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Heute — 14. April 2026

Police: Man Who Attacked Sam Altman Wanted to Prevent 'Impending Extinction' of Humanity by AI

14. April 2026 um 15:16

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Prosecutors said Monday that a man accused of throwing a lit Molotov cocktail at OpenAI CEO Sam Altman's home last week was attempting to kill him to prevent the "impending extinction" of humanity at the hands of AI.

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Das gefährlich Unsichtbare im Langsamen | Von H.-J. Müllenmeister

14. April 2026 um 08:00

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Das gefährlich Unsichtbare im Langsamen | Von H.-J. Müllenmeister
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Das gefährlich Unsichtbare im Langsamen | Von H.-J. Müllenmeister

Ein Beitrag von Hans-Jörg Müllenmeister.

Wir Menschen glauben, Geschwindigkeit zu verstehen. Wir messen sie in Metern pro Sekunde, in Kilometern pro Stunde, in Rekorden und Bestzeiten. Wir feiern sie im Sport, bewundern sie in Maschinen, fürchten sie im Straßenverkehr. Doch unser Gefühl für Geschwindigkeit ist eine Illusion – ein Produkt unserer Sinne, nicht der Wirklichkeit.

Denn während wir uns im Alltag als ruhende Wesen empfinden, rasen wir in Wahrheit durch das Universum: Wir auf unserer Erde umkreisen die Sonne mit etwa 30 Kilometern pro Sekunde. Das Sonnensystem jagt um das galaktische Zentrum mit rund 220  Kilometern pro Sekunde. Die Milchstraße selbst driftet mit Hunderten von Kilometern pro Sekunde durch den Kosmos.

Nichts spüren wir davon. Kein Ruck, kein Wind, kein Zittern. Wir sitzen in einem perfekt gleichmäßig fahrenden „Zug“, dessen Geschwindigkeit uns verborgen bleibt. 

Psychologie: Geschwindigkeit ist Drama, Langsamkeit ist Hintergrundrauschen

Der Mensch ist ein Tier der Gegenwart. Unser Nervensystem wurde darauf optimiert, Gefahren und Chancen in Sekundenbruchteilen zu erkennen: Ein raschelnder Busch - vielleicht ein Raubtier, ein herannahender Speer - ausweichen.

Langsame Prozesse bedrohen uns nicht unmittelbar. Sie sind evolutionär irrelevant. Darum haben wir keinen Sinn für sie.

Einstein lehrte uns, dass Geschwindigkeit immer relativ ist. Doch unser Bewusstsein ist absolut – es kennt nur das, was sich in unserem eigenen Zeitfenster bewegt. Alles andere erscheint uns als Stillstand. Und genau darin liegt die Gefahr. Denn die Welt ist voller Bewegungen, die so langsam sind, dass wir sie nicht bemerken:

Kontinente driften Zentimeter pro Jahr, 
Böden verarmen über Jahrzehnte, 
Demokratien – wie Figura zeigt – erodieren über Generationen, 
Märkte kippen über Jahrzehnte in Monopole, 
Klimasysteme verschieben sich in Zehntelgraden.

Langsame Prozesse bleiben uns unsichtbar – bis sie eines Tages unaufhaltsam werden, ja gefährlich. Wie der Frosch im warmen Wasserkessel, den man langsam zum Kochen bringt. Ein biologisches Märchen – denn der echte Frosch würde springen. Doch das Bild bleibt wahr: Nicht das Ereignis bedroht uns, sondern der Prozess, der uns an die Hitze gewöhnt.

Während wir für hohe Geschwindigkeiten einen Faible haben, sind uns extrem langsame Geschwindigkeiten in der Natur nicht bewusst. Man könnte darüber spekulieren und philosophieren, warum wir Geschwindigkeit lieben – und Langsamkeit übersehen. 

Bewundernswert ist der Pistolenkrebs. Er schließt seine Scheren in nur einer Millisekunde und erzeugt dabei eine Kavitationsblase im Wasser, die mit einem Knall bis zu 250 dB implodiert und so die Beute betäubt. Diese biologische „Armbrust“ arbeitet mit der unvorstellbaren Beschleunigung von 580.000 m/s². 

Geschwindigkeit ist sichtbar, fühlbar, triumphal

Der Mensch misst sich gern in Dingen, die sich in seinem Zeithorizont abspielen: 

Ein 100‑Meter‑Lauf dauert Sekunden. 
Ein Gepard springt – und wir spüren fast körperlich die Kraft. 
Ein Formel‑1‑Auto rast an uns vorbei und lässt die Luft erzittern.
Geschwindigkeit ist ein Ereignis.
Langsamkeit ist ein Zustand.
Aber Ereignisse prägen sich ein. 

Die unsichtbare Welt der extremen Langsamkeit

Hier beginnt der philosophische Reiz, denn die Natur ist voller Bewegungen, die so langsam sind, dass sie für uns stillstehen: Kontinentalplatten driften mit wenigen Zentimetern pro Jahr, Bäume wachsen Millimeter pro Tag, Gletscher kriechen wie gefrorene Flüsse, ein Berg verwittert in Millionen Jahren, Evolution arbeitet in Jahrtausenden. 

Seeanemonen bewegen sich mit 1 cm pro Stunde – wenn überhaupt.

Für uns ist das „nichts“. Für die Natur ist es alles. Wir sind zu schnell, um das Langsame zu sehen. Wir sind zu langsam, um das Schnelle des Kosmos zu fühlen. 

Das Exponentielle beginnt als Flüstern

Jeder exponentielle Prozess beginnt harmlos. Er ist ein leises Rinnsal, das erst später zum reißenden Strom wird. Es ist die Art von Wachstum, die sich tarnt wie ein Chamäleon: harmlos, unscheinbar, fast lächerlich klein wie auch ein Virus, das sich anfangs nur verdoppelt.

Die Inflation der 1920er Jahre begann nicht mit Schubkarren voller Papiergeld, sondern mit kleinen Preissteigerungen, die man „vorübergehend“ nannte.

Die Finanzkrise 2008 begann nicht mit dem Kollaps von Lehman Brothers, sondern mit winzigen Fehlanreizen im Hypothekenmarkt, die sich über Jahre summierten.

Der Zerfall der Weimarer Republik begann nicht mit der Machtergreifung, sondern mit einer schleichenden Erosion demokratischer Normen, die man lange als „politisches Rauschen“ abtat.

Der Klimawandel begann nicht mit Hitzerekorden, sondern mit Zehntelgraden, die niemand ernst nahm.

Doch das Exponentielle ist kein „bisschen“. Viel wenig ergibt ein Viel. Es ist ein Kipppunkt, ein Umschlag, ein Bruch. Und genau deshalb ist es gefährlich. Das Exponentielle ist die Mathematik der Überraschung. Es wirkt lange wie Stillstand – bis es plötzlich alles ist. 

Die Tragik des Menschen: Wir sehen nur das Spektakel, nicht die Summe

Wir sind blind für die kleinen Abweichungen, die sich addieren. Wir unterschätzen das Kriechende, weil es nicht knallt:

Ein Wald verschwindet nicht an einem Tag, sondern Baum für Baum. 
Eine Demokratie stirbt nicht in einem Putsch, sondern in tausend kleinen Normbrüchen. 
Eine Gesellschaft verroht nicht durch einen Skandal, sondern durch die Gewöhnung an das Abnorme. 
Ein Markt kippt nicht durch ein Monopol, sondern durch stille Konzentration über Jahrzehnte. 
Die Katastrophe ist nie plötzlich.
Nur unser Erwachen ist es. 

Historische Beispiele der gefährlichen Langsamkeit

Der Aufstieg totalitärer Systeme

Totalitarismus entsteht selten durch einen einzigen Akt. Er entsteht durch kleine Einschränkungen von Rechten, minimale Verbiegung von Sprache, schrittweise Normalisierung des Undenkbaren.

Die Menschen dachten dann: „Es wird schon nicht so schlimm.“ Doch das Schlimme war längst im Werden – wie auch jetzt. 

Die langsame Erosion der römischen Republik

Rom fiel nicht durch Barbarenhorden, sondern durch jahrzehntelange Machtkonzentration, schleichende Korruption, das Gewöhnen an Ausnahmezustände.

Der Untergang war ein Prozess, kein Ereignis. 

Die Industrialisierung und ihre Nebenwirkungen

Auch hier: kein Knall, sondern ein Kriechen. Erst ein bisschen Rauch, dann ein bisschen Lärm, dann ein bisschen Entfremdung. Bis die Welt sich unwiederbringlich verändert hatte. 

Die Pointe: Das Langsame ist die wahre Geschwindigkeit unserer Zeit

Wir fürchten das Rasende, doch das Rasende ist selten nachhaltig gefährlich. Das Gefährliche ist das, was sich unterhalb unserer Wahrnehmung bewegt. Wir verlieren nicht plötzlich die Natur – wir verlieren sie in kleinen Schritten. Wir verlieren nicht plötzlich die Freiheit – wir verlieren sie in winzigen Zugeständnissen. Wir verlieren nicht plötzlich die Vernunft – wir verlieren sie in der Gewöhnung an das Absurde. Die Welt geht nicht in Explosionen zugrunde, sondern in Erosionen. 

Das Gefährliche an der Langsamkeit ist nicht ihre Harmlosigkeit, sondern ihre Tarnung

Wir Menschen sind evolutionär darauf geeicht, auf das Plötzliche zu reagieren – nicht auf das Schleichende. Und genau dort, im Reich des Exponentiellen, lauern die größten Gefahren unserer Zeit. 

Ein heilsames Innehalten

Vielleicht ist die wichtigste Tugend unserer Zeit nicht Schnelligkeit, sondern Aufmerksamkeit. Nicht Reaktion, sondern Wahrnehmung. Nicht Aktionismus, sondern Bewusstsein für das Langsame. Denn die Zukunft wird nicht von schnellen Ereignissen entschieden, sondern von den schwelenden Prozessen, die wir zu lange ignorieren – wie im Hier und Jetzt.  

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 06. April 2026 bei anderweltonline.com

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Bild: Wälder und kristallklares Wasser schwimmen über trockenem Land.

Bildquelle: Aree_S / shutterstock

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Blutzucker senken? Diese Lebensmittel helfen wirklich

14. April 2026 um 05:06

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Ein erhöhter Blutzuckerspiegel kann Vorbote für eine schlimme Erkrankung sein. Wer rechtzeitig Vorsorge trifft, kann auch seinen Blutzuckerspiegel in den Griff bekommen. * Geht man nach den Zahlen für Europa, so werden jährlich mehr als 95 Milliarden Euro zur Behandlung von Typ-2 Diabetes ausgegeben, Tendenz steigend. Ging man früher davon aus, dass Diabetes 2 eigentlich [...]

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Gestern — 13. April 2026

OpenAI Supports Illinois Bill to Limit AI Companies' Liability for Mass Casualty Incidents, Financial Disasters

13. April 2026 um 17:00

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OpenAI is backing an Illinois state bill that would protect AI companies from legal responsibility when their technology contributes to severe societal harms, including mass deaths or catastrophic financial losses.

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OpenAI Boss Sam Altman's San Francisco Home Targeted in Second Attack in 3 Days

13. April 2026 um 16:03

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OpenAI CEO Sam Altman's San Francisco residence was struck by a second apparent attack early Sunday morning, just two days after a man allegedly threw a Molotov cocktail at the property, according to San Francisco police.

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Suche nach neuem Erdgas freigegeben - erste Proteste entbrannt

13. April 2026 um 14:42

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In Niedersachsen darf ein Energieunternehmen nach Erdöl und Erdgas suchen. Die Erlaubnis kommt vom zuständigen Landesamt. Derweil haben sich bereits die ersten Proteste gegen dieses Vorhaben gebildet.
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Ältere Beiträge

‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Gesund genug für die Erhöhung des Renteneintrittsalters? (4/4)

11. April 2026 um 12:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil ging es um die ‚demographische Katastrophe‘, damit ist der Anstieg des Anteils der Älteren an der Bevölkerung gemeint, und um die politischen Reaktionen und die aktuelle und zukünftige demographische Situation. In diesem vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 69 Jahre.

1835

Es geht in diesem vierten und letzten Teil um die Gesundheit der Älteren und das Renteneintrittsalter. Das Renteneintrittsalter soll mit der gestiegenen Lebenserwartung verknüpft werden, also steigen. Nun ist die Lebenserwartung, oder etwas präziser die ‚wahrscheinliche Lebensdauer‘, eben nicht die gleiche unter allen Lebensbedingungen. Das war allerdings schon vor rund 200 Jahren relativ gut bekannt. Schauen wir auf ein Fazit aus einem Buch des Jahres 1835.

In diesem Jahr publizierte J.L. Casper, ein Arzt aus Berlin und Mitglied diverser wissenschaftlicher Akademien von Paris über Berlin bis Moskau, das Buch ‚Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht.‘[2] Ihm geht es um genaueres Wissen über die Lebenserwartung und das Sterbealter und um den Einfluss verschiedener Lebens- und Arbeitsverhältnisse. Er kommt zu Schlussfolgerungen, deren Gültigkeit offensichtlich die letzten 190 Jahre überdauert hat. Etwa folgende:

Abbildung 4.1: J.L. Casper, 1835, Beginn der Seite 179

Ihr Alten seht so gesund aus und werdet auch noch so uralt!

Ja, die Lebenserwartung ist gestiegen. Wir Alten wollten einfach die Vorteile des medizinischen Fortschritts und die besseren Lebensumstände (Ernährung, Hygiene, Wohnen, Umwelt) in mehr Lebenserwartung umsetzen. Ist das ein Vergehen gegen die jüngeren Generationen?

1960 betrug das durchschnittliches Sterbealter noch 72 Jahre (Frauen) bzw. 68 Jahre (Männer).[3] Es ist sicherlich selbstverständlich, dass die statistische Lebenserwartung nicht bedeutet, dass Menschen in diesem Alter bis drei Wochen vor dem Tod etwa die Ausdauer, Kraft und die wunderbar arbeitenden Körperfunktionen 25-Jähriger haben. Lebenserwartung heißt nicht Gesundheit bis zum Tod. Eine Krankheit, eine Einschränkung gesellt sich zur anderen, und das Leben vieler alter Menschen sieht oft gesundheitlich und psychisch sehr trübselig aus – Bilder, die bei den Stellungnahmen für die Erhöhung des Renteneintrittsalters seltener vorkommen.

Und noch schneller schwindet die Gesundheit bei emotional oder/und körperlich besonders aufreibenden Berufen. Und das sind bei Weitem nicht nur die von den Befürwortern der Erhöhung des Renteneintrittsalter gern zitierten Dachdecker. Sie werden nur ständig zitiert, weil es vergleichsweise wenige sind, sodass man darüber leicht hinwegsehen und hinweggehen kann.

Für historisch Interessierte: 1890 war die Rentenversicherung eine Versicherung für Arbeiter und ’kleine Angestellte‘ (unter 2.000 Mark Jahresverdienst). Das Zugangsalter für eine Altersrente war, wer rät es: ja, 70 Jahre. Das hat kaum jemand geschafft. Die Lebenserwartung bei der Geburt für Männer betrug 40,5 Jahre, für Frauen 44 Jahre. Ungefähr ein Drittel der Gesamtbevölkerung, allerdings sehr selten die Arbeiter, schafften es bis zum 65. Lebensjahr, also 31 von 100 Männern und 38 von 100 Frauen. Der Hauptgrund für den Rentenbezug war deshalb Invalidität vor Erreichen der Altersgrenze.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Die Geschichte der Deutschen Rentenversicherung, hier

Wie wird die Lebenserwartung bestimmt?

Wie kann eigentlich ein statistisches Amt, im Fall Deutschlands das Statistische Bundesamt (auch offiziell und kurz ‚Destatis‘ genannt), im Fall der Europäischen Union das Statistische Amt der EU (Eurostat), bei der Geburt eines Kindes schätzen: Dieses Kind wird voraussichtlich 80 oder 83 oder 85 Jahre leben! Woher wollen die das wissen? Für die einzelne Person, das ist klar, geht das sowieso nicht, alle sind unterschiedlich und werden unterschiedliche Lebensbedingungen haben. Aber wieso glaubt ein solches Amt, dass es den Durchschnitt der Lebenserwartung für Neugeborene bestimmen könnte? Und wie macht es das?

Die Bestimmung der Lebenserwartung bei der Geburt erfolgt durch die Fortschreibung (Projektion) der Entwicklung der Lebensdauer der bereits Gestorbenen, die man an den sogenannten ‚Sterbetafeln‘ ablesen kann (nationale Sterbetafeln gibt es seit 1871). Mit großer Sicherheit ist bekannt, in welchem Alter die Menschen in den vergangenen ca. 150 Jahren gestorben sind. Diese Sterbetafeln zeigen, dass die Menschen immer älter werden. Dieser Trend wird auf Basis von Annahmen über die zukünftige Entwicklung fortgeschrieben, basierend vor allem auf der Entwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte. Es ist eine ‚Projektion‘, keine ‚Prognose‘.[4]

Diese Fortschreibung der Vergangenheit in die Zukunft berücksichtigt wesentliche Faktoren wie allgemeine wirtschaftliche Lage, Frieden, gesundheitliche Risiken und medizinische Versorgung, Lebensstil und Arbeitsbedingungen, Umwelteinflüsse und Hygieneentwicklung etc. Dabei geht man wie auch in den vergangenen 150 Jahren davon aus, dass derzeit fast alle Indikatoren darauf hinweisen, dass das Lebensalter ansteigt. Daraus wird dann auf die wahrscheinliche Lebenserwartung für Neugeborene geschlossen.

Unvorhersehbare Ereignisse wie starke weltweite Grippewellen führen für eine begrenzte Periode zur Senkung der Lebenserwartung, weil in kurzer Zeit viel mehr Personen eines Jahrgangs und auch Jüngere sterben (‚Übersterblichkeit‘). Das war in Deutschland bei vergangenen Grippewellen und auch der Covid-19 Epidemie der Fall (Corona).[5] Es lässt sich kaum voraussagen, ob und wie oft solche Pandemien (oder Kriege[6] und Naturkatastrophen) im Laufe eines Lebens, also praktisch in den nächsten 80 Jahren, auftreten werden. Auch bei anderen Faktoren ist die Abschätzung schwierig. So sind bekannte ‚lebensverkürzende‘ Umwelteinflüsse zurückgegangen, etwa die Schadstoff- und Staubemissionen großer Industriebetriebe, aber neue mögliche Gefährdungen für die Gesundheit sind hinzugekommen, etwa die mittlerweile in allen menschlichen Geweben nachgewiesenen Nano- und Mikroplastikpartikel.[7]

Lebenserwartung – Entwicklung

Wie sieht es aus mit der Lebenserwartung? Im Durchschnitt der Jahre 2024 lag die Lebenserwartung bei der Geburt für Frauen bei 83,4 Jahren und für Männer bei 78,9 Jahren.[8] Seit dem Jahr 2000 ist die Lebenserwartung um 2,4 Jahre bei den Frauen und um rund 3,7 Jahre bei den Männern gestiegen.[9]

Tabelle 4.1: Lebenserwartung bei der Geburt in Jahren – Vergleich 2000/2024/2050/2070

Die Lebenserwartung wird laut Destatis in Zukunft voraussichtlich langsamer ansteigen als in früheren Jahrzehnten.[10] Im Jahr 2050 soll sie bei Frauen bei 86 Jahren (2,6 Jahre mehr als 2024) und bei Männern bei 82,4 Jahren (3,5 Jahre mehr als 2024) liegen.[11] Bis zum Jahr 2070 soll die Lebenserwartung bei den Frauen um ca. 4,2 Jahre und bei den Männern um 5,7 Jahre ansteigen (im Vergleich zu 2024).

Interessant ist, dass die Prognosen der Lebenserwartung zu Beginn des Jahrtausends einen erheblich höheren Anstieg vorhersagten. Diese Prognosen waren ein wesentliches Argument, das den Beschluss zur Erhöhung des Renteneintrittsalter im Jahr 2007 beförderte (siehe die nächste Textbox ‚Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert‘).

Lebenserwartungsprognose nach unten korrigiert
In der 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung aus dem Jahr 2006 hieß es:

„In der Basisannahme ergibt sich für das Jahr 2050 für Männer eine durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt von 83,5 Jahren und für Frauen von 88,0 Jahren. Das ist ein Zuwachs von 7,6 beziehungsweise 6,5 Jahren im Vergleich zur Lebenserwartung in Deutschland 2002/2004. …
In der hohen Lebenserwartungsannahme können Männer bei Geburt im Jahr 2050 eine durchschnittliche Lebenserwartung von 85,4 Jahren und Frauen von 89,8 Jahren erreichen. Das sind für Männer 9,5 Jahre und für Frauen 8,3 Jahre mehr als 2002/2004.“

Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt 2006: Bevölkerung Deutschlands bis 2050. 11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse, S.41/42

Im Dezember 2025 hat das Statistische Bundesamt die 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung publiziert (siehe auch die vorhergehende Tabelle 4.1) und diese Berechnungen kommen zu Lebenserwartungen von ca. ein bis zwei Jahren unterhalb der Basisannahme von 2006 und von rund drei bis vier Jahren weniger als in der damaligen Annahme eines hohen Anstiegs der Lebenserwartung.

Aus der Lebenserwartung – in Verbindung mit dem realen Renteneintrittsalter – ergibt sich dann auch die durchschnittliche Dauer des Rentenbezugs. Aktuell (2024) beziehen Männer 18,9 Jahre Rente und Frauen 22,1 Jahre, d.h., etwa von der Mitte des sechsten Lebensjahrzehnts bis Anfang oder Mitte des achten Lebensjahrzehnts.[12] (Durchschnittszahlen für Altersrenten, ohne Erwerbsunfähigkeitsrenten).

Fernere Lebenserwartung ab 65 oder 67

Von besonderem Interesse für die Rente ist die sogenannte ‚Fernere Lebenserwartung‘. Das ist nicht die Lebenserwartung bei der Geburt, sondern im fortgeschrittenen Alter, ob im Alter von 10, 20 oder 40 Jahren. Für das Thema Rente sind besonders die Lebenserwartungen im Alter 65, 67, 69 und 70 von Interesse.

Zur Verdeutlichung: Wer im Jahr 1925 geboren wurde (männlich), hatte eine Lebenserwartung von 60 Jahren. Aufgrund der verhältnismäßig hohen Säuglings- und Kindersterblichkeit starben viele unter Zehnjährige in diesen ersten Lebensjahren. Kinder, die das zehnte Lebensjahr erreichten, hatten schon eine um sieben Jahre höhere Lebenserwartung, eben 67 Jahre. Die Säuglingssterblichkeit ist mittlerweile fast auf null gesunken. Das war der Hauptgrund für den steilen Anstieg der Lebenserwartung bis in die 50er-Jahre hinein.

Je mehr Jahre man also ohne Krankheit oder Unfall erreicht, desto mehr ‚Sterberisiken‘ hat man überstanden und desto höher sind die Chancen, älter zu werden als bei der Geburt errechnet. So ergibt sich, dass die fernere Lebenserwartung generell höher ist als die Lebenserwartung bei der Geburt.

Die folgende Tabelle 4.2 zeigt den Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und ‚Fernerer Lebenserwartung‘ am Beispiel des Jahrgangs 1958.

Tabelle 4.2: Fernere Lebenserwartung (LE) mit 65 und 67 in Jahren[13] [14]

Männer, die 1958 geboren wurden, hatten eine Lebenserwartung von 73,6 Jahren. Im Jahr 2023 mit 65 Jahren betrug die fernere Lebenserwartung noch 18 Jahre, also das wahrscheinliche Sterbealter war bereits auf 83,2 gestiegen und damit 9,6 Jahre höher als bei der Geburt. Frauen hatten eine erheblich höhere Lebenserwartung, im Geburtsjahr 1958 waren dies 80 Jahre. Die ‚Fernere Lebenserwartung’ mit 65 beträgt rund 21,5 Jahre, das geschätzte Sterbealter somit 86,5 Jahre. Der Unterschied zwischen Lebenserwartung bei Geburt und mit 65 beträgt betragt somit etwa 6,5 Jahre (von 80,05 auf 86,52).

Wie viele erreichen denn das Alter 65 / 67 / 69 / 70?

Nun kann man leicht denken, dass eine Lebenserwartung von ca. 80 Jahren bei der Geburt doch ‚ausreichen‘ sollte, dass die allermeisten das Rentenalter von 65 oder 67 erreichen. Das ist aber ein Trugschluss: Ein nicht unbeträchtlicher Teil verstirbt vor dem Erreichen des Rentenalters, einige in der Mitte des Lebens, aber ein nicht unbedeutender Teil auch kurz vor Erreichen des Rentenalters, also zwischen 60 und 65/67.[15]

Schaut man im Jahr 2023 (letztes verfügbares Jahr) auf den Geburtsjahrgang 1954, so erreichten 86,2 Prozent der Frauen das Alter 65, 84,7 Prozent erreichten das Alter 67 und 83 Prozent das Alter 69, knapp 82 Prozent das Alter 70. Bei den Männern sieht es deutlich schlechter aus, 65 Jahre wurden nur von 76,9 Prozent, 67 Jahre nur 74,4 Prozent, 69 Jahre erreichten 71,5 Prozent und knapp 70 Prozent erreichten das Alter 70.

Tabelle 4.3: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die das vollendete 65./ 67./ 69./ 70. Lebensjahr erreicht haben/erreichen werden[16]

Umgekehrt heißt das auch: das Renteneintrittsalter von 65 erreichen 14 Prozent der Frauen und 24 Prozent der Männer nicht. Das Renteneintrittsalter 67 Jahre erreichen 15 Prozent der Frauen und mehr als 25 Prozent der Männer nicht. Mit 69 wären bereits 17 Prozent der Frauen und rund 28,5 Prozent der Männer gestorben. Wäre das Renteneintrittsalter 70, wären bereits 18 Prozent der Frauen und rund 30 Prozent der Männer gestorben.[17]

Tabelle 4.4 zeigt, dass etwa 10,6 Prozent der Frauen und 17,5 Prozent der Männer das 60. Lebensjahr nicht erreichen. Zwischen dem 60. und dem 69. Lebensjahr sterben dann weitere 5,5 Prozent der Frauen und weitere elf Prozent der Männer. Würde man – wie etwa vom Sachverständigenrat vorgeschlagen[18] – das Renteneintrittsalter schrittweise auf 69 Jahre erhöhen, würden auf Basis der Sterbewahrscheinlichkeiten des Jahres 1954 etwa 28,5 Prozent der Männer und 16,1 Prozent der Frauen dieses Alter nicht erreichen, also niemals eine einzige reguläre Altersrente beziehen.

Tabelle 4.4: Anteil von 100.000 im Jahr 1954 Geborenen, die NICHT das 65./ 67./ 69. Lebensjahr erreicht haben[19]

Es ist also bei Weitem nicht so, dass eine Lebenserwartung von mehr als 80 Jahren bedeutet, dass 15 bis 20 Jahre Rente sicher sind.[20]

Das ‚Einsparungspotenzial’ ist zynischerweise am höchsten, wenn das Sterbealter zwischen 60 und 67 liegt, also nach langer Erwerbstätigkeit und vielen Beitragszahlungen kurz vor Rentenbeginn.

Ein höheres Renteneintrittsalter hat auch andere wesentliche Einsparungseffekte. So könnte im Rahmen der Erhöhung des Renteneintrittsalters beschlossen werden, dass die Durchschnittsrente nicht mehr nach 45 Beitragsjahren erreicht wird, sondern nach 47 Jahren. Das wird noch schwieriger zu erreichen sein als 45, weil in den allermeisten Fällen die Versicherten Unterbrechungen/Verringerungen der Beitragszahlungen durch Arbeitslosigkeit, Krankheit, längere Ausbildung oder Erwerbsjahre mit geringem Einkommen aufweisen.

Der Bundesrechnungshof und die CDU/CSU haben 2025 die Erhöhung der Beitragsjahre auf 47 Jahre vorgeschlagen:

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hat die CDU/CSU in der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Definition der Standardrente an die laufende Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze perspektivisch auf 47 Beitragsjahre bis zum Jahr 2031 anzupassen.“[21]

Durchschnitt – oder was ist wichtig?

Bisher ging es immer um ‚Die Rentner und ‚Die Alten‘. Ja, es gibt bei den allermeisten Älteren gesundheitliche Entwicklungen, die ganz generell mit dem Alter einhergehen, z.B. die alterstypischen Verschlechterungen der Sinne (Hören, Sehen). Besonders interessant wird die Frage nach Lebenserwartung und Renteneintrittsalter aber dann, wenn man Gruppen nach bestimmten Merkmalen unterscheidet, z.B. Einkommensunterschiede.

In der Wissenschaft und auch von den vielen bisher einberufenen Sachverständigen- und Rentenkommissionen wird nicht bezweifelt, dass die soziale und finanzielle Lebenssituation die Gesundheit beeinflusst und damit zu unterschiedlichen Lebenserwartungen führt.

Kurz gesagt entspricht das Ergebnis aller dieser Studien etwa dem Ergebnis von Casper im Jahr 1835: Wer arm ist, ist kränker und stirbt früher.

Zwei in diesem Zusammenhang oft zitiert Studien stammen von Brussig und Schulz mit dem Titel ‚Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung‘[22], sowie von Lampert, Hoebel und Kroll mit dem Titel: ‚Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends‘.[23]

Sie vergleichen die Lebenserwartung je nach Einkommensgruppen aufgeteilt in fünf Gruppen (unter 60 Prozent des Durchschnitts, 60 bis 80 Prozent des Durchschnitts, 80 bis 100 Prozent des Durchschnitts, 100 bis 150 Prozent und mehr als 150 Prozent). Wie die Abbildung 4.2 von Brussig und Schulz zeigt, steigt die Lebenserwartung stetig von der untersten zur obersten Einkommensgruppe.

Abbildung 4.2: Fernere Lebenserwartung und Einkommenssituation (Brussig/Schulz)

Lampert, Hoebel und Kroll fassen diese Ergebnisse wir folgt zusammen:

Bei Frauen beträgt die Spannweite zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe 3,7 Jahre, bei Männern 6,6 Jahre. Die Ergebnisse der Trendanalysen sprechen dafür, dass die sozialen Unterschiede in der Lebenserwartung über die letzten 25 Jahre relativ stabil geblieben sind.“[24]

Das Fazit dieser und noch vieler andere Studien ist eindeutig: Die Lebenserwartung wird stark von der Einkommenssituation beeinflusst. Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters würde den unteren Einkommensgruppen also am meisten ‚wehtun‘.

Die gewandelte Politik gegenüber Älteren – nicht mehr frühzeitig aussortiert, sondern endlos arbeitsfähig

Bis etwa zur Jahrtausendwende herrschte zur Frage ‚Alter und Arbeit‘ die sogenannte ‚Defizitannahme‘. Kurz gesagt: Im Alter nehmen alle wichtigen Vorbedingungen für gute oder auch nur ausreichende Arbeitsleistung ab.

Angesichts hoher Arbeitslosigkeit in dieser Zeit drehten sich politische Debatten darum, wie es gelingen könnte, dass die Älteren – doch bitte – früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden und den Jungen nicht die Arbeitsplätze wegnehmen. Frühverrentungsprogramme waren das Instrument, möglichst viele Ältere möglichst schnell aus dem Erwerbsleben in die Rente zu schicken. 1984 wurde mit dem Vorruhestandsgesetz diese Frühverrentung sogar staatlich gefördert.[25] Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt dazu:

Vorruhestandsregelungen

Der Vorruhestand ist eine Überbrückungszeit bis zum Beginn der individuellen Alterssicherung. Er dient als Instrument zum Personalabbau. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden zur Auflösung der Arbeitsverträge veranlasst. Den Beschäftigten wird dabei im Rahmen eines Sozialplans ein bestimmtes Nettoeinkommen im Vorruhestand (in der Regel 65 Prozent des bisherigen Einkommens) garantiert. Zwar lief die staatliche Förderung durch das 1984 beschlossene Vorruhestandsgesetz bereits 1988 aus. Aber dennoch wurden beim Stellenabbau in Ostdeutschland Anfang der 1990er Jahre die Vorruhestandsregelungen, die Gewerkschaften und Arbeitgeber aushandelten (in der Regel mit 65 Prozent des Nettoeinkommens), zu einem bewährten Instrument des sozialverträglichen Stellenabbaus.“[26]

Damit war oft auch eine Abwertung der Älteren in vielen Betrieben verbunden. In dieser Zeit verabschiedete die Internationale Arbeitsorganisation ILO den Entwurf einer internationalen Vereinbarung, die überwiegend den Schutz älterer Beschäftigter vor Altersdiskriminierung zum Ziel hatte. Verschiedene Staaten erließen Gesetze gegen diese Diskriminierung der Älteren im Arbeitsleben, darunter die USA schon im Jahr 1967 für alle Arbeitnehmer, die älter als 40 Jahre waren.[27] Noch heute gibt es viele Unternehmen, in denen das Überschreiten eines bestimmten Alters ein Beschäftigungshindernis ist. Informationstechnik gilt als eine solche Branche, viele handwerkliche Berufe mit körperlicher Schwerarbeit, aber auch die Gastronomie. Hier soll laut einer Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bereits 35 das Alter sein, in dem man entweder Manager ist oder besser gehen sollte.[28]

Die Situation hat sich vollständig umgedreht. ‚Populärpolitisch‘ ausgedrückt, war die Botschaft an die Älteren damals:

1985: Macht endlich die Arbeitsplätze für die Jungen frei, wir geben euch noch Geld dazu!

Heute lautet die Devise:

2025: Arbeitet, solange ihr müsst, also bis zum regulären Rentenbeginn. Wenn nicht, kürzen wir die Rente!

Will man heutzutage vor dem regulären Renteneintrittsalter von aktuell nahezu 67 Jahren in Rente gehen, werden von der Rente Abschläge abzogen. Pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden je nach Jahrgang zwischen 0,3 Prozent Abschlag fällig, also pro Jahr 3,6 Prozent. Dieser Abschlag gilt für die gesamte Rentenzeit (Ausnahmen hier nicht berücksichtigt). Wer aus dem Jahrgang 1964 statt mit 67 mit 63, also nicht im Jahr 2031, sondern 2027 in Rente gehen möchte, muss 14,4 Prozent Abschlag in Kauf nehmen.

Eine wesentliche Frage in dieser Debatte ist: Geht ein höheres Renteneintrittsalter gesundheitlich überhaupt?

Die Arbeitsfähigkeit – eingeschränkt, ja oder nein?

