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Die AfD erreicht in den Ost-Bundesländern Spitzenwerte und steht teilweise kurz vor der absoluten Mehrheit. Kulturstaatsminister Weimer möchte dagegen ankämpfen. Die Partei werde „noch in dieser Legislaturperiode zusammenfallen wie ein Soufflé“.
Dieser Beitrag Kulturstaatsminister Weimer will in Sachsen-Anhalt persönlich Weihnachten verteidigen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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Seine fulminante Rede beim AfD-Verbotsprozess im Hamburger Thalia-Theater hat ihn endgültig zum Star gemacht. In der großen JF-Jubiläumsausgabe warnt Bestsellerautor Harald Martenstein, die Linke sei dabei, in Deutschland ein autoritäres Regime einzuführen.
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Interview Bestsellerautor Harald Martenstein warnt: „SPD öffnet autoritärem Regime die Tür“ wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Eine Spiegel-Kolumnistin darf selbstverständlich Respekt vor Friedrich Merz haben – sie sollte aber aufhören, zu erwarten, dass „wir“ einen solchen Respekt haben. Doch genau das fordert sie in einer aktuellen Kolumne. Interessant ist der Beitrag deshalb, weil er einen tiefen Einblick in eine Grundhaltung gibt, die im Journalismus nichts verloren hat. Aus ihren Zeilen spricht der Geist des Untertanentums, der fehlenden Respekt vor „Amt und Würde“ beklagt und nicht begreifen will: Ein Politiker verdient keinen Respekt durch sein Amt, sondern durch seine Politik und sein Verhalten. Überhaupt: Die Perspektive ist verräterisch. In einer Demokratie hat an erster Stelle ein Politiker Respekt vor den Bürgern zu haben. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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Aus medienanalytischer Sicht ist der Kolumnenbeitrag von Susanne Beyer wertvoll. An ihm lässt sich ablesen, wie nicht wenige Journalisten aus dem Medienmainstream ticken. Anstatt in die Vollen zu gehen und anzuklagen, dass ein Bürger von einem Amtsgericht verurteilt wird, der den Bundeskanzler als „Lügenfritz“ bezeichnet hat, schreibt Beyer in der Überschrift: „Es ist nicht irgendein Fritze, es ist der Bundeskanzler“. Die ganze Tragik des Mainstreamjournalismus ist in diesen Aussagen verdichtet – und damit auch das Elend der Demokratie, die unter einer herrschaftsnahen „Berichterstattung“ seit langem leidet.
Für die Kolumnistin ist der Bundeskanzler nicht „irgendein Fritze“ – und als Leser drängt sich einem die Frage auf: Was ist für die Dame wichtiger? Will sie ihrer journalistischen Pflicht nachkommen und Politiker mit der dringend notwendigen Härte kritisieren? Oder den publizistischen Schutzmantel um die Schultern des Kanzlers legen, vor dem man zwar keine Ehrfurcht zu haben brauche, aber doch bitteschön Respekt?
Mit dieser Grundhaltung darf man gerne Pressesprecher des Kanzlers sein. Im Journalismus ist diese Grundhaltung fehl am Platz.
Da steht der Kanzler der Bundesrepublik hinter einer Politik, die das gesamte Land kriegstüchtig machen will, da fließen Milliarden und noch mehr Milliarden zum schweren Nachteil Deutschlands in einen Stellvertreterkrieg, und Beyer vertritt die Ansicht, Respekt vor dem Kanzler sei angebracht.
Zwischen den Zeilen offenbart sich eine Art Psychogramm des Untertanentums. In völliger Verkehrung politischer Mündigkeit und in maximaler Nichtemanzipation wird missverstanden: Der Bundeskanzler ist kein König. Bürger wählen ihn – die überwiegende Mehrheit aller Bürger wollte ihn übrigens nicht als Bundeskanzler – und geben ihm damit einen politischen Auftrag. Merz hat den Rang eines Dieners. Genauer: Er ist Diener dieses Staates – und damit ein Diener von uns allen. Denn wir sind der Staat. Er hat Respekt vor seinem „Herrn“ – dem Volk – zu haben. Ein Diener, der so agiert wie Merz, hat jeden Respekt im Hinblick auf sein politisches Amt und seine Funktion verloren.
Gewiss, da hat die Kolumnistin recht: Merz ist auch Mensch. Und vom Grundsatz her ist Respekt vor Mitmenschen angebracht. Aber so wie man in den Wald reinruft, so schallt es bekanntlich raus. Ein Kanzler sollte nun mal nicht einen Amtseid abgeben, das heißt, feierlich geloben: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“, um dann dem Volk vor die Füße zu spucken.
„Frieden gibt es auf jedem Friedhof“, sagte Merz. Wie sollen Bürger mit einem gesunden Demokratieverständnis, die in einem Land mit einer furchtbaren Weltkriegsgeschichte leben, einem solchen Kanzler „Respekt“ entgegenbringen?
Die Spiegel-Kolumnistin vertritt die Auffassung, Merz sollte zuerst als „Mensch“ betrachtet werden. Was sie offenbar nicht versteht: Die Kritik an Merz richtet sich nicht gegen den Menschen, sondern entzündet sich an einer Politik, die mit „große Sauerei“ noch sehr zurückhaltend umschrieben ist.
Titelbild: Screenshot Spiegel![]()
Wie weit geht die Meinungsfreiheit in Deutschland? Wir wissen jetzt: Bei „Lügenfritz“ hört sie auf. Das sieht so zumindest das Amtsgericht Öhring. 30 Tagessätze hat das Amtsgericht zur Bestrafung erlassen. Laut Staatsanwaltschaft sei die Äußerung dazu geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte bzw. Aggressionen zu schüren“, berichtet der Tagesspiegel. Halten wir fest: Die Demokratie wird gerade erwürgt. Politiker, die das Land kriegstüchtig machen wollen, die Milliarden an Summen der Ukraine zukommen lassen, deren Politik dem Land einen schweren Schaden zufügt, zeigen sich als Mimosen, wenn das Volk den Mund aufmacht. Nicht nur zahlreiche Journalisten legen einen Schutzmantel um die Politik – auch Teile der Justiz sind mit dabei. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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Was darf man in Deutschland noch frei sagen? Dass alleine diese Frage gestellt werden muss, zeigt: Der Geist der freien Meinungsäußerung ist in der Bundesrepublik unter Druck wie nie zuvor. Öffentliche Ausgrenzungen, Meldeportale, Ermittlungen, ja selbst Hausdurchsuchungen wegen möglicherweise beleidigender Kommentare auf sozialen Medien sind zur Realität geworden. Wie war das noch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung?
Die Justiz schießt mit Kanonen auf Spatzen – weil die Politik das so will. Da stehen Politiker, die Verantwortung für 84 Millionen Deutsche tragen, die die Geschicke eines ganzes Landes lenken – verdammt noch mal, diese Leute müssen sich jeder Kritik aussetzen. Wenn sie das nicht können, nicht wollen oder zartbesaitet sind, dann sollen sie eben runter von der politischen Bühne.
Die Staatsanwaltschaft spricht ernsthaft im Zusammenhang mit dem Begriff „Lügenfritz“ von einem „Opfer“. Opfer – das sind längst Land und Gesellschaft. Und die Täter sind Politiker. Die Energiepolitik kastriert das Land regelrecht. Die Aufrüstungspolitik ist der reine Wahnsinn. Die Konfrontationspolitik gegenüber Russland lässt eine immer realer werdende Kriegsgefahr entstehen. Und dann gibt es da Staatsanwaltschaften, die davon reden, dass „ein Vertrauen in die Integrität“ eines Politikers „erschüttert“ werden könne, wenn er als „Lügenfritz“ bezeichnet werde.
Intellektuell steht diese „Begründung“ der einfach gestrickten Formulierung „Lügenfritz“ in nichts nach. Integrität zu erschüttern – gehört dieser „Ansatz“ nicht etwa zum Grundinstrumentarium bei der Bekämpfung von politischen Gegnern? Versuchen Politiker nicht ständig gegenüber anderen Politikern deren Integrität zu erschüttern? Hat die Staatsanwaltschaft einmal den Reden eines gewissen Franz Josef Strauß zugehört? Und überhaupt: Gehört das Aussprechen von Halbwahrheiten, von verdeckten und offenen Lügen etwa nicht zum politischen Tagesgeschäft?
Bei allen diesen Verfahren, die gerade nicht für, sondern gegen die Meinungsfreiheit geführt werden, mag es im Einzelfall berechtigte Gründe für Ermittlungen geben, aber: Das Kernproblem wird dabei verkannt. Im Hinblick auf die Demokratie sind gefühlte oder tatsächliche Beleidigungen gegen Politiker eine Nebensächlichkeit. Das Problem ist, dass allein bereits der Verdacht, jede Äußerung müsse auf die Goldwaage gelegt werden, sowohl die Demokratie als auch die Institutionen, die diesen Verdacht durch ihr Verhalten untermauern, schwer erschüttern.
In einem Land, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgrund einer möglichen Beleidigung nicht mehr besteht, ist die Demokratie aus den Fugen gehoben. In einem Land, in dem Computer – gegebenenfalls mit intimsten Daten, Fotos usw. – beschlagnahmt werden, weil ein Bürger vielleicht am Abend in einer Weinlaune ein falsches Wort bei Facebook geschrieben hat, ist jedes Maß und Ziel verlorengegangen.
Im Allgemeinen: Wenn die Justiz sich vor die Politik und nicht mehr vor das Recht und die Demokratie stellt, dann brennt die Demokratie lichterloh.
Titelbild: Heide Pinkall / Shutterstock![]()
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Seit vier Jahrzehnten kämpft die JUNGE FREIHEIT unermüdlich für Demokratie und Nation. Und setzt Themen, bevor die Etablierten sie überhaupt erkennen. Ein Jubiläums-Editorial von JF-Chefredakteur Dieter Stein.
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Ein aktuell von deutschen Landesmedienanstalten vorangetriebener Plan sieht vor, Social-Media-Plattformen künftig vorzuschreiben, dass sie Inhalte von ausgewählten „verlässlichen“ Medien bevorzugt anzeigen. Medien, die von einer betreffenden Kommission nicht als „verlässlich“ eingestuft werden, könnten dadurch massiv benachteiligt werden. Das Vorhaben ist skandalös und bedroht die Meinungsvielfalt. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Ein aktuelles Papier dokumentiere das Vorhaben der Landesmedienanstalten, die Sichtbarkeit bestimmter Medien im Internet zu erhöhen, wie das Medium Apollo News schreibt. Eine Abbildung des Dokuments findet sich unter diesem Link.
Gesetzliche Pflicht zur Ungleichbehandlung?
In dem Papier der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien und der Landesanstalt für Medien NRW wird über eine Pflicht für soziale Netzwerke sinniert, Inhalte bestimmter Medien auf diesen Plattformen bevorzugt anzuzeigen, so Apollo News. Dem Medium liegen nach eigener Aussage Pläne vor, die zeigen sollen, wie tief die Aufsichtsbehörden in die Reihenfolge der Inhalte eingreifen wollen.
Das Vorhaben laufe unter dem Stichwort „Public-Value-Medien“, das seien Medienangebote, die einen „öffentlichen Mehrwert“ liefern würden. Die Entscheidung, welche Medien das seien, würden die Landesmedienanstalten treffen.
In dem Dokument mit dem Titel „Papier Weiterentwicklung Public Value“ wird laut dem Artikel skizziert, wie man „das bereits vor Kurzem gesetzlich verankerte ‚Public-Value‘-Prinzip, das bisher nur für App Stores gilt, nun erheblich ausweiten möchte“. Schon jetzt würden in App Stores die Apps bestimmter Medien, die von Landesmedienanstalten das Siegel „Public Value“ bekommen hätten, bevorzugt. Aber manchen Landesmedienanstalten gehe das nicht weit genug.
„Der Public-Value-Ansatz sollte daher von einer angebots- zu einer inhaltsbezogenen Logik weiterentwickelt werden“, heißt es laut Apollo News in dem Papier: Die Mediennutzung finde immer stärker in den sozialen Medien statt. Und dort bestehe die Gefahr, dass „desinformierende, polarisierende oder lediglich aufmerksamkeitsstarke Inhalte systematisch bevorteilt“ werden. Dadurch würde „die sachlich-informative Grundlage des öffentlichen Diskurses“ erodieren.
„Verlässliche Anbieter“ mit „journalistischen Standards“
In dem Papier werde ein mehrstufiges Verfahren angeregt, um einzugreifen: Zuerst sollen ganze Medien den Status des „Public Value“ zuerkannt bekommen. Das sollen „verlässliche Anbieter“ sein, die „nach journalistischen Standards“ arbeiten und sich an die „geltende Rechtsordnung“ halten. Jeder könne sich bewerben – die Entscheidung liege am Ende aber bei den Behörden, so der Artikel.
In einem zweiten Schritt sollen einzelne Inhalte, also Artikel oder Videos, als „Public Value“ eingestuft werden. Die Kriterien: „Aktualität, Relevanz für das öffentliche Informationsinteresse und journalistische Einordnung“. Dabei sollen die Medien selbst die Inhalte als öffentlichen Mehrwert kennzeichnen. Und weiter:
„Die gekennzeichneten Inhalte sollten in algorithmischen Empfehlungssystemen leichter auffindbar gemacht werden.“
Einzelne Artikel von Medien sollen also in Social-Media-Feeds bevorzugt werden. Dazu sollen die Algorithmen verändert werden:
„Reguliert werden sollten algorithmische Empfehlungssysteme dann, wenn sie durch ihre Vermittlungsfunktion die Wahrnehmbarkeit journalistisch-redaktioneller Inhalte maßgeblich prägen und damit meinungsrelevant wirken.“
Über die Vergabe der Auszeichnung „Public Value“ bestimmt laut dem Artikel die landesübergreifende „Kommission für Zulassung und Aufsicht“ (ZAK), in der die Chefs der 14 Landesmedienanstalten zusammenarbeiten.
„Public-Value“ greift schon jetzt
Eine abgeschwächte Variante des „Public-Value“-Instruments existiere bereits, so Apollo News: Medien, denen von den Landesmedienanstalten der Status des „Public Value“ zuerkannt wurde, müssen demnach bereits jetzt auf Benutzeroberflächen wie Smart-TVs, App Stores oder Bildschirmen in Autos leicht auffindbar sein. Ein Medium habe laut Satzung der Landesmedienanstalten dann einen öffentlichen Mehrwert, wenn es „in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leistet“ und „grundsätzlich den anerkannten journalistischen Grundsätzen“ folgt.
Hier entscheidet also eine angeblich „staatsferne“ Anstalt, wer „journalistischen Grundsätzen“ folgt und wer nicht? Möglich sei das durch eine Änderung des Medienstaatsvertrags im Jahr 2020 geworden, der mit Paragraph 19 eine Aufsicht durch die Landesmedienanstalten einführte. Alle „Public-Value“-Medien seien neben ihrem „öffentlichen Mehrwert“ verpflichtet, den Vorgaben nach Paragraph 19 zu entsprechen. 2025 wurde dieser Status laut Apollo News erstmals verschiedenen Medien zuerkannt, etwa der ARD- und ZDF-Mediathek, dem Online-Jugendangebot des ÖRR, Funk, aber auch der Welt-App und der Bild-App fürs Handy sowie zahlreichen regionalen Radiosendern wie Radio Potsdam.
Ist die Besorgnis um die Meinungsfreiheit nur „Geraune“?
Norbert Häring kommentiert das aktuelle Vorhaben in diesem Artikel treffend:
„Der Wahrheitskomplex verliert fast jede Scheu bei der Annäherung an ein offenes Zensursystem. Die Landesmedienanstalten wollen den großen digitalen Medienplattformen vorschreiben, Inhalte mit dem Zuverlässigkeitsstempel der Anstalten bevorzugt zu verbreiten und — im Umkehrschluss — nicht behördlich zertifizierte Inhalte weniger sichtbar zu machen. (…) Den Regierenden geht es nicht darum, das unzweifelhaft vorhandene Unwesen der Manipulation der Plattform-Nutzer durch Empfehlungssysteme einzudämmen. Sie wollen diese Manipulationsmöglichkeiten vielmehr für eigene Zwecke nutzen.“
Florian Warweg hat kürzlich auf der Bundespressekonferenz nachgefragt, wie der Kanzler zu den hier besprochenen Plänen der Landesmedienanstalten steht – die sehr „beruhigende“ Antwort lautete:
„Weil es darüber einiges Geraune gibt, möchte ich für die Bundesregierung noch einmal ganz klar sagen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland natürlich ein ganz hohes Gut ist.“
Eine Zensur findet nicht statt …
Auf die Praxis, dass in Deutschland eine angeblich nicht existente Zensur teilweise an private Akteure ausgelagert wird, ist Hannes Hofbauer in diesem Interview eingegangen, in dem er sagt: „YouTube, Facebook und Co erledigen nur die Drecksarbeit“. Beispiele dafür aus der Corona-Zeit finden sich etwa in diesem Artikel.
Einblicke in die neuesten Methoden, Rechtfertigungen und Netzwerke der Zusammenarbeit zwischen Regierung, Geheimdiensten, NGOs, Universitäten, Stiftungen und den großen Internetunternehmen bei der Meinungssteuerung hat Maike Gosch in diesem Artikel thematisiert. Wie aus „Zensur“ der „Kampf gegen Desinformation“ geworden ist, beschreibt Gosch hier.
Die Phrasen von der Meinungsvielfalt
Die Macht der Internetkonzerne soll hier keineswegs verniedlicht werden, sie ist ein Problem, ebenso wie die teils fragwürdige Nutzung der Algorithmen durch die Konzerne – all das muss diskutiert werden. Aber dass die Medienanstalten der Hüter über die Sichtbarkeit politischer Inhalte im Internet sein sollen und dass dafür höchstwahrscheinlich ausgerechnet jene „Leitmedien“ bevorteilt werden sollen, die bei zahlreichen zentralen Themen unseriös und kampagnenhaft agieren – das ist einfach nur absurd.
Die Landesmedienanstalten wollen mit dem aktuellen Vorstoß keine Inhalte löschen lassen. Der Effekt der indirekten Zensur stellt sich durch die ungleiche Sichtbarkeit ein, umsetzen sollen es private Konzerne. Das Vorhaben muss als sehr bedenklich bezeichnet werden – es widerspricht allen offiziellen Phrasen vom Schutz der Meinungsvielfalt und es sollte Widerstand hervorrufen.
