel völkerrechtswidrig besetztes Gebiet.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte bereits mehrfach die komplette Abschaffung des UN-Hilfswerks gefordert. Seine Begründung: Die Organisation „verewige das Problem der palästinensischen Flüchtlinge“ und „die Idee von einem Recht auf Rückkehr mit dem Ziel der Zerstörung des Staates Israel“.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 21. Januar 2026

Frage Jahn (ARD-Hauptstadtreporter)
Herr Meyer und Herr Hinterseher, mich würde interessieren, was die Reaktion der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts darauf ist, dass israelische Polizisten in das Hauptquartier der UNRWA in Ostjerusalem eingedrungen sind.

Hinterseher (AA)
Ja, ich kann die Antwort gerne übernehmen. Es geht darum, dass grundsätzlich gilt, dass Liegenschaften der Vereinten Nationen gemäß der Konvention über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen unverletzlich sind. Solche Gebäude dürfen deshalb auch nicht ohne Einverständnis der Vereinten Nationen betreten oder durchsucht werden. Das Vordringen israelischer Sicherheitskräfte am Dienstag auf das UNRWA-Gelände in Scheich Dscharrah in Ostjerusalem, das jetzt vorliegt, und der Abriss von Gebäuden stellt aus Sicht des Auswärtigen Amts eine Verletzung dieser Konvention dar, und deshalb verurteilen wir dieses Vorgehen. Wir erwarten, dass sich die israelischen Behörden in ihrem Vorgehen an die völkerrechtlichen Verpflichtungen halten. Bereits nach der Erstürmung des Compounds im Dezember hat die Vertretung der Europäischen Union in Ostjerusalem ja ein Statement abgegeben, und diesem Statement hat sich damals auch das Vertretungsbüro der Bundesrepublik in Ramallah angeschlossen.

Frage Warweg
Das israelische Außenministerium hat ja im Zuge der Zerstörung dieses UN-Hauptquartiers erklärt, dass der israelische Staat Eigentümer des UN-Geländes in Ostjerusalem sei. Jetzt betrachten die meisten Länder dieser Welt Ostjerusalem als von Israel besetztes Gebiet. Herr Hinterseher, könnten Sie uns noch einmal sagen, wie da die Einschätzung der Bundesregierung ist? Betrachtet Sie Ostjerusalem auch nach wie vor als von Israel besetztes Gebiet? Was heißt das dann für den durch die israelische Regierung artikulierten Besitzanspruch?

Hinterseher (AA)
Sie wissen, und ich glaube, dazu haben wir uns hier in der Vergangenheit schon sehr oft verhalten, dass der Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem aus unserer Sicht Teil der besetzten palästinensischen Gebiete sind. In diesem Streitfall gibt es etablierte Konfliktlösungsmechanismen, die genutzt werden können, in diesem Fall etwa die Anrufung des IGH. Das ist im Prinzip die Vorgehensweise, die wir hier sehen würden.

Zusatzfrage Warweg
Jetzt ist die staatliche Zerstörung – das haben Sie auch schon ausgeführt – des eigentlich von einer Immunität gedeckten UN-Hauptquartiers ja keine Kleinigkeit. Verbessern Sie mich, aber ich habe vor dieser aktuellen Darstellung hier in der BPK jetzt noch keinerlei diesbezügliche Äußerung vom Auswärtigen Amt oder auch vom Kanzler gehört. Können Sie uns noch erklären, wieso Sie da bisher so viel Zurückhaltung gezeigt haben?

Hinterseher (AA)
Ich glaube, was Sie da gerade sagen, stimmt nicht, denn ich habe gerade auf die Äußerung der Vertretung in Ramallah, die sich damals eben diesem EU-Statement angeschlossen hatte, verwiesen. Sie wissen: Das Vertretungsbüro Ramallah ist auch Teil des Auswärtigen Amts. Insofern ist das eine Äußerung, die wir bereits getätigt haben.

Ansonsten gibt es natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man sich äußert, und ich glaube, ich habe mich gerade sehr klar dazu eingelassen.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 21.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Revision der Weltordnung für den US-Imperialismus

22. Januar 2026 um 14:00

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Trumps „Friedensrat“ ist kein Friedensprojekt, sondern ein Kriegs- und Kolonialrat: eine Institution auf Lebenszeit für den US-Präsidenten, die die UNO entmachtet, Russland und China ausmanövriert und den westlichen Kolonialismus erneuert. Von Sevim Dagdelen.

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Trumps Friedensrat ist ein Kriegsrat

US-Präsident Donald Trump hat etwa 60 Länder weltweit anschreiben lassen, um einen sogenannten Friedensrat zu gründen. Schnell wurde klar, dass es nicht nur um den Wiederaufbau Gazas gehen soll. Der Friedensrat ermächtigt sich selbst, in allen Belangen tätig zu werden, die bisher exklusiv dem UN-Sicherheitsrat zukamen. Das alleinige Vetorecht haben die USA und der ewige Präsident Donald Trump.

Der Friedensrat zielt darauf ab, den UN-Sicherheitsrat mit seiner Hauptverantwortung für internationale Sicherheit und die Aufrechterhaltung des Weltfriedens zu ersetzen. Angenehmer Nebeneffekt für US-Präsident Donald Trump: Das Vetorecht insbesondere der ständigen Sicherheitsratsmitglieder Russland und China wird damit aufgehoben. Die multipolare Weltordnung – Ergebnis der Niederlage des deutschen Faschismus und des japanischen Militarismus sowie des Sieges der Alliierten und insbesondere der Sowjetunion – wird institutionell zertrümmert. Trumps Angebot zur Teilnahme am Friedensrat an Russland und China ist ein mafiöses Angebot. Wer es annimmt, entmachtet sich selbst, gibt dem US-Imperialismus carte blanche und trinkt den Kakao, durch den er gezogen wird.

Wie sehr es darum geht, eine US-Welthegemonie zu errichten, lässt sich auch an der internen Konstruktion des Friedensrates ablesen. US-Präsident Trump lässt sich als Präsident des Rates auf Lebenszeit installieren. Zugleich wird der Rat personell mit allerlei windigen Gestalten – wie dem mutmaßlichen Kriegsverbrecher Tony Blair oder Familienmitgliedern von Donald Trump wie Herrn Kushner – ausgestattet, die sich in der Vergangenheit für den Völkermord Israels an den Palästinensern starkgemacht haben. So wird der Friedensrat zu einem US-Kriegsrat und US-Kolonialrat. Eine Institution, die US-Kriege und Gewaltdrohungen legitimiert. Wer nicht als Mitglied berufen wird – wie etwa Kuba, Venezuela und Iran –, droht von vornherein ins Visier der selbsternannten Weltordnungswächter zu geraten.

UN-Ersatz mit Alleinveto: Trumps Machtinstrument

Die Europäer haben damit sicher kein Problem. Was aber die europäischen Vasallen der US-Hegemonie beunruhigt, ist, dass sie nun, obwohl sie die US-Wirtschafts- und Stellvertreterkriege bedingungslos mittragen, selbst ins Visier der US-Gewaltpolitik geraten. Es scheint kein Zufall zu sein, dass Dänemark nicht in den Friedensrat berufen wurde, um die geplante Landnahme Grönlands durch die USA so geschmeidig wie möglich ablaufen zu lassen. Man muss über wenige hellseherische Fähigkeiten verfügen, um zu prognostizieren, dass die Etablierung des US-Friedensrates zugleich ein Ende der Globalisierung, wie wir sie kennen, und eine Zweiteilung der Welt mit sich bringen wird. Wer sollte es China oder Russland verdenken, einen eigenen Friedensrat zu gründen und die USA selbstverständlich dazu einzuladen? Fakt ist, dass US-Präsident Donald Trump an die Stelle des internationalen Rechts das Recht des Stärkeren setzt.

Europas Vasallen zittern: Vom Mitträger zum Ziel

Ihm geht es auch um eine Erneuerung des westlichen Kolonialismus. Es scheint nachgerade absurd, wenn man sich ansieht, dass die Europäer Trump dies zwar bei Grönland vorhalten, aber zugleich nicht bereit sind, die eigene koloniale Geschichte wirklich aufzuarbeiten. Wer sich auch nur ein wenig mit der Geschichte Grönlands beschäftigt, wird schnell auf die Verbrechen Dänemarks an der indigenen Bevölkerung der Insel stoßen. Im Grunde ist der Streit zwischen Trump und den europäischen Vasallen ein Streit darüber, wie die Erneuerung der westlichen Hegemonie am besten legitimiert werden könnte.

Gut abzulesen am Fall Diego Garcia: Vor der Unabhängigkeit Mauritius’ 1968 trennten die Briten auf Verlangen der USA die Chagos-Inseln ab und deportierten zwischen 1965 und 1973 die gesamte einheimische Bevölkerung – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, um einen großen US-Militärstützpunkt im Indischen Ozean zu errichten. Während Trump diesen kolonialen Raub uneingeschränkt beibehalten will, verfolgt die britische Regierung eine scheinbare Modernisierung: Die Inseln sollen an Mauritius zurückgegeben werden, aber der Stützpunkt bleibt für 99 Jahre an die USA verpachtet.

Der Streit im Westen um die Mittel des Kolonialismus darf deshalb nicht überbewertet werden; bei den Zwecken ist man sich weitgehend einig. Nur dass die Europäer bisher nicht verstehen wollen, dass auch Territorien, die sie selbst kontrollieren, an die USA abgetreten werden müssen, um den US-Imperialismus insgesamt erneuern zu können. Der US-Friedensrat könnte in Zukunft genau die Institution werden, in der man sich über die Erneuerung der kolonialen und imperialistischen US-Agenda verständigt – allerdings mit einem Vetorecht Donald Trumps.

Kolonialismus 2.0: Einigkeit im Westen, Verrat an der UN-Charta

Die Gruppe der Freunde der UN-Charta, zu der auch China und Russland gehören, hat sich dagegen die Durchsetzung der Entkolonisierung auf die Agenda gesetzt, ganz im Sinne der ursprünglichen Aufgaben der UNO. Inselgruppen, die weiterhin von Frankreich und Großbritannien besetzt sind und von den USA für ihre 900 weltweiten Militärstützpunkte genutzt werden, müssen endlich an Mauritius, Madagaskar und die Komoren zurückgegeben werden. Der Kolonialismus darf kein Zukunftsprojekt werden.

Titelbild: DannyOliva/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Der Friedensrat und das Ende der Nachkriegsordnung


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Davos ist in diesem Jahr besonders spannend: nicht nur wegen des Konfliktes zwischen der EU und den USA um Grönland, sondern auch wegen eines neuen Projekts von US-Präsident Donald Trump, dem sogenannten „Friedensrat“ (Board of Peace). Wie bei so vielen Nachrichten in diesen Tagen war es auch in diesem Fall zunächst schwer, zu glauben, dass es sich um einen ernsthaften Plan und nicht um „Fake News“ handelte, so geradezu surreal mutet das Projekt an. Was hat es damit auf sich? Ein Artikel von Maike Gosch.

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Am letzten Freitag, dem 16. Januar 2026, verkündete Donald Trump auf der von ihm bevorzugt genutzten Social-Media-Plattform Truth Social die Einrichtung eines „Board of Peace“ (Friedensrates):

„Es ist mir eine große Ehre, bekannt zu geben, dass DER FRIEDENSRAT gebildet wurde. Die Mitglieder des Rates werden in Kürze bekannt gegeben, aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass es der größte und prestigeträchtigste Rat ist, der jemals zu irgendeiner Zeit an irgendeinem Ort zusammengestellt wurde.“

Der Friedensrat und der 20-Punkte-Plan

Dieser Friedensrat war ursprünglich Teil von Donald Trumps „20-Punkte-Plan“ vom 29. September 2025 für Gaza. Dort wurde unter Punkt 9 geregelt, dass Gaza von einer Übergangsregierung in Form eines technokratischen, unpolitischen palästinensischen Komitees verwaltet werden soll, das hierbei von einem Exekutivrat für Gaza und einem neuen internationalen Übergangsgremium, dem Friedensrat (Board of Peace), beaufsichtigt und überwacht werden soll, dessen Vorsitz Präsident Donald J. Trump übernehmen wird. Als weiteres Mitglied wurde damals schon der ehemalige britische Premierminister Tony Blair benannt. Dieses Gremium sollte den Rahmen festlegen und die Finanzierung für den Wiederaufbau des Gazastreifens übernehmen, bis die Palästinensische Autonomiebehörde ihr Reformprogramm abgeschlossen habe.

Annahme durch den UN-Sicherheitsrat

Dieser Plan wurde dann am 17. November 2025 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 2803 (2025) angenommen und somit nach UN-Recht legitimiert. China und Russland enthielten sich, obwohl sie die Resolution durch ein „Nein“ hätten verhindern können. Das „Mandat“ der Vereinten Nationen für den Friedensrat wurde für zwei Jahre erteilt (bis Ende 2027).

Die Resolution selbst wurde international stark kritisiert, denn sie schafft eine souveräne Kontrolle über den Gazastreifen für den sogenannten Friedensrat, ohne dass die Palästinenser selbst in irgendeiner Form als souveräne Staatsbürger in einen politischen Prozess einbezogen werden. Sie erkennt das Recht der Palästinenser auf einen eigenständigen Staat nicht an. Ebenso wenig wird die Illegalität der israelischen Besatzung erwähnt oder ist irgendeine Bemühung um „Übergangsjustiz“ (transitional justice) erkennbar, also eine juristische und politische Aufarbeitung der im Gazastreifen und dem Westjordanland begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Israel. Die Resolution hatte außerdem Empörung ausgelöst, weil sie Gaza durch den sogenannten Friedensrat unter Trumps persönliche Kontrolle stellt und das Völkerrecht damit einseitigen amerikanischen Diktaten unterordnet – mit der Unterstützung Europas und eines Großteils der arabischen Welt.

Das Versagen des „Friedensplans“

Trumps von den Vereinten Nationen legitimierter „Friedensplan“ beendete zwar offiziell den Krieg in Gaza, von einer Waffenruhe kann aber keine Rede sein: Das Töten, die Zerstörung und die Vertreibung der Palästinenser durch Israel geht seitdem weiter.

Dennoch verkündeten die USA am 15. Januar 2026 die sogenannte Phase 2 des „Waffenstillstands“ – obwohl Israel sehr viele der Bedingungen aus Phase 1 nicht erfüllt hat. Es gab keinen Truppenabzug aus den bewohnten Gebieten, dafür die weitere Verhinderung der humanitären Hilfe, die Behinderung der Rückkehr der Binnenflüchtlinge in den Norden des Gazastreifens und unausgesetzte weitere Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Zusätzlich verhindert Israel nach palästinensischen Angaben bisher die Einreise gerade der Mitglieder des „technokratischen palästinensischen Komitees“ in den Gazastreifen, die die einzigen Palästinenser sind, die in Trumps 20-Punkte-Plan überhaupt eine, wenn auch untergeordnete und nicht-politische, Rolle spielen dürfen.

Trump überrumpelt alle

Aber zurück zu den neuen Entwicklungen:

Der Friedensrat war also schon im Herbst angekündigt worden, sollte aber der Aufsicht über den Wiederaufbau und die Gestaltung eines Friedens im Gazastreifens dienen (so zumindest das erklärte Anliegen gegenüber den Vereinten Nationen). Aber als wäre das bisher Geschehene nicht schon abenteuerlich genug, scheint Donald Trump jetzt diese juristische und organisatorische Struktur nutzen zu wollen, um eine „alternative UNO“ unter seiner Alleinherrschaft zu schaffen, wie es viele Kommentatoren bezeichnen.

In einer für Trump inzwischen typischen Überrumpelungsaktion hat er eine Satzung (im Original: charter) entwerfen lassen und Einladungen zur Teilnahme an diesem Friedensrat an etwa 60 Regierungen verschickt, darunter auch Deutschland, Israel, Kanada, Frankreich, Russland, Weißrussland, Argentinien, Polen und viele mehr. Argentinien, Kasachstan und Kanada haben bereits offiziell die Teilnahme erklärt. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate sollen das Angebot angenommen haben, ebenso Israel. Besondere Empörung, speziell in der westlichen Presse, rief natürlich die Einladung an Putin hervor – passt sie doch auf den ersten Blick nicht zu sämtlicher westlicher Rhetorik rund um den Ukraine-Krieg und so gar nicht zu der Beschwörung der großen Gefahr durch Russland und China, die mit der illegalen Annexion Grönlands angeblich gebannt werden soll.

Frankreichs Präsident Macron hat Trump bereits eine Absage erteilt und begründete diese damit, dass die Satzung des Gremiums „über den Rahmen des Gazastreifens hinausgeht und ernsthafte Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze und die Struktur der Vereinten Nationen, die nicht in Frage gestellt werden dürfen“.

Deutschland jedenfalls überlegt aktuell noch, ob es das Angebot annimmt.

Die Vereinigten Trump-Nationen retten die Welt

Tatsächlich hat Trump mit diesem Friedensrat etwas sehr Abenteuerliches vor:

Denn jetzt scheint es dabei plötzlich überhaupt nicht mehr um den Gazastreifen zu gehen – in der von Trump verschickten Satzung des Friedensrates wird dieser nämlich mit keinem Wort erwähnt.

Stattdessen heißt es dort in der Präambel:

„In der Erkenntnis, dass zu viele Ansätze zur Friedenskonsolidierung eine dauerhafte Abhängigkeit fördern und Krisen institutionalisieren, anstatt die Menschen über diese hinauszuführen;

unter Betonung der Notwendigkeit einer flexibleren und effektiveren internationalen Friedensorganisation; und

entschlossen, eine Koalition williger Staaten zu bilden, die sich zu praktischer Zusammenarbeit und wirksamen Maßnahmen verpflichten,

geleitet von Urteilsvermögen und Gerechtigkeit, verabschieden die Parteien hiermit die Charta für den Friedensrat.“

Weiter wird unter „1. Mission“ die selbsterklärte Aufgabe des Friedensrats folgendermaßen beschrieben:

„Der Friedensrat ist eine internationale Organisation, die sich für die Förderung von Stabilität, die Wiederherstellung einer verlässlichen und rechtmäßigen Regierungsführung und die Sicherung eines dauerhaften Friedens in von Konflikten betroffenen oder bedrohten Gebieten einsetzt. Der Friedensrat nimmt solche friedensfördernden Aufgaben in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und gemäß dieser Charta wahr, einschließlich der Entwicklung und Verbreitung bewährter Verfahren, die von allen Nationen und Gemeinschaften, die Frieden anstreben, angewendet werden können.“

Das klingt natürlich alles erstmal löblich und positiv – wenn man sich sehr naiv stellt.

Absolutismus is back

Aber wenn man, wie der Schweizer Experte für internationale Beziehungen Pascal Lottaz in einem Video und einem Substack-Artikel, genauer in die Satzung guckt, wird es dubioser und dubioser:

Die gesamte Organisation ist voll und ganz auf Trump und Trump persönlich zugeschnitten. Er wird lebenslang als Vorsitzender (Chairman) eingesetzt und dabei namentlich genannt, was an sich schon ungewöhnlich für eine internationale Organisation ist, ohne diese Position an sein Amt als Präsident der USA zu koppeln, d.h. auch wenn er nicht mehr Präsident der USA sein wird, bleibt er als Privatperson der Vorsitzende einer von ihm geschaffenen internationalen Organisation. Er hat fast absolute Rechte im Rahmen der Entscheidungsfindung, z.B. ein De-facto-Vetorecht über alle Entscheidungen des Rates, volle Entscheidungsmacht darüber, wen er in den Rat einlädt und wen nicht. Selbst im Falle von Konflikten besagt die Regelung zur Beilegung von Streitigkeiten, dass am Ende Trump entscheidet – der zusätzlich auch seinen Nachfolger persönlich bestimmen kann, ohne auch hier irgendwelche Kriterien dafür zu nennen (Amtsträger, Vertreter eines Staates o.ä.), sodass hier die Einrichtung einer Erbfolge, zum Beispiel durch Besetzung des allmächtigen Postens durch seinen Sohn, seine Tochter oder seinen Schwiegersohn, durchaus möglich ist.

