NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.
Ältere Beiträge

„Technofeudalismus“ – das Geschäftsmodell der Macht: Monopol, Risiko-Kapital und Plattformökonomie (Serie, Teil 2)

12. April 2026 um 12:00

Vorschau ansehen

Das Geschäftsmodell mancher Technologiekonzerne zielt nicht auf offene Märkte, sondern auf organisierte Abhängigkeit. Risiko-Kapital finanziert nicht Vielfalt, sondern Vorherrschaft. Netzwerkeffekte schaffen nicht mehr Wettbewerb, sondern versperren den Ausweg. Manche Plattformen vermitteln nicht neutral zwischen Angebot und Nachfrage, sondern verwandeln den Zugang zu Kunden, Öffentlichkeit, Arbeit und Wissen in private Befehlsgewalt. Das ist gefährlich für die Demokratie. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link.

  1. Monopol ist kein Ausrutscher, sondern Programm

    In der klassischen Wirtschaftstheorie gilt das Monopol als Ausnahme. Wettbewerb soll Konzentration verhindern, Innovation fördern. Im Silicon Valley hat sich das umgekehrt. Der Technologie-Unternehmer Peter Thiel formulierte:

    Wettbewerb ist für Verlierer.“

    Erfolgreiche Technologieunternehmen streben, so Thiels These, nicht Wettbewerb, sondern Monopol an. Wer digitale Infrastruktur kontrolliert, definiert Märkte, setzt Regeln und steuert den Zugang.

    Monopolkommission und WIK-Studie beschreiben digitale Plattformen als Gatekeeper („Torwächter“); die Monopolkommission nennt direkte und indirekte Netzwerkeffekte sowie Skalenvorteile als Treiber der Konzentration[1]. Der offene Markt bleibt Rhetorik, während Geschäftsmodelle auf dominante Plattformen zielen, die ganze Ökosysteme organisieren[2]. Der Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses bezeichnete Amazon als größten Online-Marktplatz der USA, auf den rund 70 Prozent aller Online-Marktplatzverkäufe entfallen.[3]

    Nancy Fraser weist darauf hin, dass solche Konzentration nicht nur ein ökonomisches, sondern ein Herrschaftsproblem ist. Wirtschaftliche Macht entscheidet, wer Zugang zu Ressourcen hat und wer ausgeschlossen wird. In digitalen Ökonomien betrifft das nicht nur Produktionsmittel, sondern Kommunikationsräume, Informationsflüsse und Infrastruktur. Plattformunternehmen organisieren Handel, Mobilität, Medien und Arbeitsvermittlung.

    Fraser beschreibt diese Dynamik „als Teil eines umfassenderen Strukturproblems moderner Ökonomien, als eine Gesellschaftsform, die es einer offiziell definierten Wirtschaft erlaubt, monetären Wert für Investoren und Eigentümer anzuhäufen, während sie den nicht-ökonomisch erworbenen Reichtum aller anderen verschlingt. Indem diese Gesellschaft diesen Reichtum den Konzernen auf dem Silbertablett serviert, lädt sie diese ein, sich an unseren kreativen Fähigkeiten und der Erde, die uns ernährt, zu laben – ohne die Verpflichtung, das Verbrauchte zu ersetzen oder die Schäden zu beheben.“[4]

    Eine entscheidende Rolle spielt das Finanzierungsmodell des Silicon Valley. Venture Capital („Risiko-Kapital“) wird als Motor von Innovation dargestellt, fungiert hier aber als Selektionsmaschine. In Plattformmärkten finanziert Risiko-Kapital meist nicht viele Konkurrenten, sondern rasche Skalierung und spätere Dominanz. Investoren akzeptieren oft jahrelange Verluste, solange die Aussicht auf eine monopolartige Position besteht. Uber und Amazon operierten lange mit Verlusten und bauten zugleich Marktanteile aus. Venture Capital fördert damit weniger Wettbewerb als einen ökonomischen Ausscheidungsprozess, an dessen Ende wenige Plattformen übrig bleiben.

  2. Plattformen sind keine normalen Unternehmen

    Nick Srnicek beschreibt Plattformunternehmen als ökonomische und politische Infrastruktur, die durch Datensammlung und Kontrolle digitaler Märkte neue Machtstrukturen schafft. Er schreibt, sie präsentierten sich oft als leere Räume für Interaktionen, verkörperten aber „in Wirklichkeit eine eigene Politik“.[5]

    Wer diese Infrastruktur kontrolliert, kontrolliert den Zugang zum Markt. Plattformbetreiber entscheiden, welche Anbieter sichtbar werden, welche Gebühren erhoben werden und wer teilnehmen darf. Im mobilen Ökosystem ist das greifbar: Der primäre Zugang zu Apps führt über Apple App Store und Google Play Store. Zugleich kontrollieren die Gatekeeper („Torwächter“) die Anwendungsprogrammierschnittstellen, sogenannte Application Programming Interfaces (APIs). Sie führen Review- und Genehmigungsverfahren durch und verschaffen gelisteten Apps über Kategorien, Rankings und Suchfunktionen Vorteile bei der Auffindbarkeit. Märkte verwandeln sich so in digitale Privaträume – mit Plattformkonzernen als Torwächtern einer Infrastruktur, ohne die Teilhabe kaum noch möglich ist.

    Ein Entwickler veröffentlicht eine Smartphone-App. Jede Installation läuft über den App Store. Nach der WIK-Studie ist dieser Store der Hauptzugangsweg zu Anwendungen; zugleich bleiben Entwickler auf Betriebssystem-Funktionen und APIs angewiesen. Jede Zahlung läuft über das Bezahlsystem des Gatekeepers; ein Teil des Umsatzes – oft bis zu 30 Prozent – geht automatisch an die Plattform. Die WIK-Studie[6] weist für große App-Stores Standardprovisionen von 30 Prozent aus; Ausnahmen liegen vor allem bei 15 Prozent für bestimmte Abonnementmodelle oder kleinere Entwickler.

    Ohne diesen Marktplatz gäbe es keinen Zugang zu den Nutzern; zudem erhöhen Listung, Ranking, Suche und das Vertrauen in die primären Stores die Auffindbarkeit gegenüber „Sideloading“ oder alternativen Stores deutlich. Der Entwickler betreibt sein Geschäft also auf einer Infrastruktur, deren Regeln ein privates Unternehmen festlegt.

    Diese Struktur wird durch Netzwerkeffekte verstärkt. In digitalen Plattformmärkten steigt der Wert eines Dienstes mit der Zahl seiner Nutzer. Je mehr Händler auf Amazon verkaufen, desto attraktiver wird die Plattform; je mehr Fahrer Uber nutzen, desto schneller finden Fahrgäste ein Fahrzeug. Die Monopolkommission nennt direkte und indirekte Netzwerkeffekte sowie Skalenvorteile als zentrale Treiber solcher Konzentration. Neue Wettbewerber haben es schwer, Nutzer zum Wechsel zu bewegen, solange sich die Mehrheit im dominierenden Netzwerk befindet. Märkte neigen dadurch zur Schließung; Wechselkosten und Lock-in-Effekte verstärken dies.

    Das Silicon Valley ist dabei nicht nur ein geografischer Ort, sondern ein dichtes institutionelles Netzwerk. Venture-Capital-Fonds, Technologieunternehmen, Universitäten und politische Institutionen sind eng verbunden. Investoren sichern sich Einfluss auf Unternehmensstrategien, Gründer behalten durch spezielle Aktienstrukturen langfristige Kontrolle. Unternehmen wie Meta oder Google werden bis heute von ihren Gründern dominiert. Es entstehen Abhängigkeiten zwischen Plattformen, Cloud-Infrastruktur, Datenzentren und Software-Ökosystemen. Der Erfolg einzelner Unternehmen ist daher Teil eines Netzwerks aus Kapital, Technologie und politischer Rahmensetzung, das bestimmte Geschäftsmodelle begünstigt.

  3. Aus Innovation wird Abschöpfung

    Mit dieser Entwicklung verändert sich die Logik wirtschaftlicher Wertschöpfung. Der französische Ökonom Cédric Durand argumentiert, dass Plattformunternehmen Einnahmen durch Kontrolle von Zugängen generieren. Unternehmen zahlen nicht nur für Dienstleistungen, sondern für Teilnahme an einem von der Plattform organisierten Markt. Händler auf Amazon zahlen Verkaufsprovisionen, Entwickler Gebühren im Apple-App-Store, Fahrer einen Teil ihrer Einnahmen an Uber.

    Im Hearing des US-Repräsentantenhauses wurde angegeben, dass Amazons Verkäufergebühren 2019 fast 60 Milliarden US-Dollar einbrachten, nachdem der durchschnittliche Gebührenanteil binnen fünf Jahren von 19 Prozent auf die eingangs erwähnte Standardprovision von 30 Prozent gestiegen war. Durand beschreibt das als Verschiebung hin zu grundherrenartigen Einnahmen, als „die Entfaltung räuberischer Beziehungen durch eine wachsende Diskrepanz zwischen Wertschöpfung und Aneignung […].“[7] Der Vorteil liegt nicht allein in Innovation, sondern in der Kontrolle über die Schnittstellen wirtschaftlicher Aktivität.

    Ein Händler verkauft Küchenprodukte über den Amazon Marketplace. Mit der Zeit steigen Gebühren für Versand, Lagerung und Werbung. Gleichzeitig erscheint ein ähnliches Produkt unter einer Eigenmarke der Plattform im Suchranking.

    Die Monopolkommission benennt diese Konstellation als typisches Risiko vertikaler Integration: Plattformbetreiber können Transaktionen Dritter beobachten, nachgefragte Produkte identifizieren, in den eigenen Handelsbestand übernehmen und eigene Angebote in der Produktsuche prominenter darstellen. Der Händler bleibt trotzdem auf Amazon.

    Im selben Hearing berichtete der Unterausschuss von 2,2 Millionen aktiven Amazon-Verkäufern; rund 37 Prozent von ihnen seien auf Amazon als alleinige Einkommensquelle angewiesen, und Händler beschrieben die Plattform als „the only show in town“. Die Plattform ist damit zugleich Marktplatz, Regulierer und Wettbewerber; in der Anhörung wurde zudem festgehalten, dass Amazon dieselben Drittanbieter intern als „internal competitors“ bezeichnete.[8]

    Yanis Varoufakis hat diese Entwicklung mit einer historischen Analogie beschrieben. Plattformen funktionieren zunehmend wie zentralisierte Zugangsordnungen. Unternehmen und Nutzer bewegen sich innerhalb digitaler Räume, die von Plattformbetreibern als Lehnsherren kontrolliert werden. Sie bestimmen Gebühren, Sichtbarkeit und Regeln. Dass Gatekeeper bei App-Stores APIs, Review-Verfahren, Vertriebswege und Auffindbarkeit kontrollieren und Handelsplattformen die eigene Angebote bevorzugen oder zusätzliche Leistungen bündeln können, ist in der WIK-Studie ausdrücklich beschrieben. Varoufakis spricht von „cloud rent“ – einer digitalen Grundpacht aus der Kontrolle über Cloud-Infrastruktur und Plattformmärkte. Die Analogie zum Feudalismus ist bewusst gewählt und verweist auf eine reale Verschiebung wirtschaftlicher Macht gleichsam vom „Leibeigenen“ zum Lehnsherren.

    Evgeny Morozov betont, dass diese Entwicklung kein naturwüchsiger Prozess ist. Die Dominanz großer Technologieplattformen ist auch Ergebnis politischer Entscheidungen. Staatliche Forschungsgelder, militärische Innovationsprogramme und eine lange Zeit schwacher Wettbewerbspolitik haben das Wachstum der digitalen Ökonomie ermöglicht; zugleich wurden Plattformmärkte über Jahre hinweg nur begrenzt reguliert. Morozov formuliert deshalb:

    „Ich behaupte nicht, dass Technofeudalismus unvermeidlich ist. […] Dies ist […] keine Notwendigkeit, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen, die heute getroffen wurden.

    Die heutige Struktur der Plattformökonomie ist somit nicht nur technologisch entstanden, sondern auch politisch gewollt.

  4. Warum das bereits eine Demokratiefrage ist

    Aus demokratietheoretischer Perspektive stellt sich die Frage, welche Folgen es hat, wenn zentrale Infrastrukturen von Kommunikation, Arbeit und Information in wenigen privaten Händen liegen. Nancy Fraser argumentiert, dass demokratische Gesellschaften auf eine gewisse Streuung wirtschaftlicher Macht angewiesen sind. Wenn Kommunikations-, Informations- oder Handelsinfrastrukturen von wenigen Plattformen kontrolliert werden, verschiebt sich das Gleichgewicht zwischen öffentlicher Kontrolle und privater Entscheidungsmacht.

    Diese Macht materialisiert sich zunehmend in neuen technologischen Ressourcen, jetzt in Form von KI-Anwendungen. Kate Crawford weist darauf hin, dass künstliche Intelligenz nicht nur aus Algorithmen besteht, sondern auch Infrastruktur, Industrie und Form der Machtausübung ist. Tatsächlich ist die Entwicklung großer KI-Systeme von wenigen Konzernen dominiert, die über Daten, Rechenkapazitäten und Cloud-Infrastrukturen verfügen.

  5. Ein Schlusskommentar

    Spätestens hier endet die harmlose Erzählung von Innovation, Komfort und digitalem Fortschritt, denn das Geschäftsmodell der Macht-„Eliten“ zielt nicht auf offene Märkte, sondern auf organisierte Abhängigkeit. Venture Capital finanziert nicht Vielfalt, sondern Vorherrschaft. Netzwerkeffekte schaffen nicht mehr Wettbewerb, sondern versperren den Ausweg.

    Die Monopolkommission beschreibt, wie direkte und indirekte Netzwerkeffekte, Skalenvorteile, Wechselkosten und Lock-in-Effekte Markteintritt und Anbieterwechsel erschweren können. Plattformen vermitteln nicht neutral zwischen Angebot und Nachfrage, sondern verwandeln den Zugang zu Kunden, Öffentlichkeit, Arbeit und Wissen in private Befehlsgewalt. Wer die Infrastruktur besitzt, setzt die Regeln – und kassiert dafür fortlaufend Tribut.

    Das ist nicht nur ökonomisch problematisch, es ist demokratisch höchst gefährlich. Denn eine Gesellschaft verliert ihre Selbstregierung nicht erst dann, wenn Parlamente entmachtet oder Wahlen abgeschafft werden. Die Anhörung des US-Repräsentantenhauses spricht von „critical arteries of commerce and communications“ und von einer Infrastruktur, von der unabhängige Händler, Entwickler und Produzenten beim Zugang zu Märkten und Nutzern abhängig werden. Die Gesellschaft verliert ihre Souveränität schon dann, wenn zentrale Bedingungen sozialer Teilhabe – Sichtbarkeit, Reichweite, Auffindbarkeit, Zahlungswege, Arbeitszugänge, Datenströme und technische Standards – von einer kleinen, kaum kontrollierten Eigentümer- und Investorenschicht bestimmt werden.

    Dann verschiebt sich Macht aus dem öffentlichen Raum in private Systeme, deren Regeln niemand gewählt hat und deren Logik niemand öffentlich rechtfertigen muss.

    Gerade darin liegt der feudalisierende Zug dieser Entwicklung. Nicht, weil die Gegenwart einfach ins Mittelalter zurückfiele, sondern weil sich erneut Herrschaftsverhältnisse aus Abhängigkeit, Zugangskontrolle und rentenartiger Abschöpfung verdichten. Der Nutzer bleibt scheinbar frei, der Händler formal selbstständig, der Entwickler nominell unternehmerisch, der Fahrer juristisch autonom – und doch hängen sie alle an Infrastrukturen, die sie nicht besitzen, nicht verstehen und nicht demokratisch kontrollieren. Die Bequemlichkeit der Plattformoberfläche verdeckt eine politische Realität: Aus Vermittlung wird Herrschaft, aus Marktposition wird soziale Disziplinierung, aus technischer Überlegenheit wird oligarchische Macht.

    Eines lässt sich schon jetzt sagen: Wo wenige Konzerne die digitalen Lebensadern von Wirtschaft, Kommunikation und Wissen kontrollieren, entsteht keine modernisierte Freiheit, sondern eine neue Form privatisierter Lehensherrschaft.

    Die Logik der Plattformökonomie endet jedoch nicht im Markt. Was als Geschäftsmodell der Macht durch Kontrolle über Zugänge, Daten und Infrastrukturen beginnt, setzt sich im nächsten Schritt im Staat fort. Die gleichen Mechanismen, die Märkte organisieren, beginnen nun, Verwaltung, Sicherheit und gesellschaftliche Ordnung selbst zu strukturieren. Davon aber mehr im dritten Teil der Serie.

Titelbild: Shutterstock AI Generator


[«1] Monopolkommission, Sondergutachten 68, S. 31–40; WIK

[«2] Zugangsentgelte in softwarebasierten Terminierungsmonopolen, S. IV–V

[«3] US House Judiciary Committee, Online Platforms and Market Power, Part 6, S. 2

[«4] Cannibal Capitalism – How Our System Is Devouring Democracy, Care, and the Planet

[«5] Srnicek, N. (2017): Platform Capitalism. Cambridge: Polity Press.

[«6] WIK, Zugangsentgelte in softwarebasierten Terminierungsmonopolen

[«7] Durand, Cédric – How_Silicon_Valley_Unleashed_Techno-feudalism: The unfolding of predatory relations through a growing disjunction

[«8] US House Judiciary Committee, Online Platforms and Market Power, Part 6, S. 115–116

(Auszug von RSS-Feed)

Zerfallsprodukte: „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ in Zeiten forcierter Kriegstüchtigkeit

11. April 2026 um 13:00

Vorschau ansehen

„Öffentlichkeit wandelt sich offenbar nicht nur, sondern sie zerfällt“, heißt es in einem Gastbeitrag, den die NachDenkSeiten an dieser Stelle veröffentlichen. Das Schlaglicht richtet sich auf die an Ostern bekannt gewordene Regelung im Wehrdienstgesetz, nach der sich Männer im Alter zwischen 17 bis 45 vor einer längeren Abwesenheit aus dem Land eine Genehmigung erteilen lassen müssen. „Wenn derartig öffentlich-relevante Rechts-Änderungen (…) kaum bekannt sind und erst recht nicht diskutiert werden, dann funktioniert diese Öffentlichkeit nicht (mehr) im Sinne einer informierten, idealerweise ‚aufgeklärten‘ Gesellschaft“, schreibt Christiane Voges.

„Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das … sofort, unverzüglich.“ Manche Antworten bleiben aktuell. Das Original stammt von SED-Politbüromitglied Günter Schabowski, gesagt um 18.53 Uhr am 9. November 1989. Und zwar auf journalistische Nachfrage, wann genau denn die neue DDR-Reiseregelung nun in Kraft trete. Es wurde der Abend von Grenzöffnung und Mauerfall.

Ganz ähnlich wie „sofort, unverzüglich“ hätte auch aktuell die Antwort lauten müssen, und zwar in einer öffentlich gerade äußerst relevanten Angelegenheit.

Wenn denn Regierungssprecher Stefan Kornelius (zuvor Ressortleiter Politik der Süddeutschen Zeitung) oder der Sprecher des Verteidigungsministeriums Michael Stempfle (zuvor Korrespondent im ARD-Hauptstadtstudio) zu Jahresbeginn journalistisch gefragt worden wären, wann eigentlich jene neue gesetzliche Regelung in Kraft trete, der zufolge deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren grundsätzlich eine Genehmigung der Bundeswehr „einzuholen haben“, wenn sie „länger als drei Monate“ diesen Staat verlassen wollen.

Das Ganze ist eine bereits jetzt – und erst recht absehbar, im sogenannten „Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall“ – gravierende Beschränkung bisher grundlegender bürgerlicher Freiheiten, hier der Reise- und Aufenthaltsfreiheit.

Gravierend aber auch, dass über diese tiefgreifende Verschärfung erst mehr als ein Vierteljahr später größere Medien zu berichten begannen, seit die Frankfurter Rundschau Anfang April diese neue Lage erstmals überhaupt mit einiger Reichweite thematisiert hatte. Die allermeisten Menschen hierzulande dürften diese deutliche Regel-Zuspitzung bis dato gar nicht „auf dem Radar“ (gehabt) haben.

Wenn Niklas Luhmann 1995 in „Die Realität der Massenmedien“ recht hatte, dann wissen wir praktisch alles, was wir über die Gesellschaft und über die Welt, in der wir leben, wissen, vor allem „durch die Massenmedien“. Warum aber berichten Leitmedien hierzulande über derart einschneidende Neuigkeiten nicht sehr viel früher, zum Beispiel im Prozess der Gesetzgebung oder aber spätestens mit dem Inkrafttreten solcher Regelung? Zumal das Gesetz auch im Bundestag nicht unumstritten war (Abstimmung am 5. Dezember 2025 mit 323 zu 272 Stimmen) und es in der Gesellschaft wahrscheinlich kaum stärker akzeptiert ist.

Liegt es an immer weiter gekürzten redaktionellen Ressourcen, liegt es an zu viel politisch angesagter Gesinnung und zu wenig journalistisch-professioneller Haltung? Der neuralgische Passus im Gesetz steht ja nicht in irgendeiner Fußnote weit hinten auf zum Beispiel Seite 189, sondern unübersehbar vornedran schon mitten auf Seite 4 von 23, als § 3 Absatz 2.

Wenn Jürgen Habermas 1962 über „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ räsonierte und dabei kritisierte, dass eine (von ihm idealisierte) diskursive bürgerliche Öffentlichkeit des 18./19. Jahrhunderts zu einer „refeudalisierten“ Massenmedien-Öffentlichkeit im 20. Jahrhundert geworden sei, also vom normativen Raum rationaler Debatten zum Schaufenster für PR, Werbung etc., was demokratische Teilhabe schwäche, lässt sich heute festhalten: Öffentlichkeit wandelt sich offenbar nicht nur, sondern sie zerfällt. Wenn derartig öffentlich-relevante Rechts-Änderungen – die nicht nur die von der neuen Musterung betroffenen Geburtsjahrgänge ab 2008 erfassen, sondern auch alle Männer sogar schon ab Jahrgang 2009 bis hinunter zur Geburt ab Anfang der 1980er-Jahre – kaum bekannt sind und erst recht nicht diskutiert werden, dann funktioniert diese Öffentlichkeit nicht (mehr) im Sinne einer informierten, idealerweise „aufgeklärten“ Gesellschaft.

(Massen)-Medien bestimmen die öffentliche Tagesordnung. Was in diesem Agenda-Setting weder thematisiert noch ernsthaft kontrovers diskutiert wird, findet nicht bloß in der Medienrealität nicht statt, sondern auch darüber hinaus in der gesamten Gesellschaft kaum bis gar nicht.

Selbst Der Spiegel, dessen Leserschaft an der Stelle bis vor Kurzem auch nicht „mehr wissen“ konnte, hält sich ungewollt selbstkritisch den Spiegel vor: Diese Änderung des Wehrpflichtgesetzes (WpflG) sei „am 1. Januar relativ unbemerkt in Kraft getreten und wurde öffentlich kaum diskutiert“. Finde den Fehler. Und damit ist nicht nur gemeint, dass dies lediglich „mehrere Millionen Männer“ beträfe, sondern tatsächlich viele Millionen Männer.

„Die Pflicht endet laut Gesetz im Alter von 45 (Jahren)“, schreibt Der Spiegel, und auch das verharmlost den verschärften staatlichen Zugriff, insofern im Gesetz nämlich steht: „Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.“ Dann beträfe also das Ganze nochmal viele Millionen Männer mehr.

Und der Spannungsfall in Deutschland ist gar nicht so weit weg: Er kann mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen vom Bundestag ausgerufen werden, basierend auf Artikel 80a des Grundgesetzes. Alternativ kann sogar ein internationales Organ wie die NATO im Rahmen dieses Bündnisvertrages den Spannungsfall ausrufen, wenn auch hierfür die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich ist. Aber da sollte sich niemand hierzulande angesichts von Leuten wie Trump, Rutte oder Merz in Ruhe wiegen.

Ironie der Geschichte (und natürlich keine „Gleichsetzung“, weil die DDR völlig anders organisiert war, als es die BRD war und ist): Beim „sofort, unverzüglich“ von Schabowski 1989 ging es um grundlegende Erweiterungen der Reisefreiheit.

And now for something completely different [Anm. d. Red.: Und jetzt zu etwas ganz anderem]: Ist es vielleicht wichtiger denn je, dass journalistisch Medienschaffende kritisch recherchieren, Wichtiges auf die Tagesordnung bringen und dabei den Mächtigen auch unangenehme Fragen stellen? Fragen und Nachfragen wie einst im November 1989. In Krisenzeiten wie jenen und diesen. Dafür sollte es höchste Zeit sein. Sofort, unverzüglich.

Titelbild: Seita / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Israel und die Todesstrafe: Wenn Recht nach Herkunft tötet

09. April 2026 um 07:00

Vorschau ansehen

Das neue Gesetz zur Todesstrafe in Israel benutzt Recht, um Rachegeist und  Vergeltung zu entfesseln. Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Zudem wirkt das Gesetz selektiv: Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt es israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dieses Gesetz sollte verworfen werden. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

  1. Einleitung

    Die Knesset hat Ende März 2026 das „Death Penalty for Terrorists Law, 5786–2026“[1] in zweiter und dritter Lesung angenommen. Nach den offiziellen Knesset-Angaben stimmten 62 Abgeordnete dafür, 48 dagegen; eine Stimme enthielt sich. Die Vorlage wird auf der offiziellen Gesetzesseite bereits als in dritter Lesung angenommen geführt.

    Der politische Symbolwert ist offenkundig. Juristisch liegt die Sache jedoch nicht in der Parole, sondern im Bauplan. Der Text erweitert nicht bloß einen Strafrahmen. Er zieht Zuständigkeiten in eine bestimmte Richtung, senkt Hürden, trennt Adressaten, regelt Vollstreckung und Geheimhaltung und nennt im Zweckartikel ausdrücklich auch „Vergeltung“ als Ziel. Wer die Tragweite dieses Gesetzes verstehen will, muss deshalb beim Gesetzestext beginnen.

  2. Der historische Rahmen – eine kurze Rückblende

    Israel kennt die Todesstrafe im Recht seit Staatsgründung, auch wenn sie seit langem nicht mehr zur normalen Strafpraxis gehört. Im offiziellen israelischen Staatenbericht an den UN-Menschenrechtsausschuss heißt es, sie sei seit Staatsgründung nur in zwei Fällen vollzogen worden:[2] im Fall Meir Tobianski 1948 und im Fall Adolf Eichmann 1962. Auch der UN-Ausschuss gegen Folter hat Ende 2025 diesen historischen Befund in seiner Staatenprüfung so zusammengefasst.

    Tobianski steht nicht für einen geordneten Präzedenzfall, sondern für das Gegenbild[3]. Die offizielle staatliche Gedenkseite beschreibt, wie er nach einer vorgefertigten Feldgerichtsverhandlung ohne Verteidiger und ohne geordnetes Verfahren zum Tode verurteilt und sofort erschossen wurde. Später wurde er vollständig rehabilitiert; David Ben-Gurion sprach der Familie in einem Schreiben die völlige Entlastung aus.

    Eichmann steht für etwas grundsätzlich Anderes. Yad Vashem dokumentiert ein lang vorbereitetes reguläres Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Jerusalem, die Bestätigung des Urteils durch den Obersten Gerichtshof, ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten und erst danach die Vollstreckung durch Hängen in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 1962. Yad Vashem hebt ausdrücklich hervor, dass Juristen weltweit die Fairness des Verfahrens und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Standards betonten.[4]

    Gerade deshalb trägt der schlichte Satz, Israel habe „die Todesstrafe ja schon immer gehabt“, analytisch nicht. Tobianski ist das Lehrstück des Ausnahmezustands und des Fehlurteils. Eichmann ist der historisch singuläre, bis zuletzt verfahrensförmig durchgehaltene Ausnahmefall. Aus beidem zusammen lässt sich keine Normalität der Todesstrafe ableiten.

  3. Das neue Gesetz und was es bedeutet

    Der Zweck des neuen Gesetzes ist ungewöhnlich offen. Er nennt den „Kampf gegen den Terrorismus“, den Schutz Israels, seiner Bürger und Bewohner, die „Stärkung der Abschreckung“, die Verhinderung von Geiselnahmen und ausdrücklich auch die „Vergeltung[5] für die abscheulichen Taten der Terroristen“. Schon an dieser Stelle zeigt sich: Die Vorlage wird nicht nur als Sicherheitsrecht, sondern auch als Strafrecht der Vergeltung formuliert. Für den behaupteten Zweck der Geiselprävention enthält der Gesetzestext allerdings keinen eigenen Mechanismus; geregelt werden vor allem Todesstrafe, Gerichtsstand und Vollstreckung.

    Der Text adressiert zwei Bereiche. Der erste Bereich betrifft die Westbank. Der Verteidigungsminister soll den Kommandeur der israelischen Streitkräfte im „Gebiet“ anweisen, binnen 30 Tagen nach Inkrafttreten das militärische Sicherheitsrecht zu ändern.[6] Danach soll ein „Bewohner des Gebiets“, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht und dabei einen nach dem israelischen Anti-Terror-Gesetz definierten Terrorakt begeht, mit dem Tod bestraft werden. Nur wenn das Militärgericht besondere Umstände feststellt und besondere Gründe protokolliert, darf es stattdessen lebenslange Haft verhängen. Entscheidend ist die Definition des Adressaten: „Bewohner des Gebiets“ ist, wer dort registriert ist oder dort lebt – ausdrücklich ausgenommen sind israelische Staatsbürger und israelische Bewohner.

    Diese Ausnahme ist der juristische Kern der personellen Asymmetrie. Was politisch häufig als allgemeines Gesetz gegen „Terror“ präsentiert wird, ist im Gebiet unter Militärverwaltung gezielt gerade kein allgemeines Gesetz, sondern zieht eine Grenze entlang ethnischer Zugehörigkeit in Verbindung mit lokalem Status. Es erfasst nach seinem Wortlaut nicht die israelische Siedlerbevölkerung im Westjordanland. Die Trennung ist nicht nur Folge der Praxis. Sie ist in die Definition eingebaut.

    Der zweite Bereich betrifft Israel selbst und damit auch den Raum, in dem israelisches Strafrecht gilt. Dort fügt das Gesetz dem Strafgesetzbuch § 301A(c) hinzu. Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, soll – in den bereits in § 301A(a)(10) geregelten Umständen – entweder mit dem Tod oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden. Anders als im Bereich unter militärischer Verwaltung ist die Todesstrafe hier nicht als zwingende Regelfolge formuliert; der Text eröffnet formal eine Alternative zwischen Tod und lebenslanger Haft.

    Die prozessualen Hürden werden in den Gebieten unter Militärverwaltung gezielt gesenkt. Die militärische Todesstrafe soll nicht davon abhängen, dass die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder unterstützt. Sie soll auch nicht mehr Einstimmigkeit voraussetzen. Und sie soll nicht daran gebunden sein, dass alle Richter des Spruchkörpers mindestens den Rang eines Oberstleutnants haben. Genau dies war bisher aber ein wesentlicher Sicherungsmechanismus: Im geltenden militärischen Recht konnte ein Todesurteil nur einstimmig von einem hochrangigen Dreiergremium verhängt werden.

    Hinzu kommt die Verschiebung des Gerichtsstands in die Exekutive. Nach § 3(b) soll der Verteidigungsminister per Verfahrensanordnung die interne Richtlinie der Strafverfolgungsbehörden (prosecution-venue policy) für diese Fälle festlegen. Das wirkt auf den ersten Blick technisch. Tatsächlich zieht es die Entscheidung über den justiziellen Weg näher an die politische und militärische Leitung heran.

    Die Vollstreckungsarchitektur ist eigens ausgebaut. Todesurteile sollen binnen 90 Tagen nach Rechtskraft vollstreckt werden. Zuständig ist der israelische Strafvollzug. Die Vollstreckungsart ist Aufhängen am Hals, bis der Tod eintritt. Der Premierminister kann zwar Aufschub beantragen, aber insgesamt nur bis zu 180 Tage. Der Verurteilte wird gesondert untergebracht; Zugang haben im Kern Vollzugsbeamte, Geistliche, Ärzte, offizielle Besucher und höchstens zwei Anwälte. Bei der Vollstreckung können Vertreter der Opferfamilien anwesend sein. Das Gesetz ordnet zudem an, dass die Tatsache der Vollstreckung samt Angaben zur hingerichteten Person auf der Website des Strafvollzugs veröffentlicht wird, während Namen der Vollstreckungsbeamten und wesentliche Vollzugsinformationen geheim bleiben und die unbefugte Offenlegung strafbewehrt wird.

  4. Völkerrechtliche Einordnung

    Der menschenrechtliche Maßstab ist klar. Art. 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte schützt das Recht auf Leben (IPbpR)[7]. Von Israel ratifiziert, trat der Pakt für Israel am 3. Januar 1992 in Kraft. In Staaten, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, darf sie nur für die „schwersten Verbrechen“ vorgesehen werden, nur nach dem zur Tatzeit geltenden Recht, nur aufgrund eines endgültigen Urteils eines zuständigen Gerichts und nur bei bestehender Möglichkeit von Begnadigung oder Umwandlung. Art. 14 verlangt ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht, die Unschuldsvermutung, ausreichende Verteidigungsmöglichkeiten und die Überprüfung von Schuldspruch und Strafe durch ein höheres Gericht. Art. 26 garantiert Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen, wirksamen Schutz gegen Diskriminierung.

    Die Einführung der Todesstrafe für Zivilisten im Raum der Militärgerichtsbarkeit steht im Widerspruch zu jeglicher rechtsstaatlichen Praxis. Der Menschenrechtsausschuss hält ausdrücklich fest, dass Zivilpersonen nicht vor Militärtribunalen wegen Kapitaldelikten stehen dürfen. Zudem ist es nach der maßgeblichen Auslegung von Art. 6 mit Sinn und Zweck des Pakts unvereinbar, den tatsächlichen Rückgriff auf die Todesstrafe auszuweiten oder Begnadigungs- und Umwandlungsmöglichkeiten zurückzunehmen. Letztlich sind zwingende Todesstrafen, die richterliches Ermessen über Person und Tat verkürzen, nach derselben Auslegung willkürlich.[8]

    Beim Betrachten der Gleichbehandlungsfrage wird die Asymmetrie der Rechtslage noch deutlicher. Im Gebiet unter militärischer Jurisdiktion schließt der Gesetzestext israelische Staatsbürger und israelische Bewohner ausdrücklich aus dem Kreis der Betroffenen aus. Dass Art. 26 nicht nur formale, sondern wirksame Gleichbehandlung verlangt und dass die Todesstrafe nicht diskriminierend verhängt werden darf, macht diese Konstruktion besonders problematisch. Mehrere UN-Sonderberichterstatter haben genau darin bereits 2025 einen strukturellen Diskriminierungseffekt gesehen.

    Hinzu tritt das Problem des Terrorbegriffs. Die neue Todesstrafe ist in Gebieten unter Militärverwaltung eng an die Definition des Anti-Terror-Gesetzes gebunden. Schon 2022 warnten mehrere UN-Sonderberichterstatter, die dortigen Definitionen seien in zentralen Punkten unpräzise und würden Risiken für Legalität, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung bergen. Zudem sind sie zu weit gefasst. Wer an einen bereits als überbreit kritisierten Begriff die unwiderruflichste Sanktion hängt, verschärft nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Reichweite eines fatalen Justizirrtums.

    Im besetzten Westjordanland tritt zusätzlich das humanitäre Völkerrecht hinzu. Der Internationale Gerichtshof hat 2024 nochmals festgehalten, dass das Westjordanland und Ost-Jerusalem besetzte Gebiete sind und dass die Vierte Genfer Konvention dort anwendbar ist. Die Konvention schützt Zivilpersonen, die sich in einem Besatzungsverhältnis „in den Händen“ der Gegenpartei befinden, als „protected persons“. Das Besatzungsrecht ist damit hier kein fernes Hintergrundrauschen, sondern der einschlägige Rechtsrahmen.

    Art. 68 der Vierten Genfer Konvention hängt die Hürde für die Todesstrafe gegen geschützte Personen sehr hoch. Sie kommt nur in wenigen Fallgruppen überhaupt in Betracht, unter anderem bei Spionage, schweren Sabotageakten gegen militärische Anlagen der Besatzungsmacht oder vorsätzlichen Delikten mit Todesfolge – und auch dann nur, wenn solche Taten bereits nach dem vor der Besatzung geltenden Recht „todesfähig“ waren. Art. 75[9] garantiert in jedem Fall das Recht auf Gesuch um Begnadigung oder Strafaufschub und untersagt die Vollstreckung vor Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Mitteilung des endgültigen Urteils. Art. 76[10] verlangt zudem, dass geschützte Personen im besetzten Land festgehalten werden und dort auch ihre Strafe verbüßen.

    Gerade an diesen Punkten kollidiert die neue Regelung am deutlichsten mit dem übergeordneten Recht. Die 90-Tage-Frist unterschreitet die in Art. 75 genannte Sechs-Monats-Sperre deutlich. Der Ausschluss von Begnadigung oder Umwandlung in den Gebieten unter Militärverwaltung widerspricht dem dort ausdrücklich garantierten Petitionsrecht. Die Vollstreckung durch den israelischen Strafvollzug steht jedenfalls dann in scharfem Kontrast zu Art. 76, wenn palästinensische Verurteilte dafür in Anstalten im israelischen Kernland verbracht würden – eine Praxis, die UN-Sonderberichterstatter bereits für andere Haftfälle als Verstoß gegen Art. 76 bezeichnet haben.

    Die Asymmetrie erschöpft sich dabei nicht in einer einzelnen Definition. Zwei Rechtswege operieren über demselben Raum: ziviles israelisches Strafrecht für Israelis, Militärrecht für die palästinensische Bevölkerung unter Besatzung. UN-Sonderberichterstatter beschrieben 2024 diese Ordnung ausdrücklich als duales, nach Status und Nationalität getrenntes System[11]; Richter und Staatsanwälte seien in die militärische Hierarchie eingebunden, die Verurteilungsquote palästinensischer Angeklagter liege seit Jahren bei über 99 Prozent.

    Der Internationale Gerichtshof hat in seinem Gutachten von 2024 Israels Gesetzgebung und Maßnahmen im besetzten Gebiet ausdrücklich unter dem Gesichtspunkt verbotener Diskriminierung geprüft und die rechtliche Trennung zwischen Siedler- und palästinensischer Gemeinschaft als strukturbildend beschrieben. Vor diesem Hintergrund erscheint die neue Todesstrafenarchitektur nicht als isolierte Strafrechtsnovelle. Sie fügt sich in einen bereits getrennten Rechtsraum ein und verschärft genau dort die schärfste aller Sanktionen. Aus menschenrechtlicher und besatzungsrechtlicher Sicht verdichten sich die Einwände daher an einem Punkt: Das Gesetz macht aus der Ausnahme eine Struktur.

    Der Beschluss steht in erheblicher Spannung zu Art. 6, 14, 15 und 26 ICCPR. Besonders problematisch erscheinen die militärische Zuständigkeit für Zivilpersonen, die Absenkung der bisherigen Verfahrenshürden, die personelle Asymmetrie in den Gebieten unter Militärverwaltung und der ausdrückliche Ausschluss von Gnade oder Strafumwandlung. Am deutlichsten ist die Kollision im Recht der Besatzung: bei Frist, Gnadenrecht und Haftort. Ergänzend haben UN-Sonderberichterstatter und der UN-Ausschuss gegen Folter genau vor diesen Punkten bereits gewarnt.