Es gibt – bekanntermaßen[29] – im Alter typische physiologische, psychische und neurologische Veränderungen. Am wichtigsten sind die folgenden altersbedingten physiologischen Entwicklungen:[30]

  • die Veränderungen der Sinnesfähigkeiten wie Sehen und Hören.
    Relevant für alle Arbeitstätigkeiten;
  • der Rückgang der Muskelkraft, der Geschicklichkeit und Flexibilität. Wichtig für alle Arten von manueller Arbeit;
  • der Rückgang der Vitalkapazität und der Sauerstoffaufnahme. Erforderlich für alle körperlich anstrengenden Arbeiten;
  • der Rückgang der Nervenleitgeschwindigkeit. Relevant, wenn schnelle Reaktionen entscheidend sind, z.B. im Transport- und Verkehrsbereich;
  • der altersbedingte Anstieg des sogenannten ‚essentiellen Tremors‘, vereinfacht des Zitterns der Hände, laut AOK ca. 4,5 Prozent aller über 65-Jährigen [31];
  • eine weniger effektive Thermoregulation und eine Verringerung der Nierenfunktionen, was zu einem höheren Risiko der Dehydrierung führt. Wichtig bei Belastungen durch hohe Temperaturen und bei Arbeiten im Freien in warmem Klima;
  • ein weniger widerstandsfähiges Immunsystem. Erhöht das Risiko in Berufen, in denen man biologischen ‚Agenzien‘ ausgesetzt ist;
  • eine Abnahme des Gleichgewichts und der Mobilität. Erhöht das Unfallrisiko.
  • eine geringere Knochendichte. Das führt zu einer höheren Anfälligkeit für Knochenbrüche. Wichtig für alle Arbeiten mit erhöhtem Unfallrisiko.

Die altersbedingten Veränderungen der psychischen „Fähigkeiten“ und die Entwicklung der psychischen Gesundheit weisen ebenfalls einige typische Merkmale auf, jedoch keineswegs einen allgemeinen Rückgang im Alter. Mit zunehmendem Alter passiert vereinfacht ausgedrückt folgendes:

  • die sogenannte ‚fluide Intelligenz‘ nimmt ab, was zu einer langsameren Informationsaufnahme, einer geringeren selektiven Konzentration und einer längeren Anpassungszeit an neue Aufgaben führt.[32]
  • die ‚kristalline Intelligenz‘ nimmt zu, d.h. Allgemeinwissen, Verständnis der Gesamtsituation, verbaler Ausdruck und Wortschatz.[33] Weiterhin: Bei emotionalen Herausforderungen am Arbeitsplatz kann Alter von Vorteil sein.[34]

Man sieht die Folgen der altersbedingt abnehmenden Gesundheit auch deutlich an der Erwerbsquote, die ab dem 60. Lebensjahr drastisch sinkt. So sind im Jahr 2024 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren 90,4 Prozent aller Männer und 84,6 Prozent aller Frauen in Deutschland erwerbstätig. Zwischen 60 und 64 sind es noch 70,5 Prozent bzw. 62,9 Prozent. Dafür sind mehrere Gründe ausschlaggebend: Im Wesentlichen sind dies Krankheit, Arbeitslosigkeit oder vorzeitiger Rentenbeginn bzw. eine Kombination dieser drei Gründe.

Tabelle 4.4.: Erwerbsquoten (BMAS/BAuA)[35]

Die Statistik der Krankheitstage zeigt ein ähnliches Bild. Nimmt man als Basis 100 Versicherte zwischen 60 und 65, so sind diese pro Jahr 196-mal krank (also jeder ca. zweimal), die Krankheitsdauer pro Fall beträgt 20 Tage.

Abbildung 4.3.: Arbeitsunfähigkeitstage nach Altersgruppen (BMAS/BAuA) [36]

Verglichen mit den Jüngeren sind die Krankheiten offensichtlich ernster geworden bzw. die Behandlung und Heilung dauert länger. In der Summe sind das 3.920 Krankheitstage für 60 bis 65-jährige auf 100 Versicherte, also 39 Tage pro Beschäftigen pro Jahr. Dagegen sind – wieder berechnet auf der Basis von 100 Versicherten – die 40- bis 45-Jährigen 2.180 Tage krank, also 21,8 Tage pro Person und Jahr. Die noch jüngeren Altersgruppen sind erheblich häufiger krank, aber jeder Krankheitsfall ist kürzer bzw. schneller ‚beendet‘.

Das Fazit dieser Statistiken und Studien ist, dass mit der Alterung die Leistungsfähigkeit wesentlicher Körperfunktionen gegenüber der Jugendzeit abnimmt, dass Krankheiten zunehmen und die Gesundheit nachlässt – und dies auch noch statistisch ungleich verteilt ist. Das wird alles auch nicht ernsthaft bestritten – obwohl die Bilder der gesunden Rentnerehepaare an sonnigen Stränden doch etwas anderes suggerieren (sollen).

Aber: Ein Argument der Befürworter eines höhen Renteneintrittsalters bleibt, nämlich dass es trotz der unterschiedlichen gesundheitlichen Situation und der generellen Verringerung körperlicher Leistungsfähigkeit selbstverständlich auch gesunde Ältere gibt – Ältere, die zumindest so gesund sind, dass sie viele Arbeiten, die heute Jüngere ausführen, ebenso ausführen könnten.[37]

Ein prominentes Beispiel stammt von Axel Börsch-Supan, Mitglied der Rentenkommission ‚Vorschläge für eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) und bekannt durch viele Stellungnahmen und Expertisen zur deutschen Rentenpolitik. Er hat zwei Studien zur Arbeitsproduktivität Älterer in einem großen Automobilwerk und einer internationalen Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Das Ergebnis fasst er so zusammen:

Das Klischee einer bis ins dritte Lebensjahrzehnt ansteigenden und danach stetig abfallenden Arbeitsproduktivität lässt sich also weder in einem typischen Betrieb des verarbeitenden Gewerbes noch in einem typischen Betrieb des Dienstleistungssektors bestätigen. Betont werden muss dabei, dass es sich hier nicht um Spitzenleistungen, sondern Durchschnittsleistungen bei stark standarisierten Tätigkeiten handelt, die repräsentativ für einen Großteil der Arbeitnehmerschaft sind.‘[38]

Er weist darauf hin, dass diese Beobachtungen auf Basis seiner Studien nur bis zum Alter 60 gültig sind. Der Hauptmaßstab für die Messung der Arbeitsproduktivität in diesen Studien war die Anzahl und Schwere von Fehlern.[39] Aufgrund der Erfahrung und der stabilen oder sogar zunehmenden ‚kristallinen Intelligenz‘ ist die Erkennung und Beseitigung von Fehlern eine bekannte Stärke Älterer.

In der Versicherungsgesellschaft – also Büroarbeit – diagnostiziert er altersbedingt abnehmende Leistungen der Älteren bei eher einfachen standardisierten Tätigkeiten; und entgegengesetzt sogar zunehmende Produktivität der Älteren bei schwierigen Aufgabenstellungen.

Im wegweisenden, immer wieder zitierten Aufsatz der Psychologen Ruth Kanfer und Phillip Ackermann ,Altern, Entwicklung im Erwachsenenalter und Arbeitsmotivation) (‚Aging, adult development and work motivation‘) wird das so erklärt:[40]

Da die kristalline Intelligenz mit zunehmendem Alter zunimmt, kann man erwarten, dass Personen, die Tätigkeiten ausüben, die ein hohes Maß an Wissen und/oder Erfahrung erfordern, ihre Leistung ohne erhöhten Aufwand aufrechterhalten können.“

Anders gesagt: Wenn Fähigkeiten gefragt sind, die breites und spezialisiertes Wissen und große Erfahrung erfordern, sind ältere Arbeitnehmer zumindest ebenbürtig, wenn nicht überlegen. Aber: Wie viele solcher Tätigkeiten stehen denn auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? Und wie viele, die eher im Alter abnehmende Fähigkeiten wie Körperkraft und Reaktionsfähigkeit sowie gutes Sehen und Hören erfordern? Auch hier ist sehr wahrscheinlich das Einkommen ein guter Indikator: Je höher das Einkommen, desto eher sind spezielles Wissen und langjährige Erfahrung bei der Arbeit gefragt.

Die Arbeitsbedingungen sind immer besser geworden – Fragezeichen?

Grundsätzlich: Die Arbeitsbedingungen aller Erwerbstätigen sind so vielfältig, dass es für alle pauschalen Aussagen immer Gegenbeispiele geben wird. Dennoch lassen sich einige wichtige Trends beschreiben.

Generell gilt die Ansicht: Es ist fast alles besser geworden in der Arbeitswelt, weniger Unfälle, besseres Betriebsklima, mehr Bewusstsein für krankmachende Faktoren, Verschlechterungen sind eher Ausnahmen. Eine wesentliche Grundlage dieser Ansicht ist die (extrem) weit verbreitete Aufteilung der Wirtschaft in die drei Sektoren Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistung. Da gemäß diesem Konzept mittlerweile mehr als 75 Prozent der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor arbeiten, folgt als nächste Schlussfolgerung: Landwirtschaft und Industrie sind belastend und gesundheits’unverträglich‘, Dienstleistung ist im Wesentlichen Bürotätigkeit, und Büroarbeit ist wiederum normalerweise eine Tätigkeit mit geringer Belastung und wenigen Gesundheitsbeeinträchtigungen.

Zu dieser Auffassung gibt es im Wesentlichen zwei Gegenargumente.

Erstens, die statistische Einteilung ist in vielen Fällen unsinnig. Einige Beispiele:

  • Ein Buchhalter in einem Stahlwerk wird als Beschäftigter dem Sektor Industrie zugerechnet. Ein externer Handwerker, der im gleichen Stahlwerk Reparaturarbeiten durchführt, ist ein Dienstleister. Wäre der Handwerker im Werk angestellter Reparaturschlosser, wäre er ‚Industriearbeiter‘. Wäre die Buchhaltung an eine externe Firma ausgegliedert, wäre der Buchhalter ‚Dienstleister‘.
  • Wer in einem Kraftwerk oder einem Chemiewerk in der Überwachung tätig ist und praktisch den ganzen Tag vor dem Bildschirm sitzt, ist ein Industriearbeiter. Wer im Krankenhaus Patienten hebt und trägt, ist ein Dienstleister.

Das will sagen: Die Sektorbetrachtung ist für die Beurteilung der konkreten Arbeitsbelastungen und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen ungeeignet.

Das zweite Gegenargument ist noch wichtiger: Arbeitsbedingungen im Dienstleistungssektor umfassen bei Weitem nicht nur Büroarbeit, sondern sind extrem vielfältig – und oft auch nach klassischen Maßstäben der ‚Schwerarbeit‘ körperlich hochbelastend.

Einige typische Urteile über die gegenwärtige Arbeitswelt sollen im Folgenden mit Beispielen gegenläufiger Entwicklungen in Frage gestellt werden:

  • Man muss nicht mehr so viel Heben und Tragen. Genau, sagen die Lieferdienstfahrer und die Arbeiter in den großen Verteilzentren der Onlinehändler, das merken wir jeden Tag. Übrigens eine der neuen Boombranchen!
  • In der Pflege gibt es mittlerweile so viele Hilfsmittel. Ja, in der stationären Pflege (kommt auch drauf an). Und in der mobilen Pflege?
  • Die psychische Belastung wird angeblich immer größer, das sehe ich nicht so.
    Frag mal die Erwerbstätigen in der Pflege, Lehrkräfte an Schulen, auch in der Gastronomie oder Call Centern nach ‚schwierigen Kunden‘ (‚Kunden‘ steht hier für alle diejenigen, um die sich diese Berufe kümmern müssen). Gerade in den Wirtschaftszweigen Bildung, Gesundheit und soziale Arbeit sowie Handel, Verkehr, Gastgewerbe und Tourismus gab und gibt es einen starken Beschäftigungszuwachs. Das bedeutet: mehr kommunikative und emotional anspruchsvolle sowie kunden- bzw. personenorientierte Berufe (Mensch-zu-Mensch statt Mensch-zu-Maschine). Mehr Beschäftigte in diesen Berufen und die damit verbundenen psychosozialen und emotionalen Herausforderungen haben die psychischen Erkrankungen an die Spitze der Gründe für Erwerbsunfähigkeitsrenten ‚katapultiert‘.
  • Büroarbeit ist gesundheitlich unbedenklich. Es ist richtig, dass die größte Gruppe der Erwerbstätigen ‚im Büro‘ arbeitet. Aber auch im Büro hat es enorme Veränderungen gegeben. Diverse Managementsysteme zur Erfassung und Steigerung der Arbeitsleistung wurden eingeführt, der Zeitdruck hat nachweislich stark zugenommen.[41] Einschneidende organisatorische Veränderungen haben zur Absenkung von gesundheitsbewahrenden Regelungen geführt: Schlagwörter sind: Betriebsaufspaltungen, Auslagerungen, Privatisierungen, neue Vertragsformen, erzwungene Selbständigkeit.
  • Arbeitszeitregelungen sind nicht mehr so strikt, die meisten arbeiten doch von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einer Stunde Pause am Tag. Immer mehr Arbeitskräfte arbeiten in Unternehmen und Wirtschaftszweigen, in denen genau das nicht der Fall ist und die sogar aller Voraussicht nach wachsen: z.B. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Gesundheitsversorgung und Pflege, Gütertransport, Tourismus, Hotels, Gastronomie, Sicherheitsdienste, Überwachung, Reparatur und Wartung.

Auch außerhalb des Dienstleistungssektors gibt es unzählige Beispiele für vergessene, verdrängte oder ausgelagerte Belastungen:

  • Man muss sich nicht mehr so viel bücken und auf dem Boden herumkrauchen wie früher in der Landwirtschaft. Ja, sagen die osteuropäischen Saisonarbeiter in der Landwirtschaft (die im Übrigen sehr wahrscheinlich auch keine Rente aus Deutschland bekommen werden): Ihr merkt es nicht, weil ihr es nicht mehr selbst macht. Und weil ihr Lebensmittel überwiegend importiert. Überhaupt werden viele Produkte, die früher in Deutschland in eher ‚schmutzigen’ Branchen mit hohen Gesundheitsgefährdungen produziert wurden, jetzt aus anderen Ländern importiert (Landwirtschaft, Bergbau, Textilien, Werften, Recycling etc.).
  • Schädliche Stoffe und Staub bei der Arbeit sind viel besser unter Kontrolle. Ja, in der Produktion vielleicht, aber beim Einsatz auf dem Bau, bei Reparaturen und Instandhaltung, und am Ende der Kette in der – boomenden – Recyclingbranche tauchen sie wieder auf.
  • Seit 2005 bleibt der Anteil der Beschäftigten, die traditionellen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind, auf einem stabilen Niveau. Das sind Unfälle, Lärm, Vibrationen, Staub, chemische und biologische Stoffe, hohe oder niedrige Temperaturen, elektrischer Schock.[42]

In bestimmten Berufen ist die Lebenserwartung deshalb deutlich niedriger. Auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, der eine Erhöhung des Renteneintrittsalters fordert, bezweifelt das nicht:

Darüber hinaus ist die Lebenserwartung in Deutschland und auch in anderen Ländern wie den USA positiv mit dem individuellen Einkommen korreliert … Eine sehr hohe körperliche oder psychische Arbeitsbelastung während des Erwerbslebens ist sowohl für Männer als auch für Frauen mit einer geringeren ferneren Lebenserwartung korreliert…. Die empirische Evidenz zeigt, dass sich die Lebenserwartung zwischen einzelnen Berufsgruppen um bis zu fünf Jahre unterscheidet, auch unabhängig von Einkommen und sozio-ökonomischem Status.“[43]

Was heißt das alles für das Renteneintrittsalter?

Zu allen Rentenreformen der vergangenen 40 Jahre haben in der Regel sowohl Verbände (Unternehmen und Gewerkschaften), Parteien als auch Expertenkommissionen Vorschläge gemacht. Nach der kontroversen Rentendebatte von Ende 2025 (Stichwort ‚Haltelinie 48 Prozent‘) wurde wieder eine Expertenkommission eingerichtet, weil die regierenden Parteien (CDU/SPD) über die künftigen Reformschritte uneinig sind.

Mehrere vorhergehende Expertenkommissionen haben bereits die Erhöhung des Renteneintrittsalters vorgeschlagen. Der Wissenschaftliche Beirat beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie schreibt 2021:

Der Beirat betont, dass eine Anpassung des Rentenzugangsalters an die Lebenserwartung auch nach 2031 unerlässlich ist, und empfiehlt, diese 2:1 Aufteilung als explizite Regel zu verankern und ab 2031 weiterzuführen.[44]

Die ‚fünf Weisen‘[45] halten die Erhöhung des Renteneintrittsalter für den Kern einer zukünftigen Rentenreform.[46] Wörtlich heißt es: „Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

Sie favorisieren die Zwei-zu-eins-Regel, d.h., wenn sich die Lebenserwartung um drei Jahre erhöht, wird dieser Zuwachs nach der Formel 2:1 aufgeteilt: Das Renteneintrittsalter steigt um zwei Jahre, die Rentenbezugszeit um ein Jahr. Also spätestens, wenn die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist, soll das Renteneintrittsalter bei 69 Jahren liegen. Die Annahme ist, dass sich ab 2031 die Lebenserwartung alle zehn Jahre um 8,4 Monate erhöht. So dauert es vermutlich bis ins Jahr 2076 (45 Jahre ab 2031), bis die Lebenserwartung um drei Jahre gestiegen ist. Das heißt, die im Jahr 2007 Geborenen gehen ca. 2076 mit 69 Jahren in Rente.[47] In der Zwischenzeit werden die Renteneintrittsalter in gewissen Abständen um einen Monat erhöht. Zitat: Gemäß 2:1-Regel sollte das gesetzliche Renteneintrittsalter dementsprechend ab dem Jahr 2031 alle 10 Jahre um knapp 6 Monate steigen (Werding, 2023)‘[48]

Was ist daran auszusetzen?

Erstens: Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung und der Fixierung auf die Lebenserwartung die in Zukunft zu erwartenden Rentenhöhen. Waren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Arbeitsmarkt zwischen 1990 und 2025 wirklich so gut, dass viele Erwerbstätige das Ziel 45 oder evtl. 47 Beitragsjahre mit dem Durchschnittseinkommen erreicht haben bzw. erreichen werden?[49]

Es gab eine relativ hohe Arbeitslosigkeit bis ca. 2006, die Entwicklung eines großen Niedriglohnsektors ab 2000 und die niedrigeren Löhne in den Neuen Ländern. Bisher ist das nicht leicht zu berechnen, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass die Renten im Schnitt niedriger ausfallen werden. Simone Scherger und Gert Wagner schreiben skeptisch:

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen (und im Zusammenspiel mit der größeren Verbreitung von Niedriglöhnen in Ostdeutschland) zeichnen sich insbesondere für ostdeutsche Männer der Babyboomer (Altersjahrgänge 1956 bis 1965) im nächsten Jahrzehnt geringere Rentenanwartschaften ab als bei vorherigen Geburtskohorten … Bei Betrachtung der Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung bis zum 40. Lebensjahr unter Einschluss noch jüngerer Geburtskohorten (bis 1972 – 1976) ergeben sich für die jüngsten Geburtskohorten sowohl im Westen als auch im Osten Rückgänge, die bei westdeutschen Frauen jedoch nur sehr gering, bei ostdeutschen Frauen und vor allem Männern aber viel deutlicher ausfallen.“[50]

Die Höhe der Renten hängt von den erreichten Entgeltpunkten ab. Zur Erinnerung: Für einen Entgeltpunkt muss in jedem dieser Jahre ein Bruttojahreseinkommen von 50.493 Euro erzielt werden (dieser Betrag gilt für 2025). Damit erreicht man nach 45 Jahren eine Rente von 1.800 Euro vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und vor Steuern, und nach diesen Abzügen von etwas über 1.500 Euro. Ein höheres Renteneintrittsalter bedeutet auch, wer vorzeitig in Rente gehen will oder muss, wird noch viel höhere Abschläge hinnehmen müssen.

Zweitens muss man berücksichtigen, dass selbst wenn man weiteren medizinischen Fortschritt berücksichtigt, zwischen 15 bis 25 Prozent eines Altersjahrgangs gestorben sein werden, bevor sie das Renteneintrittsalter von 69 überhaupt erreicht haben. Der Anteil der Gestorbenen läge bei einer sofortigen Erhöhung des Renteneintrittsalters im Jahr 2026 auf 69 Jahre bei rund 22 Prozent eines Altersjahrgangs.

Drittens: Angesichts der unterschiedlichen gesundheitlichen Lage ist ein höheres Rentenalter am ehesten für die höheren Einkommensgruppen in ‚guten‘ Berufen machbar. Ein höheres Renteneintrittsalter wird für diejenigen am ehesten zu bewältigen sein, die keine übermäßigen psychischen oder körperlichen Belastungen und im Grunde eine gute Arbeit hatten. Das heißt: ein überdurchschnittliches Einkommen während des Arbeitslebens, auch im Alter, basierend auf einer guten Ausbildung, viel Erfahrung und Spezialwissen.

Ein höheres Renteneintrittsalter würde für noch mehr in ‚nicht so guten Berufen‘ das Aus für die Chance auf eine reguläre Altersrente bedeuten. Ihnen bleibt als ‚letzte Haltelinie‘ überwiegend die Erwerbsunfähigkeitsrente. Dazu noch einmal die Meinung von Thomas Ebert:

Der Schlüssel für jede Erhöhung der Altersgrenze liegt also in der flankierenden umfassenden Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten. Unter der Voraussetzung einer vollwertigen und lückenlosen Sicherung bei Erwerbsminderung – aber auch nur unter dieser Bedingung – ist es vertretbar, die Altersgrenze in dem Umfang zu erhöhen, in dem die Lebenserwartung älterer Menschen steigt.[51]

Insgesamt wäre die Erhöhung des Renteneintrittsalters eine Einsparung auf Kosten und Lebenszeit aller, aber zuallererst auf Kosten der unteren Einkommensgruppen. Für die eher Gutverdienenden ist die Fortführung der Erwerbstätigkeit bis 69 eine Option, die in vielen Fällen gesundheitlich machbar ist.

Es ist allerdings zu bedenken, dass die Rentenversicherung nicht Ungleichheiten ausgleichen kann, die während des Erwerbslebens in anderen Politikfeldern nicht ausgeglichen bzw. erzeugt wurden. So schreiben Simone Scherger und Gert Wagner schon 2020 im Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘:

Nicht zuletzt der politische Streit um die Grundrente macht deutlich, dass die nachträgliche ‚Korrektur‘ von Ungleichheiten und Nachteilen in Erwerbsverläufen in der Rentenversicherung an ihre Grenzen stößt. Vielmehr muss hier eine nachhaltige, allzu große Ungleichheiten bekämpfende Bildungs-, Arbeitsmarkt-, Betriebs-, Gesundheits-, Familien- und Migrationspolitik ansetzen. Maßnahmen in diesen Politikbereichen können nicht nur dazu beitragen, durchgängigere Erwerbsverläufe zu unterstützen und individuelle Renteneinkommen zu verbessern, sondern auch die Finanzierungsbasis der kollektiven Alterssicherungssysteme stärken.[52]

Dem ist wenig hinzuzufügen. Angesichts der gestiegenen Mieten und Immobilienpreise müsste man heute sicher noch die Wohnungsbaupolitik ergänzen.

Wie immer: Viele weitere Vorschläge für eine bessere Rentenpolitik in ‚Rentenzukunft‘!

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Casper, J.L., 1835: Die wahrscheinliche Lebensdauer des Menschen in den verschiedenen bürgerlichen und geselligen Verhältnissen, nach ihren Bedingungen und Hemmnissen untersucht. Berlin hier

[«3] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle – Durchschnittliche weitere Lebenserwartung nach Altersstufen hier

[«4] In den statistischen Fachveröffentlichungen wird immer wieder betont, dass es sich bei der Schätzung der Lebenserwartung nicht um eine Voraussage handelt, sondern um eine Projektion aus der Vergangenheit. Das heißt, eine Annahme über die Einwicklung in die Zukunft auf Basis der Daten aus der Vergangenheit. Um ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung zu nehmen: Wenn alle Autos eines bestimmten Modells nach einer Laufzeit zwischen 250.000 km und 300.000 km verschrottet werden, kann man das für die Zukunft auch annehmen. Aber niemand kann genau wissen, was die Ingenieure an möglichen Verbesserungen erfinden und in aktualisierte Modelle einbauen. Weil es aber in der Vergangenheit immer wieder Verbesserungen gab, die die Laufzeit erhöht haben, nimmt man das auch für die Zukunft an. So kann auch ein statisches Amt keine medizinischen Durchbrüche, etwa in der Krebsbehandlung, voraussagen; ebenso keine Naturkatastrophen, Kriege, gesundheitsschädlichen Umwelteinflüsse oder Pandemien.

Immer wieder zitiert wird hier der Satz des amerikanischen Statistikers Keyfitz aus dem Jahre 1972 “… a demographer makes a projection, and his reader uses it as a forecast” (‚Ein Demograf macht eine Projektion, und der Leser benutzt es als Vorhersage‘) Keyfitz, N.: On Future Population. In: Journal of the American Statistical Association. 1972, Ausgabe 338, S. 347.

Die Quintessenz ist, dass solche Abschätzungen der Lebenserwartung bis 2050 oder 2070 ständig aktualisiert und korrigiert wurden, also der realen Entwicklung angepasst werden mussten. So ist in den letzten zwei Jahrzehnten der Anstieg der Lebenserwartung erheblich geringer ausgefallen als vor der Jahrtausendwende erwartet.

[«5] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 266 vom 22. Juli 2025: Lebenserwartung bei Geburt erreichte 2024 wieder Vor-Corona-Niveau, hier

[«6] Destatis berücksichtigt bei der Ermittlung der Lebenserwartung nur die zivilen Kriegsopfer. Wörtlich: „Dabei ist zu beachten, dass in dieser Rechnung während der Kriegsjahre nur die zivile Kriegssterblichkeit einbezogen wurde.“ Destatis: Sterbefälle und Lebenserwartung. Lebenserwartung einzelner Geburtsjahrgänge (Kohortensterbetafeln), hier

[«7] Janzik, R. u.a. 2025: Mikroplastik: Evidenzlage zu gesundheitlichen Auswirkungen und öffentlicher Wahrnehmung, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 122, Heft 20, 3. Oktober 2025, hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«9] Daten zur Lebenserwartung 2000, 2024, 2050 und 2070 (für 2050 und 2070: Mittlere Variante). Quelle: Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Grafik 10, Mittlere Variante L2, hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Sterbefälle und Lebenserwartung. Entwicklung der Lebenserwartung in Deutschland seit 1871/1881, hier

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Annahmen und Ergebnisse – Lebenserwartung, Mittlere Variante L2, Grafik 10, hier

[«12] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, DRV-Schriften Band 22, hier, S. 147 -Zitiert als: DRV Zeitreihen 2025

[«13] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«14] ebenda

[«15] Es ist selbstverständlich, dass durchschnittliche Lebenserwartung eben auch bedeutet, dass Personen vor und nach diesem Datum sterben.

[«16] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier, (Überlebende mit 70 Jahren von Destatis geschätzt)

[«17] Auf die Gesamtbevölkerung eines Altersjahrgangs bezogen, also alle Erwerbstätigen, Selbstständigen, Beamten, niemals Erwerbstätigen etc.

[«18] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.348. Wörtlich heißt es dort:Kern einer Reform innerhalb der GRV sollten eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die fernere Lebenserwartung und eine ergänzende Kapitaldeckung sein.“

[«19] Destatis, Statistischer Bericht: Kohortensterbetafeln für Deutschland, 1923-2023, EVAS-Nr. 12621, Tabellen 12621-10 (weiblich, Variante 1, niedrig), Tabelle 12621-09 (männlich, Variante 1, niedrig) hier

[«20] Es sollte klar sein, dass es außer diesen frühzeitig Gestorbenen auch entsprechende Anteile eines Altersjahrgangs gibt, die die Lebenserwartung erreichen, der bei der Geburt berechnet wurde, und auch entsprechende Anteile, die die fernere Lebenserwartung erreichen und darüber hinaus.

[«21] Bundesrechnungshof 2025: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S.21 hier

[«22] Brussig, M., Schulz S.E., 2019: Soziale Unterschiede im Mortalitätsrisiko: Das frühere Arbeitsleben beeinflusst die fernere Lebenserwartung, IAQ-Report 6/2019, Universität Duisburg-Essen, Fakultät für Gesellschaftswissenschaften, Institut Arbeit und Qualifikation, Duisburg.

[«23] Lampert, T., Hoebel, J., Kroll, L.-E., 2019: Soziale Unterschiede in der Mortalität und Lebenserwartung in Deutschland – Aktuelle Situation und Trends, in. Journal of Health Monitoring · 2019 4(1), hier

[«24] Ebenda, S. 3

[«25] Gesetz zur Förderung von Vorruhestandsleistungen (Vorruhestandsgesetz – VRG) vom 13.04.1984 gesetze-im-internet.de/vrg/VRG.pdf

[«26] Bundeszentrale für Politische Bildung, Glossar der Transformation: Vorruhestandsregelungen hier

[«27] United States Equal Employment Opportunity Commission, 2021: The Age Discrimination in Employment Act of 1967, hier
International Arbeitsorganisation (ILO),1980): R162 – Older Workers Recommendation, 1980. hier

[«28] Guhlemann, K., Best, C., 2021: Vom Sternerestaurant in die Kantine? Möglichkeiten und Grenzen für ein berufliches Altern im Gastgewerbe. In: Richter, G.: Arbeit und Altern. Eine Bilanz nach 20 Jahren Forschung und Praxis. S. 77-92, hier

[«29] EU-OSHA, European Agency for Safety and Health at Work, 2016: The ageing workforce: implications for occupational safety and health. A research review. hier

[«30] Morrison, S., & Newell, K. M., 2012: Aging, Neuromuscular Decline, and the Change in Physiological and Behavioral Complexity of Upper-Limb Movement Dynamics. Journal of Aging Research.

Preston, J., Biddell, B., 2021: The physiology of ageing and how these changes affect older people. Medicine in older adults, Volume 49, Issue 1, 1 – 5, hier

Young, A., 1995: Ageing and physiological functions, in: Philos Trans R Soc Lond B Biol Sci (1997) S. 1837-1843. hier

[«31] AOK Gesundheitsmagazin: Essentieller Tremor: Wenn Hände oder Kopf unkontrollierbar zittern, hier , aufgerufen im Januar 2026

[«32] Murman, D., 2015: The Impact of Age on Cognition. Seminars in Hearing, 36(3), Seite 111-121. hier

[«33] Kanfer, R., & Ackerman, P., 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 440-458, hier

[«34] Doerwald, F., u.a. , 2016: Emotional competencies across adulthood: State of knowledge and implications for the work context. Work, Aging and Retirement, 2, S. 159-216, hier

[«35] Destatis: Erwerbstätigkeit, Erwerbsbeteiligung, 2024 hier

[«36] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund. hier, S. 61

[«37] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) zeichnete in seinem Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ (2021) ein sehr positives Bild des Gesundheitszustandes von Älteren (Kapitel VIII.1). Dieses positive Bild beruht vor allem auf zwei Studien eines Mitglieds der Kommission, Prof Börsch-Supan, zu den Arbeitsleistungen Älterer in zwei großen Betrieben. hier

[«38] Ebenda, S. 47

[«39] Börsch-Supan, A., M. Weiss, M., 2016: Productivity and age: Evidence from work teams at the assembly line,

Journal of the Economics of Ageing 7: 30-42. Dort heißt es wörtlich auf Seite 3/4: ‚We therefore use the number and severity of production errors during the assembly process as a precise and well-observed measure of productivity.‘ (Übersetzung: ‚Wir verwenden daher die Anzahl und Schwere der Produktionsfehler während des Montageprozesses als präzises und gut erfasstes Maß für die Produktivität.‘)

[«40] Kanfer, R., & Ackerman, P. , 2004: Aging, adult development and work motivation. Academy of Management Review, 29(3), S. 449, hier, wörtlich im Original: ‚As Gc increases with age (gain), individuals engaged in jobs that demand high levels of knowledge and/or experience (high-Gc jobs) are expected to maintain their performance without increased effort.‘

[«41] Eurofound, 2009: Working conditions in the European Union: Working time and work intensity. Office for Official Publications of the European Communities,

Niazi, A., u.a.: Work intensification: A systematic review of studies from 1989 to 2022. Work, Volume 77, Issue 3, S. 769-787, hier

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019: Zeitdruck und Co – Wird Arbeiten immer intensiver und belastender?, hier

[«42] Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit, Dortmund, S. 60/61, Abbildung 16 und Abbildung 17, hier,

Lieck, L. u.a., 2023: Occupational safety and health in Europe: state and trends 2023, EU-OSHA Publications Office of the European Union, Luxembourg hier

[«43] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, Jahresgutachten 23/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, S. 317

[«44] Der Wissenschaftliche Beirats beim (ehemaligen) Bundesministerium Wirtschaft und Energie (BMWi) 2021 Gutachten ‚Vorschläge für ein Reform der gesetzlichen Rentenversicherung‘ , S. 53 Hier

[«45] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Wachstumsschwäche überwinden – In die Zukunft investieren. Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen hier

[«46] Ebenda, S. 348

[«47] Der Bundesrechnungshof hat das vorgeschlagen. Bundesrechnungshof 2025: Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, S. 8 hier

[«48] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S.315

[«49] Im Jahr 1992 wurde mit dem Rentenreformgesetz 1992 die Zahl der Versicherungsjahre, die für das Erreichen der Standardrente notwendig war, von 40 auf 45 Jahre erhöht.

Schmähl, W., 2007: Die Einführung der ‘dynamischen Rente’ 1957: Gründe, Ziele und Maßnahmen; Versuch einer Bilanz. (ZeS-Arbeitspapier, 3/2007). Bremen: Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik, S. 14, hier

[«50] Scherger, S. Wagner , G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

[«51] Ebert, Th., 2018: ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, S.237, hier,

[«52] Scherger, S. Wagner, G., 2020: Soziale Ungleichheiten in Lebensläufen, Alterseinkommen und Lebenserwartung, in: Kommission Verlässlicher Generationenvertrag, c/o Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bericht der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag‘ S. 80, hier

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San Francisco Police: Man Threw Molotov Cocktail at Sam Altman's House, Threatened to Burn Down OpenAI HQ

11. April 2026 um 13:48

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San Francisco police have arrested a 20-year-old man on charges that he threw a Molotov cocktail at the residence of AI tycoon Sam Altman. The man also allegedly threatened to burn down OpenAI headquarters before his arrest. Altman is attempting to link the attack to a scathing expose by Ronan Farrow published this week, writing, “Words have power too. There was an incendiary article about me a few days ago.”