Unter dem Friedensrat wird scheinbar nun noch ein allgemeines Exekutivgremium eingesetzt. Dies scheint ein paralleles Organ zu dem bereits erwähnten Exekutivgremium speziell für Gaza zu sein. Pascal Lottaz hat einmal versucht, die Struktur der Organisation, so wie er sie aus der Satzung und anderen Informationen verstanden hat, aufzuzeichnen:

Quelle: pascallottaz.substack.com

Am meisten mediale Aufmerksamkeit erhielt die Regelung, dass Staaten sich für die stattliche Summe von einer Milliarde US-Dollar einen ständigen Sitz im Friedensrat kaufen können. Ansonsten erhalten sie nur einen auf drei Jahre begrenzten Sitz, der vom Vorsitzenden (Trump) nach seinem Gutdünken verlängert werden kann (oder auch nicht).

Das Ende der Nachkriegsordnung

Inwieweit die Resolution 2803 des Sicherheitsrats für Trumps Vorhaben irgendeine rechtliche Legitimation schafft, ist sehr fraglich, da diese sich sehr deutlich nur auf die Verwaltung des Gazastreifens für eine begrenzte Zeit (zwei Jahre – bis Ende 2027) bezog. Es sieht so aus, als würde Trump das ursprünglich rein auf Gaza bezogene Instrument nun aufblasen, um eine alternative Struktur zu den Vereinten Nationen zu schaffen – die im Unterschied dazu vollkommen unter seiner Kontrolle steht. Aber „might makes right“ (Nicht das Recht zählt, sondern die Macht) scheint ja das Motto dieser Tage zu sein. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn Trump mit dieser Alleinherrschaftskonstruktion durchkommt, würde dies der juristischen und diplomatischen Weltordnung, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde, wahrscheinlich den Todesstoß versetzen.

Für Donnerstag, 22. Januar 2026, hat das Weiße Haus jedenfalls zu einer offiziellen Unterzeichnungsfeier in Davos für den Friedensrat eingeladen. Es wird spannend, ob dieses Husarenstück wirklich gelingt – oder ob, wie der kanadische Premierminister Mark Carney es eingeschätzt hat, diese Satzung als erstes disruptives „Angebot“ zu sehen ist und die anderen Staaten das Konstrukt noch in eine vernünftigere Richtung hin verändern können. Wie das funktionieren soll, dazu fehlt mir allerdings die Phantasie.

Was feststeht, ist, dass das Töten und die Kriegsverbrechen in Gaza und im Westjordanland derweil ungehindert weitergehen. Selbst dieser unglaubliche neue Vorstoß Trumps gefährdet den Bestand unserer internationalen Rechtsordnung daher nicht so sehr wie das absolute Versagen der allermeisten Staaten dabei, die Rechte und das Leben der Palästinenser zu schützen.

Titelbild: ChatGPT – das Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt

(Auszug von RSS-Feed)

Enteignung in Kriegszeiten: Norwegen verschickt Brief an Bürger – die Normalisierung des Ungeheuerlichen ist zu beobachten

21. Januar 2026 um 08:00

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„Norwegen bereitet sich auf Enteignungen von Eigentum in Kriegszeiten vor“ – so lautet eine aktuelle Schlagzeile, die aufzeigt: Die Vorbereitungen auf einen Kriegsfall gehen reihum. Polen, Deutschland, Dänemark, Schweden usw.: Überall bereiten Politiker Länder und Gesellschaften auf das schier Undenkbare vor. Längst entwickelt sich eine Normalität des Ungeheuerlichen – mit Folgen, die schlimmer kaum sein könnten. Längst ist die Rede von Enteignungen – auch in Deutschland. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Am 8. Mai 1945 kapitulierte Deutschland bedingungslos. Das war das Ende des Zweiten Weltkriegs. Nach nun rund 80 Jahren und acht Monaten bereitet sich Europa auf den Kriegsfall vor. Das Irrsinnige und zugleich Schlimme ist: Viele politische Führer in Europa meinen das ernst.

Die US-amerikanische Finanz- und Investmentzeitschrift Barron’s hat am Montag unter einer verstörenden Überschrift eine kurze Pressemitteilung der französischen Presseagentur AFP veröffentlicht. Unter der Schlagzeile „Norwegen bereitet sich auf Enteignung in Kriegszeiten vor“ folgt eine Agenturmeldung, die in einem Europa, dessen politische Kräfte nicht völlig dem Realitätsverlust anheimgefallen wären, zu einem Aufschrei führen müsste. Doch der Aufschrei bleibt aus, weil: Längst ist in Ländern wie Polen, Deutschland, Dänemark oder Schweden eine Normalisierung dessen zu beobachten, wovor ganz Europa zittern müsste. Das politische Europa spricht von den Vorbereitungen auf einen möglichen „Kriegsfall“ auf eine Weise, als wäre ein solcher Kriegsfall in der Realität etwas, womit die Gesellschaften schon klarkommen würden. Kriegsvorbereitungen hier, Kriegsvorbereitungen da: Und schon werden sich die Länder Europas dem angeblich so bösen, „uns alle“ bedrohenden Russland mit der Kraft des Militärischen und dem Kampfgeist der Zivilbevölkerung entgegenstellen können. So lautet zumindest der Tenor, der sich von Brüssel bis hin zu den Regierungen der einzelnen Länder zieht. Man könnte meinen, weite Teile Europas seien von einem Fiebertraum ergriffen. Doch die Realität ist:

Tausende Norweger sollten am Montag Briefe vom Militär erhalten, in denen ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre Häuser, Fahrzeuge, Boote und Maschinen im Kriegsfall beschlagnahmt werden könnten. „Die Requisitionen sollen sicherstellen, dass die Streitkräfte in einer Kriegssituation Zugang zu den für die Verteidigung des Landes notwendigen Ressourcen haben“, erklärte das Militär in einer Stellungnahme. Für das Jahr 2026 werden rund 13.500 vorbereitende Beschlagnahmungen ausgesprochen. Die Briefe haben in Friedenszeiten keine praktischen Auswirkungen, so die Streitkräfte. Sie dienen lediglich dazu, die Eigentümer darüber zu informieren, dass das Militär im Falle eines Konflikts ihre Güter beschlagnahmen kann, heißt es in der Erklärung.

Angesichts dieser Zeilen müsste jeder in Europa – und in Norwegen allemal – zusammenzucken. Das Fatale aber ist: Die Politik zuckt nicht, sondern treibt diese Entwicklung voran. Und weite Teile der Bevölkerung verhalten sich wie der Mann, der aus dem zehnten Stock fällt und während des Fallens immer wieder sagt: „Ist doch noch gar nichts passiert!“

Ganz offen wird mittlerweile – länderübergreifend – von Enteignungen im Kriegsfall gesprochen. Nicht „nur“ in Norwegen – auch in Deutschland. Wie einfach soll man es noch formulieren, damit es da draußen ankommt, was hier passiert? Vielleicht: Aufwachen!

Vor einigen Tagen schrieb die FAZ unter der Überschrift „Im äußersten Fall ist eine Umstellung der Wirtschaft auf Planwirtschaft möglich“ die folgenden Zeilen:

„Die private Wirtschaft muss im Ernstfall mit dem Abzug von Arbeitskräften bis zur Enteignung rechnen. Für Unternehmen könnten sich die Bedingungen komplett verändern.“

Anhand dieser Aussagen sollte sich jedoch vor Augen geführt werden: Enteignungen sind in einem großen Krieg noch das „Harmloseste“, womit die Bevölkerung dann konfrontiert wird.

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Persönliche Entwicklung (Teil 12) – Liebe III: Formen der Liebe | Von Uwe Froschauer

20. Januar 2026 um 18:24

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Persönliche Entwicklung (Teil 12) – Liebe III: Formen der Liebe | Von Uwe Froschauer

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer

Liebe wird im Buddhismus und im Hinduismus als eine bedingungslose und uneigennützige Haltung allen Wesen gegenüber verstanden. Erich Fromm spricht von einer allumfassenden Liebe. Sie ist eine Einstellung, eine Grundhaltung, die sich eben nicht nur auf eine Person bezieht. Alle folgenden Formen bzw. Objekte der Liebe bringen diese Haltung mehr oder weniger zum Ausdruck. 

Die folgenden Aussagen können selbstverständlich – wie alles in dieser Welt – nicht verallgemeinert werden, treffen in meinen Augen aber auf sehr viele Verhältnisse und Beziehungen in der beschriebenen oder auf ähnliche Weise zu. 

Nächstenliebe 

Im Neuen Testament bedeutet „Agape“ die uneigennützige Liebe zu jedem Menschen.

Der bekannte Satz „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ stammt ursprünglich aus dem Alten Testament, aus dem Hebräischen Tanach – die Heilige Schrift des Judentums – und ist demnach ein jüdisches Gebot, das später von Jesus mehrfach zitiert wurde. 

Im Neuen Testament findet es sich unter anderem bei Markus 12,31, Matthäus 22,39 und Lukas 10,27. Jesus stellt die Nächstenliebe auf eine Stufe mit dem Gebot, Gott zu lieben. Jesus geht sogar noch weiter und sagt in der Bergpredigt:

„Ich aber sage euch: Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen.“ (Matthäus 5,44)

Diese radikale Sichtweise verlangt von gläubigen Menschen viel ab. Viele verstehen „Liebe deine Feinde“ fälschlicherweise im Sinne von „habe warme Gefühle für sie“, „lass dir alles gefallen“, „verzeihe sofort“ oder „tu so, als wäre nichts passiert“.

Das meint Jesus in meinen Augen jedoch nicht. Feindesliebe heißt nicht, Missbrauch zu tolerieren, Grenzen aufzugeben, sich selbst aufzuopfern oder Unrecht gutzuheißen. Jesus fordert mit der Feindesliebe meines Erachtens keine Gefühle, sondern eine innere Haltung, die auf Vergeltung und auf Entmenschlichung verzichtet, und anerkennt, dass auch der Feind ein Mensch mit Verletzungen und Verblendungen ist. Der Feind ist ebenfalls ein Gefangener seiner Muster, was ihn zwar nicht unschuldig, aber verständlicher macht. Wenn Jesus uns auffordert für den Feind zu beten, dann heißt das nicht, seine Taten gutzuheißen, sondern dass seine Verblendung enden, seine Gewalt neutralisiert und er menschlicher werden möge.

Man stimmt den Taten des Feindes deswegen innerlich nicht zu, aber man lässt sich nicht von Hass beherrschen und schützt damit die eigene Seele vor Zerstörung. Hass schadet vornehmlich dem, der ihn trägt. Dem Feind zu vergeben, bedeutet insofern auch, die Kontrolle über das eigene Leben zurückzugewinnen. Deshalb sollte man nicht an Feindbildern festhalten, die eigene Würde nicht vom Verhalten des Feindes abhängig machen und sich somit emotional befreien, und nicht Gleiches mit Gleichem vergelten.

Diese Haltung haben viele Damen und Herren in Brüssel, Paris, London, Warschau und Berlin verloren. Sie verhalten sich in ihrer Dämonisierung Putins und Russlands unchristlich, und reißen aus eigenem Unvermögen möglicherweise Millionen von Menschen in den Abgrund. Man sollte ihnen Einhalt gebieten, und die Scheinheiligen an die Worte Jesu aus der Bergpredigt erinnern. Anstatt die Spirale der Gewalt zu durchbrechen, und beispielsweise die Friedensbemühungen von den USA und Donald Trump zu unterstützen, gießen sie immer wieder neues Öl aufs Feuer. Viele europäische „Spitzenpolitiker“ sind eine Gefahr und eine Schande für ihre Nationen. Auch diese unheilbringenden Leute im oben beschriebenen Sinne zu lieben, wie Jesus es fordert, fällt mir wahrlich schwer. Ich werde es dennoch versuchen, um nicht ihre Logik des Bösen zu übernehmen.

Der Begriff Nächstenliebe kann auch im Sinne helfenden Handelns für andere Menschen gedeutet werden. Im Vordergrund steht uneigennütziges Handeln und weniger die Sympathie für einen Menschen. Nächstenliebe zeigt sich beispielsweise, wenn man einem – auch „wildfremden“ – Menschen, also seinem „Nächsten“ in einer konkreten Notlage hilft. 

„Die fundamentalste Art von Liebe, die allen anderen Formen zugrunde liegt, ist die Nächstenliebe. Damit meine ich ein Gespür für Verantwortlichkeit, Fürsorge, Achtung und 'Erkenntnis', das jedem anderen Wesen gilt, sowie den Wunsch, dessen Leben zu fördern. (...) Nächstenliebe ist Liebe zwischen Gleichen.“ (Erich Fromm)

Nächstenliebe bezieht sich nicht auf eine konkrete Person, sondern auf alle Menschen, ungeachtet äußerer Umstände wie z.B. soziale Schicht usw. Nächstenliebe ist einerseits eine fundamentale und gleichzeitig eine sehr hochstehende Form der Liebe, zu der nicht jeder fähig ist. Sein eigenes Kind zu lieben ist nicht schwer, aber andere zu lieben, die für uns keinen konkreten „Nutzen“ bringen, stellt eine Fähigkeit, eine Kunst dar. Auch seinen „Feinden“ zu helfen – wie beispielsweise Abraham Lincoln es gegenüber seinen Wahlkampfgegnern nach gewonnener Wahl tat – ist wohl eine Fähigkeit, die nur sehr hoch entwickelte Menschen ihr Eigen nennen können. 

Fromm meint mit Nächstenliebe eine universale, nicht-exklusive Liebe, eine Haltung des Wohlwollens gegenüber jedem Menschen, und sieht sie als Grundlage für jede reife Beziehung und als Fundament für alle anderen Formen der Liebe.

Alle Formen der Liebe oder auch eine Freundschaft können nicht reifen, wenn sie nicht in einer universellen Menschenliebe verwurzelt sind. Wenn Liebe selektiv und exklusiv auf bestimmte Subjekte oder Objekte gerichtet bleibt, wenn keine menschenfreundliche Grundhaltung vorhanden ist, kann keine reife Liebe entstehen. 

Mutterliebe

Eine Mutter liebt ihr Kind, weil es einfach da ist. Diese Liebe ist oftmals bedingungslos, d.h. sie liebt ihr Kind ohne Wenn und Aber. Das Kind wird geliebt und fühlt sich von der Mutter geliebt, weil es existiert. Eine Mutter bejaht bedingungslos das Leben und die Bedürfnisse ihres Kindes. Es ist eine Liebe zu Hilflosen. Echte Mutterliebe zeigt sich eben auch darin, dass eine Mutter durch die Liebe zu ihrem Kind auch alle anderen Kinder liebt, ihr eben eine Liebe zu diesen hilflosen Geschöpfen innewohnt, die der Unterstützung der Mutter bedürfen, um zu überleben, um das wunderbare Gefühl zu haben, „es ist gut, dass ich geboren wurde“, und „das Leben ist schön“. 

John Bowlby, der Vater der Bindungstheorie, beschreibt Mutterliebe als eine biologisch verankerte Bindung, die eine fundamentale Voraussetzung für die seelische Gesundheit des Kindes schafft. Die Mutter ist eine „verlässlich präsente“ Bezugsperson, die Urvertrauen, emotionale Stabilität und die Fähigkeit des Kindes zu späterer Intimität erzeugt. 

Viktor Frankl ist der Ansicht, dass Mutterliebe eine „wertverwirklichende Liebe“ sei, die dem Leben des Kindes Sinn gibt, aber auch der Mutter selbst Sinn schenkt, dass Mutterliebe nicht an Bedingungen geknüpft ist und auch bei starkem Leid bestehen bleiben kann.

Für Rainer-Maria Rilke ist mütterliche Liebe ein Akt tiefer, stiller Hingabe, die „trägt“ ohne zu fordern. Leo Tolstoi betont die unerschütterliche, moralische Kraft der Mutter, für Albert Camus steht sie für die menschliche Grundform von Güte – oft im Kontrast zur absurden Welt, und Hermann Hesse meint, Mutterliebe gibt Identität „von innen“ und wird so zu einer spirituellen Wurzel des Menschen.

Schwierigkeiten haben manche Mütter, wenn es um den notwendigen Abnabelungsprozess ihrer Kinder geht. Anstatt das Kind dabei zu unterstützen sich freizuschwimmen, versuchen einige Mütter, es noch stärker an sich zu binden. Sie lassen ihre Kinder nicht los und verhindern bewusst oder unbewusst die Entwicklung ihres Sprösslings zu einem erwachsenen Menschen. Ihnen fällt es schwer, ihr Kind ziehen zu lassen, das sie ein Leben lang umsorgt und verwöhnt haben. Da kommt Angst und Verzweiflung auf, und die eine oder andere Mutter fühlt sich zu nichts oder zu wenig mehr nutze. Was machen mit dem Restleben?

„Ach, da halte ich doch das Kind noch so lange wie möglich im Haus, und wenn es sich wirklich eine eigene Wohnung nimmt und vielleicht mit einem Partner – Gott bewahre – zusammenzieht, dann komme ich dreimal pro Woche zum Aufräumen und Putzen, und bringe ihm sein Lieblingsessen mit. Und zwei-, dreimal pro Woche kann er ja auch nach Hause kommen und bei Bedarf auch in seinem Zimmerchen schlafen, mein erst 30-jähriger Bub! Was soll nur werden aus ihm?“ Ja, was soll nur werden aus ihm?! Da wird doch oft die Sorge um das Kind vorgeschoben, das ja angeblich ohne Mama kaum kann. Meistens wird jedoch nur die eigene Trennungsangst und der damit verbundene Trennungsschmerz durch oben beschriebene Verhaltensweise kaschiert.

Ich will diese Verhaltensweise einiger Mütter auch gar nicht herabwürdigen, zumal manche Mütter vor lauter Kummer und Schmerz und nachlassendem Selbstwertgefühl ernsthaft erkranken.

Viele Partner, insbesondere Frauen beklagen sich meist zu Recht über "Muttersöhnchen", da sie die Ängste der „Schwiegermütter“ – z.B. nicht mehr gebraucht zu werden – und deren teilweise vorhandenen Egoismus ausbaden dürfen.

Reife Menschen unterstützen das Kind bei seinem Bedürfnis auf eigenen Beinen zu stehen. Also liebe Mütter, wenn Ihr Eure Kinder wirklich liebt, solltet Ihr sie loslassen, oder noch besser, den Abnabelungsprozess der Kinder fördern. „Was man liebt, soll man nicht halten“ hat schon Napoleon gewusst. 

Vaterliebe 

Im Buddhismus wird der Vater oft als Symbol für weise Führung, Belehrung, und moralische Leitung gesehen. Nach John Bowlby ist der Vater oftmals die Brücke zur Außenwelt und spielt eine Schlüsselrolle bei dem Erkundungsverhalten, der Risikobereitschaft und dem Problemlösen des Kindes.

Vaterliebe läuft anders ab als die Mutterliebe, da sie an Bedingungen geknüpft ist. Das trifft natürlich nicht auf alle Väter zu, aber auf viele. Da das Kind um diese Bedingungen weiß, versucht es sich richtig im Sinne des Vaters zu verhalten, um so seine Anerkennung zu ergattern und sich geliebt zu fühlen. Vaterliebe ist demnach nicht selbstverständlich, sondern bedingt. Vaterliebe vermittelt Normen, Werte, Orientierung und fordert das Kind auf verantwortungsbewusst zu handeln sowie sich moralisch zu entwickeln. Vaterliebe vermittelt dem Kind Wissen, um die Welt zu verstehen. Gute Väter sind gerecht, fördernd aber auch fordernd, und ermutigen ihr Kind, sich zu entwickeln. Sie helfen dem Kind auf dem Weg von ihrer Abhängigkeit durch Verantwortungsübernahme in die Freiheit. Sie wollen, dass etwas aus ihren Kindern „wird“. 