Fazit

Rechtlich ist der Kern dieses Problems schnell umrissen. Die Knesset hat nicht einfach ein Strafmaß verschärft. Sie hat ein besonderes Todesstrafen-Prozedere für Terrorfälle ersonnen, es im Westjordanland an die Militärgerichtsbarkeit gekoppelt und die Sicherungen um Urteil und Vollstreckung gezielt ausgedünnt.[12] Die Bruchlinien verlaufen entlang von Leben, Verfahren, Gleichheit und Besatzungsrecht.

Abschließender Kommentar

Dieses Gesetz ist eine rechtsstaatliche Grenzüberschreitung. Dabei geht es überhaupt nicht um die Debatte „Todessstrafe – JA oder NEIN“. Die Grenzüberschreitung findet statt, weil die unwiderruflichste Sanktion gerade dort Anwendung findet, wo das Recht auf Basis ethnischer Zugehörigkeit bereits geteilt ist, die Zuständigkeit asymmetrisch organisiert und die Verfahrensumgebung im Kern umstritten ist. Das ist nicht Stärke. Das ist ein Missbrauch des Rechts und eine Form der Apartheit, wie sie selbst in Südafrika unter Frederik Willem de Klerk unbekannt war.

Der Verweis auf Eichmann entlastet diesen ungeheuren Vorgang nicht. Er belastet das Gewissen herzensgebildeter Menschen. Eichmann war der singuläre Fall eines bis zum Ende überprüften Verfahrens, mit Berufung und Gnadengesuch, vor zivilen Gerichten und unter weltweiter Beobachtung. Tobianski ist die eigentliche Warnung: Wo militärische Logik, ideologische Aufladung, Eile und existenzielle Sprache zusammenfallen, wird die Möglichkeit des Fehlurteils nicht kleiner, sondern größer. Wer beides verwechselt, verwechselt Ausnahme mit Norm.

Nicht nur demokratische Staaten, sondern auch Ethnokratien wie Israel werden dort geprüft, wo sie über ihre Feinde urteilen. Israel besteht diese Prüfung nicht dadurch, dass es den Weg zum Töten verkürzt, richterliche Sicherungen absenkt und die ultimative Sanktion in einen ohnehin ungleichen Rechtsraum verlagert. Dass der Gesetzestext Vergeltung ausdrücklich ausspricht, nimmt der Vorlage den letzten Rest rhetorischer Tarnung. Recht soll Macht einhegen. Dieses Gesetz benutzt Recht, um den Rachegeist der Vergeltung mit Macht zu entfesseln. Gerade deshalb gehört es nicht verteidigt, sondern verworfen und als Zivilisationsbruch verurteilt.

Titelbild: Lightspring / Shutterstock


[«1] Die Zahlen 5786–2026 beziehen sich auf den jüdischen und gregorianischen Kalender

[«2] STATE OF ISRAEL 5Th Periodic Report by the State of Israel Presented to the U.N. Human Rights Committee Concerning the IMPLEMENTATION OF THE INTERNATIONAL CONVENTION ON CIVIL AND POLITICAL RIGHTS

[«3] Die Tobianski Affaire: Generalstaatsanwalt Jaakow Schimshon Schapira bestand darauf, dass Richter Beeri wegen der rechtswidrigen Tötung Tobjanskis vor Gericht gestellt werde, stieß aber auf Widerstand. Schapira blieb hartnäckig, und Beeri wurde verurteilt. Er wurde zu einem Tag Haft verurteilt, aber noch am selben Abend vom Präsidenten begnadigt.

[«4] Adolf Eichmann Prozess

[«5] Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Todesstrafe (Link mit VPN Region Israel)

[«6] „Der Verteidigungsminister weist den Befehlshaber der israelischen Verteidigungsstreitkräfte in dem Gebiet an, innerhalb von 30 Tagen Folgendes zu ändern…“ […] „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod eines Menschen verursacht… sofern die Handlung einen terroristischen Akt darstellt… wird zum Tode verurteilt…“

[«7] General Comment No. 36 (Artikel 6 – Recht auf Leben)

[«8] Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

[«9] Artikel 75 – Strafverfahren: Todesurteil

[«10] Artikel 76 – Behandlung von Inhaftierten

[«11] UN-Experten verurteilen jahrzehntelange unfaire Gerichtsverfahren gegen Palästinenser im besetzten Westjordanland.

[«12] Der parlamentarische Beschluss ist durch die offiziellen Knesset-Quellen belegt, aber in den amtlichen Veröffentlichung im Gesetzblatt (Reshumot) noch nicht veröffentlicht.

(Auszug von RSS-Feed)

Zwischen Freiheit und Kontrolle: Wer bestimmt die Regeln der digitalen Welt?

08. April 2026 um 07:00

Vorschau ansehen

Es sind keine öffentlichen Bühnen, keine großen Hallen, keine offenen Debatten, in denen derzeit über die Zukunft von Staat, Technologie und Freiheit gesprochen wird. Es sind geschlossene Räume, exklusive Zirkel, Einladungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine neue Form von Macht entsteht: nicht mehr sichtbar in politischen Institutionen, sondern eingebettet in technische Systeme, deren Funktionsweise nur wenige verstehen und deren Kontrolle oft außerhalb klassischer demokratischer Prozesse liegt. Von Günther Burbach.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Einer der zentralen Akteure in diesem Umfeld ist Peter Thiel, Investor, Mitgründer von PayPal und prägende Figur eines Teils des Silicon Valley, der längst nicht mehr nur Technologien baut, sondern politische und gesellschaftliche Leitbilder formuliert. Dass Thiel aktuell durch Europa reist und in privaten Veranstaltungen über Begriffe wie „Antichrist“, Weltordnung und Machtstrukturen spricht, mag auf den ersten Blick wie eine Randnotiz wirken. Tatsächlich verweist es auf eine Entwicklung, die sich seit Jahren aufbaut und die zunehmend an Einfluss gewinnt.

Thiel steht für eine Strömung, die sich selbst als Verteidiger von Freiheit versteht, aber unter Freiheit etwas anderes versteht als das, was in demokratischen Gesellschaften traditionell darunter gefasst wird. In seinen öffentlichen Äußerungen der vergangenen Jahre hat er immer wieder Zweifel daran geäußert, ob Demokratie und individuelle Freiheit tatsächlich miteinander vereinbar seien. Gleichzeitig formuliert er ein klares Ziel: Fortschritt, Innovation und Macht sollen nicht durch staatliche Regulierung gebremst werden. Wettbewerb gilt in dieser Denkschule nicht als Ideal, sondern als Zustand, den es zu überwinden gilt, zugunsten von Monopolen, die technologische Entwicklung effizienter vorantreiben könnten.

Eine neue Form von Macht

Diese Haltung bleibt nicht abstrakt. Sie materialisiert sich in konkreten Strukturen, etwa im Umfeld von Palantir Technologies, einem Unternehmen, das Software für Sicherheitsbehörden, Militär und große Organisationen entwickelt. Die Systeme, die dort entstehen, dienen dazu, Daten zu verknüpfen, Muster zu erkennen und Entscheidungen vorzubereiten. Offiziell geht es um Effizienz, Gefahrenabwehr und bessere Informationsgrundlagen. Kritiker hingegen verweisen darauf, dass genau hier eine neue Form von Macht entsteht: nicht mehr sichtbar in politischen Institutionen, sondern eingebettet in technische Systeme, deren Funktionsweise nur wenige verstehen und deren Kontrolle oft außerhalb klassischer demokratischer Prozesse liegt.

Der Widerspruch ist offensichtlich, aber er wird selten klar benannt. Auf der einen Seite steht die Kritik an staatlicher Überwachung, an Regulierung, an Eingriffen in individuelle Freiheit. Auf der anderen Seite entstehen gleichzeitig Technologien, die genau diese Überwachung auf eine neue Ebene heben, nicht durch den Staat allein, sondern durch private Akteure, die eng mit staatlichen Stellen kooperieren. Freiheit wird hier nicht als Abwesenheit von Kontrolle gedacht, sondern als Verschiebung der Kontrolle: weg von demokratisch legitimierten Institutionen hin zu privatwirtschaftlichen Strukturen.

Diese Verschiebung hat Folgen, die im Alltag oft unsichtbar bleiben. Entscheidungen werden vorbereitet, bevor sie überhaupt als Entscheidungen erkennbar sind. Daten werden analysiert, Profile erstellt, Wahrscheinlichkeiten berechnet. Der einzelne Mensch tritt in diesen Systemen nicht mehr als Bürger auf, sondern als Datensatz, als Risikofaktor, als Muster. Was dabei verloren geht, ist nicht nur Transparenz, sondern auch die Möglichkeit, sich gegen Fehlbewertungen zu wehren. Wer einmal in einem System falsch eingeordnet ist, muss häufig selbst beweisen, dass das System irrt, eine Umkehr der Logik, die in einem Rechtsstaat eigentlich nicht vorgesehen ist.

Gleichzeitig wird die öffentliche Debatte über diese Entwicklungen oft verkürzt geführt. Technologische Innovation erscheint als naturgegebener Fortschritt, als etwas, das sich ohnehin nicht aufhalten lässt. Kritik wird schnell als Fortschrittsfeindlichkeit interpretiert. Dabei geht es nicht um die Frage, ob Technologie genutzt werden soll, sondern darum, unter welchen Bedingungen sie eingesetzt wird und wer darüber entscheidet. Genau hier liegt der Kern des Problems: Die Entscheidungszentren verschieben sich, ohne dass diese Verschiebung politisch oder gesellschaftlich ausreichend reflektiert wird.

Privatisiertes Gegenmodell zur „drohenden Weltregierung“

Die aktuelle Vortragsreihe von Thiel ist in diesem Zusammenhang weniger wegen einzelner Aussagen relevant als wegen des Umfelds, in dem sie stattfindet. Es geht um Netzwerke, um Denkzirkel, um die Formulierung von Weltbildern, die später in Technologien, Geschäftsmodelle und politische Strategien übersetzt werden. Wenn dort von einer drohenden Weltregierung gesprochen wird, die durch Regulierung und globale Kooperation entsteht, dann ist das nicht nur eine ideologische Position. Es ist zugleich eine Legitimationsgrundlage für ein Gegenmodell: eine Ordnung, in der Macht nicht zentral politisch organisiert ist, sondern verteilt über private Akteure, die sich selbst als innovativer, schneller und letztlich auch als „freier“ verstehen.

Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob diese Sichtweise richtig oder falsch ist. Die entscheidende Frage ist, welche Konsequenzen sie hat. Wenn staatliche Strukturen geschwächt werden, ohne dass gleichzeitig transparente und kontrollierbare Alternativen entstehen, entsteht kein Raum größerer Freiheit, sondern ein Raum, in dem Macht schwerer greifbar wird. Sie verschwindet nicht, sie verändert nur ihre Form.

Genau an diesem Punkt beginnt das eigentliche Spannungsfeld, das derzeit immer deutlicher sichtbar wird. Denn während auf der einen Seite Akteure wie Thiel den Staat als Bedrohung für Freiheit darstellen, entstehen auf der anderen Seite politische Bestrebungen, Kontrolle im Namen von Sicherheit und Schutz auszuweiten. Zwischen diesen beiden Polen bewegt sich eine Entwicklung, die nicht in einfachen Kategorien zu fassen ist. Es geht nicht mehr um die klassische Gegenüberstellung von Staat und Markt, sondern um eine neue Konstellation, in der beide Seiten ihre Machtinstrumente ausbauen, oft mit ähnlichen technologischen Mitteln, aber unterschiedlichen Begründungen.

Wo bleibt der Bürger?

Was dabei zunehmend in den Hintergrund tritt, ist die Perspektive des Einzelnen. Der Bürger, der eigentlich im Zentrum demokratischer Systeme stehen sollte, wird in dieser Konstellation zum Objekt konkurrierender Machtansprüche. Seine Daten werden genutzt, sein Verhalten analysiert, seine Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, bleiben begrenzt. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist so einfach wie grundlegend: Wenn Freiheit immer wieder als Argument verwendet wird, um neue Formen der Kontrolle zu rechtfertigen, auf welcher Seite steht sie dann tatsächlich noch?

Während Figuren wie Peter Thiel den Staat als potenzielle Bedrohung individueller Freiheit darstellen und technologische Entwicklung möglichst frei von Regulierung sehen wollen, verfolgt die andere Seite einen scheinbar entgegengesetzten Ansatz, mit einem Ergebnis, das bei näherer Betrachtung in eine ähnliche Richtung weist. Die Europäische Union arbeitet seit Jahren daran, digitale Räume stärker zu regulieren, Plattformen in die Pflicht zu nehmen und Mechanismen zu etablieren, die Inhalte kontrollierbar machen sollen. Offiziell geschieht dies im Namen des Schutzes: vor Desinformation, vor Hassrede, vor organisierter Kriminalität, vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder.

Diese Ziele sind für sich genommen kaum angreifbar. Kaum jemand wird bestreiten, dass es notwendig ist, gegen reale Gefahren im digitalen Raum vorzugehen. Doch die Art und Weise, wie diese Ziele technisch umgesetzt werden sollen, führt zu einer grundlegenden Verschiebung. Wenn Kommunikationsinhalte automatisiert analysiert, gefiltert oder im Zweifel entfernt werden, entsteht eine Infrastruktur, die weit über den ursprünglichen Zweck hinaus wirken kann. Systeme, die einmal geschaffen wurden, lassen sich nicht ohne Weiteres auf einzelne Anwendungsfälle begrenzen. Sie schaffen Möglichkeiten und diese Möglichkeiten erzeugen neue Begehrlichkeiten.

In der politischen Debatte wird dieser Punkt häufig verkürzt dargestellt. Es gehe, so heißt es, um gezielte Maßnahmen, um klar definierte Inhalte, um konkrete Gefahren. In der praktischen Umsetzung jedoch zeigt sich, dass technische Systeme selten so präzise arbeiten, wie es politisch formuliert wird. Sie operieren mit Wahrscheinlichkeiten, mit Mustern, mit statistischen Annahmen. Fehler sind dabei keine Ausnahme, sondern Teil des Systems. Inhalte werden fälschlich erkannt, Kontexte missverstanden, Entscheidungen getroffen, die sich im Nachhinein als problematisch erweisen. Für die Betroffenen bedeutet das: Sie müssen reagieren, Einspruch einlegen, sich erklären, oft gegenüber automatisierten Prozessen, die keine wirkliche Instanz der Auseinandersetzung bieten.

Technik strukturiert Entscheidungen vor

Hier entsteht eine Parallele zu genau jenen Entwicklungen, die auf der anderen Seite kritisiert werden. Auch dort geht es um Systeme, die Entscheidungen vorbereiten, um Datenanalysen, um Mustererkennung. Auch dort verschiebt sich die Logik: Nicht mehr der Mensch trifft eine Entscheidung und nutzt Technik als Werkzeug, sondern die Technik strukturiert die Entscheidung vor. Der Unterschied liegt weniger in der Technologie als in der Begründung. Während im Umfeld von Palantir Technologies Effizienz, Sicherheit und geopolitische Stärke im Vordergrund stehen, argumentiert die europäische Politik mit Schutz, Verantwortung und gesellschaftlicher Stabilität.

Für den Einzelnen ist dieser Unterschied jedoch oft schwer greifbar. In beiden Fällen wächst eine Infrastruktur, die Verhalten beobachtbar macht, die Abweichungen identifiziert und die darauf reagieren kann. Ob diese Reaktion von einem staatlichen System oder von einem privatwirtschaftlichen Akteur ausgeht, spielt im Alltag häufig eine untergeordnete Rolle. Entscheidend ist, dass sie stattfindet und dass sie sich der direkten Einflussnahme entzieht.

Diese Entwicklung gewinnt zusätzlich an Brisanz durch die globale Dimension. Digitale Plattformen und Technologien machen nicht an nationalen Grenzen halt. Selbst wenn in Europa vergleichsweise strenge Datenschutzregelungen existieren, stehen sie in einem Spannungsverhältnis zu Unternehmen, die ihren Sitz in anderen Rechtsräumen haben. Politische Entscheidungen, die in Washington getroffen werden, wirtschaftliche Strategien, die im Silicon Valley entwickelt werden, wirken unmittelbar in europäische Gesellschaften hinein. Wenn in den USA unter Donald Trump eine Politik verfolgt wird, die Regulierung zurückfährt und wirtschaftliche Dynamik in den Vordergrund stellt, entsteht ein Umfeld, in dem Akteure wie Thiel ihre Modelle leichter entfalten können. Die Konsequenzen dieser Entwicklungen bleiben jedoch nicht auf die USA beschränkt.

Instrumente demokratischer Steuerung stoßen an ihre Grenzen

Damit wird ein grundlegendes Problem sichtbar: Die klassischen Instrumente demokratischer Steuerung stoßen an ihre Grenzen. Nationale Parlamente können Gesetze beschließen, europäische Institutionen können Richtlinien formulieren, doch die tatsächliche Umsetzung findet in einem global vernetzten System statt, das sich nur bedingt kontrollieren lässt. Gleichzeitig wächst die Komplexität der Technologien so stark, dass selbst politische Entscheidungsträger oft auf externe Expertise angewiesen sind. Wer aber die Systeme entwickelt, bestimmt auch, wie sie funktionieren. Kontrolle wird damit zu einer Frage des Zugangs zu Wissen und dieser Zugang ist ungleich verteilt.

In dieser Konstellation entsteht ein Raum, in dem sich zwei Entwicklungen überlagern. Auf der einen Seite steht der Versuch, durch Regulierung Kontrolle zurückzugewinnen, Risiken zu begrenzen und gesellschaftliche Stabilität zu sichern. Auf der anderen Seite stehen Akteure, die genau diese Regulierung als Gefahr betrachten und alternative Strukturen aufbauen, die sich staatlicher Kontrolle entziehen sollen. Beide Seiten reagieren auf reale Herausforderungen, beide Seiten entwickeln ihre eigenen Instrumente und beide Seiten tragen dazu bei, dass die Gesamtdichte an Kontrolle zunimmt.

Der entscheidende Punkt ist dabei nicht, welche Seite „recht“ hat. Der entscheidende Punkt ist, dass sich der Handlungsspielraum des Einzelnen in diesem Spannungsfeld zunehmend verengt. Möglichkeiten der Mitbestimmung bleiben formal bestehen, verlieren aber an Wirkung, wenn zentrale Entscheidungen in technischen Systemen, in transnationalen Netzwerken oder in nicht öffentlichen Foren vorbereitet werden. Der Bürger kann wählen, kann sich äußern, kann protestieren, doch die Strukturen, die seinen Alltag prägen, entstehen oft an anderer Stelle.

Staatliche Kontrolle versus privatwirtschaftliche Macht

Genau hier liegt die Herausforderung für eine demokratische Gesellschaft. Es reicht nicht, zwischen staatlicher Kontrolle und privatwirtschaftlicher Macht zu wählen, wenn beide Modelle ähnliche Effekte erzeugen. Es geht vielmehr darum, die Mechanismen sichtbar zu machen, die hinter diesen Entwicklungen stehen, und Wege zu finden, sie wieder an nachvollziehbare, überprüfbare und letztlich auch beeinflussbare Prozesse zu binden. Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Möglichkeit zur Korrektur sind keine technischen Details, sondern zentrale Voraussetzungen für das Funktionieren von Freiheit.

Die Frage, die sich daraus ergibt, ist unbequem, aber notwendig: Welche Form von Freiheit wollen wir eigentlich verteidigen? Eine Freiheit, die sich gegen den Staat richtet, aber private Machtkonzentration ausblendet? Oder eine Freiheit, die durch Regulierung geschützt werden soll, dabei aber neue Kontrollstrukturen schafft, die selbst problematisch werden können? Solange diese Fragen nicht offen gestellt und ernsthaft diskutiert werden, bleibt die Debatte unvollständig.

Am Ende steht kein einfacher Ausweg. Weder die vollständige Entstaatlichung noch die umfassende Regulierung bieten eine Lösung, wenn sie jeweils neue Formen von Intransparenz und Kontrolle hervorbringen. Was notwendig wäre, ist ein dritter Weg, der bisher kaum sichtbar ist: eine bewusste Gestaltung technologischer Systeme im Sinne demokratischer Prinzipien, die nicht nur formal existieren, sondern praktisch wirksam werden.

Solange dieser Weg nicht beschritten wird, bleibt die Entwicklung offen und die Entscheidung darüber, wer die Regeln der digitalen Welt bestimmt, wird weiterhin an Orten getroffen, die für die meisten Menschen unsichtbar bleiben.

Titelbild: Andrey_Popov / Shutterstock


Quellen:

(Auszug von RSS-Feed)

„Technofeudalismus” – das Weltbild: Freiheit, Mensch und Macht (Serie, Teil 1)

06. April 2026 um 11:00

Vorschau ansehen

Diese Serie untersucht angesichts des wachsenden Einflusses der privaten IT-Branche das Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Macht, technologischer Infrastruktur und demokratischer Ordnung. Zentral ist dabei die Frage, ob sich gegenwärtig eine Form von Herrschaft herausbildet, in der wichtige gesellschaftliche Funktionen zunehmend privat kontrolliert werden – von Kommunikation über Sicherheit bis zu Marktorganisation. Die Serie schlägt einen Bogen vom Weltbild zentraler IT-Akteure wie Peter Thiel oder Balaji Srinivasan über ökonomische Strategien, technologische Instrumente und politische Einflussnahme bis zu Zukunftsentwürfen und einer systematischen Einordnung dieser Entwicklungen. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Einleitung: Was bedeutet Freiheit im digitalen Kapitalismus?

Lange schien die Antwort festzustehen. Freiheit entstand aus einer Verbindung von Rechtsstaat, Demokratie und Markt. Eigentum sollte geschützt, Macht begrenzt, soziale Konflikte politisch vermittelt werden. Diese Ordnung war nie widerspruchsfrei, setzte aber voraus, dass Markt und Demokratie sich grundsätzlich verbinden lassen.

Dieser Zusammenhang wird heute in Teilen der Tech- und Investorenwelt offen bestritten. Peter Thiel, Mitgründer von PayPal und einer der einflussreichsten Tech-Investoren im Silicon Valley, formulierte das 2009 in seinem Aufsatz „The Education of a Libertarian“[1], der viele Debatten geprägt hat:

„Ich glaube nicht mehr, dass Freiheit und Demokratie vereinbar sind.“

Der Satz trennt Freiheit und Volkssouveränität. Seine radikal libertäre Position, in der Demokratie als potenzielle Einschränkung wirtschaftlicher Freiheit erscheint, wird von immer mehr Menschen als Bedrohung wahrgenommen.

Entscheidend sind die Grundannahmen: Welches Menschenbild steht dahinter? Was bedeutet Freiheit, wenn politische Gleichheit zum Störfaktor wird? Und warum erscheint wirtschaftliche Größe für manche Menschen nicht als Gefahr, sondern als Lösung?

Der Mensch: nicht gleich, nicht planbar – und oft doch nur Menschenmaterial für die „Besten“

Im klassischen Liberalismus beginnt die Argumentation mit Skepsis. Friedrich August von Hayek, der zentrale Theoretiker des Neoliberalismus im 20. Jahrhundert, misstraut der Idee, eine Gesellschaft lasse sich vernünftig von oben ordnen. Sein Grund ist die Einsicht in menschliche Begrenzung: Wissen ist verteilt, niemand überblickt das Ganze. Diese Einsicht richtet sich gegen Planung, führt aber zu einer marktkonformen Antwort. Ordnung soll aus vielen Einzelentscheidungen entstehen, nicht aus politischem Gestaltungswillen.

Hayeks Menschenbild ist keineswegs egalitär. Er schreibt ausdrücklich, die Menschen seien sehr unterschiedlich und gerade deshalb führe Gleichbehandlung zu ungleichen Ergebnissen. „Gleichheit vor dem Gesetz und materielle Gleichheit sind daher nicht nur verschieden, sondern stehen im Widerspruch zueinander […]“[2], heißt es bei ihm.

Das ist ein Kern seines Freiheitsbegriffs. Gleichheit erscheint nicht als Ziel einer freien Ordnung, sondern als deren Gegenprinzip. So verschiebt sich der Liberalismus von der Frage, wie Freiheit sozial gesichert werden kann, zur Behauptung, soziale Angleichung zerstöre Freiheit. Aus dem Schutz des Einzelnen vor Macht wird der Schutz ungleicher Verfügungsmacht vor politischer Korrektur.

Im neueren Technologiediskurs verschärft sich das zu einer Zweiteilung: hier die vielen, dort die wenigen, die sehen, was andere nicht sehen. Im von Blake Masters und Peter Thiel verfassten Buch „Zero to One“ wird der Gründer zur zentralen Figur. Innovation wird zur Leistung weniger Ausnahmeakteure. So wird politische Gleichheit nicht frontal bestritten, aber praktisch entwertet: Fortschritt und Legitimität binden sich an wenige.

Freiheit: nicht Mitbestimmung, sondern Schutz von Eigentum und die Möglichkeit zum Ausstieg

An dieser Stelle beginnt der Freiheitsbegriff, sich zu verschieben. Hayek definierte Freiheit noch klassisch negativ: als Abwesenheit von Zwang. Was er scharf ablehnt, ist jede Ausweitung des Freiheitsbegriffs in Richtung sozialer Sicherheit oder materieller Teilhabe. Seine Polemik gegen eine „neue Freiheit“, in der die Mehrheit Ansprüche gegen den Einzelnen erhebt, zeigt die Stoßrichtung. Freiheit bedeutet bei ihm gerade nicht Schutz vor Armut oder sozialer Ohnmacht, sondern Schutz vor Eingriffen in Eigentum und Vertrag. Das ist aus der Eigentumsperspektive plausibel, nicht aus der von Abhängigkeit.

Thiel geht weiter. In The Education of a Libertarian bleibt Freiheit zwar das Leitwort, aber Politik erscheint nur noch als Bedrohung. Sein Ziel ist nicht mehr, demokratische Prozesse zu verbessern, sondern ihnen zu entkommen – „escape from politics in all its forms“. Freiheit wird dadurch räumlich und sozial neu verortet: nicht mehr als Recht innerhalb einer gemeinsamen Ordnung, sondern als Distanz zu ihr. Das setzt voraus, dass man sich ökonomisch, rechtlich und praktisch überhaupt entziehen kann.

Der Tech-Unternehmer und Vordenker digitaler Parallelgesellschaften Balaji Srinivasan systematisiert diese Verschiebung. In seinem Buch „The Network State“ wird Freiheit zur Option des Austritts jenseits gesamtgesellschaftlicher Bindung. Wer unzufrieden ist, soll nicht um politische Mehrheiten ringen, sondern eine neue Gemeinschaft gründen, Kapital sammeln, Territorien erwerben und Anerkennung suchen. Der zentrale Freiheitsakt ist nicht die Wählerstimme, sondern der Exit.

Damit verschiebt sich Freiheit von gleicher politischer Mitbestimmung zu privilegiertem Zugriff auf Ausweichräume. Die Formel lautet: Wer kann, geht. Wer nicht kann, bleibt in bestehenden Infrastrukturen gebunden.

Exit, also der Austritt aus bestehenden Rechts- und Sozialordnungen, ist keine allgemein verfügbare Option. Er setzt Kapital, Mobilität, Rechtszugang und Anschlussfähigkeit voraus und produziert so ein Verhältnis zwischen mobilen wenigen und gebundenen vielen. Wer mit der Jurisdiktion nicht einverstanden ist, soll eine eigene Rechtssphäre eröffnen können; wer diese Mittel nicht hat, bleibt auf vorgegebene Ordnungen verwiesen. Feudal ist daran nicht eine Rückkehr zur Vergangenheit, sondern dass Freiheit sich in ungleich verteiltem Zugang zu Schutz, Raum, Jurisdiktion und Zugehörigkeit materialisiert.

Demokratie: vom Korrektiv zum Risiko

Wenn Freiheit vor allem als Schutz von Eigentum, Kapital und Beweglichkeit verstanden wird, gerät Demokratie fast zwangsläufig unter Verdacht. Mehrheiten könnten Eigentumsrechte begrenzen, Steuern erhöhen, Sozialleistungen ausbauen oder Märkte regulieren.

Hayek versucht, diesen Konflikt zu entschärfen, indem er Demokratie auf ein Verfahren reduziert. In seiner Constitution of Liberty steht bezeichnend: „Democracy a means, not an end.“[3] Demokratie ist bei ihm nicht der höchste Wert, sondern ein Werkzeug unter Vorbehalt. Entscheidend bleiben Rechtsstaat, allgemeine Regeln und der Schutz vor Umverteilung. Damit wird Macht begrenzt, aber auch die Frage eingehegt, wie Eigentumsmacht demokratisch korrigierbar bleibt.

Bei Thiel fällt dieser Vorbehalt schärfer aus. Seine Formel sagt offen, was im neoliberalen Denken oft nur implizit bleibt: Demokratische Mehrheiten erscheinen nicht als politische Form der Freiheit, sondern als Gefährdung von Eigentum. Der Bürger wird zum möglichen Umverteiler fremden Eigentums; der Konflikt verschiebt sich von Machtbegrenzung zu Besitzstandssicherung.

Hans-Hermann Hoppe treibt diesen Gedanken an den Rand. In „Democracy: The God That Failed“[4] beschreibt er demokratische Regierungen als „temporärer und austauschbarer Betreuer“. Weil diese „Betreuer“ das Gemeinwesen nicht besäßen, sondern nur vorübergehend nutzten, seien sie zu Ausbeutung, Verschuldung und Inflation geneigt. Demokratie erscheint so als Struktur der Enteignung. Die Gleichung Eigentum = bessere Herrschaft setzt voraus, dass Eigentümer langfristig handeln, und übersieht private Machtkonzentration.

Damit wird ein Grundzug sichtbar: Die soziale und demokratische Frage wird in dieser Denktradition nicht als notwendige Begrenzung wirtschaftlicher Macht gelesen, sondern als Gefahr für Eigentum und Kapitalanhäufung.

Eliten: vom Misstrauen gegen Herrschaft zur Aufwertung des Gründers

Der klassische Liberalismus misstraute staatlichen Eliten, weil sie Wissen und Macht zentralisieren. Im Technologiediskurs bleibt das Misstrauen gegen Bürokratien, ergänzt durch die Hoffnung auf Führung durch Gründer.

Srinivasan formuliert das ungewöhnlich offen. „Ein Gründer ist die beste Art von Führungskraft“[5], schreibt er. Der Gründer sei deshalb überlegen, weil seine Autorität aus Aufbau, Zustimmung und Anschluss entstehe. In Anlehnung an Ben Horowitz sagt Srinivasan, „man braucht diese Macht manchmal, um schwierige, aber wichtige Entscheidungen zu treffen“[6], und begründet so die Gründerkontrolle. Das ist eine Sprache, in der Legitimität nicht mehr aus Öffentlichkeit und Verfahren kommt, sondern aus Gründung, Kontrolle und Erfolg.

Der Schritt ist klein, aber politisch folgenreich. Aus der Kritik an Bürokratie wird die Aufwertung einer neuen Führungsfigur. Nicht der Beamte, nicht der Abgeordnete, sondern der Gründer erscheint als derjenige, der entscheiden darf. Und weil jeder „zu jeder Zeit aussteigen“ könne, erscheint diese Herrschaft als freiwillige Bindung statt als Herrschaft. Das gilt nur unter Bedingungen realer Alternativen. Wo Austritt Kosten hat, Netzeffekte binden und Zugang privat organisiert ist, wird aus Zustimmung leicht strukturelle Abhängigkeit. Der feudale Kern liegt dann nicht in offener Unterwerfung, sondern darin, dass Macht nicht öffentlich legitimiert wird, sondern als private Ordnung über Zugehörigkeit, Zugang und Anschluss erscheint.

Wettbewerb und Monopol: der vielleicht klarste Bruch

Am deutlichsten wird der Wandel beim Monopolbegriff. Für Hayek ist Wettbewerb ein Entdeckungsverfahren. Gerade weil Menschen nur bruchstückhaft wissen, was möglich ist, braucht es den Versuch vieler. Konkurrenz hat hier eine erkenntnispolitische Funktion.

Thiel dreht diese Logik um. „Competition is for losers“, schreibt er. Nicht Wettbewerb, sondern Monopol wird zum Ziel erfolgreicher Unternehmen. Das Monopol ist bei ihm nicht zuerst Missbrauch von Marktmacht, sondern Auszeichnung: der Lohn für Einzigartigkeit, Vorsprung, technische Überlegenheit. Gewinne, Planungstiefe und Dauer sollen dort entstehen, wo Konkurrenz ausgeschaltet oder weitgehend neutralisiert ist.

Das ist mehr als eine pointierte Managementthese. Es ist eine neue politische Spielart wirtschaftlicher Macht. Wenn Monopol als Ergebnis erfolgreicher Innovation erscheint, verliert die alte liberale Vorsicht gegenüber Konzentration an Kraft. Aus dem Misstrauen gegen geballte Macht wird die Aufwertung erfolgreicher Machtballung. Größe wird so zum Gütesiegel – aus der Perspektive von Innovation plausibel, nicht aber aus der von Abhängigkeit und realer Wahlfreiheit.

Kapitalismus: nicht mehr eingebettet, sondern exklusiv

Das ideelle Feld, das hier sichtbar wird, reicht von einem rechtsstaatlich, aber nicht sozialpolitisch abgesicherten Kapitalismus bis zu Entwürfen, die politische Bindung selbst als Belastung empfinden. Hayek verteidigt Märkte gegen Gleichheitsansprüche. Hoppe verteidigt Eigentum gegen Demokratie. Srinivasan denkt politische Gemeinschaft bereits nach dem Modell des Start-ups. Gemeinsam ist diesen Positionen weniger eine einheitliche Lehre als eine Verschiebung: Freiheit bindet sich stärker an Eigentum, Kapital und Austrittsfähigkeit und schwächer an soziale Gleichheit, demokratische Aushandlung und öffentliche Verantwortung.

Der Begriff Technofeudalismus kann dafür analytisch sinnvoll sein, wenn er nicht als Epochenvergleich missverstanden wird. Feudal ist daran nicht eine Rückkehr zum Mittelalter, sondern die Verlagerung von allgemein verbindlichen Rechten auf privat kontrollierte Zugänge, Infrastrukturen und Mitgliedschaften.

Das ist keine einheitliche Lehre, aber eine erkennbare Denkrichtung. Sie verschiebt die Frage von der politischen Ordnung des Gemeinwohls zur privaten Verfügung über Ressourcen, Netze und Räume. Private Ordnung heißt dann nicht Machtverzicht, sondern Machtverlagerung. Aus dem Bürger wird tendenziell ein Eigentümer, Kunde oder Mitglied; aus Gesellschaft ein Markt von Zugehörigkeiten.

Schlussbetrachtung

Die Texte aus dem Umfeld von Hayek, Thiel, Hoppe und Srinivasan zeigen keine geschlossene Ideologie, aber eine deutliche Bewegung.

Der Schwerpunkt verschiebt sich von Marktbeziehungen unter formal Gleichen zu asymmetrisch kontrollierten Abhängigkeitsverhältnissen. Demokratie erscheint nicht mehr als Voraussetzung freier Gesellschaften, sondern als Risiko für Vermögen, Planung und Ordnung. Der Gründer gewinnt an Würde, die Öffentlichkeit verliert an Gewicht. Wo Ressourcen, Netze, Plattformen und Zugänge privat kontrolliert werden, nähert sich Freiheit für viele der Form eines abhängigen Zugangs an, nicht der eines gleichen Rechts.

Das ist keine neue Weltordnung und kein Mittelaltervergleich, sondern eine strukturelle Diagnose der Gegenwart. Die offene Frage lautet daher, was geschieht, wenn ihre Begriffe von Freiheit, Führung und Markt auf Staaten, Plattformen und Vermögen globaler Reichweite treffen. Das wird im zweiten Teil der Serie erörtert.

Titelbild: Just dance / Shutterstock


[«1] The Education of a Libertarian: I no longer believe that freedom and democracy are compatible.

[«2] “From the fact that people are very different it follows that, if we treat them equally, the result must be inequality in their actual position, and that the only way to place them in an equal position would be to treat them differently. Equality before the law and material equality are therefore not only different but are in conflict with each other; and we can achieve either one or the other, but not both at the same time.”

[«3] Hayek, Constitution of Liberty: Diese Bemerkungen sollen lediglich verdeutlichen, dass selbst der überzeugteste Demokrat kaum behaupten kann, jede Ausweitung der Demokratie sei grundsätzlich positiv. So überzeugend die Argumente für die Demokratie auch sein mögen, sie ist kein absoluter Wert und muss anhand ihrer tatsächlichen Errungenschaften beurteilt werden. Sie ist vermutlich das beste Mittel, um bestimmte Ziele zu erreichen, aber kein Zweck an sich.

[«4] Democracy: The God That Failed

[«5] Balaji Srinivasan, The Network State: A founder is the best kind of leader, because they have the legitimacy associated with building an organization from scratch. Unlike a dictator, their authority isn’t forced upon the population, and anyone can exit at any time. And unlike a media oligarchy, a founder’s authority doesn’t arise from propagandistic bombardment but from free choice.

[«6] Read Ben Horowitz on courage: “On the surface, it appears that if the decision is a close call, it’s much safer to go with the crowd. In reality, if you fall into this trap, the crowd will influence your thinking and make a 70/30 decision seem like a 51/49 decision. This is why courage is critical.” But courage alone is not always enough – you need sufficient control to be able to execute that courageous decision. That’s where founder control comes in.

(Auszug von RSS-Feed)

Rückzug aus Deutschland Das BASF-Werk in China steht für die Erosion der heimischen Wirtschaft

04. April 2026 um 11:24

Vorschau ansehen

Das neue BASF-Werk in Zhanjiang: Die Provinz Guangdong in China profitiert. Foto: IMAGO / Xinhua

Die größte Einzelinvestition in der BASF-Geschichte geht nicht nach Ludwigshafen, sondern nach China. Während in Zhanjiang gefeiert wird, werden in Deutschland Jobs gestrichen. Ein Menetekel für den Industriestandort.

Dieser Beitrag Rückzug aus Deutschland Das BASF-Werk in China steht für die Erosion der heimischen Wirtschaft wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

EU-Barbarei: Plädoyer für eine Verteidigung von Menschlichkeit und Meinungsfreiheit

04. April 2026 um 10:00

Vorschau ansehen

Bekanntermaßen schnürt die EU ein Sanktionspaket nach dem anderen, die der Unterstützung der Ukraine dienen sollen. Diese betrafen zunächst hauptsächlich Waren, Dienstleistungen und Organisationen, aber inzwischen werden immer häufiger auch Einzelpersonen auf die Sanktionsliste gesetzt. Die daraus resultierenden Folgen möchte ich am Beispiel des Berliner Journalisten Hüseyin Dogru erläutern. Zu diesem Zweck zitiere ich nachfolgend eine (bislang unbeantwortet gebliebene) E-Mail, die ich einem in Berlin ansässigen Mitarbeiter von ver.di geschrieben habe. Magda von Garrel.

