„Ein Mond wird aus meiner Dunkelheit aufsteigen“. Die leicht geänderte Zeile stammt aus einem Gedicht von Mahmoud Darwish, dem großen palästinensischen Dichter und einem der wichtigsten arabischen Autoren. Der 1941 in dem palästinensischen Dorf Al Birwa, östlich von Acre geborene Darwish hat Flucht und Vertreibung, Verlust und Exil mit Hunderttausenden von Palästinensern geteilt. Für ihr Leid, ihre Trauer, ihr Dasein in der Fremde und die Verbundenheit mit ihrer Heimat fand er Worte, die jeder verstand, die stärkten. Eine Rezension von Karin Leukefeld.
„Ein Mond wird aus der Dunkelheit aufgehen“ ist der Titel eines Buches, das „Berichte von Israels Völkermord in Palästina“ enthält, wie der Untertitel sagt. Das Buch ist im Herbst 2025 in englischer Sprache bei Pluto Press in London erschienen und hat 224 Seiten. Das Titelbild „Kinder von Gaza träumen vom Frieden“ wurde von Malak Mattar gemalt, einer palästinensischen Künstlerin aus Gaza. Sie ging als Kind in die UNRWA-Schulen, wo ihre Mutter als Lehrerin unterrichtete. Das Buch erschien parallel in Großbritannien und in den USA. Alle Erlöse aus dem Verkauf gehen an das UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge, UNRWA.
Autorin des Buches ist Francesca Albanese, die UN-Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte in den besetzten palästinensischen Gebieten (OPT). Es dokumentiert die drei Berichte der Sonderberichterstatterin, die sie während des israelischen Krieges gegen Gaza für den UN-Menschenrechtsrat und die UN-Vollversammlung verfasste: „Die Anatomie eines Völkermordes“; „Völkermord als koloniale Auslöschung“; „Von der Besatzungsökonomie zur Ökonomie des Völkermordes“.
Den Berichten und einer von Albanese verfassten Einleitung vorangestellt ist das Vorwort der Herausgeber Mandy Turner und Lex Takkenberg sowie ein Vorwort der drei Vorgänger von Albanese im Amt: Richard Falk, Professor für Internationales Recht (Emeritus) an der Princeton Universität, der von 2008 bis 2012 UN-Sonderberichterstatter OPT war; John Dugard, Professor für Recht an der Universität Witwatersrand und Leiden (Emeritus), der UN-Sonderberichterstatter OPT von 2001 bis 2008 war; Michael Lynck, unterrichtete Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Western Universität London 1999 bis 2022, Professor Emeritus (2023), der von 2016 bis 2022 UN-Sonderberichterstatter OPT war.
Ergänzt wird das Buch von einem umfangreichen Anhang mit Anmerkungen und Quellen zu den einzelnen Kapiteln, die zu eigenen Recherchen auffordern.
Beigegeben sind dem Buch zu Beginn auf fünf Seiten Stimmen hochrangiger, mit der Region und den Palästinensern vertrauter Persönlichkeiten, darunter Ilan Pappé, Prinz Hassan Bin Talal von Jordanien, Craig Mukhiber, Andrew Feinstein, Avi Shlaim, Ramzy Baroud und viele andere mehr. Stellvertretend seien hier zwei der Kommentare wiedergegeben.
Raz Segal, außerordentlicher Professor für Studien des Holocaust und Völkermordes an der staatlichen Stockton Universität der Gemeinde Galloway in New Jersey, schreibt:
„Der Mond wird aufgehen in der Dunkelheit“ spiegelt das furchtlose Streben von Francesca Albanese nach Wahrheit, ihren Kampf für Rechenschaftspflicht und ihren Glauben an eine andere Welt wider, die tatsächlich schon aufgeht.“
Und Ghassan Abu Sitta, Professor für Chirurgie an der Amerikanischen Universität von Beirut und leitender Rektor der Universität von Glasgow. Er schreibt:
„Als ich Ende November 2023 aus Gaza zurückkam, wurde mir klar, dass Israel nur die Spitze des völkermörderischen Eisbergs war. Der Rest war ein Apparat, der das möglich machte. Ein System aus Staaten, Institutionen und Einzelpersonen sicherte die Fortdauer eines Völkermordprojekts, das nun bereits in seinem dritten Jahr ist. Dieses Buch analysiert diesen Apparat und beleuchtet seine konstitutiven Komplizen.“
Den Nerv getroffen
„Sieht aus, als hätte ich einen Nerv getroffen.“ So reagierte Francesca Albanese im Juli 2025 auf die Erklärung von US-Präsident Donald Trump, die US-Administration habe sie auf die Sanktionsliste gesetzt. Vorangegangen war ein „vertrauliches Schreiben“, das Albanese an mehrere der mächtigsten Unternehmen im Frühjahr desselben Jahres geschrieben hatte. Unter den Empfängern waren u.a. Alphabet, Amazon, Caterpillar, Chevron, Hewlett Packard, IBM, Lockheed Martin, Microsoft und Palantir.
Albanese informierte sie darüber, dass ihre Namen bald in einem UN-Bericht stehen würden, weil sie „zu schweren Menschenrechtsverletzungen beitragen“ würden, die Israel in Gaza und im Westjordanland verübe. Die Unternehmen wandten sich hilfesuchend an das Weiße Haus, berichtete später die Nachrichtenagentur Reuters. Die Trump-Administration verhängte gegen Albanese Sanktionen, weil sie „Drohbriefe geschrieben“ habe.
Die Verleumdungen, der Hass, die Verfolgung, mit der die UN-Sonderberichterstatterin überzogen wird, erinnern an mittelalterliche Verfolgungsjagden. Dass der Vergleich nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigen Äußerungen des israelischen UN-Botschafters Danny Danon in der UN-Vollversammlung im Oktober 2025. In ihrem Bericht „Gaza Völkermord: Ein kollektives Verbrechen“ hatte Albanese die internationale Gemeinschaft der Komplizenschaft beschuldigt, weil sie den Krieg Israels gegen die Palästinenser unterstützten und geschehen ließen. Danon beschuldigte sie, „Israel mit Lügen und Hass zu verfluchen“. Sie sei „eine Hexe“, und ihr Bericht sei eine weitere Seite in ihrem „Buch der Verwünschungen“. Wenn sie das könnte, so Albanese, würde sie dafür sorgen, dass Israels Verbrechen „ein für alle Mal ein Ende hätten“.
Der breiten Kampagne gegen Francesca Albanese schlossen sich kürzlich auch die Außenminister Frankreichs und Deutschlands an. Jean-Noel Barrot und Johann Wadephul forderten ihren Rücktritt. Albanese habe sich bereits „mehrfach Ausfälle“ geleistet, nach den „jüngsten Ausfällen gegenüber Israel“ sei sie „in ihrer Position unhaltbar“, so Wadephul. Barrot warf ihr „Antisemitismus“ vor und erklärte für die französische Regierung, man verurteile „vorbehaltlos die übertriebenen und schuldhaften Äußerungen von Frau Francesca Albanese, die sich nicht gegen die israelische Regierung richten, deren Politik man kritisieren darf, sondern gegen Israel als Volk und Nation, was absolut inakzeptabel ist”.
Auslöser war eine angebliche Aussage, die Albanese bei einem kurzen Videobeitrag anlässlich eines Podiums auf der Doha Konferenz des Senders Al Jazeera gemacht haben sollte. Laut einer Übersetzung von Amnesty International (London) sagte sie: „Die Tatsache, dass die meisten Länder der Welt Israel nicht gestoppt, sondern bewaffnet, ihm politische Ausreden, politischen Schutz, wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung gegeben haben […] Wir, die wir keine großen Finanzmittel, Algorithmen und Waffen kontrollieren, sehen jetzt, dass wir als Menschheit einen gemeinsamen Feind haben und dass Freiheiten, die Achtung der Grundfreiheiten, der letzte friedliche Weg, das letzte friedliche Instrument sind, das wir haben, um unsere Freiheit zurückzugewinnen.“ Die Minister dagegen hatten Albanese vorgeworfen, sie habe Israel als „gemeinsamen Feind“ der Menschheit bezeichnet.
Die Organisation forderte die Minister in Österreich, Tschechien, Frankreich, Deutschland und Italien auf, sich öffentlich für die Falschaussagen zu entschuldigen und alle Forderungen gegen sie zurückzunehmen. Einige hätten ihre Kommentare in den sozialen Medien gelöscht, das reiche nicht, so Amnesty. Die Regierungen müssten untersuchen, wie es zu diesen Falschinformationen gekommen sei und warum ein „absichtlich gekürztes Video“ mit dem die Aussagen von Albanese falsch dargestellt und grob verdreht wurden, nicht überprüft wurde.
France 24 (englisch) hat mittlerweile ebenfalls in seiner Sendung „Wahrheit oder Lüge“ (Truth or Fake) nachgewiesen, dass die ihr gemachten Vorwürfe nicht stimmen.
Den Ministern und ihren Mitarbeitern sei das Buch von Francesca Albanese empfohlen. Eigentlich sollten sie – in dem Amt, in dem sie sich aufhalten – sämtliche Berichte der UN-Sonderberichterstatterin gelesen haben. Eigentlich wäre das ihr Job, und eigentlich hätten sie längst ihre Unterstützung für Israel einstellen müssen, wenn das internationale Recht und die UN-Charta für sie noch eine Bedeutung hätten.
Gerade darauf hat Francesca Albanese unermüdlich aufmerksam gemacht: Regierungen, Unternehmen und Einzelpersonen machen sich mitschuldig, wenn sie der Auslöschung der Palästinenser in Gaza und im Westjordanland, der Vernichtung ihrer Lebensgrundlagen und ihrer Rechte nicht entgegentreten und wenn sie nicht die eigene Hilfe, Finanzierung, Waffenlieferungen an und Waffenkäufe von Israel einstellen.
Das Buch „Ein Mond wird aufsteigen aus der Dunkelheit“ wurde im Oktober 2025 fertiggestellt. Zu diesem Zeitpunkt dauerte der Vernichtungskrieg gegen die Palästinenser in Gaza seit zwei Jahren an und habe sich „mit Gewalt, ethnischer ‚Säuberung‘, Apartheid und drohender Annexion des verbliebenen historischen Palästinas beschleunigt“, heißt es im Vorwort der Herausgeber Mandy Turner und Lex Takkenberg. Die Zeile aus dem Gedicht von Mahmud Darwish sei „eine Metapher für Hoffnung und Kraft selbst in den dunkelsten Zeiten“. Man widme das Buch „den vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Kämpfen des palästinensischen Volkes um Freiheit, Gerechtigkeit und Würde“. Bis dieser Tag der Freiheit komme, werde man „reden und sich allen Versuchen widersetzen, Stimmen für Palästina zum Schweigen zu bringen“.
Francesca Albanese widmet ihre kurze Einführung vor den drei ausführlichen Berichten, die den Kern des Buches ausmachen, denjenigen, die sie während der Ausbildung auf einen Weg gebracht haben, der sie an den Punkt brachte, an dem sie heute steht. Sie bedankt sich bei allen, die seit Oktober 2023 ihre Arbeit unterstützt haben, besonders auch bei ihren Vorgängern im Amt, die sie bestätigt haben.
Das Leben in Gaza sei „schmerzhaft und apokalyptisch“, schreibt sie. Apokalypse bedeute im Griechischen allerdings auch „aufdecken“ und „entschleiern“. In Gaza sei nun offen, was lange verborgen gewesen sei, vieles käme ans Licht, fordere Aufmerksamkeit und Handeln. Veränderung werde vorbereitet und jede Veränderung bringe hohe Kosten mit sich. Jeder sei gefragt angesichts dessen, was in Gaza geschehe, jeder Mensch, jede Gesellschaft. „Der Bogen der Geschichte neigt sich nur dann in Richtung Verantwortlichkeit, wenn wir uns weigern, wegzuschauen“, so Albanese. Und sagen, was ist.
Francesca Albanese: A Moon Will Rise from the Darkness: Reports on Israel’s Genocide in Palestine. London 2025, Pluto Press, Taschenbuch, 224 Seiten, ISBN 978-0745352312, 16,99 Euro.
Beim “Prozess gegen Deutschland” zum AfD-Verbot stach eine Rede ganz besonders heraus: Der Publizist und Autor Harald Martenstein las den Verteidigern “unserer Demokratie” bei der Theater-Inszenierung am Thalia-Theater in Hamburg die Leviten. Doch bei dem linkslinken Publikum war Argumentieren erwartungsgemäß vergebene Liebesmüh. Den Kämpfern gegen die unliebsame Opposition geht es nicht um Argumente, Diskurs und den Willen des Volkes, sondern um ihre eigene Macht. Genau das macht sie so gefährlich.
Ein Kommentar von Vanessa Renner
Jene, die vorgeben, die Demokratie retten zu wollen, schaffen sie ab: Das konstatierte Harald Martenstein in seiner Rede überdeutlich. Freilich hielt er sie vor linksgedrehten Dauerempörten, deren Diskussionskultur sich auf Mittelfingergesten und zornige Buh-Rufe beschränkte. Es war von Beginn an klar, dass Argumente bei diesem Publikum nicht fruchten würden, dass kein Denkprozess stattfinden und kein Diskurs zwischen den Fronten angeregt werden könnte.
Doch damit gab das Publikum Martenstein auch unmissverständlich recht. Denn in der Auseinandersetzung zwischen linkslinken Bessermenschen mit feuchten Verbotsträumen auf der einen und Nicht ganz-so-Linken, Konservativen und Rechten auf der anderen Seite wird die Debatte einseitig verweigert. Kein Wunder, könnte man sagen, denn die Seite der Verweigerer ist geistig unbewaffnet.
Die Gegner der Demokratie sitzen nicht auf der rechten Seite. Sie sitzen ganz weit links, in einer Blase aus radikalisierten Geiferern, die ihre ideologische Reinheit präsentieren wollen wie einen Ariernachweis. Diese Klientel leidet körperliche Schmerzen, wenn die Meinung eines Gegenübers auch nur in einem einzigen Punkt von dem abweicht, was die eigene Sekte, Verzeihung, die eigene Gruppe zur Mitgliedschaftsvoraussetzung erhoben hat. Vor diesem Hintergrund sind Martensteins detaillierte Einordnungen des aktuellen Streits um die AfD sicherlich richtig – viel relevanter ist aber die Weise, wie er den Anwesenden den Spiegel vorhielt.
Rechte lehnen ein sozialistisches Wirtschaftssystem ab. Sie verteidigen das Unternehmertum, sie sind für Traditionen, sie halten die Familie für ein gutes Modell und sie mögen ihr Land, sie hassen es nicht. Eindeutig rechte Politiker haben gegen die Nazis gekämpft und den Vorläufer der EU gegründet. Sie hießen De Gaulle, Adenauer und Churchill. Typische rechte Politiker der jüngeren Geschichte waren Margaret Thatcher und Ronald Reagan. Sie lehnen diese Leute ab, okay. Aber wollen Sie allen Ernstes solche Haltungen verbieten? Sie sind dann ein Gegner der Demokratie. Das sollten Sie dann aber auch zugeben – vor sich selbst und vor der Welt.
Harald Martenstein
Am Zugeben dieser Tatsache – dass die selbsternannten Antifaschisten die wahren Faschisten sind – hapert’s bei der Zielgruppe dieser Ansage ganz gewaltig.
Das Problem in Deutschland ist dabei im Grunde nicht, dass die Bevölkerung diesen Schizophrenen tatsächlich mehrheitlich auf den Leim gehen würde. Viele Menschen sind einfach obrigkeitshörig und feige. Einige schweigen oder rezitieren vorsichtshalber ein paar Tagesschau-Floskeln, bis sie halbwegs sicher sind, dass ihr Gesprächspartner die aktuellen Zustände genauso verabscheut wie sie selbst – nicht, dass sie sich neben all dem Alltagsstress auch noch das dümmliche Gekreische eines getriggerten Linksradikalen antun müssen. Manche fürchten zudem Konsequenzen ihres Arbeitgebers oder im Kollegium, sollten sie als Feind markiert werden – in manchen Unternehmen gilt man schon als verdächtig rebellisch, wenn man seine Pronomen nicht artig in der E-Mail-Signatur vermerkt.
Viele jener, die heute als Befürworter einer politischen Kursänderung mit der AfD als “rechtsextrem” geframed werden, galten dabei vor zwanzig Jahren noch als völlig mittig, manche vertraten gar eher linke Standpunkte (aus Zeiten, in denen “links” noch “für Arbeiter” hieß, nicht “für asoziale Sozialschmarotzer”). Ein mündiger Mensch mit eigenen Ansichten, der nicht einfach nur automatengleich gängige Phrasen einer Filterblase reproduziert, ist politisch sowieso nicht als Ganzes stumpf in eine von zwei Kategorien einzuordnen. Die Rechte ist schlussendlich ebenso zersplittert wie die Linke. Auch wenn wir selbst oftmals auf diese vereinfachte Rechts-Links-Sicht zurückgreifen müssen: Es mutet schon putzig an, wie die Wokeria von einem ganzen “Spektrum” von Geschlechtern ausgeht, in Fragen der sogenannten Gesinnung aber nur mehr zwischen “teilt meine Meinung” und “ist ein rechtsextremer Terrorist” unterscheidet.
Aus Sicht dieser Klientel ist das nachvollziehbar, denn hier geht es schlussendlich um einen Herrschaftsanspruch. Abweichler und Kritiker wirken dabei nur schwächend. Der Lust an der Macht steht eine demokratische Staatsform im Wege, denn dann müsste man es ja ertragen, wenn auch einmal “die anderen” per Mehrheitsrecht ihren Standpunkt durchsetzen. Das können die Mittelfinger zeigenden Wüteriche nun einmal nicht. Es wäre aber bei Weitem zu einfach, das mit einem „Sie wissen es eben nicht besser” zu entschuldigen.
Wer alle Rechten Nazis nennt, nur weil sie keine Linken sind, ist wirklich ein historischer Analphabet. Aber das wäre verzeihlich – Unbildung ist ja kein Verbrechen. Ihnen werfe ich vor, dass Sie wissen, was Sie tun. Sie wissen, dass Sie nicht das „Vierte Reich“ verhindern, sondern lediglich Ihre politische Konkurrenz ausschalten möchten.
Harald Martenstein
Ein Unwissender ist für Argumente und Fakten noch zugänglich. Die, die aktuell weite Teile der Bevölkerung entrechten und gezielt ihrer politischen Repräsentation berauben wollen, sind es nicht. Und genau das sind sie, die Extremisten, die in Deutschland tatsächlich bekämpft werden sollten. Ihr Verhalten ist unentschuldbar – denn sie wissen ganz genau, was sie anrichten. Sie zerstören die Demokratie bei vollem Bewusstsein. Und betreiben dabei noch Gaslighting wie ein narzisstischer Soziopath, indem sie behaupten, sie täten das Gegenteil.
Harald Martenstein hat mit seiner Rede jedoch noch etwas bewiesen: Für die Mehrheit zählen Fakten und Argumente noch. Seine Rede ging viral und erreichte über alle sozialen Medien hinweg zahllose Menschen. Je mehr von ihnen den Mut fassen, den ideologiegesteuerten Schreihälsen ruhig und bestimmt entgegenzutreten und offen eine Politik zu fordern, die die Probleme der Bevölkerung löst, statt fremde Agenden voranzutreiben, desto stärker wird die Demokratie – nicht schwächer.
Abschließend lesen Sie hier das Transkript von Harald Martensteins Rede:
Wir sprechen hier also in einer Art Schauprozess über das Verbot einer Partei, die im Westen Deutschlands von 20 Prozent der Menschen gewählt wird und im Osten von 35 bis 40 Prozent. Mit anderen Worten: Wir reden über das Ende der Demokratie und ihre Ersetzung durch etwas anderes. Die Meinung großer und immer noch wachsender Teile der Bevölkerung soll für die Politik in Zukunft keine Rolle mehr spielen.
Wie soll das neue System eigentlich heißen? „Gelenkte Demokratie“? „Unsere Demokratie“? Bestimmt fällt Ihnen ein schönerer Name ein. Ja – Sie haben recht mit dem, was hier vermutlich vielen gerade durch den Kopf geht: Ja, die NSDAP hätte man besser verboten. Ob dieser Versuch etwas genützt hätte, weiß man natürlich nicht. Aber die sogenannte Machtergreifung von 1933 war zweifellos eine Katastrophe und Vorbote weiterer Katastrophen. Man musste alles versuchen, um das zu verhindern.
Ich stelle Ihnen einige Fragen. Die erste Frage: Sind die Begriffe „rechts“ und „rechtsradikal“ wirklich mehr oder weniger bedeutungsgleich? Ich frage das, weil beide Begriffe in linken Debattenräumen meist wie Synonyme verwendet werden. „Kampf gegen Rechts“ – so soll also ein Kampf für die Demokratie heißen. Es ist ein Kampf gegen die Demokratie. Rechts und links sind seit 1789 die beiden Grundrichtungen aller demokratischen Staaten.
Rechte lehnen ein sozialistisches Wirtschaftssystem ab. Sie verteidigen das Unternehmertum, sie sind für Traditionen, sie halten die Familie für ein gutes Modell und sie mögen ihr Land, sie hassen es nicht. Eindeutig rechte Politiker haben gegen die Nazis gekämpft und den Vorläufer der EU gegründet. Sie hießen De Gaulle, Adenauer und Churchill. Typische rechte Politiker der jüngeren Geschichte waren Margaret Thatcher und Ronald Reagan. Sie lehnen diese Leute ab, okay. Aber wollen Sie allen Ernstes solche Haltungen verbieten? Sie sind dann ein Gegner der Demokratie. Das sollten Sie dann aber auch zugeben – vor sich selbst und vor der Welt.
Sie werden einwenden, dass Sie nicht diese „Old-School-Rechten“ wie Adenauer oder Reagan meinen, wenn Sie Verbote fordern. Sie meinen den Populismus – eine neue Spielart des Rechten, die in der gesamten westlichen Welt entstanden ist, nicht nur in Deutschland. Sie findet Zulauf bei denen, die bisher bürgerliche oder gemäßigt linke Parteien gewählt haben – also bei Union, SPD oder FDP. Diese Wähler fühlen sich nicht mehr repräsentiert durch das alte Parteienspektrum.
Das meist abwertend gebrauchte Wort „Populismus“ suggeriert, dass es ein Fehler wäre, beim Regieren auf die Zustimmung der Bevölkerung Wert zu legen. Genau diese Idee – alle Macht muss durch den Willen der Mehrheit gerechtfertigt sein – ist aber nun mal die Grundlage unserer Verfassung. Mit einem Verbot mehrheitsfähiger Parteien entzieht man diesem Staat seine Legitimation und verwandelt ihn in ein autoritäres Regime. Dafür muss man dann aber schon sehr gute Gründe haben. Man muss es mit einem Gegner zu tun haben, der selber die Demokratie abschaffen will. Man muss sich in einer Notwehrsituation befinden.
Die entscheidende Frage ist, ob so eine Partei legitime Ziele verfolgt oder illegitime. Es geht also nicht darum, ob Sie oder ich diese Ziele für richtig halten. Illegitime Ziele wären zum Beispiel die Beseitigung der Meinungsfreiheit, der Entzug von Grundrechten für Teile der Bevölkerung oder das Verbot von Parteien, die von den Regierenden als störend empfunden werden. Ein illegitimes Ziel ist also genau das Ziel, das Sie mit einem Verbot verfolgen. Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen. Tatsächlich war diese Begründung – „Wir retten die Demokratie“ – historisch gesehen eine der beliebtesten bei denen, die sie abgeschafft haben.
Kennen Sie eigentlich die historische Anti-Rechts-Bewegung? Das sollten Sie. Unter diesem Namen wurden 1957 in China fast zwei Millionen Menschen verhaftet – bürgerliche Elemente, viele davon Intellektuelle – und in Straflager gesperrt. Dort ermordete man viele von ihnen. Sinn der Anti-Rechts-Bewegung war es, China in einen Einparteienstaat zu verwandeln. Ja, es gab bis 1957 unter Mao Zedong ein Mehrparteiensystem. Der „Kampf gegen Rechts“ hat mit diesem System aufgeräumt. Hier wurde ja auch schon in mehreren Wortbeiträgen über ein Verbot der Unionsparteien nachgedacht.
Ähnliche Parteien wie die AfD waren bereits in mehr als einem Dutzend europäischer Staaten in Regierungskoalitionen vertreten oder stützen Regierungen, unter anderem in Skandinavien. Demnächst könnten sie in Frankreich und Großbritannien regieren. Sie sollten sehen, dass Deutschland wieder einmal einen Sonderweg beschreitet.
Nun zu einer anderen Frage: Ist es legitim, für Verfassungsänderungen einzutreten? Es muss wohl legitim sein, denn das Grundgesetz wurde seit 1949 bereits mehr als 50-mal geändert oder ergänzt. Ist es legitim, für eine restriktive Migrationspolitik einzutreten? Es muss wohl legitim sein, denn es gibt eine solche Politik in so zweifellos demokratischen Staaten wie Dänemark oder Australien. Ist es legitim, aus der EU austreten zu wollen? Das keineswegs faschistische Großbritannien hat es getan. Ist Patriotismus legitim? Willy Brandt war erklärtermaßen Patriot. Ich sage es noch einmal: Doch, das war er.
Bei all diesen Fragen kommt es nicht auf richtig oder falsch an. Es geht nur darum, ob etwas in einer Demokratie erlaubt sein muss oder nicht. Es gehört zu den Merkmalen demokratischer Staaten, dass dort das Spektrum des politisch Erlaubten sehr breit ist. Sie müssen sich also – gegen Ihr Naturell – damit abfinden, dass es in einem freien Land mit freien Wahlen nicht immer so läuft, wie Sie es möchten. Falls Sie das überfordert, liegt das Problem bei Ihnen und nicht bei denen, die anders denken als Sie.
Wenn Sie wollen, dass die AfD verboten wird, müssen Sie nachweisen, dass diese Partei das Land in ein anderes System überführen möchte – zum Beispiel, indem sie alle Parteien ausschaltet, die nicht ihr Weltbild teilen. Also indem sie ungefähr das tut, was einige von Ihnen gern möchten. Von einer Verbotsforderung der AfD gegen die politische Konkurrenz ist bisher jedoch nichts bekannt. Es genügt für ein Verbot keineswegs, dass einzelne Parteimitglieder rechtsextremen Unsinn von sich geben. Der Nachweis dessen ist leicht zu führen. Ich nehme an, davon wird man hier in den nächsten Tagen noch eine Menge hören.