Viele Väter bauen eine starke Erwartungshaltung bei ihren Kindern auf, und hoffen, ihre Kinder mögen in ihre Fußstapfen treten. Kein Kind kann in die Fußstapfen seines Vaters treten, weil es keine zwei Personen auf der Welt gibt, die gleich gestrickt sind. Das Kind kann aber sehr wohl größere Spuren hinterlassen als sein Vater. Wie auch immer: fehlt die Anerkennung durch den Vater, fühlt sich das Kind meist auch nicht geliebt von ihm.

Der Vater sollte auch Vorbild für das Kind sein, und ihm eine „Richtung“ für sein Leben zeigen, damit es Verantwortung für sein Leben übernehmen kann. Gerade für Jungen ist das Vorbild des Vaters von herausragender Bedeutung. Ein Vater, der in der Familie Verantwortung übernommen, und wichtige Entscheidungen getroffen hat, oder zumindest daran beteiligt war, hat einen großen Einfluss auf die späteren Verhaltensweisen seines Sohnes.

Väter sehen viele Sachverhalte oftmals lockerer als Frauen und gehen sie auch mutiger an, und sind nicht immer so „überbesorgt“. War der Vater jedoch körperlich nicht anwesend oder emotional nicht erreichbar, und gab es auch keine anderen nennenswerten männlichen Vorbilder, fällt es später einem Jungen natürlich schwer, sich wie ein erwachsener Mann zu verhalten, weil ihm einfach die Muster hierfür fehlen. Die Bindung zur Mutter wird dann sehr stark, was oftmals mit einer größeren Unselbständigkeit des Nachkommen einhergeht, da ja Mama das Kind beschützt und alles fürs Kindchen macht. Und das Ergebnis sind dann oftmals die im Abschnitt „Mutterliebe“ beschriebenen Muttersöhnchen.

Während die Mutter fürsorglich über das Kind wacht – und es gelegentlich auch übertreibt –, ist es die Aufgabe des Vaters, es an die Hand zu nehmen und in die Welt der Erwachsenen zu überführen, damit es imstande ist, eigenständig zu leben. Mutterliebe schenkt Geborgenheit, Vaterliebe Orientierung.

„Schau mal Papa, was ich kann!“ Das Kind fischt mit solchen Aussagen nach Anerkennung, nach Liebe. In solchen Situationen sollten Eltern ihrem Kind Erfolgserlebnisse verschaffen. Wenn Eltern es an der notwendigen Anerkennung fehlen lassen, werden die Erwachsengewordenen ihren Kindern wahrscheinlich ebenfalls zu wenig Anerkennung und Liebe zukommen lassen.

Manche Jungs riskieren Kopf und Kragen, um von ihren Vätern ein wenig Anerkennung und Liebe zu erheischen. Gewährt ein Vater seinem Kind Anerkennung und Zuneigung, wird es auch weiterhin sein Bestes geben, um sich diese Anerkennung und Liebe zu verdienen.

Abschließend lässt sich sagen: Die Vaterfigur ermöglicht dem Kind, Mut, soziale Verantwortung und Gemeinschaftssinn zu entwickeln. Ein hilfreicher und guter Vater fördert die Kooperation mit dem Kind, und stellt seine Autorität nicht in den Vordergrund.
Die väterliche Rolle wird oft verbunden mit Echtheit, Klarheit, Verlässlichkeit und der Förderung von Selbstverantwortung. Aber, auch wenn gute Väter eine eher fordernde Haltung einnehmen, sind sie dennoch liebevoll orientiert. 

Erotische Liebe

Bei dieser Form der Liebe geht es vorerst einmal nicht darum, die ganze Welt zu umarmen, sondern um den Wunsch sich mit einer Person – von Dreierbeziehungen und dergleichen einmal abgesehen – zu vereinigen. Aber selbst, wenn man sich nur mit einem Menschen vereinigen kann und will, liebt ein wahrhaft Liebender in der Vereinigung mit diesem einen Menschen die ganze Welt. Insofern ist erotische Liebe wesentlich mehr als nur sexuelle Begierde, da man versucht, die Abgetrenntheit von der Natur bzw. von Gott durch diese Vereinigung zu überwinden. Sex ist die Kraft, die alles entstehen lässt, und Liebe die Kraft, die alles zusammenhält. 

Erotische Liebe umfasst laut Fromm Körper, Seele, Gefühl, Denken sowie eine spirituelle Dimension, und stellt somit eine vollständige Verbindung zweier Menschen dar. Sie bedeutet, den anderen Menschen in seinem innersten Wesen wahrzunehmen, was weit mehr als Verliebtheit beinhaltet, nämlich die Durchdringung der Persönlichkeit des anderen. Erotische Liebe ist freiwillig und besitzt einen aktiven Charakter. Sie setzt zwei autonome, reife Menschen voraus. Sie ist demnach Handlung, und nicht bloßer Hormonzustand. 

Erotische Liebe ist nicht zu verwechseln mit dem „Egoismus zu zweit“, wenn beispielsweise zwei Verliebte nur sich lieben, und alles andere von ihrer Liebe ausschließen. Eine einsame Zweisamkeit! Auch der Wunsch, den anderen zu beherrschen oder in der einen oder anderen Form Besitz von ihm zu ergreifen, sollte nicht mit erotischer Liebe verwechselt werden. 

Erotische Liebe ist nach Fromm ein Teil einer umfassenden Grundhaltung der Liebe, eben dieser zu entwickelnden Fähigkeit, auch in der Vereinigung mit dieser einzigen Person alles andere zu lieben. 

Nach Platon ist erotische Liebe ein Antrieb zur Schönheit, der vom Körperlichen zum Seelischen aufsteigt. Ursprung der erotischen Liebe ist die Sehnsucht nach Ganzheit, wobei die Liebe zu einem schönen Körper nur die „erste Stufe“ darstellt. In einer zweiten Stufe erkennt man, dass Schönheit mehr als ein einzelner Körper ist – sie ist ein Prinzip. In der dritten Stufe beginnt der Aufstieg zum Geistigen. Man schätzt Tugend, Charakter, Bildung, und nicht nur äußere Schönheit. In der vierten Stufe entwickelt sich die Liebe zu schönen Gedanken, Wissenschaft und Kultur, und in der fünften Stufe wird die Liebe zur Schönheit selbst, welche die höchste Form darstellt, da sie nicht mehr von Menschen oder Dingen abhängig, und somit ein zeitloses, göttliches Prinzip ist.

Die sogenannte „platonische Liebe“ ist der geistige Teil dieses Aufstiegs (Stufen drei bis fünf), also die höheren Stufen des Eros. Bei Platon ist Erotik der Motor, der die Seele zur vollkommenen, überkörperlichen Schönheit führt. 

Selbstliebe 

Viele meinen ja, es wäre egoistisch oder gar eine Sünde, sich selbst zu lieben. Ein ziemlicher Schmarrn, würde ich einmal sagen! Selbstliebe sollte nicht mit Egoismus bzw. Selbstsucht verwechselt werden. Nur jemand, der sich selbst liebt, schafft damit die Voraussetzung, auch andere wirklich lieben zu können. Ein Mensch, der sich aufopfert für andere, und kaum an sich selbst denkt, kann auch nicht gut rüberkommen, da die anderen ja merken, wie unwohl er sich dabei fühlt.

Kinder, Lebenspartner und sonstiges Umfeld des unzufriedenen Aufopfernden entwickeln möglicherweise Schuldgefühle. Denken Sie nur an Mütter, die sich für ihre Kinder „krummlegen“. Was passiert da wohl im Kopf und im Herzen der Kinder? Die denken natürlich „Mama geht es so schlecht, weil wir da sind.“ Außerdem vermittelt eine so agierende Mutter ihren Kindern, das Leben sei hart und nicht schön, und das Leben einer Frau im besonderen Maße.

Und warum ist das wohl so? Weil sie von ihren Eltern – meist von ihren Müttern – möglicherweise gelernt haben, dass „es eben so ist“, und Frauen für andere da zu sein haben („sei gefällig“). Würde sich Muttern mehr um sich kümmern und mehr Zeit für sich nehmen, wäre sie ausgeglichener und psychisch und körperlich gesünder, was auch bei ihren Kindern und ihrem sonstigen Umfeld sehr positiv aufgenommen werden würde. 

Klar, wer nur sich selbst sucht, hat auch die Fähigkeit zu lieben eingestellt. Aber, ist es nicht so, dass gerade der Selbstsüchtige einen Mangel an Selbstliebe zu verzeichnen hat, und deswegen ungesunde egoistische Züge aufweist? Gesunde egoistische und altruistische Handlungsweisen sollten sich im Gleichgewicht halten. Wie auch immer, Selbstliebe ist jedenfalls etwas völlig anderes als ungesunder Egoismus, als Selbstsucht. Menschen mit einem hohen narzisstischen Selbstwert sind psychisch instabil und abhängig von der Bewunderung anderer. Menschen mit einem hohen authentischen Selbstwert sind dagegen psychisch stabil und fähig zu einer reifen Liebe. 

Für manche mögen obige Ausführungen jetzt ihr Weltbild in Frage stellen, da ja gerade christliche Lehren – das Gebot der Nächstenliebe – und die buddhistische Heilslehre vermitteln, das eigene Leben diene insbesondere dazu, andere zu unterstützen. Wenn in der Bibel steht „Geben ist seliger denn nehmen“ oder „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“, dann heißt das jedoch nicht, den Nächsten mehr lieben zu sollen als sich selbst. Fangen Sie lieber beim „Selbst“ an, dann können Sie auch die Fähigkeit entwickeln, andere wirklich zu lieben, vielleicht sogar „wie sich selbst“. 

Friedrich Nietzsche meinte, Selbstliebe ist die Voraussetzung der Selbstverwirklichung. Ohne Selbstachtung wird der Mensch „herdenhaft“. Die Liebe zu anderen hat nicht viel Wert, wenn man sich selbst verachtet. 

Wie Erich Fromm vertrete auch ich die Auffassung, dass Liebe eine Grundhaltung, eine Einstellung gegenüber allen Objekten und Subjekten ist, und damit auch die eigene Person einschließt.

Abschließend lässt sich sagen: Selbstliebe ist kein Egoismus, sondern eine Grundbedingung jeder reifen Liebe.

Selbstliebe bedeutet, sich selbst als wertvolles Wesen anzuerkennen, für das man Verantwortung trägt. Die Liebe zu sich selbst ist wie die Nächstenliebe Grundlage für jede andere Form der Liebe.

Man kann nur geben, was man besitzt. Erkenne und schätze ich meinen Selbstwert, gelingt es mir auch besser, andere wertzuschätzen. Sorge ich in angemessener Weise um mich selbst, kann ich auch für andere besser sorgen. Verstehe ich mich selbst besser, bringe ich auch mehr Verständnis für andere auf.

Reife Selbstliebe ist nicht Selbstsucht, die versucht ein inneres Vakuum zu füllen. Selbstliebe ist auch nicht Egoismus. Ganz im Gegenteil, Egoismus entsteht aus Mangel an Selbstliebe. Selbstliebe ist ein „aktives Tun“ und umfasst die Fürsorge für das eigene Leben, die Verantwortung für eigene Entscheidungen, den Respekt vor der eigenen Würde und das Wissen um die eigene Natur. Ein weit entwickelter Mensch liebt sich selbst in dem Maße, dass er fähig ist, das Gute für die Gemeinschaft zu tun. 

Liebe zu Gott 

Für Fromm ist Gott nicht primär ein äußeres Wesen, sondern ein Symbol für menschliche Ganzheit, Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe, Mitmenschlichkeit und das eigene moralische Ideal. Fromm hat eine „humanistische“ Gottesvorstellung und spricht von „humanistischer Religion“. Gott repräsentiert für ihn das, was im Menschen selbst wachsen soll. Gott ist das Symbol der innersten menschlichen Kräfte.

Die Liebe zu Gott ist für Fromm die Liebe zum Menschsein. Er interpretiert Gottesliebe als eine Form der Selbstverwirklichung und der Liebe zum Leben selbst. Der Mensch ist dazu aufgerufen, die eigenen ethischen Potenziale zu entfalten, Verantwortung für das eigene Sein und Handeln zu übernehmen, und anderen Menschen mit Güte und Reife zu begegnen. Gott zu lieben bedeutet, das Höchste im Menschen zu lieben. Ein humanistischer Gott ist die Quelle menschlicher Kraft. Er fordert Reife, Verantwortung und Freiheit, und führt zu reifer Gottesliebe. 

Im Vergleich zum Christentum, Islam und Judentum gibt es beim Buddhismus keinen „personalen“ Wegweiser, keinen personalen Gott. Die Liebe zu einem personalen Gott wird ersetzt durch die Liebe zum Leben, das Mitgefühl für alle Wesen und die Erkenntnis der Wirklichkeit. Damit kann ich etwas anfangen. Die buddhistische Sichtweise ist ziemlich nahe an Fromms humanistischer Gottesauffassung.

Nun, ich kann mich mit keiner Weltreligion besonders anfreunden, da jede Religion eine Vielzahl von dogmatischen Elementen enthält, und meist für sich beansprucht, die einzig wahre zu sein. Mit dieser Ausschließlichkeit kann ich ehrlich gesagt gar nichts anfangen, und halte diese Sichtweise zudem für eine äußerst arrogante und auch einfältige Denkweise, die letztendlich zu Elend und Leid, zu Missachtung der Menschenwürde, zu Aggression, zu unheilbringenden Auseinandersetzungen und zu Kriegen führt. Sehr wohl bin ich jedoch davon überzeugt, dass es eine höhere Wesenheit, eine unbegrenzte Form von Liebe und Energie gibt, die ich als Gott bezeichnen würde. Die Energie, die jedes Jahr die Bäume wieder grün werden lässt, die Seelen von Menschen formt usw., ist für mich Gott.

Die Liebe zu Gott kann man meines Erachtens nicht eingleisig sehen. Die bedingungslose und ewige Liebe der Schöpfung zu uns wird erwidert durch unsere Liebe zu Gott. In islamisch orientierten Texten finden sich Stellen, die beschreiben, dass sich die von Gott ausgehende Liebe in jedem Objekt – also auch in uns – befinde und auch wieder zu Gott strebe. In der jüdischen Weisheitsliteratur wird von der Liebe gesprochen, welche den Tod überwindet und auf das gesamte Universum bezogen ist. Im neuen Testament wird die wechselseitige Liebe zwischen Gott und Menschen beschrieben, und dass die Liebe des Menschen zum Menschen gleichzeitig ein Zeugnis der menschlichen Liebe zu Gott sei. All diesen Ansichten ist etwas abzugewinnen, denke ich. 

Was soll auch dieser menschenverachtende Blödsinn, den Glauben anderer zu verurteilen? Wer kann sich das anmaßen? Solche Menschen spielen Gott, lästern somit Gott und erhalten konsequenterweise die in der jeweiligen Religion hierfür vorgesehene Strafe, wenn man der jeweiligen Religion Glauben schenken möchte. Da findet man sich auf einmal im Fegefeuer oder in der Hölle oder in der ewigen Verdammnis wieder, und eben nicht neben Gott. Davon wollen aber viele „Gläubige“ oder sollte ich sagen „Scheinheilige“ nichts wissen. „Wer von euch ‚Gläubigen‘ sich anmaßt die einzig wahre Religion zu vertreten, der werfe den ersten Stein!“

Gottesliebe entspringt dem Bedürfnis, das Getrenntsein von ihm zu überwinden und die verlorene Einheit mit Gott, mit dem Kosmos wiederzuerlangen. Ich glaube, dass Menschen, die erkannt haben, das zu sein, was sie sind, und nicht das was sie haben, dass Menschen, die das nichterfüllende und trostlose Dahinvegetieren in einer materiellen Welt satt haben, in der sie lediglich mitschwimmen um irgendwo dazuzugehören, in der sie von turbokapitalistischen Interessen zu kleinen unbedeutenden Rädchen in einer riesigen Maschinerie der Gier degradiert werden, in der Beziehungen zu Menschen nach ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis beurteilt werden, in der toten Dingen ein höherer Wert beigemessen wird als lebendigen, dass Menschen in so einer Gesellschaft wieder Gott und ihre Liebe zu ihm entdecken – wie auch immer der Einzelne ihn sich vorstellen mag.

Anmerkungen und Quellen

Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: KI-generiertes Bild: ein leuchtendes Herz in den Händen Gottes
Bildquelle: Shutterstock.AI Generator / shutterstock

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EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?


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Die Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU, ein Schritt, den die deutsche Bundesregierung explizit unterstützte, hat dazu geführt, dass seine Bücher mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen. Jenes „Bereitstellungsverbot“ bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen dürfen. Ebenso hatten zahlreiche deutsche Medien nach der Sanktionierung sämtliche Videos und Interviews mit ihm präventiv entfernt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, ob sich Verlage und Medien tatsächlich mit der Veröffentlichung von Büchern und Interviews Bauds strafbar machen. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Die Bundesregierung hatte am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen: Für den in Brüssel lebenden Analysten gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.

Als einzige Begründung für diesen massiven Grundrechtseingriff wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile:

Das Schweizer Außenamt greift ein

Mittlerweile hat das Schweizer Außenministerium (Außendepartement), nachdem es zuvor einen Monat zu den Sanktionen gegen den eigenen Staatsbürger geschwiegen hat, gegenüber der NZZ offiziell bestätigt, dass man Ende letzter Woche bei der EU interveniert und „das Recht auf ein faires Verfahren“ sowie „Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit“ eingefordert hat.

Mitte Dezember 2025 hatte das deutsche Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten in der BPK, ob die Bundesregierung der Sanktionierung von Baud bewusst zugestimmt hat, erklärt:

„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann. (…) Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.“

Die EU-Sanktionierung und die innere Zensurschere bei Verlagen und Medienportalen

In Folge der Sanktionierung und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit hatte beispielsweise der Westend-Verlag, welcher in Deutschland die Bücher Bauds verlegt, auf Anraten seiner Anwälte sämtliche Bücher des Schweizer Analysten mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft vom Markt genommen. Denn vom weiteren Buchverkauf hätte Baud wirtschaftlich profitiert und der Verlag folglich gegen das schon erwähnte „Bereitstellungsverbot“ verstoßen. Seit Anfang Januar bietet der Verlag die Bücher wieder an, muss aber sicherstellen, dass der entsprechende Anteil am Verkauf der Bücher nicht an Baud weitergeleitet wird. Was wiederum aus anderen Gründen den Verlag in rechtlich schwierige Fahrwasser bringt.

Ähnlich präventiv agierten auch viele Medien-Portale mit Artikeln und Interviews, in denen der Schweizer Analyst zu Wort kam. Um von vornherein in einer rechtlich unklaren Lage Probleme zu vermeiden, wurden Dutzende Artikel und Interviews von Baud zunächst offline gestellt. Auch die NachDenkSeiten griffen zunächst auf Anraten zu dieser Maßnahme. Mittlerweile haben die NDS die Interviews von Baud aber wieder online gestellt.

Die Antworten der verantwortlichen Ministerien auf die entsprechende Nachfrage der NachDenkSeiten zu den rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf Buchverkauf und Veröffentlichung von Aussagen Bauds zeigen aber nachdrücklich auf, dass auch die Bundesregierung höchstselbst nicht weiß, wie sich die rechtliche Lage des von ihr mitsanktionierten Militäranalysten für Verlage und Medienhäuser darstellt:

„Das kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.“

„Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.“

„Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.“

Auch die Sanktionierung deutscher Journalisten wird weiter vorangetrieben

Zuvor hatte die EU im 19. Sanktionspaket auf Initiative Deutschlands drei deutsche Journalisten und Staatsbürger vollumfänglich sanktioniert. Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. (Die NachDenkSeiten hatten umfänglich z.B. hier, hier und hier darüber berichtet und es auf der BPK thematisiert.)

Wie hanebüchen auch in diesen Fällen die „Begründung“ für die Sanktionierung ausfiel, haben wir unter anderem in dem Artikel „EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz“ dargelegt.

