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Endlich wieder Sonne – und auch die Solarstrombetreiber durften sich über das Wetter freuen. Doch eine Entlastung für die Bürger entstand dadurch nicht. Eine Analyse von Rüdiger Stobbe.
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Energiezahlen-Auswertung Dürre gab es nur beim Windstrom wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Energiesouveränität ist eine Frage der nationalen Handlungsfähigkeit. Für die deutsche Wirtschaft sind eine Diversifizierung der Lieferanten und ein eigenständiges Handeln gegenüber Brüssel dringend notwendig, um die Energiekrise zu überwinden – doch die Politik ignoriert dies. Von Dieter Reinisch.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Europa droht eine akute Gasknappheit, sollte die Straße von Hormus noch einen weiteren Monat gesperrt bleiben – davor warnte der norwegische Energiekonzern Equinor. Die unterirdischen Gasspeicher sind derzeit zu 35 Prozent gefüllt, während der saisonale Richtwert bei rund 50 Prozent liegt. Bis in den Herbst müssen die EU-Staaten ihre Reserven auf 90 Prozent aufstocken, um sicher durch den Winter zu kommen.
Vor diesem Hintergrund wirkt die Energiepolitik Deutschlands besonders verwundbar: Die Strompreise haben 32,5 bis 38 Cent pro Kilowattstunde erreicht, wie Reuters am 21. Mai berichtete. Die Arbeitslosigkeit ist auf 6,6 Prozent gestiegen – den höchsten Stand seit einem Jahrzehnt –, und Werke schließen, Arbeitsplätze verschwinden.
Die Bürger zahlen den Preis für das Versagen der Bundesregierung aus eigener Tasche. Die Regierung weigert sich beharrlich, den Kurs der EU als Fehler anzuerkennen – obwohl er sich unmittelbar auf ihre Zustimmungswerte auswirkt: Kanzler Friedrich Merz belegt im Popularitätsranking demokratischer Staatschefs den vorletzten Platz, wie Euronews im April berichtete: Seine Unterstützung lag im Mai 2026 bei lediglich 15 bis 19 Prozent – eine ernüchternde Bilanz nach dem ersten Regierungsjahr.
Dass Energiesouveränität für Deutschland keine Kür, sondern eine Pflicht ist, versteht sich von selbst. 95 Prozent seines Gasbedarfs und so gut wie sein gesamtes Öl bezieht das Land aus dem Ausland. Wer derart abhängig ist, kann nur eine realistische Antwort auf die Frage nach der Versorgungssicherheit geben: so viele unterschiedliche Lieferanten wie möglich beauftragen.
Doch statt die Lieferanten zu diversifizieren, schränkt die Regierung den Kreis der Bezugsquellen ein – und nennt das „Abhängigkeitsreduzierung“. Das eigentliche Paradox liegt nicht darin, dass ein unter äußerem Druck erzwungener Lieferantenverzicht als Unabhängigkeit verkauft wird. Die Bundesrepublik hat sich nicht von Kohlenwasserstoffen befreit – sie hat lediglich die Auswahl ihrer Handelspartner verkleinert, ohne einen Ersatz für fossile Brennstoffe gefunden zu haben.
Die Bundesregierung brüstet sich damit, dass der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung im ersten Quartal 2026 die Marke von 53 Prozent erreicht hat. Doch Strom ist nur ein kleiner Teil des gesamten Energieverbrauchs. Innerhalb von 15 Jahren stieg der Anteil von Öl am Gesamtenergiemix von 33 auf 36 Prozent, der von Gas von 22 auf 28 Prozent. Kohle ging von 23 auf 14 Prozent zurück – dafür verschwanden die Kernkraftwerke durch den Ausstieg der Regierung vollständig: 2010 deckten sie noch zehn Prozent des Bedarfs. Das Fazit: mehr Kohlenwasserstoffe, weniger Lieferanten, explodierende Preise. Und die Erneuerbaren? Sie kommen im Gesamtenergiemix auf gerade einmal 20 Prozent.
Die gesamte Wirtschaft in kurzer Zeit auf Solar- und Windenergie umzustellen – das ist nicht machbar. Es würde auch gar nicht gehen: Erneuerbare Energien können den gesamten Bedarf der Bundesrepublik nicht decken. Industrie, Stahlproduktion und Automobilbau kommen derzeit ohne fossile Brennstoffe nicht aus. Selbst die alternative Energiewirtschaft ist auf Kohlenwasserstoffe angewiesen – etwa bei der Herstellung von Elektroautos. Die Fahrzeugmontage verschlingt Strom, die Stahlproduktion für die Karosserien noch weit mehr – und Strom ist in Deutschland teuer. Hinzu kommt Kunststoff aus Erdöl: Der Mangel an Brennstoffen behindert gerade die Produktion jener Fahrzeuge, die angeblich ohne Brennstoff auskommen sollen.
Europas Autowerke gehen reihenweise bankrott, weil sie gegen billige chinesische Konkurrenz nicht ankommen. Die EU-Bürokratie in Brüssel betrachtet allerdings Autos aus China als größere Bedrohung als den Klimawandel und hat nahezu prohibitive Zölle von bis zu 35 Prozent verhängt. Auch chinesische Windturbinen wurden für europäische Projekte faktisch gesperrt – offiziell aus Sicherheitsgründen, tatsächlich, weil die heimischen Hersteller schlicht nicht mithalten können.
Dabei schafft es die Politik nicht einmal, im eigenen staatlichen Bereich auf Kraftstoff zu verzichten. 2025 fuhren 86 Prozent der Stadtbusse in Deutschland noch immer mit Diesel – ein Elektrobus kostet 580.000 Euro, ein Dieselbus 310.000 Euro. Nahezu das gesamte Fuhrwerk der Einsatzkräfte läuft auf Diesel und Benzin. Die Münchner Feuerwehr kaufte 2024 anderthalbmal so viel Kraftstoff wie noch 2019. Der Dieselanteil bei den PKW-Neuzulassungen lag im März 2026 bei 13 Prozent – und Polizei, Feuerwehr sowie kommunale Dienste tanken nach wie vor in großem Stil Diesel.
Die Politik der Bundesregierung hat das genaue Gegenteil dessen bewirkt, was sie sich auf die Fahnen geschrieben hatte. Deutschland hat seinen Öl- und Gasverbrauch nicht gesenkt – es zahlt dafür schlicht deutlich mehr und hat sich in eine gefährliche Abhängigkeit von den USA hineinmanövriert, die zu einem der wichtigsten Lieferanten geworden ist.