Ich helfe Ihnen hier mit ein paar wirklich skandalösen Zitaten. Sie sind alle belegt.
Eklig – sicher. Spätestens beim letzten Zitat haben es einige erkannt: All das war Originalton, nicht etwa von Björn Höcke, sondern von Franz Josef Strauß, dem CSU-Vorsitzenden, der beinahe Kanzler wurde. Willy Brandt saß neben ihm im Kabinett. Dass Willy Brandt kein Nazi war, ist Ihnen ja vermutlich bekannt. Auch Strauß war kein Nazi – nur ein Reaktionär. Sonst hätte sich Willy Brandt wohl kaum neben ihn gesetzt.
Der Vorsitzende der Grünen, Felix Banaszak, sagte vor ein paar Tagen im Podcast meines Welt-Kollegen Paul Ronzheimer, die AfD stehe in einer Traditionslinie mit den Nationalsozialisten. Das Gleiche würde er vielleicht auch über Strauß sagen, über Ernst Jünger, über Boris Palmer oder über den Weihnachtsmann. Es ist inzwischen völlig klar, dass „Nazi“ ein moderner Sammelbegriff für alle ist, die nicht an den Sieg des Sozialismus glauben.
Die Nazis unterscheiden sich von Rechtskonservativen. Die Nazis hatten eine Miliz namens SA, die auf den Straßen Jagd auf Linke machte. Sie machten keinen Hehl daraus, dass sie Krieg wollten. Sie waren erklärte Antisemiten. Rassismus war ihr Programm. Sie wollten keine Republik, sie wollten den Führerstaat.
1990 formulierte der amerikanische Autor Mike Godwin eine sozialpsychologische Theorie. „Godwin’s Law“ gilt inzwischen als empirisch bewiesen. Er sagt, dass seit 1950 bei jeder größeren Meinungsverschiedenheit weltweit irgendwann ein Vergleich mit den Nazis auftaucht. Dieser Vergleich habe nichts mit der realen Geschichte zu tun, sondern mit dem Wunsch des Sprechers, seinem Gegenüber die Satisfaktionsfähigkeit abzusprechen. Auch Angela Merkel wurde schon mit den Nazis verglichen, von Hugo Chávez ebenso wie Peer Steinbrück, von irgendwelchen Schweizern. Sie wissen, dass es zwischen Heinrich Himmler und Alice Weidel schon ein paar Unterschiede gibt.
Wer alle Rechten Nazis nennt, nur weil sie keine Linken sind, ist wirklich ein historischer Analphabet. Aber das wäre verzeihlich – Unbildung ist ja kein Verbrechen. Ihnen werfe ich vor, dass Sie wissen, was Sie tun. Sie wissen, dass Sie nicht das „Vierte Reich“ verhindern, sondern lediglich Ihre politische Konkurrenz ausschalten möchten. Die AfD-Wähler jedenfalls – die meisten – wollen keinen neuen Hitler. Sie wollen so etwas Ähnliches wie einen neuen Helmut Schmidt.
Es wäre ein Kinderspiel, die AfD kleinzuhalten. Man müsste dazu lediglich ein paar Probleme angehen, die echte Probleme sind und deren Existenz Sie vermutlich bis zu Ihrem letzten Atemzug leugnen würden: Passen Sie die Migration an die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieses Landes an. Sorgen Sie für ein Sicherheitsniveau wie 2010. Sorgen Sie dafür, dass unsere Schulen funktionieren und die Wirtschaft konkurrenzfähig ist. Mehr muss es nicht sein. Ist das für Sie Faschismus?
Ich glaube, Sie haben verdrängt, dass in der Sowjetunion im Namen des Sozialismus Millionen Menschen ermordet oder dem Hungertod preisgegeben wurden. Sie haben die Millionen Opfer von Pol Pot und Mao verdrängt. In Venezuela wurden nach einer gefälschten Wahl Demonstranten von Maduros Truppen außergerichtlich hingerichtet – auch Minderjährige. Wenn Trump das getan hätte, wäre ganz schön was los.
„Links ist gut, rechts ist böse“: So einfach ist das nicht. Die entscheidende Trennlinie verläuft zwischen autoritären Regimen und solchen, in denen alle die gleichen Bürgerrechte besitzen, egal, wo sie politisch stehen, egal, ob sie die Regierung großartig finden oder sie verabscheuen. Wer sich an die Gesetze hält und keine Gewalt anwendet oder anzuwenden beabsichtigt, ist sicher – und bei dem klingelt frühmorgens nicht die Polizei an der Haustür.
„Aber ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet“ – das sagte Friedrich Merz am politischen Aschermittwoch in Trier. Auf schwerste Grundrechtseingriffe während der Coronazeit und der Unterstützung des EU-„Desinformationssanktionsregimes“ folgt nun also ein weiterer Angriff auf die Demokratie. Klarnamenpflicht im Internet: Das ist so, als müsste sich jemand, der auf dem Marktplatz Merz‘ Rücktritt fordert, vorher ein Namensschild umhängen. Hat der Bundeskanzler schon mal etwas von der „Speakers‘ Corner“ in England gehört? Dort gibt es auch keine Klarnamenpflicht. Eine solche würde den Geist der Demokratie beschämen. Die Klarnamenpflicht im Internet ist demokratisch untragbar – wer sie fordert, verabschiedet sich aus der Demokratie. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.
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Klarnamenpflicht im Internet – das will der Bundeskanzler. Klarnamenpflicht im Internet – das widerspricht dem demokratischen Geist. Klarnamenpflicht im Internet – das ist so, als müsste sich jemand, der auf dem Marktplatz sagt, Merz solle zurücktreten, vorher ein Namensschild umhängen.
Wie soll es weitergehen? Sollen demnächst Wahlen nicht mehr geheim sein? Wahlen nur noch unter öffentlicher Bekanntgabe, wer wie gewählt hat? Peter Maier hat die CDU gewählt: Applaus! Eva Maier hat die AfD oder das BSW gewählt: öffentliche Beschämung und Verfolgung?
So langsam sollte es jedem klar werden: Den Kampf um die jämmerlichen Reste der öffentlichen Debattenräume versucht die Politik mit immer dreckigeren Mitteln für sich zu entscheiden. In einer freien, offenen, demokratischen Gesellschaft muss es für jeden Staatsbürger möglich sein, seine Meinung öffentlich ohne Nennung seines Namens kundzutun. Die Anonymität ist ein Schutzraum, der für eine Demokratie von elementarer Bedeutung ist.
Politische Meinungsäußerungen kommen längst einem Gang durch ein Minenfeld gleich. Nicht jeder hat den Mut und die Kraft, seine politische Position öffentlich unter seinem vollen Namen zu äußern. Deshalb hat eine demokratische Gesellschaft den Raum des Anonymen zu gewähren. Wer nämlich befürchten muss, dass auf die Äußerung der eigenen politischen Meinung die Knute folgt, wird sich aus der öffentlichen Diskussion zurückziehen – und damit wird die Demokratie erstickt.
Hat Friedrich Merz jemals etwas von der Speakers‘ Corner in England gehört? Die Speakers‘ Corner ist ein weltberühmter Ort, an dem der Geist der Demokratie zelebriert wird. Speakers‘ Corner – das ist jene Stelle im Londoner Hyde Park, wo auf einer freien Fläche jeder Mensch sich auf eine Kiste stellen darf, um frei öffentlich das zu sagen, was er denkt. Persönlichkeiten wie Karl Marx, Lenin, George Orwell oder Emma Goldman haben dort vorgetragen. Alles kann an der Speakers‘ Corner frei gesagt werden: Geniales und Abgedrehtes, Höfliches und Unverschämtes – alles darf und soll gehört werden.
Gerade dadurch, dass an diesem Ort jeder anonym sprechen darf, ist die Speakers‘ Corner zum Symbol für Meinungsfreiheit geworden. Eine „Klarnamenpflicht“ gibt es dort nicht. Bei allen autoritären Entwicklungen, die auch in Großbritannien zu beobachten sind: Klarnamenpflicht an der Speakers‘ Corner? Ein Unding! Der Jurist Niko Härting spricht von einem „Menschenrecht“ in Bezug auf die anonyme Rede.
Doch eine Klarnamenpflicht im Internet wäre noch schlimmer als die Pflicht zum Umhängen eines Namensschildes bei einer Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit. Wer seinen Namen in der Internetöffentlichkeit unter jedem Posting angeben muss, wird für die gesamte Welt sichtbar – und wird es bleiben, solange es das Internet gibt. Arbeitgeber könnten so nach der politischen Gesinnung ihrer Mitarbeiter oder von Bewerbern Ausschau halten – und entsprechend agieren.
Längst liegen die Karten auf dem Tisch. Der Politik schmeckt nicht, dass sie kritisiert wird. Sie hat ein Problem damit, dass sie nicht die Kontrolle über die Debattenräume im Internet hat. Die öffentliche Diskussion auf den großen Plattformen der öffentlich-rechtlichen Medien ist ohnehin längst abgewürgt. Das ist im Sinne der Politik. Dass im Internet Max Mustermann vor den Gefahren der Corona-Impfung warnt, Lieschen Müller sich traut, „Stellvertreterkrieg“ zu sagen und Heiner Maier den Rücktritt der Regierung fordert, soll verhindert werden. Um nichts anderes geht es bei der Klarnamenpflicht im Internet. Die Klarnamenpflicht im Internet ist demokratisch untragbar – wer sie fordert, verabschiedet sich aus der Demokratie.
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Wenn deutsche Leitmedien über Venezuela berichten, geschieht dies seit Jahren mit einer auffälligen sprachlichen und moralischen Eindeutigkeit. Begriffe wie „Diktatur“, „Regime“ oder „Failed State“ strukturieren die Berichterstattung und prägen nachhaltig die Wahrnehmung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklungen. Sie erscheinen dabei weniger als erklärungsbedürftige Zuschreibungen denn als feststehende Deutungen, die kaum noch erläutert oder hinterfragt werden. Von Detlef Koch.
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Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link, den dritten unter diesem Link und den vierten unter diesem Link.
Die oben genannten Begriffe entfalten ihre Wirkung nicht allein durch ihre Häufigkeit, sondern durch ihre Funktion. Sie ordnen ein Land moralisch ein, delegitimieren politische Akteure und begrenzen den Raum dessen, was als erklärungsbedürftig, vergleichbar oder diskussionswürdig gilt. Wer als „Regime“ beschrieben wird, erscheint nicht mehr als Akteur innerhalb eines politischen Konflikts, sondern als dessen Ursache. Wer als „Failed State“ gilt, muss nicht mehr verstanden, sondern verwaltet werden.
Dabei steht außer Frage, dass Venezuela sich seit Jahren in einer tiefen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Krise befindet. Die entscheidende Frage ist nicht, ob diese Krise real ist, sondern wie sie medial gedeutet wird. Auffällig ist, dass deutsche Leitmedien Venezuela mit einer Konsequenz moralisch delegitimieren, die in der Berichterstattung über andere Staaten mit vergleichbarer oder teils deutlich schlechterer Menschenrechtslage so nicht zu beobachten ist. Während dort häufig von „Stabilität“, „Reformen“ oder „strategischer Partnerschaft“ die Rede ist, dominiert im Fall Venezuelas ein nahezu geschlossenes Negativnarrativ.
Diese Asymmetrie verweist auf die Funktionsweise medialer Frames. Berichterstattung bildet politische Realität nicht einfach ab, sondern wählt aus, gewichtet und kontextualisiert. Bestimmte Aspekte werden hervorgehoben, andere marginalisiert oder ausgeblendet. Durch Wiederholung verfestigen sich Deutungen, bis sie als selbstverständlich erscheinen. Auf diese Weise entstehen narrative Strukturen, die politische Konflikte nicht nur beschreiben, sondern vorstrukturieren.
Besonders deutlich wird dies dort, wo vermeintliche moralische Eindeutigkeit analytische Offenheit ersetzt. Komplexe Ursachenketten werden verkürzt, Verantwortung externalisiert, alternative Perspektiven an den Rand gedrängt. Politische Akteure erscheinen entweder als legitime Vertreter von Demokratie oder als illegitime Machthaber jenseits des akzeptablen Diskurses. Diese binäre Logik erleichtert Orientierung, erschwert jedoch ein vertieftes Verständnis politischer Zusammenhänge.
Damit berührt die Berichterstattung über Venezuela eine grundsätzliche Frage demokratischer Öffentlichkeit. Leitmedien reklamieren für sich, Macht zu kontrollieren, Interessen offenzulegen und politische Entscheidungen kritisch zu begleiten. Wo Berichterstattung jedoch primär exekutive Narrative reproduziert und moralische Deutungen verabsolutiert, verschiebt sich diese Rolle. Medien werden dann weniger zu Instanzen kritischer Kontrolle als zu Akteuren der Stabilisierung bestehender Deutungsrahmen.
Venezuela ist in diesem Zusammenhang kein Sonderfall, aber an ihm lässt sich exemplarisch zeigen, wie Framing wirkt, wie selektive Empörung entsteht und welche Folgen dies für politische Urteilsfähigkeit hat. Nicht die Verteidigung oder Verurteilung eines Staates steht im Zentrum, sondern die Frage, wie viel demokratische Offenheit eine mediale Öffentlichkeit zulässt – und wo sie sich selbst begrenzt.
I. Was „Framing“ ist
Medien berichten nicht einfach über Ereignisse. Sie entscheiden, was gezeigt wird, wie es benannt wird und in welchem Zusammenhang es erscheint. Genau dieser Deutungsrahmen wird in der Kommunikationswissenschaft als „Framing“ bezeichnet. Ein Frame (zu deutsch: „Rahmen“) ist dabei weder Kommentar noch offene Meinungsäußerung, sondern die strukturierende Perspektive, innerhalb der Informationen präsentiert und verstanden werden.
Framing beginnt oft unscheinbar: mit der Wortwahl in Überschriften, mit wiederkehrenden Begriffen, mit der Auswahl von Bildern oder Gesprächspartnern. Ob von einer „Regierung“ oder einem „Regime“ die Rede ist, ob ein Staat als „Partner“ oder als „Problemfall“ erscheint, beeinflusst die Einordnung politischer Entwicklungen – häufig, noch bevor Leserinnen und Leser sich bewusst mit den Inhalten auseinandersetzen.
Wichtig ist: Framing bedeutet nicht, dass Medien lügen. Die berichteten Fakten können durchaus korrekt sein. Der Effekt entsteht allein durch Gewichtung, Kontextualisierung und Wiederholung. Bestimmte Aspekte werden kontinuierlich hervorgehoben, andere treten in den Hintergrund oder verschwinden vollständig aus dem Blickfeld. Auf diese Weise entsteht ein konsistentes Gesamtbild, das mit der Zeit als selbstverständlich wahrgenommen wird.
Ein einfaches Beispiel verdeutlicht diese Wirkung: Wird über ein Land überwiegend in Begriffen wie „Krise“, „Chaos“, „Notstand“ oder „Diktatur“ berichtet, entsteht der Eindruck eines dauerhaften Ausnahmezustands. Politische Konflikte erscheinen dann nicht mehr als Auseinandersetzungen mit unterschiedlichen Akteuren und Ursachen, sondern als Ausdruck eines grundsätzlich gescheiterten Systems. In einem solchen Deutungsrahmen wirken Wörter wie Sanktionen, Isolation oder externe Eingriffe schnell plausibel – unabhängig von der tatsächlichen Situation.
Framing entfaltet ja seine besondere Macht gerade deshalb, weil es selten als Bewertung wahrgenommen wird. Es tarnt sich als unauffällige Normalität der Berichterstattung. Wer diesen Rahmen nicht bewusst reflektiert, übernimmt ihn häufig unbemerkt – nicht aus Zustimmung, sondern aus Gewöhnung.
Für eine demokratische Öffentlichkeit ist das von erheblicher Bedeutung. Medien sollen eigentlich nur informieren, einordnen und politische Macht kritisch begleiten. Wenn Framing jedoch bestimmte Deutungen dauerhaft und unbemerkt festschreibt und alternative Perspektiven systematisch ausblendet, verengt sich der Raum eigenständigen Urteilens. Die Frage ist dann nicht mehr nur, was berichtet wird, sondern vor allem auch, was nicht berichtet wird.
In der politischen Berichterstattung entscheidet daher nicht allein, welche Fakten genannt werden, sondern in welchem sprachlichen und narrativen Zusammenhang sie stehen. Wortwahl, Metaphern, wiederkehrende Zuschreibungen und die Auswahl politischer Akteure strukturieren die Wahrnehmung politischer Realität und prägen langfristig öffentliche Deutungsmuster.
Diese Muster entstehen nicht punktuell, sondern – wie bereits erwähnt – durch Wiederholung über Zeit und Medien hinweg. Sie verfestigen sich zu Hintergrundannahmen, vor denen politische Ereignisse interpretiert und bewertet werden. Im Fokus stehen dabei nicht einzelne Beiträge oder journalistische Entscheidungen, sondern stabile Darstellungsweisen, die sich in Überschriften, Teasern, Bildunterschriften und der Gewichtung von Stimmen wiederfinden.
Vergleiche mit der Berichterstattung über andere Staaten machen solche Muster sichtbar. Sie erlauben es, zu prüfen, ob vergleichbare politische oder menschenrechtliche Sachverhalte mit unterschiedlichen Maßstäben beschrieben werden und welche Deutungsrahmen dabei dominieren. Es geht dabei nicht um die Gleichsetzung politischer Systeme, sondern um die Vergleichbarkeit journalistischer Rahmung.
Diese Perspektive versteht Medienkritik als Bestandteil demokratischer Öffentlichkeit. Sie fragt nicht nach Absicht oder Schuld, sondern nach der Wirkung etablierter Darstellungsweisen – und danach, welche politischen Vorannahmen sie nahelegen, ohne ausdrücklich benannt zu werden.
Framing in deutschen Leitmedien
In der Berichterstattung deutscher Leitmedien über Venezuela lassen sich wiederkehrende Framing-Muster erkennen, die sich auf drei Ebenen beschreiben lassen:
Diese Ebenen strukturieren nicht nur Information, sondern prägen – oft unauffällig – den Deutungsrahmen, in dem politische Entwicklungen wahrgenommen werden.
Besonders deutlich treten diese Mechanismen in boulevardnahen Medien zutage. Springer-Titel wie BILD oder WELT fungieren dabei als zugespitzter Verdichtungsfall. Bereits in Überschriften und Anmoderationen kommen dort häufig stark konnotierte Begriffe und eskalierende Motive zum Einsatz, die politische Prozesse früh auf Bedrohung, Ausnahmezustand oder moralische Eindeutigkeit zuschneiden. Wortwahl und Zuschreibung greifen eng ineinander und erzeugen ein geschlossenes, emotional aufgeladenes Deutungsangebot. Diese Zuspitzung ist Teil eines publizistischen Modells, das weniger auf analytische Offenheit als auf klare Positionierung zielt.
Entscheidend für die hier verfolgte Fragestellung ist jedoch die Berichterstattung öffentlich-rechtlicher und anderer sogenannter Qualitätsmedien. Auch dort strukturieren Überschriften und Anmoderationen die Wahrnehmung Venezuelas häufig als dauerhaften Krisen- und Problemfall. Zwar fällt die Sprache insgesamt moderater aus, doch der wiederkehrende Rahmen eines politisch dysfunktionalen Sonderfalls bleibt bestehen. Bereits auf der Einstiegsebene wird damit ein Interpretationsrahmen gesetzt, der alternative Vergleichs- oder Erklärungsperspektiven begrenzt.
Auf der Ebene der Wortwahl dominieren auch in diesen Medien Begriffe wie Krise, Instabilität oder autoritäre Herrschaft. Diese Begriffe sind nicht per se falsch, entfalten jedoch durch ihre kontinuierliche Wiederholung eine normalisierende Wirkung. Politische Konflikte erscheinen dadurch weniger als Ergebnis komplexer historischer, ökonomischer und externer Ursachenketten, sondern als Ausdruck eines grundsätzlich defizitären Systems.
Hinzu kommt die Ebene der moralischen Zuschreibung. Einzelereignisse, politische Entscheidungen oder institutionelle Defizite werden häufig so eingebettet, dass sie über den konkreten Anlass hinaus die politische Ordnung Venezuelas insgesamt charakterisieren. Diese Form der Rahmung reduziert analytische Offenheit zugunsten moralischer Eindeutigkeit. Differenzierungen, Vergleichsperspektiven oder konkurrierende Erklärungsansätze treten in den Hintergrund.
Der zentrale Unterschied zwischen Boulevard-, „Qualitäts“- und öffentlich-rechtlichen Medien liegt damit weniger im grundlegenden Deutungsrahmen als in seiner sprachlichen Ausgestaltung. Während boulevardnahe Medien bestehende Frames emotional verdichten und zuspitzen, reproduzieren öffentlich-rechtliche Medien ähnliche Rahmungen in eher zurückhaltenderer, sachlicherer Form. Gerade darin liegt ihre besondere Wirkung: Der Deutungsrahmen erscheint weniger als Zuspitzung, sondern als selbstverständliche Beschreibung politischer Realität.
II. Vergleichende Perspektive
Ein vergleichender Blick auf Venezuela und andere Staaten zeigt, dass mediale Empörung nicht proportional zur dokumentierten Schwere von Menschenrechtsverbrechen verteilt wird. Um diese Asymmetrie sichtbar zu machen, werden im Folgenden identische forensische Maßstäbe angelegt. Entscheidend ist dabei nicht politische Einordnung oder Systemvergleich, sondern die konkrete, belegte Praxis staatlicher Gewalt und Repression.
Venezuela – Folter, Misshandlung und Repression
In Venezuela dokumentieren Human Rights Watch [1] und Amnesty International systematische Folter, Misshandlung und andere inhumane Praktiken im Kontext staatlicher Repression. Laut dem Bericht wurden nach der Präsidentenwahl 2024 über 2.000 Personen im Zusammenhang mit Protesten, oppositioneller Aktivität oder Menschenrechtsarbeit festgenommen. Viele der Betroffenen wurden ohne Zugang zu Rechtsbeistand oder Kontakt zu Angehörigen inhaftiert.
Human Rights Watch berichtet von körperlicher und psychologischer Folter, darunter schwere Schläge, elektrische Schocks, herbeigeführte Atemnot mit Plastiktüten, lang anhaltende Einzelhaft sowie weitere Praktiken, die nach internationalem Recht als Folter oder grausame, unmenschliche Behandlung gelten.
Zusätzlich dokumentiert Amnesty International [2] mindestens 15 Fälle von erzwungenem Verschwindenlassen seit Juli 2024. In mehreren Fällen wurden die Betroffenen über Wochen oder Monate ohne bestätigten Aufenthaltsort festgehalten. Angehörige erhielten keinerlei verlässliche Auskunft über ihr Schicksal – ein Vorgehen, das Amnesty als schwere Menschenrechtsverletzung und als Verletzung des absoluten Folterverbots einstuft. Venezolanische Menschenrechtsorganisationen wie Provea [3] berichten ergänzend von Hunderten dokumentierten Fällen grausamer, erniedrigender oder entwürdigender Behandlung in Haft.
Saudi-Arabien – Todesstrafe, Folter und staatliche Repression
In Saudi-Arabien dokumentiert Amnesty International [4] eine der weltweit höchsten Zahlen staatlich vollstreckter Todesurteile. Im Bericht „Death Sentences and Executions 2024“ weist die Organisation mindestens 345 bestätigte Exekutionen allein im Jahr 2024 aus – ein historischer Höchststand seit Beginn der systematischen Erfassung. Ein erheblicher Teil dieser Hinrichtungen erfolgte wegen Drogendelikten, vielfach nach Verfahren, die grundlegenden rechtsstaatlichen Mindeststandards widersprechen.
Amnesty International [5] belegt zudem, dass Todesurteile regelmäßig auf Geständnissen beruhen, die unter Folter oder Misshandlung erzwungen wurden, und dass Angeklagten der Zugang zu wirksamer Verteidigung systematisch verwehrt wird. Besonders betroffen sind ausländische Arbeitsmigranten, die einem erhöhten Risiko willkürlicher Strafverfolgung und extremer Strafen ausgesetzt sind.
Darüber hinaus dokumentieren Amnesty International und Human Rights Watch die Inhaftierung politischer Dissidenten, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern allein aufgrund friedlicher Meinungsäußerung, langjährige Haftstrafen wegen Social-Media-Posts sowie umfassende Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Ägypten – Masseninhaftierung, Folter und Todesurteile
In Ägypten dokumentiert Amnesty International eine anhaltende und systematische staatliche Repressionspraxis gegen politische Opposition, Zivilgesellschaft und unabhängige Medien. Im Länderbericht „Egypt: Human Rights in 2024“ [6] beschreibt die Organisation die fortgesetzte willkürliche Inhaftierung von zehntausenden politischen Gefangenen, darunter Oppositionspolitiker, Journalistinnen, Anwälte, Menschenrechtsverteidiger und Aktivisten.
Amnesty International und Human Rights Watch [7] berichten übereinstimmend von der systematischen Anwendung von Folter, Misshandlung und erzwungenem Verschwindenlassen. Betroffene werden häufig über Wochen oder Monate ohne Kontakt zu Angehörigen oder Rechtsbeistand festgehalten. Unter Zwang erlangte Geständnisse dienen regelmäßig als Grundlage für Anklagen und Verurteilungen.
Darüber hinaus setzt der ägyptische Staat weiterhin die Todesstrafe nach grob unfairen Massenverfahren ein. Auch 2024 wurden Todesurteile verhängt und vollstreckt, häufig nach Verfahren vor Sonder- oder Militärgerichten, ohne rechtsstaatliche Mindestgarantien und unter Verwertung erzwungener Geständnisse. Weitere dokumentierte Tatkomplexe umfassen die Kriminalisierung friedlicher Meinungsäußerung, massive Einschränkungen der Presse- und Versammlungsfreiheit sowie den systematischen Einsatz von Anti-Terror-Gesetzen zur Unterdrückung legitimer Opposition.
Israel / Palästina (Gaza) – Vertreibung, Tötungen, Hunger, Zerstörung und Folter
Im Gaza-Krieg dokumentiert Human Rights Watch [8] die gewaltsame Vertreibung von rund 1,9 Millionen Palästinenserinnen und Palästinensern, also von über 80 Prozent der Bevölkerung des Gazastreifens. In ihrem Bericht „Hopeless, Starving, and Besieged“ (2024) bewertet HRW diese Praxis als völkerrechtswidrige Zwangsvertreibung, auch als „ethnische Säuberung“ bekannt.