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Das Geheimnis, Freude empfinden zu können

10. April 2026 um 18:30

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In einer Welt, in der man von überstimulierenden Impulsen und Informationen geflutet wird, ist es eine Kunst, sich wieder auf die kleinen Dinge des Lebens zu besinnen - und eine längst verloren geglaubte Freude darin zu finden.
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Corona-Impfung: Gericht stellt Verfahren gegen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung ein

10. April 2026 um 18:19

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Ein Bundeswehrsoldat, der die Einwilligung zur Corona-Impfung verweigert hatte, muss keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) stellt das Verfahren ein. Ein Disziplinarverfahren steht noch aus.
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Dem Rep. Ansari: My Call for Trump to Be Removed Is Bipartisan, Nick Fuentes Supports It

09. April 2026 um 22:07

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On Thursday’s broadcast of CNN’s “Situation Room,” Rep. Yassamin Ansari (D-AZ) by saying that “There are many Republicans who were once avid supporters of President Trump, from Tucker Carlson, to Marjorie Taylor Greene, to Candace Owens, Nick Fuentes, and many

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Ohne Staat und EU geht’s auch: Die Hanse als Beweis

09. April 2026 um 15:00

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In Zeiten, in denen unsere Politiker uns einreden, immer mehr Steuern und immer mehr Staat seien „alternativlos“ für die Lösung der von der Politik verursachten Probleme, lohnt ein Blick in die Geschichte. Denn das Endziel ist klar: ein von jeder Demokratie befreiter europäischer Superstaat. Doch der Staat ist nicht alternativlos. Die Hanse zeigte seit dem 13. Jahrhundert, wie Handel, Recht und Sicherheit ohne zentrale Gewalt funktionieren. Und zwar über Jahrhunderte hinweg besser als heutige Bürokratien.

Die Hanse war kein Staat, hatte kein Parlament, keine Armee im klassischen Sinne. Sie entstand aus einer lockeren Gemeinschaft deutscher Kaufleute, die sich zwischen London, Bergen, Nowgorod und Lübeck organisierten. Lübeck wurde zur inoffiziellen Hauptstadt, weil es das klügste Handelsrecht hatte. Bis zu 200 Städte und Niederlassungen gehörten dem Netzwerk an, ohne dass je eine Verfassung geschrieben oder eine Zentralgewalt gewählt wurde.

Gesetze entstanden nur, wann und wo sie gebraucht wurden, auf den Hansetagen. Die Vertreter der Städte reisten an, diskutierten und fassten Beschlüsse, die sogenannten Rezesse. Es gab keine Mehrheitsabstimmungen, keine Zwangssteuern und keine Beamten. Alles beruhte auf Einigkeit. Was in Lübeck beschlossen wurde, galt nur, wenn die einzelnen Städte es zu Hause umsetzten. Ergänzt wurde das Ganze durch das Lübsche Recht, ein kaufmännisches Stadtrecht, das über hundert Städte freiwillig übernahmen, weil es fairer und schneller war als das der Fürsten. Kein Superstaat, kein Brüssel, nur praktische Regeln von Leuten, die selbst Handel trieben.

Auch Verbrechern begegnete die Hanse auf ihre Weise, ohne den starken Staat. Der wirksamste Mechanismus war der Verlust der Reputation. Die Kaufleute führten genaue Listen über Zuverlässigkeit, Betrug und Zahlungsmoral. Wer einmal einen Vertrag brach oder Waren fälschte, wurde in allen Kontoren von Riga bis Brügge geächtet. Innerhalb weniger Wochen wusste jeder Händler Bescheid, das bedeutete den wirtschaftlichen Tod. In extrem schweren Fällen wurde die Verhansung verhängt, der Ausschluss aus dem Bund und der Verlust aller Handelsprivilegien.

Das System war so effektiv, dass es 400 Jahre lang hielt. Schwere Fälle wie Piraterie wurden kollektiv angegangen. Die Hanse rüstete Flotten aus und jagte Piraten wie die Vitalienbrüder, die berüchtigten Seeräuber um Klaus Störtebeker und Gödeke Michels. 1401/1402 endete deren Karriere mit ihren Hinrichtungen in Hamburg. Aber selbst hier ging es nicht um die Durchsetzung staatlicher Gewalt, sondern um den Schutz des freien Handels.

Konflikte löste die Hanse auf die gleiche pragmatische Art. In den vier großen Kontoren, Nowgorod, Bergen, London und Brügge saßen gewählte Aldermänner, also erfahrene Kaufleute. Jeder Streit um Verträge, Schulden oder Warenqualität wurde vor ihnen verhandelt. Schnell, kostengünstig und vor allem von Leuten, die den Handel verstanden. Ohne jahrelange Prozesse, ohne teure Anwälte. Wer den Schiedsspruch verweigerte, verlor sein Geschäft. Der ultimative Richter war der Markt selbst.

Der EU weit überlegen: Freiwillige Zusammenarbeit

Das macht die Hanse heute so interessant. Während Brüssel mit jeder neuen Verordnung mehr Macht an sich zieht und uns erklärt, nur ein zentraler Superstaat könne Frieden und Wohlstand sichern, beweist die Geschichte das Gegenteil. Ein Netzwerk freiwilliger Zusammenarbeit, getragen von Vertrauen und Eigeninteresse, schuf über 500 Jahre lang den reichsten Handelsraum Europas. Keine Einheitswährung, keine Zwangsabgaben, keine zentrale Planung – und trotzdem blühte der europäische Norden.

Natürlich war die Hanse kein reines libertäres Paradies im modernen Sinne. Sie nutzte auch harte Bandagen wie Boykotte und Blockaden, wenn es ums Überleben ging. Wer gegen die Entscheidungen des Hansetages auftrat, gegen den wurde notfalls auch Krieg geführt, wie 1361 gegen Dänemark. Aber das zeigt nur: Selbst bei größeren Konflikten brauchte sie keine übergeordnete Staatsmacht. Die Kaufleute regelten ihre Angelegenheiten selbst, und zwar schneller, günstiger und gerechter als die Fürstenhöfe oder heutige Gerichte und Regierungen. Der Niedergang kam erst, als die aufstrebenden Nationalstaaten die privaten Netzwerke vernichteten.

Wer heute unsere Politik der Freiheitsreduzierung und Steuermaximierung als „alternativlos“ bezeichnet, sollte sich die Hanse ansehen. Sie war der Beweis, dass Handel, Recht und Sicherheit ohne den Leviathan Staat funktionieren. Die Hanse ist der Gegenpol zur EU, in der Heere von ahnungslosen Staatsbütteln immer neue Verordnungen erlassen, um jede (nicht nur) wirtschaftliche Freiheit zu unterdrücken.

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Dank des KI-Booms Samsung verachtfacht Gewinn

09. April 2026 um 13:06

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Eine Besucherin des Mobile World Congress in Barcelona testet das neue Samsung Galaxy XR mixed reality headset.

Durch den anhaltenden KI-Boom verzeichnet Samsung beeindruckende Geschäftszahlen. Auch andere große Tech-Konzerne wie Microsoft und OpenAI treiben die Innovationsdynamik voran – im Gegensatz zur EU.

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Bericht des Statistischen Bundesamts Deutschlands Schulden geraten außer Kontrolle

07. April 2026 um 14:30

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Die Schuldenuhr des Bunds der Steuerzahler Deutschland e.V. in Berlin.

Deutschland nimmt immer mehr Steuern ein – macht aber noch mehr Schulden. Inzwischen ist das Niveau von 2022 erreicht, als die Energiekrise wütete, wie neue Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen.

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Skurrile Studie behauptet 80 Prozent Wirksamkeit der mRNA-Spritzen in Pflegeheim

07. April 2026 um 04:50

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Es werden noch immer neue Studien veröffentlicht, die eine hohe Wirksamkeit der mRNA-Spritzen gegen Infektionen belegen sollen. Dazu werden Tricks angewendet und altbekannte wissenschaftliche Erkenntnisse über Antikörper ignoriert. Es ist wieder einmal der Öffentlich-Rechtliche österreichische ORF, der titelt „Hohe Schutzrate durch Covid-19-Impfung" und dann weiter schreibt: „Wiener Wissenschafter haben jetzt eindeutig den hohen Wert der [...]

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ Demographie – Die Altenflut und die Jungenebbe (3/4)

06. April 2026 um 10:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Situation. Der erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil ging es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Es gibt so viele Alte, und es werden immer mehr – das kann keiner mehr finanzieren

Es gab zu Beginn der 80er-Jahre – und auch bis heute – die ersten Katastrophenmeldungen zur Rente – Berichte und Bilder, die immer noch nachwirken.[2] Frank Schirrmacher, Herausgeber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, ging davon aus, dass die aktiven Erwerbstätigen für die Jugend und für zwei Rentengenerationen arbeiten müssen; und dass in Zukunft nicht vier Kinder um eine Oma herumwuseln, sondern vier Omas um ein Kind. Starke Bilder, die bis heute wirken.

Nun stand Frank Schirrmacher mit den demographischen Daten auf Kriegsfuß, und Drama verkauft sich auch immer besser als langweilige Abwägungen auf Basis von Zahlen.

Die politische Auseinandersetzung dreht sich in der Regel um zwei verschiedene Zeithorizonte. Einmal geht es um den Zeitraum von 2025/27 bis ca. 2035/40, in dem die geburtenstarken Jahrgänge des Zeitraums zwischen 1954 bis 1969 in Rente gehen werden bzw. bereits in Rente gegangen sind. Zweitens geht es um die langfristige Perspektive mit Zeithorizonten bis 2050/60 und auch 2070. Solche Zeiträume sind in der Rentenpolitik nicht ungewöhnlich, es ist nötig, in Jahrzehnten zu denken. So war bzw. ist bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters ein Zeitraum von 18 Jahren vorgesehen (2012 bis 2031), die Einführung der vollständigen Besteuerung der Renten wird von 2005 bis 2058 dauern. Allerdings ist das Risiko falscher Annahmen umso größer, je weiter die Maßnahmen in die Zukunft wirken sollen.

Die Entwicklung bis 2035/2040

Der unter dem Schlagwort ‚Babyboom‘[3] berühmt gewordene Zeitraum reicht praktisch von 1954 bis 1969, in diesem Zeitraum wurden jährlich jeweils mehr als 1,1 Millionen Kinder geboren. Im Jahr 1972 war diese Zahl (Schlagwort ‚Pillenknick‘) bereits auf 800.000 gefallen, und sie bewegt sich seitdem zwischen 800.000 (etwa 1974 und 2022) und 650.000 (2010 und 2024).

Abbildung 3.1.: Geburten in Deutschland 1950 – 2024[4]

In der aktuellen Debatte um die kurzfristigen Auswirkungen auf die Rentenversicherung stehen diese Jahrgänge im Mittelpunkt.

Als Folge der vergangenen ‚Demographiedebatten‘ wurde das Rentenzugangsalter bereits schrittweise von 65 auf 67 erhöht, im Jahr 2031 ist dieser Prozess vollständig abgeschlossen, im Jahr 1964 Geborene werden dann regulär erst mit 67 in Rente gehen. Aktuell – im Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 – liegt der reale Beginn einer Altersrente bei 64,7 Jahren (Männer und Frauen). Das reale durchschnittliche Alter bei Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei 54,5 Jahren (Männer) und bei 53,5 Jahren (Frauen).[5]


Der Nachhaltigkeitsfaktor,

Der Nachhaltigkeitsfaktor ist eine der Zahlen, die bei der jährlichen Rentenanpassung in die Rentenanpassungsformel eingesetzt wird und mitbestimmt, wie sich die Renten verändern. Mit diesem Faktor wird berücksichtigt, wie sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern entwickelt. Allein auf den Nachhaltigkeitsfaktor bezogen können sich folgende Auswirkungen auf die Rentenanpassung ergeben:

  • Verändert sich das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern nicht, dann ist der Wert der Zahl 1 und die Rentenanpassung wird nicht beeinflusst.
  • Wird die Gruppe der Rentenempfänger im Vergleich zu den Beitragszahlern dagegen größer, so fällt der Wert unter 1 und die Rentenanpassung fällt rechnerisch niedriger aus.
  • Wächst dagegen die Gruppe der Beitragszahler – zum Beispiel bei einem Wirtschaftsaufschwung –, ergibt sich ein Wert größer als 1. Das führt in der Regel zu einer Rentenerhöhung.

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenlexikon)


Wie werden mehr Rentenbezieher ohne Mehrausgaben ‚bezahlt‘? Im Wesentlichen geschieht die Verringerung der Ausgaben pro Kopf durch verschiedene Dämpfungsfaktoren, demographisch ist vor allem der sogenannte ‚Nachhaltigkeitsfaktor‘ von Bedeutung (siehe Textfeld).[6] Insgesamt ist der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt sogar gesunken. (siehe Teil 2)

Und aufgrund dieser (und einiger anderer) ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DRV-Berechnung).[7]

Die langfristige Entwicklung bis 2050/2027

Zur demographischen Entwicklung: Das gegenwärtige ‚Maß aller Dinge‘ ist die neueste 16. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamts vom Dezember 2025. Am einfachsten zu handhaben und zu verstehen ist die moderne interaktive Darstellung.[8] Man kann einfach und interaktiv die möglichen Varianten der drei entscheidenden Einflussfaktoren Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo (Einwanderung minus Auswanderung) selbst einstellen (‚Wählen Sie eine Annahme!‘). Das sieht im Jahr 2025 bei Auswahl der mittleren Varianten für alle drei Einflussfaktoren so aus:

Abbildung 3.2.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2025 (Destatis)[9]

Für 2050 bei Einstellung auf die mittlere Variante für Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo sieht es so aus:

Abbildung 3.3.: Bevölkerungsaufbau, Geburtenrate, Lebenserwartung und Wanderungssaldo 2050 (Destatis)[10]

Gemäß dieser Bevölkerungsvorausschätzung wird der Anteil der Personen 67+ von heute 20 Prozent um sechs Prozent auf 26 Prozent im Jahr 2040 steigen. Bis 2050 bleibt es bei 26 Prozent, also bei rund einem Viertel der Bevölkerung. Das heißt, dass sich das Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter von 19/61/20 im Jahr 2025 in den darauffolgenden 25 Jahren auf 17/57/26 verschiebt. Wie glaubwürdig ist es, dass damit sicher ein ‚Kollaps‘ eintritt?

Nun erhöht sich nicht nur die Zahl der Älteren über 65/67, sondern auch das Alter der Erwerbstätigen. Und der Hauptgrund sind längere Ausbildungsdauern, um ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau zu erreichen. In den meisten demographischen (Horror-)Szenarien wird allerdings noch davon ausgegangen, dass die Erwerbstätigkeit mit 20 beginnt.

Da mittlerweile nahezu 40 Prozent eines Jahrgangs studieren und die Ausbildung damit oft bis zum 25. Lebensjahr dauert, ist das Alter 20 vielleicht nicht mehr das richtige ‚finanziell kritische Enddatum‘ der Jugend.[11] Verschiebt man das Enddatum der Jugendzeit von 20 auf 24 Jahre (das heißt, die mittlere Lebensphase beginnt mit 25), dann ergibt sich im Jahr 2025 folgendes Verhältnis von Jugend/Mitte/Alter: 24/56/20. Im Jahr 2040 wäre dieses Verhältnis 22/52/26. Im Jahr 2050 wäre es nur noch leicht verändert, 21/53/26, der Altenquotient bleibt stabil.

Abbildung 3.4: Jugendquotient und Altenquotient 2025, 2040 und 2050, Altersgruppen <25, 25 bis 66 und 67+[12][13]

2025

2040

2050

Die Veränderungen beim Jugend- und Altenquotient bedeuten: Im Jahr 2040 sollen dann 100 Erwerbstätige 43 Jugendliche (weil längere Ausbildung) und 49 Ältere (weil längere Lebenserwartung) versorgen. Also 100 Erwerbstätige versorgen zusammen 92 Junge und Alte. Und um Frank Schirrmachers Bild aus seinem Buch „Methusalemkomplott“ aufzugreifen: im Jahr 2025 kümmern sich nicht – wie er geschrieben hat – vier Omas um ein Enkelkind, sondern fünf Omas teilen sich vier Enkelkinder.

Was bedeutet das für die Jahre bis 2040? Die Altersgruppe 67+ wird um 3,9 Millionen Personen wachsen, die der Jungen um 1,7 Millionen sinken, zusammengerechnet für beide Gruppen sind das 2,2 Millionen oder sechs Prozent mehr. In der mittleren Generation wird es 4,4 Millionen weniger Personen geben, die Zahl wird von 46,7 Millionen auf 42,3 Millionen sinken, ca. 9,5 Prozent weniger. Rein rechnerisch heißt das, dass die aktive erwerbstätige Generation in 15 Jahren bis 2040 knapp 9,5 Prozent mehr pro Person erwirtschaften müsste, wenn sie das gleiche Bruttoinlandsprodukt (BIP) erzeugen will wie heute.

Insgesamt wäre also eine Steigerung von 15 bis 16 Prozent erforderlich. Sollte dies möglich sein, wäre das Bruttoinlandsprodukt insgesamt gleich, aber pro Erwerbstätigen um 9,5 Prozent höher. Die weiteren sechs Prozent würden ausreichen, die gewachsene Anzahl an Alten und Jungen auf gleichem Niveau wie heute zu versorgen (also ohne Verbesserung des Lebensstandards, der Bildung etc.).

Eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts pro Erwerbstätigen bei abnehmender Zahl von Erwerbstätigen ist im Wesentlichen durch Produktivitätssteigerung zu erreichen. Um 15 bis 16 Prozent Produktivitätssteigerung bis 2040 zu erreichen, wäre eine Produktivitätssteigerung von ziemlich genau ein Prozent pro Jahr nötig. Das war bis 2019 nicht problematisch, ein Prozent wurden mindestens erreicht.[14] Allerdings kann das derzeit niemand für die nächsten Jahre sicher voraussagen, weil die letzten Jahre viele extreme Besonderheiten aufwiesen (Covid-19-Pandemie, Russland-Ukraine-Krieg, Wirtschaftssanktionen, US-amerikanische Zollpolitik).

In einer Langfristprognose aus dem Jahr 2024 geht die Europäische Kommission von 1,3 Prozent realem Wachstum (des BIP) pro Jahr zwischen 2002 und 2070 für die gesamte EU und auch für Deutschland aus.[15] Und dies, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen (der sogenannte ‚Labour input‘) jedes Jahr um 0,2 Prozent sinkt. Der Produktivitätszuwachs soll zwar langsamer erfolgen, im Schnitt aber immer noch 1,3 Prozent pro Jahr betragen.

Aufschlussreich in Bezug auf dieses Thema ist die Debatte im Sachverständigenrat. Die Mehrheit schreibt im Abschnitt über ‚Mögliche Einwände gegen die Analysen und Schlussfolgerungen des Sachverständigenrates‘:

„Ein stärkeres Wachstum von Arbeitsproduktivität und BIP kann die demografisch bedingte Anspannung der Finanzen der GRV ohne alle Reformen verringern oder sogar ausgleichen.

Diese Erwartung ist falsch. Ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität erhöht das BIP und geht in der Regel mit einem entsprechend stärkeren Wachstum der Löhne einher. Unter dem geltenden Recht werden in Deutschland in diesem Fall die gesetzlichen Renten ebenfalls entsprechend stärker angepasst. Daher müssen auch die Beitragseinnahmen und die Bundesmittel, die zur Finanzierung der höheren Renten erforderlich sind, stärker steigen. Gemessen an Kennziffern wie dem Beitragssatz und dem Sicherungsniveau der Renten bleibt die finanzielle Anspannung der GRV bei einem höheren Produktivitätswachstum unverändert.‘[16]

Das ist einem Mitglied des Sachverständigenrats, Achim Truger, zu wenig gesamtwirtschaftlich gedacht. Er vertritt eine Minderheitsmeinung und schreibt:

‚Für die gesamtwirtschaftliche Belastung sind daher die Rentenausgaben in Relation zum BIP (Rentenausgabenquote) die relevantere Kennziffer. Denn nur diese erlaubt eine plausible Abschätzung darüber, ob die staatlichen Rentenausgaben gesamtwirtschaftlich ohne inakzeptable Nebenwirkungen leistbar erscheinen.‘[17]

Die EU schätzt in ihrer Studie zu den finanziellen Auswirkungen der demographischen Entwicklung bis 2070 , dass der Anteil der Renten und Pensionen am Bruttoinlandsprodukt von 10,2 Prozent im Jahr 2022 (das entspricht dem OECD-Wert) auf 11 Prozent im Jahr 2045 und auf 11,4 Prozent im Jahre 2070 steigen wird.[18] Auch dies ist kein Grund für Katastrophenalarm.

Fazit

Trotz der Einführung von neuen Leistungen (erhöhte Mütterrente) wurde zwischen 2009 und 2024 nicht einmal der Anteil der Ausgaben für die Altersrenten am BIP erhalten (siehe auch Teil 2) , geschweige denn, dass er mit dem steigenden Anteil der Rentenbezieher gestiegen wäre. Kann es sein, dass die gesamten demographischen und Katastrophenszenarien nur den Zweck haben, die Rentenbezieher und die gesetzliche Rente ständig unter Druck zu setzen, individuell und auf gesellschaftlichem Niveau?

Dabei wirkt das Argument, man wolle ja nur das Land mit Rentensenkungsvorschlägen vor der kommenden Rentenkatastrophe a) insgesamt retten und b) der Jugend noch eine Zukunft geben, wie eine Inszenierung.

Solche Szenarien funktionieren allerdings nie ohne einen wahren Kern. Natürlich erfordert die Veränderung der Altersstrukturen Anpassungen. Aktuell werden die Veränderungen aber nicht offen gemacht. Sie sind nicht so einfach zu verstehen wie etwa eine Rentensenkung oder -erhöhung. Rentensenkungen oder -erhöhungen werden in erster Linie durch Anwendung komplizierter Dämpfungsfaktoren beeinflusst.

Wie schreibt Jochen Steffens im Portal Sozialpolitik zutreffend: ‚Insgesamt hat das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte über die vergangenen Jahre eine Komplexität erreicht, die den Rahmen öffentlicher Kommunizierbarkeit endgültig sprengt.‘[19] Anders ausgedrückt: Das versteht niemand, der sich nur mal auf die Schnelle damit befassen will.

Weiterhin rückt durch diese Dramatisierung eine gelassene Betrachtung über das ganze Katastrophengerede in den Hintergrund. Wer die schönsten Begriffe erfindet und die wildesten Vorschläge macht, bekommt am meisten Aufmerksamkeit. Was hatten wir alles schon: ‚Kein Wahlrecht mehr für Alte über 70‘, ‚Gerontokratie‘, ‚Methusalemkomplott‘, ‚Verpflichtendes Jahr für alle Rentnerinnen und Rentner‘. Ziemlich viel Feindbild! Dabei könnten wir Alten ebenfalls sehr viel Gehässiges über die Jugend beitragen, allein, wenn wir an so manch beklopptes Verhalten in unserer eigenen Jugendzeit zurückdenken. Also wenn ihr jung seid: Nicht darauf hereinfallen, dass ihr als ‚die Zukunft‘ umschmeichelt werdet, so viel seid ihr den Politikern auch nicht wert. Sonst sähe es in den Schulen anders aus.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«3] Das Wort ‚Babyboom‘ empfinde ich persönlich als geringfügig abwertend (diskriminierend), oft wird es auch im Sinne eines individuellen Vorwurfs gebraucht. Die ‚geburtenschwache‘ Zeit danach heißt auch nicht ‚Baby-Flaute‘, oder vielleicht sogar in bestem Ökonomieenglisch ‚Baby depression‘.

[«4] Destatis – Datenbank Genesis, Statistik der Geburten, Deutschland insgesamt: Geschlecht, Jahr hier

[«5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales/ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BMAS/BAuA), 2025: Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2024. Unfallverhütungsbericht Arbeit Dortmund. hier, S. 68

[«6] § 154 SGB VI Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) – Gesetzliche Rentenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337), § 154a Sicherungsniveau vor Steuern

gesetze-im-internet.de/sgb_6/__154a.html Originalzitat:

‚(1) Das Sicherungsniveau vor Steuern für das jeweilige Kalenderjahr ist der Verhältniswert aus der verfügbaren Standardrente und dem verfügbaren Durchschnittsentgelt des jeweils betreffenden Kalenderjahres.

(2) Die verfügbare Standardrente des jeweiligen Kalenderjahres ist die Standardrente, gemindert um die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge. Die Standardrente ist die Regelaltersrente aus der allgemeinen Rentenversicherung mit 45 Entgeltpunkten, die sich berechnet unter Zugrundelegung des ab dem 1. Juli des betreffenden Kalenderjahres geltenden aktuellen Rentenwerts für zwölf Monate. Die von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge berechnen sich, indem die Standardrente des betreffenden Kalenderjahres multipliziert wird mit der Summe des von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragenden Anteils des allgemeinen Beitragssatzes sowie des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung und des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung des betreffenden Kalenderjahres. Dabei ist die jeweilige Höhe der Beitragssätze der Bekanntmachung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches im Bundesanzeiger zu entnehmen.

(3) Das verfügbare Durchschnittsentgelt des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem das verfügbare Durchschnittsentgelt des Vorjahres mit der für die Rentenanpassung maßgebenden Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (§ 68 Absatz 2) und mit der Veränderung der Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres gegenüber dem Vorjahr multipliziert wird. Die Nettoquote des Durchschnittsentgelts des jeweiligen Kalenderjahres wird ermittelt, indem der Wert 100 Prozent vermindert wird um den vom Arbeitnehmer zu tragenden Anteil des im Bundesanzeiger nach § 20 Absatz 2a Satz 5 des Vierten Buches bekannt gegebenen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes des betreffenden Kalenderjahres.‘

[«7] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«8] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: Bevölkerungsvorausberechnung 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

[«9] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«10] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«11] Laut Destatis sind in der Gruppe der 18- bis 24-Jährigen 31% erwerbstätig, ohne gleichzeitig in einer Ausbildung oder einem Studium zu sein.

[«12] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«13] Der Sachverständigenrat zur Beurteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und andere wissenschaftliche Institute und Gremien benutzen oft einen anderen Quotienten, der nicht das Verhältnis der Älteren zur Gesamtbevölkerung, sondern das Verhältnis der Älteren zu den (potenziell) Erwerbstätigen, also der 20- bis 64-Jährigen wiedergibt. Dann ist der Altenquotient entsprechend höher. Bei Anwendung dieser Berechnungsmethode kamen 2025 auf 100 Personen zwischen 20 und 64 Jahren 33 Personen über 65. 2040 werden es 50 sein, und 2050 werden es 52 sein.

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt, Kuntze, P., Mai Ch.: Arbeitsproduktivität – Nachlassende Dynamik in Deutschland und Europa, in: WISTA 2, 2020 hier

[«15] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18.April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, S. 4 unten, hier Daten für Deutschland, S. 176

‚Für den Zeitraum 2022 – 2070 wird für die EU ein durchschnittliches reales BIP-Wachstum von 1,3% prognostiziert (siehe Tabelle 5). Einerseits wird erwartet, dass der Beitrag der Arbeit zum BIP-Wachstum ab Ende der 2020er-Jahre negativ wird und im Prognosezeitraum um durchschnittlich 0,2% zurückgeht. Dieser Rückgang ist auf einen geringeren Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter an einer bereits schrumpfenden Gesamtbevölkerung zurückzuführen, wobei eine höhere Beschäftigungsquote den Rückgang etwas ausgleicht. Andererseits wird davon ausgegangen, dass das Wachstum der Arbeitsproduktivität im Prognosezeitraum um durchschnittlich 1,4% steigen wird, wovon 0,9 Prozentpunkte auf die totale Faktorproduktivität (TFP) und 0,5 Prozentpunkte auf die Kapitalintensivierung zurückzuführen sind.‘

Englisches Original: Annual real GDP growth of 1.3% on average is projected for the EU in the period 2022-2070 … On the one hand, the contribution of labour to GDP growth is expected to turn negative as of the late 2020s, decreasing by 0.2% on average over the projection period. This decline results from a lower share of working-age people in an already shrinking total population, with a higher employment rate somewhat offsetting the decline. On the other hand, labour productivity growth is assumed to grow by 1.4% on average over the projection period, of which 0.9 pps comes from total factor productivity (TFP) and 0.5 pps from capital deepening.

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier S. 353

[«17] Ebenda, S. 357

[«18] European Commission, Directorate-General for Economic and Financial Affairs, 18. April 2024: Ageing Report. Economic and Budgetary Projections for the EU Member States, Country fiche for Germany S. 18 hier

[«19] Steffen, J., 2024: Die Anpassung der Renten in den Jahren 2014 bis 2024, Portal Sozialpolitik, hier

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Entzündungen – der stille Zerstörer

06. April 2026 um 14:55

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Viele Menschen fühlen sich müde, erschöpft oder werden ständig krank, ohne zu wissen warum. Sie schlafen genug, sie essen nicht übermäßig viel, sie funktionieren im Alltag – und trotzdem fühlen sie sich nicht wirklich gesund. Der Grund liegt häufig tief in unserem Körper: Entzündungen. Entzündungen haben ein schlechtes Image, dabei sind sie eigentlich etwas Gutes. [...]

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‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Älteren und ihr sagenhaftes Renteneinkommen (2/4)

04. April 2026 um 12:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einer simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig.

In diesem zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Der erste Teil drehte sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

In den Medien gibt es fast immer ‚gut abgesicherte‘ Rentner

Beginnen wir mit einem Zitat von Nikolaus Blome. Er war Redakteur bei der BILD-Zeitung, dann beim Nachrichtenmagazin Spiegel, jetzt bei ntv und RTL, also ein einflussreicher Medienschaffender. Eines seiner speziellen Themen sind die Renten, er schreibt oft darüber, hier ein typischer Text aus dem April 2025:

Titel: ‚Diese Renten sind gerecht? Falsch!‘

‚In ihrem Ende 2024 veröffentlichten Alterssicherungsbericht konstatiert die Bundesregierung selbst: “Insgesamt ist die heutige Rentnergeneration überwiegend gut abgesichert.” Für Senioren-Ehepaare weist der Bericht ein gesamtdeutsch durchschnittliches Nettoeinkommen von 3759 Euro pro Monat aus (Ende 2023). In den ostdeutschen Bundesländern sind es 2577 Euro. Das muss eine Familie mit Alleinverdiener und Kindern erst einmal schaffen …

… Deshalb bekommen große Gruppen der Rentner womöglich immer neue, immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen, die jüngere Gesellschaftsgruppen dringender bräuchten oder die für andere Ziele besser eingesetzt wären.‘[2]

Schauen wir uns das einmal genauer an!

Das Zitat aus dem Alterssicherungsbericht stimmt, genauso steht es dort. Auch die 3.759 Euro für Ehepaare sind richtig. Allerdings ist der Alterssicherungsbericht sehr viel detaillierter und genauer, Blome lässt entscheidende Details weg.

Zunächst: Seine Quelle ist der offizielle ‚Alterssicherungsbericht‘[3] des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS. Gut, nur ist das nicht der Bericht über gesetzliche Renten, sondern über alle Einkommensquellen der über 65-Jährigen. Den offiziellen ‚Rentenversicherungsbericht‘[4] gibt es auch. Nikolaus Blome verrät uns aber nicht, dass er nicht aus dem Rentenversicherungsbericht zitiert, dann hätte er nur die erheblich niedrigeren Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung verwenden können (siehe Tabelle 2.1 Zeile 5, Gesetzliche Rente DE).

Die 3.759 Euro für Paare im Rentenalter ergeben sich also als Summe der Einkünfte aus allen Einkommensquellen. Der Alterssicherungsbericht, aus dem er zitiert, bezieht Einnahmen aus folgenden Einkommensarten ein:

  • Renten und Pensionen;
  • Private und betriebliche Vorsorge;
  • Vermietung und Verpachtung;
  • Transferleistungen (also evtl. weitere Sozialleistungen des Staates wie z.B. Wohngeld);
  • Erwerbstätigkeit in der Rentenphase;
  • Zinsen aus Kapitalvermögen;
  • Beteiligungen an Gewerbebetrieben;
  • Renten aus dem Ausland; sonstige Renten
  • Private Unterstützung und sonstige Einkommen.

Zwischen diesem Einkommen aus allen Einkommensquellen und den reinen Renteneinkünften bestehen große Unterschiede, die man sofort sieht, wenn man ein bisschen näher hinschaut. Wie viel tragen diese verschiedenen Einkommensquellen zum Nettoeinkommen bei? Und wie wird der Durchschnitt gebildet, wie weit sind die mit den geringsten und die mit den höchsten Einkommen entfernt vom Durchschnitt?

Der Alterssicherungsbericht teilt die Einkommensempfänger in fünf Gruppen ein (in Fünftel oder Quintile), je nach Nettoeinkommen. Es fängt bei den 20 Prozent mit dem niedrigsten Einkommen an und geht bis zu den 20 Prozent mit den höchsten Einkommen.

Tabelle 2.1: Durchschnittliches Nettoeinkommen für Paare – Deutschland, Alte Länder (West), Neue Länder (Ost) und Anteil der Gesetzlichen Rente[5]

Aus der Tabelle 2.1 ist sofort zu sehen, dass die ersten drei Fünftel, also zusammen 60 Prozent der Rentenbezieher, mit weniger als 3.759 Euro auskommen. Dieser Betrag wird erreicht, wenn man einkommensmäßig im vierthöchsten Fünftel angekommen ist. In diesem Fünftel macht die gesetzliche Rente nur noch weniger als 60 Prozent des gesamten Einkommens aus. Die obersten 20 Prozent mit einem Durchschnitt von 7.093 Euro liegen etwa 91 Prozent über dem gesamten Durchschnitt von 3.759 Euro. Je geringer das Gesamteinkommen ist, desto höher ist der Anteil der gesetzlichen Rente: Er fällt von 99 Prozent im untersten Fünftel auf 32 Prozent im obersten Fünftel.

Für das oberste Fünftel spielt die Rente eine viel geringere Rolle als für die anderen vier Fünftel. Die Rentenempfänger in diesem Fünftel beziehen nur 2.249 Euro ihres Gesamteinkommens aus der gesetzlichen Rente und liegen damit sogar unter den Rentenbeträgen im zweiten, dritten und vierten Fünftel. Trotzdem kommen sie auf ein Nettoeinkommen von 7.093 Euro. Wie ist das möglich?

Das hohe Nettoeinkommen der oberen 20 Prozent beruht auf Einkommensquellen, die mit der Rente nichts zu tun haben. So erhalten sie im Schnitt 1.610 Euro aus Vermietung und Verpachtung sowie 1.415 Euro aus privater Vorsorge.[6] Obwohl die unteren drei Fünftel solche Einnahmen gar nicht haben, werden bei der Berechnung des gesamten Durchschnitts auch diese Einnahmen des oberen Fünftels einbezogen. Überhaupt haben nur 19 Prozent aller Rentenempfänger Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[7] Bei der summarischen Betrachtung aller Rentenbezieher wird dieses Einkommen des oberen Fünftels dann allen zugerechnet. So hat im Durchschnitt über alle fünf Gruppen ein rentenbeziehendes Paar in Deutschland 1.030 Euro Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[8] Aber das täuscht, das wird nur rechnerisch auf alle verteilt, um den Durchschnitt zu bilden. 81 Prozent der Paare haben diese ‚Quelle’ des Einkommens nicht, ebenso wenig 90 Prozent der Alleinstehenden.