Analysten des Brüsseler Thinktanks „Bruegel“ betonen in einer Studie im März 2026: „Nicht die Abhängigkeit von den USA als solchen sei das eigentliche Problem Europas, sondern die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen insgesamt.“ Die Frage ist nicht, wer liefert, sondern dass die EU auf volatile Märkte angewiesen bleibt. Der Kraftstoffbedarf folgt dabei unmittelbar der Konjunktur: Der Dieselverbrauch erreichte zwischen 2017 und 2019 seinen Höchststand, brach mit dem BIP während der Pandemie und des Ukraine-Konflikts ein, und kaum zeichnete sich 2025 eine zaghafte Erholung ab, zog auch die Dieselnachfrage wieder an.
Merz hat diesen Zusammenhang offenbar nicht begriffen. Als er Trumps Entscheidung kommentierte, die Sanktionen gegen russisches Öl während der militärischen Aggression gegen den Iran zu lockern, sagte er: „Im Moment gibt es ein Preisproblem, aber kein Angebotsproblem. Ich würde gerne wissen, welche weiteren Faktoren die US-Regierung zu diesem Schritt bewogen haben“, wie er von Politico zitiert wird. Doch ein Preisproblem ist zwangsläufig auch ein Angebotsproblem. Das Öl wurde teurer, weil durch die Sperrung der Straße von Hormus weniger davon verfügbar war – das ist elementare Wirtschaftslehre. Diesen Grundzusammenhang dürfte der Bundeskanzler schlicht nicht verstehen.
Öl und Gas sind für Deutschland unverzichtbar. Paradoxerweise gilt das selbst für die Energiewende – auch sie kommt ohne Kohlenwasserstoffe nicht aus. Doch solange Brüssel die deutsche Energiepolitik diktiert, sind günstige Einkaufskonditionen kaum zu erreichen. Energiesouveränität ist keine Frage des Komforts – sie ist eine Frage der nationalen Handlungsfähigkeit.
Deutschland braucht eine Änderung des EU-Rechts: Nationalen Regierungen muss es erlaubt sein, ihre Energielieferanten selbst zu bestimmen. Doch das setzt ein Umdenken voraus und erfordert politischen Mut.
Gemeinsame Regeln und nationale Handlungsfreiheit sind für die EU keine unbekannte Kombination. In den 1960er-Jahren pochte Charles de Gaulle darauf, dass Frankreich seine Außenpolitik unabhängig von Washington gestalten solle. Das verschaffte der Fünften Republik die Möglichkeit, über Jahrzehnte besondere Beziehungen zur arabischen Welt zu pflegen und sich zu vorteilhaften Bedingungen mit Energie einzudecken.
Ähnliches gilt für den Schengen-Raum: Manche EU-Staaten gehören ihm nicht an, andere Länder sind dabei, ohne überhaupt Mitglied der Union zu sein. Das Prinzip – gemeinsamer Rahmen, nationale Ausnahmen – hat sich in Europa längst bewährt. Es zersetzt die Union nicht, sondern verleiht ihr Elastizität. Wenn Dänemark den Euro ablehnen und Irland auf Schengen verzichten kann, warum sollte Deutschland dann nicht das Recht haben, seine Gaslieferanten selbst auszuwählen?
Die Hanse hielt sich über Jahrhunderte, weil jede Stadt ihre Lieferanten eigenständig aushandelte – mit gemeinsamen Privilegien und gegenseitigem Schutz. Niemand wäre auf die Idee gekommen, Lübeck und Danzig zu verpflichten, ihr Getreide bei ein und demselben Händler zum gleichen Preis zu kaufen.
Die moderne EU, die 27 Staaten mit grundverschiedenen Wirtschaftsstrukturen zu einer einheitlichen Energiepolitik zu zwingen versucht, wiederholt einen Fehler, den nicht einmal mittelalterliche Kaufleute begangen haben. Viele Lieferanten sind keine Schwäche – sie sind eine Versicherung. Wenn jedes Land Spielraum hat, lähmt ein Ausfall auf einer Bezugsroute das gesamte System nicht.
Deutschland muss nicht aus der Europäischen Union austreten – es braucht jenes Maß an Souveränität, das pragmatische Nachbarn stets besessen haben. Und um diese Freiheit zurückzugewinnen, scheinen die Deutschen bereit, notfalls auch die Regierung auszuwechseln, wie aktuelle Umfragen zeigen.
Dr. Dieter Reinisch ist promovierter Historiker und Journalist. Er berichtet regelmäßig von der OPEC, den Vereinten Nationen und anderen Internationalen Organisationen in Wien und arbeitet als Mittel- und Osteuropa-Korrespondent für internationale Medien.
Titelbild: Mino Surkala/shutterstock.com
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Alles, damit die „Richtigen“ gewinnen: Die Beispiele für manipulierte Wahlkreise in Deutschland zeigen, wie wenig Klagen der Etablierten über Fairness wirklich wert sind. Ein Kommentar von Benedikt Rueß.
Dieser Beitrag Gerrymandering in Deutschland Wahlkreise nach zweierlei Maß wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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Der Neuzuschnitt von Wahlkreisen zum parteipolitischen Vorteil – sogenanntes „Gerrymandering“ – ist in Deutschland eigentlich tabu. Doch nicht nur ein Versuch der Grünen zeigt, wie die Machtpraxis aus den USA auch hierzulande Einzug hält.
Dieser Beitrag Kein reines US-Phänomen „Gerrymandering“ made in Germany – wie Wahlkreismanipulation möglich ist wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
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Maximilian Märkl will zum „Remigrationsgipfel“ nach Portugal reisen. Doch am Flughafen München stoppt ihn die Bundespolizei und untersagt ihm die Ausreise. Der Identitären-Sprecher spricht von „roher Repression“.
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FlixTrain befindet sich auf Expansionskurs: Der Mobilitätsanbieter plant eine Verdopplung seines Angebots, erschließt neue Strecken und bestellt neue Hochgeschwindigkeitszüge. Die Deutsche Bahn hingegen gerät ins Hintertreffen. Das hat mehrere Gründe.
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Gute Nachricht für Reisende FlixTrain macht der DB gehörig Dampf wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
US-Bürger in Afrika, die im Verdacht stehen, mit Ebola infiziert zu sein, oder bereits daran erkrankt sind, sollen künftig in einem Lager in Kenia untergebracht werden. Das Weiße Haus hat zusätzlich Reisebeschränkungen für jene Region verhängt, in denen das Virus derzeit zirkuliert.