Beginn E-Mail and ver.di

„Bei dieser Gelegenheit möchte ich Dich fragen, ob sich ver.di mit den personenbezogenen EU-Sanktionen bereits befasst hat. Anlass meiner Frage ist die Tatsache, dass in Berlin der Journalist Dogru sanktioniert worden ist. Konkret bedeutet das, dass er keinen Zugriff auf sein Konto mehr hat und seitdem mit etwas mehr als 500 Euro eine fünfköpfige Familie (mit drei kleinen Kindern) ernähren muss. Das ist (schon allein wegen der Mietzahlungen) völlig unmöglich, weshalb ihm und seiner Familie eine baldige Obdachlosigkeit droht.

Hinzu kommt, dass die Familie in keiner Weise unterstützt werden darf. Jede Person, die es dennoch versucht, macht sich sofort selbst strafbar. Das gilt sogar für Dogrus Ehefrau, die ihn wegen der festgestellten „Nähebeziehung“ erst recht nicht unterstützen darf. Kurzum: Personenbezogene EU-Sanktionen werden mit modernsten Mitteln durchgeführt (De-Banking) und stellen zugleich einen Rückfall ins Mittelalter dar („Vogelfreiheit“).

Dieser absolut menschenrechtswidrige Bannstrahl beruht weder auf einer Anklage noch auf einem Gerichtsverfahren und ist somit völlig illegal. Als einzige Begründung wird Dogrus Parteinahme für die Palästinenser angegeben. Mit anderen Worten haben wir es hier mit einem früher nicht für möglich gehaltenen Fall von Zensur zu tun, dem eine enorme gesellschaftspolitische Sprengkraft innewohnt.

Selbstverständlich kann man völlig anderer Meinung als Herr Dogru sein, aber das rechtfertigt auf keinen Fall die Zerstörung der Familie. Wer das auch nur stillschweigend hinnimmt, trägt zum Abbau der Meinungsfreiheit bei. Die Angst vor derartigen Repressalien wird dazu führen, dass sich zukünftig immer weniger Menschen trauen werden, sich offen zu ihrer Meinung zu bekennen.

Davon können auch friedenspolitische Positionen betroffen sein, die der EU nicht genehm sind. Schon allein deshalb erwarte ich von ver.di, sich für eine Rücknahme aller personenbezogenen Sanktionen einzusetzen, die eine existenzvernichtende Bestrafung unliebsamer Meinungen zum Ziel haben.“

Ende E-Mail an ver.di

Inzwischen habe ich erfahren, dass die von Herrn Dogru selbst ausgesandten Hilferufe an die Adresse von ver.di, DJU und NGOs unbeantwortet geblieben sind. Der von der Tageszeitung junge Welt unternommene Versuch, Herrn Dogru einzustellen, wurde von der Bundesbank als wirtschaftliche Beihilfe eingestuft. In diesem Zusammenhang sollte auch noch erwähnt werden, dass es in der BRD eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) gibt, die dem Finanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) untersteht.

Der von Herrn Dogru gestellte Eilantrag, mit dem er eine Lockerung der Nutzungseinschränkung seines eigenen Kontos bei der Comdirect erwirken wollte, um seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, ist ebenfalls gescheitert. Das Amtsgericht Frankfurt am Main befand, dass die ihm genehmigten 506 Euro für die Befriedigung der Grundbedürfnisse der Familie ausreichen.

Auch die „christlichen“ Parteien und die Kirchen halten sich bedeckt. Dabei könnten die Letztgenannten der Familie doch zumindest ein vorübergehendes Kirchenasyl anbieten, um die Familie wenigstens für eine gewisse Zeit vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren.

Zu den ermutigenden Ausnahmen gehört Frau Dagdelen vom BSW, die sich für eine Initiative gegen die Sanktionen einsetzen will. Insgesamt ist das Schweigen und Wegducken aber so groß, dass ich mich frage, ob die Menschlichkeit schon völlig auf der Strecke geblieben ist. Möglich ist natürlich auch, dass derartige Vorgänge noch weitgehend unbekannt sind, aber dann wird es höchste Zeit, das zu ändern. Eine größere Bekanntheit würde auf jeden Fall die Chance erhöhen, die Familie Dogru durch einen kraftvollen und uns alle zugutekommenden Einsatz für Menschlichkeit und Meinungsfreiheit vor einer Zerstörung zu bewahren.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Die Architektur der Entrechtung: Hannes Hofbauer über das EU-Sanktionsregime gegen Russland

01. April 2026 um 09:00

Vorschau ansehen

Zwischen außergerichtlicher Willkür und dem Abbruch diplomatischer Brücken: Im Berliner Sprechsaal präsentierte der Wirtschaftshistoriker und Verleger Hannes Hofbauer jüngst sein neues Werk „Aller Rechte beraubt“. Er sezierte dabei, wie sich der europäische Rechtsstaat schleichend in ein autoritäres Sanktionsregime transformiert. Von der „Jedermannspflicht“ bis zur administrativen Existenzvernichtung unliebsamer Kritiker beschrieb er in seinem Vortrag eine Architektur der Entrechtung, die das Fundament der Gewaltenteilung zunehmend untergräbt. Ein Bericht von Éva Péli.

„Wir leben in kriegerischen Zeiten – und das, was da mit den Sanktionen passiert, ist Teil eines Krieges.“ Mit diesen Worten eröffnete der Wiener Wirtschaftshistoriker Hannes Hofbauer die Vorstellung seines Buches. Das Werk analysiert präzise, wie sich das Rechtswesen schleichend wandelt: weg von der Gewaltenteilung, hin zum Ausnahmezustand. Der Untertitel fasst diese These treffend zusammen: „Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“.

Der Autor erinnerte an den NATO-Angriff auf Jugoslawien vor 27 Jahren (24. März 1999) und erklärte, dass dieses Ereignis die „relativ friedliche, repressionsfreie Zeit der 80er- und 90er-Jahre“ endgültig beendete.

Das 19. und 20. Sanktionspaket gegen Russland

Die aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland knüpfen laut Hofbauer direkt an diese kriegerische Logik an. Während die EU Mitte Dezember 2025 das 19. Paket schnürte, arbeitet sie bereits am 20. Paket, das jedoch derzeit am Widerstand Ungarns stockt.

Obwohl die offizielle Zählung meist mit dem Überfall Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 beginnt, bestehen die Sanktionen der EU und der USA bereits seit Frühjahr 2014. „Wir erleben mittlerweile ein elfeinhalbjähriges Sanktionsregime“, resümierte der Historiker. An vorderster Stelle steht der Waldai-Klub, den Westeuropa – insbesondere Wien – durch zahlreiche hochkarätige Veranstaltungen kennt. Indem die EU den renommierten russischen Thinktank sanktioniert, setzt sie auch dessen führende Köpfe unter Druck, allen voran Waldai-Chef Fjodor Lukjanow. Für Hofbauer markiert dieser Schritt einen weiteren Abbruch der intellektuellen Brücken zwischen Russland und Europa. Ein Forum, das über Jahre den Austausch mit westlichen Experten pflegte, wird nun administrativ geächtet. Damit hat Brüssel die diplomatischen Brücken faktisch gesprengt.

Die Stoßrichtung sei dabei eindeutig: Das Ziel bleibt ein erzwungener Regimewechsel.

„Es handelt sich um ein kriegerisches Mittel im Kampf gegen Russland. Dieser Kampf umfasst militärische, logistische, mediale und gesellschaftliche Mittel – die Sanktionspolitik bildet einen Teil davon. Sie bricht das Völkerrecht, weil die UNO sie nicht erließ und überhaupt keine rechtliche Grundlage existiert.“

Wirtschaftskrieg gegen Russland: Die Strategie der Delegitimierung

Nach über einem Jahrzehnt scheint das Arsenal des klassischen Wirtschaftskrieges weitgehend erschöpft: Die Verantwortlichen koppelten Russland vom SWIFT-System ab, froren Zentralbankgelder ein, zerstörten die Energiepartnerschaft mit Deutschland und schlossen das Land aus Wissenschaft, Kultur und Sport aus. In dieser Sackgasse rücken nun verstärkt Personensanktionen in den Mittelpunkt, wie Hofbauer erklärt.

Bereits im März 2014 erließ die EU Sanktionen gegen die damals gewählte Führung der Ukraine. Erster auf der Liste war Präsident Viktor Janukowitsch, gefolgt von Ministerpräsident Mykola Asarow. Laut Hofbauer diente dies dazu, die ukrainischen Repräsentanten auf internationaler Ebene gezielt zu entmachten, da deren Ablehnung des westlichen Kurses bereits feststand.

Sergej Glasjew: Architekt des eurasischen Schwenks

Als russische Schlüsselfigur der Sanktionsliste rückt Hofbauer den Ökonomen Sergej Glasjew ins Zentrum. Seine Personalie hilft entscheidend dabei, das geopolitische Ringen um die 2008 von Brüssel initiierte „Ostpartnerschaft“ zu verstehen, die sechs ehemalige Sowjetrepubliken eng an die EU binden sollte. Glasjew agierte hierbei als diplomatisches und ökonomisches Gegengewicht:

  • Die ökonomische Hebelwirkung: Mit einer kalkulierten „Zuckerbrot und Peitsche“-Taktik rechnete Glasjew der ukrainischen Führung vor, dass eine Abkehr von Russland das Land jährlich rund zehn Milliarden Dollar an zusätzlichen Energiekosten kosten würde. Diese Kalkulation gab den Ausschlag, als sich Präsident Janukowitsch kurzfristig weigerte, das EU-Assoziierungsabkommen zu unterzeichnen.
  • Die strategische Neuausrichtung: Über das Tagesgeschäft hinaus fungierte Glasjew als Vordenker eines radikalen Bruchs mit dem West-Atlantizismus. In seinem Manifest „Wie wir uns vom Dollar-Joch befreien können“ (2015) skizzierte er den Weg für die eurasische Integration und die wirtschaftliche Hinwendung nach China, welche die heutige russische Politik maßgeblich bestimmen.

Zensur oder Willkür: Journalismus als Zielscheibe von Sanktionen

Ein entscheidender Unterschied zu früheren Epochen liegt laut Hofbauer darin, welche Handlungen die Behörden sanktionieren. Während historische Listen oft aktive politische Kämpfer oder Regimegegner ins Visier nahmen, trifft es heute Personen, die keine „aktive politische Tat“ im klassischen Sinne gesetzt haben. Die Betroffenen arbeiten entweder journalistisch oder investierten ihr Kapital schlicht an den aus westlicher Sicht „falschen“ Stellen.

Seit März 2014 setzt die EU dieses Instrument unter der Ägide der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) systematisch ein. In den Begründungen führt sie meist abstrakte Vorwürfe an, wie die „Destabilisierung der EU“ oder die „Untergrabung der Souveränität der Ukraine“. Dass die Verantwortlichen die ersten Listen bereits zwei Wochen vor dem eigentlichen Krim-Referendum veröffentlichten, wertet Hofbauer als Beleg dafür, dass sie die Sanktionen nicht als Reaktion auf Ereignisse, sondern als proaktives politisches Kampfmittel konzipierten.

Das Scheitern der EU-Sanktionen: Kalkül versus Realität

Hannes Hofbauer warf in seiner Analyse die zentrale Frage auf, warum die EU den Weg der totalen Blockade wählte. Dabei unterschied er zwischen der offiziellen, aus seiner Sicht unlogischen Begründung und den tatsächlichen machtpolitischen Folgen.

Der Historiker konstatierte, dass die ursprüngliche Absicht, die russische Elite durch Druck zu spalten, eklatant scheiterte. „Es ist unlogisch, hunderte Oligarchen zu listen und damit Kapital und Politik zwangsweise zusammenzuschweißen“, so Hofbauer. Den Betroffenen bleibe angesichts der Sanktionen oft keine andere Wahl, als ihr Kapital nach Russland, Israel oder in die Türkei zu retten. Ein strategisch klügeres Vorgehen der EU hätte laut Hofbauer darin bestanden, einen Keil zwischen das russische Kapital und die politische Führung zu treiben. Tatsächlich passierte jedoch das Gegenteil: Die Drohung mit Enteignung in Europa bewirkte, dass sich die Eliten zwangsweise mit der russischen Staatsführung solidarisierten.

Hinter der scheinbaren Unlogik der Elite-Sanktionen identifizierte Hofbauer ein handfestes ökonomisches Motiv, das weit über die bloße Bestrafung hinausgeht: eine radikale Marktbereinigung auf administrativer Ebene. Die Sanktionen fungieren demnach als Instrument eines Verdrängungswettbewerbs, um russische Konkurrenz dauerhaft und systematisch vom europäischen Markt zu entfernen. Unter dem Deckmantel moralischer Vorwände setzt Brüssel einen machtpolitischen Hebel an, um eine protektionistische Neuordnung zu erzwingen. Was offiziell als Verteidigung westlicher Werte deklariert wird, entpuppt sich in Hofbauers Analyse somit als Werkzeug, um eigene wirtschaftliche Interessen zu sichern, indem man unliebsame Wettbewerber gezielt ausschaltet.

Die Systematik der Entrechtung: Sanktionen als außergerichtliche Strafe

Hannes Hofbauer analysierte in seinem Vortrag, wie das moderne Sanktionsregime den Rechtsstaat fundamental transformiert. Bereits der etymologische Kern des Wortes „Sanktion“ (lateinisch sanctio) verweist auf das Spannungsfeld zwischen „Festsetzen“ und „Verbieten“. In der aktuellen Praxis vollzieht sich laut Hofbauer ein radikaler Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien, da nicht ein unabhängiges Gericht über die Aufnahme auf eine Sanktionsliste entscheidet, sondern der EU-Rat dies rein administrativ per Verordnung festlegt.

Die Folgen dieser politischen Entscheidung treffen die Betroffenen existenziell: Sie reichen von der vollständigen finanziellen Strangulation durch das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte bis hin zur physischen Bewegungsunfähigkeit durch Einreiseverbote und Passentzug. Besonders perfide wirke dabei das Verbot der Hilfeleistung, das jegliche Form des Beistands unter Strafe stellt und so den „gesellschaftlichen Tod“ der Gelisteten erzwingt.

Bezeichnend für dieses Regime ist, wie die Verantwortlichen konsequent von einer richterlichen Kontrolle abrücken und stattdessen rein administrative Exekutiventscheidungen bevorzugen. Der Prozess hebelt die klassischen Säulen der Justiz aus: Es gibt weder eine vorherige Vorladung noch eine Anklage oder die Möglichkeit, sich vor der Listung zu verteidigen. Statt eines richterlichen Schuldspruchs tritt eine rein politische Exekutiventscheidung des EU-Rates an deren Stelle. Damit, so Hofbauers Fazit, stellt die EU Individuen auf administrativer Ebene rechtlos – ein autoritäres Modell, das die Gewaltenteilung zugunsten einer entfesselten Exekutive faktisch außer Kraft setzt.

Sanktionen gegen EU-Bürger und Schweizer

Eine neue Stufe der Entrechtung markiert die Listung von EU-Bürgern. Hofbauer bezweifelte dabei, dass deutsche Staatsbürger auf ähnlichen politischen Beistand hoffen könnten, wie ihn der Slowake Jozef Hambálek erfuhr. Hambálek, europäischer Chef des kremlnahen Motorradclubs „Nachtwölfe“, war als erster EU-Bürger vollkommen rechtlos gestellt worden, bis er 2024 nach massiver Intervention des slowakischen Premierministers Robert Fico wieder von der Liste verschwand. Während andere deutsche Akteure wie Alina Lipp und Thomas Röper seit Mai 2025 rein administrativ sanktioniert werden, anstatt sie in ordentlichen Verfahren nach § 140 StGB zur Verantwortung zu ziehen, offenbaren weitere Schicksale die volle Härte der außergerichtlichen Willkür.

Besonders bizarr erscheint der Fall des linksradikalen Antiimperialisten Hüseyin Dogru. Ihm werfen die Behörden nicht etwa Pro-Russland-Propaganda vor. Vielmehr argumentieren sie, dass seine Berichterstattung über Themen wie die Palästina-Frage indirekt Russland nütze, indem sie Zwietracht in Deutschland säe. Dogru erfuhr von seiner faktischen Rechtlosstellung erst durch den Alltag: als seine Frau in einer Apotheke nicht mehr bezahlen konnte, weil die Bank sämtliche Konten sperrte. Für einen Journalisten, den niemand anklagte oder verurteilte, bedeutet dies die sofortige Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz.

Ebenso drastisch stellt sich die Situation des Schweizers Jacques Baud dar. Der ehemalige NATO-Mitarbeiter und Geheimdienstexperte lebt heute in Brüssel faktisch festgesetzt. Seine Konten sind eingefroren, und selbst einfache Essenspakete von Unterstützern erreichen ihn nicht, da die Helfer Sanktionsverstöße fürchten, die auch ihnen drohen. Für Hofbauer markieren diese Beispiele das Ende der Gewaltenteilung: Unliebsame Analysen werden nicht mehr im diskursiven Streit bekämpft, sondern die schiere physische und soziale Existenz der Kritiker wird durch administrative Willkür zunichtegemacht.

Die Geschichte der Ächtung: Von Proskriptionen zur modernen Terrorliste

Der Wirtschaftshistoriker zieht in seinem Werk eine beunruhigende Parallele zwischen modernen EU-Sanktionen und vormodernen Strafregimen, die man seit der Ära der Aufklärung für überwunden hielt. Die Geschichte dieser „Listen“ reicht von den römischen Proskriptionen (etwa gegen Cicero) über die mittelalterliche Vogelfreiheit und den klerikalen Bann bis hin zur massenhaften Ausbürgerung im 20. Jahrhundert. Während die Reichsacht Martin Luther politisch isolierte, markierte die NS-Zeit die „Hochblüte“ der administrativen Entrechtung, durch die das Regime seine Gegner systematisch staatenlos machte und enteignete. Auch die Nachkriegszeit kannte solche Instrumente, etwa bei Wolf Biermann oder den zehntausenden Kommunisten im griechischen Bürgerkrieg. Für Hofbauer stellt die moderne Sanktionsliste die säkularisierte Fortführung dieser Tradition dar: ein Instrument, das Individuen per Federstrich und ohne Gerichtsurteil den „gesellschaftlichen Tod“ sterben lässt und sie außerhalb der schützenden Rechtsordnung platziert.

Die bürokratische Exekution: Sanktionsdurchsetzungsgesetz und Meldepflicht

Deutschland setzt diese außergerichtlichen Verfahren seit Mai 2022 durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz praktisch um. Damit schuf der Gesetzgeber eine neue Architektur, um Bürger systematisch zu überwachen. Als Herzstück fungiert dabei die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion.

Der Staat zielt darauf ab, Vermögen total zu entziehen: Er unterbindet konsequent, dass Betroffene Gelder bewegen, transferieren oder Sachwerte verändern. So stellt die Behörde sicher, dass niemand die blockierten Werte mehr nutzt oder verwaltet.

Da viele Akteure ihr Eigentum hinter komplexen Strukturen verschleiern, führt die EU-Instrumente ein, die Hofbauer als höchst problematisch einstuft. Neben einer umfassenden Pflicht, sämtliches Eigentum – bis hin zu Gemälden und Münzsammlungen – proaktiv zu melden, sticht in Deutschland die sogenannte „Jedermannspflicht“ hervor. Diese trieb der ehemalige Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, im Amt bis Ende 2025) maßgeblich voran.

Gemäß Artikel 6b der entsprechenden Verordnung sind nicht nur Banken oder Behörden, sondern „Jedermann“ – also alle natürlichen und juristischen Personen – verpflichtet, Informationen proaktiv an die Behörden zu melden, welche die Umsetzung der Sanktionen erleichtern könnten. Wer Kenntnis von Vermögenswerten eines Sanktionierten hat und diese nicht innerhalb von zwei Wochen über die bereitgestellten Formulare meldet, macht sich theoretisch selbst strafbar. Hofbauer bezeichnet dies als ein „extremes Denunziationsgesetz“. Es stellt die gesamte Gesellschaft in den Dienst der staatlichen Sanktionsexekutive und untergräbt das Vertrauensverhältnis unter Bürgern.

Fazit: Das selektive Kriegsrecht als Zeichen der Schwäche

Hannes Hofbauer spitzt seine Analyse in seinem 50-minütigen Resümee auf vier pointierte Thesen zu:

  1. Außergerichtlichkeit wird zur Institution: Ein „Katz-und-Maus-Spiel“ verdrängt den Rechtsstaat. Selbst wenn profilierte Anwälte wie Gabriel Lansky – ein Wiener Top-Jurist und Experte für internationales Sanktionsrecht, der regelmäßig russische Unternehmer vor dem EU-Gerichtshof vertritt – juristisch siegen, hebelt der EU-Rat diese Erfolge sofort durch Neulistungen aus.
  2. Vormoderne Straflogik kehrt zurück: Wer Konten einfriert, belebt die alte Vogelfreiheit neu. Diese Praxis isoliert den Einzelnen und lässt ihn gesellschaftlich sterben.
  3. Der Staat wandelt sich autoritär: Die Exekutive herrscht, indem sie gleichzeitig Gesetze erlässt und wie ein Richter urteilt. Damit hebt sie die klassische Gewaltenteilung faktisch auf.
  4. Kriegsrecht herrscht selektiv und ohne Erklärung: Im totalen Krieg greift der Staat auf Haus, Hof und Mensch für den Schützengraben zu. Da die EU Russland nicht offiziell den Krieg erklärt hat, wendet sie diese Logik nun „selektiv“ gegen unliebsame Personen an.

Trotz dieser Befunde deutet Hofbauer das Vorgehen der EU als Zeichen tiefer Schwäche. Ein souveräner Rechtsstaat muss die offene Debatte mit Kritikern nicht fürchten. Stattdessen flüchtet sich die Union in die „Sanktionskeule“. Sie vernichtet Existenzen administrativ, um einen Diskurs zu ersticken, den sie argumentativ nicht mehr gewinnt. Niemand sollte sich jedoch entmutigen lassen – wer aufklärt, unternimmt den ersten Schritt, um diese Zustände zu überwinden.

Hannes Hofbauer: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“, Wien 2026, Promedia Verlag, Taschenbuch, 224 Seiten, ISBN 978-3-85371-556-7, 22 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter


Vorschau ansehen

Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

„Versuch eines medialen Staatsstreichs“ – O-Töne zum Medienrummel um den „Fall Fernandes“

31. März 2026 um 10:00

Vorschau ansehen

Eigentlich war der „Fall Collien Fernandes“ ursprünglich ein optimaler Stoff für die Klatschpresse. Diese hat über die pikante Geschichte um die Schauspielerin und ihren (Ex-)Mann auch längst berichtet. Doch plötzlich wurde der Stoff zum Top-Thema für „Tagesthemen“ und den Spiegel. Die „Leitmedien“ haben die Story auf die Titelseiten gebracht, weil die Regierung auf einmal ein Gesetz über den Kampf gegen Straftaten im Internet durchbringen wollte. Nun wird allerdings befürchtet, dass die Novelle als neue Waffe gegen Meinungsfreiheit missbraucht wird. Eine neue Ausgabe der O-Töne. Von Valeri Schiller.


Externer Inhalt

Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen.


RBB 24 am 22. März 2026

„Es sind dann doch deutlich mehr Teilnehmende als die 500 Angemeldeten: Die Polizei spricht von fast 7.000 Menschen auf dem Pariser Platz, die gegen sexualisierte digitale Gewalt demonstrieren.“

(Quelle: rbb24)


Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes 13. März 2026

„Darüber habe ich dann erst mitbekommen, dass sich jemand seit Jahren sich auf Social Media unter meinem Namen angemeldet hat. Ich war lange nicht auf Social-Media-Portalen, also hatte die Person eben freie Fahrt und hat da anscheinend in meinem Namen angefangen, mit meinem beruflichen Umfeld zu schreiben. Es wurde dann immer flirtiver. Man hat miteinander telefoniert, das ging in Telefonsex über, dann wurden Nacktfotos verschickt von mir, die so wirkten, wie selber aufgenommen. Dann Videos, als hätte ich mich so heimlich beim Sex gefilmt – und das alles in meinem Namen eben mit wahnsinnig vielen Männern.“

(Quelle ARD, ab Minute 1:38:57)


Bundesinnenministerin Stefanie Hubig am 25. März 2026

„Das neue Gesetz kann den Betroffenen auf zwei Wegen helfen. Erstens mit dem Strafrecht: Wir schließen Strafbarkeitslücken. Ein neuer Straftatbestand erfasst umfassend bildbasierte sexualisierte Gewalt. Was heißt das? Das sind voyeuristische Aufnahmen. Das sind pornographische Deepfakes, das sind Vergewaltigungsvideos. Und zweitens hilft das neue Gesetz bei der Durchsetzung: Betroffene können sich künftig besser wehren. Sie erhalten leichter Zugang zu Informationen über die Inhaber der Accounts, die rechtswidriges Material verbreiten. Sie können ihre Schadensersatzansprüche leichter durchsetzen und sie können sogar Account-Sperren durchsetzen und verhindern, dass sich schwere Persönlichkeitsverletzungen wiederholen.“

(Quelle: WELT, ab Minute 0:52)


SPD-Vorsitzender Lars Klingbeil am 23. März 2026

„Aber natürlich ist ein solcher öffentlicher Fall jetzt auch noch mal eine Beschleunigung dafür, dass alle auch in der Regierung sehen: Das muss jetzt schnell entschieden werden, wir brauchen jetzt schnell eine Gesetzgebung.“

(Quelle: ntv Nachrichten, ab Minute 39:10)


TV-Moderatorin Sarah Bosetti am 25. März 2026

„Ich will lieber darüber reden, wie abgefahren es ist, dass das Ganze jetzt so viel Aufmerksamkeit bekommt. Collien Fernandes‘ Insta-Post zu dem Thema hat über 800.000 Likes. Das Internet explodiert, Tausende Menschen demonstrieren, die Tagesthemen berichten, Gesetze gegen digitale Gewalt sollen plötzlich im Bundestag schneller verabschiedet werden. (…)

Und nicht falsch verstehen: Ich finde das ja alles gut. Ich frage mich nur: Wieso erst jetzt?“

(Quelle: Bosetti will reden!, ab Minute 1:41 und ab Minute 2:10)


Spiegel-Journalistin Juliane Löffler am 23. März 2026

„Wir wussten, dass Stefanie Hubig ein digitales Gewaltschutzgesetz plant, das hatte sie auch schon angekündigt, und es natürlich dadurch diese politische Dimension gab. Und deshalb haben wir sie dann natürlich auch dazu befragt, was sie da eigentlich genau plant.“

(Quelle: Politik mit Anne Will, ab Minute 19:43)


Sebastian Geisler, BILD-Politik-Redakteur, am 24. März 2026

„Und was ich jetzt auch schlimm finde, ist, dass das Ganze doch wie eine konzertierte Aktion zunehmend wirkt. (…)

Stefanie Hubig, die Bundesjustizministerin, will jetzt auch rechtliche Verschärfungen hier machen. Das finde ich doch alles ganz ganz bemerkenswert, wie schnell das jetzt plötzlich gehen soll, obwohl es hier doch um ein sehr individuelles Vergehen dieses Herrn geht. Und wenn das durchgeht, was Frau Hubig machen will: Sie will zum Beispiel, dass nicht nur Deepfakes mit sexuellem Kontext, die irgendwie versendet werden, dann strafbewährt sein sollen, sondern sogar so was wie, wenn ich mit Photoshop irgendwie, was weiß ich, meinem Nachbarn irgendwie einen lustigen Hut aufsetze oder so, am eigenen Rechner, dann kann schon das, wenn es die Würde dieses Menschen angreift, möglicherweise ein potenzieller Fall für die Staatsanwaltschaft sein.“

(Quelle: WELT, ab Minute 1:42 und ab Minute 2:08)


NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt am 25. März 2026

„Sie wollen diesen Fall missbrauchen, um das, was sie immer gewollt haben: ein Zensurgesetz zur Einschränkung von Meinungsfreiheit und zum Schutz ihrer mächtigen Milieus, zum Schutz von Mächtigen gegen Machtkritik mit moralischer Überlegenheit durchzudrücken. (…)

Der Versuch eines medialen Staatsstreichs gegen die Meinungsfreiheit. Denn das, was Collien Fernandes widerfahren ist, könnte man mit drei Sätzen im Gesetz regeln. Das ist nicht das, was sie wollen. Sie wollen etwas vollkommen anderes regeln, und das, was sie regeln wollen, heißt: Jeder Versuch der Machtkritik kann in Zukunft mit Gefängnis bestraft werden.“

(Quelle: NIUS, ab Minute 47:44 und ab Minute 51:16)


Titelbild: Screenshots ARD, WELT, ntv Nachrichten, Bosetti will reden!, Politik mit Anne Will, NIUS

(Auszug von RSS-Feed)

„Sippenhaft” für Familie des deutschen Journalisten Doğru: EU-Sanktions-Regime immer skandalöser


Vorschau ansehen

Nun wurden auch die Konten der Ehefrau des seit Monaten von der EU mit absurden „Begründungen“ sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru „sichergestellt“. Man findet gar keine Worte mehr: Eine Familie mit kleinen Kindern wird kollektiv bestraft, weil Doğru die „falsche“ Meinung vertritt. Die Praxis der EU-Sanktionen ist totalitär – das Schweigen weiter Teile der deutschen „Zivilgesellschaft“ dazu ist erbärmlich. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Sanktionsverfahren gegen den Berliner Journalisten Hüseyin Doğru wird immer skandalöser: Inzwischen ist daraus eine humanitäre Krise für ihn und seine Familie geworden, wie etwa die Berliner Zeitung berichtet. Der von der EU bereits seit Mai 2025 sanktionierte deutsche Journalist ist selbst weitgehend vom Zahlungsverkehr abgeschnitten – nun hat die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) zusätzlich noch die Konten seiner Ehefrau „sichergestellt“.

Die Behörde, die zur Generalzolldirektion gehört, vertritt die Auffassung, dass die Konten der Frau zur Umgehung der gegen Doğru verhängten Sanktionen genutzt worden seien, so der Artikel, in dem weitere Details zu der skandalösen Entscheidung beschrieben werden. Norbert Häring zitiert aus der Begründung des ZfS:

„Vorliegend kontrolliert Hüseyin DOGRU die Konten der (geschwärzt) bei der Commerzbank AG. Zum einen besteht eine enge familiäre Nähebeziehung zwischen den Eheleuten (geschwärzt) und dem gelisteten Hüseyin DOGRI. Als Ehepartner ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine enge Nähebeziehung besteht. Das diese auch tatsächlich besteht, ist insbesondere daran erkennbar, dass die beiden gemeinsam wohnen und drei gemeinsame Kinder haben.“ (Schreibfehler im Original)

Doğru sagte der Berliner Zeitung, durch die Entscheidung, seiner Frau den Zugang zu finanziellen Mitteln zu verwehren, werde seine Familie nicht nur in ein rechtliches Vakuum gedrängt, sondern bewusst in eine humanitäre Krise gestoßen. Doğru fährt fort:

„Die Bundesregierung und ihre Institutionen haben uns systematisch als Zielscheibe ausgewählt: zunächst mich, dann meine Frau, und nun sind unsere Kleinkinder und Säuglinge betroffen. Diese Entscheidung gefährdet bewusst das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder.“

Die Zentralstelle hält die Sicherstellung der Konten von Doğrus Frau trotzdem ausdrücklich für „verhältnismäßig“.

Solidarität verboten!

Die Familie sei nicht mehr in der Lage, Miete zu bezahlen, die Kinder zu ernähren oder Stromkosten zu decken. Zwar könnten die Kinder theoretisch Hilfe erhalten. In der Praxis bestehe jedoch die reale Gefahr, dass humanitäre Unterstützung als Umgehung der Sanktionen gewertet werde, so Doğru. Sein Anwalt Alexander Gorski sagte dazu, sein Mandant dürfe keine Geldspenden empfangen und auch keine Lebensmittelhilfe annehmen. Auf die Frage, ob sich bereits ein Nachbar strafbar machen könne, wenn er Doğru Brot bringe, antwortete Gorski:

„Ja, der Nachbar würde sich damit theoretisch strafbar machen.“

Der deutsche Journalist Doğru steht seit Mai 2025 auf einer EU-Sanktionsliste. Die Europäische Union „begründet“ dies in einer abwegigen Argumentation damit, dass Doğru mit seiner pro-palästinensischen journalistischen Arbeit „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ schüre und damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ unterstütze.

Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf die Sanktionen gegen Doğru oder Jacques Baud eingegangen, eine Auswahl findet sich unter diesem Artikel. In einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof, Ninon Colneric, und die Völkerrechtlerin Alina Miron vor allem, dass die Sanktionen ohne vorherige gerichtliche Kontrolle verhängt würden und Betroffene vor ihrer Sanktionierung kein rechtliches Gehör erhielten. Unklar bleibe auch, wo die Grenze zwischen zulässiger Berichterstattung und sanktionierbarer „Informationsmanipulation“ verlaufe. Auf den undurchschaubaren Prozess der Erstellung von EU-Sanktionslisten ist Hannes Hofbauer gerade in diesem Artikel eingegangen.

Wagenknecht: „totalitärer Wahnsinn“

Skandalös sind nicht nur die EU-Sanktionen selber, deren unrechtmäßiger Charakter sich etwa bezüglich Baud und Doğru gar nicht angemessen in Worte fassen lässt. Bitter ist auch die überwiegend ausbleibende Solidarität etwa vonseiten der Journalisten aus den deutschen Mainstream-Medien oder vonseiten der Politik usw. Immerhin aus dem BSW kommt scharfer Protest: Sahra Wagenknecht hat sich aktuell auf Facebook zu dem in ihren Worten „Vorgang wie in einer Diktatur“ geäußert.

Und die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen fordert eine breite politische Mobilisierung. Das EU-Sanktionsregime sei totalitär, die Bundesregierung dürfe diesen menschenverachtenden Wahnsinn nicht länger unterstützen. Details zu dieser Mobilisierung würden bald folgen, so Dagdelen. Ein Soli-Aufruf zu Jacques Baud findet sich hier.

Das Versagen der Zivilgesellschaft

Die totalitären und wie einem Roman von Franz Kafka entsprungenen EU-Sanktionen sind der eine Skandal. Ein weiterer ist die gnadenlose Umsetzung der Sanktionen in Deutschland, die auch im Artikel „Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen” beschrieben wird. Dass mit diesen beiden Elementen kritische Stimmen eingeschüchtert werden sollen, ist total offensichtlich. Umso schaler klingen die Phrasen von EU und Bundesregierung zur Meinungsfreiheit.

Und: Dass ein großer Teil der sonst auf Knopfdruck empörten „Zivilgesellschaft“ hierzulande zu den unglaublichen Vorgängen schweigt, ist einfach nur erbärmlich.

Titelbild: photoibo / shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Im Sanktionsrausch – Notizen zu Brüssels vormodernem Strafregime

30. März 2026 um 10:28

Vorschau ansehen

Der Fall Jacques Baud erregt zumindest in der Schweiz öffentliches Aufsehen. Hüseyin Doğru hingegen sitzt weitgehend unbemerkt in einer Berliner Wohnung fest. Von Jozef Hambálek hat in Deutschland kaum jemand gehört. Nathalie Yamb wiederum ist nur französischsprachigen Antiimperialisten ein Begriff. Und über Alina Lipp und Thomas Röper schweigt sich die deutsche Linke aus. Von Hannes Hofbauer.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Mehr als 2.700 Menschen und Organisationen hat die Europäische Union seit März 2014 auf sogenannte Sanktionslisten gesetzt. Damit wurde ihnen der Zugriff auf ihr Vermögen entzogen, Konten gesperrt und die Annahme einer bezahlten Arbeit verboten. Wenn sie aus Drittstaaten – meist aus Russland oder der Ukraine, vermehrt auch aus afrikanischen Ländern – kommen, ist ihnen die Einreise in die EU verwehrt; wenn sie in der EU leben, sind sie an ihrem Aufenthaltsort blockiert. Ihnen zu helfen, ist strafbar.

Sie alle haben keine gerichtliche Vorladung erhalten, es wurde keine Anklage erhoben, es gab keine Verteidigung und keinen Schuldspruch. Ein einfacher, außergerichtlicher Verordnungsweg macht sie völlig rechtlos. Mit der Sanktionskeule hat sich Brüssel ein Werkzeug geschaffen, das Willkür über Rechtsstaat und Gewaltenteilung stellt.

Wüstes Gerangel um die Sanktionslisten

Wie genau so ein Verfahren abläuft, das zur Entrechtung von Personen führt, bleibt Außenstehenden verschlossen. Wer auf die Idee kommt, die frankophone Schweizerin Nathalie Yamb auf die Liste zu setzen, obwohl – oder weil? – die Schweiz sich an solchen Personensanktionen nicht beteiligt, darüber kann nur spekuliert werden. Warum ausgerechnet die junge Hamburgerin Alina Lipp ins Fadenkreuz der Sanktionierer geriet, bleibt rätselhaft. Jedenfalls müssen der Sanktionierung an einem Moment alle 27 Mitgliedsstaaten zustimmen, die auf Ebene des EU-Rats der Außenminister bzw. deren beamteter Vertreter die Strafmaßnahme verhängen. Unterzeichnet werden die Verordnungen von der Außenbeauftragten Kaja Kallas persönlich oder von jemandem aus ihrem Umfeld.

Dass es mitunter zu heftigem Gerangel um die Listung Einzelner kommt, wird nur in seltenen Fällen, und oft erst nach Jahren, publik. So stritt man sich beispielsweise über längere Zeit um die Auslistung – also die Streichung von der Sanktionsliste – von Arkadij Wolosch. Dieser hatte 1997 zusammen mit Ilja Segalowitsch das russische Gegenstück zu Google, Yandex, gegründet und wurde mit der Suchmaschine sowie einem digitalen Taxidienst zum Milliardär. Im Juni 2022 landete Wolosch auf der EU-Sanktionsliste, weil Brüssel Yandex vorwarf, russische Propaganda zu verbreiten.

Obwohl Wolosch bereits am Tag seiner Sanktionierung als CEO von Yandex zurücktrat und nach Israel übersiedelte, verblieb der Russe auf der Liste. Erst als er eineinhalb Jahre nach dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine diesen Akt als „barbarisch“ bezeichnete, meldeten sich Stimmen aus dem EU-europäischen Establishment, die meinten, man habe möglicherweise den falschen Mann gelistet. Um sichtbar allem Russischen vollständig zu entsagen, gab Wolosch dann noch seine russische Staatsbürgerschaft zurück. Das war der Moment, an dem ihn Brüssel von der Liste streichen ließ und er wieder in die Gemeinschaft der EU-Oligarchen aufgenommen wurde.

Heftig wurde auch um die Listung bzw. Auslistung des russisch-usbekischen Oligarchen Alischer Usmanow und seines russisch-israelischen Kollegen Michail Fridman gestritten. Spätestens am 15. März 2026 mussten EU-Sanktionen, die in der Regel auf ein Jahr verhängt werden, routinemäßig verlängert werden. Doch diesmal spießte es sich gewaltig. Ungarn und die Slowakei legten sich quer. Und die zwei erwähnten Oligarchen wurden zu Spielbällen der Auseinandersetzung. Bratislava blieb bis zwei Tage vor Fristende standhaft und erregte mit der Forderung, die beiden Oligarchen von der Liste zu streichen, international Aufsehen.

Usmanow kam unter der Nummer 673 am 28. Februar 2022 auf die EU-Sanktionsliste. Als einer der reichsten Russen unterhält er enge Beziehungen zum Kreml, was als Grund für die Brüsseler Zwangsmaßnahme ausreicht. Der slowakische Ministerpräsident Robert Fico legte sich für ihn ins Zeug, weil ihn der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan darum gebeten hatte. Usmanow gilt in der turksprachigen Welt als Förderer kultureller Einrichtungen und seine Sanktionierung stößt dort auf Unverständnis.