Parallel dazu berichten UN-Organisationen [9] über ein Ausmaß tödlicher Gewalt gegen die Zivilbevölkerung, das in der jüngeren Konfliktgeschichte ohne Vergleich ist. Nach Angaben von UN-OCHA und UNICEF wurden bis zum 23. Dezember 2025 mindestens 20.179 Kinder getötet. Diese Zahl bezieht sich ausschließlich auf identifizierte Todesopfer und schließt eine unbekannte Zahl von Kindern, die unter Trümmern verschüttet oder bislang nicht registriert wurden, ausdrücklich nicht ein.
Darüber hinaus dokumentieren UN-Organisationen, Human Rights Watch und Amnesty International weitere klar belegte Tatkomplexe:
Vergleicht man diese Befunde entlang identischer menschenrechtlicher Kriterien, zeigt sich keine Entsprechung zwischen der dokumentierten Schwere und Systematik der Verbrechen und der Intensität, Wortwahl und moralischen Zuspitzung westlicher Medienberichterstattung.
Diese Diskrepanz lässt sich nicht mit Unkenntnis, fehlenden Informationen oder mangelnder Quellenlage erklären. Die relevanten Befunde sind seit Monaten öffentlich dokumentiert, international zugänglich und journalistisch verwertbar. Entscheidend ist daher nicht das Ob der Berichterstattung, sondern das Wie: welche Befunde hervorgehoben, welche relativiert, welche kontextualisiert und welche sprachlich zugespitzt werden.
Die unterschiedliche Intensität medialer Empörung verweist damit auf strukturelle Muster der außenpolitischen Berichterstattung selbst. Sie legt nahe, dass moralische Rahmung weniger aus der Schwere dokumentierter Verbrechen entsteht als aus der politischen Einordnung der betroffenen Akteure innerhalb westlicher Macht-, Bündnis- und Ordnungslogiken.
IV. Warum diese Selektivität kein Zufall ist
Die beobachtete Selektivität medialer Empörung ist kein Zufall. Sie entsteht aus einem Zusammenspiel struktureller Zwänge und bewusster redaktioneller Entscheidungen, in denen journalistisches Wissen über Sprache, Framing und Wirkung gezielt eingesetzt wird. Insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik greifen gut erforschte Mechanismen der politischen Berichterstattung, die Deutungsräume ordnen, gewichten und begrenzen. Diese Mechanismen wirken jedoch nicht abstrakt oder automatisiert, sondern durch konkret handelnde Akteure in Redaktionen, die politische Relevanz und Legitimität sprachlich herstellen, stabilisieren oder in Frage stellen. Strukturen wirken dabei nicht als Zwang, sondern als Rahmen und Anreizsysteme journalistischen Handelns – sie erklären Entscheidungen, heben Verantwortung jedoch nicht auf.
Ein für Journalisten entlastender und zentraler Erklärungsansatz ist die sogenannte Indexing-Hypothese. [12] Sie beschreibt ein wiederkehrendes Muster: In außenpolitischen Fragen orientieren sich Leitmedien häufig an dem Spektrum von Positionen, das innerhalb der politischen Entscheidungseliten als akzeptabel gilt. Je geschlossener der Konsens zwischen Regierung, Ministerien und etablierten Parteien, desto enger fällt in der Regel auch der mediale Deutungsrahmen aus. Fundamentale Kritik bleibt dann selten – nicht, weil sie objektiv unrealistisch oder politisch unverantwortlich wäre, sondern weil sie außerhalb jenes Rahmens liegt, den mächtige Akteure definieren und dessen Akzeptanz für journalistischen Zugang, Exklusivität und Nähe funktional ist.
Journalismus steht in diesem Feld nicht außerhalb der Macht, sondern in einem symbiotischen Verhältnis zu ihr. Politische und militärische Entscheidungsträger gewähren Informationen, Hintergrundgespräche und exklusive Einblicke; Medien verschaffen im Gegenzug Reichweite, Deutungshoheit und öffentliche Präsenz. Dieses Austauschverhältnis begünstigt die Übernahme diplomatischer Deutungsrahmen und sicherheitspolitischer Sprachmuster, etwa wenn Menschenrechtsverletzungen als Teil komplexer Interessenlagen eingeordnet oder relativiert werden, und begünstigt so eine Berichterstattung, die zentrale Prämissen der Macht nicht grundsätzlich infrage stellt. Im Gegenteil – es überlässt damit faktisch den politischen Akteuren die Definitionsmacht darüber, was als „verantwortbar“, „realistisch“ oder „alternativlos“ gilt.
Ein weiterer Faktor liegt in der sozialen Struktur journalistischer „Eliten“ selbst. „Spitzenjournalismus“ rekrutiert sich überwiegend aus akademischen, bürgerlichen Milieus und bewegt sich in sozialen Räumen, die jenen politischer und wirtschaftlicher Entscheidungsträger ähneln. [13] Gemeinsame Bildungswege, ähnliche kulturelle Selbstverständlichkeiten und geteilte Ordnungsvorstellungen prägen Wahrnehmung und Bewertung politischer Konflikte. Medienorganisationen tendieren daher dazu, journalistische Karrieren zu fördern, deren politische und kulturelle Selbstverständlichkeiten mit den Erwartungen politischer und wirtschaftlicher Eliten kompatibel sind. Diese Kompatibilität ist daher als das Ergebnis struktureller Passung zwischen sozialer Herkunft, professionellem Habitus und den „Anforderungen“ außenpolitischer Berichterstattung zu betrachten.
Zusammengenommen entsteht so ein System, in dem bestimmte Deutungen wahrscheinlicher werden als andere, weil sie im bestehenden Gefüge aus Quellenabhängigkeit, professionellen Routinen und sozialer Nähe Resonanz finden. Selektive Empörung ist also kein bloßes Nebenprodukt struktureller Zwänge, sondern das Ergebnis bewusster journalistischer Entscheidungen innerhalb dieser Strukturen, die sich am Maßstab des eigenen Berufsethos messen lassen müssen.
Gerade deshalb ist selektive Empörung demokratietheoretisch relevant. Wenn sich mediale Legitimität dauerhaft an politischer Regierungsfähigkeit orientiert und nicht an der Schwere dokumentierter Menschenrechtsverbrechen, verschiebt sich der Maßstab öffentlicher Urteilsbildung. Die Analyse der Venezuela-Berichterstattung macht dieses Spannungsverhältnis sichtbar – nicht als Ausnahme, sondern als exemplarischer Fall einer breiteren Logik außenpolitischer Gegebenheiten.
V. Ein Schlusskommentar:
Framing, Verantwortung und demokratische Selbstverteidigung
Framing/Rahmung ist kein beiläufiges Stilmittel journalistischer Arbeit, sondern ein machtvoller Eingriff in demokratische Urteilsbildung. Wer entscheidet, welche Konflikte moralisch aufgeladen werden, welche als komplexe Interessenlagen erscheinen und welche Staaten dauerhaft als Abweichung markiert werden, beeinflusst nicht nur Wahrnehmung, sondern politische Handlungsmöglichkeiten.
Framing strukturiert Realität – und damit Verantwortung. Aus dieser Einsicht erwächst eine besondere Pflicht für journalistische Medien, insbesondere für Leitmedien mit hoher Reichweite. Journalistische Freiheit bedeutet nicht Beliebigkeit, sondern Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit. Wer über Außen- und Sicherheitspolitik berichtet, kann sich nicht darauf zurückziehen, lediglich zu informieren oder bestehende Deutungsrahmen weiterzugeben. Journalisten und Chefredaktionen tragen Verantwortung dafür, ob sie Macht kontrollieren und einhegen oder ob sie die Interessen der Mächtigen gegen eine Mehrheit der Bevölkerung stabilisieren.
Aber auch als Leser und Konsumenten journalistischer Erzeugnisse sind wir immer wieder herausgefordert. Als Teil der demokratischen Öffentlichkeit nehmen wir idealerweise Informationen im Modus kritischer Aneignung auf. Leider ist das nicht der Regelfall, und viele Menschen übernehmen den medial vorgegebenen Deutungsrahmen ungeprüft und werden so zum Teil ihrer Reproduktion. Noam Chomsky [14] sprach in diesem Zusammenhang von der Notwendigkeit „intellektueller Selbstverteidigung“, also der Fähigkeit, Sprache zu hinterfragen, Interessen zu erkennen, Vergleichsmaßstäbe einzufordern und moralische Asymmetrien sichtbar zu machen. Diese Fähigkeiten sind keine akademische Übung, sondern Voraussetzung demokratischer Mündigkeit.
Der Fall Venezuela macht diese Zusammenhänge exemplarisch deutlich. Er zeigt, dass mediale Schärfe nicht allein aus der Schwere dokumentierter Menschenrechtsverletzungen resultiert, sondern aus ihrer Einbettung in politische und normative Ordnungen. Wer diesen Mechanismus erkennt, relativiert weder autoritäre Praktiken noch Menschenrechtsverbrechen. Im Gegenteil: Nur wer Maßstäbe vergleichbar anlegt, kann sie auch glaubwürdig vertreten.
Demokratie erodiert nicht nur durch offene Zensur oder autoritäre Gewalt, sondern auch durch unsichtbare Verschiebungen öffentlicher Deutungsrahmen. Framing verschwindet nicht, aber es verliert seine Macht, sobald es von uns erkannt, benannt und kritisch reflektiert wird. Wir, die Konsumenten, die Journalisten und die Medienschaffenden im erweiterten Sinne, sind das demokratische Korrektiv – und darin liegt die gemeinsame Verantwortung von Journalismus und Öffentlichkeit. Echte demokratische Öffentlichkeit beginnt dort, wo Framing sichtbar gemacht wird, oder wie es Albrecht Müller in seinem Buchtitel so treffend formulierte:
„Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst“
Titelbild: zmotions / Shutterstock
[«1] Human Rights Watch (2025) Punished for Seeking Change: Killings, Enforced Disappearances and Arbitrary Detention Following Venezuela’s 2024 Election
[«2] Amnesty International (2025) Venezuela: Enforced disappearances constitute crimes under international law / Human Rights in Venezuela 2024/25
[«3] PROVEA (2024/2025) Situación de los Derechos Humanos en Venezuela
[«4] Amnesty International (2025) Death Sentences and Executions 2024
[«5] Amnesty International (2024/2025) Saudi Arabia: Human Rights Report
[«6] Amnesty International (2025) Egypt: Human Rights in 2024
[«7] Human Rights Watch (2024/2025) Egypt – World Report
[«8] Human Rights Watch (2024) Hopeless, Starving, and Besieged
[«9] United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (UN-OCHA) – Reported Impact Snapshot
[«10] HRW (2023) Israel: Starvation Used as Weapon of War in Gaza
[«11] Amesty International (2024) Dokumentationen zu Incommunicado-Haft, Folter und Misshandlung palästinensischer Häftlinge
[«12] W. Lance Bennett (1990) Toward a Theory of Press–State Relations in the United States
[«13] Pierre Bourdieu (1996) Sur la télévision Paris: Liber/Raisons d’agir.
[«14] Chomsky, N. (2002): Media Control – Wie die Medien uns manipulieren. Hamburg: Europa Verlag.
„Auf welche Weise sorgen die nationalen Medien […] mit ihnen zusammenhängende Elemente der elitären intellektuellen Kultur für die Kontrolle der Gedanken? […] ich habe das lebhafte Empfinden, dass die Bürger demokratischer Gesellschaften Unterricht in intellektueller Selbstverteidigung nehmen sollten, um sich vor Manipulation und Kontrolle schützen und substanziellere Formen von Demokratie anstreben zu können.“
Der Bericht des Justizausschusses des US-Repräsentantenhauses wurde von der freiheitlichen EU-Abgeordneten Petra Steger in einer Plenardebatte im Parlament aufgegriffen. Sie prangerte einen Frontalangriff auf die Grundrechte der EU-Bürger an. Als besonders empörend bewertet Steger, dass das EU-Parlament, insbesondere die EVP als Partei von Ursula von der Leyen, die brisanten Offenlegungen unter den Tisch kehren wolle.
Die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger hat die schwerwiegenden Zensurvorwürfe aus den USA gegen die EU-Kommission im Rahmen der Plenardebatte im Europäischen Parlament am 9. Februar. thematisiert. Sie nahm dabei Bezug auf den aktuellen Bericht des Justizausschusses des US-Repräsentantenhauses. Steger prangerte an: „Jetzt ist es offiziell bestätigt, wovor wir seit Jahren warnen: Die EU betreibt einen Frontalangriff auf die Grundrechte der Bürger Europas. Die freie Meinungsäußerung wird systematisch eingeschränkt – und sogar demokratische Wahlen werden manipuliert.“
Der US-Bericht beschreibt ein Jahrzehnt der Zensur durch die EU-Kommission, die demnach gezielt Druck auf große Social-Media-Plattformen ausübte, um unerwünschte Inhalte zu unterdrücken. Dies geschehe über sogenannte „freiwillige Verhaltenskodizes“, direkten politischen Druck sowie über gesetzliche Instrumente wie den Digital Services Act (DSA).
„Besonders brisant ist, dass genau jene Themen ins Visier geraten, die für Brüssel politisch unbequem sind: Migration, Corona, innere Sicherheit und EU-kritische Positionen. Wer vom vorgegebenen Narrativ abweicht, wird als ‚problematisch‘ gebrandmarkt, gelöscht oder in seiner Reichweite massiv eingeschränkt“, erörterte Steger.
Der Zuständigkeitsbereich für Migration und innere Sicherheit liege dabei beim EU-Migrations- und Innenkommissar Magnus Brunner. Aus Behörden dieses Aufgabenbereichs stammen auch die Leitlinien und Handbücher, die im Zusammenhang mit der systematischen Einschränkung von Online-Inhalten bekannt wurden.
Für Steger handelt es sich dabei nicht, wie so gern behauptet, um den Schutz vor Desinformation oder um die Verteidigung der Demokratie. Vielmehr verortet sie hier Machtmissbrauch: „Das ist politische Kontrolle. Eine EU, die vorgibt, die Demokratie zu schützen, während sie Meinungen zensiert und Debatten unterdrückt, verliert jede Glaubwürdigkeit.“
„Es ist eine absolute Schande, dass eine offene Debatte zu diesen schwerwiegenden Vorwürfen im Parlament verhindert wird“, kritisierte sie weiterhin. Denn das Europäische Parlament, dominiert von der Europäischen Volkspartei, der Partei der Kommissionspräsidentin, versuche, diese Vorgänge unter den Tisch zu kehren.
Stegers Fazit fiel eindeutig aus: „Wer heute noch behauptet, die EU verteidige die Meinungsfreiheit, ignoriert entweder die Realität oder sagt bewusst die Unwahrheit. Eine Demokratie, die Zensur betreibt, ist keine Demokratie mehr.“
Eine inakzeptable Bedrohung für Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit / Michael von der Schulenburg (MEP), Ruth Firmenich (MEP) und Ondřej Dostál (MEP) – Brüssel, 28. Januar 2026
Wir veröffentlichen diesen Rundbrief dreier Mitglieder des europäischen Parlaments, weil wir das Anliegen unterstützen. Albrecht Müller.
Der Rat der Europäischen Union hat im Rahmen seines Mandats für Sicherheits- und Außenpolitik eine intransparente und undurchsichtige Praxis entwickelt, um Personen – darunter auch EU-Bürger – zu sanktionieren, denen vorgeworfen wird, im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine „Desinformation“ im Auftrag Russlands zu verbreiten. Wer sanktioniert wird und warum, scheint völlig willkürlich zu sein. Diese Praxis widerspricht sowohl dem europäischen als auch dem internationalen Recht. Damit verstößt die Europäische Union gegen grundlegende Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und untergräbt das zentrale Bürgerrecht der Meinungsfreiheit – Säulen, die für jede demokratische Ordnung unerlässlich sind.
Im Oktober letzten Jahres veröffentlichten zwei renommierte Rechtsexpertinnen, Professor Dr. Ninon Colneric, ehemalige Richterin am Gerichtshof der Europäischen Union, und Professor Alina Miron, Professorin für internationales Recht an der Universität Angers, ein umfassendes Rechtsgutachten, worin sie die EU-Sanktionspraxis eingehend untersuchten. Ihre Analyse identifiziert mehrere Bereiche, in denen diese Praxis sowohl mit EU-Recht als auch mit internationalem Recht in Konflikt steht.
Bis heute wurden 59 Personen mit solchen Sanktionen belegt. Die meisten von ihnen leben in Ländern, in denen die EU-Sanktionen nicht durchgesetzt werden. Eine beunruhigende Anzahl von ihnen sind jedoch EU-Bürger oder Einwohner von EU-Mitgliedstaaten oder eng verbündeten Ländern und sind daher der vollen Wirkung dieser Maßnahmen ausgesetzt. Sie verdienen besondere Aufmerksamkeit, da sie vor solchen unrechtmäßigen, willkürlichen und unverhältnismäßigen Maßnahmen geschützt werden müssen.
Hintergrund
Die Beschlüsse des Rates zur Verhängung von Sanktionen gegen Einzelpersonen werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefasst, und den Betroffenen wird ihr Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert. Sie werden nicht im Voraus darüber informiert, dass ihr Fall geprüft wird; tatsächlich wissen sie nicht einmal, dass ein Verfahren gegen sie läuft oder dass der Rat der Europäischen Union die Befugnis beansprucht, über sie zu urteilen – mit schwerwiegenden Folgen für sie und ihre Familien. Es werden keine Informationen darüber veröffentlicht, welche Regierung den Antrag gestellt hat oder wie die Entscheidung zustande gekommen ist.
Personen, gegen die der Rat Sanktionen verhängt (der verwendete Begriff lautet „auf die Liste gesetzt“ zu werden), werden nicht im Voraus über die gegen sie erhobenen Vorwürfe informiert, erhalten zuvor keinen Zugang zur Beweisführung und haben damit auch kein Recht auf Anhörung oder rechtliche Vertretung. Erst nachdem der Rat eine Person zu Sanktionen ‚verurteilt‘ hat, kann dieser Auskunft über die Beweisführung erhalten und gegen den Ratsbeschluss rechtlich vorgehen. In dem uns bekannten Fall, bekam die betroffene Person diese Dokumente erst vier Tage vor Ablauf der zwei-monatigen Einspruchsfrist.
Es ist äußerst schwierig, solche Entscheidungen anzufechten. Nationale Gerichte sind nicht zuständig, und die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs ist in Fragen der Sicherheit und der Außenpolitik begrenzt. Wer rechtliche Schritte einleiten will, muss sich mit einem kafkaesk anmutendem europäischen Rechtssystem in kürzester Zeit auseinandersetzen. Es gibt aber kaum Anwälte, die sich in diesem System auskennen.
Die Sanktionen – im Beschluss CFSP 2024/2643 des Rates werden sie als „restriktive Maßnahmen” bezeichnet – sind streng. Sie umfassen das Einfrieren aller Konten und Vermögenswerte sowie ein De-facto-Verbot von Beschäftigung, privaten Investitionen oder jeder anderen Form der Einkommensgenerierung. Nur eine minimale Unterhaltsbeihilfe für „Grundbedürfnisse“ ist zulässig (in einem Fall erhält eine Familie mit drei Kindern 506 Euro pro Monat inklusive für Miete). Die Höhe dieser Grundbedürfnisse soll von den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegt werden, was zu Verwirrung bei der Festlegung und Auszahlung solcher Beihilfen führt (in einem Fall wurde sogar dieser Betrag ohne Erklärung einbehalten). Dritten ist es untersagt, finanzielle oder materielle Unterstützung zu leisten. Den sanktionierten Personen ist es untersagt, die EU-Grenzen zu überschreiten, und in einem Fall wurde einer Person die Rückkehr in ihr Heimatland verwehrt.
Die beiden renommierten Rechtsexperten bezeichneten dies in ihrem Rechtsgutachten als eine Form des „rechtlichen Todes”. In vielerlei Hinsicht ähnelt das Verfahren mittelalterlichen autokratischen Praktiken: Personen werden zu „Gesetzlosen” oder „vogelfrei” erklärt oder einer „lettre de cachet” unterworfen – Strafen, die ohne ordentliches Verfahren verhängt werden.
Alle Mitgliedstaaten verfügen über Gesetze gegen Verleumdung, üble Nachrede, Diffamierung oder Hassreden. Warum werden dann Vorwürfe wegen „Desinformationen“ oder „destabilisierenden Aktivitäten“ nicht vor nationalen Gerichten verhandelt, wo die Rechte der Beschuldigten geschützt sind? Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten ist die Gewaltenteilung – Legislative, Judikative und Exekutive – ein Grundprinzip der demokratischen Regierungsführung. Auf EU-Ebene gibt es jedoch keine solche Gewaltenteilung. In diesen Sanktionsfällen erlässt der Rat die Entscheidung (ähnlich einem Gesetz), bestimmt, wer sie angeblich verletzt hat, und verhängt die Strafe in einem außergerichtlichen Verfahren.
Was sollte getan werden
Selbst ein Krieg in der Ukraine kann und darf nicht rechtfertigen, bei der Verfolgung der Ansichten und Meinungen anderer zu einem solch mittelalterlichen Ansatz zurückzukehren. In jedem Konflikt ist die Wahrheit das erste Opfer – und das gilt für alle Seiten. Und es stellt sich die Frage, ob der Rat die rechtliche Befugnis hat – oder haben sollte –, Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen zu ergreifen, insbesondere gegen EU-Bürger. Die Rechtfertigung solcher Maßnahmen durch den Rat der Europäischen Union unter Berufung auf den Vertrag über die Europäische Union (Maastricht 1991) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Lissabon 2009) zu rechtfertigen, ist für normale Bürger (und die meisten Europaabgeordneten) unverständlich und wird nur die Wut der EU-Bürger verstärken, die die EU zunehmend als technokratisches Monster empfinden, das über ihre Köpfe hinweg regiert und ohne Skrupel seine eigenen Grundsätze umgeht.
Dieses Sanktionsregime gegen Einzelpersonen wird letztendlich das Bekenntnis der EU zu Demokratie, Meinungsfreiheit, dem Recht auf Meinungsverschiedenheit und dem Wert einer offenen Debatte untergraben. Daher werden diese Sanktionen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten nur schaden und sie schwächen.
Den Gefahren aus solcher Praxis des EU-Rates für die Demokratie sollten sich alle politische Fraktionen im Europäischen Parlament entgegenstellen. Wir müssen über alle politischen Grenzen hinweg zusammenarbeiten, um diese unüberlegte und politisch schädliche Praxis zu beenden und die Rechtsstaatlichkeit, ein ordnungsgemäßes Verfahren und den Schutz der Meinungsfreiheit wiederherzustellen. Diese rechtswidrige Praxis muss abgeschafft werden.
Die Wiedereinführung der Wehrpflicht am 1. Januar 2026 wird mit der internationalen Sicherheitslage und der angeblichen Bedrohung „Europas“ durch Russland begründet. Die Debatte insgesamt führt zu einer massiven Militarisierung der Politik in Sprache und Handlung, der Wirtschaft (tendenzielle Umstellung der Produktion auf Rüstung) und in den Köpfen der Menschen. Von Alexander Neu.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Die Wiedereinführung der Wehrpflicht entspricht zwar – noch – in ihrer Qualität nicht der Wehrpflicht, die bis 2011 galt, aber sie ist mit weiteren Steigerungsmöglichkeiten („Bedarfswehrpflicht“) formuliert. Nur, wie ist die Wehrpflicht staatsphilosophisch, ideengeschichtlich und geschichtlich sowie verfassungsrechtlich einzuordnen? Ist die Wehrpflicht staatsphilosophisch und daraus abgeleitet politisch verantwortbar und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Konkret: Warum sollen junge Menschen gezwungen werden, für ihr Land zu töten oder zu sterben? Das alles sind Fragen, die man sicherlich unterschiedlich beantworten kann. Ich möchte hierzu meine Sichtweise darlegen. Vorweg möchte ich der Transparenz wegen kundtun: Ich selbst wurde ausgemustert, habe mithin nicht „gedient“.
Die Wehrpflicht trat 1956 mit der Einführung des Wehrpflichtgesetzes in Kraft. Aber erst 1968 erhielt sie den Verfassungsrang. In der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes aus dem Jahre 1949 war sie also noch nicht verankert. Angesichts der nachgeschobenen Norm einerseits und um die Bedeutung der Wehrpflicht im Gesamtgefüge von Staat und Gesellschaft andererseits hervorzuheben, erhielt die Wehrpflicht einen eigenen Artikel, nämlich Artikel 12a. Dort heißt es:
„Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zu Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden“.
In Absatz (2) desselben Artikels wird die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung mit der Waffe aus Gewissensgründen ermöglicht, wobei dann ein Ersatzdienst geleistet werden muss.
Im Jahre 2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt, aber nicht aufgehoben, was gelegentlich für Missverständnisse sorgt. Die Aussetzung erfolgte lediglich über das – bereits 1956 eingeführte – Wehrpflichtgesetz. Eine Änderung des Grundgesetzes war nicht vorgesehen, da es sich lediglich um eine Aussetzung, nicht jedoch um eine grundsätzliche Aufhebung der Wehrpflicht handelte. Eine grundsätzliche Aufhebung hätte tatsächlich eine Grundgesetzänderung des Artikels 12a mit den entsprechenden Mehrheiten, also Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages und Zweidrittelmehrheit des Bundesrates, erforderlich gemacht. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht oder besser gesagt die Beendigung der Aussetzung der Wehrpflicht verlief ebenfalls wieder über das Wehrpflichtgesetz mit der Einführung des „§ 2a Anordnung der Bedarfswehrpflicht durch Gesetz“:
Der Bundestag entscheidet durch Gesetz über die Einsetzung einer Bedarfswehrpflicht, insbesondere, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht. Dabei soll sich die Einberufung (…) am Bedarf orientieren. Übersteigt die Zahl der für den Grundwehrdienst zur Verfügung stehenden geeigneten Wehrpflichtigen den Bedarf, kann für die Auswahl der einzuberufenden Wehrpflichtigen ein Zufallsprinzip vorgesehen werden (…).