Apropos Renten: Die im Vergleich zur gesetzlichen Rente höheren Beamtenpensionen und Einkommen aus berufsständischen Versorgungswerken (Anwälte, Architekten, Ärzte etc.) werden im Alterssicherungsbericht zwar auch getrennt ausgewiesen, sind aber auch in diesem Gesamtdurchschnitt enthalten.

Man kann es auch zusammenfassend so ausdrücken: Ein hohes Einkommen im Alter entsteht nicht durch die gesetzliche Rente, sondern basiert auf einem mindestens guten sozialversicherungspflichtigen Einkommen während der Erwerbstätigkeit, also auf gut bezahlter Arbeit. Und vor allem: Ein überdurchschnittliches Einkommen im Alter basiert auf Erträgen, die der Besitz von vermieteten Wohnungen bzw. Häusern sowie von Kapital oder Gewerbebetrieben einbringt. Das erlaubt dann auch während der Erwerbstätigkeit hohe Einzahlungen in die private Altersvorsorge.

Ein Teil des hohen Einkommens während der Phase der Erwerbstätigkeit kann auch aus Arbeitseinkommen resultieren, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, z.B. Honorare oder Werkverträge. Oder es kommt aus dem Teil des Arbeitseinkommens über der Beitragsbemessungsgrenze, für die keine Sozialabgaben abgeführt werden müssen (ab 7.400 Euro Monatslohn oder höher (2024). Gut zwei Millionen Beschäftige hatten 2024 ein monatliches Einkommen über der Grenze von 7.400 Euro.[9]

Interessant ist auch, dass bei allen fünf Gruppen im Schnitt ca. 400 Euro durch eigene Erwerbstätigkeit hinzukommen. Auch dieser Teil des Nettoeinkommens kommt nicht aus der Rentenkasse. Gemäß Rentenversicherungsbericht arbeiteten im Jahr 2024 etwa 21 Prozent der 65- bis 69-jährigen, rund 1,1 Millionen.[10]

Blome wirft anderen gern auch mal Taschenspielertricks vor, wenn sie die niedrigen Renten beklagen. Und was macht er hier, nachdem er schon das gesamte Alterseinkommen mit dem Renteneinkommen in einen Topf geworfen hat? Er vergleicht das Nettoeinkommen eines Paares in der Rentenphase mit dem Erwerbseinkommen eines Alleinverdieners. Das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen (also alle Einkommensquellen, nicht nur die Erwerbstätigkeit) eines erwerbstätigen Paares mit Kindern betrug im Jahr 2024 laut Statistischem Bundesamt 5.213 Euro.[11] Das ist etwas mehr als die 3.759 Euro, die der Alleinverdiener (bei Blome ist er verheiratet und hat zwei Kinder) ‚kaum schafft‘. Und würde er den Alleinverdiener mit einem alleinstehenden männlichen Rentner vergleichen, sähe das schon ganz anders aus. Der hat ein Gesamtnettoeinkommen von 2.213 Euro (also 1.500 Euro weniger als die 3.769 Euro für Paare (Rente plus alle anderen Einkommensarten); für Frauen sind es 1.858 Euro (2023), und für das unterste Fünftel bei Männern und Frauen unter 1.000 Euro.[12]

Er erwähnt ‚immer größere steuerfinanzierte Zuwendungen‘. Sich aufzuhalten mit den Gründen für steuerfinanzierte Zuwendungen, kommt ihm nicht in den Sinn. Die Politik bzw. der Gesetzgeber hat die Rentenversicherung verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht durch vorherige Beiträge gedeckt sind, also entgegen dem klassischen Versicherungsprinzip (‚nur wer einzahlt, bekommt später etwas zurück‘). Aktuell kosten diese besonderen Leistungen außerhalb des Versicherungsprinzips nach Angaben des DRV ca. 124 Milliarden Euro.[13] Würde der Bund diese Leistungen voll bezahlen und nicht nur etwa 93 Milliarden zuschießen (2023), gäbe es kein Defizit von 39 Milliarden.

Ein Beispiel für diese versicherungsfremden oder ‚nicht beitragsgedeckten‘ Leistungen: Der größte Einzelbetrag dieser Leistungen betrifft die DDR-Renten, also die Höherwertung der vor der Wiedervereinigung in DDR-Mark eingezahlten Rentenbeiträge mit einem Faktor. Das hätte man auch lassen können, dann wären allerdings praktisch alle DDR-Rentner Sozialhilfeempfänger geworden. Für das Jahr 1985 gilt der höchste Umrechnungsfaktor von 3,3129.[14] Sehr vereinfacht sieht das so aus: Wer im Jahr 1985 als Beschäftigter in der DDR 7.000 DDR-Mark verdient hat, bekommt für die Rentenberechnung nach dem Beitritt als Grundlage für die Errechnung der Rentenhöhe 7.000 x 3,3129 = 23.190 D-Mark (DM) angerechnet (mittlerweile umgerechnet in Euro). Also aus 7.000 DDR-Mark werden rententechnisch 23.190 DM. Da die DDR-Bürger bis 1990 in die damals ja nur westdeutsche Rentenversicherung nicht eingezahlt haben (konnten), kann das Versicherungsprinzip nicht gelten.

Das gleicht die Rentenversicherung für die DDR-Rentenempfänger mit etwa 36 Milliarden Euro im Jahr aus. Diese Ausgaben müssten deshalb durch Steuern, also Bundesmittel, finanziert werden. Die Politik hat die Bedingungen der Wiedervereinigung in dieser Form gestaltet, nicht die Rentenversicherung. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht nur eine der rentenversicherungspflichtigen Beitragszahler.

Zu guter Letzt: Blomes Vorschläge für eine Verbesserung sind so unkonkret, wie es eben geht, z.B. ‚mehr für jüngere Gesellschaftsgruppen‘. Also was? Bessere Schulen, der wichtigste staatliche Ausgabenposten für Jüngere? Kein Problem angesichts des vorhandenen gesellschaftlichen Reichtums. Es handelt sich bei den Schulen aktuell ‚nur‘ um 130 Milliarden Euro, das ließe sich doch um zehn oder 20 Prozent erhöhen, wenn man denn wollte. Welche anderen Ziele es sein sollen, sagt er nicht. Wichtig ist nur die Botschaft: Geht alles nicht, weil die Rentnergeneration alles aufbraucht. Ziel dieser Botschaften ist fast immer nur die Gesetzliche Rentenversicherung, selten die Beamtenpensionen und fast nie die berufsständischen Versorgungswerke.


Ein persönlicher Kommentar zum Thema: Ältere kosten viel, Jüngere fast nichts, Ältere sollen sich bescheiden!

Was war nochmal das Ziel dieses ganzen Wachstums, seit, ja seit 1949? Was wollten wir alle mit der gewonnenen Nichtarbeitszeit? Die wir gewonnen haben, weil wir weniger Arbeit brauchen, um den gleichen Lebensstandard zu erreichen. Wollten wir nicht alle das auch nutzen können?

Erinnert ihr euch nicht, wie ihr in der Kindheit und Jugend von diesem Wohlstandszuwachs profitiert habt? Ohne dieses Wachstum wären wir noch bei 50 DM Kindergeld (gezahlt von 1975 bis 1988). Heute sind wir bei 250 Euro, eine Erhöhung um fast 1.000 Prozent in 40 Jahren, nicht schlecht! Ein kostenloses Studium wäre nicht für fast 40 Prozent drin, sondern gerade einmal für zehn Prozent wie in den Sechzigerjahren.

Kleinere Wohnungen waren Standard, ihr wollt euch eure Kinderzimmer mit zwei oder drei Geschwistern teilen? Bitte schön: Die ganze Familie wohnt dann auf 65 Quadratmetern, und als sogenannte ‚Lehrlinge‘ müsst ihr zu Hause Geld abgeben.

Ihr habt eine kostenlose Familienversicherung? Ja, selbstverständlich! Also nein, warum das denn, die Rentner müssen auch für die Krankenversicherung bezahlen.

Krippen und Kindertagesstätten existierten nicht oder waren viel zu teuer (im Westen), heute werden dafür 46 Milliarden Euro ausgegeben. Größere Anschaffungen vor dem 21. Lebensjahr, Auto, nein, ging auch nicht.

Dahin wollt ihr also zurück? Wir vermuten ganz stark, dass ihr Folgendes meint: Es sollen nur die Alten dahin zurück, die dürfen nicht vom Wohlstandzuwachs profitieren. Meint ihr nicht, dieser Wohlstandszuwachs sollte auch für ein Leben ohne ernste finanzielle Sorgen da sein?


Es gibt noch andere Unterschiede als ‚Generation‘

Es ist so schön und so einfach, man definiert Unterschiede und Gegensätze nach Altersklassen. Eine prima Möglichkeit, soziologisch und gesellschaftsanalytisch aufzutrumpfen, unmittelbar nachdem man die Grundrechenarten gelernt hat, also etwa ab dem zehnten Lebensjahr.

Die Medien lieben dieses Spiel mit den Generationen. Am liebsten Verfeindung![15] Mehr, als Personen nach Geburtsdatum zu einer Gruppe zusammenzufassen, ist nicht nötig. Doch, doch: Es braucht noch kreative Namensgebung: Gen Z, Gen Y, Millennials, die gefürchteten Boomer, alles in Englisch, damit der wenig erklärende Gehalt solcher Kategorien nicht so auffällt. Der Trick einer anderen Sprache ist, da weiß man nicht genau, da könnte doch etwas Sinnvolles dahinterstecken.

Selbst der ‚Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung‘ (heißen auch manchmal die ‚Fünf Wirtschaftsweisen‘) hat die unterschwellige anti-altenbezogene Generationenideologie schon verinnerlicht. Er kann sich nicht zurückhalten, trotz ansonsten überwiegend akademischer Sprache im Rentenkapitel seines Jahresgutachtens ständig von ‚Babyboomern‘ zu sprechen. Das ist etwa so rücksichtsvoll, wie von den nachfolgenden Generationen als ‚Babyflaute‘ oder ‚Babysenke‘ zu sprechen und die einzelnen Personen als Babyavoider (‚Babyvermeider‘) oder Babyrefuser (‚Babyablehner) anzusprechen.[16]

Lebensalter ist nur ein Unterschied von vielen in einer Gesellschaft. Es gibt da noch: das Einkommen, das Vermögen, und davon abhängig so Dinge wie Wohnqualität, Gesundheit, finanzielle Risiken. Dazu kommen Geschlecht, Bildung, Einwanderungsgeschichte, dann gibt es noch das Leben in der Stadt und auf dem Land.

Wie viel Geld brauchen denn alte Leute?

Ja, im Unterschied zu Kindern und Jugendlichen sind alte Leute erwachsen und müssen ihre Ausgaben selbst tragen. Sie haben eine Wohnung oder ein Haus mit allen Nebenkosten, oder sie sind Mieter. Sie brauchen – zumindest auf dem Land – ein Auto, ein paar Versicherungen. Es kann jederzeit zu einem Pflegeaufwand kommen, dessen Kosten weder durch die Rente noch durch die Pflegeversicherung noch durch das Vermögen gedeckt sind.

Die beiden größten Posten, die wirklich (jedenfalls im Regelfall) im Rentenalter entfallen, sind die Kosten für die Kinder und die Kosten langlebiger größerer Anschaffungen (so etwas wie Wohneigentum, Möbel, Einbauküche, erstes Auto). Also: Zwischen letztem Erwerbseinkommen und dem Beginn der Rentenzahlung ändert sich in der Regel an den laufenden Ausgaben eines Haushalts wenig. Aber die Losung ist: Kommt bitte irgendwie mit weniger aus, viel weniger!

Vieles bleibt, etwa Wohnungs-, Energie- und Nebenkosten. Umziehen in eine kleinere Wohnung, das wird heutzutage in der Stadt sicher günstiger. Ja, bitte noch so ein leicht umsetzbarer Vorschlag! Essen, Kleidung, Reisen sinken auf ein niedrigeres Niveau. Die Sparflamme ist wohl das Einzige, was wirklich grandios wächst! Gibt es ein Haus, ist es wahrscheinlich 20, 30 oder 50 Jahre alt, und am Horizont droht immer eine unerwartete größere Reparatur.

Und dann liegt das Niveau der gesetzlichen Rente auf einmal irgendwo bei 50 Prozent.[17] Halt: Das sind die Zahlen der Rentenversicherung! Der schon mehrfach zitierte Alterssicherungsbericht kommt für die Durchschnittsverdiener auf ein Netto-Rentenniveau (Nettoersatzquote) von 70,1 Prozent im Jahr 2024.[18] Wie geht das?[19]

70 Prozent oder 50 Prozent, das ist keine Kleinigkeit. Hier die wichtigsten Prinzipien – und Stolperfallen – der Berechnung des Rentenniveaus, die man kennen sollte.

Unterschiedliche Erwerbseinkommen – welche Renten kommen dabei heraus?

Also wie sehen konkret die Renten aus, wenn man sich drei unterschiedlich hohe Einkommen während der Erwerbstätigkeit anschaut?

Ein Bezieher einer Standardrente (auch ‚Eckrentner‘ genannt) ist eine Person, die 45 Jahre lang in jedem Jahr genau das durchschnittliche ‚Jahresarbeitsentgelt‘ aller Erwerbstätigen verdient hat.[20] Im Jahr 1980 waren das 29.485 DM oder 15.075 Euro. Im Jahr 2024 waren das 47.085 Euro.

Ganz exakt hat sicher niemand immer in jedem Jahr genau dieses Durchschnittsentgelt verdient, aber es ist die einzige Möglichkeit, das Verhältnis von Erwerbseinkommen und späterer gesetzlicher Rente beispielhaft auszurechnen. Hierbei bezieht sich der Lohn bzw. das Gehalt, aus dem die Rente berechnet wird, immer auf den Durchschnitt aus allen 45 Beitragsjahren – also nicht etwa auf das Arbeitseinkommen kurz vor Renteneintritt oder auf die besten zehn oder 20 Jahre.[21]

Verdient man in jedem Jahr der Erwerbstätigkeit diesen Durchschnittslohn, erreicht man einen Punkt pro Jahr, also nach 45 Jahren 45 Entgeltpunkte. Das wird mit dem aktuellen monatlichen Rentenwert (2024) von 39,32 Euro multipliziert, und so kommt man auf genau 1.769 Euro Rente (‚Standardrente brutto‘). Davon werden die Krankenversicherung der Rentner (halb), der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung (halb) und die Pflegeversicherung (voll) abgezogen Im Jahr 2024 waren das 11,55 Prozent, 2025 bereits 12,15 Prozent.[22] Nach dem Abzug dieser Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich die ‚verfügbare Eckrente‘ in Höhe von 1.565 Euro.

Sollte die Rente den Grundfreibetrag überschreiten und es können keine steuermindernden Ausgaben geltend gemacht werden, zahlen die Rentenempfänger auch Einkommenssteuern (typische erwerbsbezogene steuermindernde Ausgaben etwa für den ‚Weg zur Arbeit‘ entfallen meist im Rentenalter).

Die vorgeschriebene Methode der Berechnung des Rentenniveaus funktioniert wie folgt: Bruttolohn minus Sozialversicherungsabgaben, aber ohne Abzug der Steuern, kommt in den Nenner – die Rente minus Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (11,55 Prozent), aber auch ohne Steuerabzug, in den Zähler.

Die folgende Tabelle zeigt diese Berechnung für drei unterschiedliche Einkommen: das Durchschnittsentgelt von 47.085 Euro pro Jahr, 60 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 28.251 Euro und 140 Prozent des Durchschnittsentgelts in Höhe von 65.919 Euro.

Tabelle 2.2: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren – Sicherungsniveau nach Abzug der Sozialversicherungsabgaben (SV) und vor Steuern

* verfügbares Durchschnittsentgelt
** verfügbare Standardrente
*** DRV Zeitreihen 2025, hier S. 256

Dann ergibt sich jeweils bei allen drei Einkommensbeispielen ein Sicherungsniveau von 48 Prozent (Spalte 4 der Tabelle 2.2). So errechnen sich für den Durchschnittsverdiener die berühmten 48 Prozent, um die es in der politischen Diskussion in den letzten Monaten so oft ging.

Dieses ‚Sicherungsniveau vor Steuern‘ liegt seit dem Rentenversicherungsbericht 2003 der amtlichen Berichterstattung der Bundesregierung zugrunde.[24] Die Berechnungsformel mit Erläuterungen kann man hier nachlesen.[25] Graphisch wird das auch auf der Website ‚Rentenzukunft‘ dargestellt.[26]

Da die Steuern – anders als die Sozialabgaben – individuell unterschiedlich ausfallen können, ist die folgende Berechnung nur für eine ausgewählten steuerliche Situation gültig. Die folgende Berechnung nutzt die gleichen drei Bruttolöhne wie Tabelle 2.2 und erfolgte für eine alleinstehende Person, Steuerklasse 1, ohne Kinder oder Kirchensteuern und nur mit den automatisch eingetragenen Grundfreibeträgen. Dadurch sind die Steuern besonders hoch, das Einkommen entsprechend niedriger und damit die Nettorentenquote wiederum entsprechend höher.

Tabelle 2.3.: Verhältnis Lohn / Rente aus der gesetzlichen Rente nach 45 Jahren (2024)

* Steuern für Alleinstehende, ohne Steuerminderungen außer Grundfreibeträgen und Pauschbeträgen
** Jahresrenten bis 16.853 Euro waren 2025 wegen des Grundfreibetrags von 12.096 Euro de facto steuerfrei.[27]

2024 wurden 83 Prozent der Rente versteuert, dieser Prozentsatz wird bis 2058 auf 100 Prozent steigen, dann werden alle Renten voll versteuert. Das Statistische Bundesamt berichtet, dass im Jahr 2024 bereits 70 Prozent der Rentenleistungen einkommensteuerpflichtig waren.[28]

Im Alterssicherungsbericht des BMAS findet man etwas andere Zahlen.[29] Der Alterssicherungsbericht kommt zu zehn bis 20 Prozent höheren Nettoersatzquoten, also für den Standardrentner auf 70 Prozent. In unserer Tabelle 2.3 Spalte 6 sind es ja nur 53 Prozent bzw. 56 Prozent und 57 Prozent.

Wo liegt der Unterschied? Im Alterssicherungsbericht wird nicht das ‚Sicherungsniveau‘ errechnet, sondernd das ‚Versorgungsniveau‘, manchmal auch ‚Gesamtversorgungsniveau‘ genannt.[30]

Wie geht das? Das BMAS macht für die Errechnung des Gesamtversorgungsniveaus mehrere Annahmen, die Zahlungen aus der privaten Vorsorge stark berücksichtigen, um nicht zu sagen ‚übertreiben‘. Es werden folgende Annahmen getätigt:

  • Jede Person hat in die Riesterrente und die Privatrente[31] Aus beiden erzielt der Standardrentner einen Rentenanteil in Höhe von fünf Prozent des Nettolohnes, das erhöht die Rente um ca. zehn Prozent.[32] Weder Riester noch Privatrente sind verpflichtend, weniger als die Hälfte der Versicherten nutzen sie, trotzdem wird die Berechnung so erstellt.[33]
  • Der Alterssicherungsbericht rechnet mit dem Nettolohn nach Steuern (wie in Tabelle 2.3), dadurch sinkt das Nettoeinkommen und die Rente macht einen höheren Prozentsatz am Nettoeinkommen Das ist realistisch, weil ja Steuern gezahlt werden müssen.[34] Es werden sowohl bei den Steuern während der Erwerbstätigkeit als auch während des Rentenbezuges nur die Grund- und Pauschbeträge steuermindernd berücksichtigt.[35]
  • Es wird angenommen, dass Leistungen zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigkeit getätigt werden, etwa in der Höhe der Steuerbefreiung für solche Beiträge. Das Nettoeinkommen sinkt also um diese Beträge. Damit steigt die Ersatzquote – also das Verhältnis der Rente zum Nettoeinkommen noch einmal.[36]

So wird dann ein Gesamtversorgungsniveau von 70 Prozent für den Durchschnittsverdiener im Jahr 2024 erreicht. Vereinfacht gesagt: Im Alterssicherungsbericht ziehen die Autoren/das BMAS die privat während der Erwerbstätigkeit angelegten Beiträge beim Nettoeinkommen ab – das Nettoeinkommen sinkt – und dann als zusätzliches Einkommen bei der Rente dazu – die Rente steigt. Das Versorgungsniveau erreicht somit 70 Prozent.

Thomas Ebert, ehemaliger Abteilungsleiter im BMAS, bezeichnet dieses Vorgehen ungeschminkt als ‚Manipulation‘:

‚Das Rentenniveau wurde durch Einfügung des Riester-Faktors in die damals noch bestehende nettolohnbezogene Rentenanpassungsformel gesenkt. Die Wirkung dieses Faktors besteht darin, dass die freiwilligen Vorsorgebeiträge bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassungen vom Bruttolohn abgezogen werden, so als handele es sich um Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies ist eine offenkundige Manipulation, die keiner inneren Logik folgt, sondern lediglich dazu dient, zu niedrigeren Anpassungssätzen zu kommen.‘[37]

Die Riesterrente selbst ist in den vergangenen Jahren immer unattraktiver geworden. Dies ist eine Folge hoher Gebühren und geringer Verzinsung, die wiederum zu geringen Auszahlungsbeträgen führt.[38] 28 Prozent der gegenwärtigen Auszahlungsbeträge liegen unter 500 Euro pro Jahr, weitere 28 Prozent unter 1.000 Euro (vor Steuern).[39]

45 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (also von 20 bis 65 ohne Pause) schaffen bei Weitem nicht alle. Ca. 17 Prozent der Frauen (West) und 40 Prozent der Frauen (Ost) sowie und 56 Prozent der Männer (West) und 67 Prozent der Männer (Ost) erreichen 45 Jahre oder mehr.[40] Lücken entstehen vor allem durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, lange Ausbildung bzw. Studium. Männer hatten im Schnitt 42 Jahre Versicherungszeiten, bei den Frauen sind es 39 (38 West, 44 Ost).[41]

Abgespalten – Beamten und Mitglieder berufsständischer Versorgungssysteme

Es könnte sein, dass auf den schönen Strandbildern mit jugendlich aussehenden Rentnerpaaren auch überwiegend Mitglieder von zwei Gruppen auftauchen, die sich nicht an der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligen: die Empfänger von Beamtenversorgungsleistungen (BV) und die Empfänger berufsständischer Versorgungsleistungen (BSV) (Wer mehr darüber wissen will, findet Beschreibungen und Daten im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ab Seite 20).[42]

In der nächsten Tabelle werden die durchschnittlichen Bezüge aus den unterschiedlichen Alterssicherungssystemen dargestellt. Beeindruckende Differenzen, oder?

Tabelle 2.4: Monatliche Zahlungen in den drei wichtigsten Rentenarten gemäß Alterssicherungsbericht und Sozialbudget[43]

Der Vollständigkeit halber: Viele Selbständige können wählen, ob sie in der GRV versichert sind oder nur privat oder beides.[53] Ca. 2,6 Millionen überwiegend geringverdienende Selbstständige sind nicht Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.[54] Und die höherverdienenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Deutschland müssen nach dem Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze für das darüber hinaus verdiente Gehalt keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Im Jahr 2024 betrug die Beitragsbemessungsgrenze 7.550 Euro (West) Arbeitsentgelt pro Monat, ab 2025 waren es 8.050 Euro für ganz Deutschland. Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten 2024 etwa zehn Prozent der Vollzeiterwerbstätigen mehr als 7.400 Euro, ungefähr 2,1 Millionen.[55]

Daten gibt es auch zu den 34.000 Einkommensmillionären, die mehr als eine Million Euro Einkommen pro Jahr erzielen. Das waren im Wesentlichen Einkünfte aus Quellen wie Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, aber auch aus nichtselbstständiger Arbeit.[56] Zusammen hatten diese 34.000 Personen Einkünfte in Höhe von 98 Milliarden Euro.[57] 18,6 Prozent davon wären ca. 18 Milliarden Euro. Wenn das Versicherungsprinzip strikt gelten würde, wären dann allerdings auch entsprechend hohe Renten fällig. Insofern ist die Einbeziehung Höherverdienender bei strikter Anwendung des Versicherungsprinzips langfristig finanziell neutral. Beiträge der Höherverdienenden wären nur dann eine finanzielle Entlastung, wenn die Renten nicht äquivalent zu den Beiträgen ausbezahlt würden. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält eine solche nichtlineare Gestaltung der Renten in Grenzen für möglich. [58]

Wieso ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung auf dem gleichen Stand wie 1991?

Schon 1991 betrug der Beitragssatz 18,5 Prozent bei einem Anteil Älterer (damals alle über 65 Jahre) an der Gesamtbevölkerung von 14 Prozent. Im Jahr 2000 waren es 17 Prozent. Im Jahr 2025 beträgt dieser Anteil der über 67-Jährigen 20 Prozent, der über 65-Jährigen 23 Prozent, und der Beitragssatz ist bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2000 gab es 13,7 Millionen Personen über 65, heute sind es 19,3 Millionen.[59] Wie konnte der Beitragssatz so stabil bleiben?

Es gibt nur eine Lösung dieses Beitragsrätsels: die Alten bekommen pro Person erheblich weniger! Das Rentenniveau sank durch eine Vielzahl von Einzelreformen, die nicht so einfach nachzuvollziehen sind, wie etwa die jährlichen Rentenanpassungen, die mehr oder weniger der Lohnentwicklung und Inflation nachlaufen. Diese wirken dann auf den ersten Blick wie eine permanente Rentenerhöhung, während die schwierigeren verdeckten Anpassungsformeln der allgemeinen Öffentlichkeit unbekannt oder unverständlich sind.[60]

Die Rentenanpassung wird außer durch diesen Lohnfaktor vor allem durch Korrekturfaktoren oder Dämpfungsfaktoren gesteuert. Solche entscheidenden ‚Dämpfungshebel‘ sind der Nachhaltigkeitsfaktor, der Nachholfaktor, der Beitragssatzfaktor, der Riesterfaktor, der Bruttolohnfaktor etc.; sie werden hier erklärt.[61]

Und aufgrund dieser ‚Dämpfungen‘ landete das Rentenniveau schon im Jahr 2015 bei 47,7 Prozent und stagniert seitdem bei rund 48 Prozent (Standardrentner, DVR-Berechnung).[62]

Für die detailliertere Beschreibung des Beitragsrätsels ist eine graphische Darstellung hilfreich. Deshalb hier die Lage noch einmal graphisch aufbereitet. Das Basisjahr (Wert 100) für alle drei Werte ist das Jahr 2000, die Werte rechts zeigen den Stand im Jahr 2024.

Graphik 2.1: Entwicklung des BIP, der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und des Anteils der Rentenausgaben am BIP 2000 – 2024

*Nur Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung einschl. Bundeszuschuss, ohne die Ausgaben anderer Altersversorgungssysteme (Beamten, Berufsversorgungswerke, Landwirte)

Was stellt die Graphik genau dar:

  • Das BIP (grüne Linie) ist seit 2000 um 103 Prozent gestiegen und liegt jetzt beim Wert 203 (von 2.139 Milliarden Euro auf 4.329 Milliarden Euro)[63]
  • Die Rentenausgaben (orange Linie) sind um 88 Prozent gestiegen und liegen somit beim Wert 188 (von 213 Milliarden Euro auf 403 Milliarden Euro). Die Ausgaben beziehen sich nur auf die gesetzliche Rentenversicherung.[64]
  • Infolge der geringeren Steigerung der Rentenausgaben im Vergleich mit dem BIP ist der Anteil der Rentenausgaben am BIP (blaue Linie) um sieben Prozent gesunken und liegt jetzt bei 93 (von zehn Prozent Anteil auf 9,3 Prozent). Wäre er bei zehn Prozent geblieben, müssten die Ausgaben jetzt bei 433 Milliarden Euro liegen.
  • Wären die Rentenausgaben pro Person gleich geblieben, müssten wegen der gestiegenen Zahl an Rentenbeziehern die Ausgaben um 12,5 Prozent höher sein, etwa 485 Milliarden Euro.

Im Jahr 2000 gab es 19 Millionen Personen, die eine gesetzliche Rente bezogen, im Jahr 2024 21,4 Millionen[65] (davon 18,9 Millionen über 65 Jahre, die Differenz erklärt sich durch Rentenbezug vor dem 65. Lebensjahr). Das Fazit: 2,4 Millionen Rentner oder 12,5 Prozent mehr, aber sieben Prozent weniger Kosten für die Volkswirtschaft. Oder: Immer mehr kommen mit immer weniger aus.[66]

Leistungen für alle – bezahlt von den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten

Die Politik hatte und hat angesichts der knapp 400 Milliarden, die jährlich durch die Rentenkasse gehen, Wünsche. Sozialpolitisch erwünschte Zusatzleistungen zur Rente wurden in großem Umfang eingeführt, auch wenn sie nicht dem Versicherungsprinzip entsprachen. Versicherungsprinzip meint: Gegenleistung nur bei vorheriger Leistung oder Auszahlungen nur in Höhe der vorher eingezahlten Beträge – im Fall der Rentenversicherung natürlich nicht individuell wie bei der privaten Altersvorsorge, sondern auf die gesamte Versichertengemeinschaft bezogen.

Diese sogenannten ‚nicht-beitragsdeckten‘ oder ‚versicherungsfremden‘ Leistungen sind Kosten, die beispielsweise für die Höherwertung der Empfänger einer DDR-Rente, für die Kindererziehungszeiten für Mütter usw. ausgegeben werden. Dazu gibt der Bund aus Steuermitteln der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die die Renten verwaltet, mehr als 80 Milliarden Euro. Das ist aber nicht ausreichend, die Beitragszahler finanzieren diese Sozialpolitik für alle – die Höherverdiener (schaut man auf ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze) und die aus den anderen Rentensystemen allerdings nicht.

Stiftung Warentest analysierte das im Jahr 2025, hier das Fazit:[67]

‚Die Gesamtkosten der nicht beitragsgedeckten Leistungen summierten sich 2023 laut DRV Bund auf 124,1 Milliarden Euro. Die Zuschüsse des Bundes dafür betrugen insgesamt 84,3 Milliarden Euro. Es bleibt also eine Lücke von 39,8 Milliarden Euro, die mit den Beiträgen der Versicherten geschlossen wurde.‘

Manche Dinge wären einfach zu lösen, aber es ist nicht gewollt

Der junge CDU-Politiker Philipp Amthor sagte im Rahmen der Rentendebatte, dass der Bund der Rentenversicherung täglich 345 Millionen Euro dazugibt.[68] Gut gerechnet? 365 Tage x 345 Millionen ergeben 126 Milliarden. Fast gut gerechnet! Das ist ungefähr das, was die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als Bundeszuschuss für gesamtgesellschaftliche Leistungen aus der Rentenkasse berechnet hat und erstattet bekommen möchte. Gezahlt hat der Bund aber nur 93 Milliarden oder 255 Millionen am Tag (2023).[69] Aber was macht das schon in der heutigen Medienlandschaft, die Zahl steht nun überall. Journalisten sollten sich nicht scheuen, den Rechner auf ihrem PC oder Handy anzuwerfen. Man könnte auch mit einer Suchmaschine in zehn Minuten die Ausgaben der Rentenversicherung und den Bundeszuschuss recherchieren, mit KI vielleicht in drei Minuten?

Was noch hinterhältiger ist: Amthor tut so, als würde der Bundeszuschuss mit der Gießkanne auf alle Rentenbezieher verteilt. Den Bundeszuschuss gibt es aber nur für ganz spezifische Leistungen für bestimmte Gruppen. Und noch ironischer ist es, dass viele dieser Leistungen eine Folge der von seiner Partei CDU gewollten politischen Entscheidungen sind (Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Kindererziehungszeiten, Splitting übersteigender Anteil der Witwen- und Waisenrenten).

Und drittens verschweigt er, dass man gerne den eingespielten Verwaltungsapparat der Deutschen Rentenversicherung für die Umsetzung sozialpolitischer Leistungen nutzt. Man könnte es auch trennen und ein ‚Amt für DDR-Renten‘ oder ‚Mütterrente‘ einrichten. Dann dürfte der Bund es allein aus Steuern bezahlen. Wie es im Moment ist, ist es auch eine Methode, um möglichst wenig vom Bundeshaushalt herzugeben und den Beitragszahlern möglichst unerkannt und ohne viel argumentieren zu müssen möglichst viel aufzubürden.[70]

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Deutschlandfunk Nova: ‚Alter, was ist eigentlich gerecht?’ Titel einer Sendung aus dem Jahr 2017, hier

[«2] Blome, N., 15.04.2025: Diese Renten sind gerecht? Falsch!, abgerufen am 10.12.2025, hier

[«3] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS 2024: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. (im Weiteren zitiert als: BMAS Alterssicherungsbericht 2024)

[«4] Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundes­regierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«5] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen) – Paare ab 65 Jahren – Tabelle BC 44 Deutschland, Tabelle BC 45 Alte Länder (West), Tabelle BC 46 Neue Länder (Ost)

[«6] ebenda

[«7] ebenda, S. 87 Zitat: ‚Einkommen aus Vermietung und Verpachtung werden von 19 Prozent der Paare im Alter ab 65 Jahren bezogen sowie von zehn Prozent der Alleinstehenden.‘

[«8] ebenda, S. 87. Zitat: ‚Im gesamtdeutschen Durchschnitt erzielten Paare 1.030 Euro monatlich.‘

[«9] Bundesagentur für Arbeit, 31.12.2024: Sozialversicherungspflichtige Monatsentgelte. Infotabelle 1 – Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe nach Klassen und Verteilungsparametern der Bruttomonatsentgelte, hier.