Der aus Lviv/Lemberg stammende Fridman wiederum, der u.a. dem Bankensektor verbunden ist, steht unter dem Schutzschirm der israelischen Regierung. Zudem hat er vor dem Europäischen Gericht erfolgreich gegen seine Sanktionierung geklagt, was allerdings nicht zur deren Aufhebung führte. Gerichtssprüche werden regelmäßig von Brüssel ignoriert, indem einfach die Person neuerlich auf die nächste Sanktionsliste gesetzt wird oder sich ein Staat findet – wie Lettland im Fall von Fridman –, der Revision einlegt. Der frühere ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch gewann zwei Verfahren gegen seine Listung beim Europäischen Gericht und wurde immer wieder neu gelistet. Dies zeigt, dass der Vorgang kein rechtlicher, sondern ein rein politischer ist.

In letzter Minute vor dem Auslaufen der Verlängerungsfrist gab die Slowakei nach; Usmanow und Fridman blieben sanktioniert, ihr Vermögen eingefroren. Stattdessen strich Brüssel am 14. März 2026 den niederländischen Geschäftsmann Niels Troost von der schwarzen Liste. Auf Basis welchen Deals dies geschah, bleibt dem Beobachter verborgen. Das Gerangel um Vermögen und Blockaden geht indes weiter. Es erinnert teilweise an Streitereien unter Vorschulkindern, wird allerdings mit harten Bandagen geführt und kann durchaus Sprengkraft innerhalb der Europäischen Union entwickeln.

Mit Riesenschritten ins autoritäre Zeitalter

Ende März 2026 halten wir beim 19. EU-Sanktionspaket, das bereits in Arbeit befindliche 20. wird seit Wochen von Ungarn und der Slowakei blockiert. Gezählt wird allerdings erst ab dem Einmarsch der russischen Armee in die Ukraine, obwohl bereits seit März 2014 solche Personenlisten erstellt werden.

Die Sanktionierung im EU-Format ist ebenso völkerrechtswidrig wie die russische Landnahme; nur mit UN-Mandat hätte sie eine entsprechende Grundlage. Nach elfeinhalb Sanktionsjahren blieb den Herren aus Brüssel, die von den zwei Damen Ursula von der Leyen und Kaja Kallas geführt werden, kaum mehr etwas übrig, was aus ihrer Sicht auszuschalten wäre. Mit der Listung von hunderten russischen und ukrainischen Oligarchen griff man – erfolglos – in ökonomische Strukturen ein; Politikern von Putin und Lawrow abwärts bis zu 351 Duma-Abgeordneten wurde die Einreise ins Brüsseler Reich verwehrt; selbstverständlich wurden auch russische Militärs zu personae non gratae erklärt; zudem landeten Künstler und Sportler auf EU-Sanktionslisten; wer also blieb noch übrig, den man Mitte Dezember 2025 auf das 19. Paket setzen konnte?

Brüssel gefiel sich darin, es diesmal mit Proponenten der „falschen Analyse“ zu versuchen. Zwölf hochkarätige geo- und wirtschaftspolitische Experten mussten dran glauben. Mit der Listung der führenden Köpfe des Waldai-Klubs – Fjodor Lukjanow und Iwan Timofejew – sprach man sich gegenseitig Mut zu, um im selben Atemzug den Schweizer Strategieexperten Jacques Baud rechtlos zu stellen. Während Mitglieder russischer Think Tanks mit der Sanktionierung durch die EU leben können, kämpft Baud im wahrsten Sinn des Wortes ums Überleben. Er, der sein Leben lang als Krisenmanager für die UNO und die NATO durch Afrika und den Nahen Osten gezogen war, um zwischen Konfliktparteien zu vermitteln, verlor mit dem 15. Dezember 2025 alles: Er sitzt ohne Zugriff auf Konten und Vermögen in seiner Brüsseler Wohnung fest, darf Belgien nicht verlassen, ist mit Erwerbsverbot belegt und wer ihm hilft, begeht Sanktionsbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Die Schweiz macht zwar bei dieser Art von Personensanktionen nicht mit, hat es aber bisher nicht geschafft, ihren Bürger aus den Klauen des EU-Sanktionsregimes zu befreien.

Mindestens ein halbes Dutzend weiterer Schweizer und EU-BürgerInnen sind bislang mit der völligen Entrechtung durch Brüsseler Verordnungen konfrontiert. Ein Einziger von ihnen, der Slowake Jozef Hambálek, schaffte es, von der Liste wieder gestrichen zu werden. Hambálek war der Europa-Präsident der russischen Motorrad-Gruppe „Nachtwölfe“, die im Juli 2022 als gesamte Organisation von Brüssel auf die Sanktionsliste gesetzt wurde. Nach dem Wahlsieg von „Smer“ im September 2023 setzte sich der neue Ministerpräsident Robert Fico für seinen Landsmann Hambálek ein, blieb beharrlich und schaffte seine Befreiung vom unmenschlichen Zwangsregime.

Die drei gelisteten deutschen Staatsbürger Alina Lipp, Thomas Röper und Hüseyin Doğru würden sich einen ähnlichen Einsatz für sie von der Berliner Staatsspitze wünschen. Doch diese steht auf der Gegenseite und hat dies auch Mitte Februar 2026 durch Außenamtssprecher Josef Hinterseher zum Ausdruck gebracht. Dieser antwortete auf die Frage, was denn die Bundesregierung zur Sanktionierung deutscher Staatsbürger durch die EU sage, mit dem Hinweis, dass sich die EU-Sanktionen gegen Desinformation richten und dies Teil der deutschen Politik und gewollt sei: „Das Ganze mit Kosten zu versehen, nämlich mit Sanktionen, das ist Teil unserer Politik. Das ist gewollt,“ wird Hinterseher auf der Homepage der Bundesregierung zur Bundespressekonferenz vom 13. Februar 2026 zitiert.

Während Lipp und Röper in Russland leben und ihre Sanktionierung als eine Art von indirekter Ausbürgerung verstehen müssen, trifft es Doğru, der in Berlin lebt, besonders hart. Er weiß buchstäblich nicht, wie er am nächsten Tag Essen besorgen oder Windeln für seine zwei Babys beschaffen, geschweige denn, woher er die Mittel für die Wohnungsmiete hernehmen soll. Besonders das mit der Sanktionierung einhergehende Verbot, ihm zu helfen, führt zu einer Art „gesellschaftlichem Tod“; denn wer getraut sich schon, ihm per Strafandrohung finanziell zur Seite zu stehen?

Ein Lichtblick

Die Sanktionspolitik der Europäischen Union erinnert an vormoderne Strafregime wie die mittelalterliche Vogelfreiheit oder die neuzeitliche Acht. Mit dem Zeitalter der Aufklärung schien derlei Willkür überwunden. Nun kommt sie in neuem Gewand zurück. Was wir jedoch aus der Geschichte wissen, ist die Tatsache, dass unmenschliche Repressionsinstrumente immer mit menschlicher Kreativität umgangen oder bekämpft werden können; vor allem dann, wenn sie sichtbare Zeichen der herrschaftlichen Schwäche und des Niedergangs sind.

Das neue Brüsseler Zwangsregime ist ganz offensichtlich ein solches Schwächezeichen. Denn würden sich die FührerInnen in Brüssel ihrer Sache – in diesem Fall des Kampfes gegen Russland, der die Sanktionsmaschine antreibt – sicher sein, dann wären Repressionsmaßnahmen in diesem Ausmaß nicht nötig; dann könnte man Thomas Röper, Alina Lipp und/oder Hüseyin Doğru in Talk-Shows des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einladen und sie als Gegenstimmen zu den heute einzig gültigen Narrativen anhören. Oder man könnte ihnen den Prozess machen und sie anklagen, z.B. wegen „Desinformation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“ – so die meist wortgleichen Anschuldigungen, die zu ihrer Sanktionierung führten. Strafwürdig sind derlei „Anklagen“ vor deutschen Gerichten eher nicht. Und die Angeklagten könnten sich verteidigen.

Solche Gerichtsverfahren mit mühsam formulierten Klagschriften, Verteidigung, Einsprüchen und wenig bis keine Aussicht auf Verurteilung erspart sich der deutsche Staat, wenn er missliebige Bürger von Brüssel widerspruchslos sanktionieren lässt.

Seine Schwäche liegt genau darin, kein rechtskräftiges Argument bei der Hand zu haben, dass die beschriebene Vorgangsweise gegen „Desinformanten“ rechtfertigt. Diese Schwäche gilt es zu nutzen.

Von Hannes Hofbauer ist dieser Tage zum Thema erschienen: „Aller Rechte beraubt. Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat“ (Promedia Verlag)

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Julia Neigel vor Corona-Enquete-Kommission: „2G-Regime und Lockdown der Kultur ist völker- und EU-rechtswidrig“

27. März 2026 um 11:17

Vorschau ansehen

Julia Neigel hat heute vor der Corona-Enquete-Kommission des Landtags in Brandenburg vorgetragen. Die Sängerin und Künstlerin klagt vor Gericht gegen die in der Coronazeit installierten 2G-Maßnahmen. 2025 gab sie bei der UNO in Genf einen Bericht zu den „Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen kultureller Teilhabe nach dem Völkerrecht“ ab. In ihrem heutigen Vortrag prangert sie an, dass das 2G-Regime in Bezug auf die kulturelle Teilhabe mit „höherrangigem und internationalen Recht unvereinbar“ ist. Die NachDenkSeiten veröffentlichen an dieser Stelle Neigels Redemanuskript, das von der gesprochenen Rede abweichen kann.

Anm. d. Red.: Julia Neigel hat uns ihr Redemanuskript vor ihrem Vortrag im Landtag in Potsdam zur Verfügung gestellt. Ihre Rede kann vom Manuskript abweichen. Änderungen, Links, Ausbesserungen und Ergänzungen werden gegebenenfalls noch zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen.

1. Zu meiner Person

Ich bin von Beruf Künstlerin und im ehrenamtlichen Bereich Menschenrechtsverteidigerin im Sinne der UNO-Resolution Nr. 53/144. Ich engagiere mich politisch seit Jahrzehnten als Lobbyistin der Kulturschaffenden bei Gesetzgebungen auf Bundes- und EU-Ebene. Sie finden in der „Anlage zur Person“ meine entsprechenden Aktivitäten der letzten Jahrzehnte. Im September 2025 habe ich zusammen mit der Menschenrechtsorganisation ZAAVV einen Bericht bei der UNO in Genf zu den Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland in Sachen Kulturelle Teilhabe nach dem Völkerrecht abgegeben, den Sie als Auszug meiner Stellungnahme in Anlage 1 finden. Der gesamte Bericht des ZAAVV ist mit Hinweis auf einen Link auf die UNO-Seite auf Englisch in dieser Anlage 1 ebenso zu finden. Im Herbst wird es mit Vertretern der deutschen Regierung, mit uns als Vertreter des ZAAVV und mit der UNO dazu ein Treffen geben.

Mein Vortrag gilt den Maßnahmen des 2G-Regimes sowie des Lockdowns in Sachen Kulturelle Teilhabe in Brandenburg. Politisch wurde sinngemäß behauptet, dass Kultur keine Daseinsfürsorge darstelle und damit eben nicht systemrelevant sei, man könne temporär auf Kultur verzichten. Dies ist mit höherrangigen und internationalem Recht unvereinbar.

2. Völkerrecht nach Artikel 25 GG – Anlage 4

Art. 25 GG ergänzt die Verpflichtung der Wahrung der Grundwerte aus der internationalen Staatengemeinschaft und die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG durch eine externe Dimension. Es gilt ein genereller nationaler Rechtsanwendungsbefehl für die Normen des Völkerrechts.

Es gibt hierzu zwei völkerrechtliche Hauptverträge mit der UNO:

  1. Der UNO-Zivilpakt für politische Rechte
  2. Der UNO-Sozialpakt für soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. In diesem Vertrag wird die Kulturelle Teilhabe als Menschenrecht abgebildet.

Die Kulturelle Teilhabe ist ebenso verankert in der GRCh, der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und in Artikel 27 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Kulturelle Teilhabe für die Bevölkerung und kreative Berufsgruppen) sowie auf dem Genfer Welturheberrechtsabkommen von 1952.

In Anlage 4 finden wir den UNO-Sozialpakt, er ist 1973 in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Auf Seite 6 im letzten Absatz des betreffenden Artikels 15 steht dort:

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

a) am kulturellen Leben teilzunehmen;

(b)…)

c) den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.“

Kulturelle Teilhabe ist nach diesem völkerrechtlichen Vertrag ein Menschenrecht. Sie gilt für alle Menschen, für die interessierte Bevölkerung und auch für die gesamten Berufsgruppen der Künstler, Autoren und Wissenschaftler, die mit geistigem Eigentum gegenüber der Öffentlichkeit schöpferisch agieren und Kulturschaffende sind. Dass gerade Kulturschaffende einen besonders hohen und menschenrechtlichen Schutz nach dem UNO-Völkerrecht genießen, erklärt sich historisch: Kulturelle Teilhabe hat großen Einfluss auf eine Gesellschaft und kann aber auch politisch und ideologisch missbraucht werden. Die Erfahrung in der Phase des Faschismus in Europa, in der Künstler, Wissenschaftler und Autoren auf Grund derer Instrumentalisierung zu kriminellen Zwecken einer Staatsräson zum Objekt des Staates degradiert wurden, weil damals für Kreative die wirtschaftliche und rechtliche Waffengleichheit gegenüber dem Staat fehlte, wurde nach Ende des 2. Weltkrieges durch Einsetzen des Menschenrechts der Kulturellen Teilhabe als Schutzschranke beendet.

Nach Artikel 25 des UN-Sozialpaktes ist dieses Recht deshalb zwar bei einem Notstand einschränkbar, aber auf keinen Fall aussetzbar, wie es aber bei einem Kultur-Lockdown geschah oder für bestimmte Personengruppen, wie zum Beispiel für „Ungeimpfte“ bei einem 2G-Regime und auch nicht einmal durch ein Gericht.

Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt“.

Die Nutzung eines Mittels der Völker ist unter anderem auch die Kultur und deren Kulturelle Teilhabe. Dass das Menschenrecht der Kulturellen Teilhabe auch bei einem Notstand für alle gewährleistet bleiben muss, wurde mit dem 2G-Regime in der Kultur und erst recht mit dem Lockdown gebrochen.

Diskriminierungsverbot nach Artikel 2 Abs. 2 UNO-Sozialpakt – Der „Sonstige Status“

Im UNO-Sozialpakt ist das Diskriminierungsverbot gegenüber individuellen Personengruppen verankert. In Anlage 4 finden Sie auf Seite 2 unter Artikel 2 Abs. 2 dazu folgende Pflicht:

(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.“

Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus (also „Ungeimpfte“) wurden laut dem UNO-Sozialpakt bei ihrem Recht auf Kulturelle Teilhabe diskriminiert. Sie erfüllen das Schutzrecht des „Sonstigen Status“ nach dem Völkerrecht.

Auch das Diskriminierungsverbot nach Artikel 4 darf laut Artikel 25 des UNO-Sozialpakts nicht außer Kraft gesetzt werden. Die Begrenzung der kulturellen Teilhabe auf Menschengruppen mit dem Status „geimpft“ sowie „genesen“ innerhalb der Kultur durch das 2G-Regime ist somit völkerrechtswidrig und diskriminierend.

Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 UN-Sozialpakt, zur Kulturellen Teilhabe – Anlage 2

Wie der Vertrag des UNO-Sozialpakts auf nationalstaatlicher Ebene bzgl. deren Pflichten aus der „kulturellen Teilhabe“ individuell auszulegen ist, ist in Anlage 2 einsehbar. Darin finden sich die wichtigsten Kommentierungen der UNO zum Artikel 15 Sozialpakt. Zum Beispiel wird auf Seite 1 letzter Absatz in der Anlage die UNO zitiert mit den folgenden Worten:

Randnummer 12:

Der Kulturbegriff darf nicht als eine Reihe isolierter Erscheinungsformen oder hermetischer Abschottungen verstanden werden …“

Auf Seite 2, Randnummer 13:

Der Ausschuss ist der Auffassung, dass Kultur im Sinne von Artikel 15 (1) (a) unter anderem Lebensweisen, Sprache, mündliche und schriftliche Literatur, Musik und Gesang, darstelle …“

oder Seite 2 Randnummer 16.:

Zur vollen Verwirklichung des Rechts aller auf Teilnahme am kulturellen Leben auf der Grundlage der Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

a) Verfügbarkeit ist das Vorhandensein kultureller Güter und Dienstleistungen, die jeder genießen und von denen jeder profitieren kann. Dazu gehören Bibliotheken, Museen, Theater, Kinos und Sportstadien; Literatur einschließlich Folklore und Kunst in allen Formen …“

Der Lockdown war das Gegenteil dieser Verfügbarkeit.

Anlage 5: BVerfG und kulturelle Teilhabe nach Artikel 15 UN-Sozialpakt

Das Bundesverfassungsgericht definiert die Kulturelle Teilhabe nach dem UNO-Sozialpakt in seinem Grundsatzurteil als Existenzminimum. In Anlage 5 findet sich das Urteil des BVerfG mit Az. 1 BvL 10/10 vom 18.07.2012.

Auf Seite 1 finden Sie den 2. Leitsatz.

Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. BVerfGE 125, 175). Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu.“

Das Recht der kulturellen Teilhabe als Recht nach Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 GG wird im Urteil auf den UNO-Sozialpakt gestützt.

Auf Seite 17 letzter Absatz des Urteils unter Randnummer 48 heißt es hierzu:

Zudem widerspreche der Leistungsumfang den Anforderungen im Rahmen des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (IPwskR); insbesondere habe ein völliger Ausschluss vom kulturellen Leben vor Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a IPwskR – dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben – schwerlich Bestand.“

Der UN-Sozialpakt und dessen Artikel 15 taucht erneut als Begründung auf Seite 23 im 1. Absatz unter der Randnummer 68 auf.

Zu den Regeln über das Existenzminimum, die in Deutschland gelten, gehört auch der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 (IPwskR, in Kraft getreten am 3. Januar 1976, UNTS Bd. 993, S. 3; BGBl II 1976, S. 428), dem der Deutsche Bundestag mit Gesetz vom 23. November 1973 (BGBl II S. 1569) zugestimmt hat. Der Pakt statuiert in Art. 9 ein Recht auf Soziale Sicherheit und in Art. 15 Abs. 1 Buchstabe a das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben.

Das 2G-Regime war ein völliger Ausschluss aus dem kulturellen Leben für die Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus. Der Kulturlockdown war es für alle Menschen.

Das heißt: Kulturelle Teilhabe unterliegt als Menschenrecht der Menschenwürde, und damit der Ewigkeitsgarantie nach Art. 79 Abs. 3 GG. Dieses Recht darf nicht eingeschränkt werden, weil sonst der Mensch zum Objekt des Staates gemacht wird und das nicht mehr passieren darf.

Bedingte EU-Zulassung – Anlage 3

Der sogenannte „Impfstatus“ war das Mittel, welches den Zutritt zur Kultur gewährte. Der Impfstatus als Grundlage einer einrichtungsbezogenen, mittelbaren Impfpflicht für die kulturelle Teilhabe ist nicht nur völkerrechtswidrig, sondern auch EU-rechtswidrig.

In Anlage 3 befindet sich ein Schriftsatz an das OVG Bautzen zum Thema 2G-Regime. Er thematisiert die bedingte EU-Zulassung der „Corona-Impfung“, die als mittelbare Impfpflicht zum Zutritt zur Kultur angewandt worden ist. Es sind 31 Seiten und ich lege diese hier explizit für ihre Prüfung vor.

Die sogenannten „Impfstoffe“ waren von Dezember 2020 bis März 2023 durch die EU nur bedingt zugelassen worden, und zwar nach der Verordnung EG 507/2006 vom 29.03.2006. Die neuartigen genbasierten Arzneimittel 4 verschiedener Firmen wurden dann nach dem beschleunigten Verfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004 auf dem Markt eingeführt.

Eine bedingte Zulassung der EU nach der Verordnung EG Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 fällt, erlaubt lediglich eine freiwillige Teilnahme der Bürger an einem medizinischen Versuch, im Wissen dessen und vollständig aufgeklärt und informiert darüber, dass diese eben an einem medizinischen Versuch teilnehmen.

In den Erwägungsgrundsätzen 3 bis 9 der Verordnung 507/2006 wird festgehalten, warum: Es fehlen Sicherheitsdaten, die nachträglich einzuholen sind. Im 10. Erwägungsgrundsatz der Verordnung wird daher insbesondere festgehalten:

Die Patienten und im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde. Daher ist es erforderlich, dass diese Information klar aus der Zusammenfassung der Merkmale des betreffenden Arzneimittels sowie aus seiner Packungsbeilage hervorgeht.“

In Artikel 8 der Verordnung wird diese Pflicht erneut dargelegt:

Produktinformationen

Wurde ein Arzneimittel nach dieser Verordnung zugelassen, muss dies aus den Informationen in seiner Zusammenfassung der Merkmale und in seiner Packungsbeilage deutlich hervorgehen. In der Zusammenfassung der Merkmale ist ferner anzugeben, wann die Verlängerung der bedingten Zulassung fällig ist“

Diese Informationen lagen der Bevölkerung und auch bei dem Produkt nicht vor.

Das 2G-Regime förderte Infektionen, da Fremd- und Infektionsschutz bei der sogenannten Corona-Impfung nicht vorhanden war.

Auf Seite 340 der Anlage 3 finden Sie ein Schreiben der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) vom 18.03.2023 in Deutsch übersetzt an den EU-Abgeordneten Marcel de Graaff zur fehlenden Zulassung des Infektions- und Fremdschutzes der Produkte Spikevax und Comirnaty:

1. Die zugelassenen Indikationen

Sie erklären, dass die Impfstoffe aufgrund der zugelassenen Indikationen „nur Personen verabreicht werden sollten, die sich persönlich schützen wollen, und dass sie nicht zur Verringerung der Übertragung oder der Infektionsraten (Übertragungskontrolle) zugelassen sind“. Sie stellen außerdem fest, dass die zugelassene Indikation nicht mit den von „Pharmaunternehmen, Politikern und Angehörigen der Gesundheitsberufe“ propagierten Anwendungen übereinstimmt.

Sie haben in der Tat Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind. Die Indikationen sind nur für den Schutz der geimpften Personen vorgesehen.

In der Produktinformation für COVID-19-Impfstoffe heißt es eindeutig, dass die Impfstoffe zur aktiven Immunisierung gegen COVID-19 bestimmt sind. Darüber hinaus wird in den Bewertungsberichten der EMA über die Zulassung der Impfstoffe darauf hingewiesen, dass keine Daten zur Übertragbarkeit vorliegen.

Auf Seite 343 der Anlage 3 schreibt die EMA zum Thema 4, Sicherheit, im 2. Absatz:

Da ein großer Teil der Allgemeinbevölkerung geimpft wurde, erwarten wir viele Berichte über Erkrankungen, die bei oder kurz nach der Impfung auftreten.

Schadensbericht Pfizer, April 2021

Dass kein Fremd- und Infektionsschutz besteht, wussten die Bundesregierung und die Bundesländer durch die EMA selbst – und spätestens nach dem Schadensbericht der Firma Pfizer/BioNTech an die FDA vom 30.04.2021, wie schwer die Nebenwirkungen sein können. Sie finden den Bericht von Pfizer beginnend ab Seite 295. Dieser betraf das Produkt von BioNTech mit dem Namen Comirnaty (BNT162b2). Er wurde ebenso an die Behörden in Europa übermittelt. Auf der Anlage 3 findet sich auf Seite 311 unter Table 7 die Nebenwirkung Covid-19 durch Comirnaty:

COVID-19 AESIs

  • Number of cases: 3067 (7.3% of the total PM dataset), of which 1013 are medically confirmed and 2054 are non-medically confirmed

Ab Seite 29 des 1. Schadensberichts (Anlage 3, ab Seite 324) finden sich unter „APPENDIX 1. LIST OF ADVERSE EVENTS OF SPECIAL INTEREST“ außerdem all die schweren, auffällig vielen und tödlichen Nebenwirkungen zum Produkt Comirnaty, die den Behörden auch in der Bundesrepublik Deutschland schon im Frühjahr 2021 (also schon nach 3 Monaten nach der Zulassung) bekannt gewesen sein dürften. Im Aufklärungsbogen des RKI wurden selbst noch im Jahr 2022 lediglich drei harmlose Nebenwirkungen erwähnt: Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle sowie Schüttelfrost.

Zudem sollte es vor Ansteckung schützen, obwohl schon im April 2021 nachweislich der Hersteller selbst den Behörden mitgeteilt hatte, dass eine Covid-19-Erkrankung eine nicht unerhebliche, häufige Nebenwirkung des Produktes (7,3 Prozent der Probanden) selbst ist. Das sind knapp 8 Prozent der „Geimpften“. Stattdessen nannte man in Deutschland diese Nebenwirkung euphemistisch „Impfdurchbrüche“ und verdrehte dabei die Tatsachen.

Da der Beipackzettel aus dem Produkt entfernt wurde, konnte die Öffentlichkeit nicht an die Informationen gelangen, die auch die deutschen Behörden längst hatten. Dabei war sicher jedem Verantwortlichen klar, dass sich der Hauptteil der Bevölkerung bei all diesem internen Wissen dieser Risiken einer Impfkampagne nicht angeschlossen hätte und somit die Deutschen hauptsächlich „Covid-19- Impfverweigerer“ geworden wären.

Hüter der Menschenrechte in Europa – der Europarat und dessen Resolution 2361

Der Europarat hält mit seiner Resolution 2361 im März 2021 (siehe Anlage 1, Ab Seite 74 unter Punkt 7.3.1 bis 7.3.4: siehe dazu: Europarat – Resolution Beschluss 2361 (2021) vom 27.01.2021) deutlich fest, dass die Nationalstaaten niemanden zu dieser besagten „Impfung“ zwingen dürfen und auch niemanden dafür bestrafen oder sanktionieren dürfen, wenn man sich weigert, an der „Impfkampagne“ teilzunehmen und sich gerade eben nicht einer medizinischen Behandlung mit diesem Produkt unterwirft.

7.3.1 Sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung nicht vorgeschrieben ist und niemand unter politischem, sozialem oder sonstigem Druck steht, sich impfen zu lassen, wenn sie dies nicht wünschen;

7.3.2 Sicherstellen, dass niemand wegen Nicht-Impfung, möglicher Gesundheitsrisiken oder Nicht-Impfwunsch diskriminiert wird;

7.3.3 Frühzeitig wirksame Maßnahmen ergreifen, um Fehlinformationen, Desinformationen und Zögern in Bezug auf Covid-19-Impfstoffe zu begegnen;

7.3.4 Transparente Informationen über die Sicherheit und mögliche Nebenwirkungen von Impfstoffen verbreiten, …

Alle Bürger, die sich in dieser Zeit der bedingten Zulassung der EU (2020-2023) einer medizinischen Behandlung mit diesen Produkten unterzogen hatten, waren und sind Teil eines medizinischen Experiments geworden und dies wahrscheinlich meist vollkommen unwissend. Normalerweise muss der Patient darüber zwingend informiert werden, weil es sich um einen medizinischen Versuch handelt, der in die Studienlage und im Schadensbericht der Pharmaindustrie und der Behörden einfließt, bevor eine reguläre Zulassung erteilt werden könnte.

Medizinischer Versuch bis Dezember 2023

Die EMA begleitete dieses Versuchsprogramm und es ist hierbei einsehbar, welche klinischen Studien zu welchem Zeitpunkt ihr Ende erreichten. Im Risk-Management-Plan der EMA vom 25.11.2021 zum Produkt Comirnaty (BNT162b2) findet sich auf Seite 38 das Modul Slll, welches die Studiennummer C4591001 führt und durch das PEI gegenüber der EMA als Studie beantragt, begleitet und kontrolliert wurde. In der Anlage 3 finden Sie es auf Seite 311 und es ist gelb markiert. Die klinischen Studien mit C4591001 für das im Jahr 2021 schon im öffentlichen Umlauf befindliche Arzneimittel liefen bis Ende 2023 und betreffen die 1./2./3. klinische Studie, die vom PEI begleitet wurde. So findet man auf Seite 122 des Berichtes auf Seite 238 der Anlage 3 dann zu der Studie selbst in der ersten Spalte folgende Hinweise:

Wie man unschwer erkennen kann, ist die Studie mit Nr. C4591001 eine typische Studie mit allen Merkmalen (randomisiert, verblendet, etc.), die vor einer regulären Zulassung normalerweise unter strengster Kontrolle mit Probanden durchgeführt wird. Die Ergebnisse zum Produkt Comirnaty zu der 1./2./3. klinischen Studie waren erst im Dezember 2023 erwartet worden, während der Antragsgegner schon im November 2021 eine einrichtungsbezogene und damit mittelbare Impfpflicht anhand eines 2G-Regimes durchführte.

Während also diese Studie lief, wurde zugleich selbiges Produkt der gesamten Bevölkerung verabreicht, ohne dass diese wusste, dass sie Teil eines Experiments ist.

Im Weiteren wurden noch zusätzliche globale Studien für Kinder durchgeführt, siehe die Nummer C4591007, die bis Juli 2024 durchgeführt werden sollten.

Das 2G-Regime verstieß zum Zeitpunkt der Anwendung nach der brandenburgischen Verordnung durch den Zwang, den Nachweis der medizinischen Teilnahme mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel vorlegen zu müssen, gegen gültiges Europarecht.

Das Mittel, womit 2G eingeführt wurde, war die „Corona-Schutz-Impfung“ von vier verschiedenen Firmen, die zum Zeitpunkt der Verordnung lediglich durch die EU nach der VO EG 507/2006 vom 29.03.2006 und im beschleunigten Verfahren nach der VO EG 726/2004 vom 31.03.2004 bedingt zugelassen war. Nach dieser Zulassungsform (bedingte Zulassung, freiwillige Teilnahme, weil bei laufenden klinischen Studien und wegen fehlenden Daten) der Arzneimittel war ein 2G-Regime auf nationalstaatlicher Ebene nicht erlaubt, da sich das Produkt inmitten laufender klinischer Studien befand und somit unter die rechtliche Schutzprämisse der medizinischen Versuche fiel, die nach Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh und nach Art. 7 Satz 2 Zivilpakt (ICCPR) nur freiwillig, mit dem Wissen all der Risiken des Produktes auf Grund fehlender Daten, unter vollständiger Aufklärung der Umstände und im vollen Bewusstsein der unzureichenden Studien und damit als bewusste Teilnahme eines medizinischen Versuches erfolgen darf.

Außerdem verbietet es der Nürnberger Kodex, Menschen zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen oder diese bei Ablehnung zu sanktionieren, wenn die medizinischen Präparate sich noch in der Testphase befinden.

9. UN-Zivilpakt: Völkerrecht im Sinne des Art. 25 Satz 2 GG

Die vollumfängliche Information und Aufklärung über einen medizinischen Versuch, an dem sie teilnahmen, über die Gefahren und Sicherheitslücken der Testphase der Präparate innerhalb der bedingten Zulassungsphase der EU zwischen 2020 bis 2023, lag den Bürgern weder in Impfzentren noch in Arztpraxen vor.

Hierbei verstieß das 2G-Regime gegen Art. 7 Satz 1 des UN-Zivilpaktes (ICCPR), weil kein Zwang oder Sanktionen gegen diejenigen Bürger erfolgen durfte, die sich dem medizinischen Versuch verweigerten. Dabei ist es ohne Belang, warum Menschen sich dieser medizinischen Behandlung verweigert haben. Sie durften weder dazu gedrängt, noch mit einer Drohung oder einer Sanktion dazu genötigt werden, oder bei Verweigerung an der Teilnahme mit Ausschluss bestraft werden. Es gebietet deren Menschenrecht. In diesem Falle kommt auch § 7 Abs. 1 VStGB und Art. 7 Römisches Statut zum Tragen.

Zur Verdeutlichung des Verbotes aus dem UN-Zivilpakt:

Artikel 7

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Abrufbar unter: institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Das 2G-Regime aber führte genau diesen Zwang und diese Erniedrigung aus. Wer sich weigerte, sich „impfen“ zu lassen, wurde mit 2G-Regeln aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen, damit gedemütigt, isoliert, kriminalisiert (als „Pandemietreiber“, die kein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben hätten) und diskriminiert.

Zudem wurden die Betroffenen, ob impfwillig oder nicht, gerade eben nicht darüber informiert, dass sie sich an einem medizinischen Versuch mit einem bedingt zugelassenen Arzneimittel beteiligen. Sie wurden auch nicht über die Risiken aufgeklärt. Sie hatten keine freie Wahl zu einer medizinischen Behandlung mit informeller Selbstbestimmung.

Im Gegenteil. Sie wurden im Unwissen der Tatsachen gehalten und mit Zwang, Drohungen und Sanktionen förmlich ins Impfzentrum gejagt. Dort wurde ihnen ein Aufklärungsbogen vorgelegt, der weder die bedingte Zulassung und die daraus resultierenden Konsequenzen erwähnte, noch im Ansatz die schweren und den Behörden schon bekannten Nebenwirkungen, noch die Inhaltsstoffe der Injektion selbst und erst recht nicht deren Wirkungsweise oder die Merkmale des Gentechproduktes abbildete. Hierbei wurde das informelle Selbstbestimmungsrecht einer vollständigen Aufklärung bei einer medizinischen Behandlung nach dem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 2 a.) GRCh der Menschen grob missachtet.

11. Das EuG und die fehlende Rechtsgrundlage für das 2G-Regime

Wir verweisen hierbei auf die Urteile des EuG:

  • Az. T-96/21 (BioNTech) vom 09.11.2021
  • Az. T-136/21 (Moderna) vom 09.11.2021
  • Az. T-165/21 (AstraZeneca) Vom 09.11.2021

Zitat aus dem Urteil vom 9. November 2021, Az: T 96/21, Comirnaty.

Rn. 2: … gab der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) (…) sein Gutachten ab und empfahl die bedingte Zulassung … Infolge dieses Gutachtens erließ die Europäische Kommission den Durchführungsbeschluss /…) über die Erteilung einer bedingten Zulassung“

Diese Aussage findet man ebenfalls im Beschluss vom Moderna und AstraZeneca in der Rn.2.

Außerdem wird in allen drei Beschlüssen mitgeteilt:

Im Übrigen hat die Kommission, als sie die Mitgliedstaaten aufforderte, die Impfung zu beschleunigen, mit der Mitteilung (…) ein Instrument verwendet, das weder unmittelbar noch mittelbar eine Impfpflicht begründet, so dass sie keine Rechtswirkung entfaltet …

(BioNTech: Az. T-96/21 vom 25.11.21, siehe Rn. 51, Moderna: Az. T-136/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50, AstraZeneca: Az. T-165/21 vom 25.11.2021, siehe Rn.50)

Sie sind abrufbar wie folgt:

2G-Regime und der Lockdown waren völkerrechtswidrig und EU-rechtswidrig

Das Völkerrecht verbietet das Aussetzen der kulturellen Teilhabe.

Die bedingte Zulassung der EU Nr. 507/2006 verbietet das Verheimlichen der Merkmale eines medizinischen Versuches und erst recht eine mittelbare einrichtungsbezogene Impfpflicht für die Kultur. 2G war zudem für die Weitergabe einer Infektion geeignet, weil die sogenannten „Corona-Impfstoffe“ keinen Infektionsschutz bieten. Außerdem wurde von vornherein mit schweren Nebenwirkungen gerechnet. All das war der Bundesregierung und damit auch den Landesregierungen bekannt. Künstler dürfen sich dagegen verwehren, durch den Staat zu einem Testimonial der Pharmaindustrie machen zu lassen, indem es sein eigenes Publikum klassifiziert und diskriminiert. Ich halte daher das 2G-Regime mit all seinen gesellschaftlichen und psychoszialen Folgen für ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Live-Stream Landtag-Brandenburg

(Auszug von RSS-Feed)

Russen raus! Sonst werden Gelder gestrichen: EU-Kommission erpresst internationale Kunstausstellung


Vorschau ansehen

Cancel Culture auf höchster Ebene: Die EU-Kommission fordert von der Biennale in Venedig, dass sie Künstler aus Russland ausschließt – andernfalls könnten der Kunstausstellung die EU-Förderungen gestrichen werden. Das ist ein Einriff in die Kunstfreiheit und ein Anschlag auf die Völkerverständigung, die durch solche internationalen Ausstellungen gefördert werden kann. Der Gipfel der Heuchelei: Die EU verbindet ihre Drohungen auch noch mit Phrasen zu „Vielfalt und Meinungsfreiheit“. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Europäische Kommission droht der alle zwei Jahre über mehrere Monate stattfindenden Biennale von Venedig mit dem Entzug ihrer Fördermittel, wie Medien berichten. Der Grund: Russland will erstmals seit 2022 wieder an der internationalen Kunstausstellung teilnehmen.

Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine 2022 hatte die Biennale laut Medien Personen mit Verbindungen zur russischen Regierung von der Ausgabe ausgeschlossen. Ein generelles Länder-Verbot gab es nicht. Im Februar 2022 hatten die Kuratoren und Künstler des russischen Pavillons ihre Teilnahme aus Protest gegen den Krieg zurückgezogen, woraufhin der Pavillon geschlossen blieb. Für die Ausgabe im Jahr 2024 hatte Russland die Schlüssel seines Pavillons laut Medien an Bolivien übergeben, das dort eine eigene Beteiligung eingerichtet hatte.

In diesem Jahr soll das wieder anders sein: Biennale-Präsident Pietrangelo Buttafuoco hatte verkündet, dass Russland seinen Pavillon zum Beginn der Messe im Mai wiedereröffnen dürfe. Er hatte außerdem gesagt, er habe Menschen „aus allen Konfliktzonen eingeladen“, damit sie ihre Ansichten teilen. „Wir glauben, dass dort, wo es Kunst gibt, ein Dialog stattfindet“, so Buttafuoco gegenüber der Tageszeitung La Repubblica. In Venedig würden demnach unter vielen anderen Ländern Künstler aus Russland, der Ukraine und Belarus vertreten sein – und auch Künstler aus dem Iran, Israel und den USA sind angekündigt.

Die Organisatoren der Biennale hatten kürzlich in einer Stellungnahme erläutert, dass sich die Kunstmesse als „eine offene Institution“ verstehe. Zu den guten Grundsätzen heißt es dort:

Die Biennale von Venedig lehnt jegliche Form von Ausgrenzung oder Zensur von Kultur und Kunst ab. Wie die Stadt Venedig selbst ist auch die Biennale ein Ort des Dialogs, der Offenheit und der künstlerischen Freiheit, der die Verbindung zwischen Völkern und Kulturen fördert und die Hoffnung auf ein Ende von Konflikten und Leid nährt.

„Nicht vereinbar mit der kollektiven Reaktion der EU auf die brutale Aggression Russlands“

Gegen diese guten Grundsätze positioniert sich die EU-Kommission: In einer Stellungnahme verurteilt die Kommission die Zulassung Russlands „aufs Schärfste“. Die Kommission erklärte laut Medien, die Entscheidung der Biennale sei „nicht vereinbar mit der kollektiven Reaktion der EU auf die brutale Aggression Russlands“. Die EU verweist auch auf ihr Sanktionsregime:

Die Mitgliedstaaten, Institutionen und Organisationen müssen im Einklang mit den EU-Sanktionen handeln und es vermeiden, Einzelpersonen, die die Aggression des Kremls gegen die Ukraine aktiv unterstützt oder gerechtfertigt haben, eine Plattform zu bieten.“

Die EU-Kommission zögert dabei nicht, ihre Cancel Culture auch noch in Phrasen zu „Vielfalt und Meinungsfreiheit“ zu verpacken:

Kultur fördert und schützt demokratische Werte, fördert offenen Dialog, Vielfalt und Meinungsfreiheit und sollte niemals als Plattform für Propaganda genutzt werden.