§ § (5) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.“
Die Bedarfswehrpflicht ist – einmal von der ethischen Frage abgesehen – eine intelligente Lösung, um die anvisierte Personalstärke von 260.000 aktiven Soldaten plus 200.000 Reservisten bis 2035 zu erreichen. Sie setzt auf eine Kombination aus Freiwilligkeit und Verpflichtung: Wird die anvisierte Personalstärke durch das Freiwilligkeitsprinzip nicht erreicht, setzt die Bedarfswehrpflicht, also die tatsächliche Wehrpflicht, ein. Dieser Schritt muss allerdings durch ein weiteres Gesetz des Deutschen Bundestages in Kraft gesetzt werden. Grundsätzlich erhalten alle Menschen, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, einen Fragebogen. Die männlichen Adressaten müssen, die weiblichen können diesen beantworten. Alle männlichen Adressaten werden einer Musterung unterzogen.
Ideengeschichtliche und staatsphilosophische Herleitung
Aus ideengeschichtlicher und staatsphilosophischer Perspektive lässt sich durchaus eine Existenzberechtigung der Wehrpflicht herleiten, nämlich mit Verweis auf den Gesellschaftsvertrag – einen ideellen Vertrag. Der ideelle Gesellschaftsvertrag ist ein philosophisches Konstrukt und kein Vertrag im herkömmlichen Rechtssinne. Er beinhaltet eine vernunftorientierte Entscheidung: die ungezügelte Freiheit des Individuums im Naturzustand (die auch zwangsläufig die Freiheit des Stärkeren bedeutet, den Schwächeren zu unterwerfen) gegen begrenzte Freiheitsrechte aufzugeben, um so im Gegenzug Sicherheit und Ordnung für alle durch einen dazu legitimierten Staat zu gewinnen. Hierzu der Staatsphilosoph Jean-Jacques Rousseau:
„Der Gesellschaftsvertrag bezweckt die Erhaltung der Gesellschafter. Wer den Zweck will, ist auch mit den Mitteln einverstanden, und diese Mittel lassen sich von einigen Gefahren, ja sogar von einigen Verlusten gar nicht trennen. Wer sein Leben auf Kosten anderer erhalten will, muss es, sobald es nötig ist, auch für sie hingeben. Der Staatsbürger ist deshalb auch nicht länger Richter über die Gefahr, der er sich auf Verlangen des Gesetzes aussetzen soll; und wenn der Fürst ihm gesagt hat: ‚Dein Tod ist für den Staat erforderlich‘, so muss er sterben, da er nur auf diese Bedingung bisher in Sicherheit gelebt hat, und sein Leben nicht mehr ausschließlich eine Wohltat der Natur, sondern ein ihm bedingungsweise bewilligtes Geschenk des Staates ist.“ (Jean-Jacques Rousseau: „Der Gesellschaftsvertrag oder die Grundsätze des Staatsrechts“)
Dieses aus dem ideellen Gesellschaftsvertrag abgeleitete Staatsverständnis gilt für demokratische wie auch autokratische und diktatorische Herrschaftsformen. Der Unterschied besteht lediglich in der Partizipationsqualität am Willensbildungsprozess derer, die ihre Freiheitsrechte an den Staat delegieren: In Demokratien, also der Volkssouveränität, ist sie ausgeprägt, in Diktaturen, der Herrschersouveränität, ist sie praktisch nicht vorhanden.
Der ideelle Gesellschaftsvertrag stellt somit die philosophische Legitimationsgrundlage staatlicher Existenz dar: Das Individuum tritt ein gewisses Maß an Freiheit ab und delegiert gewisse Verfügungsrechte an den Staat. Im Gegenzug hat der Staat seine Bürger nach innen (innere Sicherheit) und außen (äußere Sicherheit) zu schützen – das ist der ideelle Deal. Die Gewährung von Sicherheit ist sodann die konstitutive Grundlage jeglicher Staatlichkeit. Leistet ein Staat dies nicht oder nicht mehr, delegitimiert er sich im Sinne des ideellen Gesellschaftsvertrages.
Damit der Staat diese konstitutive Aufgabe erfüllen kann, bedarf es gewisser Instrumente, nämlich einer finanziellen (beispielsweise Verteidigungshaushalt), materiellen (Waffensysteme) und nicht zuletzt personellen (Soldaten) Ressource. Die personelle Ressource kann in mehreren Varianten gedacht werden: grob differenziert in eine Freiwilligen- und Berufsarmee oder durch eine Wehrpflichtarmee – wobei Letztere immer auch Berufssoldaten für die Offiziershierarchien benötigen. Die Wehrpflichtigen sind die Masse, sie sind die „Indianer“, nicht die „Häuptlinge“ einer Armee.
Geschichtliche Herleitung
Die menschliche Geschichte ist auch eine Geschichte von Konflikten und Kriegen. Bereits in der Steinzeit bekämpften sich Stämme und Clans. Auch heute noch sind derartige Phänomene in abgelegenen Regionen der Welt eine Realität. Der Stamm, das Dorf, die Gemeinschaft will und muss sich gegen Angriffe von außen schützen. Ein jeder muss seinen Beitrag leisten, entweder im militärischen oder im wirtschaftlichen Sinne – manchmal auch beides zusammen. Militärisch als Kämpfer/Soldat im Ernstfall und wirtschaftlich als Produzent: gestern Bauer, heute Kämpfer, morgen Bauer. Die Gemeinschaft hat nur dann eine Überlebenschance, so das Verständnis, wenn ein jedes Mitglied seinen Beitrag leistet. Und so, wie dieses Verständnis auf der Ebene des Dorfes, des Clans, des Stammes existiert, so besteht dieses Verständnis auch in modernen Verfassungsstaaten:
Die Wehrpflicht wurde mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 in die Reichsverfassung aufgenommen. Mit der Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg und dem Systemwechsel von der Monarchie in die Weimarer Republik wurde die Wehrpflicht als Auflage der Pariser Vorortverträge – hier Versailler Vertrag, der 1920 in Kraft trat – wieder abgeschafft. Die Reichswehr musste unter anderem personell auf 100.000 Mann abgebaut werden. Nach der Machtübernahme des faschistischen Regimes unter Adolf Hitler wurde die Reichswehr 1935 in die Wehrmacht umbenannt. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Wehrpflicht wieder eingeführt, wodurch der Versailler Vertrag gebrochen wurde. Mit der Zerschlagung des NS-Regimes und der Besetzung des Deutschen Reiches 1945 seitens der vier Siegermächte endete zunächst die Geschichte des deutschen Militärs. Zehn Jahre nach Kriegsende, 1955, wurde die Bundeswehr nach vorangegangenen, sehr kontroversen Diskussionen (Wiederbewaffnungsdebatte) gegründet. Viele Offiziere der Bundeswehr standen in personeller Kontinuität zur Wehrmacht. Woher sonst sollte man auch erfahrene Soldaten nehmen, um die Streitkräfte wieder aufzubauen? Dieses Dilemma war objektiv gegeben.
Wehrpflicht als Merkmal staatlicher Verfasstheit?
Die Wehrpflicht ist kein Wesensmerkmal bestimmter Staatsformen. Sie ist ein Rekrutierungsinstrument für Armeen sowohl in demokratisch als auch in nicht-demokratisch verfassten Staatsformen. Ob die Wehrpflicht einen Beitrag zur demokratischen Staatsform (Stichwort: „Staatsbürger in Uniform“) leistet, darüber scheiden sich die Geister. Was sicherlich zutreffend sein dürfte, ist, dass Menschen, die die Wehrpflicht absolvieren, ein besonderes Verhältnis zum Staat entwickeln, sowohl im Positiven als auch möglicherweise im Negativen.
Wehrpflicht und Verfassungsauftrag der Bundeswehr
Der Auftrag der Bundeswehr ist in Artikel 87 a in Verbindung mit Artikel 115 a Grundgesetz fixiert. Der Auftrag der Bundeswehr ist die Landesverteidigung:
„Artikel 87 a (Streitkräfte)
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. (…).
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
Artikel 115 a (Feststellung des Verteidigungsfalles)
(1) Die Feststellung, dass das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates.
(4) Wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen, so (…).“
Der Verteidigungsbegriff ist territorial gebunden – das Bundesgebiet. Eine Interessen- oder Werteverteidigung jenseits der eigenen Staatsgrenze als Verteidigungsfall zu erklären, ist nicht nur Unsinn, sondern verfassungsrechtlich gar nicht möglich und letztlich auch ein Völkerrechtsbruch. Allenfalls lassen sich sekundär noch eine Bündnisverteidigung durch Art. 80 (3) sowie Auslandseinsätze der Bundeswehr auf der Grundlage von Artikel 24 (2) ableiten. Nur dieser territorial gebundene Verteidigungsauftrag kann staatsphilosophisch im Sinne des ideellen Gesellschaftsvertrages als Grundlage für die Wehrpflicht gelten: das eigene Land, die eigene Gemeinschaft vor militärischer Gewalt durch externe Akteure zu schützen. Bereits bei der Bündnisverteidigung wird die argumentative Grundlage äußerst dünn, da es sich nicht mehr um die eigene Gemeinschaft, sondern um verbündete Gemeinschaften handelt. Und erst recht bei Auslandseinsätzen steht die Wehrpflicht in keinem Verhältnis mehr zu dem eigentlichen, territorial gebundenen Verteidigungsgedanken, der den Staatsbürger verpflichtet.
Volkssouveränität und Wehrpflicht
Die Staatsform Deutschlands ist im Grundgesetz festgelegt:
„Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze – Widerstandsrecht)
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundestaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung (…) ausgeübt.“
Das Grundgesetz bekennt sich somit zur Volkssouveränität, also dem Volk als eigentlicher Machtinstanz; das Volk, das seine Macht an den Staat delegiert und in Wahlen und Abstimmungen über die Ausrichtung der Politik bestimmt. Ohne Volkssouveränität keine Demokratie – dies erschließt sich sinnlogisch. Angesichts des ausschließlich praktizierten Repräsentationssystems in Deutschland bestimmt das Volk, der Volkssouverän, nur eingeschränkt mit: Das Volk darf Parteien wählen, und diese dann gewählten Parteien entsenden Personen als Abgeordnete in die Volksvertretung, den Deutschen Bundestag. Und diese Abgeordneten sind verfassungsrechtlich nur ihrem freien Gewissen unterworfen – also vom Volke gegenüber nicht weisungsgebunden (Art. 38 Abs. 1, Grundgesetz). (Siehe hierzu auch diesen Beitrag).
Wenn nun der deutsche Staat vom Volke – als Inhaber der Souveränität – Loyalität in Form der Wehrpflicht zum Schutze des Gemeinwesens einfordert, um seinem konstitutiven Auftrag, der Wahrung der äußeren Sicherheit, nachkommen zu können, so bedeutet dies auch eine ultimative Verantwortung der Regierung/des Staates gegenüber den Wehrpflichtigen. Es ist ein Loyalitätserfordernis in beide Richtungen – vom Bürger zum Staat und vom Staat zum Bürger. Dies ist sinnlogisch auch ein Bestandteil des Deals im Sinne des ideellen Gesellschaftsvertrages, da der wehrpflichtige Soldat eben auch Staatsbürger ist. Der Bürger als Wehrpflichtiger verkörpert eine Doppelrolle: Er ist ein zu beschützender Bürger. Aber er ist im Auftrag des Staates, an den er seine absoluten Freiheitsrechte im Sinne des Gesellschaftsvertrages abgetreten hat, auch Beschützer der Bürger.
Fazit
Der in der Bundeswehr wehrpflichtig dienende Bürger verhält sich loyal gegenüber seinem Staat zum Schutze der Gemeinschaft. Dementsprechend darf er von seinem Staat ebenfalls Loyalität ihm gegenüber dergestalt erwarten, dass die Regierung
Auch ist die Bündnisverteidigung mindestens kritisch zu betrachten: Wenn der Staat vom Bürger erwartet, dieser möge das eigene Land im territorialen Sinne verteidigen, kann er diese Erwartungshaltung nicht bei der Verteidigung anderer Länder und somit fremder Territorien und Völker, die nicht Bestandteil des eigenen ideellen Gesellschaftsvertrages (Bündnisverteidigung) sind, in gleicher Weise beanspruchen.
Denn beide Aspekte schuldet der Staat und die Regierung dem Wehrpflichtigen, der im Ernstfall bereit sein muss, sein Leben und seine Gesundheit für das Gemeinwesen zu opfern oder aber andere zu töten. Nichts weniger kann der Wehrpflichtige erwarten. Das eigene Leben zu riskieren, ist die höchste Form der Loyalität eines Individuums dem Staate und der Gesellschaft gegenüber.
Titelbild: Michele Ursi / Shutterstock![]()
Seit dem Amtsantritt Nicolás Maduros im Jahr 2013 hat sich die politische, ökonomische und menschenrechtliche Lage Venezuelas deutlich verschärft. Zahlreiche nationale und internationale Organisationen dokumentieren seitdem einen wirtschaftlichen Einbruch, einen Rückgang institutioneller Funktionsfähigkeit sowie eine Zunahme staatlicher Eingriffe in politische und gesellschaftliche Prozesse. Gleichzeitig wuchs der internationale Druck auf die Regierung durch diplomatische Maßnahmen und Sanktionen. Von Detlef Koch.
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Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link, den dritten unter diesem Link.
In der politikwissenschaftlichen und journalistischen Analyse wird die oben beschriebene Entwicklung häufig als Ausdruck einer autoritären Verfestigung und einer fortschreitenden sozialen Erosion interpretiert. Wirtschaftlicher Zusammenbruch, externer Sanktionsdruck, Veränderungen demokratischer Verfahren und Einschränkungen grundlegender Rechte erscheinen dabei nicht als isolierte Phänomene, sondern als miteinander verflochtene Dynamiken, deren Wechselwirkungen für das Verständnis der Maduro-Phase zentral sind.
Dieser Beitrag behandelt die Präsidentschaft Maduros als eigenständigen analytischen Untersuchungsgegenstand. Er rekonstruiert innerstaatliche wirtschafts- und machtpolitische Entscheidungen ebenso wie externe Einflussnahmen und fragt nach deren wechselseitigen Wirkungen. Für ein vertieftes Verständnis der historischen und strukturellen Hintergründe kann die Lektüre der vorangegangenen Teile der Serie hilfreich sein; der Text ist jedoch so angelegt, dass er auch ohne Vorkenntnisse verständlich bleibt.
Die Präsidentschaft Nicolás Maduros stellt keinen abrupten Bruch mit der vorherigen politischen Ordnung Venezuelas dar, wird jedoch in Forschung und Berichterstattung häufig als Phase einer veränderten politischen und institutionellen Dynamik beschrieben. Seit 2013 lassen sich eine anhaltende wirtschaftliche Krise, zunehmende institutionelle Spannungen sowie eine Verschärfung staatlicher Kontrollmechanismen beobachten. Diese Entwicklungen betreffen sowohl ökonomische Steuerungsprozesse als auch politische Verfahren und gesellschaftliche Konfliktlinien.
In der politikwissenschaftlichen Analyse wird diese Phase vielfach als Ausdruck eines autoritären Krisenregimes interpretiert, in dem ökonomische Fehlsteuerung, institutionelle Schwächung und politische Repression miteinander verknüpft sind. Der Staat reagierte auf wirtschaftliche Schocks und soziale Erosion demnach weniger mit strukturellen Reformen als mit administrativen Eingriffen, Machtkonzentration und veränderten Formen politischer Steuerung. Diese Einordnung ist jedoch Gegenstand kontroverser Debatten und keineswegs unumstritten.
Parallel dazu geriet Venezuela in den Fokus einer eskalierenden internationalen Konfrontation. Ab der zweiten Hälfte der 2010er-Jahre intensivierten insbesondere die Vereinigten Staaten, später auch die Europäische Union, ihre Sanktionspolitik gegenüber der Maduro-Regierung. Diese Maßnahmen wurden mit Verweis auf dokumentierte Menschenrechtsverletzungen, umstrittene Wahlprozesse und autoritäre Regierungspraktiken begründet. Zugleich wirkten sie in eine bereits geschwächte Wirtschafts- und Versorgungsstruktur hinein und beeinflussten die soziale Entwicklung des Landes erheblich.
In der öffentlichen Debatte werden diese beiden Ebenen – innerstaatliche Verantwortung und externer Druck – häufig gegeneinander ausgespielt. Venezuela erscheint entweder primär als Opfer externer Interventionen und wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen, oder die Krise wird nahezu ausschließlich auf das autoritäre Handeln der Regierung Maduro zurückgeführt. Beide Deutungen greifen analytisch zu kurz, da sie die Wechselwirkungen zwischen internen politischen Entscheidungen und externen Einflussnahmen ausblenden.
Vor diesem Hintergrund rekonstruiert der vorliegende Beitrag zentrale politische und ökonomische Entscheidungen der Maduro-Regierung sowie deren Folgen für Wirtschaft, Institutionen und Gesellschaft. Zugleich analysiert er Reichweite, Wirkungen und Grenzen internationaler Sanktionspolitik einschließlich ihrer völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Implikationen. Ziel ist es, die Krise Venezuelas nicht moralisch zu vereinfachen, sondern analytisch zu entflechten und damit die Voraussetzungen für eine differenzierte Bewertung von Verantwortung, Kausalität und politischer Handlungsmacht zu schaffen.
Die ökonomische Krise Venezuelas erreichte unter der Präsidentschaft Nicolás Maduros ein Ausmaß, das in Lateinamerika seit Jahrzehnten ohne Parallele ist. Zwar wurzeln zentrale Strukturprobleme – insbesondere die extreme Abhängigkeit von Erdöleinnahmen – in der politischen Ökonomie der Chávez-Jahre und darüber hinaus. Gleichwohl ist der wirtschaftliche Kollaps seit 2014 nicht als bloße Fortschreibung eines ungünstigen Erbes zu erklären. Vielmehr verschärften sich unter Maduro bestehende Fehlanreize, während notwendige Kurskorrekturen systematisch unterblieben.
Im Zentrum steht die fortgesetzte Fixierung auf die Rentenökonomie. Trotz sinkender Ölpreise und rückläufiger Fördermengen blieb die staatliche Einnahmestruktur nahezu unverändert. Anstatt die Krise als Anlass für eine produktive Reorientierung zu nutzen, reagierte die Regierung mit einer weiteren Zentralisierung ökonomischer Steuerung. Der Staat versuchte, den Verlust realer Einnahmen durch administrative Eingriffe zu kompensieren – insbesondere durch Preisregulierungen, Devisenkontrollen und direkte Eingriffe in Produktions- und Handelsprozesse.
Diese Politik erwies sich als strukturell dysfunktional. Das System der staatlichen Devisenzuteilung, ursprünglich als Instrument zur Stabilisierung gedacht, entwickelte sich zu einem Kernmechanismus ökonomischer Verzerrung. Der Zugang zu Fremdwährungen wurde politisch kontrolliert, bürokratisiert und selektiv vergeben. Dies begünstigte nicht nur Korruption und Arbitragegeschäfte, sondern untergrub zugleich die produktive Wirtschaft. Importorientierte Akteure mit privilegiertem Zugang zu Devisen wurden gegenüber inländischer Produktion systematisch bevorzugt. Kapitalflucht, Schattenwirtschaft und informelle Märkte waren keine unbeabsichtigten Nebenfolgen, sondern integrale Bestandteile dieses Arrangements.
Parallel dazu setzte sich der Prozess der Deindustrialisierung beschleunigt fort. Produktionskapazitäten in Industrie und Landwirtschaft schrumpften dramatisch, nicht allein aufgrund externer Rahmenbedingungen, sondern infolge fehlender Investitionssicherheit, politischer Interventionen und des fortschreitenden institutionellen Verfalls. Enteignungen, administrative Eingriffe und eine zunehmend unklare Rechtslage wirkten abschreckend auf private wie öffentliche Investitionen. Der Staat war weder willens noch in der Lage, die Rolle eines strategischen Entwicklungsakteurs zu übernehmen.
Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung am staatlichen Ölkonzern PDVSA. Während der Konzern bereits zuvor unter politischer Instrumentalisierung litt, erreichte der Verlust professioneller Autonomie unter Maduro eine neue Qualität. Managemententscheidungen folgten zunehmend politischen Loyalitätskriterien, nicht betriebswirtschaftlicher oder technischer Rationalität. Wartung, Instandhaltung und Investitionen wurden vernachlässigt, erfahrenes Fachpersonal wanderte ab oder wurde entlassen.
Der Einbruch der Fördermengen und der damit verbundene wirtschaftliche Einbruch Venezuelas setzte vor den umfassenden sektoralen Sanktionen der Vereinigten Staaten ein. Denn schon bereits ab 2014 wirkten eine Reihe vorgelagerter externer Einschränkungen auf die venezolanische Wirtschaft. Formal hatte das noch nicht den Charakter eines Sanktionsregimes, entfaltete faktisch jedoch sanktionsähnliche Effekte. Dazu zählten die schrittweise Verweigerung von Kredit- und Refinanzierungsmöglichkeiten, der Rückzug internationaler Versicherer und Dienstleister, informelle Lieferstopps bei technologisch kritischen Komponenten sowie eine zunehmende politische und institutionelle Isolation.
Diese Entwicklungen wurden durch früh einsetzende Overcompliance westlicher Finanz- und Handelsakteure verstärkt, die Transaktionen selbst dort vermieden, wo keine expliziten Verbote bestanden. Für ein hochgradig import-, technologie- und finanzierungsabhängiges System wie die venezolanische Rentenökonomie hatten diese Vorwirkungen erhebliche reale Konsequenzen.
Gleichwohl erklären diese externen Einschränkungen den Kollaps nicht hinreichend. Ihre Wirkung entfalteten sie vor allem deshalb mit solcher Wucht, weil sie auf eine innenpolitisch erzeugte strukturelle Verwundbarkeit trafen. Die fehlende Diversifizierung der Wirtschaft, das dysfunktionale Devisen- und Preiskontrollregime, die politische Instrumentalisierung staatlicher Unternehmen und der fortschreitende institutionelle Vertrauensverlust hatten Venezuela bereits vor 2017 in eine Lage gebracht, in der selbst moderate externe Schocks existenzielle Folgen hätten.
Ab 2014/2015 lässt sich die US-Politik analytisch so beschreiben, dass die USA die Gunst der Stunde nutzten und eine Art externe monetäre Schockverstärkung beschlossen, die bestehende strukturelle Schwächen systematisch verschärft, beschleunigt und in einen sich selbst verstärkenden Kollaps überführt. Die Wirkung, noch vor den formellen Sanktionen 2017, ließ nicht lange auf sich warten. Internationale Banken zogen sich zurück, Refinanzierung wurde verweigert, Kreditlinien wurden konsequent eingefroren, und aus Angst vor US-Strafen und mit vorauseilendem Gehorsam wurden restriktive Maßnahmen übererfüllt („Overcompliance“).
Im Ergebnis konnte Venezuela seine Schulden nicht mehr zahlen und die Devisenreserven schrumpften rapide. Damit verlor der Bolívar seine Deckungserwartung.
Die Eskalation der Inflation bis hin zur Hyperinflation lässt sich vor diesem Hintergrund nicht als bloßes Resultat wirtschaftspolitischer Inkompetenz oder ideologischer Verblendung erklären. Sie war vielmehr Ausdruck einer in der ökonomischen Analyse als von den USA instigierte monetäre Zwangslage beschriebenen Entwicklung, die sich aus dem Zusammenbruch der Devisenzuflüsse, dem frühzeitigen Ausschluss von internationalen Kredit- und Refinanzierungsmärkten sowie dem faktischen Ausschluss vom Zahlungsverkehr ergab. Für einen Staat mit hohen importabhängigen Grundausgaben in US-Dollar und gleichzeitig schrumpfenden Devisenreserven bedeutete dies eine drastische Einengung des fiskalischen Handlungsspielraums.
Die monetäre Finanzierung (Gelddrucken) staatlicher Ausgaben war unter diesen Bedingungen weniger Ausdruck politischer Präferenz als der Versuch, einen abrupten Zusammenbruch staatlicher Zahlungsfähigkeit und sozialer Transfers zu verhindern. Die daraus resultierende Explosion der Geldmenge, der Vertrauensverlust in die nationale Währung und die Flucht in den Dollar folgten einer klassischen monetären Abwärtsspirale, wie sie in ökonomischen Krisen unter von außen angeregtem Devisenentzug nur logisch ist.
Reallöhne und Ersparnisse wurden entwertet, staatliche Sozialtransfers verloren ihre Wirkung, während sich die soziale Ungleichheit weiter vertiefte. Die informelle Dollarisierung großer Teile des Alltags war weniger Ausdruck wirtschaftlicher Liberalisierung als ein Überlebensmechanismus in einem kollabierenden Währungssystem.
Parallel zur ökonomischen Krise entwickelte sich unter Maduro ein politisches System, das analytisch als zunehmend auf Machtabsicherung statt Legitimation ausgerichtet beschrieben werden kann. Korruption fungierte dabei in der politikwissenschaftlichen Analyse nicht primär als individuelles Fehlverhalten, sondern als Systemmerkmal. Der Zugang zu Ressourcen, Devisen und staatlichen Positionen wurde zum zentralen Loyalitätsmechanismus.
Eine Schlüsselrolle spielte das Militär, das nicht nur sicherheitspolitisch, sondern auch ökonomisch eingebunden wurde. Militärische Akteure übernahmen Funktionen in Schlüsselindustrien, Logistik und Rohstoffsektoren. Informelle Ökonomien, Schmuggel und Schattenstrukturen wurden toleriert oder aktiv integriert, solange politische Loyalität gesichert blieb.
Gleichzeitig intensivierte sich die Repression gegen Proteste, Medien und Opposition. Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit 2014 systematische Muster willkürlicher Festnahmen, Folter, extralegaler Gewalt und Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.[1] Diese Repression wird von Menschenrechtsorganisationen nicht als episodisch, sondern als institutionell verankert beschrieben.
Besonders sichtbar wird dies im Bereich der Wahlverfahren. Seit 2013 veränderte sich die institutionelle Architektur schrittweise zugunsten der Exekutive: Entmachtung der Nationalversammlung, Instrumentalisierung des Obersten Gerichtshofs, Ausschluss oppositioneller Kandidaten, Einschränkung internationaler Wahlbeobachtung[2]. Die Frage der demokratischen Legitimität verschiebt sich damit von einzelnen Wahlen hin zur Systemfrage.
Analytisch ist entscheidend, zwischen belegbaren Befunden – etwa dokumentierten Wahlunregelmäßigkeiten – und politischer Bewertung zu trennen. Analytisch jedoch lässt sich festhalten, dass Wahlen unter Maduro zunehmend funktionalisiert wurden, um Macht zu stabilisieren, nicht um politische Konkurrenz zu ermöglichen.