Wie das Wall Street Journal berichtet, plant die Trump-Administration, US-amerikanische Gesundheitsexperten nach Kenia zu entsenden, um dort eine Quarantäneeinrichtung zu betreiben. Der Grund dafür ist der aktuelle Ausbruch des Ebola-Fiebers in der Demokratischen Republik Kongo mit inzwischen laut WHO-Angaben mindestens 930 Verdachtsfällen, darunter 223 mutmaßliche Ebola-Todesfälle, sowie sieben Verdachtsfälle und ein möglicher Todesfall in Uganda. Es wird vermutet, dass es deutlich mehr Infektionen gibt, zumal sich das Virus über Wochen hinweg von der Weltöffentlichkeit unbemerkt ausbreiten konnte.
Obwohl der Ausbruch bislang weitgehend eingedämmt ist, wurde vergangene Woche ein amerikanischer Arzt, der sich beim Einsatz im Kongo mit Ebola infiziert hatte, nach Deutschland ausgeflogen. Außerdem wurde letzte Woche ein nach Detroit bestimmter Air-France-Flug aus Sorge vor einer möglichen Ebola-Exposition eines Passagiers nach Kanada umgeleitet. Die US-amerikanische Behörde CDC erklärte, dass das Risiko einer Ebola-Ausbreitung in der amerikanischen Bevölkerung weiterhin gering sei. Dennoch verhängte Washington Beschränkungen für Reisende aus den betroffenen Ländern. Vergangene Woche teilten die USA mit, dass die Visaerteilung für Reisende – einschließlich rechtmäßiger Daueraufenthaltsberechtigter – ausgesetzt wird, die sich innerhalb von 21 Tagen vor einer geplanten Einreise in die USA in Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo oder Uganda aufgehalten haben.
Anders als bei früheren Ebola-Ausbrüchen, bei denen dem Virus ausgesetzte Amerikaner zur Überwachung oder Behandlung in die USA zurückgebracht wurden, hat die Trump-Administration entschieden, potenziell exponierte US-Bürger in andere Länder umzuleiten. Den Berichten zufolge erhielten Mitglieder des U.S. Public Health Service Commissioned Corps – einem uniformierten Zweig der Bundesbehörde unter Führung des Gesundheitsministeriums – bereits Benachrichtigungen über ihren Einsatz in Kenia. Allerdings bedarf die Errichtung des geplanten Quarantänelagers noch der Erlaubnis der kenianischen Regierung.
Der Versuch der US-Regierung, mittels Reisebeschränkungen Ebola-Fälle im eigenen Land zu verhindern, ist ein neuer Ansatz. In früheren Jahren setzte man noch darauf, den betroffenen Personen (insbesondere US-Bürgern) eine bestmögliche Behandlung in US-Krankenhäusern zu ermöglichen. Nun gilt eine Politik der geschlossenen Tore. Andererseits könnte diese Einrichtung in Kenia dafür sorgen, dass amerikanische Ebola-Patienten schneller qualifizierte medizinische Hilfe erhalten, als wenn sie erst nach Europa oder in die Vereinigten Staaten ausgeflogen werden müssten.
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Mit Dax-Unternehmern reist Wirtschaftsministerin Reiche nach China. Doch was bringt das für den Mittelstand, der durch das neue Cybersicherheits-Gesetz abgewürgt wird? Die AfD äußert gegenüber der JF arge Befürchtungen.
Dieser Beitrag Kritik von AfD-China-Experte Felser Was will Wirtschaftsministerin Reiche in China? wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
Seit 1. Januar 2026 ist die Wehrpflicht wieder in Kraft. Alle Staatsbürger, die ab diesem Datum das 18. Lebensjahr erreichen, werden angeschrieben. Die männlichen Adressaten müssen, die weiblichen können den Fragebogen ausfüllen. Jüngst wurde berichtet, dass bislang rund 28 Prozent der männlichen Adressaten nicht geantwortet hätten. Ist das ein stiller Protest, reine Gleichgültigkeit oder einem Überindividualismus geschuldet? Es dürften alle drei Motive in unterschiedlichen Ausmaßen eine Rolle spielen. Und wenn ein stiller Protest, warum nur ein stiller Protest? Von Alexander Neu.
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Die Wiedereinführung der Wehrpflicht unter dem Begriff der Bedarfswehrpflicht
2011 wurde die Wehrpflicht auf der Grundlage des Wehrpflichtgesetzes ausgesetzt, nicht aufgehoben. Eine Aufhebung der Wehrpflicht wäre nur mit einer Änderung des Grundgesetzes (Artikel 12a) und sodann der notwendigen Mehrheiten (Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages plus Zweidrittelmehrheit des Bundesrates) möglich gewesen. Dementsprechend wurde die Aussetzung der Wehrpflicht wieder mit einer Änderung des Wehrpflichtgesetzes aufgehoben. Allerdings handelt es sich bei der nun beschlossenen Wiedereinführung der Wehrpflicht nicht um ein einfaches Wiederinkrafttreten der alten Wehrpflicht. Die neue Wehrpflicht wird als „Bedarfswehrpflicht“ bezeichnet: „Dabei soll sich die Einberufung (…) am Bedarf orientieren“, so die Formulierung im Wehrpflichtgesetz „§ 2a Anordnung der Bedarfswehrpflicht durch Gesetz“. Der Bedarf ermisst sich an der von der Bundesregierung formulierten Bedrohungslage.
Wehrpflicht – ein gesellschaftliches, staatsphilosophisches und sicherheitspolitisches Thema
Die Wehrpflicht ist nicht nur ein sicherheitspolitisch relevantes Thema. Sie muss auch unter gesellschaftlichen und staatsphilosophischen Aspekten diskutiert werden: Die Frage nach Sinn und Zweck von Staatlichkeit (Sicherheitsgarant im Sinne des Gesellschaftsvertrages) sowie das Binnenverhältnis von Gesellschaft (Erwartungshaltung nach Gewährung staatlicher Sicherheit) und Staat (Zugriffsrecht auf Staatsbürger, um Sicherheit gewähren zu können) muss im Bewusstsein mündiger Staatsbürger verankert sein.
Neben der grundlegend staatsphilosophischen Frage muss die gesellschaftliche Frage mit der jeweils aktuellen sicherheitspolitischen Frage verknüpft werden. Und die Frage lautet: Darf eine Regierung so tief in die Grundrechte der Staatsbürger eingreifen, wenn diese Regierung selbst nicht alle diplomatischen Instrumente zuvor genutzt hat, um den konkreten Bedrohungsfall – und genau darum geht es ja bei der Revitalisierung der Wehrpflicht – zu einem noch akzeptablen Preis durch diplomatische Mittel abzuwenden? Ist die Wehrpflicht nicht vielmehr ein Mittel der Ultima Ratio, also das äußerste Mittel im Sinne des staatlichen Zugriffsrechts?