Kleiner Einschub: Beim Kampfbegriff „Plattformen für Propaganda“ muss ich zunehmend auch an den Niedergang vieler deutscher Kultur-Events denken, die teils zu Plattformen für beinharte Kriegs- und Anti-Russland-Propaganda gemacht wurden, wie etwa der „Friedenspreis“ des deutschen Buchhandels, die Berlinale, die Leipziger Buchmesse, der Westfälische Friedenspreis oder der Karlspreis. Nicht anders sieht es mit internationalen Sportveranstaltungen aus, die auf westliches Betreiben hin durch Ausschlüsse einzelner Länder indirekt zu Waffen in geopolitischen Konflikten gemacht worden sind, etwa Olympia oder internationale Tennis-Begegnungen, wodurch deren völkerverständigendes Potenzial beschädigt wird. Auch viele andere Bühnen sollen für die politisch „Umstrittenen“ (oder wegen deren „falscher“ Herkunft) versperrt werden.

Die Drohungen der EU

Die Biennale soll nun gezwungen werden, einen zensierenden und die Völkerverständigung sabotierenden Weg des Ausschlusses aus geopolitischen Motiven einzuschlagen. Wie gesagt droht die EU mit der Anwendung des EU-Sanktionsregimes. Dazu kommt: Die EU-Förderung für die Biennale beläuft sich laut Medienberichten auf zwei Millionen Euro – die EU-Kommission droht konkret mit dem Entzug dieser Förderung:

Sollte die Fondazione Biennale ihre Entscheidung, die Teilnahme Russlands zuzulassen, fortsetzen, werden wir weitere Maßnahmen prüfen, einschließlich der Aussetzung oder Beendigung eines laufenden EU-Zuschusses an die Biennale Foundation.

Italiens Politik und die „völlig unabhängige“ Biennale

Auch die italienische Politik mischt sich in die Planungen der eigentlich „völlig unabhängigen“ Biennale ein, wie Medien berichten: Italiens Kulturminister Alessandro Giuli forderte die Biennale-Stiftung auf, jegliche Korrespondenz zwischen ihr und den russischen Behörden zur Teilnahme an der Kunstausstellung vorzulegen. Da drängt sich die Frage auf, ob er auch die Korrespondenz zum Beispiel mit israelischen oder US-amerikanischen Behörden einsehen will und ob auch die Künstler dieser Länder für die Politik ihrer Regierungen geradestehen sollen.

Giuli betonte zwar in einer Mitteilung, die Stiftung treffe ihre Entscheidungen „völlig unabhängig“ von der Regierung in Rom. Es werde jedoch derzeit „sorgfältig geprüft, ob die angekündigte russische Teilnahme mit den Verpflichtungen aus dem geltenden Sanktionsregime vereinbar“ sei. Hier wirken also schon die Drohungen der EU bezüglich des Sanktionsregimes.

Weitere innenpolitische Konflikte in Italien um die Biennale werden in diesem Artikel thematisiert. Weitere Proteste gegen die russische Teilnahme, etwa aus dem EU-Parlament, werden hier beschrieben.

taz: „Putins perfide Politik kehrt zurück auf die Weltbühne der Kunst“

Was sagen deutsche Medien? N-tv würde eine „Bestrafung“ der Präsentation von Kunst mit der „falschen“ Herkunft durch den Entzug von Geldern vermutlich begrüßen. Unter der Überschrift „Spionagedrehscheibe Biennale? Russland ist wohl wieder salonfähig“ wird dort behauptet:

Als wäre nichts. Als würde kein Krieg nur ein paar Hundert Kilometer entfernt toben. Als wäre letzten Endes nicht ganz Europa von Putins Allmachtsfantasien bedroht. Doch Kultur und Sport setzen sich mancherorts über alles hinweg, was der gesunde Menschenverstand gebietet.

Im vierten Jahr des Ukraine-Krieges schummelt sich Russland langsam, aber beständig, durchs Hintertürchen wieder in das normale Weltgeschehen hinein. Natürlich nicht ohne Verbündete aller Art.

Dieses Niveau ist dann selbst der ZEIT zu niedrig, Hanno Rauterberg fragt in diesem Artikel:

„Denn wenn es in den Foren der Kunst nicht gelingt, über alle Gegensätze hinweg ins Gespräch zu kommen, wo bitte sonst? Und wo sollte die Grenze des erforderlichen Wohlverhaltens verlaufen? Müssten am Ende nicht ebenso Saudi-Arabien, China, vielleicht sogar die USA wegen schwerer Menschenrechtsverstöße von der Biennale verbannt werden?

Die taz wiederum bescheinigt diesem Zeit-Autor, das „Thema zu verfehlen“, und befürchtet:

Putins perfide Politik kehrt zurück auf die Weltbühne der Kunst: Russlands Pavillon bei der Biennale di Venezia gibt sich dialogisch-völkerverbindend.“

Amis raus aus der Biennale? Nein!

Es gibt auch aktuelle Forderungen, bei der kommenden Biennale israelische Künstler auszuschließen, was ich ebenfalls ablehne. Und wenn man der falschen und destruktiven Logik der politischen Ausschlüsse von internationalen Kultur- oder Sportveranstaltungen folgen würde und die gleichen Standards für die Künstler/Sportler aller Länder gelten würden, dann müssten selbstverständlich US-Künstler/Sportler als erstes ausgeschlossen werden: Die USA sind seit dem Zweiten Weltkrieg die Macht, die mit Abstand die meisten Menschenrechtsverletzungen begangen hat, keine Armee hat seither so viele Menschen ermordet wie die US-Armee.

Trotzdem würde ich mich immer auch gegen einen Ausschluss US-amerikanischer oder israelischer Künstler und Sportler von internationalen Veranstaltungen einsetzen. Künstler und Sportler aller Nationen müssen bei solchen Treffen teilnehmen dürfen, übrigens auch ohne vorher mit ihren „umstrittenen“ Heimatländern öffentlich „gebrochen“ zu haben. Alles andere ist Heuchelei und beschädigt das völkerverständigende Potenzial solcher Treffen.

Die Haltung der Biennale-Macher ist darum zu loben – das sollte Schule machen, denn oft genug ist festzustellen, dass Cancel Culture auch von der Unterwürfigkeit mancher Organisatoren lebt.

Titelbild: Lebedko Inna / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Mit Kontokündigungen gegen die deutsch-russische Freundschaft

20. März 2026 um 11:00

Vorschau ansehen

Die Hamburger Sparkasse hat dem Russland-Korrespondenten Ulrich Heyden das Konto gekündigt. Der Herausgeber der NachDenkSeiten, Albrecht Müller, hat über diesen Vorgang mit Ulrich Heyden gesprochen. Man spürt in dem hiermit veröffentlichten Video etwas von der langen und bitteren Erfahrung mit Aktionen und mit der Propaganda gegen ein gutes und friedliches Verhältnis zwischen unseren Völkern. Schon zu Beginn der Existenz der alten Bundesrepublik Deutschland war das Verhältnis zur damaligen Sowjetunion und damit eng verknüpft die Propaganda gegen Russland und die Russen ein ergiebiges Thema für die innenpolitische Auseinandersetzung. Diese Pflege der Feindseligkeit hat die Verständigung von 1990, den Fall der Mauer und den Deutschland-Besuch des russischen Präsidenten Putin im Jahr 2001 überdauert. Die Feindseligkeit lebt und die Freundschaft leidet. Nicht zu fassen!

Externer Inhalt

Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen.

Anlässlich der Kontokündigung hat Ulrich Heyden einen Offenen Brief an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier verfasst. Wir dokumentieren hiermit den Wortlaut des Briefes und das Kündigungsschreiben der Bank.


Offener Brief

Moskau, 13.03.26

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Frank-Walter Steinmeier,

ich bin Russland-Korrespondent und schreibe ihnen, weil ich seit heute von einer Kontokündigung betroffen bin. Diese Maßnahme ist nicht nur geeignet meine Existenz zu zerstören, sie widerspricht auch den Grundsätzen der Demokratie und der Pressefreiheit. Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Kontokündigung rückgängig gemacht wird.

Mein Konto bei der Hamburger Sparkasse habe ich seit Anfang der 1990er. Am Telefon erklärte mir gestern ein Mitarbeiter der Sparkasse, die Kündigung habe mit den EU-Sanktionen gegen Russland zu tun. Der Mitarbeiter der Sparkasse meinte, ich würde in einem „Hochrisiko-Land“ leben.

Wenn ich in einem „Hochrisiko“-Land lebe, müsste die Bundesregierung und die EU-Kommission mich dann nicht unterstützen? Stattdessen wirft man mir Knüppel zwischen die Beine.

In dem Kündigungsschreiben, das ich heute erhielt, ist nur die Rede von einer „Überprüfung“ aller unserer „Geschäftsverbindungen zu Kunden, die ihren Wohnsitz in Russland haben.“ Konkrete Vorwürfe gegen mich werden nicht erhoben.

Ich bin nicht der Erste, in Russland lebende deutsche Journalist, der von einer Kontokündigung betroffen ist. Vor mir wurde schon meinen Kollegen Thomas Röper und Alina Lipp die Konten gekündigt und damit die Existenzgrundlage entzogen.

Dass man ausgerechnet uns drei für Kontokündigungen auswählt und nicht die Moskau-Korrespondenten der Zeit, der FAZ, des ZDF und der ARD liegt auf der Hand. Wir drei berichten über Russland mit Verständnis und nicht mit Schaum vor dem Mund. Doch Verständnis passt nicht zu der von der Bundesregierung geforderten Kriegsertüchtigung.

Wie geht das an, Herr Steinmeier? Projekte russischer Oppositioneller und Journalisten, die in Deutschland leben, werden durch Förderprogramme des Auswärtigen Amtes unterstützt und ein deutscher Journalist, wie ich, der in Moskau lebt und seit 34 Jahren für deutsche Leser und Radiohörer, Informationen und Hintergrundberichte aus Russland, der Ukraine und Zentralasien und dem Kaukasus liefert, wird die Existenzgrundlage entzogen?

Ich lebe ausschließlich von Einkünften deutscher, Schweizer und österreichischer Medien, die ich auf meinem Konto bei der Hamburger Sparkasse sammelte. In den letzten zwei Jahren ließ die Hamburger Sparkasse online-Überweisungen nach Moskau schon nicht mehr zu, mit der Begründung, sie sei eine „Regionalbank“.

Ich werde in diesem Jahr 72 Jahre alt. Was soll ich meinem Großonkel, Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld, sagen, wenn ich ihn im Himmel treffe? Er wurde im September 1944 in Berlin-Plötzensee als Widerstandskämpfer gegen das Hitler-Regime mit einer Drahtschlinge ermordet. Ich trage meinen Vornamen zu seinen Ehren. Was wird mein Großonkel sagen? Er wird sagen, dass es Mord und Terror gegen Andersdenkende auch in der Nazizeit gab, und dass er sich nicht hätte vorstellen können, dass sich so etwas in Deutschland wiederholt.

Zu meiner Person: Zehn Jahre lieferte ich als freier Mitarbeiter Radio-Features zu Russland-Themen für den Deutschlandfunk. 13 Jahre war ich Moskau-Korrespondent der Sächsischen Zeitung. 30 Jahre berichtete ich für die Wochenzeitung „der Freitag“. Außerdem schrieb ich für den Tagesspiegel, den Rheinischen Merkur, die Financial Times, die Märkische Allgemeine, die Thüringer Allgemeine und die Mittelbayerische Zeitung. Heute arbeite ich für die Nachdenkseiten und andere deutsche Internetportale. Ich bin Autor mehrerer Bücher zu den Themen Russland, Ukraine und deutsche Nachkriegsgeschichte. 2024 erschien von mir im Promedia-Verlag das Buch „Mein Weg nach Russland. Erinnerungen eines Reporters.“

mit freundlichen Grüßen
Ulrich Heyden
Mail: [email protected]
Telefon: +7 916 165 25 50


Titelbild: NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Das toxische Erbe von „Russiagate“

20. März 2026 um 09:00

Vorschau ansehen

Das Narrativ der Einmischung ist destruktiver für die Demokratie als die Einmischung selbst. Wer die nationalen Wahlen in der westlichen Welt verfolgt, dem kann unmöglich entgangen sein, was mittlerweile zur unverzichtbaren Standardausstattung einer Wahl in der „freien Welt“ gehört: das Motiv der russischen Einmischung. Ein Kommentar von Robert C. Castel, Experte für Sicherheitspolitik und leitender Mitarbeiter der ungarischen Zeitung Magyar Nemzet. Aus dem Ungarischen übersetzt von Éva Péli.

Im Jahr 2016 hörten wir von Cyber-Operationen und Methoden der Informationskriegsführung, und was danach folgte, hielt die US-Innenpolitik für die nächsten zehn Jahre regelrecht als Geisel gefangen. Im selben Jahr soll die russische Desinformation in das Brexit-Referendum eingegriffen haben. Ach ja, und da war noch ein angeblicher Putschversuch in Montenegro, hinter dem man die Wühlarbeit des GRU (russischer Militärgeheimdienst) zu erkennen glaubte. 2017 war Frankreich an der Reihe, und die Kampagne von Herrn Macron wurde zum Opfer russischer Hacker.

Im selben Jahr, auf der anderen Seite der Grenze, warnten die Zuständigen im Endspurt der Bundestagswahl vor möglichen russischen Cyberaktionen. 2018 folgte Schweden, und auch hier konnte man nicht an die Urnen treten, ohne dass ein bedrohlich dreinblickender russischer Agent die traumwandlerischen Bewegungen des Stimmbürgers mit Argusaugen verfolgte. 2019 waren Kanada und die Europawahlen an der Reihe, und zu Ehren des Festes der Demokratie warf sich auch hier die Medienlandschaft in russische Volkstracht. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte der Trend bei den rumänischen Wahlen 2024, als das rumänische Verfassungsgericht unter Berufung auf Geheimdienstberichte über russische Einmischung die Wähler zum „Nachschlag“ schickte, damit sie die Sache doch bitteschön noch einmal überdenken mögen.

Die vermeintliche oder tatsächliche Einmischung in Wahlen ist kein neuer Topos. Schon 2004 bei den ukrainischen und 2007 bei den estnischen Wahlen kam die Möglichkeit einer russischen Einflussnahme auf. Während des Kalten Krieges war Russland – damals noch in den Farben der Sowjetunion spielend – in dieser Hinsicht keineswegs allzu schamhaft. Dies genügt als historischer Ausblick und reicht auch aus, um festzustellen: Es handelte sich und handelt sich um eine reale Bedrohung, die die Souveränität der betroffenen Länder gefährdet.

Jenseits der russischen Karte: Die Universalität der Einflussnahme

Gleichzeitig hat diese Medaille noch etliche andere Seiten, und über diese möchte ich heute sprechen. Eine Seite ist die Universalität dieser Praxis, sowohl räumlich als auch zeitlich.

Seit die Demokratie als Patent angemeldet wurde, gab es immer externe Akteure, die versuchten, den Ausgang dieser Wahlen mit legitimen und weniger legitimen Mitteln zu beeinflussen. Wenn wir von interessierten Parteien sprechen, müssen wir nicht zwangsläufig an staatliche Akteure und Berufsspione denken.

Unternehmen, Lobbys, Kirchen, internationale Organisationen, NGOs, Guerilla- und Terrororganisationen traten sich in dem großen Gedränge gegenseitig auf die Füße, um den Ausgang dieser Wahlen im Sinne ihrer eigenen Interessen zu beeinflussen. Dennoch ist es ein wenig seltsam, dass außer der russischen Einmischung kaum von all den anderen die Rede ist. Dabei ist es aus Sicht der nationalen Sicherheit fast egal, ob der souveräne Wille des Wählers durch eine böse Supermacht oder durch eine NGO vergewaltigt wird, die den Weg zur Hölle mit guten Absichten pflastert.

Ein weiterer Aspekt, über den es sich nachzudenken lohnt, ist der Modus Operandi der Einmischung. Wonach entscheiden wir, wie wir den Kampf gegen diese Einmischungen priorisieren? Ist die Art der Ausführung der wichtigste Maßstab oder die Größe des verursachten Schadens? Und wo verläuft überhaupt die Trennlinie zwischen einem versuchten Eingriff, der das Gesetz nicht bricht, und einem, der gegen das Gesetz verstößt? Nur weil man einem Einmischungsversuch keinen spezifischen Paragraphen des Strafgesetzbuches überstülpen kann, bedeutet das nicht, dass die Folgen der Einmischung weniger destruktiv sind als bei einer Tat, die auf kriminellem Weg realisiert wurde.

Welche Instrumente hat eine Demokratie, um die Reinheit der Wahlen gegen solche „White-Collar“-Einmischungen zu verteidigen? Diese Dilemmata sollte man vielleicht den besten Experten und den politischen Entscheidungsträgern überlassen; gleichzeitig hat dieses Phänomen jedoch einen anderen Aspekt, der uns alle angeht.

Wenn das Narrativ gefährlicher wird als die Tat

Es ist meine feste Überzeugung, dass das die Wahlen begleitende und als selbstverständlich betrachtete „Einmischungs-Narrativ“ destruktiver für die Gesundheit der Demokratie ist als die Einmischung selbst.

Warum? Das werde ich gleich erklären.

Erstens ist da die Frage der Rechenschaftspflicht. Wenn Enttäuschungen im Zusammenhang mit der Wahl durch die Wühlarbeit externer Akteure wegerklärt werden können, müssen politische Akteure niemals die Verantwortung für einen lausigen Kandidaten, eine schlechte Politik oder die Unzufriedenheit der Wähler übernehmen. Der stets verfügbare äußere Sündenbock heilt alle Wunden und deckt alles zu.

Das zweite Problem ist die Entstehung einer Delegitimationsspirale. Sehr bald kann der Ausgang von Wahlen nur noch zwei Formen annehmen: Was ich gewonnen habe, ist natürlich legitim; was ich verloren habe, ist natürlich illegitim, da ja jene besagte äußere Einmischung im Spiel war. Die Politiker, die diesen Sport treiben, sägen genau an dem Ast, auf dem sie selbst sitzen.

Die Delegitimationsspirale verunsichert die Wähler, macht sie skeptisch und zynisch und spielt jenen in die Hände, die die Politik entpolitisieren wollen und anstelle des gewählten Volksvertreters einen „starken Mann“ oder eine ungewählte, gesichtslose Bürokratie auf dem Eis der Donau zum König krönen wollen.

Das dritte Problem ist, dass sich aus Anschuldigungen bezüglich einer Einmischung sehr leicht eine politisch-juristische Waffe schmieden lässt, die noch Jahre nach den Wahlen ihre zweischneidige Klinge blitzen lässt. An die Stelle von politischer Debatte und Überzeugung tritt das Lawfare, die juristische Kriegsführung.

Dieser Prozess führt zur Entpolitisierung der wirren, zotteligen, aber wahrhaft demokratischen Prozesse und spielt die politische Macht in die Hände einer ungewählten Juristokratie herüber. Besonders gefährlich ist die keineswegs heilige Dreifaltigkeit aus Juristokratie, Geheimdiensten/Sicherheitsorganen und den Medien.

Das Einmischungs-Narrativ schafft den Vorwand für Geheimdienste und Sicherheitsorgane, in demokratische Prozesse einzugreifen, während die Juristokratie die Wahlurne durch das Richterpult ersetzt. Wenn dazu noch die Medien, die unfähig sind, ihre Rolle als „Wachhund der Demokratie“ auszufüllen, bereitwillig Schützenhilfe leisten, dann hat man bereits das Rezept für den perfekten unblutigen Putsch.

Das vierte Problem ist die unerträgliche Leichtigkeit der Beschuldigung. Worauf zielt ein Politiker ab, wenn er von externer Einmischung spricht? Auf Cyberaktionen, Leaks, Propaganda, Manipulation sozialer Medien usw.? Wenn er konkrete Beweise hat, warum legt er sie dann nicht öffentlich auf den Tisch? Warum hat er sich nicht an die zuständigen Behörden gewandt, und falls er es tat, welche Antwort hat er erhalten? Diese Fragen müssten die klickgeilen und faul gewordenen Medien stellen, doch deren Interesse reicht selten über die Schlagzeile und die Einleitung hinaus.

Aber seien wir nicht ungerecht gegenüber den „Tintenkulis“ in den Arbeitshäusern der Medien. Wenn es jemanden gibt, der in diesem Bereich Verantwortung trägt, dann sind wir es selbst.

Wann ist es das letzte Mal vorgekommen, dass wir einen Politiker einen politischen Preis dafür haben zahlen lassen, dass er die politische Massenvernichtungswaffe der „ausländischen Einmischung“ missbraucht und seine Anschuldigungen völlig grundlos in die Menge geworfen hat?

Das Erbe von Russiagate: Destabilisierung als neues Drehbuch

Das schauderhafteste Beispiel für diese Pathologien war der US-amerikanische „Russiagate“-Skandal. Den Ausgang der Wahlen konnte man zwar nicht beeinflussen, wohl aber das Funktionieren der stärksten Demokratie der Welt. Damit war das effektivste Drehbuch für zukünftige Einmischungen geboren.

Aus den Lehren des Russiagate-Skandals lernt der äußere Gegner, dass er fortan nicht mehr einen bestimmten Kandidaten ins Visier nimmt, während er einen anderen unterstützt, sondern den demokratischen Prozess selbst. Das Ziel wird nicht die Wahl von X auf Kosten von Y sein, sondern die Destabilisierung der gesamten inneren politischen Ordnung und damit der gesamten Gesellschaft.

Im so entstandenen Trüben lässt es sich dann bequem fischen, unabhängig davon, wer die Wahlen gewonnen hat. Diese Lose-Lose-Dynamik ist es, die zu erkennen und zu verstehen wichtiger ist als alles andere, um zu begreifen, wie eine echte und beweisbare Einmischung – sofern sie existiert – tatsächlich funktioniert.

Der Artikel ist zuerst in der Zeitung „Magyar Nemzet“ erschienen.

Der Autor ist Sicherheitsexperte des Zentrums für Grundrechte (Alapjogokért Központ) und leitender Mitarbeiter der ungarischen Zeitung „Magyar Nemzet“.

Titelbild: Joseph Sohm / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Wege aus dem Krieg

20. März 2026 um 08:00

Vorschau ansehen

Der Auftritt von Israels Ex-Militärsprecher Arye Sharuz Shalicar im Rahmen von „Leipzig liest“ führt zu den erwartbaren Protesten. Die Fassade des Veranstaltungsortes ist mit „Free Gaza – Yallah Intifada“ besprüht, Palästina-Gruppen demonstrieren zum Felsenkeller. „Wir dulden keine Propagandaveranstaltung eines Sprechers der genozidalen Besatzungsarmee”, heißt es ultimativ. Arye Sharuz Shalicar ist ohne Frage ein Lautsprecher des Krieges, ihm den Zugang zu einer Lesebühne verweigern zu wollen, erinnert indes an den Zensur-Furor von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wider Kritiker der israelischen Besatzungspolitik. Dabei bräuchte es weniger Wächterrat und Lärm als vielmehr Aufmerksamkeit für die Leisen. Eine Bücherschau von Rüdiger Göbel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Es sind die nachdenklichen Stimmen, nicht die politischen Lautsprecher, die es braucht für die Vorbereitung auf die Zeit nach dem Hass. Für den Morgen nach der Hölle des Krieges. Für die Arbeit am Frieden. Die deutsch-norwegische Kinderpsychologin Katrin Glatz Brubakk ist eine dieser Stimmen ungeheurer Stärke und Souveränität. Sie hat als Trauma-Therapeutin im Nasser-Krankenhaus in Khan Younis im Süden des Gazastreifens gearbeitet, wo Kinder täglich um ihr Leben wie das ihrer Liebsten bangen und zugleich eine unglaubliche Kraft zeigen. Inmitten von Angst und Zerstörung entstünden auch Momente voller Menschlichkeit, berichtet die Ärztin: das befreiende Lachen eines Kindes, die Hilfsbereitschaft unter Fremden, das Teilen der letzten Ressourcen.

„Ich habe den Klang des Krieges gehört. Nicht in Form von Bombenexplosionen, sondern als schmerzhafte Angstschreie traumatisierter Kinder. Schreie, die so durchdringend sind, dass sie den gesamten Schmerz Gazas verkörpern“, schreibt Katrin Glatz Brubakk in ihrem „Tagebuch aus Gaza“ (Westend Verlag). Ihre Aufzeichnungen handeln von den Kindern, ihren Familien und ihren Kollegen, die sie traf, als sie im Herbst 2024 und Winter 2025 jeweils fünf Wochen als Kinderpsychologin im Kriegsgebiet Gaza gearbeitet hat. „Einige von ihnen sind körperlich verletzt, andere nicht – aber alle sind Opfer dieses Krieges“, betont sie.

Trauma in Gaza

In einem denkwürdigen ZDF-Talk „Markus Lanz“ hat Katrin Glatz Brubakk unmittelbar nach Bekanntwerden des sogenannten Trump-Friedensplans von Leid und Leben in Gaza Zeugnis gegeben. „Meine Freunde in Gaza hoffen nur noch, dass dieser Frieden kommt. Dass die Waffen schweigen. (…) Meine Kollegen wünschen sich nur, dass sie morgens zur Arbeit gehen und sich sicher fühlen können, dass ihre Kinder am Nachmittag noch am Leben sind. Heute geht das nicht. Sie sind total erschöpft und am Ende ihrer Kräfte. Sie wünschen nur, dass sie endlich wieder ein halbwegs normales Leben leben können. (…) Meine Kollegen, meine Patienten, meine Kinder, die ich getroffen habe, sind in einem extremen Überlebensmodus.“ Es gehe um alltägliche Dinge, woher bekomme ich Wasser. Woher Essen. Wo ist es sicher. Für die große Politik fehle da die Kraft. Ihre Ärztekollegen und die Pflegekräfte seien „meine Helden“ geworden. „Sie haben alle flüchten müssen. Sie haben alle ihr Haus verloren. Die allermeisten haben Familienmitglieder verloren. (…) Wenn heute mein Smartphone piept, weiß ich nicht, ob es eine Todesnachricht ist. So schlimm ist die Lage geworden. Es gibt im Gazastreifen keinen sicheren Ort.“ Mehr als 1.700 Ärzte und Pflegekräfte sind getötet worden, darunter 13 Mitarbeiter der Hilfsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“, für die Katrin Glatz Brubakk zuletzt im Februar 2025 in Gaza im Einsatz war.

Bevor sie losfuhr, hat sie ihren Kindern Abschiedsbriefe geschrieben. „Wir haben gemeinsam beschlossen, dass ich fahre. Ganz einfach, weil jemand fahren muss. Und ich bin so gesehen ein Glückspilz. Ich habe eine Ausbildung, von der ich weiß, dass ich helfen kann. Ich habe Erfahrung, mache das seit zehn Jahren und weiß, dass ich unter solchen Bedingungen arbeiten kann. Ich habe gottseidank einen Kopf, der das verkraftet. Und es fühlt sich wie eine Verpflichtung an, zu fahren. Aber klar, ich hatte Angst.“

Mit ihren Tagebuchnotizen möchte sie zeigen, „was der Krieg in der Psyche der Menschen in Gaza anrichtet, unter welchem Stress sie leben, worüber sie sich Sorgen machen und wie sehr sie einander helfen wollen – vor allem dabei, die Hoffnung aufrechtzuerhalten“. Das Buch macht gleichzeitig deutlich, wie zerstört die Menschen sind. „Ein Haus zu verlieren oder zu hungern ist nichts im Vergleich zu dem, was das psychisch mit uns macht“, zitiert Katrin Glatz Brubakk eine palästinensische Kollegin.

Der Krieg in Gaza zerstöre eine ganze Generation Kinder in ihrer physischen wie psychischen Entwicklung, mit Folgen, die noch in Jahrzehnten Wirkung zeigen können. „Wie auf einem Fließband werden die Zukunftsträume von Kindern zerstört. Tausende, Hunderttausende von Kindern, die spielen, forschen und sich entwickeln sollten, sitzen in löchrigen Zelten und warten darauf, ihr Leben zurückzubekommen. Ängstlich, frierend, hungrig“, resümiert die Autorin in ihrem Tagebuch. „Werden sie jemals wieder in ein normales Leben zurückfinden können? Niemand weiß es. Ich fürchte, die Wunden könnten zu groß sein.“

Am 10. Oktober 2025 trat auf US-amerikanische Initiative eine Waffenruhe in Kraft, die zu einem dauerhaften Frieden führen soll. Nach Angaben der UN-Kinderhilfsorganisation Unicef sind seitdem mehr als 100 Kinder im Gazastreifen getötet worden – durch militärische Angriffe wie Luftschläge, Drohnen- und Quadrocopter-Angriffe, Panzerbeschuss und Schusswaffen sowie durch explodierende Kriegsrückstände.

Trauma in Israel

Zu den leisen und mithin wichtigen Stimmen in diesem Krieg gehören die israelischen Autoren Ron Leshem und Amir Tibon. Ihre Bücher „Feuer. Israel nach dem 7. Oktober“ (Rowohlt-Verlag) und „Die Tore von Gaza. Eine Geschichte von Terror, Tod, Überleben und Hoffnung“ (Jüdischer Verlag) dokumentieren die Traumata in ihrem Land. „Der 7. Oktober 2023 stellt für die Israelis eine Zäsur ohnegleichen dar. Von nun an wird es in der Zeitrechnung nur noch ein Davor und ein Danach geben“, betont Gisela Dachs, Herausgeberin des Jüdischen Almanachs, der 2024 als Sammelband „7. Oktober: Stimmen aus Israel“ (Jüdischer Verlag) erschienen ist. „Das schiere Ausmaß und die ungeheuerliche Brutalität der Angriffe der Hamas, die Geiselnahmen und ein Krieg, so lange wie noch keiner zuvor, haben die Nation traumatisiert. Die Grundfesten, auf denen man sich im eigenen Staat sicher fühlte, wurden zutiefst erschüttert.“

Die hier versammelten Texte aus Israel erzählen persönliche Geschichten, es geht um Ortsbesichtigungen, Momentaufnahmen, Zustandsbeschreibungen, Zukunftsvisionen, Zusammenhalt. Es schreiben unter anderem David Grossman, Eva Illouz, Etgar Keret, Smadar Sheffi, Andrea Livnat, Assaf Uni und Ayelet Gundar-Goshen. Auch ein Auszug aus „Die Tore von Gaza“ ist enthalten. Palästinenser, die immerhin 20 Prozent der israelischen Bevölkerung ausmachen, sind als Autoren nicht vertreten. Ein weiterer Almanach zum Thema ist nicht erschienen.

Ron Leshem ist Roman- und Drehbuchautor, Journalist und ehemaliger israelischer Geheimdienstoffizier. Am 7. Oktober 2023 wurde sein Cousin, der auch deutscher Staatsbürger war, nach Gaza verschleppt. Hamas-Milizen ermordeten seine Tante und seinen Onkel. In „Feuer“ zeichnet er bewegend den Tag des Überfalls nach. „Um halb sieben morgens heulten die Sirenen, und der Kibbuz Be’eri erwachte in einem irrealen Szenario. Fünf Jahre lange hatten die Angreifer trainiert, und obwohl die Nachrichtendienste davon wussten, hatte niemand meine Familie gewarnt. In Be’eri verschanzten sich die Menschen in ihren Häusern. Meine Tante Orit und ihr Sohn Itai lagen eng beieinander im Dunkeln und hielten uns in den nächsten Stunden, die eine Ewigkeit währten, telefonisch auf dem Laufenden. Sie riefen die Polizei an, vergebens. An jenem Schabbat gab es keinen Staat – der Staat war wie ein Turm aus Sand in einer Staubwolke eingestürzt. Es gab keine Polizei, keine Armee, keine Generäle und keine politische Führung mehr. Nur Menschen, allein auf sich gestellt, einen ganzen Tag lang.“

Nicht eine der öffentlichen Institutionen Israels habe funktioniert, erinnert Ron Leshem. „Israels Ortschaften und Städte wurden von einem orchestrierten Überraschungsangriff getroffen, aus der Luft, vom Meer und an Land. Innerhalb von Sekunden war der Himmel bedeckt von Garben aus Tausenden Raketen und Geschossen, die von Gaza auf alle Landesteile Israels abgefeuert wurden.“ Detailliert schildert Ron Leshem die brutalen Geschehnisse dieses langen Tages, an dem 1.200 Menschen getötet und 255 als Geiseln gewaltsam nach Gaza verbracht werden, gibt ihnen Namen und Geschichte – 7:08 Uhr, Kibbuz Kfar Aza: „Die Helmkamera eines Hamas-Kämpfers folgt dem Lauf eines Gewehrs, der Blick schweift über eine grüne Wiese, über viele Blumen, dann über kleine, einfache Bungalows. Der Lauf sucht ein Opfer, und von Zeit zu Zeit findet er eines und schießt. Das Pfeifen von Kugeln ist zu hören, aus unterschiedlichen Distanzen. In den WhatsApp-Gruppen schreiben Menschen ihren Nachbarn, dass sie bei lebendigem Leib zu verbrennen drohen, flehen um Hilfe. Die fünfköpfige Familie Kutz – der Vater Aviv, die Mutter Livnat und ihre drei Kinder Rotem, neunzehn Jahre alt, Yonathan, zwölf Jahre alt, und Yiftah, elf Jahre alt – liegt eng umschlungen auf einem Bett und wartet auf ihren Tod. Die Terroristen erschießen sie, einen nach dem anderen. In Aufnahmen aus der Jugendsiedlung des Kibbuz hört man das Lachen, den Hohn und den Hass der Terroristen, während sie in Häuser eindringen und laut überlegen, wen sie töten und wen sie entführen, und sie rufen: ‚Itbach al-yahud‘, Tod den Juden.“ So geht es Eintrag um Eintrag, 46 lange Seiten währt die „Chronik eines Tages“ in diesem Buch. Hier gib es nichts zu relativieren – aber eben auch nichts zu rechtfertigen für eine Kriegsführung, die mit mindestens 70.000 Toten, die meisten davon Frauen und Kinder, Hunger und Massenvertreibung zum Genozid in Gaza gereicht.

Ron Leshem schildert in „Feuer“ ein tief gespaltenes Israel, in dem Benjamin Netanjahu und seine rechtsextremen Minister Ben-Gvir und Smotrich Teil des Problems, nicht der Lösung sind. Er erinnert auch an die Feststellung des israelischen Regierungschefs 2019: „Wer die Errichtung eines palästinensischen Staates verhindern will, muss sich für deine Stärkung der Hamas einsetzen und es Katar ermöglichen, Gelder an die Hamas zu transferieren. Das ist Teil unserer Strategie, die Palästinenser in Gaza von den Palästinensern im Westjordanland zu trennen.“ Eine tödliche Strategie, für Israelis wie Palästinenser.

Heute hegten viele in Israel den Verdacht, dass Netanjahus „Bibisten“ den Krieg in Gaza lieber in die Länge ziehen wollten, denn solange er dauere, befasse man sich nicht mit ihrem Versagen und mit den gegen Netanjahu geführten Strafverfahren. „Der Krieg schreitet ohne jegliches Ziel oder jeglichen Plan voran. Was aber soll am Tag danach geschehen?“ – Er geht weiter auf niedrigem Niveau, wie wir seit dem 10. Oktober 2025 wissen, ist aber aus den Medien und dem Bewusstsein gehalten.

Ron Leshem erinnert an die Verantwortung beider Seiten, wenn er schreibt: „So wie die israelische Gesellschaft Schuld trägt an den Verfehlungen ihrer politischen Führung, an deren Entscheidungen und daran, sich mit der Besetzung abgefunden zu haben, so tragen auch die Palästinenser in Gaza Verantwortung für das finstere Regime, das sie gewählt haben, das sie unterstützen; Verantwortung tragen die Zivilisten, die das Massaker bejubeln und in den Straßen Gazas Geiseln erschlagen haben, darunter junge israelische Frauen, die entkleidet wurden, und Achtzigjährige.“

Wenn er auf Israel heute schaue, schreibt Ron Leshem in Sorge um Israels Zukunft weiter, fühle er sich wie jemand, der die Kollision zweier Züge oder einen Selbstmord in Zeitlupe verfolgt, „und ich weiß, meine Heimat steuert in diesen schicksalhaften Tagen auf die Prüfung ihres Lebens zu. Sie droht, zu einer deutlich rassistischeren Gesellschaft zu werden, geprägt von institutionalisierter, behördlicher Diskriminierung von Minderheiten, kontrolliert von bewaffneten Milizen, mit Herrschaftselementen, die aus Putins Russland entlehnt scheinen, und einer gleichgeschalteten Medienlandschaft. Wenn die fundamentalistisch-jüdische Welle weiter erstarkt und das Bündnis zwischen Charedim und Nationalreligiösen seine Macht ausweiten sollte, werden Israelis in den kommenden Jahren das Land in Scharen verlassen, unter ihnen die Wissenschafts-, Technologie- und Wirtschaftselite und natürlich große Teile der liberalen Geisteswelt.“ Allerdings könne die Gewalt der Erschütterung auch ein „Weckruf sein“, eine letzte Chance für Israel, sich neu zu erfinden, mit der meiner Heimat eigenen Kreativität und Vorstellungskraft. „Dazu ist seine vernünftige und lebensbejahende Bevölkerung zu den Fahnen gerufen. Denn die Mehrheit aller Israelis will Demokratie, will eine soziale, emphatische Gesellschaft, in der Solidarität mit all denen herrscht, die weniger oder nichts haben.“ Und Ron Leshem mahnt seine Landsleute: „Sollte diese Mehrheit nicht siegen, wird es Israel schlicht und einfach bald nicht mehr geben.“

Sieben Sekunden

Ebenso eindrücklich und reflektiert schildert Amir Tibon in „Die Tore von Gaza“ sein Erleben und Überleben des 7. Oktober 2023. Der Haaretz-Journalist erzählt den Tag durch das Prisma der Ereignisse in Nahal Oz, einer israelischen Siedlung unweit von Gaza. An jenem Morgen wurden Amir Tibon und seine Frau von Mörsergranaten geweckt, die in der Nähe ihres Hauses im Kibbuz einschlugen. Sie verbarrikadierten sich mit den beiden kleinen Töchtern Galia und Carmel im Schutzraum des Hauses und ermahnten sie, nicht zu weinen, während sie die Schüsse der Hamas-Angreifer vor ihren Fenstern hörten.