Im Falle des in Berlin lebenden deutschen Staatsbürgers, Journalisten und Vater von drei Kindern wurde die Daumenschrauben Anfang Januar noch stärker angezogen und ihm wurde die letzte Möglichkeit genommen, noch Lebensmittel zu kaufen.

Doğru war bereits im Mai 2025 von der EU mit der Begründung sanktioniert worden, seine Berichterstattung zu propalästinensischen Protesten in Deutschland würde angeblich „indirekt“ (!) „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ unterstützen. Allerdings hatte er über die Bundesbank die „Sondererlaubnis“ – monatlich 506 Euro zum Erwerb von Lebensmitteln für sich und seine Familie, inklusive zwei neugeborene Zwillinge, abzuheben. Doch auch diese letzte Möglichkeit zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen überlebenswichtigen Gütern wurde Anfang Januar 2026 laut seiner Aussage blockiert:

DRINGEND: Derzeit habe ich KEINEN Zugang zu Geldmitteln. Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, darunter zwei Neugeborene, nicht ernähren. Zuvor hatte ich Zugang zu 506 Euro, um zu überleben, doch auch diese Mittel sind nun gesperrt. Meine Bank hat sie blockiert. Die EU hat de facto auch meine Kinder mit Sanktionen belegt.“

URGENT: As of now, I have ZERO access to any money.

I can’t provide food for my family, incl. 2 newborns, due to EU sanctions.

Previously, I was granted access to €506 to survive which is now also inaccessible. My bank blocked it.

The EU de facto sanctioned my children too.… https://t.co/3KgV7W5Ypm

— Hüseyin Dogru (@hussedogru) January 8, 2026

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026

Frage Warweg
Das Auswärtige Amt hatte letzten Monat hier in der BPK erklärt, dass die Bundesregierung der umfassenden Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt hat diese Sanktionierung in direkter Konsequenz dazu geführt, dass die Bücher von Jacques Baud mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen, welches bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen, auch nicht aus Buchverkäufen. Da sich die Bundesregierung ja sicherlich mit den Auswirkungen ihrer Zustimmung zu der Sanktionierung befasst hat, würde mich die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums interessieren. Machen sich deutsche Verlage tatsächlich mit dem Verkauf von Büchern von Jacques Baud im Sinne Übertretung des Bereitstellungsverbots strafbar?

Ungrad (BMWE)
Dass kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage Warweg
Neben den erwähnten Reaktionen diverser Verlage in der EU haben auch zahlreiche deutsche Medien, um präventiv Problemen aus dem Weg zu gehen, sämtliche Videos von Jacques Baud nach dessen EU-Sanktionierung entfernt. Wie ist denn laut Bundesregierung die rechtliche Lage für Medien, die Interviews von Jacques Baud nach wie vor online halten? Droht da auch Strafverfolgung? Wer fühlt sich zuständig?

Vorsitzende Wefers
Vielleicht die Strafverfolgungsbehörde, würde ich jetzt einmal vermuten.

Kirschner (BMJV)
Die sitzt nicht hier. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.

Frage Dr. Rinke (Reuters)
Dann würde ich zumindest das Auswärtige Amt fragen, ob Sie jetzt im Nachhinein finden, dass die EU und vielleicht auch die Bundesregierung mit diesem Sanktionsschritt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.

Giese (AA)
Wir haben das hier ja schon mehrfach besprochen. Wie Sie der Sanktionierung entnehmen können, hat die Bundesregierung ihr auch zugestimmt. Alle Menschen, die sanktioniert werden, finden eine Begründung dieser Sanktionierung in der Sanktionsbegründung. Die kann man online einsehen. Jeder, der sich zu Unrecht sanktioniert fühlt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten. Das ist auch in diesem Fall der Fall, soweit ich weiß.

Frage Warweg
Herr Giese, das erzählen Sie ja immer.

Giese (AA)
Das ist auch so.

Zusatz Warweg
Aber die Grundrechtecharta greift ja erst, nachdem der Schaden eingetreten ist, und damit wird ja eigentlich das klassische rechtsstaatliche Prinzip, hinter dem das Auswärtige Amt, denke ich, sonst auch steht, dass nicht der Staat die Schuld beweisen muss, sondern der Betroffene seine Unschuld – – – Da sind wir ja jetzt angelangt. Das kann ja auch nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes sein.

Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns hier schon wirklich sehr, sehr häufig über dieses Thema ausgetauscht. Ich glaube, wir werden da nicht auf einen grünen Zweig kommen. Ich habe die Meinung der Bundesregierung hier vertreten, die wir auch in Brüssel bei den Abstimmungen klargemacht haben, und dabei bleibt es.

Zusatzfrage Warweg
Aber ich hätte noch eine Verständnisfrage, Herr Giese. Ich habe jetzt zwei Fälle aufgezählt, in denen deutsche Unternehmen, Verlage, deutsche Medien in der völligen rechtlichen Unsicherheit gelandet sind, wie sie damit umgehen, sozusagen infolge dieser Sanktionierung, der die Bundesregierung sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt war bisher niemand in der Lage, mir zu sagen, wie sich diese rechtliche Lage dann darstellt. Kann ich davon ausgehen oder sehe ich es richtig, dass die Bundesregierung da zugestimmt hat, ohne in irgendeiner Form zu antizipieren, was das für direkte Auswirkungen hat, etwa auf deutsche Verlage, die im Fall von Jacques Baud dessen Bücher hier in Deutschland – mehrere Bestseller darunter – verlegen?

Giese (AA)
Die Rechtsfolgen sind ebenfalls in dieser Sanktionierung enthalten. In der zugrunde liegenden EU-Regulierung kann man die Rechtsfolgen einsehen. In Deutschland wird das über verschiedene Stellen abgewickelt und überwacht. Sie haben gerade gehört, was es mit der strafrechtlichen Verfolgung auf sich hat. Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Auch Scott Ritter wurden nun die Konten gekündigt – diese Praxis muss verboten werden


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Dem ehemaligen UN-Waffeninspekteur, Analysten und Autor Scott Ritter wurden nach eigenen Angaben ohne der Nennung von Gründen die Konten gekündigt („De-Banking“). Diese skandalöse Praxis gehört verboten: Sie ist wegen ihrer einschüchternden Wirkung gefährlich für die Meinungsfreiheit und sie sollte in keinem einzigen Fall akzeptiert werden – auch nicht, wenn es politische Gegner wie die AfD trifft. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Ritter schreibt auf X:

Heute hat meine Bank, mit der ich seit 26 Jahren zusammenarbeite, Citizens Bank, erklärt, dass sie ihre Geschäftsbeziehung mit mir beendet. Meine Konten wurden ohne Erklärung auf Null gesetzt. Auch wenn ich dieses Geld vielleicht irgendwann zurückbekomme, bleibt die Frage, warum dies geschehen ist, unbeantwortet, was eine ganze Reihe von Fragen im Zusammenhang mit den bürgerlichen Freiheiten aufwirft. Ich wurde ‚de-banked‘.“

Ritter geht in diesem Artikel (auf Englisch) näher auf den Vorgang ein – unter anderem zitiert er aus einem Brief seiner Bank „Citizens“:

„‚Citizens hat das vertragliche Recht, Ihr Konto jederzeit zu schließen‘, erklärte der Brief und fügte hinzu: ‚Citizens ist nicht verpflichtet, Ihnen die Gründe für die Schließung des Kontos mitzuteilen. Daher verhindert die Politik von Citizen derzeit die Offenlegung von Informationen über die Entscheidung, die Konten zu schließen.’“

Der Fall Ritter ist ein weiteres Beispiel in einer ganzen Reihe von mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen. Multipolar führt eine Chronik zu dieser skandalösen Praxis, bei der Andersdenkende bis ins Privatleben hinein für eine „falsche“ Meinung betraft werden. Einige dort aufgeführte Beispiele allein aus 2025: der Journalist Flavio von Witzleben, die Journalistin Aya Velázquez, der Journalist Hüseyin Dogru (als Folge von ebenso inakzeptablen EU-Sanktionen), der Mehring-Verlag, der Internet-Radiosender Kontrafunk, der Internetsender Apolut – und so weiter. Mutmaßlich folgt diese auf Einschüchterung ausgelegte Praxis, so wie auch die EU-Sanktionen unter anderem gegen Jacques Baud, dem Motto: „Bestrafe Einen, erziehe Hundert.“

Die „Solidarität“ des Bundestags

Bedauerlich ist, dass sich die Solidarität mit den Betroffenen sehr in Grenzen hält und dass sie sich entlang inhaltlicher Meinungsunterschiede gruppiert. Bei den mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen geht es aber um prinzipielle Fragen, das geht alle Bürger an und kann Jeden treffen, wenn nicht gemeinsam bei jedem einzelnen Fall eingeschritten wird – darum sollte man bei diesem Phänomen auch für den politischen Gegner Partei ergreifen.

Diese inhaltsübergreifende Solidarität war aber bisher kaum festzustellen, auch nicht von „linker“ Seite. So berichtete Multipolar im Herbst, dass sich nicht nur Union und SPD weigern, politisch motivierte Kontokündigungen zu verbieten, sondern auch Grüne und LINKE.

Der Antrag zu der damaligen Debatte über ein Verbot der „De-Banking“-Praxis war von der AfD gekommen. Vorbild sei US-Präsident Donald Trump, der politisch motiviertes „De-Banking“ in den USA im August 2025 per Exekutivanordnung untersagt hat (über die US-Entwicklung hat auch Norbert Häring bereits letzten März berichtet).

Carsten Brodesser von der CDU sagte laut Multipolar in der Diskussion gar, dass Jeder, dem eine Geschäftsbeziehung gekündigt werde, sich zuerst selbst fragen sollte, was er zur Kündigung beigetragen hat. Die AfD hinterfrage jedoch nicht ihr Verhalten als „Täter“, sondern begebe sich lieber in die Rolle des „Opfers“. Für den Antrag der AfD gebe es daher von der CDU/CSU-Fraktion nur „Ablehnung und Fremdschämen“.

Grüner: Kontokündigungen gegen AfD fußen „auf dem demokratischen Rückgrat der Banken“

Der Abgeordnete Stefan Schmidt (Grüne) sagte, „keinem einzigen“ Menschen in Deutschland sei mit diesem Antrag der AfD geholfen. Es gehe der Partei nur darum, zu verhindern, dass weiteren „AfD-Politikern und -Organisationen“ die Konten gekündigt werden. „Wenn Privatbanken die Konten von Rechtsextremen kündigen, dann ist das nichts anderes als gesetzeskonform.“ Solche Kündigungen fußen „auf dem demokratischen Rückgrat der Banken und Kreditinstitute“. Banken wollten mit Kontokündigungen zudem sichergehen, dass „keine sensiblen Informationen an den Kreml geliefert werden“. Dies sei eine berechtigte Sorge. Der AfD-Antrag sei „voll gespickt mit Quellen von verschwörungstheoretischen Alternativmedien“. „Wir sollten uns nicht länger mit diesem Antrag aufhalten.“

Die Abgeordnete Lisa Schubert (Linke) sagte, die AfD solle sich „wirklich mal überlegen“, was es heiße, wenn nicht einmal Banken mit der Partei Geschäfte machen wollen. Die AfD suche hier einen „Skandal, wo es keinen gibt“. Private und genossenschaftliche Banken dürften „jederzeit und ohne Angabe von Gründen“ Konten kündigen. Die Banken wollten sich „nicht versehentlich strafbar machen, weil sie Schmiergelder aus Russland, China oder illegalen Parteispenden waschen“.

Alle Redner der hier zitierten Debatte gingen laut Multipolar ausschließlich auf Kontokündigungen von AfD-Politikern und AfD-Kreisverbänden ein. Die Kündigungen der Konten regierungskritischer Medien seien bei keinem der Redner von CDU/CSU, SPD, Grünen und LINKEN Thema gewesen.

Zumindest die Haltung von Grünen und LINKEN könnte sich aber nun ändern, da inzwischen nicht nur „Rechte“, „Corona-Schwurbler“ oder „Putin-Propagandisten“ wegen ihren „falschen“ Meinungen von ihren Banken schikaniert werden, sondern auch extrem linke Organisationen wie die Rote Hilfe e.V. oder die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Darüber berichten etwa Berliner Zeitung und die taz. An den beiden Fällen Rote Hilfe und DKP kann sich auch zeigen, ob wiederum Rechte über inhaltliche Differenzen hinwegsehen und sich in dieser wichtigen prinzipiellen Frage auch mal mit Linken solidarisieren werden.

Banken wollen sich vor „Risiken“ schützen

Im oben verlinkten Beitrag beschreibt Ritter auch den Wortstamm – der Begriff „De-Banking“ leite sich von „De-Risking“ ab („sich vor Risiken schützen“):

Laut einem Bericht des Justizausschusses des Repräsentantenhauses vom Dezember 2024 ‚liegt Debanking vor, wenn eine Bank ein Privat- oder Firmenkonto schließt, weil der Kontoinhaber oder dessen Handlungen subjektiv als finanzielles, rechtliches oder rufschädigendes Risiko für das Finanzinstitut eingestuft werden‘. Dem Bericht zufolge leitet sich der Begriff ‚Debanking‘ von ‚De-Risking‘ ab, was ‚die Beendigung oder Einschränkung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder Kundengruppen zur Vermeidung statt zum Management von Risiken‘ bedeutet.

Es ist nachvollziehbar, wenn Banken Risiken minimieren wollen, die etwa durch staatliche Vorgaben gegen Geldwäsche etc. entstehen könnten. So könnten bei dubiosen Bitcoin-Händlern (unter Umständen, bei starker Beweislage) Kontokündigungen noch nachvollziehbar sein – bei (nicht verbotenen) kritischen Medien, Parteien, Publizisten etc. sind sie total und prinzipiell abzulehnen. Die Banken müssten sicherstellen, dass diese beiden Bereiche strikt getrennt bleiben, diese Trennung sollte vom Gesetzgeber streng vorgeschrieben werden.

„‚De-Banking’ dient dazu, die betroffene Person zu zerstören“

Florian Warweg hat in diesem Artikel in der Bundespressekonferenz zum Thema nachgefragt. Auf die Debatte um Kontokündigungen geht auch dieser Artikel in der Berliner Zeitung ein und in diesem Beitrag weist Norbert Häring auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sonderrolle der Sparkassen hin.

Was eine Kontokündigung konkret bedeuten kann, schildert Scott Ritter in dem oben verlinkten Beitrag – er weist dort auch noch einmal darauf hin, dass die Fragen nach Urheberschaft und Motivation größer sind als sein eigener Fall:

Wenn man ‘de-banked’ wird, ist man buchstäblich von der modernen Welt abgeschnitten. Und weil sie mir mein Geld weggenommen haben, habe ich nicht einmal die Möglichkeit, auf Bargeldreserven zurückzugreifen. ‘De-Banking’ dient dazu, die betroffene Person zu zerstören. Die Frage, wer oder was hinter dieser Entscheidung steckt, ist daher ein legitimer Ausgangspunkt für die Untersuchung dieses größeren Problems.“

Kein Fall sollte akzeptiert werden

Fazit: Darum sollte der skandalösen Praxis der Kontokündigungen – unabhängig vom eigenen politischen Standpunkt – in jedem einzelnen Fall ein breiter Widerstand entgegengesetzt werden.

(Auszug von RSS-Feed)

Kommunalwahlen: Hürden für neue und kleinere Parteien in Bayern

15. Januar 2026 um 09:00

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Kommunalpolitik gilt als Ort unmittelbarer Bürgernähe. Hier, so möchte man annehmen, sollten politische Beteiligung und demokratische Konkurrenz besonders niedrigschwellig organisiert sein. Die Realität der Kommunalwahlen in Bayern zeichnet jedoch ein anderes Bild. Wer hier als neue oder kleinere Partei antreten will, stößt auf ein Regelwerk, das weniger an Ermutigung zur Teilhabe erinnert als an ein Prüfverfahren mit ungewissem Ausgang. Von Alex Abramidis.

Die Hürden sind nicht zufällig hoch. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen, die formell mit Ordnung, Praktikabilität und „Übersichtlichkeit“ begründet werden – und faktisch den Zugang zum politischen Wettbewerb begrenzen.

Verfassungsrechtlich erlaubt – politisch problematisch

Das Grundgesetz schützt in Artikel 21 ausdrücklich die Freiheit zur Gründung politischer Parteien. Artikel 28 verpflichtet die Länder zudem auf demokratische Grundsätze auch auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig hat die Rechtsprechung dem Gesetzgeber Spielräume eingeräumt, um für die Wahlzulassung einen Nachweis „hinreichender Unterstützung“ zu verlangen. Das Ziel: Schutz vor Missbrauch und vor einer vermeintlichen Zersplitterung der Stimmzettel.

Diese Logik findet sich auch im Bundeswahlgesetz (§ 18 BWG). Für Bundestagswahlen müssen Parteien ohne parlamentarische Vertretung Unterstützungsunterschriften vorlegen – bundeseinheitlich geregelt und mit klaren Fristen.

Problematisch wird es dort, wo Länder diese Spielräume maximal ausschöpfen. Bayern tut dies – insbesondere bei Kommunalwahlen.

Die Situation in Bayern

Während andere Bundesländer auf kommunaler Ebene überwiegend vergleichsweise moderate Zugangsvoraussetzungen kennen, setzt Bayern auf ein gestaffeltes und selektives System. Rechtsgrundlage ist das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).

Parteien und Wählergruppen, die nicht im jeweiligen Gemeinderat oder Kreistag vertreten sind, gelten als „neue Wahlvorschlagsträger“ und müssen zusätzliche Unterstützungsunterschriften sammeln. Hinzu kommt eine gesetzlich vorgeschriebene räumliche Streuung innerhalb des Wahlgebiets – etwa über mehrere Stadtbezirke hinweg. Was theoretisch nach Repräsentativität klingt, wirkt praktisch wie ein Filter zugunsten etablierter Akteure.

Für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 zeigt sich die Schieflage besonders deutlich: In München müssen neue Wahlvorschlagsträger 1.000 Unterstützungsunterschriften persönlich in Verwaltungsstellen leisten lassen. Parteien, die bereits im Gremium sitzen oder auf Bundes- bzw. Landesebene über fünf Prozent erzielt haben, sind davon vollständig befreit.

Damit wird nicht politische Unterstützung gemessen, sondern politischer Status reproduziert.

(Achtung: Die Frist für die Unterstützerunterschriften für die Kommunalwahlen in Bayern läuft am 19. Januar ab!)

Verwaltung als zusätzliche Hürde

Zu den gesetzlichen Anforderungen treten administrative Praktiken, die die Teilnahme weiter erschweren. Berichtet wird etwa von Wahlwerbe- und Informationsständen, die mit dem Verweis auf nicht existierende Bannmeilen aufgelöst wurden. In Aussicht gestellt wurde dabei sogar die nachträgliche Ungültigkeit bereits gesammelter Unterschriften – ein Mittel, das abschreckender kaum sein könnte.

Auch die Organisation der Unterstützungsleistung selbst wirkt wenig einladend. In München müssen Unterstützer teilweise bis in den vierten Stock des Kreisverwaltungsreferats, fernab von Laufkundschaft und Barrierefreiheit. Hinzu kommt eine weitgehend intransparente digitale Erfassung der Daten, bei der den Wahlvorschlagsträgern kaum Kontrollmöglichkeiten verbleiben.

Besonders problematisch ist der Ermessensspielraum der Verwaltung. Wenn Sachbearbeiter wechseln und Fristen oder Auslegungen plötzlich maximal restriktiv gehandhabt werden, entscheidet nicht mehr nur das Gesetz, sondern auch Verwaltungskultur über demokratische Teilhabe.

Demokratie als Privileg?

Formell ist all dies legal. Politisch wirft es jedoch Fragen auf. Wenn etablierte Parteien ohne jede Hürde antreten dürfen, während neue Akteure tausendfache Nachweise erbringen müssen, entsteht ein strukturelles Ungleichgewicht. Wettbewerb wird nicht verhindert, aber gezielt verlangsamt, verteuert und entmutigt.