Manch einer mag nun entgegenhalten, die Wehrpflicht und die „Kriegstauglichkeit“ wirkten komplementär auf und verstärkten die Diplomatie. Nur, wo ist sie, die Diplomatie? Kanzler Merz bekundete vor einigen Monaten, „die Mittel der Diplomatie sind ausgeschöpft“. Wer sich so äußert, wählt entweder direkt den Krieg, denn genau das ist es, was diese Aussage beinhaltet, oder hat einfach keine Ahnung von Sprache, Sprachinhalten und Wortbedeutungen. Nur schlecht, wenn so jemand Kanzler ist. Und wenn er um die Bedeutung seiner Worte weiß, wird es noch schlimmer. Eine Bundesregierung hat ihre „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes (zu) widmen, seinen Nutzen (zu) mehren, Schaden von ihm ab(zu)wenden (…)“, so lautet er Amtseid des Kanzlers, den er geschworen hat.
Eine Bundesregierung trägt Verantwortung, generell für das Leben der Menschen in diesem Land und sodann auch für Wehrpflichtige. Ein Soldat legt sein Leben, das wichtigste Gut eines Menschen, vertrauensvoll in die Hände des Staates und seiner Regierung, um diesen Staat und seine Menschen im Ernstfall auch unter Verlust des eigenen Lebens zu verteidigen – es ist die höchste Form der Loyalität, die höchste Form der Verantwortungsübernahme des Bürgers dem Gemeinwesen gegenüber.
Hierdurch demonstriert der Staatsbürger in Uniform einen besonderen Vertrauensvorschuss dem Staat und seiner Regierung gegenüber. Soll heißen: Ich bin bereit, mit meinem Leben mein Land zu verteidigen, vertraue aber darauf, dass meine Regierung die denkbar größten Anstrengungen unternimmt, den Ernstfall zu verhindern und somit nicht mein Leben zu riskieren. Indem er als Staatsbürger in Uniform darauf vertrauen muss, nicht zur Zählgröße und Manövriermasse degradiert und als Kanonenfutter missbraucht zu werden. Aber ist die Regierung umgekehrt auch so loyal und verantwortungsvoll gegenüber dem Staatsbürger in Uniform und der Gesellschaft insgesamt gegenüber, wenn sie einen hochriskanten außen- und sicherheitspolitischen Kurs fährt, der eben nicht alternativlos ist?
Wiedereinführung der Wehrpflicht aufgrund eines umfassenden außen- und sicherheitspolitischen Irrweges
Als Konsequenz einer systematisch verkorksten Außen- und Sicherheitspolitik dieser Regierung und einiger Vorgängerregierungen die Wehrpflicht wieder einzuführen und wertvolle Steuergelder in Rüstungsausgaben umzuleiten, ist der Gipfel des Zynismus. Die wertvollen Steuergelder für eine derart missliche Politik nun umzuschichten, weg vom Sozialstaat hin zum Rüstungsstaat, ist nicht minder verwerflich und verantwortungslos, als junge Menschen für den potenziellen Krieg zu rekrutieren, den man versäumt hat, durch umfassende Diplomatie zu verhindern.
Gesellschaftliche Reaktionen?
Die „Tagesschau” berichtete kürzlich, rund 72 Prozent der angeschriebenen männlichen Adressaten hätten geantwortet. Und somit haben 28 Prozent nicht geantwortet.
Ist das Nichtantworten zum Teil als Widerstand gegen die Wehrpflicht zu verstehen? Nehmen wir an, dass zumindest ein Teil der 28 Prozent ein passiver Widerstand in Form der Antwortverweigerung ist – dann stellt sich die Frage: Wie effektiv ist diese Widerstandsform? Ist es dann nicht nur eine individuelle Widerstandshandlung auf der denkbar geringsten Aktivitätsskala, mithin ein Widerstand auf dem Sofa? Führt diese Widerstandsform zu einer umfassenden und absolut überfälligen gesellschaftlichen Debatte? Wohl kaum. Wo ist der organisierte Widerstand, wo sind die gesellschaftlichen Debatten über die Ausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik?
Schulstreik gegen Wehrpflicht
Tatsächlich regt sich etwas Widerstand, wenn auch noch sehr überschaubar. Offensichtlich ist die Tragweite dieser Wiedereinführung der Wehrpflicht noch nicht in allen Familien angekommen. Die Initiative „Schulstreik gegen Wehrpflicht“ organisiert Schülerstreiks, letztmalig zum 8. Mai, dem Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus. Die Schüler positionieren sich nicht nur gegen die anachronistische deutsche Außen- und Sicherheitspolitik, sie kritisieren auch den nicht vorhandenen Diskurs der Politik mit der Gesellschaft, konkret mit ihnen als den Betroffenen. Sie fordern demokratische Teilhabe statt par odre du mufti, denn es ginge schließlich um ihr Leben.
Allerdings können sich die Schüler nicht überall auf Unterstützung oder zumindest Duldung ihrer Lehrer verlassen. Bisweilen werden ihnen schulische Strafen angedroht. Und natürlich dürfen die medialen Hofschranzen nicht fehlen, die versuchen, die demokratisch legitimen Proteste zu diffamieren und die „Treiber“ der Proteste als „Verfassungsfeinde“ zu identifizieren. Wie schlecht müssten sich solche Journalisten eigentlich fühlen, wenn sie morgens in den Spiegel schauen? Vermutlich sind sie moralisch so runtergekommen, dass sie sich dabei vielmehr gut fühlen.
Abgesehen von den von Medien wenig beachteten Schulstreiks ploppte zwischenzeitlich dann doch ein kleiner Aufreger auf, als ein paar aufmerksame Zeitgenossen im Wehrpflichtgesetz nachschauten und feststellen mussten, dass männliche Staatsbürger zwischen dem 17. und dem 45. Lebensjahr bei einer Abwesenheit aus Deutschland von mehr als drei Monaten diese Abwesenheit bei den Karrierecentern der Bundeswehr sich genehmigen lassen müssen. Der öffentliche Druck war immens, sodass sich Pistorius und Co. genötigt sahen, zumindest verbal/medial zurückzurudern. Dies zeigt einmal mehr: Flächendeckender organisierter Druck kann wirken – Politik reagiert nur auf effektiven Druck. Allerdings, diese Reiseregelung steht so unverändert im Wehrpflichtgesetz weiterhin drin und ist somit gültige Rechtslage:
„§ 3 Inhalt und Dauer der Wehrpflicht
(2) Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen.