Man muss die Reportage wirken lassen, die Beklemmung und Todesangst: „In jedem Haus in Nahal Oz, ebenso wie in allen anderen Gemeinden entlang der Grenze zu Gaza, gibt es ein besonderes Zimmer: einen oberirdischen Bunker aus massivem Beton, der einem direkten Einschlag einer Mörsergranate und auch bestimmten Typen von stärkeren Raketen standhalten soll. Außerdem verfügt dieses Zimmer, der Schutzraum, in den wir an diesem Morgen gerannt sind, über eine Metallplatte, mit der das Fenster von außen abgedeckt werden kann, um zu verhindern, dass Schrapnelle in den Raum eindringen. Auch die Tür ist schrapnellsicher. Dieser standardisierte Schutzraum hat eine klare Sicherheitsfunktion, doch die meisten Familien an der Grenze nutzen diesen Raum zu einem anderen Zweck: Hier gehen unsere Kinder abends schlafen.“ Nahal Oz liege so nah an Gaza, dass man im Fall eines Mörserbeschusses auf die Gemeinde nur sieben Sekunden Zeit habe, um sich in Sicherheit zu bringen. Für Familien mit kleinen Kindern liege die Entscheidung auf der Hand: „Findet ein Angriff nachts oder frühmorgens statt, ist es bedeutend einfacher, wenn die Eltern ins Zimmer ihrer Kinder rennen und nicht umgekehrt.“

Amir Tibon schildert nicht nur die vielen Stunden, die er und seine Frau mit den beiden Töchtern eingesperrt im Schutzraum ausharren, ihre Angst und ihr Ringen um Hilfe, bis sie schließlich von seinem Vater mit unglaublichem Mut gerettet werden. Er zeichnet den Tag, Tod und Zerstörung auf der Grundlage von israelischen und palästinensischen Quellen sowie Interviews mit den Polizisten und Soldaten nach, die am 7. Oktober 2023 kämpften. Wie Ron Leshem wirft er dabei auch einen kritischen Blick auf den jahrzehntewährenden Konflikt, ohne gleichwohl die illegale Siedlungspolitik Israels und den mit der illegalen Besatzung einhergehenden Landraub grundsätzlich zu problematisieren.

Vom Hügel des Friedhofs seines überfallenen Kibbuz schaut Amir Tibon bei einer späteren Rückkehr nach Gaza. „Von hier aus kann man das atemberaubende Ausmaß der Zerstörung besser erkennen – und kommt noch schlechter zurecht damit. Als ich das letzte Mal hier oben war, konnte ich Hunderte Gebäude auf der anderen Seite des Zauns sehen; jetzt ist dort, wo sie einst standen, nur noch Schutt. Schüsse hallen in der Ferne, und Rauch steigt aus dem Inneren der zerstörten Stadt auf, das Resultat eines israelischen Bombenangriffs aus der Luft, der sich nur wenige Minuten vorher ereignete, während ich zum Friedhof fuhr.“

Und Amir Tibon bekennt, damit zu den leisen, nachdenklichen Stimmen seines Landes zählend, die sich Humanität bewahrt und früh schon keine Selbstverteidigung mehr gesehen haben: „Als israelischer Bürger habe ich den Krieg, zumindest in den ersten Monaten, unterstützt. Ich war unendlich wütend darüber, was die Hamas unserer Gemeinde angetan hatte, und machte mir Sorgen, wie unsere anderen Widersacher in der Region auf die israelische Schwäche angesichts dieses Angriffs blicken würden. Doch als Mensch finde ich es extrem schwer, wenn nicht gar völlig unmöglich, das Maß an Zerstörung zu billigen, das in Gaza von meinem Land angerichtet wird. Und als Bewohner von Nahal Oz, der nach wie vor hofft, eines Tages mit seiner Familie hierher zurückkehren zu können, muss ich mich fragen, wozu diese Gewalt führen wird – zu Frieden und Ruhe oder zu noch mehr Gewalt?“

491 Tage

Eli Sharabi war etwa 16 Monate eine der Geiseln der Hamas. In seinem Memoir „491 Tage“ (Suhrkamp Verlag) erzählt der 53-jährige Israeli von dem Moment im Kibbuz Be`eri, als Hamas-Kämpfer in sein Haus eindringen. Er und seine Frau Lianne wehren sich nicht, in der Hoffnung, so zu überleben. Seine Frau und die beiden Töchter Noiya und Yahel bleiben zurück, er wird mitgenommen. In Gaza wird Eli Sharabi fast von einem Mob gelyncht, es sind ausgerechnet seine Entführer, die sein Leben im letzten Moment retten. Die ersten 52 Tage seiner Geiselhaft geht es ihm und den Mitgefangenen noch einigermaßen gut: Sie werden in einem Wohnhaus festgehalten und erhalten regelmäßig Mahlzeiten. Schließlich werden die Gefangenen in Tunnel verbracht. „Das war mein schlimmster Albtraum. Ich habe vorher viel über die Tunnel gehört. Die haben diese Falltür nach unten aufgemacht und das sah für mich aus wie ein perfektes Grab“, erinnert sich Eli Sharabi. Die Bewacher – faktisch mit ihnen unter der Erde eingesperrt – werden immer aggressiver, je länger der Krieg dauert und je größer die Zerstörungen oben in Gaza sind. Die zugeteilten Essensrationen werden knapper und knapper, die hygienischen Verhältnisse katastrophal. Mit Disziplin, täglichen kleinen Sportübungen und Zusammenhalt hält die Geiselgruppe durch.

Eli Sharabi beschreibt ohne Pathos und präzise, wie er diese Zeit in Tunneln tief unter der Erde in Gaza erlebt und durchlitten hat, schildert Hunger und Schmerz, Misshandlung, Sehnsucht, Einsamkeit und eine Hilflosigkeit, die die Seele zu zerstören droht. Anfangs waren sieben Personen in einem etwa zehn Quadratmeter kleinen Raum zusammengekettet, wobei die Ketten an den Beinen jeweils miteinander verbunden waren. Alle sechs Wochen durften sie sich einmal mit einem halben Eimer kaltem Wasser waschen. „Der Dreck, den man in diesen sechs Wochen aufgebaut hat, das ist grauenhaft“, so Eli Sharabi. „Das ist dreckig, das stinkt. Ein bisschen Seife oder ein bisschen Zahnpasta, das war Luxus. Alle zwei, drei Monate mal, vielleicht. Und dann Würmer überall und Kakerlaken und Ratten.“ Einziger Antrieb zum Überleben ist der Wille, seine Familie irgendwann wieder in die Arme schließen zu können.

Während der beiden Waffenstillstände im Gaza-Krieg wurden die Geiseln der Hamas nach und nach dem Roten Kreuz übergeben. Zuvor gab es für die Kameras eine Inszenierung auf einer Bühne irgendwo im Gazastreifen: Es waren Aufnahmen, die um die Welt gingen. Auch Eli Sharabi muss von einer solchen Bühne winken, als er am 8. Februar 2025 freikommt – bis auf die Knochen abgemagert. Dann die Schreckensnachricht, dass seine Frau und die Töchter noch am 7. Oktober 2023 umgebracht wurden. Hamas-Kämpfer hatten sie im Schutzraum ihres Hauses eingeschlossen und das Gebäude angezündet. Eli Sharabis Bruder Yossi stirbt in Hamas-Geiselhaft.

„491 Tage“ ist ein Augenzeugenbericht, der auf eine politische Botschaft verzichtet. Das Buch schildert weder den Hintergrund des Konflikts, noch bietet es eine Lösung an. Und doch entfaltet es ungeheure Wirkung. Es endet mit Eli Sharabis Besuch an den Gräbern von Lianne, Noiya und Yahel: „Das hier ist der Tiefpunkt. Ich habe ihn gesehen. Ich habe ihn berührt. Jetzt, Leben.“

Das Buch über Misshandlung und Tod in israelischer Haft muss erst noch geschrieben und verlegt werden. Mindestens 98 Palästinenser sind einem ausführlichen Bericht von Yuval Abraham im +972 Magazin (17. November 2025) zufolge nach dem 7. Oktober 2023 in israelischen Gefängnissen und Militärhaftanstalten gestorben, in vielen Fällen offenbar als direkte Folge von Folter, medizinischer Vernachlässigung und Nahrungsentzug durch Soldaten und Gefängnisbeamte. Von den aus dem Gazastreifen Inhaftierten, die die Mehrheit bilden, wurde weniger als ein Drittel von der israelischen Armee selbst als Militante eingestuft – was bedeutet, dass Israels Regierung – mit der Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in diesem Januar eine „Sicherheitspartnerschaft“ vereinbart hat – für den Tod Dutzender palästinensischer Zivilisten in Haft verantwortlich ist.

Das Schicksal Hunderter weiterer in Gaza festgenommener Palästinenser ist unbekannt. Und trotz fast 100 dokumentierter Todesfälle in Haft und zahlreicher Zeugenaussagen und anderer Beweise für schwere körperliche Misshandlungen einschließlich weitverbreiteter sexueller Gewalt wurde nur ein israelischer Soldat strafrechtlich verfolgt; er wurde im Februar 2025 wegen Misshandlung von Gefangenen aus Gaza zu sieben Monaten Haft verurteilt.

Trauma Besatzung

Es ist bedauerlich, dass „The Killing of Gaza: Reports on a Catastrophe“ (Verso Books) des israelischen Journalisten Gideon Levy einer deutschen Übersetzung harren muss. Wie kaum ein anderer formuliert der renommierte Reporter scharfe Kritik an der Besatzungspolitik. Sein aktuelles Buch versammelt Reportagen, Kolumnen und Berichte seit 2014 mit besonderem Fokus auf dem 7. Oktober 2023 und den Folgen. Levy hilft, die strukturelle Gewalt der israelischen Okkupation zu verstehen und zeigt auf, warum palästinensisches Leid nicht plötzlich „aus dem Nichts“ kommt, ohne eine Rechtfertigung für die Gewalt dieses schwarzen Tages zu liefern. Die Berichte aus Gaza indes zeigen, für die Palästinenser ist jeder Tag ein 7. Oktober, ein Tag von Trauma und Tod.

Ein halber Mensch

Samar Yazbek macht den Terror des Krieges in „Gaza. Überlebensberichte aus einem zerstörten Land“ (Unionsverlag) greifbar. „Was haben Sie am 7. Oktober 2023 gemacht?“ Diese Eingangsfrage stellte die Autorin und Journalistin in Katar Hunderten von Kriegsflüchtlingen aus dem Gazastreifen. Während mehrerer Monate im Jahr 2024 erzählen ihr Männer, Frauen und Kinder zwischen 13 und 65, was sie in diesem Krieg erlebt haben. „Fragen waren auf mich eingestürzt und hatten mich zu ihnen geführt: Was war mit den Menschen aus Gaza, die dem Genozid entkommen waren, geschehen? Können wir sie als Überlebende bezeichnen?“ Die 27 für das Buch ausgewählten Berichte zeugen von den unvorstellbaren Verlusten und Verheerungen im Krieg. Sie stammen von Menschen, „die durch die Hölle gingen und wiederkehrten“.

Firas Al-Scheich Radwan ist einer der Überlebenden. Er ist 21 Jahre alt und kommt aus dem Tadsch-Viertel in Gaza-Stadt. „Bevor ich ein halber Mensch wurde, habe ich Buchhaltung an der Quds-Fern-Uni-studiert“, beginnt der junge Mann seine Schilderungen über den 7. Oktober 2023 und das folgende Inferno, bei dem er mehrfach verletzt wird und am Ende todgeweiht beide Beine bis zum letzten Rest der Oberschenkel verliert. „Es war eine neue Art der Bombardierung. Sie wird ‚Feuergürtel‘ genannt. Das sind nicht ein oder zwei Bomben oder Raketen, sondern Dutzende. Ein Feuergürtel ist extrem heftig und dauert mindestens eine Stunde, nur dass die Stunde nie endet. Eine brutale Bombardierung, die erst aufhört, wenn alles Leben unter ihr ausgelöscht ist und ganze Familien aus dem Personenstandsregister gestrichen sind. (…) Die Häuser zerkrümeln wie Kekse. (…) Wir rannten, ich rannte, die Leute um mich rum rannten, und beim Rennen sahen wir die Trümmer und die Toten und überall verstreute Körperteile. Es waren keine Körperteile mehr, oder Körpermasse. Es waren Einzelteile, Eingeweide und Gliedmaßen. (…) Ich sehe immer noch ihre Gesichter vor mir, Kinder, Frauen, wie weggeworfen, verstreut. Ich sah Köpfe und Hände und Beine, halbe Körper und Viertelkörper und offene Körper, wie in einem Anatomie-Atlas. Wir sprangen über sie drüber, manchmal traten wir auf sie drauf, manchmal stolperten wir über sie. Wir überrannten uns gegenseitig in unserer Panik, drängelten, die Gedanken nur in dieser Hölle, die sich Feuergürtel nennt. Grausam. (…) Ich sah, dass ich meine Beine verloren hatte, aber es tat nicht weh. Ich sag‘s dir, wenn die Wunde ganz frisch ist, spürst du den Schmerz nicht.“

Samar Yazbek gibt der kriegsversehrten Zivilbevölkerung in Gaza eine Stimme, dokumentiert die grausame Gewalt und das Leid des Krieges. Es sind die Geschichten der Überlebenden, gerettet von mutigen Ärzten im Schifa-Krankenhaus und vielen anderen Kliniken, die von der israelischen Armee als Terrorzentralen angemalt und attackiert wurden. Unmöglich lässt sich das Buch voller Schmerzen und zerstörten Hoffnungen an einem Stück lesen.

Zum Verständnis des Israel-Palästina-Konflikts gerade auch jüngeren Lesern sei an dieser Stelle unbedingt „Ein Tag im Leben von Abed Salama“ (Pendragon-Verlag) ans Herz gelegt. Es war 2024 mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichnet worden. In dem gut recherchierten Buch, das wenige Tag vor dem Terror des 7. Oktober 2023 veröffentlicht wurde, geht Nathan Thrall nicht nur auf die komplexe Geschichte der Besetzung ein, vielmehr macht er sichtbar, was oft übersehen wird: Das Leben der Menschen in einem zerrütteten Land.

Der in den USA geborene und mittlerweile in Jerusalem lebende Autor erzählt die Geschichte eines Unfalls, der sich außerhalb Jerusalems ereignet hat: Vor den Toren der Stadt kommt es zu einer Tragödie, als ein mit palästinensischen Kindern besetzter Schulbus von einem Sattelschlepper gerammt wird und in Flammen aufgeht. Sechs Kinder und eine Lehrerin sterben. Ungeklärte Zuständigkeiten und lähmende Bürokratie im Grenzgebiet verhindern ein schnelles Eingreifen der Rettungskräfte. Am Unfallort treffen israelische und palästinensische Menschen aufeinander, die gemeinsam versuchen, den verunglückten Kindern zu helfen, unter ihnen auch Milad, dem fünfjährigen Sohn von Abed Salama. Für den Vater beginnt eine qualvolle Odyssee: Er weiß nicht, ob sein Sohn überlebt hat, in welchem Krankenhaus er ist und wie er dort hinkommen soll.

Nathan Thrall zeichnet ausgehend von dieser Tragödie einfühlsam die unterschiedlichen Lebensgeschichten nach und erzählt die Auswirkungen der völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungspolitik auf das tägliche (Über-)Leben im Westjordanland. Der Autor verweist auf die strukturellen Gründe für das tödliche Desaster: Die wachsende Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Palästinensern durch die sogenannte Sperranlage und die unzähligen Checkpoints, kurzum, die Folgen der seit 1967 währenden Besatzung.

Seine drei Töchter Juno, Tessa und Zoe seien in Jerusalem aufgewachsen, schreibt Nathan Thrall im Nachgang, „von den Kindern in diesem Buch nur durch die Mauer getrennt. Auch wenn für mich selbst das Niederreißen dieser Barriere für immer ein Traum bleiben mag, so habe ich dieses Buch doch in der Hoffnung geschrieben, dass sie das noch erleben dürfen.“ Es ist dem kleinen Verlag Pendragon in Bielefeld zu danken, die deutsche Übersetzung dieses herausragenden Buches besorgt zu haben.

Keine Vergeltung

„Unsere größte Herausforderung ist es, die andere Seite wieder zu humanisieren“, sagt Maoz Inon, dessen Eltern Bilha und Yakobi Inon am 7. Oktober 2023 in Netiv HaAsara zu den ersten Opfern der Hamas gehörten. Nach Ende der Trauerzeit beschlossen er und seine vier Geschwister, eine Botschaft in die Welt zu schicken: Sie wollen keine Vergeltung. „Wir können nicht auf unsere Politiker warten, wir müssen selbst etwas tun“, so Maoz Inon in der FAZ (6.10.2025). „Jeder ist handlungsfähig.“ Die Geschichte lehre, dass jeder Konflikt irgendwann ende. Die Frage sei nur, wie viele Menschen bis dahin sterben müssten.

Heute spricht der einstige Unternehmer als Friedensaktivist auf Podien und Demonstrationen, er organisiert Veranstaltungen und Märsche in Israel und auf der ganzen Welt. Mit seinem Mitstreiter Aziz Abu Sarah aus dem Westjordanland hat er ein Buch geschrieben: „The Future is Peace“ (Penguin Random House). Die Zukunft ist Frieden. Auch dieses harrt noch einer Übersetzung ins Deutsche.

Die beiden Friedensstifter mahnen: „Wir leben nebeneinander, sind jedoch durch Straßensperren und Kontrollpunkte voneinander getrennt. Wir teilen denselben Traum von einer besseren Zukunft für unsere Kinder, sind jedoch so sehr durch Angst und Wut gespalten, dass wir die Menschlichkeit des anderen nicht erkennen können. Die Wunden unserer Geschichte sitzen tief, aber wenn wir eine gemeinsame Zukunft aufbauen wollen, müssen wir die Mauern der Ignoranz und des Hasses, die uns trennen, einreißen.“

Menschen haben die Kraft, Veränderungen herbeizuführen, so ihre Botschaft. „Frieden ist erreichbar, nicht nur zwischen dem Fluss und dem Meer, sondern auf der ganzen Welt.“

Es ist die Botschaft des anderen Israels, nicht das der Lautsprecher und Kriegsapologeten.

  • Katrin Glatz Brubakk. Tagebuch aus Gaza. Westend Verlag 2025, 224 Seiten, 24 Euro
  • Gisela Dachs (Hg.): 7. Oktober: Stimmen aus Israel. Jüdischer Verlag 2024, 200 Seiten, 13 Euro
  • Ron Leshem: Feuer: Israel und der 7. Oktober. Rowohlt-Verlag 2024, 320 Seiten, 25 Euro
  • Amir Tibon: Die Tore von Gaza: Eine Geschichte von Terror, Tod, Überleben und Hoffnung. Jüdischer Verlag 2024, 432 Seiten, 26 Euro
  • Eli Sharabi: 491 Tage: In den Tunneln der Hamas. Suhrkamp Verlag 2025, 200 Seiten, 24,00 Euro
  • Gideon Levy: The Killing of Gaza: Reports on a Catastrophe. Verso Books 2024, 298 Seiten, 19 Euro
  • Samar Yazbek: Gaza. Überlebensberichte aus einem zerstörten Land. Unionsverlag 2026, 272 Seiten, 24 Euro
  • Nathan Thrall: Ein Tag im Leben von Abed Salama. Pendragon Verlag 2024, 296 Seiten, 26 Euro
  • Aziz Abu Sarah, Maoz Inon: The Future Is Peace: A Shared Journey Across the Holy Land. Penguin Random House 2026, 240 Seiten, 23,50 Euro

Titelbild: Nadiia Gerbish / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Wenn Kritik zum Risiko wird: Offener Brief warnt vor Erosion der Meinungsfreiheit

18. März 2026 um 13:00

Vorschau ansehen

Die „UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“, Irene Khan, hat vom 26. Januar bis 6. Februar Deutschland einen offiziellen Besuch abgestattet. In diesem Rahmen traf sie am 1. Februar in Köln Andrej Hunko, zuvor Berichterstatter für Meinungsfreiheit der parlamentarischen Versammlung des Europarates, und Jan Ristau, Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr“. Am 6. Februar stellte Frau Khan ihre „vorläufigen Beobachtungen“ der Öffentlichkeit vor, ein ausführlicher Bericht ist in Arbeit. Andrej Hunko und Jan Ristau haben sich nun mit einem Offenen Brief an Frau Khan gewandt.

Sehr geehrte Frau Khan,

wir möchten zurückkommen auf unser Gespräch vom 1. Februar 2026 in Köln, für das wir uns bedanken möchten, sowie auf Ihre vorläufigen Beobachtungen zum Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland, die Sie in Ihrer Stellungnahme vom 6. Februar 2026 zusammengefasst haben.

Wir begrüßen sehr, dass Sie einige wichtige Punkte in Bezug auf den Zustand der Meinungsfreiheit in Deutschland angesprochen haben. Einige Punkte, die wir in dem gemeinsamen Gespräch mit Ihnen und Frau Allison Thomas-McPhee angesprochen haben, haben Sie in Ihrer Stellungnahme nicht aufgeführt. Wir hoffen, dass Sie diese Punkte in Ihrem vollständigen Bericht über Ihren Besuch in Deutschland, den Sie für Juni 2026 in Aussicht gestellt haben, entsprechend würdigen werden.

Damit diese für die Meinungsfreiheit in Deutschland äußerst wichtigen Themen Beachtung finden, möchten wir diese – neben ein paar weiteren Punkten – mit diesem Offenen Brief an Sie noch einmal ansprechen:

  1. Kritische Stimmen werden inzwischen mit EU-Sanktionen belegt. Dazu gehören deutsche Journalisten wie Hüseyin Dogru. Der Vorwurf lautet „Desinformation“, ohne dass dieser Begriff für die Zwecke der Sanktionen definiert wurde. Die Maßnahmen sind teilweise drastisch: Einreiseverbote, Ausreiseverbote, Sperrung von Bankkonten, Einfrieren von Vermögenswerten und ein umfassendes Verbot jeglicher finanziellen Unterstützung. Sie teilten uns mit, dass das bei Ihrem Besuch in Deutschland nicht Thema sei, da Sie den Stand der Meinungsfreiheit in Bezug auf Deutschland und nicht auf die EU untersuchen würden. Jedoch sind es deutsche Behörden, welche die EU-Sanktionen umsetzen (übrigens genauso wie die Bundesnetzagentur im Zusammenhang mit der Umsetzung des Digital Services Act – dies haben Sie in Ihrer Stellungnahme ja ebenfalls angesprochen). Bitte beachten Sie zudem, dass es in Deutschland kein Gesetz gibt, dass „Desinformation“ per se verbietet. Des Weiteren hat der deutsche Bundestag in diesem Zusammenhang am 15.01.2026 ein Gesetz verabschiedet, welches über EU-Vorgaben hinausgeht und Straftatbestände für die Hilfe von von der EU sanktionierten Personen geschaffen hat, welche von der EU nicht vorgesehen waren. Insofern werden die EU-Sanktionen nicht nur von der Bundesregierung unterstützt, sondern der deutsche Gesetzgeber verschärft diese noch – zu Lasten der Meinungsfreiheit in Deutschland.
  2. Sie schreiben in Ihrer Stellungnahme, dass die Medienfreiheit in Deutschland im Allgemeinem robust sei. Die deutsche Bundesregierung ging jedoch in der Vergangenheit wiederholt gegen von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützten Journalismus vor. Das Verbot des Magazins Compact wurde durch das Bundesverwaltungsgericht aufgehoben[1]. Die Abmahnung eines regierungskritischen Journalisten wegen zulässiger Meinungsäußerung durch die Bundesregierung musste durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden[2]. Die Stelle der Bundesregierung reagierte darauf in einer Stellungnahme und erklärte, dass sie zu einem anderen Ergebnis als das Bundesverfassungsgericht gelangt, was die Trennlinie zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen angeht[3]. Des Weiteren fördert die Bundesregierung Aktivitäten von Organisationen mit Millionen von Steuergeldern, welche sich zur Aufgabe gemacht haben, andere (regierungskritische) Meinungen, die völlig unproblematisch von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, zu kontrollieren und zu überwachen[4].
  3. Machtkritik führte in der jungen Vergangenheit immer häufiger zu Hausdurchsuchungen oder zu Verurteilungen – und zwar nicht nur bei Aktivismus im Zusammenhang mit Palästina. Dabei ging es oft um Äußerungen, die in Deutschland entweder straflos oder allenfalls der Bagatellkriminalität zuzuordnen sind. In der allgemeinen Strafrechtspraxis werden Verfahren wegen Ehrverletzungen bei Privatpersonen in der Regel eingestellt oder es erfolgt der Verweis auf den Privatklageweg. Bei (möglichen) Ehrverletzungen von Politikern drohen jedoch schon bei Begriffen wie „Schwachkopf“[5], „dümmste Außenministerin der Welt“ oder „Kriegstreiberin“ Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme digitaler Endgeräte[6]. Eine zu hinterfragende Rolle spielen dabei übrigens auch die von Ihnen genannten Trusted Flagger, die anscheinend viel zu viele Äußerungen als strafwürdig einordnen. So hat das Bundeskriminalamt über 65 Prozent der Fälle, welche ihm von den Trusted Flaggern der Meldestelle REspect! als strafwürdig gemeldet wurden, als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Die Trusted Flagger spielen also eine zu analysierende Rolle in der von Ihnen kritisierten Kriminalisierung von Äußerungen.
  4. Ein weiteres Problem ist in diesem Zusammenhang, dass Strafvorschriften, welche in den offenen Meinungsaustausch eingreifen, in den letzten Jahren zugenommen haben. Tatbestände oder Qualifikationstatbestände des Strafgesetzbuches wurden neu geschaffen beziehungsweise erweitert oder ergänzt: § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), § 126a (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten), § 130 (Volksverhetzung), § 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), § 185 (Beleidigung), § 188 (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), § 192a (Verhetzende Beleidigung) oder § 241 (Bedrohung). Dabei stellt sich die Frage nach einer Politisierung des Strafrechts. So wurde zum Beispiel § 126a StGB von Strafrechtsprofessoren als „Einfallstor für politisches Strafrecht“ und als „Einfallstor für eine staatliche Bewertung und Sanktionierung gesellschaftlicher Meinungskämpfe“ bezeichnet[7]. Diese Strafvorschriften werden in der Rechtswissenschaft deshalb zum Teil stark kritisiert. Teilweise wird sogar die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt[8]. Begründet wird dies zum Beispiel damit, dass Vorfeldaktivitäten erfasst würden, die viel zu weit von einer konkreten Rechtsgutsverletzung entfernt seien oder diese Aktivitäten das erforderliche Strafwürdigkeitsminimum nicht erreichten[9]. Bisweilen sei der Bogen verhältnismäßigen Strafens deutlich überspannt worden[10]. Verfassungsrechtler[11] kritisieren das Bemühen, die Grenzen der Strafbarkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit zu verschieben. Insofern kann eine unangemessene Ausweitung des Strafrechts gegen das Ultima-Ratio-Prinzip verstoßen und damit auch in Bezug auf die Meinungsfreiheit höchst problematisch sein.
  5. Bei der ganzen Diskussion über die Kriminalisierung von politischen Äußerungen und Machtkritik müssen Sie bedenken, dass in Deutschland die Strafbehörden nicht unabhängig sind und eine Strafverfolgung nach politischem Gusto möglich ist. Diskussionen über die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Deutschland gab es schon lange. Die Diskussion wurde vor einigen Jahren neu entfacht, weil der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 27. Mai 2019 feststellte, dass deutsche Staatsanwaltschaften der Gefahr ausgesetzt sind, von der Exekutive beeinflusst zu werden, und ein unabhängiges Handeln nicht gewährt ist. Es dürfte auf der Hand liegen, dass nur eine unabhängige Staatsanwaltschaft den Vorwurf politischer Verfolgung kritischer Stimmen, wie zahlreiche Einzelfälle nahelegen, ausräumen kann.
  6. Jeder, der sich kritisch gegenüber Staat und Regierung äußert, muss in Deutschland zudem damit rechnen, ins Visier des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, zu geraten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dürfen vom Verfassungsschutz nicht nur Personenzusammenschlüsse, sondern auch Einzelpersonen überwacht werden. Seitdem steigt die Zahl der im Informationssystem der deutschen Verfassungsschutzbehörden genannten Personen schlagartig an. In den Jahren 2020 bis 2025 wurden 1.850.000 Personen neu abgespeichert (in den Jahren 2015 bis 2020 waren es lediglich 420.000 Personen). Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, sah es sogar als Aufgabe des Verfassungsschutzes an, dass der Staat auch „gegen verbale und mentale Grenzverschiebungen“ vorgehen müsse, da dies direkt auf das Denken und Reden der Bürger abziele. Die teilweise rechtswidrigen Bestrebungen des Verfassungsschutzes wurden bestätigt durch einen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, der als Whistleblower[12] berichtete, dass jeder ins Visier des Verfassungsschutzes geraten kann, „der lediglich die Grünen nicht mag und ein nach offizieller Lesart staatsdelegitimierendes Plakat aufhängt, ein entsprechendes Schild bei einer Demo hochhält oder einen entsprechenden Post in sozialen Medien absetzt. Das reicht schon aus.“ Dabei müsse man sich bewusst machen, wie ein Nachrichtendienst arbeitet: „Wenn man etwa eine Organisationsstruktur aufklären will, guckt man sich natürlich auch an, mit wem die Zielpersonen verkehrt. Und dann überprüfen wir auch diese Leute. Wir durchleuchten das Umfeld, den Arbeitgeber, die Geliebte, die Kumpels, die zum Grillen kommen, also eigentlich alles, was wir finden können. Wir versuchen, ein Gesamtbild zu bekommen. Das machen wir nach handwerklichen Regeln, und diese Regeln sind für alle gleich, egal ob Linksextremist oder Staatsdelegitimierer. Wir machen alles, was das Handwerk hergibt und fahren alles auf, was wir bei echten Extremisten auch auffahren.“[13]
  7. Sie zitieren eine Studie, nach der fast 85 Prozent der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit empfinden. In diesem Zusammenhang möchten wir auf ein Buch[14] zweier Wissenschaftlerinnen hinweisen, in dem thematisiert wird, dass an deutschen Universitäten „störende“ Professoren entlassen oder von hohen Ämtern degradiert wurden, und dass der Druck, Forschung nur noch entlang bestimmter politischer Ideologien zu betreiben, zunimmt. Dies betrifft auch Fälle vor Oktober 2023.
  8. Die empfundene schwindende Freiheit betrifft im Übrigen nicht nur das akademische Deutschland und ist auch nicht auf bestimmte Themen begrenzt. In der letzten Allensbach-Umfage haben nur 46 Prozent der Deutschen geantwortet, man könne seine politische Meinung frei äußern[15]. Nach einer INSA-Umfrage glauben 84 Prozent der Befragten, dass es Personen gibt, die ihre Meinung nicht äußern, weil sie Angst vor Konsequenzen haben[16]. Das sind alles für eine Demokratie katastrophale Werte.
  9. Im Übrigen scheinen Sie den Digital Services Act positiv zu bewerten. Gleichzeitig erklären Sie, dass in einer demokratischen Gesellschaft Toleranz gegenüber unterschiedlichen Ansichten und Kritik, insbesondere gegenüber Personen des öffentlichen Lebens, respektiert werden müsse, auch gegenüber Äußerungen, die „rechtmäßig, aber abscheulich“ („lawful but awful“) sind. Jedoch soll der Digital Services Act gerade solche rechtmäßigen Äußerungen bekämpfen[17]. Insofern wäre es ein Widerspruch, wenn Sie rechtmäßige Äußerungen, die subjektiv „awful“ sind, als in einer demokratischen Gesellschaft zu tolerieren bezeichnen, während Sie gleichzeitig den Digital Services Act loben. Und dass es der Bundesnetzagentur ausdrücklich nicht nur um die Verfolgung rechtswidriger Inhalte geht, geht aus dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Zertifizierung als Trusted Flagger hervor. Nach diesem Leitfaden sollen zum Beispiel auch „Negative Auswirkungen auf den zivilen Diskurs“ meldungswürdige Inhalte darstellen können. Falls Sie den Digital Services Act, der weit über das in Deutschland zuvor geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz hinausgeht, loben, wäre im Übrigen interessant, zu erfahren, wie Sie die Bedenken Ihres Vorgängers als Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye, zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz[18] im Lichte des Digital Services Act bewerten.
  10. Sie schienen in unserem Gespräch die staatliche Förderung von NGOs und anderen Organisationen unproblematisch zu finden, auch wenn dadurch (teilweise erheblich) Einfluss auf die Meinungsbildung des Volkes genommen wird. Das deutsche Bundesverfassungsgericht sagt gleichzeitig: „In einem demokratischen Staatswesen muss sich die Willensbildung des Volkes frei, offen und unreglementiert vollziehen. (…) Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muss sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Des Weiteren muss der Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben[19]. Deutsche Staatsrechtsprofessoren kritisieren, dass diese Voraussetzungen in der EU und in Deutschland nicht erfüllt sind. Die Förderpraxis sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene sei mit geltendem Recht kaum zu vereinbaren[20]. Der australische Forscher Andrew Lowenthal spricht von einem großen, gut organisierten, finanziell ausgestatteten und vernetzten System, das weit über einzelne Organisationen hinausgeht. Es sei ein Projekt, das in industriellem Maßstab beeinflusst, wie Menschen die Welt wahrnehmen und politisch handeln.[21] Einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, Prof. Dr. Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, drückt es so aus: „Projekte zivilgesellschaftlichen Engagements sollen verlässlich [von der Bundesregierung] unterstützt, also finanziert werden, unter anderem gegen Rassismus, Queerfeindlichkeit, Antifeminismus oder Antiislamismus. Es sind vor allem NGOs, die in den Genuss der Demokratieförderung in Gestalt dauerhafter Alimentierung kommen sollen. Wer wäre schon gegen Demokratie oder gegen Vielfalt und deren Förderung? So begrüßenswert das Anliegen erscheinen mag: Nicht nur sind staatlich alimentierte Nichtregierungsorganisationen ein Widerspruch in sich. Staatliche Finanzierung bedeutet Staatsnähe, schafft Abhängigkeiten und staatliches Einflusspotential. (…). Auch staatliche Förderung kann grundrechtliche Freiheit gefährden und zur schleichenden Aushöhlung der Meinungsfreiheit beitragen.“[22]

Wenn Sie in Ihren abschließenden Bemerkungen sagen, dass die Regierung nun den aktuellen Bedrohungen und Herausforderungen für die Meinungsfreiheit auf eine Weise begegnen müsse, die den Menschenrechten und einem pluralistischen, inklusiven Diskurs Vorrang einräumt, dann unterschätzen Sie unserer Meinung nach, dass die Gefahren für die Meinungsfreiheit in Deutschland in erheblichem Maße auch von der Exekutive ausgehen. Das kommt in Ihrer Stellungnahme leider viel zu kurz und ist thematisch eingeengt. Regierungskritische Stimmen werden von der Bundesregierung nicht nur bekämpft, wenn es um das Thema Israel und Palästina geht, sondern auch bei allen anderen der Regierung unliebsamen Themen. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist aber gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und findet darin unverändert ihre Bedeutung[23]. Dass dieses Schutzbedürfnis in Gefahr ist, haben wir versucht, Ihnen exemplarisch an den oben genannten Punkten zu schildern. Unseres Erachtens sind dies alles Punkte, die in Ihrem Abschlussbericht Berücksichtigung finden müssen, um ein vollständiges Bild des Zustandes der Meinungsfreiheit in Deutschland zu zeichnen. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hochachtungsvoll

Andrej Hunko, ehemaliger Berichterstatter für Meinungsfreiheit im Europarat

Jan Ristau, Rechtsanwalt und Autor des Buches „Meinungsfreiheit in Gefahr! Wie der Staat die Demokratie aushöhlt“

Titelbild: Jo Panuwat D/shutterstock.com


[«1] tagesschau.de/inland/verbot-compact-aufgehoben-100.html

[«2] bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2024/04/rk20240411_1bvr229023.html

[«3] bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/bmz-stellungnahme-beschluss-bundesverfassungsgericht-207318

[«4] https://gegenmedien.info/monitoring/

[«5] nzz.ch/international/wegen-schwachkopf-beleidigung-habeck-loest-hausdurchsuchung-bei-rentner-aus-ld.1857625

[«6] So die Rechtsprofessoren Josef Franz Lindner/Frauke Rostalski/Elisa Hoven, Freiheitsgefährdungen, JZ 25, 945, 948

[«7] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«8] Hoven/ Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«9] Siehe nur Mitsch, Der unmögliche Zustand des § 130 StGB, KriPoz 2018, 198; Hoven/Rostalski, Diskursverbesserung durch Diskursverkürzung? Der Praxistext des § 126a StGB als Mahnung zu politischer Neutralität des Strafrechts, KriPoZ 2024, 167, 170 (https://kripoz.de/2024/05/31/diskursverbesserung-durch-diskursverkuerzung-der-praxistest-des-%c2%a7-126a-stgb-als-mahnung-zu-politischer-neutralitaet-des-strafrechts/)

[«10] Schiemann, Änderungen im Strafgesetzbuch durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, KriPoz 2020, 269, 276 (https://kripoz.de/2020/09/22/aenderungen-im-strafgesetzbuch-durch-das-gesetz-zur-bekaempfung-des-rechtsextremismus-und-der-hasskriminalitaet/)

[«11] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«12] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613

[«13] schwaebische.de/politik/verfassungsschuetzer-schlaegt-alarm-der-rechtsstaat-wird-ausgehoehlt-2543613, siehe auch lvz.de/mitteldeutschland/sachsen-plaudernder-mitarbeiter-neue-krise-fuer-verfassungsschutz-H4NIYQYHGRFBBJZO37ZUBDERUQ.html

[«14] Egner, Heike & Anke Uhlenwinkel (2024): Disrupting the university. The creation of a culture of fear and the stifling of academic freedom in Germany, Austria and Switzerland. Neu-Isenburg: Westend, 96 p. Translated by Zachary Gallant, published 03.03.2025

[«15] welt.de/politik/deutschland/article68f11916cdf2d9fc0bea1883/umfrage-nur-46-prozent-der-deutschen-glauben-ihre-meinung-frei-aeussern-zu-koennen.html

[«16] https://insa.news/meinungsfreiheit-in-gefahr/

[«17] please see Oster, The Application of the Digital Services Act to the Fight against Disinformation, JURA 2025, 129, 132

[«18] http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf

[«19] Vgl. das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 – 2 BvE 1/65 -, BVerfGE 20, 119 – 134

[«20] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/foerderung-ngos-eu-kommission-demokratieprinzip

[«21] nzz.ch/international/deutschland-hatte-grosse-fortschritte-bei-demokratie-und-meinungsfreiheit-gemacht-nun-scheint-es-in-eine-andere-richtung-zu-gehen-ld.1919496

[«22] faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/christoph-degenhart-wie-der-staat-meinungsfreiheit-bedroht-19738785.html

[«23] BVerfGE 93, 266 (293) – Soldaten (1995); BVerfG-K vom 6.6.2007, 1 BvR 1423/07 – Heiligendamm, Rn. 28

(Auszug von RSS-Feed)

Ein bisschen Hoffnung


Vorschau ansehen

Es fällt in diesen Tagen schwer, optimistisch zu sein – in Bezug auf die Politik und die Entwicklung der Welt. Krisen, Kriege, jeden Tag neue Hiobsbotschaften. Und unsere Führung oder Volksvertreter dabei gefühlt immer genau auf der falschen Seite. Stellungnahmen und Entscheidungen, die auf Propaganda-Szenarien zu fußen scheinen und nicht auf einer realistischen Einschätzung der Situation. Moralisch so fragwürdig, wie taktisch unklug. Siehe die jüngsten Äußerungen zum Völkerrecht von Gauck, Wadephul und Merz und die Stellungnahmen der Bundesregierung zu den Angriffen auf den Iran und den Libanon. Was könnte uns ein wenig Hoffnung machen? Ein Kommentar von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ich kann mich an keine Zeit in den letzten Jahren oder Jahrzehnten erinnern, in der ich insbesondere geopolitisch so diametral entgegengesetzte Positionen zu denen meiner politischen Vertreter gehalten habe. In denen meine innere Überzeugung, meine Vorstellung des politisch Richtigen und des moralisch Anständigen so sehr im Konflikt war mit den geäußerten Einschätzungen der Politiker, die in unserem Namen Entscheidungen treffen. Wenn Deutschland eine Firma wäre, für die ich arbeiten würde, hätte ich längst gekündigt – weil ich deren Entscheidungen und Äußerungen einfach nicht mehr mittragen könnte. Aber das geht leider nicht. Es bleibt das Schreiben von Artikeln, Gespräche mit Freunden und Kollegen und – die Suche nach Lichtblicken am Horizont.