Titelbild: monticello / Shutterstock
Alternativmedien im Visier der Medienanstalten
Landesmedienanstalt schikaniert Multipolar
Landesmedienanstalt: Verfahren gegen KenFM
Millionen für die großen Medien – Zensur für die Alternativ-Medien
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Wenn Transparenz zur Bürokratiefalle für Kleinstparteien wird, geht es mit der Demokratie weiter bergab. Die Liste Madeleine Petrovic (LMP) muss eine Geldbuße von 2.000 Euro zahlen, da der jungen Partei ein formaler Fehler bei der Veröffentlichung des Wahlwerbungsberichts zur Wien-Wahl 2025 unterlaufen ist. Und das bei einem Wahlkampfkostengesamtbudget von 2.615,21 Euro. Die LMP hat gemäß [...]
Der Beitrag Bürokratie: Ein weiterer Totengräber der Demokratie erschien zuerst unter tkp.at.
„AfD ist eine gefährliche Partei“ – Ex-SPD-Vizekanzler Müntefering trommelt für AfD-Verbotsverfahren
Das SPD-Urgestein Franz Müntefering reiht sich ein in den Chor der AfD-Mahner und Befürworter für ein zeitnahes Parteiverbotsverfahren. Laut dem Ex-Vizekanzler bereite sich die aktuell in Umfragen führende Partei vermeintlich „systematisch“ darauf vor, „das ganze Land und seine Demokratie zu verändern“.
Quelle: rtdeutsch
„Leute, da ist Gefahr im Busch“ wählte die Zeit-Redaktion als wegweisendes Zitat und Überschrift für das Interview mit dem Ex-SPD-Vizekanzler Franz Müntefering (Bezahlschranke). Der 86-jährige Sozialdemokrat alter Schule, Parteimitglied seit dem Jahr 1966, warnt die Zeit-Leser nachdrücklich davor, Sympathien jeglicher Art gegenüber der Partei Alternative für Deutschland (AfD) oder Wahlabsichten derselben in Erwägung zu ziehen. Münterfering warb zudem nachdrücklich darum, ein Verbotsverfahren in Gang zu setzen, „damit das vom obersten Gericht geprüft“ und umgesetzt werde.
Ohne einleitende Parallelthemen oder sonstige Fragen spielte die Zeit-Redakteurin Tina Hildebrandt den Anti-AfD-Spielball gleich zu Beginn des Interviews umgehend an Franz Müntefering, um ihn Bezug nehmend auf die Eingangsfrage ausführen zu lassen, warum er die AfD verbieten lassen wolle.
Dazu gab der ehemalige Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion (2002 bis 2005) zu Protokoll:
„Die AfD ist in vielen Landesparlamenten bereits vertreten, in Sachsen-Anhalt könnte sie im Herbst sogar an die Regierung oder in die Nähe einer Regierung kommen. Ziel der AfD ist die Bundestagswahl. Mir scheint klar, die Partei bereitet sich systematisch darauf vor, das ganze Land und seine Demokratie zu verändern.“ [Welche Demokratie, Herr Müntefering?]
Dabei würde sie geschickt, also gefährlich agieren, da laut Müntefering die Partei „das erst mal gar nicht so radikal macht, sondern wartet, bis sie über die Länder und Kommunen noch mehr Einfluss im ganzen Land bekommen hat“.
Gegenüber potenziellen Sympathisanten in der Bevölkerung gilt daher seine Sorge, dass „sich eine Mentalität einstellt, bei der immer mehr Menschen sagen: Ach, so schlimm sind die vielleicht gar nicht“. Die nachdrückliche Ermahnung seitens des SPD-Politikers lautet daher:
„Ich halte die AfD für eine gefährliche Partei. Deshalb glaube ich, man muss die Republik jetzt wachrütteln und sehr laut sagen: Leute, da ist Gefahr im Busch.“
Nachgehakt zu substanziellen Vorwürfen seitens Münteferings, zu kritisierten AfD-Inhalten oder fraglichem Agieren von Bundestags- oder Parteimitgliedern, präsentierte der Interviewgast lediglich den medial hochgekochten „AfD-Plan“ für Sachsen-Anhalt, „dass Kinder nicht mehr in die Schule gehen müssen, sondern die Eltern oder von ihnen Beauftragte unterrichten dürfen“ (RT DE berichtete), und die regelmäßig juristisch mehrfach deklassierten „Remigrations-Vorwürfe“.
Müntefering erklärt dazu, mit Blick auf das Grundgesetz:
„… es beginnt in Artikel 1 mit demselben Gedanken: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das aushebeln zu wollen, werfe ich der AfD vor. Und damit hebeln sie die Grundidee unserer Demokratie aus.“ [Nochmal: Welche Demokratie, Herr Müntefering?]
Bei Betrachtung der Realitäten, dass die AfD nach zurückliegenden Wahlen in mehreren ostdeutschen Bundesländern bereits die stärkste oder zweitstärkste politische Kraft darstelle, bereite ihm große Sorge, dass die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden. Dazu führt Müntefering bezüglich eines sich verzögernden, stockenden Parteiverbotsverfahrens aus:
„Das Verfassungsgericht und die Fachleute müssen beurteilen, was in und mit der AfD vorgeht. Ob die gelebte Praxis dieser Partei die Gleichwertigkeit aller Menschen ist oder nationalistische Kleinkariertheit. Ich habe mal wieder Erich Kästner gelesen. Der schrieb sinngemäß: ‚Du musst den Schneeball stoppen, denn die Lawine hält keiner mehr auf.'“
Für den 86-Jährigen existiere daher ein „dringender Erkenntnis- und Handlungsbedarf“ und die daraus für ihn resultierende Feststellung:
„Wir Demokraten dürfen nicht vor uns hin schlafen, während die AfD wächst und wächst und an Einfluss gewinnt.“
Den Verweis auf die Merz-Aussage, dass ein AfD-Parteiverbotsverfahren „etwas nach ‚Konkurrentenbeseitigung rieche'“ und die Frage, ob der Kanzler dabei „nicht ein bisschen recht habe“ verneinte Müntefering mit der Begründung:
„Wir Demokraten haben nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht: Das Grundgesetz ist die Leitlinie für unser Handeln.“ [Und warum verstoßen die Regierungsparteien gegen das Grundgesetz, Herr Müntefering? Z.B Art 26 GG]
Das Parteienverbot sei „ein ausdrücklich in der Verfassung vorgesehenes Instrument der wehrhaften Demokratie“. Zum Thema möglicher Gründe für den AfD-Zuspruch im Land, „warum die Rechten momentan so erfolgreich sind“ lauten die Ausführungen:
„Momentan ist das richtige Wort. Nicht nur, aber auch, weil die Rechte seit Jahren systematisch am Thema Migration arbeitet und wir zu wenig machen. Man gewinnt das Thema nicht, indem man es verschweigt.“
Zur weiteren Tatsache befragt, dass gerade die ehemalige SPD-Hauptklientel, „dass viele Arbeiter die AfD wählen“, erklärt Müntefering wörtlich:
„Ich mache keinen Vorwurf. Klar, es geht auch um Job und Geld, um Rente und Gesundheit. […] Dass Moskau und Washington viele Menschen verunsichern und Sorgen für das Morgen und Übermorgen auslösen, ist verständlich. Es läuft so manches anders, als mancher es sich über die Jahrzehnte seines Lebens vorgestellt hat.“
Der SPD-Politiker sei sich daher auch weiterhin sicher, dass „unsere Positionen mehrheitsfähig sind und vermittelbar“.
Die erwartete, also eingeforderte „Vernunft“ bei den Bürgern „ist mehrheitsfähig“, so Müntefering, um abschließend erneut anzudrohen: „Wenn man sie auch lebt und wo sinnvoll – mit Einschaltung des Verfassungsgerichts.“
Fragen Sie mal Frau Merkel, Herrn Scholz und jetzt Herrn Merz warum dieses Trio alles getan hat, um die ach so böse AfD an die Macht zu bringen. Wer mutwillig gegen den Willen des Volkes regiert, es extrem hohe Energiekosten aufzwingt und es kriegstüchtig machen will usw. …, muss damit rechnen, von den Wählern, die die Schnauze langsam voll haben, bestraft werden. Täglich werden es mehr. Von Merkels Gästen, für die die Steuerzahler aufkommen müssen, ganz zu schweigen.
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Jetzt wurde das Konto von Hüseyin Doğrus Mutter eingefroren – „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn“, wie die Bank laut dem sanktionierten deutschen Journalisten mitteilt. Diese neueste Eskalation in dem bereits skandalösen Fall macht deutlich, wie wichtig die aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru und seiner Familie ist. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Der von der EU sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru hat am Mittwoch auf X mitgeteilt, dass nun auch das Konto seiner Mutter gesperrt worden sei. Grundlage sei ein Schreiben der Bank Comdirect, das Doğru öffentlich machte. Darin heißt es, die Gelder auf den Konten seiner Mutter seien „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn, Herrn Hüseyin Doğru, eingefroren“. Verfügungen über das Konto und das Wertpapierdepot seien nur noch möglich, wenn die Deutsche Bundesbank im Einzelfall eine Freigabe erteile, wie die Berliner Zeitung berichtet.
„Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren“
Bereits im März war das Konto von Doğrus Ehefrau zeitweise gesperrt worden. Damals begründete die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) die Maßnahme mit dem Vorwurf der Sanktionsumgehung. Das Verwaltungsgericht Köln habe diese Sperrung kürzlich mit Verweis auf „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der von der ZfS verhängten Maßnahmen aufgehoben, schreibt die Berliner Zeitung unter Berufung auf Doğru. Doğru hat nun auf X das aktuelle Schreiben seiner Bank veröffentlicht und folgendermaßen kommentiert:
„Die kollektive Bestrafung meiner Familie durch Deutschland geht weiter. Nun haben sie das Bankkonto meiner Mutter, einer Rentnerin, gesperrt und behaupten, ich hätte irgendwie auch die ‚Kontrolle‘ darüber. Sie hat keinen Zugriff mehr auf ihre Ersparnisse – obwohl sie von keiner deutschen Behörde eine offizielle Mitteilung erhalten hat. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren.“
Aktuelle Kampagne zur Unterstützung von Doğru
Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf den Fall Doğru eingegangen, eine Auswahl finden Sie unter diesem Text. Kürzlich gab es eine Anhörung zu dem Fall im Europäischen Parlament. Und in einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren prominente Juristinnen das gesamte Konstrukt der EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen scharf.
Über eine aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru hat Maike Gosch kürzlich in diesem Artikel berichtet. Auf der Webseite free-dogru.com finden sich weitere Informationen über die Möglichkeiten, sich mit Doğru solidarisch zu zeigen.
Die EU-Sanktionen sind ein Skandal, dieses Urteil bezieht sich auch auf weitere Fälle sanktionierter Personen wie unter anderem Jacques Baud. Die neueste Eskalation gegen die Mutter von Hüseyin Doğru unterstreicht noch einmal, wie wichtig die oben beschriebene aktuelle Kampagne zu dessen Unterstützung ist.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru![]()
Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.
Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?
Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.
Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.
Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.
Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.
Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.
Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.
Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.
Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.
Krise der Demokratie, wachsender Autoritarismus, schwindendes Vertrauen in Institutionen: Steht unser politisches System vor einem grundlegenden Umbruch?![]()
Der Beitrag Hat die Demokratie noch eine Zukunft, Frau Guérot? erschien zuerst auf .
Die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Land gleichen Namens, das zwischen 1949 und 1990 existierte, nur noch den Namen gemeinsam. Auf den ersten Blick fällt das allerdings nicht auf – weil die Fassaden noch stehen. Die heutige Bundesrepublik ist nichts anderes als ein komplett entkernter Altbau. Von Leo Ensel.
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Ich habe lange gebraucht, bis es mir langsam dämmerte. Und auch jetzt tue ich mich immer noch schwer, mental und – vor allem! – gefühlsmäßig in der neuen Realität, in der ich mich eher tastend voranbewege, anzukommen. Aber im Millimetertempo wird mir immer deutlicher, dass dieses Land, das sich nach wie vor „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, mit dem Land gleichen Namens, in dem ich die Hälfte meines Lebens – von 1954 bis 1990 – verbracht habe, kaum noch identisch ist.
Hälfte des Lebens
Aufgewachsen als „Kind des Rheines“ bin ich mit einer dort nicht untypischen Mentalität. Ulrike Guérot hat sie für sich selbst einmal so auf den Punkt gebracht: „Rheinisch, katholisch und europäisch“. Wobei „europäisch“ für mich, ich vermute: wie für Frau Guérot, sich außenpolitisch in erster Linie auf den nahen ehemaligen „Erbfeind“ bezog, innenpolitisch aber auch eine Skepsis – nein: ein starkes mentalitätsmäßiges Fremdeln bis hin zur emotionalen Abneigung – gegenüber jeglichem „Preußentum“ signalisierte. (Paris war – und ist – uns Rheinländern nicht nur geographisch näher als Berlin.)
Natürlich lebten wir in der alten Bundesrepublik nicht auf einer ‚Insel der Seligen‘: Alte Nazis, geläutert oder auch nicht, waren lange noch präsent – als Lehrer, Ärzte, Richter, Professoren, Städteplaner, Journalisten, höhere Verwaltungsbeamte und Politiker. (Manchmal kam es per Zufall raus, oft auch gar nicht – jedenfalls bis zum Tod der betreffenden Personen.) Ab 1972, noch unter Bundeskanzler Willy – „mehr Demokratie wagen!“ – Brandt, legte sich der sogenannte „Radikalenerlass“ für anderthalb Jahrzehnte wie Mehltau über mehrere Generationen von Hochschulabsolventen. Die terroristische RAF auf der einen sowie Bundesregierung, Polizeiapparat und Bundesbehörden auf der anderen Seite verkrallten sich in den Siebzigerjahren, mit Klimax im ‚Deutschen Herbst‘ 1977, dramatisch zu einer blutigen ‚Folie à deux‘. Um Atomkraftwerke wurden zwischen Polizei und Demonstranten wahre Schlachten ausgetragen, und die Stationierung von atomar bestückten Mittelstreckenraketen trieb in den Achtzigerjahren zeitweise über eine Million Menschen, darunter auch mich, auf die Straßen.
Trotz alledem hatte ich aber, bei aller Kritik, im tiefsten Winkel meiner Seele doch ein nahezu unausrottbares ‚politisches Urvertrauen‘ in unseren Staat: Ein vernünftiges Grundgesetz, mit dem ich mich identifizieren konnte; ein im Prinzip funktionierender Rechtsstaat, bei dem die Chancen, am Ende doch Recht zu bekommen, nicht gering waren; nicht zuletzt eine in den Siebziger- und Achtzigerjahren immer stärker angewachsene Zivilgesellschaft in Gestalt der (damals) Neuen Sozialen Bewegungen, besonders der Friedens- und Umweltbewegung – und das Problem der alten Nazis würde sich ja früher oder später eh von selbst, sprich: biologisch, erledigen.
Als die Mauer fiel, Deutschland völlig unerwartet wiedervereinigt war und parallel dazu die tödlichen, atomar bestückten Mittelstreckenraketen abgezogen und restlos verschrottet wurden, als der Kalte Krieg (wie es schien) beendet war, als die neue Bundesrepublik Deutschland sich auf einmal „von Freunden umzingelt“ in einem völlig veränderten Europa wiederfand, da spürte ich in mir eine große Euphorie: Jetzt, nachdem der Kalte Krieg so glücklich beendet ist, jetzt bauen wir das Gorbatschow‘sche ‚Gemeinsame europäische Haus‘ auf! Jetzt versöhnen wir uns – wie damals mit unserem ‚Erbfeind im Westen‘ – auch mit den Völkern im Osten. Jetzt ist ja vielleicht sogar Kants „Ewiger Frieden“ in Reichweite gerückt …
Tableau.
Ein irritierter Blick nach dreieinhalb Jahrzehnten
Machen wir einen kühnen – und reichlich kühlen – Sprung in die Gegenwart! Und schauen wir uns dieses Land nochmals mit altbundesrepublikanischen Augen an.
Da ist zunächst die Parteienlandschaft. Alle sind sie noch da. (Zwei, davon eine täglich größer werdende, sind noch hinzugekommen.) Schaut man allerdings genauer hin, so stellt man irritiert fest:
„Die CDU ist nicht mehr christlich, die SPD ist nicht mehr die Partei der Arbeiter. Die Liberalen sind nicht mehr liberal und die Grünen schon lange nicht mehr grün im Sinne einer ehrlichen Umweltpolitik [und erst recht nicht mehr antimilitaristisch]. Und die in Gendersprache, Cancel-Culture und ‚offene Grenzen für alle‘ verliebte Linke ist alles Mögliche, nur nicht links in der Tradition der Arbeiterbewegung.“
So hat es Oskar Lafontaine neulich auf den Begriff gebracht. (Am eklatantesten trifft dies natürlich auf die um exakt 180-Grad gewendete ehemalige Ökopax-Partei zu, die sich heute an Kriegsgeilheit von niemandem übertreffen lässt.)
Als Zweites ein Blick auf die Medienlandschaft. Auch hier sind alle Leitmedien der alten Bundesrepublik nach wie vor präsent: vom Bayernkurier, Welt und FAZ über Süddeutsche und Frankfurter Rundschau bis hin zur antiautoritären taz. „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ präsentieren sich wie einst im charakteristischen Blau, „heute“ und „heute journal“ senden immer noch zu denselben Tageszeiten. Schaut und hört man aber auch hier schärfer hin, so realisiert man verblüfft: Eine tatsächliche Meinungsvielfalt existiert nicht mehr! Ob FAZ oder taz – was die wirklich relevanten Themen angeht, so steht überall dasselbe. (In der taz lediglich einen Tick salopper und – selbstverständlich! – streng gegendert.)
Es gibt auch noch eine linke Szene. (Zumindest ein Milieu, das sich ‚irgendwie‘ als links versteht und so präsentiert.) Der genauere Blick offenbart allerdings, dass man sich hier fast nur noch mit Identitätsfragen oder der skurrilsten Inszenierung der exotischsten erotischen Neigung beschäftigt. Die Eigentumsfrage und Fragen der sozialen Gerechtigkeit dagegen spielen so gut wie keine Rolle mehr. Dementsprechend erscheint diese – jeglichem Antimilitarismus abholde – Lifestyle-Linke (wie deren alt gewordene Hauspostille) auch nur bei oberflächlicher Betrachtung als aufmüpfig. In Wirklichkeit ist sie genau die „Linke“, die dem globalisierten Kapital nicht gefährlich wird, ihr Habitus geradezu die unabdingbare Voraussetzung, um in diesem Staat Karriere zu machen.