(3) Die Wehrpflicht endet mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.“
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html
Gesellschaftliche Wehrbereitschaft
Laut einer Forsa-Umfrage aus August 2025 wären nur 16 Prozent der Befragten bereit, im Verteidigungsfalle zur Waffe zu greifen. 32 Prozent wären eventuell dazu bereit – also insgesamt 38 Prozent mehr oder minder gesicherte Wehrbereitschaft. Und 62 Prozent, also mehr als zwei Drittel der Befragten, verweigern die Wehrbereitschaft. Damit liegt Deutschland im europäischen Ranking im unteren Drittel der Länder, deren Gesellschaften wehrbereit oder eben nicht wehrbereit sind bzw. wären. Andererseits sind die Zustimmungswerte auch in Deutschland für eine verstärkte Aufrüstung größer als zur Wehrbereitschaft der Menschen. Wie lässt sich dieser scheinbare Widerspruch erklären?
Die plausibelste Erklärung ist: Die geringe Wehrbereitschaft ist weniger friedenspolitisch motiviert als vielmehr durch eine individuelle Lustlosigkeit oder einer Überindividualisierung, der Priorisierung des Ichs, bestimmt: Selbstverständlich bin ich für die Verteidigung, aber ohne mich, so die Message von Malte und Leonie aus Köln-Lindenthal oder dem Prenzlauer Berg in Berlin – gerade gemeinsam auf dem Weg in das mehrjährige Sabbatical. Sollen doch Kevin und Chantalle (mit ausgesprochenem “e”) aus Berlin-Marzahn und Köln-Chorweiler die Front mit ihrem Arsch begradigen. Der vom Liberalismus lange gepflegte Überindividualismus schlägt nun zurück und manifestiert eine zutiefst fraktionierte Gesellschaft ohne gemeinsamen Kompass, ohne gemeinsame Identität, wenn Malte und Leonie lieber im Fuchs- oder Pinguinkostüm als im Tarnfleck durch die Gegend rennen und ihrem Selbstfindungsprozess frönen.
Fazit
Die Militarisierung der Köpfe ist unübersehbar – sie ist überall zu sehen: Im ÖPNV, auf Litfaßsäulen, in Schulen, durch Medien und natürlich durch die Politik. Der Erfolg stellt sich langsam, aber sicher ein. Dies zeigen die Umfragen zur wachsenden Akzeptanz der Aufrüstung sowie zur Übernahme der Feindbilder. Wenn es jedoch darum geht, selbst auch zur Waffe zu greifen, scheint der Reflex des Lebenswillens doch noch zu überwiegen. Aber, wie lange noch?
Titelbild: Michele Ursi / Shutterstock![]()
Wieder einmal liefert Dänemark die Daten, die deutsche und österreichische Politiker lieber nicht sehen wollen. Eine Studie der Aarhus University zeigt, Asylmigration ist ein zentraler Treiber für den Anstieg von Mieten und Immobilienpreisen. Das will der linke Wiener Bürgermeister Ludwig dann aber wirklich nicht so genau wissen.
Von Chris Veber
Die Untersuchung stammt von Ökonomen um Anna Piil Damm von der Aarhus University in Zusammenarbeit mit der Rockwool Foundation Berlin. Sie analysiert die Auswirkungen der Asylzuwanderung auf den dänischen Wohnungsmarkt zwischen 1995 und 2016. Die Forscher profitierten von Dänemarks langjähriger Flüchtlingsverteilungspolitik, die Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge zufällig auf die Gemeinden verteilt. Diese Zuteilung erfolgte nach einem festen Schlüssel und ist weitgehend unabhängig von den Wünschen der Betroffenen oder den Attraktivitätsfaktoren der Orte. Dadurch konnten die Wissenschaftler den kausalen Effekt der Zuwanderung isolieren.
Das Ergebnis ist eindeutig. Ein Zuwanderungsschub von Asylanten, der einer Gemeinde innerhalb von fünf Jahren ein Prozent zusätzliche Bevölkerung beschert, treibt die Mieten privater Wohnungen um etwa sechs Prozent und die Kaufpreise von Häusern um rund elf Prozent nach oben. Über den gesamten Untersuchungszeitraum wuchs die dänische Bevölkerung durch Asylzuwanderung im Schnitt um 1,2 Prozent pro Fünfjahresperiode. Hochgerechnet ergibt das einen Preisanstieg von 32 Prozentpunkten, der allein auf die Zuwanderung zurückgeht. Die Immobilienpreise insgesamt stiegen im gleichen Zeitraum um 51 Prozent. Somit ist Asylmigration für etwa 62 Prozent des gesamten Preisanstiegs verantwortlich.
Bemerkenswert ist, dass dieser Effekt trotz des relativ restriktiven dänischen Asylsystems auftritt. Die Zuwanderer drängen vor allem in den Mietwohnungsmarkt, während das Angebot an neuem Wohnraum nur langsam nachzieht. Die Studie zeigt auf Nachbarschaftsebene die Verdrängungseffekte, welche den Druck auf die Preise weiter verstärken.
Für Deutschland und Österreich sind diese Zahlen verbotenes Wissen. Die Folgen der Asylinvasion werden weder erhoben noch dürfen sie benannt werden. Seit 2015 haben beide Länder Millionen von Asylanten aufgenommen, die sich meist in Ballungsräumen mit einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt angesiedelt haben. Die Folgen sind explodierende Mieten in den Großstädten, lange Wartelisten für Sozialwohnungen, junge autochthone Familien, die sich keine Wohnung mehr leisten können.
Beim Wohnen zeigt sich ein weiteres Mal die perverse Wirkung „linker“ Politik, die ja vermeintlich „den einfachen Leuten“ helfen soll. Denn höhere Mieten bedeuten eine Umverteilung von unten nach oben, von Mietern zu Immobilieninvestoren. Weiters erhalten die neuen Mieter staatliche Unterstützung, die letztlich aus Steuermitteln kommt. Mit dieser staatlichen Unterstützung im Rücken können sie Preise bezahlen, die sich die autochthone Bevölkerung nicht mehr leisten kann. Damit steigen die Kosten für einheimische Familien weiter, deren Löhne übrigens nicht im gleichen Maß wachsen. Unter anderem, weil die Steuern das Nettolohnniveau drücken. Die regierenden Politiker ignorieren grundlegende ökonomische Zusammenhänge von Angebot und Nachfrage zum Nachteil ihrer Bürger. Sie siedeln Asylanten an, für deren Wohnraum die arbeitende Bevölkerung bezahlen muss, weshalb die arbeitende Bevölkerung sich diesen Wohnraum selbst nicht mehr leisten kann.