Anmerkung: 7.400 Euro Monatslohn entsprechen recht genau der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024 (die Beitragsbemessungsgrenze betrug im Jahr 2024 7.450 Euro (Ost) oder 7.550 Euro (West)

[«10] BMAS Rentenversicherungsbericht 2025, S.74

[«11] Destatis – Statistisches Bundesamt: Einkommen und Einkommensverteilung, abgerufen am 12.12.2024 hier

[«12] BMAS Alterssicherungsbericht 2024. Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungs­leistungen und weiteren Einkommen nach Einkommensgruppen (Quintilen), Alleinstehende Männer ab 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 47, Alleinstehende Frauen 65 Jahren – Deutschland, Tabelle BC 50

[«13] Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Arger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«14] Deutsche Rentenversicherung, 2025: Rentenversicherung in Zeitreihen, Oktober 2025, S. 258, zitiert als DRV Zeitreihen 2025, hier

[«15] Der bekannte Soziologe Georg Simmel schrieb im Jahr 1907 in einem kurzen Essay ‚Der Mensch als Feind‘ sehr prägnant, dass: ‚ … im Unglück unserer besten Freunde etwas ist, was uns nicht völlig missfällt.‘ hier

[«16] Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, 2024: Jahresgutachten 2023/24, Kapitel 5: Alterungsschub und Rentenreformen, hier

[«17] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, hier, S. 256

[«18] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«19] Einen sehr informativen Überblick über die verschiedenen Wege, das Rentenniveau auszurechnen, gibt Thomas Ebert in dem von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegeben Buch ‚Die Zukunft des Generationenvertrags‘ Hrsg.: Bundeszentrale für Politische Bildung, Mai 2018, hier, S. 156 – 160; Zitiert als: Ebert, 2018

Steffen, J., 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus – Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

[«20] Zur Berechnung des Durchschnittsentgelts siehe: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste,2024:

Berechnung des Durchschnittsentgelts und Rentensicherungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung

Sachstand. Zitat:

Gemäß dem Statistischen Bundesamt werden in die Berechnung der Bruttolöhne und -gehälter nach dem VGR-Konzept alle Arbeitnehmer einbezogen (auch solche mit hohem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze). Hierzu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Personen in beruflicher Ausbildung einschließlich Praktikanten sowie Volontäre, geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte, Beamte, Richter, Soldaten, Personen im freiwilligen Wehrdienst und Freiwilligendienst, Personen in Beschäftigungsprogrammen, Leiharbeiter, Heimarbeiter, Anteilseigner von Kapitalgesellschaften (wenn sie in diesen Gesellschaften arbeiten), Führungskräfte und Hauspersonal.‘ hier

[«21] Wenn beispielsweise nur die letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn als Maßstab genommen würden, hätte das schwerwiegende Konsequenzen: Für diejenigen, die am Ende des Arbeitslebens das höchste Einkommen im Vergleich mit früheren Jahren haben, wäre die Rente höher als auf Basis des Einkommens des gesamten Arbeitslebens. Für andere, die etwa aufgrund einer Krankheit im Alter ab 55 oder 60 nur noch einen gering bezahlten Beruf ausüben können, würde das zu einer enormen Rentensenkung führen.

[«22] DRV Zeitreihen 2025, hier S.261 Beitragssätze zur KVdRr und PVdR

[«23] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 259 und S.261

[«24] Ebert 2018, hier, S. 159

[«25] Steffen, J, 2018: Neuberechnung des Rentenniveaus. Neue Berechnung des Rentenniveaus. Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Portal Sozialpolitik, hier

Die Formel für die Berechnung des Sicherungsniveau vor Steuern (SVS) lautet wie folgt:

Im Zähler steht die Bruttostandardrente (BStR) mit dem Wert der sich aus 1 minus der Abgabenquote Rente (AQR) ergibt sich aus 1 minus 0,125, also 0,875). Das sieht in der Formel so aus: BStR x (1- AQRSVB ). Im Nenner steht das Durchschnittsentgelt (BESGB ) nach Anlage 1 zum SGB VI, multipliziert mit dem Wert, der sich aus 1 minus der Abgabenquote Arbeitnehmer (AQAVGR[SB ) ergibt. In Zahlen ausgedrückt. BESGB x (1 -AQAVGR[SB]).

[«26] RentenZukunft, Broschüre: Kapitel „Rentenniveau entscheidend“, hier

[«27] Bundesministerium der Finanzen, Mai 2025: Bis zu welcher jährlichen Bruttorente bleibt ein Rentner bzw. eine Rentnerin ohne Steuerbelastung, wenn neben der Rente keine weiteren Einkünfte bestehen? Angaben für das Jahr 2025, gegliedert nach Jahr des Rentenbeginns bzw. des Besteuerungsanteils, hier

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt Juni 2025: 70% der Rentenleistungen im Jahr 2024 waren einkommensteuerpflichtig hier

[«29] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 179, Tabelle E.3.1

[«30] ebenda, S. 170. Zitat: ‚Das Gesamtversorgungsniveau ist aufgrund der weiter gefassten Definition nicht mit dem im Rentenversicherungsbericht dokumentierten Sicherungsniveau vor Steuern vergleichbar. Zum einen werden beim Gesamtversorgungsniveau neben der gesetzlichen Rente auch die Riester-Rente und die Privat-Rente einbezogen.“

[«31] ebenda, S. 173. Definition aus dem Alterssicherungsbericht: ‚Eine Rente, die sich ergibt, wenn die Einsparungen aus der Steuerfreistellung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Alterseinkünftegesetz für eine ergänzende Altersvorsorge angespart werden (Privat-Rente).‘

[«32] ebenda, S. 179, Tabelle E.3.1

[«33] Im Jahr 2024 gab es 14,8 Mio. Riester Zulagenkonten, bei 40 Mio. aktiv Versicherten und 18 Mio. Passiv Versicherten. Passiv Versicherte waren sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sind es die aktuell nicht (keine Erwerbstätigkeit, Wechsel ins Beamtenverhältnis etc.).

[«34] Alterssicherungsbericht 2024, S. 173: Zitat: ‚Zum anderen berücksichtigt das Netto-Gesamtversorgungsniveau neben den auf das Erwerbseinkommen und die Alterseinkünfte zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen – anders als das Sicherungsniveau vor Steuern – auch die zu zahlenden Steuern.‘

[«35] ebenda, S. 173. Zitat: ‚Dabei wird unterstellt, dass keine über die Pauschalen hinausgehenden Werbungskosten oder sonstige Sonderausgaben anfallen.‘

[«36] ebenda, S. 191. Zitat: ‚Der Differenzbetrag (die Nettoeinkommenserhöhung) wird in eine private Renten­versicherung eingezahlt, die auf Basis der gleichen Annahmen wie für die Riester-Rente berechnet wird.‘

[«37] Ebert 2018, hier, S. 142

[«38] Heyse, R. 2024: Jetzt amtlich – Riester-Rentendebakel, in: RentenZukunft, Mai 2024, hier

[«39] Bundesministerium der Finanzen: Statistik von geförderten Riester-Verträgen in der Auszahlungsphase

„Riester-Auszahlungsstatistik”, Auswertungsstichtag 15.05.2024 – Leistungsjahr, hier

[«40] DRV Rentenversicherung in Zahlen 2025, S. 40/46 hier

[«41] DRV Zeitreihen 2025, S. 126/127, hier

[«42] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23

[«43] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Es gibt Differenzen zwischen Tabelle BC 1 ‚Anteile und durchschnittliche Bruttobeträge von Alterssicherungsleistungen und weiteren Einkommen und Volumen der Einkommenskomponenten und ihr Anteil am Gesamtvolumen der Bruttoeinkommen und anderen differenzierteren Tabellen im Anhang B. Wo möglich, wurden nur die finanziellen Leistungen für Personen über 65 verwendet.

[«44] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«45] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S. 20 – 23, Tabelle A.2.3, S. 26

[«46] ebenda, Bezieher GRV (Renten wegen Alters) Tabelle A.2.2, S. 25

[«47] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen 2023 hier. Summe der Rentenversicherung, Zahlungen wegen Alters und Hinterbliebene

[«48] ebenda, Tabellen A.3.4 (Teil 1 – Teil3), S. 32/33

[«49] ebenda, S. 29

[«50] ebenda, Tabelle BC 47 (Männer), Tabelle BC 50 (Frauen)

[«51] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/723 vom 30.0, 2025 Finanzlage der berufsständischen Versorgungswerke, dserver.bundestag.de/btd/21/007/2100723.pdf

[«52] BMAS: Alterssicherungsbericht 2024, S.23, und Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

[«53] Pflichtversichert sind gemäß DRV folgende Gruppen von Selbständigen: Handwerker und Hausgewerbe­treibende; Freiberufliche Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte; Künstler und Publizisten; Selbstständige mit einem Auftraggeber; Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer, bestimmte weitere Selbstständige.

[«54] Deutsche Rentenversicherung geht in der Studie Lebensläufe und Altersvorsorge (LeA) davon aus, dass insgesamt mehr als 2,6 Mio. Selbständige nicht durch eine obligatorische Alterssicherung abgesichert sind (Heien und Krämer 2018).

[«55] Bundesagentur für Arbeit: Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte – Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Jahreszahlen), 2024, Excel Tabelle, Blatt 1, hier

[«56] Destatis – Statistisches Bundesamt, Juni 2025, 4.06.2025: Rund 34.500 Einkommensmillionärinnen und -millionäre im Jahr 2021 in Deutschland, hier

[«57] Destatis – Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Lohn- und Einkommenssteuer 2021, Tabellenblatt 73111-01, Zeile 75, Zelle AT 75, hier

[«58] Deutscher Bundestag: Sachstand: Grenzen der Zulässigkeit eines degressiven Rentenmodells, WD 6-3000-001/23, Deutscher Bundestag – Wissenschaftliche Dienste, Berlin 2023, hier

[«59] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsvorausberechnung, Statistik visualisiert hier

[«60] Portal Sozialpolitik, Chronik Rentenversicherung Wesentliche Änderungen im Bereich der Rentenversicherung. Chronik seit 1978, hier

[«61] Bundeszentrale für politische Bildung, 30.April 2024: Die Rentenanpassungsformel, hier

[«62] DRV Zeitreihen 2025, Entwicklung des Standardrentenniveaus, S. 256 hier

[«63] Destatis – Statistisches Bundesamt 2022: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen- Inlandsproduktberechnung, Lange Reihen ab 1970, hier

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«64] DRV Zeitreihen 2025, hier S. 239

[«65] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, hier

DRV Zeitreihen 2025, Rentenbestand nach Rentnergruppen, S. 205/206 hier

[«66] Heyse, R., 25.11.2025: Die Rentner sind immer zu teuer! – Egal, wie billig sie sind …, in: NachDenkSeiten, hier

[«67] Stiftung Warentest 15.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

[«68] Berliner Zeitung 2.12.2025: ‚Zahlen hat das Gregor-Gysi-Institut für Rentenmathematik errechnet‘ – Amthor wettert gegen Reichinnek, hier

[«69] Deutsche Rentenversicherung: Rentenversicherung in Zahlen 2025, Einnahmen, S. 20 hier

Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin, November 2024: Nicht beitragsgedeckte Leistungen und Bundeszuschüsse 2023, hier (jährliche Schwankungen)

Stiftung Warentest 25.10.2025: Gesetzliche Rente – Was Sie mit Ihrem Rentenbeitrag alles finanzieren, hier

Deutscher Bundestag – Drucksache 19/30818 19. Wahlperiode 17.06.2021, Drucksache 19/30260 – Versicherungsfremde Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, hier

In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundessozialgerichts und schlussfolgert daraus, dass eine klare Abgrenzung zwischen den Finanzierungsaufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft nicht möglich ist und deshalb politisch entschieden werden muss. Wörtlich:

‚Eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben der Sozialversicherung und den Aufgaben der Gesamtgesellschaft sei verfassungsrechtlich nicht im Einzelnen vorgegeben, sondern politischer Natur und vom Gesetzgeber zu treffen.‘

Bemerkenswert in dieser Antwort ist die Betonung des Vorrangs der Politik. Polemisch gesagt: Wir entscheiden, wer bezahlt. Ein Vorteil: Verlagern wir das auf die Rentenversicherung, dann haben wir keinen Ärger mit allen Steuerzahlern und den Steuersenkungslobbyisten, sondern nur mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, eventuell noch mit den Gewerkschaften. Aber: keine Anwälte, keine Steuerberater, kein Steuerzahlerbund, keine FDP etc., also kein Ärger mit all denen, die sonst heftig gegen mehr Steuern opponieren würden.

[«70] Bei einer sehr strikten Auslegung des Versicherungsprinzips sind viele Leistungen der Rentenversicherung sozialpolitisch zwar sehr erwünscht, aber entsprechen trotzdem nicht dem Versicherungsprinzip: sogenannte abgeleitete Renten wie die Waisenrente: Waisen haben niemals etwas eingezahlt, oder die Witwen-/Witwerrente – in vielen Fällen auch keine Einzahlungen. Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsrente, Schwerbehinderte? Wieso sind das alles keine Aufgaben der Krankenkassen und Sozialämter?

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Verdreifachung seit der Wiedervereinigung Gesundheitsausgaben klettern auf Rekordhoch

02. April 2026 um 12:15

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Ankunft eines Patienten an der Triage-Station des Klinikums Nuernberg, die fuer die ICAO-Grossschadensuebung in einem Behandlungszelt dargestellt wurde. Medizinisches Personal uebernimmt die Sichtung und weitere Versorgung im Rahmen eines MANV-Szenarios am Flughafen Nuernberg. ICAO Volluebung - Notfalluebung am Airport Nuernberg, Nuernberg, 28.02.2026 Foto:Eibner/Ardan Fuessmann. Die Gesundheitsausgaben steigen.

Jahr für Jahr steigen die Kosten im Gesundheitsbereich. Nachdem sich dieser Trend auch 2024 fortsetzte, hat das Statistische Bundesamt die Ausgaben für 2025 geschätzt: Die Zahlen sehen nicht besser aus.

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#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter – Teil 2


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen und „Strafverschärfungen“ – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Was könnten Menschen, die sich für die sanktionierten Journalisten und Autoren einsetzen wollen, aus der #FreeAssange-Bewegung für eine mögliche #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung lernen? Was sind vielversprechende Ansätze? Und wo liegen Risiken? In diesem zweiten Teil schauen wir uns Aspekte einer möglichen legalen Kampagne an, die keine rechtlichen Risiken birgt.

Eine wichtige Überlegung vorab ist die Tatsache, dass die Sanktionsregelungen der EU nur finanzielle oder sonstige materielle Unterstützung für die Sanktionierten untersagt, aber grundsätzlich nicht die moralische, ideelle, kommunikative oder informative Unterstützung. Für die Sanktionierten selbst ist natürlich die praktische Unterstützung wichtig. Für den Erfolg einer Kampagne, die die Aufhebung der Sanktionen gegen sie erreichen will oder sogar die Streichung der Gesetze und Verordnungen, aus der das Sanktionsregime besteht, ist die kommunikative und ideelle Arbeit entscheidend.

Es ist (anders als bei der britischen NGO „Palestine Action“, die zur Terrororganisation erklärt wurde, siehe Teil 1 dieses Artikels) grundsätzlich juristisch zulässig, öffentlich die Unterstützung für Doğru und Baud zu erklären, solange ihnen dadurch keine Geldmittel zufließen oder geldwerte Vorteile entstehen. Problematisch ist, dass die Formulierungen aus dem EU-Recht, die den Sanktionen gegen Doğru, Baud und andere zugrunde liegen, sehr weit gefasst sind und teilweise auch wenig trennscharf sind, wie zum Beispiel der Begriff „wirtschaftliche Ressourcen“. Auch das Umgehungsverbot der Sanktionen erweitert den Bereich der verbotenen Unterstützung extrem und macht ihn sehr unscharf. So könnte sogar argumentiert werden, dass durch eine Kampagne für die sanktionierten Personen ihnen faktisch ein verwertbarer Vorteil (und damit Ressourcen) entstehen könnte, da sie zu einer erhöhten Bekanntheit und Reichweite dieser Journalisten/Autoren führen könnte. Aber (spätestens) hier würden aus meiner Sicht die Grundrechtsschranken greifen. Es kann nicht sein, dass die weiten und schwammigen Formulierungen der Rechtsbegriffe dazu führen, jeglichen politischen und kommunikativen Protest gegen das Sanktionsregime zu verunmöglichen.

Was folgt, sind lediglich einige Aspekte, die selbstverständlich nicht vollständig oder abschließend sind. Gern können Sie uns auch ihre Ideen oder Informationen über bereits erfolgte oder geplante Aktionen schicken, die wir übersehen haben!

PR-Strategie

Im Fall der Free-Assange-Bewegung entwickelte sich im Laufe der Jahre eine sehr klare und konsistente Kommunikation. Die Kernpunkte der Kampagne wurden durch die zwei Slogans „Free Assange“ (Freiheit für Assange) und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen) klar gemacht. Es ging um die Rettung einer Person und auf der inhaltlichen Ebene gegen die Kriminalisierung von kritischem Journalismus. Als zentrales Thema wurde die Pressefreiheit gesetzt. Das zentrale Argument war, dass eine Kriminalisierung von Journalisten durch die westlichen Regierungen zur Verdeckung von Kriegsverbrechen nicht hinzunehmen ist.

Ein wichtiger Wendepunkt in der Kampagne war es, als die Ehefrau von Julian Assange sowie ihre zwei Kinder zentral in den Fokus der Kommunikation gerückt wurden. Das diente einmal der starken „Humanisierung“ von Julian Assange (siehe unten) und brachte die Unterstützer, aber auch neutrale und bis dahin gleichgültige Beobachter dazu, Assange als Mensch, als Ehemann und Vater zu sehen. Stella Assange begann selbst, häufig öffentlich zu sprechen und inhaltlich die Kampagne ihres Mannes zu leiten. Auch Julians Vater und Bruder traten verstärkt ins Rampenlicht. Ihr Einsatz führte dazu, die Kampagne emotionaler und persönlicher zu machen. Es ist die Frage, ob eine solche Ausrichtung der Kommunikation in den aktuellen Fällen von Doğru oder Baud sinnvoll und machbar ist, da nicht jeder oder jede Privatperson die Fähigkeit oder die Kraft hat, sich so stark medienwirksam zu präsentieren, und das noch in einer bereits extrem belastenden persönlichen Situation.

Das „Humanisieren“ ist eine PR-Strategie, die zynisch anmutet („wir sind doch alle Menschen“), aber es geht hierbei darum, den Menschen in den Mittelpunkt der Kommunikation zu stellen und ihn damit von der Negativbeschreibung und „Feindmarkierung“ durch die Regierungskommunikation und die Berichterstattung der etablierten Medien zu befreien. In dieser wurden Doğru und Baud bisher als „Propagandisten“, „Meinungsmanipulateure“, „Verbreiter von Desinformation“ oder „Verschwörungstheoretiker“ bezeichnet, um sie von Anfang an in eine bestimmte Ecke zu stellen und zu verhindern, dass sie von der Bevölkerung als Menschen und als Journalisten oder erfahrene Analysten gesehen werden. Auch Begriffe wie „russischer Einflussagent“ oder die Verwendung der Bezeichnung „Hintermänner von red.media“ und die dadurch erfolgte unterschwellige Kriminalisierung funktionierten (bewusst oder unbewusst) als „Feindmarkierung“ und dienten der negativen Prägung des öffentlichen Images der beiden Personen (siehe zum Beispiel hier).

Hier kann eine Kommunikationsstrategie ansetzen und diesem negativen Bild positive Informationen und Bilder entgegensetzen. Im Fall von Julian Assange war die Anfangsphase geprägt von den Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden (die sich später als weitgehend haltlos herausstellten) sowie von Berichten über Julian Assanges angeblichen Narzissmus. Auf Englisch nennt man diese Taktik „Character Assassination“ – also den Angriff und die Zerstörung des öffentlichen Images einer Person.

Berichterstattung, die dagegen die Menschen Jacques Baud und Hüseyin Doğru in ihren vielen Facetten darstellt und auch zeigt, was die Sanktionen für sie persönlich bedeuten, kann dagegenwirken – wie es die Berichterstattung in den alternativen Medien sowie in der Berliner Zeitung, dem Neuen Deutschland und der jungen Welt zum Beispiel schon tut. Ein Beispiel für eine solche persönliche Berichterstattung ist auch der Bericht des deutschen Journalisten Patrik Baab, der den Besuch einer Schweizer Unterstützergruppe bei Jacques Baud in Brüssel dokumentiert hat. Hier gibt es zum Beispiel eine Aufnahme, in der sich Baud bei den Unterstützern bedankt und ihm die Tränen in die Augen steigen, weil sie extra seinetwegen aus der Schweiz angereist sind, um ihm Essen mitzubringen, persönlich ihre Unterstützung zu erklären und durch das Läuten von Kuhglocken (eine Schweizer Tradition) gegen das Ausbleiben von Unterstützung des Schweizer Staatsbürgers durch seine eigene Regierung zu demonstrieren. Diese Bilder ändern die öffentliche Wahrnehmung und könnten bei ausreichender Verbreitung dem negativen Bild ein anderes entgegensetzen.

Pressearbeit und Kommunikation zum juristischen Verfahren

Besonders gut wurde im Fall Assange auch die Verzahnung von juristischer Arbeit seines Verteidigerteams und der Pressearbeit gehandhabt. Das ist etwas, das in der anglo-amerikanischen Welt extrem professionell organisiert wird und bei Prozessen mit großer Presseaufmerksamkeit oft von Anfang an mitgedacht und mitgeplant wird. In Deutschland steckt diese Koordination noch in den Kinderschuhen. Bei Assange wurde von WikiLeaks sogar eine eigene Agentur (PHA) beauftragt, die eine professionelle Kampagnen- und Kommunikationsstrategie entwarf und umsetzte. Deren Tätigkeit umfasste auch Kommunikationsarbeit, durch die der Prozess begleitet, juristische Sachverhalte für die Öffentlichkeit leicht verständlich aufgearbeitet, Pressekonferenzen organisiert sowie Interviews mit großen, etablierten Medienvertretern vermittelt wurden.

Leider fehlen den sanktionierten Baud und Doğru vermutlich die Mittel für eine solche professionelle Begleitung, oder sie könnten diese aufgrund des Einfrierens ihrer Konten nicht bezahlen. Und eine Bezahlung von Kommunikationsfachleuten durch eine dafür gegründete Stiftung oder ein Spendenkonto würde wahrscheinlich wiederum unter das Verbot fallen, den Sanktionsopfern „wirtschaftliche Ressourcen“ zukommen zu lassen. Eine Möglichkeit, damit umzugehen, wäre es, die Kampagne nicht „für“ die Sanktionierten zu führen, sondern „gegen das Sanktionsregime“ wie damals gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA (siehe Teil 1 des Artikels), da hier kein einzelner Sanktionierter einen geldwerten Vorteil erlangen würde, sondern es rein um einen politischen Kampf gegen Gesetze und Verordnungen ginge. Zwar ist es bei Kampagnen generell wirksamer, Personen in den Mittelpunkt zu stellen, um Empathie zu wecken und das Thema zu fokussieren, aber darauf müsste man dann in diesem Fall verzichten.

Guerilla-Marketing und Sichtbarkeit

Merchandising

Eine große Rolle bei der Unterstützung von Julian Assange spielte auch Merchandising wie T-Shirts, Aufkleber, Taschen und andere Gegenstände, die es Unterstützern ermöglichen, ihren Protest gegen die Maßnahmen und ihre Unterstützung deutlich nach außen sichtbar zu zeigen. Eine sehr einfache Maßnahme ist daher das Drucken und Herstellen von solchen Gegenständen mit Slogans zur Unterstützung der Sanktionierten oder gegen das Sanktionsregime selbst. Bei Assange hatten sich irgendwann als Aufdrucke und Plakate bestimmte Slogans durchgesetzt wie „Free Assange“ und „Journalism is not a crime“ (Journalismus ist kein Verbrechen). Durch solche klaren zentralen Botschaften lässt sich das Thema zuspitzen und „kampagnenfähig“ machen, wie es in der Branche heißt.

Kunst

Eine weitere wichtige Rolle spielten auch Kunstaktionen und die Unterstützung durch Künstler für die Assange-Bewegung. Besonders viel Aufmerksamkeit erhielt die Aktion „Dead Man’s Switch“ (Schalter für einen toten Mann) des russischen Künstlers Andrei Molotkin, der Kunstwerke berühmter Künstler – darunter Originale von Picasso, Rembrandt und Andy Warhol – im Wert von insgesamt circa 45 Millionen Dollar in einem Safe verstaute und drohte, diese im Falle des Todes von Julian Assange in Haft durch ein Säurepulver zerstören zu lassen. Er nahm also quasi die Kunstwerke als „Geisel“ für die Sicherheit und das Leben Assanges. Nach Assanges Freilassung im Juni 2024 wurde der Mechanismus deaktiviert.

Auch Straßenkunst und andere visuelle Aktionen spielten eine große Rolle im Rahmen der Mobilisierung. Sehr viele Wandbilder, Installationen, Graffitis und sonstige Kunst wurden geschaffen. Diese Maßnahmen erzeugen eine nicht zu vernachlässigende Sichtbarkeit des Falles im Straßenbild vieler Städte und damit in der breiten Öffentlichkeit. Sie machten einerseits deutlich, wie viele Menschen ihn unterstützten, vermittelten aber auch eine zusätzliche kreative, lebensbejahende und hoffnungsvolle Atmosphäre, die Menschen ermutigte und ihnen Energie bei diesem doch sehr bedrückenden Thema gab.

Aktionen und Mahnwachen

Ein weiteres wichtiges und wirksames Mittel kann die Organisation von Mahnwachen sein – zum Beispiel vor dem Kanzleramt, dem Bundestag, dem Auswärtigen Amt, der Vertretung der EU (z.B. der Kommission) in Deutschland mit Plakaten, Bannern und allem, was für gute Bilder sorgt (Stichwort Pressearbeit und Social Media). Hier reichen auch 20 Personen, wenn sie genug Aufmerksamkeit auf sich ziehen, laut, bunt und kreativ genug sind. Aktionen im wirklichen Leben, die Bilder erzeugen, sind bei Weitem effektiver als Likes und Kommentare im virtuellen Raum.

Ebenso wichtig ist das Ansprechen und Thematisieren der Fälle bei Politikerauftritten, Befragungen, sowie Briefe an Abgeordnete und Anrufe in ihren Büros. Wenn kein öffentlicher Auftritt von Regierungsmitgliedern, keine Veranstaltung des Auswärtigen Amtes, kein Auftritt von Vertretern von Organisationen wie dem Deutschen Journalistenverband oder von Reporter ohne Grenzen und keine Veranstaltung zur Meinungs- und Pressefreiheit mehr möglich ist, bei der das Thema #FreeDogru und #FreeBaud nicht angesprochen und thematisiert wird, dann kann es auch nicht mehr ignoriert werden. Auf europäischer Ebene hieße das zum Beispiel: Kein Auftritt von Kaja Kallas, kein Treffen des Rates der Europäischen Gemeinschaft, keine Parlamentssitzung in Straßburg ohne Proteste und Erwähnungen der EU-Sanktionen gegen Journalisten.

Mitstreiter

Ein weiterer zentraler Hebel jeder Kampagne ist die Unterstützung einer möglichst großen Anzahl von Unterstützern und Mitstreitern aus der Bevölkerung, die das Thema aus dem engen Kreis der unmittelbar Betroffenen heraus in breitere gesellschaftliche Räume tragen.

Hierbei ist nicht allein die Zahl der Unterstützer entscheidend, sondern auch ihre Reichweite und Prominenz. Denn prominente und einflussreiche Mitstreiter können dem Thema massive öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen, die sich allein mit Menge nicht erreichen lässt. Erfahrungen aus der Free-Assange-Kampagne zeigen, dass prominente Unterstützer, insbesondere was die Berichterstattung der etablierten Medien angeht, eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den bisherigen Aktivitäten gegen die Sanktionen und für Doğru und Baud gibt es bisher noch eine strukturelle Schwäche: Zwar existiert bereits ein Netzwerk aus Unterstützern aus Politik, Publizistik, Wissenschaft und internationalem Aktivismus, doch ist die Zahl öffentlich sehr sichtbarer, breit anschlussfähiger Persönlichkeiten bislang klein. Ein erheblicher Teil der bisherigen Unterstützer kommen aus einer bestimmten „Blase“, nämlich dem BSW-Umfeld, von alternativen Medien und aus geopolitischen Analystenkreisen. Für eine darüber hinaus gehende gesellschaftliche Breitenwirkung wäre die Gewinnung von noch prominenteren Personen hilfreich – dies würde auch eine Presseaufmerksamkeit der etablierten Medien „erzwingen“, da die Unterstützung der Sanktionierten ab einem gewissen Bekanntheitsgrad auch von widerwilligen Medien nicht mehr ignoriert werden kann.

Die bisher einzige kollektive Aktion, nämlich der Solidaritätsaufruf für Baud und andere im Rahmen von Unterschriftenaktionen, war sehr wichtig, kann aber nur der Anfang sein. Denn die Liste der Unterstützter ist auch ein Netzwerk, das weiter aktiviert und politisch tätig werden kann. Gerade diese zweite Stufe – vom Unterstützer zum aktiven und kontinuierlichen Einsatz– ist kampagnenstrategisch entscheidend.

Dieses Potenzial ist bisher nicht ausgeschöpft. Entscheidend wird sein, den bestehenden Unterstützerkreis zu aktivieren und aus der politischen Nische herauszuholen.

Weiter wäre es wichtig, Abgeordnete des Bundestags, aber auch des EU-Parlaments gegen das EU-Sanktionsregime in der Anwendung gegen die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewinnen, da diese praktisch in den Parlamenten und gegenüber der Regierung das Thema auf die Tagesordnung setzen sowie Veranstaltungen und Events auf die Beine stellen können. Im Fall Assange hatte eine Koalition von Politikern und Abgeordneten aus Julian Assanges Heimatland Australien einen nicht unerheblichen Anteil an seiner letztlichen Freilassung. Auch diese entstand aber erst nach jahrelanger Einflussarbeit durch Assanges Unterstützer und seine Familie.

Institutionelle Unterstützer

Auch NGOs und andere Organisationen spielten in der Free-Assange-Bewegung eine wichtige Rolle. So hatte Reporter ohne Grenzen den Fall Assange über Jahre begleitet und war regelmäßig bei den Verhandlungen seines Gerichtsverfahrens anwesend. Auch Amnesty International hatte für Assange eine große Unterschriftenkampagne organisiert, die zu 400.000 Unterschriften führte.

Auch die UN schaltete sich letztlich ein. Die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Jill Edwards, appellierte offiziell an die britische Regierung, Assange nicht an die USA auszuliefern. Vorher hatte sich schon ihr Amtsvorgänger Nils Melzer jahrelang klar und deutlich für Assange eingesetzt und dafür starken Gegenwind auch innerhalb der Vereinten Nationen in Kauf genommen. Dagegen haben bisher weder der UN-Menschenrechtsrat noch ein UN-Sonderberichterstatter (z.B. zu Meinungsfreiheit oder Sanktionen) noch das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte Stellung zu individuellen EU-Sanktionsfällen wie denen von Doğru und Baud genommen.

Auch Amnesty International und Reporter ohne Grenzen sind bisher (wie schon im ersten Teil erwähnt) noch nicht mit öffentlichen Statements in Erscheinung getreten. Auch die eigentlich für den Schutz von Journalisten und Publizisten zuständigen Verbände und Gewerkschaften wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) und der Deutsche Journalistenverband (DJV) sind bisher nicht tätig geworden. Der Landesvorsitzende der DJU in Berlin hatte die Nachricht von der Sanktionierung Doğrus laut der Zeitung Neues Deutschland stattdessen sogar mit dem Satz „gute Nachrichten für den Journalismus“ kommentiert.

Problem: erlernte Hilflosigkeit

Was vielleicht viele Menschen an der Teilnahme oder Unterstützung einer solchen Kampagne abhalten könnte, ist das Gefühl der Resignation und Machtlosigkeit, welches sich inzwischen in Bezug auf die Wirksamkeit politischer Proteste ausgebreitet hat. Es gab in den letzten Jahren so viele Demos, Offene Briefe, Leserbriefe und Aktionen gegen grundsätzliche politische Entscheidungen – bereits zur Flüchtlingskrise (wir erinnern uns an PEGIDA), dann verstärkt in den Jahren seit 2020 (Corona-Proteste) und dann 2022 (zum Ukraine-Krieg und der „Zeitenwende“ und auch gegen die Aufrüstung), die Bauernproteste und seit 2024 die vielen pro-palästinensischen Demonstrationen, um nur einige zu nennen – und keine dieser Massenproteste konnte erkennbare Veränderungen in der politischen Linie der Regierungen, egal welcher Farbkombination, erreichen. Viele Menschen haben dadurch inzwischen in Deutschland „gelernt“: Protest bringt nichts (mehr). Das führt zu Radikalisierung bei einigen Wenigen und Apathie und Mutlosigkeit bei der großen Mehrheit. Zu Zeiten der Free-Assange-Kampagne herrschte noch eine ganz andere gesellschaftliche Grundstimmung. Es gab das Gefühl, dass Massenbewegungen, die groß genug und über lange Zeit konsequent tätig waren, etwas bewegen konnten und Einfluss auf die Politik hatten. Dieses Gefühl haben viele jetzt, nur einige Jahre später, nicht mehr – und das sicher zu Recht.

Aber wie hieß es doch früher: „We shall overcome …“, oder meinem persönlichen Motto folgend: Ruhig bleiben und der Versuchung des Pessimismus widerstehen.

Externer Inhalt

Beim Laden des Tweets werden Daten an X (ehemals Twitter) übertragen.

Family photo! pic.twitter.com/UlWLsW5MPL

— Stella Assange (@Stella_Assange) July 22, 2024

Ende Teil 2

(Teil 1 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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Deutscher Städtetag warnt Rekordverschuldung: Kommunen stehen kurz vor der Handlungsunfähigkeit

01. April 2026 um 13:00

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FOTOMONTAGE, 21.12.2025, Auf einem Ortsschild befindet sich das Symbol eines Pleitegeiers.

Die Kommunen verschulden sich immer weiter. Nun hat das Defizit einen neuen Rekordwert erreicht. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages fordert deswegen eine jährliche Soforthilfe – in Höhe von 30 Milliarden Euro.

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(Auszug von RSS-Feed)

#FreeDogru und #FreeBaud? – Rufe nach einer Kampagne nach dem Vorbild der #FreeAssange-Bewegung werden lauter


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Der Fall des sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru (red media) und die jüngsten Eskalationen sowie „Strafverschärfungen“ des Brüsseler Sanktionsregimes – jetzt wurde auch noch seiner Ehefrau das Konto gesperrt – sorgen zunehmend für Empörung bei vielen Menschen, die seinen Fall und den des Schweizer Sicherheitsexperten und geopolitischen Analysten Jacques Baud verfolgen. Dabei stehen auch die Fragen im Zentrum, welcher Widerstand möglich und welcher wirksam sein könnte. Ein Artikel in zwei Teilen von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Teil 1

Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im Rahmen des 17. Sanktionspakets der Europäischen Union wegen angeblicher Desinformation bzw. des angeblichen Schürens von „ethnischer, politischer und religiöser Zwietracht“ in Deutschland durch seine journalistische Arbeit und damit Unterstützung „destabilisierender Aktivitäten Russlands“ (so die offizielle Sanktionsbegründung) auf die Sanktionsliste gesetzt. Hier finden sie Informationen zum Hintergrund der Sanktionsinstrumente der EU und hier genauere Informationen zur aktuellen Situation Doğrus.

In der Redaktion erreichen uns seit Bekanntwerden der beiden Fälle sehr viele Leserbriefe von besorgten Leserinnen und Lesern, die ihre Empörung und ihre Fassungslosigkeit über das Vorgehen der EU und der deutschen ausführenden Stellen und Behörden ausdrücken und wissen wollen, was sie für Herrn Baud und Herrn Doğru tun können. Erstaunlich oft fällt dabei das Wort „Mittelalter“, was vermutlich ein Zeichen dafür ist, dass sich die Leser an vergangene Zeiten vor der Geltung wichtiger Grundrechte in Europa erinnert fühlen. Viele Leser bieten auch Hilfe an (Sachspenden und Geld) für Herrn Doğru und seine Familie, insbesondere auch für seine Kinder, und fragen, was sie gegen das von ihnen sehr stark empfundene Unrecht tun können, das dieser Familie widerfährt.