Einen Lift auf dem schnellen Weg nach oben – zumindest aber ein komfortables Zwischenlager für sonst arbeitslose Geistes- und Sozialwissenschaftler – bilden (neben den zahlreichen transatlantischen Organisationen) sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Ja, die gibt es nicht nur noch – sie sind in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten sogar wie Pilze aus dem Boden geschossen! Wo allerdings in den Achtzigerjahren noch erbittert über „Staatsknete“ gestritten wurde, stellen sie sich heute allesamt als staatlich, nein: oft sogar regierungsamtlich, alimentiert heraus.
Und nicht nur das: Viele von ihnen betreiben nicht allein eine, mit rund 200 Millionen Euro jährlich geförderte, Fortsetzung der Regierungspolitik mit anderen Mitteln. Sie entpuppen sich vielmehr als der – nur notdürftig getarnte – verlängerte Arm der Staatsgewalt fürs Grobe, sprich: sie operieren, vorsichtig gesprochen, schlicht am Rande der Legalität. Sogenannte „Antifeministische Meldestellen“ sammeln, staatlich gefördert, „Fälle, unabhängig davon, ob sie angezeigt wurden und unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand erfüllen oder unter der sogenannten Strafbarkeitsgrenze liegen.“ Ähnliches gilt für sogenannte „Anti-Hate Speech“- und andere Vereinigungen. (In Summa die neubundesrepublikanische Version des ehemaligen Vereins „Horch & Guck“ – kurz: eine, diesmal ‚zivilgesellschaftlich‘ outgesourcte, „Stasi 2.0“.) Und selbsternannte, mit bundesdeutschen oder EU-Gütesiegeln geadelte „NGOs“ verbreiten unter dem Etikett „Bekämpfung von Fake News“ selber Desinformation. – Mit einem Wort: Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ erweist sich als klassischer Etikettenschwindel, der umgehend durch „GONGO“ (Government-Organized Non-Governmental Organization) ersetzt werden sollte!
Ob der Rechtsstaat im Großen und Ganzen noch funktioniert, das wage ich nicht zu beurteilen. Wohl aber, dass ein Grundprinzip jeglicher Demokratie gerade höchst elegant ausgehebelt wird: die Meinungsfreiheit! Und damit kommen wir zur atemberaubenden Degeneration jener supranationalen Institution, die einst Hoffnung aller weitsichtigen und friedliebenden Geister auf diesem Kontinent war. Die Europäische Union, gegründet als Friedensprojekt, als nationenübergreifende Lehre aus zwei blutigen Weltkriegen, ist nicht nur nach außen zu einer rasenden Kriegsfurie verkommen. Sie verwandelt zudem nach innen unliebsame Staatsbürger völlig willkürlich in aller Rechte beraubte Paria und katapultiert sie somit – alle geheiligten Werte und sämtliche Prinzipien der vom europäischen Kontinent ausgegangenen Aufklärung ignorierend – schnurstracks zurück ins Mittelalter! Als Vogelfreie. Der geniale Trick: Bei den Willkürmaßnahmen des „Rats der Europäischen Union“ handelt es sich nicht etwa um Strafen (selbst wenn die Sperrung der Konten, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und das Verbot der Unterstützung durch Dritte im Worst Case auf eine ‚Todesstrafe auf Raten‘ hinauslaufen), sondern um „außenpolitische Abwehrmaßnahmen“ – weshalb ihnen auf dem nationalen Rechtsweg, sollte er noch funktionieren, auch gar nicht beizukommen ist!
Kurze Kinderfrage: Ist ein Staat, in dem (genauer: über den und dessen Bürger hinweg) die Meinungsfreiheit (bekanntlich immer die ‚Freiheit der Andersdenkenden‘) par ordre du mufti einfach suspendiert werden kann, indem supra-nationale Akteure diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, schlicht kaltstellen – ist ein solcher Staat eigentlich noch eine Demokratie?
Und was ist mit dem Grundgesetz, einer dezidiert dem Frieden verpflichteten Verfassung, wenn dieses Land, Totalverweigerung in Sachen Diplomatie betreibend, sich nun fröhlich zur größten konventionellen Militärmacht auf dem westeuropäischen Kontinent aufschwingt, deren Politiker und Leitmedien tagtäglich schriller in Richtung Krieg blasen – und dies in einem zusehends kriegstüchtiger werdenden Bündnis, das noch zu altbundesrepublikanischen Zeiten ausschließlich der Verteidigung verpflichtet war?
Entkernt
Warum fällt all das auf den ersten Blick so wenig auf? Warum sieht die neue Bundesrepublik Deutschland, oberflächlich betrachtet, der Bonner Republik immer noch so ähnlich?
Weil die entsprechenden Institutionen eben nicht abgerissen, sondern entkernt wurden! Das Land, in dem ich mittlerweile die zweite Hälfe meines Lebens verbracht habe, kommt mir immer mehr vor wie ein komplett entkernter Altbau: Die Fassaden stehen noch. Aber wer wissen will, was sich hinter ihnen tatsächlich verbirgt, darf sich davon nicht blenden lassen.
Oder in einem anderen Bild: Die meisten Institutionen und Organisationen – allen voran unsere privaten und öffentlich-rechtlichen Leitmedien, Arm in Arm mit einer einstmals pazifistischen Partei, sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die sich als ‚links‘ präsentierende Szene, nicht zu vergessen die von Tag zu Tag aggressiver auftretenden realen Institutionen der Macht: Armee, NATO und Europäische Union – alle kommen sie mir vor, als seien sie zwischenzeitlich geräuschlos umfunktioniert und (feindlich) übernommen worden. Mein einstiges ‚politisches Urvertrauen‘ ist mir jedenfalls restlos abhandengekommen.
Wie gesagt: Es sieht manchmal noch fast so aus wie früher. Weil die Fassaden noch stehen. Wohlgemerkt, die Fassaden!
Mit freundlicher Genehmigung von Globalbridge.
Titelbild: Etikettenschwindel – und (noch vergleichsweise harmloses) Symbol für die neue Bundesrepublik Deutschland: Das Braunschweiger Schloss. Hinter der historischen Fassade verbirgt sich nicht etwa ein Schloss, sondern ein Einkaufszentrum! Quelle: Marc Venema / shutterstock.com
Am 7. Mai 2026 luden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments Ruth Firmenich und Michael von der Schulenburg (beide Bündnis Sahra Wagenknecht/BSW) gemeinsam mit Danilo Della Valle (MdEP der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung) zu einer Anhörung im Europäischen Parlament mit dem Titel „EU-Sanktionen – Angriff auf Rechtsstaat und Grundrechte“ ein. Die Veranstalter diskutierten mit Experten und Betroffenen die bedenkliche Vorgehensweise der EU (bzw. der Mitgliedstaaten) Außenwirtschaftssanktionen einzusetzen, um kritische Journalisten unter Druck zu setzen und zum Schweigen zu bringen. Ein Artikel von Maike Gosch.
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Als Referenten waren dabei der deutsche Journalist Hüseyin Doğru (per Videoschaltung aufgrund der Sanktionen), der seit Mai 2025 sanktioniert ist, Juan Branco, ehemaliger Rechtsberater von Julian Assange und jetzt Anwalt der seit Juni 2025 sanktionierten Schweizer Aktivistin Nathalie Yamb, sowie die Juristin Alexandra Hofer, Assistenzprofessorin für Internationales Recht und Sanktionsexpertin an der Universität Utrecht.
„Das war wirklich ein Geschehen wie in einem Roman von Kafka“, so beschrieb Firmenich in der Einführung zur Veranstaltung ihre Versuche, dem sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru die Teilnahme vor Ort zu ermöglichen. Sie habe über 40 Telefonate mit deutschen Behörden und Ministerien geführt, um herauszubekommen, wer überhaupt zuständig für eine Ausreisegenehmigung sein könnte, und es am Ende nicht geschafft, auch nur hierüber Klarheit zu bekommen. Doğru blieb aus diesem Grund in Berlin und konnte nur per Videoschaltung an der Anhörung teilnehmen (s. hierzu auch Florian Warwegs Artikel in der OAZ).
„Ich denke, dass es notwendig ist, hierüber [die Sanktionen und ihre Auswirkungen, Anm. d. Red.] eine Debatte zu führen, da viele Leute sich überhaupt nicht vorstellen können, dass es solche Situationen gibt in der Europäischen Union, die selber ja immer so tut, als wäre sie für Pressefreiheit, für Meinungsfreiheit, ein Symbol für Rechtsstaatlichkeit und für demokratische Prinzipien“, so Ruth Firmenich weiter.
Als erster Sprecher hielt Hüseyin Doğru eine eindringliche Rede. Er erwähnte zunächst die absurde Situation, dass er als Journalist nicht einmal die Möglichkeit habe, zu einer Veranstaltung zu Pressefreiheit des europäischen Parlaments zu reisen. Kurz erwähnte er die schwierige Situation, in die die Sanktionen ihn persönlich wie auch seine Frau und Kinder bringen – und darüber hinaus alle anderen Menschen, die ihn materiell in dieser Notlage unterstützen wollen, kriminalisieren.
Dann machte er aber deutlich, dass er nicht seine persönlichen Probleme in den Vordergrund stellen möchte, sondern darüber sprechen wolle, was sein Fall und die Fälle der anderen sanktionierten Journalisten und Autoren über den Zustand der Demokratie bzw. ihres Zerfalls in Europa enthüllen. „Ein Sanktionsregime, das jemanden ohne Gerichtsverfahren schuldig spricht, ist kein ‘Schild‘ der Demokratie, sondern ihr Friedhof.“ (Dies in Anspielung auf das Programm „Democracy Shield“ der EU.)
„Die EU-Sanktionen wurden nicht für einen Fall wie meinen geschaffen. Sie sind im Zusammenhang mit der Praxis von Wirtschaftsembargos und außenpolitischen Zwangsmaßnahmen entstanden. (…) Sie wurden nicht als Instrument zur Disziplinierung von Journalisten oder von innenpolitischer Meinungsunterdrückung konstruiert – zumindest bis jetzt“, so Doğru weiter.
Auch die Vorträge von Juan Branco, dem Anwalt von Nathalie Yamb, und der Juristin Alexandra Hofer über die rechtliche Situation und die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zum Sanktionsregime gaben zusätzliche wichtige Informationen über die aktuelle Situation und die historische Entstehung dieses Instruments.
Abschließend schlug Michael von der Schulenburg einen großen Bogen und ordnete die aktuellen Repressionsmaßnahmen in den größeren geopolitischen Zusammenhang ein, nämlich in die Entwicklung des Niedergangs der westlichen Vorherrschaft und der Entstehung einer multipolaren Welt. Er wies darauf hin, dass der Westen aktuell das internationale Recht zerstöre und damit einen seiner eigenen wichtigsten Beiträge zum Fortschritt vernichte. Und er fügte hinzu, dass mit der Zerstörung des internationalen Rechts der Westen sich selbst zerstöre. Denn wenn man das Recht aushebelt, gelte die Macht des Stärkeren – und der Westen sei nicht mehr die stärkste wirtschaftliche oder militärische Macht, wenn man auf den Krieg in der Ukraine oder den Krieg gegen den Iran schaue, wo der Westen seiner Ansicht nach aktuell verliere.
Es wurde deutlich, dass es sich bei dem Einsatz der Sanktionen gegen Journalisten, Autoren und Aktivisten wie Nathalie Yamb um politische Manöver handelt – die vermutlich auch nur politisch erfolgreich bekämpft werden können. Der juristische Weg, den alle Betroffenen auch beschreiten, ist langwierig, ineffektiv und führt in die kafkaeske Nebelwelt, die Ruth Firmenich am Anfang schilderte.
Gegen die Aushebelung unserer nationalen Grundrechtsordnung sowie des europäischen und internationalen Rechts werden rechtliche Verfahren aber vermutlich kein effektives Mittel sein, da die zerstörerischen Folgen gerade politisch gewollt sind oder zumindest billigend in Kauf genommen werden. Es braucht eine politische Wende in Deutschland und auf EU-Ebene, um den gesamten Kurs umzusteuern. Ob das gelingt, steht noch in den Sternen. Dennoch ist es ermutigend, so viele vernünftige und kluge Köpfe zu sehen, die sich um den Erhalt unserer europäischen Rechtsordnung und Werte bemühen. Sie sind das wahre „Democracy Shield“, das die EU-Akteure aktuell behaupten zu sein.
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten
Die Kampagne gegen die EU-Sanktionen und für den Journalisten Hüseyin Doğru startet heute
E-Mail-Aktion wegen der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru
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Das kommunistische Regime in Havanna steht vor so enormen Problemen, dass ein baldiger Zusammenbruch möglich erscheint. Washington selbst will Ex-Staatschef Raúl Castro auch juristisch für Verbrechen zur Verantwortung ziehen. Wird Kuba vom sozialistischen Joch befreit?
Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump nimmt eine kompromisslose Haltung gegenüber dem kommunistischen Regime in Kuba ein. Auch ein juristisches Verfahren gegen den vormaligen Staatschef Raúl Castro, der 1996 als damaliger Verteidigungsminister für den Abschuss von zwei Zivilflugzeugen der humanitären Gruppe „Brothers to the Rescue“ verantwortlich war, zählt dazu. Während vier vorherige US-Präsidenten davor zurückschreckten, diesen Akt der Gewalt konsequent zu ahnden, stellte Justizminister Todd Blanche klar, dass die Täterschaft ungeachtet der politischen Titel oder der vergangenen Zeit verfolgt werde.
Auf die Frage von Journalisten, ob diese Maßnahme zu einer militärischen Eskalation führen könne, winkte Präsident Trump ab und verwies auf die banale Realität auf der Insel. Das Land falle bereits in sich zusammen, die weitreichende Kontrolle der Machthaber entgleite zusehends, und man werde dem kubanischen Volk nun bei der endgültigen Befreiung vom sozialistischen Joch helfen. Für die Exilkubaner in den Vereinigten Staaten ist dies eine höchst positive Entwicklung. Viele von ihnen würden gerne ihren Beitrag zum Wiederaufbau Kubas als freie Nation leisten.
Die Reaktion der Nomenklatura in Havanna gleicht derweil den typischen Reflexen eines in die Enge getriebenen Apparats. Der amtierende Präsident Miguel Díaz-Canel und sein Außenminister Bruno Rodríguez flüchteten sich in die typischen antiimperialistischen Phrasen, nannten die US-Anklage ein illegitimes Manöver und versuchten zynisch, den damaligen Mord an US-Bürgern zur reinen Selbstverteidigung in eigenen Hoheitsgewässern umzudeuten. Diese verbale Aufrüstung wird von Beobachtern primär als pure Angst vor dem endgültigen Machtverlust gewertet.
Den eigentlichen Kern der kubanischen Misere legte US-Außenminister Marco Rubio in einer direkten, spanischsprachigen Videobotschaft an das kubanische Volk schonungslos offen. Er demontierte den systematisch gepflegten Mythos, das US-Embargo sei für die bis zu 22-stündigen Stromausfälle und die bittere Hungersnot verantwortlich. Die wahre Ursache liegt in der totalen wirtschaftlichen Kontrolle durch den Militärkonzern GAESA, den Raúl Castro in den 1990er Jahren gründete und der heute weit über 70 Prozent der gesamten Inselökonomie beherrscht.
Dieses Konglomerat, das Banken, Hotels, den Einzelhandel und sogar die Überweisungen der Verwandten aus dem Ausland kontrolliert, hortet schätzungsweise 18 Milliarden Dollar an Vermögenswerten. Anstatt diese enormen Gewinne für den Kauf von Treibstoff auf dem Weltmarkt zu nutzen, verließ sich die Führung jahrzehntelang auf kostenloses venezolanisches Öl und verschiebt die Lasten der aktuellen Engpässe nun vollends auf die zivile Bevölkerung, während die eigenen Militär- und Regierungsfahrzeuge betankt werden.
Die US-Regierung skizziert als Alternative einen klaren Weg in die Unabhängigkeit und bietet hundert Millionen Dollar an humanitärer Direkthilfe an, die jedoch zwingend über die katholische Kirche und nicht über staatliche Konten abgewickelt werden muss. Das Zielbild ist ein neues Kuba nach dem Vorbild florierender Nachbarstaaten wie der Bahamas oder der Dominikanischen Republik. Nach den Vorstellungen der US-Regierung soll die Zukunft des Karibikstaates weder von GAESA noch von der Kommunistischen Partei dominiert werden, sondern dem einfachen Bürger das Recht garantieren, eigene Unternehmen zu gründen, freie Medien zu betreiben und eine Regierung in echten und freien Wahlen abzustrafen, sofern sie den Interessen des Volkes nicht mehr dient.
Für das kommunistische Regime in Kuba stellt sich nun eigentlich nur noch die Frage, wie es den Übergang in ein freies, demokratisches System umsetzen will. Entweder werden die Machthaber vom Volk gewaltsam gestürzt, oder aber die Transition findet friedlich und durch die Abhaltung von freien Wahlen statt, an denen auch die Exilkubaner teilnehmen dürfen.
Zum heutigen Jahrestag der Sanktionen gegen Doğru starten prominente Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Journalismus einen gemeinsamen Aufruf und fordern die Bundesregierung zur sofortigen Aufhebung der Sanktionen auf. Ein Artikel von Maike Gosch.
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Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, Gründer von red.media, wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Zum ersten Jahrestag dieser Sanktionen wurde nun ein breiter Aufruf initiiert und eine Kampagne gestartet.
Hüseyin Doğru wird vorgeworfen, „systematisch falsche Informationen“ zu verbreiten und Zwietracht zu säen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sanktionierung seiner kritischen Berichterstattung, unter anderem über propalästinensische Proteste in Deutschland. Durch die Sanktionen werden seine Konten gesperrt, sein Vermögen eingefroren und ihm die Reisefreiheit entzogen. Die Sanktionen treffen auch seine Frau und drei kleine Kinder. Jede Form der Unterstützung – auch finanzielle oder sachliche Hilfe – wird kriminalisiert.
Ein Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Ninon Colneric, und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron bestätigt, dass die EU-Sanktionen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
BSW-Politikerin Sevim Dağdelen, die Initiatorin des Aufrufs und Vorsitzende des neu gegründeten „Vereins Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“, der die Kampagne anführen wird, erklärte hierzu:
„Die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru sind ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit. Ein Journalist wird nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist Zensur mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung darf diese rechtswidrigen Sanktionen nicht länger umsetzen und muss sich im EU-Rat für deren sofortige Aufhebung einsetzen.“
Weiter betont Dagdelen die Notwendigkeit juristischer Gegenwehr:
„Mit dem Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V. fördern wir Aufklärung und juristische Gutachten zu den Auswirkungen des EU-Sanktionsregimes und dessen Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.
Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Jeder Euro hilft, die Rechtsstaatlichkeit zurückzuerobern.“
Der Aufruf fordert konkret
Viele Prominente haben bereits als Erstunterzeichner den Aufruf unterstützt. Unter anderem sind das:
Der vollständige Aufruftext und die Liste mit über 150 internationalen und deutschen Erstunterzeichnern ist auf der Kampagnenseite free-dogru.com einsehbar. Dort finden sich auch weitere Informationen zum „Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ sowie Möglichkeiten zur Unterstützung.
Der Verein bittet insbesondere um Spenden zum Start. Viele Unterstützer von Doğru, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wie sie den Journalisten unterstützten können, ohne selbst in eine Strafbarkeit zu rutschen, haben jetzt die Möglichkeit dazu:
Spendenaufruf: Verein Für Rechtsstaatlichkeit e.V.
IBAN: DE20 1005 0000 0190 0524 73
Verwendungszweck: „Spende Rechtsstaatskampagne“
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten
„Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein“: Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach versucht aktuell als Mitglied einer WHO-Kommission, seine Drohung von 2022 mit dem Schlagwort „Klima-Notstand“ mit Leben zu füllen. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Eine vergangenes Jahr von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingesetzte „Paneuropäische Kommission Klima und Gesundheit“ hat vor einigen Tagen einen „Call to Action“ (eine Handlungsaufforderung) veröffentlicht. Darin fordert sie die WHO auf, wegen des Klimawandels den „internationalen Gesundheitsnotstand“ zu erklären und (unter vielem anderen) den Kampf gegen „Desinformation“ zu verstärken. Mitglied der Kommission ist auch der deutsche Ex-Gesundheitsminister Karl Lauterbach – da werden Erinnerungen wach an einige seiner destruktiven Äußerungen während der Corona-Politik etwa zu Ausnahmezuständen, dazu unten mehr.
Vorlage für Zensur?
Der Journalist Norbert Häring hat in diesem Artikel beschrieben, wie ein von der WHO erklärter Notstand der EU-Kommission laut Digital Services Act erweiterte Rechte geben könnte, um digitalen Medienplattformen indirekt zu sagen, „was sie zu löschen, auszubremsen und bevorzugt zu verbreiten haben“, so Häring. Mehr Infos zu solchen möglichen Folgen eines durch die WHO ausgerufenen Gesundheitsnotstands finden sich in seinem Artikel.
Die „Paneuropäische Kommission Klima und Gesundheit“ ist ein elfköpfiges und nach Mediendarstellung „unabhängiges“ Gremium, das vom Europa-Büro der WHO einberufen wurde. Geleitet wird es von Katrín Jakobsdóttir, die bis April 2024 Premierministerin von Island war. Zu seinen Mitgliedern zählen unter anderem noch Karl Lauterbach und die dänische Ex-EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard.
Kommunikationshilfen gegen „Klimaleugner“
Am Wochenende wurde der Appell an WHO-Chef Tedros übergeben. Seit Montag kommt die Weltgesundheitsversammlung in Genf zusammen, das höchste Entscheidungsgremium der WHO. Gesandte der 193 Mitgliedstaaten tagen bis einschließlich kommenden Samstag und legen die Ausrichtung der Organisation für die nächsten Jahre fest.
Um die Folgen des Klimawandels zu lindern, mache die Kommission weitreichende Vorschläge, „die das angestammte WHO-Terrain um neue Politikfelder erweitern würden“, so der Spiegel in diesem Artikel. Unter anderem werde der Aufbau eines Informationszentrums für Klima und Gesundheit gefordert, das Regierungen „verlässliche“ Daten und „wissenschaftlich fundierte Kommunikationshilfen“ in der Auseinandersetzung mit (laut Spiegel) „Klimaleugnern“ liefern soll. Außerdem soll die WHO den Mitgliedstaaten alle zwei Jahre „Zeugnisse“ ausstellen und bewerten, wie gut oder schlecht sie ihre Gesundheitssysteme auf den Klimawandel vorbereiten. Das ehemalige Nachrichtenmagazin erwähnt auch diesen interessanten Punkt:
„Damit die WHO allerdings eine ‚gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite’ erklären kann, ist bislang laut ihrer Regularien zwingend eine akute Bedrohung durch gefährliche Krankheiten erforderlich. Das will Lauterbach geändert sehen.“
Gefahr totalitärer Tendenzen
Eine Handlungsaufforderung, um die Folgen des Klimawandels zu lindern, ist nicht grundsätzlich falsch. Es ist ja ein Unterschied, ob die Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit besser verwaltet werden oder ob die teils kuriose reale Politik, die aktuell unter dem Label „Klimaschutz“ verkauft wird, in der erlebten Form so fortgeführt oder gar forciert wird. Was sollte man gegen bessere internationale Koordination von Gesundheitsdiensten etwa bei katastrophalen Hitzewellen einzuwenden haben?
Aber: Da ist zum einen die gravierende potenzielle Problematik mit der Bekämpfung von „Desinformation“, die etwa Norbert Häring beschreibt. Zum anderen ist zu fragen, wie „unabhängig“ eine Kommission ist, die von der WHO eingesetzt wurde und die dann wiederum dazu aufruft, der WHO über einen internationalen Notstand mehr Macht zu verleihen. Außerdem sind zahlreiche Begriffe im Appell viel zu ungenau definiert und es geht auch nicht nur um Gesundheit. Die Gefahr, dass ein leichtfertig ausgerufener „Klima-Notstand“ international totalitäre Tendenzen fördert, ist sehr real. Es ist meiner Meinung nach auch bereits ganz prinzipiell abzulehnen, dass eine teilweise durch private Geldgeber finanzierte Organisation wie die WHO internationale Regeln aufstellen soll.
Lauterbach 2022: „Die Katastrophe wird die neue Normalität“
Es gibt noch weitere inhaltliche Kritikpunkte an dem Appell. Zu guter Letzt soll hier aber auf einen der Protagonisten des Vorstoßes eingegangen werden: Karl Lauterbach. Wenn von ihm nun indirekte Forderungen nach internationaler Koordination der Kommunikation etc. kommen, dann fühlt man sich in der Zeit zurückversetzt – einige „Corona-Szenen“ mit Lauterbach, die auch für die heutige Beurteilung seiner Person und seiner Handlungen noch relevant sind, finden sich in diesem Video auf ‚X’.
In dem Video sieht man etwa, dass Lauterbach es 2021 noch als Verschwörungstheorie bezeichnete, dass die Corona-Politik mal als Blaupause etwa für die Durchsetzung der aktuellen Klima-Politik dienen könnte. Festgehalten ist dort auch diese Drohung von ihm von 2022, die er nun durch den Appell an die WHO mutmaßlich mit Leben füllen will:
„Wir werden ab jetzt immer im Ausnahmezustand sein. Die Katastrophe wird die neue Normalität.“
Dass Lauterbach immer noch große Bühnen bekommt, zeigt, wie gut es gelungen ist, die Aufarbeitung der unangemessenen und unseriösen Corona-Politik zu verhindern. Dass ein Akteur, der sich während der Corona-Zeit so destruktiv verhalten hat wie Lauterbach, jetzt immer noch aus privilegierter Position heraus Panikmache und Notstands-Fantasien verbreiten kann, ist ein Skandal.
Titelbild: Screenshot/X
Klimapolitik paradox: LNG-Gas aus den USA ist bis zu dreimal so klimaschädlich wie Kohle
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Ursula von der Leyen und ihre Kommission betreiben derzeit eine der dreistesten Propagandakampagnen der jüngeren europäischen Geschichte. Während sie mit Steuergeldern ein technokratisches Kontrollsystem errichtet, das alle Freiheiten Schritt für Schritt aushöhlt, lässt sie ebenfalls mit Steuergeldern auf Europas Straßen, in Kinos und Medien Werbung machen, die das Gegenteil behauptet.
Ein Kommentar von Chris Veber
Die Europäische Kommission treibt seit Jahren mehrere ineinandergreifende Maßnahmen voran, die zusammen ein System schaffen, in dem ungewählte Funktionäre über den Zugang zu Internet und Information, die Legalität von Meinungen und in Endausbau über unser aller Leben bestimmen. Die EU Digital Identity Wallet soll bis Ende 2026 in allen Mitgliedstaaten scharfgestellt werden. Sie dient als zentrale digitale Brieftasche für persönliche Daten, Altersnachweise, Dokumente und künftig auch Zahlungen. Was als bequem und sicher verkauft wird, ermöglicht in der Praxis die Verknüpfung unserer Identität mit allen Lebensbereichen. Behörden können künftig nachverfolgen, wer was tut, sagt oder kauft. Und im Falle einer „Krise“ auch bestimmen, was gesagt, getan und gekauft werden darf. Die verpflichtende Altersverifikation, welche die Kommission mit einer eigenen App bis Jahresende einführen will, soll mittels Altersprüfung unter dem Vorwand des Kinderschutzes die breite Einführung der Wallet vorantreiben. Wer nicht mitmacht, verliert den Zugang zum digitalen Raum.
Gleichzeitig will die Kommission VPNs als „Umgehungswerkzeuge“ künftig verbieten. Vizepräsidentin Henna Virkkunen sprach nach dem Start der Altersverifikations-App von der Bekämpfung solcher Umgehungen als „nächsten Schritten“. Ein Regime, das Identitätsprüfungen und Inhaltskontrolle durchsetzen will, darf keine Schlupflöcher dulden. Der Digital Services Act liefert dabei das rechtliche Werkzeug zur „Moderation“ der Inhalte. Mit „Trusted Flaggern“, „Faktencheckern“ und der verpflichtenden Löschung von „Desinformation“ oder „schädlichen Inhalten“ wie „Hass und Hetze“ können alle kritischen Stimmen mundtot gemacht werden. Bei Orwell hießen „Trusted Flagger“ und „Faktenchecker“ noch Wahrheitsministerium.
Der Durchsetzung der Kommissions-„Wahrheit“ dient auch die Möglichkeit der Sanktionierung einzelner Bürger. Der Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud etwa wurde im Dezember 2025 auf die EU-Sanktionsliste gesetzt, weil er in alternativen Medien auftrat und abweichende Analysen zum Ukraine-Krieg veröffentlichte. Ohne Anklage, ohne Gerichtsverfahren und ohne Verteidigungsmöglichkeit folgten Vermögenssperre, Reiseverbot und Arbeitsverbot. Jaques Baud wurde per ordre de mufti für vogelfrei erklärt. So wie inzwischen 69 weitere kritische Bürger. Die Maßnahme soll weit über den Einzelfall hinaus abschreckend wirken. Wie von der Leyens offensichtliches Vorbild Mao Zedong schon sagte: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“ Jeder Bürger kann ohne Verfahren ruiniert werden, wenn er die offizielle Linie verlässt.
Während die Kommission all das umsetzt, wirbt dieselbe Kommission mit 30 Millionen Euro Steuergeld für die Kampagne „Protect what matters: our democracy“. Seit dem 20. April 2026 werden Plakate in EU-Städten mit Slogans wie „We protect what matters most“ aufgehängt, gefolgt von „Free Speech“, „Free Media“ oder „Free Science“. Die gleiche Kommission, die kritische Journalisten sanktioniert und ein absolutes, digitales Kontrollsystem aufbaut, inszeniert sich als letzte Bastion der Freiheit. Dazu passt auch das AgoraEU-Programm. Für die Jahre 2028 bis 2034 sollen bis zu weiteren zehn Milliarden Euro an „NGOs“, Medien, Meldestellen und Faktenchecker fließen. Natürlich nur zur Stärkung UnsererDemokratie
und der Bekämpfung von „Desinformation“. Im Klartext bedeutet das: Die EU-Kommission bezahlt die Antifa und Meldestellen für die Jagd auf Andersdenkende, während bezahlte Medien und „Faktenchecker“ dafür sorgen sollen, dass nur der Kommission genehme Meinungen veröffentlicht werden.
Da passt das feierliche Bekenntnis der Kommission zur Pressefreiheit zum World Press Freedom Day Anfang Mai wie die Faust aufs Auge. Medienfreiheit gilt in der EU aber nur für jene, die den richtigen, der EU-Kommission genehmen, Ton treffen. Der Rest wird verfolgt und sanktioniert. Die EU hat damit einen Zustand erreicht, in dem Demokratie zur formalen Hülle geworden ist. Ungewählte Kommissare und ihre Apparate entscheiden über erlaubte Meinungen und in Zukunft dank digitaler Wallet auch über erlaubte Reisen, Einkäufe und sonst alle Aspekte des Lebens. Orwell schrieb einst: „Die Partei lehrte einen, der Erkenntnis seiner Augen und Ohren nicht zu trauen. Das war ihr entscheidendes, wichtigstes Gebot.“ Heute reicht es, wenn die Bürger nicht mehr laut aussprechen, was sie sehen. Die EU-Kommission hat Orwells Prinzip perfektioniert und feiert sich dafür auf Steuerzahlerkosten. Frau von der Leyen lässt sogar überlebensgroß „Demokratie“ am EU-Parlament plakatieren, begleitet von den ebenso unsäglichen wie unvermeidlichen „Pride“-Flaggen, um zu zeigen, wie „freely“ wir in der EU leben können.
Frau von der Leyen, wer „Demokratie“ überlebensgroß plakatieren lassen muss, hat offenbar Angst, dass die Bürger einem das Bekenntnis zur Demokratie nicht abnehmen. Völlig zu Recht übrigens. Frau von der Leyen, wir wissen, was Sie planen. Sie wissen, dass wir wissen, was Sie planen. Sie wissen, dass wir wissen, dass Sie wissen, dass wir wissen, was Sie planen. Und trotzdem lügen Sie uns weiter über Ihre Pläne ins Gesicht. Beleidigen Sie nicht unsere Intelligenz und ersparen Sie uns Ihre Propaganda. Europa kann nur überleben, wenn diese EU abgeschafft wird. Unsere Freiheit kann nur überleben, wenn diese EU abgeschafft wird. Afuera!
In der US-Kleinstadt Festus (Missouri) haben wütende Bürger die halbe Stadtregierung per Erdrutschwahl aus dem Amt gejagt. Die nun abgewählten Politiker hatten zuvor gegen den Willen der Bevölkerung in dubiosen Hinterzimmer-Deals ein gigantisches KI-Rechenzentrum im Wert von 6 Milliarden Dollar durchgewunken. Nun formiert sich massiver Widerstand durch Klagen und Abberufungsverfahren, um das umstrittene Big-Tech-Projekt endgültig zu stoppen.
Immer wieder stoßen große Projekte wie KI-Datenzentren oder auch Windparks auf den Widerstand der lokalen Bevölkerung. Und immer wieder ignorieren die Politiker den Willen ihrer Wähler und drücken solche Projekte einfach durch. Doch in der US-amerikanischen Kleinstadt Festus, im Bundesstaat Missouri, haben die regierenden Politiker nicht damit gerechnet, dass sich ihre Entscheidung über die Köpfe ihrer Gemeinde hinweg derart deutlich rächen würde.
Das Bauunternehmen CRG (Clayco) plante nämlich, auf einem 145 Hektar großen Areal nahe dem Highway 67 ein sogenanntes Hyperscale-KI-Rechenzentrum zu errichten. Dem Bürgermeister Sam Richards und seinem Stadtrat leuchteten beim Gedanken an versprochene 1,3 Milliarden US-Dollar an Steuereinnahmen offenbar die Dollarzeichen in den Augen. Die Sorgen der 14.000 Einwohner vor Bodenwertverlusten, massivem Energie- und Wasserverbrauch sowie Umweltzerstörung wurden geflissentlich ignoriert.
Schlimmer noch: Interne Akten, die durch das Informationsfreiheitsgesetz (Sunshine Law) an die Öffentlichkeit gelangten, zeigten, dass die Stadtregierung die besorgten Bürger intern verächtlich als „ungebildet“ (uneducated) diffamierte. Trotz einer stürmischen Bürgerversammlung, die wegen des massiven Andrangs in eine Schulturnhalle verlegt werden musste, peitschte der Rat das Projekt am 30. März mit 6 zu 2 Stimmen durch. Dokumente sollen dabei absichtlich zurückgehalten und Absprachen in geheimen Sitzungen getroffen worden sein.
Was die abgehobenen Lokalpolitiker jedoch vergaßen: Nur eine Woche später fanden reguläre Kommunalwahlen statt. Die Einwohner des Städchens mobilisierten sich in einer Graswurzelbewegung. Die Wahlbeteiligung explodierte um 129 Prozent. Das Ergebnis war ein regelrechtes Blutbad: Jeder einzelne der vier turnusmäßig zur Wahl stehenden Stadträte, der für den KI-Gigantismus gestimmt hatte, verlor seinen Posten. Besonders demütigend: Ein acht Jahre amtierender Stadtrat wurde von dem 70-jährigen Politik-Neuling Rick Belleville mit einem massiven Vorsprung von 40 Prozentpunkten regelrecht deklassiert. Die neuen Mandatsträger zogen mit einem klaren Anti-KI- und Pro-Transparenz-Programm in das Rathaus ein.
Das politische Beben zieht indessen weitere Kreise. Ein fünftes Stadtratsmitglied ist inzwischen freiwillig zurückgetreten. Zudem haben die Bürger nicht vor, bis zur nächsten Wahl zu warten: Aktuell kursiert eine offizielle Petition zur sofortigen Amtsenthebung (Recall) des Bürgermeisters und der verbliebenen Tech-Lobbyisten im Stadtrat. Flankierend dazu hat die Bürgerinitiative „Wake Up Jeffco“ eine großangelegte Klage gegen die Stadtverwaltung und den Entwickler eingereicht. Die Vorwürfe lauten: illegale Flächenumwidmungen und systematische Verletzung der Informationspflicht.
Der Fall Festus avanciert inzwischen zu einem auf nationaler Ebene gefeierten Beispiel dafür, dass der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen politische Entscheidungen durchaus erfolgreich sein kann. Vor allem dann, wenn man mit absoluter Konsequenz solche ignoranten Politiker (und Parteien) einfach abwählt und durch jene ersetzt, die sich tatsächlich für das Wohl der Bevölkerung einsetzen.

Von: Leo Ensel (globalbridge)
Die wiedervereinte Bundesrepublik Deutschland hat mit dem Land gleichen Namens, das zwischen 1949 und 1990 existierte, nur noch den Namen gemeinsam. Auf den ersten Blick fällt das allerdings nicht auf. Weil die Fassaden noch stehen. Die heutige Bundesrepublik ist nichts Anderes als ein komplett entkernter Altbau.