Dänemark hat in den vergangenen Jahren seine Asylpolitik deutlich verschärft und setzt stärker auf Remigration und Abschiebung. Die Studie zeigt, welche Last die frühere linkslastige Aufnahmepraxis hinterlassen hat. In Deutschland und Österreich fehlt bis heute eine ehrliche Debatte über diese Kosten. Stattdessen wird weiterhin so getan, als sei eine unbegrenzte Asylzuwanderung ohne negative Nebenwirkungen möglich.
Wer die Wohnungsnot wirklich lindern will, kommt an der Frage der Zuwanderungskontrolle nicht vorbei. An der Frage der Remigration. Die Studie aus Aarhus und Berlin liefert dafür die empirische Grundlage, ob unsere Regierung sie nun hören will oder nicht. Wie Ayn Rand schon sagte: „Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen des Ignorierens der Realität ignorieren.“
Übrigens ist auch das Verteuern von Energie, Rohstoffen und Arbeit der Bereitstellung billigen Wohnraums nicht förderlich. Aber um das zu verstehen, braucht unsere Regierung wohl eine Studie in leichter Sprache.
Hohe Kosten für Gas treiben die Kosten für Strom hoch. Schuld ist das Merit-Order-Prinzip: Die teuerste Technologie bestimmt den Preis. Spanien und Portugal haben sich dem System widersetzt und damit die Verbraucher deutlich entlastet. Ein Modell auch für Deutschland, meinen gewerkschaftsnahe Wissenschaftler. Die zuständige Ministerin meint: Nein! Von Ralf Wurzbacher.
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Ein Blick auf die neueste Stromrechnung. Schock! Schon wieder teurer. Aber warum nur? Ist Deutschland nicht dabei, seine Energieversorgung klimaschonend umzubauen? Windräder, wo man hinsieht, Solarparks, immer mehr Dächer mit Photovoltaikanlagen. Wind und Sonne kosten doch nichts. Aber der Versorger verlangt trotzdem immer mehr. Die Sache ist ärgerlich – und komplizierter, als sie anmutet. Aber der Eindruck ist deshalb nicht falsch: die Stromkosten sind hoch, zu hoch, und mit jeder neuen Krise von Weltrang legen die Preise sprunghaft zu.
So wie einmal mehr im Gefolge des von den USA und Israel angezettelten Iran-Kriegs. Vor allem bei Neukunden schlagen die Anbieter seither deutlich auf. Dabei geht es bei dem Konflikt doch gar nicht um Strom – sondern ums Öl und ums Gas, die nicht mehr in nötiger Menge gefördert und, vor allem wegen der blockierten Straße von Hormus, verschifft werden können. Auch das stimmt, aber eben nicht ganz. Öl, Gas und Strom hängen eng miteinander zusammen, genauer: ihre Preisbildung. Am augenfälligsten ist der Zusammenhang zwischen Gas und Strom. Gehen die Kosten fürs Gas hoch, ziehen die für Strom wie auf Knopfdruck nach.
Merit Order
Ursächlich dafür ist ein mathematischer Prozess, der für die Geschäftstätigkeiten an der europäischen Strombörse bestimmend ist. Er hat erheblichen Einfluss darauf, wie viel der Endkunde für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) hinlegen muss. Das Doofe dabei: Ausgerechnet die teuerste Technologie macht die Musik, aber keine mit Wohlklang. Die Preisfalle heißt Merit Order, übersetzt „Reihenfolge der Vorteilhaftigkeit“. Das Prinzip regelt die Sequenz in der Nutzung der einzelnen Kraftwerke nach ihren Produktions- beziehungsweise Grenzkosten. Das sind exakt die Ausgaben, die für die jeweils nächste Megawattstunde (MWh) anfallen.
Und so läuft der Handel ab: Die Gebote der Stromanbieter werden geordnet von günstig nach teuer, wobei die erneuerbaren Energien durch ihre „natürliche“ Erzeugung am Anfang stehen. Aber ihre Kapazitäten reichen längst nicht aus, um den Bedarf zu decken. Also kommen die anderen Erzeugungstechnologien zum Zug: Müllverbrennung, Braunkohle, Steinkohle und ganz zum Schluss die Verstromung von Erdgas – konkret die letzte Anlage, die zur Erfüllung der Nachfrage benötigt wird. Der Zugriff aufs Gas ist nicht immer erforderlich, speziell in Zeiten, in denen Sonne, Wind und Wasser übermäßig viel Energie liefern. Aber für gewöhnlich genügt das Potenzial der Erneuerbaren (noch) nicht, auch nicht im Verbund mit Stein-, Braunkohle und Abfall, sodass mit der Erdgasverfeuerung in der Regel die Technik, die bei Weitem das meiste Geld verschlingt, den Preis fixiert.
Lesen Sie dazu auch: Jens Berger – Strompreise – wenn die EU die Preismechanismen nicht ändert, könnten die Folgen katastrophal sein
Mondpreis bestimmt
Was verrückt klingt, ist tatsächlich nicht sinnfrei. Unter „normalen“ Bedingungen hat das System durchaus eine Reihe an Vorzügen, zuvorderst den, dass es Investitionen in klimafreundliche Technologien befördert. Es macht günstig produzierten Strom zur „ersten Adresse“, und je höher der von den „Dreckschleudern“ bestimmte Börsenpreis ist, desto mehr profitieren die „Sauberen“ von ihren Kostenvorteilen. Allerdings sind die Zeiten schon sehr lange nicht mehr normal. An die Corona-Krise schlossen praktisch nahtlos der Ukraine-Krieg, der Gaza-Krieg und der aktuelle Krieg in Nahost an, dazu die Zolleskapaden von Donald Trump, immer begleitet von Preisschocks und -explosionen an den Energiemärkten zum Verdruss von Industriekunden und privaten Endverbrauchern.
Vor allem gilt: Europa hat sich aus rein ideologischen Gründen von billigem russischen Gas „befreit“ und zahlt das mit anhaltendem wirtschaftlichen Niedergang, wobei Deutschland der größte Verlierer ist. Verglichen mit dem sibirischen Pipelinegas ist das seither im Speziellen aus den USA importierte, als Flüssiggas (LNG) angelandete Frackinggas um ein Vielfaches teurer. Allein schon dadurch hat das Merit-Order-Prinzip seine „Unschuld“ verloren, weil die Gasverstromung den Konkurrenztechnologien preislich komplett entrückt ist, die Preisbildung die Regeln von Angebot und Nachfrage geradezu verhöhnt. Im Extremfall ist zur Deckung des jeweiligen Bedarfs das Hinzuziehen von bloß einem einzigen Gaskraftwerk vonnöten. Und obwohl Hunderte oder Tausende andere Anbieter um Längen günstiger offerieren, greift der Mondpreis des Ausreißers, was den Wettbewerbern üppige Übergewinne garantiert. Noch schwerer wiegt das alles bei internationalen Konflikten wie aktuell dem um den Iran. Die Folge: Versorgungsengpässe und Preisschocks bei fossilen Energieträgern aus dem Ausland werden praktisch ungefiltert an die Verbraucher in Deutschland und Europa durchgereicht.