Ab 2017 verschärften sich die internationalen Sanktionen gegen Venezuela erheblich. Zunächst als gezielte Maßnahmen gegen Einzelpersonen konzipiert, entwickelten sie sich zu sektoralen Sanktionen, die Finanzströme, Ölhandel und staatliche Zahlungsfähigkeit massiv einschränkten.
Die zeitliche Abfolge ist dabei zentral: Die ökonomische Krise begann zwar vor den umfassenden Sanktionen 2017, wird jedoch in der Analyse bereits durch den Ausschluss vom Zahlungsverkehr durch die USA mitverantwortet gesehen. Diesen Quasi-Sanktionsmaßnahmen vor 2017 konnte die venezolanische Regierung kaum etwas Wirksames entgegensetzen.
Besonders gravierend waren die Auswirkungen auf Gesundheitsversorgung und Ernährungssicherheit. Internationale Organisationen dokumentieren Engpässe bei Medikamenten, medizinischer Ausrüstung und Grundversorgung. Gleichzeitig wird Migration in der Analyse als Überlebensstrategie für Millionen sozial mobiler Venezolaner beschrieben – die Armen mussten im Land bleiben.
Die zentrale analytische Herausforderung liegt in der Gegenüberstellung interner Verantwortung und externer Einflussnahme. Die Maduro-Regierung trägt nach überwiegender Einschätzung in Forschung und Berichterstattung die Mitverantwortung für autoritäre Machtkonsolidierung, wirtschaftliche Fehlsteuerung und Menschenrechtsverletzungen. Zugleich verfolgten insbesondere die USA – teilweise unterstützt von der EU – eine Politik, die in der Analyse als explizit auf Regimewechsel abzielend beschrieben wird.
Die Anerkennung paralleler Exekutiven, offene Umsturzrhetorik, wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen und in einzelnen Fällen als völkerrechtlich problematisch bewertete Handlungen (etwa Entführungs- oder Blockadeszenarien) werfen grundlegende Fragen auf. Die UN-Charta verbietet die Einmischung in innere Angelegenheiten souveräner Staaten sowie die Androhung oder Anwendung von Gewalt.
Unilaterale Sanktionen bewegen sich in einem völkerrechtlichen Graubereich, insbesondere wenn sie massive Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben. UN-Sonderberichterstatter haben wiederholt darauf hingewiesen, dass solche Maßnahmen menschenrechtlich problematisch sind und bestehende Krisen verschärfen.
Damit entsteht ein paradoxes Verhältnis: Autoritäre Politik im Inneren wird in der Analyse durch externen Druck nicht gebrochen, sondern kalkuliert stabilisiert. Die Regierung wird in der Analyse durch die Sanktionen zu undemokratischen repressiven Aktionen verleitet, während externe Akteure wie die EU und die USA ihre Politik mit dem Hinweis auf ebendiese Repression rechtfertigen.
Aus journalistischer Perspektive steht die Venezuela-Politik der letzten Jahre exemplarisch für die Erosion des Völkerrechts durch unilaterale Machtpolitik der USA. Während die autoritäre Entwicklung unter Maduro zu bedauern und scharf zu verurteilen ist, haben externe Akteure durch Sanktionen und Regime-Change-Strategien zur sozialen und politischen Destabilisierung maßgeblich beigetragen und so die demokratischen Bestrebungen in Venezuela untergraben und zerstört. Auch dies ist aus meiner journalistischen Bewertung heraus auf das Schärfste zu verurteilen.
Trotz der problematischen Maduro-Regierung möchte ich festhalten, dass hegemoniales Machtstreben der USA nicht nur die Lebensbedingungen der venezolanischen Bevölkerung untergräbt, sondern auch internationale Normen des friedlichen Zusammenlebens der Völker beschädigt. Wo durch wirtschaftliche Strangulierung das Selbstbestimmungsrecht souveräner Staaten zerstört wird und dabei Menschenrechte außer Kraft gesetzt werden, haben Staaten – ebenso wie die sogenannte westliche Wertegemeinschaft – nach meiner Einschätzung ihre Glaubwürdigkeit längst verloren.
Für die internationale Ordnung bedeutet dies eine gefährliche Verschiebung: weg von multilateralen Verfahren, hin zu machtpolitischer Durchsetzung. Für Medien und Öffentlichkeit ergibt sich daraus aus meiner Sicht eine besondere Verantwortung, vereinfachende Narrative zu vermeiden und analytische Komplexität auszuhalten.
Die Analyse der Maduro-Phase zeigt, wie eng ökonomische Fehlsteuerung, autoritäre Machtpraktiken und externe Zwangsmaßnahmen miteinander verschränkt sind. Im fünften Teil der Serie richtet sich der Blick auf die öffentliche Deutung dieser Entwicklungen: auf mediale Frames, moralische Maßstäbe und politische Vergleichshorizonte, die in der Analyse bestimmen, warum Venezuela im westlichen Diskurs anders bewertet wird als andere Staaten mit vergleichbarer menschenrechtlicher Lage.
Titelbild: zmotions / Shutterstock
[«1] Human Rights Watch (HRW) Im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in Venezuela am 28. Juli verschärften die Behörden die Repressionen, indem sie Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle mit Verhaftungen und Disqualifizierungen ins Visier nahmen und die Beschränkungen des zivilgesellschaftlichen Raums verschärften.
[«2] Serious human rights violations in connection with the elections
In der antiken griechischen Welt entstand die Idee der Demokratie. Das Volk sollte über sein eigenes Schicksal entscheiden. Und Perikles, der athenische Staatsmann, nannte auch das entscheidende Kriterium einer demokratischen Gesellschaft: Die Interessen der Mehrheit müssen sich durchsetzen. Von Oskar Lafontaine.
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Heute wird die Demokratie von drei Kräften unterwandert, wenn nicht unmöglich gemacht:
Dass wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährdet und die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung stark beeinflusst, ist bekannt. Schon Marx und Engels analysierten: „Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken.“
Technik beherrscht Mensch
Nach dem Zweiten Weltkrieg warnten die Ökonomen der Freiburger Schule um Walter Eucken, dass zu große wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährde. Das zeigt sich mittlerweile in allen Industriestaaten, besonders in den USA. Schon 2015 bezeichnete der ehemalige Präsident Jimmy Carter die Vereinigten Staaten als eine „Oligarchie mit grenzenloser politischer Bestechung“.
Großen Einfluss hat die Rüstungsindustrie, die Kongress und Senat steuert, mit dem Ergebnis, dass die USA den mit Abstand größten Militärhaushalt der Welt haben. Ehrlicherweise nennen sie ihr Ministerium jetzt nicht mehr Verteidigungsministerium, sondern Kriegsministerium. Seit ihrem Bestehen haben die Vereinigten Staaten zahllose Kriege geführt. Die amerikanische Verteidigungsindustrie hat nicht zuletzt die Nato-Osterweiterung durchgesetzt. Wie von dem langjährigen Doyen der US-Diplomatie, George Kennan, vorausgesagt, führte diese zum Ukraine-Krieg und bescherte den amerikanischen Rüstungsbetrieben Milliardengewinne.
Ebenso großen Einfluss hat die Energiewirtschaft, die für die Ölkriege der USA mitverantwortlich ist. Die Interventionen im Interesse der Energiekonzerne begannen 1953 mit dem Sturz des demokratisch gewählten Ministerpräsidenten des Iran, Mohammad Mossadegh, und setzten sich fort mit der Ermordung Saddam Husseins 2006 und Muammar al-Gaddafis 2011 sowie der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro 2025.
Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss hat selbstverständlich auch die amerikanische Finanzindustrie. Als ich Ende der neunziger Jahre in den USA Gespräche führte und für eine Regulierung der Finanzmärkte warb, antwortete mir der damalige stellvertretende Finanzminister Larry Summers: „Das können wir nicht machen, die Wall Street hat den Wahlkampf Bill Clintons finanziert.“ Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzkrise das Weltfinanzsystem erschütterte.
Die Techgiganten der USA haben die Welt in einem noch nicht absehbaren Ausmaß verändert. Sie beeinflussen die Politik Washingtons nicht nur, weil sie große finanzielle und wirtschaftliche Macht haben. Noch entscheidender ist ihre zunehmende Fähigkeit, die Urteile und Meinungen der Menschen zu formen und zu steuern. Der Philosoph Günther Anders veröffentlichte schon 1956 sein philosophisches Werk über die „Antiquiertheit des Menschen“. Er sei moralisch, emotional und in seiner Vorstellungskraft nicht mehr auf der Höhe seiner technischen Möglichkeiten.
Enteignung des Privatlebens
Der Mensch beherrsche nicht mehr die Technik, sondern die Technik beherrsche ihn. Er könne mit den Folgen seiner eigenen technischen Schöpfungen nicht mehr Schritt halten.
Es sieht immer mehr so aus, als werde das „Cogito, ergo sum“ („Ich denke, also bin ich“) des René Descartes durch ein von Algorithmen und Mikrotargeting gesteuertes Denken ersetzt.
Das Microtargeting, das Manipulieren der Menschen durch maßgeschneiderte Botschaften, beruht auf der ständigen psychosozialen Ausforschung des Einzelnen. Er hat kein Privatleben mehr. Unzählige Daten werden über ihn gesammelt, und stolz heißt es aus der Branche: „Wir wissen mehr über dich als du selbst.“
Früher kämpften linke Parteien gegen die Enteignung der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess, also dagegen, dass sie durch ihren Lohn zu wenig von dem bekamen, was sie an Reichtum geschaffen hatten.
Die Enteignung des Privatlebens ist vielleicht ein noch viel größeres gesellschaftliches Problem. Aber sie ist kaum ein Thema der Politik, und es gibt noch keine Antwort darauf, wie man diesen zerstörerischen Prozess begrenzen und steuern kann. Wenn das so weitergeht, dann ist das Gerede über Demokratie, über die Herrschaft des Volkes, nur noch ein wirklichkeitsfremdes Geschwätz.
Was uns blüht, hatte schon Edward Bernays, der Neffe von Sigmund Freud, vor hundert Jahren aufgeschrieben. In seinem Buch mit dem Titel „Propaganda“ lesen wir:
Die bewusste und zielgerichtete Manipulation der Verhaltensweisen und Einstellungen der Massen ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie sind die eigentlichen Regierungen in unserem Land. Wir werden von Personen regiert, deren Namen wir noch nie gehört haben. Sie beeinflussen unsere Meinungen, unseren Geschmack, unsere Gedanken [. . .]. Wenn viele Menschen möglichst reibungslos in einer Gesellschaft zusammenleben sollen, sind Steuerungsprozesse dieser Art unumgänglich.
Einen täglich spürbaren Einfluss auf Meinungsbildung und Meinungsäußerungen hat die aus den USA stammende Cancel-Culture. Eine Sprachpolizei ist entstanden, die wie die staatlichen Ordnungshüter darüber wacht, ob sich jemand korrekt verhält. Tut er das nicht, folgt ein Shitstorm. Im schlimmsten Fall werden Leute entlassen, weil sie etwas angeblich Falsches gesagt haben.
Tägliche Einschüchterung ist das Programm dieser Demokratieverächter. Ohne einander widersprechende Meinungen aber gibt es keine demokratische Gesellschaft. Daher sollte es eine vorrangige Aufgabe des Staates sein, eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Das Gegenteil geschieht. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, wird die Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa in immer größerem Maße eingeschränkt. Denunziation und Ausgrenzung anderer bis zur Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz waren Merkmale des Faschismus. „Bestrafe einen, erziehe hundert“, mit dieser Methode versuchte auch Mao Zedong die Bevölkerung zur Konformität zu zwingen.
So als gäbe es kein Grundgesetz
Ein empörendes Beispiel, in welchem Ausmaß freie Meinungsäußerungen unterdrückt werden, sind die Sanktionen des EU-Ministerrates gegen Einzelpersonen, die in einem einmaligen Akt der Willkür, ohne rechtliches Gehör und Gerichtsverfahren, wie im Mittelalter für vogelfrei erklärt werden. Die Vermögenswerte werden eingefroren, die Konten gesperrt, die Sanktionierten dürfen in der EU nicht mehr reisen, und niemand in der EU darf diesen Menschen Geld oder wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Derartige staatliche Willkür hat man lange Zeit für unmöglich gehalten.
Eine brutale Form der Ausgrenzung wurde in Deutschland aber schon während der Corona-Zeit eingeübt. So als gäbe es kein Grundgesetz, wurden Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Ohne überzeugende wissenschaftliche Begründung waren Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Maskenpflicht, Schulschließungen, Beschränkung der Reisefreiheit und ein unglaublicher Druck, sich impfen zu lassen, an der Tagesordnung. Nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die gesetzliche Impfpflicht für alle eingeführt werden, und die Leute durften sogar ihre sterbenden nächsten Verwandten nicht mehr besuchen – eine unglaubliche Grausamkeit.
Spitzenreiter der beleidigten Politiker
Die deutsche Justiz versagte. Selbst das Bundesverfassungsgericht enttäuschte, weil es dieser Politik nicht in den Arm fiel. Das Ergebnis war, dass das Vertrauen in das höchste deutsche Gericht von 81 auf 63 Prozent sank.
Die Politik setzt auf Angst, um die Bürger zum richtigen Verhalten zu zwingen. Mehr als die Hälfte der Deutschen sagen mittlerweile, sie könnten ihre Meinung nicht mehr frei äußern, weil sie Nachteile befürchten. Als sei ihnen das völlig gleichgültig, lassen Politiker in Berlin und Brüssel sich immer wieder neue Gesetze einfallen, um die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken und vor allem die sozialen Medien zu regulieren. Legendär ist in Deutschland mittlerweile der neue Paragraf 188 StGB, der den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung wiederaufleben ließ und die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellte.
Spitzenreiter der beleidigten Politiker ist Friedrich Merz, der laut Welt am Sonntag auf 4.999 Strafanträge kam. Auf Platz 2 folgte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit 1.900, noch vor den grünen Ex-Ministern Robert Habeck und Annalena Baerbock mit 800 beziehungsweise 500 Strafanträgen. Dass dieselben Politiker an der Spitze derjenigen stehen, die Russland im Stellvertreterkrieg mit der Ukraine bestrafen und mit deutschen Taurus-Raketen angreifen wollen, ist ein interessanter Fall für eine psychologische Interpretation.
In der Cancel-Culture-Gesellschaft kommt auch die Denunziation wieder in Mode. Um aufmüpfige Bürger an die Kandare zu nehmen, werden Denunziationsportale eingerichtet. Als der Journalist Henryk M. Broder einmal gefragt wurde, warum die Deutschen das Aufkommen des Nationalsozialismus nicht verhindert hätten, antwortete er: „Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“ Da müssten doch alle Alarmglocken klingeln.
Eine neue Art von Faschismus, so scheint es, kommt auf leisen Sohlen. Der Geist der Aufklärung ist nicht mehr lebendig. „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen können“, sagte Voltaire. Heute bestimmen Dauerempörte, Beleidigte, Canceller, sogenannte Faktenchecker, autoritäre Zeitgenossen, die jede Abweichung als Bedrohung empfinden, die Debatte. Demokratie aber beruht auf Toleranz und Freiheit, und Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.
Dieser Artikel erschien zuerst am 29. Januar 2026 in der Weltwoche Deutschland Nr. 05.26.
Titelbild: Ian Dyball/shutterstock.com
Wenn Washington droht, schweigt Europa meist – und Lateinamerika steht erneut im Fadenkreuz. Im Gespräch mit Jacobin warnt der kolumbianische Präsidentschaftskandidat Iván Cepeda vor einer gefährlichen Eskalation US-amerikanischer Einflussnahme: von Drohungen gegen Präsident Petro bis zur möglichen Wahlintervention. Ein Interview über Souveränität, Machtpolitik und die Rückkehr der Monroe-Doktrin. Das Interview führte Pablo Castaño.
Iván Cepeda ist Senator des Pacto Histórico (des Historischen Pakts), des linken Bündnisses hinter dem Wahlsieg des kolumbianischen Präsidenten Gustavo Petro, sowie Kandidat dieses Bündnisses, der Petro bei den Präsidentschaftswahlen im Mai und Juni 2026 nachfolgen soll. Cepeda ist ein Menschenrechtsaktivist, der auf eine lange politische Laufbahn zurückblickt. Zu verschiedenen Zeiten engagierte er sich in der Kommunistischen Partei, der Patriotischen Union, der Demokratischen Allianz M-19 – der Partei, der auch Petro angehörte und die nach der Demobilisierung der Guerilla M-19 im Jahr 1990 entstand – sowie später im Polo Democrático, der heute zusammen mit anderen Kräften im Pacto Histórico zusammengeschlossen ist.
Cepeda ist bekannt für seine Rolle in verschiedenen Friedensprozessen mit der inzwischen aufgelösten Guerillagruppe der Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (Farc) und mit der Nationalen Befreiungsarmee (ELN), einer Guerillagruppe, die nach mehreren gescheiterten Verhandlungsversuchen weiterhin aktiv ist. Sein Vater, Manuel Cepeda, war Kongressabgeordneter der Unión Patriótica – einer aus einem Friedensprozess mit den Farc hervorgegangenen Partei – und wurde 1994 von Paramilitärs im Rahmen einer Kampagne zur Auslöschung der Anführer dieser Partei ermordet, wofür der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte den kolumbianischen Staat verurteilte. Nach der Ermordung seines Vaters initiierte Iván Cepeda die Nationale Opferbewegung mit dem Ziel, Gerechtigkeit für die Menschen zu erreichen, die von staatlichen Akteuren und paramilitärischen Gruppen ermordet wurden.
Cepeda war auch an dem Gerichtsverfahren beteiligt, das zur ersten Verurteilung des ehemaligen Präsidenten Álvaro Uribe wegen Zeugenmanipulation in einem Fall im Zusammenhang mit seinen mutmaßlichen Verbindungen zu paramilitärischen Gruppen führte. Obwohl der Ausgang des Verfahrens noch ungewiss ist, entwickelte es sich zum bekanntesten Prozess der jüngeren Geschichte Kolumbiens und schwächte Uribe, der weiterhin die zentrale Figur der kolumbianischen Rechten ist.
Kaum eine Woche ist seit dem Angriff der Vereinigten Staaten gegen Venezuela und der Entführung von Nicolás Maduro auf Befehl von Donald Trump vergangen, der zudem den kolumbianischen Präsidenten wiederholt bedroht hat. Im Gegensatz zu Petro, der für seinen hyperbolischen Stil und seine frenetische Nutzung sozialer Netzwerke bekannt ist, reagiert Cepeda mit einem entschiedenen, aber maßvollen Ton.
Jacobin sprach mit Cepeda in Madrid während seiner Reise, bei der er mit dem spanischen Regierungsoberhaupt Pedro Sánchez zusammentraf und Gespräche mit der zahlreichen kolumbianischen Diaspora im Land führte.
Wie schätzen Sie den Angriff der Vereinigten Staaten auf Venezuela und die Drohungen Donald Trumps gegen Kolumbien und andere Länder der Region ein?
Ich sehe darin keine zufälligen oder isolierten Ereignisse. Sie alle sind Teil der neuen US-Doktrin für die westliche Hemisphäre, die in der im Dezember veröffentlichten Nationalen Sicherheitsstrategie klar dargelegt wurde. In einem Abschnitt mit dem Titel „Das Trump-Korollar zur Monroe-Doktrin” wird klar festgestellt, dass die Vereinigten Staaten das Recht haben, die Hegemonie über die gesamte westliche Hemisphäre auszuüben, um ihre strategischen Ziele zu verfolgen und politische, wirtschaftliche sowie militärische Kontrolle über die Region auszuüben.
Darin wird klar dargelegt, wie vorzugehen ist: Regierungen sind entweder als Freunde oder, wenn sie sich den strategischen Interessen der USA widersetzen, als Feinde einzustufen. Folglich werden sie erpresst und unter Druck gesetzt, wenn sie sich nicht an die Vorgaben Washingtons halten. Oder sie werden direkt gestürzt oder beseitigt, wie wir es in Venezuela gesehen haben und wie wir es nun auch in Kolumbien zu sehen beginnen. Es handelt sich dabei nicht um zufällige Aktionen, die separat analysiert werden sollten, sondern um einen Teil einer globalen Vision der internationalen neofaschistischen Ultrarechten.
Glauben Sie, dass Trumps Drohungen gegen Präsident Gustavo Petro ernst zu nehmen sind?
Man muss sie uneingeschränkt ernst nehmen. Ich weiß nicht, ob sie auf eine direkte Intervention hindeuten, aber sie weisen zweifellos auf eine feindselige Haltung Trumps und der US-Regierung gegenüber unserer Regierung sowie auf die Absicht hin, das Vorankommen des Progressismus in Kolumbien zu verhindern. Präsident Petro wurde in die „Clinton-Liste” aufgenommen, in der Personen aufgeführt werden, die die USA als Drogenhändler oder als Eigentümer von Vermögenswerten mit Bezug zum Drogenhandel einstufen. Das ist eine offen feindselige Handlung, die ohne jegliche öffentliche Begründung vorgenommen wurde. Es ist das erste Mal, dass eine solche Maßnahme gegen einen Präsidenten Kolumbiens ergriffen wurde.
Wir haben auch Bombardierungen an unseren Küsten gesehen sowie die Aberkennung des US-Status Kolumbiens als Land, das den Drogenhandel bekämpft, nachdem es enorme Anstrengungen gegen dieses Übel unternommen hatte. Alles deutet darauf hin, dass ein Weg eingeschlagen wird, der nicht nur die Handlungsfähigkeit der Regierung Petro zunehmend erschwert, sondern auch die Möglichkeit, dass ich gewählt werde, vereitelt.
Wird es eine direkte Intervention der Vereinigten Staaten bei den bevorstehenden Wahlen geben?
Ja, denn wenn eine ausländische Macht während einer Wahlperiode Meinungen gegen eine Regierung äußert und behauptet, diese sei kriminellen Organisationen wohlwollend eingestellt und könne sich nachteilig auf die Region auswirken, dann verfolgt sie damit einen bestimmten Zweck. Persönlichkeiten aus dem Umfeld von Präsident Trump, darunter Kongressabgeordnete und Mitglieder der Regierung, haben sich in diesem Sinne geäußert.
Und abgesehen von den Äußerungen: Glauben Sie, dass es während des diesjährigen Wahlkampfs sowie der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in Kolumbien zu einer direkteren Einmischung der US-Regierung kommen könnte?
Wir werden sehen. Es besteht eine reale Gefahr. Es gibt Präzedenzfälle.
Löst das Telefongespräch zwischen Petro und Trump vom 8. Januar die Situation oder bedeutet es nur eine Pause?
Es ist zu begrüßen, wenn das Ziel darin besteht, die Feindseligkeit zu verringern. Aber zweifellos lässt sich die Situation nicht einfach mit Telefonaten lösen. Es gibt offensichtliche Fakten: Vor der Küste Kolumbiens liegt ein riesiger Flugzeugträger, eine in der Vergangenheit nie dagewesene militärische Präsenz, und der Präsident steht auf einer Liste von Drogenhändlern. Die Telefonate sind zwar zu begrüßen, aber diese Fakten bleiben bestehen.
Im Jahr 2025 führte Trump feindselige Aktionen gegen mehrere lateinamerikanische Länder durch. Es gelang jedoch keiner regionalen Organisation – wie der CELAC oder der UNASUR –, sich auf eine gemeinsame Position zu einigen. Könnte nach dem Angriff auf Venezuela eine größere Einheit in der Region erreicht werden, selbst mit konservativen Regierungen?
Mehr als ein einzelnes Ereignis muss man den politischen und historischen Moment verstehen, in dem wir uns befinden, sowie die klare Ausrichtung, die die US-Regierung eingeschlagen hat. Ohne den Überblick verfällt man in reaktives oder adaptives Verhalten. Die Ereignisse folgen Schlag auf Schlag, und es werden chaotische Erklärungen abgegeben. Jeder Schlag ist härter als der vorherige, aber es wird reagiert, als ob es noch möglich wäre, diese Tendenz umzukehren.
Wir müssen mit einer strategischen Sichtweise handeln, die über einzelne Ereignisse hinausgeht. Wir müssen eine strategische Position definieren. Wir sind ein souveräner Kontinent. Wir sind unabhängige Länder. Unsere seit Langem bestehenden Vereinigungsprozesse müssen gestärkt werden. Wir sind eine Zone des Friedens. Und wir akzeptieren keine Einmischung von außen. So müssen sich Regierungen und Völker ausrichten.
Die Linke wurde bei den jüngsten Wahlen in Chile, Honduras, Argentinien und Bolivien geschlagen, in mehreren Fällen durch die Ultrarechten. Wie erklären Sie sich den raschen Aufstieg der extremen Rechten in Lateinamerika in den letzten Jahren?
Jeder Fall müsste einzeln analysiert werden. Ich glaube nicht, dass man allgemeine Erklärungen geben kann, ohne die spezifischen Bedingungen zu berücksichtigen. Der Einfluss der Regierung Trump ist jedoch erheblich. Miami und Florida entwickelten sich zu einer Drehscheibe der internationalen Politik, von der aus die Bemühungen der hemisphärischen Ultrarechten koordiniert wurden. Dahinter stehen mächtige Wirtschaftskonzerne, die zu allen möglichen Methoden greifen. Im Gegensatz zur Politik der Linken sind schmutzige Methoden in der Politik der Ultrarechten an der Tagesordnung. Diese strategische Offensive auf dem Kontinent spielt eine Schlüsselrolle. In einigen Ländern gibt es auch eine Stärkung der Linken und in allen Ländern soziale Mobilisierungen.
Wie hat die kolumbianische Rechte auf Trumps Drohungen reagiert?
Die Ultrarechte steht auf der Seite Trumps und der reaktionärsten Kreise der USA – angefangen bei ihrem wichtigsten Vertreter Álvaro Uribe. Jeden Tag treten sie in den Medien auf, um für eine Intervention der USA in Kolumbien zu werben.
Könnte Ihnen diese Haltung bei den Wahlen nicht schaden?
Zweifellos. Es kann eine gewisse Unterstützung aus bestimmten Kreisen, denen es an Würde mangelt, für diese Positionierung geben, aber es besteht im Lande ein Gefühl von Souveranität und Respekt für unsere Nation. Das hat, glaube ich, Wirkung auf die Wahlen.