Ich habe lange gebraucht, bis es mir langsam dämmerte. Und auch jetzt tue ich mich immer noch schwer, mental und – vor allem! – gefühlsmäßig in der neuen Realität, in der ich mich eher tastend voranbewege, anzukommen. Aber im Millimetertempo wird mir immer deutlicher, dass dieses Land, das sich nach wie vor „Bundesrepublik Deutschland“ nennt, mit dem Land gleichen Namens, in dem ich die Hälfte meines Lebens – von 1954 bis 1990 – verbracht habe, kaum noch identisch ist.
Hälfte des Lebens
Aufgewachsen als „Kind des Rheines“ bin ich mit einer dort nicht untypischen Mentalität. Ulrike Guerot hat sie für sich selbst einmal so auf den Punkt gebracht: „Rheinisch, katholisch und europäisch“. Wobei „europäisch“ für mich, ich vermute: wie für Frau Guerot, sich außenpolitisch in erster Linie auf den nahen ehemaligen „Erbfeind“ bezog, innenpolitisch aber auch eine Skepsis – nein: ein starkes mentalitätsmäßiges Fremdeln bis hin zur emotionalen Abneigung – gegenüber jeglichem „Preußentum“ signalisierte. (Paris war – und ist – uns Rheinländern nicht nur geographisch näher als Berlin.)
Natürlich lebten wir in der alten Bundesrepublik nicht auf einer ‚Insel der Seligen‘: Alte Nazis, geläutert oder auch nicht, waren lange noch präsent – als Lehrer, Ärzte, Richter, Professoren, Städteplaner, Journalisten, höhere Verwaltungsbeamte und Politiker. (Manchmal kam es per Zufall raus, oft auch gar nicht – jedenfalls bis zum Tod der betreffenden Personen.) Ab 1972, noch unter Bundeskanzler Willy – „mehr Demokratie wagen!“ – Brandt, legte sich der sogenannte „Radikalenerlass“ für anderthalb Jahrzehnte wie Mehltau über mehrere Generationen von Hochschulabsolventen. Die terroristische RAF auf der einen sowie Bundesregierung, Polizeiapparat und Bundesbehörden auf der anderen Seite verkrallten sich in den Siebziger Jahren, mit Klimax im ‚Deutschen Herbst‘ 1977, dramatisch zu einer blutigen ‚Folie à deux‘. Um Atomkraftwerke wurden zwischen Polizei und Demonstranten wahre Schlachten ausgetragen und die Stationierung von atomar bestückten Mittelstreckenraketen trieb in den Achtziger Jahren zeitweise über eine Million Menschen, darunter auch mich, auf die Straßen.
Trotz alledem hatte ich aber, bei aller Kritik, im tiefsten Winkel meiner Seele doch ein nahezu unausrottbares ‚politisches Urvertrauen‘ in unseren Staat: Ein vernünftiges Grundgesetz, mit dem ich mich identifizieren konnte; ein im Prinzip funktionierender Rechtsstaat, bei dem die Chancen, am Ende doch Recht zu bekommen, nicht gering waren; nicht zuletzt eine in den Siebziger und Achtziger Jahren immer stärker angewachsene Zivilgesellschaft in Gestalt der (damals) Neuen Sozialen Bewegungen, besonders der Friedens- und Umweltbewegung – und das Problem der alten Nazis würde sich ja früher oder später eh von selbst, sprich: biologisch, erledigen.
Als die Mauer fiel, Deutschland völlig unerwartet wieder vereinigt war und parallel dazu die tödlichen atomar bestückten Mittelstreckenraketen abgezogen und restlos verschrottet wurden, als der Kalte Krieg (wie es schien) beendet war, als die neue Bundesrepublik Deutschland sich auf einmal „von Freunden umzingelt“ in einem völlig veränderten Europa wiederfand, da spürte ich in mir eine große Euphorie: Jetzt, nachdem der Kalte Krieg so glücklich beendet ist, jetzt bauen wir das Gorbatschow‘sche ‚Gemeinsame europäische Haus‘ auf! Jetzt versöhnen wir uns – wie damals mit unserem ‚Erbfeind im Westen‘ – auch mit den Völkern im Osten. Jetzt ist ja vielleicht sogar Kants „Ewiger Frieden“ in Reichweite gerückt…
Tableau.
Ein irritierter Blick nach dreieinhalb Jahrzehnten
Machen wir einen kühnen – und reichlich kühlen – Sprung in die Gegenwart! Und schauen wir uns dieses Land nochmals mit altbundesrepublikanischen Augen an.
Da ist zunächst die Parteienlandschaft. Alle sind sie noch da. (Zwei, davon eine täglich größer werdende, sind noch hinzugekommen.) Schaut man allerdings genauer hin, so stellt man irritiert fest:
„Die CDU ist nicht mehr christlich, die SPD ist nicht mehr die Partei der Arbeiter. Die Liberalen sind nicht mehr liberal und die Grünen schon lange nicht mehr grün im Sinne einer ehrlichen Umweltpolitik [und erst recht nicht mehr antimilitaristisch]. Und die in Gendersprache, Cancel-Culture und ‚offene Grenzen für alle‘ verliebte Linke ist alles Mögliche, nur nicht links in der Tradition der Arbeiterbewegung.“
So hat es Oskar Lafontaine neulich auf den Begriff gebracht. (Am Eklatantesten trifft dies natürlich auf die um exakt 180-Grad gewendete ehemalige Ökopax-Partei zu, die sich heute an Kriegsgeilheit von niemandem übertreffen lässt.)
Als zweites ein Blick auf die Medienlandschaft. Auch hier sind alle Leitmedien der alten Bundesrepublik nach wie vor präsent: vom Bayernkurier, Welt und FAZ über Süddeutsche und Frankfurter Rundschau bis hin zur antiautoritären taz. Tagesschau und Tagesthemen präsentieren sich wie einst im charakteristischen Blau, heute und heute journal senden immer noch zu den selben Tageszeiten. Schaut und hört man aber auch hier schärfer hin, so realisiert man verblüfft: Eine tatsächliche Meinungsvielfalt existiert nicht mehr! Ob FAZ oder taz – was die wirklich relevanten Themen angeht, so steht überall dasselbe. (In der taz lediglich einen Tick salopper und – selbstverständlich! – streng gegendert.)
Es gibt auch noch eine linke Szene. (Zumindest ein Milieu, das sich ‚irgendwie‘ als links versteht und so präsentiert.) Der genauere Blick offenbart allerdings, dass man sich hier fast nur noch mit Identitätsfragen oder der skurrilsten Inszenierung der exotischsten erotischen Neigung beschäftigt. Die Eigentumsfrage und Fragen der sozialen Gerechtigkeit dagegen spielen so gut wie keine Rolle mehr. Dementsprechend erscheint diese – jeglichem Antimilitarismus abholde – Lifestyle-Linke (wie deren alt gewordene Hauspostille) auch nur bei oberflächlicher Betrachtung als aufmüpfig. In Wirklichkeit ist sie genau die „Linke“, die dem globalisierten Kapital nicht gefährlich wird, ihr Habitus geradezu die unabdingbare Voraussetzung, um in diesem Staat Karriere zu machen.
Einen Lift auf dem schnellen Weg nach oben – zumindest aber ein komfortables Zwischenlager für sonst arbeitslose Geistes- und Sozialwissenschaftler – bilden sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Ja, die gibt es nicht nur noch – sie sind in den vergangenen dreieinhalb Jahrzehnten sogar wie Pilze aus dem Boden geschossen! Wo allerdings in den Achtziger Jahren noch erbittert über „Staatsknete“ gestritten wurde, stellen sie sich heute allesamt als staatlich, nein: oft sogar regierungsamtlich, alimentiert heraus.
Und nicht nur das: Viele von ihnen betreiben nicht allein eine, mit rund 200 Millionen Euro jährlich geförderte, Fortsetzung der Regierungspolitik mit anderen Mitteln. Sie entpuppen sich vielmehr als der – nur notdürftig getarnte – verlängerte Arm der Staatsgewalt fürs Grobe, sprich: sie operieren, vorsichtig gesprochen, schlicht am Rande der Legalität. Sogenannte „Antifeministische Meldestellen“ sammeln, staatlich gefördert, „Fälle, unabhängig davon, ob sie angezeigt wurden und unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand erfüllen oder unter der sogenannten Strafbarkeitsgrenze liegen.“ Ähnliches gilt für sogenannte „Anti-Hate Speach“- und andere Vereinigungen. (In Summa die neubundesrepublikanische Version des ehemaligen Vereins „Horch & Guck“ – kurz: eine, diesmal ‚zivilgesellschaftlich‘ outgesourcte, „Stasi 2.0“.) Und selbsternannte, mit bundesdeutschen oder EU-Gütesiegeln geadelte „NGOs“ verbreiten unter dem Etikett „Bekämpfung von Fake News“ selber Desinformation. – Mit einem Wort: Der Begriff „Nichtregierungsorganisation“ erweist sich als klassischer Etikettenschwindel, der umgehend durch „GONGO“ (Government-Organized Non-Governmental Organization) ersetzt werden sollte!
Ob der Rechtsstaat im Großen und Ganzen noch funktioniert, das wage ich nicht zu beurteilen. Wohl aber, dass ein Grundprinzip jeglicher Demokratie gerade höchst elegant ausgehebelt wird: die Meinungsfreiheit! Und damit kommen wir zur atemberaubenden Degeneration jener supranationalen Institution, die einst Hoffnung aller weitsichtigen und friedliebenden Geister auf diesem Kontinent war. Die Europäische Union, gegründet als Friedensprojekt, als nationenübergreifende Lehre aus zwei blutigen Weltkriegen, ist nicht nur nach außen zu einer rasenden Kriegsfurie verkommen. Sie verwandelt zudem nach innen unliebsame Staatsbürger völlig willkürlich in aller Rechte beraubte Paria und katapultiert sie somit – alle geheiligten Werte und sämtliche Prinzipien der vom europäischen Kontinent ausgegangenen Aufklärung ignorierend – als Vogelfreie schnurstracks zurück ins Mittelalter! Der geniale Trick: Bei den Willkürmaßnahmen des „Rats der Europäischen Union“ handelt es sich nicht etwa um Strafen (selbst wenn die Sperrung der Konten, die Beschränkung der Bewegungsfreiheit und das Verbot der Unterstützung durch Dritte im Worst Case auf eine ‚Todesstrafe auf Raten‘ hinauslaufen), sondern um „außenpolitische Abwehrmaßnahmen“ – weshalb ihnen auf dem nationalen Rechtsweg, sollte er noch funktionieren, auch gar nicht beizukommen ist!
Kurze Kinderfrage: Ist ein Staat, in dem (genauer: über den und dessen Bürger hinweg) die Meinungsfreiheit (bekanntlich immer die ‚Freiheit der Andersdenkenden‘) par ordre du mufti einfach suspendiert werden kann, indem supra-nationale Akteure diejenigen, die sie in Anspruch nehmen, schlicht kaltstellen – ist ein solcher Staat eigentlich noch eine Demokratie?
Und was ist mit dem Grundgesetz, einer dezidiert dem Frieden verpflichteten Verfassung, wenn dieses Land, Totalverweigerung in Sachen Diplomatie betreibend, sich nun fröhlich zur größten konventionellen Militärmacht auf dem westeuropäischen Kontinent aufschwingt, deren Politiker und Leitmedien täglich schriller in Richtung Krieg blasen – und dies in einem zusehends kriegstüchtiger werdenden Bündnis, das noch zu altbundesrepublikanischen Zeiten ausschließlich der Verteidigung verpflichtet war?
Entkernt
Warum fällt all das auf den ersten Blick so wenig auf? Warum sieht die neue Bundesrepublik Deutschland, oberflächlich betrachtet, der Bonner Republik immer noch so ähnlich?
Weil die entsprechenden Institutionen eben nicht abgerissen, sondern entkernt wurden! Das Land, in dem ich mittlerweile die zweite Hälfe meines Lebens verbracht habe, kommt mir immer mehr vor wie ein komplett entkernter Altbau: Die Fassaden stehen noch. Aber wer wissen will, was sich hinter ihnen tatsächlich verbirgt, darf sich davon nicht blenden lassen.
Oder in einem anderen Bild: Die meisten Institutionen und Organisationen – allen voran unsere privaten und öffentlich-rechtlichen Leitmedien, Arm in Arm mit einer einstmals pazifistischen Partei, sogenannte Nichtregierungsorganisationen, die sich als ‚links‘ präsentierende Szene, nicht zu vergessen die von Tag zu Tag aggressiver auftretenden realen Institutionen der Macht: Armee, NATO und Europäische Union – alle kommen sie mir vor, als seien sie zwischenzeitlich geräuschlos umfunktioniert und (feindlich) übernommen worden. Mein einstiges ‚politisches Urvertrauen‘ ist mir jedenfalls restlos abhanden gekommen.
Wie gesagt: Es sieht manchmal noch fast so aus wie früher. Weil die Fassaden noch stehen. Wohlgemerkt, die Fassaden!
(Red.) Zu dieser Thematik haben wir einen hochinteressanten Brief von einer Bürgerin der ehemaligen DDR erhalten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zitat aus dem Beitrag von Klaus-Dieter Kolenda: „Eine mit dem Völkermord an den Juden vergleichbare Erinnerungskultur, die an die ca. 3,3 Millionen Sowjetbürger erinnert, die sich als Zwangsarbeiter in deutschen KZs, Straflagern und unterirdischen Bergwerken zu Tode schuften mussten, die erschossen, erschlagen oder vergast worden sind, gibt es hierzulande bedauerlicherweise nicht. Das gilt auch für die 5,7 Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen in den deutschen Kriegsgefangenenlagern. Die Sterblichkeitsrate lag dort im Durchschnitt bei 60 Prozent, was wohl berechtigt, sie auch als Vernichtungslager zu qualifizieren. Diese sind bei uns fast vollständig der Vergessenheit anheimgefallen. „
Sie (gemeint ist Klaus-Dieter Kolenda mit seinem aktuellen Beitrag) haben völlig recht, aber nur in Bezug auf Westdeutschland. Wir aus der ehemaligen DDR haben im Geschichtsunterricht von dieser Mordorgie an Sowjetbürgern gehört. Wir kennen die Geschichte. Es gab auch genügend Literatur darüber und auch Filme über den Kampf der Roten Armee gegen Hitlerdeutschland. Das sollte auch einmal gesagt werden. Deutschland ist nicht gleich Deutschland. Heutzutage wird von vielen ehemaligen DDR-Bürgern das Andenken an die Rote Armee noch hochgehalten, auch gegen die Verbote der heutigen Bundesrepublik. Dieses heutige Deutschland hat eine gespaltene Erinnerungskultur, die sich nicht mit der gängigen westdeutschen Erinnerungskultur gemein macht. Erst wenn meine Generation ausgestorben sein wird, könnte wirklich alles vergessen sein.
Nur das mal als Anmerkung, weil es viele wie mich gibt, die es ärgert, dass unsere Sichtweise immer mit der der Westdeutschen gleichgesetzt wird. Nur den Westdeutschen hat man von Anfang an die Russophobie bei der Umerziehung ins Gehirn gepflanzt. Ich weiß wovon ich rede, da ich viele Jahre im Westen gearbeitet habe. Diese Russophobie und auch die braune Vergangenheit kommen heute wieder offiziell zum Vorschein. Es widert mich nur noch an und ich fühle mich mit diesem Staat nicht verbunden, der Russen zu Untermenschen macht und Ukrainer, die vor allem in Weißrussland im WK2 die Massaker verübten, in den Himmel hebt, die mit Hakenkreuzen, Schwarzer Sonne und Wolfangel herumlaufen und Russen seit 2014 massakrieren und die heute satt auch von meinem Geld leben.
Mit freundlichen Grüßen
PW (Name der Redaktion bekannt)
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Von Sigrid Petersen (anderwelt)
Dieses ist der Text aus der Präambel des Grundgesetzes. „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Darauf folgt gleich in Artikel 1, Absatz 2 des Grundgesetzes „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Nun würde man, diese Sätze als Grundlage des gesellschaftlichen nationalen und national-nachbarschaftlichen Miteinanders verstanden, davon ausgehen, dass bundesdeutsche Regierungen alles daran setzen, Frieden (in der Welt) zu erhalten und zu fördern.
Daran scheiterte 1999 schon die Regierung Schröder, der selbst im Nachgang die Beteiligung Deutschlands an dem Krieg im Kosovo als völkerrechtswidrig bezeichnete. Aber auch der Irak-Krieg 2003 erfolgte insbesondere über die Basis Ramstein und durch die zur Verfügungstellung des deutschen Luftraums mit indirekter Unterstützung Deutschlands.
Das Minsk II-Abkommen, das zu einer friedlichen Lösung des inneren Ukraine-Konflikts nach 2014 führen sollte, war auch nach der eigenen Aussage von Angela Merkel zu nichts weiter gedacht als der Ukraine Zeit zu verschaffen, für einen Krieg gegen Russland aufgerüstet zu werden.
… dem Frieden der Welt zu dienen, … nicht erkennbar
Der von Russland am 15. Dezember vorgelegte Entwurf zu einem „Abkommen über Sicherheitsmaßnahmen zwischen Russland und den Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation“ wurde von der deutschen Bundesregierung mit dem Argument „Die russischen Vertragsentwürfe waren an die USA und die NATO gerichtet.“ nicht einmal beantwortet. Und eine weitere Begründung dafür, dass der Entwurf vom Tisch gewischt wurde, war das folgende Argument: „Die russischen Vertragsentwürfe zielten darauf ab, eine russische Einflusssphäre in Europa festzuschreiben und widersprachen den Grundlagen der europäischen Sicherheitsarchitektur, wie sie unter anderem in der Schlussakte von Helsinki von 1975 festgehalten sind.“
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006861.pdf – kleine Anfrage von DieLinke – Drucksache 20/6861 Mai 2023 zu diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung zur Beendigung des Ukraine-Kriegs)
In der Schlussakte von Helsinki formulierten die teilnehmenden Staaten zehn Prinzipien(!) ( das Wesen eines Prinzips ist, dass nicht nach den Umständen (wer und warum) gefragt werden muss) zur Regelung ihrer Beziehungen. Sie bekannten sich u.a.:
Nur um nur einige Punkte hier aufzuführen.