Auch mich selbst beschäftigen diese Fälle. Als Juristin ist es schwer, zu beobachten, wie mit dieser Eskalation der Maßnahmen im „hybriden Krieg“ gegen Russland nach und nach unser gesamtes Rechtsystem in seinen Grundfesten erschüttert und sogar teilweise ausgehebelt zu werden scheint. Das außenwirtschaftliche Sanktionsrecht wird hier meiner Ansicht nach als „Ersatzstrafrecht“ für Einzelpersonen missbraucht, um sämtliche rechtlichen Schutzmechanismen zu umgehen, die genau für diese Fälle (Bestrafung einer Einzelperson) über Jahrhunderte in unserer europäischen Rechtsentwicklung mühsam erkämpft wurden. Auch wenn das alles angeblich nur zur Bekämpfung von Desinformation geschieht, erinnere ich mich an einen Rechtssatz, der lautet „Substantia non mutatur nomine“ – nämlich: „Die Substanz wird durch die Bezeichnung nicht verändert“.

Die EU sorgt sich um „Destabilisierung und Delegitimierung unserer Demokratien“, aber da brauchen wir Russland und seine angeblichen Einflussagenten scheinbar gar nicht für – das machen nationale und EU-Politiker nach meinem Eindruck gerade sehr effektiv selbst.

Wenn ich in den letzten Tagen und Wochen über die Entwicklungen und Entscheidungen in diesen Fällen lese und die Äußerungen des Sprechers des Auswärtigen Amtes und anderer Entscheider höre, fühle ich eine starke kognitive Dissonanz: Ich kann nicht glauben, dass das der Weg ist, den sie wirklich gehen wollen; dass diese Entscheidungen auf diese Weise ernsthaft getroffen werden. Ich warte manchmal fast darauf, dass Kurt Felix endlich in die Szene springt und „Verstehen Sie Spaß?“ ruft und dann erklärt, das alles sei ein Streich gewesen oder eine Art staatsbürgerlicher Test dafür, wann die Deutschen endlich nicht mehr „mitspielen“ – wann der Bogen überspannt ist. Aber es ist wohl kein Scherz oder Streich, sondern es sind die Verdeckungshandlungen und Abstiegskämpfe einer Politik, die sich grundlegend geirrt hat (Corona, Ukraine, Gaza) und jetzt verzweifelt versucht, ihre Deutungshoheit zu erhalten, obwohl die Risse in ihren Narrativen überall sichtbar werden, sich ausbreiten und vergrößern. Es ist aber vielleicht tatsächlich auch ein Test für die Bürger: Wie weit kann Politik gehen, bis wirksamer Widerstand beginnt?

Um nur einige Stimmen zu zitieren

Bei vielen Stimmen, die sich gegen das Vorgehen durch Sanktionen gegen Doğru (und auch Baud und andere, wie die Schweizerin Nathalie Yamb und die Deutschen Thomas Röper und Alina Lipp) äußern, scheint langsam wirklich die rote Linie erreicht zu sein. Die Spannung zwischen dem EU-Sanktionsregime und seiner gnadenlosen Anwendung in Deutschland und dem, was von der Bevölkerung als richtig und rechtens empfunden wird, scheint für viele das Maß des Ertragbaren zu übersteigen.

Der Journalist und Autor Ole Nymoen schreibt zum Beispiel auf X:

Hier wird ein Exempel statuiert, ein Mensch entrechtet.“

Auch viele andere Äußerungen von Nutzern gehen in eine ähnliche Richtung (anonymisierte Zitate von X):

Das kann dich (sic!) nicht richtig sein! Selbst die Familien von Gewalttätern werden nicht mitbestraft! Mir macht diese Entwicklung wirklich Angst!“

Selbst in Frankreich hat man 1854 den “civil death” abgeschafft, den nun die EU und deren Helfer wieder einführen. also zurück in die Tyrannei?“

Das hat es noch nicht mal in der DDR gegeben !!!“

Das tiefste Mittelalter ist zurück. #Reichsacht #Sippenhaft“

Es muss mittels zivilem Ungehorsam ein Weg gefunden werden, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden. Einer Gesellschaft die derartiges duldet, steht eine finstere Zukunft bevor. Das kann niemand wollen.“

Ernsthaft. Das ist doch alles unfassbar! Wird Zeit den Laden mal etwas durchzulüften. In einer Demokratie darf ich doch noch aufbegehren oder ist das auch schon verboten?“

Viele erklären sich sogar bereit, sich durch finanzielle Unterstützung von Doğru selbst freiwillig strafbar zu machen.

Ja, die EU handelt nicht mehr nach Recht. Sie sanktioniert…um Sichtweisen und Meinungen, die ihr nicht passen, zu verunmöglichen. Gibt’s ne Möglichkeit ihn finanziell zu unterstützen? Würde dafür gern eine Strafe in Kauf nehmen.“

An diesen Punkt muss man die sonst sehr gesetzestreue deutsche Bevölkerung erst mal bringen.

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“

Die Journalistin Aya Velazquez zitierte bereits vor einigen Tagen auf X den berühmten Satz: „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.“, der Bertolt Brecht zugeschrieben wird. Sie erklärte, dass in ihren Augen der erfolgversprechendste Vorschlag jetzt ziviler Ungehorsam wäre, also Herrn Doğru vor laufender Kamera Lebensmittel und Geldspenden zu überreichen. Diese Idee hatte in den letzten Monaten auch schon einige andere Unterstützer geäußert. Umgesetzt hat ihn aber meines Wissens bisher niemand. Mehr dazu weiter unten.

Diskussion über die Form des Widerstands

Auch die BSW-Politikerin Sevim Dağdelen fordert vor einigen Tagen laut Berliner Zeitung eine breite politische Mobilisierung und nennt das EU-Sanktionsregime „totalitär“. Sie lädt alle Demokraten dazu ein, zu diesem Thema aktiv zu werden, und kündigt eine Aktionsplattform gegen die rechtswidrigen Sanktionen an, um Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschlichkeit zu verteidigen. Hierzu soll es in Kürze mehr Informationen geben.

Es gab bereits große Unterschriftenaktionen (z.B. hier free-baud.org) und Protestveranstaltungen. Bisher scheinen diese aber keine Veränderung der politischen Haltung der Bundesregierung und der ausführenden Organe bewirkt zu haben.

Viele fordern daher jetzt eine ähnlich große Bewegung wie damals zur Nichtauslieferung und Freilassung des Journalisten und Whistleblowers Julian Assange (Wikileaks) gegen die drastischen EU-Sanktionen für Journalisten und Experten. Denn, wie viele Kommentatoren und auch unsere Leser in Leserbriefen schreiben, es geht nicht nur um die einzelnen sanktionierten Personen, sondern um das Prinzip. Das Prinzip: Wer definiert Journalismus? Wer kann nach welchen Maßstäben Berichte und Meinungen einfach zu Propaganda erklären? Sind diejenigen, die hierbei dann sofort antworten: „Er ist ja kein Journalist, sondern Propagandist“ bzw. „Pressefreiheit gilt nicht für Propagandisten“, sich wirklich nicht bewusst, wie leicht diese Umbenennung vorgenommen werden kann (im Fall Baud und Doğru ja sogar ohne irgendwelche öffentlich oder auch nur den Betroffenen zugänglichen ordentliche Belege) und wie hoch die Missbrauchsgefahr hier ist? Ist ihnen nicht klar, wie leicht es für die Herrschenden ist, einen kritischen Journalisten oder Autor einfach qua Bezeichnung als „Informationsmanipulator“ oder „Propagandisten“ aus jeglichem Rechts- und Grundrechtsschutz herauszunehmen und zum ‚Abschuss‘ freizugeben? Der mögliche Missbrauch dieses Kartenspielertricks liegt doch für jeden auch ohne juristische Vorbildung und bei nur einigermaßen vorhandener Intelligenz auf der Hand. Ein Blick in die Geschichte der letzten Jahrhunderte oder bis zurück ins alte Rom oder Griechenland (Sokrates anyone?) würde hierfür doch auch bereits genügen. Alles vergessen?

Es scheint, als wollen viele nicht mehr unwidersprochen zulassen, dass unsere Bundesregierung „über die Bande“ Brüssel und Außenwirtschaftsrecht grundlegende Rechtssystematiken wie den Gesetzesvorbehalt (nulla poena sine lege – keine Strafe ohne Gesetz), die Gewaltenteilung, das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein öffentliches und mündliches Verfahren, das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit, um nur mal einige zu nennen, scheinbar unterlaufen bzw. aushebeln darf.

Öfter kamen in letzter Zeit auch Hinweise auf die letzten Endes sehr erfolgreiche globale #FreeAssange-Bewegung und der Wunsch, etwas Ähnliches für die sanktionierten Journalisten, Autoren und Aktivisten auf die Beine zu stellen. Die Fälle haben Ähnlichkeiten (es geht um Journalismus sowie Presse- und Meinungsfreiheit und das Kriminalisieren abweichender Meinungen und Berichterstattung, die den westlichen Regierungen strategisch schaden könnte), aber auch einige Unterschiede.

Die entscheidende Rolle der Medien

Die aktuelle Situation ist allerdings im Vergleich mit der #FreeAssange-Bewegung vor einigen Jahren gerade noch deutlich schwieriger. Waren damals noch viele Medien und NGOs wie Reporter ohne Grenzen und Amnesty International auf der Seite der #FreeAssange-Aktivisten, hört man zu den Fällen Doğru und Baud z.B. von Reporter ohne Grenzen wenig bis nichts, und auch Amnesty International hat sich bisher noch nicht geäußert, um die Sanktionierten zu unterstützen. Das frühe Framing der beiden als „Russland-Propagandisten“ und „Desinformationsakteure“ scheint damit sogar effektiver gewesen zu sein als die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange aus Schweden.

Die etablierten Medien schweigen die Fälle entweder tot oder äußern sich deutlich auf Regierungslinie. So titelte zum Beispiel die FAZ in einem Bericht über eine Solidaritätsbekundung des Präsidenten des Deutschen Handballbundes (DHB) für Jacques Baud „Warum unterstützt der DHB-Präsident einen Verschwörungstheoretiker?“ und ergänzte dann noch in der Einleitung: „Andreas Michelmann, Präsident des Deutschen Handballbunds, setzt sich für einen sanktionierten Schweizer Offizier ein, der prorussische Propaganda verbreitet. Anruf bei einem, der darauf gewartet hat.“ – kein „verbreitet haben soll“, denn wir erinnern uns: Unschuldsvermutung war gestern.

Nur wenige kritische Zeitungen wie die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland und die junge Welt berichten kritisch über den Fall. Unter den politischen Parteien setzt sich nur das BSW aktiv und nachhaltig für die Sanktionierten ein. Aber auch die AfD bezog mit einer Vortragsveranstaltung unter dem Titel „Die Verfolgung von Regierungskritikern“ am 24. Februar 2026 klar Stellung.

Wobei man fairerweise die Anfänge der #FreeDogru- und #FreeBaud-Bewegung, die wir gerade erleben, nicht mit der Endphase der #FreeAssange-Bewegung vergleichen darf. Bei Assange handelte es sich um eine internationale Kampagne, die erst nach 14 Jahren zu ihrer vollen Größe und Wirksamkeit angewachsen ist.

Ziviler Ungehorsam/demonstrativer „Regelbruch“

Beginnen wir mit dem Vorschlag vieler Unterstützer, im Rahmen einer Kampagne des zivilen Ungehorsams auf das Unrecht des Sanktionsregimes aufmerksam zu machen. Hierbei würden möglichst viele Menschen und auch prominente Unterstützer den sanktionierten Baud oder Doğru demonstrativ und symbolisch Geldbeträge (z.B. 1 Euro) oder Sachmittel zukommen lassen und somit vermutlich eine Strafbarkeit riskieren, da eine solche Unterstützung laut Doğrus und Bauds Anwälten strafbar sein soll.

Gandhis Salzstreik

Diese Kampagnenstrategie hat historische Vorbilder aus den Freiheitskämpfen und Bürgerrechtsbewegungen der Vergangenheit. Sie wurde zum Beispiel im berühmten „Salzprotest“ im Jahr 1930 verwendet und von Mahatma Gandhi im kolonialen Indien organisiert. Die Kolonialmacht Großbritannien hatte damals das Monopol auf Salzproduktion in Indien und erhob eine Steuer auf dieses lebensnotwendige Gut, die besonders für die Ärmeren schwer zu zahlen war. Aus Protest dagegen hob Gandhi demonstrativ eine Handvoll natürliches Salz vom Strand auf. Das war keine spontane Aktion, sondern eine strategisch sehr genau geplante und kalkulierte Kampagne.

Ein paar Faktoren sind entscheidend für den Erfolg einer solchen Protestaktion:

Die Presse muss darüber berichten, denn die öffentliche Aufmerksamkeit und Empörung ist der wichtigste „Hebel“, der Veränderung bringen kann. Dies geschieht durch den moralischen Druck, der erzeugt wird, wenn die Bevölkerung sehen kann, wie Menschen Strafe durch die Staatsgewalt bewusst und gewollt ertragen, um gegen eine in ihren Augen zutiefst ungerechte Maßnahme zu demonstrieren.

Weiter muss die Maßnahme offensichtlich (zumindest für die meisten) als ungerecht, wenn nicht sogar als unrechtmäßig empfunden werden.

Und das Mitmachen muss „niedrigschwellig“ sein, das heißt, es muss einfach sein, sich an dem Protest zu beteiligen.

Rosa Parks und der „Montgomery Bus Boycott“

Auch Rosa Parks nutzte diese Methode, als sie 1955 in Montgomery ihren Platz nicht für einen weißen Fahrgast freigab und dafür verhaftet wurde. Darauf folgte der Montgomery Bus Boycott, der 381 Tage andauerte. Auch hier bestand schon vorher große Empörung in der Bevölkerung über die Rassentrennung und Bevorzugung der „weißen“ Fahrgäste. Die Teilnahme an dem Boykott war für alle möglich und im Alltag verankert. Und: Der Boykott nutzte einen starken wirtschaftlichen „Hebel“, da er zu großen finanziellen Einbußen der Busgesellschaft führte. Hier funktionierte der Protest massenwirksam durch den zivilen Ungehorsam oder friedlichen Widerstand einer einzigen Person in Kombination mit einer groß angelegten Boykott-Aktion, die von Zehntausenden von Bürgern getragen wurde.

Es gibt aber auch aktuelle Beispiele dieser Methode:

Der Protest um „Palestine Action“

In Großbritannien richtete sich vor Kurzem der Widerstand vieler gegen die Einstufung des Aktionsnetzwerks „Palestine Action“ als terroristische Organisation durch die britische Regierung, wodurch nicht nur die Mitgliedschaft, sondern auch jede Form von Unterstützung und sogar bereits die öffentliche Befürwortung für das Netzwerk nach dem „Terrorism Act“ zur Straftat gemacht wurden.

„Palestine Action“ richtete sich mit ihren Aktionen gegen israelische Rüstungsunternehmen in Großbritannien und generell die militärische Zusammenarbeit Großbritanniens mit Israel, die sie als Beihilfe und Mittäterschaft zum Völkermord in Gaza einstuften. Dies versuchte sie, durch sogenannte „direkte Aktionen“ an Industrieanlagen der Rüstungsindustrie zu erreichen, wie Einbrüchen und Sachbeschädigung.

Durch eine neue, weit gefasste „Terrorismus-Definition“, die auch das „politisch motivierte Stören wirtschaftlicher Systeme“ umfasste, fiel das Netzwerk aus Sicht des britischen Innenministeriums unter Ministerin Yvette Cooper unter diese Regelung. Daraufhin organisierten Gruppen landesweit Proteste, in denen Demonstranten Schilder hochhielten, auf denen sie ihre Unterstützung für die Gruppe und ihren Protest gegen den Völkermord in Gaza erklärten. Damit nahmen sie bewusst in Kauf, festgenommen zu werden. Dies taten sie ohne aktiven Widerstand, um zu zeigen, dass es sich um eine klare friedliche Protestmethode handelte. Sicherlich bewusst gewählt, waren viele der Demonstranten sehr alte Menschen, teilweise auch gesundheitlich Eingeschränkte (Rollstuhlfahrer, blinde Menschen) und Menschen mit gesellschaftlich sehr respektierten und angesehen Berufen, wie Krankenschwestern oder Pastoren. Das erhöhte die kommunikative und emotionale Wirkung der Bilder und Filmaufnahmen von den massenweisen polizeilichen Festnahmen. Seit Beginn der Proteste sind laut Medienberichten fast 3.000 Menschen für das Hochhalten von Schildern verhaftet worden.

Die grundsätzliche Mechanik bei dieser Art von Protest ist also: Die öffentliche Aufmerksamkeit wird auf ein ungerechtes oder unrechtmäßiges Gesetz gelenkt, indem dieses demonstrativ von möglichst vielen bewusst, friedlich und öffentlich gebrochen wird. Der Staat reagiert mit Festnahmen und entlarvt die Rechtslage dadurch selbst als falsch, unmoralisch und ungerecht in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit – oder er bleibt untätig und bestätigt dadurch dem Anschein nach die Auffassung der Protestbewegung, dass das Gesetz bzw. die Verordnung nicht umgesetzt werden sollte. Entscheidende Punkte sind hier, eine große Öffentlichkeit zu schaffen und notfalls (falls die Medien nicht ausreichend berichten) selbst ausreichend mediale Inhalte für die eigene Verbreitung zu erstellen. Zusätzlich ist die Anzahl der Teilnehmer, aber auch die strategisch gute Auswahl der Teilnehmer an der Aktion, wie Prominente oder angesehene und geachtete Persönlichkeiten, sehr wichtig.

Interessant ist dabei, dass in diesen Fällen (anders als im Fall der Assange-Kampagne) nicht so sehr die Unterstützung für die Sanktionierten oder Verfolgten im Zentrum der Aktion steht, sondern dass die Proteste sich gegen die Sanktionen oder Gesetze an sich richten. Das heißt, das Objekt und der „Gegner“ eines solchen Protestes sind die Sanktionen bzw. Gesetze selbst.

Eine Schwierigkeit und ein Risiko dieser Methode ist natürlich die Strafbarkeit der Teilnehmer. Aber ein noch größeres Hindernis und Risiko ist sie in Bezug auf den Aufruf zu einer solchen Aktion und deren Organisation, da bereits das Aufrufen hierzu wiederum als Straftat gewertet werden könnte. Und auch die Organisation und Kampagnenplanung (die, wie aus den historischen Beispielen deutlich wird, sehr wichtig ist) könnte wiederum in die Nähe von Strafbarkeit führen.

Und: Im Fall des EU-Sanktionsrechts geht es nicht um eine einzelne nationale Norm, sondern um ein Geflecht aus Beschlüssen und Verordnungen des Rats der Europäischen Union, die teilweise direkt national wirksam sind, sowie diverse Umsetzungsgesetze im deutschen Recht, die im Parlament verabschiedet wurden. Das macht die Stoßrichtung der Proteste komplizierter und damit auch die Kommunikation dazu. Aber wie die Proteste in den Jahren 2014 bis 2016 gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA gezeigt haben, können auch in einer komplexen juristischen Situation mitreißende Kampagnen umgesetzt werden, die politische Kursänderungen bewirken.

Ende Teil 1

(Teil 2 finden Sie hier)

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

Teuflisches Gedankenspiel: Will die Regierung Österreich vernichten?

01. April 2026 um 08:00

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Stellen Sie sich vor, Sie wären der Satan persönlich und hätten nur ein Ziel: die österreichische Gesellschaft, wie sie nach 1945 aufgebaut wurde, von innen heraus zu zerstören. Nicht durch Krieg, nicht durch Bomben, nur durch einen langfristigen Plan. Und dann schauen Sie genau hin, was in Wien seit Jahren läuft. Die Regierungen, egal ob rot-schwarz oder türkis-grün, setzen exakt die Hebel an, die den Gemeinschaftssinn, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Wirtschaft am wirksamsten ruinieren.

Ein Kommentar von Chris Veber

Das österreichische Erfolgsmodell nach 1945 beruhte auf kultureller Homogenität, Neutralität und einem Sozialstaat, der Leistung und Gegenleistung verband. Das Land baute sich wieder auf, exportierte Stahl und Maschinen, hielt zusammen. Doch genau diese Pfeiler des Erfolgs werden heute gezielt untergraben, durch eine Politik, die wie maßgeschneidert dafür wirkt.

Nehmen wir den ersten Hebel, den Zusammenhalt. Um ein „Wir-Gefühl“ zu zerstören, gibt es nichts Besseres als Massenzuwanderung aus kulturell fernen Regionen ohne echte Assimilation. Die Menschen ziehen sich zurück, das Vertrauen zerbröckelt, Parallelgesellschaften entstehen. Der amerikanische Soziologe Robert Putnam nannte das den „Hunker-down-Effekt“. Je diverser eine Gesellschaft, desto weniger Ehrenamt, desto weniger Nachbarschaftshilfe, desto mehr Misstrauen, auch innerhalb der eigenen Gruppe. Das passiert auch in Österreich. Der Bericht des Bundeskanzleramts von 2023 zum gesellschaftlichen Zusammenhalt zeigt Segregation in Wien und anderen Städten, hohe Migrantenanteile in den Schulen und desintegrative Milieus.

Der Integrationsbericht 2024 und das Statistische Jahrbuch Migration & Integration 2025 bestätigen diesen Befund. Ausländer machen rund 20 Prozent der Bevölkerung aus, stellen aber fast die Hälfte der Tatverdächtigen. Vor allem die Asylanten aus dem muslimischen Raum sind überrepräsentiert. So machen Afghanen nur ein halbes Prozent der Bevölkerung aus, stellen aber bis zu 8,5 Prozent der Verdächtigen bei Verbrechen gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung. Syrer bis zu sechs Prozent. Die Gesamtkosten für die Aufnahme der Asylanten dürften seit 2015 bei über 200 Milliarden Euro liegen und ruinieren das Sozialsystem. Statt Integration in die Aufnahmegesellschaft gibt es Förderung von Gruppenrechten, Opfer-Narrative und eine „Rassismus“-Erzählung, welche die autochthone Mehrheit als Problem darstellt. Mit dem Ergebnis, dass der Zusammenhalt, der die Zweite Republik trug, zerbröselt.

Nach der Gesellschaft wird die Wirtschaft zerstört. Zur Erinnerung: Sie sind Satan. Hier greift man am effektivsten bei der Energie an. Österreichs Industrie lebte von günstiger, verlässlicher Energieversorgung. Zerstört man die, wandern die Betriebe ab, die Arbeitsplätze gehen verloren, die Steuereinnahmen brechen ein. Die Anti-Atom-Politik seit 1978, der forcierte, teure Ausbau von Wind und Solar ohne ausreichende Speicher, die CO₂-Bepreisung und die Russland-Sanktionen haben genau das bewirkt. Der Industrie-Strompreis und der Gaspreis liegen weit über dem Niveau unserer Konkurrenz in den USA und Asien. Die Produktion sinkt, es droht die Abwanderung der Industrie. Das Regierungsprogramm 2025-2029 spricht selbst von „Deindustrialisierung am Standort“ und tut trotzdem wenig dagegen. Der Fachkräftemangel wird nicht gelöst, sondern verschärft, weil viele Zuwanderer gering qualifiziert sind. Hohe Abgaben, überbordende Bürokratie und realitätsferne EU-Vorgaben tun ihr Übriges.

Diese Strategie der Zerstörung ist exakt die Strategie, welche die österreichischen Regierungen in Tateinheit mit der EU-Kommission umsetzen. Massen­zuwanderung aus kulturfremden Gegenden, eine Energiepolitik, die Versorgungssicherheit für ideologische Ziele opfert, und eine Medien- und Bildungslandschaft, die abweichende Meinungen als „rechts“ brandmarkt. Unsere Politik feiert sich als „vielfältig“ und „klimaneutral“, während das Land vernichtet wird.

Wer Österreich hingegen retten will, braucht das Gegenteil unserer derzeitigen Politik. Eine gesteuerte Zuwanderung von echten Fachkräften mit echter Assimilation in die Aufnahmegesellschaft. Eine realistische Energiepolitik inklusive einer überfälligen Kernkraft-Debatte und die Belohnung von Leistung statt deren Verteilung. Ansonsten spielen wir den Zerstörern Österreichs in die Hände.

(Auszug von RSS-Feed)

Die großen Lügen (Teil 10) – Corona IX: Widerstand | Von Uwe Froschauer

30. März 2026 um 07:26

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Die großen Lügen (Teil 10) – Corona IX: Widerstand | Von Uwe Froschauer

Ziviler Ungehorsam und Demonstrationen

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer

„Auf Veränderung zu hoffen, ohne selbst etwas dafür zu tun, ist wie am Bahnhof zu stehen und auf ein Schiff zu warten“.

Dieser Satz – unabhängig von seiner nicht geklärten Urheberschaft – bringt ein zentrales Problem der Corona-Zeit auf den Punkt: die Erwartung, dass „die Dinge sich schon irgendwie regeln“, während man selbst passiv bleibt. Doch gesellschaftliche Entwicklungen korrigieren sich nicht von allein. Sie werden von Menschen gestaltet – oder eben nicht.

Wer in einer Krise lediglich auf bessere Entscheidungen „von oben“ hofft, ohne selbst Verantwortung zu übernehmen, verzichtet auf genau jene Rolle, die ihm in einer Demokratie zukommt: die des mündigen Bürgers. Ziviler Ungehorsam beginnt genau dort, wo das Warten auf das „Es passiert schon“ endet.

Bertolt Brecht soll einmal gesagt haben: 

„Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“.

Dieser Zustand ist in der Corona-Zeit eingetreten. Die in meinen Augen einzig richtige Betrachtungsweise Brechts relativiert den absoluten Vorrang der Rechtssicherheit, der Widerstand grundsätzlich ausschließt, und akzeptiert ein begründetes Gerechtigkeitsempfinden. Sie fordert sogar den Widerstand als letztes Mittel. Diese rote Linie, sich als Bürger dem staatlichen Gewaltmonopol unterwerfen zu müssen, ist von den Regierenden in der Coronazeit weit überschritten worden. Widerstand war während der Coronadiktatur nicht nur richtig, sondern erforderlich. 

Die Regierenden ließen in ihrem Machtrausch ihrer Willkür – beeinflusst, gesteuert und belohnt durch ein Heer von Lobbyisten – freien Lauf. Unsere weitblickende und intelligente Verfassung – wenn sie denn von Politikern, die auf sie geschworen haben, ernst genommen werden würde – hat für eine Überschreitung dieser roten Linie mit dem Artikel 20 GG entsprechend vorgesorgt.

Nachfolgend die ersten drei Absätze des Artikels 20 GG:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. 

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. 

Damit Deutschland auch ein Rechtsstaat im Sinne der ersten drei Absätze bleibt, und der Staat sein Gewaltmonopol nicht missbraucht, haben die klugen Verfasser dieser Verfassung noch Absatz 4 zum Artikel 20 GG hinzugefügt, um einer Diktatur nicht Tür und Tor zu öffnen.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Bei der Gedenkfeier zum Hitler-Attentat mahnte Angela Merkel am 20. Juni 2019 mit klaren Worten:

„Sehr geehrte Frau Bundesministerin, sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten, Rekrutinnen und Rekruten (…), es gibt Momente, in denen Ungehorsam eine Pflicht sein kann – Momente, in denen man nur dann Anstand und Menschlichkeit wahrt, wenn man sich gegen einen Befehl, gegen den Druck von Vorgesetzten oder auch den Druck der Masse auflehnt und gegenhält. Es gibt Momente, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen. Das erkennt auch unsere Verfassung an. In Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist das Recht zum Widerstand festgeschrieben, und zwar 'gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen (…), wenn andere Abhilfe nicht möglich ist'.“ 

Diese Worte wirken im Rückblick wie ein Maßstab – einer, an dem sich politisches Handeln in der Corona-Zeit messen lassen muss. 

Von einem vergleichbaren Maß an Haltung war bei vielen politischen Verantwortungsträgern jedoch wenig zu erkennen. Besonders deutlich wurde dies an einer zentralen Frage: der Impfpflicht. Im Vorfeld der Bundestagswahl 2021 wurde eine allgemeine Impfpflicht von führenden Politikern wiederholt ausgeschlossen. So erklärte Olaf Scholz im Dezember 2020:

„Ich bin gegen eine Impfpflicht.“

Noch im Wahlkampf 2021 betonte er, eine solche sei nicht vorgesehen. Auch Christian Lindner äußerte sich im Jahr 2021 skeptisch und verwies darauf, dass eine Impfpflicht nicht notwendig sei und man auf Freiwilligkeit setzen solle. Robert Habeck wiederum sprach sich vor der Wahl ebenfalls gegen eine allgemeine Impfpflicht aus und stellte die Verhältnismäßigkeit eines solchen Eingriffs infrage. Auch Karl Lauterbach zeigte sich zunächst zurückhaltend gegenüber einer allgemeinen Impfpflicht und betonte, dass diese politisch und gesellschaftlich gut abgewogen werden müsse.

Nach der Wahl verschob sich das Bild deutlich. Bundeskanzler Scholz sprach sich Ende 2021 ausdrücklich für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigte an, im Bundestag dafür zu werben. Auch Habeck unterstützte eine solche Maßnahme. Selbst dort, wo keine klare Zustimmung erfolgte, wich die vorherige Ablehnung zumindest einer neuen Offenheit. Als neu ernannter Bundesgesundheitsminister entwickelte sich Karl Lauterbach zu einem der entschiedensten Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht und setzte sich öffentlich mit teils hanebüchenen Argumenten für deren Einführung ein.

Diese Kehrtwenden sind politisch (falsch) begründet worden, und markieren einen Bruch zwischen vorherigen Zusagen und späterem Handeln. Vertrauen, einmal beschädigt, lässt sich nicht beliebig wiederherstellen.

Vor diesem Hintergrund wirkt der Verweis von Angela Merkel auf moralischen Ungehorsam fast wie ein Echo aus einer anderen politischen Wirklichkeit. Während historischer Widerstand gewürdigt wird, wurde der Widerspruch in der Corona-Zeit diffamiert und diskreditiert. Während Bürger zur Anpassung an die vermeintlich gefährliche Situation angehalten wurden, erwiesen sich politische Zusagen selbst als bemerkenswert flexibel. 

Eine freiheitliche Ordnung lebt nicht von passiver Erwartung, sondern von aktiver Mitwirkung – und im Zweifel auch vom Widerspruch. Ziviler Ungehorsam ist daher kein Störfaktor, sondern ein notwendiges Korrektiv. Er zeigt sich dort, wo Bürger nicht länger bereit sind, Verantwortung vollständig an staatliche Stellen zu delegieren, sondern beginnen, eigenständig zu urteilen und entsprechend zu handeln.

Widerstand von Teilen der Bevölkerung in der Corona-Zeit: Zwischen Mut und Anpassung

Die Corona-Jahre waren ein Stresstest für das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. In kurzer Zeit wurden Grundrechte eingeschränkt, neue Verhaltensnormen etabliert und ein erheblicher gesellschaftlicher Anpassungsdruck erzeugt. Widerspruch galt schnell als unsolidarisch und wurde bestraft, Anpassung hingegen als verantwortungsbewusst und wurde belohnt, siehe 3G, 2G und dergleichen. Diese Haltung verkennt jedoch das Wesen einer offenen Gesellschaft. Demokratie erschöpft sich nicht im Befolgen von Regeln, sie lebt davon, dass Bürger Maßnahmen hinterfragen, ihre Verhältnismäßigkeit prüfen und im Zweifel auch widersprechen. 

In der Corona-Zeit war weniger der Widerstand auffällig als vielmehr die Bereitschaft zur Anpassung – ein vorauseilender Gehorsam, der staatliche Vorgaben nicht nur akzeptierte, sondern häufig unkritisch verstärkte und sozial weitertrug. Was zunächst den Anschein von Verantwortungsgefühl weckte, entwickelte sich meist zu Konformität. Kritik wurde moralisch delegitimiert, Zweifel gesellschaftlich sanktioniert. Darin liegt die eigentliche Gefahr in einer Demokratie: Eine Gesellschaft, die Gehorsam über Urteilskraft stellt, verliert schleichend ihre demokratische Substanz. Wenn Menschen Regeln befolgen, ohne sie zu hinterfragen, entsteht keine Stabilität, sondern Abhängigkeit. Eine lebendige Demokratie braucht daher nicht nur Zustimmung, sondern auch den Mut zum begründeten Widerspruch.

In diesem Sinne ist ziviler Ungehorsam kein Ausdruck von Rücksichtslosigkeit, sondern von Verantwortung. Er erfordert Urteilsvermögen, Standhaftigkeit und die Bereitschaft, persönliche Konsequenzen zu tragen. Krisenzeiten wie die Coronajahre machten sichtbar, wer diese Verantwortung übernimmt – und wer sich ihr entzieht. 

Weltweit regte sich teils erheblicher Widerstand, dem vielerorts mit harten Maßnahmen begegnet wurde. Ob politische Sanktionen gegen Andersdenkende als letztes Aufbäumen einer überdehnten staatlichen Kontrolle oder als schrittweise Verschiebung hin zu autoritäreren Strukturen zu deuten ist, sei einmal dahingestellt. Sicher ist jedoch: Die Richtung „Unserer Demokratie“ hängt entscheidend vom Verhalten der Bürger selbst ab. Menschen sollten nicht alles, was ihnen Politiker vorsetzen, mit Ja und Amen akzeptieren.

In Deutschland dominierte während der Corona-Jahre die Bereitschaft zur Anpassung – während offener Widerstand vergleichsweise selten blieb. Nach den großen Demonstrationen im Jahr 2020 in Städten wie Berlin, Stuttgart oder Leipzig flaute die sichtbare Protestbewegung im Jahr 2021 zunächst ab. Erst gegen Jahresende gewann sie – unter anderem in Form sogenannter „Spaziergänge“ – wieder an Dynamik.

Der Widerstand wurde sichtbar, anhaltend und vielerorts getragen von Bürgern aus der Mitte der Gesellschaft. Besonders prägend waren die sogenannten „Montagsspaziergänge“. Dass diese häufig montags stattfanden, war kein Zufall: Die Anlehnung an die Montagsdemonstrationen des Jahres 1989, bei denen Bürger der DDR für ihre Freiheit auf die Straße gingen, ist offensichtlich. Der historische Bezug verlieh diesen Protesten eine symbolische Dimension, die über das unmittelbare politische Geschehen hinauswies.