Demokratie lebt jedoch nicht nur von Ordnung, sondern von Offenheit. Gerade auf kommunaler Ebene sollte gelten: Wer sich engagieren will, sollte nicht zuerst ein Verwaltungsverfahren bestehen müssen, das eher an Zugangskontrolle als an politische Beteiligung erinnert.

Bayern macht es neuen und kleinen Parteien nicht unmöglich, an Kommunalwahlen teilzunehmen – aber unnötig schwer. Und das ist in einer Demokratie ein Problem.

Transparenzhinweis: Der Autor ist stellvertretender Vorsitzender des Bezirksverbands Oberbayern des BSW.

Titelbild: Melinda Nagy

(Auszug von RSS-Feed)

Iran: Blut und Öl

14. Januar 2026 um 11:07

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Trump droht mit Krieg und Strafzöllen, um das iranische Öl zurückzuerobern – genau wie 1953, als die CIA Mossadegh stürzte und US-Konzerne sofort 40 Prozent des Öls kassierten. Heute strangulieren Sanktionen das Land, erzeugen Chaos und Leid, das dann als Beweis gegen Teheran missbraucht wird. Das zynische Muster ist immer dasselbe: Die Krise schaffen, um sie auszunutzen. Die größte Bedrohung für den Weltfrieden heißt USA. Von Sevim Dagdelen.

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Was haben Venezuela und Iran gemeinsam? Beide Länder gehören zu den Top 5 der Staaten mit den größten Ölreserven. Dazu kommen noch Kanada, das US-Präsident Donald Trump als 51. Bundesstaat der USA integrieren möchte, die Musterdemokratie Saudi-Arabien und Irak, zu dem seit dem US-Angriffskrieg 2003 zur angeblichen Beseitigung von Massenvernichtungswaffen Ölfirmen wie ExxonMobil und Chevron wieder Zugang haben. In Irakisch-Kurdistan, autonomer Teil des Irak, profitieren Hunt Oil und andere US-Firmen von der durch Vermittlung der USA wiedereröffneten Ceyhan-Pipeline.

Im Iran geht es den USA wie in Venezuela um das Öl. Zugleich soll ein unbequemer geopolitischer Konkurrent in der Region ausgeschaltet werden. Beim Iran wäre es nicht das erste Mal in der Geschichte, dass Washington einen Regime Change nutzt, um seinen Ölfirmen privilegierte Ausbeutungsbedingungen zu garantieren. Das scheint denn auch das Konzept von Trump zu sein, der mit Hilfe eines offenen Raubkapitalismus den durch die KI enorm steigenden Energiebedarf der USA preiswert gedeckt wissen will.

1953 bis heute – Die Blaupause des Putsches

Doch zurück zum Regime Change in Teheran. Gegen den demokratisch gewählten Präsidenten des Iran, Mohamed Mossadegh, hatten die USA 1953 einen CIA-Putsch unterstützt; infolgedessen wurde der Schah, der eine blutige Diktatur im Land errichtete, vom Militär als Staatschef eingesetzt. Der iranische Geheimdienst Savak errichtete mit Hilfe der CIA und des Mossad ein Schreckensregime.

Heute gilt der Diktatorensohn Reza Pahlavi, auch wenn US-Präsident Trump bislang gemeinsame Fotos vermeidet, als Favorit der Vereinigten Staaten, wenn es darum geht, erneut die Monarchisten im Iran an die Macht zu bringen.

Der Vorteil der Herrschaft seines Vaters lag für die US-Ölfirmen auf der Hand. Bereits ein Jahr nach dem Putsch von 1953, der auch durch bezahlte Schlägerbanden provoziert worden war, konnten sich die Vorläuferfirmen von Exxon und Mobil sowie Texaco und andere 40 Prozent des iranischen Öls sichern, 40 Prozent gingen an die Briten, mit Shell.

Sanktionen, Chaos, Krieg – Der aktuelle Drehplan

US-Analysten wie Jeffrey Sachs warnen bereits für 2026 vor einem neuen CIA-Playbook für einen Umsturz im Iran. Durch immer schärfere US-Sanktionen wurde erreicht, dass immer weniger Öl für immer weniger Devisen exportiert werden konnte – mit dramatischem Währungsverfall und massiven Teuerungen für die Bevölkerung. Die Sanktionen sind nicht allein schuld – Misswirtschaft und Korruption spielen mit –, aber sie wirken als entscheidender Eskalationstreiber.

Genau das ist das zynische Standardmuster der US-Sanktionspolitik: Die USA nutzen ihre überlegene Finanzmacht, um Länder wie Iran, Syrien, Kuba oder Venezuela wirtschaftlich zu strangulieren – angeblich zum Schutz von Demokratie und Menschenrechten.

Das selbst provozierte Leid – Hyperinflation, Medikamentenmangel, Hunger, kollabierende Gesundheitssysteme – wird dann als Beweis für die Inkompetenz und Brutalität der Regierungen präsentiert.

Kurz: Washington schafft die Krise – und missbraucht sie als Propaganda für noch mehr Druck.

Die blutige Niederschlagung der Proteste in Teheran mit unbekannter Todeszahl nutzen die USA nun als willkommenen Vorwand, um offen mit einem unprovozierten, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu drohen – lautstark sekundiert von der israelischen Führung. Es ist wieder einmal der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu, der versucht, einen US-Angriff regelrecht herbeizureden.

Jedem Simpel müsste auffallen, dass irgendetwas nicht stimmen kann, wenn ein von Den Haag per Haftbefehl wegen Völkermords gesuchter mutmaßlicher Kriegsverbrecher und ein US-Präsident, der einen Völkerrechtsbruch nach dem anderen begeht, als plötzliche Schutzmacht in Sachen Menschenrechte auftreten.

Der Iran jedenfalls verweigert sich weiterhin, den US-Ölfirmen den Zugang zum Land zu öffnen. Das ist das einzige Verbrechen, das der US-Präsident nicht vergeben kann. Noch zögert Washington, noch will man abwarten, ob die Sanktionen nicht noch größeren Schaden anrichten und sich die wirtschaftliche Lage im Land weiter verschärft und die Destabilisierung voranschreitet. Um das zu erreichen, riskiert Trump selbst den Waffenstillstand im Zollkrieg mit China, der bis Ende 2026 die Zölle für viele Produkte auf 10 Prozent einfriert. Wer mit dem Iran handelt, soll künftig einen Strafzoll von 25 Prozent bei Einfuhren in die USA bezahlen, so der US-Präsident.

Kann der Iran aber kaum mehr Öl ins Ausland verkaufen, wird die Währung völlig einbrechen. Ein finanzieller Kollaps des Landes statt eines kostspieligen Krieges würde besser ins Kalkül Washingtons passen. Aber auch wenn die Ausfuhren iranischen Öls nach China bereits jetzt stark zurückgegangen sind, will sich Peking dem US-Diktat nicht beugen. Dazu kommt, dass die letzte bewaffnete Auseinandersetzung mit dem Iran allenfalls mit einem Patt geendet hat.

Die entscheidende Frage ist, ob für eine erfolgreiche US-Militärintervention Bodentruppen bereitstehen müssen. Die Mobilisierung bewaffneter Milizen, rekrutiert aus den ethnischen Minderheiten, scheint allein infolge der zahlenmäßigen Schwäche der Einheiten wenig erfolgversprechend. Die konservative Zeitung Jerusalem Post berichtet derweil über Versuche des israelischen Geheimdienstes, mehr Einfluss auf die Proteste im Iran zu gewinnen.

Der deutsche Außenminister Johann Wadephul sprach dem „Regime“ im Iran jede Legitimität ab, setzt aber auf den Weg noch schärferer Sanktionen, um einen Regime Change ins Werk zu setzen. In der Türkei bekräftigte dagegen Außenminister Hakan Fidan seine Kritik am Versuch des Mossad, einen Umsturz im Iran herbeizuführen.

Heuchlerische Kriegsgründe und die wahre Bedrohung

Käme als weiteres Argument für den Krieg der USA noch der Kampf gegen den Islamismus. Aber auch hier reicht ein Blick nach Syrien, wo der Alleinherrscher Al-Dscholani mit islamistischen Terrorverbänden in Aleppo kurdische Zivilisten massakrieren lässt, nachdem er sowohl von Washington als auch von Brüssel hofiert wurde, um zu erkennen, dass es mit der vorgeblichen Bekämpfung des Islamismus schlicht nicht ernst gemeint sein kann. In Berlin wird dem Al-Qaida-Mann a.D. kommende Woche denn auch der rote Teppich ausgerollt.

Wer der Kriegspropaganda von Präsident Trump auf den Leim geht, droht einem völkerrechtswidrigen Krieg der USA durch Dummheit den Weg zu bahnen und trägt Verantwortung dafür, dass eine ganze Region ins Chaos gestürzt wird. Rund eine Million Menschen haben den US-Angriff auf das Nachbarland des Iran, auf den Irak, seinerzeit mit dem Leben bezahlt. Es wäre von besonderer Tragik, sollte sich diese Geschichte wiederholen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Versuch, über die Streitfrage der iranischen Urananreicherung eine Kriegslegitimation zu schaffen. Der Vorwurf, dass der Iran sich Massenvernichtungswaffen beschaffen wolle, wird dabei ausgerechnet von Israel – als engem Verbündeten der USA und Deutschlands in der Region – vorgebracht, einem Land, das den Atomwaffensperrvertrag weder unterzeichnet noch ratifiziert hat und nach Schätzungen des Stockholmer Friedensinstituts SIPRI im Besitz von 90 atomaren Sprengköpfen ist.

Es bleibt dabei: Die größte Bedrohung für internationale Sicherheit und den Weltfrieden sind die USA, die selbst gemeinsam mit der deutschen Bundesregierung dazu bereit waren, einen Völkermord an den Palästinensern in Gaza mit zu unterstützen. US-Präsident Trump aber ist zu allem bereit, da sollte sich keiner Illusionen machen, auch dazu, sehr viel Blut zu vergießen, damit die US-Ölkonzerne endlich wieder an das schwarze Gold im Iran kommen.

Dem erneuerten US-Imperialismus in Europa die Rote Karte zu zeigen, heißt, den Abzug der rund 100.000 US-Soldaten zu fordern, wie auch die NATO zu verlassen, denn diese ist allein dazu da, die US-Hegemonie im Nordatlantik herzustellen und als Instrument für eine globale Eskalation im Interesse der Milliardäre in den USA zu sorgen.

Titelbild: Tomas Ragina / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Die Weltordnung war auch vor Trump/Venezuela/Grönland nicht „regelbasiert“


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Manche deutsche Medien vergießen nun Krokodilstränen über das angeblich erst seit Trump geltende „Recht des Stärkeren“. Man fragt sich, auf welchem Planeten diese Journalisten die letzten Jahrzehnte verbracht haben. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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In manchen großen deutschen Medien (z.B. hier oder hier – und auch in so manchem Alternativmedium) wird momentan der Eindruck erweckt, (erst) seit der infamen Entführung des Präsidenten Venezuelas durch die USA gelte nun das Recht des Stärkeren und die „regelbasierte Weltordnung“ liege darum jetzt in Trümmern.

Durch die plötzliche aufgeregte Kritik an einem US-Präsidenten auch in manchen bislang treu transatlantischen Medien könnte umgekehrt der Eindruck entstehen, dass vor der Entführung Maduros oder vor der Regentschaft Trumps nicht das Recht des Stärkeren (also der USA) gegolten habe. Das ist Unsinn.

USA: Über 200 militärische Interventionen seit 1991

Es gab viele völkerrechtswidrige militärische US-Interventionen bereits vor Trumps Präsidentschaft. Diese waren nicht nur sehr zahlreich, sondern sogar noch viel blutiger als die Handlungen des aktuellen US-Präsidenten – damit wird der kriminelle Charakter der Maduro-Entführung und anderer Trump-Aktionen nicht infrage gestellt. Trump hat bereits einige verwerfliche Dinge getan (Venezuela, Iran, Zoll-Erpressungen und so weiter), aber große Feldzüge wie die in Irak, Afghanistan, Libyen, Syrien usw. mit jeweils Hunderttausenden Toten hat er (noch) nicht zu verantworten. Das waren unter anderem Barack Obama, Joe Biden und Hillary Clinton, und die stehen immer noch hoch im Kurs bei vielen deutschen Mainstream-Journalisten.

Laut Daten des US-amerikanischen „Congressional Research Service“ aus dem Sommer 2023 haben die Vereinigten Staaten allein in den Jahren zwischen 1991 und 2022 mindestens 251 militärische Interventionen durchgeführt. Der Bericht dokumentiert zudem weitere 218 US-Militärinterventionen zwischen 1798 und 1990. Insgesamt sind damit 469 US-Militärinterventionen seit 1798 vom US-Kongress anerkannt worden – dazu kommen noch die CIA-Operationen und Putschversuche, die bei diesen Zahlen nicht erfasst sind, worauf Florian Warweg in diesem Artikel eingegangen ist. Dazu kommt, dass die USA (laut der Initiative „World Beyond War“) zur Untermauerung ihres „Rechts des Stärkeren“ in den letzten Jahrzehnten 877 Militärbasen in 95 Ländern eingerichtet haben, auch das ist nicht zuerst das Werk Donald Trumps.

Trump lässt die verklärenden Phrasen weg

Es ist also überhaupt nicht neu, dass das Recht des Stärkeren gilt, es wurde nur nicht so benannt. Und der Stärkere, das waren in den letzten Jahrzehnten nunmal eindeutig die USA, auch wenn sich die globalen Machtverhältnisse gerade ändern sollten. Neu ist aber die Kommunikation: Trump lässt die verklärenden Phrasen weg. Das ist erfrischend, aber auch schockierend.

Die Tarnung eiskalter Interessen mit Behauptungen von „Schutz“ und „Demokratie“ ist sehr wirkungsvoll. Vor allem manche US-Demokraten hatten sie in der Vergangenheit perfekt genutzt, um fremde „Zivilgesellschaften“ zu infiltrieren und skrupellose US-Militär-Interventionen zu „begründen“. Man fragt sich einerseits, warum Trump auf diese (zumindest bisher) wirkungsvolle Waffe verzichtet. Andererseits sollte man den hohlen Menschenrechts-Phrasen der US-Thinktanks keine Träne nachweinen.

Geschichtslose Propaganda

Die verschiedenen US-Regierungen, die massenhaft Chaos angerichtet haben, indem sie ihr „Recht“ des Stärkeren ausgespielt und etwa beim verheerenden „Krieg gegen den Terror“ zahllose internationale Regeln gebrochen hatten, haben dieses Chaos dann als „regelbasiert“ bezeichnet – und kaum ein großes deutsches Medium hat gegen diese absurde Darstellung in angemessener Weise prinzipiell Einspruch erhoben – zumindest nicht über kritische Berichte bei Aufsehen erregenden Einzelvorfällen hinausgehend. Darum ist die jetzige Aufregung über die US-Außenpolitik, so begründet sie ist, in ihrer inakzeptablen Verspätung auch befremdlich.

Noch grotesker ist, dass all die Politiker, Journalisten usw., die zu den US-Kriegen geschwiegen haben, oder sie gar propagandistisch unterstützt haben, sich bezüglich des Ukrainekriegs plötzlich gar nicht mehr einkriegen konnten vor lauter Empörung. Der Verweis auf die viel größeren Kriegsverbrechen der USA machen Kriegsverbrechen der Russen nicht „wett“ – aber die doppelten Standards und die krasse Heuchelei bei der moralischen Bewertung müssen schon festgestellt werden. Und nein, liebe Kollegen von ARD bis ZEIT: Es ist kein „Whataboutism“, wenn etwa die jeweiligen Opfer der russischen und der US-amerikanischen Armee der letzten Jahrzehnte in Relation zueinander gesetzt werden.

Die ungleiche Charakterisierung der US-Präsidenten Trump bzw. Joe Biden und ihrer Untaten in vielen deutschen Medien ist nicht überraschend. Geschichtslose Propaganda, ausgeführt in dem begründeten Vertrauen darauf, dass sich viele Bürger mit emotionaler Berichterstattung im Hier und Jetzt festnageln lassen, ist ein Zeichen der Zeit, nach dem Motto: Der Ukrainekrieg hat keine Vorgeschichte, vor Donald Trump waren die USA der Anwalt der internationalen regelbasierten Fairness – und so weiter.

Kritik an den USA ist jetzt „erlaubt”

Seit US-Präsident Donald Trump an der Macht ist, ist neben der unseriösen Dämonisierung der Person Trump auch ein gewisses Maß an Kritik an der US-Politik zu vernehmen – zumindest in einigen großen deutschen Medien und sogar vonseiten mancher Grüner und anderer Falken beim Ukraine-Thema. Aber diese (inhaltlich angebrachte) Kritik hat einen schalen Beigeschmack: Zum einen ist sie oft immer noch zu zahm, zum anderen macht sie die jahrzehntelange und bis vor Kurzem anhaltende Unterstützung zahlreicher US-Verbrechen durch zahlreiche deutsche Journalisten und Politiker umso deutlicher.

Die Bewertung Trumps durch „die Politik“ in Deutschland ist nicht einheitlich: Manche konservative Regierungspolitiker tun sich selbst nach dem US-Überfall auf Venezuela mit echter Kritik an der US-Außenpolitik immer noch sehr schwer. Derweil springen besonders exponierte Ukraine-Akteure wie Roderich Kiesewetter und Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf den Zug der Trump-Kritik auf – möglicherweise auch, um ihre Extrem-Positionen zum Ukrainekrieg nicht endgültig als Doppelmoral zu offenbaren.

Charakter der Heuchelei

Fazit: Kritik an der US-Außenpolitik, die nun endlich (seit Trump) auch in manchem deutschen Mainstream-Medium anklingt, ist zu begrüßen. Aber das unterstützende Verhalten vieler deutscher Journalisten bei früheren – noch viel schlimmeren – US-Verbrechen verleiht der Kritik teilweise den Charakter der Heuchelei.

Titelbild: M-SUR / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Daniel Günther und die Pressefreiheit


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Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hin zu einem paternalistischen Verständnis, indem der Staat meint, die Demokratie vor ihren eigenen Bürgern und vor Kritik schützen zu müssen. Ein Artikel von Maike Gosch.

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Was Daniel Günther bei Lanz gesagt hat

Gegen Ende eines Gesprächs bei Lanz über die CDU und ihren Umgang mit der AfD in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026 übte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther scharfe Kritik an bestimmten Online-Medien und publizistischen Akteuren, wobei er konkret Nius nannte.