Zu dem letzten zitierten Satz „Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten“ Boris Pistorius am 23.2.2024 „Putins Russland ist und wird auf absehbare Zeit die größte Sicherheitsbedrohung für Europa bleiben.“ „Seit zehn (sic!) Jahren führe Russland unter Präsident Putin einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine – und werde auch nach der Ukraine nicht Halt machen. „Unsere Art, frei und selbstbestimmt und in Demokratie zu leben, ist das eigentliche Feindbild von Putin. Es geht ihm um mehr als die Ukraine““
(https://www.bmvg.de/de/aktuelles/pistorius-ueber-russische-aggression-5747658)
In der Einleitung zum russischen Vertragsentwurf wird sich explizit auch auf die Schlussakte von Helsinki bezogen: – „in Bekräftigung ihres Bekenntnisses (der Vertragsparteien) den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Helsinki (1975), der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit unter der Russischen Föderation und der Nordatlantikvertrags-Organisation (1997), des Verhaltenskodex politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit (1994), der Europäischen Sicherheitscharta (1999) und der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Rom „Die Beziehungen unter der NATO und Russland: Eine neue Qualität“;
sind wie folgt übereingekommen: …“
(Thomas Röper hat den Vertrags-Entwurf dankenswerter Weise auf Anti-Spiegel übersetzt, denn die russische Regierung hatte diesen veröffentlicht.
(https://anti-spiegel.ru/2021/russland-veroeffentlicht-vertragstexte-fuer-abkommen-ueber-sicherheitsgarantien-mit-den-usa-und-der-nato/)
Nun muss man das Datum dieses Vertragsentwurfs beachten! Dezember 2021, also vor der militärischen Intervention Russlands in der Ukraine.
So erklärte Außenminister Johann Wadephul anlässlich des Jubiläums der Schlussakte auf der Plattform X (1.8.2025): „Am 1.8.1975 wurde in Helsinki die KSZE-Schlussakte unterzeichnet: ein Meilenstein für Frieden und Sicherheit in Europa. Ihr Anspruch ist aktueller denn je: Souveränität, Gewaltverzicht, Menschenrechte. Dies ist das Fundament der OSZE und unserer europäischen Friedensordnung. Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine verletzt diese Prinzipien täglich und tritt mit Füßen, wofür Helsinki steht: für Recht statt Macht, Dialog statt Gewalt. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine und zur OSZE: Sicherheit und Frieden durch Zusammenarbeit.“
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/50-jahre-ksze-2199604)
Dialog statt Gewalt? Fehlanzeige auch 2021!
Oder Herr Pistorius 2024: Pistorius warnte, dass Putins Aggressionen nicht stoppen würden, wenn der Krieg gegen die Ukraine vorbei sei. „Das hat er auch klar gesagt. Genauso deutlich wie Hitler, der auch immer gesagt hat, dass er nicht aufhören würde“, erklärte Pistorius. Ohne auch nur einen Beleg für diese Aussage. (Siehe oben)
Trump lässt den venezolanischen Präsidenten entführen und es kommt aus Deutschland nicht stante pede die Antwort, begründet auf die Schlussakte von Helsinki, dass die Teilnehmerstaaten sich „zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Teilnehmerstaaten“ verpflichtet haben. Dito der Krieg der USA und Israels gegen den Iran. „Mit den Vereinigten Staaten und Israel teilen wir das Interesse daran, dass der Terror dieses Regimes aufhört und die gefährliche nukleare und ballistische Aufrüstung gestoppt wird. Die Militärschläge sollen das zerstörerische Spiel eines geschwächten Regimes beenden.“ Und weiter: … selbst umfangreiche Sanktionspakete (dem Iran auferlegt seitens USA und EU) haben über Jahre und Jahrzehnte wenig ausgerichtet. Das hat auch daran gelegen, dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen. (Presserklärung Merz am 1.3.2026)
Was für Aussagen! Ich enthalte mich an dieser Stelle eines Kommentars.
Ganz neu ist, dass Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) als Vermittler in den Friedensverhandlungen mit der Ukraine von Putin vorgeschlagen wurde. Die Bundesregierung spricht von einem Scheinangebot (Putin hatte auf einer Pressekonferenz auf die Frage, wer sein bevorzugter Vermittler von europäischer Seite im Ukraine Konflikt wäre, Gerhard Schröder genannt. Es war also nicht einmal ein offizieller Vorschlag.) Kaja Kallas meinte „der würde auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen“.
https://www.zdfheute.de/politik/ausland/gerhard-schroeder-putin-ukraine-krieg-verhandlung-russland-100.html
Wäre das nicht allerbeste Voraussetzung für einen Vermittler?
… von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen, ….
Diesen Satz als Maxime betrachtet, erübrigt jede Diskussion über Fragen nach Legitimität jeder Art der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates. Insbesondere gewalttätiger Einmischung.
Man kann nur feststellen, dass die Idee, die sowohl im Grundgesetz, in der Schlussakte von Helsinki als auch in der UN-Charta Niederschlag gefunden hat, in Politikerköpfen von heute nicht lebt (auch wenn sie ständig in Worthülsen wiedergegeben wird). Es fehlt wohl die Seele.
———–
Interessant an diesen Ausführungen ist, dass sich die BRD von Anfang an nicht an die hehren Versprechungen des Grundgesetzes gehalten hat. Es waren hochrangige Offiziere und Würdenträger im Widerstand gegen Hitler, die nach dem Krieg mit Falschinformationen über die Sowjetunion an Washington den Kalten Krieg hergestellt haben. Sie wollten so verhindern, dass Deutschland erneut ein „Friedensvertrag“ nach Muster Versailles aufgezwungen wird. Das hätte nach ihrer Auffassung das Ende Deutschlands bedeutet. So ist es aber gelungen, die beiden deutschen Staatsgebilde zu Frontstaaten zu machen, die von beiden Seiten aufgerüstet wurden. Alle Kanzler der BRD waren eingeweiht und haben das weiter getrieben, außer Willy Brandt. Dieser Teil der Geschichte wird in Deutschland peinlichst verschwiegen. Der Dank gebührt Reinhard Leube, der das anhand tausender Quellen aufgedeckt hat.
Machen Sie sich kundig und staunen Sie, was sich da alles abgespielt hat, indem Sie diese Werke von Reinhard Leube im AnderweltVerlag.com lesen. Am besten bestellen Sie direkt das Geschichtspaket 1 zum Sonderpreis hier: https://anderweltverlag.com/p/paket-geschichte-01
Art. 146 GG
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Es wird höchste Zeit, Art. 146 GG umzusetzen!
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Friedrich Merz ist politisch tot. Aber er muss durchhalten, muss die Legislaturperiode überdauern. Denn Friedrich Merz ist mehr als ein Kanzler: Er ist das letzte Bollwerk »unserer Demokratie«.![]()
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Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.
Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.
Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.
Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.
Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage
Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.
Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.
Die Fragen an die Adressaten lauteten:
Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.
Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden
Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.
In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.
Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:
„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“
In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:
„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“
Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.
Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.
Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).
Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.
Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme
Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören
Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:
„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“
In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:
„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“
Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.
Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.
Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.
Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation
Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:
„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“
In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.
Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.
In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.
Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.
Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.
Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,
Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.
Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.
Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.
Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:
„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“
Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.
Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.
Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt
Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.
Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.
Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.
Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.
Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.
Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.
Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.
Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.
Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?
In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:
„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“
Schlussbemerkung
Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.
Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.
Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru![]()
Während die Weltöffentlichkeit auf die großen Krisen blickt, versinkt ein weiteres afrikanisches Land im Schatten der Aufmerksamkeit. Kamerun steht für koloniale Altlasten, ausgebeutete Rohstoffe, autoritäre Herrschaft und vergessene Bürgerkriege. Der Westen schaut weg – solange Öl, Gas und strategische Interessen gesichert bleiben. Die Leidtragenden sind Millionen Menschen ohne Stimme. Von Dr. Gabriele Lademann-Priemer.
Die achte Wahl von Paul Biya
Es war eher eine Randnotiz in der Mainstream-Presse, dass am 12. Oktober 2025 der 92-jährige Paul Biya (geb. 1933) seine achte Amtszeit als Präsident in Kamerun antrat. Er hatte 53,66 Prozent der Stimmen, sein Rivale 35,19 Prozent. 2008 schaffte Biya die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten ab. Allerdings gab es nach der Wahl Unruhen von jungen Menschen und Oppositionellen, es soll vier Tote und 100 Festnahmen gegeben haben, auch Sicherheitskräfte seien verletzt worden.[1]
Biya regiert das Land seit 1982, er ist der am längsten amtierende und älteste Regierungschef überhaupt. Seine Partei ist die RDPC (Rassemblement Démocratique du Peuple Camerounais). Regelmäßig werden Wahlen abgehalten, die freilich hinsichtlich des demokratischen Verfahrens umstritten sind. Biya hält sich aus gesundheitlichen Gründen weitgehend in der Schweiz auf; seine Familie und seine Klientel verfügen über einflussreiche Posten. Angeblich habe jedoch die Tochter Brenda aufgerufen, ihren Vater nicht zu wählen, wohingegen einer der Söhne von Biyas Ehefrau Chantal als Nachfolger im Gespräch sei.[2] Die Parlamentswahlen, zunächst verschoben auf Februar 2026, sollen mittlerweile auf Dezember 2026 verlegt worden sein.
Das Land Kamerun
Aber was weiß „man“ schon über Kamerun? Allenfalls vielleicht, dass das Land von 1884 bis 1919 eine deutsche Kolonie war. 1884 landete Gustav Nachtigal (1834-1885) in Kamerun. Nachtigal war Afrikaforscher und ein leidenschaftlicher Kritiker des Sklavenhandels, den er selbst in Afrika erlebt hatte. Seit 1882 war er Reichskommissar, der im westlichen Afrika die Flaggen des Deutschen Reiches hisste.[3]
Kamerun ist im Süden begrenzt von Äquatorial Guinea, Gabun und der Republik Kongo (ehemals Kongo-Brazzaville), im Osten von der Zentralafrikanischen Republik, im Norden vom Tschad und von Nigeria und im Westen von Nigeria sowie dem Süd-Atlantik. In der Tourismusbranche wird Kamerun manchmal als „das kleine Afrika“[4] bezeichnet, denn es umfasst die verschiedenen Landschaftstypen und Klimate: Regenwald, Strände, Bergregionen mit dem meistens von Wolken verhangenen Mount Cameroon (4095m, der höchste Berg Westafrikas), sodann Savanne und außerdem Wüste im höchsten Norden des Landes. Seit 50.000 Jahren ist die Region bewohnt, 1472 betrat der Portugiese Fernão do Pó als erster Europäer das Land, später entwickelte sich der Sklavenhandel und dann der Handel mit Gummi und Palmöl.
Kamerun hat ca. 30.640.800 Einwohner, mehr als 100 Ethnien, die Amtssprachen sind Französisch und Englisch, aber darauf komme ich noch. Die Ureinwohner waren Baka-Pygmäen, die bis heute im Urwald leben – eine unterdrückte Bevölkerung, deren menschenrechtliche Probleme gar nicht beleuchtet werden. Bantu und Fulbe wanderten in das Gebiet des späteren Kamerun ein.
In den Jahren nach 2016 wurde gelegentlich von Aufständen berichtet, von „Rebellen“, die den „Staat Ambazonia“ (Hinterland der Bucht von Ambas) ins Leben riefen, sowie von Entführungen von Europäern in der Grenzregion im äußersten Norden, dem Ländereck Kamerun/Tschad/Nigeria. Aber seither hört man nicht mehr sehr viel, andere Konflikte und Kriege erregen deutlich mehr mediale Aufmerksamkeit. Ob der Besuch des Papstes im April 2026 Spuren hinterlässt, wird sich zeigen.
Französische Kolonie Kamerun
Nach dem Ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Reich seine Kolonien, Kamerun wurde dem Völkerbund unterstellt und aufgeteilt in ein britisches und ein französisches Mandatsgebiet. Das britische Gebiet umfasste einen Teil Nordkameruns, der später an Nigeria angeschlossen wurde, sowie einen britischen Streifen im Nordwesten Kameruns, der einige traditionelle Königtümer (Fon-tümer) umfasst. Ein südlicher Teil wurde „Französisch-Kamerun“.
In den Fünfzigerjahren kämpften politische Parteien in Kamerun um die Unabhängigkeit, und Frankreich führte bis 1958 einen in Deutschland völlig unbekannten Kolonialkrieg[5] gegen sogenannte Rebellen. Zum einen war damals das mediale Augenmerk auf die französischen Kolonialkriege in Vietnam (damals Indochina 1945-1954) und Algerien (1954-1962) gerichtet sowie auf den Mau-Mau-Aufstand in Kenia (1952-1960) gegen die Briten, zum anderen flogen zwar französische Piloten Kampfeinsätze in Kamerun, es wurden jedoch afrikanische Truppen gegen die Bevölkerung eingesetzt, wenn auch die Franzosen mindestens Zeugen von Massakern wurden. Jedoch war auch der Widerstand der sogenannten Upécistes (Anhänger der UPC, Union des Populations du Cameroun) gewalttätig.[6] 1958 ermordeten die Franzosen den als charismatisch geltenden „Rebellenführer“ Ruben Um Nyobè (geb. 1913), der die Aufständischen hatte vereinen wollen und Generalsekretär der UPC gewesen war. Sein Name wurde ausgemerzt, und es war gefährlich, sich seines Todes zu erinnern.[7]
Die Aufständischen gingen in den „Busch“, daher ihre Bezeichnung als Maquisards (von Maquis, Busch). Man versuchte, spätestens seit Januar 1958 den Busch abzuholzen und niederzulegen. Gegen politische Gegner und Maquisards wurde mit Gefängnis, Folter und Mord vorgegangen. Anführer wurden auch im Exil verfolgt und zum Teil ermordet. Félix-Roland Moumié, geb. 1925 oder 1926, ebenfalls ein Führer der UPC, wurde 1960 in Genf vom französischen Geheimdienst mit Rattengift umgebracht.[8] Andere Mitglieder der Maquisards wurden gefoltert und, wenn sie überlebten, in Umerziehungslager verbracht.[9]
Der letzte Chef der UPC Ernest Ouandié, geb. 1914, kehrte 1961 aus dem Exil nach Kamerun zurück und kämpfte als Führer der Maquisards gegen das Regime. Beeinflusst waren die Maquisards vom Kommunismus. Ouandié wurde zehn Jahre später in Bafoussam im Januar 1971 mit zwei Kameraden auf dem Marktplatz erschossen, Bischof Ndongmo (1926-1992), der ihn unterstützt hatte, verschwand in einem Umerziehungslager.[10]
1960 erlangte Kamerun seine Unabhängigkeit, und die englischsprachigen Gebiete sollten sich entscheiden, ob sie an Nigeria oder Kamerun angeschlossen werden wollten /sollten. Die Option der Unabhängigkeit bestand nicht. Die Verwaltungen des britischen und französischen Teils unterschieden sich insofern, als die britische Verwaltung föderal war, die französische zentralistisch. Der Weg führte für die Fon-tümer im Nordwesten in den Zentralismus.
Kamerun und die Unabhängigkeit
Der erste Präsident Kameruns von 1960 bis 1982 war Amadou Ahidjo (1924-1989), ein Fulbe; er war ein Gegner Um Nyobès. Einerseits wurde Ahidjo wegen seiner undemokratischen Herrschaft kritisiert, andererseits aber auch gelobt als einer, der die Korruption bekämpfte.[11] Er beendete den Autonomiestatus der ehemaligen britischen Provinzen. 1972 wurde Kamerun zum Einparteienstaat. Englisch und Französisch wurden nicht mehr als gleichberechtigt anerkannt, Hunger, Armut und Arbeitslosigkeit breiteten sich aus.[12] Damit war der Grundstein gelegt für den Kampf um die Abspaltung und die Gründung von „Ambazonia“ im Nordwesten Kameruns.[13]
Ambazonia umfasst ca. 43.000 Quadratkilometer und hat ca. sechs Millionen Einwohner. Was als friedlicher Protest begonnen hatte, wurde immer gewalttätiger auf beiden Seiten. Zunächst gab es Proteste u.a. von Lehrern und Juristen gegen die Benachteiligung der englischen Sprache; die Demonstrationen wurden blutig niedergeschlagen. 2017 wurde nach dem Generalstreik von 2016 die „Republik Ambazonia“ ausgerufen. Paul Biya nannte die „Sezessionisten“ „Terroristen“. Was für den einen Widerstandskämpfer sind, sind für den anderen Terroristen, es kommt auf den jeweiligen Standpunkt an, allerdings schließen sich Widerstandskampf und Terrorismus nicht unbedingt aus.
2024 gab es ca. 600.000 Binnenflüchtlinge, 73.000 Flüchtlinge ins benachbarte Nigeria sowie mehr als 6.500 Tote. Kinder sind durch Schulschließungen von der Bildung ausgeschlossen.
Zugeständnisse der Regierung blieben in der Umsetzung hinter den Vereinbarungen zurück, die Kämpfe flammten seitens der Aufständischen wieder auf. Es handelt sich wohl jetzt in erster Linie um Überfälle kleiner Gruppen, um Entführungen und Attentate, sodass das Gebiet im Nordwesten insgesamt unsicher ist. Der Tourismus ist hier zum Erliegen gekommen. Verschärfend wirken Korruption und Übergriffe durch verantwortliche Politiker. Die Hilfe, die von Kanada (2023) und der Schweiz angeboten wurde, wurde als Einmischung von außen abgelehnt. China investiert in Kamerun, mischt sich jedoch nicht ein, u.a. vermutlich, um keine Konzessionen zu verlieren.
Pressefreiheit gibt es nicht, die Opposition wird eingeschüchtert. 60 Prozent der Bevölkerung sind unter 25 Jahre alt, deren Anliegen werden in der herrschenden Klasse aus Klientelismus und Nepotismus nicht beachtet.[14]
Die Forderung lautet, die Republik Ambazonia sollte anerkannt werden, Staatsoberhaupt solle der Fon (König) Gorji-Dinka werden. Der Fon ist Rechtsanwalt und hat politisches Asyl in England nach Jahren von Gefängnis, Folter, Hausarrest. Ob andere Widerstandsgruppen diesen Plan teilen, ist nicht bekannt.[15]
Im Fon-tum Oku im Nordwesten Kameruns treiben Rebellengruppen ihr Unwesen, allerdings ist nicht bekannt, wer dazu gehört und wer sie genau sind. Die beiden Zufahrtsstraßen dorthin sind unsicher.