Im Winter 2021/2022 nahmen diese Proteste deutlich an Umfang zu. In zahlreichen Städten – von Leipzig über München bis Hamburg – versammelten sich regelmäßig Menschen, um gegen die Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Auch wenn offizielle Zahlen und mediale Darstellung weit hinter der tatsächlichen Dynamik dieser Bewegungen zurückblieben, registrierten Behörden ein wachsendes Protestgeschehen. Die Bewegung war dabei keineswegs auf einzelne Regionen beschränkt, zeigte jedoch insbesondere in Ostdeutschland eine stärkere Ausprägung.

Eine mögliche Erklärung hierfür liegt in unterschiedlichen historischen Erfahrungen. Während in Ostdeutschland die Erinnerung an den Verlust und die Wiedergewinnung von Freiheit noch vergleichsweise präsent war, schien in westlichen Teilen des Landes eine größere Bereitschaft zur Anpassung an staatliche Vorgaben vorzuherrschen.

Mein eigenes Erleben dieser zunehmenden Dynamik des Protests in meiner Heimatstadt München möchte ich nachfolgend beschreiben. Seit Dezember 2021 war in München spürbar, dass sich etwas verändert hatte: Immer mehr Menschen gingen auf die Straße – auch ich –, viele davon erkennbar aus der gesellschaftlichen Mitte, aus unterschiedlichen Altersgruppen und Lebensbereichen. Die häufig bemühte Einordnung der Demonstranten von Politikern und ihren medialen Unterstützern als „rechtes“ Randphänomen wurde dieser von mir als Zeitzeugen erlebten Realität in keiner Weise gerecht. Viele meiner Freunde und mich sehe ich in politischer Hinsicht Mitte-links. Rechtsradikale habe ich bei keinem meiner „Spaziergänge“ bemerkt. Vielmehr beteiligten sich zahlreiche Bürger, die sich selbst als Teil der gesellschaftlichen Mitte verstehen. Diese Entwicklung deutete auf ein wachsendes Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungen und deren Kommunikation quer durch alle Bevölkerungsschichten hin.

Was sich entwickelte, war kein vereinzeltes Aufflackern von Protest, sondern eine wachsende Bewegung. Menschen, die über Monate hinweg Einschränkungen hingenommen hatten, begannen, ihren Unmut öffentlich zu artikulieren. Der Wunsch, grundlegende Freiheitsrechte wieder uneingeschränkt wahrnehmen zu können, wurde zunehmend sichtbarer – und hörbarer.

Die Proteste in München entwickelten eine gewisse Anpassungsfähigkeit: Wo Versammlungen untersagt wurden, wichen die Teilnehmer auf andere Formen des Zusammenkommens aus. Dies verdeutlicht, dass sich gesellschaftlicher Widerspruch nicht beliebig regulieren lässt, und Ausdruck tiefer liegender Spannungen ist. 

In München erreichten die Proteste eine beachtliche Größenordnung. Mitte Dezember 2021 versammelten sich mehrere Tausend Menschen zu Demonstrationen im Stadtzentrum. Eine Woche später, nachdem eine geplante Kundgebung nur unter erheblichen Einschränkungen genehmigt worden war, verlagerten sich die Proteste dezentral in die Stadt. Tausende Menschen bewegten sich aus unterschiedlichen Richtungen durch die Straßen und fanden schließlich zusammen – friedlich, aber entschlossen. Die Situation zeigte deutlich die Grenzen ordnungsrechtlicher Steuerungsversuche auf, wenn eine Bewegung eine gewisse Größenordnung erreicht.

Die Dimension dieser Entwicklung in deutschen Orten zeigte sich auch in konkreten Zahlen. So wurden Anfang Januar 2022 bundesweit in rund 1.390 Orten sogenannte „Spaziergänge“ registriert; nur wenige Tage später lag die Zahl der gemeldeten Versammlungen bereits bei nahezu 1.900. Diese Entwicklung unterstreicht, dass es sich nicht um vereinzelte oder lokale Ereignisse handelte, sondern um eine flächendeckende Bewegung.

Auch international blieb diese Form des Protests kein isoliertes Phänomen. In mehreren europäischen Ländern entstanden ähnliche Bewegungen, die – wenn auch unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen – vergleichbare Anliegen artikulierten. 

Diese Entwicklungen zeigen: Der Widerstand war real, sichtbar und in Teilen der Gesellschaft breit verankert. Und dennoch bleibt die Frage, warum der Widerstand in Deutschland – gemessen an der Tragweite der Maßnahmen – nicht noch umfassender ausfiel. Eine mögliche Erklärung für das relativ geringe Mobilisierungsvolumen liegt in einer historisch gewachsenen Neigung der deutschen Bevölkerung zur Orientierung am Staat und an bestehenden Regeln. Was als Stabilität in „ruhigen“ Jahren zurecht geschätzt wurde, schlug in der Corona-Zeit bei einem Großteil der Bevölkerung in politische Passivität um, nach dem Motto: Der Staat kann mir doch nichts Böses wollen. Weit gefehlt!

Der Umgang staatlicher Stellen mit diesen Protesten fiel unterschiedlich aus. Neben der Beobachtung und Begleitung durch die Polizei kam es mancherorts auch zu Einschränkungen, Verboten und einem teils harten ordnungsrechtlichen Vorgehen – insbesondere gegenüber nicht angemeldeten Versammlungen. Einzelne Maßnahmen und öffentliche Verlautbarungen, in denen auch der Einsatz unmittelbaren Zwangs in Aussicht gestellt wurde, warfen dabei Fragen nach der Verhältnismäßigkeit auf und erinnerten mich an problematische historische Parallelen in Deutschland.

Oberbürgermeister Christof Bolay (SPD) von Ostfildern drohte am 27. Januar 2022 mit folgenden Worten – entnommen aus dem Polizeigesetz § 66 Abs. 4 i.V. mit Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz §2 Nr. 2:

„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.“ 

Bolay meinte, dies sei nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig – an dieser Stelle darf gelacht werden, Humor ist, wenn man trotzdem lacht – und 

„Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind." 

Warum nicht gleich Schießbefehl? dachte ich mir damals, als ich das mitbekam.

Auch der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer erinnerte mit folgender Mitteilung vom 17. Dezember 2021 an die sächsischen Bürger – Untertanen wären Kretschmer vermutlich lieber – doch sehr an vergangene totalitäre Zeiten: 

„… hat der Freistaat Sachsen (…) eine Regelung getroffen, dass Ansammlungen von Menschen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Das ist eine harte Ansage (…).“ 

Trotz aller Drohungen antidemokratischer Kräfte des zunehmend hilflos wirkenden Staates zeigte sich, dass die anhaltenden Proteste nicht ohne Wirkung blieben. Die politische Kommunikation wurde stellenweise vorsichtiger, die Tonlage differenzierter. Offenkundig hatten viele Entscheidungsträger die Intensität und Ausdauer dieses friedlichen Widerstands unterschätzt.

Die Proteste zeigten Wirkung. Deswegen mein Appell an die schwer bewegbaren Couchpotatoes: Runter von der Couch, wenn der Staat Mist baut – wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! Buddha soll einmal gesagt haben:

„Es gibt nur eine Zeit, in der es wesentlich ist aufzuwachen. Diese Zeit ist Jetzt!“

Es bleibt festzuhalten: Eine Demokratie muss Widerspruch aushalten – und sie muss ihn ernst nehmen. Wenn Vertrauen schwindet und immer mehr Menschen den Eindruck gewinnen, durch die Politik nicht mehr ausreichend repräsentiert zu werden, entsteht ein Spannungsfeld, das sich nicht durch Appelle oder Einschränkungen allein auflösen lässt.

Es gab auch Gegendemonstrationen – im Namen der „Solidarität“. Das Demonstrationsrecht ist ein grundlegendes Element jeder Demokratie und muss unabhängig vom jeweiligen Anliegen für alle gelten. Gerade deshalb sind auch Gegendemonstrationen selbstverständlich zu akzeptieren. Umso widersprüchlicher erscheint es jedoch, dass ausgerechnet jene politischen Entscheidungsträger, deren Maßnahmen bei diesen Gegendemonstrationen unterstützt wurden, das Demonstrationsrecht gleichzeitig durch Auflagen, Einschränkungen und Verbote erheblich beschnitten.

Doch wofür genau wurde hier demonstriert? Für Maßnahmen, die tief in Grundrechte eingriffen, für eine Politik, die Kinder und Jugendliche erheblich belastete, und für Entscheidungen, deren Verhältnismäßigkeit schon damals zunehmend infrage stand.

Gerade der Umgang mit jungen Menschen wirft im Rückblick besonders drängende Fragen auf. Berichte über stark gestiegene psychische Belastungen bis hin zu stark zunehmenden suizidalen Krisen standen einer vergleichsweise geringen direkten gesundheitlichen Gefährdung durch das Virus gegenüber. Relationen, die zumindest Anlass zu einer deutlich kritischeren Abwägung hätten geben müssen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, wenn selbst weitreichende Maßnahmen wie Quarantäneauflagen für gesunde Kinder oder Diskussionen über eine Impfpflicht für Minderjährige kaum hinterfragt wurden. Während andere Länder bereits Lockerungen einleiteten, hielt man in Deutschland lange an einem besonders restriktiven Kurs fest. Danke an dieser Stelle nochmals an Herrn Lauterbach für seine unsinnigen Maßnahmen in der Corona-Zeit. Hauptsache, Sie können noch gut schlafen, Herr Lauterbach!

Nochmals: Womit genau erklärte man sich solidarisch bei diesen Gegendemonstrationen? Mit dem Schutz von Gesundheit – oder mit einem politischen Kurs, dessen Nebenwirkungen zunehmend sichtbar wurden?

In diesem Zusammenhang richtet sich meine nachdenkliche Frage – ausdrücklich nicht als persönliche Herabsetzung gemeint – auch an jene, die im Namen der „Solidarität“ für den damaligen Kurs der Regierung auf die Straße gegangen sind. Vielleicht hilft folgende Unterscheidung, die damalige Situation noch einmal kritisch zu reflektieren:

Quarantäne bezeichnet den Zustand, wenn Kranke in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Tyrannei bezeichnet den Zustand, wenn Gesunde in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.

Dummheit ist es, wenn man zwischen beiden Zuständen nicht unterscheiden kann!

Diese zugespitzte Gegenüberstellung mag provozieren, sie zielt jedoch auf einen zentralen Punkt: die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. In einer freiheitlichen Ordnung darf die Einschränkung von Grundrechten kein Selbstzweck sein – und schon gar nicht zur Gewohnheit werden, ohne dass ihre Notwendigkeit und Differenzierung fortlaufend kritisch hinterfragt werden.

Eine Demokratie lebt davon, dass solche Fragen gestellt werden. Denn Einschränkungen von Freiheit bedürfen stets einer besonders sorgfältigen Begründung – und dürfen nicht zur neuen Normalität werden, ohne dass ihre Notwendigkeit fortlaufend überprüft wird. 

Die entscheidende Frage bleibt daher bestehen: Werden die Signale aus der Gesellschaft von der Politik als Anlass zur Korrektur verstanden – oder als Störung, die es zu begrenzen gilt? Davon hängt ab, ob eine freiheitliche Ordnung gestärkt aus einer Krise hervorgeht – oder ob sie schleichend an Substanz verliert.

Fazit

Die Lehre aus der Corona-Zeit ist wie die aus der Nazi-Zeit eine unbequeme: Nicht der Widerspruch bedarf der Rechtfertigung, sondern die widerspruchslose Anpassung. Eine freiheitliche Ordnung wird nicht in dem Moment gefährdet, in dem Menschen „Nein“ sagen – sondern in dem Moment, in dem sie es verlernen. Deshalb bleibt die Frage entscheidend: Ist eine Gesellschaft bereit, ihre Freiheit aktiv zu verteidigen – oder begnügt sie sich damit, sie verwalten zu lassen? Die Antwort darauf entscheidet nicht nur über den Umgang mit vergangenen Krisen, sondern auch über den Charakter und Verlauf zukünftiger. Deswegen ist für das kollektive Gedächtnis eine echte, eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse in Form eines Untersuchungsausschusses anstelle des Papiertigers „Enquete-Kommission“ dringend nötig. 

Freiheitsrechte sind nicht Geschenke der Politik, die uns weggenommen, und später als Leckerli zum Teil wieder eingeräumt werden, wenn wir artig waren. Freiheitsrechte sind das Vermächtnis von Menschen, die in der französischen Revolution 1789 mit vollem Einsatz und ihrem Blut dafür gekämpft haben. Ihnen haben wir es zu verdanken, dass wir heute relativ freiheitlich leben können. Der Staat hat dafür zu sorgen, dass das so bleibt. Freiheitsrechte gehören uns Menschen, und nicht irgendwelchen Regierungen und ihren Drahtziehern, die glauben darüber verfügen zu können, und auch nicht irgendwelchen Parteien, die sich den Staat zur Beute machen. Das Volk ist der Souverän, nicht der Staat. Der Staat dient dem Souverän, dafür wurde er geschaffen. Kein demokratischer Staat hat Ihnen, geschätzte Leserin, geschätzter Leser oder mir vorzuschreiben, wen ich treffe, wen ich berühre, wen meine Kinder treffen und berühren, wie lange ich mich außer Haus aufzuhalten habe, mit was ich meinen Lebensunterhalt legal verdiene sowie sonstige antidemokratische Vorschriften zu erlassen – solange es nicht nachweislich und dringend erforderlich ist. Und es war in der Coronapandemie, die eine Plandemie war, nicht erforderlich. Die offengelegten RKI-Protokolle beweisen diesen Sachverhalt. 

Ziviler Ungehorsam ist kein Betriebsunfall der Demokratie, sondern ihr Prüfstein. Er beginnt dort, wo Bürger sich weigern, Maßnahmen widerspruchslos hinzunehmen, die sie als unverhältnismäßig oder inkonsistent empfinden. Gerade in einer Ausnahmesituation ist diese Form des Widerspruchs kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Macht, die nicht hinterfragt wird, neigt dazu, sich auszudehnen. 

Das Grundgesetz hat die Möglichkeit zum Widerstand nicht zufällig vorgesehen. Artikel 20 Absatz 4 formuliert ein Widerstandsrecht als letzte Konsequenz, wenn die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet ist und andere Mittel versagen. Diese Schwelle wurde während der Corona-Zeit überschritten.

Bürger sind nicht nur Adressaten staatlicher Anordnungen, sondern Träger der verfassungsmäßigen Ordnung. Deshalb erschöpft sich ihre Rolle nicht im Gehorsam, sondern umfasst auch das Recht – und mitunter die Pflicht –, staatliches Handeln kritisch zu hinterfragen. Wenn in der politischen Debatte zunehmend vor einer „Delegitimierung des Staates“ gewarnt wird, entsteht der Eindruck, dass Kritik selbst bereits unter Rechtfertigungsdruck gerät. Doch eine Demokratie lebt nicht von der Immunisierung staatlichen Handelns gegen Widerspruch, sondern von der Fähigkeit, zwischen fundierter Kritik und tatsächlicher Ablehnung der Ordnung zu unterscheiden. Diese Unterscheidung konsequent zu wahren, bleibt eine zentrale Herausforderung politischer Verantwortung.

Die Demokratie in Deutschland hat die Bewährungsprobe Corona nicht bestanden. Die Politiker der Altparteien, die heute wieder – oft und gerne – die Worte „Unsere Demokratie“ in den Mund nehmen, haben auf ganzer Linie versagt.

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Anmerkungen und Quellen

Noch ein privates Anliegen, werte Leserinnen, werte Leser!

Ende September 2024 erschien mein Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“. Ende März und Anfang April 2025 wurden die beiden Bücher „Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht.

Zwei weitere Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit) und „Persönliche Entwicklung“ sollen demnächst veröffentlicht werden. Es werden Sammelbände bestehender Artikel mit entsprechender Abstimmung aufeinander und nochmaliger Überarbeitung. Wenn Sie einen etwas größeren Verlag wissen, der eines der beiden Bücher oder auch beide veröffentlichen könnte bzw. würde, wäre ich Ihnen für diese Information sehr dankbar.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Corona-Demonstration in Berlin am 29. August 2020
Bildquelle: Jaz_Online / shutterstock

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Männer sind Schweine? Warum tun wir uns solche Debatten überhaupt an?


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Die Welt brennt und Deutschland debattiert – um es im BILD-Duktus zu formulieren – über eine Beziehungsstraftat im Promi-Milieu. Und wie so oft, wenn Deutschland mal wieder debattiert, nimmt die Debatte skurrile Formen an. Da dachte man, der unselige Kulturkampf sei abgeebbt, und nun kehrt er mit Pauken, Trompeten und Trillerpfeifen vorm Brandenburger Tor zurück. Dort ist man sich einig, dass Männer Schweine sind und in jedem Mann ein Monster schlummert. Trotz ausgiebiger Suche habe ich das Monster in mir noch nicht gefunden. Aber vielleicht habe ich ja schlichtweg zu wenig Tagesfreizeit, um mich auf diesen Unsinn einzulassen. Ein Kommentar von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Um was geht es bei der ganzen Debatte eigentlich? Als Medienprofi und Berufszyniker habe ich natürlich die Antwort sofort parat: Es geht um Klicks, Auflage, Aufmerksamkeitsökonomie und Ablenkung. Und das gilt wohlgemerkt für alle Seiten des kulturkämpferischen Spektrums – von Luisa Neubauer, die da meint, die „Männer hätten ein unglaubliches Glück, dass wir keine Vergeltung wollen“, bis hin zu NIUS und Co., die mal wieder von einem linken Staatsstreich fabulieren. Meine alte Oma – zum Glück eine Frau und daher qua Geschlecht unverdächtig der Gewaltrhetorik – hätte gesagt: „Alle in einen Sack und mit dem Knüppel drauf, da trifft man nie den Falschen“.

Aber klar, abseits aufmerksamkeitsheischender Jahrmarktschreierei gibt es ja noch die inhaltliche Ebene. Und da geht es vordergründig um digitale sexuelle Gewalt, um „virtuelle Vergewaltigungen“, wie es der SPIEGEL in seinem Aufmacher zur Kampagne formulierte. Das allein ist schon mal erstaunlich, da man derartige Debatten bei realer sexueller Gewalt ja meidet wie der Teufel das Weihwasser. Nur zur Erinnerung: Unser Kanzler hatte damals höchstpersönlich im Bundestag gegen die Strafbarkeit von sehr realer Vergewaltigung in der Ehe gestimmt. Und auch die üblichen Verdächtigen, die nun vorm Brandenburger Tor Empörung mimen, sind gar nicht so empört, wenn es um reale Vergewaltigungen geht.

Während die Selbstgerechten ihren Gratismut bei dem Thema „virtuelle Vergewaltigungen“ feiern, werden Frauen, denen reale sexuelle Gewalt droht, im Regen stehengelassen. Allein in Berlin sind pro Jahr fast 43.000 Frauen Opfer gewalttätiger Übergriffe. 43.000 – das sind 118 Fälle pro Tag. Und was macht die ach so empathische Politik? Sie kürzt die Mittel für Schutzprojekte. Frauenhäuser werden geschlossen, Schutzsuchende müssen abgewiesen werden.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Es geht nicht darum, die Opfer realer und virtueller sexueller Gewalt gegeneinander aufzurechnen oder gar auszuspielen. Wer allerdings einen Fall virtueller sexueller Gewalt gnadenlos hochjazzt und zu realer sexueller Gewalt schweigt, ist bestenfalls unglaubwürdig und schlimmstenfalls heuchlerisch.

Aber klar, diese Heuchelei kommt beim Publikum ja gut an. Warum eigentlich? Auch wenn viele es nicht hören wollen, unterscheiden wir bei der Debatte nun einmal zwischen guten und schlechten Opfern und guten und schlechten Tätern. Ich will Frau Fernandes nicht zu nahe treten, aber die Prominenz ihres Falles ist selbstverständlich nicht von ihrer eigenen Prominenz und der Prominenz des Tatverdächtigen zu trennen. Die 43.000 gesichtslosen Berliner Frauen interessieren die Öffentlichkeit so wenig wie ihre Peiniger. Aber so funktionieren ja derartige Debatten. Für die „Wegwerfmädchen“, die von den elitären Epstein-Freunden missbraucht wurden, interessiert sich ja auch niemand. Wäre Collien Fernandes nicht Schauspielerin, sondern Kellnerin in einer namenlosen Kneipe am Berliner Stadtrand, würde keine Zeitung über den Fall schreiben und kein Berufsempörter vor dem Brandenburger Tor gegen das angebliche Patriarchat demonstrieren. Alle Menschen sind gleich, aber einige sind offenbar doch gleicher als andere.

Aber auch der Tatverdächtige ist in diesem Fall aus aufmerksamkeitsökonomischer Sicht geradezu ideal. Ginge es nicht um einen weißen, biodeutschen Schauspieler, sondern um einen syrisch-stämmigen Taxifahrer, würden sich die üblichen Verdächtigen solcher Empörungsrituale allein schon deshalb zurückhalten, weil sie Angst hätten, dass ihr Kampf gegen das Patriarchat von ihrer X-Blase als Fremdenfeindlichkeit gedeutet werden könnte. Bei einem zugewanderten Tatverdächtigen würden jedoch auf der anderen Seite der Kulturkampffront die Empörten von NIUS und Co. ganz sicher auf Knopfdruck das ganz große Fass aufmachen. Es ist alles so vorhersehbar.

Was mich an der ganzen Debatte jedoch am meisten empört, ist der unverhohlene Sexismus, der hier aus allen Poren trieft. Sexismus? – werden nun einige Leser fragen. Auf was will der Berger denn nun hinaus? Ganz einfach. Nehmen wir doch mal an, der Tatverdächtige sei – um beim obigen Beispiel zu bleiben – ein syrisch-stämmiger Taxifahrer. Würde nun eine AfD-Politikerin sich vors Brandenburger Tor stellen und behaupten, in allen Zuwanderern würde ein Monster schlummern und sie sollten doch bitte heilfroh sein, dass „wir“ keine Vergeltung wollen, würde einem – vollkommen zu Recht – der Kiefer herunterklappen und es wäre – ebenfalls vollkommen zu Recht – von Rassismus die Rede. Wenn dies Rassismus darstellt, warum sind derartige Sprüche gegen Männer dann kein Sexismus?

Nun bin ich qua Geburt ja ein Mann, also Monster, Täter und Patriarch in Personalunion. Und würde ich für SPIEGEL, taz und Co. schreiben, müsste ich mich jetzt wohl von Christian Ulmen, meinen Geschlechtsgenossen und Gott und der Welt distanzieren. Allein den Gedanken daran finde ich gleichsam absurd und amüsant. Dass es männliche, weibliche und diverse Arschlöcher gibt, sollte bekannt sein. Und was ich nun mit einem Schauspieler, der – so die Vorwürfe denn stimmen – offenbar gestört ist und ein ernstes Problem mit seiner Sexualität hat, zu tun haben soll, leuchtet mir nicht so wirklich ein. Würde man das ernst nehmen, käme man aus dem Distanzieren ja gar nicht mehr raus.

Was bleibt, sind eine mediale Kampagne, die für solche Kulturkampf-Debatten heute typische Maximalempörung und ganz viel Heuchelei. Und ich frage mich einmal mehr, warum ich mir diesen Unsinn überhaupt antue. Wer derartige Debatten verfolgt oder gar an ihnen teilnimmt, hat offenbar zu viel Tagesfreizeit oder weiß sie nicht richtig zu verbringen. Sollen SPIEGEL und BILD doch schreiben, was sie wollen, sollen die Neubauers und Reichelts sich doch so viel empören, wie sie wollen – für die Weltgeschichte und mehr noch für mein eigenes Leben könnte eigentlich nichts gleichgültiger sein. Oink, Oink.

Titelbild: Screenshot SPIEGEL

(Auszug von RSS-Feed)

‚Alter, was ist eigentlich gerecht!‘ – Die Jungen und ihr finanzielles ‚Nichts‘ (1/4)

23. März 2026 um 10:00

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Die rentenpolitische Debatte wird seit Jahrzehnten von einem simplen Aussage beherrscht: die Jungen schuften, die Alten kassieren – Generationengerechtigkeit als Nullsummenspiel. Dramatische Schlagzeilen („Altenexplosion“, „Renten-Kollaps“) und moralische Appelle an die „junge Generation“ übertönen systematisch die Zahlen. Lothar Lieck legt in dieser vierteiligen Reihe eine nüchterne, datenbasierte Abrechnung vor: Ausgaben für Kinder und Jugendliche vs. Renten, reale Einkommensverhältnisse im Alter, entzauberte Demographie-„Katastrophen“ und die soziale Sprengkraft einer Rentenaltersanhebung auf 69. Wer statt Panikmache endlich solide Argumente sucht, liegt hier richtig. Von Lothar Lieck.

Dieser erste Teil dreht sich um die gegenwärtigen – und notwendigen – staatlichen und familiären Ausgaben für Kinder und Jugendliche. Im zweiten Teil geht es um das Einkommen der ‚Alten‘ oder besser ‚Älteren‘ in der Gesellschaft, also alle, die 65 Jahre oder älter sind. Im dritten Teil geht es um die ‚demographische Katastrophe‘, also den Anstieg des durchschnittlichen Alters, des Anteils der Älteren an der Bevölkerung, um die politischen Reaktionen und die aktuelle Lage. Und im vierten und letzten Teil geht es um einen der wichtigsten Veränderungsvorschläge, die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre – oder vielleicht auch auf 70?

Die Jungen

Die Jugend leidet unter dem Geld, das sie nicht hat, aber bekommen könnte, wenn die Alten nicht so viel hätten und ständig weiter bekommen würden – und so den Jungen das Geld wegnehmen. Da muss sich doch was ändern, das ist ein ‚Verbrechen‘!

So der Tenor mancher Artikel von jungen Leuten oder auch – dann etwas weniger persönlich formuliert – von Journalisten nahezu aller wichtigen Medien. Schauen wir auf eine Stimme vom Oktober 2024. Die Artikelüberschrift lautet:

Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden‘ [1]

Der 30-jährige Autor Lucas Kuite formuliert hier seine Ansicht zur Rente so:

Die Hälfte geht weg, gefühlt für fast nichts. Weil ich der gesetzlichen Rente nicht traue, zahle ich jeden Monat 200 Euro zusätzlich in eine private Altersvorsorge ein. Hinzu kommen 100 Euro, die ich monatlich versuche, auf mein Festgeldkonto zu bunkern, mehr geht nicht. Zu groß ist die Schuldenlast durch meinen Studienkredit und das tägliche Leben in der Hauptstadt, mit all seinen Nebenwirkungen.“

Er wünscht sich ein ‚nachhaltiges Rentensystem‘, erläutert allerding nicht, was er damit meint:

Dass es keine einzige Schröder- oder Merkel-Regierung geschafft hat, ein nachhaltiges Rentensystem aufzusetzen, ist an Gleichgültigkeit nicht zu übertreffen und gleicht in meinen Augen einem Verbrechen.“

Also, kein Vertrauen in die Rente, die Kohle verschwindet ‚gefühlt für fast nichts‘. Wenn das wenige eigene Geld irgendwohin verschwindet, ist das Gefühl immer schlecht. Lucas Kuite bezieht sich im Artikel auf seinen wohl gutsituierten Vater und stellt damit bewusst den Zusammenhang zwischen Jung und Alt her: sein Geld, will sagen, das Geld eines ‚Armen‘, geht ‚ausschließlich‘ an ‚Reiche‘, und dazu gehört auch die Rentnergeneration. Die hat nämlich im Vergleich zu ihm genug Geld.

Die Medienprofis formulieren anders. Eine Wirtschaftsjournalistin drückt in der Sendung „Leben die Babyboomer zulasten der Jungen?“ des Bayerischen Rundfunks dasselbe aus – aber gleich einmal bezogen auf die ganze junge Generation:

Generationengerechtigkeit bedeute aber, dass alle Generationen “gleich gut” behandelt werden sollten, so Weidenfeld. Das sei aktuell aber nicht der Fall. Die Interessen dieser Generationen spielten aktuell in der Politik “keine Rolle“.” [2] [3]

Jugend spielt demnach ‚keine Rolle‘, die Interessen der Alten dominieren. Altgriechisch Vorgebildete wie der langjährige Direktor des Ifo-instituts, Hans-Werner Sinn, reden in diesem Zusammenhang auch gern von ‚Gerontokratie‘. [4]

An diese Sichtweise anschließend, lassen sich unzählige Artikel zur bevorzugten Alternative finden, der privaten Altersvorsorge. So Markus Hinterberger im Handelsblatt vom September 2025:

Der gesetzlichen Rente droht der Kollaps. Vor allem Gutverdiener steuern auf Rentenlücken in Millionenhöhe zu. Doch kluge private Vorsorge schafft einen Ausgleich.“ [5] Wenn private Vorsorge ‚klug‘ sein kann, dann ergibt sich doch daraus fast automatisch: gesetzliche Rentenvorsorge ist ‚unklug‘. (zu den Kosten privater Vorsorge siehe Teil 2).

Dieses Drama muss wohl sein, Kollaps, Rentenlücken in Millionenhöhe. Bekanntermaßen kippt bei einem Kollaps ein Mensch von einem Moment auf den anderen um. Der Handelsblatt-Autor hat ja vermutlich eher Volkswirtschaft als Medizin studiert, aber die Verwendung medizinischer Begriffe scheint ihm offensichtlich eindrücklicher.

Der Kollaps der Gesetzlichen Rentenversicherung sah am 19. November 2025 – anlässlich der Veröffentlichung des Rentenversicherungsberichts 2025 – so aus:[6]

Für Ende 2025 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von rund 41,5 Milliarden Euro (1,39 Monatsausgaben) geschätzt. Dies ist deutlich höher als in den letzten Schätzungen angenommen. Hintergrund ist in erster Linie die sehr gute Entwicklung der Beitragseinnahmen im laufenden Jahr. In der Folge bleibt der Beitragssatz bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Bislang wurde bereits für 2027 ein Beitragssatzanstieg vorhergesagt, auch im letzten Rentenversicherungsbericht 2024.“

Medizinisch gesehen also ein eher stabiler Gesundheitszustand.

Aber diese Dramatisierung hat Methode, es bleibt immer etwas im Gedächtnis hängen. Seit gut 40 Jahren wird die demographische ‚Krise‘ oder sogar demographische ‚Katastrophe‘ immer wiederkehrend und fast immer dramatisierend und nahezu täglich in die Öffentlichkeit ‚gepusht‘. Krise heißt: höhere Lebenserwartung, geringere Geburtenrate, und mehr Rentenempfänger pro Erwerbstätigen führen zum Untergang.

Dazu noch einmal ein typischer Text des allgemein als seriös geltenden Deutschlandfunks aus dem Jahr 2004. Im Rahmen einer Besprechung des Buches ‚Methusalemkomplott‘ des Herausgebers der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), Frank Schirrmacher, heißt es:

Inzwischen läuft die plötzliche Erkenntnis, dass das ganze Sozialsystem durch die Druckwelle der „demographischen Bombe“ einzustürzen droht, der Gesellschaft wie ein kalter Schauer über den Rücken. Vor Jahresfrist wurde ein Jungpolitiker für die törichte Bemerkung, seine Generation schulde den Großeltern keine künstliche Hüfte, noch allgemein abgestraft. Doch unter dem Firnis des mühsam aufrecht erhaltenen Komments zuckt es bedrohlich. Besorgte Beobachter warnen vor einem Krieg der Generationen. Besser wäre es, von einem heraufziehenden Kannibalismus zu sprechen.“ [7]

Dramatisch, oder! Und immer medizinisch oder militärisch angehauchte Vergleiche (Bombe, kalte Schauer, Kannibalismus)!

Manche dieser Artikel werden durch Begleitbilder untermalt. Oft lachen dort sehr sportlich-jugendlich aussehende Rentnerpaare in die Kamera, im Hintergrund ein wunderschöner Strand – und manchmal schlürfen sie dabei einen Cocktail. Aus diesen Bildern lässt sich nur eines schlussfolgern: Rente ist staatlich gut bezahlter Dauerurlaub!

Mit solchen Bildern, kombiniert mit Wörtern aus der medizinischen Notfallmedizin, gehen die politischen Statements dann noch viel leichter in die Köpfe. So etwa in die Köpfe junger Bundestagsabgeordneter. Nur zur Erinnerung: Das sind Leute, die sich aus der Gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet haben, aber darüber entscheiden dürfen, wie es denen in der Gesetzlichen Rentenversicherung geht. Wenn es den Rentnern in der Gesetzlichen Rentenversicherung so gut geht, sollten diese Abgeordneten vielleicht darüber nachdenken, ihre Abgeordnetenpension gegen eine gesetzliche Rente einzutauschen. [8]

Ist es nicht an der Zeit, dem Drama ein bisschen die Luft aus den – zu oft gesponserten – Ballons zu lassen? Dieser Text besteht deshalb zwar in erster Linie aus ‚Daten‘, aber ist auch eine manchmal bittere Reaktion des mit diesen dramatischen Dauerbrennern älter gewordenen Autors. Ständig für den Kollaps der Gesellschaft verantwortlich gemacht zu werden, macht keinem Älteren Spaß. Vor allem dann nicht, wenn die Daten dieses Drama nicht hergeben, aber viele Bilder nur emotionale Aufputschmittel zur Generationenverfeindung darstellen. Der Text ist also – ab und zu – emotional und polemisch, und dazu passend verwende ich manchmal die übergriffige ‚Du‘-Form. Wir die Alten, ihr die Jungen!

Zur Klarstellung: Persönlich bin ich überzeugt, dass die Interessen gesellschaftlicher Gruppen in unterschiedlichen Lebensabschnitten sehr viel einfacher vereinbar sind, als gemeinhin behauptet wird. (Transparenzhinweis, der Autor ist 70, was sonst). Schwerer vereinbar sind allerdings arm und reich, oben und unten!

Also, los geht‘s!

Wer bekommt wie viel vom Bruttoinlandsprodukt?

Das Bruttoinlandsprodukt – oder abgekürzt BIP – kennen wohl mittlerweile alle, vor allem wegen des Fünf-Prozent-Ziels der NATO. Das BIP wird im Wesentlichen von den 20- bis 66-jährigen aktiv Erwerbstätigen produziert, und was diese Altersgruppe nicht für sich braucht oder für sich beansprucht, geht in die Erziehung und Bildung der Kinder und Jugendlichen und in die Versorgung der Alten. Das sieht graphisch ungefähr so aus: [9]

Der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen beschreibt diese gesellschaftliche Konstellation etwas umständlicher, aber die Aussage ist die gleiche (siehe Textbox). [10]

Dieses Drei-Generationen-Prinzip gilt generell und überall auf der Welt, von Feuerland über Borneo bis Grönland: Die mittlere Generation sorgt für die Jungen und die Alten. Also es geht immer um die Verbindung zwischen drei Generationen.

Allerdings dort, wo persönliche Fürsorge ersetzbar ist durch kaufbare Fürsorge (also finanzielle Transfers), kann der Gedanke verloren gehen, dass man für das, was man in der Jugend bekommen hat, etwas während der mittleren Erwerbstätigkeitsphase an die Alten gibt.