Er sprach zunächst von der Gefahr von Social Media und der Macht großer Technologiekonzerne, die unseren Diskurs „infiltrieren“ würden und „die es nicht gut mit unserer Demokratie meinen“. Hier wurde er geradezu antiamerikanisch:

Man merkt doch, dass die Vereinigten Staaten ihre politischen Ziele nicht erreichen im Moment, um Demokratie zu stärken, sondern um schlicht und ergreifend ihre Machtinteressen zu vertreten. Und so ist es ja nicht so, dass sie auch in Europa daran interessiert sind, dass wir Stabilität haben, dass demokratische Parteien in unseren Ländern …“ –

An dieser Stelle wurde er von der einflussreichen Journalistin Melanie Amann (Funke Mediengruppe, vormals Der Spiegel) unterstützt, die ergänzte: „An Meinungsvielfalt sind sie auch nicht interessiert.“

Dem stimmte Günther zu. So weit, so noch weitgehend unproblematisch. Dann sprach er aber über die Unzuverlässigkeit von Informationen aus sozialen Medien:

Selbst Politiker, die im Bundestag sitzen, selbst Abgeordnete unserer Fraktion, die gucken sich so’n Quatsch an. Und merken auch nicht, dass bestimmte Medien auch darauf einsteigen.“

Auf Nachfrage von Lanz, was und wen er damit genau meinte, wurde Günther konkreter: Viele Medien stiegen darauf ein, indem sie selbst „politische Agitation“ betrieben und nicht mehr „Journalismus machen“. Auf weitere Nachfrage von Lanz erklärte er, dass es bei „Schieflagen“ in der großen Koalition (schwarz-rot), wie zum Beispiel bei der Diskussion um die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf an das Verfassungsgericht, immer auch daran gelegen habe, dass sich Politik von Medienkampagnen beeinflussen ließe und dass bestimmte Medien auch ihre eigenen politischen Ziele … (durchzusetzen versuchten). Hier nannte er konkret Nius. Und dann legte er los, kritisierte, dass sogar seine eigenen Parteigenossen diese Medien konsumieren würden und sogar in WhatsApp-Gruppen teilten. Und dann fielen die Worte:

Wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde der Demokratie sind.“

Lanz hakte nach und bat um Klärung: „Also, was sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Woraufhin Günther antwortete: „Ja.“ Er ergänzte dann und schwenkte dabei zu einem vorigen Diskussionsinhalt um: „Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden“, und sprach vom australischen Vorbild, wo eine solche Regelung kürzlich eingeführt wurde. Lanz lenkte ihn aber wieder zurück zu seiner Kritik an Nius und ähnlichen Portalen, indem er fragte, wie denn hier ein Vorgehen mit der Meinungsfreiheit vereinbar wäre. Günther sprach davon, es wäre nicht nur die Aufgabe der Politik, die Demokratie zu schützen, sondern auch alle zivilen Organisationen müssten sich zur Demokratie bekennen. Dann sprach er von Qualitätskriterien, die die Medien erfüllen müssten. Am Beispiel von Nius kritisierte er, dass in den Artikeln, die er dort gesehen habe, in der Regel nichts stimmen würde, sie im Grunde faktenfrei seien und reine Meinungsmache betreiben würden und die Macher von Nius dann so auftreten würden, als wäre das im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, das man in unserem Land sagen dürfe.

Seine Aussagen lösten breite Kritik aus.

Wohl am schärfsten formulierte es Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel in der Welt:

Er ist ein Brandstifter im Kostüm eines Biedermanns, der der Pressefreiheit den Krieg erklärt hat. Offenbar betrachtet er die Presse als sicherheitspolitisches Risiko, das vom Staat gemanagt werden soll.“

Inzwischen hat Steinhöfel für das Online-Portal Nius rechtliche Schritte (zunächst in Form einer Abmahnung) gegen die Äußerungen des Ministerpräsidenten eingeleitet.

Auch Wolfgang Kubicki (FDP) fand harte Worte auf X:

Das ist absolut inakzeptables, autoritäres Geschwurbel von Daniel Günther. Finger weg von der Pressefreiheit! WK“

Es gab auch Stimmen, die Günthers Aussagen verteidigten, wie Rüdiger Suchsland von Telepolis. Er scheint Günther in weiten Teilen recht zu geben und kritisiert wiederum die Kritiker unter den Journalisten, die „allesamt in das gleiche Horn tröten“ würden und jegliche Kritik als „Majestätsbeleidigung“ empfänden. Seiner Einschätzung nach richtet sich Günthers Kritik hauptsächlich gegen US-amerikanische Technologiekonzerne und die mit ihnen verbündete US-Regierung, die die Demokratie nicht stärken wollten und – aus Suchlands Sicht ebenfalls berechtigt – gegen „jenen Teil der deutschen Medienlandschaft (…), die seit Jahren an der Zersetzung des politischen Diskurses mitwirken, die faktenfreie Meinungsmache betreiben, oberflächliche Quatschthemen hochkochen, bewusst missverstehen und jedes Sachproblem personalisieren“. (Hervorhebung durch die Autorin)

Auch der Politiker Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte Günther auf X gegen die Kritik:

Daniel Günther will, dass Medien auf Qualitätskriterien achten. FDP-Leute, wie Kubicki oder Dürr verstehen ihn absichtlich falsch und sagen, er wolle die Pressefreiheit einschränken. Das ist ein verzweifelter Versuch der FDP, Aufmerksamkeit zu gewinnen.“

Das ist natürlich eine Verkürzung der Aussagen von Günther. Allein über den Wunsch, auf Qualitätskriterien zu achten, hätte sich sicher niemand aufgeregt. Es ist zunächst kein Problem, mehr Qualitätskriterien einzufordern beziehungsweise die in Deutschland presserechtlich bereits bestehenden Sorgfaltspflichten und Standards einzufordern und notfalls einzuklagen.

Was an Günthers Aussagen ist nun so problematisch, dass sie zu solch starken Reaktionen geführt haben und z.B. vom Journalisten und ehemaligen Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb (SPD) im Cicero als „ungeheuerlich“ bezeichnet wurden?

Es ist aus meiner Sicht die gefährliche Selbstgewissheit von Politikern wie Günther, insbesondere drei Punkte für die Gesellschaft definieren zu können:

Was ist Demokratie? Und wer gehört dazu?

Die Tatsache, dass Günther glaubt, definieren zu dürfen, welche Meinungen und Medienportale „demokratisch“ seien, offenbart aus meiner Sicht sein problematisches Demokratieverständnis. Er glaubt, das Schutzgut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei die von ihm definierte „Demokratie“ (unter Ausschluss z.B. der AfD oder rechter Medienportale). Er hätte genauso gut sagen können: „Wir sind die Demokratie“ – im Sinne des absolutistischen Selbstverständnisses „l’état c’est moi“ (der Staat bin ich) – d.h. jeder Angriff auf mich oder uns „wirkliche Demokraten“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Kritik wird nicht mehr als demokratischer Widerspruch, sondern als Angriff auf die Demokratie selbst gedeutet.

Er nimmt sich also heraus, definieren zu dürfen, was „Demokratie“ sei und Politiker, Bürger und Journalisten aus dieser Definition auszugrenzen. Damit missversteht er die Systematik unseres demokratischen Systems. Wie Harald Neuber in der Berliner Zeitung richtig sagte:

Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, nicht ein vom Staat zu verwaltendes Privileg.“

Wie kommen Günther und viele seiner „Gesinnungsgenossen“ dazu, diese grundsätzliche Systematik unseres demokratischen Systems zu verkennen, wenn nicht sogar in ihr Gegenteil zu verkehren? Es ist die Umdeutung, die seit einigen Jahren stattfindet. (Siehe hierzu auch hier und hier.) Der Staat ist bedroht von den „Feinden der Demokratie“, d.h. der Staat und „unsere Demokratie“ sind die zu Schützenden. Daher kommt es auch zu solchen massiven Fehlschlüssen, in denen angenommen wird, die Grundrechte seien Abwehrrechte des Staates gegen seine Bürger und nicht umgekehrt. In der tiefen Überzeugung, selbst „die Guten“ zu sein, übersehen sie, wie arrogant und übergriffig es ist, als Politiker zu definieren, wer zur Demokratie gehören darf und wer nicht.

Die Militarisierung des Informationsraums

Wenn aber zunächst in der Corona-Zeit – von vielen sicher aus Angst und in einem Notstandsgefühl – Grundrechte missachtet wurden und Widerspruch zur Gefahr erklärt wurde und dann in den letzten Jahren ständig „hybride Bedrohungen“, „Feindespropaganda“ und „Desinformation“ beschworen werden, hat das nicht nur in der Gesellschaft viel kaputt gemacht, sondern offensichtlich auch bei Politikern wie Günther große Verschiebungen in der Wahrnehmung demokratischer Prozesse ausgelöst:

Kritik an Regierungshandeln wird nicht mehr als notwendiger Bestandteil demokratischer Kontrolle wahrgenommen, sondern als potenziell feindlicher Akt. Diese „militärische Brille“ beim Blick auf den Informationsraum führt dazu, dass Widerspruch delegitimiert wird. Es ist besonders auffällig, wie martialisch Günthers Sprache in dem Interview ist. Er spricht von „Infiltrieren“, von „Zersetzung“, „Propaganda“, „Feinden der Demokratie“ und – als es um den Umgang mit der AfD geht – von „Kampf“ und davon, „sich den Feinden der Demokratie Aug‘ in Aug‘ entgegenzustellen“. Er sieht sich im Informationskrieg, und es müssen aus seiner Sicht deshalb harte Bandagen angezogen werden.

Was ist Journalismus? Und wer definiert das?

Ein weiteres Problem ist, mit welch einer Leichtfertigkeit Günther in der Diskussion Journalisten ihre Eigenschaft als Journalist aberkennt, sich also herausnimmt, entscheiden zu dürfen, wer ein richtiger „Journalist“ sei (seiner Meinung nach wohl nur die bei den „etablierten Medien“, die er ja positiv nennt und stärken will) und wer lediglich „an der Zersetzung des politischen Diskurses“ mitwirke oder „faktenfreie Meinungsmache“ betreibe.

Jetzt ist es vielleicht so beziehungsweise es ist möglich, dass in manchen Medien und auf sozialen Kanälen „faktenfreie Meinungsmache“ betrieben wird oder es einige Akteure gibt, die aktiv und bewusst und gewollt nur den politischen Diskurs „zersetzen“ wollen, aber: Wer entscheidet und definiert das? Es liegt doch auf der Hand, dass zumindest das Erste (Unterstellung einer zersetzenden Absicht) fast unmöglich zu beweisen ist. Und vor allem: wie leicht sich dieses Kriterium missbrauchen lässt (wie aktuell z.B. im Fall Jacques Baud durch die EU-Kommission), um Kritiker und unbequeme Journalisten und Experten mundtot zu machen und vom Diskurs auszuschließen.

Wenn Politiker und andere staatliche Stellen definieren dürfen, wer ein Journalist ist und wer nicht, und denen, denen sie diese Eigenschaft absprechen, das Recht auf Pressefreiheit und Meinungsfreiheit absprechen: Liegt es dann nicht auf der Hand, dass das von Politikern und dem Staat missbraucht werden kann (ob nun bewusst oder nicht bewusst), um Kritiker und Menschen mit anderer Meinung vom öffentlichen Diskurs auszuschließen?

Da hat jemand das Grundprinzip der Pressefreiheit nicht verstanden.

In Deutschland dürfen Politiker, Behörden oder der Staat insgesamt gerade nicht definieren, wer Journalist ist und wer nicht – und erst recht niemandem den Schutz der Pressefreiheit „aberkennen“. Das ist aus historischen Gründen ganz bewusst ausgeschlossen und verfassungsrechtlich sehr klar geregelt. Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, sie ist kein staatlich zu verleihender Status und der Staat darf nicht festlegen, wer „richtiger Journalist“ ist. Journalist ist, wer publizistisch tätig ist; ob jemand einen wie auch immer definierten „Qualitätsjournalismus“ betreibt, ist dafür irrelevant. Ob Inhalte gefallen oder von Politikern als „demokratiefördernd“, „zersetzend“ oder „russische Talking Points wiedergebend“ angesehen werden oder nicht, ebenfalls. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Wenn es nicht so geregelt wäre, wäre nichts leichter für die Regierung als die Aberkennung des Journalistenstatus unter einem Vorwand, wie es aktuell durch die EU im Fall des ehemaligen Chefredakteurs von Red Media, Hüseyin Doğru, und anderen geschieht.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes äußerte Folgendes auf eine Nachfrage der NachDenkSeiten zu den Sanktionen gegen Doğru:

Sie bezeichnen den Betreffenden als Journalisten. Er wurde unter dem Sanktionsregime für Desinformation gelistet. Das heißt, es geht um einen Desinformationsakteur. Die EU hat im Rahmen dessen in diesem Listungspaket festgestellt, diese Listungsbegründungen sind auch öffentlich einsehbar, dass die betreffende Person im Auftrag mutmaßlich russischer Stellen Desinformation verbreitet. Insofern betrachten wir das, was Sie hier öfter als Kollegen bezeichnen, als Desinformationsakteur.“

So schnell ließe sich dann bzw. lässt sich Pressefreiheit einkassieren. Eine schlichte Bezeichnung als „Desinformationsakteur“ genügt, und vorbei ist es mit dem Schutz der Pressefreiheit. Das sollte uns als Warnung dienen.

Diskurshoheit und Wahrheitsanspruch

Hier offenbart sich noch ein tiefer liegendes, weit verbreitetes Missverständnis. Die Vorstellung bei vielen Politikern: Wir verbreiten keine Narrative, sondern die Wahrheit. Alle, die von unserer Version abweichende Erklärungen und Deutungen veröffentlichen (sei es zu Migration, Ukraine/Russland, Israel, Corona oder sonstigen umstrittenen Themen), verbreiten dann logischerweise „Desinformation“. Denn: Narrative verbreiten immer nur die anderen.

Doch Wahrheit ist kein starrer Gegenstand und keiner hat sie gepachtet. Sie entsteht im offenen Diskurs innerhalb der Gesellschaft, durch Widerspruch, Überprüfung und immer wieder auch Korrektur. Wenn eine bestimmte Deutung staatlich oder medial zur Wahrheit erklärt wird, obwohl sie falsch oder unvollständig ist – wie in der Coronakrise vielfach geschehen –, und Kritik daran sofort delegitimiert wird, wird Korrektur unmöglich. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keinen Erkenntnisfortschritt.

Natürlich gibt es Manipulation und Einflussnahme auf diesen Diskursraum – hier hat Günther recht –, aber zu glauben, diese finde nur von einer Seite statt und wäre damit auszuräumen, die Sicht der selbsternannten einzigen „Demokraten“ absolut zu setzen, wird uns nicht weiterführen, sondern direkt in einen autoritären Staat, den er ja gerade verhindern will.

Internationale Beobachtung

Jetzt muss man fairerweise sagen, dass Günther mit dieser Haltung überhaupt in Deutschland leider nicht allein steht, sondern seine Sichtweise inzwischen immer mehr um sich greift. Dass diese Entwicklungen auch international wahrgenommen werden, zeigt der angekündigte Besuch der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 wird sie die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland untersuchen. Allein dieser Umstand sollte Anlass zu kritischer Selbstreflexion unserer Politiker sein. Aber darauf können wir vermutlich lange warten.

Fazit

Daniel Günthers Aussagen sind kein Ausrutscher, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Problems. In Zeiten multipler Krisen steigt der Druck auf politische Systeme – und mit ihm die Versuchung, Kontrolle über den Diskurs zu gewinnen. Große Spannungen wirken auf Deutschland durch die Krise der westlichen Weltordnung und die Risse und Kontinuitäten in der transatlantischen (Zwangs-)Partnerschaft (siehe dazu z.B. hier) und natürlich auch innerhalb von Deutschland durch sich immer weiter verschärfende wirtschaftliche und soziale Probleme.

Je mehr dieser Druck steigt, desto härter, binärer und autoritärer wird der Diskurs. Günther und viele andere Politiker und Menschen in Deutschland halten Trump, Musk, Russland und die AfD für die große Gefahr, die der Demokratie droht. Sie sehen sich als kriegerische Verteidiger der Demokratie und merken dabei vermutlich nicht, wie sehr sie diese gerade selbst gefährden.

Doch ein politisches System, das das Infragestellen seiner eigenen Narrative und Prämissen verbietet, hat bereits begonnen, seinen demokratischen Anspruch selbst aufzugeben. Pressefreiheit ist kein Privileg, das der Staat gewährt. Sie ist ein Schutzschild gegen Machtmissbrauch und für einen freien gesellschaftlichen Diskurs. Wer daran rüttelt, rüttelt an den Fundamenten der Demokratie – egal, wie gut die Absicht dahinter vielleicht auch ist.

Titelbild: Screenshot ZDFheute Nachrichten auf YouTube

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Scharfe Kritik von Kennedy an deutscher Coronapolitik – Ministerium reagiert uneinsichtig

12. Januar 2026 um 12:00

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Es war ein Frontalangriff auf die deutsche Coronapolitik: Am Wochenende erhob Robert F. Kennedy in einer Videobotschaft weitreichende Vorwürfe gegen Deutschland. „Was in Deutschland gerade passiert, erfordert eine klare, öffentliche Reaktion“, sagte der US-Gesundheitsminister. Im Zentrum seiner Kritik: Die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten und Patienten aufgrund von Attesten zur Maskenbefreiung und vor der Coronaimpfung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhielt die Nachricht Kennedys zudem persönlich als Brief. Reaktion: Maximale Ignoranz. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was muss noch alles passieren, bis aufseiten der deutschen Politik auch nur ein Hauch von Vernunft zu sehen ist? Die Coronapolitik war der schwerste Angriff auf die Grundrechte, den es jemals in der Bundesrepublik gab. Unveräußerliche Grund- und Menschenrechte waren plötzlich einer Politik unterworfen, die mit ihnen umsprang wie ein Hundebesitzer, der seinen Hund über Leckerli erziehen wollte. Viele Bürger standen mit dem Rücken zur Wand. Ohne Impfung drohte der Jobverlust – und das bedeutete für viele das ökonomische Aus.

Ärzte, die die Gefahren der Impfung erkannten, standen ihren Patienten zur Seite. Und damit wurden sie zum roten Tuch für eine Politik, die vorhatte, die gesamte Gesellschaft durchzuimpfen. Ärzte, die ihren Patienten Atteste zur Befreiung von der Impfung oder vom Tragen der Maske ausstellten, waren ein rotes Tuch für die Politik. Mit harten Mitteln begegnete die Justiz Ärzten und Patienten, die angeblich oder tatsächlich ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ ausstellten oder nutzten. Klar war: Wenn eine chronisch überlastete Justiz plötzlich mit dem Tempo eines Formel-1-Fahrers agiert, dann muss dahinter politischer Druck stehen. Und an dieser Stelle setzte Kennedy am Wochenende zu einer Kritik an, die wohl auf dieser politischen Sachebene zwischen den USA und Deutschland einmalig sein dürfte.

„Ich habe erfahren, dass mehr als 1000 deutsche Ärzte und tausende von ihren Patienten mit Strafverfolgung und Bestrafung konfrontiert werden, weil sie Atteste zur Befreiung vom Tragen der Maske oder von der Coronaimpfung ausgestellt haben“, so Kennedy am Samstag in einem auf seinem Kanal auf der Plattform X veröffentlichten Video.

Und dann sagte der US-Gesundheitsminister:

„Wenn irgendeine Regierung Ärzte für die Beratung ihrer Patienten kriminalisiert, dann wird eine rote Linie überschritten, die freie Gesellschaften immer als heilig betrachtet haben.“

Kennedy forderte auch eine „klare, öffentliche Reaktion“ vonseiten Deutschlands. Die Reaktion kam auch, sozusagen: postwendend! Die Reaktion aus dem Bundesgesundheitsministerium sah so aus, wie sie aus einem Milieu, dessen Fähigkeit zur Einsicht und Selbstkritik bei null liegt, zu erwarten war. In einer Mitteilung von Warken heißt es:

„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich. In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen. Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde. Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“

Allein der Gebrauch des Begriffes „frei“ zeigt die gespaltene Zunge. Wenn es vonseiten des Gesundheitsministeriums heißt, Patienten seien „frei“ darin zu entscheiden, „welche Therapie sie in Anspruch nehmen“, wird das der Realität der Coronazeit nicht gerecht. Natürlich waren die Patienten dahingehend „frei“, dass sie sich der Coronaimpfung entziehen konnten – allerdings eben unter der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes und des Ausschlusses aus der Gesellschaft. Die Formulierung kommt damit einem Hohn gleich.

Und dass in Deutschland „grundsätzlich“ die „verfassungsrechtlich geschützte Therapiefreiheit“ gilt, hat weder Kennedy noch sonst jemand bestritten. Vom Grundsatz her gelten natürlich in Deutschland auch die Grundrechte. Doch Grundsätze stehen auf dem Papier. In der Coronazeit gab es einen Unterschied zwischen dem, was auf dem Papier stand, und der Realität des Faktischen. Grundsätzlich dienen die Grundrechte vor Übergriffen des Staates auf seine Bürger – faktisch hat der Staat Grundrechte in der Coronazeit suspendiert – basierend unter anderem auf einem angeblichen Fremdschutz der Coronaimpfung, der nie gegeben war.