Die Linke kam vor vier Jahren in Kolumbien mit einem ambitionierten Programm sozialer Reformen erstmals an die Macht. Wie fällt Ihre Bilanz der Regierung von Gustavo Petro aus?
Es ist die erste Regierung, die soziale Veränderungen herbeigeführt hat, auch wenn nicht alle angestrebten Ziele erreicht wurden und dies nicht ohne Fehler, Leerstellen und Irrtümer geschah (zum Beispiel musste sie die Korruption erleiden, ein gravierendes Problem, das beseitigt werden muss und für das Bedingungen geschaffen werden müssen, damit es sich unter einer linken Regierung nicht wiederholt). Es gibt klare soziale Errungenschaften, die durch statistische Daten, internationale Organisationen sowie durch den Aufbau einer äußerst breiten sozialen Unterstützungsbasis belegt sind.
Es war die erste Regierung, die eine ernsthafte Agrarreform voranbrachte, indem sie eine beispiellose Menge Land verteilte und Eigentumstitel für bäuerliche, afrostämmige und indigene Gemeinschaften formalisierte. Sie leitete territoriale Veränderungen ein, holte mehr als zwei Millionen Menschen aus der Armut, erhöhte den Mindestlohn deutlich und setzte Arbeits- und Rentenreformen durch. Es ist die erste Regierung, die eine Steuerreform auf der Grundlage des Prinzips der Progressivität verwirklichte: Wer mehr hat, muss mehr zahlen. Es gibt eine lange Liste sozialer Errungenschaften, die sich im gesellschaftlichen Rückhalt für die Regierung und meine Kandidatur widerspiegeln.
Welche sind die wichtigsten noch offenen Aufgaben der kolumbianischen Linken?
Wir müssen uns auf konkrete soziale Reformen konzentrieren und diese vertiefen, damit sie unumkehrbar werden. Um viele Kolumbianer aus der Armut zu holen, ist es notwendig, die soziale Ungleichheit mit tiefgreifenden Veränderungsmaßnahmen und Reformen der Sozialprogramme anzugehen. Dem werde ich mich widmen. Der beste Weg, das zu erreichen, ist die Priorisierung und Stärkung einer relativ kleinen Anzahl von Initiativen.
Petro hat sich zum Ziel gesetzt, den „totalen Frieden” zu erreichen, doch der interne Konflikt in Kolumbien dauert weiterhin an. Wenn Sie zum Präsidenten gewählt würden, was würden Sie tun, um das Land zu befrieden?
Wir müssen uns den Problemen in den vom Konflikt betroffenen Gebieten widmen. Ohne grundlegende soziale Veränderungen in diesen Gebieten, wie den Zugang zu Wasser, Strom und Kommunikationswegen, ist es sehr schwierig, dass die bäuerliche Ökonomie und die Landwirtschaft floriert. Ohne diese Veränderungen bleibt die gesamte Region anfällig für die wirtschaftliche Kontrolle durch die Ausbeutung von Bodenschätzen, den illegalen Goldabbau und den Drogenhandel. Unter diesen Bedingungen, in denen die Wirtschaft mit blutigen Prozessen der Ausbeutung von Ressourcen und Menschen verbunden ist, findet der Konflikt einen viel günstigeren Nährboden, um sich weiter zu verschärfen.
Gustavo Petro gewann die Wahlen 2022 nach einer starken antineoliberalen sozialen Bewegung. Welche Rolle spielten die sozialen Bewegungen in der Regierung Petro, und welche Rolle werden sie im Wahlkampf der Linken spielen?
Aus meiner Sicht kommt ihnen eine zentrale, führende und unverzichtbare Rolle zu. Es kann keine neue progressive Regierung geben, die nicht eng und organisch mit den sozialen Bewegungen verbunden ist. Sie sind diejenigen, mit denen regiert werden muss.
Wie macht man das in der Praxis?
Man muss sorgfältig und aufmerksam vorgehen und diesem Thema den Vorrang als etwas Wesentliches einräumen. Es bedarf einer ständigen Präsenz, eines kontinuierlichen Dialogs sowie der Bereitschaft, zuzuhören und sich [mit den sozialen Bewegungen] auszutauschen. Es handelt sich dabei nicht um einen Dialog ohne Widersprüche oder Meinungsverschiedenheiten, aber er muss unter Berücksichtigung dessen geführt werden, was sie [die Mitglieder der sozialen Bewegungen] denken, wie sie gekämpft haben und wie sie ihre Programme und Bestrebungen aufrechterhalten haben.
Übersetzung: Hans Weber, Amerika 21
Titelbild: By IvanCepedaCastro – Own work, CC BY-SA 4.0, commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=89192108
Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks.
Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link.
Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv.
Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht.
Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften.
Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung.
2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein.
Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden.
Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste.
Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus.
Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft.
Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen.
Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8].
Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird.
Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück.
Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen.
In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11].
Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus.
Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff.
Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich.
Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden.
Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft.
Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt:
Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren.
Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf.
Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt.
Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider.
Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten.
Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten.
Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt.
In diesem PDF finden sich weitere Dokumente und Leaks.
Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps?
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[«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten.
[«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt.
[«3] AI-Report – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY
[«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.
[«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights
[«6] Council Regulation (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela
[«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen.
Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb.
[«8] Venezuela sanctions harm human rights of innocent people
[«9] CIA wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid
[«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können.
[«11] Hintergrundanalyse, inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen
[«12] Erklärung des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela
[«13] Resolution 3314 (XXIX) am 14. Dezember 1974
[«14] VI. Conclusions 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung.
[«15] Effects of International Sanctions on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis
[«16] ALBA Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América
Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus.
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Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden.
Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese.
Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat.
Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben.
Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“
In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen.
Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung.
Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche.
Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung.
Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist.
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In einer Zeit, in der die Militärausgaben die exorbitante Summe von 2,72 Billionen Dollar* erreicht haben, fehlt es Hunderten Millionen Kindern weiterhin an grundlegenden Gütern wie Bildung, sauberes Wasser und angemessener Wohnraum, so der jüngste UNICEF-Bericht. Von Sergio Ferrari.
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In den Ländern mit geringen Ressourcen überleben derzeit mehr als 412 Millionen Mädchen und Jungen mit weniger als drei Dollar am Tag. Der vor wenigen Wochen von UNICEF (United Nations Children’s Fund) veröffentlichte Bericht über die Lage der Kinder weltweit stellt jedoch fest, dass „Kinderarmut nicht auf die ärmsten Regionen der Welt beschränkt ist”.
Tatsächlich betrifft sie auch Länder mit mittlerem und hohem Einkommen. Dem Bericht zufolge würde sich, wenn für diese Länder eine realistischere Armutsgrenze zugrunde gelegt würde – beispielsweise 8,30 statt drei Dollar am Tag –, die Zahl der Kinder, die weltweit in „monetärer Armut“ leben, auf zwei von drei, also etwa 1,4 Milliarden, erhöhen.
„In einer Zeit, in der die Militärausgaben die exorbitante Summe von 272 Billionen Dollar erreicht haben“, betonen die Autoren der UNICEF-Studie, „fehlen Hunderten Millionen Kindern weiterhin so grundlegende Güter wie Bildung, sauberes Wasser und angemessener Wohnraum.“*
Die Verschuldung und ihre tödlichen Folgen für Kinder
Viele Entwicklungsländer sehen sich mit einer komplexen wirtschaftlichen Lage konfrontiert, deren Folge fast immer eine Verschlechterung ihres Wachstums ist, was sich direkt auf Programme zur Bekämpfung der Armut und auf öffentliche Dienstleistungen für Kinder auswirkt. Dies wird durch erhebliche Kürzungen der Entwicklungshilfe noch verschärft. Bis zum Jahr 2030 könnte diese tödliche Formel zum Tod von etwa 4,5 Millionen Kindern unter fünf Jahren führen.
Die für 2026 vorgesehene Hilfe für Bildung wird um 25 Prozent geringer ausfallen als 2025, wodurch zweifellos sechs Millionen Kindern der Verlust ihrer Schulbildung droht. Diese Realität wird durch die direkten Folgen der Auslandsverschuldung noch verschärft. Tatsächlich wenden 45 Entwicklungsländer mehr Mittel für die Zahlung von Zinsen auf diese Schulden auf als für das Gesundheitsbudget.
„Die aktuellen Zahlen zur Situation der Kinder sind so dramatisch wie alarmierend”, sagt der Theologe Beat Wehrle, Schweizer Fachmann für Kinderrechte und Mitglied der Leitung von Terre des Hommes in Deutschland. Aber, so argumentiert Wehrle, diese Zahlen sind nicht „unschuldig“, im Gegenteil, sie „spiegeln den systematischen neoliberalen Angriff auf die öffentliche Politik wider”.
Mit seiner langjährigen Erfahrung in verschiedenen Ländern Lateinamerikas erklärt Wehrle, dass sich diese neoliberale Aggression „in einem signifikanten Anstieg der Verschuldung nicht nur auf staatlicher Ebene, sondern auch in den Haushalten der Familien“ manifestiert. Und das mit dramatischen Folgen, da die neoliberale Logik das Angebot an öffentlichen Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen reduziert.
Diese Reduzierung, betont Wehrle, wird zusätzlich verschärft „durch den ungerechtfertigten Rückgang der Mittel für die internationale Zusammenarbeit, dessen deutlichstes Beispiel der vollständige Abbau von USAID Anfang 2025 ist”. Er weist darauf hin, dass derselbe Trend auch in den meisten europäischen Ländern zu beobachten ist. Dies lässt sich anhand der Analyse der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe der Alten Welt nachweisen.
Die gravierenden Folgen dieser Kürzungen, die bereits 2025 so stark zu spüren waren, werden sich im nächsten UNICEF-Bericht 2026 widerspiegeln. „Es ist sicher, dass sich die ohnehin schon dramatische globale Situation der Kinder noch weiter verschärfen wird“, schließt Wehrle.
Marginalisierte Kinder
Die höchsten Armutsraten für Kinder weltweit sind bei den jüngsten Kindern zu verzeichnen. Im Jahr 2024 lebten 22,3 Prozent der Kinder unter vier Jahren in extremer finanzieller Armut, fast doppelt so viele wie bei den Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahren.
Neben den Folgen der Verschuldung und den Verzerrungen der nationalen Politik gibt es noch weitere, nicht weniger wichtige Faktoren zu berücksichtigen.
Kriege als verschärfende Faktoren
Weltweit ist ein erheblicher Anstieg bewaffneter Konflikte zu beobachten: In den Jahren 2024 und 2025 wurde die höchste Zahl an Ländern seit dem Zweiten Weltkrieg registriert, die in bewaffnete Konflikte verwickelt waren.
Im Jahr 2024 lebten etwa 19 Prozent der Kinder in Konfliktgebieten, was fast doppelt so viel ist wie Mitte der 1990er-Jahre.
Die Vereinten Nationen identifizierten 41.370 Fälle schwerer Verstöße gegen Kinderrechte in Konfliktgebieten, was einem Anstieg von 25 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Die Verweigerung des Zugangs zu humanitärer Hilfe setzt Kinder einer hohen Gefahr von Misshandlung, Ausbeutung, Krankheiten und Hunger aus.
Zwischen 2014 und 2024 stieg die Rate der extremen monetären Armut in Kontexten von Instabilität und Konflikt von 46 auf 50,2 Prozent; außerhalb von Konfliktgebieten sank die Rate von 19,9 auf 11,4 Prozent. Mit anderen Worten: Die Hälfte aller Kinder in Konfliktgebieten sind betroffen, nur eines von neun Kindern in Gebieten ohne Konflikte.
Die Konflikte erzeugen Armut, weil sie die wirtschaftliche Stabilität untergraben, die Infrastruktur zerstören und öffentliche Dienstleistungen wie Wasser, Bildung und Energieversorgung zum Erliegen bringen. Unterbrechungen in der Bildung verletzen das Recht der Kinder auf Bildung und Entfaltung und untergraben infolgedessen sowohl das individuelle Potenzial als auch den gemeinsamen Wohlstand.
Laut Wehrle zeigen die von UNICEF analysierten Daten zwei besonders besorgniserregende Realitäten: Einerseits die Kürzung öffentlicher Investitionen für die frühe Kindheit und andererseits den deutlichen Anstieg der Zahl der Kinder, die bewaffneten Konflikten und Gewalt ausgesetzt sind. Das Zusammentreffen dieser beiden Faktoren, so Wehrle, mache Kinder zu den Hauptopfern der Irrationalität der Erwachsenen.
Kinder als Akteure des Wandels
Obwohl die UNICEF-Studie ein recht klares Bild der dramatischen Realität der Kinder vermittelt, weist Wehrle darauf hin, dass „es auffällt, dass es sich weiterhin um einen Bericht über die Kinder handelt”. Die Frage der Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden wird in dem Dokument nur am Rande behandelt. „Auf diese Weise bleiben sowohl die Darstellung dieser dramatischen Realität als auch die Reflexion darüber allein den Erwachsenen überlassen.“
Dies ist zweifellos eine bedauerliche Tatsache, denn wie der Schweizer Experte argumentiert, sind oder sollten Kinder viel mehr als nur Opfer sein: Sie müssen auch als Subjekte mit Rechten und Akteure des Wandels betrachtet werden. Das Nichtvorhandensein einer direkten Perspektive und der konkreten Beteiligung von Kindern bei der Definition der Prioritäten in der öffentlichen Politik ist etwas, das dringend hinterfragt und gelöst werden muss.
Wenn die Einschränkung der Beteiligung der Zivilgesellschaft weltweit bereits ein ernstes Problem darstellt, so ist „das Fehlen der Stimmen und des Handelns von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden ein noch gravierenderer Fehler“. Daher, so betont er, „sollte nichts, was Kinder betrifft, ohne die direkte Beteiligung der Kinder selbst akzeptiert werden“.
Obwohl die globale Lage der Kinder heute schwierig, komplex und wenig hoffnungsvoll ist, gibt es laut Wehrle dennoch unzählige positive Erfahrungen mit der Durchsetzung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden auf lokaler Ebene und weltweit. Diese Erfahrungen, so sein Fazit, müssen stärker miteinander verknüpft werden, damit sie zu einer Stimme werden, die immer weniger ignoriert werden kann.
* Anmerkung der Redaktion: In einer älteren Version hieß es, die weltweiten Verteidigungsausgaben betragen 272 Billionen US-Dollar. Diese Zahl steht im verlinkten Unicef-Bericht, ist aber falsch. Laut Sipri beträgt die Summe 2.718 Milliarden, also 2,72 Billionen US-Dollar. Offenbar haben die Autoren ein Komma vergessen. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
Der Beitrag erschien im Original auf dem kubanischen Onlineportal Prensa Latina – Firmas selectas. Übersetzung aus dem Spanischen von Marta Andujo.
Über den Autor: Sergio Ferrari, argentinischer Journalist, lebt in der Schweiz, wo er regelmäßig für Schweizer, europäische und lateinamerikanische Medien arbeitet.
Titelbild: Tinnakorn jorruang/shutterstock.com
Unser Rechtsstaat ist in einer Krise. Das behaupten nicht die Autoren der NachDenkSeiten, zumindest nicht nur. Nein, das belegen kritische Richter und Staatsanwälte unter anderem in deren kürzlich erschienenem Sammelband „Der Rechtsstaat in der Krise“ mit Beiträgen des Netzwerks aus den Jahren 2021 bis 2025. Eine Rezension von Anette Sorg.
Insgesamt neun Juristen der Jahrgänge 1949 bis 1978 haben sich in insgesamt 17 Beiträgen mit der Krise unseres Rechtsstaates befasst. Die meisten Namen werden selbst aufmerksamen NachDenkSeiten-Lesern kaum geläufig sein. Einzig Dr. Clivia von Dewitz, Richterin am Amtsgericht Bad Segeberg, könnte bekannter sein. Sie hat im Westend Verlag ein Buch mit dem Titel „Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung. Zur südafrikanischen Wahrheitskommission und deren Übertragbarkeit auf den Ukraine-Konflikt“ veröffentlicht und im Oktober 2025 auf den NachDenkSeiten einen Artikel zum Thema geschrieben.
Der Sammelband ist in vier Themenkomplexe untergliedert. Im Ersten geht es um die Corona-Maßnahmen, im Zweiten um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen im dritten Teil drei Beiträge zu den fiskalischen Auswirkungen der Corona-Krise und zuletzt noch ein wichtiger Aufsatz zur globalen Eingriffsermächtigung der WHO. Autor der Artikel im dritten Teil ist ausschließlich Dr. Manfred Kölsch (*1939). Dieser hatte das ihm verliehene Bundesverdienstkreuz aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen zurückgegeben.
Hilfreich für Nichtjuristen ist ein Verzeichnis der gängigen Abkürzungen von Gerichten, Rechtsnormen und Publikationen. Dennoch werden sich einige Leser vermutlich mit den eher für ein juristisch vorgebildetes Publikum verfassten Beiträgen ein wenig schwertun. Das Durchbeißen lohnt sich jedoch, weil „sauber“ argumentiert sowie zitiert und belegt wird und es an vielen Stellen noch einige neue Erkenntnisse oder Sichtweisen zu entdecken gibt.
Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) wurde im Januar 2021 gegründet. Anlass waren die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten Covid-19-Virus, so beschreibt Richard U. Haakh in seinem Vorwort die „Entstehungsgeschichte“. Weiter schreibt er, dass die Auswahl der Beiträge aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen des Netzwerks unter dem Blickwinkel der besonderen Relevanz und deren anhaltender Aktualität erfolgt sei.
Dass die Arbeit der Netzwerk-Autoren mit den Herausforderungen der Corona-Krise keinesfalls ihre Begrenzung gefunden hat, begründet er wie folgt:
„(…) Mehr als deutlich wird das beim Stichwort „Klimaschutz“, nunmehr als befristetes Ziel mit noch nicht eindeutiger rechtlicher Bedeutung im Grundgesetz verankert, oder bei der Einschränkung der Handlungsfreiheit des 21. Bundestages durch das Vorgängerparlament durch eine Verfassungsänderung zur teilweisen Aufhebung der Schuldenbremse „auf dem letzten Meter“. Bedenkenswert ist auch die staatlich finanzierte Förderung von sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen mit parteipolitischer Agenda, die neben anderen Auswirkungen auch eine wachsende Verengung der Meinungsfreiheit befürchten lässt, oder die zunehmende Auslagerung von staatlichen/hoheitlichen Aufgaben auf private Institutionen. Verfassungsrechtliche Besorgnis wecken weiterhin die Tendenzen zu immer mehr Überwachung, wie sie etwa durch die elektronische Patientenakte oder durch die Einführung digitaler Zahlungsmittel ermöglicht wird. Weitere kritische Themen von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind seit langem die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften oder die Abhängigkeit der Richterschaft bzw. Gerichte von den Justizministerien. (…)“
Im ersten Teil, den Aufsätzen zu den Corona-Maßnahmen, wird beispielsweise Folgendes kritisiert:
Weitere Themen sind die „Zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch Covid-19-Impfungen“, „Cancel Culture und Cancel Science“ und das „Hinweisgeberschutzgesetz“, dem insbesondere Beamtinnen und Beamte größere Aufmerksamkeit schenken sollten.
Ein Beitrag widmet sich der „Causa Ulrike Guérot“ und dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Bonn (S. 103 ff.). Roland Stöbe, selbst Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, und Falk Meinhardt, Arbeitsrichter in Stuttgart, der von 2011 bis 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet war, bewerten die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn auf die von Ulrike Guérot erhobene Kündigungsschutzklage wie folgt:
„(…) Eine Kündigung ist keine Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens. Mit ihr soll vielmehr der Zweck der Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. (…) Das klassische vorrangige Mittel, um die Gefahr künftiger Störungen im Arbeitsverhältnis zu begegnen, ist die Abmahnung. (…) Wenn man nicht zuvor schon den Vorsatz gänzlich ausgeschlossen hat, wirkt sich auf der Stufe der Interessenabwägung zudem der dann allenfalls noch als gering einzustufende Grad des Verschuldens aus. (…)“
In ihren Schlussgedanken tragen die beiden Autoren u.a. folgende Bedenken vor:
„Sollte die Strenge des Arbeitsgerichts Bonn Bestand haben, müssten im wissenschaftlichen Betrieb alle Alarmglocken klingeln. Denn wenn nur die „in jeder Hinsicht fehlerfreie eigene geistige Leistung“ Gewähr bieten kann, nicht nach Jahr und Tag wegen einer Täuschung im Bewerbungsprozess einer Kündigung ausgesetzt zu sein, steigt der Konformitätsdruck zu „politisch korrektem“ Verhalten. (…)“
Dem Netzwerk wäre eigentlich zu wünschen, dass es entweder überflüssig würde oder dass die Mehrheit der deutschen Richter und Staatsanwälte im Netzwerk ihre Heimat und Aufgaben finden. Denn ein Rechtsstaat in der Krise braucht mutige Menschen innerhalb und außerhalb der Justiz, Menschen, die ihre Finger in die Wunden legen und sich gleichzeitig für eine unabhängige Justiz engagieren.
Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) (Hrsg.): Der Rechtsstaat in der Krise – Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025. Münster 2025, Verlag Thomas Kubo UG, Taschenbuch, 208 Seiten, ISBN 978-3962300371 (oder ISBN 978-3962300388 PDF), 21,95 Euro.
Die Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU, ein Schritt, den die deutsche Bundesregierung explizit unterstützte, hat dazu geführt, dass seine Bücher mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen. Jenes „Bereitstellungsverbot“ bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen dürfen. Ebenso hatten zahlreiche deutsche Medien nach der Sanktionierung sämtliche Videos und Interviews mit ihm präventiv entfernt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, ob sich Verlage und Medien tatsächlich mit der Veröffentlichung von Büchern und Interviews Bauds strafbar machen. Von Florian Warweg.
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Hintergrund
Die Bundesregierung hatte am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen: Für den in Brüssel lebenden Analysten gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.
Als einzige Begründung für diesen massiven Grundrechtseingriff wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile:
Das Schweizer Außenamt greift ein
Mittlerweile hat das Schweizer Außenministerium (Außendepartement), nachdem es zuvor einen Monat zu den Sanktionen gegen den eigenen Staatsbürger geschwiegen hat, gegenüber der NZZ offiziell bestätigt, dass man Ende letzter Woche bei der EU interveniert und „das Recht auf ein faires Verfahren“ sowie „Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit“ eingefordert hat.
Mitte Dezember 2025 hatte das deutsche Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten in der BPK, ob die Bundesregierung der Sanktionierung von Baud bewusst zugestimmt hat, erklärt:
„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann. (…) Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.“
Die EU-Sanktionierung und die innere Zensurschere bei Verlagen und Medienportalen
In Folge der Sanktionierung und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit hatte beispielsweise der Westend-Verlag, welcher in Deutschland die Bücher Bauds verlegt, auf Anraten seiner Anwälte sämtliche Bücher des Schweizer Analysten mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft vom Markt genommen. Denn vom weiteren Buchverkauf hätte Baud wirtschaftlich profitiert und der Verlag folglich gegen das schon erwähnte „Bereitstellungsverbot“ verstoßen. Seit Anfang Januar bietet der Verlag die Bücher wieder an, muss aber sicherstellen, dass der entsprechende Anteil am Verkauf der Bücher nicht an Baud weitergeleitet wird. Was wiederum aus anderen Gründen den Verlag in rechtlich schwierige Fahrwasser bringt.
Ähnlich präventiv agierten auch viele Medien-Portale mit Artikeln und Interviews, in denen der Schweizer Analyst zu Wort kam. Um von vornherein in einer rechtlich unklaren Lage Probleme zu vermeiden, wurden Dutzende Artikel und Interviews von Baud zunächst offline gestellt. Auch die NachDenkSeiten griffen zunächst auf Anraten zu dieser Maßnahme. Mittlerweile haben die NDS die Interviews von Baud aber wieder online gestellt.
Die Antworten der verantwortlichen Ministerien auf die entsprechende Nachfrage der NachDenkSeiten zu den rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf Buchverkauf und Veröffentlichung von Aussagen Bauds zeigen aber nachdrücklich auf, dass auch die Bundesregierung höchstselbst nicht weiß, wie sich die rechtliche Lage des von ihr mitsanktionierten Militäranalysten für Verlage und Medienhäuser darstellt:
„Das kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.“
„Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.“
„Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.“
Auch die Sanktionierung deutscher Journalisten wird weiter vorangetrieben
Zuvor hatte die EU im 19. Sanktionspaket auf Initiative Deutschlands drei deutsche Journalisten und Staatsbürger vollumfänglich sanktioniert. Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. (Die NachDenkSeiten hatten umfänglich z.B. hier, hier und hier darüber berichtet und es auf der BPK thematisiert.)
Wie hanebüchen auch in diesen Fällen die „Begründung“ für die Sanktionierung ausfiel, haben wir unter anderem in dem Artikel „EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz“ dargelegt.
Im Falle des in Berlin lebenden deutschen Staatsbürgers, Journalisten und Vater von drei Kindern wurde die Daumenschrauben Anfang Januar noch stärker angezogen und ihm wurde die letzte Möglichkeit genommen, noch Lebensmittel zu kaufen.
Doğru war bereits im Mai 2025 von der EU mit der Begründung sanktioniert worden, seine Berichterstattung zu propalästinensischen Protesten in Deutschland würde angeblich „indirekt“ (!) „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ unterstützen. Allerdings hatte er über die Bundesbank die „Sondererlaubnis“ – monatlich 506 Euro zum Erwerb von Lebensmitteln für sich und seine Familie, inklusive zwei neugeborene Zwillinge, abzuheben. Doch auch diese letzte Möglichkeit zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen überlebenswichtigen Gütern wurde Anfang Januar 2026 laut seiner Aussage blockiert:
„DRINGEND: Derzeit habe ich KEINEN Zugang zu Geldmitteln. Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, darunter zwei Neugeborene, nicht ernähren. Zuvor hatte ich Zugang zu 506 Euro, um zu überleben, doch auch diese Mittel sind nun gesperrt. Meine Bank hat sie blockiert. Die EU hat de facto auch meine Kinder mit Sanktionen belegt.“
URGENT: As of now, I have ZERO access to any money.
I can’t provide food for my family, incl. 2 newborns, due to EU sanctions.
Previously, I was granted access to €506 to survive which is now also inaccessible. My bank blocked it.