Sparen nach Spanien-Art
Tatsächlich sorgen diese Verwerfungen in Kreisen von Wirtschaft und Politik zunehmend für Diskussionen, bis hin zu Forderungen nach Abschaffung oder wenigstens Anpassungen des Merit-Order-Prinzips. Selbst die Europäische Kommission erlaubt es inzwischen den EU-Mitgliedsstaaten, Gaskraftwerke zu subventionieren, um die Auswirkungen auf die Preisbildung an den Strommärkten einzudämmen. Einen ähnlichen Weg haben bereits vor vier Jahren die iberischen Staaten Spanien und Portugal beschritten. Im Zeichen der plötzlichen Gasmangellage nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine mit Stromspitzenpreisen von über 400 Euro pro MWh zogen Madrid und Lissabon einen Preisdeckel für in Gaskraftwerken verwertetes Gas ein. Und das verhinderte ein Überspringen der Preisaufschläge vom Gas- auf den Strommarkt.
Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat am Montag ausdrücklich für das Modell geworben. Dazu veröffentlichten die Forscher Tom Bauermann, Thomas Theobald und Fynn Janßen eine Studie im aktuellen IMK-Policy-Brief. Ihr Titel: „Strompreise clever deckeln, Übergewinne vermeiden – Effekte des Iberischen Mechanismus auf den Strommarkt.“ Das IMK plädiert darin für eine befristete Entkopplung der Gaspreisentwicklung vom Strommarkt mittels Festlegung eines „Referenzpreises“, der „deutlich niedriger liegt“ als der gerade geltende Marktpreis. Bei Einführung in Spanien 2022 betrug der Wert 40 Euro pro MWh, wurde später auf 45 Euro und danach um monatlich fünf Euro erhöht. Allerdings hatte der Deckel schon 2023 praktisch ausgewirkt, als sich die Preise wieder unterhalb der Schwelle bewegten. Aber Vorsicht: Laut IMK lassen die sogenannten Future-Preise erkennen, „dass die Gaspreise bis ins frühe Jahr 2027 die Preisobergrenze von 40 Euro/MWh überschreiten“.
7,3 Milliarden Euro weniger
Aber was ist mit den Betreibern der Gaskraftwerke? Die erhielten für die Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkaufspreis und dem Referenzpreis eine Entschädigung im Rahmen einer von Versorgern und industriellen Großkunden gezahlten Umlage. Freilich haben diese die Kosten an die Kunden in Gestalt höherer Preise für Energie und Konsumgüter weitergegeben. Aber in der Endabrechnung sei das Modell für die Verbraucher dennoch „deutlich günstiger“ ausgefallen, konstatieren die Forscher. Dabei wachse dieser Kostenvorteil mit dem Anteil kostengünstiger erneuerbarer Energieträger bei der Stromerzeugung. „Denn dann muss nur relativ wenig Gasverbrauch kompensiert werden“, heißt es in der begleitenden Medienmitteilung.
Das IMK hat die Befunde mit einer Modellrechnung auf Basis der sogenannten Future-Preise für Erdgas im März auf die Situation in Deutschland übertragen. Demnach könnten die Strompreise im Schnitt um 17 Euro pro MWh sinken, was bei einem Gesamtverbrauch von 500 Terawattstunden einer Ersparnis von insgesamt 8,5 Milliarden Euro entspräche. Dem stünden Umlagekosten in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro gegenüber. Damit bliebe unter dem Strich eine Nettoersparnis von 7,3 Milliarden Euro jährlich bei privaten Haushalten und Unternehmen hängen. Das würde nicht nur Haushalte und Betriebe spürbar entlasten, sondern auch die Inflation bremsen und das Wirtschaftswachstum stützen, erläuterten die Autoren. Da die Finanzierung nicht über direkte staatliche Zuschüsse vonstattengehe, werde auch der Staatshaushalt geschont.
Impuls für Dekarbonisierung
Einen Vorteil mehr sehen die Forscher in der Förderung der Dekarbonisierung als Resultat gedämpfter Strompreise. Für den klimagerechten Umbau von Industrie, Gebäuden und Verkehr sei eine Elektrifizierung dieser Sektoren entscheidend. Solange die Gaspreise direkt auf die Strompreise durchschlagen, werde der Trend jedoch gebremst oder ganz abgewürgt. Zur Erinnerung: 2022 und 2023 ging der Stromverbrauch in Deutschland, insbesondere in der Industrieproduktion, signifikant zurück. Indem man dagegen die „Wechselwirkungen zwischen Gas- und Strompreisen in Krisensituationen begrenzt, schafft man Anreize für Haushalte und Unternehmen, den transformativen Pfad des Umstiegs zur Elektrizität beizubehalten“. Gleichzeitig könne bei geeigneter Ausgestaltung einem „Fuel Switch“ zu emissionsintensiveren, aber kurzfristig günstigeren Energieträgern wie Braun- oder Steinkohle vorgebeugt werden.
Ganz ohne Makel ist das iberische Modell indes nicht. Zum Beispiel weisen Kritiker darauf hin, dass sich der Gasverbrauch in Spanien 2022 und 2023 inmitten einer Zeit der Energieknappheit erhöht hat. Des Weiteren kommt das Potenzial des Systems aus Sicht des IMK nur unter spezifischen Voraussetzungen voll zum Tragen. Der Mechanismus funktioniere „gut, wenn viel Strom aus Kraftwerken mit geringen Grenzkosten gewonnen wird und nur wenige Gaskraftwerke Strom produzieren und preissetzend sind“. Bei zu vielen fossilen Betreibern strebten dagegen die Umlagekosten in die Höhe, was die Entlastungswirkung für die Verbraucher reduziere, wogegen mehr „Zufallsgewinne“ generiert würden.
Nichts für Reiche
Die Studie benennt noch andere „Herausforderungen“. So legten seinerzeit die Stromexporte aus Spanien nach Frankreich merklich zu, weil der Strompreis beim nördlichen Nachbarn nicht per Preisdeckel begrenzt wurde. Der iberische Mechanismus berge die Gefahr, dass ausländischer Stromverbrauch von den heimischen Verbrauchern subventioniert werde, halten die Forscher fest. Das jedoch erachten sie zugleich als wichtigen Anstoß, auf eine Gesamtlösung zu setzen. „Entgegen der Umsetzung während der Energiekrise 2022/23 sollte der iberische Mechanismus idealerweise auf EU-Ebene und nicht nur auf nationaler Ebene eingeführt werden.“ Im anderen Fall „müssten die Stromexporte mit einer Gebühr belegt werden, um plötzliche, massive Exportanstiege zu verhindern“.