Viel bekommen, viel verdienen und am Ende nichts zurückgeben, ist das das Ziel? Die totale Individualisierung im Sinne des ‚Take care for yourself, but only for yourself!‘ (‚Kümmere dich um dich selbst, aber nur um dich selbst!‘) und der berühmte Ausspruch der englischen Ex-Premierministerin Margaret Thatcher ‚There‘s no such thing as society‘ (‚So etwas wie Gesellschaft existiert nicht.‘). Also kann auch kein ‚moralischer ‚Vertrag‘ zwischen Generationen existieren, oder?

Etwas mehr als zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts entfallen auf die Ausgaben für die Versorgung der Renten- und Pensionsempfänger, also im Wesentlichen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Beamten (eine Darstellung der verschiedenen Altersversorgungssysteme findet sich in Teil 2). Das umfasst alle Formen der Vorsorge, staatliche, betriebliche und private. Die internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, berechnet für Deutschland Ausgaben in Höhe 10,2 Prozent (letztes verfügbares Jahr 2023).[11] Das entspricht in Deutschland 2023 etwa 435 Milliarden Euro[12]), das Bruttoinlandsprodukt des Jahres 2023 betrug 4.219 Milliarden Euro. [13]

Mit gut zehn Prozent des BIP sollen also etwa 23 Prozent der Bevölkerung auskommen, 23 Prozent ist der Anteil der über 65-Jährigen.[14] Welche andere Bevölkerungsgruppe ist noch so günstig?

Wie steht es nun um die Ausgaben für Kinder und Jugendliche?

Was geben die Eltern / Erziehungsberechtigten aus?

Und wie sieht die Lage für euch Kinder und Jugendliche aus? Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für die Kinder und Jugendlichen zwischen Geburt und erstem Einkommen? Es gibt im Wesentlichen zwei Geldquellen, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den Staat.

Der erste wichtige Posten sind die sogenannten privaten Konsumausgaben von Paaren und Alleinerziehenden für Kinder und Jugendliche, d.h., Wohnung mit Kinderzimmer(n), Energiekosten, alltägliche Dinge wie Lebensmittel und Kleidung.

Allerdings gibt es hier große Unterschiede. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind liegen die Ausgaben für das Kind bei rund 40 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens, bei einem erwerbstätigen Paar mit Durchschnittsverdienst und einem Kind bei rund 20 Prozent.[15] Die untersten zehn Prozent der Einkommensskala (Nettoeinkommen 2.289 Euro für Paare mit zwei Kindern) geben 414 Euro für pro Kind aus, die obersten zehn Prozent (Haushaltsnettoeinkommen der Paare mit zwei Kindern: 12.042 Euro) geben 1.212 Euro im Monat pro Kind aus.[16] Je mehr Kinder in einem Haushalt sind, desto geringer sind die Kosten pro Kind.

Als Durchschnitt ergeben sich im Jahr 2018 etwa 760 Euro pro minderjähriges Kind. Das Statistische Bundesamt gibt exakt 763 Euro pro Kind und Monat als Durchschnitt für ein Kind in einer Paarbeziehung an.[17] Es weist aber darauf hin, dass damit nicht alle Lebenshaltungskosten abgedeckt sind, etwa Versicherungen und Vorsorgeleistungen.[18]

Pro Jahr ergibt das etwas über 9.000 Euro und rund 165.000 Euro vom 1. bis zum 18. Lebensjahr (alle Daten für 2018).[19] Das liegt in dem Bereich, den auch Sparkassen und Versicherungen angeben, die aber dann gerne Ausgaben für private Vorsorge wie Sparpläne etc. dazu addieren und auf 200.000 bis 250.000 Euro kommen.[20] Da die Daten des privaten Konsums von Haushalten mit Kindern aus dem Jahr 2018 stammen, hat sich dieser Betrag in den sechs Jahren bis 2024 zumindest um die Steigerung durch Inflation erhöht. (ca. 21 Prozent).[21]

Es gibt insgesamt 14,5 Millionen Haushalte mit Kindern unter und auch über 18 Jahren und davon 9,8 Millionen Haushalte mit minderjährigen Kindern.[22] Das entspricht 35,4 Prozent bzw. 23,9 Prozent aller 41 Millionen Haushalte.[23] Die privaten Konsumausgaben der Haushalte betrugen im Jahr 2024 2.283 Milliarden Euro [24], der Anteil der Haushalte mit Kindern (35,4 Prozent) betrug im Jahr 2024 demzufolge etwa 807 Milliarden Euro.

Der Anteil der Ausgaben für die Kinder variiert stark. Entscheidend sind Einkommensgruppe, Kinderzahl und die Haushaltssituation (alleinerziehend oder Paar). Eine realistische – eher niedrige – Schätzung des Anteils der Konsumausgaben für die Kinder der Privathaushalte (mit Kindern) liegt bei rund 20 Prozent oder 161 Milliarden Euro [25] (Ausgangswert 807 Milliarden Euro).

Die finanzielle Abhängigkeit von den Eltern und Erziehungsberechtigten hat sich auch für die Jugendlichen, also die Altersgruppe zwischen 15 und 24, erhöht. Als Folge der längeren Ausbildungszeiten befinden sich die meisten Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 24 Jahren noch in Schule, Studium oder Ausbildung. Deshalb sind 52 Prozent für ihren Lebensunterhalt 2021 in erster Linie auf das Einkommen der Eltern oder anderer Angehöriger angewiesen. 37 Prozent bezogen ihr Haupteinkommen aus eigener Erwerbstätigkeit. Die Graphik des Statistischen Bundesamtes zeigt sehr anschaulich, dass sich die Situation in der Mitte der 90er-Jahre umdrehte. Die Haupteinkommensquelle war bis zu diesem Zeitpunkt überwiegend eigene Erwerbstätigkeit, ab etwa 1994 überwiegt die Unterstützung durch Angehörige.[26]

Grafik 1.1: Statistisches Bundesamt. Überwiegender Lebensunterhalt von Jugendlichen

Die Höhe dieser Zuwendungen der Angehörigen an Kinder variiert vermutlich sehr stark, statistische Daten dazu liegen nicht vor oder sind nicht öffentlich. Als Basis für die weitere Schätzung der Ausgaben wird deshalb die sehr zurückhaltende Berechnung des Anteils der kinderbezogenen Ausgaben an den Konsumausgaben angenommen (wie erläutert: 20 Prozent des privaten Konsums).

Was gibt der Staat für Kinder und Jugendliche aus?

Es gibt aber einen zweiten, noch größeren Ausgabenblock: Die staatlichen Leistungen für Kinder und Jugendliche sind insgesamt erheblich höher als die privaten Ausgaben. Und die staatlichen Ausgaben sind einfacher zu berechnen. Der Staat gibt Kindergeld, vor der Schulzeit gibt es Kindertageseinrichtungen, die im Wesentlichen vom Staat bezahlt werden, dann kommt die schulische Ausbildung, in Deutschland meist kostenlos, auch die Gebühren für das Studium an öffentlichen Hochschulen sind in Deutschland im internationalen Vergleich minimal. Und: In der ganzen Zeit sind Minderjährige kostenlos in der Krankenversicherung (Familienversicherung).[27] Als Erinnerung für alle Jüngeren: Von der gesetzlichen Rente werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, egal wie hoch die Rente ist (Stichwörter: Bruttorente – Nettorente).

Die Schulen werden mit rund 130 Milliarden Euro (2023) finanziert. Dazu kommt das Kindergeld und der Kinderfreibetrag, in 2023 waren das 59 Milliarden Euro. Kindertageseinrichtungen, Erziehungshilfen und Elterngeld kosten den Staat insgesamt etwa 79 Milliarden Euro. (Referenzen in der Tabelle. In Tabelle 1.1. werden die beiden ‚Quellen‘ der Ausgaben für Kinder und Jugendliche zusammengefasst. (Zum Teil liegen die Daten nur für ein bestimmtes Jahr vor, deshalb diese Mischung von 2024 und 2023).

Tabelle 1.1: Staatliche und private Ausgaben für Kinder und Jugendliche

AusgabenAusgaben
Eltern/Erziehungsberechtigte
Konsum und Vorsorgeausgaben von Familien/ Alleinerziehenden für Kinder und Jugendliche im Haushalt (2023) 157 Mrd. €
Ausgaben des Staates (Bund, Länder, Gemeinden)
Schulen und schulnaher Bereich (2023) [28]130 Mrd. €
Familienleistungsausgleich (Kindergeld und Kinderfreibetrag 2023) [29] [30]59 Mrd. €
Kinder und Jugendhilfe, davon Kindertageseinrichtungen 48,8 Mrd.[31]72 Mrd. €
Elterngeld (2024) [32]7 Mrd. €
Nicht in dieser Liste sind kleinere Posten wie Zuschläge zum Kindergeld oder Leistungen für Kinder aus dem Bürgergeld Nicht aufgeführt
Gesamt Staat 268 Mrd. €

Gesamt Staat und Privat

425 Mrd. €

Bei Hochschulausbildung[33]

(2023, ohne BAföG in Höhe von 16 Mrd. €)

51 Mrd. €

Mit Hochschulausbildung

476 Mrd. €

Ab dem 18. Lebensjahr, dem Beginn der Volljährigkeit, gehen die jetzt jungen Erwachsenen dann verschiedene Lebenswege – auch finanziell gesehen. Ein Teil der jungen Erwachsenen hat ein eigenes Einkommen, meist auch sozialversicherungspflichtig. Die anderen setzen ihre Ausbildung bis zum 24. oder 25. Lebensjahr fort, in der Regel studieren sie (etwas weniger als 40 Prozent eines Jahrgangs).[34] In diesem Fall steigern die Eltern die finanzielle Unterstützung oft noch einmal kräftig. Die staatliche Grundausstattung der Hochschulen kostet Destatis zufolge 51 Milliarden Euro.

Diese 425 Milliarden Euro (oder 476 Milliarden Euro mit Hochschulen) sind etwa so viel wie die 437 Milliarden Euro Ausgaben für die Älteren (Funktion ‚Alter‘ im Sozialbudget im Jahr 2023). Unberücksichtigt bleibt dabei, dass die Rentenempfänger Geld an die Sozialversicherung und den Staat zurückgeben, indem sie Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen (im Jahr 2023 11,55 Prozent von ihrer Bruttorente). Weiterhin zahlen sie Steuern in Abhängigkeit von der Rentenhöhe. Zusammen mit den Steuern (ab Überschreitung des Jahresfreibetrages von ca. 16.000 Euro) macht dies etwa zwischen 15 und 20 Prozent der erhaltenen Beträge aus. [35]

Rechnet man die Ausgaben auf die Personenzahl in diesen Altersgruppen um, ergibt sich folgendes Bild: Es gab laut dem Statistischen Bundesamt 19,6 Millionen Personen mit dem Alter 64,5. [36] Das reale Renteneintrittsalter war 2023 64,5 Jahre, und es gab 16,3 Millionen Kinder und Jugendliche bis einschließlich des Alters 20.[37]

Teilt man die Ausgaben für ‚Alter‘ laut Sozialbudget (umfasst staatliche und betriebliche Vorsorge) durch die Zahl der Personen 64+, ergeben sich monatliche ‚Kosten‘ von rund 2.230 Euro. Eine Person unter oder im Alter bis 20 ‚kostet‘ als Kombination aus Ausgaben der Eltern/ Erziehungsberechtigten und staatlichen Leistungen etwa 2.600 Euro im Monat.

437 Milliarden Euro (2023) sind laut Sozialbudget die Gesamtausgaben für das ‚Alter‘, also die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenpensionen und der berufsständischen Versorgungsysteme einschließlich der Pflegeversicherung.[38]

Anders als bei den Kindern und Jugendlichen (Ausnahme: Gebühren für staatliche Leistungen) gibt der Staat zwar diese Beträge, nimmt aber gleich wieder einen nicht zu kleinen Teil wieder in Form von Sozialabgaben und Steuern weg (in Tabelle 1.2 wurden 17,5 Prozent angenommen). Wie findet ihr das?

Tabelle 1.2: Verfügbares Einkommen/Kosten pro Person für Kinder/Jugendliche vs. Ältere über 64,5+ (2023)

Ausgaben GesamtZahl PersonenKosten pro Person und Monat
Ältere 64,5+ (Rente und Pensionen etc.)437 Mrd. € [39] 19,6 Mio.[40]ca. 2.230 € brutto
ca. 1.840 €
netto nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Jüngere 425 Mrd. €16,3 Mio. [41]ca. 2.600 €
Privat 157 Mrd. €
Staatlich268 Mrd. €
Jüngere 19 – 25 Kosten der Hochschulausbildung51 Mrd. €2,8 Mio.ca. 1.500 €

Eine wichtige Anmerkung: Die Berechnung kann aufgrund der vorliegenden statistischen Quellen und der getätigten Annahmen nur annähernd genau sein. Allerdings würde sich auch bei methodisch anderen Vorgehensweisen am Endergebnis wahrscheinlich nur sehr wenig ändern.[42]

Das Endergebnis ließe sich vereinfacht so formulieren: Die Ausgaben pro Person über 64,5 und für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 20 sind gesamtgesellschaftlich annährend gleich (ca. 437 Milliarden für Ältere versus 425 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche). Da es mehr Ältere als Jüngere gibt, sind die Ausgaben pro Kopf für Jüngere etwa 370 Euro pro Kopf und Monat höher, wenn die Bruttoausgaben für Ältere zugrunde gelegt werden. Netto liegt der Unterschied weit höher, bei etwa 650 Euro.[43]

Das liegt natürlich daran, dass Ältere keine Erziehungsleistungen und Bildung an Schulen oder Hochschulen in Anspruch nehmen, keine Wohnung haben müssen, die auch für Kinder ausreicht, und keine Kleidung oder Lebensmittel für Kinder kaufen müssen. Was bei Kindern und Jugendlichen allerdings gegen null geht (Kinder) oder bei Jugendlichen sehr niedrig ist oder nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, ist das eigenständige Erwerbseinkommen. Das ist ja das, was der 30-jährige Autor von ‚Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden‘ so vehement beklagt.

Dennoch rückt ein solcher rein finanzieller Blick auf die Ausgaben für diese beiden Teile der Gesellschaft vielleicht etwas die Dimensionen zurecht. Für die gleiche Anzahl Personen wird in der ersten Lebensphase pro Person nach dieser Berechnung erheblich mehr ausgegeben. Also statistisch gesehen nimmt hier kein Älterer einem Jüngeren das Geld weg. Es ist aber leicht, den gegenteiligen Eindruck zu erzeugen, wenn man die praktisch nicht oder kaum vorhandenen Einkommen in der Kinder- und Jugendphase mit den Einkommen der Rentenbezieher vergleicht, besonders der obersten 20 Prozent der Alterseinkommensbezieher (mehr dazu in Teil 2).

Verteilte Leistungen sind ein Vorteil

Was sagt uns diese ganze Aufzählung noch? Zunächst, dass die Lebensphase der Kindheit und Jugend durch staatliche und familiäre Leistungen ganz unterschiedlicher Art finanziert wird. Bei der Debatte um die Rente geht es meist um den einen großen Betrag, die monatliche Rente der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Man könnte sich einmal vorstellen, welche Debatten es gäbe, wenn Erziehung und Bildung auch mit einem Monatsbeitrag ‚für alles‘ finanziert würden. Etwa so: Jeder nicht erwachsenen Person stehen – sagen wir – jeden Monat 2.400 Euro staatlicher Leistung zu, eventuell gestaffelt nach Alter. Davon muss alles bezahlt werden: der Anteil der Wohnung für Kinder und Jugendliche, Lebensmittel, Kleidung, ÖPNV, Krippe, Kindergarten, Schule, Hochschule (alle Kosten einschließlich Erziehungs- und Lehrpersonal wie bei rein privaten Organisationen), Krankenkasse etc.

Es gäbe mit Sicherheit dauernd einen horrenden Streit um genau diesen einen ‚Kinder- und Jugendlichenbetrag‘. So breit verteilt, wie diese Finanzierung heute ist, werden einzelne Leistungen zwar auch debattiert, aber bei Weitem nicht so konfliktreich und konträr. Bei den Renten ist der wesentliche öffentliche Streitpunkt dieser eine große Geldbetrag – die Rente – der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Um diesen Geldbetrag geht es in Teil 2.

Titelbild: MakroBetz/shutterstock.com


[«1] Berliner Zeitung, 20. Oktober 2024: Die Babyboomer schwimmen im Geld, doch wir Jungen haben Schulden

[«2] Bayerischer Rundfunk: Leben die Babyboomer zulasten der Jungen? 21.03.2025

[«3] Auch die Bundeszentrale für politische Bildung geht in ihrer – lesenswerten – Informationsschrift ‚Demographischer Wandel‘, auf das Thema ‚Politischer Wettbewerb‘ zwischen den Generationen ein. Bundeszentrale für politische Bildung, 2022: Demographischer Wandel, Kapitel ‚Politischer Wettbewerb‘, S. 55 und folgende, hier

[«4] Sinn, H. W.: Ifo Standpunkt Nr. 159: Deutsche Gerontokratie, aufgerufen am 15.12.2025

[«5] Handelsblatt, 9. September 2025 : Mit diesen Strategien sichern sie ihre Altersvorsorge

[«6] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Rentenversicherungsbericht 2025. Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeitsrücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren gemäß § 154 Abs. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) Zitiert als: BMAS Rentenversicherungsbericht 2025

[«7] Deutschlandfunk, 10.05.2004: Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott. Die Macht des Alterns 2004 – 2050

[«8] Im Alterssicherungsbericht 2024 findet sich ein Überblick über sämtliche Abgeordnetenpensionen im Deutschen Bundestag und den Länderparlamenten. Quelle: BMAS: Alterssicherungsbericht 2024. Ergänzender Bericht der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2024. S. 202 und folgende

Weiter zitiert als: BMAS: Alterssicherungsbericht 2024.

[«9] Die graphische Darstellung ‚Die drei Lebensabschnitte‘ wurde der Webseite ‚RentenZukunft‘ entnommen, renten-zukunft.de/2025/08/22/generationenvertrag-oder-versicherungsvertrag

[«10] Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen: Gerechtigkeit für Familien. Zur Begründung und Weiterentwicklung des Familienlasten- und Familienleistungsausgleichs, 2001 hier

[«11] OECD 2025: Pensions at a glance, S. 223 oecd.org/content/dam/oecd/en/publications/reports/2025/11/pensions-at-a-glance-2025_76510fe4/e40274c1-en.pdf

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Alterssicherung im internationalen Vergleich

OECD Database Public and private social expenditure, Old age and survivors, Percentage of GDP

[«12] Aufgrund etwas unterschiedliche Berechnungsmethoden kommt das deutsche Bundesarbeitsministerium zu leicht abweichenden Zahlen (437 Milliarden, gemäß Sozialbudget Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, Seite 22: Leistungen nach Funktionen und Institutionen hier

Auf über elf Prozent des BIP kommen OECD und BMAS, wenn sie die sogenannten ‚Non-Cash-Benefits‘ zu den ‚Cash-Benefits‘, also den ausgezahlten Renten, dazurechnen. Dies sind laut OECD im wesentlichen an die individuelle finanzielle Lage zweckgebundene Zuschüsse für Personen im Rentenalter, etwa Zuschüsse zu den Wohnungskosten.

[«13] Destatis – Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Bruttoinlandsprodukt (BIP), hier

[«14] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Ältere Menschen. Die Bevölkerungsgruppe der älteren Menschen ab 65 Jahren, hier

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, hier

Direkter Link zur interaktiven Visualisierung: service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

[«15] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, hier: S. 17

Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Wirtschaftsrechnungen – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Konsumausgaben privater Haushalte, hier

[«16] Destatis – Statistisches Bundesamt: 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder, hier, S. 29

[«17] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2021: Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten – 763 Euro geben Paare im Monat für ihr Kind aus, hier

[«18] Das Statistische Bundesamt weist aber darauf hin, dass diese als ‚privater Konsum‘ bezeichneten Kosten bei Weitem nicht alle Aufwendungen umfassen:

Wichtiger methodischer Hinweis: Die errechneten Ergebnisse für die Konsumausgaben für Kinder können keinesfalls gleichgesetzt werden mit den Lebenshaltungskosten für Kinder insgesamt. Dafür fehlen alle über den privaten Konsum hinaus anfallenden Aufwendungen für Kinder, zum Beispiel für Versicherungsschutz und Vorsorge. Auch die gesellschaftlichen Aufwendungen für Kinder, wie die Ausgaben für Schulbildung oder für den Bau von Kindergärten, sind nicht berücksichtigt. Ebenso werden Zeitaufwendungen für Kinder und sogenannte Opportunitätskosten, die beispielsweise durch den Verzicht eines Elternteils auf Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung entstehen, aufwandsmäßig nicht betrachtet.‘

Destatis, 2018: Wirtschaftsrechnungen – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, Konsumausgaben privater Haushalte

[«19] Unberücksichtigt sind die von Ökonomen als ‚Opportunitätskosten‘ bezeichneten Kosten, die hier nicht näher betrachtet werden (obwohl sie bei vielen für die Entscheidung für oder gegen Kinder sehr bedeutsam sind). Vereinfacht ausgedrückt: Durch Kinder verliere ich die ‚Opportunity‘, die Gelegenheit bzw. Möglichkeit, durch hohen zeitlichen Einsatz und weitgehende zeitliche Flexibilität am Arbeitsplatz aufzusteigen und mein Einkommen zu steigern. Außerdem habe ich insgesamt erheblich höhere Ausgaben, verglichen mit den Kosten für eine Person oder für eine Beziehung ohne Kinder.

[«20] Sparkasse: Was kostet ein Kind? hier aufgerufen am 19.12.2025

BeatVest: Was kostet ein Kind im Monat? Das sollten Eltern in 2025 wissen, hier, aufgerufen am 19.12.2025

[«21] Destatis – Statistisches Bundesamt: Verbraucherpeisindex, hier

[«22] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2024: Gemeinschaftsstatistik zu Einkommen und Lebensbedingungen

(Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen. Endergebnisse 2024, hier

[«23] Destatis – Statistisches Bundesamt: Bevölkerung – Haushalte und Familien. hier

[«24] Destatis – Statistisches Bundesamt: Konsumausgaben, Investitionen und Außenbeitrag, hier

[«25] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2018: Konsumausgaben von Familien für Kinder – Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018, hier, S.17

[«26] Destatis – Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 9. August 2024: Tag der Jugend: 60 Prozent der 15- bis 24-Jährigen lebten 2023 hauptsächlich von familiärer oder staatlicher Unterstützung, hier

[«27] Es gibt Leistungen, die nicht einfach einer Generation zugeordnet werden können. So könnte man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung (sogenannte Mütterrente) auch als ‚verspätetes Kindergeld‘ betrachten.

[«28] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 398 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2023, Pressemitteilung Nr. 193 vom 3. Juni 2025, hier

Bildung umfasst Kindertagesbetreuung, Schulen, Hochschulen, Förderung von Bildungsteil-nehmern/-innen, Sonstiges Bildungswesen, Jugend- und Jugendverbandsarbeit.

[«29] Destatis – Statistisches Bundesamt: Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeld und Ausgaben, Stand: Dezember jeden Jahres, hier

[«30] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Familienleistungsausgleich, S. 12 hier

[«31] Destatis – Statistisches Bundesamt: Ausgaben, Einrichtungen und Personal in der Jugendhilfe – Öffentliche Hand gab 2023 rund 71,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe aus, hier

[«32] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, hier

[«33] Destatis – Statistisches Bundesamt, 2025: 398 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2023, Pressemitteilung Nr. 193 vom 3. Juni 2025. Die Hochschulfinanzstatistik weist höhere Zahlen aus, insgesamt 75 Milliarden Euro für 2023, hier

[«34] Bundesministerium für Bildung und Forschung: Schulabsolventinnen und Schulabsolventen sowie Schulabgängerinnen und Schulabgänger nach Art des Abschlusses, hier

[«35] Hier ließe sich einwenden, dass auch die im Alter höheren Kosten für Krankheit und Pflege berücksichtigt werden müssten.

Die ethische Berechtigung solcher Berechnungen ist zweifelhaft. Anders als bei der ausschließlich politisch entschiedenen Gestaltung der Ausbildungsfinanzierung oder der Rentenansprüche etc. – handelt es sich bei den Ausgaben für Gesundheit und Pflege darum, wie eine Gesellschaft mit einem weitgehend natürlichen Ereignis, nämlich Krankheit in allen Lebensaltern, und speziell mit dem weitere Krankheiten erzeugenden Prozess der Alterung umgeht. Die Politik kann die Ressourcen der Gesundheitsversorgung beeinflussen. Gesundheit, Krankheit und Alterung sind aber auch durch die bestmögliche Gesundheitsversorgung nur abzumildern oder zu verlangsamen, aber nicht aufzuhalten. Abgesehen davon sind die gegenwärtigen Daten zu den Kosten in verschiedenen Generationen nicht eindeutig, weil schwere Erkrankungen im Jugend- und Erwerbstätigenalter pro Fall erheblich höhere Kosten verursacht als im Alter. Die EU sieht in ihrem ‚Alterungsbericht 2024. Wirtschaftliche und finanzielle Projektionen für die EU-Mitgliedsstaaten 2022 bis 2070’ (‚Ageing Report. Economic & Budgetary Projections for the EU Member States (2022-2070’), auch solche Schwierigkeiten. ab S. 66 hier (Mehr dazu in Teil 4)

[«36] Durchschnitt Destatis Alter ab 64 und ab 65: 20,2 und 19,0 = 19,6 Millionen

[«37] Würde die Altersgrenze bei 21, 22, 23, 24 oder 25 Jahren gezogen, wären die Ausgeben für die Jüngeren pro Kopf niedriger und würden sich den Pro-Kopf-‚Brutto’ausgaben der Älteren annähern.

[«38] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, S. 20: Leistungen nach Funktionen und Institutionen, Alter hier

[«39] Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Sozialbudget 2024, Tabelle III-2, S. 22 Leistungen nach Funktionen und Institutionen, Alter hier

[«40] Destatis – Statistisches Bundesamt: 16. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, Daten für 2025. hier
Direkter Link zur interaktiven Visualisierung: service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/

[«41] Ebenda

[«42] Das statistische Bundesamt weist – wie gesagt – auch auf die methodischen Schwierigkeiten hin, sie erwähnen als über den privaten Konsum hinaus gehende Aufwendungen für Kinder vor allem Versicherungsschutz und Vorsorge. Einige weitere Schwierigkeiten: Die Berechnung der Wohnkosten ist extrem schwierig, da es keinen Wohnungsmarkt mehr gibt, in dem Eltern durch einfachen Wechsel die Wohnung der Kinderzahl anpassen könnten. So leben einige beengt in zu kleinen Wohnungen, weil sie eine größere nicht finden oder nicht bezahlen können. Andere wohnen auf genügend Wohnraum, nachdem die ersten Kinder ausgezogen sind.

Weitere methodische Herausforderungen: Man könnte versuchen die Sozialversicherungsbeiträge der bereits ab dem 18. Lebensjahr Erwerbstätigen von den Ausgaben für Kinder und Jugendliche wieder abzurechnen. Das müsste man dann allerdings auch bei der Berechnung der Kosten Älterer machen. Etwa 21 Prozent der Rentenbezieher im Rentenalter erwerbstätig, das wäre dann auch von den Ausgaben wieder abzuziehen.

[«43] Unberücksichtigt bleiben bei dieser Berechnung die staatlich abgedeckten Gesundheitskosten aller drei Generationen. Die höheren Gesundheitskosten Älterer lassen sich bestimmen. Eine Berechnung der spezifischen Gesundheitskosten Älterer wirft aber massive ethische Probleme auf. Die erhöhte Erkrankungsanfälligkeit im Alter resultiert zum einen aus der natürlichen und nicht verhinderbaren Alterung (beinflussbar aber nicht verhinderbar), zum anderen aus der Verausgabung während der Erwerbstätigkeit und Kindererziehungszeit.

(Auszug von RSS-Feed)

Demos gegen Wehrpflicht: 20 Euro Verwarngeld gegen Schüler in Stuttgart – Wo ist das Rückgrat der Schulen?


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20 Euro Strafe für Schüler, die vom Unterricht fernbleiben, weil sie an einer Demonstration gegen die Wehrpflicht teilnehmen? Darüber berichtet der SWR. Demnach haben Stuttgarter Schüler Post vom Ordnungsamt bekommen. Betroffen sind Schüler des Eschbach-Gymnasiums. 14 Schüler seien zur Schulleitung zitiert worden, der Schulleiter habe laut SWR „massive Konsequenzen“ angedroht. „Der SWR kontaktiert mehrfach das Eschbach-Gymnasium, erhält aber keine Antwort“, heißt es in dem Bericht. Mal abgesehen von der Rechtslage: Verstehen Schulen überhaupt, was in Deutschland passiert? Das politisches Großprojekt „Kriegstüchtigkeit“ wird umgesetzt, über die Bundeswehr greift der Staat nach jungen Bürgern. Und Schulen fallen protestierenden Schülern in den Rücken? Könnten Lehrer bitte mal ihren Rücken gerade machen und nicht vor der Politik kuschen? Oder gehen sie selbst der Propaganda auf den Leim? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Vielleicht ist es in den Schulen noch nicht angekommen: Deutschland soll „kriegstüchtig“ werden. Es war im Herbst 2023, als Boris Pistorius sagte: „Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte, und das heißt, wir müssen kriegstüchtig werden – wir müssen wehrhaft sein und die Bundeswehr und die Gesellschaft dafür aufstellen.“

Seitdem geht das Wort „kriegstüchtig“ in den Medien hoch und runter. Dass Lehrer und Schulleitungen von diesem politischen Unterfangen nichts mitbekommen haben, kann ausgeschlossen werden. Die begründete Annahme lautet: Das Lehrpersonal weiß Bescheid. Im Hinblick auf das Wohl der Schüler müssten die Schulen in Alarmbereitschaft sein. Denn die Hand des Staates greift im Zuge der angestrebten Kriegstüchtigkeit nach jungen Staatsbürgern. Stichwort: Neuer Wehrdienst! Längst reden Politiker ganz offen von der „Ostfront“ und von der Bereitschaft Deutschlands, sich in einem Krieg gegen Russland zu „verteidigen“.

Schulen sind der Ort, wo Geschichte gelehrt wird. Lehrer wissen von der furchtbaren Vernichtungskraft, die sich im Krieg entfaltet. Sie wissen, dass Kriege von Propaganda durchtränkt sind und Politiker bereits in Vorkriegszeiten Feindbildaufbau betreiben. Lehrer wissen, was mit jungen Soldaten in Deutschland in 2 Weltkriegen passiert ist. Sie wissen, ja, sie müssen wissen, dass Kriege nicht vom Himmel fallen, sondern dass Politiker dafür verantwortlich sind.

In unserer Zeit ist das Wort „Haltung“ schnell zur Stelle. Wo ist die „Haltung“ der Schulen? Der Lehrer? Der Direktoren?

Wo heißt es: „Nein zur Kriegstüchtigkeit!“?

Schüler und Eltern in Deutschland scheinen mehr Verstand zu haben, als die Schulen, die sie unterrichten.

Schüler in Deutschland versammeln sich, um gegen die verpflichtende Musterung bei der Bundeswehr zu demonstrieren. Sie machen von ihrem demokratischen Recht Gebrauch, auf der Straße gegen eine drohende neue Wehrpflicht ihre Stimme zu erheben.

Schüler und Schülerinnen wollen verständlicherweise nicht, dass sie vielleicht früher oder später an einer Front den Tod finden oder dass sie für den Rest ihres Lebens mit amputierten Gliedmaßen klarkommen müssen. Das ist: Verständlich!

Nicht verständlich ist es, wenn Schulen ihren Schülern „massive Konsequenzen“ androhen, weil Schüler sich im besten Sinne des zivilen Ungehorsams herausnehmen, während ihrer Schulzeit gegen diesen Wahnsinn zu demonstrieren.

Nun wurden in Stuttgart also Verwarngelder gegen Schüler verhängt, wie der SWR berichtete. 20 Euro sollen Schüler bezahlen. Der Grund: Sie haben den Schulunterricht geschwänzt. Schüler vom Eschbach-Gymnasium sind betroffen. Die Stuttgarter Zeitung zitiert den Rektor des Gymnasiums, Christian Brust, mit den Worten: „Demokratie bedeutet, für seine Überzeugung einzustehen – im Rahmen der rechtlichen Ordnung.“

Bei diesem Satz dürfte die Politik applaudieren. Es bedarf an dieser Stelle aber keines Applauses vonseiten der Politik. Es braucht Rückgrat. Es braucht Mut. Es braucht von Schulen die Bereitschaft, der Politik entgegenzutreten – und nicht Schülern, die eine große Gefahr wahrnehmen, in den Rücken zu fallen.

Das Eschbach-Gymnasium hat ein Leitbild.

„Wir unterstützen unsere Schülerinnen und Schüler bei ihrer fachlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung auch im Hinblick auf ihre Zukunft“, ist auf der Internetseite der Schule zu lesen. Und weiter heißt es: „Wir stärken ihnen den Rücken, ohne Druck zu machen, und nehmen uns Zeit für Gespräche.“

Gut, so soll das sein. Nur: Wenn ein Land kriegstüchtig werden und 18-Jährige für den „Dienst an der Waffe“ begeistern will, dann sieht es im Hinblick auf die Zukunft der Schüler düster aus.

Die furchtbaren Zwangsrekrutierungen in der Ukraine, teils unter dem Einsatz enormer körperlicher Gewalt, lassen erahnen, was in kriegsführenden Ländern passiert.

Was ist nur mit den Schulen in Deutschland los? Ist es zu viel vom Eschbach-Gymnasium verlangt, mit klarer Kante für das Anliegen der Schüler einzustehen? Lassen sich hier denn nicht mit Verstand und gutem Willen vernünftige Lösungen finden, die sich im rechtlichen Rahmen bewegen, aber dennoch nicht dem Protest seine Spitze nehmen? Ist es wirklich zu viel von Lehrern und Rektoren verlangt, in aller Deutlichkeit gegen Kriegstüchtigkeit und Feindbildaufbau ihre Stimme zu erheben? Das kann und darf nicht zu viel verlangt sein. Wenn Schulen damit aber überfordert sind, dann sollten sie besser nicht für sich die Pflicht beanspruchen, junge Menschen zu politisch mündigen Staatsbürgern erziehen zu wollen.

Titelbild: schulstreikgegenwehrpflicht.com

(Auszug von RSS-Feed)

Sam Altman Just Said Training Human Children Uses More Energy Than AI

24. Februar 2026 um 07:30

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OpenAI’s Sam Altman sparked a firestorm of criticism at the India AI Impact Summit 2026 when he responded to concerns over artificial intelligence’s growing environmental footprint by comparing it to the lifetime […]

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(Auszug von RSS-Feed)
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