The EU de facto sanctioned my children too.… https://t.co/3KgV7W5Ypm
— Hüseyin Dogru (@hussedogru) January 8, 2026
Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026
Frage Warweg
Das Auswärtige Amt hatte letzten Monat hier in der BPK erklärt, dass die Bundesregierung der umfassenden Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt hat diese Sanktionierung in direkter Konsequenz dazu geführt, dass die Bücher von Jacques Baud mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen, welches bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen, auch nicht aus Buchverkäufen. Da sich die Bundesregierung ja sicherlich mit den Auswirkungen ihrer Zustimmung zu der Sanktionierung befasst hat, würde mich die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums interessieren. Machen sich deutsche Verlage tatsächlich mit dem Verkauf von Büchern von Jacques Baud im Sinne Übertretung des Bereitstellungsverbots strafbar?
Ungrad (BMWE)
Dass kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.
Zusatzfrage Warweg
Neben den erwähnten Reaktionen diverser Verlage in der EU haben auch zahlreiche deutsche Medien, um präventiv Problemen aus dem Weg zu gehen, sämtliche Videos von Jacques Baud nach dessen EU-Sanktionierung entfernt. Wie ist denn laut Bundesregierung die rechtliche Lage für Medien, die Interviews von Jacques Baud nach wie vor online halten? Droht da auch Strafverfolgung? Wer fühlt sich zuständig?
Vorsitzende Wefers
Vielleicht die Strafverfolgungsbehörde, würde ich jetzt einmal vermuten.
Kirschner (BMJV)
Die sitzt nicht hier. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.
Frage Dr. Rinke (Reuters)
Dann würde ich zumindest das Auswärtige Amt fragen, ob Sie jetzt im Nachhinein finden, dass die EU und vielleicht auch die Bundesregierung mit diesem Sanktionsschritt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.
Giese (AA)
Wir haben das hier ja schon mehrfach besprochen. Wie Sie der Sanktionierung entnehmen können, hat die Bundesregierung ihr auch zugestimmt. Alle Menschen, die sanktioniert werden, finden eine Begründung dieser Sanktionierung in der Sanktionsbegründung. Die kann man online einsehen. Jeder, der sich zu Unrecht sanktioniert fühlt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten. Das ist auch in diesem Fall der Fall, soweit ich weiß.
Frage Warweg
Herr Giese, das erzählen Sie ja immer.
Giese (AA)
Das ist auch so.
Zusatz Warweg
Aber die Grundrechtecharta greift ja erst, nachdem der Schaden eingetreten ist, und damit wird ja eigentlich das klassische rechtsstaatliche Prinzip, hinter dem das Auswärtige Amt, denke ich, sonst auch steht, dass nicht der Staat die Schuld beweisen muss, sondern der Betroffene seine Unschuld – – – Da sind wir ja jetzt angelangt. Das kann ja auch nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes sein.
Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns hier schon wirklich sehr, sehr häufig über dieses Thema ausgetauscht. Ich glaube, wir werden da nicht auf einen grünen Zweig kommen. Ich habe die Meinung der Bundesregierung hier vertreten, die wir auch in Brüssel bei den Abstimmungen klargemacht haben, und dabei bleibt es.
Zusatzfrage Warweg
Aber ich hätte noch eine Verständnisfrage, Herr Giese. Ich habe jetzt zwei Fälle aufgezählt, in denen deutsche Unternehmen, Verlage, deutsche Medien in der völligen rechtlichen Unsicherheit gelandet sind, wie sie damit umgehen, sozusagen infolge dieser Sanktionierung, der die Bundesregierung sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt war bisher niemand in der Lage, mir zu sagen, wie sich diese rechtliche Lage dann darstellt. Kann ich davon ausgehen oder sehe ich es richtig, dass die Bundesregierung da zugestimmt hat, ohne in irgendeiner Form zu antizipieren, was das für direkte Auswirkungen hat, etwa auf deutsche Verlage, die im Fall von Jacques Baud dessen Bücher hier in Deutschland – mehrere Bestseller darunter – verlegen?
Giese (AA)
Die Rechtsfolgen sind ebenfalls in dieser Sanktionierung enthalten. In der zugrunde liegenden EU-Regulierung kann man die Rechtsfolgen einsehen. In Deutschland wird das über verschiedene Stellen abgewickelt und überwacht. Sie haben gerade gehört, was es mit der strafrechtlichen Verfolgung auf sich hat. Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026
Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud
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Mit einem neuen „Cyber- und Sicherheitspakt“ vertieft die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Israel in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Polizei und Geheimdienste. Das Abkommen wurde am 11. Januar 2026 vom deutschen Innenminister Dobrindt mit Israels Premierminister Netanjahu abgeschlossen – trotz breit dokumentierter völkerrechtswidriger Taten der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten, u.a. Massentötung von Zivilisten, und der Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird (ausführlich zum Abkommen und den Hintergründen hier. Im Interview sprechen wir mit dem israelischen Politökonomen und Friedensforscher Shir Hever über die politische, rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser verstärkten Kooperation. Das Interview führte Maike Gosch.
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Zur Person: Shir Hever arbeitet unter anderem zur politischen Ökonomie der israelischen Besatzung, zu Rüstungs- und Sicherheitskooperationen sowie zu den Auswirkungen von Militär- und Überwachungstechnologien auf demokratische Gesellschaften. Er lebt in Deutschland und ist regelmäßiger kritischer Analytiker der deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen.
Maike Gosch: Laut Presseberichten haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am 11. Januar 2026 in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet. Der sogenannte „Cyber- und Sicherheitspakt“ sieht eine engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor, darunter die gemeinsame Drohnenabwehr, die Bekämpfung von Cyberangriffen, der Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Dobrindt äußerte sich dazu folgendermaßen: „Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“ Was ist Ihre Einschätzung hierzu, auch aus völkerrechtlicher Sicht?
Shir Hever: Solche Abkommen hat es bereits viele gegeben, und dies ist keineswegs das erste seiner Art. In der Regel stellen Regierungen diese Vereinbarungen weit größer dar, als sie inhaltlich tatsächlich sind. Man möchte öffentlich verkünden: „Wir haben ein neues, wichtiges Abkommen geschlossen.“ Für Israel ist das besonders wichtig, weil es damit signalisieren kann: „Wir sind noch kein Paria-Staat, es gibt noch Staaten in der Welt, die bereit sind, mit uns zu sprechen – wie Deutschland.“ – nur Deutschland eigentlich. Entsprechend wird das Abkommen als etwas Großes inszeniert. Aber ich glaube, inhaltlich ist es nicht besonders neu und auch nicht besonders innovativ. Seine eigentliche Bedeutung erhält es erst durch den politischen Kontext, in dem es geschlossen wurde.
Vor allem hat sich die Kriegsführung verändert. Cyberaspekte von Sicherheit spielen heute eine zentrale Rolle in Kriegen, für die Sicherheit von Staaten und für ihre Souveränität. Israel nutzt Cyberinstrumente, um Menschen im Iran, im Libanon und in Palästina zu töten – es geht dabei um konkrete Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anachronismus, dass auf deutscher Seite ein Innenminister, Alexander Dobrindt, dieses Abkommen unterzeichnet hat, denn tatsächlich geht es hier um Verteidigung und um Waffen, nicht um klassische Polizeiarbeit. Das ist ein grundlegender Punkt, den man klar benennen muss.
„In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.“
Bezogen auf Ihre konkrete Frage: Dieses Abkommen ist illegal. Was Deutschland hier tut, verstößt gegen das Völkerrecht. Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung insgesamt illegal ist – nicht nur in Bezug auf Gaza, sondern grundsätzlich. Daraus folgt, dass es Drittstaaten und Unternehmen verboten ist, mit israelischen Firmen oder staatlichen Institutionen zu kooperieren, wenn diese Zusammenarbeit die Besatzung betrifft. Jeder Cyber- oder Sicherheitstechnologieeinsatz, den Israel im Westjordanland, in Gaza oder auf den Golanhöhen nutzt, fällt darunter. Deutschland darf sich daran nicht beteiligen. In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.
Zweitens: Minister Dobrindt musste nach Jerusalem reisen, um dieses Abkommen zu unterzeichnen. Warum ist Netanjahu nicht zu ihm nach Deutschland gereist? Der Grund ist klar: Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Dieser Haftbefehl ist auch in Deutschland gültig, also auf deutschem Staatsgebiet vollstreckbar. Das bedeutet: Was Dobrindt hier tut, ist Komplizenschaft. Er ermöglicht, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, obwohl es – auf deutschem Staatsgebiet – seine Pflicht als Innenminister wäre, genau das zu tun. Statt Netanjahu festzunehmen, reist er nach Jerusalem, um ihn dort zu treffen. Aus juristischer Perspektive ist das äußerst problematisch. Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen.
Ein zusätzlicher Aspekt ist noch interessant: In den internationalen Beziehungen gibt es bestimmte Normen und Traditionen, wie solche Treffen ablaufen. Wenn ein Minister einen diplomatischen Termin wahrnimmt, sollte dieser auch auf Ministerebene stattfinden. Das heißt: Dobrindt hätte sich offiziell mit seinem israelischen Amtskollegen treffen müssen. Der israelische Polizeiminister Itamar Ben-Gvir jedoch war Mitglied einer Organisation, die in Israel als terroristisch verboten ist. Er hat genozidale, rassistische und menschenverachtende Äußerungen getätigt und wird dafür in verschiedenen Ländern sanktioniert, unter anderem in der Europäischen Union. In Deutschland würde man für solche Äußerungen im Gefängnis landen – das ist sehr klar. Er hatte auch damals öffentlich zur Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin aufgerufen und immer wieder zu Gewalt – nicht nur gegen Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch gegen Jüdinnen und Juden. Damals wurde er nicht bestraft, weil er minderjährig war. Heute erhält er weiterhin Unterstützung von Personen wie Meir Kahane und Baruch Goldstein, also den schlimmsten Vertretern jüdischer Vorherrschaftsideologie und terroristischer Gewalt in der Geschichte. Das ist seine politische Linie. Hätte Dobrindt sich mit Itamar Ben-Gvir getroffen und wäre davon ein Foto veröffentlicht worden, wäre das vermutlich für Dobrindt das Ende seiner politischen Karriere gewesen.
Innerhalb Israels gibt es zudem erhebliche Probleme: Der Oberste Gerichtshof erwägt, Ben-Gvir aus seinem Amt zu entlassen, weil er seine Macht als Polizeiminister missbraucht hat. Er benutzt die israelische Polizei wie seine eigene Nationalgarde, um seine politischen Ziele zu erreichen – etwa, um oppositionelle Proteste anzugreifen. Er erlaubt nur Demonstrationen, die ihm politisch genehm sind, nicht aber linke oder Anti-Kriegs-Proteste.
„Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht.“
Vielleicht dachte Dobrindt deshalb, es sei politisch weniger problematisch, sich mit Netanjahu fotografieren zu lassen statt mit Ben-Gvir. Das war, glaube ich, eine Fehleinschätzung. Netanjahu hat ebenfalls zu Völkermord aufgerufen, und auch gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht. Aber innerhalb Israels kann Netanjahu nun sagen: ‚Seht her, ich kann weiterhin internationale Abkommen abschließen, obwohl ich unter massiven Vorwürfen stehe und obwohl der Internationale Strafgerichtshof gegen mich vorgeht.‘ Insofern ist dieses Abkommen politisch sehr nützlich für Netanjahu.
Aus deutscher Perspektive fällt es mir schwer, zu verstehen, warum Dobrindt sich auf ein solches Abkommen eingelassen hat. Ich glaube, Israel hat hier gezielt einen Hype, also Propaganda genutzt, um sich als weltweiten Experten für Cybertechnologie darzustellen. Dabei muss man sehr konkret fragen: Worin besteht diese angebliche Expertise eigentlich? Es geht um Spionagesoftware, um Programme wie Pegasus. Das sind Technologien, die faktisch Waffen darstellen. Pegasus und ähnliche Programme verschiedener israelischer Firmen sind Technologien, die sich kaum auf demokratische Weise einsetzen lassen.
Können Sie das erläutern?
Die USA haben diese Technologie. China und Russland haben diese Technologie. Aber Israel ist der einzige Staat, der bereit ist, solche Technologie zu verkaufen. Pegasus wurde sogar an Deutschland verkauft – an das Bundeskriminalamt (BKA). Es gibt einen Bericht darüber von der PEGA-Kommission. Diese wurde vom EU-Parlament eingesetzt, um zu untersuchen, ob und wie diese Technologie Menschen- und Bürgerrechte in Europa gefährdet, und die PEGA-Kommission hat entschieden, dass das BKA diese Technologie nicht hätte kaufen dürfen, weil es sich um Spionagesoftware handelt, die extrem tief in die Rechte der Bürger eingreift und das Recht auf Datenschutz verletzt. Da es keine Achtung vor dem Datenschutz gibt, ist es so: Wenn ein Richter sagt, die Polizei hat das Recht, eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum zu überwachen, dann gilt das nur in diesem Rahmen. Wenn man jedoch diese Programme nutzt, bekommt man alle Informationen – auch von anderen Menschen und auch über einen viel größeren Zeitraum –, und das ist rechtswidrig.
Das geht also weit über das hinaus, was der richterliche Beschluss erlaubt hat. Deswegen hat das BKA am Anfang gesagt, dass das BKA dieses Programm so nicht kaufen könne. Die israelische Firma, die NSO Group heißt, hat jedoch gesagt, dass sie die Technologie nicht ändern könne. Die Technologie ist im Kern so gefährlich.
Am Ende wurde trotzdem ein Abkommen geschlossen, bei dem die NSO Group eine technische Kontrolllösung entwickelt hat, um zu erreichen, dass ein Teil der Informationen, die über den richterlich genehmigten Rahmen hinaus gesammelt werden, für die deutsche Polizei nicht sichtbar ist. Das bedeutet, dass die Regulierung der deutschen Polizei durch private israelische Firmen erfolgt – und das ist natürlich eine antidemokratische Entscheidung. Deshalb hat sich auch die PEGA-Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments damit befasst und darüber berichtet. Das stellt eine große Gefahr für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland dar.
„Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.“
Pegasus wurde sogar in Deutschland, auf deutschem Boden, verwendet – zum Beispiel in Berlin gegen eine russische Journalistin, die kritisch gegenüber Putin ist und in Berlin Zuflucht gefunden hatte. Trotzdem wurde sie dort mit dieser Cyberwaffe angegriffen, die von einer israelischen Firma verkauft wurde. Das heißt, Deutschland macht dieses Geschäft mit dem falschen Partner. Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.
Und was wir Mitte September 2024 gesehen haben – also in genau der Zeit, nachdem der Internationale Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Besatzung illegal ist und die Vereinten Nationen das in der Generalversammlung bestätigt haben und Konsequenzen gefordert haben –, ist Folgendes: Israel hat im Libanon die Pager-Angriffe durchgeführt.
Dabei wurden Sprengsätze in zivile elektronische Geräte eingebaut. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Waffen in zivilen Objekten zu verstecken, wie es sich aus Artikel 7 Absatz 2 des geänderten Protokolls II (1996) zum VN-Waffenübereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ergibt.
Und dann können wir sehen, dass die CDU so zynisch geworden ist, dass sie nicht sagen: ‚Solche Technologien sind illegal und gefährlich, wir müssen uns dagegen wehren und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor solchen Technologien schützen.‘ Stattdessen wirkt dieser Schritt so, als würden sie sagen: ‚Wir wollen das auch haben.‘ Also: ‚Wir sind begeistert, dass Israel das tun kann, wie toll, dass Israel Attentate gegen Menschen durchführen kann.‘ Das finde ich besorgniserregend und traurig.
Weiter hieß es in der Berichterstattung, dass das Abkommen die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für KI- und Cyberinnovation vorsieht. Außerdem hat Alexander Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste angekündigt. Dabei soll es um den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und den deutschen Bundesnachrichtendienst gehen. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung, denn mehrere Punkte erscheinen mir hier problematisch: Zum einen geht es um den Grundrechtsschutz in Deutschland für deutsche Bürgerinnen und Bürger, gerade wenn man bedenkt, wie israelische Geheimdienste im Bereich Menschenrechte und Grundrechte agieren. Zum anderen stellt sich für mich die Frage der deutschen Souveränität: Machen wir uns nicht sehr abhängig von Israel, wenn wir uns militärisch, technisch und geheimdienstlich so stark vernetzen und die Systeme miteinander verflochten werden? Wir haben solche Verflechtungen ja bereits auch schon stark mit den USA und im Rahmen der NATO. Dadurch entsteht jedoch ein politischer „Lock-in“: Wenn es demokratisch einmal zu einem Kurswechsel gegenüber Israel kommen sollte, ließe sich das nur noch sehr schwer wieder entflechten. Also: Einerseits der Grundrechtsschutz, andererseits Souveränität und politischer Lock-in – wie sehen Sie das?
Lock-in ist ein großes Problem, vor allem bei komplexen Waffensystemen. Die Tatsache, dass die deutsche Armee Radarsysteme oder Raketen aus Israel kauft, bedeutet: Wenn die militärische Zusammenarbeit gestoppt wird – und das ist nur eine Frage der Zeit, das muss geschehen, denn deutsche Beamtinnen und Beamte machen sich meiner Ansicht nach mitschuldig an Kriegsverbrechen –, dann wird zum Beispiel die deutsche Luftwaffe am Ende ohne Radare dastehen. Schade – aber mir ist wichtiger, dass das internationale Völkerrecht beachtet wird. Also eigentlich nicht schade. Mir ist egal, wie viele Radare sie haben. Wichtig ist, dass Menschen nicht ermordet werden, mit israelischer Technologie oder mit irgendeiner anderen Technologie.
Die Zusammenarbeit von deutschen mit israelischen Geheimdiensten ist an sich nichts Neues – das gibt es schon seit Langem.
„Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.“
Zu dem geplanten Cyber-Zentrum: Es geht hier nicht um ein Geheimdienstbüro in irgendeinem Keller an einer unbekannten Adresse. Es geht um akademische Forschung. Und so macht die deutsche Regierung Universitäten in Deutschland möglicherweise zu Komplizen bei Verbrechen gegen das internationale Völkerrecht – und ich vermute, genau das ist es, was Israel will.
Israel will, dass an Universitäten, an denen es Professorinnen und Professoren für internationales Völkerrecht gibt, die wissen, dass das illegal ist und nicht sein darf, trotzdem mitgemacht wird. Es gibt Studierendengruppen, die sagen: „Wir wollen das nicht.“ Es gibt Proteste. Aber durch solche Kooperationsprojekte mit israelischen wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es Jobs, es gibt Geld, es gibt Forschungsgelder. Und dann gibt es Professorinnen und Professoren und Studierende, deren Karriere oder Studium von dieser Zusammenarbeit abhängt. Sie wollen dann keine Proteste auf dem Campus. Sie wollen lieber nicht hören, was die Ergebnisse israelischer Forschung und Entwicklung in Gaza anrichten. Und das ist ein echtes Problem. Das ist nicht nur eine einfache Zusammenarbeit, das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.
Es gibt Universitäten mit Zivilklauseln, und es gibt leider auch Universitäten, die ihre Zivilklauseln nicht respektieren – wenn es um Israel geht. Und es gibt Druck auf Universitäten, diese Zivilklauseln aufzuheben, damit sie neue Forschungsprojekte und Gelder bekommen können. Die Universitäten brauchen dieses Geld, diese Forschungsgelder, und der Druck ist sehr groß.
Zum Beispiel meine eigene Alma Mater, die Freie Universität Berlin – ich schäme mich sehr, das zu sagen –, hat sehr viele Kooperationen mit israelischen archäologischen Projekten in den besetzten Gebieten, aber auch mit Projekten zu Waffenentwicklung, zu Geheimdienstthemen und Cyberthemen, und sogar juristischer Forschung, bei der es – meiner Meinung nach – darum geht, Rechtfertigungen oder Argumentationslinien zu entwickeln, um israelische Kriegsverbrechen in Gaza zu relativieren oder die israelische Position vor dem Internationalen Gerichtshof zu stärken. Dazu gibt es ein ganzes Dossier, das auflistet, was die Freie Universität aus meiner Sicht falsch macht.
Und auch an vielen anderen Universitäten in Deutschland gibt es Studierendengruppen oder Fakultäten, die an solchen Forschungen beteiligt sind: an der Universität Hamburg zum Beispiel. Ich lebe jetzt in Karlsruhe, und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine sehr technische Universität – arbeitet sehr viel mit israelischer Rüstungsforschung zusammen. Hier geht es nicht nur um theoretische Fragen wie Jura oder Geheimdienstforschung, sondern um Forschung mit sehr praktischen Konsequenzen: etwa die Entwicklung optischer Systeme für Raketen oder Fernsteuerungen für Bulldozer, die Häuser in Gaza zerstören. Diese Bulldozer werden ferngesteuert, sodass der Soldat die Menschen nicht sieht, die er vielleicht tötet, während der Bulldozer Wohnhäuser zerstört.
Noch ein letzter Punkt aus der Berichterstattung. Da stand: Die Kooperation erstrecke sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. Laut Medienberichten soll die deutsche Spezialeinheit GSG 9 künftig enger mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam gehört zur israelischen Grenzpolizei, arbeitet mit dem Militär und Geheimdiensten zusammen. Was können Sie uns zu dieser Einheit sagen, und was ist die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit?
Man muss hier einen Punkt klären: Was ist eigentlich mit der sogenannten „israelischen Grenzpolizei“ gemeint? Wenn man „Grenzpolizei“ hört, denkt man an Polizei, an Staatsgrenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die sogenannte „Grenzpolizei“ trägt nur diesen Namen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine paramilitärische Einheit, bestehend aus jungen Menschen, die keine ordentliche Ausbildung wie Polizisten erhalten haben. Offiziell sind sie zwar dem Polizeiministerium unterstellt, aber sie sind mit automatischen Gewehren ausgestattet, mit gepanzerten Fahrzeugen. Das entspricht nicht dem, was man üblicherweise unter Polizei versteht. Normalerweise haben sie nichts mit israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu tun, obwohl sie offiziell als Polizei gelten. In Extremfällen jedoch – zum Beispiel, wenn Palästinenserinnen und Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit protestieren und die Regierung diese Proteste sehr hart unterdrücken will – werden Einheiten wie Yamam oder andere Grenzpolizei-Einheiten geschickt. Denn diese Einheiten kommen mit militärischer Gewalt. Sie sind viel brutaler als die zivile Polizei. Sie tragen andere Uniformen, und man sieht sofort: Sie sehen aus wie Soldaten.
Ich kann hier eine kurze Anekdote erzählen: Es gab eine Demonstration in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft. Eine kleine Gruppe von Israelis – vor allem jüdische Israelis – protestierte gegen die deutsche Botschaft wegen Beihilfe zum Völkermord. Sie kritisierten Deutschland dafür, dass es seiner Pflicht – insbesondere aus Artikel 25 des Grundgesetzes – nicht nachkomme. Daraufhin schickten die israelischen Behörden die Grenzpolizei. Das ist sehr ungewöhnlich, weil die Grenzpolizei normalerweise nicht im Zentrum von Tel Aviv eingesetzt wird. Aber hier wollten sie die Protestierenden mit großer Gewalt angreifen. Das war sehr brutal. Es gibt Videos von diesen Grenzpolizisten. Ich glaube allerdings, dass es in diesem Fall nicht Yamam war, sondern eine andere Einheit.
Yamam ist eher dafür bekannt, mit Motorrädern zu operieren, zum Beispiel bei Razzien in Beduinendörfern: Sie brechen in Häuser ein, verhaften Menschen oder werfen sie gewaltsam aus ihren Häusern – und anschließend werden die Häuser zerstört.
Zusätzlich zu dieser geplanten Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und Yamman wurde Folgendes angekündigt, ich zitiere den Spiegel:
„Deutschland werde zudem erstmals beim US-geführten Büro des Sicherheitskoordinators für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde (OSC) in Jerusalem »mit in die Führung« gehen, erklärte Dobrindt weiter. Diese Funktion werde der bisherige Präsident der Spezialkräfte der Polizei in Deutschland, Olaf Lindner, übernehmen. (…) Deutschland unterstützt schon seit vielen Jahren die Polizei in den palästinensischen Gebieten, um dort zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Deutschland wolle Israels Sicherheit mit gewährleisten, sagte Dobrindt.“
Ich stelle mal eine etwas provokante Frage: Glauben Sie, dass diese Zusammenarbeit zwischen israelischen und deutschen Polizeikräften zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte durch die israelischen Kräfte führt oder eher zu einer Verrohung der deutschen Polizei, die dort vielleicht andere und härtere Vorgehensweisen lernt?
Hierzu eine Anekdote: Im Mai 2022 haben israelische Sicherheitskräfte die Al-Jazeera- Journalistin Shireen Abu Akleh ermordet. Wahrscheinlich wurde sie durch einen Scharfschützen in den Kopf geschossen. An demselben Tag, als das geschehen ist, war Doron Turgeman, damaliger Chef der israelischen Polizei in Ostjerusalem, gerade in Berlin und leitete dort ein Seminar für die Berliner Polizei. Von Berlin aus gab er den Befehl, dass auf der Beerdigung von Shireen Abu Akleh keine palästinensischen Fahnen gezeigt werden dürften. Daraufhin stürmte die israelische Polizei – hier ging es um Grenzpolizei – die Leichenhalle bei der Beerdigung, um zu überprüfen, ob sich eine Fahne auf dem Sarg befand. Und dann, während der anschließenden Trauerprozession mit dem Sarg, griffen sie die Trauernden an, um palästinensische Fahnen zu entfernen. Doron Turgeman wurde dann später in Israel kritisiert, dass er diesen Befehl gegeben hat, obwohl er in Berlin war und von dort aus nicht einschätzen konnte, wie provokativ und gefährlich dieser Befehl war und wie schlecht das in den internationalen Medien aussah.
Aber die Berliner Polizei hat von ihm viel gelernt. Genau in dieser Zeit – wir sprechen immer noch vom Mai 2022 – hat die Berliner Polizei in der ganzen Stadt „Racial Profiling“ praktiziert. Wenn jemand mit einer Kufija oder einer palästinensischen Fahne gesehen wurde, wurde diese Person von der Polizei angegangen. Ich kenne sogar jemanden, der im Krankenhaus gelandet ist, nur weil er eine Kufija trug. Er war allein. Die Polizei behauptete, das sei eine illegale „Demonstration“ einer einzelnen Person gewesen.