In Deutschland macht die politische Landschaft gerade wenig Hoffnung

Das BSW vertritt geopolitisch aus meiner Sicht aktuell die vernünftigsten und anständigsten Positionen – insbesondere auch in Bezug auf den Irankrieg, der sich zu einem regionalen Krieg im Mittleren Osten ausgeweitet hat. Die Partei konnte die Bevölkerung aber leider seit dem verpassten Einzug in den Bundestag im letzten Jahr bei den jüngsten Wahlen nicht ausreichend überzeugen oder mobilisieren. Auch in Rheinland-Pfalz, das am Sonntag wählt, ist diesbezüglich keine Trendwende zu erwarten.

Die AfD ist bei ihrer geopolitischen Ausrichtung stark gespalten. Chrupalla und Weidel hatten eine Stellungnahme abgegeben, in der sie alle Kriegsparteien im Irankrieg zur Zurückhaltung aufforderten, den Schutz der Zivilbevölkerung anmahnten und am Ende forderten: „Das Völkerrecht sowie das humanitäre Völkerrecht müssen uneingeschränkt eingehalten werden. Die erneute Destabilisierung des Nahen Ostens liegt nicht im deutschen Interesse und muss beendet werden.“ Das war aber für andere Parteimitglieder und Abgeordnete offenbar des Augenmaßes zu viel, sodass es zu heftiger Kritik kam. Die Äußerung war einigen offensichtlich nicht iran-kritisch genug. Dieser Vorfall machte zudem wieder einmal die innerparteiliche Spannung zwischen Ost- und West-AfD-lern deutlich.

Die CDU scheint sich vollkommen verpflichtet zu haben, Israel in den Abgrund von Kriegsverbrechen, illegalen Angriffskriegen und politischen Morden zu folgen, ohne Rücksicht auf irgendwelche Verluste oder frühere moralische Positionierungen in Bezug auf internationales Recht. Auch hat man den Eindruck, der Ehrgeiz bestünde, Deutschland international noch unbeliebter zu machen, als es seit seiner Unterstützung Israels beim Völkermord in Gaza ohnehin schon ist.

Nur ein aktuelles Beispiel: Am 16. März abends schrieb Kanzler Friedrich Merz auf X:

Ich bin zutiefst besorgt über die eskalierende Gewalt in Libanon: Die Angriffe der Hisbollah auf Israel und die Zivilbevölkerung müssen aufhören. Mit Frankreich, Italien, Kanada und dem Vereinigten Königreich fordere ich dringend eine sofortige Deeskalation.“

Denselben Tweet gab es auch in der englischen Version. Typisch für die internationalen Reaktionen war zum Beispiel diese Antwort der unabhängigen Fotojournalistin Courtney Bonneau:

Ich bin als Reporterin vor Ort. Ich versuche mal, Ihnen zu helfen, zu verstehen, was hier passiert. Israel hat seit dem ersten Tag des Inkrafttretens des Waffenstillstands fast 500 Männer, Frauen und Kinder (alles Zivilisten) getötet und dabei schreckliche Akte von Ökozid und ethnischer Säuberung begangen. Laut UNIFIL hat Israel den Waffenstillstand 15.400 Mal verletzt. Die Hisbollah hat ihn niemals verletzt oder die besetzten Gebiete in irgendeiner Weise angegriffen. Hier ist ein kurzes Video, es zeigt nur ein Bruchteil davon, wie das Jahr war, bevor dieser neue Krieg begann. Sie sind ein Regierungsbeamter. Informieren Sie sich.“

Von der SPD hört man geopolitisch fast gar nichts mehr. Ein Außenpolitiker der Partei kritisierte zwar Merz’ Schweigen zur Völkerrechtswidrigkeit des israelisch-US-amerikanischen Angriffs, sonst scheint die SPD aber die Positionen der CDU in der Bundesregierung mitzutragen. Eventuell ist es aber hinter den Kulissen auf den Einfluss der Sozialdemokraten zurückzuführen, dass die Regierung sich vernünftigerweise entschied, sich nicht militärisch am Irankrieg zu beteiligten. Die unklare Rolle, die der US-Stützpunkt in Ramstein beim Irankrieg spielt, lassen wir hier mal außen vor, da es dazu leider von der Regierung keine klaren Auskünfte gibt. Sie bestreitet zwar eine Beteiligung Deutschlands an dem Angriff, es ist aber klar, dass Ramstein eine zentrale Drehscheibe für US-Operationen ist und diese Nutzung bisher nicht eingeschränkt wurde.

Die Grünen reden von Klimaschutz und Energiewende, während die Ölfelder brennen, die von ihnen unterstützten Kriege größte Umweltkatastrophen verursachen und ihr Abgeordneter und Vizepräsident des Bundestags Omid Nouripour das Verbot von palästina-solidarischen Al-Quds-Demonstrationen fordert.

Auch die Linke bietet keinen Lichtblick: Sie ist bei der Israel-Frage innerlich zerstritten und schafft es nicht mal, die illegalen Angriffe der USA und Israels gegen den Iran klar zu verurteilen. Stattdessen beschränkt sie sich darauf, Krieg ganz allgemein als Mittel zu kritisieren, und empfiehlt stattdessen „gezielte Sanktionen gegen die Eliten“, Maßnahmen, die in der Praxis aber ebenfalls völkerrechtlich problematisch sind und schon bisher zu erheblichem Leid in der Bevölkerung geführt haben.

Anders sieht die Situation in Großbritannien aus

In einer Stellungnahme von Your Party, der neuen Partei des ehemaligen prominenten Labour-Politikers Jeremy Corbyn, auf X heißt es zum Irankrieg ganz klar:

Die USA bombardieren den Iran von britischen Militärstützpunkten aus. Starmer hat uns durch diese Kriegsbeteiligung zu Mittätern an diesem Angriffskrieg gemacht. Nicht in unserem Namen.“

Solche Töne kommen in Deutschland nur vom BSW.

Jeremy Corbyn hatte zudem gefordert, britische Minister vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Mitwisserschaft und Beteiligung der Regierung am Völkermord Israels in Gaza strafrechtlich zu verfolgen. Dies war das Ergebnis einer zivilgesellschaftlich organisierten Untersuchung zum Völkermord in Gaza „The Gaza Tribunal“, die Corbyn organisiert hatte, nachdem sein Antrag im britischen Unterhaus auf so eine Untersuchung abgelehnt worden war.

Auch Zack Polanski, der Vorsitzende der Green Party (nicht zu verwechseln mit den deutschen Grünen!), gebrauchte bereits kurz nach dem Angriff auf den Iran sehr klare Worte:

Dies ist ein illegaler, unprovozierter und brutaler Angriff, der einmal mehr zeigt, dass die USA und Israel Schurkenstaaten sind.

Das Vereinigte Königreich muss seine enge Beziehung zu den USA sowie seine fortlaufende Unterstützung für Israel beenden.“

Er scheint mit dieser antiimperialistischen Haltung viele Wähler in Großbritannien zu überzeugen. Gerade konnte die Green Party mit der blonden Klempnerin Hannah Spencer als Kandidatin einen historischen Erfolg feiern. Sie schlug nämlich bei einer Nachwahl im Wahlkreis Gorton & Denton in Manchester sowohl die rechtskonservative Reform UK-Partei als auch die ehemals sozialdemokratische Labour-Partei und die konservativen Tories – und zwar mit deutlicher Mehrheit. Das lag sicher auch an ihren konsequent sozialdemokratischen Positionen, aber nicht zu einem geringen Teil auch an der für die traditionell linken Wähler im Wahlbezirk extrem enttäuschenden Positionierung der Labour-Partei zum Gaza-Krieg.

Seit Polanskis Wahl zum Parteivorsitzenden 2025 stieg die Mitgliederzahl der Green Party von rund 66.000 auf über 200.000 an – ein spektakuläres Wachstum innerhalb weniger Monate. Polanskis dynamische Führung hat nicht nur neue Mitglieder mobilisiert, sondern verändert auch die gesamte Wählerlandschaft in Großbritannien, wie die aktuellen Umfragen und letzten Wahlergebnisse bei den anderen Nachwahlen zeigen. Auch wenn Reform UK nach den letzten Umfragen (YouGov) noch mit 25 Prozent führt, liegt die Green Party jetzt schon bei 19 Prozent, vor den Tories auf dem dritten Platz, der regierenden Labourpartei auf dem vierten und den Liberal Democrats auf dem fünften. Die Green Party scheint also der in letzter Zeit immer mehr diskreditierten Labourpartei unter Keir Starmer den Rang bei den Wählern abgelaufen zu haben. Aufgrund des stark ausgeprägten Zweiparteiensystems in Großbritannien könnten die tatsächlichen Unterhausergebnisse bei den nächsten Wahlen jedoch anders ausfallen: Auch hohe Umfragewerte für kleinere Parteien führen nicht automatisch zu proportionalen Sitzen im Parlament.

Für enttäuschte Anhänger linker Politik in Deutschland, die zuletzt vom schwachen Abschneiden des BSW entmutigt wurden, sind diese Entwicklungen jedoch ein wichtiges Signal. Ebenso wie der große Erfolg von Zohran Mamdani bei der Bürgermeisterwahl von New York, der sich ebenfalls mit klaren Äußerungen zu Israels Verbrechen in Gaza nicht zurückhielt und sich gleichzeitig aktiv für Toleranz und gegen Rassismus, Antisemitismus und Islamophobie einsetzt.

Denn dies zeigt: Es gibt viel Bewegung in der politischen Landschaft, und auch Parteien, die sich klar gegen westliche Angriffskriege positionieren, können binnen kurzer Zeit erheblichen Einfluss gewinnen. Polanskis und Mamdanis Erfolge zeigen, dass politischer Wandel möglich ist, auch wenn eine Partei sich nicht scheut, außenpolitisch klar und kritisch Stellung zu nehmen. Von den Briten und den New Yorkern können die deutschen Politiker und Parteien noch einiges lernen – mehr Schwung, Humor und moderne Kommunikationsmethoden, die auch junge Wähler erreichen. Hierin haben die Green Party in Großbritannien in letzter Zeit und die Kampagne von Zohran Mamdani geradezu brilliert.

Titelbild: Steve Travelguide/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

Libanon: Der nächste Völkermord Israels?

18. März 2026 um 08:00

Vorschau ansehen

Die Eskalation im Libanon folgt einem bekannten Muster: militärische Expansion, massenhafte Vertreibung und eine internationale Politik, die nicht eingreift. Von Sevim Dagdelen.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die israelische Armee hat nach Angaben des libanesischen Gesundheitsministeriums seit Beginn der jüngsten Invasion und Angriffe bereits mehr als 800 Menschen getötet, darunter über 100 Kinder. Dazu kommen 2.000 Verletzte. In Reaktion auf Angriffe der Hisbollah auf den Norden Israels hat die Regierung in Tel Aviv die Evakuierung aller Libanesen südlich des Litani-Flusses angeordnet. In dem Gebiet, etwa halb so groß wie das Saarland, leben bis zu 300.000 Menschen.

Nach UN-Angaben sind im Libanon insgesamt eine Million Menschen vor den israelischen Angriffen geflohen, etwa ein Sechstel der Bevölkerung der Zedernrepublik. Das humanitäre Desaster ist so groß, dass selbst die Bundesregierung als einer der größten Unterstützer Tel Avivs gemeinsam mit vier anderen NATO-Mitgliedern vor einem israelischen Einmarsch mit Bodentruppen im Libanon warnt.

Blaupause Gaza

Das libanesische Szenario scheint bis ins Detail der Blaupause Gaza zu gleichen. Erkennbar ist die Bereitschaft Israels, dauerhaft neue Gebiete zu besetzen und die Bevölkerung, die bisher in diesen Gebieten gelebt hat, im Rahmen seiner Militäroperationen entweder zu töten oder zu vertreiben.

In Deutschland ist bisher wenig wahrgenommen worden, dass sich die Pläne zur Besetzung von Teilen des Libanon durch Israel teilweise mit der völkischen Vision eines ethnisch gesäuberten Groß-Israels vom Nil bis zum Euphrat decken. Zu wahnwitzig erscheint dieses Vorhaben.

Fest steht, dass es an der Spitze der politischen Klasse Israels längst nicht mehr nur um den Gazastreifen und das Westjordanland geht. Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanyahu gilt als Verfechter eines Groß-Israel und entsprechender Landnahmepläne, die auch Teile Ägyptens, des Libanon, Syriens bis zum Irak umfassen. Für seine Annexionspläne hat Israel gewichtige Unterstützer, etwa den US-Botschafter in Israel, Mick Huckabee. Als evangelikaler Christ unterstützt er ein Israel vom Nil bis zum Euphrat. Man darf sich nicht darüber hinwegtäuschen, dass US-Präsident Donald Trump ausgerechnet diesen Mann zum Botschafter seines Landes in Israel gemacht hat.

Geopolitik und deutsche Interessen

Sieht man einmal vom religiös verbrämten völkischen Romantizismus zur Legitimation der Eroberungen ab, die nur durch Völkermorde abzusichern sind, stellt sich die Frage, welches Interesse die USA an einem Groß-Israel haben könnten. Und hier hat Washington offenbar eine ganz einfache Rechnung: Israel gilt als imperialistischer Vorposten. Die massive Landerweiterung und ein entsprechender Zugriff auf mehr Ressourcen sollen die materielle Absicherung des Landes als Militärstaat gewährleisten und eine Einbindung in die US-Pläne zur Kontrolle des Nahen und Mittleren Ostens erleichtern.

Die USA unterstützen deshalb Israel weiter bedingungslos. Die massive Tötung von Zivilisten belastet sie nicht. Die Bevölkerung in den Eroberungszonen jedoch wird zum Freiwild; ihre Vertreibung ist Teil des Projekts. Im Libanon ist der israelische Einmarsch bis zum Litani-Fluss deshalb auch nur ein erster Schritt. Es geht auch im Libanon um weit mehr.

Warum aber zeigt sich die Merz-Regierung hier besorgt? Gehört sie denn nicht weiterhin zu den größten Unterstützern Israels? Es könnte die Ahnung sein, dass sich am Ende all diejenigen, die auf dem Gebiet eines Groß-Israels leben, nach Europa und insbesondere nach Deutschland aufmachen werden. Ein militärischer Sieg ist im Libanon zurzeit nicht absehbar. Im modernen Landkrieg sind Panzerarmeen äußerst verwundbar geworden, und aus der Luft allein ist ein Krieg – selbst bei maximaler Zerstörung aller Gebäude wie im Gazastreifen – nicht zu gewinnen.

Wenn die Bundesregierung ernsthaft an einem Waffenstillstand interessiert wäre, würde sie ein Waffenembargo gegen Israel verhängen und sich für ein Einfrieren des EU-Assoziierungsabkommens mit Tel Aviv einsetzen. Beides dürfte allerdings mit dieser Regierung der Willfährigkeit nicht machbar sein.

Titelbild: Andy.LIU / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Frieden ohne Verträge – Wie weiter nach den Vertragsbrüchen?

16. März 2026 um 08:06

Vorschau ansehen

Der Krieg zwischen den USA/Israel und dem Iran sowie zwischen Russland und der Ukraine weisen diverse Schnittpunkte auf. Neben der geopolitischen und geostrategischen Dimension (beides auch Stellvertreterkriege im Weltneuordnungsprozess) gibt es auch eine gemeinsame diplomatisch-völkerrechtliche Problematik: Wie kann ein Frieden herbeiverhandelt und geschlossen werden, wenn das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Verhandlungen sowie die Gültigkeit geschlossener Verträge untergraben wird? Die Beantwortung dieser Frage wird umso dringlicher, je mehr der Druck auf eine Beendigung der bewaffneten Auseinandersetzungen wächst. Von Alexander Neu.

Verträge als Kern des internationalen Rechts

Das individuell-menschliche wie auch zwischenstaatliche Interagieren beruht auf Vereinbarungen und Regeln, sollen Gesellschaft und die Staatenwelt überhaupt funktionieren. Die Vereinbarungsformen sind vielfältig: Angefangen vom gegenseitigen Versprechen und moralisch-sittlich verbindlichen Zusagen inklusive des Handschlags zur Besiegelung der Abmachung (Gentlemen’s Agreement) über innerstaatliche Rechtsnormen (Gesellschaftsvertrag im Sinne Rousseaus) bis hin zum kodifizierten internationalen Recht, dem Recht zwischen Staaten. Wird die Verbindlichkeit der Willkür ausgesetzt, ist das Ergebnis der nihilistische Naturzustand.

Das Vertragsrecht als Rechtsquelle gilt im internationalen Recht als das verbindlichste und am wenigsten interpretierbare Recht. Es gibt hierzu sogar eine Konvention, das „Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge“ (im Folgenden „Wiener Vertragsrechtskonvention“) aus dem Jahre 1969.

In der Präambel der Wiener Vertragsrechtskonvention heißt es unmissverständlich:

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens,

in Anbetracht der grundlegenden Rolle der Verträge in der Geschichte der internationalen Beziehungen,

in Erkenntnis der ständig wachsenden Bedeutung der Verträge als Quelle des Völkerrechts und als Mittel zur Entwicklung der friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Völkern ungeachtet ihrer Verfassungs- und Gesellschaftssysteme,

im Hinblick darauf, dass die Grundsätze der freien Zustimmung und von Treu und Glauben sowie der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda allgemein anerkannt sind, (…)“.

Was bedeutet die lateinische Formulierung „pacta sunt servanda“?

Die Formulierung „pacta sunt servanda“ bedeutet schlichtweg, Verträge sind einzuhalten. Dies sollte eigentlich selbstverständlich sein, denn ansonsten ergeben denklogisch Verträge keinen Sinn. Und dennoch ist diese Formulierung Gegenstand der Wiener Vertragsrechtskonvention, um das Selbstverständliche nochmals vertraglich zu fixieren. Hinzu kommt das Prinzip des „Treu und Glauben“. Dieses Prinzip setzt voraus, dass Abmachungen/Vereinbarungen – und dazu zählen schriftliche Verträge wie auch Versprechungen und mündliche Abmachungen – nach Treu und Glauben zu erfolgen haben. Also, keine Täuschung oder sonstige List, die den Vertragspartner oder die Vertragspartner im falschen Glauben belässt:

So legt die Wiener Vertragsrechtskonvention unmissverständlich fest:

Art. 16

Pacta sunt servanda

Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.“

Und nicht nur die Verbindlichkeit des ratifizierten Vertragswerkes ist nach „Treu und Glauben“ einzuhalten, sondern auch der Weg hin zur Vertragsbildung selbst, mithin die Vertragsverhandlungen. So fixiert ebendiese Wiener Vertragsrechtskonvention:

Art. 18 Verpflichtung, Ziel und Zweck eines Vertrags vor seinem Inkrafttreten nicht zu vereiteln

Ein Staat ist verpflichtet, sich aller Handlungen zu enthalten, die Ziel und Zweck eines Vertrags vereiteln würden,

a) wenn er unter Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung den Vertrag unterzeichnet oder Urkunden ausgetauscht hat, die einen Vertrag bilden, solange er seine Absicht nicht klar zu erkennen gegeben hat, nicht Vertragspartei zu werden, oder

b) wenn er seine Zustimmung, durch den Vertrag gebunden zu sein, ausgedrückt hat, und zwar bis zum Inkrafttreten des Vertrags und unter der Voraussetzung, dass sich das Inkrafttreten nicht ungebührlich verzögert.“

Mit anderen Worten: Bereits die Verhandlungen zu einem Vertrag dürfen seitens der Verhandlungspartner nicht missbraucht werden, um die Ziele, den Zweck und die Verpflichtungen des anvisierten Vertrages zu vereiteln. Darunter fallen selbstverständlich auch Täuschungs- und Scheinverhandlungen. Also Verhandlungen, die der Verhandlungspartner A führt, um den Verhandlungspartner B, der nach „Treu und Glauben“ verhandelt, über den wahren Hintergrund der Verhandlungen zu täuschen. Zum Beispiel das mittlerweile nicht mehr fiktive Verhalten eines Staates oder einer Staatengruppe, Scheinverhandlungen zu führen, Verhandlungsabsichten vorzutäuschen, Verhandlungen zu verzögern oder Verhandlungen scheitern zu lassen, um tatsächlich einen militärischen Angriff vorzubereiten oder das Scheitern dem Verhandlungspartner zu zuschreiben, um einen Kriegsgrund zu generieren.

Formulierungen und Interpretationen von Vertragsabkommen

Selbst die Formulierung und Interpretation von Vertragstexten ist in der Wiener Vertragsrechtskonvention geklärt. Es geht darum, den Wortlaut so zu formulieren, dass alle Vertragsparteien diesen als authentisch für sich betrachten („Art. 10 Festlegung des authentischen Textes“). Die Interpretation des „authentischen Textes“ ist in Art. 31 („Allgemeine Auslegungsregel“) gemäß dem Prinzip von „Treu und Glauben“ geregelt, um einseitige Interpretationen von Vertragsstaaten, die den Zweck und das Ziel des Vertrages unterminieren, zu verhindern.

Diese Festlegung ist auch vor dem Hintergrund der völkerrechtlichen Neuinterpretationen und der „Weiterentwicklung des Völkerrechts“ seit 1990, also dem Ende der Ost-West-Konfrontation, interessant. So schreibt der größte deutsche außen- und sicherheitspolitische ThinkTank, die SWP, in einer „Studie“ aus 2018 mit dem Titel „Völkerrechtliche Argumentationslinien in der russischen Außen- und Sicherheitspolitik“:

Das offizielle russische Völkerrechtsverständnis fußt heute im Wesentlichen auf einer engen Auslegung der Normen und Prinzipien, die in der UNO-Charta von 1945, der Erklärung der UNO-Generalversammlung von 1970 über freundschaftliche Beziehungen (…) und der KSZE-Schlussakte von 1975 verankert sind.

Die Legitimität staatlichen Handelns auf internationaler Ebene ergibt sich aus russischer Sicht vor allem daraus, dass diese Normen und Prinzipien beachtet werden (sic!). Dahinter steht ein Verständnis von Legitimität, das in erster Linie auf die Befolgung von Rechtssätzen und Verfahren abstellt und weniger auf bestimmte Wertvorstellungen.“

Kurzum: Das russische Völkerrechtsverständnis folgt laut SWP tatsächlich den formulierten „authentischen Texten“ der Verträge, wie in der Wiener Vertragsrechtskonvention festgehalten. Wir im Westen hingegen legen unsere westlichen Wertvorstellungen und faktisch Interessen zur Neuinterpretation und der Weiterentwicklung des Völkerrechts zu Grunde – also die „regelbasierte internationale Ordnung“ – sprich unsere unilaterale Ordnungsvorstellung. Nun ist zwischenzeitlich die Russische Föderation den völkerrechtlichen Präzedenzfällen (NATO-Angriffskrieg auf Jugoslawien und Angriffskrieg der Koalition der Willigen auf den Irak) ganz offensichtlich mit Blick auf die Invasion in der Ukraine gefolgt – Russland hat also auch seine orthodoxe Auslegung des Völkerrechts zu Gunsten seiner Interessen und Werte etwas gelockert. Dies wiederum findet der Westen überhaupt nicht lustig und gebärdet sich nun als orthodoxer Hüter des Völkerrechts. Wäre da nicht gerade Trump, der mit Venezuela, Iran, Kuba und möglicherweise Grönland der Welt und seinen Verbündeten verdeutlicht, was er von Doppelmoral und Völkerrecht so hält: Nichts, stattdessen klarer gewaltbasierter Imperialismus, was wiederum die europäischen Verbündeten bezüglich ihrer Kritik an Russlands Invasion in der Ukraine in Erklärungsnöte bringt. All das ist das Ergebnis eines instrumentellen – offiziell wertebasierten – Völkerrechtsverständnisses, welches uns nun an oder gar in den Abgrund führt.

Chronologie der Vertragsbrüche gemäß der Wiener Vertragsrechtskonvention

Die Scheibchendiplomatie

Eine besonders effektive Maßnahme, bestehende Verträge nach eigener Interessenlage neu zu interpretieren und entsprechend zu handeln, ist die der leichten Dosierungen. Hier sind insbesondere das Dayton-Abkommen zur Beendigung des Bosnien-Krieges aus dem Jahre 1995 und die UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 zur Beendigung des NATO-Angriffskrieges auf Jugoslawien 1999 zu nennen.

  1. Dayton-Abkommen

    Das Dayton-Abkommen von 1995 führte zu einer weitgehenden Dezentralisierung der jugoslawischen Nachfolgerepublik Bosnien-Herzegowina. Es wurden zwei Gliedstaaten innerhalb des bosnischen Gesamtstaates festgelegt: Die „Republika Srpska“ und die „Föderation Bosnien und Herzegowina“ innerhalb des bosnischen Gesamtstaates. Die „Föderation Bosnien und Herzegowina“ wurde wiederum in zehn Kantone dezentralisiert, um den kroatischen Forderungen nachzukommen. Mit dieser Regelung konnte der Krieg beendet werden. Seit über 20 Jahren nun versuchen die EU und die bosnischen Muslime, den Gesamtstaat zu unitarisieren, also zu zentralisieren auf Kosten der Entitäten und Kantone. Das mag zur Effektivierung der staatlichen Funktionsweise durchaus sinnvoll sein. Das aber ist nur die eine Seite der Geschichte. Die andere Seite ist, dass der bosnische Gesamtstaat in die euroatlantischen Strukturen, also in die NATO und später auch in die EU und somit in die westliche Einflusszone, final integriert werden sollen. Das wiederum lehnen die bosnischen Serben und auch Serbien ab, das mit den bosnischen Serben eng verbunden ist. Zwischenzeitlich wurden seitens der Zentralregierung mit Unterstützung des Westens Zentralisierungsmaßnahmen angeordnet, die auf massiven Widerstand der bosnischen Serben stoßen, die ihrerseits mit dem Austritt aus dem Gesamtstaat drohen. Die Zentralisierungsforderungen und -maßnahmen sind vom Dayton-Abkommen nicht gedeckt. Dennoch wird scheibchenweise das Dayton-Abkommen zerlegt.

  2. UNO-Sicherheitsratsresolution 1244 zu Kosovo

    Ähnlich der Umgang mit der serbischen Provinz Kosovo. Die UN-Sicherheitsratsresolution 1244 lässt keinen Zweifel an der territorialen Integrität und Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien respektive seines Nachfolgestaates Serbien über das Kosovo. Dennoch wurde von Anfang an von den USA, der EU und militärisch abgesichert von der NATO die Sezession und Neustaatlichkeit des Kosovo scheibchenweise durchgesetzt. Die UNO (!!) und die OSZE spielten hierbei ihre Rolle der scheibchenweise administrativen Abkoppelung vom serbischen Gesamtstaat – angefangen mit neuen Gesetzen, dem Euro als neue Währung und neue Identitätsdokumenten, die die serbischen ersetzen sollten. Wie kann es geschehen, dass die UNO vor Ort die eigene Resolution untergräbt und hintergeht? Die Antwort lautet: Das Personal. Das wirkliche Entscheidungspersonal beider Organisationen wurde und wird vorwiegend von Personen aus dem Westen besetzt, die die gewünschte Agenda umsetzen. Auf diese Weise wird selbst die UNO instrumentalisiert.

    Die „Unabhängigkeit“ des Kosovo wurde einseitig gegen den Willens Serbiens vorangetrieben und 2008 schließlich mit Rückendeckung und militärischer Absicherung der NATO auch verkündet. Weder konnte die im Anhang der UNO-Resolution 1244 vereinbarte Rückkehr serbischer Sicherheitskräfte stattfinden, weil die K-FOR – also faktisch NATO – dies verhindert. Noch war und ist die Sicherheit der serbischen Bevölkerung oder gar die Rückkehr der bis zu 230.000 vertriebenen Serben gewährleistet, schlichtweg weil nicht gewollt.

    Kurzum: Die westlichen Staaten im UNO-Sicherheitsrat – die USA, Großbritannien sowie Frankreich – haben die „Unabhängigkeit“ des Kosovo gemeinsam mit verbündeten Staaten vorangetrieben, obschon sie als UNO-Sicherheitsratsmitglieder für die Einhaltung ihrer eigenen Sicherheitsratsbeschlüsse verantwortlich sind. Im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde seitens der Bundesregierung lapidar erklärt, die politischen Realitäten hätten sich halt verändert, sodass die UNO-Sicherheitsratsresolution nicht mehr in Gänze, sondern nur in Teilen noch gelte. Es gab aber auch hier keine nachträgliche Änderung der UNO-Resolution im UNO-Sicherheitsrat. Es war eine reine machtbasierte Entscheidung des Westens. Und die angeblich veränderte Realität wurde ja perfiderweise selbst vom Westen geschaffen, um dann auf sie zu verweisen.

    Obendrein wird versucht, Serbien zu nötigen, die Sezession eines Teils seines Staatsgebietes auch noch diplomatisch anzuerkennen, sprich seine totale Kapitulation abzusegnen.

Scheinverhandlungen und Verträge zur Täuschung

Die wohl in jüngster Zeit bekanntesten Beispiele von Scheinverhandlungen und Vertragstäuschung dürften wohl das Minsker-II-Abkommen sowie die Verhandlungen mit dem Iran über seine Nuklearfähigkeiten darstellen.

  1. Minsk-II-Abkommen

    Im Jahre 2015 vereinbarten die Ukraine, Deutschland, Frankreich und Russland einen Waffenstillstand und ein Friedensabkommen – das Minsker Abkommen. In dieser Vereinbarung wurde der chronologische Ablauf der Normalisierung zwischen der Kiewer Zentralregierung und den Aufständischen im Osten festgelegt. Der Osten sollte Teil der Ukraine bleiben, aber Autonomierechte erhalten. Dieses Minsker Abkommen wurde anschließend sogar in Form der UN-Sicherheitsratsresolution 2202 zu einem verbindlichen völkerrechtlichen Abkommen der Vereinten Nationen erhoben. Seit Anbeginn des Minsker Abkommens wurde es indes nicht wirklich implementiert, da sich beide Seiten schwer mit der Implementierung ihrer jeweiligen Verpflichtungen taten. Das Abkommen beinhaltete diverse aufeinander aufbauende Schritte. Insbesondere war die Reihenfolge (Punkte 9 und 11 des Abkommens) zwischen den Schritten der verfassungsmäßig abgesicherten Dezentralisierung auf der einen sowie der Übernahme der Kontrolle über die Grenzen seitens der ukrainischen Zentralregierung auf der anderen Seite chronologisch geklärt.

    Letztlich hakte es bei Kiew, den nächsten Schritt im Sinne der Chronologie zu erfüllen. Allerdings wurde Russland im Westen für den Stillstand verantwortlich gemacht. Was angesichts des klaren chronologischen Ablaufs merkwürdig erschien. Auf meine Fragen im Verteidigungsausschuss wurde ausweichend bis kontrafaktisch geantwortet, bis meine Redezeiten abgelaufen waren. Ich konnte mir damals das Verhalten der Regierung nicht erklären, zumal der Vertrag weder in seinem Umfang noch in seiner Qualität eine intellektuelle Herausforderung darstellte, um ihn und seine Chronologie zu verstehen. Erst Ende 2022 – der offene Krieg tobte bereits seit Februar – platzte der Knoten: Die ehemalige deutsche Kanzlerin Angela Merkel verriet, sekundiert von ihren französischen und ukrainischen Kollegen, in einem Zeit-Interview, dass es dem Westen und Kiew gar nicht um die Implementierung des Abkommens gegangen wäre. Vielmehr sei es das Ziel gewesen, der Ukraine Zeit zu geben:

    Und das Minsker Abkommen 2014 war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben.

    Sie hat diese Zeit hat auch genutzt, um stärker zu werden, wie man heute sieht.“

    tagesspiegel.de/politik/absolut-unerwartet-putin-zeigt-sich-enttauscht-von-merkel-wegen-ausserungen-zur-ukraine-9006844.html

    Und für was? Für die militärische Stärkung der ukrainischen Sicherheitsorgane, um den Osten der Ukraine wieder mit Gewalt zu integrieren – auch ohne Autonomie für den Osten. Kanzlerin Merkel und ihre Amtskollegen aus Frankreich und der Ukraine räumten also faktisch im Nachhinein ein, es habe sich bei dem Minsk-II-Abkommen lediglich um Scheinverhandlungen und bei der Implementierung desselben um eine vorsätzliche Täuschung gehandelt. Selbst die Qualifizierung dieses Abkommens zu einer UNO-Sicherheitsratsresolution hat sie nicht davon abgehalten, den Vertrag nicht mit dem verbindlichen Prinzip des „Treu und Glauben“ implementieren.

  2. USA/Israel-Verhandlungen mit dem Iran
    Mit dem Austritt der USA in Trumps erster Amtszeit aus dem „Joint Comprehensive Plan of Action“ („JCPOA“) und der damit angehängten UNO-Sicherheitsratsresolution 2231 brach der Damm mit Blick auf eine nachhaltige Regelung. Selbst nach Auffassung des damaligen Leiters der SWP, Volker Perthes, brach Trump damit das Internationale Recht (swp-berlin.org/publikation/die-europaeer-muessen-jetzt-ohne-die-usa-mit-iran-verhandeln-1). In dem JCPOA-Abkommen wurde der Iran verpflichtet, nicht die Uran-Anreicherung so weit voranzutreiben, dass dieses Uran eine Atombombenfähigkeit erhält. Im Gegenzug sollten die gegen den Iran verhängten Sanktionen aufgehoben werden. Zunächst sprangen die europäischen Vertragspartner Deutschland, Frankreich und Großbritannien („E3“) in die Bresche und versuchten, den Iran zu beruhigen sowie zu verhindern, dass das Land seinerseits den Vertrag verlässt. Dann aber schwenkten die „E3“ zunehmend auf den US-Kurs ein und der Iran sah sich sukzessive nicht mehr an das Abkommen gebunden. Und obschon die USA den Vertrag einseitig aufgekündigt hatten, stellten sie weiterhin Forderungen, ganz so, als ob sie noch Vertragspartei wären.

    Zu Beginn der zweiten Amtszeit Trumps liefen die bilateralen Verhandlungen zwischen den USA und dem Iran im Frühsommer 2025 wieder an. Noch während der Verhandlungen begann Israel, gefolgt von den USA, den Iran zu bombardieren. Damit waren die Verhandlungen zunächst beendet. Die Wiederaufnahme von Verhandlungen zu Beginn dieses Jahres wurde erneut durch den Angriff Israels und nachfolgend den USA zerstört. In beiden Fällen bleiben nicht viel Interpretationsmöglichkeiten über die wahre Motivlage: Es ging wohl nicht, zumindest nicht prioritär, um den Versuch, mit Hilfe von Verhandlungen das unterstellte Atomwaffenprogramm des Irans einzuhegen. Tatsächlich handelte es sich – und das ist die einzig mögliche Schlussfolgerung – in beiden Fällen um Scheinverhandlungen, um den Iran glauben zu lassen, während der Verhandlungen sich in Sicherheit wiegen zu können. Damit ist auch der Tatbestand der Täuschung gegenüber dem Verhandlungspartner erfüllt.

Fazit

Schaut man sich die UNO-Charta an, wirft man einen Blick auf die Wiener Vertragsrechtskonvention und die Charta von Paris und gleicht dies mit der Realität der internationalen Politik ab; prüft man, inwieweit unsere Regierung und die westlichen Regierungen diese oben genannten und auch weitere Vertragswerke wie den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NPT) selbst miterarbeitet, zugestimmt, unterschrieben und ratifiziert haben, bleibt man erstaunt, ja geradezu sprach- und ratlos zurück. Grundlegendste Normen der Vertragswerke werden nicht respektiert, unilateral umgedeutet, lächerlich gemacht oder aber für den Rest der Welt, jedoch nicht für uns als verbindlich betrachtet. Und all diese rechtsnihilistischen Taten wurden sogar mit einem Titel versehen: die „regelbasierte internationale Ordnung“.

Internationale Vertragspartner zu täuschen, sie buchstäblich „über den Tisch zu ziehen“, sie asymmetrisch in ein Rechte-Pflichten-Korsett „zu verhandeln“, mag ja taktisch gewieft sein. Rechtlich und strategisch indessen ist es ein Desaster: Es gibt nicht nur ein Heute, sondern immer auch ein Morgen. Einen Tag, an dem die Rechnung für das Taktieren serviert wird. Ganz konkret stellt sich nun das Problem, in das uns unsere „Experten“ aus Regierung, Medien und „ThinkTanks“ hineinmanövriert haben:

  • Wie will man mit Russland Verhandlungen über ein Ende des Krieges gegen die Ukraine und einer notwendigen europäischen Nachkriegs- und Sicherheitsordnung nach den Erfahrungen von Minsk-II und der Missachtung der entsprechenden UNO-Sicherheitsratsresolution führen? Ist das noch möglich oder bleibt nur noch ein Diktatfrieden nach einer totalen Niederlage einer Seite?
  • Wie will man mit dem Iran Verhandlungen für ein Ende des Krieges und für eine tragfähige Nachkriegsordnung nach den Erfahrungen des „JCPOA“ und der Missachtung der entsprechenden UNO-Sicherheitsratsresolution sowie den beiden Scheinverhandlungen in 2025 und 2026 führen? Ist das noch möglich oder bleibt nur noch ein Diktatfrieden nach einer totalen Niederlage einer Seite?

Diese Frage spiegeln die absolute Dämlichkeit des nur taktischen Denkens und Handelns in der internationalen Politik wider. Die Frage ist doch: Sind wir im Westen angesichts unseres instrumentellen bzw. taktischen Verhältnisses zum Recht, der praktizierten Doppelstandards unserer Werte überhaupt noch als Vertragspartner für den Rest der Welt satisfaktionsfähig?

Ich befürchte, wir sind es nicht mehr, da das Vertrauen zerstört ist. Und dennoch können wir eine Zeit lang mit nackter Gewaltanwendung, so wie es Trump derzeit praktiziert, Teile des Nicht-Westens noch einhegen, noch unterwerfen. Mit schwindender Macht jedoch wird es immer schwieriger. Das nicht mitgedachte Morgen wird nun zum brutalen Heute. Und das „glorreiche“ Heute wird zum nostalgischen Gestern. Der Westen wird von seinem taktischen Politikverständnis eingeholt. Die Konsequenzen tragen wir alle: Rückkehr der Wehrpflicht, Verschuldung sowie Verschiebung der Haushaltsposten hin zu einem Militärstaat, schwindelerregende Preise an den Zapfsäulen. Und das ist erst der Anfang, wird der eingeschlagene Kurs beibehalten.