Im hohen Norden operieren Gruppen wie Boko Haram grenzübergreifend. Vermutlich ist die Gruppe der Kotoko inzwischen wegen ihres „Heidentums“ ausgerottet von den Islamisten. Die Kotoko vermischten den Islam mit ihrer Tradition. Entführungen und Überfälle sind im äußersten Norden an der Tagesordnung. Schulen sind geschlossen, die Menschen leben in Unsicherheit. Man rechnet hier mit ca. 500.000 Binnenvertriebenen zwischen August 2022 und 2023. [16] Seit 2024 ist ein amerikanisches Hilfsprogramm eingestellt.[17]
Kameruns Wirtschaft
Frankreich unterhält mit Kamerun wirtschaftliche und militärische Beziehungen; der Westen hofft, dass durch das herrschende Regime Rebellengruppen und Kommunisten bekämpft werden.
Geschäfte werden mit korrupten afrikanischen Eliten gemacht. Ihre Korruption wird teilweise negiert aus Gründen des Antirassismus. Kamerun bietet Tropenhölzer, die weitgehend nach Arabien und China verschifft werden. In der EU sind meines Wissens Tropenhölzer seit einigen Jahren als Baumaterial verboten. Die Abholzung des Urwalds durch Fällen der Bäume und Anlegen von Straßen zum Abtransport entzieht den Pygmäen ihre Lebensgrundlage. Viele von ihnen arbeiten unter sklavenähnlichen Bedingungen, zersetzt von Krankheit und Alkohol, auf den Farmen der bantustämmigen Bevölkerung. Menschenrechtsorganisationen scheinen diesen Missstand nicht im Blick zu haben. Es gibt in Kamerun eine Menschenrechtsorganisation, eine Kontaktaufnahme scheiterte. Sie ist regierungsabhängig.
Insgesamt ist Zentralafrika unruhig, ein Ende ist derzeit nicht absehbar. Im Golf von Guinea, einem Tiefseebecken, gibt es Ölförderung aller großen Konzerne. Ölplattformen sind vom Strand von Kribi aus zu sehen. ExxonMobil baute ferner zwischen 2000 und 2003 eine Öl-Pipeline von Tschad zum Hafen von Kribi (Kribi Deepwater Port) – mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Umwelt. Inzwischen hat der Konzern seine Anteile an Savannah Energy verkauft, der Konzern ist in London registriert.[18] Es gibt LNG-Projekte u.a. vor der Küste Kameruns, und Europa hofft anscheinend auf LNG aus Afrika. Jedoch scheinen infrastrukturelle Probleme und politische Unsicherheit hinderlich zu sein.[19] Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Einkünfte aus den Konzessionen an die großen Konzerne meistens nicht der Bevölkerung zugutekommen, sondern den jeweiligen Machthabern.
Die Haupteinnahmequelle Kameruns sind Erdgas und Erdöl, andere Exportgüter sind Kakao, Kaffee, Aluminium, Baumwolle und Kautschuk. Für Kaffee und auch Honig gibt oder gab es bäuerliche Kooperativen.
Kamerun und der Papstbesuch 2026
Seit dem 19. Jahrhundert sind die Katholiken mit heute 38,3 Prozent, Presbyterianer und Baptisten heute mit 25,5 Prozent die größten christlichen Kirchen in Kamerun. Die traditionellen Religionen sind verbreitet, der herkömmliche Islam mischt sich mit einheimischen Kulten und Gebräuchen, allerdings breitet sich seit Jahren ein arabisch geprägter Islamismus aus. 24,4 Prozent der Bevölkerung sind muslimisch.[20] Alle anderen werden anscheinend den traditionellen Religionen zugezählt.
In vielen Regionen werden traditionelle Feste gefeiert, Maskenumzüge, Orakellesungen mit einer Mischung von Tradition und Islam sind verbreitet, die alten Götter und Geister werden verehrt. Angeblich macht sogar die herrschende Familie Biya von der Heil- und Kräuterkunde der Pygmäen Gebrauch, auch wenn diese Menschen verachtet sind. Geheimgesellschaften sorgen im Nordwesten für Recht und Ordnung, dem muss sich selbst der Sultan von Foumban beugen; die Geheimgesellschaft zieht ihn alle zwei Jahre für seine Regierungsgeschäfte zur Rechenschaft. Es ist jedoch nicht bekannt, dass je ein Sultan abgesetzt wurde. Natürlich ist der Sultan von der Regierung in Yaoundé abhängig.
Vom 15. bis 18.April 2026 besuchte Papst Leo XIV. Kamerun. Er appellierte an die Regierung, die Korruption zu beenden und sich für den Frieden einzusetzen. Der Papst besuchte auch Krisengebiete wie die anglophone Region um die Stadt Bamenda, wo er bei einem interreligiösen Treffen sprach. Laut der International Crisis Group haben die Kämpfe dort seit 2017 mehr als 6.000 Todesopfer gekostet und 600.000 Menschen sind geflohen.[21] „Scharfe Worte richtete der Papst in seiner mehrfach von Applaus unterbrochenen Rede an die Kriegsparteien. ‚Die Kriegsherren tun so, als ob sie nicht wüssten, dass ein Augenblick genügt, um zu zerstören; dass aber oft ein ganzes Leben nicht ausreicht, um wiederaufzubauen‘, sagte er. ‚Sie tun so, als sähen sie nicht, dass Milliarden Dollars verbraucht werden, um zu töten und zu verwüsten, dass man jedoch nicht die Mittel findet, um zu heilen, zu erziehen und wiederaufzurichten.‘
Weiter erklärte Leo XIV.: ‚Wer euer Land seiner Ressourcen beraubt, investiert in der Regel einen Großteil der Gewinne in Waffen, in eine Spirale von Destabilisierung und endlosem Sterben.‘ Jeder aufrichtige Mensch müsse dies anprangern. ‚Die Welt wird von wenigen Herrschenden zerstört und von Myriaden solidarischer Brüder und Schwestern aufrechterhalten!‘“[22]
Titlbild: EVER STOCK/shutterstock.com
Weitere Literatur:
H.Boum, Les Maquisards, Ciboure 2015 (Roman), hier wird der Tod Ruben Um Nyobès beschrieben
T. Deltombe / M. Domergue/ J. Tatsitsa, La Guerre du Cameroun – L’ Invention de la Françafrique, Paris 2016
A. Mbembe, La naissance du maquis dans le Sud-Cameroun, Paris 1996
V. Seitz, Afrika wird arm regiert oder Wie man Afrika wirklich helfen kann, München 2018
[«1] Vgl. zeit.de/politik/ausland/2025-10/kamerun-praesidentschaftswahl-proteste-douala-biya, abgerufen am 28.04.2026.
[«2] Vgl. evangelisch.de, Nachricht von epd vom 19.09.2025; ferner jeuneafrique.com, abgerufen am 16.04.2025.
[«3] Vgl. G. Rettenmaier unter: kolonialgeschichtema.com/gustav-nachtigal-1834-1885-wegbereiter-der-deutschen-kolonien/, abgerufen am 28.04.2026; vgl. ferner: spiegel.de/geschichte/gustav-nachtigal-afrikaforscher-bei-den-sklavenjaegern-a-1082581.html, abgerufen am 16.0402026.
[«4] Z.B. unter: kamerungo.org › kamerun-das-kleine-afrika , abgerufen am 29.04.2026.
[«5] Ein hier ebenfalls unbekannter Kolonialkrieg wurde 1947 von den Franzosen gegen aufständische Madagassen geführt mit ca. 20.000 Todesopfern.
[«6] Zu den internen Auseinandersetzungen innerhalb der UPC vgl. A. Mbembe, La naissance du maquis dans le Sud-Cameroun (1920-1960), Paris 1996, ohne Seitenzahlen.
[«7] Ebd.
[«8] Vgl. G. K. Glassner, “Dr. Félix-Roland Moumié and the Revolution in French Cameroon, 1948-1960” (1980). Master of Arts (MA), Thesis, History, Old Dominion University, DOI: 10.25777/8m7x-2124 digitalcommons.odu.edu/history_etds/127, abgerufen am 28.04.2026. Vgl. ferner: nzz.ch/schweiz/die-raetselhafte-ermordung-des-doktor-moumie-ld.1433817.
[«9] Vgl.Th.Deltombe/ M. Domergue/ J.Tatsitsa, La Guerre du Cameroun, Paris 2016, S. 210-211.
[«10] Ebd., S. 214-215; youtube.com, équinox TV, Ernest Ouandie’ s Fierce Fight against Colonial Rule in Cameroon, abgerufen am 28.04.2026. In dem Buch Ernest Ouandié von L.K. Kamga wird er als „Le ‚Che Guevara‘ africain“ gefeiert, erschienen 2016 bei Harmattan.
[«11] Vgl. V. Seitz, Afrika wird arm regiert, München 2018, S. 110.
[«12] Zu Ahidjo vg. dokumen.pub/imperialistic-politics-in-cameroun-resistance-amp-the-inception-of-the-restoration-of-the-statehood-of-southern-cameroons-9956558508-9789956558506-9789956715565.html, abgerufen am 28.04.2026.
[«13] Vgl. ambazonia.org, abgerufen am 16.04.2026.
[«14] Vgl. theconversation.com/cameroun-could-do-with-some-foreign-help-to-solve-anglophone-crisis-but-the-state-doesnt-want-it-244770, abgerufen am 16.04.2026; M. Glund, Kamerun, unter: bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/327306/kamerun/, abgerufen am 15.04.2026.
[«15] Vgl. ambazonia.org.
[«16] caritas-international.de ruft zu Spenden auf und auch vaticannews.va weist auf den Konflikt hin, ferner: A. B. Atabong, Kamerun vor den Präsidentschaftswahlen – Paul Biya zementiert die Scheindemokratie vom 9.10.2025, außerdem mündliche Mitteilungen von H. Christoph.
[«17] dw.com/fr/conflits-armes-inondations-insecurite-alimentaire-plongent-million-personnes-dans-urgence/video-75534766 , abgerufen am 29.04.2026. Dieser Artikel ist vom 17.01.2026.
[«18] Vgl. greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/oelausstieg/esso-zerstoert-afrikas-natur-bau-tschad-kamerun-pipeline und jpt.spe.org/exxonmobil-extis-chad-and-cameroon, abgerufen am 30.04.2026.
[«19] Vgl. Hoffnung für Europas Gaskrise: LNG aus Afrika, unter: op-online.de/wirtschaft/hoffnung-fuer-europas-gaskrise-lng-aus-afrifa-zr-94240224.html, abgerufen am 30.04.2026.
[«20] Lt. Wikipedia sub voce Kamerun.
[«21] laouvelletribune.info/2026/04/devant-paul-biya-leon-xiv-reclame-la-fin-de-la-corruption-et-le-respect-des-drits-delhomme-au-cameroun/, abgerufen am 16.04.2026. Selbst wenn sich die Zahlenangaben z.T. überschneiden und notwendigerweise etwas vage sind, zeigt es sich, dass es Hunderttausende von Binnenflüchtlingen gibt, die von Hunger und Elend bedroht sind.
[«22] katholische-sonntagszeitung.de/papst-leo-xiv-in-kamerun-appelle-gegen-krieg-und-auspluenderung-614322/, abgerufen am 29.04.2026.
Wie sich Tech-Konzerne durch Datenmacht und digitale Infrastruktur zu unseren Herren aufschwingen: Manche Akteure möchten Politik entweder durch Technologie überflüssig machen oder ihren politischen Kern auf Verwaltung und Optimierung reduzieren. Beides zerstört den Rechtsstaat. Eine kommentierende Schlussbetrachtung von Detlef Koch.
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Die anderen Teile der Serie finden Sie unter folgenden Links:
„Technofeudalismus” – das Weltbild: Freiheit, Mensch und Macht (Serie, Teil 1)
„Technofeudalismus“ – die Infrastruktur der Macht: Wie Lobbys Politik strukturieren (Serie, Teil 4)
„Technofeudalismus“ – Flucht aus der Demokratie (Serie, Teil 5)
Demokratische Ordnungen sterben selten an einem einzigen Fehler. Sie verlieren zuerst die Voraussetzung, um überhaupt funktionieren zu können. Der öffentliche Raum wird unmerklich zur Plattform, Infrastruktur zur privaten Geldquelle, der Staat zum Datenkunden, Recht zur Ressource für hochmobile „Eliten“ und Innovation zur Sprache, in der demokratischer Widerspruch als Rückständigkeit erscheint. Die formale Hülle bleibt sichtbar: Parlamente tagen, Gerichte urteilen, Parteien streiten, Wahlen finden statt. Aber immer mehr Bedingungen demokratischer Selbstbestimmung wandern in Räume ab, die weder öffentlich Gehör finden noch öffentlich ausreichend kontrolliert werden.[1]
Techno-Feudalismus beschreibt eine Gegenwart, in der Zugang zu den verborgenen Schalthebeln der Macht wichtiger wird als Großgrundbesitz im historischen Sinn, Infrastruktur wird wichtiger als Fabrikbesitz, Daten werden wichtiger als bloße Marktposition und die Wahl des Rechtsraumes wird wichtiger als territoriale Bindung an ein Territorium.
Feudalismus heißt:
Wenn Öffentlichkeit zur Plattform wird
Öffentlichkeit ist nicht bloß ein Medienraum. Sie ist die sozial organisierte Voraussetzung, unter der Bürgerinnen und Bürger sich als politische Subjekte begegnen können. Bei Habermas ist Öffentlichkeit deshalb eng mit politischer Willensbildung, öffentlicher Meinung, Kritik und demokratischer Legitimation verbunden. Sein „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ behandelt nicht zufällig die politische Funktion öffentlicher Sphäre, die Transformation öffentlicher Meinung und die Verschiebung durch Massenmedien und Werbung.[3]
Unter den Bedingungen technologischer Plattformen verändert sich nicht nur, wer spricht. Es verändert sich, was sichtbar wird, wie Reichweite entsteht, wer auffindbar bleibt, welche Begriffe zirkulieren, welche Gruppen mobilisierbar werden und welche Konflikte im Lärm verschwinden. Suchmaschinen, soziale Netzwerke, App-Stores, Cloud-Dienste, Zahlungswege, Marktplätze und Werbesysteme sind deshalb keine bloßen Dienste neben der Demokratie. Sie sind die Zugangsordnungen innerhalb der Demokratie.[4]
Nicht jede Entscheidung technologischer Plattformen ist sofort politisch motiviert, und trotzdem lässt sich nicht leugnen, dass private Infrastrukturen politische Folgen haben, selbst wenn sie ganz unschuldig als Produktdesign, Geschäftsbedingung, Ranking, Moderation, Werbeoptimierung oder Sicherheitsstandard erscheinen. Plattformunternehmen entscheiden nie neutral über Durchleitung. Sie strukturieren vielmehr Aufmerksamkeit, Auffindbarkeit, Teilnahmebedingungen und Erlösmodelle. In der Plattformökonomie werden Märkte zu digitalen Privaträumen, in denen Gatekeeper über APIs, Review-Verfahren, Rankings, Zahlungssysteme und Sichtbarkeit bestimmen.[5]
So verliert unsere Demokratie ihre Öffentlichkeit, ohne dass Zensur im klassischen Sinn stattfindet. Es reicht schon, wenn öffentliche Sichtbarkeit von privaten Infrastrukturen abhängt. Es reicht schon, wenn der Zugang zu Reichweite von Geschäftsmodellen bestimmt wird, die Aufmerksamkeit kapitalistisch verwerten. Es reicht, wenn politische Kommunikation in Räumen stattfindet, deren Regeln niemand gewählt hat und deren Logik nicht öffentlich begründet werden muss. Dann bleibt Rede formal frei, aber ihre gesellschaftliche Wirksamkeit wird privat vorsortiert.[6]
Das betrifft nicht nur Kommunikation. Kritische Infrastruktur hebelt immer dann die Demokratie aus, wenn die Cloud, Identitätsdienste, Datenanalyse, Sicherheitssoftware, biometrische Systeme, Lagebilder, Schnittstellen und Risikobewertungen von wenigen privaten oder hybriden Infrastrukturen abhängen. So verschiebt sich langsam die operative Grundlage staatlicher Gewalt. Der Staat wird nicht einfach von Konzernen „übernommen“. Der Staat entmachtet sich selbst, indem er zentrale Funktionen zunehmend über technische Ökosysteme und deren Standards organisieren lässt. Das Ganze funktioniert über Datenmodelle und Abhängigkeiten, die politisch kaum noch zu kontrollieren sind, da nicht demokratisch gewählte Volksvertreter darüber entscheiden, sondern Konzerne. In der Analyse des Plattform-Staats wird dieser Wandel als Bewegung von punktueller Reaktion zu permanenter Verknüpfung, Vorprüfung und Priorisierung beschrieben.[7]
Oligarchie ohne Geheimbund
Oligarchen treffen sich nicht im geheimen Hinterzimmer. Ihre Unternehmen, Konzerne und Plattformen bilden eine Struktur, in der sich Daten, Kapital, Rechenleistung, Cloud-Infrastruktur, Patente, Talente, Plattformreichweite, Lobbyzugang und juristische Gestaltungsmacht gegenseitig verstärken.[8]
Nicht einzelne Tech-Unternehmer sind die „Dämonen“ der Gegenwart, sondern die Machtarchitektur ihrer Institutionen, in der wenige Akteure früher, genauer und dauerhafter auf Märkte, Standards, politische Verfahren und öffentliche Wahrnehmung einwirken können als andere. Venture Capital finanziert in Plattformmärkten in den seltensten Fällen Vielfalt. Venture Capital finanziert Skalierung, Netzwerkeffekte und Dominanz, weil die Rendite in der beherrschenden Stellung liegt. Die Plattformanalyse zeigt diese Logik als ökonomischen Ausscheidungsprozess, in dem Risikokapital lange Verluste akzeptiert, solange monopolartige Positionen erreichbar erscheinen.[9]
Künstliche Intelligenz (KI) verschärft diesen Prozess noch. Große Modelle entstehen nicht aus reiner Genialität. Sie brauchen Daten, Rechenkapazität, Cloud-Zugang, Energie, Kapital, Spezialwissen und Marktzugänge. Wer diese Voraussetzungen kontrolliert, kontrolliert weit mehr als ein Produkt – er kontrolliert die Bedingungen, unter denen künftige Innovationen stattfinden. Damit verschiebt sich der Wettbewerb selbst. Kleinere Teilnehmer können noch so gute, vielleicht sogar demokratiestärkende Ideen haben, aber wenn es den dominanten Tech-Akteuren nicht gefällt, zwingen Infrastruktur, Preise, Zugänge und technische Standards jeden in die Knie.[10]
Demokratie unter Plattformbedingungen ist deshalb nur noch die Hülle der Demokratie: Bürgerinnen und Bürger stimmen zwar formal gleich ab, begegnen politischen Informationen aber fast nur noch in privat kuratierten und datenökonomisch optimierten Räumen. Politische Willensbildung wird nicht abgeschafft. Sie wird durch Ranking, Targeting, Empfehlungslogiken, Moderationsregeln, Werbemärkte, Datenanalysen und algorithmische Sichtbarkeit im Interesse mächtiger Akteure vorstrukturiert. Diese manipulative Technik der Beeinflussung sieht längst nicht mehr wie plumpe Propaganda aus, sondern erscheint uns im Tarnkleid personalisierter Relevanz. Der Bürger nimmt das dann auch noch als ein Serviceangebot war und nicht als das, was es ist – eine Entmündigung.[11]
Die schmerzhafte Erkenntnis lautet: Wer Infrastruktur besitzt, muss nicht jeden Inhalt diktieren. Es genügt, die Architektur zu besitzen, in der Inhalte Reichweite und Preise die gewünschte Aufmerksamkeit und Anschlussfähigkeit erhalten.[12]
Rechtsstaatlichkeit in der Black Box
Der Rechtsstaat beruht auf Verlässlichkeit. Zuständigkeiten müssen klar umrissen, Entscheidungen begründet, überprüfbar und anfechtbar sein. Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet nicht nur, dass alle denselben Paragrafen unterliegen. Sie bedeutet, dass Betroffene verstehen können, warum ihnen eine Leistung verweigert, ein Risiko zugeschrieben, ein Antrag verzögert, eine Kontrolle auferlegt oder ein Zugang versperrt wird.[13]
Black-Box-Bedingungen entstehen, wenn staatliche Entscheidungen durch Modelle, Datenhaushalte, Scores, Risikoklassen, Matching-Systeme oder proprietäre (herstellerspezifische) Software vorbereitet werden, deren Funktionsweise für Betroffene, Gerichte, Parlamente oder selbst Behörden nur begrenzt durchschaubar ist. Das Problem ist nicht nur allein der Datenschutz. Entscheidend sind Macht, Anfechtbarkeit und demokratische Kontrolle.[14]
Der Sozialstaat wird unter solchen Bedingungen zum Datenextraktionsfeld für persönliche Daten. Bürgerinnen und Bürger erscheinen in Bereichen wie Arbeit, Gesundheit, Migration, Sicherheit und Sozialleistungen zunehmend als Datensubjekte. Hilfe, Anspruch und Kontrolle rücken technisch enger zusammen. Je mehr Register, Plattformen und Schnittstellen verbunden werden, desto größer wird die Versuchung, Abweichung als Risiko, Bedürftigkeit als Verdachtsmoment und Komplexität als Optimierungsproblem zu behandeln.[15]
Auch Sicherheitspolitik verändert ihren Charakter. Sicherheitsbedarf erzeugt Märkte für Überwachung, Analyse, Grenzschutztechnik, Identitätsmanagement, Predictive-Systeme und Cloud-Lösungen. Das ist nicht per se illegitim; Staaten brauchen Sicherheitsfähigkeit. Aber wenn Sicherheitsarchitektur zum Geschäftsmodell wird, entstehen falsche Anreize. Überall werden dann Risiken gesehen und Befugnisse permanent ausgeweitet. Technische Abhängigkeit von solchen Systemen wird dann schnell als Sachzwang argumentiert. Die bisherigen Gegenmittel sind Transparenz, Folgenabschätzungen, Audits, unabhängige Aufsicht, Anhörungsrechte und Beschaffungsbedingungen.[16]
Ein Rechtsstaat, der seine Entscheidungen nicht mehr verständlich begründen kann, verliert nicht sofort seine Legalität, aber er verliert demokratische Glaubwürdigkeit, denn Rechtsstaatlichkeit ist mehr als korrekte Zuständigkeit. Sie ist die öffentlich und demokratisch verhandelte Zumutbarkeit staatlicher Macht. Wo die Begründungen staatlichen Handelns in Modellen, Geschäftsgeheimnissen oder technischen Standards verschwindet, entsteht eine gefährliche Blackbox. Der Staat handelt weiter, aber die Bürgerinnen und Bürger können seine Handlung weder nachvollziehen noch prüfen.[17]
Innovation als Entpolitisierung
Innovation ist nicht das Problem. Eine demokratische Gesellschaft braucht technische Erneuerung, leistungsfähige Verwaltung, bessere Medizin, sichere Kommunikation, nachhaltige Infrastruktur und neue Werkzeuge. Problematisch wird Innovation erst, wenn sie zum Legitimationsersatz wird. Dann gilt:
Die Frage muss doch wohl lauten: Wer entscheidet, nach welchen Maßstäben, mit welchen Rechten der Betroffenen und mit welcher Rechenschaft? Wunsch nach Innovation darf sich nicht hinter Begriffen wie Skalierung, Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit, Disruption, Smartness oder reibungslose Nutzererfahrung verstecken.