Auch wenn es in der Erklärung von Warken heißt, es habe kein „Berufsverbot oder Geldstrafe“ für Ärzte gegeben, die nicht geimpft haben, ist das wohlfeil. Es geht um das knallharte Vorgehen gegen Ärzte, die ihre Patienten vor den Gefahren der Impfung schützen wollten und damit gegebenenfalls gegen Recht verstoßen haben. Es geht nicht um Berufsverbote von Ärzten, die nicht impfen wollten.

Die Erklärung aus dem Bundesministerium zeigt wie unter einem Brennglas das grundsätzliche Problem, unter dem die Aufarbeitung der Coronapolitik krankt: Die Verantwortlichen können oder wollen nicht verstehen. Es gibt keinerlei Einsicht und auch kein Interesse daran, den Konflikt zu befrieden. Andere Länder haben längst eine Amnestie gegenüber Verstößen im Zusammenhang mit der Coronapolitik erlassen. Die deutsche Regierung will die Strafverfolgung weiterhin durchziehen. Das kritisiert Kennedy.

Titelbild: Ringo Chiu/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Pressekonferenz zum Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung von Jacques Baud: „Es reicht!“

12. Januar 2026 um 09:00

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Am 8. Januar stellten der Journalist Patrik Baab, die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen sowie die Friedensaktivistin Laura von Wimmersperg den internationalen Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung des in Belgien lebenden Schweizer Militäranalysten Jacques Baud vor. Dieser wurde von zahlreichen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Medien unterzeichnet. Die politische Breite der Unterzeichner reicht vom Vorsitzenden der DKP über prominente BSW-Vertreter bis zum ehemaligen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Auch der Politikwissenschaftler Prof. Dr. John J. Mearsheimer sowie der Pink-Floyd-Musiker Roger Waters setzten ihre Unterschrift unter den Aufruf. Die NachDenkSeiten kommentieren die Pressekonferenz in voller Länge.

Hintergrund

In ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee sowie des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes mit umfassenden Sanktionen belegt: Ein- und Ausreiseverbot aus dem EU-Raum, das heißt, er darf Belgien nicht mehr verlassen und alle seine Konten in der EU wurden blockiert. Begründung: Seine Analysen zur Entwicklung des Ukraine-Krieges stimmen nicht mit den etablierten Narrativen in der EU einher.

Unterzeichnen kann man den Aufruf hier: free-baud.org

Hier finden Sie den Aufruf „Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU“ im Wortlaut:

„Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.“

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a.D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Sebastian Bahlo, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brüssel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Max Blumenthal, Journalist und Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic. Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus, California State University Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehem. Berater im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Historisches Institut, Universität Montreal, Kanada
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B. Sc., Hobart, Australien
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a.D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star, USA
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler, Universität Südostnorwegen
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slowakei
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Kanada
  • Dr. Renate Dillmann, Bochum
  • Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
  • Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
  • Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Heike Egner, Immunbiologin
  • Ralf Eger, Filmemacher, München
  • Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
  • Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bukarest
  • Thomas Fazi, Autor, Italien
  • Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
  • Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatssekretär im BMF
  • Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
  • Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
  • Thomas Fasbender, Journalist
  • Dr. Markus Fiedler, Soziologe
  • Marcel Fischer, Radio Marabu
  • David C. Fisher, Houston, Texas, USA
  • Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Schweiz
  • Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockholm
  • Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
  • Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
  • Harald Friese, Historiker, Köln
  • Elena Fritz, geopolitische Analystin
  • George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, UK
  • Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
  • Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
  • Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
  • Magda von Garrel, Politologin und Autorin
  • J. R. Gipple, Des Moines, Iowa, USA
  • Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
  • Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, USA
  • Hans-Wolff Graf, Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Vermögensverwalter und Journalist
  • Urs Graf, Psychologe, Sirnach, Schweiz
  • Tilo Gräser, Journalist, Berlin
  • Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Norbert Häring, Publizist und Autor
  • Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies, USA
  • Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor MPI für ethnologische Forschung
  • Klaus Hartmann, Präsident der Weltunion der Freidenker
  • Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
  • Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
  • Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, USA
  • Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
  • Elisabeth Hills, Memphis, Tennessee, USA
  • Diana Hohenthal, Kunstmanagerin und Kuratorin
  • Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
  • Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
  • Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist und Verleger
  • Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
  • Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
  • Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm
  • Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
  • Markus J. Karsten, Verleger, Westend-Verlag
  • Alexander King, MdA, BSW
  • Dr. Lasha Kazradze, International Relations Analyst, Georgien
  • Leo Keller, Managing Director, Blue Ocean SWS GmbH, Zürich
  • Friedhelm Klinkhammer, Jurist
  • Marcus Klöckner, Journalist und Autor
  • Lucy Komisar, Investigative Journalist, New York, USA
  • Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
  • Volker Krannich, Projektmanager i.R.
  • Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
  • Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaftler, Humboldt-Universität i.R.
  • Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
  • Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
  • Markus Kompa, Fachanwalt für Medienrecht
  • Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
  • Generalmajor a.D. Dennis Laich, US Army
  • Dr. Anatol Lieven, Direktor Eurasien-Programm, Quincy Institute, USA
  • Andrew Lowenthal, Gründer und CEO liber-net, Australien
  • Prof. Dr. Pascal Lottaz, Universität Kyoto, Japan
  • Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
  • Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
  • Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
  • Gisela Liebe, Dipl.-Sozialwirtin, Schweiz
  • Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
  • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BfV a.D.
  • Aaron Maté, Journalist, Kanada
  • Ray McGovern, CIA-Analyst i.R., USA
  • Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
  • Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
  • Ursula Mathern, Merxheim
  • Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
  • Stefania Maurizi, Journalistin, Rom
  • Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava
  • Dr. Krishen Mehta, Yale University, USA
  • Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
  • Antje Meyen, Journalistin, München
  • Steven Milosevski, Sydney, Australien
  • Vernon Moat, Exeter, UK
  • Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist
  • Gisela von Mutius, Politologin
  • Hans-Reimar von Mutius, Politologe
  • Peter Mertens, Generalsekretär PVDA, Belgien
  • Oberstleutnant a.D. Peter Misch, Verleger
  • Albrecht Müller, Gründer Nachdenkseiten
  • Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
  • Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm
  • Agneta Norberg, ehem. Vorsitzende Friedensrat Schweden
  • Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
  • Stephan Ossenkopp, Publizist
  • Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
  • Prof. Dr. Nikolai Petro, University of Rhode Island, USA
  • Didier Pfirter, Botschafter a.D., Schweiz
  • Prof. Dr. Theodore A. Postol, MIT, USA
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  • Éva Péli, Journalistin, Berlin
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  • Scott Ritter, ehem. UN-Waffeninspektor, USA
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  • Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor
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  • Torsten Rexin, stellv. Vorsitzender Deutsch-Russische Freundschaft
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  • Jesús Rodríguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune
  • Coleen Rowley, FBI Special Agent a.D., USA
  • Dr. Werner Rügemer, Publizist
  • Darryl Rush, Singer-Songwriter, USA
  • Theo Russell, Vorsitzender New Communist Party, UK
  • Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, UK
  • Michael von der Schulenburg, MdEP
  • Vizeadmiral a.D. Kay-Achim Schönbach
  • Gabriel Shipton, The Information Rights Project
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  • Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Max-Planck-Institut
  • Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, USA
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  • Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller
  • Anette Sorg, Nachdenkseiten
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  • Achim Winter, Journalist und Satiriker
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Titelbild: Valeri Schiller

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Boehme-Neßler im Interview: „Deutschland ist auf dem Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat“

12. Januar 2026 um 08:00

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„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.

Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler, mit Ihrem aktuellen Buch „Angst-Politik“ legen Sie den Finger in die Wunde des Grundgesetzes. Sagen Sie uns: Was passiert in Deutschland?

Volker Boehme-Neßler: Deutschland ist auf einem unguten Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die auf der Menschenwürde basiert und die den Menschen weitgehende Freiheiten garantiert. Seit Corona ist der Respekt für diese Verfassung verloren gegangen. Die Politik agiert immer wieder so, als ob das Grundgesetz nur gilt, wenn es gerade passt. Das ist fatal: Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde. Ein zweites Problem ist aus meiner Sicht: Die Politik hat auch den Respekt vor den Bürgern verloren. Nur so lässt sich erklären, wie sie immer wieder den Willen der Mehrheit ignoriert. Die politische Agenda in der Berliner Blase sieht viel zu oft völlig anders aus, als es sich die politische Mehrheit wünscht. Und wenn die Bürger das kritisieren, werden sie wegen Kleinigkeiten von Spitzenpolitikern angezeigt oder mit völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen eingeschüchtert. In einer echten Demokratie braucht die Politik ein Mindestmaß an Demut vor dem Souverän, dem Volk. Demokratische Demut kann ich im Augenblick immer weniger sehen.

Ihr Buch bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen der Coronazeit und heute, zwischen den grundgesetzlichen Verwerfungen von damals und dem Agieren der Politik heute. Sehen Sie eine Verbindungslinie zwischen den Auswüchsen der Coronapolitik und den aktuellen Entwicklungen?

Ja, die sehe ich tatsächlich. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund. In der Coronazeit ist der Respekt vor der Verfassung und den Grundrechten verloren gegangen. In der Krise war die Verfassung – man muss es so deutlich sagen – plötzlich mehr oder weniger irrelevant. Es war schockierend zu sehen, wie massenhaft Freiheiten eingeschränkt wurden, ohne dass die Politik Zweifel hatte oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mäßigend eingegriffen hätte. Das hat Spuren hinterlassen. Die Verfassung hat – nach meiner Beobachtung – nicht mehr denselben Stellenwert wie vor Corona – sowohl bei den Politikern als auch bei den Bürgern. Und ich sehe eine zweite, unselige Kontinuität seit Corona. Die Politik kommuniziert nicht auf Augenhöhe mit den Bürgern. Das wäre in einer funktionierenden Demokratie aber zwingend nötig. Die Politiker setzen immer wieder auf Angst als Mittel der Politik. Das begann während Corona mit dem berüchtigten „Angst-Papier“ aus dem Innenministerium während der Anfangszeit der Pandemie. Und es geht jetzt weiter mit vielfältigen Ängsten, die die Politik immer wieder schürt: Angst vor dem Klimawandel, vor der russischen Militärmacht, die Angst vor „Rechts“… Das ist fatal. In einer Demokratie darf Angst kein Mittel der Politik sein.

Im Allgemeinen gilt Rechtssicherheit als Merkmal eines stabilen Landes. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Unternehmer in ein Land der Dritten Welt geht, mag es gewisse Vorteile geben – aber auch viele Unsicherheitsfaktoren, sprich: Was heute Gesetz ist, kann morgen schon zu seinem Nachteil geändert sein. Wie ist das bei uns? Bei uns gibt es die Rechtsprechung in der Breite, an den Gerichten quer durch das Land, es gibt das Grundgesetz samt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter. Aber irgendetwas stimmt nicht mehr, oder?

Ja, seit Corona hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Bürger haben viel Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz verloren. Die Erfahrung während Corona war: Karlsruhe ist nicht der Hüter der Verfassung, der es sein sollte. Das Verfassungsgericht hat viel zu viele der überzogenen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen Coronamaßnahmen kritiklos akzeptiert. Die Richter in Karlsruhe haben keine „roten Linien der Freiheit“ gezogen, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt hätte. Und das gilt auch für die anderen Gerichte in ähnlicher Weise. Es war kein Verlass auf den Rechtsstaat in dieser Krisenzeit. Früher war es ein geflügeltes Wort: „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – und spätestens dort finde ich Gerechtigkeit. Das würden heute viel weniger Bürger sagen, nach den Erfahrungen der Coronazeit. Da hat eine tiefe Erschütterung stattgefunden.

Es gibt in Ihrem Buch einen bemerkenswerten Satz, der ganz schlicht geschrieben ist. Sie sagen: „Angstpolitik ist nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz vereinbar.“ Lassen Sie uns über diese Angstpolitik sprechen. In der Coronazeit war sie allgegenwärtig. Können Sie diese derzeit auch beobachten?

Nach aktuellen Umfragen hat knapp die Hälfte der Bürger Bedenken, ihre Meinung frei zu äußern. Für eine Demokratie ist das ein katastrophaler Wert. Das sind Auswirkungen der Angstpolitik. Während der Coronazeit ist es unheilvolle Normalität geworden, Angst zu verbreiten. Die Politik hat immer wieder Ängste geschürt; die meisten Medien haben willig mitgemacht. Wer kritisch war oder Meinungen abseits des Mainstreams äußerte, wurde ganz schnell stigmatisiert und ausgegrenzt. Stigmatisieren und ausgrenzen – das weckt Urängste im Menschen. Seit Corona geht das einfach weiter. Wer sich kritisch mit dem Meinungsmainstream auseinandersetzt, wird als rechts diffamiert, persönlich herabgesetzt und ausgegrenzt. Kritik an Spitzenpolitikern wird völlig unverhältnismäßig geahndet: Für freche Memes gibt es nicht selten Hausdurchsuchungen. Dabei lebt Demokratie von der Kritik, von der Meinung, die der Mehrheit widerspricht. Und natürlich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in der Verfassung. Trotzdem erstatten Spitzenpolitiker Hunderte, teilweise über 1.000 Strafanzeigen wegen kritischer Bemerkungen, von denen sie sich beleidigt fühlen. Natürlich schüchtert das dann weiter ein. Die Traumata der Pandemiezeit werden immer wieder auf neue aktualisiert. Das ist Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört.

In welchem Zusammenhang stehen die Würde des Menschen, des Staatsbürgers und eine Politik der Angst?

Angstpolitik verletzt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert in unserem Rechtssystem. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz, das in Artikel 1 ganz prägnant formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde wird immer dann verletzt, wenn der Staat einen Menschen als Objekt behandelt, nicht als individuelles Subjekt mit eigenem Willen. Einen Menschen einzuschüchtern, in Angst zu versetzen, macht genau das: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Manipulationen, zum leicht zu beeinflussenden Untertanen. Das Grundgesetz will aber selbstbewusste Bürger mit Zivilcourage, keine eingeschüchterten Untertanen. Das hat die Politik völlig aus dem Blick verloren.

Vor Kurzem hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs Angela Merkel eine Goldmedaille verliehen. Es ging um die Würdigung der Coronapolitik der Ex-Kanzlerin. Bei einer Rede sagte Merkel: „Wir haben von den Menschen verlangt, sich nicht menschlich zu verhalten (…).“

Wir haben also eine Angstpolitik, wir sehen ein Problem in Bezug auf die Würde, und da ist nun das Eingeständnis der Kanzlerin, wonach ihre Politik von den Bürgern ein nicht menschliches Verhalten verlangt habe. Mit anderen Worten: Es geht um eine Politik der Unmenschlichkeit. Wie sehen Sie das? Was macht dieser Satz mit Ihnen?

Er macht mich fassungslos. Und er belegt – ebenso wie das schon erwähnte Angstpapier aus dem Innenministerium –, dass die Angstpolitik kein Zufall war: Die Merkel‘sche Coronapolitik zielte darauf, die Menschen in Angst zu versetzen – damit sie den Anordnungen der Regierung ohne Kritik einfach folgen. Das war durch und durch autoritär und undemokratisch. Der demokratische Ansatz wäre gewesen: Merkel kommuniziert offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern, welche Gefahren es gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welchen Preis man zahlen will. Und der Satz zeigt auch: Die Akteure von damals haben keine Spur von Unrechtsbewusstsein. Sie bescheinigen sich gegenseitig immer wieder: Wir haben alles richtig gemacht. Einsicht, Selbstkritik oder gar Reue? Undenkbar für Merkel und die anderen. Das macht es schwer, die Folgen dieser Angstpolitik aufzuarbeiten.

Auf dem Reißbrett lassen sich die verschiedenen Säulen der Demokratie und die unterschiedlichen Teilbereiche des Staates wunderbar trennen. Die Realität sieht oft anders aus. In der Theorie steht da die Politik und hier das Recht. Beide sind voneinander getrennt. Entweder gibt es keinen Einfluss, oder aber, wenn es Einfluss gibt, läuft er ins Leere, denn: Die Justiz ist ja schließlich weltanschaulich neutral, unabhängig und objektiv. Wie sieht die Realität aus?

Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Coronazeit hat das Verhalten der Justiz insgesamt geprägt. Das ist kein Wunder; Karlsruhe ist ja die oberste Instanz. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sieht eine eindeutige Aufgabe für die Justiz vor: Sie kontrolliert unabhängig und kritisch die anderen Staatsgewalten. Das hätte das Bundesverfassungsgericht machen müssen. Es hätte unabhängig und kritisch prüfen müssen, ob die Coronamaßnahmen der Regierung und die Gesetze, die das Parlament gemacht hat, den Anforderungen der Verfassung entsprechen. Es hätte der Regierung in den Arm fallen dürfen und ihr verfassungsrechtliche „rote Linien“ ziehen müssen. Kritische Distanz zur Regierung wäre dafür zwingend notwendig gewesen. Das Gericht hat sich stattdessen eine andere Rolle gesucht. Es hat sich als juristische Unterstützung der Politik in Zeiten der Krise verstanden. Statt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung gab es einen Schulterschluss zwischen Justiz und Exekutive. Symbolisch verdichtet zeigt sich das im berüchtigten Abendessen der Richter mit der Merkel-Regierung im Kanzleramt im Spätsommer 2021 wenige Wochen vor der Entscheidung des Gerichts zur Bundesnotbremse. Gemeinsame Abendessen fördern Nähe und Vertrautheit. Ein Gericht braucht aber kritische Distanz, um unvoreingenommen urteilen zu können. Nicht ohne Grund gibt es deshalb die Regel: Befangene Richter sind vom Prozess auszuschließen. Das gilt nicht für das Bundesverfassungsgericht? Hier ist viel Vertrauen in eine unabhängige und unparteiische Justiz verspielt worden.

Gerade kam eine Nachricht raus, wonach immer mehr Bürger dem Bundesverfassungsgericht nicht vertrauen. 2021 gaben 81 der Bürger bei einer Umfrage an, dem hohen Gericht zu vertrauen, aktuell sind es noch 63 Prozent. Würden Sie das Ergebnis für uns einordnen?

Von 81 Prozent auf 63 Prozent innerhalb von vier Jahren – das ist ein krasser Absturz. Die Umfrage belegt, wie viel Vertrauen das Gericht in der Coronakrise verspielt hat. Und der Vertrauensverlust geht ja auch nach Corona weiter. Die Bürger nehmen Karlsruhe nicht mehr als das Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat wahr. Das hat einen guten Grund: Karlsruhe war nicht der überzeugende Hüter der Verfassung, als es wirklich darauf ankam. Das haben natürlich auch die Bürger gemerkt. Es braucht viele klare und mutige Urteile, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Von selbst geht das nicht.

Würden Sie Ihre Kernkritikpunkte an der Justiz bitte kurz zusammenfassen?

Die Justiz im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen waren zu sehr bemüht, die Regierung während der Coronazeit zu unterstützen. Sie hatten regelrecht Angst, Pandemiemaßnahmen der Behörden aus rechtlichen Gründen zu stoppen. Dachten sie wirklich, ihnen werden Coronatote zur Last gelegt, wenn sie manche Coronaregelungen aufheben? Im Zweifel für den autoritären Kurs, war die Devise. Das war falsch. Die rechtsstaatliche Linie wäre selbstverständlich gewesen: Rechtswidrige Maßnahmen werden aufgehoben. Die Justiz hätte die Bürger vor den autoritären Auswüchsen der Regierung schützen müssen. Ihre Aufgabe ist der Rechtsschutz – der Schutz durch Recht.

Nun ist da die Justiz und da ist die Politik. Es gibt auch noch die Gesellschaft. Sie sprechen in Ihrem Buch davon, dass die Gesellschaft nach Corona regelrecht „vergiftet“ sei. Sehen Sie die Möglichkeit einer Entgiftung?