Das ist das Ergebnis davon, wenn jemand wie Doron Turgeman ein Seminar für die Berliner Polizei geben darf. Ich sage nicht, dass die deutsche Polizei oder die Berliner Polizei kein „Racial Profiling“ angewendet hat, bevor sie sich mit Israelis getroffen hat – es gibt meiner Meinung nach schon seit Langem Rassismus innerhalb der Polizei. Aber der Einfluss der Rechtfertigung durch die israelische Polizei ist entscheidend. Es wird vermittelt: ‚Natürlich müssen wir Menschen, die verdächtig aussehen – wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Kleidung oder ihrer Religion –, anders behandeln. Wenn man das nicht tut, dann ist man naiv.‘ Eine solche Haltung, die bei der israelischen Polizei sehr üblich ist, hat – meiner Ansicht nach – negative Auswirkungen auf die Demokratie in Deutschland.
Wir müssen hier sicher dazu sagen, dass daran viel Spekulation ist, weil wir nicht wissen, welche Inhalte das Seminar hatte, das Turgeman in Berlin gegeben hat und ob und wie es sich auf das Polizeiverhalten ausgewirkt hat.
Vielleicht. Die israelischen Firmen sagen aber offen: Wir müssen „Racial Profiling“ betreiben. In Bezug auf sie ist das gar keine Spekulation. Sie sagen: „In Deutschland glaubt man, man müsse Menschenrechte achten, das ist naiv, und deshalb hat man keine Sicherheit. Man braucht uns.“ Aus israelischer Sicht wird das sehr klar geäußert.
Um mal in die andere Richtung zu schauen: Es wird gemeinsam trainiert, das heißt, es kann einen Einfluss in Richtung Deutschland geben, aber es werden auch Deutsche dort ausbilden und an Übungen teilnehmen. Glauben Sie, dass das irgendeine positive Auswirkung auf die israelischen Sicherheitskräfte haben kann? Könnte das nicht auch der Gedanke auf deutscher Seite gewesen sein, zu sagen: Wir helfen dabei, bessere Standards in Israel durchzusetzen?
Ich verstehe, warum Sie diese Frage vorhin provokativ genannt haben. Ich will hier kein großes Lob auf die demokratischen Werte der deutschen Polizei singen. Es gibt natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Polizeieinheiten in Deutschland. In Karlsruhe zum Beispiel ist die Polizei ganz anders als in Berlin, das merkt man deutlich.
Aber es gibt einen anderen Punkt, der für deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig ist, die nach Israel gehen, um dort mit israelischen Polizeikräften zu trainieren. Diese Übungen finden nicht nur an einem neutralen Ort oder in einem Klassenzimmer statt. Es gibt auch physische Trainings, die in besetzten Gebieten durchgeführt werden. Für die israelische Polizei gibt es viele wichtige Stützpunkte im Westjordanland und natürlich in Ostjerusalem. Wenn ein deutscher Polizist an einer solchen Übung teilnimmt, dann begeht dieser Polizist selbst möglicherweise eine Straftat im Sinne des Völkerrechts. Die Israelis werden den deutschen Polizeibeamten nicht mitteilen, wo die Grenze verläuft. Es liegt in der Verantwortung der Deutschen, sich zu weigern, mit ihren israelischen Kollegen im Bus über die „Grüne Linie“ zu fahren, aber die Grenze ist nicht markiert [Anm. d. Red.: „Grüne Linie“ wird in Israel die völkerrechtlich maßgebliche Grenze zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten genannt].
Wie waren denn die Reaktionen innerhalb Israels zu diesem Abkommen und zu der Zusammenarbeit? Wie wurde es dort besprochen?
Es gab sehr wenig inhaltliche Reaktionen oder Kommentierungen dazu in den israelischen Medien. Das passiert übrigens auch in Deutschland. Viele Journalistinnen und Journalisten sind müde, haben sehr viel Arbeit und nicht genug Zeit, gründlich zu recherchieren. Wenn die Regierung eine Presseerklärung verschickt, werden manchmal nur ein paar Worte geändert, und dann wird das veröffentlicht, als wäre es ein Artikel. Das sehe ich hier ganz deutlich.
Das israelische Außenministerium und das israelische Polizeiministerium wollten sagen: Schaut her, wir haben dieses wichtige Abkommen mit Deutschland geschlossen. Genau so wurde das dann auch in israelischen Zeitungen veröffentlicht. Aber viele Israelis – ich glaube, die große Mehrheit – verstehen, dass die Regierung damit Propaganda macht und einfach sagen will: ‚Wir sind so wichtig, wir sind so gut.‘ Deswegen gab es zu dieser Meldung kaum eine inhaltliche Auseinandersetzung.
Es gab aber eine andere Form der Zusammenarbeit, die tatsächlich eine Reaktion ausgelöst hat. Das war eine KI-Konferenz für Bildungssysteme – also nicht für Sicherheit, sondern für den Bildungsbereich. Der israelische Bildungsminister hat für diese Konferenz hochrangige Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ländern eingeladen, um darüber zu sprechen, wie KI in Schulen genutzt werden soll. Er hat sehr viele Länder eingeladen, etwa hundert oder so, aber nur sehr wenige haben zugesagt. Länder wie Togo oder Mikronesien haben bestätigt, dass sie kommen. Dazu kamen noch zwei Länder, die nicht so klein oder weit entfernt sind: Österreich und Deutschland. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb dann sinngemäß: Die einzigen Länder, die zu dieser Konferenz kommen wollen, sind unwichtige Länder wie Togo und die „Schamstaaten“ Österreich und Deutschland. Viele Israelis sehen Deutschland also als einen „Schamstaat“, der also aus dem Gefühl historischer Schuld alles für Israel tun würde. Das heißt: Wenn Israel sagt, „Wir haben ein Sicherheitsabkommen mit Deutschland unterschrieben“, hat das für viele in Israel keine große Bedeutung.
In einem großen Teil der deutschen Berichterstattung dazu und in der Art, wie das Abkommen auch vom Ministerium für Inneres kommuniziert wird, entsteht der Eindruck, dass dieses Abkommen eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland einleiten soll – so, als wären die letzten zwei oder drei Jahre gar nicht passiert. Es wird relativ deutlich, dass sowohl der Anschlag in Berlin auf das Stromnetz als auch die Unruhen im Iran genutzt werden, um einerseits ein starkes Bedrohungsszenario innerhalb Deutschlands zu zeichnen und andererseits Israel gewissermaßen von allem reinzuwaschen, was zuvor geschehen ist, und es wieder als verlässlichen Partner gegen „Mullah-Regimes“ und „islamistische Terroristen“ darzustellen. Glauben Sie, dass diese Normalisierung funktionieren wird? Und wie sehen Sie die weitere Entwicklung hierzu?
Aus meiner Sicht hat die Normalisierung Israels von deutscher Seite eigentlich nie aufgehört hat. Bei Jung & Naiv gab es ein Interview mit Olaf Scholz vor den letzten Wahlen, mitten in dem, was ich als Völkermord bezeichne. Er wurde gefragt, was mit den Kriegsverbrechen in Gaza sei, und Olaf Scholz hat seine Augen geschlossen und mit geschlossenen Augen in Bezug auf den Völkermord-Vorwurf gegen Israel gesagt: „Davon gehe ich nicht aus.“
Also: Normalisierung wovon? Das ist die eigentliche Frage. Wenn auf der politischen Ebene in Deutschland – also bei Behörden – Gesetze ignoriert werden, Fakten ignoriert werden und die Realität ignoriert wird. Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Es geht nicht nur um den Vorwurf des Völkermords. Es geht darum, dass der Internationale Gerichtshof von einem plausiblen Völkermord gesprochen hat. Die Vereinten Nationen haben das im Rahmen von Resolutionen und Debatten aufgegriffen. Das ist nicht nur ein Vorwurf, die Mehrheit aller Länder der Welt sieht das so. Deutschland behauptet trotzdem immer, man müsse noch besser informiert werden. Aber was bedeutet das, wenn so viele andere Länder das bereits als plausiblen Völkermord einordnen? Wie kann man über Normalisierung sprechen, wenn es von deutscher Seite auch zuvor schon keine Anerkennung dafür gab, dass das, was Israel tut, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist?
Maike Gosch: Vielen Dank für das Gespräch.
Titelbild: FOTOGRIN / Shutterstock
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Dem ehemaligen UN-Waffeninspekteur, Analysten und Autor Scott Ritter wurden nach eigenen Angaben ohne der Nennung von Gründen die Konten gekündigt („De-Banking“). Diese skandalöse Praxis gehört verboten: Sie ist wegen ihrer einschüchternden Wirkung gefährlich für die Meinungsfreiheit und sie sollte in keinem einzigen Fall akzeptiert werden – auch nicht, wenn es politische Gegner wie die AfD trifft. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Ritter schreibt auf X:
„Heute hat meine Bank, mit der ich seit 26 Jahren zusammenarbeite, Citizens Bank, erklärt, dass sie ihre Geschäftsbeziehung mit mir beendet. Meine Konten wurden ohne Erklärung auf Null gesetzt. Auch wenn ich dieses Geld vielleicht irgendwann zurückbekomme, bleibt die Frage, warum dies geschehen ist, unbeantwortet, was eine ganze Reihe von Fragen im Zusammenhang mit den bürgerlichen Freiheiten aufwirft. Ich wurde ‚de-banked‘.“
Ritter geht in diesem Artikel (auf Englisch) näher auf den Vorgang ein – unter anderem zitiert er aus einem Brief seiner Bank „Citizens“:
„‚Citizens hat das vertragliche Recht, Ihr Konto jederzeit zu schließen‘, erklärte der Brief und fügte hinzu: ‚Citizens ist nicht verpflichtet, Ihnen die Gründe für die Schließung des Kontos mitzuteilen. Daher verhindert die Politik von Citizen derzeit die Offenlegung von Informationen über die Entscheidung, die Konten zu schließen.’“
Der Fall Ritter ist ein weiteres Beispiel in einer ganzen Reihe von mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen. Multipolar führt eine Chronik zu dieser skandalösen Praxis, bei der Andersdenkende bis ins Privatleben hinein für eine „falsche“ Meinung betraft werden. Einige dort aufgeführte Beispiele allein aus 2025: der Journalist Flavio von Witzleben, die Journalistin Aya Velázquez, der Journalist Hüseyin Dogru (als Folge von ebenso inakzeptablen EU-Sanktionen), der Mehring-Verlag, der Internet-Radiosender Kontrafunk, der Internetsender Apolut – und so weiter. Mutmaßlich folgt diese auf Einschüchterung ausgelegte Praxis, so wie auch die EU-Sanktionen unter anderem gegen Jacques Baud, dem Motto: „Bestrafe Einen, erziehe Hundert.“
Die „Solidarität“ des Bundestags
Bedauerlich ist, dass sich die Solidarität mit den Betroffenen sehr in Grenzen hält und dass sie sich entlang inhaltlicher Meinungsunterschiede gruppiert. Bei den mutmaßlich politisch motivierten Kontokündigungen geht es aber um prinzipielle Fragen, das geht alle Bürger an und kann Jeden treffen, wenn nicht gemeinsam bei jedem einzelnen Fall eingeschritten wird – darum sollte man bei diesem Phänomen auch für den politischen Gegner Partei ergreifen.
Diese inhaltsübergreifende Solidarität war aber bisher kaum festzustellen, auch nicht von „linker“ Seite. So berichtete Multipolar im Herbst, dass sich nicht nur Union und SPD weigern, politisch motivierte Kontokündigungen zu verbieten, sondern auch Grüne und LINKE.
Der Antrag zu der damaligen Debatte über ein Verbot der „De-Banking“-Praxis war von der AfD gekommen. Vorbild sei US-Präsident Donald Trump, der politisch motiviertes „De-Banking“ in den USA im August 2025 per Exekutivanordnung untersagt hat (über die US-Entwicklung hat auch Norbert Häring bereits letzten März berichtet).
Carsten Brodesser von der CDU sagte laut Multipolar in der Diskussion gar, dass Jeder, dem eine Geschäftsbeziehung gekündigt werde, sich zuerst selbst fragen sollte, was er zur Kündigung beigetragen hat. Die AfD hinterfrage jedoch nicht ihr Verhalten als „Täter“, sondern begebe sich lieber in die Rolle des „Opfers“. Für den Antrag der AfD gebe es daher von der CDU/CSU-Fraktion nur „Ablehnung und Fremdschämen“.
Grüner: Kontokündigungen gegen AfD fußen „auf dem demokratischen Rückgrat der Banken“
Der Abgeordnete Stefan Schmidt (Grüne) sagte, „keinem einzigen“ Menschen in Deutschland sei mit diesem Antrag der AfD geholfen. Es gehe der Partei nur darum, zu verhindern, dass weiteren „AfD-Politikern und -Organisationen“ die Konten gekündigt werden. „Wenn Privatbanken die Konten von Rechtsextremen kündigen, dann ist das nichts anderes als gesetzeskonform.“ Solche Kündigungen fußen „auf dem demokratischen Rückgrat der Banken und Kreditinstitute“. Banken wollten mit Kontokündigungen zudem sichergehen, dass „keine sensiblen Informationen an den Kreml geliefert werden“. Dies sei eine berechtigte Sorge. Der AfD-Antrag sei „voll gespickt mit Quellen von verschwörungstheoretischen Alternativmedien“. „Wir sollten uns nicht länger mit diesem Antrag aufhalten.“
Die Abgeordnete Lisa Schubert (Linke) sagte, die AfD solle sich „wirklich mal überlegen“, was es heiße, wenn nicht einmal Banken mit der Partei Geschäfte machen wollen. Die AfD suche hier einen „Skandal, wo es keinen gibt“. Private und genossenschaftliche Banken dürften „jederzeit und ohne Angabe von Gründen“ Konten kündigen. Die Banken wollten sich „nicht versehentlich strafbar machen, weil sie Schmiergelder aus Russland, China oder illegalen Parteispenden waschen“.
Alle Redner der hier zitierten Debatte gingen laut Multipolar ausschließlich auf Kontokündigungen von AfD-Politikern und AfD-Kreisverbänden ein. Die Kündigungen der Konten regierungskritischer Medien seien bei keinem der Redner von CDU/CSU, SPD, Grünen und LINKEN Thema gewesen.
Zumindest die Haltung von Grünen und LINKEN könnte sich aber nun ändern, da inzwischen nicht nur „Rechte“, „Corona-Schwurbler“ oder „Putin-Propagandisten“ wegen ihren „falschen“ Meinungen von ihren Banken schikaniert werden, sondern auch extrem linke Organisationen wie die Rote Hilfe e.V. oder die Deutsche Kommunistische Partei (DKP). Darüber berichten etwa Berliner Zeitung und die taz. An den beiden Fällen Rote Hilfe und DKP kann sich auch zeigen, ob wiederum Rechte über inhaltliche Differenzen hinwegsehen und sich in dieser wichtigen prinzipiellen Frage auch mal mit Linken solidarisieren werden.
Banken wollen sich vor „Risiken“ schützen
Im oben verlinkten Beitrag beschreibt Ritter auch den Wortstamm – der Begriff „De-Banking“ leite sich von „De-Risking“ ab („sich vor Risiken schützen“):
„Laut einem Bericht des Justizausschusses des Repräsentantenhauses vom Dezember 2024 ‚liegt Debanking vor, wenn eine Bank ein Privat- oder Firmenkonto schließt, weil der Kontoinhaber oder dessen Handlungen subjektiv als finanzielles, rechtliches oder rufschädigendes Risiko für das Finanzinstitut eingestuft werden‘. Dem Bericht zufolge leitet sich der Begriff ‚Debanking‘ von ‚De-Risking‘ ab, was ‚die Beendigung oder Einschränkung von Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder Kundengruppen zur Vermeidung statt zum Management von Risiken‘ bedeutet.“
Es ist nachvollziehbar, wenn Banken Risiken minimieren wollen, die etwa durch staatliche Vorgaben gegen Geldwäsche etc. entstehen könnten. So könnten bei dubiosen Bitcoin-Händlern (unter Umständen, bei starker Beweislage) Kontokündigungen noch nachvollziehbar sein – bei (nicht verbotenen) kritischen Medien, Parteien, Publizisten etc. sind sie total und prinzipiell abzulehnen. Die Banken müssten sicherstellen, dass diese beiden Bereiche strikt getrennt bleiben, diese Trennung sollte vom Gesetzgeber streng vorgeschrieben werden.
„‚De-Banking’ dient dazu, die betroffene Person zu zerstören“
Florian Warweg hat in diesem Artikel in der Bundespressekonferenz zum Thema nachgefragt. Auf die Debatte um Kontokündigungen geht auch dieser Artikel in der Berliner Zeitung ein und in diesem Beitrag weist Norbert Häring auf ein einschlägiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sonderrolle der Sparkassen hin.
Was eine Kontokündigung konkret bedeuten kann, schildert Scott Ritter in dem oben verlinkten Beitrag – er weist dort auch noch einmal darauf hin, dass die Fragen nach Urheberschaft und Motivation größer sind als sein eigener Fall:
„Wenn man ‘de-banked’ wird, ist man buchstäblich von der modernen Welt abgeschnitten. Und weil sie mir mein Geld weggenommen haben, habe ich nicht einmal die Möglichkeit, auf Bargeldreserven zurückzugreifen. ‘De-Banking’ dient dazu, die betroffene Person zu zerstören. Die Frage, wer oder was hinter dieser Entscheidung steckt, ist daher ein legitimer Ausgangspunkt für die Untersuchung dieses größeren Problems.“
Kein Fall sollte akzeptiert werden
Fazit: Darum sollte der skandalösen Praxis der Kontokündigungen – unabhängig vom eigenen politischen Standpunkt – in jedem einzelnen Fall ein breiter Widerstand entgegengesetzt werden.
Bundesregierung zu Welle von Kontokündigungen bei Regierungskritikern: „Wir sind ein freies Land“
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Die Menschen wenden sich gerade massenhaft ab von der Politik. Es scheint keine Alternativen mehr zu geben zu den apokalyptischen Reitern. Oder?
Ein Standpunkt von Hermann Ploppa.
Die Menschen in den USA sind gerade fasziniert und verzaubert von neunzehn buddhistischen Mönchen. Denn am 26. Oktober letzten Jahres machten sich die rot gewandeten Sandalenträger vom texanischen Fort Worth auf zu einem beinahe viertausend Kilometer langen Friedensmarsch durch die amerikanischen Südstaaten (1). Ziel: die US-amerikanische Hauptstadt Washington D.C.
Die wackeren Mönche wollen ihren Marathon-Marsch nicht als politische Demonstration verstanden wissen, sondern als fromme Pilgerreise mit dem Ziel der Erleuchtung. Dennoch hat dieser Marsch eine politische Dimension. Denn auf dem Weg durch die Südstaaten werden sie von immer größer werdenden Menschenmassen empfangen und freudig begrüßt. Die Menschen am Straßenrand sind so glücklich, endlich wieder einmal friedlich und gewaltlos sein zu dürfen in einer vollkommen verrohten Welt (2). Und beim Betrachten dieser Szenen von Friedfertigkeit können sich auch die meisten Betrachter einer gewissen Rührung nicht entziehen. Es zeigt sich wieder einmal, dass die überwiegende Mehrheit der Menschen in den USA den Frieden will. Während der Präsident die Gewaltspirale immer weiter absichtsvoll eskaliert, verweigern sich viele Ordinary Americans diesem Wahnsinn.
Die tapferen Mönche aus dem texanischen Huong Dao Vipassana Bhavana Center erweisen sich dabei als äußerst geschickt in der Selbstdarstellung. Sie sind in den sozialen Medien präsent. Sozusagen als Visualisierung dieser friedlichen Pilgerreise dient der ehemalige indische Straßenhund Aloka. Ordensbrüder haben ihn von einer Pilgerreise durch Indien mit in die USA gebracht. Aloka lief die Strecken am Anfang tapfer mit. Dann hatte der Hund einen Verkehrsunfall und wurde von Tierärzten behandelt. Aloka hat eine eigene Facebook-Seite (3). Dort wurde über seine Operation durch Tierärzte berichtet, unter großer Anteilnahme der amerikanischen Bevölkerung. Der genesende Hund läuft nun jeden Tag wieder einige wenige Kilometer mit. Den Rest fährt er mit dem Auto. Vielleicht ist er bis Washington wieder in der Lage, den ganzen Parcours zurückzulegen.
Verletzt wurden auch zwei Mönche. Ein LKW fuhr versehentlich in den Begleitwagen der Mönchsdemo. Dabei wurde ein Mönch so stark verletzt, dass ihm ein Bein amputiert werden musste (4). Nun fährt er im Rollstuhl die lange Strecke weiter.
Der fromme Orden aus Texas ist eine Filiation des Theravada-Buddhismus, der in Sri Lanka, Myanmar, Kambodscha oder Vietnam vorherrschend ist. Und so wollen auch die texanischen Theravada-Mönche nicht nur für den Frieden pilgern, sondern nebenbei Geld sammeln für eine riesige Tempelanlage in Texas. Wer wie der Autor dieser Zeilen alle diese Theravada-Staaten besucht hat, der weiß, dass die Armut der Bevölkerung korrespondiert mit den gigantischen buddhistischen Tempeln, die anstatt mit Frankfurter Schindeln mit Goldplättchen eingedeckt sind. Der einfache Gläubige kann sein Karma dadurch verbessern, dass er für sein karges Geld die Goldplättchen kauft, die dann die Dächer der Pagoden zieren. Verglichen mit der Shweddagon-Pagode in Rangun in Myanmar wirkt der Petersdom wie ein Armenhaus (5).
Also, unsere frommen Brüder in Texas wissen den Frieden mit dem Streben nach üppiger Architektur kongenial zu verbinden. Dennoch ist die fromme Pilgerreise wunderbar. Und manchmal wird diese Pilgerreise dann doch noch explizit politisch. Zum Beispiel wenn die Mönche die Stadt Selma in Alabama erreichen und dort die Edmund Pettus-Brücke überqueren.
Hier fand im März 1965 der so genannte Bloody Sunday, der blutige Sonntag, statt (6). Bürgerrechtsdemonstranten, schwarz und weiß, überquerten genau diese Brücke. Einige von ihnen starben durch brutale Polizeigewalt. Schon damals marschierten die Menschen. Für die Bürgerrechte der Schwarzen und der Juden. Das Massaker von Selma in Alabama erzeugte große Empörung in den USA und befeuerte die Bürgerrechtsbewegung und mobilisierte die weißen Studenten und Schüler für die Proteste der späten 1960er Jahre. Die Pilgermönche und die mit ihnen marschierenden Bürger von Selma oder auch in Huntsville hielten inne und erwiesen den Bürgerrechtlern ihren Respekt (7). Die Parallelen zu damals sind überall erkennbar. Allerdings weht jetzt dank der Trump-Präsidentschaft ein wesentlich rauerer Wind aus Washington.
Das wissen auch die Begleiter der frommen Friedenspilger. Vielleicht ist ja eine solche vorgeblich unpolitische Meditationstour durch die Südstaaten eine Art von paradoxer Intervention. Denn die US-Bürger werden von Trumps Terrortruppen der United States Immigration and Customs Enforcement, kurz: ICE bis zur Weißglut provoziert. Diese Schocktruppe gibt es schon seit den Zeiten von George Bush dem Dummen. Sie soll illegale Einwanderer aufspüren und außer Landes bringen. Unter Trump richtet sich der Terror zunehmend gegen die normale Bevölkerung in den USA. Wie Heuschrecken fallen bis zu zweitausend ICE-Schläger in friedliche Städte ein und begehen ohne jede rechtliche Befugnis jede Menge Gewaltdelikte. Vor kurzem erst wurde eine 37-jährige Mutter dreier Kinder in ihrem Auto von einem Killer der ICE aus kurzer Distanz erschossen (8). Die Bürger formieren sich ebenfalls zu Beobachtungswachen. Die Gouverneure und Bürgermeister der betroffenen Städte und Bundesstaaten kündigen ihren energischen Widerstand gegen die illegalen Übergriffe der paramilitärischen Banden der ICE an. Es ist nicht mehr abwegig für die Behörden und Gemeinden, sich mehr als bisher aus dem Bundesstaat USA zu entfernen.
Zu der offenbar vom Schock-Strategen Trump zynisch einkalkulierten Strategie gehört es, dass die Menschen in den angegriffenen Gemeinden nicht mehr zur Ruhe kommen dürfen und unter Dauerstress stehen. Das sind sozusagen Regime Change-Methoden an der Heimatfront. Dabei scheint so ein immer schon reich gewesener Oligarch wie Trump zu vergessen, dass die einfachen Leute den Reichtum schaffen, auf dem sich Trump und seine neofeudale Parasitenkaste so komfortabel ausruhen. Braucht man die Arbeiter, Angestellten und Farmer etwa nicht mehr? Setzt man darauf, diese Menschen durch Roboter und Künstliche Intelligenz zu ersetzen? Trump besuchte eine Fertigungsanlage der Autofirma Ford. Ein Arbeiter sprach Trump als „Pädophilen“ an. Trump zog den Mittelfinger und rief: „Fuck you!“(9) So gestaltet sich heute der direkte Kontakt zwischen den Reichen und jenen Leuten, die den Reichtum schaffen.
Es ist ekelhaft. Es ist Krieg überall. Nicht nur an der Ostfront. Sondern auch in der Heimat. Zuhause. Ein Krieg, den die Menschen draußen im Lande aber nicht wollen. Wir alle wollen in Ruhe gelassen werden von diesen gestörten Gewaltfetischisten.
Vielleicht machen wir in Deutschland auch mal einen Friedens-Pilgermarsch?
(1) https://www.youtube.com/watch?v=T3QNw0wJQMQ
(2) https://www.youtube.com/watch?v=QsQ3sHbrWFA
(3) https://www.facebook.com/Alokathepeacedog/
(4) https://www.youtube.com/watch?v=QPQ3ojIKrpo
(5) https://www.youtube.com/watch?v=SJwO7V_Y6LQ
(6) https://www.youtube.com/watch?v=Vd6D64Ai49I
(7) https://www.youtube.com/watch?v=5UnZmoLnmP4
(8) https://www.youtube.com/watch?v=7EEqLmAxAQE
(9) https://www.youtube.com/watch?v=pKmKDxHuZdY
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Hermann Ploppa ist Politologe und Publizist. Kürzlich erschien von Ploppa das Buch „Der Neue Feudalismus – Privatisierung, Blackrock, Plattformkapitalismus“. Da Amazon das Buch noch nicht führt, kann es am besten beim Autor bestellt werden unter: [email protected]
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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.
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Bild: Buddhistische Mönche gehen morgens in einer Reihe, um Essen von Menschen zu erhalten, Rückansicht
Bildquelle: CKYN stock photo / shutterstock
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