Der Wunsch mancher Akteure möchte Politik entweder durch Technologie überflüssig machen oder ihren politischen Kern auf Verwaltung und Optimierung reduzieren. Beides zerstört den Rechtsstaat. Entpolitisierung bedeutet also nicht, dass Politik verschwindet. Sie bedeutet, dass politische Entscheidungen als technische Notwendigkeiten erscheinen:
Gerade deshalb ist die Sprache der Innovation so ambivalent. Sie kann demokratisch legitimiert Befreiung ermöglichen. Sie kann aber auch Herrschaft unsichtbar machen. Eine demokratische Ordnung darf Technik nicht verhindern, nur weil sie neu ist. Aber sie darf neue Technik auch nicht übernehmen, nur weil sie effizient erscheint. Sobald Technik öffentliche Ordnung prägt, muss sie öffentlich begründet, rechtlich gebunden und demokratisch kontrollierbar sein.[18]
Der selektive Staat
Der Staat verschwindet nicht – auch nicht unter der Herrschaft der Tech-Eliten. Er wird selektiv. Stark bleibt er dort, wo Eigentum, Verträge, Sicherheit, Grenzschutzregime und Durchsetzung betroffen sind. Schwächer oder abhängiger wird er dort, wo soziale Rechte, Transparenz, ökologische Grenzen, demokratische Kontrolle und öffentliche Rechenschaft durchgesetzt werden müssten.[19]
Private Vermögensmacht nutzt Eigentums-, Vertrags-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Sicherungsrechte, während staatliche Durchsetzung im Hintergrund bleibt. Das ist dann der selektive Staat, in welchem Kapital mobil sein kann, Menschen aber gebunden bleiben.[20]
Hier liegt die feudalistische Struktur der Gegenwart: nicht Leibeigenschaft, sondern asymmetrischer Zugang; nicht Herrschaft durch Grundbesitz, sondern Infrastrukturherrschaft; nicht Standesrecht, sondern selektive Rechtsmacht. Die Demokratie bleibt als Verfahren sichtbar, aber ihre materiellen Voraussetzungen werden privatisiert, verdatet, verrechtlicht, ausgelagert oder in technische Systeme eingeschrieben.
Demokratie heißt Herrschaft vergesellschaften
Demokratie ist mehr als Wahlrecht. Das Wahlrecht ist unverzichtbar, aber es ist die Ultima Ratio einer demokratischen Gesellschaft, nicht ihre ganze Substanz. Demokratie bedeutet Vergesellschaftung von Herrschaft. Sie verlangt öffentliche Räume, kontrollierbare Infrastruktur, transparente Verwaltung, einklagbare Rechte, soziale Teilhabe, Steuerfähigkeit, ökologische Verantwortung und reale Alternativen.
Wer demokratische Ordnung verteidigen will, muss die Herrschaft über zentrale Infrastrukturen begrenzen, wenn sie sich in den Händen weniger überreicher Tech-Eliten, Plattformkonzerne, Sicherheitsanbieter oder Finanzakteure konzentriert. Öffentliche Kontrolle ist keine Innovationsfeindschaft. Sie ist die Bedingung dafür, dass Innovation nicht zur privaten Verfassung gesellschaftlicher Wirklichkeit wird.
Die Demokratie der Zukunft wird nicht daran gemessen, ob sie modern genug ist, jede neue Infrastruktur zu übernehmen. Sie wird daran gemessen, ob sie stark genug bleibt, jede Infrastruktur dem Recht, der Öffentlichkeit und dem Gemeinwohl zu unterwerfen.
Titelbild: Lightspring / Shutterstock
[«1] Habermas, Jürgen 2022: „Reflections and Hypotheses on a Further Structural Transformation of the Political Public Sphere“
[«2] Sassen, Saskia 2003: „Globalization or Denationalization?“, Review of International Political Economy
[«3] Habermas, Jürgen 1991: The Structural Transformation of the Public Sphere. Cambridge, MA: MIT Press
[«4] van Dijck, José / Poell, Thomas / de Waal, Martijn 2018: The Platform Society. Oxford: Oxford University Press
[«5] Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/1925 of the European Parliament and of the Council of 14 September 2022 on contestable and fair markets in the digital sector and amending Directives (EU) 2019/1937 and (EU) 2020/1828 (Digital Markets Act), Art. 2(2), 3(1), 5(4)–(7);
Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/2065 of the European Parliament and of the Council of 19 October 2022 on a Single Market For Digital Services and amending Directive 2000/31/EC (Digital Services Act), Art. 34(2)(a)–(e).
[«6] Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/2065, Erwägungsgründe 82, 95, Art. 27, 34(1)(b)–(d), 34(2)(a)–(e), 35(1)(a)–(e); Habermas, Jürgen 2022: „Reflections and Hypotheses on a Further Structural Transformation of the Political Public Sphere“, Theory, Culture & Society, 39(4), S. 145-171.
[«7] Cristofari, Gianmarco / Gerbaudo, Paolo 2025: „Towards an empowered ‘Platform State’?
[«8] Competition and Markets Authority 2024: AI Foundation Models: Update paper, 11 April 2024
Pistor, Katharina 2022: „Legal coding beyond capital?“, European Law Open, online veröffentlicht am 10. August 2022
[«9] Langley, Paul / Leyshon, Andrew 2017: „Platform capitalism: The intermediation and capitalization of digital economic circulation“
[«10] Competition and Markets Authority 2024: AI Foundation Models: Update paper, 11 April 2024
[«11] Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/2065, Erwägungsgründe 82, 95, Art. 34(1)(b)–(d), 34(2)(a)–(e)
[«12] Staab, Philipp / Thiel, Thorsten 2022: „Social Media and the Digital Structural Transformation of the Public Sphere“
[«13] Rechtsakt 2016: Regulation (EU) 2016/679 of the European Parliament and of the Council of 27 April 2016 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data (General Data Protection Regulation), Art. 13(2)(f), 15(1)(h), 22(1)–(3); Rechtsakt 2024: Regulation (EU) 2024/1689 of the European Parliament and of the Council of 13 June 2024 laying down harmonised rules on artificial intelligence (Artificial Intelligence Act), Art. 13(1)–(3), 14(1)–(4).
[«14] Rechtsakt 2024: Regulation (EU) 2024/1689, Art. 11, 12, 13(1)–(3), 14(1)–(4), 15; Rechtsakt 2016: Regulation (EU) 2016/679, Art. 22(1)–(3).
[«15] Alston, Philip 2019: Extreme poverty and human rights, UN General Assembly, A/74/493, 11 October 2019
[«16] UN Human Rights Council, Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression 2019: Surveillance and human rights, A/HRC/41/35, 28 May 2019, S. 3–7, 14–20; OHCHR 2019: Report on the adverse effect of the surveillance industry on freedom of expression, Symbol A/HRC/41/35; Rechtsakt 2024: Regulation (EU) 2024/1689, Art. 14, 27, 49, Annex III Nr. 1, 5, 6, 7.
[«17] Habermas, Jürgen 2022: „Reflections and Hypotheses on a Further Structural Transformation of the Political Public Sphere“
[«18] Rechtsakt 2024: Regulation (EU) 2024/1689, Art. 13, 14, 27; Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/2065, Art. 34, 35; Habermas, Jürgen 2022: „Reflections and Hypotheses on a Further Structural Transformation of the Political Public Sphere“, Theory, Culture & Society, 39(4), S. 145-171.
[«19] Sassen, Saskia 2003: „Globalization or Denationalization?“, Review of International Political Economy
[«20] ebenda
„Ich soll bald auf der Straße schlafen, sagt die Regierung“ – das sind die Worte des YouTubers Ben Berndt auf die Reaktion der SPD-Politikerin Saskia Esken. Esken echauffierte sich in einem Videostatement über das vielbeachtete Interview, das Berndt in seinem Format Ben ungeskriptet mit Björn Höcke geführt hat. Esken forderte mehr oder weniger offen einen Werbeboykott der Sendung. Eine Frage drängt sich auf: Möchte Frau Esken bitte die Politik verlassen? Angebracht ist es. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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„Einem Faschisten wie Björn Höcke eine Bühne zu bieten, ungescripted und unwidersprochen (…).“
Mit diesen Worten beginnt Esken ihr Videostatement. Ungewollt gerinnt ihre Stellungnahme genau zu dem, was die Sozialdemokratin vorgibt, zu verurteilen. Sie empfindet, das wird zwischen den Zeilen deutlich, den Podcast mit Höcke als eine Zumutung – dabei ist die Zumutung das Statement der SPD-Politikerin.
Was sie nicht verstanden hat: Eine Demokratie hat viele Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung zu bieten und zuzulassen. Es kann, darf und soll Medien geben, innerhalb derer diskutiert wird und wo der Widerspruch dazugehört – und es kann, darf und soll Medien geben, die ihre Gäste einfach sprechen lassen. Wer wem in einer Demokratie eine Bühne bietet, kann, darf und soll jedem selbst überlassen werden. Schwer zu verstehen ist das nicht.
Begriffsstutzigkeit sollte man aber einer versierten Politikerin ohnehin nicht vorwerfen. Esken ist eine Frau, die sehr gut versteht. Ihr Problem ist, wie das von vielen anderen Politikern auch, dass sie von Demokratie, Meinungsfreiheit und Pluralismus redet – aber die unliebsame Meinung des Gegenübers nicht verdauen will.
Sie bezeichnet Höcke als „Faschisten“. Da der Begriff gesetzt ist, soll er auch an dieser Stelle aufgegriffen werden. Von Siegfried Kracauer stammt das Zitat:
„Der Faschismus kann nicht diskutieren.“
Nicht zu diskutieren – die Verweigerung, sich auch jenen in einer Diskussion zu stellen, die eine fundamentaloppositionelle Sicht vertreten –, ist in Deutschland seit langem der politische Operationsmodus.
Sowohl weite Teile der Politik als auch weite Teile des medialen Mainstreams verachten regelrecht die freie Diskussion. Und damit agieren sie antidemokratisch.
Warum gibt es überhaupt ein Format wie Ben ungeskriptet? Warum schießen alternative Medienformate wie Pilze aus dem Boden? Weil „die Macht“, die den Widerspruch nicht erträgt, den demokratischen Diskurs abgewürgt und erstickt hat.
Esken fordert, dass Höcke widersprochen wird – diese Meinung darf sie vertreten. Ein großer Teil der Bevölkerung fordert allerdings auch, das abends im gebührenfinanzierten Fernsehen bei Illner und Co Leuten wie Esken und Co widersprochen wird. Also nicht dieses scheinkritische Widersprechen. Sondern echter Widerspruch von Leuten, die nicht bereit sind, die Funktion eines Pluralitätskaspers zu übernehmen.
Dieser Forderung nachzukommen, verweigern sich Redaktionen – und die Politik applaudiert ihnen.
Wehe, wenn da doch mal einer sitzt, der auch nur ein bisschen aus dem Rahmen fällt: Dann ist das Geschrei groß. „Wie konnte man dem nur eine Bühne bieten?“, heißt es dann.
Und so schließt sich der Kreis. Das Bild von Ursache und Wirkung ist längst ausgemalt und gut sichtbar.
Überhaupt: Diese politische Maßlosigkeit. Wer einen anderen als „Faschisten“ bezeichnet, erhebt sich zugleich in die Position des Antifaschisten. Dagegen spricht nichts. Nur, Erinnerungsservice: Während der Coronazeit, in der sich – sehr zurückhaltend formuliert – „ein Moment“ des Prä-Faschistoiden durch Politik und Gesellschaft zog, wo Menschen alleine, ohne ihre Angehörigen in Heimen und Krankenhäusern sterben mussten, wo das Unmenschliche gegenwärtig und wo viele das Rutenbündel der staatlichen Gewalt gespürt haben, da hat Esken was gemacht? Sie hat Kritiker der Coronamaßnahmen als „Covidioten“ bezeichnet und damit zur Verseuchung des Diskurses beigetragen. Wo war denn die Antifaschistin Esken, als Menschen durch einen furchtbaren staatlichen Druck dazu genötigt wurden, sich gegen ihren Willen einer hochumstrittenen Impfung zu unterziehen? Eben.
Nun stellt sich – Chapeau, Chapeau – die ehemalige Vorsitzende der SPD hin und sagt: „Übrigens, Unternehmen, deren Werbung in einem solchen Podcast ausgespielt wird, sollten mal schauen, wie sich das abstellen lässt.“
Gegen das Faschistoide zu sein, gegen jene Gewalt zu sein, die der Faschismus mitbringt, und im selben Atemzug selbst unterschwellig Gewalt anzudrohen: Die Masken fallen schnell.
Denn was passiert hier? Im Grunde steckt in der Formulierung, dass Unternehmen „mal schauen sollten“, eine schwerwiegende politische Drohung.
Schon jetzt sanktioniert mit der Billigung Deutschlands das EU-Sanktionsregime politisch unliebsame Ansichten. Was kommt als Nächstes: Sanktionierung von Firmen, die eine Werbung bei Ben ungeskriptet schalten wollen?
So geht das nicht weiter!
Demokraten greifen im Diskurs zu jenen „Waffen“, die Kennzeichen der Demokratie sind. Sie greifen zum Wort – und stellen sich der Diskussion. Firmen aufzufordern, keine Werbung beim politischen Gegner zu schalten, den politisch Andersdenkenden gar durch Sanktionen mundtot zu machen: Derlei gehört in eine Diktatur, nicht eine Demokratie.
„Unternehmen sollten mal schauen“, sagt Esken. Nein, Esken sollte mal schauen – ob es kein anderes berufliches Spielfeld für sie gibt. Bei dem rund 20-sekündigen Video drängt sich nämlich eine Frage auf: Möchte Frau Esken bitte die Politik verlassen? Danke!
Titelbild: Twitter / @benungeskriptet