Wenn man sich die Post-Corona-Gesellschaft anschaut, sieht man viel Verbitterung, Einschüchterung, Aggression und Misstrauen. Eine aktuelle Studie des renommierten Rheingold-Instituts belegt das. 89 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass unsere Gesellschaft gespalten und ein gemeinsames Wir-Gefühl verloren gegangen ist. Kaum weniger, nämlich 84 Prozent sagen: Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gehen kaum noch aufeinander zu. Fast drei Viertel der Bevölkerung, nämlich 74 Prozent, haben heute weniger Vertrauen in andere Menschen als früher. Wir haben ein Problem. Denn für eine Gesellschaft, die sich als offene und pluralistische und freie Demokratie versteht, sind das alarmierende Zahlen. Das meine ich, wenn ich sage, dass die Gesellschaft seit Corona regelrecht vergiftet ist.

Wir brauchen dringend eine Versöhnung der Gesellschaft. Das wäre – um im Bild zu bleiben – die Entgiftung. Eine Versöhnung halte ich für möglich, aber sie ist sehr schwer. Denn sie setzt zuallererst eine vollständige und schonungslose Aufarbeitung der Coronapolitik voraus. Sie muss auch Täter und Opfer benennen. Sie muss klar sagen, wo, wann und wem Unrecht geschehen ist. Das Unrecht muss– soweit es überhaupt möglich ist – wiedergutgemacht werden. Ein Amnestiegesetz ist deshalb unbedingt nötig. Das wäre immerhin ein Anfang auf dem langen Weg zur Versöhnung. Ob die Entgiftung gelingen kann? Ich bin skeptisch, aber hoffnungsvoll.

Lesetipp: Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik: Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. München 2025, Europa Verlag, gebundene Ausgabe, 160 Seiten, ISBN 978-3958906686, 24 Euro.

Titelbild: r.classen/shutterstock.com

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Bundesregierung verweigert Antwort: Auf welcher Quellen-Grundlage beruht Merz-Aussage zu Maduro und Venezuela?


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Das US-Justizministerium hat kurz vor der ersten Anhörung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro vor dem Bundesgericht in New York die Anklageschrift massiv überarbeitet und einen der zentralen Vorwürfe, dass Maduro Chef des Drogenkartells „Los Soles“ sei, zurückgenommen. Kanzler Merz hatte bei seiner ersten Stellungnahme zum US-Angriff ebenfalls auf die angeblich zentrale Rolle von Maduro und Venezuela im internationalen Drogengeschäft verwiesen. Gleichzeitig spricht das UN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) davon, dass Venezuela, sowohl was Drogentransfer als auch Drogenproduktion angeht, nur eine marginale Rolle spielt, insbesondere was den Export in die USA angeht. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, auf welcher Quellenlage der Kanzler seine diffamierende Aussage getroffen hat. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Einer der Hauptanklagepunkte des US-Justizministeriums gegen Nicolás Maduro, beruhend auf einer Anklageschrift von 2020, mit welcher auch die Bombardierung der Hauptstadt Caracas und drei weiterer Bundesstaaten sowie die Entführung des venezolanischen Präsidenten und seiner Frau Cilia Flores gerechtfertigt wurde, lautete, er sei Anführer des Drogenkartells Los Soles. In der Anklageschrift wird der Name des Kartells insgesamt 32-mal erwähnt:

„NICOLAS MADURO MOROS, der Angeklagte, half bei der Leitung und führte schließlich das Cártel de Los Soles, als er in Venezuela an Macht gewann. Unter der Führung von MADURO MOROS und anderen versuchte das Cártel de Los Soles nicht nur, seine Mitglieder zu bereichern und ihre Macht zu stärken, sondern auch, die Vereinigten Staaten mit Kokain zu „überfluten” und den Konsumenten in diesem Land die schädlichen und suchterzeugenden Wirkungen der Droge zuzufügen.

Während die meisten Drogenhandelsorganisationen in Süd- und Mittelamerika versucht haben, sich aus ihrer Rolle als Importeure von Betäubungsmitteln in die Vereinigten Staaten zurückzuziehen, um einer Strafverfolgung in den USA zu entgehen, hat das Cártel de Los Soles unter der Führung von MADURO MOROS und anderen es sich zur Aufgabe gemacht, Kokain als Waffe gegen Amerika einzusetzen und so viel Kokain wie möglich in die Vereinigten Staaten zu importieren.

Doch kurz vor dem ersten Anhörungstermin von Maduro vor dem Bundesgericht in New York am 5. Januar, also in dem Moment, als die Vorwürfe gerichtsfest sein mussten, ließ das US-Justizministerium die Anklageschrift massiv überarbeiten und nahm den Hauptvorwurf, Maduro sei Chef des Drogenkartells Los Soles komplett zurück und relativierte zudem die Existenz des Kartells. Und statt 32-mal wird es in der aktuellen Anklageschrift nur noch 2-mal und dies eher nebenbei erwähnt:

NICOLÁS MADURO MOROS. Der Angeklagte – wie vor ihm der ehemalige Präsident Chávez – beteiligt sich an einer Kultur der Korruption, in der sich mächtige venezolanische Eliten durch Drogenhandel und den Schutz ihrer Partner, der Drogenhändler, bereichern, und trägt zu deren Fortbestehen bei. Die Gewinne aus diesen illegalen Aktivitäten fließen an korrupte Zivilisten, Militärs und Geheimdienstmitarbeiter, die in einem Patronagesystem operieren, das von den Spitzen der Hierarchie, dem sogenannten Cártel de Las Soles oder Kartell der Sonnen, geleitet wird – eine Anspielung auf das Sonnenabzeichen, das auf den Uniformen hochrangiger venezolanischer Militärs angebracht ist.

Venezuela liegt in einer für Drogenhändler geografisch günstigen Lage, mit Zugang zum Karibischen Meer im Norden über mehrere große Häfen und Zugang zu den Bergregionen Kolumbiens im Westen, wo Kokapflanzen angebaut und in Dschungellaboren zu einem Großteil des weltweiten Kokainangebots verarbeitet werden. Ab etwa 1999 wurde Venezuela zu einem sicheren Hafen für Drogenhändler, die bereit waren, für Schutz und Unterstützung korrupter venezolanischer Zivil- und Militärbeamter zu zahlen, die außerhalb der Reichweite der kolumbianischen Strafverfolgungsbehörden und Streitkräfte operierten, die durch die Anti-Drogen-Hilfe der Vereinigten Staaten unterstützt wurden.

Die New York Times titelte dazu „Justizministerium zieht Behauptung zurück, dass Venezuelas „Cartel de los Soles“ eine tatsächliche Gruppe ist“ und führte weiter aus:

„Während die alte Anklageschrift 32 Mal auf das Kartell „Cartel de los Soles” Bezug nimmt und Herrn Maduro als dessen Anführer bezeichnet, wird dieses Kartell in der neuen Anklageschrift zweimal erwähnt und es wird gesagt, dass er, wie sein Vorgänger Präsident Hugo Chávez, an diesem Patronagesystem beteiligt war, es aufrechterhielt und schützte.“

Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte in seiner ersten Stellungnahme zum US-Angriff gegen das südamerikanische Land mit 150 Kampfflugzeugen, darunter schweren B-1-Bombern und der anschließenden Entführung des Präsidenten und seiner Frau Folgendes:

„Nicolás Maduro hat sein Land ins Verderben geführt. Die letzte Wahl wurde gefälscht. Die Präsidentschaft haben wir – wie viele andere Staaten auf der Welt – daher nicht anerkannt. Maduro spielte in der Region, mit unseligen Allianzen weltweit und durch die Verstrickung Venezuelas in das Drogengeschäft eine problematische Rolle.“

Die Vereinten Nationen widersprechen der Darstellung von Trump und Merz

Doch im Gegensatz zur Darstellung von Merz kommen alle UN-Organisationen, die mit Drogenbekämpfung zu tun haben, zu dem Schluss, dass Venezuela nur ein marginaler Ort für Drogentransfer in die USA ist. Das liegt unter anderem daran, dass Venezuela keinen Zugang zum Pazifik hat und der Großteil des Kokain-Exports in die USA über die Pazifikhäfen Ecuadors und Kolumbiens verläuft und auf dem Landweg über Mexiko. Dies bestätigt auch der aktuelle UN-Drogenbericht 2025.

Der Bericht erwähnt Venezuela nur am Rande und stellt kurz fest, dass nur ein minimaler Teil der kolumbianischen Drogenproduktion auf dem Weg in die USA und nach Europa durch das Land transportiert wird. Venezuela hat sich laut dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) als Gebiet behauptet, das frei von Anbau von Kokablättern, Marihuana und ähnlichen Produkten sowie von der Präsenz internationaler krimineller Kartelle ist. Nur fünf Prozent der kolumbianischen Drogen werden über Venezuela transportiert. Um diese Zahl in die richtige Perspektive zu rücken: Im Jahr 2018 wurden 210 Tonnen Kokain durch Venezuela transportiert, während Kolumbien 2.370 Tonnen – zehnmal so viel – und Guatemala 1.400 Tonnen produzierten oder verkauften.

Dazu erklärte der langjährige UNODC-Leiter Pino Arlacchi jüngst in einem Beitrag, der auch auf den NachDenkSeiten veröffentlicht wurde:

„Ja, Sie haben richtig gelesen: Guatemala ist ein siebenmal wichtigerer Drogenkorridor als der angeblich so gefürchtete bolivarische „Drogenstaat”. Aber niemand spricht darüber, weil Guatemala nur 0,01 Prozent der weltweiten Gesamtmenge der einzigen nicht-natürlichen Droge produziert, die Trump interessiert: Erdöl.“

Das „Cártel de los Soles” ist eine Schöpfung der Fantasie Trumps. Es soll vom venezolanischen Präsidenten angeführt werden, wird aber weder im Bericht der weltweit führenden Anti-Drogen-Behörde noch in den Dokumenten einer europäischen Behörde oder fast keiner anderen Anti-Kriminalitäts-Behörde weltweit erwähnt. Nicht einmal in einer Fußnote.“

Es verwundert vor diesem Hintergrund nicht, dass Regierungssprecher Stefan Kornelius sich rundheraus verweigert darzulegen, auf welcher Faktengrundlage der Bundeskanzler seine diffamierenden Äußerungen gegenüber Maduro und Venezuela in Bezug auf die „Verstrickungen in das Drogengeschäft“ getätigt hat.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 7. Januar 2026

Frage Warweg

Das US-Justizministerium hat kurz vor der ersten Anhörung des venezolanischen Präsidenten vor dem Gericht in New York die Anklageschrift massiv überarbeitet und einen der zentralen Vorwürfe, dass Maduro Chef des „Cartel de los Soles“ sei, zurückgenommen.

Jetzt hatte auch Kanzler Merz in seiner ersten Stellungnahme auf die angeblich zentrale Rolle von Maduro im Drogengeschäft verwiesen und das zumindest implizit als Rechtfertigung für den US-Angriff genutzt. Da auch alle UN-Organisationen, die mit Drogenbekämpfung zu tun haben, Venezuela nur als marginalen Ort im Drogentransfer und bei Drogenproduktion quasi als inexistent bewerten -das hat zum Beispiel UNODC entsprechend berichtet -, würde mich interessieren, auf welcher konkreten Quellenlage denn der Kanzler zu seiner Aussage gekommen ist. Hat er da einfach die US-Darstellung, die bis dato galt, übernommen, oder hat die Bundesregierung dazu eigene Erkenntnisse?

Regierungssprecher Kornelius

Ich muss mich gegen das Framing in Ihrer Frage wehren, weil der Kanzler das so nicht gesagt hat.

Zusatz Warweg

Doch, das hat er so gesagt.

Kornelius

Sie haben „implizit“ gesagt. Das ist, glaube ich, Ihre Wertung.

Zuruf Warweg
Ja, aber trotzdem bleibt der …

Kornelius

Sie haben eben „implizit“ gesagt. Das war nicht wörtlich, oder?

Zusatz Warweg

Da habe ich ihn vielleicht ein kleines …

Aber das ändert nichts an meiner eigentlichen Frage, die Sie bitte beantworten, auf welcher Daten- bzw. Faktengrundlage der Kanzler zu dieser Aussage gekommen ist.

Vorsitzende Welty

Wollen wir hier höflich miteinander umgehen?

Zuruf Warweg

Das sind wir doch. – Herr Kornelius lächelt nach wie vor.

Vorsitzende Welty

Ich lächle auch.

Zuruf Warweg

Die Antwort, Herr Kornelius! – Nur weil ich implizit gesagt habe, negiert das noch nicht Ihre …

Kornelius

Entschuldigen Sie wirklich, ich möchte auch um einen höflichen Ton bitten. Sie haben gesagt „implizit“, und ich habe gesagt: Der Kanzler hat es nicht so gesagt. Das ist die Antwort. Sie haben unterstellt, dass der Kanzler gesagt habe, Maduro sei wegen Drogenvergehen verhaftet worden. Das hat der Kanzler nicht gesagt. Das können Sie gerne so insinuieren, aber das hat er nicht so gesagt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 07.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU

08. Januar 2026 um 10:12

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Es folgt ein Aufruf zugunsten von Jacques Baud, den eine große Zahl von engagierten Menschen unterzeichnet hat. Hier ist auch der Link zum Aufruf: free-baud.org.

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

Erstunterzeichner:

Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
Eva Maria Adler, Unternehmerin
Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
Hauptmann a.D. Ralf Anders, Projektmanager
Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
Volker Braun, Schriftsteller
Sebastian Bahlo, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
Cécile Barbier, Brüssel
Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
Hans Bauer, Rechtsanwalt
Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
Volker Bräutigam, Journalist und Autor
Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
Jon Brown, Drehbuchautor, USA
Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
Max Blumenthal, Journalist und Dokumentarfilmer, USA
Oberstleutnant i. G. a. D. Lic. Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus, California State University Channel Islands, USA
Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
Michael Brie, Philosoph, Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung
James W. Carden, Journalist und Autor, ehem. Berater im US-Außenministerium, USA
Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Historisches Institut, Universität Montreal, Kanada
Richard Carter, Lehrer, USA
Robert Cibis, Journalist, Berlin
Hugo M. Connery, B. Sc., Hobart, Australien
Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
Daniela Dahn, Schriftstellerin
Oberstleutnant a.D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star, USA
Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler, Universität Südostnorwegen
Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slowakei
Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Kanada
Dr. Renate Dillmann, Bochum
Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
Prof. Dr. Heike Egner, Immunbiologin
Ralf Eger, Filmemacher, München
Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bukarest
Thomas Fazi, Autor, Italien
Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatssekretär im BMF
Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
Thomas Fasbender, Journalist
Dr. Markus Fiedler, Soziologe
Marcel Fischer, Radio Marabu
David C. Fisher, Houston, Texas, USA
Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Schweiz
Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockholm
Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
Harald Friese, Historiker, Köln
Elena Fritz, geopolitische Analystin
George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, UK
Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
Magda von Garrel, Politologin und Autorin
J. R. Gipple, Des Moines, Iowa, USA
Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, USA
Hans-Wolff Graf, Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Vermögensverwalter und Journalist
Urs Graf, Psychologe, Sirnach, Schweiz
Tilo Gräser, Journalist, Berlin
Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
Christoph Hein, Schriftsteller
Norbert Häring, Publizist und Autor
Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies, USA
Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor MPI für ethnologische Forschung
Klaus Hartmann, Präsident der Weltunion der Freidenker
Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, USA
Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
Elisabeth Hills, Memphis, Tennessee, USA
Diana Hohenthal, Kunstmanagerin und Kuratorin
Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist und Verleger
Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm
Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
Markus J. Karsten, Verleger, Westend-Verlag
Alexander King, MdA, BSW
Dr. Lasha Kazradze, International Relations Analyst, Georgien
Leo Keller, Managing Director, Blue Ocean SWS GmbH, Zürich
Friedhelm Klinkhammer, Jurist
Marcus Klöckner, Journalist und Autor
Lucy Komisar, Investigative Journalist, New York, USA
Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
Volker Krannich, Projektmanager i.R.
Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaftler, Humboldt-Universität i.R.
Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
Markus Kompa, Fachanwalt für Medienrecht
Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
Generalmajor a.D. Dennis Laich, US Army
Dr. Anatol Lieven, Direktor Eurasien-Programm, Quincy Institute, USA
Andrew Lowenthal, Gründer und CEO liber-net, Australien
Prof. Dr. Pascal Lottaz, Universität Kyoto, Japan
Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
Gisela Liebe, Dipl.-Sozialwirtin, Schweiz
Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BfV a.D.
Aaron Maté, Journalist, Kanada
Ray McGovern, CIA-Analyst i.R., USA
Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
Ursula Mathern, Merxheim
Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
Stefania Maurizi, Journalistin, Rom
Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava
Dr. Krishen Mehta, Yale University, USA
Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
Antje Meyen, Journalistin, München
Steven Milosevski, Sydney, Australien
Vernon Moat, Exeter, UK
Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist
Gisela von Mutius, Politologin
Hans-Reimar von Mutius, Politologe
Peter Mertens, Generalsekretär PVDA, Belgien
Oberstleutnant a.D. Peter Misch, Verleger
Albrecht Müller, Gründer Nachdenkseiten
Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm
Agneta Norberg, ehem. Vorsitzende Friedensrat Schweden
Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
Stephan Ossenkopp, Publizist
Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
Prof. Dr. Nikolai Petro, University of Rhode Island, USA
Didier Pfirter, Botschafter a.D., Schweiz
Prof. Dr. Theodore A. Postol, MIT, USA
Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
Vladimir Palko, ehem. Innenminister, Slowakei
Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a.D.
Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
Doris und George Pumphrey, Berlin
Éva Péli, Journalistin, Berlin
Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm
Licia Ponno, Business Developer, Mailand
Scott Ritter, ehem. UN-Waffeninspektor, USA
Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor
Dr. Alexander Rahr, Osteuropa-Experte
Arnulf Rating, Kabarettist
Prof. Dr. Christopher Read, European History, UK
Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor
Dr. Günter Rexilius, Psychotherapeut
Torsten Rexin, stellv. Vorsitzender Deutsch-Russische Freundschaft
Steffi Rist, Unternehmerin
Jan Ristau, Rechtsanwalt und Publizist
Prof. Dr. Geoffrey Roberts, Historiker
Jesús Rodríguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune
Coleen Rowley, FBI Special Agent a.D., USA
Dr. Werner Rügemer, Publizist
Darryl Rush, Singer-Songwriter, USA
Theo Russell, Vorsitzender New Communist Party, UK
Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, UK
Michael von der Schulenburg, MdEP
Vizeadmiral a.D. Kay-Achim Schönbach
Gabriel Shipton, The Information Rights Project
Lord Robert Skidelsky, House of Lords, UK
Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Max-Planck-Institut
Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, USA
Peter Schindler, Rechtsanwalt, Wien
Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
Major a.D. Dr. Lothar Schröter, Militärhistoriker
Barbara Schwegler, Chirurgin, IPPNW
Prof. Bernd Seegers, Stadtplaner
Yves Smith, Financial Analyst
Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller
Anette Sorg, Nachdenkseiten
Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Autor
Oberfeldarzt d.R. Dr. Berthold Spahlinger
Peter Stevkov, stellv. Chefredakteur Marker.sk
Prof. Dr. Ola Tunander, PRIO, Norwegen
Rosalie Tyler Paul, USA
Raymond Unger, Schriftsteller und Künstler
Gert Ewen Ungar, Journalist
Ron Unger, US Marine Corps i.R.
Prof. Dr. mult. Dr. h.c. mult. László Ungvári
Gary Villapiano, Executive Producer
Erika Vögeli, Psychologin
Alexander Wallasch, Journalist
Roger Waters, Musiker
Elisabeth Fürstin zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee
Margot und Willy Wahl, Seniora.org
Prof. Dr. Harald Wallach, Psychologe
Dr. Bettina Warwitz, Medizinerin
Edelgard und Horst Weber, Landwirte
Dr. phil. Tatjana Weber
Kay Weir, Herausgeber
Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte
Julia Wille, Filmausstatterin
Dr. Volker Wirth, Wirtschaftswissenschaftler
Winfried Wolk, Künstler
Russell Woodward, Lehrer i.R.
Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a.D.
Wenzel, Musiker und Autor
Oberst a.D. Lawrence Wilkerson, USA
Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
Achim Winter, Journalist und Satiriker
Flavio von Witzleben, Journalist

(Auszug von RSS-Feed)
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