Titelbild: niroworld/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

„Politisch und humanitär kann Deutschland sofort handeln“: Lage in Kuba

14. März 2026 um 11:00

Vorschau ansehen

Die US-Regierung hat die Sanktionen gegen Kuba erneut verschärft und droht Ländern, die die Insel mit Erdöl beliefern, mit hohen Strafzöllen. Die Blockade löst international Proteste aus. Vinzenz Hans Glaser ist Mitglied des Deutschen Bundestages für die Partei Die Linke. Der studierte Erzieher und Friedenspädagoge ist Mitglied des Auswärtigen Ausschusses und Sprecher für antikoloniale Außenpolitik der Linksfraktion. Im Interview mit amerika21 spricht er über die geopolitischen Hintergründe der Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba, die Auswirkungen der Rohstoffknappheit, den Umgang der kubanischen Bevölkerung damit und benennt Forderungen an die Bundesregierung. Von Benjamin Roth.

Wie ordnen Sie die Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba ein?

Die Verschärfung der US-Blockade gegen Kuba ist ein klarer Bruch des Völkerrechts und trifft unmittelbar die Bevölkerung, die bereits seit über 60 Jahren unter der Blockade leidet. Bereits vorher war die wirtschaftliche Situation angespannt. Ende Januar erklärte die US-Administration, die kubanische Regierung stelle eine „ungewöhnliche und außergewöhnliche Bedrohung“ für die nationale Sicherheit der USA dar, ohne eine nachvollziehbare Begründung zu liefern. Damit wird eine Erzählung konstruiert, die den Weg für eine aggressive und unilaterale Politik freimacht. Dieser Schritt reiht sich ein in eine seit Jahrzehnten bestehende Regime-Change-Politik gegen unliebsame Regierungen. Ähnliche Strategien sahen wir bereits Anfang des Jahres in Venezuela, wo unter dem Vorwand einer angeblichen Bedrohung Maduro völkerrechtswidrig entführt wurde. Wir verurteilen als Linke aufs Schärfste das imperialistische Großmachtstreben der USA, das Lateinamerika als Einflussgebiet betrachtet und offen mit militärischer und wirtschaftlicher Gewalt droht, um seine Regime-Change-Politik durchzusetzen.

Die Auswirkungen der Verschärfungen sind dramatisch. Kuba wird von Erdöl- und Treibstofflieferungen abgeschnitten und die USA drohen auch Drittstaaten mit Sanktionen, die legal Handel mit Kuba treiben. Dieses Vorgehen gefährdet Millionen Menschenleben und nimmt bewusst die Not und das Hungern der Zivilbevölkerung in Kauf. Durch den Druck der USA wird Kuba nicht nur wirtschaftlich weiter isoliert: Mehrere Staaten beenden auch medizinische Kooperationsprogramme, die für Kuba eine wichtige Quelle von Deviseneinnahmen darstellen. Zudem verschärft sich die diplomatische Isolation auf Druck der USA, etwa durch die Aussetzung diplomatischer Beziehungen durch Ecuador.

Besonders erschreckend ist das anhaltende Schweigen der Bundesregierung. Trotz eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Auftrag der Fraktion die Linke, das die US-Blockade eindeutig als völkerrechtswidrig einordnet, hat die Bundesregierung die jüngsten Verschärfungen bis heute nicht verurteilt.

Wie schätzen Sie die Lage in Kuba ein?

Ich selbst war nicht in Kuba, ich stehe jedoch mit mehreren Personen im Austausch, die mir aus erster Hand berichten. Sie zeichnen ein Bild extremer Not: Die Treibstoffknappheit beeinträchtigt nahezu alle Lebensbereiche. Transport, Arbeit, Lebensmittelversorgung, Gesundheitswesen, Bildung und Energieversorgung sind stark eingeschränkt. Viele Tankstellen und Geschäfte sind geschlossen, öffentliche Verkehrsmittel fahren nur sporadisch, und private Transportmittel sind für die meisten unerschwinglich. Autos und Tourist:innen sind kaum zu sehen, dafür stehen Menschen an den Straßen, um Mitfahrgelegenheiten zu bekommen. Müllberge und regelmäßige Stromabschaltungen prägen das Stadtbild, doch die Bevölkerung hat Strategien entwickelt, damit umzugehen, und die Regierung priorisiert produktive und systemrelevante Sektoren, während andere Tätigkeiten reduziert oder pausiert werden.

Die Lebensmittelversorgung ist ebenso schwierig: Jeder Haushalt verfügt über ein zugeteiltes Kontingent an Grundnahrungsmitteln, das oft nicht zum Leben ausreicht, und außerhalb der Hauptstadt ist die Lage vermutlich noch angespannter. Auch andere Lebensbereiche sind stark betroffen. Im Gesundheitswesen werden nicht unbedingt notwendige Operationen verschoben, Schulen und Universitäten arbeiten eingeschränkt oder hybrid, und lokale Lernzentren werden eingerichtet.

Trotz dieser Einschränkungen zeigt die Bevölkerung große Resilienz. Menschen unterstützen sich gegenseitig, teilen Ressourcen und organisieren ihr Alltagsleben kollektiv. Ein Kollaps oder Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung ist momentan nicht spürbar. Gleichzeitig verstärken die wirtschaftlichen Schwierigkeiten die bestehenden sozialen Unterschiede. Wer Zugang zu Devisen oder Auslandskontakten hat, kann die Versorgung besser sichern als andere. Politisch sind die Meinungen gemischt. Viele betonen die Bedeutung der nationalen Souveränität und machen die USA für die Verschärfung der Lage verantwortlich, während andere Kritik an wirtschaftlichen Fehlentscheidungen oder Korruption der eigenen Regierung üben. Die Bevölkerung versucht, durchzuhalten, doch im öffentlichen Leben spitzt sich die Versorgungskrise von Tag zu Tag weiter zu und die Gefahr einer humanitären Katastrophe wächst.

Was fordern Sie von der Bundesregierung?

Die Bundesregierung muss alle diplomatischen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Versorgung Kubas gesichert wird. Jahr für Jahr verurteilt die UN-Vollversammlung die US-Sanktionen. Am 29. Oktober 2025 haben zuletzt 165 Staaten – darunter auch Deutschland – erneut für ein Ende der Blockade gestimmt. Dass die US-Regierung ihre aggressive Politik gegen Kuba nun weiter vorantreibt und US-Präsident Donald Trump bereits eine “friedliche Übernahme” Kubas ins Spiel gebracht hat, müsste bei der Bundesregierung Alarmglocken läuten lassen. Doch bislang scheut Merz jede Konfrontation mit Washington und schweigt zu den jüngsten Verschärfungen der Blockade.

Wer eine regelbasierte Ordnung verteidigen will, kann Völkerrechtsverstöße nicht nur dort benennen, wo es politisch bequem ist. Der russische Angriffskrieg wird zu Recht verurteilt. Doch wenn bei Iran, Venezuela oder in Gaza gezögert oder relativiert wird, untergräbt das die eigene Glaubwürdigkeit. Das Völkerrecht verliert als Maßstab deutscher Außenpolitik an Bedeutung, sobald Verbündete betroffen sind. Indem sie schweigt, trägt die Bundesregierung zur politischen Legitimierung von Trumps Machtpolitik bei und unterwirft sich den extraterritorialen Ansprüchen der USA.

Doch bisher bleibt die Bundesregierung untätig. Auf eine schriftliche Frage antwortete mir die Bundesregierung: Seit der Verschärfung der US-Blockade wurde keinerlei humanitäre Hilfe für Kuba geleistet.

Politisch und humanitär kann Deutschland sofort handeln. Wie Spanien könnten wir humanitäre Hilfe in Form von Lebensmittel, Medikamente und Treibstoff bereitstellen. Dies wäre ein deutliches Signal, dass Berlin sich von der destabilisierenden US-Politik absetzen möchte. Der Aufruf der Afrikanischen Union, die Blockade zu beenden und Kuba von der Liste der angeblichen Terrorförderer zu streichen, zeigt, dass internationale Solidarität möglich ist. Kuba kann den Wirtschaftskrieg der USA überstehen, wenn die internationale Gemeinschaft aktiv wird. Hierzu ist konkrete Unterstützung gegen die Politik des Aushungerns notwendig. Humanitäre Hilfe darf dabei nicht als politisches Instrument durch die USA kontrolliert oder an Bedingungen geknüpft werden. Länder wie Spanien, Mexiko, Chile und China unterstützen Kuba bereits und weltweit nimmt auch die Solidarität innerhalb der Zivilgesellschaft zu.

Als Linke dürfen wir uns nicht nur auf völkerrechtliche Appelle und diplomatische Forderungen beschränken, denn sie reichen nicht aus, um globale Machtverhältnisse zu verändern. Eine linke Vision muss die strukturellen Ursachen von Krieg, Unterdrückung und globaler Ungleichheit ins Zentrum rücken und konkrete Wege finden, um lokale, nationale und globale Kämpfe für Frieden und soziale Gerechtigkeit miteinander zu verbinden. Deshalb müssen wir uns entschieden gegen das imperialistische Großmachtstreben Washingtons stellen und konsequent an der Seite der Menschen stehen, die unter der anhaltenden Blockade tagtäglich leiden. In den kommenden Wochen wird es entscheidend sein, ob die internationale Gemeinschaft der US-Regierung offenen Widerstand entgegensetzt oder sich weiterhin den Interessen Washingtons unterordnet.

Das Interview erschien zuerst auf Amerika21.

Titelbild: Montage NachDenkSeiten, Maxim Studio/shutterstock.com, Die Linke im Bundestag

(Auszug von RSS-Feed)

Demos gegen Wehrpflicht: 20 Euro Verwarngeld gegen Schüler in Stuttgart – Wo ist das Rückgrat der Schulen?


Vorschau ansehen

20 Euro Strafe für Schüler, die vom Unterricht fernbleiben, weil sie an einer Demonstration gegen die Wehrpflicht teilnehmen? Darüber berichtet der SWR. Demnach haben Stuttgarter Schüler Post vom Ordnungsamt bekommen. Betroffen sind Schüler des Eschbach-Gymnasiums. 14 Schüler seien zur Schulleitung zitiert worden, der Schulleiter habe laut SWR „massive Konsequenzen“ angedroht. „Der SWR kontaktiert mehrfach das Eschbach-Gymnasium, erhält aber keine Antwort“, heißt es in dem Bericht. Mal abgesehen von der Rechtslage: Verstehen Schulen überhaupt, was in Deutschland passiert? Das politisches Großprojekt „Kriegstüchtigkeit“ wird umgesetzt, über die Bundeswehr greift der Staat nach jungen Bürgern. Und Schulen fallen protestierenden Schülern in den Rücken? Könnten Lehrer bitte mal ihren Rücken gerade machen und nicht vor der Politik kuschen? Oder gehen sie selbst der Propaganda auf den Leim? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Vielleicht ist es in den Schulen noch nicht angekommen: Deutschland soll „kriegstüchtig“ werden. Es war im Herbst 2023, als Boris Pistorius sagte: „Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte, und das heißt, wir müssen kriegstüchtig werden – wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen.“

Seitdem geht das Wort „kriegstüchtig“ in den Medien hoch und runter. Dass Lehrer und Schulleitungen von diesem politischen Unterfangen nichts mitbekommen haben, kann ausgeschlossen werden. Die begründete Annahme lautet: Das Lehrpersonal weiß Bescheid. Im Hinblick auf das Wohl der Schüler müssten die Schulen in Alarmbereitschaft sein. Denn die Hand des Staates greift im Zuge der angestrebten Kriegstüchtigkeit nach jungen Staatsbürgern. Stichwort: Neuer Wehrdienst! Längst reden Politiker ganz offen von der „Ostfront“ und von der Bereitschaft Deutschlands, sich in einem Krieg gegen Russland zu „verteidigen“.

Schulen sind der Ort, wo Geschichte gelehrt wird. Lehrer wissen von der furchtbaren Vernichtungskraft, die sich im Krieg entfaltet. Sie wissen, dass Kriege von Propaganda durchtränkt sind und Politiker bereits in Vorkriegszeiten Feindbildaufbau betreiben. Lehrer wissen, was mit jungen Soldaten in Deutschland in 2 Weltkriegen passiert ist. Sie wissen, ja, sie müssen wissen, dass Kriege nicht vom Himmel fallen, sondern dass Politiker dafür verantwortlich sind.

In unserer Zeit ist das Wort „Haltung“ schnell zur Stelle. Wo ist die „Haltung“ der Schulen? Der Lehrer? Der Direktoren?

Wo heißt es: „Nein zur Kriegstüchtigkeit!“?

Schüler und Eltern in Deutschland scheinen mehr Verstand zu haben, als die Schulen, die sie unterrichten.

Schüler in Deutschland versammeln sich, um gegen die verpflichtende Musterung bei der Bundeswehr zu demonstrieren. Sie machen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch, auf der Straße gegen eine drohende neue Wehrpflicht ihre Stimme zu erheben.

Schüler und Schülerinnen wollen verständlicherweise nicht, dass sie vielleicht früher oder später an einer Front den Tod finden oder dass sie für den Rest ihres Lebens mit amputierten Gliedmaßen klarkommen müssen. Das ist: Verständlich!

Nicht verständlich ist es, wenn Schulen ihren Schülern „massive Konsequenzen“ androhen, weil Schüler sich im besten Sinne des zivilen Ungehorsams herausnehmen, während ihrer Schulzeit gegen diesen Wahnsinn zu demonstrieren.

Nun wurden in Stuttgart also Verwarngelder gegen Schüler verhängt, wie der SWR berichtete. 20 Euro sollen Schüler bezahlen. Der Grund: Sie haben den Schulunterricht geschwänzt. Schüler vom Eschbach-Gymnasium sind betroffen. Die Stuttgarter Zeitung zitiert den Rektor des Gymnasiums, Christian Brust, mit den Worten: „Demokratie bedeutet, für seine Überzeugung einzustehen – im Rahmen der rechtlichen Ordnung.“

Bei diesem Satz dürfte die Politik applaudieren. Es bedarf an dieser Stelle aber keines Applauses vonseiten der Politik. Es braucht Rückgrat. Es braucht Mut. Es braucht von Schulen die Bereitschaft, der Politik entgegenzutreten – und nicht Schülern, die eine große Gefahr wahrnehmen, in den Rücken zu fallen.

Das Eschbach-Gymnasium hat ein Leitbild.

„Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler bei ihrer fachlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung auch im Hinblick auf ihre Zukunft“, ist auf der Internetseite der Schule zu lesen. Und weiter heißt es: „Wir stärken ihnen den Rücken, ohne Druck zu machen, und nehmen uns Zeit für Gespräche.“

Gut, so soll das sein. Nur: Wenn ein Land kriegstüchtig werden und 18-Jährige für den „Dienst an der Waffe“ begeistern will, dann sieht es im Hinblick auf die Zukunft der Schüler düster aus.

Die furchtbaren Zwangsrekrutierungen in der Ukraine, teils unter dem Einsatz enormer körperlicher Gewalt, lassen erahnen, was in kriegsführenden Ländern passiert.

Was ist nur mit den Schulen in Deutschland los? Ist es zu viel vom Eschbach-Gymnasium verlangt, mit klarer Kante für das Anliegen der Schüler einzustehen? Lassen sich hier denn nicht mit Verstand und gutem Willen vernünftige Lösungen finden, die sich im rechtlichen Rahmen bewegen, aber dennoch nicht dem Protest seine Spitze nehmen? Ist es wirklich zu viel von Lehrern und Rektoren verlangt, in aller Deutlichkeit gegen Kriegstüchtigkeit und Feindbildaufbau ihre Stimme zu erheben? Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein. Wenn Schulen damit aber überfordert sind, dann sollten sie besser nicht für sich die Pflicht beanspruchen, junge Menschen zu politisch mündigen Staatsbürgern erziehen zu wollen.

Titelbild: schulstreikgegenwehrpflicht.com

(Auszug von RSS-Feed)

US- und NATO-Militärbasis in Ramstein schließen

12. März 2026 um 08:00

Vorschau ansehen

Die US- und NATO-Basis Ramstein ist ein zentraler Knotenpunkt US-amerikanischer Militärpolitik in Europa. Von hier aus werden Kriege koordiniert, die nicht nur das Völkerrecht infrage stellen, sondern auch Deutschland politisch und sicherheitspolitisch in Haftung nehmen. Die Debatte über Ramstein führt deshalb zu einer grundsätzlichen Frage: Welche Rolle spielen US-Militärbasen und die NATO im globalen Machtsystem der Vereinigten Staaten – und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Frieden und Sicherheit in Deutschland? Von Sevim Dagdelen.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ramstein und die Verantwortung Deutschlands

Zur Führung des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der USA und Israels gegen den Iran nutzen die Vereinigten Staaten insbesondere auch die US- und NATO-Basis im rheinland-pfälzischen Ramstein. Obwohl der Verstoß der USA gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes offenkundig zu sein scheint, kann die Bundesregierung keinerlei Fehlverhalten Washingtons erkennen. Dabei ist Artikel 26 Abs. 1 GG, der besagt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig“, denkbar klar.

Die US-Militärbasen in Deutschland, obwohl formal im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes, sind de facto Enklaven. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 15. Juli 2025 ( – 2 BvR 508/21 – ) zum Drohneneinsatz über Ramstein in seinen Leitsätzen ausdrücklich festgehalten: Der Bundesrepublik Deutschland „obliegt ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend, dass der Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung gewahrt bleibt“.

Das Gericht sah eine „Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG“, die „sich auf die Einhaltung des anwendbaren Völkerrechts zum Schutz des Lebens“ beziehe. Diese Schutzpflicht, so Karlsruhe, „erfasst auch Gefährdungen, die von einem anderen Staat ausgehen“, sprich den USA. Während die New York Times berichtet, die USA hätten eine Mädchenschule im Iran angegriffen, wobei 170 Kinder getötet wurden, so muss man von einem schweren Kriegsverbrechen ausgehen. Das Rückgrat der USA aber sowohl für das Kriegsverbrechen des Angriffskrieges als auch für die völkerrechtswidrigen Tötungen unschuldiger Zivilisten ist Ramstein.

Wie bei der NATO insgesamt hält sich auch bei den US-Basen in Deutschland die Legende, diese Basen dienten der Verteidigung einer Wertegemeinschaft. Für die NATO hatte bereits Generalsekretär Mark Rutte diesen Mythos zerstört. „Die NATO ist für die USA eine Plattform, um ihre Macht zu projizieren“, soweit ein ehrlicher Herr Rutte. Diese Feststellung muss in besonderer Weise auch für die weltweiten US-Basen gelten. Dabei aber kommt der NATO wiederum eine ganz besondere Rolle zu.

NATO: Infrastruktur US-amerikanischer Macht

Durch die NATO erhalten die USA garantierten Zugang zu einem Netzwerk von Luft-, Marine- und Landstützpunkten in ganz Europa. Diese dienen als „Sprungbretter“ für US-Operationen in Afrika, dem Nahen Osten und Zentralasien, da Europa geographisch näher an globalen Krisengebieten liegt.

Ohne diesen stabilen rechtlichen Rahmen müssten die USA bilaterale Abkommen aushandeln, die anfällig für lokale Politik wären und oft „Mietzahlungen“ erfordern würden. In Deutschland ist es so, dass durch indirekte Zahlungen Berlin bis zu 40 Prozent der Stationierungskosten trägt, allein für Ramstein wird von Kosten von bis zu 80 Millionen pro Jahr ausgegangen. Ramstein aber hat seine rechtliche Absicherung nicht nur über das NATO-Zusatzabkommen, sondern auch über den Aufenthaltsvertrag von 1954.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die NATO als „Kraftmultiplikator“ fungiert, der die US-Militärkapazitäten erheblich verstärkt, ohne dass die USA allein die vollen Kosten tragen müssen. Wir erinnern uns, dass auch bei den Gemeinschaftskosten die USA es geschafft haben, insbesondere Deutschland immer mehr Kosten aufzuhalsen. Das gesamte Bestreben der Trump-Administration ist es, den Europäern auch innerhalb der NATO zusätzliche Kosten aufzubürden.

Der Militärpakt ermöglicht zudem gemeinsame Kommando- und Kontrollstrukturen, die die US-Fähigkeiten weltweit erweitern. Der US-Beitrag zum NATO-Haushalt beträgt nur einen Bruchteil des US-Verteidigungsetats (z. B. 0,074 Prozent für 2025), ergibt aber immense Vorteile durch geteilte Ressourcen. Ramstein mit dem Hauptquartier der United States Air Forces in Europe – Air Forces Africa und dem Hauptquartier des Allied Air Command Ramstein, einer NATO-Kommandobehörde zur Führung von Luftstreitkräften, ist ein Paradebeispiel für diese Erweiterung der US-Kriegsfähigkeiten.

Ohne die NATO wäre das US-Stützpunktsystem teurer, instabiler und weniger effizient, da es auf bilaterale Deals angewiesen wäre. Die NATO ist essenziell für das Stützpunktsystem in Europa und die globale Machtprojektion der USA. Hier gilt es darauf hinzuweisen, dass die NATO und das US-Stützpunktsystem Teil eines kolonialen Weltsystems der USA sind, das auch auf Krisen reagiert. Etwa wenn die US-Basen in den Golfstaaten zunehmend bedroht werden, wird versucht, britische Basen in Zypern, die von den US-Amerikanern genutzt werden, über einen NATO-Beitritt der Insel de facto zu NATO-Basen zu transformieren, die dann wiederum den Vorteil für die USA hätten, dass die Finanzierung stärker von Dritten übernommen würde und einem massiven Ausbau der Militärbasen nichts mehr im Wege stünde.

Im Fall Zypern würde ein NATO-Beitritt mit ziemlicher Sicherheit auf eine Teilung der Insel hinauslaufen, denn der NATO-Partner Türkei, der 37 Prozent Zyperns besetzt hält, würde sich eine Zustimmung zu einem NATO-Beitritt Zyperns sicherlich teuer abkaufen lassen, etwa durch eine Anerkennung der türkischen Besatzung durch die USA.

US-Basen: Neokoloniale Kriegsenklaven

Die Frage, die ich mir oft gestellt habe, insbesondere nach der Münchener Rede des US-Außenministers Rubio, ist, ob man die US-Militärbasen nicht als Teil eines kolonialen oder besser gesagt neokolonialen Weltsystems der USA bezeichnen muss. Die rund 800 US-Militärbasen in über 80 Ländern sind einzigartig für ein einzelnes Land. Zunächst einmal ist hier die funktionale Ähnlichkeit zu klassischen Kolonien zu nennen. Die US-Basen dienen der Machtprojektion, Kontrolle von Ressourcen, Abschreckung und Intervention. Sie ermöglichen es den USA, globale Hegemonie zu erhalten, ohne direkte territoriale Annexion – genau wie das britische Empire mit seinen Stützpunkten (Gibraltar, Singapur, Malta) funktionierte. Der US-Politologe Professor Chalmers Johnson nannte die US-Basen zu Recht wörtlich „Amerikas Version der Kolonie“.

Die US-Basen haben zahlreiche neokoloniale Merkmale. Viele Basen entstehen durch ungleiche Verträge, Druck oder Abhängigkeit (z. B. in Ländern mit US-freundlichen Regimen). Sie verursachen oft Umweltzerstörung, Vertreibungen, Kriminalität, Prostitution und Verletzung der Souveränität – ähnlich wie Kolonialherrschaft. In Okinawa, Guam oder Diego Garcia gibt es starke lokale Widerstandsbewegungen gegen diese „militärische Besatzung“.

Auch der Vertrag über die Stationierung der US-Armee in Deutschland von 1954 ist solch ein ungleicher Vertrag, auch da vergleichbare deutsche Basen in den USA fehlen. Man muss hier im aristotelischen Sinne von einer an sich unfreiwilligen Freiwilligkeit sprechen, die den Abschluss des Vertrages von bundesrepublikanischer Seite aus bedingte.

Mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 gibt Deutschland acht Mitgliedstaaten der NATO (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich und den Vereinigten Staaten von Amerika) seine völkerrechtliche Zustimmung zum dauerhaften Aufenthalt ihrer Stationierungsstreitkräfte. Mit dem Vertragswerk wurde noch vor dem Beitritt der Bundesrepublik zur NATO das Besatzungsrecht der Truppen der Alliierten fortgeschrieben per allgemeinem Zustimmungsgesetz, während das NATO-Truppenstatut die konkrete Ausgestaltung des Aufenthalts formuliert.

Dieser Aufenthaltsvertrag wurde durch einen Notenwechsel gegenüber den drei Westalliierten 1990 für Gesamtdeutschland bestätigt und gilt allerdings nicht in den neuen Bundesländern. Der Aufenthaltsvertrag ist ein Relikt des Kalten Krieges. Die US-Basen haben infolge dieses Vertrages den Charakter von extraterritorialen Enklaven. Der Zutritt wird allein von den USA kontrolliert. Es gilt de facto eine Straflosigkeit für die Handlungen der USA, auch da die Bundesregierung offenbar nicht Willens ist, das Grundgesetz und Völkerrecht in diesen Enklaven durchzusetzen.

Der Aufenthaltsvertrag muss als ungleicher Vertrag gewertet werden, da er beispielsweise entsprechende Rechte der Bundesrepublik Deutschland auf dem Territorium der USA nicht vorsieht. Die vertraglichen Möglichkeiten zum Aufenthalt deutscher Truppen zur Ausbildung etwa sind mit dem Aufenthaltsvertrag nicht zu vergleichen. Der Vertrag ist ein klassisches Beispiel, wie eine Struktur des Kalten Krieges für das Führen weltweiter Kriege der USA in Anspruch genommen wird. Je stärker aber die USA völkerrechtswidrige Kriege von ihren Basen in Deutschland aus weltweit mitführen und sogar über die geplante US-Raketenstationierung auf US-Basen (Raketen, die Moskau in wenigen Minuten erreichen können) andere Länder von Deutschland aus bedrohen, umso instabiler wird auch die Sicherheitslage der Bevölkerung hier. Deutschland wird ganz praktisch in Haftung genommen werden für Kriegsentscheidungen der USA von deutschem Boden aus.

Es geht inzwischen um viel mehr als die Durchsetzung des Grundsatzes, dass von deutschem Boden aus kein Krieg mehr ausgehen sollte. Es geht um die Sicherheit der Bevölkerung in Deutschland, die eine US-Regierung bereit ist, massiv zu gefährden, indem sie von Deutschland aus Völkerrecht bricht und andere Staaten ins Visier ihrer Raketen nimmt.

Schließen und Austreten: Für Frieden und Sicherheit

Wem Frieden und Sicherheit heute für Deutschland am Herzen liegen, der muss deshalb auf die Schließung der US-Militärbasen wie auch auf einen Austritt aus der NATO drängen. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Austrittsfrage heißt es im letzten Satz verräterisch offen:

Sowohl der Aufenthaltsvertrag als auch das NATO-Truppenstatut können aufgekündigt werden. Nach Nr. 3 der Vereinbarung vom 25. September 1990 zu dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland kann die Bundesrepublik Deutschland den Aufenthaltsvertrag in Bezug auf eine oder mehrere Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden. Nach Art. XIX Abs. 1 und 3 NATO-Truppenstatut kann jede Vertragspartei das Abkommen mit einer Frist von einem Jahr nach Eingang der Notifizierung bei der Regierung der USA kündigen. Obwohl die Möglichkeit einer Kündigung rechtlich besteht, dürfte sie politisch nicht gangbar sein.

Spanien hat gezeigt, dass man den USA die Nutzung ihrer Basen für völkerrechtswidrige Kriege verwehren kann. Es ist höchste Zeit, dass auch wir in Deutschland eine Bewegung zur Schließung dieser Kriegsenklaven der USA und zum Austritt aus einem Militärpakt, der allein helfen soll, die US-Hegemonie auf unsere Kosten abzusichern, verstärken.

Titelbild: hapelinium / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

Völkerrecht in Gefahr: Ein Appell an Europa

11. März 2026 um 13:00

Vorschau ansehen

Als Botschafter der Islamischen Republik Iran möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf ein beispielloses und zutiefst besorgniserregendes Ereignis lenken – ein Ereignis, das nicht nur eine offensichtliche Verletzung des Völkerrechts darstellt, sondern auch einen schwerwiegenden Schlag gegen die grundlegenden Prinzipien der internationalen Ordnung bedeutet. Von Majid Nili, iranischer Botschafter in Deutschland.

Wie Ihnen bekannt ist, wurde der Iran am 28. Februar 2026 ohne jeden Grund oder jede Rechtfertigung militärisch von Israel und den Vereinigten Staaten angegriffen, während sich das Land inmitten indirekter Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten unter Vermittlung des befreundeten Staates Oman befand.

Im Verlauf dieser Angriffe wurden zahlreiche zivile Ziele gezielt angegriffen. Dazu zählt unter anderem ein Luftangriff auf eine Mädchenschule in der Stadt Minab, bei dem 175 Schülerinnen und Mitglieder des Lehrpersonals getötet wurden. Ebenso gehörte der Angriff auf die Nuklearanlage in Natanz zu den durchgeführten Angriffen – eine Anlage, die gemäß den Bestimmungen der Internationalen Atomenergie-Organisation aufgrund möglicher Umweltfolgen vor Angriffen geschützt sein sollte. Darüber hinaus wurde auch die Teheraner Ölraffinerie angegriffen – ein Angriff, der zur Freisetzung chemischer Stoffe in einer Stadt mit rund zehn Millionen Einwohnern führte. Außerdem kam bei dieser Aggression der religiöse und politische Führer des Iran, Ayatollah Khamenei, ums Leben.

Diese Angriffe stellen neben ihren weitreichenden humanitären und ökologischen Folgen klare Verstöße gegen das Völkerrecht dar, insbesondere gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen. Ein solches Verhalten verletzt nicht nur das Recht, sondern auch die grundlegendsten moralischen Prinzipien der internationalen Beziehungen sowie die fundamentalen Regeln des humanitären Völkerrechts.

Noch bedauerlicher ist jedoch die Reaktion einiger europäischer Politiker, die diese Handlungen nicht eindeutig verurteilt haben und durch ihr Schweigen oder durch die Relativierung rechtlicher und moralischer Prinzipien faktisch an der Seite der Aggressoren stehen.

Es ist nicht schwer zu verstehen, warum einige Staaten Israel und die Vereinigten Staaten unterstützen. Doch das Überschreiten der klaren Grenzen von Moral und Völkerrecht – Grenzen, deren Schutz die Bundesrepublik Deutschland und ihre Philosophen stets betont haben – wirft eine ernste und historische Frage für die öffentliche Meinung auf.

Die Erfahrung der Geschichte zeigt deutlich, dass Schweigen gegenüber Aggression und Kriegsverbrechen letztlich zur Normalisierung der Gesetzlosigkeit im internationalen System führt – zu einer Situation, in der das „Recht des Stärkeren“ die gemeinsamen Regeln ersetzt. In einer solchen Ordnung wäre kein Land sicher, und früher oder später würde diese Unsicherheit zu noch größerer Instabilität führen.

Die Islamische Republik Iran wird sich im Einklang mit ihrer Geschichte, ihrer Zivilisation und ihren religiösen Grundlagen sowie im Rahmen von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen über das Recht auf Selbstverteidigung entschlossen für die Verteidigung ihrer nationalen Souveränität und territorialen Integrität einsetzen.

Was jedoch von den aufgeklärten Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands erwartet wird, ist, dass sie nicht zulassen, dass die grundlegenden Maßstäbe des Völkerrechts und des humanitären Rechts leichtfertig politischen Erwägungen und einer bedingungslosen Unterstützung der Aggressoren geopfert werden. Die Geschichte Deutschlands, die selbst Krieg und Aggression erlebt hat, zeigt deutlich, dass das Wegsehen bei der Verletzung von Recht und Moral weder Frieden noch Sicherheit bringt, sondern vielmehr den Weg für die Wiederholung von Ungerechtigkeit und die Ausbreitung von Gesetzlosigkeit in der Welt ebnet.

Anmerkung der Redaktion: Zur guten journalistischen Praxis gehört es, alle Seiten eines Konflikts abzubilden, die unterschiedlichen Stimmen anzuhören. In diesem Sinne veröffentlichen wir auch diesen Beitrag, zumal er inhaltlich durchaus lesenswert ist.

Titelbild: Bundesregierung / Jesco Denzel

(Auszug von RSS-Feed)

„Das Völkerrecht hat seine Grenzen“ – O-Töne zur Debatte um „das Recht des Stärkeren“ im Iran

10. März 2026 um 11:00

Vorschau ansehen

Der amerikanisch-israelische Angriff auf den Iran hat die Debatte um die „regelbasierte Weltordnung“ wieder hochaktuell gemacht: Zu demonstrativ wurde das Völkerrecht bei diesem Überfall verworfen. Nun erklärt auch der Bundeskanzler, dass das Völkerrecht „seine Grenzen“ habe, und dass „grundlegende Interessen notfalls mit Gewalt“ durchgesetzt werden müssen. Hat das Völkerrecht ausgedient? Eine neue Folge der O-Töne. Von Valeri Schiller.


Externer Inhalt

Beim Laden des Videos werden Daten an Youtube übertragen.


Bundeskanzler Friedrich Merz am 4. März 2026

„Ich möchte nicht in die Mitverantwortung genommen werden für einen Zeitpunkt, der zu spät war. Dann werden wir eines Tages nicht mehr danach gefragt: ‚Habt ihr alles nach den Regeln des Völkerrechts gemacht?‘, sondern werden wir gefragt: ‚Warum habt ihr das nicht früher verhindert?‘ (…)

Wir wollen als Bundesrepublik Deutschland, als Bundesregierung unseres Landes genau immer wieder darauf hinweisen, dass wir wollen, dass die Regeln des Völkerrechts eingehalten werden. Und wir messen hier sicherlich nicht mit zweierlei Maß. Aber wir müssen uns schon die Frage stellen: Was tun wir eigentlich, wenn die Regeln des Völkerrechts erkennbar an ihre Grenzen stoßen?“

(Quelle: Tagesschau, ab Minute 5:03 und ab Minute 5:41)


Stefan Kornelius, Pressesprecher der Bundesregierung, am 2. März 2026

„Deutschland stellt das Völkerrecht nicht infrage. Das will ich ganz, ganz klar hier sagen. Aber es gibt auch ein Sicherheitsinteresse, das vom Völkerrecht nicht adressiert wird. Und das Völkerrecht hat auch seine Grenzen, wie wir in diesem Konflikt auch wieder mal sehen beziehungsweise vor allem in früheren Konflikten auch gesehen haben. Aber nochmal: Deutschland stellt das Völkerrecht nicht infrage. Es bekennt sich zum Völkerrecht. Es ist eine große Errungenschaft, die den friedlichen Umgang von Staaten miteinander ermöglichen können, aber diese Staaten müssen sich auch daran halten.“

(Quelle: Jung & Naiv, ab Minute 21:25)


BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht am 3. März 2026

„Ich finde wirklich schlimm, wie sich Merz in der Frage benimmt. Er hat sich vor Donald Trump in den Staub geworfen. Er hat gezeigt, dass alles, was sie uns über vier Jahre über den Ukraine-Krieg erzählt haben, eine riesengroße Heuchelei war. Man hat uns erklärt: ‚Ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg – da muss man Sanktionen machen, da muss man alles …‘ Es war auch richtig, diesen Krieg zu verurteilen, weil er völkerrechtswidrig war. Aber diese Doppelstandards – das ruiniert doch unser Ansehen in der ganzen Welt!“

(Quelle: ARD, ab Minute 0:49)


Richard David Precht, Philosoph und Autor, am 4. März 2026

„Wenn man sich jetzt anschaut, wohin die Tendenz geht, dann kann man sagen, die regelbasierte Weltordnung, die uns noch vor sehr kurzer Zeit sehr, sehr wichtig war und die wir auch immer groß angeführt haben, zum Beispiel um den Völkerrechtsbruch des Angriffskrieges von Russland in der Ukraine zu verurteilen, die scheint uns allen mehr oder weniger nicht mehr viel wert zu sein. (…)

In Deutschland scheint es so zu sein, dass wir uns damit abfinden, dass nicht mehr die Stärke des Rechts zählt, sondern das Recht des Stärkeren, und meinen, uns an das anpassen zu müssen.“

(Quelle: DER SPIEGEL, ab Minute 2:42 und ab Minute 3:12)


Anton Hofreiter, Bundestagsabgeordneter der Grünen, am 1. März 2026

„Im klassischen Völkerrecht ist der Angriff ganz klar völkerrechtswidrig, aber man darf bei dem Regime eins nicht vergessen, das ist ein extrem verbrecherisches Regime, das beim letzten Versuch der Bevölkerung, zu demonstrieren und sich gegen dieses Terror-Regime zu wehren, 30.000, vielleicht sogar 40.000 der eigenen Bevölkerung ermordet hat. Also, ob so ein Regime noch in irgendeiner Form legitim ist oder vom Völkerrecht geschützt ist – Stichwort ‚responsibility to protect‘ – das kann man durchaus auch diskutieren.“

(Quelle: phoenix, ab Minute 0:53)


SPD-Bundestagsabgeordneter Ralf Stegner am 2. März 2026

„Ich kann nicht sagen: ‚In der Ukraine gilt das Völkerrecht, in Gaza gilt es nicht, in Grönland gilt es nicht, in Venezuela gilt es nicht‘. So geht das nicht. Was eine der Lehren für Deutschland im Zweiten Weltkrieg war, dass wir uns ans Völkerrecht zu halten haben. Und wenn die anderen das nicht tun, die Großmächte, dann können wir nicht sagen: ‚Das tun wir auch nicht mehr.‘ Reformieren ist das Eine, aber bis dahin sollte man sich schon daran halten.“

(Quelle: ARD, ab Minute 48:20)


CDU-Politiker Norbert Röttgen am 4. März 2026

„Dieser Angriff selber, da ist es wirklich gut vertretbar zu sagen, das ist vom Völkerrecht nicht gedeckt. Der Punkt ist nur: Wenn man dann daraus den Schluss zieht, ‚wir unterlassen es‘, dann ist die Konsequenz, dass das glatteste und deutlichste Gegenteil vom Völkerrecht, nämlich das iranische Regime, ein Terror-Regime, faktisch durch das Völkerrecht gesichert eine Art Existenzgarantie hat.“

(Quelle: ZDF, ab Minute 12:08)


Jan van Aken, Co-Vorsitzender der Partei Die Linke, am 2. März 2026

„Bei Friedrich Merz habe ich im Moment den Eindruck, er verabschiedet sich wirklich bewusst und willentlich komplett vom Völkerrecht. Es gibt überhaupt keinen Zweifel, dass dieser Angriff Israels und der USA völkerrechtswidrig war. (…)

Er hat gesagt: ‚Selbst umfangreiche Sanktionspakete haben über Jahrzehnte wenig ausgerichtet, weil wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit Gewalt durchzusetzen.‘ Das muss man sich mal überlegen, dass ein deutscher Bundeskanzler sagt und es bedauert, dass wir nicht bereit waren, unsere Interessen mit militärischer Gewalt durchzusetzen. Das gab es seit Ende des Zweiten Weltkrieges nicht. Damit schreddert er das Völkerrecht und sagt im Grunde genommen: ‚Das Völkerrecht ist mir egal, sondern das Recht des Stärkeren ist wichtig. Wenn ich das Interesse habe und kriege es nicht anders, dann hole ich es mit militärischer Gewalt.‘“

(Quelle: ARD, ab Minute 2:22 und ab Minute 2:57)


Titelbild: Screenshots Tagesschau, Jung&Naiv, ARD, DER SPIEGEL, phoenix, ZDF

(Auszug von RSS-Feed)
❌