Und wie steht die schwarze-rote Koalition zu den Vorschlägen? „Subventionen von Gas zur Stromerzeugung oder Markteingriffe zur Deckelung des Gaspreises lehnen wir ab“, zitierte am Dienstag das Handelsblatt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (hinter Bezahlschranke). Das „Strommarktdesign“ habe sich grundsätzlich bewährt. Was noch hatte Ressortchefin Katherina Reiche (CDU) vor ihrer Amtsübernahme fünf Jahre lang beruflich gemacht? Sie war Vorstandsvorsitzende der E.on-Tochter Westenergie. Da schwimmt man ganz natürlich mit dem Strom.
Titelbild: Viktollio/shutterstock.com![]()
Die Menschen arbeiten hart, können sich aber keine eigene Wohnung leisten. Alles wird teurer und der Bürger fragt sich, wie das Leben früher mit einem einzigen Gehalt meisterbar war. Ein wesentlicher Grund dafür liegt im systematischen Aufblähen der Geldmenge durch die Regierungen und deren Notenbanken. Dieses Vorgehen treibt die Preise nach oben und verteilt den Wohlstand zu Ungunsten der breiten Bevölkerung.
Das Aufblähen der Geldmenge ist Inflation im klassischen Sinn. Im Gegensatz zur Teuerung, die etwa durch neue Vorschriften oder das Verteuern von Energie entsteht. Neues Geld wird geschöpft, doch es erreicht nicht alle Menschen und Marktteilnehmer gleichzeitig. Der Cantillon-Effekt beschreibt, wie die ersten Empfänger – Banken, große Unternehmen und staatliche Einrichtungen – die neuen Mittel nutzen, um Vermögenswerte wie Immobilien oder Aktien zu kaufen. Die Preise dieser Assets steigen zuerst. Wer später drankommt, etwa normale Lohnempfänger, zahlt höhere Kosten, ohne dass das Einkommen im gleichen Maß nachzieht. Die breite Bevölkerung trägt die Last, während Vermögensbesitzer ihre Positionen ausbauen.
In Österreich lässt sich dieser Mechanismus anhand der Immobilienpreise nachvollziehen. Eine 100 Quadratmeter große Wohnung in Wien war 1980 noch zu deutlich günstigeren Konditionen zu haben. Alte Marktdaten zeigen, dass Zinshäuser und vergleichbare Bestandsobjekte teilweise bei Preisen um 150 Euro pro Quadratmeter lagen. Heute liegen die Quadratmeterpreise in Wien meist zwischen 5.000 und 8.000 Euro oder darüber, je nach Bezirk und Zustand. In Innsbruck liegen die Preise in einer ähnlichen Bandbreite. Der Unterschied spiegelt nicht nur die allgemeine Teuerung wider, sondern auch die starke Nachfrage nach realen Werten, die durch die Geldmengenausweitung der letzten Jahrzehnte angeheizt wurde.
Der Preisanstieg hat das Verhältnis des Kaufpreises zum Einkommen verändert. Das mediane Nettoeinkommen lag 1980 bei monatlich etwa 8.000 bis 8.500 Schilling (580 Euro). Heute beträgt der monatliche Netto-Median 2.670 Euro. Nominal ist das Einkommen gestiegen, doch die Kaufkraft hat bei zentralen Gütern wie Wohnraum nicht Schritt gehalten. Während der Preis sich um den Faktor dreißig bis fünfzig vervielfacht hat, ist das Einkommen nicht einmal um das Fünffache gestiegen. Die arbeitende Bevölkerung kann sich keine Wohnung mehr leisten.
Das liegt an der Entwicklung der Geldmenge. In Österreich liegt die Geldmenge M3 heute bei etwa 460 Milliarden Euro. 1980 in Schilling war sie mit umgerechnet 22 Milliarden Euro deutlich kleiner. Im Euroraum wuchs die M3 von 1,1 Billionen Euro auf aktuell rund 17,3 Billionen Euro. Jede Ausweitung der Geldmenge, die vor allem staatliche Ausgaben und die Kreditvergabe finanziert, kommt zuerst denjenigen zugute, die Zugang zum frischen Geld haben. Der Rest der Gesellschaft spürt die Folgen als höhere Preise.
Jedes Mal, wenn der Staat seine Ausgaben durch neue Schulden und damit Geldschöpfung ausweitet, wird die Position der Lohnempfänger geschwächt. Die neuen Mittel fließen nicht gleichmäßig in die Wirtschaft. Sie verändern die Preisstruktur zulasten derjenigen, die auf laufende Einkommen angewiesen sind. Wer Vermögen in Form von Immobilien oder anderen Anlageformen hält, kann sich schützen. Wer das nicht kann, bekommt die Verarmung direkt zu spüren, bei der Miete, beim Autokauf oder beim täglichen Leben.
Das Übel ist der Mechanismus der Geldmengenausweitung selbst. Solange dieser Mechanismus von der Regierung genutzt wird, geht die Schere zwischen „den Reichen“ (den Besitzern von Aktien und Immobilien) und dem Rest der Bevölkerung weiter auf. Das liegt aber nicht an den bösen „Reichen“, sondern an der Regierung. Jedes Mal, wenn der Finanzminister ankündigt, neue Schulden aufnehmen zu wollen, kündigt er die weitere Verarmung der breiten Bevölkerung an. Denn alles, was der Staat ausgibt, muss der Bürger bezahlen. Sei es in Form von Steuern oder in Form von Inflation und Verarmung.
Die Lösung des Problems sind nicht immer neue Steuern und immer neue Schulden. Die Lösung des Problems sind weniger Steuern, weniger Staat und keine Schulden. Im Übrigen finde ich, eine Regierung, die kein Budget ohne die Aufnahme neuer Schulden zustande bringt, sollte zurücktreten müssen. Abgeordnete, die ein Schuldenbudget beschließen, sollten keinen Lohn mehr erhalten, bis das Budget wieder im Lot ist. Dann hätte der Wahnsinn ein Ende.
Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.
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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.
Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.
Verdachtsfall für Faulheit
Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.
Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.
Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.
Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.
Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.
Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten
Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]
Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.
Demütigung und Disziplinierung
Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:
„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]
Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.
Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.
Das Problem mit der „Zumutbarkeit”
Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.
So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.
Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.
Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise
Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.
So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.
Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]
Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.
Es braucht gute Politik statt Drangsalierung
Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13
Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.
Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.
Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.
Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.
Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.
Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com
Fußnoten
